Plenarprotokoll 17/246
setz – Erinnern an die Opfer von Ver-
Inhaltsverzeichnis
treibung
(Drucksache 17/13883) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Bundesver-
triebenengesetzes
(Drucksachen 17/10511, 17/13937) . . . . .
d) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung über die
Maßnahmen zur Förderung der Kul-
turarbeit gemäß § 96 des Bundesver-
triebenengesetzes in den Jahren 2011
und 2012
(Drucksache 17/13777) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . .
Tagesordnungspunkt 8:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Bärbel Höhn, Dr. Hermann E. Ott, Hans-
Josef Fell, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Festlegung nationaler Klimaschutz-
ziele und zur Förderung des Klima-
schutzes (Klimaschutzgesetz)
(Drucksache 17/13757) . . . . . . . . . . . . . .
31262 C
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Deutscher B
Stenografisch
246. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
I n h a l
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Hans-Christian Ströbele und Helga
Daub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 18 d,
23, 25, 52 und 62 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 7:
a) Abgabe einer Regierungserklärung durch
den Bundesminister des Innern: Gelebte
nationale Solidarität – 60 Jahre Bun-
desvertriebenengesetz . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP: 60 Jahre Bundesvertriebenenge-
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Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
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undestag
er Bericht
ung
en 13. Juni 2013
t :
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . .
atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
emet Kilic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31268 B
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b) Antrag der Abgeordneten Angelika Graf
(Rosenheim), Wolfgang Gunkel, Ullrich
Meßmer, weiterer Abgeordneter und der
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
Fraktion der SPD: Klimawandel gefähr-
det Menschenrechte
(Drucksache 17/13755) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn,
Dr. Hermann E. Ott, Hans-Josef Fell, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Emis-
sionshandel stärken – Überschüssige
Zertifikate vom Markt nehmen
(Drucksache 17/13907) . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Frank Schwabe,
Ulrich Kelber, Dirk Becker, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion der SPD so-
wie der Abgeordneten Bärbel Höhn,
Dr. Hermann E. Ott, Oliver Krischer, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erfolgrei-
cher Klimaschutz braucht neue Maß-
nahmen
(Drucksache 17/13758) . . . . . . . . . . . . . . .
e) Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel
Kofler, Dr. Sascha Raabe, Dr. h. c. Gernot
Erler, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Erneuerbare Ener-
gien und Energieeffizienz in Entwick-
lungsländern
(Drucksache 17/13884) . . . . . . . . . . . . . . .
f) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
neten Winfried Hermann, Dr. Anton
Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Strategie für Kli-
maschutz im Verkehr vorlegen
(Drucksachen 17/4040, 17/7010) . . . . . . .
g) Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel
Kofler, Ulrich Kelber, Dirk Becker, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD sowie der Abgeordneten
Dr. Hermann E. Ott, Thilo Hoppe, Ute
Koczy, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Bangladesch bei der Bewältigung des
Klimawandels unterstützen
(Drucksache 17/12848) . . . . . . . . . . . . . . .
h) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
geordneten Frank Schwabe, Ulrich
Kelber, Dirk Becker, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott, Bärbel
Höhn, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Klimakonferenz Doha –
Kein internationaler Erfolg ohne natio-
nale Vorreiter
(Drucksachen 17/11651, 17/12743) . . . . .
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31285 D
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zu dem An-
trag der Abgeordneten Waltraud Wolff
(Wolmirstedt), Dr. Wilhelm Priesmeier,
Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Herausforderung
Klimawandel – Landwirtschaft 2050
(Drucksachen 17/1575, 17/4888 Buch-
stabe a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dirk Becker, Ulrich Kelber, Gerd
Bollmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Biomethan im Ver-
kehrssektor fördern
(Drucksachen 17/3651, 17/8414) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
geordneten Frank Schwabe, Ulrich
Kelber, Dirk Becker, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD: Ein natio-
nales Klimaschutzgesetz – Verbindlich-
keit stärken, Verlässlichkeit schaffen,
der Vorreiterrolle gerecht werden
(Drucksachen 17/3172, 17/13850) . . . . . .
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
geordneten Frank Schwabe, Dirk Becker,
Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Nach Cancún –
Europäische Union muss ihr Klima-
schutzziel anheben
(Drucksachen 17/5231, 17/13824) . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
neten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Mit ambitionierten Ver-
brauchsgrenzwerten die Ölabhängig-
keit verringern
(Drucksachen 17/10108, 17/11846) . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Hermann E. Ott, Kerstin Müller
(Köln), Hans-Josef Fell, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue
Initiative für transatlantische Ko-
operation in der Klima- und Ener-
giepolitik
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 III
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Hermann E. Ott, Viola von
Cramon-Taubadel, Hans-Josef Fell,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
China als wichtiger Partner im Kli-
maschutz
(Drucksachen 17/7356, 17/7481, 17/13930)
o) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
neten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Energetische Quartierssa-
nierung sozialgerecht voranbringen
(Drucksachen 17/11205, 17/13827) . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
ordneten Cornelia Behm, Friedrich
Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Grünlanderhalt ist Klimaschutz
(Drucksachen 17/11028, 17/13148) . . . . . . . .
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . .
Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
Peter Altmaier, Bundesminister
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
hristian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 69:
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Suche und Auswahl eines Stand-
ortes für ein Endlager für Wärme
entwickelnde radioaktive Abfälle und
zur Änderung anderer Gesetze (Stand-
ortauswahlgesetz – StandAG)
(Drucksachen 17/13833, 17/13926) . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Vertrag vom 2. April 2013
über den Waffenhandel
(Drucksache 17/13834) . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz
(Herborn), Kerstin Andreae, Sven-
Christian Kindler, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Bundesvermögen transpa-
rent bilanzieren
(Drucksache 17/13759) . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Bettina
Herlitzius, Agnes Krumwiede, Daniela
Wagner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Stärkung von Baukultur und Denkmal-
schutz
(Drucksache 17/13914) . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch,
Dorothea Steiner, Ingrid Hönlinger, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geplanten
Verschleiß stoppen und die Langlebig-
keit von Produkten sichern
(Drucksache 17/13917) . . . . . . . . . . . . . .
Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie
Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton
Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Straßen- und Schienenlärm wirksam
reduzieren
(Drucksache 17/13915) . . . . . . . . . . . . . .
) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung ge-
mäß § 56 a GO-BT: Technikfolgenab-
schätzung (TA) – Regenerative
Energieträger zur Sicherung der
Grundlast in der Stromversorgung
(Drucksache 17/10579) . . . . . . . . . . . . . .
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IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
Zusatztagesordnungspunkt 3:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Verbesserung der Bekämpfung von
Steuerstraftaten
(Drucksache 17/13664) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Jens Spahn,
Stefanie Vogelsang, Michael Grosse-
Brömer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
ordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Marlies
Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD sowie der Abgeordneten Heinz
Lanfermann, Gabriele Molitor, Rainer
Brüderle, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler,
Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE sowie der
Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth
Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: System der Or-
gantransplantation in Deutschland
nachhaltig stärken: Konsequenzen aus
den Manipulationen an Patientendaten
in deutschen Transplantationskliniken
(Drucksache 17/13897) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 70:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Ab-
kommens vom 20. März 1995 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über die Erhaltung
der Grenzbrücken im Zuge der deut-
schen Bundesfernstraßen und der pol-
nischen Landesstraßen an der deutsch-
polnischen Grenze
(Drucksachen 17/13418, 17/13779) . . . . .
b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 13. Januar 2013
über die Vorrechte und Immunitäten
der Internationalen Organisation für
erneuerbare Energien
(Drucksachen 17/13416, 17/13828) . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm
Priesmeier, Elvira Drobinski-Weiß, Petra
Crone, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Grünland effektiv
schützen
(Drucksache 17/13895) . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Volker Beck
(Köln), Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, wei-
e
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31312 B
31312 B
31312 D
31313 A
31313 B
terer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transna-
tionale Unternehmen für Menschen-
rechtsverletzungen zur Rechenschaft
ziehen
(Drucksache 17/13916) . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
neten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ökologische Baustoffe –
Klima schützen, Energie sparen und
Ölabhängigkeit reduzieren
(Drucksachen 17/11380, 17/12592) . . . . .
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Bärbel Bas, Johannes Pflug, Michael
Groß, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Duisburger Hafen
muss in öffentlicher Hand bleiben
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
Lötzer, Dr. Barbara Höll, Sahra
Wagenknecht, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Duis-
burger Hafen AG in öffentlichem
Eigentum erhalten
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr.
Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Keine Privatisie-
rung des Duisburger Hafens
(Drucksachen 17/8140, 17/8349, 17/8583,
17/12921) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
neten Bettina Herlitzius, Dr. Valerie
Wilms, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Hinterlandan-
bindung der ZARA-Häfen verbessern
(Drucksachen 17/12194, 17/13151) . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zu dem An-
trag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Markus Kurth, Thilo Hoppe, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Men-
schen mit Behinderungen in der
deutschen Entwicklungszusammenar-
beit sichern und Inklusion weltweit er-
möglichen
(Drucksachen 17/12844, 17/13365) . . . . .
31313 B
31313 C
31313 C
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 V
i) Beschlussempfehlung und Bericht des
Verteidigungsausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Omid Nouripour,
Memet Kilic, Volker Beck (Köln), weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesell-
schaftliche Vielfalt in der Bundeswehr
anerkennen
(Drucksachen 17/13095, 17/13621) . . . . .
j) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Matthias
W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina
Bunge, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Wiedereingliede-
rung fördern – Gefangene in die Ren-
ten-, Kranken- und Pflegeversicherung
einbeziehen
(Drucksachen 17/13103, 17/13806) . . . . .
k) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
Bundesregierung: Verordnung zur Ände-
rung der Vorschriften über elektroma-
gnetische Felder und das telekommuni-
kationsrechtliche Nachweisverfahren
(Drucksachen 17/13421, 17/13580 Nr. 2.1,
17/13835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
l) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
gie zu der Verordnung der Bundesregie-
rung: Sechsundneunzigste Verordnung
zur Änderung der Außenwirtschafts-
verordnung
(Drucksachen 17/13422, 17/13580 Nr. 2.2,
17/13792) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
m)–v)
Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 598, 599, 600, 601, 602, 603, 604,
605, 606 und 607 zu Petitionen
(Drucksachen 17/13738, 17/13739, 17/13740,
17/13741, 17/13742, 17/13743, 17/13744,
17/13745, 17/13746, 17/13747) . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haus-
haltsausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-
Joachim Hacker, Rainer Arnold, Dr. Hans-
Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Konversion gestal-
ten – Kommunen stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela
Wagner, Bettina Herlitzius, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
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31315 A
31315 B
31314 B
NEN: Konversion – Zwischen Verwer-
tungsdruck und nachhaltigen Konzep-
ten
rucksachen 17/9060, 17/9405, 17/10001)
usatztagesordnungspunkt 5:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
er SPD: Haltung der Bundesregierung zu
länen des CSU-Vorsitzenden Horst
eehofer zur Einführung einer Pkw-Maut
ur für Ausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . .
abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
liver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
arl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
aniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 9:
ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antisemi-
smus entschlossen bekämpfen, jüdisches
eben in Deutschland weiterhin nachhaltig
rdern
rucksache 17/13885) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
erstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
r. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . .
31316 B
31316 D
31317 A
31318 A
31319 C
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31333 C
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31335 A
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31343 B
31344 B
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 10:
Beratung der Antwort der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten
Dr. Rolf Mützenich, Dr. Hans-Peter Bartels,
Rainer Arnold, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Haltung der Bundesre-
gierung zum Erwerb und Einsatz von
Kampfdrohnen
(Drucksachen 17/11102, 17/13655) . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Missbilligung der Amtsführung von Bun-
desminister de Maizière
(Drucksache 17/13899) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Rainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .
Rainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 11:
– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der interna-
tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo
auf der Grundlage der Resolution 1244
(1999) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
Militärisch-Technischen Abkommens
zwischen der internationalen Sicher-
heitspräsenz (KFOR) und den Regie-
–
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31344 C
31345 C
31346 D
31346 D
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31348 A
31350 C
31352 B
31354 A
31354 C
31354 D
31355 B
31357 B
31358 C
31361 A
31361 D
rungen der Bundesrepublik Jugosla-
wien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999
(Drucksachen 17/13661, 17/13955) . . . . .
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/13956) . . . . . . . . . . . . . .
r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. h. c. Susanne Kastner (SPD) . . . . . . . . . .
eter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 12:
) Beratung der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Große Anfrage der Abgeord-
neten Cornelia Möhring, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion DIE LINKE: Hilfe
und Unterstützung für alle Opfer von
häuslicher Gewalt nach dem Gewalt-
schutzgesetz
(Drucksachen 17/5069, 17/6685) . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
neten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Katja
Dörner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Effektive Unterstützung und Schutz bei
Gewalt gegen Frauen gewährleisten
(Drucksachen 17/12850, 17/13960) . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Petra Crone, Petra Ernstberger, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Frauenhäuser ausreichend zur
Verfügung stellen und deren Finan-
zierung sichern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Monika Lazar, Ekin Deligöz, Josef
Philip Winkler, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Grundrechte schützen –
Frauenhäuser sichern
31364 B
31364 C
31364 D
31366 B
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31372 B
31372 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 VII
(Drucksachen 17/1409, 17/259, 17/2070
Buchstaben a und c) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . .
Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 13:
Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Tourismuspolitischer Bericht der Bundes-
regierung – 17. Legislaturperiode –
(Drucksache 17/13674) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 14:
a) Antrag der Abgeordneten Ulrich Kelber,
Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Die digitale Welt verbraucher-
freundlich gestalten
(Drucksache 17/13886) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Gerold Reichenbach, Gabriele
Fograscher, Petra Ernstberger, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Konstantin
von Notz, Volker Beck (Köln), Ingrid
Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Unabhängigkeit der Stiftung Daten-
schutz sicherstellen
(Drucksachen 17/11825, 17/13938) . . . . .
Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
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31395 C
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r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 15:
) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zum Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Übertra-
gung besonderer Aufgaben im Zu-
sammenhang mit der Aufsicht über
Kreditinstitute auf die Europäische
Zentralbank
(Drucksachen 17/13470, 17/13961) . .
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zum Vorschlag
für eine Verordnung des Rates zur
Übertragung besonderer Aufgaben
im Zusammenhang mit der Aufsicht
über Kreditinstitute auf die Euro-
päische Zentralbank
(Drucksachen 17/13829, 17/13901,
17/13961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses zu dem Antrag der Abge-
ordneten Peer Steinbrück, Joachim Poß,
Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion der SPD sowie der
Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin
Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Ein neuer An-
lauf zur Bändigung der Finanzmärkte –
Für eine starke europäische Banken-
union zur Beendigung der Staatshaf-
tung bei Bankenkrisen
(Drucksachen 17/11878, 17/13961) . . . . .
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 7:
ntrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick,
riska Hinz (Herborn), Manuel Sarrazin, wei-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN: zu den angekündig-
n Vorschlägen der EU-Kommission zur
ankenrestrukturierung und -abwicklung –
ier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
31397 D
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VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes – Bankenunion be-
schleunigen statt bremsen – Über eine Ab-
wicklungskompetenz der Europäischen
Kommission die Haftung der Steuerzahler
beenden
(Drucksache 17/13908) . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin,
Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vor-
schlag für eine Verordnung zur Übertra-
gung besonderer Aufgaben im Zusammen-
hang mit der Aufsicht über Kreditinstitute
auf die Europäische Zentralbank (SSM-
Verordnung) in der Fassung vom 16. April
2013 – Ratsdok. 7776/1/13 REV 1 –
hier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes – Kontrollrechte des
Europäischen Parlaments bei EZB-Ban-
kenaufsicht stärken
(Drucksache 17/13909) . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin,
Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vor-
schlag für eine Verordnung zur Übertra-
gung besonderer Aufgaben im Zusammen-
hang mit der Aufsicht über Kreditinstitute
auf die Europäische Zentralbank (SSM-
Verordnung) in der Fassung vom 16. April
2013 – Ratskok. 7776/1/13 REV 1 –
hier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes – SSM-Verordnung zu-
stimmen, keine innerstaatliche Präjudiz-
wirkung schaffen
(Drucksache 17/13910) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
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31411 C
erhard Drexler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . .
rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 16:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Familie, Senioren, Frauen und
ugend
zu dem Antrag der Abgeordneten Christel
Humme, Caren Marks, Willi Brase, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Gleichstellung – Fortschritt –
Jetzt – Durch eine konsistente Gleich-
stellungspolitik
zu dem Antrag der Abgeordneten Renate
Künast, Ekin Deligöz, Kerstin Andreae,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleich-
stellung von Frauen und Männern im
Lebensverlauf durchsetzen
rucksachen 17/12487, 17/12497, 17/13367)
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 10:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Kultur und Medien zu dem An-
ag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aa-
hen), Siegmund Ehrmann, Angelika Krüger-
eißner, weiterer Abgeordneter und der Frak-
on der SPD: Für die tatsächliche Gleich-
tellung von Frauen und Männern auch im
unst-, Kultur- und Medienbereich
rucksachen 17/13478, 17/13954) . . . . . . . .
Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 11:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Kultur und Medien zu dem An-
ag der Abgeordneten Agnes Krumwiede,
onika Lazar, Krista Sager, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN: Grundlagen für Gleichstellung
Kulturbetrieb schaffen
rucksachen 17/6130, 17/10880) . . . . . . . . .
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 IX
Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 12:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einver-
nehmensherstellung von Bundestag und
Bundesregierung zum Antrag der Repu-
blik Lettland, der dritten Stufe der Euro-
päischen Wirtschafts- und Währungsunion
beizutreten und den Euro als Umlaufwäh-
rung einzuführen – hier: Stellungnahme
des Deutschen Bundestages nach Artikel 23
Absatz 3 GG in Verbindung mit § 9 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union
(Drucksache 17/13887) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 18:
a) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole
Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion DIE
LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Änderung des Urheber-
rechtsgesetzes – Digitalisierung vergrif-
fener und verwaister Werke
(Drucksachen 17/4661, 17/13946) . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Wissen-
schaftliche Urheberinnen und Urheber
stärken – Unabdingbares Zweitveröf-
fentlichungsrecht einführen
(Drucksachen 17/5479, 17/13946) . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Dr. Petra Sitte, Halina
Wawzyniak, Agnes Alpers, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Die Chance der Digitalisierung erschlie-
ßen – Urheberrecht umfassend moder-
nisieren
(Drucksachen 17/6341, 17/13942) . . . . . .
e) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina
Wawzyniak, Jan Korte, weiteren Abgeord-
f)
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neten und der Fraktion DIE LINKE einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Ermöglichung der privaten Weiterver-
äußerung unkörperlicher Werkexem-
plare
(Drucksachen 17/8377, 17/13943) . . . . . .
Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Lukrezia
Jochimsen, Jan Korte, weiteren Abgeord-
neten und der Fraktion DIE LINKE einge-
brachten Entwurfs eines Zweiten Geset-
zes zur Stärkung der vertraglichen
Stellung von Urhebern und ausübenden
Künstlern
(Drucksachen 17/11040, 17/13949) . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Tabea Rößner, Jerzy Montag,
Agnes Krumwiede, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Verhandlung auf Augenhöhe –
Das Urhebervertragsrecht reformieren
(Drucksachen 17/12625, 17/13949) . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 17:
weite und dritte Beratung des von den Frak-
onen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
urfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung
es Europawahlgesetzes
rucksachen 17/13705, 17/13935) . . . . . . . .
einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . .
r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 20:
) – Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Brigitte Pothmer,
Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt,
weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Einrichtung eines Sozialen Ar-
beitsmarktes
(Drucksachen 17/11076, 17/13321) . .
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/13344) . . . . . . . . . . . .
31428 D
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31429 A
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31436 C
31437 C
31437 D
X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Katja Mast, Anette Kramme, Petra
Ernstberger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Sozialen
Arbeitsmarkt dauerhaft über Pas-
siv-Aktiv-Transfer ermöglichen –
Teilhabe für alle durch sozialver-
sicherungspflichtige Beschäftigung
im allgemeinen Arbeitsmarkt
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE: Ein-
stieg in gute öffentlich geförderte
Beschäftigung beginnen
(Drucksachen 17/11199, 17/12377, 17/13321)
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Katrin
Kunert, Katja Kipping, Sabine
Zimmermann, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Wirksamkeit
der Arbeit der Beiräte bei den Jobcen-
tern erhöhen
(Drucksachen 17/7844, 17/13807) . . . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Einführung einer Partner-
schaftsgesellschaft mit beschränkter Be-
rufshaftung und zur Änderung des Berufs-
rechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
(Drucksachen 17/10487, 17/13944) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 21:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes über die Förderung
Deutscher Auslandsschulen (Auslands-
schulgesetz – ASchulG)
(Drucksachen 17/13058, 17/13618, 17/13957)
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/13958) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 31:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der
Fraktion der SPD: Eine gesetzliche Ober-
b
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31437 D
31438 A
31438 C
31439 A
31439 A
grenze für verbrauchergerechte Dispo-
sitionszinsen
(Drucksachen 17/10988 (neu), 17/13778)
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Caren Lay, Dr. Axel Troost,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion DIE LINKE: Be-
grenzung der Zinssätze für Dispo-
sitions- und Überziehungskredite
(Drucksachen 17/10855, 17/13950) . . . . .
arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
go Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
icole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 22:
ntrag der Abgeordneten Michael Stübgen,
ichael Grosse-Brömer, Stefan Müller (Er-
ngen), weiterer Abgeordneter und der Frak-
on der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
oachim Spatz, Gabriele Molitor, Rainer
rüderle und der Fraktion der FDP: Politi-
che Mechanismen zum Schutz europäi-
her Grundwerte etablieren – Rechtsstaats-
itiative konsequent vorantreiben
rucksache 17/13888) . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 33:
weite und dritte Beratung des von der Frak-
on der SPD eingebrachten Entwurfs eines
esetzes zur Änderung des Gesetzes über
ie Ruhebezüge des Bundespräsidenten
rucksachen 17/11593, 17/13939) . . . . . . . .
elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ichael Hartmann (Wackernheim)
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
rank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 24:
eschlussempfehlung und Bericht des Sport-
usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
laus Riegert, Eberhard Gienger, Stephan
ayer (Altötting), weiterer Abgeordneter und
er Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
rdneten Serkan Tören, Joachim Günther
lauen), Dr. Lutz Knopek, weiterer Abgeord-
31439 B
31439 C
31439 C
31440 B
31441 A
31441 C
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31443 B
31443 B
31444 A
31445 A
31445 D
31446 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XI
neter und der Fraktion der FDP: Integration
von Menschen mit Migrationshintergrund
im und durch den Sport nachhaltig stärken
(Drucksachen 17/13479, 17/13928) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
ordneten Karin Binder, Johanna Voß,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Die Ursachen
der Vernichtung und Verschwendung von
Lebensmitteln wirksam bekämpfen
(Drucksachen 17/10989, 17/12153) . . . . . . . .
Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . .
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 26:
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Förderung des elek-
tronischen Rechtsverkehrs mit den Ge-
richten
(Drucksachen 17/12634, 17/13948) . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs in der Justiz
(Drucksachen 17/11691, 17/13948) . . . . .
Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 29:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Jerzy Montag, Nicole Maisch, Volker Beck
(Köln), weiteren Abgeordneten und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes über die
Einführung von Gruppenverfahren
(Drucksache 17/13756) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . .
Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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31451 C
31452 C
31452 C
31452 D
31454 B
31454 C
31456 A
31456 C
31457 C
31458 C
agesordnungspunkt 28:
nterrichtung durch die Bundesregierung:
ationaler Aktionsplan zur nachhaltigen
nwendung von Pflanzenschutzmitteln
rucksache 17/13076) . . . . . . . . . . . . . . . . .
lois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .
lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . .
arald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 40:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
ag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette
ramme, Hubertus Heil (Peine), weiterer Ab-
eordneter und der Fraktion der SPD: Neue
hancen für Menschen mit Migrationshin-
rgrund am Arbeitsmarkt
rucksachen 17/9974, 17/13927) . . . . . . . . .
eike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
emet Kilic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 30:
ntrag der Abgeordneten Axel Knoerig,
r. Philipp Murmann, Dr. Heinz Riesenhuber,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
DU/CSU sowie der Abgeordneten
r. Martin Neumann (Lausitz), Dr. Peter
öhlinger, Patrick Meinhardt, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion der FDP: Industrie
.0 – Forschung, Entwicklung und Bildung
r die Digitalisierung der Industriepro-
uktion
rucksache 17/13889) . . . . . . . . . . . . . . . . .
xel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
adine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . .
ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .
r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
r. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31460 A
31460 A
31461 B
31462 A
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31468 B
31469 B
31470 A
31471 B
31472 B
31472 C
31473 C
31474 C
31475 D
31476 C
31477 C
XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
Tagesordnungspunkt 42:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie zu
dem Antrag der Abgeordneten Rolf
Hempelmann, Dr. Sascha Raabe, Wolfgang
Tiefensee, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Transparenz in den Zah-
lungsflüssen im Rohstoffbereich und keine
Nutzung von Konfliktmineralien
(Drucksachen 17/11876, 17/12881) . . . . . . . .
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Todtenhausen (FDP) . . . . . . . . . . .
Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 35:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Entschließungsantrag der Abge-
ordneten Frank Heinrich, Dr. Matthias
Zimmer, Peter Weiß (Emmendingen), wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Dr. Heinrich L. Kolb, Sebastian Blumenthal,
Heinz Golombeck, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP: zu der Unter-
richtung durch die Bundesregierung –
Lebenslagen in Deutschland – Vierter
Armuts- und Reichtumsbericht
– zu dem Antrag der Abgeordneten Hilde
Mattheis, Gabriele Lösekrug-Möller,
Anette Kramme, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Die notwendi-
gen politischen Konsequenzen aus der
Armuts- und Reichtumsberichterstat-
tung ziehen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Katja
Kipping, Diana Golze, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Verschleierung
verhindern – Berichterstattung über
Armut und Reichtum auf eine unab-
hängige Kommission übertragen
(Drucksachen 17/13250, 17/12650, 17/13102,
17/12709, 17/13826) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 13:
Antrag der Abgeordneten Markus Kurth,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der
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31479 C
31480 C
31481 B
31482 A
31483 A
raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ar-
uts- und Reichtumsberichterstattung
erbessern – Lebenslagen umfassend abbil-
en
rucksache 17/13911) . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . .
abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . .
atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . .
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 34:
weite und dritte Beratung des von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwurfs eines
esetzes zur Stärkung der Funktionen der
etreuungsbehörde
rucksachen 17/13419, 17/13619, 17/13952)
te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
tephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 36:
weite und dritte Beratung des von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwurfs eines
esetzes zur Änderung des Gesetzes zu
em OCCAR-Übereinkommen vom 9. Sep-
mber 1998
rucksachen 17/13417, 17/13752) . . . . . . . .
r. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . .
nita Schäfer (Saalstadt)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . .
ainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 38:
) – Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Anette Kramme,
Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-
Ohm, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz
31483 B
31483 C
31484 B
31485 D
31486 C
31487 D
31489 A
31490 C
31490 D
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31493 C
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31495 C
31495 D
31496 D
31498 A
31498 B
31498 D
31499 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XIII
von Hinweisgebern – Whistle-
blowern (Hinweisgeberschutzgesetz –
HinwGebSchG)
(Drucksachen 17/8567, 17/12577) . . .
– Zweite und dritte Beratung des von
den Abgeordneten Ingrid Hönlinger,
Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin
von Notz, weiteren Abgeordneten und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Förderung von Trans-
parenz und zum Diskriminierungs-
schutz von Hinweisgeberinnen und
Hinweisgebern (Whistleblower-
Schutzgesetz)
(Drucksachen 17/9782, 17/12577) . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Karin
Binder, Andrej Hunko, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Die Bedeutung
von Whistleblowing für die Gesellschaft
anerkennen – Hinweisgeberinnen und
Hinweisgeber schützen
(Drucksachen 17/6492, 17/12577) . . . . . .
Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heinz Golombeck (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 37:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-
land bekräftigt EU-Verordnung zum Ein-
fuhr- und Handelsverbot für Robbenpro-
dukte
(Drucksache 17/13890) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . .
Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 45:
a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Buchs Sozialge-
setzbuch – Weiterfinanzierung von
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31503 A
31503 D
31504 C
31505 C
31506 C
31506 C
31507 C
31508 C
31509 A
31509 C
Schulsozialarbeit und Mittagessen in
Horteinrichtungen
(Drucksache 17/13663) . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
neten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Für ein neues
Verständnis der Zusammenarbeit von
Schule und Jugendhilfe – Schulsozialar-
beit an allen Schulen
(Drucksachen 17/11870, 17/13180) . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Gabriele
Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner,
Anette Kramme, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Bildung und
Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene in Deutschland
sicherstellen – Das Bildungs- und Teil-
habepaket reformieren
(Drucksachen 17/13194, 17/13825) . . . . .
eike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . .
ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . .
ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 39:
weite und dritte Beratung des vom Bundes-
t eingebrachten Entwurfs eines Ersten Ge-
etzes zur Änderung des Finanzausgleichs-
esetzes
rucksachen 17/13427, 17/13931) . . . . . . . .
orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . .
tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 46:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
gie zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil
(Peine), Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Ab-
31510 B
31510 C
31510 C
31510 D
31512 A
31513 A
31514 C
31515 B
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31518 A
31518 C
31519 A
31519 C
31520 A
XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
geordneter und der Fraktion der SPD:
Deutschland 2020 – Zukunftsinvestitio-
nen für eine starke Wirtschaft: Infra-
struktur modernisieren, Energiewende
gestalten, Innovationen fördern
(Drucksachen 17/12682, 17/13200) . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
gie zu dem Antrag der Abgeordneten
Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Doris
Barnett, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Impulse für den
Standort Deutschland – Für eine mo-
derne Industriepolitik
(Drucksachen 17/8572, 17/9132) . . . . . . .
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 41:
– Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
derung des Bundeszentralregistergeset-
zes und anderer registerrechtlicher
Vorschriften zum Zweck der Zulassung
der elektronischen Antragstellung bei
Erteilung einer Registerauskunft
(Drucksachen 17/13222, 17/13953) . . . . .
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Bun-
deszentralregistergesetzes und anderer
registerrechtlicher Vorschriften zum
Zweck der Zulassung der elektroni-
schen Antragstellung bei Erteilung ei-
ner Registerauskunft
(Drucksachen 17/13616, 17/13953) . . . . .
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 43:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen-
ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke,
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31533 A
31533 A
31534 B
31535 A
31535 B
31536 D
eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
INKE: Mehr Mitsprache des Parlaments
ei Auslandseinsätzen der Bundespolizei
rucksachen 17/8381, 17/13316) . . . . . . . . .
ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . .
isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 14:
eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
usschusses zu der Unterrichtung durch den
undesbeauftragten für den Datenschutz und
ie Informationsfreiheit: Tätigkeitsbericht
009 und 2010 des Bundesbeauftragten für
en Datenschutz und die Informationsfrei-
eit – 23. Tätigkeitsbericht –
rucksachen 17/5200, 17/13936) . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 44:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Familie, Senioren, Frauen und
ugend zu dem Antrag der Abgeordneten
lrich Schneider, Kai Gehring, Volker Beck
öln), weiterer Abgeordneter und der Frak-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Queere
ugendliche unterstützen
rucksachen 17/12562, 17/13932) . . . . . . . .
r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 49:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Wirtschaft und Technologie
zu dem Antrag der Abgeordneten Michael
Gerdes, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi
Brase, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Starke Forschung für
die Energiewende
zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia
Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energie-
forschung konsequent am Atomaus-
stiegsbeschluss des Deutschen Bundes-
tages ausrichten
rucksachen 17/11201, 17/11688, 17/12450)
31537 C
31537 D
31538 C
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31539 C
31540 C
31541 A
31541 C
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31544 A
31544 D
31545 B
31546 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XV
Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 50:
a) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele
Fograscher, Petra Ernstberger, weiteren
Abgeordneten und der Fraktion der SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Schaffung einer aufenthaltsrecht-
lichen Bleiberechtsregelung
(Drucksachen 17/7933, 17/13565) . . . . . .
b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
Änderung des Aufenthaltsgesetzes
(Drucksache 17/13424) . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 47:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Uranmunition ächten
(Drucksachen 17/11898, 17/13559) . . . . . . . .
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . .
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 48:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
ordneten Harald Ebner, Cornelia Behm,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der
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31546 C
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31549 B
31550 B
31551 B
31551 C
31551 C
31552 C
31553 B
31554 B
31555 B
31556 B
31556 B
31557 C
31557 D
31559 B
31559 D
31560 C
raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vor-
orgeprinzip anwenden – Zulassung des
estizidwirkstoffs Glyphosat aussetzen und
eubewertung vornehmen
rucksachen 17/7982, 17/8822) . . . . . . . . . .
r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .
lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . .
arald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 53:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Studienfinanzie-
rung sozial gerecht gestalten – Stu-
diengebühren abschaffen und
BAföG stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Marianne Schieder (Schwandorf),
Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
Dieter Rossmann, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion der SPD: Ein-
führung eines generellen Schüler-
BAföG – Ein Instrument für mehr
Chancengleichheit im deutschen
Schulsystem
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Nicole Gohlke, Agnes Alpers,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Studiengebühren jetzt bundesweit
abschaffen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: 40-jähriges
BAföG-Jubiläum für soziale Weiter-
entwicklung nutzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Studienfinanzierung stärken – Das
BAföG zum Zwei-Säulen-Modell
ausbauen
(Drucksachen 17/11823, 17/9576, 17/11824,
17/6372, 17/7026, 17/13866) . . . . . . . . . .
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XVI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Hochschulpakt
aufstocken – Finanzierung von
wachsenden Studienkapazitäten an
den Hochschulen langfristig sicher-
stellen
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Nicole Gohlke, Jan Korte, Agnes
Alpers, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Hochschulzu-
gang bundesgesetzlich regeln –
Recht auf freien Zugang zum Mas-
ter sichern
– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Hochschulen auf das Studierenden-
hochplateau vorbereiten – Allen Stu-
dienberechtigten die Chance auf ei-
nen Studienplatz geben
(Drucksachen 17/12690, 17/10861, 17/9173,
17/13867) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . .
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . .
Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 54:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD: Alphabetisierung und
Grundbildung in Deutschland för-
dern – Für eine nationale Alphabeti-
sierungsdekade
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Nie-
manden abschreiben – Analphabe-
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31573 A
tismus wirksam entgegentreten,
Grundbildung für alle sichern
– zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
Gehring, Ekin Deligöz, Krista Sager,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Bildungsarmut durch Alphabetisie-
rung und Grundbildung entgegen-
wirken
(Drucksachen 17/9564, 17/8766, 17/8765,
17/13869) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zu dem An-
trag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-
Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Zugänge schaffen
und Teilhabe erleichtern – Die Einfache
Sprache in Deutschland fördern
(Drucksachen 17/12724, 17/13868) . . . . .
arcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) .
liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . .
atrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
ai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 51:
eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
chusses für Wirtschaft und Technologie
zu dem Antrag der Abgeordneten Jens
Petermann, Ralph Lenkert, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Zukunft der So-
larindustrie sichern
zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-
Josef Fell, Bärbel Höhn, Dr. Tobias
Lindner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Energiewende sichern – Solarwirtschaft
stärken
rucksachen 17/13242, 17/9742, 17/13794)
homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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31576 C
31577 B
31578 C
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31582 C
31582 C
31583 D
31585 C
31586 C
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31588 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XVII
Tagesordnungspunkt 56:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
geordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Josef Fell, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Zusammenarbeit
mit China intensivieren – China-Kompe-
tenzen in Deutschland ausbauen
(Drucksachen 17/11202, 17/13560) . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 57:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten
Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang
Gunkel, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD: Reli-
gionsfreiheit im Iran stärken und Men-
schenrechte der Baha’i wahren
(Drucksachen 17/13474, 17/13849) . . . . . . . .
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 58:
Beschlussempfehlung und Bericht des Innen-
ausschusses
– zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela
Kolbe (Leipzig), Ulla Burchardt, Rüdiger
Veit, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD: Arbeitsbedingungen von
Lehrkräften in Integrationskursen ver-
bessern
– zu dem Antrag der Abgeordneten Memet
Kilic, Josef Philip Winkler, Katja Dörner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehr-
kräfte von Integrationskursen stärken
und den Kurszugang erweitern
(Drucksachen 17/10647, 17/11577, 17/13566)
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31595 C
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31597 D
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31600 A
31600 D
ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . .
erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
emet Kilic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 55:
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Matthias
W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Rentenversicherung stär-
ken und solidarisch ausbauen – Solida-
rische Mindestrente einführen
(Drucksachen 17/8481, 17/13320) . . . . . .
) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
dem Antrag der Abgeordneten Matthias
W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina
Bunge, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Riester-Förderung
in die gesetzliche Rente überführen
(Drucksachen 17/12436, 17/13317) . . . . .
ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
etra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . .
atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . .
r. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . .
agesordnungspunkt 59:
eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
delgard Bulmahn, Klaus Brandner, Dr. h.c.
ernot Erler, weiterer Abgeordneter und der
raktion der SPD: Deutsches Engagement
eim Einsatz von Polizistinnen und Polizis-
n in internationalen Friedensmissionen
tärken und ausbauen
rucksachen 17/8603, 17/13940) . . . . . . . . .
ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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31609 A
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31614 B
31614 C
31615 B
31616 B
31617 C
31618 C
XVIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
Tagesordnungspunkt 60:
Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka,
Christine Lambrecht, Petra Ernstberger, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Videoübertragung von Gerichtsverhand-
lungen ermöglichen
(Drucksache 17/13891) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 61:
Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann,
Lars Klingbeil, Wolfgang Tiefensee, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Netzneutralität und Diskriminierungsfrei-
heit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten
bei Breitbandverträgen sichern und
schnelles Internet für alle verwirklichen
(Drucksache 17/13892) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung
über die Beschlussempfehlung zu dem An-
trag: Fortsetzung der deutschen Beteiligung
an der internationalen Sicherheitspräsenz in
Kosovo auf der Grundlage der Resolution
1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Mili-
tärisch-Technischen Abkommens zwischen
der internationalen Sicherheitspräsenz
(KFOR) und den Regierungen der Bundesre-
publik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien)
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31624 A
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31627 A
31629 C
31631 A
31632 A
31633 D
31635 A
nd der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
agesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
laus Brandner, Ulla Burchardt, Dr. Peter
anckert, Mechthild Rawert, Marlene
upprecht (Tuchenbach), Swen Schulz
pandau), Ewald Schurer und Rolf
chwanitz (alle SPD) zur namentlichen Ab-
timmung über den Entwurf eines Gesetzes
um Vorschlag für eine Verordnung des Rates
ur Übertragung besonderer Aufgaben im Zu-
ammenhang mit der Aufsicht über Kreditin-
titute auf die Europäische Zentralbank (Ta-
esordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
bstimmung über den Entwurf eines Geset-
es zum Vorschlag für eine Verordnung des
ates zur Übertragung besonderer Aufgaben
Zusammenhang mit der Aufsicht über
reditinstitute auf die Europäische Zentral-
ank (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . .
eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
ylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . .
nlage 5
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
othar Binding (Heidelberg) und Petra Hinz
ssen) (beide SPD) zur namentlichen Ab-
timmung über den Entwurf eines Gesetzes
um Vorschlag für eine Verordnung des Rates
ur Übertragung besonderer Aufgaben im Zu-
ammenhang mit der Aufsicht über Kreditin-
titute auf die Europäische Zentralbank (Ta-
esordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 6
rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) zur Abstimmung über den Ent-
urf eines Fünften Gesetzes zur Änderung
es Europawahlgesetzes (Tagesordnungs-
unkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 7
rklärung nach § 31 Abs. 2 GO des Abgeord-
eten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) zur Ab-
timmung über den Entwurf eines Gesetzes
31635 C
31636 B
31637 C
31637 C
31638 A
31639 A
31640 B
31640 A
31642 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XIX
zur Förderung des elektronischen Rechtsver-
kehrs mit den Gerichten (Tagesordnungs-
punkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes – Digitalisierung
vergriffener und verwaister Werke
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Wissenschaftliche Urheberinnen
und Urheber stärken – Unabdingbares
Zweitveröffentlichungsrecht einführen
– Beschlussempfehlung und Bericht: Die
Chance der Digitalisierung erschließen –
Urheberrecht umfassend modernisieren
– Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung
der Haftung und der Abmahnkosten bei
Urheberrechtsverletzungen
– Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung
des Missbrauchs des Abmahnwesens
– Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
der privaten Weiterveräußerung unkörper-
licher Werkexemplare
– Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stär-
kung der vertraglichen Stellung von Urhe-
bern und ausübenden Künstlern
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Verhandlung auf Augenhöhe –
Das Urhebervertragsrecht reformieren
(Tagesordnungspunkte 18 a bis 18 g)
Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung
einer Partnerschaftsgesellschaft mit be-
schränkter Berufshaftung und zur Änderung
des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentan-
wälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
(Tagesordnungspunkt 19)
Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
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31642 C
31642 D
31644 A
31644 C
31645 B
31646 D
31648 A
31649 A
31649 D
31651 B
ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 10
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung
eines Sozialen Arbeitsmarktes
Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:
– Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über
Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen –
Teilhabe für alle durch sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigung im all-
gemeinen Arbeitsmarkt
– Einstieg in gute öffentlich geförderte
Beschäftigung beginnen
Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Wirksamkeit der Arbeit der Bei-
räte bei den Jobcentern erhöhen
agesordnungspunkte 20 a bis 20 c)
r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . .
aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . .
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 11
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Gesetzes über die Förde-
ng Deutscher Auslandsschulen (Auslands-
chulgesetz – ASchulG) (Tagesordnungs-
unkt 21)
r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . .
arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . .
laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Antrags: Politische Mechanismen zum
chutz europäischer Grundwerte etablieren –
31652 A
31652 D
31653 D
31654 C
31656 A
31657 A
31657 D
31658 D
31659 D
31660 D
31662 B
31663 D
31664 C
31665 A
XX Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
Rechtsstaatsinitiative konsequent vorantrei-
ben (Tagesordnungspunkt 22)
Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
dem Antrag: Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund im und durch den
Sport nachhaltig stärken (Tagesordnungs-
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Einvernehmensherstellung von
Bundestag und Bundesregierung zum Antrag
der Republik Lettland, der dritten Stufe der
Europäischen Wirtschafts- und Währungs-
union beizutreten und den Euro als Umlauf-
währung einzuführen (Zusatztagesordnungs-
punkt 12)
Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31665 D
31667 A
31668 A
31668 D
31669 C
31678 C
31679 C
31680 B
31681 B
31681 B
punkt 24)
Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . .
Dr. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurf eines Gesetz zur Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs mit den Ge-
richten (Tagesordnungspunkt 26)
Elisabeth Winkelmeier-Becker
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
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31670 C
31671 C
31672 D
31674 A
31674 C
31675 C
31676 B
31677 C
lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 16
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
er Beschlussempfehlung und des Berichts zu
er Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2009 und
010 des Bundesbeauftragten für den Daten-
chutz und die Informationsfreiheit
23. Tätigkeitsbericht – (Zusatztagesord-
ungspunkt 14)
tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . .
isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
31682 B
31683 B
31684 A
31685 D
31687 A
31688 C
31689 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31259
(A) )
)(B)
246. Sitz
Berlin, Donnerstag, d
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31635
(A) )
)(B)
Anlagen
Loslösung unterstützt und staatlich anerkannt haben.Michael
waren.
Trotz Anwesenheit der KFOR-Mission ist das Ko-
sovo von Serbien abgetrennt worden und ein eigener
Staat. Deutschland war eines der ersten Länder, die diese
Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.06.2013
Roth (Heringen), SPD 13.06.2013
Anlage 1
Liste der entschuldigte
A
K
a
s
e
g
K
im
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 13.06.2013
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 13.06.2013
Brackmann, Norbert CDU/CSU 13.06.2013
Buchholz, Christine DIE LINKE 13.06.2013
Ebner, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.06.2013
Ernst, Klaus DIE LINKE 13.06.2013
Golze, Diana DIE LINKE 13.06.2013
Gunkel, Wolfgang SPD 13.06.2013
Hintze, Peter CDU/CSU 13.06.2013
Hofmann (Volkach),
Frank
SPD 13.06.2013
Kipping, Katja DIE LINKE 13.06.2013
Kopp, Gudrun FDP 13.06.2013
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 13.06.2013
Kunert, Katrin DIE LINKE 13.06.2013
Lay, Caren Nicole DIE LINKE 13.06.2013
Lenkert, Ralph DIE LINKE 13.06.2013
von der Marwitz, Hans-
Georg
CDU/CSU 13.06.2013
Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 13.06.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 13.06.2013
Nietan, Dietmar SPD 13.06.2013
Nord, Thomas DIE LINKE 13.06.2013
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 13.06.2013
Rachel, Thomas CDU/CSU 13.06.2013
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
chen Abstimmung über die Beschlussempfeh-
lung zu dem Antrag: Fortsetzung der deutschen
Beteiligung an der internationalen Sicherheits-
präsenz in Kosovo auf der Grundlage der Reso-
lution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
Militärisch-Technischen Abkommens zwischen
der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR)
und den Regierungen der Bundesrepublik
Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesord-
nungspunkt 11)
Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des
FOR-Einsatzes der Bundeswehr im Kosovo lehne ich
b und stimme mit Enthaltung.
Die KFOR-Mission der Vereinten Nationen im Ko-
ovo hat in den circa 13 Jahren wichtige Aufträge nicht
rfüllen können oder wollen. Sie hat die territoriale Inte-
rität Serbiens und die multiethnische Gesellschaft im
osovo nicht gesichert. Beides waren Aufgaben, die ihr
zugrunde liegenden UN-Mandat zugewiesen worden
chlecht, Michael DIE LINKE 13.06.2013
chmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 13.06.2013
chwabe, Frank SPD 13.06.2013
kudelny, Judith FDP 13.06.2013
r. Troost, Axel DIE LINKE 13.06.2013
olff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 13.06.2013
iegler, Dagmar SPD 13.06.2013
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
31636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Nach der Stationierung der KFOR-Mission wurden in
deren Anwesenheit im Kosovo Minderheiten diskrimi-
niert und insbesondere weit über hunderttausend Roma
dort verfolgt und aus dem Land vertrieben. Häuser und
Gehöfte wurden in Brand gesetzt, Menschen verletzt, ge-
jagt und außer Landes getrieben. Noch heute – mehr als
ein Dutzend Jahre später – ist die Situation von Roma im
Kosovo so schlecht und desolat, dass Flüchtlinge nicht
in ihre Heimat zurückkehren und dort friedlich leben
können.
Ich verkenne nicht, dass die militärische KFOR-
Mission nicht mit der NATO-Armee identisch ist, die
1999 gegen Serbien einen völkerrechtswidrigen Luft-
krieg geführt hat. Die KFOR-Soldaten sind eine interna-
tionale Truppe, die nach dem Waffenstillstand 1999 mit
einem UN-Mandat und mit Zustimmung der damaligen
serbischen Regierung unter Milosevic unter Beteiligung
auch von russischen Soldaten im Kosovo stationiert
wurde, um den Waffenstillstand und den Frieden zu
sichern.
Aber sie haben ihre Mission nur teilweise erfüllt. Die
Garantien für den serbischen Staat und die gesamte
Bevölkerung des Kosovo einschließlich aller Minderhei-
ten, die Voraussetzung für die Zustimmung Serbiens und
Russlands zur Stationierung der internationalen KFOR-
Truppen auf damals serbischem Gebiet waren, haben sie
nicht eingehalten.
Inzwischen ist die staatliche Entwicklung der Region
weitergegangen. Serbien und das Kosovo streben die
Aufnahme in die EU an. Diese Bemühungen halte ich
für richtig. Sie können zu einer vernünftigen Lösung der
ethnischen Konflikte, zur Beendigung der Diskriminie-
rung von Minderheiten, gerade auch der Roma, und
Wahrung der Sicherheit für die gesamte Bevölkerung im
Kosovo beitragen. Bis dahin können noch notwendige
Aufgaben zur Erhaltung der Sicherheit im Land durch
internationale Polizeikräfte wie EULEX wahrgenommen
werden.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus Brandner, Ulla
Burchardt, Dr. Peter Danckert, Mechthild
Rawert, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer und
Rolf Schwanitz (alle SPD) zur namentlichen
Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zu-
sammenhang mit der Aufsicht über Kreditinsti-
tute auf die Europäische Zentralbank (Tages-
ordnungspunkt 15 a)
Die Schaffung einer europäischen Bankenunion – be-
stehend aus einer europäischen Bankenaufsicht, einem
einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungs-
mechanismus und einem durch die Banken finanzierten
Restrukturierungsfonds – wird seit langem von der SPD
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efordert und ist ein wichtiges Regulativ gegen bislang
nkontrollierbare Finanzkrisen in Europa. Ein erster
chritt für eine solche Bankenunion könnte die Schaf-
ng einer europäischen Bankenaufsicht und als schnelle
ösung dafür, mangels anderer bereits bestehender
rganisationen, auch die zeitlich befristete Zuordnung
er Aufsichtsfunktion zur Europäischen Zentralbank,
ZB, sein. Eine solche Bankenunion könnte insbeson-
ere auch das Erpressungspotenzial der Banken gegen-
ber den Staaten verringern – „Too big to fail“-Proble-
atik – und einen Rückzug aus der Staatshaftung für
anken bewirken. Diese Grundprämissen sehen wir we-
er mit dem Handeln der Bundesregierung noch mit der
orgelegten Verordnung verwirklicht oder erstrebt. In
nseren Augen besteht vielmehr dringender Nachver-
andlungsbedarf im Europäischen Rat, weshalb der
eutsche Bundestag heute die Bundesregierung mit ei-
em entsprechenden Verhandlungsauftrag verpflichten
ollte. Beim vorgelegten Gesetzentwurf haben wir des-
alb mit Nein votiert. Im Detail gab es dafür folgende
ründe:
Erstens: Die europäische Bankenunion soll nach For-
erungen der SPD einen Rückzug aus der Staatshaftung
r Banken eröffnen. Die bisherige, nicht länger akzepta-
le Praxis, nach der die Steuerzahler für die Sanierung
aroder Banken haften, die Gewinne also privatisiert,
ie Risiken jedoch im Krisenfalle regelmäßig sozialisiert
erden, soll so beendet werden. Die Sanierungskosten
ollen nach den Vorschlägen der SPD künftig stattdessen
us einem durch die Banken selbst finanzierten Restruk-
rierungsfonds beglichen werden. Weder ein solcher
uropaeinheitlicher Restrukturierungs- und Abwick-
ngsmechanismus noch ein solcher bankenfinanzierter
estrukturierungsfonds sind jedoch Ziele der Bundesre-
ierung. Im Gegenteil: Sie lehnt einen auf der europäi-
chen Ebene organisierten bankenfinanzierten Restruk-
rierungsfonds ausdrücklich ab. Zu einem Rückzug aus
er Staatshaftung für diese Banken, wie von der SPD ge-
rdert, soll es deshalb gar nicht kommen.
Zweitens: Die heute zur Beschlussfassung vorgelegte
rmächtigung der Bundesregierung verschärft in Wirk-
chkeit die bisherige Staatshaftung für sanierungsbe-
ürftige Banken. Bei den Verhandlungen des Europäi-
chen Rates besteht zwischen dem Projekt Bankenunion,
essen erster Schritt heute beschlossen werden soll, und
er Eröffnung der direkten Bankenrekapitalisierung
urch den ESM ein seit längerem von den südeuropäi-
chen EU-Ländern gefordertes und durch die Bundesre-
ierung bereits akzeptiertes Junktim. Die mit der Verord-
ung vorgelegte Bankenaufsicht ist deshalb faktisch der
politische Türöffner“ für die Direktfinanzierung der
anken durch den ESM. Durch diese Direktfinanzierung
ird nach unserer Meinung die Staatshaftung und damit
ie Haftung der Steuerzahler künftig nicht erschwert,
ondern erleichtert und beschleunigt. Denn eine Direkt-
kapitalisierung der Banken durch den ESM erfordert in
ukunft regelmäßig weder ein Vollprogramm eines an-
agstellenden Landes, noch muss ein hilfebedürftiges
and überhaupt gegenüber dem ESM als Schuldner in
rscheinung treten. Die Haftungskette verläuft künftig
nmittelbar von der Bank über den ESM zu dessen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31637
(A) )
)(B)
Mitgliedsländern. Auch wenn eine solche Direktrekapi-
talisierung der Banken im deutschen ESM-Finanzie-
rungsgesetz bisher ausdrücklich nicht vorgesehen ist, so
könnte dies durch eine einfachgesetzliche Änderung
auch kurzfristig möglich gemacht werden. Dies wollen
wir ausdrücklich nicht. Die infolge der Verordnung
zweifelsfrei zu erwartende Direktrekapitalisierungsmög-
lichkeit der Banken durch den ESM beeinträchtigt da-
rüber hinaus auch die Wirksamkeit dieses dauerhaften
Rettungsschirmes. Er ist für eine Rekapitalisierung grö-
ßerer Banken weder konzipiert noch vom Volumen her
dafür ausgestattet, weshalb seine Glaubwürdigkeit am
Finanzmarkt weiter sinken wird.
