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    Plenarprotokoll 18/3 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 3. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 I n h a l t : Nachruf auf den ehemaligen Bundestagsvize- präsidenten Dieter-Julius Cronenberg . . . . . 75 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 13 . . . . 75 D Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Einsetzung eines Hauptausschusses (Drucksache 18/101) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Einsetzung von Ausschüssen (Drucksache 18/102) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 D Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . 76 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 76 D Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 78 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 A Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Na- tionen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und Folgeresolutionen, zuletzt 2109 (2013) vom 11. Juli 2013 (Drucksache 18/71) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 D Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 81 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 83 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 D Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 85 D Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 87 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 88 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 D Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinder- betreuungsfinanzierungsgesetzes (Drucksache 18/69). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 C Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 C Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 C Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 93 B Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 C Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 B Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 96 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 29 GO) 98 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 Thomas Oppermann (SPD) (Erklärung nach § 29 GO). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) (Erklärung nach § 29 GO). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion DIE LINKE ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der ge- setzlichen Rentenversicherung (Beitrags- satzgesetz 2014) (Drucksache 18/52) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 99 D Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 A Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 B Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 105 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . 106 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 107 C Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 B Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Klimakonferenz in Warschau – Ohne deutsche Vorreiterrolle kein internationaler Klimaschutz (Drucksache 18/96) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 B Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . 110 B Peter Altmaier, Bundesminister BMU . . . . . . 111 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 113 B Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 B Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . 115 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . 117 B Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 117 D Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 118 C Tagesordnungspunkt 6: Fragestunde (Drucksache 18/87). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 C Mündliche Frage 1 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss des Staatsministers a. D. Eckart von Klaeden auf Entscheidungen im Be- reich Elektromobilität Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 D Zusatzfrage Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 D Mündliche Frage 2 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Loyalitätskonflikte des Staats- ministers a. D. Eckart von Klaeden im dienstlichen Kontakt zu der Investment- bank Goldman Sachs Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 A Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 C Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 D Mündliche Frage 3 Annette Groth (DIE LINKE) Schritte der Bundesregierung zur Informa- tion der Öffentlichkeit über den Stand der Verhandlungen zum geplanten Freihandels- abkommen zwischen der EU und den USA Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 B Zusatzfragen Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 121 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 122 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 B Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 122 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 122 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 III Mündliche Frage 4 Annette Groth (DIE LINKE) Einbeziehung der Bundesregierung in die Verhandlungen über das geplante Freihan- delsabkommen zwischen EU und USA Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 A Zusatzfragen Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 124 B Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 124 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 125 A Mündliche Frage 5 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schäden durch den Erdölaustritt aus dem Kavernenfeld in Etzel Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 B Zusatzfragen Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 C Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 125 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 126 A Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 126 C Mündliche Frage 11 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung von US-Stützpunkten in Deutsch- land an extralegalen Hinrichtungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 A Zusatzfragen Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 127 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 128 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 128 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 129 C Mündliche Frage 12 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entscheidung über die Ansiedlung des US- Afrikakommandos in Deutschland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 A Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 130 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 131 A Mündliche Frage 15 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage aller völkerrechtlichen Vereinba- rungen mit den ehemals westalliierten Sta- tionierungsstaaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 132 B Mündliche Frage 16 Heike Hänsel (DIE LINKE) Medienberichte über die Koordinierung von US-Drohneneinsätzen von deutschem Staatsgebiet aus Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 132 D Mündliche Frage 19 Inge Höger (DIE LINKE) Internationale Konferenz für eine massen- vernichtungswaffenfreie Zone Naher und Mittlerer Osten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 B Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 133 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 Mündliche Frage 23 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Perspektive für die Östliche Partnerschaf- ten der EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 A Zusatzfragen Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 B Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 135 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 C Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Vergabe von IT-Aufträgen an das US-Unternehmen Computer Sciences Cor- poration durch die Bundesregierung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 B Mündliche Frage 26 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des US-Unternehmens Compu- ter Sciences Corporation an der Entfüh- rung des deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 D Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: zu dem vorläufigen Atomabkommen mit dem Iran. . . . . . . . . . . 138 A Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 B Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 139 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 141 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 A Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . 144 A Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 144 D Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Opera- tion in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2113 (2013) vom 30. Juli 2013 (Drucksache 18/72). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 D Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 146 A Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 148 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 B Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 150 C Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 151 B Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 152 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 153 B Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 C Tagesordnungspunkt 8: – Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur An- passung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Um- setzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpas- sungsgesetz – AIFM-StAnpG) (Drucksache 18/68 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 153 C – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Anpassung des Investmentsteu- ergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer- Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG). . . . 153 C – Bericht des Hauptausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/113) . . . . . . . . . . . . . . . . 153 C Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 153 D Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 C Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 155 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 157 C Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 159 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 V Zusatztagesordnungspunkt 4: – Zweite und dritte Beratung des vom Bun- desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinan- zierungsgesetzes (Drucksache 18/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 A – Bericht des Hauptausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 18/112) . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG) (Drucksache 18/6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 163 D Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 164 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 165 D Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 168 C Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 C Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 170 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 171 D Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 172 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 173 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 173 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 174 B Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Risiko und Haftung zusammenführen – Gläubigerbeteiligung nach EZB-Ban- kentest sicherstellen (Drucksache 18/97) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsam die Haftung der Steuerzah- lerinnen und Steuerzahler beenden – Für einen einheitlichen europäischen Restrukturierungsmechanismus (Drucksache 18/98) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 A Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 A Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 177 B Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 B Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 180 D Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 181 D Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerin- nen und Bürger“ für den Zeitraum 2014–2020 (Drucksache 18/13) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 C Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 184 D Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 C Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 186 B Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 B Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 188 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 190 B Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (Drucksache 18/7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 191 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 192 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 193 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 193 D Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 B Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . 196 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 197 C VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Opera- tion Active Endeavour beenden (Drucksache 18/99) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 A Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 A Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 200 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . 200 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 D Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . 202 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 203 D Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 207 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Stefan Liebich, Jörn Wunderlich, Kathrin Vogler, Cornelia Möhring und Harald Petzold (Havelland) (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über den An- trag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Einsetzung eines Hauptausschusses (Tages- ordnungspunkt 1). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 C Anlage 3 Mündliche Frage 6 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss bestimmter Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 C Anlage 4 Mündliche Frage 7 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortsetzung der Operation Active Endeavour Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 D Anlage 5 Mündliche Frage 8 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Antrag der Bundesregierung auf parla- mentarische Zustimmung zur Fortsetzung der Operation Active Endeavour Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 A Anlage 6 Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Operationsplan der Operation Active Endeavour Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 B Anlage 7 Mündliche Frage 10 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte über „Rendition flights“ und Geheimgefängnisse der CIA in Europa Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 C Anlage 8 Mündliche Frage 13 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mitwirkung US-amerikanischer Behörden an rechtswidrigen Aktivitäten von deut- schem Staatsgebiet aus Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 D Anlage 9 Mündliche Frage 14 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hauptquartier der AFRICOM in Stuttgart Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 VII Anlage 10 Mündliche Frage 17 Andrej Hunko (DIE LINKE) „Stille Ausweisung“ von Diplomaten der „Five-Eyes-Staaten“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 B Anlage 11 Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vernichtung der syrischen Giftgasvorräte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 C Anlage 12 Mündliche Fragen 20 und 21 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Etwaige Vernichtung der syrischen Che- miewaffen in Deutschland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 D Anlage 13 Mündliche Frage 22 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Albanien als EU-Beitrittskandidat Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 C Anlage 14 Mündliche Frage 25 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergabe von Aufträgen an das US-Unter- nehmen Computer Sciences Corporation durch deutsche Nachrichtendienste Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 D Anlage 15 Mündliche Frage 27 Jan Korte (DIE LINKE) Vergabe von Aufträgen des Bundes an das US-Unternehmen Computer Sciences Cor- poration und deren Tochtergesellschaften Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 A Anlage 16 Mündliche Frage 28 Jan Korte (DIE LINKE) Erkenntnisse der Hauptstelle für Befra- gungswesen bezüglich eines gemeinsamen Programmes des Bundesnachrichtendiens- tes mit US- und britischen