Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30657
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        Schritt auf dem Weg zu einem branchenweiten Mindest-
        Anlagen
        Eckpunkte. Danach sollen den Friseurinnen und Friseu-
        lohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gemacht. Verdi
        einigte sich am 22. April 2013 mit der Tarifgemeinschaft
        des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks
        und den Landesinnungsverbänden auf wesentliche
        Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 05.06.2013
        Dr. Tauber, Peter CDU/CSU 05.06.2013
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        *
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 05.06.2013
        Börnsen (Bönstrup),
        Wolfgang
        CDU/CSU 05.06.2013
        Brackmann, Norbert CDU/CSU 05.06.2013
        Gabriel, Sigmar SPD 05.06.2013
        Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 05.06.2013
        Glos, Michael CDU/CSU 05.06.2013
        Gohlke, Nicole DIE LINKE 05.06.2013
        Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 05.06.2013
        Hintze, Peter CDU/CSU 05.06.2013
        Hörster, Joachim CDU/CSU 05.06.2013*
        Hofmann (Volkach),
        Frank
        SPD 05.06.2013
        Koch, Harald DIE LINKE 05.06.2013
        Korte, Jan DIE LINKE 05.06.2013
        Kunert, Katrin DIE LINKE 05.06.2013
        Kurth, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        05.06.2013
        Leidig, Sabine DIE LINKE 05.06.2013
        Möller, Kornelia DIE LINKE 05.06.2013
        Molitor, Gabriele FDP 05.06.2013
        Nietan, Dietmar SPD 05.06.2013
        Pitterle, Richard DIE LINKE 05.06.2013
        Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 05.06.2013
        Schwabe, Frank SPD 05.06.2013
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 05.06.2013
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        nlage 2
        Zu Protokoll gegebene Rede
        der Abgeordneten Marlene Mortler (CDU/
        CSU) zur Beratung der Beschlussempfehlung
        zu dem Bericht: Reisen für alle – Für einen so-
        zialen Tourismus (240. Sitzung, Tagesordnungs-
        punkt 50)
        Ihr Antrag weist zu Recht darauf hin, dass die Teil-
        abe aller Bevölkerungskreise am Tourismus erklärtes
        iel der Bundesregierung ist. In den Tourismuspoliti-
        chen Leitlinien der Bundesregierung vom Dezember
        008 heißt es: „Auch Menschen mit gesundheitlichen,
        ozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen
        önnen.“ Das bleibt auch unser erklärtes Ziel. Es stimmt
        uch, dass die Bundesrepublik sich grundsätzlich für
        inen nachhaltigen sozialen Tourismus im Sinne der
        NWTO-Menschenrechtskonvention einsetzt, die das
        echt auf direkten und persönlichen Zugang zur Entde-
        kung und zum Genuss der Ressourcen des Planeten für
        lle Bewohner der Welt gewährleisten soll. Hier ist aber
        her die Reisefreiheit gemeint.
        Ich gebe Ihnen recht, dass vielen Menschen das Geld
        rs Reisen fehlt. Das beste Mittel dagegen ist eine ver-
        ünftige Wirtschaftspolitik mit ausreichenden Arbeits-
        nd Ausbildungsplätzen, damit genügend Geld im Lohn-
        eutel ist. Wir sind auf gutem Weg:
        Erst vor kurzem ging über den Ticker: „Tarifgehälter
        012 deutlich um 2,7 Prozent gestiegen.“ Immer mehr
        nterlohngrenzen werden vereinbart durch die Tarifpar-
        ien im Rahmen der Tariffreiheit und nicht durch Direk-
        ven der Bundesregierung. So soll es sein! Eine starke
        arifpartnerschaft statt gesetzlicher Mindestlöhne bleibt
        nser Grundsatz.
        23. April 2013: Im Friseurhandwerk ist der erste
        aatz, Arnold CDU/CSU 05.06.2013
        ogel, Volkmar CDU/CSU 05.06.2013
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        30658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
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        ren in Westdeutschland ab 1. August 2013 mindestens
        7,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, im Osten
        6,50 Euro. Nach einer weiteren Erhöhung zum 1. August
        2014 steigt die Summe zum 1. August 2015 bundesweit
        auf einheitliche 8,50 Euro pro Stunde. Dieser Mindest-
        lohn von 8,50 Euro zum 1. August 2015 gilt auch für
        Friseurinnen und Friseure ohne Abschlussprüfung.
        Darüber hinaus wird es dieses Jahr in mehreren Spar-
        ten höhere Löhne geben; die Tarifparteien sind gerade
        dabei, diese auszuhandeln. Gestern konnten Sie der
        Presse entnehmen, dass die IG Metall sich mit den Ar-
        beitgebern auf eine gestufte Lohnerhöhung geeinigt hat.
        So weit, so gut. Der Dissens zwischen uns von damals
        ist der von heute. Sie tischen munter wünschenswerte
        Wohltaten auf. Der Bund soll zahlen und koordinieren.
        Wir müssen uns aber nicht nur fragen, was wün-
        schenswert ist, sondern auch: Was ist machbar? Wer hat
        die Kompetenzen? Und vor allem: Was leistet unsere
        Bundesregierung auf diesem Gebiet bereits?
        Einiges! Und das, obwohl sie nach dem Grundgesetz
        nur den Rahmen festlegen darf. Denn, wie Sie wissen
        bzw. wissen sollten, der Tourismus fällt in die Zustän-
        digkeit der Bundesländer. Deshalb richten sich Ihre For-
        derungen an die falsche Adresse. Immer dann, wenn Ih-
        nen nichts mehr einfällt, richten Sie sich an den Bund.
        Zunächst zu Ihrer Forderung, die Bundesregierung
        solle Mitglied in der Internationalen Organisation für
        Sozialtourismus, IOST, werden und dort aktiv mitarbei-
        ten. Die Forderung von Ihnen ist nicht neu; wir haben
        Sie bereits am 24. Februar 2011 an dieser Stelle debat-
        tiert. Damals wie heute lehne ich sie ab. Warum?
        Erstens. Ein möglicher Nutzen einer Mitgliedschaft
        Deutschlands in der bisher relativ unbekannten Interna-
        tionalen Organisation für Sozialtourismus ist nur schwer
        erkennbar. So sind zum Beispiel Praxisbeispiele anderer
        Staaten oder Perspektiven des Sozialtourismus auf euro-
        päischer Ebene schon Gegenstand des Projektes „Ca-
        lypso“ der Europäischen Kommission, auf das auch aus-
        drücklich auf der Internetseite der IOST hingewiesen
        wird. In dieser Studie konnte nicht belegt werden, wie
        die dargestellten Praktiken oder daraus abgeleitete mög-
        liche europäische Programme sich wirtschaftlich auswir-
        ken. Die geplante Ausgestaltung von „Calypso“ lässt die
        Entstehung eines Subventionswettlaufs zwischen den
        Mitgliedstaaten befürchten mit der Gefahr, dass sich fi-
        nanziell selbst tragende Angebotsstrukturen zugunsten
        subventionsabhängiger Strukturen verdrängt würden.
        Eine solche mögliche Entwicklung lehnen wir ab. Selbst
        die SPD lehnt diese Forderung ab, weil kaum staatliche
        Stellen Mitglied der IOST seien; im Übrigen sei
        Deutschland dort mit dem Bundesforum Kinder- und Ju-
        gendreisen bereits gut vertreten.
        Zweitens. Die Bundesregierung hat zu Recht darauf
        hingewiesen, dass es sich auch haushaltspolitisch nicht
        rechtfertigen ließe, mit staatlichen Mitteln den Urlaub
        bestimmter Bevölkerungsgruppen in anderen Mitglied-
        staaten zu finanzieren.
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        Drittens. In der Mitgliederliste der IOST finden sich
        eine Regierungen, lediglich Ministerien einzelner Län-
        er. Aus Deutschland ist das Bundesforum Kinder- und
        ugendreisen dabei, das mit Mitteln des Kinder- und Ju-
        endplanes des Bundes gefördert wird.
        Sie fordern Reisezuschüsse für Hartz-IV-Empfänger.
        s ist bekannt, dass Hartz IV-Empfänger nach der Er-
        ichbarkeitsanordnung keinen Anspruch auf Urlaub ha-
        en. Diese dürfen nur verreisen, wenn die Arbeitsagen-
        r zustimmt, denn Arbeitslose müssen für kurzfristige
        obangebote zur Verfügung stehen. Zuschüsse zum Ur-
        ub stehen Hartz-IV-Empfängern nicht zu. Kinder von
        artz-IV-Empfängern brauchen allerdings auf Klassen-
        hrten nicht zu verzichten. Grundsätzlich ist die Unter-
        tützung von Klassenfahrten Sache der Schulträger; aber
        ach einer Reihe von Vorschriften wie SGB II, SGB III,
        KGG, AsylbLG und auch für Familien mit geringem
        inkommen gibt es Zuschüsse für mehrtägige Klassen-
        hrten zum Beispiel im Rahmen des Bildungs- und Teil-
        abepakets, das inzwischen von den Familien gern in
        nspruch genommen wird.
        Die Bundesregierung fördert zudem in erheblichem
        mfang den Bau und die Einrichtung von Familienferi-
        nstätten, Jugendbildungs- und Begegnungsstätten, Ju-
        endherbergen, die internationale Jugendarbeit im Rah-
        en des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie
        um Beispiel den gezielten bilateralen Jugendaustausch
        ber das Deutsch-Französische Jugendwerk und das
        eutsch-Polnische Jugendwerk. Es ist sogar vorgesehen,
        as Budget für das DFJW für dieses Jahr um 1 Million
        uro zu erhöhen.
        Darüber hinaus fördert der Bund Projekte der Natio-
        alen Koordinierungsstelle Tourismus für alle, NatKo,
        nd der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien,
        bm.
        Hier möchte ich gern auf das „Zukunftsprojekt Kin-
        er- und Jugendtourismus in Deutschland“ hinweisen.
        ieses wurde auf Initiative der christlich-liberalen Bun-
        estagsfraktionen auf Betreiben des Bundeswirtschafts-
        inisteriums auf den Weg gebracht.
        Auch die Länder engagieren sich: Sie unterstützen ge-
        ng verdienende Familien bei der Finanzierung gemein-
        amer Ferien zum Beispiel in gemeinnützigen Familien-
        rienstätten durch Individualzuschüsse. Ich verweise an
        ieser Stelle auf neue vorbildliche Programme der Län-
        er Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt „Familienbe-
        egnung mit Bildung“, die Ferien für Familien und Sozi-
        lhilfeempfänger anbieten, die nur sehr wenig oder
        ichts kosten und in die auch Hartz-IV-Empfänger ein-
        ezogen werden.
        Auf lokaler Ebene gibt es weitere Programme zur
        inder- und Jugenderholung zum Beispiel in Ferienla-
        ern, die über Jugendämter aus öffentlichen Mitteln fi-
        anziert werden. Unterstützung gibt es auch von freien
        rägern und den Kirchen.
        Reisen lässt sich nicht von oben nach unten diktieren.
        elche Möglichkeiten gibt es, preisgünstiges Reisen
        eiter zu fördern?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30659
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        Wir müssen uns nicht nur um mehr Zuschüsse küm-
        mern, sondern sollten dafür sorgen, dass das Angebot für
        günstige Quartiere und Reisen erweitert wird. Auch das
        ist aber Landessache bzw. eine kommunale Angelegen-
        heit: An dieser Stelle appelliere ich an die Kommunen,
        den Investoren preisgünstig Grundstücke oder Liegen-
        schaften zur Verfügung zu stellen oder eigene Grundstü-
        cke fürs Campen, wie zum Beispiel in Frankreich. Kom-
        munen müssen Angebote vorhalten.
        Ich weiß, dass es zurzeit mehrere private Investoren
        gibt, die Platz zum Bauen von Hotels suchen. Dazu ge-
        hört aber ebenso die Bereitschaft des einheimischen
        Gast- und Hotelgewerbes, neue Hotels zuzulassen. Ich
        kenne aus der Praxis in Bayern durchaus Beispiele, wo
        neue Investoren bei den Einheimischen auf Granit gebis-
        sen haben.
        Was Ihre Forderung nach der Erhebung von statisti-
        schen Reisedaten zum Sozialtourismus betrifft, bin ich
        der Ansicht: Man sollte Daten erheben, die nicht nur den
        Sozialtourismus, sondern die gesamte demografische
        Entwicklung mit Blick auf das Reiseverhalten insgesamt
        im Fokus haben. Die von Ihnen genannten Personen-
        gruppen sollten um die der Migranten erweitert werden.
        Aus den oben genannten Gründen ist Ihr Antrag ins-
        gesamt abzulehnen.
        Anlage 3
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Streichung des Options-
        zwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht (Ta-
        gesordnungspunkt 1 b)
        Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Angesichts der Tatsache, dass ich an einem von
        mir nicht beeinflussbaren Gerichtstermin teilnehmen
        muss, erkläre ich mich zur Abstimmung wie folgt:
        Als „Ausländerbeauftragte“ der Bundesregierung in
        den Jahren 1998 bis 2005 habe ich mich mit voller Über-
        zeugung für die Anpassung des Staatsbürgerschafts-
        rechts an die Realitäten einer modernen Einwanderungs-
        gesellschaft eingesetzt. Dazu gehörten die Einführung
        des Jus Soli für in Deutschland geborene Kinder auslän-
        discher Eltern und die Möglichkeit der Einbürgerung un-
        ter Hinnahme der Doppelstaatigkeit.
        Das Argument, Doppelstaatigkeit führe zu einem Lo-
        yalitätsverlust gegenüber einem der beiden Länder, von
        denen man den Pass hält, halte ich für nicht statthaft.
        Dieses Argument wurde und wird niemals ins Feld ge-
        führt gegenüber dem zunehmenden Anteil von Men-
        schen, die qua Ableitung zweier Staatsbürgerschaften
        durch die Binationalität ihrer Eltern als Doppelpassinha-
        ber durchs Leben gehen. Niemand kann ihnen eine
        dieser beiden „geerbten“ Staatsbürgerschaften aberken-
        nen – und niemand kam bisher auf den Gedanken, ihnen
        eine mangelnde Loyalität zum deutschen Staat zu unter-
        stellen.
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        Es ist deswegen schlichtweg diskriminierend, eben
        olche Vorbehalte gegenüber jenen zu hegen, die die
        eutsche Staatsbürgerschaft nicht durch ihre deutsche
        utter oder Vater, sondern durch das Geburtsrecht
        Jus Soli – oder durch Einbürgerung erhalten. Diese
        ehandlung ist in starkem Maße diskriminierend und
        ägt nach wie vor den Keim des Misstrauens gegenüber
        ptionskindern und Einbürgerungswilligen in sich. So
        ird der Zugang zu Bürgerrechten versperrt. Ich bin des-
        egen eine überzeugte Gegnerin der Optionspflicht, die
        ls Vorschlag der FDP in die Neufassung des Staatsbür-
        erschaftsrechts vom Jahre 2000 eingeführt worden ist.
        Es ist lange überfällig, die Realität einer Einwande-
        ngsgesellschaft endlich auch im Staatsbürgerschafts-
        cht abzubilden.
        Marco Buschmann (FDP): Meine Fraktion stimmt
        eute gegen den Antrag zur Beseitigung des Options-
        wangs im Staatsangehörigkeitsrecht. Viele meiner
        olleginnen und Kollegen sind mit guten Gründen auf
        as bestehende Staatsangehörigkeitsrecht stolz. Denn es
        ar die FDP, die mit dem Kompromisskonzept der Op-
        onslösung überhaupt erst einen Systemwechsel vom
        lut- zum Bodenrecht und damit eine grundlegende
        odernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts möglich
        emacht hat. Das war ein gewaltiger Fortschritt. Lange
        at mich diese Position auch überzeugt.
        In den letzten Monaten habe ich aber viele Menschen
        etroffen, die die Frage sehr intensiv bewegt, und ihre
        rgumente haben mich sehr berührt. Ich habe viele deut-
        che Staatsbürger etwa mit türkischen Wurzeln getrof-
        n, die hervorragend integriert und ausgebildet sind und
        ir berichtet haben, dass diese Lösung nicht selten zu ei-
        em Problem führt: In Deutschland wächst derzeit eine
        eneration von Einwanderern heran und steht zum Teil
        uch schon mit beiden Beinen im Beruf, die fest in
        eutschland verwurzelt sind. Aber sie entwickelt eine
        igene Identität, in der die kulturellen Wurzeln anderer
        änder mit einfließen. Genauso wie viele Deutsche sich
        uch als Bayern oder Friesen sehen, Brauchtum und
        radition pflegen, gibt es viele deutsche Staatsbürger,
        ie sich natürlich als Deutsche sehen, aber kulturelle
        räuche ihrer Wuzeln pflegen, ohne sich damit von der
        eutschen Gesellschaft abgrenzen zu wollen. Diese ei-
        ene Identität festigt vielmehr Selbstbewusstsein und
        ersönlichkeit und hilft bei der erfolgreichen Integra-
        on. Dass die Frage der Identität auch eng mit der Frage
        er Staatsangehörigkeit zu tun hat, zeigt die Verfassung
        es Freistaates Bayern, die bis heute eine eigene Staats-
        ürgerschaft kennt, die – ganz sicher auch aus Gründen
        er Identität – auf absehbare Zeit nicht entfallen wird.
        iele Betroffene fragen sich also, warum sie sich diesem
        entitätskonflikt stellen müssen.
        Die Frage konnte man lange Zeit mit rationalen Argu-
        enten beantworten. Heute allerdings sind sie weggefal-
        n: Schon jetzt ist die „Hinnahme der doppelten Staats-
        ngehörigkeit“ bei der Einbürgerung der statistische
        egelfall. Praktische Probleme, die daraus folgen, sind
        ir nicht bekannt. Fragen eines „doppelten“ Militär-
        ienstes, der Doppelbesteuerung oder des Erb- und
        30660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
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        Familienrechts sind durch internationale Abkommen
        quasi durchweg gelöst.
        Ich habe mich daher in meiner Partei im Rahmen der
        Beratungen für ein Wahlprogramm mit vielen anderen
        Mitstreitern dafür eingesetzt, dass wir uns offensiv zur
        doppelten Staatsangehörigkeit bekennen. Unser Wahl-
        programm sieht dies als Ziel für die kommende Legis-
        laturperiode nun auch vor. Ich hätte es mir auch ge-
        wünscht, dass wir mit unserem Koalitionspartner dazu
        eine eigene Initiative auf den Weg bringen; aber Koali-
        tionen leben von Kompromissen und sind kein Wunsch-
        konzert. Ich akzeptiere auch, dass man in einer Koalition
        nur gemeinsam erfolgreich sein kann und daher viele
        Kolleginnen und Kollegen in dieser Sache einen Antrag
        ablehnen, den sie der Sache nach eigentlich unterstützen
        würden. Mir ist auch bewusst, dass die Fraktion Bünd-
        nis 90/Die Grünen diesen Antrag nicht stellt, weil sie
        glaubt, wirklich etwas für die Menschen verbessern zu
        können. Vielmehr betreibt sie ein taktisches Spiel in der
        Hoffnung, einen Keil in die Koalition treiben zu können.
