Plenarprotokoll 17/246
            setz – Erinnern an die Opfer von Ver-
            Inhaltsverzeichnis
            treibung
            (Drucksache 17/13883) . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
            desrat eingebrachten Entwurfs eines …
            Gesetzes zur Änderung des Bundesver-
            triebenengesetzes
            (Drucksachen 17/10511, 17/13937) . . . . .
            d) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Bericht der Bundesregierung über die
            Maßnahmen zur Förderung der Kul-
            turarbeit gemäß § 96 des Bundesver-
            triebenengesetzes in den Jahren 2011
            und 2012
            (Drucksache 17/13777) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister 
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
            Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . .
            Tagesordnungspunkt 8:
            a) Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Bärbel Höhn, Dr. Hermann E. Ott, Hans-
            Josef Fell, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Festlegung nationaler Klimaschutz-
            ziele und zur Förderung des Klima-
            schutzes (Klimaschutzgesetz)
            (Drucksache 17/13757) . . . . . . . . . . . . . .
            31262 C
            31262 C
            31262 D
            31263 A
            31281 B
            31282 C
            31284 A
            31285 B
            Deutscher B
            Stenografisch
            246. Sitz
            Berlin, Donnerstag, d
            I n h a l
            Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
            neten Hans-Christian Ströbele und Helga
            Daub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 18 d,
            23, 25, 52 und 62 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 7:
            a) Abgabe einer Regierungserklärung durch
            den Bundesminister des Innern: Gelebte
            nationale Solidarität – 60 Jahre Bun-
            desvertriebenengesetz . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und
            FDP: 60 Jahre Bundesvertriebenenge-
            S
            U
            V
            V
            P
            D
            E
            M
            31259 A
            31259 A
            31262 C
            31262 C
            Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            31266 A
            31268 A
            undestag
            er Bericht
            ung
            en 13. Juni 2013
            t :
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . .
            atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
            r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
            rika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            emet Kilic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            31268 B
            31269 A
            31270 B
            31272 B
            31274 A
            31275 C
            31276 B
            31277 C
            31280 C
            31280 D
            b) Antrag der Abgeordneten Angelika Graf
            (Rosenheim), Wolfgang Gunkel, Ullrich
            Meßmer, weiterer Abgeordneter und der
            II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            Fraktion der SPD: Klimawandel gefähr-
            det Menschenrechte
            (Drucksache 17/13755) . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn,
            Dr. Hermann E. Ott, Hans-Josef Fell, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Emis-
            sionshandel stärken – Überschüssige
            Zertifikate vom Markt nehmen
            (Drucksache 17/13907) . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Antrag der Abgeordneten Frank Schwabe,
            Ulrich Kelber, Dirk Becker, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion der SPD so-
            wie der Abgeordneten Bärbel Höhn,
            Dr. Hermann E. Ott, Oliver Krischer, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erfolgrei-
            cher Klimaschutz braucht neue Maß-
            nahmen
            (Drucksache 17/13758) . . . . . . . . . . . . . . .
            e) Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel
            Kofler, Dr. Sascha Raabe, Dr. h. c. Gernot
            Erler, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Erneuerbare Ener-
            gien und Energieeffizienz in Entwick-
            lungsländern
            (Drucksache 17/13884) . . . . . . . . . . . . . . .
            f) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Winfried Hermann, Dr. Anton
            Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Strategie für Kli-
            maschutz im Verkehr vorlegen
            (Drucksachen 17/4040, 17/7010) . . . . . . .
            g) Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel
            Kofler, Ulrich Kelber, Dirk Becker, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD sowie der Abgeordneten
            Dr. Hermann E. Ott, Thilo Hoppe, Ute
            Koczy, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Bangladesch bei der Bewältigung des
            Klimawandels unterstützen
            (Drucksache 17/12848) . . . . . . . . . . . . . . .
            h) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
            Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Frank Schwabe, Ulrich
            Kelber, Dirk Becker, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion der SPD sowie der
            Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott, Bärbel
            Höhn, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Klimakonferenz Doha –
            Kein internationaler Erfolg ohne natio-
            nale Vorreiter
            (Drucksachen 17/11651, 17/12743) . . . . .
            i)
            j)
            k
            l)
            m
            n
            31285 B
            31285 C
            31285 C
            31285 C
            31285 C
            31285 D
            31285 D
            Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
            schaft und Verbraucherschutz zu dem An-
            trag der Abgeordneten Waltraud Wolff
            (Wolmirstedt), Dr. Wilhelm Priesmeier,
            Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der SPD: Herausforderung
            Klimawandel – Landwirtschaft 2050
            (Drucksachen 17/1575, 17/4888 Buch-
            stabe a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Dirk Becker, Ulrich Kelber, Gerd
            Bollmann, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Biomethan im Ver-
            kehrssektor fördern
            (Drucksachen 17/3651, 17/8414) . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
            Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Frank Schwabe, Ulrich
            Kelber, Dirk Becker, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion der SPD: Ein natio-
            nales Klimaschutzgesetz – Verbindlich-
            keit stärken, Verlässlichkeit schaffen,
            der Vorreiterrolle gerecht werden
            (Drucksachen 17/3172, 17/13850) . . . . . .
            Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
            Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Frank Schwabe, Dirk Becker,
            Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der SPD: Nach Cancún –
            Europäische Union muss ihr Klima-
            schutzziel anheben
            (Drucksachen 17/5231, 17/13824) . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter,
            Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Mit ambitionierten Ver-
            brauchsgrenzwerten die Ölabhängig-
            keit verringern
            (Drucksachen 17/10108, 17/11846) . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
            Reaktorsicherheit
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Hermann E. Ott, Kerstin Müller
            (Köln), Hans-Josef Fell, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue
            Initiative für transatlantische Ko-
            operation in der Klima- und Ener-
            giepolitik
            31286 A
            31286 A
            31286 B
            31286 B
            31286 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 III
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Hermann E. Ott, Viola von
            Cramon-Taubadel, Hans-Josef Fell,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            China als wichtiger Partner im Kli-
            maschutz
            (Drucksachen 17/7356, 17/7481, 17/13930)
            o) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
            Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Energetische Quartierssa-
            nierung sozialgerecht voranbringen
            (Drucksachen 17/11205, 17/13827) . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 2:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
            Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Cornelia Behm, Friedrich
            Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Grünlanderhalt ist Klimaschutz
            (Drucksachen 17/11028, 17/13148) . . . . . . . .
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . .
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . .
            Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Peter Altmaier, Bundesminister 
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
            Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            J
            G
            C
            T
            a
            b
            c
            d
            e
            f)
            g
            31286 D
            31286 D
            31286 D
            31287 A
            31288 C
            31290 A
            31291 A
            31292 B
            31293 C
            31295 C
            31297 A
            31298 D
            31300 A
            31301 B
            31301 C
            31302 A
            31303 A
            31304 A
            31305 B
            ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            abriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            hristian Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 69:
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Suche und Auswahl eines Stand-
            ortes für ein Endlager für Wärme
            entwickelnde radioaktive Abfälle und
            zur Änderung anderer Gesetze (Stand-
            ortauswahlgesetz – StandAG) 
            (Drucksachen 17/13833, 17/13926) . . . . .
            ) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Vertrag vom 2. April 2013
            über den Waffenhandel
            (Drucksache 17/13834) . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz
            (Herborn), Kerstin Andreae, Sven-
            Christian Kindler, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Bundesvermögen transpa-
            rent bilanzieren
            (Drucksache 17/13759) . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Bettina
            Herlitzius, Agnes Krumwiede, Daniela
            Wagner, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Stärkung von Baukultur und Denkmal-
            schutz
            (Drucksache 17/13914) . . . . . . . . . . . . . .
            ) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch,
            Dorothea Steiner, Ingrid Hönlinger, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geplanten
            Verschleiß stoppen und die Langlebig-
            keit von Produkten sichern
            (Drucksache 17/13917) . . . . . . . . . . . . . .
            Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie
            Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton
            Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Straßen- und Schienenlärm wirksam
            reduzieren
            (Drucksache 17/13915) . . . . . . . . . . . . . .
            ) Bericht des Ausschusses für Bildung, For-
            schung und Technikfolgenabschätzung ge-
            mäß § 56 a GO-BT: Technikfolgenab-
            schätzung (TA) – Regenerative
            Energieträger zur Sicherung der
            Grundlast in der Stromversorgung
            (Drucksache 17/10579) . . . . . . . . . . . . . .
            31306 A
            31307 A
            31308 A
            31309 B
            31311 C
            31311 D
            31311 D
            31312 A
            31312 A
            31312 A
            31312 B
            IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            Zusatztagesordnungspunkt 3:
            a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Verbesserung der Bekämpfung von
            Steuerstraftaten
            (Drucksache 17/13664) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Jens Spahn,
            Stefanie Vogelsang, Michael Grosse-
            Brömer, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
            ordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Marlies
            Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            der SPD sowie der Abgeordneten Heinz
            Lanfermann, Gabriele Molitor, Rainer
            Brüderle, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten
            Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler,
            Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE sowie der
            Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth
            Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: System der Or-
            gantransplantation in Deutschland
            nachhaltig stärken: Konsequenzen aus
            den Manipulationen an Patientendaten
            in deutschen Transplantationskliniken
            (Drucksache 17/13897) . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 70:
            a) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Ab-
            kommens vom 20. März 1995 zwischen
            der Bundesrepublik Deutschland und
            der Republik Polen über die Erhaltung
            der Grenzbrücken im Zuge der deut-
            schen Bundesfernstraßen und der pol-
            nischen Landesstraßen an der deutsch-
            polnischen Grenze
            (Drucksachen 17/13418, 17/13779) . . . . .
            b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
            Übereinkommen vom 13. Januar 2013
            über die Vorrechte und Immunitäten
            der Internationalen Organisation für
            erneuerbare Energien
            (Drucksachen 17/13416, 17/13828) . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm
            Priesmeier, Elvira Drobinski-Weiß, Petra
            Crone, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Grünland effektiv
            schützen
            (Drucksache 17/13895) . . . . . . . . . . . . . . .
            d) Antrag der Abgeordneten Volker Beck
            (Köln), Tom Koenigs, Uwe Kekeritz, wei-
            e
            f)
            g
            h
            31312 B
            31312 B
            31312 D
            31313 A
            31313 B
            terer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transna-
            tionale Unternehmen für Menschen-
            rechtsverletzungen zur Rechenschaft
            ziehen
            (Drucksache 17/13916) . . . . . . . . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius,
            Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Ökologische Baustoffe –
            Klima schützen, Energie sparen und
            Ölabhängigkeit reduzieren
            (Drucksachen 17/11380, 17/12592) . . . . .
            Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Bärbel Bas, Johannes Pflug, Michael
            Groß, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Duisburger Hafen
            muss in öffentlicher Hand bleiben
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla
            Lötzer, Dr. Barbara Höll, Sahra
            Wagenknecht, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Duis-
            burger Hafen AG in öffentlichem
            Eigentum erhalten
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr.
            Anton Hofreiter, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Keine Privatisie-
            rung des Duisburger Hafens
            (Drucksachen 17/8140, 17/8349, 17/8583,
            17/12921) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt-
            entwicklung zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Bettina Herlitzius, Dr. Valerie
            Wilms, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Hinterlandan-
            bindung der ZARA-Häfen verbessern
            (Drucksachen 17/12194, 17/13151) . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
            menarbeit und Entwicklung zu dem An-
            trag der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
            Markus Kurth, Thilo Hoppe, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Men-
            schen mit Behinderungen in der
            deutschen Entwicklungszusammenar-
            beit sichern und Inklusion weltweit er-
            möglichen
            (Drucksachen 17/12844, 17/13365) . . . . .
            31313 B
            31313 C
            31313 C
            31314 A
            31314 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 V
            i) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Verteidigungsausschusses zu dem Antrag
            der Abgeordneten Omid Nouripour,
            Memet Kilic, Volker Beck (Köln), weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesell-
            schaftliche Vielfalt in der Bundeswehr
            anerkennen
            (Drucksachen 17/13095, 17/13621) . . . . .
            j) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Matthias
            W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina
            Bunge, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Wiedereingliede-
            rung fördern – Gefangene in die Ren-
            ten-, Kranken- und Pflegeversicherung
            einbeziehen
            (Drucksachen 17/13103, 17/13806) . . . . .
            k) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
            Reaktorsicherheit zu der Verordnung der
            Bundesregierung: Verordnung zur Ände-
            rung der Vorschriften über elektroma-
            gnetische Felder und das telekommuni-
            kationsrechtliche Nachweisverfahren
            (Drucksachen 17/13421, 17/13580 Nr. 2.1,
            17/13835) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            l) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie zu der Verordnung der Bundesregie-
            rung: Sechsundneunzigste Verordnung
            zur Änderung der Außenwirtschafts-
            verordnung
            (Drucksachen 17/13422, 17/13580 Nr. 2.2,
            17/13792) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            m)–v)
            Beratung der Beschlussempfehlungen des
            Petitionsausschusses: Sammelübersich-
            ten 598, 599, 600, 601, 602, 603, 604,
            605, 606 und 607 zu Petitionen
            (Drucksachen 17/13738, 17/13739, 17/13740,
            17/13741, 17/13742, 17/13743, 17/13744,
            17/13745, 17/13746, 17/13747) . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 4:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Haus-
            haltsausschusses
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-
            Joachim Hacker, Rainer Arnold, Dr. Hans-
            Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der SPD: Konversion gestal-
            ten – Kommunen stärken
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela
            Wagner, Bettina Herlitzius, Britta
            Haßelmann, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            (D
            Z
            A
            d
            P
            S
            n
            F
            A
            S
            O
            D
            D
            U
            P
            R
            K
            M
            D
            U
            T
            A
            u
            ti
            L
            fö
            (D
            D
            G
            D
            P
            V
            D
            K
            P
            D
            31314 C
            31314 D
            31315 A
            31315 B
            31314 B
            NEN: Konversion – Zwischen Verwer-
            tungsdruck und nachhaltigen Konzep-
            ten
            rucksachen 17/9060, 17/9405, 17/10001)
            usatztagesordnungspunkt 5:
            ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            er SPD: Haltung der Bundesregierung zu
            länen des CSU-Vorsitzenden Horst
            eehofer zur Einführung einer Pkw-Maut
            ur für Ausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            liver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär 
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            atrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
            arl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            aniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 9:
            ntrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
            nd BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Antisemi-
            smus entschlossen bekämpfen, jüdisches
            eben in Deutschland weiterhin nachhaltig
            rdern
            rucksache 17/13885) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär 
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            abriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            etra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) 
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            erstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            atrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . .
            r. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            31316 B
            31316 D
            31317 A
            31318 A
            31319 C
            31320 D
            31321 D
            31323 A
            31325 A
            31326 B
            31327 C
            31328 C
            31330 A
            31331 B
            31332 C
            31333 C
            31333 D
            31335 A
            31336 B
            31337 B
            31338 A
            31339 A
            31340 C
            31341 C
            31343 B
            31344 B
            VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 10:
            Beratung der Antwort der Bundesregierung
            auf die Große Anfrage der Abgeordneten
            Dr. Rolf Mützenich, Dr. Hans-Peter Bartels,
            Rainer Arnold, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Haltung der Bundesre-
            gierung zum Erwerb und Einsatz von
            Kampfdrohnen
            (Drucksachen 17/11102, 17/13655) . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 6:
            Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke,
            Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Missbilligung der Amtsführung von Bun-
            desminister de Maizière
            (Drucksache 17/13899) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister 
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Rainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . .
            Rainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 11:
            – Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Bundesregierung: Fortsetzung der
            deutschen Beteiligung an der interna-
            tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo
            auf der Grundlage der Resolution 1244
            (1999) des Sicherheitsrates der Verein-
            ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
            Militärisch-Technischen Abkommens
            zwischen der internationalen Sicher-
            heitspräsenz (KFOR) und den Regie-
            –
            D
            D
            P
            S
            M
            M
            N
            E
            T
            a
            b
            c
            31344 C
            31345 C
            31346 D
            31346 D
            31347 A
            31348 A
            31350 C
            31352 B
            31354 A
            31354 C
            31354 D
            31355 B
            31357 B
            31358 C
            31361 A
            31361 D
            rungen der Bundesrepublik Jugosla-
            wien (jetzt: Republik Serbien) und der
            Republik Serbien vom 9. Juni 1999
            (Drucksachen 17/13661, 17/13955) . . . . .
            Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 17/13956) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. h. c. Susanne Kastner (SPD) . . . . . . . . . .
            eter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ichael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 12:
            ) Beratung der Antwort der Bundesregie-
            rung auf die Große Anfrage der Abgeord-
            neten Cornelia Möhring, Diana Golze,
            Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion DIE LINKE: Hilfe
            und Unterstützung für alle Opfer von
            häuslicher Gewalt nach dem Gewalt-
            schutzgesetz
            (Drucksachen 17/5069, 17/6685) . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Monika Lazar, Ekin Deligöz, Katja
            Dörner, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Effektive Unterstützung und Schutz bei
            Gewalt gegen Frauen gewährleisten
            (Drucksachen 17/12850, 17/13960) . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
            Petra Crone, Petra Ernstberger, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD: Frauenhäuser ausreichend zur
            Verfügung stellen und deren Finan-
            zierung sichern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Monika Lazar, Ekin Deligöz, Josef
            Philip Winkler, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Grundrechte schützen –
            Frauenhäuser sichern
            31364 B
            31364 C
            31364 D
            31366 B
            31367 C
            31368 D
            31369 D
            31370 C
            31372 A
            31375 C
            31372 B
            31372 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 VII
            (Drucksachen 17/1409, 17/259, 17/2070
            Buchstaben a und c) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . .
            Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . .
            Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 13:
            Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Tourismuspolitischer Bericht der Bundes-
            regierung – 17. Legislaturperiode –
            (Drucksache 17/13674) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär 
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 14:
            a) Antrag der Abgeordneten Ulrich Kelber,
            Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD: Die digitale Welt verbraucher-
            freundlich gestalten
            (Drucksache 17/13886) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des In-
            nenausschusses zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Gerold Reichenbach, Gabriele
            Fograscher, Petra Ernstberger, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD
            sowie der Abgeordneten Dr. Konstantin
            von Notz, Volker Beck (Köln), Ingrid
            Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Unabhängigkeit der Stiftung Daten-
            schutz sicherstellen
            (Drucksachen 17/11825, 17/13938) . . . . .
            Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            D
            D
            M
            U
            T
            a
            b
            in
            Z
            A
            P
            te
            N
            te
            B
            h
            31372 C
            31372 D
            31373 D
            31377 B
            31378 D
            31379 D
            31380 C
            31382 A
            31383 A
            31383 B
            31384 D
            31386 C
            31388 B
            31389 B
            31390 D
            31391 D
            31392 D
            31394 C
            31394 C
            31394 D
            31395 C
            31396 D
            r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 15:
            ) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Fraktionen der CDU/CSU und
            FDP eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zum Vorschlag für eine
            Verordnung des Rates zur Übertra-
            gung besonderer Aufgaben im Zu-
            sammenhang mit der Aufsicht über
            Kreditinstitute auf die Europäische
            Zentralbank
            (Drucksachen 17/13470, 17/13961) . .
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Gesetzes zum Vorschlag
            für eine Verordnung des Rates zur
            Übertragung besonderer Aufgaben
            im Zusammenhang mit der Aufsicht
            über Kreditinstitute auf die Euro-
            päische Zentralbank
            (Drucksachen 17/13829, 17/13901,
            17/13961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
            nanzausschusses zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Peer Steinbrück, Joachim Poß,
            Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion der SPD sowie der
            Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin
            Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Ein neuer An-
            lauf zur Bändigung der Finanzmärkte –
            Für eine starke europäische Banken-
            union zur Beendigung der Staatshaf-
            tung bei Bankenkrisen
            (Drucksachen 17/11878, 17/13961) . . . . .
            Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 7:
            ntrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick,
            riska Hinz (Herborn), Manuel Sarrazin, wei-
            rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            IS 90/DIE GRÜNEN: zu den angekündig-
            n Vorschlägen der EU-Kommission zur
            ankenrestrukturierung und -abwicklung –
            ier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
            31397 D
            31399 A
            31400 A
            31400 D
            31401 B
            31401 D
            31402 D
            31402 D
            31403 A
            VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
            des Grundgesetzes – Bankenunion be-
            schleunigen statt bremsen – Über eine Ab-
            wicklungskompetenz der Europäischen
            Kommission die Haftung der Steuerzahler
            beenden
            (Drucksache 17/13908) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin,
            Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vor-
            schlag für eine Verordnung zur Übertra-
            gung besonderer Aufgaben im Zusammen-
            hang mit der Aufsicht über Kreditinstitute
            auf die Europäische Zentralbank (SSM-
            Verordnung) in der Fassung vom 16. April
            2013 – Ratsdok. 7776/1/13 REV 1 – 
            hier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
            desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
            des Grundgesetzes – Kontrollrechte des
            Europäischen Parlaments bei EZB-Ban-
            kenaufsicht stärken
            (Drucksache 17/13909) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin,
            Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn),
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vor-
            schlag für eine Verordnung zur Übertra-
            gung besonderer Aufgaben im Zusammen-
            hang mit der Aufsicht über Kreditinstitute
            auf die Europäische Zentralbank (SSM-
            Verordnung) in der Fassung vom 16. April
            2013 – Ratskok. 7776/1/13 REV 1 – 
            hier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
            desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
            des Grundgesetzes – SSM-Verordnung zu-
            stimmen, keine innerstaatliche Präjudiz-
            wirkung schaffen
            (Drucksache 17/13910) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eduard Oswald (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Dr. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            G
            M
            L
            F
            R
            N
            E
            T
            B
            s
            J
            –
            –
            (D
            in
            Z
            B
            s
            tr
            c
            L
            ti
            s
            K
            (D
            in
            Z
            B
            s
            tr
            M
            o
            G
            im
            (D
            31403 A
            31403 B
            31403 C
            31403 D
            31405 B
            31406 B
            31407 B
            31408 C
            31409 D
            31411 C
            erhard Drexler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . .
            rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 16:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Familie, Senioren, Frauen und
            ugend
            zu dem Antrag der Abgeordneten Christel
            Humme, Caren Marks, Willi Brase, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD: Gleichstellung – Fortschritt –
            Jetzt – Durch eine konsistente Gleich-
            stellungspolitik
            zu dem Antrag der Abgeordneten Renate
            Künast, Ekin Deligöz, Kerstin Andreae,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gleich-
            stellung von Frauen und Männern im
            Lebensverlauf durchsetzen
            rucksachen 17/12487, 17/12497, 17/13367)
            Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 10:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Kultur und Medien zu dem An-
            ag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aa-
            hen), Siegmund Ehrmann, Angelika Krüger-
            eißner, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            on der SPD: Für die tatsächliche Gleich-
            tellung von Frauen und Männern auch im
            unst-, Kultur- und Medienbereich
            rucksachen 17/13478, 17/13954) . . . . . . . .
            Verbindung mit
            usatztagesordnungspunkt 11:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Kultur und Medien zu dem An-
            ag der Abgeordneten Agnes Krumwiede,
            onika Lazar, Krista Sager, weiterer Abge-
            rdneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            RÜNEN: Grundlagen für Gleichstellung
            Kulturbetrieb schaffen
            rucksachen 17/6130, 17/10880) . . . . . . . . .
            31411 D
            31412 C
            31413 C
            31414 A
            31415 A
            31416 D
            31419 C
            31417 A
            31417 B
            31417 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 IX
            Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
            und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einver-
            nehmensherstellung von Bundestag und
            Bundesregierung zum Antrag der Repu-
            blik Lettland, der dritten Stufe der Euro-
            päischen Wirtschafts- und Währungsunion
            beizutreten und den Euro als Umlaufwäh-
            rung einzuführen – hier: Stellungnahme
            des Deutschen Bundestages nach Artikel 23
            Absatz 3 GG in Verbindung mit § 9 des Ge-
            setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
            desregierung und Deutschem Bundestag in
            Angelegenheiten der Europäischen Union
            (Drucksache 17/13887) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 18:
            a) Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole
            Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, weiteren
            Abgeordneten und der Fraktion DIE
            LINKE eingebrachten Entwurfs eines Ge-
            setzes zur Änderung des Urheber-
            rechtsgesetzes – Digitalisierung vergrif-
            fener und verwaister Werke 
            (Drucksachen 17/4661, 17/13946) . . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers,
            Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Wissen-
            schaftliche Urheberinnen und Urheber
            stärken – Unabdingbares Zweitveröf-
            fentlichungsrecht einführen
            (Drucksachen 17/5479, 17/13946) . . . . . .
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Dr. Petra Sitte, Halina
            Wawzyniak, Agnes Alpers, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Die Chance der Digitalisierung erschlie-
            ßen – Urheberrecht umfassend moder-
            nisieren
            (Drucksachen 17/6341, 17/13942) . . . . . .
            e) Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina
            Wawzyniak, Jan Korte, weiteren Abgeord-
            f)
            g
            D
            T
            Z
            ti
            N
            w
            d
            (D
            R
            A
            D
            H
            W
            T
            T
            a
            31417 D
            31421 A
            31423 A
            31423 D
            31424 D
            31425 D
            31428 A
            31428 B
            31428 C
            31428 C
            neten und der Fraktion DIE LINKE einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Ermöglichung der privaten Weiterver-
            äußerung unkörperlicher Werkexem-
            plare
            (Drucksachen 17/8377, 17/13943) . . . . . .
            Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. Lukrezia
            Jochimsen, Jan Korte, weiteren Abgeord-
            neten und der Fraktion DIE LINKE einge-
            brachten Entwurfs eines Zweiten Geset-
            zes zur Stärkung der vertraglichen
            Stellung von Urhebern und ausübenden
            Künstlern
            (Drucksachen 17/11040, 17/13949) . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Tabea Rößner, Jerzy Montag,
            Agnes Krumwiede, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Verhandlung auf Augenhöhe –
            Das Urhebervertragsrecht reformieren
            (Drucksachen 17/12625, 17/13949) . . . . .
            r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 17:
            weite und dritte Beratung des von den Frak-
            onen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜND-
            IS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent-
            urfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung
            es Europawahlgesetzes
            rucksachen 17/13705, 17/13935) . . . . . . . .
            einhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            xel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . .
            r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 20:
            ) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Brigitte Pothmer,
            Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt,
            weiteren Abgeordneten und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
            gebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Einrichtung eines Sozialen Ar-
            beitsmarktes
            (Drucksachen 17/11076, 17/13321) . .
            – Bericht des Haushaltsausschusses ge-
            mäß § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 17/13344) . . . . . . . . . . . .
            31428 D
            31429 A
            31429 A
            31429 B
            31430 D
            31431 A
            31432 B
            31433 D
            31434 D
            31435 D
            31436 C
            31437 C
            31437 D
            X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Katja Mast, Anette Kramme, Petra
            Ernstberger, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der SPD: Sozialen
            Arbeitsmarkt dauerhaft über Pas-
            siv-Aktiv-Transfer ermöglichen –
            Teilhabe für alle durch sozialver-
            sicherungspflichtige Beschäftigung
            im allgemeinen Arbeitsmarkt
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
            Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordne-
            ter und der Fraktion DIE LINKE: Ein-
            stieg in gute öffentlich geförderte
            Beschäftigung beginnen
            (Drucksachen 17/11199, 17/12377, 17/13321)
            c) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Katrin
            Kunert, Katja Kipping, Sabine
            Zimmermann, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Wirksamkeit
            der Arbeit der Beiräte bei den Jobcen-
            tern erhöhen
            (Drucksachen 17/7844, 17/13807) . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 19:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Einführung einer Partner-
            schaftsgesellschaft mit beschränkter Be-
            rufshaftung und zur Änderung des Berufs-
            rechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte,
            Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
            (Drucksachen 17/10487, 17/13944) . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 21:
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes über die Förderung
            Deutscher Auslandsschulen (Auslands-
            schulgesetz – ASchulG)
            (Drucksachen 17/13058, 17/13618, 17/13957)
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 17/13958) . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 31:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der
            Fraktion der SPD: Eine gesetzliche Ober-
            b
            M
            In
            M
            C
            N
            T
            A
            M
            la
            ti
            J
            B
            s
            sc
            in
            (D
            T
            Z
            ti
            G
            d
            (D
            H
            M
            D
            F
            D
            T
            B
            a
            K
            M
            d
            o
            (P
            31437 D
            31438 A
            31438 C
            31439 A
            31439 A
            grenze für verbrauchergerechte Dispo-
            sitionszinsen
            (Drucksachen 17/10988 (neu), 17/13778)
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Rechtsausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Caren Lay, Dr. Axel Troost,
            Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion DIE LINKE: Be-
            grenzung der Zinssätze für Dispo-
            sitions- und Überziehungskredite
            (Drucksachen 17/10855, 17/13950) . . . . .
            arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            go Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            icole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 22:
            ntrag der Abgeordneten Michael Stübgen,
            ichael Grosse-Brömer, Stefan Müller (Er-
            ngen), weiterer Abgeordneter und der Frak-
            on der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
            oachim Spatz, Gabriele Molitor, Rainer
            rüderle und der Fraktion der FDP: Politi-
            che Mechanismen zum Schutz europäi-
            her Grundwerte etablieren – Rechtsstaats-
            itiative konsequent vorantreiben
            rucksache 17/13888) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 33:
            weite und dritte Beratung des von der Frak-
            on der SPD eingebrachten Entwurfs eines
            esetzes zur Änderung des Gesetzes über
            ie Ruhebezüge des Bundespräsidenten
            rucksachen 17/11593, 17/13939) . . . . . . . .
            elmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            ichael Hartmann (Wackernheim) 
            (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            rank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 24:
            eschlussempfehlung und Bericht des Sport-
            usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
            laus Riegert, Eberhard Gienger, Stephan
            ayer (Altötting), weiterer Abgeordneter und
            er Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
            rdneten Serkan Tören, Joachim Günther
            lauen), Dr. Lutz Knopek, weiterer Abgeord-
            31439 B
            31439 C
            31439 C
            31440 B
            31441 A
            31441 C
            31442 B
            31443 A
            31443 B
            31443 B
            31444 A
            31445 A
            31445 D
            31446 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XI
            neter und der Fraktion der FDP: Integration
            von Menschen mit Migrationshintergrund
            im und durch den Sport nachhaltig stärken
            (Drucksachen 17/13479, 17/13928) . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 27:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
            Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Karin Binder, Johanna Voß,
            Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Die Ursachen
            der Vernichtung und Verschwendung von
            Lebensmitteln wirksam bekämpfen
            (Drucksachen 17/10989, 17/12153) . . . . . . . .
            Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . .
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 26:
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Förderung des elek-
            tronischen Rechtsverkehrs mit den Ge-
            richten
            (Drucksachen 17/12634, 17/13948) . . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des vom Bun-
            desrat eingebrachten Entwurfs eines Ge-
            setzes zur Förderung des elektronischen
            Rechtsverkehrs in der Justiz
            (Drucksachen 17/11691, 17/13948) . . . . .
            Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 29:
            Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Jerzy Montag, Nicole Maisch, Volker Beck
            (Köln), weiteren Abgeordneten und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes über die
            Einführung von Gruppenverfahren
            (Drucksache 17/13756) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . .
            Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            T
            U
            N
            A
            (D
            A
            G
            D
            A
            H
            T
            B
            s
            tr
            K
            g
            C
            te
            (D
            H
            U
            J
            J
            S
            M
            T
            A
            D
            w
            C
            D
            R
            o
            4
            fü
            d
            (D
            A
            N
            R
            D
            D
            D
            31447 D
            31448 A
            31448 B
            31448 D
            31449 D
            31450 D
            31451 C
            31452 C
            31452 C
            31452 D
            31454 B
            31454 C
            31456 A
            31456 C
            31457 C
            31458 C
            agesordnungspunkt 28:
            nterrichtung durch die Bundesregierung:
            ationaler Aktionsplan zur nachhaltigen
            nwendung von Pflanzenschutzmitteln
            rucksache 17/13076) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .
            lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . .
            arald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 40:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Arbeit und Soziales zu dem An-
            ag der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette
            ramme, Hubertus Heil (Peine), weiterer Ab-
            eordneter und der Fraktion der SPD: Neue
            hancen für Menschen mit Migrationshin-
            rgrund am Arbeitsmarkt
            rucksachen 17/9974, 17/13927) . . . . . . . . .
            eike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . .
            evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            emet Kilic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 30:
            ntrag der Abgeordneten Axel Knoerig,
            r. Philipp Murmann, Dr. Heinz Riesenhuber,
            eiterer Abgeordneter und der Fraktion der
            DU/CSU sowie der Abgeordneten
            r. Martin Neumann (Lausitz), Dr. Peter
            öhlinger, Patrick Meinhardt, weiterer Abge-
            rdneter und der Fraktion der FDP: Industrie
            .0 – Forschung, Entwicklung und Bildung
            r die Digitalisierung der Industriepro-
            uktion
            rucksache 17/13889) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            xel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            adine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . .
            ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . .
            r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            r. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            31460 A
            31460 A
            31461 B
            31462 A
            31463 C
            31464 A
            31465 C
            31465 D
            31467 C
            31468 B
            31469 B
            31470 A
            31471 B
            31472 B
            31472 C
            31473 C
            31474 C
            31475 D
            31476 C
            31477 C
            XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            Tagesordnungspunkt 42:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Wirtschaft und Technologie zu
            dem Antrag der Abgeordneten Rolf
            Hempelmann, Dr. Sascha Raabe, Wolfgang
            Tiefensee, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Transparenz in den Zah-
            lungsflüssen im Rohstoffbereich und keine
            Nutzung von Konfliktmineralien
            (Drucksachen 17/11876, 17/12881) . . . . . . . .
            Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Manfred Todtenhausen (FDP) . . . . . . . . . . .
            Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 35:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Arbeit und Soziales
            – zu dem Entschließungsantrag der Abge-
            ordneten Frank Heinrich, Dr. Matthias
            Zimmer, Peter Weiß (Emmendingen), wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der
            CDU/CSU sowie der Abgeordneten
            Dr. Heinrich L. Kolb, Sebastian Blumenthal,
            Heinz Golombeck, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der FDP: zu der Unter-
            richtung durch die Bundesregierung –
            Lebenslagen in Deutschland – Vierter
            Armuts- und Reichtumsbericht
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Hilde
            Mattheis, Gabriele Lösekrug-Möller,
            Anette Kramme, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der SPD: Die notwendi-
            gen politischen Konsequenzen aus der
            Armuts- und Reichtumsberichterstat-
            tung ziehen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Katja
            Kipping, Diana Golze, Matthias W.
            Birkwald, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Verschleierung
            verhindern – Berichterstattung über
            Armut und Reichtum auf eine unab-
            hängige Kommission übertragen
            (Drucksachen 17/13250, 17/12650, 17/13102,
            17/12709, 17/13826) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 13:
            Antrag der Abgeordneten Markus Kurth,
            Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin
            Andreae, weiterer Abgeordneter und der
            F
            m
            v
            d
            (D
            U
            D
            G
            D
            M
            M
            T
            Z
            d
            G
            B
            (D
            U
            S
            S
            J
            In
            T
            Z
            d
            G
            d
            te
            (D
            D
            A
            D
            R
            In
            O
            T
            a
            31478 C
            31478 D
            31479 C
            31480 C
            31481 B
            31482 A
            31483 A
            raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ar-
            uts- und Reichtumsberichterstattung
            erbessern – Lebenslagen umfassend abbil-
            en
            rucksache 17/13911) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
            r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . .
            arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 34:
            weite und dritte Beratung des von der Bun-
            esregierung eingebrachten Entwurfs eines
            esetzes zur Stärkung der Funktionen der
            etreuungsbehörde
            rucksachen 17/13419, 17/13619, 17/13952)
            te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            tephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            örn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 36:
            weite und dritte Beratung des von der Bun-
            esregierung eingebrachten Entwurfs eines
            esetzes zur Änderung des Gesetzes zu
            em OCCAR-Übereinkommen vom 9. Sep-
            mber 1998
            rucksachen 17/13417, 17/13752) . . . . . . . .
            r. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . .
            nita Schäfer (Saalstadt) 
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . .
            ainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 38:
            ) – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Anette Kramme,
            Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-
            Ohm, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion der SPD eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz
            31483 B
            31483 C
            31484 B
            31485 D
            31486 C
            31487 D
            31489 A
            31490 C
            31490 D
            31492 A
            31492 D
            31493 C
            31494 C
            31495 C
            31495 D
            31496 D
            31498 A
            31498 B
            31498 D
            31499 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XIII
            von Hinweisgebern – Whistle-
            blowern (Hinweisgeberschutzgesetz –
            HinwGebSchG)
            (Drucksachen 17/8567, 17/12577) . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von
            den Abgeordneten Ingrid Hönlinger,
            Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin
            von Notz, weiteren Abgeordneten und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Förderung von Trans-
            parenz und zum Diskriminierungs-
            schutz von Hinweisgeberinnen und
            Hinweisgebern (Whistleblower-
            Schutzgesetz)
            (Drucksachen 17/9782, 17/12577) . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Karin
            Binder, Andrej Hunko, Dr. Dietmar
            Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Die Bedeutung
            von Whistleblowing für die Gesellschaft
            anerkennen – Hinweisgeberinnen und
            Hinweisgeber schützen
            (Drucksachen 17/6492, 17/12577) . . . . . .
            Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heinz Golombeck (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 37:
            Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
            und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-
            land bekräftigt EU-Verordnung zum Ein-
            fuhr- und Handelsverbot für Robbenpro-
            dukte
            (Drucksache 17/13890) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . .
            Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 45:
            a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur
            Änderung des Zweiten Buchs Sozialge-
            setzbuch – Weiterfinanzierung von
            b
            c
            H
            P
            G
            A
            P
            D
            U
            T
            Z
            ra
            s
            g
            (D
            N
            C
            O
            R
            P
            T
            a
            31500 B
            31500 C
            31500 D
            31500 D
            31502 B
            31503 A
            31503 D
            31504 C
            31505 C
            31506 C
            31506 C
            31507 C
            31508 C
            31509 A
            31509 C
            Schulsozialarbeit und Mittagessen in
            Horteinrichtungen
            (Drucksache 17/13663) . . . . . . . . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
            und Jugend zu dem Antrag der Abgeord-
            neten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze,
            Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Für ein neues
            Verständnis der Zusammenarbeit von
            Schule und Jugendhilfe – Schulsozialar-
            beit an allen Schulen
            (Drucksachen 17/11870, 17/13180) . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Gabriele
            Hiller-Ohm, Angelika Krüger-Leißner,
            Anette Kramme, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion der SPD: Bildung und
            Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche
            und junge Erwachsene in Deutschland
            sicherstellen – Das Bildungs- und Teil-
            habepaket reformieren
            (Drucksachen 17/13194, 17/13825) . . . . .
            eike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . .
            ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
            lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 39:
            weite und dritte Beratung des vom Bundes-
            t eingebrachten Entwurfs eines Ersten Ge-
            etzes zur Änderung des Finanzausgleichs-
            esetzes
            rucksachen 17/13427, 17/13931) . . . . . . . .
            orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . .
            tto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            oland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 46:
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie zu dem Antrag der Abgeordneten
            Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil
            (Peine), Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Ab-
            31510 B
            31510 C
            31510 C
            31510 D
            31512 A
            31513 A
            31514 C
            31515 B
            31515 D
            31517 A
            31517 D
            31518 A
            31518 C
            31519 A
            31519 C
            31520 A
            XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            geordneter und der Fraktion der SPD:
            Deutschland 2020 – Zukunftsinvestitio-
            nen für eine starke Wirtschaft: Infra-
            struktur modernisieren, Energiewende
            gestalten, Innovationen fördern
            (Drucksachen 17/12682, 17/13200) . . . . .
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Wirtschaft und Technolo-
            gie zu dem Antrag der Abgeordneten
            Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Doris
            Barnett, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Impulse für den
            Standort Deutschland – Für eine mo-
            derne Industriepolitik
            (Drucksachen 17/8572, 17/9132) . . . . . . .
            Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 41:
            – Zweite und dritte Beratung des von den
            Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
            brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Än-
            derung des Bundeszentralregistergeset-
            zes und anderer registerrechtlicher
            Vorschriften zum Zweck der Zulassung
            der elektronischen Antragstellung bei
            Erteilung einer Registerauskunft
            (Drucksachen 17/13222, 17/13953) . . . . .
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zur Änderung des Bun-
            deszentralregistergesetzes und anderer
            registerrechtlicher Vorschriften zum
            Zweck der Zulassung der elektroni-
            schen Antragstellung bei Erteilung ei-
            ner Registerauskunft
            (Drucksachen 17/13616, 17/13953) . . . . .
            Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 43:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Innen-
            ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
            Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke,
            w
            L
            b
            (D
            G
            D
            G
            U
            W
            Z
            B
            a
            B
            d
            2
            d
            h
            (D
            T
            B
            s
            J
            U
            (K
            ti
            J
            (D
            D
            C
            M
            D
            U
            T
            B
            s
            –
            –
            (D
            31520 D
            31520 D
            31521 A
            31526 C
            31527 C
            31528 B
            31530 D
            31531 D
            31532 D
            31533 A
            31533 A
            31534 B
            31535 A
            31535 B
            31536 D
            eiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            INKE: Mehr Mitsprache des Parlaments
            ei Auslandseinsätzen der Bundespolizei
            rucksachen 17/8381, 17/13316) . . . . . . . . .
            ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            r. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . .
            isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            usatztagesordnungspunkt 14:
            eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
            usschusses zu der Unterrichtung durch den
            undesbeauftragten für den Datenschutz und
            ie Informationsfreiheit: Tätigkeitsbericht
            009 und 2010 des Bundesbeauftragten für
            en Datenschutz und die Informationsfrei-
            eit – 23. Tätigkeitsbericht –
            rucksachen 17/5200, 17/13936) . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 44:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Familie, Senioren, Frauen und
            ugend zu dem Antrag der Abgeordneten
            lrich Schneider, Kai Gehring, Volker Beck
            öln), weiterer Abgeordneter und der Frak-
            on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Queere
            ugendliche unterstützen
            rucksachen 17/12562, 17/13932) . . . . . . . .
            r. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            lrich Schneider (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 49:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Wirtschaft und Technologie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Michael
            Gerdes, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Willi
            Brase, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Starke Forschung für
            die Energiewende
            zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia
            Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Energie-
            forschung konsequent am Atomaus-
            stiegsbeschluss des Deutschen Bundes-
            tages ausrichten
            rucksachen 17/11201, 17/11688, 17/12450)
            31537 C
            31537 D
            31538 C
            31539 A
            31539 C
            31540 C
            31541 A
            31541 C
            31541 C
            31542 C
            31544 A
            31544 D
            31545 B
            31546 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XV
            Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 50:
            a) Zweite und dritte Beratung des von den
            Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele
            Fograscher, Petra Ernstberger, weiteren
            Abgeordneten und der Fraktion der SPD
            eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
            zur Schaffung einer aufenthaltsrecht-
            lichen Bleiberechtsregelung
            (Drucksachen 17/7933, 17/13565) . . . . . .
            b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge-
            brachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur
            Änderung des Aufenthaltsgesetzes
            (Drucksache 17/13424) . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . .
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 47:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke,
            Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Uranmunition ächten
            (Drucksachen 17/11898, 17/13559) . . . . . . . .
            Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 48:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
            Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abge-
            ordneten Harald Ebner, Cornelia Behm,
            Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der
            F
            s
            P
            N
            (D
            D
            G
            D
            A
            H
            T
            a
            31546 C
            31547 B
            31548 A
            31549 A
            31549 B
            31550 B
            31551 B
            31551 C
            31551 C
            31552 C
            31553 B
            31554 B
            31555 B
            31556 B
            31556 B
            31557 C
            31557 D
            31559 B
            31559 D
            31560 C
            raktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vor-
            orgeprinzip anwenden – Zulassung des
            estizidwirkstoffs Glyphosat aussetzen und
            eubewertung vornehmen
            rucksachen 17/7982, 17/8822) . . . . . . . . . .
            r. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . .
            lexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . .
            arald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 53:
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Bildung, Forschung und
            Technikfolgenabschätzung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
            Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
            Bartels, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Studienfinanzie-
            rung sozial gerecht gestalten – Stu-
            diengebühren abschaffen und
            BAföG stärken
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Marianne Schieder (Schwandorf),
            Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
            Dieter Rossmann, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion der SPD: Ein-
            führung eines generellen Schüler-
            BAföG – Ein Instrument für mehr
            Chancengleichheit im deutschen
            Schulsystem
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Nicole Gohlke, Agnes Alpers,
            Matthias W. Birkwald, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Studiengebühren jetzt bundesweit
            abschaffen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes
            Alpers, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: 40-jähriges
            BAföG-Jubiläum für soziale Weiter-
            entwicklung nutzen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
            Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Studienfinanzierung stärken – Das
            BAföG zum Zwei-Säulen-Modell
            ausbauen
            (Drucksachen 17/11823, 17/9576, 17/11824,
            17/6372, 17/7026, 17/13866) . . . . . . . . . .
            31561 A
            31561 B
            31562 B
            31562 D
            31564 B
            31564 D
            31566 A
            XVI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Bildung, Forschung und
            Technikfolgenabschätzung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst
            Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
            Bartels, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der SPD: Hochschulpakt
            aufstocken – Finanzierung von
            wachsenden Studienkapazitäten an
            den Hochschulen langfristig sicher-
            stellen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Nicole Gohlke, Jan Korte, Agnes
            Alpers, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Hochschulzu-
            gang bundesgesetzlich regeln –
            Recht auf freien Zugang zum Mas-
            ter sichern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
            Gehring, Krista Sager, Ekin Deligöz,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Hochschulen auf das Studierenden-
            hochplateau vorbereiten – Allen Stu-
            dienberechtigten die Chance auf ei-
            nen Studienplatz geben
            (Drucksachen 17/12690, 17/10861, 17/9173,
            17/13867) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . .
            Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 54:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Bildung, Forschung und
            Technikfolgenabschätzung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter
            Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der SPD: Alphabetisierung und
            Grundbildung in Deutschland för-
            dern – Für eine nationale Alphabeti-
            sierungsdekade
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers,
            Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion DIE LINKE: Nie-
            manden abschreiben – Analphabe-
            b
            M
            O
            D
            P
            D
            K
            T
            B
            s
            –
            –
            (D
            T
            D
            R
            K
            J
            H
            31566 C
            31566 D
            31568 D
            31569 D
            31570 C
            31572 B
            31573 A
            tismus wirksam entgegentreten,
            Grundbildung für alle sichern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai
            Gehring, Ekin Deligöz, Krista Sager,
            weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Bildungsarmut durch Alphabetisie-
            rung und Grundbildung entgegen-
            wirken
            (Drucksachen 17/9564, 17/8766, 17/8765,
            17/13869) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Bildung, Forschung und
            Technikfolgenabschätzung zu dem An-
            trag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek,
            Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-
            Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion der SPD: Zugänge schaffen
            und Teilhabe erleichtern – Die Einfache
            Sprache in Deutschland fördern
            (Drucksachen 17/12724, 17/13868) . . . . .
            arcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) .
            liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . .
            atrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
            ai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 51:
            eschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            chusses für Wirtschaft und Technologie
            zu dem Antrag der Abgeordneten Jens
            Petermann, Ralph Lenkert, Dr. Dietmar
            Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Zukunft der So-
            larindustrie sichern
            zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-
            Josef Fell, Bärbel Höhn, Dr. Tobias
            Lindner, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Energiewende sichern – Solarwirtschaft
            stärken
            rucksachen 17/13242, 17/9742, 17/13794)
            homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            31574 D
            31575 A
            31575 B
            31576 C
            31577 B
            31578 C
            31580 B
            31581 B
            31582 C
            31582 C
            31583 D
            31585 C
            31586 C
            31586 D
            31588 A
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XVII
            Tagesordnungspunkt 56:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab-
            geordneten Viola von Cramon-Taubadel,
            Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Josef Fell, weite-
            rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Zusammenarbeit
            mit China intensivieren – China-Kompe-
            tenzen in Deutschland ausbauen
            (Drucksachen 17/11202, 17/13560) . . . . . . . .
            Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 57:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Menschenrechte und Humanitäre
            Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten
            Angelika Graf (Rosenheim), Wolfgang
            Gunkel, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion der SPD: Reli-
            gionsfreiheit im Iran stärken und Men-
            schenrechte der Baha’i wahren
            (Drucksachen 17/13474, 17/13849) . . . . . . . .
            Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 58:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Innen-
            ausschusses
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela
            Kolbe (Leipzig), Ulla Burchardt, Rüdiger
            Veit, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion der SPD: Arbeitsbedingungen von
            Lehrkräften in Integrationskursen ver-
            bessern
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Memet
            Kilic, Josef Philip Winkler, Katja Dörner,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehr-
            kräfte von Integrationskursen stärken
            und den Kurszugang erweitern
            (Drucksachen 17/10647, 17/11577, 17/13566)
            M
            D
            S
            S
            M
            T
            a
            b
            M
            P
            P
            G
            D
            M
            D
            T
            B
            a
            E
            G
            F
            b
            te
            s
            (D
            G
            W
            G
            U
            O
            31589 A
            31589 B
            31590 A
            31591 A
            31592 B
            31593 A
            31594 A
            31595 B
            31595 C
            31596 D
            31597 D
            31598 D
            31600 A
            31600 D
            ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . .
            erkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            emet Kilic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 55:
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Matthias
            W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE: Rentenversicherung stär-
            ken und solidarisch ausbauen – Solida-
            rische Mindestrente einführen
            (Drucksachen 17/8481, 17/13320) . . . . . .
            ) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Arbeit und Soziales zu
            dem Antrag der Abgeordneten Matthias
            W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina
            Bunge, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Riester-Förderung
            in die gesetzliche Rente überführen
            (Drucksachen 17/12436, 17/13317) . . . . .
            ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            etra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
            r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . .
            atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . .
            r. Wolfgang Strengmann-Kuhn 
            (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . .
            agesordnungspunkt 59:
            eschlussempfehlung und Bericht des Innen-
            usschusses zu dem Antrag der Abgeordneten
            delgard Bulmahn, Klaus Brandner, Dr. h.c.
            ernot Erler, weiterer Abgeordneter und der
            raktion der SPD: Deutsches Engagement
            eim Einsatz von Polizistinnen und Polizis-
            n in internationalen Friedensmissionen
            tärken und ausbauen
            rucksachen 17/8603, 17/13940) . . . . . . . . .
            ünter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            olfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            31601 A
            31602 A
            31603 B
            31603 D
            31605 B
            31606 C
            31606 C
            31606 D
            31607 C
            31609 A
            31609 D
            31610 D
            31612 A
            31613 B
            31614 B
            31614 C
            31615 B
            31616 B
            31617 C
            31618 C
            XVIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            Tagesordnungspunkt 60:
            Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka,
            Christine Lambrecht, Petra Ernstberger, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Videoübertragung von Gerichtsverhand-
            lungen ermöglichen
            (Drucksache 17/13891) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 61:
            Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann,
            Lars Klingbeil, Wolfgang Tiefensee, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
            Netzneutralität und Diskriminierungsfrei-
            heit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten
            bei Breitbandverträgen sichern und
            schnelles Internet für alle verwirklichen
            (Drucksache 17/13892) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung
            über die Beschlussempfehlung zu dem An-
            trag: Fortsetzung der deutschen Beteiligung
            an der internationalen Sicherheitspräsenz in
            Kosovo auf der Grundlage der Resolution
            1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein-
            ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Mili-
            tärisch-Technischen Abkommens zwischen
            der internationalen Sicherheitspräsenz
            (KFOR) und den Regierungen der Bundesre-
            publik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien)
            u
            (T
            A
            E
            K
            D
            R
            (S
            S
            s
            z
            z
            s
            s
            g
            A
            E
            A
            z
            R
            im
            K
            b
            V
            S
            B
            K
            A
            E
            L
            (E
            s
            z
            z
            s
            s
            g
            A
            E
            H
            G
            w
            d
            p
            A
            E
            n
            s
            31619 B
            31619 C
            31620 C
            31620 D
            31621 B
            31622 B
            31623 D
            31624 A
            31624 D
            31627 A
            31629 C
            31631 A
            31632 A
            31633 D
            31635 A
            nd der Republik Serbien vom 9. Juni 1999
            agesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 3
            rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            laus Brandner, Ulla Burchardt, Dr. Peter
            anckert, Mechthild Rawert, Marlene
            upprecht (Tuchenbach), Swen Schulz
            pandau), Ewald Schurer und Rolf
            chwanitz (alle SPD) zur namentlichen Ab-
            timmung über den Entwurf eines Gesetzes
            um Vorschlag für eine Verordnung des Rates
            ur Übertragung besonderer Aufgaben im Zu-
            ammenhang mit der Aufsicht über Kreditin-
            titute auf die Europäische Zentralbank (Ta-
            esordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 4
            rklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
            bstimmung über den Entwurf eines Geset-
            es zum Vorschlag für eine Verordnung des
            ates zur Übertragung besonderer Aufgaben
            Zusammenhang mit der Aufsicht über
            reditinstitute auf die Europäische Zentral-
            ank (Tagesordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . .
            eronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            ylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            nlage 5
            rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            othar Binding (Heidelberg) und Petra Hinz
            ssen) (beide SPD) zur namentlichen Ab-
            timmung über den Entwurf eines Gesetzes
            um Vorschlag für eine Verordnung des Rates
            ur Übertragung besonderer Aufgaben im Zu-
            ammenhang mit der Aufsicht über Kreditin-
            titute auf die Europäische Zentralbank (Ta-
            esordnungspunkt 15 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 6
            rklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE
            RÜNEN) zur Abstimmung über den Ent-
            urf eines Fünften Gesetzes zur Änderung
            es Europawahlgesetzes (Tagesordnungs-
            unkt 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 7
            rklärung nach § 31 Abs. 2 GO des Abgeord-
            eten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) zur Ab-
            timmung über den Entwurf eines Gesetzes
            31635 C
            31636 B
            31637 C
            31637 C
            31638 A
            31639 A
            31640 B
            31640 A
            31642 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 XIX
            zur Förderung des elektronischen Rechtsver-
            kehrs mit den Gerichten (Tagesordnungs-
            punkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
            – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
            Urheberrechtsgesetzes – Digitalisierung
            vergriffener und verwaister Werke
            – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
            Antrag: Wissenschaftliche Urheberinnen
            und Urheber stärken – Unabdingbares
            Zweitveröffentlichungsrecht einführen
            – Beschlussempfehlung und Bericht: Die
            Chance der Digitalisierung erschließen –
            Urheberrecht umfassend modernisieren
            – Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung
            der Haftung und der Abmahnkosten bei
            Urheberrechtsverletzungen
            – Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung
            des Missbrauchs des Abmahnwesens
            – Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
            der privaten Weiterveräußerung unkörper-
            licher Werkexemplare
            – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stär-
            kung der vertraglichen Stellung von Urhe-
            bern und ausübenden Künstlern
            – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
            Antrag: Verhandlung auf Augenhöhe –
            Das Urhebervertragsrecht reformieren
            (Tagesordnungspunkte 18 a bis 18 g)
            Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 9
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung
            einer Partnerschaftsgesellschaft mit be-
            schränkter Berufshaftung und zur Änderung
            des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentan-
            wälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
            (Tagesordnungspunkt 19)
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
            Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            J
            In
            A
            Z
            –
            –
            –
            (T
            D
            P
            K
            P
            S
            B
            A
            Z
            d
            ru
            s
            p
            D
            J
            A
            H
            D
            C
            A
            Z
            d
            S
            31642 C
            31642 D
            31644 A
            31644 C
            31645 B
            31646 D
            31648 A
            31649 A
            31649 D
            31651 B
            ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 10
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
            Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung
            eines Sozialen Arbeitsmarktes
            Beschlussempfehlung und Bericht zu den
            Anträgen:
            – Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über
            Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen –
            Teilhabe für alle durch sozialversiche-
            rungspflichtige Beschäftigung im all-
            gemeinen Arbeitsmarkt
            – Einstieg in gute öffentlich geförderte
            Beschäftigung beginnen
            Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
            Antrag: Wirksamkeit der Arbeit der Bei-
            räte bei den Jobcentern erhöhen
            agesordnungspunkte 20 a bis 20 c)
            r. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . .
            aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . .
            rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 11
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Entwurfs eines Gesetzes über die Förde-
            ng Deutscher Auslandsschulen (Auslands-
            chulgesetz – ASchulG) (Tagesordnungs-
            unkt 21)
            r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            ürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            ngelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . .
            arald Leibrecht (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . .
            laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 12
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            es Antrags: Politische Mechanismen zum
            chutz europäischer Grundwerte etablieren –
            31652 A
            31652 D
            31653 D
            31654 C
            31656 A
            31657 A
            31657 D
            31658 D
            31659 D
            31660 D
            31662 B
            31663 D
            31664 C
            31665 A
            XX Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
            Rechtsstaatsinitiative konsequent vorantrei-
            ben (Tagesordnungspunkt 22)
            Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            der Beschlussempfehlung und des Berichts zu
            dem Antrag: Integration von Menschen mit
            Migrationshintergrund im und durch den
            Sport nachhaltig stärken (Tagesordnungs-
            Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 15
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Antrags: Einvernehmensherstellung von
            Bundestag und Bundesregierung zum Antrag
            der Republik Lettland, der dritten Stufe der
            Europäischen Wirtschafts- und Währungs-
            union beizutreten und den Euro als Umlauf-
            währung einzuführen (Zusatztagesordnungs-
            punkt 12)
            Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . .
            Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            31665 D
            31667 A
            31668 A
            31668 D
            31669 C
            31678 C
            31679 C
            31680 B
            31681 B
            31681 B
            punkt 24)
            Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . .
            Dr. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 14
            zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurf eines Gesetz zur Förderung des
            elektronischen Rechtsverkehrs mit den Ge-
            richten (Tagesordnungspunkt 26)
            Elisabeth Winkelmeier-Becker 
            (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            A
            M
            A
            Z
            d
            d
            2
            s
            –
            n
            S
            G
            G
            J
            D
            31670 C
            31671 C
            31672 D
            31674 A
            31674 C
            31675 C
            31676 B
            31677 C
            lexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
            anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            nlage 16
            u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            er Beschlussempfehlung und des Berichts zu
            er Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2009 und
            010 des Bundesbeauftragten für den Daten-
            chutz und die Informationsfreiheit
            23. Tätigkeitsbericht – (Zusatztagesord-
            ungspunkt 14)
            tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
            erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            isela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            an Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
            r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            31682 B
            31683 B
            31684 A
            31685 D
            31687 A
            31688 C
            31689 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31259
            (A) )
            )(B)
            246. Sitz
            Berlin, Donnerstag, d
            Beginn: 9.0
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31635
        (A) )
        )(B)
        Anlagen
        Loslösung unterstützt und staatlich anerkannt haben.Michael
        waren.
