Rede von
Peter
Weiß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-
gen! Man kann natürlich über Gesetzestechnik und
-verfahren diskutieren. Dazu ist festzustellen: Norma-
lerweise wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Renten-
versicherung durch eine Rechtsverordnung der Bundes-
regierung festgelegt. In diesem Fall ist die Opposition
überhaupt nicht beteiligt. Wir haben uns entschlossen,
den Beitragssatz durch ein Gesetz festzulegen. Dadurch
ist die Opposition am Verfahren beteiligt.
Ich sehe deswegen überhaupt keinen Grund, warum sich
die Opposition beschweren sollte. Sie ist dabei, wenn
wir den Beitrag festlegen, und kann mitdiskutieren.
– Ein bisschen Stolz sollte man als Parlamentarier schon
haben. Ich finde es eine gute Entscheidung von uns Par-
lamentarierinnen und Parlamentariern, dass der Renten-
versicherungsbeitrag durch das Parlament festgelegt
wird. Wir und nicht die Bundesregierung legen den Ren-
tenversicherungsbeitrag diesmal fest.
Das ist auch nicht ungewöhnlich. Auch in den vergan-
genen Jahren und Jahrzehnten ist der Rentenversiche-
rungsbeitrag mehrmals durch das Parlament und nicht
durch die Regierung festgelegt worden – übrigens auch
zu Zeiten, in denen die Grünen an Bundesregierungen
mitbeteiligt waren.
Um was geht es uns eigentlich?
Wir wollen den Rentenversicherungsbeitrag stabil bei
18,9 Prozent belassen. Das ist der niedrigste Rentenver-
sicherungsbeitrag seit 15 Jahren. Wir haben die Unter-
nehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
beim Rentenversicherungsbeitrag jetzt über Jahre hin-
weg entlastet, und wir wollen dafür sorgen, dass diese
Entlastung dauerhaft bestehen bleibt. Darum geht es.
– Es wird niemandem etwas weggenommen, vielmehr
wollen wir die Entlastung erhalten.
Was wäre denn die Folge, wenn man den Beitrag sen-
ken würde? Eine jetzige Beitragssenkung würde in weni-
gen Jahren automatisch zu einer deutlichen Beitragser-
höhung führen. Das heißt, das, was man in dem einen
Jahr gegeben hat, muss man in den nächsten Jahren wie-
der einkassieren.
Den Beitrag bei 18,9 Prozent zu belassen, bedeutet,
dass dieser Beitrag voraussichtlich über seinen sehr lan-
gen Zeitraum stabil bleibt. Für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, aber auch für die Unternehmen ist die
Stabilität des Beitragssatzes und damit Planungssicher-
heit das Wichtigste. Diese Planungssicherheit wollen wir
per Gesetz schaffen.
NIS 90/DIE GRÜNEN) meldet sich zu einer
Zwischenfrage)