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    1093. September: 1
    1094. Regierungswech-el.Herzlichen: 1
    1095. Dank.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/253 (Drucksachen 17/14681, 17/14682, Inhaltsverzeichnis Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: Zur Situation in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel,  Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17/14683, 17/14684, 17/14685, 17/14686, 17/14687, 17/14688, 17/14689, 17/14690) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Kipping (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Sammelüber- sicht 633 zu Petitionen (Zusatztagesordnungs- punkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32621 A 32621 A 32627 D 32633 B 32638 A 32643 B 32648 A 32665 D 32669 A 32669 C Deutscher B Stenografisch 253. Sitz Berlin, Dienstag, den 3 I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Peter Danckert, Uta Zapf, Erika Steinbach, Dorothea Steiner, Jürgen Klimke, Krista Sager, Manfred Kolbe und Reiner Deutschmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . P V A P G Z a 32615 A 32615 B 32615 D 32617 A 32617 D 32619 A 32620 A Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32651 B 32654 C undestag er Bericht ung . September 2013 t : riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: )–j)Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelüber- sichten 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632 und 633 zu Petitionen 32655 D 32656 D 32657 A 32660 B 32661 C 32662 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32670 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32615 (A) ) )(B) 253. Sitz Berlin, Dienstag, den 3 Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32669 (A) ) )(B) Anlagen offiziellen Zahlen sechs Arbeitsuchende. Nimmt man die Wicklein, Andrea SPD 03.09.2013 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A s 8 li B S z n re S E H s tu v d w s in A m E s li G A A n u s s h D 1 s S s e u M  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 03.09.2013 Buchholz, Christine DIE LINKE 03.09.2013 Bülow, Marco SPD 03.09.2013 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 03.09.2013 Granold, Ute CDU/CSU 03.09.2013 Gunkel, Wolfgang SPD 03.09.2013 Hänsel, Heike DIE LINKE 03.09.2013 Dr. Happach-Kasan, Christel FDP 03.09.2013 Hinz (Essen), Petra SPD 03.09.2013 Hoff, Elke FDP 03.09.2013 Mast, Katja SPD 03.09.2013 Menzner, Dorothée DIE LINKE 03.09.2013 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 03.09.2013 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 Rawert, Mechthild SPD 03.09.2013 Schäffler, Frank FDP 03.09.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 03.09.2013 Stüber, Sabine DIE LINKE 03.09.2013 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.09.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Kipping (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Be- schlussempfehlung: Sammelübersicht 633 zu Petitionen (Zusatztagesordnungspunkt 1) Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsaus- chusses ab, das Petitionsverfahren zu Pet 4-16-11- 1503-058166 abzuschließen, weil damit dem grundsätz- chen Anliegen des Petenten und der gesellschaftlichen edeutung der Abschaffung der grundrechtswidrigen anktionen bei Hartz IV nicht Rechnung getragen wird. Ralph Boes fordert, die Sanktionen bei Hartz IV ab- uschaffen, damals bei Einreichung der Petition alle och im § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ge- gelt. Begründet wird diese Forderung wie folgt: „§ 31 GB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur ntfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen ilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um.“ Dem ist zuzustimmen: Sanktionen und Leistungsein- chränkungen verletzen das Grundrecht auf ein soziokul- relles Existenzminimum. Dieses ist, wie das Bundes- erfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 eutlich klarstellte, „unverfügbar“ und „muss eingelöst erden“. In den Leitsätzen des Urteils steht: „1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines men- chenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 bs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen ateriellen Voraussetzungen zu, die für seine physische xistenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesell- chaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerläss- ch sind. 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als ewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 bs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus rt. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzel- en eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach nverfügbar und muss eingelöst werden […].“ Wer an den Sanktionen im Zweiten Buch Sozialge- etzbuch, also bei Hartz IV, und an den Leistungsein- chränkungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt fest- ält, begeht eine systematische Grundrechtsverletzung. iese fand im traurigen „Rekord“jahr 2012 bei Hartz IV 024 621-mal statt. Für die Betroffenen heißt das: existenzielle Not und oziale Ausgrenzung. Bei der Veröffentlichung der anktionszahlen für das erste Quartal 2013 wurde ge- agt: Sanktionen gehen zurück. Aber die Zahlen für das rste Quartal 2013 sind deutlich höher als die von 2011 nd den Jahren davor. Es gibt also keine Entwarnung. So mancher behauptet, wer suchet, der findet. Ein ärchen, denn auf eine offene Stelle kommen nach den 32670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 (A) ) )(B) ungeschönte Statistik, sind es sogar acht. Egal, wie sich der Einzelne bemüht: Von den acht gehen sieben leer aus. Darüber hinaus: Ein Drittel der offenen Stellen sind Leiharbeitsstellen – also von fragwürdiger Qualität. Ralph Boes hat immerhin mit seinem Sanktionshun- gern erreicht, dass das zuständige Jobcenter einen Teil der Sanktionen wegen formaler Fehler zurückgezogen hat. Außerdem hat er mit Rechtsexpertinnen und -exper- ten eine mögliche Richtervorlage erstellt, die das Thema Sanktionen vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte. Die Linke streitet für die Abschaffung der Sanktio- nen. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindest- sicherung von 1 050 Euro ersetzt werden. Denn: Ein Grundrecht kürzt man nicht. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht ein- zulegen: – Gesetz über die Förderung Deutscher Auslands- schulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Be- schluss vom 3. Mai 2013 (Bundesratsdrucksache 213/13 (Beschluss)) bestätigten Eckpunkte mit dem zwischen dem Auswärtigen Amt und den Ländern ausverhan- delten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung umge- setzt werden. Er verknüpft damit die Erwartung, dass diese Verwaltungsvereinbarung zeitnah zur Verab- schiedung des Gesetzes abgeschlossen wird. – Zweites Gesetz zur Änderung des Öko-Landbau- gesetzes – Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt – Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgeset- zes und der Bundeshaushaltsordnung – Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Not- dienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsi- cherstellungsgesetz – ANSG) – Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Zu Artikel 2a Nummer 1 – neu – (§ 35a Absatz 6a – neu – SGB IV) Der Bundesrat bezweifelt, dass mit der Regelung zum Zustimmungsvorbehalt für Vorstandsdienstverträge – (C (D ein funktionierendes Verfahren geschaffen wird. Die Verantwortung für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Vor- standsdienstverträge der genannten Körperschaften wird auf die jeweilige Aufsichtsbehörde verlagert. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es weiterer Konkretisierungen im Gesetz. Die im Ge- setz aufgeführten möglichen Entscheidungskriterien sind zu unbestimmt, als dass sie Maßstab für eine transparente, rechtssichere und objektive aufsichts- rechtliche Bewertung sein können. Es ist absehbar, dass es in Folge der Anwendung dieser Regelung zu einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen kommen wird. Um dies zu vermeiden, erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung eine rasche Konkretisierung in einem kommenden Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung der Länder. Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitrags- schulden in der Krankenversicherung auch Rege- lungen zur Stabilisierung der Krankenhausfinan- zierung getroffen werden. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Gesetzes- beschluss des Deutschen Bundestages kurzfristig eine Änderung in das Gesetz aufgenommen wurde, nach der in strittigen Fragen bei Kranken- hausabrechnungen vor der Klage über eine Ab- rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein Schlichtungsver- fahren durchgeführt werden soll. Alle strittigen Abrechnungen von Krankenhäusern mit einem Streitwert bis einschließlich 2 000 Euro sind zu- nächst dort mit klageaufschiebender Wirkung zu behandeln. Die Mehrzahl der Abrechnungsstrei- tigkeiten soll demnach im Schlichtungsverfahren gelöst werden. 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einfüh- rung von Konfliktlösungsinstrumentarien, die vor der Anrufung der Sozialgerichte bei streitigen Vergütungsforderungen zur Anwendung kom- men. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nicht bindend sind und es abzuwarten bleibt, ob eine tatsächliche Entlastung der Sozialgerichte erfolgt und nicht lediglich eine Verzögerung ein- tritt. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgenommene Änderung in § 17c Absatz 4b Satz 2 KHG die Aufgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung in den Ländern berührt. Mit der Einführung eines verpflichtenden Schlichtungsverfahrens werden in vielen Ländern unter anderem wegen der Menge der strittigen Abrechnungsfälle und der absehbaren Bürokratisierung des Schlichtungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32671 (A) ) )(B) verfahrens erhebliche Umsetzungsprobleme er- wartet. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass aufgrund der vor- genommenen Änderung eine Rechtslücke ent- steht und eine Übergangsregelung fehlt. Bis zur Einigung der Selbstverwaltungspartner auf Lan- desebene über das Verfahren des Schlichtungs- ausschusses wäre die Durchsetzung von Rechts- ansprüchen im Klageweg vor den Sozialgerichten wegen der vorgeschalteten Schlichtung nicht zu- lässig. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aus Sicht der Länderkammer Zweifel an der Praktikabilität der von der Regierungskoalition nun vorgenom- menen Änderung bestehen. Der Bundesrat regt vor diesem Hintergrund an – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Übergangsre- gelung ins Gesetz aufzunehmen, – die Effektivität des Schlichtungsverfahrens nach zwei Jahren zu evaluieren. – Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlge- setzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat stellt fest, dass die Anrufung des Ver- mittlungsausschusses den Abschluss des Gesetzge- bungsverfahrens in dieser Legislaturperiode und da- mit die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2011/ 95/EU gefährden kann. Deshalb stimmt er dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Um- setzung der Richtlinie 2011/95/EU zu, obwohl seinen Änderungsanträgen zum Aufenthaltsgesetz nicht ent- sprochen wurde. Der Bundesrat hält an seiner Forde- rung fest, die Zuständigkeit für Entscheidungen über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsver- bote nach nationalem Recht (§ 60 Absatz 5 und 7 AufenthG) unabhängig von einem Asylverfahren auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bun- desamt) zu übertragen. Als für die Durchführung der Asylverfahren zustän- dige Behörde verfügt das Bundesamt über die erfor- derliche Kompetenz zur Beurteilung aller zielstaatsbe- zogenen Abschiebungsverbote. Durch eine Bündelung der Zuständigkeit beim Bundesamt können zudem Ab- grenzungsschwierigkeiten und negative Kompetenz- konflikte mit den Ausländerbehörden vermieden wer- den. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei dem nächsten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufent- halts- bzw. Asylverfahrensgesetzes die Übertragung der vollständigen Zuständigkeit für die Entscheidung über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungs- verbote außerhalb eines Asylverfahrens vorzusehen. Bei der Neuregelung kann den formellen Bedenken der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13392) erforderlichenfalls – – – – – – – – – – (C (D durch ergänzende Regelungen Rechnung getragen werden. … Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenen- gesetzes Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesell- schaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprü- fer Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsge- richtsgesetzes Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechts- verkehrs mit den Gerichten Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreu- ungsbehörde Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregister- gesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschrif- ten zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registeraus- kunft Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Solda- tengleichstellungsgesetzes Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinsti- tute auf die Europäische Zentralbank Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Die mit dem Verordnungsvorschlag vorgesehene Schaffung einer einheitlichen europäischen Ban- kenaufsicht ist nach Auffassung des Bundesrates ein notwendiger Schritt hin zur Schaffung einer Bankenunion. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass nationale Zuständigkeiten bei der Bankenaufsicht ein länderübergreifendes, koordiniertes und ent- schlossenes Vorgehen bei der Restrukturierung von Banken verhindern können. 2. Mit der Verordnung sollen die bislang nationalen Befugnisse im Bereich der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wer- den. Der Bundesrat erneuert seine Bedenken, dass die EZB nur unter bestimmten Voraussetzungen eine durchsetzungsfähige Aufsicht ausüben kann. Hierzu gehört die Schaffung eines europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes, das es ermöglicht, Banken im Ernstfall tatsächlich ab- wickeln zu können. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung einen solchen einheitlichen Abwicklungsmechanismus in Europa bislang blo- ckiert. Zu den Voraussetzungen für eine funktio- nierende Bankenunion gehört ferner die Einrich- 32672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 (A) ) )(B) tung eines europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsfonds, der über eine Bankenabgabe gespeist wird (Bundesratsdrucksache 408/13 (Be- schluss)). Nur so lässt sich nach Auffassung des Bundesrates verhindern, dass weiter der Steuer- zahler für die Stabilisierung notleidender Banken aufkommen muss. 3. Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die di- rekte Bankenrekapitalisierung durch den Europäi- schen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ur- sprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finan- ziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiter mit Nachdruck dazu auf, sich in den europäischen Gremien dafür einzusetzen, dass das gesamte, für die Schaffung einer europäischen Bankenunion erforderliche Instrumentarium schnellstmöglich zusammen mit der europäischen Bankenaufsicht einsatzbereit ist. – Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des audiovi- suellen Erbes und zu dem Protokoll vom 8. No- vember 2001 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen – Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 2013 über die Vorrechte und Immunitäten der In- ternationalen Organisation für erneuerbare Ener- gien Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei den laufenden und künftigen Verhandlungen von Ver- trägen im Bereich der inter- und supranationalen Or- ganisationen sicherzustellen, dass den Bediensteten die Befreiung von der inländischen Besteuerung nicht ohne Progressionsvorbehalt eingeräumt wird. Sollte die Bundesregierung im Rahmen der Vertragsver- handlungen dennoch beabsichtigen, auf den Progres- sionsvorbehalt zu verzichten, wird sie gebeten, die Länder über das Bundesfinanzministerium auf Fach- ebene zu unterrichten und deren Zustimmung hierzu einzuholen. Begründung: § 32b Absatz 1 Nummer 4 EStG verlangt für die Ein- beziehung von Einkünften, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind, in die Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt), dass diese Steuer- freiheit ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Ein- – – – – – – (C (D beziehung dieser Einkünfte in die Berechnung des Steuersatzes steht. Enthält ein zwischenstaatliches Übereinkommen keine Aussage zur Einbeziehung der Bezüge in die Berechnung des Steuersatzes, ist inso- weit ein Progressionsvorbehalt ausgeschlossen. Da- mit ist es Deutschland verwehrt, diese Bezüge bei der Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Bediensteten oder die Einkünfte seines Ehegatten mit zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates erläutert, dass sie be- wusst aus gesamtstaatlichem Interesse heraus auf die Vereinbarung eines Progressionsvorbehalts verzich- tet hat, um eine erfolgreiche Bewerbung der Bundes- republik Deutschland um den Sitz der IRENA zu er- reichen. Die Bundesrepublik sei einer der wichtigsten Initiatoren von IRENA. Vor diesem Hintergrund stimmt der Bundesrat trotz seiner Bedenken wegen der Ungleichbehandlung mit den Bediensteten anderer internationaler Organisatio- nen diesem Abkommen zu. Die Bundesregierung wird aber aufgefordert, im Rahmen der nächsten Abkom- mensverhandlungen grundsätzlich nicht mehr auf die Vereinbarung eines Progressionsvorbehalts zu ver- zichten, da die Einbeziehung von steuerfreien Ein- künften der Bediensteten in den Progressionsvorbehalt im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach seiner Leistungsfähigkeit geboten ist. Der Bundesrat erkennt jedoch an, dass es im Einzelfall im gesamtstaatlichen Interesse liegen kann, auf den Progressionsvorbehalt zu verzichten. Die Länder wün- schen aber, in diese Entscheidung eingebunden zu wer- den. Geeignet ist insoweit eine Einbindung der Länder auf Fachebene über das Bundesfinanzministerium. Daher sollten die Länder künftig bereits im Rahmen der Abkommensverhandlungen über das Bundes- finanzministerium auf Fachebene über einen beabsich- tigten Verzicht auf den Progressionsvorbehalt unter- richtet werden und hierüber auch abstimmen können. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem OCCAR-Übereinkommen vom 9. September 1998 Gesetz zur Änderung des Abkommens vom 20. März 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Er- haltung der Grenzbrücken im Zuge der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landes- straßen an der deutsch-polnischen Grenze Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskal- vertrags Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kosten- rechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32673 (A) ) )(B) Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Artikel 19 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 (Equidenkenn- zeichnung) insoweit in nationales Recht umzuset- zen, dass von den Sanktionen gemäß Artikel 24 im Falle falscher oder fehlender Eintragungen von Arzneimittelbehandlungen in Equidenpässen sowie im Falle der Schlachtung von Equiden (z. B. Einziehung, Vernichtung oder Entsorgung von Transpondern) Gebrauch gemacht werden kann. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach Verabschiedung des 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes das Ergebnis der Über- prüfung des tierärztlichen Dispensierrechts, das seit Jahrzehnten als Ausnahmeregelung zum so- genannten Apothekenmonopol im Arzneimittel- gesetz verankert ist, vorzulegen, damit beurteilt werden kann, ob das tierärztliche Dispensierrecht in der heutigen Form noch Bestand haben kann. 3. Zu Artikel 1 (§ 58d Absatz 3) Artikel 1 § 58d Absatz 3 des Gesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Anordnungen gegen- über dem Tierhalter zu treffen, die der wirksamen Verringerung der Anwendung von Antibiotika dienen. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherhei- ten für die betroffenen Landwirte und die zustän- digen Behörden und eines uneinheitlichen Voll- zugs in Deutschland wird die Bundesregierung gebeten, zusammen mit den Ländern unter Einbe- ziehung der Wissenschaft Verwaltungsvorschrif- ten zur Konkretisierung von Artikel 1 § 58d Ab- satz 3 des Gesetzes zu erarbeiten und zu erlassen. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, zur Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes zur Verbesserung der Tiergesundheit in der Antibioti- kaminimierungsstrategie die Berücksichtigung geeigneter Tiergesundheitsparameter in der zen- tralen amtlichen bundeseinheitlichen Datenbank zu ermöglichen und entsprechende Grundlagen in den betroffenen Rechtsbereichen außerhalb des Arzneimittelgesetzes zu schaffen. Auswahl, Be- wertung und Einbindung der Tiergesundheits- parameter sollte gemeinsam von Bund, Ländern und Wissenschaft erarbeitet werden. – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstitu- ten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/ 2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kredit- institute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umset- zungsgesetz) – Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kin- der- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugenhilfever- waltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) – – – – – (C (D Gesetz über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Be- amte, Richter und Soldaten Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013) Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergeset- zes in Umsetzung der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfas- sungsgerichtes vom 7. Mai 2013 vorlegen und damit Schritte zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Steuer- recht unternehmen wollen. Er bedauert es vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtspre- chungslinie zur Gleichstellung von homosexuel- len mit heterosexuellen Partnerschaften, dass es dazu erst einer erneuten Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts bedurfte. 2. Das vorliegende Gesetz beschränkt sich auf die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung im Einkommensteuergesetz, weil nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen die da- rüber hinausgehende Anpassung weiterer steuer- rechtlicher Vorschriften noch der umfassenden steuerfachlichen und der rechtsförmlichen Prü- fung bedarf. Der Bundesrat verweist auf seinen bereits am 1. März 2013 beschlossenen Entwurf eines Ge- setzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (Drucksa- che 137/13 (Beschluss)), das – im Gegensatz zum vorgelegten Gesetz – auch eine Anpassung derje- nigen steuerlichen Vorschriften enthält, die in direktem Zusammenhang mit der Einkommen- steuer stehen und auf die sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes übertragen lässt. Hierzu gehören die auch aus Sicht des Bundes- rates – zumindest klarstellend – notwendigen An- passungen insbesondere der Einkommensteuer- Durchführungsverordnung, des Wohnungsbau- Prämiengesetzes, des Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetzes und des Eigenheimzula- gengesetzes. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz erneut nur dort eine Änderung der steuerlichen Vorschriften vorneh- men will, wo sie dazu ausdrücklich vom Bundes- verfassungsgericht gezwungen wird. Er erwartet, 32674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 (A) ) )(B) dass die gesetzliche Umsetzung der vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaf- ten im Steuerrecht in der kommenden Legislatur- periode des Deutschen Bundestages umgehend und unter enger Einbindung der Länder erfolgt. 3. Der Bundesrat sieht den vom Deutschen Bundes- tag vorgeschlagenen Schritt insgesamt als zu kurz gegriffen an, um die bestehenden Ungleichbe- handlungen von eingetragenen Lebenspartner- schaften nachhaltig und vollständig zu beenden. 4. Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2001 mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine Rechtsform ge- schaffen, mit der gleichgeschlechtliche Paare erst- mals rechtlich anerkannt und (schrittweise) mit Eheleuten in vielen Rechtsbereichen gleichge- stellt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt eine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in ein- zelnen Rechtsgebieten als verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, zum Beispiel im Beamtenrecht, in der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer sowie jüngst im Einkommensteuerrecht. Auch die Ungleichbe- handlung hetero- und homosexueller Paare bei der Sukzessivadoption wurde als verfassungswidrig verworfen. 5. Nach wie vor hat der Bundesgesetzgeber wider besseren Wissens die Gleichstellung in einer gan- zen Reihe von gesetzlichen Regelungen nicht vollzogen, sodass es weiterhin zu unbegründeten Ungleichbehandlungen kommt. Hierunter fallen auch Regelungen etwa a) in der Zivilprozessordnung, b) im Zwangsversteigerungsgesetz, c) in der Insolvenzordnung, d) im Schuldrechtsanpassungsgesetz, e) bei der Übernahme eines Hofes, f) im Heimarbeitsgesetz, g) im Bundesvertriebenengesetz, h) im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, i) im Bundeskindergeldgesetz und j) im Sprengstoffgesetz. 6. Auch die abschließende rechtliche Gleichstellung im Adoptionsrecht ist bisher nicht erfolgt. Aus Sicht des Bundesrates sind homosexuelle Paare keine schlechteren Eltern als heterosexuelle Paare. Es liegen auch keine wissenschaftlichen Erkennt- nisse vor, die die gegenteilige Annahme zu stützen vermögen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013, 1 BvL 1/11 und 1 BvR 3247/09, Rn. 104): „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Aus- gestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtferti- gen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind – – – – g d Q g m (C (D beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt“. In zwei Ent- scheidungen geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass Kinder in einer eingetragenen Le- benspartnerschaft ebenso behütet aufwachsen können wie in einer Ehe (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2012, 2 BvR 1397/09, Rn. 76 und Urteil vom 19. Februar 2013, a. a. O., Rn. 80). Daher ist nicht nur die ausstehende gesetzgeberische Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts zur Gleichstellung bei der Sukzes- sivadoption angezeigt. Vielmehr muss das gesamte Adoptionsrecht diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Dabei muss stets das Kindeswohl im Mit- telpunkt stehen. 7. Das Institut der eingetragenen Lebenspartner- schaft bleibt letztlich immer eine Sonderform. Der Ausschluss von der Eheschließung ist eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Dies würde selbst dann gelten, wenn die völlige rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Le- benspartnerschaft erfolgen würde. Um diese und alle übrigen rechtlichen Ungleichbehandlungen abzubauen, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 22. März 2013 ein Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 196/13 (Beschluss)) vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Der Bun- desrat bittet den Deutschen Bundestag, die Bera- tung der Vorlagen zeitnah aufzunehmen. … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Geni- talien (… Strafrechtsänderungsgesetz – … StrÄndG) Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vor- schriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radio- aktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG) Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei Internationalen Sachver- halten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten be- kannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- eteilt, dass sie den Antrag Rechtsanspruch auf Bil- ung, Erziehung und Betreuung zügig realisieren – ualitätsoffensive in Kitas und Tagespflege in An- riff nehmen auf Drucksache 17/13982 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 253. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 3. September 2013 32675 (A) (C) )(B) Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Alters- grenzen für Beamtinnen und Beamte des Bundes nach den §§ 51 und 52 des Bundesbeamtengesetzes – Drucksachen 17/11450, 17/11614 Nr. 1.6 – Technikfolgenabschätzung (TA) Politikbenchmarking: Nachfrageorientierte Innova- tionspolitik – Drucksachen 16/5064, 17/790 Nr. 1.43 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Forschungs- und wissensintensive Branchen – Optionen zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähig- keit (Innovationsreport) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen und Bestrebungen der Kinder- und Ju- gendhilfe in Deutschland – 14. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/12200 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hauptgutachten 2008 des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Welt im Wandel – Zukunftsfähige Bioenergie und nach- haltige Landnutzung – Drucksachen 17/2272, 17/2548 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Treibhausgasminderung von Biokraftstoffen, über das Biomassepotenzial sowie über die auf dem Kraftstoff- markt befindlichen Biomethan-Mengen – Drucksachen 17/9621, 17/10024 Nr. 1.2 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Politik-Benchmarking: Akademische Spin-Offs in Ost- und Westdeutschland und ihre Erfolgsbedingungen – Drucksachen 16/4669, 17/790 Nr. 1.42 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung (D – Drucksachen 16/7310, 17/790 Nr. 1.44 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) TA-Zukunftsreport: Arbeiten mit Zukunft – Strukturen und Trends der Industriearbeit – Drucksachen 16/7959, 17/790 Nr. 1.45 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Zukunftsreport Individualisierte Medizin und Gesundheitssystem – Drucksachen 16/12000, 17/591 Nr. 1.5 – – Beratung des Berichts des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) ge- mäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Innovationsreport Biomedizinische Innovationen und klinische Forschung Wettbewerbs- und Regulierungsfragen – Drucksachen 16/14146, 17/591 Nr. 1.38 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (Ergänzender Bericht) – Drucksache 17/8099 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zukunftsprojekte der Hightech-Strategie (HTS-Ak- tionsplan) – Drucksache 17/9261 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 – Drucksache 17/13670 – 253. Sitzung Inhaltsverzeichnis - Anträge auf Änderung der Tagesordnung TOP 3 Vereinbarte Debatte zur Situation in Deutschland ZP 1 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Frank-Walter Steinmeier für die

