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    Plenarprotokoll 17/239 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 239. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 I n h a l t : Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Berufsbil- dungsbericht 2013; weitere Fragen . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30061 A 30061 B 30061 C 30062 C 30063 A 30063 A 30063 B 30063 C 30063 C 30063 D 30063 D 30064 B 30064 C 30064 D 30064 D 30065 A 30065 B 30065 B 30065 C 30065 D 30065 D 30066 A 30066 B 30066 C 30066 C 30067 B 30067 B 30067 C 30067 D 30068 A 30068 A 30068 C 30068 C 30068 D 30068 D 30069 A 30069 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/13393, 17/13455) . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Entschädigung gesundheitlicher Schäden bei Testpersonen durch Arzneimittelprü- fungen in der ehemaligen DDR Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dringliche Frage 2 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Auswirkungen für auf der Grundlage un- rechtmäßiger Studien zugelassene Arznei- mittel Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Einhaltung der Zusagen im Bereich des in- ternationalen Klima- und Umweltschutzes trotz geringerer Zuweisungen an den Ener- gie- und Klimafonds Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Mündliche Frage 3 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe des EU-Emissionsminderungsziels für das Jahr 2030 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übergreifende Reform des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und des Emissionshan- dels Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Frank Schwabe (SPD) Vorschlag der EU-Kommission zur Heraus- nahme von Zertifikaten aus dem Emis- sionshandel Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Frank Schwabe (SPD) Gesetzliche Regelung zur Horizontalboh- rung bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas 30069 B 30069 C 30069 D 30070 A 30070 A 30070 B 30070 C 30070 D 30071 A 30071 B 30071 C 30072 A 30072 C 30072 D 30073 C 30073 D 30074 A 30074 C 30074 D 30075 B 30075 D 30076 A 30076 B 30076 C 30077 C 30078 A 30078 A 30079 A 30079 C 30079 D 30080 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 III Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Gerd Bollmann (SPD) Bekämpfung der zunehmenden Meeresver- schmutzung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Gerd Bollmann (SPD) Gewährleistung der leichten Austausch- barkeit von Batterien und Akkumulatoren Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Ute Vogt (SPD) Verzögerung der Inbetriebnahme des End- lagers Schacht Konrad Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Ute Vogt (SPD) Auswirkungen der Verzögerung der Inbe- triebnahme des Endlagers Schacht Konrad auf den Rückbau der stillgelegten Atom- kraftwerke und die Atommüllzwischenla- ger Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Erhebung von Sonderzöllen bei der Ein- fuhr von Solarmodulen aus China Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Auswirkungen auf die deutsche und euro- päische Solarbranche durch die Erhebung von Sonderzöllen bei der Einfuhr von So- larmodulen aus China Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellungsverfahren des BMI für 24 Voll- juristen im Herbst 2012 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Pläne von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein allgemeines „Tempolimit 120“ auf Auto- bahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30080 C 30080 D 30081 B 30081 D 30081 D 30082 A 30082 C 30082 D 30083 B 30083 C 30084 A 30084 B 30084 B 30084 D 30085 A 30085 A 30085 B 30086 A 30086 B 30087 A 30087 B 30088 B 30088 C 30090 C 30090 C 30092 A 30093 A 30094 B 30095 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 2 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Welt-Wald-Klima-Ini- tiative zur weltweiten Aufforstung und Re- staurierung beschädigter Wälder Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 5 Ulrich Kelber (SPD) Verbindliche Meldung des nationalen Ziels von 40 Prozent CO2-Einsparung an die EU-Kommission Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 6 Ulrich Kelber (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umset- zung der sogenannten Strompreisbremse Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsichtnahme in vertrauliche Berichte zu finanziellen Aspekten im Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraft- werk Tschernobyl über die Geheimschutz- stelle des Deutschen Bundestages Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsches Ersuchen einer Umweltverträg- lichkeitsprüfung bezüglich der geplanten ukrainischen Atomkraftwerke Khmel- nitsky 3 und 4 bzw. Beteiligung an der UVP für das türkische Atomkraftwerk Akkuyu Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Fragen 17 und 18 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus- halt des BMBF auf das Programm „Inno- vationsförderung in den neuen Ländern“ und auf den Titel „Produktions- und Dienst- leistungsforschung, Arbeiten und Kompe- tenzentwicklung“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 19 und 