ung
        letzter Absatz, der vierte
        halten es auch für richtig,
        on 1 850 Kräften zu blei-
        NIS 90/DIE GRÜNEN):
        dacht, ich solle erklären,
        t.
        beim BÜNDNIS 90/
        d bei der SPD)
        Staatssekretär beim Bun-
        Unregelmäßigkeiten gegeben –,
        hat. Man hat gar nichts falsch ge
        schieden worden.
        Sie gestatten, Frau Kollegin,
        (Britta Haßelmann [BÜND
        NEN]: Nein! Ich möchte,
        Frage antworten!)
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31233
        (A) )
        )(B)
        Anlagen
        war es von Anfang an, die Duldung von Babyklappen Pronold, Florian SPD 12.06.2013
        können, ist also falsch.
        Zweitens. Das Gesetz eröffnet einen „dritten Weg“
        neben der Babyklappe und der anonymen Geburt. Das
        war nie beabsichtigt. Ziel der „vertraulichen Geburt“
        Paula, Heinz SPD 12.06.2013
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 12.06.2013
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        A
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Altmaier, Peter CDU/CSU 12.06.2013
        Barthle, Norbert CDU/CSU 12.06.2013
        Brackmann, Norbert CDU/CSU 12.06.2013
        Brinkmann (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 12.06.2013
        Dr. Danckert, Peter SPD 12.06.2013
        Gabriel, Sigmar SPD 12.06.2013
        Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 12.06.2013
        Hintze, Peter CDU/CSU 12.06.2013
        Hofmann (Volkach),
        Frank
        SPD 12.06.2013
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.06.2013
        Hunko, Andrej DIE LINKE 12.06.2013
        Kauder (Villingen-
        Schwenningen),
        Siegfried
        CDU/CSU 12.06.2013
        Koch, Harald DIE LINKE 12.06.2013
        Kopp, Gudrun FDP 12.06.2013
        Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 12.06.2013
        Kunert, Katrin DIE LINKE 12.06.2013
        Lach, Günter CDU/CSU 12.06.2013
        Lenkert, Ralph DIE LINKE 12.06.2013
        Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 12.06.2013
        Möller, Kornelia DIE LINKE 12.06.2013
        Müller (Aachen), Petra FDP 12.06.2013
        Nietan, Dietmar SPD 12.06.2013
        R
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        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Beatrix Philipp (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
        setzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere
        und zur Regelung der vertraulichen Geburt
        (244. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14)
        Ich stimme dem Gesetz in der jetzt vorliegenden Fas-
        ung nicht zu.
        Meine Bedenken gegen dieses Gesetz sind erheblich:
        Erstens. Dem Gesetz fehlen die genaue Definition des
        iels und der Adressatenkreis: Wer soll mit welchem Er-
        ebnis erreicht werden? Dass sich die Zahl der Neugebo-
        nentötungen und -aussetzungen in den vergangenen
        ahren nicht verringert hat, also Neugeborenentötungen
        nd -aussetzungen durch die Duldung von Babyklappen
        nd anonymer Geburt in den vergangenen 12 Jahren
        uch nicht verhindert wurden, ist hinreichend belegt; die
        ermutung, dass Tötungen und Aussetzungen mit Ano-
        ymisierung vermindert oder gar vermieden werden
        achel, Thomas CDU/CSU 12.06.2013
        ößner, Tabea BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        12.06.2013
        r. Scheuer, Andreas CDU/CSU 12.06.2013
        chmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 12.06.2013
        chwabe, Frank SPD 12.06.2013
        r. Sieling, Carsten SPD 12.06.2013
        teinbrück, Peer SPD 12.06.2013
        r. Stinner, Rainer FDP 12.06.2013
        olff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 12.06.2013
        iegler, Dagmar SPD 12.06.2013
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        31234 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        und anonymen Geburten zu beenden. Eine kurze „Über-
        gangszeit“ wäre vielleicht denkbar gewesen. Dieses Ziel
        ist im Laufe der Gespräche und Beratungen im Vorfeld
        dieses Gesetzentwurfes nicht mehr verfolgt worden. Die
        Annahme, dass durch die „vertrauliche Geburt“ Baby-
        klappen und anonyme Geburt nicht mehr genutzt werden
        würden, ist durch nichts gerechtfertigt. Im Gegenteil: an-
        onyme Geburt und Babyklappen sind die zweifellos sehr
        viel einfacheren Lösungen; sie lassen allerdings das
        Wohl der Mutter, die in einer ihr ausweglos erscheinen-
        den Situation eine lebenslang irreversible Entscheidung
        trifft, ebenso außer Acht wie das Wohl des Kindes, das
        ein Leben lang nach seinen „Wurzeln“ bzw. seinen El-
        tern – oft – vergeblich suchen wird.
        Drittens. Babyklappen und anonyme Geburt sind ver-
        fassungswidrig, weil sie gegen das Recht des Kindes auf
        Kenntnis seiner Herkunft gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbin-
        dung mit Art. 1 Grundgesetz verstoßen. Ebenso versto-
        ßen sie gegen das Recht auf Kenntnis der Nachfahren,
        gegen das Recht auf physische und psychische Unver-
        sehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG, gegen
        das Recht auf Erziehung und Pflege durch die Eltern ge-
        mäß Art. 6 Abs. 2 GG.
        Viertens. Die weitere Duldung der Babyklappe stellt
        einen Verstoß gegen Art. 8 der UN-Kinderrechtskonven-
        tion dar. Die Rechte des Vaters finden keine Berücksich-
        tigung, das heißt auch das Recht des Kindes auf seinen
        Vater. Allein die Mutter entscheidet über Rechte und
        Pflichten.
        Fünftens. Babyklappen müssen geschlossen werden;
        sie sind auch heute jeder Kontrolle entzogen. Selbst neu-
        este Zahlen belegen, dass bereits bestehende Gesetze
        nicht uneingeschränkt von allen Betreibern von Baby-
        klappen eingehalten werden. Daher wird auch die Ein-
        haltung der noch zu erarbeitenden „Standards“ nicht zu
        kontrollieren sein: Wer ist tatsächlich „Nutzer“ der Ba-
        byklappe, wie viele Kinder sind in welcher Zeit und
        wann in die Klappe gelegt worden, wann und wo sind
        die Kinder „dem Staat“ gemeldet worden? Neueste Zah-
        len belegen, dass Kinder, die dem Staat nicht gemeldet
        wurden, faktisch nicht existieren. Hier ist dem „Kinder-
        handel“ Tür und Tor geöffnet, weil die Kinder „ver-
        schwinden“, wenn nicht der Staat von deren Existenz
        weiß.
        Siebtens. Die vorgesehene Evaluierung setzt, wenn
        sie wissenschaftlichen Kriterien genügen soll, voraus,
        dass ein Ziel definiert wurde – siehe Erstens – und eva-
        luiert wird, ob es erreicht wurde.
        Zusammenfassung: Ich begrüße den Ausbau der Be-
        ratungsangebote ausdrücklich. Ich unterstütze aber nicht
        die Schaffung der Parallelität der Angebote von „ver-
        traulicher Geburt“ und bereits bestehenden Angeboten
        zur anonymen Kindesabgabe. Die „vertrauliche Geburt“
        als alleiniges Angebot kann Eltern und Müttern in ver-
        antwortbarer Weise Hilfe in einer ausweglos erscheinen-
        den Situation sein. Die „vertrauliche Geburt“ wird auch
        in Zukunft Neugeborenentötung oder -aussetzung nicht
        verhindern. Sie wird erst eine gewisse Akzeptanz erfah-
        ren, wenn die Duldung von Babyklappen und anonymer
        Geburt beendet wird. Solange die Angebote für die an-
        onyme Kindesabgabe unverändert bestehen bleiben, wird
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        ich das Angebot der „vertraulichen Geburt“ nicht als
        er bessere Weg für Mutter und Kind durchsetzen kön-
        en. Auch die Legitimierung bzw. Duldung der lebens-
        nglichen Anonymisierung eines Kindes durch den Ge-
        etzgeber bleibt zweifellos verfassungswidrig.
        nlage 3
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) (Druck-
        ache 17/13810, Frage 4):
        In welchem Umfang fördern die Bundesregierung und das
        Umweltbundesamt, UBA, jährlich Forschungsvorhaben im
        Bereich des Klimaschutzes, und nach welchen Kriterien wer-
        den die Forschungsgelder vergeben?
        Die Forschungsförderung im Bereich des Klima-
        chutzes erfolgt in der Bundesregierung über das Bun-
        esministerium für Bildung und Forschung, BMBF.
        Das BMBF, Einzelplan 30, plant, in der Projekt- und
        stitutionellen Förderung im Bereich „Klimaschutz,
        nergieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiefor-
        chung einschließlich Energieversorgung der Zukunft,
        nergetische Gebäudesanierung sowie Elektromobilität“
        nd 750 Millionen Euro im laufenden Jahr aufzuwen-
        en. Für die Projektförderung im Bereich der Klimafor-
        chung im engeren Sinne sieht das BMBF im Jahr 2013
        nd 100 Millionen Euro vor.
        Die Förderbekanntmachungen des BMBF geben die
        haltlichen Kriterien für eine Förderung vor. Skizzen
        nd Anträge werden daraufhin von Einzelgutachtern
        der Gutachtergremien geprüft. Im Falle der positiven
        egutachtung sind darüber hinaus von den Antragstel-
        rn die Voraussetzungen zu erfüllen, die von der Bun-
        eshaushaltsordnung in Verbindung mit den aus ihr
        sultierenden Bestimmungen, zum Beispiel die Neben-
        estimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des
        MBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
        orschungs- und Entwicklungsvorhaben, NKBF 98,
        der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendun-
        en zur Projektförderung, ANBest-P, sowie dem Verwal-
        ngsverfahrensgesetz, VwVfG, vorgegeben werden.
        Das Umweltbundesamt fördert keine Forschungsvor-
        aben im Bereich Klimaschutz.
        nlage 4
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
        ache 17/13810, Frage 6):
        Wie steht die Bundesregierung zur im Vorschlag
        COM(2012) 595 der Europäischen Kommission enthaltenen
        Begrenzung der Anrechnung konventioneller Biokraftstoffe
        aus Nahrungsmittelpflanzen auf höchstens die Hälfte des
        10-Prozent-Ausbauziels für erneuerbare Energien im Verkehrs-
        sektor?
        Die Einführung einer Obergrenze für „konventio-
        elle“ Biokraftstoffe in Höhe von 5 Prozent wird be-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31235
        (A) )
        )(B)
        grüßt, soweit die innerhalb dieser Obergrenze eingesetz-
        ten Biokraftstoffe als ILUC-frei gelten. Dies ist
        gerechtfertigt, da die durch diese Biokraftstoffe ver-
        ursachten ILUC-Effekte in der Vergangenheit stattgefun-
        den haben.
        Durch diese Obergrenze wird ein angemessener
        Bestandsschutz für Unternehmen geschaffen, die in der
        Vergangenheit investiert haben. Die Fortführung der
        Möglichkeit der Förderung von konventionellen Bio-
        kraftstoffen sollte bis 2030 erweitert werden, um beste-
        hende Investitionen zu schützen.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
        sache 17/13810, Frage 7):
        Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Euro-
        päischen Kommission, Biokraftstoffe aus Rest- und Abfall-
        stoffen durch Mehrfachanrechnung stärker zu gewichten?
        Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Bio-
        kraftstoffe, die aus bestimmten Rohstoffen, zum Beispiel
        Hausabfälle, biogener Anteil von Siedlungs- oder Indus-
        trieabfällen, Waldrestholz, Stroh, Gülle, Algen, herge-
        stellt wurden, vierfach auf das 10-Prozent-Ziel ange-
        rechnet werden können. Diese als besonderer Anreiz von
        der Europäischen Kommission vorgeschlagene Mehr-
        fachanrechnung wird von der Bundesregierung derzeit
        noch intensiv geprüft. Eine Mehrfachanrechnung wird
        zwar grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Förde-
        rung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Rest- und
        Abfallstoffen betrachtet; allerdings sieht der Vorschlag
        erstmals eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraft-
        stoffe vor, die aufgrund des starken Anreizes auch uner-
        wünschte Wirkungen auf bereits existierende Verwer-
        tungswege auslösen könnte.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache
        17/13810, Frage 8):
        Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im
        Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission
        vorgesehene Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus
        gebrauchtem Speiseöl?
        Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Bio-
        kraftstoffe, die aus bestimmten Rohstoffen (zum Bei-
        spiel Hausabfälle, biogener Anteil von Siedlungs- oder
        Industrieabfällen, Waldrestholz, Stroh, Gülle, Algen)
        hergestellt wurden, vierfach auf das 10-Prozent-Ziel an-
        gerechnet werden können. Diese als besonderer Anreiz
        von der Europäischen Kommission vorgeschlagene
        Mehrfachanrechnung wird von Deutschland derzeit noch
        intensiv geprüft. Eine Mehrfachanrechnung wird zwar
        grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Förderung
        des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfall-
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        toffen betrachtet, allerdings sieht der Vorschlag erst-
        als eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraftstoffe
        or, die aufgrund des starken Anreizes auch uner-
        ünschte Wirkungen auf bereits existierende Verwer-
        ngswege auslösen könnte.
        nlage 7
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache
        7/13810, Frage 9):
        Kann nach Einschätzung der Bundesregierung sicherge-
        stellt werden, dass bei der im Vorschlag COM(2012) 595 der
        Europäischen Kommission vorgesehenen Mehrfachanrech-
        nung von Biokraftstoffen aus gebrauchtem Speiseöl bei der
        Produktion dieser Biokraftstoffe wirklich gebrauchtes Spei-
        seöl eingesetzt wird?
        Bereits seit dem Jahr 2011 können durch die
        6. BImSchV Biokraftstoffe, die aus Abfällen und Rest-
        toffen hergestellt worden sind, gegenüber dem Beitrag
        onstiger Biokraftstoffe doppelt gewichtet auf die Bio-
        raftstoffquote angerechnet werden. Damit hat Deutsch-
        nd Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtli-
        ie der EU in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser
        oppelanrechnung wird ein starker wirtschaftlicher An-
        iz für Unternehmen geschaffen. Die Bundesregierung
        at im vergangenen Herbst die Anforderungen an die
        achweisführung und Nachverfolgbarkeit von Abfall-
        hstoffen zur Doppelanrechnung mit der Novellierung
        er 36. BImSchV deutlich verschärft. Die Herkunft wird
        enau geprüft. An der inhaltlichen Ausgestaltung haben
        ich die heimischen Industrieverbände im Rahmen der
        erbändeanhörungen beteiligt. Insgesamt wird die No-
        ellierung von diesen Unternehmen inhaltlich begrüßt.
        Für die Biokraftstoffhersteller und die Rohstoffliefer-
        ette hat sich zum 1. Januar 2013 im Wesentlichen geän-
        ert, dass nun, zusätzlich zur allgemeinen Nachhaltig-
        eitsnachweisführung, auch die Voraussetzungen für
        ine Doppelgewichtungsfähigkeit einer durch die BLE
        berwachten, privatwirtschaftlich organisierten Zertifi-
        ierung unterliegen und Doppelgewichtungsnachweise
        ber die Nabisy-Datenbank der BLE ausgegeben wer-
        en. Die Anrechnung erfolgt künftig unter Rückgriff auf
        as bestehende Nachweissystem der Biokraftstoff-Nach-
        altigkeitsverordnung, das dem Nachweis der Nachhal-
        gkeit aller anzurechnenden Biokraftstoffe als weiterer
        nrechnungsvoraussetzung dient. Dadurch wird eine
        nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland be-
        chränkte – umfassende Überwachung der gesamten Ver-
        rbeitungskette über Zertifizierungssysteme und -stellen
        ichergestellt.
        nlage 8
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
        rucksache 17/13810, Frage 10):
        31236 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rat der Eu-
        ropäischen Union in den Verhandlungen über den Vorschlag
        COM(2012) 595 vom 17. Oktober 2012 für eine Richtlinie
        des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
        Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Diesel-
        kraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur
        Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quel-
        len?
        Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage eines Rege-
        lungsvorschlags mit dem Ziel der Vermeidung von nega-
        tiven Effekten durch indirekte Landnutzungsänderungen,
        ILUC, im Zusammenhang mit der Förderung von Bio-
        kraftstoffen. Der Vorschlag enthält wichtige Aspekte, die
        auch von der Bundesregierung im Zusammenhang mit in-
        direkten Landnutzungsänderungen gefordert wurden.
        Die Einführung einer Obergrenze für „konventio-
        nelle“ Biokraftstoffe in Höhe von 5 Prozent wird be-
        grüßt, soweit die innerhalb dieser Obergrenze eingesetz-
        ten Biokraftstoffe als ILUC-frei gelten. Dies ist
        gerechtfertigt, da die durch diese Biokraftstoffe verur-
        sachten ILUC-Effekte in der Vergangenheit stattgefun-
        den haben.
        Durch diese Obergrenze wird ein angemessener Be-
        standsschutz für Unternehmen geschaffen, die in der
        Vergangenheit investiert haben. Die Fortführung der
        Möglichkeit der Förderung von konventionellen Bio-
        kraftstoffen sollte bis 2030 erweitert werden, um beste-
        hende Investitionen zu schützen.
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
        (Drucksache 17/13810, Frage 11):
        Wie kann aus Sicht der Bundesregierung unter Berück-
        sichtigung der Verhandlungen über den Vorschlag
        COM(2012) 595 sichergestellt werden, dass 2020 der Anteil
        von Energie aus erneuerbaren Quellen bei allen Verkehrsträ-
        gern in der EU mindestens 10 Prozent des Endenergiever-
        brauchs im Verkehrssektor entspricht?
        Da derzeit nicht absehbar ist, welche Ergebnisse die
        noch laufenden Verhandlungen zum Kommissionsvor-
        schlag haben werden, kann die Frage nicht beantwortet
        werden. Unter derzeitigen Rahmenbedingungen werden
        Biokraftstoffe zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels eine
        wesentliche Rolle spielen.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD)
        (Drucksache 17/13810, Fragen 12 und 13):
        Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im
        Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission
        enthaltene stärkere Förderung von Biokraftstoffen aus Rest-
        und Abfallstoffen insbesondere in Bezug auf neue Nutzungs-
        konkurrenzen?
        Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im
        Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission
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        vorgesehene Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus
        Reststoffen der Palmölproduktion insbesondere in Bezug auf
        eine mögliche Ausweitung des Einsatzes und Anbaus von
        Produkten der Ölpalme?
        Die Bundesregierung prüft diesen Vorschlag derzeit
        tensiv. Aufgrund der starken Anreizwirkung der in
        em Vorschlag nun erstmals vorgesehenen Vierfachge-
        ichtung gilt es eingehend zu prüfen, inwieweit hieraus
        nerwünschte Wirkungen auf bereits existierende Ver-
        ertungswege entstehen können. Diese Wirkungen be-
        hren möglicherweise auch gemeinschaftliche Zielset-
        ungen in den Bereichen der anderen erneuerbaren
        nergien, der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und
        er biologischen Vielfalt. Entstehende Nutzungskonkur-
        nzen müssen sehr genau bedacht werden. Die Bundes-
        gierung hat die Europäische Kommission daher aufge-
        rdert, für die für die Vierfachgewichtung vorgesehenen
        toffe – soweit vorhanden – Potenzialabschätzungen
        orzulegen; darunter würden auch die Abfallstoffe aus
        er Produktion von Palmöl fallen.
        nlage 11
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
        PD) (Drucksache 17/13810, Frage 14):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung zum im Vor-
        schlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission ent-
        haltenen Ansatz, die indirekten Landnutzungsänderungen in
        der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen zu berücksichti-
        gen und dazu einen sogenannten ILUC-Faktor einzuführen?
        Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass ein ILUC-
        aktor nur im Rahmen von Berichtspflichten eingeführt
        ird. Bei der Quantifizierung der Treibhausgasemissio-
        en im Rahmen der Nachhaltigkeitskriterien ist eine
        utzung des Faktors hingegen nicht vorgesehen. Die
        ommission hat jedoch angekündigt, Werte in 2017 im
        ahmen einer Überprüfung der Vorschriften für die Zeit
        ach 2020 einzuführen.
        Die Bundesregierung lehnt die Einführung eines
        UC-Faktors als Maßnahme zur Vermeidung von indi-
        kten Landnutzungsänderungen ab, da seine Herleitung
        it großen fachlichen Unsicherheiten behaftet ist.
        nlage 12
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
        PD) (Drucksache 17/13810, Frage 15):
        Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, statt der
        Anwendung von ILUC-Faktoren Biokraftstoffe aus Regionen
        aus der Anrechnung auf die Quote auszuschließen, in denen
        durch Landnutzungsänderungen für den Anbau der Biomasse
        mehr als 35 Prozent der Treibhausgasemissionen des Einsat-
        zes von fossilen Treibstoffen emittiert werden, und den Vor-
        schlag COM(2012) 595 entsprechend zu ändern?
        Der Kommissionsvorschlag sieht konkret keinen
        UC-Faktor vor, wie in der Antwort zur vorherigen
        rage ausgeführt. Im Übrigen begrüßt die Bundesregie-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31237
        (A) )
        )(B)
        rung die Vorlage der Kommission mit dem Ziel der Ver-
        meidung von negativen Effekten durch indirekte Land-
        nutzungsänderungen, ILUC, im Zusammenhang mit der
        Förderung von Biokraftstoffen. Der Vorschlag enthält
        wichtige Aspekte, die auch von der Bundesregierung im
        Zusammenhang mit indirekten Landnutzungsänderun-
        gen gefordert wurden.
        Eine Änderung des Vorschlags der Kommission im
        Sinne der Frage unterstützt die Bundesregierung nicht,
        da wesentliche Fragen der Umsetzung und Wirksamkeit
        dieses Ansatzes, zum Beispiel WTO-Fragen und Wirk-
        samkeit der Maßnahme – Verdrängungseffekte –, unge-
        klärt sind. Auch wäre in der Folge mit höheren Preisen
        für den Verbraucher zu rechnen, da mit der vorgeschla-
        genen Maßnahme teilweise preiswertere Konkurrenten
        aus den Schwellenländern – zum Beispiel Ethanolher-
        steller aus Brasilien – wegfielen und die heimischen An-
        bieter angesichts der zu erwartenden stärkeren Knapp-
        heit künftig mehr für die von ihnen produzierten
        Biokraftstoffe verlangen könnten.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa-
        che 17/13810, Frage 16):
        Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregie-
        rung Biokraftstoffe der ersten Generation und welche Rolle
        aus Abfall- und Reststoffen gewonnene Biokraftstoffe der
        zweiten Generation bei der Erreichung des Zieles, 10 Prozent
        des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerba-
        ren Energien zu erzeugen?
        Zur Erfüllung des Ziels, 10 Prozent des Endenergie-
        verbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Ener-
        gien zu erzeugen, werden auch Biokraftstoffe der ersten
        Generation einen wichtigen Beitrag liefern. Vorausset-
        zung ist, dass sie die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
        Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Biokraftstoffe
        aus Rest- und Abfallstoffen eine zunehmende Bedeutung
        erlangen. Die als besonderer Anreiz für fortschrittliche
        Biokraftstoffe von der Europäischen Kommission vor-
        geschlagene Mehrfachanrechnung wird jedoch von
        Deutschland derzeit noch intensiv geprüft. Eine Mehr-
        fachanrechnung auf das 10-Prozent-Ziel wird zwar grund-
        sätzlich als geeignetes Instrument zur Förderung des Ein-
        satzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen
        betrachtet; allerdings sieht der Vorschlag erstmals eine
        Vierfachgewichtung bestimmter Biokraftstoffe vor, die
        aufgrund des starken Anreizes auch unerwünschte Wir-
        kungen auf bereits existierende Verwertungswege auslö-
        sen könnte.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa-
        che 17/13810, Frage 17):
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        Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesre-
        gierung notwendig, um aus der Nutzung von Biokraftstoffen
        resultierende direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
        zu verhindern?
        Direkte Landnutzungsänderungen, die ökologisch
        ertvolle Flächen betreffen, Flächen mit hohem Natur-
        chutzwert – zum Beispiel Primärwälder – oder Flächen
        it hohem Kohlenstoffbestand – zum Beispiel Feucht-
        ebiete und Torfmoore –, sind bereits durch die geltende
        iokraftstoff-Nachhaltigkeitsanforderung für Biokraft-
        toffe erfasst. Ein Biokraftstoff, der solche Landnut-
        ungsänderungen verursacht, ist nicht nachhaltig und
        ann nicht auf die Biokraftstoffquote angerechnet wer-
        en.
        Indirekte Effekte von Landnutzungsänderungen sind
        erzeit nicht messbar und nur anhand von Modellie-
        ngsansätzen darstellbar. Der von der Kommission vor-
        eschlagene Ansatz einer Obergrenze für den Anteil
        konventioneller Biokraftstoffe“ wird von Deutschland
        nterstützt, um mögliche negative Umwelt- und Klima-
        chutzeffekte beim Ausbau des Biokraftstoffeinsatzes zu
        egrenzen. Dieser Ansatz ist ein angemessener Mittel-
        eg zwischen dem Schutz von Umwelt und Natur (da er
        ine effektive Lösung zur Vermeidung von indirekten
        andnutzungsänderungen darstellt) und dem Interesse
        er Biokraftstoffindustrie am angemessenen Bestands-
        chutz für getätigte Investitionen, die insbesondere die
        ortführung der Möglichkeit der Förderung von Bio-
        raftstoffen nach dem Jahr 2020 fordert.
        nlage 15
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 18):
        Setzt sich die Bundesregierung für die Erhöhung des
        20-Prozent-Ausbauziels für 2020 für erneuerbare Energien in
        der EU-Richtlinie 2009/28/EG ein, und für welche Ausbau-
        ziele für erneuerbare Energien setzt sich die Bundesregierung
        für den Zeitraum bis 2030 ein?
        Die Bundesregierung setzt sich zur Erreichung des
        0-Prozent-Ziels auf EU-Ebene für die Umsetzung der
        rneuerbaren-RL 2009/28/EC ein. Das sich daraus erge-
        ende 18-Prozent-Ziel für Deutschland in 2020 steht im
        inklang mit den Zielen des Energiekonzepts.
        Die Bundesregierung hat noch keine abgestimmte
        osition zu einem EU-Erneuerbaren-Ziel für 2030.
        nlage 16
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 19):
        Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
        den Monitoringbericht für das Jahr 2012 zum Erneuerbare-
        Energien-Gesetz, EEG, nach § 65 a EEG 2012 vor, und wel-
        chen Inhalt hat der Bericht?
        31238 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Zu berichtende Angaben über den Ausbau der erneu-
        erbaren Energien, über die Zielerreichung und die daraus
        resultierenden Herausforderungen gemäß § 65 a EEG
        sind für das Berichtjahr 2011 im Kapitel 6 des Ersten
        Monitoringberichts der Bundesregierung „Energie der
        Zukunft“ vom Dezember 2012 dokumentiert. Für das
        Berichtsjahr 2012 werden diese Angaben im zweiten
        Monitoringbericht der Bundesregierung fortgeschrieben.
        Der zweite Monitoringbericht „Energie der Zukunft“
        soll im Dezember 2013 vorgelegt werden.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage
        20):
        Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang
        zwischen dem Klimawandel und der Zunahme von Extrem-
        wetterereignissen wie zum Beispiel Starkregenereignissen,
        die zu häufigeren und stärkeren Überschwemmungen führen
        können, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
        aus dem aktuellen Hochwasser im Hinblick auf ihre aktuelle
        Klimapolitik, insbesondere hinsichtlich einer Reform des
        Emissionshandels?
        Einzelne regionale extreme Wetterereignisse wie die
        Starkniederschläge der vergangenen Wochen sind nur in-
        direkt auf den Klimawandel zurückzuführen. Höhere
        Durchschnittstemperaturen werden jedoch für mehr und
        intensivere Wetterextreme sorgen wie zum Beispiel
        Überschwemmungen oder Dürren. Dabei wird auch die
        Anzahl der besonders extremen und gefährlichen Wet-
        terphänomene zunehmen. Das Schadenspotenzial durch
        Wetterextreme kann damit deutlich wachsen.
        Auch für Deutschland rechnet die Bundesregierung
        mit einer Zunahme von Starkniederschlägen, vor allem
        im Winter. Für die Sommer ist ebenfalls von häufigeren
        Starkniederschlägen auszugehen, wenngleich in etwas
        geringerem Maße. Entsprechend ist auch mit einer Zu-
        nahme von Überschwemmungsgefahren zu rechnen, auf
        die sich die jeweiligen Regionen entsprechend vorberei-
        ten sollten.
        Die Bundesregierung steht zu ihren anspruchsvollen
        Klimaschutzzielen und arbeitet mit großem Nachdruck
        an deren Umsetzung. Leitbild der deutschen Energiepo-
        litik ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche
        Energieversorgung. Das Ziel, die Treibhausgasemissio-
        nen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent und bis 2020 um
        40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, ist ein ent-
        scheidender Treiber für den grundlegenden Umbau der
        deutschen Energieversorgung in Richtung erneuerbarer
        Energie und mehr Energieeffizienz.
        Hinsichtlich einer Reform des Emissionshandels sind
        auch die Energie- und Klimapolitik insgesamt und die
        sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Wirt-
        schaft und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu
        berücksichtigen. Der Zeitplan für das Verfahren liegt
        weiterhin in den Händen der europäischen Institutionen
        – vor allem auch des EP – ebenso wie die Fortentwick-
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        ng von Vorschlägen zur Stärkung des Emissionshan-
        els.
        nlage 18
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fra-
        e 21):
        Welche volkswirtschaftlichen Gesamtkosten sind nach
        Kenntnisstand der Bundesregierung durch Extremwetterereig-
        nisse in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik
        Deutschland insbesondere durch Starkregen- und Hochwasser-
        ereignisse entstanden (bitte Zahlen möglichst nach Ereignis-
        sen aufgeschlüsselt angeben), und inwieweit kommt die Bun-
        desregierung angesichts der aktuellen Hochwasserereignisse
        zu einer Neubewertung hinsichtlich der Kosten der Energie-
        wende und des weiteren Ausbaus der klimaschonenden erneu-
        erbaren Energien?
        Der Bundesregierung liegen keine eigenen Berech-
        ungen zu volkswirtschaftlichen Kosten durch Extrem-
        etterereignisse vor.
        Nach den Daten der Münchener Rückversicherungs-
        esellschaft beliefen sich die durch Naturkatastrophen
        eophysikalische, meteorologische, hydrologische und
        limatologische Ereignisse) verursachten Gesamtschä-
        en in Deutschland für den Zeitraum 2002 bis 2012 auf
        sgesamt 40,64 Milliarden Euro (inflationsbereinigt
        ach Werten von 2012). Die Kosten für versicherte
        chäden betrugen dabei 15,77 Milliarden Euro (infla-
        onsbereinigt nach Werten von 2012).
        Der Anteil der Kosten, verursacht durch meteorologi-
        che Ereignisse (Sturm), betrug insgesamt 20,57 Milliar-
        en Euro. Hydrologische Ereignisse (Überschwem-
        ung, Massenbewegung) trugen mit 17,08 Milliarden
        uro und klimatologische Ereignisse (Temperatur-
        xtrem, Dürre und Waldbrand) mit 2,97 Milliarden Euro
        u den Gesamtkosten bei.
        Für die Bundesregierung stellt die Vermeidung und
        erringerung von Klimaschäden eine wesentliche Be-
        ründung für Klimaschutz und die Energiewende dar.
        sofern sind die aktuellen Ereignisse kein Anlass für
        ine Neubewertung des Klimaschutzes und der Energie-
        ende.
        nlage 19
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 22):
        Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwi-
        schen dem konstant hohen Flächenverbrauch und den Folgen
        von Hochwasserereignissen?
        Soweit die Flächeninanspruchnahme zu einer zusätz-
        chen Versiegelung von Flächen führt, wird tendenziell
        er natürliche Wasserrückhalt in der Fläche verringert.
        ies kann zu einem beschleunigten Oberflächenabfluss
        on Niederschlägen und damit zur Entstehung von
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31239
        (A) )
        )(B)
        Hochwasser beitragen. Zudem kann die zusätzliche Um-
        widmung von Flächen die nach § 77 Wasserhaushaltsge-
        setz, WHG, verlangte Erhaltung bzw. Wiederherstellung
        von Rückhalteflächen erschweren. Schließlich kann die
        Flächeninanspruchnahme je nach Flächennutzung und in
        Abhängigkeit vom Grad der Versiegelung zu einer Er-
        höhung des Schadenspotenzials beitragen. Um dem ent-
        gegenzuwirken, verpflichtet das Wasserhaushaltsgesetz
        in § 76 die Länder zur Festsetzung von Überschwem-
        mungsgebieten, für die die besonderen Schutzvorschrif-
        ten des § 78, WHG, gelten.
        Zu diesen besonderen Schutzvorschriften gehören
        insbesondere das Verbot des Umbruchs von Grünland in
        Ackerfläche sowie die grundsätzliche Untersagung der
        Ausweisung von Baugebieten sowie der Errichtung und
        Erweiterung baulicher Anlagen in den festgesetzten
        Überschwemmungsgebieten. Ausnahmen von diesen
        Einschränkungen hinsichtlich der Bebauung sind nur un-
        ter strengen Auflagen zulässig, durch die insbesondere
        sichergestellt wird, dass sowohl der Hochwasserabfluss
        als auch die Höhe des Wasserstandes nicht beeinflusst,
        der Hochwasserrückhalt und bestehende Hochwasser-
        schutz nicht beeinträchtigt, die Belange der Hochwasser-
        vorsorge berücksichtigt werden und eine Gefährdung
        von Leib und Leben oder erhebliche Gesundheits- oder
        Sachschäden nicht zu erwarten sind. Daneben muss es
        aus Hochwasservorsorgegesichtspunkten durch planeri-
        sche Maßnahmen auch außerhalb von förmlichen Über-
        schwemmungsgebieten unser Ziel sein, die in der Nach-
        haltigkeitsstrategie vorgesehene Reduzierung der
        Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Ver-
        kehrszwecke so weit wie möglich umzusetzen.
        Anlage 20
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 23):
        Reicht das 100-jährliche Hochwasserereignis als Bemes-
        sungsgrundlage für vorbeugenden Hochwasserschutz aus,
        oder müssen aufgrund des Klimawandels die Richtlinien ver-
        ändert werden?
        Das sogenannte Hundertjährliche Hochwasser, also
        ein Hochwasser mit einer statistischen Eintrittswahr-
        scheinlichkeit von mindestens einmal in 100 Jahren,
        wurde und wird in der Tat vielfach als sogenanntes
        Bemessungshochwasser bei der Planung von Hochwas-
        serschutzmaßnahmen zugrunde gelegt. Dies gilt im Üb-
        rigen auch für die Festsetzung von Überschwemmungs-
        gebieten, die nach § 76 WHG verpflichtend vorgesehen
        ist. Dies ist Ausdruck der Tatsache, dass es einen hun-
        dertprozentigen Schutz gegen extreme Hochwasser nicht
        gibt und man sich daher auf ein bestimmtes Schutz-
        niveau als Basis für Planung und Umsetzung von
        Hochwasserschutzmaßnahmen verständigen muss. Die
        Länder berücksichtigen allerdings in ihrer Planung ab-
        weichend davon bereits heute besondere Risikolagen
        und beziehen vielfach auch bereits Sicherheitszuschläge
        im Hinblick auf den Klimawandel mit ein.
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        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        7/13810, Frage 24):
        Welche Kosten sind dem Bundesministerium für Bildung
        und Forschung, BMBF, für die Entwicklung der BMBF-App
        (https://tunes.apple.com/de/app/bmbf/id544677411?mt=8)
        entstanden, und aus welchem Haushaltstitel wurde die Ent-
        wicklung der BMBF-App finanziert?
