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ID1724525500

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/245 Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Inhaltsverzeichnis (Drucksache 17/13709) . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbrau- cherschutz stärken – Finanzmarkt- wächter einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Axel Troost, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Finanzmärkte verbrauchergerecht regulieren – Finanzwächter und Fi- nanz-TÜV einführen Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Befragung der Bundesregierung: Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregie- rung – Energie auf neuen Wegen; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31151 B 31162 C 31162 D 31163 D 31163 D 31164 C 31164 C 31164 D Deutscher B Stenografisch 245. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zen- tralbank (Drucksachen 17/13829, 17/13901) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Kerstin Tack, Elvira Drobinski-Weiß, Doris Barnett, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbraucherinnen und Ver- braucher stärken – Marktwächter ein- führen R K C D N M B 31151 A – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, undestag er Bericht ung n 12. Juni 2013 t : Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finanzmarktwächter im Verbraucherinteresse einrichten (Drucksachen 17/8894, 17/8764, 17/6503, 17/9759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . alph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . erstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . echthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31151 C 31152 A 31154 A 31155 A 31156 C 31158 B 31159 D 31162 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31164 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M E S E T E G E H E D E V S Z A n in D J R S C H A T L G B H T B u 31165 A 31165 A 31165 B 31165 B 31165 C 31165 C 31165 D 31165 D 31166 A 31166 A 31166 B 31166 C 31166 D 31167 A 31167 A 31167 A 31167 B 31167 B 31167 C 31167 C 31167 C 31167 D 31167 D 31168 A 31168 B 31168 B 31168 C 31168 D 31169 A 31169 B artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en CDU/CSU und FDP: Aktuelle Situation der Türkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Werner Ehrenberg (FDP) . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . homas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . unther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . ijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ericht des Petitionsausschusses: Bericht nd Beschwerden an den Deutschen Bun- 31169 C 31169 C 31169 D 31169 D 31170 A 31170 B 31170 C 31170 D 31171 A 31171 B 31171 C 31171 D 31172 B 31172 C 31173 A 31173 A 31173 D 31174 D 31175 D 31177 A 31178 B 31179 A 31180 A 31181 A 31182 B 31183 A 31184 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 III destag – Die Tätigkeit des Petitionsaus- schusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2012 (Drucksache 17/13660) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hagen Reinhold (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksachen 17/12370, 17/13689) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Marco Wanderwitz, Johannes Selle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Claudia Winterstein, Burkhardt Müller-Sönksen, Reiner Deutschmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Originäre Kinder- filme aus Deutschland stärker fördern (Drucksachen 17/12381, 17/13689) . . . . . c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 8. November 2001 zum Schutz des au- diovisuellen Erbes und zu dem Proto- koll vom 8. November 2001 zum Euro- päischen Übereinkommen zum Schutz des audiovisuellen Erbes betreffend den Schutz von Fernsehproduktionen (Drucksachen 17/12952, 17/13690) . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . C B J W T F (D M S A n R a A U Z S M S T b Z r u A U Z S M R R S e A U Z R 31185 A 31185 A 31187 B 31189 A 31190 C 31191 D 31193 A 31194 B 31195 D 31196 D 31198 B 31199 C 31199 D 31199 D 31200 A 31201 C 31203 B 31204 A laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . ohannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Börnsen (Bönstrup)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 5: ragestunde  rucksache 17/13810) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bgabe der Überarbeitung der Stellung- ahme der Gesellschaft für Anlagen- und eaktorsicherheit und vereinbarte Prüf- ufgaben ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) reffen von BMU und den Atomkraftwerk- etreibern seit April 2013 zur Frage einer wischenlagerung der zurückzuführenden adioaktiven Wiederaufarbeitungsabfälle nd weitere geplante Treffen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) echtliche Handhabe gegenüber der chweiz wegen dortiger Pläne für ein Atom- ndlager in Grenznähe ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . 31205 B 31206 A 31207 A 31208 A 31210 B 31210 C 31210 D 31211 C 31211 D 31212 B 31212 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 Mündliche Frage 5 Holger Krestel (FDP) Anzahl der Mitarbeiter des Umweltbun- desamtes mit Tätigkeiten für Klimaschutz- und Umweltorganisationen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 44 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planung, Durchführung und Unterstüt- zung gezielter Tötungen mittels Drohnen in US-Einrichtungen in Deutschland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 50 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Vorgehen deutscher Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in Frankfurt im Ver- gleich zum Vorgehen der Sicherheitskräfte in der Türkei und in Russland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Fragen 55 und 56 Nicole Gohlke (DIE LINKE) Einsatz von Reizmitteln bei der Blockupy- Demonstration am 1. Juni 2013 in Frank- furt am Main durch die Bundespolizei Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 57 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Konsequenzen aus dem Polizeieinsatz bei der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main für die zukünf- ti d A D Z D A H N W C K M M P D A D Z M S K N H D A N C M C A g m A D Z C N M C W lu a R s A D 31213 B 31213 C 31214 D 31214 D 31215 C 31215 D 31216 A 31216 D ge Bereitstellung von Einheiten der Bun- espolizei ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .  ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .  eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .  icole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .  olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .  hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . .  athrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 58 atthias W. Birkwald (DIE LINKE) olizeiliches Vorgehen bei der Blockupy- emonstration ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . .  abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .  athrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .  icole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .  eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .  r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . .  ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .  iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .  hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 61  hristine Buchholz (DIE LINKE) nforderung der Bundespolizei und La- eeinschätzung vor dem Einsatz im Rah- en der Blockupy-Demonstration ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . .  iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 62 hristine Buchholz (DIE LINKE) ahrung des Grundrechts auf Versamm- ngsfreiheit und unbeschadete Teilnahme n Demonstrationen von Journalisten, echtsanwälten, Sanitätern und Demon- trationsbeobachtern ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31217 B 31217 B 31218 A 31218 B 31218 C 31218 D 31219 A 31219 C 31219 D 31220 A 31220 C 31220 D 31221 A 31221 B 31221 C 31222 A 31222 B 31222 D 31223 A 31223 B 31223 D 31223 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 V Zusatzfragen Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 78  Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis zum 3. März 2011 im Euro-Hawk-Pro- gramm beglichene Kosten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 79 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom BMVg geleistete Zahlungen im Zu- sammenhang mit dem Euro-Hawk-Pro- gramm Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . A E B m A R z A M H U te m A U A M D E k r e A U A M D S a A U A M U F B A U 31224 A 31224 C 31224 D 31225 B 31225 C 31226 B 31226 C 31226 D 31227 A 31227 D 31228 B 31228 C 31228 C 31229 B 31229 C 31229 D 31230 B 31231 A 31231 D 31231 B 31233 A nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten eatrix Philipp (CDU/CSU) zur Abstim- ung über den Entwurf eines Gesetzes zum usbau der Hilfen für Schwangere und zur egelung der vertraulichen Geburt (244. Sit- ung, Tagesordnungspunkt 14) . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 4 olger Krestel (FDP) mfang und Vergabepraxis der Fördermit- l für Forschungsprojekte im Bereich Kli- aschutz ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 6 irk Becker (SPD) U-Pläne zur Begrenzung der Anrechnung onventioneller Biokraftstoffe aus Nah- ungsmittelpflanzen beim Ausbauziel für rneuerbare Energien im Verkehrssektor ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 7 irk Becker (SPD) tärkere Gewichtung von Biokraftstoffen us Rest- und Abfallstoffen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 8 te Vogt (SPD) olgen einer Mehrfachanrechnung von iokraftstoffen aus gebrauchtem Speiseöl ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31233 D 31234 C 31234 D 31235 A 31235 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 Anlage 7 Mündliche Frage 9 Ute Vogt (SPD) Sicherstellung des Einsatzes von gebrauch- tem Speiseöl bei Anwendung des EU-Richt- linienvorschlags COM(2012) 595 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Dr. Matthias Miersch (SPD) Ziele der Bundesregierung bei den Ver- handlungen über den EU-Richtlinienvor- schlag COM(2012) 595 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Dr. Matthias Miersch (SPD) Erreichbarkeit des EU-Ausbauziels von 10 Prozent für erneuerbare Energien im Verkehrssektor bis 2020 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 12 und 13 Gerd Bollmann (SPD) Folgen einer stärkeren Förderung von Bio- kraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen und aus Reststoffen der Palmölproduktion im EU-Richtlinienvorschlag COM(2012) 595 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 14 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Berücksichtigung der indirekten Landnut- zungsänderungen in der Treibhausgasbi- lanz von Biokraftstoffen; etwaige Einfüh- rung von ILUC-Faktoren Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M W H d C w A U A M M R z g b g A U A M M M n A U A M H E e s A U A M H V E A U 31235 C 31235 D 31236 B 31236 B 31236 C nlage 12 ündliche Frage 15 altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) altung der Bundesregierung zu einer Än- erung des EU-Richtlinienvorschlags OM(2012) 595 unter Vermeidung der An- endung von ILUC-Faktoren ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 16 arco Bülow (SPD) olle der Biokraftstoffe der ersten und weiten Generation beim Ziel der Erzeu- ung von 10 Prozent des Endenergiever- rauchs im Wege von erneuerbaren Ener- ien ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 17 arco Bülow (SPD) aßnahmen zur Verhinderung von Land- utzungsänderungen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 18 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rhöhung des EU-Ausbauziels für erneu- rbare Energien bis 2020 und weitere Ziel- etzungen bis zum Jahr 2030 ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 19 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage des Monitoringberichts 2012 zum rneuerbare-Energien-Gesetz ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31236 D 31237 A 31237 B 31237 D 31237 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 VII Anlage 17 Mündliche Frage 20 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenhang zwischen Klimawandel und der Zunahme von Extremwetterereig- nissen; Konsequenzen für die Klimapolitik Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 21 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Volkswirtschaftliche Gesamtkosten durch Extremwetterereignisse in den letzten zehn Jahren und Neubewertung hinsichtlich der Kosten der Energiewende Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 22 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenhang von Hochwasserereignis- sen und Flächenverbrauch Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 23 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bemessungsgrundlage für vorbeugenden Hochwasserschutz Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 24 Michael Gerdes (SPD) Kosten und Finanzierung der BMBF-App Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M Z B A D A M O I A A D A M O A T d A D A M W Z K d ti A D A M W Z s A D 31238 A 31238 C 31238 D 31239 B 31239 C nlage 22 ündliche Frage 25 ichael Gerdes (SPD) ielgruppe und Anzahl der Downloads der MBF-App ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 26 liver Kaczmarek (SPD) nformationeller Mehrwert der BMBF- pp ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 27 liver Kaczmarek (SPD) usrüstung von Schulen mit Laptops und ablet-PCs mit finanzieller Unterstützung es Bundes ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 28 illi Brase (SPD) uständigkeit der Länder, Schulträger und ommunen für den Einsatz digitaler Me- ien im Unterricht und diesbezügliche Ini- ativen der Bundesregierung ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 29 illi Brase (SPD) uständigkeit für die Sanierung und Aus- tattung der Fachräume in Schulen ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31239 C 31239 D 31240 A 31240 B 31240 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 Anlage 27 Mündliche Frage 30 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Umsetzung der Eckpunkte zur Hochschul- zulassung; Anzahl der zu vergebenden Stu- dienplätze nach dem Dialogorientierten Serviceverfahren zum Wintersemester 2013/14 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 31 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Weiteres Verfahren zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 32 Ulla Burchardt (SPD) Aussagen des BMBF gegenüber einer Jour- nalistin zu der vorgesehenen Änderung des Grundgesetzes Art. 91 b Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 33 Ulla Burchardt (SPD) Auflistung der Anfragen für den „nano- Truck“ für den Zeitraum Juni bis August 2013 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 34 René Röspel (SPD) Information von Bundestagsabgeordneten durch das Deutsche ITER-Industrie Fo- rum e. V. Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M R V F fü A D A M M E d tu I A D A M M F n A D A M S A a d d e A D A M K I tu V M tr A D 31240 C 31241 A 31241 C 31241 D 31242 A nlage 32 ündliche Frage 35 ené Röspel (SPD) orlage des Gutachtens zur Bewertung des orschungskonzepts des Berliner Instituts r Gesundheitsforschung ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 36 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) insicht in das Gutachten zur Bewertung es Forschungskonzepts des Berliner Insti- ts für Gesundheitsforschung nach dem nformationsfreiheitsgesetz ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 37 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) rauenanteil bei der Besetzung der Natio- alen Plattform Zukunftsstadt ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Fragen 38 und 39 abine Zimmermann (DIE LINKE) nzahl der Studenten mit einer Erwerbs- rbeit und geleistete Wochenarbeitsstun- en; Studenten ohne Abschluss des Stu- iums in der Regelstudienzeit und als arm ingestufte Studenten ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Frage 40 laus Hagemann (SPD) nanspruchnahme externer Beratungsleis- ngen durch das BMBF im Rahmen des orhabens „Innovationsunterstützende aßnahmen für Elektroniksysteme, Elek- omobilität“ (Innovum) ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31242 B 31242 C 31243 A 31243 A 31243 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 IX Anlage 37 Mündliche Frage 41 Klaus Hagemann (SPD) Konsequenzen aus dem Zwischenbericht des Vorhabens „r3“ und erste Untersu- chung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 42 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiges EU-Vertragsverletzungsverfah- ren aufgrund ausbleibender Meldung des Effizienzziels im Rahmen der EU-Energie- effizienzrichtlinie Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 43 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewinnbeteiligung der vom Netzausbau betroffenen Bürger durch eine „Bürger- dividende“ und Zeitplan der Umsetzung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 45 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zusammenarbeit mit libyschen Behörden hinsichtlich bilateralen polizeilichen Pro- jekten bzw. der EUBAM-Mission; Zustän- digkeit der Sicherheitsorgane im Rahmen der inneren Sicherheit und der Grenzüber- wachung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 47 Erika Steinbach (CDU/CSU) Beeinflussung der türkischen Medien durch die türkische Regierung hinsichtlich der aktuellen Geschehnisse in der Türkei A C A M E K w z m A C A M M E B s A C A M S S U T A C A M D B s d A C A M D B r H 31244 D 31245 A 31245 A 31245 C ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 48 rika Steinbach (CDU/CSU) enntnisse der Bundesregierung über An- eisungen der türkischen Regierung be- üglich des Einsatzes von Gewalt gegen De- onstranten ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 49 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) influss auf die türkische Regierung zur eendigung der Gewalt gegen Demon- trantinnen und Demonstranten ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 51 evim Dağdelen (DIE LINKE) chlussfolgerungen aus dem politischen mgang mit den Demonstrationen in der ürkei ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Frage 52 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) arrierefreiheit an deutschen Auslands- chulen und Angebot einer inklusiven Bil- ung ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 46 ündliche Frage 53 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) eachtung des Brandschutzes und der Bar- ierefreiheit beim Neubau des BMI und andlungsbedarf 31246 A 31246 B 31246 C 31246 D 31247 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 54 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Hinderung von Bundestagsabgeordneten am Zutritt zu Blockupy-Protesten durch die Polizei und Handlungsbedarf Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 65 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von den Offenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches befreite bundes- eigende Gesellschaften Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 66 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Unterstützung der Flutopfer durch eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes und Verbesserung der steuerlichen Ab- zugsfähigkeit von Spenden Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 67 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Rechtsfolgen bei Fristüberschreitung EU- rechtlicher Vorgaben betreffend AIFM Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 