Drittens: Die mit der Verordnung angestrebte Ban-
kenaufsicht bei der EZB ist mit schweren Konstruktions-
fehlern verbunden. Es gibt durch die Letztentschei-
dungskompetenz des EZB-Rates keine klare Trennung
zwischen der Geld- (und Rettungs-)Politik einerseits und
der Bankenaufsicht der EZB andererseits. Die Gefahr
von Interessenskonflikten der EZB als Kontrolleur und
zumindest indirekter Geschäftspartner von Banken ist in
diesem Aufsichtsmodell nicht ausgeräumt. Darüber hi-
naus sind die Rechenschaftspflicht dieser europäischen
Aufsichtsbehörde und die parlamentarischen Kontroll-
rechte unzureichend, weil das Unabhängigkeitsregime
der EZB aus ihrer geldpolitischen Funktion sachfremd
auch auf die Funktion der EZB als Aufsichtsbehörde
übertragen werden wird. Obwohl die Bankenaufsicht für
die größeren Banken mit der Verordnung von der natio-
nalen auf die europäische Ebene geht, findet die bisher
gegebene nationale Fach- und Rechtsaufsicht – der Bun-
desregierung gegenüber der BaFin – keine europäische
Entsprechung. Die nationalen Parlamente verlieren da-
durch auch ihre indirekten Kontrollmöglichkeiten, was
auch Fragen bezüglich des Demokratieprinzips aufwirft.
Schlussendlich ist die Beauftragung der EZB mit der
Funktion der Bankenaufsicht auch keine befristete Ein-
stiegs- oder Übergangslösung. Die Regelung ist tatsäch-
lich unbefristet. Die Bundesregierung präferierte diese
Konstruktion unter anderem auch deshalb, weil sie so
den politisch mühsamen Weg einer Änderung europäi-
scher Verträge umgehen kann. Es geht in Wahrheit also
nicht um ein Provisorium, sondern um eine dauerhafte
Konstruktion mit Mängeln.
Viertens: Die von der Bundesregierung seit mittler-
weile einem Jahr im Europäischen Rat geführten Ver-
handlungen und Zusagen stehen in einem zentralen
Punkt im Widerspruch zur Meinungsbildung im Deut-
schen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat sich im
Juni 2012 erkennbar gegen eine direkte Bankenreka-
pitalisierung durch den ESM ausgesprochen. Da die
Bundesregierung bereits damals dem Europäischen Rat
entsprechende Zusagen machte, nahm das Parlament un-
mittelbar danach eine unmissverständliche Regelung di-
rekt in das ESM-Finanzierungsgesetz auf. In der Be-
gründung zu dieser Regelung heißt es: „Gleichermaßen
muss sichergestellt sein, dass der entsprechende ESM-
Mitgliedstaat auch für die Rückzahlung der Finanzhilfe
durch eine Staatsgarantie gegenüber dem ESM haftet.
Damit ist gewährleistet, dass der ESM keine direkten
Bankenrisiken übernimmt“ (beschlossener Änderungs-
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ntrag der CDU/CSU, SPD und FDP im Haushaltsaus-
chuss am 27. Juni 2012, Ausschussdrucksache 4549).
s ist ein wohl einzigartiger Vorgang in der deutschen
emokratiegeschichte, dass eine Bundesregierung über
wölf Monate hinweg Verhandlungen führt und Zusagen
acht, die einem klaren Votum des Deutschen Bundes-
ges widersprechen. Der seitens der Bundesregierung
Rat formulierte Parlamentsvorbehalt ändert daran
enig. Für dieses Verhalten müssten Bundeskanzlerin
erkel und Bundesfinanzminister Schäuble gerügt, die-
es Handeln dürfte nicht im Nachhinein durch die Koali-
on von CDU/CSU und FDP legitimiert werden.
nlage 4
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Ver-
ordnung des Rates zur Übertragung besonderer
Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht
über Kreditinstitute auf die Europäische Zent-
ralbank (Tagesordnungspunkt 15 a)
Monika Bellmann (CDU/CSU): Mit dem vorliegen-
en Gesetzentwurf soll der deutsche Vertreter im Euro-
äischen Rat ermächtigt werden, dem „Vorschlag für
ine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer
ufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kre-
itinstitute auf die Europäische Zentralbank“, SSM-Ver-
rdnung, zuzustimmen. Mittels dieser sogenannten
SM-Verordnung sollen Aufgaben im Bereich der Ban-
enaufsicht, die bisher auf nationaler Ebene erfolgten,
on der EZB wahrgenommen werden.
Ich werde mich bei der Abstimmung zur einheitlichen
uropäischen Bankenaufsicht enthalten, weil sie der di-
kten Rekapitalisierung bankrotter Banken aus dem Eu-
päischen Schuldenmechanismus ESM dient und damit
in weiterer Schritt zur Schuldenvergemeinschaftung in
uropa gegangen wird. Außerdem folgt die überstürzte
ufstellung einer europäischen Bankenaufsicht nicht
ehr dem Grundsatz Qualität vor Schnelligkeit, sondern
em Diktat der Märkte, immer neues Geld an insolvente
taaten und Banken zu geben.
Obwohl vonseiten der Regierung betont wird, für eine
irekte Bankenrekapitalisierung bestünden noch diverse
chtliche Hürden, wird unter Hochdruck an den Richtli-
ien zur direkten Bankenrekapitalisierung gearbeitet.
emzufolge sollen angeschlagenen Banken bis zu
0 Milliarden Euro direkt aus dem ESM zur Verfügung
estellt werden, die als Obergrenze nach der geübten
uro-Rettungspolitik nicht in Stein gemeißelt sind. In
en Dokumenten sind bereits jetzt Hebelmodelle enthal-
n, die diese Summe um ein Vielfaches erhöhen kön-
en. Eine Erhöhung wird vielleicht schon bald nötig,
enn die Schulden der Banken aus den sechs am heftigs-
n von der Euro-Krise betroffenen Staaten summieren
ich auf 9 400 Milliarden Euro. Demgegenüber umfasst
er ESM lediglich 700 Milliarden Euro.
31638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Indem die EZB die oberste Bankenaufsichtsbehörde
innerhalb der Europäischen Union wird, ist sie gleichzei-
tig Aufseher und Richter über die europäischen Banken
und damit automatisch auch Richter über sich selbst.
Das ist und bleibt ein Zielkonflikt, der auch durch den
intensiven Einsatz der Bundesregierung für eine strikte
Trennung nicht entschärft werden konnte.
Die EZB hat bereits etwa 900 Milliarden Euro Son-
derkredite zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten
an die Banken der sechs Krisenländer vergeben. Würde
sie eine dieser Banken vom Markt nehmen, würde sie
sich selbst schaden. Also wird sie auf eine „Rettung“ des
betroffenen Instituts drängen.
Die EZB spielt eine immer größere Rolle in der direk-
ten und indirekten Staatsfinanzierung, was ganz und gar
nicht ihrem Auftrag entspricht.
Sylvia Canel (FDP): Der Entwurf sieht eine Be-
schlussfassung über die Abgabe der Hoheit über die
Bankenaufsicht an die EZB vor. Der Beschluss dieses
Entwurfs hat weitreichende Folgen. Wird die Hoheit
über die Bankenaufsicht an die EZB abgegeben, wird
damit der ESM, der Staatsinsolvenzen verhindern soll,
zu einem Europäischen Banken-Rettungsfonds umge-
widmet. Deutschland stimmt damit der direkten Banken-
rekapitalisierung aus dem ESM zu und rettet damit die
Gläubiger von Banken. Das marktwirtschaftliche Prinzip
von Haftung und Risiko gehören jedoch zusammen.
Die europäischen Schuldenländer stellen im Gegen-
zug ihre Banken ebenfalls unter eine einheitliche euro-
päische Aufsicht. Ein Schritt, der für Europa durchaus
begrüßenswert erscheint. Jedoch wird Deutschland, das
wirtschaftsstärkste Land, nicht angemessen vertreten
sein. Es ist nur ein Land unter vielen und kann seinen
Einfluss entsprechend der eigenen Wirtschaftsleistung,
des Risikos für die eigene Volkswirtschaft und entspre-
chend seiner Einlagenhöhe nicht geltend machen.
Ursprünglich sollte die „europäische Aufsicht unter
Beteiligung der Europäischen Zentralbank" durchge-
führt werden, wie Herr Schäuble in seiner Rede am
19. Juli 2012 im Bundestag ausgeführt hat. Nun jedoch
bekommen wir eine einheitliche Aufsicht durch die Eu-
ropäische Zentralbank. Das ist etwas völlig anderes, als
ursprünglich versprochen wurde.
Ziel der Bankenaufsicht war die Schaffung eines un-
abhängigen Gremiums zur Durchsetzung „deutscher"
Standards für die südeuropäischen, insbesondere spani-
schen Banken. Das ist gut und richtig. Die Aufsicht
durch die EZB kann das jedoch nicht gewährleisten, und
das liegt an der internen Kompetenzverteilung der EZB.
Es wird durch Art. 19 der SSM-VO ein Aufsichtsgre-
mium eingerichtet, das die Aufsicht leiten soll. Dieses
Aufsichtsgremium besteht aus einem Vertreter je teilneh-
mendem Mitgliedsstaat plus sechs weiteren Mitgliedern,
von denen vier durch den EZB-Rat benannt werden und
ein fünftes Direktoriumsmitglied der EZB ist. Die
Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen. Vom
Aufsichtsgremium sind also keine Entscheidungen zu er-
warten, die inhaltlich von der inflationären, die südeuro-
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äischen Länder bevorteilenden „Geld"-Politik der EZB
bweichen oder dieser widersprechen.
Wegen der Interessengleichheit wird es eher selten zu
inem Konflikt zwischen Aufsichtsgremium und EZB-
at kommen, für den eine Beilegung durch eine Schlich-
ngsstelle vorgesehen ist.
Selbst wenn: Diese Schlichtungsstelle entscheidet er-
eut mit einfacher Mehrheit und besteht aus je einem
itglied, das von jedem teilnehmenden Mitgliedsstaat
enannt wird, wobei der jeweils zu benennende Schlich-
r entweder Mitglied im Aufsichtsgremium oder im
ZB-Rat sein muss.
Daraus folgt, dass erneut die nationalen Mehrheiten
estehen bleiben. Ich erinnere daran, dass ein Argument
r die Einrichtung des ESM war, dass Deutschland ein
etorecht bei Finanzhilfen bekommen werde.
Die EZB hatte sich durch den Ankauf von Staatsan-
ihen fiskalische Aufgaben angeeignet, die Deutschland
egen der Stimmverteilung im EZB-Rat nicht verhin-
ern konnte. Das hat zu einem Rücktritt der jeweils
berstimmten Bundesbankpräsidenten und des von
eutschland gestellten Chefvolkswirts der EZB geführt.
Die Hoffnung war, dass durch die Einrichtung des
SM die EZB keine fiskalischen Aufgaben mehr wahr-
ehmen würde und Deutschland ein seiner Finanzkraft
ntsprechendes Stimmgewicht, nämlich ein Veto, erhal-
n würde.
Ich erinnere auch daran, dass wir in unser Wahl-
rogramm zusätzlich hineingeschrieben haben, dass
eutschland auf eine andere Stimmgewichtung im EZB-
at hinwirken muss.
In der Frage der Aufsicht sollen wir alle diese Beden-
en und unseren vorsichtigen Vorstoß zur Abhilfe der
ngerechten Stimmverteilung im EZB-Rat ignorieren.
Nun sollen wir einer Aufsicht zustimmen, die Ent-
cheidungen wie der EZB-Rat mit einfacher Kopfmehr-
eit gegen deutsche Interessen herbeiführen kann. Wie
ollen wir von einer solchen Aufsicht erwarten, dass sie
panische, griechische, portugiesische, zyprische, irische,
lowenische, italienische und französische Banken so
eaufsichtigt, wie wir uns das vorstellen? Es ist zweifel-
aft, dass dies passieren wird.
Oft genannt wird das Argument, dass ein europäischer
ufseher objektiv gegenüber nationalen Behörden hätte
orgehen können, wenn wir ihn schon in der Krisenver-
angenheit gehabt hätten. Das ist eine bemerkenswerte
ussage. Sie impliziert, dass europäische Aufseher euro-
äische Interessen vertreten und ihren nationalen Hinter-
rund vergessen könnten.
Die Wirklichkeit ist anders: Für die EZB liegen Stu-
ien vor, dass die Leitzinsen im EZB-Rat nicht im euro-
äischen Interesse, sondern mit Blick auf die Heimat-
nder ausgehandelt werden (vgl. FAZ: Die EZB als
ins-Basar, 20. November 2011). Für die Aufsicht durch
ie EZB wird zukünftig nichts anderes gelten. Entschei-
ungen der Aufsicht werden nicht irgendeinem fiktiven
esamteuropäischen Interesse folgen, sondern den Inte-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31639
(A) )
)(B)
ressen derjenigen, die im Aufsichtsgremium entschei-
den. Oder anders: Es ist eine Illusion, zu glauben, wir be-
kämen eine objektive Aufsicht mit deutschen Standards.
Diese EZB-Aufsicht wird weitreichende Entschei-
dungen treffen. Sie wird zukünftig über den Erwerb von
Beteiligungen entscheiden, sie genehmigen oder ableh-
nen können. Das sind harte Eingriffsbefugnisse. Die
EZB hat es zukünftig in der Hand, welche Form und Ge-
stalt die europäische Kreditbranche annehmen wird.
Die Übertragung neuer Kompetenzen auf die EZB ist
mindestens so lange ein Fehler, wie die derzeitigen
Strukturen – nicht nur bei den Stimmverhältnissen – von
ESZB und EZB fortbestehen.
Das Einzige, was wir auf diese Art bewirken, ist die
Tür für weitere Transfers zu öffnen. Ein europäischer Fi-
nanzausgleich sollte jedoch nicht innerhalb des Zentral-
banksystems stattfinden.
Ich lehne deshalb diesen „Entwurf eines Gesetzes
zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Über-
tragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit
der Aufsicht über Kreditinstitute auf die europäische
Zentralbank" ab.
Bettina Hagedorn (SPD): Die Schaffung einer euro-
päischen Bankenunion – bestehend aus einer europäi-
schen Bankenaufsicht, einem einheitlichen Restrukturie-
rungs- und Abwicklungsmechanismus und einem durch
die Banken finanzierten Restrukturierungsfonds – wird
seit langem von der SPD gefordert und ist ein wichtiges
Regulativ gegen bislang unkontrollierbare Finanzkrisen
in Europa. Ein erster Schritt für eine solche Banken-
union könnte die Schaffung einer europäischen Banken-
aufsicht und als schnelle Lösung dafür, mangels anderer
bereits bestehender Organisationen, auch die zeitlich be-
fristete Zuordnung der Aufsichtsfunktion zur Europäi-
schen Zentralbank, EZB, sein. Eine solche Bankenunion
könnte insbesondere auch das Erpressungspotenzial der
Banken gegenüber den Staaten verringern – „Too big to
fail“-Problematik – und einen Rückzug aus der Staats-
haftung für Banken bewirken. Diese Grundprämissen
sehe ich weder mit dem Handeln der Bundesregierung
noch mit der vorgelegten Verordnung verwirklicht oder
erstrebt. Beim vorgelegten Gesetzentwurf habe ich mit
Enthaltung votiert, weil ich ausdrücken will, dass ich aus
folgenden Gründen zwar nicht zustimmen kann, aber
dennoch grundsätzlich das Ziel der Bankenunion richtig
finde, wenn sichergestellt wäre, dass im zweiten Schritt
der einheitliche Restrukturierungs- und Abwicklungs-
mechanismus und ein durch die Banken finanzierter Re-
strukturierungsfonds etabliert würden:
Erstens. Die europäische Bankenunion soll nach For-
derungen der SPD einen Rückzug aus der Staatshaftung
für Banken eröffnen. Die bisherige, nicht länger akzepta-
ble Praxis, nach der die Steuerzahler für die Sanierung
maroder Banken haften, die Gewinne also privatisiert,
die Risiken jedoch im Krisenfalle regelmäßig sozialisiert
werden, soll so beendet werden. Die Sanierungskosten
sollen nach den Vorschlägen der SPD künftig stattdessen
aus einem durch die Banken selbst finanzierten Restruk-
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rierungsfonds beglichen werden. Weder ein solcher eu-
paeinheitlicher Restrukturierungs- und Abwicklungs-
echanismus noch ein solcher bankenfinanzierter
estrukturierungsfonds sind jedoch Ziele der Bundesre-
ierung. Im Gegenteil: Sie lehnt einen auf der europäi-
chen Ebene organisierten bankenfinanzierten Restruk-
rierungsfonds ausdrücklich ab. Zu einem Rückzug aus
er Staatshaftung für diese Banken, wie von der SPD ge-
rdert, soll es deshalb gar nicht kommen.
Zweitens. Die heute zur Beschlussfassung vorgelegte
rmächtigung der Bundesregierung verschärft in Wirk-
chkeit die bisherige Staatshaftung für sanierungsbe-
ürftige Banken. Bei den Verhandlungen des Europäi-
chen Rates besteht zwischen dem Projekt Bankenunion,
essen erster Schritt heute beschlossen werden soll, und
er Eröffnung der direkten Bankenrekapitalisierung
urch den ESM ein seit längerem von den südeuropäi-
chen EU-Ländern gefordertes und durch die Bundesre-
ierung bereits akzeptiertes Junktim. Die mit der Verord-
ung vorgelegte Bankenaufsicht ist deshalb faktisch der
politische Türöffner" für die Direktfinanzierung der
anken durch den ESM. Durch diese Direktfinanzierung
ird nach meiner Meinung die Staatshaftung und damit
ie Haftung der Steuerzahler künftig nicht erschwert,
ondern erleichtert und beschleunigt. Denn eine Direkt-
kapitalisierung der Banken durch den ESM erfordert in
ukunft regelmäßig weder ein Vollprogramm eines an-
agstellenden Landes, noch muss ein hilfebedürftiges
and überhaupt gegenüber dem ESM als Schuldner in
rscheinung treten. Die Haftungskette verläuft künftig
nmittelbar von der Bank über den ESM zu dessen
itgliedsländern. Auch wenn eine solche Direktrekapi-
lisierung der Banken im deutschen ESM-Finanzie-
ngsgesetz bisher ausdrücklich nicht vorgesehen ist, so
önnte dies durch eine einfachgesetzliche Änderung
uch kurzfristig möglich gemacht werden. Dies will ich
usdrücklich nicht. Die infolge der Verordnung zweifels-
ei zu erwartende Direktrekapitalisierungsmöglichkeit
er Banken durch den ESM beeinträchtigt darüber hi-
aus auch die Wirksamkeit dieses dauerhaften Rettungs-
chirmes. Er ist für eine Rekapitalisierung größerer Ban-
en weder konzipiert noch vom Volumen her dafür
usgestattet, weshalb seine Glaubwürdigkeit am Finanz-
arkt weiter sinken wird.
Drittens. Die mit der Verordnung angestrebte Banken-
ufsicht bei der EZB ist mit schweren Konstruktionsfeh-
rn verbunden, die vor allem dann schwer wiegen, wenn
iese Bankenaufsicht auf Dauer etabliert wird und nicht
ur als Übergangslösung. Die vorliegende Beauftragung
er EZB mit der Funktion der Bankenaufsicht ist aber
tsächlich unbefristet von der Bundesregierung vorge-
ehen, um mit dieser Konstruktion den politisch mühsa-
en Weg einer Änderung europäischer Verträge umge-
en zu können.
Viertens. Bei diesem Konstrukt als Dauerlösung ist
roblematisch, dass es durch die Letztentscheidungs-
ompetenz des EZB-Rates keine klare Trennung zwi-
chen der Geld- (und Rettungs-)politik einerseits und der
ankenaufsicht der EZB andererseits gibt. Die Gefahr
on Interessenskonflikten der EZB als Kontrolleur und
umindest indirekter Geschäftspartner von Banken ist in
31640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
diesem Aufsichtsmodell nicht ausgeräumt. Darüber hi-
naus sind die Rechenschaftspflicht dieser europäischen
Aufsichtsbehörde und die parlamentarischen Kontroll-
rechte unzureichend, weil das Unabhängigkeitsregime
der EZB aus ihrer geldpolitischen Funktion sachfremd
auch auf die Funktion der EZB als Aufsichtsbehörde
übertragen werden wird. Obwohl die Bankenaufsicht für
die größeren Banken mit der Verordnung von der natio-
nalen auf die europäische Ebene geht, findet die bisher
gegebene nationale Fach- und Rechtsaufsicht – der Bun-
desregierung gegenüber der BaFin – keine europäische
Entsprechung. Die nationalen Parlamente verlieren da-
durch auch ihre indirekten Kontrollmöglichkeiten, was
auch Fragen bezüglich des Demokratieprinzips aufwirft.
Fünftens. Die von der Bundesregierung seit mittler-
weile einem Jahr im europäischen Rat geführten Ver-
handlungen und Zusagen stehen in einem zentralen
Punkt im Widerspruch zur Meinungsbildung im Deut-
schen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat sich im
Juni 2012 erkennbar gegen eine direkte Bankenrekapita-
lisierung durch den ESM ausgesprochen. Da die Bun-
desregierung bereits damals im europäischen Rat ent-
sprechende Zusagen machte, nahm das Parlament
unmittelbar danach eine unmissverständliche Regelung
direkt in das ESM-Finanzierungsgesetz auf. In der Be-
gründung zu dieser Regelung heißt es: „Gleichermaßen
muss sichergestellt sein, dass der entsprechende ESM-
Mitgliedstaat auch für die Rückzahlung der Finanzhilfe
durch eine Staatsgarantie gegenüber dem ESM haftet.
Damit ist gewährleistet, dass der ESM keine direkten
Bankenrisiken übernimmt“; beschlossener Änderungs-
antrag der CDU/CSU, SPD und FDP im Haushaltsaus-
schuss am 27. Juni 2012, Ausschussdrucksache 4549. Es
ist ein wohl einzigartiger historischer Vorgang in der
deutschen Demokratiegeschichte, dass eine Bundes-
regierung über zwölf Monate hinweg Verhandlungen
führt und Zusagen macht, die einem klaren Votum des
Deutschen Bundestages widersprechen. Der seitens der
Bundesregierung im Rat formulierte Parlamentsvorbe-
halt ändert daran wenig.
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf soll der deutsche Vertreter im Eu-
ropäischen Rat ermächtigt werden, dem „Vorschlag für
eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer
Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kre-
ditinstitute auf die Europäische Zentralbank“ – SSM-
Verordnung – zuzustimmen. Mittels dieser sogenannten
SSM-Verordnung sollen Aufgaben im Bereich der Ban-
kenaufsicht, die bisher auf nationaler Ebene erfolgten,
von der EZB wahrgenommen werden.
Ich lehne die einheitliche europäische Bankenaufsicht
ab, weil ihre Errichtung – zumindest in den Augen unse-
rer europäischen Partner – allein zur Ermöglichung einer
direkten Rekapitalisierung bankrotter Banken aus dem
Europäischen Schuldenmechanismus ESM erfolgt. Die
Bankenaufsicht ist ein weiterer Schritt zur Schuldenver-
gemeinschaftung in Europa. Die Aufstellung einer euro-
päischen Bankenaufsicht würde normalerweise Jahre in
Anspruch nehmen. Nur der Druck der Märkte, immer
neues Geld an insolvente Staaten und Banken zu geben,
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ann die Etablierung der Bankenaufsicht in diesem Hau-
ckverfahren erklären.
Obwohl vonseiten der Regierung betont wird, für eine
irekte Bankenrekapitalisierung bestünden noch diverse
chtliche Hürden, wird unter Hochdruck an den Richtli-
ien zur direkten Bankenrekapitalisierung gearbeitet.
en Abgeordneten des Bundestages wurden bereits de-
illierte Modelle – im Entwurfsstatus – übersandt. Dem-
ufolge sollen angeschlagenen Banken bis zu 70 Milli-
rden Euro direkt aus dem ESM zur Verfügung gestellt
erden. Dass solche „Obergrenzen“ im Bedarfsfalle
pielend erhöht werden, ist eine ständige Erfahrung der
tzten drei Jahre „Euro-Rettungspolitik“. Mit zwei in
en Dokumenten vorgestellten Hebelmodellen könnte
iese Summe um ein Vielfaches erhöht werden. Ich habe
eine Zweifel, dass bereits an der Beseitigung dieser
tzten rechtlichen Hürden gearbeitet wird. Wäre dies
icht so, würden die uns übersandten Unterlagen zur di-
kten Bankenrekapitalisierung keinen Sinn ergeben.
Wie Hans-Werner Sinn und Harald Hau in einem be-
chtenswerten Gastbeitrag in der FAZ vom 21. Januar
013 vorrechneten, summieren sich die Schulden der
anken aus den sechs am heftigsten von der Euro-Krise
etroffenen Staaten auf 9400 Milliarden Euro. Der ESM
mfasst mit seinen 700 Milliarden Euro nicht einmal ein
ehntel dieser Summe. Leider werden solche Stimmen
us der Wissenschaft im Kreise der Rettungsideologen
icht gehört.
Am Mittwoch war mit Yves Mersch ein Mitglied des
ZB-Direktoriums zu Gast im Haushaltsausschuss des
eutschen Bundestages. Ich hätte gerne ein paar kriti-
che Nachfragen an Herrn Mersch gerichtet, doch leider
ar die Zeit so knapp kalkuliert, dass nicht alle Aus-
chussmitglieder sich mit ihren Fragen und Anmerkun-
en zu Wort melden konnten. Eine verantwortungsvolle
efassung sieht anders aus.
Herr Mersch konnte Zweifel an einem Zielkonflikt in-
erhalb der EZB nicht ausräumen: Indem die EZB die
berste Bankenaufsichtsbehörde innerhalb der Europäi-
chen Union wird, ist sie gleichzeitig Aufseher und
ichter über die europäischen Banken und damit auto-
atisch auch Richter über sich selbst. Sie kann nicht frei
ntscheiden. Die EZB hat bereits etwa 900 Milliarden
uro Sonderkredite zur Finanzierung von Zahlungsbi-
nzdefiziten an die Banken der sechs Krisenländer ver-
eben. Würde sie eine Bank vom Markt nehmen, der sie
uvor Liquidität verliehen hat, wäre der eigene Schaden
ffensichtlich. Vielmehr würde die EZB in einer solchen
ituation auf eine „Rettung“ des betroffenen Instituts
rängen, um die eigene Bilanz zu schonen.
Die EZB verheddert sich immer mehr in der falschen
ettungsschirmpolitik. Aus einem am Anfang bilatera-
n Kredit für Griechenland ist ein verworrenes Ret-
ngs-Konglomerat von EFSF, ESM, KfW, OMT, SMP,
TRO, ELA, TARGET usw. geworden. Drei Jahre nach
ffenbarung der Euro-Krise hangeln sich die Staaten der
uro-Zone von Rettungsanker zu Rettungsanker. Wir
ollten endlich den Mut fassen für einen echten Kurs-
echsel.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31641
(A) )
)(B)
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg)
und Petra Hinz (Essen) (beide SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes zum Vorschlag für eine Verord-
nung des Rates zur Übertragung besonderer
Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht
über Kreditinstitute auf die Europäische Zen-
tralbank (Tagesordnungspunkt 15 a)
Unter der Überschrift „Vertrauen zurückgewinnen:
Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ hat
Peer Steinbrück am 25. September 2012 einen Weg für
Europa und Deutschland aufgezeigt, wie wir die
Bankenkrise und die Krisen am Finanzmarkt verantwor-
tungsvoll lösen und welche Schritte notwendig sind,
solchen Krisen in Zukunft zu begegnen. Die SPD-Bun-
destagsfraktion hat sich frühzeitig für die Einführung
einer europäischen Bankenaufsicht als Teil einer Ban-
kenunion ausgesprochen, die neben der Aufsicht einen
einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungs-
mechanismus und einen bankenfinanzierten Restruktu-
rierungsfonds umfasst. Am 12. Juni 2013 hat Yves
Mersch, Mitglied des Direktoriums der EZB im Haus-
haltsausschuss erklärt, „Wir können keine Aufsicht ha-
ben, wenn wir keine Sicherheit haben über die Abwick-
lung ... zur gleichen Zeit.“
Das Desaster: Die Kanzlerin hat am 29. Juni 2012 im
Europäischen Rat leichtfertig zugesagt, dass eine direkte
Bankenrekapitalisierung aus dem ESM möglich sei,
wenn es eine europäische Aufsicht gäbe. Europaweit
wurde das unwidersprochen so verstanden, dass es einen
direkten Zugriff von privaten Banken auf den ESM, also
Steuergelder, gibt, sobald eine europäische Aufsicht er-
richtet wurde. Zwischen dem Zugriff privater Banken
auf Steuergelder im ESM und dem heutigen Beschluss,
also dem Zugriff einer einzelnen Bank auf Steuergelder
aus allen am ESM beteiligten Ländern, steht lediglich
eine einfachgesetzliche Änderung des ESM-Finanzie-
rungsgesetzes. Wer wollte glauben, dass dieses Ventil
nicht ebenso eilfertig geöffnet wird, wie die Kanzlerin
ihre Zusage gegeben hat. Es droht ein Transferkanal
zwischen öffentlicher Armut und privatem Reichtum.
Der Deutsche Bundestag muss nun alle Anstrengungen
unternehmen, diese Fehlentwicklung zu verhindern.
Also müsste der Bundestag das heutige „Gesetz zum
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertra-
gung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der
Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zen-
tralbank“ ablehnen, denn damit ist der Weg frei für eine
europäische Aufsicht die diesen Transferkanal zwischen
Steuergeldern und Bankenschulden öffnet.
Das Dilemma: Eine europäische Bankenaufsicht ist
aber aufgrund der Ausweitung der grenzüberschreiten-
den Tätigkeit der europäischen Banken dringend erfor-
derlich. Die bestehenden Mechanismen zur Koordina-
tion nationaler Aufsichtsbehörden reichen für eine
effektive Kontrolle der international tätigen Banken
nicht aus. Eine Zentralisierung der Aufsichtskompeten-
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en ist ferner notwendig, um eine Lastenverschiebung
uf die Europäische Zentralbank, EZB, zu verhindern.
s besteht sonst die Gefahr, dass die EZB durch ein ver-
ögertes Handeln der nationalen Aufsichtsbehörden zu
iner Stützung von Banken gezwungen wird, um deren
usammenbruch und Dominoeffekte im Bankensektor
u verhindern. Also müsste der Bundestag die heutige
esetzesvorlage ablehnen.
Nach unserer Auffassung schafft der zugrunde lie-
ende Verordnungsvorschlag des Europäischen Rates
icht die Voraussetzungen für eine handlungsfähige eu-
päische Aufsicht. Eine Aufsicht ohne die Instrumente
ur Abwicklung ist ein stumpfes Schwert. Die EZB kann
ur dann eine durchsetzungsfähige Aufsicht ausüben,
enn auf der europäischen Ebene auch die Kompetenz
esteht, Banken im Ernstfall abwickeln zu können. Wir
rauchen also eine echte Bankenunion, wie sie auch Peer
teinbrück im September 2012 für Europa gefordert hat.
Eine krisenfeste Bankenunion umfasst wenigstens:
ine unabhängige Aufsicht, einen einheitlichen Restruk-
rierungs- und Abwicklungsmechanismus, einen ban-
enfinanzierten Restrukturierungsfond, eine tragfähige
inlagensicherung.
Die Errichtung eines bankenfinanzierten Restruktu-
erungsfonds ist erforderlich, um die europäischen Steu-
rzahler von den Kosten der Bankenrettung zu entlasten.
Außerdem sind aufgrund der Ansiedlung der Banken-
ufsicht bei der EZB Interessenkonflikte zwischen
eldpolitik und Aufsicht zu befürchten. Da die Errich-
ng der Bankenaufsicht ohne Vertragsänderung erfolgt
nd es damit bei der Letztentscheidungsbefugnis des
ZB-Rates bleibt, ist eine effektive Trennung beider
ufgaben nicht möglich. Aufgrund der geldpolitischen
nabhängigkeit der EZB sind auch der Rechts- und
achaufsicht über die bei der EZB angesiedelte Aufsicht
nge Grenzen gesetzt.
Die Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB
ann, darf deshalb nur befristet erfolgen. Die Banken-
ufsicht muss so bald wie möglich auf eine eigenstän-
ige Aufsichtsbehörde ausgelagert werden.
Wie oben angedeutet, werden mit der europäischen
ankenaufsicht, infolge der Verhandlungsfehler der
anzlerin, schließlich die Weichen für eine direkte Ban-
enrekapitalisierung aus Mitteln des Europäischen Sta-
ilitätsmechanimus, ESM, gestellt. Eine solche direkte
ankenrekapitalisierung lehnen wir ab. Sie bedeutet eine
ortsetzung der Bankenrettung auf Kosten der europäi-
chen Steuerzahler. Außerdem schränkt sie die Fähigkeit
es ESM zur Gewährung von Finanzhilfen an Mitglied-
taaten ein. Eine Restrukturierung von privaten Banken
uss künftig vom Privatsektor finanziert werden. Soll-
n als Ultima Ratio öffentliche Mittel erforderlich sein,
oll es auch in Zukunft bei der bisher schon auf Antrag
es Mitgliedstaates möglichen Rekapitalisierung von
reditinstituten durch den ESM in Verbindung mit
inem Sanierungsprogramm für den Bankensektor und
iner Rückverbürgung der gewährten Hilfe durch den
itgliedsstaat bleiben.
31642 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Kanzlerin Merkel hat Deutschland also in eine auf-
sichtsrechtliche Falle geführt. Nun ist zu fragen, ob wir
Europa und schließlich auch Deutschland darunter lei-
den lassen dürfen, denn eine Ablehnung dieses auch ver-
fassungsrechtlich hoch umstrittenen Gesetzes sendet
nach Europa die Botschaft: Deutschland ist gegen eine
europäische Aufsicht. Aber wir sind für eine europäische
Aufsicht. Eine Ablehnung sendete nach Europa das
Signal: Deutschland will sich seiner Verantwortung in
Europa entziehen. Aber wir wollen Verantwortung über-
nehmen. Allerdings nicht nur für den Finanzplan, nicht
nur für Geld, auch für die Menschen in Europa. Wir sen-
deten das Signal, der Bundestag sei außenpolitisch
ebenso schwach wie der Außenminister. Aber wir sind
außenpolitisch ein sehr aktives Parlament mit guter Re-
putation.
Mit Blick auf diese außenpolitischen Wirkungen und
mit der Hoffnung, dass sich mit einer neuen Regierung
bald eine vernünftige Bankenunion aufbauen lässt,
stimme ich dem Gesetz heute zu.
Um zu dokumentieren, wie sich die SPD-Fraktion
eine Bankenunion unter Einschluss einer europäischen
Aufsicht vorstellt, geben wir dem Deutschen Bundestag
einen Entschließungsantrag zur Namentlichen Abstim-
mung.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
mung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes
zur Änderung des Europawahlgesetzes (Tages-
ordnungspunkt 17)
Die Einführung einer 3-Prozent-Sperrklausel für die
Wahlen zum Europäischen Parlament lehne ich ab. Ich
stimme deshalb dem Gesetz nicht zu.
Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch. Sie
verstoßen gegen die Grundrechte von Wahlgleichheit
und Chancengleichheit der Parteien. Deshalb hat das
Bundesverfassungsgericht die ursprünglich in diesem
Wahlgesetz stehende 5-Prozent-Sperrklausel für verfas-
sungswidrig und nichtig erklärt.
Sperrklauseln begünstigen in der Regel die etablierten
Parteien. Die Möglichkeit der Vertretung neuer politi-
scher Gedanken und Gruppierungen im Parlament wird
erheblich eingeschränkt. Neue soziale Bewegungen ha-
ben es schwerer, politisch zu wirken, wenn sie in den
Parlamenten nicht Wort zu kommen.
Deshalb haben sie sich zu Recht immer wieder gegen
Sperrklauseln ausgesprochen. Diese Positionierung muss
aber auch gelten, wenn die eigene Partei nicht von sol-
chen Klauseln betroffen ist, weil sie mehr als drei Prozent
Wahlstimmen erreichen wird. Zum Europäischen Parla-
ment wählen die anderen EU-Länder ohne Sperrklauseln,
jedenfalls ohne solche in dieser Höhe.
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nlage 7
Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO
des Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Förderung des elektronischen Rechts-
verkehrs mit den Gerichten (Tagesordnungs-
punkt 26)
Ich nehme an der Abstimmung nicht teil.
nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes – Digitalisierung ver-
griffener und verwaister Werke
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Wissenschaftliche Urheberinnen und
Urheber stärken – Unabdingbares Zweitver-
öffentlichungsrecht einführen
– Beschlussempfehlung und Bericht: Die Chance
der Digitalisierung erschließen – Urheber-
recht umfassend modernisieren
– Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der
Haftung und der Abmahnkosten bei Urhe-
berrechtsverletzungen
– Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung
des Missbrauchs des Abmahnwesens
– Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
der privaten Weiterveräußerung unkörper-
licher Werkexemplare
– Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stär-
kung der vertraglichen Stellung von Urhe-
bern und ausübenden Künstlern
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Verhandlung auf Augenhöhe – Das
Urhebervertragsrecht reformieren
(Tagesordnungspunkt 18 a bis g)
Ansgar Heveling (CDU/CSU): Das Urheberrecht ist
un bereits seit einigen Jahren in das Zentrum der politi-
chen Diskussion gerückt. Während es zuvor stets ein ju-
stisches Expertenthema war, sind durch die Digitalisie-
ng heute so viele Menschen von urheberrechtlichen
ragen betroffen wie nie zuvor. Im Mittelpunkt der Dis-
ussion steht dabei immer wieder das Verhältnis zwi-
chen Nutzern auf der einen und den Urhebern sowie Ver-
ertern als Rechteinhaber auf der anderen Seite.
nerhalb dieses Spannungsfeldes ist es Aufgabe des Ge-
etzgebers, einen angemessenen und gerechten Ausgleich
wischen den unterschiedlichen Interessen herzustellen,
obei der Urheber im Mittelpunkt steht.
Die Anträge und Gesetzentwürfe der Fraktionen Die
inke sowie Bündnis 90/Die Grünen beschäftigen sich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31643
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)(B)
mit unterschiedlichen Punkten, die im Rahmen der Dis-
kussion um das Urheberrecht unmittelbar oder am Rande
eine Rolle gespielt haben, wobei die Fraktion Die Linke
mit dem Antrag „Die Chance der Digitalisierung er-
schließen“ eine weitgehende Neuordnung des Urheber-
rechts ins Spiel bringt.
Wir als CDU/CSU-Fraktion sehen zwar durchaus die
Notwendigkeit zur Anpassung einzelner Regelungen im
Urheberrecht, sind aber gleichzeitig der Auffassung,
dass es sich in seinen Grundstrukturen bewährt hat. Es
gibt keinen Grund, Veränderungen am Kern des Urhe-
berrechts vorzunehmen.
Neben dem Urheberrecht als solchem nimmt die
Fraktion Die Linke auch das Urhebervertragsrecht in den
Blick. Zweifelsohne bestehen hierzu viele diskussions-
würdige Fragen, die der Klärung bedürfen. Das Urheber-
vertragsrecht ist gut zehn Jahre nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von
Urhebern und ausübenden Künstlern nach wie vor ein
streitbehaftetes Diskussionsfeld. Dennoch sind die Vor-
schläge, die an dieser Stelle von der Linken und Bünd-
nis 90/Die Grünen gemacht werden, nicht zielführend,
da sie insbesondere ein Dilemma nicht aufzulösen ver-
mögen: Einerseits soll die öffentliche Zugänglichma-
chung im Urheberrecht nach vorne gestellt werden,
gleichzeitig sollen aber die vertraglichen Rechte der Ur-
heber gestärkt werden.
Das Urhebervertragsrecht gehört sicherlich zu den
Punkten, die im Bereich des Urheberrechts auch in Zu-
kunft auf die Tagesordnung gehören. Jedoch muss man
sich dann auch entsprechend genau und präzise die gege-
bene Situation in den unterschiedlichen Bereichen an-
schauen. Dies ist aus unserer Sicht in den vorliegenden
Gesetzentwürfen und Anträgen nicht geschehen. Zudem
ist bei diesem Thema auch zu berücksichtigen, dass das
beste Urhebervertragsrecht ohne eine wirksame Durch-
setzung des Urheberrechts wenig zu bewirken vermag.
Bekanntlich bleibt der Bildschirm ohne Inhalt leer – und
wenn für diesen Inhalt nicht gezahlt wird oder dafür
keine Bereitschaft besteht, nutzen den Urhebern und
Kreativschaffenden auch die besten Verträge nichts.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den Anträgen
allzu selektiv die Interessen der unterschiedlichen Betei-
ligten behandelt werden. Unter Beachtung der verfas-
sungsrechtlichen Gebote in Art. 14 des Grundgesetzes
ist es eigentlich angezeigt, diese sorgsam gegeneinander
abzuwägen und zu gewichten. In den vorliegenden Vor-
schlägen wird eine Schaffung ausgewogener rechtlicher
Grundlagen für die Verhandlungen der Interessen der un-
terschiedlichen Beteiligten jedenfalls nicht vorgesehen.
Stattdessen fällt die „Abwägung“ der Interessen verhält-
nismäßig einseitig zugunsten der öffentlichen Zugäng-
lichmachung geistiger Leistungen aus.
Zu den weiteren in den Anträgen behandelten The-
men ist vor allem anzumerken, dass wir derzeit verschie-
dene durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetz-
entwürfe beraten und noch in dieser Wahlperiode
abschließen wollen, die sich mit den gleichen Herausfor-
derungen wie die vorliegenden Anträge auseinanderset-
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en. Dazu gehört zum einen die Regelung der Nutzung
erwaister und vergriffener Werke, mit der wir nun die
ntsprechende EU-Richtlinie umsetzen wollen. Damit
ollen wir Bibliotheken und Archiven die Möglichkeit
eben, Digitalisate von Werken, deren Urheber sich
icht oder nicht mehr ermitteln lassen, rechtssicher zur
ffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Dabei gehen wir über die Vorgaben der Richtlinie hi-
aus und regeln zusätzlich zu den verwaisten Werken
uch die Nutzung vergriffener Werke. Denn eine der
entralen Grundlagen unserer Informationsgesellschaft
t ein freier – aber damit nicht zwangsläufig kosten-
eier – und ungehinderter Zugang und Austausch von
issen, Forschungsergebnissen und anderen Informatio-
en. Durch die Digitalisierung sind die entsprechenden
öglichkeiten schier unendlich geworden. Durch die
eue gesetzliche Regelung wird es künftig möglich sein,
ass auch die in verwaisten oder vergriffenen Werken
nthaltenen Daten, Inhalte und Informationen einer
öglichst großen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
erden. Denn wir dürfen nicht riskieren, dass einige
der möglicherweise sogar viele Werke nicht öffentlich
ugänglich gemacht werden und damit kulturelles Erbe
erloren geht. Mit der neuen gesetzlichen Regelung er-
öglichen wir die Weitergabe unseres wertvollen kultu-
llen Erbes auch an künftige Generationen. Mithilfe der
igitalisierung unseres wissenschaftlichen und kulturel-
n Erbes wollen wir sicherstellen, dass dauerhaft Schrif-
n, Filme und Tonträger zugänglich sind.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Regelung eines
weitverwertungsrechts für Autoren wissenschaftlicher
eiträge vorgesehen. Dabei setzen wir uns dafür ein,
ass zwischen den berechtigten Interessen der Autoren
uf der einen und der Verleger auf der anderen Seite ein
ngemessener Ausgleich hergestellt wird.
Schließlich befassen auch wir uns mit unseriösen In-
assoforderungen und urheberrechtlichen Abmahnungen
owie unlauterer Telefonwerbung. Dazu ist vorgesehen,
in umfassendes Gesetzespaket zu verabschieden, mit
em wir unseriöse Geschäftspraktiken im Inkassobe-
ich, im Abmahnwesen und bei der Telefonwerbung zu-
ünftig besser bekämpfen wollen. Es geht darum, miss-
räuchlichen und unlauteren Geschäftspraktiken den
oden zu entziehen und eine juristische Grundlage dafür
u schaffen, dass Verbraucher besser vor unlauterer Tele-
nwerbung, unseriösem Inkasso und überzogenen Ab-
ahnungen geschützt werden.
Gleichzeitig wollen wir dabei berücksichtigen, dass
nser Rechtssystem auch in Zukunft wirksam gegen Ur-
eberrechtsverletzer, gegen Nutzer vorgehen soll, die ge-
chützte Inhalte illegal down- bzw. uploaden. Teilweise
eschieht dies vereinzelt; es gibt jedoch auch Fälle, in
enen massenhaft Urheberrechtsverletzungen begangen
erden.
Wir werden also in Kürze unsere eigenen Vorschläge
ier im Bundestag zur Abstimmung bringen. Die von
en Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
ingebrachten Vorschläge werden wir daher ablehnen.
31644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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)(B)
Burkhard Lischka (SPD): Es ist gut, dass wir heute
zum Ende der Legislaturperiode die Möglichkeit haben,
über das Urheberrecht zu debattieren. Sehr viel besser
wäre es allerdings gewesen, wenn Sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen von Union und FDP, in dieser Legislatur-
periode auch einen vernünftigen Gesetzentwurf zum Ur-
heberrecht hier dem Deutschen Bundestag vorgelegt und
beschlossen hätten. Wie haben Sie großspurig in Ihrem
Koalitionsvertrag verkündet: „Wir werden deshalb das
Urheberrecht entschlossen weiterentwickeln, mit dem
Ziel, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durch-
setzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Um die-
ses Ziel zu erreichen, werden wir zügig die Arbeit an ei-
nem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft aufnehmen.“
Meine Damen und Herren von Union und FDP, ich
weiß nicht, was Sie unter entschlossen und zügig verste-
hen. Aber ich weiß: Die Legislaturperiode ist vorbei.
Vorgelegt haben Sie nichts. Und das ist nur ein weiterer
Beleg für das Scheitern dieser Bundesregierung.
Dabei wäre eine Weiterentwicklung des Urheber-
rechts dringend notwendig. Es ist längst nicht mehr ein
Nischenthema für einige wenige Fachjuristen, sondern
wird inzwischen seit Jahren von einer breiten Öffentlich-
keit diskutiert.
Nur: Anstatt dieser Diskussion Ziel und Richtung zu
geben, haben Sie durch Ihr Nichtstun dafür gesorgt, dass
in diese Diskussion teilweise eine Schärfe hereingekom-
men ist, die eine Problemlösung erschwert, und haben da-
mit allen einen Bärendienst erwiesen: Nutzern, Verwer-
tern und nicht zuletzt den Urhebern selbst. Und auch
volkswirtschaftlich ist Ihr Nichtstun sträflich: Wenn wir
über den Schutz von Kreativen, von Urhebern sprechen,
dann geht es ja nicht nur um eine Handvoll Musiker, Au-
toren und Filmemacher. Nein, in der Kreativwirtschaft
sind inzwischen 1 Million Menschen in Deutschland be-
schäftigt, und dieser Bereich hat inzwischen eine Wert-
schöpfung aufzuweisen, die durchaus mit der Automobil-
industrie vergleichbar ist. Und diese Kreativwirtschaft,
die sich in einem globalen Wettbewerb befindet, ist auf
gute rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen, wie an-
dere Unternehmen auch!
Sie von Schwarz-Gelb suggerieren immer, die Inte-
ressen der Wirtschaft vertreten zu wollen. Aber was Sie
hier, im Bereich der Kreativwirtschaft, vorzuweisen ha-
ben ist wirklich jämmerlich und ein Standortnachteil für
dieses Land.
Dabei liegen doch die Themen, die endlich mal ange-
gangen werden müssten, förmlich auf der Hand. Ich will
nur ein paar nennen:
Erstens. Wie können wir Rechteinhabern bei der
Rechtsdurchsetzung gegen illegale Plattformen helfen?
Denn das ist organisierte Kriminalität, mit einem Millio-
nenmarkt.
Zweitens. Wie können wir dafür sorgen, dass Krea-
tive und Künstler eine angemessene Vergütung bekom-
men, die auch dem Wert ihrer Arbeit entspricht? Wie
können wir in diesem Bereich zu mehr und schnelleren
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ereinbarungen zwischen Urhebern und Verwertern
ommen?
Drittens. Wie können wir Konflikte, wie wir sie bei-
pielsweise in den letzten Monaten zwischen GEMA
nd Musikveranstaltern erlebt haben, fair und schnell lö-
en?
Viertens. Wie können wir legale Geschäftsmodelle,
eispielsweise durch bessere Lizensierungsverfahren,
rdern?
Fünftens. Wie schaffen wir ein Urheberrecht, das für
illionen Nutzer praktikabel und handhabbar ist?
Sechstens. Wie sorgen wir für einen fairen Interessen-
usgleich zwischen allen Beteiligten?
Bei all diesen Fragen sind Sie in den vergangenen
ahren keinen Schritt weitergekommen.
„Das Urheberrecht hat in der modernen Medien- und
formationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion“, ha-
en Sie im Koalitionsvertrag vor vier Jahren geschrie-
en.
Was Sie den Menschen allerdings nicht gesagt haben,
t, dass Sie keinerlei Antworten darauf hatten und ha-
en, wie man dieser Schlüsselfunktion durch eine gute
olitik gerecht wird. Sie waren als Schwarz-Gelb ein To-
lausfall, auch in diesem Politikbereich.
René Röspel (SPD): Erst ist wahrlich nicht die erste
ede, die ich an dieser Stelle zum Thema Wissenschaft
nd Urheberrecht halte. Um so wichtiger ist es mir, da-
uf hinzuweisen, dass ein leistungsfähiger Forschungs-
tandort, wie es Deutschland ja sein will und soll, auf
däquate und wissenschaftsfreundliche Urheberrechtsre-
elungen angewiesen ist.
Nun hat sich die Fraktion Die Linke dazu entschie-
en, ein ganzes Sammelsurium von Anträgen unter die-
em Tagesordnungspunkt vorzulegen. Dies ist offenbar
em hehren Versuch geschuldet, eine umfassende Re-
rm des Urheberrechts vorzulegen. Eine nicht allzu
leinteilige Vorgehensweise wäre jedoch im Sinne der
bersichtlichkeit wünschenswerter. Ich erlaube mir
lglich, nur auf die Aspekte bzw. Anträge einzugehen,
ie den Wissenschaftsstandort Deutschland im Kern be-
hren. Daher erfolgt diese Äußerung nur zu den Aspek-
n des Zweitveröffentlichungsrechts bzw. des Antrags
er Fraktion Die Linke mit der Drucksachennummer
7/5479.
Zunächst gilt es, den analytischen Teil des Antrags
bend hervorzuheben: Das darin geschilderte Ungleich-
ewicht zwischen öffentlich finanzierten Wissensprodu-
enten und dem faktischen Oligopol bestimmter Wissen-
chaftsverlage gibt das Defizit der Wissenschafts- bzw.
ublikationslandschaft in Deutschland treffend wieder.
uch die unbefriedigende Situation, dass analog zu dem
nstieg der Kosten für Periodika und Fachzeitschriften
er öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Bibliothe-
en die Rendite just jener dem Oligopol angehörenden
erlage steigt, legt den gesetzgeberischen Handlungsbe-
arf in dieser Frage nahe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31645
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Die Kernaufgabe einer Novellierung des Wissen-
schaftsurheberrechts besteht – neben der Berücksichti-
gung von Neuerungen der Digitalisierung – darin, ein
neues Gleichgewicht zwischen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern einerseits und den Wissenschaftsverla-
gen andererseits zu schaffen.