        Die App wurde gleichzeitig für die Systeme IOS und
        ndroid entwickelt. Die Entwicklungskosten beliefen
        ich auf circa 37 000 Euro und wurden aus dem Haus-
        altstitel 3003 541 01 finanziert.
        nlage 22
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        7/13810, Frage 25):
        Welche Zielgruppen soll die BMBF-App erreichen, die
        bisher nicht über die vielfältigen Angebote der BMBF-Öffent-
        lichkeitsarbeit erreicht werden konnten, und wie viele Perso-
        nen haben nach Kenntnis des BMBF die BMBF-App bis
        heute heruntergeladen?
        Eine App ist eine zeitgemäße, einfache und schnelle
        öglichkeit, die Internetangebote des BMBF und damit
        erbundener weiterer Partner und Aktionen auf mobilen
        ndgeräten einsehen und nutzen zu können. Sie wurde
        r die immer größer werdende Zielgruppe der Nutzerin-
        en und Nutzer mobiler Endgeräte entwickelt. Die App
        tellt einen zusätzlichen Zugang zu den umfangreichen
        ternetangeboten des BMBF dar, mit der nicht zuletzt
        eue medienaffine Zielgruppen erreicht werden sollen.
        Im Zeitraum von Juli 2012 bis Ende Mai 2013 wurde
        ie BMBF-App 2 185-mal heruntergeladen und instal-
        ert (1 392 IOS; 793 Android).
        nlage 23
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
        he 17/13810, Frage 26):
        Welchen informationellen Mehrwert über die Arbeit des
        BMBF erwartet das Bundesministerium durch das Veröffent-
        lichen von Terminen der Parlamentarischen Staatssekretäre
        etwa zur „symbolischen Übergabe von Förderbescheiden“ im
        Rahmen der BMBF-App, und werden die im Deutschen Bun-
        destag für den jeweils betroffenen Wahlkreis zuständigen Ab-
        geordneten unabhängig von einer möglichen Nutzung der
        BMBF-App über diese Termine vorab informiert?
        Die Übergabe von Förderbescheiden ist Teil der Öf-
        ntlichkeitsarbeit des BMBF, mit der über besondere
        örderaktivitäten informiert wird. Im Rahmen der routi-
        emäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden die
        ffentlichkeitswirksamen Termine der Hausleitung auf
        er Homepage des BMBF veröffentlicht; die BMBF-
        pp ist mit dieser verlinkt. Die Informationen stehen da-
        31240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        mit allen Abgeordneten zur Verfügung. Eine formali-
        sierte Vorabinformation erfolgt nicht.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
        sache 17/13810, Frage 27):
        Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssten
        nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, um vonsei-
        ten des Bundes eine in Aussicht gestellte Ausstattung von
        Schulen mit Laptops und Tablet-PCs finanziell unterstützen
        zu können, und wäre eine solche Ausstattung in Form eines
        wie von der Fraktion der SPD vorgeschlagenen neuen Art.
        104 c GG möglich?
        Schulrelevante Fragestellungen wie zum Beispiel die
        Bereitstellung digitaler Lerninhalte sowie die Ausrüs-
        tung von Schulen mit Tablet-PCs fallen in die Zuständig-
        keit der Länder, Kommunen und Schulträger. Bund und
        Länder stehen dennoch im Austausch zu Fragen der
        Optimierung und Verbesserung des schulischen Bil-
        dungssystems.
        Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas-
        sungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im
        Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän-
        digkeiten umgesetzt werden.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
        Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13810,
        Frage 28):
        Ist die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf
        die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Stand der
        Bildungsforschung (Bundestagsdrucksache 17/7776): „Schul-
        relevante Fragestellungen wie auch der Einsatz von digitalen
        Medien im Unterricht liegen somit in der Zuständigkeit der
        Länder, Schulträger und Kommunen“, vereinbar mit mögli-
        chen Initiativen der Bundesregierung mit dem Ziel, etwa
        Tablets für alle Schülerinnen und Schüler bereitzustellen oder
        aber Maßnahmen zu treffen, um „Lerninhalte digital zugäng-
        lich zu machen“ (vergleiche Rheinische Post vom 2. Juni
        2013, „Wahlkampf: CDU will die digitale Schule“), und, falls
        ja, welche diesbezüglichen Initiativen bereitet die Bundes-
        regierung bereits vor?
        Schulrelevante Fragestellungen wie zum Beispiel die
        Bereitstellung digitaler Lerninhalte sowie die Ausrüs-
        tung von Schulen mit Tablet-PCs fallen in die Zuständig-
        keit der Länder, Kommunen und Schulträger. Bund und
        Länder stehen dennoch im Austausch zu Fragen der Op-
        timierung und Verbesserung des schulischen Bildungs-
        systems.
        Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas-
        sungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im
        Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän-
        digkeiten umgesetzt werden.
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        nlage 26
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache
        7/13810, Frage 29):
        Umfasst die Aussage der Bundesregierung in der Antwort
        auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Stand der
        Bildungsforschung (Bundestagsdrucksache 17/7776): „Es
        wird darauf verwiesen, dass die Gestaltung der Rahmenbedin-
        gungen des Lehrerberufs (Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Ar-
        beitsbelastung usw.) aufgrund der föderalen Zuständigkeiten
        in der Verantwortung der Länder liegt“, auch die Ausstattung
        der Fachräume in Schulen, und fallen Maßnahmen, die etwa
        zur besseren Ausstattung der Fachräume einen Abbau des
        „Sanierungsstaus“ an Schulen zum Ziel haben, in die Zustän-
        digkeit des Bundes (vergleiche Rheinische Post vom 2. Juni
        2013, „Wahlkampf: CDU will die digitale Schule“)?
        Die Ausgestaltung von Unterrichtsräumen in allge-
        einbildenden Schulen fällt aufgrund der föderalen Zu-
        tändigkeit allein in die Verantwortung der Länder und
        chulträger. Bund und Länder stehen dennoch im Aus-
        usch zu Fragen der Optimierung und Verbesserung des
        chulischen Bildungssystems.
        Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas-
        ungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im
        ahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän-
        igkeiten umgesetzt werden.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        rucksache 17/13810, Frage 30):
        Inwieweit konnten die in der Pressemitteilung des BMBF
        vom 3. März 2009 „Verfahren zur Hochschulzulassung wird
        entscheidend verbessert“ veröffentlichten – zwischen BMBF,
        Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz
        vereinbarten – Eckpunkte zur Hochschulzulassung nach Ein-
        schätzung der Bundesregierung realisiert werden, und wie
        viele Studienplätze sollen im Rahmen des Dialogorientierten
        Serviceverfahrens zum Wintersemester 2013/2014 vergeben
        werden?
        Die im März 2009 von der Bundesministerin für Bil-
        ung und Forschung mit Vertretern der Kultusminister-
        onferenz, KMK, und der Hochschulrektorenkonferenz,
        RK, vereinbarten Eckpunkte zur Verbesserung der
        ochschulzulassungsverfahren wurden wie folgt umge-
        etzt:
        Mit finanzieller Förderung des Bundes in Höhe von
        15 Millionen Euro wurde die für das Dialogorientierte
        Serviceverfahren, DoSV, notwendige zentrale Soft-
        ware von der Firma T-Systems im Auftrag der von
        den Ländern getragenen Stiftung für Hochschulzulas-
        sung, SfH, entwickelt und steht der SfH seit April
        2011 einsatzbereit zur Verfügung. Die Projektförde-
        rung des Bundes ist zum 29. Februar 2012 ausgelau-
        fen.
        Die Länder haben mehrfach, zuletzt im Oktober 2012,
        in der KMK beschlossen, die Finanzierung des DoSV
        bis zum Anschluss einer Mehrzahl der Hochschulen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31241
        (A) )
        )(B)
        in staatlicher Verantwortung zu sichern und mit Nach-
        druck darauf hinzuwirken, dass sich ihre Hochschulen
        am DoSV beteiligen.
        – Die Hochschulen haben in der Mitgliederversamm-
        lung der HRK am 21. April 2009 mit einer Mehrheit
        von 92 Prozent beschlossen, das DoSV ab seiner Ver-
        fügbarkeit nutzen zu wollen. Sie haben sich ferner auf
        einheitliche Termine für den Bewerbungsschluss und
        den Versand der Zulassungsbescheide verständigt.
        Seit Herbst 2009 wird jeweils im Anschluss an die re-
        gulären Zulassungsverfahren über die noch freien
        Studienplätze in einer von SfH und HRK gemeinsam
        betriebenen Online-Studienplatzbörse informiert.
        – Nach Angaben der SfH beteiligen sich am DoSV zum
        Wintersemester 2013/14 etwa 50 Hochschulen mit
        rund 170 Studiengängen. Die SfH geht von mindes-
        tens 13 000 Studienplätzen aus, deren Zulassung über
        das DoSV vergeben wird.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/13810, Frage 31):
        Welchen Fahrplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich
        des weiteren Verfahrens zur Abschaffung des Kooperations-
        verbots, und mittels welcher Formulierung zur Änderung des
        Grundgesetzes plant das BMBF dem von der Bundesministe-
        rin Professor Dr. Johanna Wanka in einer Pressemitteilung des
        BMBF formulierten Ziel „hin zu einer besseren Bildungs-
        kooperation“ durch Änderung des Grundgesetzes Rechnung
        zu tragen (vergleiche BMBF-Pressemitteilung vom 16. Mai
        2013, „Wanka fordert Grundgesetzänderung“)?
        In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für
        Bildung und Forschung vom 16. Mai 2013 hat Frau
        Bundesministerin Professor Dr. Johanna Wanka ausge-
        führt, dass wir „bereits heute die Hochschulen stärker
        unterstützen und den ersten Schritt hin zu einer besseren
        Bildungskooperation gehen.“
        Damit hat die Bundesministerin die unveränderte
        Auffassung der Bunderegierung zum Ausdruck ge-
        bracht, dass mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des
        Art. 91 b GG die richtigen Weichen für eine nachhaltige
        Stärkung der Hochschulen in Deutschland gestellt wer-
        den. Die Realisierung dieses Gesetzgebungsvorhabens
        würde es Bund und Ländern ermöglichen, bei zentralen
        Zukunftsfragen im Wissenschaftsbereich ihre Kräfte auf
        Dauer zu bündeln und eine gemeinsame Strategie für
        den Wissenschaftsstandort Deutschland zu entwickeln.
        Nach Art. 79 Abs. 2 bedarf ein Gesetz zur Änderung
        des Grundgesetzes jedoch der Zustimmung von zwei
        Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drit-
        teln der Stimmen des Bundesrates. Entsprechende Mehr-
        heiten sind derzeit nicht erkennbar. Ungeachtet dessen
        ist die Bundesregierung nach wie vor zu weiteren Ge-
        sprächen bereit.
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        nlage 29
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        7/13810, Frage 32):
        Ist es zutreffend, dass das BMBF gegenüber einer Journa-
        listin, die einen Beitrag für die international renommierte
        Zeitschrift Science vorbereitete, behauptet hat, dass die von
        der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Grund-
        gesetzes (Änderung des Art. 91 b GG, Abschaffung des
        Kooperationsverbots) bereits vom Deutschen Bundestag ver-
        abschiedet worden sei, und, falls dies zutrifft, wie begründet
        die Bundesregierung diese Aussage (vergleiche Science 2013,
        „In the Global Competition for Smart Minds, Germany Grows
        Its Catch“ vom 22. März 2013)?
        Die Autorin von Science wurde bei ihrer umfangrei-
        hen Recherche zur deutschen Exzellenzinitiative und
        ur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vor dem Hinter-
        rund steigender Investitionen in Bildung und For-
        chung vom Bundesministerium für Bildung und For-
        chung, BMBF, unterstützt. Dabei wurde sie auch auf
        en Stand und die verschiedenen Schritte dieses Gesetz-
        ebungsverfahrens hingewiesen, die korrekt auf der
        MBF-Homepage dargestellt sind. Ende Januar 2013
        at die Autorin bei einer letzten Abstimmung per Mail
        och einmal um eine Bestätigung der dargestellten
        akten. Dabei ist es nicht zuletzt im Zuge mehrfacher
        bersetzungen in der Antwort des BMBF zu einer
        erwechslung der Begriffe „Kabinett“ und „Parlament“
        ekommen. Die Autorin wurde hierauf inzwischen hin-
        ewiesen.
        nlage 30
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        7/13810, Frage 33):
        Kann die Bundesregierung den Mitgliedern des Ausschus-
        ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
        des Deutschen Bundestages eine Auflistung der Anfragen für
        den „nanoTruck“ für den Zeitraum Juni bis August 2013 mit
        Namen des Anfragenden bzw. der anfragenden Einrichtung
        sowie Eingangsdatum der Anfrage und – sofern eine entspre-
        chende Information versandt wurde – den Originaltext von In-
        formationsschreiben des BMBF an Mitglieder des Deutschen
        Bundestages, in denen über die Möglichkeit der Anforderung
        des „nanoTruck“ informiert wurde, zeitnah zur Verfügung
        stellen, und, falls ja, wann wird das BMBF die entsprechen-
        den Unterlagen bereitstellen?
        Eine Aufstellung der Veranstaltungen/Veranstalter
        ndet sich in der angehängten Tabelle für den Zeitraum
        uni 2013 bis August 2013.
        Die Mitglieder des Bundestages wurden nicht speziell
        ber die Anforderungsmöglichkeiten des „nanoTruck“
        formiert. Die Informationen hierzu sind öffentlich auf
        er Internetseite der Initiative unter www.nanotruck.de
        insehbar.
        31242 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/13810, Frage 34):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Tatsache, dass das vom BMBF geförderte Deutsche ITER-
        Industrie Forum e. V., dessen Vorstandsvorsitzender ein ehe-
        maliges, langjähriges Mitglied der CDU/CSU-Bundestags-
        fraktion ist, parlamentarische Frühstücke durchführt, zu denen
        lediglich die Mitglieder der beiden Regierungsfraktionen,
        CDU/CSU und FDP, eingeladen werden, und unterstützt das
        BMBF eine solche selektive Informationspolitik von vom
        BMBF geförderten Einrichtungen?
        Das Deutsche ITER-Industrie Forum, DIIF, wurde ge-
        gründet, um die Chancen der deutschen Industrie bei der
        Realisierung des Projekts ITER, International Thermo-
        nuclear Experimental Reactor, sowie weiterer internatio-
        naler Forschungsprojekte der Kernfusion optimal zu
        positionieren, den Technologietransfer zwischen der deut-
        schen Industrie, Forschungseinrichtungen in Deutschland
        und diesen internationalen Hochtechnologieprojekten zu
        fördern und die Öffentlichkeit über diese Projekt zu in-
        formieren.
        Dem Verein gehören interessierte Industrieunterneh-
        men an, die die Arbeit des Vereins durch Mitgliedsbei-
        träge unterstützen. Vergleichbare Einrichtungen gibt es
        in Frankreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäi-
        schen Union. Der Verein betreibt eine Internetplattform
        und unterhält ein Verbindungsbüro in Aix-en-Provence
        in der Nähe des Standorts von ITER.
        Gegenstand der Förderung des Deutschen ITER-In-
        dustrie Forums durch das BMBF ist die Beratung und Be-
        teiligung der deutschen Industrie bei Ausschreibungen
        der Internationalen Organisation ITER, IO, und von Fu-
        sion for Energy, F4E, die Aufbereitung und Bereitstel-
        lung von Informationen, die Durchführung von Informa-
        tionsveranstaltungen und sogenannten Industrietagen
        vornehmlich in der Nähe des ITER-Standortes in Frank-
        reich, die Entwicklung von Vorschlägen und die Beratung
        zu Fragen der Ausschreibungsbedingungen sowie die Or-
        ganisation und Betreuung von Messebeteiligungen. Das
        Veranstalten von „Parlamentarischen Frühstücken“ ge-
        hört nicht zum Gegenstand der Förderung des BMBF.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/13810, Frage 35):
        Ist das BMBF bereit, den Mitgliedern des Bundestages das
        von einem internationalen Gutachtergremium erstellte Gut-
        achten zur Bewertung des Forschungskonzepts des Berliner
        Instituts für Gesundheitsforschung im Originaltext zur Verfü-
        gung zu stellen, und, falls nein, wie begründet die Bundesre-
        gierung, dass das BMBF einerseits eine Pressemitteilung he-
        rausgibt, in der es den Inhalt des Gutachtens bewertet (ver-
        gleiche BMBF, „Gutachter loben Berliner Institut für Gesund-
        heitsforschung, (BIG)“, Pressemitteilung vom 7. Mai 2013),
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        andererseits dem Deutschen Bundestag das Gutachten jedoch
        vorenthält?
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        ird den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, For-
        chung und Technikfolgenabschätzung die deutsche
        bersetzung der Zusammenfassung der wesentlichen
        egutachtungsergebnisse zeitnah zukommen lassen. Auf
        unsch kann auch der englischsprachige Originaltext
        er Zusammenfassung zur Verfügung gestellt werden.
        as Gesamtgutachten befindet sich noch in der Abstim-
        ung mit den Gutachtern. Es wird davon abgesehen, das
        utachten als Ganzes zur Verfügung zu stellen, da es
        ertrauliche Hinweise für die Zuwendungsgeber und für
        en Vorstand des Berliner Instituts für Gesundheitsfor-
        chung, BIG, enthält und daher nicht öffentlich ist.
        erner setzt eine wissenschaftliche Begutachtung vo-
        us, dass Experten in einem geschützten und vertrauli-
        hen Rahmen ihre fachliche Einschätzung ohne Vorbe-
        alte äußern können. Nur dies gewährleistet, dass
        otwendige Kritik durch andere Wissenschaftler und
        issenschaftlerinnen tatsächlich geäußert wird.
        nlage 33
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        PD) (Drucksache 17/13810, Frage 36):
        Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Gründe
        nach § 4 oder § 6 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu
        Informationen des Bundes, die einem Zugänglichmachen des
        Gutachtens zur Bewertung des Forschungskonzepts des Berli-
        ner Instituts für Gesundheitsforschung entgegenstehen wür-
        den, und, falls ja, welche?
