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    Plenarprotokoll 17/247 Diana Golze, weiterer Abgeordneter Inhaltsverzeichnis Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (Drucksachen 17/13079, 17/13947) . . – Zweite und dritte Beratung des von der und der Fraktion DIE LINKE: Privat Versicherte solidarisch versichern – Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Versorgung der privat Ver- sicherten im Basistarif sicherstellen (Drucksachen 17/12069, 17/10119, 17/5524, 17/13947) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 31697 B 31698 C 31698 D 31701 A 31701 B 31701 C 31702 D Deutscher B Stenografisch 247. Sitz Berlin, Freitag, den I n h a l Tagesordnungspunkt 32: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucher- rechterichtlinie und zur Änderung des Ge- setzes zur Regelung der Wohnungsvermitt- lung (Drucksachen 17/12637, 17/13951) . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf)  (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b31691 A 31691 B 31692 D 31693 D 31695 C 31696 B Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Bei- undestag er Bericht ung 14. Juni 2013 t : tragsschulden in der Krankenversi- cherung (Drucksachen 17/13402, 17/13947) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/13959) . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Elke Ferner, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Keine über- höhten Säumniszuschläge bei Bei- tragsschulden – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, 31701 A 31701 A Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . 31703 D 31704 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 63: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum (Drucksache 17/13873) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über Abstimmungen des Bundesvol- kes (Bundesabstimmungsgesetz) (Drucksache 17/13874) . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE  GRÜNEN) (Erklärung nach § 30 GO) . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkom- mensteuergesetzes in Umsetzung der Ent- s v (D in Z E e G m (D in Z E V w B E E r e E (D in Z A (K re N E s (D in Z A (K g D B a s s k (D T In 31705 B 31706 C 31707 B 31707 D 31708 D 31710 A 31710 A 31711 D 31711 D 31712 A 31714 C 31715 D 31716 C 31717 D 31719 A 31720 C 31723 A 31723 C 31723 D 31724 A 31724 D 31725 C 31726 C 31728 B 31728 D cheidung des Bundesverfassungsgerichtes om 7. Mai 2013 rucksache 17/13870) . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 17: rste Beratung des von der Fraktion der SPD ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur leichstellung der Lebenspartnerschaft it der Ehe im Einkommensteuerrecht rucksache 17/13871) . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 18: rste Beratung des von den Abgeordneten olker Beck (Köln), Lisa Paus, Kai Gehring, eiteren Abgeordneten und der Fraktion ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten ntwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der ntscheidung des Bundesverfassungsge- ichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung ingetragener Lebenspartnerschaft mit der he im Einkommensteuerrecht rucksache 17/13872) . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 19: ntrag der Abgeordneten Volker Beck öln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, weite- r Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Das Recht auf heschließung für Personen gleichen Ge- chlechts einführen rucksache 17/13912) . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 20: ntrag der Abgeordneten Volker Beck öln), Lisa Paus, Kai Gehring, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Die Entscheidungen des undesverfassungsgerichts vom 19. Febru- r 2013 und vom 7. Mai 2013 zur Gleich- tellung eingetragener Lebenspartner- chaft mit der Ehe im Adoptions- und Ein- ommensteuerrecht umsetzen rucksache 17/13913) . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . grid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 31730 C 31730 C 31730 C 31730 D 31730 D 31731 B 31732 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 III Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 65: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesundheit und Pflege soli- darisch finanzieren (Drucksachen 17/7197, 17/13929) . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten jetzt abschaffen (Drucksachen 17/9067, 17/13067) . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Zylajew (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 64: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Hartwig Fischer (Göt- tingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Michael Kauch, Helga Daub, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der FDP: Mil- lenniumsentwicklungsziele, Post-MDG- Agenda und Nachhaltigkeitsziele – Für eine gut verständliche, umsetzungsori- entierte und nachprüfbare globale Ent- wicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda nach 2015 (Drucksache 17/13893) . . . . . . . . . . . . . . . b H D S K T D K T a b 31734 A 31734 C 31735 B 31736 C 31737 D 31738 B 31738 C 31738 D 31739 D 31741 A 31741 B 31741 B 31743 B 31745 B 31746 C 31748 A 31749 A ) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. h. c. Gernot Erler, Ulla Burchardt, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Für eine nachhaltige Entwicklungs- agenda ab 2015 – Millenniumsent- wicklungsziele und Nachhaltigkeits- ziele gemeinsam gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Dr. Valerie Wilms, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Für universelle Nachhaltig- keitsziele – Entwicklungs- und Um- weltagenda zusammenführen (Drucksachen 17/13762, 17/13727, 17/13945) arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . athrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 67: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Kerstin Andreae, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Auf- nahme von Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitions- abkommen, transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft genannt, zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika – KOM(2013) 136 endg.; Ratsdok. 7396/13 –  hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union – Transatlantische Han- dels- und Investitionspartnerschaft nur mit starken Standards (Drucksache 17/13925) . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Barbara Höll, 31749 A 31749 C 31750 C 31751 C 31752 C 31753 B 31754 B 31755 C 31757 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu der Empfehlung für ei- nen Beschluss des Rates über die Er- mächtigung zur Aufnahme von Ver- Tagesordnungspunkt 66: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher handlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen, transatlantische Handels- und Investi- tionspartnerschaft genannt, zwischen der Europäischen Union und den Vereinig- ten Staaten von Amerika – KOM(2013) 136 endg.; Ratsdok. 7396/13 –  hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Eu- ropäischen Union – Keine weitere Libe- ralisierung über ein EU-Freihandelsab- kommen mit den USA (Drucksache 17/13894) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 21: Antrag der Fraktion der SPD: zu der Emp- fehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen, transatlantische Handels- und Investitions- partnerschaft genannt, zwischen der Euro- päischen Union und den Vereinigten Staa- ten von Amerika – KOM(2013) 136 endg.; Ratsdok. 