68 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ankauf von Wirtschaftsgütern im Ausland zur Ausnutzung des Progressionsvorbe- halts A H A M D A b A H A M B E k a A D A M G V b A D A M C A P e A D A M C Z n 31247 D 31248 C 31248 D 31249 A 31249 B ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 69 r. Barbara Höll (DIE LINKE) nhebung von Kindergeld und Kinderfrei- etrag ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 70 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntwicklung der Bundes-Durchschnitts- ostensätze für Maßnahmen der Bundes- gentur für Arbeit seit 2011 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Fragen 71 und 72 abriele Hiller-Ohm (SPD) orlage einer Neufassung des Asylbewer- erleistungsgesetzes ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 55 ündliche Frage 73 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nspruch auf Ersatz von Wildschäden für ersonen mit Pachten in Jagdgebieten bzw. thisch befriedeten Bezirken ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 56 ündliche Frage 74 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) wischenbericht über die Studie des Thü- en-Instituts zur Biogaserzeugung 31249 C 31249 D 31250 A 31250 B 31250 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 XI Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 75 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kritik des Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz an der Einführung von § 58 f Arzneimittelgesetz wegen Verhinderung von mehr Transparenz beim Antibiotika- einsatz in der Tierhaltung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 76 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Volkswirtschaftlicher Nutzen und Legiti- mität einer Fortführung der Agrogentech- nikförderung angesichts des Rückzugs des Konzerns Monsanto; annullierte Zulas- sungsanträge für gentechnisch veränderte Organismen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 77 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse aus einer Studie der „Envi- ronmental Sciences Europe“ zum Thema Genmais und Nutzen der Agrogentechnik Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 80 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung von Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr nach Amtsantritt von Bundesminister Dr. Thomas de Maizière und Bewertung des Sachstands des Euro- Hawk-Vorhabens A C A M O E r Z A C A M K V tr d B A C A M K Z s s A C A M T K u B s d S A C 31251 A 31251 C 31251 D 31252 A ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 81 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inberufung einer Taskforce zur Verbesse- ung der Berichtspflicht im BMVg und eitpunkt des Abschlussberichts ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Frage 82 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erweigerung der Unterzeichnung des Ver- ages mit der Euro Hawk GmbH durch ie Justiziarin des Beschaffungsamtes der undeswehr ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 63 ündliche Frage 83 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ulassung des Euro Hawk in Italien ange- ichts einer europaweit einheitlichen Zulas- ung für den Luftverkehr ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 64 ündliche Fragen 84 und 85 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ooperationen der Unternehmen IABG nd EADS bei Beschaffungsvorhaben der undeswehr; Beeinträchtigung der Ein- icht in erforderliche Dokumentationen urch Vorgaben des US Department of tate ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31252 C 31252 D 31253 A 31253 B 31253 B XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 Anlage 65 Mündliche Frage 86 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit der Firma Cassidian am 10. Dezember 2012 und Information des Verteidigungsministers über die Zulas- sungsprobleme des Euro Hawk vor dem 13. Mai 2013 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 87 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Neuorganisation des BMVg auf- grund von Erkenntnissen bisheriger Ent- scheidungsprozesse bei der Beschaffung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Fragen 88 und 89 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über die Probleme bei der Überführung des Euro Hawk nach Manching im Juli 2011 informierte Stellen im BMVg und Be- ginn der Testflüge nach Ablauf von zwei Jahren Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 90 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tests des Aufklärungssystems ISIS im Luftraum; Veröffentlichung des Vermerks vom 20. März 2012 an den Verteidigungs- minister Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 91 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Handgeld für die Organisation eines Trai- ningslagers in Mali und Soldatenausbil- dung im Rahmen der Flintlock-Übungen A C A M D B G d A E A M S N A E A M R Ü A A E A M G S H d d Ä E A E A M D E S 31253 D 31254 A 31254 C 31254 D ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 70 ündliche Frage 92 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) efreiung der Deutschen Bahn ProjektBau mbH von den Offenlegungsvorschriften es Handelsgesetzbuches ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 71 ündliche Fragen 93 und 94 tephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) utzung der Wechselkennzeichen ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 72 ündliche Frage 95 ita Schwarzelühr-Sutter (SPD) berdeckelung der Bundesautobahn 98 im bschnitt 98.5 ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 73 ündliche Fragen 96 und 97 ustav Herzog (SPD) chlussfolgerungen aus dem aktuellen ochwasserereignis für die Reform er Wasser- und Schifffahrtsverwaltung es Bundes im Hinblick auf Schließung der mter, Personalabbau und Erfüllung der igentümerverpflichtung ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 74 ündliche Frage 98 r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insatz für eine EU-Verordnung zum chiffsrecycling 31255 A 31255 C 31255 D 31256 B 31256 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 XIII Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 75 Mündliche Frage 99 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gesetzesinitiativen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 76 Mündliche Frage 100 Herbert Behrens (DIE LINKE) Prüfung der Umweltverträglichkeit der festgelegten Routen des Flughafens Berlin Brandenburg Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31257 B 31257 C 31257 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31151 (A) ) )(B) 245. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
    2. folderAnlagen
      ung letzter Absatz, der vierte halten es auch für richtig, on 1 850 Kräften zu blei- NIS 90/DIE GRÜNEN): dacht, ich solle erklären, t. beim BÜNDNIS 90/ d bei der SPD) Staatssekretär beim Bun- Unregelmäßigkeiten gegeben –, hat. Man hat gar nichts falsch ge schieden worden. Sie gestatten, Frau Kollegin, (Britta Haßelmann [BÜND NEN]: Nein! Ich möchte, Frage antworten!) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31233 (A) ) )(B) Anlagen war es von Anfang an, die Duldung von Babyklappen Pronold, Florian SPD 12.06.2013 können, ist also falsch. Zweitens. Das Gesetz eröffnet einen „dritten Weg“ neben der Babyklappe und der anonymen Geburt. Das war nie beabsichtigt. Ziel der „vertraulichen Geburt“ Paula, Heinz SPD 12.06.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 12.06.2013 Anlage 1 Liste der entschuldigte A s Z g re J u u a V n  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 12.06.2013 Barthle, Norbert CDU/CSU 12.06.2013 Brackmann, Norbert CDU/CSU 12.06.2013 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 12.06.2013 Dr. Danckert, Peter SPD 12.06.2013 Gabriel, Sigmar SPD 12.06.2013 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 12.06.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 12.06.2013 Hofmann (Volkach), Frank SPD 12.06.2013 Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2013 Hunko, Andrej DIE LINKE 12.06.2013 Kauder (Villingen- Schwenningen), Siegfried CDU/CSU 12.06.2013 Koch, Harald DIE LINKE 12.06.2013 Kopp, Gudrun FDP 12.06.2013 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 12.06.2013 Kunert, Katrin DIE LINKE 12.06.2013 Lach, Günter CDU/CSU 12.06.2013 Lenkert, Ralph DIE LINKE 12.06.2013 Mattfeldt, Andreas CDU/CSU 12.06.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 12.06.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 12.06.2013 Nietan, Dietmar SPD 12.06.2013 R R D S S D S D W Z  A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Beatrix Philipp (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ge- setzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (244. Sitzung, Tagesordnungspunkt 14) Ich stimme dem Gesetz in der jetzt vorliegenden Fas- ung nicht zu. Meine Bedenken gegen dieses Gesetz sind erheblich: Erstens. Dem Gesetz fehlen die genaue Definition des iels und der Adressatenkreis: Wer soll mit welchem Er- ebnis erreicht werden? Dass sich die Zahl der Neugebo- nentötungen und -aussetzungen in den vergangenen ahren nicht verringert hat, also Neugeborenentötungen nd -aussetzungen durch die Duldung von Babyklappen nd anonymer Geburt in den vergangenen 12 Jahren uch nicht verhindert wurden, ist hinreichend belegt; die ermutung, dass Tötungen und Aussetzungen mit Ano- ymisierung vermindert oder gar vermieden werden achel, Thomas CDU/CSU 12.06.2013 ößner, Tabea BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2013 r. Scheuer, Andreas CDU/CSU 12.06.2013 chmidt (Eisleben), Silvia SPD 12.06.2013 chwabe, Frank SPD 12.06.2013 r. Sieling, Carsten SPD 12.06.2013 teinbrück, Peer SPD 12.06.2013 r. Stinner, Rainer FDP 12.06.2013 olff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 12.06.2013 iegler, Dagmar SPD 12.06.2013 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 31234 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) und anonymen Geburten zu beenden. Eine kurze „Über- gangszeit“ wäre vielleicht denkbar gewesen. Dieses Ziel ist im Laufe der Gespräche und Beratungen im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes nicht mehr verfolgt worden. Die Annahme, dass durch die „vertrauliche Geburt“ Baby- klappen und anonyme Geburt nicht mehr genutzt werden würden, ist durch nichts gerechtfertigt. Im Gegenteil: an- onyme Geburt und Babyklappen sind die zweifellos sehr viel einfacheren Lösungen; sie lassen allerdings das Wohl der Mutter, die in einer ihr ausweglos erscheinen- den Situation eine lebenslang irreversible Entscheidung trifft, ebenso außer Acht wie das Wohl des Kindes, das ein Leben lang nach seinen „Wurzeln“ bzw. seinen El- tern – oft – vergeblich suchen wird. Drittens. Babyklappen und anonyme Geburt sind ver- fassungswidrig, weil sie gegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbin- dung mit Art. 1 Grundgesetz verstoßen. Ebenso versto- ßen sie gegen das Recht auf Kenntnis der Nachfahren, gegen das Recht auf physische und psychische Unver- sehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG, gegen das Recht auf Erziehung und Pflege durch die Eltern ge- mäß Art. 6 Abs. 2 GG. Viertens. Die weitere Duldung der Babyklappe stellt einen Verstoß gegen Art. 8 der UN-Kinderrechtskonven- tion dar. Die Rechte des Vaters finden keine Berücksich- tigung, das heißt auch das Recht des Kindes auf seinen Vater. Allein die Mutter entscheidet über Rechte und Pflichten. Fünftens. Babyklappen müssen geschlossen werden; sie sind auch heute jeder Kontrolle entzogen. Selbst neu- este Zahlen belegen, dass bereits bestehende Gesetze nicht uneingeschränkt von allen Betreibern von Baby- klappen eingehalten werden. Daher wird auch die Ein- haltung der noch zu erarbeitenden „Standards“ nicht zu kontrollieren sein: Wer ist tatsächlich „Nutzer“ der Ba- byklappe, wie viele Kinder sind in welcher Zeit und wann in die Klappe gelegt worden, wann und wo sind die Kinder „dem Staat“ gemeldet worden? Neueste Zah- len belegen, dass Kinder, die dem Staat nicht gemeldet wurden, faktisch nicht existieren. Hier ist dem „Kinder- handel“ Tür und Tor geöffnet, weil die Kinder „ver- schwinden“, wenn nicht der Staat von deren Existenz weiß. Siebtens. Die vorgesehene Evaluierung setzt, wenn sie wissenschaftlichen Kriterien genügen soll, voraus, dass ein Ziel definiert wurde – siehe Erstens – und eva- luiert wird, ob es erreicht wurde. Zusammenfassung: Ich begrüße den Ausbau der Be- ratungsangebote ausdrücklich. Ich unterstütze aber nicht die Schaffung der Parallelität der Angebote von „ver- traulicher Geburt“ und bereits bestehenden Angeboten zur anonymen Kindesabgabe. Die „vertrauliche Geburt“ als alleiniges Angebot kann Eltern und Müttern in ver- antwortbarer Weise Hilfe in einer ausweglos erscheinen- den Situation sein. Die „vertrauliche Geburt“ wird auch in Zukunft Neugeborenentötung oder -aussetzung nicht verhindern. Sie wird erst eine gewisse Akzeptanz erfah- ren, wenn die Duldung von Babyklappen und anonymer Geburt beendet wird. Solange die Angebote für die an- onyme Kindesabgabe unverändert bestehen bleiben, wird s d n lä s A d F s s d in E s e ru d s ru in u o B le d re b B F o g tu h A d F s n (C (D ich das Angebot der „vertraulichen Geburt“ nicht als er bessere Weg für Mutter und Kind durchsetzen kön- en. Auch die Legitimierung bzw. Duldung der lebens- nglichen Anonymisierung eines Kindes durch den Ge- etzgeber bleibt zweifellos verfassungswidrig. nlage 3 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) (Druck- ache 17/13810, Frage 4): In welchem Umfang fördern die Bundesregierung und das Umweltbundesamt, UBA, jährlich Forschungsvorhaben im Bereich des Klimaschutzes, und nach welchen Kriterien wer- den die Forschungsgelder vergeben? Die Forschungsförderung im Bereich des Klima- chutzes erfolgt in der Bundesregierung über das Bun- esministerium für Bildung und Forschung, BMBF. Das BMBF, Einzelplan 30, plant, in der Projekt- und stitutionellen Förderung im Bereich „Klimaschutz, nergieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiefor- chung einschließlich Energieversorgung der Zukunft, nergetische Gebäudesanierung sowie Elektromobilität“ nd 750 Millionen Euro im laufenden Jahr aufzuwen- en. Für die Projektförderung im Bereich der Klimafor- chung im engeren Sinne sieht das BMBF im Jahr 2013 nd 100 Millionen Euro vor. Die Förderbekanntmachungen des BMBF geben die haltlichen Kriterien für eine Förderung vor. Skizzen nd Anträge werden daraufhin von Einzelgutachtern der Gutachtergremien geprüft. Im Falle der positiven egutachtung sind darüber hinaus von den Antragstel- rn die Voraussetzungen zu erfüllen, die von der Bun- eshaushaltsordnung in Verbindung mit den aus ihr sultierenden Bestimmungen, zum Beispiel die Neben- estimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des MBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für orschungs- und Entwicklungsvorhaben, NKBF 98, der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendun- en zur Projektförderung, ANBest-P, sowie dem Verwal- ngsverfahrensgesetz, VwVfG, vorgegeben werden. Das Umweltbundesamt fördert keine Forschungsvor- aben im Bereich Klimaschutz. nlage 4 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- ache 17/13810, Frage 6): Wie steht die Bundesregierung zur im Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission enthaltenen Begrenzung der Anrechnung konventioneller Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen auf höchstens die Hälfte des 10-Prozent-Ausbauziels für erneuerbare Energien im Verkehrs- sektor? Die Einführung einer Obergrenze für „konventio- elle“ Biokraftstoffe in Höhe von 5 Prozent wird be- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31235 (A) ) )(B) grüßt, soweit die innerhalb dieser Obergrenze eingesetz- ten Biokraftstoffe als ILUC-frei gelten. Dies ist gerechtfertigt, da die durch diese Biokraftstoffe ver- ursachten ILUC-Effekte in der Vergangenheit stattgefun- den haben. Durch diese Obergrenze wird ein angemessener Bestandsschutz für Unternehmen geschaffen, die in der Vergangenheit investiert haben. Die Fortführung der Möglichkeit der Förderung von konventionellen Bio- kraftstoffen sollte bis 2030 erweitert werden, um beste- hende Investitionen zu schützen. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- sache 17/13810, Frage 7): Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Euro- päischen Kommission, Biokraftstoffe aus Rest- und Abfall- stoffen durch Mehrfachanrechnung stärker zu gewichten? Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Bio- kraftstoffe, die aus bestimmten Rohstoffen, zum Beispiel Hausabfälle, biogener Anteil von Siedlungs- oder Indus- trieabfällen, Waldrestholz, Stroh, Gülle, Algen, herge- stellt wurden, vierfach auf das 10-Prozent-Ziel ange- rechnet werden können. Diese als besonderer Anreiz von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Mehr- fachanrechnung wird von der Bundesregierung derzeit noch intensiv geprüft. Eine Mehrfachanrechnung wird zwar grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Förde- rung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen betrachtet; allerdings sieht der Vorschlag erstmals eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraft- stoffe vor, die aufgrund des starken Anreizes auch uner- wünschte Wirkungen auf bereits existierende Verwer- tungswege auslösen könnte. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 8): Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission vorgesehene Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus gebrauchtem Speiseöl? Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Bio- kraftstoffe, die aus bestimmten Rohstoffen (zum Bei- spiel Hausabfälle, biogener Anteil von Siedlungs- oder Industrieabfällen, Waldrestholz, Stroh, Gülle, Algen) hergestellt wurden, vierfach auf das 10-Prozent-Ziel an- gerechnet werden können. Diese als besonderer Anreiz von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Mehrfachanrechnung wird von Deutschland derzeit noch intensiv geprüft. Eine Mehrfachanrechnung wird zwar grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Förderung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfall- s m v w tu A d F 1 3 s s k la n D re h N ro d g s V v k d k e ü z ü d d h ti A – s a s A d F (D (C (D toffen betrachtet, allerdings sieht der Vorschlag erst- als eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraftstoffe or, die aufgrund des starken Anreizes auch uner- ünschte Wirkungen auf bereits existierende Verwer- ngswege auslösen könnte. nlage 7 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 7/13810, Frage 9): Kann nach Einschätzung der Bundesregierung sicherge- stellt werden, dass bei der im Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission vorgesehenen Mehrfachanrech- nung von Biokraftstoffen aus gebrauchtem Speiseöl bei der Produktion dieser Biokraftstoffe wirklich gebrauchtes Spei- seöl eingesetzt wird? Bereits seit dem Jahr 2011 können durch die 6. BImSchV Biokraftstoffe, die aus Abfällen und Rest- toffen hergestellt worden sind, gegenüber dem Beitrag onstiger Biokraftstoffe doppelt gewichtet auf die Bio- raftstoffquote angerechnet werden. Damit hat Deutsch- nd Bestimmungen der Erneuerbare-Energien-Richtli- ie der EU in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser oppelanrechnung wird ein starker wirtschaftlicher An- iz für Unternehmen geschaffen. Die Bundesregierung at im vergangenen Herbst die Anforderungen an die achweisführung und Nachverfolgbarkeit von Abfall- hstoffen zur Doppelanrechnung mit der Novellierung er 36. BImSchV deutlich verschärft. Die Herkunft wird enau geprüft. An der inhaltlichen Ausgestaltung haben ich die heimischen Industrieverbände im Rahmen der erbändeanhörungen beteiligt. Insgesamt wird die No- ellierung von diesen Unternehmen inhaltlich begrüßt. Für die Biokraftstoffhersteller und die Rohstoffliefer- ette hat sich zum 1. Januar 2013 im Wesentlichen geän- ert, dass nun, zusätzlich zur allgemeinen Nachhaltig- eitsnachweisführung, auch die Voraussetzungen für ine Doppelgewichtungsfähigkeit einer durch die BLE berwachten, privatwirtschaftlich organisierten Zertifi- ierung unterliegen und Doppelgewichtungsnachweise ber die Nabisy-Datenbank der BLE ausgegeben wer- en. Die Anrechnung erfolgt künftig unter Rückgriff auf as bestehende Nachweissystem der Biokraftstoff-Nach- altigkeitsverordnung, das dem Nachweis der Nachhal- gkeit aller anzurechnenden Biokraftstoffe als weiterer nrechnungsvoraussetzung dient. Dadurch wird eine nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland be- chränkte – umfassende Überwachung der gesamten Ver- rbeitungskette über Zertifizierungssysteme und -stellen ichergestellt. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) rucksache 17/13810, Frage 10): 31236 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rat der Eu- ropäischen Union in den Verhandlungen über den Vorschlag COM(2012) 595 vom 17. Oktober 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Diesel- kraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quel- len? Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage eines Rege- lungsvorschlags mit dem Ziel der Vermeidung von nega- tiven Effekten durch indirekte Landnutzungsänderungen, ILUC, im Zusammenhang mit der Förderung von Bio- kraftstoffen. Der Vorschlag enthält wichtige Aspekte, die auch von der Bundesregierung im Zusammenhang mit in- direkten Landnutzungsänderungen gefordert wurden. Die Einführung einer Obergrenze für „konventio- nelle“ Biokraftstoffe in Höhe von 5 Prozent wird be- grüßt, soweit die innerhalb dieser Obergrenze eingesetz- ten Biokraftstoffe als ILUC-frei gelten. Dies ist gerechtfertigt, da die durch diese Biokraftstoffe verur- sachten ILUC-Effekte in der Vergangenheit stattgefun- den haben. Durch diese Obergrenze wird ein angemessener Be- standsschutz für Unternehmen geschaffen, die in der Vergangenheit investiert haben. Die Fortführung der Möglichkeit der Förderung von konventionellen Bio- kraftstoffen sollte bis 2030 erweitert werden, um beste- hende Investitionen zu schützen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 11): Wie kann aus Sicht der Bundesregierung unter Berück- sichtigung der Verhandlungen über den Vorschlag COM(2012) 595 sichergestellt werden, dass 2020 der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen bei allen Verkehrsträ- gern in der EU mindestens 10 Prozent des Endenergiever- brauchs im Verkehrssektor entspricht? Da derzeit nicht absehbar ist, welche Ergebnisse die noch laufenden Verhandlungen zum Kommissionsvor- schlag haben werden, kann die Frage nicht beantwortet werden. Unter derzeitigen Rahmenbedingungen werden Biokraftstoffe zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels eine wesentliche Rolle spielen. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache 17/13810, Fragen 12 und 13): Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission enthaltene stärkere Förderung von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen insbesondere in Bezug auf neue Nutzungs- konkurrenzen? Welche Folgen erwartet die Bundesregierung durch die im Vorschlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission in d w u w rü z E d re re fo S v d A d F (S F w n N K R n IL re m A d F (S IL F (C (D vorgesehene Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion insbesondere in Bezug auf eine mögliche Ausweitung des Einsatzes und Anbaus von Produkten der Ölpalme? Die Bundesregierung prüft diesen Vorschlag derzeit tensiv. Aufgrund der starken Anreizwirkung der in em Vorschlag nun erstmals vorgesehenen Vierfachge- ichtung gilt es eingehend zu prüfen, inwieweit hieraus nerwünschte Wirkungen auf bereits existierende Ver- ertungswege entstehen können. Diese Wirkungen be- hren möglicherweise auch gemeinschaftliche Zielset- ungen in den Bereichen der anderen erneuerbaren nergien, der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und er biologischen Vielfalt. Entstehende Nutzungskonkur- nzen müssen sehr genau bedacht werden. Die Bundes- gierung hat die Europäische Kommission daher aufge- rdert, für die für die Vierfachgewichtung vorgesehenen toffe – soweit vorhanden – Potenzialabschätzungen orzulegen; darunter würden auch die Abfallstoffe aus er Produktion von Palmöl fallen. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) PD) (Drucksache 17/13810, Frage 14): Welche Position vertritt die Bundesregierung zum im Vor- schlag COM(2012) 595 der Europäischen Kommission ent- haltenen Ansatz, die indirekten Landnutzungsänderungen in der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen zu berücksichti- gen und dazu einen sogenannten ILUC-Faktor einzuführen? Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass ein ILUC- aktor nur im Rahmen von Berichtspflichten eingeführt ird. Bei der Quantifizierung der Treibhausgasemissio- en im Rahmen der Nachhaltigkeitskriterien ist eine utzung des Faktors hingegen nicht vorgesehen. Die ommission hat jedoch angekündigt, Werte in 2017 im ahmen einer Überprüfung der Vorschriften für die Zeit ach 2020 einzuführen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung eines UC-Faktors als Maßnahme zur Vermeidung von indi- kten Landnutzungsänderungen ab, da seine Herleitung it großen fachlichen Unsicherheiten behaftet ist. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) PD) (Drucksache 17/13810, Frage 15): Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, statt der Anwendung von ILUC-Faktoren Biokraftstoffe aus Regionen aus der Anrechnung auf die Quote auszuschließen, in denen durch Landnutzungsänderungen für den Anbau der Biomasse mehr als 35 Prozent der Treibhausgasemissionen des Einsat- zes von fossilen Treibstoffen emittiert werden, und den Vor- schlag COM(2012) 595 entsprechend zu ändern? Der Kommissionsvorschlag sieht konkret keinen UC-Faktor vor, wie in der Antwort zur vorherigen rage ausgeführt. Im Übrigen begrüßt die Bundesregie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31237 (A) ) )(B) rung die Vorlage der Kommission mit dem Ziel der Ver- meidung von negativen Effekten durch indirekte Land- nutzungsänderungen, ILUC, im Zusammenhang mit der Förderung von Biokraftstoffen. Der Vorschlag enthält wichtige Aspekte, die auch von der Bundesregierung im Zusammenhang mit indirekten Landnutzungsänderun- gen gefordert wurden. Eine Änderung des Vorschlags der Kommission im Sinne der Frage unterstützt die Bundesregierung nicht, da wesentliche Fragen der Umsetzung und Wirksamkeit dieses Ansatzes, zum Beispiel WTO-Fragen und Wirk- samkeit der Maßnahme – Verdrängungseffekte –, unge- klärt sind. Auch wäre in der Folge mit höheren Preisen für den Verbraucher zu rechnen, da mit der vorgeschla- genen Maßnahme teilweise preiswertere Konkurrenten aus den Schwellenländern – zum Beispiel Ethanolher- steller aus Brasilien – wegfielen und die heimischen An- bieter angesichts der zu erwartenden stärkeren Knapp- heit künftig mehr für die von ihnen produzierten Biokraftstoffe verlangen könnten. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa- che 17/13810, Frage 16): Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregie- rung Biokraftstoffe der ersten Generation und welche Rolle aus Abfall- und Reststoffen gewonnene Biokraftstoffe der zweiten Generation bei der Erreichung des Zieles, 10 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerba- ren Energien zu erzeugen? Zur Erfüllung des Ziels, 10 Prozent des Endenergie- verbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Ener- gien zu erzeugen, werden auch Biokraftstoffe der ersten Generation einen wichtigen Beitrag liefern. Vorausset- zung ist, dass sie die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die als besonderer Anreiz für fortschrittliche Biokraftstoffe von der Europäischen Kommission vor- geschlagene Mehrfachanrechnung wird jedoch von Deutschland derzeit noch intensiv geprüft. Eine Mehr- fachanrechnung auf das 10-Prozent-Ziel wird zwar grund- sätzlich als geeignetes Instrument zur Förderung des Ein- satzes von Biokraftstoffen aus Rest- und Abfallstoffen betrachtet; allerdings sieht der Vorschlag erstmals eine Vierfachgewichtung bestimmter Biokraftstoffe vor, die aufgrund des starken Anreizes auch unerwünschte Wir- kungen auf bereits existierende Verwertungswege auslö- sen könnte. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa- che 17/13810, Frage 17): w s m g B s z k d d ru g „ u s b w e L d s F k A d F D 2 E b E P A d F D (C (D Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesre- gierung notwendig, um aus der Nutzung von Biokraftstoffen resultierende direkte und indirekte Landnutzungsänderungen zu verhindern? Direkte Landnutzungsänderungen, die ökologisch ertvolle Flächen betreffen, Flächen mit hohem Natur- chutzwert – zum Beispiel Primärwälder – oder Flächen it hohem Kohlenstoffbestand – zum Beispiel Feucht- ebiete und Torfmoore –, sind bereits durch die geltende iokraftstoff-Nachhaltigkeitsanforderung für Biokraft- toffe erfasst. Ein Biokraftstoff, der solche Landnut- ungsänderungen verursacht, ist nicht nachhaltig und ann nicht auf die Biokraftstoffquote angerechnet wer- en. Indirekte Effekte von Landnutzungsänderungen sind erzeit nicht messbar und nur anhand von Modellie- ngsansätzen darstellbar. Der von der Kommission vor- eschlagene Ansatz einer Obergrenze für den Anteil konventioneller Biokraftstoffe“ wird von Deutschland nterstützt, um mögliche negative Umwelt- und Klima- chutzeffekte beim Ausbau des Biokraftstoffeinsatzes zu egrenzen. Dieser Ansatz ist ein angemessener Mittel- eg zwischen dem Schutz von Umwelt und Natur (da er ine effektive Lösung zur Vermeidung von indirekten andnutzungsänderungen darstellt) und dem Interesse er Biokraftstoffindustrie am angemessenen Bestands- chutz für getätigte Investitionen, die insbesondere die ortführung der Möglichkeit der Förderung von Bio- raftstoffen nach dem Jahr 2020 fordert. nlage 15 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 18): Setzt sich die Bundesregierung für die Erhöhung des 20-Prozent-Ausbauziels für 2020 für erneuerbare Energien in der EU-Richtlinie 2009/28/EG ein, und für welche Ausbau- ziele für erneuerbare Energien setzt sich die Bundesregierung für den Zeitraum bis 2030 ein? Die Bundesregierung setzt sich zur Erreichung des 0-Prozent-Ziels auf EU-Ebene für die Umsetzung der rneuerbaren-RL 2009/28/EC ein. Das sich daraus erge- ende 18-Prozent-Ziel für Deutschland in 2020 steht im inklang mit den Zielen des Energiekonzepts. Die Bundesregierung hat noch keine abgestimmte osition zu einem EU-Erneuerbaren-Ziel für 2030. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 19): Wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Monitoringbericht für das Jahr 2012 zum Erneuerbare- Energien-Gesetz, EEG, nach § 65 a EEG 2012 vor, und wel- chen Inhalt hat der Bericht? 31238 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) Zu berichtende Angaben über den Ausbau der erneu- erbaren Energien, über die Zielerreichung und die daraus resultierenden Herausforderungen gemäß § 65 a EEG sind für das Berichtjahr 2011 im Kapitel 6 des Ersten Monitoringberichts der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ vom Dezember 2012 dokumentiert. Für das Berichtsjahr 2012 werden diese Angaben im zweiten Monitoringbericht der Bundesregierung fortgeschrieben. Der zweite Monitoringbericht „Energie der Zukunft“ soll im Dezember 2013 vorgelegt werden. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 20): Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und der Zunahme von Extrem- wetterereignissen wie zum Beispiel Starkregenereignissen, die zu häufigeren und stärkeren Überschwemmungen führen können, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Hochwasser im Hinblick auf ihre aktuelle Klimapolitik, insbesondere hinsichtlich einer Reform des Emissionshandels? Einzelne regionale extreme Wetterereignisse wie die Starkniederschläge der vergangenen Wochen sind nur in- direkt auf den Klimawandel zurückzuführen. Höhere Durchschnittstemperaturen werden jedoch für mehr und intensivere Wetterextreme sorgen wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Dürren. Dabei wird auch die Anzahl der besonders extremen und gefährlichen Wet- terphänomene zunehmen. Das Schadenspotenzial durch Wetterextreme kann damit deutlich wachsen. Auch für Deutschland rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme von Starkniederschlägen, vor allem im Winter. Für die Sommer ist ebenfalls von häufigeren Starkniederschlägen auszugehen, wenngleich in etwas geringerem Maße. Entsprechend ist auch mit einer Zu- nahme von Überschwemmungsgefahren zu rechnen, auf die sich die jeweiligen Regionen entsprechend vorberei- ten sollten. Die Bundesregierung steht zu ihren anspruchsvollen Klimaschutzzielen und arbeitet mit großem Nachdruck an deren Umsetzung. Leitbild der deutschen Energiepo- litik ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Das Ziel, die Treibhausgasemissio- nen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent und bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, ist ein ent- scheidender Treiber für den grundlegenden Umbau der deutschen Energieversorgung in Richtung erneuerbarer Energie und mehr Energieeffizienz. Hinsichtlich einer Reform des Emissionshandels sind auch die Energie- und Klimapolitik insgesamt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Wirt- schaft und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Zeitplan für das Verfahren liegt weiterhin in den Händen der europäischen Institutionen – vor allem auch des EP – ebenso wie die Fortentwick- lu d A d F N g n w G (g k d in n S ti s d m E e z V g In e w A d F N li d D v (C (D ng von Vorschlägen zur Stärkung des Emissionshan- els. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fra- e 21): Welche volkswirtschaftlichen Gesamtkosten sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung durch Extremwetterereig- nisse in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch Starkregen- und Hochwasser- ereignisse entstanden (bitte Zahlen möglichst nach Ereignis- sen aufgeschlüsselt angeben), und inwieweit kommt die Bun- desregierung angesichts der aktuellen Hochwasserereignisse zu einer Neubewertung hinsichtlich der Kosten der Energie- wende und des weiteren Ausbaus der klimaschonenden erneu- erbaren Energien? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Berech- ungen zu volkswirtschaftlichen Kosten durch Extrem- etterereignisse vor. Nach den Daten der Münchener Rückversicherungs- esellschaft beliefen sich die durch Naturkatastrophen eophysikalische, meteorologische, hydrologische und limatologische Ereignisse) verursachten Gesamtschä- en in Deutschland für den Zeitraum 2002 bis 2012 auf sgesamt 40,64 Milliarden Euro (inflationsbereinigt ach Werten von 2012). Die Kosten für versicherte chäden betrugen dabei 15,77 Milliarden Euro (infla- onsbereinigt nach Werten von 2012). Der Anteil der Kosten, verursacht durch meteorologi- che Ereignisse (Sturm), betrug insgesamt 20,57 Milliar- en Euro. Hydrologische Ereignisse (Überschwem- ung, Massenbewegung) trugen mit 17,08 Milliarden uro und klimatologische Ereignisse (Temperatur- xtrem, Dürre und Waldbrand) mit 2,97 Milliarden Euro u den Gesamtkosten bei. Für die Bundesregierung stellt die Vermeidung und erringerung von Klimaschäden eine wesentliche Be- ründung für Klimaschutz und die Energiewende dar. sofern sind die aktuellen Ereignisse kein Anlass für ine Neubewertung des Klimaschutzes und der Energie- ende. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 22): Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwi- schen dem konstant hohen Flächenverbrauch und den Folgen von Hochwasserereignissen? Soweit die Flächeninanspruchnahme zu einer zusätz- chen Versiegelung von Flächen führt, wird tendenziell er natürliche Wasserrückhalt in der Fläche verringert. ies kann zu einem beschleunigten Oberflächenabfluss on Niederschlägen und damit zur Entstehung von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31239 (A) ) )(B) Hochwasser beitragen. Zudem kann die zusätzliche Um- widmung von Flächen die nach § 77 Wasserhaushaltsge- setz, WHG, verlangte Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Rückhalteflächen erschweren. Schließlich kann die Flächeninanspruchnahme je nach Flächennutzung und in Abhängigkeit vom Grad der Versiegelung zu einer Er- höhung des Schadenspotenzials beitragen. Um dem ent- gegenzuwirken, verpflichtet das Wasserhaushaltsgesetz in § 76 die Länder zur Festsetzung von Überschwem- mungsgebieten, für die die besonderen Schutzvorschrif- ten des § 78, WHG, gelten. Zu diesen besonderen Schutzvorschriften gehören insbesondere das Verbot des Umbruchs von Grünland in Ackerfläche sowie die grundsätzliche Untersagung der Ausweisung von Baugebieten sowie der Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Ausnahmen von diesen Einschränkungen hinsichtlich der Bebauung sind nur un- ter strengen Auflagen zulässig, durch die insbesondere sichergestellt wird, dass sowohl der Hochwasserabfluss als auch die Höhe des Wasserstandes nicht beeinflusst, der Hochwasserrückhalt und bestehende Hochwasser- schutz nicht beeinträchtigt, die Belange der Hochwasser- vorsorge berücksichtigt werden und eine Gefährdung von Leib und Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind. Daneben muss es aus Hochwasservorsorgegesichtspunkten durch planeri- sche Maßnahmen auch außerhalb von förmlichen Über- schwemmungsgebieten unser Ziel sein, die in der Nach- haltigkeitsstrategie vorgesehene Reduzierung der Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Ver- kehrszwecke so weit wie möglich umzusetzen. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 23): Reicht das 100-jährliche Hochwasserereignis als Bemes- sungsgrundlage für vorbeugenden Hochwasserschutz aus, oder müssen aufgrund des Klimawandels die Richtlinien ver- ändert werden? Das sogenannte Hundertjährliche Hochwasser, also ein Hochwasser mit einer statistischen Eintrittswahr- scheinlichkeit von mindestens einmal in 100 Jahren, wurde und wird in der Tat vielfach als sogenanntes Bemessungshochwasser bei der Planung von Hochwas- serschutzmaßnahmen zugrunde gelegt. Dies gilt im Üb- rigen auch für die Festsetzung von Überschwemmungs- gebieten, die nach § 76 WHG verpflichtend vorgesehen ist. Dies ist Ausdruck der Tatsache, dass es einen hun- dertprozentigen Schutz gegen extreme Hochwasser nicht gibt und man sich daher auf ein bestimmtes Schutz- niveau als Basis für Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen verständigen muss. Die Länder berücksichtigen allerdings in ihrer Planung ab- weichend davon bereits heute besondere Risikolagen und beziehen vielfach auch bereits Sicherheitszuschläge im Hinblick auf den Klimawandel mit ein. A d d 1 A s h A d d 1 M v E fü n s In n d li A d d c fe F n ö d A (C (D nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 7/13810, Frage 24): Welche Kosten sind dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, für die Entwicklung der BMBF-App (https://tunes.apple.com/de/app/bmbf/id544677411?mt=8) entstanden, und aus welchem Haushaltstitel wurde die Ent- wicklung der BMBF-App finanziert? Die App wurde gleichzeitig für die Systeme IOS und ndroid entwickelt. Die Entwicklungskosten beliefen ich auf circa 37 000 Euro und wurden aus dem Haus- altstitel 3003 541 01 finanziert. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 7/13810, Frage 25): Welche Zielgruppen soll die BMBF-App erreichen, die bisher nicht über die vielfältigen Angebote der BMBF-Öffent- lichkeitsarbeit erreicht werden konnten, und wie viele Perso- nen haben nach Kenntnis des BMBF die BMBF-App bis heute heruntergeladen? Eine App ist eine zeitgemäße, einfache und schnelle öglichkeit, die Internetangebote des BMBF und damit erbundener weiterer Partner und Aktionen auf mobilen ndgeräten einsehen und nutzen zu können. Sie wurde r die immer größer werdende Zielgruppe der Nutzerin- en und Nutzer mobiler Endgeräte entwickelt. Die App tellt einen zusätzlichen Zugang zu den umfangreichen ternetangeboten des BMBF dar, mit der nicht zuletzt eue medienaffine Zielgruppen erreicht werden sollen. Im Zeitraum von Juli 2012 bis Ende Mai 2013 wurde ie BMBF-App 2 185-mal heruntergeladen und instal- ert (1 392 IOS; 793 Android). nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- he 17/13810, Frage 26): Welchen informationellen Mehrwert über die Arbeit des BMBF erwartet das Bundesministerium durch das Veröffent- lichen von Terminen der Parlamentarischen Staatssekretäre etwa zur „symbolischen Übergabe von Förderbescheiden“ im Rahmen der BMBF-App, und werden die im Deutschen Bun- destag für den jeweils betroffenen Wahlkreis zuständigen Ab- geordneten unabhängig von einer möglichen Nutzung der BMBF-App über diese Termine vorab informiert? Die Übergabe von Förderbescheiden ist Teil der Öf- ntlichkeitsarbeit des BMBF, mit der über besondere örderaktivitäten informiert wird. Im Rahmen der routi- emäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden die ffentlichkeitswirksamen Termine der Hausleitung auf er Homepage des BMBF veröffentlicht; die BMBF- pp ist mit dieser verlinkt. Die Informationen stehen da- 31240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) mit allen Abgeordneten zur Verfügung. Eine formali- sierte Vorabinformation erfolgt nicht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/13810, Frage 27): Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, um vonsei- ten des Bundes eine in Aussicht gestellte Ausstattung von Schulen mit Laptops und Tablet-PCs finanziell unterstützen zu können, und wäre eine solche Ausstattung in Form eines wie von der Fraktion der SPD vorgeschlagenen neuen Art. 104 c GG möglich? Schulrelevante Fragestellungen wie zum Beispiel die Bereitstellung digitaler Lerninhalte sowie die Ausrüs- tung von Schulen mit Tablet-PCs fallen in die Zuständig- keit der Länder, Kommunen und Schulträger. Bund und Länder stehen dennoch im Austausch zu Fragen der Optimierung und Verbesserung des schulischen Bil- dungssystems. Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas- sungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän- digkeiten umgesetzt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 28): Ist die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Stand der Bildungsforschung (Bundestagsdrucksache 17/7776): „Schul- relevante Fragestellungen wie auch der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht liegen somit in der Zuständigkeit der Länder, Schulträger und Kommunen“, vereinbar mit mögli- chen Initiativen der Bundesregierung mit dem Ziel, etwa Tablets für alle Schülerinnen und Schüler bereitzustellen oder aber Maßnahmen zu treffen, um „Lerninhalte digital zugäng- lich zu machen“ (vergleiche Rheinische Post vom 2. Juni 2013, „Wahlkampf: CDU will die digitale Schule“), und, falls ja, welche diesbezüglichen Initiativen bereitet die Bundes- regierung bereits vor? Schulrelevante Fragestellungen wie zum Beispiel die Bereitstellung digitaler Lerninhalte sowie die Ausrüs- tung von Schulen mit Tablet-PCs fallen in die Zuständig- keit der Länder, Kommunen und Schulträger. Bund und Länder stehen dennoch im Austausch zu Fragen der Op- timierung und Verbesserung des schulischen Bildungs- systems. Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas- sungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im Rahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän- digkeiten umgesetzt werden. A d d 1 m s S ta s s R d A d d (D d k H H s – – (C (D nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 7/13810, Frage 29): Umfasst die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Stand der Bildungsforschung (Bundestagsdrucksache 17/7776): „Es wird darauf verwiesen, dass die Gestaltung der Rahmenbedin- gungen des Lehrerberufs (Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Ar- beitsbelastung usw.) aufgrund der föderalen Zuständigkeiten in der Verantwortung der Länder liegt“, auch die Ausstattung der Fachräume in Schulen, und fallen Maßnahmen, die etwa zur besseren Ausstattung der Fachräume einen Abbau des „Sanierungsstaus“ an Schulen zum Ziel haben, in die Zustän- digkeit des Bundes (vergleiche Rheinische Post vom 2. Juni 2013, „Wahlkampf: CDU will die digitale Schule“)? Die Ausgestaltung von Unterrichtsräumen in allge- einbildenden Schulen fällt aufgrund der föderalen Zu- tändigkeit allein in die Verantwortung der Länder und chulträger. Bund und Länder stehen dennoch im Aus- usch zu Fragen der Optimierung und Verbesserung des chulischen Bildungssystems. Bund und Ländern ist es auch nach geltender Verfas- ungslage möglich, politische Abreden zu treffen, die im ahmen der jeweiligen verfassungsrechtlichen Zustän- igkeiten umgesetzt werden. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) rucksache 17/13810, Frage 30): Inwieweit konnten die in der Pressemitteilung des BMBF vom 3. März 2009 „Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert“ veröffentlichten – zwischen BMBF, Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz vereinbarten – Eckpunkte zur Hochschulzulassung nach Ein- schätzung der Bundesregierung realisiert werden, und wie viele Studienplätze sollen im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens zum Wintersemester 2013/2014 vergeben werden? Die im März 2009 von der Bundesministerin für Bil- ung und Forschung mit Vertretern der Kultusminister- onferenz, KMK, und der Hochschulrektorenkonferenz, RK, vereinbarten Eckpunkte zur Verbesserung der ochschulzulassungsverfahren wurden wie folgt umge- etzt: Mit finanzieller Förderung des Bundes in Höhe von 15 Millionen Euro wurde die für das Dialogorientierte Serviceverfahren, DoSV, notwendige zentrale Soft- ware von der Firma T-Systems im Auftrag der von den Ländern getragenen Stiftung für Hochschulzulas- sung, SfH, entwickelt und steht der SfH seit April 2011 einsatzbereit zur Verfügung. Die Projektförde- rung des Bundes ist zum 29. Februar 2012 ausgelau- fen. Die Länder haben mehrfach, zuletzt im Oktober 2012, in der KMK beschlossen, die Finanzierung des DoSV bis zum Anschluss einer Mehrzahl der Hochschulen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31241 (A) ) )(B) in staatlicher Verantwortung zu sichern und mit Nach- druck darauf hinzuwirken, dass sich ihre Hochschulen am DoSV beteiligen. – Die Hochschulen haben in der Mitgliederversamm- lung der HRK am 21. April 2009 mit einer Mehrheit von 92 Prozent beschlossen, das DoSV ab seiner Ver- fügbarkeit nutzen zu wollen. Sie haben sich ferner auf einheitliche Termine für den Bewerbungsschluss und den Versand der Zulassungsbescheide verständigt. Seit Herbst 2009 wird jeweils im Anschluss an die re- gulären Zulassungsverfahren über die noch freien Studienplätze in einer von SfH und HRK gemeinsam betriebenen Online-Studienplatzbörse informiert. – Nach Angaben der SfH beteiligen sich am DoSV zum Wintersemester 2013/14 etwa 50 Hochschulen mit rund 170 Studiengängen. Die SfH geht von mindes- tens 13 000 Studienplätzen aus, deren Zulassung über das DoSV vergeben wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 31): Welchen Fahrplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich des weiteren Verfahrens zur Abschaffung des Kooperations- verbots, und mittels welcher Formulierung zur Änderung des Grundgesetzes plant das BMBF dem von der Bundesministe- rin Professor Dr. Johanna Wanka in einer Pressemitteilung des BMBF formulierten Ziel „hin zu einer besseren Bildungs- kooperation“ durch Änderung des Grundgesetzes Rechnung zu tragen (vergleiche BMBF-Pressemitteilung vom 16. Mai 2013, „Wanka fordert Grundgesetzänderung“)? In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. Mai 2013 hat Frau Bundesministerin Professor Dr. Johanna Wanka ausge- führt, dass wir „bereits heute die Hochschulen stärker unterstützen und den ersten Schritt hin zu einer besseren Bildungskooperation gehen.“ Damit hat die Bundesministerin die unveränderte Auffassung der Bunderegierung zum Ausdruck ge- bracht, dass mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 91 b GG die richtigen Weichen für eine nachhaltige Stärkung der Hochschulen in Deutschland gestellt wer- den. Die Realisierung dieses Gesetzgebungsvorhabens würde es Bund und Ländern ermöglichen, bei zentralen Zukunftsfragen im Wissenschaftsbereich ihre Kräfte auf Dauer zu bündeln und eine gemeinsame Strategie für den Wissenschaftsstandort Deutschland zu entwickeln. Nach Art. 79 Abs. 2 bedarf ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes jedoch der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Drit- teln der Stimmen des Bundesrates. Entsprechende Mehr- heiten sind derzeit nicht erkennbar. Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung nach wie vor zu weiteren Ge- sprächen bereit. A d d 1 c z g s s d g B b n F Ü V g g A d d 1 fi J ü in d e (C (D nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/13810, Frage 32): Ist es zutreffend, dass das BMBF gegenüber einer Journa- listin, die einen Beitrag für die international renommierte Zeitschrift Science vorbereitete, behauptet hat, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Grund- gesetzes (Änderung des Art. 91 b GG, Abschaffung des Kooperationsverbots) bereits vom Deutschen Bundestag ver- abschiedet worden sei, und, falls dies zutrifft, wie begründet die Bundesregierung diese Aussage (vergleiche Science 2013, „In the Global Competition for Smart Minds, Germany Grows Its Catch“ vom 22. März 2013)? Die Autorin von Science wurde bei ihrer umfangrei- hen Recherche zur deutschen Exzellenzinitiative und ur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vor dem Hinter- rund steigender Investitionen in Bildung und For- chung vom Bundesministerium für Bildung und For- chung, BMBF, unterstützt. Dabei wurde sie auch auf en Stand und die verschiedenen Schritte dieses Gesetz- ebungsverfahrens hingewiesen, die korrekt auf der MBF-Homepage dargestellt sind. Ende Januar 2013 at die Autorin bei einer letzten Abstimmung per Mail och einmal um eine Bestätigung der dargestellten akten. Dabei ist es nicht zuletzt im Zuge mehrfacher bersetzungen in der Antwort des BMBF zu einer erwechslung der Begriffe „Kabinett“ und „Parlament“ ekommen. Die Autorin wurde hierauf inzwischen hin- ewiesen. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/13810, Frage 33): Kann die Bundesregierung den Mitgliedern des Ausschus- ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages eine Auflistung der Anfragen für den „nanoTruck“ für den Zeitraum Juni bis August 2013 mit Namen des Anfragenden bzw. der anfragenden Einrichtung sowie Eingangsdatum der Anfrage und – sofern eine entspre- chende Information versandt wurde – den Originaltext von In- formationsschreiben des BMBF an Mitglieder des Deutschen Bundestages, in denen über die Möglichkeit der Anforderung des „nanoTruck“ informiert wurde, zeitnah zur Verfügung stellen, und, falls ja, wann wird das BMBF die entsprechen- den Unterlagen bereitstellen? Eine Aufstellung der Veranstaltungen/Veranstalter ndet sich in der angehängten Tabelle für den Zeitraum uni 2013 bis August 2013. Die Mitglieder des Bundestages wurden nicht speziell ber die Anforderungsmöglichkeiten des „nanoTruck“ formiert. Die Informationen hierzu sind öffentlich auf er Internetseite der Initiative unter www.nanotruck.de insehbar. 31242 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 34): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass das vom BMBF geförderte Deutsche ITER- Industrie Forum e. V., dessen Vorstandsvorsitzender ein ehe- maliges, langjähriges Mitglied der CDU/CSU-Bundestags- fraktion ist, parlamentarische Frühstücke durchführt, zu denen lediglich die Mitglieder der beiden Regierungsfraktionen, CDU/CSU und FDP, eingeladen werden, und unterstützt das BMBF eine solche selektive Informationspolitik von vom BMBF geförderten Einrichtungen? Das Deutsche ITER-Industrie Forum, DIIF, wurde ge- gründet, um die Chancen der deutschen Industrie bei der Realisierung des Projekts ITER, International Thermo- nuclear Experimental Reactor, sowie weiterer internatio- naler Forschungsprojekte der Kernfusion optimal zu positionieren, den Technologietransfer zwischen der deut- schen Industrie, Forschungseinrichtungen in Deutschland und diesen internationalen Hochtechnologieprojekten zu fördern und die Öffentlichkeit über diese Projekt zu in- formieren. Dem Verein gehören interessierte Industrieunterneh- men an, die die Arbeit des Vereins durch Mitgliedsbei- träge unterstützen. Vergleichbare Einrichtungen gibt es in Frankreich und anderen Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union. Der Verein betreibt eine Internetplattform und unterhält ein Verbindungsbüro in Aix-en-Provence in der Nähe des Standorts von ITER. Gegenstand der Förderung des Deutschen ITER-In- dustrie Forums durch das BMBF ist die Beratung und Be- teiligung der deutschen Industrie bei Ausschreibungen der Internationalen Organisation ITER, IO, und von Fu- sion for Energy, F4E, die Aufbereitung und Bereitstel- lung von Informationen, die Durchführung von Informa- tionsveranstaltungen und sogenannten Industrietagen vornehmlich in der Nähe des ITER-Standortes in Frank- reich, die Entwicklung von Vorschlägen und die Beratung zu Fragen der Ausschreibungsbedingungen sowie die Or- ganisation und Betreuung von Messebeteiligungen. Das Veranstalten von „Parlamentarischen Frühstücken“ ge- hört nicht zum Gegenstand der Förderung des BMBF. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 35): Ist das BMBF bereit, den Mitgliedern des Bundestages das von einem internationalen Gutachtergremium erstellte Gut- achten zur Bewertung des Forschungskonzepts des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung im Originaltext zur Verfü- gung zu stellen, und, falls nein, wie begründet die Bundesre- gierung, dass das BMBF einerseits eine Pressemitteilung he- rausgibt, in der es den Inhalt des Gutachtens bewertet (ver- gleiche BMBF, „Gutachter loben Berliner Institut für Gesund- heitsforschung, (BIG)“, Pressemitteilung vom 7. Mai 2013), w s Ü B W d D m G v d s F ra c h n W A d d (S d d w v s o d ta re IF g s G w B u d B g T Z g (C (D andererseits dem Deutschen Bundestag das Gutachten jedoch vorenthält? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ird den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, For- chung und Technikfolgenabschätzung die deutsche bersetzung der Zusammenfassung der wesentlichen egutachtungsergebnisse zeitnah zukommen lassen. Auf unsch kann auch der englischsprachige Originaltext er Zusammenfassung zur Verfügung gestellt werden. as Gesamtgutachten befindet sich noch in der Abstim- ung mit den Gutachtern. Es wird davon abgesehen, das utachten als Ganzes zur Verfügung zu stellen, da es ertrauliche Hinweise für die Zuwendungsgeber und für en Vorstand des Berliner Instituts für Gesundheitsfor- chung, BIG, enthält und daher nicht öffentlich ist. erner setzt eine wissenschaftliche Begutachtung vo- us, dass Experten in einem geschützten und vertrauli- hen Rahmen ihre fachliche Einschätzung ohne Vorbe- alte äußern können. Nur dies gewährleistet, dass otwendige Kritik durch andere Wissenschaftler und issenschaftlerinnen tatsächlich geäußert wird. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) PD) (Drucksache 17/13810, Frage 36): Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Gründe nach § 4 oder § 6 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, die einem Zugänglichmachen des Gutachtens zur Bewertung des Forschungskonzepts des Berli- ner Instituts für Gesundheitsforschung entgegenstehen wür- den, und, falls ja, welche? Ausweislich der Gesetzesbegründung kann insbeson- ere der Zugang zu konkreten Gutachten im Verfahren er Forschungsförderung eingeschränkt bzw. versagt erden, denn eine wissenschaftliche Begutachtung setzt oraus, dass Experten in einem vertraulichen und ge- chützten Rahmen ihre fachliche Einschätzung offen und hne Vorbehalte äußern können. Nur dies gewährleistet, ass notwendige Kritik durch andere Wissenschaftler tsächlich geäußert wird. Daher kann der Zugang wäh- nd laufender Verwaltungsverfahren gemäß §§ 3 und 4 G verweigert werden, weil die behördlichen Beratun- en auch noch nicht abgeschlossen sind und um die Ent- cheidungsfindung nicht zu gefährden. Es wird zudem davon abgesehen, das Gutachten als anzes zur Verfügung zu stellen, da es vertrauliche Hin- eise für die Zuwendungsgeber und für den Vorstand des erliner Instituts für Gesundheitsforschung, BIG, enthält nd daher nicht öffentlich ist. Um dem Informationsbe- ürfnis dennoch bestmöglich Genüge zu tun, wird das undesministerium für Bildung und Forschung den Mit- liedern des Ausschusses für Bildung, Forschung und echnikfolgenabschätzung die deutsche Übersetzung der usammenfassung der wesentlichen Begutachtungser- ebnisse zeitnah zur Verfügung stellen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31243 (A) ) )(B) Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 37): Wie hoch liegt der Frauenanteil bei der Besetzung der Na- tionalen Plattform Zukunftsstadt, und warum ist es dem BMBF nicht gelungen, einen Anteil von 40 Prozent Frauen in dieses Gremium zu berufen (vergleiche BMBF, „Konzepte für die ZukunftsWerkStadt“, www.bmbf.de/de/21394.php, Zu- griff 3. Juni 2013)? Die Nationale Plattform Zukunftsstadt will in zwei Jahren Konzepte entwickeln, wie Städte möglichst CO2- neutral, energieeffizient und klimaangepasst weiterent- wickelt werden können. Dies geschieht gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kom- munen und Wirtschaft. Die beteiligten gesellschaftlichen Gruppen sind gebeten worden, ihre Spitzenrepräsentie- renden zu benennen und zu entsenden. Der Anteil der Frauen im Stakeholder-Forum ergibt sich somit aus ihrer Repräsentanz in den beteiligten Organisationen. Das Stakeholder-Forum der Nationalen Plattform Zukunfts- stadt zählt derzeit 31 Mitglieder. Darunter sind drei Frauen. Ihr Anteil beträgt demnach 10 Prozent. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/13810, Fragen 38 und 39): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Studierende neben ihrem Studium einer Erwerbs- arbeit nachgehen und wie viele Wochenarbeitsstunden sie ar- beiten (bitte jeweils Anzahl und Anteil für Gesamtdeutsch- land, Sachsen sowie alte und neue Bundesländer nennen)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Studierende es nicht schaffen, ihr Studium in der Regelstudienzeit zu beenden (bitte Aufschlüsselung nach Stu- dierenden insgesamt und BAföG-Empfängern), und wie viele Studierende als arm gelten (bitte jeweils Anzahl und Anteil für Gesamtdeutschland, Sachsen sowie alte und neue Bundes- länder nennen)? Zu Frage 38: Die Ergebnisse der 19. Sozialerhebung – Befragung im Sommersemester 2009 – geben hierzu Auskunft. Da- nach betrug die Erwerbstätigkeitsquote der Studierenden insgesamt im Bundesdurchschnitt 67 Prozent, die der Studierenden im Erststudium 66 Prozent. Die Erwerbstä- tigkeitsquote in Sachsen betrug für Studierende im Erst- studium – im Sommersemester 2009 – 53 Prozent. Die Erwerbstätigkeitsquote war in den alten Ländern mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchweg höher als in den neuen Ländern. Die Vollzeitstudierenden gehen zu 67 Prozent einer Erwerbstätigkeit von bis zu 15 Stunden wöchentlich nach. 12 Prozent der Vollzeitstudierenden gehen einer Erwerbstätigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich nach. Z S v S S n S g v L A in z c s Z fa d S A d d s fü w s ru w J n C E V d d k – (C (D u Frage 39: Der Bundesregierung liegen keine validen Daten zu tudienabschlüssen innerhalb der Regelstudienzeiten or. Eine gesetzlich definierte oder nach allgemeinem prachverständnis unzweideutige Festlegung, ab wann tudierende als „arm“ gelten, besteht nicht. Für die fi- anzielle Unterstützung der Studierenden während ihres tudiums sind die nach dem Unterhaltsrecht ihnen ge- enüber Unterhaltspflichtigen – in der Regel die Eltern – erantwortlich. In den Fällen, in denen die finanzielle eistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen nicht zur usbildungsfinanzierung ausreicht, haben Studierende der Regel einen Anspruch auf finanzielle Unterstüt- ung nach dem BAföG. Dies ist der Fall, wenn das anre- henbare Elterneinkommen nicht die Höhe der Bedarfs- ätze nach § 13 Abs. 1 oder 2 sowie gegebenenfalls der uschläge nach §§ 13 a und 14 b BAföG erreicht. Darüber hinaus besteht für Studierende gegebenen- lls die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach em Bildungskreditprogramm des Bundes oder auch als tudienkredit der KfW in Anspruch zu nehmen. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- ache 17/13810, Frage 40): Bei welchen einzelnen Veranstaltungen wurde das in der Liste der Zahlungen an externe Berater (Haushaltsausschuss- drucksache 17(8)6030), die ansonsten im Wesentlichen Rechtsgutachten und IT-Beratungen umfasst, aufgeführte 2,63 Millionen Euro teure Vorhaben „Innovationsunterstüt- zende Maßnahmen für Elektroniksysteme, Elektromobilität“ (Innovum) unter Angabe der jeweiligen Teilnehmer- bzw. Be- sucherzahlen in 2012 und bisher in 2013 im Einzelnen in der Praxis angewandt, und welche spezifischen Kompetenzen, die im BMBF nicht vorhanden sind bzw. waren, wurden dafür – unter Angabe des aktuellen Leistungserbringers – extern als Beratungsleistung eingekauft? Im Vorhaben „Innovationsunterstützende Maßnahmen r Elektroniksysteme, Elektromobilität“, Innovum, ird das Bundesministerium für Bildung und For- chung, BMBF, flankierend zu seiner Forschungsförde- ng bei Maßnahmen zur Fachinformation und Nach- uchsförderung unterstützt. Es handelt sich in den ahren 2012 und 2013 im Einzelnen um folgende Maß- ahmen: Schülerwettbewerb INVENT a CHIP. INVENT a HIP ist eine bundesweite Initiative des Verbandes der lektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., DE, und des BMBF, bei der Schülerinnen und Schüler er Jahrgangsstufen 8 bis 13 (allgemein- und berufsbil- ende Schulen) sich mit Ideen für den Entwurf eines Mi- rochips bewerben können. 2012: 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dreitä- giger Praxis-Workshop an der Leibniz Universität Hannover mit zwölf Schülerteams, Verleihung der vier Preise an sieben Schüler im Rahmen des VDE- Kongresses „Smart Grid“ in Stuttgart (5. bis 6. No- vember 2012). 31244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) – 2013: 1 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich seit Anfang Februar 2013 beworben, im Septem- ber wird der Praxis-Workshop an der Leibniz Univer- sität Hannover stattfinden; die Verleihung der Preise wird im Rahmen des Mikrosystemtechnikkongresses am 14. Oktober 2013 in Aachen stattfinden. Schülerwettbewerb SolarMobil Deutschland. Solar- Mobil Deutschland ist ein bundesweiter Wettbewerb, den der VDE und das BMBF ins Leben gerufen haben, um Jugendliche für das Zukunftsthema „alternative Fahrzeugantriebe und Energieeffizienz“ zu begeistern. – 2012: 60 Teams mit 160 Teilnehmerinnen und Teil- nehmern; Bundesfinale in Chemnitz am 20. Septem- ber 2012. – 2013: Anfang April Bekanntgabe des Wettbewerbs; das Bundesfinale ist für den 20. September 2013 im Umfeld der Internationalen Automobil-Ausstellung in Frankfurt/Main geplant. DRIVE-E-Programm für Studierende. DRIVE-E be- steht aus vier Studienpreisen für Studierende von Fach- hochschulen und Universitäten sowie der DRIVE-E- Akademie, einer Ferienschule für circa 50 Teilnehmerin- nen und Teilnehmer mit Vorträgen ausgewiesener Fach- experten im Themenfeld. Das DRIVE-E-Programm wird zusammen mit der Fraunhofer Gesellschaft e. V. und ei- nem wechselnden Universitätspartner durchgeführt. – 2012: 62 Bewerbungen für die Studienpreise; Verlei- hung war am 14. März 2012 in Aachen. 106 Bewer- bungen für die Akademie vom 12. bis 16. März 2012 in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen – 2013: 48 Bewerbungen für die Studienpreise; Verlei- hung war am 6. März 2013 in Dresden. 139 Bewer- bungen für die Akademie vom 4. bis 8. März 2013 in Zusammenarbeit mit der TU Dresden. Vorbereitung und Betreuung von Messeauftritten und Fachgesprächen – 2012: 23. bis 27. April 2012 Hannover Messe, BMBF-Stand sowie Beteiligung am Stand der Bun- desregierung auf der MobiliTec, rund 195 000 Besu- cher; – Mai 2012 Leistungselektronik-Workshop im Umfeld der Leistungselektronik-Messe PCIM in Nürnberg, circa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; – Dezember 2012 Statusseminar der BMBF-geförder- ten Projekte zur Elektromobilität in Bonn, circa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. – 2013: 8. bis 12. April 2013 Hannover Messe, BMBF- Stand sowie Beteiligung am Stand der Bundesregie- rung auf der MobiliTec, rund 217 000 Besucher; – 26. bis 27. Mai 2013 Internationale Konferenz Elek- tromobilität der Bundesregierung in Berlin (Interakti- ves Exponat zum Thema „Aus- und Weiterbildung in der Elektromobilität“), rund 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die folgenden Kompetenzen wurden dabei als ex- terne Leistung beauftragt: 1 2 3 4 5 6 te d v „ d g G V A d d c A c P fö Z ti Z z ri ra im (C (D . Planung und Durchführung des jährlichen Schüler- wettbewerbs INVENT a CHIP, . Planung und Durchführung des jährlich stattfinden- den bundesweiten Programms zur Nachwuchsförde- rung im Bereich der Elektromobilität (DRIVE-E-Pro- gramm) mit den Modulen DRIVE-E-Akademie (Ferienschule) und DRIVE-E-Studienpreis, . Planung und Durchführung des jährlichen Bundes- wettbewerbs für solarbetriebene Modellfahrzeuge So- larMobil Deutschland, . konzeptionelle Vorbereitung und Betreuung von Mes- seauftritten, Erstellung entsprechender Exponate, . inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Durchfüh- rung von Fachgesprächen (Workshops) zu aktuellen Themen der Elektronik und Elektromobilität, . adressatengerechte Aufbereitung von Fachinforma- tionen aus den Förderbereichen Elektroniksysteme und Elektromobilität. Der Vertrag fällt unter die Definition des Begriffs „ex- rne Beratungsleistungen“ auf Basis des Beschlusses es Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages om 28. Juni 2006. Die Zuordnung dieses Vorhabens als Beratervertrag“ ist administrativ korrekt; faktisch han- elt es sich um organisatorische Unterstützungsleistun- en, wie sich aus obiger Aufstellung ersehen lässt. Leistungserbringer ist die VDI Technologiezentrum mbH, VDI TZ, in Düsseldorf, eine Einrichtung des ereins Deutscher Ingenieure, VDI. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/13810, Frage 41): Welche Konsequenzen in Bezug auf Projektlaufzeit, Ar- beits- und Zeitplan sowie Förderhöhe hat die Bundesregie- rung beim Vorhaben „r3 – Aufschluss, Trennung und Rückge- winnung von ressourcenrelevanten Metallen aus Rückständen thermischer Prozesse“ aus dem ersten Zwischenbericht über den Projektfortschritt – unter Angabe der jetzt in 2013 für die- ses Vorhaben vorgesehenen Förderung – gezogen, und inwie- weit trifft es zu, dass dabei aktuell – auch ohne den Bau einer neuen Versuchsanlage – bereits erste Proben aus älteren Anla- gen wissenschaftlich untersucht werden? Der Zwischenbericht für das Verbundvorhaben „r3 – ufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressour- enrelevanten Metallen aus Rückständen thermischer rozesse“, ATR, das im Jahr 2013 mit 580 000 Euro ge- rdert wird, wurde am 29. April 2013 vorgelegt. Die ielerreichung des Gesamtvorhabens erscheint aus heu- ger Sicht weiterhin sichergestellt. Eine Anpassung der Projektlaufzeit, des Arbeits- und eitplans sowie der Förderhöhe des Vorhabens ist der- eit nicht notwendig. Allerdings verschiebt sich die Er- chtung der Versuchsanlage am Standort Hamburg vo- ussichtlich aufgrund genehmigungsrechtlicher Fragen Zusammenhang mit dem Bundes-Immissionsschutz- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31245 (A) ) )(B) gesetz, BImSchG, sowie Vorgaben des Flächennutzungs- plans auf den Herbst 2013. Im Übrigen trifft es zu, dass bereits Schlackenproben aus anderen Quellen physikalisch-chemisch untersucht wurden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 42): Rechnet die Bundesregierung demnächst (bitte unter Angabe des Zeitraums) mit der Einleitung eines EU-Vertrags- verletzungsverfahrens aufgrund der bisherigen Nichtmeldung des Effizienzziels im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtli- nie (siehe Antwort auf meine mündliche Frage 30, Plenarpro- tokoll 17/239, Anlage 16), und wie ist der derzeitige Verhand- lungsstand innerhalb der Bundesregierung bezüglich der Meldung eines Ziels an die Europäische Kommission? Die Bundesregierung wird das indikative nationale Energieeffizienzziel gemäß Art. 3 EU-Energieeffizienz- richtlinie, EED, in Kürze an die EU-Kommission melden. Daher rechnet die Bundesregierung nicht mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 43): Wie ist der inhaltliche bzw. konzeptionelle Sachstand be- züglich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die vom Netzausbau betroffen sind und durch eine „Bürgerdividende“ am Gewinn durch den Leitungsausbau profitieren sollen, vor dem Hintergrund des Thesenpapiers vom September 2012 „Bürgerdividende Netzausbau“ vom Bundesminister für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, so- wie der Antwort auf meine mündliche Frage 35, Plenarproto- koll 17/218, Anlage 20, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei zur Umsetzung? Aus Sicht der Bundesregierung kann die finanzielle Beteiligung von Bürgern an Leitungsbauprojekten ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz des Netzausbaus und die Umsetzung der Energiewende sein. Das Bundes- wirtschaftsministerium und das Bundesumweltministe- rium sind derzeit mit den Übertragungsnetzbetreibern hinsichtlich der Entwicklung und Ausgestaltung von Bür- gerbeteiligungsmodellen im Gespräch. Ziel ist die Schaf- fung attraktiver Anlagemodelle mit einem angemessenen Rendite-Risiko-Profil für die vom Leitungsbau betroffe- nen Bürgerinnen und Bürger. Damit Bürgerbeteiligungs- modelle erfolgreich umgesetzt und tatsächlich eine Be- schleunigung des Netzausbaus erreicht werden können, ist aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dass die Aus- gestaltung und Umsetzung den Übertragungsnetzbetrei- bern obliegt. Nach Klärung offener Fragen – unter ande- rem rechtliche Anforderungen an Beteiligungsmodelle, organisatorischer Aufwand, Mehrkosten – wird die Bun- desregierung zusammen mit den Übertragungsnetzbetrei- b D te n B A d A s A k L fr A te u g p d fe li T h D m z s e p a li d In b s b G ru (C (D ern zeitnah einen gemeinsamen Vorschlag vorstellen. ie Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben an der Westküs- nleitung in Schleswig-Holstein werden die Beteiligten utzen, um die Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und ürger weiterzuentwickeln. nlage 40 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- ache 17/13810, Frage 45): Welche libyschen oder sonstigen zivilen oder militäri- schen Behörden werden in bilateralen polizeilichen Projekten oder im Rahmen der EUBAM-Mission von Maßnahmen der 20 dort eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten konkret adressiert (bitte für jede einzelne Maßnahme/ Workshop/Training der Bundespolizei und, soweit der Bundesregierung bekannt, der beteiligten Länderpolizeien darstellen), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit von Polizei und Militär für die Grenzüber- wachung bzw. weitere Belange der inneren Sicherheit in Libyen derzeit geregelt (sofern in unterschiedlichen Provin- zen zurzeit in unterschiedlicher Zuständigkeit, bitte jeweils einzeln darstellen)? EUBAM Libyen soll die libyschen Behörden durch nleitung, Ausbildung und Beratung dabei unterstützen, urzfristig die Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der and-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen. Lang- istig soll die Mission die libyschen Behörden bei der usarbeitung und Umsetzung einer umfassenderen Stra- gie für integriertes Grenzmanagement unterstützen. Vor diesem Hintergrund arbeitet EUBAM Libyen mit nterschiedlichen libyschen Behörden zusammen. Dazu ehören die dem Innenministerium unterstellte Grenz- olizei, der dem Finanzministerium unterstellte Zoll, die em Verteidigungsministerium unterstellte neu geschaf- ne Institution der „Border Guards“ sowie unterschied- che maritime Behörden, die dem Innen-, Finanz- oder ransportministerium unterstellt sind. Effektiver Grenzschutz lässt sich jedoch nur bei Vor- andensein eines effizienten Justizsystems umsetzen. aher soll die Mission auch mit dem libyschen Justiz- inisterium und dem Ministerium für lokale Regierung usammenarbeiten. Derzeit sind ein Angehöriger der Bundespolizei owie eine über das Zentrum für Internationale Friedens- insätze, ZIF, entsandte Logistik-Expertin im Missions- ersonal vertreten. Im Bereich der bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe rbeitet das Bundeskriminalamt grundsätzlich mit dem byschen Innenministerium zusammen. Die Auswahl er Lehrgangsteilnehmer erfolgt durch das libysche nenministerium in Abstimmung mit Verbindungs- eamten des Bundeskriminalamtes. Zumeist handelt es ich um Angehörige des Innenministeriums oder der li- yschen Polizeidienststellen. Die Strukturen und die Zuständigkeiten der libyschen renzüberwachung sind fragmentiert. Der Bundesregie- ng vorliegenden Informationen zufolge ist die Grenz- 31246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) polizei an den 25 bestehenden libyschen Grenzübergän- gen für die Kontrolle illegaler Migrationsbewegungen zuständig. Zwei dieser 25 Grenzübergänge sind dem libyschen Innenministerium unterstellt. Die anderen werden von Milizen oder Stammesorganisationen über- wacht. Der Süden des Landes wurde zu militärischem Sperr- gebiet erklärt. Die dem Verteidigungsministerium unter- stellten „Border Guards“ sollen die Landgrenzen in diesem Gebiet sichern. Die Seegrenzen im Norden des Landes werden durch die „Naval Coast Guard“ kontrol- liert, die ebenfalls dem Verteidigungsministerium unter- stellt ist. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa- che 17/13810, Frage 47): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Beein- flussung der türkischen Medien bzw. zur Zensur der türki- schen Medien oder Kurznachrichtendienste wie Twitter durch die türkische Regierung angesichts des in der Türkei herr- schenden „Ausnahmezustands“ („Es ist Revolution, und die Reporter gehen weg“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4. Juni 2013)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer di- rekten anlassbezogenen Beeinflussung der türkischen Medien. Allerdings hat insbesondere ein Teil der Fern- sehsender, zum Beispiel die Privatsender NTV und CNN Türk, nicht von Anfang an über die Ereignisse berichtet. Im Falle des zur Dogus-Gruppe gehörenden Senders NTV lösten Kunden der zu demselben Konzern gehören- den Garanti-Bank Konten im Wert von circa 50 Millio- nen Türkische Lira (circa 22 Millionen Euro) auf, wo- raufhin sich der Geschäftsführer für die Berichterstattung entschuldigte und öffentlich seine Unterstützung für die Demonstranten äußerte. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nutzung von Twitter uneingeschränkt möglich. Jedoch wurden in Izmir mindestens 40 Nutzer, in Adana 13 Twitternutzer verhaftet, die laut Medienberichten inzwischen aber wie- der auf freiem Fuß sind. Ihnen wurde Anstachelung zum Aufstand, Propaganda und Desinformation vorgeworfen. Ebenso übte Premierminister Recep Tayyip Erdogan Kritik an den sozialen Medien und warf ihnen Verbrei- tung von Lügen vor. Anlage 42 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksa- che 17/13810, Frage 48): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die An- weisungen von Regierungsstellen bzw. amtlichen Stellen, mit Gewalt gegen die landesweiten Demonstrationen vorzugehen, die offenbar über 4 000 Verletzte und mindestens drei Tote nach sich gezogen haben („Demonstrationen forderten bereits drei Tote“, in: Die Welt vom 6. Juni 2013)? e z A d A N R h d u re A ti u s m te s k A d A s v fü z d u g n k (C (D Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu ntsprechenden Anweisungen von Regierungsstellen um Vorgehen bei den Demonstrationen vor. nlage 43 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/13810, Frage 49): Inwiefern hat die Bundesregierung auf die türkische Re- gierung Einfluss ausgeübt bzw. gedenkt sie auszuüben, damit der brutalen Gewalt gegen die friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten ein Ende gesetzt wird und die Vorfälle rechtsstaatlich aufgeklärt werden? Die Bundesregierung verfolgt die aktuelle Lage in der epublik Türkei sehr aufmerksam. In den letzten Tagen aben sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Bun- esminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, nd der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen- chtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen mt, Markus Löning, geäußert. Sie haben zur Deeskala- on der Lage und zum Verzicht auf Gewalt aufgerufen nd die Bedeutung des Rechts auf Meinungs- und Ver- ammlungsfreiheit unterstrichen. Bundespräsident Joachim Gauck hat gestern Abend it dem Präsidenten der Republik Türkei, Abdullah Gül, lefoniert. Dabei hat er seine Besorgnis über die exzes- ive Gewalt zum Ausdruck gebracht und die Notwendig- eit der Deeskalation und des Dialoges betont. nlage 44 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/13810, Frage 51): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung be- züglich beispielsweise der Zusammenarbeit mit der Türkei (polizeiliche, justizielle und militärische) vor dem Hinter- grund der staatlichen Gewalteskalation bzw. Polizeigewalt und -brutalität sowie massiven Verletzung der Menschen- rechte gegen die Protestierenden in der Türkei, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass von einer De- mokratisierung durch die EU-Beitrittsverhandlungen und durch die jüngsten Verfassungsreformen in der Türkei keine Rede sein kann, sodass diese bis zum Ende der undemokrati- schen Maßnahmen und politischen Verfolgungswelle ausge- setzt werden sollten? Die Zusammenarbeit mit der Republik Türkei in den erschiedenen Bereichen dient insbesondere der Heran- hrung des Landes an EU-Standards. Im Jahr 2013 sind mit der Türkei im Rahmen der poli- eilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe des Bun- eskriminalamtes ein Arbeitsbesuch und ein Lehrgang, nter anderem im Rahmen von EU-Twinningprojekten, eplant. Eine Einschränkung dieser Maßnahmen ist icht vorgesehen. Die (grenz)polizeiliche Zusammenarbeit des Bundes- riminalamtes, der Bundespolizei und des Inspekteurs Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31247 (A) ) )(B) der Bereitschaftspolizeien der Länder mit ausländischen Polizeibehörden hat neben der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention stets das Ziel, die Achtung der Grund- sätze des Rechtsstaates zu stärken. Auch gegenüber der Türkei wird das Bundesministerium des Innern weiter- hin nach diesem Grundsatz verfahren. Zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem türkischen Justizministerium besteht eine institutio- nalisierte Kooperation auf dem Gebiet des Rechts. Das aktuelle Arbeitsprogramm sieht für das Jahr 2013 einen Erfahrungsaustausch über praktische Fragen der interna- tionalen rechtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen und ein Seminar über den Menschenrechtsschutz in der EU und im Europarat sowie die Vertretung von Menschen- rechtsverfahren vor den europäischen Gerichten vor. Eine Aussetzung dieser Maßnahmen ist gegenwärtig nicht beabsichtigt. Soweit die Bundesregierung um Rechtshilfe in Strafsachen ersucht wird, prüft sie in je- dem Einzelfall, ob die Menschenrechte im Strafverfah- ren im ersuchenden Staat gewahrt werden. Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft, die mit den „Kopenhagener Kriterien“ hohe Ansprüche an die Kandidaten stellt und die Fortschritte bei der Ver- wirklichung der Ziele kontinuierlich überprüft. Mit Blick auf die umfangreiche Reformbilanz der Türkei der letzten Jahre wird die transformative Wirkung des EU- Beitrittsprozesses kaum bezweifelt. Trotz der großen Fortschritte, die gemacht wurden, bestehen Defizite fort, die die Europäische Kommission in ihren jährlichen Fortschrittsberichten herausarbeitet und der Rat der Eu- ropäischen Union aufnimmt. Die Situation der Grund- rechte und -freiheiten und insbesondere die Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ist entsprechend Gegen- stand regelmäßiger Treffen der EU-Kommission und der türkischen Regierung im Rahmen der EU-Beitrittsver- handlungen. Dies wird auch bei den aktuellen Ereignis- sen in der Türkei der Fall sein. Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13810, Frage 52): Welche der Auslandsschulen der Bundesrepublik Deutsch- land sind nicht barrierefrei, und welche Pläne hat die Bundes- regierung, dafür zu sorgen, dass all diese Schulen barrierefrei werden und eine inklusive Bildung anbieten? Grundsätzlich handelt es sich bei den von der Bun- desregierung geförderten Auslandsschulen um Schulen in privater Trägerschaft, die ergänzend zu den innerdeut- schen Empfehlungen auch den landesrechtlichen Be- stimmungen zum Thema Inklusion des jeweiligen Gast- landes unterliegen. In der Praxis hat dies bisher dazu geführt, dass Inklusionsmaßnahmen an diesen Schulen in unterschiedlichem Maße realisiert werden konnten. Barrierefreiheit und inklusiver Unterricht sind wich- tige Anliegen der fördernden Stellen – Auswärtiges Amt und Bundesverwaltungsamt bzw. Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, ZfA. Im Rahmen ihrer gemeinsa- m s n In e te M c d z d A a re c 2 b A le te b g g u d B B b b k s A d d (D n B m s li S B d (C (D en Schulaufsicht an den deutschen Auslandsschulen ind Bund und Länder bestrebt, die Umsetzung der in- erdeutschen Empfehlungen und Standards zum Thema klusion auch an den Auslandsschulen zu fördern. So rfasst die ZfA beispielsweise jährlich an allen geförder- n Auslandsschulen, welche sonderpädagogischen aßnahmen zur Förderung behinderter bzw. lernschwa- her Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulen urchgeführt wurden. Um der Bedeutung des Themas weiteren Nachdruck u verleihen, befasst sich seit 2012 eine Arbeitsgruppe es Bund-Länder-Ausschusses für Schulische Arbeit im usland, BLASchA, mit dem Thema Inklusion. Sie soll uf Grundlage der Empfehlung der Kultusministerkonfe- nz zur Inklusiven Bildung von Kindern und Jugendli- hen mit Behinderungen in Schulen vom 20. Oktober 011 den Rahmen für Inklusionsmaßnahmen unter den esonderen Bedingungen der Deutschen Schulen im usland vorgeben. Gemeinsam mit den Auslandsschu- n wird dann erörtert, wie die Umsetzung vor dem Hin- rgrund der landesrechtlichen Bestimmungen und der estehenden Kapazitäten und Ressourcen an den jeweili- en Auslandsschulen gelingen kann. Im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratun- en unterstützt das Auswärtige Amt ferner die Bemühung m Aufnahme des Themas Inklusion in den Entwurf für as Auslandsschulgesetz. Der Entwurf beinhaltet eine estimmung, der zufolge im Fördervertrag zwischen und und Träger der deutschen Auslandsschule verein- art werden muss, dass die Schulen innerhalb einer estimmten Frist eine Konzeption zur Umsetzung des in- lusiven Unterrichts und anschließend regelmäßige Fort- chrittsberichte vorzulegen haben. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/13810, Frage 53): Inwieweit stimmen die Informationen der Medien, dass der Neubau des Bundesministeriums des Innern „nur bedingt fluchtbereit“ ist, da bei der Planung seit Jahren Mängel beim Brandschutz und bei der Barrierefreiheit missachtet werden und „zwischenzeitlich sogar die ,Separierung‘ der Behinder- ten – der Begriff taucht wörtlich in den Planungsunterlagen auf – erwogen worden war“ (siehe Berliner Morgenpost vom 3. Juni 2013, Seite 3), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die in ausgewählten Medien verbreiteten Informatio- en sind falsch. Beim Neubau des Bundesministeriums des Innern, MI, wurden und werden alle baurechtlichen Bestim- ungen – auch zur Barrierefreiheit und zum Brand- chutz – eingehalten. Die Einhaltung aller den Neubau betreffenden gesetz- chen Vorgaben wurde durch die Senatsverwaltung für tadtentwicklung – Oberste Bauaufsicht – als zuständige augenehmigungsbehörde des Landes Berlin, das für ie Bauplanung und -ausführung zuständige Bundesamt 31248 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) für Bauwesen und Raumordnung, BBR, und darüber hi- naus das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung als oberste technische Instanz für alle Bau- vorhaben des Bundes und Fachaufsicht über das BBR bestätigt. Die Unfallkasse Bund hat sowohl die Einhaltung der anerkannten Regeln zur Barrierefreiheit als auch der ge- setzlichen Regeln für Flucht- und Rettungswege geprüft und deren Einhaltung bestätigt. Außerdem wurde das zur erteilten Baugenehmigung gehörende Konzept „Barrie- refreies Bauen“ vom 25. Mai 2009 zuvor mit der Unfall- kasse Bund und der zuständigen Koordinierungsstelle des Landes Berlin für Barrierefreies Bauen abgestimmt. Die Koordinierungsstelle hat das Konzept für gut befun- den und die Eignung bestätigt. Bestandteil der Baugenehmigung ist darüber hinaus der Bericht Nr. 1 über den geprüften Brandschutznach- weis des Prüfingenieurs für Brandschutz vom 21. Mai 2010. Der Bericht stützt sich unter anderem auf das Brand- schutzkonzept vom 15. März 2010. In diesem sind Fest- legungen zum Brandschutz und für die Gestaltung der Flurbreiten und Rettungswege enthalten. Auch hier wurde die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sowie der Auflagen der Feuerwehr bestätigt. Die Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit im Ka- tastrophenfall hat im BMI oberste Priorität. Insoweit wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben spezifi- sche Nutzeranforderungen für die Evakuierung definiert. Insbesondere gilt: Die Bauplanung ermöglicht für alle Beschäftigten, insbesondere auch für behinderte Men- schen, eine sichere Evakuierung. Das Evakuierungskon- zept geht über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinaus. Die zugrundegelegte Gesamtevakuierung des Gebäudes ist eine erhöhte Anforderung des Nutzers BMI und geht über die Vorgaben der zuständigen Brand- schutzbehörde und der Berliner Feuerwehr hinaus, die eine Evakuierung nur nach Brandschutzabschnitten for- dern. Die Tür- und Treppenhausbreiten erfüllen die ge- setzlichen Vorgaben. Insbesondere wird eine lichte Tür- breite von 105 Zentimetern realisiert, obwohl Gutachten zu dem Schluss kamen, dass auch bei einer Türbreite zum Fluchttreppenhaus von nur 0,86 Metern eine voll- ständige Evakuierung des gesamten Hauses in der vom Nutzer BMI geforderten Zeit möglich wäre. Auch die Darstellung einer angeblich erwogenen „Se- parierung der Behinderten“ ist falsch. Tatsache ist, dass der Begriff aus BMI-internen Unterlagen aus 2008 stammt. In diesen wurden die Forderungen des BMI zur Vermeidung einer Separierung von Behinderten dargestellt. Seitens BMI wurde von Anfang an darauf gedrungen, dass keine Separierung von Behinderten oder Zentralisierung bei der künftigen Unterbringung aus Kostengründen im Neubau zugelassen werden darf. Hintergrund dieser Forderungen waren Diskussionen in den Berichterstattergesprächen, die im Rahmen der Begleitung des Neubauvorhabens durch den Haushaltsausschuss stattfanden. Hierbei wur- den vom BMI geltend gemachte Raumforderungen und Ausstattungsmerkmale, zum Beispiel Anzahl der im Ge- bäude vorgesehenen Behinderten-WCs, angesichts der K p – A d d s k Z E u d z li b ru V K k A d d D v g h m U n h w m fa B m re re E (C (D ostenfolgen von den Berichterstattern für den Einzel- lan 06 und vom Bundesrechnungshof infrage gestellt Baukosten pro Quadratmeter. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/13810, Frage 54): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Mitglieder des Bundestages von den Block- upy-Protesten berichten, Polizisten hätten ihnen mit der Be- gründung, ihr Abgeordnetenausweis sei „gefälscht“, den Zu- tritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt, Polizisten hätten in anderen Fällen einen solchen Zutritt erst gewährt, nachdem sie sich nach der Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit der Ab- geordneten erkundigt hatten, und inwiefern hält es die Bun- desregierung aufgrund solcher Berichte – und ähnlicher Be- richte in der Vergangenheit – für geboten, die Länder aufzufordern, ihren Polizeibeamten den Umgang mit Abge- ordneten sowie das Erkennen eines Abgeordnetenausweises zu vermitteln? Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurde einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages der utritt zu abgesperrten Bereichen verwehrt. Polizeiliche insatzlagen im Zusammenhang mit Demonstrationen nd Versammlungen fallen in die Zuständigkeit der Län- er. Die Bundesregierung nimmt zu polizeilichen Einsät- en, soweit sie im Verantwortungsbereich eines Landes egen – hier des Landes Hessen –, keine Stellung und ewertet diese nicht. Nach Auffassung der Bundesregie- ng ist es Aufgabe der zuständigen Länder, in eigener erantwortung ihren Polizeibeamten die erforderlichen enntnisse im Umgang mit Abgeordneten und dem Er- ennen von Ausweisen zu vermitteln. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 65): Welche bundeseigenen Gesellschaften sind von den Of- fenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, HGB §§ 325 bis 329, befreit und aus welchem Grund? Die Entscheidung über die Nutzung der Befreiung on Offenlegungspflichten nach den §§ 325 ff. Handels- esetzbuch von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ge- ört zum operativen Geschäft des jeweiligen Unterneh- ens. Sie liegt allein im Verantwortungsbereich des nternehmens. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immu- ität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages at dazu in seinem in der Bundestagsdrucksache 13/6149 iedergegebenen Beschluss festgestellt, dass das parla- entarische Fragerecht solche Sachverhalte nicht um- sst. Hinzu kommt, dass aufgrund der dezentralen eteiligungsführung des Bundes die gewünschten Infor- ationen auch in den Fällen, in denen gesellschafts- chtlich im Einzelfall ein entsprechendes Auskunfts- cht der Anteilseigner besteht, nicht zentral vorliegen. ine Ressortabfrage innerhalb der beteiligungsführen- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31249 (A) ) )(B) den Ressorts hat nach den dort vorliegenden Erkenntnis- sen aufgrund freiwilliger Unternehmensangaben erge- ben, dass bei den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die WIK GmbH sowie deren Tochtergesellschaft die WIK Consult GmbH sowie aus dem Bereich des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Deutsche Bahn AG für eine grö- ßere Zahl an Tochtergesellschaften – wie zum Beispiel die DB Mobility Logistics AG, die Schenker AG Essen, die Schenker Deutschland AG, die Stinnes Logistics GmbH Essen – von den Befreiungsmöglichkeiten zur Offenlegungspflicht nach den §§ 325 ff. Handelsgesetz- buch Gebrauch machen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13810, Frage 66): Erachtet die Bundesregierung es zur finanziellen Unter- stützung der Flutopfer als geboten, ähnlich wie für den Ver- anlagungszeitraum 2003 den Körperschaftsteuersatz um 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen, und erachtet die Bundesregie- rung es als sinnvoll, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden befristet zu verbessern, um einen zusätzlichen Spen- denanreiz zur Unterstützung der Flutopfer zu bewirken? Anliegen der Bundesregierung ist es, die Schäden durch die Flutkatastrophe so weit wie möglich zu be- grenzen und den Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Bundesregierung plant keine Steuererhö- hung, um die hierzu erforderliche Beteiligung des Bun- des sicherzustellen. Nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2 a der Einkommen- steuer-Durchführungsverordnung können die obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bun- desministerium für Finanzen bestimmen, dass als Nach- weis von Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung genügen. Die Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen haben unter Bezugnahme auf diese Regelung bereits entspre- chende Ländererlasse in Abstimmung mit dem Bundes- ministerium der Finanzen veröffentlicht. Diese Länder- erlasse enthalten neben den genannten Nachweiserleich- terungen für Spenden zahlreiche weitere Regelungen, um den Geschädigten unbürokratisch zu helfen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13810, Frage 67): Existiert aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ein bestimm- tes Datum, bis zu welchem das AIFM-Umsetzungs- und das AIFM-Steueranpassungsgesetz verkündet sein müssen, und welche Rechtsfolgen entstehen bei einer Überschreitung der Frist? E b D s d U d d E m s s d D te b c A d d (D W K M d d s u P A d d (D u d (C (D Die sogenannte AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/ U über die Verwalter alternativer Investmentfonds) ist is zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. ie AIFM-Richtlinie enthält nur Regelungen zum Auf- ichtsrecht und keine steuerlichen Vorgaben. Aus Sicht es Europarechts reicht es daher aus, dass das AIFM- msetzungsgesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Da er Bundesrat am 7. Juni 2013 keinen Einspruch gegen as AIFM-Umsetzungsgesetz erhoben hat, werden die U-rechtlichen Vorgaben aller Voraussicht nach fristge- äß umgesetzt. Dagegen hat der Bundesrat dem AIFM-Steueranpas- ungsgesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsaus- chuss angerufen. Das AIFM-Steueranpassungsgesetz ient jedoch nicht der Umsetzung der AIFM-Richtlinie. aher gibt es keine EU-rechtlichen Fristen, die einzuhal- n wären. Infolgedessen hätte eine Fristüberschreitung eim AIFM-Steueranpassungsgesetz keine EU-rechtli- hen Rechtsfolgen. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/13810, Frage 68): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass neben Gold auch andere Wirtschaftsgüter für die Ausnut- zung des Progressionsvorbehalts bei Ankauf von Wirtschafts- gütern im Ausland – sogenanntes Goldfinger-Modell – einge- setzt wurden, und inwieweit beurteilt die Bundesregierung die Verschiebung von Bemessungsgrundlagen zwischen Veranla- gungszeiträumen unter Geltung einer Einnahmeüberschuss- rechnung als Steuergestaltung? Das Modell funktioniert auch mit anderen Arten von irtschaftsgütern des Umlaufvermögens. Umfassende enntnisse, mit welcher Art von Umlaufvermögen das odell im jeweiligen Einzelfall konzipiert wurde, liegen er Bundesregierung nicht vor Die Gewinnermittlung urch Einnahmenüberschussrechnung ist eine vom Ge- etzgeber geschaffene Gewinnermittlungsart für kleine nd mittlere Unternehmen, die sich in jahrzehntelanger raxis bewährt hat. Sie ist kein Steuergestaltungsmodell. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/13810, Frage 69): Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen – bitte diffe- renziert nach Steuergläubiger angeben – ist zu rechnen, wenn das Kindergeld pro Kind im Monat um 35 Euro und zugleich die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommen- steuergesetzes für Zusammenveranlagte auf insgesamt 8 354 Euro angehoben werden, und sieht die Bundesregierung die gesetzgeberische Notwendigkeit, Kindergeld und Freibe- träge für Kinder anzuheben? Bei einer Anhebung des monatlichen Kindergeldes m 35 Euro je Kind und gleichzeitiger Anhebung es Kinderfreibetrages auf 8 354 Euro würde die Auf- 31250 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) kommenswirkung bei voller Jahreswirkung in 2014 rund -7,6 Milliarden Euro betragen. Nach dem Ergebnis des Neunten Existenzminimum- berichts vom 7. November 2012 ist der Kinderfreibetrag bis einschließlich 2013 ausreichend bemessen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 70): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundes-Durchschnittskostensätze, B-DKS, für Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit seit 2011 entwickelt – bitte Durchschnittshöhe je Jahr in Euro differenziert nach Maßnah- meart darstellen? Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Durch- schnittskostensätze jährlich aus den Datensätzen, die ihr von den fachkundigen Stellen zu den für die Weiterbil- dungsförderung zugelassenen Maßnahmen übermittelt werden. Die bundesweiten Durchschnittskostensätze sind nicht nach Maßnahmearten differenziert. Bis zum Jahr 2012 beruhten sie auf einer Bildungs- ziel-Clusterung, die sich aus der alten Klassifikation der Berufe aus dem Jahr 1988 ergab. Aufgrund der neuen Klassifikation der Berufe im Jahr 2010, KldB 2010, war auch eine Umstrukturierung der Bundes-Durchschnitts- kostensätze, B-DKS, erforderlich, da sich Aufbau und Struktur der neuen Berufsklassifikation grundlegend verändert haben. Die bundesweiten Durchschnittskos- tensätze für das Jahr 2013 richten sich erstmals nach der neuen Klassifikation der Berufe aus dem Jahr 2010. Des- halb sind die Kostensätze des Jahres 2013 nicht mit de- nen vorhergehender Jahre vergleichbar. Bei den 2012 ermittelten Durchschnittskostensätzen aus dem Jahr 2011 war nach Angaben der Bundesagen- tur für Arbeit wie in den Vorjahren bei fast allen Bil- dungszielen eine Steigerung bei den Kostensätzen fest- zustellen. Bei den nach der neuen Klassifikation der Berufe ermittelten B-DKS 2013 ist allgemein festzustel- len, dass die Kostensteigerungen moderater ausgefallen sind, zum Teil sind die Kostensätze auch gesunken. Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze sind auf der In- ternetseite der Bundesagentur veröffentlicht. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/13810, Fragen 71 und 72): Warum hat die Bundesregierung bis heute keinen Gesetz- entwurf zur Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes, AsylbLG vorgelegt, obwohl im Urteil des Bundesverfassungs- gerichts vom 18. Juli 2012, Az.: 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, nach dem das derzeitige AsylbLG grundgesetzwidrig ist, ex- plizit eine „unverzügliche“ Neuregelung gefordert wird, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es den Vorgaben des genannten Verfassungsgerichtsurteils entspricht, dass bis Z s lu b s v w n U g H G B d u Z d s 2 V tu e A d d G G b g s B R B te fr s (C (D zum Ende der Legislaturperiode keine Neuregelung des AsylbLG beschlossen wird (bitte begründen)? Wie ist der konkrete Stand der Ressortabstimmungen (bitte einschließlich der begründeten Positionen der verschie- denen Bundesministerien) des Referentenentwurfs des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Stellungnahmen der Verbände, Länder und Kommu- nen zum genannten Referentenentwurf, die zum 7. Januar 2013 angefordert wurden, sowie aus der in diesem Zusam- menhang stehenden Anhörung vom 10. Januar 2013? u Frage 71: Die Bundesregierung hat unverzüglich nach der Ent- cheidung des Bundesverfassungsgerichts mit der Erstel- ng eines Referentenentwurfs zur Änderung des Asyl- ewerberleistungsgesetzes begonnen. Dieser befindet ich derzeit in der Ressortabstimmung. Unabhängig da- on, wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ird, gewähren die Länder den Leistungsberechtigten ach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits heute in msetzung der vom Gericht selbst festgesetzten Über- angsregelung Leistungen in verfassungskonformer öhe. Das Gericht hat kein Datum bestimmt, zu dem das esetzgebungsverfahren abgeschlossen sein muss. Die undesregierung strebt gleichwohl an, die Entscheidung es Bundesverfassungsgerichts so schnell wie möglich mzusetzen. u Frage 72: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat en Referentenentwurf im Dezember 2012 an die Res- orts, Länder und Verbände versandt. Anfang Januar 013 erfolgte die Anhörung der Ressorts, Länder und erbände. Die Stellungnahmen werden bei der Erarbei- ng des Gesetzentwurfs in den Willensbildungsprozess inbezogen. nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 73): Gegenüber wem haben Landwirte, die Flächen in ethisch befriedeten Bezirken gepachtet haben, nach den Regelungen des neuen Bundesjagdgesetzes zukünftig Anspruch auf Ersatz von Wildschäden, und inwieweit unterscheiden sich diese Ansprüche in finanzieller Hinsicht gegenüber den Ansprü- chen von Landpächtern, die Flächen in bejagten Gebieten ge- pachtet haben? Für Schäden auf Grundstücken, die aus ethischen ründen zu einem befriedeten Bezirk erklärt wurden, esteht nach den Regelungen des neuen Bundesjagd- esetzes zukünftig kein Anspruch auf Ersatz von Wild- chäden. Auch Pächter solcher Flächen dürften unter erücksichtigung der jüngeren höchstrichterlichen echtsprechung zum Wildschadensersatz in befriedeten ezirken im Gegensatz zu Bewirtschaftern bzw. Päch- rn von Flächen, die nicht aus ethischen Gründen be- iedet wurden, keinen Anspruch gegen die Jagdgenos- enschaft auf Zahlung von Wildschadensersatz haben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31251 (A) ) )(B) Die Bewirtschafter von ethisch befriedeten Flächen haben jedoch die Möglichkeit, den Ersatz ihres Wild- schadens im Rahmen des privatrechtlichen Pacht- verhältnisses mit dem Eigentümer zu regeln bzw. – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – auf Ver- tragsanpassung zu dringen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 74): Welche Aussagen enthält der bis zum Frühjahr 2013 vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut vorzulegende Zwi- schenbericht zur Studie über die Auswirkungen der Biogas- erzeugung auf die Boden- und Pachtmärkte, die inner- sektoralen Wechselwirkungen sowie auf die Ernährungs- und Futtermittelindustrie hinsichtlich der Indikatoren, des zeitli- chen Rahmens und der Strukturierung der Studie? Im Zwischenbericht des Johann-Heinrich-von- Thünen-Instituts werden hinsichtlich der Struktur der Studie die folgenden zu betrachtenden Unterthemen benannt, nach welcher sich die Studie gliedern soll: Ein- leitung und Problemstellung, Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen bei unterschiedlichen Rahmenbedingun- gen, Entwicklung des Anlagenbestandes, Abschätzung des erforderlichen Energiepflanzenbedarfs, innersekto- rale Wechselwirkungen, Auswirkungen auf die Boden- und Pachtmärkte, Auswirkungen auf die Ernährungs- und Futtermittelindustrie, zusammenfassende Bewer- tung und Schlussfolgerungen. Einzelne Indikatoren, die der Zwischenbericht kurz skizziert, sind unter anderem: regional differenzierte Analyse der Auswirkungen der Biogaserzeugung auf die Landwirtschaft beispielsweise nach Ackerbau- oder Viehhaltungsregionen, Analyse der Wirtschaftlichkeit für unterschiedliche Biogasanlagen jeweils in Abhängig- keit von wichtigen Rahmenbedingungen wie beispiels- weise dem Getreidepreis, regional differenzierte Analyse der Entwicklung des Anlagenbestandes mit Blick auf die Anlagenstruktur – installierte elektrische Leistung –, ge- leistete Jahresarbeit in Kilowattstunden und EEG-Vergü- tungen, Analyse und Ermittlung des erforderlichen regionalen Energiepflanzenbedarfs für die Biogaserzeu- gung – ausgehend von dem für die Fütterung von Rauh- futterfressern notwendigen Grundfutterbedarf –, Ana- lyse der regionalen Veränderungen insbesondere auf die Getreideerzeugung und Rindviehhaltung, Analyse und Ableitung der maximalen Zahlungsbereitschaft von Bio- gaserzeugern in Bezug auf die Boden- und Pachtmärkte zur Gewinnung von Rückschlüssen auf den innersekto- ralen Wettbewerb um Pachtflächen – ergänzend betrach- tet werden Auswertungen aktueller Studien zu Auswir- kungen der Biogasförderung auf den Bodenmarkt. Betrachtung qualitativer Darstellungen möglicher Wir- kungszusammenhänge zwischen Biogaserzeugung und der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Erzeug- nissen in der Ernährungs- und Futtermittelindustrie – un- ter anderem Veränderung der Einstandspreise für land- wirtschaftliche Rohstoffe, Bedeutung des Einsatzes e d b z H „ S A d d D d ru T in g is g s D d re E z lu A d d G (C (D inzelner landwirtschaftlicher Produkte in den Branchen es produzierenden Ernährungsgewerbes, Substitutions- eziehungen zwischen agrarischen Rohstoffen sowie wischen Rohstoffen inländischer und ausländischer erkunft. Hinsichtlich des Zeitplans nennt der Zwischenbericht Mitte August 2013“ als Vorlagetermin der fertigen tudie. nlage 57 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 75): Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentlich gewor- dene Kritik (vergleiche www.ndr.de/unternehmen/presse/ pressemitteilungen/pressemeldungndr12373.html) des Bun- desbeauftragten für den Datenschutz und die Informations- freiheit, Peter Schaar, an Art. 1 Nr. 7 des Entwurfs des Sech- zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes bezüglich des in § 58 f vorgesehenen Verbots der „Übermitt- lung, Nutzung oder Beschlagnahme“ von Daten, das daten- schutzrechtlich nicht begründbar mehr Transparenz bei der Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung verhin- dere? Art. 1 Nr. 7 des genannten Gesetzentwurfs beinhaltet as Verbot, die im Rahmen des Antibiotikaminimie- ngskonzeptes gewonnenen Betriebsdaten über die herapiehäufigkeit für Anfragen nach dem Verbraucher- formationsgesetz, VIG, oder den Informationsfreiheits- esetzen der Länder, IFG zu verwenden. Diese Regelung t im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundesta- es in die 16. AMG-Novelle aufgenommen worden. Die Regelung zur Verwendung von Daten ist Gegen- tand von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. as Vermittlungsverfahren ist ein Verfahren zwischen em Bundesrat und dem Bundestag. Für die Bundes- gierung bleibt daher die weitere Befassung und ntscheidungsfindung des Vermittlungsausschusses ab- uwarten, da sie nicht die Verfahrenshoheit im Vermitt- ngsausschuss hat. nlage 58 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage es Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 76): Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich des volkswirt- schaftlichen Nutzens und der Legitimität einer weiteren öffentlichen Förderung der Agrogentechnik zieht die Bundes- regierung aus der aktuellen Ankündigung des Agrogentech- nikkonzerns Monsanto, sich mangels öffentlicher Akzeptanz dieser Technologie in Deutschland und Europa zukünftig auf die Züchtung und den Verkauf von konventionellem Saatgut konzentrieren zu wollen, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit durch Monsanto ge- stellte Zulassungsanträge für den Anbau bzw. Import von gen- technisch veränderten Organismen in Bezug auf die EU bis- lang zurückgezogen wurden oder zurückgezogen werden sollen? 31252 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) Als Reaktion auf Pressenachrichten bezüglich eines Verzichts der Firma Monsanto auf die Vermarktung von gentechnisch verbessertem Saatgut in Deutschland und Europa hat die Firma unter anderem erklärt, dass sie schon seit einigen Jahren nur dort gentechnisch verän- derte Sorten anbiete, wo ein funktionierendes Zulas- sungssystem und breite Unterstützung auf landwirt- schaftlicher und politischer Ebene für die Technologie vorhanden sei. Deshalb sei es grundsätzlich richtig, dass Monsanto sich in Deutschland und Europa auf Züchtung und Verkauf von konventionellem Saatgut und Pflanzen- schutzmitteln konzentriert. Es handelt sich hier um eine unternehmerische Ent- scheidung, die die Bundesregierung nicht zu bewerten hat. Hinsichtlich einer eventuellen Rücknahme von Zu- lassungsanträgen seitens der Firma Monsanto liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 77): Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer aktuell im Fachjournal Environmental Sciences Europe ver- öffentlichten Studie (Hilbeck, Lebrecht et al.) unter anderem von Wissenschaftlern der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, wonach in Spanien und den USA, wo in erheblichem Umfang gentechnisch veränderter Mais angebaut wird, im Zeitraum 1995 bis 2011 keine höheren Maiserträge gegenüber EU-Ländern ohne Anbauflächen für GVO-Mais zu verzeichnen waren, gleichzeitig aber eine drastische Abnahme des Angebots an konventionellen Maissorten in Spanien er- folgte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie- rung daraus für ihre Einschätzung bezüglich des Beitrags der Agrogentechnik zur Steigerung von Erträgen sowie der Siche- rung der Welternährung? Zur Bewertung sozioökonomischer Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Nutzpflanzen wurde von der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU, Joint Research Center – JRC, in Sevilla das European Economic Social Bureau, ESEB, eingerichtet. Dies soll eine einheitliche Herangehensweise bei der Bewertung solcher Fragen auf EU-Ebene gewährleisten. Eine Ad- hoc-Arbeitsgruppe des ESEB soll Kriterien und Metho- den erarbeiten, um die Auswirkungen des Anbaus von GVO auf die Sozioökonomie bewerten zu können. An- hand vorhandener wissenschaftlicher Veröffentlichun- gen und Studien sollen Indikatoren entwickelt werden, mit denen neben wirtschaftlichen auch weitergehende mikroökonomische und volkswirtschaftliche Auswir- kungen der Agrogentechnik in die Bewertung des An- baus von GVO eingebunden werden können. Die Veröffentlichung der schweizerischen Wissen- schaftlergruppe um Frau Dr. Hilbeck stellt Ergebnisse zu den Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Maissorten auf die Sortenvielfalt dar, die sicherlich in der Erstellung eines ersten Papiers der Arbeitsgruppe zu den sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gen- technisch veränderter Maissorten in der EU mit berück- sichtigt werden. A d d D D s S w d tu je n s fu Im sc H O s im m d d g d g d im d F ü A d d D g V d (C (D nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 80): Inwieweit erfolgte nach Amtsantritt von Dr. Thomas de Maizière als Bundesminister der Verteidigung eine umfas- sende Überprüfung von Beschaffungsvorhaben der Bundes- wehr, und wie wurde der Sachstand des Vorhabens Euro Hawk nach dieser Überprüfung durch den Bundesverteidi- gungsminister bewertet? Mit Weisung vom 22. März 2011 hatte Minister r. de Maizière die Einrichtung eines Lenkungsaus- chusses für die Strukturreform und eines Arbeitsstabes trukturreform angeordnet. Dem Lenkungsausschuss urde die Verantwortung für die Gesamtstrategie und ie Steuerung der Strukturreform sowie für die Vorberei- ng der Ministerentscheidungen übertragen. Am 10. Juni 2011 wurden durch den Minister elf Pro- kte zur Neuausrichtung der Bundeswehr aufgelegt. Ei- es war die „Überprüfung von (Aus-)Rüstungs- und Be- chaffungsvorhaben“. Mit diesem Projekt wurde eine umfassende Überprü- ng der Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben eingeleitet. Rahmen dieses Projektes wurden der Verteidigungsaus- huss des Deutschen Bundestages und die Obleute des aushaltsauschusses am 14. Oktober 2011 über die bergrenzen der strukturbestimmenden Hauptwaffen- ysteme der Teilstreitkräfte unterrichtet. Das Projekt war Februar 2012 abgeschlossen. Seit der Einnahme der neuen Struktur des Bundes- inisteriums der Verteidigung zum 1. April 2012 wer- en Rüstungs- und Beschaffungsvorhaben im Rahmen er neuen Prozesse der Bundeswehr und in den dort fest- elegten Verantwortlichkeiten bearbeitet. Im Zuge der oben angegebenen Unterrichtung wurde as Vorhaben Euro Hawk mit einer empfohlenen Ober- renze von fünf Systemen zunächst durch Herrn Bun- esminister gebilligt. Diese damalige Entscheidung wird Zuge der Untersuchung alternativer Plattformen für as ISIS-Modul zur Schließung der bestehenden SIGINT- ähigkeitslücke gegebenenfalls Ende des Jahres 2013 zu berprüfen sein. nlage 61 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 81): Wer soll in die Taskforce von Bundesverteidigungsminis- ter Dr. Thomas de Maizière zur Erarbeitung von Vorschlägen bezüglich der Verbesserung der Berichtspflicht, der Fachauf- sicht und Ähnlichem berufen werden, und bis wann soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden? Die Taskforce wird aus Angehörigen des Stabes „Or- anisation und Revision“ im Bundesministerium der erteidigung bestehen. Sie wird, soweit zusätzlicher Be- arf an Fachexpertise zum Beispiel auf technischen, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31253 (A) ) )(B) rechtlichen oder anderen Spezialgebieten besteht, durch Angehörige anderer Bereiche des Bundesministeriums der Verteidigung verstärkt. Die Taskforce wird durch den Leiter des Stabes „Organisation und Revision“ ge- bildet. Der Abschlussbericht soll bis zum 16. August 2013 vorgelegt werden. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 82): Stimmt es, dass die Justiziarin des Beschaffungsamtes der Bundeswehr ihre Unterschrift unter den Vertrag mit der Euro- Hawk GmbH verweigert hat, wie Der Spiegel in seiner Aus- gabe vom 3. Juni 2013 berichtet, und, wenn ja, mit welcher Begründung? Den am 31. Januar 2007 geschlossenen Entwick- lungsvertrag „Euro Hawk“ hat das Justiziariat des ehe- maligen BWB mitgezeichnet. Die von dem zuständigen Mitarbeiter des Justiziariats hervorgebrachten Bedenken gegen die im Vertrag vorgesehenen eingeschränkten Nutzungsrechte des Bundes hat dieser nach Vornahme einer Abwägung zurückgestellt. Maßgeblich waren hier- bei die Bedeutung des Großprojektes für die Bundes- wehr, die Tatsache, dass der Global Hawk bereits ohne finanzielle Beteiligung des Bundes entwickelt wurde so- wie die Exportrestriktionen der US-Regierung. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 83): Aus welchen Gründen ist es nach Auffassung der Bundes- regierung möglich, dass der mit dem deutschen Modell bau- gleiche Euro Hawk in Italien zugelassen werden kann, wenn doch die zivile Zulassung für den Luftverkehr europaweit ein- heitlich geregelt ist? Die deutsche Zulassungsproblematik beim Euro Hawk ist nicht ohne Weiteres auf die Zulassungssitua- tion der Luftfahrzeuge „NATO AGS Core“ übertragbar. Die NATO beschafft ein System auf Basis des technisch fortgeschritteneren Global Hawk Block 40. Zulassung und Zertifizierung der „NATO AGS Core“-Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Ita- liens durch die italienische militärische Zulassungsbe- hörde DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur NAGSMA im Januar 2013 eine entsprechende Vereinba- rung mit der DAA unterzeichnet. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ D 8 Z te w m v F c IA M fo F la v F Z in m a p k d g g d U w s d te p U a e A d F (B F (C (D IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 84 und 5): Inwieweit kooperieren die Unternehmen IABG mbH und EADS bzw. deren Tochterunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr, und wie begründet das BMVg die Unabhängigkeit der Plausi- bilitätsprüfung und Bewertung der Aufwandseinschätzung durch die IABG für Qualifikation und Zulassung des Systems Euro Hawk? Was beinhalteten die Vorgaben des US Department of State, die zu einer Hinzufügung von Attachments zu dem Technical Assistance Agreement führten, und inwieweit wurde durch sie die Einsicht in erforderliche Dokumentatio- nen beeinträchtigt? u Frage 84: Die IABG ist ein konzernunabhängiges privates Un- rnehmen, das unter anderem beratend für die Bundes- ehr tätig ist. Im Rahmen von FuT-Studien, bei denen ehrere Unternehmen beteiligt sind, kann es durchaus orkommen, dass die IABG auf Zuarbeit durch die irma EADS angewiesen ist und dies durch entspre- hende Unteraufträge regelt. Die Kurzstudie der Firma BG zur Abschätzung des Mehraufwandes für die usterzulassung für die Serienflugzeuge Euro Hawk er- lgte firmenintern ohne Einflussnahme von anderen irmen und vom Auftraggeber. Die Firma IABG hat ngjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Luftfahrt und erfügt über ein entsprechendes Know-how, um solche ragestellungen beantworten zu können. u Frage 85: Die US-Exportregeln wie ITAR, International Traffic Arms Regulations, machen die Weitergabe von Doku- entationen zu rüstungsexportrelevanten US-Produkten n Dritte von der vorherigen Zustimmung des US De- artment of State abhängig. Die Weitergabe dieser Do- umentationen ist damit beschränkt. Diese Beschränkungen werden in Einzelverträgen mit em US-Auftragnehmer, nicht den US-Behörden, in so- enannten Technical Assistance Agreements, TAA, um- esetzt. Mit einem TAA wird die rechtliche Grundlage afür geschaffen, dass technische Informationen aus den SA verbracht werden dürfen. Das unterzeichnete TAA ird dem US Department of State zur Zustimmung über- andt. Mit Unterzeichnung des TAA verpflichten sich ie Parteien zugleich, die US-Exportregularien einzuhal- n. Das TAA ist Voraussetzung für die Erteilung der Ex- ortgenehmigung. In den Anlagen, Attachments, werden sowohl der mfang der exportierbaren Daten und Dokumente als uch Informationen zu über Non-Disclosure Agreements ingebundene Parteien festgeschrieben. nlage 65 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die rage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, rage 86): 31254 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) Waren die Zulassungsprobleme des Euro Hawk Bestand- teil der Gespräche des Bundesministers der Verteidigung am 10. Dezember 2012 mit der Firma Cassidian, und ist es zutref- fend, dass der Bundesverteidigungsminister vor dem 13. Mai 2013 nicht über die gravierenden Zulassungsprobleme infor- miert war? Bei diesem Besuch lag einer der Schwerpunkte der Präsentation auf der Darstellung des Firmenprototypen „Barracuda“ und dessen Missionsausrüstung. Hinsicht- lich des Full Scale Demonstrators Euro Hawk wurde die erfolgreiche Erteilung einer Vorläufigen Verkehrszulas- sung, VVZ, für den Erprobungsflugbetrieb kurz erwähnt. Über die Zulassungsprobleme ist Herr Bundesminis- ter Dr. de Maizière vor dem 13. Mai 2013 mit Hinweis auf deren Lösbarkeit und die hierzu beschrittenen Wege hingewiesen worden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 87): Auf Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse über Handlungsprozesse im Bundesministerium der Verteidigung sprach Bundesverteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière in der Sendung Was nun? im ZDF am 5. Juni 2013 von „zu viel Interessensgemeinschaft zwischen denen, die etwas be- stellen, und denen, die es liefern sollen“, und welche Konse- quenzen plant der Bundesverteidigungsminister aus dieser Er- kenntnis für die Organisation