Rede von
Britta
Haßelmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Na ja, wenn Herr Kauder schon gespannt ist! – Guten
Morgen zusammen!
Nach § 22 des Bundesdatenschutzgesetzes wird der oder
die Bundesdatenschutzbeauftragte von der Bundesregie-
rung vorgeschlagen und vom Deutschen Bundestag ge-
wählt. Ich mache keinen Hehl daraus, dass unserer Frak-
tion der Personalvorschlag, der gemacht wurde, nicht
passt, und zwar nicht, weil wir irgendwelche Zweifel an
der Integrität der Person hätten, sondern weil wir uns
fragen: Was soll sozusagen die Auszeichnung der Person
beim Thema Datenschutz sein angesichts der bisherigen
Positionierung der Person zum Thema Datenschutz, zum
Thema Vorratsdatenspeicherung, zum Thema Netzsper-
ren und zu vielen anderen Fragen, bei denen es um die
datenschutzrechtliche Abgrenzung von Freiheits- und
Bürgerrechten ging. Deshalb haben meine Kolleginnen
und Kollegen, die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker,
an dem Besetzungsvorschlag öffentlich massive Kritik
geübt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2013 281
Britta Haßelmann
(C)
(B)
Aber den Weg, den die Linke vorschlägt, also die
Wahl des oder der Bundesdatenschutzbeauftragten von
der Tagesordnung abzusetzen, können wir, ehrlich ge-
sagt, auch nicht nachvollziehen. Was würde das denn be-
deuten? Was würde das nach außen für ein Signal sein?
Wir haben seit dem 16. Dezember keinen Bundesda-
tenschutzbeauftragten mehr, und das in einer Situation,
in der wir in dieser Republik dringend einen Daten-
schutzbeauftragten brauchen. Durch den NSA-Skandal
ist doch überdeutlich geworden, dass das Thema „Ein-
schränkung der Bürger- und Freiheitsrechte“ bzw. die
Wahrung gerade dieser beiden elementaren Grundrechte
von zentraler Bedeutung ist. Deshalb brauchen wir eine
Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauf-
tragten, und zwar sofort.
Wir halten es für absolut falsch, wie man mit Peter
Schaar umgegangen ist. Peter Schaar ist in Sachen Da-
tenschutz eine hochqualifizierte, hochanerkannte Per-
sönlichkeit.
Sein Engagement ist weit über die Parteigrenzen hinaus
in der Öffentlichkeit bekannt und hochakzeptiert gewe-
sen.
Es war total falsch, wie insbesondere Innenminister
Friedrich mit Peter Schaar in der Situation umgegangen
ist, als seine Amtszeit abgelaufen war und wir keinen
Bundesdatenschutzbeauftragten mehr hatten. Da keinen
Übergang zu schaffen, das war schon ein starkes Stück,
das war schon peinlich. Ich glaube, Sie haben ihn noch
nicht einmal vernünftig verabschiedet. Ich finde das
wirklich unmöglich.
So geht man mit Leuten, die jahrelang hervorragende
Arbeit geleistet haben, nicht um; das sage ich auch ein-
mal in Richtung SPD. Man hätte während der Koali-
tionsverhandlungen auch einmal darauf drängen können,
dass mit dem Kollegen vernünftig umgegangen wird.
Eines ist aber völlig klar: Wir haben von Anfang an
gesagt, dass es einen nahtlosen Übergang geben muss,
dass diese Stelle, diese Funktion auf gar keinen Fall un-
besetzt bleiben darf, Jan Korte.
Wir können hier doch jetzt nicht sagen: Wir haben zwar
einen der größten Skandale im Hinblick auf die Bürger-
und Freiheitsrechte,
aber wir überlegen jetzt erst einmal ein paar Monate, wie
wir das ganze Thema managen und setzen eine große
Findungskommission ein. Ich halte diesen Vorschlag für
falsch.
Meine Fraktion wird entsprechend abstimmen. Fachlich
beurteilen wir das völlig anders; aber wir können es uns
jetzt nicht leisten, monatelang zu überlegen, welche
neuen Funktionen der Bundesdatenschutzbeauftragte
beim Thema Datenschutz bekommen soll. Dazu ist der
Zeitpunkt viel zu brisant. Wir müssen diese Funktion
schnell neu besetzen.