7396/13 –  hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesre- gierung und Deutschem Bundestag in An- gelegenheiten der Europäischen Union – Die Verhandlungen mit den USA zu einem transatlantischen Handels- und Investi- tionsabkommen konsequent an europäi- schen Standards ausrichten (Drucksache 17/13904) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . S F d 2 2 c (D D D T W O E T A b B te (M ti V (D D U D C K H N A L A A 31757 C 31757 C 31757 D 31758 C 31760 A 31761 B 31762 D 31763 D treitkräfte an der United Nations Interim orce in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage er Resolution 1701 (2006) vom 11. August 006 und folgender Resolutionen, zuletzt 064 (2012) vom 30. August 2012 des Si- herheitsrates der Vereinten Nationen rucksache 17/13753) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . homas Kossendey (CDU/CSU) . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 68: ntrag der Bundesregierung: Entsendung ewaffneter deutscher Streitkräfte zur eteiligung an der Multidimensionalen In- grierten Stabilisierungsmission in Mali INUSMA) auf Grundlage der Resolu- on 2100 (2013) des Sicherheitsrates der ereinten Nationen vom 25. April 2013 rucksache 17/13754) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . llrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas de Maizière, Bundesminister  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31765 B 31765 C 31766 C 31767 D 31769 A 31769 B 31770 A 31771 A 31772 B 31772 B 31773 B 31774 C 31775 B 31776 A 31777 A 31778 C 31779 A 31780 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 31691 (A) ) )(B) 247. Sitz Berlin, Freitag, den Beginn: 10.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 31779 (A) ) )(B) Anlagen Kunert, Katrin DIE LINKE 14.06.2013 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 14.06.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2013 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 14.06.2013 Tempel, Frank DIE LINKE 14.06.2013 Anlage 1 Liste der entschuldigte  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 14.06.2013 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 14.06.2013 Becker, Dirk SPD 14.06.2013 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 14.06.2013 Brackmann, Norbert CDU/CSU 14.06.2013 Bulmahn, Edelgard SPD 14.06.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.06.2013 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 14.06.2013 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 14.06.2013 Ebner, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2013 Ernst, Klaus DIE LINKE 14.06.2013 Gohlke, Nicole DIE LINKE 14.06.2013 Granold, Ute CDU/CSU 14.06.2013 Gunkel, Wolfgang SPD 14.06.2013 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 14.06.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 14.06.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 14.06.2013 Hofmann (Volkach), Frank SPD 14.06.2013 Kamp, Heiner FDP 14.06.2013 Kipping, Katja DIE LINKE 14.06.2013 Klimke, Jürgen CDU/CSU 14.06.2013 Kopp, Gudrun FDP 14.06.2013 Korte, Jan DIE LINKE 14.06.2013 Krellmann, Jutta DIE LINKE 14.06.2013 L L L M M M N N P P P P R R R S D S S S S S S  A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten ay, Caren DIE LINKE 14.06.2013 enkert, Ralph DIE LINKE 14.06.2013 iebich, Stefan DIE LINKE 14.06.2013 attfeldt, Andreas CDU/CSU 14.06.2013 öhring, Cornelia DIE LINKE 14.06.2013 öller, Kornelia DIE LINKE 14.06.2013 ietan, Dietmar SPD 14.06.2013 ord, Thomas DIE LINKE 14.06.2013 etermann, Jens DIE LINKE 14.06.2013 iltz, Gisela FDP 14.06.2013 loetz, Yvonne DIE LINKE 14.06.2013 ronold, Florian SPD 14.06.2013 emmers, Ingrid DIE LINKE 14.06.2013 ößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2013 oth (Heringen), Michael SPD 14.06.2013 arrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2013 r. Schavan, Annette CDU/CSU 14.06.2013 chlecht, Michael DIE LINKE 14.06.2013 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 14.06.2013 chwabe, Frank SPD 14.06.2013 harma, Raju DIE LINKE 14.06.2013 kudelny, Judith FDP 14.06.2013 teinke, Kersten DIE LINKE 14.06.2013 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 31780 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 (A) ) )(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen bzw. einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht ein- zulegen: – Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Euro- päischen Union Begründung: Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz ist die Zustimmung des Bundesrates mit zwei Dritteln seiner Stimmen erforderlich, wenn durch Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU und vergleichbare Regelungen das Grundgesetz seinem Inhalt nach geän- dert oder ergänzt wird oder solche Änderungen und Er- gänzungen ermöglicht werden. Der Beitrittsvertrag re- gelt erstmalig verbindlich für Kroatien die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament, die Stimmenzahl im Rat sowie das künftig geltende Quorum für Entschei- dungen mit qualifizierter Mehrheit (Artikel 18 ff. der Beitrittsakte). Insbesondere der geltende EUV wird durch diese Regelungen des Beitrittsvertrags entspre- chend angepasst. Durch den Beitrittsvertrag werden endgültig und rechtlich verbindlich die institutionellen Bestimmungen geändert und damit der Kreis der Be- fugten, die übertragene Hoheitsrechte ausüben, geän- dert. Zudem wird auch die Höchstzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gegenüber den Festle- gungen in den europäischen Verträgen für die Auf- nahme von Kroatien erhöht. Durch den Beitritt ver- schieben sich im Ergebnis Stellung und Gewicht der Bundesrepublik Deutschland im institutionellen Ge- füge der EU. Das relative Stimmengewicht Deutsch- lands, insbesondere im Rat, und damit die Möglichkei- ten seiner Einflussnahme bei der Ausübung der auf die EU übertragenen Hoheitsrechte verändern sich. Dies stellt eine wesentliche Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU dar, durch die das Grundgesetz sei- nem Inhalt nach geändert bzw. ergänzt wird. Somit ist die Zustimmung des Bundesrates mit zwei Dritteln seiner Stimmen erforderlich. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: v s R s u s z s s z w u s 2 u n d w B s R n d fo d a z K tr e e R S P a G v g d d p c tr R h re E h E Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 14.06.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.06.2013 Ziegler, Dagmar SPD 14.06.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 14.06.2013  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich (C (D Der Bundesrat nimmt Bezug auf seine Stellungnahme om 2. November 2012 (BR-Drucksache 523/12 (Be- chluss)) und begrüßt den bevorstehenden Beitritt der epublik Kroatien zur Europäischen Union. Der Bundesrat würdigt die von der Republik Kroatien eit ihrer Unabhängigkeit im Rahmen des Assoziierungs- nd Beitrittsprozesses mit der EU erzielten großen Fort- chritte unter anderem bei der Übernahme und Umset- ung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Die kroati- chen Anstrengungen zur Aussöhnung mit den Nachbarn ind dabei als Modell für die gesamte Region besonders u würdigen. Er stellt fest, dass diese Reformbilanz mit eitreichenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen nd wirtschaftlichen Veränderungen verbunden ist. Der Bundesrat nimmt die Einschätzung der Kommis- ion in ihrem abschließenden Monitoringbericht vom 6. März 2013 zum Stand der Beitrittsvorbereitungen nd der Erfüllung der von der Republik Kroatien über- ommenen Verpflichtungen zu weiteren Reformen in en Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Wettbe- erbsfähigkeit zur Kenntnis. Er geht davon aus, dass die Republik Kroatien die eitrittsvorbereitungen bis zum 1. Juli 