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    Plenarprotokoll 17/241 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Johannes Singhammer . . . . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Gerhard Drexler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 52 . . . Tagesordnungspunkt 51: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit: Nukleare Entsorgung im Konsens regeln . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Suche und Auswahl ei- nes Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Ab- fälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG) (Drucksache 17/13471) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Weil, Ministerpräsident (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 53: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertra- gung besonderer Aufgaben im Zusam- menhang mit der Aufsicht über Kreditin- stitute auf die Europäische Zentralbank (Drucksachen 17/13470, 17/13523, 17/13539) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (Drucksachen 17/12601, 17/13035, 17/13523, 17/13539) . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Fraktio- nen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte: Erpressungspotenzial ver- ringern – Geschäfts- und Investmentban- king trennen (Drucksachen 17/12687, 17/13523, 17/13539) Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . 30519 A 30519 A 30519 B 30519 B 30519 B 30519 C 30523 B 30524 C 30525 D 30527 B 30529 A 30530 B 30530 D 30532 A 30533 B 30534 C 30534 D 30534 B 30535 A 30536 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 54: Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Angelika Krüger-Leißner, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert (Drucksache 17/13476) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 55: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Raju Sharma, Jan Korte, Agnes Alpers, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Demokratie stärken, Lobbyismus verhin- dern und Parteienfinanzierung transparen- ter gestalten (Drucksachen 17/9063, 17/13530) . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 10: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung beim Verkauf der TLG . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Norbert Brackmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Bockhahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30537 B 30538 D 30539 D 30540 C 30541 D 30543 A 30544 C 30546 B 30548 D 30549 C 30549 D 30550 D 30552 B 30553 B 30555 A 30556 A 30557 D 30559 A 30559 B 30562 A 30563 C 30564 A 30565 C 30566 C 30566 D 30568 A 30569 A 30570 B 30571 B 30572 C 30573 D 30574 D 30576 A 30577 C 30579 B 30580 C 30581 D 30582 A 30583 A 30583 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 30519 (A) (C) (D)(B) 241. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 Beginn: 9.00 Uhr
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    30582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms (A) (C) (D)(B) Berichtigung 240. Sitzung, Seite 30158 D, vierter Absatz, der Zwi- schenruf des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ist wie folgt zu lesen:„ Unter Kohl lag der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent!“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 30583 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz) – Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personal- statistikgesetzes – Gesetz zur Änderung des Telekommunikations- gesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdaten- auskunft Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 17.05.2013 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 17.05.2013 Bellmann, Veronika CDU/CSU 17.05.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 17.05.2013 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 17.05.2013 Dr. Bunge, Martina DIE LINKE 17.05.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 17.05.2013 Dr. Gambke, Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.05.2013 Glos, Michael CDU/CSU 17.05.2013 Golze, Diana DIE LINKE 17.05.2013 Groneberg, Gabriele SPD 17.05.2013 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 17.05.2013 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 17.05.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 17.05.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 17.05.2013 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 17.05.2013 Humme, Christel SPD 17.05.2013 Koch, Harald DIE LINKE 17.05.2013 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 17.05.2013* Laurischk, Sibylle FDP 17.05.2013 Leutert, Michael DIE LINKE 17.05.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 17.05.2013 Mücke, Jan FDP 17.05.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 17.05.2013 Pflug, Johannes SPD 17.05.2013* Pieper, Cornelia FDP 17.05.2013 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.05.2013 Roth (Esslingen), Karin SPD 17.05.2013 Roth (Heringen), Michael SPD 17.05.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 17.05.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 17.05.2013 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 17.05.2013* Schulte-Drüggelte, Bernhard CDU/CSU 17.05.2013 Schwanitz, Rolf SPD 17.05.2013 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 17.05.2013 Spatz, Joachim FDP 17.05.2013* Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 17.05.2013 Dr. Westerwelle, Guido FDP 17.05.2013 Zylajew, Willi CDU/CSU 17.05.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 30584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Neuregelung der Professorenbesol- dung und zur Änderung weiterer dienstrecht- licher Vorschriften (Professorenbesoldungsneu- regelungsgesetz) – … Strafrechtsänderungsgesetz – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklä- rungs- und Präventionshilfe (… StrÄndG) – Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) – Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr – Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht – Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Stra- ßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz – IVSG) – Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks – Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2012 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung der Republik Korea über die Seeschifffahrt – Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ko- lumbien und Peru andererseits Ferner hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Stillstand der WTO-Verhandlungen die Tendenz zu bilate- ralen Freihandelsabkommen zunimmt. Er hält grundsätzlich weltweite, multilaterale, an klare Standards und kontrollierbare Regeln gebundene Abkommen für sinnvoller als ein Geflecht bilate- raler Vereinbarungen. Weltweiter Handel schließt immer eine arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitische Dimension ein, die beim Abschluss von Freihandelsabkommen vollum- fänglich berücksichtigt werden muss. Dies muss auch für EU-Handelsabkommen und sogenannte Gemischte Abkommen mit Drittstaaten gelten. 2. Der Bundesrat bedauert, dass das Freihandelsab- kommen mit Kolumbien und Peru nicht dem re- gionalen Integrationsansatz der EU folgt und neue Schranken zwischen den Staaten der Region errichtet. Es steht somit auch im Widerspruch zur Lateinamerika-Strategie der Bundesregierung, die regionale Integration zu fördern. 3. Der Bundesrat begrüßt das grundsätzliche Bemü- hen, mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaa- ten einerseits sowie Kolumbien und Peru anderer- seits an historische und kulturelle Verbindungen anzuknüpfen und eine Öffnung der Märkte unter anderem für Waren, Dienstleistungen, Öffentli- ches Beschaffungswesen und Investitionen sowie die Förderung der wirtschaftlichen Integration zwischen den Parteien zu erreichen, welche die wirtschaftliche Entwicklung voranbringen und auf diese Weise auch den Menschen in den be- troffenen Ländern zugutekommen soll. 4. Der Bundesrat kritisiert jedoch, dass das Freihan- delsabkommen zwar verbindliche Verpflich- tungen zur Marktöffnung im industriellen und agrarischen Bereich, zur Liberalisierung vieler Bereiche der Daseinsvorsorge und Infrastruktu- ren, des öffentlichen Beschaffungswesens um- fasst und einen Eingriff in das Alltagsleben und die sozialen und politischen Verhältnisse der Menschen darstellt, dass aber diesen Verpflich- tungen keine flankierenden arbeits-, sozial-, um- welt-, rechts- und verbraucherpolitischen Rege- lungen mit entsprechender Verbindlichkeit und Kontroll- und Eingriffsmechanismen innerhalb des eigentlichen Abkommens an die Seite gestellt sind. 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Han- delsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulie- rung des internationalen Finanzsektors erschwe- ren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren. 6. Der Bundesrat erkennt an, dass der erste Artikel des Handelsübereinkommens auch umfassende Bestimmungen enthält, die den Schutz der Men- schenrechte einfordern. Es ist zu begrüßen, dass sich die Achtung der demokratischen Grundsätze und der grundlegenden Menschenrechte sowie des Grundsatzes der Rechtstaatlichkeit in den in- nenpolitischen Maßnahmen und der internationa- len Politik der Vertragsparteien spiegeln muss und dass die Missachtung dieses wesentlichen Bestandteils des Übereinkommens zur Ergreifung angemessener Maßnahmen führen kann, unter anderem zur möglichen Beendigung bzw. zur Aussetzung eines Teils oder des gesamten Über- einkommens. 7. Der Bundesrat betont aber, dass es im Falle Ko- lumbiens und Perus wichtig gewesen wäre, den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus auch bei Verstößen gegen die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmer-, Menschen- und Umweltrech- ten anzuwenden, damit auch solche Verstöße in dafür vorgesehenen Verfahren im Rahmen des Abkommens sanktioniert werden können. Dabei hätte sichergestellt werden müssen, dass insbe- sondere auch Beschwerden von Seiten der Zivil- gesellschaft direkt zu entsprechenden Verfahren hätten führen können. Im Abkommen stellt Arti- kel 285 Absatz 5 explizit klar, dass der Streitbei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 30585 (A) (C) (D)(B) legungsmechanismus für das Nachhaltigkeitska- pitel nicht zur Anwendung kommt. 8. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass das Europäische Parlament erstmalig ein Handelsabkommen mit einer Reso- lution zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie zu den Umweltstandards ergänzt und von den souveränen Regierungen Kolumbiens und Perus einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Situation von Gewerkschaftern sowie zur Verbesserung von Sozial- und Umweltstandards eingefordert hat. Beide Länder sind auf die For- derung des Europäischen Parlaments eingegan- gen und haben im Oktober 2012 entsprechende Fahrpläne vorgelegt. Damit verpflichtet sich etwa die kolumbianische Regierung öffentlich unter anderem dazu, die Zivilgesellschaft in die Umset- zung des Abkommens einzubeziehen, eine neue „Fachgruppe für Handelsabkommen und Men- schenrechte“ einzurichten, das Budget für das Schutzprogramm für Gewerkschafter aufzusto- cken und die Anzahl der Arbeitsinspektionen deutlich zu erhöhen. Ebenso soll in Zusammen- arbeit mit der Zivilgesellschaft ein neues System zur strafrechtlichen Ermittlung aufgebaut wer- den, um das Problem der hohen Straflosigkeit an- zugehen. Der Bundesrat begrüßt, dass durch die entschlossene Haltung des Europäischen Parla- ments erreicht werden konnte, dass die Umset- zung vereinbarter Nachhaltigkeitsstandards in Kolumbien und Peru von der Kommission und dem Europäischen Parlament überprüft wird. 9. Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem ausge- handelten Nachhaltigkeitskapitel, der Menschen- rechtsklausel sowie den eingegangenen arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpoliti- schen Verpflichtungen die Europäische Union Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Situa- tion der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Umwelt und der Menschenrechte in Kolum- bien und Peru erhalten soll. 10. Der Bundesrat sieht gleichwohl, dass trotz der er- heblichen Anstrengungen, die sowohl Kolumbien als auch Peru in den letzten Jahren zur Verbesse- rung der allgemeinen Lebensbedingungen ihrer Bürgerinnen und Bürger einschließlich der Men- schen- und Arbeitnehmerrechte unternommen haben, zur vollständigen Verwirklichung der fest- gelegten und von einzelnen Bürgern, zivilgesell- schaftlichen Organisationen, den Oppositionspar- teien und der Regierung geforderten hohen Standards sowohl in Kolumbien als auch in Peru noch weitere erhebliche Anstrengungen unter- nommen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die seit langem bestehenden Probleme wie Armut, Gewalt und Korruption, einen internen bewaffneten Konflikt (im Falle Kolumbiens mehr als 50 Jahre), illegale bewaffnete Gruppen, Dro- genhandel, Straflosigkeit, Vertreibung, Landent- eignung und Missachtung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. 11. Der Bundesrat betont, dass der erfolgten Verein- barung neuer innerstaatlicher Mechanismen und eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft, auch schon bei nur vorläufiger Anwendung des Ab- kommens, nun eine entschlossene Umsetzung folgen muss, welche getroffene Verabredungen zügig mit Leben erfüllt. Er ermutigt in diesem Zusammenhang die zivilgesellschaftlichen Orga- nisationen in den Andenstaaten und in der Euro- päischen Union, die neue Möglichkeiten der Ein- flussnahme zu nutzen, und fordert die beteiligten Regierungen auf, die Umsetzung der arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpoliti- schen Verpflichtungen entschlossen anzugehen und dabei auch eine umfangreiche Informations- und Werbekampagne vorzusehen, um möglichst viele der interessierten Gruppen oder Personen für eine Beteiligung an dem Kontrollrahmen des zivilgesellschaftlichen Mechanismus zu gewin- nen. Alle diese Schritte sind auch schon bei nur vorläufiger Anwendung des Abkommens mög- lich. 12. Der Bundesrat begrüßt, dass der Handelsaus- schuss des Europäischen Parlaments erstmalig eine Monitoring-Gruppe eingesetzt hat, die die Umsetzung arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischer Verpflichtungen und des in dem Abkommen enthaltenen Nachhaltigkeits- kapitels bereits seit dem Zeitpunkt der vorläufi- gen Anwendung des Abkommens überwachen wird. 13. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Implementation der von Kolumbien und Peru eingegangenen arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischen Verpflichtungen auch schon im Rahmen der vorläufigen Anwendung des Abkommens eng zu begleiten und auch auf natio- naler und europäischer Ebene auf Strukturen hin- zuwirken, die eine Implementation sicherstellen und ein wirkungsvolles Monitoring garantieren. 14. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu- dem dazu auf, bei der Erteilung eines Verhand- lungsmandats für EU-Handelsabkommen an die Kommission die Einbeziehung von Nachhaltig- keitsaspekten sowie die Wahrung von Sozial-, Menschenrechts-, Umwelt- und Verbraucher- schutzstandards und Belangen des Klimaschutzes im jeweiligen Abkommen und unter dem allge- meinen Streitbeilegungsmechanismus einzufor- dern. Die vereinbarten arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitischen Verpflichtun- gen mit Kolumbien und Peru, die die Entschlie- ßung des Europäischen Parlaments veranlasst hat, weisen in die richtige Richtung und stellen unmit- telbare Verbesserungen gegenüber dem Status quo dar. Zur wirksamen und dauerhaften Absi- cherung dieser Standards ist aber die Einführung umfangreicher, verbindlicher und durch entspre- chende Streitbeilegungsmechanismen durchsetz- barer Regelungen innerhalb zukünftiger Abkom- men nötig. 30586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) – Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes – Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortent- wicklung des Städtebaurechts Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ßung gefasst: Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b (§ 35 Absatz 4 BauGB) Der Bundesrat bedauert, dass das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz einen neuen Begüns- tigungstatbestand in § 35 Absatz 4 BauGB enthält. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 21. September 2012, vergleiche BR-Drucksache 474/12 (Beschluss), zu dem Gesetzentwurf der Bun- desregierung verdeutlicht hat, führt dieser neue Tatbe- stand zu einer Intensivierung und Verfestigung der Nutzung des Außenbereichs und widerspricht damit dem erklärten Ziel des Gesetzes, die Innenentwick- lung zu stärken und die Neuinanspruchnahme von Flächen zu vermeiden. Nach Auffassung des Bundesrates bietet die bereits derzeit gültige Fassung des § 35 Absatz 4 BauGB ausreichende Möglichkeiten, nicht mehr für die Land- wirtschaft genutzte Bestandsbauten einer anderen zweckmäßigen Nutzung zuzuführen. Gegebenenfalls käme – sofern öffentliche Belange von einer Neu- errichtung nicht beeinträchtigt werden – auch die Zu- lassung eines Vorhabens über § 35 Absatz 2 BauGB in Betracht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher ent- sprechend seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 21. September 2012 erneut auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Erweiterung des § 35 Absatz 4 BauGB wieder gestrichen wird. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz – Sprachlern- und Sprachtestange- bote, Visumverfahren – Drucksachen 17/3090, 17/4118 Nr. 1.1 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über die Entwick- lung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirt- schaft in Deutschland – Drucksachen 17/12567 – Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi- scher Leistungsfähigkeit Deutschlands 2011 und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 17/8226 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi- scher Leistungsfähigkeit 2012 – Drucksachen 17/8872 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung und Innovation 2012 – Drucksachen 17/9680 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi- scher Leistungsfähigkeit Deutschlands 2013 – Drucksachen 17/12611 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Hightech-Strategie 2020 für Deutschland – Bilanz und Perspektiven hier: Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutach- ten zu Forschung, Innovation und technologischer Leis- tungsfähigkeit Deutschlands 2013 – Drucksachen 17/13075 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/13183 Nr. A.1 EuB-BReg 21/2013 Drucksache 17/13183 Nr. A.2 EuB-BReg 22/2013 Drucksache 17/13183 Nr. A.3 Ratsdokument 5128/13 Drucksache 17/13340 Nr. A.2 EuB-BReg 23/2013 Drucksache 17/13340 Nr. A.3 EuB-BReg 24/2013 Innenausschuss Drucksache 17/11242 Nr. A.3 Ratsdokument 14230/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.13 Ratsdokument 17680/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/4927 Nr. A.12 Ratsdokument SEK-Nr.(2011)173 endg. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/2994 Nr. A.34 EuB-BReg 115/2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241. Sitzung. Berlin, Freitag, den 17. Mai 2013 30587 (A) (C) (D)(B) Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/12911 Nr. A.4 Ratsdokument 6380/13 Drucksache 17/12911 Nr. A.5 Ratsdokument 6671/13 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Drucksache 17/3135 Nr. A.6 Ratsdokument 13216/10 Drucksache 17/4338 Nr. A.16 EuB-EP 2087 Drucksache 17/7423 Nr. A.34 Ratsdokument 14556/11 Drucksache 17/11108 Nr. A.17 Ratsdokument 13707/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/11617 Nr. A.13 Ratsdokument 15627/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.17 Ratsdokument 15984/12 Drucksache 17/12449 Nr. A.10 Ratsdokument 5600/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.16 Ratsdokument 5864/13 Drucksache 17/12783 Nr. A.10 Ratsdokument 6186/13 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 17/11439 Nr. A.17 Ratsdokument 14869/12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/9797 Nr. A.11 Ratsdokument 9170/12 Drucksache 17/11439 Nr. A.21 Ratsdokument 14854/12 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 17/10710 Nr. A.86 Ratsdokument 12558/12 241. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 51Regierungserklärung zur nuklearen Entsorgung TOP 53, ZP 9 Bankenaufsicht und Bankenabwicklung TOP 54Moderne Mitbestimmung TOP 55Lobbyismus und Parteienfinanzierung ZP 10 Aktuelle Stunde zum Verkauf der TLG - Wohnungen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingo Wellenreuther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-