        Auch deswegen respektiere und achte ich die Abwägung
        der großen Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und
        -kollegen sehr, habe mich gleichwohl aber in dieser
        Frage anders entschieden. Daher stimme ich dem Antrag
        zu.
        Torsten Staffeldt (FDP): Ich lehne den Gesetzent-
        wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Strei-
        chung des § 29 des Staatsangehörigkeitsrechtes – Op-
        tionspflicht – sowie die Folgeänderungen ab. Im
        bestehenden Staatsangehörigkeitsrecht gibt es für Perso-
        nen, die, aus welchen Gründen auch immer, zwei Staats-
        angehörigkeiten benötigen oder besitzen wollen, Aus-
        nahmeregelungen, die die Beibehaltung des Status quo
        der Bürgerinnen und Bürger zulassen. Dazu gehört die
        Unmöglichkeit der Abgabe der anderen als der deut-
        schen Staatsangehörigkeit oder die daraus gegebenen-
        falls resultierenden persönlichen Nachteile. Daneben
        gibt es aber bereits jetzt die Beibehaltungsgenehmigung.
        Sie lässt einzelfallgeprüft zu, neben der deutschen
        Staatsangehörigkeit eine weitere zu besitzen. Ich halte es
        für zumutbar, zu erwarten, die Gründe der Beibehaltung
        einer weiteren Staatsangehörigkeit zu belegen. Durch
        mehrere Staatsangehörigkeiten können Vorteile resultie-
        ren, die im Verhältnis zu den Menschen mit einzelner,
        ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit ungewöhn-
        lich sind. Hierzu zählt, als Beispiel, die Wahl des Lan-
        des, in dem Wehrdienst zu leisten ist. Auf mögliche Lo-
        yalitätskonflikte, die in dem Zusammenhang erwartet
        werden können, will ich nicht eingehen. Sie können aber
        bei doppelter Staatsangehörigkeit auftreten.
        Die Optionspflicht, wie sie jetzt im Staatsangehörig-
        keitsrecht in § 29 und den damit zusammenhängenden
        Paragrafen und Folgeregelungen festgelegt ist, ist ein
        Kompromiss und sicher nicht die beste Lösung zur Klä-
        rung des Verhältnisses von Bürger und Staat betreffend
        die Staatsangehörigkeit. Sie erwartet von den Menschen,
        die aufgrund ihres Ursprungs, ob familiär oder qua Ge-
        burtsort in dieser besonderen Situation sind, eine Ent-
        scheidung. Damit beugt sie einer Beliebigkeit hinsicht-
        lich der Zugehörigkeit und der Verpflichtung gegenüber
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        inem Staat vor. Die Ausübung der Optionspflicht ist da-
        er sicher eine bewusstere Entscheidung als die Einzel-
        taatlichkeit ohne diese Option. Sie sollte daher nicht als
        usschließungskriterium betrachtet werden, sondern als
        ositive Willensbekundung, solange es keine besseren
        ösungen für dieses spezielle Problem gibt.
        Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP): Angesichts
        er demografischen Entwicklung und des Fachkräfte-
        angels ist das Thema Einwanderung eine der zentralen
        ukunftsaufgaben der deutschen Politik. Die Bundes-
        publik sollte sich auf ihre erfolgreiche Tradition als
        inwanderungsland besinnen – weil wir qualifizierte
        achkräfte benötigen und neue Mitbürger unsere Gesell-
        chaft bereichern und ihre kreative Vielfalt steigern. Hier
        ind wir in den vergangenen vier Jahren bereits wesentli-
        he Schritte vorangekommen, etwa durch die Einfüh-
        ng der Bluecard. Diesen Weg gilt es entschieden fort-
        usetzen. Je mehr Talente aus der ganzen Welt zu uns
        ommen wollen, desto besser wird es um unsere Zukunft
        estellt sein. Eine wirkliche Willkommenskultur gegen-
        ber Einwanderern aus der ganzen Welt wird dabei nur
        ann entstehen, wenn wir die offene, vielfältige Gesell-
        chaft nicht fürchten, sondern begrüßen.
        Integration funktioniert hierbei dann, wenn die Ein-
        anderer dazu bereit sind, vor allem aber auch die Ge-
        ellschaft auf sie zugeht. Deshalb müssen wir offen sein
        nd echte Integrationsangebote machen. Einwanderern
        ie Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft einzu-
        umen, ist dabei einer von vielen richtigen und wichti-
        en Bausteinen. Es gilt, ihnen die Chance zu eröffnen,
        ie deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, ohne not-
        endigerweise ihre alte Staatsbürgerschaft, also einen
        ichtigen Teil ihrer Herkunftsidentität, aufgeben zu
        üssen. Viele Beispiele in unserer Gesellschaft und
        uch in meinem persönlichen Umfeld zeigen mir, dass
        ieser Konflikt heute so real wie unnötig ist. Zudem gilt
        s, Ungerechtigkeiten durch Ungleichbehandlungen zu
        eseitigen – denn die doppelte Staatsbürgerschaft ist bei
        inbürgerungen von Menschen mit ausländischen Wur-
        eln heute schon der statistische Regelfall. Es ist jedoch
        illkür, wenn Zufälligkeiten wie etwa das Herkunfts-
        nd oder die Frage, ob ein oder beide Elternteile aus
        em Ausland kommen, ausschlaggebend sind.
        Deshalb hat die FDP auch in ihrem kürzlich auf dem
        undesparteitag verabschiedeten Wahlprogramm be-
        chlossen, sich für die Möglichkeit zur beschleunigten
        inbürgerung nach vier Jahren und eben die grundsätzli-
        he Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft einzu-
        etzen. Dafür werden wir im Bundestagswahlkampf
        treiten, und diese Positionierung wird als neue Grund-
        ge für einen etwaigen Koalitionsvertrag in der nächs-
        n Legislaturperiode des Deutschen Bundestages maß-
        eblich sein. Ich werbe bei den Bürgerinnen und
        ürgern dafür, die FDP auch hierfür bei den kommenden
        undestagswahlen möglichst starkzumachen.
        Ich kann gleichwohl das Abstimmungsverhalten
        einer Fraktion nachvollziehen. Es richtet sich nach den
        haltlichen und prozeduralen Vereinbarungen, die in-
        erhalb der Koalition getroffen worden sind. Danach gilt
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30661
        (A) )
        )(B)
        zu Recht auch: Die Koalition stimmt grundsätzlich
        gemeinsam ab, und zwar auf Grundlage des für diese
        Legislaturperiode vereinbarten Koalitionsvertrags.
        Dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Ge-
        setzentwurf so kurz vor Ende dieser Legislaturperiode
        einbringt, zeigt meines Erachtens auch die eigentliche
        Motivation für den Gesetzentwurf. Es geht der Fraktion
        Bündnis 90/Die Grünen hier nicht um die Sache,
        sondern um die Befriedigung ihres Drangs nach polit-
        taktischen Spielchen. Das ist schäbig.
        Ohne das Verhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        nen gutzuheißen, treffe ich die persönliche Entscheidung
        über mein Abstimmungsverhalten in dieser Frage jedoch
        anders als die Mehrheit meiner liberalen Fraktionskolle-
        gen. Ich habe mich nicht nur aufgrund der dargelegten
        politischen Überlegungen, sondern auch vor meinem
        persönlichen und familiären Hintergrund dazu entschlos-
        sen. Deshalb habe ich mich entschieden, dem Antrag
        zuzustimmen.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 3):
        Welche Fortschritte bei den Vorbereitungen des Bundes-
        ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
        BMU, für seine kommende Stellungnahme zum Genehmi-
        gungsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums
        für Umwelt und Gesundheit, StMUG, vom 20. Juni 2012 zur
        beantragten Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Gund-
        remmingen hat es seit dem diesbezüglichen BMU-Beratungs-
        auftrag an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicher-
        heit vom 18. Juli 2012 bis dato gegeben (bitte nicht nur die
        Fortschritte bei dem Beratungsauftrag angeben, sondern bei
        allen BMU-Vorbereitungen wie zum Beispiel auch Bespre-
        chungen/Austausch mit dem StMUG; bitte möglichst mit Da-
        tum), und welche weiteren Schritte wie zum Beispiel Einbe-
        zug weiterer Sachverständiger oder Befassung der Reaktor-
        Sicherheitskommission sind seitens des BMU noch für/vor
        oben genannter BMU-Stellungnahme geplant (bitte möglichst
        mit Zeitplan)?
        Als Antwort auf den Beratungsauftrag an die Gesell-
        schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, vom
        18. Juli 2012 hat die GRS am 11. Dezember 2012 einen
        Entwurf einer Stellungnahme übermittelt. Dieser Ent-
        wurf wurde am 24. und 25. Januar 2013 in einem Ge-
        spräch zwischen dem Bundesumweltministerium, dem
        Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesund-
        heit, der GRS und dem TÜV Süd durch die GRS vorge-
        stellt und diskutiert.
        Als Ergebnis dieses Gesprächs wurden weitere
        Prüfaufgaben für alle Beteiligten vereinbart. Die GRS
        überarbeitet derzeit ihre Stellungnahme entsprechend.
        Nach Vorliegen einer abschließenden GRS-Stellung-
        nahme wird das Bundesumweltministerium eine Stel-
        lungnahme zum Genehmigungsentwurf abgeben.
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        nlage 5
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 4):
        Welche Treffen, insbesondere zur Frage einer Zwischenla-
        gerung der 26 aus Frankreich und England zurückzuführen-
        den Behälter mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbei-
        tungsabfällen an anderen Zwischenlagerstandorten als
        Gorleben, hat es seit April 2013 zwischen dem Bundesminis-
        terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
        den vier großen Atomkraftwerke betreibenden Energieversor-
        gungsunternehmen sowie eventuell deren gemeinsamer Toch-
        terfirma GNS bis dato gegeben (bitte mit Datum, Arbeits-
        gruppe und Ebene angeben), und welche derartigen Treffen
        sind noch geplant, insbesondere auf Spitzenebene (bitte eben-
        falls mit Datum, Arbeitsgruppe und Ebene angeben)?
        Am 24. April 2013 wurde zwischen Herrn Bundes-
        inister Altmaier und den Vorstandsvorsitzenden der
        ernenergie nutzenden Energieversorgungsunternehmen
        ereinbart, die genehmigungsrechtlichen und -techni-
        chen, logistischen und Kostenfragen im Zusammen-
        ang mit der Rückführung der in Rede stehenden fünf
        ehälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus
        rankreich sowie bis zu 21 Behälter mit verglasten hoch-
        dioaktiven Abfällen aus dem Vereinigten Königreich
        ertieft zu erörtern.
        In mehreren Gesprächen wurden auf verschiedenen
        benen die offenen Fragen erörtert. Weitere Gespräche,
        sbesondere zwischen Herrn Bundesminister Altmaier
        nd den Vorstandsvorsitzenden, sind geplant.
        nlage 6
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        es Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
        7/13667, Frage 7):
        Ist es nach dem jetzigen Stand der Regelungsvorschläge
        der Bundesregierung zur Fracking-Technologie ausgeschlos-
        sen, dass wassergefährdende, human- oder ökotoxische Stoffe
        bei Fracking-Maßnahmen auf dem Gebiet der Bundesrepublik
        Deutschland verwendet werden?
        Die Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag
        um Fracking verständigt, der im Wesentlichen Folgen-
        es vorsieht:
        Verbot von Tiefbohrungen mittels Einsatz der Fra-
        cking-Technologie und der untertägigen Ablagerung
        von Stoffen, die dabei anfallen, in Wasserschutz- und
        Heilquellenschutzgebieten und in Einzugsgebieten
        von natürlichen Seen, die unmittelbar der Gewinnung
        von Trinkwasser dienen,
        Verbot von „Querbohrungen“ von außerhalb von
        Wasserschutzgebieten in die Gebiete hinein,
        Einvernehmen zwischen den Berg- und den Wasser-
        behörden bei allen Maßnahmen in Zusammenhang
        mit Tiefbohrungen mittels Einsatz der Fracking-Tech-
        nologie,
        30662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        – eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die
        Beteiligung der betroffenen Bevölkerung bei allen
        Maßnahmen in Zusammenhang mit Tiefbohrungen
        mittels Einsatz der Fracking-Technologie.
        Hierdurch wird die bestehende Gesetzeslage weiter
        verschärft.
        Bereits nach der geltenden Rechtslage und auch in
        Zukunft müssen Fracking-Maßnahmen nach dem Bun-
        desberggesetz zugelassen werden und bedürfen, wenn
        damit eine Gewässerbenutzung verbunden ist, einer was-
        serrechtlichen Erlaubnis. In diesen Zulassungsverfahren
        wird von den zuständigen Behörden auch geprüft, ob
        wassergefährdende, human- oder ökotoxische Stoffe
        verwendet werden. Die Behörden haben die Zulassung
        solcher Fracking-Maßnahmen abzulehnen, wenn solche
        Stoffe verwendet werden und dadurch schädliche Um-
        welteinwirkungen oder Gefahren für die menschliche
        Gesundheit zu erwarten sind.
        Anlage 7
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache
        17/13667, Frage 8):
        Über welches konkrete schriftliche Konzept verfügt die
        Bundesregierung für den geplanten Klub der Energiewende-
        staaten?
        Am 1. Juni 2013 wurde im Kontext des Weltumwelt-
        tages von zehn Staaten und der Internationalen Agentur
        für Erneuerbare Energien, IRENA, der Klub der Ener-
        giewendestaaten gegründet.
        Als Ausdruck ihrer gemeinsamen Ziele haben die
        Staaten und der Generaldirektor von IRENA ein gemein-
        sames Kommuniqué verabschiedet. In diesem Doku-
        ment haben sie gemeinsam Ziele des Klubs definiert.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 9):
        Warum ist es nach dem geplanten Gesetzentwurf zum
        Thema Fracking zulässig, in der Umgebung von Wasserbe-
        zugsquellen der Lebensmittelindustrie Erdgas unter Einsatz
        des Fracking-Verfahrens zu fördern, bei dem giftige Chemika-
        lien in den Boden gepresst werden, und welche Schlussfolge-
        rungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung in
        diesem Zusammenhang aus der folgenden Aussage des Deut-
        schen Brauer-Bundes e. V.: „Die bislang von der Bundesre-
        gierung vorgesehenen Gesetzesänderungen reichen nicht aus,
        um die erforderliche Sicherheit für die Trinkwasserversor-
        gung sicherzustellen und den Anforderungen an das
        Reinheitsgebot für Bier Rechnung zu tragen“ (siehe Artikel
        „Bierbrauer fürchten Fracking“ im Handelsblatt vom 23. Mai
        2013 vor dem Hintergrund, dass circa die Hälfte der deut-
        schen Brauereien ihr Wasser nicht aus Trinkwasserschutzge-
        bieten bezieht und damit grundsätzlich von einer Verunreini-
        gung ihres Brauwassers durch Fracking betroffen sein
        könnte)?
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        Wie bereits zu Frage 7 von MdB Schwabe ausgeführt,
        aben die zuständigen Behörden bereits nach geltender
        echtslage die Zulassung solcher Fracking-Maßnahmen
        bzulehnen, bei denen wassergefährdende, human- oder
        kotoxische Stoffe verwendet werden sollen und da-
        urch schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren
        r die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. Der
        eplante Gesetzentwurf soll die Gesetzeslage – wie
        benfalls zu Frage 7 ausgeführt – weiter verschärfen.
        ie Bundesregierung teilt daher nicht die Auffassung
        es Deutschen Brauer-Bundes e. V., dass die geplanten
        esetzesänderungen nicht ausreichen, um die Sicherheit
        er Trinkwasserversorgung sicherzustellen, und die
        undesregierung sieht auch nicht das deutsche Rein-
        eitsgebot für Bier in Gefahr.
        nlage 9
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 10):
        Welche konkreten Beschlüsse (bitte unter Angabe der da-
        raus folgenden Umsetzungsaufträge für die Bundesregierung)
        wurden auf dem Treffen des vom Bundesminister für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, initiierten
        Energiewendeklubs gefasst, und welche weiteren Treffen (un-
        ter Angabe der zu beratenden Themen) wird es in diesem Jahr
        noch geben?
        Der Renewables Club – Klub der Energiewendestaa-
        n – wurde am 1. Juni 2013 im Kontext des Weltum-
        elttages von zehn Staaten und der Internationalen
        gentur für Erneuerbare Energien, IRENA, gegründet.
        ei dem Klub handelt es sich um eine politische Initia-
        ve, die über keine formalen Strukturen und kein Sekre-
        riat verfügen wird. Als Ziel der Initiative haben die
        ehn Mitgliedstaaten Deutschland, Dänemark, Frank-
        ich, Vereinigtes Königreich, Marokko, Südafrika,
        onga, China, Indien und die Vereinigten Arabischen
        mirate gemeinsam mit Generaldirektor Adnan Amin
        er Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien,
        ENA, beschlossen, auf höchster politischer Ebene den
        eltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien voranzu-
        eiben.
        Konkret werden sich die Mitglieder des Klubs aus ih-
        r Vorreiterrolle für die Förderung der erneuerbaren
        nergien einsetzen, indem sie – so haben sie es in ihrem
        ommuniqué beschlossen – die Umsetzung stabiler
        olitischer Strategien und die Schaffung förderlicher
        ahmenbedingungen für eine verstärkte Nutzung der er-
        euerbaren Energien unterstützen, auch auf höchster
        bene, und so Investitionen gestalten und neue Ge-
        chäftsmöglichkeiten eröffnen; eine deutliche politische
        otschaft der Unterstützung senden, die die wirtschaftli-
        hen Argumente für erneuerbare Energien hervorhebt;
        in größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass erneuer-
        are Energien bei den Bemühungen zur Stabilisierung
        es Klimasystems ein wichtiges Mittel sind, das hilft,
        en Treibhausgasausstoß zu reduzieren; erneuerbare
        nergien als eines der bedeutenden Elemente der Ener-
        iesicherheit, des wirtschaftlichen Wohlstands und der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30663
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        nachhaltigen Entwicklung fördern; der Arbeit von
        IRENA zusätzliche politische Unterstützung zukommen
        lassen sowie auch den Bemühungen anderer Einrichtun-
        gen im Bereich der erneuerbaren Energien.