        Trotz Anwesenheit der KFOR-Mission ist das Ko-
        sovo von Serbien abgetrennt worden und ein eigener
        Staat. Deutschland war eines der ersten Länder, die diese
        Rößner, Tabea BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        13.06.2013
        Roth (Heringen), SPD 13.06.2013
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        A
        K
        a
        s
        e
        g
        K
        im
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        van Aken, Jan DIE LINKE 13.06.2013
        Bockhahn, Steffen DIE LINKE 13.06.2013
        Brackmann, Norbert CDU/CSU 13.06.2013
        Buchholz, Christine DIE LINKE 13.06.2013
        Ebner, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        13.06.2013
        Ernst, Klaus DIE LINKE 13.06.2013
        Golze, Diana DIE LINKE 13.06.2013
        Gunkel, Wolfgang SPD 13.06.2013
        Hintze, Peter CDU/CSU 13.06.2013
        Hofmann (Volkach),
        Frank
        SPD 13.06.2013
        Kipping, Katja DIE LINKE 13.06.2013
        Kopp, Gudrun FDP 13.06.2013
        Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 13.06.2013
        Kunert, Katrin DIE LINKE 13.06.2013
        Lay, Caren Nicole DIE LINKE 13.06.2013
        Lenkert, Ralph DIE LINKE 13.06.2013
        von der Marwitz, Hans-
        Georg
        CDU/CSU 13.06.2013
        Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 13.06.2013
        Möller, Kornelia DIE LINKE 13.06.2013
        Nietan, Dietmar SPD 13.06.2013
        Nord, Thomas DIE LINKE 13.06.2013
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 13.06.2013
        Rachel, Thomas CDU/CSU 13.06.2013
        S
        S
        S
        S
        D
        W
        Z
        
        A
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
        chen Abstimmung über die Beschlussempfeh-
        lung zu dem Antrag: Fortsetzung der deutschen
        Beteiligung an der internationalen Sicherheits-
        präsenz in Kosovo auf der Grundlage der Reso-
        lution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Ver-
        einten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
        Militärisch-Technischen Abkommens zwischen
        der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR)
        und den Regierungen der Bundesrepublik
        Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
        Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Tagesord-
        nungspunkt 11)
        Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des
        FOR-Einsatzes der Bundeswehr im Kosovo lehne ich
        b und stimme mit Enthaltung.
        Die KFOR-Mission der Vereinten Nationen im Ko-
        ovo hat in den circa 13 Jahren wichtige Aufträge nicht
        rfüllen können oder wollen. Sie hat die territoriale Inte-
        rität Serbiens und die multiethnische Gesellschaft im
        osovo nicht gesichert. Beides waren Aufgaben, die ihr
        zugrunde liegenden UN-Mandat zugewiesen worden
        chlecht, Michael DIE LINKE 13.06.2013
        chmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 13.06.2013
        chwabe, Frank SPD 13.06.2013
        kudelny, Judith FDP 13.06.2013
        r. Troost, Axel DIE LINKE 13.06.2013
        olff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 13.06.2013
        iegler, Dagmar SPD 13.06.2013
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        31636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Nach der Stationierung der KFOR-Mission wurden in
        deren Anwesenheit im Kosovo Minderheiten diskrimi-
        niert und insbesondere weit über hunderttausend Roma
        dort verfolgt und aus dem Land vertrieben. Häuser und
        Gehöfte wurden in Brand gesetzt, Menschen verletzt, ge-
        jagt und außer Landes getrieben. Noch heute – mehr als
        ein Dutzend Jahre später – ist die Situation von Roma im
        Kosovo so schlecht und desolat, dass Flüchtlinge nicht
        in ihre Heimat zurückkehren und dort friedlich leben
        können.
        Ich verkenne nicht, dass die militärische KFOR-
        Mission nicht mit der NATO-Armee identisch ist, die
        1999 gegen Serbien einen völkerrechtswidrigen Luft-
        krieg geführt hat. Die KFOR-Soldaten sind eine interna-
        tionale Truppe, die nach dem Waffenstillstand 1999 mit
        einem UN-Mandat und mit Zustimmung der damaligen
        serbischen Regierung unter Milosevic unter Beteiligung
        auch von russischen Soldaten im Kosovo stationiert
        wurde, um den Waffenstillstand und den Frieden zu
        sichern.
        Aber sie haben ihre Mission nur teilweise erfüllt. Die
        Garantien für den serbischen Staat und die gesamte
        Bevölkerung des Kosovo einschließlich aller Minderhei-
        ten, die Voraussetzung für die Zustimmung Serbiens und
        Russlands zur Stationierung der internationalen KFOR-
        Truppen auf damals serbischem Gebiet waren, haben sie
        nicht eingehalten.
        Inzwischen ist die staatliche Entwicklung der Region
        weitergegangen. Serbien und das Kosovo streben die
        Aufnahme in die EU an. Diese Bemühungen halte ich
        für richtig. Sie können zu einer vernünftigen Lösung der
        ethnischen Konflikte, zur Beendigung der Diskriminie-
        rung von Minderheiten, gerade auch der Roma, und
        Wahrung der Sicherheit für die gesamte Bevölkerung im
        Kosovo beitragen. Bis dahin können noch notwendige
        Aufgaben zur Erhaltung der Sicherheit im Land durch
        internationale Polizeikräfte wie EULEX wahrgenommen
        werden.
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Klaus Brandner, Ulla
        Burchardt, Dr. Peter Danckert, Mechthild
        Rawert, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
        Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer und
        Rolf Schwanitz (alle SPD) zur namentlichen
        Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes
        zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates
        zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zu-
        sammenhang mit der Aufsicht über Kreditinsti-
        tute auf die Europäische Zentralbank (Tages-
        ordnungspunkt 15 a)
        Die Schaffung einer europäischen Bankenunion – be-
        stehend aus einer europäischen Bankenaufsicht, einem
        einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungs-
        mechanismus und einem durch die Banken finanzierten
        Restrukturierungsfonds – wird seit langem von der SPD
        g
        u
        S
        fu
        L
        O
        d
        E
        d
        ü
        m
        B
        d
        v
        u
        h
        D
        n
        s
        h
        G
        d
        fü
        b
        m
        d
        w
        s
        a
        tu
        e
        lu
        R
        g
        s
        tu
        d
        fo
        E
        li
        d
        s
        d
        d
        d
        s
        g
        n
        „
        B
        w
        d
        s
        re
        Z
        tr
        L
        E
        u
        (C
        (D
        efordert und ist ein wichtiges Regulativ gegen bislang
        nkontrollierbare Finanzkrisen in Europa. Ein erster
        chritt für eine solche Bankenunion könnte die Schaf-
        ng einer europäischen Bankenaufsicht und als schnelle
        ösung dafür, mangels anderer bereits bestehender
        rganisationen, auch die zeitlich befristete Zuordnung
        er Aufsichtsfunktion zur Europäischen Zentralbank,
        ZB, sein. Eine solche Bankenunion könnte insbeson-
        ere auch das Erpressungspotenzial der Banken gegen-
        ber den Staaten verringern – „Too big to fail“-Proble-
        atik – und einen Rückzug aus der Staatshaftung für
        anken bewirken. Diese Grundprämissen sehen wir we-
        er mit dem Handeln der Bundesregierung noch mit der
        orgelegten Verordnung verwirklicht oder erstrebt. In
        nseren Augen besteht vielmehr dringender Nachver-
        andlungsbedarf im Europäischen Rat, weshalb der
        eutsche Bundestag heute die Bundesregierung mit ei-
        em entsprechenden Verhandlungsauftrag verpflichten
        ollte. Beim vorgelegten Gesetzentwurf haben wir des-
        alb mit Nein votiert. Im Detail gab es dafür folgende
        ründe:
        Erstens: Die europäische Bankenunion soll nach For-
        erungen der SPD einen Rückzug aus der Staatshaftung
        r Banken eröffnen. Die bisherige, nicht länger akzepta-
        le Praxis, nach der die Steuerzahler für die Sanierung
        aroder Banken haften, die Gewinne also privatisiert,
        ie Risiken jedoch im Krisenfalle regelmäßig sozialisiert
        erden, soll so beendet werden. Die Sanierungskosten
        ollen nach den Vorschlägen der SPD künftig stattdessen
        us einem durch die Banken selbst finanzierten Restruk-
        rierungsfonds beglichen werden. Weder ein solcher
        uropaeinheitlicher Restrukturierungs- und Abwick-
        ngsmechanismus noch ein solcher bankenfinanzierter
        estrukturierungsfonds sind jedoch Ziele der Bundesre-
        ierung. Im Gegenteil: Sie lehnt einen auf der europäi-
        chen Ebene organisierten bankenfinanzierten Restruk-
        rierungsfonds ausdrücklich ab. Zu einem Rückzug aus
        er Staatshaftung für diese Banken, wie von der SPD ge-
        rdert, soll es deshalb gar nicht kommen.
        Zweitens: Die heute zur Beschlussfassung vorgelegte
        rmächtigung der Bundesregierung verschärft in Wirk-
        chkeit die bisherige Staatshaftung für sanierungsbe-
        ürftige Banken. Bei den Verhandlungen des Europäi-
        chen Rates besteht zwischen dem Projekt Bankenunion,
        essen erster Schritt heute beschlossen werden soll, und
        er Eröffnung der direkten Bankenrekapitalisierung
        urch den ESM ein seit längerem von den südeuropäi-
        chen EU-Ländern gefordertes und durch die Bundesre-
        ierung bereits akzeptiertes Junktim. Die mit der Verord-
        ung vorgelegte Bankenaufsicht ist deshalb faktisch der
        politische Türöffner“ für die Direktfinanzierung der
        anken durch den ESM. Durch diese Direktfinanzierung
        ird nach unserer Meinung die Staatshaftung und damit
        ie Haftung der Steuerzahler künftig nicht erschwert,
        ondern erleichtert und beschleunigt. Denn eine Direkt-
        kapitalisierung der Banken durch den ESM erfordert in
        ukunft regelmäßig weder ein Vollprogramm eines an-
        agstellenden Landes, noch muss ein hilfebedürftiges
        and überhaupt gegenüber dem ESM als Schuldner in
        rscheinung treten. Die Haftungskette verläuft künftig
        nmittelbar von der Bank über den ESM zu dessen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31637
        (A) )
        )(B)
        Mitgliedsländern. Auch wenn eine solche Direktrekapi-
        talisierung der Banken im deutschen ESM-Finanzie-
        rungsgesetz bisher ausdrücklich nicht vorgesehen ist, so
        könnte dies durch eine einfachgesetzliche Änderung
        auch kurzfristig möglich gemacht werden. Dies wollen
        wir ausdrücklich nicht. Die infolge der Verordnung
        zweifelsfrei zu erwartende Direktrekapitalisierungsmög-
        lichkeit der Banken durch den ESM beeinträchtigt da-
        rüber hinaus auch die Wirksamkeit dieses dauerhaften
        Rettungsschirmes. Er ist für eine Rekapitalisierung grö-
        ßerer Banken weder konzipiert noch vom Volumen her
        dafür ausgestattet, weshalb seine Glaubwürdigkeit am
        Finanzmarkt weiter sinken wird.
        Drittens: Die mit der Verordnung angestrebte Ban-
        kenaufsicht bei der EZB ist mit schweren Konstruktions-
        fehlern verbunden. Es gibt durch die Letztentschei-
        dungskompetenz des EZB-Rates keine klare Trennung
        zwischen der Geld- (und Rettungs-)Politik einerseits und
        der Bankenaufsicht der EZB andererseits. Die Gefahr
        von Interessenskonflikten der EZB als Kontrolleur und
        zumindest indirekter Geschäftspartner von Banken ist in
        diesem Aufsichtsmodell nicht ausgeräumt. Darüber hi-
        naus sind die Rechenschaftspflicht dieser europäischen
        Aufsichtsbehörde und die parlamentarischen Kontroll-
        rechte unzureichend, weil das Unabhängigkeitsregime
        der EZB aus ihrer geldpolitischen Funktion sachfremd
        auch auf die Funktion der EZB als Aufsichtsbehörde
        übertragen werden wird. Obwohl die Bankenaufsicht für
        die größeren Banken mit der Verordnung von der natio-
        nalen auf die europäische Ebene geht, findet die bisher
        gegebene nationale Fach- und Rechtsaufsicht – der Bun-
        desregierung gegenüber der BaFin – keine europäische
        Entsprechung. Die nationalen Parlamente verlieren da-
        durch auch ihre indirekten Kontrollmöglichkeiten, was
        auch Fragen bezüglich des Demokratieprinzips aufwirft.
        Schlussendlich ist die Beauftragung der EZB mit der
        Funktion der Bankenaufsicht auch keine befristete Ein-
        stiegs- oder Übergangslösung. Die Regelung ist tatsäch-
        lich unbefristet. Die Bundesregierung präferierte diese
        Konstruktion unter anderem auch deshalb, weil sie so
        den politisch mühsamen Weg einer Änderung europäi-
        scher Verträge umgehen kann. Es geht in Wahrheit also
        nicht um ein Provisorium, sondern um eine dauerhafte
        Konstruktion mit Mängeln.
        Viertens: Die von der Bundesregierung seit mittler-
        weile einem Jahr im Europäischen Rat geführten Ver-
        handlungen und Zusagen stehen in einem zentralen
        Punkt im Widerspruch zur Meinungsbildung im Deut-
        schen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat sich im
        Juni 2012 erkennbar gegen eine direkte Bankenreka-
        pitalisierung durch den ESM ausgesprochen. Da die
        Bundesregierung bereits damals dem Europäischen Rat
        entsprechende Zusagen machte, nahm das Parlament un-
        mittelbar danach eine unmissverständliche Regelung di-
        rekt in das ESM-Finanzierungsgesetz auf. In der Be-
        gründung zu dieser Regelung heißt es: „Gleichermaßen
        muss sichergestellt sein, dass der entsprechende ESM-
        Mitgliedstaat auch für die Rückzahlung der Finanzhilfe
        durch eine Staatsgarantie gegenüber dem ESM haftet.
        Damit ist gewährleistet, dass der ESM keine direkten
        Bankenrisiken übernimmt“ (beschlossener Änderungs-
        a
        s
        E
        D
        z
        m
        ta
        im
        w
        M
        s
        ti
        A
        d
        p
        e
        A
        d
        o
        S
        k
        v
        e
        re
        ro
        e
        E
        A
        m
        d
        S
        d
        re
        n
        D
        7
        g
        E
        d
        te
        n
        d
        te
        s
        d
        (C
        (D
        ntrag der CDU/CSU, SPD und FDP im Haushaltsaus-
        chuss am 27. Juni 2012, Ausschussdrucksache 4549).
        s ist ein wohl einzigartiger Vorgang in der deutschen
        emokratiegeschichte, dass eine Bundesregierung über
        wölf Monate hinweg Verhandlungen führt und Zusagen
        acht, die einem klaren Votum des Deutschen Bundes-
        ges widersprechen. Der seitens der Bundesregierung
        Rat formulierte Parlamentsvorbehalt ändert daran
        enig. Für dieses Verhalten müssten Bundeskanzlerin
        erkel und Bundesfinanzminister Schäuble gerügt, die-
        es Handeln dürfte nicht im Nachhinein durch die Koali-
        on von CDU/CSU und FDP legitimiert werden.
        nlage 4
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Ver-
        ordnung des Rates zur Übertragung besonderer
        Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht
        über Kreditinstitute auf die Europäische Zent-
        ralbank (Tagesordnungspunkt 15 a)
        Monika Bellmann (CDU/CSU): Mit dem vorliegen-
        en Gesetzentwurf soll der deutsche Vertreter im Euro-
        äischen Rat ermächtigt werden, dem „Vorschlag für
        ine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer
        ufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kre-
        itinstitute auf die Europäische Zentralbank“, SSM-Ver-
        rdnung, zuzustimmen. Mittels dieser sogenannten
        SM-Verordnung sollen Aufgaben im Bereich der Ban-
        enaufsicht, die bisher auf nationaler Ebene erfolgten,
        on der EZB wahrgenommen werden.
        Ich werde mich bei der Abstimmung zur einheitlichen
        uropäischen Bankenaufsicht enthalten, weil sie der di-
        kten Rekapitalisierung bankrotter Banken aus dem Eu-
        päischen Schuldenmechanismus ESM dient und damit
        in weiterer Schritt zur Schuldenvergemeinschaftung in
        uropa gegangen wird. Außerdem folgt die überstürzte
        ufstellung einer europäischen Bankenaufsicht nicht
        ehr dem Grundsatz Qualität vor Schnelligkeit, sondern
        em Diktat der Märkte, immer neues Geld an insolvente
        taaten und Banken zu geben.
        Obwohl vonseiten der Regierung betont wird, für eine
        irekte Bankenrekapitalisierung bestünden noch diverse
        chtliche Hürden, wird unter Hochdruck an den Richtli-
        ien zur direkten Bankenrekapitalisierung gearbeitet.
        emzufolge sollen angeschlagenen Banken bis zu
        0 Milliarden Euro direkt aus dem ESM zur Verfügung
        estellt werden, die als Obergrenze nach der geübten
        uro-Rettungspolitik nicht in Stein gemeißelt sind. In
        en Dokumenten sind bereits jetzt Hebelmodelle enthal-
        n, die diese Summe um ein Vielfaches erhöhen kön-
        en. Eine Erhöhung wird vielleicht schon bald nötig,
        enn die Schulden der Banken aus den sechs am heftigs-
        n von der Euro-Krise betroffenen Staaten summieren
        ich auf 9 400 Milliarden Euro. Demgegenüber umfasst
        er ESM lediglich 700 Milliarden Euro.
        31638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Indem die EZB die oberste Bankenaufsichtsbehörde
        innerhalb der Europäischen Union wird, ist sie gleichzei-
        tig Aufseher und Richter über die europäischen Banken
        und damit automatisch auch Richter über sich selbst.
        Das ist und bleibt ein Zielkonflikt, der auch durch den
        intensiven Einsatz der Bundesregierung für eine strikte
        Trennung nicht entschärft werden konnte.
        Die EZB hat bereits etwa 900 Milliarden Euro Son-
        derkredite zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten
        an die Banken der sechs Krisenländer vergeben. Würde
        sie eine dieser Banken vom Markt nehmen, würde sie
        sich selbst schaden. Also wird sie auf eine „Rettung“ des
        betroffenen Instituts drängen.
        Die EZB spielt eine immer größere Rolle in der direk-
        ten und indirekten Staatsfinanzierung, was ganz und gar
        nicht ihrem Auftrag entspricht.
        Sylvia Canel (FDP): Der Entwurf sieht eine Be-
        schlussfassung über die Abgabe der Hoheit über die
        Bankenaufsicht an die EZB vor. Der Beschluss dieses
        Entwurfs hat weitreichende Folgen. Wird die Hoheit
        über die Bankenaufsicht an die EZB abgegeben, wird
        damit der ESM, der Staatsinsolvenzen verhindern soll,
        zu einem Europäischen Banken-Rettungsfonds umge-
        widmet. Deutschland stimmt damit der direkten Banken-
        rekapitalisierung aus dem ESM zu und rettet damit die
        Gläubiger von Banken. Das marktwirtschaftliche Prinzip
        von Haftung und Risiko gehören jedoch zusammen.
        Die europäischen Schuldenländer stellen im Gegen-
        zug ihre Banken ebenfalls unter eine einheitliche euro-
        päische Aufsicht. Ein Schritt, der für Europa durchaus
        begrüßenswert erscheint. Jedoch wird Deutschland, das
        wirtschaftsstärkste Land, nicht angemessen vertreten
        sein. Es ist nur ein Land unter vielen und kann seinen
        Einfluss entsprechend der eigenen Wirtschaftsleistung,
        des Risikos für die eigene Volkswirtschaft und entspre-
        chend seiner Einlagenhöhe nicht geltend machen.
        Ursprünglich sollte die „europäische Aufsicht unter
        Beteiligung der Europäischen Zentralbank" durchge-
        führt werden, wie Herr Schäuble in seiner Rede am
        19. Juli 2012 im Bundestag ausgeführt hat. Nun jedoch
        bekommen wir eine einheitliche Aufsicht durch die Eu-
        ropäische Zentralbank. Das ist etwas völlig anderes, als
        ursprünglich versprochen wurde.
        Ziel der Bankenaufsicht war die Schaffung eines un-
        abhängigen Gremiums zur Durchsetzung „deutscher"
        Standards für die südeuropäischen, insbesondere spani-
        schen Banken. Das ist gut und richtig. Die Aufsicht
        durch die EZB kann das jedoch nicht gewährleisten, und
        das liegt an der internen Kompetenzverteilung der EZB.
        Es wird durch Art. 19 der SSM-VO ein Aufsichtsgre-
        mium eingerichtet, das die Aufsicht leiten soll. Dieses
        Aufsichtsgremium besteht aus einem Vertreter je teilneh-
        mendem Mitgliedsstaat plus sechs weiteren Mitgliedern,
        von denen vier durch den EZB-Rat benannt werden und
        ein fünftes Direktoriumsmitglied der EZB ist. Die
        Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen. Vom
        Aufsichtsgremium sind also keine Entscheidungen zu er-
        warten, die inhaltlich von der inflationären, die südeuro-
        p
        a
        e
        R
        tu
        n
        M
        b
        te
        E
        b
        fü
        V
        le
        w
        d
        ü
        D
        E
        n
        e
        te
        p
        D
        R
        k
        u
        s
        h
        s
        s
        s
        b
        h
        A
        v
        g
        A
        p
        g
        d
        p
        lä
        Z
        d
        d
        g
        (C
        (D
        äischen Länder bevorteilenden „Geld"-Politik der EZB
        bweichen oder dieser widersprechen.
        Wegen der Interessengleichheit wird es eher selten zu
        inem Konflikt zwischen Aufsichtsgremium und EZB-
        at kommen, für den eine Beilegung durch eine Schlich-
        ngsstelle vorgesehen ist.
        Selbst wenn: Diese Schlichtungsstelle entscheidet er-
        eut mit einfacher Mehrheit und besteht aus je einem
        itglied, das von jedem teilnehmenden Mitgliedsstaat
        enannt wird, wobei der jeweils zu benennende Schlich-
        r entweder Mitglied im Aufsichtsgremium oder im
        ZB-Rat sein muss.
        Daraus folgt, dass erneut die nationalen Mehrheiten
        estehen bleiben. Ich erinnere daran, dass ein Argument
        r die Einrichtung des ESM war, dass Deutschland ein
        etorecht bei Finanzhilfen bekommen werde.
        Die EZB hatte sich durch den Ankauf von Staatsan-
        ihen fiskalische Aufgaben angeeignet, die Deutschland
        egen der Stimmverteilung im EZB-Rat nicht verhin-
        ern konnte. Das hat zu einem Rücktritt der jeweils
        berstimmten Bundesbankpräsidenten und des von
        eutschland gestellten Chefvolkswirts der EZB geführt.
        Die Hoffnung war, dass durch die Einrichtung des
        SM die EZB keine fiskalischen Aufgaben mehr wahr-
        ehmen würde und Deutschland ein seiner Finanzkraft
        ntsprechendes Stimmgewicht, nämlich ein Veto, erhal-
        n würde.
        Ich erinnere auch daran, dass wir in unser Wahl-
        rogramm zusätzlich hineingeschrieben haben, dass
        eutschland auf eine andere Stimmgewichtung im EZB-
        at hinwirken muss.
        In der Frage der Aufsicht sollen wir alle diese Beden-
        en und unseren vorsichtigen Vorstoß zur Abhilfe der
        ngerechten Stimmverteilung im EZB-Rat ignorieren.
        Nun sollen wir einer Aufsicht zustimmen, die Ent-
        cheidungen wie der EZB-Rat mit einfacher Kopfmehr-
        eit gegen deutsche Interessen herbeiführen kann. Wie
        ollen wir von einer solchen Aufsicht erwarten, dass sie
        panische, griechische, portugiesische, zyprische, irische,
        lowenische, italienische und französische Banken so
        eaufsichtigt, wie wir uns das vorstellen? Es ist zweifel-
        aft, dass dies passieren wird.
        Oft genannt wird das Argument, dass ein europäischer
        ufseher objektiv gegenüber nationalen Behörden hätte
        orgehen können, wenn wir ihn schon in der Krisenver-
        angenheit gehabt hätten. Das ist eine bemerkenswerte
        ussage. Sie impliziert, dass europäische Aufseher euro-
        äische Interessen vertreten und ihren nationalen Hinter-
        rund vergessen könnten.
        Die Wirklichkeit ist anders: Für die EZB liegen Stu-
        ien vor, dass die Leitzinsen im EZB-Rat nicht im euro-
        äischen Interesse, sondern mit Blick auf die Heimat-
        nder ausgehandelt werden (vgl. FAZ: Die EZB als
        ins-Basar, 20. November 2011). Für die Aufsicht durch
        ie EZB wird zukünftig nichts anderes gelten. Entschei-
        ungen der Aufsicht werden nicht irgendeinem fiktiven
        esamteuropäischen Interesse folgen, sondern den Inte-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31639
        (A) )
        )(B)
        ressen derjenigen, die im Aufsichtsgremium entschei-
        den. Oder anders: Es ist eine Illusion, zu glauben, wir be-
        kämen eine objektive Aufsicht mit deutschen Standards.
        Diese EZB-Aufsicht wird weitreichende Entschei-
        dungen treffen. Sie wird zukünftig über den Erwerb von
        Beteiligungen entscheiden, sie genehmigen oder ableh-
        nen können. Das sind harte Eingriffsbefugnisse. Die
        EZB hat es zukünftig in der Hand, welche Form und Ge-
        stalt die europäische Kreditbranche annehmen wird.
        Die Übertragung neuer Kompetenzen auf die EZB ist
        mindestens so lange ein Fehler, wie die derzeitigen
        Strukturen – nicht nur bei den Stimmverhältnissen – von
        ESZB und EZB fortbestehen.
        Das Einzige, was wir auf diese Art bewirken, ist die
        Tür für weitere Transfers zu öffnen. Ein europäischer Fi-
        nanzausgleich sollte jedoch nicht innerhalb des Zentral-
        banksystems stattfinden.
        Ich lehne deshalb diesen „Entwurf eines Gesetzes
        zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Über-
        tragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit
        der Aufsicht über Kreditinstitute auf die europäische
        Zentralbank" ab.
        Bettina Hagedorn (SPD): Die Schaffung einer euro-
        päischen Bankenunion – bestehend aus einer europäi-
        schen Bankenaufsicht, einem einheitlichen Restrukturie-
        rungs- und Abwicklungsmechanismus und einem durch
        die Banken finanzierten Restrukturierungsfonds – wird
        seit langem von der SPD gefordert und ist ein wichtiges
        Regulativ gegen bislang unkontrollierbare Finanzkrisen
        in Europa. Ein erster Schritt für eine solche Banken-
        union könnte die Schaffung einer europäischen Banken-
        aufsicht und als schnelle Lösung dafür, mangels anderer
        bereits bestehender Organisationen, auch die zeitlich be-
        fristete Zuordnung der Aufsichtsfunktion zur Europäi-
        schen Zentralbank, EZB, sein. Eine solche Bankenunion
        könnte insbesondere auch das Erpressungspotenzial der
        Banken gegenüber den Staaten verringern – „Too big to
        fail“-Problematik – und einen Rückzug aus der Staats-
        haftung für Banken bewirken. Diese Grundprämissen
        sehe ich weder mit dem Handeln der Bundesregierung
        noch mit der vorgelegten Verordnung verwirklicht oder
        erstrebt. Beim vorgelegten Gesetzentwurf habe ich mit
        Enthaltung votiert, weil ich ausdrücken will, dass ich aus
        folgenden Gründen zwar nicht zustimmen kann, aber
        dennoch grundsätzlich das Ziel der Bankenunion richtig
        finde, wenn sichergestellt wäre, dass im zweiten Schritt
        der einheitliche Restrukturierungs- und Abwicklungs-
        mechanismus und ein durch die Banken finanzierter Re-
        strukturierungsfonds etabliert würden:
        Erstens. Die europäische Bankenunion soll nach For-
        derungen der SPD einen Rückzug aus der Staatshaftung
        für Banken eröffnen. Die bisherige, nicht länger akzepta-
        ble Praxis, nach der die Steuerzahler für die Sanierung
        maroder Banken haften, die Gewinne also privatisiert,
        die Risiken jedoch im Krisenfalle regelmäßig sozialisiert
        werden, soll so beendet werden. Die Sanierungskosten
        sollen nach den Vorschlägen der SPD künftig stattdessen
        aus einem durch die Banken selbst finanzierten Restruk-
        tu
        ro
        m
        R
        g
        s
        tu
        d
        fo
        E
        li
        d
        s
        d
        d
        d
        s
        g
        n
        „
        B
        w
        d
        s
        re
        Z
        tr
        L
        E
        u
        M
        ta
        ru
        k
        a
        a
        fr
        d
        n
        s
        k
        a
        m
        a
        le
        d
        n
        d
        ta
        s
        m
        h
        p
        k
        s
        B
        v
        z
        (C
        (D
        rierungsfonds beglichen werden. Weder ein solcher eu-
        paeinheitlicher Restrukturierungs- und Abwicklungs-
        echanismus noch ein solcher bankenfinanzierter
        estrukturierungsfonds sind jedoch Ziele der Bundesre-
        ierung. Im Gegenteil: Sie lehnt einen auf der europäi-
        chen Ebene organisierten bankenfinanzierten Restruk-
        rierungsfonds ausdrücklich ab. Zu einem Rückzug aus
        er Staatshaftung für diese Banken, wie von der SPD ge-
        rdert, soll es deshalb gar nicht kommen.
        Zweitens. Die heute zur Beschlussfassung vorgelegte
        rmächtigung der Bundesregierung verschärft in Wirk-
        chkeit die bisherige Staatshaftung für sanierungsbe-
        ürftige Banken. Bei den Verhandlungen des Europäi-
        chen Rates besteht zwischen dem Projekt Bankenunion,
        essen erster Schritt heute beschlossen werden soll, und
        er Eröffnung der direkten Bankenrekapitalisierung
        urch den ESM ein seit längerem von den südeuropäi-
        chen EU-Ländern gefordertes und durch die Bundesre-
        ierung bereits akzeptiertes Junktim. Die mit der Verord-
        ung vorgelegte Bankenaufsicht ist deshalb faktisch der
        politische Türöffner" für die Direktfinanzierung der
        anken durch den ESM. Durch diese Direktfinanzierung
        ird nach meiner Meinung die Staatshaftung und damit
        ie Haftung der Steuerzahler künftig nicht erschwert,
        ondern erleichtert und beschleunigt. Denn eine Direkt-
        kapitalisierung der Banken durch den ESM erfordert in
        ukunft regelmäßig weder ein Vollprogramm eines an-
        agstellenden Landes, noch muss ein hilfebedürftiges
        and überhaupt gegenüber dem ESM als Schuldner in
        rscheinung treten. Die Haftungskette verläuft künftig
        nmittelbar von der Bank über den ESM zu dessen
        itgliedsländern. Auch wenn eine solche Direktrekapi-
        lisierung der Banken im deutschen ESM-Finanzie-
        ngsgesetz bisher ausdrücklich nicht vorgesehen ist, so
        önnte dies durch eine einfachgesetzliche Änderung
        uch kurzfristig möglich gemacht werden. Dies will ich
        usdrücklich nicht. Die infolge der Verordnung zweifels-
        ei zu erwartende Direktrekapitalisierungsmöglichkeit
        er Banken durch den ESM beeinträchtigt darüber hi-
        aus auch die Wirksamkeit dieses dauerhaften Rettungs-
        chirmes. Er ist für eine Rekapitalisierung größerer Ban-
        en weder konzipiert noch vom Volumen her dafür
        usgestattet, weshalb seine Glaubwürdigkeit am Finanz-
        arkt weiter sinken wird.
        Drittens. Die mit der Verordnung angestrebte Banken-
        ufsicht bei der EZB ist mit schweren Konstruktionsfeh-
        rn verbunden, die vor allem dann schwer wiegen, wenn
        iese Bankenaufsicht auf Dauer etabliert wird und nicht
        ur als Übergangslösung. Die vorliegende Beauftragung
        er EZB mit der Funktion der Bankenaufsicht ist aber
        tsächlich unbefristet von der Bundesregierung vorge-
        ehen, um mit dieser Konstruktion den politisch mühsa-
        en Weg einer Änderung europäischer Verträge umge-
        en zu können.
        Viertens. Bei diesem Konstrukt als Dauerlösung ist
        roblematisch, dass es durch die Letztentscheidungs-
        ompetenz des EZB-Rates keine klare Trennung zwi-
        chen der Geld- (und Rettungs-)politik einerseits und der
        ankenaufsicht der EZB andererseits gibt. Die Gefahr
        on Interessenskonflikten der EZB als Kontrolleur und
        umindest indirekter Geschäftspartner von Banken ist in
        31640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        diesem Aufsichtsmodell nicht ausgeräumt. Darüber hi-
        naus sind die Rechenschaftspflicht dieser europäischen
        Aufsichtsbehörde und die parlamentarischen Kontroll-
        rechte unzureichend, weil das Unabhängigkeitsregime
        der EZB aus ihrer geldpolitischen Funktion sachfremd
        auch auf die Funktion der EZB als Aufsichtsbehörde
        übertragen werden wird. Obwohl die Bankenaufsicht für
        die größeren Banken mit der Verordnung von der natio-
        nalen auf die europäische Ebene geht, findet die bisher
        gegebene nationale Fach- und Rechtsaufsicht – der Bun-
        desregierung gegenüber der BaFin – keine europäische
        Entsprechung. Die nationalen Parlamente verlieren da-
        durch auch ihre indirekten Kontrollmöglichkeiten, was
        auch Fragen bezüglich des Demokratieprinzips aufwirft.
        Fünftens. Die von der Bundesregierung seit mittler-
        weile einem Jahr im europäischen Rat geführten Ver-
        handlungen und Zusagen stehen in einem zentralen
        Punkt im Widerspruch zur Meinungsbildung im Deut-
        schen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat sich im
        Juni 2012 erkennbar gegen eine direkte Bankenrekapita-
        lisierung durch den ESM ausgesprochen. Da die Bun-
        desregierung bereits damals im europäischen Rat ent-
        sprechende Zusagen machte, nahm das Parlament
        unmittelbar danach eine unmissverständliche Regelung
        direkt in das ESM-Finanzierungsgesetz auf. In der Be-
        gründung zu dieser Regelung heißt es: „Gleichermaßen
        muss sichergestellt sein, dass der entsprechende ESM-
        Mitgliedstaat auch für die Rückzahlung der Finanzhilfe
        durch eine Staatsgarantie gegenüber dem ESM haftet.
        Damit ist gewährleistet, dass der ESM keine direkten
        Bankenrisiken übernimmt“; beschlossener Änderungs-
        antrag der CDU/CSU, SPD und FDP im Haushaltsaus-
        schuss am 27. Juni 2012, Ausschussdrucksache 4549. Es
        ist ein wohl einzigartiger historischer Vorgang in der
        deutschen Demokratiegeschichte, dass eine Bundes-
        regierung über zwölf Monate hinweg Verhandlungen
        führt und Zusagen macht, die einem klaren Votum des
        Deutschen Bundestages widersprechen. Der seitens der
        Bundesregierung im Rat formulierte Parlamentsvorbe-
        halt ändert daran wenig.
        Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Mit dem vorlie-
        genden Gesetzentwurf soll der deutsche Vertreter im Eu-
        ropäischen Rat ermächtigt werden, dem „Vorschlag für
        eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer
        Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kre-
        ditinstitute auf die Europäische Zentralbank“ – SSM-
        Verordnung – zuzustimmen. Mittels dieser sogenannten
        SSM-Verordnung sollen Aufgaben im Bereich der Ban-
        kenaufsicht, die bisher auf nationaler Ebene erfolgten,
        von der EZB wahrgenommen werden.
        Ich lehne die einheitliche europäische Bankenaufsicht
        ab, weil ihre Errichtung – zumindest in den Augen unse-
        rer europäischen Partner – allein zur Ermöglichung einer
        direkten Rekapitalisierung bankrotter Banken aus dem
        Europäischen Schuldenmechanismus ESM erfolgt. Die
        Bankenaufsicht ist ein weiterer Schritt zur Schuldenver-
        gemeinschaftung in Europa. Die Aufstellung einer euro-
        päischen Bankenaufsicht würde normalerweise Jahre in
        Anspruch nehmen. Nur der Druck der Märkte, immer
        neues Geld an insolvente Staaten und Banken zu geben,
        k
        ru
        d
        re
        n
        D
        ta
        z
        a
        w
        s
        le
        d
        d
        k
        le
        n
        re
        a
        2
        B
        b
        u
        Z
        a
        n
        E
        D
        s
        w
        s
        g
        B
        n
        o
        s
        R
        m
        e
        E
        la
        g
        z
        o
        S
        d
        R
        le
        tu
        L
        O
        E
        s
        w
        (C
        (D
        ann die Etablierung der Bankenaufsicht in diesem Hau-
        ckverfahren erklären.
        Obwohl vonseiten der Regierung betont wird, für eine
        irekte Bankenrekapitalisierung bestünden noch diverse
        chtliche Hürden, wird unter Hochdruck an den Richtli-
        ien zur direkten Bankenrekapitalisierung gearbeitet.
        en Abgeordneten des Bundestages wurden bereits de-
        illierte Modelle – im Entwurfsstatus – übersandt. Dem-
        ufolge sollen angeschlagenen Banken bis zu 70 Milli-
        rden Euro direkt aus dem ESM zur Verfügung gestellt
        erden. Dass solche „Obergrenzen“ im Bedarfsfalle
        pielend erhöht werden, ist eine ständige Erfahrung der
        tzten drei Jahre „Euro-Rettungspolitik“. Mit zwei in
        en Dokumenten vorgestellten Hebelmodellen könnte
        iese Summe um ein Vielfaches erhöht werden. Ich habe
        eine Zweifel, dass bereits an der Beseitigung dieser
        tzten rechtlichen Hürden gearbeitet wird. Wäre dies
        icht so, würden die uns übersandten Unterlagen zur di-
        kten Bankenrekapitalisierung keinen Sinn ergeben.
        Wie Hans-Werner Sinn und Harald Hau in einem be-
        chtenswerten Gastbeitrag in der FAZ vom 21. Januar
        013 vorrechneten, summieren sich die Schulden der
        anken aus den sechs am heftigsten von der Euro-Krise
        etroffenen Staaten auf 9400 Milliarden Euro. Der ESM
        mfasst mit seinen 700 Milliarden Euro nicht einmal ein
        ehntel dieser Summe. Leider werden solche Stimmen
        us der Wissenschaft im Kreise der Rettungsideologen
        icht gehört.
        Am Mittwoch war mit Yves Mersch ein Mitglied des
        ZB-Direktoriums zu Gast im Haushaltsausschuss des
        eutschen Bundestages. Ich hätte gerne ein paar kriti-
        che Nachfragen an Herrn Mersch gerichtet, doch leider
        ar die Zeit so knapp kalkuliert, dass nicht alle Aus-
        chussmitglieder sich mit ihren Fragen und Anmerkun-
        en zu Wort melden konnten. Eine verantwortungsvolle
        efassung sieht anders aus.
        Herr Mersch konnte Zweifel an einem Zielkonflikt in-
        erhalb der EZB nicht ausräumen: Indem die EZB die
        berste Bankenaufsichtsbehörde innerhalb der Europäi-
        chen Union wird, ist sie gleichzeitig Aufseher und
        ichter über die europäischen Banken und damit auto-
        atisch auch Richter über sich selbst. Sie kann nicht frei
        ntscheiden. Die EZB hat bereits etwa 900 Milliarden
        uro Sonderkredite zur Finanzierung von Zahlungsbi-
        nzdefiziten an die Banken der sechs Krisenländer ver-
        eben. Würde sie eine Bank vom Markt nehmen, der sie
        uvor Liquidität verliehen hat, wäre der eigene Schaden
        ffensichtlich. Vielmehr würde die EZB in einer solchen
        ituation auf eine „Rettung“ des betroffenen Instituts
        rängen, um die eigene Bilanz zu schonen.
        Die EZB verheddert sich immer mehr in der falschen
        ettungsschirmpolitik. Aus einem am Anfang bilatera-
        n Kredit für Griechenland ist ein verworrenes Ret-
        ngs-Konglomerat von EFSF, ESM, KfW, OMT, SMP,
        TRO, ELA, TARGET usw. geworden. Drei Jahre nach
        ffenbarung der Euro-Krise hangeln sich die Staaten der
        uro-Zone von Rettungsanker zu Rettungsanker. Wir
        ollten endlich den Mut fassen für einen echten Kurs-
        echsel.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31641
        (A) )
        )(B)
        Anlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg)
        und Petra Hinz (Essen) (beide SPD) zur na-
        mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
        nes Gesetzes zum Vorschlag für eine Verord-
        nung des Rates zur Übertragung besonderer
        Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht
        über Kreditinstitute auf die Europäische Zen-
        tralbank (Tagesordnungspunkt 15 a)
        Unter der Überschrift „Vertrauen zurückgewinnen:
        Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ hat
        Peer Steinbrück am 25. September 2012 einen Weg für
        Europa und Deutschland aufgezeigt, wie wir die
        Bankenkrise und die Krisen am Finanzmarkt verantwor-
        tungsvoll lösen und welche Schritte notwendig sind,
        solchen Krisen in Zukunft zu begegnen. Die SPD-Bun-
        destagsfraktion hat sich frühzeitig für die Einführung
        einer europäischen Bankenaufsicht als Teil einer Ban-
        kenunion ausgesprochen, die neben der Aufsicht einen
        einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungs-
        mechanismus und einen bankenfinanzierten Restruktu-
        rierungsfonds umfasst. Am 12. Juni 2013 hat Yves
        Mersch, Mitglied des Direktoriums der EZB im Haus-
        haltsausschuss erklärt, „Wir können keine Aufsicht ha-
        ben, wenn wir keine Sicherheit haben über die Abwick-
        lung ... zur gleichen Zeit.“
        Das Desaster: Die Kanzlerin hat am 29. Juni 2012 im
        Europäischen Rat leichtfertig zugesagt, dass eine direkte
        Bankenrekapitalisierung aus dem ESM möglich sei,
        wenn es eine europäische Aufsicht gäbe. Europaweit
        wurde das unwidersprochen so verstanden, dass es einen
        direkten Zugriff von privaten Banken auf den ESM, also
        Steuergelder, gibt, sobald eine europäische Aufsicht er-
        richtet wurde. Zwischen dem Zugriff privater Banken
        auf Steuergelder im ESM und dem heutigen Beschluss,
        also dem Zugriff einer einzelnen Bank auf Steuergelder
        aus allen am ESM beteiligten Ländern, steht lediglich
        eine einfachgesetzliche Änderung des ESM-Finanzie-
        rungsgesetzes. Wer wollte glauben, dass dieses Ventil
        nicht ebenso eilfertig geöffnet wird, wie die Kanzlerin
        ihre Zusage gegeben hat. Es droht ein Transferkanal
        zwischen öffentlicher Armut und privatem Reichtum.
        Der Deutsche Bundestag muss nun alle Anstrengungen
        unternehmen, diese Fehlentwicklung zu verhindern.
        Also müsste der Bundestag das heutige „Gesetz zum
        Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertra-
        gung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der
        Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zen-
        tralbank“ ablehnen, denn damit ist der Weg frei für eine
        europäische Aufsicht die diesen Transferkanal zwischen
        Steuergeldern und Bankenschulden öffnet.
        Das Dilemma: Eine europäische Bankenaufsicht ist
        aber aufgrund der Ausweitung der grenzüberschreiten-
        den Tätigkeit der europäischen Banken dringend erfor-
        derlich. Die bestehenden Mechanismen zur Koordina-
        tion nationaler Aufsichtsbehörden reichen für eine
        effektive Kontrolle der international tätigen Banken
        nicht aus. Eine Zentralisierung der Aufsichtskompeten-
        z
        a
        E
        z
        e
        Z
        z
        G
        g
        n
        ro
        z
        n
        w
        b
        b
        S
        e
        tu
        k
        E
        ri
        e
        a
        G
        tu
        u
        E
        A
        U
        F
        e
        k
        a
        d
        B
        K
        k
        b
        B
        F
        s
        d
        s
        m
        te
        s
        d
        K
        e
        e
        M
        (C
        (D
        en ist ferner notwendig, um eine Lastenverschiebung
        uf die Europäische Zentralbank, EZB, zu verhindern.
        s besteht sonst die Gefahr, dass die EZB durch ein ver-
        ögertes Handeln der nationalen Aufsichtsbehörden zu
        iner Stützung von Banken gezwungen wird, um deren
        usammenbruch und Dominoeffekte im Bankensektor
        u verhindern. Also müsste der Bundestag die heutige
        esetzesvorlage ablehnen.
        Nach unserer Auffassung schafft der zugrunde lie-
        ende Verordnungsvorschlag des Europäischen Rates
        icht die Voraussetzungen für eine handlungsfähige eu-
        päische Aufsicht. Eine Aufsicht ohne die Instrumente
        ur Abwicklung ist ein stumpfes Schwert. Die EZB kann
        ur dann eine durchsetzungsfähige Aufsicht ausüben,
        enn auf der europäischen Ebene auch die Kompetenz
        esteht, Banken im Ernstfall abwickeln zu können. Wir
        rauchen also eine echte Bankenunion, wie sie auch Peer
        teinbrück im September 2012 für Europa gefordert hat.
        Eine krisenfeste Bankenunion umfasst wenigstens:
        ine unabhängige Aufsicht, einen einheitlichen Restruk-
        rierungs- und Abwicklungsmechanismus, einen ban-
        enfinanzierten Restrukturierungsfond, eine tragfähige
        inlagensicherung.
        Die Errichtung eines bankenfinanzierten Restruktu-
        erungsfonds ist erforderlich, um die europäischen Steu-
        rzahler von den Kosten der Bankenrettung zu entlasten.
        Außerdem sind aufgrund der Ansiedlung der Banken-
        ufsicht bei der EZB Interessenkonflikte zwischen
        eldpolitik und Aufsicht zu befürchten. Da die Errich-
        ng der Bankenaufsicht ohne Vertragsänderung erfolgt
        nd es damit bei der Letztentscheidungsbefugnis des
        ZB-Rates bleibt, ist eine effektive Trennung beider
        ufgaben nicht möglich. Aufgrund der geldpolitischen
        nabhängigkeit der EZB sind auch der Rechts- und
        achaufsicht über die bei der EZB angesiedelte Aufsicht
        nge Grenzen gesetzt.
        Die Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB
        ann, darf deshalb nur befristet erfolgen. Die Banken-
        ufsicht muss so bald wie möglich auf eine eigenstän-
        ige Aufsichtsbehörde ausgelagert werden.
        Wie oben angedeutet, werden mit der europäischen
        ankenaufsicht, infolge der Verhandlungsfehler der
        anzlerin, schließlich die Weichen für eine direkte Ban-
        enrekapitalisierung aus Mitteln des Europäischen Sta-
        ilitätsmechanimus, ESM, gestellt. Eine solche direkte
        ankenrekapitalisierung lehnen wir ab. Sie bedeutet eine
        ortsetzung der Bankenrettung auf Kosten der europäi-
        chen Steuerzahler. Außerdem schränkt sie die Fähigkeit
        es ESM zur Gewährung von Finanzhilfen an Mitglied-
        taaten ein. Eine Restrukturierung von privaten Banken
        uss künftig vom Privatsektor finanziert werden. Soll-
        n als Ultima Ratio öffentliche Mittel erforderlich sein,
        oll es auch in Zukunft bei der bisher schon auf Antrag
        es Mitgliedstaates möglichen Rekapitalisierung von
        reditinstituten durch den ESM in Verbindung mit
        inem Sanierungsprogramm für den Bankensektor und
        iner Rückverbürgung der gewährten Hilfe durch den
        itgliedsstaat bleiben.
        31642 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Kanzlerin Merkel hat Deutschland also in eine auf-
        sichtsrechtliche Falle geführt. Nun ist zu fragen, ob wir
        Europa und schließlich auch Deutschland darunter lei-
        den lassen dürfen, denn eine Ablehnung dieses auch ver-
        fassungsrechtlich hoch umstrittenen Gesetzes sendet
        nach Europa die Botschaft: Deutschland ist gegen eine
        europäische Aufsicht. Aber wir sind für eine europäische
        Aufsicht. Eine Ablehnung sendete nach Europa das
        Signal: Deutschland will sich seiner Verantwortung in
        Europa entziehen. Aber wir wollen Verantwortung über-
        nehmen. Allerdings nicht nur für den Finanzplan, nicht
        nur für Geld, auch für die Menschen in Europa. Wir sen-
        deten das Signal, der Bundestag sei außenpolitisch
        ebenso schwach wie der Außenminister. Aber wir sind
        außenpolitisch ein sehr aktives Parlament mit guter Re-
        putation.
        Mit Blick auf diese außenpolitischen Wirkungen und
        mit der Hoffnung, dass sich mit einer neuen Regierung
        bald eine vernünftige Bankenunion aufbauen lässt,
        stimme ich dem Gesetz heute zu.
        Um zu dokumentieren, wie sich die SPD-Fraktion
        eine Bankenunion unter Einschluss einer europäischen
        Aufsicht vorstellt, geben wir dem Deutschen Bundestag
        einen Entschließungsantrag zur Namentlichen Abstim-
        mung.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
        mung über den Entwurf eines Fünften Gesetzes
        zur Änderung des Europawahlgesetzes (Tages-
        ordnungspunkt 17)
        Die Einführung einer 3-Prozent-Sperrklausel für die
        Wahlen zum Europäischen Parlament lehne ich ab. Ich
        stimme deshalb dem Gesetz nicht zu.
        Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch. Sie
        verstoßen gegen die Grundrechte von Wahlgleichheit
        und Chancengleichheit der Parteien. Deshalb hat das
        Bundesverfassungsgericht die ursprünglich in diesem
        Wahlgesetz stehende 5-Prozent-Sperrklausel für verfas-
        sungswidrig und nichtig erklärt.
        Sperrklauseln begünstigen in der Regel die etablierten
        Parteien. Die Möglichkeit der Vertretung neuer politi-
        scher Gedanken und Gruppierungen im Parlament wird
        erheblich eingeschränkt. Neue soziale Bewegungen ha-
        ben es schwerer, politisch zu wirken, wenn sie in den
        Parlamenten nicht Wort zu kommen.
        Deshalb haben sie sich zu Recht immer wieder gegen
        Sperrklauseln ausgesprochen. Diese Positionierung muss
        aber auch gelten, wenn die eigene Partei nicht von sol-
        chen Klauseln betroffen ist, weil sie mehr als drei Prozent
        Wahlstimmen erreichen wird. Zum Europäischen Parla-
        ment wählen die anderen EU-Länder ohne Sperrklauseln,
        jedenfalls ohne solche in dieser Höhe.
        A
        A
        n
        s
        ri
        ru
        F
        k
        s
        w
        In
        s
        z
        w
        L
        (C
        (D
        nlage 7
        Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO
        des Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Förderung des elektronischen Rechts-
        verkehrs mit den Gerichten (Tagesordnungs-
        punkt 26)
        Ich nehme an der Abstimmung nicht teil.
        nlage 8
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
        Urheberrechtsgesetzes – Digitalisierung ver-
        griffener und verwaister Werke
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
        Antrag: Wissenschaftliche Urheberinnen und
        Urheber stärken – Unabdingbares Zweitver-
        öffentlichungsrecht einführen
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Die Chance
        der Digitalisierung erschließen – Urheber-
        recht umfassend modernisieren
        – Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der
        Haftung und der Abmahnkosten bei Urhe-
        berrechtsverletzungen
        – Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung
        des Missbrauchs des Abmahnwesens
        – Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
        der privaten Weiterveräußerung unkörper-
        licher Werkexemplare
        – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stär-
        kung der vertraglichen Stellung von Urhe-
        bern und ausübenden Künstlern
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
        Antrag: Verhandlung auf Augenhöhe – Das
        Urhebervertragsrecht reformieren
        (Tagesordnungspunkt 18 a bis g)
        Ansgar Heveling (CDU/CSU): Das Urheberrecht ist
        un bereits seit einigen Jahren in das Zentrum der politi-
        chen Diskussion gerückt. Während es zuvor stets ein ju-
        stisches Expertenthema war, sind durch die Digitalisie-
        ng heute so viele Menschen von urheberrechtlichen
        ragen betroffen wie nie zuvor. Im Mittelpunkt der Dis-
        ussion steht dabei immer wieder das Verhältnis zwi-
        chen Nutzern auf der einen und den Urhebern sowie Ver-
        ertern als Rechteinhaber auf der anderen Seite.
        nerhalb dieses Spannungsfeldes ist es Aufgabe des Ge-
        etzgebers, einen angemessenen und gerechten Ausgleich
        wischen den unterschiedlichen Interessen herzustellen,
        obei der Urheber im Mittelpunkt steht.
        Die Anträge und Gesetzentwürfe der Fraktionen Die
        inke sowie Bündnis 90/Die Grünen beschäftigen sich
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31643
        (A) )
        )(B)
        mit unterschiedlichen Punkten, die im Rahmen der Dis-
        kussion um das Urheberrecht unmittelbar oder am Rande
        eine Rolle gespielt haben, wobei die Fraktion Die Linke
        mit dem Antrag „Die Chance der Digitalisierung er-
        schließen“ eine weitgehende Neuordnung des Urheber-
        rechts ins Spiel bringt.
        Wir als CDU/CSU-Fraktion sehen zwar durchaus die
        Notwendigkeit zur Anpassung einzelner Regelungen im
        Urheberrecht, sind aber gleichzeitig der Auffassung,
        dass es sich in seinen Grundstrukturen bewährt hat. Es
        gibt keinen Grund, Veränderungen am Kern des Urhe-
        berrechts vorzunehmen.
        Neben dem Urheberrecht als solchem nimmt die
        Fraktion Die Linke auch das Urhebervertragsrecht in den
        Blick. Zweifelsohne bestehen hierzu viele diskussions-
        würdige Fragen, die der Klärung bedürfen. Das Urheber-
        vertragsrecht ist gut zehn Jahre nach Inkrafttreten des
        Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von
        Urhebern und ausübenden Künstlern nach wie vor ein
        streitbehaftetes Diskussionsfeld. Dennoch sind die Vor-
        schläge, die an dieser Stelle von der Linken und Bünd-
        nis 90/Die Grünen gemacht werden, nicht zielführend,
        da sie insbesondere ein Dilemma nicht aufzulösen ver-
        mögen: Einerseits soll die öffentliche Zugänglichma-
        chung im Urheberrecht nach vorne gestellt werden,
        gleichzeitig sollen aber die vertraglichen Rechte der Ur-
        heber gestärkt werden.
        Das Urhebervertragsrecht gehört sicherlich zu den
        Punkten, die im Bereich des Urheberrechts auch in Zu-
        kunft auf die Tagesordnung gehören. Jedoch muss man
        sich dann auch entsprechend genau und präzise die gege-
        bene Situation in den unterschiedlichen Bereichen an-
        schauen. Dies ist aus unserer Sicht in den vorliegenden
        Gesetzentwürfen und Anträgen nicht geschehen. Zudem
        ist bei diesem Thema auch zu berücksichtigen, dass das
        beste Urhebervertragsrecht ohne eine wirksame Durch-
        setzung des Urheberrechts wenig zu bewirken vermag.
        Bekanntlich bleibt der Bildschirm ohne Inhalt leer – und
        wenn für diesen Inhalt nicht gezahlt wird oder dafür
        keine Bereitschaft besteht, nutzen den Urhebern und
        Kreativschaffenden auch die besten Verträge nichts.
        Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den Anträgen
        allzu selektiv die Interessen der unterschiedlichen Betei-
        ligten behandelt werden. Unter Beachtung der verfas-
        sungsrechtlichen Gebote in Art. 14 des Grundgesetzes
        ist es eigentlich angezeigt, diese sorgsam gegeneinander
        abzuwägen und zu gewichten. In den vorliegenden Vor-
        schlägen wird eine Schaffung ausgewogener rechtlicher
        Grundlagen für die Verhandlungen der Interessen der un-
        terschiedlichen Beteiligten jedenfalls nicht vorgesehen.
        Stattdessen fällt die „Abwägung“ der Interessen verhält-
        nismäßig einseitig zugunsten der öffentlichen Zugäng-
        lichmachung geistiger Leistungen aus.
        Zu den weiteren in den Anträgen behandelten The-
        men ist vor allem anzumerken, dass wir derzeit verschie-
        dene durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetz-
        entwürfe beraten und noch in dieser Wahlperiode
        abschließen wollen, die sich mit den gleichen Herausfor-
        derungen wie die vorliegenden Anträge auseinanderset-
        z
        v
        e
        w
        g
        n
        ö
        n
        a
        z
        is
        fr
        W
        n
        M
        n
        d
        e
        m
        w
        o
        z
        v
        m
        re
        D
        le
        te
        Z
        B
        d
        a
        a
        k
        s
        e
        d
        re
        k
        b
        B
        z
        fo
        m
        u
        h
        s
        g
        d
        w
        h
        d
        e
        (C
        (D
        en. Dazu gehört zum einen die Regelung der Nutzung
        erwaister und vergriffener Werke, mit der wir nun die
        ntsprechende EU-Richtlinie umsetzen wollen. Damit
        ollen wir Bibliotheken und Archiven die Möglichkeit
        eben, Digitalisate von Werken, deren Urheber sich
        icht oder nicht mehr ermitteln lassen, rechtssicher zur
        ffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
        Dabei gehen wir über die Vorgaben der Richtlinie hi-
        aus und regeln zusätzlich zu den verwaisten Werken
        uch die Nutzung vergriffener Werke. Denn eine der
        entralen Grundlagen unserer Informationsgesellschaft
        t ein freier – aber damit nicht zwangsläufig kosten-
        eier – und ungehinderter Zugang und Austausch von
        issen, Forschungsergebnissen und anderen Informatio-
        en. Durch die Digitalisierung sind die entsprechenden
        öglichkeiten schier unendlich geworden. Durch die
        eue gesetzliche Regelung wird es künftig möglich sein,
        ass auch die in verwaisten oder vergriffenen Werken
        nthaltenen Daten, Inhalte und Informationen einer
        öglichst großen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
        erden. Denn wir dürfen nicht riskieren, dass einige
        der möglicherweise sogar viele Werke nicht öffentlich
        ugänglich gemacht werden und damit kulturelles Erbe
        erloren geht. Mit der neuen gesetzlichen Regelung er-
        öglichen wir die Weitergabe unseres wertvollen kultu-
        llen Erbes auch an künftige Generationen. Mithilfe der
        igitalisierung unseres wissenschaftlichen und kulturel-
        n Erbes wollen wir sicherstellen, dass dauerhaft Schrif-
        n, Filme und Tonträger zugänglich sind.
        Darüber hinaus ist die gesetzliche Regelung eines
        weitverwertungsrechts für Autoren wissenschaftlicher
        eiträge vorgesehen. Dabei setzen wir uns dafür ein,
        ass zwischen den berechtigten Interessen der Autoren
        uf der einen und der Verleger auf der anderen Seite ein
        ngemessener Ausgleich hergestellt wird.
        Schließlich befassen auch wir uns mit unseriösen In-
        assoforderungen und urheberrechtlichen Abmahnungen
        owie unlauterer Telefonwerbung. Dazu ist vorgesehen,
        in umfassendes Gesetzespaket zu verabschieden, mit
        em wir unseriöse Geschäftspraktiken im Inkassobe-
        ich, im Abmahnwesen und bei der Telefonwerbung zu-
        ünftig besser bekämpfen wollen. Es geht darum, miss-
        räuchlichen und unlauteren Geschäftspraktiken den
        oden zu entziehen und eine juristische Grundlage dafür
        u schaffen, dass Verbraucher besser vor unlauterer Tele-
        nwerbung, unseriösem Inkasso und überzogenen Ab-
        ahnungen geschützt werden.