        Ausweislich der Gesetzesbegründung kann insbeson-
        ere der Zugang zu konkreten Gutachten im Verfahren
        er Forschungsförderung eingeschränkt bzw. versagt
        erden, denn eine wissenschaftliche Begutachtung setzt
        oraus, dass Experten in einem vertraulichen und ge-
        chützten Rahmen ihre fachliche Einschätzung offen und
        hne Vorbehalte äußern können. Nur dies gewährleistet,
        ass notwendige Kritik durch andere Wissenschaftler
        tsächlich geäußert wird. Daher kann der Zugang wäh-
        nd laufender Verwaltungsverfahren gemäß §§ 3 und 4
        G verweigert werden, weil die behördlichen Beratun-
        en auch noch nicht abgeschlossen sind und um die Ent-
        cheidungsfindung nicht zu gefährden.
        Es wird zudem davon abgesehen, das Gutachten als
        anzes zur Verfügung zu stellen, da es vertrauliche Hin-
        eise für die Zuwendungsgeber und für den Vorstand des
        erliner Instituts für Gesundheitsforschung, BIG, enthält
        nd daher nicht öffentlich ist. Um dem Informationsbe-
        ürfnis dennoch bestmöglich Genüge zu tun, wird das
        undesministerium für Bildung und Forschung den Mit-
        liedern des Ausschusses für Bildung, Forschung und
        echnikfolgenabschätzung die deutsche Übersetzung der
        usammenfassung der wesentlichen Begutachtungser-
        ebnisse zeitnah zur Verfügung stellen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31243
        (A) )
        )(B)
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 37):
        Wie hoch liegt der Frauenanteil bei der Besetzung der Na-
        tionalen Plattform Zukunftsstadt, und warum ist es dem
        BMBF nicht gelungen, einen Anteil von 40 Prozent Frauen in
        dieses Gremium zu berufen (vergleiche BMBF, „Konzepte für
        die ZukunftsWerkStadt“, www.bmbf.de/de/21394.php, Zu-
        griff 3. Juni 2013)?
        Die Nationale Plattform Zukunftsstadt will in zwei
        Jahren Konzepte entwickeln, wie Städte möglichst CO2-
        neutral, energieeffizient und klimaangepasst weiterent-
        wickelt werden können. Dies geschieht gemeinsam mit
        Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kom-
        munen und Wirtschaft. Die beteiligten gesellschaftlichen
        Gruppen sind gebeten worden, ihre Spitzenrepräsentie-
        renden zu benennen und zu entsenden. Der Anteil der
        Frauen im Stakeholder-Forum ergibt sich somit aus ihrer
        Repräsentanz in den beteiligten Organisationen. Das
        Stakeholder-Forum der Nationalen Plattform Zukunfts-
        stadt zählt derzeit 31 Mitglieder. Darunter sind drei
        Frauen. Ihr Anteil beträgt demnach 10 Prozent.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13810, Fragen 38 und 39):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
        wie viele Studierende neben ihrem Studium einer Erwerbs-
        arbeit nachgehen und wie viele Wochenarbeitsstunden sie ar-
        beiten (bitte jeweils Anzahl und Anteil für Gesamtdeutsch-
        land, Sachsen sowie alte und neue Bundesländer nennen)?
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
        wie viele Studierende es nicht schaffen, ihr Studium in der
        Regelstudienzeit zu beenden (bitte Aufschlüsselung nach Stu-
        dierenden insgesamt und BAföG-Empfängern), und wie viele
        Studierende als arm gelten (bitte jeweils Anzahl und Anteil
        für Gesamtdeutschland, Sachsen sowie alte und neue Bundes-
        länder nennen)?
        Zu Frage 38:
        Die Ergebnisse der 19. Sozialerhebung – Befragung
        im Sommersemester 2009 – geben hierzu Auskunft. Da-
        nach betrug die Erwerbstätigkeitsquote der Studierenden
        insgesamt im Bundesdurchschnitt 67 Prozent, die der
        Studierenden im Erststudium 66 Prozent. Die Erwerbstä-
        tigkeitsquote in Sachsen betrug für Studierende im Erst-
        studium – im Sommersemester 2009 – 53 Prozent. Die
        Erwerbstätigkeitsquote war in den alten Ländern mit
        Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein
        durchweg höher als in den neuen Ländern.
        Die Vollzeitstudierenden gehen zu 67 Prozent einer
        Erwerbstätigkeit von bis zu 15 Stunden wöchentlich
        nach. 12 Prozent der Vollzeitstudierenden gehen einer
        Erwerbstätigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich
        nach.
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        u Frage 39:
        Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zu
        tudienabschlüssen innerhalb der Regelstudienzeiten
        or. Eine gesetzlich definierte oder nach allgemeinem
        prachverständnis unzweideutige Festlegung, ab wann
        tudierende als „arm“ gelten, besteht nicht. Für die fi-
        anzielle Unterstützung der Studierenden während ihres
        tudiums sind die nach dem Unterhaltsrecht ihnen ge-
        enüber Unterhaltspflichtigen – in der Regel die Eltern –
        erantwortlich. In den Fällen, in denen die finanzielle
        eistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen nicht zur
        usbildungsfinanzierung ausreicht, haben Studierende
        der Regel einen Anspruch auf finanzielle Unterstüt-
        ung nach dem BAföG. Dies ist der Fall, wenn das anre-
        henbare Elterneinkommen nicht die Höhe der Bedarfs-
        ätze nach § 13 Abs. 1 oder 2 sowie gegebenenfalls der
        uschläge nach §§ 13 a und 14 b BAföG erreicht.
        Darüber hinaus besteht für Studierende gegebenen-
        lls die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach
        em Bildungskreditprogramm des Bundes oder auch als
        tudienkredit der KfW in Anspruch zu nehmen.
        nlage 36
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        ache 17/13810, Frage 40):
        Bei welchen einzelnen Veranstaltungen wurde das in der
        Liste der Zahlungen an externe Berater (Haushaltsausschuss-
        drucksache 17(8)6030), die ansonsten im Wesentlichen
        Rechtsgutachten und IT-Beratungen umfasst, aufgeführte
        2,63 Millionen Euro teure Vorhaben „Innovationsunterstüt-
        zende Maßnahmen für Elektroniksysteme, Elektromobilität“
        (Innovum) unter Angabe der jeweiligen Teilnehmer- bzw. Be-
        sucherzahlen in 2012 und bisher in 2013 im Einzelnen in der
        Praxis angewandt, und welche spezifischen Kompetenzen, die
        im BMBF nicht vorhanden sind bzw. waren, wurden dafür
        – unter Angabe des aktuellen Leistungserbringers – extern als
        Beratungsleistung eingekauft?
        Im Vorhaben „Innovationsunterstützende Maßnahmen
        r Elektroniksysteme, Elektromobilität“, Innovum,
        ird das Bundesministerium für Bildung und For-
        chung, BMBF, flankierend zu seiner Forschungsförde-
        ng bei Maßnahmen zur Fachinformation und Nach-
        uchsförderung unterstützt. Es handelt sich in den
        ahren 2012 und 2013 im Einzelnen um folgende Maß-
        ahmen:
        Schülerwettbewerb INVENT a CHIP. INVENT a
        HIP ist eine bundesweite Initiative des Verbandes der
        lektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
        DE, und des BMBF, bei der Schülerinnen und Schüler
        er Jahrgangsstufen 8 bis 13 (allgemein- und berufsbil-
        ende Schulen) sich mit Ideen für den Entwurf eines Mi-
        rochips bewerben können.
        2012: 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dreitä-
        giger Praxis-Workshop an der Leibniz Universität
        Hannover mit zwölf Schülerteams, Verleihung der
        vier Preise an sieben Schüler im Rahmen des VDE-
        Kongresses „Smart Grid“ in Stuttgart (5. bis 6. No-
        vember 2012).
        31244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        – 2013: 1 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben
        sich seit Anfang Februar 2013 beworben, im Septem-
        ber wird der Praxis-Workshop an der Leibniz Univer-
        sität Hannover stattfinden; die Verleihung der Preise
        wird im Rahmen des Mikrosystemtechnikkongresses
        am 14. Oktober 2013 in Aachen stattfinden.
        Schülerwettbewerb SolarMobil Deutschland. Solar-
        Mobil Deutschland ist ein bundesweiter Wettbewerb,
        den der VDE und das BMBF ins Leben gerufen haben,
        um Jugendliche für das Zukunftsthema „alternative
        Fahrzeugantriebe und Energieeffizienz“ zu begeistern.
        – 2012: 60 Teams mit 160 Teilnehmerinnen und Teil-
        nehmern; Bundesfinale in Chemnitz am 20. Septem-
        ber 2012.
        – 2013: Anfang April Bekanntgabe des Wettbewerbs;
        das Bundesfinale ist für den 20. September 2013 im
        Umfeld der Internationalen Automobil-Ausstellung in
        Frankfurt/Main geplant.
        DRIVE-E-Programm für Studierende. DRIVE-E be-
        steht aus vier Studienpreisen für Studierende von Fach-
        hochschulen und Universitäten sowie der DRIVE-E-
        Akademie, einer Ferienschule für circa 50 Teilnehmerin-
        nen und Teilnehmer mit Vorträgen ausgewiesener Fach-
        experten im Themenfeld. Das DRIVE-E-Programm wird
        zusammen mit der Fraunhofer Gesellschaft e. V. und ei-
        nem wechselnden Universitätspartner durchgeführt.
        – 2012: 62 Bewerbungen für die Studienpreise; Verlei-
        hung war am 14. März 2012 in Aachen. 106 Bewer-
        bungen für die Akademie vom 12. bis 16. März 2012
        in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen
        – 2013: 48 Bewerbungen für die Studienpreise; Verlei-
        hung war am 6. März 2013 in Dresden. 139 Bewer-
        bungen für die Akademie vom 4. bis 8. März 2013 in
        Zusammenarbeit mit der TU Dresden.
        Vorbereitung und Betreuung von Messeauftritten und
        Fachgesprächen
        – 2012: 23. bis 27. April 2012 Hannover Messe,
        BMBF-Stand sowie Beteiligung am Stand der Bun-
        desregierung auf der MobiliTec, rund 195 000 Besu-
        cher;
        – Mai 2012 Leistungselektronik-Workshop im Umfeld
        der Leistungselektronik-Messe PCIM in Nürnberg,
        circa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer;
        – Dezember 2012 Statusseminar der BMBF-geförder-
        ten Projekte zur Elektromobilität in Bonn, circa
        100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
        – 2013: 8. bis 12. April 2013 Hannover Messe, BMBF-
        Stand sowie Beteiligung am Stand der Bundesregie-
        rung auf der MobiliTec, rund 217 000 Besucher;
        – 26. bis 27. Mai 2013 Internationale Konferenz Elek-
        tromobilität der Bundesregierung in Berlin (Interakti-
        ves Exponat zum Thema „Aus- und Weiterbildung in
        der Elektromobilität“), rund 900 Teilnehmerinnen
        und Teilnehmer.
        Die folgenden Kompetenzen wurden dabei als ex-
        terne Leistung beauftragt:
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        . Planung und Durchführung des jährlichen Schüler-
        wettbewerbs INVENT a CHIP,
        . Planung und Durchführung des jährlich stattfinden-
        den bundesweiten Programms zur Nachwuchsförde-
        rung im Bereich der Elektromobilität (DRIVE-E-Pro-
        gramm) mit den Modulen DRIVE-E-Akademie
        (Ferienschule) und DRIVE-E-Studienpreis,
        . Planung und Durchführung des jährlichen Bundes-
        wettbewerbs für solarbetriebene Modellfahrzeuge So-
        larMobil Deutschland,
        . konzeptionelle Vorbereitung und Betreuung von Mes-
        seauftritten, Erstellung entsprechender Exponate,
        . inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchfüh-
        rung von Fachgesprächen (Workshops) zu aktuellen
        Themen der Elektronik und Elektromobilität,
        . adressatengerechte Aufbereitung von Fachinforma-
        tionen aus den Förderbereichen Elektroniksysteme
        und Elektromobilität.
        Der Vertrag fällt unter die Definition des Begriffs „ex-
        rne Beratungsleistungen“ auf Basis des Beschlusses
        es Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
        om 28. Juni 2006. Die Zuordnung dieses Vorhabens als
        Beratervertrag“ ist administrativ korrekt; faktisch han-
        elt es sich um organisatorische Unterstützungsleistun-
        en, wie sich aus obiger Aufstellung ersehen lässt.
        Leistungserbringer ist die VDI Technologiezentrum
        mbH, VDI TZ, in Düsseldorf, eine Einrichtung des
        ereins Deutscher Ingenieure, VDI.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        he 17/13810, Frage 41):
        Welche Konsequenzen in Bezug auf Projektlaufzeit, Ar-
        beits- und Zeitplan sowie Förderhöhe hat die Bundesregie-
        rung beim Vorhaben „r3 – Aufschluss, Trennung und Rückge-
        winnung von ressourcenrelevanten Metallen aus Rückständen
        thermischer Prozesse“ aus dem ersten Zwischenbericht über
        den Projektfortschritt – unter Angabe der jetzt in 2013 für die-
        ses Vorhaben vorgesehenen Förderung – gezogen, und inwie-
        weit trifft es zu, dass dabei aktuell – auch ohne den Bau einer
        neuen Versuchsanlage – bereits erste Proben aus älteren Anla-
        gen wissenschaftlich untersucht werden?
        Der Zwischenbericht für das Verbundvorhaben „r3 –
        ufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressour-
        enrelevanten Metallen aus Rückständen thermischer
        rozesse“, ATR, das im Jahr 2013 mit 580 000 Euro ge-
        rdert wird, wurde am 29. April 2013 vorgelegt. Die
        ielerreichung des Gesamtvorhabens erscheint aus heu-
        ger Sicht weiterhin sichergestellt.
        Eine Anpassung der Projektlaufzeit, des Arbeits- und
        eitplans sowie der Förderhöhe des Vorhabens ist der-
        eit nicht notwendig. Allerdings verschiebt sich die Er-
        chtung der Versuchsanlage am Standort Hamburg vo-
        ussichtlich aufgrund genehmigungsrechtlicher Fragen
        Zusammenhang mit dem Bundes-Immissionsschutz-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31245
        (A) )
        )(B)
        gesetz, BImSchG, sowie Vorgaben des Flächennutzungs-
        plans auf den Herbst 2013.
        Im Übrigen trifft es zu, dass bereits Schlackenproben
        aus anderen Quellen physikalisch-chemisch untersucht
        wurden.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 42):
        Rechnet die Bundesregierung demnächst (bitte unter
        Angabe des Zeitraums) mit der Einleitung eines EU-Vertrags-
        verletzungsverfahrens aufgrund der bisherigen Nichtmeldung
        des Effizienzziels im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtli-
        nie (siehe Antwort auf meine mündliche Frage 30, Plenarpro-
        tokoll 17/239, Anlage 16), und wie ist der derzeitige Verhand-
        lungsstand innerhalb der Bundesregierung bezüglich der
        Meldung eines Ziels an die Europäische Kommission?
        Die Bundesregierung wird das indikative nationale
        Energieeffizienzziel gemäß Art. 3 EU-Energieeffizienz-
        richtlinie, EED, in Kürze an die EU-Kommission
        melden. Daher rechnet die Bundesregierung nicht mit
        der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 43):
        Wie ist der inhaltliche bzw. konzeptionelle Sachstand be-
        züglich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die vom
        Netzausbau betroffen sind und durch eine „Bürgerdividende“
        am Gewinn durch den Leitungsausbau profitieren sollen, vor
        dem Hintergrund des Thesenpapiers vom September 2012
        „Bürgerdividende Netzausbau“ vom Bundesminister für Um-
        welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, so-
        wie der Antwort auf meine mündliche Frage 35, Plenarproto-
        koll 17/218, Anlage 20, und welchen Zeitplan verfolgt die
        Bundesregierung hierbei zur Umsetzung?
        Aus Sicht der Bundesregierung kann die finanzielle
        Beteiligung von Bürgern an Leitungsbauprojekten ein
        wichtiger Baustein für die Akzeptanz des Netzausbaus
        und die Umsetzung der Energiewende sein. Das Bundes-
        wirtschaftsministerium und das Bundesumweltministe-
        rium sind derzeit mit den Übertragungsnetzbetreibern
        hinsichtlich der Entwicklung und Ausgestaltung von Bür-
        gerbeteiligungsmodellen im Gespräch. Ziel ist die Schaf-
        fung attraktiver Anlagemodelle mit einem angemessenen
        Rendite-Risiko-Profil für die vom Leitungsbau betroffe-
        nen Bürgerinnen und Bürger. Damit Bürgerbeteiligungs-
        modelle erfolgreich umgesetzt und tatsächlich eine Be-
        schleunigung des Netzausbaus erreicht werden können,
        ist aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dass die Aus-
        gestaltung und Umsetzung den Übertragungsnetzbetrei-
        bern obliegt. Nach Klärung offener Fragen – unter ande-
        rem rechtliche Anforderungen an Beteiligungsmodelle,
        organisatorischer Aufwand, Mehrkosten – wird die Bun-
        desregierung zusammen mit den Übertragungsnetzbetrei-
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        ern zeitnah einen gemeinsamen Vorschlag vorstellen.
        ie Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben an der Westküs-
        nleitung in Schleswig-Holstein werden die Beteiligten
        utzen, um die Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und
        ürger weiterzuentwickeln.
        nlage 40
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/13810, Frage 45):
        Welche libyschen oder sonstigen zivilen oder militäri-
        schen Behörden werden in bilateralen polizeilichen Projekten
        oder im Rahmen der EUBAM-Mission von Maßnahmen der
        20 dort eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten
        konkret adressiert (bitte für jede einzelne Maßnahme/
        Workshop/Training der Bundespolizei und, soweit der
        Bundesregierung bekannt, der beteiligten Länderpolizeien
        darstellen), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung
        die Zuständigkeit von Polizei und Militär für die Grenzüber-
        wachung bzw. weitere Belange der inneren Sicherheit in
        Libyen derzeit geregelt (sofern in unterschiedlichen Provin-
        zen zurzeit in unterschiedlicher Zuständigkeit, bitte jeweils
        einzeln darstellen)?
        EUBAM Libyen soll die libyschen Behörden durch
        nleitung, Ausbildung und Beratung dabei unterstützen,
        urzfristig die Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der
        and-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen. Lang-
        istig soll die Mission die libyschen Behörden bei der
        usarbeitung und Umsetzung einer umfassenderen Stra-
        gie für integriertes Grenzmanagement unterstützen.