Wir nehmen mit Freude zu Kenntnis, dass auch in Rei-
hen der Fraktion Die Linke der Antrag der SPD-Bundes-
tagsfraktion zum Zweitverwertungsrecht Anerkennung
findet. Leider muss ich jedoch mit Bedauern feststellen,
dass beim Versuch, sich von der guten Vorlage der SPD-
Bundestagsfraktion abzuheben, die Antragsteller über
das Ziel hinausschießen. Zwar wäre die Einführung eines
sogenannten „Dritten Korbes“ im Urheberrecht durchaus
wünschenswert, doch unter den Forderungen, die seitens
der Linksfraktion zusätzlich erhoben werden, halte ich ei-
nen solchen Korb für nicht für umsetzungsfähig.
Konkret beziehe ich mich auf die Forderung der Lin-
ken, dass im Falle einer Einführung eines Zweitveröffent-
lichungsrechts dieses Recht sich nicht nur auf alle Pu-
blikationsformen erstrecken soll, sondern auch die
Grenzziehung zwischen kommerzieller und nicht kom-
merzieller Zweitverwertung verwischt werden soll. Ein
solcher Regelungsvorschlag ist in meinen Augen kein po-
sitiver Beitrag auf dem Weg zu einer Neujustierung des
Verhältnisses zwischen Verlagen und Wissenschaft. Denn
die Möglichkeit, eine Publikation kommerziell zweitzu-
verwerten, würde eine faktische Enteignung der Verlage
bedeuten. Zudem würde eine solche Regelung langfristig
zum Nachteil der Wissenschaft selbst werden; denn unter
solchen Voraussetzungen wird das Interesse der Verlage
an einer Erstpublikation und der redaktionellen Betreu-
ung derselben langfristig schwinden. Die grundsätzliche
Intention einer Einführung eines Zweitverwertungsrechts
– nämlich die Erleichterung der Diffusion von wissen-
schaftlichen Erkenntnissen in die Wissenschaftsgemein-
schaft – wäre somit konterkariert.
Aus diesem Grund halten wir nicht nur an der strikten
Einhaltung der Embargofrist fest, sondern wollen das
unabdingbare Recht zur Zweitveröffentlichung auf nicht
kommerzielle Zwecke beschränken. Auch wenn ich die
redliche Intention des vorliegenden Antrags zu schätzen
weiß, so können wir dem Antrag in Gänze nicht zustim-
men, weil er in Teilen über das Ziel hinausschießt.
Stephan Thomae (FDP): Wir befassen uns heute
zum wiederholten Male mit dem Thema Urheberrecht.
Die Linke fordert in ihrem Antrag auf Bundestagsdruck-
sache 17/5479 ein unabdingbares Zweitveröffentli-
chungsrecht für wissenschaftliche Urheber, das auch für
kommerzielle Publikationen gelten soll. Diese Forde-
rung lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der handelnden Parteien,
also des Urhebers und des publizierenden Verlages, die
Modalitäten auszuhandeln, unter denen das Werk veröf-
fentlicht wird. Wird die Arbeit mindestens zur Hälfte aus
öffentlichen Mitteln finanziert, ist der Gedanke vernünf-
tig, dass die Öffentlichkeit auch in den kostenlosen Ge-
nuss dieses Werkes kommen soll. Allerdings darf dies
nicht im Rahmen einer kommerziellen Zweitveröffentli-
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hung geschehen. Hier müssen die berechtigten Interes-
en des Verlages berücksichtigt werden. Durch ein Zweit-
erwertungsrecht des Wissenschaftlers entsteht dem
erlag eine künstliche Konkurrenz. Das Zeitfenster, das
m zur Refinanzierung seiner Investitionen bleibt, wird
adurch kleiner. Vor dem Hintergrund der mindestens
älftigen Finanzierung des Werkes durch öffentliche Mit-
l ist dies unter Umständen hinzunehmen. Wird im
ahmen des Zweitveröffentlichungsrechts jedoch auch
ie Möglichkeit eröffnet, das Werk kommerziell weiter
u nutzen, ist dies nicht mehr hinnehmbar. Der Verlag
üsste dann auch noch hinnehmen, dass Dritte von dem
erk, das er produziert hat, profitieren. Zudem ist der Öf-
ntlichkeit, die für ihre Finanzierungstätigkeit entlohnt
erden soll, mit einer nicht kommerziellen öffentlichen
ugänglichmachung bereits gedient.
Die Linke fordert weiterhin, dass die Sperrfrist für ein
weitverwertungsrecht nur sechs Monate betragen soll.
uch diesen Vorschlag lehnt die FDP-Bundestagsfrak-
on ab. Eine entsprechende Regelung könnte sich sogar
um Nachteil der wissenschaftlichen Urheber auswir-
en. Denn eine solch kurze Sperrfirst birgt die Gefahr,
ass sich kein Verlag mehr findet, der die Werke der wis-
enschaftlichen Urheber auf eigenes Risiko ohne Risiko-
nd Kostenbeteiligung der Autoren veröffentlicht, weil
ie Möglichkeiten der Refinanzierung durch die kurze
perrfirst zu stark eingeschränkt sind. Daher plädiert die
DP-Bundestagsfraktion für eine zwölfmonatige Sperr-
ist.
Auf der Bundestagsdrucksache 17/4661 stellt die
inke ihren Gesetzentwurf zur Digitalisierung vergriffe-
er und verwaister Werke vor. Dieser hat ein wesentliches
anko: Er unterscheidet nicht hinreichend zwischen ver-
aisten und vergriffenen Werken. So heißt es in § 52 c
bs. 3 UrhG-E der Linken: „Dem Recht auf öffentliche
ugänglichmachung kann auch durch den nachträglich
ekannt gewordenen Urheber oder Rechteinhaber …
icht widersprochen werden, wenn die Voraussetzungen
es Absatzes 1 vorliegen.“ Dabei regelt Abs. 1 die Vo-
ussetzungen, unter denen verwaiste Werke öffentlich
ugänglich gemacht werden dürfen. Problematisch ist da-
ei, dass die Rechteinhaber vergriffener Werke dabei in
ren Rechten eingeschränkt werden. Die FDP-Bundes-
gsfraktion steht für einen umfassenden Eigentums-
chutz, der auch das geistige Eigentum umfasst. Darunter
llt auch die Entscheidung des Rechteinhabers, ob er
ein Werk veröffentlichen will oder nicht. Ist ein Werk
lso vergriffen, der Rechteinhaber aber bekannt, muss es
m vorbehalten bleiben, zu entscheiden, ob und wie sein
erk genutzt werden darf. Diese Möglichkeit sieht der
ntrag nicht vor. Daher ist er abzulehnen. Stattdessen
erweise ich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung
uf Bundestagsdrucksache 17/13423. Danach dürfen ver-
riffene Werke nur dann genutzt werden, wenn die Werke
uf Antrag der zuständigen Verwertungsgesellschaft in
in Register vergriffener Werke eingetragen worden sind
nd die Rechteinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen
ach Bekanntmachung der Eintragung gegenüber dem
egister ihren Widerspruch gegen die beabsichtigte
ahrnehmung ihrer Rechte durch die Verwertungsgesell-
chaft erklärt haben. Eine solche Regelung berücksichtigt
31646 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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)(B)
die Rechte der Urheber und Rechteinhaber wesentlich
besser und ist daher zu bevorzugen. Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung soll in der letzten Sitzungswoche
des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode
verabschiedet werden.
Ein weiterer Antrag, den wir heute diskutieren, steht
auf Bundestagsdrucksache 17/6341. Darin schlägt die
Linke Schritte vor, mit denen die Chancen der Digitalisie-
rung erschlossen und das Urheberrecht umfassend mo-
dernisiert werden sollen. So fordern die Kolleginnen und
Kollegen der Linken die Bundesregierung auf, einen ent-
sprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll es
unter anderem ermöglichen, die Übertragung von Nut-
zungsrechten beim erstmaligen Vertragsschluss grund-
sätzlich zeitlich zu begrenzen. Diese Forderung ist in
zweierlei Hinsicht bedenklich. Zum einen bekennt sich
die FDP-Bundestagsfraktion zur Vertragsfreiheit der han-
delnden Parteien. Es ist ihnen vorbehalten, zu klären, zu
welchen Konditionen sie zusammenarbeiten wollen. Dies
umfasst auch die Möglichkeit, die Dauer eines Vertrages
zeitlich zu befristen, sodass es hierfür keiner eigenen ge-
setzlichen Regelung bedarf. Zum anderen ist nicht nach-
vollziehbar, warum die Übertragung von Nutzungsrech-
ten nur beim erstmaligen Vertragsschluss, nicht aber bei
möglichen weiteren Vertragsschlüssen begrenzt werden
soll. Die Linke versäumt es, diese Unterscheidung zu er-
läutern.
Der von der Linken angemahnte Gesetzentwurf der
Bundesregierung soll die Rechtsprechung zur Auslegung
des Begriffs „angemessene Vergütung“ in § 32 des UrhG
durch eine genauere Bestimmung des Begriffs der Ange-
messenheit im Gesetzestext umsetzen. Die FDP-Bundes-
tagsfraktion hält diesen Vorschlag für nicht praktikabel.
Die Frage der Angemessenheit hängt von den jeweiligen
Umständen im Einzelfall ab und kann nicht abstrakt ge-
nerell im Gesetzestext geregelt werden. Es ist gerade die
Aufgabe der Rechtsprechung, diese Frage zu klären. Die
Bewertung der Angemessenheit in den verschiedenen
Fallkonstellationen kann sich ja auch im Laufe der Zeit
ändern. Stünde dann eine Regelung im Gesetzestext,
müsste der Gesetzgeber immer wieder nachbessern. Ein
solches Verfahren erscheint nicht praktikabel und sollte
folglich nicht umgesetzt werden.
Auf Bundestagsdrucksache 17/11040 findet sich der
Antrag der Linken für ein zweites Gesetz zur Stärkung
der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausüben-
den Künstlern. Auch diesem kann die FDP-Bundestags-
fraktion nicht zustimmen. Gerne erläutere ich die
Gründe dafür. Die Linke schlägt vor, § 31 UrhG einen
neuen Abs. 6 anzufügen. Darin soll dem Urheber, der ein
ausschließliches Nutzungsrecht für mehr als fünf Jahre
eingeräumt hat, unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit gegeben werden, dieses Vertragsverhältnis
zu kündigen. Ziel dieser Initiative ist es, dass der Urhe-
ber durch Nachverhandlungen besser von dem unerwar-
teten Erfolg seines Werkes profitieren kann. Das ist
durchaus nachvollziehbar. Allerdings ist es der Weg, mit
dem dieses Ziel erreicht werden soll, nicht. Nach den
Vorstellungen der Linken soll nämlich der Urheber, der
einen Vertrag, mit dem ein ausschließliches Nutzungs-
recht eingeräumt wurde, wirksam gekündigt hat und sein
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erk anschließend erneut verwerten will, verpflichtet
erden, dem früheren Inhaber des Nutzungsrechts ein
ntsprechendes Nutzungsrecht zu angemessenen Bedin-
ungen anzubieten. Diese Pflicht ist unverständlich.
enn man dem Urheber die Möglichkeit einräumt, sich
ach einer gewissen Zeit von seinem Vertragspartner zu
ennen, muss dies auch gelten. An dieser Stelle muss
ann ein Schnitt gemacht werden. Will der Urheber sein
erk anschließend erneut verwerten, muss es ihm frei-
tehen, mit wem und zu welchen Konditionen er einen
ntsprechenden neuen Vertrag eingehen will.
Weiter will Die Linke § 32 Abs. 1 S. 2 UrhG wie folgt
rmulieren: „Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt
der ist die vereinbarte Vergütung nicht angemessen, gilt
ie angemessene Vergütung als vereinbart.“ Auch dieser
orschlag erhält nicht meine Zustimmung. Wenn eine
ergütung zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann
ich grundsätzlich keine Partei über das erzielte Ergebnis
eklagen, denn es besteht in diesem Bereich kein Kon-
ahierungszwang. Auch der Schutz vor Übervorteilun-
en ist durch das bestehende Recht bereits gegeben. Hier
ei der Hinweis auf § 138 BGB gestattet.
Die Linke will in Bundestagsdrucksache 17/11040 ei-
en neuen Abs. 6 des § 36 UrhG einfügen. Dort heißt es
ie folgt: „Wird dem Einigungsvorschlag der Schlich-
ngsstelle nach Absatz 4 widersprochen, ist das Bun-
esministerium der Justiz nach Ablauf von sechs Mona-
n ermächtigt, auf dessen Grundlage gemeinsame
ergütungsregeln durch Rechtsverordnung festzulegen,
ofern die Parteien zu keiner anderen Einigung gefunden
aben.“ Dieser Ansatz steht im Widerspruch zu liberaler
olitik. Es muss Aufgabe der beteiligten Parteien sein
nd bleiben, die angemessene Vergütung zu bestimmen.
ürde man die vorgeschlagene Regelung installieren,
ürde den Parteien jeglicher Anreiz genommen, selbst
ine Einigung herbeizuführen. Vielmehr könnten diese
ich auf die Haltung zurückziehen: Der Staat wird es
chon richten. – Das kann nicht in unserem Interesse
ein. Die Marktteilnehmer sind viel besser in der Lage,
u beurteilen, welche Tarife angemessen sind, als es der
taat jemals sein wird.
Zudem beraten wir heute auch einen Antrag der Grü-
en. Diese fordern in Bundestagsdrucksache 17/12625,
ass es Vereinigungen von Urheberinnen und Urhebern
rmöglicht wird, die Ansprüche ihrer Mitglieder auf an-
emessene Vergütung gemäß §§ 11 S. 2, 32, 32 a, 36,
6 a UrhG gerichtlich einklagen zu können. Die FDP-
undestagsfraktion sieht eine solche Möglichkeit der
erbandsklage kritisch. Es ist grundsätzlich Aufgabe des
inzelnen, seine Rechte geltend zu machen. Zudem
ürde die von den Grünen geforderte Lösung die Gefahr
sich bergen, dass Vereinigungsmitglieder gegen ihren
illen in eine entsprechende Klage gezogen werden.
ies kann jedoch nicht in unserem Interesse sein.
Aus den genannten Gründen lehnt die FDP-Bundes-
gsfraktion die vorliegenden Anträge ab.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
esetzentwürfe und Anträge der Linken, zu denen es
uch unsere grünen Anträge und Gesetzentwürfe gibt,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31647
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und auch unser heutiger Antrag zur Reform des Urheber-
vertragsrecht gibt mir Gelegenheit, in der wohl letzten
Debatte des Bundestages in dieser Legislaturperiode ei-
nen Blick auf die rechtspolitische Untätigkeit zu werfen,
die diese schwarz-gelbe Koalition auf dem Gebietet des
Urheberrechts geprägt hat. Wie in fast keinem anderen
Rechtsgebiet rufen gesellschaftliche Entwicklungen der
letzten Jahre im Urheberrecht nach Reformen. Der Re-
formstau ist gigantisch, und die Probleme türmen sich
gewaltig auf. Ganze Wirtschaftszweige, alle Bildungs-
einrichtungen vom Kindergarten bis zur Hochschule,
Wissenschaft und Forschung, Künstlerinnen und Künst-
ler aller Sparten und nicht zuletzt Millionen von Bürge-
rinnen und Bürgern warten auf zukunftsausgerichtete
Lösungen – und diese Regierung und diese Koalition
verharrt in Unfähigkeit und im Unwillen. Kleinste Mini-
aturänderungen und sinnlose Einzelregelungen bestäti-
gen nur dieses Gesamtbild.
Dabei haben eine grenzüberschreitende Digitalisie-
rung der Kommunikation, völlig neu entstandene Trä-
germedien und vor allem das Internet schon längst völlig
neue Möglichkeiten der Nutzung, aber auch der legalen
wie illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter
Werke durch ihre Nutzer eröffnet. Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler nutzen genauso wie Künstlerinnen
und Künstler diesen neuen Produktions- wie Kommuni-
kationsweg. Die Grenzen zwischen professioneller und
privater Werkproduktion verwischen ebenso wie die
zwischen schlichter Rezeption und Verbreitung.
Bürgerinnen und Bürger, die keine Urheber sind, wer-
den heute ungleich häufiger mit dem Urheberrecht kon-
frontiert – und nicht selten kollidiert die private, nicht
kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten
Werken im Internet mit Regelungen des heutigen Urhe-
berrechts. Es gäbe also allen Grund, sich mit Elan und
Mut zu neuen kreativen Lösungen als Gesetzgeber zu
machen, das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter zu
gestalten.
Sie aber haben, um erste Beispiele zu nennen, wirk-
lich drängende Probleme wie die Ertüchtigung des Urhe-
berrechtswahrnehmungsgesetzes oder im Bereich von
Bildung und Wissenschaft die Sicherung des notwendi-
gen Zugangs zu digitalen Werken ungelöst liegen gelas-
sen. Den Bildungseinrichtungen haben Sie die Nutzung
geschützter Werke im Unterricht wieder nur befristet zu-
gestanden – kleiner kann ein solcher Trippelschritt nach
vorne gar nicht sein.
Die unselige Abmahnerei, ein Millionen-Abzocker-
Programm ohne Sinn und Zweck, mit dem schon meh-
rere Millionen von Haushalten überzogen worden sind,
packen Sie nicht an. Es ist völlig offen, ob Sie hier bei all
dem Gezänk in Ihren eigenen Reihen noch zu Potte kom-
men – man hört jedenfalls, dass hier – wenn überhaupt –
ein zahnloser Tiger das Licht der Welt erblicken wird.
Was ist aus den Problemen des Urheberwahrneh-
mungsrechts, der demokratischeren Binnenausgestal-
tung bestimmter Verwertungsgesellschaften und der so
streitigen Gebührenstaffel der GEMA für Clubs und
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onstige Veranstalter von Live-Musik geworden? Von
er Regierung und der Koalition konnte man dazu nichts
ernehmen.
Ziehen wir bei Betrachtung des anschwellenden Re-
rmstaus, der von den Restanten des früheren zweiten
nd dritten Reformkorbs bis zu hochaktuellen Themen
ie der Sicherung von Archiv- und Bibliotheksarbeit
um Wohl der Allgemeinheit reicht, Bilanz von vier Jah-
n Urheberrechtspolitik von Schwarz-Gelb, so kann
iese nur als jämmerlich bezeichnet werden. Und wo sie
al aktiv wurden, kann das Ergebnis nur als mangelhaft
nd kontraproduktiv bezeichnet werden. Das von Ihnen
eschlossene Leistungsschutzrecht war anfangs eine
ankrotterklärung vor den Herausforderungen der digi-
len Welt durch die Errichtung gesetzlicher Schutz-
auern für überholte Geschäftsmodelle, auf den letzten
etern haben sie daraus ein Placebo ohne Wirkung und
hne Sinn gemacht.
Sie haben eine letzte Chance: Am Montag haben wir
ie Sachverständigen zur Vitalisierung vergriffener und
erwaister Werke und zum Zweitveröffentlichungsrecht
ehört. Ein bunter Strauß richtiger und notwendiger Ver-
esserungen liegt jetzt auf dem Tisch. Ich glaube nicht,
ass Sie diese gutgemeinten Vorschläge aufgreifen wer-
en. Vielmehr droht eine Verschlimmbesserung der Vor-
ge aus dem Justizministerium. Notwendig ist jetzt ein
esamtkonzept einer Reform des Urheberrechts, das der
ildung und der Wissenschaft den notwendigen Zugang
u digitalen Werken unter angemessenen und für alle
eiten fairen Bedingungen gewährleistet und die Nutz-
arkeit der digitalen Potenziale für Forschung und Lehre
achhaltig sicherstellt. Hierzu nötig wäre die Schaffung
iner allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke,
ie Neuregelungen des § 52 b UrhG für eine bessere
utzbarkeit von digitalen Werken, die rechtliche Absi-
herung der digitalen Langzeitarchivierung und Klarheit
eim digitalen Kopienversand.
Es ist nötig, mit einer Reform das Urhebervertrags-
cht gegenüber den Verwertern zu stärken. Die ange-
pannte soziale Lage vieler Urheberinnen und Urheber
ätte Ihnen Antrieb sein müssen, die angemessene Ver-
ütung endlich durchsetzbar zu gestalten. Dazu müsste
ber das Verfahren für gemeinsame Vergütungsregeln
ndlich zu einem verbindlichen Ergebnis führen, wie es
uch fraktionsübergreifend im Abschlussbericht der En-
uete-Kommission empfohlen wurde.
Auch die drängenden Reformen im Urheberwahrneh-
ungsgesetz sind Sie nicht angegangen, trotz fraktions-
bergreifender Einigkeit in der Enquete-Kommission
Kultur“ darüber, dass es innerhalb der Verwertungsge-
ellschaften mehr Binnendemokratie, mehr Transparenz
nd eine Begrenzung der Verwaltungskosten geben
uss, die durch eine umfangreichere staatliche Aufsicht
ewährleistet wird.
Das Urheberrecht muss an die Herausforderungen des
igitalen Zeitalters angepasst werden; wir werden uns
ach der Wahl und Ihrer Abwahl ans Werk machen.
31648 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft
mit beschränkter Berufshaftung und zur Ände-
rung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Pa-
tentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprü-
fer (Tagesordnungspunkt 19)
Norbert Geis (CDU/CSU): Mit diesem Gesetz wird
die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
für freie Berufe eingeführt. Dies ist die deutsche Alter-
native zur britischen Limited Liability Partnership, LLP.
Es wird als zunehmend unbefriedigend empfunden, dass
das deutsche Recht keine der LLP vergleichbare Haf-
tungsbeschränkung anbietet. Deshalb hat insbesondere
der Deutsche Anwaltverein die Initiative zur Reform er-
griffen.
Bei der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft konzen-
triert sich die Haftung auf den jeweils handelnden
Rechtsanwalt. Für den Entwurf einer Partnerschaft mit
beschränkter beruflicher Haftung wird die Haftung für
berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen be-
schränkt. Die Haftung für andere Schulden wie Mieten,
Löhne usw. bleibt in voller Höhe erhalten.
Zum Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das
Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft ist eine Ver-
pflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversi-
cherung vorgesehen. Im Entwurf war diese Haftpflicht-
versicherung ursprünglich nur als Voraussetzung für die
Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 vorgese-
hen. Eine ausdrückliche Pflicht zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung war nicht vorgesehen. Dies ge-
schieht jetzt erst aufgrund des Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen. Danach wird die freiwillige Versi-
cherung gemäß § 8 Abs. 4 PartGG einer Pflichtversiche-
rung im Sinne der §§ 113 ff. VVG gleichgestellt. Damit
erfolgt eine Klarstellung zum Schutze der Mandanten
vor Schäden, die durch die berufliche Wahrnehmung der
Interessen der Mandanten diesem bei fehlerhaftem Ver-
halten der Gesellschaft entstehen können.
Der vorgesehene Entwurf sieht eine Mindestversiche-
rungssumme von 2,5 Millionen Euro vor. In der Diskus-
sion wurde bezweifelt, ob eine solche Versicherungs-
summe nicht zu großzügig bemessen ist. Dies gilt sicher
für diejenigen Anwaltssozietäten, die überwiegend
Rechtsfälle des täglichen Lebens bearbeiten (Mietrecht,
Familienrecht, Verkehrsunfälle). Diese Kanzleien benö-
tigen einen solch hohen Versicherungsschutz in der Re-
gel nicht. Solche Sozitäten sind in der Regel auch nicht
an einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Be-
rufshaftung, PartGmbB, interessiert. Ganz anders gilt
dies für solche Kanzleien, die vorwiegend in Wirt-
schaftssachen tätig sind. Sie vertreten gewerblich tätige
Mandanten. Hier kann sehr schnell durch Falsch-
beratung ein Schaden von über 2,5 Millionen Euro ent-
stehen. Deshalb ist die Mindestversicherungssumme von
2,5 Millionen Euro tatsächlich angezeigt.
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Auch wurde eingewandt, es bestünde kein Hand-
ngsbedarf für die Einrichtung einer Partnerschaftsge-
ellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Ein solcher
andlungsbedarf besteht aber jedenfalls dann, wenn es
hne diese vorgesehene Neuregelung der Haftungsbe-
chränkung für berufliche Tätigkeiten im Bereich der
eien Berufe zu einer allmählichen Abwanderung zur
LP kommt. Die Regierung ist der Auffassung, dass
ute Gründe für eine solche Befürchtung bestehen. Auch
er DAV vertritt diese Auffassung.
Auch das Argument, das Partnerschaftsgesellschafts-
esetz mit beschränkter beruflicher Haftung sei ein
remdkörper im System des deutschen Gesellschafts-
chtes, ist nicht durchgreifend. Die im Gesetzentwurf
orgesehene Gesellschaftsform richtet sich insbesondere
n diejenigen Kanzleien, in denen mehrere Anwälte am
elben Thema im Team zusammenarbeiten. Hier erweist
ich die bestehende Möglichkeit der Haftungskonzentra-
on auf einen oder mehrere Anwälte, wie sie vom der-
eit gültigen Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vorge-
ehen ist, als ein nicht zureichender Schutz. Je mehr
artner an einem Mandat arbeiten, desto weniger schützt
ie Haftungskonzentration des § 8 Abs. 2 PartGG. Die
artnerschaftsgesellschaft entwickelt sich dann faktisch
eine eingetragene GbR. Das wird auch im Regie-
ngsentwurf angeführt. Deshalb ist die Haftungsbe-
chränkung auf die Partnerschaft dann der geeignete
chutz, wenn eine entsprechende Pflichtversicherung
esteht, wie dies ja im Gesetz vorgesehen ist. Für den
ußerberuflichen Bereich gilt die unbeschränkte Haftung
eiter. Von daher ist diese Gesellschaftsform kein
remdkörper in unserem Gesellschaftsrecht. Der vorlie-
ende Entwurf ist vielmehr die Fortentwicklung des be-
tehenden Partnerschaftsgesetzes.
Allerdings wird es Abgrenzungsschwierigkeiten zwi-
chen der Tätigkeit, die als berufliche Tätigkeit qualifi-
iert wird, und einer anderen nicht berufsbezogenen Tä-
gkeit, für die die volle Haftung besteht, geben. Die
raxis muss herausarbeiten, wann die Beschränkung auf
erufliche Tätigkeit infrage kommt.
Bei einer Obliegenheitspflichtverletzung ist der Haft-
flichtversicherer möglicherweise nicht leistungspflich-
g. Dies bleibt als Problem. Auch insoweit wird die Pra-
is erweisen, ob die jetzige Regelung reicht.
Was ist, wenn die Haftung durch vorformulierte Ver-
agsbedingungen auch für die Fälle grober Fahrlässig-
eit ausgeschlossen wird? Das kann nicht akzeptiert
erden.
Gerügt wird auch, dass die Beschränkung auf Rechts-
nwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer unter Umstän-
en gegen den Gleichheitssatz verstößt. Allerdings wird
ier mit Recht eingewendet, dass für diese freien Berufe
in „Berufsrecht“ und damit verbunden eine Berufshaft-
flicht besteht. Dadurch ist in der Tat eine |unterschied-
che Behandlung von Angehörigen der freien Berufe zu
nderen Berufen gerechtfertigt.
Alles in allem gesehen, ist dies ein gelungenes Geset-
eswerk. Durch die Haftungsbeschränkung bei beruf-
cher Tätigkeit auf die Gesellschaft und zugleich durch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31649
(A) )
)(B)
eine entsprechende Absicherung durch die Haftpflicht-
versicherung sind bei einem Schadensfall sowohl die
Anwälte, als auch die Mandanten hinreichend abge-
sichert.
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Mit dem von
der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur
Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit be-
schränkter Berufshaftung und Änderung des Berufs-
rechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater
und Wirtschaftsprüfer wird Freiberuflern eine ausge-
wogene Alternative zur britischen Limited Liability
Partnership, LLP, an die Hand gegeben. Im Bereich der
Anwaltschaft und Steuerberatung sehen wir eine gesell-
schaftsrechtliche Abwanderung nach Großbritannien.
Dabei erfreut sich insbesondere bei Rechtsanwälten die
Rechtsform der Limited Liability Partnership einer be-
sonderen Beliebtheit. Das bisherige Haftungskonzept
der deutschen Partnerschaftsgesellschaft wird von den
Angehörigen freier Berufe zum Teil nicht als befriedi-
gend empfunden. Zwar wird mit der Partnerschaftsge-
sellschaft schon derzeit eine Rechtsform angeboten, die
unter anderem den Vorteil einer transparenten Besteue-
rung und einer Haftungskonzentration verbindet. Aller-
dings ergeben sich praktische Schwierigkeiten dann,
wenn innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft Aufgaben
durch Teams bearbeitet werden. Dies gilt nicht nur für
große, sondern auch für mittelständische Sozietäten, die
häufig einen interprofessionellen Ansatz praktizieren.
Die aufgrund unterschiedlicher Spezialisierung mitei-
nander arbeitenden Partnerinnen und Partner können die
Arbeitsbeiträge der anderen mitunter weder inhaltlich
noch dem Umfang nach vollständig überblicken und vor
allem verantworten. Begeht ein Partner einen Fehler,
haften nach geltender Rechtslage der Partnerschaftsge-
sellschaft alle Partner, die in das fragliche Mandat invol-
viert waren, für diesen Berufsfehler, auch diejenigen, die
keinen Fehler begangen haben. Dies ist ein schwer er-
träglicher Zustand.
Die mit dem Gesetz zur Einführung einer Partner-
schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
vorgesehene Rechtsformvariante der Partnerschaftsge-
sellschaft für die freien Berufe vereint eine Haftungsbe-
schränkung bei beruflichen Fehlern und steuerlicher
Transparenz. Dies allein wäre für uns keine hinreichende
Grundlage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Entschei-
dend ist für uns, dass sich jedenfalls in den allermeisten
Fällen die Rechtsposition geschädigter Mandanten ver-
bessern wird. Dies beruht darauf, dass das nun vorgese-
hene Haftungsprivileg nur dann erlangt werden kann,
wenn die Partnerschaftsgesellschaft in erheblicher Höhe
gegen berufliche Fehler Versicherungsschutz besitzt. Zur
finanziellen Bewältigung möglicher Schadensfälle
dürfte deshalb künftig in den meisten Fällen ein größerer
Betrag zur Verfügung stehen als bisher, wenn der Man-
dant auf den Zugriff auf das persönliche Vermögen von
Partnern angewiesen war. Im Falle von Schadensfällen
ist künftig mithin die Wahrscheinlichkeit größer, dass
der Mandant hinreichende Kompensation erfährt.
Im Einzelnen: Der Gesetzentwurf schafft die Voraus-
setzung für die Haftungsbeschränkung dergestalt, dass
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ine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
uss. Dabei sieht der Gesetzentwurf eine Differenzie-
ng der Versicherungssummen in Abhängigkeit von der
rt des freien Berufs vor. Die Mindestversicherungs-
umme für Rechtsanwälte soll 2,5 Millionen Euro betra-
en. Eine Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern
oll eine Mindestversicherungssumme von 1 Million
uro ausweisen. Gleiches gilt für Wirtschaftsprüfer.
iese sollen ebenfalls eine Mindestversicherung von
Million Euro vorhalten müssen. Als weitere Vorausset-
ung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Be-
fshaftung wird der nach außen hin sichtbare Hinweis
uf die Haftungsbeschränkung vorgeschrieben. Dies
ann beispielsweise durch das Kürzel „mbB“ geschehen.
ichtig ist für uns auch, dass die vorgesehene Haftungs-
egrenzung nur für berufliche Fehler eingreift, nicht für
ndere Verbindlichkeiten wie etwa Kreditverbindlichkei-
n oder geschuldete Mietzahlungen. Insoweit bleibt die
ersönliche Haftung der Partner bestehen.
Mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
erufshaftung wird für Freiberufler eine Art Lücke im
eutschen Gesellschaftsrecht geschlossen, weil für diese
ie Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG mit ihrer
ombination von Haftungsbeschränkung und steuerli-
her Transparenz nicht zur Verfügung steht. Im bisheri-
en Gesetzgebungsverfahren kamen Stimmen auf, die
ine Öffnung der GmbH & Co. KG auch für die freien
erufe forderten. Eine derartige Öffnung des Handelsge-
etzbuches für die freien Berufe mag akademisch dis-
utabel sein. Es würde sich dabei indes um eine Jahr-
undertreform des Handelsgesetzbuchs handeln, die
orgfältiger Vorbereitung bedürfte. Aus diesem Grund
ine zeitgemäße Reform des Rechts der Partnerschafts-
esellschaft auf die lange Bank zu schieben, wäre nicht
berzeugend.
Die Reform des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft
t auch vor dem Hintergrund der Initiative „Law made
Germany“ zu sehen. Es wäre wenig glaubwürdig,
enn Anwälte gerade im internationalen Rechtsverkehr
berzeugend für die Anwendung deutschen Rechts ein-
eten, wenn sie selbst für jedermann sichtbar in ihrer
rganisationsverfassung dem deutschen Recht entflie-
en. Noch nicht überzeugen kann die berufsrechtlich
eranlasste Beschränkung der Partnerschaftsgesell-
chaft mit beschränkter Berufshaftung auf einzelne
ruppen von Freiberuflern. Wir wünschen uns, dass in
er kommenden Legislaturperiode auch das Berufsrecht
nderer freier Berufe so geändert wird, dass diese freien
erufe ebenfalls auf das Institut der Partnerschaftsge-
ellschaft mit beschränkter Berufshaftung zurückgreifen
önnen.
Christoph Strässer (SPD): Neben der Partner-
chaftsgesellschaft, PartG, soll eine „Partnerschaftsge-
ellschaft mit beschränkter Berufshaftung“, PartG mbB,
ingeführt werden. Kanzleien beklagen, bei großen
eams könnten die einzelnen Anwälte, Steuerberater und
irtschaftsprüfer bei komplexen Mandaten die Arbeits-
eiträge der andern oft nicht mehr überblicken und ver-
ntworten, müssten aber in einer PartG, auch mit ihrem
ersönlichen Vermögen dafür haften. Der Bundesge-
31650 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
richtshof hat mittlerweile die Haftung für Fehler inner-
halb einer Partnerschaftsgesellschaft sogar auf Partner
ausgedehnt, die erst nach einem Fehler und Schaden
dazu gestoßen sind.
Der Entwurf sieht nun eine Beschränkung der unmit-
telbaren persönlichen Haftung für Fehler bei der Berufs-
ausübung vor. Bei beruflichen Fehlern soll bei der
PartG mbB nur noch das Gesellschaftsvermögen haften
und nicht mehr zusätzlich die Bearbeiter des Auftrags
persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen. Die ent-
fallende Haftung der Bearbeiter wird durch eine vorge-
schriebene Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen,
die die PartG mbB abschließen muss. Damit wird das
Konzept „Versicherung statt Haftung“ verfolgt.
Mindestversicherungssumme pro Versicherungsfall
sollen 2,5 Millionen Euro bei Anwälten, 1 Million Euro
bei Wirtschaftsprüfern sowie Steuerberatern sein.
Die Steuerberater hatten in der Sachverständigenan-
hörung geltend gemacht, bei ihnen gebe es im
PartG mbB-Gesetzentwurf keine feste Mindestversiche-
rungssumme; sie sollten sich lediglich angemessen ver-
sichern. Das schafft jedoch Unsicherheiten – für alle
Beteiligten. Diesem Bedenken wird mit dem Änderungs-
antrag der Koalition Rechnung getragen. Damit ent-
spricht die Koalition auch dem Petitum des Bundesrates.
Dem schließen wir uns an, auch wenn wir eine Einheit-
lichkeit bei den Versicherungssummen begrüßt hätten.
Um was geht es aber noch? Zunächst einmal geht es
um die Haftungsbeschränkung. Aber es geht noch um
weit mehr. Die Partnerschaftsgesellschaft ist und bleibt
eine Personengesellschaft und muss deshalb weder Kör-
perschaftsteuer noch Gewerbesteuer bezahlen, eine
Buchführung nach dem HGB ist nicht erforderlich. Für
die Gewinnermittlung genügt eine einfache Einnahmen-
überschussrechnung. Und in der Anhörung wurde gar er-
wähnt, dass dies eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK
ersparen würde. Auch darum geht es.
Wie ist nun der Gesetzentwurf insgesamt zu beurtei-
len? Der DAV hat vorgetragen, dass nicht nur Großkanz-
leien an der Reform ein Interesse hätten. Zunächst ein-
mal muss man sich die neue Rechtsform auch leisten
können. Eine Berufshaftpflicht mit der entsprechenden
Mindestversicherungssumme ist teuer.
Richtig ist dann aber: Die Mandanten sind – ich be-
tone – in der Regel durch die Berufshaftpflicht gut ge-
schützt. 2,5 Millionen Euro muss man von einem Privat-
mann erst einmal holen.
Der Gesetzentwurf ist aber trotzdem nicht völlig un-
problematisch. Es gibt durchaus denkbare Lücken beim
Gläubigerschutz. Viele Kanzleien werden wegen der
teuren Prämien die geplante Mindestversicherungs-
summe von 2,5 Millionen Euro nicht überschreiten.
Etwa im Arzt-, Architekten- und Gesellschaftsrecht dro-
hen aber durchaus höhere Schäden. In der Anhörung
wurde geltend gemacht, dass eigentlich gegenüber dem
Kunden offengelegt werden müsste, wie viel von der
Jahreshöchstsumme der Berufshaftpflicht schon in An-
spruch genommen wurde; denn eine Partnerschaft haftet
nur in Höhe der Versicherungssumme.
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Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion einen Ände-
ngsantrag gestellt, der für die Mandanten für ein Mehr
n Transparenz sorgt. Danach müsste die Partnerschaft
em Auftraggeber vor Übernahme des Auftrags offenle-
en, inwieweit die Versicherung im laufenden Jahr
chon in Anspruch genommen wurde.
Dogmatisch unterscheiden wir Personengesellschaf-
n und Kapitalgesellschaften. Mit dem Gesetzentwurf
erwischt sich die ursprünglich klar gezogene Linie im
esellschaftsrecht einmal mehr. Damit sind wir nicht
lücklich.
Im Recht der Kapitalgesellschaften ist das Privileg
er Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermö-
en an die Erfüllung strenger Kapitalvorschriften ge-
nüpft. Hier werden vorteilhafte Merkmale der Perso-
enhandels- und der Kapitalgesellschaft vermischt. Im
esetzentwurf heißt so schön, Ziel des Entwurfs sei es,
ie „transparente Besteuerung“ der PartG mit einer wirk-
amen Beschränkung der Außenhaftung zu verbinden.
Am 10. Juni war die Anhörung im Rechtsausschuss
um Ordnungsgeldverfahren, wenn Kapitalgesellschaf-
n ihre Jahresabschlüsse nicht offenlegen. Am nächsten
ag kam hierzu die Stellungnahme des Instituts der Wirt-
chaftsprüfer in Deutschland e. V., in der das IDW be-
nt, wie wichtig die Offenlegung bei Kapitalgesell-
chaften ist, bei denen niemand persönlich haftet. In der
tellungnahme des IDW heißt es unter anderem: „Die
ffenlegungspflicht ist ein Korrelat zur Haftungsbegren-
ung bei Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestell-
n Personenhandelsgesellschaften.“ Dann muss das
ber auch für Wirtschaftsprüfer gelten, die sich zusam-
enschließen und ihre persönliche Haftung ausschließen
ollen.
Wer einen Haftungsausschluss zum Kernziel hat, für
en steht aber auch die GmbH als Kapitalgesellschaft
ur Verfügung. Kann es deshalb nicht sinnvoll sein, die
apitalgesellschaften für Freiberufler weiter zu öffnen?
ngesichts der Kommerzialisierung des Anwaltsberufs
önnte man diesem den Zugang zu den Handelsgesell-
chaften erleichtern und die Kapitalgesellschaften für
reiberufler steuerlich und bilanzrechtlich attraktiver ge-
talten. Das hielte ich zunächst für einen richtigen
chritt.
Wir schaffen hier eine Rechtsform und ein Privileg
r bestimmte Berufsgruppen. Es bestehen Zweifel, ob
ie Begrenzung der Haftungsbeschränkung auf be-
timmte Berufsgruppen mit dem Gleichheitsgrundsatz
ereinbar ist.
Deshalb wird es auch nicht lange dauern, bis andere
reiberufler ebenfalls gegen Abschluss einer Berufshaft-
flicht eine Personengesellschaft ohne persönliche Haf-
ng haben wollen. Der Bundesverband der freien Be-
fe hat bereits erklärt, auch für beratende Ingenieure,
rchitekten, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und weitere
eilkundliche Berufsgruppen, Handelschemiker, haupt-
erufliche Sachverständige etc. gebe es nach Inkrafttre-
n des neuen Gesetzes Anpassungsbedarf.
Werden die Handwerker folgen? Und was wird dann
us der Gewerbesteuer? Denn wenn das Gesetz ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31651
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abschiedet ist, werden sich bestehende Anwalts-, Steuer-
berater- und Wirtschaftsprüfer-GmbHs in Partner-
schaftsgesellschaften umwandeln und damit keine
Gewerbesteuer mehr bezahlen.
Die Städte und Gemeinden haben zu Recht Bedenken
angemeldet. Allen Fraktionen liegt ein Schreiben des
Deutschen Städtetages vor, in dem diese Bedenken kon-
kretisiert werden. Der Städtetag fordert, eine Entschei-
dung über den Gesetzentwurf so lange zurückzustellen,
bis eine Quantifizierung der zu erwartenden Gewerbe-
steuerausfälle erfolgt und Vorschläge zu deren vollstän-
diger Kompensation vorliegen. Der Städtetag schlägt
vor, die PartG mbB durch eine begleitende Steuergesetz-
gebung als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform einzuord-
nen, wodurch eine ungerechtfertigte Ungleichbehand-
lung der PartG mbB gegenüber Kapitalgesellschaften
vermieden werde, weil die Haftungsbeschränkung letzt-
lich ein zentrales Strukturmerkmal von Kapitalgesell-
schaften sei. Ohne mich konkret diesem Vorschlag an-
schließen zu wollen, ist dies ein Vorschlag, der zu
diskutieren ist.
Seit der Anhörung haben wir über ein halbes Jahr
nichts mehr von dem Gesetzentwurf gehört. Wir haben
in der Ausschusssitzung der vergangenen Woche des-
halb nachgefragt. Da gab es vom Ministerium noch
keine Auskunft, und jetzt ging es ganz schnell. Nach an-
fänglichem Widerstand aus der CDU hat sich die Koali-
tion nun doch darauf verständigt, den Gesetzentwurf
noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Man
hätte das letzte halbe Jahr konstruktiv für Beratungen
auch mit der Opposition nutzen können; denn auch uns
ist an einer Lösung gelegen, selbst wenn wir die syste-
matischen Bedenken beiseiteschieben und keine Dogma-
tiker sein wollen. Leider wurde unserem Änderungsan-
trag nicht entsprochen, und weitere Fragen bleiben
ungeklärt, sodass wir dem Gesetzentwurf nicht zustim-
men können.
Marco Buschmann (FDP): Wir debattieren heute
über einen Gesetzentwurf, der die Haftungsverhältnisse
von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
neu regelt. Genauer gesagt geht es um die Einführung
der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-
haftung.
Damit reagieren wir als Gesetzgeber zum einen auf
die Flucht immer mehr deutscher Sozietäten in ausländi-
sche Gesellschaftsformen wie etwa der britischen
Limited Liability Partnership, kurz LLP. Wir regeln zum
anderen etwas, das in allen Bereichen des täglichen Le-
bens zu Recht bereits gilt: Verantwortung und Kontrolle
gehen Hand in Hand mit Haftung. Das bedeutet im Um-
kehrschluss, dass es immer dann keine Haftung geben
kann, wenn eine Person eben keine Verantwortung hat
oder Kontrolle ausüben kann.
Vor diesem Hintergrund wird die geltende Haftungs-
konzeption der bestehenden Partnerschaftsgesellschaften
häufig als unbefriedigend empfunden. Das ist auch der
Grund für die Flucht in die LLP. Lassen Sie mich das an-
hand eines Beispiels verdeutlichen: Um den größtmögli-
chen Sachverstand zu konzentrieren, arbeiten verschie-
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en spezialisierte Anwälte häufig in Teams zusammen.
einem immer komplexer werdenden Rechtssystem ist
ohe Beratungsqualität kaum noch anders zu gewähr-
isten. Dabei anzunehmen, dass jeder Spezialist den
ereich des anderen überblicken, verstehen und sogar
ontrollieren kann, ist lebensfremdes Denken und ent-
pricht nicht der Wirklichkeit arbeitsteiliger Koopera-
on. Bisher haftet aber jeder dieser Anwälte grundsätz-
ch persönlich und mit seinem gesamten Vermögen.
Durch die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft
it beschränkter Berufshaftung kann nun die unmittel-
are persönliche Haftung von Anwälten, Steuerberatern
nd Wirtschaftsprüfern beschränkt werden, wenn sich
iese Berufsangehörigen in einer Partnerschaft mit
eschränkter Berufshaftung organisieren. Die Gesell-
chaft haftet für berufliche Fehler künftig mit ihrem Ge-
ellschaftsvermögen. Für sonstige Verbindlichkeiten
leibt es dagegen bei der bisherigen Haftung der Gesell-
chafter.
Die Haftungsbeschränkung darf jedoch nicht zulasten
er Mandantinnen und Mandanten gehen. Wir gewähr-
isten dies einerseits durch Transparenz: Die Haftungs-
eschränkung wird über einen Zusatz in der Firmierung
er Gesellschaft transparent gemacht werden. Dies folgt
em Beispiel der GmbH oder der AG. Zum anderen
erdienen Mandantinnen und Mandanten als Gläubiger
ines Haftungsanspruchs wegen beruflicher Fehler na-
rlich Schutz. Der beste Schutz ist ein solventer Schuld-
er. Genau dafür sorgen wir mit dem Erfordernis eines
ngemessenen Versicherungsschutzes, der sicherstellen
oll, dass der Verbraucher im Haftungsfall seinen Scha-
en ersetzt bekommt.
Mit Blick auf den Versicherungsschutz stehen Man-
antinnen und Mandanten einer Partnerschaftsgesell-
chaft mit beschränkter Berufshaftung sogar besser da
ls andere. Denn die Mindestversicherungssumme pro
ersicherungsfall bei der Berufshaftpflichtversicherung
twa von Anwälten liegt momentan bei 250 000 Euro.
ine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-
aftung, die aus Anwälten besteht, muss nach dem
esetzentwurf künftig mit einer Mindestsumme von
,5 Millionen Euro versichert sein – also dem Zehnfa-
hen. Bei den Wirtschaftsprüfern ist es 1 Million Euro.
Die neue Versicherungslösung zum Schutz der
läubiger erklärt auch, warum einige Kritikpunkte der
pposition nicht überzeugen. Im Rechtsausschuss haben
ollegen gefragt, warum wir denn keine Bilanzierungs-
flicht einführen. Die Bilanzierungspflicht dient der
rmittlung des Eigenkapitals. Nach traditioneller Sicht
t das Eigenkapital eine Größe, an die der Gläubiger-
chutz anknüpft. Wenn man die Gläubiger aber ganz
nders – nämlich durch eine Versicherung – schützt,
ann erschließt sich auch nicht, warum die betroffenen
reiberuflichen nun einer Bilanzierungspflicht unterwor-
n werden sollen und nicht weiterhin eine Gewinnüber-
chussrechnung durchführen dürfen. Das wäre nutzlose
ürokratie! Das ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn.
Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir vielmehr
ine ausgewogene Lösung gefunden sowohl für die
nwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
31652 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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)(B)
als auch für die Mandantinnen und Mandanten. Ich bitte
daher um Ihre Zustimmung.
Jens Petermann (DIE LINKE): Die Begrenzung der
Haftung für Fehler hat einen hohen Preis. Wer nur mit
dem haften will, was im Moment des Zugriffs der Gläu-
biger gerade vorhanden ist, muss dies entweder indivi-
dualvertraglich aushandeln oder eine entsprechende
Rechtsform für sein Unternehmen wählen. Der Einwand
einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung
des Rechtsausschusses, die hier vorgeschlagene Partner-
schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung,
PartG mbB, wäre kein Systembruch, sondern eine kon-
sequente Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts, geht
am Kern des Problems vorbei. Denn entscheidend ist
nicht, was gesellschaftsrechtlich denkbar, möglich oder
gar sinnvoll ist. Entscheidend ist, welche Konsequenzen
und Rechtsfolgen der Gesetzgeber quasi als Gegenleis-
tung für die gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschrän-
kung vorsieht.
Und hier findet der eigentliche Systembruch statt. Das
Kapitalgesellschaftsrecht als Paradedisziplin der Haf-
tungsbeschränkungen kennt nicht nur eine Fülle von Ka-
pitalerhaltungsvorschriften, die verhindern sollen, dass
beim Zugriff von Gläubigern nichts mehr vorhanden
oder vorher durch dunkle Kanäle versickert ist. Wesent-
lich entscheidender sind die handelsrechtlichen Offenle-
gungspflichten. Sie bilden das eigentliche Gegenwicht.
Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich ihre Jahres-
abschlüsse beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Nur so
kann sich der potenzielle Gläubiger ein Bild über die
wirtschaftliche Lage und Entwicklung seines zukünfti-
gen Partners machen, und nur so wird er in die Lage ver-
setzt, das Risiko eines Regressausfalles einzuschätzen.
Beide Elemente fehlen vollständig bei der PartG mbB.
Die Haftung ist auf ein Gesellschaftsvermögen begrenzt,
das nicht vorhanden sein und das niemand kennen muss.
Alles, was Sie dem entgegenstellen, ist eine Berufshaft-
pflichtversicherung. Das mag, pragmatisch betrachtet,
gelegentlich von höherem Nutzen sein als ein mit bilan-
zieller Kreativität ausgewiesenes Gesellschaftsvermö-
gen. Abgesehen davon, dass es keine Veröffentlichungs-
pflicht über den aktuellen Ausschöpfungsgrad der der
Höhe nach begrenzbaren Versicherung gibt, muss jede
der hier erfassten Berufsgruppen ohnehin eine Berufs-
haftpflichtversicherung unterhalten. Es stellt sich daher
die Frage, warum Sie diese Privilegierung ausschließlich
Partnerschaftsgesellschaften angedeihen lassen, und im
Übrigen nur denen, die gesetzlich, nicht jedoch freiwillig
eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, sodass
Sie nicht nur Einzelanwälte, sondern ganze Berufsgrup-
pen davon ausschließen.
Die Antwort darauf findet sich unverblümt im Ge-
setzentwurf, der die ideologische Handschrift der FDP
trägt und offen mit freundlichen Grüßen der Lobbyisten
der anwaltlichen Großkanzleien gezeichnet ist. Dort
heißt es in der Problembeschreibung, das Haftungskon-
zept der Partnerschaftsgesellschaft würde als „nicht be-
friedigend empfunden“ und an seine Grenzen stoßen, wo
„Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größe über-
schreiten“, anwaltliche Großkanzleien folgen einem
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rend zur LLP. Bei den „Alternativen“ heißt es lapidar,
ass die „PartG mbB eine Alternative zur Rechtsform
er britischen LLP darstelle“.
Nur selten hat das Bundesjustizministerium seine be-
ondere Fürsorge für Großkanzleien so demonstrativ zur
chau gestellt. Sie verlieren kein Wort darüber, dass die
ewünschte Haftungsbegrenzung durch die Gründung
iner Anwalts-GmbH erreicht werden kann. Diese stellt
ie bestehende, ernsthafte und damit den Gesetzentwurf
ntbehrlich machende Alternative dar. Warum ist dies
eine Alternative für Ihre Großkanzleien? Wer eine LLP
ründen kann, hat die organisatorische, finanzielle und
tellektuelle Kraft dafür, eine GmbH zu gründen. Oder
egt es nicht vielmehr daran, dass insbesondere Ihre
lientel schlicht keine Lust hat, Gewerbe- und Körper-
chaftsteuer zu zahlen, nach handelsrechtlichen Vorga-
en korrekt Bücher zu führen und diese zu veröffentli-
hen?
