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    Plenarprotokoll 17/242Inhaltsverzeichnis c) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Staatsangehörigkeitsrecht moderni- sieren – Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen – zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für gleiche Rechte – Einbürgerungen erleich- tern (Drucksachen 17/7654, 17/12185, 17/13312) DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30589 B 30590 A 30591 C 30593 A 30593 D 30595 B 30597 A 30598 D 30599 B 30600 B 30601 A Deutscher B Stenografisch 242. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: a) Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abschaf- fung des Optionszwangs – Ausdruck einer offenen Gesellschaft (Drucksachen 17/13488, 17/13312) . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehö- rigkeitsrecht (Drucksachen 17/542, 17/13312) . . . . . . . e R 30589 A 30589 B d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Dr. Konstantin von Notz, weite- undestag er Bericht ung n 5. Juni 2013 t : ren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Klarstel- lung des assoziationsrechtlichen Rechts- status Staatsangehöriger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht (Drucksachen 17/12193, 17/13299) . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: 50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbe- abkommen – Assoziationsrecht wirk- sam umsetzen (Drucksachen 17/7373, 17/13299) . . . . . . enate Künast (BÜNDNIS 90/ 30589 D 30589 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30601 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit in den Jahren 2011 und 2012; weitere Fragen . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Poland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . B K B D E K E B E K E F E D E R E C E B E B E G E K E D D 30603 A 30604 B 30605 C 30605 D 30606 D 30608 C 30609 C 30611 A 30612 D 30611 C 30611 D 30615 A 30615 B 30615 D 30616 A 30616 B 30616 C 30616 D 30616 D 30617 A 30617 B 30617 B 30617 B 30617 C 30617 C 30617 D 30618 A 30618 B ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erhard Drexler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30618 C 30618 D 30618 D 30619 A 30619 B 30619 B 30619 C 30619 D 30620 A 30620 B 30620 C 30620 D 30621 A 30621 B 30621 C 30621 C 30621 D 30621 D 30622 A 30622 B 30622 C 30622 D 30622 D 30623 A 30623 A 30623 B 30623 C 30623 C 30623 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 III Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 17/13667, 17/13697) . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überschreitung des Ammoniak-Grenzwer- tes im Jahr 2011 und eindämmende Maß- nahmen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Initiativen einiger Bundesländer zur Ver- besserung des Immissionsschutzrechts bei Tierhaltungsanlagen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beantwortung der Fragen des Abg. Rolf Schwanitz (SPD) auf Drucksache 17/13697 nach dem Grund für die Überschreitung der Wochenfrist für die Beantwortung schriftli- cher Fragen gemäß Nr. 15 Abs. 3 der Richtli- nien für die Fragestunde Schriftliche Fragen 12 bis 15 Rolf Schwanitz (SPD) Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Besuch ausgewählter Wahlkreise des „nanoTrucks“ bis zur Bundestagswahl A T Z S D M D K S A T Z D M D Z S g lu A T Z D M H S A M Z H M H U K A M Z H W P H 30624 A 30624 B 30624 C 30625 C 30625 D 30626 A 30626 D 30627 B 30627 C ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 24 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) ommunikative Begleitung der Hightech- trategie ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 25 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) usammenhang zwischen der Hightech- trategie und der Zunahme der Beschäfti- ungszahlen in Forschung und Entwick- ng in Deutschland ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 39 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherheitslage in Afghanistan ntwort ichael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 42 eike Hänsel (DIE LINKE) nkenntnis bezüglich der US-Drohnen- riegsführung von deutschem Boden aus ntwort ichael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30628 C 30628 D 30629 C 30630 A 30630 B 30631 A 30631 B 30632 A 30632 B 30633 A 30633 B 30633 D 30634 A 30634 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 Mündliche Fragen 56 und 57 Katja Kipping (DIE LINKE) Vorlage der Vorarbeiten für die Berichts- pflicht nach dem Regelbedarfs-Ermitt- lungsgesetz Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Fragen 58 und 59 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Vorschläge zur Weiterentwicklung der Methoden zur Ermittlung von Regelbedar- fen nach § 28 SGB XII insbesondere von Kindern und Jugendlichen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Mündliche Frage 63 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bun- desamts für Ausrüstung, Informationstech- nik und Nutzung der Bundeswehr wegen Ankaufs fehlerhafter G36-Gewehre durch die Bundeswehr Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Verwendung von Drohnentechnologie durch die Bundes- wehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O D R B F E H K N A L A Z te tu ri T p A E n e z (T M M T J A M S F lu d U e m A K 30634 D 30635 B 30636 C 30636 D 30637 C 30639 A 30639 A 30640 A 30640 A 30641 C 30642 D 30644 A 30645 B mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . ainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . lorian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . enning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 u Protokoll gegebene Rede der Abgeordne- n Marlene Mortler (CDU/CSU) zur Bera- ng der Beschlussempfehlung zu dem Be- cht: Reisen für alle – Für einen sozialen ourismus (240. Sitzung, Tagesordnungs- unkt 50) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärungen nach § 31 Geschäftsordnung zur amentlichen Abstimmung über den Entwurf ines Gesetzes zur Streichung des Options- wangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht agesordnungspunkt 1b) arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . orsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ohannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . nlage 4 ündliche Frage 3 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ortschritte des BMU bezüglich einer Stel- ngnahme zum Genehmigungsentwurf es Bayerischen Staatsministeriums für mwelt und Gesundheit zur Leistungs- rhöhung des Atomkraftwerks Gundrem- ingen und weitere Planungen ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30647 C 30648 D 30649 D 30650 D 30651 C 30652 B 30653 B 30654 A 30655 C 30657 A 30657 C 30659 B 30659 C 30660 A 30660 C 30661 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 V Anlage 5 Mündliche Frage 4 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen des BMU mit den vier großen Atomenergiekonzernen seit April 2013 zur Zwischenlagerung radioaktiver Wieder- aufarbeitungsabfälle aus England und Frankreich und zukünftige Termine Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 7 Frank Schwabe (SPD) Geplante Regelungen zur Verwendung von wassergefährdenden oder toxischen Stoffen bei Fracking-Maßnahmen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 8 Frank Schwabe (SPD) Konzept für den geplanten „Klub der Energiewendestaaten“ Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 9 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulässigkeit des Fracking-Verfahrens in der Umgebung von Wasserbezugsquellen der Lebensmittelindustrie im Gesetzent- wurf zum Thema Fracking und Bedenken des Deutschen Brauer-Bundes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 10 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Beschlüsse des „Klubs der Energie- wendestaaten“ und weitere geplante Treffen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D M s A K A M D K E b A K A M U A s m A K A M H E P b A K A M W A „ ta A T 30661 C 30661 D 30662 A 30662 B 30662 C nlage 10 ündliche Frage 11 r. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehrwert des „Klubs der Energiewende- taaten“ ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 12 r. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) onzeptionelle Vorlage des „Klubs der nergiewendestaaten“ zur Bewertung eim Deutschen Bundestag ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 13 und 14 te Vogt (SPD) nerkennung deutscher Zertifizierungs- ysteme für die Nachhaltigkeit von Bio- asse auf EU-Ebene ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 15 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insparungen von EEG-Umlagekosten bei hotovoltaikanlagen durch Eigenver- rauch ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 16 illi Brase (SPD) uswahlkriterien der 18 Standorte des nanoTrucks“ des BMBF bis zur Bundes- gswahl 2013 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30663 A 30663 C 30663 D 30664 C 30664 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 Anlage 15 Mündliche Frage 17 Willi Brase (SPD) Information der Oppositionspolitiker über eine mögliche Einladung des „nanoTrucks“ in den Wahlkreis Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 18 Michael Gerdes (SPD) Reiseroute des „nanoTrucks“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 19 Michael Gerdes (SPD) Halt des „nanoTrucks“ in Barth am 5. und 6. August 2013 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 23 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Schlussfolgerungen aus dem Bürgerreport „Demographischer Wandel“ betreffend die Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich der Gesamtverantwortung in der Bildungs- politik und etwaige Änderung des Art. 91 b GG im Hinblick auf das Bürgerbeteili- gungsverfahren Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 26 und 27 René Röspel (SPD) Von der Hightech-Strategie profitierende Wirtschaftsbereiche und Effekte im Bereich Forschung und Entwicklung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K V k k z s A T A M K S V I g A T A M M Z s U 2 A T A M M Z p b A T A M O E g A T 30664 D 30665 A 30665 A 30665 B 30665 D nlage 20 ündliche Frage 28 laus Hagemann (SPD) orlage der Vorschläge für einen Zu- unftspakt 2022 durch die Verwaltungs- ommission des Wissenschaftsrates; ukünftige Ausrichtung des Wissenschafts- ystems ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 29 laus Hagemann (SPD) tand der Projektförderung des BMBF; orlage der Evaluierungen zu den neuen nstrumenten im Wissens- und Technolo- ietransfer ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 30 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) ahl der Anrufe zu den Themen „For- chungsförderung“ und „Lotsendienst für nternehmen“ beim BMBF seit Beginn 013 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 31 arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) ahl der Anrufe zu den Themen „Bildungs- rämie“ und „Deutschlandstipendium“ eim BMBF seit Beginn 2013 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 32 liver Kaczmarek (SPD) inrichtung einer Prüfstelle für bildungs- efährdende Unterrichtsmaterialien ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30666 B 30666 C 30667 A 30667 A 30667 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 VII Anlage 25 Mündliche Frage 33 Oliver Kaczmarek (SPD) Zukünftige Förderung von Alphabetisie- rung und Grundbildung in Deutschland durch den Europäischen Sozialfonds Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 34 und 35 Christel Humme (SPD) Verbesserung der Frauenförderung in der Wissenschaft Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 36 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die von Bundesminister Rösler geänderte Position zum Entwurf der Dienst- leistungskonzessionsrichtlinie der EU Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 37 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschränkung der kommunalen Wasserver- sorger mit Minderheitenbeteiligung von pri- vaten Anteilseignern durch die geplante Kon- zessionsrichtlinie der Europäischen Union Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 38 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Entrichtung einer Auf- bausteuer durch eritreische Staatsangehö- rige mit Abs. 10 und 14 der UN-Sicher- heitsresolution 2023 Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D T li S A M A M S P B w d A M A M S E r s A M A M D U fü s A M A M M E le u A D 30667 C 30667 D 30668 C 30668 D 30669 A nlage 30 ündliche Fragen 40 und 41 r. Rolf Mützenich (SPD) ödliche Kampfdrohneneinsätze in Soma- a von in Deutschland stationierten US- treitkräften ntwort ichael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 43 evim Dağdelen (DIE LINKE) rozess gegen den US-Obergefreiten radley Manning in den USA und Ge- ährleistung menschenwürdiger Haftbe- ingungen ntwort ichael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 44 evim Dağdelen (DIE LINKE) instufung militärischer Vorgänge in Sy- ien und der Türkei als geheime Ver- chlusssache ntwort ichael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 45 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) mfang der deutschen humanitären Hilfe r Menschen mit Behinderungen, insbe- ondere Kinder mit Behinderungen ntwort ichael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Fragen 46 und 47 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inbürgerungsanträge von in Deutschland benden Verurteilten des Sivas-Massakers nd türkische Auslieferungsersuche ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30669 B 30669 D 30670 A 30670 B 30670 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 Anlage 35 Mündliche Frage 48 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Vorliegende und geplante Publikationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsor- gevollmacht, Organspendeausweis und Testament Antwort Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 49 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Bereits erfolgte Maßnahmen zum Thema Ghettorenten und etwaiger weiterer Hand- lungsbedarf Antwort Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 50 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verstoß der Verordnung des andalusischen Parlaments zum Schutz vor Zwangsräu- mungen gegen die Auflagen des Memoran- dums of Understanding der Troika Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 51 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor- schung zu Aufkommen und Bemessungs- grundlage der Unternehmensbesteuerung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 52 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Fiskalische Folgen durch die Regelung zur steuermindernden Realisierung von stillen Lasten und Bedenken gegen den diesbezüg- lichen Vorschlag der Länder A H A M D B e tu s A H A M D E S m p A H A M D E U A A H A M S B R T Z L A D 30671 A 30672 A 30672 A 30672 B ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 53 r. Axel Troost (DIE LINKE) eschäftigungsförderung durch Steuer- rmäßigung für haushaltsnahe Dienstlei- ngen nach § 35 a Einkommensteuerge- etz ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 54 r. Axel Troost (DIE LINKE) inbindung des Bundeszentralamtes für teuern in die Überprüfung von Renten- itteilungen hinsichtlich einer Steuer- flicht ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 55 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Steuervorteile bundeseigener nternehmen durch die Ansiedlung im usland ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Fragen 60 und 61 abine Zimmermann (DIE LINKE) ranchen mit höchster bzw. niedrigster eallohnentwicklung und Entwicklung der arifbindung in diesen Branchen seit 2003; usammenhang von Tarifbindung und ohnentwicklung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30672 D 30673 A 30673 B 30673 C 30673 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 IX Anlage 44 Mündliche Fragen 64 und 65 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übersendung von Beschaffungsunterlagen der Aufklärungsdrohne Euro Hawk an den Bundesrechnungshof; Kenntnis und Reaktion der Bundeskanzlerin Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 66 und 67 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassungsziel des Entwicklungsvertrags des Euro Hawk; voraussichtliche Probleme bei der Zulassung der Global-Hawk-Drohnen Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 68 und 69 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfungen des Global Hawk nach dem Be- richt des US-Operational Test and Evalua- tion Centers; Folgen der Einstellung der Serienbeschaffung des Euro Hawk Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 70 und 71 Inge Höger (DIE LINKE) Einfluss gesellschaftspolitischer Debatten auf die Beschaffung bewaffneter, unbe- mannter Flugsysteme und Kündigung der Verträge zum Euro Hawk mit Northrop Grumman Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 72 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergleich der italienischen Zulassung für die NATO-AGS-Drohnen mit Euro Hawk; etwaiger Einsatz auf deutschem Hoheitsge- biet A T A M K E N fe te A T A M D Ä H z A z A T A M V K s u d E P A T A M P Z a E A T 30674 C 30674 D 30675 A 30675 C ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Fragen 73 und 74 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insicht in die Musterunterlagen von orthrop Grumman zu Euro Hawk und hlender Einbau eines Antikollisionssys- ms ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Fragen 75 und 76 r. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderung des Zulassungsziels im Euro- awk-Entwicklungsvertrag und diesbe- ügliche Warnungen des Bundesamtes für usrüstung, Informationstechnik und Nut- ung der Bundeswehr ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Fragen 77 und 78 iola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnis über die Einstellung der US-Be- chaffung des Global Hawk Block 20/30 nd Überprüfung der Wirtschaftlichkeit er langfristigen Versorgung der deutschen uro-Hawk-Flotte; Zuständigkeit für die rototypenprüfung des Euro Hawk ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 79 aul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) ugang des Bundesrechnungshofes zu den ngeforderten Unterlagen der Drohne uro Hawk im BMVg ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30676 A 30676 B 30676 C 30677 A 30677 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 Anlage 53 Mündliche Frage 80 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Erkenntnisprozess des BMVg zum unver- hältnismäßigen Aufwand für eine Muster- zulassung der Drohne Euro Hawk Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 81 und 82 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weiterführung des Euro-Hawk-Programms und Kosten für die Zulassung Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 83 und 84 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der Preiskalkulation ei- nes überarbeiteten Angebots des Herstel- lers bei der Fortführung des Euro-Hawk- Programms 2013 Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Fragen 85 und 86 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitergabe von Unterlagen des BMVg an den Bundesrechnungshof im Fall Euro Hawk Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 87 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulassung der Drohne Euro Hawk für den US-Luftraum vor der Überführung nach Deutschland A T A M U V E tr z A T A M S V m n A T A M S Z E o A T A M W S d d w A T 30677 C 30677 C 30678 A 30678 B ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 58 ündliche Frage 88 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orgesehenes Kollisionswarnsystem für uro Hawk und Regressansprüche bei Ver- agsunterzeichnung 2007; bisheriger Ver- icht auf eine Nachrüstung ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 89 usanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erweigerung der Herausgabe von Doku- enten des BMVg an den Bundesrech- ungshof seit 2007 ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 90 usanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usatzkosten im Zusammenhang mit dem uro-Hawk-Programm wie Dienstreisen der Infrastrukturmaßnahmen ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Fragen 91 und 92 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) trategischer Zusammenhang zwischen er Neuausrichtung der Bundeswehr und er Drohnenrüstung; Einsatzzweck be- affneter Drohnen ntwort homas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30679 A 30679 A 30679 B 30679 C 30679 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 XI Anlage 62 Mündliche Frage 93 Heike Hänsel (DIE LINKE) Rechtliche und technische Möglichkeiten für den Einsatz des SIGINT-Spionagesys- tems ISIS über europäischem Territorium Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 94 Andrea Wicklein (SPD) Sicherung des im Jahr 2014 geplanten Aus- baus der A 10 bei Michendorf hinsichtlich Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Fragen 99 und 100 Uwe Beckmeyer (SPD) Finanzierung der Bestandssicherung Hel- golands und etwaige Neuordnung der Unterhaltungszuständigkeit sowie entspre- chende Änderung des Bundeswasserstra- ßengesetzes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30680 A 30681 A 30681 B des solaren Lärmschutzes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 95 und 96 Gustav Herzog (SPD) Vorlage der Änderung der Verkehrslärm- schutzverordnung beim Deutschen Bun- destag und berücksichtigte Änderungsvor- schläge Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Fragen 97 und 98 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Übernahme des Küstenschutzes von Helgo- land durch den Bund A M A B Ü B A E A M D S D d A E 30680 C 30680 D nlage 67 ündliche Frage 101 ndrej Hunko (DIE LINKE) eteiligung von Bundesbehörden bei der berwachung von Anlagen der Deutschen ahn mit fliegenden Kameras ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 68 ündliche Frage 102 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teuervorteile durch die Ansiedlung der eutsche Bahn Finance B. V. in den Nie- erlanden ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30681 D 30682 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30589 (A) ) )(B) 242. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30657 (A) ) )(B) Schritt auf dem Weg zu einem branchenweiten Mindest- Anlagen Eckpunkte. Danach sollen den Friseurinnen und Friseu- lohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gemacht. Verdi einigte sich am 22. April 2013 mit der Tarifgemeinschaft des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks und den Landesinnungsverbänden auf wesentliche Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 05.06.2013 Dr. Tauber, Peter CDU/CSU 05.06.2013 Anlage 1 Liste der entschuldigte * A h Z s 2 s k a e U R c a e fü n u b 2 U te ti T u Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 05.06.2013 Börnsen (Bönstrup), Wolfgang CDU/CSU 05.06.2013 Brackmann, Norbert CDU/CSU 05.06.2013 Gabriel, Sigmar SPD 05.06.2013 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 05.06.2013 Glos, Michael CDU/CSU 05.06.2013 Gohlke, Nicole DIE LINKE 05.06.2013 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 05.06.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 05.06.2013 Hörster, Joachim CDU/CSU 05.06.2013* Hofmann (Volkach), Frank SPD 05.06.2013 Koch, Harald DIE LINKE 05.06.2013 Korte, Jan DIE LINKE 05.06.2013 Kunert, Katrin DIE LINKE 05.06.2013 Kurth, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.06.2013 Leidig, Sabine DIE LINKE 05.06.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 05.06.2013 Molitor, Gabriele FDP 05.06.2013 Nietan, Dietmar SPD 05.06.2013 Pitterle, Richard DIE LINKE 05.06.2013 Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 05.06.2013 Schwabe, Frank SPD 05.06.2013 Dr. Schwanholz, Martin SPD 05.06.2013 V V A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates nlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede der Abgeordneten Marlene Mortler (CDU/ CSU) zur Beratung der Beschlussempfehlung zu dem Bericht: Reisen für alle – Für einen so- zialen Tourismus (240. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 50) Ihr Antrag weist zu Recht darauf hin, dass die Teil- abe aller Bevölkerungskreise am Tourismus erklärtes iel der Bundesregierung ist. In den Tourismuspoliti- chen Leitlinien der Bundesregierung vom Dezember 008 heißt es: „Auch Menschen mit gesundheitlichen, ozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen önnen.“ Das bleibt auch unser erklärtes Ziel. Es stimmt uch, dass die Bundesrepublik sich grundsätzlich für inen nachhaltigen sozialen Tourismus im Sinne der NWTO-Menschenrechtskonvention einsetzt, die das echt auf direkten und persönlichen Zugang zur Entde- kung und zum Genuss der Ressourcen des Planeten für lle Bewohner der Welt gewährleisten soll. Hier ist aber her die Reisefreiheit gemeint. Ich gebe Ihnen recht, dass vielen Menschen das Geld rs Reisen fehlt. Das beste Mittel dagegen ist eine ver- ünftige Wirtschaftspolitik mit ausreichenden Arbeits- nd Ausbildungsplätzen, damit genügend Geld im Lohn- eutel ist. Wir sind auf gutem Weg: Erst vor kurzem ging über den Ticker: „Tarifgehälter 012 deutlich um 2,7 Prozent gestiegen.“ Immer mehr nterlohngrenzen werden vereinbart durch die Tarifpar- ien im Rahmen der Tariffreiheit und nicht durch Direk- ven der Bundesregierung. So soll es sein! Eine starke arifpartnerschaft statt gesetzlicher Mindestlöhne bleibt nser Grundsatz. 23. April 2013: Im Friseurhandwerk ist der erste aatz, Arnold CDU/CSU 05.06.2013 ogel, Volkmar CDU/CSU 05.06.2013 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 30658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) ren in Westdeutschland ab 1. August 2013 mindestens 7,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, im Osten 6,50 Euro. Nach einer weiteren Erhöhung zum 1. August 2014 steigt die Summe zum 1. August 2015 bundesweit auf einheitliche 8,50 Euro pro Stunde. Dieser Mindest- lohn von 8,50 Euro zum 1. August 2015 gilt auch für Friseurinnen und Friseure ohne Abschlussprüfung. Darüber hinaus wird es dieses Jahr in mehreren Spar- ten höhere Löhne geben; die Tarifparteien sind gerade dabei, diese auszuhandeln. Gestern konnten Sie der Presse entnehmen, dass die IG Metall sich mit den Ar- beitgebern auf eine gestufte Lohnerhöhung geeinigt hat. So weit, so gut. Der Dissens zwischen uns von damals ist der von heute. Sie tischen munter wünschenswerte Wohltaten auf. Der Bund soll zahlen und koordinieren. Wir müssen uns aber nicht nur fragen, was wün- schenswert ist, sondern auch: Was ist machbar? Wer hat die Kompetenzen? Und vor allem: Was leistet unsere Bundesregierung auf diesem Gebiet bereits? Einiges! Und das, obwohl sie nach dem Grundgesetz nur den Rahmen festlegen darf. Denn, wie Sie wissen bzw. wissen sollten, der Tourismus fällt in die Zustän- digkeit der Bundesländer. Deshalb richten sich Ihre For- derungen an die falsche Adresse. Immer dann, wenn Ih- nen nichts mehr einfällt, richten Sie sich an den Bund. Zunächst zu Ihrer Forderung, die Bundesregierung solle Mitglied in der Internationalen Organisation für Sozialtourismus, IOST, werden und dort aktiv mitarbei- ten. Die Forderung von Ihnen ist nicht neu; wir haben Sie bereits am 24. Februar 2011 an dieser Stelle debat- tiert. Damals wie heute lehne ich sie ab. Warum? Erstens. Ein möglicher Nutzen einer Mitgliedschaft Deutschlands in der bisher relativ unbekannten Interna- tionalen Organisation für Sozialtourismus ist nur schwer erkennbar. So sind zum Beispiel Praxisbeispiele anderer Staaten oder Perspektiven des Sozialtourismus auf euro- päischer Ebene schon Gegenstand des Projektes „Ca- lypso“ der Europäischen Kommission, auf das auch aus- drücklich auf der Internetseite der IOST hingewiesen wird. In dieser Studie konnte nicht belegt werden, wie die dargestellten Praktiken oder daraus abgeleitete mög- liche europäische Programme sich wirtschaftlich auswir- ken. Die geplante Ausgestaltung von „Calypso“ lässt die Entstehung eines Subventionswettlaufs zwischen den Mitgliedstaaten befürchten mit der Gefahr, dass sich fi- nanziell selbst tragende Angebotsstrukturen zugunsten subventionsabhängiger Strukturen verdrängt würden. Eine solche mögliche Entwicklung lehnen wir ab. Selbst die SPD lehnt diese Forderung ab, weil kaum staatliche Stellen Mitglied der IOST seien; im Übrigen sei Deutschland dort mit dem Bundesforum Kinder- und Ju- gendreisen bereits gut vertreten. Zweitens. Die Bundesregierung hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich auch haushaltspolitisch nicht rechtfertigen ließe, mit staatlichen Mitteln den Urlaub bestimmter Bevölkerungsgruppen in anderen Mitglied- staaten zu finanzieren. k d J g E re b tu J la H fa s n B E fa h A U e g m z ü D d E n u a d D d m ri s fe d d g a n b K g n T W w (C (D Drittens. In der Mitgliederliste der IOST finden sich eine Regierungen, lediglich Ministerien einzelner Län- er. Aus Deutschland ist das Bundesforum Kinder- und ugendreisen dabei, das mit Mitteln des Kinder- und Ju- endplanes des Bundes gefördert wird. Sie fordern Reisezuschüsse für Hartz-IV-Empfänger. s ist bekannt, dass Hartz IV-Empfänger nach der Er- ichbarkeitsanordnung keinen Anspruch auf Urlaub ha- en. Diese dürfen nur verreisen, wenn die Arbeitsagen- r zustimmt, denn Arbeitslose müssen für kurzfristige obangebote zur Verfügung stehen. Zuschüsse zum Ur- ub stehen Hartz-IV-Empfängern nicht zu. Kinder von artz-IV-Empfängern brauchen allerdings auf Klassen- hrten nicht zu verzichten. Grundsätzlich ist die Unter- tützung von Klassenfahrten Sache der Schulträger; aber ach einer Reihe von Vorschriften wie SGB II, SGB III, KGG, AsylbLG und auch für Familien mit geringem inkommen gibt es Zuschüsse für mehrtägige Klassen- hrten zum Beispiel im Rahmen des Bildungs- und Teil- abepakets, das inzwischen von den Familien gern in nspruch genommen wird. Die Bundesregierung fördert zudem in erheblichem mfang den Bau und die Einrichtung von Familienferi- nstätten, Jugendbildungs- und Begegnungsstätten, Ju- endherbergen, die internationale Jugendarbeit im Rah- en des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie um Beispiel den gezielten bilateralen Jugendaustausch ber das Deutsch-Französische Jugendwerk und das eutsch-Polnische Jugendwerk. Es ist sogar vorgesehen, as Budget für das DFJW für dieses Jahr um 1 Million uro zu erhöhen. Darüber hinaus fördert der Bund Projekte der Natio- alen Koordinierungsstelle Tourismus für alle, NatKo, nd der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien, bm. Hier möchte ich gern auf das „Zukunftsprojekt Kin- er- und Jugendtourismus in Deutschland“ hinweisen. ieses wurde auf Initiative der christlich-liberalen Bun- estagsfraktionen auf Betreiben des Bundeswirtschafts- inisteriums auf den Weg gebracht. Auch die Länder engagieren sich: Sie unterstützen ge- ng verdienende Familien bei der Finanzierung gemein- amer Ferien zum Beispiel in gemeinnützigen Familien- rienstätten durch Individualzuschüsse. Ich verweise an ieser Stelle auf neue vorbildliche Programme der Län- er Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt „Familienbe- egnung mit Bildung“, die Ferien für Familien und Sozi- lhilfeempfänger anbieten, die nur sehr wenig oder ichts kosten und in die auch Hartz-IV-Empfänger ein- ezogen werden. Auf lokaler Ebene gibt es weitere Programme zur inder- und Jugenderholung zum Beispiel in Ferienla- ern, die über Jugendämter aus öffentlichen Mitteln fi- anziert werden. Unterstützung gibt es auch von freien rägern und den Kirchen. Reisen lässt sich nicht von oben nach unten diktieren. elche Möglichkeiten gibt es, preisgünstiges Reisen eiter zu fördern? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30659 (A) ) )(B) Wir müssen uns nicht nur um mehr Zuschüsse küm- mern, sondern sollten dafür sorgen, dass das Angebot für günstige Quartiere und Reisen erweitert wird. Auch das ist aber Landessache bzw. eine kommunale Angelegen- heit: An dieser Stelle appelliere ich an die Kommunen, den Investoren preisgünstig Grundstücke oder Liegen- schaften zur Verfügung zu stellen oder eigene Grundstü- cke fürs Campen, wie zum Beispiel in Frankreich. Kom- munen müssen Angebote vorhalten. Ich weiß, dass es zurzeit mehrere private Investoren gibt, die Platz zum Bauen von Hotels suchen. Dazu ge- hört aber ebenso die Bereitschaft des einheimischen Gast- und Hotelgewerbes, neue Hotels zuzulassen. Ich kenne aus der Praxis in Bayern durchaus Beispiele, wo neue Investoren bei den Einheimischen auf Granit gebis- sen haben. Was Ihre Forderung nach der Erhebung von statisti- schen Reisedaten zum Sozialtourismus betrifft, bin ich der Ansicht: Man sollte Daten erheben, die nicht nur den Sozialtourismus, sondern die gesamte demografische Entwicklung mit Blick auf das Reiseverhalten insgesamt im Fokus haben. Die von Ihnen genannten Personen- gruppen sollten um die der Migranten erweitert werden. Aus den oben genannten Gründen ist Ihr Antrag ins- gesamt abzulehnen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur Streichung des Options- zwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht (Ta- gesordnungspunkt 1 b) Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Angesichts der Tatsache, dass ich an einem von mir nicht beeinflussbaren Gerichtstermin teilnehmen muss, erkläre ich mich zur Abstimmung wie folgt: Als „Ausländerbeauftragte“ der Bundesregierung in den Jahren 1998 bis 2005 habe ich mich mit voller Über- zeugung für die Anpassung des Staatsbürgerschafts- rechts an die Realitäten einer modernen Einwanderungs- gesellschaft eingesetzt. Dazu gehörten die Einführung des Jus Soli für in Deutschland geborene Kinder auslän- discher Eltern und die Möglichkeit der Einbürgerung un- ter Hinnahme der Doppelstaatigkeit. Das Argument, Doppelstaatigkeit führe zu einem Lo- yalitätsverlust gegenüber einem der beiden Länder, von denen man den Pass hält, halte ich für nicht statthaft. Dieses Argument wurde und wird niemals ins Feld ge- führt gegenüber dem zunehmenden Anteil von Men- schen, die qua Ableitung zweier Staatsbürgerschaften durch die Binationalität ihrer Eltern als Doppelpassinha- ber durchs Leben gehen. Niemand kann ihnen eine dieser beiden „geerbten“ Staatsbürgerschaften aberken- nen – und niemand kam bisher auf den Gedanken, ihnen eine mangelnde Loyalität zum deutschen Staat zu unter- stellen. s d M – B tr O w w a g ru re h z K d w ti B M g h g A s fe m n G a D e L a T d B d g P ti d d b d V Id m le a R m d (C (D Es ist deswegen schlichtweg diskriminierend, eben olche Vorbehalte gegenüber jenen zu hegen, die die eutsche Staatsbürgerschaft nicht durch ihre deutsche utter oder Vater, sondern durch das Geburtsrecht Jus Soli – oder durch Einbürgerung erhalten. Diese ehandlung ist in starkem Maße diskriminierend und ägt nach wie vor den Keim des Misstrauens gegenüber ptionskindern und Einbürgerungswilligen in sich. So ird der Zugang zu Bürgerrechten versperrt. Ich bin des- egen eine überzeugte Gegnerin der Optionspflicht, die ls Vorschlag der FDP in die Neufassung des Staatsbür- erschaftsrechts vom Jahre 2000 eingeführt worden ist. Es ist lange überfällig, die Realität einer Einwande- ngsgesellschaft endlich auch im Staatsbürgerschafts- cht abzubilden. Marco Buschmann (FDP): Meine Fraktion stimmt eute gegen den Antrag zur Beseitigung des Options- wangs im Staatsangehörigkeitsrecht. Viele meiner olleginnen und Kollegen sind mit guten Gründen auf as bestehende Staatsangehörigkeitsrecht stolz. Denn es ar die FDP, die mit dem Kompromisskonzept der Op- onslösung überhaupt erst einen Systemwechsel vom lut- zum Bodenrecht und damit eine grundlegende odernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts möglich emacht hat. Das war ein gewaltiger Fortschritt. Lange at mich diese Position auch überzeugt. In den letzten Monaten habe ich aber viele Menschen etroffen, die die Frage sehr intensiv bewegt, und ihre rgumente haben mich sehr berührt. Ich habe viele deut- che Staatsbürger etwa mit türkischen Wurzeln getrof- n, die hervorragend integriert und ausgebildet sind und ir berichtet haben, dass diese Lösung nicht selten zu ei- em Problem führt: In Deutschland wächst derzeit eine eneration von Einwanderern heran und steht zum Teil uch schon mit beiden Beinen im Beruf, die fest in eutschland verwurzelt sind. Aber sie entwickelt eine igene Identität, in der die kulturellen Wurzeln anderer änder mit einfließen. Genauso wie viele Deutsche sich uch als Bayern oder Friesen sehen, Brauchtum und radition pflegen, gibt es viele deutsche Staatsbürger, ie sich natürlich als Deutsche sehen, aber kulturelle räuche ihrer Wuzeln pflegen, ohne sich damit von der eutschen Gesellschaft abgrenzen zu wollen. Diese ei- ene Identität festigt vielmehr Selbstbewusstsein und ersönlichkeit und hilft bei der erfolgreichen Integra- on. Dass die Frage der Identität auch eng mit der Frage er Staatsangehörigkeit zu tun hat, zeigt die Verfassung es Freistaates Bayern, die bis heute eine eigene Staats- ürgerschaft kennt, die – ganz sicher auch aus Gründen er Identität – auf absehbare Zeit nicht entfallen wird. iele Betroffene fragen sich also, warum sie sich diesem entitätskonflikt stellen müssen. Die Frage konnte man lange Zeit mit rationalen Argu- enten beantworten. Heute allerdings sind sie weggefal- n: Schon jetzt ist die „Hinnahme der doppelten Staats- ngehörigkeit“ bei der Einbürgerung der statistische egelfall. Praktische Probleme, die daraus folgen, sind ir nicht bekannt. Fragen eines „doppelten“ Militär- ienstes, der Doppelbesteuerung oder des Erb- und 30660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) Familienrechts sind durch internationale Abkommen quasi durchweg gelöst. Ich habe mich daher in meiner Partei im Rahmen der Beratungen für ein Wahlprogramm mit vielen anderen Mitstreitern dafür eingesetzt, dass wir uns offensiv zur doppelten Staatsangehörigkeit bekennen. Unser Wahl- programm sieht dies als Ziel für die kommende Legis- laturperiode nun auch vor. Ich hätte es mir auch ge- wünscht, dass wir mit unserem Koalitionspartner dazu eine eigene Initiative auf den Weg bringen; aber Koali- tionen leben von Kompromissen und sind kein Wunsch- konzert. Ich akzeptiere auch, dass man in einer Koalition nur gemeinsam erfolgreich sein kann und daher viele Kolleginnen und Kollegen in dieser Sache einen Antrag ablehnen, den sie der Sache nach eigentlich unterstützen würden. Mir ist auch bewusst, dass die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen diesen Antrag nicht stellt, weil sie glaubt, wirklich etwas für die Menschen verbessern zu können. Vielmehr betreibt sie ein taktisches Spiel in der Hoffnung, einen Keil in die Koalition treiben zu können. Auch deswegen respektiere und achte ich die Abwägung der großen Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen sehr, habe mich gleichwohl aber in dieser Frage anders entschieden. Daher stimme ich dem Antrag zu. Torsten Staffeldt (FDP): Ich lehne den Gesetzent- wurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Strei- chung des § 29 des Staatsangehörigkeitsrechtes – Op- tionspflicht – sowie die Folgeänderungen ab. Im bestehenden Staatsangehörigkeitsrecht gibt es für Perso- nen, die, aus welchen Gründen auch immer, zwei Staats- angehörigkeiten benötigen oder besitzen wollen, Aus- nahmeregelungen, die die Beibehaltung des Status quo der Bürgerinnen und Bürger zulassen. Dazu gehört die Unmöglichkeit der Abgabe der anderen als der deut- schen Staatsangehörigkeit oder die daraus gegebenen- falls resultierenden persönlichen Nachteile. Daneben gibt es aber bereits jetzt die Beibehaltungsgenehmigung. Sie lässt einzelfallgeprüft zu, neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere zu besitzen. Ich halte es für zumutbar, zu erwarten, die Gründe der Beibehaltung einer weiteren Staatsangehörigkeit zu belegen. Durch mehrere Staatsangehörigkeiten können Vorteile resultie- ren, die im Verhältnis zu den Menschen mit einzelner, ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit ungewöhn- lich sind. Hierzu zählt, als Beispiel, die Wahl des Lan- des, in dem Wehrdienst zu leisten ist. Auf mögliche Lo- yalitätskonflikte, die in dem Zusammenhang erwartet werden können, will ich nicht eingehen. Sie können aber bei doppelter Staatsangehörigkeit auftreten. Die Optionspflicht, wie sie jetzt im Staatsangehörig- keitsrecht in § 29 und den damit zusammenhängenden Paragrafen und Folgeregelungen festgelegt ist, ist ein Kompromiss und sicher nicht die beste Lösung zur Klä- rung des Verhältnisses von Bürger und Staat betreffend die Staatsangehörigkeit. Sie erwartet von den Menschen, die aufgrund ihres Ursprungs, ob familiär oder qua Ge- burtsort in dieser besonderen Situation sind, eine Ent- scheidung. Damit beugt sie einer Beliebigkeit hinsicht- lich der Zugehörigkeit und der Verpflichtung gegenüber e h s A p L d m Z re E F s s c ru z k b ü d s w s u d rä g d w w m a d e b E z W la d B s E c s s la te g B B m in n (C (D inem Staat vor. Die Ausübung der Optionspflicht ist da- er sicher eine bewusstere Entscheidung als die Einzel- taatlichkeit ohne diese Option. Sie sollte daher nicht als usschließungskriterium betrachtet werden, sondern als ositive Willensbekundung, solange es keine besseren ösungen für dieses spezielle Problem gibt. Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP): Angesichts er demografischen Entwicklung und des Fachkräfte- angels ist das Thema Einwanderung eine der zentralen ukunftsaufgaben der deutschen Politik. Die Bundes- publik sollte sich auf ihre erfolgreiche Tradition als inwanderungsland besinnen – weil wir qualifizierte achkräfte benötigen und neue Mitbürger unsere Gesell- chaft bereichern und ihre kreative Vielfalt steigern. Hier ind wir in den vergangenen vier Jahren bereits wesentli- he Schritte vorangekommen, etwa durch die Einfüh- ng der Bluecard. Diesen Weg gilt es entschieden fort- usetzen. Je mehr Talente aus der ganzen Welt zu uns ommen wollen, desto besser wird es um unsere Zukunft estellt sein. Eine wirkliche Willkommenskultur gegen- ber Einwanderern aus der ganzen Welt wird dabei nur ann entstehen, wenn wir die offene, vielfältige Gesell- chaft nicht fürchten, sondern begrüßen. Integration funktioniert hierbei dann, wenn die Ein- anderer dazu bereit sind, vor allem aber auch die Ge- ellschaft auf sie zugeht. Deshalb müssen wir offen sein nd echte Integrationsangebote machen. Einwanderern ie Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft einzu- umen, ist dabei einer von vielen richtigen und wichti- en Bausteinen. Es gilt, ihnen die Chance zu eröffnen, ie deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, ohne not- endigerweise ihre alte Staatsbürgerschaft, also einen ichtigen Teil ihrer Herkunftsidentität, aufgeben zu üssen. Viele Beispiele in unserer Gesellschaft und uch in meinem persönlichen Umfeld zeigen mir, dass ieser Konflikt heute so real wie unnötig ist. Zudem gilt s, Ungerechtigkeiten durch Ungleichbehandlungen zu eseitigen – denn die doppelte Staatsbürgerschaft ist bei inbürgerungen von Menschen mit ausländischen Wur- eln heute schon der statistische Regelfall. Es ist jedoch illkür, wenn Zufälligkeiten wie etwa das Herkunfts- nd oder die Frage, ob ein oder beide Elternteile aus em Ausland kommen, ausschlaggebend sind. Deshalb hat die FDP auch in ihrem kürzlich auf dem undesparteitag verabschiedeten Wahlprogramm be- chlossen, sich für die Möglichkeit zur beschleunigten inbürgerung nach vier Jahren und eben die grundsätzli- he Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft einzu- etzen. Dafür werden wir im Bundestagswahlkampf treiten, und diese Positionierung wird als neue Grund- ge für einen etwaigen Koalitionsvertrag in der nächs- n Legislaturperiode des Deutschen Bundestages maß- eblich sein. Ich werbe bei den Bürgerinnen und ürgern dafür, die FDP auch hierfür bei den kommenden undestagswahlen möglichst starkzumachen. Ich kann gleichwohl das Abstimmungsverhalten einer Fraktion nachvollziehen. Es richtet sich nach den haltlichen und prozeduralen Vereinbarungen, die in- erhalb der Koalition getroffen worden sind. Danach gilt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30661 (A) ) )(B) zu Recht auch: Die Koalition stimmt grundsätzlich gemeinsam ab, und zwar auf Grundlage des für diese Legislaturperiode vereinbarten Koalitionsvertrags. Dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Ge- setzentwurf so kurz vor Ende dieser Legislaturperiode einbringt, zeigt meines Erachtens auch die eigentliche Motivation für den Gesetzentwurf. Es geht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier nicht um die Sache, sondern um die Befriedigung ihres Drangs nach polit- taktischen Spielchen. Das ist schäbig. Ohne das Verhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen gutzuheißen, treffe ich die persönliche Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten in dieser Frage jedoch anders als die Mehrheit meiner liberalen Fraktionskolle- gen. Ich habe mich nicht nur aufgrund der dargelegten politischen Überlegungen, sondern auch vor meinem persönlichen und familiären Hintergrund dazu entschlos- sen. Deshalb habe ich mich entschieden, dem Antrag zuzustimmen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 3): Welche Fortschritte bei den Vorbereitungen des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, für seine kommende Stellungnahme zum Genehmi- gungsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit, StMUG, vom 20. Juni 2012 zur beantragten Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Gund- remmingen hat es seit dem diesbezüglichen BMU-Beratungs- auftrag an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicher- heit vom 18. Juli 2012 bis dato gegeben (bitte nicht nur die Fortschritte bei dem Beratungsauftrag angeben, sondern bei allen BMU-Vorbereitungen wie zum Beispiel auch Bespre- chungen/Austausch mit dem StMUG; bitte möglichst mit Da- tum), und welche weiteren Schritte wie zum Beispiel Einbe- zug weiterer Sachverständiger oder Befassung der Reaktor- Sicherheitskommission sind seitens des BMU noch für/vor oben genannter BMU-Stellungnahme geplant (bitte möglichst mit Zeitplan)? Als Antwort auf den Beratungsauftrag an die Gesell- schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, vom 18. Juli 2012 hat die GRS am 11. Dezember 2012 einen Entwurf einer Stellungnahme übermittelt. Dieser Ent- wurf wurde am 24. und 25. Januar 2013 in einem Ge- spräch zwischen dem Bundesumweltministerium, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesund- heit, der GRS und dem TÜV Süd durch die GRS vorge- stellt und diskutiert. Als Ergebnis dieses Gesprächs wurden weitere Prüfaufgaben für alle Beteiligten vereinbart. Die GRS überarbeitet derzeit ihre Stellungnahme entsprechend. Nach Vorliegen einer abschließenden GRS-Stellung- nahme wird das Bundesumweltministerium eine Stel- lungnahme zum Genehmigungsentwurf abgeben. A d d D m K v s h B F ra v E in u A d d 1 z d – – – (C (D nlage 5 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 4): Welche Treffen, insbesondere zur Frage einer Zwischenla- gerung der 26 aus Frankreich und England zurückzuführen- den Behälter mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbei- tungsabfällen an anderen Zwischenlagerstandorten als Gorleben, hat es seit April 2013 zwischen dem Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den vier großen Atomkraftwerke betreibenden Energieversor- gungsunternehmen sowie eventuell deren gemeinsamer Toch- terfirma GNS bis dato gegeben (bitte mit Datum, Arbeits- gruppe und Ebene angeben), und welche derartigen Treffen sind noch geplant, insbesondere auf Spitzenebene (bitte eben- falls mit Datum, Arbeitsgruppe und Ebene angeben)? Am 24. April 2013 wurde zwischen Herrn Bundes- inister Altmaier und den Vorstandsvorsitzenden der ernenergie nutzenden Energieversorgungsunternehmen ereinbart, die genehmigungsrechtlichen und -techni- chen, logistischen und Kostenfragen im Zusammen- ang mit der Rückführung der in Rede stehenden fünf ehälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus rankreich sowie bis zu 21 Behälter mit verglasten hoch- dioaktiven Abfällen aus dem Vereinigten Königreich ertieft zu erörtern. In mehreren Gesprächen wurden auf verschiedenen benen die offenen Fragen erörtert. Weitere Gespräche, sbesondere zwischen Herrn Bundesminister Altmaier nd den Vorstandsvorsitzenden, sind geplant. nlage 6 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 7/13667, Frage 7): Ist es nach dem jetzigen Stand der Regelungsvorschläge der Bundesregierung zur Fracking-Technologie ausgeschlos- sen, dass wassergefährdende, human- oder ökotoxische Stoffe bei Fracking-Maßnahmen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden? Die Bundesregierung hat sich auf einen Vorschlag um Fracking verständigt, der im Wesentlichen Folgen- es vorsieht: Verbot von Tiefbohrungen mittels Einsatz der Fra- cking-Technologie und der untertägigen Ablagerung von Stoffen, die dabei anfallen, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und in Einzugsgebieten von natürlichen Seen, die unmittelbar der Gewinnung von Trinkwasser dienen, Verbot von „Querbohrungen“ von außerhalb von Wasserschutzgebieten in die Gebiete hinein, Einvernehmen zwischen den Berg- und den Wasser- behörden bei allen Maßnahmen in Zusammenhang mit Tiefbohrungen mittels Einsatz der Fracking-Tech- nologie, 30662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) – eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung bei allen Maßnahmen in Zusammenhang mit Tiefbohrungen mittels Einsatz der Fracking-Technologie. Hierdurch wird die bestehende Gesetzeslage weiter verschärft. Bereits nach der geltenden Rechtslage und auch in Zukunft müssen Fracking-Maßnahmen nach dem Bun- desberggesetz zugelassen werden und bedürfen, wenn damit eine Gewässerbenutzung verbunden ist, einer was- serrechtlichen Erlaubnis. In diesen Zulassungsverfahren wird von den zuständigen Behörden auch geprüft, ob wassergefährdende, human- oder ökotoxische Stoffe verwendet werden. Die Behörden haben die Zulassung solcher Fracking-Maßnahmen abzulehnen, wenn solche Stoffe verwendet werden und dadurch schädliche Um- welteinwirkungen oder Gefahren für die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 8): Über welches konkrete schriftliche Konzept verfügt die Bundesregierung für den geplanten Klub der Energiewende- staaten? Am 1. Juni 2013 wurde im Kontext des Weltumwelt- tages von zehn Staaten und der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien, IRENA, der Klub der Ener- giewendestaaten gegründet. Als Ausdruck ihrer gemeinsamen Ziele haben die Staaten und der Generaldirektor von IRENA ein gemein- sames Kommuniqué verabschiedet. In diesem Doku- ment haben sie gemeinsam Ziele des Klubs definiert. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 9): Warum ist es nach dem geplanten Gesetzentwurf zum Thema Fracking zulässig, in der Umgebung von Wasserbe- zugsquellen der Lebensmittelindustrie Erdgas unter Einsatz des Fracking-Verfahrens zu fördern, bei dem giftige Chemika- lien in den Boden gepresst werden, und welche Schlussfolge- rungen bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der folgenden Aussage des Deut- schen Brauer-Bundes e. V.: „Die bislang von der Bundesre- gierung vorgesehenen Gesetzesänderungen reichen nicht aus, um die erforderliche Sicherheit für die Trinkwasserversor- gung sicherzustellen und den Anforderungen an das Reinheitsgebot für Bier Rechnung zu tragen“ (siehe Artikel „Bierbrauer fürchten Fracking“ im Handelsblatt vom 23. Mai 2013 vor dem Hintergrund, dass circa die Hälfte der deut- schen Brauereien ihr Wasser nicht aus Trinkwasserschutzge- bieten bezieht und damit grundsätzlich von einer Verunreini- gung ihres Brauwassers durch Fracking betroffen sein könnte)? h R a ö d fü g e D d G d B h A d d G te w A B ti ta z re T E d IR w tr re E K p R n E s B c e b d d E g (C (D Wie bereits zu Frage 7 von MdB Schwabe ausgeführt, aben die zuständigen Behörden bereits nach geltender echtslage die Zulassung solcher Fracking-Maßnahmen bzulehnen, bei denen wassergefährdende, human- oder kotoxische Stoffe verwendet werden sollen und da- urch schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren r die menschliche Gesundheit zu erwarten sind. Der eplante Gesetzentwurf soll die Gesetzeslage – wie benfalls zu Frage 7 ausgeführt – weiter verschärfen. ie Bundesregierung teilt daher nicht die Auffassung es Deutschen Brauer-Bundes e. V., dass die geplanten esetzesänderungen nicht ausreichen, um die Sicherheit er Trinkwasserversorgung sicherzustellen, und die undesregierung sieht auch nicht das deutsche Rein- eitsgebot für Bier in Gefahr. nlage 9 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 10): Welche konkreten Beschlüsse (bitte unter Angabe der da- raus folgenden Umsetzungsaufträge für die Bundesregierung) wurden auf dem Treffen des vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, initiierten Energiewendeklubs gefasst, und welche weiteren Treffen (un- ter Angabe der zu beratenden Themen) wird es in diesem Jahr noch geben? Der Renewables Club – Klub der Energiewendestaa- n – wurde am 1. Juni 2013 im Kontext des Weltum- elttages von zehn Staaten und der Internationalen gentur für Erneuerbare Energien, IRENA, gegründet. ei dem Klub handelt es sich um eine politische Initia- ve, die über keine formalen Strukturen und kein Sekre- riat verfügen wird. Als Ziel der Initiative haben die ehn Mitgliedstaaten Deutschland, Dänemark, Frank- ich, Vereinigtes Königreich, Marokko, Südafrika, onga, China, Indien und die Vereinigten Arabischen mirate gemeinsam mit Generaldirektor Adnan Amin er Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien, ENA, beschlossen, auf höchster politischer Ebene den eltweiten Ausbau der erneuerbaren Energien voranzu- eiben. Konkret werden sich die Mitglieder des Klubs aus ih- r Vorreiterrolle für die Förderung der erneuerbaren nergien einsetzen, indem sie – so haben sie es in ihrem ommuniqué beschlossen – die Umsetzung stabiler olitischer Strategien und die Schaffung förderlicher ahmenbedingungen für eine verstärkte Nutzung der er- euerbaren Energien unterstützen, auch auf höchster bene, und so Investitionen gestalten und neue Ge- chäftsmöglichkeiten eröffnen; eine deutliche politische otschaft der Unterstützung senden, die die wirtschaftli- hen Argumente für erneuerbare Energien hervorhebt; in größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass erneuer- are Energien bei den Bemühungen zur Stabilisierung es Klimasystems ein wichtiges Mittel sind, das hilft, en Treibhausgasausstoß zu reduzieren; erneuerbare nergien als eines der bedeutenden Elemente der Ener- iesicherheit, des wirtschaftlichen Wohlstands und der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30663 (A) ) )(B) nachhaltigen Entwicklung fördern; der Arbeit von IRENA zusätzliche politische Unterstützung zukommen lassen sowie auch den Bemühungen anderer Einrichtun- gen im Bereich der erneuerbaren Energien. Nachdem während des ersten Treffens des Klubs der Energiewendestaaten bereits ein intensiver Austausch mit dem Privatsektor, der Wissenschaft und der Zivilge- sellschaft an einem Runden Tisch stattgefunden hat, soll im Januar 2014 während des World Future Energy Sum- mit und der IRENA-Vollversammlung das nächste offi- zielle Treffen des Klubs stattfinden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 11): Worin sieht die Bundesregierung den Mehrwert des Klubs der Energiewendestaaten im Vergleich zu bereits bestehenden Institutionen und Initiativen, und wie soll der Ausbau der er- neuerbaren Energien innerhalb des Klubs der Energiewende- staaten konkret vorangetrieben werden? Der Renewables Club – Klub der Energiewendestaa- ten – wurde am 1. Juni 2013 im Kontext des Weltum- welttages von zehn Staaten und der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien, IRENA, gegründet. Bei dem Club handelt es sich um eine politische Initia- tive, die über keine formalen Strukturen und kein Sekre- tariat verfügen wird. Der Klub der Energiewendestaaten wird auf höchster politischer Ebene den weltweiten Ausbau der erneuerba- ren Energien vorantreiben. Er unterstützt damit die wert- volle Arbeit, die bereits von Organisationen wie IRENA und anderen Netzwerken geleistet wird, politisch hoch- rangig und trägt dazu bei, dass der Mehrwert und Nutzen des Ausbaus der erneuerbaren Energien weltweit wahr- genommen werden. Konkret werden sich die Mitglieder des Klubs aus ih- rer Vorreiterrolle für die Förderung der erneuerbaren Energien einsetzen, indem sie – so haben sie es in ihrem Kommuniqué beschlossen – die Umsetzung stabiler politischer Strategien und die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für eine verstärkte Nutzung der er- neuerbaren Energien unterstützen, auch auf höchster Ebene, und so Investitionen gestalten und neue Ge- schäftsmöglichkeiten eröffnen; eine deutliche politische Botschaft der Unterstützung senden, die die wirtschaftli- chen Argumente für erneuerbare Energien hervorhebt; ein größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass erneuer- bare Energien bei den Bemühungen zur Stabilisierung des Klimasystems ein wichtiges Mittel sind, das hilft, den Treibhausgasausstoß zu reduzieren; erneuerbare Energien als eines der bedeutenden Elemente der Ener- giesicherheit, des wirtschaftlichen Wohlstands und der nachhaltigen Entwicklung fördern; der Arbeit von IRENA zusätzliche politische Unterstützung zukommen lassen sowie auch den Bemühungen anderer Einrichtun- gen im Bereich der erneuerbaren Energien. S ru g u A d d D S s m d n v A d F 1 s ru n k (C (D Die Klubmitglieder werden darüber hinaus andere taaten dazu motivieren, ihrem Beispiel zu folgen. „Wir fen andere Länder dazu auf, unserem Beispiel zu fol- en, und bekräftigen unsere Bereitschaft, Informationen nd Erfahrungen zu teilen“, heißt es in der Erklärung. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 12): Wann gedenkt die Bundesregierung dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages eine entsprechende konzeptionelle Vorlage zur Bewertung zukommen zu lassen, die den Mitgliedern des Ausschusses vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, für Anfang/Mitte die- ses Jahres in Aussicht gestellt wurde (vergleiche Kurzproto- koll der 86. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 12. Dezember 2012, Seite 21), und soll dies noch geschehen? Als Ausdruck ihrer gemeinsamen Ziele haben die taaten und der Generaldirektor von IRENA ein gemein- ames Kommuniqué verabschiedet. In diesem Doku- ent haben sie gemeinsam Ziele des Klubs definiert. Auf der Basis dieses Kommuniqués wird der Klub in en kommenden Wochen und Monaten Aktivitäten defi- ieren und lancieren. Das Kommuniqué ist bereits online erfügbar. nlage 12 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die ragen der Abgeordneten Ute Vogt (SPD) (Drucksache 7/13667, Fragen 13 und 14): Womit begründet nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission die Ablehnung der Anerkennung für die Zertifizierungssysteme REDcert-DE und ISCC-DE nach der Richtlinie 2009/28/EG, obwohl diese Systeme von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Bio- kraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und von der EU-Kom- mission als freiwillige Regelungen anerkannt sind, und wel- che Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um eine Anerkennung des deutschen Zertifi- zierungssystems herbeizuführen? Wie kam es aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass Deutschland ein Zertifizierungssystem etabliert hat, das mit dem EU-System nicht übereinstimmt, und welche Maßnah- men plant die Bundesregierung (bzw. das BMU), um in Deutschland angebautem, zertifiziertem Raps die EU-Zertifi- zierung zu ermöglichen und ein Ausweichen der Biokraft- stoffproduzenten auf importiertes Palmöl zu verhindern? Ich möchte diese beiden Fragen wegen ihres Sachzu- ammenhangs gemeinsam beantworten. Lassen Sie mich zunächst Folgendes klarstellen: Das in Deutschland errichtete System zur Zertifizie- ng von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen ach den Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltig- eitsverordnungen, das von der Bundesanstalt für Land- 30664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) wirtschaft und Ernährung vollzogen und überwacht wird, ist EU-konform. Das gilt auch für die deutschen Zertifizierungssysteme REDcert-DE und ISCC-DE. Die Europäische Kommission hat das ausdrücklich bestätigt. Die gegenwärtige Diskussion um die nationalen und europäischen Zertifizierungssysteme betrifft nicht die Frage der Nachhaltigkeit an sich. Vielmehr geht es hier um die Frage, ob und wie unter nationalen Zertifizie- rungssystemen zertifizierte nachhaltige Ware europaweit zwischen Unternehmen, die in verschiedenen Zertifizie- rungssystemen zertifiziert sind, gehandelt werden kann. Die auf europäischer Ebene zugelassenen sogenann- ten EU-Zertifizierungssysteme dürfen nach Vorgaben der Europäischen Kommission ausdrücklich keine nach- haltige Biomasse von einem im Rahmen eines nationa- len Zertifizierungssystems zertifizierten Betrieb als sol- che akzeptieren. Die gegenseitige Anerkennung von Nachhaltigkeitsnachweisen der nationalen Zertifizie- rungssysteme durch die europäischen Zertifizierungssys- teme ist nicht zulässig. Begründet wird diese Auflage der Europäischen Kom- mission an die EU-Zertifizierungssysteme hauptsächlich damit, dass die Erneuerbare-Energien-Richtlinie keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen An- erkennung von nationalen Zertifizierungssystemen vor- sieht. Die Anerkennung von nationalen Zertifizierungs- systemen durch die EU-Zertifizierungssysteme würde dazu führen, dass alle Mitgliedstaaten diese anerkennen müssten, ohne in den Anerkennungsprozess eingebunden gewesen zu sein. Die Bundesregierung hat die Kommission mehrmals mündlich und schriftlich um eine Übergangslösung für die Ernte 2012 gebeten, um Benachteiligungen von hie- sigen Wirtschaftsteilnehmern bei der Vermarktung der Ernte 2012 zu verhindern. Auf Bitte Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten hat die Kommission nach erster Ablehnung Mitte Mai 2013 einen Vorschlag für eine Übergangslösung an die Mitgliedstaaten übermittelt. Danach würde die Kommis- sion den EU-Zertifizierungssystemen erlauben, die Ware aus nationalen Systemen bis Ende 2013 zu akzeptieren, wenn geeignete Informationen zur Bestätigung der Nachhaltigkeit vorliegen und sich alle Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Wochen mit dem Vorschlag einver- standen erklären. Drei Mitgliedstaaten (Dänemark, Nie- derlande und Großbritannien) haben der Lösung wider- sprochen. Die Bundesregierung verhandelt weiterhin mit der Kommission über die Möglichkeit einer Übergangsre- gelung. Wir hoffen darauf, dass die Kommission angesichts der ablehnenden Position von Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien einen Kompromiss- vorschlag unterbreitet. Die Bundesregierung setzt sich auch im Rahmen der aktuellen Verhandlungen des Vorschlags der Kommis- sion zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (ILUC-Debatte) für eine Verankerung der gegenseitigen Anerkennung in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie als Grundlage des gemeinsamen Binnenmarktes ein. A d d G Z A d A F e a c fr w d tu m H w m ih d S A d A F b (C (D nlage 13 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Hans Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 15): In welcher Höhe spart der Eigenverbrauch von Betreibern von Photovoltaikanlagen bislang Umlagekosten des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes ein im Vergleich zu einer Einspeisung der eigenverbrauchten Kilowattstunden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren ahlen vor. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13667, rage 16): Nach welchen Kriterien wurden die 18 Standorte des „nanoTrucks“ des Bundesministeriums für Bildung und For- schung, BMBF, bis zur Bundestagswahl 2013 ausgewählt, und für wie viele der 18 Fälle liegen Anfragen der Abgeord- neten für ihren jeweiligen Wahlkreis vor? Die Tour des „nanoTrucks“ wird so geplant, dass in inem Jahr möglichst alle Regionen und eine Mischung us Groß- und Kleinstädten sowie auch ländliche Berei- he in Deutschland angefahren werden können. Die An- age von Tourenstopps erfolgt über die Internetseite ww.nanotruck.de. Die ganz überwiegende Anzahl von Antragstellern es „nanoTrucks“ sind Schulen und öffentliche Einrich- ngen. Des Weiteren wird der „nanoTruck“ für Termine it BMBF-Bezug gebucht wie zum Beispiel CeBit, annover Messe, Tag der offenen Tür etc. Vereinzelt erden in die Tourplanung auch durch Abgeordnete ver- ittelte Standorte aufgenommen, die unabhängig von rer Parteizugehörigkeit bearbeitet und umgesetzt wer- en. In drei Fällen wurden die derzeit veröffentlichten topps auf Anfrage von Wahlkreis-MdBs geplant. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des bgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13667, rage 17): Wurden Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gezielt auf das Informationsangebot „nanoTrucks“ des BMBF hingewiesen, und, falls ja, wurden Mitglieder der Op- positionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grü- nen in gleicher Weise über die Möglichkeit informiert, den „nanoTruck“ in ihren jeweiligen Wahlkreis einzuladen bzw. anzufragen? Nein. Es erfolgten keine gezielten Informationsange- ote an die Koalitionsfraktionen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30665 (A) ) )(B) Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 18): Nach welchem Verfahren wurde die Entscheidung über die Reiseroute des „nanoTrucks“ getroffen, zum Beispiel nach Eingang der Anfrage oder nach der möglichen Breitenwir- kung des Infoangebots? Die Tour des „nanoTrucks“ wird so geplant, dass in einem Jahr möglichst alle Regionen und eine Mischung aus Groß- und Kleinstädten sowie auch ländliche Berei- che in Deutschland angefahren werden können. Die An- frage von Tourenstopps erfolgt über die Internetseite www.nanotruck.de. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 19): Aufgrund der Anfrage von welcher Person bzw. Institution reist der „nanoTruck“ am 5. und 6. August 2013 nach Barth, und welche Person hat abschließend über die Reiseroute des „nanoTrucks“ entschieden? Die Tour des „nanoTrucks“ wird jeweils quartals- weise geplant. Der Entwurf des Tourplans wird im Vor- feld durch die zuständige Abteilungsleitung im Bundes- ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, gebilligt. Der Termin 5. und 6. August 2013 war ursprünglich für den Standort Torgelow am See geplant. Hier wurde der „nanoTruck“ vom Internatsgymnasium Schloss Tor- gelow, 2006 Preisträger im Wettbewerb „Deutschland – Land der Ideen“, schon im Jahr 2012 angefragt. Der Ter- min wurde allerdings vonseiten der Schule abgesagt. Da der „nanoTruck“ in dem Zeitraum im Norden des Landes unterwegs ist, konnte der Standort Barth reali- siert werden. Angefragt wurde der „nanoTruck“ vom Gymnasialen Schulzentrum – Schulzentrum mit Gymna- sialteil „Katharina von Hagenow“ und Regionalschulteil „Karl Liebknecht“. Die Anfrage stammte ebenfalls be- reits aus dem Jahr 2012. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 23): Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Empfehlung im Bürgerreport „Demografischer Wandel“, laut der eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sei mit dem Ziel, eine „Gesamtverantwortung von Bund und Ländern in der Bildungspolitik“ festzuschreiben, gezogen, und wird die Bundesregierung ihren Vorschlag zur Änderung des Art. 91 b GG dahin gehend überarbeiten, dass er den Wün- v G le D m n g v ru ü L s K d re H d D s d m A d d 1 (C (D schen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des vom Bun- desministerium für Bildung und Forschung finanzierten Bür- gerbeteiligungsverfahrens Rechnung trägt? Zur Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten on Bund und Ländern hat die Bundesregierung ihren esetzentwurf zur Änderung des Art. 91 b GG vorge- gt, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet. ie Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, dass it ihrem Gesetzentwurf die richtigen Weichen für eine achhaltige Stärkung der Hochschulen in Deutschland estellt werden. Die Realisierung dieses Gesetzgebungs- orhabens würde es ermöglichen, durch eine Erweite- ng der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern ber befristete Projekte hinaus zu fördern. Bund und änder könnten bei zentralen Zukunftsfragen im Wis- enschaftsbereich inhaltlich zusammenarbeiten und ihre räfte auf Dauer bündeln. Eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten auf ie institutionelle Förderung im Hochschulbereich ist ein alistischer erster Schritt. Eine bessere Kooperation im ochschulbereich könnte auch positive Impulse für an- ere Bereiche erzeugen. Frau Ministerin Professor r. Johanna Wanka hat den Ländern zudem ihre Ge- prächsbereitschaft hinsichtlich weiterer Möglichkeiten er Kooperation signalisiert, wenn diese zu einer ge- einsamen Position finden. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen es Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 7/13667, Fragen 26 und 27): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass einerseits die Hightech-Strategie ein breites Themenspektrum abdeckt, an- dererseits aber die vom BMBF in der Antwort auf die schrift- liche Frage 97 des Abgeordneten Klaus Hagemann auf Bun- destagsdrucksache 17/13375 angeführten Zahlen zu den volkswirtschaftlichen Effekten der HTS (vor allem die Zahl der in der Forschung und Entwicklung, FuE, arbeitenden Menschen) im Wesentlichen begründet sind mit Investitionen von Großunternehmen, die zumeist in der Kfz-Branche tätig sind? Wie begründet die Bundesregierung die These, dass es „klar messbare Effekte“ der HTS auf die Zahl der in FuE ar- beitenden Menschen gebe (vergleiche die Antwort auf die schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Klaus Hagemann auf Bundestagsdrucksache 17/13375), angesichts der Aussage des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA): „Der Anteil der in FuE Beschäftigten an allen Be- schäftigten im Maschinenbau hatte in den letzten 10 Jahren stetig zugenommen und liegt derzeit bei rund sieben Prozent“ (VDMA, „Kennzahlen zu Forschung und Innovation im Maschinenbau“, Februar 2012, Seite 8), sowie angesichts der Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW): „Der Anstieg der Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft in den letzten eineinhalb Jahrzehnten wurde im Wesentlichen von den Großunternehmen (500 und mehr Beschäftigte) getragen. Sie steigerten ihre nominellen Innovationsbudgets von rund 35 Milliarden € im Jahr 1995 auf fast 100 Milliarden € im Jahr 2011 annähernd verdrei- facht.“ (ZEW, „Innovationsverhalten der deutschen Wirt- schaft. Indikatorenbericht zur Innovationserhebung 2012“, Seite 12)? 30666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) Zu Frage 26: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Klaus Hagemann (Bundestagsdrucksache 17/13375) die Zahl der in FuE arbeitenden Menschen in Deutschland in der Summe über alle drei Sektoren (Wirtschaft, Staat und Hochschulen) ausgewiesen. Hier zeigt sich, dass nach ei- nem Absinken zwischen 2000 und 2005 die Zahl der in FuE arbeitenden Menschen kontinuierlich gestiegen ist: von 475 000 in 2005 auf 567 000 in 2011 – ein Plus von 19 Prozent (gemessen in Vollzeitäquivalenten). Der Ausbau des FuE-Personals in Deutschland um circa 92 000 Personen im Zeitraum von 2005 bis 2011 setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Beschäf- tigtenzahl in Hochschulen und Forschungseinrichtungen um 47 000 sowie einer Steigerung der Beschäftigtenzahl in Unternehmen um rund 45 000. Zu Frage 27: Die Entwicklung der FuE-Beschäftigten im Maschi- nenbau ist ein Beispiel für die positive Entwicklung des Forschungsstandorts Deutschland seit 2005: Die „Kenn- zahlen zu Forschung und Innovation im Maschinenbau“ des VDMA zeigen, dass die Zahl der FuE-Beschäftigten im Maschinenbau bis zum Jahr 2004 sank und erst danach wieder angestiegen ist. Nach einem krisen- bedingten Einbruch 2009 hat sich die positive Entwick- lung bis 2011 erneut fortgesetzt. Die im Auftrag des BMBF vom Zentrum für Europäi- sche Wirtschaftsforschung ermittelten Innovationsausga- ben gehen über die reinen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, FuE, hinaus und schließen auch die Kosten für Sachanlagen/Software, Erwerb von externem Wissen und Weiterbildung, Marketing, Vertrieb und Konzeption ein. Dementsprechend übersteigen die Inno- vationsausgaben die FuE-Ausgaben deutlich – 2011 be- trugen sie mehr als das 2,5-Fache – und können nicht strukturell verglichen werden. Dennoch besteht ein hoher Förderbedarf, insbeson- dere bei kleinen und mittleren Unternehmen, KMU. Dem trägt die Bundesregierung mit der KMU-Förderung Rechnung: Allein zwischen 2005 und 2011 hat die Bun- desregierung die Förderung an und zugunsten von KMU nahezu verdoppelt, von 633 Millionen Euro 2005 auf mehr als 1,2 Milliarden Euro 2011. Diesen Weg der kon- sequenten Unterstützung des innovativen Mittelstands wird die Bundesregierung auch in Zukunft weitergehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/13667, Frage 28): Wann rechnet die Bundesregierung, die in der Verwal- tungskommission des Wissenschaftsrates vertreten ist, mit der Vorlage der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erbetenen Vorschläge dieser Institution für einen P d – d A d d c 2 m w 0 s fä p im h k d s d u „ R F Z „ S m sc B s b m (C (D Zukunftspakt 2022, und welche Position vertritt die Bundes- regierung im Einzelnen hinsichtlich einer „radikalen Infrage- stellung der Finanzierungsgrundsätze des Wissenschaftssys- tems“, der weiteren „Schärfung der Profile“ der Max-Planck- Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft, der „Evalua- tion“ der „Rolle und der Funktion“ der Helmholtz-Gemein- schaft und des Ziels, zwei bis fünf Universitäten zu internatio- nalen Spitzenuniversitäten auszubauen („Zukunft der Wissenschaft – Elitewettbewerb für immer und für alle“, Der Tagesspiegel vom 19. April 2013)? Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu den erspektiven des deutschen Wissenschaftssystems wer- en in den Sommersitzungen des Wissenschaftsrates 9. bis 12. Juli 2013 – mit dem Ziel ihrer Verabschie- ung beraten. nlage 21 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/13667, Frage 29): Wie ist im Bereich der Projektförderung des Bundesminis- teriums für Bildung und Forschung der aktuelle Stand an noch nicht überprüften Zuwendungsbescheiden – unter Angabe der Anzahl der Fälle und des Fördervolumens –, und welche Er- gebnisberichte und Evaluierungen zu den neu geschaffenen Instrumenten im Wissens- und Technologietransfer beabsich- tigt die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss des Deut- schen Bundestages vorzulegen? Im Berichtszeitraum 2012 waren insgesamt über 0 000 Verwendungsnachweise mit einem Fördervolu- en von circa 11,1 Milliarden Euro zu prüfen. Mit Stand Anfang Juni war die Prüfung von 980 Ver- endungsnachweisen mit einem Mittelvolumen von ,8 Milliarden Euro aus den Vorjahren noch nicht abge- chlossen. Die überwiegende Mehrzahl der Prüfungs- lle von 700 betrifft noch nicht abgeschlossene Kosten- rüfungen einzelner Bundesländer. Das BMBF ist hier regelmäßigen Dialog mit den betreffenden Landesbe- örden, hat aber gleichwohl keine Durchgriffsmöglich- eiten, um auf Landesbehörden Einfluss zu nehmen. Die Bundesregierung legt dem Haushaltsausschuss es Deutschen Bundestages entsprechend dessen Be- chluss vom 12. Dezember 2007 alle Abschlussberichte er Evaluierungen der neuen Instrumente im Wissens- nd Technologietransfer, WTT, im Titel 3004/683 10 Instrumente im Wissens- und Technologietransfer im ahmen der Hightech-Strategie“ vor. Zuletzt ist dies geschehen mit der Evaluierung des örderinstrumentes „Forschungsprämie/Forschungspämie wei“ im März 2011 und mit der Systemevaluation KMU-innovativ“ im Mai 2012. Die Evaluationen zum pitzencluster-Wettbewerb, SCW, und zum Förderinstru- ent „Validierung des Innovationspotenzials wissen- haftlicher Forschung – VIP“ sowie die wissenschaftliche egleitung zur Förderinitiative „Forschungscampus“ ind laufende Verfahren. Die entsprechenden Abschluss- erichte werden dem Haushaltsausschuss ebenfalls über- ittelt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30667 (A) ) )(B) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 30): Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der BMBF-Hotline „Forschungsförderung“ eingegangen, und wie viele Anrufe sind bei der Hotline „Lotsendienst für Unterneh- men“ eingegangen? Mit Stand vom 31. Mai 2013 haben 1 026 Bürgerin- nen und Bürger die BMBF-Hotline „Forschungsförde- rung“ und 1 001 Anruferinnen und Anrufer die Hotline „Lotsendienst für Unternehmen“ gewählt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/13667, Frage 31): Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der BMBF-Hotline „Bildungsprämie“ eingegangen, und wie viele Anrufe sind bei der Hotline „Deutschlandstipendium“ einge- gangen? Mit Stand vom 31. Mai 2013 haben 16 903 Bürgerin- nen und Bürger die BMBF-Hotline „Bildungsprämie“ angerufen und 76 Anruferinnen und Anrufer die Hotline „Deutschlandstipendium“. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- sache 17/13667, Frage 32): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu dem Vor- schlag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, eine Prüfstelle für bildungs- gefährdende Unterrichtsmaterialien einzuführen? Die Qualität des Lehrmaterials ist ein wesentlicher Faktor bei der Vermittlung des Lehrstoffes. Lehrbücher für den Unterricht in staatlichen Schulen bedürfen in Deutschland in der Regel der Zulassung durch das Kul- tusministerium oder die zuständige Behörde des jeweili- gen Landes. Die Zulassung ist aufgrund der Schulgesetze der einzelnen Länder in den jeweiligen Verordnungen der Kultusminister geregelt. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kommentiert die Bundesregierung weder einzelne Zulassungsentschei- dungen noch die Regelungen für Zulassungen, da in Deutschland für alle Fragen rund um Schule entspre- chend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland allein die Länder zuständig sind. Diese ge- setzgeberische und administrative Kompetenz für Fra- gen der Kulturpolitik und Kulturverwaltung – insbeson- dere für die Bereiche Schulwesen, Hochschule und Erwachsenenbildung/Weiterbildung – ist im Grundge- setz als „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“ (BVerfGE 6, 309, 346, 347) verankert. fü d S P b A d d s ru ru S je „ d te d o M E E m F g k p m A d d 1 Z e fö d (C (D Über die Notwendigkeit, neben der Bundesprüfstelle r jugendgefährdende Medien, BPjM, die als Bun- esoberbehörde dem Bundesministerium für Familie, enioren, Frauen und Jugend nachgeordnet ist, eine rüfstelle für Unterrichtsmaterialien einzurichten, ha- en allein die Länder zu entscheiden. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Druck- ache 17/13667, Frage 33): Wird es durch – und, falls ja, durch welche – ESF-Schwer- punkte der Förderperiode 2014 bis 2020 des BMBF möglich sein, Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland zu fördern? Die Finanzierung von Maßnahmen zur Alphabetisie- ng Erwachsener seitens des Bundes, wie die Aufklä- ngskampagne zum Thema Analphabetismus „Mein chlüssel zur Welt“, 2012 bis 2013, oder die Förderpro- kte im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbil- ung“, 2012 bis 2015, erfolgt vollständig aus HH-Mit- ln des Bundes. Im Rahmen der Vorbereitungen und Gespräche mit en Ländern bezüglich der kommenden ESF-Förderperi- de haben diese sehr frühzeitig zu erkennen gegeben, aßnahmen für Alphabetisierung und Grundbildung mit SF-Mitteln finanzieren zu wollen. Wegen der von der uropäischen Union vorgegebenen Kohärenzkriterien uss sichergestellt sein, dass es zu keiner überlappenden örderung im Rahmen von Bundes- und Landespro- rammen kommen kann. Daher beabsichtigt das BMBF eine explizite Förderung von Einzelmaßnahmen der Al- habetisierung und Grundbildung Erwachsener im Rah- en eines ESF-Schwerpunktes. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen er Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 7/13667, Fragen 34 und 35): Welche konkreten Fördermaßnahmen bereitet die Bundes- regierung vor, um die von der Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka festgestellte fehlende Dynamik der Frau- enförderung in der Wissenschaft zu überwinden (Handelsblatt vom 23. Mai 2013)? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang die Potenziale einer wissenschaftsspezifischen, gestuften Zielquote (sogenanntes Kaskadenmodell) sowie einer Frauen- quote von 40 Prozent auf Entscheidungsebenen und in Evalu- ierungsgremien von Forschungseinrichtungen und Hochschu- len? u Frage 34: Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Initiativen rgriffen, um Frauen in Wissenschaft und Forschung zu rdern. So haben Bund und Länder sich zum Beispiel arauf verständigt, auch beim Hochschulpakt die Förde- 30668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) rung von Frauen in Wissenschaft und Forschung fest zu verankern. Die Länder verpflichten sich, die Mittel aus dem Hochschulpakt so einzusetzen, dass sich bei der Be- setzung von Professuren und sonstigen Stellen der Anteil von Frauen erhöht. Die Wirkung des Hochschulpaktes ist eindeutig positiv, nicht zuletzt, weil er nachhaltig in den Hochschulen ein grundsätzliches Umdenken in Richtung verstärkter Gleichstellung befördert. Ein weiterer Impuls geht von der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern aus, bei der das Thema Gleich- stellung einen wichtigen Aspekt der Antragsprüfung und -beurteilung darstellte. Im Rahmen des Paktes für For- schung und Innovation, PFI, haben sich die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verbes- serung der Chancengerechtigkeit verpflichtet und in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. 2013 werden Kaskadenmodelle und daraus abgeleitete Zielquoten für eine verbesserte Beteiligung von Frauen im Wissenschaftssystem vorgestellt. Damit erreichen die Forschungsorganisationen eigenverantwortlich eine neue Qualität der Transparenz bei der Implementation von Instrumenten zur Förderung der Chancengerechtig- keit und gestalten aktiv die Erhöhung der Repräsentanz von Frauen auf den unterschiedlichen Führungsebenen. Über diese Weiterentwicklung der Frauenförderung ist jährlich im Rahmen des Monitoring-Prozesses zum PFI zu berichten. Um der Unterrepräsentanz von Frauen in Spitzenposi- tionen in Wissenschaft und Forschung wirksam zu be- gegnen und die Repräsentanz von Frauen in der Wissen- schaft zu stärken, haben Bund und Länder im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm initiiert. In der ersten Phase des Programms, 2008 bis 2012, konnten 260 Pro- fessuren mit hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen an 106 deutschen Hochschulen auf Dauer besetzt werden. Am 29. Juni 2012 haben der Bund und die Länder in der GWK die Verlängerung des Professorinnenprogramms um weitere fünf Jahre, 2013 bis 2017, vereinbart. Zu Frage 35: Die Kaskadenmodelle nach den Gleichstellungsstan- dards der Deutschen Forschungsgemeinschaft stellen aus Sicht der Bundesregierung eine effektive Form der Selbstverpflichtung der Wissenschaft dar, um die Chan- cengleichheit schrittweise zu verbessern. Gegenüber ei- ner starren Quote bieten Kaskadenmodelle den Vorzug, dass sie den Wissenschaftsorganisationen nicht nur gleichstellungspolitische Ziele setzen, sondern zugleich auch das tatsächlich vorhandene Potenzial an weiblichen Führungskräften in den einzelnen Organisationen be- rücksichtigen. Indem sie auf allen Karrierestufen An- reize für Frauen setzen, schaffen sie die Voraussetzung für eine organische und nachhaltige Organisationsent- wicklung im Sinne der Chancengerechtigkeit. Zudem stellen Kaskadenmodelle einen Weg dar, um Flexibilität und Eigenverantwortung in der Wissenschaft zu bewah- ren, und sind angemessen, wenn zum Beispiel fachspezi- fische Besonderheiten zu berücksichtigen sind. A d d D Z s d h s W g s g d d e b d lä F A d F D s d s d m B w le s T d h K d s E li (C (D nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 36): Welche Umstände und neuen Sachverhalte haben den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, veranlasst, in der Passauer Neuen Presse vom 18. Mai 2013 seine bisherige Zustimmung zum Entwurf der Dienst- leistungskonzessionsrichtlinie der EU infrage zu stellen und aufgrund einer „neuen Lage“ für die Bundesregierung „eine Neubewertung ihrer bisherigen Position“ anzukündigen? Das BMWi hat als deutscher Verhandlungsführer im uge der Trilog-Verhandlungen zwischen EP, Europäi- cher Kommission und Rat immer wieder auf die beson- ere Bedeutung der Wasserversorgung für Deutschland ingewiesen. Bereits im Februar 2013 hat EU-Kommis- ar Barnier einen neuen Vorschlag zur Behandlung des assersektors im Rahmen der Konzessionsrichtlinie an- ekündigt, der den besonderen Strukturen in der deut- chen Wasserversorgung Rechnung tragen soll. Das an- ekündigte Kompromisspaket für den Wasserbereich ist aher in Deutschland mit großem Interesse erwartet wor- en. Das Europäische Parlament hat nun Ende Mai 2013 inen Lösungsvorschlag vorgelegt. Die Bundesregierung egrüßt diesen Vorstoß des EP, denn er kommt insbeson- ere den Bedenken deutscher Kommunen und Bundes- nder sehr weit entgegen (siehe auch Antwort auf rage 37). nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 37): Mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung verhin- dern, dass kommunale Wasserversorger mit Minderheitenbe- teiligungen von privaten Anteilseignern in eine europaweite Ausschreibung gezwungen werden und die interkommunale Zusammenarbeit über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hinaus eingeschränkt wird? Der inzwischen durch das EP vorgelegte neue Vor- chlag zur Anwendung der Konzessionsrichtlinie auf en Wassersektor berücksichtigt die spezifische deut- che Situation der Wasserversorgung. Das gilt insbeson- ere für die Vergabe von Wasserkonzessionen an kom- unale Mehrspartenstadtwerke, wobei eine private eteiligung ausdrücklich erlaubt ist. Darüber hinaus urde ebenfalls ein neuer Vorschlag zur interkommuna- n Zusammenarbeit vorgelegt, der die jüngste Recht- prechung des Europäischen Gerichtshofs zu diesem hema berücksichtigt. Die Bundesregierung begrüßt die neuen Vorschläge, enn sie sorgen dafür, dass die staatliche Organisations- oheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der ommunen, gewahrt bleibt: Die Kommunen können emnach auch künftig öffentliche Aufgaben – wie bei- pielsweise die Wasserversorgung – selbst wahrnehmen. inen Privatisierungszwang durch die Konzessionsricht- nie wird es nicht geben. Weiterhin können Städte und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30669 (A) ) )(B) Gemeinden grundsätzlich frei zusammenarbeiten. Es bleibt also weiterhin möglich, die Wasserversorgung ge- meinsam durch verschiedene Kommunen zu organisie- ren, ohne die Pflicht, private Wasserversorger einschal- ten zu müssen. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab- geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13667, Frage 38): Inwieweit hält die Bundesregierung ihre Aussage in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 36 (Plenarprotokoll 17/239, Anlage 20), dass die Entrichtung einer Aufbausteuer durch eritreische Staatsangehörige nicht gegen völkerrechtliche Re- geln verstoße, mit den Absätzen 10 und 14 der UN-Sicher- heitsratsresolution 2023 vom 5. Dezember 2011 für vereinbar, die alle Mitgliedstaaten dazu auffordert, die Eintreibung die- ser Steuer zu verhindern, da damit Waffengeschäfte in Ost- afrika finanziert werden? Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Erhebung der sogenannten Aufbausteuer durch Eritrea als solche nicht gegen völkerrechtliche Regeln verstößt. Ein Verstoß gegen die Resolution 2023 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen würde vor- liegen, wenn die eritreische Regierung diese Steuer zur Destabilisierung der Region des Horns von Afrika nut- zen oder diese Steuer mit Erpressung, Gewaltandrohung oder anderen unerlaubten Mitteln eintreiben würde. Letzteres ist Eritrea mit Sicherheitsratsresolution 2023 (2011), Art. 10 und 11, untersagt worden. Art. 10 der Resolution verurteilt nicht die Erhebung der sogenannten Aufbausteuer durch Eritrea als solche, sondern die vermutete Verwendung der dadurch einge- nommenen Mittel durch die eritreische Regierung. Art. 11 der Resolution fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu auf, geeignete, mit dem inner- staatlichen und Völkerrecht vereinbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Eintreibung der Steuer durch eritrei- sche Akteure mit illegalen Mitteln – beispielsweise ge- waltsam oder durch Nötigung – zu verhindern. Art. 14 der Resolution fordert die Mitgliedstaaten zu- dem dazu auf, Leitlinien zur Sorgfaltspflicht einzufüh- ren. Diese sollen unter anderem Finanztransfers verhin- dern, wenn diese erkennbar zu Verstößen Eritreas gegen die einschlägigen Resolutionen beitragen. Art. 11 und 14 verpflichten die VN-Mitgliedstaaten somit nicht, jedwede Zahlungen zur Begleichung von Verpflichtungen aus der „Aufbausteuer“ zu verhindern. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/13667, Fragen 40 und 41): Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus der Information, dass die US-Streitkräfte offenbar Z g w d A n D z S m N … Z lu w K te re te n A d g c b P B In w L (C (D von ihrem Afrika-Kommando in Stuttgart, AFRICOM, und in Ramstein, AOC, aus tödliche Kampfdrohneneinsätze gegen Personen in Somalia durchgeführt haben sollen (vergleiche unter anderem ARD-Fernsehmagazin Panorama vom 30. Mai 2013), und seit wann weiß die Bundesregierung oder wissen ihr nachgeordnete Stellen von diesen tödlichen Kampfdroh- neneinsätzen? Welche rechtlichen und völkerrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen öffentlich gewordenen Aktivitäten der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte? u Frage 40: Der Bundesregierung sind Medienberichte der ver- angenen Jahre über Einsätze unter anderem von be- affneten unbemannten Luftfahrzeugsystemen, UAS, in er Republik Somalia, die den Vereinigten Staaten von merika zugeschrieben wurden, bekannt. Darüber hinausgehende eigene gesicherte Erkennt- isse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik eutschland angeblich geplanten oder geführten Einsät- en liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. Gemäß Art. II des NATO-Truppenstatuts haben treitkräfte aus NATO-Staaten „das Recht des Aufnah- estaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des ATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten“. u Frage 41: Die Frage der Übereinstimmung militärischer Hand- ngen mit dem Völkerrecht kann nicht allgemein beant- ortet werden. Eine rechtliche Bewertung setzt genaue enntnisse des Einzelfalls voraus. Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicher- n Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundes- publik Deutschland angeblich geplanten oder geführ- n Einsätzen vor. Eine rechtliche Bewertung ist daher icht möglich. nlage 31 Antwort es Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab- eordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/13667, Frage 43): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Pro- zess gegen den 25-jährigen US-Obergefreiten Bradley Man- ning in den USA, dem vorgeworfen wird, die US-Kriegs- verbrechen im Irak und in Afghanistan mit Hilfe der Enthüllungsplattform WikiLeaks öffentlich gemacht zu ha- ben, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit Bradley Manning menschenwürdige Haftbedingungen und ein faires, rechtsstaatliches Verfahren in den USA erhält? Der Bundesregierung liegen keine über die Medien- erichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse über den rozess gegen Bradley Manning vor. Die internationale Kritik an den Haftbedingungen radley Mannings konzentrierte sich auf die Zeit seiner haftierung im Militärgefängnis Quantico. Seitdem urde Bradley Manning in ein Militärgefängnis in Fort eavensworth, Kansas, verlegt. Seine mögliche Haft- 30670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) strafe wurde wegen der schlechten Haftbedingungen in Quantico um 112 Tage reduziert. Die Bundesregierung konzentriert sich bei ihrem Dia- log mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu Fragen des Rechtsstaats auf die Haftbedingungen deutscher Staatsangehöriger, die Abschaffung der Todesstrafe und die Schließung des Gefangenenlagers in Guantanamo. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 44): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass sie wichtige In- formationen den vermeintlichen Abschuss eines türkischen Aufklärungsflugzeuges am 22. Juni 2012 durch die syrische Armee betreffend mit dem Verweis als geheime Verschlusssa- che einstuft, „dass dem Bundesnachrichtendienst [sonst wo- möglich] keine schutzbedürftigen Erkenntnisse [mehr] anver- traut werden“, während sie zugleich und in derselben Bundestagsdrucksache (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13515) be- hauptet, ihr lägen keine Informationen unter anderem über „Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der Aufständischen über die Türkei und durch türkische Behör- den“ und „den Beschuss von Zielen in Syrien durch die türki- sche Armee am 3. Oktober 2012“ vor, und aus welchen Grün- den hält es die Bundesregierung für nötig, auch den Inhalt eines Berichts der NATO über den vermeintlichen Abschuss des türkischen Armeeflugzeuges dem Parlament und der Öf- fentlichkeit trotz mehrfacher Nachfrage vorzuenthalten? Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung auf drei un- terschiedliche Sachverhalte: erstens den Vorfall mit ei- nem türkischen Aufklärungsflugzeug am 22. Juni 2012, zweitens auf angebliche Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der Aufständischen über die Türkei und durch türkische Behörden, drittens auf den angeblichen Beschuss von Zielen in Syrien durch die türkische Armee am 3. Oktober 2012. Zu diesen Sachverhalten existiert jeweils eine unter- schiedliche nachrichtendienstliche Quellenlage. Insofern kann die Bundesregierung den in Ihrer Fragestellung un- terstellten Widerspruch nicht erkennen. Ein von einer Dienststelle der NATO-Kommando- struktur verfasster Kurzbericht über den Vorfall mit dem türkischen Flugzeug enthält schutzbedürftige Informa- tionen. Er ist daher von der NATO-Dienstelle als Ver- schlusssache VS-Geheim eingestuft worden. Relevante Inhalte des Berichts sind in die Bewertung des Vorfalls durch die Bundesregierung eingeflossen. Sie wurden zudem im Rahmen der Beantwortung der Kleinen An- frage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksa- che 17/13515 vom 13. Mai 2013 in der Geheimschutz- stelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab- geordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 45): s re H N tä d g d Z n B H E h d u h M e s S ra U d n A d d G Z h g le w (C (D In welchem Umfang kamen – mit Blick auf den von UNICEF am 30. Mai 2013 veröffentlichten Weltkinderreport 2013; siehe unter anderem www.kobinet-nachrichten.org – humanitäre Hilfeleistungen aus Deutschland Menschen mit Behinderungen, insbesondere Kindern mit Behinderungen, zugute, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes- regierung für ihr eigenes Handeln aus diesem Report? Die Bundesregierung trägt den speziellen Bedürfnis- en von vulnerablen Bevölkerungsgruppen, unter ande- m Menschen mit Behinderungen, in der humanitären ilfe deutlich Rechnung. Dies ist explizit in der im ovember 2012 veröffentlichten „Strategie zur humani- ren Hilfe im Ausland“ sowie im Förderkonzept des in iesem Bereich federführenden Auswärtigen Amtes fest- ehalten. Im Rahmen der konkreten Projektförderung werden ie spezifischen Belange dieser besonders gefährdeten ielgruppe als Querschnittsaufgabe beachtet. Die huma- itäre Hilfe für behinderte Menschen ist damit integraler estandteil der jeweiligen Projekte. Die Bundesregierung fördert fortlaufend Projekte von ilfsorganisationen, die über eine herausgehobene xpertise im Bereich der Zielgruppe Menschen mit Be- inderungen verfügen und entsprechende Hilfsprojekte urchführen. Dazu zählen unter anderem HelpAge e. V. nd Handicap International e. V. Auch im Bereich des umanitären Minen- und Kampfmittelräumens werden aßnahmen unterstützt. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung in den inschlägigen internationalen Gremien für die Berück- ichtigung der Belange von behinderten Menschen ein. o haben wir beispielsweise erreicht, dass der Exekutiv- t des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, NHCR, im Jahr 2010 Schlussfolgerungen zur Wahrung er Belange von Menschen mit Behinderungen ange- ommen hat. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen es Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 46 und 47): Wie viele der in Deutschland lebenden Verurteilten/Tat- verdächtigen des Sivas-Massakers (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/7766) haben einen Einbürgerungsantrag gestellt, und wie wurde darüber entschieden? Wie viele Auslieferungsersuche für die in Deutschland le- benden Verurteilten/Tatverdächtigen des Sivas-Massakers sind nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Bundes- tagsdrucksache 17/7766) noch hinzugekommen, und wie wurde darüber entschieden? u Frage 46: Einbürgerungsanträge werden nach § 36 Staatsange- örigkeitsgesetz, StAG, statistisch nicht erfasst. Im Re- ister der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsange- genheiten, EStA, beim Bundesverwaltungsamt, BVA, aren zum Stichtag 31. Mai 2013 eine Einbürgerung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30671 (A) ) )(B) und die Ablehnung einer Einbürgerung von Personen re- gistriert, deren Namen mit denen von Personen überein- stimmen, denen nach Erkenntnissen der Behörden eine Beteiligung am Brandanschlag von Sivas vorgeworfen wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Staatsange- hörigkeitsbehörden der Länder zwar gemäß § 33 Abs. 3 StAG verpflichtet sind, die jeweiligen Entscheidungen unverzüglich an EStA zu melden, eine tagesaktuelle Meldung erfolgt jedoch nicht in allen Fällen. Zu Frage 47: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/7766) aus- führlich zu dieser Frage Stellung genommen. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist seitdem kein neues Auslieferungsersuchen hinzugekommen. Anlage 35 Antwort der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 48): Welche Publikationen hat oder plant die Bundesregierung zu den Themenbereichen Patientenverfügung, Vorsorgevoll- macht, Organspendeausweis und Testament, welche davon auch in Leichter Sprache? Zu den oben genannten Themenbereichen geben die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Bundes- ministerien der Justiz und für Gesundheit bzw. die Bun- deszentrale für gesundheitliche Aufklärung folgende Pu- blikationen heraus: Das Bundesministerium der Justiz ist Herausgeber der Broschüren „Patientenverfügung“, „Betreuungs- recht – mit ausführlichen Informationen zur Vorsorge- vollmacht“ und „Erben und Vererben“. Die Broschüren können telefonisch, schriftlich oder unter www.bmj.de bestellt oder heruntergeladen werden. Die Formulare „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ sind – neben weiteren Formularen – Teil der Broschüre „Be- treuungsrecht“. Sie stehen ebenso wie die Textbausteine zur Patientenverfügung allen Interessierten auch online auf www.bmj.de zur Verfügung. Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung über die Organspende gehört nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Trans- plantationsgesetzes zu den Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA. Im Rahmen die- ser Zuständigkeit veröffentlicht die BZgA folgende Bro- schüren und Flyer zur Organ- und Gewebespende, in de- nen die wichtigsten Inhalte zum Thema Organ- und Gewebespende vermittelt werden: 1. Klappkarte mit Organspendeausweis zum Heraus- trennen (deutsch/türkisch) 2. Antworten auf wichtige Fragen (deutsch/englisch/ türkisch) 3. Wie ein zweites Leben 4 5 6 7 8 9 1 1 a g S te s B fu G te s O v B s a s ri ü w O d li b z D In D p w w w z s L m ti d g (C (D . Organspende – eine persönliche und berufliche He- rausforderung . Aufklärung zur Organ- und Gewebespende. Ein Leit- faden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte . Gewebespende – Eine Einführung für Ärztinnen, Ärzte sowie Patienten- und Selbsthilfeverbände . Pflegeprofessionalität im Organspendeprozess . Kein Weg zurück – Informationen zum Hirntod (Er- stellung durch DSO; wird über die BZgA gestreut) . Flyer Lebendorganspende – Voraussetzungen und Rahmenbedingungen 0. Flyer zum Transplantationsgesetz (deutsch/englisch/ türkisch) 1. Geschichten vom Leben und vom Leben geben Die BZgA bietet in der Basisbroschüre „Antworten uf wichtige Fragen“ Informationen in einer für die All- emeinbevölkerung gut verständlichen und einfachen prache an. Diese Broschüre beantwortet die wichtigs- n Fragen der Allgemeinbevölkerung zum Organ- pende- und Transplantationsprozess und erläutert die edeutung des Organspendeausweises. Eine Überprü- ng dieser Broschüre im Hinblick auf die Erfüllung der rundsätze der Leichten Sprache wird zurzeit eingelei- t, sodass gegebenenfalls eine Adaptation der Bro- chüre erfolgt. Eine Publikation in Leichter Sprache zum rganspendeausweis ist als Textbaustein für das Internet orgesehen. In allen Informationsbroschüren der BZgA wird die edeutung des Organspendeausweises sowie der ver- chiedenen Entscheidungsmöglichkeiten im Hinblick uf eine Zustimmung bzw. Ablehnung einer Organ- pende ausführlich dargestellt. Alle gedruckten Mate- alien sind mit dem QR-Code versehen, sodass ber Mobiltelefone ein direkter Zugang zur Website ww.organspende-info.de ermöglicht wird, auf der der rganspendeausweis im Zentrum steht. Der Organspen- eausweis wird in seiner Funktion erklärt und kann on- ne direkt ausgefüllt werden oder online bestellt werden. Daneben sind Angebote zum persönlichen Gespräch esonders wichtig, um ganz individuelle Fragen klären u können. Hierfür bietet die BZgA gemeinsam mit der eutschen Stiftung Organtransplantation das kostenfreie fotelefon Organspende an Telefon: 0800 90 40 400. arüber hinaus können auf dem gemeinsamen Landing- age von Bundesministerium für Gesundheit und BZgA: ww.organspende-info.de folgende Websites aufgerufen erden: www.organspende-info.de, www.organpaten.de, ww.organspende-geschichten.de und www.bmg.bund.de. Das Bundesministerium für Gesundheit plant im weiten Halbjahr 2013 für den Bereich Organspende zu- ätzlich eine Erklärung zum Organspendeausweis in eichter Sprache. Im Übrigen verweist das Bundes- inisterium für Gesundheit zum Beispiel im Publika- onsverzeichnis auf die Materialien der BZgA und gibt iese Materialien aus, wie zum Beispiel an Besucher- ruppen im Rahmen des Bürgerservice. 30672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/13667, Frage 49): Was hat die Bundesregierung seit der Ankündigung der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, bei ihrem Besuch in Israel, sich für eine er- neute Erörterung des Themas „Ghettorenten“ im Bundeskabi- nett einzusetzen (dpa-Meldung vom 22. Mai 2013), konkret in dieser Richtung unternommen, und inwiefern stimmt sie der Aussage der Bundesministerin zu, es gebe in dieser Hinsicht noch Handlungsbedarf? Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, hat nach ihrer Israelreise in der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2013 das Thema „Ghettorenten“ zu- sammen mit der zuständigen Bundesministerin für Ar- beit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, be- sprochen. Im Hinblick auf Rechtsänderungen ist stets zu bedenken, ob sie zu einer langfristigen Lösung tatsäch- lich beitragen. Vor diesem Hintergrund muss auch die aktuelle Rechtslage sorgfältig betrachtet werden. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 50): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Überprüfung, durch welche die Troika – EU-Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds – Medienberichten zufolge die Kompatibilität einer Verord- nung des andalusischen Parlaments zum Schutz vor Zwangs- räumungen mit den Bedingungen des Memorandum of Understanding feststellen wollte (http://politica.elpais.com/ politica/2013/05/09/actualidad/1368124646_474464.html so- wie www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/spanien-zum- schutz-der-eigenen-vier-waende-12190337.html), und ist die Bundesregierung der Meinung, dass die erwähnte Verordnung gegen die Auflagen des Memorandums verstößt (bitte begrün- den)? Die Troika überprüft in institutioneller Unabhängig- keit die Vereinbarkeit von beschlossenen Maßnahmen mit dem Memorandum of Understanding. Sie legt der Euro-Gruppe nach Abschluss ihrer Mission das Ergebnis vor. Die Bundesregierung hat insofern keine eigenen Erkenntnisse zur Überprüfung der Kompatibilität der Verordnung des andalusischen Parlaments mit dem Memorandum of Understanding. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 51): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Ergebnissen einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V., DIW, Berlin, zu Auf- kommen und Bemessungsgrundlage der Unternehmensbe- A s li E ti s q ri p n s n m s s w in li d s lu d d g b s a a z M B v id d H ru J A d d (D (C (D steuerung in Deutschland (DIW Wochenbericht Nr. 22 und 23.2013, „Unternehmensbesteuerung: Hohe Gewinne – mä- ßige Steuereinnahmen“), wonach zwischen den gesamtwirt- schaftlichen und den versteuerten Unternehmensgewinnen eine Besteuerungslücke in Höhe von etwa 90 Milliarden Euro existiert, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Ursachen für eine solche Besteuerungslücke? Aus Sicht der Bundesregierung bestehen bei der bleitung einer Besteuerungslücke aus den volkswirt- chaftlichen Gesamtrechnungen methodisch grundsätz- ch erhebliche Bedenken, die bei der Interpretation der rgebnisse wissenschaftlicher Studien zu dieser Thema- k beachtet werden müssen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, DIW, elbst weist in seinem Wochenbericht auf schwer zu uantifizierende Schätzungsunsicherheiten hin. Der Be- cht bietet zudem keine Grundlage für konkrete steuer- olitische Schlussfolgerungen, da das DIW nur aus sei- er Sicht mögliche Ursachen für eine Reduzierung der teuerlichen Bemessungsgrundlage aufzeigt, ohne diese äher zu untersuchen oder zu quantifizieren. Im Übrigen sind einige dieser Ursachen steuersyste- atisch vorgegeben, wie zum Beispiel das Entstehen tiller Reserven aufgrund des Imparitätsprinzips, oder ind Folge bewusster steuerpolitischer Entscheidungen, ie zum Beispiel die seinerzeitige steuerliche Förderung den neuen Bundesländern. Im Hinblick auf die ebenfalls angesprochenen Mög- chkeiten der internationalen Gewinnverlagerung geht ie Bundesregierung davon aus, dass Deutschland be- onders mit der sogenannten Zinsschranke, den Rege- ngen zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen, en gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften, er Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuer- esetz sowie den sogenannten Entstrickungsregelungen ereits über wirksame Vorschriften zur Verhinderung olcher Gewinnverlagerungen verfügt. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auch uf europäischer und internationaler Ebene aktiv für eine bgestimmte Vorgehensweise der Staatengemeinschaft ur Verhinderung von Gewinnverlagerungen ein. omentan werden im Rahmen des OECD-Projekts EPS, Base Erosion and Profit Shifting, unter sehr akti- er Mitbeteiligung Deutschlands Besteuerungslücken entifiziert, die sich aus Unterschieden in den verschie- enen Steuerrechtsordnungen ergeben können, und andlungsempfehlungen zur Schließung von Besteue- ngslücken erarbeitet. Die OECD wird hierzu Ende uni einen Bericht vorlegen. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/13667, Frage 52): Mit welchen fiskalisch negativen Folgen rechnet die Bun- desregierung aufgrund der Tatsache, dass bei der Bewertung von übernommenen Verpflichtungen und der damit verbunde- nen Möglichkeit zur steuermindernden Realisierung von stil- len Lasten keine gesetzliche Änderung durch das AIFM- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30673 (A) ) )(B) Steuer-Anpassungsgesetz vorgenommen wurde, und welche inhaltlichen Bedenken hat die Bundesregierung gegen den diesbezüglichen Vorschlag der Länder gemäß der Bundestags- drucksache 17/13036? Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf ein Steu- erausfallrisiko in einer grob geschätzten Größenordnung im unteren zweistelligen Milliardenbereich einen gesetz- geberischen Handlungsbedarf. Angesichts der komple- xen Regelungsmaterie und der weitreichenden Folgewir- kungen für die steuerliche Gewinnermittlung müssen die Auswirkungen insbesondere auf mittelständische Unter- nehmen sorgfältig analysiert werden. Die Bundesregie- rung erarbeitet zusammen mit den Ländern Vorschläge, die die Belange des Mittelstandes bei der Übertragung von Betrieben berücksichtigen. Die gesetzgeberische Umsetzung ist dann zu Beginn der kommenden Legisla- turperiode vorgesehen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 53): Sieht die Bundesregierung eine weiterhin bestehende Not- wendigkeit zur Förderung von Beschäftigung durch die steuerliche Regelung zum Abzug von haushaltsnahen Dienst- leistungen nach § 35 a des Einkommensteuergesetzes, und wann wird die Bundesregierung diesbezüglich eine Evaluie- rung vorlegen? Die Förderung der Beschäftigung im Handwerk bleibt eine wichtige politische Zielsetzung der Bundesregie- rung. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung dieses Sek- tors für die deutsche Volkswirtschaft hat sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer wieder bewie- sen. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung auch, ob die steuerliche Regelung zum Abzug von haus- haltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a Einkommen- steuergesetz weiterhin eine zielführende Maßnahme für mehr Beschäftigung sein könnte. Zu dieser Frage- stellung wird auch eine wissenschaftliche Expertise ein- geholt, die nach wettbewerblicher Ausschreibung von Ernst & Young geleistet werden wird. Nach Abnahme des Endberichts wird die Studie veröffentlicht werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 54): Inwieweit ist das Bundeszentralamt für Steuern in die Überprüfung von Rentenmitteilungen hinsichtlich einer sich ergebenden Steuerpflicht von Rentenempfängerinnen bzw. -empfängern eingebunden, und inwieweit erfolgt dabei ein Datenabgleich auf automatische Art und Weise? Das Bundeszentralamt für Steuern ist bei der Über- prüfung von Rentenmitteilungen hinsichtlich einer sich e b A d d D li s in g te ta u s s fo a li re m A Im d s re u n A d g L Z n S m J (C (D rgebenden Steuerpflicht von Rentenempfängerinnen zw. -empfängern nicht eingebunden. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 55): Welche bundeseigenen Unternehmen sind außerhalb Deutschlands angesiedelt, und welche konkreten Steuervor- teile bzw. -privilegien gelten jeweils? Das Bundesministerium der Finanzen gibt einen jähr- chen Beteiligungsbericht für das vorausgegangene Ge- chäftsjahr heraus, in dem detailliert Informationen klusive Internetadresse zu den unmittelbaren Beteili- ungen sowie eine Liste mit den unmittelbaren und mit- lbaren Beteiligungen des Bundes mit einem Nennkapi- l von 50 000 Euro oder vergleichbarer Landeswährung nd einem Anteil von 25 Prozent oder mehr aufgelistet ind. Der letzte Beteiligungsbericht 2012 bildet den Be- tand zum 31. Dezember 2011 ab. Er wurde in Druck- rm Mitte März 2013 an den Deutschen Bundestag für lle Abgeordneten versandt. Steuerliche Regelungen aufgrund von Auslandsbetei- gungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung gehö- n zum operativen Geschäft der jeweiligen Unterneh- en, zu denen die Bundesregierung im Einzelnen keine uskunft erteilen kann. Der Ausschuss für Wahlprüfung, munität und Geschäftsordnung hat dazu in seinem in er Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegeben Be- chluss festgestellt, dass das parlamentarische Frage- cht solche Sachverhalte nicht umfasst. Ich bitte daher m Verständnis, dass eine weitergehende Beantwortung icht erfolgen kann. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/13667, Fragen 60 und 61): Was sind in den zurückliegenden zehn Jahren die acht Branchen mit der höchsten und die acht Branchen mit der niedrigsten Reallohnentwicklung gewesen (bitte jeweils ent- sprechende Steigerungsdaten nennen), und wie hat sich in die- sen Branchen die Tarifbindung entwickelt (bitte auch entspre- chende Daten nennen)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tarifbindung und Lohnentwicklung (so- weit dazu Zahlen vorliegen, bitte nennen), und welche Über- legungen gibt es in der Bundesregierung zu einer möglichen Reform der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen? u Frage 60: Amtliche Daten zur Reallohnentwicklung in einzel- en Branchen liegen der Bundesregierung nicht vor. Das tatistische Bundesamt erhebt allerdings Daten zur No- inallohnentwicklung. Im Vergleich der letzten zehn ahre können aufgrund der veränderten Erhebungssyste- 30674 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) matik nur die Wirtschaftszweige im produzierenden Ge- werbe, Handel sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe und auch dort nur die Vollzeitbeschäftigten einbezogen werden. Demnach waren die Nominallohnzuwächse, be- zogen auf durchschnittliche Bruttomonatsverdienste – ohne Sonderzahlungen –, in den vergangenen zehn Jahren in folgenden acht Wirtschaftszweigen prozentual am höchsten: In folgenden acht Wirtschaftszweigen waren die Zu- wächse im gleichen Zeitraum prozentual am geringsten: Im gleichen Zeitraum betrug der Anstieg des Verbrau- cherpreisindex 17,5 Prozent. Zur Tarifbindung liegen ebenfalls keine amtlichen branchenbezogenen Daten für den angefragten Zeitraum vor. Das IAB-Betriebspanel kann grundsätzlich zur Er- mittlung der Tarifbindung herangezogen werden. Dort sind die Daten jedoch nicht in der notwendigen Differen- zierung vorhanden, um die Tarifbindung für alle aufge- führten Wirtschaftszweige darstellen zu können. Zu Frage 61: Über den Zusammenhang von Tarifbindung und Lohnentwicklung liegen der Bundesregierung keine be- lastbaren Erkenntnisse vor. g li d W P e te d A d g D W B A d g D Z m M u m E s tu la B p d Gewinnung von Erdöl und Erdgas 42,8 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden 35,7 Kokerei und Mineralölverarbeitung 31,2 Erbringung von Finanzdienstleistungen 29,5 Mit Finanz- und Versicherungsdienst- leistungen verbundene Tätigkeiten 28,8 Herstellung von Kraftwagen und Kraft- wagenteilen 27,6 Maschinenbau 27,0 Sonstiger Fahrzeugbau 26,8 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraft- fahrzeugen) 19,3 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 18,5 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 18,5 Herstellung von Textilien 18,1 Tiefbau 17,5 Hochbau 16,1 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 12,6 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 5,2 (C (D Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträ- en ist ein Baustein zur Sicherung der verfassungsrecht- ch geschützten Tarifautonomie. Geänderte Rahmenbe- ingungen können Anlass geben, die Notwendigkeit und irksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung auf den rüfstand zu stellen und etwaigen Änderungsbedarf zu ruieren. Hinsichtlich des Bedarfs und der Möglichkei- n einer zeitgemäßen Anpassung ist die Meinungsbil- ung in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 64 und 65): In welcher Weise (durch wen, wann) hat die Bundeskanz- lerin Dr. Angela Merkel Kenntnis von der Aufforderung des Bundesrechnungshofes zur Übersendung der kompletten Un- terlagen zur Beschaffung der Aufklärungsdrohne Euro Hawk erhalten, und wie hat sie auf die Ablehnung dieses Ersuchens durch das Bundesministerium der Verteidigung reagiert? Welche Maßnahmen hat die Bundeskanzlerin gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung ergriffen, nachdem sie von diesen Vorgängen Kenntnis erhalten hatte, um die voll- ständige Herausgabe dieser Unterlagen an den Bundesrech- nungshof zu veranlassen? Die Bundeskanzlerin ist mit den Einzelheiten der eitergabe von Informationen zu Rüstungsprojekten des MVg an den Bundesrechnungshof nicht befasst. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 66 und 67): Welches Zulassungsziel hat der Euro-Hawk-Entwick- lungsvertrag von 2007 vorgesehen, und inwiefern wurde die- ses bis heute erfüllt? Inwiefern besteht aus Sicht der Bundesregierung die Ge- fahr, dass für die Global-Hawk-Drohnen des NATO-AGS- Programms ähnliche Probleme mit der Zulassung für den Luftraum entstehen, und inwiefern hat sie sich hierzu seit Be- ginn des AGS-Programms mit ihren NATO-Partnern ausge- tauscht? u Frage 66: Hinsichtlich der Musterzulassung des Full Scale De- onstrators schuldet die Firma EuroHawk GmbH die anagementleistung für den Zulassungsprozess. Dies mfasst die Koordination der von den Unterauftragneh- ern EADS und Northrop Grumman zu erbringenden inzelleistungen. Hinsichtlich des Full Scale Demon- trators wird die Durchführung bestimmter in der Leis- ngsbeschreibung definierter Aktivitäten zur Musterzu- ssung geschuldet. Dieser Leistungsanteil unterliegt der emühensklausel. Der Auftragnehmer ist damit ver- flichtet, die Dienstleistung vorzunehmen. Der Erfolg er Musterzulassung ist nicht geschuldet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30675 (A) ) )(B) Die Vorläufige Verkehrszulassung des Euro Hawk Full Scale Demonstrators wurde erreicht. Die ursprünglich beabsichtigte umfassende Musterprüfung einer geplan- ten Serie wurde nicht erreicht. Zu Frage 67: Die Entscheidung Deutschlands, im Projekt Euro Hawk auf die Serienbeschaffung zu verzichten und den Full Scale Demonstrator nach qualifiziertem Abschluss der Erprobung nicht weiterzubetreiben, hat keinen un- mittelbaren Einfluss auf das Projekt NATO AGS Core. Die deutsche Zulassungsproblematik beim Euro Hawk ist nicht auf die Zulassungssituation der Luftfahrzeuge NATO AGS Core übertragbar. Die NATO beschafft ein System auf Basis des technisch fortgeschritteneren Glo- bal Hawk Block 40. Zulassung und Zertifizierung der NATO-AGS-Core- Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Italiens durch die italienische militärische Zulassungsbehörde – DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur NAGSMA im Januar 2013 eine entsprechende Vereinbarung mit der DAA unterzeichnet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- gen der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 68 und 69): Welche eigenen Prüfungen wurden nach Bekanntwerden des Berichts des US Operational Test and Evaluation Center über die technischen Mängel und die Einsatzuntauglichkeit des RQ-4B Global Hawk unternommen bzw. in Auftrag gege- ben, und welche Gegeneinschätzung rechtfertigte das Festhal- ten an der Entwicklung und Beschaffung des Euro Hawk? Welche Implikationen hat die Einstellung der Serienbe- schaffung des Euro Hawk auf die deutsche Beteiligung an der NATO-AGS-Core-Beschaffung von Global Hawks sowie die Pläne der Bundeswehr zur Beschaffung von unbemannten Systemen der Kategorie MALE? Zu Frage 68: Der Projektleiter Euro Hawk hat den Bericht „Opera- tional Test and Evaluation Report“ des „Director, Opera- tional Test and Evaluation“ zu den UAS der Baureihe RQ-4B Global Hawk Block 30 von Mai 2011 ausgewer- tet. Der Bericht stuft die dort benannten Probleme des Global Hawk RQ-4B Block 30 insgesamt nicht als flug- sicherheitskritisch, sondern als missionskritisch ein. Der Projektleiter hat diese Einschätzung bestätigt. Es handelt sich dabei um Probleme bei der abbildenden Aufklä- rungssensorik des Global Hawk RQ-4B Block 30. Da die Bundeswehr keine Beschaffung eines Global Hawk RQ-4B Block 30 beabsichtigte, ergaben sich hieraus keine Konsequenzen für das Euro-Hawk-Programm. Zu Frage 69: Die Entscheidung Deutschlands, im Projekt Euro Hawk auf die Serienbeschaffung zu verzichten und den Full Scale Demonstrator nach qualifiziertem Abschluss d m D is N S b L d D E k b s A d g (D Z te u E e p m im w fe is w fe D d B li Z s S s s E m (C (D er Erprobung nicht weiterzubetreiben, hat keinen un- ittelbaren Einfluss auf das Projekt NATO AGS Core. ie deutsche Zulassungsproblematik beim Euro Hawk t nicht auf die Zulassungssituation der Luftfahrzeuge ATO AGS Core übertragbar. Die NATO beschafft ein ystem auf Basis des technisch fortgeschritteneren Glo- al Hawk Block 40. Zulassung und Zertifizierung der NATO-AGS-Core- uftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Italiens urch die italienische militärische Zulassungsbehörde, AA. Für die MALE-UAS-Überbrückungslösung hat die instellung des Entwicklungsvorhabens Euro Hawk eine direkten Auswirkungen. Allerdings besteht auch ei Systemen, die als Lösung infrage kommen, ein Ri- iko für das Erreichen einer deutschen Musterzulassung. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) rucksache 17/13667, Fragen 70 und 71): In welcher Form soll nach den Vorstellungen der Bundes- regierung die „notwendige gesellschaftspolitische Debatte“ in die Entscheidung der Bundesregierung zur Beschaffung be- waffneter unbemannter Luftfahrzeuge einfließen, bzw. in wel- cher Form ist sie eingeflossen? Hat das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, die Verträge zum Euro Hawk mit der Firma Northrop Grumman mittlerweile gekündigt und, falls nicht, warum nicht? u Frage 70: Die Beschaffung von Rüstungsgütern und Waffensys- men fußt auf nationalem wie internationalem Recht nd beruht auf der Analyse möglicher Bedrohungs- und insatzszenarien. Diese unterliegen bzw. sind Ausdruck iner politischen Bewertung, in die auch gesellschafts- olitische Debattenbeiträge einfließen. Herr Bundes- inister der Verteidigung Dr. Thomas de Maiziere hat Zusammenhang mit einer möglichen Beschaffung be- affneter unbemannter Luftfahrzeuge mehrfach eine öf- ntliche Diskussion eingefordert. Im vorliegenden Fall t eine abschließende Entscheidung zur Beschaffung be- affneter unbemannter Luftfahrzeuge noch nicht getrof- n. Aussagen, in welcher Form gesellschaftspolitische ebattenbeiträge dabei eine Rolle spielen werden, sind aher zum gegenwärtigen Zeitpunkt spekulativ. Die undesregierung wird bei ihrer Entscheidung die öffent- che Debatte jedoch berücksichtigen. u Frage 71: Die Leitung des BMVg hat am 10. Mai 2013 ent- chieden, die Vorbereitungen für eine Euro-Hawk- erienbeschaffung nicht weiterzuverfolgen. Ein Be- chaffungsvertrag wurde nicht abgeschlossen. Deshalb tellt sich die Frage einer Kündigung nicht. Das BMVg beabsichtigt weiterhin, den bestehenden ntwicklungsvertrag mit der Firma EuroHawk GmbH it der Qualifizierung des Missionssystems zum Zielter- 30676 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) min 30. September 2013 zu beenden. An diesem Ziel richtet sich auch die Beendigung der beiden Unterstüt- zungsverträge für die Vorbereitung des geplanten An- fangsflugbetriebes aus. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 72): Inwiefern wäre nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verkehrszulassung der italienischen Streitkräfte für die NATO-AGS-Drohnen mit den Anforderungen der Zulassung vergleichbar, die die Bundeswehr für den Euro Hawk verfolgt hat, und inwiefern würde eine solche Zulassung durch italie- nische Behörden einen Einsatz dieser Drohnen auf deutschen Flughäfen und im deutschen Luftraum erlauben? Zulassung und Zertifizierung der NATO-AGS-Core- Luftfahrzeuge erfolgen in der Zuständigkeit Italiens durch die italienische militärische Zulassungsbehörde, DAA. Dazu hat die NATO-Beschaffungsagentur NAGSMA im Januar 2013 eine entsprechende Vereinba- rung mit der DAA unterzeichnet. Vergleichende Untersuchungen zwischen dem deut- schen und dem italienischen Zulassungssystem wurden bisher nicht durchgeführt. Erkenntnisse liegen dem BMVg nicht vor. Jeder Staat, der Deutschland mit einem Luftfahrzeug überfliegen möchte, muss dafür formal eine Überfluger- laubnis beantragen. Dieser Antrag wird durch das zu- ständige Flugbetriebsreferat im BMVg gemeinsam mit dem für die Zulassung von Luftfahrzeugen zuständigen Referat vor Erteilung einer Überflugerlaubnis bewertet. Die Vorlage einer anerkannten und gültigen Zulassung ist dabei eine Voraussetzung für eine mögliche Überflug- genehmigung. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- gen der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 73 und 74): Ist es richtig, dass sämtliche Beteiligten am Vertrag zwi- schen der Bundesregierung und der EuroHawk GmbH das Recht hatten, sämtliche Musterunterlagen in den Räumlich- keiten von Northrop Grumman einzusehen, und hat die Bun- desregierung davon Gebrauch gemacht? Ist die Aussage des amerikanischen Vertragspartners Northrop Grumman (Der Tagesspiegel vom 29. Mai 2013) zu- treffend, dass mit dem Demonstrator auch ein Antikollisions- system mitgeliefert worden ist und dieses bis heute nicht ein- gebaut wurde? Zu Frage 73: Nein, dies trifft nicht zu. Die in den Räumlichkeiten von Northrop Grumman gewährte Einsichtnahme in die technischen Unterlagen war begrenzt auf das mit der M w b s b Z a ri m H te z A d g N g Z e d b m n d z Z te 5 s E W M W v D g m li n n d (C (D usterprüfung befasste Personal des Auftraggebers. Ob- ohl alle vertraglichen und außervertraglichen Verein- arungen, TAA, MoU, getroffen waren, gab es Ein- chränkungen bei der Einsichtnahme in Dokumente mit esonderen Freigabebeschränkungen, ITAR. u Frage 74: Dies ist zutreffend. Jedoch wurde das vom Hersteller ngeführte Kollisionswarnsystem, TCAS, von der ame- kanischen Zulassungsbehörde Federal Aviation Ad- inistration, FAA, für den Flugbetrieb mit dem Global awk nicht zugelassen. Auch ist das Kollisionswarnsys- m, TCAS, kein Sense-and-Avoid-System. Ein solches ugelassenes System ist bis heute nicht marktverfügbar. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fra- en 75 und 76): Wie und wann wurde das vertraglich vereinbarte Zulas- sungsziel des Euro-Hawk-Entwicklungsvertrags von 2007 seither geändert? Inwiefern wurden seitens der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter oder des Betriebsrates des Bundesamtes für Ausrüs- tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAINBw, bzw. des Bundesamtes für Wehrtechnik und Be- schaffung, BWB, Warnungen bezüglich der Zulassung des Euro Hawk wem gegenüber vorgetragen? u Frage 75: Vertraglich vereinbart war und ist die Durchführung iner Musterprüfung mit dem Ziel der Musterzulassung er Serienluftfahrzeuge. Eine Musterzulassung wurde isher nicht erreicht. Der Euro Hawk Full Scale De- onstrator sollte im Rahmen des Entwicklungsvertrages ur eine vorläufige Verkehrszulassung zur Aufnahme es Erprobungsflugbetriebs erhalten. Dieses Zulassungs- iel des Vertrages wurde erreicht. u Frage 76: Der Gesamtpersonalrat des Bundesamtes für Wehr- chnik und Beschaffung, BWB, hat mit Schreiben vom . Oktober 2009 dem Präsidenten des BWB gegenüber eine Bedenken – unter beispielhafter Erwähnung des uro Hawk – hinsichtlich der Personalausstattung bei der ehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge 61 – usterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr, TD 61/ML, und der „Verwischung“ der Zuständigkeit on Nachweisführung und Musterzulassung geäußert. ie Thematik war in den folgenden Monaten jeweils Ge- enstand der Monatsgespräche des Gesamtpersonalrates it dem Präsidenten des BWB. Hierbei wurden die Mög- chkeiten der Anwerbung von Luft- und Raumfahrtinge- ieuren sowie die beabsichtigte organisatorische Tren- ung der Musterprüfaufgaben von den Fachaufgaben in er WTD 61/ML besprochen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30677 (A) ) )(B) Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- gen der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 77 und 78): Wann war dem Bundesministerium der Verteidigung be- kannt, dass die US Air Force die geplante Beschaffung des Global Hawk Block 20/30 einstellt, und inwieweit wurde überprüft, ob eine wirtschaftliche Versorgbarkeit einer deut- schen Euro-Hawk-Flotte auf Basis des Blocks 20/30 über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren trotzdem ermöglicht werden kann? Wer war mit der Prototypenprüfung des Euro Hawk zu welchem Zeitpunkt befasst? Zu Frage 77: Im Januar 2012 wurde bekannt, dass die US Air Force einen Beschaffungsstopp und die Außerdienststellung der Global-Hawk-Block-30-Luftfahrzeuge beabsichtigt. In der darauffolgenden Bewertung des BMVg wurde im Februar 2012 festgestellt, dass von einer Erhöhung der Betriebskosten wegen des weltweit kleineren Flottenum- fangs auszugehen ist. Zu Frage 78: Von Juli 2009 bis April 2011 wurden der Musterprü- fer Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge 61 – Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr, WTD 61/ML, und zeitweise Güteprüfer zur Firma Northrop Grumman entsendet, um Arbeiten im Rahmen eine Prototypenprüfung vorzunehmen. Dabei haben die Prüfer der amerikanischen amtlichen Güteprüfstelle, De- fense Contract Management Agency, unterstützt. Am 24. Juni 2010 hat der Leiter der Güteprüfstelle, GPS, Manching den Abschluss der Prototypenprüfung durch die amtliche Feststellung der Verkehrssicherheit für die Erprobungsflüge in den USA testiert. Die Fest- stellung der Verkehrssicherheit für den Überführungs- flug nach Deutschland hat der Leiter der GPS am 14. Juli 2011 bescheinigt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 79): Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung dem Bundesrechnungshof keinen vollen Zugang zu den vom Bundesrechnungshof angeforderten Unterlagen für die Drohne Euro Hawk gewährt hat, und, wenn ja, aus welchen Gründen? Dem Bundesrechnungshof wurden alle Dokumente übergeben, einschließlich der Dokumente, die den US International Traffic in Arms Regulations, ITAR, unter- liegen. Letztere wurden nach vorheriger Information der zuständigen US-Stelle als VS-Geheim eingestuft und am 23. Mai 2013 dem Bundesrechnungshof zur Verfügung gestellt. A d F L H fü Q k ü k H c A d g (B F Z in In m in te d n w n b li Z s c w D tu (C (D nlage 53 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die rage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE INKE) (Drucksache 17/13667, Frage 80): Aufgrund welcher Erkenntnisse und wann gelangte das BMVg zu der Auffassung, dass eine Musterzulassung für die Drohne Euro Hawk nur mit unverhältnismäßig hohem Auf- wand zu erreichen wäre? Am 24. November 2011 trug der Projekleiter Euro awk im BMVg vor, dass es bei der Musterzulassung r die Euro-Hawk-Serie wegen erheblicher zusätzlicher ualifikationsarbeiten zu einem Mehraufwand kommen önnte. Die Leitung des BMVg wurde im Februar 2012 ber erhöhte technische, zeitliche und finanzielle Risi- en für die Erlangung einer Musterzulassung der Euro- awk-Serie und die damit verbundenen voraussichtli- hen Mehrkosten der Serie informiert. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, ragen 81 und 82): Bis wann soll das Euro-Hawk-Programm der Bundeswehr weiterlaufen, und welche Kosten plant das Bundesministe- rium der Verteidigung dafür ein? Wieso geht der Hersteller der Euro-Hawk-Drohne von weitaus geringeren Kosten für die Zulassung der Drohne als das Bundesministerium der Verteidigung aus, und inwiefern fand die Ermittlung der durch das Bundesministerium der Verteidigung angegebenen Kosten von 500 bis 600 Millionen Euro für eine Zulassung in Absprache mit dem Hersteller statt? u Frage 81: Es ist beabsichtigt, den Erprobungsflugbetrieb des- tegrierten SIGINT-Systems ISIS, Integriertes Signal telligence System, auf dem Euro Hawk Full Scale De- onstrator, FSD, bis zum qualifizierten Abschluss der dustrieseitigen Erprobung mit dem Zieldatum 30. Sep- mber 2013 weiterzuführen. Dies ist Voraussetzung für ie Übertragung der gewonnenen technischen Erkennt- isse auf eine alternative Trägerplattform. Die dafür not- endigen Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer sind och abschließend zu treffen. Erst danach sind belast- are Aussagen zu den damit verbundenen Kosten mög- ch. u Frage 82: Die Angaben des Herstellers für eine Musterzulas- ung des Euro Hawk sind weder schlüssig noch hinrei- hend substantiiert. Die Firma Northrop Grumman urde durch das BAAlNBw um Klarstellung gebeten. ie Aufwandsabschätzung des Projektleiters wurde ak- ell im Rahmen einer externen Studie bestätigt. 30678 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 83 und 84): Inwiefern ist ein überarbeitetes Angebot in die Bewertung des Bundesministeriums der Verteidigung über die Fortfüh- rung des Euro-Hawk-Programms eingeflossen, und welches konkrete Angebot bezüglich der Projektkosten hat der Her- steller der Euro-Hawk-Drohne in 2013 unterbreitet? Wann hat der Hersteller der Euro-Hawk-Drohne in 2013 angekündigt, eine überarbeitete Preiskalkulation für das Pro- gramm vorzulegen, und wann ist dieses überarbeitete bzw. neue Angebot beim Bundesministerium der Verteidigung ein- gegangen? Zu Frage 83: Mit Schreiben vom 21. Mai 2013, eingegangen im BMVg am 23. Mai 2013, hat der Unterauftragnehmer Northrop Grumman einen mit Schätzkosten hinterlegten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise im Projekt an das BMVg übersandt. Dies betraf die Betriebskosten des Full Scale Demonstrators und die „Certification“ der Euro-Hawk-Serie. Die Angaben der Firma Northrop Grumman in diesem Schreiben sind nach Einschätzung des BAAlNBw nicht schlüssig und nicht hinreichend substantiiert. Das BAAlNBw hat die Firma Northrop Grumman gebeten, den Sachverhalt kurzfristig klarzu- stellen. Zu Frage 84: Der Hersteller des Euro-Hawk, die Firma EuroHawk GmbH, hat 2013 keine solche Ankündigung getätigt und auch keine überarbeitete Preiskalkulation vorgelegt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zur 83. Frage. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fragen 85 und 86): Wann waren der Bundesminister der Verteidigung und die Staatssekretäre des Bundesministeriums der Verteidigung je- weils erstmals mit den Problemen in der Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof beim Euro-Hawk-Programm be- fasst, und welche Position haben sie dabei jeweils vertreten? Warum sah sich das Bundesministerium der Verteidigung in der 21. Kalenderwoche 2013, im Gegensatz zu der Zeit da- vor, dazu in der Lage, ungeschwärzte Unterlagen zum Euro- Hawk-Programm an den Bundesrechnungshof als Verschluss- sache weiterzugeben, und welche konkrete Erkenntnis hat zu dieser Weitergabe geführt? Zu Frage 85: Der Bundesrechnungshof, BRH, hat sich – nach ei- nem vorhergehenden Schriftwechsel auf Referatsebene – mit Schreiben vom 13. März 2012 unmittelbar an Staats- sekretär Wolf gerichtet und gebeten, im Fall Euro Hawk v k v b w s w d K Z d A m s P h g g E b h d s A d Z m n s te E d s n b s D s ru B V la e li w B s d V V g m (C (D ollständige, das heißt ungeschwärzte Unterlagen zu be- ommen. Staatssekretär Beemelmans ist seinerzeit da- on in Kenntnis gesetzt worden. In dem Antwortschrei- en vom 7. Mai 2012 wurden die Gründe aufgeführt, arum in diesem Fall ausnahmsweise keine uneinge- chränkte Einsicht in die erbetenen Unterlagen gewährt erden könne. Im Berichterstattergespräch zum Entwurf des Vertei- igungshaushalts 2013 vom 24. September 2012 hat der ollege Dr. Lindner im Rahmen der Generaldebatte die usammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof sowie essen Kritik an der Bereitstellung von Unterlagen in nwesenheit des Bundesministers der Verteidigung the- atisiert. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei die- en Gelegenheiten jeweils ausdrücklich betont, dass die rüfungs- und Erhebungsrechte des Bundesrechnungs- ofs nicht bestritten werden und auch im konkreten Fall rundsätzlich eine Herausgabepflicht gemäß § 95 BHO esehen werde. Gleichwohl gebe es im vorliegenden inzelfall jedoch gewichtige Gründe, diesen Herausga- eanspruch nur in eingeschränkter Form zu erfüllen. Im Übrigen haben die Prüfer des Bundesrechnungs- ofs im Dezember 2012 – aufgrund einer mit dem Präsi- enten des Hofes getroffenen Vereinbarung – die unge- chwärzten Quartalsberichte im Bundesamt für usrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bun- eswehr in Koblenz eingesehen. u Frage 86: Am 19. Februar 2013 wurde zwischen dem Bundes- inisterium der Verteidigung und dem Bundesrech- ungshof eine Grundsatzvereinbarung getroffen, in der ich das Bundesministerium der Verteidigung verpflich- t, dem Bundesrechnungshof alle Unterlagen, die er zur rfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, vollstän- ig innerhalb einer bestimmten Frist zur Verfügung zu tellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bundesrech- ungshof, die in den Unterlagen und Auskünften gege- enenfalls enthaltenen vertraulichen Informationen ent- prechend zu behandeln und schutzwürdige Interessen ritter sowie Regelungen des Daten- und Vertrauens- chutzes zu beachten. Darüber hinaus ermöglicht diese Grundsatzvereinba- ng, dass in begründeten Einzelfällen, bei denen das undesministerium der Verteidigung ein besonderes erfahren bei der Bereitstellung der vollständigen Unter- gen und Auskünfte oder der Übersendung der Prüfungs- rgebnisse im kontradiktorischen Verfahren für erforder- ch hält, besondere Verfahrensmodalitäten abgestimmt erden können. Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung mit dem undesrechnungshof und seiner herausragenden verfas- ungsrechtlichen Stellung einerseits sowie dem Anspruch er Beschäftigten aufseiten des Bundesministeriums der erteidigung auf Schutz vor eventueller strafrechtlicher erfolgung durch US-Behörden im Falle eines Verstoßes egen die auf dem US-Exportrecht beruhenden Sperrver- erke, die eine Weitergabe ohne vorherige Zustimmung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30679 (A) ) )(B) des U. S. Department of State verbieten, andererseits ist in der 21. Kalenderwoche 2013 entschieden worden, un- ter Darlegung der verfassungsrechtlichen Stellung und Rechte des Bundesrechnungshofs Konsultationen mit der US-Regierung aufzunehmen und dem Bundesrechnungs- hof bis zur dortigen Entscheidung die Unterlagen unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, VS-Geheim, zur Verfügung zu stellen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 87): Inwieweit wurde der Euro Hawk FSD vor der Überfüh- rung nach Deutschland für den US-Luftraum zugelassen, und inwieweit wurde beabsichtigt, für die Überführung des Euro Hawk FSD eine Zulassung in den USA zu erwirken (FSD: Full Scale Demonstrator)? Für die Testflüge in den USA und für den anschlie- ßenden Überführungsflug nach Deutschland erhielt der Euro Hawk Full Scale Demonstrator eine Vorläufige Verkehrszulassung gemäß ZDv 19/1 durch die deutsche militärische Zulassungsstelle. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 88): Inwiefern trifft die Aussage des früheren Bundesministers der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung zu, dass ein Kollisions- warnsystem und Regressansprüche Teile der Vertragsunter- zeichnung 2007 waren (vergleiche Bild am Sonntag vom 26. Mai 2013), und warum verfügt der Euro Hawk weiterhin nicht über ein Kollisionswarnsystem, obwohl der Hersteller angibt, dass dieses leicht nachzurüsten sei? Vom Zeitpunkt des Abschlusses des Entwicklungs- vertrages am 31. Januar 2007 bis heute gibt es kein inter- national anerkanntes und zertifiziertes „Sense-and- Avoid-System“ für unbemannte Luftfahrzeuge; daher wurde dies auch nicht im Vertrag berücksichtigt. Durch technische und prozedurale Verfahren wurde sicherge- stellt, dass unbemannte Luftfahrzeuge sicher am Luft- verkehr teilnehmen können. Das vom Hersteller ange- führte Kollisionswarnsystem – Traffic Alert and Collision Avoidance System – kann ein „Sense-and- Avoid-System“ zur Teilnahme am allgemeinen Luftver- kehr nicht ersetzen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Susanne Kieckbusch (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Fra- ge 89): te g n D w g je A d d D E a B w u D q m a 2 n A d g (D Z c g lu (C (D Inwiefern hat das Bundesministerium der Verteidigung seit 2007 die Herausgabe von Dokumenten an den Bundes- rechnungshof vollständig verweigert bzw. nur eingeschränkt zugelassen, und welche Gründe wurden jeweils aufgeführt? Seit 2007 haben der BRH und die ihm nachgeordne- n Prüfungsämter des Bundes mehrere Hundert Prüfun- en im Geschäftsbereich des BMVg eingeleitet, bei de- en in rechtlich begründeten Einzelfällen einzelne okumente dem Bundesrechnungshof nicht übersandt erden konnten. Ohne eine umfangreiche diesbezügliche Abfrage im esamten Geschäftsbereich des BMVg kann Ihre Frage doch nicht umfassend beantwortet werden. nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage er Abgeordneten Susanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 90): Inwiefern sind Kosten im Zusammenhang mit dem Euro- Hawk-Programm – etwa für Dienstreisen oder Infrastruktur- maßnahmen – über die vom Staatssekretär Stéphane Beemelmans in seinem Bericht vom 14. Mai 2013 (Aus- schussdrucksache 17(12)1205) angegebenen Kosten hinaus angefallen, und wann genau erfolgte die diesen zugrunde lie- gende Leistung jeweils? Durch Dienstreisen verursachte Ausgaben sind im inzelplan 14 gesondert veranschlagt. Sie werden nicht us vorhabenbezogenen Haushaltsmitteln finanziert. Für aumaßnahmen in Bezug auf das Projekt Euro Hawk urden an den Standorten Schleswig/Jagel, Manching nd Nienburg rund 27,3 Millionen Euro aufgewendet. arüber hinaus wurden am Standort Schlesig/Jagel für uerschnittliche, waffensystemübergreifende Maßnah- en – Start- und Landebahn – rund 14,7 Millionen Euro ufgewendet. Die wesentlichen Ausgaben erfolgten in den Jahren 008 und zwischen 2010 und 2012. Diese Kosten sind icht im Bericht vom 14. Mai 2013 enthalten. nlage 61 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Fra- en des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) rucksache 17/13667, Fragen 91 und 92): Welchen strategischen Zusammenhang gibt es zwischen der Neuausrichtung der Bundeswehr und dem Festhalten der Bundesregierung an der Drohnenrüstung? Wozu benötigt die Bundeswehr bewaffnete Drohnen, die vorrangig zu gezielten Tötungen eingesetzt werden, wenn ein solcher Einsatz aber von der Bundesregierung öffentlich ver- neint wird? u Frage 91: Die Neuausrichtung der Bundeswehr ist an den si- herheits- und verteidigungspolitischen Rahmenbedin- ungen ausgerichtet. Damit verbunden ist die Bereitstel- ng entsprechend benötigter Fähigkeiten, welche unter 30680 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) ) )(B) anderem durch unbemannte Luftfahrzeuge abgedeckt werden können. Zu Frage 92: Die Bundeswehr beabsichtigt, bewaffnete unbe- mannte Luftfahrzeuge zum Schutz eigener und verbün- deter Soldaten einzusetzen. Sie sollen in ein laufendes Gefecht am Boden eingreifen können – schneller und durchhaltefähiger als bemannte Luftfahrzeuge. Die deutschen Streitkräfte sind dabei an die allgemei- nen Regeln des Völkerrechts, insbesondere des humani- tären Völkerrechts, gebunden. Eine abschließende Ent- scheidung zur Beschaffung bewaffneter UAS ist von der Bundesregierung noch nicht getroffen worden. Sie be- darf einer breiten gesellschaftspolitischen Debatte. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/13667, Frage 93): Welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten beste- hen für die Bundeswehr und andere Behörden, unabhängig davon, welches Trägersystem zum Einsatz kommt, das SIGINT-Spionagesystem ISIS auch über dem deutschen bzw. europäischen Territorium zum Einsatz zu bringen, und wird die Bundesregierung das Scheitern des Euro-Hawk-Pro- gramms zum Anlass nehmen, eine Trägermaschine für die weitere Vertrauensbildung im Rahmen von Open Skies zu be- schaffen, bevor sie sich für weitere Spionageprogramme ein- setzt? Der Auftrag der Bundeswehr sieht nicht vor, dass SIGINT-Systeme generell, also auch ISIS, Daten über der Bundesrepublik Deutschland oder über dem Territo- rium verbündeter europäischer Staaten sammeln. Der Einsatz von ISIS ist an den verfassungsgemäßen Auftrag der Bundeswehr gebunden und findet über der Bundesrepublik Deutschland oder dem Territorium ver- bündeter europäischer Staaten nicht statt. Dies gilt nicht im Falle der Landesverteidigung oder Bündnisfall sowie bei Vorlage eines entsprechenden Mandats des Deut- schen Bundestages. Die Sensorik wird über dem von der Datensammlung ausgeschlossenen Gebiet nicht akti- viert. Dies ist unabhängig von der Beschaffenheit des Trägersystems. Der Vertrag „Offener Himmel“ ist ein essenzielles Element der europäischen Rüstungskontrollarchitektur. Er sieht internationale kooperative vertrauensbildende Maßnahmen vor. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin mit Nach- druck für die baldmögliche Schaffung einer eigenen Fä- higkeit (Beschaffung eines Flugzeugs mit Sensoren) zur Umsetzung des Vertrags über den „Offenen Himmel“ ein. Die Beschaffung eines solchen Flugzeugs kann nicht aus dem Einzelplan 14 umgesetzt werden. Dies wurde zuletzt vom Unterausschuss Abrüstung des Deutschen Bundestages bestätigt. Die notwendigen Sondermittel k e H „ A d d 1 w P D w s – B v E in s fo B B lu c w A d d 1 s e E s d ru (C (D onnten für 2013 und 2014 aus Haushaltgründen nicht ingestellt werden. Eine Verknüpfung des Beschaffungsprojekts Euro- awk und der Fähigkeit zur Umsetzung des Vertrags Offener Himmel“ ist nicht vorgesehen. nlage 63 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage er Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Drucksache 7/13667, Frage 94): Was unternimmt die Bundesregierung, um den im Jahr 2014 geplanten Ausbau der A 10 bei Michendorf in Zusam- menhang mit dem solaren Lärmschutz zu sichern, und wie er- klärt sie die jetzt öffentlich gewordenen Verzögerungen? Seit dem 23. April 2013 liegt für die achtstreifige Er- eiterung der A 10 zwischen den Autobahndreiecken otsdam und Nuthetal bestandskräftiges Baurecht vor. as Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- icklung misst diesem Projekt als abschließendem Bau- tein des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 11 Ausbau der Autobahn A 2 zwischen Hannover und erlin sowie A 10, Berliner Ost- und Südring – nach wie or hohe Bedeutung zu. Der Planfeststellungsbeschluss ermöglicht auch die rrichtung von sogenannten solaren Lärmschutzwänden, denen die Photovoltaikelemente selbst dem Lärm- chutz dienen. Um das Gesamtprojekt zügig weiterzuver- lgen, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, au und Stadtentwicklung, der Einleitung des vom Land randenburg durchzuführenden strukturierten Verhand- ngsverfahrens mit öffentlicher Vergabebekanntma- hung für den Bau und Betrieb der solaren Lärmschutz- ände nach entsprechender Vorbereitung zuzustimmen. nlage 64 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen es Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 7/13667, Fragen 95 und 96): Wann leitet die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag den am 12. April 2013 zur Stellungnahme versendeten Referentenentwurf für eine Änderung der 16. BImSchV (Schall 03) zu, und rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode? Welche Änderungsvorschläge wird die Bundesregierung aus dem Anhörungsverfahren mit Ländern und Verbänden aufgreifen, bevor sie einen Kabinettsbeschluss herbeiführt, und werden sie den Referentenentwurf grundlegend verän- dern? Die Fragen 95 und 96 werden wegen ihres Sachzu- ammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung hat am 12. April 2013 zum Entwurf der rsten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärm- chutzverordnung (Schall 03 [2012]) Stellungnahmen er Länder und Verbände mit der Bitte um Rückäuße- ng bis zum 16. Mai 2013 eingeholt. Am 25. April 2013 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 30681 (A) ) )(B) hat der Deutsche Bundestag und am 3. Mai 2013 der Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum 11. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes zugestimmt. Damit tritt für neue Plan- feststellungsabschnitte bei Neu- und Ausbauvorhaben von Eisenbahnen ab dem 1. Januar 2015 die Abschaf- fung des Schienenbonus in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung schlägt für die Aktualisierung der Anlage 2 der 16. BImSchV ebenfalls ein Inkrafttreten am 1. Ja- nuar 2015 vor. Dies berücksichtigt die Stichtagsregelung bei der oben genannte Änderung des BImSchG sowie Anregungen aus der Beteiligung der Länder und Ver- bände. Zur Auswertung der Stellungnahmen der Länder und Verbände wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im August/September 2013 zur Diskussion des Verordnungsentwurfs einladen. Die Än- derungsverordnung zur 16. BImSchV soll anschließend entsprechend § 48 b des BImSchG dem Deutschen Bun- destag zugeleitet werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/13667, Fragen 97 und 98): Womit begründet die Bundesregierung die Behauptung, den Küstenschutz für Helgoland freiwillig übernommen zu haben (Hamburger Abendblatt vom 24. Mai 2013)? Trifft es zu, dass zwischen der Bundesregierung und dem Land Schleswig-Holstein im Jahr 1961 eine Vereinbarung ge- schlossen worden ist, nach der der Bund für den Küstenschutz der Hochseeinsel Helgoland zuständig ist? Zu Frage 97: Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Insel Helgoland im Jahr 1952 wieder für die zivile Nutzung freigegeben. Der Bund übernahm große Teile der Ufersicherung so- wie den Schutz- und Sicherheitshafen. Der Küstenschutz wurde allerdings erst mit der Schaffung des Art. 91 a GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl. I Seite 359) als sogenannte Ge- meinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert und so eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage für eine Mitwirkung des Bundes bei der Erfüllung von Auf- gaben der Länder auf diesem Gebiet geschaffen. Zu Frage 98: Ja. Die Bundesregierung strebt eine einvernehmliche Lösung für die notwendigen Küstenschutzmaßnahmen mit dem zuständigen Land Schleswig-Holstein an. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/13667, Fragen 99 und 100): Z la g ru 1 S S ru In s s z li W P h d Z W d s § s s S b H h H fü d A d d (D (C (D Auf welcher Grundlage hat der Bund bisher Finanzmittel für die Bestandssicherung Helgolands zur Verfügung gestellt, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, die Unterhaltungszuständigkeit zum jetzigen Zeitpunkt neu zu ordnen? Plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundeswas- serstraßengesetzes, das die Zuständigkeit des Bundes für Ar- beiten und Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes der Insel Helgoland festschreibt, und wie begründet sie ihre Einschät- zung (vergleiche Hamburger Abendblatt vom 25. Mai 2013), dass es sich bei der bisher von der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes wahrgenommenen Sicherung des In- selsockels Helgolands nicht um eine Unterhaltungsaufgabe mit Verkehrsbezug handele und die Sicherung des Bestandes der Insel Helgoland laut dem Bundesminister Dr. Peter Ramsauer „also nicht Bundesaufgabe“ sei? u Frage 99: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Insel Helgo- nd im Jahr 1952 wieder für die zivile Nutzung freige- eben. Der Bund übernahm große Teile der Ufersiche- ng sowie den Schutz- und Sicherheitshafen. Im Jahr 961 wurde hierzu eine Vereinbarung mit dem Land chleswig-Holstein abgeschlossen. Seit sechs Jahrzehnten unterhält die Wasser- und chifffahrtsverwaltung, WSV, des Bundes die Ufersiche- ngsbauwerke praktisch auf der gesamten Westseite der sel Helgoland. Das geht weit über die gesetzlichen Zu- tändigkeiten der WSV hinaus. Der Bund führt damit auf eine Kosten eine Aufgabe durch, die verfassungsmäßig u einem großen Teil dem Land Schleswig-Holstein ob- egt. Dies geht zulasten der originären Aufgaben der SV in Schleswig-Holstein und ganz Deutschland. Das rüfungsamt des Bundes Hamburg beanstandete wieder- olt – zuletzt im Februar 2013 – die von der WSV urchgeführten Küstenschutzarbeiten. u Frage 100: Eine Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, aStrG, ist nicht geplant. Da sich die Verwaltungskompetenz des Bundes auf ie Bundeswasserstraßen in ihrer Verkehrsfunktion be- chränkt, müssen die Unterhaltungsaufgaben auch nach 8 Abs. 5 Satz 2 WaStrG einen Verkehrsbezug aufwei- en. Die Insel Helgoland ist mit Bezug auf die Seewas- erstraßen als Verkehrswege vorwiegend zum Zweck der eezeichen – § 34 WaStrG – und des Schutzhafens nutz- ar gemacht worden und muss daher im Interesse der ochsee- und Küstenschifffahrt von Bundes wegen er- alten werden. Die Sicherung des Bestandes der Insel elgoland ist dagegen nicht Bundesaufgabe, soweit sie r den allgemeinen Hochwasser- und Inselschutz erfor- erlich ist. nlage 67 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) rucksache 17/13667, Frage 101): Inwieweit sind polizeiliche oder verkehrspolitische Bun- desbehörden in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Auswertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG invol- viert, womit diese Teile ihrer Anlagen mit einer oder mehre- 30682 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 242. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Juni 2013 (A) (C) (D)(B) ren fliegenden Kameras überwachen, um das Anbringen von Graffiti zu verfolgen (Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai 2013, 18.04 Uhr), und welche über den Artikel hinausgehen- den Details sind der Bundesregierung dazu bekannt (insbe- sondere zu Ort, Typ des Flugroboters, Flugzeiten, Steuerung per Hand oder per GPS, Speicherung und Auswertung etwai- ger Bilddaten sowie zur damit verbundenen Umsetzung des Datenschutzes)? Die Deutsche Bahn AG kann, wie andere Unterneh- men auch, zur Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Sicherheitsaufgaben Personal oder technische Mittel nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften verwenden und einsetzen. Polizeiliche Bundesbehörden sind nicht in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Aus- wertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG zur Überwachung von Teilen ihrer Anlagen mit fliegenden Kameras involviert. Der Bundesregierung sind keine weiteren Details be- kannt, welche über den genannten Artikel hinausgehen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13667, Frage 102): Welche konkreten Steuervorteile bzw. -privilegien nimmt die Deutsche Bahn Finance B. V., DB Finance, in den Nieder- landen im Vergleich zum deutschen Steuerrecht in Anspruch, und wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung die Er- sparnis durch die Ansiedlung der DB Finance in den Nieder- landen gegenüber einer Ansiedlung in der Bundesrepublik Deutschland? Nach Angaben der Deutsche Bahn AG hatte die Gründung der Finanzierungstochter in den Niederlanden ausschließlich finanzwirtschaftliche Beweggründe. Hierzu zählte insbesondere der verbesserte Zugang zu ausländischen Investoren am Euro-Kapitalmarkt. Wei- tergehende Aussagen sind mit Verweis auf das operative Geschäft nicht möglich. 242. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Verwendung von Drohnentechnologie durch die Bundeswehr Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Staatsminister.

    B

Rede von Bernd Neumann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Ach so, das war die eine Minute.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das war schon wieder der Sympathiezuschlag des

    Präsidenten. – Als Nächste ist Frau Zypries dran.