        Gleichzeitig wollen wir dabei berücksichtigen, dass
        nser Rechtssystem auch in Zukunft wirksam gegen Ur-
        eberrechtsverletzer, gegen Nutzer vorgehen soll, die ge-
        chützte Inhalte illegal down- bzw. uploaden. Teilweise
        eschieht dies vereinzelt; es gibt jedoch auch Fälle, in
        enen massenhaft Urheberrechtsverletzungen begangen
        erden.
        Wir werden also in Kürze unsere eigenen Vorschläge
        ier im Bundestag zur Abstimmung bringen. Die von
        en Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
        ingebrachten Vorschläge werden wir daher ablehnen.
        31644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Burkhard Lischka (SPD): Es ist gut, dass wir heute
        zum Ende der Legislaturperiode die Möglichkeit haben,
        über das Urheberrecht zu debattieren. Sehr viel besser
        wäre es allerdings gewesen, wenn Sie, liebe Kolleginnen
        und Kollegen von Union und FDP, in dieser Legislatur-
        periode auch einen vernünftigen Gesetzentwurf zum Ur-
        heberrecht hier dem Deutschen Bundestag vorgelegt und
        beschlossen hätten. Wie haben Sie großspurig in Ihrem
        Koalitionsvertrag verkündet: „Wir werden deshalb das
        Urheberrecht entschlossen weiterentwickeln, mit dem
        Ziel, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durch-
        setzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Um die-
        ses Ziel zu erreichen, werden wir zügig die Arbeit an ei-
        nem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in
        der Informationsgesellschaft aufnehmen.“
        Meine Damen und Herren von Union und FDP, ich
        weiß nicht, was Sie unter entschlossen und zügig verste-
        hen. Aber ich weiß: Die Legislaturperiode ist vorbei.
        Vorgelegt haben Sie nichts. Und das ist nur ein weiterer
        Beleg für das Scheitern dieser Bundesregierung.
        Dabei wäre eine Weiterentwicklung des Urheber-
        rechts dringend notwendig. Es ist längst nicht mehr ein
        Nischenthema für einige wenige Fachjuristen, sondern
        wird inzwischen seit Jahren von einer breiten Öffentlich-
        keit diskutiert.
        Nur: Anstatt dieser Diskussion Ziel und Richtung zu
        geben, haben Sie durch Ihr Nichtstun dafür gesorgt, dass
        in diese Diskussion teilweise eine Schärfe hereingekom-
        men ist, die eine Problemlösung erschwert, und haben da-
        mit allen einen Bärendienst erwiesen: Nutzern, Verwer-
        tern und nicht zuletzt den Urhebern selbst. Und auch
        volkswirtschaftlich ist Ihr Nichtstun sträflich: Wenn wir
        über den Schutz von Kreativen, von Urhebern sprechen,
        dann geht es ja nicht nur um eine Handvoll Musiker, Au-
        toren und Filmemacher. Nein, in der Kreativwirtschaft
        sind inzwischen 1 Million Menschen in Deutschland be-
        schäftigt, und dieser Bereich hat inzwischen eine Wert-
        schöpfung aufzuweisen, die durchaus mit der Automobil-
        industrie vergleichbar ist. Und diese Kreativwirtschaft,
        die sich in einem globalen Wettbewerb befindet, ist auf
        gute rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen, wie an-
        dere Unternehmen auch!
        Sie von Schwarz-Gelb suggerieren immer, die Inte-
        ressen der Wirtschaft vertreten zu wollen. Aber was Sie
        hier, im Bereich der Kreativwirtschaft, vorzuweisen ha-
        ben ist wirklich jämmerlich und ein Standortnachteil für
        dieses Land.
        Dabei liegen doch die Themen, die endlich mal ange-
        gangen werden müssten, förmlich auf der Hand. Ich will
        nur ein paar nennen:
        Erstens. Wie können wir Rechteinhabern bei der
        Rechtsdurchsetzung gegen illegale Plattformen helfen?
        Denn das ist organisierte Kriminalität, mit einem Millio-
        nenmarkt.
        Zweitens. Wie können wir dafür sorgen, dass Krea-
        tive und Künstler eine angemessene Vergütung bekom-
        men, die auch dem Wert ihrer Arbeit entspricht? Wie
        können wir in diesem Bereich zu mehr und schnelleren
        V
        k
        s
        u
        s
        b
        fö
        M
        a
        J
        In
        b
        b
        is
        b
        P
        ta
        R
        u
        ra
        s
        a
        g
        d
        s
        d
        fo
        k
        Ü
        fo
        d
        rü
        te
        d
        1
        lo
        g
        z
        s
        P
        A
        A
        d
        k
        V
        d
        (C
        (D
        ereinbarungen zwischen Urhebern und Verwertern
        ommen?
        Drittens. Wie können wir Konflikte, wie wir sie bei-
        pielsweise in den letzten Monaten zwischen GEMA
        nd Musikveranstaltern erlebt haben, fair und schnell lö-
        en?
        Viertens. Wie können wir legale Geschäftsmodelle,
        eispielsweise durch bessere Lizensierungsverfahren,
        rdern?
        Fünftens. Wie schaffen wir ein Urheberrecht, das für
        illionen Nutzer praktikabel und handhabbar ist?
        Sechstens. Wie sorgen wir für einen fairen Interessen-
        usgleich zwischen allen Beteiligten?
        Bei all diesen Fragen sind Sie in den vergangenen
        ahren keinen Schritt weitergekommen.
        „Das Urheberrecht hat in der modernen Medien- und
        formationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion“, ha-
        en Sie im Koalitionsvertrag vor vier Jahren geschrie-
        en.
        Was Sie den Menschen allerdings nicht gesagt haben,
        t, dass Sie keinerlei Antworten darauf hatten und ha-
        en, wie man dieser Schlüsselfunktion durch eine gute
        olitik gerecht wird. Sie waren als Schwarz-Gelb ein To-
        lausfall, auch in diesem Politikbereich.
        René Röspel (SPD): Erst ist wahrlich nicht die erste
        ede, die ich an dieser Stelle zum Thema Wissenschaft
        nd Urheberrecht halte. Um so wichtiger ist es mir, da-
        uf hinzuweisen, dass ein leistungsfähiger Forschungs-
        tandort, wie es Deutschland ja sein will und soll, auf
        däquate und wissenschaftsfreundliche Urheberrechtsre-
        elungen angewiesen ist.
        Nun hat sich die Fraktion Die Linke dazu entschie-
        en, ein ganzes Sammelsurium von Anträgen unter die-
        em Tagesordnungspunkt vorzulegen. Dies ist offenbar
        em hehren Versuch geschuldet, eine umfassende Re-
        rm des Urheberrechts vorzulegen. Eine nicht allzu
        leinteilige Vorgehensweise wäre jedoch im Sinne der
        bersichtlichkeit wünschenswerter. Ich erlaube mir
        lglich, nur auf die Aspekte bzw. Anträge einzugehen,
        ie den Wissenschaftsstandort Deutschland im Kern be-
        hren. Daher erfolgt diese Äußerung nur zu den Aspek-
        n des Zweitveröffentlichungsrechts bzw. des Antrags
        er Fraktion Die Linke mit der Drucksachennummer
        7/5479.
        Zunächst gilt es, den analytischen Teil des Antrags
        bend hervorzuheben: Das darin geschilderte Ungleich-
        ewicht zwischen öffentlich finanzierten Wissensprodu-
        enten und dem faktischen Oligopol bestimmter Wissen-
        chaftsverlage gibt das Defizit der Wissenschafts- bzw.
        ublikationslandschaft in Deutschland treffend wieder.
        uch die unbefriedigende Situation, dass analog zu dem
        nstieg der Kosten für Periodika und Fachzeitschriften
        er öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Bibliothe-
        en die Rendite just jener dem Oligopol angehörenden
        erlage steigt, legt den gesetzgeberischen Handlungsbe-
        arf in dieser Frage nahe.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31645
        (A) )
        )(B)
        Die Kernaufgabe einer Novellierung des Wissen-
        schaftsurheberrechts besteht – neben der Berücksichti-
        gung von Neuerungen der Digitalisierung – darin, ein
        neues Gleichgewicht zwischen Wissenschaftlerinnen und
        Wissenschaftlern einerseits und den Wissenschaftsverla-
        gen andererseits zu schaffen.
        Wir nehmen mit Freude zu Kenntnis, dass auch in Rei-
        hen der Fraktion Die Linke der Antrag der SPD-Bundes-
        tagsfraktion zum Zweitverwertungsrecht Anerkennung
        findet. Leider muss ich jedoch mit Bedauern feststellen,
        dass beim Versuch, sich von der guten Vorlage der SPD-
        Bundestagsfraktion abzuheben, die Antragsteller über
        das Ziel hinausschießen. Zwar wäre die Einführung eines
        sogenannten „Dritten Korbes“ im Urheberrecht durchaus
        wünschenswert, doch unter den Forderungen, die seitens
        der Linksfraktion zusätzlich erhoben werden, halte ich ei-
        nen solchen Korb für nicht für umsetzungsfähig.
        Konkret beziehe ich mich auf die Forderung der Lin-
        ken, dass im Falle einer Einführung eines Zweitveröffent-
        lichungsrechts dieses Recht sich nicht nur auf alle Pu-
        blikationsformen erstrecken soll, sondern auch die
        Grenzziehung zwischen kommerzieller und nicht kom-
        merzieller Zweitverwertung verwischt werden soll. Ein
        solcher Regelungsvorschlag ist in meinen Augen kein po-
        sitiver Beitrag auf dem Weg zu einer Neujustierung des
        Verhältnisses zwischen Verlagen und Wissenschaft. Denn
        die Möglichkeit, eine Publikation kommerziell zweitzu-
        verwerten, würde eine faktische Enteignung der Verlage
        bedeuten. Zudem würde eine solche Regelung langfristig
        zum Nachteil der Wissenschaft selbst werden; denn unter
        solchen Voraussetzungen wird das Interesse der Verlage
        an einer Erstpublikation und der redaktionellen Betreu-
        ung derselben langfristig schwinden. Die grundsätzliche
        Intention einer Einführung eines Zweitverwertungsrechts
        – nämlich die Erleichterung der Diffusion von wissen-
        schaftlichen Erkenntnissen in die Wissenschaftsgemein-
        schaft – wäre somit konterkariert.
        Aus diesem Grund halten wir nicht nur an der strikten
        Einhaltung der Embargofrist fest, sondern wollen das
        unabdingbare Recht zur Zweitveröffentlichung auf nicht
        kommerzielle Zwecke beschränken. Auch wenn ich die
        redliche Intention des vorliegenden Antrags zu schätzen
        weiß, so können wir dem Antrag in Gänze nicht zustim-
        men, weil er in Teilen über das Ziel hinausschießt.
        Stephan Thomae (FDP): Wir befassen uns heute
        zum wiederholten Male mit dem Thema Urheberrecht.
        Die Linke fordert in ihrem Antrag auf Bundestagsdruck-
        sache 17/5479 ein unabdingbares Zweitveröffentli-
        chungsrecht für wissenschaftliche Urheber, das auch für
        kommerzielle Publikationen gelten soll. Diese Forde-
        rung lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.
        Grundsätzlich ist es Aufgabe der handelnden Parteien,
        also des Urhebers und des publizierenden Verlages, die
        Modalitäten auszuhandeln, unter denen das Werk veröf-
        fentlicht wird. Wird die Arbeit mindestens zur Hälfte aus
        öffentlichen Mitteln finanziert, ist der Gedanke vernünf-
        tig, dass die Öffentlichkeit auch in den kostenlosen Ge-
        nuss dieses Werkes kommen soll. Allerdings darf dies
        nicht im Rahmen einer kommerziellen Zweitveröffentli-
        c
        s
        v
        V
        ih
        d
        h
        te
        R
        d
        z
        m
        W
        fe
        w
        Z
        Z
        A
        ti
        z
        k
        d
        s
        u
        d
        S
        F
        fr
        L
        n
        M
        w
        A
        Z
        b
        n
        d
        ra
        z
        b
        ih
        ta
        s
        fä
        s
        a
        ih
        W
        A
        v
        a
        g
        a
        e
        u
        n
        R
        W
        s
        (C
        (D
        hung geschehen. Hier müssen die berechtigten Interes-
        en des Verlages berücksichtigt werden. Durch ein Zweit-
        erwertungsrecht des Wissenschaftlers entsteht dem
        erlag eine künstliche Konkurrenz. Das Zeitfenster, das
        m zur Refinanzierung seiner Investitionen bleibt, wird
        adurch kleiner. Vor dem Hintergrund der mindestens
        älftigen Finanzierung des Werkes durch öffentliche Mit-
        l ist dies unter Umständen hinzunehmen. Wird im
        ahmen des Zweitveröffentlichungsrechts jedoch auch
        ie Möglichkeit eröffnet, das Werk kommerziell weiter
        u nutzen, ist dies nicht mehr hinnehmbar. Der Verlag
        üsste dann auch noch hinnehmen, dass Dritte von dem
        erk, das er produziert hat, profitieren. Zudem ist der Öf-
        ntlichkeit, die für ihre Finanzierungstätigkeit entlohnt
        erden soll, mit einer nicht kommerziellen öffentlichen
        ugänglichmachung bereits gedient.
        Die Linke fordert weiterhin, dass die Sperrfrist für ein
        weitverwertungsrecht nur sechs Monate betragen soll.
        uch diesen Vorschlag lehnt die FDP-Bundestagsfrak-
        on ab. Eine entsprechende Regelung könnte sich sogar
        um Nachteil der wissenschaftlichen Urheber auswir-
        en. Denn eine solch kurze Sperrfirst birgt die Gefahr,
        ass sich kein Verlag mehr findet, der die Werke der wis-
        enschaftlichen Urheber auf eigenes Risiko ohne Risiko-
        nd Kostenbeteiligung der Autoren veröffentlicht, weil
        ie Möglichkeiten der Refinanzierung durch die kurze
        perrfirst zu stark eingeschränkt sind. Daher plädiert die
        DP-Bundestagsfraktion für eine zwölfmonatige Sperr-
        ist.
        Auf der Bundestagsdrucksache 17/4661 stellt die
        inke ihren Gesetzentwurf zur Digitalisierung vergriffe-
        er und verwaister Werke vor. Dieser hat ein wesentliches
        anko: Er unterscheidet nicht hinreichend zwischen ver-
        aisten und vergriffenen Werken. So heißt es in § 52 c
        bs. 3 UrhG-E der Linken: „Dem Recht auf öffentliche
        ugänglichmachung kann auch durch den nachträglich
        ekannt gewordenen Urheber oder Rechteinhaber …
        icht widersprochen werden, wenn die Voraussetzungen
        es Absatzes 1 vorliegen.“ Dabei regelt Abs. 1 die Vo-
        ussetzungen, unter denen verwaiste Werke öffentlich
        ugänglich gemacht werden dürfen. Problematisch ist da-
        ei, dass die Rechteinhaber vergriffener Werke dabei in
        ren Rechten eingeschränkt werden. Die FDP-Bundes-
        gsfraktion steht für einen umfassenden Eigentums-
        chutz, der auch das geistige Eigentum umfasst. Darunter
        llt auch die Entscheidung des Rechteinhabers, ob er
        ein Werk veröffentlichen will oder nicht. Ist ein Werk
        lso vergriffen, der Rechteinhaber aber bekannt, muss es
        m vorbehalten bleiben, zu entscheiden, ob und wie sein
        erk genutzt werden darf. Diese Möglichkeit sieht der
        ntrag nicht vor. Daher ist er abzulehnen. Stattdessen
        erweise ich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung
        uf Bundestagsdrucksache 17/13423. Danach dürfen ver-
        riffene Werke nur dann genutzt werden, wenn die Werke
        uf Antrag der zuständigen Verwertungsgesellschaft in
        in Register vergriffener Werke eingetragen worden sind
        nd die Rechteinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen
        ach Bekanntmachung der Eintragung gegenüber dem
        egister ihren Widerspruch gegen die beabsichtigte
        ahrnehmung ihrer Rechte durch die Verwertungsgesell-
        chaft erklärt haben. Eine solche Regelung berücksichtigt
        31646 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        die Rechte der Urheber und Rechteinhaber wesentlich
        besser und ist daher zu bevorzugen. Der Gesetzentwurf
        der Bundesregierung soll in der letzten Sitzungswoche
        des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode
        verabschiedet werden.
        Ein weiterer Antrag, den wir heute diskutieren, steht
        auf Bundestagsdrucksache 17/6341. Darin schlägt die
        Linke Schritte vor, mit denen die Chancen der Digitalisie-
        rung erschlossen und das Urheberrecht umfassend mo-
        dernisiert werden sollen. So fordern die Kolleginnen und
        Kollegen der Linken die Bundesregierung auf, einen ent-
        sprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll es
        unter anderem ermöglichen, die Übertragung von Nut-
        zungsrechten beim erstmaligen Vertragsschluss grund-
        sätzlich zeitlich zu begrenzen. Diese Forderung ist in
        zweierlei Hinsicht bedenklich. Zum einen bekennt sich
        die FDP-Bundestagsfraktion zur Vertragsfreiheit der han-
        delnden Parteien. Es ist ihnen vorbehalten, zu klären, zu
        welchen Konditionen sie zusammenarbeiten wollen. Dies
        umfasst auch die Möglichkeit, die Dauer eines Vertrages
        zeitlich zu befristen, sodass es hierfür keiner eigenen ge-
        setzlichen Regelung bedarf. Zum anderen ist nicht nach-
        vollziehbar, warum die Übertragung von Nutzungsrech-
        ten nur beim erstmaligen Vertragsschluss, nicht aber bei
        möglichen weiteren Vertragsschlüssen begrenzt werden
        soll. Die Linke versäumt es, diese Unterscheidung zu er-
        läutern.
        Der von der Linken angemahnte Gesetzentwurf der
        Bundesregierung soll die Rechtsprechung zur Auslegung
        des Begriffs „angemessene Vergütung“ in § 32 des UrhG
        durch eine genauere Bestimmung des Begriffs der Ange-
        messenheit im Gesetzestext umsetzen. Die FDP-Bundes-
        tagsfraktion hält diesen Vorschlag für nicht praktikabel.
        Die Frage der Angemessenheit hängt von den jeweiligen
        Umständen im Einzelfall ab und kann nicht abstrakt ge-
        nerell im Gesetzestext geregelt werden. Es ist gerade die
        Aufgabe der Rechtsprechung, diese Frage zu klären. Die
        Bewertung der Angemessenheit in den verschiedenen
        Fallkonstellationen kann sich ja auch im Laufe der Zeit
        ändern. Stünde dann eine Regelung im Gesetzestext,
        müsste der Gesetzgeber immer wieder nachbessern. Ein
        solches Verfahren erscheint nicht praktikabel und sollte
        folglich nicht umgesetzt werden.
        Auf Bundestagsdrucksache 17/11040 findet sich der
        Antrag der Linken für ein zweites Gesetz zur Stärkung
        der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausüben-
        den Künstlern. Auch diesem kann die FDP-Bundestags-
        fraktion nicht zustimmen. Gerne erläutere ich die
        Gründe dafür. Die Linke schlägt vor, § 31 UrhG einen
        neuen Abs. 6 anzufügen. Darin soll dem Urheber, der ein
        ausschließliches Nutzungsrecht für mehr als fünf Jahre
        eingeräumt hat, unter bestimmten Voraussetzungen die
        Möglichkeit gegeben werden, dieses Vertragsverhältnis
        zu kündigen. Ziel dieser Initiative ist es, dass der Urhe-
        ber durch Nachverhandlungen besser von dem unerwar-
        teten Erfolg seines Werkes profitieren kann. Das ist
        durchaus nachvollziehbar. Allerdings ist es der Weg, mit
        dem dieses Ziel erreicht werden soll, nicht. Nach den
        Vorstellungen der Linken soll nämlich der Urheber, der
        einen Vertrag, mit dem ein ausschließliches Nutzungs-
        recht eingeräumt wurde, wirksam gekündigt hat und sein
        W
        w
        e
        g
        W
        n
        tr
        d
        W
        s
        e
        fo
        o
        d
        V
        V
        s
        b
        tr
        g
        s
        n
        w
        tu
        d
        te
        V
        s
        h
        P
        u
        W
        w
        e
        s
        s
        s
        z
        S
        n
        d
        e
        g
        3
        B
        V
        E
        w
        in
        W
        D
        ta
        G
        a
        (C
        (D
        erk anschließend erneut verwerten will, verpflichtet
        erden, dem früheren Inhaber des Nutzungsrechts ein
        ntsprechendes Nutzungsrecht zu angemessenen Bedin-
        ungen anzubieten. Diese Pflicht ist unverständlich.
        enn man dem Urheber die Möglichkeit einräumt, sich
        ach einer gewissen Zeit von seinem Vertragspartner zu
        ennen, muss dies auch gelten. An dieser Stelle muss
        ann ein Schnitt gemacht werden. Will der Urheber sein
        erk anschließend erneut verwerten, muss es ihm frei-
        tehen, mit wem und zu welchen Konditionen er einen
        ntsprechenden neuen Vertrag eingehen will.
        Weiter will Die Linke § 32 Abs. 1 S. 2 UrhG wie folgt
        rmulieren: „Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt
        der ist die vereinbarte Vergütung nicht angemessen, gilt
        ie angemessene Vergütung als vereinbart.“ Auch dieser
        orschlag erhält nicht meine Zustimmung. Wenn eine
        ergütung zwischen den Parteien vereinbart wurde, kann
        ich grundsätzlich keine Partei über das erzielte Ergebnis
        eklagen, denn es besteht in diesem Bereich kein Kon-
        ahierungszwang. Auch der Schutz vor Übervorteilun-
        en ist durch das bestehende Recht bereits gegeben. Hier
        ei der Hinweis auf § 138 BGB gestattet.
        Die Linke will in Bundestagsdrucksache 17/11040 ei-
        en neuen Abs. 6 des § 36 UrhG einfügen. Dort heißt es
        ie folgt: „Wird dem Einigungsvorschlag der Schlich-
        ngsstelle nach Absatz 4 widersprochen, ist das Bun-
        esministerium der Justiz nach Ablauf von sechs Mona-
        n ermächtigt, auf dessen Grundlage gemeinsame
        ergütungsregeln durch Rechtsverordnung festzulegen,
        ofern die Parteien zu keiner anderen Einigung gefunden
        aben.“ Dieser Ansatz steht im Widerspruch zu liberaler
        olitik. Es muss Aufgabe der beteiligten Parteien sein
        nd bleiben, die angemessene Vergütung zu bestimmen.
        ürde man die vorgeschlagene Regelung installieren,
        ürde den Parteien jeglicher Anreiz genommen, selbst
        ine Einigung herbeizuführen. Vielmehr könnten diese
        ich auf die Haltung zurückziehen: Der Staat wird es
        chon richten. – Das kann nicht in unserem Interesse
        ein. Die Marktteilnehmer sind viel besser in der Lage,
        u beurteilen, welche Tarife angemessen sind, als es der
        taat jemals sein wird.
        Zudem beraten wir heute auch einen Antrag der Grü-
        en. Diese fordern in Bundestagsdrucksache 17/12625,
        ass es Vereinigungen von Urheberinnen und Urhebern
        rmöglicht wird, die Ansprüche ihrer Mitglieder auf an-
        emessene Vergütung gemäß §§ 11 S. 2, 32, 32 a, 36,
        6 a UrhG gerichtlich einklagen zu können. Die FDP-
        undestagsfraktion sieht eine solche Möglichkeit der
        erbandsklage kritisch. Es ist grundsätzlich Aufgabe des
        inzelnen, seine Rechte geltend zu machen. Zudem
        ürde die von den Grünen geforderte Lösung die Gefahr
        sich bergen, dass Vereinigungsmitglieder gegen ihren
        illen in eine entsprechende Klage gezogen werden.
        ies kann jedoch nicht in unserem Interesse sein.
        Aus den genannten Gründen lehnt die FDP-Bundes-
        gsfraktion die vorliegenden Anträge ab.
        Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        esetzentwürfe und Anträge der Linken, zu denen es
        uch unsere grünen Anträge und Gesetzentwürfe gibt,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31647
        (A) )
        )(B)
        und auch unser heutiger Antrag zur Reform des Urheber-
        vertragsrecht gibt mir Gelegenheit, in der wohl letzten
        Debatte des Bundestages in dieser Legislaturperiode ei-
        nen Blick auf die rechtspolitische Untätigkeit zu werfen,
        die diese schwarz-gelbe Koalition auf dem Gebietet des
        Urheberrechts geprägt hat. Wie in fast keinem anderen
        Rechtsgebiet rufen gesellschaftliche Entwicklungen der
        letzten Jahre im Urheberrecht nach Reformen. Der Re-
        formstau ist gigantisch, und die Probleme türmen sich
        gewaltig auf. Ganze Wirtschaftszweige, alle Bildungs-
        einrichtungen vom Kindergarten bis zur Hochschule,
        Wissenschaft und Forschung, Künstlerinnen und Künst-
        ler aller Sparten und nicht zuletzt Millionen von Bürge-
        rinnen und Bürgern warten auf zukunftsausgerichtete
        Lösungen – und diese Regierung und diese Koalition
        verharrt in Unfähigkeit und im Unwillen. Kleinste Mini-
        aturänderungen und sinnlose Einzelregelungen bestäti-
        gen nur dieses Gesamtbild.
        Dabei haben eine grenzüberschreitende Digitalisie-
        rung der Kommunikation, völlig neu entstandene Trä-
        germedien und vor allem das Internet schon längst völlig
        neue Möglichkeiten der Nutzung, aber auch der legalen
        wie illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter
        Werke durch ihre Nutzer eröffnet. Wissenschaftlerinnen
        und Wissenschaftler nutzen genauso wie Künstlerinnen
        und Künstler diesen neuen Produktions- wie Kommuni-
        kationsweg. Die Grenzen zwischen professioneller und
        privater Werkproduktion verwischen ebenso wie die
        zwischen schlichter Rezeption und Verbreitung.
        Bürgerinnen und Bürger, die keine Urheber sind, wer-
        den heute ungleich häufiger mit dem Urheberrecht kon-
        frontiert – und nicht selten kollidiert die private, nicht
        kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschützten
        Werken im Internet mit Regelungen des heutigen Urhe-
        berrechts. Es gäbe also allen Grund, sich mit Elan und
        Mut zu neuen kreativen Lösungen als Gesetzgeber zu
        machen, das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter zu
        gestalten.
        Sie aber haben, um erste Beispiele zu nennen, wirk-
        lich drängende Probleme wie die Ertüchtigung des Urhe-
        berrechtswahrnehmungsgesetzes oder im Bereich von
        Bildung und Wissenschaft die Sicherung des notwendi-
        gen Zugangs zu digitalen Werken ungelöst liegen gelas-
        sen. Den Bildungseinrichtungen haben Sie die Nutzung
        geschützter Werke im Unterricht wieder nur befristet zu-
        gestanden – kleiner kann ein solcher Trippelschritt nach
        vorne gar nicht sein.
        Die unselige Abmahnerei, ein Millionen-Abzocker-
        Programm ohne Sinn und Zweck, mit dem schon meh-
        rere Millionen von Haushalten überzogen worden sind,
        packen Sie nicht an. Es ist völlig offen, ob Sie hier bei all
        dem Gezänk in Ihren eigenen Reihen noch zu Potte kom-
        men – man hört jedenfalls, dass hier – wenn überhaupt –
        ein zahnloser Tiger das Licht der Welt erblicken wird.
        Was ist aus den Problemen des Urheberwahrneh-
        mungsrechts, der demokratischeren Binnenausgestal-
        tung bestimmter Verwertungsgesellschaften und der so
        streitigen Gebührenstaffel der GEMA für Clubs und
        s
        d
        v
        fo
        u
        w
        z
        re
        d
        m
        u
        b
        B
        ta
        m
        M
        o
        d
        v
        g
        b
        d
        d
        la
        G
        B
        z
        S
        b
        n
        e
        d
        N
        c
        b
        re
        s
        h
        g
        a
        e
        a
        q
        m
        ü
        „
        s
        u
        m
        g
        d
        n
        (C
        (D
        onstige Veranstalter von Live-Musik geworden? Von
        er Regierung und der Koalition konnte man dazu nichts
        ernehmen.
        Ziehen wir bei Betrachtung des anschwellenden Re-
        rmstaus, der von den Restanten des früheren zweiten
        nd dritten Reformkorbs bis zu hochaktuellen Themen
        ie der Sicherung von Archiv- und Bibliotheksarbeit
        um Wohl der Allgemeinheit reicht, Bilanz von vier Jah-
        n Urheberrechtspolitik von Schwarz-Gelb, so kann
        iese nur als jämmerlich bezeichnet werden. Und wo sie
        al aktiv wurden, kann das Ergebnis nur als mangelhaft
        nd kontraproduktiv bezeichnet werden. Das von Ihnen
        eschlossene Leistungsschutzrecht war anfangs eine
        ankrotterklärung vor den Herausforderungen der digi-
        len Welt durch die Errichtung gesetzlicher Schutz-
        auern für überholte Geschäftsmodelle, auf den letzten
        etern haben sie daraus ein Placebo ohne Wirkung und
        hne Sinn gemacht.
        Sie haben eine letzte Chance: Am Montag haben wir
        ie Sachverständigen zur Vitalisierung vergriffener und
        erwaister Werke und zum Zweitveröffentlichungsrecht
        ehört. Ein bunter Strauß richtiger und notwendiger Ver-
        esserungen liegt jetzt auf dem Tisch. Ich glaube nicht,
        ass Sie diese gutgemeinten Vorschläge aufgreifen wer-
        en. Vielmehr droht eine Verschlimmbesserung der Vor-
        ge aus dem Justizministerium. Notwendig ist jetzt ein
        esamtkonzept einer Reform des Urheberrechts, das der
        ildung und der Wissenschaft den notwendigen Zugang
        u digitalen Werken unter angemessenen und für alle
        eiten fairen Bedingungen gewährleistet und die Nutz-
        arkeit der digitalen Potenziale für Forschung und Lehre
        achhaltig sicherstellt. Hierzu nötig wäre die Schaffung
        iner allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke,
        ie Neuregelungen des § 52 b UrhG für eine bessere
        utzbarkeit von digitalen Werken, die rechtliche Absi-
        herung der digitalen Langzeitarchivierung und Klarheit
        eim digitalen Kopienversand.
        Es ist nötig, mit einer Reform das Urhebervertrags-
        cht gegenüber den Verwertern zu stärken. Die ange-
        pannte soziale Lage vieler Urheberinnen und Urheber
        ätte Ihnen Antrieb sein müssen, die angemessene Ver-
        ütung endlich durchsetzbar zu gestalten. Dazu müsste
        ber das Verfahren für gemeinsame Vergütungsregeln
        ndlich zu einem verbindlichen Ergebnis führen, wie es
        uch fraktionsübergreifend im Abschlussbericht der En-
        uete-Kommission empfohlen wurde.
        Auch die drängenden Reformen im Urheberwahrneh-
        ungsgesetz sind Sie nicht angegangen, trotz fraktions-
        bergreifender Einigkeit in der Enquete-Kommission
        Kultur“ darüber, dass es innerhalb der Verwertungsge-
        ellschaften mehr Binnendemokratie, mehr Transparenz
        nd eine Begrenzung der Verwaltungskosten geben
        uss, die durch eine umfangreichere staatliche Aufsicht
        ewährleistet wird.
        Das Urheberrecht muss an die Herausforderungen des
        igitalen Zeitalters angepasst werden; wir werden uns
        ach der Wahl und Ihrer Abwahl ans Werk machen.
        31648 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft
        mit beschränkter Berufshaftung und zur Ände-
        rung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Pa-
        tentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprü-
        fer (Tagesordnungspunkt 19)
        Norbert Geis (CDU/CSU): Mit diesem Gesetz wird
        die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
        für freie Berufe eingeführt. Dies ist die deutsche Alter-
        native zur britischen Limited Liability Partnership, LLP.
        Es wird als zunehmend unbefriedigend empfunden, dass
        das deutsche Recht keine der LLP vergleichbare Haf-
        tungsbeschränkung anbietet. Deshalb hat insbesondere
        der Deutsche Anwaltverein die Initiative zur Reform er-
        griffen.
        Bei der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft konzen-
        triert sich die Haftung auf den jeweils handelnden
        Rechtsanwalt. Für den Entwurf einer Partnerschaft mit
        beschränkter beruflicher Haftung wird die Haftung für
        berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen be-
        schränkt. Die Haftung für andere Schulden wie Mieten,
        Löhne usw. bleibt in voller Höhe erhalten.
        Zum Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das
        Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft ist eine Ver-
        pflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversi-
        cherung vorgesehen. Im Entwurf war diese Haftpflicht-
        versicherung ursprünglich nur als Voraussetzung für die
        Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 vorgese-
        hen. Eine ausdrückliche Pflicht zum Abschluss einer
        Haftpflichtversicherung war nicht vorgesehen. Dies ge-
        schieht jetzt erst aufgrund des Änderungsantrags der
        Koalitionsfraktionen. Danach wird die freiwillige Versi-
        cherung gemäß § 8 Abs. 4 PartGG einer Pflichtversiche-
        rung im Sinne der §§ 113 ff. VVG gleichgestellt. Damit
        erfolgt eine Klarstellung zum Schutze der Mandanten
        vor Schäden, die durch die berufliche Wahrnehmung der
        Interessen der Mandanten diesem bei fehlerhaftem Ver-
        halten der Gesellschaft entstehen können.
        Der vorgesehene Entwurf sieht eine Mindestversiche-
        rungssumme von 2,5 Millionen Euro vor. In der Diskus-
        sion wurde bezweifelt, ob eine solche Versicherungs-
        summe nicht zu großzügig bemessen ist. Dies gilt sicher
        für diejenigen Anwaltssozietäten, die überwiegend
        Rechtsfälle des täglichen Lebens bearbeiten (Mietrecht,
        Familienrecht, Verkehrsunfälle). Diese Kanzleien benö-
        tigen einen solch hohen Versicherungsschutz in der Re-
        gel nicht. Solche Sozitäten sind in der Regel auch nicht
        an einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Be-
        rufshaftung, PartGmbB, interessiert. Ganz anders gilt
        dies für solche Kanzleien, die vorwiegend in Wirt-
        schaftssachen tätig sind. Sie vertreten gewerblich tätige
        Mandanten. Hier kann sehr schnell durch Falsch-
        beratung ein Schaden von über 2,5 Millionen Euro ent-
        stehen. Deshalb ist die Mindestversicherungssumme von
        2,5 Millionen Euro tatsächlich angezeigt.
        lu
        s
        H
        o
        s
        fr
        L
        g
        d
        g
        F
        re
        v
        a
        s
        s
        ti
        z
        s
        P
        d
        P
        in
        ru
        s
        S
        b
        a
        w
        F
        g
        s
        s
        z
        ti
        P
        b
        p
        ti
        x
        tr
        k
        w
        a
        d
        h
        e
        p
        li
        a
        z
        li
        (C
        (D
        Auch wurde eingewandt, es bestünde kein Hand-
        ngsbedarf für die Einrichtung einer Partnerschaftsge-
        ellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Ein solcher
        andlungsbedarf besteht aber jedenfalls dann, wenn es
        hne diese vorgesehene Neuregelung der Haftungsbe-
        chränkung für berufliche Tätigkeiten im Bereich der
        eien Berufe zu einer allmählichen Abwanderung zur
        LP kommt. Die Regierung ist der Auffassung, dass
        ute Gründe für eine solche Befürchtung bestehen. Auch
        er DAV vertritt diese Auffassung.
        Auch das Argument, das Partnerschaftsgesellschafts-
        esetz mit beschränkter beruflicher Haftung sei ein
        remdkörper im System des deutschen Gesellschafts-
        chtes, ist nicht durchgreifend. Die im Gesetzentwurf
        orgesehene Gesellschaftsform richtet sich insbesondere
        n diejenigen Kanzleien, in denen mehrere Anwälte am
        elben Thema im Team zusammenarbeiten. Hier erweist
        ich die bestehende Möglichkeit der Haftungskonzentra-
        on auf einen oder mehrere Anwälte, wie sie vom der-
        eit gültigen Partnerschaftsgesellschaftsgesetz vorge-
        ehen ist, als ein nicht zureichender Schutz. Je mehr
        artner an einem Mandat arbeiten, desto weniger schützt
        ie Haftungskonzentration des § 8 Abs. 2 PartGG. Die
        artnerschaftsgesellschaft entwickelt sich dann faktisch
        eine eingetragene GbR. Das wird auch im Regie-
        ngsentwurf angeführt. Deshalb ist die Haftungsbe-
        chränkung auf die Partnerschaft dann der geeignete
        chutz, wenn eine entsprechende Pflichtversicherung
        esteht, wie dies ja im Gesetz vorgesehen ist. Für den
        ußerberuflichen Bereich gilt die unbeschränkte Haftung
        eiter. Von daher ist diese Gesellschaftsform kein
        remdkörper in unserem Gesellschaftsrecht. Der vorlie-
        ende Entwurf ist vielmehr die Fortentwicklung des be-
        tehenden Partnerschaftsgesetzes.
        Allerdings wird es Abgrenzungsschwierigkeiten zwi-
        chen der Tätigkeit, die als berufliche Tätigkeit qualifi-
        iert wird, und einer anderen nicht berufsbezogenen Tä-
        gkeit, für die die volle Haftung besteht, geben. Die
        raxis muss herausarbeiten, wann die Beschränkung auf
        erufliche Tätigkeit infrage kommt.
        Bei einer Obliegenheitspflichtverletzung ist der Haft-
        flichtversicherer möglicherweise nicht leistungspflich-
        g. Dies bleibt als Problem. Auch insoweit wird die Pra-
        is erweisen, ob die jetzige Regelung reicht.
        Was ist, wenn die Haftung durch vorformulierte Ver-
        agsbedingungen auch für die Fälle grober Fahrlässig-
        eit ausgeschlossen wird? Das kann nicht akzeptiert
        erden.
        Gerügt wird auch, dass die Beschränkung auf Rechts-
        nwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer unter Umstän-
        en gegen den Gleichheitssatz verstößt. Allerdings wird
        ier mit Recht eingewendet, dass für diese freien Berufe
        in „Berufsrecht“ und damit verbunden eine Berufshaft-
        flicht besteht. Dadurch ist in der Tat eine |unterschied-
        che Behandlung von Angehörigen der freien Berufe zu
        nderen Berufen gerechtfertigt.
        Alles in allem gesehen, ist dies ein gelungenes Geset-
        eswerk. Durch die Haftungsbeschränkung bei beruf-
        cher Tätigkeit auf die Gesellschaft und zugleich durch
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31649
        (A) )
        )(B)
        eine entsprechende Absicherung durch die Haftpflicht-
        versicherung sind bei einem Schadensfall sowohl die
        Anwälte, als auch die Mandanten hinreichend abge-
        sichert.
        Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Mit dem von
        der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur
        Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit be-
        schränkter Berufshaftung und Änderung des Berufs-
        rechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater
        und Wirtschaftsprüfer wird Freiberuflern eine ausge-
        wogene Alternative zur britischen Limited Liability
        Partnership, LLP, an die Hand gegeben. Im Bereich der
        Anwaltschaft und Steuerberatung sehen wir eine gesell-
        schaftsrechtliche Abwanderung nach Großbritannien.
        Dabei erfreut sich insbesondere bei Rechtsanwälten die
        Rechtsform der Limited Liability Partnership einer be-
        sonderen Beliebtheit. Das bisherige Haftungskonzept
        der deutschen Partnerschaftsgesellschaft wird von den
        Angehörigen freier Berufe zum Teil nicht als befriedi-
        gend empfunden. Zwar wird mit der Partnerschaftsge-
        sellschaft schon derzeit eine Rechtsform angeboten, die
        unter anderem den Vorteil einer transparenten Besteue-
        rung und einer Haftungskonzentration verbindet. Aller-
        dings ergeben sich praktische Schwierigkeiten dann,
        wenn innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft Aufgaben
        durch Teams bearbeitet werden. Dies gilt nicht nur für
        große, sondern auch für mittelständische Sozietäten, die
        häufig einen interprofessionellen Ansatz praktizieren.
        Die aufgrund unterschiedlicher Spezialisierung mitei-
        nander arbeitenden Partnerinnen und Partner können die
        Arbeitsbeiträge der anderen mitunter weder inhaltlich
        noch dem Umfang nach vollständig überblicken und vor
        allem verantworten. Begeht ein Partner einen Fehler,
        haften nach geltender Rechtslage der Partnerschaftsge-
        sellschaft alle Partner, die in das fragliche Mandat invol-
        viert waren, für diesen Berufsfehler, auch diejenigen, die
        keinen Fehler begangen haben. Dies ist ein schwer er-
        träglicher Zustand.
        Die mit dem Gesetz zur Einführung einer Partner-
        schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
        vorgesehene Rechtsformvariante der Partnerschaftsge-
        sellschaft für die freien Berufe vereint eine Haftungsbe-
        schränkung bei beruflichen Fehlern und steuerlicher
        Transparenz. Dies allein wäre für uns keine hinreichende
        Grundlage, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Entschei-
        dend ist für uns, dass sich jedenfalls in den allermeisten
        Fällen die Rechtsposition geschädigter Mandanten ver-
        bessern wird. Dies beruht darauf, dass das nun vorgese-
        hene Haftungsprivileg nur dann erlangt werden kann,
        wenn die Partnerschaftsgesellschaft in erheblicher Höhe
        gegen berufliche Fehler Versicherungsschutz besitzt. Zur
        finanziellen Bewältigung möglicher Schadensfälle
        dürfte deshalb künftig in den meisten Fällen ein größerer
        Betrag zur Verfügung stehen als bisher, wenn der Man-
        dant auf den Zugriff auf das persönliche Vermögen von
        Partnern angewiesen war. Im Falle von Schadensfällen
        ist künftig mithin die Wahrscheinlichkeit größer, dass
        der Mandant hinreichende Kompensation erfährt.
        Im Einzelnen: Der Gesetzentwurf schafft die Voraus-
        setzung für die Haftungsbeschränkung dergestalt, dass
        e
        m
        ru
        A
        s
        g
        s
        E
        D
        1
        z
        ru
        a
        k
        W
        b
        a
        te
        p
        B
        d
        d
        K
        c
        g
        e
        B
        s
        k
        h
        s
        e
        g
        ü
        is
        in
        w
        ü
        tr
        O
        h
        v
        s
        G
        d
        a
        B
        s
        k
        s
        s
        e
        T
        W
        b
        a
        p
        (C
        (D
        ine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
        uss. Dabei sieht der Gesetzentwurf eine Differenzie-
        ng der Versicherungssummen in Abhängigkeit von der
        rt des freien Berufs vor. Die Mindestversicherungs-
        umme für Rechtsanwälte soll 2,5 Millionen Euro betra-
        en. Eine Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern
        oll eine Mindestversicherungssumme von 1 Million
        uro ausweisen. Gleiches gilt für Wirtschaftsprüfer.
        iese sollen ebenfalls eine Mindestversicherung von
        Million Euro vorhalten müssen. Als weitere Vorausset-
        ung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Be-
        fshaftung wird der nach außen hin sichtbare Hinweis
        uf die Haftungsbeschränkung vorgeschrieben. Dies
        ann beispielsweise durch das Kürzel „mbB“ geschehen.
        ichtig ist für uns auch, dass die vorgesehene Haftungs-
        egrenzung nur für berufliche Fehler eingreift, nicht für
        ndere Verbindlichkeiten wie etwa Kreditverbindlichkei-
        n oder geschuldete Mietzahlungen. Insoweit bleibt die
        ersönliche Haftung der Partner bestehen.
        Mit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
        erufshaftung wird für Freiberufler eine Art Lücke im
        eutschen Gesellschaftsrecht geschlossen, weil für diese
        ie Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG mit ihrer
        ombination von Haftungsbeschränkung und steuerli-
        her Transparenz nicht zur Verfügung steht. Im bisheri-
        en Gesetzgebungsverfahren kamen Stimmen auf, die
        ine Öffnung der GmbH & Co. KG auch für die freien
        erufe forderten. Eine derartige Öffnung des Handelsge-
        etzbuches für die freien Berufe mag akademisch dis-
        utabel sein. Es würde sich dabei indes um eine Jahr-
        undertreform des Handelsgesetzbuchs handeln, die
        orgfältiger Vorbereitung bedürfte. Aus diesem Grund
        ine zeitgemäße Reform des Rechts der Partnerschafts-
        esellschaft auf die lange Bank zu schieben, wäre nicht
        berzeugend.
        Die Reform des Rechts der Partnerschaftsgesellschaft
        t auch vor dem Hintergrund der Initiative „Law made
        Germany“ zu sehen. Es wäre wenig glaubwürdig,
        enn Anwälte gerade im internationalen Rechtsverkehr
        berzeugend für die Anwendung deutschen Rechts ein-
        eten, wenn sie selbst für jedermann sichtbar in ihrer
        rganisationsverfassung dem deutschen Recht entflie-
        en. Noch nicht überzeugen kann die berufsrechtlich
        eranlasste Beschränkung der Partnerschaftsgesell-
        chaft mit beschränkter Berufshaftung auf einzelne
        ruppen von Freiberuflern. Wir wünschen uns, dass in
        er kommenden Legislaturperiode auch das Berufsrecht
        nderer freier Berufe so geändert wird, dass diese freien
        erufe ebenfalls auf das Institut der Partnerschaftsge-
        ellschaft mit beschränkter Berufshaftung zurückgreifen
        önnen.
        Christoph Strässer (SPD): Neben der Partner-
        chaftsgesellschaft, PartG, soll eine „Partnerschaftsge-
        ellschaft mit beschränkter Berufshaftung“, PartG mbB,
        ingeführt werden. Kanzleien beklagen, bei großen
        eams könnten die einzelnen Anwälte, Steuerberater und
        irtschaftsprüfer bei komplexen Mandaten die Arbeits-
        eiträge der andern oft nicht mehr überblicken und ver-
        ntworten, müssten aber in einer PartG, auch mit ihrem
        ersönlichen Vermögen dafür haften. Der Bundesge-
        31650 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        richtshof hat mittlerweile die Haftung für Fehler inner-
        halb einer Partnerschaftsgesellschaft sogar auf Partner
        ausgedehnt, die erst nach einem Fehler und Schaden
        dazu gestoßen sind.
        Der Entwurf sieht nun eine Beschränkung der unmit-
        telbaren persönlichen Haftung für Fehler bei der Berufs-
        ausübung vor. Bei beruflichen Fehlern soll bei der
        PartG mbB nur noch das Gesellschaftsvermögen haften
        und nicht mehr zusätzlich die Bearbeiter des Auftrags
        persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen. Die ent-
        fallende Haftung der Bearbeiter wird durch eine vorge-
        schriebene Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen,
        die die PartG mbB abschließen muss. Damit wird das
        Konzept „Versicherung statt Haftung“ verfolgt.
        Mindestversicherungssumme pro Versicherungsfall
        sollen 2,5 Millionen Euro bei Anwälten, 1 Million Euro
        bei Wirtschaftsprüfern sowie Steuerberatern sein.
        Die Steuerberater hatten in der Sachverständigenan-
        hörung geltend gemacht, bei ihnen gebe es im
        PartG mbB-Gesetzentwurf keine feste Mindestversiche-
        rungssumme; sie sollten sich lediglich angemessen ver-
        sichern. Das schafft jedoch Unsicherheiten – für alle
        Beteiligten. Diesem Bedenken wird mit dem Änderungs-
        antrag der Koalition Rechnung getragen. Damit ent-
        spricht die Koalition auch dem Petitum des Bundesrates.
        Dem schließen wir uns an, auch wenn wir eine Einheit-
        lichkeit bei den Versicherungssummen begrüßt hätten.
        Um was geht es aber noch? Zunächst einmal geht es
        um die Haftungsbeschränkung. Aber es geht noch um
        weit mehr. Die Partnerschaftsgesellschaft ist und bleibt
        eine Personengesellschaft und muss deshalb weder Kör-
        perschaftsteuer noch Gewerbesteuer bezahlen, eine
        Buchführung nach dem HGB ist nicht erforderlich. Für
        die Gewinnermittlung genügt eine einfache Einnahmen-
        überschussrechnung. Und in der Anhörung wurde gar er-
        wähnt, dass dies eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK
        ersparen würde. Auch darum geht es.
        Wie ist nun der Gesetzentwurf insgesamt zu beurtei-
        len? Der DAV hat vorgetragen, dass nicht nur Großkanz-
        leien an der Reform ein Interesse hätten. Zunächst ein-
        mal muss man sich die neue Rechtsform auch leisten
        können. Eine Berufshaftpflicht mit der entsprechenden
        Mindestversicherungssumme ist teuer.
        Richtig ist dann aber: Die Mandanten sind – ich be-
        tone – in der Regel durch die Berufshaftpflicht gut ge-
        schützt. 2,5 Millionen Euro muss man von einem Privat-
        mann erst einmal holen.
        Der Gesetzentwurf ist aber trotzdem nicht völlig un-
        problematisch. Es gibt durchaus denkbare Lücken beim
        Gläubigerschutz. Viele Kanzleien werden wegen der
        teuren Prämien die geplante Mindestversicherungs-
        summe von 2,5 Millionen Euro nicht überschreiten.
        Etwa im Arzt-, Architekten- und Gesellschaftsrecht dro-
        hen aber durchaus höhere Schäden. In der Anhörung
        wurde geltend gemacht, dass eigentlich gegenüber dem
        Kunden offengelegt werden müsste, wie viel von der
        Jahreshöchstsumme der Berufshaftpflicht schon in An-
        spruch genommen wurde; denn eine Partnerschaft haftet
        nur in Höhe der Versicherungssumme.
        ru
        a
        d
        g
        s
        te
        v
        G
        g
        d
        g
        k
        n
        G
        d
        s
        z
        te
        T
        s
        to
        s
        S
        O
        z
        te
        a
        m
        w
        d
        z
        K
        A
        k
        s
        F
        s
        S
        fü
        d
        s
        v
        F
        p
        tu
        ru
        A
        h
        b
        te
        a
        (C
        (D
        Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion einen Ände-
        ngsantrag gestellt, der für die Mandanten für ein Mehr
        n Transparenz sorgt. Danach müsste die Partnerschaft
        em Auftraggeber vor Übernahme des Auftrags offenle-
        en, inwieweit die Versicherung im laufenden Jahr
        chon in Anspruch genommen wurde.
        Dogmatisch unterscheiden wir Personengesellschaf-
        n und Kapitalgesellschaften. Mit dem Gesetzentwurf
        erwischt sich die ursprünglich klar gezogene Linie im
        esellschaftsrecht einmal mehr. Damit sind wir nicht
        lücklich.
        Im Recht der Kapitalgesellschaften ist das Privileg
        er Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermö-
        en an die Erfüllung strenger Kapitalvorschriften ge-
        nüpft. Hier werden vorteilhafte Merkmale der Perso-
        enhandels- und der Kapitalgesellschaft vermischt. Im
        esetzentwurf heißt so schön, Ziel des Entwurfs sei es,
        ie „transparente Besteuerung“ der PartG mit einer wirk-
        amen Beschränkung der Außenhaftung zu verbinden.
        Am 10. Juni war die Anhörung im Rechtsausschuss
        um Ordnungsgeldverfahren, wenn Kapitalgesellschaf-
        n ihre Jahresabschlüsse nicht offenlegen. Am nächsten
        ag kam hierzu die Stellungnahme des Instituts der Wirt-
        chaftsprüfer in Deutschland e. V., in der das IDW be-
        nt, wie wichtig die Offenlegung bei Kapitalgesell-
        chaften ist, bei denen niemand persönlich haftet. In der
        tellungnahme des IDW heißt es unter anderem: „Die
        ffenlegungspflicht ist ein Korrelat zur Haftungsbegren-
        ung bei Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestell-
        n Personenhandelsgesellschaften.“ Dann muss das
        ber auch für Wirtschaftsprüfer gelten, die sich zusam-
        enschließen und ihre persönliche Haftung ausschließen
        ollen.
        Wer einen Haftungsausschluss zum Kernziel hat, für
        en steht aber auch die GmbH als Kapitalgesellschaft
        ur Verfügung. Kann es deshalb nicht sinnvoll sein, die
        apitalgesellschaften für Freiberufler weiter zu öffnen?
        ngesichts der Kommerzialisierung des Anwaltsberufs
        önnte man diesem den Zugang zu den Handelsgesell-
        chaften erleichtern und die Kapitalgesellschaften für
        reiberufler steuerlich und bilanzrechtlich attraktiver ge-
        talten. Das hielte ich zunächst für einen richtigen
        chritt.
        Wir schaffen hier eine Rechtsform und ein Privileg
        r bestimmte Berufsgruppen. Es bestehen Zweifel, ob
        ie Begrenzung der Haftungsbeschränkung auf be-
        timmte Berufsgruppen mit dem Gleichheitsgrundsatz
        ereinbar ist.
        Deshalb wird es auch nicht lange dauern, bis andere
        reiberufler ebenfalls gegen Abschluss einer Berufshaft-
        flicht eine Personengesellschaft ohne persönliche Haf-
        ng haben wollen. Der Bundesverband der freien Be-
        fe hat bereits erklärt, auch für beratende Ingenieure,
        rchitekten, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und weitere
        eilkundliche Berufsgruppen, Handelschemiker, haupt-
        erufliche Sachverständige etc. gebe es nach Inkrafttre-
        n des neuen Gesetzes Anpassungsbedarf.
        Werden die Handwerker folgen? Und was wird dann
        us der Gewerbesteuer? Denn wenn das Gesetz ver-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31651
        (A) )
        )(B)
        abschiedet ist, werden sich bestehende Anwalts-, Steuer-
        berater- und Wirtschaftsprüfer-GmbHs in Partner-
        schaftsgesellschaften umwandeln und damit keine
        Gewerbesteuer mehr bezahlen.
        Die Städte und Gemeinden haben zu Recht Bedenken
        angemeldet. Allen Fraktionen liegt ein Schreiben des
        Deutschen Städtetages vor, in dem diese Bedenken kon-
        kretisiert werden. Der Städtetag fordert, eine Entschei-
        dung über den Gesetzentwurf so lange zurückzustellen,
        bis eine Quantifizierung der zu erwartenden Gewerbe-
        steuerausfälle erfolgt und Vorschläge zu deren vollstän-
        diger Kompensation vorliegen. Der Städtetag schlägt
        vor, die PartG mbB durch eine begleitende Steuergesetz-
        gebung als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform einzuord-
        nen, wodurch eine ungerechtfertigte Ungleichbehand-
        lung der PartG mbB gegenüber Kapitalgesellschaften
        vermieden werde, weil die Haftungsbeschränkung letzt-
        lich ein zentrales Strukturmerkmal von Kapitalgesell-
        schaften sei. Ohne mich konkret diesem Vorschlag an-
        schließen zu wollen, ist dies ein Vorschlag, der zu
        diskutieren ist.
        Seit der Anhörung haben wir über ein halbes Jahr
        nichts mehr von dem Gesetzentwurf gehört. Wir haben
        in der Ausschusssitzung der vergangenen Woche des-
        halb nachgefragt. Da gab es vom Ministerium noch
        keine Auskunft, und jetzt ging es ganz schnell. Nach an-
        fänglichem Widerstand aus der CDU hat sich die Koali-
        tion nun doch darauf verständigt, den Gesetzentwurf
        noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Man
        hätte das letzte halbe Jahr konstruktiv für Beratungen
        auch mit der Opposition nutzen können; denn auch uns
        ist an einer Lösung gelegen, selbst wenn wir die syste-
        matischen Bedenken beiseiteschieben und keine Dogma-
        tiker sein wollen. Leider wurde unserem Änderungsan-
        trag nicht entsprochen, und weitere Fragen bleiben
        ungeklärt, sodass wir dem Gesetzentwurf nicht zustim-
        men können.
        Marco Buschmann (FDP): Wir debattieren heute
        über einen Gesetzentwurf, der die Haftungsverhältnisse
        von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
        neu regelt. Genauer gesagt geht es um die Einführung
        der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-
        haftung.
        Damit reagieren wir als Gesetzgeber zum einen auf
        die Flucht immer mehr deutscher Sozietäten in ausländi-
        sche Gesellschaftsformen wie etwa der britischen
        Limited Liability Partnership, kurz LLP. Wir regeln zum
        anderen etwas, das in allen Bereichen des täglichen Le-
        bens zu Recht bereits gilt: Verantwortung und Kontrolle
        gehen Hand in Hand mit Haftung. Das bedeutet im Um-
        kehrschluss, dass es immer dann keine Haftung geben
        kann, wenn eine Person eben keine Verantwortung hat
        oder Kontrolle ausüben kann.
        Vor diesem Hintergrund wird die geltende Haftungs-
        konzeption der bestehenden Partnerschaftsgesellschaften
        häufig als unbefriedigend empfunden. Das ist auch der
        Grund für die Flucht in die LLP. Lassen Sie mich das an-
        hand eines Beispiels verdeutlichen: Um den größtmögli-
        chen Sachverstand zu konzentrieren, arbeiten verschie-
        d
        In
        h
        le
        B
        k
        s
        ti
        li
        m
        b
        u
        d
        b
        s
        s
        b
        s
        d
        le
        b
        d
        d
        v
        e
        tü
        n
        a
        s
        d
        d
        s
        a
        V
        e
        E
        h
        G
        2
        c
        G
        O
        K
        p
        E
        is
        s
        a
        d
        F
        fe
        s
        B
        e
        A
        (C
        (D
        en spezialisierte Anwälte häufig in Teams zusammen.
        einem immer komplexer werdenden Rechtssystem ist
        ohe Beratungsqualität kaum noch anders zu gewähr-
        isten. Dabei anzunehmen, dass jeder Spezialist den
        ereich des anderen überblicken, verstehen und sogar
        ontrollieren kann, ist lebensfremdes Denken und ent-
        pricht nicht der Wirklichkeit arbeitsteiliger Koopera-
        on. Bisher haftet aber jeder dieser Anwälte grundsätz-
        ch persönlich und mit seinem gesamten Vermögen.
        Durch die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft
        it beschränkter Berufshaftung kann nun die unmittel-
        are persönliche Haftung von Anwälten, Steuerberatern
        nd Wirtschaftsprüfern beschränkt werden, wenn sich
        iese Berufsangehörigen in einer Partnerschaft mit
        eschränkter Berufshaftung organisieren. Die Gesell-
        chaft haftet für berufliche Fehler künftig mit ihrem Ge-
        ellschaftsvermögen. Für sonstige Verbindlichkeiten
        leibt es dagegen bei der bisherigen Haftung der Gesell-
        chafter.
        Die Haftungsbeschränkung darf jedoch nicht zulasten
        er Mandantinnen und Mandanten gehen. Wir gewähr-
        isten dies einerseits durch Transparenz: Die Haftungs-
        eschränkung wird über einen Zusatz in der Firmierung
        er Gesellschaft transparent gemacht werden. Dies folgt
        em Beispiel der GmbH oder der AG. Zum anderen
        erdienen Mandantinnen und Mandanten als Gläubiger
        ines Haftungsanspruchs wegen beruflicher Fehler na-
        rlich Schutz. Der beste Schutz ist ein solventer Schuld-
        er. Genau dafür sorgen wir mit dem Erfordernis eines
        ngemessenen Versicherungsschutzes, der sicherstellen
        oll, dass der Verbraucher im Haftungsfall seinen Scha-
        en ersetzt bekommt.
