(D
(B)
)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31861
(A) )
)(B)
Anlagen
nicht durchgeführt. (Drucksache 17/14063, Frage 7):
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 5):
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden und werden nach
Ansicht der Bundesregierung Mobilfunkdaten und andere
Daten im Rahmen der Probeflüge des Euro Hawk in der Ver-
gangenheit und in Zukunft erfasst?
Eine Erfassung von Mobilfunkdaten und anderen
Daten wird im Rahmen der Probeflüge des Euro Hawk
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Brüderle, Rainer FDP 26.06.2013
Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 26.06.2013
Fischer (Göttingen),
Hartwig
CDU/CSU 26.06.2013
Fritz, Erich G. CDU/CSU 26.06.2013*
Gabriel, Sigmar SPD 26.06.2013
Gunkel, Wolfgang SPD 26.06.2013
Hintze, Peter CDU/CSU 26.06.2013
Kramme, Anette SPD 26.06.2013
Menzner, Dorothée DIE LINKE 26.06.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 26.06.2013
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 26.06.2013
Reinhold, Hagen FDP 26.06.2013
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
26.06.2013
Schlecht, Michael DIE LINKE 26.06.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 26.06.2013
Werner, Katrin DIE LINKE 26.06.2013
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 26.06.2013
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Mit dem Aufklärungssystem ISIS sollen die Aufga-
en der luftgestützten weiträumigen Fernmelde- und
lektronischen Aufklärung erfüllt werden. Dies enthält
ie abstandsfähige Aufklärung militärisch relevanter
lektromagnetischer Ausstrahlungen, dementsprechend
ignalen, von Führungs- und Kommunikationseinrich-
ngen sowie von Großwaffensystemen.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 6):
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleis-
tet, dass das für die Sicherheit des deutschen Camps in Kabul
eingesetzte Sicherheitspersonal dem afghanischen Innen-
ministerium und seinen Weisungen unterstellt ist, obwohl es
von dem privaten Sicherheitsdienstleister ACCL beschäftigt
und bezahlt wird?
Nach umfassender Erkundung zur zukünftigen Unter-
ringung deutscher Kräfte in Kabul fiel die Entschei-
ung zugunsten des Camps ACCL. Die Faktoren Sicher-
eit, Schutz, Verfügbarkeit, räumliche Lage und Qualität
er Infrastruktur waren hierbei von entscheidender Be-
eutung.
Das Camp ACCL wird durch Kräfte der sogenannten
fghan Public Protection Force, APPF, bewacht. In
fghanistan wurden die APPF als staatliche Organisa-
onen innerhalb des afghanischen Innenministeriums
ufgestellt. Aufgaben der APPF sind beispielsweise die
bsicherung von Infrastruktur- und Entwicklungspro-
kten oder auch die Konvoisicherung.
Sicherheitsunternehmen, die mit der Bundeswehr in
fghanistan zusammenarbeiten, müssen vor Vertragsbe-
inn gültige Lizenzen der afghanischen Regierung vorle-
en. Grundlage hierfür ist das Präsidentendekret von
010 „Presidential Decree 62“, das die staatliche Kon-
olle über private Sicherheitsunternehmen regelt.
Die Unternehmen werden regelmäßig durch die af-
hanischen Behörden auf die Einhaltung von afghani-
chen und internationalen Gesetzen geprüft. Die zur
ewachung im Camp ACCL eingesetzten Sicherheits-
räfte unterstehen somit dem afghanischen Innenminis-
rium und werden von dort entsprechend kontrolliert.
ie Bezahlung dieser Sicherheitskräfte erfolgt durch die
irma ACCL. Die Entscheidung zugunsten der Firma
CCL fiel nach sorgfältiger Prüfung und unter ganzheit-
cher Abwägung aller relevanten Faktoren.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
31862 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) )
)(B)
Falls die Bundesregierung es als geboten ansieht, von ihr
selbst in Auftrag gegebene Expertisen in die Weiterentwick-
lung des Systems familien- und ehebezogener Leistungen ein-
zubeziehen, warum hat sie die Einführung des Betreuungs-
gelds und die Kürzung des Elterngelds bereits vor der erst am
20. Juni 2013 erfolgten politischen Schlussfolgerung aus die-
sen Expertisen auf den Weg gebracht?
Die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezoge-
nen Leistungen wurde 2009 gestartet. Ziel war es, die
Leistungen auf ihre Wirksamkeit im Status Quo zu über-
prüfen. Im Laufe der Evaluierung konnte aufgrund der
zur Verfügung stehenden Daten dabei der Rechtsstand
bis 2010 berücksichtigt werden.
Die Wirkungen des Betreuungsgeldes werden geson-
dert überprüft werden. Gemäß § 25 Bundeselterngeld-
und Elternzeitgesetz, BEEG, in der Fassung ab 1. August
2013 wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-
tag bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die
Auswirkungen des Betreuungsgeldes vorlegen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/14063, Frage 9):
Wie begründet es die Bundesregierung, dass in dem Politi-
schen Bericht zur Gesamtevaluation ehe- und familienbezoge-
ner Leistungen vom 20. Juni 2013 unter der Überschrift
„Wahlfreiheit: Ziel und Prinzip der Familienpolitik“ an keiner
Stelle das Betreuungsgeld erwähnt wird?
Im Bericht zur Gesamtevaluation sind keine Aussa-
gen zum Betreuungsgeld enthalten, weil das Betreuungs-
geld nicht Gegenstand der Gesamtevaluation war. Die
Gesamtevaluation konnte sich nur auf Leistungen bezie-
hen, für die es im Jahr 2010, also zu Beginn der Evalua-
tion, eine gesetzliche Regelung gab.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/14063, Frage 10):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz der Erkennt-
nisse der Evaluation, die bestätigt hat, dass die Wirkungen des
Ehegattensplittings auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen
negativ sind, über den gesamten Zeitraum der Legislatur nach
Auffassung der Fragestellerin keinerlei Maßnahmen erfolgt
sind, die dazu beitragen, diesen Effekt zu beenden oder we-
nigstens zu verringern?
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG ist
das Ehegattensplitting keine beliebig veränderbare
Steuer-„Vergünstigung“, sondern eine an dem Schutz-
gebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Ehepaare nach Art. 3 Abs. 1 GG
orientierte sachgerechte Besteuerung. Diese berücksich-
tigt auch die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen
der Partner im Rahmen der Ehe, dient der vom Bundes-
verfassungsgericht hervorgehobenen Gewährleistung
der Gestaltungsfreiheit im Hinblick auf die persönliche
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nd wirtschaftliche Lebensführung und ist Ausdruck der
leichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit,
VerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 – 2 BvR 909/06 und
ndere). Die Bundesregierung hält an dieser Betrach-
ng der Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft
st.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
rucksache 17/14063, Frage 13):
Wie viele und welche (bitte Nennung der Namen) der mit
der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen
beauftragten Sachverständigen haben sich für die Erhöhung
des Kindergelds und der Kinderfreibeträge ausgesprochen?
Die Aufgabe der beauftragten Wissenschaftlerinnen
nd Wissenschaftler bestand darin, die Wirkungen von
reizehn ehe- und familienbezogenen Leistungen auf
orbestimmte fünf Ziele – Wahlfreiheit, Vereinbarkeit
on Familie und Beruf, wirtschaftliche Stabilität von Fa-
ilien und Nachteilsausgleich, gute Entwicklung von
indern, Erfüllung von Kinderwünschen – hin zu mes-
en. Es ist Aufgabe der Politik, aus den vorgelegten Er-
ebnissen konkrete Maßnahmen abzuleiten.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
rucksache 17/14063, Frage 14):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus
der Aussage verschiedener kinder- und familienpolitischer
Verbände (Pressemitteilung des Bündnisses Kindergrund-
sicherung vom 20. Juni 2013), dass „viele Leistungen sozial
ungerecht, intransparent und bürokratisch sind“ und bei
„höheren Freibeträgen – wie die Bundesregierung sie for-
dert – die soziale Ungerechtigkeit weiter bestehen“ bliebe, so-
wie zu der Forderung der Verbände, die Geldtransfers für
arme Kinder zu erhöhen?
Die Akzeptanz und Transparenz einzelner ehe- und
milienbezogener Leistungen sind im Rahmen der Ge-
amtevaluation überprüft worden: insbesondere in den
odulen Schnittstellenanalyse und Akzeptanzanalyse.
ei der Vorstellung von Ergebnissen der Gesamtevalua-
on am 20. Juni 2013 haben Frau Bundesministerin
r. Schröder und Herr Bundesminister Dr. Schäuble auf
ie Notwendigkeit hingewiesen, die Antragsvorausset-
ungen und -verfahren rechtlich anspruchsvoller Leis-
ngen weiter zu überprüfen und auf bürgerfreundliche
nderungen hinzuwirken. Beispielhaft haben sie unter-
chiedliche Altersgrenzen und Einkommensbegriffe in
en verschiedenen Gesetzen angesprochen. Für die
ezieher geringerer Einkommen hat die Evaluation ge-
eigt, dass die Bundesregierung mit dem Kinderzuschlag
in sehr effizientes Instrument zur Unterstützung von
amilien mit geringen Einkommen besitzt. Durch eine
lättung der sogenannten Abbruchkante wird dieses
strument zielorientiert weiterentwickelt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31863
(A) )
)(B)
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 15):
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung ihre drei
wichtigsten verkehrspolitischen Initiativen bzw. Entscheidun-
gen in der 17. Legislaturperiode, und welche drei verkehrs-
politischen Initiativen bzw. Entscheidungen hält sie für die
18. Legislaturperiode für vorrangig?
Die Bundesregierung hat in der 17. Legislaturperiode
in der Verkehrspolitik viel erreicht und bereits entschei-
dende Eckpfeiler für die 18. Legislaturperiode gesetzt.
Eine Begrenzung auf die Nennung von drei Vorhaben ist
daher nicht möglich.