2013 abgeschlos- en haben wird. Er unterstreicht die Wichtigkeit, dass die epublik Kroatien den begonnenen Reformprozess auch ach dem Beitritt weiter fortführt. Der Bundesrat betont die andauernde Bereitschaft der eutschen Länder, die Republik Kroatien bei ihren Re- rmanstrengungen auch nach dem EU-Beitritt unter an- erem durch Fortsetzung der erfolgreichen Zusammen- rbeit in gemeinsamen Regierungskommissionen weiter u unterstützen. Er sieht den bevorstehenden EU-Beitritt der Republik roatien als positives Beispiel dafür, dass sich die Bei- ittskriterien der EU mit entschlossener Anstrengung in inem überschaubaren Zeitraum erfüllen lassen und die uropäische Perspektive weiterhin mit Leben erfüllt ist. Der Bundesrat spricht sich im Zuge des Beitritts der epublik Kroatien zur EU erneut dafür aus, kroatischen taatsbürgerinnen und Staatsbürgern bereits in der ersten hase die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewähren. Der Bundesrat hält an seiner Auffassung fest, dass uch bei künftigen Erweiterungen im Interesse der laubwürdigkeit der Union die umfassende Beitrittsreife or der Festlegung eines konkreten Beitrittszeitpunkts egeben sein muss. Er begrüßt daher das neue Konzept er Kommission für künftige Beitrittsverhandlungen, as die frühzeitige Einleitung der Beratungen zu den Ka- iteln Justiz, Grundrechte sowie Recht, Freiheit und Si- herheit vorsieht. Dies kann es ermöglichen, im Bei- ittsprozess nicht nur die Einleitung der notwendigen eformen, sondern auch das Erzielen konkreter, nach- altiger Resultate bei ihrer Umsetzung über einen länge- n Zeitraum hinweg zu überprüfen. Neben der strikten rfüllung aller Beitrittskriterien bleibt die Aufnahmefä- igkeit der EU eine wichtige Voraussetzung für einen U-Beitritt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 31781 (A) ) )(B) – Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union – Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesre- gierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union (EUZBBG) – Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstif- tungsgesetzes – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinie 98/97/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsicht- lich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanz- unternehmen eines Finanzkonglomerats – Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Ho- norarberatung über Finanzinstrumente (Honorar- anlageberatungsgesetz) – Gesetz zum Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzver- mögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Ber- lin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kre- ditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze – Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Pla- nung der Sanierung und Abwicklung von Kredit- instituten und Finanzgruppen – Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexiblen Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Be- amte des Bundes – Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwal- tung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Bestre- ben der Bundesregierung, mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften die Moderni- sierung der Verwaltung voranzubringen, die Effi- zienz der Verfahren zu steigern und mehr Bürger- nähe zu praktizieren. 2. Der Bundesrat bekräftigt seine in der Stellung- nahme vom 2. November 2012 aufgeführten Be- denken gegen das Gesetz, insbesondere im Hin- blick auf die fehlenden Regelungen zu den Sicherheitsstandards. Er bedauert, dass seine An- regungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs nur zum Teil Eingang in das Gesetz gefunden ha- ben. 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das mit dem Gesetz verfolgte begrüßenswerte Ziel der Er- leichterung der Kommunikation zwischen Bürger (C (D und Verwaltung nur eingeschränkt erreicht wer- den kann, da die Belange von Menschen mit Be- hinderungen noch nicht ausreichend berücksich- tigt werden. Er hätte es begrüßt, wenn die Vorschriften zur Barrierefreiheit in § 16 EGovG nicht nur im Wege einer „Sollregelung“ aufgenommen wor- den wären. In diesem Sinne wären auch im De- Mail-Gesetz und im Signaturgesetz verpflich- tende Regelungen zur Barrierefreiheit von De- Mail-Diensten und qualifizierter elektronischer Signatur geboten. Die Bundesregierung wird ge- beten, die Anforderungen an die Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikationswege bei zu- künftigen Änderungen des E-Government-Geset- zes, des De-Mail-Gesetzes und des Signaturgeset- zes so zu verbessern, dass insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen uneingeschränkt daran teilhaben können. Begründung: In § 16 EGovG wird geregelt, dass die Bundesbe- hörden die Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektroni- scher Dokumente „in angemessener Form ge- währleisten sollen“. Damit wird zum einen die eigentliche Vollzugsebene der Bundesgesetze – Landes- und Kommunalbehörden – ohne nach- vollziehbare Gründe ausgespart. Zum anderen wird ein Ermessensspielraum eröffnet, der zu Rechtsunsicherheit führt und die berechtigten In- teressen von Menschen mit Behinderungen ent- gegen den für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorgaben der Behindertenrechts- konvention der Vereinten Nationen rechtswidrig vernachlässigt. Eine Orientierung bei der zukünf- tigen Änderung der angesprochenen Gesetze bie- tet die im Gesetzgebungsverfahren abgegebene gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blin- den- und Sehbehindertenverbandes und des Deut- schen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. 4. Der Bundesrat anerkennt jedoch die Notwendig- keit, zeitnah eine gesetzliche Grundlage insbe- sondere für die Ersetzung des Schriftformerfor- dernisses im Verwaltungsverfahren durch Mittel der technikneutralen elektronischen Kommunika- tion zu schaffen. Erforderliche Nachbesserungen des Gesetzes werden daher nach dessen Inkraft- treten im Rahmen der in Artikel 30 des Gesetzes vorgesehenen Evaluierung vorzunehmen sein. 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei dieser Evaluierung insbesondere zu untersu- chen, ob und inwieweit die im De-Mail-Gesetz fehlende standardisierte Ende-zu-Ende-Verschlüs- selung und die mangelnde Barrierefreiheit zu ver- minderter Akzeptanz und Nutzung des Verfah- rens durch die Bürgerinnen und Bürger führt. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, über die Ergebnisse der Evaluierung des Gesetzes 31782 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 (A) ) )(B) nicht nur den Bundestag, sondern auch den Bun- desrat zu unterrichten. – Gesetz zur Verbesserung der Rechte von interna- tional Schutzberechtigten und ausländischen Ar- beitnehmern – Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesarchivge- setzes – Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare – Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren – Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters – … Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgeset- zes – Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Be- schuldigten im Strafverfahren – Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungs- verfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Verfahren über die Restschuldbefreiung durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte reformiert. Er hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 insbeson- dere befürwortet, dass die derzeit sechs Jahre dau- ernde Wohlverhaltensperiode abgekürzt und redlichen Schuldnern damit die Möglichkeit verschafft wird, zu einem bereits wesentlich früheren Zeitpunkt