        Nachdem während des ersten Treffens des Klubs der
        Energiewendestaaten bereits ein intensiver Austausch
        mit dem Privatsektor, der Wissenschaft und der Zivilge-
        sellschaft an einem Runden Tisch stattgefunden hat, soll
        im Januar 2014 während des World Future Energy Sum-
        mit und der IRENA-Vollversammlung das nächste offi-
        zielle Treffen des Klubs stattfinden.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 11):
        Worin sieht die Bundesregierung den Mehrwert des Klubs
        der Energiewendestaaten im Vergleich zu bereits bestehenden
        Institutionen und Initiativen, und wie soll der Ausbau der er-
        neuerbaren Energien innerhalb des Klubs der Energiewende-
        staaten konkret vorangetrieben werden?
        Der Renewables Club – Klub der Energiewendestaa-
        ten – wurde am 1. Juni 2013 im Kontext des Weltum-
        welttages von zehn Staaten und der Internationalen
        Agentur für Erneuerbare Energien, IRENA, gegründet.
        Bei dem Club handelt es sich um eine politische Initia-
        tive, die über keine formalen Strukturen und kein Sekre-
        tariat verfügen wird.
        Der Klub der Energiewendestaaten wird auf höchster
        politischer Ebene den weltweiten Ausbau der erneuerba-
        ren Energien vorantreiben. Er unterstützt damit die wert-
        volle Arbeit, die bereits von Organisationen wie IRENA
        und anderen Netzwerken geleistet wird, politisch hoch-
        rangig und trägt dazu bei, dass der Mehrwert und Nutzen
        des Ausbaus der erneuerbaren Energien weltweit wahr-
        genommen werden.
        Konkret werden sich die Mitglieder des Klubs aus ih-
        rer Vorreiterrolle für die Förderung der erneuerbaren
        Energien einsetzen, indem sie – so haben sie es in ihrem
        Kommuniqué beschlossen – die Umsetzung stabiler
        politischer Strategien und die Schaffung förderlicher
        Rahmenbedingungen für eine verstärkte Nutzung der er-
        neuerbaren Energien unterstützen, auch auf höchster
        Ebene, und so Investitionen gestalten und neue Ge-
        schäftsmöglichkeiten eröffnen; eine deutliche politische
        Botschaft der Unterstützung senden, die die wirtschaftli-
        chen Argumente für erneuerbare Energien hervorhebt;
        ein größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass erneuer-
        bare Energien bei den Bemühungen zur Stabilisierung
        des Klimasystems ein wichtiges Mittel sind, das hilft,
        den Treibhausgasausstoß zu reduzieren; erneuerbare
        Energien als eines der bedeutenden Elemente der Ener-
        giesicherheit, des wirtschaftlichen Wohlstands und der
        nachhaltigen Entwicklung fördern; der Arbeit von
        IRENA zusätzliche politische Unterstützung zukommen
        lassen sowie auch den Bemühungen anderer Einrichtun-
        gen im Bereich der erneuerbaren Energien.
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        Die Klubmitglieder werden darüber hinaus andere
        taaten dazu motivieren, ihrem Beispiel zu folgen. „Wir
        fen andere Länder dazu auf, unserem Beispiel zu fol-
        en, und bekräftigen unsere Bereitschaft, Informationen
        nd Erfahrungen zu teilen“, heißt es in der Erklärung.
        nlage 11
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 12):
        Wann gedenkt die Bundesregierung dem Ausschuss für
        Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen
        Bundestages eine entsprechende konzeptionelle Vorlage zur
        Bewertung zukommen zu lassen, die den Mitgliedern des
        Ausschusses vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, für Anfang/Mitte die-
        ses Jahres in Aussicht gestellt wurde (vergleiche Kurzproto-
        koll der 86. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit vom 12. Dezember 2012, Seite 21),
        und soll dies noch geschehen?
        Als Ausdruck ihrer gemeinsamen Ziele haben die
        taaten und der Generaldirektor von IRENA ein gemein-
        ames Kommuniqué verabschiedet. In diesem Doku-
        ent haben sie gemeinsam Ziele des Klubs definiert.
        Auf der Basis dieses Kommuniqués wird der Klub in
        en kommenden Wochen und Monaten Aktivitäten defi-
        ieren und lancieren. Das Kommuniqué ist bereits online
        erfügbar.
        nlage 12
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die
        ragen der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache
        7/13667, Fragen 13 und 14):
        Womit begründet nach Kenntnis der Bundesregierung die
        EU-Kommission die Ablehnung der Anerkennung für die
        Zertifizierungssysteme REDcert-DE und ISCC-DE nach der
        Richtlinie 2009/28/EG, obwohl diese Systeme von der
        Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach der
        Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Bio-
        kraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und von der EU-Kom-
        mission als freiwillige Regelungen anerkannt sind, und wel-
        che Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant
        sie zu ergreifen, um eine Anerkennung des deutschen Zertifi-
        zierungssystems herbeizuführen?
        Wie kam es aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass
        Deutschland ein Zertifizierungssystem etabliert hat, das mit
        dem EU-System nicht übereinstimmt, und welche Maßnah-
        men plant die Bundesregierung (bzw. das BMU), um in
        Deutschland angebautem, zertifiziertem Raps die EU-Zertifi-
        zierung zu ermöglichen und ein Ausweichen der Biokraft-
        stoffproduzenten auf importiertes Palmöl zu verhindern?
        Ich möchte diese beiden Fragen wegen ihres Sachzu-
        ammenhangs gemeinsam beantworten.
        Lassen Sie mich zunächst Folgendes klarstellen:
        Das in Deutschland errichtete System zur Zertifizie-
        ng von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen
        ach den Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltig-
        eitsverordnungen, das von der Bundesanstalt für Land-
        30664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        wirtschaft und Ernährung vollzogen und überwacht
        wird, ist EU-konform. Das gilt auch für die deutschen
        Zertifizierungssysteme REDcert-DE und ISCC-DE. Die
        Europäische Kommission hat das ausdrücklich bestätigt.
        Die gegenwärtige Diskussion um die nationalen und
        europäischen Zertifizierungssysteme betrifft nicht die
        Frage der Nachhaltigkeit an sich. Vielmehr geht es hier
        um die Frage, ob und wie unter nationalen Zertifizie-
        rungssystemen zertifizierte nachhaltige Ware europaweit
        zwischen Unternehmen, die in verschiedenen Zertifizie-
        rungssystemen zertifiziert sind, gehandelt werden kann.
        Die auf europäischer Ebene zugelassenen sogenann-
        ten EU-Zertifizierungssysteme dürfen nach Vorgaben
        der Europäischen Kommission ausdrücklich keine nach-
        haltige Biomasse von einem im Rahmen eines nationa-
        len Zertifizierungssystems zertifizierten Betrieb als sol-
        che akzeptieren. Die gegenseitige Anerkennung von
        Nachhaltigkeitsnachweisen der nationalen Zertifizie-
        rungssysteme durch die europäischen Zertifizierungssys-
        teme ist nicht zulässig.
        Begründet wird diese Auflage der Europäischen Kom-
        mission an die EU-Zertifizierungssysteme hauptsächlich
        damit, dass die Erneuerbare-Energien-Richtlinie keine
        Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen An-
        erkennung von nationalen Zertifizierungssystemen vor-
        sieht. Die Anerkennung von nationalen Zertifizierungs-
        systemen durch die EU-Zertifizierungssysteme würde
        dazu führen, dass alle Mitgliedstaaten diese anerkennen
        müssten, ohne in den Anerkennungsprozess eingebunden
        gewesen zu sein.
        Die Bundesregierung hat die Kommission mehrmals
        mündlich und schriftlich um eine Übergangslösung für
        die Ernte 2012 gebeten, um Benachteiligungen von hie-
        sigen Wirtschaftsteilnehmern bei der Vermarktung der
        Ernte 2012 zu verhindern.
        Auf Bitte Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten
        hat die Kommission nach erster Ablehnung Mitte Mai
        2013 einen Vorschlag für eine Übergangslösung an die
        Mitgliedstaaten übermittelt. Danach würde die Kommis-
        sion den EU-Zertifizierungssystemen erlauben, die Ware
        aus nationalen Systemen bis Ende 2013 zu akzeptieren,
        wenn geeignete Informationen zur Bestätigung der
        Nachhaltigkeit vorliegen und sich alle Mitgliedstaaten
        innerhalb von zwei Wochen mit dem Vorschlag einver-
        standen erklären. Drei Mitgliedstaaten (Dänemark, Nie-
        derlande und Großbritannien) haben der Lösung wider-
        sprochen.
        Die Bundesregierung verhandelt weiterhin mit der
        Kommission über die Möglichkeit einer Übergangsre-
        gelung. Wir hoffen darauf, dass die Kommission
        angesichts der ablehnenden Position von Dänemark, den
        Niederlanden und Großbritannien einen Kompromiss-
        vorschlag unterbreitet.
        Die Bundesregierung setzt sich auch im Rahmen der
        aktuellen Verhandlungen des Vorschlags der Kommis-
        sion zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
        (ILUC-Debatte) für eine Verankerung der gegenseitigen
        Anerkennung in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie als
        Grundlage des gemeinsamen Binnenmarktes ein.
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        nlage 13
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        es Abgeordneten Hans Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 15):
        In welcher Höhe spart der Eigenverbrauch von Betreibern
        von Photovoltaikanlagen bislang Umlagekosten des Erneuer-
        bare-Energien-Gesetzes ein im Vergleich zu einer Einspeisung
        der eigenverbrauchten Kilowattstunden?
        Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren
        ahlen vor.
        nlage 14
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
        bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13667,
        rage 16):
        Nach welchen Kriterien wurden die 18 Standorte des
        „nanoTrucks“ des Bundesministeriums für Bildung und For-
        schung, BMBF, bis zur Bundestagswahl 2013 ausgewählt,
        und für wie viele der 18 Fälle liegen Anfragen der Abgeord-
        neten für ihren jeweiligen Wahlkreis vor?
        Die Tour des „nanoTrucks“ wird so geplant, dass in
        inem Jahr möglichst alle Regionen und eine Mischung
        us Groß- und Kleinstädten sowie auch ländliche Berei-
        he in Deutschland angefahren werden können. Die An-
        age von Tourenstopps erfolgt über die Internetseite
        ww.nanotruck.de.
        Die ganz überwiegende Anzahl von Antragstellern
        es „nanoTrucks“ sind Schulen und öffentliche Einrich-
        ngen. Des Weiteren wird der „nanoTruck“ für Termine
        it BMBF-Bezug gebucht wie zum Beispiel CeBit,
        annover Messe, Tag der offenen Tür etc. Vereinzelt
        erden in die Tourplanung auch durch Abgeordnete ver-
        ittelte Standorte aufgenommen, die unabhängig von
        rer Parteizugehörigkeit bearbeitet und umgesetzt wer-
        en.
        In drei Fällen wurden die derzeit veröffentlichten
        topps auf Anfrage von Wahlkreis-MdBs geplant.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
        bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13667,
        rage 17):
        Wurden Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
        FDP gezielt auf das Informationsangebot „nanoTrucks“ des
        BMBF hingewiesen, und, falls ja, wurden Mitglieder der Op-
        positionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grü-
        nen in gleicher Weise über die Möglichkeit informiert, den
        „nanoTruck“ in ihren jeweiligen Wahlkreis einzuladen bzw.
        anzufragen?
        Nein. Es erfolgten keine gezielten Informationsange-
        ote an die Koalitionsfraktionen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30665
        (A) )
        )(B)
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/13667, Frage 18):
        Nach welchem Verfahren wurde die Entscheidung über
        die Reiseroute des „nanoTrucks“ getroffen, zum Beispiel nach
        Eingang der Anfrage oder nach der möglichen Breitenwir-
        kung des Infoangebots?
        Die Tour des „nanoTrucks“ wird so geplant, dass in
        einem Jahr möglichst alle Regionen und eine Mischung
        aus Groß- und Kleinstädten sowie auch ländliche Berei-
        che in Deutschland angefahren werden können. Die An-
        frage von Tourenstopps erfolgt über die Internetseite
        www.nanotruck.de.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/13667, Frage 19):
        Aufgrund der Anfrage von welcher Person bzw. Institution
        reist der „nanoTruck“ am 5. und 6. August 2013 nach Barth,
        und welche Person hat abschließend über die Reiseroute des
        „nanoTrucks“ entschieden?
        Die Tour des „nanoTrucks“ wird jeweils quartals-
        weise geplant. Der Entwurf des Tourplans wird im Vor-
        feld durch die zuständige Abteilungsleitung im Bundes-
        ministerium für Bildung und Forschung, BMBF,
        gebilligt.
        Der Termin 5. und 6. August 2013 war ursprünglich
        für den Standort Torgelow am See geplant. Hier wurde
        der „nanoTruck“ vom Internatsgymnasium Schloss Tor-
        gelow, 2006 Preisträger im Wettbewerb „Deutschland –
        Land der Ideen“, schon im Jahr 2012 angefragt. Der Ter-
        min wurde allerdings vonseiten der Schule abgesagt.
        Da der „nanoTruck“ in dem Zeitraum im Norden des
        Landes unterwegs ist, konnte der Standort Barth reali-
        siert werden. Angefragt wurde der „nanoTruck“ vom
        Gymnasialen Schulzentrum – Schulzentrum mit Gymna-
        sialteil „Katharina von Hagenow“ und Regionalschulteil
        „Karl Liebknecht“. Die Anfrage stammte ebenfalls be-
        reits aus dem Jahr 2012.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/13667, Frage 23):
        Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus
        der Empfehlung im Bürgerreport „Demografischer Wandel“,
        laut der eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei mit
        dem Ziel, eine „Gesamtverantwortung von Bund und Ländern
        in der Bildungspolitik“ festzuschreiben, gezogen, und wird
        die Bundesregierung ihren Vorschlag zur Änderung des
        Art. 91 b GG dahin gehend überarbeiten, dass er den Wün-
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        schen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des vom Bun-
        desministerium für Bildung und Forschung finanzierten Bür-
        gerbeteiligungsverfahrens Rechnung trägt?
        Zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten
        on Bund und Ländern hat die Bundesregierung ihren
        esetzentwurf zur Änderung des Art. 91 b GG vorge-
        gt, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet.
        ie Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, dass
        it ihrem Gesetzentwurf die richtigen Weichen für eine
        achhaltige Stärkung der Hochschulen in Deutschland
        estellt werden. Die Realisierung dieses Gesetzgebungs-
        orhabens würde es ermöglichen, durch eine Erweite-
        ng der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern
        ber befristete Projekte hinaus zu fördern. Bund und
        änder könnten bei zentralen Zukunftsfragen im Wis-
        enschaftsbereich inhaltlich zusammenarbeiten und ihre
        räfte auf Dauer bündeln.
        Eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten auf
        ie institutionelle Förderung im Hochschulbereich ist ein
        alistischer erster Schritt. Eine bessere Kooperation im
        ochschulbereich könnte auch positive Impulse für an-
        ere Bereiche erzeugen. Frau Ministerin Professor
        r. Johanna Wanka hat den Ländern zudem ihre Ge-
        prächsbereitschaft hinsichtlich weiterer Möglichkeiten
        er Kooperation signalisiert, wenn diese zu einer ge-
        einsamen Position finden.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        7/13667, Fragen 26 und 27):
        Wie erklärt es die Bundesregierung, dass einerseits die
        Hightech-Strategie ein breites Themenspektrum abdeckt, an-
        dererseits aber die vom BMBF in der Antwort auf die schrift-
        liche Frage 97 des Abgeordneten Klaus Hagemann auf Bun-
        destagsdrucksache 17/13375 angeführten Zahlen zu den
        volkswirtschaftlichen Effekten der HTS (vor allem die Zahl
        der in der Forschung und Entwicklung, FuE, arbeitenden
        Menschen) im Wesentlichen begründet sind mit Investitionen
        von Großunternehmen, die zumeist in der Kfz-Branche tätig
        sind?
        Wie begründet die Bundesregierung die These, dass es
        „klar messbare Effekte“ der HTS auf die Zahl der in FuE ar-
        beitenden Menschen gebe (vergleiche die Antwort auf die
        schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Klaus Hagemann auf
        Bundestagsdrucksache 17/13375), angesichts der Aussage des
        Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.
        (VDMA): „Der Anteil der in FuE Beschäftigten an allen Be-
        schäftigten im Maschinenbau hatte in den letzten 10 Jahren
        stetig zugenommen und liegt derzeit bei rund sieben Prozent“
        (VDMA, „Kennzahlen zu Forschung und Innovation im
        Maschinenbau“, Februar 2012, Seite 8), sowie angesichts der
        Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung
        GmbH (ZEW): „Der Anstieg der Innovationsausgaben der
        deutschen Wirtschaft in den letzten eineinhalb Jahrzehnten
        wurde im Wesentlichen von den Großunternehmen (500 und
        mehr Beschäftigte) getragen. Sie steigerten ihre nominellen
        Innovationsbudgets von rund 35 Milliarden € im Jahr 1995
        auf fast 100 Milliarden € im Jahr 2011 annähernd verdrei-
        facht.“ (ZEW, „Innovationsverhalten der deutschen Wirt-
        schaft. Indikatorenbericht zur Innovationserhebung 2012“,
        Seite 12)?
        30666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 26:
        Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die
        schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Klaus
        Hagemann (Bundestagsdrucksache 17/13375) die Zahl
        der in FuE arbeitenden Menschen in Deutschland in der
        Summe über alle drei Sektoren (Wirtschaft, Staat und
        Hochschulen) ausgewiesen. Hier zeigt sich, dass nach ei-
        nem Absinken zwischen 2000 und 2005 die Zahl der in
        FuE arbeitenden Menschen kontinuierlich gestiegen ist:
        von 475 000 in 2005 auf 567 000 in 2011 – ein Plus von
        19 Prozent (gemessen in Vollzeitäquivalenten).
        Der Ausbau des FuE-Personals in Deutschland um
        circa 92 000 Personen im Zeitraum von 2005 bis 2011
        setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Beschäf-
        tigtenzahl in Hochschulen und Forschungseinrichtungen
        um 47 000 sowie einer Steigerung der Beschäftigtenzahl
        in Unternehmen um rund 45 000.