Im Einzelnen werden daher beispielhaft einige Leit-
motive genannt, die für die Verkehrspolitik der 17. Le-
gislaturperiode prägend sind:
Ziel der Verkehrspolitik der 17. Legislaturperiode ist
es ganz klar, Mobilität zu ermöglichen und nicht zu be-
hindern. Gerade in den Zeiten von Wirtschafts- und
Schuldenkrise hätte ein ideologisch motivierter „Ver-
kehrsverhinderungskurs“ fatale Folgen für nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Denn ein
funktionierendes Verkehrssystem ist einer unserer wich-
tigsten Standortfaktoren – das betonen auch internatio-
nale Studien immer wieder. Unser Verständnis von ver-
antwortungsvoller Verkehrspolitik ist es daher, den
Mobilitätsbedürfnissen der Menschen und der Wirt-
schaft auf intelligente und effiziente Weise gerecht zu
werden, ohne die Anforderungen von Klima-, Umwelt-
und Lärmschutz aus den Augen zu verlieren. Restriktio-
nen sind hier der falsche Weg. Vielmehr lässt sich mit
positiven Anreizen und klugen Innovationen deutlich
mehr für Umwelt- und Klimaschutz erreichen und kann
gleichzeitig ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfä-
higkeit der deutschen Wirtschaft geleistet werden.
Mit Blick hierauf hat die Bundesregierung auch
– trotz der enormen finanziellen Zwänge durch Haus-
haltskonsolidierung und Schuldenbremse – ein klares
Signal gesetzt und die Verkehrsinvestitionen im Rahmen
des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms I und II um
insgesamt 1,75 Milliarden Euro zusätzlich verstärkt.
Aber wir sagen auch offen: Dies war ein wichtiger erster
Etappenschritt. Wir brauchen dauerhaft mehr Mittel für
die Sicherstellung eines leistungsfähigen Verkehrssys-
tems.
Daher haben wir bereits in dieser Legislaturperiode
eine breite gesellschaftliche Debatte zur Sicherung einer
ausreichenden Verkehrsinfrastrukturfinanzierung ange-
stoßen. Die Schaffung eines verkehrsträgerübergreifen-
den Finanzierungskreislaufs bei der Straße zum Jahr
2011 und die Ausweitung der Lkw-Maut auf vier- und
mehrstreifige Bundesstraßen zum 1. August 2012 sind
hierbei wichtige Bausteine. Insbesondere der Finanzie-
rungskreislauf Straße hat das verloren gegangene
Vertrauen der Verkehrswirtschaft in die Verwendung der
Mauteinnahmen endlich wieder gestärkt. Es ist ein Ver-
dienst dieser Bundesregierung, dass wir jetzt offen über
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en Mehrbedarf in der Infrastrukturfinanzierung und
lternative Finanzierungsmodelle diskutieren können.
Das Thema Verkehrsinfrastrukturfinanzierung behält
ls Leitfrage in der nächsten Legislaturperiode weiter
eine Brisanz – denn wir brauchen dauerhaft mehr Mittel
r die Verkehrsinfrastruktur.
Wir haben deshalb schon heute entscheidende
ckpfeiler für die notwendige Priorisierung bei der künf-
gen Verkehrsinfrastrukturplanung gesetzt: Denn Maß-
ahmen auf der Einnahmeseite oder zur Erhöhung der
innahmen müssen Hand in Hand gehen mit Maßnah-
en auf der Ausgabenseite. In der im Februar 2013 zur
onsultation vorgelegten neuen Grundkonzeption für
en Bundesverkehrswegeplan 2015 haben wir daher
nsere Leitlinien „Strenge Ausrichtung am verkehrli-
hen Bedarf“ und „Erhalt geht vor Ausbau“ fest veran-
ert. Statt „Wünsch dir was“ brauchen wir eine realisti-
che und finanzierbare Infrastrukturplanung, wenn wir
uch in Zukunft auf ein leistungsfähiges Verkehrsinfra-
trukturnetz in Deutschland vertrauen können wollen.
Wir machen Politik für die Menschen und mit den
enschen sowie für die Wirtschaft und mit der Wirt-
chaft. Das nehmen wir bei der Infrastrukturplanung
zu verweisen ist hier beispielhaft auf die gestartete um-
ssende Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung
es neuen Bundesverkehrswegeplans – genauso ernst
ie in anderen Bereichen. So wurde zum Beispiel auch
er Ende 2010 vorgestellte Aktionsplan Güterverkehr
nd Logistik in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit
irtschaft und Verbänden erarbeitet. Viele Maßnahmen
araus haben wir gemeinsam erfolgreich auf den Weg
ringen können.
In dieser und der nächsten Legislaturperiode küm-
ern wir uns nicht nur um die aktuellen Herausforderun-
en, sondern nehmen auch die zukünftigen fest mit in
en Blick: Mit unserem überzeugten Engagement im
ereich Elektromobilität mit Batterie und Brennstoff-
elle oder im Rahmen der gerade im Kabinett verab-
chiedeten Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie wollen wir
afür Sorge tragen, dass Mobilität auch künftig noch be-
ahlbar ist und die Energiebasis des Verkehrs auf eine
ukunftsfähige Basis gestellt wird.
Die Bundesregierung ist der Garant für eine Fortset-
ung dieser umsichtigen und ausgewogenen Verkehrs-
olitik. Eine vorausschauende Verkehrspolitik ist dabei
ein Selbstzweck. Gerade in wirtschaftlich schwierigen
eiten sind Verlässlichkeit und Planungssicherheit wich-
ger denn je für Wirtschaft und Menschen.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 16):
Welche verkehrspolitischen Fehlentscheidungen sind der
Bundesregierung aus ihrer Sicht unterlaufen, und welchen
verkehrspolitischen Aufgaben hat sich die Bundesregierung
nicht ausreichend gewidmet?
Keine bzw. keinen.
31864 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) )
)(B)
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
17/14063, Fragen 17 und 18):
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass
sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer,
in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am
13. Juni 2013 (Plenarprotokoll 17/246) ausdrücklich für die
Einführung der Pkw-Maut ausgesprochen hat, obwohl dies
von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wiederholt ausge-
schlossen worden ist, und handelt es sich bei der Aussage
„Wir wollen also diese Pkw-Maut einführen“ um eine inner-
halb der Bundesregierung abgestimmte Position?
Wie erklärt die Bundesregierung in diesem Zusammen-
hang, dass der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas
Scheuer in der Aktuellen Stunde die politischen Pläne der
CDU/CSU-Fraktion für eine Pkw-Maut vertreten hat, wie
seine Äußerung „Ich denke, die CSU ist mit diesem Vorschlag
wiederum viel näher an den Menschen. Deswegen werden wir
diesen Vorschlag in den Bundestagswahlkampf einbringen“
zeigt, obwohl er in der Parlamentsdebatte als Mitglied der
Bundesregierung aufgetreten ist?
Die beiden Fragen werden wegen ihres Sachzusam-
menhangs zusammen beantwortet.
Einvernehmliches Ziel innerhalb der Bundesregierung
ist es, die Infrastrukturfinanzierung nachhaltig auf eine
solide Grundlage zu stellen. Darüber, wie dies am besten
erfolgen kann, gibt es eine intensive und verschiedentlich
auch kontroverse Diskussion. Über geeignete Ansätze
wird in der nächsten Legislaturperiode auch unter Be-
rücksichtigung der Ergebnisse der Bodewig-Kommission
zu entscheiden sein.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/14063, Frage 19):
Wie viele Fernbuslinien gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung derzeit in Deutschland, und wie viele davon bieten
Verbindungen parallel bzw. ergänzend zum vorhandenen An-
gebot auf der Schiene an?
Die Genehmigungen werden von den Landesbehör-
den erteilt. Nach der letzten Umfrage bei den Ländern
gab es zum Stichzeitpunkt 15. Februar 2013 insgesamt
109 innerdeutsche Fernbuslinien. Aktuelle Ergebnisse
werden etwa Ende Juli 2013 für den Stichzeitpunkt
30. Juni 2013 vorliegen.
Der Bundesregierung verfügt über keine Auswertung,
aus der sich im Einzelnen ergibt, welche der genehmig-
ten Linien parallel oder ergänzend zum Angebot auf der
Schiene verlaufen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/14063, Frage 20):
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Wie viele der derzeitigen Fernbuslinien bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung auch Rollstuhlfahrern die
Möglichkeit der Mitreise an – bitte Anbieter und Strecke nen-
nen –, und in welcher Weise begleitet und unterstützt die Bun-
desregierung die Schaffung von Barrierefreiheit im nationalen
sowie im grenzüberschreitenden Fernbuslinienverkehr?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass im Fern-
uslinienverkehr bereits Reisebusse eingesetzt werden,
ei denen behinderten Menschen eine Beförderung im
ollstuhl angeboten wird. Eine entsprechende Ausrüs-
ngspflicht wurde erst mit der Vorschrift des § 42 b in
erbindung mit § 62 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz
eschaffen. Danach müssen neue Omnibusse ab dem
. Januar 2016 mit mindestens zwei Stellplätzen für
ollstuhlnutzer ausgerüstet sein. Ab dem 1. Januar 2020
ilt dies für alle Omnibusse, die im Fernbuslinienver-
ehr eingesetzt werden.
Im Übrigen wird auf die schriftliche Antwort auf Ihre
r die Fragestunde am 20. Februar 2013 gestellte
rage 56, auf die schriftliche Antwort auf Ihre für die
ragestunde am 20. März 2013 gestellte Frage 16 und
as Schreiben des Herrn Parlamentarischen Staatssekre-
rs Ferlemann vom 15. März 2013 Bezug genommen.
nlage 14
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 21):
Welche konkreten Schreiben, Unterlagen und Untersu-
chungsergebnisse hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit von der bayerischen
Atomaufsichtsbehörde in den Jahren 2011 und 2012 bekom-
men im Zusammenhang mit dem Rohrrissbefund im nicht ab-
sperrbaren Primärkreislaufteil des Atomkraftwerks Grafen-
rheinfeld ab dem Heraustrennen des betreffenden Rohrstücks
im Frühjahr 2011 (vergleiche fehlende Angabe dieser Unterla-
gen und Ergebnisse in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Bundestagsdrucksache 17/11788, nach denen in Frage 33 a
konkret gefragt war); bitte vollständige Angabe aller Unterla-
gen und Untersuchungsergebnisse mit Datum?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit, BMU, erhielt in den Jahren 2011 und
012 folgende Unterlagen vom Bayerischen Staatsmi-
isterium für Umwelt und Gesundheit im Zusammen-
ang mit Befunden am Stutzenanschlussstück der Volu-
enausgleichsleitung:
Dem BMU wurde ein Gutachten des TÜV SÜD vom
3. Mai 2011 übersandt. Dieses Gutachten wurde dem
usschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
eit vom BMU mit Schreiben vom 9. August 2011 über-
ittelt. Das Gutachten enthält Informationen zu den
efunden und Berechnungen zu deren sicherheitstechni-
chen Bedeutung.