        Vor diesem Hintergrund arbeitet EUBAM Libyen mit
        nterschiedlichen libyschen Behörden zusammen. Dazu
        ehören die dem Innenministerium unterstellte Grenz-
        olizei, der dem Finanzministerium unterstellte Zoll, die
        em Verteidigungsministerium unterstellte neu geschaf-
        ne Institution der „Border Guards“ sowie unterschied-
        che maritime Behörden, die dem Innen-, Finanz- oder
        ransportministerium unterstellt sind.
        Effektiver Grenzschutz lässt sich jedoch nur bei Vor-
        andensein eines effizienten Justizsystems umsetzen.
        aher soll die Mission auch mit dem libyschen Justiz-
        inisterium und dem Ministerium für lokale Regierung
        usammenarbeiten.
        Derzeit sind ein Angehöriger der Bundespolizei
        owie eine über das Zentrum für Internationale Friedens-
        insätze, ZIF, entsandte Logistik-Expertin im Missions-
        ersonal vertreten.
        Im Bereich der bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe
        rbeitet das Bundeskriminalamt grundsätzlich mit dem
        byschen Innenministerium zusammen. Die Auswahl
        er Lehrgangsteilnehmer erfolgt durch das libysche
        nenministerium in Abstimmung mit Verbindungs-
        eamten des Bundeskriminalamtes. Zumeist handelt es
        ich um Angehörige des Innenministeriums oder der li-
        yschen Polizeidienststellen.
        Die Strukturen und die Zuständigkeiten der libyschen
        renzüberwachung sind fragmentiert. Der Bundesregie-
        ng vorliegenden Informationen zufolge ist die Grenz-
        31246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        polizei an den 25 bestehenden libyschen Grenzübergän-
        gen für die Kontrolle illegaler Migrationsbewegungen
        zuständig. Zwei dieser 25 Grenzübergänge sind dem
        libyschen Innenministerium unterstellt. Die anderen
        werden von Milizen oder Stammesorganisationen über-
        wacht.
        Der Süden des Landes wurde zu militärischem Sperr-
        gebiet erklärt. Die dem Verteidigungsministerium unter-
        stellten „Border Guards“ sollen die Landgrenzen in
        diesem Gebiet sichern. Die Seegrenzen im Norden des
        Landes werden durch die „Naval Coast Guard“ kontrol-
        liert, die ebenfalls dem Verteidigungsministerium unter-
        stellt ist.
        Anlage 41
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 17/13810, Frage 47):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beein-
        flussung der türkischen Medien bzw. zur Zensur der türki-
        schen Medien oder Kurznachrichtendienste wie Twitter durch
        die türkische Regierung angesichts des in der Türkei herr-
        schenden „Ausnahmezustands“ („Es ist Revolution, und die
        Reporter gehen weg“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung
        vom 4. Juni 2013)?
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer di-
        rekten anlassbezogenen Beeinflussung der türkischen
        Medien. Allerdings hat insbesondere ein Teil der Fern-
        sehsender, zum Beispiel die Privatsender NTV und CNN
        Türk, nicht von Anfang an über die Ereignisse berichtet.
        Im Falle des zur Dogus-Gruppe gehörenden Senders
        NTV lösten Kunden der zu demselben Konzern gehören-
        den Garanti-Bank Konten im Wert von circa 50 Millio-
        nen Türkische Lira (circa 22 Millionen Euro) auf, wo-
        raufhin sich der Geschäftsführer für die Berichterstattung
        entschuldigte und öffentlich seine Unterstützung für die
        Demonstranten äußerte.
        Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nutzung
        von Twitter uneingeschränkt möglich. Jedoch wurden in
        Izmir mindestens 40 Nutzer, in Adana 13 Twitternutzer
        verhaftet, die laut Medienberichten inzwischen aber wie-
        der auf freiem Fuß sind. Ihnen wurde Anstachelung zum
        Aufstand, Propaganda und Desinformation vorgeworfen.
        Ebenso übte Premierminister Recep Tayyip Erdogan
        Kritik an den sozialen Medien und warf ihnen Verbrei-
        tung von Lügen vor.
        Anlage 42
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa-
        che 17/13810, Frage 48):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die An-
        weisungen von Regierungsstellen bzw. amtlichen Stellen, mit
        Gewalt gegen die landesweiten Demonstrationen vorzugehen,
        die offenbar über 4 000 Verletzte und mindestens drei Tote
        nach sich gezogen haben („Demonstrationen forderten bereits
        drei Tote“, in: Die Welt vom 6. Juni 2013)?
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        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu
        ntsprechenden Anweisungen von Regierungsstellen
        um Vorgehen bei den Demonstrationen vor.
        nlage 43
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/13810, Frage 49):
        Inwiefern hat die Bundesregierung auf die türkische Re-
        gierung Einfluss ausgeübt bzw. gedenkt sie auszuüben, damit
        der brutalen Gewalt gegen die friedlichen Demonstrantinnen
        und Demonstranten ein Ende gesetzt wird und die Vorfälle
        rechtsstaatlich aufgeklärt werden?
        Die Bundesregierung verfolgt die aktuelle Lage in der
        epublik Türkei sehr aufmerksam. In den letzten Tagen
        aben sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bun-
        esminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
        nd der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen-
        chtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
        mt, Markus Löning, geäußert. Sie haben zur Deeskala-
        on der Lage und zum Verzicht auf Gewalt aufgerufen
        nd die Bedeutung des Rechts auf Meinungs- und Ver-
        ammlungsfreiheit unterstrichen.
        Bundespräsident Joachim Gauck hat gestern Abend
        it dem Präsidenten der Republik Türkei, Abdullah Gül,
        lefoniert. Dabei hat er seine Besorgnis über die exzes-
        ive Gewalt zum Ausdruck gebracht und die Notwendig-
        eit der Deeskalation und des Dialoges betont.
        nlage 44
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/13810, Frage 51):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung be-
        züglich beispielsweise der Zusammenarbeit mit der Türkei
        (polizeiliche, justizielle und militärische) vor dem Hinter-
        grund der staatlichen Gewalteskalation bzw. Polizeigewalt
        und -brutalität sowie massiven Verletzung der Menschen-
        rechte gegen die Protestierenden in der Türkei, und inwieweit
        teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass von einer De-
        mokratisierung durch die EU-Beitrittsverhandlungen und
        durch die jüngsten Verfassungsreformen in der Türkei keine
        Rede sein kann, sodass diese bis zum Ende der undemokrati-
        schen Maßnahmen und politischen Verfolgungswelle ausge-
        setzt werden sollten?
        Die Zusammenarbeit mit der Republik Türkei in den
        erschiedenen Bereichen dient insbesondere der Heran-
        hrung des Landes an EU-Standards.
        Im Jahr 2013 sind mit der Türkei im Rahmen der poli-
        eilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe des Bun-
        eskriminalamtes ein Arbeitsbesuch und ein Lehrgang,
        nter anderem im Rahmen von EU-Twinningprojekten,
        eplant. Eine Einschränkung dieser Maßnahmen ist
        icht vorgesehen.
        Die (grenz)polizeiliche Zusammenarbeit des Bundes-
        riminalamtes, der Bundespolizei und des Inspekteurs
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31247
        (A) )
        )(B)
        der Bereitschaftspolizeien der Länder mit ausländischen
        Polizeibehörden hat neben der Kriminalitätsbekämpfung
        und Prävention stets das Ziel, die Achtung der Grund-
        sätze des Rechtsstaates zu stärken. Auch gegenüber der
        Türkei wird das Bundesministerium des Innern weiter-
        hin nach diesem Grundsatz verfahren.
        Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und
        dem türkischen Justizministerium besteht eine institutio-
        nalisierte Kooperation auf dem Gebiet des Rechts. Das
        aktuelle Arbeitsprogramm sieht für das Jahr 2013 einen
        Erfahrungsaustausch über praktische Fragen der interna-
        tionalen rechtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen und
        ein Seminar über den Menschenrechtsschutz in der EU
        und im Europarat sowie die Vertretung von Menschen-
        rechtsverfahren vor den europäischen Gerichten vor.
        Eine Aussetzung dieser Maßnahmen ist gegenwärtig
        nicht beabsichtigt. Soweit die Bundesregierung um
        Rechtshilfe in Strafsachen ersucht wird, prüft sie in je-
        dem Einzelfall, ob die Menschenrechte im Strafverfah-
        ren im ersuchenden Staat gewahrt werden.
        Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft,
        die mit den „Kopenhagener Kriterien“ hohe Ansprüche
        an die Kandidaten stellt und die Fortschritte bei der Ver-
        wirklichung der Ziele kontinuierlich überprüft. Mit
        Blick auf die umfangreiche Reformbilanz der Türkei der
        letzten Jahre wird die transformative Wirkung des EU-
        Beitrittsprozesses kaum bezweifelt. Trotz der großen
        Fortschritte, die gemacht wurden, bestehen Defizite fort,
        die die Europäische Kommission in ihren jährlichen
        Fortschrittsberichten herausarbeitet und der Rat der Eu-
        ropäischen Union aufnimmt. Die Situation der Grund-
        rechte und -freiheiten und insbesondere die Presse- und
        Meinungsfreiheit in der Türkei ist entsprechend Gegen-
        stand regelmäßiger Treffen der EU-Kommission und der
        türkischen Regierung im Rahmen der EU-Beitrittsver-
        handlungen. Dies wird auch bei den aktuellen Ereignis-
        sen in der Türkei der Fall sein.
        Anlage 45
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13810, Frage 52):
        Welche der Auslandsschulen der Bundesrepublik Deutsch-
        land sind nicht barrierefrei, und welche Pläne hat die Bundes-
        regierung, dafür zu sorgen, dass all diese Schulen barrierefrei
        werden und eine inklusive Bildung anbieten?
        Grundsätzlich handelt es sich bei den von der Bun-
        desregierung geförderten Auslandsschulen um Schulen
        in privater Trägerschaft, die ergänzend zu den innerdeut-
        schen Empfehlungen auch den landesrechtlichen Be-
        stimmungen zum Thema Inklusion des jeweiligen Gast-
        landes unterliegen. In der Praxis hat dies bisher dazu
        geführt, dass Inklusionsmaßnahmen an diesen Schulen
        in unterschiedlichem Maße realisiert werden konnten.
        Barrierefreiheit und inklusiver Unterricht sind wich-
        tige Anliegen der fördernden Stellen – Auswärtiges Amt
        und Bundesverwaltungsamt bzw. Zentralstelle für das
        Auslandsschulwesen, ZfA. Im Rahmen ihrer gemeinsa-
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        en Schulaufsicht an den deutschen Auslandsschulen
        ind Bund und Länder bestrebt, die Umsetzung der in-
        erdeutschen Empfehlungen und Standards zum Thema
        klusion auch an den Auslandsschulen zu fördern. So
        rfasst die ZfA beispielsweise jährlich an allen geförder-
        n Auslandsschulen, welche sonderpädagogischen
        aßnahmen zur Förderung behinderter bzw. lernschwa-
        her Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulen
        urchgeführt wurden.
        Um der Bedeutung des Themas weiteren Nachdruck
        u verleihen, befasst sich seit 2012 eine Arbeitsgruppe
        es Bund-Länder-Ausschusses für Schulische Arbeit im
        usland, BLASchA, mit dem Thema Inklusion. Sie soll
        uf Grundlage der Empfehlung der Kultusministerkonfe-
        nz zur Inklusiven Bildung von Kindern und Jugendli-
        hen mit Behinderungen in Schulen vom 20. Oktober
        011 den Rahmen für Inklusionsmaßnahmen unter den
        esonderen Bedingungen der Deutschen Schulen im
        usland vorgeben. Gemeinsam mit den Auslandsschu-
        n wird dann erörtert, wie die Umsetzung vor dem Hin-
        rgrund der landesrechtlichen Bestimmungen und der
        estehenden Kapazitäten und Ressourcen an den jeweili-
        en Auslandsschulen gelingen kann.
        Im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratun-
        en unterstützt das Auswärtige Amt ferner die Bemühung
        m Aufnahme des Themas Inklusion in den Entwurf für
        as Auslandsschulgesetz. Der Entwurf beinhaltet eine
        estimmung, der zufolge im Fördervertrag zwischen
        und und Träger der deutschen Auslandsschule verein-
        art werden muss, dass die Schulen innerhalb einer
        estimmten Frist eine Konzeption zur Umsetzung des in-
        lusiven Unterrichts und anschließend regelmäßige Fort-
        chrittsberichte vorzulegen haben.
        nlage 46
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/13810, Frage 53):
        Inwieweit stimmen die Informationen der Medien, dass
        der Neubau des Bundesministeriums des Innern „nur bedingt
        fluchtbereit“ ist, da bei der Planung seit Jahren Mängel beim
        Brandschutz und bei der Barrierefreiheit missachtet werden
        und „zwischenzeitlich sogar die ,Separierung‘ der Behinder-
        ten – der Begriff taucht wörtlich in den Planungsunterlagen
        auf – erwogen worden war“ (siehe Berliner Morgenpost vom
        3. Juni 2013, Seite 3), und welche Schlussfolgerungen zieht
        die Bundesregierung daraus?
        Die in ausgewählten Medien verbreiteten Informatio-
        en sind falsch.
        Beim Neubau des Bundesministeriums des Innern,
        MI, wurden und werden alle baurechtlichen Bestim-
        ungen – auch zur Barrierefreiheit und zum Brand-
        chutz – eingehalten.
        Die Einhaltung aller den Neubau betreffenden gesetz-
        chen Vorgaben wurde durch die Senatsverwaltung für
        tadtentwicklung – Oberste Bauaufsicht – als zuständige
        augenehmigungsbehörde des Landes Berlin, das für
        ie Bauplanung und -ausführung zuständige Bundesamt
        31248 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        für Bauwesen und Raumordnung, BBR, und darüber hi-
        naus das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung als oberste technische Instanz für alle Bau-
        vorhaben des Bundes und Fachaufsicht über das BBR
        bestätigt.
        Die Unfallkasse Bund hat sowohl die Einhaltung der
        anerkannten Regeln zur Barrierefreiheit als auch der ge-
        setzlichen Regeln für Flucht- und Rettungswege geprüft
        und deren Einhaltung bestätigt. Außerdem wurde das zur
        erteilten Baugenehmigung gehörende Konzept „Barrie-
        refreies Bauen“ vom 25. Mai 2009 zuvor mit der Unfall-
        kasse Bund und der zuständigen Koordinierungsstelle
        des Landes Berlin für Barrierefreies Bauen abgestimmt.
        Die Koordinierungsstelle hat das Konzept für gut befun-
        den und die Eignung bestätigt.
        Bestandteil der Baugenehmigung ist darüber hinaus
        der Bericht Nr. 1 über den geprüften Brandschutznach-
        weis des Prüfingenieurs für Brandschutz vom 21. Mai
        2010.
        Der Bericht stützt sich unter anderem auf das Brand-
        schutzkonzept vom 15. März 2010. In diesem sind Fest-
        legungen zum Brandschutz und für die Gestaltung der
        Flurbreiten und Rettungswege enthalten. Auch hier
        wurde die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie
        der Auflagen der Feuerwehr bestätigt.
        Die Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit im Ka-
        tastrophenfall hat im BMI oberste Priorität. Insoweit
        wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben spezifi-
        sche Nutzeranforderungen für die Evakuierung definiert.
        Insbesondere gilt: Die Bauplanung ermöglicht für alle
        Beschäftigten, insbesondere auch für behinderte Men-
        schen, eine sichere Evakuierung. Das Evakuierungskon-
        zept geht über die bauaufsichtlichen Anforderungen
        hinaus. Die zugrundegelegte Gesamtevakuierung des
        Gebäudes ist eine erhöhte Anforderung des Nutzers BMI
        und geht über die Vorgaben der zuständigen Brand-
        schutzbehörde und der Berliner Feuerwehr hinaus, die
        eine Evakuierung nur nach Brandschutzabschnitten for-
        dern. Die Tür- und Treppenhausbreiten erfüllen die ge-
        setzlichen Vorgaben. Insbesondere wird eine lichte Tür-
        breite von 105 Zentimetern realisiert, obwohl Gutachten
        zu dem Schluss kamen, dass auch bei einer Türbreite
        zum Fluchttreppenhaus von nur 0,86 Metern eine voll-
        ständige Evakuierung des gesamten Hauses in der vom
        Nutzer BMI geforderten Zeit möglich wäre.
        Auch die Darstellung einer angeblich erwogenen „Se-
        parierung der Behinderten“ ist falsch. Tatsache ist, dass
        der Begriff aus BMI-internen Unterlagen aus 2008 stammt.
        In diesen wurden die Forderungen des BMI zur Vermeidung
        einer Separierung von Behinderten dargestellt. Seitens
        BMI wurde von Anfang an darauf gedrungen, dass keine
        Separierung von Behinderten oder Zentralisierung bei der
        künftigen Unterbringung aus Kostengründen im Neubau
        zugelassen werden darf. Hintergrund dieser Forderungen
        waren Diskussionen in den Berichterstattergesprächen,
        die im Rahmen der Begleitung des Neubauvorhabens
        durch den Haushaltsausschuss stattfanden. Hierbei wur-
        den vom BMI geltend gemachte Raumforderungen und
        Ausstattungsmerkmale, zum Beispiel Anzahl der im Ge-
        bäude vorgesehenen Behinderten-WCs, angesichts der
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        ostenfolgen von den Berichterstattern für den Einzel-
        lan 06 und vom Bundesrechnungshof infrage gestellt
        Baukosten pro Quadratmeter.
        nlage 47
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        er Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/13810, Frage 54):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Tatsache, dass Mitglieder des Bundestages von den Block-
        upy-Protesten berichten, Polizisten hätten ihnen mit der Be-
        gründung, ihr Abgeordnetenausweis sei „gefälscht“, den Zu-
        tritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt, Polizisten hätten in
        anderen Fällen einen solchen Zutritt erst gewährt, nachdem
        sie sich nach der Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit der Ab-
        geordneten erkundigt hatten, und inwiefern hält es die Bun-
        desregierung aufgrund solcher Berichte – und ähnlicher Be-
        richte in der Vergangenheit – für geboten, die Länder
        aufzufordern, ihren Polizeibeamten den Umgang mit Abge-
        ordneten sowie das Erkennen eines Abgeordnetenausweises
        zu vermitteln?
        Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurde
        einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages der
        utritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt. Polizeiliche
        insatzlagen im Zusammenhang mit Demonstrationen
        nd Versammlungen fallen in die Zuständigkeit der Län-
        er. Die Bundesregierung nimmt zu polizeilichen Einsät-
        en, soweit sie im Verantwortungsbereich eines Landes
        egen – hier des Landes Hessen –, keine Stellung und
        ewertet diese nicht. Nach Auffassung der Bundesregie-
        ng ist es Aufgabe der zuständigen Länder, in eigener
        erantwortung ihren Polizeibeamten die erforderlichen
        enntnisse im Umgang mit Abgeordneten und dem Er-
        ennen von Ausweisen zu vermitteln.
        nlage 48
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 65):
        Welche bundeseigenen Gesellschaften sind von den Of-
        fenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, HGB §§ 325
        bis 329, befreit und aus welchem Grund?
        Die Entscheidung über die Nutzung der Befreiung
        on Offenlegungspflichten nach den §§ 325 ff. Handels-
        esetzbuch von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ge-
        ört zum operativen Geschäft des jeweiligen Unterneh-
        ens. Sie liegt allein im Verantwortungsbereich des
        nternehmens. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immu-
        ität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
        at dazu in seinem in der Bundestagsdrucksache 13/6149
        iedergegebenen Beschluss festgestellt, dass das parla-
        entarische Fragerecht solche Sachverhalte nicht um-
        sst. Hinzu kommt, dass aufgrund der dezentralen
        eteiligungsführung des Bundes die gewünschten Infor-
        ationen auch in den Fällen, in denen gesellschafts-
        chtlich im Einzelfall ein entsprechendes Auskunfts-
        cht der Anteilseigner besteht, nicht zentral vorliegen.
        ine Ressortabfrage innerhalb der beteiligungsführen-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31249
        (A) )
        )(B)
        den Ressorts hat nach den dort vorliegenden Erkenntnis-
        sen aufgrund freiwilliger Unternehmensangaben erge-
        ben, dass bei den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen
        des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für
        Wirtschaft und Technologie die WIK GmbH sowie deren
        Tochtergesellschaft die WIK Consult GmbH sowie aus
        dem Bereich des Ministeriums für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung die Deutsche Bahn AG für eine grö-
        ßere Zahl an Tochtergesellschaften – wie zum Beispiel
        die DB Mobility Logistics AG, die Schenker AG Essen,
        die Schenker Deutschland AG, die Stinnes Logistics
        GmbH Essen – von den Befreiungsmöglichkeiten zur
        Offenlegungspflicht nach den §§ 325 ff. Handelsgesetz-
        buch Gebrauch machen.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13810, Frage 66):
        Erachtet die Bundesregierung es zur finanziellen Unter-
        stützung der Flutopfer als geboten, ähnlich wie für den Ver-
        anlagungszeitraum 2003 den Körperschaftsteuersatz um
        1,5 Prozentpunkte zu erhöhen, und erachtet die Bundesregie-
        rung es als sinnvoll, die steuerliche Abzugsfähigkeit von
        Spenden befristet zu verbessern, um einen zusätzlichen Spen-
        denanreiz zur Unterstützung der Flutopfer zu bewirken?
        Anliegen der Bundesregierung ist es, die Schäden
        durch die Flutkatastrophe so weit wie möglich zu be-
        grenzen und den Betroffenen schnell und unbürokratisch
        zu helfen. Die Bundesregierung plant keine Steuererhö-
        hung, um die hierzu erforderliche Beteiligung des Bun-
        des sicherzustellen.
        Nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2 a der Einkommen-
        steuer-Durchführungsverordnung können die obersten
        Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bun-
        desministerium für Finanzen bestimmen, dass als Nach-
        weis von Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen
        der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung
        genügen. Die Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
        Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen haben
        unter Bezugnahme auf diese Regelung bereits entspre-
        chende Ländererlasse in Abstimmung mit dem Bundes-
        ministerium der Finanzen veröffentlicht. Diese Länder-
        erlasse enthalten neben den genannten Nachweiserleich-
        terungen für Spenden zahlreiche weitere Regelungen,
        um den Geschädigten unbürokratisch zu helfen.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13810, Frage 67):
        Existiert aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ein bestimm-
        tes Datum, bis zu welchem das AIFM-Umsetzungs- und das
        AIFM-Steueranpassungsgesetz verkündet sein müssen, und
        welche Rechtsfolgen entstehen bei einer Überschreitung der
        Frist?
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        Die sogenannte AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/
        U über die Verwalter alternativer Investmentfonds) ist
        is zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen.
        ie AIFM-Richtlinie enthält nur Regelungen zum Auf-
        ichtsrecht und keine steuerlichen Vorgaben. Aus Sicht
        es Europarechts reicht es daher aus, dass das AIFM-
        msetzungsgesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Da
        er Bundesrat am 7. Juni 2013 keinen Einspruch gegen
        as AIFM-Umsetzungsgesetz erhoben hat, werden die
        U-rechtlichen Vorgaben aller Voraussicht nach fristge-
        äß umgesetzt.
        Dagegen hat der Bundesrat dem AIFM-Steueranpas-
        ungsgesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsaus-
        chuss angerufen. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz
        ient jedoch nicht der Umsetzung der AIFM-Richtlinie.
        aher gibt es keine EU-rechtlichen Fristen, die einzuhal-
        n wären. Infolgedessen hätte eine Fristüberschreitung
        eim AIFM-Steueranpassungsgesetz keine EU-rechtli-
        hen Rechtsfolgen.
        nlage 51
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/13810, Frage 68):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
        dass neben Gold auch andere Wirtschaftsgüter für die Ausnut-
        zung des Progressionsvorbehalts bei Ankauf von Wirtschafts-
        gütern im Ausland – sogenanntes Goldfinger-Modell – einge-
        setzt wurden, und inwieweit beurteilt die Bundesregierung die
        Verschiebung von Bemessungsgrundlagen zwischen Veranla-
        gungszeiträumen unter Geltung einer Einnahmeüberschuss-
        rechnung als Steuergestaltung?
        Das Modell funktioniert auch mit anderen Arten von
        irtschaftsgütern des Umlaufvermögens. Umfassende
        enntnisse, mit welcher Art von Umlaufvermögen das
        odell im jeweiligen Einzelfall konzipiert wurde, liegen
        er Bundesregierung nicht vor Die Gewinnermittlung
        urch Einnahmenüberschussrechnung ist eine vom Ge-
        etzgeber geschaffene Gewinnermittlungsart für kleine
        nd mittlere Unternehmen, die sich in jahrzehntelanger
        raxis bewährt hat. Sie ist kein Steuergestaltungsmodell.
        nlage 52
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/13810, Frage 69):
        Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen – bitte diffe-
        renziert nach Steuergläubiger angeben – ist zu rechnen, wenn
        das Kindergeld pro Kind im Monat um 35 Euro und zugleich
        die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommen-
        steuergesetzes für Zusammenveranlagte auf insgesamt
        8 354 Euro angehoben werden, und sieht die Bundesregierung
        die gesetzgeberische Notwendigkeit, Kindergeld und Freibe-
        träge für Kinder anzuheben?
        Bei einer Anhebung des monatlichen Kindergeldes
        m 35 Euro je Kind und gleichzeitiger Anhebung
        es Kinderfreibetrages auf 8 354 Euro würde die Auf-
        31250 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        kommenswirkung bei voller Jahreswirkung in 2014 rund
        -7,6 Milliarden Euro betragen.
        Nach dem Ergebnis des Neunten Existenzminimum-
        berichts vom 7. November 2012 ist der Kinderfreibetrag
        bis einschließlich 2013 ausreichend bemessen.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 70):
        Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Bundes-Durchschnittskostensätze, B-DKS, für Maßnahmen
        der Bundesagentur für Arbeit seit 2011 entwickelt – bitte
        Durchschnittshöhe je Jahr in Euro differenziert nach Maßnah-
        meart darstellen?
        Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Durch-
        schnittskostensätze jährlich aus den Datensätzen, die ihr
        von den fachkundigen Stellen zu den für die Weiterbil-
        dungsförderung zugelassenen Maßnahmen übermittelt
        werden. Die bundesweiten Durchschnittskostensätze
        sind nicht nach Maßnahmearten differenziert.
        Bis zum Jahr 2012 beruhten sie auf einer Bildungs-
        ziel-Clusterung, die sich aus der alten Klassifikation der
        Berufe aus dem Jahr 1988 ergab. Aufgrund der neuen
        Klassifikation der Berufe im Jahr 2010, KldB 2010, war
        auch eine Umstrukturierung der Bundes-Durchschnitts-
        kostensätze, B-DKS, erforderlich, da sich Aufbau und
        Struktur der neuen Berufsklassifikation grundlegend
        verändert haben. Die bundesweiten Durchschnittskos-
        tensätze für das Jahr 2013 richten sich erstmals nach der
        neuen Klassifikation der Berufe aus dem Jahr 2010. Des-
        halb sind die Kostensätze des Jahres 2013 nicht mit de-
        nen vorhergehender Jahre vergleichbar.
        Bei den 2012 ermittelten Durchschnittskostensätzen
        aus dem Jahr 2011 war nach Angaben der Bundesagen-
        tur für Arbeit wie in den Vorjahren bei fast allen Bil-
        dungszielen eine Steigerung bei den Kostensätzen fest-
        zustellen. Bei den nach der neuen Klassifikation der
        Berufe ermittelten B-DKS 2013 ist allgemein festzustel-
        len, dass die Kostensteigerungen moderater ausgefallen
        sind, zum Teil sind die Kostensätze auch gesunken. Die
        neuen Bundes-Durchschnittskostensätze sind auf der In-
        ternetseite der Bundesagentur veröffentlicht.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
        (Drucksache 17/13810, Fragen 71 und 72):
        Warum hat die Bundesregierung bis heute keinen Gesetz-
        entwurf zur Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes,
        AsylbLG vorgelegt, obwohl im Urteil des Bundesverfassungs-
        gerichts vom 18. Juli 2012, Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11,
        nach dem das derzeitige AsylbLG grundgesetzwidrig ist, ex-
        plizit eine „unverzügliche“ Neuregelung gefordert wird, und
        ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es den Vorgaben
        des genannten Verfassungsgerichtsurteils entspricht, dass bis
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        zum Ende der Legislaturperiode keine Neuregelung des
        AsylbLG beschlossen wird (bitte begründen)?
        Wie ist der konkrete Stand der Ressortabstimmungen
        (bitte einschließlich der begründeten Positionen der verschie-
        denen Bundesministerien) des Referentenentwurfs des Bundes-
        ministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Dritten
        Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“,
        und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        aus den Stellungnahmen der Verbände, Länder und Kommu-
        nen zum genannten Referentenentwurf, die zum 7. Januar
        2013 angefordert wurden, sowie aus der in diesem Zusam-
        menhang stehenden Anhörung vom 10. Januar 2013?
        u Frage 71:
        Die Bundesregierung hat unverzüglich nach der Ent-
        cheidung des Bundesverfassungsgerichts mit der Erstel-
        ng eines Referentenentwurfs zur Änderung des Asyl-
        ewerberleistungsgesetzes begonnen. Dieser befindet
        ich derzeit in der Ressortabstimmung. Unabhängig da-
        on, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
        ird, gewähren die Länder den Leistungsberechtigten
        ach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits heute in
        msetzung der vom Gericht selbst festgesetzten Über-
        angsregelung Leistungen in verfassungskonformer
        öhe. Das Gericht hat kein Datum bestimmt, zu dem das
        esetzgebungsverfahren abgeschlossen sein muss. Die
        undesregierung strebt gleichwohl an, die Entscheidung
        es Bundesverfassungsgerichts so schnell wie möglich
        mzusetzen.
        u Frage 72:
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
        en Referentenentwurf im Dezember 2012 an die Res-
        orts, Länder und Verbände versandt. Anfang Januar
        013 erfolgte die Anhörung der Ressorts, Länder und
        erbände. Die Stellungnahmen werden bei der Erarbei-
        ng des Gesetzentwurfs in den Willensbildungsprozess
        inbezogen.
        nlage 55
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 73):
        Gegenüber wem haben Landwirte, die Flächen in ethisch
        befriedeten Bezirken gepachtet haben, nach den Regelungen
        des neuen Bundesjagdgesetzes zukünftig Anspruch auf Ersatz
        von Wildschäden, und inwieweit unterscheiden sich diese
        Ansprüche in finanzieller Hinsicht gegenüber den Ansprü-
        chen von Landpächtern, die Flächen in bejagten Gebieten ge-
        pachtet haben?
        Für Schäden auf Grundstücken, die aus ethischen
        ründen zu einem befriedeten Bezirk erklärt wurden,
        esteht nach den Regelungen des neuen Bundesjagd-
        esetzes zukünftig kein Anspruch auf Ersatz von Wild-
        chäden. Auch Pächter solcher Flächen dürften unter
        erücksichtigung der jüngeren höchstrichterlichen
        echtsprechung zum Wildschadensersatz in befriedeten
        ezirken im Gegensatz zu Bewirtschaftern bzw. Päch-
        rn von Flächen, die nicht aus ethischen Gründen be-
        iedet wurden, keinen Anspruch gegen die Jagdgenos-
        enschaft auf Zahlung von Wildschadensersatz haben.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31251
        (A) )
        )(B)
        Die Bewirtschafter von ethisch befriedeten Flächen
        haben jedoch die Möglichkeit, den Ersatz ihres Wild-
        schadens im Rahmen des privatrechtlichen Pacht-
        verhältnisses mit dem Eigentümer zu regeln bzw. – bei
        Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – auf Ver-
        tragsanpassung zu dringen.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 74):
        Welche Aussagen enthält der bis zum Frühjahr 2013 vom
        Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut vorzulegende Zwi-
        schenbericht zur Studie über die Auswirkungen der Biogas-
        erzeugung auf die Boden- und Pachtmärkte, die inner-
        sektoralen Wechselwirkungen sowie auf die Ernährungs- und
        Futtermittelindustrie hinsichtlich der Indikatoren, des zeitli-
        chen Rahmens und der Strukturierung der Studie?
        Im Zwischenbericht des Johann-Heinrich-von-
        Thünen-Instituts werden hinsichtlich der Struktur der
        Studie die folgenden zu betrachtenden Unterthemen
        benannt, nach welcher sich die Studie gliedern soll: Ein-
        leitung und Problemstellung, Wirtschaftlichkeit von
        Biogasanlagen bei unterschiedlichen Rahmenbedingun-
        gen, Entwicklung des Anlagenbestandes, Abschätzung
        des erforderlichen Energiepflanzenbedarfs, innersekto-
        rale Wechselwirkungen, Auswirkungen auf die Boden-
        und Pachtmärkte, Auswirkungen auf die Ernährungs-
        und Futtermittelindustrie, zusammenfassende Bewer-
        tung und Schlussfolgerungen.
        Einzelne Indikatoren, die der Zwischenbericht kurz
        skizziert, sind unter anderem: regional differenzierte
        Analyse der Auswirkungen der Biogaserzeugung auf die
        Landwirtschaft beispielsweise nach Ackerbau- oder
        Viehhaltungsregionen, Analyse der Wirtschaftlichkeit
        für unterschiedliche Biogasanlagen jeweils in Abhängig-
        keit von wichtigen Rahmenbedingungen wie beispiels-
        weise dem Getreidepreis, regional differenzierte Analyse
        der Entwicklung des Anlagenbestandes mit Blick auf die
        Anlagenstruktur – installierte elektrische Leistung –, ge-
        leistete Jahresarbeit in Kilowattstunden und EEG-Vergü-
        tungen, Analyse und Ermittlung des erforderlichen
        regionalen Energiepflanzenbedarfs für die Biogaserzeu-
        gung – ausgehend von dem für die Fütterung von Rauh-
        futterfressern notwendigen Grundfutterbedarf –, Ana-
        lyse der regionalen Veränderungen insbesondere auf die
        Getreideerzeugung und Rindviehhaltung, Analyse und
        Ableitung der maximalen Zahlungsbereitschaft von Bio-
        gaserzeugern in Bezug auf die Boden- und Pachtmärkte
        zur Gewinnung von Rückschlüssen auf den innersekto-
        ralen Wettbewerb um Pachtflächen – ergänzend betrach-
        tet werden Auswertungen aktueller Studien zu Auswir-
        kungen der Biogasförderung auf den Bodenmarkt.
        Betrachtung qualitativer Darstellungen möglicher Wir-
        kungszusammenhänge zwischen Biogaserzeugung und
        der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Erzeug-
        nissen in der Ernährungs- und Futtermittelindustrie – un-
        ter anderem Veränderung der Einstandspreise für land-
        wirtschaftliche Rohstoffe, Bedeutung des Einsatzes
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        inzelner landwirtschaftlicher Produkte in den Branchen
        es produzierenden Ernährungsgewerbes, Substitutions-
        eziehungen zwischen agrarischen Rohstoffen sowie
        wischen Rohstoffen inländischer und ausländischer
        erkunft.
        Hinsichtlich des Zeitplans nennt der Zwischenbericht
        Mitte August 2013“ als Vorlagetermin der fertigen
        tudie.
        nlage 57
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 75):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentlich gewor-
        dene Kritik (vergleiche www.ndr.de/unternehmen/presse/
        pressemitteilungen/pressemeldungndr12373.html) des Bun-
        desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-
        freiheit, Peter Schaar, an Art. 1 Nr. 7 des Entwurfs des Sech-
        zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
        bezüglich des in § 58 f vorgesehenen Verbots der „Übermitt-
        lung, Nutzung oder Beschlagnahme“ von Daten, das daten-
        schutzrechtlich nicht begründbar mehr Transparenz bei der
        Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung verhin-
        dere?
        Art. 1 Nr. 7 des genannten Gesetzentwurfs beinhaltet
        as Verbot, die im Rahmen des Antibiotikaminimie-
        ngskonzeptes gewonnenen Betriebsdaten über die
        herapiehäufigkeit für Anfragen nach dem Verbraucher-
        formationsgesetz, VIG, oder den Informationsfreiheits-
        esetzen der Länder, IFG zu verwenden. Diese Regelung
        t im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundesta-
        es in die 16. AMG-Novelle aufgenommen worden.
