ung
letzter Absatz, der vierte
halten es auch für richtig,
on 1 850 Kräften zu blei-
NIS 90/DIE GRÜNEN):
dacht, ich solle erklären,
t.
beim BÜNDNIS 90/
d bei der SPD)
Staatssekretär beim Bun-
Unregelmäßigkeiten gegeben –,
hat. Man hat gar nichts falsch ge
schieden worden.
Sie gestatten, Frau Kollegin,
(Britta Haßelmann [BÜND
NEN]: Nein! Ich möchte,
Frage antworten!)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31233
(A) )
)(B)
Anlagen
war es von Anfang an, die Duldung von Babyklappen Pronold, Florian SPD 12.06.2013
können, ist also falsch.
Zweitens. Das Gesetz eröffnet einen „dritten Weg“
neben der Babyklappe und der anonymen Geburt. Das
war nie beabsichtigt. Ziel der „vertraulichen Geburt“
Paula, Heinz SPD 12.06.2013
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 12.06.2013
Anlage 1
Liste der entschuldigte
A
s
Z
g
re
J
u
u
a
V
n
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Altmaier, Peter CDU/CSU 12.06.2013
Barthle, Norbert CDU/CSU 12.06.2013
Brackmann, Norbert CDU/CSU 12.06.2013
Brinkmann (Hildesheim),
Bernhard
SPD 12.06.2013
Dr. Danckert, Peter SPD 12.06.2013
Gabriel, Sigmar SPD 12.06.2013
Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 12.06.2013
Hintze, Peter CDU/CSU 12.06.2013
Hofmann (Volkach),
Frank
SPD 12.06.2013
Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.06.2013
Hunko, Andrej DIE LINKE 12.06.2013
Kauder (Villingen-
Schwenningen),
Siegfried
CDU/CSU 12.06.2013
Koch, Harald DIE LINKE 12.06.2013
Kopp, Gudrun FDP 12.06.2013
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 12.06.2013
Kunert, Katrin DIE LINKE 12.06.2013
Lach, Günter CDU/CSU 12.06.2013
Lenkert, Ralph DIE LINKE 12.06.2013
Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 12.06.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 12.06.2013
Müller (Aachen), Petra FDP 12.06.2013
Nietan, Dietmar SPD 12.06.2013
R
R
D
S
S
D
S
D
W
Z
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Beatrix Philipp (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
setzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere
und zur Regelung der vertraulichen Geburt
(244. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14)
Ich stimme dem Gesetz in der jetzt vorliegenden Fas-
ung nicht zu.
Meine Bedenken gegen dieses Gesetz sind erheblich:
Erstens. Dem Gesetz fehlen die genaue Definition des
iels und der Adressatenkreis: Wer soll mit welchem Er-
ebnis erreicht werden? Dass sich die Zahl der Neugebo-
nentötungen und -aussetzungen in den vergangenen
ahren nicht verringert hat, also Neugeborenentötungen
nd -aussetzungen durch die Duldung von Babyklappen
nd anonymer Geburt in den vergangenen 12 Jahren
uch nicht verhindert wurden, ist hinreichend belegt; die
ermutung, dass Tötungen und Aussetzungen mit Ano-
ymisierung vermindert oder gar vermieden werden
achel, Thomas CDU/CSU 12.06.2013
ößner, Tabea BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
12.06.2013
r. Scheuer, Andreas CDU/CSU 12.06.2013
chmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 12.06.2013
chwabe, Frank SPD 12.06.2013
r. Sieling, Carsten SPD 12.06.2013
teinbrück, Peer SPD 12.06.2013
r. Stinner, Rainer FDP 12.06.2013
olff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 12.06.2013
iegler, Dagmar SPD 12.06.2013
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
31234 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
und anonymen Geburten zu beenden. Eine kurze „Über-
gangszeit“ wäre vielleicht denkbar gewesen. Dieses Ziel
ist im Laufe der Gespräche und Beratungen im Vorfeld
dieses Gesetzentwurfes nicht mehr verfolgt worden. Die
Annahme, dass durch die „vertrauliche Geburt“ Baby-
klappen und anonyme Geburt nicht mehr genutzt werden
würden, ist durch nichts gerechtfertigt. Im Gegenteil: an-
onyme Geburt und Babyklappen sind die zweifellos sehr
viel einfacheren Lösungen; sie lassen allerdings das
Wohl der Mutter, die in einer ihr ausweglos erscheinen-
den Situation eine lebenslang irreversible Entscheidung
trifft, ebenso außer Acht wie das Wohl des Kindes, das
ein Leben lang nach seinen „Wurzeln“ bzw. seinen El-
tern – oft – vergeblich suchen wird.
Drittens. Babyklappen und anonyme Geburt sind ver-
fassungswidrig, weil sie gegen das Recht des Kindes auf
Kenntnis seiner Herkunft gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbin-
dung mit Art. 1 Grundgesetz verstoßen. Ebenso versto-
ßen sie gegen das Recht auf Kenntnis der Nachfahren,
gegen das Recht auf physische und psychische Unver-
sehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG, gegen
das Recht auf Erziehung und Pflege durch die Eltern ge-
mäß Art. 6 Abs. 2 GG.
Viertens. Die weitere Duldung der Babyklappe stellt
einen Verstoß gegen Art. 8 der UN-Kinderrechtskonven-
tion dar. Die Rechte des Vaters finden keine Berücksich-
tigung, das heißt auch das Recht des Kindes auf seinen
Vater. Allein die Mutter entscheidet über Rechte und
Pflichten.
Fünftens. Babyklappen müssen geschlossen werden;
sie sind auch heute jeder Kontrolle entzogen. Selbst neu-
este Zahlen belegen, dass bereits bestehende Gesetze
nicht uneingeschränkt von allen Betreibern von Baby-
klappen eingehalten werden. Daher wird auch die Ein-
haltung der noch zu erarbeitenden „Standards“ nicht zu
kontrollieren sein: Wer ist tatsächlich „Nutzer“ der Ba-
byklappe, wie viele Kinder sind in welcher Zeit und
wann in die Klappe gelegt worden, wann und wo sind
die Kinder „dem Staat“ gemeldet worden? Neueste Zah-
len belegen, dass Kinder, die dem Staat nicht gemeldet
wurden, faktisch nicht existieren. Hier ist dem „Kinder-
handel“ Tür und Tor geöffnet, weil die Kinder „ver-
schwinden“, wenn nicht der Staat von deren Existenz
weiß.
Siebtens. Die vorgesehene Evaluierung setzt, wenn
sie wissenschaftlichen Kriterien genügen soll, voraus,
dass ein Ziel definiert wurde – siehe Erstens – und eva-
luiert wird, ob es erreicht wurde.
Zusammenfassung: Ich begrüße den Ausbau der Be-
ratungsangebote ausdrücklich. Ich unterstütze aber nicht
die Schaffung der Parallelität der Angebote von „ver-
traulicher Geburt“ und bereits bestehenden Angeboten
zur anonymen Kindesabgabe. Die „vertrauliche Geburt“
als alleiniges Angebot kann Eltern und Müttern in ver-
antwortbarer Weise Hilfe in einer ausweglos erscheinen-
den Situation sein. Die „vertrauliche Geburt“ wird auch
in Zukunft Neugeborenentötung oder -aussetzung nicht
verhindern. Sie wird erst eine gewisse Akzeptanz erfah-
ren, wenn die Duldung von Babyklappen und anonymer
Geburt beendet wird. Solange die Angebote für die an-
onyme Kindesabgabe unverändert bestehen bleiben, wird
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(D
ich das Angebot der „vertraulichen Geburt“ nicht als
er bessere Weg für Mutter und Kind durchsetzen kön-
en. Auch die Legitimierung bzw. Duldung der lebens-
nglichen Anonymisierung eines Kindes durch den Ge-
etzgeber bleibt zweifellos verfassungswidrig.
nlage 3
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) (Druck-
ache 17/13810, Frage 4):
In welchem Umfang fördern die Bundesregierung und das
Umweltbundesamt, UBA, jährlich Forschungsvorhaben im
Bereich des Klimaschutzes, und nach welchen Kriterien wer-
den die Forschungsgelder vergeben?
Die Forschungsförderung im Bereich des Klima-
chutzes erfolgt in der Bundesregierung über das Bun-
esministerium für Bildung und Forschung, BMBF.
Das BMBF, Einzelplan 30, plant, in der Projekt- und
stitutionellen Förderung im Bereich „Klimaschutz,
nergieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiefor-
chung einschließlich Energieversorgung der Zukunft,
nergetische Gebäudesanierung sowie Elektromobilität“
nd 750 Millionen Euro im laufenden Jahr aufzuwen-
en. Für die Projektförderung im Bereich der Klimafor-
chung im engeren Sinne sieht das BMBF im Jahr 2013
nd 100 Millionen Euro vor.
Die Förderbekanntmachungen des BMBF geben die
haltlichen Kriterien für eine Förderung vor. Skizzen
nd Anträge werden daraufhin von Einzelgutachtern
der Gutachtergremien geprüft. Im Falle der positiven
egutachtung sind darüber hinaus von den Antragstel-
rn die Voraussetzungen zu erfüllen, die von der Bun-
eshaushaltsordnung in Verbindung mit den aus ihr
sultierenden Bestimmungen, zum Beispiel die Neben-
estimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
MBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
orschungs- und Entwicklungsvorhaben, NKBF 98,
der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendun-
en zur Projektförderung, ANBest-P, sowie dem Verwal-
ngsverfahrensgesetz, VwVfG, vorgegeben werden.
Das Umweltbundesamt fördert keine Forschungsvor-
aben im Bereich Klimaschutz.
nlage 4
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
ache 17/13810, Frage 6):
Wie steht die Bundesregierung zur im Vorschlag
COM(2012) 595 der Europäischen Kommission enthaltenen
Begrenzung der Anrechnung konventioneller Biokraftstoffe
aus Nahrungsmittelpflanzen auf höchstens die Hälfte des
10-Prozent-Ausbauziels für erneuerbare Energien im Verkehrs-
sektor?
Die Einführung einer Obergrenze für „konventio-
elle“ Biokraftstoffe in Höhe von 5 Prozent wird be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31235
(A) )
)(B)
grüßt, soweit die innerhalb dieser Obergrenze eingesetz-
ten Biokraftstoffe als ILUC-frei gelten. Dies ist
gerechtfertigt, da die durch diese Biokraftstoffe ver-
ursachten ILUC-Effekte in der Vergangenheit stattgefun-
den haben.
Durch diese Obergrenze wird ein angemessener
Bestandsschutz für Unternehmen geschaffen, die in der
Vergangenheit investiert haben. Die Fortführung der
Möglichkeit der Förderung von konventionellen Bio-
kraftstoffen sollte bis 2030 erweitert werden, um beste-
hende Investitionen zu schützen.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
sache 17/13810, Frage 7):
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Euro-
päischen Kommission, Biokraftstoffe aus Rest- und Abfall-
stoffen durch Mehrfachanrechnung stärker zu gewichten?
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Bio-
kraftstoffe, die aus bestimmten Rohstoffen, zum Beispiel
Hausabfälle, biogener Anteil von Siedlungs- oder Indus-
trieabfällen, Waldrestholz, Stroh, Gülle, Algen, herge-
stellt wurden, vierfach auf das 10-Prozent-Ziel ange-
rechnet werden können. Diese als besonderer Anreiz von
der Europäischen Kommission vorgeschlagene Mehr-
fachanrechnung wird von der Bundesregierung derzeit
noch intensiv geprüft. Eine Mehrfachanrechnung wird
zwar grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Förde-
rung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Rest- und
Abfallstoffen betrachtet; allerdings sieht der Vorschlag
erstmals eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraft-
stoffe vor, die aufgrund des starken Anreizes auch uner-
wünschte Wirkungen auf bereits existierende Verwer-
tungswege auslösen könnte.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache
17/13810, Frage 8):
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im
Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission
vorgesehene Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus
gebrauchtem Speiseöl?
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Bio-
kraftstoffe, die aus bestimmten Rohstoffen (zum Bei-
spiel Hausabfälle, biogener Anteil von Siedlungs- oder
Industrieabfällen, Waldrestholz, Stroh, Gülle, Algen)
hergestellt wurden, vierfach auf das 10-Prozent-Ziel an-
gerechnet werden können. Diese als besonderer Anreiz
von der Europäischen Kommission vorgeschlagene
Mehrfachanrechnung wird von Deutschland derzeit noch
intensiv geprüft. Eine Mehrfachanrechnung wird zwar
grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Förderung
des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfall-
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(D
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toffen betrachtet, allerdings sieht der Vorschlag erst-
als eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraftstoffe
or, die aufgrund des starken Anreizes auch uner-
ünschte Wirkungen auf bereits existierende Verwer-
ngswege auslösen könnte.
nlage 7
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache
7/13810, Frage 9):
Kann nach Einschätzung der Bundesregierung sicherge-
stellt werden, dass bei der im Vorschlag COM(2012) 595 der
Europäischen Kommission vorgesehenen Mehrfachanrech-
nung von Biokraftstoffen aus gebrauchtem Speiseöl bei der
Produktion dieser Biokraftstoffe wirklich gebrauchtes Spei-
seöl eingesetzt wird?
Bereits seit dem Jahr 2011 können durch die
6. BImSchV Biokraftstoffe, die aus Abfällen und Rest-
toffen hergestellt worden sind, gegenüber dem Beitrag
onstiger Biokraftstoffe doppelt gewichtet auf die Bio-
raftstoffquote angerechnet werden. Damit hat Deutsch-
nd Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtli-
ie der EU in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser
oppelanrechnung wird ein starker wirtschaftlicher An-
iz für Unternehmen geschaffen. Die Bundesregierung
at im vergangenen Herbst die Anforderungen an die
achweisführung und Nachverfolgbarkeit von Abfall-
hstoffen zur Doppelanrechnung mit der Novellierung
er 36. BImSchV deutlich verschärft. Die Herkunft wird
enau geprüft. An der inhaltlichen Ausgestaltung haben
ich die heimischen Industrieverbände im Rahmen der
erbändeanhörungen beteiligt. Insgesamt wird die No-
ellierung von diesen Unternehmen inhaltlich begrüßt.
Für die Biokraftstoffhersteller und die Rohstoffliefer-
ette hat sich zum 1. Januar 2013 im Wesentlichen geän-
ert, dass nun, zusätzlich zur allgemeinen Nachhaltig-
eitsnachweisführung, auch die Voraussetzungen für
ine Doppelgewichtungsfähigkeit einer durch die BLE
berwachten, privatwirtschaftlich organisierten Zertifi-
ierung unterliegen und Doppelgewichtungsnachweise
ber die Nabisy-Datenbank der BLE ausgegeben wer-
en. Die Anrechnung erfolgt künftig unter Rückgriff auf
as bestehende Nachweissystem der Biokraftstoff-Nach-
altigkeitsverordnung, das dem Nachweis der Nachhal-
gkeit aller anzurechnenden Biokraftstoffe als weiterer
nrechnungsvoraussetzung dient. Dadurch wird eine
nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland be-
chränkte – umfassende Überwachung der gesamten Ver-
rbeitungskette über Zertifizierungssysteme und -stellen
ichergestellt.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
rucksache 17/13810, Frage 10):
31236 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rat der Eu-
ropäischen Union in den Verhandlungen über den Vorschlag
COM(2012) 595 vom 17. Oktober 2012 für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Diesel-
kraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur
Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quel-
len?
Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage eines Rege-
lungsvorschlags mit dem Ziel der Vermeidung von nega-
tiven Effekten durch indirekte Landnutzungsänderungen,
ILUC, im Zusammenhang mit der Förderung von Bio-
kraftstoffen. Der Vorschlag enthält wichtige Aspekte, die
auch von der Bundesregierung im Zusammenhang mit in-
direkten Landnutzungsänderungen gefordert wurden.
Die Einführung einer Obergrenze für „konventio-
nelle“ Biokraftstoffe in Höhe von 5 Prozent wird be-
grüßt, soweit die innerhalb dieser Obergrenze eingesetz-
ten Biokraftstoffe als ILUC-frei gelten. Dies ist
gerechtfertigt, da die durch diese Biokraftstoffe verur-
sachten ILUC-Effekte in der Vergangenheit stattgefun-
den haben.
Durch diese Obergrenze wird ein angemessener Be-
standsschutz für Unternehmen geschaffen, die in der
Vergangenheit investiert haben. Die Fortführung der
Möglichkeit der Förderung von konventionellen Bio-
kraftstoffen sollte bis 2030 erweitert werden, um beste-
hende Investitionen zu schützen.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
(Drucksache 17/13810, Frage 11):
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung unter Berück-
sichtigung der Verhandlungen über den Vorschlag
COM(2012) 595 sichergestellt werden, dass 2020 der Anteil
von Energie aus erneuerbaren Quellen bei allen Verkehrsträ-
gern in der EU mindestens 10 Prozent des Endenergiever-
brauchs im Verkehrssektor entspricht?
Da derzeit nicht absehbar ist, welche Ergebnisse die
noch laufenden Verhandlungen zum Kommissionsvor-
schlag haben werden, kann die Frage nicht beantwortet
werden. Unter derzeitigen Rahmenbedingungen werden
Biokraftstoffe zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels eine
wesentliche Rolle spielen.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD)
(Drucksache 17/13810, Fragen 12 und 13):
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im
Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission
enthaltene stärkere Förderung von Biokraftstoffen aus Rest-
und Abfallstoffen insbesondere in Bezug auf neue Nutzungs-
konkurrenzen?