Des Weiteren erhielt das BMU mit Schreiben vom
. August 2012 ein Gutachten des TÜV SÜD zu von der
irma AREVA durchgeführten Bruchzähigkeitsmessun-
en und Zugversuchen am ausgebauten Stutzenanschluss-
ück der Volumenausgleichsleitung. Das Gutachten enthält
ie Bewertung der im Rahmen der Untersuchungen er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31865
(A) )
)(B)
mittelten Werkstoffkenndaten im Vergleich zu den bei
der Befundbewertung und Berechnung angenommenen
Werten. Weitere Unterlagen des Bayerischen Staats-
ministeriums für Umwelt und Gesundheit aus diesem
Zeitraum über den thematisierten Grafenrheinfeld-Be-
fund liegen dem BMU nicht vor.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 22):
Gibt es ein abgestimmtes Protokoll oder Ähnliches über
die Besprechung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, mit der bayerischen
Atomaufsichtsbehörde zum Leistungserhöhungsverfahren am
24. und 25. Januar 2013 – falls nein, bitte mit Begründung –,
und welche konkreten Prüfaufgaben wurden für StMUG,
BMU, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und
TÜV Süd bei dieser Besprechung vereinbart – diesmal Wort-
lautangabe bitte, nicht nur Nennung der Themenbereiche
(vergleiche in Plenarprotokoll 17/245, Seite 31210 (C) bis
31211 (D) die fehlende Wortlautangabe in der Antwort auf
meine mündliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/13810
nach diesen konkreten Prüfaufgaben im Wortlaut)?
Als Ergebnis des Fachgesprächs am 24. und 25. Ja-
nuar 2013 wurde eine Aufstellung erstellt. In dieser Auf-
stellung wurde gemeinsam das weitere Vorgehen zu
22 Sachfragen zu den bereits in der Antwort auf die
Mündliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/13810
erwähnten Themenfeldern vereinbart.
Nach Abschluss des noch laufenden Verwaltungsver-
fahrens wird das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit Ihnen diese Aufstellung
zusammen mit allen relevanten Unterlagen im Rahmen
Ihrer UIG-Anfrage zur Verfügung stellen.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
(Drucksache 17/14063, Fragen 23 und 24):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Entscheidung des 4. Senats des Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgerichts, OVG, vom 19. Juni 2013, die atom-
rechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des
Kernkraftwerks Brunsbüttel aufzuheben, und welche Konse-
quenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?
Welche Auswirkungen aus dem Urteil des OVG Schles-
wig vom 19. Juni 2013 sieht die Bundesregierung auf das
Endlagersuchgesetz?
Zu Frage 23:
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen
sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der
schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nicht-
zulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht
erhoben werden. Der Bund wird das Urteil gründlich prü-
fen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.
Eine abschließende Bewertung der Konsequenzen oder
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egebenenfalls eine Heilung der vom Gericht gesehenen
ängel ist erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteils-
ründe möglich.
u Frage 24:
Für das zur Entscheidung stehende Standortauswahl-
esetz hat das Gerichtsurteil keine Auswirkungen.
Bund und Länder haben am 13. Juni 2013 vereinbart,
nfang 2014 ein umfassendes Konzept zur Lagerung der
och ausstehenden Castorbehälter aus Sellafield und La
ague zu beschließen. Da für diese Castoren ohnehin
eue Genehmigungsverfahren erforderlich sind, ist das
rteil in diesem Zusammenhang nicht relevant. Die
öglichen Konsequenzen des Urteils für neue Genehmi-
ungsverfahren werden als einer von mehreren Faktoren
dieses Konzept einfließen.
nlage 17
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/14063, Fragen 25 und 26):
Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gege-
ben, die Lösungsvorschläge erarbeiten, wie das EEG-Umlage-
Merit-Order-Paradoxon (EEG: Erneuerbare-Energien-Ge-
setz) aufgelöst werden kann, das dazu führt, dass die EEG-
Umlage umso höher steigt, je tiefer der Strom aus erneuerba-
ren Energien die Börsenpreise nach unten drückt?
Welche Studien hat die Bundesregierung zur Überarbei-
tung des EEG-Ausgleichsmechanismus mit dem Ziel einer
höherwertigen Verwertung des EEG-Stroms in Auftrag gege-
ben?
Unterschiedliche Aspekte der angesprochenen Fragen
erden in den folgenden laufenden Forschungsvorhaben
Auftrag des Bundesumweltministeriums thematisiert:
Erstens. „Laufende Evaluierung der Direktvermark-
ng von Strom aus emeuerbaren Energien“, (Fraunhofer-
stitut für System- und Innovationsforschung ISI und
ndere).
Zweitens. „Fortentwicklung des EEG Ausgleichs-
echanismus“ (Ecofys GmbH und andere).
Drittens. „Rechtliche und instrumentelle Weiterent-
icklung des EEG“ (Becker Büttner Held und andere).
as Bundeswirtschaftsministerium hat zum Thema Re-
rm des EEG eine Studie zur „Weiterentwicklung des
örderinstruments für erneuerbare Energien im Strom-
ereich bis 2020 und mit Perspektive für 2030“ in Auf-
ag gegeben (r2b energy).
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 29):
Wann und in welcher Veranstaltungsform wird die Studie
„Bildung auf einen Blick 2013“ in Deutschland der Öffent-
lichkeit erstmals präsentiert?
31866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) (C)
)(B)
Die englische Fassung von „Education at a Glance“,
EAG, wird am 25. Juni 2013 von der Organisation for
Economic Co-operation and Development, OECD, in
Paris vorgestellt. „Bildung auf einen Blick 2013“ der
OECD erscheint in diesem Jahr abweichend vom übli-
chen Turnus – jeweils im September – am 25. Juni 2013.
Grund dafür sind die begrenzten personellen Ressourcen
im Bildungsbereich der OECD: So erscheinen im Ok-
tober und Dezember 2013 die Berichte zu PISA und
PIAAC. Um diese beiden großen Publikationen sowie
interessierte deutsche Journalisten bietet die OECD zu-
dem ein Web-Briefing am 24. Juni 2013 an.
Die deutsche Druckfassung von „Bildung auf einen
Blick“ wird am 1. August 2013 im Bertelsmann-Verlag
erscheinen.
Anlage 19
Antwort
* Schuljahr 2010 /2011 bzw. 2011/2012
** Circa 5 000 Einsendungen im Zeitraum 1/2008 bis 12/2012
*** 60 Monatsgewinner, 12 Jahresgewinner
2011
Ausgaben Teilnehmer
aus Titel 3002/685 41
„Jugend gründet“ 400 000 3 587*
aus Titel 3004/ 683 23
„Invent a chip“ 120 000 2 900
„SolarMobil Deutschland“ 104 000 190
aus Titel 3002/ 685 41
„lyrix“ 19 520 **
2012
Preisträger Ausgaben Teilnehmer Preisträger
46 400 000 3 808* 40
6 117 000 2 000 7
16 115 000 160 16
12*** 35 140 ** 12***
(D
EAG 2013 angemessen vorbereiten zu können, sah sich
das Sekretariat der OECD gezwungen, die Veröffentli-
chungstermine zu entzerren.
Zu diesem frühen Veröffentlichungstermin standen
die Finanzdaten für Deutschland noch nicht zur Verfü-
gung. Die Daten hätten bereits Anfang 2013 an die
OECD geliefert werden müssen, damit sie im „Educa-
tion at a Glance 2013“ aufgenommen werden konnten.
Den Statistikämtern in Deutschland lagen jedoch zu die-
sem von der OECD gesetzten Redaktionsschluss noch
keine aktuellen Daten vor. Wegen dieser eingeschränk-
ten Datenlage findet in 2013 keine Pressekonferenz von
OECD, BMBF und KMK statt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, und die Kultusministerkonferenz, KMK, werden
eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlichen. Für
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
sache 17/14063, Frage 31):
Aus welchen einzelnen Titeln außer der Etatposition 30 02
685 11 „Leistungswettbewerbe und Preise für wissenschaftli-
chen Nachwuchs“ werden im Hinblick auf die Antwort der
Bundesregierung auf meine mündliche Frage 40, Plenarproto-
koll 17/245, Anlage 36 zu „Innovum“, wonach diese auch als
„externe Beratungsleistung“ aufgeführt werden, Schülerwett-
bewerbe unter Angabe der jeweiligen Gesamtaufwendungen
für diesen Zweck in den jeweiligen Titelnvom Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung, BMBF, finanziert, und wie
hoch war jeweils die Gesamtzahl der Teilnehmer und der
Preisträger bei den vom BMBF in den Jahren 2011 und 2012
finanzierten Schülerwettbewerben?
Es handelt sich um die Wettbewerbe „Jugend grün-
det“, „Invent a chip“, „SolarMobil Deutschland“ und
„lyrix“. In nachstehender Tabelle sind die erbetenen In-
formationen aufgeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31867
(A) )
)(B)
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 32):
Wann genau wird das laut Antwort der Bundesregierung auf
die schriftliche Frage 147 auf Bundestagsdrucksache 17/10460
dort „für die zweite Jahreshälfte 2013“ angekündigte Heraus-
heben des Reaktorbehälters der AVR, Arbeitsgemeinschaft Ver-
suchsreaktor, Jülich stattfinden, und welche Ursachen und Kos-
tenfolgen haben eventuelle weitere Verzögerungen?
Die AVR GmbH hat mitgeteilt, dass der Ablaufter-
minplan, Stand 6. Juni 2013, nunmehr das Herausziehen
des Reaktorbehälters in der zweiten Jahreshälfte 2014
vorsehe. Die Gründe dafür seien technischer Natur:
Eine notwendige Vorarbeit für das Erreichen des Pro-
jektmeilensteins „Herausziehen des Reaktorbehälters“
stellt die Beseitigung der massiven Betonstrukturen um
den Reaktorbehälter dar. Die hierfür erforderlichen Zer-
legearbeiten sind sehr zeitaufwendig und können nur mit
besonderen Seilsägen durchgeführt werden. Die Kom-
plexität dieser Arbeiten sei bei der ursprünglichen Pla-
nung unterschätzt worden.
Die Gründe für die aufgetretenen technischen
Schwierigkeiten liegen zum einen in der teilweisen
Unzulänglichkeit der AVR-Anlagendokumentation aus
den 1960er-Jahren, die häufig den tatsächlichen Zustand
der einzelnen abzubauenden Betonstrukturen nicht
zutreffend wiedergibt, sowie in vorhandenen Kontami-
nationen einzelner Bauteile, insbesondere von Betriebs-
komponenten für den ehemaligen Reaktorbetrieb inner-
halb der Hohlräume der Betonstrukturen.
