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    Plenarprotokoll 17/253 (Drucksachen 17/14681, 17/14682, Inhaltsverzeichnis Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: Zur Situation in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel,  Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17/14683, 17/14684, 17/14685, 17/14686, 17/14687, 17/14688, 17/14689, 17/14690) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Kipping (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Sammelüber- sicht 633 zu Petitionen (Zusatztagesordnungs- punkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32621 A 32621 A 32627 D 32633 B 32638 A 32643 B 32648 A 32665 D 32669 A 32669 C Deutscher B Stenografisch 253. Sitz Berlin, Dienstag, den 3 I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Peter Danckert, Uta Zapf, Erika Steinbach, Dorothea Steiner, Jürgen Klimke, Krista Sager, Manfred Kolbe und Reiner Deutschmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . P V A P G Z a 32615 A 32615 B 32615 D 32617 A 32617 D 32619 A 32620 A Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32651 B 32654 C undestag er Bericht ung . September 2013 t : riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: )–j)Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelüber- sichten 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632 und 633 zu Petitionen 32655 D 32656 D 32657 A 32660 B 32661 C 32662 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32670 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32615 (A) ) )(B) 253. Sitz Berlin, Dienstag, den 3 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32669 (A) ) )(B) Anlagen offiziellen Zahlen sechs Arbeitsuchende. Nimmt man die Wicklein, Andrea SPD 03.09.2013 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A s 8 li B S z n re S E H s tu v d w s in A m E s li G A A n u s s h D 1 s S s e u M  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 03.09.2013 Buchholz, Christine DIE LINKE 03.09.2013 Bülow, Marco SPD 03.09.2013 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 03.09.2013 Granold, Ute CDU/CSU 03.09.2013 Gunkel, Wolfgang SPD 03.09.2013 Hänsel, Heike DIE LINKE 03.09.2013 Dr. Happach-Kasan, Christel FDP 03.09.2013 Hinz (Essen), Petra SPD 03.09.2013 Hoff, Elke FDP 03.09.2013 Mast, Katja SPD 03.09.2013 Menzner, Dorothée DIE LINKE 03.09.2013 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 03.09.2013 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 Rawert, Mechthild SPD 03.09.2013 Schäffler, Frank FDP 03.09.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 03.09.2013 Stüber, Sabine DIE LINKE 03.09.2013 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Kipping (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung: Sammelübersicht 633 zu Petitionen (Zusatztagesordnungspunkt 1) Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsaus- chusses ab, das Petitionsverfahren zu Pet 4-16-11- 1503-058166 abzuschließen, weil damit dem grundsätz- chen Anliegen des Petenten und der gesellschaftlichen edeutung der Abschaffung der grundrechtswidrigen anktionen bei Hartz IV nicht Rechnung getragen wird. Ralph Boes fordert, die Sanktionen bei Hartz IV ab- uschaffen, damals bei Einreichung der Petition alle och im § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ge- gelt. Begründet wird diese Forderung wie folgt: „§ 31 GB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur ntfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen ilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um.“ Dem ist zuzustimmen: Sanktionen und Leistungsein- chränkungen verletzen das Grundrecht auf ein soziokul- relles Existenzminimum. Dieses ist, wie das Bundes- erfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 eutlich klarstellte, „unverfügbar“ und „muss eingelöst erden“. In den Leitsätzen des Urteils steht: „1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines men- chenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 bs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen ateriellen Voraussetzungen zu, die für seine physische xistenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesell- chaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerläss- ch sind. 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als ewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 bs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus rt. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzel- en eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach nverfügbar und muss eingelöst werden […].“ Wer an den Sanktionen im Zweiten Buch Sozialge- etzbuch, also bei Hartz IV, und an den Leistungsein- chränkungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt fest- ält, begeht eine systematische Grundrechtsverletzung. iese fand im traurigen „Rekord“jahr 2012 bei Hartz IV 024 621-mal statt. Für die Betroffenen heißt das: existenzielle Not und oziale Ausgrenzung. Bei der Veröffentlichung der anktionszahlen für das erste Quartal 2013 wurde ge- agt: Sanktionen gehen zurück. Aber die Zahlen für das rste Quartal 2013 sind deutlich höher als die von 2011 nd den Jahren davor. Es gibt also keine Entwarnung. So mancher behauptet, wer suchet, der findet. Ein ärchen, denn auf eine offene Stelle kommen nach den 32670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 (A) ) )(B) ungeschönte Statistik, sind es sogar acht. Egal, wie sich der Einzelne bemüht: Von den acht gehen sieben leer aus. Darüber hinaus: Ein Drittel der offenen Stellen sind Leiharbeitsstellen – also von fragwürdiger Qualität. Ralph Boes hat immerhin mit seinem Sanktionshun- gern erreicht, dass das zuständige Jobcenter einen Teil der Sanktionen wegen formaler Fehler zurückgezogen hat. Außerdem hat er mit Rechtsexpertinnen und -exper- ten eine mögliche Richtervorlage erstellt, die das Thema Sanktionen vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte. Die Linke streitet für die Abschaffung der Sanktio- nen. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindest- sicherung von 1 050 Euro ersetzt werden. Denn: Ein Grundrecht kürzt man nicht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht ein- zulegen: – Gesetz über die Förderung Deutscher Auslands- schulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Be- schluss vom 3. Mai 2013 (Bundesratsdrucksache 213/13 (Beschluss)) bestätigten Eckpunkte mit dem zwischen dem Auswärtigen Amt und den Ländern ausverhan- delten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung umge- setzt werden. Er verknüpft damit die Erwartung, dass diese Verwaltungsvereinbarung zeitnah zur Verab- schiedung des Gesetzes abgeschlossen wird. – Zweites Gesetz zur Änderung des Öko-Landbau- gesetzes – Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt – Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgeset- zes und der Bundeshaushaltsordnung – Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Not- dienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsi- cherstellungsgesetz – ANSG) – Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Zu Artikel 2a Nummer 1 – neu – (§ 35a Absatz 6a – neu – SGB IV) Der Bundesrat bezweifelt, dass mit der Regelung zum Zustimmungsvorbehalt für Vorstandsdienstverträge – (C (D ein funktionierendes Verfahren geschaffen wird. Die Verantwortung für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Vor- standsdienstverträge der genannten Körperschaften wird auf die jeweilige Aufsichtsbehörde verlagert. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es weiterer Konkretisierungen im Gesetz. Die im Ge- setz aufgeführten möglichen Entscheidungskriterien sind zu unbestimmt, als dass sie Maßstab für eine transparente, rechtssichere und objektive aufsichts- rechtliche Bewertung sein können. Es ist absehbar, dass es in Folge der Anwendung dieser Regelung zu einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen kommen wird. Um dies zu vermeiden, erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Konkretisierung in einem kommenden Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung der Länder. Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitrags- schulden in der Krankenversicherung auch Rege- lungen zur Stabilisierung der Krankenhausfinan- zierung getroffen werden. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Gesetzes- beschluss des Deutschen Bundestages kurzfristig eine Änderung in das Gesetz aufgenommen wurde, nach der in strittigen Fragen bei Kranken- hausabrechnungen vor der Klage über eine Ab- rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein Schlichtungsver- fahren durchgeführt werden soll. Alle strittigen Abrechnungen von Krankenhäusern mit einem Streitwert bis einschließlich 2 000 Euro sind zu- nächst dort mit klageaufschiebender Wirkung zu behandeln. Die Mehrzahl der Abrechnungsstrei- tigkeiten soll demnach im Schlichtungsverfahren gelöst werden. 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einfüh- rung von Konfliktlösungsinstrumentarien, die vor der Anrufung der Sozialgerichte bei streitigen Vergütungsforderungen zur Anwendung kom- men. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nicht bindend sind und es abzuwarten bleibt, ob eine tatsächliche Entlastung der Sozialgerichte erfolgt und nicht lediglich eine Verzögerung ein- tritt. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgenommene Änderung in § 17c Absatz 4b Satz 2 KHG die Aufgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung in den Ländern berührt. Mit der Einführung eines verpflichtenden Schlichtungsverfahrens werden in vielen Ländern unter anderem wegen der Menge der strittigen Abrechnungsfälle und der absehbaren Bürokratisierung des Schlichtungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32671 (A) ) )(B) verfahrens erhebliche Umsetzungsprobleme er- wartet. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund der vor- genommenen Änderung eine Rechtslücke ent- steht und eine Übergangsregelung fehlt. Bis zur Einigung der Selbstverwaltungspartner auf Lan- desebene über das Verfahren des Schlichtungs- ausschusses wäre die Durchsetzung von Rechts- ansprüchen im Klageweg vor den Sozialgerichten wegen der vorgeschalteten Schlichtung nicht zu- lässig. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aus Sicht der Länderkammer Zweifel an der Praktikabilität der von der Regierungskoalition nun vorgenom- menen Änderung bestehen. Der Bundesrat regt vor diesem Hintergrund an – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Übergangsre- gelung ins Gesetz aufzunehmen, – die Effektivität des Schlichtungsverfahrens nach zwei Jahren zu evaluieren. – Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlge- setzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Anrufung des Ver- mittlungsausschusses den Abschluss des Gesetzge- bungsverfahrens in dieser Legislaturperiode und da- mit die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2011/ 95/EU gefährden kann. Deshalb stimmt er dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Um- setzung der Richtlinie 2011/95/EU zu, obwohl seinen Änderungsanträgen zum Aufenthaltsgesetz nicht ent- sprochen wurde. Der Bundesrat hält an seiner Forde- rung fest, die Zuständigkeit für Entscheidungen über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsver- bote nach nationalem Recht (§ 60 Absatz 5 und 7 AufenthG) unabhängig von einem Asylverfahren auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bun- desamt) zu übertragen. Als für die Durchführung der Asylverfahren zustän- dige Behörde verfügt das Bundesamt über die erfor- derliche Kompetenz zur Beurteilung aller zielstaatsbe- zogenen Abschiebungsverbote. Durch eine Bündelung der Zuständigkeit beim Bundesamt können zudem Ab- grenzungsschwierigkeiten und negative Kompetenz- konflikte mit den Ausländerbehörden vermieden wer- den. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei dem nächsten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufent- halts- bzw. Asylverfahrensgesetzes die Übertragung der vollständigen Zuständigkeit für die Entscheidung über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungs- verbote außerhalb eines Asylverfahrens vorzusehen. Bei der Neuregelung kann den formellen Bedenken der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13392) erforderlichenfalls – – – – – – – – – – (C (D durch ergänzende Regelungen Rechnung getragen werden. … Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenen- gesetzes Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesell- schaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprü- fer Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsge- richtsgesetzes Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechts- verkehrs mit den Gerichten Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreu- ungsbehörde Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregister- gesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschrif- ten zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registeraus- kunft Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Solda- tengleichstellungsgesetzes Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinsti- tute auf die Europäische Zentralbank Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Die mit dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Schaffung einer einheitlichen europäischen Ban- kenaufsicht ist nach Auffassung des Bundesrates ein notwendiger Schritt hin zur Schaffung einer Bankenunion. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass nationale Zuständigkeiten bei der Bankenaufsicht ein länderübergreifendes, koordiniertes und ent- schlossenes Vorgehen bei der Restrukturierung von Banken verhindern können. 2. Mit der Verordnung sollen die bislang nationalen Befugnisse im Bereich der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wer- den. Der Bundesrat erneuert seine Bedenken, dass die EZB nur unter bestimmten Voraussetzungen eine durchsetzungsfähige Aufsicht ausüben kann. Hierzu gehört die Schaffung eines europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes, das es ermöglicht, Banken im Ernstfall tatsächlich ab- wickeln zu können. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung einen solchen einheitlichen Abwicklungsmechanismus in Europa bislang blo- ckiert. Zu den Voraussetzungen für eine funktio- nierende Bankenunion gehört ferner die Einrich- 32672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 (A) ) )(B) tung eines europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsfonds, der über eine Bankenabgabe gespeist wird (Bundesratsdrucksache 408/13 (Be- schluss)). Nur so lässt sich nach Auffassung des Bundesrates verhindern, dass weiter der Steuer- zahler für die Stabilisierung notleidender Banken aufkommen muss. 3. Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die di- rekte Bankenrekapitalisierung durch den Europäi- schen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ur- sprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finan- ziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiter mit Nachdruck dazu auf, sich in den europäischen Gremien dafür einzusetzen, dass das gesamte, für die Schaffung einer europäischen Bankenunion erforderliche Instrumentarium schnellstmöglich zusammen mit der europäischen Bankenaufsicht einsatzbereit ist. – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des audiovi- suellen Erbes und zu dem Protokoll vom 8. No- vember 2001 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 2013 über die Vorrechte und Immunitäten der In- ternationalen Organisation für erneuerbare Ener- gien Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei den laufenden und künftigen Verhandlungen von Ver- trägen im Bereich der inter- und supranationalen Or- ganisationen sicherzustellen, dass den Bediensteten die Befreiung von der inländischen Besteuerung nicht ohne