    SPD-Fraktion.



Rede von Dr. Frank-Walter Steinmeier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

habe damit gerechnet, dass Sie hier heute Morgen das
ganz große Weihrauchfass schwingen werden. Aber, ehr-
lich gesagt, lieber Herr Schäuble, mit so viel Selbstge-
rechtigkeit hätte ich gerade bei Ihnen nicht gerechnet.
An die anderen Mitglieder der Bundesregierung, die hier

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(C (D eredet haben, gerichtet, sage ich: Mit welcher Chuzpe ie hier politische Erfolge für sich und die Bundesregieng reklamieren – Erfolge, zu denen Sie, diese Bundesgierung, jedenfalls nichts, aber auch gar nichts beigeagen haben –, das ist doch atemberaubend. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Als wäre der schwere Weg – das war ein verdammt
chwerer Weg –, den Deutschland vom „kranken Mann
uropas“ in den späten 1990er-Jahren an die Spitze der
uropäischen Wachstumstabelle gegangen ist, ausge-
chnet die Folge der guten Arbeit dieser Bundesregie-
ng! Das ist doch lachhaft!


(Beifall bei der SPD)


Daran waren Unternehmen beteiligt, daran waren Ge-
erkschaften beteiligt, vielleicht auch frühere Regierun-
en. Herr Brüderle, gerade wenn ich Sie von der FDP
öre, muss ich sagen: Sie haben doch damals alle Refor-
en, deren Ergebnisse Sie jetzt einfach einsacken, be-

ämpft. Das ist doch die ganze Wahrheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Otto Fricke [FDP]: Wer hat denn Hartz zugestimmt?)


Herr Schäuble hat eben von der tiefsten Wirtschafts-
rise der Nachkriegszeit geredet: minus 5 Prozent
achstum. Herr Brüderle, wie haben Sie sich verhalten,

ls wir hier gemeinsam beschlossen haben, dass wir uns
ieser größten europäischen Krise nach dem Zusammen-
ruch von Lehman Brothers entgegenstemmen müssen?


(Rainer Brüderle [FDP]: Ich habe zugestimmt!)


ie haben Sie sich verhalten? Sie haben das kommunale
vestitionsprogramm abgelehnt. Sie haben Konjunktur-

ilfen abgelehnt. Sie haben sogar die verbesserte Kurz-
rbeit abgelehnt. Das ist die Leistung, auf die Sie ver-
eisen können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Schande!)