    nen und Kollegen! Ich habe Verständnis, dass heute we-
    nige hier im Plenum sind, weil parallel die Trauerfeier
    für den Kollegen Stadler stattfindet, an der auch ich
    gerne teilgenommen hätte; aber die Tagesordnung sieht
    vor, dass dieser Punkt jetzt behandelt wird. Mein Beileid

    noch einmal an die Familie Stadler. Max Stadler war ein
    sehr lieber Kollege, mit dem ich 13 Jahre lang sehr eng
    zusammengearbeitet habe.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, Par-
    teien haben nach dem Grundgesetz den Anspruch, aber
    auch den Auftrag, an der politischen Willensbildung des
    Volkes mitzuwirken. Um dieser Aufgabe gerecht werden
    zu können, haben sie einen berechtigten Finanzierungs-
    bedarf. In Deutschland haben wir uns bewusst gegen
    eine rein staatliche Alimentierung entschieden und die
    gesellschaftliche Verankerung als Wesenselement politi-
    scher Parteien definiert. Im Wesentlichen wird dieser Fi-
    nanzierungsbedarf durch Mitgliedsbeiträge, staatliche
    Zuwendungen und durch Spenden gedeckt. Spenden
    sind zu Recht ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung
    von Parteien und haben verfassungsrechtliche Bedeu-
    tung. Das Grundgesetz sieht die Staatsfreiheit von Par-
    teien vor. Die staatliche Finanzierung darf deshalb nicht
    so weit gehen, dass sich Parteien nicht mehr um die fi-
    nanzielle Unterstützung durch ihre Mitglieder und durch
    ihr nahestehende Bürger bemühen müssen.