Da es uneingeschränktes Ziel der AVR GmbH ist,
eine Gefährdung der eigenen Abbaumannschaft so weit
wie möglich auszuschließen, führt der erhöhte Demonta-
geaufwand unvermeidlich zu einem höheren Zeitbedarf
für die einzelnen Demontageschritte und damit zu einem
Verschieben des Heraushebens des Reaktorbehälters.
Da bis zum Herausziehen des Reaktorbehälters und
bis zum Abschluss der unmittelbaren Nacharbeiten nicht
zuletzt aus atomrechtlichen Gründen die bisherige
Betriebsmannschaft in vollem Umfang vorgehalten wer-
den muss, ergeben sich nach Angaben der AVR GmbH
Betriebskosten, das heißt insbesondere Personalkosten,
von rund 1,3 Millionen Euro pro Monat.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 33):
Was hat die Bundesregierung als eigentlichen Zielwert zur
Umsetzung des Art. 3 der EU-Energieeffizienzrichtlinie an
die Europäische Kommission gemeldet – Verminderung des
energetischen Anteils der Primärenergie von 314,3 Millionen
Tonnen Rohöläquivalent im Jahr 2008 auf 276,6 Millionen
Tonnen Rohöläquivalent im Jahr 2020 bzw. eine damit ver-
bundene Verminderung des Endenergieverbrauchs von
220,7 Millionen Tonnen Rohöläquivalent im Jahr 2008 auf
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(D
194,3 Millionen Tonnen Rohöläquivalent im Jahr 2020 oder
die Senkung des Primärenergieverbrauchs bis 2020 um
20 Prozent, wie im Energiekonzept vorgesehen – vor dem
Hintergrund, dass bei beiden Formulierungen unterschiedli-
che Reduktionswerte erreicht werden, und mit welchen kon-
kreten Maßnahmen – bitte einzeln benennen – will sie dies er-
reichen?
Die in der Meldung enthaltenen Zielwerte stellen die
eldung nach Art. 3 EU-Energieeffizienzrichtlinie dar.
it welchen Maßnahmen das Ziel erreicht wird, wird
erzeit im Rahmen der Umsetzung der EU-Energieeffi-
ienzrichtlinie geprüft.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/14063, Fragen 37 und 38):
Wie hat sich in den zurückliegenden vier Jahren die Infla-
tion allgemein und spezifisch für verschiedene Haushalts-
typen mit ihrem entsprechenden Warenkorb entwickelt – bitte
für 2009, 2010, 2011 und 2012 Daten nennen für die Infla-
tionslast nach Haushalten mit einem Nettomonatseinkommen
von 900 bis 1 300 Euro, 2 600 bis 3 600 Euro, mehr als
10 000 Euro sowie für Haushalte mit einem durchschnittli-
chen Einkommen, aber mit drei und mehr Kindern –, und wie
bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
Aussagekraft der allgemeinen Inflationsrate?
Wie hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren das Ein-
kommen der in der vorhergehenden Frage aufgeführten Haus-
haltstypen entwickelt – bitte auch hier jährliche Daten nennen –,
und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
u Frage 37:
Angaben zur Entwicklung der Inflation in Deutsch-
nd im Sinne des Verbraucherpreisindex, VPI, werden
om Statistischen Bundesamt in der Fachserie 17, Rei-
e 7 veröffentlicht (https://www.destatis.de/DE/Publika
onen/Thematisch/Preise/Verbraucherpreise/Verbraucher
reiseMPDF/VerbraucherpreiseM2170700131034.pdf?
_blob=publicationFile). Die Jahresrate der Verbrau-
herpreise betrug in den Jahren 2009 +0,3 Prozent, 2010
1,1 Prozent, 2011 +2,1 Prozent und 2012 +2,0 Prozent.
aten zur Inflation nach einzelnen Haushaltstypen lie-
en für die genannten Jahre nicht vor. Die Bundesregie-
ng bewertet die Entwicklung der Verbraucherpreise als
sgesamt ruhig. Der Anstieg der Verbraucherpreise
teht im Einklang mit dem Inflationsziel der EZB von
nter, aber nahe 2 Prozent.
u Frage 38:
Angaben über die Entwicklung der Einkommen nach
aushaltstypen veröffentlicht das Statistische Bundes-
mt in der Statistik der Laufenden Wirtschaftrechnun-
en, LWR. Hier liegen Angaben für die Jahre 2009,
010 und 2011 vor. Von den genannten Haushaltstypen
egen lediglich Daten für die Haushalte mit einem Net-
einkommen zwischen 2 600 und 3 600 Euro vor. Nach
en Ergebnissen der LWR hat sich das Haushaltsnetto-
inkommen in den Jahren 2009 bis 2011 wie folgt entwi-
kelt:
31868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) )
)(B)
Durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen je
Haushalt und Monat in Euro
Im betrachteten Zeitraum hat allerdings eine Ver-
schiebung der Haushaltszahlen von den unteren zu den
oberen Einkommensklassen stattgefunden. Das heißt:
Bei insgesamt zunehmenden Einkommen „wandern“
Haushalte von unteren in höhere Einkommensklassen.
Die Entwicklung der Durchschnittseinkommen in einer
einzelnen Haushaltsklasse erlaubt daher keine Aussagen
über Veränderungen der Einkommensverteilung zwi-
schen den Haushalten im Zeitablauf.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Ab-
geordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Fragen 40 und 41):
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil gegen die
Teilnehmerin der öffentlichen Gay-Pride-Aktion am 25. Mai
2013, Anna Annenkova, das am 14. Juni 2013 in einem Mos-
kauer Bezirksgericht ausgesprochen worden ist?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung das
Urteil auf künftige Asylverfahren russischer Lesben und
Schwuler auswirken?
Zu Frage 40:
Die Bundesregierung verfolgt mit großer Sorge das
Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft in Russland, ge-
rade auch im Bereich der Rechte von sexuellen Minder-
heiten. Das Urteil gegen Frau Annenkova hat die Bun-
desregierung zur Kenntnis genommen und hält die Strafe
für unverhältnismäßig. Nach vorliegenden Informatio-
nen wird Frau Annenkova das Urteil anfechten. Es ist zu
hoffen, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgeho-
ben wird.
Zu Frage 41:
Die russische Gesetzeslage verbietet Diskriminie-
rung aufgrund sexueller Orientierung, Homosexualität
ist nicht strafbar. Jedoch sind homophobe Stimmungen
in der Bevölkerung weit verbreitet.
Im Asylverfahren in Deutschland findet stets eine
Prüfung des jeweiligen Einzelfalls statt. Auf der Grund-
lage der relevanten Tatsachen ist eine Prognose zu stel-
len, ob dem oder der Asylsuchenden bei einer Rückkehr
in den Herkunftsstaat politische Verfolgung droht. In-
wieweit sich das von Ihnen angeführte Urteil auswirken
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Jahr Haushalte ingesamt
davon
Haushaltsnetto-
einkommen:
2 600 bis 3 600
2009 2 873 3 058
2010 2 922 3 065
2011 2 988 3 063
(C
(D
ann, lässt sich daher nur im jeweiligen Einzelfall beur-
ilen.
nlage 24
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/14063, Frage 42):
Mit welchen finanziellen Aufwendungen für Bund und
Länder rechnet die Bundesregierung durch den eintägigen Be-
such des US-amerikanischen Präsidenten, und wurden in den
Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und dem Präsiden-
ten Fragen zur internationalen Steuerumgehung thematisiert?
Die dem Bund im Zusammenhang mit dem Besuch
es Präsidenten der Vereinigten Staaten in Berlin am
8. und 19. Juni 2013 entstandenen Kosten werden auf
er Kostenstelle des vom Auswärtigen Amt verwalteten
itels für Kosten eingehender bilateraler Staats- und an-
erer Besuche auf Einladung des Bundespräsidenten, der
undeskanzlerin oder des Bundesministers des Auswär-
gen verbucht. Sie belaufen sich zum 21. Juni 2013 auf
90 709,04 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Si-
herheitsmaßnahmen und für die Medienbetreuung, die
ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern lassen.
Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen tragen ge-
äß Art. 104 a Abs. 1 Grundgesetz Bund und Länder je-
eils gesondert entsprechend der ihnen obliegenden
ufgaben. Die Kosten der Sicherheitsbehörden des Bun-
es für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden
us den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und
icht einsatzbezogen gesondert erfasst.
Da die Bundespolizei auch zur Unterstützung des
andes Berlin eingesetzt war – § 11 Bundespolizeigesetz –,
at das Land grundsätzlich die durch eine Unterstützung
ntstehenden Mehrkosten zu tragen – § 11 Abs. 4 Satz 3
undespolizeigesetz. Diese Mehrkosten werden derzeit
on der Bundespolizei routinemäßig erfasst, bevor die
ntsprechende Erstattung beim Land Berlin angefordert
erden wird. Die Erfassung ist noch nicht abgeschlos-
en.
Zu den den Ländern entstandenen Kosten liegen der
undesregierung keine Informationen vor.
Die internationale Umgehung von Besteuerung war
nmittelbar vor dem Besuch von Präsident Obama Ge-
enstand der Beratungen auf dem G-8-Gipfeltreffen in
ordirland. Sie ist ein wesentlicher Teil der dort verab-
chiedeten Erklärung.
nlage 25
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/14063, Fragen 43 und 44):
Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung nach
ihren jüngsten Gesprächen mit US-Regierungsvertretern auf
politischer Ebene über die Einbindung des in Deutschland
eingerichteten US-Kommandos AFRICOM bei den Drohnen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31869
(A) )
)(B)
angriffen auf mutmaßliche Terroristen in Afrika, und welchen
Standpunkt hat die Bundesregierung gegenüber den US-
Vertretern in der Frage der möglichen operativen Einbindung
von AFRICOM vertreten?
Hat sich die Bundeskanzlerin mit der Zusicherung des US-
Präsidenten Barack Obama zufriedengegeben, dass Deutsch-
land von den USA nicht als Startpunkt – „launching point“ –
für Drohnenangriffe genutzt wird, und hat sie darauf verzich-
tet, nachzufragen, ob AFRICOM bei der Einsatzunterstützung
und Einsatzdurchführung eine aktive Rolle spielt?