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im
Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission
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(D
vorgesehene Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus
Reststoffen der Palmölproduktion insbesondere in Bezug auf
eine mögliche Ausweitung des Einsatzes und Anbaus von
Produkten der Ölpalme?
Die Bundesregierung prüft diesen Vorschlag derzeit
tensiv. Aufgrund der starken Anreizwirkung der in
em Vorschlag nun erstmals vorgesehenen Vierfachge-
ichtung gilt es eingehend zu prüfen, inwieweit hieraus
nerwünschte Wirkungen auf bereits existierende Ver-
ertungswege entstehen können. Diese Wirkungen be-
hren möglicherweise auch gemeinschaftliche Zielset-
ungen in den Bereichen der anderen erneuerbaren
nergien, der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und
er biologischen Vielfalt. Entstehende Nutzungskonkur-
nzen müssen sehr genau bedacht werden. Die Bundes-
gierung hat die Europäische Kommission daher aufge-
rdert, für die für die Vierfachgewichtung vorgesehenen
toffe – soweit vorhanden – Potenzialabschätzungen
orzulegen; darunter würden auch die Abfallstoffe aus
er Produktion von Palmöl fallen.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
PD) (Drucksache 17/13810, Frage 14):
Welche Position vertritt die Bundesregierung zum im Vor-
schlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission ent-
haltenen Ansatz, die indirekten Landnutzungsänderungen in
der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen zu berücksichti-
gen und dazu einen sogenannten ILUC-Faktor einzuführen?
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass ein ILUC-
aktor nur im Rahmen von Berichtspflichten eingeführt
ird. Bei der Quantifizierung der Treibhausgasemissio-
en im Rahmen der Nachhaltigkeitskriterien ist eine
utzung des Faktors hingegen nicht vorgesehen. Die
ommission hat jedoch angekündigt, Werte in 2017 im
ahmen einer Überprüfung der Vorschriften für die Zeit
ach 2020 einzuführen.
Die Bundesregierung lehnt die Einführung eines
UC-Faktors als Maßnahme zur Vermeidung von indi-
kten Landnutzungsänderungen ab, da seine Herleitung
it großen fachlichen Unsicherheiten behaftet ist.
nlage 12
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
PD) (Drucksache 17/13810, Frage 15):
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, statt der
Anwendung von ILUC-Faktoren Biokraftstoffe aus Regionen
aus der Anrechnung auf die Quote auszuschließen, in denen
durch Landnutzungsänderungen für den Anbau der Biomasse
mehr als 35 Prozent der Treibhausgasemissionen des Einsat-
zes von fossilen Treibstoffen emittiert werden, und den Vor-
schlag COM(2012) 595 entsprechend zu ändern?
Der Kommissionsvorschlag sieht konkret keinen
UC-Faktor vor, wie in der Antwort zur vorherigen
rage ausgeführt. Im Übrigen begrüßt die Bundesregie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31237
(A) )
)(B)
rung die Vorlage der Kommission mit dem Ziel der Ver-
meidung von negativen Effekten durch indirekte Land-
nutzungsänderungen, ILUC, im Zusammenhang mit der
Förderung von Biokraftstoffen. Der Vorschlag enthält
wichtige Aspekte, die auch von der Bundesregierung im
Zusammenhang mit indirekten Landnutzungsänderun-
gen gefordert wurden.
Eine Änderung des Vorschlags der Kommission im
Sinne der Frage unterstützt die Bundesregierung nicht,
da wesentliche Fragen der Umsetzung und Wirksamkeit
dieses Ansatzes, zum Beispiel WTO-Fragen und Wirk-
samkeit der Maßnahme – Verdrängungseffekte –, unge-
klärt sind. Auch wäre in der Folge mit höheren Preisen
für den Verbraucher zu rechnen, da mit der vorgeschla-
genen Maßnahme teilweise preiswertere Konkurrenten
aus den Schwellenländern – zum Beispiel Ethanolher-
steller aus Brasilien – wegfielen und die heimischen An-
bieter angesichts der zu erwartenden stärkeren Knapp-
heit künftig mehr für die von ihnen produzierten
Biokraftstoffe verlangen könnten.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa-
che 17/13810, Frage 16):
Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregie-
rung Biokraftstoffe der ersten Generation und welche Rolle
aus Abfall- und Reststoffen gewonnene Biokraftstoffe der
zweiten Generation bei der Erreichung des Zieles, 10 Prozent
des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerba-
ren Energien zu erzeugen?
Zur Erfüllung des Ziels, 10 Prozent des Endenergie-
verbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Ener-
gien zu erzeugen, werden auch Biokraftstoffe der ersten
Generation einen wichtigen Beitrag liefern. Vorausset-
zung ist, dass sie die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Biokraftstoffe
aus Rest- und Abfallstoffen eine zunehmende Bedeutung
erlangen. Die als besonderer Anreiz für fortschrittliche
Biokraftstoffe von der Europäischen Kommission vor-
geschlagene Mehrfachanrechnung wird jedoch von
Deutschland derzeit noch intensiv geprüft. Eine Mehr-
fachanrechnung auf das 10-Prozent-Ziel wird zwar grund-
sätzlich als geeignetes Instrument zur Förderung des Ein-
satzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen
betrachtet; allerdings sieht der Vorschlag erstmals eine
Vierfachgewichtung bestimmter Biokraftstoffe vor, die
aufgrund des starken Anreizes auch unerwünschte Wir-
kungen auf bereits existierende Verwertungswege auslö-
sen könnte.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa-
che 17/13810, Frage 17):
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Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesre-
gierung notwendig, um aus der Nutzung von Biokraftstoffen
resultierende direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
zu verhindern?
Direkte Landnutzungsänderungen, die ökologisch
ertvolle Flächen betreffen, Flächen mit hohem Natur-
chutzwert – zum Beispiel Primärwälder – oder Flächen
it hohem Kohlenstoffbestand – zum Beispiel Feucht-
ebiete und Torfmoore –, sind bereits durch die geltende
iokraftstoff-Nachhaltigkeitsanforderung für Biokraft-
toffe erfasst. Ein Biokraftstoff, der solche Landnut-
ungsänderungen verursacht, ist nicht nachhaltig und
ann nicht auf die Biokraftstoffquote angerechnet wer-
en.
Indirekte Effekte von Landnutzungsänderungen sind
erzeit nicht messbar und nur anhand von Modellie-
ngsansätzen darstellbar. Der von der Kommission vor-
eschlagene Ansatz einer Obergrenze für den Anteil
konventioneller Biokraftstoffe“ wird von Deutschland
nterstützt, um mögliche negative Umwelt- und Klima-
chutzeffekte beim Ausbau des Biokraftstoffeinsatzes zu
egrenzen. Dieser Ansatz ist ein angemessener Mittel-
eg zwischen dem Schutz von Umwelt und Natur (da er
ine effektive Lösung zur Vermeidung von indirekten
andnutzungsänderungen darstellt) und dem Interesse
er Biokraftstoffindustrie am angemessenen Bestands-
chutz für getätigte Investitionen, die insbesondere die
ortführung der Möglichkeit der Förderung von Bio-
raftstoffen nach dem Jahr 2020 fordert.
nlage 15
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 18):
Setzt sich die Bundesregierung für die Erhöhung des
20-Prozent-Ausbauziels für 2020 für erneuerbare Energien in
der EU-Richtlinie 2009/28/EG ein, und für welche Ausbau-
ziele für erneuerbare Energien setzt sich die Bundesregierung
für den Zeitraum bis 2030 ein?
Die Bundesregierung setzt sich zur Erreichung des
0-Prozent-Ziels auf EU-Ebene für die Umsetzung der
rneuerbaren-RL 2009/28/EC ein. Das sich daraus erge-
ende 18-Prozent-Ziel für Deutschland in 2020 steht im
inklang mit den Zielen des Energiekonzepts.
Die Bundesregierung hat noch keine abgestimmte
osition zu einem EU-Erneuerbaren-Ziel für 2030.
nlage 16
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 19):
Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
den Monitoringbericht für das Jahr 2012 zum Erneuerbare-
Energien-Gesetz, EEG, nach § 65 a EEG 2012 vor, und wel-
chen Inhalt hat der Bericht?
31238 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
Zu berichtende Angaben über den Ausbau der erneu-
erbaren Energien, über die Zielerreichung und die daraus
resultierenden Herausforderungen gemäß § 65 a EEG
sind für das Berichtjahr 2011 im Kapitel 6 des Ersten
Monitoringberichts der Bundesregierung „Energie der
Zukunft“ vom Dezember 2012 dokumentiert. Für das
Berichtsjahr 2012 werden diese Angaben im zweiten
Monitoringbericht der Bundesregierung fortgeschrieben.
Der zweite Monitoringbericht „Energie der Zukunft“
soll im Dezember 2013 vorgelegt werden.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage
20):
Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang
zwischen dem Klimawandel und der Zunahme von Extrem-
wetterereignissen wie zum Beispiel Starkregenereignissen,
die zu häufigeren und stärkeren Überschwemmungen führen
können, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem aktuellen Hochwasser im Hinblick auf ihre aktuelle
Klimapolitik, insbesondere hinsichtlich einer Reform des
Emissionshandels?
Einzelne regionale extreme Wetterereignisse wie die
Starkniederschläge der vergangenen Wochen sind nur in-
direkt auf den Klimawandel zurückzuführen. Höhere
Durchschnittstemperaturen werden jedoch für mehr und
intensivere Wetterextreme sorgen wie zum Beispiel
Überschwemmungen oder Dürren. Dabei wird auch die
Anzahl der besonders extremen und gefährlichen Wet-
terphänomene zunehmen. Das Schadenspotenzial durch
Wetterextreme kann damit deutlich wachsen.
Auch für Deutschland rechnet die Bundesregierung
mit einer Zunahme von Starkniederschlägen, vor allem
im Winter. Für die Sommer ist ebenfalls von häufigeren
Starkniederschlägen auszugehen, wenngleich in etwas
geringerem Maße. Entsprechend ist auch mit einer Zu-
nahme von Überschwemmungsgefahren zu rechnen, auf
die sich die jeweiligen Regionen entsprechend vorberei-
ten sollten.
Die Bundesregierung steht zu ihren anspruchsvollen
Klimaschutzzielen und arbeitet mit großem Nachdruck
an deren Umsetzung. Leitbild der deutschen Energiepo-
litik ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche
Energieversorgung. Das Ziel, die Treibhausgasemissio-
nen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent und bis 2020 um
40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, ist ein ent-
scheidender Treiber für den grundlegenden Umbau der
deutschen Energieversorgung in Richtung erneuerbarer
Energie und mehr Energieeffizienz.
Hinsichtlich einer Reform des Emissionshandels sind
auch die Energie- und Klimapolitik insgesamt und die
sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Wirt-
schaft und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu
berücksichtigen. Der Zeitplan für das Verfahren liegt
weiterhin in den Händen der europäischen Institutionen
– vor allem auch des EP – ebenso wie die Fortentwick-
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ng von Vorschlägen zur Stärkung des Emissionshan-
els.
nlage 18
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fra-
e 21):
Welche volkswirtschaftlichen Gesamtkosten sind nach
Kenntnisstand der Bundesregierung durch Extremwetterereig-
nisse in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik
Deutschland insbesondere durch Starkregen- und Hochwasser-
ereignisse entstanden (bitte Zahlen möglichst nach Ereignis-
sen aufgeschlüsselt angeben), und inwieweit kommt die Bun-
desregierung angesichts der aktuellen Hochwasserereignisse
zu einer Neubewertung hinsichtlich der Kosten der Energie-
wende und des weiteren Ausbaus der klimaschonenden erneu-
erbaren Energien?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Berech-
ungen zu volkswirtschaftlichen Kosten durch Extrem-
etterereignisse vor.
Nach den Daten der Münchener Rückversicherungs-
esellschaft beliefen sich die durch Naturkatastrophen
eophysikalische, meteorologische, hydrologische und
limatologische Ereignisse) verursachten Gesamtschä-
en in Deutschland für den Zeitraum 2002 bis 2012 auf
sgesamt 40,64 Milliarden Euro (inflationsbereinigt
ach Werten von 2012). Die Kosten für versicherte
chäden betrugen dabei 15,77 Milliarden Euro (infla-
onsbereinigt nach Werten von 2012).
Der Anteil der Kosten, verursacht durch meteorologi-
che Ereignisse (Sturm), betrug insgesamt 20,57 Milliar-
en Euro. Hydrologische Ereignisse (Überschwem-
ung, Massenbewegung) trugen mit 17,08 Milliarden
uro und klimatologische Ereignisse (Temperatur-
xtrem, Dürre und Waldbrand) mit 2,97 Milliarden Euro
u den Gesamtkosten bei.
Für die Bundesregierung stellt die Vermeidung und
erringerung von Klimaschäden eine wesentliche Be-
ründung für Klimaschutz und die Energiewende dar.
sofern sind die aktuellen Ereignisse kein Anlass für
ine Neubewertung des Klimaschutzes und der Energie-
ende.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 22):
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwi-
schen dem konstant hohen Flächenverbrauch und den Folgen
von Hochwasserereignissen?
Soweit die Flächeninanspruchnahme zu einer zusätz-
chen Versiegelung von Flächen führt, wird tendenziell
er natürliche Wasserrückhalt in der Fläche verringert.
ies kann zu einem beschleunigten Oberflächenabfluss
on Niederschlägen und damit zur Entstehung von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31239
(A) )
)(B)
Hochwasser beitragen. Zudem kann die zusätzliche Um-
widmung von Flächen die nach § 77 Wasserhaushaltsge-
setz, WHG, verlangte Erhaltung bzw. Wiederherstellung
von Rückhalteflächen erschweren. Schließlich kann die
Flächeninanspruchnahme je nach Flächennutzung und in
Abhängigkeit vom Grad der Versiegelung zu einer Er-
höhung des Schadenspotenzials beitragen. Um dem ent-
gegenzuwirken, verpflichtet das Wasserhaushaltsgesetz
in § 76 die Länder zur Festsetzung von Überschwem-
mungsgebieten, für die die besonderen Schutzvorschrif-
ten des § 78, WHG, gelten.
Zu diesen besonderen Schutzvorschriften gehören
insbesondere das Verbot des Umbruchs von Grünland in
Ackerfläche sowie die grundsätzliche Untersagung der
Ausweisung von Baugebieten sowie der Errichtung und
Erweiterung baulicher Anlagen in den festgesetzten
Überschwemmungsgebieten. Ausnahmen von diesen
Einschränkungen hinsichtlich der Bebauung sind nur un-
ter strengen Auflagen zulässig, durch die insbesondere
sichergestellt wird, dass sowohl der Hochwasserabfluss
als auch die Höhe des Wasserstandes nicht beeinflusst,
der Hochwasserrückhalt und bestehende Hochwasser-
schutz nicht beeinträchtigt, die Belange der Hochwasser-
vorsorge berücksichtigt werden und eine Gefährdung
von Leib und Leben oder erhebliche Gesundheits- oder
Sachschäden nicht zu erwarten sind. Daneben muss es
aus Hochwasservorsorgegesichtspunkten durch planeri-
sche Maßnahmen auch außerhalb von förmlichen Über-
schwemmungsgebieten unser Ziel sein, die in der Nach-
haltigkeitsstrategie vorgesehene Reduzierung der
Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Ver-
kehrszwecke so weit wie möglich umzusetzen.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 23):
Reicht das 100-jährliche Hochwasserereignis als Bemes-
sungsgrundlage für vorbeugenden Hochwasserschutz aus,
oder müssen aufgrund des Klimawandels die Richtlinien ver-
ändert werden?
Das sogenannte Hundertjährliche Hochwasser, also
ein Hochwasser mit einer statistischen Eintrittswahr-
scheinlichkeit von mindestens einmal in 100 Jahren,
wurde und wird in der Tat vielfach als sogenanntes
Bemessungshochwasser bei der Planung von Hochwas-
serschutzmaßnahmen zugrunde gelegt. Dies gilt im Üb-
rigen auch für die Festsetzung von Überschwemmungs-
gebieten, die nach § 76 WHG verpflichtend vorgesehen
ist. Dies ist Ausdruck der Tatsache, dass es einen hun-
dertprozentigen Schutz gegen extreme Hochwasser nicht
gibt und man sich daher auf ein bestimmtes Schutz-
niveau als Basis für Planung und Umsetzung von
Hochwasserschutzmaßnahmen verständigen muss. Die
Länder berücksichtigen allerdings in ihrer Planung ab-
weichend davon bereits heute besondere Risikolagen
und beziehen vielfach auch bereits Sicherheitszuschläge
im Hinblick auf den Klimawandel mit ein.
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nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
7/13810, Frage 24):
Welche Kosten sind dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung, BMBF, für die Entwicklung der BMBF-App
(https://tunes.apple.com/de/app/bmbf/id544677411?mt=8)
entstanden, und aus welchem Haushaltstitel wurde die Ent-
wicklung der BMBF-App finanziert?