Ich hatte nicht gedacht, dass man das hier heute Mor-
en noch einmal sagen muss. Aber weil Sie so geredet
aben, Herr Brüderle, sage ich genauso schonungslos:
on Ihnen gab es keinen anderen Beitrag. Sie haben sich
ier gemeinsam mit Schwarz und Gelb in das gemachte
est gesetzt, nachdem andere Regierungen vor Ihnen
irtschaftspolitisch die Kohlen aus dem Feuer geholt ha-
en. Schlimmer noch: Sie schmücken sich mit fremden
edern, rühmen den Wettbewerbsvorteil deutscher Un-
rnehmen gegenüber den Unternehmen der europäi-

chen Nachbarschaft, und gleichzeitig sind Sie dabei,
iesen Wettbewerbsvorteil, den wir uns über Jahre müh-
am erarbeitet haben, durch eine verantwortungslose
chterbahnfahrt in der Energiepolitik – die Energie-
reise bringen die Unternehmen in den Keller – zu rui-
ieren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


as ist doch die Wahrheit.





Dr. Frank-Walter Steinmeier


(A) )


)(B)

Sie rühmen sich selbst für eine Politik der kleinen
Schritte. Die kleinen Schritte gestehe ich Ihnen zu; aber
Politik ist doch dabei nie herausgekommen. Sie schauen
auf die Schlagzeilen des nächsten Morgens, Frau
Merkel. Sie leuchten aus, wie viel Spielraum Sie haben,
um nicht anzuecken. Ich sage: Auch das ist zu wenig. Je-
denfalls aus meiner Sicht ist das kein Ausdruck von Ver-
antwortung in der Politik.

Verantwortung in der Politik, das heißt, über den Tag,
über das Jahr, über die Legislaturperiode hinauszuden-
ken, Weichen zu stellen, damit es auch der nächsten Ge-
neration in diesem Lande mindestens so gut geht wie
uns, damit auch sie ihre Lebenschancen hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn das so ist, liebe Frau Merkel, dann sagen Sie mir
doch eine einzige Weichenstellung von Bedeutung, die
Sie in dieser Legislaturperiode vorgenommen haben.
Was ist geschehen im Bereich Rente? Was ist geschehen
im Bereich Pflege? Was ist geschehen beim Arbeits-
markt? Was ist geschehen im Gesundheitswesen? Weit
und breit nichts, nichts an Vorbereitungen für eine
schwieriger werdende Zukunft, meine Damen und Her-
ren!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Beim Rausgehen aus dieser Legislaturperiode bre-
chen Sie mit einem Vorschlag Ihres Gesundheitsminis-
ters noch mal eben den gesetzlichen Krankenkassen das
Genick, und mit dem Vorschlag von Herrn Schäuble zur
Abschaffung der Gewerbesteuer, den er in der Rheini-
schen Post erneuert hat, werden Sie die Kommunen in
den Ruin treiben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie haben nichts getan für die Kommunen, sondern, ganz
im Gegenteil, mit der Mehrwertsteuersenkung für die
Hoteliers haben Sie ihnen Geld genommen. Wir haben
fünf Sitzungen im Vermittlungsausschuss gebraucht, um
Sie zu zwingen, die Kosten der Grundsicherung durch
den Bund zu übernehmen. Das war nicht Ihre Entschei-
dung, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wenn man nicht ganz verblendet ist und wenn man
aus diesen letzten Jahren nicht alles vergessen hat, dann
muss man sagen: Es ist eine ziemlich bittere Bilanz, mit
der Sie heute vor dieses Parlament treten. Sie haben jetzt
vier Jahre lang geerntet, aber Sie haben nichts gesät für
die Zukunft, für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Sie
sind in dieser Legislaturperiode bei 3,6 Prozent Wachs-
tum gestartet, sind im Augenblick bei 0,3 Prozent. Alles,
was nötig war bei Rente und Pflege, zur Bekämpfung
des Facharbeitermangels, bei der Demografie haben Sie
nicht angepackt. Sie sind an der Aufgabe, Zukunft für
die nächste Generation zu gestalten, gescheitert. Das
wird die bittere Erinnerung an diese vier Jahre sein. Aber
gerade deshalb werden wir nicht zulassen, dass Sie in

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(C (D er nächsten Legislaturperiode auch noch Kommunen nd Krankenkassen massakrieren. Das werden wir nicht ulassen! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Nach alledem erstaunt mich nicht, dass Sie jetzt den
trohhalm bei Europa gesucht haben. Aber wie sieht es
enn in Wirklichkeit aus, jenseits der schönen Bilder, die
err Schäuble eben noch einmal gemalt hat? Im fünften

ahr der europäischen Krise doktern Sie an den Sympto-
en herum. Sie reden, wie im Duell am Sonntag, von

eginnender Konsolidierung. Und was ist die Wahrheit?
ie Schuldenlast ist höher als vor viereinhalb Jahren!

Ich bin mit Ihnen durchaus der Meinung, dass entge-
en manchem Zynismus, wie wir ihn von der Linkspar-
i vorhin gehört haben, Hilfen, auch konditionierte Kre-
ite an die Notlagenländer richtig sind, aber der Rest der
eranstaltung, den Sie zu verantworten haben, Frau
erkel, ist doch Voodoo.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Was ist das?)


a ist doch nichts mit wirtschaftspolitischem Denken.
r Rezept für Europa ist: ohne Wachstum aus der Krise.
as hat nur noch nirgendwo auf der Welt funktioniert.
s funktioniert auch in Europa nicht. Deshalb können
ie da auf keine Leistung verweisen, meine Damen und
erren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Aber das ist nicht einmal der entscheidende Punkt.
h finde, Sie müssen auch Verantwortung dafür tragen,

ass nicht nur Ihre, sondern am Ende auch die Glaub-
ürdigkeit von europäischer Politik überhaupt in den
tzten Jahren gelitten hat. Es ist nicht ein einzelner
unkt, ein einzelner Beschluss über ein Rettungspaket,
ber den ich rede; nein, der Grund für den Verlust von
laubwürdigkeit ist Ihre Angst vor Wahrheit.