die Rest- schuldbefreiung und damit die Chance für einen wirt- schaftlichen Neuanfang zu erhalten, Bundesratsdruck- sache 467/12 (Beschluss). Der Bundesrat befürchtet allerdings angesichts der vom Deutschen Bundestag im Vergleich zum Gesetz- entwurf der Bundesregierung angehobenen Mindest- befriedigungsquote von 35 Prozent der angemeldeten Forderungen, dass das Gesetz die selbst gesteckten Ziele verfehlen wird, nämlich einerseits redlichen Schuldnern alsbald einen unbelasteten Neustart zu er- möglichen und andererseits durch die Belohnung be- sonderen Engagements diese zu überobligationsmäßi- gen Anstrengungen zu motivieren. Denn ein Anreizsystem ist selbst nach Einschätzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nur dann effektiv, wenn wenigstens 15 Prozent aller Personen, die sich in einem Restschuldbefreiungsver- fahren befinden, die Möglichkeit eröffnet wird, vorzei- tig nach drei Jahren Restschuldbefreiung zu erlangen. Nicht nur die vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehörten Sachverständigen haben in- dessen überwiegend zum Ausdruck gebracht, dass schon die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vor- geschlagene Mindestbefriedigungsquote von 25 Pro- zent kaum zu erreichen sei. Dies deckt sich auch mit – – – – – – – – – – – – – – (C (D der Einschätzung der gerichtlichen Praxis sowie der Schuldnerberatungsstellen vieler Länder. Insofern begrüßt der Bundesrat, dass der Deutsche Bundestag zumindest dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist, das Gesetz nach vier Jahren zu evaluieren. Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung des Ver- braucherinsolvenzverfahrens begleiten und behält sich schon jetzt weitergehende Maßnahmen für den Fall vor, dass nach dem Ergebnis der dann vorzuneh- menden Auswertung Restschuldbefreiungen nach be- reits drei Jahren in kaum nennenswertem Umfang er- folgen. Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinter- bliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes und anderer Gesetze Gesetz über die Bundesförderung der Investitio- nen in den Ersatz der Schienenwege der öffentli- chen nicht bundeseigenen Eisenbahn im Schienen- güterfernverkehrsnetz Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsge- setzes und anderer Gesetze Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra- ßenmautgesetzes Gesetz zur Änderung des Verkehrsleistungsgeset- zes Gesetz zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommis- sion vom 3. November 2011 zur Festlegung techni- scher Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivil- luftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsge- setzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahr- gastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Än- derung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 Gesetz zur Errichtung einer Schiffsunfalldaten- bank und zur Änderung des Seefischereigesetzes Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwe- sens Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 31783 (A) ) )(B) – Zweites Gesetz über die Maßnahmen zur Be- schleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze Ferner hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat geht in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache 17/13258, S. 23) davon aus, dass die im Bundesbedarfsplan für verbindlich erklärten Netzverknüpfungs- punkte keine Vorgabe für den konkreten Standort der damit zusammenhängenden Betriebsanlagen bedeuten. Die Standorte derartiger Anlagen müs- sen in den nachfolgenden Planungsschritten in den dafür vorgesehenen, transparenten Verfahren ohne starre Begrenzung der Standortsuche festgelegt werden. 2. Der Bundesrat bedauert, dass Bundesregierung und Bundestag auch in den übrigen Punkten der Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Februar 2013 im Wesentlichen nicht gefolgt sind. Er er- achtet es weiterhin für besonders wichtig für die Beschleunigung des Netzausbaus, dass den mit den weiteren Planungen und Zulassungsentschei- dungen befassten Unternehmen und Behörden ein größerer Spielraum im Hinblick auf die techni- sche Ausführung der Trassen zugebilligt wird. Dies ist von entscheidender Bedeutung sowohl um im weiteren Verlauf flexibel auf Belange vor Ort eingehen zu können, als auch um weitere in- novative technische Konzepte zu erproben. 3. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass während des Gesetzgebungsverfahrens die Ver- ordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfra- struktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verord- nungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 verabschiedet wurde (ABl. L 115 vom 25. April 2013, S. 39). Die Aus- wirkungen werden mit der Anerkennung bean- tragter Leitungen durch die Kommission in diesem Jahr auch Verbindungen des Bundesbe- darfsplangesetzes betreffen. Die Bundesregierung sollte daher den Anpassungsbedarf an das Euro- parecht prüfen und im Hinblick auf das Ergebnis dieser Prüfung die Länder konsultieren. – Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinspa- rungsgesetzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und Zentralamerika andererseits Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat nimmt Bezug auf seinen Be- schluss vom 3. Mai 2013 (BR-Drucksache 259/13 (Beschluss)) zum Gesetz zu dem Handelsüberein- (C (D kommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einer- seits sowie Kolumbien und Peru andererseits und weist ergänzend auf Folgendes hin: 2. Der Bundesrat erkennt an, dass es mit dem Asso- ziierungsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika an- dererseits erstmals seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gelungen ist, ein biregionales Asso- ziierungsabkommen zu schließen. Es leistet mit seinen drei Grundpfeilern – politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel – einen wichtigen Beitrag für die weitere regionale, soziale und politische Integration zwischen der EU und Zen- tralamerika. 3. Der Bundesrat begrüßt dabei insbesondere die neuen Möglichkeiten, die sich mit dem im Ab- kommen verankerten politischen Dialog für den Austausch auf Regierungs- und parlamentari- scher Ebene sowie für den Dialog mit der Zivil- gesellschaft zur weiteren Befriedung, Stabilität und Demokratisierung der gesamten Region Zen- tralamerikas ergeben. 4. Der Bundesrat begrüßt die Aufnahme einer Men- schenrechts- und Demokratieklausel in das Ab- kommen, wonach die Achtung von Menschen- rechten, Demokratie und der Grundsatz der Rechtstaatlichkeit Richtschnur und wesentliche Elemente des Abkommens und dessen Umsetzung sein sollen. Er hält allerdings die vorgesehenen Mechanismen im Falle der Missachtung dieser Bestandteile für unzureichend, um die Beachtung und Einhaltung der Menschenrechtsklausel tat- sächlich zu gewährleisten. 5. Der Bundesrat kritisiert in diesem Zusammen- hang, dass das Assoziierungsabkommen mit Zen- tralamerika die Anwendung des allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus für die Regelungen des Nachhaltigkeitskapitels gemäß Artikel 284 Absatz 4 des Abkommens explizit ausschließt. 6. Das vorliegend vielmehr zur Anwendung kom- mende Verfahren einer Überprüfung der Einhal- tung von wichtigen Normen und Übereinkünften unter anderem aus dem Bereich des Arbeitsrechts und auf dem Gebiet der Umwelt durch eine Sach- verständigengruppe kann nicht überzeugen, da die Sachverständigengruppe gemäß Artikel 299 des Abkommens lediglich nichtbindende Emp- fehlungen zur Lösung der Angelegenheit ausspre- chen kann. 7. Der Bundesrat weist daher erneut darauf hin, dass es bei Freihandels- und Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten dringend notwendig ist, nicht nur die detaillierten Vereinbarungen zu Handel, Dienstleistungen und Investitionen, son- dern gerade auch die Bestimmungen in Bezug auf Menschenrechts-, Arbeitsrechts- und Umweltfra- gen mit einem effektiven und klar definierten 31784 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 (A) ) )(B) Streitbeilegungs- und Klärungsverfahren zu be- wehren. 8. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass mit dem ausgehandelten Nachhaltigkeitskapitel, der Men- schenrechtsklausel sowie den eingegangenen arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbrau- cherpolitischen Verpflichtungen die EU Möglich- keiten zur Einflussnahme auf die Situation der Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Umwelt und der Menschenrechte in den Staaten Zentral- amerikas erhalten soll. Er erinnert daran, dass wei- terhin große Anstrengungen in den Staaten Zen- tralamerikas im Hinblick auf die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, der nachhaltigen Ent- wicklung und des demokratischen Engagements erforderlich sind. Insbesondere bei der Moderni- sierung der öffentlichen Verwaltung, beim Kampf gegen Korruption, illegalen Drogenhandel, Terro- rismus und Straflosigkeit sowie bei der Stärkung des Rechtssystems und des zivilgesellschaftlichen Dialogs müssen weitere erhebliche Anstrengun- gen in den Staaten Zentralamerikas unternommen und konkrete Verbesserungen erzielt werden. 9. Der Bundesrat bedauert daher, dass anders als beim EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru bislang keine konkreten Fahrpläne zur Verbesserung der Situation unter anderem von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von So- zial- und Umweltstandards von den Regierungen der Staaten Zentralamerikas vorgelegt wurden. Er appelliert an die Bundesregierung, das Europäi- sche Parlament und die Kommission, hier aktiv zu werden und unter anderem sicherzustellen, dass die Umsetzung der vereinbarten Nachhaltig- keitsstandards in den Staaten Zentralamerikas von der Kommission und dem Europäischen Par- lament wirkungsvoll überprüft wird. 10. Er fordert die Bundesregierung und die Kommis- sion ferner dazu auf, die Implementation der von den Staaten Zentralamerikas eingegangenen ar- beits-, sozial, umwelt-, rechts- und verbraucherpo- litischen Verpflichtungen auch schon im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens eng zu begleiten und auch auf nationaler und europäi- scher Ebene auf Strukturen hinzuwirken, die eine Implementation sicherstellen und ein wirkungs- volles Monitoring garantieren. 11. Der Bundesrat übermittelt diese Entschließung direkt an die Kommission. – Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Inter- nationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte – Gesetz zur dem Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. April 2011 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch – – – – – – m 2 d (C (D Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steu- ersachen Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Juli 2012 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Nachnutzung der ehemaligen deutsch-österreichischen gemeinschaft- lichen Grenzzollämter Gesetz zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1955 über die Internationale Finanz-Cor- poration Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG) Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förde- rung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge- Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie so- wie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtline-Umsetzungsgesetz – Amtshil- feRLUmsG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu en nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Methode zur Risikoanalyse im Bevöl- kerungsschutz 2010 – Drucksache 17/4178 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Gefahrenbericht der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung beim Bundesministerium des In- nern – Drucksachen 17/8100, 17/8833 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2011 – Drucksache 17/8250 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 – Drucksachen 17/12051, 17/12238 Nr. 1.6 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 – Drucksachen 17/10365, 17/10707 Nr. 1.8 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über den Erfolg der Programme zur Technolo- gieförderung im Mittelstand in der laufenden Legisla- turperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand – ZIM – Drucksache 17/12771 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 247. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Juni 2013 31785 (A) (C) )(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Stand und Bewertung der Exportinitiative Erneuerbare Energien für die Jahre 2010 und 2011 – Drucksachen 17/12772, 17/13170 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2013 – Drucksachen 17/12900, 17/13170 Nr. 1.3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 – Drucksache 17/10365 – hier: Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 17/12940 – (Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland) – Drucksachen 17/13378, 17/13812 Nr. 1.1 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 17/12449 Nr. A.3 Ratsdokument 18124/12 Drucksache 17/13595 Nr. A.6 Ratsdokument 8410/13 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland – Drucksache 17/11200 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Radverkehrsplan 2020 – Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln – Drucksache 17/10681 – Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierzehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bun- desregierung – Weißbuch – – Drucksache 17/13100 – Ausschuss für Kultur und Medien – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Aus- führung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. No- vember 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen) und den Schutz von Kulturgut vor Abwanderung ins Aus- land (D Rechtsausschuss Drucksache 17/13183 Nr. A.8 Ratsdokument 7489/13 Haushaltsausschuss Drucksache 17/13595 Nr. A.12 Ratsdokument 8648/13 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/13595 Nr. A.13 Ratsdokument 8703/13 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/13183 Nr. A.24 Ratsdokument 7510/13 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/12449 Nr. A.12 EP P7_TA-PROV(2013)0027 Drucksache 17/12449 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2013)0032 Drucksache 17/12783 Nr. A.11 EP P7_TA-PROV(2013)0055 Drucksache 17/12783 Nr. A.12 EP P7_TA-PROV(2013)0058 Drucksache 17/12783 Nr. A.13 EP P7_TA-PROV(2013)0059 Drucksache 17/12783 Nr. A.14 EP P7_TA-PROV(2013)0060 Drucksache 17/13340 Nr. A.23 EP P7_TA-PROV(2013)0090 Drucksache 17/13340 Nr. A.24 EP P7_TA-PROV(2013)0102 247. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 32 Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ZP 15 Beitragsschulden in der Krankenversicherung TOP 63 Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid ZP 16–20 Einkommensteuergesetz - Gleichstellung TOP 65 Finanzierung von Gesundheit und Pflege TOP 64 Globale Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda TOP 67, ZP 21 Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TOP 66 Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL) TOP 68 Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA) Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Marianne Schieder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-