Zu Frage 43:
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
Barack Obama, hat im Rahmen seines Deutschland-
besuchs am 19. Juni 2013 klargestellt, dass Deutschland
nicht Ausgangspunkt – „launching point“ – für den Ein-
satz von Drohnen sei.
Gemäß Art. II des NATO-Truppenstatuts haben
Streitkräfte aus NATO-Staaten „das Recht des Aufnah-
mestaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des
NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit
zu enthalten“. Militärische Operationen müssen also
dem Recht des Aufnahmestaates entsprechen. Dies
schließt das Verfassungsrecht und Völkerrecht ein.
Zu Frage 44:
Im Rahmen des Besuchs des Präsidenten der Verei-
nigten Staaten von Amerika, Barack Obama, am 19. Juni
2013 wurden auch die in Medienberichten behaupteten
angeblichen Aktivitäten der US-amerikanischen Streit-
kräfte in Deutschland thematisiert.
Nach dem Gespräch hat Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel öffentlich unterstrichen, dass Deutschland den
USA – als Verbündetem und Mitglied der NATO –
Stützpunkte zur Verfügung stelle. Die Zusammenarbeit
finde auf der Basis gemeinsamer Werte statt, über die
man sich ebenso austausche.
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/14063, Frage 45):
Inwieweit vertritt die Bundesregierung die Auffassung,
dass EU-Beitrittsverhandlungen mit Kandidaten gerade dann
intensiviert werden bzw. in ein neues Stadium treten sollten,
wenn die Regierungen dieser Kandidatenländer ein besonders
unnachgiebiges Vorgehen gegen die innerstaatliche Opposi-
tion an den Tag legen, wie das der Bundesminister des Aus-
wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bezogen auf die Türkei
(dpa-Meldung vom 20. Juni 2013) im Gegensatz zur Fraktion
Die Linke im Deutschen Bundestag und der Türkischen
Gemeinde in Deutschland im Zuge des äußerst brutalen und
gewaltsamen Vorgehens der türkischen Sicherheitskräfte
im Rahmen der Proteste mit Bezug auf den Gezi-Park bzw.
Taksim-Platz fordert (www.zeit.de/news/2013-06/18/d-kolat-
fordert-aufschub-von-eu-beitrittsverhandlungen-mit-tuerkei-
18080603), die mindestens vier Menschen das Leben kostete
und circa 7 500 Verletzte (afp-Meldung vom 17. Juni 2013),
nach Angaben der türkischen Menschenrechtsstiftung, TIHV,
sogar 11 823 Verletzte (www.bestanuce1.com/haber/45222/
tihv-in-gezi-bilancosu-5-olu-11-bin-823-varali.anf) forderte?
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Die Bundesregierung hat sich zu den Ereignissen in
er Republik Türkei eindeutig geäußert. Bundeskanzle-
n Dr. Angela Merkel bezeichnete den Umgang mit den
emonstranten als nicht akzeptabel, der Bundesminister
es Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat zu Dialog
nd Deeskalation aufgerufen und das Recht auf Ver-
ammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung betont,
uch gegenüber seinem türkischen Amtskollegen.
Mit der Türkei wird ein intensiver Dialog auch zu
ragen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten ge-
hrt. Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung,
ass die Perspektive eines EU-Beitritts und die damit
erbundenen EU-Beitrittsverhandlungen den besten
nreiz für – nicht zuletzt rechtsstaatliche – Reformen
ieten.
nlage 27
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/14063, Frage 46):
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in
der Aussage des Bundesaußenministers Dr. Guido
Westerwelle, der kritisierte, dass die für die Eröffnung der
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vorgesehenen Kapi-
tel 23 – Justiz und Grundrechte – und 24 – Justiz, Freiheit und
Sicherheit – namentlich durch Zypern und Griechenland blo-
ckiert worden seien (dpa-Meldung vom 20. Juni 2013), zur
Aussage der Bundeskanzlerin, die die Blockade bezüglich der
Beitrittsverhandlungen in der Nichtumsetzung des sogenann-
ten Ankara-Protokolls durch die Türkei sieht, nachdem diese
ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, die Zollunion mit der
EU einschließlich auf Zypern anzuwenden und deshalb Häfen
und Flughäfen auch für zypriotische Waren zu öffnen hat
(www.direktzu.de/kanzlerin/messages/eu-beitritt-der-tuerkei
verhindern-44885), und sieht die Bundesregierung nicht eher
in der Nichtanerkennung der Republik Zypern in Verbindung
mit der Eskalationspolitik der Türkei gegenüber Zypern
– zum Beispiel bezüglich der Erkundungen nach Erdöl- und
Erdgasvorkommen in den zypriotischen Küstengewässern,
der Weigerung der Türkei während der EU-Ratspräsident-
schaft Zyperns, an den EU-Sitzungen teilzunehmen – die Ur-
sache der Blockade?
Aufgrund der Nichtumsetzung des Ankara-Proto-
olls durch die Republik Türkei in Bezug auf die Re-
ublik Zypern haben die EU-Mitgliedstaaten durch ge-
einsamen Ratsbeschluss acht Kapitel der EU-
eitrittsverhandlungen blockiert. Diese Blockade um-
sst jedoch nicht die Kapitel 23 und 24. Diese Kapitel
erden unilateral durch Zypern – Kapitel 23 – bzw. Zy-
ern und die Hellenische Republik Griechenland – Kapi-
l 24 – blockiert.
Eine Umsetzung des Ankara-Protokolls durch die
ürkei würde neue Spielräume in den Beitrittsverhand-
ngen eröffnen. Die Bundesregierung mahnt die Umset-
ung des Ankara-Protokolls in ihren Kontakten mit der
rkischen Seite regelmäßig an.
Für Fortschritte im Bereich Justiz und Rechtsstaat-
chkeit wäre die Befassung mit Kapitel 23 und 24 von
roßer Bedeutung. Daher setzt sich die Bundesregierung
r die Aufhebung der einseitigen Blockaden bei diesen
apiteln ein.
31870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) )
)(B)
Anlage 28
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/14063, Frage 47):
Welche finanziellen Auswirkungen – jeweils in Summe
bei den Abführungen an den EU-Haushalt sowie in den Rubri-
ken Agrarpolitik und Kohäsionspolitik – , die die Bundesre-
gierung in der 33. Sitzung des EU-Unterausschusses am
1. Februar 2013 zunächst auf Mehrbelastungen von 2,8 Mil-
liarden Euro bezifferte, hat das aktuelle Ergebnis des Trilogs
zum mittelfristigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 für den Bun-
deshaushalt und für die Bundesrepublik Deutschland, und
welche Zugeständnisse an das Europäische Parlament be-
inhaltet dieser Vorschlag im Einzelnen insbesondere in den
Bereichen Flexibilität, Einführung einer EU-Steuer, Revision
der Finanzplanung 2016 – jeweils unter Angabe des vorgese-
henen Verfahrens der späteren Entscheidungsfindung –, Auf-
stockung des EU-Solidaritätsfonds sowie bei der Initiative ge-
gen Jugendarbeitslosigkeit?
Die irische Ratspräsidentschaft hat am 20. Juni 2013
ihre Kompromissvorschläge für ein Ergebnis zum Trilog
zum Mehrjährigen Finanzrahmen, MFR, für die Jahre
2014 bis 2020 vorgelegt.
Gegenüber dem Beschluss des Europäischen Rats
zum MFR vom 8. Februar 2013 enthält der Kompro-
missvorschlag folgende wesentliche Änderungen im
Hinblick auf Kernforderungen des Europäischen Parla-
ments:
Erstens. Flexibilität: Die Obergrenzen für Zahlungs-
ermächtigungen können ab dem Jahr 2016 um den Be-
trag nicht genutzter Zahlungen des jeweiligen Vorjahres
angehoben werden.
Die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen
können für die Jahre 2017 bis 2020 um den Betrag nicht
ausgeschöpfter Verpflichtungen aus den Jahren 2014 bis
2016 angehoben werden. Zudem ist vorgesehen, die
beim Europäischen Rat vereinbarten zusätzlichen Mittel
für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorzuzie-
hen, sodass diese in den Jahren 2014 und 2015 gebunden
werden. Darüber hinaus sollen nicht genutzte Mittel des
Solidaritätsfonds im Folgejahr verwendet werden dür-
fen.
Zweitens. Revision: Die Kommission verpflichtet
sich, bis spätestens Ende 2016 eine Überprüfung der
Funktionsweise des Finanzrahmens vorzulegen. Hierbei
sollen auch Vorschläge für Änderungen am Finanzrah-
men unterbreitet werden. Diese bedürfen gemäß Art. 312
AEUV der Einstimmigkeit im Rat.
Drittens. Erklärung zu Eigenmitteln: In einer gemein-
samen Erklärung vereinbaren Rat, Europäisches Parla-
ment und EU-Kommission die Einrichtung einer ge-
meinsamen Arbeitsgruppe zu einer ergebnisoffenen
allgemeinen Überprüfung des Eigenmittelsystems. Hier-
von unberührt bleibt die in Art. 311 AEUV geregelte Be-
schlussfassung über die Eigenmittel, die Einstimmigkeit
im Rat sowie nationale Ratifikationsverfahren vorsieht.
Zu den finanziellen Auswirkungen: Der Kompro-
missvorschlag sieht gegenüber den Beschlüssen des Eu-
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päischen Rates vom 8. Februar 2013 keine Änderun-
en an den Obergrenzen des MFR und/oder einzelnen
usgabenprogrammen vor. Somit ergeben sich hinsicht-
ch der Erwartungen zu Rückflüssen für die Bundes-
publik aus einzelnen Ausgabenprogrammen – etwa in
er Agrar- oder Kohäsionspolitik – keine Veränderun-
en. Dies gilt auch hinsichtlich der Gesamtbelastung des
undeshaushaltes für den Gesamtzeitraum des MFR.
ie vorgesehene erhöhte Ausgabenflexibilität zwischen
en Jahren erhöht tendenziell die Schätzunsicherheit für
inzelne Jahre ab 2016. Sie berührt aber nicht die erwar-
te Gesamtbelastung. Die tatsächliche Belastung für
en Bundeshaushalt bestimmt sich durch die jährlichen
U-Haushalte. Dabei ist auch die Wirtschaftsentwick-
ng in den einzelnen Mitgliedstaaten ein wichtiger Fak-
r bei der Bemessung des Finanzierungsanteils.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck-
ache 17/14063, Frage 48):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im ur-
sprünglichen Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung ent-
haltene sogenannte Anti-FISA-Klausel (vergleiche heise
online, Artikel vom 13. Juni 2013, 14.22 Uhr unter www.heise.
de/newsticker/meldung/EU-Datenschutzreform-Klausel-gegen-
NSA-Spionage-gestrichen-1887741.html) auf Druck der US-
Regierung sowie von US-amerikanischen Unternehmen ge-
strichen wurde, und welche Position hat die Bundesregierung
und vertritt die Bundesregierung bei den aktuellen Verhand-
lungen auf europäischer Ebene, insbesondere im Europäi-
schen Rat, zur Weitergabeproblematik von personenbezoge-
nen Daten an Drittstaaten?
Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass die
Art. 42 des Entwurfs der Datenschutz-Grundverord-
ung vom November 2011 (Version 56) ursprünglich
orgesehene Regelung im Rahmen der internen Willens-
ildung in der Europäischen Kommission später entfal-
n ist. Die Gründe hierfür sind der Bundesregierung
icht bekannt. Es erfolgte insoweit keine Beteiligung der
itgliedstaaten.
Die Position der Bundesregierung zur Übermittlung
ersonenbezogener Daten in Drittländer oder an interna-
onale Organisationen nach Kapitel V des Vorschlags
r eine Datenschutz-Grundverordnung ergibt sich im
inzelnen aus einer 27 Seiten umfassenden Stellung-
ahme vom 5. März 2013. Darin setzt sich die Bundes-
gierung für klarere und rechtssichere Regelungen ein.
icht hinreichend geklärt ist insbesondere die Frage, un-
r welchen Voraussetzungen eine Drittstaatenübermitt-
ng vorliegt. Um unerwünschte Zugriffe auf Daten zu
erhindern, die physikalisch (auch) in Drittstaaten
erarbeitet werden, rechtlich aber auch dem Recht der
U unterfallen, müssen parallel zu den Bemühungen
m einen gemeinschaftsweit einheitlichen Datenschutz
icht zuletzt Maßnahmen der Datensicherheit bzw.
ybersicherheit verstärkt werden, wie beispielsweise
orschung und Entwicklung zu Verschlüsselungstech-
iken.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31871
(A) )
)(B)
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck-
sache 17/14063, Frage 49):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor dem
Hintergrund der aktuellen Prism-Debatte eine Aufnahme ei-
ner entsprechenden Klausel in die Datenschutz-Grundverord-
nung zwingend erforderlich ist, und, wenn ja, gedenkt sie dies
in den Verhandlungen auf europäischer Ebene und im Rat
auch vorzuschlagen und durchzusetzen?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass
die im Vorentwurf der Europäischen Kommission ent-
haltene Regelung fachlich auf ihre Umsetzbarkeit und
Reichweite erörtert wird.
Die von der Europäischen Kommission am 25. Januar
2012 vorgeschlagene Datenschutz-Grundverordnung
enthält auch nach Entfallen des Art. 42 der Entwurfs-
fassung eine rechtliche Regelung zur klassischen Dritt-
staatsübermittlung. Nachrichtendienstliche Sachver-
halte unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der
Grundverordnung. Bei Fällen, die der Grundverordnung
unterfallen, soll nach dem von der Kommission vorge-
legten Entwurf eine Weitergabe nur zulässig sein, wenn
sie zur Verfolgung eines wichtigen öffentlichen Interes-
ses erforderlich ist. Dieses „öffentliche Interesse“ muss
im Unionsrecht oder im Recht des jeweils betroffenen
Mitgliedstaates anerkannt sein (Erwägungsgrund 90,
Art. 44 Abs. 1 Buchstabe d, Abs. 5, 7).
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Stellungnahme
vom 5. März 2013 dafür eingesetzt, die von der Kom-
mission vorgeschlagene Regelung dahin gehend zu er-
weitern, dass das Recht des Mitgliedstaats auch ein
öffentliches Interesse festlegen kann, das eine Dritt-
landsübermittlung untersagt. Daneben ist die Bundesre-
gierung dafür eingetreten, dass eine Übermittlung zuläs-
sig ist, wenn eine vorherige Genehmigung durch die
zuständige Aufsichtsbehörde vorliegt. Dabei hat die Ge-
nehmigung zu unterbleiben, soweit im Einzelfall schutz-
würdige Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Hat die Drittlandsübermittlung einen Bezug zu anderen
EU-Mitgliedstaaten, hat die Aufsichtsbehörde das Kohä-
renzverfahren zur Anwendung zu bringen.
Mit Blick auf das US-Überwachungsprogramm Prism
bedarf es zunächst einer weiteren Aufklärung des Sach-
verhalts, insbesondere zur Art des Zugriffs der US-
Nachrichtendienste auf die Daten. Es ist nicht abschlie-
ßend geklärt, auf welche Weise die US-Seite auf perso-
nenbezogene Daten von EU-Bürgern zugreift. Daher ist
auch noch unklar, ob und inwieweit Art. 42 des Vorent-
wurfs auf das US-Überwachungsprogramm Prism An-
wendung gefunden hätte und mit welchem Ergebnis.
Art. 42 fände etwa keine Anwendung auf Zugriffe nach
US-Recht auf in den USA belegene Daten. Die Bundes-
regierung wird sich unter Berücksichtigung der Ergeb-
nisse der Sachverhaltsaufklärung bei den Verhandlungen
über die Datenschutz-Grundverordnung weiterhin für
eine Ausgestaltung der Regelungen zur Drittstaatenüber-
mittlung einsetzen, die einen hinreichenden Schutz per-
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onenbezogener Daten von EU-Bürgern in Drittstaaten
ewährleisten.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 50):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche
Stellenebenso wie etwa die Geheimdienste Großbritanniens,
Belgiens und der Niederlande (vergleiche Spiegel Online vom
12. Juni 2013) durch US-Stellen Informationen über hier le-
bende Menschen übermittelt erhielten sowie auch verwende-
ten, welche der US-Geheimdienst National Security Agency,
NSA, über die Betroffenen nach Auffassung des Fragestellers
augenscheinlich unter Verletzung von deren Grundrechten
durch heimliche Erhebung sowie Auswertungen von Kommu-
nikationsbeziehungenvor allem in sozialen Netzwerken etwa
durch das NSA-Überwachungsprogramm Prismgewonnen
hatte, und wie wird die Bundesregierung künftig ihrer Ver-
pflichtung entsprechen, vor allem deutsche Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger vor solcher Verletzung ihrer Grundrechte zu
schützen, zumal der Bundesregierung diese heimliche NSA-
Überwachung deutscher Bürgerinnen und Bürger bereits seit
langem bekannt ist, spätestens seit die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Deutschen Bundestag dort am 24. Februar
1989 darüber eine Aktuelle Stunde durchführen ließ (Plenar-
protokoll 11/129. Sitzung, Seite 9517 (B) ff.), sowie ange-
sichts der Einschätzung des ehemaligen Chefs des österreichi-
schen Bundesamtes für Verfassungsschutz, Gert-René Polli
(vergleiche ORF vom 17. Juni 2013, http://tvthek.orf.at/
programs/1211-ZIB-2/episodes/6144711-ZIB-2/6144737-Stu-
diogast-Gert-Rene-Polli), wonach Bundesbehörden, falls sie
erlangte NSA-Informationen etwa aus Prism nutzten, dies nur
aufgrund expliziter Genehmigung der Bundesregierung getan
haben könnten?
Die Sicherheitsbehörden Deutschlands bekommen im
ahmen der internationalen Zusammenarbeit Informa-
onen mit Deutschlandbezug – zum Beispiel im soge-
annten Sauerland-Fall – von ausländischen Stellen
bermittelt. Diese Lieferung von Hinweisen zum Bei-
piel im Zusammenhang mit Terrorismus, Staatsschutz
nter anderem erfolgt auch durch die USA. In diesem
ehr wichtigen Feld der internationalen Zusammenarbeit
t es jedoch unüblich, dass die zuliefernde Stelle die
uelle benennt, aus der die Daten stammen.
Mangels ausreichender Kenntnis über die Funktions-
eise von Prism und anderer Überwachungsprogramme
er National Security Agency, NSA, kann die Bundesre-
ierung nicht ausschließen, dass seitens der USA auch
aten aus der Aufklärungsarbeit der NSA nach Deutsch-
nd geliefert worden sind.
Die in Rede stehende Aktuelle Stunde am 24. Februar
989 kann sich schon aus zeitlichen Gründen nicht auf
berwachungsmaßnahmen im Internet bezogen haben,
a dieses noch keine weite Verbreitung gefunden hatte.
as damals in Rede stehende Echelon-Programm, das
ngeblich der Telefonüberwachung diente, wurde seitens
er USA niemals bestätigt.
Bei den Äußerungen des Österreichers Gert-René
olli, dass der deutsche Bundesinnenminister Kenntnis
on dem Prism-Programm gehabt habe, handelt es sich
m eine Privatmeinung eines ehemaligen österreichi-
31872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) )
)(B)
schen Verfassungsschutzpräsidenten, der bereits 2008
nicht mehr für das Amt aufgestellt wurde. Der deutsche
Bundesinnenminister hat, wie bereits mehrfach öffent-
lich ausgeführt, erst durch die Presseveröffentlichungen
Kenntnis von dem Prism-Programm bekommen. Sofern
deutschen Stellen sicherheitsrelevante Informationen aus
den USA übermittelt wurden, gelten vorangehende Aus-
sagen zum Quellenschutz.
Die Bundesregierung hat die US-Regierung um voll-
ständige Aufklärung gebeten, in welchem Umfang
welche Daten von Telefon- und Internetnutzerinnen und
-nutzern in Deutschland aufgrund welcher Rechtsgrund-
lagen durch US-Sicherheitsbehörden erhoben und ge-
nutzt worden sind. Sie wird sich auf allen Ebenen dafür
einsetzen, dass das Fernmelde- und Kommunikationsge-
heimnis dieser Nutzerinnen und Nutzer gewahrt wird.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 51):
Welche Antworten erteilte die US-Regierung auf die ihr
am 11. Juni 2013 übersandten 16 Fragen der Bundesregierung
bezüglich der heimlichen Datenerhebung des US-Geheim-
dienstes NSA unter anderem in sozialen Netzwerken auch
über deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
(vergleiche Focus Online vom 13./15. Juni 2013), und welche
konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung aufgrund
der Antworten ergreifen, um solche nach Auffassung des Fra-
gestellers rechtswidrigen US-Erhebungen persönlicher Daten
sowie deren Weiternutzung durch deutsche Behörden zu ver-
hindern und um etwaige vergleichbare Überwachungsprak-
tiken von Bundessicherheitsbehörden (vergleiche Spiegel
Online vom 16. Juni 2013) zu stoppen?