Mit Vehemenz wird dies natürlich zurückgewiesen.
nwälte seien ja schließlich Angehörige der Freien Be-
fe, Organ der Rechtspflege, nur dem Ideal des Man-
ats verpflichtet, das Geld nur notwendiges Übel – diese
önne man ja nicht in einen Topf mit den üblichen Ge-
erbetreibenden werfen, es müsse besondere Betäti-
ungsformen geben, die dem Rechnung tragen. Diese
ifferenzierung ist so unzeitgemäß wie einst die Tren-
ung von Arbeitern und Angestellten. 600 Millionen
uro Umsatz generiert allein die Abmahnindustrie jähr-
ch in Deutschland, von der auch von Anwälten getrage-
en Inkassoindustrie mal ganz zu schweigen. Lösen Sie
ich von diesen anachronistischen Eitelkeiten, öffnen Sie
uch das Gesellschaftsrecht in allen Facetten den Freien
erufen, dann brauchen Sie Ihrer Klientel keine beson-
eren Geschenke zu machen.
Abschließend lassen Sie mich noch auf Folgendes
inweisen: Mit der PartG mbB beerdigen Sie nicht nur
ie Anwalts-GmbH. Vor allem geben Sie sich in Europa
er Lächerlichkeit preis, denn es sind vor allem Sie, die
eit gut zwei Jahrzehnten um die Einführung der So-
ietas Privata Europaea als europäische Schwester der
mbH kämpfen, also um eine Gesellschaftsform, die
ier auf einmal nicht mehr gut genug sein soll, und es
ind Sie, die für „law made in Germany“ Hochglanzbro-
chüren produzieren und nun die eigene Kost verächten.
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ie Bundesregierung will eine neue Rechtsform im
esellschaftsrecht einführen. Diese soll für einige we-
ige Berufsgruppen gelten, nämlich für Rechtsanwälte,
teuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die neue Rechts-
rm nennt sich Partnerschaftsgesellschaft mit be-
chränkter Berufshaftung (PartG mbB). Wie der Name
chon andeutet, will die Regierung mit dem Gesetz den
enannten Berufsgruppen die Möglichkeit geben, ihre
aftung für berufliche Fehler auf das Gesellschafts-
ermögen zu beschränken. Eine persönliche Haftung der
erufsträger, wie sie derzeit geltendes Recht ist, ist dann
usgeschlossen.
Ziel des Gesetzes, so steht es in der Gesetzesbegrün-
ung, ist es, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschafts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31653
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prüfern eine deutsche Alternative zur angelsächsischen
Limited Liability Partnership (LLP) zu bieten. Das hört
sich im ersten Moment gut an. Aber die Lektüre des Ge-
setzentwurfs macht deutlich, woher hier der Wind weht.
Schon in der Einleitung des Gesetzentwurfs können wir
lesen, dass sich „im Bereich von anwaltlichen Groß-
kanzleien“ ein Trend zum Wechsel in die LLP abzeich-
net. Dies ist also ein Gesetz, mit dem die schwarz-gelbe
Koalition erneut einen Bereich ihrer Klientel bedient: die
Großkanzleien. Die Regierungskoalition schenkt den
Großkanzleien eine „eierlegende Wollmilchsau“, wie
Kollege Strässer von der SPD die Partnerschaftsgesell-
schaft mit beschränkter Berufshaftung in der ersten Be-
ratung dieses Gesetzes treffend bezeichnet hat.
Natürlich beschränkt sich das Gesetz rein rechtlich
nicht auf große Gesellschaften. Aber in der Realität
werden kleine Kanzleien diese Rechtsform kaum nutzen
können. Die Versicherungsbeiträge werden bei der Part-
nerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
deutlich in die Höhe gehen. Die Mindestversicherungs-
summe von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall er-
fordert hohe Prämien. Und natürlich können wir aus
Gründen des Gläubigerschutzes nicht darauf verzichten,
eine hohe Mindestversicherungssumme für die Partner-
schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ein-
zusetzen.
Unabhängig von der Versicherungsproblematik führt
das Konzept der Partnerschaftsgesellschaft mit be-
schränkter Berufshaftung zu einer weiteren Zersplitte-
rung der Rechtsformen im ohnehin schon komplexen
Gesellschaftsrecht. Es kommt zu einer Vermischung von
Merkmalen der Personengesellschaft und Merkmalen
der Kapitalgesellschaft. Darüber hinaus unterfallen – an-
ders als bei der LLP – nur die Ansprüche aus beruflichen
Fehlern der Haftungsbeschränkung. Für sonstige
Ansprüche gegen die Gesellschaft und den einzelnen
Berufsträger gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Das
verkompliziert das System noch mehr. Und insbesondere
die Anwaltschaft muss sich fragen lassen, welchen Weg
sie in Zukunft gehen will.
Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege als beru-
fene Vertreterinnen und Vertreter ihrer Mandantinnen
und Mandanten. Sie sind unerlässlich, damit der Rechts-
staat den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen
und Bürger erfüllen kann. In dieser Funktion und der da-
mit einhergehenden Einbindung in die Rechtsanwalts-
kammern bilden sie einen Beruf, der den Begehrlichkei-
ten anderer Berufe zur Rechtsberatung trotzen kann.
Der Weg in eine weitere Ökonomisierung der Rechts-
anwaltstätigkeit zum Rechtsanwalt als ein – wenn auch
freien so doch „gewöhnlichen“ – Beruf wie jeder andere
entfernt ihn von seiner ihn schützenden Organstellung
als notwendiger Teil der Justiz, die Verfassungsrechte
der Menschen gewährleistet.
Wenn es sich nicht als unabweislich notwendig er-
weist, der Rechtsanwaltschaft eine weitere haftungs-
beschränkte Organisationsmöglichkeit zu eröffnen – und
ein solcher Nachweis ist bisher weder aus der tatsächli-
chen Entwicklung noch systematisch geführt worden –,
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ann sollte der Gesetzgeber den Lobbyinteressen eines
leinen Teils der Anwaltschaft nicht nachgeben.
Im Rechtsausschuss haben wir eine öffentliche An-
örung zu dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben
egierungskoalition durchgeführt. Es gab zahlreiche
nderungsvorschläge der Sachverständigen, die die Re-
ierungskoalition nicht aufgegriffen hat. Diese schwarz-
elbe Koalition peitscht kurz vor Ende der Wahlperiode
in Gesetz durch, das einfach noch nicht ausgereift ist.
Ich sehe das Bedürfnis für Reformen im Gesell-
chaftsrecht. Aber dieses Gesetz ist nicht die Lösung.
enn wir hier etwas Neues schaffen, sollten wir über
ine Rechtsform debattieren, von der alle Freiberufler et-
as haben. Ein solches Gesetz könnte im internationalen
ettbewerb wirklich Erfolg haben. Dann könnten wir
Law, made in Germany“ als echtes Qualitätsprodukt
uf den Markt bringen.
nlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung ei-
nes Sozialen Arbeitsmarktes
– Beschlussempfehlung und Bericht zu den
Anträgen:
– Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über
Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teil-
habe für alle durch sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung im allgemeinen
Arbeitsmarkt
– Einstieg in gute öffentlich geförderte Be-
schäftigung beginnen
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte
bei den Jobcentern erhöhen
(Tagesordnungspunkt 20 a bis c)
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Wir beraten
eute einen Gesetzentwurf der Grünen und drei weitere
nträge von SPD und Linken zur Eingliederung von
angzeitarbeitslosen. Uns eint dabei das Ziel, alle Men-
chen an der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
ilhaben zu lassen. Wir unterscheiden uns aber in der
roblemanalyse und daher wohl auch im politischen In-
trumentarium.
Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit:
ir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Wie-
ervereinigung, die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist seit
007 um rund 40 Prozent gesunken, Deutschland weist
ie niedrigste Jugendarbeitslosenquote in der EU auf,
ogar als einziges Land einen signifikanten Rückgang
er Quote, einen Tiefstand im Hartz-IV-Bezug, einen
öchststand bei der Beschäftigung. Das sind die ent-
cheidenden Gründe, warum seit dem Höhepunkt der Fi-
anz- und Wirtschaftskrise natürlich auch weniger finan-
31654 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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zielle Mittel für Arbeitsmarktpolitik benötigt werden.
Sie sprechen von „katastrophalen Kürzungen“, aber es
ist doch ganz klar: Je weniger Arbeitslose ich habe,
desto weniger Geld muss ich für deren Betreuung und
Vermittlung aufwenden. Genau nach dieser Logik han-
deln wir. Bei Ihnen habe ich manchmal den Eindruck:
Egal ob wir mehr oder weniger Arbeitslose haben, es
wird immer mehr Geld gebraucht. Diese Logik kann ich
nicht nachvollziehen.
Die Linken wollen den öffentlich geförderten Be-
schäftigungssektor wieder einmal deutlich ausweiten,
um Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Sie bemängeln
eine mangelnde Integration von Langzeitarbeitslosen,
aber wollen gleichzeitig, dass öffentlich geförderte Be-
schäftigung für Ältere den nahtlosen Übergang in die
Rente sichern soll. Ist das der „Paradigmenwechsel“ in
der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, von dem
Sie in Ihrem Antrag sprechen?
Die SPD fordert in einem Antrag – die Grünen in ei-
nem Gesetzentwurf – die Einführung eines „Passiv-Ak-
tiv-Transfers“. Mit ihm soll sozialversicherungspflich-
tige Beschäftigung als Nachteilsausgleich bezuschusst
werden. Zielgruppe: Arbeitslose mit besonders schweren
Vermittlungshemmnissen. Alle Arbeitgeber sollen
gleichberechtigten Zugang zur Förderung haben. In der
Konsequenz muss also die so öffentlich geförderte Be-
schäftigung nicht mehr den Kriterien der Zusätzlichkeit
und des öffentlichen Interesses entsprechen. Sie argu-
mentieren, der Staat könne so seinem Integrationsauftrag
nachkommen. Ja, der „Passiv-Aktiv-Transfer“ hat einen
gewissen Charme. Denn es sind sozial- und gesell-
schaftspolitische Gründe, die für eine solche Option der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sprechen:
Erwerbsarbeit dient nicht nur der Erzielung von Einkom-
men, sondern sie dient auch der sozialen Integration, der
gesellschaftlichen Teilhabe und einem höheren Selbst-
wertgefühl. Gewichtige Gründe, unbestritten. Aber die
vorliegenden Anträge machen einen unausgegorenen
Eindruck; denn sie unterscheiden nicht zwischen Lang-
zeitarbeitslosigkeit und verfestigter Sockelarbeitslosig-
keit. Diese Unterscheidung ist aber wichtig; denn der
verfestigte Kern der Sockelarbeitslosen weist in der Re-
gel massive Vermittlungshemmnisse auf, die ihre Inte-
gration in den ersten Arbeitsmarkt erschweren. Zwei
Gruppen stellen hier mit ihren schweren Vermittlungs-
hemmnissen die Fallmanager vor Ort vor besonders
große Herausforderungen: Das sind zum einen psychisch
und physisch kranke Langzeitarbeitslose, bei denen das
Ziel, „gesünder zu werden“, weit vor einer Erwerbstätig-
keit steht, und zum anderen unmotivierte Langzeitar-
beitslose, die sich im Leistungsbezug eingerichtet haben
oder auch ein distanziertes Verhältnis zur Erwerbstätig-
keit haben. Folglich wäre es sinnvoll, ihnen eine Be-
schäftigung in einem geschützten Bereich anzubieten.
Bestehende Arbeitsplätze dürfen dabei nicht verdrängt
werden, deshalb müsste die Neu- und Wiedergewinnung
von Beschäftigungsfeldern im Fokus stehen. Dies aber
ist in den Vorschlägen von SPD und Grünen nicht vorge-
sehen und es bleibt vor allem im Gesetzentwurf der Grü-
nen offen, wie schwere Vermittlungshemmnisse über-
wunden werden können.
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Und ein letzter Punkt: Auch ein Nachteilsausgleich
on 100 Prozent an die Arbeitgeber, wie ihn die Grünen
rdern, vermag wenig zu überzeugen. Die Höhe des Be-
chäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungs-
higkeit des Leistungsberechtigten. Wäre der Leis-
ngsberechtigte zu 100 Prozent nicht in der Lage, die
rwerbstätigkeit auszuüben, könnte er schwerlich als er-
erbsfähig im Sinne des SGB II gelten. Folgerichtig
inge ihm so die Leistungsberechtigung verloren.
Kurzum: Weder der Gesetzentwurf der Grünen noch
ie Anträge von SPD und Linksfraktion sind mit ihren
orderungen zustimmungsfähig. Daher werden wir sie
eute auch ablehnen.
Paul Lehrieder (CDU/CSU): Die Arbeitslosigkeit in
eutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf
en niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesun-
en, die Zahl der Beschäftigten auf über 41 Millionen
estiegen. Die umsichtige und kluge Arbeitsmarkt- und
irtschaftspolitik der Koalitionsregierung wirkt sich po-
itiv aus. Und dies alles trotz der Eurokrise. Im europäi-
chen und internationalen Vergleich steht Deutschland
ehr gut da – es wird sogar vom „German Wunder“ ge-
prochen. Und um unseren robusten Arbeitsmarkt und
ie mit Abstand geringste Jugendarbeitslosigkeit werden
ir im gesamten europäischen Ausland beneidet.
Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nach-
ollziehbar, wenn die Linken in ihrem Antrag schreiben,
s fehlten „ausreichend Arbeitsplätze auf dem ersten Ar-
eitsmarkt“.
Der christlich-liberalen Koalition ist es gelungen,
otz der weltweit schwierigen Finanz- und Wirtschafts-
ituation unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen
nd zu halten.
Wir schaffen Arbeitsplätze und setzen mit einer soli-
en Bildungs- und Familienpolitik die Grundlage für
ine erfolgreiche Zukunft.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket beispielsweise
ichern wir die Zukunftschancen bedürftiger Kinder aus
eringverdienerfamilien.
In einem Punkt haben Sie jedoch Recht. Wir dürfen
ns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen, sondern müs-
en uns weiter konsequent um jeden einzelnen Langzeit-
rbeitslosen kümmern und diesen schrittweise und be-
utsam wieder in Beschäftigung bringen.
Allerdings erreichen wir das nicht mit der Wiederein-
hrung der Arbeitsbeschäftigungsmaßnahmen. Die
osten der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren gi-
antisch, die positiven Auswirkungen sehr gering. Stu-
ien belegen zudem: Wer erst einmal dauerhaft in öffent-
ch geförderter Beschäftigung ist, verschwindet leichter
us dem Blick der Jobcenter, zeigt selbst meist weniger
igeninitiative und hat es daher deutlich schwerer, eine
telle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Die Folgen einer Politik, die Arbeit bezahlt, für die es
eine Nachfrage gibt – etwa in Form eines überdimensi-
nierten Staatssektors –, können wir beispielsweise in
riechenland erkennen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31655
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Die Verwirklichung dieser Vorstellungen würde nicht
nur ungeheuer viel Geld kosten, sondern auch durch die
Bildung der von den Kollegen der Linken geforderten
„regionalen Beiräte“ eine Aufblähung eines Apparates
nach sich ziehen, die ineffizient, bürokratisch und zu
teuer wäre. Viel Geld würde für unsinnige Verwaltungs-
arbeit ausgegeben, Geld, das dann an anderer Stelle feh-
len würde. Dies zeigen sehr deutlich die Ergebnisse und
Erfahrungen, die die rot-rote Regierung in Berlin mit
dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS)
gemacht hat:
Dieses Instrument ist zur Qualifizierung in den ersten
Arbeitsmarkt ungeeignet, da eine Überführung in eine
reguläre Beschäftigung die Ausnahme darstellt.
Außerdem ist dieses Instrument ungerecht. Nur ein
Bruchteil – circa 7 500 – der rund 200 000 Berliner
Langzeitarbeitslosen kann von diesem Programm profi-
tieren. Der ÖBS hilft damit nur circa 3,75 Prozent aller
Langzeitarbeitslosen.
Das Vorzeigeprojekt ÖBS verschlingt in Berlin mehr
als die Hälfte des Geldes für geförderte Beschäftigung
und geht offensichtlich zulasten der Ausbildungsförde-
rung.
Der ÖBS ist ein sehr teures Instrument von zweifel-
hafter Wirksamkeit. Jede in Berlin nach dem ÖBS geför-
derte Stelle kostet den Steuerzahler circa 23 860 Euro
pro Jahr.
Im Jahr 2009 kostete der ÖBS Berlin circa 178 Mil-
lionen Euro.
Wie bereits angesprochen, ist Langzeitarbeitslosigkeit
nach wie vor ein ernstes gesellschaftliches Problem. Im
Interesse der Betroffenen bedarf es trotz erster Erfolge
weiterhin großer Anstrengungen aller beteiligten Ak-
teure.
Ziel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der unions-
geführten Bundesregierung ist und bleibt es, möglichst
alle Menschen, die dazu in der Lage sind, in den allge-
meinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, und nicht die dauer-
hafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes – wie
Sie es in Ihren Anträgen fordern.
Im Übrigen verkennen Sie, dass sich die Regierungs-
koalition mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen In-
strumente weiterhin zum Instrument der öffentlich ge-
förderten Beschäftigung bekennt. Dies gilt auch für von
Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen mit besonderen
Vermittlungshemmnissen.
Alle verfügbaren Maßnahmen, die aktivieren und da-
mit mittel- oder langfristig helfen, Beschäftigungsmög-
lichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröff-
nen, können und müssen genutzt werden. Auch die
Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung
sind nach wie vor wichtiger Bestandteil des arbeits-
marktpolitischen Instrumentariums im SGB II.
Mit der Instrumentenreform wurden die sozialversi-
cherungspflichtigen Varianten Arbeitsgelegenheiten in
der Entgeltvariante und JobPerspektive zu einem Instru-
ment der Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16 e
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GB II) verbunden. Arbeitsgelegenheiten mit Mehrauf-
andsentschädigung sind weiterhin in § 16 d SGB II ge-
gelt. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll zukünf-
g nur dann eingesetzt werden, wenn der Einsatz
nderer vorrangiger Instrumente eine unmittelbare Inte-
ration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht unterstüt-
en kann.
Für die Förderung von Arbeitsverhältnissen für Lang-
eitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen
nd die Freie Förderung können die Jobcenter jährlich
is zu 20 Prozent des Eingliederungstitels einsetzen. So-
it stehen bundesweit für 2013 etwa 665 Millionen Euro
ur Verfügung.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliede-
ngschancen am Arbeitsmarkt, das am 1. April 2012 in
raft getreten ist, haben wir den arbeitsmarktpolitischen
strumentekasten zur Eingliederung von Arbeitslosen
rundlegend überarbeitet. Das Gesetz zielt darauf ab,
urch einen effektiven und effizienten Einsatz der Ar-
eitsmarktinstrumente die zur Verfügung stehenden Mit-
l für die Integration in Erwerbstätigkeit, insbesondere
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, besser
ls bisher zu nutzen und bei wachsender Aufnahmefä-
igkeit des Arbeitsmarktes die Integration in Erwerbstä-
gkeit zu beschleunigen.
Die Bundesregierung beschreitet mit dem Modellpro-
kt „Bürgerarbeit“ neue Wege bei der Integration von
angzeitarbeitslosen in Arbeit, auch unter Einbeziehung
on öffentlich geförderter Beschäftigung. Zudem wird
Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“
eit dem Jahr 2010 ein besonderes Augenmerk darauf
elegt, scheinbar nicht vermittelbare ältere Menschen in
as Arbeitsleben zu integrieren. Hier zeigen die bisher
rzielten Erfolge, dass dies auch ohne den Einsatz öf-
ntlich geförderter Beschäftigung möglich ist.
Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, vor al-
m der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit, ist ein wich-
ges Anliegen dieser Regierungskoalition. Wir werden
ie Reform wirken lassen, dann die Ergebnisse genau
nalysieren und anschließend entscheiden, ob und inwie-
rn nachjustiert werden muss.
Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem
iel der Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäf-
gung und dem Passiv-Aktiv-Transfer als neue Säule der
inanzierung einzuführen, erachten wir weder als ausge-
ift noch als zielführend. Wir setzen auf die schnellst-
ögliche Heranführung von Leistungsberechtigten an
en ersten Arbeitsmarkt durch eine umfassende Vermitt-
ngs-, Qualifizierungs- und Betreuungspolitik und nicht
uf die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeits-
arktes, der im Übrigen auch zu Einbindungs- und Ver-
rängungseffekten führen würde, falsche Anreize setzen
nd sich somit arbeitsmarktpolitisch sogar kontrapro-
uktiv auswirken würde. In Anbetracht der hervorragen-
en Situation auf dem Arbeitsmarkt und im Zuge des de-
ografischen Wandels und des Fachkräftemangels
eschreitet die christlich-liberale Koalition hier den rich-
gen Weg. Es gilt die Potenziale an Arbeitskräften so
ut wie möglich zu nutzen und nicht dauerhaft in sub-
entionierter Beschäftigung unterzubringen. Nebenbei
emerkt, haben die Sachverständigen im Rahmen der öf-
31656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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fentlichen Anhörung auch bestätigt, dass die aus dem
Passiv-Aktiv-Transfer resultierenden Mittel überhaupt
nicht ausreichen würden, einen sozialen Arbeitsmarkt zu
finanzieren.
Katja Mast (SPD): Für uns in der SPD ist Arbeit
mehr als Broterwerb. Arbeit ermöglicht Teilhabe an der
Gesellschaft. Deshalb braucht es eine politische Strate-
gie, die auf Vollbeschäftigung setzt.
Wir Sozialdemokraten wollen alle Menschen in unse-
rer Gesellschaft mitnehmen, auch die, die am Rand des
Arbeitsmarktes stehen, also diejenigen, die schon sehr
lange Arbeit suchen und auf absehbare Zeit keine finden
werden. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung.
Wir wollen und können die Spaltung auf unserem Ar-
beitsmarkt nicht akzeptieren. Es kann nicht sein, dass
wir über 1 Million Langzeitarbeitslose haben und die
Regierung Merkel ihre Chancen auf Arbeit und Teilhabe
abbaut, statt sie auszubauen.
Denn was wollen die meisten Menschen, die schon
mehrere Jahre Arbeit suchen? Mir stellen sie immer wie-
der eine Frage: Frau Mast, was können Sie dafür tun,
dass ich wieder einen Arbeitsvertrag bekomme und mor-
gens weiß, wozu ich aufstehe?
Die Menschen wollen arbeiten, sie wollen eine Auf-
gabe haben, die erfüllend und sinnstiftend ist. Sie wollen
ihren Beitrag leisten. Sie haben es satt, stigmatisiert zu
werden, sie haben es satt, dass ihnen Vorurteile entge-
gengebracht werden. Und sie wollen auch nicht als spät-
römisch-dekadent von der FDP beschimpft werden.
Unsere sozialdemokratische Antwort für Menschen
am Rand des Arbeitsmarktes, für den Abbau der ver-
krusteten Langzeitarbeitslosigkeit in unserem Land ist
die Einrichtung eines echten sozialen Arbeitsmarktes.
Wir von der SPD wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit fi-
nanzieren!
In unserem Antrag „Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft
über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen – Teilhabe für
alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
im allgemeinen Arbeitsmarkt“ haben wir die Bausteine
für diesen sozialen Arbeitsmarkt klar umrissen. Wir wol-
len Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind
und die mehrere Vermittlungshemmnisse haben, zum Bei-
spiel gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende
Qualifikationen, wieder in Beschäftigung bringen. Da-
von könnten rund 200 000 Menschen in Deutschland
profitieren. Kernpunkte dabei sind die Finanzierung über
den Passiv-Aktiv-Transfer, also Arbeit statt Arbeitslosig-
keit, ergänzt durch Mittel der fördernden Arbeitsmarkt-
politik sowie die Bereitstellung sozialpädagogischer
Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das
Gehalt soll sich am jeweils gültigen Tariflohn oder
– wenn es keinen gibt – am ortsüblichen Lohn orientie-
ren. Unterste Haltelinie ist der jeweils gültige Mindest-
lohn bzw. – sobald die SPD sich damit durchgesetzt
hat – der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von
mindestens 8,50 Euro. Die örtlichen Beiräte beraten über
Umfang und Art der geförderten Arbeitsplätze, wobei
die Sozialpartner ein Vetorecht erhalten.
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Dabei ist eins klar: Unterstützung für Menschen am
and gibt es nicht zum Nulltarif. Wir müssen ausrei-
hend Mittel in die Hand nehmen, um Langzeitarbeits-
se zu integrieren.
Die SPD ist dazu bereit – die schwarz-gelbe Bundes-
gierung nicht! Das Gegenteil ist der Fall. Mit Bundes-
rbeitsministerin von der Leyen an der Spitze wird hier
ine Politik des sozialen Kahlschlags sondergleichen be-
ieben. Allein zwischen 2009 und 2013 wurden die
GB-II-Mittel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik um
atte 40 Prozent gekürzt. Die Zahl der Arbeitslosen im
GB II sank im gleichen Zeitraum lediglich um 10 Pro-
ent. Eine Sparpolitik, die auf Kosten der Langzeitar-
eitslosen geht. Eine Politik, die die öffentlich geför-
erte Beschäftigung massiv beschnitten hat und damit
uch die Teilhabechancen der langzeitarbeitslosen Men-
chen. Eine Politik, die mit ihrem Hü und Hott, mit ihren
odellprojekten und ihrer Projektitis – Stichwort Bür-
erarbeit – für Unsicherheit und Förderlücken gesorgt
at.
Wir Sozialdemokraten wollen damit Schluss machen.
nd da, wo wir Regierungsverantwortung haben – zum
eispiel in meinem Heimatland Baden-Württemberg –
achen wir es bereits mit dem Landesarbeitsmarktpro-
ramm unserer Ministerin Altpeter.
Wir sagen: Gerade in Zeiten des Aufschwungs am Ar-
eitsmarkt muss es politisches Ziel sein, verkrustete Ar-
eitslosigkeit aufzubrechen und sich den Menschen zu-
uwenden, die unsere besondere Förderung brauchen.
Nachhaltige Vorschläge oder Initiativen, um langzeit-
rbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu bringen, gibt
s von dieser Bundesregierung nicht. Auch heute disku-
eren wir, wieder einmal, allein die Vorschläge der Op-
ositionsparteien. Fehlanzeige bei CDU und FDP. Statt-
essen hat die Regierung Merkel alle Instrumente zum
rhalt einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen
eschäftigung für Langzeitarbeitslose de facto abge-
chafft.
Und was passiert jetzt? Kurz vor der Wahl erweckt
ie Bundesregierung Merkel wieder den Anschein des
andelns. Sie tut so als ob, indem sie die Bundesagentur
r Arbeit sagen lässt, für drei Jahre werden 20 bis
0 Menschen in ganz Deutschland im Rahmen des Mo-
ellprojekts „Perspektiven in Betrieben“ beschäftigt. 20
is 40 Menschen, betroffen sind rund 200 000!
Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein – eigentlich
t es eher ein Tröpfchen auf den ausbrechenden Vulkan.
as ist Anscheinserweckungspolitik vom Feinsten. Es
eht der Regierung Merkel nicht um die Menschen, son-
ern um den Anschein.
Man setzt für die Modelllaufzeit von drei Jahren 20
is 40 Teilnehmer und Teilnehmerinnen an, obwohl der
edarf bei circa 200 000 Menschen liegt! Langzeitar-
eitslose sollen in privatwirtschaftlichen Betrieben ar-
eiten, im Gegenzug bezahlt die Bundesagentur 75 Pro-
ent des Gehaltes. Das Instrument ist nicht neu, mit dem
eschäftigungszuschusses haben wir seit Jahren Erfah-
ng. Wir brauchen keine neuen Programme, wir brau-
hen endlich einen echten sozialen Arbeitsmarkt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31657
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Die Länder, allen voran mein Heimatland Baden-
Württemberg, haben das erkannt und ebenfalls eine ent-
sprechende Bundesratsinitiative zur Neuausrichtung der
öffentlich geförderten Beschäftigung in der letzten Wo-
che verabschiedet.
Mit dieser schwarz-gelben Koalition gibt es keine
Antwort auf die Probleme der Menschen. Diese Regie-
rung bedeutet Stillstand. Nach dem 22. September wer-
den wir das beenden. Schwarz-Gelb will Anscheinser-
weckung – die SPD schafft Teilhabe. Die Bürger haben
die Wahl für einen sozialen Arbeitsmarkt.
Pascal Kober (FDP): Ich gehe davon aus, dass wir
in diesem Hause Einigkeit darüber haben, dass wir uns
vermehrt um die Arbeitsmarktchancen von Langzeitar-
beitslosen kümmern müssen. Die vergangenen Jahre ha-
ben große Erfolge auf dem Arbeitsmarkt gebracht – auch
für Langzeitarbeitslose.
Es ist in diesem wirtschaftlichen Aufschwung zum
ersten Mal seit 45 Jahren gelungen, die Zahl der Lang-
zeitarbeitslosen zu senken. Im Mai dieses Jahres waren
2 Millionen Personen arbeitslos im Rechtskreis des So-
zialgesetzbuches II. Im Mai 2010 waren es noch über
200 000 Personen mehr.
Nichtsdestotrotz sind derzeit noch immer 2 Millionen
Menschen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II als
arbeitsuchend gemeldet. Das Vorstandsmitglied der Bun-
desagentur für Arbeit Heinrich Alt geht davon aus, dass
seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze 400 000 Erwach-
sene durchgehend Grundsicherungsempfänger waren.
Man kann daher davon ausgehen, dass es für diese Men-
schen besonderer Antworten und Anstrengungen bedarf,
um sie wieder am Erwerbsleben teilhaben zu lassen. Ge-
rade in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage im Zusam-
menhang mit dem Fachkräftemangel muss es unsere ge-
sellschaftliche und auch unsere politische Aufgabe sein,
auch für sie Perspektiven anzubieten.
Für die FDP bedeutet Arbeit mehr als nur die Mög-
lichkeit der eigenverantwortlichen Sicherung des Le-
bensunterhaltes. Sie trägt zur Sinnstiftung im Leben bei,
vermittelt das Bewusstsein, gewollter Teil der Gesell-
schaft zu sein und gebraucht zu werden, und stärkt so
das Selbstwertgefühl. Arbeitslosigkeit darf daher nicht
auf ihre materielle Dimension reduziert werden. Das
Fehlen von Arbeit ist daher auch immer das Fehlen von
Freiheit.
Menschen wollen etwas leisten und wollen sich betei-
ligen. Daher haben wir uns in der Vergangenheit, unter
anderem zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrts-
verband, Gedanken darüber gemacht, mit welchen Pro-
grammen man hier Perspektiven schaffen kann. Ich gebe
ganz offen zu, dass wir dabei auch an den sogenannten
Passiv-Aktiv-Transfer denken. Für uns ist aber klar, dass
die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt stattfinden
muss. Ja, wir werden hier über Lohnkostenzuschüsse re-
den müssen.
Im Gegensatz zum Gesetzentwurf und den Anträgen
der Oppositionsfraktionen wollen wir keinen parallelen
sozialen Arbeitsmarkt. Die Menschen sollen mittel- und
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ngfristig an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt wer-
en, und daher halten wir es auch für notwendig, dass
ine Anbindung an den ersten Arbeitsmarkt besteht. Stu-
ien des Instituts zur Zukunft der Arbeit haben in der
ergangenheit gezeigt, dass der Sprung aus geförderter
eschäftigung in ungeförderte Beschäftigung viel leich-
r ist, wenn man einen direkten Kontakt zum ersten Ar-
eitsmarkt hat.
Darüber hinaus sind wir aus Gründen des Fachkräfte-
angels darauf angewiesen, dass kein Potenzial in
eutschland ungenutzt bleibt. Auch Langzeitarbeitslose
önnen etwas.
Vielleicht kurz noch im Einzelnen zu Forderungen
us Ihren Anträgen bzw. dem Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie for-
ern in Ihrem Gesetzentwurf, dass der Lohnkostenzu-
chuss bis zu 100 Prozent betragen soll. Dies halte ich
r den falschen Ansatz. Es ist zum einen ein demotivie-
ndes Zeichen gegenüber dem Einzelnen, wenn er so
ezeigt bekommt, dass seine Arbeit am Markt offenbar
ichts wert ist. Zum anderen kann jede und jeder einen
ehrwert für das Unternehmen bringen, gerade wenn
an berücksichtigt, dass die begleitende Betreuung auf
nderem Weg finanziert werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Ihr An-
ag fordert, einen eigenen öffentlich finanzierten, dauer-
aften sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Zudem soll
ier ein Mindestlohn von mindestens 10 Euro gelten.
an merkt hier deutlich, dass es Ihnen nicht um Chan-
en für Langzeitarbeitslose geht, sondern nur um Ihre
eologie, bzw. wenn Sie es ernst meinen würden, müss-
n Sie erkennen, dass Ihr einheitlicher gesetzlicher Min-
estlohn von 10 Euro für diese Personengruppe viel zu
och ist.
Sprechen Sie einmal mit Praktikern, mit Menschen
ie in ihren Unternehmen und Beschäftigungsgesell-
chaften Langzeitarbeitslose beschäftigen. Die werden
nen klar sagen, dass ein Mindestlohn von 10 Euro
icht realistisch ist.
Gleiches gilt auch für die Mindestlohnforderung von
,50 Euro der SPD. Sie werden hier die gleichen Pro-
leme haben. Zudem finde ich es sehr interessant, dass
ns Praktiker aus der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen
um Beispiel davor warnen, Veränderungen bei der Zeit-
rbeit umzusetzen. Dies sei für viele eine wichtige Mög-
chkeit der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
or diesem Hintergrund sollten Sie daher auch Ihre
berlegungen dazu überdenken.
Sie können sicher sein, dass wir in der nächsten Le-
islaturperiode sinnvolle und hilfreiche Lösungen für die
etreuung von Langzeitarbeitslosen finden werden. Da-
ei sollten wir in diesem Hause auch alle zusammenar-
eiten. Die Bedeutung der Aufgabe gebietet es.
Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Alle Gesetz-
ntwürfe und Anträge, die heute hier zur Abstimmung
tehen, wollen durch öffentlich geförderte Beschäftigung
angzeiterwerbslosen neue Perspektiven eröffnen. Es
31658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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sind alles Initiativen der Opposition, von der Regierung
findet man nichts. Sie hält strikt an ihrem Sparkurs in der
Arbeitsmarktpolitik fest. Dabei haben Langzeitarbeits-
lose kaum von dem bescheidenen Aufschwung der Jahre
2010 bis 2012 profitiert. Im letzten Sommer kritisierte
sogar die OECD Deutschland für den hohen Anteil der
Langzeitarbeitslosen. Und mit der jüngsten Stagnation
der deutschen Wirtschaft wächst inzwischen schon wie-
der die Langzeitarbeitslosigkeit: Im Mai gab es laut Bun-
desagentur für Arbeit 1 058 133 Menschen, die ein Jahr
oder länger arbeitslos waren. Das sind fast 18 000 oder
1,7 Prozent mehr als im Mai letzten Jahres. Damit wird
die gesellschaftliche Teilhabe von immer mehr Men-
schen massiv eingeschränkt.
Welche Antworten können darauf gegeben werden?
Schaut man sich die verschiedenen Anträge an, fallen
zwischen den Initiativen der SPD und der Grünen und
dem Antrag der Linken deutliche Unterschiede auf, ers-
tens bei der Beschreibung des Problems:
Bei SPD und Grünen hat man oft den Eindruck, der
Großteil der Menschen, die ein Jahr und länger ohne Ar-
beit sind, haben verschiedene persönliche, gesundheitlich
Probleme, die verhindern, dass sie einen Job bekommen.
Aber das trifft nur auf eine Minderheit zu. Das IAB, das
wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit,
spricht von 100 000 bis 200 000 Personen mit sogenann-
ten größeren Vermittlungshemmnissen. Lässt man hier
die oftmals problematische Definition der Vermittlungs-
hemmnisse außer Acht, wird deutlich: Etwa 800 000 bis
900 000 Langzeiterwerbslose haben keine schwerwie-
genden Vermittlungshemmnisse. Warum klappt es bei ih-
nen trotzdem nicht? Drei zentrale Gründe können hier
mindestens genannt werden: Erstens wird vielen Betrof-
fenen durch den Kürzungskurs der Bundesregierung in
der Arbeitsmarktpolitik die notwendige Qualifizierung-
und Weiterbildung vorenthalten. Nach wie vor werden sie
lieber in billigere 1-Euro-Jobs abgeschoben.
Zweitens sind viele Unternehmen nicht bereit, Lang-
zeiterwerbslose einzustellen. Das IAB hat kürzlich eine
Studie vorgestellt, wonach nur jeder dritte Betrieb lang-
zeitarbeitslosen Bewerbern im Einstellungsprozess eine
Chance gibt. Dabei zeigt sich dann, dass bei den Betrie-
ben, die Langzeiterwerbslose einstellen, etwa die Hälfte
ihre Arbeitsmotivation und Zuverlässigkeit als gut oder
sogar sehr gut beurteilt. Nur jeder siebente bis neunte
Betrieb beurteilte diese Eigenschaften als mangelhaft
oder sehr schlecht. Das zeigt, wie massiv die Einstel-
lungschancen der Langzeiterwerbslosen durch Vorurteile
der Arbeitgeber beschnitten werden.
Drittens fehlen entgegen allen Meldungen über das
angebliche deutsche Jobwunder schlicht Arbeitsplätze.
Im Mai hatten wir knapp 3 Millionen Menschen, die of-
fiziell als Arbeitslose erfasst sind, die Zahl der tatsäch-
lich Erwerbslosen ist noch viel höher. Es gibt derzeit
aber nur 950 000 offene Stellen, Tendenz sinkend. Wir
sehen also, es gibt mehrere Punkte, wo wir ansetzen
müssen, wenn es um die Bekämpfung von Langzeiter-
werbslosigkeit geht.
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Wir brauchen mehr Gelder für Weiterbildung und
ualifizierung. Wir brauchen ein anderes Einstellungs-
erhalten der Arbeitgeber. Die Politik sollte überlegen,
ie sie den Arbeitgebern hier auf die Sprünge helfen
ann. Wir brauchen mehr Arbeitsplätze. Und wir brau-
hen eben auch öffentlich geförderte Beschäftigung.
enn nach den Vorstellungen der Linken könnten durch
inen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, ÖBS,
usätzliche Arbeitsplätze entstehen, die Erwerbslosen
ine berufliche Perspektive eröffnen. Gleichzeitig kann
amit die Zivilgesellschaft gestärkt und gesellschaftlich
innvolle Arbeit organisiert werden – wie es zum Bei-
piel in Berlin zur Zeit des Rot-Roten Senats bei Stadt-
ilzentren, Vereinen, Initiativen und Netzwerken sozia-
r, kultureller, ökologischer und antizipativer Projekte
rprobt wurde. Dieser Sektor braucht eine dauerhafte
nd zuverlässige Finanzierung. Wir haben als Linke in
nserem Antrag klare Vorschläge gemacht, wie mit guter
ffentlich geförderter Beschäftigung sinnvolle, gesell-
chaftlich notwendige Arbeit ermöglicht wird.
Diese Vorschläge unterscheiden sich zum Teil deut-
ch von denen der SPD und Grünen. SPD und Grüne
ollen bei öffentlich geförderter Beschäftigung auf die
riterien „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“
erzichten. Wir halten das für falsch und warnen vor ei-
er Verdrängung bestehender Arbeitsplätze. Da hilft es
uch nicht, darauf zu verweisen, dass alle Arbeitgeber
r die Einrichtung öffentlich geförderter Jobs einen
ohnkostenzuschuss erhalten können. Die Linke hält
eshalb an diesen Kriterien fest und sagt zugleich, dass
ber die Frage, ob ein Job zusätzlich ist, nicht an einem
chreibtisch entschieden werden soll, sondern prak-
sch vor Ort unter Mitbestimmung der Sozialpartner.
ir haben sogar dazu einen eigenen Antrag „Wirksam-
eit der Arbeit der Beiräte bei den Jobcentern erhöhen“
ingebracht. Zum anderen wollen SPD und Grüne an
en 1-Euro-Jobs festhalten, diese teilweise den von ih-
en neu geforderten Beschäftigungsverhältnissen sogar
orschalten. Darüber hinaus will die SPD gar keine
ollsozialversicherungspflichtige Beschäftigung schaf-
n, sondern verweigert den Betroffenen den Zugang
ur Arbeitslosenversicherung.
Das alles ist mit der Linken nicht zu machen. Wir
ollen, dass die neu geschaffene Beschäftigung voll so-
ialversicherungspflichtig ist, freiwillig und tariflich be-
ahlt. Wir sagen klar Nein zu Niedriglohnarbeitsplätzen
nd prekärer Beschäftigung.
Ich fasse abschließend zusammen: Die Regierung hat
ie Langzeiterwerbslosen abgeschrieben. SPD und
rüne bringen Vorschläge für einen sozialen Arbeits-
arkt ein, die eine Verdrängung von regulärer Beschäfti-
ung nicht ausschließen und nicht mit der Hartz-Gesetz-
ebung brechen. Deshalb ist die Linke die einzige Kraft,
ie sich für gute, öffentlich geförderte Beschäftigung
insetzt.
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ie FDP-Bundestagsfraktion wirbt gerade unter dem Ti-
l „Vier gute Jahre“ mit einem Kinospot für sich, quasi
ls Leistungsschau ihrer Regierungsbeteiligung. Über
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Langzeitarbeitslose wird in dem Spot aber kein Wort
verloren, und das aus gutem Grund; denn die letzten vier
Jahre waren keine guten Jahre für Langzeitarbeitslose.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in den letzten
vier Jahren massiv bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik
gekürzt, rund 40 Prozent. Dadurch sind ausgerechnet die
durch den Rost gefallen, die besonderer Unterstützung
bedürfen, um wieder eine Chance auf Arbeit zu haben.
Durch die schwarz-gelbe Instrumentenreform wurden
die Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose noch-
mals verschlechtert.
Das war die ausgesprochen ungute Realität der letzten
Jahre für Langzeitarbeitslose. Aber offensichtlich ge-
schehen noch Zeichen und Wunder. Denn in dieser Wo-
che fand eine Veranstaltung „Perspektiven für Langzeit-
arbeitslose“ statt, organisiert von der FDP. Durch die
Macht des Faktischen hat offenbar auch das liberale
Ideologie-Bollwerk feine Risse bekommen. Denn richtig
ist: Der Markt richtet es nicht von alleine für Hundert-
tausende Arbeitslose. Fakt ist auch, dass wir mit den vor-
handenen Instrumenten keine vernünftigen Perspektiven
für diese Menschen aufbauen können. Darum bin ich
froh, dass inzwischen auch in das FDP-Vokabular Worte
wie „Passiv-Aktiv-Transfer“ Einzug gehalten haben. Gut
ist auch, dass die Kolleginnen und Kollegen von der
FDP inzwischen zugeben, dass in den letzten vier Jahren
zu wenig für Langzeitarbeitslose getan wurde.
Leider ist Ihnen das erst jetzt aufgefallen. Ich hoffe,
dass die FDP genug Klarsichtfolie eingekauft hat, um all
die Ideen, die sie nun am Ende der Legislaturperiode auf
einmal präsentiert, auch über den Wahlkampf hinaus
frisch zu halten. Wenn Sie es ernst meinen, müssen Sie
Ihren bisherigen Kurs korrigieren. Als Wahlkampfmanö-
ver taugt dieses Thema nicht; dafür geht es um viel zu
viele Schicksale.
Unser grüner Kurs ist klar: Wir wollen einen Sozialen
Arbeitsmarkt als Baustein eines inklusiven Arbeits-
markts schaffen. Wir wollen damit auch denjenigen Teil-
habe und Perspektive anbieten, die von der schwarz-gel-
ben Bundesregierung vier lange Jahre lang links liegen
gelassen wurden. Unser Gesetzentwurf hat die folgenden
Kernpunkte:
Der Soziale Arbeitsmarkt wird gesetzlich verankert.
Wir ziehen neben die vorhandene Möglichkeit der För-
derung von Arbeitsplätzen dauerhaft eine zusätzliche
Säule ein. Damit wird die bereits existierende Förderung
von Arbeitsentgelten bis zu 75 Prozent des sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeitsentgelts um die Option einer
Förderung bis zu 100 Prozent ergänzt.
Der grüne Soziale Arbeitsmarkt ist für alle Tätigkei-
ten bei allen Arbeitgebern offen. Praxisuntaugliche För-
derkriterien wie Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität
und öffentliches Interesse werden ersetzt durch einen lo-
kalen Konsens. Den Konsens schmieden müssen die re-
levanten Arbeitsmarktateure vor Ort. So kann ein gesell-
schaftlich akzeptierter Beschäftigungsbereich entstehen,
der zudem eine Brückenfunktion in den regulären Ar-
beitsmarkt übernimmt. Denn auch wenn wir das Ange-
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ot längerfristig ausgestalten: Der Soziale Arbeitsmarkt
oll keine Sackgasse sein.
Die Teilnahme am Sozialen Arbeitsmarkt ist freiwil-
g. Er wendet sich an über 25-Jährige, da wir jüngere
rbeitslose vorrangig in eine Ausbildung vermitteln
ollen. Vorausgesetzt wird eine besonders lange Ar-
eitslosigkeit von mindestens 24 Monaten sowie eine
esonders komplexe Problemlage. Um sicherzustellen,
ass wirklich die richtigen Personen vom Sozialen Ar-
eitsmarkt profitieren, haben wir ein sorgfältiges Aus-
ahlverfahren eingezogen. Vorgesehen ist eine Entloh-
ung gemäß tariflicher bzw. ortsüblicher Löhne oder
ines geltenden Mindestlohns.
Im Sozialen Arbeitsmarkt stehen die Arbeitslosen und
re Wege aus der Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt; denn
ur mit einer individuellen Integrationsstrategie kann ih-
en nachhaltig geholfen werden. Wir setzen auf sinn-
olle Beschäftigung, aber auch auf spezifisch zuge-
chnittene weitere Angebote der Betreuung, Beratung
nd Förderung, beispielsweise auf sozialpädagogische
etreuung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder
ur Sprachförderung.
Der grüne Soziale Arbeitsmarkt schafft eine verlässli-
he Planungsgrundlage für die Betroffenen, für die Job-
enter, aber auch für die Arbeitgeber. Das liegt zum ei-
en an der Förderdauer, zum anderen an der
stallierung des Passiv-Aktiv-Transfers. Damit werden
tatt passiver Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit
uschüsse zum Arbeitsentgelt für eine sozialversiche-
ngspflichtige Beschäftigung gewährt. Anstelle von Ar-
eitslosigkeit wird Arbeit finanziert.
Die Einführung eines Sozialen Arbeitsmarktes für
enschen ohne absehbare Chancen am Arbeitsmarkt ist
otwendig und überfällig. Unser Gesetzentwurf zeigt
en Weg, und dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.
nlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Förderung Deutscher Auslandsschulen
(Auslandsschulgesetz – ASchulG) (Tagesord-
nungspunkt 21)
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Ich freue mich
ußerordentlich, dass wir heute abschließend über den
esetzentwurf zur Förderung deutscher Auslandsschu-
n beraten. Gerade die Vielzahl der Schwierigkeiten, die
us dem Weg geräumt werden konnte, macht diese ab-
chließende Beratung zu einem sehr freudigen Ereignis.
Ich erinnere an den Anfang dieses Prozesses. Bereits
008 hat der Bundestag die besondere Bedeutung der
uslandsschulen festgehalten. In dem damals beschlos-
enen Antrag „Deutsches Auslandsschulwesen stärken
nd weiterentwickeln“ (Bundestagsdrucksache 16/9303)
eißt es: „Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein
achhaltiges und positives Bild von Deutschland. Sie
erbinden Völker und Kulturen aller Welt mit Deutsch-
31660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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land und schaffen Verständnis für Deutschland in Poli-
tik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die
Schulen leisten als Zentren schulischer Zusammenarbeit
einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schuli-
schen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland
insgesamt.“ Die Bundesregierung wurde aufgefordert,
die Planungssicherheit für die Auslandsschulen zu ver-
bessern. Genau das erreichen wir mit diesem Gesetz
jetzt.
Mit dem Rechtsanspruch auf eine Förderung geben
wir den Schulen die langfristige Planungssicherheit, die
sie so dringend brauchen und gefordert haben. Aber
nicht nur das. Mit diesem Gesetz verdeutlichen wir er-
neut, wie wichtig das deutsche Auslandsschulwesen als
Eckpfeiler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
für uns ist, und dass wir bereit sind, die entsprechenden
Rahmenbedingungen zu setzen.
Der vorliegende Änderungsantrag der christlich-libe-
ralen Koalition bessert den Gesetzentwurf an den richti-
gen Stellen nach. Im parlamentarischen Verfahren gab es
ja von verschiedenen Seiten Fragen und Anregungen zu
dem Entwurf. Ich bin nun froh, dass wir mit dem Ände-
rungsantrag einen guten Kompromiss und Ausgleich der
verschiedenen Interessen gefunden haben. Sicherlich
gibt es einige, die sich insbesondere bei dem zentralen
Punkt der Förderfähigkeit eine geringere Anzahl der not-
wendigen Abschlüsse gewünscht hätten. Der Gesetzent-
wurf sah 20 Abschlüsse vor, der Unterausschuss für Aus-
wärtige Kultur- und Bildungspolitik hat fünf Abschlüsse
vorgeschlagen. Unser Änderungsantrag beinhaltet nun
den Kompromiss von zwölf Abschlüssen. Das ist eine
gute Lösung, und ich möchte meinen Kollegen Herrn
Dr. Gauweiler zitieren, der das letze Woche sehr schön
auf den Punkt gebracht hat (Plenarprotokoll 17/244):
„Ich freue mich, dass es jetzt einen Kompromissvor-
schlag gibt, über den man sich einigen kann. Ich bitte in
diesem Fall auch die Opposition, die in diesem Fall nicht
Opposition, sondern Trägerin der Mehrheit im Bundesrat
ist, ihrem Herzen einen Stoß zu geben: 20 Abschlüsse
fordern die einen, 5 die anderen. Jetzt gibt es einen Vor-
schlag bezüglich 12. Ich danke dem Kollegen Mißfelder,
dass er sich hier so massiv dafür eingesetzt hat, dass wir
die Kuh vom Eis bringen und dieses Gesetz in Gottes
Namen noch durchsetzen können.“
Ich kann mich meinem Kollegen nur anschließen und
an die Mitglieder der Oppositionsfraktionen appellieren,
diesem Gesetz in der geänderten Form zuzustimmen.
Dies sage ich auch vor dem Hintergrund der Erkennt-
niss, dass in der letzten Anhörung Folgendes deutlich
geworden ist: Nach dem ursprünglichen Entwurf, der
20 Abschlüsse vorsah, hätten 45 der 140 Auslandsschu-
len einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gehabt.
Die geforderten fünf Abschlüsse hätten zu einem Kreis
von 89 anspruchsberechtigten Schulen geführt. Der
Kompromissvorschlag mit zwölf Abschlüssen ergibt,
dass 82 Schulen einen Förderanspruch haben. Insbeson-
dere mit Blick auf den ursprünglichen Entwurf nenne ich
das einen tragfähigen Kompromiss, den wir hier im par-
lamentarischen Verfahren erreicht haben.
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Hinzu kommt, dass mehrere Experten in der letzten
nhörung die Argumentation der Bundesregierung ge-
tützt haben, dass die Mindestzahl von zwölf Schulab-
chlüssen aus pädagogischer Sicht sinnvoll und richtig
ei. Bei fünf Abschlüssen, so wurde angemerkt, könne
an nicht von Lerngruppen ausgehen, in denen neben
en fachlichen auch die sozialen Kompetenzen vermit-
lt würden.
