Rede von
Thomas
Silberhorn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, unterliegt
nicht dem Urheberrecht der Linken. Meine Damen und
Herren von der Linken, Sie haben in dritter Auflage ei-
nen Entwurf eingebracht, den wir schon in der letzten
Legislaturperiode diskutiert und mit großer Mehrheit ab-
gelehnt haben. Es ist also schon alles gesagt, aber eben
noch nicht von der Linken. Ich will Ihnen gerne noch
einmal vortragen, weshalb Ihr Gesetzentwurf aus unse-
rer Sicht in die falsche Richtung geht und nicht auf un-
sere Zustimmung stößt.
Ich will vorausschicken, dass es nicht um die Frage
des Respekts vor unterschiedlichen Lebensentwürfen
geht. Wir achten alle Lebensentwürfe, bei denen es um
ein respektvolles Miteinander geht. CDU und CSU er-
kennen an, wenn Menschen in gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften füreinander einstehen und Verantwor-
tung füreinander tragen.
Gegenstand dieser Debatte ist etwas ganz anderes,
nämlich ein Gesetzentwurf, der Ehe gleichstellen will
– Entschuldigung, umgekehrt –, der darauf abzielt, das
Institut der Ehe zu öffnen und Lebenspartnerschaften mit
der Ehe gleichzustellen. Das wollen wir nicht. Es gibt
eine weitgehende Gleichbehandlung von Lebenspartnern
und Eheleuten. Ausgangspunkt war das Lebenspartner-
schaftsgesetz aus dem Jahre 2001. Aber selbst mit die-
sem Gesetz haben Sie damals unter Rot-Grün im Kern
den kategorialen Unterschied zwischen Ehe und Le-
benspartnerschaft anerkannt. Möglicherweise ging es
damals darum, zu vermeiden, dass das Lebenspartner-
schaftsgesetz vom Bundesverfassungsgericht ausgehe-
belt wird. Deswegen hat man den Begriff der Ehe ganz
bewusst nicht umdefiniert, sondern den Begriff der Le-
benspartnerschaft eingeführt. Insofern ist Lebenspartner-
schaft keine Ehe mit falschem Etikett, sondern etwas an-
deres.
302 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2013
Thomas Silberhorn
(C)
(B)
Das wurde im Übrigen durch die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts in einer kontinuierlichen Li-
nie bestätigt.