    Umgekehrt ist das Spendenrecht des Bürgers Aus-
    druck seines Rechts auf Teilhabe an der politischen Wil-
    lensbildung. Im Gegenzug ergibt sich die Verpflichtung,
    dass die Parteien über die Herkunft und die Verwendung
    ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechen-
    schaft ablegen müssen. Das ist im Parteiengesetz so gere-
    gelt. Spenden über 10 000 Euro sind im Rechenschafts-
    bericht anzugeben, und Spenden über 50 000 Euro sind
    dem Bundestagspräsidenten zu melden, der diese binnen
    24 Stunden im Internet zu veröffentlichen hat. Diese
    Transparenzvorschriften haben sich bei Parteispenden in
    Deutschland sehr gut bewährt.

    Meine Damen und Herren von den Linken, Sie schla-
    gen jetzt in Ihrem Antrag fünf Maßnahmen vor, mit denen
    Sie das Parteiengesetz ändern wollen. Damit wollen Sie
    angeblich die Demokratie stärken, Lobbyismus verhin-
    dern und die Parteienfinanzierung transparenter gestalten.
    Meines Erachtens betreiben Sie damit Etikettenschwin-
    del. Denn was Sie in Wahrheit wollen, ist, in Deutschland
    die Parteienfinanzierung diskreditieren, Spender verunsi-
    chern und sich damit Vorteile im politischen Wettbewerb
    verschaffen.


    (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Jetzt wird es richtig albern!)


    Ich werde Ihnen jetzt im Einzelnen erläutern, warum Ihr
    Antrag nicht taugt – wenn Sie zuhören, verstehen Sie es
    auch –, um die von Ihnen benannten Ziele zu erreichen.
    Ich werde auch zeigen, welche Auswirkungen Ihre beab-
    sichtigten Gesetzesänderungen hätten.

    Sie wollen ein Spendenverbot für juristische Perso-
    nen.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das heißt, Sie wollen, dass Unternehmen in der Rechts-
    form einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, aber
    auch eingetragene Vereine nicht mehr Spenden an politi-
    sche Parteien leisten dürfen.





    Ingo Wellenreuther


    (A) (C)



    (D)(B)



    (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Sie haben es verstanden!)


    Entgegen Ihrem im Antrag formulierten Ziel, die Demo-
    kratie dadurch stärken zu wollen, wäre dies im Gegenteil
    eine demokratiefeindliche Maßnahme, weil Sie dadurch
    Unternehmen eine Teilnahme an der politischen Willens-
    bildung durch Unterstützung jener Partei,


    (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)


    die ihre eigenen politischen Interessen am besten vertritt,
    behindern würden.


    (Zuruf der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])


    Hierin liegt wiederum ein Etikettenschwindel, weil damit
    unsere Demokratie nicht gestärkt, sondern geschwächt
    würde. Dies sieht auch das Verfassungsgericht so, das be-
    reits 1992 eindeutig erklärt hat, dass Spenden juristischer
    Personen an politische Parteien in beliebiger Höhe zuläs-
    sig sind.