20 Willi Brase (SPD) Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus- halt des BMBF auf die Förderung von Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung sowie auf die Förderung einer verbesserten Berufsorien- tierung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30096 C 30097 D 30099 A 30100 C 30101 D 30103 A 30104 C 30104 D 30105 A 30105 B 30106 A 30106 B 30106 C 30106 D 30107 B 30107 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 V Anlage 9 Mündliche Frage 21 René Röspel (SPD) Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus- halt des BMBF auf die Förderung der For- schung an Fachhochschulen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 22 René Röspel (SPD) Forschungsvorhaben „Entsorgungsfor- schung“ im Zusammenhang mit der Suche nach einem Atommüllendlager Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 23 und 24 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus- halt des BMBF auf die Förderung des internationalen Studierenden- und Wissen- schaftleraustausches sowie auf die Förde- rung der Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bildungswesen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 25 und 26 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus- halt des BMBF auf die Förderung des Haushaltstitels „Softwaresysteme, Wissens- technologien“ sowie auf die Förderung der Forschung zum Thema „Demografischer Wandel, Mensch-Technik-Interaktion“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 27 Michael Gerdes (SPD) Spielräume für die Verbesserung der Aus- bildungsförderung in der Aufstiegsfortbil- dung und beim BAföG Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 28 Michael Gerdes (SPD) Zahl der Anrufe bei der BMBF-Hotline „BAföG“ und der Hotline „Meister- BAföG“ seit Beginn des Jahres 2013 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 29 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Förderung und Mitgestaltung der Feier zum 200. Geburtstag von Karl Marx am 5. Mai 2018 und weiterer Marx-Jubiläen Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 30 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An die EU-Kommission gemeldetes Effi- zienzziel im Rahmen der EU-Energieeffi- zienzrichtlinie und des nationalen Reform- programms Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angewandtes Verfahren für die Vergütung der Betreiber von Erzeugungsanlagen im Rahmen der Reservekraftwerksverord- nung für die Bereitstellung von Leistung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30107 C 30107 D 30108 A 30108 B 30108 C 30109 A 30109 A 30109 B 30109 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 Anlage 18 Mündliche Frage 34 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auffassung der Bundesregierung zu Kriegs- waffenexporten nach Katar im Zusammen- hang mit den geltenden Rüstungsexport- richtlinien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 35 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Zulässigkeit der jüngsten Ge- nehmigungen für Kriegswaffenexporte nach Indonesien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 36 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteuerung des Einkommens eritreischer Staatsangehöriger in Deutschland durch die eritreische Regierung Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 37 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Reaktion auf die Berichte über israelische Luftangriffe in Syrien Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Konsequenzen der Bundesregierung auf- grund neuer Erkenntnisse zum Abschuss des türkischen Aufklärungsflugzeugs über internationalen Gewässern am 22. Juni 2012 Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Grenz- und Minderheitenkonflikte in Süd- ostasien sowie außen- und sicherheitspoliti- scher Zugewinn durch Lieferungen von Panzern an Indonesien Antwort Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 42 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Bundesregierung aus den Fällen ungenehmigter Nebentätigkei- ten deutscher Beamter im Ausland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 43 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vertragsabschluss zwischen dem Beschaf- fungsamt des BMI und der Firma Elaman bezüglich des Kaufs staatlich genutzter Ha- ckersoftware und fällige Zahlungen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 44 Andrej Hunko (DIE LINKE) Informationsaustausch zur Terrorismusab- wehr mit Tunesien und entsprechende Lehr- gänge des BMI in den arabischen Staaten Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30109 C 30109 D 30110 A 30110 B 30110 C 30110 D 30111 B 30111 C 30112 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 VII Anlage 27 Mündliche Frage 45 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Feststellung des UN-Antirassismus-Aus- schusses im Fall Thilo Sarrazin und Emp- fehlung des Deutschen Instituts für Men- schenrechte Antwort Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 46 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Konsequenzen aus der fehlenden Beseiti- gung des gleichheitswidrigen Ausschlusses Eingetragener Lebenspartnerschaften von