Die App wurde gleichzeitig für die Systeme IOS und
ndroid entwickelt. Die Entwicklungskosten beliefen
ich auf circa 37 000 Euro und wurden aus dem Haus-
altstitel 3003 541 01 finanziert.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
7/13810, Frage 25):
Welche Zielgruppen soll die BMBF-App erreichen, die
bisher nicht über die vielfältigen Angebote der BMBF-Öffent-
lichkeitsarbeit erreicht werden konnten, und wie viele Perso-
nen haben nach Kenntnis des BMBF die BMBF-App bis
heute heruntergeladen?
Eine App ist eine zeitgemäße, einfache und schnelle
öglichkeit, die Internetangebote des BMBF und damit
erbundener weiterer Partner und Aktionen auf mobilen
ndgeräten einsehen und nutzen zu können. Sie wurde
r die immer größer werdende Zielgruppe der Nutzerin-
en und Nutzer mobiler Endgeräte entwickelt. Die App
tellt einen zusätzlichen Zugang zu den umfangreichen
ternetangeboten des BMBF dar, mit der nicht zuletzt
eue medienaffine Zielgruppen erreicht werden sollen.
Im Zeitraum von Juli 2012 bis Ende Mai 2013 wurde
ie BMBF-App 2 185-mal heruntergeladen und instal-
ert (1 392 IOS; 793 Android).
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
he 17/13810, Frage 26):
Welchen informationellen Mehrwert über die Arbeit des
BMBF erwartet das Bundesministerium durch das Veröffent-
lichen von Terminen der Parlamentarischen Staatssekretäre
etwa zur „symbolischen Übergabe von Förderbescheiden“ im
Rahmen der BMBF-App, und werden die im Deutschen Bun-
destag für den jeweils betroffenen Wahlkreis zuständigen Ab-
geordneten unabhängig von einer möglichen Nutzung der
BMBF-App über diese Termine vorab informiert?
Die Übergabe von Förderbescheiden ist Teil der Öf-
ntlichkeitsarbeit des BMBF, mit der über besondere
örderaktivitäten informiert wird. Im Rahmen der routi-
emäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden die
ffentlichkeitswirksamen Termine der Hausleitung auf
er Homepage des BMBF veröffentlicht; die BMBF-
pp ist mit dieser verlinkt. Die Informationen stehen da-
31240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
mit allen Abgeordneten zur Verfügung. Eine formali-
sierte Vorabinformation erfolgt nicht.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
sache 17/13810, Frage 27):
Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssten
nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, um vonsei-
ten des Bundes eine in Aussicht gestellte Ausstattung von
Schulen mit Laptops und Tablet-PCs finanziell unterstützen
zu können, und wäre eine solche Ausstattung in Form eines
wie von der Fraktion der SPD vorgeschlagenen neuen Art.
104 c GG möglich?
Schulrelevante Fragestellungen wie zum Beispiel die
Bereitstellung digitaler Lerninhalte sowie die Ausrüs-
tung von Schulen mit Tablet-PCs fallen in die Zuständig-
keit der Länder, Kommunen und Schulträger. Bund und
Länder stehen dennoch im Austausch zu Fragen der
Optimierung und Verbesserung des schulischen Bil-
dungssystems.
Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas-
sungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im
Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän-
digkeiten umgesetzt werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13810,
Frage 28):
Ist die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Stand der
Bildungsforschung (Bundestagsdrucksache 17/7776): „Schul-
relevante Fragestellungen wie auch der Einsatz von digitalen
Medien im Unterricht liegen somit in der Zuständigkeit der
Länder, Schulträger und Kommunen“, vereinbar mit mögli-
chen Initiativen der Bundesregierung mit dem Ziel, etwa
Tablets für alle Schülerinnen und Schüler bereitzustellen oder
aber Maßnahmen zu treffen, um „Lerninhalte digital zugäng-
lich zu machen“ (vergleiche Rheinische Post vom 2. Juni
2013, „Wahlkampf: CDU will die digitale Schule“), und, falls
ja, welche diesbezüglichen Initiativen bereitet die Bundes-
regierung bereits vor?
Schulrelevante Fragestellungen wie zum Beispiel die
Bereitstellung digitaler Lerninhalte sowie die Ausrüs-
tung von Schulen mit Tablet-PCs fallen in die Zuständig-
keit der Länder, Kommunen und Schulträger. Bund und
Länder stehen dennoch im Austausch zu Fragen der Op-
timierung und Verbesserung des schulischen Bildungs-
systems.
Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas-
sungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im
Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän-
digkeiten umgesetzt werden.
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nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache
7/13810, Frage 29):
Umfasst die Aussage der Bundesregierung in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Stand der
Bildungsforschung (Bundestagsdrucksache 17/7776): „Es
wird darauf verwiesen, dass die Gestaltung der Rahmenbedin-
gungen des Lehrerberufs (Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Ar-
beitsbelastung usw.) aufgrund der föderalen Zuständigkeiten
in der Verantwortung der Länder liegt“, auch die Ausstattung
der Fachräume in Schulen, und fallen Maßnahmen, die etwa
zur besseren Ausstattung der Fachräume einen Abbau des
„Sanierungsstaus“ an Schulen zum Ziel haben, in die Zustän-
digkeit des Bundes (vergleiche Rheinische Post vom 2. Juni
2013, „Wahlkampf: CDU will die digitale Schule“)?
Die Ausgestaltung von Unterrichtsräumen in allge-
einbildenden Schulen fällt aufgrund der föderalen Zu-
tändigkeit allein in die Verantwortung der Länder und
chulträger. Bund und Länder stehen dennoch im Aus-
usch zu Fragen der Optimierung und Verbesserung des
chulischen Bildungssystems.
Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas-
ungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im
ahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän-
igkeiten umgesetzt werden.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
rucksache 17/13810, Frage 30):
Inwieweit konnten die in der Pressemitteilung des BMBF
vom 3. März 2009 „Verfahren zur Hochschulzulassung wird
entscheidend verbessert“ veröffentlichten – zwischen BMBF,
Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz
vereinbarten – Eckpunkte zur Hochschulzulassung nach Ein-
schätzung der Bundesregierung realisiert werden, und wie
viele Studienplätze sollen im Rahmen des Dialogorientierten
Serviceverfahrens zum Wintersemester 2013/2014 vergeben
werden?
Die im März 2009 von der Bundesministerin für Bil-
ung und Forschung mit Vertretern der Kultusminister-
onferenz, KMK, und der Hochschulrektorenkonferenz,
RK, vereinbarten Eckpunkte zur Verbesserung der
ochschulzulassungsverfahren wurden wie folgt umge-
etzt:
Mit finanzieller Förderung des Bundes in Höhe von
15 Millionen Euro wurde die für das Dialogorientierte
Serviceverfahren, DoSV, notwendige zentrale Soft-
ware von der Firma T-Systems im Auftrag der von
den Ländern getragenen Stiftung für Hochschulzulas-
sung, SfH, entwickelt und steht der SfH seit April
2011 einsatzbereit zur Verfügung. Die Projektförde-
rung des Bundes ist zum 29. Februar 2012 ausgelau-
fen.
Die Länder haben mehrfach, zuletzt im Oktober 2012,
in der KMK beschlossen, die Finanzierung des DoSV
bis zum Anschluss einer Mehrzahl der Hochschulen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31241
(A) )
)(B)
in staatlicher Verantwortung zu sichern und mit Nach-
druck darauf hinzuwirken, dass sich ihre Hochschulen
am DoSV beteiligen.
– Die Hochschulen haben in der Mitgliederversamm-
lung der HRK am 21. April 2009 mit einer Mehrheit
von 92 Prozent beschlossen, das DoSV ab seiner Ver-
fügbarkeit nutzen zu wollen. Sie haben sich ferner auf
einheitliche Termine für den Bewerbungsschluss und
den Versand der Zulassungsbescheide verständigt.
Seit Herbst 2009 wird jeweils im Anschluss an die re-
gulären Zulassungsverfahren über die noch freien
Studienplätze in einer von SfH und HRK gemeinsam
betriebenen Online-Studienplatzbörse informiert.
– Nach Angaben der SfH beteiligen sich am DoSV zum
Wintersemester 2013/14 etwa 50 Hochschulen mit
rund 170 Studiengängen. Die SfH geht von mindes-
tens 13 000 Studienplätzen aus, deren Zulassung über
das DoSV vergeben wird.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/13810, Frage 31):
Welchen Fahrplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich
des weiteren Verfahrens zur Abschaffung des Kooperations-
verbots, und mittels welcher Formulierung zur Änderung des
Grundgesetzes plant das BMBF dem von der Bundesministe-
rin Professor Dr. Johanna Wanka in einer Pressemitteilung des
BMBF formulierten Ziel „hin zu einer besseren Bildungs-
kooperation“ durch Änderung des Grundgesetzes Rechnung
zu tragen (vergleiche BMBF-Pressemitteilung vom 16. Mai
2013, „Wanka fordert Grundgesetzänderung“)?
In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung vom 16. Mai 2013 hat Frau
Bundesministerin Professor Dr. Johanna Wanka ausge-
führt, dass wir „bereits heute die Hochschulen stärker
unterstützen und den ersten Schritt hin zu einer besseren
Bildungskooperation gehen.“
Damit hat die Bundesministerin die unveränderte
Auffassung der Bunderegierung zum Ausdruck ge-
bracht, dass mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des
Art. 91 b GG die richtigen Weichen für eine nachhaltige
Stärkung der Hochschulen in Deutschland gestellt wer-
den. Die Realisierung dieses Gesetzgebungsvorhabens
würde es Bund und Ländern ermöglichen, bei zentralen
Zukunftsfragen im Wissenschaftsbereich ihre Kräfte auf
Dauer zu bündeln und eine gemeinsame Strategie für
den Wissenschaftsstandort Deutschland zu entwickeln.
Nach Art. 79 Abs. 2 bedarf ein Gesetz zur Änderung
des Grundgesetzes jedoch der Zustimmung von zwei
Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drit-
teln der Stimmen des Bundesrates. Entsprechende Mehr-
heiten sind derzeit nicht erkennbar. Ungeachtet dessen
ist die Bundesregierung nach wie vor zu weiteren Ge-
sprächen bereit.
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nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/13810, Frage 32):
Ist es zutreffend, dass das BMBF gegenüber einer Journa-
listin, die einen Beitrag für die international renommierte
Zeitschrift Science vorbereitete, behauptet hat, dass die von
der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Grund-
gesetzes (Änderung des Art. 91 b GG, Abschaffung des
Kooperationsverbots) bereits vom Deutschen Bundestag ver-
abschiedet worden sei, und, falls dies zutrifft, wie begründet
die Bundesregierung diese Aussage (vergleiche Science 2013,
„In the Global Competition for Smart Minds, Germany Grows
Its Catch“ vom 22. März 2013)?
Die Autorin von Science wurde bei ihrer umfangrei-
hen Recherche zur deutschen Exzellenzinitiative und
ur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vor dem Hinter-
rund steigender Investitionen in Bildung und For-
chung vom Bundesministerium für Bildung und For-
chung, BMBF, unterstützt. Dabei wurde sie auch auf
en Stand und die verschiedenen Schritte dieses Gesetz-
ebungsverfahrens hingewiesen, die korrekt auf der
MBF-Homepage dargestellt sind. Ende Januar 2013
at die Autorin bei einer letzten Abstimmung per Mail
och einmal um eine Bestätigung der dargestellten
akten. Dabei ist es nicht zuletzt im Zuge mehrfacher
bersetzungen in der Antwort des BMBF zu einer
erwechslung der Begriffe „Kabinett“ und „Parlament“
ekommen. Die Autorin wurde hierauf inzwischen hin-
ewiesen.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/13810, Frage 33):
Kann die Bundesregierung den Mitgliedern des Ausschus-
ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
des Deutschen Bundestages eine Auflistung der Anfragen für
den „nanoTruck“ für den Zeitraum Juni bis August 2013 mit
Namen des Anfragenden bzw. der anfragenden Einrichtung
sowie Eingangsdatum der Anfrage und – sofern eine entspre-
chende Information versandt wurde – den Originaltext von In-
formationsschreiben des BMBF an Mitglieder des Deutschen
Bundestages, in denen über die Möglichkeit der Anforderung
des „nanoTruck“ informiert wurde, zeitnah zur Verfügung
stellen, und, falls ja, wann wird das BMBF die entsprechen-
den Unterlagen bereitstellen?
Eine Aufstellung der Veranstaltungen/Veranstalter
ndet sich in der angehängten Tabelle für den Zeitraum
uni 2013 bis August 2013.
Die Mitglieder des Bundestages wurden nicht speziell
ber die Anforderungsmöglichkeiten des „nanoTruck“
formiert. Die Informationen hierzu sind öffentlich auf
er Internetseite der Initiative unter www.nanotruck.de
insehbar.
31242 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/13810, Frage 34):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Tatsache, dass das vom BMBF geförderte Deutsche ITER-
Industrie Forum e. V., dessen Vorstandsvorsitzender ein ehe-
maliges, langjähriges Mitglied der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion ist, parlamentarische Frühstücke durchführt, zu denen
lediglich die Mitglieder der beiden Regierungsfraktionen,
CDU/CSU und FDP, eingeladen werden, und unterstützt das
BMBF eine solche selektive Informationspolitik von vom
BMBF geförderten Einrichtungen?
Das Deutsche ITER-Industrie Forum, DIIF, wurde ge-
gründet, um die Chancen der deutschen Industrie bei der
Realisierung des Projekts ITER, International Thermo-
nuclear Experimental Reactor, sowie weiterer internatio-
naler Forschungsprojekte der Kernfusion optimal zu
positionieren, den Technologietransfer zwischen der deut-
schen Industrie, Forschungseinrichtungen in Deutschland
und diesen internationalen Hochtechnologieprojekten zu
fördern und die Öffentlichkeit über diese Projekt zu in-
formieren.
Dem Verein gehören interessierte Industrieunterneh-
men an, die die Arbeit des Vereins durch Mitgliedsbei-
träge unterstützen. Vergleichbare Einrichtungen gibt es
in Frankreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union. Der Verein betreibt eine Internetplattform
und unterhält ein Verbindungsbüro in Aix-en-Provence
in der Nähe des Standorts von ITER.
Gegenstand der Förderung des Deutschen ITER-In-
dustrie Forums durch das BMBF ist die Beratung und Be-
teiligung der deutschen Industrie bei Ausschreibungen
der Internationalen Organisation ITER, IO, und von Fu-
sion for Energy, F4E, die Aufbereitung und Bereitstel-
lung von Informationen, die Durchführung von Informa-
tionsveranstaltungen und sogenannten Industrietagen
vornehmlich in der Nähe des ITER-Standortes in Frank-
reich, die Entwicklung von Vorschlägen und die Beratung
zu Fragen der Ausschreibungsbedingungen sowie die Or-
ganisation und Betreuung von Messebeteiligungen. Das
Veranstalten von „Parlamentarischen Frühstücken“ ge-
hört nicht zum Gegenstand der Förderung des BMBF.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/13810, Frage 35):
Ist das BMBF bereit, den Mitgliedern des Bundestages das
von einem internationalen Gutachtergremium erstellte Gut-
achten zur Bewertung des Forschungskonzepts des Berliner
Instituts für Gesundheitsforschung im Originaltext zur Verfü-
gung zu stellen, und, falls nein, wie begründet die Bundesre-
gierung, dass das BMBF einerseits eine Pressemitteilung he-
rausgibt, in der es den Inhalt des Gutachtens bewertet (ver-
gleiche BMBF, „Gutachter loben Berliner Institut für Gesund-
heitsforschung, (BIG)“, Pressemitteilung vom 7. Mai 2013),
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andererseits dem Deutschen Bundestag das Gutachten jedoch
vorenthält?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
ird den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, For-
chung und Technikfolgenabschätzung die deutsche
bersetzung der Zusammenfassung der wesentlichen
egutachtungsergebnisse zeitnah zukommen lassen. Auf
unsch kann auch der englischsprachige Originaltext
er Zusammenfassung zur Verfügung gestellt werden.
as Gesamtgutachten befindet sich noch in der Abstim-
ung mit den Gutachtern. Es wird davon abgesehen, das
utachten als Ganzes zur Verfügung zu stellen, da es
ertrauliche Hinweise für die Zuwendungsgeber und für
en Vorstand des Berliner Instituts für Gesundheitsfor-
chung, BIG, enthält und daher nicht öffentlich ist.
erner setzt eine wissenschaftliche Begutachtung vo-
us, dass Experten in einem geschützten und vertrauli-
hen Rahmen ihre fachliche Einschätzung ohne Vorbe-
alte äußern können. Nur dies gewährleistet, dass
otwendige Kritik durch andere Wissenschaftler und
issenschaftlerinnen tatsächlich geäußert wird.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
PD) (Drucksache 17/13810, Frage 36):
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Gründe
nach § 4 oder § 6 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu
Informationen des Bundes, die einem Zugänglichmachen des
Gutachtens zur Bewertung des Forschungskonzepts des Berli-
ner Instituts für Gesundheitsforschung entgegenstehen wür-
den, und, falls ja, welche?