    Die politische Teilhabe äußert sich nämlich nicht al-
    lein in der Teilnahme an Wahlen, sie manifestiert sich
    auch dadurch, dass Organisationen, gesellschaftliche
    Gruppierungen, aber auch Unternehmen ihre Interessen
    wahrnehmen und sich an der politischen Willensbildung
    beteiligen dürfen, auch mittels Spenden, die natürlich im
    Einklang mit unserer Rechtslage transparent gewährt
    werden müssen. Berechtigterweise darf es auch juristi-
    schen Personen darauf ankommen, die politischen Ziele
    von Parteien zu unterstützen. Genau dies ist nach dem
    Grundgesetz, dem Parteiengesetz und der Rechtspre-
    chung des Bundesverfassungsgerichts auch vorgesehen.

    Jetzt zu Ihrem Hauptargument: Wer nicht wählen
    darf, darf auch keinen Einfluss auf politische Parteien
    nehmen. Dies wird nicht nur von den Linken vertreten,
    sondern auch von Ihnen, Herr Beck; das habe ich gele-
    sen. Dieses Argument halte ich für entlarvend. Mit einer
    Spende erleichtern die Spender lediglich die politische
    Arbeit der Partei, die im politischen Meinungskampf am
    besten ihre Interessen unterstützt. Sie nehmen dadurch
    gerade nicht inhaltlich Einfluss auf eine Partei oder ein
    Parteiprogramm.


    (Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Wer es glaubt!)


    Spenden zu leisten, ist im Übrigen die private Ent-
    scheidung der Bürger, aber auch der Unternehmen in un-
    serem Land, die dies gegenüber ihrem Aufsichtsrat, ih-
    rem Vorstand, ihren Aktionären, ihren Gesellschaftern,
    ihrer Belegschaft und gegenüber der Öffentlichkeit zu
    rechtfertigen haben, sicherlich aber nicht gegenüber dem
    politischen Gegner.

    Meine Damen und Herren von den Linken, wenn Ihre
    Partei keine nennenswerten Spenden juristischer Perso-
    nen erhält, muss deshalb nicht das Parteiengesetz geän-
    dert werden – darauf hat Kollege Schuster schon hinge-
    wiesen –, Sie sollten sich vielmehr über die Inhalte Ihres
    Parteiprogramms Gedanken machen.


    (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)


    Auch Ihr zweiter Vorschlag, es zu verbieten, Spenden
    natürlicher Personen über 25 000 Euro anzunehmen,
    schadet dem Kern unserer Demokratie. Sie rücken Par-

    teispenden damit in die Nähe des Anrüchigen. Ich halte
    es – das muss ich ehrlich sagen – für unerträglich, dass
    Sie damit in der Öffentlichkeit wiederholt und bewusst
    den Eindruck erwecken, man könne in Deutschland poli-
    tische Entscheidung kaufen.


    (Raju Sharma [DIE LINKE]: Und Zustimmung bekommen in der Öffentlichkeit!)


    Ein weiterer Grund für Ihren Vorschlag eines Verbotes
    von Spenden über 25 000 Euro ist, dass die Partei der Lin-
    ken einfach keine größeren Einzelspenden erhält. Sie
    handeln deshalb nach dem Motto: Eine Regelung, die uns
    nicht nutzt, müssen wir abschaffen. Damit wollen Sie vor
    allem dem politischen Gegner schaden; denn andere Par-
    teien verzeichnen höhere Spendeneingänge. Wenn es da-
    rum ginge, anderen Parteien zu schaden, dann müsste die
    Union eigentlich fordern, dass Parteien keine Beteiligun-
    gen an Medienunternehmen halten dürfen.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie auch schon mal gefordert!)


    Die Stichworte Neues Deutschland und Deutsche Druck-
    und Verlagsgesellschaft seien an dieser Stelle genannt.

    Das eigentliche Thema, das die Menschen in unserem
    Land beschäftigt, ist nicht die Höhe der Spende, sondern
    die Transparenz; das heißt, dass man ab einer bestimm-
    ten Summe über die Herkunft und über die Spender Be-
    scheid wissen möchte. Dies ist in unserem bestehenden
    Parteiengesetz ausreichend klar geregelt.

    Ihr dritter Vorschlag, den ich aufgreifen möchte, ist,
    dass Sie Parteiensponsoring verbieten wollen. Sponso-
    ring ist im Parteiengesetz nicht ausdrücklich geregelt.
    Eine gesetzliche Definition fehlt. Nach dem Sponsoring-
    erlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre
    1998 handelt es sich um die Gewährung von Geld durch
    Unternehmen zur Förderung von Parteien, mit der unter-
    nehmensbezogene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
    verbunden sind. So damals das Bundesfinanzministe-
    rium. Der Unterschied zur Spende – das ist schon mehr-
    fach angesprochen worden – liegt darin, dass die Partei
    eine Gegenleistung schuldet. Diese besteht – das möchte
    ich auch für die Zuschauer ausdrücklich betonen – natür-
    lich nicht in der Gewährung eines politischen Vorteils,
    sondern in der Zurverfügungstellung von Werbemög-
    lichkeiten. Das ist der gegenseitige Vertrag, um den es
    beim Sponsoring geht.

    Als Beispiel nennt die Linke in ihrem Antrag die Ver-
    mietung von Standflächen auf Parteitagen. Sie erwähnen
    in diesem Zusammenhang alle im Bundestag vertretenen
    Parteien, außer übrigens sich selbst. Man weiß aber,
    dass, ich glaube, der Apothekerverband regelmäßig auch
    bei Ihnen gesichtet wird. Auch hier sage ich Ihnen: Blei-
    ben Sie bitte bei der Wahrheit.


    (Raju Sharma [DIE LINKE]: Das stimmt überhaupt nicht! Das ist einfach falsch! Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit! – Gegenruf des Abg. Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Er meint den kubanischen Apothekerverband!)


    – Das werden wir nachprüfen.