        Mit Blick auf den Versicherungsschutz stehen Man-
        antinnen und Mandanten einer Partnerschaftsgesell-
        chaft mit beschränkter Berufshaftung sogar besser da
        ls andere. Denn die Mindestversicherungssumme pro
        ersicherungsfall bei der Berufshaftpflichtversicherung
        twa von Anwälten liegt momentan bei 250 000 Euro.
        ine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-
        aftung, die aus Anwälten besteht, muss nach dem
        esetzentwurf künftig mit einer Mindestsumme von
        ,5 Millionen Euro versichert sein – also dem Zehnfa-
        hen. Bei den Wirtschaftsprüfern ist es 1 Million Euro.
        Die neue Versicherungslösung zum Schutz der
        läubiger erklärt auch, warum einige Kritikpunkte der
        pposition nicht überzeugen. Im Rechtsausschuss haben
        ollegen gefragt, warum wir denn keine Bilanzierungs-
        flicht einführen. Die Bilanzierungspflicht dient der
        rmittlung des Eigenkapitals. Nach traditioneller Sicht
        t das Eigenkapital eine Größe, an die der Gläubiger-
        chutz anknüpft. Wenn man die Gläubiger aber ganz
        nders – nämlich durch eine Versicherung – schützt,
        ann erschließt sich auch nicht, warum die betroffenen
        reiberuflichen nun einer Bilanzierungspflicht unterwor-
        n werden sollen und nicht weiterhin eine Gewinnüber-
        chussrechnung durchführen dürfen. Das wäre nutzlose
        ürokratie! Das ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn.
        Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir vielmehr
        ine ausgewogene Lösung gefunden sowohl für die
        nwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
        31652 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        als auch für die Mandantinnen und Mandanten. Ich bitte
        daher um Ihre Zustimmung.
        Jens Petermann (DIE LINKE): Die Begrenzung der
        Haftung für Fehler hat einen hohen Preis. Wer nur mit
        dem haften will, was im Moment des Zugriffs der Gläu-
        biger gerade vorhanden ist, muss dies entweder indivi-
        dualvertraglich aushandeln oder eine entsprechende
        Rechtsform für sein Unternehmen wählen. Der Einwand
        einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung
        des Rechtsausschusses, die hier vorgeschlagene Partner-
        schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung,
        PartG mbB, wäre kein Systembruch, sondern eine kon-
        sequente Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts, geht
        am Kern des Problems vorbei. Denn entscheidend ist
        nicht, was gesellschaftsrechtlich denkbar, möglich oder
        gar sinnvoll ist. Entscheidend ist, welche Konsequenzen
        und Rechtsfolgen der Gesetzgeber quasi als Gegenleis-
        tung für die gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschrän-
        kung vorsieht.
        Und hier findet der eigentliche Systembruch statt. Das
        Kapitalgesellschaftsrecht als Paradedisziplin der Haf-
        tungsbeschränkungen kennt nicht nur eine Fülle von Ka-
        pitalerhaltungsvorschriften, die verhindern sollen, dass
        beim Zugriff von Gläubigern nichts mehr vorhanden
        oder vorher durch dunkle Kanäle versickert ist. Wesent-
        lich entscheidender sind die handelsrechtlichen Offenle-
        gungspflichten. Sie bilden das eigentliche Gegenwicht.
        Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich ihre Jahres-
        abschlüsse beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Nur so
        kann sich der potenzielle Gläubiger ein Bild über die
        wirtschaftliche Lage und Entwicklung seines zukünfti-
        gen Partners machen, und nur so wird er in die Lage ver-
        setzt, das Risiko eines Regressausfalles einzuschätzen.
        Beide Elemente fehlen vollständig bei der PartG mbB.
        Die Haftung ist auf ein Gesellschaftsvermögen begrenzt,
        das nicht vorhanden sein und das niemand kennen muss.
        Alles, was Sie dem entgegenstellen, ist eine Berufshaft-
        pflichtversicherung. Das mag, pragmatisch betrachtet,
        gelegentlich von höherem Nutzen sein als ein mit bilan-
        zieller Kreativität ausgewiesenes Gesellschaftsvermö-
        gen. Abgesehen davon, dass es keine Veröffentlichungs-
        pflicht über den aktuellen Ausschöpfungsgrad der der
        Höhe nach begrenzbaren Versicherung gibt, muss jede
        der hier erfassten Berufsgruppen ohnehin eine Berufs-
        haftpflichtversicherung unterhalten. Es stellt sich daher
        die Frage, warum Sie diese Privilegierung ausschließlich
        Partnerschaftsgesellschaften angedeihen lassen, und im
        Übrigen nur denen, die gesetzlich, nicht jedoch freiwillig
        eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, sodass
        Sie nicht nur Einzelanwälte, sondern ganze Berufsgrup-
        pen davon ausschließen.
        Die Antwort darauf findet sich unverblümt im Ge-
        setzentwurf, der die ideologische Handschrift der FDP
        trägt und offen mit freundlichen Grüßen der Lobbyisten
        der anwaltlichen Großkanzleien gezeichnet ist. Dort
        heißt es in der Problembeschreibung, das Haftungskon-
        zept der Partnerschaftsgesellschaft würde als „nicht be-
        friedigend empfunden“ und an seine Grenzen stoßen, wo
        „Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größe über-
        schreiten“, anwaltliche Großkanzleien folgen einem
        T
        d
        d
        s
        S
        g
        e
        d
        e
        k
        g
        in
        li
        K
        s
        b
        c
        A
        ru
        d
        k
        w
        g
        D
        n
        E
        li
        n
        s
        a
        B
        d
        h
        d
        d
        s
        c
        G
        h
        s
        s
        D
        G
        n
        S
        fo
        s
        s
        g
        H
        v
        B
        a
        d
        (C
        (D
        rend zur LLP. Bei den „Alternativen“ heißt es lapidar,
        ass die „PartG mbB eine Alternative zur Rechtsform
        er britischen LLP darstelle“.
        Nur selten hat das Bundesjustizministerium seine be-
        ondere Fürsorge für Großkanzleien so demonstrativ zur
        chau gestellt. Sie verlieren kein Wort darüber, dass die
        ewünschte Haftungsbegrenzung durch die Gründung
        iner Anwalts-GmbH erreicht werden kann. Diese stellt
        ie bestehende, ernsthafte und damit den Gesetzentwurf
        ntbehrlich machende Alternative dar. Warum ist dies
        eine Alternative für Ihre Großkanzleien? Wer eine LLP
        ründen kann, hat die organisatorische, finanzielle und
        tellektuelle Kraft dafür, eine GmbH zu gründen. Oder
        egt es nicht vielmehr daran, dass insbesondere Ihre
        lientel schlicht keine Lust hat, Gewerbe- und Körper-
        chaftsteuer zu zahlen, nach handelsrechtlichen Vorga-
        en korrekt Bücher zu führen und diese zu veröffentli-
        hen?
        Mit Vehemenz wird dies natürlich zurückgewiesen.
        nwälte seien ja schließlich Angehörige der Freien Be-
        fe, Organ der Rechtspflege, nur dem Ideal des Man-
        ats verpflichtet, das Geld nur notwendiges Übel – diese
        önne man ja nicht in einen Topf mit den üblichen Ge-
        erbetreibenden werfen, es müsse besondere Betäti-
        ungsformen geben, die dem Rechnung tragen. Diese
        ifferenzierung ist so unzeitgemäß wie einst die Tren-
        ung von Arbeitern und Angestellten. 600 Millionen
        uro Umsatz generiert allein die Abmahnindustrie jähr-
        ch in Deutschland, von der auch von Anwälten getrage-
        en Inkassoindustrie mal ganz zu schweigen. Lösen Sie
        ich von diesen anachronistischen Eitelkeiten, öffnen Sie
        uch das Gesellschaftsrecht in allen Facetten den Freien
        erufen, dann brauchen Sie Ihrer Klientel keine beson-
        eren Geschenke zu machen.
        Abschließend lassen Sie mich noch auf Folgendes
        inweisen: Mit der PartG mbB beerdigen Sie nicht nur
        ie Anwalts-GmbH. Vor allem geben Sie sich in Europa
        er Lächerlichkeit preis, denn es sind vor allem Sie, die
        eit gut zwei Jahrzehnten um die Einführung der So-
        ietas Privata Europaea als europäische Schwester der
        mbH kämpfen, also um eine Gesellschaftsform, die
        ier auf einmal nicht mehr gut genug sein soll, und es
        ind Sie, die für „law made in Germany“ Hochglanzbro-
        chüren produzieren und nun die eigene Kost verächten.
        Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        ie Bundesregierung will eine neue Rechtsform im
        esellschaftsrecht einführen. Diese soll für einige we-
        ige Berufsgruppen gelten, nämlich für Rechtsanwälte,
        teuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die neue Rechts-
        rm nennt sich Partnerschaftsgesellschaft mit be-
        chränkter Berufshaftung (PartG mbB). Wie der Name
        chon andeutet, will die Regierung mit dem Gesetz den
        enannten Berufsgruppen die Möglichkeit geben, ihre
        aftung für berufliche Fehler auf das Gesellschafts-
        ermögen zu beschränken. Eine persönliche Haftung der
        erufsträger, wie sie derzeit geltendes Recht ist, ist dann
        usgeschlossen.
        Ziel des Gesetzes, so steht es in der Gesetzesbegrün-
        ung, ist es, Anwälten, Steuerberatern und Wirtschafts-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31653
        (A) )
        )(B)
        prüfern eine deutsche Alternative zur angelsächsischen
        Limited Liability Partnership (LLP) zu bieten. Das hört
        sich im ersten Moment gut an. Aber die Lektüre des Ge-
        setzentwurfs macht deutlich, woher hier der Wind weht.
        Schon in der Einleitung des Gesetzentwurfs können wir
        lesen, dass sich „im Bereich von anwaltlichen Groß-
        kanzleien“ ein Trend zum Wechsel in die LLP abzeich-
        net. Dies ist also ein Gesetz, mit dem die schwarz-gelbe
        Koalition erneut einen Bereich ihrer Klientel bedient: die
        Großkanzleien. Die Regierungskoalition schenkt den
        Großkanzleien eine „eierlegende Wollmilchsau“, wie
        Kollege Strässer von der SPD die Partnerschaftsgesell-
        schaft mit beschränkter Berufshaftung in der ersten Be-
        ratung dieses Gesetzes treffend bezeichnet hat.
        Natürlich beschränkt sich das Gesetz rein rechtlich
        nicht auf große Gesellschaften. Aber in der Realität
        werden kleine Kanzleien diese Rechtsform kaum nutzen
        können. Die Versicherungsbeiträge werden bei der Part-
        nerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
        deutlich in die Höhe gehen. Die Mindestversicherungs-
        summe von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall er-
        fordert hohe Prämien. Und natürlich können wir aus
        Gründen des Gläubigerschutzes nicht darauf verzichten,
        eine hohe Mindestversicherungssumme für die Partner-
        schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ein-
        zusetzen.
        Unabhängig von der Versicherungsproblematik führt
        das Konzept der Partnerschaftsgesellschaft mit be-
        schränkter Berufshaftung zu einer weiteren Zersplitte-
        rung der Rechtsformen im ohnehin schon komplexen
        Gesellschaftsrecht. Es kommt zu einer Vermischung von
        Merkmalen der Personengesellschaft und Merkmalen
        der Kapitalgesellschaft. Darüber hinaus unterfallen – an-
        ders als bei der LLP – nur die Ansprüche aus beruflichen
        Fehlern der Haftungsbeschränkung. Für sonstige
        Ansprüche gegen die Gesellschaft und den einzelnen
        Berufsträger gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Das
        verkompliziert das System noch mehr. Und insbesondere
        die Anwaltschaft muss sich fragen lassen, welchen Weg
        sie in Zukunft gehen will.
        Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege als beru-
        fene Vertreterinnen und Vertreter ihrer Mandantinnen
        und Mandanten. Sie sind unerlässlich, damit der Rechts-
        staat den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen
        und Bürger erfüllen kann. In dieser Funktion und der da-
        mit einhergehenden Einbindung in die Rechtsanwalts-
        kammern bilden sie einen Beruf, der den Begehrlichkei-
        ten anderer Berufe zur Rechtsberatung trotzen kann.
        Der Weg in eine weitere Ökonomisierung der Rechts-
        anwaltstätigkeit zum Rechtsanwalt als ein – wenn auch
        freien so doch „gewöhnlichen“ – Beruf wie jeder andere
        entfernt ihn von seiner ihn schützenden Organstellung
        als notwendiger Teil der Justiz, die Verfassungsrechte
        der Menschen gewährleistet.
        Wenn es sich nicht als unabweislich notwendig er-
        weist, der Rechtsanwaltschaft eine weitere haftungs-
        beschränkte Organisationsmöglichkeit zu eröffnen – und
        ein solcher Nachweis ist bisher weder aus der tatsächli-
        chen Entwicklung noch systematisch geführt worden –,
        d
        k
        h
        R
        Ä
        g
        g
        e
        s
        W
        e
        w
        W
        „
        a
        A
        h
        A
        L
        s
        te
        P
        s
        W
        d
        2
        d
        s
        d
        H
        s
        n
        (C
        (D
        ann sollte der Gesetzgeber den Lobbyinteressen eines
        leinen Teils der Anwaltschaft nicht nachgeben.
        Im Rechtsausschuss haben wir eine öffentliche An-
        örung zu dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben
        egierungskoalition durchgeführt. Es gab zahlreiche
        nderungsvorschläge der Sachverständigen, die die Re-
        ierungskoalition nicht aufgegriffen hat. Diese schwarz-
        elbe Koalition peitscht kurz vor Ende der Wahlperiode
        in Gesetz durch, das einfach noch nicht ausgereift ist.
        Ich sehe das Bedürfnis für Reformen im Gesell-
        chaftsrecht. Aber dieses Gesetz ist nicht die Lösung.
        enn wir hier etwas Neues schaffen, sollten wir über
        ine Rechtsform debattieren, von der alle Freiberufler et-
        as haben. Ein solches Gesetz könnte im internationalen
        ettbewerb wirklich Erfolg haben. Dann könnten wir
        Law, made in Germany“ als echtes Qualitätsprodukt
        uf den Markt bringen.
        nlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung ei-
        nes Sozialen Arbeitsmarktes
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu den
        Anträgen:
        – Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über
        Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen - Teil-
        habe für alle durch sozialversicherungs-
        pflichtige Beschäftigung im allgemeinen
        Arbeitsmarkt
        – Einstieg in gute öffentlich geförderte Be-
        schäftigung beginnen
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
        Antrag: Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte
        bei den Jobcentern erhöhen
        (Tagesordnungspunkt 20 a bis c)
        Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Wir beraten
        eute einen Gesetzentwurf der Grünen und drei weitere
        nträge von SPD und Linken zur Eingliederung von
        angzeitarbeitslosen. Uns eint dabei das Ziel, alle Men-
        chen an der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt
        ilhaben zu lassen. Wir unterscheiden uns aber in der
        roblemanalyse und daher wohl auch im politischen In-
        trumentarium.
        Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit:
        ir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit der Wie-
        ervereinigung, die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist seit
        007 um rund 40 Prozent gesunken, Deutschland weist
        ie niedrigste Jugendarbeitslosenquote in der EU auf,
        ogar als einziges Land einen signifikanten Rückgang
        er Quote, einen Tiefstand im Hartz-IV-Bezug, einen
        öchststand bei der Beschäftigung. Das sind die ent-
        cheidenden Gründe, warum seit dem Höhepunkt der Fi-
        anz- und Wirtschaftskrise natürlich auch weniger finan-
        31654 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        zielle Mittel für Arbeitsmarktpolitik benötigt werden.
        Sie sprechen von „katastrophalen Kürzungen“, aber es
        ist doch ganz klar: Je weniger Arbeitslose ich habe,
        desto weniger Geld muss ich für deren Betreuung und
        Vermittlung aufwenden. Genau nach dieser Logik han-
        deln wir. Bei Ihnen habe ich manchmal den Eindruck:
        Egal ob wir mehr oder weniger Arbeitslose haben, es
        wird immer mehr Geld gebraucht. Diese Logik kann ich
        nicht nachvollziehen.
        Die Linken wollen den öffentlich geförderten Be-
        schäftigungssektor wieder einmal deutlich ausweiten,
        um Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Sie bemängeln
        eine mangelnde Integration von Langzeitarbeitslosen,
        aber wollen gleichzeitig, dass öffentlich geförderte Be-
        schäftigung für Ältere den nahtlosen Übergang in die
        Rente sichern soll. Ist das der „Paradigmenwechsel“ in
        der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, von dem
        Sie in Ihrem Antrag sprechen?
        Die SPD fordert in einem Antrag – die Grünen in ei-
        nem Gesetzentwurf – die Einführung eines „Passiv-Ak-
        tiv-Transfers“. Mit ihm soll sozialversicherungspflich-
        tige Beschäftigung als Nachteilsausgleich bezuschusst
        werden. Zielgruppe: Arbeitslose mit besonders schweren
        Vermittlungshemmnissen. Alle Arbeitgeber sollen
        gleichberechtigten Zugang zur Förderung haben. In der
        Konsequenz muss also die so öffentlich geförderte Be-
        schäftigung nicht mehr den Kriterien der Zusätzlichkeit
        und des öffentlichen Interesses entsprechen. Sie argu-
        mentieren, der Staat könne so seinem Integrationsauftrag
        nachkommen. Ja, der „Passiv-Aktiv-Transfer“ hat einen
        gewissen Charme. Denn es sind sozial- und gesell-
        schaftspolitische Gründe, die für eine solche Option der
        sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sprechen:
        Erwerbsarbeit dient nicht nur der Erzielung von Einkom-
        men, sondern sie dient auch der sozialen Integration, der
        gesellschaftlichen Teilhabe und einem höheren Selbst-
        wertgefühl. Gewichtige Gründe, unbestritten. Aber die
        vorliegenden Anträge machen einen unausgegorenen
        Eindruck; denn sie unterscheiden nicht zwischen Lang-
        zeitarbeitslosigkeit und verfestigter Sockelarbeitslosig-
        keit. Diese Unterscheidung ist aber wichtig; denn der
        verfestigte Kern der Sockelarbeitslosen weist in der Re-
        gel massive Vermittlungshemmnisse auf, die ihre Inte-
        gration in den ersten Arbeitsmarkt erschweren. Zwei
        Gruppen stellen hier mit ihren schweren Vermittlungs-
        hemmnissen die Fallmanager vor Ort vor besonders
        große Herausforderungen: Das sind zum einen psychisch
        und physisch kranke Langzeitarbeitslose, bei denen das
        Ziel, „gesünder zu werden“, weit vor einer Erwerbstätig-
        keit steht, und zum anderen unmotivierte Langzeitar-
        beitslose, die sich im Leistungsbezug eingerichtet haben
        oder auch ein distanziertes Verhältnis zur Erwerbstätig-
        keit haben. Folglich wäre es sinnvoll, ihnen eine Be-
        schäftigung in einem geschützten Bereich anzubieten.
        Bestehende Arbeitsplätze dürfen dabei nicht verdrängt
        werden, deshalb müsste die Neu- und Wiedergewinnung
        von Beschäftigungsfeldern im Fokus stehen. Dies aber
        ist in den Vorschlägen von SPD und Grünen nicht vorge-
        sehen und es bleibt vor allem im Gesetzentwurf der Grü-
        nen offen, wie schwere Vermittlungshemmnisse über-
        wunden werden können.
        v
        fo
        s
        fä
        tu
        E
        w
        g
        d
        F
        h
        D
        d
        k
        g
        W
        s
        s
        s
        s
        d
        w
        v
        e
        b
        tr
        s
        u
        d
        e
        s
        G
        u
        s
        a
        h
        fü
        K
        g
        d
        li
        a
        E
        S
        k
        o
        G
        (C
        (D
        Und ein letzter Punkt: Auch ein Nachteilsausgleich
        on 100 Prozent an die Arbeitgeber, wie ihn die Grünen
        rdern, vermag wenig zu überzeugen. Die Höhe des Be-
        chäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungs-
        higkeit des Leistungsberechtigten. Wäre der Leis-
        ngsberechtigte zu 100 Prozent nicht in der Lage, die
        rwerbstätigkeit auszuüben, könnte er schwerlich als er-
        erbsfähig im Sinne des SGB II gelten. Folgerichtig
        inge ihm so die Leistungsberechtigung verloren.
        Kurzum: Weder der Gesetzentwurf der Grünen noch
        ie Anträge von SPD und Linksfraktion sind mit ihren
        orderungen zustimmungsfähig. Daher werden wir sie
        eute auch ablehnen.
        Paul Lehrieder (CDU/CSU): Die Arbeitslosigkeit in
        eutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf
        en niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesun-
        en, die Zahl der Beschäftigten auf über 41 Millionen
        estiegen. Die umsichtige und kluge Arbeitsmarkt- und
        irtschaftspolitik der Koalitionsregierung wirkt sich po-
        itiv aus. Und dies alles trotz der Eurokrise. Im europäi-
        chen und internationalen Vergleich steht Deutschland
        ehr gut da – es wird sogar vom „German Wunder“ ge-
        prochen. Und um unseren robusten Arbeitsmarkt und
        ie mit Abstand geringste Jugendarbeitslosigkeit werden
        ir im gesamten europäischen Ausland beneidet.
        Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nach-
        ollziehbar, wenn die Linken in ihrem Antrag schreiben,
        s fehlten „ausreichend Arbeitsplätze auf dem ersten Ar-
        eitsmarkt“.
        Der christlich-liberalen Koalition ist es gelungen,
        otz der weltweit schwierigen Finanz- und Wirtschafts-
        ituation unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen
        nd zu halten.
        Wir schaffen Arbeitsplätze und setzen mit einer soli-
        en Bildungs- und Familienpolitik die Grundlage für
        ine erfolgreiche Zukunft.
        Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket beispielsweise
        ichern wir die Zukunftschancen bedürftiger Kinder aus
        eringverdienerfamilien.
        In einem Punkt haben Sie jedoch Recht. Wir dürfen
        ns nicht auf unseren Erfolgen ausruhen, sondern müs-
        en uns weiter konsequent um jeden einzelnen Langzeit-
        rbeitslosen kümmern und diesen schrittweise und be-
        utsam wieder in Beschäftigung bringen.
        Allerdings erreichen wir das nicht mit der Wiederein-
        hrung der Arbeitsbeschäftigungsmaßnahmen. Die
        osten der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren gi-
        antisch, die positiven Auswirkungen sehr gering. Stu-
        ien belegen zudem: Wer erst einmal dauerhaft in öffent-
        ch geförderter Beschäftigung ist, verschwindet leichter
        us dem Blick der Jobcenter, zeigt selbst meist weniger
        igeninitiative und hat es daher deutlich schwerer, eine
        telle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.
        Die Folgen einer Politik, die Arbeit bezahlt, für die es
        eine Nachfrage gibt – etwa in Form eines überdimensi-
        nierten Staatssektors –, können wir beispielsweise in
        riechenland erkennen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31655
        (A) )
        )(B)
        Die Verwirklichung dieser Vorstellungen würde nicht
        nur ungeheuer viel Geld kosten, sondern auch durch die
        Bildung der von den Kollegen der Linken geforderten
        „regionalen Beiräte“ eine Aufblähung eines Apparates
        nach sich ziehen, die ineffizient, bürokratisch und zu
        teuer wäre. Viel Geld würde für unsinnige Verwaltungs-
        arbeit ausgegeben, Geld, das dann an anderer Stelle feh-
        len würde. Dies zeigen sehr deutlich die Ergebnisse und
        Erfahrungen, die die rot-rote Regierung in Berlin mit
        dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS)
        gemacht hat:
        Dieses Instrument ist zur Qualifizierung in den ersten
        Arbeitsmarkt ungeeignet, da eine Überführung in eine
        reguläre Beschäftigung die Ausnahme darstellt.
        Außerdem ist dieses Instrument ungerecht. Nur ein
        Bruchteil – circa 7 500 – der rund 200 000 Berliner
        Langzeitarbeitslosen kann von diesem Programm profi-
        tieren. Der ÖBS hilft damit nur circa 3,75 Prozent aller
        Langzeitarbeitslosen.
        Das Vorzeigeprojekt ÖBS verschlingt in Berlin mehr
        als die Hälfte des Geldes für geförderte Beschäftigung
        und geht offensichtlich zulasten der Ausbildungsförde-
        rung.
        Der ÖBS ist ein sehr teures Instrument von zweifel-
        hafter Wirksamkeit. Jede in Berlin nach dem ÖBS geför-
        derte Stelle kostet den Steuerzahler circa 23 860 Euro
        pro Jahr.
        Im Jahr 2009 kostete der ÖBS Berlin circa 178 Mil-
        lionen Euro.
        Wie bereits angesprochen, ist Langzeitarbeitslosigkeit
        nach wie vor ein ernstes gesellschaftliches Problem. Im
        Interesse der Betroffenen bedarf es trotz erster Erfolge
        weiterhin großer Anstrengungen aller beteiligten Ak-
        teure.
        Ziel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der unions-
        geführten Bundesregierung ist und bleibt es, möglichst
        alle Menschen, die dazu in der Lage sind, in den allge-
        meinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, und nicht die dauer-
        hafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarktes – wie
        Sie es in Ihren Anträgen fordern.
        Im Übrigen verkennen Sie, dass sich die Regierungs-
        koalition mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen In-
        strumente weiterhin zum Instrument der öffentlich ge-
        förderten Beschäftigung bekennt. Dies gilt auch für von
        Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen mit besonderen
        Vermittlungshemmnissen.
        Alle verfügbaren Maßnahmen, die aktivieren und da-
        mit mittel- oder langfristig helfen, Beschäftigungsmög-
        lichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröff-
        nen, können und müssen genutzt werden. Auch die
        Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung
        sind nach wie vor wichtiger Bestandteil des arbeits-
        marktpolitischen Instrumentariums im SGB II.
        Mit der Instrumentenreform wurden die sozialversi-
        cherungspflichtigen Varianten Arbeitsgelegenheiten in
        der Entgeltvariante und JobPerspektive zu einem Instru-
        ment der Förderung von Arbeitsverhältnissen (§ 16 e
        S
        w
        re
        ti
        a
        g
        z
        z
        u
        b
        m
        z
        ru
        K
        In
        g
        d
        b
        te
        in
        a
        h
        ti
        je
        L
        v
        im
        s
        g
        d
        e
        fe
        le
        ti
        d
        a
        fe
        Z
        ti
        F
        re
        m
        d
        lu
        a
        m
        d
        u
        d
        d
        m
        b
        ti
        g
        v
        b
        (C
        (D
        GB II) verbunden. Arbeitsgelegenheiten mit Mehrauf-
        andsentschädigung sind weiterhin in § 16 d SGB II ge-
        gelt. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll zukünf-
        g nur dann eingesetzt werden, wenn der Einsatz
        nderer vorrangiger Instrumente eine unmittelbare Inte-
        ration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht unterstüt-
        en kann.
        Für die Förderung von Arbeitsverhältnissen für Lang-
        eitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen
        nd die Freie Förderung können die Jobcenter jährlich
        is zu 20 Prozent des Eingliederungstitels einsetzen. So-
        it stehen bundesweit für 2013 etwa 665 Millionen Euro
        ur Verfügung.
        Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliede-
        ngschancen am Arbeitsmarkt, das am 1. April 2012 in
        raft getreten ist, haben wir den arbeitsmarktpolitischen
        strumentekasten zur Eingliederung von Arbeitslosen
        rundlegend überarbeitet. Das Gesetz zielt darauf ab,
        urch einen effektiven und effizienten Einsatz der Ar-
        eitsmarktinstrumente die zur Verfügung stehenden Mit-
        l für die Integration in Erwerbstätigkeit, insbesondere
        sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, besser
        ls bisher zu nutzen und bei wachsender Aufnahmefä-
        igkeit des Arbeitsmarktes die Integration in Erwerbstä-
        gkeit zu beschleunigen.
        Die Bundesregierung beschreitet mit dem Modellpro-
        kt „Bürgerarbeit“ neue Wege bei der Integration von
        angzeitarbeitslosen in Arbeit, auch unter Einbeziehung
        on öffentlich geförderter Beschäftigung. Zudem wird
        Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“
        eit dem Jahr 2010 ein besonderes Augenmerk darauf
        elegt, scheinbar nicht vermittelbare ältere Menschen in
        as Arbeitsleben zu integrieren. Hier zeigen die bisher
        rzielten Erfolge, dass dies auch ohne den Einsatz öf-
        ntlich geförderter Beschäftigung möglich ist.
        Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, vor al-
        m der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit, ist ein wich-
        ges Anliegen dieser Regierungskoalition. Wir werden
        ie Reform wirken lassen, dann die Ergebnisse genau
        nalysieren und anschließend entscheiden, ob und inwie-
        rn nachjustiert werden muss.
        Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem
        iel der Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäf-
        gung und dem Passiv-Aktiv-Transfer als neue Säule der
        inanzierung einzuführen, erachten wir weder als ausge-
        ift noch als zielführend. Wir setzen auf die schnellst-
        ögliche Heranführung von Leistungsberechtigten an
        en ersten Arbeitsmarkt durch eine umfassende Vermitt-
        ngs-, Qualifizierungs- und Betreuungspolitik und nicht
        uf die dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeits-
        arktes, der im Übrigen auch zu Einbindungs- und Ver-
        rängungseffekten führen würde, falsche Anreize setzen
        nd sich somit arbeitsmarktpolitisch sogar kontrapro-
        uktiv auswirken würde. In Anbetracht der hervorragen-
        en Situation auf dem Arbeitsmarkt und im Zuge des de-
        ografischen Wandels und des Fachkräftemangels
        eschreitet die christlich-liberale Koalition hier den rich-
        gen Weg. Es gilt die Potenziale an Arbeitskräften so
        ut wie möglich zu nutzen und nicht dauerhaft in sub-
        entionierter Beschäftigung unterzubringen. Nebenbei
        emerkt, haben die Sachverständigen im Rahmen der öf-
        31656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        fentlichen Anhörung auch bestätigt, dass die aus dem
        Passiv-Aktiv-Transfer resultierenden Mittel überhaupt
        nicht ausreichen würden, einen sozialen Arbeitsmarkt zu
        finanzieren.
        Katja Mast (SPD): Für uns in der SPD ist Arbeit
        mehr als Broterwerb. Arbeit ermöglicht Teilhabe an der
        Gesellschaft. Deshalb braucht es eine politische Strate-
        gie, die auf Vollbeschäftigung setzt.
        Wir Sozialdemokraten wollen alle Menschen in unse-
        rer Gesellschaft mitnehmen, auch die, die am Rand des
        Arbeitsmarktes stehen, also diejenigen, die schon sehr
        lange Arbeit suchen und auf absehbare Zeit keine finden
        werden. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung.
        Wir wollen und können die Spaltung auf unserem Ar-
        beitsmarkt nicht akzeptieren. Es kann nicht sein, dass
        wir über 1 Million Langzeitarbeitslose haben und die
        Regierung Merkel ihre Chancen auf Arbeit und Teilhabe
        abbaut, statt sie auszubauen.
        Denn was wollen die meisten Menschen, die schon
        mehrere Jahre Arbeit suchen? Mir stellen sie immer wie-
        der eine Frage: Frau Mast, was können Sie dafür tun,
        dass ich wieder einen Arbeitsvertrag bekomme und mor-
        gens weiß, wozu ich aufstehe?
        Die Menschen wollen arbeiten, sie wollen eine Auf-
        gabe haben, die erfüllend und sinnstiftend ist. Sie wollen
        ihren Beitrag leisten. Sie haben es satt, stigmatisiert zu
        werden, sie haben es satt, dass ihnen Vorurteile entge-
        gengebracht werden. Und sie wollen auch nicht als spät-
        römisch-dekadent von der FDP beschimpft werden.
        Unsere sozialdemokratische Antwort für Menschen
        am Rand des Arbeitsmarktes, für den Abbau der ver-
        krusteten Langzeitarbeitslosigkeit in unserem Land ist
        die Einrichtung eines echten sozialen Arbeitsmarktes.
        Wir von der SPD wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit fi-
        nanzieren!
        In unserem Antrag „Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft
        über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen – Teilhabe für
        alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
        im allgemeinen Arbeitsmarkt“ haben wir die Bausteine
        für diesen sozialen Arbeitsmarkt klar umrissen. Wir wol-
        len Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind
        und die mehrere Vermittlungshemmnisse haben, zum Bei-
        spiel gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende
        Qualifikationen, wieder in Beschäftigung bringen. Da-
        von könnten rund 200 000 Menschen in Deutschland
        profitieren. Kernpunkte dabei sind die Finanzierung über
        den Passiv-Aktiv-Transfer, also Arbeit statt Arbeitslosig-
        keit, ergänzt durch Mittel der fördernden Arbeitsmarkt-
        politik sowie die Bereitstellung sozialpädagogischer
        Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das
        Gehalt soll sich am jeweils gültigen Tariflohn oder
        – wenn es keinen gibt – am ortsüblichen Lohn orientie-
        ren. Unterste Haltelinie ist der jeweils gültige Mindest-
        lohn bzw. – sobald die SPD sich damit durchgesetzt
        hat – der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von
        mindestens 8,50 Euro. Die örtlichen Beiräte beraten über
        Umfang und Art der geförderten Arbeitsplätze, wobei
        die Sozialpartner ein Vetorecht erhalten.
        R
        c
        lo
        re
        a
        e
        tr
        S
        s
        S
        z
        b
        d
        a
        s
        M
        g
        h
        U
        B
        m
        g
        b
        b
        z
        a
        e
        ti
        p
        d
        E
        B
        s
        d
        H
        fü
        4
        d
        b
        is
        D
        g
        d
        b
        B
        b
        b
        z
        B
        ru
        c
        (C
        (D
        Dabei ist eins klar: Unterstützung für Menschen am
        and gibt es nicht zum Nulltarif. Wir müssen ausrei-
        hend Mittel in die Hand nehmen, um Langzeitarbeits-
        se zu integrieren.
        Die SPD ist dazu bereit – die schwarz-gelbe Bundes-
        gierung nicht! Das Gegenteil ist der Fall. Mit Bundes-
        rbeitsministerin von der Leyen an der Spitze wird hier
        ine Politik des sozialen Kahlschlags sondergleichen be-
        ieben. Allein zwischen 2009 und 2013 wurden die
        GB-II-Mittel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik um
        atte 40 Prozent gekürzt. Die Zahl der Arbeitslosen im
        GB II sank im gleichen Zeitraum lediglich um 10 Pro-
        ent. Eine Sparpolitik, die auf Kosten der Langzeitar-
        eitslosen geht. Eine Politik, die die öffentlich geför-
        erte Beschäftigung massiv beschnitten hat und damit
        uch die Teilhabechancen der langzeitarbeitslosen Men-
        chen. Eine Politik, die mit ihrem Hü und Hott, mit ihren
        odellprojekten und ihrer Projektitis – Stichwort Bür-
        erarbeit – für Unsicherheit und Förderlücken gesorgt
        at.
        Wir Sozialdemokraten wollen damit Schluss machen.
        nd da, wo wir Regierungsverantwortung haben – zum
        eispiel in meinem Heimatland Baden-Württemberg –
        achen wir es bereits mit dem Landesarbeitsmarktpro-
        ramm unserer Ministerin Altpeter.
        Wir sagen: Gerade in Zeiten des Aufschwungs am Ar-
        eitsmarkt muss es politisches Ziel sein, verkrustete Ar-
        eitslosigkeit aufzubrechen und sich den Menschen zu-
        uwenden, die unsere besondere Förderung brauchen.
        Nachhaltige Vorschläge oder Initiativen, um langzeit-
        rbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu bringen, gibt
        s von dieser Bundesregierung nicht. Auch heute disku-
        eren wir, wieder einmal, allein die Vorschläge der Op-
        ositionsparteien. Fehlanzeige bei CDU und FDP. Statt-
        essen hat die Regierung Merkel alle Instrumente zum
        rhalt einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen
        eschäftigung für Langzeitarbeitslose de facto abge-
        chafft.
        Und was passiert jetzt? Kurz vor der Wahl erweckt
        ie Bundesregierung Merkel wieder den Anschein des
        andelns. Sie tut so als ob, indem sie die Bundesagentur
        r Arbeit sagen lässt, für drei Jahre werden 20 bis
        0 Menschen in ganz Deutschland im Rahmen des Mo-
        ellprojekts „Perspektiven in Betrieben“ beschäftigt. 20
        is 40 Menschen, betroffen sind rund 200 000!
        Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein – eigentlich
        t es eher ein Tröpfchen auf den ausbrechenden Vulkan.
        as ist Anscheinserweckungspolitik vom Feinsten. Es
        eht der Regierung Merkel nicht um die Menschen, son-
        ern um den Anschein.
        Man setzt für die Modelllaufzeit von drei Jahren 20
        is 40 Teilnehmer und Teilnehmerinnen an, obwohl der
        edarf bei circa 200 000 Menschen liegt! Langzeitar-
        eitslose sollen in privatwirtschaftlichen Betrieben ar-
        eiten, im Gegenzug bezahlt die Bundesagentur 75 Pro-
        ent des Gehaltes. Das Instrument ist nicht neu, mit dem
        eschäftigungszuschusses haben wir seit Jahren Erfah-
        ng. Wir brauchen keine neuen Programme, wir brau-
        hen endlich einen echten sozialen Arbeitsmarkt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31657
        (A) )
        )(B)
        Die Länder, allen voran mein Heimatland Baden-
        Württemberg, haben das erkannt und ebenfalls eine ent-
        sprechende Bundesratsinitiative zur Neuausrichtung der
        öffentlich geförderten Beschäftigung in der letzten Wo-
        che verabschiedet.
        Mit dieser schwarz-gelben Koalition gibt es keine
        Antwort auf die Probleme der Menschen. Diese Regie-
        rung bedeutet Stillstand. Nach dem 22. September wer-
        den wir das beenden. Schwarz-Gelb will Anscheinser-
        weckung – die SPD schafft Teilhabe. Die Bürger haben
        die Wahl für einen sozialen Arbeitsmarkt.
        Pascal Kober (FDP): Ich gehe davon aus, dass wir
        in diesem Hause Einigkeit darüber haben, dass wir uns
        vermehrt um die Arbeitsmarktchancen von Langzeitar-
        beitslosen kümmern müssen. Die vergangenen Jahre ha-
        ben große Erfolge auf dem Arbeitsmarkt gebracht – auch
        für Langzeitarbeitslose.
        Es ist in diesem wirtschaftlichen Aufschwung zum
        ersten Mal seit 45 Jahren gelungen, die Zahl der Lang-
        zeitarbeitslosen zu senken. Im Mai dieses Jahres waren
        2 Millionen Personen arbeitslos im Rechtskreis des So-
        zialgesetzbuches II. Im Mai 2010 waren es noch über
        200 000 Personen mehr.
        Nichtsdestotrotz sind derzeit noch immer 2 Millionen
        Menschen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II als
        arbeitsuchend gemeldet. Das Vorstandsmitglied der Bun-
        desagentur für Arbeit Heinrich Alt geht davon aus, dass
        seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze 400 000 Erwach-
        sene durchgehend Grundsicherungsempfänger waren.
        Man kann daher davon ausgehen, dass es für diese Men-
        schen besonderer Antworten und Anstrengungen bedarf,
        um sie wieder am Erwerbsleben teilhaben zu lassen. Ge-
        rade in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage im Zusam-
        menhang mit dem Fachkräftemangel muss es unsere ge-
        sellschaftliche und auch unsere politische Aufgabe sein,
        auch für sie Perspektiven anzubieten.
        Für die FDP bedeutet Arbeit mehr als nur die Mög-
        lichkeit der eigenverantwortlichen Sicherung des Le-
        bensunterhaltes. Sie trägt zur Sinnstiftung im Leben bei,
        vermittelt das Bewusstsein, gewollter Teil der Gesell-
        schaft zu sein und gebraucht zu werden, und stärkt so
        das Selbstwertgefühl. Arbeitslosigkeit darf daher nicht
        auf ihre materielle Dimension reduziert werden. Das
        Fehlen von Arbeit ist daher auch immer das Fehlen von
        Freiheit.
        Menschen wollen etwas leisten und wollen sich betei-
        ligen. Daher haben wir uns in der Vergangenheit, unter
        anderem zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrts-
        verband, Gedanken darüber gemacht, mit welchen Pro-
        grammen man hier Perspektiven schaffen kann. Ich gebe
        ganz offen zu, dass wir dabei auch an den sogenannten
        Passiv-Aktiv-Transfer denken. Für uns ist aber klar, dass
        die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt stattfinden
        muss. Ja, wir werden hier über Lohnkostenzuschüsse re-
        den müssen.
        Im Gegensatz zum Gesetzentwurf und den Anträgen
        der Oppositionsfraktionen wollen wir keinen parallelen
        sozialen Arbeitsmarkt. Die Menschen sollen mittel- und
        la
        d
        e
        d
        V
        B
        te
        b
        m
        D
        k
        a
        d
        s
        fü
        re
        g
        n
        M
        m
        a
        tr
        h
        h
        M
        c
        Id
        te
        d
        h
        d
        s
        Ih
        n
        8
        b
        u
        z
        a
        li
        V
        Ü
        g
        B
        b
        b
        e
        s
        L
        (C
        (D
        ngfristig an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt wer-
        en, und daher halten wir es auch für notwendig, dass
        ine Anbindung an den ersten Arbeitsmarkt besteht. Stu-
        ien des Instituts zur Zukunft der Arbeit haben in der
        ergangenheit gezeigt, dass der Sprung aus geförderter
        eschäftigung in ungeförderte Beschäftigung viel leich-
        r ist, wenn man einen direkten Kontakt zum ersten Ar-
        eitsmarkt hat.
        Darüber hinaus sind wir aus Gründen des Fachkräfte-
        angels darauf angewiesen, dass kein Potenzial in
        eutschland ungenutzt bleibt. Auch Langzeitarbeitslose
        önnen etwas.
        Vielleicht kurz noch im Einzelnen zu Forderungen
        us Ihren Anträgen bzw. dem Gesetzentwurf.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie for-
        ern in Ihrem Gesetzentwurf, dass der Lohnkostenzu-
        chuss bis zu 100 Prozent betragen soll. Dies halte ich
        r den falschen Ansatz. Es ist zum einen ein demotivie-
        ndes Zeichen gegenüber dem Einzelnen, wenn er so
        ezeigt bekommt, dass seine Arbeit am Markt offenbar
        ichts wert ist. Zum anderen kann jede und jeder einen
        ehrwert für das Unternehmen bringen, gerade wenn
        an berücksichtigt, dass die begleitende Betreuung auf
        nderem Weg finanziert werden kann.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Ihr An-
        ag fordert, einen eigenen öffentlich finanzierten, dauer-
        aften sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Zudem soll
        ier ein Mindestlohn von mindestens 10 Euro gelten.
        an merkt hier deutlich, dass es Ihnen nicht um Chan-
        en für Langzeitarbeitslose geht, sondern nur um Ihre
        eologie, bzw. wenn Sie es ernst meinen würden, müss-
        n Sie erkennen, dass Ihr einheitlicher gesetzlicher Min-
        estlohn von 10 Euro für diese Personengruppe viel zu
        och ist.
        Sprechen Sie einmal mit Praktikern, mit Menschen
        ie in ihren Unternehmen und Beschäftigungsgesell-
        chaften Langzeitarbeitslose beschäftigen. Die werden
        nen klar sagen, dass ein Mindestlohn von 10 Euro
        icht realistisch ist.
        Gleiches gilt auch für die Mindestlohnforderung von
        ,50 Euro der SPD. Sie werden hier die gleichen Pro-
        leme haben. Zudem finde ich es sehr interessant, dass
        ns Praktiker aus der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen
        um Beispiel davor warnen, Veränderungen bei der Zeit-
        rbeit umzusetzen. Dies sei für viele eine wichtige Mög-
        chkeit der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
        or diesem Hintergrund sollten Sie daher auch Ihre
        berlegungen dazu überdenken.
        Sie können sicher sein, dass wir in der nächsten Le-
        islaturperiode sinnvolle und hilfreiche Lösungen für die
        etreuung von Langzeitarbeitslosen finden werden. Da-
        ei sollten wir in diesem Hause auch alle zusammenar-
        eiten. Die Bedeutung der Aufgabe gebietet es.
        Sabine Zimmermann (DIE LINKE): Alle Gesetz-
        ntwürfe und Anträge, die heute hier zur Abstimmung
        tehen, wollen durch öffentlich geförderte Beschäftigung
        angzeiterwerbslosen neue Perspektiven eröffnen. Es
        31658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        sind alles Initiativen der Opposition, von der Regierung
        findet man nichts. Sie hält strikt an ihrem Sparkurs in der
        Arbeitsmarktpolitik fest. Dabei haben Langzeitarbeits-
        lose kaum von dem bescheidenen Aufschwung der Jahre
        2010 bis 2012 profitiert. Im letzten Sommer kritisierte
        sogar die OECD Deutschland für den hohen Anteil der
        Langzeitarbeitslosen. Und mit der jüngsten Stagnation
        der deutschen Wirtschaft wächst inzwischen schon wie-
        der die Langzeitarbeitslosigkeit: Im Mai gab es laut Bun-
        desagentur für Arbeit 1 058 133 Menschen, die ein Jahr
        oder länger arbeitslos waren. Das sind fast 18 000 oder
        1,7 Prozent mehr als im Mai letzten Jahres. Damit wird
        die gesellschaftliche Teilhabe von immer mehr Men-
        schen massiv eingeschränkt.
        Welche Antworten können darauf gegeben werden?
        Schaut man sich die verschiedenen Anträge an, fallen
        zwischen den Initiativen der SPD und der Grünen und
        dem Antrag der Linken deutliche Unterschiede auf, ers-
        tens bei der Beschreibung des Problems:
        Bei SPD und Grünen hat man oft den Eindruck, der
        Großteil der Menschen, die ein Jahr und länger ohne Ar-
        beit sind, haben verschiedene persönliche, gesundheitlich
        Probleme, die verhindern, dass sie einen Job bekommen.
        Aber das trifft nur auf eine Minderheit zu. Das IAB, das
        wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit,
        spricht von 100 000 bis 200 000 Personen mit sogenann-
        ten größeren Vermittlungshemmnissen. Lässt man hier
        die oftmals problematische Definition der Vermittlungs-
        hemmnisse außer Acht, wird deutlich: Etwa 800 000 bis
        900 000 Langzeiterwerbslose haben keine schwerwie-
        genden Vermittlungshemmnisse. Warum klappt es bei ih-
        nen trotzdem nicht? Drei zentrale Gründe können hier
        mindestens genannt werden: Erstens wird vielen Betrof-
        fenen durch den Kürzungskurs der Bundesregierung in
        der Arbeitsmarktpolitik die notwendige Qualifizierung-
        und Weiterbildung vorenthalten. Nach wie vor werden sie
        lieber in billigere 1-Euro-Jobs abgeschoben.
        Zweitens sind viele Unternehmen nicht bereit, Lang-
        zeiterwerbslose einzustellen. Das IAB hat kürzlich eine
        Studie vorgestellt, wonach nur jeder dritte Betrieb lang-
        zeitarbeitslosen Bewerbern im Einstellungsprozess eine
        Chance gibt. Dabei zeigt sich dann, dass bei den Betrie-
        ben, die Langzeiterwerbslose einstellen, etwa die Hälfte
        ihre Arbeitsmotivation und Zuverlässigkeit als gut oder
        sogar sehr gut beurteilt. Nur jeder siebente bis neunte
        Betrieb beurteilte diese Eigenschaften als mangelhaft
        oder sehr schlecht. Das zeigt, wie massiv die Einstel-
        lungschancen der Langzeiterwerbslosen durch Vorurteile
        der Arbeitgeber beschnitten werden.
        Drittens fehlen entgegen allen Meldungen über das
        angebliche deutsche Jobwunder schlicht Arbeitsplätze.
        Im Mai hatten wir knapp 3 Millionen Menschen, die of-
        fiziell als Arbeitslose erfasst sind, die Zahl der tatsäch-
        lich Erwerbslosen ist noch viel höher. Es gibt derzeit
        aber nur 950 000 offene Stellen, Tendenz sinkend. Wir
        sehen also, es gibt mehrere Punkte, wo wir ansetzen
        müssen, wenn es um die Bekämpfung von Langzeiter-
        werbslosigkeit geht.
        Q
        v
        w
        k
        c
        D
        e
        z
        e
        d
        s
        s
        te
        le
        e
        u
        u
        ö
        s
        li
        w
        K
        v
        n
        a
        fü
        L
        d
        ü
        S
        ti
        W
        k
        e
        d
        n
        v
        v
        fe
        z
        w
        z
        z
        u
        d
        G
        m
        g
        g
        d
        e
        D
        te
        a
        (C
        (D
        Wir brauchen mehr Gelder für Weiterbildung und
        ualifizierung. Wir brauchen ein anderes Einstellungs-
        erhalten der Arbeitgeber. Die Politik sollte überlegen,
        ie sie den Arbeitgebern hier auf die Sprünge helfen
        ann. Wir brauchen mehr Arbeitsplätze. Und wir brau-
        hen eben auch öffentlich geförderte Beschäftigung.
        enn nach den Vorstellungen der Linken könnten durch
        inen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, ÖBS,
        usätzliche Arbeitsplätze entstehen, die Erwerbslosen
        ine berufliche Perspektive eröffnen. Gleichzeitig kann
        amit die Zivilgesellschaft gestärkt und gesellschaftlich
        innvolle Arbeit organisiert werden – wie es zum Bei-
        piel in Berlin zur Zeit des Rot-Roten Senats bei Stadt-
        ilzentren, Vereinen, Initiativen und Netzwerken sozia-
        r, kultureller, ökologischer und antizipativer Projekte
        rprobt wurde. Dieser Sektor braucht eine dauerhafte
        nd zuverlässige Finanzierung. Wir haben als Linke in
        nserem Antrag klare Vorschläge gemacht, wie mit guter
        ffentlich geförderter Beschäftigung sinnvolle, gesell-
        chaftlich notwendige Arbeit ermöglicht wird.
        Diese Vorschläge unterscheiden sich zum Teil deut-
        ch von denen der SPD und Grünen. SPD und Grüne
        ollen bei öffentlich geförderter Beschäftigung auf die
        riterien „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“
        erzichten. Wir halten das für falsch und warnen vor ei-
        er Verdrängung bestehender Arbeitsplätze. Da hilft es
        uch nicht, darauf zu verweisen, dass alle Arbeitgeber
        r die Einrichtung öffentlich geförderter Jobs einen
        ohnkostenzuschuss erhalten können. Die Linke hält
        eshalb an diesen Kriterien fest und sagt zugleich, dass
        ber die Frage, ob ein Job zusätzlich ist, nicht an einem
        chreibtisch entschieden werden soll, sondern prak-
        sch vor Ort unter Mitbestimmung der Sozialpartner.
        ir haben sogar dazu einen eigenen Antrag „Wirksam-
        eit der Arbeit der Beiräte bei den Jobcentern erhöhen“
        ingebracht. Zum anderen wollen SPD und Grüne an
        en 1-Euro-Jobs festhalten, diese teilweise den von ih-
        en neu geforderten Beschäftigungsverhältnissen sogar
        orschalten. Darüber hinaus will die SPD gar keine
        ollsozialversicherungspflichtige Beschäftigung schaf-
        n, sondern verweigert den Betroffenen den Zugang
        ur Arbeitslosenversicherung.
        Das alles ist mit der Linken nicht zu machen. Wir
        ollen, dass die neu geschaffene Beschäftigung voll so-
        ialversicherungspflichtig ist, freiwillig und tariflich be-
        ahlt. Wir sagen klar Nein zu Niedriglohnarbeitsplätzen
        nd prekärer Beschäftigung.
        Ich fasse abschließend zusammen: Die Regierung hat
        ie Langzeiterwerbslosen abgeschrieben. SPD und
        rüne bringen Vorschläge für einen sozialen Arbeits-
        arkt ein, die eine Verdrängung von regulärer Beschäfti-
        ung nicht ausschließen und nicht mit der Hartz-Gesetz-
        ebung brechen. Deshalb ist die Linke die einzige Kraft,
        ie sich für gute, öffentlich geförderte Beschäftigung
        insetzt.
        Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        ie FDP-Bundestagsfraktion wirbt gerade unter dem Ti-
        l „Vier gute Jahre“ mit einem Kinospot für sich, quasi
        ls Leistungsschau ihrer Regierungsbeteiligung. Über
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31659
        (A) )
        )(B)
        Langzeitarbeitslose wird in dem Spot aber kein Wort
        verloren, und das aus gutem Grund; denn die letzten vier
        Jahre waren keine guten Jahre für Langzeitarbeitslose.
        Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in den letzten
        vier Jahren massiv bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik
        gekürzt, rund 40 Prozent. Dadurch sind ausgerechnet die
        durch den Rost gefallen, die besonderer Unterstützung
        bedürfen, um wieder eine Chance auf Arbeit zu haben.
        Durch die schwarz-gelbe Instrumentenreform wurden
        die Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose noch-
        mals verschlechtert.
        Das war die ausgesprochen ungute Realität der letzten
        Jahre für Langzeitarbeitslose. Aber offensichtlich ge-
        schehen noch Zeichen und Wunder. Denn in dieser Wo-
        che fand eine Veranstaltung „Perspektiven für Langzeit-
        arbeitslose“ statt, organisiert von der FDP. Durch die
        Macht des Faktischen hat offenbar auch das liberale
        Ideologie-Bollwerk feine Risse bekommen. Denn richtig
        ist: Der Markt richtet es nicht von alleine für Hundert-
        tausende Arbeitslose. Fakt ist auch, dass wir mit den vor-
        handenen Instrumenten keine vernünftigen Perspektiven
        für diese Menschen aufbauen können. Darum bin ich
        froh, dass inzwischen auch in das FDP-Vokabular Worte
        wie „Passiv-Aktiv-Transfer“ Einzug gehalten haben. Gut
        ist auch, dass die Kolleginnen und Kollegen von der
        FDP inzwischen zugeben, dass in den letzten vier Jahren
        zu wenig für Langzeitarbeitslose getan wurde.
        Leider ist Ihnen das erst jetzt aufgefallen. Ich hoffe,
        dass die FDP genug Klarsichtfolie eingekauft hat, um all
        die Ideen, die sie nun am Ende der Legislaturperiode auf
        einmal präsentiert, auch über den Wahlkampf hinaus
        frisch zu halten. Wenn Sie es ernst meinen, müssen Sie
        Ihren bisherigen Kurs korrigieren. Als Wahlkampfmanö-
        ver taugt dieses Thema nicht; dafür geht es um viel zu
        viele Schicksale.
        Unser grüner Kurs ist klar: Wir wollen einen Sozialen
        Arbeitsmarkt als Baustein eines inklusiven Arbeits-
        markts schaffen. Wir wollen damit auch denjenigen Teil-
        habe und Perspektive anbieten, die von der schwarz-gel-
        ben Bundesregierung vier lange Jahre lang links liegen
        gelassen wurden. Unser Gesetzentwurf hat die folgenden
        Kernpunkte:
        Der Soziale Arbeitsmarkt wird gesetzlich verankert.
        Wir ziehen neben die vorhandene Möglichkeit der För-
        derung von Arbeitsplätzen dauerhaft eine zusätzliche
        Säule ein. Damit wird die bereits existierende Förderung
        von Arbeitsentgelten bis zu 75 Prozent des sozialversi-
        cherungspflichtigen Arbeitsentgelts um die Option einer
        Förderung bis zu 100 Prozent ergänzt.
        Der grüne Soziale Arbeitsmarkt ist für alle Tätigkei-
        ten bei allen Arbeitgebern offen. Praxisuntaugliche För-
        derkriterien wie Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität
        und öffentliches Interesse werden ersetzt durch einen lo-
        kalen Konsens. Den Konsens schmieden müssen die re-
        levanten Arbeitsmarktateure vor Ort. So kann ein gesell-
        schaftlich akzeptierter Beschäftigungsbereich entstehen,
        der zudem eine Brückenfunktion in den regulären Ar-
        beitsmarkt übernimmt. Denn auch wenn wir das Ange-
        b
        s
        li
        A
        w
        b
        b
        d
        b
        w
        n
        e
        ih
        n
        n
        v
        s
        u
        B
        z
        c
        c
        n
        In
        s
        Z
        ru
        b
        M
        n
        d
        A
        a
        G
        le
        a
        s
        2
        A
        s
        u
        h
        n
        v
        (C
        (D
        ot längerfristig ausgestalten: Der Soziale Arbeitsmarkt
        oll keine Sackgasse sein.
        Die Teilnahme am Sozialen Arbeitsmarkt ist freiwil-
        g. Er wendet sich an über 25-Jährige, da wir jüngere
        rbeitslose vorrangig in eine Ausbildung vermitteln
        ollen. Vorausgesetzt wird eine besonders lange Ar-
        eitslosigkeit von mindestens 24 Monaten sowie eine
        esonders komplexe Problemlage. Um sicherzustellen,
        ass wirklich die richtigen Personen vom Sozialen Ar-
        eitsmarkt profitieren, haben wir ein sorgfältiges Aus-
        ahlverfahren eingezogen. Vorgesehen ist eine Entloh-
        ung gemäß tariflicher bzw. ortsüblicher Löhne oder
        ines geltenden Mindestlohns.
        Im Sozialen Arbeitsmarkt stehen die Arbeitslosen und
        re Wege aus der Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt; denn
        ur mit einer individuellen Integrationsstrategie kann ih-
        en nachhaltig geholfen werden. Wir setzen auf sinn-
        olle Beschäftigung, aber auch auf spezifisch zuge-
        chnittene weitere Angebote der Betreuung, Beratung
        nd Förderung, beispielsweise auf sozialpädagogische
        etreuung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder
        ur Sprachförderung.
        Der grüne Soziale Arbeitsmarkt schafft eine verlässli-
        he Planungsgrundlage für die Betroffenen, für die Job-
        enter, aber auch für die Arbeitgeber. Das liegt zum ei-
        en an der Förderdauer, zum anderen an der
        stallierung des Passiv-Aktiv-Transfers. Damit werden
        tatt passiver Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit
        uschüsse zum Arbeitsentgelt für eine sozialversiche-
        ngspflichtige Beschäftigung gewährt. Anstelle von Ar-
        eitslosigkeit wird Arbeit finanziert.
        Die Einführung eines Sozialen Arbeitsmarktes für
        enschen ohne absehbare Chancen am Arbeitsmarkt ist
        otwendig und überfällig. Unser Gesetzentwurf zeigt
        en Weg, und dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.
        nlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        die Förderung Deutscher Auslandsschulen
        (Auslandsschulgesetz – ASchulG) (Tagesord-
        nungspunkt 21)
        Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Ich freue mich
        ußerordentlich, dass wir heute abschließend über den
        esetzentwurf zur Förderung deutscher Auslandsschu-
        n beraten. Gerade die Vielzahl der Schwierigkeiten, die
        us dem Weg geräumt werden konnte, macht diese ab-
        chließende Beratung zu einem sehr freudigen Ereignis.