Darüber hinaus nimmt der vorliegende Antrag noch
eitere wichtige Änderungen an dem Gesetzentwurf
or. Nun ist auch ausdrücklich der Hauptschulabschluss
rwähnt, sodass im Ergebnis sowohl deutsche allgemein-
ildende und berufsbildende Abschlüsse als auch das ge-
ischtsprachige International Baccalaureate gemäß der
nerkennung durch die Ständige Konferenz der Kultus-
inister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
bschlüsse im Sinne des Gesetzes sind.
Nicht zu vergessen ist, dass ein neuer Paragraf zur
örderung von Schulen, die keine deutschen Auslands-
chulen sind, aber das Deutsche Sprachdiplom der Kul-
sministerkonferenz anbieten, eingefügt werden soll.
ie Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, soll
ach Maßgabe des Zuwendungsrechts erfolgen und be-
nt damit den überaus wertvollen Beitrag, den diese
chulen leisten, ohne die zugrunde liegende Fördersyste-
atik aufzubrechen und zu übermäßigen finanziellen
elastungen zu führen.
Das deutsche Auslandsschulwesen leistet einen wert-
ollen Beitrag zur Auswärtigen Kultur- und Bildungs-
olitik. Es umfasst 140 deutsche Auslandsschulen in
1 Ländern mit rund 78 000 Schülern, 20 000 deutschen
nd 58 000 nichtdeutschen Schülern. Dazu kommen
70 Schulen, an denen der Abschluss des Deutschen
prachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder
öglich ist. Damit sind die Auslandsschulen Leucht-
rme Deutschlands im Ausland und des deutschen Bil-
ungssystems weltweit. Auch wenn traditionell und his-
risch gewachsen der Fokus auf allgemeinbildenden
bschlüssen liegt, sind die Schulen daneben hervorra-
ende Beispiele für die in ganz Europa immer wichtiger
erdende berufliche Bildung. Aktuelle Zahlen zeigen,
ass im Jahr 2012 bereits an 14 deutschen Auslands-
chulen der berufsschulisch-theoretische Teil der dualen
erufsausbildung neben der allgemeinen Hochschulreife
ngeboten wurde. Dabei durchliefen 507 Schüler entwe-
er eine klassische kaufmännische duale Ausbildung an
iner Berufsschule oder besuchten eine Fachoberschule.
Auch aus diesem Grund bin ich froh und zufrieden,
ass wir die Chance nutzen konnten und nun doch noch
dieser Legislaturperiode dieses Gesetz verabschieden.
h danke allen Beteiligten herzlich.
Jürgen Klimke (CDU/CSU): Die deutsche Aus-
ndsschularbeit ist einer der zentralen Pfeiler unserer
uswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, AKPB. Dieser
olitikbereich liegt mir persönlich am Herzen, dienen
ie dafür eingesetzten Mittel doch der Völkerverständi-
ung, der Stärkung deutscher Kultur und Wissenschaft
der Welt und tragen zu einem positiven Deutschland-
ild bei. Neben dem Auslandsschulwesen gibt es ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31661
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schiedene andere wichtige Aspekte deutscher Kultur-
und Bildungspolitik wie die Förderung der deutschen
Sprache durch die Goethe-Institute, den Freiwilligen-
dienst des Auswärtigen Amtes, die kulturelle Programm-
arbeit oder den Wissenschafts- und Hochschulaustausch.
Auf alle diese Bereiche einzugehen, würde den zeitli-
chen Rahmen dieser Debatte sprengen. Ich möchte aber
wenigstens einige Sätze zum Hochschulaustauch und der
Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
in die Diskussion einbringen. Vor wenigen Wochen
durfte ich dem 50-jährigen Jubiläum der Präsenz des
DAAD in Frankreich beiwohnen. Dort wurde mir be-
wusst, wie wichtig die Rolle des Wissenschafts-, aber
auch des Jugendaustauschs insgesamt für die deutsch-
französische Versöhnung nach dem Krieg gewesen ist.
Der lebhafte Austausch unserer Kulturen, die Internatio-
nalisierung wissenschaftlicher Karrieren befruchtet die
vormals national geprägten Sichtweisen und bringt die
Forschung und somit letztlich auch die Wirtschaft nach
vorne. Auf der hochrangig besetzten Konferenz in Paris
waren wir uns einig, wie wichtig die Rolle der auswärti-
gen Kultur- und Bildungspolitik auch im Bereich der
Wissenschaft ist. Das zeigt auch der Prozess der Interna-
tionalisierung der Studienabschlüsse, der bei aller be-
rechtigten Kritik zu einem europaweiten Zusammen-
wachsen der Studenten und Studiengänge führt und die
Internationalität der Lebensläufe bei Akademikern signi-
fikant erhöht.
Austausch ist wichtig. Er baut Vorurteile ab, und der
damit verbundene Perspektivwechsel sorgt für eine neue
Sichtweise auf die eigene, bisher nicht hinterfragte Her-
kunftsgesellschaft. Das Ergebnis ist eine Persönlich-
keitsentwicklung, die Flexibilität im Denken durch un-
terschiedliche Herangehensweisen fördert und immun
gegen nationale Stereotypen ist. Deshalb setze ich mich
für eine Stärkung von Jugendaustausch und den Aufbau
von internationalen Partnerschaften von Städten, Hoch-
schulen, Schulen, aber auch von zivilgesellschaftlichen
Akteuren ein.
In diese Richtung wirken übrigens auch die Deut-
schen Auslandsschulen. Stellen Sie doch allein durch ihr
Selbstverständnis eine Brücke zwischen dem Staat, in
dem die Schule angesiedelt ist, und Deutschland dar. Sie
sichern somit nicht nur die schulische Versorgung deut-
scher Kinder im Ausland und vermitteln und fördern
wichtige Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern sie
stärken auch den Wissens- und Wirtschaftsstandort
Deutschland und ermöglichen jungen Menschen die Be-
gegnung mit deutscher Kultur. Sie bringen Kinder und
Jugendliche in diesen Staaten mit Deutschland in Kon-
takt und prägen ihr Bild von unserem Land maßgeblich.
Die Schulen, für die ein Schulgeld entrichtet wird, haben
große Anziehungskraft auf lokale Eliten. Durch den Be-
such ihrer Kinder von deutschen Schuleinrichtungen
profitiert Deutschland langfristig und sichert sich somit
den Zugang zu zukünftigen Entscheidern.
Durch die gezielte Förderung von Kindern und junger
Menschen im deutschen Auslandsschulwesen wird bei
jungen Menschen die Neugier auf Deutschland geweckt.
Reisen nach Deutschland, persönliche Kontakte und
möglicherweise der Besuch einer deutschen Hochschule
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erden gefördert, sodass unser Land langfristig von die-
en Karrieren profitiert. Durch die Beschäftigung mit
eutschen Medien und deutscher Alltagskultur wird zu-
em ein erhöhtes Bewusstsein für deutsche Produkte und
arken geweckt. Somit werden für die deutsche Wirt-
chaft neue Märkte erschlossen.
Derzeit gibt es weltweit etwa 140 deutsche Auslands-
chulen in 71 Ländern sowie 870 von der Bundesrepu-
lik Deutschland geförderte schulische Einrichtungen
zw. deutsche Abteilungen in staatlichen Schulen. Die
esondere Bedeutung dieser zentralen AKPB-Säule wird
uf verschiedene Weise sichtbar.
Bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP
us dem Jahr 2009 wird auf die zentrale Rolle des deut-
chen Auslandsschulwesens hingewiesen, mit der Über-
ahme der Schirmherrschaft für das Auslandsschulwe-
en durch Bundespräsident Joachim Gauck im Jahr 2012
at diese AKPB-Säule nochmals eine wichtige Würdi-
ung erfahren. In einer bereits 2008 verabschiedeten
ntschließung des Deutschen Bundestages heißt es:
Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein nachhaltiges
nd positives Bild von Deutschland. Sie verbinden Völ-
er und Kulturen aller Welt mit Deutschland und schaf-
n Verständnis für Deutschland in Politik, Wirtschaft,
issenschaft und Gesellschaft. Die Schulen leisten als
entren schulischer Zusammenarbeit einen wertvollen
eitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und
amit zur Entwicklung im Gastland insgesamt.“
Die Förderung dieses Brückenpfeilers deutscher Aus-
ärtiger Kultur- und Bildungspolitik im Rahmen einer
esetzlichen Grundlage, die durch den vorliegenden Ge-
etzentwurf der Bundesregierung geschaffen wird, be-
rüße ich deshalb ausdrücklich. Hiermit schaffen wir
ine erhöhte Rechtssicherheit der Förderung von deut-
chen Auslandsschulen und können in konstanter und
ubstanzieller Weise dem Förderziel dienen, eine mög-
chst große Anzahl von Schülerinnen und Schülern zu
inem in Deutschland anerkannten Bildungsabschluss zu
hren. Wir gewährleisten damit, dass dort, wo sich sta-
ile, voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen etabliert
aben, die Grundlagen für eine dauerhafte Gewährleis-
ng des laufenden Betriebs geschaffen werden.
Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen der
DU/CSU und FDP greift die Anliegen des Bundesrates
ur Erweiterung des Kreises der anspruchsberechtigten
chulen, zur Förderfähigkeit und zur Form der Schulab-
chlüsse auf und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung
um Gesetzentwurf.
Lassen Sie mich nochmals die große Bedeutung Aus-
ärtiger Kultur- und Bildungspolitik im Bereich deut-
cher Auslandsschulen betonen. Das Interesse an diesem
ildungsangebot ist weltweit groß. Gestiegene Anmel-
ezahlen aus den letzten Jahren zeigen das. Hier ermu-
gt sicherlich auch unser guter Ruf als Wirtschafts- und
issenschaftsstandort eine stetig wachsende Zahl junger
enschen, unsere Auslandsschulen zu besuchen und die
eutsche Sprache zu erlernen. Ihr Erwerb ist nach wie
or eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen
erufseinstieg auf dem Arbeitsmarkt. Zudem ist der
eutsche Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund des sich ab-
31662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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zeichnenden Fachkräftemangels derzeit aufnahmefähig
für gut ausgebildete junge Menschen, die sich durch ihre
Bikulturalität auszeichnen. Das hat zur Folge, dass die
Anzahl der Schüler, die die Schulen des deutschen Aus-
landsschulwesens besuchen, auf über eine Million ange-
stiegen ist und weiterhin kontinuierlich steigt. Ohne
Frage, das ist ein großer Erfolg, den wir auch durch den
vorliegenden Gesetzentwurf fortführen und steigern
wollen.
Von der vorbildlichen Arbeit deutscher Auslands-
schulen konnte ich mich auch auf meinen Dienstreisen
als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss mehrfach über-
zeugen. Sie sind für mich ein Beispiel für zukunfts-
weisende öffentlich-private Partnerschaften. Private Trä-
gervereine führen die deutschen Auslandsschulen
eigenverantwortlich. Über Schulgelder und Spenden er-
bringen sie erhebliche Eigenleistungen. Sie beliefen sich
beispielsweise im Jahr 2011 auf etwa 400 Millionen
Euro. Damit können im Schnitt 71 Prozent der Schul-
haushalte gedeckt werden. Aus dem Schulfonds des
Auswärtigen Amtes wurden die deutschen Auslands-
schulen im selben Jahr mit 152,2 Millionen Euro und
über den Baufonds des Auswärtigen Amtes mit 3,0 Mil-
lionen Euro gefördert, Investitionen in die Zukunft – wie
ich finde –, die schon nach kurzer Zeit ihre Dividende
abwerfen.
Um so wichtiger ist es, diesen Weg institutionell zu
begleiten und die Förderung der Schulen mit einem Ge-
setz zu sichern. An dieser Stelle möchte ich die Gelegen-
heit nutzen, den unermüdlichen und konstruktiven Ein-
satz von Frau Staatsministerin Cornelia Pieper in dieser
Sache zu loben. Mit ihrem Einsatz für eine gesetzliche
Regelung der Förderung von Auslandsschulen hat sie
maßgeblich zum Erfolg beigetragen. An dieser Stelle
herzlichen Dank
In der Debatte um eine gesetzliche Regelung darf der
Blick auf den Kostenrahmen nicht fehlen. Besorgten
Haushaltspolitikern sei versichert: In der Summe wird
das Gesetz nicht zu Mehrausgaben führen und kann in-
nerhalb der bisherigen Ausgabensätze finanziert werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetz über die Förderung
deutscher Auslandsschulen zuzustimmen und einen
wichtigen Schritt nach vorne für die Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu
unterstützen.
Angelika Krüger-Leißner (SPD): Wir bringen heute
die Beratung des Auslandsschulgesetzes zum Abschluss.
Die Vorgehensweise bei der Beratung für diesen Entwurf
im zuständigen Unterausschuss war in der Tat unge-
wöhnlich. Lassen Sie mich das noch einmal nachzeich-
nen:
Die Bundesregierung hatte einen Entwurf vorgelegt,
der nach Einschätzung aller Fraktionen mangelhaft war.
Das selbst gesteckte Ziel, nämlich den Auslandsschu-
len endlich Finanzierungssicherheit zu bringen, wurde
mit der Vorlage weit verfehlt, denn nur ganze 43 von
141 Schulen hätten danach einen Förderanspruch be-
kommen.
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Wir aber waren uns mit allen Kolleginnen und Kolle-
en im Unterausschuss darüber einig, dass möglichst
iele Schulen finanzielle Sicherheit bekommen sollten.
iese Absicht war das Ergebnis unseres langjährigen ge-
einsamen Bemühens im Unterausschuss. Aber vor al-
m auch unsere vielen Besuche und Gespräche mit den
chulleitungen an den Standorten in der ganzen Welt ha-
en uns in dieser Überzeugung bestärkt. Deshalb war es
nser gemeinsames Ziel, den Regierungsentwurf nach-
ubessern.
Wir waren sogar bereit, uns bei der Zahl der erforder-
chen Abschlüsse auf einen Kompromiss einzulassen.
tatt 20 Abschlüssen, wie im Entwurf vorgesehen, woll-
n wir die Hürde auf 5 Abschlüsse absenken. Diesen
ompromiss haben wir einstimmig im Unterausschuss
eschlossen und als Änderungsantrag eingebracht.
Dieser Konsens wurde dann im weiteren Verlauf zu
nserer großen Überraschung von den Koalitionsfraktio-
en einseitig aufgekündigt. Für mich ist das ein unge-
euerlicher Vorgang, denn damit werden über zwei Jahre
usschussarbeit für dieses Gesetz ad absurdum geführt.
Lassen Sie mich die weiteren Punkte aufzählen, die
ir gemeinsam beschlossen hatten, die aber jetzt von
en Koalitionsfraktionen über Bord geworfen werden.
ir wollten, dass die Schulen unabhängig von der Zahl
er Klassenzüge gefördert werden. Der Regierungsent-
urf aber will die Förderfähigkeit auf drei Züge begren-
en. Das würde für den wichtigen Standort Istanbul
edeuten, dass der vierte Klassenzug aus dem Förderan-
pruch rausfällt. Und das können wir nicht wollen.
Wir wollten neben den finanziellen auch weitere För-
ermöglichkeiten für die deutschen Schulen im Gesetz
stschreiben, um die Qualität der Schulen zu sichern.
azu gehören vor allem die Förderung von Ausbildung
nd Weiterbildung von Lehrkräften, Schulverwaltungs-
iten und -vorständen und die regelmäßigen Inspektio-
en. Nichts davon steht jetzt im Gesetz. Damit setzt die
oalition mittelfristig die Qualität unserer Schulen aufs
piel.
Wir wollten auch die freiwillige Förderung der DSD-
chulen im Gesetz durch die klare Benennung von För-
ermodalitäten festschreiben. Im Entwurf aber findet
ich dazu nur ein lapidarer Satz. Dem können wir nicht
ustimmen, denn damit wird die Förderung der DSD-
chulen der Beliebigkeit ausgesetzt. Und letztlich stellt
as die wichtige Arbeit der DSD-Schulen zur Disposi-
on. Das kann es nicht sein.
Wenn jetzt immer wieder behauptet wird, dieses Ge-
etz bringe Sicherheit für die Schulen, dann ist das ein
roßer Trugschluss. Denn wir werden Schulen erster und
weiter Klasse haben. Die begünstigten Schulen – nur
2 von 141 – bekommen einen gesetzlichen Förderan-
pruch. Das heißt: Über ein Drittel der Schulen wären in
rer Existenz bedroht.
Die anderen, darunter viele uns auch gerade politisch
ichtige Standorte, sind künftig auf die Kassenlage
es Bundes angewiesen: Dazu gehören zum Beispiel
ie Schulen in Kairo, Ankara, Erbil, Addis Abeba,
schidda, Kabul, Bukarest, Belgrad oder Nairobi. Das
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ist nicht gut. Die sollen „freiwillig weitergefördert“ wer-
den, wie es heißt. Aber machen wir uns doch nichts vor!
Die haushaltspolitischen Vorgaben zwingen uns in allen
Bereichen zum Sparen. Und deshalb wird auch der Ku-
chen für die Schulen kleiner werden.
Alle Schulen, die keinen Förderanspruch haben, müs-
sen sehen, was für sie übrig bleibt – und absehbar ist,
dass das immer weniger wird. Das heißt im Klartext: Die
Schulbeihilfen, die demnächst budgetiert werden, wer-
den immer weiter schrumpfen. Und damit werden die
Schulen in ihrem Bestand gefährdet. Das können wir
doch nicht wollen.
Aber selbst für die Schulen, die in den Förderan-
spruch kommen, ist die Finanzierung alles andere als
klar. Nach § 13 des Gesetzentwurfs sollen die Lehrkräfte
reduziert werden, um die Haushaltsmittel für die finan-
zielle Förderung zu erwirtschaften. Wie soll denn damit
die Qualität der Arbeit der deutschen Schulen gewähr-
leistet bleiben? Zusätzliche Lehrkräfte sollen wiederum
mit der Reduzierung der finanziellen Förderung erkauft
werden. Das soll dann auf alle Schulträger umgelegt
werden.
Bei der personellen Förderung schafft der Gesetzent-
wurf also alles andere als Sicherheit. Denn der Verwal-
tungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern bleibt es
vorbehalten, wie viele Lehrer wo eingesetzt werden und
wo Lehrkräfte reduziert werden. Planungssicherheit
sieht anders aus. Das ist auch nicht das, was die Staats-
ministerin mit dem ersten Entwurf für dieses Gesetz an-
gestrebt hatte. Ich habe immer ihr großes Engagement
für die Schulen geschätzt. Doch dies konnte sie am Ende
nicht durchsetzen, denn bedauerlicherweise wurde sie
nicht von Außenminister Westerwelle unterstützt. Wie
wenig dem Außenminister die deutschen Schulen am
Herzen liegen, hat er doch damit demonstriert, dass er
den Einladungen in den Unterausschuss nicht ein Mal
gefolgt ist.
Wie unsicher die Finanzierung ist, zeigen uns doch
schon die ersten Hinweise auf den nächsten Haushalt.
Eigentlich müssten doch bei allen die Alarmglocken läu-
ten, wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, welche
massive Kürzung die Bundesregierung beim DAAD vor-
nehmen will. Um 24,5 Millionen Euro soll gekürzt wer-
den, das entspricht einer Kürzung um 28 Prozent. Inte-
ressant ist vor allem die Begründung des Auswärtigen
Amtes: weil die bisher zur Verfügung stehenden Bil-
dungs- und Forschungsmittel künftig wegfallen. Von
diesem Mittelausfall wären natürlich auch die Auslands-
schulen betroffen. Aber bei den Haushaltsplanungen für
die Schulen hüllt sich das Auswärtige Amt noch in
Schweigen. Warum wohl? Ein Schelm, der Böses dabei
denkt.
Am 3. September liegt uns der Haushaltsvorschlag
vor. Dann wird es für viele, die jetzt noch den Kopf in
den Sand stecken, ein böses Erwachen geben. Die unsi-
chere Finanzlage für die Schulen wird durch ein Weite-
res zugespitzt. Es ist das erklärte Vorhaben der Staatsmi-
nisterin, das PASCH-Netz von 1 500 auf 2 000 Schulen
zu erhöhen. Eigentlich würde ich das gerne begrüßen.
Wir wissen doch, wie erfolgreich diese Initiative des
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hemaligen Außenministers Frank-Walter Steinmeier in
ielen Ländern ist. Aber der Pferdefuß dabei ist doch,
ass die Ausweitung nicht mit Haushaltsmitteln unter-
gt wird. Das war doch auch die Kritik des Bundesrech-
ungshofs in der Expertenanhörung im Haushaltsaus-
chuss. Der Rechnungshof hat nicht gesagt, dass die
robleme am Zuwendungsrecht liegen, sondern daran,
ass einfach zu wenig Geld für die Schulen bereitsteht.
a ist es nur folgerichtig, dass der Haushaltsausschuss
un die Bundesregierung auffordern will, die Auswei-
ng des PASCH-Netzes von seiner Zustimmung abhän-
ig zu machen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass
ie für PASCH nötigen zusätzlichen Mittel auch den
uslandsschulen abgezogen werden, die keinen Förder-
nspruch haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
a können Sie doch nicht allen Ernstes von „Planungssi-
herheit“ für die Schulen sprechen. Sie geben hier ein
ohles Versprechen, das einfach nicht einzuhalten ist.
lle, die jetzt meinen, perspektivisch Sicherheit zu
ekommen, werden enttäuscht werden. Denn was im
esetz steht, ist nicht unterlegt mit einer langfristigen
inanzplanung. Das ist eine morsche Brücke, über die
ir nicht gehen können.
Meine Fraktion hält es daher für unverantwortlich,
em Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir müssen die Vor-
ge ablehnen. In der nächsten Legislaturperiode werden
ir ein Auslandsschulgesetz machen, das diesen Namen
uch wirklich verdient.
Harald Leibrecht (FDP): Ich freue mich, gegen
nde meiner Zeit im Deutschen Bundestag noch einmal
um Gesetz über die Förderung deutscher Auslandsschu-
n reden zu können. Das Thema deutsche Auslands-
chulen hat mich in meiner Zeit im Unterausschuss für
uswärtige Kultur- und Bildungspolitik fortwährend be-
leitet, nicht zuletzt, da dies für mich eine echte Her-
ensangelegenheit ist. Zusammen mit meinen Kollegin-
en und Kollegen im Unterausschuss habe ich hart für
ie Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage für die
örderung der deutschen Schulen im Ausland gekämpft.
Die deutschen Auslandsschulen sind ein wesentlicher
feiler der deutschen auswärtigen Kultur- und Bildungs-
olitik. Oft kommen hier Schülerinnen und Schüler zum
rsten Mal mit der deutschen Kultur, Geschichte und
prache in Kontakt. Angesichts des Fachkräftemangels
nd der demografischen Entwicklung in Deutschland
ind wir darauf angewiesen, weltweit vor allem junge
enschen für unser Land zu gewinnen. Der Besuch
iner deutschen Schule bildet die Grundlage für ein
benslanges Interesse an Deutschland, welches dann
ftmals im Rahmen eines Studien- oder Arbeitsaufent-
alts vertieft wird.
In vielen Ländern sind die deutschen Auslandsschu-
n eine Insel der Freiheit und der geistigen Aufklärung.
ie sind nicht nur ein Ort erstklassiger Bildung, sondern
uch ein Ort der Begegnung zwischen den verschiede-
en Kulturen. Sie sind Begegnungsstätte, wo sich junge
enschen mit unterschiedlichsten sozialen Hintergrün-
en kennenlernen und austauschen können. Hiervon
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konnte ich mir zusammen mit meinen Kolleginnen und
Kollegen aus dem Unterausschuss für Auswärtige Kul-
tur- und Bildungspolitik bei Auslandsreisen ein Bild vor
Ort machen.
Das gute Miteinander der deutschen und einheimi-
schen Schülerinnen und Schülern ist für mich immer
wieder faszinierend. Zusammen mit den sehr engagier-
ten Lehrkräften schafft die internationale Schülerschaft
ein einmaliges Umfeld für das gemeinsame Lernen jun-
ger Menschen. Der Besuch einer deutschen Schule ist
die optimale Vorbereitung auf einen erfolgreichen Wer-
degang in einer immer weiter zusammenwachsenden
und globalisierten Welt, die von zunehmendem Wettbe-
werb geprägt ist.
An dieser Stelle sollte man auch einmal Danke sagen!
Ein Dankeschön gebührt all jenen, die sich im Bereich
der Auslandsschulen in oft schwierigstem politischen
Umfeld in vielfältiger Weise engagieren. Dies gilt für die
Trägervereine, den Weltverband deutscher Auslands-
schulen und natürlich und in erster Linie für die vielen
hochengagierten Lehrkräften. Ohne sie wäre das Aus-
landsschulwesen in seiner derzeitigen Form nicht denk-
bar.
Mit dem Deutschen Auslandsschulgesetz wird der so-
eben beschriebenen Bedeutung des deutschen Auslands-
schulwesens Rechnung getragen. Zum ersten Mal wird
dadurch die staatliche Förderung der Auslandsschulen
auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Die Idee des Auslandsschulgesetztes stammt von
Frau Staatsministerin Pieper. Ihr möchte ich an dieser
Stelle Dank und ein großes Lob aussprechen. Ihr uner-
müdlicher Einsatz für dieses Gesetz und ihre Hartnä-
ckigkeit in der Sache haben den Weg zur Einbringung
dieses Gesetzvorhabens geebnet.
Durch das neue Gesetz erhalten die betreffenden
Schulen Planungssicherheit. Sie erhalten größere Auto-
nomie und können die Verwaltung der staatlichen Zu-
schüsse an ihre jeweiligen Gegebenheiten anpassen.
Der parlamentarische Prozess bis zu dieser zweiten
Lesung war nicht einfach. Der Zuschnitt des Gesetzes
musste sorgsam durchdacht sein. In Zeiten knapper Kas-
sen dürfen haushaltspolitische Erwägungen nicht unbe-
rücksichtigt bleiben. Das Gesetz muss aus haushälteri-
scher Sicht durchdacht und solide durchgerechnet sein,
damit es nicht Erwartungen weckt, die hinterher nicht er-
füllt werden können.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf ist uns ein tragba-
rer und guter Kompromiss gelungen. Ein Kompromiss
hat es nun mal an sich, dass jede Seite etwas bekommt
und an anderen Stellen auch zu Eingeständnissen bereit
sein muss. Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich
vielleicht noch etwas mehr gewünscht hätte. So wäre es
schön gewesen, wenn man durch ein weiteres Absenken
der erforderlichen Abschlüsse mehr Auslandsschulen
unter das Gesetz hätte fassen können. Nun bietet sich je-
doch die Chance, zunächst einmal die Auswirkungen des
Gesetztes an einer festgelegten Zahl von Schulen zu tes-
ten und zu evaluieren, um dann gegebenenfalls später
den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern.
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Schlussendlich bin ich froh, dass es nach einer inten-
iven parlamentarischen Debatte zum Gesetzentwurf
un zu einer Verabschiedung des Gesetztes kommt.
Dies ist ein guter Schritt zur Unterstützung der Aus-
ndsschulen und zeigt die Wertschätzung ihrer Arbeit
onseiten des Deutschen Bundestages.
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Macht ein-
usetzen, um gute Politik zu machen, ist die Aufgabe ei-
er Regierung. Macht einzusetzen wider besseres Wis-
en und vielfachen Rat von Experten und Betroffenen,
t nicht die Aufgabe einer Regierung, sondern Miss-
rauch von Macht. Genau das erleben wir jetzt am Ende
ieser Legislaturperiode im Umgang mit dem Auslands-
chulgesetz.
Bis zum 25. April dieses Jahres waren sich Regie-
ngsvertreter wie Opposition im Unterausschuss für
uswärtige Kultur- und Bildungspolitik in der Formulie-
ng eines Auslandsschulgesetzes einig, waren gleicher
berzeugung. Dann aber wurde in einem Hauruckver-
hren in der Koalition umentschieden, und nun wird ein
andwerklich schlechter Gesetzentwurf durch das Parla-
ent gepeitscht, der zentrale Fragen der Förderung of-
nlässt, vor allem aber, anstelle Planungs- und Rechts-
icherheit für alle Auslandsschulen zu schaffen,
unmehr ein Zwei-Klassen-System einführt. 82 gesetz-
ch geförderten Schulen stehen in Zukunft 59 nicht ge-
etzlich geförderten Schulen gegenüber. Das gab es bis-
er nicht. So gesehen verschlechtert das Gesetz die Lage
on vielen Schülern, Eltern und Lehrern gerade in Kri-
enregionen. Wo wir „Leuchttürme für Demokratie“ auf-
chten und erhalten wollten und sollten, nehmen wir
iese Schulen aus der neuen gesetzlichen Regelung he-
us.
Seit über fünf Jahren beschäftigen wir uns mit den
eutschen Auslandsschulen. Immer wieder wurde be-
nt, wie wichtig diese Schulen für die Auswärtige Kul-
r- und Bildungspolitik Deutschlands und den inter-
ulturellen Dialog sind. Das war 2008 so in der
ntschließung des Bundestages „Deutsches Auslands-
chulwesen stärken und weiterentwickeln“, und das hat
uch der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und
ildungspolitik immer wieder betont: Gemeinnützigkeit
tatt Gewinnorientierung. Nicht Geld-Eliten sollten die
ukunft der Auslandsschulen sichern, sondern eine ver-
ssliche Finanzierung und mehrjährige Planungssicher-
eit.
Auch jetzt hat der Unterausschuss wieder viel Zeit
nd Arbeit in die Verbesserung des vorliegenden Gesetz-
ntwurfes gesteckt. Vergeblich! Die einstimmig be-
chlossenen Änderungen zum Gesetzentwurf blieben
eitgehend unbeachtet. Die Koalition will nun auf Teu-
l komm raus ein Gesetz beschließen, das das selbstge-
teckte Ziel bei weitem nicht erfüllen kann. Besonders
tal daran: Es sind gerade die Schulen im Aufbau, die
leinen Schulen in politisch wichtigen Regionen, die aus
em Gesetz fallen werden. Wie soll dieses Gesetz den
enschen, die sich in Zagreb, Bratislava oder Belgrad
r ihre Schule engagieren, erklärt werden? Welcher Ein-
ruck wird in Kabul, Erbil oder Beirut entstehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31665
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Das ist schlechte Machtpolitik wider besseres Wissen.
Wir tragen das nicht mit. Das kann die Regierung – das
wissen wir von vielen anderen Beispielen – gut ver-
schmerzen. Was ihr allerdings zu denken geben sollte,
ist, dass wir keineswegs allein mit unserer Ablehnung
sind. Alle drei Oppositionsfraktionen werden diesem
Gesetzentwurf nicht zustimmen. Welch eine Wirkung
wird das haben, auch auf die deutschen Schulen im Aus-
land, auf die deutschen Kulturvermittler insgesamt, auch
auf die Gastländer, in denen sich die deutschen Schulen
befinden? Da wird von Deutschland immer Demokratie
und breite parlamentarische Zustimmung eingefordert,
besonders in Fragen kultureller Relevanz. Aber die Re-
gierungskoalition handelt anders.
Das Gesetz schädigt jetzt schon unsere Auswärtige
Kulturpolitik, obwohl es noch gar nicht in Kraft getreten
ist und Auswirkungen hat. Das nenne ich schlechte Poli-
tik wider besseres Wissen und Missbrauch der Macht.
Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bil-
dungspolitik haben wir lange und intensiv über den
Entwurf des Auslandsschulgesetzes beraten. Es gab zah-
leiche Gespräche, eine Anhörung, Besuche von Schulen
im Ausland. Auf dieser Grundlage haben wir dann frak-
tionsübergreifend und im Konsens einen Änderungsan-
trag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Leider hat die Koali-
tion den Konsens der Fachpolitiker im Unterausschuss
aufgekündigt und stattdessen einen eigenen Änderungs-
antrag vorgelegt, einen Antrag, dem wir nicht zustim-
men können, ebenso wenig wie dem Entwurf, auf den er
sich bezieht.
Der Gesetzentwurf ist von vielen handwerklichen
Mängeln gekennzeichnet. Entscheidende Fragen blei-
ben offen.
Das zur Förderung bereitstehende Geld wird anders
verteilt, aber unklar ist, wie. Entsprechend unklar ist,
welche Schulen von welchen Kürzungen betroffen sein
werden.
Auch werden nur bis zu drei parallele Klassenzüge in
der Förderung berücksichtigt. Fraglich ist, wie Schulen
mit mehr als drei parallelen Zügen gefördert werden.
Das wichtige Anliegen der Inklusion wird nicht näher
bestimmt. Und wir wissen auch nicht, wie der Bereich
der dualen Ausbildung ausgestattet sein soll.
Faktisch wird das Gesetz ein Zweiklassensystem von
Auslandsschulen schaffen: Schulen, die über zwölf Ab-
schlüsse im Jahr haben und in die gesetzliche Förderung
gelangen können, und Schulen unter zwölf Abschlüssen,
die herausfallen.
Wir befürchten, dass es auf dieser Grundlage Kürzun-
gen geben wird, die für einige Schulen sogar existenzge-
fährdend sein können, vor allem für die kleinen Aus-
landsschulen, die nicht in die gesetzliche Förderung
aufgenommen werden. Sie müssen sogar mit drastischen
Kürzungen rechnen – wenn das zur Verfügung stehende
Geld erst einmal an jene Schulen verteilt ist, die mit dem
Gesetz einen verbrieften Anspruch erhalten.
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Herausfallen würden die Schulen in Addis Abeba,
schidda, Managua oder Manila, die unter zwölf Ab-
chlüssen bleiben. In sehr großer Zahl herausfallen wür-
en noch kleinere Schulen, gerade solche in Krisenregio-
en, wie zum Beispiel die in Kabul, Kairo oder Erbil im
ordirak. Doch gerade diese Schulen sind doch wichtig
r das Anliegen der Demokratie- und Menschenrechts-
ildung. Auch Schulen in Belgrad, Bukarest oder An-
ara, die für die weitere europäische Zusammenarbeit
ine wichtige Rolle spielen, wären betroffen. Wir sollten
ll diese Schulen nicht dem Risiko aussetzen, dass sie nur
och die Mittel erhalten, die von anderen, bevorrechtig-
n Schulen nicht aufgebraucht werden.
Es wird auch einen Abbau von Lehrerstellen geben.
§ 13 des Entwurfs steht das ja schon explizit. Dieser
bbau wird noch viel stärker ausfallen, wenn die Son-
ermittel aus dem Bildungsetat, mit dem das Auswärtige
mt bisher immer wieder eigene Haushaltslöcher ge-
topft hat, nicht mehr zur Verfügung stehen. Und mit
em Stellenabbau wird dann auch ein Qualitätsverlust
ei den Auslandsschulen einhergehen.
Wir sehen für das Gesetz einen großen Nachbesse-
ngsbedarf. Wir halten es auch für falsch, ein Auslands-
chulgesetz, das derart unausgegoren ist, jetzt noch
chnell vor dem Ende der Legislaturperiode zu verab-
chieden. Deshalb haben die drei Oppositionsfraktionen
ich heute in einer gemeinsamen Presseerklärung öffent-
ch gegen den Entwurf gewandt. Es ist absehbar, dass
as Gesetz in der nächsten Legislaturperiode umgehend
eändert und neu gefasst werden muss. Ein solches
tückwerk sollten wir uns und vor allen den Auslands-
chulen ersparen.
nlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Politische Mechanis-
men zum Schutz europäischer Grundwerte eta-
blieren – Rechtsstaatsinitiative konsequent vo-
rantreiben (Tagesordnungspunkt 22)
Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Wer neues Mit-
lied der Europäischen Union werden möchte, muss die
oraussetzungen von Art. 49 EU-Vertrag erfüllen. Er
uss als europäischer Staat unsere gemeinsamen Werte
chten und sich für ihre Förderung einsetzen. Nach
rt. 2 EU-Vertrag sind die Werte, auf die sich die Union
ründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, De-
okratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wah-
ng der Menschenrechte einschließlich der Rechte der
ersonen, die Minderheiten angehören.
In der Europäischen Union prüfen wir die Beitritts-
oraussetzungen – präzisiert in den Kopenhagener Krite-
en – in zunehmender Intensität von der Verleihung des
andidatenstatus über den Beginn von Beitrittsverhand-
ngen bis hin zum Beitritt. Die schwierigsten Punkte
ei den letzten Verhandlungsrunden – mit den meisten
ontroversen – waren in der Regel die Verhandlungen
Rahmen von Kapitel 23, Judikative und Grundrechte.
31666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Hier wird die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher
Standards geprüft. Unparteilichkeit, Integrität und ein
hoher Standard bei der richterlichen Entscheidung sind
unerlässlich. Die Korruption muss effektiv bekämpft
werden, da sie eine Bedrohung für die Stabilität der de-
mokratischen Institutionen und für den Rechtsstaat ist.
Die Achtung der Grundrechte muss gewährleistet sein,
wie es Verfassungen und Grundrechtecharta garantieren.
Bei Beitrittskandidaten wird also ganz genau hinge-
schaut. Mit der Entscheidung, ob und wann ein Beitritt
erfolgt, hat die Europäische Union auch ein effektives
Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in der
Hand. Schwieriger wird es nach dem Beitritt. Auch
„Clubmitglieder“ müssen natürlich die Werte, auf die
sich die Europäische Union gründet, respektieren und
die hohen Standards im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
gewährleisten. Die Möglichkeiten, dies zu kontrollieren
und bei erkennbaren Versäumnissen zu handeln, sind al-
lerdings deutlich geringer.
Natürlich gibt es zum einen das Vertragsverletzungs-
verfahren. Es ist aber langwierig und passt oft nicht für
Situationen, in denen beispielsweise die Gewaltentei-
lung oder die Unabhängigkeit der Justiz durch grund-
sätzliche Fehlentwicklungen in Gefahr geraten. Zum an-
deren verfügt die Europäische Union über das scharfe,
aber bislang ungenutzte Schwert des Art. 7 EU-Vertrag
bei der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung von
Grundwerten. Das Verfahren hat zu Recht hohe Hürden,
unter anderem eine Vierfünftelmehrheit oder Einstim-
migkeit im Rat. Es kann darüber hinaus zu einschnei-
denden Konsequenzen führen, bis hin zum Stimmrechts-
entzug für den betroffenen Mitgliedstaat. Diese – vom
Kommissionspräsidenten so bezeichnete – „nukleare
Option“ ist noch nie angewandt worden.
Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass der deut-
sche Außenminister mit seinen niederländischen, finni-
schen und dänischen Kollegen initiativ geworden ist und
dem Rat am 22. April dieses Jahres die Einführung eines
neuen politischen Mechanismus zum Schutz europäi-
scher Grundwerte vorgeschlagen hat. Die Minister rufen
dazu auf, mehr Nachdruck auf die Förderung einer Kul-
tur der Achtung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitglied-
staaten zu legen, ohne die einzelstaatlichen Verfassungs-
traditionen zu missachten. Sie heben hervor, dass die
interne und die externe Dimension des Vorgehens der
Europäischen Union in Menschenrechtsfragen aufeinan-
der abgestimmt werden müssten. In der Tat hängen An-
sehen und Glaubwürdigkeit Europas in der Welt davon
ab, dass sich die Europäische Union in der Praxis auch
selbst an ihre gemeinsamen Werte hält.
Der vorgeschlagene Frühwarnmechanismus soll es er-
möglichen, dass sich Institutionen und Mitgliedstaaten
in einen Dialog über die Wahrung der Grundwerte bege-
ben und einvernehmliche Lösungen finden. So könnte
die Europäische Kommission bei konkreten Anhalts-
punkten für eine Gefährdung oder Verletzung von
Grundwerten eine Stellungnahme des Mitgliedstaats ein-
holen und einen Bericht erstellen. Die Initiative betont
aber zu Recht, dass wir kein flächendeckendes, dauer-
haftes Monitoring wollen.
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Der Rat Justiz und Inneres hat am 6. Juni 2013
chlussfolgerungen verabschiedet, in denen er die Kom-
ission auffordert, die Debatte über die Frage, ob die
hemen Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Grundrechte
im Wege einer auf Zusammenarbeit beruhenden, syste-
atischen Methode behandelt werden sollten und wie
iese Methode aussehen könnte, im Einklang mit den
erträgen voranzutreiben.“ Die Europäische Kommis-
ion ist allerdings eher zurückhaltend. Sowohl die Justiz-
ommissarin Reding als auch Kommissionspräsident
arroso verweisen darauf, dass es bereits eine ganze
eihe von Instrumenten zum Grundwerteschutz gebe.
In der Unionsfraktion sind uns nicht in erster Linie
ie Instrumente wichtig, sondern die Resultate: Die Mit-
liedstaaten müssen die Grundwerte effektiv schützen,
nd die Europäische Union muss dabei helfen, dies si-
herzustellen. Diese Grundwerte haben für CDU und
SU auch deshalb eine besondere Bedeutung, weil sie
nter anderem aus den christlichen Wurzeln und religiö-
en Traditionen Europas hervorgegangen sind. Das ha-
en wir im Antrag noch einmal ausdrücklich betont.
Wenn die Europäische Kommission ein Diskussions-
apier zum Thema vorlegt, kann sie darin natürlich dar-
gen, wie sie einen effektiven Grundwerteschutz mit
estehenden Instrumenten bewerkstelligen will. Wenn
ies nicht gelingt, sollte man über ein neues Verfahren
achdenken. Dabei sind der Unionsfraktion zwei As-
ekte besonders wichtig: Es darf keine doppelten Stan-
ards und keine Gesinnungspolizei geben.
Zum Ersten: Mitgliedstaaten müssen denselben Stan-
ards unterliegen wie Beitrittskandidaten, und an alte
itglieder muss dieselbe Messlatte angelegt werden wie
n neue. Es darf nicht sein, dass aus parteipolitischen Er-
ägungen ein Land an den Pranger gestellt wird,
ährend andere unbehelligt bleiben. Wer Ungarn in den
lick nehmen will, muss auch nach Rumänien schauen.
er den Balkan fokussiert, darf nicht über andere
änder hinwegsehen. Doppelte Standards würden die
laubwürdigkeit der EU untergraben. Daher ist es rich-
g, dass die Kommission als unabhängige Hüterin der
erträge ein solches Verfahren in Gang setzen soll. An-
ere Mitgliedstaaten wären dazu, wie die Erfahrung in
nderen Bereichen zeigt, weniger geeignet.
Zum Zweiten darf es keine Gesinnungspolizei geben.
as Verfahren muss sich an objektiven Kriterien orien-
eren und strikt auf überprüfbare Gefährdungen der eu-
päischen Grundwerte aus Art. 2 EU-Vertrag beschrän-
en, insbesondere auf klare und juristisch anerkannte
erletzungen des Rechtsstaatsprinzips.
In diesem Sinne hat auch der Rat Justiz und Inneres
m 6. Juni 2013 in seinen Schlussfolgerungen betont,
ass gewährleistet sein muss, dass etwaige künftige Ini-
ativen, die in diesem Bereich vereinbart werden,
transparent, auf Grundlage objektiv gesammelter, ver-
lichener und analysierter Fakten und nach dem Grund-
atz der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten durch-
eführt werden“. Wir dürfen gespannt sein auf das vom
at angeforderte erste Diskussionspapier der Kommis-
ion.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31667
(A) )
)(B)
Kerstin Griese (SPD): Wir begrüßen die Initiative
des Bundesaußenministers, sich für einen besseren
Schutz der europäischen Grundwerte einzusetzen. Wir
freuen uns immer, wenn unsere Ideen von Ihnen aufge-
nommen werden.
Die bislang auf EU-Ebene geltenden Instrumente zur
Überwachung und Durchsetzung der Grundwerte und
Grundrechte der EU sind entweder zu schwach, wie
bisherige Vertragsverletzungsverfahren zeigen, oder sie
sind im Falle des Art. 7 EUV zu schwerfällig, um die
Einhaltung demokratischer Standards und Rechtsstaat-
lichkeit in den Ländern der Europäischen Union wirk-
sam zu sichern. Während sich die EU-Mitgliedsländer
infolge der Wirtschaftskrise auf weitgehende Überwa-
chungs- und Sanktionsmechanismen geeinigt haben, gibt
es bis heute kein ständiges Verfahren zur Überwachung
von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staa-
ten, um Fehlentwicklungen aufzuzeigen.
Die Initiative des Bundesaußenministers Westerwelle
und dreier weiterer europäischer Außenminister ist des-
halb grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings ist es bemerkenswert, dass der deutsche
Außenminister offenbar keine Unterstützung konservati-
ver Außenminister erhalten hat. Unterstützung erhielt er
allerdings von den drei sozialdemokratischen Außenmi-
nistern Dänemarks, Finnlands und der Niederlande.
Offenbar sahen konservative Politiker bis heute keinen
großen Handlungsbedarf, um Verstöße gegen Demokra-
tie und Rechtsstaatlichkeit in der EU zu ahnden.
Vor diesem Hintergrund ist es sehr bemerkenswert,
dass die CDU/CSU-Fraktion nun einen Antrag mitträgt,
der die Initiative zur Stärkung der Grundwerte in den
EU-Staaten unterstützt und den Handlungsbedarf aner-
kennt. Bedauerlicherweise sah die CDU/CSU diesen
Handlungsbedarf Anfang 2011 noch nicht. Anderenfalls
hätte sie dem Antrag von SPD und Grünen zum ungari-
schen Mediengesetz auf Drucksache 17/4429 zustimmen
müssen, anstatt ihn abzulehnen. Denn die Debatte über
die Verteidigung europäischer Grundwerte wurde vor
allem durch die Politik der ungarischen Regierung her-
vorgerufen. Begründet wurde die Ablehnung unseres
Antrages zum ungarischen Mediengesetz von der CDU/
CSU im federführenden Europaausschuss damit, dass
die weitgehenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen
der Regierung Orban nicht weiter schlimm seien. Refor-
men stießen immer auf Protest; das war die Haltung der
CDU/CSU. Doch schon damals sahen viele ungarische
Intellektuelle wie auch die OSZE die Entwicklung in
Ungarn mit großer Besorgnis. Sie befürchteten, dass
Ministerpräsident Orban seine komfortable Zweidrittel-
mehrheit im Parlament ausnutzen könne, um das Land
nach seinen Vorstellungen umzubauen und demokrati-
sche Rechte wie zum Beispiel die Medienfreiheit einzu-
schränken. Auch die Venedig-Kommission des Europa-
rates wird während ihrer bis morgen andauernden
Plenarsitzung eine Stellungnahme zur vierten Änderung
der ungarischen Verfassung verabschieden. Zuvor hatte
die Kommission bereits einige verfassungsrechtliche
Änderungen in Ungarn kritisiert. Deshalb wäre es für die
CDU/CSU bereits vor mehr als zwei Jahren an der Zeit
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ewesen, die Einhaltung europäischer Grundwerte und
rundrechte anzumahnen. Sollte der vorliegende Antrag
un Ausdruck eines Sinneswandels sein, würde uns das
ehr freuen.
Wir sind uns darin einig, dass wir bessere Mechanis-
en in der EU benötigen, die dafür sorgen, dass die in
en europäischen Verträgen verankerten Grundwerte in
en EU-Staaten eingehalten werden. Immerhin haben
ir ja auch dafür gesorgt, dass die EU-Staaten ihre
chulden begrenzen. Ein solches ständiges Überwa-
hungsverfahren, wie wir es mit dem Stabilitäts- und
ährungspakt und neuerdings mit dem Euro-Plus-Pakt
aben, ist auch für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
rforderlich.
Verletzungen der Grundwerte wären jedoch im
egensatz zu den Maastricht-Kriterien nicht mit mathe-
atischer Eindeutigkeit festzustellen. Die Arbeit der
enedig-Kommission zeigt aber, dass es durchaus mög-
ch wäre, im jeweiligen nationalen Kontext die Einhal-
ng der europäischen Grundwerte und Grundrechte zu
ewerten. Eine ständige Überwachung aller EU-Staaten
ürde vermeiden, dass einzelne Staaten an den Pranger
estellt würden. Ein ständiges Monitoring aller EU-Staa-
n würde dem Verdacht vorbeugen, dass nur einige
taaten aus politischen Gründen gemaßregelt würden.
in Ad-hoc-Verfahren liefe Gefahr, gar nicht erst zur
nwendung zu kommen, damit niemandem auf die Füße
etreten wird.
Zudem sollte vermieden werden, dass die Europäi-
che Kommission im Rahmen eines solchen Verfahrens
u sehr involviert würde. Zwar ist die Europäische
ommission die Hüterin der europäischen Verträge und
äre somit auch prädestiniert für die Überwachung der
rundwerte, doch muss die Kommission möglichst
nparteiisch gegenüber den Mitgliedstaaten bleiben, um
re Funktion als Initiatorin der Rechtsetzung in der EU
estmöglich ausführen zu können. Aus diesem Grund
teht die Europäische Kommission dem Vorschlag skep-
sch gegenüber.
Sinnvoller wäre es, wenn ein ständiges Überwa-
hungsverfahren durch die Europäische Grundrechte-
gentur durchgeführt würde. Die Agentur ist bislang nur
nzureichend ausgelastet, obwohl sie das nötige Know-
ow hat, um einen wirksamen Beitrag zur Einhaltung
er Grundwerte und Grundrechte der EU zu leisten.
Die Rechtsstaatsinitiative des Bundesaußenministers
ntbehrt bislang auch einer Aussage über die Sanktio-
en, mit denen etwaige Verstöße gegen die Grundwerte
nd Grundrechte der EU geahndet werden sollen. Eine
ine Überwachung wäre sicherlich ein Fortschritt; die
rfahrung zeigt aber, dass nur Sanktionen dem Tiger
ähne geben. Schließlich muss auch noch geklärt
erden, ob ein solcher Mechanismus eine Änderung der
uropäischen Verträge erfordern würde.
Die Kehrtwende der Koalition ist somit begrüßens-
ert, auch wenn die Rechtsstaatsinitiative in einigen De-
ils verbesserungsbedürftig ist und noch einige Fragen
ffenlässt. Deshalb werden wir uns enthalten.
31668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Joachim Spatz (FDP): Zusammen mit den Außen-
ministern der Niederlande, Dänemarks und Finnlands
hat Bundesminister Dr. Guido Westerwelle an den Präsi-
denten der Europäischen Kommission die Bitte gerich-
tet, einen Vorschlag für einen Ad-hoc-Mechanismus zur
Stärkung der Grundwerte in der Europäischen Union zu
unterbreiten. Als FDP-Bundestagsfraktion sind wir dem
Außenminister für seine Initiative sehr dankbar und un-
terstützen das Anliegen nachdrücklich. Ziel des vorlie-
genden Antrags der Koalitionsfraktionen ist es, den
Wunsch der Bundesregierung zu bekräftigen und die Eu-
ropäische Kommission aufzufordern, ein erstes Diskus-
sionspapier für einen politischen Mechanismus zum
Schutz europäischer Grundwerte vorzulegen.
Die Initiative des Außenministers reiht sich ein in eine
lange Liste von Vorschlägen und Ideen zur Weiterent-
wicklung und Stärkung der Europäischen Union, die das
Auswärtige Amt unter Leitung von Guido Westerwelle in
den vergangenen Jahren erarbeitet hat. Dazu zählt nicht
zuletzt der unter maßgeblicher Mitarbeit Deutschlands
formulierte Bericht der Zukunftsgruppe der Außenminis-
ter vom 17. September 2012. Unter liberaler Führung hat
das Auswärtige Amt exzellente Arbeit bei der Weiterent-
wicklung der Europäischen Union geleistet. Dafür
möchte ich mich im Namen der FDP-Bundestagsfraktion
ganz herzlich bedanken.
Ausgangspunkt der Initiative der Außenminister war
die Erkenntnis, dass bislang im Bereich der Grundwerte
und des Rechtsstaates eine Lücke im Instrumentenkasten
der Europäischen Union klafft. Diese Schwäche resul-
tiert letztlich daraus, dass die bisher in den Europäischen
Verträgen vorgesehenen Mechanismen gegen Grundwer-
teverletzungen entweder nicht ausreichen oder jene
Wege, die bereits existieren, mit politischen und rechtli-
chen Hürden weitestgehend verbaut sind. So greift das
klassische Instrument der Vertragsverletzungsverfahren
zu kurz, da es grundsätzliche Fehlentwicklungen wie
beispielsweise beim Prinzip der Gewaltenteilung oder
bei der Unabhängigkeit der Justiz in der Regel nicht er-
fasst. Mit Art. 7 EUV steht der Europäischen Kommis-
sion, dem Europäischen Parlament und dem Rat zwar
ein sehr weitreichendes Instrument zur Reaktion auf
schwerwiegende oder anhaltende Verletzungen der
Werte, auf denen sich die Europäische Union gründet,
zur Verfügung. Aufgrund der sehr hohen Hürden und
potenziell sehr weitreichenden Konsequenzen dieses
Verfahrens wurde es jedoch noch nie angewendet.