    gen! Wir sprechen heute abschließend über ein für die
    erbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land
    ehr wichtiges Gesetzgebungsvorhaben, nämlich über
    ie Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.





    Marianne Schieder (Schwandorf)



    (A) )


    )(B)

    Sehr erfreulich ist – das möchte ich ausdrücklich be-
    tonen –, dass es gelungen ist, mit der sehr wünschens-
    werten und notwendigen Vollharmonisierung im Bereich
    des Verbraucherschutzes das hohe Niveau des deutschen
    Verbraucherschutzes zu erhalten. Dies wurde uns auch
    von den Experten und Expertinnen in der Anhörung vor
    dem Rechtsausschuss bestätigt.

    Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Er-
    werb von Waren oder Dienstleistungen europaweit ein-
    heitliche Rechte erhalten, europaweit können einheitli-
    che Muster für Widerrufsbelehrungen genutzt werden,
    und die Informationspflichten sind vollständig harmoni-
    siert. Das ist sehr gut für die Kundinnen und Kunden.
    Auch dass Verbraucherverträge, die im Fernabsatz oder
    an der Haustür geschlossen wurden, künftig europaweit
    ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen wi-
    derrufen werden können, ist sehr begrüßenswert.

    Sehr schade aber finde ich es, dass es der Bundes-
    regierung bei ihren Verhandlungen auf europäischer
    Ebene nicht gelungen ist, unser „ewiges“ Widerrufsrecht
    zu erhalten. Jetzt ist es zu spät. Wir müssen die Vorgaben
    der Richtlinie umsetzen, Ausnahmen sind nicht gestattet.
    Das bedeutet, dass das Widerrufsrecht bei unterbliebener
    oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung künftig schon
    nach 12 Monaten und 14 Tagen erlischt.


    (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was?)


    – Ja freilich stimmt das. – Der Gesetzentwurf enthält
    zahlreiche gute Ansätze, aber man könnte ihn noch bes-
    ser machen.


    (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE] und Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Einige Vorschläge der Sachverständigen haben Sie auf-
    gegriffen, und auch die Anregungen des Bundesrates ha-
    ben Sie berücksichtigt. Nachzulesen ist das alles in ei-
    nem Änderungsantrag von circa 120 Seiten, den Sie uns
    immerhin schon 36 Stunden vor der Abstimmung im
    Rechtsausschuss haben zukommen lassen. Ich begrüße
    es sehr, dass damit das Widerrufsrecht jetzt doch für
    Pauschalreisen gilt, die auf sogenannten Kaffeefahrten
    gebucht werden.

    Was man aber noch besser hätte machen können, hat-
    ten Sie in Ihrem Referentenentwurf schon dargelegt,
    jetzt aber wieder herausgenommen und aus den Augen
    verloren. Sie hätten schon noch einmal intensiv über
    eine Anpassung der Regelungen zur Nacherfüllung im
    Verbrauchsgüterkaufrecht nachdenken sollen; denn diese
    Regelung genügt den verbraucherschützenden Vorgaben
    der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vollständig.

    In diesem Zusammenhang sollte im Rahmen der nach
    den Vorgaben des EuGH erforderlichen Neuregelung des
    § 439 BGB wirklich geprüft werden, ob diese Vorschrift
    nicht uneingeschränkt gelten kann, also nicht nur für
    Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für
    Unternehmerinnen und Unternehmer. Das wäre nämlich
    wirklich eine sinnvolle Neuregelung, die vor allen Din-
    gen unseren kleineren und mittleren Unternehmen sehr
    helfen würde.


    (Beifall bei der SPD)


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    (C (D Abschließend möchte ich noch ganz kurz auf unseren irklich sehr guten Änderungsantrag eingehen. Herr ollege Ruppert, Sie müssen irgendetwas verwechselt aben; denn Sie laufen uns hinterher und nicht wir Ihen. (Sören Bartol [SPD]: Da hat er selber gelacht! – Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Na ja!)


    ass die Verbraucherinnen und Verbraucher vor überteu-
    rten Mieten geschützt werden müssen, haben inzwi-
    chen alle erkannt, selbst die Union und, wie ich hoffe,
    uch die FDP. Die Bundeskanzlerin hat dies vor kurzer
    eit auf dem Verbrauchertag erst selbst gefordert. Sie hat
    amit eingestanden, dass wir Sozialdemokraten mit un-
    erer Forderung nach einer Deckelung von exzessiv stei-
    enden Mieten recht haben, dass wir uns damit auf dem
    chtigen Weg befinden. Sie will das Ganze ja überneh-
    en.

    Ich fordere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor
    llen Dingen von Union und FDP, auf:


    (Sören Bartol [SPD], an die CDU/CSU und FDP gewandt: Ihr habt heute die Chance, eurer Kanzlerin zu folgen!)


    timmen Sie heute unserem Änderungsantrag zu, und
    chaffen Sie wirklichen Verbraucherschutz für die Men-
    chen in diesem Land!