        Ich erinnere an den Anfang dieses Prozesses. Bereits
        008 hat der Bundestag die besondere Bedeutung der
        uslandsschulen festgehalten. In dem damals beschlos-
        enen Antrag „Deutsches Auslandsschulwesen stärken
        nd weiterentwickeln“ (Bundestagsdrucksache 16/9303)
        eißt es: „Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein
        achhaltiges und positives Bild von Deutschland. Sie
        erbinden Völker und Kulturen aller Welt mit Deutsch-
        31660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        land und schaffen Verständnis für Deutschland in Poli-
        tik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die
        Schulen leisten als Zentren schulischer Zusammenarbeit
        einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schuli-
        schen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland
        insgesamt.“ Die Bundesregierung wurde aufgefordert,
        die Planungssicherheit für die Auslandsschulen zu ver-
        bessern. Genau das erreichen wir mit diesem Gesetz
        jetzt.
        Mit dem Rechtsanspruch auf eine Förderung geben
        wir den Schulen die langfristige Planungssicherheit, die
        sie so dringend brauchen und gefordert haben. Aber
        nicht nur das. Mit diesem Gesetz verdeutlichen wir er-
        neut, wie wichtig das deutsche Auslandsschulwesen als
        Eckpfeiler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
        für uns ist, und dass wir bereit sind, die entsprechenden
        Rahmenbedingungen zu setzen.
        Der vorliegende Änderungsantrag der christlich-libe-
        ralen Koalition bessert den Gesetzentwurf an den richti-
        gen Stellen nach. Im parlamentarischen Verfahren gab es
        ja von verschiedenen Seiten Fragen und Anregungen zu
        dem Entwurf. Ich bin nun froh, dass wir mit dem Ände-
        rungsantrag einen guten Kompromiss und Ausgleich der
        verschiedenen Interessen gefunden haben. Sicherlich
        gibt es einige, die sich insbesondere bei dem zentralen
        Punkt der Förderfähigkeit eine geringere Anzahl der not-
        wendigen Abschlüsse gewünscht hätten. Der Gesetzent-
        wurf sah 20 Abschlüsse vor, der Unterausschuss für Aus-
        wärtige Kultur- und Bildungspolitik hat fünf Abschlüsse
        vorgeschlagen. Unser Änderungsantrag beinhaltet nun
        den Kompromiss von zwölf Abschlüssen. Das ist eine
        gute Lösung, und ich möchte meinen Kollegen Herrn
        Dr. Gauweiler zitieren, der das letze Woche sehr schön
        auf den Punkt gebracht hat (Plenarprotokoll 17/244):
        „Ich freue mich, dass es jetzt einen Kompromissvor-
        schlag gibt, über den man sich einigen kann. Ich bitte in
        diesem Fall auch die Opposition, die in diesem Fall nicht
        Opposition, sondern Trägerin der Mehrheit im Bundesrat
        ist, ihrem Herzen einen Stoß zu geben: 20 Abschlüsse
        fordern die einen, 5 die anderen. Jetzt gibt es einen Vor-
        schlag bezüglich 12. Ich danke dem Kollegen Mißfelder,
        dass er sich hier so massiv dafür eingesetzt hat, dass wir
        die Kuh vom Eis bringen und dieses Gesetz in Gottes
        Namen noch durchsetzen können.“
        Ich kann mich meinem Kollegen nur anschließen und
        an die Mitglieder der Oppositionsfraktionen appellieren,
        diesem Gesetz in der geänderten Form zuzustimmen.
        Dies sage ich auch vor dem Hintergrund der Erkennt-
        niss, dass in der letzten Anhörung Folgendes deutlich
        geworden ist: Nach dem ursprünglichen Entwurf, der
        20 Abschlüsse vorsah, hätten 45 der 140 Auslandsschu-
        len einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gehabt.
        Die geforderten fünf Abschlüsse hätten zu einem Kreis
        von 89 anspruchsberechtigten Schulen geführt. Der
        Kompromissvorschlag mit zwölf Abschlüssen ergibt,
        dass 82 Schulen einen Förderanspruch haben. Insbeson-
        dere mit Blick auf den ursprünglichen Entwurf nenne ich
        das einen tragfähigen Kompromiss, den wir hier im par-
        lamentarischen Verfahren erreicht haben.
        A
        s
        s
        s
        m
        d
        te
        w
        v
        e
        b
        m
        A
        m
        A
        F
        s
        tu
        D
        n
        to
        S
        m
        B
        v
        p
        7
        u
        8
        S
        m
        tü
        d
        to
        A
        g
        w
        d
        s
        B
        a
        d
        e
        d
        in
        Ic
        la
        A
        P
        d
        g
        in
        b
        (C
        (D
        Hinzu kommt, dass mehrere Experten in der letzten
        nhörung die Argumentation der Bundesregierung ge-
        tützt haben, dass die Mindestzahl von zwölf Schulab-
        chlüssen aus pädagogischer Sicht sinnvoll und richtig
        ei. Bei fünf Abschlüssen, so wurde angemerkt, könne
        an nicht von Lerngruppen ausgehen, in denen neben
        en fachlichen auch die sozialen Kompetenzen vermit-
        lt würden.
        Darüber hinaus nimmt der vorliegende Antrag noch
        eitere wichtige Änderungen an dem Gesetzentwurf
        or. Nun ist auch ausdrücklich der Hauptschulabschluss
        rwähnt, sodass im Ergebnis sowohl deutsche allgemein-
        ildende und berufsbildende Abschlüsse als auch das ge-
        ischtsprachige International Baccalaureate gemäß der
        nerkennung durch die Ständige Konferenz der Kultus-
        inister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
        bschlüsse im Sinne des Gesetzes sind.
        Nicht zu vergessen ist, dass ein neuer Paragraf zur
        örderung von Schulen, die keine deutschen Auslands-
        chulen sind, aber das Deutsche Sprachdiplom der Kul-
        sministerkonferenz anbieten, eingefügt werden soll.
        ie Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, soll
        ach Maßgabe des Zuwendungsrechts erfolgen und be-
        nt damit den überaus wertvollen Beitrag, den diese
        chulen leisten, ohne die zugrunde liegende Fördersyste-
        atik aufzubrechen und zu übermäßigen finanziellen
        elastungen zu führen.
        Das deutsche Auslandsschulwesen leistet einen wert-
        ollen Beitrag zur Auswärtigen Kultur- und Bildungs-
        olitik. Es umfasst 140 deutsche Auslandsschulen in
        1 Ländern mit rund 78 000 Schülern, 20 000 deutschen
        nd 58 000 nichtdeutschen Schülern. Dazu kommen
        70 Schulen, an denen der Abschluss des Deutschen
        prachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder
        öglich ist. Damit sind die Auslandsschulen Leucht-
        rme Deutschlands im Ausland und des deutschen Bil-
        ungssystems weltweit. Auch wenn traditionell und his-
        risch gewachsen der Fokus auf allgemeinbildenden
        bschlüssen liegt, sind die Schulen daneben hervorra-
        ende Beispiele für die in ganz Europa immer wichtiger
        erdende berufliche Bildung. Aktuelle Zahlen zeigen,
        ass im Jahr 2012 bereits an 14 deutschen Auslands-
        chulen der berufsschulisch-theoretische Teil der dualen
        erufsausbildung neben der allgemeinen Hochschulreife
        ngeboten wurde. Dabei durchliefen 507 Schüler entwe-
        er eine klassische kaufmännische duale Ausbildung an
        iner Berufsschule oder besuchten eine Fachoberschule.
        Auch aus diesem Grund bin ich froh und zufrieden,
        ass wir die Chance nutzen konnten und nun doch noch
        dieser Legislaturperiode dieses Gesetz verabschieden.
        h danke allen Beteiligten herzlich.
        Jürgen Klimke (CDU/CSU): Die deutsche Aus-
        ndsschularbeit ist einer der zentralen Pfeiler unserer
        uswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, AKPB. Dieser
        olitikbereich liegt mir persönlich am Herzen, dienen
        ie dafür eingesetzten Mittel doch der Völkerverständi-
        ung, der Stärkung deutscher Kultur und Wissenschaft
        der Welt und tragen zu einem positiven Deutschland-
        ild bei. Neben dem Auslandsschulwesen gibt es ver-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31661
        (A) )
        )(B)
        schiedene andere wichtige Aspekte deutscher Kultur-
        und Bildungspolitik wie die Förderung der deutschen
        Sprache durch die Goethe-Institute, den Freiwilligen-
        dienst des Auswärtigen Amtes, die kulturelle Programm-
        arbeit oder den Wissenschafts- und Hochschulaustausch.
        Auf alle diese Bereiche einzugehen, würde den zeitli-
        chen Rahmen dieser Debatte sprengen. Ich möchte aber
        wenigstens einige Sätze zum Hochschulaustauch und der
        Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
        in die Diskussion einbringen. Vor wenigen Wochen
        durfte ich dem 50-jährigen Jubiläum der Präsenz des
        DAAD in Frankreich beiwohnen. Dort wurde mir be-
        wusst, wie wichtig die Rolle des Wissenschafts-, aber
        auch des Jugendaustauschs insgesamt für die deutsch-
        französische Versöhnung nach dem Krieg gewesen ist.
        Der lebhafte Austausch unserer Kulturen, die Internatio-
        nalisierung wissenschaftlicher Karrieren befruchtet die
        vormals national geprägten Sichtweisen und bringt die
        Forschung und somit letztlich auch die Wirtschaft nach
        vorne. Auf der hochrangig besetzten Konferenz in Paris
        waren wir uns einig, wie wichtig die Rolle der auswärti-
        gen Kultur- und Bildungspolitik auch im Bereich der
        Wissenschaft ist. Das zeigt auch der Prozess der Interna-
        tionalisierung der Studienabschlüsse, der bei aller be-
        rechtigten Kritik zu einem europaweiten Zusammen-
        wachsen der Studenten und Studiengänge führt und die
        Internationalität der Lebensläufe bei Akademikern signi-
        fikant erhöht.
        Austausch ist wichtig. Er baut Vorurteile ab, und der
        damit verbundene Perspektivwechsel sorgt für eine neue
        Sichtweise auf die eigene, bisher nicht hinterfragte Her-
        kunftsgesellschaft. Das Ergebnis ist eine Persönlich-
        keitsentwicklung, die Flexibilität im Denken durch un-
        terschiedliche Herangehensweisen fördert und immun
        gegen nationale Stereotypen ist. Deshalb setze ich mich
        für eine Stärkung von Jugendaustausch und den Aufbau
        von internationalen Partnerschaften von Städten, Hoch-
        schulen, Schulen, aber auch von zivilgesellschaftlichen
        Akteuren ein.
        In diese Richtung wirken übrigens auch die Deut-
        schen Auslandsschulen. Stellen Sie doch allein durch ihr
        Selbstverständnis eine Brücke zwischen dem Staat, in
        dem die Schule angesiedelt ist, und Deutschland dar. Sie
        sichern somit nicht nur die schulische Versorgung deut-
        scher Kinder im Ausland und vermitteln und fördern
        wichtige Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern sie
        stärken auch den Wissens- und Wirtschaftsstandort
        Deutschland und ermöglichen jungen Menschen die Be-
        gegnung mit deutscher Kultur. Sie bringen Kinder und
        Jugendliche in diesen Staaten mit Deutschland in Kon-
        takt und prägen ihr Bild von unserem Land maßgeblich.
        Die Schulen, für die ein Schulgeld entrichtet wird, haben
        große Anziehungskraft auf lokale Eliten. Durch den Be-
        such ihrer Kinder von deutschen Schuleinrichtungen
        profitiert Deutschland langfristig und sichert sich somit
        den Zugang zu zukünftigen Entscheidern.
        Durch die gezielte Förderung von Kindern und junger
        Menschen im deutschen Auslandsschulwesen wird bei
        jungen Menschen die Neugier auf Deutschland geweckt.
        Reisen nach Deutschland, persönliche Kontakte und
        möglicherweise der Besuch einer deutschen Hochschule
        w
        s
        d
        d
        M
        s
        s
        b
        b
        b
        a
        a
        s
        n
        s
        h
        g
        E
        „
        u
        k
        fe
        W
        Z
        B
        d
        w
        g
        s
        g
        e
        s
        s
        li
        e
        fü
        b
        h
        tu
        C
        z
        S
        s
        z
        w
        s
        B
        d
        ti
        W
        M
        d
        v
        B
        d
        (C
        (D
        erden gefördert, sodass unser Land langfristig von die-
        en Karrieren profitiert. Durch die Beschäftigung mit
        eutschen Medien und deutscher Alltagskultur wird zu-
        em ein erhöhtes Bewusstsein für deutsche Produkte und
        arken geweckt. Somit werden für die deutsche Wirt-
        chaft neue Märkte erschlossen.
        Derzeit gibt es weltweit etwa 140 deutsche Auslands-
        chulen in 71 Ländern sowie 870 von der Bundesrepu-
        lik Deutschland geförderte schulische Einrichtungen
        zw. deutsche Abteilungen in staatlichen Schulen. Die
        esondere Bedeutung dieser zentralen AKPB-Säule wird
        uf verschiedene Weise sichtbar.
        Bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP
        us dem Jahr 2009 wird auf die zentrale Rolle des deut-
        chen Auslandsschulwesens hingewiesen, mit der Über-
        ahme der Schirmherrschaft für das Auslandsschulwe-
        en durch Bundespräsident Joachim Gauck im Jahr 2012
        at diese AKPB-Säule nochmals eine wichtige Würdi-
        ung erfahren. In einer bereits 2008 verabschiedeten
        ntschließung des Deutschen Bundestages heißt es:
        Deutsche Auslandsschulen vermitteln ein nachhaltiges
        nd positives Bild von Deutschland. Sie verbinden Völ-
        er und Kulturen aller Welt mit Deutschland und schaf-
        n Verständnis für Deutschland in Politik, Wirtschaft,
        issenschaft und Gesellschaft. Die Schulen leisten als
        entren schulischer Zusammenarbeit einen wertvollen
        eitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und
        amit zur Entwicklung im Gastland insgesamt.“
        Die Förderung dieses Brückenpfeilers deutscher Aus-
        ärtiger Kultur- und Bildungspolitik im Rahmen einer
        esetzlichen Grundlage, die durch den vorliegenden Ge-
        etzentwurf der Bundesregierung geschaffen wird, be-
        rüße ich deshalb ausdrücklich. Hiermit schaffen wir
        ine erhöhte Rechtssicherheit der Förderung von deut-
        chen Auslandsschulen und können in konstanter und
        ubstanzieller Weise dem Förderziel dienen, eine mög-
        chst große Anzahl von Schülerinnen und Schülern zu
        inem in Deutschland anerkannten Bildungsabschluss zu
        hren. Wir gewährleisten damit, dass dort, wo sich sta-
        ile, voll ausgebaute deutsche Auslandsschulen etabliert
        aben, die Grundlagen für eine dauerhafte Gewährleis-
        ng des laufenden Betriebs geschaffen werden.
        Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen der
        DU/CSU und FDP greift die Anliegen des Bundesrates
        ur Erweiterung des Kreises der anspruchsberechtigten
        chulen, zur Förderfähigkeit und zur Form der Schulab-
        chlüsse auf und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung
        um Gesetzentwurf.
        Lassen Sie mich nochmals die große Bedeutung Aus-
        ärtiger Kultur- und Bildungspolitik im Bereich deut-
        cher Auslandsschulen betonen. Das Interesse an diesem
        ildungsangebot ist weltweit groß. Gestiegene Anmel-
        ezahlen aus den letzten Jahren zeigen das. Hier ermu-
        gt sicherlich auch unser guter Ruf als Wirtschafts- und
        issenschaftsstandort eine stetig wachsende Zahl junger
        enschen, unsere Auslandsschulen zu besuchen und die
        eutsche Sprache zu erlernen. Ihr Erwerb ist nach wie
        or eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen
        erufseinstieg auf dem Arbeitsmarkt. Zudem ist der
        eutsche Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund des sich ab-
        31662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        zeichnenden Fachkräftemangels derzeit aufnahmefähig
        für gut ausgebildete junge Menschen, die sich durch ihre
        Bikulturalität auszeichnen. Das hat zur Folge, dass die
        Anzahl der Schüler, die die Schulen des deutschen Aus-
        landsschulwesens besuchen, auf über eine Million ange-
        stiegen ist und weiterhin kontinuierlich steigt. Ohne
        Frage, das ist ein großer Erfolg, den wir auch durch den
        vorliegenden Gesetzentwurf fortführen und steigern
        wollen.
        Von der vorbildlichen Arbeit deutscher Auslands-
        schulen konnte ich mich auch auf meinen Dienstreisen
        als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss mehrfach über-
        zeugen. Sie sind für mich ein Beispiel für zukunfts-
        weisende öffentlich-private Partnerschaften. Private Trä-
        gervereine führen die deutschen Auslandsschulen
        eigenverantwortlich. Über Schulgelder und Spenden er-
        bringen sie erhebliche Eigenleistungen. Sie beliefen sich
        beispielsweise im Jahr 2011 auf etwa 400 Millionen
        Euro. Damit können im Schnitt 71 Prozent der Schul-
        haushalte gedeckt werden. Aus dem Schulfonds des
        Auswärtigen Amtes wurden die deutschen Auslands-
        schulen im selben Jahr mit 152,2 Millionen Euro und
        über den Baufonds des Auswärtigen Amtes mit 3,0 Mil-
        lionen Euro gefördert, Investitionen in die Zukunft – wie
        ich finde –, die schon nach kurzer Zeit ihre Dividende
        abwerfen.
        Um so wichtiger ist es, diesen Weg institutionell zu
        begleiten und die Förderung der Schulen mit einem Ge-
        setz zu sichern. An dieser Stelle möchte ich die Gelegen-
        heit nutzen, den unermüdlichen und konstruktiven Ein-
        satz von Frau Staatsministerin Cornelia Pieper in dieser
        Sache zu loben. Mit ihrem Einsatz für eine gesetzliche
        Regelung der Förderung von Auslandsschulen hat sie
        maßgeblich zum Erfolg beigetragen. An dieser Stelle
        herzlichen Dank
        In der Debatte um eine gesetzliche Regelung darf der
        Blick auf den Kostenrahmen nicht fehlen. Besorgten
        Haushaltspolitikern sei versichert: In der Summe wird
        das Gesetz nicht zu Mehrausgaben führen und kann in-
        nerhalb der bisherigen Ausgabensätze finanziert werden.
        Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetz über die Förderung
        deutscher Auslandsschulen zuzustimmen und einen
        wichtigen Schritt nach vorne für die Auswärtige Kultur-
        und Bildungspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu
        unterstützen.
        Angelika Krüger-Leißner (SPD): Wir bringen heute
        die Beratung des Auslandsschulgesetzes zum Abschluss.
        Die Vorgehensweise bei der Beratung für diesen Entwurf
        im zuständigen Unterausschuss war in der Tat unge-
        wöhnlich. Lassen Sie mich das noch einmal nachzeich-
        nen:
        Die Bundesregierung hatte einen Entwurf vorgelegt,
        der nach Einschätzung aller Fraktionen mangelhaft war.
        Das selbst gesteckte Ziel, nämlich den Auslandsschu-
        len endlich Finanzierungssicherheit zu bringen, wurde
        mit der Vorlage weit verfehlt, denn nur ganze 43 von
        141 Schulen hätten danach einen Förderanspruch be-
        kommen.
        g
        v
        D
        m
        le
        S
        b
        u
        z
        li
        S
        te
        K
        b
        u
        n
        h
        A
        w
        d
        W
        d
        w
        z
        b
        s
        d
        fe
        D
        u
        le
        n
        K
        S
        S
        d
        s
        z
        S
        d
        ti
        s
        g
        z
        8
        s
        ih
        w
        d
        d
        D
        (C
        (D
        Wir aber waren uns mit allen Kolleginnen und Kolle-
        en im Unterausschuss darüber einig, dass möglichst
        iele Schulen finanzielle Sicherheit bekommen sollten.
        iese Absicht war das Ergebnis unseres langjährigen ge-
        einsamen Bemühens im Unterausschuss. Aber vor al-
        m auch unsere vielen Besuche und Gespräche mit den
        chulleitungen an den Standorten in der ganzen Welt ha-
        en uns in dieser Überzeugung bestärkt. Deshalb war es
        nser gemeinsames Ziel, den Regierungsentwurf nach-
        ubessern.
        Wir waren sogar bereit, uns bei der Zahl der erforder-
        chen Abschlüsse auf einen Kompromiss einzulassen.
        tatt 20 Abschlüssen, wie im Entwurf vorgesehen, woll-
        n wir die Hürde auf 5 Abschlüsse absenken. Diesen
        ompromiss haben wir einstimmig im Unterausschuss
        eschlossen und als Änderungsantrag eingebracht.
        Dieser Konsens wurde dann im weiteren Verlauf zu
        nserer großen Überraschung von den Koalitionsfraktio-
        en einseitig aufgekündigt. Für mich ist das ein unge-
        euerlicher Vorgang, denn damit werden über zwei Jahre
        usschussarbeit für dieses Gesetz ad absurdum geführt.
        Lassen Sie mich die weiteren Punkte aufzählen, die
        ir gemeinsam beschlossen hatten, die aber jetzt von
        en Koalitionsfraktionen über Bord geworfen werden.
        ir wollten, dass die Schulen unabhängig von der Zahl
        er Klassenzüge gefördert werden. Der Regierungsent-
        urf aber will die Förderfähigkeit auf drei Züge begren-
        en. Das würde für den wichtigen Standort Istanbul
        edeuten, dass der vierte Klassenzug aus dem Förderan-
        pruch rausfällt. Und das können wir nicht wollen.
        Wir wollten neben den finanziellen auch weitere För-
        ermöglichkeiten für die deutschen Schulen im Gesetz
        stschreiben, um die Qualität der Schulen zu sichern.
        azu gehören vor allem die Förderung von Ausbildung
        nd Weiterbildung von Lehrkräften, Schulverwaltungs-
        iten und -vorständen und die regelmäßigen Inspektio-
        en. Nichts davon steht jetzt im Gesetz. Damit setzt die
        oalition mittelfristig die Qualität unserer Schulen aufs
        piel.
        Wir wollten auch die freiwillige Förderung der DSD-
        chulen im Gesetz durch die klare Benennung von För-
        ermodalitäten festschreiben. Im Entwurf aber findet
        ich dazu nur ein lapidarer Satz. Dem können wir nicht
        ustimmen, denn damit wird die Förderung der DSD-
        chulen der Beliebigkeit ausgesetzt. Und letztlich stellt
        as die wichtige Arbeit der DSD-Schulen zur Disposi-
        on. Das kann es nicht sein.
        Wenn jetzt immer wieder behauptet wird, dieses Ge-
        etz bringe Sicherheit für die Schulen, dann ist das ein
        roßer Trugschluss. Denn wir werden Schulen erster und
        weiter Klasse haben. Die begünstigten Schulen – nur
        2 von 141 – bekommen einen gesetzlichen Förderan-
        pruch. Das heißt: Über ein Drittel der Schulen wären in
        rer Existenz bedroht.
        Die anderen, darunter viele uns auch gerade politisch
        ichtige Standorte, sind künftig auf die Kassenlage
        es Bundes angewiesen: Dazu gehören zum Beispiel
        ie Schulen in Kairo, Ankara, Erbil, Addis Abeba,
        schidda, Kabul, Bukarest, Belgrad oder Nairobi. Das
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31663
        (A) )
        )(B)
        ist nicht gut. Die sollen „freiwillig weitergefördert“ wer-
        den, wie es heißt. Aber machen wir uns doch nichts vor!
        Die haushaltspolitischen Vorgaben zwingen uns in allen
        Bereichen zum Sparen. Und deshalb wird auch der Ku-
        chen für die Schulen kleiner werden.
        Alle Schulen, die keinen Förderanspruch haben, müs-
        sen sehen, was für sie übrig bleibt – und absehbar ist,
        dass das immer weniger wird. Das heißt im Klartext: Die
        Schulbeihilfen, die demnächst budgetiert werden, wer-
        den immer weiter schrumpfen. Und damit werden die
        Schulen in ihrem Bestand gefährdet. Das können wir
        doch nicht wollen.
        Aber selbst für die Schulen, die in den Förderan-
        spruch kommen, ist die Finanzierung alles andere als
        klar. Nach § 13 des Gesetzentwurfs sollen die Lehrkräfte
        reduziert werden, um die Haushaltsmittel für die finan-
        zielle Förderung zu erwirtschaften. Wie soll denn damit
        die Qualität der Arbeit der deutschen Schulen gewähr-
        leistet bleiben? Zusätzliche Lehrkräfte sollen wiederum
        mit der Reduzierung der finanziellen Förderung erkauft
        werden. Das soll dann auf alle Schulträger umgelegt
        werden.
        Bei der personellen Förderung schafft der Gesetzent-
        wurf also alles andere als Sicherheit. Denn der Verwal-
        tungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern bleibt es
        vorbehalten, wie viele Lehrer wo eingesetzt werden und
        wo Lehrkräfte reduziert werden. Planungssicherheit
        sieht anders aus. Das ist auch nicht das, was die Staats-
        ministerin mit dem ersten Entwurf für dieses Gesetz an-
        gestrebt hatte. Ich habe immer ihr großes Engagement
        für die Schulen geschätzt. Doch dies konnte sie am Ende
        nicht durchsetzen, denn bedauerlicherweise wurde sie
        nicht von Außenminister Westerwelle unterstützt. Wie
        wenig dem Außenminister die deutschen Schulen am
        Herzen liegen, hat er doch damit demonstriert, dass er
        den Einladungen in den Unterausschuss nicht ein Mal
        gefolgt ist.
        Wie unsicher die Finanzierung ist, zeigen uns doch
        schon die ersten Hinweise auf den nächsten Haushalt.
        Eigentlich müssten doch bei allen die Alarmglocken läu-
        ten, wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, welche
        massive Kürzung die Bundesregierung beim DAAD vor-
        nehmen will. Um 24,5 Millionen Euro soll gekürzt wer-
        den, das entspricht einer Kürzung um 28 Prozent. Inte-
        ressant ist vor allem die Begründung des Auswärtigen
        Amtes: weil die bisher zur Verfügung stehenden Bil-
        dungs- und Forschungsmittel künftig wegfallen. Von
        diesem Mittelausfall wären natürlich auch die Auslands-
        schulen betroffen. Aber bei den Haushaltsplanungen für
        die Schulen hüllt sich das Auswärtige Amt noch in
        Schweigen. Warum wohl? Ein Schelm, der Böses dabei
        denkt.
        Am 3. September liegt uns der Haushaltsvorschlag
        vor. Dann wird es für viele, die jetzt noch den Kopf in
        den Sand stecken, ein böses Erwachen geben. Die unsi-
        chere Finanzlage für die Schulen wird durch ein Weite-
        res zugespitzt. Es ist das erklärte Vorhaben der Staatsmi-
        nisterin, das PASCH-Netz von 1 500 auf 2 000 Schulen
        zu erhöhen. Eigentlich würde ich das gerne begrüßen.
        Wir wissen doch, wie erfolgreich diese Initiative des
        e
        v
        d
        le
        n
        s
        P
        d
        D
        n
        tu
        g
        d
        A
        a
        d
        c
        h
        A
        b
        G
        F
        w
        d
        la
        w
        a
        E
        z
        le
        s
        A
        g
        z
        n
        d
        F
        P
        p
        e
        S
        u
        s
        M
        e
        le
        o
        h
        le
        S
        a
        n
        M
        d
        (C
        (D
        hemaligen Außenministers Frank-Walter Steinmeier in
        ielen Ländern ist. Aber der Pferdefuß dabei ist doch,
        ass die Ausweitung nicht mit Haushaltsmitteln unter-
        gt wird. Das war doch auch die Kritik des Bundesrech-
        ungshofs in der Expertenanhörung im Haushaltsaus-
        chuss. Der Rechnungshof hat nicht gesagt, dass die
        robleme am Zuwendungsrecht liegen, sondern daran,
        ass einfach zu wenig Geld für die Schulen bereitsteht.
        a ist es nur folgerichtig, dass der Haushaltsausschuss
        un die Bundesregierung auffordern will, die Auswei-
        ng des PASCH-Netzes von seiner Zustimmung abhän-
        ig zu machen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass
        ie für PASCH nötigen zusätzlichen Mittel auch den
        uslandsschulen abgezogen werden, die keinen Förder-
        nspruch haben.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition,
        a können Sie doch nicht allen Ernstes von „Planungssi-
        herheit“ für die Schulen sprechen. Sie geben hier ein
        ohles Versprechen, das einfach nicht einzuhalten ist.
        lle, die jetzt meinen, perspektivisch Sicherheit zu
        ekommen, werden enttäuscht werden. Denn was im
        esetz steht, ist nicht unterlegt mit einer langfristigen
        inanzplanung. Das ist eine morsche Brücke, über die
        ir nicht gehen können.
        Meine Fraktion hält es daher für unverantwortlich,
        em Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir müssen die Vor-
        ge ablehnen. In der nächsten Legislaturperiode werden
        ir ein Auslandsschulgesetz machen, das diesen Namen
        uch wirklich verdient.
        Harald Leibrecht (FDP): Ich freue mich, gegen
        nde meiner Zeit im Deutschen Bundestag noch einmal
        um Gesetz über die Förderung deutscher Auslandsschu-
        n reden zu können. Das Thema deutsche Auslands-
        chulen hat mich in meiner Zeit im Unterausschuss für
        uswärtige Kultur- und Bildungspolitik fortwährend be-
        leitet, nicht zuletzt, da dies für mich eine echte Her-
        ensangelegenheit ist. Zusammen mit meinen Kollegin-
        en und Kollegen im Unterausschuss habe ich hart für
        ie Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage für die
        örderung der deutschen Schulen im Ausland gekämpft.
        Die deutschen Auslandsschulen sind ein wesentlicher
        feiler der deutschen auswärtigen Kultur- und Bildungs-
        olitik. Oft kommen hier Schülerinnen und Schüler zum
        rsten Mal mit der deutschen Kultur, Geschichte und
        prache in Kontakt. Angesichts des Fachkräftemangels
        nd der demografischen Entwicklung in Deutschland
        ind wir darauf angewiesen, weltweit vor allem junge
        enschen für unser Land zu gewinnen. Der Besuch
        iner deutschen Schule bildet die Grundlage für ein
        benslanges Interesse an Deutschland, welches dann
        ftmals im Rahmen eines Studien- oder Arbeitsaufent-
        alts vertieft wird.
        In vielen Ländern sind die deutschen Auslandsschu-
        n eine Insel der Freiheit und der geistigen Aufklärung.
        ie sind nicht nur ein Ort erstklassiger Bildung, sondern
        uch ein Ort der Begegnung zwischen den verschiede-
        en Kulturen. Sie sind Begegnungsstätte, wo sich junge
        enschen mit unterschiedlichsten sozialen Hintergrün-
        en kennenlernen und austauschen können. Hiervon
        31664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        konnte ich mir zusammen mit meinen Kolleginnen und
        Kollegen aus dem Unterausschuss für Auswärtige Kul-
        tur- und Bildungspolitik bei Auslandsreisen ein Bild vor
        Ort machen.
        Das gute Miteinander der deutschen und einheimi-
        schen Schülerinnen und Schülern ist für mich immer
        wieder faszinierend. Zusammen mit den sehr engagier-
        ten Lehrkräften schafft die internationale Schülerschaft
        ein einmaliges Umfeld für das gemeinsame Lernen jun-
        ger Menschen. Der Besuch einer deutschen Schule ist
        die optimale Vorbereitung auf einen erfolgreichen Wer-
        degang in einer immer weiter zusammenwachsenden
        und globalisierten Welt, die von zunehmendem Wettbe-
        werb geprägt ist.
        An dieser Stelle sollte man auch einmal Danke sagen!
        Ein Dankeschön gebührt all jenen, die sich im Bereich
        der Auslandsschulen in oft schwierigstem politischen
        Umfeld in vielfältiger Weise engagieren. Dies gilt für die
        Trägervereine, den Weltverband deutscher Auslands-
        schulen und natürlich und in erster Linie für die vielen
        hochengagierten Lehrkräften. Ohne sie wäre das Aus-
        landsschulwesen in seiner derzeitigen Form nicht denk-
        bar.
        Mit dem Deutschen Auslandsschulgesetz wird der so-
        eben beschriebenen Bedeutung des deutschen Auslands-
        schulwesens Rechnung getragen. Zum ersten Mal wird
        dadurch die staatliche Förderung der Auslandsschulen
        auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
        Die Idee des Auslandsschulgesetztes stammt von
        Frau Staatsministerin Pieper. Ihr möchte ich an dieser
        Stelle Dank und ein großes Lob aussprechen. Ihr uner-
        müdlicher Einsatz für dieses Gesetz und ihre Hartnä-
        ckigkeit in der Sache haben den Weg zur Einbringung
        dieses Gesetzvorhabens geebnet.
        Durch das neue Gesetz erhalten die betreffenden
        Schulen Planungssicherheit. Sie erhalten größere Auto-
        nomie und können die Verwaltung der staatlichen Zu-
        schüsse an ihre jeweiligen Gegebenheiten anpassen.
        Der parlamentarische Prozess bis zu dieser zweiten
        Lesung war nicht einfach. Der Zuschnitt des Gesetzes
        musste sorgsam durchdacht sein. In Zeiten knapper Kas-
        sen dürfen haushaltspolitische Erwägungen nicht unbe-
        rücksichtigt bleiben. Das Gesetz muss aus haushälteri-
        scher Sicht durchdacht und solide durchgerechnet sein,
        damit es nicht Erwartungen weckt, die hinterher nicht er-
        füllt werden können.
        Mit dem nun vorliegenden Entwurf ist uns ein tragba-
        rer und guter Kompromiss gelungen. Ein Kompromiss
        hat es nun mal an sich, dass jede Seite etwas bekommt
        und an anderen Stellen auch zu Eingeständnissen bereit
        sein muss. Es liegt in der Natur der Sache, dass man sich
        vielleicht noch etwas mehr gewünscht hätte. So wäre es
        schön gewesen, wenn man durch ein weiteres Absenken
        der erforderlichen Abschlüsse mehr Auslandsschulen
        unter das Gesetz hätte fassen können. Nun bietet sich je-
        doch die Chance, zunächst einmal die Auswirkungen des
        Gesetztes an einer festgelegten Zahl von Schulen zu tes-
        ten und zu evaluieren, um dann gegebenenfalls später
        den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern.
        s
        n
        la
        v
        z
        n
        s
        is
        b
        d
        s
        ru
        A
        ru
        Ü
        fa
        h
        m
        fe
        s
        n
        li
        s
        h
        v
        s
        ri
        d
        ra
        D
        to
        tu
        k
        E
        s
        a
        B
        s
        Z
        lä
        h
        u
        e
        s
        w
        fe
        s
        fa
        k
        d
        M
        fü
        d
        (C
        (D
        Schlussendlich bin ich froh, dass es nach einer inten-
        iven parlamentarischen Debatte zum Gesetzentwurf
        un zu einer Verabschiedung des Gesetztes kommt.
        Dies ist ein guter Schritt zur Unterstützung der Aus-
        ndsschulen und zeigt die Wertschätzung ihrer Arbeit
        onseiten des Deutschen Bundestages.
        Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE): Macht ein-
        usetzen, um gute Politik zu machen, ist die Aufgabe ei-
        er Regierung. Macht einzusetzen wider besseres Wis-
        en und vielfachen Rat von Experten und Betroffenen,
        t nicht die Aufgabe einer Regierung, sondern Miss-
        rauch von Macht. Genau das erleben wir jetzt am Ende
        ieser Legislaturperiode im Umgang mit dem Auslands-
        chulgesetz.
        Bis zum 25. April dieses Jahres waren sich Regie-
        ngsvertreter wie Opposition im Unterausschuss für
        uswärtige Kultur- und Bildungspolitik in der Formulie-
        ng eines Auslandsschulgesetzes einig, waren gleicher
        berzeugung. Dann aber wurde in einem Hauruckver-
        hren in der Koalition umentschieden, und nun wird ein
        andwerklich schlechter Gesetzentwurf durch das Parla-
        ent gepeitscht, der zentrale Fragen der Förderung of-
        nlässt, vor allem aber, anstelle Planungs- und Rechts-
        icherheit für alle Auslandsschulen zu schaffen,
        unmehr ein Zwei-Klassen-System einführt. 82 gesetz-
        ch geförderten Schulen stehen in Zukunft 59 nicht ge-
        etzlich geförderten Schulen gegenüber. Das gab es bis-
        er nicht. So gesehen verschlechtert das Gesetz die Lage
        on vielen Schülern, Eltern und Lehrern gerade in Kri-
        enregionen. Wo wir „Leuchttürme für Demokratie“ auf-
        chten und erhalten wollten und sollten, nehmen wir
        iese Schulen aus der neuen gesetzlichen Regelung he-
        us.
        Seit über fünf Jahren beschäftigen wir uns mit den
        eutschen Auslandsschulen. Immer wieder wurde be-
        nt, wie wichtig diese Schulen für die Auswärtige Kul-
        r- und Bildungspolitik Deutschlands und den inter-
        ulturellen Dialog sind. Das war 2008 so in der
        ntschließung des Bundestages „Deutsches Auslands-
        chulwesen stärken und weiterentwickeln“, und das hat
        uch der Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und
        ildungspolitik immer wieder betont: Gemeinnützigkeit
        tatt Gewinnorientierung. Nicht Geld-Eliten sollten die
        ukunft der Auslandsschulen sichern, sondern eine ver-
        ssliche Finanzierung und mehrjährige Planungssicher-
        eit.
        Auch jetzt hat der Unterausschuss wieder viel Zeit
        nd Arbeit in die Verbesserung des vorliegenden Gesetz-
        ntwurfes gesteckt. Vergeblich! Die einstimmig be-
        chlossenen Änderungen zum Gesetzentwurf blieben
        eitgehend unbeachtet. Die Koalition will nun auf Teu-
        l komm raus ein Gesetz beschließen, das das selbstge-
        teckte Ziel bei weitem nicht erfüllen kann. Besonders
        tal daran: Es sind gerade die Schulen im Aufbau, die
        leinen Schulen in politisch wichtigen Regionen, die aus
        em Gesetz fallen werden. Wie soll dieses Gesetz den
        enschen, die sich in Zagreb, Bratislava oder Belgrad
        r ihre Schule engagieren, erklärt werden? Welcher Ein-
        ruck wird in Kabul, Erbil oder Beirut entstehen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31665
        (A) )
        )(B)
        Das ist schlechte Machtpolitik wider besseres Wissen.
        Wir tragen das nicht mit. Das kann die Regierung – das
        wissen wir von vielen anderen Beispielen – gut ver-
        schmerzen. Was ihr allerdings zu denken geben sollte,
        ist, dass wir keineswegs allein mit unserer Ablehnung
        sind. Alle drei Oppositionsfraktionen werden diesem
        Gesetzentwurf nicht zustimmen. Welch eine Wirkung
        wird das haben, auch auf die deutschen Schulen im Aus-
        land, auf die deutschen Kulturvermittler insgesamt, auch
        auf die Gastländer, in denen sich die deutschen Schulen
        befinden? Da wird von Deutschland immer Demokratie
        und breite parlamentarische Zustimmung eingefordert,
        besonders in Fragen kultureller Relevanz. Aber die Re-
        gierungskoalition handelt anders.
        Das Gesetz schädigt jetzt schon unsere Auswärtige
        Kulturpolitik, obwohl es noch gar nicht in Kraft getreten
        ist und Auswirkungen hat. Das nenne ich schlechte Poli-
        tik wider besseres Wissen und Missbrauch der Macht.
        Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bil-
        dungspolitik haben wir lange und intensiv über den
        Entwurf des Auslandsschulgesetzes beraten. Es gab zah-
        leiche Gespräche, eine Anhörung, Besuche von Schulen
        im Ausland. Auf dieser Grundlage haben wir dann frak-
        tionsübergreifend und im Konsens einen Änderungsan-
        trag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Leider hat die Koali-
        tion den Konsens der Fachpolitiker im Unterausschuss
        aufgekündigt und stattdessen einen eigenen Änderungs-
        antrag vorgelegt, einen Antrag, dem wir nicht zustim-
        men können, ebenso wenig wie dem Entwurf, auf den er
        sich bezieht.
        Der Gesetzentwurf ist von vielen handwerklichen
        Mängeln gekennzeichnet. Entscheidende Fragen blei-
        ben offen.
        Das zur Förderung bereitstehende Geld wird anders
        verteilt, aber unklar ist, wie. Entsprechend unklar ist,
        welche Schulen von welchen Kürzungen betroffen sein
        werden.
        Auch werden nur bis zu drei parallele Klassenzüge in
        der Förderung berücksichtigt. Fraglich ist, wie Schulen
        mit mehr als drei parallelen Zügen gefördert werden.
        Das wichtige Anliegen der Inklusion wird nicht näher
        bestimmt. Und wir wissen auch nicht, wie der Bereich
        der dualen Ausbildung ausgestattet sein soll.
        Faktisch wird das Gesetz ein Zweiklassensystem von
        Auslandsschulen schaffen: Schulen, die über zwölf Ab-
        schlüsse im Jahr haben und in die gesetzliche Förderung
        gelangen können, und Schulen unter zwölf Abschlüssen,
        die herausfallen.
        Wir befürchten, dass es auf dieser Grundlage Kürzun-
        gen geben wird, die für einige Schulen sogar existenzge-
        fährdend sein können, vor allem für die kleinen Aus-
        landsschulen, die nicht in die gesetzliche Förderung
        aufgenommen werden. Sie müssen sogar mit drastischen
        Kürzungen rechnen – wenn das zur Verfügung stehende
        Geld erst einmal an jene Schulen verteilt ist, die mit dem
        Gesetz einen verbrieften Anspruch erhalten.
        D
        s
        d
        n
        N
        fü
        b
        k
        e
        a
        n
        te
        Im
        A
        d
        A
        s
        d
        b
        ru
        s
        s
        s
        s
        li
        d
        g
        S
        s
        A
        g
        V
        m
        a
        A
        g
        m
        ru
        P
        v
        ri
        K
        lu
        b
        K
        im
        (C
        (D
        Herausfallen würden die Schulen in Addis Abeba,
        schidda, Managua oder Manila, die unter zwölf Ab-
        chlüssen bleiben. In sehr großer Zahl herausfallen wür-
        en noch kleinere Schulen, gerade solche in Krisenregio-
        en, wie zum Beispiel die in Kabul, Kairo oder Erbil im
        ordirak. Doch gerade diese Schulen sind doch wichtig
        r das Anliegen der Demokratie- und Menschenrechts-
        ildung. Auch Schulen in Belgrad, Bukarest oder An-
        ara, die für die weitere europäische Zusammenarbeit
        ine wichtige Rolle spielen, wären betroffen. Wir sollten
        ll diese Schulen nicht dem Risiko aussetzen, dass sie nur
        och die Mittel erhalten, die von anderen, bevorrechtig-
        n Schulen nicht aufgebraucht werden.
        Es wird auch einen Abbau von Lehrerstellen geben.
        § 13 des Entwurfs steht das ja schon explizit. Dieser
        bbau wird noch viel stärker ausfallen, wenn die Son-
        ermittel aus dem Bildungsetat, mit dem das Auswärtige
        mt bisher immer wieder eigene Haushaltslöcher ge-
        topft hat, nicht mehr zur Verfügung stehen. Und mit
        em Stellenabbau wird dann auch ein Qualitätsverlust
        ei den Auslandsschulen einhergehen.
        Wir sehen für das Gesetz einen großen Nachbesse-
        ngsbedarf. Wir halten es auch für falsch, ein Auslands-
        chulgesetz, das derart unausgegoren ist, jetzt noch
        chnell vor dem Ende der Legislaturperiode zu verab-
        chieden. Deshalb haben die drei Oppositionsfraktionen
        ich heute in einer gemeinsamen Presseerklärung öffent-
        ch gegen den Entwurf gewandt. Es ist absehbar, dass
        as Gesetz in der nächsten Legislaturperiode umgehend
        eändert und neu gefasst werden muss. Ein solches
        tückwerk sollten wir uns und vor allen den Auslands-
        chulen ersparen.
        nlage 12
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Politische Mechanis-
        men zum Schutz europäischer Grundwerte eta-
        blieren – Rechtsstaatsinitiative konsequent vo-
        rantreiben (Tagesordnungspunkt 22)
        Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Wer neues Mit-
        lied der Europäischen Union werden möchte, muss die
        oraussetzungen von Art. 49 EU-Vertrag erfüllen. Er
        uss als europäischer Staat unsere gemeinsamen Werte
        chten und sich für ihre Förderung einsetzen. Nach
        rt. 2 EU-Vertrag sind die Werte, auf die sich die Union
        ründet, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, De-
        okratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wah-
        ng der Menschenrechte einschließlich der Rechte der
        ersonen, die Minderheiten angehören.
        In der Europäischen Union prüfen wir die Beitritts-
        oraussetzungen – präzisiert in den Kopenhagener Krite-
        en – in zunehmender Intensität von der Verleihung des
        andidatenstatus über den Beginn von Beitrittsverhand-
        ngen bis hin zum Beitritt. Die schwierigsten Punkte
        ei den letzten Verhandlungsrunden – mit den meisten
        ontroversen – waren in der Regel die Verhandlungen
        Rahmen von Kapitel 23, Judikative und Grundrechte.
        31666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Hier wird die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher
        Standards geprüft. Unparteilichkeit, Integrität und ein
        hoher Standard bei der richterlichen Entscheidung sind
        unerlässlich. Die Korruption muss effektiv bekämpft
        werden, da sie eine Bedrohung für die Stabilität der de-
        mokratischen Institutionen und für den Rechtsstaat ist.
        Die Achtung der Grundrechte muss gewährleistet sein,
        wie es Verfassungen und Grundrechtecharta garantieren.
        Bei Beitrittskandidaten wird also ganz genau hinge-
        schaut. Mit der Entscheidung, ob und wann ein Beitritt
        erfolgt, hat die Europäische Union auch ein effektives
        Druckmittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche in der
        Hand. Schwieriger wird es nach dem Beitritt. Auch
        „Clubmitglieder“ müssen natürlich die Werte, auf die
        sich die Europäische Union gründet, respektieren und
        die hohen Standards im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
        gewährleisten. Die Möglichkeiten, dies zu kontrollieren
        und bei erkennbaren Versäumnissen zu handeln, sind al-
        lerdings deutlich geringer.
        Natürlich gibt es zum einen das Vertragsverletzungs-
        verfahren. Es ist aber langwierig und passt oft nicht für
        Situationen, in denen beispielsweise die Gewaltentei-
        lung oder die Unabhängigkeit der Justiz durch grund-
        sätzliche Fehlentwicklungen in Gefahr geraten. Zum an-
        deren verfügt die Europäische Union über das scharfe,
        aber bislang ungenutzte Schwert des Art. 7 EU-Vertrag
        bei der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung von
        Grundwerten. Das Verfahren hat zu Recht hohe Hürden,
        unter anderem eine Vierfünftelmehrheit oder Einstim-
        migkeit im Rat. Es kann darüber hinaus zu einschnei-
        denden Konsequenzen führen, bis hin zum Stimmrechts-
        entzug für den betroffenen Mitgliedstaat. Diese – vom
        Kommissionspräsidenten so bezeichnete – „nukleare
        Option“ ist noch nie angewandt worden.
        Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass der deut-
        sche Außenminister mit seinen niederländischen, finni-
        schen und dänischen Kollegen initiativ geworden ist und
        dem Rat am 22. April dieses Jahres die Einführung eines
        neuen politischen Mechanismus zum Schutz europäi-
        scher Grundwerte vorgeschlagen hat. Die Minister rufen
        dazu auf, mehr Nachdruck auf die Förderung einer Kul-
        tur der Achtung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitglied-
        staaten zu legen, ohne die einzelstaatlichen Verfassungs-
        traditionen zu missachten. Sie heben hervor, dass die
        interne und die externe Dimension des Vorgehens der
        Europäischen Union in Menschenrechtsfragen aufeinan-
        der abgestimmt werden müssten. In der Tat hängen An-
        sehen und Glaubwürdigkeit Europas in der Welt davon
        ab, dass sich die Europäische Union in der Praxis auch
        selbst an ihre gemeinsamen Werte hält.
        Der vorgeschlagene Frühwarnmechanismus soll es er-
        möglichen, dass sich Institutionen und Mitgliedstaaten
        in einen Dialog über die Wahrung der Grundwerte bege-
        ben und einvernehmliche Lösungen finden. So könnte
        die Europäische Kommission bei konkreten Anhalts-
        punkten für eine Gefährdung oder Verletzung von
        Grundwerten eine Stellungnahme des Mitgliedstaats ein-
        holen und einen Bericht erstellen. Die Initiative betont
        aber zu Recht, dass wir kein flächendeckendes, dauer-
        haftes Monitoring wollen.
        S
        m
        T
        „
        m
        d
        V
        s
        k
        B
        R
        d
        g
        u
        c
        C
        u
        s
        b
        p
        le
        b
        d
        n
        p
        d
        d
        M
        a
        w
        w
        B
        W
        L
        G
        ti
        V
        d
        a
        D
        ti
        ro
        k
        V
        a
        d
        ti
        „
        g
        s
        g
        R
        s
        (C
        (D
        Der Rat Justiz und Inneres hat am 6. Juni 2013
        chlussfolgerungen verabschiedet, in denen er die Kom-
        ission auffordert, die Debatte über die Frage, ob die
        hemen Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Grundrechte
        im Wege einer auf Zusammenarbeit beruhenden, syste-
        atischen Methode behandelt werden sollten und wie
        iese Methode aussehen könnte, im Einklang mit den
        erträgen voranzutreiben.“ Die Europäische Kommis-
        ion ist allerdings eher zurückhaltend. Sowohl die Justiz-
        ommissarin Reding als auch Kommissionspräsident
        arroso verweisen darauf, dass es bereits eine ganze
        eihe von Instrumenten zum Grundwerteschutz gebe.
        In der Unionsfraktion sind uns nicht in erster Linie
        ie Instrumente wichtig, sondern die Resultate: Die Mit-
        liedstaaten müssen die Grundwerte effektiv schützen,
        nd die Europäische Union muss dabei helfen, dies si-
        herzustellen. Diese Grundwerte haben für CDU und
        SU auch deshalb eine besondere Bedeutung, weil sie
        nter anderem aus den christlichen Wurzeln und religiö-
        en Traditionen Europas hervorgegangen sind. Das ha-
        en wir im Antrag noch einmal ausdrücklich betont.
        Wenn die Europäische Kommission ein Diskussions-
        apier zum Thema vorlegt, kann sie darin natürlich dar-
        gen, wie sie einen effektiven Grundwerteschutz mit
        estehenden Instrumenten bewerkstelligen will. Wenn
        ies nicht gelingt, sollte man über ein neues Verfahren
        achdenken. Dabei sind der Unionsfraktion zwei As-
        ekte besonders wichtig: Es darf keine doppelten Stan-
        ards und keine Gesinnungspolizei geben.
        Zum Ersten: Mitgliedstaaten müssen denselben Stan-
        ards unterliegen wie Beitrittskandidaten, und an alte
        itglieder muss dieselbe Messlatte angelegt werden wie
        n neue. Es darf nicht sein, dass aus parteipolitischen Er-
        ägungen ein Land an den Pranger gestellt wird,
        ährend andere unbehelligt bleiben. Wer Ungarn in den
        lick nehmen will, muss auch nach Rumänien schauen.
        er den Balkan fokussiert, darf nicht über andere
        änder hinwegsehen. Doppelte Standards würden die
        laubwürdigkeit der EU untergraben. Daher ist es rich-
        g, dass die Kommission als unabhängige Hüterin der
        erträge ein solches Verfahren in Gang setzen soll. An-
        ere Mitgliedstaaten wären dazu, wie die Erfahrung in
        nderen Bereichen zeigt, weniger geeignet.
        Zum Zweiten darf es keine Gesinnungspolizei geben.
        as Verfahren muss sich an objektiven Kriterien orien-
        eren und strikt auf überprüfbare Gefährdungen der eu-
        päischen Grundwerte aus Art. 2 EU-Vertrag beschrän-
        en, insbesondere auf klare und juristisch anerkannte
        erletzungen des Rechtsstaatsprinzips.
        In diesem Sinne hat auch der Rat Justiz und Inneres
        m 6. Juni 2013 in seinen Schlussfolgerungen betont,
        ass gewährleistet sein muss, dass etwaige künftige Ini-
        ativen, die in diesem Bereich vereinbart werden,
        transparent, auf Grundlage objektiv gesammelter, ver-
        lichener und analysierter Fakten und nach dem Grund-
        atz der Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten durch-
        eführt werden“. Wir dürfen gespannt sein auf das vom
        at angeforderte erste Diskussionspapier der Kommis-
        ion.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31667
        (A) )
        )(B)
        Kerstin Griese (SPD): Wir begrüßen die Initiative
        des Bundesaußenministers, sich für einen besseren
        Schutz der europäischen Grundwerte einzusetzen. Wir
        freuen uns immer, wenn unsere Ideen von Ihnen aufge-
        nommen werden.
        Die bislang auf EU-Ebene geltenden Instrumente zur
        Überwachung und Durchsetzung der Grundwerte und
        Grundrechte der EU sind entweder zu schwach, wie
        bisherige Vertragsverletzungsverfahren zeigen, oder sie
        sind im Falle des Art. 7 EUV zu schwerfällig, um die
        Einhaltung demokratischer Standards und Rechtsstaat-
        lichkeit in den Ländern der Europäischen Union wirk-
        sam zu sichern. Während sich die EU-Mitgliedsländer
        infolge der Wirtschaftskrise auf weitgehende Überwa-
        chungs- und Sanktionsmechanismen geeinigt haben, gibt
        es bis heute kein ständiges Verfahren zur Überwachung
        von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staa-
        ten, um Fehlentwicklungen aufzuzeigen.
        Die Initiative des Bundesaußenministers Westerwelle
        und dreier weiterer europäischer Außenminister ist des-
        halb grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung.
        Allerdings ist es bemerkenswert, dass der deutsche
        Außenminister offenbar keine Unterstützung konservati-
        ver Außenminister erhalten hat. Unterstützung erhielt er
        allerdings von den drei sozialdemokratischen Außenmi-
        nistern Dänemarks, Finnlands und der Niederlande.
        Offenbar sahen konservative Politiker bis heute keinen
        großen Handlungsbedarf, um Verstöße gegen Demokra-
        tie und Rechtsstaatlichkeit in der EU zu ahnden.
        Vor diesem Hintergrund ist es sehr bemerkenswert,
        dass die CDU/CSU-Fraktion nun einen Antrag mitträgt,
        der die Initiative zur Stärkung der Grundwerte in den
        EU-Staaten unterstützt und den Handlungsbedarf aner-
        kennt. Bedauerlicherweise sah die CDU/CSU diesen
        Handlungsbedarf Anfang 2011 noch nicht. Anderenfalls
        hätte sie dem Antrag von SPD und Grünen zum ungari-
        schen Mediengesetz auf Drucksache 17/4429 zustimmen
        müssen, anstatt ihn abzulehnen. Denn die Debatte über
        die Verteidigung europäischer Grundwerte wurde vor
        allem durch die Politik der ungarischen Regierung her-
        vorgerufen. Begründet wurde die Ablehnung unseres
        Antrages zum ungarischen Mediengesetz von der CDU/
        CSU im federführenden Europaausschuss damit, dass
        die weitgehenden Verfassungs- und Gesetzesänderungen
        der Regierung Orban nicht weiter schlimm seien. Refor-
        men stießen immer auf Protest; das war die Haltung der
        CDU/CSU. Doch schon damals sahen viele ungarische
        Intellektuelle wie auch die OSZE die Entwicklung in
        Ungarn mit großer Besorgnis. Sie befürchteten, dass
        Ministerpräsident Orban seine komfortable Zweidrittel-
        mehrheit im Parlament ausnutzen könne, um das Land
        nach seinen Vorstellungen umzubauen und demokrati-
        sche Rechte wie zum Beispiel die Medienfreiheit einzu-
        schränken. Auch die Venedig-Kommission des Europa-
        rates wird während ihrer bis morgen andauernden
        Plenarsitzung eine Stellungnahme zur vierten Änderung
        der ungarischen Verfassung verabschieden. Zuvor hatte
        die Kommission bereits einige verfassungsrechtliche
        Änderungen in Ungarn kritisiert. Deshalb wäre es für die
        CDU/CSU bereits vor mehr als zwei Jahren an der Zeit
        g
        G
        n
        s
        m
        d
        d
        w
        S
        c
        W
        h
        e
        G
        m
        V
        li
        tu
        b
        w
        g
        te
        S
        E
        A
        g
        s
        z
        K
        w
        G
        u
        ih
        b
        s
        ti
        c
        a
        u
        h
        d
        e
        n
        u
        re
        E
        Z
        w
        e
        w
        ta
        o
        (C
        (D
        ewesen, die Einhaltung europäischer Grundwerte und
        rundrechte anzumahnen. Sollte der vorliegende Antrag
        un Ausdruck eines Sinneswandels sein, würde uns das
        ehr freuen.
        Wir sind uns darin einig, dass wir bessere Mechanis-
        en in der EU benötigen, die dafür sorgen, dass die in
        en europäischen Verträgen verankerten Grundwerte in
        en EU-Staaten eingehalten werden. Immerhin haben
        ir ja auch dafür gesorgt, dass die EU-Staaten ihre
        chulden begrenzen. Ein solches ständiges Überwa-
        hungsverfahren, wie wir es mit dem Stabilitäts- und
        ährungspakt und neuerdings mit dem Euro-Plus-Pakt
        aben, ist auch für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
        rforderlich.
        Verletzungen der Grundwerte wären jedoch im
        egensatz zu den Maastricht-Kriterien nicht mit mathe-
        atischer Eindeutigkeit festzustellen. Die Arbeit der
        enedig-Kommission zeigt aber, dass es durchaus mög-
        ch wäre, im jeweiligen nationalen Kontext die Einhal-
        ng der europäischen Grundwerte und Grundrechte zu
        ewerten. Eine ständige Überwachung aller EU-Staaten
        ürde vermeiden, dass einzelne Staaten an den Pranger
        estellt würden. Ein ständiges Monitoring aller EU-Staa-
        n würde dem Verdacht vorbeugen, dass nur einige
        taaten aus politischen Gründen gemaßregelt würden.
        in Ad-hoc-Verfahren liefe Gefahr, gar nicht erst zur
        nwendung zu kommen, damit niemandem auf die Füße
        etreten wird.
        Zudem sollte vermieden werden, dass die Europäi-
        che Kommission im Rahmen eines solchen Verfahrens
        u sehr involviert würde. Zwar ist die Europäische
        ommission die Hüterin der europäischen Verträge und
        äre somit auch prädestiniert für die Überwachung der
        rundwerte, doch muss die Kommission möglichst
        nparteiisch gegenüber den Mitgliedstaaten bleiben, um
        re Funktion als Initiatorin der Rechtsetzung in der EU
        estmöglich ausführen zu können. Aus diesem Grund
        teht die Europäische Kommission dem Vorschlag skep-
        sch gegenüber.