Bei der Vorstellung der Initiative im Rat der Europäi-
schen Union wurde die Idee von der großen Mehrheit
der anderen Mitgliedstaaten ausdrücklich begrüßt. Dies
zeigt, dass auch unsere engsten Partner einen Bedarf an
zusätzlichen Instrumenten in Bezug auf die Grundrechte
in Europa verspüren. Schließlich ist die Europäische
Union weit mehr als nur Binnenmarkt und Reisefreiheit.
Sie ist in allererster Linie eine Wertegemeinschaft. Zen-
trale Elemente sind dabei die Einhaltung von Rechts-
staatlichkeit sowie gemeinsame Grundwerte.
Die Idee der vier Außenminister beinhaltet die Ein-
richtung eines leicht handhabbaren Verfahrens innerhalb
der Europäischen Union, mit dessen Hilfe zukünftig alle
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rten von Rechtsstaatsverletzungen durch Mitglieder der
nion im Rat thematisiert werden können. Die europäi-
chen Institutionen und die Mitgliedstaaten sollen sich
achverhaltsbezogen in einen Dialog über die richtige Im-
lementierung der gemeinsamen Werte begeben können.
in solcher Prozess muss zügig in Gang gesetzt werden
önnen. Ein denkbarer Startpunkt könnte ein Bericht der
ommission darstellen, falls konkrete Anhaltspunkte be-
tehen, die auf eine Verletzung oder Gefährdung von
rundwerten der Europäischen Union in einem der Mit-
liedstaaten hindeuten. Dieser Bericht sollte auch bereits
ine Stellungnahme des betreffenden Mitgliedstaates um-
ssen.
Dabei soll es nicht darum gehen, parteipolitisch moti-
iert einseitige Beschuldigungen gegen unliebsame Re-
ierungen oder ausschließlich neue Mitgliedstaaten zu
chten. Vielmehr soll das neue Instrument auf alle an-
endbar sein und muss daher für alle Mitgliedstaaten
elten. So wird unter anderem auch gewährleistet, dass
as immer wieder kritisierte Gefälle zwischen einer ein-
ehenden Prüfung während des Beitrittsprozesses zur
uropäischen Union und einer mangelnden Thematisie-
ng von rechtsstaatlichen Fehlentwicklungen während
er Mitgliedschaft abgebaut wird.
Die Implementierung eines neuen politischen Mecha-
ismus soll möglichst niederschwellig, also nach Mög-
chkeit ohne Vertragsänderungen, erfolgen. Die gelten-
en Verträge bieten ausreichend Spielraum für ein
eiteres Instrumentariu. Rechtlich tragfähig könnte bei-
pielsweise eine gemeinsame politische Vereinbarung
wischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sein,
m im bislang ungeregelten Vorfeld des Art. 7 EUV einen
euen politischen Frühwarnmechanismus zu etablieren.
orbild hierfür wäre eine ähnliche Praxis wie im Vorfeld
on Vertragsverletzungsverfahren, wo die Kommission
ei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf Vertragsver-
tzungen den jeweiligen Mitgliedstaat zur Abgabe einer
tellungnahme auffordern kann.
Die Europäische Kommission ist als Hüterin der Ver-
äge nun dazu berufen, ein politisches Diskussionspa-
ier zu dieser Gesamtthematik zu erarbeiten. Als FDP-
undestagsfraktion freuen wir uns auf die Vorlage und
erden den Prozess in Zukunft weiter konstruktiv be-
leiten.
Andrej Hunko (DIE LINKE): Wir reden hier über
en Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem schönen
itel „Politische Mechanismen zum Schutz europäischer
rundwerte etablieren – Rechtsstaatsinitiative konse-
uent vorantreiben“. In der Tat ist die Stärkung der
echtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäi-
chen Union ein unterstützenswertes und brandaktuelles
iel. Nicht zuletzt die Debatte und Unfähigkeit der
uropäischen Union, angemessen auf die bedrohliche
ntwicklung in Ungarn zu reagieren, unterstreicht diese
ktualität. Aber auch die jüngste Schließung der öffent-
chen Fernseh-und Rundfunkanstalten in Griechenland
der die rechtswidrige Unterbindung der europaweiten
lockupy-Demonstration in Frankfurt vor der EZB
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31669
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)(B)
durch die hessische Polizei unterstreicht die Prekarität
der Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedstaaten der EU.
Allerdings enthält der Antrag der Koalitionsfraktio-
nen eine Reihe von Forderungen und Aussagen, die uns
an der Ernsthaftigkeit des Anliegens zweifeln lassen. So
heißt es zunächst in ihrem Antrag: „Durch die Schulden-
krise im Euro-Raum droht das Vertrauen vieler Men-
schen in das gemeinsame europäische Projekt zu sin-
ken“. Es ist aber nicht eine Schuldenkrise, sondern Ihr
Krisenregime – die Troikaisierung Europas –, das als
Reaktion auf die Finanzmarktkrise eingerichtet wurde,
die zu dem dramatischen Vertrauensverlust insbesondere
in den südeuropäischen Ländern geführt hat. Die er-
wähnten jüngsten Ereignisse in Griechenland sind auch
in diesem Kontext zu sehen. Wir sind an einem Punkt
angekommen, an dem europäische Grundwerte, auch die
Rechtsstaatlichkeit, gegen dieses Krisenregime vertei-
digt werden müssen.
Es ist in dem Zusammenhang befremdlich, dass diese
„Rechtsstaatsinitiative“ genau von den Ländern im
Euro-Raum ausgeht – Deutschland, Niederlande, Däne-
mark, Finnland –, die als Überschussländer weniger von
den Auswirkungen des Krisenregimes betroffen sind als
die Krisenländer. Im Sinne eines integrativen Ansatzes
wäre hier ein umfassenderer Ansatz wünschenswert ge-
wesen.
Im Feststellungsteil Ihres Antrages bezeichnen Sie zu
Recht die Europäische Menschenrechtskonvention des
Europarates als „Richtschnur, an der europäisches Han-
deln“ ausgerichtet werden müsse. Wenn Sie dieser Mei-
nung sind, dann müssen die Organe des Europarates zur
Umsetzung der Konvention gestärkt und dürfen nicht ge-
schwächt werden. Es ist skandalös, dass bei der Vorstel-
lung Ihrer Initiative der zuständige Staatsminister genau
diese Organe als ungeeignet bezeichnet hat und man des-
halb einen neuen Mechanismus innerhalb der EU brau-
che. Es ist zu befürchten, dass Ihre Initiative darauf hin-
ausläuft, hier Parallelstrukturen zu schaffen, die dazu
geeignet sind, die wesentlich differenzierteren Instru-
mente des Europarates beiseitezuschieben, ähnlich wie
dies schon bei der Einrichtung der Grundrechteagentur
in Wien der Fall war.
Unglaubwürdig ist der Antrag auch deshalb, weil zu-
mindest einer der regierenden Koalitionspartner, die
CDU/CSU, sich im Fall Ungarn, der ja den Hintergrund
der Debatte innerhalb der EU um die Frage des Art. 7
EUV bildet, mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass
diese Instrumente zur Anwendung kommen. Ich finde
Ihr Argument auch bemerkenswert, Sie wollten diesen
neuen Mechanismus, da der EU-Mechanismus nach
Art. 7 aufgrund der hohen Hürden und potenziell weit-
reichender Konsequenzen noch nie angewendet wurde.
Mit dieser Initiative sorgen Sie dafür, dass Art. 7 auch in
Zukunft nicht angewendet werden wird, sondern bereits
im Vorfeld relativ willkürlich ein politisches Verfahren
ohne formal mögliche Konsequenzen eröffnet werden
würde.
Schließlich wollen Sie die Europäische Kommission
dazu auffordern, einen entsprechenden politischen Me-
chanismus zu erarbeiten. In der gegenwärtigen Situation
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t die demokratisch schwach legitimierte Europäische
ommission als Teil der Troika jedoch eher eine Bedro-
ung europäischer Grundwerte denn Teil ihrer Verteidi-
ung.
Zusammengefasst: Initiativen für mehr Rechtsstaat-
chkeit in Europa sind begrüßenswert; die vorliegende
itiative ist es nicht.
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
ir sprechen heute über die Rechtsstaatsinitiative, einen
orschlag von Außenminister Westerwelle, den wir
rüne ausdrücklich begrüßen. Ich bin froh, dass sich
iese Initiative heute auch die Fraktionen von CDU/CSU
nd FDP zu eigen machen und wir diesen Antrag der
oalition auf dem Tisch liegen haben.
Es ist gut, dass die Koalition mit diesem Antrag of-
nbar ihrer Einsicht Rechnung trägt, dass es Sache der
esamten EU ist, wenn die europäischen Grundwerte in
en einzelnen Mitgliedstaaten gefährdet sind. Ich kann
ich sehr gut an Diskussionen erinnern, in denen Sie da-
uf beharrten, dass sich der Bundestag nicht in die inne-
n Angelegenheiten anderer Mitgliedstaaten einmi-
chen dürfe. Diese Argumentation haben wir damals aus
utem Grund kritisiert.
Die EU ist eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen
erten beruht – nicht nur ein einfacher Verbund souve-
ner Nationalstaaten. Deswegen regeln die europäi-
chen Verträge die Definition der Grundwerte nach Vor-
ild des Grundgesetzes an prominenter Stelle: in Art. 2
es Vertrages über die Europäische Union! Zu den ge-
einsamen Werten gehört zum Beispiel eine funktions-
hige Demokratie, und zur Funktionsfähigkeit der euro-
äischen Demokratie gehört, dass die Demokratien in
en Mitgliedstaaten funktionieren. Wenn wir Anzeichen
afür haben, dass diese Funktionsfähigkeit in einem Mit-
liedstaat bedroht ist, dann ist es richtig und wichtig, da-
uf zu reagieren. Das gilt natürlich nicht nur für die De-
okratie, sondern für alle europäischen Grundwerte.
Wenn wir über die Einhaltung bzw. über Defizite bei
en Grundwerten in einzelnen Mitgliedstaaten debattie-
n – sei es im Bundestag, in einem anderen nationalen
arlament oder im Europäischen Parlament – dann geht
s nicht darum, einem Land von außen Regeln aufzu-
rängen. Es geht um Verpflichtungen, die das Land mit
einem Beitritt zur Europäischen Union und dem damit
erbundenen Bekenntnis zu den Werten und zum Vor-
ng des Europarechts eingegangen ist. In diesen Fragen
ann es keinen geschützten Bereich innerer Angelegen-
eiten geben. Die Einhaltung der europäischen Grund-
erte sind innere Angelegenheit der gesamten EU.
Wir begrüßen diese Initiative, weil wir sie inhaltlich
ilen. Auch wir halten einen Mechanismus, der zwi-
chen Vertragsverletzungsverfahren und Art. 7 angesie-
elt ist, für notwendig. Wir brauchen einen Mechanis-
us, der eine Gefährdung der europäischen Grundrechte
einem Mitgliedstaat frühzeitig thematisiert. Dabei
arf es nicht darum gehen, einzelne Staaten an den Pran-
er zu stellen. Ziel muss es sein, Fehlentwicklungen in
inem frühen Stadium konstruktiv und kooperativ the-
31670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
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matisieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen zu
können. Es ist wichtig, dass ein entsprechender Mecha-
nismus objektiv, soll heißen: nicht diskriminierend, und
mit Bedacht von der EU-Kommission angewendet wird.
Es ist gut, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten die
Initiative von Außenminister Westerwelle befürwortet.
Über die ausdrückliche Unterstützung Ungarns freue ich
mich besonders. Es ist unerlässlich, dass auch die künfti-
gen Schritte bis hin zu einer möglichen Einigung auf ei-
nen Mechanismus von allen Mitgliedstaaten unterstützt
werden. Finden wir bei der Konstruktion des Mechanis-
mus keinen Konsens, dann wird es ihm später an der not-
wendigen Akzeptanz fehlen.
Der Weg zu einem funktionsfähigen, objektiven und
akzeptierten Mechanismus wird nicht einfach. Das ist
uns allen bewusst. Es ist aber richtig, jetzt detaillierte
Vorschläge zu erarbeiten, wie ein solcher aussehen
könnte. Wir unterstützen daher die Aufforderung an die
Bundesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission
erneut dafür stark zu machen, ein erstes Diskussionspa-
pier vorzulegen. Wir werden diesem Antrag aus diesem
Grund auch zustimmen. Ich möchte aber trotzdem noch
kurz auf drei Punkte eingehen, die wir inhaltlich nicht
teilen.
Sie sprechen von christlichen Wurzeln und religiösen
Traditionen Europas, aus denen die gemeinsamen
Grundwerte der EU, die Charta und die EMRK hervor-
gegangen seien. Sie vergessen dabei die Werte der Auf-
klärung und des Humanismus genauso wie den Kampf
um soziale Rechte der Arbeiterbewegung. Und ich finde,
das jüdische Erbe der Werte der EU kann und sollte
ebenso ausdrücklich erwähnt werden wie das abendlän-
dische Christentum, vom europäischen Islam ganz zu
schweigen.
Dann sehen Sie das Vertrauen vieler Menschen in das
gemeinsame europäische Projekt „nicht zuletzt durch die
Schuldenkrise im Euro-Raum“ schwinden. Auch hier
müssen wir ausdrücklich feststellen: Es ist nicht nur die
Schuldenkrise, es ist vor allem das Missmanagement der
Bundeskanzlerin, die das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die EU schwinden lässt.
Schließlich wollen Sie einen Mechanismus, der mög-
lichst ohne Vertragsveränderungen auskommt. Aus mei-
ner Sicht setzen wir uns damit unnötige Hürden. Ich
möchte einen guten und wirkungsorientierten Mechanis-
mus. Ich möchte keine Abstriche machen, um einer Ver-
tragsänderung aus dem Weg zu gehen. Ich würde mir
wünschen, dass die EU-Kommission, wenn notwendig,
zwei Vorschläge macht: einen mit und einen ohne Ver-
tragsänderung. Eine gemeinsame politische Vereinba-
rung, wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, ist
eine Möglichkeit, die jedoch innerhalb eines europäi-
schen Konvents nach den EP-Wahlen 2014 in die Ver-
träge übernommen werden muss.
Gestatten sie mir abschließend noch einen Hinweis
auf ein anderes europäisches Projekt, welches im Zu-
sammenhang mit der Demokratie steht. Der polnische
Außenminister Radoslaw Sikorski hatte während Polens
Ratspräsidentschaft eine Initiative für einen Europäi-
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chen Fonds für Demokratie gestartet. Ziel dieses Fonds
t die Förderung von Demokratie in der Europäischen
achbarschaft und darüber hinaus. Die Bundesregierung
at den Vorschlag selbst unterstützt. Heute müssen wir
ber leider feststellen, dass die Bundesregierung nicht
ereit ist, dieses aus ihrer Sicht sinnvolle Projekt auch fi-
anziell zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Westerwelle, an dieser Stelle ver-
eren Sie Ihre Glaubwürdigkeit. Sie reden von Einhal-
ng der Grundrechte und Förderung der Demokratie,
ssen in diesem Fall aber unsere polnischen Partner im
tich. Das sollten Sie ändern, nicht nur Ihrer Glaubwür-
igkeit zuliebe, sondern auch im Interesse dieses wichti-
en und sinnvollen Projekts des Europäischen Fonds für
emokratie. Bleibt zu hoffen, dass Sie es mit der
echtsstaatsinitiative ernster meinen.
nlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Integration von Men-
schen mit Migrationshintergrund im und durch
den Sport nachhaltig stärken (Tagesordnungs-
punkt 24)
Klaus Riegert (CDU/CSU): Ich freue mich sehr,
eute zum gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktio-
en „Integration von Menschen mit Migrationshinter-
rund im und durch den Sport nachhaltig stärken“ Stel-
ng nehmen zu können. Die Koalitionsfraktionen haben
Beratungen im Sportausschuss und in verschiedenen
nträgen das Thema „Integration im Sport“ vielfach
ufgegriffen. Es hat sich zudem immer wieder gezeigt,
ass die Integration ein langer gesellschaftlicher Prozess
t, der sich nicht von heute auf morgen einstellt und da-
er einer langfristigen politischen Unterstützung bedarf.
it unserem Antrag „Integration von Menschen mit Mi-
rationshintergrund im und durch den Sport nahhaltig
tärken“ wollen wir diesem Thema erneut Nachdruck
erleihen. Es gilt hier, die bestehenden Programme und
aßnahmen der Bundesregierung in Kooperation mit
en Sportverbänden weiterzuführen und auszubauen so-
ie die Bedeutung des Sports allgemein hervorzuheben.
In Deutschland leben mehr als 15 Millionen Men-
chen mit Migrationshintergrund. Der Sport leistet zur
tegration von Menschen in Deutschland einen unver-
ichtbaren Beitrag. Im Spitzensport zeigt sich vorbild-
ch, dass die Herkunft keine Rolle spielt und ein geleb-
s Miteinander zu großem Erfolg, Freundschaft und
elbstverantwortung führen kann. Im Sport gilt das
redo: „Es spielt keine Rolle, woher Du kommst, son-
ern wohin Du willst!“. Abseits des Spitzensports und
er großen Sportarenen spielt in der Alltagswelt der
reitensport eine zentrale Rolle bei der Integration von
enschen mit Migrationshintergrund: Der Breitensport
ereitet die individuellen und gruppenbezogenen Vo-
ussetzungen, damit Integration im und durch den Sport
um Erfolgsmodell werden kann. Der Breitensport er-
öglicht einerseits eine ganzheitliche Entwicklung der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31671
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)(B)
Persönlichkeit und schafft damit die individuellen Vo-
raussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Der
Sport bringt andererseits Menschen unabhängig von Ge-
schlecht, Alter, sozialem Status oder Herkunft zusam-
men und ermöglicht damit eine Identifikation mit der
Gemeinschaft. In bundesweit über 91 000 Vereinen
kommen Menschen unterschiedlicher Herkunft zusam-
men, um gemeinsam Sport zu treiben und ihre Freizeit
zu verbringen. Damit erbringt der Sport eine unschätz-
bare gesellschaftliche Integrationsleistung, die jedoch
kein Selbstläufer ist.
Im Antrag der Koalitionsfraktionen fordert der Bun-
destag die Bundesregierung auf, die bereits bestehenden
Integrationsprogramme zu stärken und dabei die sport-
wissenschaftliche Expertise noch stärker einzubeziehen.
Des Weiteren sollen jene Projekte verstärkt gefördert
werden, die eine Übertragung von Integrationserfolgen
im Sport auf andere Lebensbereiche besonders betonen.
Damit wird der Sport mit anderen Gesellschaftsberei-
chen eng verknüpft und eine Kopplung der Integrations-
bemühungen erreicht. Integration von Menschen mit Mi-
grationshintergrund kann nicht eindimensional gesehen
werden und darf sich nicht auf zum Beispiel die Bil-
dungs-, Arbeits- und Sozialpolitik beschränken. Integra-
tion ist ein ganzheitlicher Prozess, deshalb müssen auch
die verschiedenen förderpolitischen Maßnahmen inein-
andergreifen.
Bei einer Fortführung des „Nationalen Aktionsplans
Integration“ soll der Sport weiter angemessen berück-
sichtigt werden. Der Sport hat in diesem Kontext sehr
viel geleistet, sodass auch in Zukunft diesem eine wich-
tige Stellung zukommen sollte. Ferner wird in dem
Antrag eine enge wissenschaftliche Begleitung der Inte-
grationsbemühungen durch das Bundesinstitut für Sport-
wissenschaft, BISp, gefordert. Wie in allen anderen
Bereichen auch muss politisches Handeln hier evidenz-
basiert und damit durch wissenschaftliche Erkenntnisse
abgesichert sein. Wir versprechen uns in diesem Zusam-
menhang zudem wegweisende Neuerungen und fun-
dierte Zielperspektiven.
Die Erfahrungen haben weitergehend gezeigt, dass es
für eine erfolgreiche Verwirklichung der Integration der
Expertise von vielen Organisationen und Institutionen
im Sport bedarf. Daher ist es angezeigt, die integrations-
bezogenen Projekte und Maßnahmen beim Deutschen
Olympischen Sportbund, DOSB, der Deutschen Olympi-
schen Akademie, DOA, der Deutschen Sportjugend,
DSJ, und weiteren relevanten (Spitzen-)Verbänden wei-
ter zu stärken. So soll das Programm „Integration durch
Sport“ auf einem höheren Niveau als derzeitig mit Bun-
desmitteln gefördert werden. Bei der Bundeskonferenz
des Integrationsbeauftragten im Mai 2013 konnte der
Sport mit seinem DOSB-Programm „Integration durch
Sport“ seine besondere Rolle – auch in Abgrenzung zu
anderen Bereichen – unterstreichen. Sport bewegt Men-
schen, bringt Bürgerinnen und Bürger zusammen,
schafft Verständigung und baut Vorurteile ab. Sport ist in
diesem Sinne der beste Integrationsmotor.
Ferner wird in dem Antrag betont, den organisierten
Sport bei der Gewinnung und Qualifizierung von ehren-
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mtlich Engagierten mit Migrationshintergrund zu unter-
tützen. Auch hier zeigt sich, wie die einzelnen förderpo-
tischen Maßnahmen ineinandergreifen können. Mit
em Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurden eine
ielzahl an steuerrechtlichen Anreizen geschaffen, Risi-
en minimiert und bürokratische Hemmnisse abgebaut.
ie Kombination der verschiedenen Teilbereiche der
port- und Engagementförderung kann die Integration
eutlich voranbringen.
Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP ha-
en sich in der 17. Wahlperiode in vielfacher Hinsicht
r die Integration im und durch den Sport eingesetzt –
ies werden wir auch in Zukunft fortsetzen.
Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): In meiner Heimat-
tadt Berlin leben über 850 000 Menschen mit Migra-
onshintergrund. In Deutschland sind es mehr als
5 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen haben
ren Platz in der deutschen Gesellschaft gefunden. Eini-
en fällt es aber immer noch schwer, sich in Deutschland
urechtzufinden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Eine
prachliche Distanz, unterschiedliche Wertevorstellun-
en oder bürokratische Barrieren können zu einer ge-
hlten oder schlimmstenfalls realen Isolation führen.
as Ziel einer wirkungsvollen Integrationspolitik sollte
s daher sein, eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermögli-
hen. Dabei zählt nicht, woher jemand kommt, sondern
sbesondere, ob er integrations- und leistungsbereit ist.
chließlich ist Integration kein einseitiger Prozess, son-
ern fordert die Aufnahmegesellschaft wie auch Men-
chen mit Migrationshintergrund gleichermaßen. Die
tegration kann nur gelingen, wenn gegenseitiger Res-
ekt, Toleranz und Offenheit selbstverständlich sind.
rundvoraussetzungen für eine gelungene Integration
ind dabei die Beherrschung der deutschen Sprache, die
kzeptanz unseres Rechtssystems und die Bereitschaft,
erantwortung für sich und für andere zu übernehmen.
Als ehrenamtlicher Präsident des Breitensportvereins
Füchse Berlin-Reinickendorf e. V.“ kenne ich die be-
ondere Situation der Migranten. Unser Verein hat einen
ohen Anteil an jungen Mitgliedern mit Migrationshin-
rgrund. Sie haben sich hervorragend integriert – gerade
urch und im Sport, sowohl im Verein als auch in der
esellschaft. Reinickendorf-Ost ist ein Teil Reinicken-
orfs mit einem hohen Anteil an Menschen mit Migra-
onshintergrund. Bewusst bauen wir unser neues Ver-
insheim in diesem Ortsteil. Damit wollen wir Kindern,
ugendlichen und ihren Eltern auch eine sportliche Hei-
at geben. Wir werden damit unserer gesellschaftspo-
tischen Verantwortung als Verein gerecht. Bei uns im
reitensportverein lernen junge Menschen wichtige
erte wie Teamgeist, Disziplin und Fairplay.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle poli-
schen Ebenen berührt. Die Förderung von Integration
t eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unabhängig
on kulturellen und religiösen Prägungen sollte eine Ge-
ellschaft allen Menschen die gleichen Chancen gewäh-
n, ihre Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei
raucht insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit Kon-
nuität, die auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt und
31672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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)(B)
Toleranz basiert. Der Sport leistet in diesem Zusammen-
hang einen unverzichtbaren Beitrag. Der Sport erhöht
das physische und psychische Wohlbefinden und stärkt
die persönliche Leistungsfähigkeit. Insbesondere der
Breitensport ermöglicht eine ganzheitliche Entwicklung
der Persönlichkeit und schafft damit auch die individuel-
len Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.
Der Einzelne setzt sich im Sport mit wichtigen gesell-
schaftlichen Werten auseinander. Hierzu gehören nicht
nur Fairness, Verantwortung und Leistungsbereitschaft,
sondern auch der gemeinsame Umgang mit Niederlagen
und Rückschlägen.
Das Bewegungserlebnis in der Gemeinschaft und der
Einsatz für ein gemeinsames Ziel schaffen ein Wirge-
fühl, das man in keinem anderen gesellschaftlichen Be-
reich in dieser intensiven Form finden kann. Sport kann
damit eine Kultur der Offenheit und des Miteinanders
schaffen, braucht dazu aber die Unterstützung der Poli-
tik. Die gemeinsame Freizeitgestaltung führt dazu, dass
insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrations-
hintergrund durch Sport erfahren, dass sie ihre eigenen
Talente in die Gemeinschaft und Gesellschaft einbringen
können. Diese Erfolgserlebnisse und die damit verbun-
dene soziale Anerkennung schaffen Raum für individu-
elle Entfaltung und ermöglichen eine ganzheitliche Inte-
gration. Sportliche Erfolge fördern darüber hinaus das
Selbstwertgefühl, sie verstärken soziale Kontakte und
schaffen Freundschaften, die über den Sport hinausge-
hen. Ein besonderes Merkmal des Sports ist es, dass er
über eine niedrigere Partizipationshürde als alle anderen
Integrationsbereiche verfügt. Anders als bei den prioritä-
ren Integrationsbereichen wie der Schule, dem Arbeits-
platz oder dem sozialen Umfeld bedarf es hier geringer
Zugangsvoraussetzungen wie Regelkunde, Spielver-
ständnis und weniger tiefgehender Sprachkenntnisse.
In einem Sportverein aktiv zu sein, bedeutet viel
mehr, als nur gemeinsam Sport zu treiben. Der Sport
bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, so-
zialem Status, religiöser oder politischer Anschauung,
körperlichen Voraussetzungen, Herkunft oder sexueller
Orientierung in bundesweit über 91 000 Vereinen zu-
sammen. Allein in meinem Wahlkreis Berlin-Reinicken-
dorf gibt es 200 Sportvereine. Damit erbringt der Sport
eine unschätzbare gesellschaftliche Integrationsleistung.
Die Vereinskultur in Deutschland lebt von einem starken
ehrenamtlichen Engagement, gegenseitigen Hilfestellun-
gen und nimmt eine starke Vermittlungsposition für das
Erwerbs- und Schulleben ein. Insbesondere für Men-
schen mit Migrationshintergrund ist der Aufbau von So-
zial- und Netzwerkkapital ein wichtiger Faktor für den
schulischen und beruflichen Erfolg.
Auch im vereinsungebundenen Sport ist die Inte-
gration wichtig. Immer mehr Menschen treiben in kom-
merziellen Gesundheits- und Fitnessstudios oder auf
öffentlichen Grünanlagen, Straßen und Plätzen selbstor-
ganisiert Sport. Hier sind die Akteure noch stärker selbst
gefragt, Diskriminierungen abzubauen und das offene
Miteinander zu stärken.
Diskriminierung und Rassismus dürfen im Sport
keinen Platz haben – zudem verkehren sie die Ziele der
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tegration ins Gegenteil. So müssen aufkeimendem
assismus und Fremdenfeindlichkeit weiterhin durch
olidarität und Zivilcourage begegnet werden. Die viel-
ltigen Initiativen der Vereine, der Verbände, der orga-
isierten Fans in den Stadien und der Fanprojekte gegen
assismus, Ausgrenzung oder Homophobie müssen
och besser unterstützt und miteinander vernetzt wer-
en. Eine weiterhin in den Vordergrund zu stellende,
lare Positionierung der Vereine zu Respekt und Tole-
nz ist dazu dringend erforderlich, nicht zuletzt um
uch die eigene Jugendarbeit auf eine werteorientierte
rundlage zu stellen. Beispielsweise mit Änderungen in
en Vereinssatzungen oder Anpassungen in den Stadion-
rdnungen haben viele Vereine in der letzten Zeit auf in-
grative Entwicklungen reagiert.
Der Sport hat große Integrationspotenziale, die poli-
sch begleitet und vor Ort genutzt werden müssen; denn
tegration gelingt im Sport häufig schneller und pro-
lemloser als in allen anderen gesellschaftlichen Berei-
hen. Der vorbildhafte Charakter von (Spitzen- und
reiten-)Sportlern – mit und ohne Migrationshinter-
rund – darf nicht unterschätzt werden. Sie können
nstoß für Menschen sein, sich selbst im sportlichen
ereich zu engagieren und zur Integration beizutragen.
ber auch im Sport ist gelungene Integration kein Auto-
atismus. Integration lebt von offenen und toleranten
enschen, die neugierig sind und sich füreinander inte-
ssieren. Deshalb liegt der Fokus für eine gelungene In-
gration im und durch den Sport unter anderem auf dem
hrenamt und der Selbstorganisation der Menschen. Die
stitutionen zu unterstützen und die Menschen zu moti-
ieren ist ein zentraler Wesenszug einer zukunftsgerich-
ten Integrationspolitik im Sport. Ohne die im Sport
ngagierten Menschen kann keine staatliche Integra-
onspolitik gelingen – mit ihnen kann sie zu einem ge-
einsamem Erfolg für alle gebracht werden.
Von daher begrüße ich, dass die Bundesregierung die
bungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht sowie
eitere Erleichterungen für Vereine im Rahmen des Ge-
etzes zur Stärkung des Ehrenamtes eingeführt hat. Da-
on profitieren nicht nur 23 Millionen Ehrenamtliche in
eutschland, sondern es erleichtert auch Menschen mit
igrationshintergrund, sich – gerade im und durch den
port – in unserer Gesellschaft zu integrieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zu-
timmung zu unserem Antrag, um die Integration von
enschen mit Migrationshintergrund im und durch den
port nachhaltig zu stärken.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Die Legis-
turperiode neigt sich dem Ende zu, und wir alle ziehen
r uns sicher Bilanz über die vergangenen vier Jahre.
ir denken an das, was wir erreicht haben, an das,
oran wir noch arbeiten, und an das, was noch auf uns
ukommt, wenn wir uns im Herbst wieder hier zusam-
enfinden. Und da man nie weiß, wer einem dann auf
ieser oder jener Seite des Ganges gegenübersitzt, kann
s ja auch nicht schaden, noch mal das schriftlich festzu-
alten, auf das man besonders stolz ist. Oder, verehrte
olleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, um
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31673
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es mit Alfred Oder auszudrücken: „Manches Bündnis ist
gegenseitiges Schulterklopfen, bis es weh tut.“
Sie, liebe Abgeordnete der Union und der FDP, haben
einen Antrag vorgelegt, in dem Sie eigentlich nichts
Schlechtes schreiben. Sie betonen, wie wichtig der Sport
für die Integration von Menschen mit Migrationshinter-
grund ist. Sie schreiben auch sehr richtig, dass Integra-
tion kein einseitiger Prozess ist, sondern eine Gesell-
schaft auch aufnahmebereit sein muss. Das klang vor ein
paar Jahren und Wahlkämpfen bei Ihnen auch noch an-
ders. Aber wir freuen uns natürlich, dass Sie mittlerweile
erkannt haben, dass man Menschen nicht einfach ein
Deutschbuch in die Hand drücken kann, und dann wird
alles gut.
Eine Gesellschaft muss Bereitschaft zeigen, Men-
schen in ihrer Mitte aufzunehmen. Und dies – da stim-
men wir ganz mit Ihnen überein – geschieht am besten
dort, wo aus Gesellschaft eine Gemeinschaft wird, näm-
lich in den vielen Vereinen. Und ganz besonders in den
Sportvereinen. Es zeichnet unser Land aus, dass sich
Millionen Menschen in ihrer Freizeit für ihre Mitmen-
schen engagieren. Das ist genau der Eindruck, den neue
Mitbürgerinnen und Mitbürger von unserer Gesellschaft
bekommen sollen. Denn man kann ein neues Land nur
dann als Heimat sehen, wenn man sich willkommen
fühlt, wenn man sich eingebunden fühlt, wenn man sich
als Teil von etwas fühlt, etwa als Teil eines Vereins,
eines Teams oder einer Mannschaft. Daher stellt der
Sport auf mehreren Ebenen das ideale Instrument für
Integrationspolitik dar: Im Breitensport finden junge
Menschen Akzeptanz und Freundschaft. Und im Spit-
zensport finden sie Vorbilder, die vielleicht einen ähnli-
chen Hintergrund haben wie sie selbst, die vielleicht
ganz ähnlich angefangen haben wie sie selbst und jetzt
das Trikot unserer Nationalmannschaft tragen. Sport
bietet eine nahezu idealtypische Grundlage für die Inte-
gration von Menschen aus anderen Kulturen in unsere
Gesellschaft.
Das alles schreiben Sie im Einleitungsteil Ihres An-
trags. Und dann geht es los. Dann bringen Sie eine aus-
führliche Liste von Initiativen zu Papier, die Sie begrü-
ßen. Das sind zum Teil Initiativen, an denen die
Bundesregierung beteiligt ist. Es sind aber auch Initiati-
ven, mit denen die Bundesregierung überhaupt nichts zu
tun hat. Wohlwollend könnte man das als Anerkennung
bezeichnen, weniger wohlwollend aber auch als Schmü-
cken mit fremden Federn. Sie schreiben so viel Richti-
ges. Aber leider schreiben Sie nichts Neues. Wenn wir
uns nämlich den Forderungsteil ihres Antrag ansehen,
bietet sich als Überschrift ein fettes „Weiter so!“ an.
Nach nahezu jedem Spiegelstrich fordern Sie die Fort-
setzung oder Weiterführung von etwas, das es zum Teil
schon seit Jahren gibt und das Sie augenscheinlich als
Leistung Ihrer Koalition beanspruchen. Womit wir wie-
der beim Schulterklopfen wären.
Den Forderungsteil leiten Sie aber mit einer etwas
anderen Überschrift ein, und dann noch gleich mit einer
Einschränkung, nämlich alles nur „im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ zu fordern.
Lehnen Sie sich bloß nicht zu weit raus, Ihnen wird noch
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chwindelig. Diese Einschränkung betrifft aber nur eine
rer Forderungen, nämlich die, das Programm „Integra-
on durch den Sport“ stärker durch Bundesmittel zu
rdern. Ich verstehe ja, warum Sie das so formulieren,
nstatt es vor ein paar Monaten im Bundeshaushalt ein-
ch so zu machen. Im Bundeshaushalt hätten Sie
ämlich eine Gegenfinanzierung für die Erhöhung vorle-
en müssen. Das hätte natürlich wiederum bedeutet,
gendwo anders Gelder zu streichen. Und wehtun
öchte man ja in einem Wahljahr niemanden.
Das Programm „Integration durch Sport“ wird übri-
ens vom Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für
igration und Flüchtlinge und vom DOSB getragen. Es
ehört zu den erfolgreichsten Integrationsprogrammen
unserem Land und hat sich seit Jahren bewährt. Au-
erdem läuft es zum 31. Dezember 2013 aus. Gehen wir
avon aus, dass die nächsten Haushaltsberatungen im
ktober stattfinden, bliebe dem Programm noch etwas
ehr als ein Monat, um sich über einen eventuellen
eldsegen zu freuen. Wir von der SPD-Fraktion teilen
ber Ihre Ansicht, dass das Programm gute Arbeit
eleistet hat und besser gefördert werden sollte. Daher
aben wir einen Änderungsantrag eingebracht, in dem
ir Ihre Forderung ein wenig ergänzen und eine Verlän-
erung des Programms über den bisherigen Bewilli-
ungszeitraum hinaus fordern. Das BMI, mit dem wir
orher Rücksprache gehalten haben, sieht keinen Grund,
eswegen das Programm nicht verlängert werden sollte,
ofern ein bewilligungsfähiger Antrag vorliege. Kurzum,
eine Damen und Herren von der Koalition, dieser An-
ag trägt ohne unseren Änderungsantrag wenig bis
ichts zur Integrationspolitik bei.
Was mir im Forderungsteil aber gut gefällt, ist, dass
ie die Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
erstehen und Netzwerke zu Nachmittagsbetreuung,
ausaufgabenhilfe und Lehrstellensuche aus dem ehren-
mtlichen Engagement im Sportbereich erwachsen las-
en wollen. Das kann man machen, oder wir schaffen
as Betreuungsgeld wieder ab und investieren in staatli-
he Bildungsstrukturen und in Chancengleichheit. Eine
nleitung dazu finden Sie in unserem Antrag „Projekt
ukunft – Deutschland 2020 – Eine moderne Integra-
onspolitik für mehr Chancengleichheit“. Den haben wir
or etwa einem Monat hier debattiert und in die Aus-
chüsse überwiesen.
Trotz aller richtigen Punkte, die Sie in Ihrem Antrag
ufgeführt haben, werden wir diesem Antrag nicht zu-
timmen, ganz einfach deshalb nicht, weil wir diesen
ntrag, so wie er vorliegt, nicht brauchen. Da Sie aber
benso viel schreiben, was richtig ist, werden wir diesen
ntrag nicht ablehnen, da wir nicht das Signal geben
ollen, der Bundestag lehne teilweise die Integration
on Menschen durch den Sport ab. Aber für eine
ustimmung zum Antrag fehlt leider – wiederum ohne
nseren Änderungsantrag – die Rechtfertigung. Daher
erden wir uns des Votums enthalten.
Das Thema Integration verdient mehr, als es als Re-
uisite für den Ausklang einer Wahlperiode zu benutzen.
as Thema verdient mehr, als zum Podest gemacht zu
31674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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werden, auf dem sich gut sichtbar gegenseitig auf die
Schulter geklopft wird.
Dr. Lutz Knopek (FDP): Im März hat sich der Sport-
ausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem
Thema „Integration in und durch Sport“ befasst. Dabei
wurde uns allen noch einmal die enorme Bedeutung des
Sports für erfolgreiche Integrationsarbeit vor Augen ge-
führt. Ich bin daher sehr froh, dass wir heute den Antrag
der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema debattieren,
mit dem wir die Bundesregierung in ihrem Anliegen un-
terstützen, die zahlreichen gut funktionierenden integra-
tiven Projekte, Initiativen und Kampagnen durch Bund,
Länder, Sportvereine, Verbände und lokale Integrations-
beauftragte fortzuführen bzw. noch zu verstärken.
Jedem von uns ist bewusst, dass Menschen mit
Migrationshintergrund auf verschiedene Weise am ge-
sellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können,
dafür aber verschiedene Bedingungen erfüllt sein
müssen. Die Gründe, warum Integration teilweise nicht
optimal gelingt, sind vielfältig. Sprachliche Distanz, un-
terschiedliche Wertevorstellungen oder bürokratische
Hürden können zu einer gefühlten oder schlimmstenfalls
realen Ausgrenzung führen. Aus diesem Grund sollte
das Ziel einer jeden wirkungsvollen Integrationspolitik
sein, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Dem Sport kommt bei diesem Thema eine ganz eigene
und wichtige Rolle zu. Anders als bei den prioritären In-
tegrationsbereichen wie der Schule, dem Arbeitsplatz
oder dem sozialen Umfeld liegen die Partizipationshür-
den hier weitaus tiefer. So sind Zugangsvoraussetzungen
geringer und weniger tief gehende Sprachkenntnisse er-
forderlich.
Der einfachere Zugang zum Sport ermöglicht ins-
besondere Kindern und Jugendlichen mit Migrationshin-
tergrund eine gemeinsame Freizeitgestaltung, die eine
ganz eigene starke Wirkung auf ihre Entwicklung hat.
Die Sportler erfahren, dass sie ihre eigenen Talente in
die Gemeinschaft und Gesellschaft einbringen können.
Diese Erfolgserlebnisse und die damit verbundene so-
ziale Anerkennung schaffen Raum für individuelle Ent-
faltung und ermöglichen eine ganzheitliche Integration.
Sportliche Erfolge fördern darüber hinaus das Selbst-
wertgefühl; sie verstärken soziale Kontakte und schaffen
Freundschaften, die auch über den Sport hinausgehen
können. Hinzu kommt, dass sich der Einzelne mit wich-
tigen gesellschaftlichen Werten auseinandersetzt. Hierzu
gehören nicht nur Fairness, Verantwortung und
Leistungsbereitschaft, sondern auch der gemeinsame
Umgang mit Niederlagen und Rückschlägen.
In einem Sportverein aktiv zu sein, bedeutet also viel
mehr, als nur gemeinsam Sport zu treiben. Der Sport
bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter,
sozialem Status, religiöser oder politischer Anschauung,
körperlichen Voraussetzungen, Herkunft oder sexueller
Orientierung in bundesweit über 91 000 Vereinen zu-
sammen. Damit erbringt der Sport eine unschätzbare ge-
sellschaftliche Integrationsleistung.
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Integration ist somit eine Querschnittsaufgabe, die
lle Politikfelder auf allen politischen Ebenen betrifft.
b Integration gelingt oder nicht, entscheidet sich aber
tztlich bei jedem Einzelnen und damit immer vor Ort.
eshalb und auch wegen ihrer Zuständigkeit in den
ereichen Bildung, Kultur und Sicherheit sind Länder
nd Kommunen die wichtigsten staatlichen Akteure in
er staatlichen Integrationspolitik. In seinem eigenen
uständigkeitsbereich unterstützt der Bund die Integra-
on nach Möglichkeiten. Es ist uns daher ein wichtiges
nliegen, dass die bereits laufenden erfolgreichen Pro-
kte in diesem Bereich auch in Zukunft fortgeführt und
ach Möglichkeit sogar noch ausgebaut werden. Unser
ntrag erteilt der Bundesregierung dazu den klaren Auf-
ag, in diese Richtung weiter fortzuschreiten und dem
hema „Integration durch Sport“ auch zukünftig die not-
endige Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen.
Zum Abschluss noch ein Wort zum Änderungsantrag
er SPD-Fraktion. Dieser ist nach unser Auffassung
berflüssig, da die von der SPD geforderte Präzisierung
ereits in unserer Forderung implizit enthalten ist. Wir
erden diesen Antrag daher ablehnen. Aber vielleicht
önnen sich die Kolleginnen und Kollegen der SPD-
raktion ja dazu durchringen, unserem Antrag dennoch
uzustimmen.
Jens Petermann (DIE LINKE): Es ist wenig ver-
underlich, dass Union und FDP so kurz vor Ende der
ahlperiode noch einen Antrag eingebracht haben, mit
em Sie versuchen, die eigene Politik zu feiern. Der
ahlkampf wirft seine Schatten voraus. Weniger nach-
ollziehbar ist hingegen, dass diese parlamentarische
itiative beinahe heimlich abgearbeitet wird; Wahl-
ampf lebt schließlich von der Öffentlichkeit. Selbst im
usschuss hatten die Abgeordneten der Koalitionsfrak-
onen nichts Bemerkenswertes zu ihrem eigenen Anlie-
en zu sagen. Das ist traurig; denn dieses Thema darf
icht unter „Sonstiges“ abgehakt werden:
In Deutschland leben 15 Millionen Menschen mit Mi-
rationshintergrund. 2,6 Millionen von ihnen sind laut
eutschem Olympischem Sportbund, DOSB, in Sport-
ereinen aktiv; das sind immerhin 9,3 Prozent der Mit-
lieder. Seit 2002 gibt es das Programm „Integration
urch Sport“, das maßgeblich über Gelder des Bundes-
inisteriums des Innern und des Bundesamtes für Mi-
ration und Flüchtlinge finanziert wird. Die Linksfrak-
on steht ohne Wenn und Aber hinter diesem Programm.
llerdings ist die Finanzierung bisher nur bis Ende des
ahres sichergestellt. Dem Änderungsantrag der SPD-
raktion, Mittel über den 31. Dezember 2013 hinaus zur
erfügung zu stellen, stimmen wir daher zu. Aber selbst-
erständlich ließe sich aus unserer Sicht noch bedeutend
ehr tun, und das betrifft nicht allein den Sport.
Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
nd gleichzeitig ein dauernder Prozess. Das Klima, in
em Integration stattfindet, muss stimmen. Hier haben
ir erhebliche Zweifel, dass die Anstrengungen für ein
utes Zusammenleben, für die Teilhabe der Menschen,
ie zu uns kommen, ausreichend sind. Der vorliegende
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31675
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)(B)
Antrag selbst legt Zeugnis dafür ab, dass noch viel Ar-
beit vor uns liegt.
Ist Ihnen von Union und FDP eigentlich aufgefallen,
dass Sie im ersten Teil des Antrags die Migrantinnen
und Migranten, die vermeintlich Schwierigkeiten haben,
sich zu integrieren, ausschließlich selbst dafür verant-
wortlich machen? „Eine sprachliche Distanz, unter-
schiedliche Wertevorstellungen oder bürokratische Bar-
rieren können zu einer gefühlten oder schlimmstenfalls
realen Isolation führen“, heißt es dort. Kein Wort über
Rechtsextremismus und Rassismus in unserer Gesell-
schaft; erst viel später im Text werden sie erwähnt. Da-
bei kann auch Fremdenfeindlichkeit ein ganz entschei-
dender Grund dafür sein, dass einzelne Menschen oder
auch ganze Gruppen – dabei denke ich beispielsweise an
Sinti und Roma – ihren Platz noch nicht gefunden haben.
Das ist zumindest eine gefährliche Sprache, die leicht in
entsprechendes Denken verwandelt werden kann.
Die öffentliche Anhörung des Sportausschusses im
März dieses Jahres hat gezeigt, dass die anwesenden Ak-
teure weitestgehend zufrieden mit dem bisher Erreichten
sind. Das ist erfreulich, weil ein Hinweis darauf, dass der
Sport bei der Integration eine tragende Rolle spielen
kann. Das greift dieser Antrag auf und feiert die
schwarz-gelbe Integrationspolitik ohne Grund etwas zu
überschwänglich.
Auch der Forderungsteil weist aus unserer Sicht in die
richtige Richtung, wenn die Koalitionsfraktionen bei-
spielsweise über den Sport hinausgehende Maßnahmen
wie Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenhilfe oder Un-
terstützung bei der Suche nach einer Lehrstelle anregen.
Nur, Sie haben Ihre berechtigten Forderungen doch
gleich mit dem ersten Satz wieder zum Wunschzettel he-
rabgestuft, wenn dort steht „im Rahmen der zur Verfü-
gung stehenden Haushaltsmittel“. Bisher war kein Geld
für die weitergehenden Forderungen übrig. Wo sollte es
denn jetzt plötzlich herkommen?
Aber eine funktionierende Gesellschaft ist nicht um-
sonst zu haben; sie kostet neben viel Engagement eben
auch Geld. Sport spielt bei der Integration von Men-
schen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle;
das sieht Die Linke genauso. Er hilft, Vorurteile abzu-
bauen und Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Es gibt
nennenswerte Ansätze in der Sportpolitik und beim
DOSB, die unbedingt weiterhin unterstützt und ausge-
weitet werden müssen.
Um die Integration durch Sport zu stärken, bedarf es
allerdings außerdem zusätzlicher Bildungsangebote, die
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremis-
mus entgegenwirken. Solche Programme werden durch
diese Regierung mitnichten ausreichend unterstützt.
Vielmehr hängen entsprechende Initiativen für eine de-
mokratische, antirassistische Gesellschaft viel zu häufig
in der Luft. Es fehlt die Planungssicherheit, weil Gelder
fast immer nur für einen kurzen Zeitraum bereitgestellt
werden. Langfristige Projekte sind die Ausnahme. Damit
die teilweise richtigen Ansätze dieses Antrags auch
wirksam umgesetzt werden können, müssten sie in eine
Politik eingebettet werden, die ein gesamtgesellschaft-
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ches Klima erzeugt, von dem wir derzeit noch weit ent-
rnt sind.
Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN): Das Thema Integration und Sport hat für die
rüne Bundestagsfraktion eine große Bedeutung. Wir
alten es für geboten, die bisherige Integrationspolitik
m den Ansatz der Inklusionspolitik zu vervollständi-
en. Wir meinen, dass in einer Gesellschaft der Vielfalt
sbesondere gesellschaftliche Institutionen – und somit
uch der Sport – gefordert sind, sich zu verändern.
Das Ziel muss sein, eine gleichberechtigte Teilhabe
nd Selbstbestimmung in allen Feldern des öffentlichen
ebens zu ermöglichen. Dies ist für die Menschen, aber
uch für die Sportverbände und -vereine eine große He-
usforderung. So richtig es ist, wenn Sportvereine und
ie entsprechenden Verbände beginnen, sich interkultu-
ll zu öffnen, so darf dies nicht bei der Einrichtung von
tegrationsbeauftragten enden. Es wird darauf ankom-
en, dass sich Vereine und Verbände selbst verändern
nd der Vielfalt ihrer Mitglieder anpassen.
Der Inklusionsansatz ist eine Säule des internationa-
n Menschenrechtsschutzes und bedeutet, einen umfas-
enden Anspruch aller Menschen in dieser Gesellschaft
uf ein Höchstmaß an Gleichbehandlung, Teilhabe und
hancengleichheit zu ermöglichen – und zwar unabhän-
ig vom sozialen Status oder von der ethnischen Her-
unft.
Innerhalb des Sports sind die Vereine der Ort der Be-
egnung. In den Sportvereinen finden großartige An-
trengungen statt; daher ist es völlig inakzeptabel, dass
ie BMI-Förderung für das Programm „Integration durch
port (IdS)“ des Deutschen Olympischen Sportbundes,
OSB, seit Jahren bei 5,4 Millionen Euro stagniert.
Aus grüner Sicht wäre es eine notwendige Maß-
ahme, den Sport nicht nur verbal bei den Integrations-
ipfeln der Bundesregierung positiv hervorzuheben,
ondern auch ganz konkret die notwendige Mittelaufsto-
kung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
lso innerhalb des Haushalts des Bundesinnenministers,
urchzuführen. Das war zuletzt mit Rot-Grün in den Jah-
n 1999 und 2001 der Fall.
Es ist zutreffend, dass der Sport besondere Erfolge
at, wenn es um Integrationsbemühungen und gemein-
chaftliches Zusammenleben in Deutschland geht; denn
port ist grundsätzlich geeignet, für ein besseres Mitei-
ander in der Gesellschaft zu sorgen, weil der Sport häu-
g in Teams ausgeübt und nach einem anerkannten Re-
elwerk betrieben wird. Sport wird durch 91 000 Vereine
Deutschland flächendeckend angeboten, ist also nicht
kal begrenzt. Zudem bietet der Sport großes Potenzial,
m in spielerischer Form generationsübergreifend zu ar-
eiten.
Unsere Fraktion hat jedoch nie die Dysfunktionen
nd Fehlentwicklungen des Sports außer Acht gelassen.
o spiegelt erfolgreicher Spitzensport in National- oder
lympiateams nicht die Situation des Alltagssports und
es Breitensports wider; denn Rassismus, Diskriminie-
ng, Homophobie, Ausgrenzung gehören auch im Sport
31676 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
leider mit zum Alltag. Im Sportausschuss haben wir
dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Unsere
Fraktion hat zu diesem Thema in den letzten Jahren im-
mer wieder politische Vorschläge für Lösungen vorge-
legt.