    Ingo Wellenreuther


    (A) (C)



    (D)(B)


    Inhaltlich vertreten Sie mit der Forderung nach einem
    Verbot des Parteisponsorings eine absolute Mindermei-
    nung. Keiner der sieben Sachverständigen hat in der öf-
    fentlichen Anhörung des Innenausschusses im Juni 2010
    ein Verbot des Parteisponsorings für gut befunden. Das
    überrascht auch nicht; denn Sponsoring ist eine zulässige
    Form der Finanzierung politischer Veranstaltungen. Im
    Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
    Staatsfreiheit sind solche finanziellen Unterstützungen
    auch wünschenswert.

    Im Rechenschaftsbericht der Parteien sind Einnah-
    men aus Sponsoring als Einnahmen aus Veranstaltungen
    und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit
    anzuführen. Die Staatengruppe gegen Korruption,
    GRECO, der Deutschland gleich nach der Gründung
    1999 beigetreten ist, hat dazu Stellung genommen.
    GRECO hatte in dem Evaluierungsbericht vom Dezem-
    ber 2009 zu Deutschland empfohlen, zu klären, unter
    welchen Bedingungen Parteisponsoring erlaubt ist und
    welches Rechnungslegungs- und Finanzsystem gelten
    soll. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen.
    GRECO hat dementsprechend in seinem Umsetzungsbe-
    richt vom November 2012 diesen Punkt als umgesetzt
    deklariert. Ich sage ganz offen: Ich hätte nichts dagegen,
    wenn in Zukunft Sponsoringvorgänge in einem Erläute-
    rungsteil im Rechenschaftsbericht zusammengefasst dar-
    gestellt würden und damit für noch mehr Transparent ge-
    sorgt wäre.

    Lassen Sie mich noch einige Ausführungen zu den
    Berichten von GRECO über die Transparenz der Partei-
    enfinanzierung machen. Die Linke erwähnt diese Be-
    richte in ihrem Antrag und erweckt den Eindruck, als
    hätten wir hier in Deutschland große Defizite. Ich
    möchte zunächst einmal klarstellen, dass der Bericht von
    GRECO aus dem Jahr 2009 die deutschen Rechtsvor-
    schriften zur politischen Finanzierung unmissverständ-
    lich gewürdigt hat. Wörtlich führt der Bericht aus, dass
    das deutsche Parteiengesetz mindestens fünf unbestreit-
    bare Qualitäten besitzt:

    Erstens. Es ist eine der ältesten Rechtsgrundlagen in
    diesem Bereich auf dem europäischen Kontinent. Zwei-
    tens. Es ist dank der Rechtsprechung des Bundesverfas-
    sungsgerichts verfassungsrechtlich tief verwurzelt. Drit-
    tens. Es legt großen Wert auf die Transparenz der
    Finanzquellen der Parteien. Viertens. Es trägt zu einem
    intelligenten Gleichgewicht zwischen privater und staat-
    licher Finanzierung von Parteien bei, sodass diese nicht
    ausschließlich auf staatliche Unterstützung angewiesen
    sind. Fünftens. Es führt zu einer Konsolidierung der Par-
    teifinanzen.

    Im Grundsatz bescheinigt GRECO also, dass Deutsch-
    land hoch anerkannte, verfassungsfeste, vorbildliche und
    transparente Regelungen zur Parteienfinanzierung be-
    sitzt. Das ist zunächst einmal eine ganz wichtige Bot-
    schaft, die Sie von den Linken eigentlich nicht hätten
    verschweigen sollen.

    Es ist zutreffend, dass GRECO aber auch zehn Ände-
    rungsempfehlungen abgegeben hat. In dem Umsetzungs-

    bericht vom Dezember 2012 werden drei davon als von
    Deutschland zufriedenstellend umgesetzt bzw. zufrie-
    denstellend behandelt deklariert, sechs Empfehlungen
    werden als teilweise und nur eine wird als nicht umge-
    setzt angesehen.

    Ich möchte an zwei Beispielen erläutern, dass wir hier
    keineswegs wichtige Empfehlungen ignorieren, sondern
    dass wir in manchen Punkten inhaltlich anderer Auffas-
    sung sind als GRECO. GRECO hatte beispielsweise
    empfohlen, die Grenze von 50 000 Euro für die unmit-
    telbare Berichterstattung und Veröffentlichung von
    Spenden zu senken und anonyme Spenden zu verbieten.
    Diese Empfehlung ist zum einen von den gemeinsamen
    Regeln des Europarates gegen Korruption aus dem Jahre
    2003 nicht gedeckt, und sie verkennt zum anderen, dass
    Spenden nach dem deutschen Parteiengesetz nicht erst
    ab 50 000 Euro, sondern schon ab 10 000 Euro mit
    Spendernamen im Rechenschaftsbericht veröffentlicht
    werden. Eine weitere Herabsetzung erscheint uns von
    der Union willkürlich. Eine zu niedrige Grenze würde
    außerdem zu einer Überfülle an Daten führen, was wie-
    derum der Transparenz und der Übersichtlichkeit abträg-
    lich wäre. Die Empfehlung, anonyme Spenden zu ver-
    bieten, widerspricht außerdem den gemeinsamen Regeln
    des Europarates, die nur heimliche Spenden vermeiden
    wollen und sogar anonyme Kleinspenden akzeptieren.
    Spenden unter 500 Euro erfolgen schon jetzt ohne Iden-
    tifizierung, sind aber öffentlich.

    Weitere Empfehlungen von GRECO gehen dahin,
    Spenden an Abgeordnete zumindest Rechenschafts- und
    Offenlegungspflichten aufzuerlegen, die denen der Par-
    teien vergleichbar sind, und wirksame Sanktionen bei
    Verstößen festzulegen.