Ausweislich der Gesetzesbegründung kann insbeson-
ere der Zugang zu konkreten Gutachten im Verfahren
er Forschungsförderung eingeschränkt bzw. versagt
erden, denn eine wissenschaftliche Begutachtung setzt
oraus, dass Experten in einem vertraulichen und ge-
chützten Rahmen ihre fachliche Einschätzung offen und
hne Vorbehalte äußern können. Nur dies gewährleistet,
ass notwendige Kritik durch andere Wissenschaftler
tsächlich geäußert wird. Daher kann der Zugang wäh-
nd laufender Verwaltungsverfahren gemäß §§ 3 und 4
G verweigert werden, weil die behördlichen Beratun-
en auch noch nicht abgeschlossen sind und um die Ent-
cheidungsfindung nicht zu gefährden.
Es wird zudem davon abgesehen, das Gutachten als
anzes zur Verfügung zu stellen, da es vertrauliche Hin-
eise für die Zuwendungsgeber und für den Vorstand des
erliner Instituts für Gesundheitsforschung, BIG, enthält
nd daher nicht öffentlich ist. Um dem Informationsbe-
ürfnis dennoch bestmöglich Genüge zu tun, wird das
undesministerium für Bildung und Forschung den Mit-
liedern des Ausschusses für Bildung, Forschung und
echnikfolgenabschätzung die deutsche Übersetzung der
usammenfassung der wesentlichen Begutachtungser-
ebnisse zeitnah zur Verfügung stellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31243
(A) )
)(B)
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 37):
Wie hoch liegt der Frauenanteil bei der Besetzung der Na-
tionalen Plattform Zukunftsstadt, und warum ist es dem
BMBF nicht gelungen, einen Anteil von 40 Prozent Frauen in
dieses Gremium zu berufen (vergleiche BMBF, „Konzepte für
die ZukunftsWerkStadt“, www.bmbf.de/de/21394.php, Zu-
griff 3. Juni 2013)?
Die Nationale Plattform Zukunftsstadt will in zwei
Jahren Konzepte entwickeln, wie Städte möglichst CO2-
neutral, energieeffizient und klimaangepasst weiterent-
wickelt werden können. Dies geschieht gemeinsam mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kom-
munen und Wirtschaft. Die beteiligten gesellschaftlichen
Gruppen sind gebeten worden, ihre Spitzenrepräsentie-
renden zu benennen und zu entsenden. Der Anteil der
Frauen im Stakeholder-Forum ergibt sich somit aus ihrer
Repräsentanz in den beteiligten Organisationen. Das
Stakeholder-Forum der Nationalen Plattform Zukunfts-
stadt zählt derzeit 31 Mitglieder. Darunter sind drei
Frauen. Ihr Anteil beträgt demnach 10 Prozent.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13810, Fragen 38 und 39):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
wie viele Studierende neben ihrem Studium einer Erwerbs-
arbeit nachgehen und wie viele Wochenarbeitsstunden sie ar-
beiten (bitte jeweils Anzahl und Anteil für Gesamtdeutsch-
land, Sachsen sowie alte und neue Bundesländer nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
wie viele Studierende es nicht schaffen, ihr Studium in der
Regelstudienzeit zu beenden (bitte Aufschlüsselung nach Stu-
dierenden insgesamt und BAföG-Empfängern), und wie viele
Studierende als arm gelten (bitte jeweils Anzahl und Anteil
für Gesamtdeutschland, Sachsen sowie alte und neue Bundes-
länder nennen)?
Zu Frage 38:
Die Ergebnisse der 19. Sozialerhebung – Befragung
im Sommersemester 2009 – geben hierzu Auskunft. Da-
nach betrug die Erwerbstätigkeitsquote der Studierenden
insgesamt im Bundesdurchschnitt 67 Prozent, die der
Studierenden im Erststudium 66 Prozent. Die Erwerbstä-
tigkeitsquote in Sachsen betrug für Studierende im Erst-
studium – im Sommersemester 2009 – 53 Prozent. Die
Erwerbstätigkeitsquote war in den alten Ländern mit
Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein
durchweg höher als in den neuen Ländern.
Die Vollzeitstudierenden gehen zu 67 Prozent einer
Erwerbstätigkeit von bis zu 15 Stunden wöchentlich
nach. 12 Prozent der Vollzeitstudierenden gehen einer
Erwerbstätigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich
nach.
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(D
u Frage 39:
Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zu
tudienabschlüssen innerhalb der Regelstudienzeiten
or. Eine gesetzlich definierte oder nach allgemeinem
prachverständnis unzweideutige Festlegung, ab wann
tudierende als „arm“ gelten, besteht nicht. Für die fi-
anzielle Unterstützung der Studierenden während ihres
tudiums sind die nach dem Unterhaltsrecht ihnen ge-
enüber Unterhaltspflichtigen – in der Regel die Eltern –
erantwortlich. In den Fällen, in denen die finanzielle
eistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen nicht zur
usbildungsfinanzierung ausreicht, haben Studierende
der Regel einen Anspruch auf finanzielle Unterstüt-
ung nach dem BAföG. Dies ist der Fall, wenn das anre-
henbare Elterneinkommen nicht die Höhe der Bedarfs-
ätze nach § 13 Abs. 1 oder 2 sowie gegebenenfalls der
uschläge nach §§ 13 a und 14 b BAföG erreicht.
Darüber hinaus besteht für Studierende gegebenen-
lls die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach
em Bildungskreditprogramm des Bundes oder auch als
tudienkredit der KfW in Anspruch zu nehmen.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
ache 17/13810, Frage 40):
Bei welchen einzelnen Veranstaltungen wurde das in der
Liste der Zahlungen an externe Berater (Haushaltsausschuss-
drucksache 17(8)6030), die ansonsten im Wesentlichen
Rechtsgutachten und IT-Beratungen umfasst, aufgeführte
2,63 Millionen Euro teure Vorhaben „Innovationsunterstüt-
zende Maßnahmen für Elektroniksysteme, Elektromobilität“
(Innovum) unter Angabe der jeweiligen Teilnehmer- bzw. Be-
sucherzahlen in 2012 und bisher in 2013 im Einzelnen in der
Praxis angewandt, und welche spezifischen Kompetenzen, die
im BMBF nicht vorhanden sind bzw. waren, wurden dafür
– unter Angabe des aktuellen Leistungserbringers – extern als
Beratungsleistung eingekauft?
Im Vorhaben „Innovationsunterstützende Maßnahmen
r Elektroniksysteme, Elektromobilität“, Innovum,
ird das Bundesministerium für Bildung und For-
chung, BMBF, flankierend zu seiner Forschungsförde-
ng bei Maßnahmen zur Fachinformation und Nach-
uchsförderung unterstützt. Es handelt sich in den
ahren 2012 und 2013 im Einzelnen um folgende Maß-
ahmen:
Schülerwettbewerb INVENT a CHIP. INVENT a
HIP ist eine bundesweite Initiative des Verbandes der
lektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
DE, und des BMBF, bei der Schülerinnen und Schüler
er Jahrgangsstufen 8 bis 13 (allgemein- und berufsbil-
ende Schulen) sich mit Ideen für den Entwurf eines Mi-
rochips bewerben können.
2012: 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dreitä-
giger Praxis-Workshop an der Leibniz Universität
Hannover mit zwölf Schülerteams, Verleihung der
vier Preise an sieben Schüler im Rahmen des VDE-
Kongresses „Smart Grid“ in Stuttgart (5. bis 6. No-
vember 2012).
31244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
– 2013: 1 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben
sich seit Anfang Februar 2013 beworben, im Septem-
ber wird der Praxis-Workshop an der Leibniz Univer-
sität Hannover stattfinden; die Verleihung der Preise
wird im Rahmen des Mikrosystemtechnikkongresses
am 14. Oktober 2013 in Aachen stattfinden.
Schülerwettbewerb SolarMobil Deutschland. Solar-
Mobil Deutschland ist ein bundesweiter Wettbewerb,
den der VDE und das BMBF ins Leben gerufen haben,
um Jugendliche für das Zukunftsthema „alternative
Fahrzeugantriebe und Energieeffizienz“ zu begeistern.
– 2012: 60 Teams mit 160 Teilnehmerinnen und Teil-
nehmern; Bundesfinale in Chemnitz am 20. Septem-
ber 2012.
– 2013: Anfang April Bekanntgabe des Wettbewerbs;
das Bundesfinale ist für den 20. September 2013 im
Umfeld der Internationalen Automobil-Ausstellung in
Frankfurt/Main geplant.
DRIVE-E-Programm für Studierende. DRIVE-E be-
steht aus vier Studienpreisen für Studierende von Fach-
hochschulen und Universitäten sowie der DRIVE-E-
Akademie, einer Ferienschule für circa 50 Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer mit Vorträgen ausgewiesener Fach-
experten im Themenfeld. Das DRIVE-E-Programm wird
zusammen mit der Fraunhofer Gesellschaft e. V. und ei-
nem wechselnden Universitätspartner durchgeführt.
– 2012: 62 Bewerbungen für die Studienpreise; Verlei-
hung war am 14. März 2012 in Aachen. 106 Bewer-
bungen für die Akademie vom 12. bis 16. März 2012
in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen
– 2013: 48 Bewerbungen für die Studienpreise; Verlei-
hung war am 6. März 2013 in Dresden. 139 Bewer-
bungen für die Akademie vom 4. bis 8. März 2013 in
Zusammenarbeit mit der TU Dresden.
Vorbereitung und Betreuung von Messeauftritten und
Fachgesprächen
– 2012: 23. bis 27. April 2012 Hannover Messe,
BMBF-Stand sowie Beteiligung am Stand der Bun-
desregierung auf der MobiliTec, rund 195 000 Besu-
cher;
– Mai 2012 Leistungselektronik-Workshop im Umfeld
der Leistungselektronik-Messe PCIM in Nürnberg,
circa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer;
– Dezember 2012 Statusseminar der BMBF-geförder-
ten Projekte zur Elektromobilität in Bonn, circa
100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
– 2013: 8. bis 12. April 2013 Hannover Messe, BMBF-
Stand sowie Beteiligung am Stand der Bundesregie-
rung auf der MobiliTec, rund 217 000 Besucher;
– 26. bis 27. Mai 2013 Internationale Konferenz Elek-
tromobilität der Bundesregierung in Berlin (Interakti-
ves Exponat zum Thema „Aus- und Weiterbildung in
der Elektromobilität“), rund 900 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer.
Die folgenden Kompetenzen wurden dabei als ex-
terne Leistung beauftragt:
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. Planung und Durchführung des jährlichen Schüler-
wettbewerbs INVENT a CHIP,
. Planung und Durchführung des jährlich stattfinden-
den bundesweiten Programms zur Nachwuchsförde-
rung im Bereich der Elektromobilität (DRIVE-E-Pro-
gramm) mit den Modulen DRIVE-E-Akademie
(Ferienschule) und DRIVE-E-Studienpreis,
. Planung und Durchführung des jährlichen Bundes-
wettbewerbs für solarbetriebene Modellfahrzeuge So-
larMobil Deutschland,
. konzeptionelle Vorbereitung und Betreuung von Mes-
seauftritten, Erstellung entsprechender Exponate,
. inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchfüh-
rung von Fachgesprächen (Workshops) zu aktuellen
Themen der Elektronik und Elektromobilität,
. adressatengerechte Aufbereitung von Fachinforma-
tionen aus den Förderbereichen Elektroniksysteme
und Elektromobilität.
Der Vertrag fällt unter die Definition des Begriffs „ex-
rne Beratungsleistungen“ auf Basis des Beschlusses
es Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
om 28. Juni 2006. Die Zuordnung dieses Vorhabens als
Beratervertrag“ ist administrativ korrekt; faktisch han-
elt es sich um organisatorische Unterstützungsleistun-
en, wie sich aus obiger Aufstellung ersehen lässt.
Leistungserbringer ist die VDI Technologiezentrum
mbH, VDI TZ, in Düsseldorf, eine Einrichtung des
ereins Deutscher Ingenieure, VDI.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/13810, Frage 41):
Welche Konsequenzen in Bezug auf Projektlaufzeit, Ar-
beits- und Zeitplan sowie Förderhöhe hat die Bundesregie-
rung beim Vorhaben „r3 – Aufschluss, Trennung und Rückge-
winnung von ressourcenrelevanten Metallen aus Rückständen
thermischer Prozesse“ aus dem ersten Zwischenbericht über
den Projektfortschritt – unter Angabe der jetzt in 2013 für die-
ses Vorhaben vorgesehenen Förderung – gezogen, und inwie-
weit trifft es zu, dass dabei aktuell – auch ohne den Bau einer
neuen Versuchsanlage – bereits erste Proben aus älteren Anla-
gen wissenschaftlich untersucht werden?
Der Zwischenbericht für das Verbundvorhaben „r3 –
ufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressour-
enrelevanten Metallen aus Rückständen thermischer
rozesse“, ATR, das im Jahr 2013 mit 580 000 Euro ge-
rdert wird, wurde am 29. April 2013 vorgelegt. Die
ielerreichung des Gesamtvorhabens erscheint aus heu-
ger Sicht weiterhin sichergestellt.
Eine Anpassung der Projektlaufzeit, des Arbeits- und
eitplans sowie der Förderhöhe des Vorhabens ist der-
eit nicht notwendig. Allerdings verschiebt sich die Er-
chtung der Versuchsanlage am Standort Hamburg vo-
ussichtlich aufgrund genehmigungsrechtlicher Fragen
Zusammenhang mit dem Bundes-Immissionsschutz-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31245
(A) )
)(B)
gesetz, BImSchG, sowie Vorgaben des Flächennutzungs-
plans auf den Herbst 2013.
Im Übrigen trifft es zu, dass bereits Schlackenproben
aus anderen Quellen physikalisch-chemisch untersucht
wurden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 42):
Rechnet die Bundesregierung demnächst (bitte unter
Angabe des Zeitraums) mit der Einleitung eines EU-Vertrags-
verletzungsverfahrens aufgrund der bisherigen Nichtmeldung
des Effizienzziels im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtli-
nie (siehe Antwort auf meine mündliche Frage 30, Plenarpro-
tokoll 17/239, Anlage 16), und wie ist der derzeitige Verhand-
lungsstand innerhalb der Bundesregierung bezüglich der
Meldung eines Ziels an die Europäische Kommission?
Die Bundesregierung wird das indikative nationale
Energieeffizienzziel gemäß Art. 3 EU-Energieeffizienz-
richtlinie, EED, in Kürze an die EU-Kommission
melden. Daher rechnet die Bundesregierung nicht mit
der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 43):
Wie ist der inhaltliche bzw. konzeptionelle Sachstand be-
züglich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die vom
Netzausbau betroffen sind und durch eine „Bürgerdividende“
am Gewinn durch den Leitungsausbau profitieren sollen, vor
dem Hintergrund des Thesenpapiers vom September 2012
„Bürgerdividende Netzausbau“ vom Bundesminister für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, so-
wie der Antwort auf meine mündliche Frage 35, Plenarproto-
koll 17/218, Anlage 20, und welchen Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung hierbei zur Umsetzung?
Aus Sicht der Bundesregierung kann die finanzielle
Beteiligung von Bürgern an Leitungsbauprojekten ein
wichtiger Baustein für die Akzeptanz des Netzausbaus
und die Umsetzung der Energiewende sein. Das Bundes-
wirtschaftsministerium und das Bundesumweltministe-
rium sind derzeit mit den Übertragungsnetzbetreibern
hinsichtlich der Entwicklung und Ausgestaltung von Bür-
gerbeteiligungsmodellen im Gespräch. Ziel ist die Schaf-
fung attraktiver Anlagemodelle mit einem angemessenen
Rendite-Risiko-Profil für die vom Leitungsbau betroffe-
nen Bürgerinnen und Bürger. Damit Bürgerbeteiligungs-
modelle erfolgreich umgesetzt und tatsächlich eine Be-
schleunigung des Netzausbaus erreicht werden können,
ist aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dass die Aus-
gestaltung und Umsetzung den Übertragungsnetzbetrei-
bern obliegt. Nach Klärung offener Fragen – unter ande-
rem rechtliche Anforderungen an Beteiligungsmodelle,
organisatorischer Aufwand, Mehrkosten – wird die Bun-
desregierung zusammen mit den Übertragungsnetzbetrei-
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ern zeitnah einen gemeinsamen Vorschlag vorstellen.
ie Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben an der Westküs-
nleitung in Schleswig-Holstein werden die Beteiligten
utzen, um die Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und
ürger weiterzuentwickeln.
nlage 40
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/13810, Frage 45):
Welche libyschen oder sonstigen zivilen oder militäri-
schen Behörden werden in bilateralen polizeilichen Projekten
oder im Rahmen der EUBAM-Mission von Maßnahmen der
20 dort eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten
konkret adressiert (bitte für jede einzelne Maßnahme/
Workshop/Training der Bundespolizei und, soweit der
Bundesregierung bekannt, der beteiligten Länderpolizeien
darstellen), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zuständigkeit von Polizei und Militär für die Grenzüber-
wachung bzw. weitere Belange der inneren Sicherheit in
Libyen derzeit geregelt (sofern in unterschiedlichen Provin-
zen zurzeit in unterschiedlicher Zuständigkeit, bitte jeweils
einzeln darstellen)?
EUBAM Libyen soll die libyschen Behörden durch
nleitung, Ausbildung und Beratung dabei unterstützen,
urzfristig die Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der
and-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen. Lang-
istig soll die Mission die libyschen Behörden bei der
usarbeitung und Umsetzung einer umfassenderen Stra-
gie für integriertes Grenzmanagement unterstützen.