Wir brauchen dringend mehr geschultes Personal zur
Herausbildung aller dem Sport zugewiesenen Eigen-
schaften wie Gesundheitsprävention, Wertevermittlung,
sportlichem Miteinander. Wir müssen Sport auch als Teil
des Bildungssystems verstehen. Die Aus- und Fortbil-
dung der Übungsleiter und der Vereinsvorstände ist ein
entscheidendes Element zur Vermittlung der dem Sport
zugewiesenen oder nachgesagten Werte. Die Realität ist
auch: Noch immer sind Vereinsvorstände mit Migra-
tionshintergrund deutlich unterrepräsentiert in Sportver-
einen in Deutschland.
Beim vorliegenden Antrag handelt es sich allerdings
um einen „Last-Minute-Antrag“. Alle politischen Forde-
rungen sind zum Ende der Legislaturperiode faktisch
nicht mehr umsetzbar. Es wird eine Politik dargestellt,
die so nicht stattgefunden hat. Darüber hinaus ist festzu-
stellen, dass es bis heute nicht einen einzigen Wortbei-
trag eines Vertreters der Regierungsfraktionen zum vor-
liegenden Antrag gegeben hat; denn die Einbringung in
den Deutschen Bundestag erfolgte ohne Debatte. Im fe-
derführenden Sportausschuss fand keine Beratung statt,
weil die Koalition ihren eigenen Antrag nicht vorgestellt
und begründet hat. So kann und darf man keine Politik
machen.
Dem vorliegenden Änderungsantrag der SPD stim-
men wir selbstverständlich zu; denn es muss sicherge-
stellt werden, dass Planungssicherheit für das Programm
„Integration durch Sport“ herrschen muss.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetz zur
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
mit den Gerichten (Tagesordnungspunkt 26)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Mit
unserem Änderungsantrag haben wir es als Regierungs-
koalition geschafft, den guten Gesetzentwurf der Bun-
desregierung zur Förderung des elektronischen Rechts-
verkehrs mit den Gerichten in allen einschlägigen
Punkten zu optimieren. Dadurch steht einer Förderung
und deutlichen Ausweitung des elektronischen Rechts-
verkehrs nichts mehr im Wege. Bundesregierung und
Bundesrat waren sich von Anfang an darüber einig, dass
die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in den
vergangenen Jahren weit hinter den Erwartungen zu-
rückgeblieben ist. Nun haben Bund und Länder nach
zahlreichen Gesprächen mit der Praxis einen gemeinsa-
men Nenner gefunden, der den bestmöglichen Sicher-
heitsstandard mit der nötigen Praktikabilität in Einklang
bringt und zugleich Verbesserungsvorschläge von Ex-
perten, insbesondere in Sachen Barrierefreiheit, berück-
sichtigt.
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Ob nun De-Mail, qualifizierte elektronische Signatur
der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; alles Termini, mit
enen wir uns in den vergangen Monaten ausgiebig be-
chäftigt haben. Teilweise ist diesbezüglich ein wahrer
laubenskrieg entstanden. Jedes Kommunikationsver-
hren könnte noch besser gesichert werden; dies aber
tets um den Preis der Massentauglichkeit bzw. Praktika-
ilität, die für das Nutzerverhalten elementar wichtig
ein wird. Wir haben uns bei den sicheren Übermitt-
ngswegen für einen Mittelweg entschieden, bei wel-
hem die Einfluss- und Korrekturmöglichkeiten des Ge-
chts mit berücksichtigt worden sind.
Nachbesserungsbedarf ergab sich für uns eher im Be-
ich der von Behörden genutzten sicheren Übermitt-
ngswege. Bisher stand den Behörden nach dem Ge-
etzentwurf der Bundesregierung nur die Übermittlung
er De-Mail zur Verfügung. Von einigen wird jedoch das
lektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach,
GVP, bereits in großem Umfang verwendet und ist in
ie bestehende IT-Landschaft integriert. Wir haben die
öglichkeit geschaffen, dass Behörden bei gleichzeiti-
er Übermittlung von Strukturdaten und unter Verwen-
ung des EGVP über einen sicheren Übermittlungsweg
it der Justiz kommunizieren können. Das angedachte
ehördenpostfach erfüllt die Voraussetzungen für einen
icheren Übermittlungsweg, da die Authentizität des
bermittelten Dokuments durch wirksame Zugangskon-
ollen sichergestellt wird.
Nachvollziehbar war für uns zudem der Wunsch der
nwaltschaft nach einer Beibehaltung des Empfangsbe-
enntnisses. Eine automatisierte Eingangsbestätigung
ätte dazu geführt, dass der Anwalt nicht mehr persön-
ch von der Zustellung hätte Kenntnis nehmen können.
eshalb haben wir uns anstatt für eine automatisierte
ingangsbestätigung in Verbindung mit einer Zugangs-
ktion für einen elektronischen Zustellungsnachweis,
er dem herkömmlichen Empfangsbekenntnis für Zu-
tellungen nach § 174 ZPO entspricht, entschieden.
enn das Empfangsbekenntnis hat sich für Zustellungen
on Schriftstücken bewährt und sollte daher für elektro-
ische Zustellungen beibehalten werden.
Um keinen zusätzlichen Bürokratieaufwand zu verur-
achen, wird das elektronische Empfangsbekenntnis
ann in Form eines strukturierten Datensatzes übermit-
lt, der dem Anwalt bei der Zustellung zur Verfügung
estellt wird. Durch einfaches Anklicken kann der Emp-
ng des elektronischen Dokuments bestätigt werden
nd das Gericht kann den zurücklaufenden Datensatz so-
rt dem zugestellten Dokument zuordnen.
Ebenfalls zur Entbürokratisierung der gerichtlichen
rbeitsabläufe beitragen wird die Möglichkeit der ma-
chinellen Beglaubigung von zuzustellenden Schriftstü-
ken. Als Authentizitätsnachweis wird in diesem Zu-
ammenhang das Gerichtssiegel ausreichend sein; einer
nterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
edarf es nicht. Bei einer beglaubigten elektronischen
bschrift eines Schriftstücks kann allerdings wegen des
otwendigen Integritätsschutzes für das zuzustellende
erichtliche Dokument nicht auf eine qualifizierte elek-
onische Signatur des Urkundsbeamten der Geschäfts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31677
(A) )
)(B)
stelle verzichtet werden; hier besteht aber die Möglich-
keit einer zentralen elektronischen Beglaubigungsstelle.
Um die Rechtswegs- und Verwaltungsvereinfachun-
gen zu erreichen, wird es letztendlich darauf ankommen,
in absehbarer Zeit eine bundesweite flächendeckende
Umsetzung der Maßnahmen, ohne föderale Zersplitte-
rung, zu erreichen.
Bei allen technischen Neuerungen war es uns ein zen-
trales Anliegen, einen bestmöglichen barrierefreien Zu-
gang zu den Gerichten zu ermöglichen. Deshalb haben
wir nahezu alle Vorschläge des Deutschen Vereins der
Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
in unserem Änderungsantrag umgesetzt. Die Änderun-
gen unmittelbar im Gerichtsverfassungsgesetz dienen
der Gewährleistung der verfahrensübergreifenden Bar-
rierefreiheit bei der elektronischen Kommunikation mit
dem Gericht. Ab sofort sind sichere Übermittlungswege,
bei vorhandener Ermächtigungsgrundlage eingeführte
elektronische Formulare und natürlich auch elektroni-
sche Dokumente barrierefrei zu gestalten.
Mit unserem Änderungsantrag verbessern wir einen
Gesetzentwurf, der durch die Bank von allen Sachver-
ständigen und Verbänden aus der Praxis ausdrücklich be-
grüßt wird. Monate-, wenn nicht sogar jahrelang wurde
in Workshops, Tagungen und Podiumsdiskussionen nach
der idealen Lösung gesucht. Wir geben nun einen Rah-
men für eine bestmögliche Umsetzung. Es wird aber
auch Sache der Länder sein, für die technische Ausrüs-
tung der Gerichte und der Verwaltung zu sorgen.
Kommen wir nun zu einem Punkt, der in dieser Re-
form mit geregelt wird und in der gerichtlichen Praxis
eine wichtige Rolle spielt: dem Änderungsbedarf im
Revisionsrecht. Nach geltendem Recht kann der Revi-
sionsankläger die Revision noch bis zur Verkündung des
Revisionsurteils zurücknehmen, und dies ohne eine Zu-
stimmung des Revisionsbeklagten. Der Beklagte kann
zudem, auch in der Revisionsinstanz, den Anspruch
noch bis zur Verkündung des Urteils anerkennen. Ein
entsprechendes Anerkenntnisurteil bedarf dann keiner
Begründung.
Mehrere Grundsatzentscheidungen des Bundesge-
richtshofs insbesondere in bank- und versicherungs-
rechtlichen Angelegenheiten sind in jüngster Zeit auf
diese Weise verhindert worden, da nach Hinweisen in
der mündlichen Verhandlung der voraussichtlich unterle-
gene Part entweder den Anspruch anerkannt oder seine
Revision zurückgenommen hat. In diesen Fällen gab es
dann zwingend lediglich ein Anerkenntnisurteil ohne
Begründung bzw. einen Beschluss allein über die Kosten
und den Verlust des Rechtsmittels.
Die Neuregelung schränkt dies ein und bindet die
Rücknahme der Revision in bestimmten Fällen an die
Einwilligung des Revisionsbeklagten. Bei einem Aner-
kenntnis des Beklagten in der Revisionsinstanz muss der
Kläger künftig den Erlass eines Anerkenntnisurteils be-
antragen. In beiden prozessualen Konstellationen kann
also künftig der Kläger des Rechtsstreits die Absicht des
Beklagten, eine Grundsatzentscheidung zu verhindern,
durch unterlassene Mitwirkung vereiteln.
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Wir verabschieden damit heute zwei wichtige Verfah-
nsverbesserungen, die sich sicher in der Praxis bewäh-
n werden.
Dr. Edgar Franke (SPD): Onlineshopping, Online-
anking, Kommunikation in sozialen Netzwerken gehö-
n heute zum Alltag. Wir sind in einem Zeitalter ange-
ommen, in dem es heißt: „weg vom Papier“ und hin zu
iner zeitgemäßen Bearbeitung, zur Digitalisierung,
tztlich zur elektronischen Akte.
Diese Entwicklung können wir in der Wirtschaft
chon lange beobachten, bei Banken, Dienstleistern und
uch in der Industrie. Dort ist es schon eine Selbstver-
tändlichkeit. Wieso sollte es dann nicht auch in der Jus-
z funktionieren?
Es stehen Veränderungsprozesse bevor, und Verände-
ngen sorgen stets für Unsicherheit, gerade auch bei
en Mitarbeitern der Gerichte. Wir brauchen eine Justiz,
ie die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Bür-
errechte schützt, eine Justiz, die das Recht überall in
er Gesellschaft gewährleistet. Wir wollen, dass alle
ürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem wirt-
chaftlichen Status ihre Rechte in angemessener Zeit
urchsetzen können. Bei diesen Strukturveränderungen
ird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eine
ntscheidende Rolle bei der zukünftigen Aufgabenbe-
ältigung haben.
Die Anstöße dazu kamen bereits aus der rot-grünen
egierungszusammenarbeit. Die bisherigen gesetzlichen
rundlagen stammen aus den Jahren 2001 und 2005 un-
r Ministerin Zypries.
Der elektronische Rechtsverkehr stellt einen wichti-
en Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreund-
che Justiz dar. Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet
en sicheren und rechtsverbindlichen Austausch elektro-
ischer Dokumente mit der Justiz. Er soll die bisherige
apierkommunikation ergänzen und sukzessive ablösen.
u diesem Zweck müssen die Zivilprozessordnung und
ie anderen Gerichtsordnungen geändert werden.
Die IT-Ausstattung ist bei den Gerichten sehr unter-
chiedlich; aber heute schon ist klar, dass die IT-Infra-
truktur insgesamt wesentlich besser werden muss. Das
ird enormer Mittel für die technische Ausstattung und
r die notwendige organisatorische Umstellung bedür-
n. Auch die Mitarbeiter müssen auf diesen Weg mitge-
ommen werden. Auch wir sind überzeugt, dass damit
uf Dauer Kostenreduzierungen in den justiziellen Ab-
ufen realisiert werden können.
Bei technischen Neuerungen muss aber ein barriere-
eier Zugang ermöglicht werden. Der Regierungsent-
urf bekennt sich zwar zur Barrierefreiheit, allerdings
hne ausreichende Zugangssicherung. Nach unserem
nderungsantrag soll, entsprechend einer Anregung des
linden- und Sehbehindertenverbandes, in das Gerichts-
erfassungsgesetz eine generelle verfahrensordnungs-
bergreifende Regelung eingefügt werden. Diese soll
azu verpflichten, den elektronischen Rechtsverkehr
ach Maßgabe einer Rechtsverordnung grundsätzlich
arrierefrei zu gestalten.
31678 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Nach Art. 4 und Art. 13 der Behindertenrechtskon-
vention der Vereinten Nationen ist der Gesetzgeber ver-
pflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um
Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten
Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Sie sollen selbstbe-
stimmt an allen Informations- und Kommunikationssys-
temen, die elektronisch bereitgestellt werden, teilhaben
können. Der Gesetzentwurf bekennt sich zwar zu dieser
Gleichstellung und Barrierefreiheit, setzt dieses Be-
kenntnis aber nach meiner Auffassung nicht ausreichend
um. Die bisherige Regelung im Gerichtsverfassungsge-
setz, die Menschen mit Behinderungen ein Recht auf
barrierefreie Zugänglichmachung gibt, ist nicht ausrei-
chend. Es handelt sich dabei nur um ein Recht auf
„Übersetzung“ und „Hilfeleistung“. Ziel der Behinder-
tenrechtskonvention ist aber der selbstbestimmte, ohne
Unterstützung mögliche, freie Zugang zu der gesamten
Kommunikation.
In einigen Jahren sollen nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung alle Gerichte bundesweit für elektroni-
sche Eingänge geöffnet werden. Neben der schon heute
möglichen Übermittlung mit qualifizierter elektronischer
Signatur sollen dann auch weitere sichere Übermitt-
lungswege wie De-Mail oder das kostenlose elektroni-
sche Gerichts- und Verwaltungspostfach zulässig sein.
Künftig sollen bundesweit einheitliche und technikneu-
trale Standards für die elektronische Kommunikation mit
der Justiz gelten.
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird bis 2016
für jeden Anwalt ein sicheres elektronisches Anwalts-
postfach eingerichtet. Ab 2018 ist jedes deutsche Gericht
elektronisch erreichbar. Die Länder können diesen Zeit-
punkt bis spätestens 2022 hinausschieben, aber nur ein-
heitlich für das ganze Land. Schriftsätze und andere
Dokumente können dann in elektronischer Form rechts-
wirksam an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden
übermittelt werden; dies kann auch über andere sichere
Kommunikationswege erfolgen. Für die Bürger soll die
elektronische Kommunikation ermöglicht, aber nicht
verpflichtend werden.
Es ist wichtig, eine föderale, aber auch gleichgerich-
tete und gleichzeitige Umsetzung zu fordern. Insofern
wird der Entwurf des Bundesrates von uns als überholt
angesehen.
Ich sagte es bereits mit meinen Ausführungen im
Rahmen der ersten Beratung: Die verpflichtende Einfüh-
rung sollte möglichst bundeseinheitlich – und in der
Übergangsphase zwischen 2018 und 2022 zumindest
landeseinheitlich – erfolgen. Das liegt im Interesse der
Anwaltschaft. Damit kann eine Zersplitterung der Situa-
tion in den Bundesländern vermieden und zeitgleich eine
Umsetzung der Vorschriften in die Praxis umgesetzt
werden.
Richtig ist für mich, dass das Empfangsbekenntnis
von Zustellungen bei den Rechtsanwälten abgeschafft
und durch die künftig durch das elektronische Postfach
der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte automatisch
ausgelöste Eingangsbestätigung ersetzt werden soll.
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Generell ist der elektronische Rechtsverkehr mit und
nerhalb der Justiz notwendig. Gleich zu Beginn sollten
ie Weichen auf Barrierefreiheit gestellt werden.
Obwohl unser Änderungsantrag abgelehnt wurde und
ir uns im Vorwahlkampf befinden, begrüßen wir die
ielrichtung des Gesetzentwurfs. Dies tun wir auch vor
em Hintergrund unserer früheren Initiativen, gerade
uch der unserer sozialdemokratischen Justizministerin
rigitte Zypries. Ihr lag die Förderung des elektroni-
chen Rechtsverkehrs bei den Gerichten sehr am Herzen.
Jens Petermann (DIE LINKE): Nach der Auffas-
ung von Bundesrat und Bundesregierung ist die elektro-
ische Kommunikation mit den Gerichten bisher nicht
ennenswert vorangekommen. Nun soll das Potenzial
er jüngsten technischen Entwicklung auch in der Justiz
inzug halten. Da insbesondere die Rechtsanwälte den
erkömmlichen postalischen Weg nutzen, soll eine Ge-
etzesänderung her, die den elektronischen Rechtsver-
ehr mit den Gerichten voranbringt. In Zukunft sollen
chriftsätze, sonstige und formgebundene Anträge bei
ericht mittels Computertechnik eingereicht werden.
as ist ein hehres Ziel, wenn man bedenkt, auf welchem
chnischen Niveau viele Gerichte in Deutschland ihre
ienstleistungen erbringen müssen.
Zum Beispiel berichtete mir kürzlich der Direktor ei-
es Amtsgerichts in Nordrhein-Westfalen über die Aus-
tattung seines Gerichts: Die vorhandene Computertech-
ik – und das ist auch an vielen anderen Gerichten so –
ei derart veraltet, dass nicht einmal die einfachsten
pracherkennungsprogramme auf den Personalcompu-
rn liefen.
Die Potenziale der jüngsten technischen Entwicklun-
en können nur genutzt werden, wenn die Technik aus
em letzten Jahrhundert flächendeckend erneuert wird.
Zunächst muss die Mehrzahl der Justizgebäude bau-
ch und technisch auf einen akzeptablen Stand gebracht
erden. Das muss der erste Schritt sein, um dann die
euesten technischen Entwicklungen in einem zweiten
chritt einzusetzen.
Die Landesfinanzminister sehen das indes anders:
on der Justiz werden jedes Jahr neue Einsparungen ver-
ngt, Teilbereiche werden privatisiert, wie zum Beispiel
ie Übertragung von Aufgaben der freiwilligen Ge-
chtsbarkeit auf Notare, bei den Bedürftigen soll gespart
erden, wie zum Beispiel durch die Begrenzung der
rozesskosten- und Beratungshilfe. Reden Sie erst ein-
al mit den Finanzministern, und sorgen Sie für die fi-
anziellen Mittel, die nötig sind, um unsere Justiz ange-
essen auszustatten. Erst danach macht es doch Sinn,
ber solche Sachen wie elektronischen Rechtsverkehr zu
prechen!
Auch wenn Sie mit ihrem Gesetzentwurf wiederholt
en zweiten Schritt vor dem ersten machen, möchte ich
un auf den zweiten Schritt näher eingehen:
Im Einzelnen ist vorgesehen, dass elektronische Do-
umente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
ersehen werden. Diese können dann entweder über ein
e-Mail-Konto, über ein spezielles Anwaltspostfach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31679
(A) )
)(B)
oder über sonstige, erst durch Rechtsverordnung zu
schaffende Verfahren an das Gericht gesandt werden.
Dann wird es ausreichend sein, wenn der Versender ei-
nes dieser Verfahren zur Übermittlung benutzt und das
Dokument einfach signiert, sodass die verantwortliche
Person erkennbar wird. Die Authentizität soll durch das
Übermittlungsverfahren selbst sichergestellt werden.
Kritisch ist vor allem die Kommunikation über De-
Mail zu sehen. Dieser Dienst sieht keine Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung beim Transport vor, vielmehr ist nur die
Kommunikation zwischen Versender und De-Mail-
Dienst bzw. Empfänger und De-Mail-Dienst verschlüs-
selt. Damit kann der Betreiber des Dienstes ungehindert
auf die Daten zugreifen, sie verändern. Für eine Ende-
zu-Ende-Verschlüsselung müssten die Parteien selbst
sorgen. Darüber hinaus gibt es größte datenschutzrecht-
liche Bedenken, die Gefahr des gläsernen Bürgers be-
steht ohnehin.
Daneben kritisierte ein Sachverständiger in der öf-
fentlichen Anhörung, dass der mangelnden Akzeptanz
der qualifizierten elektronischen Signatur dadurch be-
gegnet werden soll, dass minderwertige und sachfremde
technische Verfahren per Gesetz für sicher und angemes-
sen deklariert werden. Ich denke, das ist nicht der rich-
tige Weg. Das De-Mail-Verfahren genügt den bereits
heute anerkannten und gängigen Sicherheitsansprüchen
nicht. Dies wurde auch schon in einer Expertenanhörung
im Innenausschuss deutlich.
Dieses Verfahren kann aus folgenden Gründen ein
qualifiziert elektronisch signiertes Dokument nicht erset-
zen: Erstens. Bei Eröffnung eines De-Mail-Kontos muss
der Anwender lediglich einmalig seine Identität gegen-
über dem Anbieter unter Beweis stellen. Zweitens. Bei
Versenden einer De-Mail wird die Identität nicht mehr
geprüft, das heißt, dass jeder Dritte, der in den Besitz
von Nutzernamen und Passwort gelangt ist, De-Mails im
Namen des Anwenders versenden kann. Drittens. Die
De-Mail wird vom Provider signiert, sodass keine Be-
weiskraft für eine Willenserklärung des Absenders gege-
ben sein kann. Darüber sollten Sie sich, meine Damen
und Herren, Gedanken machen, und zwar bevor Sie die-
ser Initiative zustimmen.
Eine positive Seite hat dieses Vorhaben wenigstens:
Die Bundesländer werden gezwungen, die IT-Infrastruk-
tur der Gerichte auf den technischen Stand zu bringen,
der ein Funktionieren der Spracherkennung und des
elektronischen Rechtsverkehrs zumindest theoretisch er-
möglichen würde. Die elektronische Sicherheit bleibt al-
lerdings auf der Strecke.
Zu den vorgelegten Gesetzentwürfen hatten wir im
April 2013 eine öffentliche Anhörung im Rechtsaus-
schuss. Es gab berechtigte Kritik einiger Sachverständi-
ger an den vorgeschlagenen Regelungen. Aber der Än-
derungsantrag der Koalition vermag es nicht, die Fehler
auszumerzen. Man stellt fest, dass noch nicht alle Über-
mittlungswege erfasst sind. Zwar sieht § 130 a ZPO-E
vor, dass auch diejenigen Wege „sicher“ sind, die per
Rechtsverordnung festgelegt werden – aber wer weiß,
wann diese kommt. Und da Behörden mit Gerichten
schon fleißig über das sogenannte elektronische Ge-
richts- und Verwaltungspostfach Korrespondenz betrei-
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en und man sich offenbar nicht so sicher ist, ob dieses
erfahren von § 130 a ZPO-E erfasst ist, hat man kurzer-
and das Verfahren zwischen Behörden und Gerichten
it registriertem elektronischen Postfach auch als sicher
ingestuft. Ein furchtbarer Flickenteppich steht bevor.
ie Beweiskraft für De-Mail-Nachrichten soll sich nun
icht nur auf den Absender, sondern auch auf den Inhalt
eziehen. Da die Signatur beim Provider erfolgt, ist eine
ventuelle Manipulation des Inhaltes ebenso nicht er-
ennbar.
Darüber hinaus hat die Koalition mit diesem Ände-
ngsantrag eines dieser unsäglichen Omnibusverfahren
ingefügt. In der ZPO werden an geeigneter, aber für das
tzige Gesetzgebungsverfahren völlig sachfremder
telle die §§ 555, 556 ZPO zur Revision geändert. Im
inblick auf ein Anerkenntnis sowie die Rücknahme der
evision wird der Rechtszustand von vor 2001 wieder-
ergestellt. Leider muss ich Ihnen, meine sehr verehrten
amen und Herren der Koalitionsfraktionen, für Ihren
issglückten Änderungsantrag nachhaltige Beratungs-
sistenz bescheinigen.
Die SPD-Fraktion hat es besser gemacht. Sie schlägt
um Beispiel einen barrierefreien Zugang zu den Gerich-
n und Staatsanwaltschaften vor, den wir sehr begrüßen.
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
or knapp 13 Jahren hat die rot-grüne Bundesregierung
en ersten allgemeinen Rechtsrahmen für den Einsatz
lektronischer Verfahren in der Justiz erstellt. Heute de-
attieren wir hier im Bundestag über die Einführung des
lektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. Hierzu hat
ie schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Gesetzentwurf
orgelegt. Dieser Vorschlag ist noch verbesserungswür-
ig. Warum?
Meine Fraktion und ich sehen deutliche Defizite in
en Bereichen Barrierefreiheit und Datensicherheit. Hier
ibt es noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Zur
arrierefreiheit: Deutschland hat Anfang 2009 die UN-
ehindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit haben
ir uns verpflichtet, alle geeigneten gesetzgeberischen
aßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinde-
ng einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu er-
öglichen, außerdem eine selbstbestimmte Teilhabe an
llen modernen Informations- und Kommunikations-
chnologien, die elektronisch bereitgestellt werden oder
ur Nutzung offenstehen. Auch wollen wir vorhandene
ugangshindernisse und -barrieren beseitigen.
Der Änderungsantrag der Regierungskoalition geht
tzt auf wesentliche Bedenken von Blinden- und Sehbe-
indertenverbänden ein. Dafür haben auch wir Grünen
ns im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.
iese Weiterentwicklung begrüße ich, auch im Namen
einer Fraktion, ausdrücklich.
Allerdings enthält der Änderungsantrag der Koali-
onsfraktionen nach wie vor keine Regelung zur Bar-
erefreiheit bei Internetauftritten und -angeboten der
undesjustiz. Auch sollten wir den Grundsatz der Bar-
erefreiheit verfahrensübergreifend in einem „Guss“
nd umfassend zentral in § 191 a ZPO regeln. Hier sind
owohl der Vorschlag der Bundesregierung als auch der
orschlag der Regierungskoalition unzureichend.
31680 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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Eine positive Wendung nehmen wir Grünen allerdings
bei der Frage des Empfangsbekenntnisses wahr. Wenn
Schriftstücke in Rechtsanwaltskanzleien eingehen, bestä-
tigen diese bisher den Erhalt des Dokuments mit ihrer Un-
terschrift unter das Empfangsbekenntnis. Dieses schicken
sie anschließend an den Absender, also beispielsweise an
das Gericht, zurück. Im Regierungsentwurf war die Ein-
führung einer automatischen Eingangsbestätigung vorge-
sehen. Dies hätte zu einem erheblichen Paradigmenwech-
sel geführt. Anwalt und Anwältin hätten so keine eigene
Kontrolle über die Bestätigung des Erhalts von Doku-
menten gehabt.
An diesem Punkt hat die Koalition die geäußerte Kri-
tik ernst genommen. Nunmehr soll die Zustellung durch
ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen
werden. Dieses wird jetzt persönlich von der Anwältin
oder dem Anwalt erstellt. Das entspricht der aktuellen
Rechtslage. Das unterstützen wir Grünen ausdrücklich.
Wir betonen aber auch in der heutigen Debatte noch
einmal die datenschutzrechtlichen Unsicherheiten, die
bei Nutzung der De-Mail bestehen. Hier gibt es keine
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und alle De-Mails müs-
sen zum Zwecke des Virenchecks geöffnet werden. Au-
ßerdem – das möchte ich hervorheben – bleibt ein beson-
deres Risiko: Es gibt insgesamt nur eine ganz kleine
Anzahl von De-Mail-Servern. Gelingt es einem Hacker,
einen solchen Server zu öffnen, erhält er auf einen Schlag
Unmengen von hochsensiblen Daten aus Gerichtsverfah-
ren. Das können Scheidungsverfahren oder sonstige
höchstpersönliche Angelegenheiten sein.
Einen solchen unsicheren Übermittlungsweg können
wir Grünen, auch und gerade im Gerichtsbereich, nicht
unterstützen. Für uns ist Datenschutz ein zentrales An-
liegen. Nur mit einem hohen Datenschutzstandard kön-
nen wir Vertraulichkeit und Privatsphäre in der Justiz si-
cherstellen.
Das aber leistet der Gesetzentwurf der schwarz-gel-
ben Bundesregierung nicht. Auch wenn er viele positive
Ansätze enthält, können wir ihm aus den genannten
Gründen nicht zustimmen. Wir werden uns bei der Ab-
stimmung enthalten.
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Einvernehmensher-
stellung von Bundestag und Bundesregierung
zum Antrag der Republik Lettland, der dritten
Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Wäh-
rungsunion beizutreten und den Euro als Um-
laufwährung einzuführen (Zusatztagesordnungs-
punkt 12)
Michael Stübgen (CDU/CSU): Wir befassen uns
heute mit dem Antrag der Republik Lettland vom
5. März 2013 an die Präsidenten der Europäischen Kom-
mission und der Europäischen Zentralbank, Barroso und
Draghi, eine außerordentliche Konvergenzprüfung für
Lettland durchzuführen, mit dem Ziel, der Europäischen
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ährungsunion beizutreten. Von den baltischen Staaten,
ie der Europäischen Union angehören, wäre Lettland
ach Estland der zweite Mitgliedstaat, der einen solchen
ntrag stellt, und es wird erwartet, dass auch Litauen ei-
en Antrag stellen wird, der Währungsunion im Jahr
015 beizutreten. Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundes-
gsfraktion sind die Anträge aus dem Baltikum ausge-
prochen positiv zu bewerten, und das aus mehreren
ründen: Erstens. Die Europäische Wirtschafts- und
ährungsunion befindet sich seit über drei Jahren in der
chwersten Krise ihrer Geschichte. In einer solchen Si-
ation dem Euro beitreten zu wollen, ist keine Selbst-
erständlichkeit. Die Bevölkerung ist skeptisch. Die
orge, dass Lettland nach einem Beitritt auch finanziell
ur Solidarität mit den Krisenstaaten in Südeuropa bei-
agen muss, ist real.
Zweitens. Das hohe Maß an Haushaltsdisziplin und
ie Bereitschaft zu sozialen und ökonomischen Refor-
en, welche Lettland erst für die Währungsunion quali-
ziert haben, reflektieren eine Haltung zu Europa, die
ir bei anderen EU-Partnern vermissen, übrigens auch
ei Frankreich.
Drittens. Lettland macht deutlich, dass es nicht auf
as Ende der Krise warten will, um Mitglied der Euro-
one zu werden. Mit dem Antrag zum jetzigen Zeit-
unkt zeigt das Land, dass es nicht nur auf den eigenen
orteil bedacht ist, sondern bereit ist, aktiv zur Überwin-
ung der Krise beizutragen.
Die Konvergenzberichte der Europäischen Kommis-
ion und auch der Europäischen Zentralbank kommen zu
em Ergebnis, dass Lettland die Beitrittskriterien des
ertrages von Maastricht vollständig erfüllt. Die Preis-
tabilität ist in etwa so hoch wie die deutsche. Sie wird
013 in Jahresmitte bei 1,4 Prozent liegen. Das Haus-
altsdefizit und die Gesamtverschuldung liegen weit un-
r dem europäischen Durchschnitt. Obwohl Lettland
nde 2008 fast zahlungsunfähig war und nur mithilfe in-
rnationaler Kreditzusagen einen wirtschaftlichen Zu-
ammenbruch verhindern konnte, ist es der Regierung
elungen, die staatliche Defizitquote innerhalb von zwei
ahren von 8,1 auf 1,2 Prozent zu senken. Die Staatsver-
chuldung betrug im vergangenen Jahr 40,7 Prozent vom
ruttoinlandsprodukt und lag damit nur halb so hoch wie
ie deutsche. Das Zinsniveau für länger laufende letti-
che Staatsanleihen am Kapitalmarkt lag Ende April
013 bei 3,8 Prozent und entsprach damit dem europäi-
chen Durchschnitt. Lettland hat die rechtlichen Bestim-
ungen zur Unabhängigkeit der Notenbank und zum
erbot der monetären Staatsfinanzierung reformiert und
urch das neue Notenbankgesetz in volle Übereinstim-
ung mit dem EU-Vertrag gebracht. Unser Wunsch ist,
ass alle diese Fortschritte nachhaltig sind, wie dies auch
ie EZB in ihrem Bericht als Erwartung formuliert hat.
Der lettische Konvergenzprozess war auch mit sozia-
n Einschnitten verbunden, welche die Grenzen der Be-
stbarkeit der lettischen Bevölkerung getestet haben.
ber die Menschen gehen den Weg, den ihre Regierung
nen vorschlägt, mit. Sie wissen, dass der Abbau von
taatlichen Defiziten und Schulden die Bedingungen für
auerhaftes Wirtschaftswachstum und höhere Wettbe-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31681
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werbsfähigkeit verbessert – eine Erkenntnis, von der an-
dere Partner in Europa leider nichts wissen wollen.
Der Vier-Fraktionen-Antrag, mit dem wir heute der
Bundesregierung grünes Licht dafür geben, im Rat der
Europäischen Union die Ausnahmeregelungen für Lett-
land aufzuheben und die damit verbundene Einführung
des Euro als Währung zum 1. Januar 2014 zu unterstüt-
zen, soll Lettland auch ermutigen, den eingeschlagenen
Weg fortzusetzen. Orientierung hierfür gibt das aktuali-
sierte Konvergenzprogramm für die Jahre 2013 bis
2016, welches deutlich macht, dass eine gute Entwick-
lung in Lettland nicht nur Austeritätspolitik sein kann,
sondern auch Investitionen in die Menschen, im Bil-
dungssystem, in Wissenschaft und Forschung, bei der
Beschäftigung, im Gesundheitssystem, in der staatlichen
Verwaltung und bei den sozialen Ausgaben erfordert.
Beide Ebenen sind wichtig, Lettland wird dann eine gute
Zukunft haben, wenn die fiskalischen Erfolge dem ge-
sellschaftspolitischen Fortschritt zugutekommen. Beide
Ebenen müssen dazu in ein nachhaltiges Gleichgewicht
gebracht werden.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu dem
Verfahren sagen, mit dem der Deutsche Bundestag zum
Antrag Lettlands auf Beitritt zur Euro-Zone Stellung
nehmen kann. Wir nutzen mit dieser Stellungnahme
heute ein Instrument, das es rechtlich eigentlich noch gar
nicht gibt: die Herstellung des Einvernehmens zwischen
Bundesregierung und Bundestag über die Zustimmung
in den europäischen Gremien bei Aufnahme eines Lan-
des in die Europäische Währungsunion. Das Gesetz für
dieses Instrument ist das neue EUZBBG, welches am
18. April 2013 im Deutschen Bundestag und am 7. Juni
2013 im Bundesrat beschlossen wurde. Das Gesetz ist
gleichwohl formal noch nicht in Kraft getreten. Die Bun-
desregierung hat dem Deutschen Bundestag deshalb die
Möglichkeit eröffnet, jenseits einer formalen Verpflich-
tung von dem Verfahren zur Herstellung des Einverneh-
mens bereits bei der Entscheidung zu Lettland Gebrauch
zu machen. Dies ist ein gutes Signal für die Zusammen-
arbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in An-
gelegenheiten der Europäischen Union, für die ich mich
im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der
Bundesregierung sehr herzlich bedanken möchte.
Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Wir erleben heute
eine Premiere. Zum ersten Mal stellen Bundesregierung
und Bundestag förmlich Einvernehmen zu der Frage her,
ob in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen
Union der Euro als Zahlungsmittel eingeführt wird. Wir
haben uns dieses und viele weitere Parlamentsrechte er-
stritten – unter anderem im neuen EUZBBG, das wir
heute bereits sinngemäß anwenden. Jetzt gilt es, diese
Rechte engagiert, aber immer auch verantwortungsvoll
zu nutzen. Die Befürchtung, gerade das Recht der Mit-
sprache bei Euro-Beitritten sei nur dafür geschaffen, um
in Zeiten der Krise populistische Debatten à la „Das
Boot ist voll“ zu führen und Beschlüsse in Europa zu er-
schweren, wird heute eindeutig widerlegt.
Wir müssen uns als Parlament mitunter auch an eine
neue Arbeitsweise gewöhnen, die im Fall unserer Rolle
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ei der Euro-Einführung besonders deutlich wird: Wir
timmen nicht über Gesetze ab, wir stimmen nicht über
aushalte ab oder führen Wahlen durch, sondern wir
enden politische Signale. Heute tun wir dies gegenüber
er Bundesregierung und gegenüber der Republik Lett-
nd.
Dass wir keine formale Entscheidung treffen, macht
in Blick in die EU-Verträge klar: Alle Staaten sind ver-
flichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die klar for-
ulierten Konvergenzkriterien erfüllen. Die Ausnahmen
ilden bekanntermaßen Dänemark und Großbritannien,
it Abstrichen auch Schweden. Das Verfahren ist ein-
eutig und im Falle Lettlands auch in wenigen Worten
eschrieben: Kommission und EZB haben in ihren Be-
chten dem baltischen Staat die Fähigkeit zur Euro-Ein-
hrung bescheinigt. Diese Analyse teilen wir. Das Euro-
äische Parlament wird eine Anhörung durchführen, und
er Europäische Rat wird sich Ende des Monats mit dem
hema befassen. Ich bin mir sicher, dass der Ecofin im
ommenden Monat den letztlich entscheidenden Be-
chluss fassen wird und die Menschen ab dem 1. Januar
014 in Lettland mit Euro bezahlen.
Wir senden heute das klare Signal an die Bundesre-
ierung: Der Deutsche Bundestag bekräftigt den deut-
chen Vertreter darin, im Rat der Aufhebung der Aus-
ahmeregelung für Lettland zuzustimmen und für dieses
U-Mitglied den Weg in die Euro-Zone frei zu machen.
ir senden zudem ein Signal nach Riga: Der Deutsche
undestag teilt fraktionsübergreifend die Ansicht von
ommission und EZB, dass Lettland stark und stabil ge-
ug für den Euro ist. Und mehr: Wir begrüßen die Repu-
lik und beglückwünschen sie zu dem nicht immer ein-
chen wirtschaftlichen Reform- und Veränderungspro-
ess der letzten zwei Jahrzehnte.
Oliver Luksic (FDP): In Zeiten der Krise gab es
iele Stimmen, die der Meinung waren, der Euro könne
ie Krise nicht überstehen. Es gab Horrorszenarien vom
usammenbruch des Euro-Systems und vom unabwend-
aren Zerfall des Währungsgebietes. Der Euro als Wäh-
ng wurde und wird immer wieder infrage gestellt.
eute ist allen klar, dass da vieles zu schwarz gesehen
urde. Der Euro kann diese Krise überstehen, er wird
iese Krise überstehen. Die Maßnahmen, die wir in der
chwarz-gelben Koalition ergriffen haben, greifen. Un-
ere Währung ist stark und hat immer noch Anziehungs-
raft auf andere Länder. Der Euro gilt international
trotz Krise – als sichere Währung.
Das wird auch dadurch deutlich, dass Lettland jetzt
ach den immensen Anstrengungen, die es unternom-
en hat, um seine wirtschaftliche Situation in den Griff
u kriegen, und den großartigen Erfolgen, die es dabei
rzielt hat, den Euro einführen möchte. Das zeigt, dass
nsere gemeinsame Währung immer noch ein Erfolgs-
onzept ist. Das ist auch ein gutes Zeichen für Europa.
Lettland ist ein gutes Beispiel für ein Land, dem es
elungen ist, seine ökonomischen Schwierigkeiten zu
berwinden und vom Problemkind zum Musterschüler
u werden. Grund dafür ist vor allem eine konsequente
parpolitik. Noch 2008 war das Land fast zahlungsun-
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fähig. 2010 lag die staatliche Defizitquote bei über
8 Prozent. Das Land hat es geschafft, diese innerhalb
von zwei Jahren auf 1,2 Prozent zu senken, und konnte
dieses Niveau seither halten. In diesem Jahr wird Lett-
land wahrscheinlich die am schnellsten wachsende Wirt-
schaft der EU sein. Das ist ein beeindruckender Erfolg,
der zeigt, dass es gelingen kann, ein übermäßiges Defizit
dauerhaft zu korrigieren, und man auch aus wirtschaft-
lich schwierigen Situationen gestärkt hervorgehen kann.
Austeritätspolitik ist besser als ihr Ruf.
Sicherlich muss Lettland auch weiterhin Anstrengun-
gen unternehmen, um dort zu bleiben, wo es jetzt ange-
kommen ist. Der Inflationsdruck im Land sollte ernst ge-
nommen werden. Der Konvergenzbericht der EZB nennt
es eine Herausforderung für das Land, die Teuerungsra-
ten niedrig zu halten. Auch wird im Bericht darauf hin-
gewiesen, dass trotz der guten Anpassungsfähigkeit, die
Lettland bewiesen habe, noch Nachholbedarf unter an-
derem im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung
bestehe. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden,
dass die Implementierung der Anti-Geldwäsche-Gesetze
entschieden durchgesetzt wird. Auch in Zukunft muss
Lettland alle Kriterien erfüllen.
Aber wir dürfen auch nicht übervorsichtig sein. Für
Lettland ist es gut, der Euro-Zone beizutreten. Es wird
das Land weiter voranbringen. Allein durch die Ankün-
digung wurde das Land bereits von der Ratingagentur
Standard & Poor’s hochgestuft. Auch das spricht dafür,
dass nach wie vor großes Vertrauen in die Euro-Zone
herrscht.
Auch steht uns Lettland in vielen wirtschaftspoliti-
schen Fragen sehr viel näher als so manch anderes Euro-
Land und wird somit ein wichtiger Bündnispartner in
Euro-Fragen werden. Insbesondere bei der Frage nach
Einsparungen und mehr Haushaltsdisziplin ist Unterstüt-
zung immer erfreulich. Lettland wird hier als Positiv-
beispiel sicher dazu beitragen, die deutsche Position
auch gegenüber den südlichen Ländern zu stärken.
Alles in allem hat Lettland sich beeindruckend gut
entwickelt. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln,
dass diese Erfolge von Dauer sind. Deshalb ist es nur ge-
recht, wenn wir diesen oft schwierigen, letztlich aber er-
folgreichen Weg würdigen und belohnen. Insbesondere
die erfolgreiche Durchsetzung von Einsparungen hat
zum Erfolg Lettlands geführt. Lettland kann hier auch
eine Vorbildrolle für andere Länder einnehmen. Der
Euro-Zonen-Beitritt des Landes ist für Europa ein deut-
liches und wichtiges Zeichen: Der Euro hat auch trotz
Krise nichts von seiner Anziehungskraft eingebüßt! Eine
Rückkehr zur D-Mark oder die Auflösung der Euro-
Zone sind keine Alternative für Deutschland und Eu-
ropa. Der Erfolg Lettlands unterstreicht das. Andere
Länder streben immer noch danach, Teil der Euro-Zone
zu werden, und das sollten wir als Erfolg sehen.
Daher begrüße ich die lettische Entscheidung, das
18. Mitglied der Euro-Zone zu werden. Verabschieden
wir uns vom Lats, und begrüßen wir Lettland ab dem
1. Januar 2014 in der Euro-Zone!
Alexander Ulrich (DIE LINKE): Lettland hat die
Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrags erfüllt. In-
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ationsrate, Schuldenstand und Defizit sind relativ nied-
g und der Wechselkurs ist stabil. Das Gleiche galt zu
eiten der Euro-Einführung im Wesentlichen auch für
panien, Portugal und Irland. Die bisherige Entwicklung
ieser Länder zeigt eindrucksvoll, wie untauglich die
riterien sind. In einer Währungsunion, die hauptsäch-
ch auf Wettbewerb zwischen Ländern beruht, deren
ettbewerbsfähigkeit sehr ungleich ist, kommt es
wangsläufig zu immer weiter wachsenden Ungleichge-
ichten in den Leistungsbilanzen. Länder wie Spanien,
land, Portugal, Griechenland und Zypern sind heute die
roßen Verlierer dieses ungleichen Wettbewerbs. Den
reis zahlt die Bevölkerung mit der Zerstörung von Be-
chäftigung, öffentlichem Eigentum und sozialen Siche-
ngssystemen.
Auch die Lettinnen und Letten wissen um diesen
reis. In den vergangenen vier Jahren wurde von IWF
nd EU ein gigantisches Austeritätsprogramm durchge-
oxt, das vor allem auf Entlassungen im öffentlichen
ienst, Verbrauchsteuererhöhungen und Arbeitsmarktli-
eralisierung beruht. Die Arbeitslosenquote ist innerhalb
on zwei Jahren von 8 Prozent auf fast 20 Prozent ge-
tiegen, das durchschnittliche Jahreseinkommen der Ar-
eitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist von etwas mehr
ls 8 500 Euro auf rund 8 000 Euro zurückgegangen, und
ie Armutsquote ist auf über 25 Prozent gestiegen. Mitt-
rweile hat sich die soziale Lage wieder etwas ent-
pannt. Diese kleinen Fortschritte könnten durch einen
eitritt zur Währungsunion schnell zunichte gemacht
erden. EU-Kommission und EZB lassen keinen Zwei-
l daran, dass die Kürzungspolitik nach dem Beitritt
rtgeführt werden müsse. Dabei ist es gut möglich, dass
er Austeritätskurs dann analog zu Griechenland und an-
eren von der Troika erzwungen wird.
Selbst die EZB vermerkt in ihrem Konvergenzbericht,
ass „ernst zu nehmende Risiken“ für die Finanzstabili-
t bestehen. Der niedrigen öffentlichen Verschuldung
teht eine hohe private Verschuldung gegenüber. Hinzu
ommt ein extrem hoher Anteil gebietsfremder Einlagen
Finanzsektor. Wenn sich diese instabile Situation
ach einem Beitritt zur Eurozone weiter zuspitzt – und
ieles spricht dafür –, dann wird über den ESM das
ächste große Bankenrettungspaket geschnürt werden.
us den privaten Schulden werden dann öffentliche
chulden. Ein weiteres Mal wird aus einer Bankenkrise
ine Staatsschuldenkrise gemacht. Und um die Schulden
u bekämpfen wird die Troika ins Land geschickt um die
este des lettischen Sozialstaates und des öffentlichen
ektors zu ruinieren.
Trotz dieser erheblichen Bedenken sind wir als Linke
or allem der Meinung, dass die Entscheidung über eine
itgliedschaft in der Währungsunion von den Lettinnen
nd Letten getroffen werden muss. Wir können dem An-
ag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vor allem
eshalb nicht zustimmen, weil er der lettischen Regie-
ng den Weg frei macht, diesen großen Schritt gegen
en Willen der Bevölkerung zu vollziehen. Umfragen
ufolge sind 62 Prozent der lettischen Bevölkerung ge-
en den Beitritt. Mehrere Parteien und Gewerkschaften
rdern, zu dieser wichtigen Frage das Volk in einem Re-
rendum zu befragen. Die lettische Regierung verwei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31683
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gert das. Trotzdem behaupten CDU/CSU, SPD, FDP und
Grüne in ihrem Antrag, dass Lettland ein gutes Beispiel
dafür sei, dass die Währungsunion nichts an ihrer Anzie-
hungskraft verloren hat. Wie realitätsfremd ist das denn?
Noch mal: Wenn Lettland am 1. Januar 2014 der Wäh-
rungsunion beitritt, dann geschieht das gegen den Willen
der Mehrheit der Bevölkerung. Das ist Ihr gutes Beispiel
für die Attraktivität der Währungsunion? In allen Umfra-
gen schrumpft die Zustimmung zur Europäischen Inte-
gration und der Währungsunion immer weiter. In ganz
Südeuropa kommen breite Debatten über einen Austritt
auf, in Deutschland ist gerade eine rechtspopulistische
Anti-Euro-Partei entstanden. Und Sie erzählen, dass die
Währungsunion nichts an ihrer Attraktivität verloren hat
und belegen das mit dem Beitritt eines Landes, in dem
fast zwei Drittel nicht beitreten wollen?
Wenn wir die Währungsunion halten wollen, dann
können wir nicht so tun, als sei alles in Ordnung. Statt-
dessen müssen wir sie grundlegend reformieren – und
zwar schnell. Wir brauchen eine Lohnkoordination und
vor allem deutlich höhere Löhne in Deutschland. Wir
brauchen eine Zentralbankpolitik, die demokratisch kon-
trolliert wird und die Zinsspirale durch direkte Kredite
an die Mitgliedstaaten durchbricht. Wir brauchen eine
Strategie zur Angleichung ökonomischer und sozialer
Standards. Wir brauchen ein Ende des Steuerdumpings.
Und vor allem brauchen wir ein sofortiges Ende des
Kürzungsdiktats und der Troikapolitik, die soziale
Rechte und Demokratie mit Füßen tritt. Ihre Krisenpoli-
tik ist jedenfalls der sicherste Weg, die gemeinsame
Währung zum Scheitern zu bringen.
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der Deutsche Bundestag sagt heute Ja zu Lettland im
Euro. Mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag
erklärt der Bundestag sein Einvernehmen, dass die Bun-
desregierung auf europäischer Ebene zustimmt, wenn in
wenigen Wochen im Rat der Europäischen Union die be-
stehenden Ausnahmeregelungen für Lettland aufgeho-
ben werden sollen.
Die Währung der Europäischen Union ist und bleibt
der Euro. Mit Ausnahme von Großbritannien und Däne-
mark haben sich alle EU-Staaten verpflichtet, die Ge-
meinschaftswährung einzuführen – sobald die im Ver-
trag festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Lettland hat nun genau diese Kriterien erfüllt, wenn
nicht sogar überfüllt: Die Inflationsrate belief sich in den
letzten 12 Monaten auf 1,2 Prozent – der Referenzwert
beträgt 2,7 Prozent. Lettland weist Zahlen bei den öf-
fentlichen Finanzen vor, von denen die Bundesregierung
nur träumen kann: 1,2 Prozent Defizit, 40,7 Prozent
Schuldenquote. Die EU-Kommission hat empfohlen, das
Defizitverfahren einzustellen. Die Zinssätze beliefen
sich im letzten Jahr auf 3,8 Prozent, der Referenzwert
liegt bei 5,5 Prozent. Und nicht zuletzt nimmt Lettland
seit 2005 am Wechselkursmechanismus teil, seit zwei
Jahren gab es keine Abweichung vom Leitkurs, die hö-
her als plus/minus 1 Prozent war. Die langjährige Haus-
haltskonsolidierung und der bemerkenswerte Reform-
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rozess haben sich also ausgezahlt. Kurzum: Lettland ist
if für den Euro!
Klar ist aber auch: Mit der Einführung des Euro dür-
n die begonnenen Anstrengungen nicht auf Eis gelegt
erden. Auch Lettland muss die wirtschaftspolitische
teuerung der EU ernst nehmen und geeignete Maßnah-
en in Bezug auf die Empfehlungen der Europäischen
ommission ergreifen. So müssen beispielsweise die
ntigeldwäscheregeln vollständig umgesetzt und die
teuerpolitik dort auf den Prüfstand gestellt werden, wo
ie nicht der Entwicklung von Produktion und Realwirt-
chaft, sondern vor allem den Interessen der Finanz-
ärkte dienen könnte. Lettland wird also auch in den
ommenden Jahren vor Herausforderungen stehen, die
er baltische Staat aber „im Euro“ besser lösen können
ird als außerhalb. Lettland kann sich dabei der Unter-
tützung und Solidarität seitens der EU und ihrer Mit-
liedstaaten, also auch Deutschlands, sicher sein.
Ebenso bemerkenswert wie der Reformprozess und
ie Haushaltskonsolidierung ist die politische Klarheit
er lettischen Politik, die keinen Zweifel daran gelassen
at, dass die Zukunft des Landes im Euro liegt. Gerade
der aktuellen Krisenzeit tut solch eine politische Klar-
eit gut, sie ist ein starkes Zeichen gegen die Krise und
r die gemeinsame Währung. Diese politische Klarheit
t meines Erachtens aber auch nicht zuletzt aufgrund
es wirtschaftlichen und politischen Potenzials des Ost-
eeraums angebracht.
Am 1. Januar 2014 soll Lettland den Euro als Umlauf-
ährung einführen und wäre damit der zweite baltische
taat in der Euro-Zone. Estland hat seit 2011 den Euro.