Progressionsvorbehalt eingeräumt wird. Sollte die Bundesregierung im Rahmen der Vertragsver- handlungen dennoch beabsichtigen, auf den Progres- sionsvorbehalt zu verzichten, wird sie gebeten, die Länder über das Bundesfinanzministerium auf Fach- ebene zu unterrichten und deren Zustimmung hierzu einzuholen. Begründung: § 32b Absatz 1 Nummer 4 EStG verlangt für die Ein- beziehung von Einkünften, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind, in die Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt), dass diese Steuer- freiheit ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Ein- – – – – – – (C (D beziehung dieser Einkünfte in die Berechnung des Steuersatzes steht. Enthält ein zwischenstaatliches Übereinkommen keine Aussage zur Einbeziehung der Bezüge in die Berechnung des Steuersatzes, ist inso- weit ein Progressionsvorbehalt ausgeschlossen. Da- mit ist es Deutschland verwehrt, diese Bezüge bei der Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Bediensteten oder die Einkünfte seines Ehegatten mit zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates erläutert, dass sie be- wusst aus gesamtstaatlichem Interesse heraus auf die Vereinbarung eines Progressionsvorbehalts verzich- tet hat, um eine erfolgreiche Bewerbung der Bundes- republik Deutschland um den Sitz der IRENA zu er- reichen. Die Bundesrepublik sei einer der wichtigsten Initiatoren von IRENA. Vor diesem Hintergrund stimmt der Bundesrat trotz seiner Bedenken wegen der Ungleichbehandlung mit den Bediensteten anderer internationaler Organisatio- nen diesem Abkommen zu. Die Bundesregierung wird aber aufgefordert, im Rahmen der nächsten Abkom- mensverhandlungen grundsätzlich nicht mehr auf die Vereinbarung eines Progressionsvorbehalts zu ver- zichten, da die Einbeziehung von steuerfreien Ein- künften der Bediensteten in den Progressionsvorbehalt im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach seiner Leistungsfähigkeit geboten ist. Der Bundesrat erkennt jedoch an, dass es im Einzelfall im gesamtstaatlichen Interesse liegen kann, auf den Progressionsvorbehalt zu verzichten. Die Länder wün- schen aber, in diese Entscheidung eingebunden zu wer- den. Geeignet ist insoweit eine Einbindung der Länder auf Fachebene über das Bundesfinanzministerium. Daher sollten die Länder künftig bereits im Rahmen der Abkommensverhandlungen über das Bundes- finanzministerium auf Fachebene über einen beabsich- tigten Verzicht auf den Progressionsvorbehalt unter- richtet werden und hierüber auch abstimmen können. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem OCCAR-Übereinkommen vom 9. September 1998 Gesetz zur Änderung des Abkommens vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Er- haltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landes- straßen an der deutsch-polnischen Grenze Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskal- vertrags Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kosten- rechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32673 (A) ) )(B) Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Artikel 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 (Equidenkenn- zeichnung) insoweit in nationales Recht umzuset- zen, dass von den Sanktionen gemäß Artikel 24 im Falle falscher oder fehlender Eintragungen von Arzneimittelbehandlungen in Equidenpässen sowie im Falle der Schlachtung von Equiden (z. B. Einziehung, Vernichtung oder Entsorgung von Transpondern) Gebrauch gemacht werden kann. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach Verabschiedung des 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes das Ergebnis der Über- prüfung des tierärztlichen Dispensierrechts, das seit Jahrzehnten als Ausnahmeregelung zum so- genannten Apothekenmonopol im Arzneimittel- gesetz verankert ist, vorzulegen, damit beurteilt werden kann, ob das tierärztliche Dispensierrecht in der heutigen Form noch Bestand haben kann. 3. Zu Artikel 1 (§ 58d Absatz 3) Artikel 1 § 58d Absatz 3 des Gesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Anordnungen gegen- über dem Tierhalter zu treffen, die der wirksamen Verringerung der Anwendung von Antibiotika dienen. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherhei- ten für die betroffenen Landwirte und die zustän- digen Behörden und eines uneinheitlichen Voll- zugs in Deutschland wird die Bundesregierung gebeten, zusammen mit den Ländern unter Einbe- ziehung der Wissenschaft Verwaltungsvorschrif- ten zur Konkretisierung von Artikel 1 § 58d Ab- satz 3 des Gesetzes zu erarbeiten und zu erlassen. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, zur Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Verbesserung der Tiergesundheit in der Antibioti- kaminimierungsstrategie die Berücksichtigung geeigneter Tiergesundheitsparameter in der zen- tralen amtlichen bundeseinheitlichen Datenbank zu ermöglichen und entsprechende Grundlagen in den betroffenen Rechtsbereichen außerhalb des Arzneimittelgesetzes zu schaffen. Auswahl, Be- wertung und Einbindung der Tiergesundheits- parameter sollte gemeinsam von Bund, Ländern und Wissenschaft erarbeitet werden. – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstitu- ten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/ 2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kredit- institute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umset- zungsgesetz) – Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kin- der- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugenhilfever- waltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) – – – – – (C (D Gesetz über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Be- amte, Richter und Soldaten Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013) Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergeset- zes in Umsetzung der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfas- sungsgerichtes vom 7. Mai 2013 vorlegen und damit Schritte zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Steuer- recht unternehmen wollen. Er bedauert es vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtspre- chungslinie zur Gleichstellung von homosexuel- len mit heterosexuellen Partnerschaften, dass es dazu erst einer erneuten Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts bedurfte. 2. Das vorliegende Gesetz beschränkt sich auf die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung im Einkommensteuergesetz, weil nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen die da- rüber hinausgehende Anpassung weiterer steuer- rechtlicher Vorschriften noch der umfassenden steuerfachlichen und der rechtsförmlichen Prü- fung bedarf. Der Bundesrat verweist auf seinen bereits am 1. März 2013 beschlossenen Entwurf eines Ge- setzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (Drucksa- che 137/13 (Beschluss)), das – im Gegensatz zum vorgelegten Gesetz – auch eine Anpassung derje- nigen steuerlichen Vorschriften enthält, die in direktem Zusammenhang mit der Einkommen- steuer stehen und auf die sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes übertragen lässt. Hierzu gehören die auch aus Sicht des Bundes- rates – zumindest klarstellend – notwendigen An- passungen insbesondere der Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, des Wohnungsbau- Prämiengesetzes, des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes und des Eigenheimzula- gengesetzes. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz erneut nur dort eine Änderung der steuerlichen Vorschriften vorneh- men will, wo sie dazu ausdrücklich vom Bundes- verfassungsgericht gezwungen wird. Er erwartet, 32674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 (A) ) )(B) dass die gesetzliche Umsetzung der vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaf- ten im Steuerrecht in der kommenden Legislatur- periode des Deutschen Bundestages umgehend und unter enger Einbindung der Länder erfolgt. 3. Der Bundesrat sieht den vom Deutschen Bundes- tag vorgeschlagenen Schritt insgesamt als zu kurz gegriffen an, um die bestehenden Ungleichbe- handlungen von eingetragenen Lebenspartner- schaften nachhaltig und vollständig zu beenden. 4. Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2001 mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine Rechtsform ge- schaffen, mit der gleichgeschlechtliche Paare erst- mals rechtlich anerkannt und (schrittweise) mit Eheleuten in vielen Rechtsbereichen gleichge- stellt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt eine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in ein- zelnen Rechtsgebieten als verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, zum Beispiel im Beamtenrecht, in der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer sowie jüngst im Einkommensteuerrecht. Auch die Ungleichbe- handlung hetero- und homosexueller Paare bei der Sukzessivadoption wurde als verfassungswidrig verworfen. 5. Nach wie vor hat der Bundesgesetzgeber wider besseren Wissens die Gleichstellung in einer gan- zen Reihe von gesetzlichen Regelungen nicht vollzogen, sodass es weiterhin zu unbegründeten Ungleichbehandlungen kommt. Hierunter fallen auch Regelungen etwa a) in der Zivilprozessordnung, b) im Zwangsversteigerungsgesetz, c) in der Insolvenzordnung, d) im Schuldrechtsanpassungsgesetz, e) bei der Übernahme eines Hofes, f) im Heimarbeitsgesetz, g) im Bundesvertriebenengesetz, h) im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, i) im Bundeskindergeldgesetz und j) im Sprengstoffgesetz. 6. Auch die abschließende rechtliche Gleichstellung im Adoptionsrecht ist bisher nicht erfolgt. Aus Sicht des Bundesrates sind homosexuelle Paare keine schlechteren Eltern als heterosexuelle Paare. Es liegen auch keine wissenschaftlichen Erkennt- nisse vor, die die gegenteilige Annahme zu stützen vermögen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013, 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09, Rn. 104): „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Aus- gestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtferti- gen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind – – – – g d Q g m (C (D beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“. In zwei Ent- scheidungen geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass Kinder in einer eingetragenen Le- benspartnerschaft ebenso behütet aufwachsen können wie in einer Ehe (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2012, 2 BvR 1397/09, Rn. 76 und Urteil vom 19. Februar 2013, a. a. O., Rn. 80). Daher ist nicht nur die ausstehende gesetzgeberische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Gleichstellung bei der Sukzes- sivadoption angezeigt. Vielmehr muss das gesamte Adoptionsrecht diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Dabei muss stets das Kindeswohl im Mit- telpunkt stehen. 