    Auch hier wird die deutsche Rechtslage verkannt,
    nach der die Pflichten der Abgeordneten zum Umgang
    mit Spenden und etwaige Verstöße ganz klar geregelt
    sind. Erhalten nämlich Abgeordnete Spenden für ihre
    Partei, sind diese unverzüglich an das zuständige Partei-
    organ weiterzuleiten. Sie unterliegen dann den weiteren
    Regelungen des Parteiengesetzes. Verstöße gegen diese
    Weiterleitungspflicht sind strafbewehrt. Bei den so-
    genannten Direktspenden für den Abgeordneten selbst
    bestehen nach dem Abgeordnetengesetz und den Ver-
    haltensregeln des Bundestages laut Geschäftsordnung
    Pflichten zur gesonderten Rechnungsführung und zur
    Anzeige gegenüber dem Bundestagspräsidenten sowie
    eindeutige Annahmeverbote. Wenn dagegen verstoßen
    wird, gibt es ebenfalls wirksame Sanktionen. Insofern
    sind die genannten Empfehlungen von GRECO in
    Deutschland bereits vollkommen ausreichend geregelt.

    Zurück zum Antrag der Linken. Dazu möchte ich als
    Fazit sagen: Er ist insgesamt scheinheilig. Er nimmt es
    mit der Wahrheit nicht immer so ganz genau. Und vor al-
    lem: Er schwächt unsere Demokratie. Aus diesen Grün-
    den lehnen wir von der Union diesen Antrag ab.

    Danke schön.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







    (A) (C)



    (D)(B)




Rede von Eduard Oswald
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin in

unserer Aussprache ist für die Fraktion der Sozialdemo-
kraten unsere Kollegin Frau Gabriele Fograscher. Bitte
schön, Frau Kollegin Gabriele Fograscher.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gabriele Fograscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

    Zum wiederholten Mal diskutieren wir in dieser Legisla-
    turperiode Änderungen des Parteiengesetzes, und das
    nicht nur hier im Plenum; wir haben darüber bereits
    mehrfach auch im Innenausschuss diskutiert. Grundlage
    waren verschiedene Anträge und immer wieder die Eva-
    luierungsberichte der zum Europarat gehörenden Staa-
    tengruppe gegen Korruption, GRECO.

    Nach all den Diskussionen lässt sich feststellen: Die
    Linksfraktion hat übertriebene Forderungen, und die Re-
    gierungskoalition will gar nichts ändern. Dabei würde es
    Ihnen von den Regierungsfraktionen gut zu Gesicht ste-
    hen, sich einmal intensiv mit den Empfehlungen von
    GRECO auseinanderzusetzen. Es ist einfach nur pein-
    lich, regelmäßig von GRECO aufgefordert zu werden,
    die Empfehlungen umzusetzen. Sie von der Koalition
    wollen sich nicht festlegen und schieben zum Beispiel
    das Thema der Strafbarkeit von Abgeordnetenbeste-
    chung von Woche zu Woche und hoffen, sich so über die
    Legislaturperiode retten zu können. Wir sehen durchaus
    Handlungsbedarf und würden die Empfehlungen von
    GRECO aufgreifen.

    Ich will trotzdem auch darauf hinweisen, dass
    Deutschland ein gutes Parteiengesetz hat, das die meis-
    ten Fragen der Parteienfinanzierung angemessen regelt.
    Ich zitiere aus dem GRECO-Bericht:

    Viele Bestimmungen des Parteiengesetzes zur Par-
    teienfinanzierung sind lobenswert: Es verlangt eine
    konsolidierte Rechnungslegung, welche alle territo-
    rialen und sonstigen Strukturen der Parteien bis zur
    untersten Ebene sowie alle wirtschaftlichen Struk-
    turen erfasst, es nimmt eine klare Unterscheidung
    zwischen Parteien einerseits sowie Fraktionen und
    politischen Stiftungen andererseits vor, und es re-
    gelt Themen wie Sachspenden, freiwillige Arbeit
    und Sponsoring.

    Sie von der Linksfraktion vermitteln schon allein mit
    dem Titel Ihres Antrags ein völlig anderes Bild. Vor al-
    lem verspricht der Titel, was der Inhalt nicht hält. Mehr
    Demokratie schaffen Sie mit Ihren Forderungen nicht,
    mehr Transparenz auch nicht. Mit der Verhinderung von
    Lobbyismus hat Ihr Antrag nichts zu tun. Um Lobbyis-
    mus einzudämmen, brauchen wir unter anderem ein
    Lobbyregister und klare Informationen und Regeln für
    externe Berater, vor allem in den Bundesministerien.
    Dazu sagt Ihr Antrag aber nichts.

    Sie fordern das Verbot von Unternehmensspenden.
    Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die
    Kommission des Bundespräsidenten zur Reform der Par-
    teienfinanzierung haben Spenden von juristischen und
    natürlichen Personen als zulässig angesehen. Entschei-

    dend sei dabei die Transparenz. Es muss durchschaubar
    sein, welche Unternehmen oder Personen die Parteien
    unterstützen und gegebenenfalls Einfluss nehmen wol-
    len. Mir ist es lieber, dass spendende Unternehmen in
    den Rechenschaftsberichten genannt werden und diese
    Zuwendungen nicht über Privatpersonen oder gar Stroh-
    männer erfolgen.


    (Kirsten Lühmann [SPD]: Richtig!)


    Das würde nämlich zu weniger Transparenz führen.


    (Beifall bei der SPD)


    Professor Heinig erklärte in der Anhörung des Innen-
    ausschusses 2010:

    In einem freiheitlichen Parteienwesen bedürfen
    Einschränkungen der Finanzierungsfreiheit politi-
    scher Parteien einer besonderen Rechtfertigung.
    Kontrolle durch Öffentlichkeit hat Vorrang vor Ver-
    boten. Ein generelles parteiengesetzliches Verbot,
    Spenden juristischer Personen anzunehmen, sähe
    sich beachtlichen verfassungsrechtlichen Anfragen
    ausgesetzt. Es ist nicht zu empfehlen.