Vor diesem Hintergrund arbeitet EUBAM Libyen mit
nterschiedlichen libyschen Behörden zusammen. Dazu
ehören die dem Innenministerium unterstellte Grenz-
olizei, der dem Finanzministerium unterstellte Zoll, die
em Verteidigungsministerium unterstellte neu geschaf-
ne Institution der „Border Guards“ sowie unterschied-
che maritime Behörden, die dem Innen-, Finanz- oder
ransportministerium unterstellt sind.
Effektiver Grenzschutz lässt sich jedoch nur bei Vor-
andensein eines effizienten Justizsystems umsetzen.
aher soll die Mission auch mit dem libyschen Justiz-
inisterium und dem Ministerium für lokale Regierung
usammenarbeiten.
Derzeit sind ein Angehöriger der Bundespolizei
owie eine über das Zentrum für Internationale Friedens-
insätze, ZIF, entsandte Logistik-Expertin im Missions-
ersonal vertreten.
Im Bereich der bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe
rbeitet das Bundeskriminalamt grundsätzlich mit dem
byschen Innenministerium zusammen. Die Auswahl
er Lehrgangsteilnehmer erfolgt durch das libysche
nenministerium in Abstimmung mit Verbindungs-
eamten des Bundeskriminalamtes. Zumeist handelt es
ich um Angehörige des Innenministeriums oder der li-
yschen Polizeidienststellen.
Die Strukturen und die Zuständigkeiten der libyschen
renzüberwachung sind fragmentiert. Der Bundesregie-
ng vorliegenden Informationen zufolge ist die Grenz-
31246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
polizei an den 25 bestehenden libyschen Grenzübergän-
gen für die Kontrolle illegaler Migrationsbewegungen
zuständig. Zwei dieser 25 Grenzübergänge sind dem
libyschen Innenministerium unterstellt. Die anderen
werden von Milizen oder Stammesorganisationen über-
wacht.
Der Süden des Landes wurde zu militärischem Sperr-
gebiet erklärt. Die dem Verteidigungsministerium unter-
stellten „Border Guards“ sollen die Landgrenzen in
diesem Gebiet sichern. Die Seegrenzen im Norden des
Landes werden durch die „Naval Coast Guard“ kontrol-
liert, die ebenfalls dem Verteidigungsministerium unter-
stellt ist.
Anlage 41
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa-
che 17/13810, Frage 47):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beein-
flussung der türkischen Medien bzw. zur Zensur der türki-
schen Medien oder Kurznachrichtendienste wie Twitter durch
die türkische Regierung angesichts des in der Türkei herr-
schenden „Ausnahmezustands“ („Es ist Revolution, und die
Reporter gehen weg“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 4. Juni 2013)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer di-
rekten anlassbezogenen Beeinflussung der türkischen
Medien. Allerdings hat insbesondere ein Teil der Fern-
sehsender, zum Beispiel die Privatsender NTV und CNN
Türk, nicht von Anfang an über die Ereignisse berichtet.
Im Falle des zur Dogus-Gruppe gehörenden Senders
NTV lösten Kunden der zu demselben Konzern gehören-
den Garanti-Bank Konten im Wert von circa 50 Millio-
nen Türkische Lira (circa 22 Millionen Euro) auf, wo-
raufhin sich der Geschäftsführer für die Berichterstattung
entschuldigte und öffentlich seine Unterstützung für die
Demonstranten äußerte.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nutzung
von Twitter uneingeschränkt möglich. Jedoch wurden in
Izmir mindestens 40 Nutzer, in Adana 13 Twitternutzer
verhaftet, die laut Medienberichten inzwischen aber wie-
der auf freiem Fuß sind. Ihnen wurde Anstachelung zum
Aufstand, Propaganda und Desinformation vorgeworfen.
Ebenso übte Premierminister Recep Tayyip Erdogan
Kritik an den sozialen Medien und warf ihnen Verbrei-
tung von Lügen vor.
Anlage 42
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa-
che 17/13810, Frage 48):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die An-
weisungen von Regierungsstellen bzw. amtlichen Stellen, mit
Gewalt gegen die landesweiten Demonstrationen vorzugehen,
die offenbar über 4 000 Verletzte und mindestens drei Tote
nach sich gezogen haben („Demonstrationen forderten bereits
drei Tote“, in: Die Welt vom 6. Juni 2013)?
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Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu
ntsprechenden Anweisungen von Regierungsstellen
um Vorgehen bei den Demonstrationen vor.
nlage 43
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/13810, Frage 49):
Inwiefern hat die Bundesregierung auf die türkische Re-
gierung Einfluss ausgeübt bzw. gedenkt sie auszuüben, damit
der brutalen Gewalt gegen die friedlichen Demonstrantinnen
und Demonstranten ein Ende gesetzt wird und die Vorfälle
rechtsstaatlich aufgeklärt werden?
Die Bundesregierung verfolgt die aktuelle Lage in der
epublik Türkei sehr aufmerksam. In den letzten Tagen
aben sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bun-
esminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
nd der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen-
chtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
mt, Markus Löning, geäußert. Sie haben zur Deeskala-
on der Lage und zum Verzicht auf Gewalt aufgerufen
nd die Bedeutung des Rechts auf Meinungs- und Ver-
ammlungsfreiheit unterstrichen.
Bundespräsident Joachim Gauck hat gestern Abend
it dem Präsidenten der Republik Türkei, Abdullah Gül,
lefoniert. Dabei hat er seine Besorgnis über die exzes-
ive Gewalt zum Ausdruck gebracht und die Notwendig-
eit der Deeskalation und des Dialoges betont.
nlage 44
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/13810, Frage 51):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung be-
züglich beispielsweise der Zusammenarbeit mit der Türkei
(polizeiliche, justizielle und militärische) vor dem Hinter-
grund der staatlichen Gewalteskalation bzw. Polizeigewalt
und -brutalität sowie massiven Verletzung der Menschen-
rechte gegen die Protestierenden in der Türkei, und inwieweit
teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass von einer De-
mokratisierung durch die EU-Beitrittsverhandlungen und
durch die jüngsten Verfassungsreformen in der Türkei keine
Rede sein kann, sodass diese bis zum Ende der undemokrati-
schen Maßnahmen und politischen Verfolgungswelle ausge-
setzt werden sollten?
Die Zusammenarbeit mit der Republik Türkei in den
erschiedenen Bereichen dient insbesondere der Heran-
hrung des Landes an EU-Standards.
Im Jahr 2013 sind mit der Türkei im Rahmen der poli-
eilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe des Bun-
eskriminalamtes ein Arbeitsbesuch und ein Lehrgang,
nter anderem im Rahmen von EU-Twinningprojekten,
eplant. Eine Einschränkung dieser Maßnahmen ist
icht vorgesehen.
Die (grenz)polizeiliche Zusammenarbeit des Bundes-
riminalamtes, der Bundespolizei und des Inspekteurs
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31247
(A) )
)(B)
der Bereitschaftspolizeien der Länder mit ausländischen
Polizeibehörden hat neben der Kriminalitätsbekämpfung
und Prävention stets das Ziel, die Achtung der Grund-
sätze des Rechtsstaates zu stärken. Auch gegenüber der
Türkei wird das Bundesministerium des Innern weiter-
hin nach diesem Grundsatz verfahren.
Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und
dem türkischen Justizministerium besteht eine institutio-
nalisierte Kooperation auf dem Gebiet des Rechts. Das
aktuelle Arbeitsprogramm sieht für das Jahr 2013 einen
Erfahrungsaustausch über praktische Fragen der interna-
tionalen rechtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen und
ein Seminar über den Menschenrechtsschutz in der EU
und im Europarat sowie die Vertretung von Menschen-
rechtsverfahren vor den europäischen Gerichten vor.
Eine Aussetzung dieser Maßnahmen ist gegenwärtig
nicht beabsichtigt. Soweit die Bundesregierung um
Rechtshilfe in Strafsachen ersucht wird, prüft sie in je-
dem Einzelfall, ob die Menschenrechte im Strafverfah-
ren im ersuchenden Staat gewahrt werden.
Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft,
die mit den „Kopenhagener Kriterien“ hohe Ansprüche
an die Kandidaten stellt und die Fortschritte bei der Ver-
wirklichung der Ziele kontinuierlich überprüft. Mit
Blick auf die umfangreiche Reformbilanz der Türkei der
letzten Jahre wird die transformative Wirkung des EU-
Beitrittsprozesses kaum bezweifelt. Trotz der großen
Fortschritte, die gemacht wurden, bestehen Defizite fort,
die die Europäische Kommission in ihren jährlichen
Fortschrittsberichten herausarbeitet und der Rat der Eu-
ropäischen Union aufnimmt. Die Situation der Grund-
rechte und -freiheiten und insbesondere die Presse- und
Meinungsfreiheit in der Türkei ist entsprechend Gegen-
stand regelmäßiger Treffen der EU-Kommission und der
türkischen Regierung im Rahmen der EU-Beitrittsver-
handlungen. Dies wird auch bei den aktuellen Ereignis-
sen in der Türkei der Fall sein.
Anlage 45
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13810, Frage 52):
Welche der Auslandsschulen der Bundesrepublik Deutsch-
land sind nicht barrierefrei, und welche Pläne hat die Bundes-
regierung, dafür zu sorgen, dass all diese Schulen barrierefrei
werden und eine inklusive Bildung anbieten?
Grundsätzlich handelt es sich bei den von der Bun-
desregierung geförderten Auslandsschulen um Schulen
in privater Trägerschaft, die ergänzend zu den innerdeut-
schen Empfehlungen auch den landesrechtlichen Be-
stimmungen zum Thema Inklusion des jeweiligen Gast-
landes unterliegen. In der Praxis hat dies bisher dazu
geführt, dass Inklusionsmaßnahmen an diesen Schulen
in unterschiedlichem Maße realisiert werden konnten.
Barrierefreiheit und inklusiver Unterricht sind wich-
tige Anliegen der fördernden Stellen – Auswärtiges Amt
und Bundesverwaltungsamt bzw. Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen, ZfA. Im Rahmen ihrer gemeinsa-
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en Schulaufsicht an den deutschen Auslandsschulen
ind Bund und Länder bestrebt, die Umsetzung der in-
erdeutschen Empfehlungen und Standards zum Thema
klusion auch an den Auslandsschulen zu fördern. So
rfasst die ZfA beispielsweise jährlich an allen geförder-
n Auslandsschulen, welche sonderpädagogischen
aßnahmen zur Förderung behinderter bzw. lernschwa-
her Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulen
urchgeführt wurden.
Um der Bedeutung des Themas weiteren Nachdruck
u verleihen, befasst sich seit 2012 eine Arbeitsgruppe
es Bund-Länder-Ausschusses für Schulische Arbeit im
usland, BLASchA, mit dem Thema Inklusion. Sie soll
uf Grundlage der Empfehlung der Kultusministerkonfe-
nz zur Inklusiven Bildung von Kindern und Jugendli-
hen mit Behinderungen in Schulen vom 20. Oktober
011 den Rahmen für Inklusionsmaßnahmen unter den
esonderen Bedingungen der Deutschen Schulen im
usland vorgeben. Gemeinsam mit den Auslandsschu-
n wird dann erörtert, wie die Umsetzung vor dem Hin-
rgrund der landesrechtlichen Bestimmungen und der
estehenden Kapazitäten und Ressourcen an den jeweili-
en Auslandsschulen gelingen kann.
Im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratun-
en unterstützt das Auswärtige Amt ferner die Bemühung
m Aufnahme des Themas Inklusion in den Entwurf für
as Auslandsschulgesetz. Der Entwurf beinhaltet eine
estimmung, der zufolge im Fördervertrag zwischen
und und Träger der deutschen Auslandsschule verein-
art werden muss, dass die Schulen innerhalb einer
estimmten Frist eine Konzeption zur Umsetzung des in-
lusiven Unterrichts und anschließend regelmäßige Fort-
chrittsberichte vorzulegen haben.
nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/13810, Frage 53):
Inwieweit stimmen die Informationen der Medien, dass
der Neubau des Bundesministeriums des Innern „nur bedingt
fluchtbereit“ ist, da bei der Planung seit Jahren Mängel beim
Brandschutz und bei der Barrierefreiheit missachtet werden
und „zwischenzeitlich sogar die ,Separierung‘ der Behinder-
ten – der Begriff taucht wörtlich in den Planungsunterlagen
auf – erwogen worden war“ (siehe Berliner Morgenpost vom
3. Juni 2013, Seite 3), und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung daraus?
Die in ausgewählten Medien verbreiteten Informatio-
en sind falsch.
Beim Neubau des Bundesministeriums des Innern,
MI, wurden und werden alle baurechtlichen Bestim-
ungen – auch zur Barrierefreiheit und zum Brand-
chutz – eingehalten.
Die Einhaltung aller den Neubau betreffenden gesetz-
chen Vorgaben wurde durch die Senatsverwaltung für
tadtentwicklung – Oberste Bauaufsicht – als zuständige
augenehmigungsbehörde des Landes Berlin, das für
ie Bauplanung und -ausführung zuständige Bundesamt
31248 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
für Bauwesen und Raumordnung, BBR, und darüber hi-
naus das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung als oberste technische Instanz für alle Bau-
vorhaben des Bundes und Fachaufsicht über das BBR
bestätigt.
Die Unfallkasse Bund hat sowohl die Einhaltung der
anerkannten Regeln zur Barrierefreiheit als auch der ge-
setzlichen Regeln für Flucht- und Rettungswege geprüft
und deren Einhaltung bestätigt. Außerdem wurde das zur
erteilten Baugenehmigung gehörende Konzept „Barrie-
refreies Bauen“ vom 25. Mai 2009 zuvor mit der Unfall-
kasse Bund und der zuständigen Koordinierungsstelle
des Landes Berlin für Barrierefreies Bauen abgestimmt.
Die Koordinierungsstelle hat das Konzept für gut befun-
den und die Eignung bestätigt.
Bestandteil der Baugenehmigung ist darüber hinaus
der Bericht Nr. 1 über den geprüften Brandschutznach-
weis des Prüfingenieurs für Brandschutz vom 21. Mai
2010.
Der Bericht stützt sich unter anderem auf das Brand-
schutzkonzept vom 15. März 2010. In diesem sind Fest-
legungen zum Brandschutz und für die Gestaltung der
Flurbreiten und Rettungswege enthalten. Auch hier
wurde die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie
der Auflagen der Feuerwehr bestätigt.
Die Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit im Ka-
tastrophenfall hat im BMI oberste Priorität. Insoweit
wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben spezifi-
sche Nutzeranforderungen für die Evakuierung definiert.
Insbesondere gilt: Die Bauplanung ermöglicht für alle
Beschäftigten, insbesondere auch für behinderte Men-
schen, eine sichere Evakuierung. Das Evakuierungskon-
zept geht über die bauaufsichtlichen Anforderungen
hinaus. Die zugrundegelegte Gesamtevakuierung des
Gebäudes ist eine erhöhte Anforderung des Nutzers BMI
und geht über die Vorgaben der zuständigen Brand-
schutzbehörde und der Berliner Feuerwehr hinaus, die
eine Evakuierung nur nach Brandschutzabschnitten for-
dern. Die Tür- und Treppenhausbreiten erfüllen die ge-
setzlichen Vorgaben. Insbesondere wird eine lichte Tür-
breite von 105 Zentimetern realisiert, obwohl Gutachten
zu dem Schluss kamen, dass auch bei einer Türbreite
zum Fluchttreppenhaus von nur 0,86 Metern eine voll-
ständige Evakuierung des gesamten Hauses in der vom
Nutzer BMI geforderten Zeit möglich wäre.
Auch die Darstellung einer angeblich erwogenen „Se-
parierung der Behinderten“ ist falsch. Tatsache ist, dass
der Begriff aus BMI-internen Unterlagen aus 2008 stammt.
In diesen wurden die Forderungen des BMI zur Vermeidung
einer Separierung von Behinderten dargestellt. Seitens
BMI wurde von Anfang an darauf gedrungen, dass keine
Separierung von Behinderten oder Zentralisierung bei der
künftigen Unterbringung aus Kostengründen im Neubau
zugelassen werden darf. Hintergrund dieser Forderungen
waren Diskussionen in den Berichterstattergesprächen,
die im Rahmen der Begleitung des Neubauvorhabens
durch den Haushaltsausschuss stattfanden. Hierbei wur-
den vom BMI geltend gemachte Raumforderungen und
Ausstattungsmerkmale, zum Beispiel Anzahl der im Ge-
bäude vorgesehenen Behinderten-WCs, angesichts der
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ostenfolgen von den Berichterstattern für den Einzel-
lan 06 und vom Bundesrechnungshof infrage gestellt
Baukosten pro Quadratmeter.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/13810, Frage 54):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Tatsache, dass Mitglieder des Bundestages von den Block-
upy-Protesten berichten, Polizisten hätten ihnen mit der Be-
gründung, ihr Abgeordnetenausweis sei „gefälscht“, den Zu-
tritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt, Polizisten hätten in
anderen Fällen einen solchen Zutritt erst gewährt, nachdem
sie sich nach der Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit der Ab-
geordneten erkundigt hatten, und inwiefern hält es die Bun-
desregierung aufgrund solcher Berichte – und ähnlicher Be-
richte in der Vergangenheit – für geboten, die Länder
aufzufordern, ihren Polizeibeamten den Umgang mit Abge-
ordneten sowie das Erkennen eines Abgeordnetenausweises
zu vermitteln?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurde
einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages der
utritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt. Polizeiliche
insatzlagen im Zusammenhang mit Demonstrationen
nd Versammlungen fallen in die Zuständigkeit der Län-
er. Die Bundesregierung nimmt zu polizeilichen Einsät-
en, soweit sie im Verantwortungsbereich eines Landes
egen – hier des Landes Hessen –, keine Stellung und
ewertet diese nicht. Nach Auffassung der Bundesregie-
ng ist es Aufgabe der zuständigen Länder, in eigener
erantwortung ihren Polizeibeamten die erforderlichen
enntnisse im Umgang mit Abgeordneten und dem Er-
ennen von Ausweisen zu vermitteln.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 65):
Welche bundeseigenen Gesellschaften sind von den Of-
fenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, HGB §§ 325
bis 329, befreit und aus welchem Grund?