Ich sage es noch einmal – ich habe das Bild in der
ild-Zeitung mit Frau Merkel auf dem Bismarck-Sockel
ut in Erinnerung –: „Kein Cent für Griechenland“, mit
ieser Beteuerung begann es. Dann ging es Schlag auf
chlag: kein Rettungspaket. Dann hieß es: „jedenfalls
ein zweites Rettungspaket“, dann hieß es: „kein Ret-
ngsschirm“, dann hieß es: „jedenfalls kein dauerhafter
ettungsschirm“, dann hieß es: „kein Anleihekauf“
sw., usw. Sie haben jede rote Linie überschritten, die
ie vorher selbst gezogen haben, und das ist der Verlust
on Glaubwürdigkeit, weil Sie Angst vor der Wahrheit
aben, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Herr Schäuble, auch ich kann es Ihnen nicht ersparen,
re Ankündigung der letzten Woche aufzugreifen. Ich

age noch einmal: Nicht wir haben eine Griechenland-
ebatte begonnen, sondern es war Ihre öffentliche Äu-
erung bezüglich Griechenland. Die können Sie jetzt
icht durch den Verweis auf frühere Reden aus der Welt
chaffen. Sie kündigen vorsichtig ein drittes Griechen-





Dr. Frank-Walter Steinmeier


(A) )


)(B)

land-Paket an. Frau Merkel wiegelt ab. Ich finde, so
kann man mit den Menschen nicht umgehen. Ich hätte
auch darauf verzichtet, dazu weitere Äußerungen zu ma-
chen. Nach den ehrabschneidenden Äußerungen zu un-
serer Europapolitik will ich aber deutlich sagen: Ich
glaube, in Wahrheit bereiten Sie nicht einfach nur ein
drittes Griechenland-Paket vor. Ich glaube nicht, dass
dies ein normales Rettungspaket sein wird wie das erste
und zweite Griechenland-Paket. Sie bereiten in Wahrheit
einen Schuldenschnitt vor, auch wenn Sie es heute be-
streiten. Sie werden Folgendes machen: Sie werden die
Zahlungsfristen verlängern und die Zinsen für die Rück-
zahlung senken. Das ist bei genauerer Betrachtung
nichts anderes als ein Schuldenschnitt, den Sie als bevor-
stehende Maßnahme öffentlich leugnen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Deshalb sage ich: So kann man mit der Öffentlichkeit
und insbesondere mit uns nicht umgehen. Deshalb ein
abschließendes Wort zu dem Vorwurf der europapoliti-
schen Unzuverlässigkeit: Frau Merkel, es mag Ihr Stil
sein, uns gegenüber ist es eine Sauerei.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das ist eine Sauerei gegenüber einer Partei, ohne die Sie
bei der Abstimmung über den Fiskalpakt hier gesessen
hätten wie das Kind beim Dreck. So ist es.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Statt dankbar zu sein, dass Ihnen dieses Schicksal erspart
geblieben ist, schmeißen Sie mit Dreck nach denen, die
zu Europa gestanden haben, als Ihre Leute schon flucht-
artig den Platz verlassen hatten. Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wenn das die einzige Lüge gewesen wäre, mit der Sie
durch diese Debatte reiten, dann würde ich sie noch er-
tragen. Mindestens die eine andere Lüge will ich auf-
greifen. Das ist die Geschichte über die Aufnahme Grie-
chenlands in die Währungsunion. Auch hier, meine
Damen und Herren, wie bei NSA und anderen Themen,
die wir heute gehört haben, fällt Ihnen nichts anderes ein
als eine möglichst schnelle Flucht aus der Verantwor-
tung, bevor jemand merkt, welche Spuren Sie dabei hin-
terlassen haben. Ich will doch gar nicht an das Wort von
Helmut Kohl im Mai 1998 erinnern. Was hat er gesagt?
Er sagte: Wir bereiten uns darauf vor, dass wir Griechen-
land in die Währungsunion aufnehmen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hört! Hört!)


Während der Regierungszeit von Rot-Grün wurde die
Aufnahme damals vollzogen – gegen Ihren erbitterten
Widerstand, wie ich Sie heute verstanden habe. Die
ganze Wahrheit ist: Konservative und Liberale haben im
Europäischen Parlament zugestimmt. Die CSU hat sich
mutig enthalten. Das ist die historische Wahrheit über
den Kampf von Konservativen und Liberalen gegen die
Aufnahme von Griechenland in die Währungsunion.

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(C (D (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Lügen haben kurze Beine!)


Ich finde, alle haben recht, die sagen: Man kann eine
olche Debatte heute nicht miteinander führen, ohne ein
aar Worte zum Thema Syrien zu sagen. Ich denke, wir
lle sind in gleicher Weise durch die Bilder, die uns er-
icht haben, beeindruckt und erschüttert. Der Giftgasan-

riff, den es gegeben hat, ist der grausame Tiefpunkt ei-
er syrischen Tragödie. Das ist wahr. Es sind Angriffe,
ie nicht nur verbrecherisch sind, sondern eine Verlet-
ung des Völkerrechts bedeuten. Eine solche Verletzung
ann nicht ohne Antwort bleiben. Ich glaube, so weit
ind wir uns einig. Ich rate uns nur sehr dazu, sich die
ntwort nicht allzu einfach zu machen. Es haben alle
cht – das gestehe ich zu –, die sagen, dass eine politi-

che Lösung bislang nicht gelungen ist. Richtig ist auch:
enn man jetzt eine politische Lösung angeht, dann gibt

s überhaupt keine Garantie dafür, dass dies Erfolg ha-
en wird. Ich frage aber: Ist die Alternative etwa, die Su-
he nach einer politischen Lösung zu unterlassen und da-
it einer militärischen Option den Weg zu öffnen?