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege
arco Wanderwitz.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marco Wanderwitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    icht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern
    uch kleine und mittlere Unternehmen begegnen dem
    renzüberschreitenden Warenverkehr, speziell im Inter-
    et, häufig mit einer gewissen Skepsis: Man hat es mit
    nderen Sprachen zu tun. Vor allen Dingen hat man es
    it unterschiedlichen nationalen Rechtssystemen der
    eteiligten zu tun.

    Die EU-Verbraucherrechterichtlinie, deren nationale
    msetzung in ein deutsches Gesetz wir heute hier be-

    chließen, wird das Vertrauen in den europäischen Bin-
    enmarkt an dieser Stelle entscheidend stärken. Durch
    ie Vereinheitlichung der Rechte in den Mitgliedstaaten
    chaffen wir einen rechtssicheren Raum, der Vorausset-
    ung für das Funktionieren des europäischen Binnen-
    arktes ist. Geregelt werden dabei Bereiche mit einem

    uropäischen Mehrwert, also insbesondere der Erwerb
    on Waren und Dienstleistungen im Fernabsatz und au-
    erhalb von Geschäftsräumen. Hier gibt es klare grenz-
    berschreitende Bezüge, die eine europäische Regelung
    innvoll machen.





    Marco Wanderwitz


    (A) )


    )(B)

    Auf Drängen der Bundesregierung in Brüssel wurde
    eine Regelung gegen Kostenfallen im elektronischen
    Geschäftsverkehr in die im Dezember in Kraft getretene
    Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen. Nach der so-
    genannten Schaltflächenlösung kommt ein im Internet
    geschlossener Vertrag nur dann zustande – darüber ha-
    ben wir hier im Haus schon intensiv debattiert –, wenn
    dem Verbraucher alle wesentlichen Informationen ver-
    ständlich zur Verfügung gestellt werden, bevor er einen
    unmissverständlich als zahlungspflichtige Bestellung
    ausgewiesenen Button, eine Schaltfläche, anklickt.

    Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs, weil es
    an dieser Stelle so viel Missbrauch gab, haben wir diese
    Regelung auch bereits im August vergangenen Jahres,
    also vorauseilend und vorzeitig, in nationales Recht um-
    gesetzt. Bereits vier Wochen nach dem Inkrafttreten hat
    der Verbraucherzentrale Bundesverband der neuen Re-
    gelung eine große Wirkkraft attestiert. Von 109 über-
    prüften Internetseiten, die in der Vergangenheit den Ver-
    braucherinnen und Verbrauchern wegen verschleierter
    Preisangaben viel Ärger bereitet haben, waren laut vzbv
    92 Prozent nicht mehr aufrufbar, oder eine Anmeldung
    war nicht mehr möglich. Das ist ein erfreuliches Zeichen
    und bestätigt die Wirksamkeit unserer gesetzgeberischen
    Lösungen an diesem Punkt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Mit den weiteren heute zu beschließenden Regelun-
    gen geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern
    im Hinblick auf Informationen, Lieferbedingungen und
    Widerrufsrecht zusätzliche Rechte in die Hand. Insbe-
    sondere bei Einkäufen in Internetshops im EU-Ausland
    gelten künftig grundsätzlich dieselben Informations- und
    Widerrufsrechte wie bei Einkäufen in deutschen Inter-
    netshops. Das gilt natürlich, wenn es die anderen EU-
    Länder umsetzen, jeweils auch für die Bürger dieser
    Länder.

    Die Frist, innerhalb derer Verbraucher im Fernabsatz
    oder an der Haustür geschlossene Verträge ohne Angabe
    von Gründen widerrufen können, wird europaweit ein-
    heitlich auf 14 Tage festgelegt. Bisher war eine Schutz-
    frist von 7 Tagen vorgesehen, und die allermeisten EU-
    Länder haben sich auch nur an diese Frist gehalten. Das
    ist also ein deutliches Mehr an Verbraucherschutz.

    Das bislang – Kollegin Schieder hat es angesprochen –
    unbegrenzte Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht
    ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung erlischt künftig
    nach einem Jahr und 14 Tagen. Diese etwas atypische
    Frist ergibt sich dadurch, dass man die Jahresfrist nach
    Ablauf der 14 Tage beginnen lässt. Dieser Punkt kommt
    im Ergebnis sowohl den Unternehmen als auch den Ver-
    braucherinnen und Verbrauchern zugute, weil Rechts-
    sicherheit geschaffen wird. Missbrauch, den es an dieser
    Stelle bisher gibt, ist künftig ausgeschlossen. Man kann
    also künftig nicht mehr nach Jahren mit Hinweis darauf,
    dass eine Belehrung unterblieben ist, die Rückabwick-
    lung eines Kaufes fordern. Die dadurch entstehenden
    Kosten würden letztlich auf alle anderen Verbraucherin-
    nen und Verbraucher umgelegt.