    Bei Spenden von Unternehmensverbänden allerdings
    ist die Transparenz nicht gegeben. Hier erfolgen Spen-
    den indirekt von Unternehmen über die Verbände, ohne
    dass die Unternehmen genannt werden. Oftmals wissen
    die einzelnen Mitglieder solcher Verbände gar nicht,
    dass sie an eine bestimmte Partei über ihre Mitgliedsbei-
    träge spenden. Deshalb fordern wir ein Verbot von Spen-
    den von Unternehmensverbänden.


    (Beifall bei der SPD)


    Statt die Spendenobergrenze so restriktiv festzulegen,
    wie Sie es fordern, sollte die Grenze für die sofortige
    Veröffentlichung von Spenden durch den Bundestags-
    präsidenten auf 25 000 Euro gesenkt werden. Zudem
    würde eine Nennung von Spendern mit Namen und
    Adresse ab einer Jahresgesamtsumme von 5 000 Euro
    im Rechenschaftsbericht zu mehr Transparenz führen.


    (Beifall der Abg. Petra Ernstberger [SPD])


    Sponsoring wollen Sie ganz verbieten, doch Sponso-
    ring von Parteiveranstaltungen ist parteienrechtlich er-
    laubt, ja sogar erwünscht. Auch dazu möchte ich noch
    einmal Professor Heinig zitieren:

    Die Vermietung von Werbeflächen und andere For-
    men des Sponsorings von Parteiveranstaltungen
    sind von der Parteienfreiheit nach Art. 21 Abs. 1 GG
    geschützte und parteiengesetzlich zulässige Formen
    der Parteienfinanzierung. Das Grundgesetz fordert
    von den Parteien, dass sie eigene Einnahmen gene-
    rieren, und verbietet eine staatliche Vollfinanzie-
    rung …. Die Aktivitäten von Parteien zielen auf Öf-
    fentlichkeit. Sie erzeugen aber auch Öffentlichkeit.
    Wenn Parteien daraus Einnahmen erzielen …, ist
    das im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vor-
    gaben zur Parteienfinanzierung zunächst einmal
    nicht problematisch, sondern im Gegenteil er-
    wünscht. Denn wie Spenden bilden auch andere
    Formen der Förderung von Parteien einen gewissen
    Indikator für ihre Verwurzelung und gesellschaftli-
    che Akzeptanz …





    Gabriele Fograscher


    (A) (C)



    (D)(B)


    Allerdings unterstützen wir auch die Forderung, dass
    Sponsoring in Zukunft als gesonderte Einnahme in den
    Rechenschaftsberichten ausgewiesen wird.

    Warum es Demokratie stärken oder mehr Transparenz
    herstellen soll, wenn Parteimitglieder, die für geleistete
    Arbeit eine Aufwandsentschädigung erhalten, diese
    nicht an die Partei spenden dürfen – das fordern Sie –,
    erschließt sich mir nicht. In der SPD ist die ehrenamtli-
    che Mitarbeit grundsätzlich unentgeltlich. Ein Kosten-
    ersatz ist jedoch möglich. Voraussetzung für die steuer-
    liche Anerkennung ist ein Vorstandsbeschluss, bevor die
    zum Aufwand führende Tätigkeit beginnt. Der Be-
    schluss darf nicht unter der Bedingung der Spende ge-
    fasst werden, der Aufwand muss im Einzelnen aufge-
    führt werden, und die Gliederung muss wirtschaftlich
    leistungsfähig sein, das heißt, sie muss diese Aufwands-
    entschädigung zahlen können.

    Im Innenausschuss haben Sie einen Änderungsantrag
    eingebracht und damit einen völlig falschen Eindruck er-
    weckt. Sie werfen § 31 d Abs. 1 Satz 2 Parteiengesetz,
    den Sie streichen wollten, mit dem Begriff der Selbstan-
    zeige in der Abgabenordnung in einen Topf. § 31 d
    Abs. 1 regelt unter anderem, dass eine Partei straffrei
    bleibt, wenn sie gegenüber dem Bundestagspräsidenten
    eine Fehlmeldung im Rechenschaftsbericht anzeigt und
    korrigiert, bevor diese öffentlich wird.

    Die Rechenschaftsberichte werden bei uns von circa
    10 000 ehrenamtlichen Kassiererinnen und Kassierern
    mit hoher Verantwortung und gewissenhaft erstellt.
    Trotz aller Sorgfalt kann es zu Buchungsfehlern kom-
    men. Dass dies für die Partei dann nach Meldung und
    Berichtigung eine Strafe nach sich ziehen soll, ist nicht
    einzusehen. Ein anderer Fall wäre es, wenn ein Kassierer
    vorsätzlich Spenden verschleiern oder unterschlagen
    würde. Wenn dies dann die Partei aber richtigstellt, wird
    sie nicht bestraft. Der Kassierer aber muss mit Konse-
    quenzen seitens der Partei rechnen. Das ist die geltende
    Rechtslage. Die derzeit viel diskutierte Straffreiheit bei
    Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist somit et-
    was völlig anderes als die Regelung des § 31 d Abs. 1
    Parteiengesetz.

    Sie fordern in Ihrem Antrag die Bundesregierung auf,
    Änderungen vorzunehmen. Bisher war das die Angele-
    genheit des Parlaments, der Fraktionen, und so soll das
    unserer Meinung nach auch bleiben. Wir sind jederzeit
    bereit, zum Beispiel über die Umsetzung der Empfeh-
    lungen von GRECO zu sprechen, und ich fordere von
    dieser Stelle die Koalitionsfraktionen nochmals auf, die
    Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung noch in dieser
    Wahlperiode zu regeln. Dem Antrag der Linken können
    wir nicht folgen.

    Danke schön.


    (Beifall bei der SPD)