Ich will die Gelegenheit heute nutzen, um vor leicht-
rtigen Entscheidungen zu warnen, weil für viele die
otwendigkeit eines Militärschlags in den letzten Tagen

uf der Hand lag. Ich glaube – ich habe da ein bisschen
rfahrung –: Eine Einmündung in die militärische Logik
edeutet immer, dass wir einen Automatismus auslösen,
en wir nur schwer unterbrechen oder rückgängig ma-
hen können.


(Andrea Nahles [SPD]: Ja!)


Ich glaube, wir sind in der Vergangenheit gelegentlich
inem fatalen Irrtum unterlegen: Es wurde zu oft ge-
acht, dass da, wo eine politische Lösung schwer zu er-
ichen ist, eine militärische Lösung einfacher ist. Diese
ogik gilt, glaube ich, grundsätzlich nicht, und sie gilt
rst recht nicht im Nahen Osten, wo es passieren kann
dieses Risiko müssen wir Deutsche viel stärker im
uge behalten als viele andere auf der Welt –, dass ein
nbedachter Militärschlag eine labile Ordnung vollstän-
ig kollabieren lassen kann, und zwar so, dass kein Stein
ehr auf dem anderen bleibt. Damit beziehe ich mich

icht allein auf Syrien, sondern auf den gesamten Nahen
sten. Es ist daher die Pflicht der Politik, alle Möglich-
eiten, auch alle letzten Möglichkeiten, auszuschöpfen
nd jegliche Risiken abzuwägen.

Meine Damen und Herren, wenn ich mich frage, wie
an den Druck auf Assad erhöhen kann, dann komme
h zu folgendem Ergebnis: Nicht eine zweitägige Bom-
ardierung ist gefährlich für Assad. Wirklich gefährlich
r Assad ist die Beendigung der Spaltung im Weltsi-

herheitsrat über Syrien.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn man das genau betrachtet, dann stellt man fest,
ass Assad von dieser Spaltung profitiert. Die Einigkeit
wischen den beiden Großmächten Russland und USA
t das, was er wirklich fürchten muss. Deshalb muss das





Dr. Frank-Walter Steinmeier


(A) )


)(B)

Schwergewicht der Außenpolitik auf dieser Einigkeit
liegen.

Peer Steinbrück hat dazu in der vergangenen Woche
einen Vorschlag gemacht. Ich gebe zu, dass er vielen in
der vergangenen Woche noch unrealistisch und manchen
sogar fantastisch erschien. Wir sind belehrt worden, dass
der G-20-Gipfel nicht für die Lösung von außenpoliti-
schen Krisen vorgesehen ist. Lassen Sie uns aber einmal
einen Strich darunter ziehen: Ein paar Tage später sind
wir mit der Kernforderung, den G-20-Gipfel in Sankt
Petersburg zu einem Syrien-Gipfel zu machen – zeit-
weise jedenfalls –, ein Stück weitergekommen. Ich kann
nur hoffen, dass uns das, was Peer Steinbrück beschrie-
ben hat, gelingt: dass wir durch gemeinsame Anstren-
gungen wenigstens für eine kleine humanitäre Atem-
pause sorgen können, in der die Versorgung von einigen
Flüchtlingen möglich ist.

Ich will es nicht zu optimistisch sehen und bin in der
Hinsicht auch nicht zuversichtlich, aber es gibt eine
kleine Chance, die Spaltung zwischen Washington und
Moskau zu überwinden. Deutschland spielt – darum
spreche ich es an –, was das Verhältnis zwischen Mos-
kau und Washington angeht, aus historischen Gründen
eine besondere Rolle und trägt eine besondere Verant-
wortung. Genau diese Verantwortung ist in den letzten
Jahren vernachlässigt worden. Ich finde, sie ist manch-
mal sogar verweigert worden.

Auf Regierungsseite herrscht derzeit etwas Rat- und
Sprachlosigkeit, vielleicht sogar Verzweiflung. Denn seit
die Briten in eine neue Nachdenklichkeit über die Sinn-
haftigkeit von militärischen Einsätzen verfallen sind und
Obama von seinen Ankündigungen schneller Militär-
schläge abgerückt ist, weiß man nicht, an welchen der
großen Partner man sich anlehnen soll. Ich stelle fest:
Sie haben sich noch vor fünf Tagen forsch und schneidig
all denjenigen angeschlossen, die eine entschiedene,
auch militärische Reaktion gefordert haben. Sie haben
sie unter der Voraussetzung, dass der Einsatz von ande-
ren verantwortet wird, unterstützt. Jetzt, nach der Ent-
scheidung im britischen Unterhaus, suchen Sie Anleh-
nung an andere Richtungen in der internationalen Politik
und sind selbst ohne Position.


(Widerspruch bei der FDP)


Meine Damen und Herren, das ist Lavieren.


(Otto Fricke [FDP]: Das ist eine ganz billige Nummer!)


– Ja, das können Sie gleich von hier aus sagen; Sie sind
ja gleich dran. – Das ist auch Wegducken. Aber ich
glaube, das ist nicht die Außenpolitik, die von einem
großen Land, dem größten Land in Europa, erwartet
wird.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Mein Schlusssatz: Frau Merkel, wir haben zur Kennt-
nis genommen: Sie sind zufrieden, Sie sind mit sich zu-
frieden. Das haben wir gehört. Aber das reicht nicht für
dieses Land.

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(C (D (Ernst Hinsken [CDU/CSU]: Sie hat allen Grund dazu!)


as Land braucht eine Regierung, die Mut und Initiative
eigt, die bereit ist, für die Zukunft im eigenen Land und
ternational Verantwortung zu übernehmen. Deshalb

rauchen wir am 22. September einen Regierungswech-
el.

Herzlichen Dank.


(Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Das Wort hat nun Otto Fricke für die FDP-Fraktion.


    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)