Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte kurz begründen, warum wir beantragen, die
für heute vorgesehene Wahl des oder der Bundesbeauf-
tragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
abzusetzen.
Erstens. Wir erleben zurzeit – das ist ja schwerlich zu
übersehen – einen der größten Geheimdienstskandale,
nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf interna-
tionaler Ebene. Viele Menschen sind verunsichert. Mit-
hin ist die freie Kommunikation auch in diesem Land ge-
fährdet und infrage gestellt.
Zunehmend mehr Menschen sind dadurch verunsichert
und werden daran gehindert, ihr Grundrecht auf freie
Kommunikation wahrzunehmen. Deswegen – ich glaube,
da müsste hier im Hause eigentlich Einigkeit herrschen –
müssen wir dafür sorgen, dass mit Beginn dieser Legis-
laturperiode eine neue Ära hinsichtlich des Datenschut-
zes und der Bürgerrechte anbricht.
In dieser Frage kommt dem Bundesbeauftragten natür-
lich eine Schlüsselstellung zu.
Wir haben, wie nicht anders zu erwarten, einen sehr
klugen und schlauen Vorschlag gemacht.
Wir schlagen Ihnen vor, dass wir, statt heute die Wahl
des Bundesdatenschutzbeauftragten durchzuführen, über
die Fraktions- und Parteigrenzen hinweg versuchen, ei-
nen gemeinsamen Kandidaten oder eine gemeinsame
Kandidatin zu finden, die dieses im Moment und vor al-
lem in Zukunft so wichtige Amt fachlich ausgezeichnet
ausfüllen kann.
Wir sind bereit, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, wer
dafür infrage kommt, vielleicht sogar jemand, der unab-
hängig bzw. parteilos ist. Es gibt unter den Datenschutz-
beauftragten auch der Länder exzellente Kolleginnen
und Kollegen, die hier sehr kompetent agieren könnten.
Das ist unser Vorschlag.
Zweitens sollten wir, wenn wir denn einen neuen Da-
tenschutzbeauftragten wählen, auch dafür sorgen, dass
280 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 6. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. Dezember 2013
Jan Korte
(C)
(B)
gleich ein großer Wurf gelingt. Das bedeutet, dass wir
auch strukturell eine substanzielle Aufwertung der Be-
hörde des Bundesdatenschutzbeauftragten herbeiführen
sollten. Das bedeutet vor allem – das ist ganz entschei-
dend – die Herstellung der völligen Unabhängigkeit des
Datenschutzbeauftragten, also die endgültige Herauslö-
sung aus dem Bundesinnenministerium. Dafür ist es
höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir möchten, dass wir uns
überfraktionell darüber verständigen. Deswegen schla-
gen wir vor, diese Wahl nicht heute durchzuführen und
möglichst schnell eine überfraktionelle Kommission
oder Arbeitsgruppe einzurichten, die sich auf den Weg
macht, jemanden zu finden, der fachkompetent ist, also
zwar für uns alle anstrengend, aber fachlich optimal.
Zu der von der Regierung vorgeschlagenen Kandida-
tin nur so viel: Ich kenne die ehemalige Kollegin
Voßhoff und halte sie für eine integre Person. Aber eines
will ich politisch schon sagen: In Anbetracht der gegen-
wärtigen Debatten über die NSA- und Geheimdienstaf-
fären will ich zumindest infrage stellen, ob es wirklich
das politisch richtige Zeichen wäre, ausgerechnet eine
Person zur Bundesdatenschutzbeauftragten zu wählen,
die in den vergangenen Legislaturperioden die Vorrats-
datenspeicherung, die Onlinedurchsuchung und die Er-
weiterung der Kompetenzen der Geheimdienste unter-
stützt hat. Denken Sie darüber angesichts der aktuellen
Ereignisse noch einmal nach. Wir bitten um Vertagung
dieses Tagesordnungspunktes.
Schönen Dank.