Geheimdiensten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 C Anlage 17 Mündliche Fragen 29 und 30 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befragung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch ausländische Nach- richtendienste in der Hauptstelle für Befra- gungswesen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 C Anlage 18 Mündliche Fragen 31 und 32 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachrichtendienstliche Befragung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in der Hauptstelle für Befragungswesen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 A Anlage 19 Mündliche Frage 33 Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befragungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern durch ausländische Dienste Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 C VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 Anlage 20 Mündliche Frage 34 Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwendung von durch nachrichtendienst- liche Befragungen von Asylbewerberinnen und -bewerbern durch Drittstaaten gewon- nenen Erkenntnissen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 D Anlage 21 Mündliche Frage 35 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsgrundlage der Befragung des estni- schen Staatsbürgers A. S. durch die Bun- despolizei im März 2008 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 D Anlage 22 Mündliche Frage 36 Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Evaluierung der Rechtsgrundla- gen für die Zusammenarbeit US-amerika- nischer und deutscher Sicherheitsbehörden auf deutschem Hoheitsgebiet Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 A Anlage 23 Mündliche Frage 37 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befragung und Durchsuchung von Reisen- den durch US-amerikanisches Sicherheits- personal an deutschen Grenzen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 C Anlage 24 Mündliche Fragen 38 und 39 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschäftigungszahlen des US-Generalkon- sulats und mögliche Abhöranlagen auf den Dächern der Botschaften der USA, Groß- britanniens und Russlands Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 D Anlage 25 Mündliche Frage 40 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung von durch deutsche Sicher- heitsbehörden erfassten Personendaten zur gezielten Tötung von Personen durch US- Drohnen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 C Anlage 26 Mündliche Frage 41 Petra Pau (DIE LINKE) Umsetzung der Empfehlungen des Berichts des unabhängigen Expertenkreises Anti- semitismus Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 A Anlage 27 Mündliche Frage 42 Petra Pau (DIE LINKE) Akuter gesetzgeberischer Handlungsbe- darf bei der Kontrolle der Nachrichten- dienste Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 C Anlage 28 Mündliche Frage 43 Niema Movassat (DIE LINKE) Kooperation des BKA mit der Polizei in Kenia Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 D Anlage 29 Mündliche Frage 44 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Verletzung von Normen des Strafgesetzbuches durch von Deutschland Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 IX aus gesteuerte US-amerikanische Drohnen- einsätze Antwort Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . 218 A Anlage 30 Mündliche Fragen 45 und 46 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kunstfund in München-Schwabing Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 C Anlage 31 Mündliche Fragen 47 und 48 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung und Veräußerung von Flächen der Bodenverwertungs- und -ver- waltungs GmbH Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 A Anlage 32 Mündliche Frage 49 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung sogenannter vertraglicher Ver- einbarungen und Solidaritätsmechanis- men auf europäischer Ebene Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 C Anlage 33 Mündliche Fragen 50 und 51 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets und des Leistungs- und Verfahrensrechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 A Anlage 34 Mündliche Frage 52 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Lösungsalternativen zum Thema Getto- renten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 C Anlage 35 Mündliche Frage 53 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergabeverfahren zur Beschaffung des MG5 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 D Anlage 36 Mündliche Fragen 54 und 55 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Fluggenehmigungen für Drohnen des US- Militärs in Deutschland Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 A Anlage 37 Mündliche Frage 56 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entschädigungsleistungen an ehemalige Heimkinder Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 C Anlage 38 Mündliche Frage 57 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewilligungen von Mutter-/Vater-Kind- Kuren Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . 222 A X Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 Anlage 39 Mündliche Frage 58 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Nachweis der Versicherung in der GKV bei Arztbesuchen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . 222 C Anlage 40 Mündliche Frage 59 Gustav Herzog (SPD) Budget für die Bundeswasserstraßen 2013 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 A Anlage 41 Mündliche Frage 60 Inge Höger (DIE LINKE) Bauvorhaben der Bundeswehr im Natur- schutzgebiet der Colbitz-Letzlinger Heide Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 B Anlage 42 Mündliche Fragen 61 und 62 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke zwischen Heidenau und Usti nad Labem Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 A Anlage 43 Mündliche Fragen 63 und 64 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Herabstufung Deutschlands im Klima- schutzindex von Germanwatch und Ein- haltung der Zusagen im Rahmen des Grü- nen Klimafonds Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 C Anlage 44 Mündliche Fragen 65 und 66 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau der erneuerbaren Energien und zukünftige klimapolitische Impulse Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 A Anlage 45 Mündliche Fragen 67 und 68 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Empfehlungen zum atomkraftwerke- bezogenen Katastrophenschutz und Ge- nehmigung der Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Grundremmingen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 C Anlage 46 Mündliche Frage 69 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nationalpark Schwarzwald Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 A Anlage 47 Mündliche Frage 70 Gustav Herzog (SPD) Trinkwasserbelastung infolge von Unkraut- bekämpfungsmaßnahmen durch die Deut- sche Bundesbahn Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 D Anlage 48 Mündliche Frage 71 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Ausschreibung des Deutschen Forschungs- netzes Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 XI Anlage 49 Mündliche Frage 72 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Ausbaustand und IT-Sicherheit des Deut- schen Forschungsnetzes Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 B Anlage 50 Mündliche Frage 73 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Forschungsaufträge des US-Verteidigungs- ministeriums an deutsche Hochschulen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 75 (A) (C) (D)(B) 3. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung 2. Sitzung, Seite 65 (B), letzter Absatz, zweiter Satz ist wie folgt zu lesen: „Diese jetzt auf Eis zu legen, wie dies einige fordern, wäre die falsche Reaktion, ein Reflex, der gegen unsere eigenen Interessen gerichtet wäre.“ (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 207 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Agnes Alpers DIE LINKE 28.11.2013 Sybille Benning CDU/CSU 28.11.2013 Karin Binder DIE LINKE 28.11.2013 Dr. Franziska Brantner BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.11.2013 Marco Bülow SPD 28.11.2013 Martin Burkert SPD 28.11.2013 Christian Flisek SPD 28.11.2013 Wolfgang Gunkel SPD 28.11.2013 Uda Heller CDU/CSU 28.11.2013 Priska Hinz (Herborn) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.11.2013 Lars Klingbeil SPD 28.11.2013 Bettina Kudla CDU/CSU 28.11.2013 Dr. Karl A. Lamers CDU/CSU 28.11.2013 Stephan Mayer (Altötting) CDU/CSU 28.11.2013 Omid Nouripour BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.11.2013 Thomas Rachel CDU/CSU 28.11.2013 Dr. Andreas Scheuer CDU/CSU 28.11.2013 Dr. Dorothee Schlegel SPD 28.11.2013 Kordula Schulz-Asche BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.11.2013 Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU 28.11.2013 Alexander Ulrich DIE LINKE 28.11.2013 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) SPD 28.11.2013 Gudrun Zollner CDU/CSU 28.11.2013 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Stefan Liebich, Jörn Wunderlich, Kathrin Vogler, Cornelia Möhring und Harald Petzold (Havelland) (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD: Einsetzung eines Hauptausschusses (Ta- gesordnungspunkt 1) Wir haben der Einsetzung des Hauptausschusses nicht zugestimmt, weil wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen seine Einsetzung haben. Der Hauptaus- schuss stellt eine Entmündigung des Parlaments dar. Erstens. Die Einsetzung des Hauptausschusses ent- behrt einer Rechtsgrundlage in der Geschäftsordnung des Bundestages, GO-BT. Nach dieser setzt der Bundes- tag zur Vorbereitung der Verhandlung ständige Aus- schüsse ein (§ 54 Abs. 1 GO-BT). Ein Hauptausschuss ist ein Ausschuss und nicht „Ausschüsse“. Darüber hi- naus ist der Hauptausschuss nach dem Einsetzungsbe- schluss kein ständiger Ausschuss. Im Einsetzungsbe- schluss heißt es: „Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ist der Haupt- ausschuss aufgelöst …“ Der Hauptausschuss ist auch kein Sonderausschuss nach § 54 Abs. 1 Satz 2 GO-BT. Ein Sonderausschuss ist ausweislich dieser Regelung ein Ausschuss „für einzelne Angelegenheiten“. Nach dem Einsetzungsbeschluss werden die Zuständigkeiten des Hauptausschusses aber unspezifisch allein durch Überweisung des Plenums des Deutschen Bundestages begründet. Bereits die Tagesord- nung der heutigen Sitzung zeigt, dass dies für sämtliche Gesetzesvorlagen, die das Plenum behandelt, geschehen soll. Damit bezieht sich die Zuständigkeit des „Haupt- ausschusses“ nicht auf „einzelne Angelegenheiten“ – bei Lichte besehen ist genau das Gegenteil der Fall. Zweitens. Der Hauptausschuss verstößt gegen die Ga- rantie freien Mandats durch Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Im den Art. 38 Abs. 1 GG konkretisierenden „Wüppesahl-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 13.06.1989 – 2 BvE 1/88) heißt es: Alle Abgeordneten sind berufen, an der Arbeit des Bundestages mit gleichen Rechten und Pflichten teilzunehmen. Dies folgt vor allem daraus, daß die Repräsentation des Volkes vom Parlament als gan- zem, das heißt in der Gesamtheit seiner Mitglieder als Repräsentanten, bewirkt wird. Dies setzt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten voraus. Weiter heißt es dort: Alle Mitglieder des Bundestages haben dabei glei- che Rechte und Pflichten. Dies folgt vor allem da- raus, daß die Repräsentation des Volkes sich im Parlament darstellt, daher nicht von einzelnen oder Anlagen 208 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) einer Gruppe von Abgeordneten, auch nicht von der parlamentarischen Mehrheit, sondern vom Parla- ment als Ganzem, das heißt in der Gesamtheit sei- ner Mitglieder als Repräsentanten, bewirkt wird. Dies setzt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller voraus. Der Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG ist nach dem Einsetzungsbeschluss evident. Nach dem Einsetzungs- beschluss soll der Hauptausschuss aus 47 Mitgliedern und 47 stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Mithin sind lediglich 94 Abgeordnete von 631 Abgeordneten Mitglieder eines Ausschusses. Dies sind gerade einmal knapp 15 Prozent. Der Hauptausschuss führt also dazu, dass über 85 Prozent der Abgeordneten von der Mitwir- kung in Ausschüssen ausgeschlossen sind. Dem Bundestag lag mit dem Antrag der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 18/54), welcher die Ein- setzung der im Grundgesetz vorgesehenen Ausschüsse und des Haushalts-, Innen-, Rechts- und Finanzaus- schusses vorsah, eine Alternative vor. Zusammen mit dem Antrag der Fraktion Die Linke zur Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Anzahl der Sitze der Fraktionen (Bundestagsdrucksache 18/53) würde da- durch deutlich geringer in Art. 38 GG eingegriffen. Nach diesen Anträgen könnten unter Einbeziehung von Stell- vertreter- und Stellvertreterinnenregelungen 592 Abge- ordnete in Ausschüssen arbeiten. Drittens. Der Hauptausschuss verstößt gegen Art. 45, Art. 45 a Abs. 1, Art. 45 c Abs. 1 GG. Das Grundgesetz sieht in Art. 45 vor, dass der Bun- destag einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Eu- ropäischen Union bestellt. In Art. 45 Abs. 1 GG formu- liert das Grundgesetz, dass der Bundestag einen Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuss für Verteidigung bestellt. Art. 45 c Abs. 1 GG schreibt die Bestellung eines Petitionsausschusses durch den Bundestag vor. Diese Ausschüsse sind unabhängig vom Ressortzuschnitt einer Regierung zu bilden. Ausweislich des Einsetzungsbeschlusses soll der Hauptausschuss die Aufgaben der im Grundgesetz vor- gesehenen Ausschüsse und die des Haushaltsausschus- ses für Finanzvorlagen nach § 96 Abs. 2 GO-BT über- nehmen. Mithin unterläuft der Hauptausschuss die zitierten Regelungen des Grundgesetzes und der GO-BT, die ex- plizit Ausschüsse vorschreiben. Viertens. Der Hauptausschuss belebt einen Vorschlag aus dem Unterausschuss III des Herrenchiemsee-Kon- vents zum Entwurf eines Grundgesetzes aus dem Jahr 1948 (Stenografisches Protokoll der 1. Sitzung des Un- terausschusses III des Verfassungsausschusses der Mi- nisterpräsidenten-Konferenz der Westlichen Besatzungs- zonen am 13.08.1948, Seite 12), der indes von der Mehrheit abgelehnt wurde. Angeregt wurde damals, das Notverordnungsrecht an die Zustimmung eines „zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung und zur Be- handlung dringender Angelegenheiten für die Zeit zwi- schen zwei Tagungen oder nach der Auflösung bis zum Zusammentreten des neuen Bundestages“ (Art. 44 des Entwurfs laut Bericht des Unterausschusses III, in: Der Parlamentarische Rat: 1948-1949; Akten und Protokolle, hrsg. vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv unter der Leitung von Kurt Georg Wernicke und Hans Booms, Bd. 2: Der Verfassungskonvent auf Herren- chiemsee, S. 314; vgl. dazu auch ebd. S. 281 mit Fn. 7 und S. 291 mit Fn. 39) eingesetzten Haupt- bzw. „ständi- gen Ausschusses“ des Bundestages zu binden (Bericht über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948, Seite 48; vergleiche dazu Dreier, GG, Bd. II, Art. 53 a, Rdn. 2). Der Hauptausschuss war also bereits seiner Konzep- tion nach als ein Krisenzeiten vorbehaltenes Konstrukt gedacht, welches gerade keinen Eingang in das Grund- gesetz gefunden hat. Die Einrichtung eines Hauptaus- schusses widerspricht damit auch dem erkennbaren Wil- len des historischen Verfassungsgebers. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 6): Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit Firmen bzw. deren Tochterfirmen, die mutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im In- und Ausland beteiligt waren (Beispiel: Entführung und Rückführung des deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri) oder rechtswidrig Daten deut- scher Staatsbürger an ausländische Dienste übermittelt haben, künftig von öffentlichen Aufträgen in Deutschland ausge- schlossen werden? Nach geltendem Vergaberecht werden öffentliche Aufträge nur an gesetzestreue und zuverlässige Unter- nehmen vergeben. Ein Unternehmen ist bei rechtskräfti- ger Verurteilung einer Person, dessen Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter Straf- taten zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen. Darüber hinaus kann ein Bewerber ausgeschlossen wer- den, der nachweislich eine schwere Verfehlung began- gen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt. Bei bestimmten sensiblen Aufträgen (zum Bei- spiel im Sicherheits- und Verteidigungsbereich oder bei Wachdiensten) können zudem schärfere Anforderungen an die Zuverlässigkeit gestellt werden. Ob die Vorausset- zungen für einen Ausschluss vorliegen, muss vom öffentlichen Auftraggeber im Einzelfall geprüft und ent- schieden werden. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 7): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Active Endeavour über den 31. Dezember 2013 hinaus fortzusetzen? Der Deutsche Bundestag hat den deutschen Einsatz im Rahmen der NATO-geführten Operation Active Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 209 (A) (C) (D)(B) Endeavour, OAE, bis zum 31. Dezember 2013 manda- tiert. Was die Zeit nach dem 31. Dezember angeht, so kann ich nur um Verständnis bitten, dass ich hierzu keine Aussage treffen kann. Die Abstimmungen hierzu dauern an. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 8): Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung einen Antrag auf parlamentarische Zustimmung zur Fortsetzung einer deut- schen Beteiligung vorlegen, und sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Beibehaltung des NATO-Bünd- nisfalls (Art. 5 des NATO-Vertrages) als völkerrechtliche Be- gründung für das Bundeswehrmandat auch gegenwärtig noch als gegeben an? Die Abstimmungen zur deutschen Beteiligung an der NATO-geführten Operation Active Endeavour, OAE, dauern an. Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen nicht vorgreifen kann. Grundsätzlich gilt, dass der Nordatlantikrat am 12. September und 4. Oktober 2001 festgestellt hat, dass die terroristischen Angriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika als Angriff auf alle Bündnispartner der NATO im Sinne des Art. 5 des Nordatlantikvertrages an- zusehen seien. Diese Beschlüsse gelten weiterhin. Dies impliziert jedoch nicht, dass die mit ihnen verbundenen möglichen Befugnisse in Anspruch genommen werden. Ebenso wenig gibt es hierbei einen Automatismus in Be- zug auf die Anwendung militärischer Gewalt. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/87, Frage 9): Hat sich der Operationsplan der NATO-geführten Opera- tion Active Endeavour, OAE, geändert, oder ist eine Ände- rung für die Fortsetzung der Operation nach dem 31. Dezem- ber 2013 geplant, insbesondere bezüglich der Möglichkeit der Anwendung militärischer Gewalt? Der Operationsplan zur NATO-geführten Operation Active Endeavour, kurz OAE, unterlag in der Vergan- genheit Änderungen. Änderungen erfordern einen im Konsens gefassten Beschluss des Nordatlantikrates. Der Operationsplan sowie die Einsatzregeln sind Ver- traulich eingestuft, sodass ich an dieser Stelle nicht in Details gehen kann. Die aktuell gültigen Einsatzregeln zu OAE sehen keine Eingriffsbefugnisse oder die Anwendung militäri- scher Gewalt zur Durchsetzung des Auftrages von OAE vor. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 10): Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass laut Medienberichten (siehe unter anderem Süddeutsche Zeitung, 19. November 2013, „Frankfurt, Hauptstadt der US- Spione“) der US-amerikanische Nachrichtendienst CIA in Frankfurt am Main eine Logistikzentrale unterhält, die soge- nannte Rendition Flights organisiert und verwaltet sowie Geheimgefängnisse in Europa betrieben haben soll, und was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die Vorwürfe aufzuklären? Nach Kenntnis der Bundesregierung betrifft die ge- nannte Medienberichterstattung Vorgänge aus der Zeit vor dem Amtsantritt von US-Präsident Barack Obama. Auf den Bericht der Bundesregierung für das Parlamen- tarische Kontrollgremium vom 20. Februar 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/800 sowie den Abschlussbe- richt des sogenannten Kurnaz-Untersuchungsausschus- ses auf Bundestagsdrucksache 16/13400 wird diesbezüg- lich verwiesen. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat sich über ihre Botschaft in Berlin in einer Stellung- nahme vom 15. November 2013 von Folter und Entfüh- rungen distanziert. Präsident Obama unterschrieb in den ersten Tagen seiner ersten Amtszeit (am 21. Januar 2009) eine Verfügung, dass die CIA alle „Geheimge- fängnisse“ schließen und Folterpraktiken beenden müsse. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keinen An- lass, dieses Thema erneut mit der US-amerikanischen Regierung aufzunehmen. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 13): Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Wider- spruch, dass sie offensichtlich einerseits die Mitwirkung ame- rikanischer Behörden an völkerrechtlich und menschenrecht- lich höchst fragwürdigen Aktivitäten von deutschem Staatsgebiet aus – etwa extralegalen, gezielten Tötungen – zu- lässt, wie sie vom NDR und von der Süddeutschen Zeitung dokumentiert werden (www.geheimerkrieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien oder Ägypten für sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von Demokra- tie und Menschenrechten aufzutreten? Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von Ihnen genannten Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehöri- gen der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet, deutsches Recht zu achten. Die Bundesre- gierung wird auch weiterhin auf die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. 210 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 14): Mit welcher Begründung war die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier AFRICOM in Stuttgart zuzustimmen (ver- gleiche sueddeutsche.de vom 20. März 2011), obwohl alle afrikanischen Staaten – mit Ausnahme Liberias – die Beher- bergung von AFRICOM mit der Begründung ablehnten, nicht in den Antiterrorkrieg der USA hineingezogen zu werden? Bis zur Einrichtung des regionalen US-amerikani- schen Afrikakommandos, AFRICOM, im Jahr 2007 war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische Europäische Kommando, EUCOM, in der damaligen amerikanischen Streitkräftestruktur auch für Afrika zu- ständig. Die amerikanische Regierung hat die Bundes- regierung am 15. Januar 2007 über ihre organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständi- ges regionales Militärkommando, AFRICOM, zu schaf- fen und bis auf weiteres ebenfalls in Stuttgart anzusie- deln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vor allem, dass so vorhandene Infrastruktur genutzt werden konnte. Die damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zur Ein- richtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu ver- weigern. Verschiedene afrikanische Staaten sind von den Vereinigten Staaten von Amerika im Zeitablauf erst nach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtung angefragt worden. Diesbezügliche Entschei- dungen anderer Staaten kommentiert die Bundesregie- rung nicht. Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/87, Frage 17): Wie viele Diplomatinnen und Diplomaten der „Five-Eyes- Staaten“ Großbritannien, USA, Neuseeland, Australien und Kanada wurden in den letzten zehn Jahren wegen vermuteter bzw. bewiesener Spionage oder sonstiger unerwünschter Akti- vitäten mittels einer „Stillen Ausweisung“ des Landes verwie- sen (Süddeutsche Zeitung, 19. November 2013), und wie stellt sich diese Zahl im Verhältnis zu anderen Ländern, insbeson- dere Russland und China, dar? Die Bundesregierung führt keine Statistiken über Persona-non-grata-Erklärungen. Zuletzt wurde im Juni 2012 ein Diplomat ausgewiesen. „Stille Ausweisungen“ sind im Wiener Übereinkom- men über Diplomatische Beziehungen nicht vorgesehen. Sie betreffen Absprachen zwischen Nachrichtendiens- ten, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich gemacht werden können. Auskünfte dieser Art werden in dem dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremium gegeben. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/87, Frage 18): Woran scheitert nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Suche nach einem Staat, der die syrischen Gift- gasvorräte aufnehmen und vernichten soll (vergleiche www.tagesschau.de/ausland/syrienkrieg100.html), und inwie- fern hat sich die Bundesregierung an der Suche beteiligt und ihre eigene Unterstützung angeboten? Die Suche nach einem Standort zur Zerstörung der syrischen Chemiewaffen ist eine gewaltige Herausforde- rung für die OVCW und die internationale Staatenge- meinschaft. Während das Chemiewaffenübereinkommen eine Verantwortung der Zerstörung durch den Besitzerstaat vorsieht, haben im Fall der syrischen Chemiewaffen auf- grund der Bürgerkriegssituation vor Ort die Vereinten Nationen und die OVCW gemeinsam beschlossen, dass eine Vernichtung der syrischen Chemiewaffen außerhalb Syriens stattfinden soll. Der Exekutivrat der OVCW hat am 15. November 2013 einen Plan zur Vernichtung der syrischen Chemie- waffen angenommen, der unter anderem die Aufforde- rung an den Generaldirektor der OVCW, Achmed Üzümcü, enthält, Anlagen zu identifizieren, die für eine Zerstörung von chemischen Substanzen des syrischen Chemiewaffenprogramms geeignet sind. Die bisherige Suche nach Standorten zur Vernichtung der Chemiewaffen hat noch zu keinem Ergebnis geführt. Zuletzt hatte die neue albanische Regierung nach einge- hender Prüfung die Vernichtung abgelehnt, nachdem es dort zu erheblichem Protest der Zivilgesellschaft gegen eine Vernichtung auf albanischem Staatsgebiet gekom- men war. Auch das Königreich Norwegen, das König- reich Belgien und die Französische Republik haben eine Vernichtung abgelehnt. Deutschland ist bereit, die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen mit erheblichen Finanzmitteln sowie mit Expertise zu unterstützen. Die deutsche Unterstützung ordnet sich in die Bemühungen der internationalen Ge- meinschaft unter der Führung der Vereinten Nationen und der OPCW ein. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat jedoch bereits klargestellt, dass in Deutschland keine syrischen Chemiewaffen vernichtet werden. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Fragen 20 und 21): Welche Gründe haben die Bundesregierung zu der Ent- scheidung bewogen, das vom außenpolitischen Berater der Bundesregierung Christoph Heusgen am 19. November 2013 in Aussicht gestellte Angebot zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Deutschland de facto zurückzuziehen (ver- gleiche www.bundeskanzlerin.de vom 20. November 2013) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 211 (A) (C) (D)(B) und eine Zerstörung der aus Syrien stammenden C-Waffen auf deutschem Boden auszuschließen? Wie gedenkt die Bundesregierung nach der von der Öf- fentlichkeit als Kurswechsel wahrgenommenen Absage an eine Zerstörung syrischer Chemiewaffen in Deutschland ihrer weithin bekundeten Verantwortung nachzukommen und sich künftig für die schnelle Vernichtung der C-Waffen aus Syrien einzusetzen und somit ein positives Signal für das Zustande- kommen der geplanten Genfer Konferenz zu senden? Zu Frage 20: Die Bundesregierung hat in der Angelegenheit der Zerstörung der syrischen Chemiewaffen weder einen Kurswechsel vollzogen noch dergleichen in Aussicht ge- stellt. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 20. No- vember 2013 klargestellt, dass syrische Chemiewaffen nicht in Deutschland vernichtet werden; Deutschland werde sich hier in den internationalen Verbund einord- nen. Deutschland ist jedoch bereit, sich mit weiteren, er- heblichen Finanzmitteln sowie Expertise zu beteiligen. Zu Frage 21: Deutschland ist bereit, die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen mit erheblichen Finanzmitteln sowie mit Expertise zu unterstützen. Die deutsche Unterstützung ordnet sich in die Bemühungen der internationalen Ge- meinschaft unter der Führung der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot von chemischen Waffen, OVCW, ein. Deutschland nimmt bei der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen bereits jetzt eine aktive Rolle ein. Bereits am 19. September 2013 hat das Auswärtige Amt der Or- ganisation für das Verbot von chemischen Waffen, OVCW, eine freiwillige Soforthilfe von 2 Millionen Euro für Aktivitäten zur Beseitigung des syrischen Che- miewaffenprogramms zur Verfügung gestellt. Im Oktober 2013 haben Inspektoren der OVCW zwei Sicherheitstrainings im VN-Trainingszentrum der Bun- deswehrschule in Hammelburg absolviert. Die beiden Trainingseinheiten dienten dazu, die Inspektoren auf ih- ren Einsatz im bürgerkriegsgeschüttelten Syrien vorzu- bereiten. Ferner hat das Technische Hilfswerk Hin- und Rück- flüge für die OVCW-Inspektoren sowie deren Ausrüs- tungsgegenstände organisiert. Es ist unter anderem die- ser schnellen logistischen Unterstützung zu verdanken gewesen, dass die OVCW zeitgerecht mit der Inspektion der verschiedenen Anlagen des syrischen Chemiewaf- fenprogramms beginnen konnte. Zusätzlich hat die Bundesregierung einen Verbin- dungsoffizier zur OVCW nach Den Haag entsandt und unterstützt mit diesem aktiv die laufende Joint-OVCW- VN-Mission mit Planungs- und Fachkompetenz. Deutschland steht bereit, sich auch in Zukunft aktiv an der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen zu be- teiligen. Die Bundesregierung ist willens, weitere techni- sche und finanzielle Unterstützung für diese wichtige ab- rüstungspolitische Initiative zu leisten. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 22): Welche Position bezieht die Bundesregierung aktuell zu der Empfehlung der Europäischen Kommission, der Republik Albanien den Status eines Beitrittskandidaten zur Europäi- schen Union zu verleihen? Aus Sicht der Bundesregierung ist für die Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten zur Europäischen Union für die Republik Albanien eine ausreichende Er- folgsbilanz bei der Umsetzung von Reformvorhaben notwendig – beispielsweise in den Bereichen Kampf ge- gen Korruption und organisierte Kriminalität. Ob der Republik Albanien der Status eines Beitritts- kandidaten verliehen wird, entscheidet der Rat im De- zember. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis Anfang Dezember in einem Brief über die Fortschritte der albanischen Regierung bei der Umsetzung von Re- formen vor allem im Bereich Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität zu berichten. Die Ausführungen der Europäischen Kommission werden wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung des Rates haben. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung zur Frage des Kandidatenstatus wird auch erst nach Vorliegen des Briefs der Kommission vorgenommen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 25): Inwiefern wurden von deutschen Nachrichtendiensten wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfas- sungsschutz oder dem Militärischen Abschirmdienst Aufträge an das US-amerikanische Unternehmen Computer Sciences Corporation, CSC, vergeben, und welchen Gegenstand hatten diese jeweils? Der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst haben das US-amerikanische Unterneh- men CSC in der Vergangenheit weder mit Dienst- noch mit Sachleistungen beauftragt. Das BfV hat keine unmit- telbaren Aufträge an CSC vergeben. Über das BMI wurde aber ein Rahmenvertrag über die Erbringung von IT-Dienstleistungen geschlossen. Dabei ist die CSC le- diglich mit einem projektbegleitenden externen Control- ling beauftragt. Die Auftragsvergabe an Computer Sciences Corpora- tion, CSC, bzw. die in Deutschland tätigen Tochterfirmen (CSC Deutschland Consulting GmbH, CSC Deutschland Services GmbH, CSC Deutschland Solutions GmbH, CSC Technologies Deutschland GmbH, CSC Ploenzke AG) ist bereits wiederholt Gegenstand parlamentarischer 212 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Anfragen gewesen. Dabei handelt es sich in erster Linie um IT-Unterstützungsleistungen. Sie finden umfassende Informationen in folgenden Bundestagsdrucksachen: Drucksache 17/10305, schrift- liche Frage Nr. 91 (Seite 61), Drucksache 17/10352, schriftliche Frage Nr. 31 (Seiten 32 bis 35), Drucksache 17/14530, schriftliche Frage Nr. 10 (Seiten 7 bis 8), Drucksache 17/14530, schriftliche Frage Nr. 21 (Sei- ten 14 bis 22). Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/87, Frage 27): Wer entschied jeweils, dass die US-Beraterfirma CSC mit ihren deutschen Tochtergesellschaften Bundesaufträge im Rahmen der IT-Vorhaben De-Mail, nPa, ePa, Quellcodeprü- fung Staatstrojaner, Nationales Waffenregister, E-Govern- ment, E-Gerichtsakte und E-Strafregister erhielt, und wie wurde jeweils sichergestellt, dass der Auftragnehmer bei der Vertragserfüllung zur Kenntnis erlangte vertrauliche Daten nicht an Dritte weiterleitet? Die Aufträge wurden jeweils aufgrund von Rahmen- verträgen durch die fachlich für die jeweiligen Vorhaben zuständigen Bedarfsträger (Behörden des Bundes) er- teilt. Die Rahmenverträge wiederum wurden aufgrund von Vergabeverfahren nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. Der Umgang mit sen- siblen, vertraulichen Daten ist im Rahmenvertrag gere- gelt. Der Sicherstellung der Vertraulichkeit beim Einsatz externer Dienstleister dienen im Wesentlichen vier Maß- nahmen: Erstens. Mitarbeiter der Firma CSC, die in sicher- heitsrelevanten Bereichen tätig sind oder mit sicherheits- relevanten Aufgaben betraut werden, müssen sich, wie auch Mitarbeiter aller anderen Firmen, vor dem Einsatz Überprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsge- setz, SÜG, unterziehen. Zweitens. Firmen, welche im Rahmen ihrer Aufträge mit sicherheitsrelevanten Informationen umgehen, müs- sen unter der Geheimschutzbetreuung des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Technologie stehen. Drittens. Bestandteil der Vertragsbeziehungen sind entsprechende Nutzungs- und Übermittlungsverbote für die erlangten Informationen außerhalb des Vertragsge- genstandes. Viertens. Es wird für jeden Einzelfall festgelegt, ob die jeweilige Dienstleistung am Firmensitz erbracht wer- den kann oder ob aus Sicherheitsgründen die Dienstleis- tung nur in den Räumen des Auftraggebers und gegebe- nenfalls auch nur im Beisein von Mitarbeitern des Auftraggebers erbracht werden kann. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Firma CSC Deutschland in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen versto- ßen hat. Es bestehen insbesondere auch keinerlei An- haltspunkte dafür, dass CSC Deutschland als selbststän- dige Gesellschaft vertrauliche Informationen an die amerikanische CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/87, Frage 28): Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20. November 2013 über die Hauptstelle für Be- fragungswesen, HBW, die dem Bundeskanzleramt untersteht und dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet ist, bestätigen, wonach Bundesnachrichtendienst, US- und britische Geheim- dienste ein gemeinsames Programm betreiben, bei dem durch die beteiligten Dienste im Rahmen der Arbeit der HBW heute jährlich 500 bis 1 000 Vorgespräche und anschließend 50 bis 100 Intensivgespräche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische oder amerikanische Geheimdienstleute sogar allein, ohne deutsche Begleiter, durchgeführt würden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen, dass die so gewonnenen Erkenntnisse beim Einsatz von Kampfdrohnen durch das US- Militär Verwendung finden? Die Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, ist eine dem Bundesnachrichtendienst, BND, zugeordnete Dienststelle. Sie ist keine neue Einrichtung, sondern existiert bereits seit 1958. Die HBW führt Befragungen durch, um Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Dies entspricht dem Auftrag des BND (§ 1 Abs. 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes, BNDG), Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Es ist das legitime Recht eines jeden souveränen Staa- tes, Personen sicherheitlich zu befragen, die in diesem Land einen Aufenthalt begehren. Solche Befragungen, die allesamt auf freiwilliger Basis erfolgen, entsprechen auch dem Grundsatz nach § 2 Abs. 4 BNDG, wonach der BND von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen hat, die den Betroffenen voraussichtlich am we- nigsten beeinträchtigt. Dazu gehört auch, dass die Befra- gungen stets unter der Legende HBW stattfinden. Im Durchschnitt der vergangenen zwei bis drei Jahre fanden pro Jahr 500 bis 800 Vorgespräche statt. Im Er- gebnis wurden im Anschluss etwa 200 bis 300 Personen befragt. Seit dem Bestehen der HBW sind an den Befragun- gen alliierte Partnerdienste beteiligt. Es handelt sich da- bei um ein koordiniertes Befragungssystem auf der Grundlage des BND-Gesetzes und entsprechender bila- teraler Vereinbarungen, die der BND mit dem jeweiligen Partnerdienst getroffen hat. Aufgrund des über Jahr- zehnte praktizierten koordinierten Befragungssystems fanden auch Befragungen durch Befrager der alliierten Partnerdienste ohne deutsche Begleiter statt. Die alliier- ten Befrager unterstehen dabei fachlich dem deutschen Dienststellenleiter; das heißt, solche Befragungen er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 213 (A) (C) (D)(B) folgten unter organisatorischer und inhaltlicher Aufsicht des BND im Vor- und Nachgang. Die Befragungsergebnisse der alliierten Befrager wer- den im Meldungssystem des BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erst nach der Freigabe er- folgt die Übermittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz an den alliierten Partnerdienst. Die an die Partner weiterzugebenden Meldungen wer- den bei Bedarf bereinigt (im Hinblick auf Datenschutz- gründe, Nichtweitergabe möglicher militärisch nutzbarer Daten). Es gelangen circa 60 Prozent der im Befragungs- wesen erhobenen Meldungen im Weitergabeverbund an die Partnerdienste. Ein hoher Prozentsatz der Befra-Mel- dungen sind auf Dokumentenmeldungen zurückzuführen (zum Beispiel von ausländischen Pässen, Urkunden usw.), die aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Ferner können Sperren im nationalen Interesse oder Sperrvermerke der Auswertung Anlass bieten, von einer Weiterleitung an die Partnerdienste abzusehen. Zielsetzung der Befragungen war und ist zu keiner Zeit die Gewinnung von Informationen zur Vorbereitung von Drohneneinsätzen. Vielmehr sollen Erkenntnisse über wirtschaftliche, politische und militärische Struktu- ren der Herkunftsregionen gewonnen werden, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind und daher dem Aufklärungsauftrag des BND Rechnung tra- gen. Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass solche Informationen auch zum militärischen Lagebild der alliierten Partnerdienste beitragen können. Diese grundsätzliche Thematik ist bereits seit längerem mehrfach hier im Parlament Gegenstand ausführlicher Diskussionen gewesen. Ich darf an dieser Stelle daher auf die Beantwortung zahlreicher parlamentarischer An- fragen und die Beratungen im Parlamentarischen Kon- trollgremium verweisen, wonach die Weitergabe von GSM-Mobilfunkdaten für eine konkrete Zielerfassung nicht hinreichend präzise ist. Der Generalbundesanwalt hat auf entsprechende Strafanzeigen gegen den Präsiden- ten des Bundeskriminalamtes wegen der Weitergabe von GSM-Mobilfunkdaten seinerzeit einen Anfangsverdacht verneint. Der GBA hat das Verfahren wegen des militärischen Drohnenangriffs am 4. Oktober 2010 in Mir Ali, Pakis- tan, bei dem der deutsche Staatsangehörige Bünyamin E. getötet wurde, mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachts für das Vorliegen einer Straftat eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vor- wurfs der Beihilfe zum Mord am 27. Januar 2011 abge- lehnt. Lassen Sie mich zu guter Letzt darauf hinweisen, dass die HBW vom BND bereits seit längerem einer Effi- zienzkontrolle unterzogen wurde, in deren Rahmen die personelle Ausstattung der HBW schrittweise reduziert wurde und wird. Angestrebt wird dabei die organisatori- sche Auflösung der HBW mit dem Ziel, die Befragun- gen direkt in den Krisenregionen im Ausland zu intensi- vieren. Ergänzend zu den mir hier möglichen Ausführungen werde ich mit Rücksicht auf die schutzbedürftige nach- richtendienstliche Tätigkeit noch weitergehende Erläute- rungen zur HBW in der Geheimschutzstelle des Deut- schen Bundestages zu Ihrer Einsichtnahme hinterlegen lassen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 29 und 30): Wie werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei den von Süddeutscher Zeitung und vom NDR berichteten Befragungen durch britische und amerikanische Geheim- dienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Hauptstelle für Befragungswesen über die Identität, den Auftrag und die Absichten dieser Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitar- beiter aufgeklärt, und wie wird gewährleistet, dass den befrag- ten Personen und ihren Angehörigen in den Herkunftsstaaten keine Nachteile aus den preisgegebenen Informationen erwachsen? Welche ausländischen Geheimdienste befragen Asyl- bewerberinnen und Asylbewerber in der Hauptstelle für Befragungswesen (bitte rechtliche Grundlage nennen), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob diese Informationen auch in das Zielerfassungssystem der ausländischen Dienste einfließen? Zu Frage 29: Die Befragungen der Hauptstelle für Befragungswe- sen, HBW, finden stets unter der Legende HBW statt. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz der Befragten, damit ihnen aus der Befragung keine Nachteile durch Repres- salien aus den Herkunftsstaaten entstehen. Zu Frage 30: Seit Gründung der Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, werden Befragungen zusammen mit alliierten Partnerdiensten durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein koordiniertes Befragungssystem auf der Grundlage des Bundesnachrichtendienstgesetzes und entsprechen- der, zwischen dem Bundesnachrichtendienst, BND, und dem jeweiligen Partnerdienst getroffener bilateraler Ver- einbarungen. Da das koordinierte Befragungssystem über Jahrzehnte praktiziert wurde, fanden in der Vergan- genheit auch Befragungen der alliierten Partnerdienste ohne deutsche Begleiter statt. Die alliierten Befrager unterstehen dabei fachlich dem deutschen Dienststellen- leiter; das heißt, derartige Befragungen erfolgten im Vor- hinein sowie im Nachgang unter organisatorischer und inhaltlicher Aufsicht des BND. Grundlagen der Befragungen der HBW im Rahmen des koordinierten Befragungssystems sind das BND- Gesetz und bilaterale Vereinbarungen des BND mit den alliierten Partnerdiensten. Zur behaupteten Verwendung der Informationen zur Zielerfassung habe ich ebenfalls vorhin Stellung genommen. Zielsetzung der Befragun- gen war und ist zu keiner Zeit die Gewinnung von Informationen zur Vorbereitung von Drohneneinsätzen. Vielmehr sollen Erkenntnisse über wirtschaftliche, poli- 214 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) tische und militärische Strukturen der Herkunftsregionen gewonnen werden, die von außen- und sicherheitspoliti- scher Bedeutung sind und daher dem Aufklärungsauf- trag des BND Rechnung tragen. Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Informationen auch zum militärischen Lagebild der alliierten Partner- dienste beitragen können. Diese grundsätzliche Thema- tik ist bereits seit längerem mehrfach hier im Parlament Gegenstand ausführlicher Diskussionen gewesen. Ich darf an dieser Stelle daher auf die Beantwortung zahlrei- cher parlamentarischer Anfragen und die Beratungen im Parlamentarischen Kontrollgremium verweisen, wo- nach die Weitergabe von GSM-Mobilfunkdaten für eine konkrete Zielerfassung nicht hinreichend präzise ist. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe sind reine Spekulationen ohne jeglichen Beleg. An diesen Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 31 und 32): Wie gelangt die Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, an die Personal- und Kontaktdaten der befragten Asylbewer- berinnen und Asylbewerber, und in welcher Form erklären von der HBW Befragte ihre Bereitwilligkeit, für eine Befra- gung zur Verfügung zu stehen (siehe Süddeutsche Zeitung vom 20. November 2013)? Geschieht diese Erklärung im Rahmen von Gesprächen, welche die Befragten als relevant ansehen für die Entschei- dung über ihr Asylgesuch? Zu Frage 31: Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, an die Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, übermit- telt. Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der Dienst- anweisung „Asyl“ des BAMF (hier: Punkt 2, Zusam- menarbeit mit Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes). Die Datenübermittlung er- folgt auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und 3 Bundes- nachrichtendienstgesetz. Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch mit der HBW a) auf freiwilliger Basis stattfindet, b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren Verweigerung mit sich bringt und c) ohne Relevanz für die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit des BAMF liegt. Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert. Zu Frage 32: Nein. Gegenüber den Befragten wird ausdrücklich klargestellt, dass das Gespräch mit der Hauptstelle für Befragungswesen, HBW, ohne Relevanz für die eigentli- che Asylentscheidung ist. Im Übrigen werden vorwie- gend Personen kontaktiert, deren Asylentscheidungspro- gnose positiv ist oder die bereits Asyl erhalten haben, oder solche, die als anerkannte Flüchtlinge ohnehin ei- nen Aufenthaltstitel haben. Der Schaffung von asylrecht- lichen Nachfluchtgründen wird damit entgegengewirkt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 33): Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch ausländische Dienste in Deutschland permanent auch deutsche Beamtinnen und Beamte anwesend, und sind die deutschen Beamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befragung bzw. im Hinblick auf die mögliche Weiter- verwertung der hierbei gewonnenen Informationen auf die Einhaltung deutschen Rechts zu achten? Selbstverständlich sind die deutschen Beamten gehal- ten, auf die Einhaltung deutschen Rechts zu achten. In der Beantwortung der Frage des Kollegen Korte hatte ich hierzu bereits darauf hingewiesen, dass die Fachauf- sicht im koordinierten Befragungssystem dem deutschen Dienststellenleiter obliegt. Ich darf hierzu noch einmal wiederholen, dass die Befragungen unter organisatori- scher und inhaltlicher Aufsicht des Bundesnachrichten- dienstes im Vor- und Nachgang erfolgen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 34): Hält die Bundesregierung es für rechtlich zulässig, dass Drittstaaten Informationen, die sie aus einer nachrichten- dienstlichen Befragung von Asylbewerberinnen und Asylbe- werbern in Deutschland gewonnen haben, später möglicher- weise gezielt für Tötungsbefehle nutzen? Ich darf nochmals auf die ausführliche parlamentari- sche Behandlung dieser Thematik verweisen. Schon Ihre Fragestellung ist offensichtlich rein spekulativ. Ich vermag nicht zu erkennen, dass ein konkreter Zusammenhang zwi- schen im koordinierten Befragungssystem gewonnenen Erkenntnissen und behaupteten Drohneneinsätzen be- steht. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 35): Auf welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolgte die in der Antwort der Bundesregierung vom 10. Juli 2008 auf die schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 16/10006 be- schriebene Befragung des Esten A. S. durch die Bundespoli- zei bis zum Eintreffen der Anordnung der Festnahme der Ge- neralstaatsanwaltschaft? Der estnische Staatsangehörige A. S. beabsichtigte, am 3. März 2008 nach seiner Einreise – aus Tallinn, Est- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 215 (A) (C) (D)(B) land kommend – am Flughafen Frankfurt am Main nach Singapur weiterzureisen. Auf einen Hinweis von Vertretern des US-General- konsulats Frankfurt am Main, wonach gegen Herrn A. S. ein US-Fahndungsersuchen (US-Haftbefehl wegen des Verdachts des Computer-/Kreditkartenbetrugs) vorliege, hatten Bedienstete der Bundespolizei Herrn A. S. zur Prüfung dieses Straftatverdachts im Abflugbereich ange- sprochen. Diese Maßnahme erfolgte im zeitlichen Zu- sammenhang mit seiner grenzpolizeilichen Ausreisekon- trolle nach Singapur, die aufgrund der dargestellten Erkenntnislage angezeigt war. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 36): Sieht die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung und des NDR zum Thema „Gehei- mer Krieg – Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird“ Bedarf für eine Evaluierung bzw. Über- prüfung der Rechtsgrundlagen bei der Zusammenarbeit US- amerikanischer und deutscher Sicherheitsbehörden auf bun- desrepublikanischem Hoheitsgebiet? Die Berichte, die die Süddeutsche Zeitung und der NDR unter der Themenbezeichnung „Geheimer Krieg“ publiziert haben, enthalten zur Zusammenarbeit US- amerikanischer und deutscher Sicherheitsbehörden keine neuen Erkenntnisse. Eine Überprüfung bzw. Evaluierung der rechtlichen Zusammenarbeitsgrundlagen ist nicht veranlasst. In § 19 Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist genau geregelt, unter welchen Umständen das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, im Einzelfall an ausländische öffentliche Stellen Informationen weitergeben kann: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf perso- nenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stel- len übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfül- lung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betrof- fenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist akten- kundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzu- weisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Bundesamt für Verfas- sungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. Übermittlungsverbote finden sich in § 23 des Bundes- verfassungsschutzgesetzes. Das heißt, dass eine Übermittlung nur nach Maßgabe dieser Vorschriften in jeweils konkret zu prüfenden Ein- zelfällen erfolgt. Die aktuelle Berichterstattung von Süd- deutscher Zeitung und NDR führt daher nicht dazu, dass diese Normen des Bundesverfassungsschutzgesetzes überprüft bzw. evaluiert werden müssen. Unabhängig davon ist die Gesetzesfolgenbeobach- tung generell ein die Gesetzesdurchführung begleitender Prozess. Änderungsbedarf zum Rechtsrahmen ergibt sich daraus aktuell nicht. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 37): Inwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen – verglei- che Süddeutsche Zeitung vom 15. November 2013, „Deutsch- land – der Freund und Helfer“, Seite 6, und Fuchs/Goetz Geheimer Krieg, Seite 217 – Reisende von amerikanischen Polizistinnen/Polizisten und Spezialagentinnen/-agenten durch- sucht, befragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies auf deutschem Hoheitsgebiet? Der Bundesregierung liegen zu Durchsuchungen und Festnahmen durch Bedienstete von US-Behörden an den deutschen Flug- und Seehäfen keine Erkenntnisse vor. Sofern Reisende auf etwaige Fragen von Bediensteten von US-Behörden Auskunft über ihre Reiseabsichten in die USA geben, kann dies nur auf freiwilliger Basis er- folgen, zumal diese nicht zur Ausübung hoheitlicher Maßnahmen im Bundesgebiet befugt sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 38 und 39): Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihr offiziell gemeldeten Be- schäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/14739 vom 12. September 2013) gegenüber den Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2013 (900 Mit- arbeiter), und welche konkrete Informationslage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veran- lasst, in der letzten Augustwoche 2013 (Bericht der Frankfur- ter Rundschau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber- überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu veranlassen? Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßlichen Abhöranlagen auf den Dächern der Botschaften der USA, Großbritanniens und Russlands zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen aus- gehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundes- deutsche Interessen konkret zu beheben, und seit wann wusste die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordinator kon- kret von diesen Anlagen (Zeit Online vom 19. November 2013)? 216 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 38: In der Antwort auf die Kleine Anfrage in Bundestags- drucksache 17/14739 hat die Bundesregierung die ihr vorliegenden Zahlen – 521 Mitarbeiter – zutreffend mit- geteilt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Informationsgrundlage und die Zählweise der Süddeutschen Zeitung vor. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Spionage- abwehr werden einzelne Liegenschaften bestimmter aus- ländischer Staaten vom BfV bereits seit längerem rou- tinemäßig oder anlassbezogen aus der Luft begutachtet. Zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt hat die Bundesregierung in der gebotenen Form das Parlamenta- rische Kontrollgremium unterrichtet. Zu Frage 39: Auf die sich aus der Natur der Sache ergebende er- höhte Gefahr einer Ausspähung mobiler Kommunika- tion im Regierungsviertel Berlins haben die Sicherheits- behörden regelmäßig sensibilisierend hingewiesen. Dementsprechend werden einzelne Liegenschaften bestimmter ausländischer Staaten vom Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Spionageabwehr bereits seit längerem rou- tinemäßig oder anlassbezogen aus der Luft begutachtet. Die im Rahmen derartiger Flüge festgestellten verdeck- ten Aufbauten lassen jedoch nicht zwangsläufig auf das Vorhandensein von SIGINT-Technik schließen. Die Bundesregierung nimmt die aktuell gegen die USA und Großbritannien gerichteten Spionagevorwürfe sehr ernst und prüft intensiv die im Raum stehenden Be- hauptungen. Die Aktivitäten der Nachrichtendienste der verbündeten Staaten unterlagen bislang keiner systema- tischen, sondern ausschließlich einer anlassbezogenen Beobachtung bzw. Bearbeitung in begründeten Einzel- fällen. Wenn sich Anhaltspunkte für eine Spionagetätig- keit befreundeter Staaten ergeben, gehen die Verfas- sungsschutzbehörden diesen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nach. Die Spionageabwehr dient der nationalen Souveräni- tät. Sie muss stärker als bisher auch vermehrt Antworten auf den grundlegenden Wandel durch Globalisierung und geopolitische Änderungen geben. Hierfür werden im BfV auch im Lichte der aktuell gegen befreundete Nachrichtendienste im Raum stehenden Vorwürfe alle bisherigen Schwerpunkte überprüft. Die Spionageab- wehr wird sich auf diese neuen Herausforderungen ein- stellen – dies nicht nur in personeller, finanzieller und organisatorischer Hinsicht, sondern gerade auch im Hin- blick auf eine notwendige weitere Ertüchtigung, um mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten zu können. Dies gilt insbesondere auch für die Verstärkung der Cyberspionageabwehr. Die Bundesregierung steht zudem in engem Kontakt mit ihren Partnern, um die gegen US-amerikanische und britische Nachrichtendienste erhobenen Vorwürfe einzu- ordnen und aufzuklären. Das für die Kontrolle der Nach- richtendienste zuständige Parlamentarische Gremium wird hierüber regelmäßig unterrichtet. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/87, Fragen 40): Bestätigt die Bundesregierung Berichte von NDR und Süddeutscher Zeitung vom 14. November 2013, wonach deut- sche Sicherheitsbehörden, Geheimdienste oder die Bundes- wehr Personendaten erfasst und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungen von Personen durch US-Drohnen verwen- det wurden und werden? Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalen Partnern erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. So- weit die Bundessicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Informationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets – den datenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend – mit dem Hinweis versehen, dass diese Informationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zwecken übermittelt werden. Hierzu ist das Bundeskriminalamt, BKA, gemäß § 14 Abs. 7 Satz 3 des Bundeskriminal- amtgesetzes, BKAG, und das Bundesamt für Verfas- sungsschutz, BfV, gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 des Bundes- verfassungsschutzgesetzes, BVerfSchG, verpflichtet. Entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst, BND, gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnachrichten- dienstgesetzes, BNDG, und den Militärischen Abschirm- dienst gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst, MADG. Diese Normen schreiben den jeweiligen Behörden vor, den Empfänger der Informationen darauf hinzuweisen, dass die übermit- telten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dür- fen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grund- sätzlich keine Informationen weiter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können. Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung, insbesondere Speicherung und Übermittlung, sowie die Nutzung biometrischer Daten durch die Bundeswehr in Afghanistan und damit für die Teilnahme am ISAF Bio- metrics Program ist – wie für den gesamten Auslands- einsatz – Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes, GG, in Ver- bindung mit dem entsprechenden völkerrechtlichen Mandat und dem Mandat des Deutschen Bundestages. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bundestagsdrucksache 17/6862 vom 26. August 2011 verwiesen. Hinsichtlich der Erhebung und Übermittlung perso- nenbezogener Daten im Rahmen der Beteiligung be- waffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta wird auf die Festlegungen des Bun- destagsmandats (Bundestagsdrucksache 17/13111) vom 17. April 2013 verwiesen. Das Thema „Drohneneinsätze fremder Staaten in Krisenregionen“ war darüber hinaus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, so unter anderem bei den Antworten der Bundesregie- rung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke in Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 217 (A) (C) (D)(B) den Bundestagsdrucksachen 17/13381 vom 6. Mai 2013 und 17/8088 vom 7. Dezember 2011. Vorwürfe, durch die Übermittlung von entsprechen- den Daten an der Tötung durch Drohnenangriffe mitge- wirkt zu haben, waren auch Gegenstand staatsanwalt- schaftlicher Prüfungen, die zu dem Ergebnis kamen, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen bzw. ein Ermittlungsverfahren einzustellen. Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren wegen des militärischen Drohnenangriffs am 4. Oktober 2010 in Mir Ali, Pakistan, bei dem der deutsche Staatsangehö- rige Bünyamin E. getötet wurde, mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachts für das Vor- liegen einer Straftat eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Einleitung eines Ermittlungsverfah- rens wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord abge- lehnt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 41): Welche der zahlreichen Empfehlungen aus dem vor zwei Jahren vorgelegten Bericht „Antisemitismus in Deutschland – Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze“ (Bundestagsdrucksache 17/7700) des unabhängigen Exper- tenkreises Antisemitismus hat die Bundesregierung mittler- weile aufgegriffen, und welche Fortschritte hat die Bundesre- gierung bei der Umsetzung nach zwei Jahren erreicht? Der Deutsche Bundestag hat im Zuge seiner Debatten im Oktober 2012 und Juni 2013 über den vor zwei Jah- ren dem Parlament vorgelegten Bericht und die darin enthaltenen Empfehlungen am 13. Juni 2013 überfrak- tionell beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, unter anderem unabhängige Sachverständige aus Wis- senschaft und Praxis zu Beginn der Legislaturperiode in Abstimmung mit allen im Deutschen Bundestag vertre- ten Fraktionen zu bestellen und darüber hinaus die im Bericht des ersten unabhängigen Expertenkreises enthal- tenen Empfehlungen eingehend zu prüfen. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Zusam- menhang die Empfehlung des ersten Expertenkreises Antisemitismus, fortgesetzt einmal in der Legislaturpe- riode Erkenntnisse zum Antisemitismus dem Deutschen Bundestag zu berichten, und wird dem genannten Be- schluss des Parlaments nachkommen. Die amtierende Bundesregierung geht davon aus, dass die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen vor dem Hintergrund des vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 gefassten Beschlusses auch von der künftigen Bun- desregierung bewertet und unter Berücksichtigung der jüngsten parlamentarischen Befassungen mit dem Be- richt auf ihre Umsetzbarkeit und Zielführung hin sorg- fältig geprüft werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 42): Sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle der Nachrich- tendienste, ähnlich wie der Bundesdatenschutzbeauftragte, „gravierende Defizite, die … zu kontrollfreien Räumen füh- ren“, sowie akuten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Optimierung der Kontrollstrukturen, und wenn ja, wo sieht sie konkreten Verbesserungsbedarf? Die fachaufsichtliche Kontrolle der Nachrichten- dienste des Bundes ist durch die jeweiligen obersten Bundesbehörden umfassend gesichert. Es ist eine eigene Angelegenheit des Parlaments, In- halt und Umfang der parlamentarischen Kontrolle fest- zulegen. Für die Bundesregierung sind hier gravierende Defizite nicht erkennbar. Namentlich die im Kontrollgremiumsgesetz geregel- ten Befugnisse sind bereits heute umfänglich und weit- gehend ausgestaltet. Sie ermöglichen es, Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu nehmen, schriftliche Aus- künfte einzuholen und mit der nachrichtendienstlichen Materie betraute Personen zu befragen. Die Bundesregierung steht einer Stärkung der parla- mentarischen Kontrolle in den vorhandenen Strukturen, etwa durch verbesserte Organisation und Ausstattung des Unterbaus des Parlamentarischen Kontrollgre- miums, positiv gegenüber. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 43): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen, die Partnerschaft des Bundeskriminalamts mit der Folterpolizei ATPU in Kenia betreffend, dass die mit deut- schen Geldern ausgestattete Polizeieinheit seit 2007 an außer- gerichtlichen Tötungen, Misshandlungen und Folter in zahl- reichen Fällen beteiligt sein soll (siehe Süddeutsche Zeitung vom 21. November 2013, „Freunde der Folterpolizei“), und erwägt sie daher, die Kooperation aus menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Erwägungen bis zur Aufklärung der Vorwürfe zu beenden (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der im Jahre 2010 neu angenommenen kenianischen Verfas- sung, die mit ihren detaillierten Bestimmungen, auch zu Struktur und Kontrolle der Institutionen des Sicherheits- sektors, zu einem verbesserten Menschenrechtsschutz führt. Die durch die neue Verfassung vorgegebene Poli- zeireform dient der Verbesserung der demokratischen Legitimität und Kontrolle der kenianischen Polizei. Die Police Service Commission und andere Kontrollgre- mien, die die Polizeireform umsetzen, haben ihre Arbeit aufgenommen. Kenia hat in den vergangenen Jahren sichtbare Anstrengungen unternommen, das Polizeisys- tem zu reformieren. 218 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Das Bundeskriminalamt unterstützt seit 2008 die ke- nianischen Sicherheitsbehörden in ihren Reformbemü- hungen mit polizeilicher Ausbildungs- und Ausstat- tungshilfe. Die Unterstützungsleistungen des BKA stehen dabei im Einklang mit den zahlreichen Aktivitäten der interna- tionalen Gemeinschaft (USA, Schweden, Großbritan- nien, den Niederlanden oder des UN Programms „Uni- ted Nations Office on Drugs and Crime“, UNODC). Vorrangiges Ziel der polizeilichen Aufbauhilfe ist die Unterstützung von Drittstatten auf ihrem Weg hin zu ei- ner Polizei, die sich demokratischen und rechtsstaatli- chen Grundsätzen verpflichtet. Aus Sicht der Bundesre- gierung sollte die Kooperation, die Kenia auch beim Aufbau rechtstaatlicher und demokratischer Strukturen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung un- terstützt, fortgesetzt werden, um das Bewusstsein für menschenrechtliche Standards und rechtsstaatliche Prin- zipien innerhalb der kenianischen Polizei weiter zu stär- ken. Die Unterstützungsmaßnahmen unterliegen dabei der Evaluierung, und es gehört insbesondere zu den Auf- gaben des BKA-Verbindungsbeamten, fortlaufend zu prüfen, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Aus- stattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Emp- fängerland bestimmungsgerecht und rechtstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird. Anlage 29 Antwort der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 44): Welche Normen des (Völker-)Strafgesetzbuchs könnten nach Auffassung der Bundesregierung durch vermutlich von Deutschland aus vorbereitete und überwachte tödliche Droh- neneinsätze des US-Afrikakommandos AFRICOM (verglei- che Darstellung von Christian Fuchs und John Goetz in Ge- heimer Krieg, erschienen im November 2013, auf Seite 27 ff.) verletzt worden sein? Naturgemäß ist es erst möglich, eine rechtliche Ein- ordung vorzunehmen, wenn der Sachverhalt ermittelt ist. Generell kann nur gesagt werden, dass es auf unter- schiedliche Merkmale ankommt, ob überhaupt deutsches Strafrecht zur Anwendung kommt und ob eine Einord- nung unter die Vorschriften des Strafgesetzbuches oder des Völkerstrafgesetzbuches näherliegt. Es obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, in jedem Einzelfall auf der Grundlage konkreter Sachverhaltsfeststellungen zu bewerten, ob ein Straftatbestand erfüllt ist. Auf die Tatsache, dass der Generalbundesanwalt wegen der erhobenen Vorwürfe ei- nen Beobachtungsvorgang angelegt hat, hat die Bundes- regierung bereits hingewiesen; vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf Frage 28 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke zur Rolle des in Deutschland stationierten United States Africa Command bei gezielten Tötungen durch US-Streitkräfte in Afrika (Bundestagsdrucksache 17/14401, Seite 10 f.). Ferner nehme ich Bezug auf die Antworten auf Ihre schriftlichen Fragen Nr. 10/169 und Nr. 10/170 vom 31. Oktober 2013. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 45 und 46): Wann wurde das Berliner Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, wann das Bundesfinanzministe- rium und wann der Staatsminister für Kultur und Medien über den Kunstfund in München-Schwabing telefonisch und wann schriftlich durch die bayerischen Behörden informiert? In welcher Form und ab welchem Zeitpunkt waren Mitar- beiter des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Ver- mögensfragen an Besprechungen mit den bayerischen Behör- den zum Kunstfund in München-Schwabing beteiligt? Zu Frage 45: Im März 2012 hat sich die Staatsanwaltschaft Augs- burg auf Arbeitsebene telefonisch und per E-Mail an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me- dien gewandt. Sie erbat fachliche Auskünfte sowie die Benennung geeigneter Experten hinsichtlich der Identifi- zierung von Kunstwerken, die bei der Verfolgung eines Zollvergehens in München sichergestellt worden waren und einen Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus ver- muten ließen. Das Bundesministerium der Finanzen wurde bis zum Erscheinen der ersten Presseberichte seitens der bayeri- schen Behörden über den Schwabinger Kunstfund weder telefonisch noch schriftlich informiert. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Ver- mögensfragen, BADV, ist durch bayerische Behörden nicht schriftlich informiert worden. Die Leitung des BADV ist auch nicht telefonisch von der bayerischen Behörde kontaktiert worden. Allerdings hat das BADV am 21. November 2013 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz von einem Telefongespräch erfahren, das der ermittelnde Staatsanwalt anscheinend am 2. März 2012 mit einem Mitarbeiter des BADV geführt hat. Der Mitarbeiter des BADV kann sich an dieses Telefongespräch nicht erin- nern. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz habe der Staatsanwalt den Mitarbeiter des BADV über den Kunstfund in Kenntnis gesetzt. Der Mitarbeiter des BADV habe den Staatsanwalt in dem Gespräch auf die Möglichkeit von Herausgabeansprü- chen und die komplizierte Eigentumsproblematik bei verfolgungsbedingt entzogenen Kunstgegenständen hin- gewiesen. Er habe dem Staatsanwalt empfohlen, in die- ser Sache mit dem Beauftragten für Kultur und Medien Kontakt aufzunehmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 219 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 46: Am 29. November 2012 hat ein Mitarbeiter des BADV auf Einladung der Forschungsstelle „Entartete Kunst“ an einer Besprechung in der FU Berlin teilge- nommen. Der Mitarbeiter des BADV ist von der For- schungsstelle um allgemeine Auskünfte über den rechtli- chen Hintergrund der nationalsozialistischen Entziehung von Kunstwerken im Rahmen der Aktion „Entartete Kunst“ gebeten worden. An diesem Gespräch nahm auch ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Augsburg teil. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 47 und 48): Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bezüglich der Übertragung der BVVG-Flächen (BVVG: Bodenverwer- tungs- und verwaltungs GmbH) vom Bund auf die Länder, bzw. welche Position vertreten die Bundesregierung und die beteiligten Länder darin? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um den Verkauf von BVVG-Flächen an außerland- wirtschaftliche Investoren zu reduzieren und die Position bäu- erlicher Betriebe bei der Vergabe von BVVG-Flächen zu ver- bessern? Zu Frage 47: Die Bundesregierung hat seit 2004 zunächst nur mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und in den Jahren 2009/2010 mit dem Land Sachsen-Anhalt Gespräche über einen möglichen Verkauf der in diesen Ländern ge- legenen BVVG-Flächen geführt. Diese Gespräche sind in der Vergangenheit ergebnislos verlaufen. Wegen der unterschiedlichen Kaufpreisvorstellungen und der man- gelnden Bereitschaft der beiden Länder zur Übernahme sämtlicher Aufgaben der BVVG (einschließlich der Alteigentümerthematik) sowie der BVVG-Mitarbeiter wurden seinerzeit keine Kaufvertragsverhandlungen er- öffnet. Zu Beginn dieses Jahres haben das Land Mecklen- burg-Vorpommern und das Land Sachsen-Anhalt ihr In- teresse bekundet, die Gespräche mit der Bundesregie- rung über einen möglichen Verkauf von BVVG-Flächen wieder aufzunehmen. Diesem Wunsch ist die Bundesre- gierung nachgekommen. Die Gespräche dauern an. Zu Frage 48: Die Flächen der BVVG werden überwiegend von ortsansässigen Landwirten erworben. Außerlandwirt- schaftliche Investoren treten in der Regel nicht als Käu- fer bei der BVVG auf, da sie an der Übernahme größerer Flächen, als die BVVG sie in Ausschreibungen anbietet, interessiert sind. Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe von Maß- nahmen veranlasst, die von der BVVG seit längerem umgesetzt werden: Die von der BVVG zur Ausschreibung vorgesehenen Lose waren in den letzten Jahren auf maximal 50 Hektar begrenzt. Anfang 2013 wurde gemeinsam mit den ost- deutschen Ländern vereinbart, die zur Ausschreibung vorgesehenen Lose nach Möglichkeit auf maximal 25 Hektar zu beschränken. Ausschreibungen werden räumlich und zeitlich ge- steuert, sodass es in aller Regel zu keinem Sammeler- werb mehrerer Lose durch einen Käufer kommen kann. Außerdem sahen die Privatisierungsgrundsätze der BVVG (PG 2010) bereits bisher beschränkte Ausschrei- bungen für arbeitsintensive Betriebe bis zu 5 000 Hektar pro Jahr vor. Im Mai 2013 wurde zusätzlich eine Besser- stellung von Junglandwirten vereinbart. Um deren Erst- niederlassung sowie die strukturelle Anpassung ihrer Betriebe nach deren Gründung bzw. Übernahme zu un- terstützen, können sie sich ebenfalls an den beschränkten Ausschreibungen beteiligen. Das vorgesehene Volumen von 5 000 Hektar pro Jahr für beschränkte Ausschrei- bungen wurde im Zusammenhang mit der Unterstützung für Junglandwirte ab 2013 auf 7 500 Hektar pro Jahr er- höht. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 49): Welche konkrete Ausgestaltung steckt hinter dem Vor- schlag der Bundesregierung, auf europäischer Ebene soge- nannte vertragliche Vereinbarungen und Solidaritätsmecha- nismen einzuführen, und mit welcher diesbezüglichen Position ist die Bundesregierung in die entsprechenden Ver- handlungen mit den europäischen Partnern (beispielsweise auf dem sogenannten Sherpa-Treffen am 26. November 2013) gegangen? Die Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinie- rung in der WWU unter Einschluss von vertraglichen Vereinbarungen und Solidarmechanismen entspricht europäischer Beschlusslage und wurde bereits auf den Europäischen Räten im Dezember 2012, im Juni 2013 und zuletzt im Oktober 2013 behandelt. Die Arbeiten sollen mit dem Ziel vorangetrieben werden, dass im De- zember Entscheidungen über wichtige Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen und der damit verbunde- nen Solidarmechanismen getroffen werden. Die grundsätzlichen Überlegungen der Bundesregie- rung zur Weiterentwicklung der WWU sind seit längerer Zeit bekannt. Die Bundeskanzlerin hat sich wiederholt dazu öffentlich geäußert, unter anderem in den Regie- rungserklärungen im Deutschen Bundestag vor den Europäischen Räten im Dezember 2012 und im Juni 2013. Ihre Überlegungen sind darüber hinaus im ge- meinsamen Papier mit dem französischen Staatspräsi- denten vom 30. Mai 2013 enthalten. Das gemeinsame Papier mit dem französischen Staatspräsidenten wurde dem Deutschen Bundestag am 30. Mai 2013 übermittelt und von einer mündlichen Unterrichtung der Obleute des EU-Ausschusses begleitet. 220 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 50 und 51): Wie hoch ist aktuell die Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, und welche Verbesserungs- möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Zugang für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Leis- tungen des Bildungspakets zu verbessern? Welche Vorschläge der im Jahr 2013 gegründeten Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, sieht die Bundesregierung als besonders geeignet an, das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu vereinfachen und effektiver auszugestalten? Zu Frage 50: Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sind Kommunen und Länder verantwortlich. Die Kom- munen sind verpflichtet, Daten zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu erheben und der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsu- chende ist, zu übermitteln. Eine Statistik hierzu befindet sich derzeit im Aufbau. Der Bundesregierung liegen da- her bisher keine Erkenntnisse aus amtlichen Statistiken vor. Jedoch lassen sich Rückschlüsse über die Art und den Umfang der Inanspruchnahme aus anderen Quellen zie- hen. Nach den Ergebnissen einer Repräsentativbefra- gung des Instituts für Sozialforschung und Gesell- schaftspolitik, ISG, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anfang 2013 haben zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets 73 Prozent der leistungsberechtigten Kinder, Jugendli- chen und jungen Erwachsenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch genommen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das zum 1. Au- gust 2013 in Kraft getreten ist, wurde ein Beitrag zur Vereinfachung und Optimierung des Verwaltungsvoll- zugs geleistet. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets ein- schließlich ihrer Auslegung obliegt den kommunalen Trägern und gegebenenfalls den Ländern im Rahmen ih- rer jeweiligen Aufsicht. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung stehen dem Bund insoweit keine Eingriffs- oder Weisungsbefugnisse zu. Zu Frage 51: Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Sena- torinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales, ASMK, hat im November 2012 die Einrichtung einer Bund-Län- der-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leis- tungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II beschlossen. Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat mehr als 120 Rechtsänderungsvorschläge gesam- melt. Alle Vorschläge werden sorgfältig geprüft. Auf- grund dieser Prüfung geben die Beteiligten fachliche Vo- ten zu den einzelnen Vorschlägen ab. Abschließende Entscheidungen der Bundesregierung über Einzelvor- schläge sind einem gegebenenfalls noch durchzuführen- den Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 52): Zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregierung seit Beantwortung meiner mündlichen Frage 49 vom 5. Juni 2013 (vergleiche Plenarprotokoll 17/242) zur Problematik der Gettorenten gekommen, und welche Lösungsalternativen hat sie erwogen bzw. in die Wege geleitet? Der 17. Deutsche Bundestag hat in der Frage der Nachzahlung der Gettorenten eine Sachverständigenan- hörung durchgeführt. Nach dieser Sachverständigenan- hörung haben sich im 17. Deutschen Bundestag keine Mehrheiten für eine vom geltenden Recht abweichende Regelung zur Nachzahlung von Gettorenten ergeben. Die Bundesregierung war in der vergangenen Legisla- turperiode der Auffassung, dass die Frage der Nachzah- lung von Gettorenten im Konsens mit den Regierungs- fraktionen der letzten Legislaturperiode behandelt werden sollte. In ihrem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturpe- riode haben sich die Vertreter von CDU, CSU und SPD auf folgende Erklärung verständigt: „Wir sind uns der historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust, die in der NS-Zeit unsägliches Leid erlebt ha- ben, bewusst. Wir wollen daher, dass den berechtigten Interessen der Holocaust-Überlebenden nach einer ange- messenen Entschädigung für die in einem Ghetto geleis- tete Arbeit Rechnung getragen wird.“ Die auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu treffenden Entschei- dungen bleiben der künftigen Bundesregierung bzw. dem Gesetzgeber vorbehalten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 53): Welchem Zeitplan (unter anderem Beginn, Ende, etwaige Unterbrechungen) folgte das Verfahren zur Abgabe von Angeboten bzw. der Teilnahmewettbewerb für das MG5, der in der 25-Millionen-Euro Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 30. Mai 2013 (Ausschuss- drucksache 17(8)6022) mündete? Das Vergabeverfahren MG5 wurde erstmals mit der Entscheidung Vergabeart vom 9. November 2012 einge- leitet. Am selben Tag erfolgte die Vergabebekanntma- chung. Im Anschluss an die Vergabebekanntmachung musste das Vergabeverfahren aufgehoben werden, da es eine wesentliche Änderung bei der Bereitstellung der Haushaltsmittel gab. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 221 (A) (C) (D)(B) Am 20. November 2012 wurde das Vergabeverfahren MG5 erneut eingeleitet und bekannt gemacht. Insgesamt haben lediglich zwei Firmen einen Teilnahmeantrag ab- gegeben. Beide Firmen gaben fristgerecht ein Angebot ab. Eines der beiden Angebote konnte nicht berücksich- tigt werden, da unter anderem eine sicherheitstechnische Forderung nicht erfüllt wurde. Mit der verbliebenen Firma wurden von der 2. bis zur 13. Kalenderwoche 2013 Vertragsverhandlungen erfolg- reich durchgeführt. Mit Vorlage Bundesministerium der Finanzen vom 30. Mai 2013 wurde dem Haushaltsaus- schuss des Deutschen Bundestages die 25-Millionen- Euro-Vorlage übersandt. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gebilligt. Die Un- terzeichnung der Verträge erfolgte am 10. Juli 2013. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Fragen 54 und 55): Welche Fluggenehmigungen für Drohnen des US-Militärs an und im Umfeld der Armeestützpunkte Grafenwöhr, Hohen- fels, Vilseck, Bamberg, Ansbach-Katterbach und Illesheim hat die Bundesregierung für welchen räumlichen Geltungsbe- reich erteilt? Welche Anträge auf Genehmigung weiterer Flugkorridore bzw. -gebiete für Drohneneinsätze seitens des US-Militärs lie- gen der Bundesregierung mit welchem Verfahrens(Bearbei- tungs-)stand derzeit vor? Zu Frage 54: Derzeit befinden sich 57 unbemannte Luftfahrzeuge der US-Streitkräfte in Deutschland, für die Fluggeneh- migungen durch das Bundesministerium der Verteidi- gung erteilt wurden. Dabei handelt es sich um unbe- mannte Luftfahrzeuge der Typen Hunter, Raven und Shadow. Das unbemannte Luftfahrzeug Hunter wird ausschließlich durch die US-Streitkräfte in den Flugbe- schränkungsgebieten der Truppenübungsplätze Grafen- wöhr und Hohenfels betrieben. Die unbemannten Luft- fahrzeuge vom Typ Raven und Shadow werden neben den bereits genannten Übungsräumen auch in für den zi- vilen Flugverkehr gesperrten Lufträumen der Truppen- übungsplätze der Standorte Bamberg, Vilseck und Illes- heim (Oberdachstetten) eingesetzt. Zu Frage 55: Das Bundesministerium der Verteidigung wurde durch die US-Streitkräfte um Prüfung einer Einrichtung eines Verbindungskorridors für das unbemannte Luft- fahrzeug Hunter zwischen den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr gebeten. In Abstimmung mit der zivilen Flugsicherung wurden zwei Korridore inner- halb eines schon bestehenden militärischen Übungsluft- raums eingerichtet. Die Einrichtung der Korridore wurde am 25. Juli 2013 abgeschlossen. Eine Genehmigung zur Nutzung der genannten Korridore wurde bisher noch nicht erteilt. Eine Nutzung der Korridore ist noch nicht erfolgt. Weitere Anträge liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 56): Hält die Bundesregierung die vorhandenen finanziellen Mittel im Fonds für die Heimkinder West für ausreichend, und unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, dass die mögli- cherweise nicht abgerufenen Mittel aus dem Fonds „Heimerzie- hung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ nicht an die Fondseinzahler zurückfließen, sondern bei- spielsweise für Maßnahmen für ein „selbstbestimmtes Leben ehemaliger Heimkinder im Alter und bei Pflegebedürftigkeit“ und für eine Ausweitung des bisher gesetzten Antragsberechti- gungszeitraums über 1975 hinaus beispielsweise für Opfer von Heimerziehung bis 1989 verwendet werden sowie für die Ein- beziehung von Opfern aus Psychiatrie und Behindertenhilfe und für die Zahlung von Entschädigungsrentenleistungen an ehemalige Heimkinder, die im Alter von unter 14 Jahren arbei- ten mussten? Auf der Grundlage der Empfehlungen des „Runden Tischs Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren“ so- wie den darauf aufbauenden Beschlüssen der Jugendmi- nisterinnen und -minister vom 27. Mai 2011 und des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 (Bundestags- drucksache 17/6143 und 17/6500) wurde der gemeinnüt- zige Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ vom Bund, den westdeutschen Bundesländern und den Kirchen er- richtet und gemäß den Vorschlägen des Runden Tischs mit einem Vermögen von 120 Millionen Euro ausgestat- tet. Die Leistungen, die Betroffene der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Fonds erhalten können, leiten sich aus den Empfehlungen des Runden Tischs ab und sind in Form der Leistungsleitlinien um- gesetzt, die mit den Betroffenen abgestimmt wurden. Die Laufzeit des Fonds (fünf Jahre, wobei drei Jahre An- tragsfrist – 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014 – vor- gesehen sind) folgt dabei ebenfalls den Vorschlägen des Runden Tischs. Zum Stand der Umsetzung verweise ich auf die Un- terrichtung der Bundesregierung „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heim- erziehung sowie der Empfehlungen zur Prävention und Zukunftsgestaltung“ (Bundestagsdrucksache 17/13671). Ergänzend wird darauf verwiesen, dass aktuell rund ein Drittel des Fondsvermögens, also Hilfeleistungen im Umfang von rund 40 Millionen Euro, an die Betroffenen ausgezahlt wurde. Die aktuelle Entwicklung in den örtlichen Anlauf- und Beratungsstellen gibt Anlass zu der Einschätzung, dass die finanzielle Ausstattung des Fonds ausreichen wird, allen Betroffenen, die sich bis zum 31. Dezember 2014 mit dem Wunsch um Unterstützung an den Fonds wenden, die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. So- fern tatsächlich Restmittel verfügbar sein werden, legt 222 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) die Satzung des Fonds fest, eventuell vorhandenes Rest- vermögen den Errichtern zu übertragen. Eine davon ab- weichende Regelung (die auch den Verwendungszweck der Restmittel zu spezifizieren hätte) müsste von allen Errichtern im Bedarfsfall beschlossen werden. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 57): Wie haben sich die Zahlen der Bewilligungen bei Mutter-/ Vater-Kind-Kuren seit der Verabschiedung der neuen Richt- linien entwickelt (absolut und prozentual), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem An- teil erfolgreicher Widersprüche gegen eine (zunächst erfolgte) Ablehnung der beantragten Kur? Die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabili- tation ist zur Verbesserung der Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen durch den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes zu Beginn des Jahres 2012 überarbeitet worden. Im Jahr 2012 wurden 120 929 Mut- ter-/Vater-Kind-Kuren genehmigt und 19 744 Mutter-/ Vater-Kind-Kuren abgelehnt. Das entspricht einer Be- willigungsquote von 83 Prozent. Bei den aus sonstigen Gründen abgelehnten Anträgen handelt es sich um mangelnde Mitwirkung der Antrag- stellerin bzw. des Antragsstellers, beispielsweise um den wiederholten Nichtantritt einer Begutachtung. Unter „sonstige Erledigung“ fallen die Fälle, bei denen der An- trag zurückgenommen wurde oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Krankenkasse gewechselt hat oder verstorben ist. Der Anteil abgeholfener Widersprüche einschließlich derer, die mit anderer Leistung bewilligt wurden, lag 2012 bei 7 770 Fällen. 3 023 Fälle wurden erneut abge- wiesen. Damit ergibt sich eine Quote bei den abgeholfe- nen Widersprüchen von 68 Prozent. Aus der Statistik er- geben sich keine Hinweise darauf, welche Gründe im Antragsstatistik 2012 Anträge neu 144 583 Anträge unerledigt aus Vorjahren 8 350 Aus medizinischen Gründen abgelehnt 18 158 Aus sonstigen Gründen abgelehnt 1 586 Leistung nach Antrag genehmigt 118 402 Mit anderer Leistung genehmigt 2 527 Sonstige Erledigung 4 994 Anteil genehmigter Maßnahmen 83,02 Prozent Einzelfall für die abhelfende Entscheidung im Wider- spruchsverfahren maßgebend waren. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 58): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in § 19 Abs. 2 des Bundesmantelvertrags – Ärzte, BMV-Ä, explizit geregelt ist, dass gesetzlich Versicherte bei einem Arztbesuch zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die (alte) Krankenver- sichertenkarte gemäß § 291 Abs. 2 des Fünften Buches So- zialgesetzbuch vorzulegen haben, solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an sie ausgegeben worden ist, und dass in Anhang 1 Nr. 2.1 zur Anlage 4 a BMV-Ä verein- bart ist, dass von dem Vertragsarzt eine Privatvergütung für die Behandlung nicht verlangt werden darf, wenn die Versi- cherten anstelle einer elektronischen Gesundheitskarte inner- halb von zehn Tagen einen entsprechenden Versicherungs- nachweis, gegebenenfalls auch in Papierform, erbringen, bzw. eine schon geleistete Privatvergütung zurückzuzahlen ist, wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung bestehender Leistungsanspruch des Versi- cherten von der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen wird? Die Regelung in § 19 Abs. 2 Satz 1 Bundesmantelver- trag – Ärzte, BMV-Ä, lautet folgendermaßen: „Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gemäß § 291 Abs. 2 Fünf- tes Buch Sozialgesetzbuch vorzulegen.“ Diese Regelung steht aber im Zusammenhang mit § 4 der Anlage 4 a zum BMV-Ä zum Ende der Gültigkeit der Krankenversi- chertenkarte, der wie folgt lautet: „Ab 01.01.2014 gilt grundsätzlich gemäß § 19 BMV-Ä die elektronische Ge- sundheitskarte als Nachweis für die Berechtigung zur In- anspruchnahme von Leistungen. Die Krankenversicher- tenkarte verliert damit zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit.“ Hinsichtlich dieser Regelungen zum Ende der Gültig- keit der Krankenversichertenkarte gibt es missverständ- liche Darstellungen seitens der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Um für die Zukunft Irritationen zu ver- Widersprüche zu Anträgen nach §§ 23 und 24 sowie 40 und 41 SGB V Widersprüche neu 10 090 Widersprüche unerledigt aus Vorjahren 2 163 Abgeholfene Widersprüche 7 544 Mit anderer Leistung bewilligt 226 Abgewiesen aus medizinischen Grün- den 2 386 Abgewiesen aus sonstigen Gründen 637 Sonstige Erledigung 594 Anteil abgeholfener Widersprüche 68,24 Prozent Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 223 (A) (C) (D)(B) meiden, sind diese daher durch das Bundesministerium für Gesundheit um eine abgestimmte Darstellung gebe- ten worden. Es ist richtig, dass in Anhang 1 Nr. 2.1 der Anlage 4 a zum BMV-Ä geregelt ist, wie zu verfahren ist, wenn im Behandlungsfall die Identität des Versicherten nicht be- stätigt werden oder eine gültige elektronische Gesund- heitskarte nicht vorgelegt werden kann. Danach kann der Arzt nach Ablauf von zehn Tagen eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen, die jedoch zurückzuzah- len ist, wenn dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behand- lung gültige elektronische Gesundheitskarte bis zum En- des des Quartals vorgelegt wird oder wenn dem Arzt bis zum Endes des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behand- lung bestehender Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse nachgewiesen wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 18/87, Frage 59): In welcher Höhe wurden die in den Bundeshaushalt 2013 für die Bundeswasserstraßen eingestellten Mittel bisher aus- geschöpft – bitte unterscheiden in jeweilige Soll- und Istanga- ben für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen, Erhaltung und Verwaltungskosten –, und wird die Bundesregierung die bud- getierten Maßnahmen bis Ende des Jahres 2013 vollständig umsetzen? Die Ausgaben für Bau und Betrieb der Bundeswasser- straßen sind im Kapitel 1203 Titelgruppe 01 veranschlagt. Die Sollansätze 2013 und die aktuellen Istausgaben, Stand 25. November 2013, sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Zu den Istausgaben kann derzeit keine konkrete Aus- sage getroffen werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 60): Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen (Tausend Euro) Zweckbestimmung Sollansatz 2013 – Personal-, Sach- und Betriebsaus- gaben 678,406 – Betriebliche und verkehrliche Er- haltung 258,296 – Um-, Aus- und Neubau 600,000 Summe 1 536,702 Welche Konsequenzen – zum Beispiel umfassende Offen- legung aller militärischen Planungen in der Region – zieht die Bundesregierung angesichts massiver planungsrechtlicher Probleme, die sich aus der kumulativen Belastung des euro- päischen Schutzgebietes Flora-Fauna-Habitat und des Vogel- schutzgebietes Colbitz-Letzlinger Heide durch den Ausbau der A 14 (Nordverlängerung) in Kombination mit dem militä- rischen Übungsbetrieb in der Altmark, inklusive Tiefflug- übungen, und dem Ausbau der Übungsstadt Schnöggersburg ergeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einerseits die Europäische Kommission Bedenken bezüglich der Nicht- anwendung der EU-Vogelschutzrichtlinien bei der Genehmi- gung der Militärstadt angemeldet hat und hier mit einem EU-Verfahren gerechnet werden muss und nun zudem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klarstellte, dass beim Ge- nehmigungsverfahren der A 14 die zusätzliche Belastung der Region durch den militärischen Übungsbetrieb offengelegt und berücksichtigt werden müsse, und erwägt die Bundesre- gierung oder nach ihrer Kenntnis der künftige Betreiber Rheinmetall AG angesichts dieser rechtlichen Lage einen Ausstieg aus dem Projekt „Schnöggersburg“? Das Bundesverwaltungsgericht hat im Klageverfah- ren zum Abschnitt der A 14 zwischen Colbitz und der Anschlussstelle Dolle die Planfeststellungsbehörde des Landes um Unterlagen gebeten, die nachweisen, dass durch den Bau der A 14 zusammen mit dem Bau, der Anlage oder dem Betrieb des Urbanen Ballungsraums (Schnöggersburg) als Teil des Gefechtsübungszentrums Heer – Abkürzung: GefÜbZH – in Letzlingen in dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger-Heide und dem FFH-Gebiet Colbitz-Letzlinger-Heide und den militäri- schen Tiefflügen über den zuvor genannten Schutzgebie- ten keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhal- tungsziele ausgelöst werden und ob solche kumulativen Wirkungen ausgeschlossen werden können. Die Planfeststellungsbehörde hat daraufhin dem Ge- richt Unterlagen übersandt, durch die sie sich in ihrer bei der Planfeststellung getroffenen Abschätzung bestätigt sieht, dass Bau, Anlage oder Betrieb der A 14 zusammen mit den Auswirkungen des Vorhabens Urbaner Bal- lungsraum offenkundig nicht zu erheblichen Beeinträch- tigungen von Erhaltungszielen sowohl des FFH-Gebie- tes als auch des Vogelschutzgebietes Colbitz-Letzlinger- Heide führen werden. Zur Frage der Tiefflüge auf dem Gebiet der Colbitz- Letzlinger-Heide bzw. des Truppenübungsplatzes Alt- mark hat sich ergeben, dass die Bundeswehr einstweilen keine Tiefflugübungen mit Projektcharakter durchführt und für den Fall der Wiederaufnahme solcher Projekte die naturschutzrechtlich vorgesehenen Prüf- und Verfah- rensschritte vornehmen will. Das Gericht hat hierzu an- gemerkt, dass grundsätzlich abzuschätzen sei, ob der Bau der A 14 zusammen mit der Grundentscheidung der Bundeswehr, „das Gebiet der Colbitz-Letzlinger-Heide wegen des dort angesiedelten Truppenübungsplatzes in bestimmter Regelmäßigkeit und Intensität für Tiefflüge zu nutzen“, erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- gebiete auslösen kann. Das Land Sachsen-Anhalt prüft derzeit die Mög- lichkeit, eine solche Abschätzung vorzunehmen. Die Bundeswehr wird dem Land Sachsen-Anhalt alle ihr vorliegenden Erkenntnisse und Angaben für diese Un- tersuchung zur Verfügung stellen. 224 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Für den 11. Dezember 2013 ist eine mündliche Ver- handlung in dem Klageverfahren vor dem Bundesver- waltungsgericht anberaumt. Die Entscheidung des Ge- richts bleibt abzuwarten. Das Bauvorhaben Urbaner Ballungsraum befindet sich derzeit in der Realisierung. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/87, Fragen 61 und 62): Wie unterstützt die Bundesregierung mit Blick auf die der- zeitige und absehbar künftige Belastung der Bahnstrecke im Oberen Elbtal das Vorhaben, zwischen Heidenau und Usti nad Labem eine neue hochgeschwindigkeitstaugliche Bahnstrecke zu errichten? Welche Ergebnisse brachte die Nutzen-Kosten-Untersu- chung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, und inwieweit sind neben den wirtschaftlichen auch die ökologischen Wirkungen des Vorhabens untersucht worden? Zu Frage 61: Die Bundesregierung hat im Jahre 2010 auf Wunsch der Tschechischen Republik sowie des Freistaats Sach- sen eine gemeinsame Untersuchung für einen weiterge- henden Ausbau der Verbindung Dresden–Prag durchge- führt. Für eine Neubaustrecke Heidenau–deutsch- tschechische Grenze–Lovosice durch das Erzgebirge konnte die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit knapp nachgewiesen werden. Der Bedarf dieser allein auf deut- schem Gebiet circa 1,1 Milliarden Euro teuren Strecke ist allenfalls langfristig (nach 2025) vorstellbar. Dies ist allen Beteiligten der Untersuchung klar. Im Jahre 2012 haben der Freistaat Sachsen und das tschechische Infrastrukturministerium eine neue Stre- ckenführung auf tschechischem Gebiet mit einer An- knüpfung an die bestehende Strecke in Ústí nad Labem statt in Lovosice vorgeschlagen. Dies hätte auf die Länge und die Kosten des deutschen Abschnitts keine maßgeblichen Auswirkungen. Die Bundesregierung wird die Maßnahme bei der der- zeit laufenden Aufstellung eines neuen Bundesverkehrs- wegeplans, BVWP, erneut untersuchen. Soweit die ge- samtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit bestehen bleibt, wird die Maßnahme in den neuen BVWP aufgenommen. Anschließend hat der Deutsche Bundestag die Möglich- keit, mit einem Beschluss über einen neuen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege diese Maßnahme in den Bedarfsplan aufzunehmen. Zu Frage 62: Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der gesamtwirtschaft- lichen Untersuchung betrug 1,3. Das bedeutet, der ge- samtwirtschaftliche Nutzen übersteigt die Investition in diese Maßnahme nur knapp. Die gesamtwirtschaftliche Untersuchung als allererster Schritt für die Entschei- dung, ob eine Schienenwegeneu- oder -ausbaumaß- nahme aus volkswirtschaftlicher Sicht grundsätzlich mit Bundesmitteln finanziert werden kann, umfasst noch keine tieferen Untersuchungen zu Auswirkungen auf die Umwelt. Allerdings enthält die Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung Nutzenkomponenten, die ökologische Wirkungen, wie CO2-Emissionen, oder auch Unfallfolgekosten berücksichtigen. Auch Lärm- emissionen werden berücksichtigt, soweit durch eine Maßnahme eine Änderung eintritt. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 63 und 64): Ist die Herabstufung Deutschlands im Klimaschutz-Index von Germanwatch von Platz 8 auf Platz 19 (www.tages schau.de/ausland/klimaindex102.html) für die geschäftsfüh- rende Bundesregierung nachvollziehbar, und wie beurteilt sie die Situation, dass Deutschland in 2013 erneut seinen CO2- Ausstoß steigert (vergleiche www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ wirtschaftspolitik/treibhausgas-deutsche-co2-emissionen-stei- gen-auch-2013-12655296.html)? Wie wird die geschäftsführende Bundesregierung ange- sichts des auch nach der Entscheidung über Backloading sta- bil niedrig liegenden CO2-Preises die Mittel für ihre Zusagen im Rahmen des Grünen Klimafonds aufbringen, und welche Auswirkungen haben die Einnahmeausfälle auf weitere finan- zielle Zusagen Deutschlands, welche auf dem Weg zu einem Abkommen in Paris erbracht werden müssten? Zu Frage 63: Die Bewertung verschiedener Länder durch den Kli- maschutz-Index von Germanwatch basiert auf Daten zu den Treibhausgasemissionen, der jüngsten Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, erneuer- baren Energien und Expertenbewertungen zur nationalen und internationalen Klimaschutzpolitik des betreffenden Landes. Deutschland ist im Vergleich zu anderen Industrie- staaten führend bei der Minderung von Treibhausgas- emissionen. Das Kioto-Ziel einer Minderung um 21 Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 wurde nach den vorliegenden Berechnungen mit durch- schnittlich etwa 25 Prozent Minderung im gleichen Zeit- raum deutlich übererfüllt. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemis- sionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Bundesregierung liegen noch keine Hochrech- nungen für die Treibhausgasemissionen des Jahres 2013 vor. Erste Schätzungen zur Entwicklung der Emissionen in 2013 werden im Februar 2014 erwartet. Zu Frage 64: Die geschäftsführende Bundesregierung bekennt sich zur Verantwortung Deutschlands im Zusammenhang mit den im UN-Prozess beschlossenen Zusagen. Deutsch- land ist seit langem einer der größten Geber für den Kli- maschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 225 (A) (C) (D)(B) wird auch vor diesem Hintergrund künftig einen ange- messenen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung leisten. Die Bundesregierung hat wegen der Einnahmesitua- tion im Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, EKF, bereits im Juli 2013 für den Bereich „Internationa- ler Klima- und Umweltschutz“ Vorsorge getroffen, ins- besondere für eine für möglich gehaltene Erstkapitalisie- rung des Grünen Klimafonds bereits im Haushaltsjahr 2013. Zusagen für eine Erstauffüllung des Grünen Kli- mafonds sind jedoch im Jahr 2013 wegen ausstehender Entscheidungen im Verwaltungsrat des Fonds noch nicht möglich. Die Verzögerungen bei der Erstauffüllung werden im weiteren Verfahren der Aufstellung des Bundeshaushalts 2014 zu berücksichtigen sein. Im ersten Regierungsent- wurf für das Haushaltsjahr 2014 bzw. den aktuellen Fi- nanzplan bis 2017 war vorgesehen, die Haushaltsmittel für den internationalen Klima- und Umweltschutz aus dem EKF in den Einzelplänen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit zu etatisieren. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 65 und 66): Für welche neuen klimapolitischen Impulse und ambitio- nierteren Reduktionsziele jenseits des Backloadings wird sich die Bundesregierung, auch angesichts des auf der COP 19 durch verschiedene Entwicklungsländer und des deutschen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit formulierten Appells für mehr Ambitionen im Klima- schutz, in Vorbereitung des EU-Frühjahrsgipfels und mit Blick auf den sogenannten Ban-Ki-moon-Gipfel im Septem- ber 2014 einsetzen? Wird die Bundesregierung den in den deutschen Koali- tionsverhandlungen avisierten Ausbaukorridor für erneuer- bare Energien korrigieren und sich für deutlich höhere Aus- bauziele bei den erneuerbaren Energien einsetzen angesichts dessen, dass die Weltklimakonferenz in Warschau gezeigt hat, dass erneuerbare Energien vor Ort inzwischen eine echte Al- ternative sind, von denen eine Reihe positiver wirtschaftlicher Impulse ausgehen? Zu Frage 65: Es ist zu erwarten, dass die neue Bundesregierung wie schon die geschäftsführende, noch im Amt befindliche sich EU-weit dafür einsetzt, dass die Europäische Union einen ambitionierten Beitrag zu einem künftigen Klima- schutzabkommen im September 2014 auf dem soge- nannten Ban-Ki-moon-Gipfel ankündigen kann. Zu Frage 66: Koalitionsverhandlungen werden von politischen Par- teien geführt und nicht von der Bundesregierung. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Fragen 67 und 68): Welche weiteren Schritte – wie insbesondere ein Be- schluss im Hauptausschuss der Strahlenschutzkommission, SSK, ein Beschluss der Innenministerkonferenz, IMK, und neue Rahmenempfehlungen des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU – stehen im Zusammenhang mit dem atomkraftwerkebezogenen Katastro- phenschutz aufgrund der neuen Empfehlungen der betreffen- den Ad-hoc-Arbeitsgruppe der SSK an – bei SSK und IMK bitte mit Angabe der hierfür nächsten beiden, also jeweils beiden, möglichen Sitzungstermine –, und welcher Mindest- zeitbedarf ist aufgrund früherer Erfahrungen für die Verab- schiedung neuer BMU-Rahmenempfehlungen als realistisch anzusetzen – ausgehend vom Zeitpunkt eines entsprechenden SSK-Beschlusses? Welche Konsequenzen wird das BMU aus dem online un- ter www.atommuell-lager.de frei verfügbaren, neuen Gutach- ten „Risiken des Betriebs des Kernkraftwerks Gundremmin- gen – unter besonderer Berücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung“ ziehen, insbesondere für seine bundes- aufsichtliche Stellungnahme zu dem Genehmigungsentwurf der zuständigen Landesbehörde für die beantragte Leistungs- erhöhung des Atomkraftwerks Gundremmingen, und insbe- sondere welche Informationen, Unterlagen etc. wird das BMU aufgrund der im Gutachten aufgeworfenen offenen Fragen vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbrau- cherschutz verlangen? Zu Frage 67: Die Strahlenschutzkommission, SSK, hat in ihrer Sit- zung am 21. Oktober 2013 die von der in der Fragestel- lung genannten Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Kriterien- vorschläge für die Festlegung von Planungsgebieten eingehend diskutiert. Dieser Diskussionsprozess ist bis zu seinem Abschluss nach der Satzung der SSK vertrau- lich, sodass Einzelheiten nicht mitgeteilt werden können. Innerhalb der SSK ist verabredet, dass zunächst die Überarbeitung der radiologischen Grundlagen abge- schlossen sein muss, bevor der vorliegende Entwurf wei- ter diskutiert werden kann. Derzeit ist der Entwurf zu weiteren Beratungen in den Medizinausschuss der SSK gegeben worden. Die nächsten beiden Termine der SSK sind der 13. und 14. Februar 2014 und der 10. und 11. April 2014. Die Innenministerkonferenz tagt an den folgenden Ter- minen: 4. bis 6. Dezember 2013 und 11. bis 13. Juni 2014. Hinsichtlich des „Mindestzeitbedarfs für die Verab- schiedung neuer BMU-Rahmenempfehlungen – ausge- hend vom Zeitpunkt eines entsprechenden SSK-Be- schlusses“ liegen von der letzten Überarbeitung der Rahmenempfehlungen folgende Erfahrungen vor: Von der ersten zustimmenden Kenntnisnahme des SSK (12/2006) bis zur Veröffentlichung im Gemeinsa- men Ministerialblatt (12/2008) sind zwei Jahre vergan- gen. 226 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 68: Das Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risi- kowissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien wurde am 13. November 2013 auf der Internetseite des Auftraggebers, des Vereins Forum, Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energie- politik e. V., veröffentlicht. Dem Bayerischen Staatsmi- nisterium für Umwelt und Verbraucherschutz als zustän- diger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Gutachten bekannt. Es wird dem BMU berichten, wenn sich daraus neue Erkenntnisse ergeben sollten. Unabhängig davon hat das Bundesumweltministe- rium die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicher- heit beauftragt, das Gutachten auf neue Gesichtspunkte durchzusehen. Es wird auch geprüft, ob und gegebenen- falls inwieweit sich neue Erkenntnisse für die beantragte Leistungserhöhung ergeben. Solche würden in der bun- desaufsichtlichen Stellungnahme in angemessener Form berücksichtigt. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/87, Frage 69): Ist es richtig, dass der Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU in Baden-Württemberg – entgegen den Ausführungen des Bundesamtes für Naturschutz – zugesagt hat, das nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderliche Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, werde bei dem zukünftigen Natio- nalpark Schwarzwald bezüglich der erforderlichen Flächen- ausdehnung auch bei Nichteinhaltung der einschlägigen und von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, LANA, be- schlossenen Kriterien von EuroPARC Deutschland e. V., wie sie bei der Vorschlagsvariante der CDU Baden-Württemberg vorläge, erteilt, und wie begründet das BMU in diesem Fall die Abweichung von den konkreten Vorgaben der Weltnatur- schutzunion, IUCN, und des Schutzgebietsdachverbandes Europarc als auch von den 2008 verabschiedeten bundesweit gültigen Qualitätsnormen und -standards für Nationalparke in Deutschland, wonach für diese eine Mindestgröße von 10 000 ha empfohlen bzw. festgelegt ist? Nein. Bundesumweltminister Peter Altmaier hat in ei- nem Telefonat mit dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag lediglich erklärt, dass das Bundesnaturschutzgesetz bei der Ausweisung eines Nationalparks ein Benehmen des Bundes vorsieht, nicht jedoch ein Einvernehmen. Mit der Benehmensregelung des § 22 Abs. 5 Bundes- naturschutzgesetz, BNatschG, wird der Bundesregierung ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitentscheidungsrecht bei der Ausweisung von Nationalparken und Nationalen Naturmonumenten zugewiesen. Die Ausweisung von Schutzgebieten ist gemäß der Kompetenzordnung des Grundgesetzes mit Ausnahme der Ausschließlichen Wirtschaftszonen von Nord- und Ostsee allein den zu- ständigen Bundesländern vorbehalten. Die Benehmenserklärung wird entsprechend § 22 Abs. 5 BNatschG zwischen Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium abgestimmt. Das Ver- fahren dient dazu, gesamtstaatliche Aspekte, die von der Schutzgebietsausweisung berührt sind bzw. sein könn- ten, in das Ausweisungsverfahren einzubeziehen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Das schließt so- wohl naturschutzfachliche als auch – wie im Falle des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – nicht naturschutzbezogene Bundesinteressen ein. Ein Anspruch des Bundes auf Umsetzung der im Rah- men der Benehmenserklärung unterbreiteten Vorschläge bzw. Empfehlungen besteht nicht. Zu den naturschutzfachlichen Kriterien, die im Rah- men des Benehmensverfahrens vom Bundesumweltmi- nisterium geprüft werden, gehört gemäß § 24 BNatschG auch die Großräumigkeit. Grundlage für diese Prüfung sind die 2008 im Rahmen eines Forschungs- und Ent- wicklungsvorhabens von EuroPARC Deutschland ge- meinsam mit den Nationalparkverwaltungen und den Bundesländern erarbeiteten Qualitätskriterien und -stan- dards für deutsche Nationalparke, die auch von der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschafts- pflege und Erholung, LANA, im März 2008 begrüßt wur- den. Darin ist festgehalten, dass ein Nationalpark in Deutschland eine Fläche von mindestens 10 000 Hektar umfassen sollte. Nur bei besonderer internationaler Be- deutung, zum Beispiel als Weltnaturerbe, kann auch ein kleineres Gebiet ausnahmsweise als Nationalpark ausge- wiesen werden. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 18/87, Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Bromacilbe- lastungen in der Trinkwasserversorgung, die nach meinen In- formationen in selbstständigen Beweisverfahren auf jahre- lange Unkrautbekämpfungsmaßnahmen durch die Deutsche Bundesbahn zurückgeführt werden konnten, vor dem Hinter- grund des für die Wasserversorger entstandenen Aufwands zur Wasserreinigung in Millionenhöhe, und wer ist nach An- sicht der Bundesregierung für die Regulierung der entstande- nen Schäden zuständig, das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolger der Deutschen Bun- desbahn oder Dritte? Belastungen der Trinkwasserversorgung durch Pflan- zenschutzmittel erfolgen durch Einträge in das für die Trinkwassergewinnung genutzte Rohwasser. Die Ein- tragspfade sind vielfältig und müssen im Einzelfall unter- sucht und bewertet werden. Sofern Einträge zweifelsfrei auch bei sachgerechter Anwendung und insbesondere unter Einhaltung der in der Zulassung festgesetzten, je- weils gültigen Anwendungsbestimmungen erfolgen, ist die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel zu überprü- fen, anzupassen und gegebenenfalls zurückzuziehen. Im Fall von Bromacil wäre zudem aufzuklären, wie und wann es zu den entsprechenden Belastungen des Trink- wassers gekommen ist, da Bromacil seit dem Jahr 2002 in der EU nicht mehr als Wirkstoff in Pflanzenschutzmit- teln, zu denen die Unkrautbekämpfungsmittel gehören, zugelassen ist. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. November 2013 227 (A) (C) (D)(B) Entsteht Wasserversorgern aufgrund von Verunreini- gungen des Rohwassers durch Unkrautbekämpfungs- maßnahmen ein erhöhter Aufwand bei der Wasseraufbe- reitung, kommt ein Schadenersatzanspruch gegen den hierfür Verantwortlichen nach § 89 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes in Betracht. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht und gegen wen er sich rich- tet, hängt von den jeweiligen Besonderheiten des Einzel- falls ab. Im Streitfall entscheiden hierüber die ordentli- chen Gerichte. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 18/87, Frage 71): Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung aus Sicherheitsgründen problematisch, dass das Deutsche For- schungsnetz, DFN, nicht von deutschen Unternehmen betrie- ben wird, und inwieweit wäre eine Begrenzung der Aus- schreibung für das DFN auf deutsche Unternehmen möglich und sinnvoll? Das DFN e. V. ist bei Beschaffung und Vergabe von Aufträgen an das Vergaberecht gebunden. Auf diesem Weg mietet das DFN e. V. Glasfaserstrecken und be- schafft Kommunikationstechnik von unterschiedlichs- ten Anbietern. Die Begrenzung von Ausschreibungen auf spezielle Unternehmen ist unzulässig, solange a) mehrere Anbieter Produkte ohne eindeutiges Alleinstel- lungsmerkmal anbieten oder b) keine Belange militäri- scher oder nichtmilitärischer Sicherheit im Sinne der EU-Richtlinie 2009/81/EG betroffen sind. Generell sieht die Bundesregierung die zunehmende Abhängigkeit von außereuropäischen Herstellern im Be- reich der Übertragungstechnik kritisch und setzt sich für die Förderung national entwickelter IT-Sicherheitstech- nologien zur Wahrung der technologischen Souveränität ein. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 18/87, Frage 72): Wie ist der aktuelle Ausbaustand des DFN – unter Angabe der weiteren Ausbauplanung und der jährlichen Aufwendun- gen für die IT-Sicherheit des DFN –, und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (erfolgrei- che) Cyberangriffe auf das DFN durch staatliche oder krimi- nelle Hacker? Das DFN e. V. plant das Netz nach den Bedarfen der Wissenschaft und baut Netzangebot und Dienste ständig aus. Der Verein betreibt seit Jahren eine eigene Public- Key-Infrastruktur zur Verwaltung von kryptografischen Schlüsseln. Derzeit wird an der Entwicklung von anwen- dungsbezogenen Fragen der Terabit-Übertragungstech- nik gearbeitet. Da die Bundesregierung das DFN weder verantwortet noch finanziert, kann bezüglich des Ausbaustandes nur auf die öffentlich zugängliche DFN-Mitteilung Nr. 83 verwiesen werden. Das DFN e. V. betreibt ein eigenes Computer Emer- gency Response Team, CERT. Dieses wurde als eines der ersten CERT in Deutschland bereits vor Gründung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstech- nik, BSI, etabliert. Das DFN e. V. arbeitet heute mit dem BSI eng zusammen. Das DFN-CERT beobachtet ständig die IT-Sicherheitslage und reagiert auf Sicherheitsvor- kommnisse. Nach Auskunft des DFN e. V. hat das DFN-CERT keine Angriffe festgestellt, die die Netzinfrastruktur des DFN zum Ziel hatten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/87, Frage 73): Kann die Bundesregierung die Berichterstattung unter an- derem der Süddeutschen Zeitung vom 25. November 2013 be- stätigen, wonach in den Jahren 2000 bis 2013 mindestens 22 deutsche Hochschulen Forschungsaufträge des US-Vertei- digungsministeriums ausgeführt haben bzw. noch ausführen, und erläutern, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten Bund und Länder haben, um derartige Rüstungsforschung an öffent- lichen Hochschulen auszuschließen? Die Bundesregierung hatte keine Kenntnis von den geschilderten Sachverhalten. Bei Forschungsprojekten an Hochschulen hat die Bundesregierung keinerlei Ein- fluss auf die von den Hochschulen akquirierten Drittmit- telaufträge und deren Ausgestaltung. Die Verantwortung für die Hochschulen liegt nach der grundsätzlichen Kompetenzordnung bei den Ländern. 3. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1, ZP 1 Einsetzung eines Hauptausschusses TOP 2 Bundeswehreinsatz in Südsudan (UNMISS) TOP 3 Finanzierung der Kinderbetreuung TOP 4 Rentenversicherungsbeitragssatz 2014 TOP 5 Klimakonferenz in Warschau TOP 6 Fragestunde ZP 2 Vereinbarte Debatte zum Atomabkommen mit dem Iran TOP 7 Bundeswehreinsatz in Darfur (UNAMID) TOP 8 AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz ZP 4 Finanzierung der Kinderbetreuung (2./3. Lesung) TOP 9 Mindestlohngesetz TOP 10 Haftung bei Bankenschieflagen TOP 11 EU-Verordnung „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ TOP 12 Sachgrundlose Befristung in Arbeitsverträgen ZP 3 Zukunft der Operation Active Endeavour Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich hoffe, das bleibt so.



Rede von Brigitte Pothmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– unter Ihrer großzügigen Amtsführung, von der ich

auch zu profitieren hoffe,


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


heute hier meine Rede halten darf.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das wird Ihnen nicht auf die Redezeit angerechnet.