Die Entscheidung über die Nutzung der Befreiung
on Offenlegungspflichten nach den §§ 325 ff. Handels-
esetzbuch von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ge-
ört zum operativen Geschäft des jeweiligen Unterneh-
ens. Sie liegt allein im Verantwortungsbereich des
nternehmens. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immu-
ität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
at dazu in seinem in der Bundestagsdrucksache 13/6149
iedergegebenen Beschluss festgestellt, dass das parla-
entarische Fragerecht solche Sachverhalte nicht um-
sst. Hinzu kommt, dass aufgrund der dezentralen
eteiligungsführung des Bundes die gewünschten Infor-
ationen auch in den Fällen, in denen gesellschafts-
chtlich im Einzelfall ein entsprechendes Auskunfts-
cht der Anteilseigner besteht, nicht zentral vorliegen.
ine Ressortabfrage innerhalb der beteiligungsführen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31249
(A) )
)(B)
den Ressorts hat nach den dort vorliegenden Erkenntnis-
sen aufgrund freiwilliger Unternehmensangaben erge-
ben, dass bei den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen
des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie die WIK GmbH sowie deren
Tochtergesellschaft die WIK Consult GmbH sowie aus
dem Bereich des Ministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung die Deutsche Bahn AG für eine grö-
ßere Zahl an Tochtergesellschaften – wie zum Beispiel
die DB Mobility Logistics AG, die Schenker AG Essen,
die Schenker Deutschland AG, die Stinnes Logistics
GmbH Essen – von den Befreiungsmöglichkeiten zur
Offenlegungspflicht nach den §§ 325 ff. Handelsgesetz-
buch Gebrauch machen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13810, Frage 66):
Erachtet die Bundesregierung es zur finanziellen Unter-
stützung der Flutopfer als geboten, ähnlich wie für den Ver-
anlagungszeitraum 2003 den Körperschaftsteuersatz um
1,5 Prozentpunkte zu erhöhen, und erachtet die Bundesregie-
rung es als sinnvoll, die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Spenden befristet zu verbessern, um einen zusätzlichen Spen-
denanreiz zur Unterstützung der Flutopfer zu bewirken?
Anliegen der Bundesregierung ist es, die Schäden
durch die Flutkatastrophe so weit wie möglich zu be-
grenzen und den Betroffenen schnell und unbürokratisch
zu helfen. Die Bundesregierung plant keine Steuererhö-
hung, um die hierzu erforderliche Beteiligung des Bun-
des sicherzustellen.
Nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2 a der Einkommen-
steuer-Durchführungsverordnung können die obersten
Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bun-
desministerium für Finanzen bestimmen, dass als Nach-
weis von Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen
der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung
genügen. Die Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen haben
unter Bezugnahme auf diese Regelung bereits entspre-
chende Ländererlasse in Abstimmung mit dem Bundes-
ministerium der Finanzen veröffentlicht. Diese Länder-
erlasse enthalten neben den genannten Nachweiserleich-
terungen für Spenden zahlreiche weitere Regelungen,
um den Geschädigten unbürokratisch zu helfen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13810, Frage 67):
Existiert aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ein bestimm-
tes Datum, bis zu welchem das AIFM-Umsetzungs- und das
AIFM-Steueranpassungsgesetz verkündet sein müssen, und
welche Rechtsfolgen entstehen bei einer Überschreitung der
Frist?
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Die sogenannte AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/
U über die Verwalter alternativer Investmentfonds) ist
is zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen.
ie AIFM-Richtlinie enthält nur Regelungen zum Auf-
ichtsrecht und keine steuerlichen Vorgaben. Aus Sicht
es Europarechts reicht es daher aus, dass das AIFM-
msetzungsgesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Da
er Bundesrat am 7. Juni 2013 keinen Einspruch gegen
as AIFM-Umsetzungsgesetz erhoben hat, werden die
U-rechtlichen Vorgaben aller Voraussicht nach fristge-
äß umgesetzt.
Dagegen hat der Bundesrat dem AIFM-Steueranpas-
ungsgesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsaus-
chuss angerufen. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz
ient jedoch nicht der Umsetzung der AIFM-Richtlinie.
aher gibt es keine EU-rechtlichen Fristen, die einzuhal-
n wären. Infolgedessen hätte eine Fristüberschreitung
eim AIFM-Steueranpassungsgesetz keine EU-rechtli-
hen Rechtsfolgen.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/13810, Frage 68):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
dass neben Gold auch andere Wirtschaftsgüter für die Ausnut-
zung des Progressionsvorbehalts bei Ankauf von Wirtschafts-
gütern im Ausland – sogenanntes Goldfinger-Modell – einge-
setzt wurden, und inwieweit beurteilt die Bundesregierung die
Verschiebung von Bemessungsgrundlagen zwischen Veranla-
gungszeiträumen unter Geltung einer Einnahmeüberschuss-
rechnung als Steuergestaltung?
Das Modell funktioniert auch mit anderen Arten von
irtschaftsgütern des Umlaufvermögens. Umfassende
enntnisse, mit welcher Art von Umlaufvermögen das
odell im jeweiligen Einzelfall konzipiert wurde, liegen
er Bundesregierung nicht vor Die Gewinnermittlung
urch Einnahmenüberschussrechnung ist eine vom Ge-
etzgeber geschaffene Gewinnermittlungsart für kleine
nd mittlere Unternehmen, die sich in jahrzehntelanger
raxis bewährt hat. Sie ist kein Steuergestaltungsmodell.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/13810, Frage 69):
Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen – bitte diffe-
renziert nach Steuergläubiger angeben – ist zu rechnen, wenn
das Kindergeld pro Kind im Monat um 35 Euro und zugleich
die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommen-
steuergesetzes für Zusammenveranlagte auf insgesamt
8 354 Euro angehoben werden, und sieht die Bundesregierung
die gesetzgeberische Notwendigkeit, Kindergeld und Freibe-
träge für Kinder anzuheben?
Bei einer Anhebung des monatlichen Kindergeldes
m 35 Euro je Kind und gleichzeitiger Anhebung
es Kinderfreibetrages auf 8 354 Euro würde die Auf-
31250 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
kommenswirkung bei voller Jahreswirkung in 2014 rund
-7,6 Milliarden Euro betragen.
Nach dem Ergebnis des Neunten Existenzminimum-
berichts vom 7. November 2012 ist der Kinderfreibetrag
bis einschließlich 2013 ausreichend bemessen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 70):
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundes-Durchschnittskostensätze, B-DKS, für Maßnahmen
der Bundesagentur für Arbeit seit 2011 entwickelt – bitte
Durchschnittshöhe je Jahr in Euro differenziert nach Maßnah-
meart darstellen?
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Durch-
schnittskostensätze jährlich aus den Datensätzen, die ihr
von den fachkundigen Stellen zu den für die Weiterbil-
dungsförderung zugelassenen Maßnahmen übermittelt
werden. Die bundesweiten Durchschnittskostensätze
sind nicht nach Maßnahmearten differenziert.
Bis zum Jahr 2012 beruhten sie auf einer Bildungs-
ziel-Clusterung, die sich aus der alten Klassifikation der
Berufe aus dem Jahr 1988 ergab. Aufgrund der neuen
Klassifikation der Berufe im Jahr 2010, KldB 2010, war
auch eine Umstrukturierung der Bundes-Durchschnitts-
kostensätze, B-DKS, erforderlich, da sich Aufbau und
Struktur der neuen Berufsklassifikation grundlegend
verändert haben. Die bundesweiten Durchschnittskos-
tensätze für das Jahr 2013 richten sich erstmals nach der
neuen Klassifikation der Berufe aus dem Jahr 2010. Des-
halb sind die Kostensätze des Jahres 2013 nicht mit de-
nen vorhergehender Jahre vergleichbar.
Bei den 2012 ermittelten Durchschnittskostensätzen
aus dem Jahr 2011 war nach Angaben der Bundesagen-
tur für Arbeit wie in den Vorjahren bei fast allen Bil-
dungszielen eine Steigerung bei den Kostensätzen fest-
zustellen. Bei den nach der neuen Klassifikation der
Berufe ermittelten B-DKS 2013 ist allgemein festzustel-
len, dass die Kostensteigerungen moderater ausgefallen
sind, zum Teil sind die Kostensätze auch gesunken. Die
neuen Bundes-Durchschnittskostensätze sind auf der In-
ternetseite der Bundesagentur veröffentlicht.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/13810, Fragen 71 und 72):
Warum hat die Bundesregierung bis heute keinen Gesetz-
entwurf zur Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes,
AsylbLG vorgelegt, obwohl im Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts vom 18. Juli 2012, Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11,
nach dem das derzeitige AsylbLG grundgesetzwidrig ist, ex-
plizit eine „unverzügliche“ Neuregelung gefordert wird, und
ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es den Vorgaben
des genannten Verfassungsgerichtsurteils entspricht, dass bis
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zum Ende der Legislaturperiode keine Neuregelung des
AsylbLG beschlossen wird (bitte begründen)?
Wie ist der konkrete Stand der Ressortabstimmungen
(bitte einschließlich der begründeten Positionen der verschie-
denen Bundesministerien) des Referentenentwurfs des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Dritten
Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus den Stellungnahmen der Verbände, Länder und Kommu-
nen zum genannten Referentenentwurf, die zum 7. Januar
2013 angefordert wurden, sowie aus der in diesem Zusam-
menhang stehenden Anhörung vom 10. Januar 2013?
u Frage 71:
Die Bundesregierung hat unverzüglich nach der Ent-
cheidung des Bundesverfassungsgerichts mit der Erstel-
ng eines Referentenentwurfs zur Änderung des Asyl-
ewerberleistungsgesetzes begonnen. Dieser befindet
ich derzeit in der Ressortabstimmung. Unabhängig da-
on, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
ird, gewähren die Länder den Leistungsberechtigten
ach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits heute in
msetzung der vom Gericht selbst festgesetzten Über-
angsregelung Leistungen in verfassungskonformer
öhe. Das Gericht hat kein Datum bestimmt, zu dem das
esetzgebungsverfahren abgeschlossen sein muss. Die
undesregierung strebt gleichwohl an, die Entscheidung
es Bundesverfassungsgerichts so schnell wie möglich
mzusetzen.
u Frage 72:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
en Referentenentwurf im Dezember 2012 an die Res-
orts, Länder und Verbände versandt. Anfang Januar
013 erfolgte die Anhörung der Ressorts, Länder und
erbände. Die Stellungnahmen werden bei der Erarbei-
ng des Gesetzentwurfs in den Willensbildungsprozess
inbezogen.
nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 73):
Gegenüber wem haben Landwirte, die Flächen in ethisch
befriedeten Bezirken gepachtet haben, nach den Regelungen
des neuen Bundesjagdgesetzes zukünftig Anspruch auf Ersatz
von Wildschäden, und inwieweit unterscheiden sich diese
Ansprüche in finanzieller Hinsicht gegenüber den Ansprü-
chen von Landpächtern, die Flächen in bejagten Gebieten ge-
pachtet haben?
Für Schäden auf Grundstücken, die aus ethischen
ründen zu einem befriedeten Bezirk erklärt wurden,
esteht nach den Regelungen des neuen Bundesjagd-
esetzes zukünftig kein Anspruch auf Ersatz von Wild-
chäden. Auch Pächter solcher Flächen dürften unter
erücksichtigung der jüngeren höchstrichterlichen
echtsprechung zum Wildschadensersatz in befriedeten
ezirken im Gegensatz zu Bewirtschaftern bzw. Päch-
rn von Flächen, die nicht aus ethischen Gründen be-
iedet wurden, keinen Anspruch gegen die Jagdgenos-
enschaft auf Zahlung von Wildschadensersatz haben.
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)(B)
Die Bewirtschafter von ethisch befriedeten Flächen
haben jedoch die Möglichkeit, den Ersatz ihres Wild-
schadens im Rahmen des privatrechtlichen Pacht-
verhältnisses mit dem Eigentümer zu regeln bzw. – bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – auf Ver-
tragsanpassung zu dringen.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 74):
Welche Aussagen enthält der bis zum Frühjahr 2013 vom
Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut vorzulegende Zwi-
schenbericht zur Studie über die Auswirkungen der Biogas-
erzeugung auf die Boden- und Pachtmärkte, die inner-
sektoralen Wechselwirkungen sowie auf die Ernährungs- und
Futtermittelindustrie hinsichtlich der Indikatoren, des zeitli-
chen Rahmens und der Strukturierung der Studie?
Im Zwischenbericht des Johann-Heinrich-von-
Thünen-Instituts werden hinsichtlich der Struktur der
Studie die folgenden zu betrachtenden Unterthemen
benannt, nach welcher sich die Studie gliedern soll: Ein-
leitung und Problemstellung, Wirtschaftlichkeit von
Biogasanlagen bei unterschiedlichen Rahmenbedingun-
gen, Entwicklung des Anlagenbestandes, Abschätzung
des erforderlichen Energiepflanzenbedarfs, innersekto-
rale Wechselwirkungen, Auswirkungen auf die Boden-
und Pachtmärkte, Auswirkungen auf die Ernährungs-
und Futtermittelindustrie, zusammenfassende Bewer-
tung und Schlussfolgerungen.
Einzelne Indikatoren, die der Zwischenbericht kurz
skizziert, sind unter anderem: regional differenzierte
Analyse der Auswirkungen der Biogaserzeugung auf die
Landwirtschaft beispielsweise nach Ackerbau- oder
Viehhaltungsregionen, Analyse der Wirtschaftlichkeit
für unterschiedliche Biogasanlagen jeweils in Abhängig-
keit von wichtigen Rahmenbedingungen wie beispiels-
weise dem Getreidepreis, regional differenzierte Analyse
der Entwicklung des Anlagenbestandes mit Blick auf die
Anlagenstruktur – installierte elektrische Leistung –, ge-
leistete Jahresarbeit in Kilowattstunden und EEG-Vergü-
tungen, Analyse und Ermittlung des erforderlichen
regionalen Energiepflanzenbedarfs für die Biogaserzeu-
gung – ausgehend von dem für die Fütterung von Rauh-
futterfressern notwendigen Grundfutterbedarf –, Ana-
lyse der regionalen Veränderungen insbesondere auf die
Getreideerzeugung und Rindviehhaltung, Analyse und
Ableitung der maximalen Zahlungsbereitschaft von Bio-
gaserzeugern in Bezug auf die Boden- und Pachtmärkte
zur Gewinnung von Rückschlüssen auf den innersekto-
ralen Wettbewerb um Pachtflächen – ergänzend betrach-
tet werden Auswertungen aktueller Studien zu Auswir-
kungen der Biogasförderung auf den Bodenmarkt.
Betrachtung qualitativer Darstellungen möglicher Wir-
kungszusammenhänge zwischen Biogaserzeugung und
der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Erzeug-
nissen in der Ernährungs- und Futtermittelindustrie – un-
ter anderem Veränderung der Einstandspreise für land-
wirtschaftliche Rohstoffe, Bedeutung des Einsatzes
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inzelner landwirtschaftlicher Produkte in den Branchen
es produzierenden Ernährungsgewerbes, Substitutions-
eziehungen zwischen agrarischen Rohstoffen sowie
wischen Rohstoffen inländischer und ausländischer
erkunft.
Hinsichtlich des Zeitplans nennt der Zwischenbericht
Mitte August 2013“ als Vorlagetermin der fertigen
tudie.
nlage 57
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 75):
Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentlich gewor-
dene Kritik (vergleiche www.ndr.de/unternehmen/presse/
pressemitteilungen/pressemeldungndr12373.html) des Bun-
desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-
freiheit, Peter Schaar, an Art. 1 Nr. 7 des Entwurfs des Sech-
zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
bezüglich des in § 58 f vorgesehenen Verbots der „Übermitt-
lung, Nutzung oder Beschlagnahme“ von Daten, das daten-
schutzrechtlich nicht begründbar mehr Transparenz bei der
Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung verhin-
dere?