        Sinnvoller wäre es, wenn ein ständiges Überwa-
        hungsverfahren durch die Europäische Grundrechte-
        gentur durchgeführt würde. Die Agentur ist bislang nur
        nzureichend ausgelastet, obwohl sie das nötige Know-
        ow hat, um einen wirksamen Beitrag zur Einhaltung
        er Grundwerte und Grundrechte der EU zu leisten.
        Die Rechtsstaatsinitiative des Bundesaußenministers
        ntbehrt bislang auch einer Aussage über die Sanktio-
        en, mit denen etwaige Verstöße gegen die Grundwerte
        nd Grundrechte der EU geahndet werden sollen. Eine
        ine Überwachung wäre sicherlich ein Fortschritt; die
        rfahrung zeigt aber, dass nur Sanktionen dem Tiger
        ähne geben. Schließlich muss auch noch geklärt
        erden, ob ein solcher Mechanismus eine Änderung der
        uropäischen Verträge erfordern würde.
        Die Kehrtwende der Koalition ist somit begrüßens-
        ert, auch wenn die Rechtsstaatsinitiative in einigen De-
        ils verbesserungsbedürftig ist und noch einige Fragen
        ffenlässt. Deshalb werden wir uns enthalten.
        31668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Joachim Spatz (FDP): Zusammen mit den Außen-
        ministern der Niederlande, Dänemarks und Finnlands
        hat Bundesminister Dr. Guido Westerwelle an den Präsi-
        denten der Europäischen Kommission die Bitte gerich-
        tet, einen Vorschlag für einen Ad-hoc-Mechanismus zur
        Stärkung der Grundwerte in der Europäischen Union zu
        unterbreiten. Als FDP-Bundestagsfraktion sind wir dem
        Außenminister für seine Initiative sehr dankbar und un-
        terstützen das Anliegen nachdrücklich. Ziel des vorlie-
        genden Antrags der Koalitionsfraktionen ist es, den
        Wunsch der Bundesregierung zu bekräftigen und die Eu-
        ropäische Kommission aufzufordern, ein erstes Diskus-
        sionspapier für einen politischen Mechanismus zum
        Schutz europäischer Grundwerte vorzulegen.
        Die Initiative des Außenministers reiht sich ein in eine
        lange Liste von Vorschlägen und Ideen zur Weiterent-
        wicklung und Stärkung der Europäischen Union, die das
        Auswärtige Amt unter Leitung von Guido Westerwelle in
        den vergangenen Jahren erarbeitet hat. Dazu zählt nicht
        zuletzt der unter maßgeblicher Mitarbeit Deutschlands
        formulierte Bericht der Zukunftsgruppe der Außenminis-
        ter vom 17. September 2012. Unter liberaler Führung hat
        das Auswärtige Amt exzellente Arbeit bei der Weiterent-
        wicklung der Europäischen Union geleistet. Dafür
        möchte ich mich im Namen der FDP-Bundestagsfraktion
        ganz herzlich bedanken.
        Ausgangspunkt der Initiative der Außenminister war
        die Erkenntnis, dass bislang im Bereich der Grundwerte
        und des Rechtsstaates eine Lücke im Instrumentenkasten
        der Europäischen Union klafft. Diese Schwäche resul-
        tiert letztlich daraus, dass die bisher in den Europäischen
        Verträgen vorgesehenen Mechanismen gegen Grundwer-
        teverletzungen entweder nicht ausreichen oder jene
        Wege, die bereits existieren, mit politischen und rechtli-
        chen Hürden weitestgehend verbaut sind. So greift das
        klassische Instrument der Vertragsverletzungsverfahren
        zu kurz, da es grundsätzliche Fehlentwicklungen wie
        beispielsweise beim Prinzip der Gewaltenteilung oder
        bei der Unabhängigkeit der Justiz in der Regel nicht er-
        fasst. Mit Art. 7 EUV steht der Europäischen Kommis-
        sion, dem Europäischen Parlament und dem Rat zwar
        ein sehr weitreichendes Instrument zur Reaktion auf
        schwerwiegende oder anhaltende Verletzungen der
        Werte, auf denen sich die Europäische Union gründet,
        zur Verfügung. Aufgrund der sehr hohen Hürden und
        potenziell sehr weitreichenden Konsequenzen dieses
        Verfahrens wurde es jedoch noch nie angewendet.
        Bei der Vorstellung der Initiative im Rat der Europäi-
        schen Union wurde die Idee von der großen Mehrheit
        der anderen Mitgliedstaaten ausdrücklich begrüßt. Dies
        zeigt, dass auch unsere engsten Partner einen Bedarf an
        zusätzlichen Instrumenten in Bezug auf die Grundrechte
        in Europa verspüren. Schließlich ist die Europäische
        Union weit mehr als nur Binnenmarkt und Reisefreiheit.
        Sie ist in allererster Linie eine Wertegemeinschaft. Zen-
        trale Elemente sind dabei die Einhaltung von Rechts-
        staatlichkeit sowie gemeinsame Grundwerte.
        Die Idee der vier Außenminister beinhaltet die Ein-
        richtung eines leicht handhabbaren Verfahrens innerhalb
        der Europäischen Union, mit dessen Hilfe zukünftig alle
        A
        U
        s
        s
        p
        E
        k
        K
        s
        G
        g
        e
        fa
        v
        g
        ri
        w
        g
        d
        g
        E
        ru
        d
        n
        li
        d
        w
        s
        z
        u
        n
        V
        v
        b
        le
        S
        tr
        p
        B
        w
        g
        d
        T
        G
        q
        R
        s
        Z
        E
        E
        A
        li
        o
        B
        (C
        (D
        rten von Rechtsstaatsverletzungen durch Mitglieder der
        nion im Rat thematisiert werden können. Die europäi-
        chen Institutionen und die Mitgliedstaaten sollen sich
        achverhaltsbezogen in einen Dialog über die richtige Im-
        lementierung der gemeinsamen Werte begeben können.
        in solcher Prozess muss zügig in Gang gesetzt werden
        önnen. Ein denkbarer Startpunkt könnte ein Bericht der
        ommission darstellen, falls konkrete Anhaltspunkte be-
        tehen, die auf eine Verletzung oder Gefährdung von
        rundwerten der Europäischen Union in einem der Mit-
        liedstaaten hindeuten. Dieser Bericht sollte auch bereits
        ine Stellungnahme des betreffenden Mitgliedstaates um-
        ssen.
        Dabei soll es nicht darum gehen, parteipolitisch moti-
        iert einseitige Beschuldigungen gegen unliebsame Re-
        ierungen oder ausschließlich neue Mitgliedstaaten zu
        chten. Vielmehr soll das neue Instrument auf alle an-
        endbar sein und muss daher für alle Mitgliedstaaten
        elten. So wird unter anderem auch gewährleistet, dass
        as immer wieder kritisierte Gefälle zwischen einer ein-
        ehenden Prüfung während des Beitrittsprozesses zur
        uropäischen Union und einer mangelnden Thematisie-
        ng von rechtsstaatlichen Fehlentwicklungen während
        er Mitgliedschaft abgebaut wird.
        Die Implementierung eines neuen politischen Mecha-
        ismus soll möglichst niederschwellig, also nach Mög-
        chkeit ohne Vertragsänderungen, erfolgen. Die gelten-
        en Verträge bieten ausreichend Spielraum für ein
        eiteres Instrumentariu. Rechtlich tragfähig könnte bei-
        pielsweise eine gemeinsame politische Vereinbarung
        wischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sein,
        m im bislang ungeregelten Vorfeld des Art. 7 EUV einen
        euen politischen Frühwarnmechanismus zu etablieren.
        orbild hierfür wäre eine ähnliche Praxis wie im Vorfeld
        on Vertragsverletzungsverfahren, wo die Kommission
        ei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte auf Vertragsver-
        tzungen den jeweiligen Mitgliedstaat zur Abgabe einer
        tellungnahme auffordern kann.
        Die Europäische Kommission ist als Hüterin der Ver-
        äge nun dazu berufen, ein politisches Diskussionspa-
        ier zu dieser Gesamtthematik zu erarbeiten. Als FDP-
        undestagsfraktion freuen wir uns auf die Vorlage und
        erden den Prozess in Zukunft weiter konstruktiv be-
        leiten.
        Andrej Hunko (DIE LINKE): Wir reden hier über
        en Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem schönen
        itel „Politische Mechanismen zum Schutz europäischer
        rundwerte etablieren – Rechtsstaatsinitiative konse-
        uent vorantreiben“. In der Tat ist die Stärkung der
        echtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäi-
        chen Union ein unterstützenswertes und brandaktuelles
        iel. Nicht zuletzt die Debatte und Unfähigkeit der
        uropäischen Union, angemessen auf die bedrohliche
        ntwicklung in Ungarn zu reagieren, unterstreicht diese
        ktualität. Aber auch die jüngste Schließung der öffent-
        chen Fernseh-und Rundfunkanstalten in Griechenland
        der die rechtswidrige Unterbindung der europaweiten
        lockupy-Demonstration in Frankfurt vor der EZB
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31669
        (A) )
        )(B)
        durch die hessische Polizei unterstreicht die Prekarität
        der Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedstaaten der EU.
        Allerdings enthält der Antrag der Koalitionsfraktio-
        nen eine Reihe von Forderungen und Aussagen, die uns
        an der Ernsthaftigkeit des Anliegens zweifeln lassen. So
        heißt es zunächst in ihrem Antrag: „Durch die Schulden-
        krise im Euro-Raum droht das Vertrauen vieler Men-
        schen in das gemeinsame europäische Projekt zu sin-
        ken“. Es ist aber nicht eine Schuldenkrise, sondern Ihr
        Krisenregime – die Troikaisierung Europas –, das als
        Reaktion auf die Finanzmarktkrise eingerichtet wurde,
        die zu dem dramatischen Vertrauensverlust insbesondere
        in den südeuropäischen Ländern geführt hat. Die er-
        wähnten jüngsten Ereignisse in Griechenland sind auch
        in diesem Kontext zu sehen. Wir sind an einem Punkt
        angekommen, an dem europäische Grundwerte, auch die
        Rechtsstaatlichkeit, gegen dieses Krisenregime vertei-
        digt werden müssen.
        Es ist in dem Zusammenhang befremdlich, dass diese
        „Rechtsstaatsinitiative“ genau von den Ländern im
        Euro-Raum ausgeht – Deutschland, Niederlande, Däne-
        mark, Finnland –, die als Überschussländer weniger von
        den Auswirkungen des Krisenregimes betroffen sind als
        die Krisenländer. Im Sinne eines integrativen Ansatzes
        wäre hier ein umfassenderer Ansatz wünschenswert ge-
        wesen.
        Im Feststellungsteil Ihres Antrages bezeichnen Sie zu
        Recht die Europäische Menschenrechtskonvention des
        Europarates als „Richtschnur, an der europäisches Han-
        deln“ ausgerichtet werden müsse. Wenn Sie dieser Mei-
        nung sind, dann müssen die Organe des Europarates zur
        Umsetzung der Konvention gestärkt und dürfen nicht ge-
        schwächt werden. Es ist skandalös, dass bei der Vorstel-
        lung Ihrer Initiative der zuständige Staatsminister genau
        diese Organe als ungeeignet bezeichnet hat und man des-
        halb einen neuen Mechanismus innerhalb der EU brau-
        che. Es ist zu befürchten, dass Ihre Initiative darauf hin-
        ausläuft, hier Parallelstrukturen zu schaffen, die dazu
        geeignet sind, die wesentlich differenzierteren Instru-
        mente des Europarates beiseitezuschieben, ähnlich wie
        dies schon bei der Einrichtung der Grundrechteagentur
        in Wien der Fall war.
        Unglaubwürdig ist der Antrag auch deshalb, weil zu-
        mindest einer der regierenden Koalitionspartner, die
        CDU/CSU, sich im Fall Ungarn, der ja den Hintergrund
        der Debatte innerhalb der EU um die Frage des Art. 7
        EUV bildet, mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass
        diese Instrumente zur Anwendung kommen. Ich finde
        Ihr Argument auch bemerkenswert, Sie wollten diesen
        neuen Mechanismus, da der EU-Mechanismus nach
        Art. 7 aufgrund der hohen Hürden und potenziell weit-
        reichender Konsequenzen noch nie angewendet wurde.
        Mit dieser Initiative sorgen Sie dafür, dass Art. 7 auch in
        Zukunft nicht angewendet werden wird, sondern bereits
        im Vorfeld relativ willkürlich ein politisches Verfahren
        ohne formal mögliche Konsequenzen eröffnet werden
        würde.
        Schließlich wollen Sie die Europäische Kommission
        dazu auffordern, einen entsprechenden politischen Me-
        chanismus zu erarbeiten. In der gegenwärtigen Situation
        is
        K
        h
        g
        li
        In
        W
        V
        G
        d
        u
        K
        fe
        g
        d
        m
        ra
        re
        s
        g
        W
        rä
        s
        b
        d
        m
        fä
        p
        d
        d
        g
        ra
        m
        d
        re
        P
        e
        d
        s
        v
        ra
        k
        h
        w
        te
        s
        d
        m
        in
        d
        g
        e
        (C
        (D
        t die demokratisch schwach legitimierte Europäische
        ommission als Teil der Troika jedoch eher eine Bedro-
        ung europäischer Grundwerte denn Teil ihrer Verteidi-
        ung.
        Zusammengefasst: Initiativen für mehr Rechtsstaat-
        chkeit in Europa sind begrüßenswert; die vorliegende
        itiative ist es nicht.
        Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        ir sprechen heute über die Rechtsstaatsinitiative, einen
        orschlag von Außenminister Westerwelle, den wir
        rüne ausdrücklich begrüßen. Ich bin froh, dass sich
        iese Initiative heute auch die Fraktionen von CDU/CSU
        nd FDP zu eigen machen und wir diesen Antrag der
        oalition auf dem Tisch liegen haben.
        Es ist gut, dass die Koalition mit diesem Antrag of-
        nbar ihrer Einsicht Rechnung trägt, dass es Sache der
        esamten EU ist, wenn die europäischen Grundwerte in
        en einzelnen Mitgliedstaaten gefährdet sind. Ich kann
        ich sehr gut an Diskussionen erinnern, in denen Sie da-
        uf beharrten, dass sich der Bundestag nicht in die inne-
        n Angelegenheiten anderer Mitgliedstaaten einmi-
        chen dürfe. Diese Argumentation haben wir damals aus
        utem Grund kritisiert.
        Die EU ist eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen
        erten beruht – nicht nur ein einfacher Verbund souve-
        ner Nationalstaaten. Deswegen regeln die europäi-
        chen Verträge die Definition der Grundwerte nach Vor-
        ild des Grundgesetzes an prominenter Stelle: in Art. 2
        es Vertrages über die Europäische Union! Zu den ge-
        einsamen Werten gehört zum Beispiel eine funktions-
        hige Demokratie, und zur Funktionsfähigkeit der euro-
        äischen Demokratie gehört, dass die Demokratien in
        en Mitgliedstaaten funktionieren. Wenn wir Anzeichen
        afür haben, dass diese Funktionsfähigkeit in einem Mit-
        liedstaat bedroht ist, dann ist es richtig und wichtig, da-
        uf zu reagieren. Das gilt natürlich nicht nur für die De-
        okratie, sondern für alle europäischen Grundwerte.
        Wenn wir über die Einhaltung bzw. über Defizite bei
        en Grundwerten in einzelnen Mitgliedstaaten debattie-
        n – sei es im Bundestag, in einem anderen nationalen
        arlament oder im Europäischen Parlament – dann geht
        s nicht darum, einem Land von außen Regeln aufzu-
        rängen. Es geht um Verpflichtungen, die das Land mit
        einem Beitritt zur Europäischen Union und dem damit
        erbundenen Bekenntnis zu den Werten und zum Vor-
        ng des Europarechts eingegangen ist. In diesen Fragen
        ann es keinen geschützten Bereich innerer Angelegen-
        eiten geben. Die Einhaltung der europäischen Grund-
        erte sind innere Angelegenheit der gesamten EU.
        Wir begrüßen diese Initiative, weil wir sie inhaltlich
        ilen. Auch wir halten einen Mechanismus, der zwi-
        chen Vertragsverletzungsverfahren und Art. 7 angesie-
        elt ist, für notwendig. Wir brauchen einen Mechanis-
        us, der eine Gefährdung der europäischen Grundrechte
        einem Mitgliedstaat frühzeitig thematisiert. Dabei
        arf es nicht darum gehen, einzelne Staaten an den Pran-
        er zu stellen. Ziel muss es sein, Fehlentwicklungen in
        inem frühen Stadium konstruktiv und kooperativ the-
        31670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        matisieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen zu
        können. Es ist wichtig, dass ein entsprechender Mecha-
        nismus objektiv, soll heißen: nicht diskriminierend, und
        mit Bedacht von der EU-Kommission angewendet wird.
        Es ist gut, dass ein Großteil der Mitgliedstaaten die
        Initiative von Außenminister Westerwelle befürwortet.
        Über die ausdrückliche Unterstützung Ungarns freue ich
        mich besonders. Es ist unerlässlich, dass auch die künfti-
        gen Schritte bis hin zu einer möglichen Einigung auf ei-
        nen Mechanismus von allen Mitgliedstaaten unterstützt
        werden. Finden wir bei der Konstruktion des Mechanis-
        mus keinen Konsens, dann wird es ihm später an der not-
        wendigen Akzeptanz fehlen.
        Der Weg zu einem funktionsfähigen, objektiven und
        akzeptierten Mechanismus wird nicht einfach. Das ist
        uns allen bewusst. Es ist aber richtig, jetzt detaillierte
        Vorschläge zu erarbeiten, wie ein solcher aussehen
        könnte. Wir unterstützen daher die Aufforderung an die
        Bundesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission
        erneut dafür stark zu machen, ein erstes Diskussionspa-
        pier vorzulegen. Wir werden diesem Antrag aus diesem
        Grund auch zustimmen. Ich möchte aber trotzdem noch
        kurz auf drei Punkte eingehen, die wir inhaltlich nicht
        teilen.
        Sie sprechen von christlichen Wurzeln und religiösen
        Traditionen Europas, aus denen die gemeinsamen
        Grundwerte der EU, die Charta und die EMRK hervor-
        gegangen seien. Sie vergessen dabei die Werte der Auf-
        klärung und des Humanismus genauso wie den Kampf
        um soziale Rechte der Arbeiterbewegung. Und ich finde,
        das jüdische Erbe der Werte der EU kann und sollte
        ebenso ausdrücklich erwähnt werden wie das abendlän-
        dische Christentum, vom europäischen Islam ganz zu
        schweigen.
        Dann sehen Sie das Vertrauen vieler Menschen in das
        gemeinsame europäische Projekt „nicht zuletzt durch die
        Schuldenkrise im Euro-Raum“ schwinden. Auch hier
        müssen wir ausdrücklich feststellen: Es ist nicht nur die
        Schuldenkrise, es ist vor allem das Missmanagement der
        Bundeskanzlerin, die das Vertrauen der Bürgerinnen und
        Bürger in die EU schwinden lässt.
        Schließlich wollen Sie einen Mechanismus, der mög-
        lichst ohne Vertragsveränderungen auskommt. Aus mei-
        ner Sicht setzen wir uns damit unnötige Hürden. Ich
        möchte einen guten und wirkungsorientierten Mechanis-
        mus. Ich möchte keine Abstriche machen, um einer Ver-
        tragsänderung aus dem Weg zu gehen. Ich würde mir
        wünschen, dass die EU-Kommission, wenn notwendig,
        zwei Vorschläge macht: einen mit und einen ohne Ver-
        tragsänderung. Eine gemeinsame politische Vereinba-
        rung, wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, ist
        eine Möglichkeit, die jedoch innerhalb eines europäi-
        schen Konvents nach den EP-Wahlen 2014 in die Ver-
        träge übernommen werden muss.
        Gestatten sie mir abschließend noch einen Hinweis
        auf ein anderes europäisches Projekt, welches im Zu-
        sammenhang mit der Demokratie steht. Der polnische
        Außenminister Radoslaw Sikorski hatte während Polens
        Ratspräsidentschaft eine Initiative für einen Europäi-
        s
        is
        N
        h
        a
        b
        n
        li
        tu
        la
        S
        d
        g
        D
        R
        A
        h
        n
        g
        lu
        in
        A
        a
        d
        is
        h
        M
        g
        s
        v
        M
        d
        w
        s
        In
        z
        li
        te
        S
        C
        d
        d
        B
        M
        b
        ra
        z
        m
        (C
        (D
        chen Fonds für Demokratie gestartet. Ziel dieses Fonds
        t die Förderung von Demokratie in der Europäischen
        achbarschaft und darüber hinaus. Die Bundesregierung
        at den Vorschlag selbst unterstützt. Heute müssen wir
        ber leider feststellen, dass die Bundesregierung nicht
        ereit ist, dieses aus ihrer Sicht sinnvolle Projekt auch fi-
        anziell zu unterstützen.
        Sehr geehrter Herr Westerwelle, an dieser Stelle ver-
        eren Sie Ihre Glaubwürdigkeit. Sie reden von Einhal-
        ng der Grundrechte und Förderung der Demokratie,
        ssen in diesem Fall aber unsere polnischen Partner im
        tich. Das sollten Sie ändern, nicht nur Ihrer Glaubwür-
        igkeit zuliebe, sondern auch im Interesse dieses wichti-
        en und sinnvollen Projekts des Europäischen Fonds für
        emokratie. Bleibt zu hoffen, dass Sie es mit der
        echtsstaatsinitiative ernster meinen.
        nlage 13
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu dem Antrag: Integration von Men-
        schen mit Migrationshintergrund im und durch
        den Sport nachhaltig stärken (Tagesordnungs-
        punkt 24)
        Klaus Riegert (CDU/CSU): Ich freue mich sehr,
        eute zum gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktio-
        en „Integration von Menschen mit Migrationshinter-
        rund im und durch den Sport nachhaltig stärken“ Stel-
        ng nehmen zu können. Die Koalitionsfraktionen haben
        Beratungen im Sportausschuss und in verschiedenen
        nträgen das Thema „Integration im Sport“ vielfach
        ufgegriffen. Es hat sich zudem immer wieder gezeigt,
        ass die Integration ein langer gesellschaftlicher Prozess
        t, der sich nicht von heute auf morgen einstellt und da-
        er einer langfristigen politischen Unterstützung bedarf.
        it unserem Antrag „Integration von Menschen mit Mi-
        rationshintergrund im und durch den Sport nahhaltig
        tärken“ wollen wir diesem Thema erneut Nachdruck
        erleihen. Es gilt hier, die bestehenden Programme und
        aßnahmen der Bundesregierung in Kooperation mit
        en Sportverbänden weiterzuführen und auszubauen so-
        ie die Bedeutung des Sports allgemein hervorzuheben.
        In Deutschland leben mehr als 15 Millionen Men-
        chen mit Migrationshintergrund. Der Sport leistet zur
        tegration von Menschen in Deutschland einen unver-
        ichtbaren Beitrag. Im Spitzensport zeigt sich vorbild-
        ch, dass die Herkunft keine Rolle spielt und ein geleb-
        s Miteinander zu großem Erfolg, Freundschaft und
        elbstverantwortung führen kann. Im Sport gilt das
        redo: „Es spielt keine Rolle, woher Du kommst, son-
        ern wohin Du willst!“. Abseits des Spitzensports und
        er großen Sportarenen spielt in der Alltagswelt der
        reitensport eine zentrale Rolle bei der Integration von
        enschen mit Migrationshintergrund: Der Breitensport
        ereitet die individuellen und gruppenbezogenen Vo-
        ussetzungen, damit Integration im und durch den Sport
        um Erfolgsmodell werden kann. Der Breitensport er-
        öglicht einerseits eine ganzheitliche Entwicklung der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31671
        (A) )
        )(B)
        Persönlichkeit und schafft damit die individuellen Vo-
        raussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Der
        Sport bringt andererseits Menschen unabhängig von Ge-
        schlecht, Alter, sozialem Status oder Herkunft zusam-
        men und ermöglicht damit eine Identifikation mit der
        Gemeinschaft. In bundesweit über 91 000 Vereinen
        kommen Menschen unterschiedlicher Herkunft zusam-
        men, um gemeinsam Sport zu treiben und ihre Freizeit
        zu verbringen. Damit erbringt der Sport eine unschätz-
        bare gesellschaftliche Integrationsleistung, die jedoch
        kein Selbstläufer ist.
        Im Antrag der Koalitionsfraktionen fordert der Bun-
        destag die Bundesregierung auf, die bereits bestehenden
        Integrationsprogramme zu stärken und dabei die sport-
        wissenschaftliche Expertise noch stärker einzubeziehen.
        Des Weiteren sollen jene Projekte verstärkt gefördert
        werden, die eine Übertragung von Integrationserfolgen
        im Sport auf andere Lebensbereiche besonders betonen.
        Damit wird der Sport mit anderen Gesellschaftsberei-
        chen eng verknüpft und eine Kopplung der Integrations-
        bemühungen erreicht. Integration von Menschen mit Mi-
        grationshintergrund kann nicht eindimensional gesehen
        werden und darf sich nicht auf zum Beispiel die Bil-
        dungs-, Arbeits- und Sozialpolitik beschränken. Integra-
        tion ist ein ganzheitlicher Prozess, deshalb müssen auch
        die verschiedenen förderpolitischen Maßnahmen inein-
        andergreifen.
        Bei einer Fortführung des „Nationalen Aktionsplans
        Integration“ soll der Sport weiter angemessen berück-
        sichtigt werden. Der Sport hat in diesem Kontext sehr
        viel geleistet, sodass auch in Zukunft diesem eine wich-
        tige Stellung zukommen sollte. Ferner wird in dem
        Antrag eine enge wissenschaftliche Begleitung der Inte-
        grationsbemühungen durch das Bundesinstitut für Sport-
        wissenschaft, BISp, gefordert. Wie in allen anderen
        Bereichen auch muss politisches Handeln hier evidenz-
        basiert und damit durch wissenschaftliche Erkenntnisse
        abgesichert sein. Wir versprechen uns in diesem Zusam-
        menhang zudem wegweisende Neuerungen und fun-
        dierte Zielperspektiven.
        Die Erfahrungen haben weitergehend gezeigt, dass es
        für eine erfolgreiche Verwirklichung der Integration der
        Expertise von vielen Organisationen und Institutionen
        im Sport bedarf. Daher ist es angezeigt, die integrations-
        bezogenen Projekte und Maßnahmen beim Deutschen
        Olympischen Sportbund, DOSB, der Deutschen Olympi-
        schen Akademie, DOA, der Deutschen Sportjugend,
        DSJ, und weiteren relevanten (Spitzen-)Verbänden wei-
        ter zu stärken. So soll das Programm „Integration durch
        Sport“ auf einem höheren Niveau als derzeitig mit Bun-
        desmitteln gefördert werden. Bei der Bundeskonferenz
        des Integrationsbeauftragten im Mai 2013 konnte der
        Sport mit seinem DOSB-Programm „Integration durch
        Sport“ seine besondere Rolle – auch in Abgrenzung zu
        anderen Bereichen – unterstreichen. Sport bewegt Men-
        schen, bringt Bürgerinnen und Bürger zusammen,
        schafft Verständigung und baut Vorurteile ab. Sport ist in
        diesem Sinne der beste Integrationsmotor.
        Ferner wird in dem Antrag betont, den organisierten
        Sport bei der Gewinnung und Qualifizierung von ehren-
        a
        s
        li
        d
        V
        k
        D
        S
        d
        b
        fü
        d
        s
        ti
        1
        ih
        g
        z
        s
        g
        fü
        D
        e
        c
        in
        S
        d
        s
        In
        p
        G
        s
        A
        V
        „
        s
        h
        te
        d
        G
        d
        ti
        e
        J
        m
        li
        B
        W
        ti
        is
        v
        s
        re
        b
        ti
        (C
        (D
        mtlich Engagierten mit Migrationshintergrund zu unter-
        tützen. Auch hier zeigt sich, wie die einzelnen förderpo-
        tischen Maßnahmen ineinandergreifen können. Mit
        em Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurden eine
        ielzahl an steuerrechtlichen Anreizen geschaffen, Risi-
        en minimiert und bürokratische Hemmnisse abgebaut.
        ie Kombination der verschiedenen Teilbereiche der
        port- und Engagementförderung kann die Integration
        eutlich voranbringen.
        Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP ha-
        en sich in der 17. Wahlperiode in vielfacher Hinsicht
        r die Integration im und durch den Sport eingesetzt –
        ies werden wir auch in Zukunft fortsetzen.
        Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): In meiner Heimat-
        tadt Berlin leben über 850 000 Menschen mit Migra-
        onshintergrund. In Deutschland sind es mehr als
        5 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen haben
        ren Platz in der deutschen Gesellschaft gefunden. Eini-
        en fällt es aber immer noch schwer, sich in Deutschland
        urechtzufinden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Eine
        prachliche Distanz, unterschiedliche Wertevorstellun-
        en oder bürokratische Barrieren können zu einer ge-
        hlten oder schlimmstenfalls realen Isolation führen.
        as Ziel einer wirkungsvollen Integrationspolitik sollte
        s daher sein, eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermögli-
        hen. Dabei zählt nicht, woher jemand kommt, sondern
        sbesondere, ob er integrations- und leistungsbereit ist.
        chließlich ist Integration kein einseitiger Prozess, son-
        ern fordert die Aufnahmegesellschaft wie auch Men-
        chen mit Migrationshintergrund gleichermaßen. Die
        tegration kann nur gelingen, wenn gegenseitiger Res-
        ekt, Toleranz und Offenheit selbstverständlich sind.
        rundvoraussetzungen für eine gelungene Integration
        ind dabei die Beherrschung der deutschen Sprache, die
        kzeptanz unseres Rechtssystems und die Bereitschaft,
        erantwortung für sich und für andere zu übernehmen.
        Als ehrenamtlicher Präsident des Breitensportvereins
        Füchse Berlin-Reinickendorf e. V.“ kenne ich die be-
        ondere Situation der Migranten. Unser Verein hat einen
        ohen Anteil an jungen Mitgliedern mit Migrationshin-
        rgrund. Sie haben sich hervorragend integriert – gerade
        urch und im Sport, sowohl im Verein als auch in der
        esellschaft. Reinickendorf-Ost ist ein Teil Reinicken-
        orfs mit einem hohen Anteil an Menschen mit Migra-
        onshintergrund. Bewusst bauen wir unser neues Ver-
        insheim in diesem Ortsteil. Damit wollen wir Kindern,
        ugendlichen und ihren Eltern auch eine sportliche Hei-
        at geben. Wir werden damit unserer gesellschaftspo-
        tischen Verantwortung als Verein gerecht. Bei uns im
        reitensportverein lernen junge Menschen wichtige
        erte wie Teamgeist, Disziplin und Fairplay.
        Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle poli-
        schen Ebenen berührt. Die Förderung von Integration
        t eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unabhängig
        on kulturellen und religiösen Prägungen sollte eine Ge-
        ellschaft allen Menschen die gleichen Chancen gewäh-
        n, ihre Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei
        raucht insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit Kon-
        nuität, die auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt und
        31672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Toleranz basiert. Der Sport leistet in diesem Zusammen-
        hang einen unverzichtbaren Beitrag. Der Sport erhöht
        das physische und psychische Wohlbefinden und stärkt
        die persönliche Leistungsfähigkeit. Insbesondere der
        Breitensport ermöglicht eine ganzheitliche Entwicklung
        der Persönlichkeit und schafft damit auch die individuel-
        len Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration.
        Der Einzelne setzt sich im Sport mit wichtigen gesell-
        schaftlichen Werten auseinander. Hierzu gehören nicht
        nur Fairness, Verantwortung und Leistungsbereitschaft,
        sondern auch der gemeinsame Umgang mit Niederlagen
        und Rückschlägen.
        Das Bewegungserlebnis in der Gemeinschaft und der
        Einsatz für ein gemeinsames Ziel schaffen ein Wirge-
        fühl, das man in keinem anderen gesellschaftlichen Be-
        reich in dieser intensiven Form finden kann. Sport kann
        damit eine Kultur der Offenheit und des Miteinanders
        schaffen, braucht dazu aber die Unterstützung der Poli-
        tik. Die gemeinsame Freizeitgestaltung führt dazu, dass
        insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrations-
        hintergrund durch Sport erfahren, dass sie ihre eigenen
        Talente in die Gemeinschaft und Gesellschaft einbringen
        können. Diese Erfolgserlebnisse und die damit verbun-
        dene soziale Anerkennung schaffen Raum für individu-
        elle Entfaltung und ermöglichen eine ganzheitliche Inte-
        gration. Sportliche Erfolge fördern darüber hinaus das
        Selbstwertgefühl, sie verstärken soziale Kontakte und
        schaffen Freundschaften, die über den Sport hinausge-
        hen. Ein besonderes Merkmal des Sports ist es, dass er
        über eine niedrigere Partizipationshürde als alle anderen
        Integrationsbereiche verfügt. Anders als bei den prioritä-
        ren Integrationsbereichen wie der Schule, dem Arbeits-
        platz oder dem sozialen Umfeld bedarf es hier geringer
        Zugangsvoraussetzungen wie Regelkunde, Spielver-
        ständnis und weniger tiefgehender Sprachkenntnisse.
        In einem Sportverein aktiv zu sein, bedeutet viel
        mehr, als nur gemeinsam Sport zu treiben. Der Sport
        bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, so-
        zialem Status, religiöser oder politischer Anschauung,
        körperlichen Voraussetzungen, Herkunft oder sexueller
        Orientierung in bundesweit über 91 000 Vereinen zu-
        sammen. Allein in meinem Wahlkreis Berlin-Reinicken-
        dorf gibt es 200 Sportvereine. Damit erbringt der Sport
        eine unschätzbare gesellschaftliche Integrationsleistung.
        Die Vereinskultur in Deutschland lebt von einem starken
        ehrenamtlichen Engagement, gegenseitigen Hilfestellun-
        gen und nimmt eine starke Vermittlungsposition für das
        Erwerbs- und Schulleben ein. Insbesondere für Men-
        schen mit Migrationshintergrund ist der Aufbau von So-
        zial- und Netzwerkkapital ein wichtiger Faktor für den
        schulischen und beruflichen Erfolg.
        Auch im vereinsungebundenen Sport ist die Inte-
        gration wichtig. Immer mehr Menschen treiben in kom-
        merziellen Gesundheits- und Fitnessstudios oder auf
        öffentlichen Grünanlagen, Straßen und Plätzen selbstor-
        ganisiert Sport. Hier sind die Akteure noch stärker selbst
        gefragt, Diskriminierungen abzubauen und das offene
        Miteinander zu stärken.
        Diskriminierung und Rassismus dürfen im Sport
        keinen Platz haben – zudem verkehren sie die Ziele der
        In
        R
        S
        fä
        n
        R
        n
        d
        k
        ra
        a
        G
        d
        o
        te
        ti
        In
        b
        c
        B
        g
        A
        B
        A
        m
        M
        re
        te
        E
        In
        v
        te
        e
        ti
        m
        Ü
        w
        s
        v
        D
        M
        S
        s
        M
        S
        la
        fü
        W
        w
        z
        m
        d
        e
        h
        K
        (C
        (D
        tegration ins Gegenteil. So müssen aufkeimendem
        assismus und Fremdenfeindlichkeit weiterhin durch
        olidarität und Zivilcourage begegnet werden. Die viel-
        ltigen Initiativen der Vereine, der Verbände, der orga-
        isierten Fans in den Stadien und der Fanprojekte gegen
        assismus, Ausgrenzung oder Homophobie müssen
        och besser unterstützt und miteinander vernetzt wer-
        en. Eine weiterhin in den Vordergrund zu stellende,
        lare Positionierung der Vereine zu Respekt und Tole-
        nz ist dazu dringend erforderlich, nicht zuletzt um
        uch die eigene Jugendarbeit auf eine werteorientierte
        rundlage zu stellen. Beispielsweise mit Änderungen in
        en Vereinssatzungen oder Anpassungen in den Stadion-
        rdnungen haben viele Vereine in der letzten Zeit auf in-
        grative Entwicklungen reagiert.
        Der Sport hat große Integrationspotenziale, die poli-
        sch begleitet und vor Ort genutzt werden müssen; denn
        tegration gelingt im Sport häufig schneller und pro-
        lemloser als in allen anderen gesellschaftlichen Berei-
        hen. Der vorbildhafte Charakter von (Spitzen- und
        reiten-)Sportlern – mit und ohne Migrationshinter-
        rund – darf nicht unterschätzt werden. Sie können
        nstoß für Menschen sein, sich selbst im sportlichen
        ereich zu engagieren und zur Integration beizutragen.
        ber auch im Sport ist gelungene Integration kein Auto-
        atismus. Integration lebt von offenen und toleranten
        enschen, die neugierig sind und sich füreinander inte-
        ssieren. Deshalb liegt der Fokus für eine gelungene In-
        gration im und durch den Sport unter anderem auf dem
        hrenamt und der Selbstorganisation der Menschen. Die
        stitutionen zu unterstützen und die Menschen zu moti-
        ieren ist ein zentraler Wesenszug einer zukunftsgerich-
        ten Integrationspolitik im Sport. Ohne die im Sport
        ngagierten Menschen kann keine staatliche Integra-
        onspolitik gelingen – mit ihnen kann sie zu einem ge-
        einsamem Erfolg für alle gebracht werden.
        Von daher begrüße ich, dass die Bundesregierung die
        bungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht sowie
        eitere Erleichterungen für Vereine im Rahmen des Ge-
        etzes zur Stärkung des Ehrenamtes eingeführt hat. Da-
        on profitieren nicht nur 23 Millionen Ehrenamtliche in
        eutschland, sondern es erleichtert auch Menschen mit
        igrationshintergrund, sich – gerade im und durch den
        port – in unserer Gesellschaft zu integrieren.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zu-
        timmung zu unserem Antrag, um die Integration von
        enschen mit Migrationshintergrund im und durch den
        port nachhaltig zu stärken.
        Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): Die Legis-
        turperiode neigt sich dem Ende zu, und wir alle ziehen
        r uns sicher Bilanz über die vergangenen vier Jahre.
        ir denken an das, was wir erreicht haben, an das,
        oran wir noch arbeiten, und an das, was noch auf uns
        ukommt, wenn wir uns im Herbst wieder hier zusam-
        enfinden. Und da man nie weiß, wer einem dann auf
        ieser oder jener Seite des Ganges gegenübersitzt, kann
        s ja auch nicht schaden, noch mal das schriftlich festzu-
        alten, auf das man besonders stolz ist. Oder, verehrte
        olleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, um
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31673
        (A) )
        )(B)
        es mit Alfred Oder auszudrücken: „Manches Bündnis ist
        gegenseitiges Schulterklopfen, bis es weh tut.“
        Sie, liebe Abgeordnete der Union und der FDP, haben
        einen Antrag vorgelegt, in dem Sie eigentlich nichts
        Schlechtes schreiben. Sie betonen, wie wichtig der Sport
        für die Integration von Menschen mit Migrationshinter-
        grund ist. Sie schreiben auch sehr richtig, dass Integra-
        tion kein einseitiger Prozess ist, sondern eine Gesell-
        schaft auch aufnahmebereit sein muss. Das klang vor ein
        paar Jahren und Wahlkämpfen bei Ihnen auch noch an-
        ders. Aber wir freuen uns natürlich, dass Sie mittlerweile
        erkannt haben, dass man Menschen nicht einfach ein
        Deutschbuch in die Hand drücken kann, und dann wird
        alles gut.
        Eine Gesellschaft muss Bereitschaft zeigen, Men-
        schen in ihrer Mitte aufzunehmen. Und dies – da stim-
        men wir ganz mit Ihnen überein – geschieht am besten
        dort, wo aus Gesellschaft eine Gemeinschaft wird, näm-
        lich in den vielen Vereinen. Und ganz besonders in den
        Sportvereinen. Es zeichnet unser Land aus, dass sich
        Millionen Menschen in ihrer Freizeit für ihre Mitmen-
        schen engagieren. Das ist genau der Eindruck, den neue
        Mitbürgerinnen und Mitbürger von unserer Gesellschaft
        bekommen sollen. Denn man kann ein neues Land nur
        dann als Heimat sehen, wenn man sich willkommen
        fühlt, wenn man sich eingebunden fühlt, wenn man sich
        als Teil von etwas fühlt, etwa als Teil eines Vereins,
        eines Teams oder einer Mannschaft. Daher stellt der
        Sport auf mehreren Ebenen das ideale Instrument für
        Integrationspolitik dar: Im Breitensport finden junge
        Menschen Akzeptanz und Freundschaft. Und im Spit-
        zensport finden sie Vorbilder, die vielleicht einen ähnli-
        chen Hintergrund haben wie sie selbst, die vielleicht
        ganz ähnlich angefangen haben wie sie selbst und jetzt
        das Trikot unserer Nationalmannschaft tragen. Sport
        bietet eine nahezu idealtypische Grundlage für die Inte-
        gration von Menschen aus anderen Kulturen in unsere
        Gesellschaft.
        Das alles schreiben Sie im Einleitungsteil Ihres An-
        trags. Und dann geht es los. Dann bringen Sie eine aus-
        führliche Liste von Initiativen zu Papier, die Sie begrü-
        ßen. Das sind zum Teil Initiativen, an denen die
        Bundesregierung beteiligt ist. Es sind aber auch Initiati-
        ven, mit denen die Bundesregierung überhaupt nichts zu
        tun hat. Wohlwollend könnte man das als Anerkennung
        bezeichnen, weniger wohlwollend aber auch als Schmü-
        cken mit fremden Federn. Sie schreiben so viel Richti-
        ges. Aber leider schreiben Sie nichts Neues. Wenn wir
        uns nämlich den Forderungsteil ihres Antrag ansehen,
        bietet sich als Überschrift ein fettes „Weiter so!“ an.
        Nach nahezu jedem Spiegelstrich fordern Sie die Fort-
        setzung oder Weiterführung von etwas, das es zum Teil
        schon seit Jahren gibt und das Sie augenscheinlich als
        Leistung Ihrer Koalition beanspruchen. Womit wir wie-
        der beim Schulterklopfen wären.
        Den Forderungsteil leiten Sie aber mit einer etwas
        anderen Überschrift ein, und dann noch gleich mit einer
        Einschränkung, nämlich alles nur „im Rahmen der zur
        Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ zu fordern.
        Lehnen Sie sich bloß nicht zu weit raus, Ihnen wird noch
        s
        Ih
        ti
        fö
        a
        fa
        n
        g
        ir
        m
        g
        M
        g
        in
        ß
        d
        O
        m
        G
        a
        g
        h
        w
        g
        g
        v
        w
        s
        m
        tr
        n
        S
        v
        H
        a
        s
        d
        c
        A
        Z
        ti
        v
        s
        a
        s
        A
        e
        A
        w
        v
        Z
        u
        w
        q
        D
        (C
        (D
        chwindelig. Diese Einschränkung betrifft aber nur eine
        rer Forderungen, nämlich die, das Programm „Integra-
        on durch den Sport“ stärker durch Bundesmittel zu
        rdern. Ich verstehe ja, warum Sie das so formulieren,
        nstatt es vor ein paar Monaten im Bundeshaushalt ein-
        ch so zu machen. Im Bundeshaushalt hätten Sie
        ämlich eine Gegenfinanzierung für die Erhöhung vorle-
        en müssen. Das hätte natürlich wiederum bedeutet,
        gendwo anders Gelder zu streichen. Und wehtun
        öchte man ja in einem Wahljahr niemanden.
        Das Programm „Integration durch Sport“ wird übri-
        ens vom Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für
        igration und Flüchtlinge und vom DOSB getragen. Es
        ehört zu den erfolgreichsten Integrationsprogrammen
        unserem Land und hat sich seit Jahren bewährt. Au-
        erdem läuft es zum 31. Dezember 2013 aus. Gehen wir
        avon aus, dass die nächsten Haushaltsberatungen im
        ktober stattfinden, bliebe dem Programm noch etwas
        ehr als ein Monat, um sich über einen eventuellen
        eldsegen zu freuen. Wir von der SPD-Fraktion teilen
        ber Ihre Ansicht, dass das Programm gute Arbeit
        eleistet hat und besser gefördert werden sollte. Daher
        aben wir einen Änderungsantrag eingebracht, in dem
        ir Ihre Forderung ein wenig ergänzen und eine Verlän-
        erung des Programms über den bisherigen Bewilli-
        ungszeitraum hinaus fordern. Das BMI, mit dem wir
        orher Rücksprache gehalten haben, sieht keinen Grund,
        eswegen das Programm nicht verlängert werden sollte,
        ofern ein bewilligungsfähiger Antrag vorliege. Kurzum,
        eine Damen und Herren von der Koalition, dieser An-
        ag trägt ohne unseren Änderungsantrag wenig bis
        ichts zur Integrationspolitik bei.
        Was mir im Forderungsteil aber gut gefällt, ist, dass
        ie die Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
        erstehen und Netzwerke zu Nachmittagsbetreuung,
        ausaufgabenhilfe und Lehrstellensuche aus dem ehren-
        mtlichen Engagement im Sportbereich erwachsen las-
        en wollen. Das kann man machen, oder wir schaffen
        as Betreuungsgeld wieder ab und investieren in staatli-
        he Bildungsstrukturen und in Chancengleichheit. Eine
        nleitung dazu finden Sie in unserem Antrag „Projekt
        ukunft – Deutschland 2020 – Eine moderne Integra-
        onspolitik für mehr Chancengleichheit“. Den haben wir
        or etwa einem Monat hier debattiert und in die Aus-
        chüsse überwiesen.
        Trotz aller richtigen Punkte, die Sie in Ihrem Antrag
        ufgeführt haben, werden wir diesem Antrag nicht zu-
        timmen, ganz einfach deshalb nicht, weil wir diesen
        ntrag, so wie er vorliegt, nicht brauchen. Da Sie aber
        benso viel schreiben, was richtig ist, werden wir diesen
        ntrag nicht ablehnen, da wir nicht das Signal geben
        ollen, der Bundestag lehne teilweise die Integration
        on Menschen durch den Sport ab. Aber für eine
        ustimmung zum Antrag fehlt leider – wiederum ohne
        nseren Änderungsantrag – die Rechtfertigung. Daher
        erden wir uns des Votums enthalten.
        Das Thema Integration verdient mehr, als es als Re-
        uisite für den Ausklang einer Wahlperiode zu benutzen.
        as Thema verdient mehr, als zum Podest gemacht zu
        31674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        werden, auf dem sich gut sichtbar gegenseitig auf die
        Schulter geklopft wird.
        Dr. Lutz Knopek (FDP): Im März hat sich der Sport-
        ausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem
        Thema „Integration in und durch Sport“ befasst. Dabei
        wurde uns allen noch einmal die enorme Bedeutung des
        Sports für erfolgreiche Integrationsarbeit vor Augen ge-
        führt. Ich bin daher sehr froh, dass wir heute den Antrag
        der Koalitionsfraktionen zu diesem Thema debattieren,
        mit dem wir die Bundesregierung in ihrem Anliegen un-
        terstützen, die zahlreichen gut funktionierenden integra-
        tiven Projekte, Initiativen und Kampagnen durch Bund,
        Länder, Sportvereine, Verbände und lokale Integrations-
        beauftragte fortzuführen bzw. noch zu verstärken.
        Jedem von uns ist bewusst, dass Menschen mit
        Migrationshintergrund auf verschiedene Weise am ge-
        sellschaftlichen und politischen Leben teilhaben können,
        dafür aber verschiedene Bedingungen erfüllt sein
        müssen. Die Gründe, warum Integration teilweise nicht
        optimal gelingt, sind vielfältig. Sprachliche Distanz, un-
        terschiedliche Wertevorstellungen oder bürokratische
        Hürden können zu einer gefühlten oder schlimmstenfalls
        realen Ausgrenzung führen. Aus diesem Grund sollte
        das Ziel einer jeden wirkungsvollen Integrationspolitik
        sein, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
        Dem Sport kommt bei diesem Thema eine ganz eigene
        und wichtige Rolle zu. Anders als bei den prioritären In-
        tegrationsbereichen wie der Schule, dem Arbeitsplatz
        oder dem sozialen Umfeld liegen die Partizipationshür-
        den hier weitaus tiefer. So sind Zugangsvoraussetzungen
        geringer und weniger tief gehende Sprachkenntnisse er-
        forderlich.
        Der einfachere Zugang zum Sport ermöglicht ins-
        besondere Kindern und Jugendlichen mit Migrationshin-
        tergrund eine gemeinsame Freizeitgestaltung, die eine
        ganz eigene starke Wirkung auf ihre Entwicklung hat.
        Die Sportler erfahren, dass sie ihre eigenen Talente in
        die Gemeinschaft und Gesellschaft einbringen können.
        Diese Erfolgserlebnisse und die damit verbundene so-
        ziale Anerkennung schaffen Raum für individuelle Ent-
        faltung und ermöglichen eine ganzheitliche Integration.
        Sportliche Erfolge fördern darüber hinaus das Selbst-
        wertgefühl; sie verstärken soziale Kontakte und schaffen
        Freundschaften, die auch über den Sport hinausgehen
        können. Hinzu kommt, dass sich der Einzelne mit wich-
        tigen gesellschaftlichen Werten auseinandersetzt. Hierzu
        gehören nicht nur Fairness, Verantwortung und
        Leistungsbereitschaft, sondern auch der gemeinsame
        Umgang mit Niederlagen und Rückschlägen.
        In einem Sportverein aktiv zu sein, bedeutet also viel
        mehr, als nur gemeinsam Sport zu treiben. Der Sport
        bringt Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter,
        sozialem Status, religiöser oder politischer Anschauung,
        körperlichen Voraussetzungen, Herkunft oder sexueller
        Orientierung in bundesweit über 91 000 Vereinen zu-
        sammen. Damit erbringt der Sport eine unschätzbare ge-
        sellschaftliche Integrationsleistung.
        a
        O
        le
        D
        B
        u
        d
        Z
        ti
        A
        je
        n
        A
        tr
        T
        w
        d
        ü
        b
        w
        k
        F
        z
        w
        W
        d
        W
        v
        In
        k
        A
        ti
        g
        n
        g
        D
        v
        g
        d
        m
        g
        ti
        A
        J
        F
        V
        v
        m
        u
        d
        w
        g
        d
        (C
        (D
        Integration ist somit eine Querschnittsaufgabe, die
        lle Politikfelder auf allen politischen Ebenen betrifft.
        b Integration gelingt oder nicht, entscheidet sich aber
        tztlich bei jedem Einzelnen und damit immer vor Ort.
        eshalb und auch wegen ihrer Zuständigkeit in den
        ereichen Bildung, Kultur und Sicherheit sind Länder
        nd Kommunen die wichtigsten staatlichen Akteure in
        er staatlichen Integrationspolitik. In seinem eigenen
        uständigkeitsbereich unterstützt der Bund die Integra-
        on nach Möglichkeiten. Es ist uns daher ein wichtiges
        nliegen, dass die bereits laufenden erfolgreichen Pro-
        kte in diesem Bereich auch in Zukunft fortgeführt und
        ach Möglichkeit sogar noch ausgebaut werden. Unser
        ntrag erteilt der Bundesregierung dazu den klaren Auf-
        ag, in diese Richtung weiter fortzuschreiten und dem
        hema „Integration durch Sport“ auch zukünftig die not-
        endige Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen.
        Zum Abschluss noch ein Wort zum Änderungsantrag
        er SPD-Fraktion. Dieser ist nach unser Auffassung
        berflüssig, da die von der SPD geforderte Präzisierung
        ereits in unserer Forderung implizit enthalten ist. Wir
        erden diesen Antrag daher ablehnen. Aber vielleicht
        önnen sich die Kolleginnen und Kollegen der SPD-
        raktion ja dazu durchringen, unserem Antrag dennoch
        uzustimmen.
        Jens Petermann (DIE LINKE): Es ist wenig ver-
        underlich, dass Union und FDP so kurz vor Ende der
        ahlperiode noch einen Antrag eingebracht haben, mit
        em Sie versuchen, die eigene Politik zu feiern. Der
        ahlkampf wirft seine Schatten voraus. Weniger nach-
        ollziehbar ist hingegen, dass diese parlamentarische
        itiative beinahe heimlich abgearbeitet wird; Wahl-
        ampf lebt schließlich von der Öffentlichkeit. Selbst im
        usschuss hatten die Abgeordneten der Koalitionsfrak-
        onen nichts Bemerkenswertes zu ihrem eigenen Anlie-
        en zu sagen. Das ist traurig; denn dieses Thema darf
        icht unter „Sonstiges“ abgehakt werden:
        In Deutschland leben 15 Millionen Menschen mit Mi-
        rationshintergrund. 2,6 Millionen von ihnen sind laut
        eutschem Olympischem Sportbund, DOSB, in Sport-
        ereinen aktiv; das sind immerhin 9,3 Prozent der Mit-
        lieder. Seit 2002 gibt es das Programm „Integration
        urch Sport“, das maßgeblich über Gelder des Bundes-
        inisteriums des Innern und des Bundesamtes für Mi-
        ration und Flüchtlinge finanziert wird. Die Linksfrak-
        on steht ohne Wenn und Aber hinter diesem Programm.
        llerdings ist die Finanzierung bisher nur bis Ende des
        ahres sichergestellt. Dem Änderungsantrag der SPD-
        raktion, Mittel über den 31. Dezember 2013 hinaus zur
        erfügung zu stellen, stimmen wir daher zu. Aber selbst-
        erständlich ließe sich aus unserer Sicht noch bedeutend
        ehr tun, und das betrifft nicht allein den Sport.
        Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
        nd gleichzeitig ein dauernder Prozess. Das Klima, in
        em Integration stattfindet, muss stimmen. Hier haben
        ir erhebliche Zweifel, dass die Anstrengungen für ein
        utes Zusammenleben, für die Teilhabe der Menschen,
        ie zu uns kommen, ausreichend sind. Der vorliegende
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31675
        (A) )
        )(B)
        Antrag selbst legt Zeugnis dafür ab, dass noch viel Ar-
        beit vor uns liegt.
        Ist Ihnen von Union und FDP eigentlich aufgefallen,
        dass Sie im ersten Teil des Antrags die Migrantinnen
        und Migranten, die vermeintlich Schwierigkeiten haben,
        sich zu integrieren, ausschließlich selbst dafür verant-
        wortlich machen? „Eine sprachliche Distanz, unter-
        schiedliche Wertevorstellungen oder bürokratische Bar-
        rieren können zu einer gefühlten oder schlimmstenfalls
        realen Isolation führen“, heißt es dort. Kein Wort über
        Rechtsextremismus und Rassismus in unserer Gesell-
        schaft; erst viel später im Text werden sie erwähnt. Da-
        bei kann auch Fremdenfeindlichkeit ein ganz entschei-
        dender Grund dafür sein, dass einzelne Menschen oder
        auch ganze Gruppen – dabei denke ich beispielsweise an
        Sinti und Roma – ihren Platz noch nicht gefunden haben.
        Das ist zumindest eine gefährliche Sprache, die leicht in
        entsprechendes Denken verwandelt werden kann.
        Die öffentliche Anhörung des Sportausschusses im
        März dieses Jahres hat gezeigt, dass die anwesenden Ak-
        teure weitestgehend zufrieden mit dem bisher Erreichten
        sind. Das ist erfreulich, weil ein Hinweis darauf, dass der
        Sport bei der Integration eine tragende Rolle spielen
        kann. Das greift dieser Antrag auf und feiert die
        schwarz-gelbe Integrationspolitik ohne Grund etwas zu
        überschwänglich.
        Auch der Forderungsteil weist aus unserer Sicht in die
        richtige Richtung, wenn die Koalitionsfraktionen bei-
        spielsweise über den Sport hinausgehende Maßnahmen
        wie Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenhilfe oder Un-
        terstützung bei der Suche nach einer Lehrstelle anregen.
        Nur, Sie haben Ihre berechtigten Forderungen doch
        gleich mit dem ersten Satz wieder zum Wunschzettel he-
        rabgestuft, wenn dort steht „im Rahmen der zur Verfü-
        gung stehenden Haushaltsmittel“. Bisher war kein Geld
        für die weitergehenden Forderungen übrig. Wo sollte es
        denn jetzt plötzlich herkommen?
        Aber eine funktionierende Gesellschaft ist nicht um-
        sonst zu haben; sie kostet neben viel Engagement eben
        auch Geld. Sport spielt bei der Integration von Men-
        schen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle;
        das sieht Die Linke genauso. Er hilft, Vorurteile abzu-
        bauen und Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Es gibt
        nennenswerte Ansätze in der Sportpolitik und beim
        DOSB, die unbedingt weiterhin unterstützt und ausge-
        weitet werden müssen.
        Um die Integration durch Sport zu stärken, bedarf es
        allerdings außerdem zusätzlicher Bildungsangebote, die
        Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremis-
        mus entgegenwirken. Solche Programme werden durch
        diese Regierung mitnichten ausreichend unterstützt.
        Vielmehr hängen entsprechende Initiativen für eine de-
        mokratische, antirassistische Gesellschaft viel zu häufig
        in der Luft. Es fehlt die Planungssicherheit, weil Gelder
        fast immer nur für einen kurzen Zeitraum bereitgestellt
        werden. Langfristige Projekte sind die Ausnahme. Damit
        die teilweise richtigen Ansätze dieses Antrags auch
        wirksam umgesetzt werden können, müssten sie in eine
        Politik eingebettet werden, die ein gesamtgesellschaft-
        li
        fe
        G
        g
        h
        u
        g
        in
        a
        u
        L
        a
        ra
        d
        re
        In
        m
        u
        le
        s
        a
        C
        g
        k
        g
        s
        d
        S
        D
        n
        g
        s
        c
        a
        d
        re
        h
        s
        S
        n
        fi
        g
        in
        lo
        u
        b
        u
        S
        O
        d
        ru
        (C
        (D
        ches Klima erzeugt, von dem wir derzeit noch weit ent-
        rnt sind.
        Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN): Das Thema Integration und Sport hat für die
        rüne Bundestagsfraktion eine große Bedeutung. Wir
        alten es für geboten, die bisherige Integrationspolitik
        m den Ansatz der Inklusionspolitik zu vervollständi-
        en. Wir meinen, dass in einer Gesellschaft der Vielfalt
        sbesondere gesellschaftliche Institutionen – und somit
        uch der Sport – gefordert sind, sich zu verändern.
        Das Ziel muss sein, eine gleichberechtigte Teilhabe
        nd Selbstbestimmung in allen Feldern des öffentlichen
        ebens zu ermöglichen. Dies ist für die Menschen, aber
        uch für die Sportverbände und -vereine eine große He-
        usforderung. So richtig es ist, wenn Sportvereine und
        ie entsprechenden Verbände beginnen, sich interkultu-
        ll zu öffnen, so darf dies nicht bei der Einrichtung von
        tegrationsbeauftragten enden. Es wird darauf ankom-
        en, dass sich Vereine und Verbände selbst verändern
        nd der Vielfalt ihrer Mitglieder anpassen.