015 will Litauen das baltische Trio im Euro komplett
achen. Wir Grüne freuen uns, dass die Euro-Zone
ächst. Wir Grüne sind überzeugt vom Projekt Euro –
t er nicht zuletzt das alltäglich sichtbarste Zeichen
ines immer engeren Zusammenwachsens der Staaten
uropas. Das geplante Wachsen der Euro-Zone zeigt
ber auch, dass die leider viel zu oft propagierte statische
ategorisierung in „Euro-Staaten“ und „Nicht-Euro-
taaten“ realitätsfern ist. Mindestens bis auf Dänemark
nd Großbritannien werden alle Noch-nicht-Euro-Staa-
n früher oder später den Euro einführen. Diese Staaten
ürfen daher nicht durch eine Euro-Nebenregierung à la
Merkollande“ aufs Abstellgleis geführt werden. Viel-
ehr muss ein immer engeres Zusammenwachsen aller
U-Mitgliedstaaten das Ziel bleiben und entsprechend
efördert werden.
Und erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemer-
ung: Wir alle haben im Zuge der Debatte über die Euro-
inführung in Lettland gelesen, dass Umfragen zufolge
uch die Zustimmung der lettischen Bevölkerung zum
uro schwindet. Einmal mehr wurde damit deutlich,
ass die Krise in der Euro-Zone Unsicherheit schürt. Das
iederholt misslungene Krisenmanagement der Euro-
inanzminister oder Euro-Regierungschefs kostet Ver-
auen – Vertrauen in die EU, Vertrauen in unsere ge-
einsame Währung. Aber lassen Sie uns alle – damit
eine ich auch die Europäerinnen und Europäer außer-
alb dieses Hauses – optimistisch bleiben, trotz oder vor
llem wegen der vielen Herausforderungen, die die
uro-Zone und die EU der 27, bald 28 Staaten zu meis-
31684 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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tern hat; mit der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
sei nur eine von vielen genannt. Ich weiß: Es gibt viel zu
tun. Ich weiß aber auch: Alle gemeinsam können und
müssen wir diese Krise lösen und mit einer gestärkten
EU aus ihr heraus gehen!
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu der Unterrichtung: Tätigkeitsbe-
richt 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfrei-
heit – 23. Tätigkeitsbericht – (Zusatztagesord-
nungspunkt 14)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Zu Beginn
der heutigen Debatte zum 23. Tätigkeitsbericht 2009 und
2010 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit möchte ich mich zunächst bei
mehreren Personen bedanken, ohne die die heutige De-
batte in dieser Form nicht möglich wäre. Zunächst darf
ich mich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit sowie seinen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern für diesen umfangreichen Tätig-
keitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 bedanken. Mein
Dank gilt aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen
in den anderen Fraktionen sowie deren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
Als zuständige Berichterstatter im Innenausschuss
des Deutschen Bundestages haben wir in der sich nun
dem Ende zuneigenden Legislaturperiode fast wöchent-
lich Fragen des Datenschutzes diskutiert. Dabei waren
die Diskussionen nicht immer einvernehmlich, oftmals
auch sehr kontrovers. Dies ist nicht verwunderlich; denn
politisch werden die Schwerpunkte je nach Parteizuge-
hörigkeit sehr unterschiedlich gelegt.
Dennoch ist es uns gelungen, eine gemeinsame, frak-
tionsübergreifende Entschließung zum Tätigkeitsbericht
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In-
formationsfreiheit zu erarbeiten. Dies zeigt, dass selbst
in diesem oftmals sensiblen Politikfeld fraktionsüber-
greifende Kompromisse möglich sind.
Alle Seiten haben zwar aus ihrer Sicht wichtige
Punkte vielleicht nicht oder nicht vollständig einbringen
können, aber wir können heute dennoch über einen Ent-
schließungsantrag debattieren, der nicht nur sehr wich-
tige, sondern auch sehr aktuelle Fragen des Datenschut-
zes im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich
beinhaltet. Wichtig war es uns auch, nicht bloß Probleme
aufzuzeigen, sondern gleichzeitig auch mögliche Lö-
sungsansätze zu beschreiben.
Die hochinnovativen technischen Entwicklungen, der
fast grenzenlose Datenverkehr und eine Vielzahl von da-
tenbasierten Geschäftsmodellen haben in den vergange-
nen Jahren die politische Bedeutung, aber auch das öf-
fentliche und mediale Bewusstsein für Fragen des
Datenschutzes erheblich steigen lassen. Wie ich bereits
in der Plenardebatte zur Stiftung Datenschutz am
13. Dezember 2012 dargelegt habe, besteht für mich mo-
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erne und zukunftsorientierte Datenschutzpolitik aus
en folgenden drei Säulen: erstens aus Eigenverantwor-
ng und Selbstdatenschutz der Bürgerinnen und Bürger,
weitens aus Selbstverpflichtungen und Eigeninitiative
er Wirtschaft und drittens aus flankierenden, technik-
eutralen gesetzlichen Regelungen.
Ausprägungen dieser drei Säulen lassen sich auch in
en 16 Punkten der Entschließung wiederfinden. Gestat-
n Sie mir, dass ich hierzu einige Punkte exemplarisch
erausgreife.
Für mich ist es von besonderer Bedeutung, sicherzu-
tellen, dass technische Innovationen, die den Alltag der
ürgerinnen und Bürger erleichtern sollen, letztlich
icht zu einem unangemessenen Risiko für das Recht auf
formationelle Selbstbestimmung führen. Notfalls hat
ies der Gesetzgeber durch entsprechende gesetzliche
egelungen zu gewährleisten.
Diesem Ansatz folgend haben wir in der Entschlie-
ung sowohl die Chancen als auch die Herausforderun-
en eines Smart Meterings beschrieben. Die Nutzung
intelligenter Energienetze“ trägt unzweifelhaft zum Er-
lg der Energiewende bei. Sie muss aber so ausgestaltet
ein, dass auch der Grundsatz der Datensparsamkeit ge-
ahrt bleibt.
Auch die zunehmende Verbreitung und fortschrei-
nde Entwicklung der elektronischen Kommunikation
it elektromagnetischen Wellen, RFID-Technologie,
der vergleichbare Techniken können auf Dauer nur
ann erfolgreich sein, wenn die Bürgerinnen und Bürger
avon ausgehen können, dass die zum Einsatz kommen-
en Systeme gegen Missbrauch höchstmöglich geschützt
ind. Unentdecktes oder ungewolltes Auslesen von
ransaktionen oder Benutzerdaten muss durch entspre-
hende Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise
urch Verschlüsselungen, ausgeschlossen werden.
Neben dem Bereich der technischen Innovationen
nd Entwicklungsperspektiven greifen wir mit dieser
ntschließung aber auch hochaktuelle politische Sach-
erhalte wie beispielsweise das Urteil des Bundesverfas-
ungsgerichtes zum Gesetz zur Errichtung einer standar-
isierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden
nd Nachrichtendiensten von Bund und Ländern, Anti-
rrordateigesetz – ATDG, auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom
4. April 2013 für Recht erkannt, dass Teile des Antiter-
rdateigesetzes aus dem Jahr 2006 bis zum 31. Dezem-
er 2014 anzupassen sind, um sicherzustellen, dass die-
es Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zugriffe
nd Änderungen an der sogenannten Antiterrordatei,
TD, sind vollständig zu protokollieren und in praktika-
ler, auswertbarer Weise dem zuständigen Datenschutz-
eauftragten zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung
es Bundesverfassungsgerichtes gibt wichtige Hinweise,
ie zukünftig die Antiterrordatei und auch vergleichbare
ateien verfahrensrechtlich durch die Datenschutzbe-
uftragten des Bundes und der Länder zu prüfen sind.
Dass es gelungen ist, sich in so kurzer Zeit auf eine
emeinsame Aussage in der Sache zu verständigen, ist
eine Selbstverständlichkeit und unterstreicht die Be-
eutung der gemeinsamen Entschließung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31685
(A) )
)(B)
Als letzten und vielleicht wichtigsten Punkt möchte
ich die Ausführungen zur europäischen Datenschutz-
Grundverordnung herausgreifen. Alle Fraktionen des
Deutschen Bundestages stimmen darin überein, dass der
von der EU-Kommission am 25. Januar 2012 vorgelegte
Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung eine
große Chance ist, um das Datenschutzrecht innerhalb der
Europäischen Union auf einem hohen Niveau zu harmo-
nisieren. Die Beratungen zur Datenschutz-Grundverord-
nung im Europäischen Parlament und im Rat dauern
weiterhin an. Ich freue mich daher sehr darüber, dass es
im Rahmen der Entschließung gelungen ist, der Bundes-
regierung in zentralen Punkten Unterstützung für die be-
vorstehenden Verhandlungen im Europäischen Rat zu-
teilwerden zu lassen.
Die Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen dele-
gierten Rechtsakte ist sowohl für die Mitglieder des Eu-
ropäischen Parlaments als auch für die Mitglieder des
Deutschen Bundestages eine wichtige Bedingung dafür,
dass eine europäische Datenschutz-Grundverordnung
verlässliche Rahmenbedingungen für alle Betroffenen
schafft.
Wichtig ist aber auch, dass auch weiterhin eine sach-
gerechte Differenzierung zwischen öffentlichem und
nichtöffentlichem Bereich möglich bleibt. Für den nicht-
öffentlichen Bereich wäre auch eine Verankerung eines
konkreten Risikoansatzes in der Verordnung wünschens-
wert. Auch das Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung und anderen teilweise
in Konkurrenz befindlichen Grundrechten ist in vielen
Fragen noch nicht abschließend geklärt. Es ist für die
Akzeptanz dieses wichtigen Gesetzgebungsvorhabens
sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei
der Wirtschaft meines Erachtens zwingend, hier nicht
das Kind mit dem Bade auszuschütten. Neue Lösungsan-
sätze sollten nicht nur in der Theorie, sondern auch in
der Praxis funktionieren.
In die Entschließung haben wir auch weitere Einzel-
fragen der Novellierung des EU-Datenschutzes aufge-
nommen, die uns besonders wichtig waren. Hierzu gehö-
ren die Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht sowie die
Möglichkeit der Selbstregulierung.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bundesre-
gierung diese sehr komplexen und schwierigen Verhand-
lungen unter Berücksichtigung aller, teils divergierender
Interessen zu einem guten Ergebnis führen wird.
Bei aller Übereinstimmung kann ich Ihnen, meine
sehr verehrten Damen und Herren von den Oppositions-
fraktionen, jedoch nicht ersparen, auch darauf hinzuwei-
sen, dass ich mich sehr darüber gefreut hätte, wenn wir
uns in der Entschließung auch zum Entwurf einer Richt-
linie zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit
geäußert hätten.
Der Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen
ist ein zentraler und positiver Bestandteil des europäi-
schen Einigungsprozesses, der zahlreiche Herausforde-
rungen für die Sicherheitsbehörden in Europa mit sich
gebracht hat. Selbstverständlich ist daher auch im Be-
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ich von Polizei und Justiz ein möglichst einheitliches
nd hohes Datenschutzniveau in Europa begrüßenswert.
ine effektive Zusammenarbeit zwischen den europäi-
chen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden macht
uch einen zunehmenden Datenaustausch erforderlich.
Ich hätte mir daher sehr gewünscht, dass es in der
ntschließung zu einem gemeinsamen Bekenntnis dahin
ehend kommt, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten
r den Datenschutz bei innerstaatlichen prozessualen
nd polizeirechtlichen Maßnahmen gewahrt bleiben
uss. Es wäre sicher hilfreich gewesen, auch für diesen
ereich die Verhandlungsposition der Bundesregierung
u stärken.
Die Erfahrungen der letzten Wochen, in denen wir
iese Entschließung erarbeitet haben, haben mir gezeigt,
ass selbst bei teilweise sehr unterschiedlichen Blick-
inkeln eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist.
diesem Zusammenhang möchte ich meiner Aufforde-
ng an die Oppositionsfraktionen Nachdruck verleihen,
ich endlich ihrer Verantwortung für den Datenschutz in
eutschland zu stellen und jeweils einen Vertreter in den
eirat der Stiftung Datenschutz zu entsenden.
Der Beirat hat mit seiner konstituierenden Sitzung am
. Mai dieses Jahres die Arbeit aufgenommen. Noch ist
s nicht zu spät. Beteiligen Sie sich, anstatt zu schmol-
n! Obwohl die christlich-liberale Koalition Initiator
ieses vielsprechenden Projekts ist, ist Ihre Teilnahme
usdrücklich erwünscht.
Abschließend danke ich nochmals allen Beteiligten
r die engagierte Mitarbeit. Ich bin fest davon über-
eugt, dass bereits zu Beginn der 18. Wahlperiode der
atenschutz und die Fortentwicklung des Datenschutz-
chts in Deutschland und Europa auf der Tagesordnung
tehen wird.
Gerold Reichenbach (SPD): Lassen Sie mich zu-
ächst vornangestellt Herrn Schaar und seinen Mitarbei-
rinnen und Mitarbeitern für ihre ausgezeichnete Arbeit
Bereich des Datenschutzes und der Informationsfrei-
eit danken. Herr Schaar ist ein wahrer Kämpfer für den
atenschutz. Dabei kämpft er manchmal vergeblich oder
egen Windmühlen. Oft kämpft er aber auch mit viel
ückendeckung und Unterstützung. Herr Schaar, vielen
ank für Ihre hervorragende Arbeit. Auch wenn Sie oft
en Politikern als schlechtes Gewissen und steter Mah-
er im Nacken sitzen, so sehen und wissen wir alle seit
ahren, mit welch absoluter Leidenschaft und Gewissen-
aftigkeit Sie Ihre Arbeit machen, und mit welch gro-
em Eifer Sie Mängel beim Schutz der Daten der Bürge-
nnen und Bürger aufdecken oder auf Schutzlücken
inweisen, Verbesserungsvorschläge unterbreiten und
ortschritte evaluieren, so auch in ihrem 23. Tätigkeits-
ericht, den wir heute debattieren. Sie stellen darin ei-
erseits die Chancen und Möglichkeiten dar, die der ra-
ante digitale Fortschritt mit sich bringt. Und Sie zeigen
uch Gefahren und Probleme für den Schutz der Persön-
chkeitsrechte auf, die damit einhergehen und für die
ir Lösungen finden müssen.
Die Handlungsfelder in der Politik im Bereich des
atenschutzes nehmen aufgrund der Fülle der Daten-
rhebung, Datenerfassung, Datenverarbeitung und der
31686 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
)(B)
Datenweitergabe immer weiter zu. Die Masse an Daten,
die wir produzieren und das damit verbundene Interesse,
diese zu kontrollieren und zu überwachen und zu eige-
nen Zwecken zu nutzen, wird nicht nur vor der aktuellen
Debatte über die US-Überwachung deutlich. Wie viele
von uns haben Ihre Daten in der Cloud? Und wissen wir
tatsächlich, wo dort der Cloud-Server steht und wer auf
diesen Zugriff hat? Und das ist mittlerweile nicht mehr
die Seltenheit, sondern wird für uns immer mehr zum
Normalzustand. Die Politik hinkt dabei immer hinterher.
Dies zeigt sich auch bei den aktuellen Verhandlungen
zur Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel. Wir brau-
chen diese Verordnung und befürworten sie. Sicherlich
bedarf es noch erheblicher Änderungen und Ergänzun-
gen, wenn dieses Verordnungswerk einen für ganz Eu-
ropa einheitlichen und starken Datenschutz schaffen soll.
Doch ist das ein Grund, hier im Rat zu bremsen, sehr ge-
ehrte Damen und Herren Kollegen der Koalition? Ihr
Minister bremst im Rat. Ja, er nimmt sogar die Absen-
kung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger
durch die Änderungsvorschläge im Rat widerspruchslos
hin und befördert sie sogar selbst, ganz im Gegensatz zu
dem, was er im Inland immer wieder öffentlich bekun-
det. In Deutschland preist er das hohe Datenschutzni-
veau und über Europa wirkt er an dessen Abschleifung
mit. Auch Herr Schaar hat sich zur Verordnung bekannt
und immer angemahnt, dass die Bundesregierung bei
den Verhandlungen darauf achten solle, dass das hohe
deutsche Datenschutzniveau dabei nicht aufgeweicht
wird. Das fordern auch wir.
In unserem überfraktionellen Entschließungsantrag
haben wir gemeinsame Mindestanforderungen zur Euro-
päischen Datenschutz-Grundverordnung formuliert. Wir
erwarten, dass die Bundesregierung sich im Rat nach-
drücklich dafür einsetzt, dass der Datenschutz in der
Verordnung entsprechend verbessert und der deutsche
Datenschutz nicht verwässert wird. Sowohl in dem Be-
richt des Datenschutzbeauftragten als auch mit dem vor-
liegenden Entschließungsantrag wird deutlich gemacht,
dass weiter erheblicher Handlungsbedarf für die Verbes-
serung des Datenschutzes auch auf der nationalen Ebene
besteht. Das gilt sowohl für den gesetzgeberischen Rah-
men, für die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten als
auch für die datenschutzfreundliche Konstruktion und
Ausführung von Verwaltungsvorgängen und Projekten
der Exekutive, wie beispielsweise das Gesetz zur Förde-
rung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerich-
ten. Wir brauchen aber auch die Gewährleistung des Da-
ten- und Verbraucherschutzes auf nationaler Ebene dort,
wo die fortschreitende Entwicklung der Technik und de-
ren Verbreitung einen Anlass gibt, wie zum Beispiel bei
der Nutzung von RFID-Technik, die mittlerweile weit
verbreitet in den Alltag Einzug gefunden hat.
Aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Über-
wachungsdebatte durch US-Behörden wird deutlich, wie
wichtig es ist, auch auf internationaler bzw. europäischer
Ebene weiter für einen starken und effektiven Daten-
schutz zu kämpfen. So fordern wir in unserem Entschlie-
ßungsantrag unter anderem die Bundesregierung auf, die
datenschutzrechtliche Kontrolle des SWIFT-Abkom-
mens sicherzustellen, die auch Herr Schaar angemahnt
hat. Ebenso fordern wir von der Bundesregierung, dass
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ei Verhandlungen auf europäischer Ebene im polizeili-
hen und justiziellen Bereich ein besonders hohes Ni-
eau sichergestellt wird – und zwar insbesondere dort,
o Daten an Drittstaaten übermittelt werden. Aber ma-
hen wir uns nichts vor bei allem Good Will unseres ge-
einsamen Antrages: In den letzten vier Jahren wurde es
uchstäblich versäumt, den Datenschutz voranzubrin-
en. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte deutet in
einem aktuellen 24. Tätigkeitsbericht an, dass die ver-
angenen vier Jahre vergeudete Jahre waren. Und meine
ehr verehrten Damen und Herren Kollegen von CDU/
SU und FDP, den Schuh müssen Sie sich auch anzie-
en. Auch wenn Europa hier ein großes Projekt begon-
en hat, man kann nicht immer nur nach Europa schielen
nd jegliche Verantwortung von sich weisen.
Ich fange mal beim ersten selbsternannten Internetmi-
ister an, der ein Rote-Linie-Gesetz vorlegen wollte und
uf die Selbstverpflichtung der Geodatendienste pochte
nd nun in einem anderen Ressort ganz erheblich in der
redouille sitzt. Zwei ganze Jahre nach Übergabe des
eodatenkodex an den Innenminister wird nun endlich
ine Beschwerdestelle, die die Einhaltung des Daten-
chutzkodex für Geodatendienste kontrolliert, auch ein-
erichtet. Zwei Jahre danach! Vom pompös angekündig-
n Rote-Linie-Gesetz, das den Nutzer vor exzessivem
atensammeln im Netz schützen sollte, ist gar nichts
ehr zu sehen. Den Beschäftigtendatenschutz haben sie
randios an die Wand gefahren, obwohl ein Schutz der
eschäftigtendaten dringender denn je erforderlich ist.
Auch das Prestigeobjekt des Koalitionspartners FDP
die Stiftung Datenschutz – ist nicht wirklich ein Vorzei-
eobjekt. Es wäre immerhin das Einzige Projekt! So hat
iese Stiftung am 1. Januar 2013 zwar ihre Arbeit aufge-
ommen. Was konkret gearbeitet wird, haben wir bisher
och nicht vernommen. Es gibt kaum Informationen, was
ie Stiftung eigentlich gerade so treibt. Geht man nämlich
uf die offizielle Internetdomain www.stiftungdaten
chutz.org, so findet man in drei Sätzen erläutert, was die
tiftung machen soll und wo ihr Sitz ist, nebst Impressum.
as ist ein bisschen arg dünn für Ihr zentrales Daten-
chutzprojekt. Die 10 Millionen Stiftungskapital hätte
an sicherlich anderweitig besser gebrauchen können,
eispielsweise beim Bevölkerungsschutz oder in der Ka-
strophenhilfe. Sie erlauben mir diesen Seitenhieb als zu-
tändiger Berichterstatter in diesem Bereich. Aber man-
he Kürzungen sind umso unverständlicher, wenn man
ieht, dass an anderer Stelle Gelder gebunden werden, die
ren Zweck nicht erfüllen.
Fazit ist, dass im Bereich des Datenschutzes der ak-
ellen Bundesregierung und ihren Fraktionen nichts ge-
ngen ist. Und dass die Problemfelder und Vorschläge,
ie Herr Schaar nicht nur in diesem Bericht dargelegt
at, auf eine auch in Sachen Datenschutz handlungsun-
hige Koalition getroffen sind. Die SPD wird alles da-
r tun, dass sich das mit der anstehenden Bundestags-
ahl ändert. Wir brauchen klar definierte Regeln und
echte, die die Betroffenen auch wirksam einfordern
önnen und die auch mit wirksamen Kontrollen und
anktionen bewehrt sind.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Arbeit des
undesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31687
(A) )
)(B)
mationsfreiheit noch mehr Beachtung und Aufmerksam-
keit – insbesondere mit Blick auf das politische und ge-
setzgeberische Handeln – geschenkt werden muss. Dazu
gehört auch, dass wir seine Unabhängigkeit stärken müs-
sen. Mit anderen Worten: Die Behörde des Datenschutz-
beauftragten muss vollständig eigenständig gegenüber
dem Innenministerium werden. Ich bin der festen Über-
zeugung, dass die Bedeutung des Datenschutzes und der
Schutz der persönlichen Integrität in Zukunft noch mehr
an Gewicht gewinnen werden. Umso wichtiger ist es,
dass ihm die Politik noch einen größeren Stellenwert zu-
misst. Wir Sozialdemokraten werden dies tun.
Gisela Piltz (FDP): Auch wenn in dieser Wahlpe-
riode viel für den Datenschutz getan wurde, gibt es im-
mer wieder Herausforderungen, sei es, dass Gesetze, die
noch aus Zeiten stammen, als Telefone Wählscheiben
hatten, nicht mehr zur heutigen Zeit passen, sei es, dass
Gesetze Lücken aufweisen, die bei ihrer Verabschiedung
nicht absehbar waren, sei es, dass das Bundesverfas-
sungsgericht – wie jüngst bei der von der damaligen
Großen Koalition eingeführten Anti-Terror-Datei – die
geltenden Regelungen für unzureichend erklärt, oder sei
es, dass im Gesetzesvollzug die Normadressaten nicht
oder nur zögerlich die Vorgaben umsetzen.
All diese Punkte werden alle zwei Jahre vom Bundes-
datenschutzbeauftragten akribisch aufgelistet, bewertet
und dem Bundestag wie auch der Öffentlichkeit vorge-
legt. Es gehört zu den guten Traditionen in diesem
Hause, dass dazu eine fraktionsübergreifende Entschlie-
ßung beraten und verabschiedet wird. Der Bundesdaten-
schutzbeauftragte soll nicht parteipolitisch instrumenta-
lisiert werden. Ich freue mich deshalb, dass wir uns auf
diese Entschließung einigen konnten und bedanke mich
für die sehr konstruktiven Beratungen zwischen den
Fraktionen, insbesondere für die sachliche und zielorien-
tierte Moderation durch den Kollegen Stephan Mayer.
In diesen Tagen hat – zugegebenermaßen – ein Daten-
schutzskandal von unvorstellbarer Dimension alle ande-
ren Fragen in den Hintergrund gestellt. Die völlig unver-
hältnismäßigen Überwachungsprogramme der USA,
durch die auch zahllose deutsche Bürgerinnen und Bür-
ger ins Visier der amerikanischen Geheimdienste geraten
können, haben uns wieder einmal deutlich vor Augen
geführt, wie wichtig der Einsatz für Datenschutz ist.
Wir leben in einer Zeit rasanter technischer Entwick-
lung. Diese bietet unendliche Chancen – für soziale In-
teraktion, für Information, für wirtschaftliche Betätigung
als Anbieter wie auch als Verbraucher, im Grunde ein-
fach für alle Lebensbereiche. Sie bietet zugleich auch
neue, ungeahnte Möglichkeiten zur Überwachung. Denn
vieles, was früher flüchtig war, hinterlässt jetzt Spuren.
Den kurzen Smalltalk über den Gartenzaun mit dem
Nachbarn konnte die NSA nicht ohne Weiteres von allen
Menschen aufzeichnen, den kurzen Chat bei Facebook
aber schon. Damit die Informationsgesellschaft nicht
zum Albtraum wird, in dem Bürgerrechte, Unschulds-
vermutung und Rechtsschutz nichts mehr gelten, müssen
wir klare Grenzen ziehen. Die Bundesregierung ist hier
ebenso wie die EU-Kommission gefordert, sich nach-
drücklich bei den USA dafür einzusetzen, dass eine To-
talüberwachung deutscher Bürger nicht infrage kommt.
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ieschen Müller ist keine Terroristin, nur weil sie bei
acebook ist.
Gerade vor diesem Hintergrund freut es mich, dass
iese deutsche Regierung in der aktuellen Wahlperiode
eine neuen, einschneidenden Eingriffsbefugnisse für
ie Sicherheitsbehörden verabschiedet hat. Es freut
ich, dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder
ingeführt haben. Aber ich wundere mich schon, dass
tzt gerade diejenigen am lautesten von Besorgnis über
ie Totalüberwachung reden, die gleichzeitig dafür sind,
as Telekommunikationsverhalten aller europäischen
ürgerinnen und Bürger für sechs Monate anlasslos zu
peichern. Wir, die FDP-Fraktion, hätten in der von allen
raktionen gemeinsam vorgelegten Entschließung gerne
ugestimmt, als weiteren Punkt ein klares Nein zur Vor-
tsdatenspeicherung aufzunehmen.
Aber auch ohne diesen Punkt sind in der Entschlie-
ung wichtige Forderungen enthalten, die gerade auch
ktuelle Fragestellungen aufgreifen. So bekräftigt der
eutsche Bundestag seine Haltung, die bereits in der
nderung der Luftverkehrsordnung zum Ausdruck ge-
rachte Notwendigkeit der Beachtung des Datenschutzes
eim Einsatz von Drohnen auch bei künftigen Vorhaben
Auge zu behalten. Im einem anderen Zusammenhang
er Datensammlung durch die Vereinigten Staaten, näm-
ch SWIFT, drängt der Deutsche Bundestag auf Ein-
ichtnahme in die Prüfberichte, die bislang verweigert
urde.
Auch wenn die Haltung der FDP-Fraktion zur anlass-
sen Sammlung von Fluggastdaten unverändert ableh-
end ist, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es in
uropa eine Mehrheit für ein eigenes PNR-System gibt.
s ist dann, wie in der Entschließung dargelegt, das Min-
este, dass ein höchstmögliches Datenschutzniveau ver-
nkert wird.
Datenschutz ist in der Informationsgesellschaft nicht
ehr allein eine Frage zwischen Staat und Bürger, son-
ern gerade auch eine zentrale Herausforderung im
ichtöffentlichen Bereich. Soziale Netzwerke, intelli-
ente Stromzähler, „location-based services“ auf dem
andy – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Daten
erden in immer größerer Zahl erhoben und gespeichert,
ernetzt und verknüpft, ausgewertet und sogar gehan-
elt. Hier gilt es, klare Regeln aufzustellen, die sich vor
llem daran orientieren, dem mündigen Bürger die Mög-
chkeit zu geben, die Kontrolle über seine Daten zu be-
alten. Profilbildungen ohne explizite Einwilligung etwa
arf es nicht geben. Auch muss schon vorbeugend auf
seudonymisierung und Anonymisierung gesetzt wer-
en, damit Persönlichkeitsprofile erst gar nicht zustande
ommen können. Hier darf aber auch nicht vergessen
erden, dass Datenvermeidung der beste Datenschutz
t. Selbstdatenschutz muss oberste Priorität genießen.
ufklärung und Bildung sind hier der Schlüssel, um die
enschen in die Lage zu versetzen, sorgsam mit ihren
aten umzugehen.
Wir haben beim Datenschutz noch viel zu tun, aber
ir haben auch schon viel erreicht. Nicht nur haben wir
ie von der Vorgängerregierung noch geplante „Bun-
esabhörzentrale“ wieder zurückgenommen, sondern es
ab auch keine neuen Sicherheitsgesetze mit neuen, ein-
31688 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
(A) )
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schneidenden Überwachungsbefugnissen für die Sicher-
heitsbehörden. Das ist die erste Wahlperiode seit über ei-
nem Jahrzehnt, in der nicht am laufenden Band die
Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausgeweitet wur-
den. Weil wir Freiheit und Sicherheit nicht als Gegensatz
verstehen – und, anders als noch die Vorgängerregie-
rung, Datenschutz nicht als Täterschutz –, haben wir
bestehende Sicherheitsgesetze überprüft und teilweise
entschärft, etwa das Terrorismusbekämpfungsergän-
zungsgesetz, in dem Befugnisse gestrichen wurden und
eine erneute Befristung eingeführt wurde.
Bei der Errichtung der gemeinsamen Datei zur Be-
kämpfung des Rechtsextremismus wurden die rechts-
staatlichen Hürden zum Beispiel bei der Eilfallregelung
oder bei der Speicherung von Kontakt- und Begleitper-
sonen im Vergleich zur von der Vorgängerregierung ein-
geführten Anti-Terror-Datei angehoben; damit wurde
das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichten-
diensten besser gesichert.
Während Rot-Grün die Bestandsdatenabfrage für
Ordnungswidrigkeiten und Strafverfolgung sowie Ge-
fahrenabwehr und Nachrichtendienste ohne jedwede
rechtsstaatliche Hürden eingeführt hatte, haben wir diese
in Übererfüllung der Vorgaben des Bundesverfassungs-
gerichts mit einem Richtervorbehalt und Benachrichti-
gungspflichten, einer Begrenzung der zugriffsberechtig-
ten Behörden, erheblichen materiellen Zugriffshürden
und der Beschränkung auf Fälle mit konkreter Gefahr
oder Anfangsverdacht deutlich verschärft auf rechts-
staatliche Füße gestellt.
Die anlasslose zentrale Massendatenspeicherung in
der ELENA-Datenbank wurde von uns abgeschafft. Da-
mit wurde nicht nur Bürokratie zulasten von Unterneh-
men und Kommunen verhindert, sondern vor allem der
Datenschutz von Millionen Arbeitnehmern gesichert.
Die rechtsstaatlich bedenklichen und wirkungslosen
Internetsperren haben wir abgeschafft und durch das
Prinzip „Löschen statt Sperren“ zur effektiven Bekämp-
fung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im
Internet ersetzt.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik und
vor allem erstmals seit der einschneidenden Anti-Terror-
Gesetzgebung der Vorgängerregierungen wurde eine
Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsgesetze
eingesetzt, die noch in dieser Wahlperiode Handlungs-
empfehlungen abgeben wird, damit künftig nicht mehr
doppelte Befugnisse auch zu doppelten Grundrechtsein-
griffen führen.
Mit der Errichtung der Stiftung Datenschutz wurde
ein neues und modernes Instrument zur Aufklärung und
Sensibilisierung im Bereich des Datenschutzes sowie zur
Erarbeitung eines Datenschutzgütesiegels geschaffen.
Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Erfolge
für den Datenschutz zeigen, dass man es besser machen
kann als Rot-Grün oder Schwarz-Rot, die in ihren jewei-
ligen Regierungszeiten das Bankgeheimnis abgeschafft,
eine Registrierungspflicht für Prepaid-Handys einge-
führt, die Onlinedurchsuchung ins BKA-Gesetz ge-
schrieben, der Übermittlung von Fluggastdaten in die
USA zugestimmt haben und und und. Das waren Dürre-
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hre für den Datenschutz. Mit uns hingegen können wir
dieser Wahlperiode auf vier gute Jahre für den Daten-
chutz blicken.
Jan Korte (DIE LINKE): Auch von meiner Seite aus
atürlich zuerst einmal ein herzlicher Dank an die Mit-
rbeiterinnen und Mitarbeiter, die den gemeinsamen
ntschließungsantrag vorbereitet haben – der Fünf-Frak-
onen-Antrag ist meines Wissens ein singuläres Ereignis
dieser Legislaturperiode.
Ich bin sehr froh, dass der gemeinsame Antrag auch
u diesem Bericht zustande gekommen ist – aufgeführt
ind darin ein kleiner Kernbereich gemeinsam getragener
rundpositionen zu ausgewählten Datenschutzfragen,
ie in dem 23. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten
r den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI,
ngesprochen sind, und einige aktuelle Entwicklungen
ie die Arbeit an einer Europäischen Datenschutzgrund-
erordnung. Darüber hinaus ist der Antrag aber auch,
ber alle Fraktionsgrenzen und Differenzen hinweg,
usdruck der Wertschätzung, die Person und Arbeit des
undesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
ationsfreiheit und seine Mitarbeiterinnen und Mitar-
eiter genießen.
Der Entschließungsantrag aller Fraktionen, der in in-
nsiven Arbeitsrunden auf Grundlage des Tätigkeitsbe-
chts zustande gekommen ist, soll also vor allem die Ar-
eit des Bundesbeauftragten stützen und stärken. Dessen
ericht selbst ist ein Handbuch der eher wenigen daten-
chutzrechtlichen Fortschritte und der rapide wachsen-
en datenschutzrechtlichen Probleme. Es wäre wirklich
ehr zu begrüßen, wenn in Zukunft zu Beginn einer Le-
islatur dieses Handbuch in seiner jeweils aktuellen
usgabe diskutiert und dann daraus, ganz am Anfang
er Wahlperiode, der rote Faden für die Arbeit des In-
enausschusses und der Fraktionen in Sachen Daten-
chutz werden würde. Das wäre der guten Arbeit des
undesdatenschutzbeauftragten angemessen.
Der Entschließungsantrag wiederum greift, dem ge-
einsamen Kompromiss geschuldet, nur einen kleinen
eil des Berichts auf und formuliert zu insgesamt
6 Punkten die gerade noch möglichen gemeinsamen
atenschutzrechtlichen Positionen, Bedenken und For-
erungen. Von den sich schon wieder verschlechternden
erspektiven der europäischen Datenschutzgrundverord-
ung über Profilbildung, der unverzichtbaren lücken-
sen Kontrolle der Anti-Terror-Datei über die Steuer-
entifikationsnummer, die eigentlich ausschließlich nur
u steuerlichen Zwecken verwendet werden dürfte, bis
in zu den ungelösten Problemen bei der elektronischen
esundheitskarte, den intelligenten Energienetzen und
er RFID-Technik reichen die gemeinsam formulierten
unkte. Dazu kommen noch jahrzehntealte Datenschutz-
robleme beim Bundesamt für Verfassungsschutz und
atürlich auch die noch nicht ganz vollendete Unabhän-
igkeit der Datenschützer in Deutschland.
Von den insgesamt 46 Empfehlungen des Bundesbe-
uftragten, auf die die Befunde des Tätigkeitsberichts
ugespitzt sind, wurden von der Regierungspolitik nur
enige konsequent angegangen. Bezeichnend ist, dass
erade einige der größeren Erfolge des Datenschutzes in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31689
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den letzten Jahren darin bestanden, gerade nichts zu tun,
Vorhaben aufzugeben oder Projekte einzustampfen. Ich
erinnere hier nur an die endgültige Einstellung des Groß-
projekts ELENA, die Blockade eines Umsetzungsgeset-
zes für die Vorratsdatenspeicherung trotz Drohungen mit
Geldbußen. Auch die in letzter Sekunde durchgesetzten
Rückänderungen im Meldegesetz aus den letzten Mona-
ten können dazu gerechnet werden. Und auch der Ver-
zicht auf die Durchsetzung der Koalitionsausgabe eines
Beschäftigtendatenschutzes, der eher ein Beschäftigten-
überwachungsgesetz war, muss in diese Reihe aufge-
nommen werden – wenngleich nicht ganz ohne Wehmut,
bedeutet das doch eine nochmalige Verlängerung des in-
zwischen jahrzehntelangen Wartens auf einen effektiven
Schutz der Daten von Beschäftigten. Godot war ein Hek-
tiker im Vergleich dazu.
Es hören sicher nicht alle gerne, wir jedoch schon:
Gerade diese Beispiele, die alle von Protesten begleitet
waren und sind, belegen die enorm gestiegene Bedeu-
tung des Datenschutzes für die Politik im Lande und in
Europa. Den offiziell bestallten Datenschützern sind mit
dieser kritischen Öffentlichkeit und ihren Kampagnen
starke Bündnispartner an die Seite getreten. Dass deren
Stärkung in Zukunft noch wichtiger wird, belegen
tagtäglich die Medien. Die größenwahnsinnige Datenab-
saugerei der US-Geheimdienste und die mehr oder weni-
ger erzwungene Kumpanei der Provider und Internet-
konzerne von Apple bis Verizon ist ja beileibe kein
alleiniges Problem der USA und deren mangelhaften
rechtsstaatlichen Regelungen, die noch geheimniskräme-
rischer sind als die hierzulande. Dies sind Zeichen eines
totalitären Anspruchs, der Unternehmen und staatliche
Instanzen verbindet und der deutschen Behörden und In-
ternetunternehmen keineswegs fremd ist.
Die von der Bundesregierung zur Schau gestellte Un-
kenntnis der US-Praxis ist nicht besonders glaubhaft.
Und die Bundesregierung sollte sich entscheiden, was
ihr lieber ist: Entweder als unwissender Hampelpampel
zur Komplizin gemacht worden zu sein, nicht gefragt zu
haben, aus welchen Quellen die Daten stammten, die ja
munter zwischen den Diensten ausgetauscht werden und
sich überhaupt nicht um die Rechtsgrundlagen geküm-
mert zu haben – im Innenausschuss war der Bundes-
beauftragte für Datenschutz für die Rechtsgrundlagen
auskunftsfähig, Staatssekretär Schröder bezeichnender-
weise dagegen nicht oder aber als wache Partnerin der
USA Rechtsgrundlagen und Praxis zwar gekannt, aber
die Dimension vielleicht ein bisschen unterschätzt zu ha-
ben. Dafür, dass die Wahrheit eher hier zu finden wäre,
spricht einiges. Vermutlich ist es auch kein Zufall, dass
eine interessante Frage der Kollegin Piltz von der Bun-
desregierung im Innenausschuss schlicht ignoriert
wurde. Sie wollte nämlich wissen, worin sich die deut-
sche Praxis, also zum Beispiel die strategische Fernauf-
klärung des Bundesnachrichtendienstes, denn von der
jetzt mit Getöse bekannt gewordenen Prism-Praxis des
NSA unterscheide, im Kern, nicht im Ausmaß.
Dass die Bundesregierung mit gezinkten Karten
spielt, legt auch der massive Druck der USA nahe, den
diese Anfang 2012 auf die Entwicklung der EU-Daten-
schutzgrundverordnung ausübten. Ursprünglich sollte
genau der jetzt aufgeflogene, praktisch unkontrollierte
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ugriff der US-Geheimdienste auf Kundendaten von
icrosoft, Google, Facebook und Co. beschränkt wer-
en. Rechtsgrundlage damals: exakt der Foreign Intelli-
ence Surveillance Act, Fisa, den die Bundesregierung
ngeblich nicht kennt. Und, oh Wunder, wenig später
ar eine Vorlage, die den Zugriff etwas beschränkt hätte,
us den Zuarbeiten zur Grundverordnung verschwun-
en. Auch darüber – da ist die Bundesregierung in ihrem
elbstverordneten Unwissen ganz konsequent – gaben
isher nicht die Regierungsvertreter Auskunft, sondern
er Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Es gehört
icht viel prophetische Gabe dazu, vorherzusagen, dass
hnlich wie bei den Fluggastdatenabkommen, nach einer
ufgedeckten, quasi rechtlosen und nur von den USA ge-
gelten Datenerfassung, Verhandlungen anstehen. Und
s steht zu befürchten, dass an deren Ende bürgerrecht-
ch fragwürdige europäische Regelungen gegen den öf-
ntlichen Widerstand durchgesetzt werden.
Der gemeinsame Entschließungsantrag beschreibt
lso nur einen kleinen Teil der Aufgaben, die in der
ächsten Legislatur intensiv angegangen werden müs-
en, und den auch nur sehr eingeschränkt. Aber wenn ihn
ie nächsten Fraktionen als Handlungsanleitung verste-
en wollen, wäre das schon ein großer Schritt.
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN): Wohl alle in diesem Hohen Hause mit dem Da-
nschutz befassten Kolleginnen und Kollegen dürften in
en letzten Tagen kaum viel anderes gemacht haben, als
ie Berichte und Enthüllungen im Prism-Skandal zu le-
en und zu kommentieren. Eine aktuelle Datenschutzde-
atte des Deutschen Bundestages kann und darf diesen
ktuellen Vorgang nicht ignorieren; denn er zeigt eine
imension auf, die leider die schlimmsten Befürchtun-
en der zurückliegenden Jahre wahr werden lässt.
Das zentrale Argument der Datenschützer war und ist
, dass die technologischen Möglichkeiten und die tech-
ische Gesamtentwicklung dahin gehen, eine weitge-
end totale Überwachung von Menschen auch im Inter-
et zu realisieren. Mit Prism sehen wir, dass konkret mit
ller Macht genau daran gearbeitet wird und wie weitge-
end bereits jetzt der Zugriff durch den US-Geheim-
ienst NSA realisiert wurde. Wir dürfen davon ausge-
en, dass Millionen von Bundesbürgern als Nutzerinnen
nd Nutzer des Internet betroffen sind. Das ist ungeheu-
rlich, ein Skandal ungeahnten Ausmaßes und muss von
iesem Haus zurückgewiesen werden!
Wir können und dürfen es nicht hinnehmen, dass die
rundrechte der Bundesbürger auf diese Weise leerlau-
n, dass letztlich allein der Serverstandort über Datensi-
herheit oder Datenwillkür entscheidet. Wir dürfen es
icht hinnehmen, dass die digitalen Marktplätze des Web
nd die Kommunikationsdienste mit allen ihren Vorzü-
en, aber eben auch mit dem ultimativen Ziel, möglichst
mfangreichen persönlichen Traffic von Bürgerinnen
nd Bürgern zu erzeugen, dem freien Zugriff eines Si-
herheitsapparates offen stehen, der nur noch durch Ge-
eimgerichte und geheim bleibende Verfügungen kon-
olliert zu werden scheint. Wenn wir diese Situation
icht in den Griff bekommen, wird auch der gesamte in-
ereuropäische Grundrechtsschutz entwertet, er wird zur
arce; denn wie sollen bei uns Datenschutzvorgaben ge-
31690 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
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rechtfertigt werden, wenn gleich einen Klick weiter die
reine Willkür herrscht?
Ich danke in diesem Zusammenhang dem Bundesbe-
auftragten für seinen gestrigen Besuch im Innenaus-
schuss und seine Erläuterungen zur Rechtsgrundlage,
auf die sich die US-Regierung beruft. Die Bundesregie-
rung war dazu ersichtlich nicht bereit. Sie tat so, als
hörte sie von FISA zum ersten Mal, dabei dreht sich bei-
Denn längst hat sich das Feld des Datenschutzes zu ei-
nem hochkontroversen Politikfeld weiterentwickelt, mit
einer wachsenden, auch tagespolitischen Bedeutung. Vor
diesem Hintergrund ist eine konsensuale Entschließung
keinesfalls selbstverständlich. Entsprechend wurde auf
Arbeitsebene auch um die Formulierungen gerungen.
Erlauben Sie mir einige Erläuterungen zum Ergebnis.
Sicherlich hätten wir uns eine deutlichere Formulierung
spielsweise die Clouddebatte schon seit Jahren um kaum
etwas anderes. Angesichts der sehr weitgehenden, unwi-
dersprochenen Erkenntnisse in den Medien und der be-
reits erfolgten, sehr offensiven Rechtfertigung des Pro-
gramms durch Präsident Obama halte ich die
Vorgehensweise der Bundesregierung für verantwor-
tungslos und verfassungsvergessen.
Die Bundesregierung ist nicht nur gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch gegenüber der
bundesdeutschen Internetwirtschaft verantwortungslos,
deren Geschäfte mit den vollüberwachten US-Unterneh-
men jetzt auf der Kippe stehen und die ihre Kunden
nicht verlieren wollen. Die schwarz-gelbe Koalition
spielt deshalb auf Zeit, weil sie kein Interesse am Grund-
rechtsschutz hat. Sie wird, wie in dieser Legislaturpe-
riode noch immer, auf groteske symbolische Veranstal-
tungen verfallen, um ihr Interesse zu simulieren und die
berechtigte Empörung zu mildern, aber konkret liefern
wird sie auch hier nicht.
Wir haben dem Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz und seinen Mitarbeitern für die herausragende
Arbeit der vergangenen Jahre zu danken. Der Bundesbe-
auftragte hat in einer großen Fülle von Einzelfragen in
den zurückliegenden Jahren deutliche Präsenz gezeigt,
öffentlich interveniert und für die Interessen des Daten-
schutzes Partei genommen und gestritten. Gerade die
alle zwei Jahre vorgelegten Tätigkeitsberichte des Bun-
desbeauftragten zeigen die große Bandbreite der Fragen,
mit denen der Datenschutzbeauftragte und sein Team
konfrontiert waren.
Die Tätigkeitsberichte offenbaren dabei eine spezifi-
sche Perspektive gewissermaßen aus dem IT-Maschi-
nenraum vor allem der Bundesbehörden auf die Politik
und die Regierungsarbeit, bei der die gesellschaftspoliti-
sche Bedeutung von Privatheit und Datenschutz auf ein-
drückliche Weise verdeutlicht wird. Peter Schaar hat da-
bei auch im Berichtszeitraum 2009/2010 nicht darauf
verzichtet, den Finger in die Wunde zu legen, wo nötig,
und auch deutliche Worte der Kritik zu finden. Dabei
wurden in zahlreichen Fällen konstruktive Lösungen ge-
funden, und es wurde wohlabgewogen argumentiert.
Die Entschließung des Deutschen Bundestages, ihr
Inhalt sowie ihr Zustandekommen an sich, reflektiert
diese Arbeit und bedeutet eine angemessene Würdigung.
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ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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ei der Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzbehör-
en gewünscht. Wir haben bereits in mehreren Anträgen
ie Unabhängigkeit auch des Bundesbeauftragten für
en Datenschutz gefordert. Stattdessen ist er immer noch
eim Bundesinnenministerium angebunden und kann
uf unterschiedlichste Art und Weise genötigt werden.
chon der bloße Anschein aber verletzt die Ausübung
er Aufgaben seines Amtes.
Wir hätten uns auch eindeutigere Formulierungen bei
LENA gewünscht; denn wir alle wissen doch, wie es
ich tatsächlich zugetragen hat. Die Empörung in der
evölkerung über dieses gigantische Datensammelpro-
kt war am Ende so groß, und so viele Experten hatten
ich kopfschüttelnd geäußert, dass Frau von der Leyen
nd die Bundesregierung am Ende gar nicht mehr anders
onnten, als das Projekt stillzulegen. Da war keine tie-
re Einsicht zu spüren.
Und natürlich wirkt die Passage der Entschließung
ur Antiterrordatei fast schon etwas autistisch angesichts
er massiven Vorgaben aus Karlsruhe, die etwa zeit-
leich zu unseren Verhandlungen der Entschließung ein-
udelten. Da stecken Arbeitsaufträge in größerer Anzahl
rin, und wir Grünen werden das auch in der kommen-
en Legislaturperiode kleinlichst nachhalten, was der
esetzgeber da liefern muss, weil wir wie das oberste
ericht der Auffassung sind, dass eine derartige Datei,
ie übrigens die Rechtsextremismusdatei auch, eine
chtsstaatliche Gratwanderung bedeutet, die eine be-
onders sorgfältige datenschutzrechtliche Austarierung
rforderlich macht.
Zwei Themen werden in der Entschließung unseres
auses zum Tätigkeitsbericht überhaupt nicht erwähnt:
ie vollkommen gescheiterte Initiative der Koalition für
in Beschäftigtendatenschutzgesetz wie auch die Kas-
ation des Gesetzes der Großen Koalition und der Vor-
ängerregierung zur Vorratsdatenspeicherung durch das
undesverfassungsgericht. Vor allem mit der Vorrats-
atenspeicherung schließt sich der Kreis: Massenhafte,
nlasslose und rechtlich verpflichtende Speicherungen
er Daten unterschiedslos aller Bürgerinnen und Bürger
ind der Einstieg in eine Überwachungsgesellschaft, die
it unserem Grundgesetz absolut nicht zu vereinbaren
ind. Diesen Dammbruch gilt es zu verhindern, und da-
r werden wir Grünen nicht müde werden zu streiten.
ei, Bessemerstraße 83–91, 1
, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
246. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 7 Regierungserklärung zum Bundesvertriebenengesetz
TOP 8, ZP 2 Klimaschutzpolitik
TOP 69, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 70, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 5 Aktuelle Stunde zu Plänen des CSU-Vorsitzenden zur Pkw-Maut nur für Ausländer
TOP 9 Jüdisches Leben in Deutschland
TOP 10, ZP 6 Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen
TOP 11 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
TOP 12 Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt
TOP 13 Tourismuspolitischer Bericht
TOP 14 Digitaler Verbraucher- und Datenschutz
TOP 15, ZP 7–9 Aufsicht über Kreditinstitute
TOP 16, ZP 10, 11 Gleichstellungspolitik
ZP 12 Beitritt der Republik Lettland zum Euro-Raum
TOP 18 Urheberrecht
TOP 17 Europawahlgesetz
TOP 20 Sozialer Arbeitsmarkt
TOP 19 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
TOP 21 Auslandsschulgesetz
TOP 31 Zinsen für Dispositionskredite
TOP 22 Schutz europäischer Grundwerte
TOP 33 Ruhebezüge des Bundespräsidenten
TOP 24 Integration durch Sport
TOP 27 Verschwendung von Lebensmitteln
TOP 26 Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten
TOP 29 Einführung von Gruppenverfahren
TOP 28 Aktionsplan zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
TOP 40 Arbeitsmarktchancen bei Migrationshintergrund
TOP 30 Digitalisierung von Industrieprodukten
TOP 42 Nutzung von Konfliktmineralien
TOP 35, ZP 13 Armuts- und Reichtumsberichterstattung
TOP 34 Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
TOP 36 Gesetz zu dem OCCAR-Übereinkommen
TOP 38 Schutz von Hinweisgebern
TOP 37 Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte
TOP 45 Schulsozialarbeit
TOP 39 Finanzausgleichsgesetz
TOP 46 Zukunftsinvestitionen in die Wirtschaft
TOP 41 Bundeszentralregistergesetz
TOP 43 Auslandseinsätze der Bundespolizei
ZP 14 Datenschutzbericht 2009 und 2010
TOP 44 Queere Jugendliche
TOP 49 Forschung für die Energiewende
TOP 50 Aufenthaltsrechtliche Bleiberechtsregelung
TOP 47 Uranmunition
TOP 48 Pestizidwirkstoff Glyphosat
TOP 53 Studienfinanzierung und Hochschulzugang
TOP 54 Alphabetisierung und Grundbildung
TOP 51 Solarwirtschaft
TOP 56 Zusammenarbeit mit China
TOP 57 Religionsfreiheit im Iran
TOP 58 Lehrkräfte in Integrationskursen
TOP 55 Rentenversicherung
TOP 59 Polizisten in internationalen Friedensmissionen
TOP 60 Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen
TOP 61 Netzneutralität
Anlagen