Eine Antwort auf die vom Bundesministerium des In-
nern an die US-Botschaft übermittelten 16 Fragen liegt
der Bundesregierung noch nicht vor. Eine Bewertung der
Rechtslage in den USA sowie ein Vergleich zu den ge-
setzlichen Bestimmungen in Deutschland ist der Bun-
desregierung daher nicht möglich. Im Übrigen wird auf
die Ausführungen zu Frage 50 verwiesen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 52):
Welche zusätzlichen, von der Bundeskanzlerin im Vorfeld
des Besuches von Präsident Barack Obama auch eingeforder-
ten Informationen zu Inhalt und Umfang der Betroffenheit
von Bundesbürgern durch das US-Überwachungsprojekt
Prism hat die Bundeskanzlerin konkret erhalten, und welche
weiteren Schritte wird die Bundesregierung in dieser Angele-
genheit nunmehr veranlassen?
Die auf der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und US-Präsident Obama am
19. Juni 2013 in Berlin mitgeteilten Informationen geben
die wesentlichen Inhalte des Gesprächs wieder. Ich
zitiere: „Wir haben über Fragen des Internets gespro-
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hen, die im Zusammenhang mit dem Thema des Prism-
rogramms aufgekommen sind. Wir haben hier sehr
usführlich über die neuen Möglichkeiten und die Ge-
hrdungen gesprochen. Deshalb schätzen wir die Zu-
ammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika
den Fragen der Sicherheit. Ich habe aber auch deutlich
emacht, dass natürlich bei allen Notwendigkeiten von
formationsgewinnung das Thema der Verhältnismä-
igkeit immer ein wichtiges Thema ist. Unsere freiheitli-
hen Grundordnungen leben davon, dass Menschen sich
icher fühlen können. Deshalb ist die Frage der Balance,
ie Frage der Verhältnismäßigkeit etwas, was wir weiter
iteinander besprechen werden und wozu wir einen
ffenen Informationsaustausch zwischen unseren Mitar-
eitern sowie auch zwischen den Mitarbeitern des Innen-
inisteriums aus Deutschland und den entsprechenden
merikanischen Stellen vereinbart haben. Ich denke, die-
er Dialog wird weitergehen.“
Auf Nachfrage zu dem Thema antwortete die Bundes-
anzlerin, ich zitiere: „Es ist richtig und wichtig, dass
ir darüber debattieren, dass Menschen auch Sorge
aben, und zwar genau davor, dass es vielleicht eine
auschale Sammlung aller Daten geben könnte. Wir ha-
en deshalb auch sehr lange, sehr ausführlich und sehr
tensiv darüber gesprochen. Die Fragen, die noch nicht
usgeräumt sind – solche gibt es natürlich –, werden wir
eiter diskutieren. Diesen Austausch werden wir weiter
rtführen, und das war heute ein wichtiger Beginn
afür.“
Präsident Obama betonte, dass mit „Prism“ ein ange-
essener Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach
icherheit und dem Recht auf Datenschutz gefunden
orden sei. Das Programm habe mindestens 50 Terror-
nschläge verhindert, auch in Deutschland. Eine Kon-
olle durch die US-Justiz sei gewährleistet.
Ich zitiere: „Wir müssen hier ein Gleichgewicht her-
tellen. Wir müssen auch vorsichtig sein, gerade bei der
orgehensweise unserer Regierungen in nachrichten-
ienstlichen Fragen. Ich begrüße die Diskussion. Wenn
h wieder zu Hause sein werde, werden wir nach Mög-
chkeiten suchen, weitere Teile der Programme der
ffentlichkeit zugänglich zu machen, sodass diese Infor-
ationen auch der Öffentlichkeit bereitgestellt werden.
nsere nachrichtendienstlichen Behörden werden dann
uch die klare Anweisung bekommen, eng mit den deut-
chen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten, um
enau festzuhalten, dass es hierbei keine Missbräuche
ibt. Aber wir begrüßen diese Debatten im Gegensatz zu
nderen.“
Die Bundesregierung hat durch verschiedene Stellen
n US-Behörden sowie an US-Internetunternehmen Fra-
en zur Aufklärung des Sachverhalts übermittelt. Seitens
es Bundesministeriums des Innern wurden insgesamt
cht von neun Internetunternehmen, die in den Medien-
erichten als Beteiligte an Prism genannt wurden und
ber eine Niederlassung in Deutschland verfügen
Yahoo, Microsoft, Google, Facebook, Skype, AOL,
pple, YouTube –, gebeten, zu dem Verfahren des un-
ittelbaren Zugriffs der NSA auf ihre Daten Auskunft
u geben. In den bislang eingegangenen Antworten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31873
(A) )
)(B)
wurde seitens der Internetunternehmen deutlich ge-
macht, dass es den in der Presse genannten unmittelba-
ren Zugriff nicht gegeben habe. Im Übrigen berufen sich
die Internetunternehmen auf Geheimhaltungspflichten
nach US-amerikanischem Recht, die ihnen Stellungnah-
men zu Fragen der nationalen Sicherheit durch US-Be-
hörden nicht erlauben.
Des Weiteren wurde die US-Botschaft gebeten, Aus-
kunft zum Aufbau von Prism, den darin gespeicherten
Daten und den einschlägigen Rechtsgrundlagen zu ge-
ben. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Die Bundesministerin der Justiz hat sich an Attorney
General Eric Holder gewandt und unter Verweis auf die
grundlegende Bedeutung von Transparenz für den de-
mokratischen Rechtsstaat darum gebeten, die Rechts-
grundlage für Prism zu erläutern. Eine Antwort liegt
noch nicht vor.
Auf Basis dieser Antworten wird die Bundesregie-
rung den tatsächlichen Sachverhalt prüfen und abhängig
von dieser Prüfung weitere Schritte einleiten.
Die EU-Kommission hat sich mit der US-Regierung
grundsätzlich darauf verständigt, eine EU-US-Experten-
gruppe zur Klärung des Sachverhalts im Zusammenhang
mit Prism einzusetzen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Frage 53):
Hat die Bundesregierung die sofort wirksamen Vorausset-
zungen für den weiteren Betrieb der Antiterrordatei, die das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. April
2013 (1 BvR 1215/07, insbesondere Rn. 231) aufgestellt hat,
bereits erfüllt und, wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat die Maßgaben des Bundes-
verfassungsgerichts für die Übergangszeit bis zum
31. Dezember 2014 unmittelbar nach Urteilsverkündung
umgesetzt.
Mit Rundschreiben vom 30. April 2013 wurden alle
an der Antiterrordatei beteiligten Behörden darüber in-
formiert, dass die Antiterrordatei so lange nur unter den
Voraussetzungen des Eilfalls genutzt werden kann, bis
der Zugriff auf Daten von Kontaktpersonen ausgeschlos-
sen ist, der Zugriff auf Erkenntnisse aus Eingriffen in
Art. 10 und 13 des Grundgesetzes ausgeschlossen ist und
die sogenannte Inverssuche derart ausgestaltet wurde,
dass alleine durch Eingabe von erweiterten Grunddaten
keine Grunddaten von Personen ausgegeben werden.
Hierzu wurden die Behörden gebeten, die Kontakt-
personen aus der Datei zu löschen bzw. nur noch
verdeckt einzustellen und nach Abschluss das Bundes-
kriminalamt hierüber zu informieren. Hinsichtlich der
Erkenntnisse aus Eingriffen in Art. 10 und 13 des
Grundgesetzes war dies bereits vor dem Urteil zwischen
den beteiligten Behörden vereinbart worden.
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Die Inverssuche wird durch das Bundeskriminalamt
ntsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
chts umgestaltet.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
rucksache 17/14063, Frage 54):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich Ab-
sprachen oder Aktivitäten mit deutschen oder durch deutsche
Behörden im Vorfeld der Entführung des Lufthansafluges
LH 615 im Oktober 1972 (Geheimoperation München, Wie
die Olympia-Attentäter unbestraft davonkamen, in: Report
München, 18. Juni 2013)?
Die Akten zu den genannten Ereignissen 1972 sind
soweit es sich um Akten der Bundesregierung handel-
– weitgehend dem Bundesarchiv übergeben worden.
iese sind inzwischen Archivgut nach dem Bundes-
rchivgesetz. Den hier vorliegenden Akten, die noch
icht an das Bundesarchiv abgegeben worden sind, ist
in Hinweis, „dass deutsche Stellen von der bevorste-
enden Entführung des Lufthansafluges LH 615 im Ok-
ber 1972 gewusst haben“ nicht zu entnehmen. Es lie-
en mehrere Anträge von Journalisten vor, diese Akten
zum Teil VS-Vertraulich oder Geheim – zugänglich zu
achen. Die Freigabe der Akten wird derzeit geprüft.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/14063, Fragen 58 und 59):
Welche jährlichen Einsparungen ergeben sich nach heuti-
ger Schätzung und Kenntnislage für den Bundeshaushalt in-
folge der vorgenommenen Änderung hinsichtlich der Finan-
zierung der Verluste der FMS Wertmanagement AöR, FMS-
WM, in Höhe von 9,3 Milliarden Euro und dem daraus resul-
tierenden verminderten Zinsaufwand der FMS-WM (verglei-
che meine schriftlichen Fragen 20 und 21 auf Bundestags-
drucksache 17/12949), und wie hoch fällt diese Ersparnis
nach heutiger Schätzung und Kenntnislage kumuliert für zehn
Jahre aus?
Welche weiteren Veränderungen bei der Refinanzierung
der FMS-WM wurden in den letzten zwölf Monaten vorge-
nommen, und welche Einsparungen ergeben sich nach heuti-
ger Schätzung und Kenntnislage für den Bundeshaushalt ku-
muliert für zehn Jahre?
u Frage 58:
Der Verlustausgleich in Höhe von 9,3 Milliarden Euro
ei der FMS Wertmanagement hat keine unmittelbaren
uswirkungen auf den Bundeshaushalt. Der SoFFin
urde als Sondervermögen Ende 2008 errichtet, um die
isiken und Lasten der Finanzmarktkrise gesondert zu-
rdnen zu können und erst bei der Endabrechnung zwi-
chen Bund und Ländern aufzuteilen. Die Verluste schla-
en deshalb nicht direkt auf den Bundeshaushalt durch,
ondern erst bei der Abwicklung des SoFFin. Den Ein-
parungen auf Ebene der FMS Wertmanagement stehen
31874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013
(A) )
)(B)
Refinanzierungskosten des SoFFin durch den vorzeiti-
gen Verlustausgleich gegenüber. Diese zukünftigen Refi-
nanzierungskosten des SoFFin sind abhängig von einer
Vielzahl ökonomischer Faktoren, die wir heute nicht ab-
schließend beziffern können.
