Rede von
Thomas
Silberhorn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich würde gerne noch erläutern, wie das Bundesver-
fassungsgericht die im Lebenspartnerschaftsgesetz ent-
haltenen kategorialen Unterschiede zwischen Ehe und
Lebenspartnerschaft bestätigt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Qualifizierung
der Ehe als Verbindung von Mann und Frau in allen Ent-
scheidungen, die seither ergangen sind, immer wieder
bestätigt. Es gibt in der Sache eine weitestgehende
Gleichbehandlung, bis hin zur Sukzessivadoption.
Wir als CDU/CSU verstehen uns als Verfassungspar-
teien und werden deshalb umsetzen, was uns das Bun-
desverfassungsgericht aufgetragen hat. Auch unser
Koalitionsvertrag sieht die Umsetzung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption vor.
Allerdings ist auch klar, Herr Kollege, dass bei der Suk-
zessivadoption ein Sonderfall vorliegt. Hier lebt das
Kind bereits mit beiden Lebenspartnern zusammen. Des-
wegen steht es – ähnlich wie bei der Stiefkindadoption –
in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem der beiden
Lebenspartner. Das wird nun durch die Sukzessivadop-
tion zusätzlich rechtlich abgesichert. Bei der gemein-
schaftlichen Adoption liegt der Sachverhalt anders. Des-
wegen macht es einen Unterschied, ob ein Kind in eine
Ehe von Mann und Frau oder zu zwei gleichgeschlechtli-
chen Partnern kommt.
Nach Ihrer Vorstellung soll die Ehe als eine Verbin-
dung von Mann und Frau aufgehoben werden. Zur Be-
gründung führen Sie nicht mehr an, als dass es einen
grundlegenden Wandel des traditionellen Eheverständ-
nisses in unserer Gesellschaft gebe. Ich kann das nir-
gendwo erkennen, erst recht nicht mit Blick auf andere
Länder, die Sie anführen. Ich teile Ihre Vorstellungen
nicht.
Sie wollen im Ergebnis eine Verfassungsänderung auf
kaltem Wege erreichen. Das wird aber nicht funktionie-
ren. Das können Sie mit einem einfachen Gesetz nicht
tun. Dann müssen Sie schon eine Verfassungsänderung
vorschlagen und eine entsprechende Mehrheit erzielen.
Die Ehe gehört schließlich zum Kernbereich der Verfas-
sung. Deswegen kann man das nicht mithilfe eines einfa-
chen Gesetzes uminterpretieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 zum Transse-
xuellengesetz entschieden, dass zum Gehalt der Ehe ge-
hört, „dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer
Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
ist“. Das ist der Ausgangspunkt. Damit ist Ihr Gesetzent-
wurf nicht vereinbar. Von Verfassungs wegen ist die Ehe
der Beziehung von Mann und Frau vorbehalten.
Es gibt nun eine weitestgehende Gleichbehandlung
von Ehe und Lebenspartnerschaft; das ist Realität. Aber
eine Gleichstellung in der Form, wie sie nun vorgeschla-
gen wird, können wir nicht mitmachen. Wir können
Gleichbehandlung nicht um den Preis gewähren, dass
man das Verfassungsinstitut der Ehe aushöhlt.
Die Ehe bleibt die Verbindung von Mann und Frau,
weil die Ehe etwas anderes als Lebenspartnerschaft ist.
Das bedeutet nicht, dass wir andere Formen des mensch-
lichen Zusammenlebens geringschätzen würden,
aber es ist etwas Unterschiedliches. Wir lehnen die Öff-
nung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner-
schaften deshalb ab.
Daher lautet unsere Weihnachtsbotschaft für Eheleute
und Familien: Sie stehen unter dem besonderen Schutz
des Grundgesetzes und der CDU/CSU.