        Die Regelung zur Verwendung von Daten ist Gegen-
        tand von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
        as Vermittlungsverfahren ist ein Verfahren zwischen
        em Bundesrat und dem Bundestag. Für die Bundes-
        gierung bleibt daher die weitere Befassung und
        ntscheidungsfindung des Vermittlungsausschusses ab-
        uwarten, da sie nicht die Verfahrenshoheit im Vermitt-
        ngsausschuss hat.
        nlage 58
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        es Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 76):
        Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich des volkswirt-
        schaftlichen Nutzens und der Legitimität einer weiteren
        öffentlichen Förderung der Agrogentechnik zieht die Bundes-
        regierung aus der aktuellen Ankündigung des Agrogentech-
        nikkonzerns Monsanto, sich mangels öffentlicher Akzeptanz
        dieser Technologie in Deutschland und Europa zukünftig auf
        die Züchtung und den Verkauf von konventionellem Saatgut
        konzentrieren zu wollen, und welche Kenntnisse liegen der
        Bundesregierung darüber vor, inwieweit durch Monsanto ge-
        stellte Zulassungsanträge für den Anbau bzw. Import von gen-
        technisch veränderten Organismen in Bezug auf die EU bis-
        lang zurückgezogen wurden oder zurückgezogen werden
        sollen?
        31252 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Als Reaktion auf Pressenachrichten bezüglich eines
        Verzichts der Firma Monsanto auf die Vermarktung von
        gentechnisch verbessertem Saatgut in Deutschland und
        Europa hat die Firma unter anderem erklärt, dass sie
        schon seit einigen Jahren nur dort gentechnisch verän-
        derte Sorten anbiete, wo ein funktionierendes Zulas-
        sungssystem und breite Unterstützung auf landwirt-
        schaftlicher und politischer Ebene für die Technologie
        vorhanden sei. Deshalb sei es grundsätzlich richtig, dass
        Monsanto sich in Deutschland und Europa auf Züchtung
        und Verkauf von konventionellem Saatgut und Pflanzen-
        schutzmitteln konzentriert.
        Es handelt sich hier um eine unternehmerische Ent-
        scheidung, die die Bundesregierung nicht zu bewerten
        hat. Hinsichtlich einer eventuellen Rücknahme von Zu-
        lassungsanträgen seitens der Firma Monsanto liegen der
        Bundesregierung keine Angaben vor.
        Anlage 59
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 77):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer
        aktuell im Fachjournal Environmental Sciences Europe ver-
        öffentlichten Studie (Hilbeck, Lebrecht et al.) unter anderem
        von Wissenschaftlern der Eidgenössischen Technischen
        Hochschule Zürich, wonach in Spanien und den USA, wo in
        erheblichem Umfang gentechnisch veränderter Mais angebaut
        wird, im Zeitraum 1995 bis 2011 keine höheren Maiserträge
        gegenüber EU-Ländern ohne Anbauflächen für GVO-Mais zu
        verzeichnen waren, gleichzeitig aber eine drastische Abnahme
        des Angebots an konventionellen Maissorten in Spanien er-
        folgte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
        rung daraus für ihre Einschätzung bezüglich des Beitrags der
        Agrogentechnik zur Steigerung von Erträgen sowie der Siche-
        rung der Welternährung?
        Zur Bewertung sozioökonomischer Auswirkungen
        des Anbaus gentechnisch veränderter Nutzpflanzen
        wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU,
        Joint Research Center – JRC, in Sevilla das European
        Economic Social Bureau, ESEB, eingerichtet. Dies soll
        eine einheitliche Herangehensweise bei der Bewertung
        solcher Fragen auf EU-Ebene gewährleisten. Eine Ad-
        hoc-Arbeitsgruppe des ESEB soll Kriterien und Metho-
        den erarbeiten, um die Auswirkungen des Anbaus von
        GVO auf die Sozioökonomie bewerten zu können. An-
        hand vorhandener wissenschaftlicher Veröffentlichun-
        gen und Studien sollen Indikatoren entwickelt werden,
        mit denen neben wirtschaftlichen auch weitergehende
        mikroökonomische und volkswirtschaftliche Auswir-
        kungen der Agrogentechnik in die Bewertung des An-
        baus von GVO eingebunden werden können.
        Die Veröffentlichung der schweizerischen Wissen-
        schaftlergruppe um Frau Dr. Hilbeck stellt Ergebnisse zu
        den Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter
        Maissorten auf die Sortenvielfalt dar, die sicherlich in
        der Erstellung eines ersten Papiers der Arbeitsgruppe zu
        den sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gen-
        technisch veränderter Maissorten in der EU mit berück-
        sichtigt werden.
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        nlage 60
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 80):
        Inwieweit erfolgte nach Amtsantritt von Dr. Thomas de
        Maizière als Bundesminister der Verteidigung eine umfas-
        sende Überprüfung von Beschaffungsvorhaben der Bundes-
        wehr, und wie wurde der Sachstand des Vorhabens Euro
        Hawk nach dieser Überprüfung durch den Bundesverteidi-
        gungsminister bewertet?
        Mit Weisung vom 22. März 2011 hatte Minister
        r. de Maizière die Einrichtung eines Lenkungsaus-
        chusses für die Strukturreform und eines Arbeitsstabes
        trukturreform angeordnet. Dem Lenkungsausschuss
        urde die Verantwortung für die Gesamtstrategie und
        ie Steuerung der Strukturreform sowie für die Vorberei-
        ng der Ministerentscheidungen übertragen.
        Am 10. Juni 2011 wurden durch den Minister elf Pro-
        kte zur Neuausrichtung der Bundeswehr aufgelegt. Ei-
        es war die „Überprüfung von (Aus-)Rüstungs- und Be-
        chaffungsvorhaben“.
        Mit diesem Projekt wurde eine umfassende Überprü-
        ng der Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben eingeleitet.
        Rahmen dieses Projektes wurden der Verteidigungsaus-
        huss des Deutschen Bundestages und die Obleute des
        aushaltsauschusses am 14. Oktober 2011 über die
        bergrenzen der strukturbestimmenden Hauptwaffen-
        ysteme der Teilstreitkräfte unterrichtet. Das Projekt war
        Februar 2012 abgeschlossen.
        Seit der Einnahme der neuen Struktur des Bundes-
        inisteriums der Verteidigung zum 1. April 2012 wer-
        en Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben im Rahmen
        er neuen Prozesse der Bundeswehr und in den dort fest-
        elegten Verantwortlichkeiten bearbeitet.
        Im Zuge der oben angegebenen Unterrichtung wurde
        as Vorhaben Euro Hawk mit einer empfohlenen Ober-
        renze von fünf Systemen zunächst durch Herrn Bun-
        esminister gebilligt. Diese damalige Entscheidung wird
        Zuge der Untersuchung alternativer Plattformen für
        as ISIS-Modul zur Schließung der bestehenden SIGINT-
        ähigkeitslücke gegebenenfalls Ende des Jahres 2013 zu
        berprüfen sein.
        nlage 61
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 81):
        Wer soll in die Taskforce von Bundesverteidigungsminis-
        ter Dr. Thomas de Maizière zur Erarbeitung von Vorschlägen
        bezüglich der Verbesserung der Berichtspflicht, der Fachauf-
        sicht und Ähnlichem berufen werden, und bis wann soll ein
        Abschlussbericht vorgelegt werden?
        Die Taskforce wird aus Angehörigen des Stabes „Or-
        anisation und Revision“ im Bundesministerium der
        erteidigung bestehen. Sie wird, soweit zusätzlicher Be-
        arf an Fachexpertise zum Beispiel auf technischen,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31253
        (A) )
        )(B)
        rechtlichen oder anderen Spezialgebieten besteht, durch
        Angehörige anderer Bereiche des Bundesministeriums
        der Verteidigung verstärkt. Die Taskforce wird durch
        den Leiter des Stabes „Organisation und Revision“ ge-
        bildet. Der Abschlussbericht soll bis zum 16. August
        2013 vorgelegt werden.
        Anlage 62
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 82):
        Stimmt es, dass die Justiziarin des Beschaffungsamtes der
        Bundeswehr ihre Unterschrift unter den Vertrag mit der Euro-
        Hawk GmbH verweigert hat, wie Der Spiegel in seiner Aus-
        gabe vom 3. Juni 2013 berichtet, und, wenn ja, mit welcher
        Begründung?
        Den am 31. Januar 2007 geschlossenen Entwick-
        lungsvertrag „Euro Hawk“ hat das Justiziariat des ehe-
        maligen BWB mitgezeichnet. Die von dem zuständigen
        Mitarbeiter des Justiziariats hervorgebrachten Bedenken
        gegen die im Vertrag vorgesehenen eingeschränkten
        Nutzungsrechte des Bundes hat dieser nach Vornahme
        einer Abwägung zurückgestellt. Maßgeblich waren hier-
        bei die Bedeutung des Großprojektes für die Bundes-
        wehr, die Tatsache, dass der Global Hawk bereits ohne
        finanzielle Beteiligung des Bundes entwickelt wurde so-
        wie die Exportrestriktionen der US-Regierung.
        Anlage 63
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 83):
        Aus welchen Gründen ist es nach Auffassung der Bundes-
        regierung möglich, dass der mit dem deutschen Modell bau-
        gleiche Euro Hawk in Italien zugelassen werden kann, wenn
        doch die zivile Zulassung für den Luftverkehr europaweit ein-
        heitlich geregelt ist?
        Die deutsche Zulassungsproblematik beim Euro
        Hawk ist nicht ohne Weiteres auf die Zulassungssitua-
        tion der Luftfahrzeuge „NATO AGS Core“ übertragbar.
        Die NATO beschafft ein System auf Basis des technisch
        fortgeschritteneren Global Hawk Block 40.
        Zulassung und Zertifizierung der „NATO AGS
        Core“-Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Ita-
        liens durch die italienische militärische Zulassungsbe-
        hörde DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur
        NAGSMA im Januar 2013 eine entsprechende Vereinba-
        rung mit der DAA unterzeichnet.
        Anlage 64
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
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        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 84 und
        5):
        Inwieweit kooperieren die Unternehmen IABG mbH und
        EADS bzw. deren Tochterunternehmen nach Kenntnis der
        Bundesregierung bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr,
        und wie begründet das BMVg die Unabhängigkeit der Plausi-
        bilitätsprüfung und Bewertung der Aufwandseinschätzung
        durch die IABG für Qualifikation und Zulassung des Systems
        Euro Hawk?
        Was beinhalteten die Vorgaben des US Department of
        State, die zu einer Hinzufügung von Attachments zu dem
        Technical Assistance Agreement führten, und inwieweit
        wurde durch sie die Einsicht in erforderliche Dokumentatio-
        nen beeinträchtigt?
        u Frage 84:
        Die IABG ist ein konzernunabhängiges privates Un-
        rnehmen, das unter anderem beratend für die Bundes-
        ehr tätig ist. Im Rahmen von FuT-Studien, bei denen
        ehrere Unternehmen beteiligt sind, kann es durchaus
        orkommen, dass die IABG auf Zuarbeit durch die
        irma EADS angewiesen ist und dies durch entspre-
        hende Unteraufträge regelt. Die Kurzstudie der Firma
        BG zur Abschätzung des Mehraufwandes für die
        usterzulassung für die Serienflugzeuge Euro Hawk er-
        lgte firmenintern ohne Einflussnahme von anderen
        irmen und vom Auftraggeber. Die Firma IABG hat
        ngjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Luftfahrt und
        erfügt über ein entsprechendes Know-how, um solche
        ragestellungen beantworten zu können.
        u Frage 85:
        Die US-Exportregeln wie ITAR, International Traffic
        Arms Regulations, machen die Weitergabe von Doku-
        entationen zu rüstungsexportrelevanten US-Produkten
        n Dritte von der vorherigen Zustimmung des US De-
        artment of State abhängig. Die Weitergabe dieser Do-
        umentationen ist damit beschränkt.
        Diese Beschränkungen werden in Einzelverträgen mit
        em US-Auftragnehmer, nicht den US-Behörden, in so-
        enannten Technical Assistance Agreements, TAA, um-
        esetzt. Mit einem TAA wird die rechtliche Grundlage
        afür geschaffen, dass technische Informationen aus den
        SA verbracht werden dürfen. Das unterzeichnete TAA
        ird dem US Department of State zur Zustimmung über-
        andt. Mit Unterzeichnung des TAA verpflichten sich
        ie Parteien zugleich, die US-Exportregularien einzuhal-
        n. Das TAA ist Voraussetzung für die Erteilung der Ex-
        ortgenehmigung.
        In den Anlagen, Attachments, werden sowohl der
        mfang der exportierbaren Daten und Dokumente als
        uch Informationen zu über Non-Disclosure Agreements
        ingebundene Parteien festgeschrieben.
        nlage 65
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
        rage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
        ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810,
        rage 86):
        31254 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Waren die Zulassungsprobleme des Euro Hawk Bestand-
        teil der Gespräche des Bundesministers der Verteidigung am
        10. Dezember 2012 mit der Firma Cassidian, und ist es zutref-
        fend, dass der Bundesverteidigungsminister vor dem 13. Mai
        2013 nicht über die gravierenden Zulassungsprobleme infor-
        miert war?
        Bei diesem Besuch lag einer der Schwerpunkte der
        Präsentation auf der Darstellung des Firmenprototypen
        „Barracuda“ und dessen Missionsausrüstung. Hinsicht-
        lich des Full Scale Demonstrators Euro Hawk wurde die
        erfolgreiche Erteilung einer Vorläufigen Verkehrszulas-
        sung, VVZ, für den Erprobungsflugbetrieb kurz erwähnt.
        Über die Zulassungsprobleme ist Herr Bundesminis-
        ter Dr. de Maizière vor dem 13. Mai 2013 mit Hinweis
        auf deren Lösbarkeit und die hierzu beschrittenen Wege
        hingewiesen worden.
        Anlage 66
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810,
        Frage 87):
        Auf Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse über
        Handlungsprozesse im Bundesministerium der Verteidigung
        sprach Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière
        in der Sendung Was nun? im ZDF am 5. Juni 2013 von „zu
        viel Interessensgemeinschaft zwischen denen, die etwas be-
        stellen, und denen, die es liefern sollen“, und welche Konse-
        quenzen plant der Bundesverteidigungsminister aus dieser Er-
        kenntnis für die Organisation des Bundesministeriums zu
        ziehen?
        Bundesminister Dr. Thomas de Maizière beauftragte
        im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr auch die
        Schaffung eines neuen, effizienten und einheitlichen
        Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses. Ausgangspunkt
        für die Erarbeitung des neuen Ausrüstungs- und Nut-
        zungsprozesses, CPM nov., ist der „Bericht der Struktur-
        kommission der Bundeswehr Oktober 2010; Vom Ein-
        satz her Denken; Konzentration, Flexibilität, Effizienz“.
        Dieser Bericht führt zum vorhergehenden Verfahren aus,
        dass dieses sich grundsätzlich bewährt habe, jedoch in
        der konkreten Umsetzung insgesamt durch intranspa-
        rente Prozesse sowie schwerfällige Kommunikations-
        strukturen charakterisiert sei. Der CPM nov. setzt auf
        klare Verantwortlichkeiten, verbunden mit eindeutigen
        Entscheidungskompetenzen, einem weitgehenden Ver-
        zicht auf Mitzeichnungen und reduzierten Schnittstellen.
        Dieser CPM nov. zeichnet sich gegenüber dem vor-
        hergehenden unter anderem durch eine klare Trennung
        der ministeriellen Steuerungs- von den ämterseitigen
        Durchführungsaufgaben, der Einrichtung von Integrier-
        ten Projektteams, IPT, während des gesamten Lebenswe-
        ges von Produkten und Dienstleistungen mit klarer Zu-
        ordnung von Verantwortlichkeiten sowie sich ergebende
        Synergien aus Schaffung des Bundesamtes für Ausrüs-
        tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
        aus.
        Der CPM nov. wurde am 1. Januar 2013 in Kraft ge-
        setzt.
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        nlage 67
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen
        er Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 88 und 89):
        Welche Stellen im BMVg wussten von den technischen
        Problemen bei der Überführung nach Manching im Juli 2011
        – zweimal Kontaktverlust –, und warum wurden die Füh-
        rungsebene des Bundesverteidigungsministeriums und der
        Bundesverteidigungsminister nicht informiert?
        Weshalb konnte erst zwei Jahre nach der Überführung mit
        den Testflügen begonnen werden?
        u Frage 88:
        Neben dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaf-
        ng, BWB, und der Wehrtechnischen Dienststelle 61,
        TD 61, war auch das Amt für Flugsicherung der Bun-
        eswehr direkt eingebunden. Die technische Ursache für
        iese Auffälligkeiten konnte verzugslos geklärt und für
        ie Zukunft ausgeschlossen werden. Aus Flugsiche-
        ngssicht meldepflichtige Vorfälle waren mit diesen
        chnischen Besonderheiten nicht verbunden. Vor die-
        em Hintergrund war eine Unterrichtung der Leitung des
        undesministeriums der Verteidigung nicht erforderlich.
        u Frage 89:
        Der Überführungsflug – ohne Missionsausstattung –
        on den USA nach Deutschland erfolgte am 20./21. Juli
        011. Die Wiederaufnahme des Erprobungsflugbetriebs
        rfolgte am 11. Januar 2013, also nach circa 18 Monaten.
        Nach dem Überführungsflug wurde das in Deutsch-
        nd entwickelte ISIS-Missionssystem in das Luftfahr-
        eug eingebaut. Die Integration des Missionssystems
        inschließlich aller Funktionstests und Bodenüberprü-
        ngen war Anfang Mai 2012 abgeschlossen.