Zu Frage 59:
Die FMS Wertmanagement hat sich in den vergange-
nen zwölf Monaten als Kapitalmarktemittent weiter eta-
blieren können, was sich positiv auf ihre Konditionen
ausgewirkt hat. Durch den Verlustausgleich wurde das
zu refinanzierende Volumen der FMS Wertmanagement
gesenkt.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/14063, Frage 60):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Re-
port der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Schaffung eines fairen und transparenten
globalen Steuerregimes, der auf dem G-8-Gipfel präsentiert
wurde, und welche Themen hinsichtlich der internationalen
Steuerhinterziehung und Steuervermeidung hat die Bundes-
kanzlerin mit den anderen G-8-Mitgliedern diskutiert?
Der von Ihnen angesprochene Bericht der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
OECD, betrifft den automatischen Informationsaus-
tausch und legt Grundsätze für einen standardisierten,
sicheren und kosteneffizienten automatischen Informa-
tionsaustausch dar. Grundsätze basieren auf Ergebnissen
verschiedener Arbeitsgruppen der OECD und werden
noch weiter entwickelt. Die G 8 haben ein starkes Be-
kenntnis zur Entwicklung des automatischen Informa-
tionsaustausches als neuen globalen Standard und zur
Unterstützung der in diesem Zusammenhang laufenden
Arbeiten der OECD abgegeben. Die Bundesregierung
wird sich dafür einsetzen, dass diese Arbeiten – ebenso
wie die Arbeiten auf Ebene der EU und mit den G-5-
Partnern – zügig und effektiv vorangetrieben werden.
Die G 8 haben weiterhin ihre Unterstützung für das
OECD-Projekt „Base Erosion and Profit Shifting“,
BEPS, betont, das über die OECD-Mitgliedstaaten hi-
naus Schwellen- und Entwicklungsländer einbezieht.
Die Bundesregierung ist maßgeblich an dem Projekt be-
teiligt und hat dafür gesorgt, dass bereits erste nationale
Maßnahmen gegen Steuerkürzung und Steuervermei-
dung im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ergriffen
wurden.
Zur Erhaltung des fairen Steuerwettbewerbs zwischen
Staaten und Unternehmen setzt sich die Bundesregie-
rung auch dafür ein, dass die Finanzämter mit den erfor-
derlichen Informationen ausgestattet werden, um die
steuerlichen Ergebnisse multinational tätiger Unterneh-
men effektiv und zeiteffizient zu prüfen. Aus diesem
Grund hat Deutschland mit seinen G-8-Partnern die
OECD aufgefordert, im Rahmen des BEPS-Projekts ge-
eignete Regelungen zu entwerfen.
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Die G 8 haben sich zudem darauf verständigt, die
erfügbarkeit und den Zugang von Steuer- und Strafver-
lgungsbehörden zu Informationen zur wirtschaftlichen
erechtigung an Unternehmen und rechtlichen Kon-
trukten wie Trusts zu verbessern, und dafür Grundsätze
r nationale Schritte aufgestellt.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/14063, Frage 61):
Welche Möglichkeiten zur steuerlichen Berücksichtigung
einer Risikorücklagenbildung existieren im geltenden Steuer-
recht, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, diese
steuerlich stärker zu berücksichtigen?
Das geltende Steuerrecht ermöglicht für Schadens-
lle die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung
ach R 6.6 der Einkommensteuer-Richtlinien, EStR.
Neben dieser für einen individuellen Schadensfall zu-
ssigen Rücklage für Ersatzbeschaffung sieht der zwi-
chen Bund und Ländern vereinbarte Rahmenkatalog zur
erücksichtigung der durch Naturkatastrophen verur-
achten Schäden in Schadensfällen durch Katastrophen
ie Bildung von Rücklagen für die Ersatzbeschaffung
nbeweglicher und beweglicher Anlagegüter vor. Im
alle einer Naturkatastrophe werden seitens der Länder
ntsprechende Erlasse anhand der Vorgaben des Rah-
enkataloges veröffentlicht.
Im Bereich der Forstwirtschaft können Buch führende
etriebe nach § 3 Forstschäden-Ausgleichsgesetz durch
ie Bildung einer steuerfreien Rücklage den steuerlichen
ewinn mindern, um im Falle einer gesetzlichen Ein-
chlagsbeschränkung geminderte Holzerlöse ausglei-
hen zu können.
Die vorhandenen Maßnahmen sind nach Auffassung
er Bundesregierung ausreichend.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
en des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Druck-
ache 17/14063, Fragen 62 und 63):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Aussage der Akzeptanzanalyse „Staatliche Familienleistungen
aus Sicht der Bürger: Kenntnis, Nutzung und Bewertung“, wo-
nach die Mehrheit der Befragten „Steuervergünstigungen weni-
ger wertschätzt“ und am ehesten Einsparpotenzial bei den
Steuervergünstigungen (50 Prozent gaben dieses von ihnen
gesehene Einsparpotenzial an; vergleiche Kurzfassung, IfD,
Institut für Demoskopie, Allensbach, 2012, Seite 21) sieht?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus
der Aussage der Akzeptanzanalyse „Staatliche Familienleis-
tungen aus Sicht der Bürger: Kenntnis, Nutzung und Bewer-
tung“, wonach bei einer differenzierteren Ermittlung in der
quantitativen Befragung 75 Prozent der Bevölkerung erklär-
ten, „bei den Leistungen für Familien mit höheren Einkom-
men könne der Staat noch am ehesten sparen“ (vergleiche
Kurzfassung, IfD Allensbach, 2012, Seite 21)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 249. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2013 31875
(A) (C)
)(B)
Zu Frage 62:
Die erste Akzeptanzanalyse belegt, dass die ehe- und
familienbezogenen Leistungen überwiegend eine sehr
hohe Bedeutung für Familien haben. Neben den allge-
meinen Leistungen werden vor allem spezielle Leistun-
gen für Familien in besonderen Lebenslagen geschätzt.
Sie zeigt auch: Transparente und kalkulierbare Leistun-
erbracht werden, sind nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch nicht als Einkommen anzurechnen, soweit
diese Leistungen einem anderen Zweck als die Leistun-
gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen.
Hochwasserhilfen werden zur Beseitigung entstandener
Schäden gewährt und sind somit nicht auf das Arbeitslo-
sengeld II bzw. das Sozialgeld anzurechnen.
gen, deren Umfang klar feststeht – wie das Kindergeld –
sind bekannt und werden positiv bewertet. Die Bundes-
regierung wird die Erkenntnisse berücksichtigen.
Zu Frage 63:
Je nach untersuchter Leistung befanden zwischen
60 und 80 Prozent der Bevölkerung, dass der Staat an
der entsprechenden Leistung der Familienförderung un-
ter keinen Umständen sparen sollte. Familien, die die
Leistungen erhalten, stuften sie mehrheitlich als „beson-
ders wichtig für meine Familie“ ein.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/14063, Frage 64):
Was wird die Bundesregierung dafür tun, um die vorhan-
denen EU-Fonds und EU-Programme spätestens ab der För-
derperiode nach 2020 zu bündeln, aus denen Maßnahmen des
Hochwasserrisikomanagements finanziert werden können?
Die deutschen operationellen EFRE-Programme wer-
den von den Ländern entworfen und umgesetzt, mit Aus-
nahme des EFRE-Bundesprogramms Verkehrsinfra-
struktur, das in der künftigen Förderperiode 2014 bis
2020 jedoch nicht mehr aufgelegt wird. Aufgrund dieser
Zuständigkeit der Länder kommt eine Bündelung von
EFRE-Programmen oder auch von Teilen dieser Pro-
gramme durch den Bund nicht in Betracht.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/14063, Frage 69):
Welche Regelungen zur Anrechnung von Hochwasserhil-
fen beim Bezug von Grundsicherungsleistungen – zum Bei-
spiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – existieren, und
plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen Hochwas-
serschäden für die Betroffenen entsprechende Verbesserungen
bzw. Erleichterungen?
Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vor-
schriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck
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Gleiches gilt nach § 83 Abs. 1 Zwölftes Buch Sozial-
esetzbuch, SGB XII, auch für die Sozialhilfe.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom
4. Juni 2013 auf die schriftliche Frage des Abgeordne-
n Michael Leutert, Die Linke, Arbeitsnummer 185, er-
ähnt, hat die Bundesagentur für Arbeit am 6. Juni 2013
einer gemeinsamen Erklärung mit dem Deutschen
tädtetag, DST, und dem Deutschen Landkreistag, DLT,
olgendes ausgeführt: „Soforthilfen, die ausdrücklich
azu dienen, Schäden durch das Hochwasser zu beseiti-
en, werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerech-
et.“
Weitergehende Maßnahmen bei der Anrechnung von
ochwasserhilfen werden vor diesem Hintergrund nicht
r erforderlich gehalten.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
bgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/14063, Frage 71):
Wie wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass
die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, zukünftig für
Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen für Flächennutzer
in Polder- oder Deichrückverlegungsgebieten genutzt werden
können, und welche Änderungen der GAK-Fördergrundsätze
wären dazu notwendig?
Die Zuständigkeit für Maßnahmen des Hochwasser-
chutzes liegt grundsätzlich bei den Ländern. Im Rah-
en der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
grarstruktur und des Küstenschutzes“ beteiligt sich der
und an investiven Maßnahmen des Hochwasserschut-
es in ländlichen Räumen. Gefördert werden: Neubau
nd Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, Rück-
au von Deichen, insbesondere zur Wiedergewinnung
on Überschwemmungsgebieten, und Maßnahmen zur
aturnahen Gewässerentwicklung.
Laufende Kosten, zu denen neben der Unterhaltung
nd Pflege von wasserwirtschaftlichen Anlagen auch
ntschädigungszahlungen gehören, sind nach den vom
und und den Ländern gemeinsam beschlossenen För-
erungsgrundsätzen von der Förderung ausgeschossen.
ies regeln die Länder in eigener Verantwortung. Eine
nderung dieser Regelung ist nicht vorgesehen.
249. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 3 Internationale Internetüberwachung
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
Anlagen