des Bundesministeriums zu ziehen? Bundesminister Dr. Thomas de Maizière beauftragte im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr auch die Schaffung eines neuen, effizienten und einheitlichen Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses. Ausgangspunkt für die Erarbeitung des neuen Ausrüstungs- und Nut- zungsprozesses, CPM nov., ist der „Bericht der Struktur- kommission der Bundeswehr Oktober 2010; Vom Ein- satz her Denken; Konzentration, Flexibilität, Effizienz“. Dieser Bericht führt zum vorhergehenden Verfahren aus, dass dieses sich grundsätzlich bewährt habe, jedoch in der konkreten Umsetzung insgesamt durch intranspa- rente Prozesse sowie schwerfällige Kommunikations- strukturen charakterisiert sei. Der CPM nov. setzt auf klare Verantwortlichkeiten, verbunden mit eindeutigen Entscheidungskompetenzen, einem weitgehenden Ver- zicht auf Mitzeichnungen und reduzierten Schnittstellen. Dieser CPM nov. zeichnet sich gegenüber dem vor- hergehenden unter anderem durch eine klare Trennung der ministeriellen Steuerungs- von den ämterseitigen Durchführungsaufgaben, der Einrichtung von Integrier- ten Projektteams, IPT, während des gesamten Lebenswe- ges von Produkten und Dienstleistungen mit klarer Zu- ordnung von Verantwortlichkeiten sowie sich ergebende Synergien aus Schaffung des Bundesamtes für Ausrüs- tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr aus. Der CPM nov. wurde am 1. Januar 2013 in Kraft ge- setzt. A d d G Z fu W d d d ru te s B Z v 2 e la z e fu d 2 E fä s V d e A d F (B F (C (D nlage 67 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen er Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 88 und 89): Welche Stellen im BMVg wussten von den technischen Problemen bei der Überführung nach Manching im Juli 2011 – zweimal Kontaktverlust –, und warum wurden die Füh- rungsebene des Bundesverteidigungsministeriums und der Bundesverteidigungsminister nicht informiert? Weshalb konnte erst zwei Jahre nach der Überführung mit den Testflügen begonnen werden? u Frage 88: Neben dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaf- ng, BWB, und der Wehrtechnischen Dienststelle 61, TD 61, war auch das Amt für Flugsicherung der Bun- eswehr direkt eingebunden. Die technische Ursache für iese Auffälligkeiten konnte verzugslos geklärt und für ie Zukunft ausgeschlossen werden. Aus Flugsiche- ngssicht meldepflichtige Vorfälle waren mit diesen chnischen Besonderheiten nicht verbunden. Vor die- em Hintergrund war eine Unterrichtung der Leitung des undesministeriums der Verteidigung nicht erforderlich. u Frage 89: Der Überführungsflug – ohne Missionsausstattung – on den USA nach Deutschland erfolgte am 20./21. Juli 011. Die Wiederaufnahme des Erprobungsflugbetriebs rfolgte am 11. Januar 2013, also nach circa 18 Monaten. Nach dem Überführungsflug wurde das in Deutsch- nd entwickelte ISIS-Missionssystem in das Luftfahr- eug eingebaut. Die Integration des Missionssystems inschließlich aller Funktionstests und Bodenüberprü- ngen war Anfang Mai 2012 abgeschlossen. Zur Schaffung aller Voraussetzungen zur Aufnahme es Flugbetriebs in Deutschland wurde am 2. August 012 festgelegt, dass die Euro Hawk GmbH sowohl als ntwicklungs- und auch als Instandsetzungsbetrieb um- nglich zugelassen sein muss. Im Zuge dieses Zulas- ungsprozesses erfolgte die Erteilung einer Vorläufigen erkehrszulassung am 6. Dezember 2012. Witterungsbe- ingte Verzögerungen ließen einen ersten Sensortestflug rst im Januar 2013 zu. nlage 68 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die rage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, rage 90): Welche Angaben macht die Bundesregierung über die durchgeführten und noch anstehenden Tests im Luftraum des für die Drohne Euro Hawk vorgesehenen, doch auch anders fliegbaren Mobilfunk-„Aufklärungs“-Systems ISIS – bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Umständen, Ergebnissen, Zahl der je aufgefangenen und ausgewerteten Handyverbin- dungen und betroffenen Nutzer, Datenweitergabe sowie -lö- schung –, und ist die Bundesregierung bereit, mir den – vom Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31255 (A) ) )(B) Bundesminister der Verteidigung in seinem Sprechzettel vom 5. Juni 2013 vor dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages eingeräumten – Vermerk seines Hauses an ihn persönlich vom 20. März 2012 zugänglich zu machen sowie dessen Inhalt in ihrer Antwort öffentlich zu nennen, trotz des- sen Tenor, wonach Tests sowie der Einsatz von ISIS das Fern- meldegeheimnis/G-10-Gesetz beeinträchtigten, jedoch der Bundesminister die bisher schon 360 Millionen Euro teure Entwicklung sowie Tests von ISIS nun immer noch fortsetzen lassen will? Der Euro Hawk soll militärisch relevante Fernmelde- verkehre und Ausstrahlungen von Ortungs-, Lenkungs-, Leitungs- und Navigationssystemen im elektromagneti- schen Spektrum erfassen und auswerten. Das Abhören von Mobilfunkverbindungen ist daher weder in der mili- tärischen Forderung noch im Entwicklungsvertrag Euro Hawk gefordert. Das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von SMS ist nicht Teil des Nachweispro- gramms. Durch technische und administrative Maßnah- men ist sichergestellt, dass die Erfassung und die Aus- wertung von Mobilfunkverbindungen und SMS unterbunden werden. Für die Flugerprobung des Euro Hawk wurde auf For- derung der G-10-Kommission des Deutschen Bundesta- ges eine zusätzliche Verfahrensregelung eingeführt, um juristisch verwertbar zu dokumentieren, dass versehent- liche Erfassungen von G-10-relevanter Kommunikation unverzüglich gelöscht werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13810, Frage 91): Aus welchem Haushaltstitel stammten die 100 000 Euro Handgeld, die ein Angehöriger des Kommandos Spezial- kräfte einem Bericht des Schwarzwälder Boten zufolge er- halten hat, um „für KSK-Soldaten im westafrikanischen Mali im Jahr 2008 ein Trainingslager zu organisieren“, von denen er angeblich 39 700 Euro für eigene Zwecke abge- zweigt hat (www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.calw-ksk- soldat-hat-geld-unterschlagen.bd907d43-7211-4a37-baa0- 457140548c69.html), und welche Soldaten – aufgeschlüsselt nach Anzahl, Einheit und Herkunftsland – wurden vor Be- ginn der deutschen Beteiligung an der EU-Ausbildungsmis- sion EUTM Mali durch Angehörige des Kommandos Spe- zialkräfte unter anderem im Rahmen der Übungen Flintlock 2005, Flintlock 2008, Flintlock 2010 und Flintlock 2011 in Mali aus- bzw. fortgebildet (vergleiche Antwort der Bundes- regierung auf meine schriftliche Frage 48 auf Bundestags- drucksache 17/13579)? Die aus dem Handgeld, mit dem der Führer der an der Übung Flintlock 2008 beteiligten Soldaten der Bundes- wehr ausgestattet war, getätigten Ausgaben wurden als „Sonstige Übungskosten“ in Kapitel 1403, Titel 532 22 des Bundeshaushalts verbucht. Im Jahr 2005 haben Angehörige der Bundeswehr an der ersten Übung der Reihe Flintlock in Mali in der Funktion als Beobachter teilgenommen. Im Rahmen der weiteren Beteiligung an dieser Übungsreihe wurde von deutschen Soldaten in den Folgejahren unter anderem auch Ausbildungsunterstützung für einzelne militärische Gruppen aus westafrikanischen Staaten geleistet und z te in b d u h A d d D s s m W e fe h te te s P A d A s A d d G Z W (C (D war vom 3. bis 20. November 2008 in Mali für Solda- n aus Mali und dem Senegal, vom 1. bis 22. Mai 2010 Mali für Soldaten aus Mali und Nigeria, vom 21. Fe- ruar bis 15. März 2011 im Senegal für Soldaten aus em Senegal und aus Nigeria. Über die exakte Anzahl der ausgebildeten Soldaten nd ihre Zugehörigkeit zu bestimmten militärischen Ein- eiten der genannten Länder liegen keine Angaben vor. nlage 70 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 92): Welche Argumente sprechen für die Befreiung der DB ProjektBau GmbH von den Offenlegungsvorschriften des HGB §§ 325 bis 329 für das Geschäftsjahr 2012 nach Maß- gabe des § 264 Abs. 3 HGB, und in welchem Maße sollte aus Sicht der Bundesregierung Transparenz bezüglich dieser bun- deseigenen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG ge- währleistet sein? § 264 Abs. 3 Handelsgesetzbuch räumt unter be- timmten Voraussetzungen im Einklang mit den europäi- chen Vorgaben konzernangehörigen Tochterunterneh- en in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft das ahlrecht ein, ihre Rechnungslegungsunterlagen in ver- infachter Weise aufzustellen und von Prüfung und Of- nlegung abzusehen. Bei der DB Projektbau GmbH andelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren An- ile von der Deutsche Bahn AG und damit nicht unmit- lbar vom Bund gehalten werden. Die Frage, ob die Ge- ellschafter einer Befreiung zustimmen und die DB rojektbau GmbH mithin das Wahlrecht nach § 264 bs. 3 Handelsgesetzbuch ausüben soll oder nicht, wird aher nicht vom Bund, sondern von der Deutsche Bahn G im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ent- chieden. nlage 71 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen es Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13810, Fragen 93 und 94): Wie viele Wechselkennzeichen sind im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 31. März 2013 ausgegeben worden, und wel- chen Anteil an den neu- bzw. umgemeldeten Fahrzeugen seit dem 1. Juli 2012 und am Bestand zum 31. März 2013 haben die Fahrzeuge, die mit Wechselkennzeichen zugelassen wur- den? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Wechselkennzeichen zum 1. Juli 2012 vor dem Hintergrund, dass bis Ende 2012 gerade einmal rund 1 000 Autofahrer da- von Gebrauch gemacht haben und ganze 2 115 Wechselkenn- zeichen ausgegeben wurden (Quelle: www.handelsblatt.com/ auto/nachrichten/nur-2115-kunden-wechselkennzeichen-sind- ein-megaflop/8140484.html)? u Frage 93: Der Stand der zum 31. März 2013 ausgegebenen echselkennzeichen ist derzeit nicht ermittelbar. Mit 31256 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 (A) ) )(B) Stand vom 29. April 2013 waren über den gesamten Zeitraum 3 660 Wechselkennzeichen ausgegeben. Zu diesem Datum waren aktuell 3 153 Wechselkennzeichen vergeben. Zum 1. Januar 2013 betrug der Fahrzeugbestand – Kraftfahrzeuge und Anhänger, ohne Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen – 58,7 Millionen, davon 43,4 Millionen Personenkraftwagen. Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen betrug 2012 3,08 Millionen, die der Pkw-Besitzumschreibungen 6,88 Millionen. Eine entsprechend der Frage zeitraum- bezogene Auswertung war in der zur Verfügung stehen- den Zeit nicht möglich. Zu Frage 94: Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, wissen- schaftliche Einrichtungen und Verbände der Kraftfahrer, kurzum ein breiter Teil der Besitzer von zwei und mehr Fahrzeugen sowie diejenigen, die sich ein zweites, um- weltfreundliches Fahrzeug anschaffen wollten, forderten die Einführung von Wechselkennzeichen. Mit den recht- lichen Regelungen zur Einführung von Wechselkennzei- chen wurde diesen Forderungen entsprochen und wur- den die bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise die Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt. Die Einführung von Wechselkennzeichen ist ein An- gebot an alle Halterinnen und Halter von Zweitwagen und an alle Halterinnen und Halter, die sich einen Zweit- wagen anschaffen wollen. Mit den Wechselkennzeichen wurde ein vollkommen neues System der Zulassung von zwei Fahrzeugen ein- geführt, dessen Attraktivität sich mit zunehmendem Be- kanntheitsgrad zeigen wird. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) (Drucksache 17/13810, Frage 95): Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Überdeckelung der Autobahn 98 im Abschnitt 98.5 an, vor dem Hintergrund, dass mit dieser Maßnahme der Eingriff in eine Natur- und Erholungslandschaft und die Zerschneidung zweier Gemeinden verhindert werden könnte, sowie ange- sichts der Tatsache, dass es sich um eine Autobahn mit beson- derem naturschutzfachlichem Planungsauftrag – Ökostern – im Bundesverkehrswegeplan handelt, und unterstützt sie diese Maßnahmen beispielsweise finanziell – bitte ausführen? Der in Rede stehende Streckenabschnitt A 98.5 im Raum Rheinfelden/Karsau bzw. Minseln ist im topo- grafisch relativ bewegten Freigelände. Zwischen den ge- nannten Ortsteilen ist ein rund 12 Meter tiefer und rund 60 Meter breiter Einschnitt vorgesehen. Das Gebiet ist ge- prägt von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen und extensiv genutzten Offenland- und Wiesenflächen. Der offenen Führung im Einschnitt wurde im Einver- nehmen zwischen Bund und Land Baden-Württemberg in d c a re Ü S li la L ti g s w u v v b k g p in a W L S z s s d z d e v re A d d 1 (C (D allen bisherigen Planungsphasen der Vorzug gegeben, a die hier lokal relativ untergeordneten umweltfachli- hen Aspekte – aus Sicht Artenschutz, FFH – die über- us kostenintensive Anlage eines Tunnelbauwerks nicht chtfertigen. In naturschutzrechtlicher Hinsicht ist eine berdeckelung nur zur Bewältigung der Eingriffe eines traßenbauprojektes in Natur und Landschaft erforder- ch. Diese Voraussetzung liegt aber nur vor, soweit ein ndesweit bedeutsamer Biotopverbund geschützter ebensräume von geschützten bodengebundenen Wild- erarten unvermeidbar straßenbaubedingt in Anspruch enommen und zerschnitten wird sowie ein sehr bedeut- amer Lebensraumverbund geschützter Tierarten ge- ährleistet werden muss. Nach den dem Bundesministerium für Verkehr, Bau nd Stadtentwicklung vom Land Baden-Württemberg orgelegten Unterlagen sind diese Voraussetzungen im orliegenden Fall aber nicht gegeben. Die Bundesauto- ahn A 98 zerschneidet in diesem Straßenabschnitt einen landesweit bedeutsamen Lebensraumverbund eschützter Wildtierarten. Darüber hinaus ist im Bundes- rogramm Wiedervernetzung eine derartige Maßnahme diesem Abschnitt nicht vorgesehen. Es handelt sich us Bundessicht demzufolge nicht um eine prioritäre iedervernetzungsmaßnahme. Des Weiteren ergeben sich durch die derzeit geplante age im Einschnitt nur relativ geringe Schall- und chadstoffimmissionen. Die bis zu rund 70 Meter angren- enden locker bebauten Ortsteile Karsau und Minseln ind als Mischgebiete ausgewiesen. Die schalltechni- chen Grenzwerte für Mischgebiete werden eingehalten, ie Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete sind in Ein- elfällen überschritten. Insgesamt ist nach Auffassung es Bundes die Kombination aus Lage im Einschnitt mit inzelnen Lärmschutzwällen und gegebenenfalls passi- en Schallschutzmaßnahmen angemessen und nur diese chtlich vertretbar. nlage 73 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 7/13810, Fragen 96 und 97): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der ak- tuellen Hochwasserkatastrophe für die sogenannte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV, im Hinblick auf die beabsichtigte Schließung der Ämter Dresden und Lauenburg sowie der Direktion in Magdeburg, und inwie- weit hält sie den geplanten Personalabbau um über 2 000 Stel- len und insbesondere den Rückzug der WSV aus der Fläche unter den derzeitigen Umständen und im Hinblick auf zukünf- tiges Hochwasser für vernünftig? Inwieweit hat die Bundesregierung die Notwendigkeit ei- ner kompetenten und leistungsfähigen WSV im Fall von kata- strophalen Hochwasserereignissen in ihren Kategorisierungs- kriterien für die Bundeswasserstraßen berücksichtigt, und ist der Bund in der Lage, seinen Eigentümerverpflichtungen auch an Bundeswasserstraßen mit wenigen Güterverkehren nach- zukommen, wenn er dort, wie beabsichtigt, Ämter schließt und Personal abbaut? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 245. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Juni 2013 31257 (A) (C) )(B) Zu Frage 96: Die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung führt unter anderem dazu, dass die Managementstruktu- ren innerhalb der Organisationseinheiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zugunsten der operativen Aufgabenerledigung der Außenbezirke, Bauhöfe und Verkehrszentralen deutlich gegenüber der heutigen Situation gestrafft werden. Die Handlungsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung – auch bei unvorhersehbaren Ereignissen, zum Beispiel Hochwasser, Havarien etc. – fließt als we- sentliches Element in die laufende Strukturanpassung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ein. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/13810, Frage 99): Welche der drei in diesem Jahr eingebrachten Bundesrats- initiativen zur luftverkehrsrechtlichen Stärkung des Schutzes von Fluglärm betroffener Menschen (Bundesratsdrucksachen 90/13, 124/13, 138/13) ist nach Auffassung der Bundesregie- rung die zielführendste (bitte begründen), und werden im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eigene Gesetzesinitiativen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm vorbereitet (bitte begründen)? Die genannten Länderinitiativen unterscheiden sich erheblich und sind derzeit Gegenstand weiterer Beratun- Zu Frage 97: Auch im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung ist eine strenge Priorisierung des zur Verfügung ste- henden Finanz- und Personalbudgets erforderlich. Durch Konzentration der Ressourcen auf Relationen mit einer hohen Verkehrsbelastung wird unter Wahrung der Eigen- tümerverpflichtungen eine bestmögliche Effizienz im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten angestrebt. Maßnahmen zum aktiven Schutz vor den von Hochwas- ser ausgehenden Gefahren und ihre Bekämpfung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13810, Frage 98): Wird Deutschland am 12. Juni 2013 im Rahmen des soge- nannten Trilogs weiterhin der irischen Präsidentschaft das Mandat für Verhandlungen zu einer Einigung über eine zu- künftige Verordnung zum Schiffsrecycling verwehren, oder wird sich Deutschland konstruktiv auf der Seite der Mehrheit der EU-Mitgliedsländer für ein Zustandekommen einer zu- künftigen Verordnung zum Schiffsrecycling einsetzen? Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundes- regierung ist noch nicht abgeschlossen. g re ß e in v z s d v A d d (D s n U h (D en im Bundesrat. Aufgrund dessen sieht die Bundes- gierung noch keine Veranlassung, sich hierzu abschlie- end zu positionieren. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung beabsichtigt, derzeit keine eigene Gesetzes- itiative zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm orzubereiten. Die Bundesregierung prüft jedoch der- eit, wie vor dem Hintergrund des Fluglärms eine bes- ere Verknüpfung des Planfeststellungsverfahrens für en Neu- und Ausbau von Flughäfen mit der Festlegung on Flugrouten erreicht werden kann. nlage 76 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) rucksache 17/13810, Frage 100): Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung das jüngst eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Unterlassung ei- ner Umweltverträglichkeitsprüfung der am Flughafen Berlin Brandenburg, BER, festgelegten Flugrouten auf das Flug- routensystem am BER, und wird die Bundesregierung vor- sorglich die Umweltverträglichkeit der festgelegten Routen prüfen lassen (bitte begründen)? Das Vertragsverletzungsverfahren 2013/4000 bezieht ich allgemein auf die Umsetzung zweier EU-Richtli- ien in deutsches Recht. Es gibt keine Veranlassung, die mweltverträglichkeit der festgelegten Routen am Flug- afen Berlin Brandenburg prüfen zu lassen. 245. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Aufsicht über Kreditinstitute TOP 2 Verbraucherschutz TOP 4 Befragung der Bundesregierung ZP 1 Aktuelle Stunde zur Situation in der Türkei TOP 6 Bericht des Petitionsausschusses 2012 TOP 3 Filmförderung TOP 5 Fragestunde Anlagen

    Rede von Dr. Norbert Lammert
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)