        Zu Frage 27:
        Die Entwicklung der FuE-Beschäftigten im Maschi-
        nenbau ist ein Beispiel für die positive Entwicklung des
        Forschungsstandorts Deutschland seit 2005: Die „Kenn-
        zahlen zu Forschung und Innovation im Maschinenbau“
        des VDMA zeigen, dass die Zahl der FuE-Beschäftigten
        im Maschinenbau bis zum Jahr 2004 sank und erst
        danach wieder angestiegen ist. Nach einem krisen-
        bedingten Einbruch 2009 hat sich die positive Entwick-
        lung bis 2011 erneut fortgesetzt.
        Die im Auftrag des BMBF vom Zentrum für Europäi-
        sche Wirtschaftsforschung ermittelten Innovationsausga-
        ben gehen über die reinen Aufwendungen für Forschung
        und Entwicklung, FuE, hinaus und schließen auch die
        Kosten für Sachanlagen/Software, Erwerb von externem
        Wissen und Weiterbildung, Marketing, Vertrieb und
        Konzeption ein. Dementsprechend übersteigen die Inno-
        vationsausgaben die FuE-Ausgaben deutlich – 2011 be-
        trugen sie mehr als das 2,5-Fache – und können nicht
        strukturell verglichen werden.
        Dennoch besteht ein hoher Förderbedarf, insbeson-
        dere bei kleinen und mittleren Unternehmen, KMU.
        Dem trägt die Bundesregierung mit der KMU-Förderung
        Rechnung: Allein zwischen 2005 und 2011 hat die Bun-
        desregierung die Förderung an und zugunsten von KMU
        nahezu verdoppelt, von 633 Millionen Euro 2005 auf
        mehr als 1,2 Milliarden Euro 2011. Diesen Weg der kon-
        sequenten Unterstützung des innovativen Mittelstands
        wird die Bundesregierung auch in Zukunft weitergehen.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/13667, Frage 28):
        Wann rechnet die Bundesregierung, die in der Verwal-
        tungskommission des Wissenschaftsrates vertreten ist, mit der
        Vorlage der vom Bundesministerium für Bildung und
        Forschung erbetenen Vorschläge dieser Institution für einen
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        Zukunftspakt 2022, und welche Position vertritt die Bundes-
        regierung im Einzelnen hinsichtlich einer „radikalen Infrage-
        stellung der Finanzierungsgrundsätze des Wissenschaftssys-
        tems“, der weiteren „Schärfung der Profile“ der Max-Planck-
        Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft, der „Evalua-
        tion“ der „Rolle und der Funktion“ der Helmholtz-Gemein-
        schaft und des Ziels, zwei bis fünf Universitäten zu internatio-
        nalen Spitzenuniversitäten auszubauen („Zukunft der
        Wissenschaft – Elitewettbewerb für immer und für alle“, Der
        Tagesspiegel vom 19. April 2013)?
        Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den
        erspektiven des deutschen Wissenschaftssystems wer-
        en in den Sommersitzungen des Wissenschaftsrates
        9. bis 12. Juli 2013 – mit dem Ziel ihrer Verabschie-
        ung beraten.
        nlage 21
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        he 17/13667, Frage 29):
        Wie ist im Bereich der Projektförderung des Bundesminis-
        teriums für Bildung und Forschung der aktuelle Stand an noch
        nicht überprüften Zuwendungsbescheiden – unter Angabe der
        Anzahl der Fälle und des Fördervolumens –, und welche Er-
        gebnisberichte und Evaluierungen zu den neu geschaffenen
        Instrumenten im Wissens- und Technologietransfer beabsich-
        tigt die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deut-
        schen Bundestages vorzulegen?
        Im Berichtszeitraum 2012 waren insgesamt über
        0 000 Verwendungsnachweise mit einem Fördervolu-
        en von circa 11,1 Milliarden Euro zu prüfen.
        Mit Stand Anfang Juni war die Prüfung von 980 Ver-
        endungsnachweisen mit einem Mittelvolumen von
        ,8 Milliarden Euro aus den Vorjahren noch nicht abge-
        chlossen. Die überwiegende Mehrzahl der Prüfungs-
        lle von 700 betrifft noch nicht abgeschlossene Kosten-
        rüfungen einzelner Bundesländer. Das BMBF ist hier
        regelmäßigen Dialog mit den betreffenden Landesbe-
        örden, hat aber gleichwohl keine Durchgriffsmöglich-
        eiten, um auf Landesbehörden Einfluss zu nehmen.
        Die Bundesregierung legt dem Haushaltsausschuss
        es Deutschen Bundestages entsprechend dessen Be-
        chluss vom 12. Dezember 2007 alle Abschlussberichte
        er Evaluierungen der neuen Instrumente im Wissens-
        nd Technologietransfer, WTT, im Titel 3004/683 10
        Instrumente im Wissens- und Technologietransfer im
        ahmen der Hightech-Strategie“ vor.
        Zuletzt ist dies geschehen mit der Evaluierung des
        örderinstrumentes „Forschungsprämie/Forschungspämie
        wei“ im März 2011 und mit der Systemevaluation
        KMU-innovativ“ im Mai 2012. Die Evaluationen zum
        pitzencluster-Wettbewerb, SCW, und zum Förderinstru-
        ent „Validierung des Innovationspotenzials wissen-
        haftlicher Forschung – VIP“ sowie die wissenschaftliche
        egleitung zur Förderinitiative „Forschungscampus“
        ind laufende Verfahren. Die entsprechenden Abschluss-
        erichte werden dem Haushaltsausschuss ebenfalls über-
        ittelt werden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30667
        (A) )
        )(B)
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 30):
        Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der
        BMBF-Hotline „Forschungsförderung“ eingegangen, und wie
        viele Anrufe sind bei der Hotline „Lotsendienst für Unterneh-
        men“ eingegangen?
        Mit Stand vom 31. Mai 2013 haben 1 026 Bürgerin-
        nen und Bürger die BMBF-Hotline „Forschungsförde-
        rung“ und 1 001 Anruferinnen und Anrufer die Hotline
        „Lotsendienst für Unternehmen“ gewählt.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 31):
        Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der
        BMBF-Hotline „Bildungsprämie“ eingegangen, und wie viele
        Anrufe sind bei der Hotline „Deutschlandstipendium“ einge-
        gangen?
        Mit Stand vom 31. Mai 2013 haben 16 903 Bürgerin-
        nen und Bürger die BMBF-Hotline „Bildungsprämie“
        angerufen und 76 Anruferinnen und Anrufer die Hotline
        „Deutschlandstipendium“.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
        sache 17/13667, Frage 32):
        Welche Position bezieht die Bundesregierung zu dem Vor-
        schlag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und des
        Deutschen Gewerkschaftsbundes, eine Prüfstelle für bildungs-
        gefährdende Unterrichtsmaterialien einzuführen?
        Die Qualität des Lehrmaterials ist ein wesentlicher
        Faktor bei der Vermittlung des Lehrstoffes. Lehrbücher
        für den Unterricht in staatlichen Schulen bedürfen in
        Deutschland in der Regel der Zulassung durch das Kul-
        tusministerium oder die zuständige Behörde des jeweili-
        gen Landes. Die Zulassung ist aufgrund der Schulgesetze
        der einzelnen Länder in den jeweiligen Verordnungen
        der Kultusminister geregelt.
        Aus verfassungsrechtlichen Gründen kommentiert die
        Bundesregierung weder einzelne Zulassungsentschei-
        dungen noch die Regelungen für Zulassungen, da in
        Deutschland für alle Fragen rund um Schule entspre-
        chend der föderalen Struktur der Bundesrepublik
        Deutschland allein die Länder zuständig sind. Diese ge-
        setzgeberische und administrative Kompetenz für Fra-
        gen der Kulturpolitik und Kulturverwaltung – insbeson-
        dere für die Bereiche Schulwesen, Hochschule und
        Erwachsenenbildung/Weiterbildung – ist im Grundge-
        setz als „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“
        (BVerfGE 6, 309, 346, 347) verankert.
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        Über die Notwendigkeit, neben der Bundesprüfstelle
        r jugendgefährdende Medien, BPjM, die als Bun-
        esoberbehörde dem Bundesministerium für Familie,
        enioren, Frauen und Jugend nachgeordnet ist, eine
        rüfstelle für Unterrichtsmaterialien einzurichten, ha-
        en allein die Länder zu entscheiden.
        nlage 25
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck-
        ache 17/13667, Frage 33):
        Wird es durch – und, falls ja, durch welche – ESF-Schwer-
        punkte der Förderperiode 2014 bis 2020 des BMBF möglich
        sein, Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland zu
        fördern?
        Die Finanzierung von Maßnahmen zur Alphabetisie-
        ng Erwachsener seitens des Bundes, wie die Aufklä-
        ngskampagne zum Thema Analphabetismus „Mein
        chlüssel zur Welt“, 2012 bis 2013, oder die Förderpro-
        kte im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes
        Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbil-
        ung“, 2012 bis 2015, erfolgt vollständig aus HH-Mit-
        ln des Bundes.
        Im Rahmen der Vorbereitungen und Gespräche mit
        en Ländern bezüglich der kommenden ESF-Förderperi-
        de haben diese sehr frühzeitig zu erkennen gegeben,
        aßnahmen für Alphabetisierung und Grundbildung mit
        SF-Mitteln finanzieren zu wollen. Wegen der von der
        uropäischen Union vorgegebenen Kohärenzkriterien
        uss sichergestellt sein, dass es zu keiner überlappenden
        örderung im Rahmen von Bundes- und Landespro-
        rammen kommen kann. Daher beabsichtigt das BMBF
        eine explizite Förderung von Einzelmaßnahmen der Al-
        habetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rah-
        en eines ESF-Schwerpunktes.
        nlage 26
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        er Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache
        7/13667, Fragen 34 und 35):
        Welche konkreten Fördermaßnahmen bereitet die Bundes-
        regierung vor, um die von der Bundesministerin Prof.
        Dr. Johanna Wanka festgestellte fehlende Dynamik der Frau-
        enförderung in der Wissenschaft zu überwinden (Handelsblatt
        vom 23. Mai 2013)?
        Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen-
        hang die Potenziale einer wissenschaftsspezifischen, gestuften
        Zielquote (sogenanntes Kaskadenmodell) sowie einer Frauen-
        quote von 40 Prozent auf Entscheidungsebenen und in Evalu-
        ierungsgremien von Forschungseinrichtungen und Hochschu-
        len?
        u Frage 34:
        Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Initiativen
        rgriffen, um Frauen in Wissenschaft und Forschung zu
        rdern. So haben Bund und Länder sich zum Beispiel
        arauf verständigt, auch beim Hochschulpakt die Förde-
        30668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        rung von Frauen in Wissenschaft und Forschung fest zu
        verankern. Die Länder verpflichten sich, die Mittel aus
        dem Hochschulpakt so einzusetzen, dass sich bei der Be-
        setzung von Professuren und sonstigen Stellen der Anteil
        von Frauen erhöht. Die Wirkung des Hochschulpaktes
        ist eindeutig positiv, nicht zuletzt, weil er nachhaltig in
        den Hochschulen ein grundsätzliches Umdenken in
        Richtung verstärkter Gleichstellung befördert.
        Ein weiterer Impuls geht von der Exzellenzinitiative
        von Bund und Ländern aus, bei der das Thema Gleich-
        stellung einen wichtigen Aspekt der Antragsprüfung und
        -beurteilung darstellte. Im Rahmen des Paktes für For-
        schung und Innovation, PFI, haben sich die vier großen
        außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verbes-
        serung der Chancengerechtigkeit verpflichtet und in den
        letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen.
        2013 werden Kaskadenmodelle und daraus abgeleitete
        Zielquoten für eine verbesserte Beteiligung von Frauen
        im Wissenschaftssystem vorgestellt. Damit erreichen die
        Forschungsorganisationen eigenverantwortlich eine
        neue Qualität der Transparenz bei der Implementation
        von Instrumenten zur Förderung der Chancengerechtig-
        keit und gestalten aktiv die Erhöhung der Repräsentanz
        von Frauen auf den unterschiedlichen Führungsebenen.
        Über diese Weiterentwicklung der Frauenförderung ist
        jährlich im Rahmen des Monitoring-Prozesses zum PFI
        zu berichten.
        Um der Unterrepräsentanz von Frauen in Spitzenposi-
        tionen in Wissenschaft und Forschung wirksam zu be-
        gegnen und die Repräsentanz von Frauen in der Wissen-
        schaft zu stärken, haben Bund und Länder im Jahr 2008
        das Professorinnenprogramm initiiert. In der ersten
        Phase des Programms, 2008 bis 2012, konnten 260 Pro-
        fessuren mit hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen an
        106 deutschen Hochschulen auf Dauer besetzt werden.
        Am 29. Juni 2012 haben der Bund und die Länder in der
        GWK die Verlängerung des Professorinnenprogramms
        um weitere fünf Jahre, 2013 bis 2017, vereinbart.
        Zu Frage 35:
        Die Kaskadenmodelle nach den Gleichstellungsstan-
        dards der Deutschen Forschungsgemeinschaft stellen aus
        Sicht der Bundesregierung eine effektive Form der
        Selbstverpflichtung der Wissenschaft dar, um die Chan-
        cengleichheit schrittweise zu verbessern. Gegenüber ei-
        ner starren Quote bieten Kaskadenmodelle den Vorzug,
        dass sie den Wissenschaftsorganisationen nicht nur
        gleichstellungspolitische Ziele setzen, sondern zugleich
        auch das tatsächlich vorhandene Potenzial an weiblichen
        Führungskräften in den einzelnen Organisationen be-
        rücksichtigen. Indem sie auf allen Karrierestufen An-
        reize für Frauen setzen, schaffen sie die Voraussetzung
        für eine organische und nachhaltige Organisationsent-
        wicklung im Sinne der Chancengerechtigkeit. Zudem
        stellen Kaskadenmodelle einen Weg dar, um Flexibilität
        und Eigenverantwortung in der Wissenschaft zu bewah-
        ren, und sind angemessen, wenn zum Beispiel fachspezi-
        fische Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
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        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
        er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 36):
        Welche Umstände und neuen Sachverhalte haben den
        Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp
        Rösler, veranlasst, in der Passauer Neuen Presse vom 18. Mai
        2013 seine bisherige Zustimmung zum Entwurf der Dienst-
        leistungskonzessionsrichtlinie der EU infrage zu stellen und
        aufgrund einer „neuen Lage“ für die Bundesregierung „eine
        Neubewertung ihrer bisherigen Position“ anzukündigen?
        Das BMWi hat als deutscher Verhandlungsführer im
        uge der Trilog-Verhandlungen zwischen EP, Europäi-
        cher Kommission und Rat immer wieder auf die beson-
        ere Bedeutung der Wasserversorgung für Deutschland
        ingewiesen. Bereits im Februar 2013 hat EU-Kommis-
        ar Barnier einen neuen Vorschlag zur Behandlung des
        assersektors im Rahmen der Konzessionsrichtlinie an-
        ekündigt, der den besonderen Strukturen in der deut-
        chen Wasserversorgung Rechnung tragen soll. Das an-
        ekündigte Kompromisspaket für den Wasserbereich ist
        aher in Deutschland mit großem Interesse erwartet wor-
        en. Das Europäische Parlament hat nun Ende Mai 2013
        inen Lösungsvorschlag vorgelegt. Die Bundesregierung
        egrüßt diesen Vorstoß des EP, denn er kommt insbeson-
        ere den Bedenken deutscher Kommunen und Bundes-
        nder sehr weit entgegen (siehe auch Antwort auf
        rage 37).
        nlage 28
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 37):
        Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung verhin-
        dern, dass kommunale Wasserversorger mit Minderheitenbe-
        teiligungen von privaten Anteilseignern in eine europaweite
        Ausschreibung gezwungen werden und die interkommunale
        Zusammenarbeit über die Rechtsprechung des Europäischen
        Gerichtshofes hinaus eingeschränkt wird?
        Der inzwischen durch das EP vorgelegte neue Vor-
        chlag zur Anwendung der Konzessionsrichtlinie auf
        en Wassersektor berücksichtigt die spezifische deut-
        che Situation der Wasserversorgung. Das gilt insbeson-
        ere für die Vergabe von Wasserkonzessionen an kom-
        unale Mehrspartenstadtwerke, wobei eine private
        eteiligung ausdrücklich erlaubt ist. Darüber hinaus
        urde ebenfalls ein neuer Vorschlag zur interkommuna-
        n Zusammenarbeit vorgelegt, der die jüngste Recht-
        prechung des Europäischen Gerichtshofs zu diesem
        hema berücksichtigt.
        Die Bundesregierung begrüßt die neuen Vorschläge,
        enn sie sorgen dafür, dass die staatliche Organisations-
        oheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der
        ommunen, gewahrt bleibt: Die Kommunen können
        emnach auch künftig öffentliche Aufgaben – wie bei-
        pielsweise die Wasserversorgung – selbst wahrnehmen.
        inen Privatisierungszwang durch die Konzessionsricht-
        nie wird es nicht geben. Weiterhin können Städte und
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30669
        (A) )
        )(B)
        Gemeinden grundsätzlich frei zusammenarbeiten. Es
        bleibt also weiterhin möglich, die Wasserversorgung ge-
        meinsam durch verschiedene Kommunen zu organisie-
        ren, ohne die Pflicht, private Wasserversorger einschal-
        ten zu müssen.
        Anlage 29
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
        geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/13667, Frage 38):
        Inwieweit hält die Bundesregierung ihre Aussage in ihrer
        Antwort auf meine mündliche Frage 36 (Plenarprotokoll 17/239,
        Anlage 20), dass die Entrichtung einer Aufbausteuer durch
        eritreische Staatsangehörige nicht gegen völkerrechtliche Re-
        geln verstoße, mit den Absätzen 10 und 14 der UN-Sicher-
        heitsratsresolution 2023 vom 5. Dezember 2011 für vereinbar,
        die alle Mitgliedstaaten dazu auffordert, die Eintreibung die-
        ser Steuer zu verhindern, da damit Waffengeschäfte in Ost-
        afrika finanziert werden?
        Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung,
        dass die Erhebung der sogenannten Aufbausteuer durch
        Eritrea als solche nicht gegen völkerrechtliche Regeln
        verstößt. Ein Verstoß gegen die Resolution 2023 (2011)
        des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen würde vor-
        liegen, wenn die eritreische Regierung diese Steuer zur
        Destabilisierung der Region des Horns von Afrika nut-
        zen oder diese Steuer mit Erpressung, Gewaltandrohung
        oder anderen unerlaubten Mitteln eintreiben würde.
        Letzteres ist Eritrea mit Sicherheitsratsresolution 2023
        (2011), Art. 10 und 11, untersagt worden.