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    (C (D Um eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu ermögchen, haben wir Musterwiderrufsbelehrungen in unsen Gesetzentwurf integriert, wie wir das auch schon an nderen Stellen im BGB getan haben. Das machen wir erstärkt, um unmittelbar mit dem Gesetz Rechtssichereit zu bieten, statt es der Rechtsprechung zu überlassen, as entsprechend auszuformulieren. Ferner werden künftig die Informationen vereinheitcht, die ein Unternehmer dem Verbraucher vor Abchluss eines Fernabsatzvertrages oder Haustürgeschäfs unaufgefordert zur Verfügung zu stellen hat. Sie sind Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Danträger zu geben oder bei Fernabsatzverträgen entspre hend nach Vertragsabschluss zu bestätigen. Wir haben abei eine Bagatellklausel eingeführt: Bei sofort durcheführten Reparaturen oder Wartungsarbeiten, sofern der esuch bestellt war – wenn beispielsweise ein Hausaltsgerät kaputt gegangen ist –, haben wir die Anfordengen an die Informationspflichten erleichtert. Ich enke, das ist sachgerecht. Ebenfalls ein wichtiger Punkt – ich glaube, einer der ichtigsten dieses Gesetzentwurfs –: Wenn ein Unterehmer im Internet Voreinstellungen wählt, die der Verraucher erst ablehnen muss, um eine Vereinbarung über usatzleistungen zu vermeiden, wenn beispielsweise ein ästchen vorangekreuzt ist, mit dem man bei Buchung iner Reiseleistung gleichzeitig eine Reisekostenrückittsversicherung erwirbt – diese Regelung ist künftig nzulässig. Wenn ein Kästchen vorangekreuzt ist, ist der ertrag an dieser Stelle unwirksam. Künftig muss ein ästchen aktiv angekreuzt werden. Ich glaube, das ist in weiterer wichtiger Punkt für mehr Verbraucherschutz Internet. Die Verbraucherrechterichtlinie folgt dem Prinzip der mfassenden Vollharmonisierung. Das heißt, es gibt weig Abweichungsmöglichkeiten. Wir haben künftig eien möglichst einheitlichen rechtlichen Rahmen in Eupa. Gleichwohl konnten wir einige Öffnungsklauseln orab in Brüssel durchsetzen, die insofern wichtig sind, ls dass die Richtlinie in einigen Punkten unterhalb uneres hohen deutschen Verbraucherschutzrechtsniveaus egt. Wir können jetzt durch die Öffnungsklauseln, die ir in einigen Punkten aufgenommen haben, über die ollharmonisierte Richtlinie hinausgehen, sodass es in einem Punkt zu einem Schleifen hoher deutscher Verraucherschutzstandards kommt. Ein kleiner Teil dieses Gesetzentwurfs befasst sich in er Tat – möglicherweise ist das der Punkt, liebe Kolleinnen und Kollegen der SPD, an dem Sie Ihren Ändengsantrag andocken – mit Mieten. Wir haben im Zuge ieses Vorhabens eine Änderung des Gesetzes zur Regeng der Wohnungsvermittlung vorgenommen. Der bergang der Gesetzgebungskompetenz für die soziale ohnraumförderung auf die Länder machte eine Klar tellung, sozusagen eine redaktionelle Gesetzgebung, ötig, dass künftig einem Wohnungsvermittler auch geen den Mieter einer durch Landesrecht aus öffentlichen aushalten geförderten Wohnung kein Anspruch auf ahlung eines Vermittlungshonorars zusteht. Wie ge Marco Wanderwitz )





    (A) )

    sagt, im Grunde genommen handelt es sich um eine re-
    daktionelle Gesetzgebung.


    (Sören Bartol [SPD]: Ihr könnt ja unserem Änderungsantrag einfach zustimmen! Ganz einfach!)


    Weder in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs
    hier im Haus noch im gesamten parlamentarischen Ver-
    fahren, insbesondere nicht in der Anhörung, die wir
    durchgeführt haben, hat das von Ihnen nun auf den letz-
    ten Metern des Gesetzgebungsverfahrens eingeführte
    Thema irgendeine Rolle gespielt.


    (Sören Bartol [SPD]: Aber wenn die Kanzlerin das so spät merkt! – Ulrich Kelber [SPD]: Jetzt haben Sie drei Tage nachgedacht, wie Sie den Antrag ablehnen, kommen aber auf so was Banales!)


    Heute steht der Entwurf eines Gesetzes zur Umset-
    zung der Verbraucherrechterichtlinie auf der Tagesord-
    nung. Das Thema, dem sich Ihr Änderungsantrag wid-
    met, ist in der Tat ein wichtiges rechtspolitisches und
    gesellschaftspolitisches Thema, allerdings ungeeignet
    für parlamentarische Schnellschüsse.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD)


    Es bedarf intensiver Abwägungen der Eigentümer- und
    Mieterrechte und auch der Auswirkungen auf den Woh-
    nungsbau.


    (Sören Bartol [SPD]: Ihr habt doch gerade ein Gesetz beschlossen, wo genau das Gegenteil drinsteht! Einfach mal bei der Kanzlerin anrufen! – Gegenruf des Abg. Michael GrosseBrömer [CDU/CSU]: Jeden Freitag dasselbe!)


    Ihr heutiges Vorgehen ist auf die schnelle populisti-
    sche Schlagzeile ausgerichtet. Es ist ein schlichtweg un-
    parlamentarisches Verhalten. Wenn wir in letzter Minute
    irgendetwas in einem Gesetzentwurf nachschieben wol-
    len, ist das genau der Punkt, den Sie kritisieren. Wir
    bringen heute ein für die Verbraucherinnen und Verbrau-
    cher gutes Gesetz auf den Weg. Ich finde es sehr bedau-
    erlich, dass Sie mit Ihrem Verhalten diesem Gesetz nicht
    den nötigen Rahmen geben; vielmehr versuchen Sie im
    Grunde genommen, es zu diskreditieren. Das finde ich
    sehr bedauerlich.


    (Ulrich Kelber [SPD]: Sie sind auch bedauerlich!)


    Wir werden das von Ihnen eingebrachte Thema natürlich
    debattieren; wir werden aber keine Schnellschüsse pro-
    duzieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Sören Bartol [SPD]: Wann denn? 2030, oder wann? Ihr habt genau das Gegenteil beschlossen! Die Kanzlerin hat wiederum das Gegenteil beschlossen! Ihr könnt nur Fukushima, echt!)


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    (C (D Jetzt hat die Kollegin Karin Binder das Wort für die raktion Die Linke. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! eine Damen und Herren! Mit der Umsetzung der ichtlinie für einen besseren Verbraucherschutz bleibt ie Bundesregierung deutlich hinter ihren Möglichkeiten urück. Einige Chancen wurden genutzt, viele andere ider vertan. Ihre Art der Umsetzung dieser EU-Richtliie ist symptomatisch dafür, wie die Bundesregierung it dem Thema Verbraucherschutz umgeht: halbherzig nd ohne großes Interesse an den Belangen der Verbrauher. Positiv zu vermerken ist: Die Widerrufsfrist bei Verägen, die im Fernabsatz oder an der Haustür geschlosen werden, wurde von 7 auf 14 Tage erhöht. Auch eiige Informationsrechte für Verbraucherinnen und erbraucher wurden verbessert. Auch nichtentgeltliche erträge, wie sie beispielsweise beim Handel von Daten ntstehen können, werden von diesem Gesetz erfasst. as sind alles kleine Schritte in die richtige Richtung. Negativ zu verbuchen ist: In vielen Bereichen klaffen ücken, vor allem beim Mietrecht. Sie hätten die Umsetung dieser Richtlinie nutzen können, um endlich mehr r die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu tun. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)