        Der Inklusionsansatz ist eine Säule des internationa-
        n Menschenrechtsschutzes und bedeutet, einen umfas-
        enden Anspruch aller Menschen in dieser Gesellschaft
        uf ein Höchstmaß an Gleichbehandlung, Teilhabe und
        hancengleichheit zu ermöglichen – und zwar unabhän-
        ig vom sozialen Status oder von der ethnischen Her-
        unft.
        Innerhalb des Sports sind die Vereine der Ort der Be-
        egnung. In den Sportvereinen finden großartige An-
        trengungen statt; daher ist es völlig inakzeptabel, dass
        ie BMI-Förderung für das Programm „Integration durch
        port (IdS)“ des Deutschen Olympischen Sportbundes,
        OSB, seit Jahren bei 5,4 Millionen Euro stagniert.
        Aus grüner Sicht wäre es eine notwendige Maß-
        ahme, den Sport nicht nur verbal bei den Integrations-
        ipfeln der Bundesregierung positiv hervorzuheben,
        ondern auch ganz konkret die notwendige Mittelaufsto-
        kung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
        lso innerhalb des Haushalts des Bundesinnenministers,
        urchzuführen. Das war zuletzt mit Rot-Grün in den Jah-
        n 1999 und 2001 der Fall.
        Es ist zutreffend, dass der Sport besondere Erfolge
        at, wenn es um Integrationsbemühungen und gemein-
        chaftliches Zusammenleben in Deutschland geht; denn
        port ist grundsätzlich geeignet, für ein besseres Mitei-
        ander in der Gesellschaft zu sorgen, weil der Sport häu-
        g in Teams ausgeübt und nach einem anerkannten Re-
        elwerk betrieben wird. Sport wird durch 91 000 Vereine
        Deutschland flächendeckend angeboten, ist also nicht
        kal begrenzt. Zudem bietet der Sport großes Potenzial,
        m in spielerischer Form generationsübergreifend zu ar-
        eiten.
        Unsere Fraktion hat jedoch nie die Dysfunktionen
        nd Fehlentwicklungen des Sports außer Acht gelassen.
        o spiegelt erfolgreicher Spitzensport in National- oder
        lympiateams nicht die Situation des Alltagssports und
        es Breitensports wider; denn Rassismus, Diskriminie-
        ng, Homophobie, Ausgrenzung gehören auch im Sport
        31676 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        leider mit zum Alltag. Im Sportausschuss haben wir
        dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Unsere
        Fraktion hat zu diesem Thema in den letzten Jahren im-
        mer wieder politische Vorschläge für Lösungen vorge-
        legt.
        Wir brauchen dringend mehr geschultes Personal zur
        Herausbildung aller dem Sport zugewiesenen Eigen-
        schaften wie Gesundheitsprävention, Wertevermittlung,
        sportlichem Miteinander. Wir müssen Sport auch als Teil
        des Bildungssystems verstehen. Die Aus- und Fortbil-
        dung der Übungsleiter und der Vereinsvorstände ist ein
        entscheidendes Element zur Vermittlung der dem Sport
        zugewiesenen oder nachgesagten Werte. Die Realität ist
        auch: Noch immer sind Vereinsvorstände mit Migra-
        tionshintergrund deutlich unterrepräsentiert in Sportver-
        einen in Deutschland.
        Beim vorliegenden Antrag handelt es sich allerdings
        um einen „Last-Minute-Antrag“. Alle politischen Forde-
        rungen sind zum Ende der Legislaturperiode faktisch
        nicht mehr umsetzbar. Es wird eine Politik dargestellt,
        die so nicht stattgefunden hat. Darüber hinaus ist festzu-
        stellen, dass es bis heute nicht einen einzigen Wortbei-
        trag eines Vertreters der Regierungsfraktionen zum vor-
        liegenden Antrag gegeben hat; denn die Einbringung in
        den Deutschen Bundestag erfolgte ohne Debatte. Im fe-
        derführenden Sportausschuss fand keine Beratung statt,
        weil die Koalition ihren eigenen Antrag nicht vorgestellt
        und begründet hat. So kann und darf man keine Politik
        machen.
        Dem vorliegenden Änderungsantrag der SPD stim-
        men wir selbstverständlich zu; denn es muss sicherge-
        stellt werden, dass Planungssicherheit für das Programm
        „Integration durch Sport“ herrschen muss.
        Anlage 14
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetz zur
        Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
        mit den Gerichten (Tagesordnungspunkt 26)
        Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Mit
        unserem Änderungsantrag haben wir es als Regierungs-
        koalition geschafft, den guten Gesetzentwurf der Bun-
        desregierung zur Förderung des elektronischen Rechts-
        verkehrs mit den Gerichten in allen einschlägigen
        Punkten zu optimieren. Dadurch steht einer Förderung
        und deutlichen Ausweitung des elektronischen Rechts-
        verkehrs nichts mehr im Wege. Bundesregierung und
        Bundesrat waren sich von Anfang an darüber einig, dass
        die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in den
        vergangenen Jahren weit hinter den Erwartungen zu-
        rückgeblieben ist. Nun haben Bund und Länder nach
        zahlreichen Gesprächen mit der Praxis einen gemeinsa-
        men Nenner gefunden, der den bestmöglichen Sicher-
        heitsstandard mit der nötigen Praktikabilität in Einklang
        bringt und zugleich Verbesserungsvorschläge von Ex-
        perten, insbesondere in Sachen Barrierefreiheit, berück-
        sichtigt.
        o
        d
        s
        G
        fa
        s
        b
        s
        lu
        c
        ri
        re
        lu
        s
        p
        E
        E
        d
        M
        g
        d
        m
        B
        s
        ü
        tr
        A
        k
        h
        li
        D
        E
        fi
        d
        s
        D
        v
        n
        s
        d
        te
        g
        fa
        u
        fo
        A
        s
        c
        s
        U
        b
        A
        n
        g
        tr
        (C
        (D
        Ob nun De-Mail, qualifizierte elektronische Signatur
        der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung; alles Termini, mit
        enen wir uns in den vergangen Monaten ausgiebig be-
        chäftigt haben. Teilweise ist diesbezüglich ein wahrer
        laubenskrieg entstanden. Jedes Kommunikationsver-
        hren könnte noch besser gesichert werden; dies aber
        tets um den Preis der Massentauglichkeit bzw. Praktika-
        ilität, die für das Nutzerverhalten elementar wichtig
        ein wird. Wir haben uns bei den sicheren Übermitt-
        ngswegen für einen Mittelweg entschieden, bei wel-
        hem die Einfluss- und Korrekturmöglichkeiten des Ge-
        chts mit berücksichtigt worden sind.
        Nachbesserungsbedarf ergab sich für uns eher im Be-
        ich der von Behörden genutzten sicheren Übermitt-
        ngswege. Bisher stand den Behörden nach dem Ge-
        etzentwurf der Bundesregierung nur die Übermittlung
        er De-Mail zur Verfügung. Von einigen wird jedoch das
        lektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach,
        GVP, bereits in großem Umfang verwendet und ist in
        ie bestehende IT-Landschaft integriert. Wir haben die
        öglichkeit geschaffen, dass Behörden bei gleichzeiti-
        er Übermittlung von Strukturdaten und unter Verwen-
        ung des EGVP über einen sicheren Übermittlungsweg
        it der Justiz kommunizieren können. Das angedachte
        ehördenpostfach erfüllt die Voraussetzungen für einen
        icheren Übermittlungsweg, da die Authentizität des
        bermittelten Dokuments durch wirksame Zugangskon-
        ollen sichergestellt wird.
        Nachvollziehbar war für uns zudem der Wunsch der
        nwaltschaft nach einer Beibehaltung des Empfangsbe-
        enntnisses. Eine automatisierte Eingangsbestätigung
        ätte dazu geführt, dass der Anwalt nicht mehr persön-
        ch von der Zustellung hätte Kenntnis nehmen können.
        eshalb haben wir uns anstatt für eine automatisierte
        ingangsbestätigung in Verbindung mit einer Zugangs-
        ktion für einen elektronischen Zustellungsnachweis,
        er dem herkömmlichen Empfangsbekenntnis für Zu-
        tellungen nach § 174 ZPO entspricht, entschieden.
        enn das Empfangsbekenntnis hat sich für Zustellungen
        on Schriftstücken bewährt und sollte daher für elektro-
        ische Zustellungen beibehalten werden.
        Um keinen zusätzlichen Bürokratieaufwand zu verur-
        achen, wird das elektronische Empfangsbekenntnis
        ann in Form eines strukturierten Datensatzes übermit-
        lt, der dem Anwalt bei der Zustellung zur Verfügung
        estellt wird. Durch einfaches Anklicken kann der Emp-
        ng des elektronischen Dokuments bestätigt werden
        nd das Gericht kann den zurücklaufenden Datensatz so-
        rt dem zugestellten Dokument zuordnen.
        Ebenfalls zur Entbürokratisierung der gerichtlichen
        rbeitsabläufe beitragen wird die Möglichkeit der ma-
        chinellen Beglaubigung von zuzustellenden Schriftstü-
        ken. Als Authentizitätsnachweis wird in diesem Zu-
        ammenhang das Gerichtssiegel ausreichend sein; einer
        nterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
        edarf es nicht. Bei einer beglaubigten elektronischen
        bschrift eines Schriftstücks kann allerdings wegen des
        otwendigen Integritätsschutzes für das zuzustellende
        erichtliche Dokument nicht auf eine qualifizierte elek-
        onische Signatur des Urkundsbeamten der Geschäfts-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31677
        (A) )
        )(B)
        stelle verzichtet werden; hier besteht aber die Möglich-
        keit einer zentralen elektronischen Beglaubigungsstelle.
        Um die Rechtswegs- und Verwaltungsvereinfachun-
        gen zu erreichen, wird es letztendlich darauf ankommen,
        in absehbarer Zeit eine bundesweite flächendeckende
        Umsetzung der Maßnahmen, ohne föderale Zersplitte-
        rung, zu erreichen.
        Bei allen technischen Neuerungen war es uns ein zen-
        trales Anliegen, einen bestmöglichen barrierefreien Zu-
        gang zu den Gerichten zu ermöglichen. Deshalb haben
        wir nahezu alle Vorschläge des Deutschen Vereins der
        Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
        in unserem Änderungsantrag umgesetzt. Die Änderun-
        gen unmittelbar im Gerichtsverfassungsgesetz dienen
        der Gewährleistung der verfahrensübergreifenden Bar-
        rierefreiheit bei der elektronischen Kommunikation mit
        dem Gericht. Ab sofort sind sichere Übermittlungswege,
        bei vorhandener Ermächtigungsgrundlage eingeführte
        elektronische Formulare und natürlich auch elektroni-
        sche Dokumente barrierefrei zu gestalten.
        Mit unserem Änderungsantrag verbessern wir einen
        Gesetzentwurf, der durch die Bank von allen Sachver-
        ständigen und Verbänden aus der Praxis ausdrücklich be-
        grüßt wird. Monate-, wenn nicht sogar jahrelang wurde
        in Workshops, Tagungen und Podiumsdiskussionen nach
        der idealen Lösung gesucht. Wir geben nun einen Rah-
        men für eine bestmögliche Umsetzung. Es wird aber
        auch Sache der Länder sein, für die technische Ausrüs-
        tung der Gerichte und der Verwaltung zu sorgen.
        Kommen wir nun zu einem Punkt, der in dieser Re-
        form mit geregelt wird und in der gerichtlichen Praxis
        eine wichtige Rolle spielt: dem Änderungsbedarf im
        Revisionsrecht. Nach geltendem Recht kann der Revi-
        sionsankläger die Revision noch bis zur Verkündung des
        Revisionsurteils zurücknehmen, und dies ohne eine Zu-
        stimmung des Revisionsbeklagten. Der Beklagte kann
        zudem, auch in der Revisionsinstanz, den Anspruch
        noch bis zur Verkündung des Urteils anerkennen. Ein
        entsprechendes Anerkenntnisurteil bedarf dann keiner
        Begründung.
        Mehrere Grundsatzentscheidungen des Bundesge-
        richtshofs insbesondere in bank- und versicherungs-
        rechtlichen Angelegenheiten sind in jüngster Zeit auf
        diese Weise verhindert worden, da nach Hinweisen in
        der mündlichen Verhandlung der voraussichtlich unterle-
        gene Part entweder den Anspruch anerkannt oder seine
        Revision zurückgenommen hat. In diesen Fällen gab es
        dann zwingend lediglich ein Anerkenntnisurteil ohne
        Begründung bzw. einen Beschluss allein über die Kosten
        und den Verlust des Rechtsmittels.
        Die Neuregelung schränkt dies ein und bindet die
        Rücknahme der Revision in bestimmten Fällen an die
        Einwilligung des Revisionsbeklagten. Bei einem Aner-
        kenntnis des Beklagten in der Revisionsinstanz muss der
        Kläger künftig den Erlass eines Anerkenntnisurteils be-
        antragen. In beiden prozessualen Konstellationen kann
        also künftig der Kläger des Rechtsstreits die Absicht des
        Beklagten, eine Grundsatzentscheidung zu verhindern,
        durch unterlassene Mitwirkung vereiteln.
        re
        re
        b
        re
        k
        e
        le
        s
        a
        s
        ti
        ru
        d
        d
        g
        d
        B
        s
        d
        w
        e
        w
        R
        G
        te
        g
        li
        d
        n
        P
        Z
        d
        s
        s
        w
        fü
        fe
        n
        a
        lä
        fr
        w
        o
        Ä
        B
        v
        ü
        d
        n
        b
        (C
        (D
        Wir verabschieden damit heute zwei wichtige Verfah-
        nsverbesserungen, die sich sicher in der Praxis bewäh-
        n werden.
        Dr. Edgar Franke (SPD): Onlineshopping, Online-
        anking, Kommunikation in sozialen Netzwerken gehö-
        n heute zum Alltag. Wir sind in einem Zeitalter ange-
        ommen, in dem es heißt: „weg vom Papier“ und hin zu
        iner zeitgemäßen Bearbeitung, zur Digitalisierung,
        tztlich zur elektronischen Akte.
        Diese Entwicklung können wir in der Wirtschaft
        chon lange beobachten, bei Banken, Dienstleistern und
        uch in der Industrie. Dort ist es schon eine Selbstver-
        tändlichkeit. Wieso sollte es dann nicht auch in der Jus-
        z funktionieren?
        Es stehen Veränderungsprozesse bevor, und Verände-
        ngen sorgen stets für Unsicherheit, gerade auch bei
        en Mitarbeitern der Gerichte. Wir brauchen eine Justiz,
        ie die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Bür-
        errechte schützt, eine Justiz, die das Recht überall in
        er Gesellschaft gewährleistet. Wir wollen, dass alle
        ürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem wirt-
        chaftlichen Status ihre Rechte in angemessener Zeit
        urchsetzen können. Bei diesen Strukturveränderungen
        ird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eine
        ntscheidende Rolle bei der zukünftigen Aufgabenbe-
        ältigung haben.
        Die Anstöße dazu kamen bereits aus der rot-grünen
        egierungszusammenarbeit. Die bisherigen gesetzlichen
        rundlagen stammen aus den Jahren 2001 und 2005 un-
        r Ministerin Zypries.
        Der elektronische Rechtsverkehr stellt einen wichti-
        en Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreund-
        che Justiz dar. Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet
        en sicheren und rechtsverbindlichen Austausch elektro-
        ischer Dokumente mit der Justiz. Er soll die bisherige
        apierkommunikation ergänzen und sukzessive ablösen.
        u diesem Zweck müssen die Zivilprozessordnung und
        ie anderen Gerichtsordnungen geändert werden.
        Die IT-Ausstattung ist bei den Gerichten sehr unter-
        chiedlich; aber heute schon ist klar, dass die IT-Infra-
        truktur insgesamt wesentlich besser werden muss. Das
        ird enormer Mittel für die technische Ausstattung und
        r die notwendige organisatorische Umstellung bedür-
        n. Auch die Mitarbeiter müssen auf diesen Weg mitge-
        ommen werden. Auch wir sind überzeugt, dass damit
        uf Dauer Kostenreduzierungen in den justiziellen Ab-
        ufen realisiert werden können.
        Bei technischen Neuerungen muss aber ein barriere-
        eier Zugang ermöglicht werden. Der Regierungsent-
        urf bekennt sich zwar zur Barrierefreiheit, allerdings
        hne ausreichende Zugangssicherung. Nach unserem
        nderungsantrag soll, entsprechend einer Anregung des
        linden- und Sehbehindertenverbandes, in das Gerichts-
        erfassungsgesetz eine generelle verfahrensordnungs-
        bergreifende Regelung eingefügt werden. Diese soll
        azu verpflichten, den elektronischen Rechtsverkehr
        ach Maßgabe einer Rechtsverordnung grundsätzlich
        arrierefrei zu gestalten.
        31678 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Nach Art. 4 und Art. 13 der Behindertenrechtskon-
        vention der Vereinten Nationen ist der Gesetzgeber ver-
        pflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um
        Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten
        Zugang zur Justiz zu ermöglichen. Sie sollen selbstbe-
        stimmt an allen Informations- und Kommunikationssys-
        temen, die elektronisch bereitgestellt werden, teilhaben
        können. Der Gesetzentwurf bekennt sich zwar zu dieser
        Gleichstellung und Barrierefreiheit, setzt dieses Be-
        kenntnis aber nach meiner Auffassung nicht ausreichend
        um. Die bisherige Regelung im Gerichtsverfassungsge-
        setz, die Menschen mit Behinderungen ein Recht auf
        barrierefreie Zugänglichmachung gibt, ist nicht ausrei-
        chend. Es handelt sich dabei nur um ein Recht auf
        „Übersetzung“ und „Hilfeleistung“. Ziel der Behinder-
        tenrechtskonvention ist aber der selbstbestimmte, ohne
        Unterstützung mögliche, freie Zugang zu der gesamten
        Kommunikation.
        In einigen Jahren sollen nach dem Gesetzentwurf der
        Bundesregierung alle Gerichte bundesweit für elektroni-
        sche Eingänge geöffnet werden. Neben der schon heute
        möglichen Übermittlung mit qualifizierter elektronischer
        Signatur sollen dann auch weitere sichere Übermitt-
        lungswege wie De-Mail oder das kostenlose elektroni-
        sche Gerichts- und Verwaltungspostfach zulässig sein.
        Künftig sollen bundesweit einheitliche und technikneu-
        trale Standards für die elektronische Kommunikation mit
        der Justiz gelten.
        Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird bis 2016
        für jeden Anwalt ein sicheres elektronisches Anwalts-
        postfach eingerichtet. Ab 2018 ist jedes deutsche Gericht
        elektronisch erreichbar. Die Länder können diesen Zeit-
        punkt bis spätestens 2022 hinausschieben, aber nur ein-
        heitlich für das ganze Land. Schriftsätze und andere
        Dokumente können dann in elektronischer Form rechts-
        wirksam an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden
        übermittelt werden; dies kann auch über andere sichere
        Kommunikationswege erfolgen. Für die Bürger soll die
        elektronische Kommunikation ermöglicht, aber nicht
        verpflichtend werden.
        Es ist wichtig, eine föderale, aber auch gleichgerich-
        tete und gleichzeitige Umsetzung zu fordern. Insofern
        wird der Entwurf des Bundesrates von uns als überholt
        angesehen.
        Ich sagte es bereits mit meinen Ausführungen im
        Rahmen der ersten Beratung: Die verpflichtende Einfüh-
        rung sollte möglichst bundeseinheitlich – und in der
        Übergangsphase zwischen 2018 und 2022 zumindest
        landeseinheitlich – erfolgen. Das liegt im Interesse der
        Anwaltschaft. Damit kann eine Zersplitterung der Situa-
        tion in den Bundesländern vermieden und zeitgleich eine
        Umsetzung der Vorschriften in die Praxis umgesetzt
        werden.
        Richtig ist für mich, dass das Empfangsbekenntnis
        von Zustellungen bei den Rechtsanwälten abgeschafft
        und durch die künftig durch das elektronische Postfach
        der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte automatisch
        ausgelöste Eingangsbestätigung ersetzt werden soll.
        in
        d
        w
        Z
        d
        a
        B
        s
        s
        n
        n
        d
        E
        h
        s
        k
        S
        G
        D
        te
        D
        n
        s
        n
        s
        S
        te
        g
        d
        li
        w
        n
        S
        V
        la
        d
        ri
        w
        P
        m
        n
        m
        ü
        s
        d
        n
        k
        v
        D
        (C
        (D
        Generell ist der elektronische Rechtsverkehr mit und
        nerhalb der Justiz notwendig. Gleich zu Beginn sollten
        ie Weichen auf Barrierefreiheit gestellt werden.
        Obwohl unser Änderungsantrag abgelehnt wurde und
        ir uns im Vorwahlkampf befinden, begrüßen wir die
        ielrichtung des Gesetzentwurfs. Dies tun wir auch vor
        em Hintergrund unserer früheren Initiativen, gerade
        uch der unserer sozialdemokratischen Justizministerin
        rigitte Zypries. Ihr lag die Förderung des elektroni-
        chen Rechtsverkehrs bei den Gerichten sehr am Herzen.
        Jens Petermann (DIE LINKE): Nach der Auffas-
        ung von Bundesrat und Bundesregierung ist die elektro-
        ische Kommunikation mit den Gerichten bisher nicht
        ennenswert vorangekommen. Nun soll das Potenzial
        er jüngsten technischen Entwicklung auch in der Justiz
        inzug halten. Da insbesondere die Rechtsanwälte den
        erkömmlichen postalischen Weg nutzen, soll eine Ge-
        etzesänderung her, die den elektronischen Rechtsver-
        ehr mit den Gerichten voranbringt. In Zukunft sollen
        chriftsätze, sonstige und formgebundene Anträge bei
        ericht mittels Computertechnik eingereicht werden.
        as ist ein hehres Ziel, wenn man bedenkt, auf welchem
        chnischen Niveau viele Gerichte in Deutschland ihre
        ienstleistungen erbringen müssen.
        Zum Beispiel berichtete mir kürzlich der Direktor ei-
        es Amtsgerichts in Nordrhein-Westfalen über die Aus-
        tattung seines Gerichts: Die vorhandene Computertech-
        ik – und das ist auch an vielen anderen Gerichten so –
        ei derart veraltet, dass nicht einmal die einfachsten
        pracherkennungsprogramme auf den Personalcompu-
        rn liefen.
        Die Potenziale der jüngsten technischen Entwicklun-
        en können nur genutzt werden, wenn die Technik aus
        em letzten Jahrhundert flächendeckend erneuert wird.
        Zunächst muss die Mehrzahl der Justizgebäude bau-
        ch und technisch auf einen akzeptablen Stand gebracht
        erden. Das muss der erste Schritt sein, um dann die
        euesten technischen Entwicklungen in einem zweiten
        chritt einzusetzen.
        Die Landesfinanzminister sehen das indes anders:
        on der Justiz werden jedes Jahr neue Einsparungen ver-
        ngt, Teilbereiche werden privatisiert, wie zum Beispiel
        ie Übertragung von Aufgaben der freiwilligen Ge-
        chtsbarkeit auf Notare, bei den Bedürftigen soll gespart
        erden, wie zum Beispiel durch die Begrenzung der
        rozesskosten- und Beratungshilfe. Reden Sie erst ein-
        al mit den Finanzministern, und sorgen Sie für die fi-
        anziellen Mittel, die nötig sind, um unsere Justiz ange-
        essen auszustatten. Erst danach macht es doch Sinn,
        ber solche Sachen wie elektronischen Rechtsverkehr zu
        prechen!
        Auch wenn Sie mit ihrem Gesetzentwurf wiederholt
        en zweiten Schritt vor dem ersten machen, möchte ich
        un auf den zweiten Schritt näher eingehen:
        Im Einzelnen ist vorgesehen, dass elektronische Do-
        umente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
        ersehen werden. Diese können dann entweder über ein
        e-Mail-Konto, über ein spezielles Anwaltspostfach
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31679
        (A) )
        )(B)
        oder über sonstige, erst durch Rechtsverordnung zu
        schaffende Verfahren an das Gericht gesandt werden.
        Dann wird es ausreichend sein, wenn der Versender ei-
        nes dieser Verfahren zur Übermittlung benutzt und das
        Dokument einfach signiert, sodass die verantwortliche
        Person erkennbar wird. Die Authentizität soll durch das
        Übermittlungsverfahren selbst sichergestellt werden.
        Kritisch ist vor allem die Kommunikation über De-
        Mail zu sehen. Dieser Dienst sieht keine Ende-zu-Ende-
        Verschlüsselung beim Transport vor, vielmehr ist nur die
        Kommunikation zwischen Versender und De-Mail-
        Dienst bzw. Empfänger und De-Mail-Dienst verschlüs-
        selt. Damit kann der Betreiber des Dienstes ungehindert
        auf die Daten zugreifen, sie verändern. Für eine Ende-
        zu-Ende-Verschlüsselung müssten die Parteien selbst
        sorgen. Darüber hinaus gibt es größte datenschutzrecht-
        liche Bedenken, die Gefahr des gläsernen Bürgers be-
        steht ohnehin.
        Daneben kritisierte ein Sachverständiger in der öf-
        fentlichen Anhörung, dass der mangelnden Akzeptanz
        der qualifizierten elektronischen Signatur dadurch be-
        gegnet werden soll, dass minderwertige und sachfremde
        technische Verfahren per Gesetz für sicher und angemes-
        sen deklariert werden. Ich denke, das ist nicht der rich-
        tige Weg. Das De-Mail-Verfahren genügt den bereits
        heute anerkannten und gängigen Sicherheitsansprüchen
        nicht. Dies wurde auch schon in einer Expertenanhörung
        im Innenausschuss deutlich.
        Dieses Verfahren kann aus folgenden Gründen ein
        qualifiziert elektronisch signiertes Dokument nicht erset-
        zen: Erstens. Bei Eröffnung eines De-Mail-Kontos muss
        der Anwender lediglich einmalig seine Identität gegen-
        über dem Anbieter unter Beweis stellen. Zweitens. Bei
        Versenden einer De-Mail wird die Identität nicht mehr
        geprüft, das heißt, dass jeder Dritte, der in den Besitz
        von Nutzernamen und Passwort gelangt ist, De-Mails im
        Namen des Anwenders versenden kann. Drittens. Die
        De-Mail wird vom Provider signiert, sodass keine Be-
        weiskraft für eine Willenserklärung des Absenders gege-
        ben sein kann. Darüber sollten Sie sich, meine Damen
        und Herren, Gedanken machen, und zwar bevor Sie die-
        ser Initiative zustimmen.
        Eine positive Seite hat dieses Vorhaben wenigstens:
        Die Bundesländer werden gezwungen, die IT-Infrastruk-
        tur der Gerichte auf den technischen Stand zu bringen,
        der ein Funktionieren der Spracherkennung und des
        elektronischen Rechtsverkehrs zumindest theoretisch er-
        möglichen würde. Die elektronische Sicherheit bleibt al-
        lerdings auf der Strecke.
        Zu den vorgelegten Gesetzentwürfen hatten wir im
        April 2013 eine öffentliche Anhörung im Rechtsaus-
        schuss. Es gab berechtigte Kritik einiger Sachverständi-
        ger an den vorgeschlagenen Regelungen. Aber der Än-
        derungsantrag der Koalition vermag es nicht, die Fehler
        auszumerzen. Man stellt fest, dass noch nicht alle Über-
        mittlungswege erfasst sind. Zwar sieht § 130 a ZPO-E
        vor, dass auch diejenigen Wege „sicher“ sind, die per
        Rechtsverordnung festgelegt werden – aber wer weiß,
        wann diese kommt. Und da Behörden mit Gerichten
        schon fleißig über das sogenannte elektronische Ge-
        richts- und Verwaltungspostfach Korrespondenz betrei-
        b
        V
        h
        m
        e
        D
        n
        b
        e
        k
        ru
        e
        je
        S
        H
        R
        h
        D
        m
        re
        z
        te
        V
        d
        e
        b
        e
        d
        v
        d
        d
        g
        B
        B
        w
        M
        ru
        m
        a
        te
        z
        Z
        je
        h
        u
        D
        m
        ti
        ri
        B
        ri
        u
        s
        V
        (C
        (D
        en und man sich offenbar nicht so sicher ist, ob dieses
        erfahren von § 130 a ZPO-E erfasst ist, hat man kurzer-
        and das Verfahren zwischen Behörden und Gerichten
        it registriertem elektronischen Postfach auch als sicher
        ingestuft. Ein furchtbarer Flickenteppich steht bevor.
        ie Beweiskraft für De-Mail-Nachrichten soll sich nun
        icht nur auf den Absender, sondern auch auf den Inhalt
        eziehen. Da die Signatur beim Provider erfolgt, ist eine
        ventuelle Manipulation des Inhaltes ebenso nicht er-
        ennbar.
        Darüber hinaus hat die Koalition mit diesem Ände-
        ngsantrag eines dieser unsäglichen Omnibusverfahren
        ingefügt. In der ZPO werden an geeigneter, aber für das
        tzige Gesetzgebungsverfahren völlig sachfremder
        telle die §§ 555, 556 ZPO zur Revision geändert. Im
        inblick auf ein Anerkenntnis sowie die Rücknahme der
        evision wird der Rechtszustand von vor 2001 wieder-
        ergestellt. Leider muss ich Ihnen, meine sehr verehrten
        amen und Herren der Koalitionsfraktionen, für Ihren
        issglückten Änderungsantrag nachhaltige Beratungs-
        sistenz bescheinigen.
        Die SPD-Fraktion hat es besser gemacht. Sie schlägt
        um Beispiel einen barrierefreien Zugang zu den Gerich-
        n und Staatsanwaltschaften vor, den wir sehr begrüßen.
        Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        or knapp 13 Jahren hat die rot-grüne Bundesregierung
        en ersten allgemeinen Rechtsrahmen für den Einsatz
        lektronischer Verfahren in der Justiz erstellt. Heute de-
        attieren wir hier im Bundestag über die Einführung des
        lektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. Hierzu hat
        ie schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Gesetzentwurf
        orgelegt. Dieser Vorschlag ist noch verbesserungswür-
        ig. Warum?
        Meine Fraktion und ich sehen deutliche Defizite in
        en Bereichen Barrierefreiheit und Datensicherheit. Hier
        ibt es noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Zur
        arrierefreiheit: Deutschland hat Anfang 2009 die UN-
        ehindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit haben
        ir uns verpflichtet, alle geeigneten gesetzgeberischen
        aßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinde-
        ng einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu er-
        öglichen, außerdem eine selbstbestimmte Teilhabe an
        llen modernen Informations- und Kommunikations-
        chnologien, die elektronisch bereitgestellt werden oder
        ur Nutzung offenstehen. Auch wollen wir vorhandene
        ugangshindernisse und -barrieren beseitigen.
        Der Änderungsantrag der Regierungskoalition geht
        tzt auf wesentliche Bedenken von Blinden- und Sehbe-
        indertenverbänden ein. Dafür haben auch wir Grünen
        ns im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.
        iese Weiterentwicklung begrüße ich, auch im Namen
        einer Fraktion, ausdrücklich.
        Allerdings enthält der Änderungsantrag der Koali-
        onsfraktionen nach wie vor keine Regelung zur Bar-
        erefreiheit bei Internetauftritten und -angeboten der
        undesjustiz. Auch sollten wir den Grundsatz der Bar-
        erefreiheit verfahrensübergreifend in einem „Guss“
        nd umfassend zentral in § 191 a ZPO regeln. Hier sind
        owohl der Vorschlag der Bundesregierung als auch der
        orschlag der Regierungskoalition unzureichend.
        31680 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Eine positive Wendung nehmen wir Grünen allerdings
        bei der Frage des Empfangsbekenntnisses wahr. Wenn
        Schriftstücke in Rechtsanwaltskanzleien eingehen, bestä-
        tigen diese bisher den Erhalt des Dokuments mit ihrer Un-
        terschrift unter das Empfangsbekenntnis. Dieses schicken
        sie anschließend an den Absender, also beispielsweise an
        das Gericht, zurück. Im Regierungsentwurf war die Ein-
        führung einer automatischen Eingangsbestätigung vorge-
        sehen. Dies hätte zu einem erheblichen Paradigmenwech-
        sel geführt. Anwalt und Anwältin hätten so keine eigene
        Kontrolle über die Bestätigung des Erhalts von Doku-
        menten gehabt.
        An diesem Punkt hat die Koalition die geäußerte Kri-
        tik ernst genommen. Nunmehr soll die Zustellung durch
        ein elektronisches Empfangsbekenntnis nachgewiesen
        werden. Dieses wird jetzt persönlich von der Anwältin
        oder dem Anwalt erstellt. Das entspricht der aktuellen
        Rechtslage. Das unterstützen wir Grünen ausdrücklich.
        Wir betonen aber auch in der heutigen Debatte noch
        einmal die datenschutzrechtlichen Unsicherheiten, die
        bei Nutzung der De-Mail bestehen. Hier gibt es keine
        Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und alle De-Mails müs-
        sen zum Zwecke des Virenchecks geöffnet werden. Au-
        ßerdem – das möchte ich hervorheben – bleibt ein beson-
        deres Risiko: Es gibt insgesamt nur eine ganz kleine
        Anzahl von De-Mail-Servern. Gelingt es einem Hacker,
        einen solchen Server zu öffnen, erhält er auf einen Schlag
        Unmengen von hochsensiblen Daten aus Gerichtsverfah-
        ren. Das können Scheidungsverfahren oder sonstige
        höchstpersönliche Angelegenheiten sein.
        Einen solchen unsicheren Übermittlungsweg können
        wir Grünen, auch und gerade im Gerichtsbereich, nicht
        unterstützen. Für uns ist Datenschutz ein zentrales An-
        liegen. Nur mit einem hohen Datenschutzstandard kön-
        nen wir Vertraulichkeit und Privatsphäre in der Justiz si-
        cherstellen.
        Das aber leistet der Gesetzentwurf der schwarz-gel-
        ben Bundesregierung nicht. Auch wenn er viele positive
        Ansätze enthält, können wir ihm aus den genannten
        Gründen nicht zustimmen. Wir werden uns bei der Ab-
        stimmung enthalten.
        Anlage 15
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Einvernehmensher-
        stellung von Bundestag und Bundesregierung
        zum Antrag der Republik Lettland, der dritten
        Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Wäh-
        rungsunion beizutreten und den Euro als Um-
        laufwährung einzuführen (Zusatztagesordnungs-
        punkt 12)
        Michael Stübgen (CDU/CSU): Wir befassen uns
        heute mit dem Antrag der Republik Lettland vom
        5. März 2013 an die Präsidenten der Europäischen Kom-
        mission und der Europäischen Zentralbank, Barroso und
        Draghi, eine außerordentliche Konvergenzprüfung für
        Lettland durchzuführen, mit dem Ziel, der Europäischen
        W
        d
        n
        A
        n
        2
        ta
        s
        G
        W
        s
        tu
        v
        S
        z
        tr
        d
        m
        fi
        w
        b
        d
        Z
        p
        V
        d
        s
        d
        V
        s
        2
        h
        te
        E
        te
        s
        g
        J
        s
        B
        d
        s
        2
        s
        m
        V
        d
        m
        d
        d
        le
        la
        A
        ih
        s
        d
        (C
        (D
        ährungsunion beizutreten. Von den baltischen Staaten,
        ie der Europäischen Union angehören, wäre Lettland
        ach Estland der zweite Mitgliedstaat, der einen solchen
        ntrag stellt, und es wird erwartet, dass auch Litauen ei-
        en Antrag stellen wird, der Währungsunion im Jahr
        015 beizutreten. Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundes-
        gsfraktion sind die Anträge aus dem Baltikum ausge-
        prochen positiv zu bewerten, und das aus mehreren
        ründen: Erstens. Die Europäische Wirtschafts- und
        ährungsunion befindet sich seit über drei Jahren in der
        chwersten Krise ihrer Geschichte. In einer solchen Si-
        ation dem Euro beitreten zu wollen, ist keine Selbst-
        erständlichkeit. Die Bevölkerung ist skeptisch. Die
        orge, dass Lettland nach einem Beitritt auch finanziell
        ur Solidarität mit den Krisenstaaten in Südeuropa bei-
        agen muss, ist real.
        Zweitens. Das hohe Maß an Haushaltsdisziplin und
        ie Bereitschaft zu sozialen und ökonomischen Refor-
        en, welche Lettland erst für die Währungsunion quali-
        ziert haben, reflektieren eine Haltung zu Europa, die
        ir bei anderen EU-Partnern vermissen, übrigens auch
        ei Frankreich.
        Drittens. Lettland macht deutlich, dass es nicht auf
        as Ende der Krise warten will, um Mitglied der Euro-
        one zu werden. Mit dem Antrag zum jetzigen Zeit-
        unkt zeigt das Land, dass es nicht nur auf den eigenen
        orteil bedacht ist, sondern bereit ist, aktiv zur Überwin-
        ung der Krise beizutragen.
        Die Konvergenzberichte der Europäischen Kommis-
        ion und auch der Europäischen Zentralbank kommen zu
        em Ergebnis, dass Lettland die Beitrittskriterien des
        ertrages von Maastricht vollständig erfüllt. Die Preis-
        tabilität ist in etwa so hoch wie die deutsche. Sie wird
        013 in Jahresmitte bei 1,4 Prozent liegen. Das Haus-
        altsdefizit und die Gesamtverschuldung liegen weit un-
        r dem europäischen Durchschnitt. Obwohl Lettland
        nde 2008 fast zahlungsunfähig war und nur mithilfe in-
        rnationaler Kreditzusagen einen wirtschaftlichen Zu-
        ammenbruch verhindern konnte, ist es der Regierung
        elungen, die staatliche Defizitquote innerhalb von zwei
        ahren von 8,1 auf 1,2 Prozent zu senken. Die Staatsver-
        chuldung betrug im vergangenen Jahr 40,7 Prozent vom
        ruttoinlandsprodukt und lag damit nur halb so hoch wie
        ie deutsche. Das Zinsniveau für länger laufende letti-
        che Staatsanleihen am Kapitalmarkt lag Ende April
        013 bei 3,8 Prozent und entsprach damit dem europäi-
        chen Durchschnitt. Lettland hat die rechtlichen Bestim-
        ungen zur Unabhängigkeit der Notenbank und zum
        erbot der monetären Staatsfinanzierung reformiert und
        urch das neue Notenbankgesetz in volle Übereinstim-
        ung mit dem EU-Vertrag gebracht. Unser Wunsch ist,
        ass alle diese Fortschritte nachhaltig sind, wie dies auch
        ie EZB in ihrem Bericht als Erwartung formuliert hat.
        Der lettische Konvergenzprozess war auch mit sozia-
        n Einschnitten verbunden, welche die Grenzen der Be-
        stbarkeit der lettischen Bevölkerung getestet haben.
        ber die Menschen gehen den Weg, den ihre Regierung
        nen vorschlägt, mit. Sie wissen, dass der Abbau von
        taatlichen Defiziten und Schulden die Bedingungen für
        auerhaftes Wirtschaftswachstum und höhere Wettbe-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31681
        (A) )
        )(B)
        werbsfähigkeit verbessert – eine Erkenntnis, von der an-
        dere Partner in Europa leider nichts wissen wollen.
        Der Vier-Fraktionen-Antrag, mit dem wir heute der
        Bundesregierung grünes Licht dafür geben, im Rat der
        Europäischen Union die Ausnahmeregelungen für Lett-
        land aufzuheben und die damit verbundene Einführung
        des Euro als Währung zum 1. Januar 2014 zu unterstüt-
        zen, soll Lettland auch ermutigen, den eingeschlagenen
        Weg fortzusetzen. Orientierung hierfür gibt das aktuali-
        sierte Konvergenzprogramm für die Jahre 2013 bis
        2016, welches deutlich macht, dass eine gute Entwick-
        lung in Lettland nicht nur Austeritätspolitik sein kann,
        sondern auch Investitionen in die Menschen, im Bil-
        dungssystem, in Wissenschaft und Forschung, bei der
        Beschäftigung, im Gesundheitssystem, in der staatlichen
        Verwaltung und bei den sozialen Ausgaben erfordert.
        Beide Ebenen sind wichtig, Lettland wird dann eine gute
        Zukunft haben, wenn die fiskalischen Erfolge dem ge-
        sellschaftspolitischen Fortschritt zugutekommen. Beide
        Ebenen müssen dazu in ein nachhaltiges Gleichgewicht
        gebracht werden.
        Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu dem
        Verfahren sagen, mit dem der Deutsche Bundestag zum
        Antrag Lettlands auf Beitritt zur Euro-Zone Stellung
        nehmen kann. Wir nutzen mit dieser Stellungnahme
        heute ein Instrument, das es rechtlich eigentlich noch gar
        nicht gibt: die Herstellung des Einvernehmens zwischen
        Bundesregierung und Bundestag über die Zustimmung
        in den europäischen Gremien bei Aufnahme eines Lan-
        des in die Europäische Währungsunion. Das Gesetz für
        dieses Instrument ist das neue EUZBBG, welches am
        18. April 2013 im Deutschen Bundestag und am 7. Juni
        2013 im Bundesrat beschlossen wurde. Das Gesetz ist
        gleichwohl formal noch nicht in Kraft getreten. Die Bun-
        desregierung hat dem Deutschen Bundestag deshalb die
        Möglichkeit eröffnet, jenseits einer formalen Verpflich-
        tung von dem Verfahren zur Herstellung des Einverneh-
        mens bereits bei der Entscheidung zu Lettland Gebrauch
        zu machen. Dies ist ein gutes Signal für die Zusammen-
        arbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in An-
        gelegenheiten der Europäischen Union, für die ich mich
        im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der
        Bundesregierung sehr herzlich bedanken möchte.
        Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Wir erleben heute
        eine Premiere. Zum ersten Mal stellen Bundesregierung
        und Bundestag förmlich Einvernehmen zu der Frage her,
        ob in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen
        Union der Euro als Zahlungsmittel eingeführt wird. Wir
        haben uns dieses und viele weitere Parlamentsrechte er-
        stritten – unter anderem im neuen EUZBBG, das wir
        heute bereits sinngemäß anwenden. Jetzt gilt es, diese
        Rechte engagiert, aber immer auch verantwortungsvoll
        zu nutzen. Die Befürchtung, gerade das Recht der Mit-
        sprache bei Euro-Beitritten sei nur dafür geschaffen, um
        in Zeiten der Krise populistische Debatten à la „Das
        Boot ist voll“ zu führen und Beschlüsse in Europa zu er-
        schweren, wird heute eindeutig widerlegt.
        Wir müssen uns als Parlament mitunter auch an eine
        neue Arbeitsweise gewöhnen, die im Fall unserer Rolle
        b
        s
        H
        s
        d
        la
        e
        p
        m
        b
        m
        d
        b
        ri
        fü
        p
        d
        T
        k
        s
        2
        g
        s
        n
        E
        W
        B
        K
        n
        b
        fa
        z
        v
        d
        Z
        b
        ru
        H
        w
        d
        s
        s
        k
        –
        n
        m
        z
        e
        u
        k
        g
        ü
        z
        S
        (C
        (D
        ei der Euro-Einführung besonders deutlich wird: Wir
        timmen nicht über Gesetze ab, wir stimmen nicht über
        aushalte ab oder führen Wahlen durch, sondern wir
        enden politische Signale. Heute tun wir dies gegenüber
        er Bundesregierung und gegenüber der Republik Lett-
        nd.
        Dass wir keine formale Entscheidung treffen, macht
        in Blick in die EU-Verträge klar: Alle Staaten sind ver-
        flichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die klar for-
        ulierten Konvergenzkriterien erfüllen. Die Ausnahmen
        ilden bekanntermaßen Dänemark und Großbritannien,
        it Abstrichen auch Schweden. Das Verfahren ist ein-
        eutig und im Falle Lettlands auch in wenigen Worten
        eschrieben: Kommission und EZB haben in ihren Be-
        chten dem baltischen Staat die Fähigkeit zur Euro-Ein-
        hrung bescheinigt. Diese Analyse teilen wir. Das Euro-
        äische Parlament wird eine Anhörung durchführen, und
        er Europäische Rat wird sich Ende des Monats mit dem
        hema befassen. Ich bin mir sicher, dass der Ecofin im
        ommenden Monat den letztlich entscheidenden Be-
        chluss fassen wird und die Menschen ab dem 1. Januar
        014 in Lettland mit Euro bezahlen.
        Wir senden heute das klare Signal an die Bundesre-
        ierung: Der Deutsche Bundestag bekräftigt den deut-
        chen Vertreter darin, im Rat der Aufhebung der Aus-
        ahmeregelung für Lettland zuzustimmen und für dieses
        U-Mitglied den Weg in die Euro-Zone frei zu machen.
        ir senden zudem ein Signal nach Riga: Der Deutsche
        undestag teilt fraktionsübergreifend die Ansicht von
        ommission und EZB, dass Lettland stark und stabil ge-
        ug für den Euro ist. Und mehr: Wir begrüßen die Repu-
        lik und beglückwünschen sie zu dem nicht immer ein-
        chen wirtschaftlichen Reform- und Veränderungspro-
        ess der letzten zwei Jahrzehnte.
        Oliver Luksic (FDP): In Zeiten der Krise gab es
        iele Stimmen, die der Meinung waren, der Euro könne
        ie Krise nicht überstehen. Es gab Horrorszenarien vom
        usammenbruch des Euro-Systems und vom unabwend-
        aren Zerfall des Währungsgebietes. Der Euro als Wäh-
        ng wurde und wird immer wieder infrage gestellt.
        eute ist allen klar, dass da vieles zu schwarz gesehen
        urde. Der Euro kann diese Krise überstehen, er wird
        iese Krise überstehen. Die Maßnahmen, die wir in der
        chwarz-gelben Koalition ergriffen haben, greifen. Un-
        ere Währung ist stark und hat immer noch Anziehungs-
        raft auf andere Länder. Der Euro gilt international
        trotz Krise – als sichere Währung.
        Das wird auch dadurch deutlich, dass Lettland jetzt
        ach den immensen Anstrengungen, die es unternom-
        en hat, um seine wirtschaftliche Situation in den Griff
        u kriegen, und den großartigen Erfolgen, die es dabei
        rzielt hat, den Euro einführen möchte. Das zeigt, dass
        nsere gemeinsame Währung immer noch ein Erfolgs-
        onzept ist. Das ist auch ein gutes Zeichen für Europa.
        Lettland ist ein gutes Beispiel für ein Land, dem es
        elungen ist, seine ökonomischen Schwierigkeiten zu
        berwinden und vom Problemkind zum Musterschüler
        u werden. Grund dafür ist vor allem eine konsequente
        parpolitik. Noch 2008 war das Land fast zahlungsun-
        31682 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        fähig. 2010 lag die staatliche Defizitquote bei über
        8 Prozent. Das Land hat es geschafft, diese innerhalb
        von zwei Jahren auf 1,2 Prozent zu senken, und konnte
        dieses Niveau seither halten. In diesem Jahr wird Lett-
        land wahrscheinlich die am schnellsten wachsende Wirt-
        schaft der EU sein. Das ist ein beeindruckender Erfolg,
        der zeigt, dass es gelingen kann, ein übermäßiges Defizit
        dauerhaft zu korrigieren, und man auch aus wirtschaft-
        lich schwierigen Situationen gestärkt hervorgehen kann.
        Austeritätspolitik ist besser als ihr Ruf.
        Sicherlich muss Lettland auch weiterhin Anstrengun-
        gen unternehmen, um dort zu bleiben, wo es jetzt ange-
        kommen ist. Der Inflationsdruck im Land sollte ernst ge-
        nommen werden. Der Konvergenzbericht der EZB nennt
        es eine Herausforderung für das Land, die Teuerungsra-
        ten niedrig zu halten. Auch wird im Bericht darauf hin-
        gewiesen, dass trotz der guten Anpassungsfähigkeit, die
        Lettland bewiesen habe, noch Nachholbedarf unter an-
        derem im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung
        bestehe. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden,
        dass die Implementierung der Anti-Geldwäsche-Gesetze
        entschieden durchgesetzt wird. Auch in Zukunft muss
        Lettland alle Kriterien erfüllen.
        Aber wir dürfen auch nicht übervorsichtig sein. Für
        Lettland ist es gut, der Euro-Zone beizutreten. Es wird
        das Land weiter voranbringen. Allein durch die Ankün-
        digung wurde das Land bereits von der Ratingagentur
        Standard & Poor’s hochgestuft. Auch das spricht dafür,
        dass nach wie vor großes Vertrauen in die Euro-Zone
        herrscht.
        Auch steht uns Lettland in vielen wirtschaftspoliti-
        schen Fragen sehr viel näher als so manch anderes Euro-
        Land und wird somit ein wichtiger Bündnispartner in
        Euro-Fragen werden. Insbesondere bei der Frage nach
        Einsparungen und mehr Haushaltsdisziplin ist Unterstüt-
        zung immer erfreulich. Lettland wird hier als Positiv-
        beispiel sicher dazu beitragen, die deutsche Position
        auch gegenüber den südlichen Ländern zu stärken.
        Alles in allem hat Lettland sich beeindruckend gut
        entwickelt. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln,
        dass diese Erfolge von Dauer sind. Deshalb ist es nur ge-
        recht, wenn wir diesen oft schwierigen, letztlich aber er-
        folgreichen Weg würdigen und belohnen. Insbesondere
        die erfolgreiche Durchsetzung von Einsparungen hat
        zum Erfolg Lettlands geführt. Lettland kann hier auch
        eine Vorbildrolle für andere Länder einnehmen. Der
        Euro-Zonen-Beitritt des Landes ist für Europa ein deut-
        liches und wichtiges Zeichen: Der Euro hat auch trotz
        Krise nichts von seiner Anziehungskraft eingebüßt! Eine
        Rückkehr zur D-Mark oder die Auflösung der Euro-
        Zone sind keine Alternative für Deutschland und Eu-
        ropa. Der Erfolg Lettlands unterstreicht das. Andere
        Länder streben immer noch danach, Teil der Euro-Zone
        zu werden, und das sollten wir als Erfolg sehen.
        Daher begrüße ich die lettische Entscheidung, das
        18. Mitglied der Euro-Zone zu werden. Verabschieden
        wir uns vom Lats, und begrüßen wir Lettland ab dem
        1. Januar 2014 in der Euro-Zone!
        Alexander Ulrich (DIE LINKE): Lettland hat die
        Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrags erfüllt. In-
        fl
        ri
        Z
        S
        d
        K
        li
        W
        z
        w
        Ir
        g
        P
        s
        ru
        P
        u
        b
        D
        b
        v
        s
        b
        a
        d
        le
        s
        B
        w
        fe
        fo
        d
        d
        d
        tä
        s
        k
        im
        n
        v
        n
        A
        S
        e
        z
        R
        S
        v
        M
        u
        tr
        d
        ru
        d
        z
        g
        fo
        fe
        (C
        (D
        ationsrate, Schuldenstand und Defizit sind relativ nied-
        g und der Wechselkurs ist stabil. Das Gleiche galt zu
        eiten der Euro-Einführung im Wesentlichen auch für
        panien, Portugal und Irland. Die bisherige Entwicklung
        ieser Länder zeigt eindrucksvoll, wie untauglich die
        riterien sind. In einer Währungsunion, die hauptsäch-
        ch auf Wettbewerb zwischen Ländern beruht, deren
        ettbewerbsfähigkeit sehr ungleich ist, kommt es
        wangsläufig zu immer weiter wachsenden Ungleichge-
        ichten in den Leistungsbilanzen. Länder wie Spanien,
        land, Portugal, Griechenland und Zypern sind heute die
        roßen Verlierer dieses ungleichen Wettbewerbs. Den
        reis zahlt die Bevölkerung mit der Zerstörung von Be-
        chäftigung, öffentlichem Eigentum und sozialen Siche-
        ngssystemen.
        Auch die Lettinnen und Letten wissen um diesen
        reis. In den vergangenen vier Jahren wurde von IWF
        nd EU ein gigantisches Austeritätsprogramm durchge-
        oxt, das vor allem auf Entlassungen im öffentlichen
        ienst, Verbrauchsteuererhöhungen und Arbeitsmarktli-
        eralisierung beruht. Die Arbeitslosenquote ist innerhalb
        on zwei Jahren von 8 Prozent auf fast 20 Prozent ge-
        tiegen, das durchschnittliche Jahreseinkommen der Ar-
        eitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist von etwas mehr
        ls 8 500 Euro auf rund 8 000 Euro zurückgegangen, und
        ie Armutsquote ist auf über 25 Prozent gestiegen. Mitt-
        rweile hat sich die soziale Lage wieder etwas ent-
        pannt. Diese kleinen Fortschritte könnten durch einen
        eitritt zur Währungsunion schnell zunichte gemacht
        erden. EU-Kommission und EZB lassen keinen Zwei-
        l daran, dass die Kürzungspolitik nach dem Beitritt
        rtgeführt werden müsse. Dabei ist es gut möglich, dass
        er Austeritätskurs dann analog zu Griechenland und an-
        eren von der Troika erzwungen wird.
        Selbst die EZB vermerkt in ihrem Konvergenzbericht,
        ass „ernst zu nehmende Risiken“ für die Finanzstabili-
        t bestehen. Der niedrigen öffentlichen Verschuldung
        teht eine hohe private Verschuldung gegenüber. Hinzu
        ommt ein extrem hoher Anteil gebietsfremder Einlagen
        Finanzsektor. Wenn sich diese instabile Situation
        ach einem Beitritt zur Eurozone weiter zuspitzt – und
        ieles spricht dafür –, dann wird über den ESM das
        ächste große Bankenrettungspaket geschnürt werden.
        us den privaten Schulden werden dann öffentliche
        chulden. Ein weiteres Mal wird aus einer Bankenkrise
        ine Staatsschuldenkrise gemacht. Und um die Schulden
        u bekämpfen wird die Troika ins Land geschickt um die
        este des lettischen Sozialstaates und des öffentlichen
        ektors zu ruinieren.
        Trotz dieser erheblichen Bedenken sind wir als Linke
        or allem der Meinung, dass die Entscheidung über eine
        itgliedschaft in der Währungsunion von den Lettinnen
        nd Letten getroffen werden muss. Wir können dem An-
        ag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vor allem
        eshalb nicht zustimmen, weil er der lettischen Regie-
        ng den Weg frei macht, diesen großen Schritt gegen
        en Willen der Bevölkerung zu vollziehen. Umfragen
        ufolge sind 62 Prozent der lettischen Bevölkerung ge-
        en den Beitritt. Mehrere Parteien und Gewerkschaften
        rdern, zu dieser wichtigen Frage das Volk in einem Re-
        rendum zu befragen. Die lettische Regierung verwei-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31683
        (A) )
        )(B)
        gert das. Trotzdem behaupten CDU/CSU, SPD, FDP und
        Grüne in ihrem Antrag, dass Lettland ein gutes Beispiel
        dafür sei, dass die Währungsunion nichts an ihrer Anzie-
        hungskraft verloren hat. Wie realitätsfremd ist das denn?
        Noch mal: Wenn Lettland am 1. Januar 2014 der Wäh-
        rungsunion beitritt, dann geschieht das gegen den Willen
        der Mehrheit der Bevölkerung. Das ist Ihr gutes Beispiel
        für die Attraktivität der Währungsunion? In allen Umfra-
        gen schrumpft die Zustimmung zur Europäischen Inte-
        gration und der Währungsunion immer weiter. In ganz
        Südeuropa kommen breite Debatten über einen Austritt
        auf, in Deutschland ist gerade eine rechtspopulistische
        Anti-Euro-Partei entstanden. Und Sie erzählen, dass die
        Währungsunion nichts an ihrer Attraktivität verloren hat
        und belegen das mit dem Beitritt eines Landes, in dem
        fast zwei Drittel nicht beitreten wollen?
        Wenn wir die Währungsunion halten wollen, dann
        können wir nicht so tun, als sei alles in Ordnung. Statt-
        dessen müssen wir sie grundlegend reformieren – und
        zwar schnell. Wir brauchen eine Lohnkoordination und
        vor allem deutlich höhere Löhne in Deutschland. Wir
        brauchen eine Zentralbankpolitik, die demokratisch kon-
        trolliert wird und die Zinsspirale durch direkte Kredite
        an die Mitgliedstaaten durchbricht. Wir brauchen eine
        Strategie zur Angleichung ökonomischer und sozialer
        Standards. Wir brauchen ein Ende des Steuerdumpings.
        Und vor allem brauchen wir ein sofortiges Ende des
        Kürzungsdiktats und der Troikapolitik, die soziale
        Rechte und Demokratie mit Füßen tritt. Ihre Krisenpoli-
        tik ist jedenfalls der sicherste Weg, die gemeinsame
        Währung zum Scheitern zu bringen.
        Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Der Deutsche Bundestag sagt heute Ja zu Lettland im
        Euro. Mit dem vorliegenden interfraktionellen Antrag
        erklärt der Bundestag sein Einvernehmen, dass die Bun-
        desregierung auf europäischer Ebene zustimmt, wenn in
        wenigen Wochen im Rat der Europäischen Union die be-
        stehenden Ausnahmeregelungen für Lettland aufgeho-
        ben werden sollen.
        Die Währung der Europäischen Union ist und bleibt
        der Euro. Mit Ausnahme von Großbritannien und Däne-
        mark haben sich alle EU-Staaten verpflichtet, die Ge-
        meinschaftswährung einzuführen – sobald die im Ver-
        trag festgelegten Kriterien erfüllt sind.
        Lettland hat nun genau diese Kriterien erfüllt, wenn
        nicht sogar überfüllt: Die Inflationsrate belief sich in den
        letzten 12 Monaten auf 1,2 Prozent – der Referenzwert
        beträgt 2,7 Prozent. Lettland weist Zahlen bei den öf-
        fentlichen Finanzen vor, von denen die Bundesregierung
        nur träumen kann: 1,2 Prozent Defizit, 40,7 Prozent
        Schuldenquote. Die EU-Kommission hat empfohlen, das
        Defizitverfahren einzustellen. Die Zinssätze beliefen
        sich im letzten Jahr auf 3,8 Prozent, der Referenzwert
        liegt bei 5,5 Prozent. Und nicht zuletzt nimmt Lettland
        seit 2005 am Wechselkursmechanismus teil, seit zwei
        Jahren gab es keine Abweichung vom Leitkurs, die hö-
        her als plus/minus 1 Prozent war. Die langjährige Haus-
        haltskonsolidierung und der bemerkenswerte Reform-
        p
        re
        fe
        w
        S
        m
        K
        A
        S
        s
        s
        m
        k
        d
        w
        s
        g
        d
        d
        h
        in
        h
        fü
        is
        d
        s
        w
        S
        2
        m
        w
        is
        e
        E
        a
        K
        S
        u
        te
        d
        „
        m
        E
        g
        k
        E
        a
        E
        d
        w
        F
        tr
        m
        m
        h
        a
        E
        (C
        (D
        rozess haben sich also ausgezahlt. Kurzum: Lettland ist
        if für den Euro!