Art. 1 Nr. 7 des genannten Gesetzentwurfs beinhaltet
as Verbot, die im Rahmen des Antibiotikaminimie-
ngskonzeptes gewonnenen Betriebsdaten über die
herapiehäufigkeit für Anfragen nach dem Verbraucher-
formationsgesetz, VIG, oder den Informationsfreiheits-
esetzen der Länder, IFG zu verwenden. Diese Regelung
t im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundesta-
es in die 16. AMG-Novelle aufgenommen worden.
Die Regelung zur Verwendung von Daten ist Gegen-
tand von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
as Vermittlungsverfahren ist ein Verfahren zwischen
em Bundesrat und dem Bundestag. Für die Bundes-
gierung bleibt daher die weitere Befassung und
ntscheidungsfindung des Vermittlungsausschusses ab-
uwarten, da sie nicht die Verfahrenshoheit im Vermitt-
ngsausschuss hat.
nlage 58
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
es Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 76):
Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich des volkswirt-
schaftlichen Nutzens und der Legitimität einer weiteren
öffentlichen Förderung der Agrogentechnik zieht die Bundes-
regierung aus der aktuellen Ankündigung des Agrogentech-
nikkonzerns Monsanto, sich mangels öffentlicher Akzeptanz
dieser Technologie in Deutschland und Europa zukünftig auf
die Züchtung und den Verkauf von konventionellem Saatgut
konzentrieren zu wollen, und welche Kenntnisse liegen der
Bundesregierung darüber vor, inwieweit durch Monsanto ge-
stellte Zulassungsanträge für den Anbau bzw. Import von gen-
technisch veränderten Organismen in Bezug auf die EU bis-
lang zurückgezogen wurden oder zurückgezogen werden
sollen?
31252 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
Als Reaktion auf Pressenachrichten bezüglich eines
Verzichts der Firma Monsanto auf die Vermarktung von
gentechnisch verbessertem Saatgut in Deutschland und
Europa hat die Firma unter anderem erklärt, dass sie
schon seit einigen Jahren nur dort gentechnisch verän-
derte Sorten anbiete, wo ein funktionierendes Zulas-
sungssystem und breite Unterstützung auf landwirt-
schaftlicher und politischer Ebene für die Technologie
vorhanden sei. Deshalb sei es grundsätzlich richtig, dass
Monsanto sich in Deutschland und Europa auf Züchtung
und Verkauf von konventionellem Saatgut und Pflanzen-
schutzmitteln konzentriert.
Es handelt sich hier um eine unternehmerische Ent-
scheidung, die die Bundesregierung nicht zu bewerten
hat. Hinsichtlich einer eventuellen Rücknahme von Zu-
lassungsanträgen seitens der Firma Monsanto liegen der
Bundesregierung keine Angaben vor.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 77):
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer
aktuell im Fachjournal Environmental Sciences Europe ver-
öffentlichten Studie (Hilbeck, Lebrecht et al.) unter anderem
von Wissenschaftlern der Eidgenössischen Technischen
Hochschule Zürich, wonach in Spanien und den USA, wo in
erheblichem Umfang gentechnisch veränderter Mais angebaut
wird, im Zeitraum 1995 bis 2011 keine höheren Maiserträge
gegenüber EU-Ländern ohne Anbauflächen für GVO-Mais zu
verzeichnen waren, gleichzeitig aber eine drastische Abnahme
des Angebots an konventionellen Maissorten in Spanien er-
folgte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung daraus für ihre Einschätzung bezüglich des Beitrags der
Agrogentechnik zur Steigerung von Erträgen sowie der Siche-
rung der Welternährung?
Zur Bewertung sozioökonomischer Auswirkungen
des Anbaus gentechnisch veränderter Nutzpflanzen
wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU,
Joint Research Center – JRC, in Sevilla das European
Economic Social Bureau, ESEB, eingerichtet. Dies soll
eine einheitliche Herangehensweise bei der Bewertung
solcher Fragen auf EU-Ebene gewährleisten. Eine Ad-
hoc-Arbeitsgruppe des ESEB soll Kriterien und Metho-
den erarbeiten, um die Auswirkungen des Anbaus von
GVO auf die Sozioökonomie bewerten zu können. An-
hand vorhandener wissenschaftlicher Veröffentlichun-
gen und Studien sollen Indikatoren entwickelt werden,
mit denen neben wirtschaftlichen auch weitergehende
mikroökonomische und volkswirtschaftliche Auswir-
kungen der Agrogentechnik in die Bewertung des An-
baus von GVO eingebunden werden können.
Die Veröffentlichung der schweizerischen Wissen-
schaftlergruppe um Frau Dr. Hilbeck stellt Ergebnisse zu
den Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter
Maissorten auf die Sortenvielfalt dar, die sicherlich in
der Erstellung eines ersten Papiers der Arbeitsgruppe zu
den sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gen-
technisch veränderter Maissorten in der EU mit berück-
sichtigt werden.
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nlage 60
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 80):
Inwieweit erfolgte nach Amtsantritt von Dr. Thomas de
Maizière als Bundesminister der Verteidigung eine umfas-
sende Überprüfung von Beschaffungsvorhaben der Bundes-
wehr, und wie wurde der Sachstand des Vorhabens Euro
Hawk nach dieser Überprüfung durch den Bundesverteidi-
gungsminister bewertet?
Mit Weisung vom 22. März 2011 hatte Minister
r. de Maizière die Einrichtung eines Lenkungsaus-
chusses für die Strukturreform und eines Arbeitsstabes
trukturreform angeordnet. Dem Lenkungsausschuss
urde die Verantwortung für die Gesamtstrategie und
ie Steuerung der Strukturreform sowie für die Vorberei-
ng der Ministerentscheidungen übertragen.
Am 10. Juni 2011 wurden durch den Minister elf Pro-
kte zur Neuausrichtung der Bundeswehr aufgelegt. Ei-
es war die „Überprüfung von (Aus-)Rüstungs- und Be-
chaffungsvorhaben“.
Mit diesem Projekt wurde eine umfassende Überprü-
ng der Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben eingeleitet.
Rahmen dieses Projektes wurden der Verteidigungsaus-
huss des Deutschen Bundestages und die Obleute des
aushaltsauschusses am 14. Oktober 2011 über die
bergrenzen der strukturbestimmenden Hauptwaffen-
ysteme der Teilstreitkräfte unterrichtet. Das Projekt war
Februar 2012 abgeschlossen.
Seit der Einnahme der neuen Struktur des Bundes-
inisteriums der Verteidigung zum 1. April 2012 wer-
en Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben im Rahmen
er neuen Prozesse der Bundeswehr und in den dort fest-
elegten Verantwortlichkeiten bearbeitet.
Im Zuge der oben angegebenen Unterrichtung wurde
as Vorhaben Euro Hawk mit einer empfohlenen Ober-
renze von fünf Systemen zunächst durch Herrn Bun-
esminister gebilligt. Diese damalige Entscheidung wird
Zuge der Untersuchung alternativer Plattformen für
as ISIS-Modul zur Schließung der bestehenden SIGINT-
ähigkeitslücke gegebenenfalls Ende des Jahres 2013 zu
berprüfen sein.
nlage 61
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 81):
Wer soll in die Taskforce von Bundesverteidigungsminis-
ter Dr. Thomas de Maizière zur Erarbeitung von Vorschlägen
bezüglich der Verbesserung der Berichtspflicht, der Fachauf-
sicht und Ähnlichem berufen werden, und bis wann soll ein
Abschlussbericht vorgelegt werden?
Die Taskforce wird aus Angehörigen des Stabes „Or-
anisation und Revision“ im Bundesministerium der
erteidigung bestehen. Sie wird, soweit zusätzlicher Be-
arf an Fachexpertise zum Beispiel auf technischen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31253
(A) )
)(B)
rechtlichen oder anderen Spezialgebieten besteht, durch
Angehörige anderer Bereiche des Bundesministeriums
der Verteidigung verstärkt. Die Taskforce wird durch
den Leiter des Stabes „Organisation und Revision“ ge-
bildet. Der Abschlussbericht soll bis zum 16. August
2013 vorgelegt werden.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 82):
Stimmt es, dass die Justiziarin des Beschaffungsamtes der
Bundeswehr ihre Unterschrift unter den Vertrag mit der Euro-
Hawk GmbH verweigert hat, wie Der Spiegel in seiner Aus-
gabe vom 3. Juni 2013 berichtet, und, wenn ja, mit welcher
Begründung?
Den am 31. Januar 2007 geschlossenen Entwick-
lungsvertrag „Euro Hawk“ hat das Justiziariat des ehe-
maligen BWB mitgezeichnet. Die von dem zuständigen
Mitarbeiter des Justiziariats hervorgebrachten Bedenken
gegen die im Vertrag vorgesehenen eingeschränkten
Nutzungsrechte des Bundes hat dieser nach Vornahme
einer Abwägung zurückgestellt. Maßgeblich waren hier-
bei die Bedeutung des Großprojektes für die Bundes-
wehr, die Tatsache, dass der Global Hawk bereits ohne
finanzielle Beteiligung des Bundes entwickelt wurde so-
wie die Exportrestriktionen der US-Regierung.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 83):
Aus welchen Gründen ist es nach Auffassung der Bundes-
regierung möglich, dass der mit dem deutschen Modell bau-
gleiche Euro Hawk in Italien zugelassen werden kann, wenn
doch die zivile Zulassung für den Luftverkehr europaweit ein-
heitlich geregelt ist?
Die deutsche Zulassungsproblematik beim Euro
Hawk ist nicht ohne Weiteres auf die Zulassungssitua-
tion der Luftfahrzeuge „NATO AGS Core“ übertragbar.
Die NATO beschafft ein System auf Basis des technisch
fortgeschritteneren Global Hawk Block 40.
Zulassung und Zertifizierung der „NATO AGS
Core“-Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Ita-
liens durch die italienische militärische Zulassungsbe-
hörde DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur
NAGSMA im Januar 2013 eine entsprechende Vereinba-
rung mit der DAA unterzeichnet.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
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IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 84 und
5):
Inwieweit kooperieren die Unternehmen IABG mbH und
EADS bzw. deren Tochterunternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr,
und wie begründet das BMVg die Unabhängigkeit der Plausi-
bilitätsprüfung und Bewertung der Aufwandseinschätzung
durch die IABG für Qualifikation und Zulassung des Systems
Euro Hawk?
Was beinhalteten die Vorgaben des US Department of
State, die zu einer Hinzufügung von Attachments zu dem
Technical Assistance Agreement führten, und inwieweit
wurde durch sie die Einsicht in erforderliche Dokumentatio-
nen beeinträchtigt?
u Frage 84:
Die IABG ist ein konzernunabhängiges privates Un-
rnehmen, das unter anderem beratend für die Bundes-
ehr tätig ist. Im Rahmen von FuT-Studien, bei denen
ehrere Unternehmen beteiligt sind, kann es durchaus
orkommen, dass die IABG auf Zuarbeit durch die
irma EADS angewiesen ist und dies durch entspre-
hende Unteraufträge regelt. Die Kurzstudie der Firma
BG zur Abschätzung des Mehraufwandes für die
usterzulassung für die Serienflugzeuge Euro Hawk er-
lgte firmenintern ohne Einflussnahme von anderen
irmen und vom Auftraggeber. Die Firma IABG hat
ngjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Luftfahrt und
erfügt über ein entsprechendes Know-how, um solche
ragestellungen beantworten zu können.
u Frage 85:
Die US-Exportregeln wie ITAR, International Traffic
Arms Regulations, machen die Weitergabe von Doku-
entationen zu rüstungsexportrelevanten US-Produkten
n Dritte von der vorherigen Zustimmung des US De-
artment of State abhängig. Die Weitergabe dieser Do-
umentationen ist damit beschränkt.
Diese Beschränkungen werden in Einzelverträgen mit
em US-Auftragnehmer, nicht den US-Behörden, in so-
enannten Technical Assistance Agreements, TAA, um-
esetzt. Mit einem TAA wird die rechtliche Grundlage
afür geschaffen, dass technische Informationen aus den
SA verbracht werden dürfen. Das unterzeichnete TAA
ird dem US Department of State zur Zustimmung über-
andt. Mit Unterzeichnung des TAA verpflichten sich
ie Parteien zugleich, die US-Exportregularien einzuhal-
n. Das TAA ist Voraussetzung für die Erteilung der Ex-
ortgenehmigung.
In den Anlagen, Attachments, werden sowohl der
mfang der exportierbaren Daten und Dokumente als
uch Informationen zu über Non-Disclosure Agreements
ingebundene Parteien festgeschrieben.
nlage 65
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
rage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810,
rage 86):
31254 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
Waren die Zulassungsprobleme des Euro Hawk Bestand-
teil der Gespräche des Bundesministers der Verteidigung am
10. Dezember 2012 mit der Firma Cassidian, und ist es zutref-
fend, dass der Bundesverteidigungsminister vor dem 13. Mai
2013 nicht über die gravierenden Zulassungsprobleme infor-
miert war?
Bei diesem Besuch lag einer der Schwerpunkte der
Präsentation auf der Darstellung des Firmenprototypen
„Barracuda“ und dessen Missionsausrüstung. Hinsicht-
lich des Full Scale Demonstrators Euro Hawk wurde die
erfolgreiche Erteilung einer Vorläufigen Verkehrszulas-
sung, VVZ, für den Erprobungsflugbetrieb kurz erwähnt.
Über die Zulassungsprobleme ist Herr Bundesminis-
ter Dr. de Maizière vor dem 13. Mai 2013 mit Hinweis
auf deren Lösbarkeit und die hierzu beschrittenen Wege
hingewiesen worden.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810,
Frage 87):
Auf Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse über
Handlungsprozesse im Bundesministerium der Verteidigung
sprach Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière
in der Sendung Was nun? im ZDF am 5. Juni 2013 von „zu
viel Interessensgemeinschaft zwischen denen, die etwas be-
stellen, und denen, die es liefern sollen“, und welche Konse-
quenzen plant der Bundesverteidigungsminister aus dieser Er-
kenntnis für die Organisation des Bundesministeriums zu
ziehen?
Bundesminister Dr. Thomas de Maizière beauftragte
im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr auch die
Schaffung eines neuen, effizienten und einheitlichen
Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses. Ausgangspunkt
für die Erarbeitung des neuen Ausrüstungs- und Nut-
zungsprozesses, CPM nov., ist der „Bericht der Struktur-
kommission der Bundeswehr Oktober 2010; Vom Ein-
satz her Denken; Konzentration, Flexibilität, Effizienz“.
Dieser Bericht führt zum vorhergehenden Verfahren aus,
dass dieses sich grundsätzlich bewährt habe, jedoch in
der konkreten Umsetzung insgesamt durch intranspa-
rente Prozesse sowie schwerfällige Kommunikations-
strukturen charakterisiert sei. Der CPM nov. setzt auf
klare Verantwortlichkeiten, verbunden mit eindeutigen
Entscheidungskompetenzen, einem weitgehenden Ver-
zicht auf Mitzeichnungen und reduzierten Schnittstellen.
Dieser CPM nov. zeichnet sich gegenüber dem vor-
hergehenden unter anderem durch eine klare Trennung
der ministeriellen Steuerungs- von den ämterseitigen
Durchführungsaufgaben, der Einrichtung von Integrier-
ten Projektteams, IPT, während des gesamten Lebenswe-
ges von Produkten und Dienstleistungen mit klarer Zu-
ordnung von Verantwortlichkeiten sowie sich ergebende
Synergien aus Schaffung des Bundesamtes für Ausrüs-
tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
aus.
Der CPM nov. wurde am 1. Januar 2013 in Kraft ge-
setzt.
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nlage 67
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen
er Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 88 und 89):
Welche Stellen im BMVg wussten von den technischen
Problemen bei der Überführung nach Manching im Juli 2011
– zweimal Kontaktverlust –, und warum wurden die Füh-
rungsebene des Bundesverteidigungsministeriums und der
Bundesverteidigungsminister nicht informiert?
Weshalb konnte erst zwei Jahre nach der Überführung mit
den Testflügen begonnen werden?
u Frage 88:
Neben dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaf-
ng, BWB, und der Wehrtechnischen Dienststelle 61,
TD 61, war auch das Amt für Flugsicherung der Bun-
eswehr direkt eingebunden. Die technische Ursache für
iese Auffälligkeiten konnte verzugslos geklärt und für
ie Zukunft ausgeschlossen werden. Aus Flugsiche-
ngssicht meldepflichtige Vorfälle waren mit diesen
chnischen Besonderheiten nicht verbunden. Vor die-
em Hintergrund war eine Unterrichtung der Leitung des
undesministeriums der Verteidigung nicht erforderlich.
u Frage 89:
Der Überführungsflug – ohne Missionsausstattung –
on den USA nach Deutschland erfolgte am 20./21. Juli
011. Die Wiederaufnahme des Erprobungsflugbetriebs
rfolgte am 11. Januar 2013, also nach circa 18 Monaten.
Nach dem Überführungsflug wurde das in Deutsch-
nd entwickelte ISIS-Missionssystem in das Luftfahr-
eug eingebaut. Die Integration des Missionssystems
inschließlich aller Funktionstests und Bodenüberprü-
ngen war Anfang Mai 2012 abgeschlossen.