        Art. 10 der Resolution verurteilt nicht die Erhebung
        der sogenannten Aufbausteuer durch Eritrea als solche,
        sondern die vermutete Verwendung der dadurch einge-
        nommenen Mittel durch die eritreische Regierung.
        Art. 11 der Resolution fordert die Mitgliedstaaten der
        Vereinten Nationen dazu auf, geeignete, mit dem inner-
        staatlichen und Völkerrecht vereinbare Maßnahmen zu
        ergreifen, um die Eintreibung der Steuer durch eritrei-
        sche Akteure mit illegalen Mitteln – beispielsweise ge-
        waltsam oder durch Nötigung – zu verhindern.
        Art. 14 der Resolution fordert die Mitgliedstaaten zu-
        dem dazu auf, Leitlinien zur Sorgfaltspflicht einzufüh-
        ren. Diese sollen unter anderem Finanztransfers verhin-
        dern, wenn diese erkennbar zu Verstößen Eritreas gegen
        die einschlägigen Resolutionen beitragen.
        Art. 11 und 14 verpflichten die VN-Mitgliedstaaten
        somit nicht, jedwede Zahlungen zur Begleichung von
        Verpflichtungen aus der „Aufbausteuer“ zu verhindern.
        Anlage 30
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        17/13667, Fragen 40 und 41):
        Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregie-
        rung aus der Information, dass die US-Streitkräfte offenbar
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        von ihrem Afrika-Kommando in Stuttgart, AFRICOM, und in
        Ramstein, AOC, aus tödliche Kampfdrohneneinsätze gegen
        Personen in Somalia durchgeführt haben sollen (vergleiche
        unter anderem ARD-Fernsehmagazin Panorama vom 30. Mai
        2013), und seit wann weiß die Bundesregierung oder wissen
        ihr nachgeordnete Stellen von diesen tödlichen Kampfdroh-
        neneinsätzen?
        Welche rechtlichen und völkerrechtlichen Konsequenzen
        zieht die Bundesregierung aus diesen öffentlich gewordenen
        Aktivitäten der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte?
        u Frage 40:
        Der Bundesregierung sind Medienberichte der ver-
        angenen Jahre über Einsätze unter anderem von be-
        affneten unbemannten Luftfahrzeugsystemen, UAS, in
        er Republik Somalia, die den Vereinigten Staaten von
        merika zugeschrieben wurden, bekannt.
        Darüber hinausgehende eigene gesicherte Erkennt-
        isse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik
        eutschland angeblich geplanten oder geführten Einsät-
        en liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor.
        Gemäß Art. II des NATO-Truppenstatuts haben
        treitkräfte aus NATO-Staaten „das Recht des Aufnah-
        estaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des
        ATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit
        zu enthalten“.
        u Frage 41:
        Die Frage der Übereinstimmung militärischer Hand-
        ngen mit dem Völkerrecht kann nicht allgemein beant-
        ortet werden. Eine rechtliche Bewertung setzt genaue
        enntnisse des Einzelfalls voraus.
        Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicher-
        n Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundes-
        publik Deutschland angeblich geplanten oder geführ-
        n Einsätzen vor. Eine rechtliche Bewertung ist daher
        icht möglich.
        nlage 31
        Antwort
        es Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab-
        eordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
        he 17/13667, Frage 43):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Pro-
        zess gegen den 25-jährigen US-Obergefreiten Bradley Man-
        ning in den USA, dem vorgeworfen wird, die US-Kriegs-
        verbrechen im Irak und in Afghanistan mit Hilfe der
        Enthüllungsplattform WikiLeaks öffentlich gemacht zu ha-
        ben, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen,
        damit Bradley Manning menschenwürdige Haftbedingungen
        und ein faires, rechtsstaatliches Verfahren in den USA erhält?
        Der Bundesregierung liegen keine über die Medien-
        erichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse über den
        rozess gegen Bradley Manning vor.
        Die internationale Kritik an den Haftbedingungen
        radley Mannings konzentrierte sich auf die Zeit seiner
        haftierung im Militärgefängnis Quantico. Seitdem
        urde Bradley Manning in ein Militärgefängnis in Fort
        eavensworth, Kansas, verlegt. Seine mögliche Haft-
        30670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        strafe wurde wegen der schlechten Haftbedingungen in
        Quantico um 112 Tage reduziert.
        Die Bundesregierung konzentriert sich bei ihrem Dia-
        log mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu Fragen
        des Rechtsstaats auf die Haftbedingungen deutscher
        Staatsangehöriger, die Abschaffung der Todesstrafe und
        die Schließung des Gefangenenlagers in Guantanamo.
        Anlage 32
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab-
        geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
        17/13667, Frage 44):
        Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie wichtige In-
        formationen den vermeintlichen Abschuss eines türkischen
        Aufklärungsflugzeuges am 22. Juni 2012 durch die syrische
        Armee betreffend mit dem Verweis als geheime Verschlusssa-
        che einstuft, „dass dem Bundesnachrichtendienst [sonst wo-
        möglich] keine schutzbedürftigen Erkenntnisse [mehr] anver-
        traut werden“, während sie zugleich und in derselben
        Bundestagsdrucksache (Antwort auf die Kleine Anfrage der
        Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13515) be-
        hauptet, ihr lägen keine Informationen unter anderem über
        „Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der
        Aufständischen über die Türkei und durch türkische Behör-
        den“ und „den Beschuss von Zielen in Syrien durch die türki-
        sche Armee am 3. Oktober 2012“ vor, und aus welchen Grün-
        den hält es die Bundesregierung für nötig, auch den Inhalt
        eines Berichts der NATO über den vermeintlichen Abschuss
        des türkischen Armeeflugzeuges dem Parlament und der Öf-
        fentlichkeit trotz mehrfacher Nachfrage vorzuenthalten?
        Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung auf drei un-
        terschiedliche Sachverhalte: erstens den Vorfall mit ei-
        nem türkischen Aufklärungsflugzeug am 22. Juni 2012,
        zweitens auf angebliche Waffenlieferungen und andere
        Formen der Unterstützung der Aufständischen über die
        Türkei und durch türkische Behörden, drittens auf den
        angeblichen Beschuss von Zielen in Syrien durch die
        türkische Armee am 3. Oktober 2012.
        Zu diesen Sachverhalten existiert jeweils eine unter-
        schiedliche nachrichtendienstliche Quellenlage. Insofern
        kann die Bundesregierung den in Ihrer Fragestellung un-
        terstellten Widerspruch nicht erkennen.
        Ein von einer Dienststelle der NATO-Kommando-
        struktur verfasster Kurzbericht über den Vorfall mit dem
        türkischen Flugzeug enthält schutzbedürftige Informa-
        tionen. Er ist daher von der NATO-Dienstelle als Ver-
        schlusssache VS-Geheim eingestuft worden. Relevante
        Inhalte des Berichts sind in die Bewertung des Vorfalls
        durch die Bundesregierung eingeflossen. Sie wurden
        zudem im Rahmen der Beantwortung der Kleinen An-
        frage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksa-
        che 17/13515 vom 13. Mai 2013 in der Geheimschutz-
        stelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
        Anlage 33
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
        geordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache
        17/13667, Frage 45):
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        In welchem Umfang kamen – mit Blick auf den von
        UNICEF am 30. Mai 2013 veröffentlichten Weltkinderreport
        2013; siehe unter anderem www.kobinet-nachrichten.org –
        humanitäre Hilfeleistungen aus Deutschland Menschen mit
        Behinderungen, insbesondere Kindern mit Behinderungen,
        zugute, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
        regierung für ihr eigenes Handeln aus diesem Report?
        Die Bundesregierung trägt den speziellen Bedürfnis-
        en von vulnerablen Bevölkerungsgruppen, unter ande-
        m Menschen mit Behinderungen, in der humanitären
        ilfe deutlich Rechnung. Dies ist explizit in der im
        ovember 2012 veröffentlichten „Strategie zur humani-
        ren Hilfe im Ausland“ sowie im Förderkonzept des in
        iesem Bereich federführenden Auswärtigen Amtes fest-
        ehalten.
        Im Rahmen der konkreten Projektförderung werden
        ie spezifischen Belange dieser besonders gefährdeten
        ielgruppe als Querschnittsaufgabe beachtet. Die huma-
        itäre Hilfe für behinderte Menschen ist damit integraler
        estandteil der jeweiligen Projekte.
        Die Bundesregierung fördert fortlaufend Projekte von
        ilfsorganisationen, die über eine herausgehobene
        xpertise im Bereich der Zielgruppe Menschen mit Be-
        inderungen verfügen und entsprechende Hilfsprojekte
        urchführen. Dazu zählen unter anderem HelpAge e. V.
        nd Handicap International e. V. Auch im Bereich des
        umanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden
        aßnahmen unterstützt.
        Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung in den
        inschlägigen internationalen Gremien für die Berück-
        ichtigung der Belange von behinderten Menschen ein.
        o haben wir beispielsweise erreicht, dass der Exekutiv-
        t des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen,
        NHCR, im Jahr 2010 Schlussfolgerungen zur Wahrung
        er Belange von Menschen mit Behinderungen ange-
        ommen hat.
        nlage 34
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 46 und 47):
        Wie viele der in Deutschland lebenden Verurteilten/Tat-
        verdächtigen des Sivas-Massakers (siehe die Antwort der
        Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd-
        nis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/7766) haben
        einen Einbürgerungsantrag gestellt, und wie wurde darüber
        entschieden?
        Wie viele Auslieferungsersuche für die in Deutschland le-
        benden Verurteilten/Tatverdächtigen des Sivas-Massakers
        sind nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Bundes-
        tagsdrucksache 17/7766) noch hinzugekommen, und wie
        wurde darüber entschieden?
        u Frage 46:
        Einbürgerungsanträge werden nach § 36 Staatsange-
        örigkeitsgesetz, StAG, statistisch nicht erfasst. Im Re-
        ister der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsange-
        genheiten, EStA, beim Bundesverwaltungsamt, BVA,
        aren zum Stichtag 31. Mai 2013 eine Einbürgerung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30671
        (A) )
        )(B)
        und die Ablehnung einer Einbürgerung von Personen re-
        gistriert, deren Namen mit denen von Personen überein-
        stimmen, denen nach Erkenntnissen der Behörden eine
        Beteiligung am Brandanschlag von Sivas vorgeworfen
        wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Staatsange-
        hörigkeitsbehörden der Länder zwar gemäß § 33 Abs. 3
        StAG verpflichtet sind, die jeweiligen Entscheidungen
        unverzüglich an EStA zu melden, eine tagesaktuelle
        Meldung erfolgt jedoch nicht in allen Fällen.
        Zu Frage 47:
        Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die
        Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/7766) aus-
        führlich zu dieser Frage Stellung genommen. Nach den
        Erkenntnissen der Bundesregierung ist seitdem kein
        neues Auslieferungsersuchen hinzugekommen.
        Anlage 35
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13667, Frage 48):
        Welche Publikationen hat oder plant die Bundesregierung
        zu den Themenbereichen Patientenverfügung, Vorsorgevoll-
        macht, Organspendeausweis und Testament, welche davon
        auch in Leichter Sprache?
        Zu den oben genannten Themenbereichen geben die
        innerhalb der Bundesregierung zuständigen Bundes-
        ministerien der Justiz und für Gesundheit bzw. die Bun-
        deszentrale für gesundheitliche Aufklärung folgende Pu-
        blikationen heraus:
        Das Bundesministerium der Justiz ist Herausgeber
        der Broschüren „Patientenverfügung“, „Betreuungs-
        recht – mit ausführlichen Informationen zur Vorsorge-
        vollmacht“ und „Erben und Vererben“. Die Broschüren
        können telefonisch, schriftlich oder unter www.bmj.de
        bestellt oder heruntergeladen werden. Die Formulare
        „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ sind
        – neben weiteren Formularen – Teil der Broschüre „Be-
        treuungsrecht“. Sie stehen ebenso wie die Textbausteine
        zur Patientenverfügung allen Interessierten auch online
        auf www.bmj.de zur Verfügung.
        Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung über die
        Organspende gehört nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Trans-
        plantationsgesetzes zu den Aufgaben der Bundeszentrale
        für gesundheitliche Aufklärung, BZgA. Im Rahmen die-
        ser Zuständigkeit veröffentlicht die BZgA folgende Bro-
        schüren und Flyer zur Organ- und Gewebespende, in de-
        nen die wichtigsten Inhalte zum Thema Organ- und
        Gewebespende vermittelt werden:
        1. Klappkarte mit Organspendeausweis zum Heraus-
        trennen (deutsch/türkisch)
        2. Antworten auf wichtige Fragen (deutsch/englisch/
        türkisch)
        3. Wie ein zweites Leben
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        . Organspende – eine persönliche und berufliche He-
        rausforderung
        . Aufklärung zur Organ- und Gewebespende. Ein Leit-
        faden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
        . Gewebespende – Eine Einführung für Ärztinnen,
        Ärzte sowie Patienten- und Selbsthilfeverbände
        . Pflegeprofessionalität im Organspendeprozess
        . Kein Weg zurück – Informationen zum Hirntod (Er-
        stellung durch DSO; wird über die BZgA gestreut)
        . Flyer Lebendorganspende – Voraussetzungen und
        Rahmenbedingungen
        0. Flyer zum Transplantationsgesetz (deutsch/englisch/
        türkisch)
        1. Geschichten vom Leben und vom Leben geben
        Die BZgA bietet in der Basisbroschüre „Antworten
        uf wichtige Fragen“ Informationen in einer für die All-
        emeinbevölkerung gut verständlichen und einfachen
        prache an. Diese Broschüre beantwortet die wichtigs-
        n Fragen der Allgemeinbevölkerung zum Organ-
        pende- und Transplantationsprozess und erläutert die
        edeutung des Organspendeausweises. Eine Überprü-
        ng dieser Broschüre im Hinblick auf die Erfüllung der
        rundsätze der Leichten Sprache wird zurzeit eingelei-
        t, sodass gegebenenfalls eine Adaptation der Bro-
        chüre erfolgt. Eine Publikation in Leichter Sprache zum
        rganspendeausweis ist als Textbaustein für das Internet
        orgesehen.
        In allen Informationsbroschüren der BZgA wird die
        edeutung des Organspendeausweises sowie der ver-
        chiedenen Entscheidungsmöglichkeiten im Hinblick
        uf eine Zustimmung bzw. Ablehnung einer Organ-
        pende ausführlich dargestellt. Alle gedruckten Mate-
        alien sind mit dem QR-Code versehen, sodass
        ber Mobiltelefone ein direkter Zugang zur Website
        ww.organspende-info.de ermöglicht wird, auf der der
        rganspendeausweis im Zentrum steht. Der Organspen-
        eausweis wird in seiner Funktion erklärt und kann on-
        ne direkt ausgefüllt werden oder online bestellt werden.
        Daneben sind Angebote zum persönlichen Gespräch
        esonders wichtig, um ganz individuelle Fragen klären
        u können. Hierfür bietet die BZgA gemeinsam mit der
        eutschen Stiftung Organtransplantation das kostenfreie
        fotelefon Organspende an Telefon: 0800 90 40 400.
        arüber hinaus können auf dem gemeinsamen Landing-
        age von Bundesministerium für Gesundheit und BZgA:
        ww.organspende-info.de folgende Websites aufgerufen
        erden: www.organspende-info.de, www.organpaten.de,
        ww.organspende-geschichten.de und www.bmg.bund.de.
        Das Bundesministerium für Gesundheit plant im
        weiten Halbjahr 2013 für den Bereich Organspende zu-
        ätzlich eine Erklärung zum Organspendeausweis in
        eichter Sprache. Im Übrigen verweist das Bundes-
        inisterium für Gesundheit zum Beispiel im Publika-
        onsverzeichnis auf die Materialien der BZgA und gibt
        iese Materialien aus, wie zum Beispiel an Besucher-
        ruppen im Rahmen des Bürgerservice.
        30672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Anlage 36
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/13667, Frage 49):
        Was hat die Bundesregierung seit der Ankündigung der
        Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger, bei ihrem Besuch in Israel, sich für eine er-
        neute Erörterung des Themas „Ghettorenten“ im Bundeskabi-
        nett einzusetzen (dpa-Meldung vom 22. Mai 2013), konkret in
        dieser Richtung unternommen, und inwiefern stimmt sie der
        Aussage der Bundesministerin zu, es gebe in dieser Hinsicht
        noch Handlungsbedarf?
        Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger, hat nach ihrer Israelreise in der Zeit
        vom 21. bis 24. Mai 2013 das Thema „Ghettorenten“ zu-
        sammen mit der zuständigen Bundesministerin für Ar-
        beit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, be-
        sprochen. Im Hinblick auf Rechtsänderungen ist stets zu
        bedenken, ob sie zu einer langfristigen Lösung tatsäch-
        lich beitragen. Vor diesem Hintergrund muss auch die
        aktuelle Rechtslage sorgfältig betrachtet werden. Die
        Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13667, Frage 50):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
        Überprüfung, durch welche die Troika – EU-Kommission,
        Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds
        – Medienberichten zufolge die Kompatibilität einer Verord-
        nung des andalusischen Parlaments zum Schutz vor Zwangs-
        räumungen mit den Bedingungen des Memorandum of
        Understanding feststellen wollte (http://politica.elpais.com/
        politica/2013/05/09/actualidad/1368124646_474464.html so-
        wie www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/spanien-zum-
        schutz-der-eigenen-vier-waende-12190337.html), und ist die
        Bundesregierung der Meinung, dass die erwähnte Verordnung
        gegen die Auflagen des Memorandums verstößt (bitte begrün-
        den)?
        Die Troika überprüft in institutioneller Unabhängig-
        keit die Vereinbarkeit von beschlossenen Maßnahmen
        mit dem Memorandum of Understanding. Sie legt der
        Euro-Gruppe nach Abschluss ihrer Mission das Ergebnis
        vor. Die Bundesregierung hat insofern keine eigenen
        Erkenntnisse zur Überprüfung der Kompatibilität der
        Verordnung des andalusischen Parlaments mit dem
        Memorandum of Understanding.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13667, Frage 51):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        den aktuellen Ergebnissen einer Studie des Deutschen
        Instituts für Wirtschaftsforschung e. V., DIW, Berlin, zu Auf-
        kommen und Bemessungsgrundlage der Unternehmensbe-
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        steuerung in Deutschland (DIW Wochenbericht Nr. 22 und
        23.2013, „Unternehmensbesteuerung: Hohe Gewinne – mä-
        ßige Steuereinnahmen“), wonach zwischen den gesamtwirt-
        schaftlichen und den versteuerten Unternehmensgewinnen
        eine Besteuerungslücke in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro
        existiert, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
        über mögliche Ursachen für eine solche Besteuerungslücke?