        Klar ist aber auch: Mit der Einführung des Euro dür-
        n die begonnenen Anstrengungen nicht auf Eis gelegt
        erden. Auch Lettland muss die wirtschaftspolitische
        teuerung der EU ernst nehmen und geeignete Maßnah-
        en in Bezug auf die Empfehlungen der Europäischen
        ommission ergreifen. So müssen beispielsweise die
        ntigeldwäscheregeln vollständig umgesetzt und die
        teuerpolitik dort auf den Prüfstand gestellt werden, wo
        ie nicht der Entwicklung von Produktion und Realwirt-
        chaft, sondern vor allem den Interessen der Finanz-
        ärkte dienen könnte. Lettland wird also auch in den
        ommenden Jahren vor Herausforderungen stehen, die
        er baltische Staat aber „im Euro“ besser lösen können
        ird als außerhalb. Lettland kann sich dabei der Unter-
        tützung und Solidarität seitens der EU und ihrer Mit-
        liedstaaten, also auch Deutschlands, sicher sein.
        Ebenso bemerkenswert wie der Reformprozess und
        ie Haushaltskonsolidierung ist die politische Klarheit
        er lettischen Politik, die keinen Zweifel daran gelassen
        at, dass die Zukunft des Landes im Euro liegt. Gerade
        der aktuellen Krisenzeit tut solch eine politische Klar-
        eit gut, sie ist ein starkes Zeichen gegen die Krise und
        r die gemeinsame Währung. Diese politische Klarheit
        t meines Erachtens aber auch nicht zuletzt aufgrund
        es wirtschaftlichen und politischen Potenzials des Ost-
        eeraums angebracht.
        Am 1. Januar 2014 soll Lettland den Euro als Umlauf-
        ährung einführen und wäre damit der zweite baltische
        taat in der Euro-Zone. Estland hat seit 2011 den Euro.
        015 will Litauen das baltische Trio im Euro komplett
        achen. Wir Grüne freuen uns, dass die Euro-Zone
        ächst. Wir Grüne sind überzeugt vom Projekt Euro –
        t er nicht zuletzt das alltäglich sichtbarste Zeichen
        ines immer engeren Zusammenwachsens der Staaten
        uropas. Das geplante Wachsen der Euro-Zone zeigt
        ber auch, dass die leider viel zu oft propagierte statische
        ategorisierung in „Euro-Staaten“ und „Nicht-Euro-
        taaten“ realitätsfern ist. Mindestens bis auf Dänemark
        nd Großbritannien werden alle Noch-nicht-Euro-Staa-
        n früher oder später den Euro einführen. Diese Staaten
        ürfen daher nicht durch eine Euro-Nebenregierung à la
        Merkollande“ aufs Abstellgleis geführt werden. Viel-
        ehr muss ein immer engeres Zusammenwachsen aller
        U-Mitgliedstaaten das Ziel bleiben und entsprechend
        efördert werden.
        Und erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemer-
        ung: Wir alle haben im Zuge der Debatte über die Euro-
        inführung in Lettland gelesen, dass Umfragen zufolge
        uch die Zustimmung der lettischen Bevölkerung zum
        uro schwindet. Einmal mehr wurde damit deutlich,
        ass die Krise in der Euro-Zone Unsicherheit schürt. Das
        iederholt misslungene Krisenmanagement der Euro-
        inanzminister oder Euro-Regierungschefs kostet Ver-
        auen – Vertrauen in die EU, Vertrauen in unsere ge-
        einsame Währung. Aber lassen Sie uns alle – damit
        eine ich auch die Europäerinnen und Europäer außer-
        alb dieses Hauses – optimistisch bleiben, trotz oder vor
        llem wegen der vielen Herausforderungen, die die
        uro-Zone und die EU der 27, bald 28 Staaten zu meis-
        31684 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        tern hat; mit der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
        sei nur eine von vielen genannt. Ich weiß: Es gibt viel zu
        tun. Ich weiß aber auch: Alle gemeinsam können und
        müssen wir diese Krise lösen und mit einer gestärkten
        EU aus ihr heraus gehen!
        Anlage 16
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu der Unterrichtung: Tätigkeitsbe-
        richt 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten
        für den Datenschutz und die Informationsfrei-
        heit – 23. Tätigkeitsbericht – (Zusatztagesord-
        nungspunkt 14)
        Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Zu Beginn
        der heutigen Debatte zum 23. Tätigkeitsbericht 2009 und
        2010 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
        die Informationsfreiheit möchte ich mich zunächst bei
        mehreren Personen bedanken, ohne die die heutige De-
        batte in dieser Form nicht möglich wäre. Zunächst darf
        ich mich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz
        und die Informationsfreiheit sowie seinen Mitarbeiterin-
        nen und Mitarbeitern für diesen umfangreichen Tätig-
        keitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 bedanken. Mein
        Dank gilt aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen
        in den anderen Fraktionen sowie deren Mitarbeiterinnen
        und Mitarbeitern.
        Als zuständige Berichterstatter im Innenausschuss
        des Deutschen Bundestages haben wir in der sich nun
        dem Ende zuneigenden Legislaturperiode fast wöchent-
        lich Fragen des Datenschutzes diskutiert. Dabei waren
        die Diskussionen nicht immer einvernehmlich, oftmals
        auch sehr kontrovers. Dies ist nicht verwunderlich; denn
        politisch werden die Schwerpunkte je nach Parteizuge-
        hörigkeit sehr unterschiedlich gelegt.
        Dennoch ist es uns gelungen, eine gemeinsame, frak-
        tionsübergreifende Entschließung zum Tätigkeitsbericht
        des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In-
        formationsfreiheit zu erarbeiten. Dies zeigt, dass selbst
        in diesem oftmals sensiblen Politikfeld fraktionsüber-
        greifende Kompromisse möglich sind.
        Alle Seiten haben zwar aus ihrer Sicht wichtige
        Punkte vielleicht nicht oder nicht vollständig einbringen
        können, aber wir können heute dennoch über einen Ent-
        schließungsantrag debattieren, der nicht nur sehr wich-
        tige, sondern auch sehr aktuelle Fragen des Datenschut-
        zes im öffentlichen und im nichtöffentlichen Bereich
        beinhaltet. Wichtig war es uns auch, nicht bloß Probleme
        aufzuzeigen, sondern gleichzeitig auch mögliche Lö-
        sungsansätze zu beschreiben.
        Die hochinnovativen technischen Entwicklungen, der
        fast grenzenlose Datenverkehr und eine Vielzahl von da-
        tenbasierten Geschäftsmodellen haben in den vergange-
        nen Jahren die politische Bedeutung, aber auch das öf-
        fentliche und mediale Bewusstsein für Fragen des
        Datenschutzes erheblich steigen lassen. Wie ich bereits
        in der Plenardebatte zur Stiftung Datenschutz am
        13. Dezember 2012 dargelegt habe, besteht für mich mo-
        d
        d
        tu
        z
        d
        n
        d
        te
        h
        s
        B
        n
        in
        d
        R
        ß
        g
        „
        fo
        s
        w
        te
        m
        o
        d
        d
        d
        s
        T
        c
        d
        u
        E
        v
        s
        d
        u
        te
        2
        ro
        b
        s
        u
        A
        b
        b
        d
        w
        D
        a
        g
        k
        d
        (C
        (D
        erne und zukunftsorientierte Datenschutzpolitik aus
        en folgenden drei Säulen: erstens aus Eigenverantwor-
        ng und Selbstdatenschutz der Bürgerinnen und Bürger,
        weitens aus Selbstverpflichtungen und Eigeninitiative
        er Wirtschaft und drittens aus flankierenden, technik-
        eutralen gesetzlichen Regelungen.
        Ausprägungen dieser drei Säulen lassen sich auch in
        en 16 Punkten der Entschließung wiederfinden. Gestat-
        n Sie mir, dass ich hierzu einige Punkte exemplarisch
        erausgreife.
        Für mich ist es von besonderer Bedeutung, sicherzu-
        tellen, dass technische Innovationen, die den Alltag der
        ürgerinnen und Bürger erleichtern sollen, letztlich
        icht zu einem unangemessenen Risiko für das Recht auf
        formationelle Selbstbestimmung führen. Notfalls hat
        ies der Gesetzgeber durch entsprechende gesetzliche
        egelungen zu gewährleisten.
        Diesem Ansatz folgend haben wir in der Entschlie-
        ung sowohl die Chancen als auch die Herausforderun-
        en eines Smart Meterings beschrieben. Die Nutzung
        intelligenter Energienetze“ trägt unzweifelhaft zum Er-
        lg der Energiewende bei. Sie muss aber so ausgestaltet
        ein, dass auch der Grundsatz der Datensparsamkeit ge-
        ahrt bleibt.
        Auch die zunehmende Verbreitung und fortschrei-
        nde Entwicklung der elektronischen Kommunikation
        it elektromagnetischen Wellen, RFID-Technologie,
        der vergleichbare Techniken können auf Dauer nur
        ann erfolgreich sein, wenn die Bürgerinnen und Bürger
        avon ausgehen können, dass die zum Einsatz kommen-
        en Systeme gegen Missbrauch höchstmöglich geschützt
        ind. Unentdecktes oder ungewolltes Auslesen von
        ransaktionen oder Benutzerdaten muss durch entspre-
        hende Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise
        urch Verschlüsselungen, ausgeschlossen werden.
        Neben dem Bereich der technischen Innovationen
        nd Entwicklungsperspektiven greifen wir mit dieser
        ntschließung aber auch hochaktuelle politische Sach-
        erhalte wie beispielsweise das Urteil des Bundesverfas-
        ungsgerichtes zum Gesetz zur Errichtung einer standar-
        isierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden
        nd Nachrichtendiensten von Bund und Ländern, Anti-
        rrordateigesetz – ATDG, auf.
        Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom
        4. April 2013 für Recht erkannt, dass Teile des Antiter-
        rdateigesetzes aus dem Jahr 2006 bis zum 31. Dezem-
        er 2014 anzupassen sind, um sicherzustellen, dass die-
        es Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zugriffe
        nd Änderungen an der sogenannten Antiterrordatei,
        TD, sind vollständig zu protokollieren und in praktika-
        ler, auswertbarer Weise dem zuständigen Datenschutz-
        eauftragten zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung
        es Bundesverfassungsgerichtes gibt wichtige Hinweise,
        ie zukünftig die Antiterrordatei und auch vergleichbare
        ateien verfahrensrechtlich durch die Datenschutzbe-
        uftragten des Bundes und der Länder zu prüfen sind.
        Dass es gelungen ist, sich in so kurzer Zeit auf eine
        emeinsame Aussage in der Sache zu verständigen, ist
        eine Selbstverständlichkeit und unterstreicht die Be-
        eutung der gemeinsamen Entschließung.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31685
        (A) )
        )(B)
        Als letzten und vielleicht wichtigsten Punkt möchte
        ich die Ausführungen zur europäischen Datenschutz-
        Grundverordnung herausgreifen. Alle Fraktionen des
        Deutschen Bundestages stimmen darin überein, dass der
        von der EU-Kommission am 25. Januar 2012 vorgelegte
        Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung eine
        große Chance ist, um das Datenschutzrecht innerhalb der
        Europäischen Union auf einem hohen Niveau zu harmo-
        nisieren. Die Beratungen zur Datenschutz-Grundverord-
        nung im Europäischen Parlament und im Rat dauern
        weiterhin an. Ich freue mich daher sehr darüber, dass es
        im Rahmen der Entschließung gelungen ist, der Bundes-
        regierung in zentralen Punkten Unterstützung für die be-
        vorstehenden Verhandlungen im Europäischen Rat zu-
        teilwerden zu lassen.
        Die Reduzierung der ursprünglich vorgesehenen dele-
        gierten Rechtsakte ist sowohl für die Mitglieder des Eu-
        ropäischen Parlaments als auch für die Mitglieder des
        Deutschen Bundestages eine wichtige Bedingung dafür,
        dass eine europäische Datenschutz-Grundverordnung
        verlässliche Rahmenbedingungen für alle Betroffenen
        schafft.
        Wichtig ist aber auch, dass auch weiterhin eine sach-
        gerechte Differenzierung zwischen öffentlichem und
        nichtöffentlichem Bereich möglich bleibt. Für den nicht-
        öffentlichen Bereich wäre auch eine Verankerung eines
        konkreten Risikoansatzes in der Verordnung wünschens-
        wert. Auch das Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf
        informationelle Selbstbestimmung und anderen teilweise
        in Konkurrenz befindlichen Grundrechten ist in vielen
        Fragen noch nicht abschließend geklärt. Es ist für die
        Akzeptanz dieses wichtigen Gesetzgebungsvorhabens
        sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei
        der Wirtschaft meines Erachtens zwingend, hier nicht
        das Kind mit dem Bade auszuschütten. Neue Lösungsan-
        sätze sollten nicht nur in der Theorie, sondern auch in
        der Praxis funktionieren.
        In die Entschließung haben wir auch weitere Einzel-
        fragen der Novellierung des EU-Datenschutzes aufge-
        nommen, die uns besonders wichtig waren. Hierzu gehö-
        ren die Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
        die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht sowie die
        Möglichkeit der Selbstregulierung.
        Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bundesre-
        gierung diese sehr komplexen und schwierigen Verhand-
        lungen unter Berücksichtigung aller, teils divergierender
        Interessen zu einem guten Ergebnis führen wird.
        Bei aller Übereinstimmung kann ich Ihnen, meine
        sehr verehrten Damen und Herren von den Oppositions-
        fraktionen, jedoch nicht ersparen, auch darauf hinzuwei-
        sen, dass ich mich sehr darüber gefreut hätte, wenn wir
        uns in der Entschließung auch zum Entwurf einer Richt-
        linie zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit
        geäußert hätten.
        Der Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen
        ist ein zentraler und positiver Bestandteil des europäi-
        schen Einigungsprozesses, der zahlreiche Herausforde-
        rungen für die Sicherheitsbehörden in Europa mit sich
        gebracht hat. Selbstverständlich ist daher auch im Be-
        re
        u
        E
        s
        a
        E
        g
        fü
        u
        m
        B
        z
        d
        d
        w
        In
        ru
        s
        D
        B
        8
        e
        le
        d
        a
        fü
        z
        D
        re
        s
        n
        te
        im
        h
        D
        g
        R
        D
        d
        n
        J
        h
        ß
        ri
        h
        F
        b
        n
        s
        a
        li
        w
        D
        e
        (C
        (D
        ich von Polizei und Justiz ein möglichst einheitliches
        nd hohes Datenschutzniveau in Europa begrüßenswert.
        ine effektive Zusammenarbeit zwischen den europäi-
        chen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden macht
        uch einen zunehmenden Datenaustausch erforderlich.
        Ich hätte mir daher sehr gewünscht, dass es in der
        ntschließung zu einem gemeinsamen Bekenntnis dahin
        ehend kommt, dass die Kompetenz der Mitgliedstaaten
        r den Datenschutz bei innerstaatlichen prozessualen
        nd polizeirechtlichen Maßnahmen gewahrt bleiben
        uss. Es wäre sicher hilfreich gewesen, auch für diesen
        ereich die Verhandlungsposition der Bundesregierung
        u stärken.
        Die Erfahrungen der letzten Wochen, in denen wir
        iese Entschließung erarbeitet haben, haben mir gezeigt,
        ass selbst bei teilweise sehr unterschiedlichen Blick-
        inkeln eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist.
        diesem Zusammenhang möchte ich meiner Aufforde-
        ng an die Oppositionsfraktionen Nachdruck verleihen,
        ich endlich ihrer Verantwortung für den Datenschutz in
        eutschland zu stellen und jeweils einen Vertreter in den
        eirat der Stiftung Datenschutz zu entsenden.
        Der Beirat hat mit seiner konstituierenden Sitzung am
        . Mai dieses Jahres die Arbeit aufgenommen. Noch ist
        s nicht zu spät. Beteiligen Sie sich, anstatt zu schmol-
        n! Obwohl die christlich-liberale Koalition Initiator
        ieses vielsprechenden Projekts ist, ist Ihre Teilnahme
        usdrücklich erwünscht.
        Abschließend danke ich nochmals allen Beteiligten
        r die engagierte Mitarbeit. Ich bin fest davon über-
        eugt, dass bereits zu Beginn der 18. Wahlperiode der
        atenschutz und die Fortentwicklung des Datenschutz-
        chts in Deutschland und Europa auf der Tagesordnung
        tehen wird.
        Gerold Reichenbach (SPD): Lassen Sie mich zu-
        ächst vornangestellt Herrn Schaar und seinen Mitarbei-
        rinnen und Mitarbeitern für ihre ausgezeichnete Arbeit
        Bereich des Datenschutzes und der Informationsfrei-
        eit danken. Herr Schaar ist ein wahrer Kämpfer für den
        atenschutz. Dabei kämpft er manchmal vergeblich oder
        egen Windmühlen. Oft kämpft er aber auch mit viel
        ückendeckung und Unterstützung. Herr Schaar, vielen
        ank für Ihre hervorragende Arbeit. Auch wenn Sie oft
        en Politikern als schlechtes Gewissen und steter Mah-
        er im Nacken sitzen, so sehen und wissen wir alle seit
        ahren, mit welch absoluter Leidenschaft und Gewissen-
        aftigkeit Sie Ihre Arbeit machen, und mit welch gro-
        em Eifer Sie Mängel beim Schutz der Daten der Bürge-
        nnen und Bürger aufdecken oder auf Schutzlücken
        inweisen, Verbesserungsvorschläge unterbreiten und
        ortschritte evaluieren, so auch in ihrem 23. Tätigkeits-
        ericht, den wir heute debattieren. Sie stellen darin ei-
        erseits die Chancen und Möglichkeiten dar, die der ra-
        ante digitale Fortschritt mit sich bringt. Und Sie zeigen
        uch Gefahren und Probleme für den Schutz der Persön-
        chkeitsrechte auf, die damit einhergehen und für die
        ir Lösungen finden müssen.
        Die Handlungsfelder in der Politik im Bereich des
        atenschutzes nehmen aufgrund der Fülle der Daten-
        rhebung, Datenerfassung, Datenverarbeitung und der
        31686 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Datenweitergabe immer weiter zu. Die Masse an Daten,
        die wir produzieren und das damit verbundene Interesse,
        diese zu kontrollieren und zu überwachen und zu eige-
        nen Zwecken zu nutzen, wird nicht nur vor der aktuellen
        Debatte über die US-Überwachung deutlich. Wie viele
        von uns haben Ihre Daten in der Cloud? Und wissen wir
        tatsächlich, wo dort der Cloud-Server steht und wer auf
        diesen Zugriff hat? Und das ist mittlerweile nicht mehr
        die Seltenheit, sondern wird für uns immer mehr zum
        Normalzustand. Die Politik hinkt dabei immer hinterher.
        Dies zeigt sich auch bei den aktuellen Verhandlungen
        zur Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel. Wir brau-
        chen diese Verordnung und befürworten sie. Sicherlich
        bedarf es noch erheblicher Änderungen und Ergänzun-
        gen, wenn dieses Verordnungswerk einen für ganz Eu-
        ropa einheitlichen und starken Datenschutz schaffen soll.
        Doch ist das ein Grund, hier im Rat zu bremsen, sehr ge-
        ehrte Damen und Herren Kollegen der Koalition? Ihr
        Minister bremst im Rat. Ja, er nimmt sogar die Absen-
        kung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger
        durch die Änderungsvorschläge im Rat widerspruchslos
        hin und befördert sie sogar selbst, ganz im Gegensatz zu
        dem, was er im Inland immer wieder öffentlich bekun-
        det. In Deutschland preist er das hohe Datenschutzni-
        veau und über Europa wirkt er an dessen Abschleifung
        mit. Auch Herr Schaar hat sich zur Verordnung bekannt
        und immer angemahnt, dass die Bundesregierung bei
        den Verhandlungen darauf achten solle, dass das hohe
        deutsche Datenschutzniveau dabei nicht aufgeweicht
        wird. Das fordern auch wir.
        In unserem überfraktionellen Entschließungsantrag
        haben wir gemeinsame Mindestanforderungen zur Euro-
        päischen Datenschutz-Grundverordnung formuliert. Wir
        erwarten, dass die Bundesregierung sich im Rat nach-
        drücklich dafür einsetzt, dass der Datenschutz in der
        Verordnung entsprechend verbessert und der deutsche
        Datenschutz nicht verwässert wird. Sowohl in dem Be-
        richt des Datenschutzbeauftragten als auch mit dem vor-
        liegenden Entschließungsantrag wird deutlich gemacht,
        dass weiter erheblicher Handlungsbedarf für die Verbes-
        serung des Datenschutzes auch auf der nationalen Ebene
        besteht. Das gilt sowohl für den gesetzgeberischen Rah-
        men, für die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten als
        auch für die datenschutzfreundliche Konstruktion und
        Ausführung von Verwaltungsvorgängen und Projekten
        der Exekutive, wie beispielsweise das Gesetz zur Förde-
        rung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerich-
        ten. Wir brauchen aber auch die Gewährleistung des Da-
        ten- und Verbraucherschutzes auf nationaler Ebene dort,
        wo die fortschreitende Entwicklung der Technik und de-
        ren Verbreitung einen Anlass gibt, wie zum Beispiel bei
        der Nutzung von RFID-Technik, die mittlerweile weit
        verbreitet in den Alltag Einzug gefunden hat.
        Aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Über-
        wachungsdebatte durch US-Behörden wird deutlich, wie
        wichtig es ist, auch auf internationaler bzw. europäischer
        Ebene weiter für einen starken und effektiven Daten-
        schutz zu kämpfen. So fordern wir in unserem Entschlie-
        ßungsantrag unter anderem die Bundesregierung auf, die
        datenschutzrechtliche Kontrolle des SWIFT-Abkom-
        mens sicherzustellen, die auch Herr Schaar angemahnt
        hat. Ebenso fordern wir von der Bundesregierung, dass
        b
        c
        v
        w
        c
        m
        b
        g
        s
        g
        s
        C
        h
        n
        u
        n
        a
        u
        B
        G
        e
        s
        g
        te
        D
        m
        g
        B
        –
        g
        d
        n
        n
        d
        a
        s
        S
        D
        s
        m
        b
        ta
        s
        c
        s
        ih
        tu
        lu
        d
        h
        fä
        fü
        w
        R
        k
        S
        B
        (C
        (D
        ei Verhandlungen auf europäischer Ebene im polizeili-
        hen und justiziellen Bereich ein besonders hohes Ni-
        eau sichergestellt wird – und zwar insbesondere dort,
        o Daten an Drittstaaten übermittelt werden. Aber ma-
        hen wir uns nichts vor bei allem Good Will unseres ge-
        einsamen Antrages: In den letzten vier Jahren wurde es
        uchstäblich versäumt, den Datenschutz voranzubrin-
        en. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte deutet in
        einem aktuellen 24. Tätigkeitsbericht an, dass die ver-
        angenen vier Jahre vergeudete Jahre waren. Und meine
        ehr verehrten Damen und Herren Kollegen von CDU/
        SU und FDP, den Schuh müssen Sie sich auch anzie-
        en. Auch wenn Europa hier ein großes Projekt begon-
        en hat, man kann nicht immer nur nach Europa schielen
        nd jegliche Verantwortung von sich weisen.
        Ich fange mal beim ersten selbsternannten Internetmi-
        ister an, der ein Rote-Linie-Gesetz vorlegen wollte und
        uf die Selbstverpflichtung der Geodatendienste pochte
        nd nun in einem anderen Ressort ganz erheblich in der
        redouille sitzt. Zwei ganze Jahre nach Übergabe des
        eodatenkodex an den Innenminister wird nun endlich
        ine Beschwerdestelle, die die Einhaltung des Daten-
        chutzkodex für Geodatendienste kontrolliert, auch ein-
        erichtet. Zwei Jahre danach! Vom pompös angekündig-
        n Rote-Linie-Gesetz, das den Nutzer vor exzessivem
        atensammeln im Netz schützen sollte, ist gar nichts
        ehr zu sehen. Den Beschäftigtendatenschutz haben sie
        randios an die Wand gefahren, obwohl ein Schutz der
        eschäftigtendaten dringender denn je erforderlich ist.
        Auch das Prestigeobjekt des Koalitionspartners FDP
        die Stiftung Datenschutz – ist nicht wirklich ein Vorzei-
        eobjekt. Es wäre immerhin das Einzige Projekt! So hat
        iese Stiftung am 1. Januar 2013 zwar ihre Arbeit aufge-
        ommen. Was konkret gearbeitet wird, haben wir bisher
        och nicht vernommen. Es gibt kaum Informationen, was
        ie Stiftung eigentlich gerade so treibt. Geht man nämlich
        uf die offizielle Internetdomain www.stiftungdaten
        chutz.org, so findet man in drei Sätzen erläutert, was die
        tiftung machen soll und wo ihr Sitz ist, nebst Impressum.
        as ist ein bisschen arg dünn für Ihr zentrales Daten-
        chutzprojekt. Die 10 Millionen Stiftungskapital hätte
        an sicherlich anderweitig besser gebrauchen können,
        eispielsweise beim Bevölkerungsschutz oder in der Ka-
        strophenhilfe. Sie erlauben mir diesen Seitenhieb als zu-
        tändiger Berichterstatter in diesem Bereich. Aber man-
        he Kürzungen sind umso unverständlicher, wenn man
        ieht, dass an anderer Stelle Gelder gebunden werden, die
        ren Zweck nicht erfüllen.
        Fazit ist, dass im Bereich des Datenschutzes der ak-
        ellen Bundesregierung und ihren Fraktionen nichts ge-
        ngen ist. Und dass die Problemfelder und Vorschläge,
        ie Herr Schaar nicht nur in diesem Bericht dargelegt
        at, auf eine auch in Sachen Datenschutz handlungsun-
        hige Koalition getroffen sind. Die SPD wird alles da-
        r tun, dass sich das mit der anstehenden Bundestags-
        ahl ändert. Wir brauchen klar definierte Regeln und
        echte, die die Betroffenen auch wirksam einfordern
        önnen und die auch mit wirksamen Kontrollen und
        anktionen bewehrt sind.
        Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Arbeit des
        undesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31687
        (A) )
        )(B)
        mationsfreiheit noch mehr Beachtung und Aufmerksam-
        keit – insbesondere mit Blick auf das politische und ge-
        setzgeberische Handeln – geschenkt werden muss. Dazu
        gehört auch, dass wir seine Unabhängigkeit stärken müs-
        sen. Mit anderen Worten: Die Behörde des Datenschutz-
        beauftragten muss vollständig eigenständig gegenüber
        dem Innenministerium werden. Ich bin der festen Über-
        zeugung, dass die Bedeutung des Datenschutzes und der
        Schutz der persönlichen Integrität in Zukunft noch mehr
        an Gewicht gewinnen werden. Umso wichtiger ist es,
        dass ihm die Politik noch einen größeren Stellenwert zu-
        misst. Wir Sozialdemokraten werden dies tun.
        Gisela Piltz (FDP): Auch wenn in dieser Wahlpe-
        riode viel für den Datenschutz getan wurde, gibt es im-
        mer wieder Herausforderungen, sei es, dass Gesetze, die
        noch aus Zeiten stammen, als Telefone Wählscheiben
        hatten, nicht mehr zur heutigen Zeit passen, sei es, dass
        Gesetze Lücken aufweisen, die bei ihrer Verabschiedung
        nicht absehbar waren, sei es, dass das Bundesverfas-
        sungsgericht – wie jüngst bei der von der damaligen
        Großen Koalition eingeführten Anti-Terror-Datei – die
        geltenden Regelungen für unzureichend erklärt, oder sei
        es, dass im Gesetzesvollzug die Normadressaten nicht
        oder nur zögerlich die Vorgaben umsetzen.
        All diese Punkte werden alle zwei Jahre vom Bundes-
        datenschutzbeauftragten akribisch aufgelistet, bewertet
        und dem Bundestag wie auch der Öffentlichkeit vorge-
        legt. Es gehört zu den guten Traditionen in diesem
        Hause, dass dazu eine fraktionsübergreifende Entschlie-
        ßung beraten und verabschiedet wird. Der Bundesdaten-
        schutzbeauftragte soll nicht parteipolitisch instrumenta-
        lisiert werden. Ich freue mich deshalb, dass wir uns auf
        diese Entschließung einigen konnten und bedanke mich
        für die sehr konstruktiven Beratungen zwischen den
        Fraktionen, insbesondere für die sachliche und zielorien-
        tierte Moderation durch den Kollegen Stephan Mayer.
        In diesen Tagen hat – zugegebenermaßen – ein Daten-
        schutzskandal von unvorstellbarer Dimension alle ande-
        ren Fragen in den Hintergrund gestellt. Die völlig unver-
        hältnismäßigen Überwachungsprogramme der USA,
        durch die auch zahllose deutsche Bürgerinnen und Bür-
        ger ins Visier der amerikanischen Geheimdienste geraten
        können, haben uns wieder einmal deutlich vor Augen
        geführt, wie wichtig der Einsatz für Datenschutz ist.
        Wir leben in einer Zeit rasanter technischer Entwick-
        lung. Diese bietet unendliche Chancen – für soziale In-
        teraktion, für Information, für wirtschaftliche Betätigung
        als Anbieter wie auch als Verbraucher, im Grunde ein-
        fach für alle Lebensbereiche. Sie bietet zugleich auch
        neue, ungeahnte Möglichkeiten zur Überwachung. Denn
        vieles, was früher flüchtig war, hinterlässt jetzt Spuren.
        Den kurzen Smalltalk über den Gartenzaun mit dem
        Nachbarn konnte die NSA nicht ohne Weiteres von allen
        Menschen aufzeichnen, den kurzen Chat bei Facebook
        aber schon. Damit die Informationsgesellschaft nicht
        zum Albtraum wird, in dem Bürgerrechte, Unschulds-
        vermutung und Rechtsschutz nichts mehr gelten, müssen
        wir klare Grenzen ziehen. Die Bundesregierung ist hier
        ebenso wie die EU-Kommission gefordert, sich nach-
        drücklich bei den USA dafür einzusetzen, dass eine To-
        talüberwachung deutscher Bürger nicht infrage kommt.
        L
        F
        d
        k
        d
        m
        e
        je
        d
        d
        B
        s
        F
        z
        ra
        ß
        a
        D
        Ä
        b
        b
        im
        d
        li
        s
        w
        lo
        n
        E
        E
        d
        a
        m
        d
        n
        g
        H
        w
        v
        d
        a
        li
        h
        d
        P
        d
        k
        w
        is
        A
        M
        D
        w
        d
        d
        g
        (C
        (D
        ieschen Müller ist keine Terroristin, nur weil sie bei
        acebook ist.
        Gerade vor diesem Hintergrund freut es mich, dass
        iese deutsche Regierung in der aktuellen Wahlperiode
        eine neuen, einschneidenden Eingriffsbefugnisse für
        ie Sicherheitsbehörden verabschiedet hat. Es freut
        ich, dass wir die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder
        ingeführt haben. Aber ich wundere mich schon, dass
        tzt gerade diejenigen am lautesten von Besorgnis über
        ie Totalüberwachung reden, die gleichzeitig dafür sind,
        as Telekommunikationsverhalten aller europäischen
        ürgerinnen und Bürger für sechs Monate anlasslos zu
        peichern. Wir, die FDP-Fraktion, hätten in der von allen
        raktionen gemeinsam vorgelegten Entschließung gerne
        ugestimmt, als weiteren Punkt ein klares Nein zur Vor-
        tsdatenspeicherung aufzunehmen.
        Aber auch ohne diesen Punkt sind in der Entschlie-
        ung wichtige Forderungen enthalten, die gerade auch
        ktuelle Fragestellungen aufgreifen. So bekräftigt der
        eutsche Bundestag seine Haltung, die bereits in der
        nderung der Luftverkehrsordnung zum Ausdruck ge-
        rachte Notwendigkeit der Beachtung des Datenschutzes
        eim Einsatz von Drohnen auch bei künftigen Vorhaben
        Auge zu behalten. Im einem anderen Zusammenhang
        er Datensammlung durch die Vereinigten Staaten, näm-
        ch SWIFT, drängt der Deutsche Bundestag auf Ein-
        ichtnahme in die Prüfberichte, die bislang verweigert
        urde.
        Auch wenn die Haltung der FDP-Fraktion zur anlass-
        sen Sammlung von Fluggastdaten unverändert ableh-
        end ist, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es in
        uropa eine Mehrheit für ein eigenes PNR-System gibt.
        s ist dann, wie in der Entschließung dargelegt, das Min-
        este, dass ein höchstmögliches Datenschutzniveau ver-
        nkert wird.
        Datenschutz ist in der Informationsgesellschaft nicht
        ehr allein eine Frage zwischen Staat und Bürger, son-
        ern gerade auch eine zentrale Herausforderung im
        ichtöffentlichen Bereich. Soziale Netzwerke, intelli-
        ente Stromzähler, „location-based services“ auf dem
        andy – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Daten
        erden in immer größerer Zahl erhoben und gespeichert,
        ernetzt und verknüpft, ausgewertet und sogar gehan-
        elt. Hier gilt es, klare Regeln aufzustellen, die sich vor
        llem daran orientieren, dem mündigen Bürger die Mög-
        chkeit zu geben, die Kontrolle über seine Daten zu be-
        alten. Profilbildungen ohne explizite Einwilligung etwa
        arf es nicht geben. Auch muss schon vorbeugend auf
        seudonymisierung und Anonymisierung gesetzt wer-
        en, damit Persönlichkeitsprofile erst gar nicht zustande
        ommen können. Hier darf aber auch nicht vergessen
        erden, dass Datenvermeidung der beste Datenschutz
        t. Selbstdatenschutz muss oberste Priorität genießen.
        ufklärung und Bildung sind hier der Schlüssel, um die
        enschen in die Lage zu versetzen, sorgsam mit ihren
        aten umzugehen.
        Wir haben beim Datenschutz noch viel zu tun, aber
        ir haben auch schon viel erreicht. Nicht nur haben wir
        ie von der Vorgängerregierung noch geplante „Bun-
        esabhörzentrale“ wieder zurückgenommen, sondern es
        ab auch keine neuen Sicherheitsgesetze mit neuen, ein-
        31688 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        schneidenden Überwachungsbefugnissen für die Sicher-
        heitsbehörden. Das ist die erste Wahlperiode seit über ei-
        nem Jahrzehnt, in der nicht am laufenden Band die
        Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausgeweitet wur-
        den. Weil wir Freiheit und Sicherheit nicht als Gegensatz
        verstehen – und, anders als noch die Vorgängerregie-
        rung, Datenschutz nicht als Täterschutz –, haben wir
        bestehende Sicherheitsgesetze überprüft und teilweise
        entschärft, etwa das Terrorismusbekämpfungsergän-
        zungsgesetz, in dem Befugnisse gestrichen wurden und
        eine erneute Befristung eingeführt wurde.
        Bei der Errichtung der gemeinsamen Datei zur Be-
        kämpfung des Rechtsextremismus wurden die rechts-
        staatlichen Hürden zum Beispiel bei der Eilfallregelung
        oder bei der Speicherung von Kontakt- und Begleitper-
        sonen im Vergleich zur von der Vorgängerregierung ein-
        geführten Anti-Terror-Datei angehoben; damit wurde
        das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichten-
        diensten besser gesichert.
        Während Rot-Grün die Bestandsdatenabfrage für
        Ordnungswidrigkeiten und Strafverfolgung sowie Ge-
        fahrenabwehr und Nachrichtendienste ohne jedwede
        rechtsstaatliche Hürden eingeführt hatte, haben wir diese
        in Übererfüllung der Vorgaben des Bundesverfassungs-
        gerichts mit einem Richtervorbehalt und Benachrichti-
        gungspflichten, einer Begrenzung der zugriffsberechtig-
        ten Behörden, erheblichen materiellen Zugriffshürden
        und der Beschränkung auf Fälle mit konkreter Gefahr
        oder Anfangsverdacht deutlich verschärft auf rechts-
        staatliche Füße gestellt.
        Die anlasslose zentrale Massendatenspeicherung in
        der ELENA-Datenbank wurde von uns abgeschafft. Da-
        mit wurde nicht nur Bürokratie zulasten von Unterneh-
        men und Kommunen verhindert, sondern vor allem der
        Datenschutz von Millionen Arbeitnehmern gesichert.
        Die rechtsstaatlich bedenklichen und wirkungslosen
        Internetsperren haben wir abgeschafft und durch das
        Prinzip „Löschen statt Sperren“ zur effektiven Bekämp-
        fung der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im
        Internet ersetzt.
        Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik und
        vor allem erstmals seit der einschneidenden Anti-Terror-
        Gesetzgebung der Vorgängerregierungen wurde eine
        Kommission zur Evaluierung der Sicherheitsgesetze
        eingesetzt, die noch in dieser Wahlperiode Handlungs-
        empfehlungen abgeben wird, damit künftig nicht mehr
        doppelte Befugnisse auch zu doppelten Grundrechtsein-
        griffen führen.
        Mit der Errichtung der Stiftung Datenschutz wurde
        ein neues und modernes Instrument zur Aufklärung und
        Sensibilisierung im Bereich des Datenschutzes sowie zur
        Erarbeitung eines Datenschutzgütesiegels geschaffen.
        Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Erfolge
        für den Datenschutz zeigen, dass man es besser machen
        kann als Rot-Grün oder Schwarz-Rot, die in ihren jewei-
        ligen Regierungszeiten das Bankgeheimnis abgeschafft,
        eine Registrierungspflicht für Prepaid-Handys einge-
        führt, die Onlinedurchsuchung ins BKA-Gesetz ge-
        schrieben, der Übermittlung von Fluggastdaten in die
        USA zugestimmt haben und und und. Das waren Dürre-
        ja
        in
        s
        n
        a
        E
        ti
        in
        z
        s
        G
        d
        fü
        a
        w
        v
        ü
        A
        B
        m
        b
        te
        ri
        b
        B
        s
        d
        s
        g
        A
        d
        n
        s
        B
        m
        T
        1
        d
        d
        P
        n
        lo
        id
        z
        h
        G
        d
        P
        p
        n
        g
        a
        z
        w
        g
        (C
        (D
        hre für den Datenschutz. Mit uns hingegen können wir
        dieser Wahlperiode auf vier gute Jahre für den Daten-
        chutz blicken.
        Jan Korte (DIE LINKE): Auch von meiner Seite aus
        atürlich zuerst einmal ein herzlicher Dank an die Mit-
        rbeiterinnen und Mitarbeiter, die den gemeinsamen
        ntschließungsantrag vorbereitet haben – der Fünf-Frak-
        onen-Antrag ist meines Wissens ein singuläres Ereignis
        dieser Legislaturperiode.
        Ich bin sehr froh, dass der gemeinsame Antrag auch
        u diesem Bericht zustande gekommen ist – aufgeführt
        ind darin ein kleiner Kernbereich gemeinsam getragener
        rundpositionen zu ausgewählten Datenschutzfragen,
        ie in dem 23. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten
        r den Datenschutz und die Informationsfreiheit, BfDI,
        ngesprochen sind, und einige aktuelle Entwicklungen
        ie die Arbeit an einer Europäischen Datenschutzgrund-
        erordnung. Darüber hinaus ist der Antrag aber auch,
        ber alle Fraktionsgrenzen und Differenzen hinweg,
        usdruck der Wertschätzung, die Person und Arbeit des
        undesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
        ationsfreiheit und seine Mitarbeiterinnen und Mitar-
        eiter genießen.
        Der Entschließungsantrag aller Fraktionen, der in in-
        nsiven Arbeitsrunden auf Grundlage des Tätigkeitsbe-
        chts zustande gekommen ist, soll also vor allem die Ar-
        eit des Bundesbeauftragten stützen und stärken. Dessen
        ericht selbst ist ein Handbuch der eher wenigen daten-
        chutzrechtlichen Fortschritte und der rapide wachsen-
        en datenschutzrechtlichen Probleme. Es wäre wirklich
        ehr zu begrüßen, wenn in Zukunft zu Beginn einer Le-
        islatur dieses Handbuch in seiner jeweils aktuellen
        usgabe diskutiert und dann daraus, ganz am Anfang
        er Wahlperiode, der rote Faden für die Arbeit des In-
        enausschusses und der Fraktionen in Sachen Daten-
        chutz werden würde. Das wäre der guten Arbeit des
        undesdatenschutzbeauftragten angemessen.
        Der Entschließungsantrag wiederum greift, dem ge-
        einsamen Kompromiss geschuldet, nur einen kleinen
        eil des Berichts auf und formuliert zu insgesamt
        6 Punkten die gerade noch möglichen gemeinsamen
        atenschutzrechtlichen Positionen, Bedenken und For-
        erungen. Von den sich schon wieder verschlechternden
        erspektiven der europäischen Datenschutzgrundverord-
        ung über Profilbildung, der unverzichtbaren lücken-
        sen Kontrolle der Anti-Terror-Datei über die Steuer-
        entifikationsnummer, die eigentlich ausschließlich nur
        u steuerlichen Zwecken verwendet werden dürfte, bis
        in zu den ungelösten Problemen bei der elektronischen
        esundheitskarte, den intelligenten Energienetzen und
        er RFID-Technik reichen die gemeinsam formulierten
        unkte. Dazu kommen noch jahrzehntealte Datenschutz-
        robleme beim Bundesamt für Verfassungsschutz und
        atürlich auch die noch nicht ganz vollendete Unabhän-
        igkeit der Datenschützer in Deutschland.
        Von den insgesamt 46 Empfehlungen des Bundesbe-
        uftragten, auf die die Befunde des Tätigkeitsberichts
        ugespitzt sind, wurden von der Regierungspolitik nur
        enige konsequent angegangen. Bezeichnend ist, dass
        erade einige der größeren Erfolge des Datenschutzes in
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013 31689
        (A) )
        )(B)
        den letzten Jahren darin bestanden, gerade nichts zu tun,
        Vorhaben aufzugeben oder Projekte einzustampfen. Ich
        erinnere hier nur an die endgültige Einstellung des Groß-
        projekts ELENA, die Blockade eines Umsetzungsgeset-
        zes für die Vorratsdatenspeicherung trotz Drohungen mit
        Geldbußen. Auch die in letzter Sekunde durchgesetzten
        Rückänderungen im Meldegesetz aus den letzten Mona-
        ten können dazu gerechnet werden. Und auch der Ver-
        zicht auf die Durchsetzung der Koalitionsausgabe eines
        Beschäftigtendatenschutzes, der eher ein Beschäftigten-
        überwachungsgesetz war, muss in diese Reihe aufge-
        nommen werden – wenngleich nicht ganz ohne Wehmut,
        bedeutet das doch eine nochmalige Verlängerung des in-
        zwischen jahrzehntelangen Wartens auf einen effektiven
        Schutz der Daten von Beschäftigten. Godot war ein Hek-
        tiker im Vergleich dazu.
        Es hören sicher nicht alle gerne, wir jedoch schon:
        Gerade diese Beispiele, die alle von Protesten begleitet
        waren und sind, belegen die enorm gestiegene Bedeu-
        tung des Datenschutzes für die Politik im Lande und in
        Europa. Den offiziell bestallten Datenschützern sind mit
        dieser kritischen Öffentlichkeit und ihren Kampagnen
        starke Bündnispartner an die Seite getreten. Dass deren
        Stärkung in Zukunft noch wichtiger wird, belegen
        tagtäglich die Medien. Die größenwahnsinnige Datenab-
        saugerei der US-Geheimdienste und die mehr oder weni-
        ger erzwungene Kumpanei der Provider und Internet-
        konzerne von Apple bis Verizon ist ja beileibe kein
        alleiniges Problem der USA und deren mangelhaften
        rechtsstaatlichen Regelungen, die noch geheimniskräme-
        rischer sind als die hierzulande. Dies sind Zeichen eines
        totalitären Anspruchs, der Unternehmen und staatliche
        Instanzen verbindet und der deutschen Behörden und In-
        ternetunternehmen keineswegs fremd ist.
        Die von der Bundesregierung zur Schau gestellte Un-
        kenntnis der US-Praxis ist nicht besonders glaubhaft.
        Und die Bundesregierung sollte sich entscheiden, was
        ihr lieber ist: Entweder als unwissender Hampelpampel
        zur Komplizin gemacht worden zu sein, nicht gefragt zu
        haben, aus welchen Quellen die Daten stammten, die ja
        munter zwischen den Diensten ausgetauscht werden und
        sich überhaupt nicht um die Rechtsgrundlagen geküm-
        mert zu haben – im Innenausschuss war der Bundes-
        beauftragte für Datenschutz für die Rechtsgrundlagen
        auskunftsfähig, Staatssekretär Schröder bezeichnender-
        weise dagegen nicht oder aber als wache Partnerin der
        USA Rechtsgrundlagen und Praxis zwar gekannt, aber
        die Dimension vielleicht ein bisschen unterschätzt zu ha-
        ben. Dafür, dass die Wahrheit eher hier zu finden wäre,
        spricht einiges. Vermutlich ist es auch kein Zufall, dass
        eine interessante Frage der Kollegin Piltz von der Bun-
        desregierung im Innenausschuss schlicht ignoriert
        wurde. Sie wollte nämlich wissen, worin sich die deut-
        sche Praxis, also zum Beispiel die strategische Fernauf-
        klärung des Bundesnachrichtendienstes, denn von der
        jetzt mit Getöse bekannt gewordenen Prism-Praxis des
        NSA unterscheide, im Kern, nicht im Ausmaß.
        Dass die Bundesregierung mit gezinkten Karten
        spielt, legt auch der massive Druck der USA nahe, den
        diese Anfang 2012 auf die Entwicklung der EU-Daten-
        schutzgrundverordnung ausübten. Ursprünglich sollte
        genau der jetzt aufgeflogene, praktisch unkontrollierte
        Z
        M
        d
        g
        a
        w
        a
        d
        s
        b
        d
        n
        ä
        a
        re
        e
        li
        fe
        a
        n
        s
        d
        h
        N
        te
        d
        d
        s
        b
        a
        D
        g
        ja
        n
        h
        n
        a
        h
        d
        h
        u
        e
        d
        G
        fe
        c
        n
        u
        g
        u
        u
        c
        h
        tr
        n
        n
        F
        (C
        (D
        ugriff der US-Geheimdienste auf Kundendaten von
        icrosoft, Google, Facebook und Co. beschränkt wer-
        en. Rechtsgrundlage damals: exakt der Foreign Intelli-
        ence Surveillance Act, Fisa, den die Bundesregierung
        ngeblich nicht kennt. Und, oh Wunder, wenig später
        ar eine Vorlage, die den Zugriff etwas beschränkt hätte,
        us den Zuarbeiten zur Grundverordnung verschwun-
        en. Auch darüber – da ist die Bundesregierung in ihrem
        elbstverordneten Unwissen ganz konsequent – gaben
        isher nicht die Regierungsvertreter Auskunft, sondern
        er Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Es gehört
        icht viel prophetische Gabe dazu, vorherzusagen, dass
        hnlich wie bei den Fluggastdatenabkommen, nach einer
        ufgedeckten, quasi rechtlosen und nur von den USA ge-
        gelten Datenerfassung, Verhandlungen anstehen. Und
        s steht zu befürchten, dass an deren Ende bürgerrecht-
        ch fragwürdige europäische Regelungen gegen den öf-
        ntlichen Widerstand durchgesetzt werden.
        Der gemeinsame Entschließungsantrag beschreibt
        lso nur einen kleinen Teil der Aufgaben, die in der
        ächsten Legislatur intensiv angegangen werden müs-
        en, und den auch nur sehr eingeschränkt. Aber wenn ihn
        ie nächsten Fraktionen als Handlungsanleitung verste-
        en wollen, wäre das schon ein großer Schritt.
        Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN): Wohl alle in diesem Hohen Hause mit dem Da-
        nschutz befassten Kolleginnen und Kollegen dürften in
        en letzten Tagen kaum viel anderes gemacht haben, als
        ie Berichte und Enthüllungen im Prism-Skandal zu le-
        en und zu kommentieren. Eine aktuelle Datenschutzde-
        atte des Deutschen Bundestages kann und darf diesen
        ktuellen Vorgang nicht ignorieren; denn er zeigt eine
        imension auf, die leider die schlimmsten Befürchtun-
        en der zurückliegenden Jahre wahr werden lässt.
        Das zentrale Argument der Datenschützer war und ist
        , dass die technologischen Möglichkeiten und die tech-
        ische Gesamtentwicklung dahin gehen, eine weitge-
        end totale Überwachung von Menschen auch im Inter-
        et zu realisieren. Mit Prism sehen wir, dass konkret mit
        ller Macht genau daran gearbeitet wird und wie weitge-
        end bereits jetzt der Zugriff durch den US-Geheim-
        ienst NSA realisiert wurde. Wir dürfen davon ausge-
        en, dass Millionen von Bundesbürgern als Nutzerinnen
        nd Nutzer des Internet betroffen sind. Das ist ungeheu-
        rlich, ein Skandal ungeahnten Ausmaßes und muss von
        iesem Haus zurückgewiesen werden!
        Wir können und dürfen es nicht hinnehmen, dass die
        rundrechte der Bundesbürger auf diese Weise leerlau-
        n, dass letztlich allein der Serverstandort über Datensi-
        herheit oder Datenwillkür entscheidet. Wir dürfen es
        icht hinnehmen, dass die digitalen Marktplätze des Web
        nd die Kommunikationsdienste mit allen ihren Vorzü-
        en, aber eben auch mit dem ultimativen Ziel, möglichst
        mfangreichen persönlichen Traffic von Bürgerinnen
        nd Bürgern zu erzeugen, dem freien Zugriff eines Si-
        herheitsapparates offen stehen, der nur noch durch Ge-
        eimgerichte und geheim bleibende Verfügungen kon-
        olliert zu werden scheint. Wenn wir diese Situation
        icht in den Griff bekommen, wird auch der gesamte in-
        ereuropäische Grundrechtsschutz entwertet, er wird zur
        arce; denn wie sollen bei uns Datenschutzvorgaben ge-
        31690 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 246. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Juni 2013
        (A) (C)
        )(B)
        V
        rechtfertigt werden, wenn gleich einen Klick weiter die
        reine Willkür herrscht?
        Ich danke in diesem Zusammenhang dem Bundesbe-
        auftragten für seinen gestrigen Besuch im Innenaus-
        schuss und seine Erläuterungen zur Rechtsgrundlage,
        auf die sich die US-Regierung beruft. Die Bundesregie-
        rung war dazu ersichtlich nicht bereit. Sie tat so, als
        hörte sie von FISA zum ersten Mal, dabei dreht sich bei-
        Denn längst hat sich das Feld des Datenschutzes zu ei-
        nem hochkontroversen Politikfeld weiterentwickelt, mit
        einer wachsenden, auch tagespolitischen Bedeutung. Vor
        diesem Hintergrund ist eine konsensuale Entschließung
        keinesfalls selbstverständlich. Entsprechend wurde auf
        Arbeitsebene auch um die Formulierungen gerungen.
        Erlauben Sie mir einige Erläuterungen zum Ergebnis.
        Sicherlich hätten wir uns eine deutlichere Formulierung
        spielsweise die Clouddebatte schon seit Jahren um kaum
        etwas anderes. Angesichts der sehr weitgehenden, unwi-
        dersprochenen Erkenntnisse in den Medien und der be-
        reits erfolgten, sehr offensiven Rechtfertigung des Pro-
        gramms durch Präsident Obama halte ich die
        Vorgehensweise der Bundesregierung für verantwor-
        tungslos und verfassungsvergessen.
        Die Bundesregierung ist nicht nur gegenüber den
        Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch gegenüber der
        bundesdeutschen Internetwirtschaft verantwortungslos,
        deren Geschäfte mit den vollüberwachten US-Unterneh-
        men jetzt auf der Kippe stehen und die ihre Kunden
        nicht verlieren wollen. Die schwarz-gelbe Koalition
        spielt deshalb auf Zeit, weil sie kein Interesse am Grund-
        rechtsschutz hat. Sie wird, wie in dieser Legislaturpe-
        riode noch immer, auf groteske symbolische Veranstal-
        tungen verfallen, um ihr Interesse zu simulieren und die
        berechtigte Empörung zu mildern, aber konkret liefern
        wird sie auch hier nicht.
        Wir haben dem Bundesbeauftragten für den Daten-
        schutz und seinen Mitarbeitern für die herausragende
        Arbeit der vergangenen Jahre zu danken. Der Bundesbe-
        auftragte hat in einer großen Fülle von Einzelfragen in
        den zurückliegenden Jahren deutliche Präsenz gezeigt,
        öffentlich interveniert und für die Interessen des Daten-
        schutzes Partei genommen und gestritten. Gerade die
        alle zwei Jahre vorgelegten Tätigkeitsberichte des Bun-
        desbeauftragten zeigen die große Bandbreite der Fragen,
        mit denen der Datenschutzbeauftragte und sein Team
        konfrontiert waren.
        Die Tätigkeitsberichte offenbaren dabei eine spezifi-
        sche Perspektive gewissermaßen aus dem IT-Maschi-
        nenraum vor allem der Bundesbehörden auf die Politik
        und die Regierungsarbeit, bei der die gesellschaftspoliti-
        sche Bedeutung von Privatheit und Datenschutz auf ein-
        drückliche Weise verdeutlicht wird. Peter Schaar hat da-
        bei auch im Berichtszeitraum 2009/2010 nicht darauf
        verzichtet, den Finger in die Wunde zu legen, wo nötig,
        und auch deutliche Worte der Kritik zu finden. Dabei
        wurden in zahlreichen Fällen konstruktive Lösungen ge-
        funden, und es wurde wohlabgewogen argumentiert.
        Die Entschließung des Deutschen Bundestages, ihr
        Inhalt sowie ihr Zustandekommen an sich, reflektiert
        diese Arbeit und bedeutet eine angemessene Würdigung.
        b
        d
        d
        d
        b
        a
        S
        d
        E
        s
        B
        je
        s
        u
        k
        fe
        z
        d
        g
        tr
        d
        d
        G
        G
        w
        re
        s
        e
        H
        d
        e
        s
        g
        B
        d
        a
        d
        s
        m
        s
        fü
        Offsetdrucker
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
        (D
        ei der Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzbehör-
        en gewünscht. Wir haben bereits in mehreren Anträgen
        ie Unabhängigkeit auch des Bundesbeauftragten für
        en Datenschutz gefordert. Stattdessen ist er immer noch
        eim Bundesinnenministerium angebunden und kann
        uf unterschiedlichste Art und Weise genötigt werden.
        chon der bloße Anschein aber verletzt die Ausübung
        er Aufgaben seines Amtes.
        Wir hätten uns auch eindeutigere Formulierungen bei
        LENA gewünscht; denn wir alle wissen doch, wie es
        ich tatsächlich zugetragen hat. Die Empörung in der
        evölkerung über dieses gigantische Datensammelpro-
        kt war am Ende so groß, und so viele Experten hatten
        ich kopfschüttelnd geäußert, dass Frau von der Leyen
        nd die Bundesregierung am Ende gar nicht mehr anders
        onnten, als das Projekt stillzulegen. Da war keine tie-
        re Einsicht zu spüren.
        Und natürlich wirkt die Passage der Entschließung
        ur Antiterrordatei fast schon etwas autistisch angesichts
        er massiven Vorgaben aus Karlsruhe, die etwa zeit-
        leich zu unseren Verhandlungen der Entschließung ein-
        udelten. Da stecken Arbeitsaufträge in größerer Anzahl
        rin, und wir Grünen werden das auch in der kommen-
        en Legislaturperiode kleinlichst nachhalten, was der
        esetzgeber da liefern muss, weil wir wie das oberste
        ericht der Auffassung sind, dass eine derartige Datei,
        ie übrigens die Rechtsextremismusdatei auch, eine
        chtsstaatliche Gratwanderung bedeutet, die eine be-
        onders sorgfältige datenschutzrechtliche Austarierung
        rforderlich macht.
        Zwei Themen werden in der Entschließung unseres
        auses zum Tätigkeitsbericht überhaupt nicht erwähnt:
        ie vollkommen gescheiterte Initiative der Koalition für
        in Beschäftigtendatenschutzgesetz wie auch die Kas-
        ation des Gesetzes der Großen Koalition und der Vor-
        ängerregierung zur Vorratsdatenspeicherung durch das
        undesverfassungsgericht. Vor allem mit der Vorrats-
        atenspeicherung schließt sich der Kreis: Massenhafte,
        nlasslose und rechtlich verpflichtende Speicherungen
        er Daten unterschiedslos aller Bürgerinnen und Bürger
        ind der Einstieg in eine Überwachungsgesellschaft, die
        it unserem Grundgesetz absolut nicht zu vereinbaren
        ind. Diesen Dammbruch gilt es zu verhindern, und da-
        r werden wir Grünen nicht müde werden zu streiten.
        ei, Bessemerstraße 83–91, 1
        , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        246. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 7 Regierungserklärung zum Bundesvertriebenengesetz
        TOP 8, ZP 2 Klimaschutzpolitik
        TOP 69, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 70, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        ZP 5 Aktuelle Stunde zu Plänen des CSU-Vorsitzenden zur Pkw-Maut nur für Ausländer
        TOP 9 Jüdisches Leben in Deutschland
        TOP 10, ZP 6 Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen
        TOP 11 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
        TOP 12 Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt
        TOP 13 Tourismuspolitischer Bericht
        TOP 14 Digitaler Verbraucher- und Datenschutz
        TOP 15, ZP 7–9 Aufsicht über Kreditinstitute
        TOP 16, ZP 10, 11 Gleichstellungspolitik
        ZP 12 Beitritt der Republik Lettland zum Euro-Raum
        TOP 18 Urheberrecht
        TOP 17 Europawahlgesetz
        TOP 20 Sozialer Arbeitsmarkt
        TOP 19 Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung
        TOP 21 Auslandsschulgesetz
        TOP 31 Zinsen für Dispositionskredite
        TOP 22 Schutz europäischer Grundwerte
        TOP 33 Ruhebezüge des Bundespräsidenten
        TOP 24 Integration durch Sport
        TOP 27 Verschwendung von Lebensmitteln
        TOP 26 Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten
        TOP 29 Einführung von Gruppenverfahren
        TOP 28 Aktionsplan zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
        TOP 40 Arbeitsmarktchancen bei Migrationshintergrund
        TOP 30 Digitalisierung von Industrieprodukten
        TOP 42 Nutzung von Konfliktmineralien
        TOP 35, ZP 13 Armuts- und Reichtumsberichterstattung
        TOP 34 Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
        TOP 36 Gesetz zu dem OCCAR-Übereinkommen
        TOP 38 Schutz von Hinweisgebern
        TOP 37 Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte
        TOP 45 Schulsozialarbeit
        TOP 39 Finanzausgleichsgesetz
        TOP 46 Zukunftsinvestitionen in die Wirtschaft
        TOP 41 Bundeszentralregistergesetz
        TOP 43 Auslandseinsätze der Bundespolizei
        ZP 14 Datenschutzbericht 2009 und 2010
        TOP 44 Queere Jugendliche
        TOP 49 Forschung für die Energiewende
        TOP 50 Aufenthaltsrechtliche Bleiberechtsregelung
        TOP 47 Uranmunition
        TOP 48 Pestizidwirkstoff Glyphosat
        TOP 53 Studienfinanzierung und Hochschulzugang
        TOP 54 Alphabetisierung und Grundbildung
        TOP 51 Solarwirtschaft
        TOP 56 Zusammenarbeit mit China
        TOP 57 Religionsfreiheit im Iran
        TOP 58 Lehrkräfte in Integrationskursen
        TOP 55 Rentenversicherung
        TOP 59 Polizisten in internationalen Friedensmissionen
        TOP 60 Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen
        TOP 61 Netzneutralität
        Anlagen