        Zur Schaffung aller Voraussetzungen zur Aufnahme
        es Flugbetriebs in Deutschland wurde am 2. August
        012 festgelegt, dass die Euro Hawk GmbH sowohl als
        ntwicklungs- und auch als Instandsetzungsbetrieb um-
        nglich zugelassen sein muss. Im Zuge dieses Zulas-
        ungsprozesses erfolgte die Erteilung einer Vorläufigen
        erkehrszulassung am 6. Dezember 2012. Witterungsbe-
        ingte Verzögerungen ließen einen ersten Sensortestflug
        rst im Januar 2013 zu.
        nlage 68
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810,
        rage 90):
        Welche Angaben macht die Bundesregierung über die
        durchgeführten und noch anstehenden Tests im Luftraum des
        für die Drohne Euro Hawk vorgesehenen, doch auch anders
        fliegbaren Mobilfunk-„Aufklärungs“-Systems ISIS – bitte
        aufschlüsseln nach Datum, Ort, Umständen, Ergebnissen,
        Zahl der je aufgefangenen und ausgewerteten Handyverbin-
        dungen und betroffenen Nutzer, Datenweitergabe sowie -lö-
        schung –, und ist die Bundesregierung bereit, mir den – vom
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31255
        (A) )
        )(B)
        Bundesminister der Verteidigung in seinem Sprechzettel vom
        5. Juni 2013 vor dem Verteidigungsausschuss des Deutschen
        Bundestages eingeräumten – Vermerk seines Hauses an ihn
        persönlich vom 20. März 2012 zugänglich zu machen sowie
        dessen Inhalt in ihrer Antwort öffentlich zu nennen, trotz des-
        sen Tenor, wonach Tests sowie der Einsatz von ISIS das Fern-
        meldegeheimnis/G-10-Gesetz beeinträchtigten, jedoch der
        Bundesminister die bisher schon 360 Millionen Euro teure
        Entwicklung sowie Tests von ISIS nun immer noch fortsetzen
        lassen will?
        Der Euro Hawk soll militärisch relevante Fernmelde-
        verkehre und Ausstrahlungen von Ortungs-, Lenkungs-,
        Leitungs- und Navigationssystemen im elektromagneti-
        schen Spektrum erfassen und auswerten. Das Abhören
        von Mobilfunkverbindungen ist daher weder in der mili-
        tärischen Forderung noch im Entwicklungsvertrag Euro
        Hawk gefordert. Das Abhören von Telefonaten und das
        Mitlesen von SMS ist nicht Teil des Nachweispro-
        gramms. Durch technische und administrative Maßnah-
        men ist sichergestellt, dass die Erfassung und die Aus-
        wertung von Mobilfunkverbindungen und SMS
        unterbunden werden.
        Für die Flugerprobung des Euro Hawk wurde auf For-
        derung der G-10-Kommission des Deutschen Bundesta-
        ges eine zusätzliche Verfahrensregelung eingeführt, um
        juristisch verwertbar zu dokumentieren, dass versehent-
        liche Erfassungen von G-10-relevanter Kommunikation
        unverzüglich gelöscht werden.
        Anlage 69
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13810, Frage 91):
        Aus welchem Haushaltstitel stammten die 100 000 Euro
        Handgeld, die ein Angehöriger des Kommandos Spezial-
        kräfte einem Bericht des Schwarzwälder Boten zufolge er-
        halten hat, um „für KSK-Soldaten im westafrikanischen
        Mali im Jahr 2008 ein Trainingslager zu organisieren“, von
        denen er angeblich 39 700 Euro für eigene Zwecke abge-
        zweigt hat (www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.calw-ksk-
        soldat-hat-geld-unterschlagen.bd907d43-7211-4a37-baa0-
        457140548c69.html), und welche Soldaten – aufgeschlüsselt
        nach Anzahl, Einheit und Herkunftsland – wurden vor Be-
        ginn der deutschen Beteiligung an der EU-Ausbildungsmis-
        sion EUTM Mali durch Angehörige des Kommandos Spe-
        zialkräfte unter anderem im Rahmen der Übungen Flintlock
        2005, Flintlock 2008, Flintlock 2010 und Flintlock 2011 in
        Mali aus- bzw. fortgebildet (vergleiche Antwort der Bundes-
        regierung auf meine schriftliche Frage 48 auf Bundestags-
        drucksache 17/13579)?
        Die aus dem Handgeld, mit dem der Führer der an der
        Übung Flintlock 2008 beteiligten Soldaten der Bundes-
        wehr ausgestattet war, getätigten Ausgaben wurden als
        „Sonstige Übungskosten“ in Kapitel 1403, Titel 532 22
        des Bundeshaushalts verbucht.
        Im Jahr 2005 haben Angehörige der Bundeswehr an
        der ersten Übung der Reihe Flintlock in Mali in der
        Funktion als Beobachter teilgenommen. Im Rahmen der
        weiteren Beteiligung an dieser Übungsreihe wurde von
        deutschen Soldaten in den Folgejahren unter anderem
        auch Ausbildungsunterstützung für einzelne militärische
        Gruppen aus westafrikanischen Staaten geleistet und
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        war vom 3. bis 20. November 2008 in Mali für Solda-
        n aus Mali und dem Senegal, vom 1. bis 22. Mai 2010
        Mali für Soldaten aus Mali und Nigeria, vom 21. Fe-
        ruar bis 15. März 2011 im Senegal für Soldaten aus
        em Senegal und aus Nigeria.
        Über die exakte Anzahl der ausgebildeten Soldaten
        nd ihre Zugehörigkeit zu bestimmten militärischen Ein-
        eiten der genannten Länder liegen keine Angaben vor.
        nlage 70
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 92):
        Welche Argumente sprechen für die Befreiung der DB
        ProjektBau GmbH von den Offenlegungsvorschriften des
        HGB §§ 325 bis 329 für das Geschäftsjahr 2012 nach Maß-
        gabe des § 264 Abs. 3 HGB, und in welchem Maße sollte aus
        Sicht der Bundesregierung Transparenz bezüglich dieser bun-
        deseigenen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG ge-
        währleistet sein?
        § 264 Abs. 3 Handelsgesetzbuch räumt unter be-
        timmten Voraussetzungen im Einklang mit den europäi-
        chen Vorgaben konzernangehörigen Tochterunterneh-
        en in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft das
        ahlrecht ein, ihre Rechnungslegungsunterlagen in ver-
        infachter Weise aufzustellen und von Prüfung und Of-
        nlegung abzusehen. Bei der DB Projektbau GmbH
        andelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren An-
        ile von der Deutsche Bahn AG und damit nicht unmit-
        lbar vom Bund gehalten werden. Die Frage, ob die Ge-
        ellschafter einer Befreiung zustimmen und die DB
        rojektbau GmbH mithin das Wahlrecht nach § 264
        bs. 3 Handelsgesetzbuch ausüben soll oder nicht, wird
        aher nicht vom Bund, sondern von der Deutsche Bahn
        G im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ent-
        chieden.
        nlage 71
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        es Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 93 und 94):
        Wie viele Wechselkennzeichen sind im Zeitraum vom
        1. Juli 2012 bis 31. März 2013 ausgegeben worden, und wel-
        chen Anteil an den neu- bzw. umgemeldeten Fahrzeugen seit
        dem 1. Juli 2012 und am Bestand zum 31. März 2013 haben
        die Fahrzeuge, die mit Wechselkennzeichen zugelassen wur-
        den?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von
        Wechselkennzeichen zum 1. Juli 2012 vor dem Hintergrund,
        dass bis Ende 2012 gerade einmal rund 1 000 Autofahrer da-
        von Gebrauch gemacht haben und ganze 2 115 Wechselkenn-
        zeichen ausgegeben wurden (Quelle: www.handelsblatt.com/
        auto/nachrichten/nur-2115-kunden-wechselkennzeichen-sind-
        ein-megaflop/8140484.html)?
        u Frage 93:
        Der Stand der zum 31. März 2013 ausgegebenen
        echselkennzeichen ist derzeit nicht ermittelbar. Mit
        31256 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Stand vom 29. April 2013 waren über den gesamten
        Zeitraum 3 660 Wechselkennzeichen ausgegeben. Zu
        diesem Datum waren aktuell 3 153 Wechselkennzeichen
        vergeben.
        Zum 1. Januar 2013 betrug der Fahrzeugbestand
        – Kraftfahrzeuge und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit
        Versicherungskennzeichen – 58,7 Millionen, davon
        43,4 Millionen Personenkraftwagen.
        Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen betrug 2012
        3,08 Millionen, die der Pkw-Besitzumschreibungen
        6,88 Millionen. Eine entsprechend der Frage zeitraum-
        bezogene Auswertung war in der zur Verfügung stehen-
        den Zeit nicht möglich.
        Zu Frage 94:
        Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, wissen-
        schaftliche Einrichtungen und Verbände der Kraftfahrer,
        kurzum ein breiter Teil der Besitzer von zwei und mehr
        Fahrzeugen sowie diejenigen, die sich ein zweites, um-
        weltfreundliches Fahrzeug anschaffen wollten, forderten
        die Einführung von Wechselkennzeichen. Mit den recht-
        lichen Regelungen zur Einführung von Wechselkennzei-
        chen wurde diesen Forderungen entsprochen und wur-
        den die bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise die
        Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt.
        Die Einführung von Wechselkennzeichen ist ein An-
        gebot an alle Halterinnen und Halter von Zweitwagen
        und an alle Halterinnen und Halter, die sich einen Zweit-
        wagen anschaffen wollen.
        Mit den Wechselkennzeichen wurde ein vollkommen
        neues System der Zulassung von zwei Fahrzeugen ein-
        geführt, dessen Attraktivität sich mit zunehmendem Be-
        kanntheitsgrad zeigen wird.
        Anlage 72
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
        (Drucksache 17/13810, Frage 95):
        Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
        Überdeckelung der Autobahn 98 im Abschnitt 98.5 an, vor
        dem Hintergrund, dass mit dieser Maßnahme der Eingriff in
        eine Natur- und Erholungslandschaft und die Zerschneidung
        zweier Gemeinden verhindert werden könnte, sowie ange-
        sichts der Tatsache, dass es sich um eine Autobahn mit beson-
        derem naturschutzfachlichem Planungsauftrag – Ökostern –
        im Bundesverkehrswegeplan handelt, und unterstützt sie diese
        Maßnahmen beispielsweise finanziell – bitte ausführen?
        Der in Rede stehende Streckenabschnitt A 98.5 im
        Raum Rheinfelden/Karsau bzw. Minseln ist im topo-
        grafisch relativ bewegten Freigelände. Zwischen den ge-
        nannten Ortsteilen ist ein rund 12 Meter tiefer und rund
        60 Meter breiter Einschnitt vorgesehen. Das Gebiet ist ge-
        prägt von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
        und extensiv genutzten Offenland- und Wiesenflächen.
        Der offenen Führung im Einschnitt wurde im Einver-
        nehmen zwischen Bund und Land Baden-Württemberg
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        allen bisherigen Planungsphasen der Vorzug gegeben,
        a die hier lokal relativ untergeordneten umweltfachli-
        hen Aspekte – aus Sicht Artenschutz, FFH – die über-
        us kostenintensive Anlage eines Tunnelbauwerks nicht
        chtfertigen. In naturschutzrechtlicher Hinsicht ist eine
        berdeckelung nur zur Bewältigung der Eingriffe eines
        traßenbauprojektes in Natur und Landschaft erforder-
        ch. Diese Voraussetzung liegt aber nur vor, soweit ein
        ndesweit bedeutsamer Biotopverbund geschützter
        ebensräume von geschützten bodengebundenen Wild-
        erarten unvermeidbar straßenbaubedingt in Anspruch
        enommen und zerschnitten wird sowie ein sehr bedeut-
        amer Lebensraumverbund geschützter Tierarten ge-
        ährleistet werden muss.
        Nach den dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
        nd Stadtentwicklung vom Land Baden-Württemberg
        orgelegten Unterlagen sind diese Voraussetzungen im
        orliegenden Fall aber nicht gegeben. Die Bundesauto-
        ahn A 98 zerschneidet in diesem Straßenabschnitt
        einen landesweit bedeutsamen Lebensraumverbund
        eschützter Wildtierarten. Darüber hinaus ist im Bundes-
        rogramm Wiedervernetzung eine derartige Maßnahme
        diesem Abschnitt nicht vorgesehen. Es handelt sich
        us Bundessicht demzufolge nicht um eine prioritäre
        iedervernetzungsmaßnahme.
        Des Weiteren ergeben sich durch die derzeit geplante
        age im Einschnitt nur relativ geringe Schall- und
        chadstoffimmissionen. Die bis zu rund 70 Meter angren-
        enden locker bebauten Ortsteile Karsau und Minseln
        ind als Mischgebiete ausgewiesen. Die schalltechni-
        chen Grenzwerte für Mischgebiete werden eingehalten,
        ie Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete sind in Ein-
        elfällen überschritten. Insgesamt ist nach Auffassung
        es Bundes die Kombination aus Lage im Einschnitt mit
        inzelnen Lärmschutzwällen und gegebenenfalls passi-
        en Schallschutzmaßnahmen angemessen und nur diese
        chtlich vertretbar.
        nlage 73
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
        7/13810, Fragen 96 und 97):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der ak-
        tuellen Hochwasserkatastrophe für die sogenannte Reform der
        Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV, im
        Hinblick auf die beabsichtigte Schließung der Ämter Dresden
        und Lauenburg sowie der Direktion in Magdeburg, und inwie-
        weit hält sie den geplanten Personalabbau um über 2 000 Stel-
        len und insbesondere den Rückzug der WSV aus der Fläche
        unter den derzeitigen Umständen und im Hinblick auf zukünf-
        tiges Hochwasser für vernünftig?
        Inwieweit hat die Bundesregierung die Notwendigkeit ei-
        ner kompetenten und leistungsfähigen WSV im Fall von kata-
        strophalen Hochwasserereignissen in ihren Kategorisierungs-
        kriterien für die Bundeswasserstraßen berücksichtigt, und ist
        der Bund in der Lage, seinen Eigentümerverpflichtungen auch
        an Bundeswasserstraßen mit wenigen Güterverkehren nach-
        zukommen, wenn er dort, wie beabsichtigt, Ämter schließt
        und Personal abbaut?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31257
        (A) (C)
        )(B)
        Zu Frage 96:
        Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
        führt unter anderem dazu, dass die Managementstruktu-
        ren innerhalb der Organisationseinheiten der Wasser-
        und Schifffahrtsverwaltung zugunsten der operativen
        Aufgabenerledigung der Außenbezirke, Bauhöfe und
        Verkehrszentralen deutlich gegenüber der heutigen
        Situation gestrafft werden.
        Die Handlungsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrts-
        verwaltung – auch bei unvorhersehbaren Ereignissen,
        zum Beispiel Hochwasser, Havarien etc. – fließt als we-
        sentliches Element in die laufende Strukturanpassung
        der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ein.
        Anlage 75
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13810, Frage 99):
        Welche der drei in diesem Jahr eingebrachten Bundesrats-
        initiativen zur luftverkehrsrechtlichen Stärkung des Schutzes
        von Fluglärm betroffener Menschen (Bundesratsdrucksachen
        90/13, 124/13, 138/13) ist nach Auffassung der Bundesregie-
        rung die zielführendste (bitte begründen), und werden im
        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        eigene Gesetzesinitiativen zur Verbesserung des Schutzes vor
        Fluglärm vorbereitet (bitte begründen)?
        Die genannten Länderinitiativen unterscheiden sich
        erheblich und sind derzeit Gegenstand weiterer Beratun-
        Zu Frage 97:
        Auch im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
        tung ist eine strenge Priorisierung des zur Verfügung ste-
        henden Finanz- und Personalbudgets erforderlich. Durch
        Konzentration der Ressourcen auf Relationen mit einer
        hohen Verkehrsbelastung wird unter Wahrung der Eigen-
        tümerverpflichtungen eine bestmögliche Effizienz im
        Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten angestrebt.
        Maßnahmen zum aktiven Schutz vor den von Hochwas-
        ser ausgehenden Gefahren und ihre Bekämpfung fallen
        in die Zuständigkeit der Bundesländer.
        Anlage 74
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 98):
        Wird Deutschland am 12. Juni 2013 im Rahmen des soge-
        nannten Trilogs weiterhin der irischen Präsidentschaft das
        Mandat für Verhandlungen zu einer Einigung über eine zu-
        künftige Verordnung zum Schiffsrecycling verwehren, oder
        wird sich Deutschland konstruktiv auf der Seite der Mehrheit
        der EU-Mitgliedsländer für ein Zustandekommen einer zu-
        künftigen Verordnung zum Schiffsrecycling einsetzen?
        Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundes-
        regierung ist noch nicht abgeschlossen.
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        en im Bundesrat. Aufgrund dessen sieht die Bundes-
        gierung noch keine Veranlassung, sich hierzu abschlie-
        end zu positionieren.
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        ntwicklung beabsichtigt, derzeit keine eigene Gesetzes-
        itiative zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm
        orzubereiten. Die Bundesregierung prüft jedoch der-
        eit, wie vor dem Hintergrund des Fluglärms eine bes-
        ere Verknüpfung des Planfeststellungsverfahrens für
        en Neu- und Ausbau von Flughäfen mit der Festlegung
        on Flugrouten erreicht werden kann.
        nlage 76
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        rucksache 17/13810, Frage 100):
        Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung
        das jüngst eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen
        die Bundesrepublik Deutschland wegen der Unterlassung ei-
        ner Umweltverträglichkeitsprüfung der am Flughafen Berlin
        Brandenburg, BER, festgelegten Flugrouten auf das Flug-
        routensystem am BER, und wird die Bundesregierung vor-
        sorglich die Umweltverträglichkeit der festgelegten Routen
        prüfen lassen (bitte begründen)?
        Das Vertragsverletzungsverfahren 2013/4000 bezieht
        ich allgemein auf die Umsetzung zweier EU-Richtli-
        ien in deutsches Recht. Es gibt keine Veranlassung, die
        mweltverträglichkeit der festgelegten Routen am Flug-
        afen Berlin Brandenburg prüfen zu lassen.
        245. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Aufsicht über Kreditinstitute
        TOP 2 Verbraucherschutz
        TOP 4 Befragung der Bundesregierung
        ZP 1 Aktuelle Stunde zur Situation in der Türkei
        TOP 6 Bericht des Petitionsausschusses 2012
        TOP 3 Filmförderung
        TOP 5 Fragestunde
        Anlagen