        Aus Sicht der Bundesregierung bestehen bei der
        bleitung einer Besteuerungslücke aus den volkswirt-
        chaftlichen Gesamtrechnungen methodisch grundsätz-
        ch erhebliche Bedenken, die bei der Interpretation der
        rgebnisse wissenschaftlicher Studien zu dieser Thema-
        k beachtet werden müssen.
        Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, DIW,
        elbst weist in seinem Wochenbericht auf schwer zu
        uantifizierende Schätzungsunsicherheiten hin. Der Be-
        cht bietet zudem keine Grundlage für konkrete steuer-
        olitische Schlussfolgerungen, da das DIW nur aus sei-
        er Sicht mögliche Ursachen für eine Reduzierung der
        teuerlichen Bemessungsgrundlage aufzeigt, ohne diese
        äher zu untersuchen oder zu quantifizieren.
        Im Übrigen sind einige dieser Ursachen steuersyste-
        atisch vorgegeben, wie zum Beispiel das Entstehen
        tiller Reserven aufgrund des Imparitätsprinzips, oder
        ind Folge bewusster steuerpolitischer Entscheidungen,
        ie zum Beispiel die seinerzeitige steuerliche Förderung
        den neuen Bundesländern.
        Im Hinblick auf die ebenfalls angesprochenen Mög-
        chkeiten der internationalen Gewinnverlagerung geht
        ie Bundesregierung davon aus, dass Deutschland be-
        onders mit der sogenannten Zinsschranke, den Rege-
        ngen zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen,
        en gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften,
        er Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuer-
        esetz sowie den sogenannten Entstrickungsregelungen
        ereits über wirksame Vorschriften zur Verhinderung
        olcher Gewinnverlagerungen verfügt.
        Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auch
        uf europäischer und internationaler Ebene aktiv für eine
        bgestimmte Vorgehensweise der Staatengemeinschaft
        ur Verhinderung von Gewinnverlagerungen ein.
        omentan werden im Rahmen des OECD-Projekts
        EPS, Base Erosion and Profit Shifting, unter sehr akti-
        er Mitbeteiligung Deutschlands Besteuerungslücken
        entifiziert, die sich aus Unterschieden in den verschie-
        enen Steuerrechtsordnungen ergeben können, und
        andlungsempfehlungen zur Schließung von Besteue-
        ngslücken erarbeitet. Die OECD wird hierzu Ende
        uni einen Bericht vorlegen.
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/13667, Frage 52):
        Mit welchen fiskalisch negativen Folgen rechnet die Bun-
        desregierung aufgrund der Tatsache, dass bei der Bewertung
        von übernommenen Verpflichtungen und der damit verbunde-
        nen Möglichkeit zur steuermindernden Realisierung von stil-
        len Lasten keine gesetzliche Änderung durch das AIFM-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30673
        (A) )
        )(B)
        Steuer-Anpassungsgesetz vorgenommen wurde, und welche
        inhaltlichen Bedenken hat die Bundesregierung gegen den
        diesbezüglichen Vorschlag der Länder gemäß der Bundestags-
        drucksache 17/13036?
        Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf ein Steu-
        erausfallrisiko in einer grob geschätzten Größenordnung
        im unteren zweistelligen Milliardenbereich einen gesetz-
        geberischen Handlungsbedarf. Angesichts der komple-
        xen Regelungsmaterie und der weitreichenden Folgewir-
        kungen für die steuerliche Gewinnermittlung müssen die
        Auswirkungen insbesondere auf mittelständische Unter-
        nehmen sorgfältig analysiert werden. Die Bundesregie-
        rung erarbeitet zusammen mit den Ländern Vorschläge,
        die die Belange des Mittelstandes bei der Übertragung
        von Betrieben berücksichtigen. Die gesetzgeberische
        Umsetzung ist dann zu Beginn der kommenden Legisla-
        turperiode vorgesehen.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13667, Frage 53):
        Sieht die Bundesregierung eine weiterhin bestehende Not-
        wendigkeit zur Förderung von Beschäftigung durch die
        steuerliche Regelung zum Abzug von haushaltsnahen Dienst-
        leistungen nach § 35 a des Einkommensteuergesetzes, und
        wann wird die Bundesregierung diesbezüglich eine Evaluie-
        rung vorlegen?
        Die Förderung der Beschäftigung im Handwerk bleibt
        eine wichtige politische Zielsetzung der Bundesregie-
        rung. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Sek-
        tors für die deutsche Volkswirtschaft hat sich gerade in
        wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer wieder bewie-
        sen.
        In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung
        auch, ob die steuerliche Regelung zum Abzug von haus-
        haltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a Einkommen-
        steuergesetz weiterhin eine zielführende Maßnahme für
        mehr Beschäftigung sein könnte. Zu dieser Frage-
        stellung wird auch eine wissenschaftliche Expertise ein-
        geholt, die nach wettbewerblicher Ausschreibung von
        Ernst & Young geleistet werden wird. Nach Abnahme
        des Endberichts wird die Studie veröffentlicht werden.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13667, Frage 54):
        Inwieweit ist das Bundeszentralamt für Steuern in die
        Überprüfung von Rentenmitteilungen hinsichtlich einer sich
        ergebenden Steuerpflicht von Rentenempfängerinnen bzw.
        -empfängern eingebunden, und inwieweit erfolgt dabei ein
        Datenabgleich auf automatische Art und Weise?
        Das Bundeszentralamt für Steuern ist bei der Über-
        prüfung von Rentenmitteilungen hinsichtlich einer sich
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        rgebenden Steuerpflicht von Rentenempfängerinnen
        zw. -empfängern nicht eingebunden.
        nlage 42
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 55):
        Welche bundeseigenen Unternehmen sind außerhalb
        Deutschlands angesiedelt, und welche konkreten Steuervor-
        teile bzw. -privilegien gelten jeweils?
        Das Bundesministerium der Finanzen gibt einen jähr-
        chen Beteiligungsbericht für das vorausgegangene Ge-
        chäftsjahr heraus, in dem detailliert Informationen
        klusive Internetadresse zu den unmittelbaren Beteili-
        ungen sowie eine Liste mit den unmittelbaren und mit-
        lbaren Beteiligungen des Bundes mit einem Nennkapi-
        l von 50 000 Euro oder vergleichbarer Landeswährung
        nd einem Anteil von 25 Prozent oder mehr aufgelistet
        ind. Der letzte Beteiligungsbericht 2012 bildet den Be-
        tand zum 31. Dezember 2011 ab. Er wurde in Druck-
        rm Mitte März 2013 an den Deutschen Bundestag für
        lle Abgeordneten versandt.
        Steuerliche Regelungen aufgrund von Auslandsbetei-
        gungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung gehö-
        n zum operativen Geschäft der jeweiligen Unterneh-
        en, zu denen die Bundesregierung im Einzelnen keine
        uskunft erteilen kann. Der Ausschuss für Wahlprüfung,
        munität und Geschäftsordnung hat dazu in seinem in
        er Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegeben Be-
        chluss festgestellt, dass das parlamentarische Frage-
        cht solche Sachverhalte nicht umfasst. Ich bitte daher
        m Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung
        icht erfolgen kann.
        nlage 43
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/13667, Fragen 60 und 61):
        Was sind in den zurückliegenden zehn Jahren die acht
        Branchen mit der höchsten und die acht Branchen mit der
        niedrigsten Reallohnentwicklung gewesen (bitte jeweils ent-
        sprechende Steigerungsdaten nennen), und wie hat sich in die-
        sen Branchen die Tarifbindung entwickelt (bitte auch entspre-
        chende Daten nennen)?
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
        Zusammenhang von Tarifbindung und Lohnentwicklung (so-
        weit dazu Zahlen vorliegen, bitte nennen), und welche Über-
        legungen gibt es in der Bundesregierung zu einer möglichen
        Reform der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen?
        u Frage 60:
        Amtliche Daten zur Reallohnentwicklung in einzel-
        en Branchen liegen der Bundesregierung nicht vor. Das
        tatistische Bundesamt erhebt allerdings Daten zur No-
        inallohnentwicklung. Im Vergleich der letzten zehn
        ahre können aufgrund der veränderten Erhebungssyste-
        30674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        matik nur die Wirtschaftszweige im produzierenden Ge-
        werbe, Handel sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe
        und auch dort nur die Vollzeitbeschäftigten einbezogen
        werden. Demnach waren die Nominallohnzuwächse, be-
        zogen auf durchschnittliche Bruttomonatsverdienste
        – ohne Sonderzahlungen –, in den vergangenen zehn
        Jahren in folgenden acht Wirtschaftszweigen prozentual
        am höchsten:
        In folgenden acht Wirtschaftszweigen waren die Zu-
        wächse im gleichen Zeitraum prozentual am geringsten:
        Im gleichen Zeitraum betrug der Anstieg des Verbrau-
        cherpreisindex 17,5 Prozent.
        Zur Tarifbindung liegen ebenfalls keine amtlichen
        branchenbezogenen Daten für den angefragten Zeitraum
        vor. Das IAB-Betriebspanel kann grundsätzlich zur Er-
        mittlung der Tarifbindung herangezogen werden. Dort
        sind die Daten jedoch nicht in der notwendigen Differen-
        zierung vorhanden, um die Tarifbindung für alle aufge-
        führten Wirtschaftszweige darstellen zu können.
        Zu Frage 61:
        Über den Zusammenhang von Tarifbindung und
        Lohnentwicklung liegen der Bundesregierung keine be-
        lastbaren Erkenntnisse vor.
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        Gewinnung von Erdöl und Erdgas 42,8
        Erbringung von Dienstleistungen für den
        Bergbau und für die Gewinnung von
        Steinen und Erden
        35,7
        Kokerei und Mineralölverarbeitung 31,2
        Erbringung von Finanzdienstleistungen 29,5
        Mit Finanz- und Versicherungsdienst-
        leistungen verbundene Tätigkeiten
        28,8
        Herstellung von Kraftwagen und Kraft-
        wagenteilen
        27,6
        Maschinenbau 27,0
        Sonstiger Fahrzeugbau 26,8
        Einzelhandel (ohne Handel mit Kraft-
        fahrzeugen)
        19,3
        Sammlung, Behandlung und Beseitigung
        von Abfällen; Rückgewinnung
        18,5
        Gewinnung von Steinen und Erden,
        sonstiger Bergbau
        18,5
        Herstellung von Textilien 18,1
        Tiefbau 17,5
        Hochbau 16,1
        Herstellung von Druckerzeugnissen;
        Vervielfältigung von bespielten Ton-,
        Bild- und Datenträgern
        12,6
        Herstellung von Leder, Lederwaren und
        Schuhen
        5,2
        (C
        (D
        Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträ-
        en ist ein Baustein zur Sicherung der verfassungsrecht-
        ch geschützten Tarifautonomie. Geänderte Rahmenbe-
        ingungen können Anlass geben, die Notwendigkeit und
        irksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung auf den
        rüfstand zu stellen und etwaigen Änderungsbedarf zu
        ruieren. Hinsichtlich des Bedarfs und der Möglichkei-
        n einer zeitgemäßen Anpassung ist die Meinungsbil-
        ung in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        en des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 64 und 65):
        In welcher Weise (durch wen, wann) hat die Bundeskanz-
        lerin Dr. Angela Merkel Kenntnis von der Aufforderung des
        Bundesrechnungshofes zur Übersendung der kompletten Un-
        terlagen zur Beschaffung der Aufklärungsdrohne Euro Hawk
        erhalten, und wie hat sie auf die Ablehnung dieses Ersuchens
        durch das Bundesministerium der Verteidigung reagiert?
        Welche Maßnahmen hat die Bundeskanzlerin gegenüber
        dem Bundesminister der Verteidigung ergriffen, nachdem sie
        von diesen Vorgängen Kenntnis erhalten hatte, um die voll-
        ständige Herausgabe dieser Unterlagen an den Bundesrech-
        nungshof zu veranlassen?
        Die Bundeskanzlerin ist mit den Einzelheiten der
        eitergabe von Informationen zu Rüstungsprojekten des
        MVg an den Bundesrechnungshof nicht befasst.
        nlage 45
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 66 und 67):
        Welches Zulassungsziel hat der Euro-Hawk-Entwick-
        lungsvertrag von 2007 vorgesehen, und inwiefern wurde die-
        ses bis heute erfüllt?
        Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung die Ge-
        fahr, dass für die Global-Hawk-Drohnen des NATO-AGS-
        Programms ähnliche Probleme mit der Zulassung für den
        Luftraum entstehen, und inwiefern hat sie sich hierzu seit Be-
        ginn des AGS-Programms mit ihren NATO-Partnern ausge-
        tauscht?
        u Frage 66:
        Hinsichtlich der Musterzulassung des Full Scale De-
        onstrators schuldet die Firma EuroHawk GmbH die
        anagementleistung für den Zulassungsprozess. Dies
        mfasst die Koordination der von den Unterauftragneh-
        ern EADS und Northrop Grumman zu erbringenden
        inzelleistungen. Hinsichtlich des Full Scale Demon-
        trators wird die Durchführung bestimmter in der Leis-
        ngsbeschreibung definierter Aktivitäten zur Musterzu-
        ssung geschuldet. Dieser Leistungsanteil unterliegt der
        emühensklausel. Der Auftragnehmer ist damit ver-
        flichtet, die Dienstleistung vorzunehmen. Der Erfolg
        er Musterzulassung ist nicht geschuldet.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30675
        (A) )
        )(B)
        Die Vorläufige Verkehrszulassung des Euro Hawk Full
        Scale Demonstrators wurde erreicht. Die ursprünglich
        beabsichtigte umfassende Musterprüfung einer geplan-
        ten Serie wurde nicht erreicht.
        Zu Frage 67:
        Die Entscheidung Deutschlands, im Projekt Euro
        Hawk auf die Serienbeschaffung zu verzichten und den
        Full Scale Demonstrator nach qualifiziertem Abschluss
        der Erprobung nicht weiterzubetreiben, hat keinen un-
        mittelbaren Einfluss auf das Projekt NATO AGS Core.
        Die deutsche Zulassungsproblematik beim Euro Hawk
        ist nicht auf die Zulassungssituation der Luftfahrzeuge
        NATO AGS Core übertragbar. Die NATO beschafft ein
        System auf Basis des technisch fortgeschritteneren Glo-
        bal Hawk Block 40.
        Zulassung und Zertifizierung der NATO-AGS-Core-
        Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Italiens
        durch die italienische militärische Zulassungsbehörde –
        DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur NAGSMA
        im Januar 2013 eine entsprechende Vereinbarung mit der
        DAA unterzeichnet.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 68 und
        69):
        Welche eigenen Prüfungen wurden nach Bekanntwerden
        des Berichts des US Operational Test and Evaluation Center
        über die technischen Mängel und die Einsatzuntauglichkeit
        des RQ-4B Global Hawk unternommen bzw. in Auftrag gege-
        ben, und welche Gegeneinschätzung rechtfertigte das Festhal-
        ten an der Entwicklung und Beschaffung des Euro Hawk?
        Welche Implikationen hat die Einstellung der Serienbe-
        schaffung des Euro Hawk auf die deutsche Beteiligung an der
        NATO-AGS-Core-Beschaffung von Global Hawks sowie die
        Pläne der Bundeswehr zur Beschaffung von unbemannten
        Systemen der Kategorie MALE?
        Zu Frage 68:
        Der Projektleiter Euro Hawk hat den Bericht „Opera-
        tional Test and Evaluation Report“ des „Director, Opera-
        tional Test and Evaluation“ zu den UAS der Baureihe
        RQ-4B Global Hawk Block 30 von Mai 2011 ausgewer-
        tet. Der Bericht stuft die dort benannten Probleme des
        Global Hawk RQ-4B Block 30 insgesamt nicht als flug-
        sicherheitskritisch, sondern als missionskritisch ein. Der
        Projektleiter hat diese Einschätzung bestätigt. Es handelt
        sich dabei um Probleme bei der abbildenden Aufklä-
        rungssensorik des Global Hawk RQ-4B Block 30. Da
        die Bundeswehr keine Beschaffung eines Global Hawk
        RQ-4B Block 30 beabsichtigte, ergaben sich hieraus
        keine Konsequenzen für das Euro-Hawk-Programm.
        Zu Frage 69:
        Die Entscheidung Deutschlands, im Projekt Euro
        Hawk auf die Serienbeschaffung zu verzichten und den
        Full Scale Demonstrator nach qualifiziertem Abschluss
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        er Erprobung nicht weiterzubetreiben, hat keinen un-
        ittelbaren Einfluss auf das Projekt NATO AGS Core.
        ie deutsche Zulassungsproblematik beim Euro Hawk
        t nicht auf die Zulassungssituation der Luftfahrzeuge
        ATO AGS Core übertragbar. Die NATO beschafft ein
        ystem auf Basis des technisch fortgeschritteneren Glo-
        al Hawk Block 40.
        Zulassung und Zertifizierung der NATO-AGS-Core-
        uftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Italiens
        urch die italienische militärische Zulassungsbehörde,
        AA.
        Für die MALE-UAS-Überbrückungslösung hat die
        instellung des Entwicklungsvorhabens Euro Hawk
        eine direkten Auswirkungen. Allerdings besteht auch
        ei Systemen, die als Lösung infrage kommen, ein Ri-
        iko für das Erreichen einer deutschen Musterzulassung.
        nlage 47
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        en der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
        rucksache 17/13667, Fragen 70 und 71):
        In welcher Form soll nach den Vorstellungen der Bundes-
        regierung die „notwendige gesellschaftspolitische Debatte“ in
        die Entscheidung der Bundesregierung zur Beschaffung be-
        waffneter unbemannter Luftfahrzeuge einfließen, bzw. in wel-
        cher Form ist sie eingeflossen?