Zur Schaffung aller Voraussetzungen zur Aufnahme
es Flugbetriebs in Deutschland wurde am 2. August
012 festgelegt, dass die Euro Hawk GmbH sowohl als
ntwicklungs- und auch als Instandsetzungsbetrieb um-
nglich zugelassen sein muss. Im Zuge dieses Zulas-
ungsprozesses erfolgte die Erteilung einer Vorläufigen
erkehrszulassung am 6. Dezember 2012. Witterungsbe-
ingte Verzögerungen ließen einen ersten Sensortestflug
rst im Januar 2013 zu.
nlage 68
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
rage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810,
rage 90):
Welche Angaben macht die Bundesregierung über die
durchgeführten und noch anstehenden Tests im Luftraum des
für die Drohne Euro Hawk vorgesehenen, doch auch anders
fliegbaren Mobilfunk-„Aufklärungs“-Systems ISIS – bitte
aufschlüsseln nach Datum, Ort, Umständen, Ergebnissen,
Zahl der je aufgefangenen und ausgewerteten Handyverbin-
dungen und betroffenen Nutzer, Datenweitergabe sowie -lö-
schung –, und ist die Bundesregierung bereit, mir den – vom
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31255
(A) )
)(B)
Bundesminister der Verteidigung in seinem Sprechzettel vom
5. Juni 2013 vor dem Verteidigungsausschuss des Deutschen
Bundestages eingeräumten – Vermerk seines Hauses an ihn
persönlich vom 20. März 2012 zugänglich zu machen sowie
dessen Inhalt in ihrer Antwort öffentlich zu nennen, trotz des-
sen Tenor, wonach Tests sowie der Einsatz von ISIS das Fern-
meldegeheimnis/G-10-Gesetz beeinträchtigten, jedoch der
Bundesminister die bisher schon 360 Millionen Euro teure
Entwicklung sowie Tests von ISIS nun immer noch fortsetzen
lassen will?
Der Euro Hawk soll militärisch relevante Fernmelde-
verkehre und Ausstrahlungen von Ortungs-, Lenkungs-,
Leitungs- und Navigationssystemen im elektromagneti-
schen Spektrum erfassen und auswerten. Das Abhören
von Mobilfunkverbindungen ist daher weder in der mili-
tärischen Forderung noch im Entwicklungsvertrag Euro
Hawk gefordert. Das Abhören von Telefonaten und das
Mitlesen von SMS ist nicht Teil des Nachweispro-
gramms. Durch technische und administrative Maßnah-
men ist sichergestellt, dass die Erfassung und die Aus-
wertung von Mobilfunkverbindungen und SMS
unterbunden werden.
Für die Flugerprobung des Euro Hawk wurde auf For-
derung der G-10-Kommission des Deutschen Bundesta-
ges eine zusätzliche Verfahrensregelung eingeführt, um
juristisch verwertbar zu dokumentieren, dass versehent-
liche Erfassungen von G-10-relevanter Kommunikation
unverzüglich gelöscht werden.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13810, Frage 91):
Aus welchem Haushaltstitel stammten die 100 000 Euro
Handgeld, die ein Angehöriger des Kommandos Spezial-
kräfte einem Bericht des Schwarzwälder Boten zufolge er-
halten hat, um „für KSK-Soldaten im westafrikanischen
Mali im Jahr 2008 ein Trainingslager zu organisieren“, von
denen er angeblich 39 700 Euro für eigene Zwecke abge-
zweigt hat (www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.calw-ksk-
soldat-hat-geld-unterschlagen.bd907d43-7211-4a37-baa0-
457140548c69.html), und welche Soldaten – aufgeschlüsselt
nach Anzahl, Einheit und Herkunftsland – wurden vor Be-
ginn der deutschen Beteiligung an der EU-Ausbildungsmis-
sion EUTM Mali durch Angehörige des Kommandos Spe-
zialkräfte unter anderem im Rahmen der Übungen Flintlock
2005, Flintlock 2008, Flintlock 2010 und Flintlock 2011 in
Mali aus- bzw. fortgebildet (vergleiche Antwort der Bundes-
regierung auf meine schriftliche Frage 48 auf Bundestags-
drucksache 17/13579)?
Die aus dem Handgeld, mit dem der Führer der an der
Übung Flintlock 2008 beteiligten Soldaten der Bundes-
wehr ausgestattet war, getätigten Ausgaben wurden als
„Sonstige Übungskosten“ in Kapitel 1403, Titel 532 22
des Bundeshaushalts verbucht.
Im Jahr 2005 haben Angehörige der Bundeswehr an
der ersten Übung der Reihe Flintlock in Mali in der
Funktion als Beobachter teilgenommen. Im Rahmen der
weiteren Beteiligung an dieser Übungsreihe wurde von
deutschen Soldaten in den Folgejahren unter anderem
auch Ausbildungsunterstützung für einzelne militärische
Gruppen aus westafrikanischen Staaten geleistet und
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war vom 3. bis 20. November 2008 in Mali für Solda-
n aus Mali und dem Senegal, vom 1. bis 22. Mai 2010
Mali für Soldaten aus Mali und Nigeria, vom 21. Fe-
ruar bis 15. März 2011 im Senegal für Soldaten aus
em Senegal und aus Nigeria.
Über die exakte Anzahl der ausgebildeten Soldaten
nd ihre Zugehörigkeit zu bestimmten militärischen Ein-
eiten der genannten Länder liegen keine Angaben vor.
nlage 70
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 92):
Welche Argumente sprechen für die Befreiung der DB
ProjektBau GmbH von den Offenlegungsvorschriften des
HGB §§ 325 bis 329 für das Geschäftsjahr 2012 nach Maß-
gabe des § 264 Abs. 3 HGB, und in welchem Maße sollte aus
Sicht der Bundesregierung Transparenz bezüglich dieser bun-
deseigenen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG ge-
währleistet sein?
§ 264 Abs. 3 Handelsgesetzbuch räumt unter be-
timmten Voraussetzungen im Einklang mit den europäi-
chen Vorgaben konzernangehörigen Tochterunterneh-
en in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft das
ahlrecht ein, ihre Rechnungslegungsunterlagen in ver-
infachter Weise aufzustellen und von Prüfung und Of-
nlegung abzusehen. Bei der DB Projektbau GmbH
andelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren An-
ile von der Deutsche Bahn AG und damit nicht unmit-
lbar vom Bund gehalten werden. Die Frage, ob die Ge-
ellschafter einer Befreiung zustimmen und die DB
rojektbau GmbH mithin das Wahlrecht nach § 264
bs. 3 Handelsgesetzbuch ausüben soll oder nicht, wird
aher nicht vom Bund, sondern von der Deutsche Bahn
G im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ent-
chieden.
nlage 71
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
es Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 93 und 94):
Wie viele Wechselkennzeichen sind im Zeitraum vom
1. Juli 2012 bis 31. März 2013 ausgegeben worden, und wel-
chen Anteil an den neu- bzw. umgemeldeten Fahrzeugen seit
dem 1. Juli 2012 und am Bestand zum 31. März 2013 haben
die Fahrzeuge, die mit Wechselkennzeichen zugelassen wur-
den?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von
Wechselkennzeichen zum 1. Juli 2012 vor dem Hintergrund,
dass bis Ende 2012 gerade einmal rund 1 000 Autofahrer da-
von Gebrauch gemacht haben und ganze 2 115 Wechselkenn-
zeichen ausgegeben wurden (Quelle: www.handelsblatt.com/
auto/nachrichten/nur-2115-kunden-wechselkennzeichen-sind-
ein-megaflop/8140484.html)?
u Frage 93:
Der Stand der zum 31. März 2013 ausgegebenen
echselkennzeichen ist derzeit nicht ermittelbar. Mit
31256 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
(A) )
)(B)
Stand vom 29. April 2013 waren über den gesamten
Zeitraum 3 660 Wechselkennzeichen ausgegeben. Zu
diesem Datum waren aktuell 3 153 Wechselkennzeichen
vergeben.
Zum 1. Januar 2013 betrug der Fahrzeugbestand
– Kraftfahrzeuge und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen – 58,7 Millionen, davon
43,4 Millionen Personenkraftwagen.
Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen betrug 2012
3,08 Millionen, die der Pkw-Besitzumschreibungen
6,88 Millionen. Eine entsprechend der Frage zeitraum-
bezogene Auswertung war in der zur Verfügung stehen-
den Zeit nicht möglich.
Zu Frage 94:
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, wissen-
schaftliche Einrichtungen und Verbände der Kraftfahrer,
kurzum ein breiter Teil der Besitzer von zwei und mehr
Fahrzeugen sowie diejenigen, die sich ein zweites, um-
weltfreundliches Fahrzeug anschaffen wollten, forderten
die Einführung von Wechselkennzeichen. Mit den recht-
lichen Regelungen zur Einführung von Wechselkennzei-
chen wurde diesen Forderungen entsprochen und wur-
den die bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise die
Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt.
Die Einführung von Wechselkennzeichen ist ein An-
gebot an alle Halterinnen und Halter von Zweitwagen
und an alle Halterinnen und Halter, die sich einen Zweit-
wagen anschaffen wollen.
Mit den Wechselkennzeichen wurde ein vollkommen
neues System der Zulassung von zwei Fahrzeugen ein-
geführt, dessen Attraktivität sich mit zunehmendem Be-
kanntheitsgrad zeigen wird.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
(Drucksache 17/13810, Frage 95):
Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
Überdeckelung der Autobahn 98 im Abschnitt 98.5 an, vor
dem Hintergrund, dass mit dieser Maßnahme der Eingriff in
eine Natur- und Erholungslandschaft und die Zerschneidung
zweier Gemeinden verhindert werden könnte, sowie ange-
sichts der Tatsache, dass es sich um eine Autobahn mit beson-
derem naturschutzfachlichem Planungsauftrag – Ökostern –
im Bundesverkehrswegeplan handelt, und unterstützt sie diese
Maßnahmen beispielsweise finanziell – bitte ausführen?
Der in Rede stehende Streckenabschnitt A 98.5 im
Raum Rheinfelden/Karsau bzw. Minseln ist im topo-
grafisch relativ bewegten Freigelände. Zwischen den ge-
nannten Ortsteilen ist ein rund 12 Meter tiefer und rund
60 Meter breiter Einschnitt vorgesehen. Das Gebiet ist ge-
prägt von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
und extensiv genutzten Offenland- und Wiesenflächen.
Der offenen Führung im Einschnitt wurde im Einver-
nehmen zwischen Bund und Land Baden-Württemberg
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allen bisherigen Planungsphasen der Vorzug gegeben,
a die hier lokal relativ untergeordneten umweltfachli-
hen Aspekte – aus Sicht Artenschutz, FFH – die über-
us kostenintensive Anlage eines Tunnelbauwerks nicht
chtfertigen. In naturschutzrechtlicher Hinsicht ist eine
berdeckelung nur zur Bewältigung der Eingriffe eines
traßenbauprojektes in Natur und Landschaft erforder-
ch. Diese Voraussetzung liegt aber nur vor, soweit ein
ndesweit bedeutsamer Biotopverbund geschützter
ebensräume von geschützten bodengebundenen Wild-
erarten unvermeidbar straßenbaubedingt in Anspruch
enommen und zerschnitten wird sowie ein sehr bedeut-
amer Lebensraumverbund geschützter Tierarten ge-
ährleistet werden muss.
Nach den dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
nd Stadtentwicklung vom Land Baden-Württemberg
orgelegten Unterlagen sind diese Voraussetzungen im
orliegenden Fall aber nicht gegeben. Die Bundesauto-
ahn A 98 zerschneidet in diesem Straßenabschnitt
einen landesweit bedeutsamen Lebensraumverbund
eschützter Wildtierarten. Darüber hinaus ist im Bundes-
rogramm Wiedervernetzung eine derartige Maßnahme
diesem Abschnitt nicht vorgesehen. Es handelt sich
us Bundessicht demzufolge nicht um eine prioritäre
iedervernetzungsmaßnahme.
Des Weiteren ergeben sich durch die derzeit geplante
age im Einschnitt nur relativ geringe Schall- und
chadstoffimmissionen. Die bis zu rund 70 Meter angren-
enden locker bebauten Ortsteile Karsau und Minseln
ind als Mischgebiete ausgewiesen. Die schalltechni-
chen Grenzwerte für Mischgebiete werden eingehalten,
ie Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete sind in Ein-
elfällen überschritten. Insgesamt ist nach Auffassung
es Bundes die Kombination aus Lage im Einschnitt mit
inzelnen Lärmschutzwällen und gegebenenfalls passi-
en Schallschutzmaßnahmen angemessen und nur diese
chtlich vertretbar.
nlage 73
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
7/13810, Fragen 96 und 97):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der ak-
tuellen Hochwasserkatastrophe für die sogenannte Reform der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV, im
Hinblick auf die beabsichtigte Schließung der Ämter Dresden
und Lauenburg sowie der Direktion in Magdeburg, und inwie-
weit hält sie den geplanten Personalabbau um über 2 000 Stel-
len und insbesondere den Rückzug der WSV aus der Fläche
unter den derzeitigen Umständen und im Hinblick auf zukünf-
tiges Hochwasser für vernünftig?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Notwendigkeit ei-
ner kompetenten und leistungsfähigen WSV im Fall von kata-
strophalen Hochwasserereignissen in ihren Kategorisierungs-
kriterien für die Bundeswasserstraßen berücksichtigt, und ist
der Bund in der Lage, seinen Eigentümerverpflichtungen auch
an Bundeswasserstraßen mit wenigen Güterverkehren nach-
zukommen, wenn er dort, wie beabsichtigt, Ämter schließt
und Personal abbaut?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31257
(A) (C)
)(B)
Zu Frage 96:
Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
führt unter anderem dazu, dass die Managementstruktu-
ren innerhalb der Organisationseinheiten der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung zugunsten der operativen
Aufgabenerledigung der Außenbezirke, Bauhöfe und
Verkehrszentralen deutlich gegenüber der heutigen
Situation gestrafft werden.
Die Handlungsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung – auch bei unvorhersehbaren Ereignissen,
zum Beispiel Hochwasser, Havarien etc. – fließt als we-
sentliches Element in die laufende Strukturanpassung
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ein.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13810, Frage 99):
Welche der drei in diesem Jahr eingebrachten Bundesrats-
initiativen zur luftverkehrsrechtlichen Stärkung des Schutzes
von Fluglärm betroffener Menschen (Bundesratsdrucksachen
90/13, 124/13, 138/13) ist nach Auffassung der Bundesregie-
rung die zielführendste (bitte begründen), und werden im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
eigene Gesetzesinitiativen zur Verbesserung des Schutzes vor
Fluglärm vorbereitet (bitte begründen)?
Die genannten Länderinitiativen unterscheiden sich
erheblich und sind derzeit Gegenstand weiterer Beratun-
Zu Frage 97:
Auch im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tung ist eine strenge Priorisierung des zur Verfügung ste-
henden Finanz- und Personalbudgets erforderlich. Durch
Konzentration der Ressourcen auf Relationen mit einer
hohen Verkehrsbelastung wird unter Wahrung der Eigen-
tümerverpflichtungen eine bestmögliche Effizienz im
Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten angestrebt.
Maßnahmen zum aktiven Schutz vor den von Hochwas-
ser ausgehenden Gefahren und ihre Bekämpfung fallen
in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 98):
Wird Deutschland am 12. Juni 2013 im Rahmen des soge-
nannten Trilogs weiterhin der irischen Präsidentschaft das
Mandat für Verhandlungen zu einer Einigung über eine zu-
künftige Verordnung zum Schiffsrecycling verwehren, oder
wird sich Deutschland konstruktiv auf der Seite der Mehrheit
der EU-Mitgliedsländer für ein Zustandekommen einer zu-
künftigen Verordnung zum Schiffsrecycling einsetzen?
Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundes-
regierung ist noch nicht abgeschlossen.
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en im Bundesrat. Aufgrund dessen sieht die Bundes-
gierung noch keine Veranlassung, sich hierzu abschlie-
end zu positionieren.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
ntwicklung beabsichtigt, derzeit keine eigene Gesetzes-
itiative zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm
orzubereiten. Die Bundesregierung prüft jedoch der-
eit, wie vor dem Hintergrund des Fluglärms eine bes-
ere Verknüpfung des Planfeststellungsverfahrens für
en Neu- und Ausbau von Flughäfen mit der Festlegung
on Flugrouten erreicht werden kann.
nlage 76
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
rucksache 17/13810, Frage 100):
Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung
das jüngst eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen
die Bundesrepublik Deutschland wegen der Unterlassung ei-
ner Umweltverträglichkeitsprüfung der am Flughafen Berlin
Brandenburg, BER, festgelegten Flugrouten auf das Flug-
routensystem am BER, und wird die Bundesregierung vor-
sorglich die Umweltverträglichkeit der festgelegten Routen
prüfen lassen (bitte begründen)?
Das Vertragsverletzungsverfahren 2013/4000 bezieht
ich allgemein auf die Umsetzung zweier EU-Richtli-
ien in deutsches Recht. Es gibt keine Veranlassung, die
mweltverträglichkeit der festgelegten Routen am Flug-
afen Berlin Brandenburg prüfen zu lassen.
245. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Aufsicht über Kreditinstitute
TOP 2 Verbraucherschutz
TOP 4 Befragung der Bundesregierung
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Situation in der Türkei
TOP 6 Bericht des Petitionsausschusses 2012
TOP 3 Filmförderung
TOP 5 Fragestunde
Anlagen