7. Das Institut der eingetragenen Lebenspartner- schaft bleibt letztlich immer eine Sonderform. Der Ausschluss von der Eheschließung ist eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Dies würde selbst dann gelten, wenn die völlige rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Le- benspartnerschaft erfolgen würde. Um diese und alle übrigen rechtlichen Ungleichbehandlungen abzubauen, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 22. März 2013 ein Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 196/13 (Beschluss)) vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Der Bun- desrat bittet den Deutschen Bundestag, die Bera- tung der Vorlagen zeitnah aufzunehmen. … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Geni- talien (… Strafrechtsänderungsgesetz – … StrÄndG) Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vor- schriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radio- aktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG) Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei Internationalen Sachver- halten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten be- kannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- eteilt, dass sie den Antrag Rechtsanspruch auf Bil- ung, Erziehung und Betreuung zügig realisieren – ualitätsoffensive in Kitas und Tagespflege in An- riff nehmen auf Drucksache 17/13982 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32675 (A) (C) )(B) Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Alters- grenzen für Beamtinnen und Beamte des Bundes nach den §§ 51 und 52 des Bundesbeamtengesetzes – Drucksachen 17/11450, 17/11614 Nr. 1.6 – Technikfolgenabschätzung (TA) Politikbenchmarking: Nachfrageorientierte Innova- tionspolitik – Drucksachen 16/5064, 17/790 Nr. 1.43 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Forschungs- und wissensintensive Branchen – Optionen zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähig- keit (Innovationsreport) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen und Bestrebungen der Kinder- und Ju- gendhilfe in Deutschland – 14. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/12200 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2008 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Zukunftsfähige Bioenergie und nach- haltige Landnutzung – Drucksachen 17/2272, 17/2548 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Treibhausgasminderung von Biokraftstoffen, über das Biomassepotenzial sowie über die auf dem Kraftstoff- markt befindlichen Biomethan-Mengen – Drucksachen 17/9621, 17/10024 Nr. 1.2 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Politik-Benchmarking: Akademische Spin-Offs in Ost- und Westdeutschland und ihre Erfolgsbedingungen – Drucksachen 16/4669, 17/790 Nr. 1.42 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung (D – Drucksachen 16/7310, 17/790 Nr. 1.44 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Zukunftsreport: Arbeiten mit Zukunft – Strukturen und Trends der Industriearbeit – Drucksachen 16/7959, 17/790 Nr. 1.45 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Zukunftsreport Individualisierte Medizin und Gesundheitssystem – Drucksachen 16/12000, 17/591 Nr. 1.5 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Innovationsreport Biomedizinische Innovationen und klinische Forschung Wettbewerbs- und Regulierungsfragen – Drucksachen 16/14146, 17/591 Nr. 1.38 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (Ergänzender Bericht) – Drucksache 17/8099 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zukunftsprojekte der Hightech-Strategie (HTS-Ak- tionsplan) – Drucksache 17/9261 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 – Drucksache 17/13670 – 253. Sitzung Inhaltsverzeichnis - Anträge auf Änderung der Tagesordnung TOP 3 Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutschland ZP 1 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Kauder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

    assen Sie mich zunächst etwas zu den Fakten sagen. Es
    t hier gesagt worden – in einem Zwischenruf, auch
    rank-Walter Steinmeier hat es angesprochen –, es habe
    ber die Frage, ob Griechenland in die Euro-Zone aufge-
    ommen werden solle, im Deutschen Bundestag nie eine
    bstimmung gegeben.


    (Ingrid Fischbach [CDU/CSU]: Er sagt die Unwahrheit!)


    Fakt ist: Am 28. November 2000 hat die Regierungs-
    oalition von Rot und Grün einen Antrag zur Abstim-
    ung gestellt, in dem unter anderem gefordert wurde,

    ie Ergebnisse des Konvergenzkurses anzuerkennen,
    nd die Aufnahme Griechenlands in die Euro-Zone emp-
    hlen wurde. Er wurde mit den Stimmen der Koalition

    erabschiedet, gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bun-
    estagsfraktion. Das ist Fakt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

ollegen Steinbrück?






(A) )


)(B)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Kauder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Zu diesem Punkt ausnahmsweise ja.