        Hat das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, die
        Verträge zum Euro Hawk mit der Firma Northrop Grumman
        mittlerweile gekündigt und, falls nicht, warum nicht?
        u Frage 70:
        Die Beschaffung von Rüstungsgütern und Waffensys-
        men fußt auf nationalem wie internationalem Recht
        nd beruht auf der Analyse möglicher Bedrohungs- und
        insatzszenarien. Diese unterliegen bzw. sind Ausdruck
        iner politischen Bewertung, in die auch gesellschafts-
        olitische Debattenbeiträge einfließen. Herr Bundes-
        inister der Verteidigung Dr. Thomas de Maiziere hat
        Zusammenhang mit einer möglichen Beschaffung be-
        affneter unbemannter Luftfahrzeuge mehrfach eine öf-
        ntliche Diskussion eingefordert. Im vorliegenden Fall
        t eine abschließende Entscheidung zur Beschaffung be-
        affneter unbemannter Luftfahrzeuge noch nicht getrof-
        n. Aussagen, in welcher Form gesellschaftspolitische
        ebattenbeiträge dabei eine Rolle spielen werden, sind
        aher zum gegenwärtigen Zeitpunkt spekulativ. Die
        undesregierung wird bei ihrer Entscheidung die öffent-
        che Debatte jedoch berücksichtigen.
        u Frage 71:
        Die Leitung des BMVg hat am 10. Mai 2013 ent-
        chieden, die Vorbereitungen für eine Euro-Hawk-
        erienbeschaffung nicht weiterzuverfolgen. Ein Be-
        chaffungsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Deshalb
        tellt sich die Frage einer Kündigung nicht.
        Das BMVg beabsichtigt weiterhin, den bestehenden
        ntwicklungsvertrag mit der Firma EuroHawk GmbH
        it der Qualifizierung des Missionssystems zum Zielter-
        30676 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        min 30. September 2013 zu beenden. An diesem Ziel
        richtet sich auch die Beendigung der beiden Unterstüt-
        zungsverträge für die Vorbereitung des geplanten An-
        fangsflugbetriebes aus.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 72):
        Inwiefern wäre nach Kenntnis der Bundesregierung eine
        Verkehrszulassung der italienischen Streitkräfte für die
        NATO-AGS-Drohnen mit den Anforderungen der Zulassung
        vergleichbar, die die Bundeswehr für den Euro Hawk verfolgt
        hat, und inwiefern würde eine solche Zulassung durch italie-
        nische Behörden einen Einsatz dieser Drohnen auf deutschen
        Flughäfen und im deutschen Luftraum erlauben?
        Zulassung und Zertifizierung der NATO-AGS-Core-
        Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Italiens
        durch die italienische militärische Zulassungsbehörde,
        DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur
        NAGSMA im Januar 2013 eine entsprechende Vereinba-
        rung mit der DAA unterzeichnet.
        Vergleichende Untersuchungen zwischen dem deut-
        schen und dem italienischen Zulassungssystem wurden
        bisher nicht durchgeführt. Erkenntnisse liegen dem
        BMVg nicht vor.
        Jeder Staat, der Deutschland mit einem Luftfahrzeug
        überfliegen möchte, muss dafür formal eine Überfluger-
        laubnis beantragen. Dieser Antrag wird durch das zu-
        ständige Flugbetriebsreferat im BMVg gemeinsam mit
        dem für die Zulassung von Luftfahrzeugen zuständigen
        Referat vor Erteilung einer Überflugerlaubnis bewertet.
        Die Vorlage einer anerkannten und gültigen Zulassung
        ist dabei eine Voraussetzung für eine mögliche Überflug-
        genehmigung.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 73 und 74):
        Ist es richtig, dass sämtliche Beteiligten am Vertrag zwi-
        schen der Bundesregierung und der EuroHawk GmbH das
        Recht hatten, sämtliche Musterunterlagen in den Räumlich-
        keiten von Northrop Grumman einzusehen, und hat die Bun-
        desregierung davon Gebrauch gemacht?
        Ist die Aussage des amerikanischen Vertragspartners
        Northrop Grumman (Der Tagesspiegel vom 29. Mai 2013) zu-
        treffend, dass mit dem Demonstrator auch ein Antikollisions-
        system mitgeliefert worden ist und dieses bis heute nicht ein-
        gebaut wurde?
        Zu Frage 73:
        Nein, dies trifft nicht zu. Die in den Räumlichkeiten
        von Northrop Grumman gewährte Einsichtnahme in die
        technischen Unterlagen war begrenzt auf das mit der
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        usterprüfung befasste Personal des Auftraggebers. Ob-
        ohl alle vertraglichen und außervertraglichen Verein-
        arungen, TAA, MoU, getroffen waren, gab es Ein-
        chränkungen bei der Einsichtnahme in Dokumente mit
        esonderen Freigabebeschränkungen, ITAR.
        u Frage 74:
        Dies ist zutreffend. Jedoch wurde das vom Hersteller
        ngeführte Kollisionswarnsystem, TCAS, von der ame-
        kanischen Zulassungsbehörde Federal Aviation Ad-
        inistration, FAA, für den Flugbetrieb mit dem Global
        awk nicht zugelassen. Auch ist das Kollisionswarnsys-
        m, TCAS, kein Sense-and-Avoid-System. Ein solches
        ugelassenes System ist bis heute nicht marktverfügbar.
        nlage 50
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fra-
        en 75 und 76):
        Wie und wann wurde das vertraglich vereinbarte Zulas-
        sungsziel des Euro-Hawk-Entwicklungsvertrags von 2007
        seither geändert?
        Inwiefern wurden seitens der Mitarbeiterinnen und Mitar-
        beiter oder des Betriebsrates des Bundesamtes für Ausrüs-
        tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr,
        BAAINBw, bzw. des Bundesamtes für Wehrtechnik und Be-
        schaffung, BWB, Warnungen bezüglich der Zulassung des
        Euro Hawk wem gegenüber vorgetragen?
        u Frage 75:
        Vertraglich vereinbart war und ist die Durchführung
        iner Musterprüfung mit dem Ziel der Musterzulassung
        er Serienluftfahrzeuge. Eine Musterzulassung wurde
        isher nicht erreicht. Der Euro Hawk Full Scale De-
        onstrator sollte im Rahmen des Entwicklungsvertrages
        ur eine vorläufige Verkehrszulassung zur Aufnahme
        es Erprobungsflugbetriebs erhalten. Dieses Zulassungs-
        iel des Vertrages wurde erreicht.
        u Frage 76:
        Der Gesamtpersonalrat des Bundesamtes für Wehr-
        chnik und Beschaffung, BWB, hat mit Schreiben vom
        . Oktober 2009 dem Präsidenten des BWB gegenüber
        eine Bedenken – unter beispielhafter Erwähnung des
        uro Hawk – hinsichtlich der Personalausstattung bei der
        ehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge 61 –
        usterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr,
        TD 61/ML, und der „Verwischung“ der Zuständigkeit
        on Nachweisführung und Musterzulassung geäußert.
        ie Thematik war in den folgenden Monaten jeweils Ge-
        enstand der Monatsgespräche des Gesamtpersonalrates
        it dem Präsidenten des BWB. Hierbei wurden die Mög-
        chkeiten der Anwerbung von Luft- und Raumfahrtinge-
        ieuren sowie die beabsichtigte organisatorische Tren-
        ung der Musterprüfaufgaben von den Fachaufgaben in
        er WTD 61/ML besprochen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30677
        (A) )
        )(B)
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667,
        Fragen 77 und 78):
        Wann war dem Bundesministerium der Verteidigung be-
        kannt, dass die US Air Force die geplante Beschaffung des
        Global Hawk Block 20/30 einstellt, und inwieweit wurde
        überprüft, ob eine wirtschaftliche Versorgbarkeit einer deut-
        schen Euro-Hawk-Flotte auf Basis des Blocks 20/30 über eine
        Nutzungsdauer von 20 Jahren trotzdem ermöglicht werden
        kann?
        Wer war mit der Prototypenprüfung des Euro Hawk zu
        welchem Zeitpunkt befasst?
        Zu Frage 77:
        Im Januar 2012 wurde bekannt, dass die US Air Force
        einen Beschaffungsstopp und die Außerdienststellung
        der Global-Hawk-Block-30-Luftfahrzeuge beabsichtigt.
        In der darauffolgenden Bewertung des BMVg wurde im
        Februar 2012 festgestellt, dass von einer Erhöhung der
        Betriebskosten wegen des weltweit kleineren Flottenum-
        fangs auszugehen ist.
        Zu Frage 78:
        Von Juli 2009 bis April 2011 wurden der Musterprü-
        fer Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge 61 –
        Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr,
        WTD 61/ML, und zeitweise Güteprüfer zur Firma
        Northrop Grumman entsendet, um Arbeiten im Rahmen
        eine Prototypenprüfung vorzunehmen. Dabei haben die
        Prüfer der amerikanischen amtlichen Güteprüfstelle, De-
        fense Contract Management Agency, unterstützt.
        Am 24. Juni 2010 hat der Leiter der Güteprüfstelle,
        GPS, Manching den Abschluss der Prototypenprüfung
        durch die amtliche Feststellung der Verkehrssicherheit
        für die Erprobungsflüge in den USA testiert. Die Fest-
        stellung der Verkehrssicherheit für den Überführungs-
        flug nach Deutschland hat der Leiter der GPS am 14. Juli
        2011 bescheinigt.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 79):
        Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung
        dem Bundesrechnungshof keinen vollen Zugang zu den vom
        Bundesrechnungshof angeforderten Unterlagen für die
        Drohne Euro Hawk gewährt hat, und, wenn ja, aus welchen
        Gründen?
        Dem Bundesrechnungshof wurden alle Dokumente
        übergeben, einschließlich der Dokumente, die den US
        International Traffic in Arms Regulations, ITAR, unter-
        liegen. Letztere wurden nach vorheriger Information der
        zuständigen US-Stelle als VS-Geheim eingestuft und am
        23. Mai 2013 dem Bundesrechnungshof zur Verfügung
        gestellt.
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        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        rage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE
        INKE) (Drucksache 17/13667, Frage 80):
        Aufgrund welcher Erkenntnisse und wann gelangte das
        BMVg zu der Auffassung, dass eine Musterzulassung für die
        Drohne Euro Hawk nur mit unverhältnismäßig hohem Auf-
        wand zu erreichen wäre?
        Am 24. November 2011 trug der Projekleiter Euro
        awk im BMVg vor, dass es bei der Musterzulassung
        r die Euro-Hawk-Serie wegen erheblicher zusätzlicher
        ualifikationsarbeiten zu einem Mehraufwand kommen
        önnte. Die Leitung des BMVg wurde im Februar 2012
        ber erhöhte technische, zeitliche und finanzielle Risi-
        en für die Erlangung einer Musterzulassung der Euro-
        awk-Serie und die damit verbundenen voraussichtli-
        hen Mehrkosten der Serie informiert.
        nlage 54
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        en der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
        ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667,
        ragen 81 und 82):
        Bis wann soll das Euro-Hawk-Programm der Bundeswehr
        weiterlaufen, und welche Kosten plant das Bundesministe-
        rium der Verteidigung dafür ein?
        Wieso geht der Hersteller der Euro-Hawk-Drohne von
        weitaus geringeren Kosten für die Zulassung der Drohne als
        das Bundesministerium der Verteidigung aus, und inwiefern
        fand die Ermittlung der durch das Bundesministerium der
        Verteidigung angegebenen Kosten von 500 bis 600 Millionen
        Euro für eine Zulassung in Absprache mit dem Hersteller
        statt?
        u Frage 81:
        Es ist beabsichtigt, den Erprobungsflugbetrieb des-
        tegrierten SIGINT-Systems ISIS, Integriertes Signal
        telligence System, auf dem Euro Hawk Full Scale De-
        onstrator, FSD, bis zum qualifizierten Abschluss der
        dustrieseitigen Erprobung mit dem Zieldatum 30. Sep-
        mber 2013 weiterzuführen. Dies ist Voraussetzung für
        ie Übertragung der gewonnenen technischen Erkennt-
        isse auf eine alternative Trägerplattform. Die dafür not-
        endigen Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer sind
        och abschließend zu treffen. Erst danach sind belast-
        are Aussagen zu den damit verbundenen Kosten mög-
        ch.
        u Frage 82:
        Die Angaben des Herstellers für eine Musterzulas-
        ung des Euro Hawk sind weder schlüssig noch hinrei-
        hend substantiiert. Die Firma Northrop Grumman
        urde durch das BAAlNBw um Klarstellung gebeten.
        ie Aufwandsabschätzung des Projektleiters wurde ak-
        ell im Rahmen einer externen Studie bestätigt.
        30678 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-
        Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
        17/13667, Fragen 83 und 84):
        Inwiefern ist ein überarbeitetes Angebot in die Bewertung
        des Bundesministeriums der Verteidigung über die Fortfüh-
        rung des Euro-Hawk-Programms eingeflossen, und welches
        konkrete Angebot bezüglich der Projektkosten hat der Her-
        steller der Euro-Hawk-Drohne in 2013 unterbreitet?
        Wann hat der Hersteller der Euro-Hawk-Drohne in 2013
        angekündigt, eine überarbeitete Preiskalkulation für das Pro-
        gramm vorzulegen, und wann ist dieses überarbeitete bzw.
        neue Angebot beim Bundesministerium der Verteidigung ein-
        gegangen?
        Zu Frage 83:
        Mit Schreiben vom 21. Mai 2013, eingegangen im
        BMVg am 23. Mai 2013, hat der Unterauftragnehmer
        Northrop Grumman einen mit Schätzkosten hinterlegten
        Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise im Projekt an
        das BMVg übersandt. Dies betraf die Betriebskosten des
        Full Scale Demonstrators und die „Certification“ der
        Euro-Hawk-Serie. Die Angaben der Firma Northrop
        Grumman in diesem Schreiben sind nach Einschätzung
        des BAAlNBw nicht schlüssig und nicht hinreichend
        substantiiert. Das BAAlNBw hat die Firma Northrop
        Grumman gebeten, den Sachverhalt kurzfristig klarzu-
        stellen.
        Zu Frage 84:
        Der Hersteller des Euro-Hawk, die Firma EuroHawk
        GmbH, hat 2013 keine solche Ankündigung getätigt und
        auch keine überarbeitete Preiskalkulation vorgelegt.
        Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zur
        83. Frage.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 85 und 86):
        Wann waren der Bundesminister der Verteidigung und die
        Staatssekretäre des Bundesministeriums der Verteidigung je-
        weils erstmals mit den Problemen in der Zusammenarbeit mit
        dem Bundesrechnungshof beim Euro-Hawk-Programm be-
        fasst, und welche Position haben sie dabei jeweils vertreten?
        Warum sah sich das Bundesministerium der Verteidigung
        in der 21. Kalenderwoche 2013, im Gegensatz zu der Zeit da-
        vor, dazu in der Lage, ungeschwärzte Unterlagen zum Euro-
        Hawk-Programm an den Bundesrechnungshof als Verschluss-
        sache weiterzugeben, und welche konkrete Erkenntnis hat zu
        dieser Weitergabe geführt?
        Zu Frage 85:
        Der Bundesrechnungshof, BRH, hat sich – nach ei-
        nem vorhergehenden Schriftwechsel auf Referatsebene –
        mit Schreiben vom 13. März 2012 unmittelbar an Staats-
        sekretär Wolf gerichtet und gebeten, im Fall Euro Hawk
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        ollständige, das heißt ungeschwärzte Unterlagen zu be-
        ommen. Staatssekretär Beemelmans ist seinerzeit da-
        on in Kenntnis gesetzt worden. In dem Antwortschrei-
        en vom 7. Mai 2012 wurden die Gründe aufgeführt,
        arum in diesem Fall ausnahmsweise keine uneinge-
        chränkte Einsicht in die erbetenen Unterlagen gewährt
        erden könne.
        Im Berichterstattergespräch zum Entwurf des Vertei-
        igungshaushalts 2013 vom 24. September 2012 hat der
        ollege Dr. Lindner im Rahmen der Generaldebatte die
        usammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof sowie
        essen Kritik an der Bereitstellung von Unterlagen in
        nwesenheit des Bundesministers der Verteidigung the-
        atisiert.
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei die-
        en Gelegenheiten jeweils ausdrücklich betont, dass die
        rüfungs- und Erhebungsrechte des Bundesrechnungs-
        ofs nicht bestritten werden und auch im konkreten Fall
        rundsätzlich eine Herausgabepflicht gemäß § 95 BHO
        esehen werde. Gleichwohl gebe es im vorliegenden
        inzelfall jedoch gewichtige Gründe, diesen Herausga-
        eanspruch nur in eingeschränkter Form zu erfüllen.
        Im Übrigen haben die Prüfer des Bundesrechnungs-
        ofs im Dezember 2012 – aufgrund einer mit dem Präsi-
        enten des Hofes getroffenen Vereinbarung – die unge-
        chwärzten Quartalsberichte im Bundesamt für
        usrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bun-
        eswehr in Koblenz eingesehen.
        u Frage 86:
        Am 19. Februar 2013 wurde zwischen dem Bundes-
        inisterium der Verteidigung und dem Bundesrech-
        ungshof eine Grundsatzvereinbarung getroffen, in der
        ich das Bundesministerium der Verteidigung verpflich-
        t, dem Bundesrechnungshof alle Unterlagen, die er zur
        rfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, vollstän-
        ig innerhalb einer bestimmten Frist zur Verfügung zu
        tellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bundesrech-
        ungshof, die in den Unterlagen und Auskünften gege-
        enenfalls enthaltenen vertraulichen Informationen ent-
        prechend zu behandeln und schutzwürdige Interessen
        ritter sowie Regelungen des Daten- und Vertrauens-
        chutzes zu beachten.
        Darüber hinaus ermöglicht diese Grundsatzvereinba-
        ng, dass in begründeten Einzelfällen, bei denen das
        undesministerium der Verteidigung ein besonderes
        erfahren bei der Bereitstellung der vollständigen Unter-
        gen und Auskünfte oder der Übersendung der Prüfungs-
        rgebnisse im kontradiktorischen Verfahren für erforder-
        ch hält, besondere Verfahrensmodalitäten abgestimmt
        erden können.
        Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung mit dem
        undesrechnungshof und seiner herausragenden verfas-
        ungsrechtlichen Stellung einerseits sowie dem Anspruch
        er Beschäftigten aufseiten des Bundesministeriums der
        erteidigung auf Schutz vor eventueller strafrechtlicher
        erfolgung durch US-Behörden im Falle eines Verstoßes
        egen die auf dem US-Exportrecht beruhenden Sperrver-
        erke, die eine Weitergabe ohne vorherige Zustimmung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30679
        (A) )
        )(B)
        des U. S. Department of State verbieten, andererseits ist
        in der 21. Kalenderwoche 2013 entschieden worden, un-
        ter Darlegung der verfassungsrechtlichen Stellung und
        Rechte des Bundesrechnungshofs Konsultationen mit der
        US-Regierung aufzunehmen und dem Bundesrechnungs-
        hof bis zur dortigen Entscheidung die Unterlagen unter
        besonderen Sicherheitsvorkehrungen, VS-Geheim, zur
        Verfügung zu stellen.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 87):
        Inwieweit wurde der Euro Hawk FSD vor der Überfüh-
        rung nach Deutschland für den US-Luftraum zugelassen, und
        inwieweit wurde beabsichtigt, für die Überführung des
        Euro Hawk FSD eine Zulassung in den USA zu erwirken
        (FSD: Full Scale Demonstrator)?
        Für die Testflüge in den USA und für den anschlie-
        ßenden Überführungsflug nach Deutschland erhielt der
        Euro Hawk Full Scale Demonstrator eine Vorläufige
        Verkehrszulassung gemäß ZDv 19/1 durch die deutsche
        militärische Zulassungsstelle.
        Anlage 58
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 88):
        Inwiefern trifft die Aussage des früheren Bundesministers
        der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung zu, dass ein Kollisions-
        warnsystem und Regressansprüche Teile der Vertragsunter-
        zeichnung 2007 waren (vergleiche Bild am Sonntag vom
        26. Mai 2013), und warum verfügt der Euro Hawk weiterhin
        nicht über ein Kollisionswarnsystem, obwohl der Hersteller
        angibt, dass dieses leicht nachzurüsten sei?
        Vom Zeitpunkt des Abschlusses des Entwicklungs-
        vertrages am 31. Januar 2007 bis heute gibt es kein inter-
        national anerkanntes und zertifiziertes „Sense-and-
        Avoid-System“ für unbemannte Luftfahrzeuge; daher
        wurde dies auch nicht im Vertrag berücksichtigt. Durch
        technische und prozedurale Verfahren wurde sicherge-
        stellt, dass unbemannte Luftfahrzeuge sicher am Luft-
        verkehr teilnehmen können. Das vom Hersteller ange-
        führte Kollisionswarnsystem – Traffic Alert and
        Collision Avoidance System – kann ein „Sense-and-
        Avoid-System“ zur Teilnahme am allgemeinen Luftver-
        kehr nicht ersetzen.
        Anlage 59
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage der Abgeordneten Susanne Kieckbusch (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fra-
        ge 89):
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        Inwiefern hat das Bundesministerium der Verteidigung
        seit 2007 die Herausgabe von Dokumenten an den Bundes-
        rechnungshof vollständig verweigert bzw. nur eingeschränkt
        zugelassen, und welche Gründe wurden jeweils aufgeführt?
        Seit 2007 haben der BRH und die ihm nachgeordne-
        n Prüfungsämter des Bundes mehrere Hundert Prüfun-
        en im Geschäftsbereich des BMVg eingeleitet, bei de-
        en in rechtlich begründeten Einzelfällen einzelne
        okumente dem Bundesrechnungshof nicht übersandt
        erden konnten.
        Ohne eine umfangreiche diesbezügliche Abfrage im
        esamten Geschäftsbereich des BMVg kann Ihre Frage
        doch nicht umfassend beantwortet werden.
        nlage 60
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage
        er Abgeordneten Susanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 90):
        Inwiefern sind Kosten im Zusammenhang mit dem Euro-
        Hawk-Programm – etwa für Dienstreisen oder Infrastruktur-
        maßnahmen – über die vom Staatssekretär Stéphane
        Beemelmans in seinem Bericht vom 14. Mai 2013 (Aus-
        schussdrucksache 17(12)1205) angegebenen Kosten hinaus
        angefallen, und wann genau erfolgte die diesen zugrunde lie-
        gende Leistung jeweils?
        Durch Dienstreisen verursachte Ausgaben sind im
        inzelplan 14 gesondert veranschlagt. Sie werden nicht
        us vorhabenbezogenen Haushaltsmitteln finanziert. Für
        aumaßnahmen in Bezug auf das Projekt Euro Hawk
        urden an den Standorten Schleswig/Jagel, Manching
        nd Nienburg rund 27,3 Millionen Euro aufgewendet.
        arüber hinaus wurden am Standort Schlesig/Jagel für
        uerschnittliche, waffensystemübergreifende Maßnah-
        en – Start- und Landebahn – rund 14,7 Millionen Euro
        ufgewendet.
        Die wesentlichen Ausgaben erfolgten in den Jahren
        008 und zwischen 2010 und 2012. Diese Kosten sind
        icht im Bericht vom 14. Mai 2013 enthalten.
        nlage 61
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra-
        en des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
        rucksache 17/13667, Fragen 91 und 92):
        Welchen strategischen Zusammenhang gibt es zwischen
        der Neuausrichtung der Bundeswehr und dem Festhalten der
        Bundesregierung an der Drohnenrüstung?
        Wozu benötigt die Bundeswehr bewaffnete Drohnen, die
        vorrangig zu gezielten Tötungen eingesetzt werden, wenn ein
        solcher Einsatz aber von der Bundesregierung öffentlich ver-
        neint wird?
        u Frage 91:
        Die Neuausrichtung der Bundeswehr ist an den si-
        herheits- und verteidigungspolitischen Rahmenbedin-
        ungen ausgerichtet. Damit verbunden ist die Bereitstel-
        ng entsprechend benötigter Fähigkeiten, welche unter
        30680 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) )
        )(B)
        anderem durch unbemannte Luftfahrzeuge abgedeckt
        werden können.
        Zu Frage 92:
        Die Bundeswehr beabsichtigt, bewaffnete unbe-
        mannte Luftfahrzeuge zum Schutz eigener und verbün-
        deter Soldaten einzusetzen. Sie sollen in ein laufendes
        Gefecht am Boden eingreifen können – schneller und
        durchhaltefähiger als bemannte Luftfahrzeuge.
        Die deutschen Streitkräfte sind dabei an die allgemei-
        nen Regeln des Völkerrechts, insbesondere des humani-
        tären Völkerrechts, gebunden. Eine abschließende Ent-
        scheidung zur Beschaffung bewaffneter UAS ist von der
        Bundesregierung noch nicht getroffen worden. Sie be-
        darf einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte.
        Anlage 62
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
        Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13667, Frage 93):
        Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten beste-
        hen für die Bundeswehr und andere Behörden, unabhängig
        davon, welches Trägersystem zum Einsatz kommt, das
        SIGINT-Spionagesystem ISIS auch über dem deutschen bzw.
        europäischen Territorium zum Einsatz zu bringen, und wird
        die Bundesregierung das Scheitern des Euro-Hawk-Pro-
        gramms zum Anlass nehmen, eine Trägermaschine für die
        weitere Vertrauensbildung im Rahmen von Open Skies zu be-
        schaffen, bevor sie sich für weitere Spionageprogramme ein-
        setzt?
        Der Auftrag der Bundeswehr sieht nicht vor, dass
        SIGINT-Systeme generell, also auch ISIS, Daten über
        der Bundesrepublik Deutschland oder über dem Territo-
        rium verbündeter europäischer Staaten sammeln.
        Der Einsatz von ISIS ist an den verfassungsgemäßen
        Auftrag der Bundeswehr gebunden und findet über der
        Bundesrepublik Deutschland oder dem Territorium ver-
        bündeter europäischer Staaten nicht statt. Dies gilt nicht
        im Falle der Landesverteidigung oder Bündnisfall sowie
        bei Vorlage eines entsprechenden Mandats des Deut-
        schen Bundestages. Die Sensorik wird über dem von der
        Datensammlung ausgeschlossenen Gebiet nicht akti-
        viert. Dies ist unabhängig von der Beschaffenheit des
        Trägersystems.
        Der Vertrag „Offener Himmel“ ist ein essenzielles
        Element der europäischen Rüstungskontrollarchitektur.
        Er sieht internationale kooperative vertrauensbildende
        Maßnahmen vor.
        Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nach-
        druck für die baldmögliche Schaffung einer eigenen Fä-
        higkeit (Beschaffung eines Flugzeugs mit Sensoren) zur
        Umsetzung des Vertrags über den „Offenen Himmel“
        ein.
        Die Beschaffung eines solchen Flugzeugs kann nicht
        aus dem Einzelplan 14 umgesetzt werden. Dies wurde
        zuletzt vom Unterausschuss Abrüstung des Deutschen
        Bundestages bestätigt. Die notwendigen Sondermittel
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        onnten für 2013 und 2014 aus Haushaltgründen nicht
        ingestellt werden.
        Eine Verknüpfung des Beschaffungsprojekts Euro-
        awk und der Fähigkeit zur Umsetzung des Vertrags
        Offener Himmel“ ist nicht vorgesehen.
        nlage 63
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        er Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache
        7/13667, Frage 94):
        Was unternimmt die Bundesregierung, um den im Jahr
        2014 geplanten Ausbau der A 10 bei Michendorf in Zusam-
        menhang mit dem solaren Lärmschutz zu sichern, und wie er-
        klärt sie die jetzt öffentlich gewordenen Verzögerungen?
        Seit dem 23. April 2013 liegt für die achtstreifige Er-
        eiterung der A 10 zwischen den Autobahndreiecken
        otsdam und Nuthetal bestandskräftiges Baurecht vor.
        as Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
        icklung misst diesem Projekt als abschließendem Bau-
        tein des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 11
        Ausbau der Autobahn A 2 zwischen Hannover und
        erlin sowie A 10, Berliner Ost- und Südring – nach wie
        or hohe Bedeutung zu.
        Der Planfeststellungsbeschluss ermöglicht auch die
        rrichtung von sogenannten solaren Lärmschutzwänden,
        denen die Photovoltaikelemente selbst dem Lärm-
        chutz dienen. Um das Gesamtprojekt zügig weiterzuver-
        lgen, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr,
        au und Stadtentwicklung, der Einleitung des vom Land
        randenburg durchzuführenden strukturierten Verhand-
        ngsverfahrens mit öffentlicher Vergabebekanntma-
        hung für den Bau und Betrieb der solaren Lärmschutz-
        ände nach entsprechender Vorbereitung zuzustimmen.
        nlage 64
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache
        7/13667, Fragen 95 und 96):
        Wann leitet die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-
        tag den am 12. April 2013 zur Stellungnahme versendeten
        Referentenentwurf für eine Änderung der 16. BImSchV
        (Schall 03) zu, und rechnet die Bundesregierung mit einem
        Abschluss des Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode?
        Welche Änderungsvorschläge wird die Bundesregierung
        aus dem Anhörungsverfahren mit Ländern und Verbänden
        aufgreifen, bevor sie einen Kabinettsbeschluss herbeiführt,
        und werden sie den Referentenentwurf grundlegend verän-
        dern?
        Die Fragen 95 und 96 werden wegen ihres Sachzu-
        ammenhangs gemeinsam beantwortet.
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        ntwicklung hat am 12. April 2013 zum Entwurf der
        rsten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärm-
        chutzverordnung (Schall 03 [2012]) Stellungnahmen
        er Länder und Verbände mit der Bitte um Rückäuße-
        ng bis zum 16. Mai 2013 eingeholt. Am 25. April 2013
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30681
        (A) )
        )(B)
        hat der Deutsche Bundestag und am 3. Mai 2013 der
        Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses
        zum 11. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissions-
        schutzgesetzes zugestimmt. Damit tritt für neue Plan-
        feststellungsabschnitte bei Neu- und Ausbauvorhaben
        von Eisenbahnen ab dem 1. Januar 2015 die Abschaf-
        fung des Schienenbonus in Kraft.
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung schlägt für die Aktualisierung der Anlage 2
        der 16. BImSchV ebenfalls ein Inkrafttreten am 1. Ja-
        nuar 2015 vor. Dies berücksichtigt die Stichtagsregelung
        bei der oben genannte Änderung des BImSchG sowie
        Anregungen aus der Beteiligung der Länder und Ver-
        bände.
        Zur Auswertung der Stellungnahmen der Länder und
        Verbände wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung im August/September 2013 zur
        Diskussion des Verordnungsentwurfs einladen. Die Än-
        derungsverordnung zur 16. BImSchV soll anschließend
        entsprechend § 48 b des BImSchG dem Deutschen Bun-
        destag zugeleitet werden.
        Anlage 65
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
        (Drucksache 17/13667, Fragen 97 und 98):
        Womit begründet die Bundesregierung die Behauptung,
        den Küstenschutz für Helgoland freiwillig übernommen zu
        haben (Hamburger Abendblatt vom 24. Mai 2013)?
        Trifft es zu, dass zwischen der Bundesregierung und dem
        Land Schleswig-Holstein im Jahr 1961 eine Vereinbarung ge-
        schlossen worden ist, nach der der Bund für den Küstenschutz
        der Hochseeinsel Helgoland zuständig ist?
        Zu Frage 97:
        Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Insel Helgoland im
        Jahr 1952 wieder für die zivile Nutzung freigegeben.
        Der Bund übernahm große Teile der Ufersicherung so-
        wie den Schutz- und Sicherheitshafen. Der Küstenschutz
        wurde allerdings erst mit der Schaffung des Art. 91 a GG
        durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
        12. Mai 1969 (BGBl. I Seite 359) als sogenannte Ge-
        meinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert und so
        eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage für
        eine Mitwirkung des Bundes bei der Erfüllung von Auf-
        gaben der Länder auf diesem Gebiet geschaffen.
        Zu Frage 98:
        Ja. Die Bundesregierung strebt eine einvernehmliche
        Lösung für die notwendigen Küstenschutzmaßnahmen
        mit dem zuständigen Land Schleswig-Holstein an.
        Anlage 66
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
        17/13667, Fragen 99 und 100):
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        (D
        Auf welcher Grundlage hat der Bund bisher Finanzmittel
        für die Bestandssicherung Helgolands zur Verfügung gestellt,
        und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung
        dafür, die Unterhaltungszuständigkeit zum jetzigen Zeitpunkt
        neu zu ordnen?
        Plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundeswas-
        serstraßengesetzes, das die Zuständigkeit des Bundes für Ar-
        beiten und Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes der Insel
        Helgoland festschreibt, und wie begründet sie ihre Einschät-
        zung (vergleiche Hamburger Abendblatt vom 25. Mai 2013),
        dass es sich bei der bisher von der Wasser- und Schifffahrts-
        verwaltung des Bundes wahrgenommenen Sicherung des In-
        selsockels Helgolands nicht um eine Unterhaltungsaufgabe
        mit Verkehrsbezug handele und die Sicherung des Bestandes
        der Insel Helgoland laut dem Bundesminister Dr. Peter
        Ramsauer „also nicht Bundesaufgabe“ sei?
        u Frage 99:
        Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Insel Helgo-
        nd im Jahr 1952 wieder für die zivile Nutzung freige-
        eben. Der Bund übernahm große Teile der Ufersiche-
        ng sowie den Schutz- und Sicherheitshafen. Im Jahr
        961 wurde hierzu eine Vereinbarung mit dem Land
        chleswig-Holstein abgeschlossen.
        Seit sechs Jahrzehnten unterhält die Wasser- und
        chifffahrtsverwaltung, WSV, des Bundes die Ufersiche-
        ngsbauwerke praktisch auf der gesamten Westseite der
        sel Helgoland. Das geht weit über die gesetzlichen Zu-
        tändigkeiten der WSV hinaus. Der Bund führt damit auf
        eine Kosten eine Aufgabe durch, die verfassungsmäßig
        u einem großen Teil dem Land Schleswig-Holstein ob-
        egt. Dies geht zulasten der originären Aufgaben der
        SV in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland. Das
        rüfungsamt des Bundes Hamburg beanstandete wieder-
        olt – zuletzt im Februar 2013 – die von der WSV
        urchgeführten Küstenschutzarbeiten.
        u Frage 100:
        Eine Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes,
        aStrG, ist nicht geplant.
        Da sich die Verwaltungskompetenz des Bundes auf
        ie Bundeswasserstraßen in ihrer Verkehrsfunktion be-
        chränkt, müssen die Unterhaltungsaufgaben auch nach
        8 Abs. 5 Satz 2 WaStrG einen Verkehrsbezug aufwei-
        en. Die Insel Helgoland ist mit Bezug auf die Seewas-
        erstraßen als Verkehrswege vorwiegend zum Zweck der
        eezeichen – § 34 WaStrG – und des Schutzhafens nutz-
        ar gemacht worden und muss daher im Interesse der
        ochsee- und Küstenschifffahrt von Bundes wegen er-
        alten werden. Die Sicherung des Bestandes der Insel
        elgoland ist dagegen nicht Bundesaufgabe, soweit sie
        r den allgemeinen Hochwasser- und Inselschutz erfor-
        erlich ist.
        nlage 67
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        rucksache 17/13667, Frage 101):
        Inwieweit sind polizeiliche oder verkehrspolitische Bun-
        desbehörden in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder
        Auswertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG invol-
        viert, womit diese Teile ihrer Anlagen mit einer oder mehre-
        30682 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        ren fliegenden Kameras überwachen, um das Anbringen von
        Graffiti zu verfolgen (Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai
        2013, 18.04 Uhr), und welche über den Artikel hinausgehen-
        den Details sind der Bundesregierung dazu bekannt (insbe-
        sondere zu Ort, Typ des Flugroboters, Flugzeiten, Steuerung
        per Hand oder per GPS, Speicherung und Auswertung etwai-
        ger Bilddaten sowie zur damit verbundenen Umsetzung des
        Datenschutzes)?
        Die Deutsche Bahn AG kann, wie andere Unterneh-
        men auch, zur Wahrnehmung ihrer unternehmerischen
        Sicherheitsaufgaben Personal oder technische Mittel
        nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung
        im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften verwenden
        und einsetzen. Polizeiliche Bundesbehörden sind nicht
        in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Aus-
        wertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG zur
        Überwachung von Teilen ihrer Anlagen mit fliegenden
        Kameras involviert.
        Der Bundesregierung sind keine weiteren Details be-
        kannt, welche über den genannten Artikel hinausgehen.
        Anlage 68
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 102):
        Welche konkreten Steuervorteile bzw. -privilegien nimmt
        die Deutsche Bahn Finance B. V., DB Finance, in den Nieder-
        landen im Vergleich zum deutschen Steuerrecht in Anspruch,
        und wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die Er-
        sparnis durch die Ansiedlung der DB Finance in den Nieder-
        landen gegenüber einer Ansiedlung in der Bundesrepublik
        Deutschland?
        Nach Angaben der Deutsche Bahn AG hatte die
        Gründung der Finanzierungstochter in den Niederlanden
        ausschließlich finanzwirtschaftliche Beweggründe.
        Hierzu zählte insbesondere der verbesserte Zugang zu
        ausländischen Investoren am Euro-Kapitalmarkt. Wei-
        tergehende Aussagen sind mit Verweis auf das operative
        Geschäft nicht möglich.
        242. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht
        TOP 2 Befragung der Bundesregierung
        TOP 3 Fragestunde
        ZP 1 Verwendung von Drohnentechnologie durch die Bundeswehr
        Anlagen