der Grunderwerbsteuerbefreiung für Steu- erpflichtige Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 47 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Beseitigung massiver Steuerausfälle durch die Verwendung eines Disagio-Modells un- ter Einschaltung einer ausländischen Stif- tung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 48 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Zahlen zur Umsetzung der Steuererklä- rungspflicht von Rentnern Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 49 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Bestrebungen zum Abschluss eines auto- matischen Informationsaustausches mit anderen Staaten gemäß FATCA-Abkom- men und Definition von Zinsen gemäß EU-Zinsrichtlinie im Vergleich zu § 20 Ein- kommensteuergesetz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 50 und 51 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Erstattung von Umgangskosten für ge- trennt vom Elternteil lebende Kinder Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 52 Niema Movassat (DIE LINKE) Einsatz des BMELV für ein Verbot von Rohstoff-Indexfonds an Agrarterminbör- sen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 53 Niema Movassat (DIE LINKE) Einhaltung der freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Bo- den- und Landnutzungsrechten, Fisch- gründen und Wäldern als zukünftige Be- dingung für die bilaterale Zusammenarbeit und entsprechende Einführung eines Un- ternehmensstrafrechts Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 54 Dr. Matthias Miersch (SPD) Einsatz der Bundesregierung für UNECE bzw. UNEP als federführende UN-Organi- sation im Rahmen der Verhandlungen zur europäischen Waldkonvention Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30112 C 30113 A 30113 B 30113 D 30114 A 30114 B 30114 D 30115 A 30115 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 Anlage 36 Mündliche Frage 55 Inge Höger (DIE LINKE) Etwaige zivile Nutzung des Hubschrau- bers BO 105 im Inland bzw. Abgabe an Pa- kistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 56 Inge Höger (DIE LINKE) Weiterbildung aktiver bzw. ehemaliger Bundeswehrsoldaten im Sicherheitssektor mit Unterstützung durch den Berufsförde- rungsdienst Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 57 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte zur Unterstützung afghanischer Sicherheits- kräfte in Baghlan und Tötung eines KSK- Soldaten sowie etwaige zukünftige Offen- sivoperationen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 58 und 59 Katrin Kunert (DIE LINKE) Festhalten an der Quote für psychothera- peutisch tätige Ärzte und etwaige Beset- zung offener Stellen mit Psychotherapeu- ten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 60 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Änderung der EU-Fluggastrechteverord- nung insbesondere für Reisende mit Mobi- litätseinschränkungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 61 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufgaben und niederländischer Standort des Unternehmens Deutsche Bahn Finance B. V. Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 62 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2013 und Projektanmeldungen der Länder Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30115 D 30116 A 30116 B 30116 C 30117 A 30117 B 30117 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30061 (A) (C) (D)(B) 239. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 238. Sitzung, Seite 30053, A, D, die Zwischenrufe des Abg. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sind wie folgt zu lesen: „Das haben wir Otto Schily jeden Tag erzählt!“ – „Der Experte Uhl meldet sich zu Wort! Kreisverwaltungsreferent außer Dienst!“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30105 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 2): Durch welche aktuellen Aktivitäten unterstützt die Bundes- regierung die Bemühungen der Initiative Welt Wald Klima – World Forest Foundation des Senats der Wirtschaft e. V., die Aufforstung und Restaurierung beschädigter Wälder – wie im Rahmen der Waldkonferenz Bonn Challenge am 2. September 2011 angekündigt – weltweit im großem Maßstab voranzu- bringen, unter anderem um der Atmosphäre Kohlendioxid zu entziehen, und welche Folgeaktivitäten bzw. Folgekonferen- zen zur Bonn Challenge sind geplant? Der Wiederaufbau von Waldökosystemen und ihren Dienstleistungen ist – neben dem ebenso wichtigen Er- halt der noch bestehenden Naturwälder – eine wichtige Aufgabe und ein politisches Ziel der deutschen Bundes- regierung. Deshalb veranstaltete das BMU gemeinsam mit der Internationalen Naturschutzunion, IUCN, im Jahr 2011 die Bonn Challenge. Die Teilnehmer aus zahl- reichen Ländern formulierten das Ziel, bis 2020 weltweit 150 Millionen Hektar an Wäldern wiederaufzubauen und dabei Synergien der Klimarahmenkonvention, UNFCCC, und der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD, der Vereinten Nationen zu nutzen. Die Konferenz löste positive Reaktionen aus und gab dem Thema des Wie- deraufbaus von Wäldern einen neuen Schub auf interna- tionaler Ebene. Der Senat der Wirtschaft stellte auf der Konferenz die Welt-Wald-Klima-Initiative vor, mit der er das privat- wirtschaftliche Engagement für den Wiederaufbau von Wäldern durch deutsche Unternehmer stimulieren und lenken will mit dem Ziel, große Summen in den Wieder- aufbau von Waldökosystemen zu investieren. Die Initia- tive korrespondiert mit der Zielsetzung der Bonn Challenge. Eine finanzielle Unterstützung der Welt- Wald-Klima-Initiative durch die Bundesregierung be- steht nicht und wurde seitens des Senats der Wirtschaft auch nicht angefragt. Vielmehr will dieser die Wieder- aufforstung und Restaurierung von Wäldern nur aus pri- vaten Mitteln fördern. Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Bonn Challenge durch verschiedene Aktivitäten. So fördert sie über die Finanzielle und Technische Zusammenarbeit sowie das REDD Early Mover Programm, REM, des BMZ und über die Internationale Klimaschutzinitiative, IKI, des BMU zahlreiche Projekte zum Wiederaufbau von Wäldern in Schwellen- und Entwicklungsländern. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung interna- tionale Prozesse zum Erhalt und Wiederaufbau von Wäl- dern über die Forest Carbon Partnership Facility, FCPF, der Weltbank. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, hat außerdem bisher zwei Fol- low-up-Treffen zur Bonn Challenge mit verschiedenen deutschen Stakeholdern – vor allem Forstdienstleistern – durchgeführt, um die Akteure zu vernetzen und mit ih- nen unter anderem über Möglichkeiten für Public Private Partnerships, förderliche Rahmenbedingungen für Inves- titionen der Privatwirtschaft und Standards für Wieder- aufforstungsprojekte zu diskutieren. An den Treffen nahm auch der Senat der Wirtschaft teil. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 15.05.2013 Aschenberg-Dugnus, Christine FDP 15.05.2013 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 15.05.2013 Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.05.2013 Bellmann, Veronika CDU/CSU 15.05.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 15.05.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 15.05.2013 Dyckmans, Mechthild FDP 15.05.2013 Ferner, Elke SPD 15.05.2013 Gabriel, Sigmar SPD 15.05.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 15.05.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 15.05.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.05.2013 Kunert, Katrin DIE LINKE 15.05.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 15.05.2013 Pieper, Cornelia FDP 15.05.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 15.05.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 15.05.2013 Steinbrück, Peer SPD 15.05.2013 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.05.2013 Dr. Toncar, Florian FDP 15.05.2013 Zylajew, Willi CDU/CSU 15.05.2013 Anlagen 30106 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung wei- tere internationale Prozesse, die den Wiederaufbau von Wäldern im Sinne der Bonn Challenge befördern sollen: Beispielsweise ist das BMU an der Einrichtung eines entsprechenden Weltbeirats beteiligt und unterstützte den Beschlussvorschlag „Support for the Bonn Chal- lenge on Restoration of Lost Forests and Degraded Lands“, den das World Resources Institute, WIR, beim IUCN-Kongress im September 2012 in Jeju, Südkorea, einbrachte. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck- sache 17/13393, Frage 5): Wird die Bundesregierung nach dem IV. Petersberger Kli- madialog das nationale Ziel 40 Prozent CO2-Einsparung bis 2020 nun verbindlich an die Europäische Kommission mel- den, und, wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der EU-Lastenteilung zur ersten Ver- pflichtungsperiode des Kioto-Protokolls hat sich Deutschland verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß im Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt um 21 Prozent gegen- über 1990 zu verringern. Dieses Ziel hat Deutschland deutlich übertroffen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Energiekonzept das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemis- sionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Eine Meldung dieses Ziels an die EU-Kom- mission ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kioto-Pro- tokolls, 2013 bis 2020, haben sich die EU und ihre Mit- gliedstaaten dazu verpflichtet, nur noch 80 Prozent ihrer Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 zu emit- tieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erklärt, dass sie ihre Verpflichtungen im Sinne von Art. 4 Kioto- Protokoll gemeinsam erfüllen werden. Dabei können einzelne Mitgliedstaaten eine von den 80 Prozent abwei- chende Verpflichtung übernehmen und müssen diese je- weils bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Sekretariat des Kioto-Protokolls beifügen. Wie die Aufteilung der gemeinsamen Verpflichtung gemäß Art. 4 Kioto-Protokoll vorgenommen wird, wird die Bundesregierung zusammen mit den anderen euro- päischen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Europäische Kommission wird hierzu zeitnah einen ersten Vorschlag vorlegen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck- sache 17/13393, Frage 6): Wird die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Strom- preisbremse vorlegen, und, wenn ja, wann? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie haben einen gemeinsamen Vor- schlag zur Strompreissicherung unterbreitet. In den Ge- sprächen mit den Ländern konnte darüber bisher noch keine Einigung erzielt werden. Eine solche Einigung ist jedoch Voraussetzung, um ein Gesetzgebungsverfahren erfolgversprechend einzuleiten. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 13): Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 15, Plenarprotokoll 17/236, Anlage 3 genannten Berichten, in denen es um finanzielle Aspekte im Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk Tschernobyl und dem dazugehörigen Brennelementelager geht, ist die Bundesregierung bereit, interessierten Abgeord- neten des Deutschen Bundestages eine vertrauliche Einsicht- nahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundesta- ges zu ermöglichen – ähnlich wie die Bundesregierung dies derzeit in Zusammenhang mit dem ICSID-Schiedsgerichts- verfahren von Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht –, und, falls die Bundesregierung bei keinem einzigen dieser Berichte hierzu bereit ist, wie lautet die Vertraulichkeitsvereinbarung der Geberversammlung, die einer solchen vertraulichen Einsichtnahme unter Geheim- schutzbedingungen nach Ansicht der Bundesregierung entge- gensteht, im exakten Wortlaut, bitte mit Angabe der konkreten schriftlichen Unterlage, die diese konkrete Regelung/Verein- barung enthält? Die Bundesregierung ist bereit, allen interessierten Abgeordneten eine vertrauliche Einsichtnahme in alle Berichte aus Plenarprotokoll 17/236 Anlage 3, in denen es um finanzielle Aspekte geht, zu ermöglichen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 14): Wird die Bundesregierung die Ukraine bezüglich des Atomkraftwerksvorhabens Khmelnitsky 3 und 4 um eine No- tifizierung gemäß Art. 3 des UN/ECE-Übereinkommens (2008/871/EG) über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Espoo-Konvention – bitten, und wird sie die Türkei bezüglich des Atomkraftwerksvorha- bens Akkuyu um eine freiwillige grenzüberschreitende Betei- ligung der deutschen Bevölkerung an der derzeit noch laufen- den Umweltverträglichkeitsprüfung des Akkuyu-Vorhabens bitten – bitte bei beiden Frageteilen mit Begründung, falls nein? Bei der Unterrichtung im zwischenstaatlichen Ver- hältnis über geplante Projekte im Bereich der Kernener- gie kommen unterschiedliche völkerrechtliche und EU- rechtliche Vorschriften zur Anwendung. Nach den Bestimmungen der Espoo-Konvention vom 25. Februar 1991 sowie der UVP-Richtlinie sind die Ver- tragstaaten der Konvention und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, sich über geplante Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30107 (A) (C) (D)(B) UVP-pflichtige Projekte zu unterrichten, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt im Gebiet des anderen Vertrag- oder Mitgliedstaats haben können. Laut Espoo-Datenblatt hat die Ukraine im Jahre 2010 den Staaten Weißrussland, Polen, Moldawien, Russland, Rumänien, Slowakei, Ungarn und Österreich das Projekt auf der Grundlage eigenverantwortlicher Vorhabenbeur- teilungen notifiziert. Da die Ukraine für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine erheblichen nachtei- ligen Auswirkungen auf die Umwelt angenommen hat, fand eine entsprechende Notifikation gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nicht statt. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung in- ternational für möglichst hohe und verbindliche Sicher- heitsstandards bei der Nutzung der Kernenergie ein. Da- von ausgehend nutzt die Bundesregierung regelmäßig auch bilaterale Gelegenheiten, um mit der Ukraine Sicher- heitsanliegen der deutschen Seite zu thematisieren. Die Türkei ist weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Signatar der Espoo-Konvention und hat da- von ausgehend anderen Staaten auf freiwilliger Basis keine grenzüberschreitende Beteiligung zum Kernkraft- werksprojekt am Standort Akkuyu angeboten. Auf natio- naler Ebene führt die Türkei für die Planungs-, Bau- und Bewilligungsphase eine Umweltprüfung durch. Zudem arbeitet die Türkei auch im Bereich der Kernenergie mit der Europäischen Union zusammen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 17 und 18): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die „Innovationsförderung in den neuen Ländern“ (Einzel- plan 30 Titel 685 10) aufgrund der Einsparzwänge im Haus- halt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung der „Produktions- und Dienstleistungsfor- schung, Arbeiten und Kompetenzentwicklung“ (Einzel- plan 30 Titel 683 24) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF- Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi- netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und angesichts der Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits um 5,6 Millionen Euro gekürzt wurde? Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul- pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die The- men Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstellungsver- fahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 19 und 20): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung von Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung, mit der unter anderem auch die Projekte Bildungsketten, Jobstarter und „Perspektive Berufsabschluss“ gefördert werden (Einzelplan 30 Titel 685 20), aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebe- schlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung der verbesserten Berufsorientierung (Einzel- plan 30 Titel 685 21) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF- Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi- netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013? Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschulpakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befin- den wir uns im regierungsinternen Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13393, Frage 21): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung der „Forschung an Fachhochschulen“ (Einzel- plan 30 Titel 685 11) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF- Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi- netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013? Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul- pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel- lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13393, Frage 22): Um welches Forschungsvorhaben in Kooperation mit dem Bundesland Niedersachsen handelt es sich bei der Förderakti- vität „Entsorgungsforschung“ – Titel „Stilllegung und Rück- bau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ –, und wie passen diese Pläne des BMBF zu der ergebnisoffenen Suche nach einem Atommüllendlager? 30108 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, hat gemeinsam mit dem Land Niedersachsen den Aufbau einer Wissensplattform zur nuklearen Entsor- gungsforschung gestartet. Die Plattform, die von der Niedersächsischen Technischen Hochschule, NTH, koordiniert wird, soll zukünftig Forschungsergebnisse zur Entsorgung von nuklearem Material überregional bündeln und dadurch zu einem wichtigen Beratungszen- trum für Bund und Länder in Fragen einer sicheren und nachhaltigen Entsorgung radioaktiver Abfälle werden. Projektpartner der NTH sind das Karlsruher Institut für Technologie, KIT, die Freie Universität Berlin und die Universität Kiel. Die Wissensplattform ist ergebnisoffen konzipiert und nicht auf bestimmte Standorte oder geo- logische Formationen ausgerichtet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 23 und 24): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung des internationalen Studierenden- und Wissenschaft- leraustausches, etwa durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst e. V. und die Alexander-von-Humboldt-Stif- tung (Einzelplan 30 Titel 681 01) aufgrund der Einspar- zwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanz- plan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen in Milliardenhöhe von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung der Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bil- dungswesen, mit der unter anderem auch die Projekte der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, „Kul- tur macht stark“, „Lernen vor Ort“ sowie zur Sprachförderung gefördert werden (Einzelplan 30 Titel 685 41), aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebe- schlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzli- chen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013? Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul- pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel- lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 25 und 26): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung der „Softwaresysteme, Wissenstechnologien“ (Einzelplan 30 Titel 683 21) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bun- deskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusa- gen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und ange- sichts der Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits um 10 Millionen Euro gekürzt wurde? Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Förderung der Forschung zum Thema „Demografischer Wan- del, Mensch-Technik-Interaktion“ (Einzelplan 30 Titel 683 22) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaus- halt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und angesichts der Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits um 4 Millionen Euro gekürzt wurde? Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul- pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel- lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck- sache 17/13393, Frage 27): Welche Spielräume sieht die Bundesregierung noch für die Verbesserung der Ausbildungsförderung in der Aufstiegsfort- bildung sowie beim Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, vor dem Hintergrund der Einsparzwänge im BMBF- Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi- netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und in Anbetracht der Kürzungen in beiden Titeln im Bundeshaushalt von 2012 zu 2013? Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul- pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass sie dem Thema Bildung hohe Priorität einräumt. Derzeit be- finden wir uns im regierungsinternen Aufstellungsver- fahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden. Bundesministerin Professor Dr. Wanka hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie zunächst in einem vertraulichen Dialog mit den Ländern weiter ausloten möchte, welche Änderungsvorschläge zum Bundesaus- bildungsförderungsgesetz, BAföG, auch definitiv von den Ländern mitgetragen, also auch mitfinanziert wer- den. In diesem Sinne hat sie am 11. April 2013 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen Einvernehmen darüber erzielt, durch eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs- ebene zunächst eine Verständigung über Vorschläge und Prioritäten vorbereiten zu lassen, bevor konkrete Einzel- vorschläge öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Dies macht zugleich auch deutlich, dass Auswirkungen auf den Bundeshaushalt insoweit noch nicht beziffert werden können. Gleiches gilt auch für das Aufstiegsfort- bildungsförderungsgesetz. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30109 (A) (C) (D)(B) Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13393, Frage 28): Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der BMBF-Hotline „BAföG“ und wie viele Anrufe sind bei der Hotline „Meister-BAföG“ eingegangen? Für die Hotline zum BAföG gingen seit dem 1. Januar 2013 insgesamt 29 150 Anrufe – Stand 9. Mai 2013 – ein. Für die Hotline zum Aufstiegsfortbildungsförde- rungsgesetz, AFBG, gingen seit dem 1. Januar 2013 ins- gesamt 12 738 Gespräche – Stand 9. Mai 2013 – ein. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13393, Frage 29): In welcher Weise wird die Bundesregierung – anlehnend an Aktivitäten und Erfahrungen zur Lutherdekade 2008 bis 2017 – den 200. Geburtstag von Karl Marx am 5. Mai 2018 und weitere Karl-Marx-Jubiläen im Jahr 2018 als kulturpoliti- sches, geschichtliches und touristisches Ereignis fördern und mitgestalten? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine konkre- ten Planungen für Projekte oder Aktivitäten der Bun- desregierung zum 200. Geburtstag von Karl Marx am 5. Mai 2018 in Anlehnung an Aktivitäten zur Luther- dekade 2008 bis 2017. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 30): Welches Effizienzziel hat die Bundesregierung der Euro- päischen Kommission zum Stichtag 30. April 2013 im Rah- men der EU-Energieeffizienzrichtlinie und im Rahmen des Nationalen Reformprogramms gemeldet (gemessen als Pri- märenergieeinsparung in Prozent gegenüber 2008 und in Mtoe, Millionen Tonnen Öleinheit), und in welchem Verhält- nis steht dieses Effizienzziel zum Energiekonzept der Bundes- regierung? Die Bundesregierung hat bisher noch kein Effizienz- ziel an die EU-Kommission gemeldet, da die Abstim- mung innerhalb der Bundesregierung zurzeit noch nicht abgeschlossen ist. Sobald eine Einigung innerhalb der Bundesregierung erzielt ist, wird die Meldung schnellst- möglich erfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 31): Durch welches Verfahren (offenes und transparentes Aus- schreibungsverfahren, einzelne nichtöffentliche Vertragsaus- handlung etc.) werden die Betreiber von Erzeugungsanlagen (bitte nach Bestandsanlagen und neu zu errichtenden Anlagen aufschlüsseln) im Rahmen der Reservekraftwerksverordnung für die Bereitstellung von Leistung vergütet, und von welchen zusätzlichen Kosten pro Kilowattstunde ist dadurch für die Stromkunden auszugehen (bitte nach Industrie und Privatkun- den aufschlüsseln)? Die Reservekraftwerksverordnung wird derzeit von der Bundesregierung erarbeitet und soll bis zum Sommer vom Kabinett beschlossen werden. Daher gibt es derzeit noch keine verbindliche Festlegung zum Verfahren der Preisfindung im Hinblick auf Bestandsanlagen und eventuell neu zu errichtende Anlagen sowie die hieraus für die Endverbraucher entstehenden Kosten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 34): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kriegs- waffenexporte an das Emirat Katar aufgrund seiner inneren Verfasstheit und seiner geografischen Lage in einer Span- nungsregion mit den geltenden Rüstungsexportrichtlinien un- vereinbar sind, und, wenn nein, wieso nicht? Wie Sie wissen, trifft die Bundesregierung ihre Ent- scheidungen über die Genehmigung von Rüstungsexpor- ten auf der Grundlage der Politischen Grundsätze aus dem Jahr 2000. Dabei werden alle Umstände des Einzel- falls berücksichtigt. Dazu gehört auch die geografische Lage der Empfängerlandes und dessen innere Lage. Im Falle Katars ist die Bundesregierung in den von ihr posi- tiv entschiedenen Fällen nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung auch der genannten Faktoren zu der Auffassung gelangt, dass entsprechende Genehmigun- gen erteilt werden konnten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 35): Welche zwingenden sicherheitspolitischen Gründe im Sinne der Rüstungsexportrichtlinien rechtfertigen nach An- sicht der Bundesregierung die jüngsten Genehmigungen für Kriegswaffenexporte nach Indonesien? Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregie- rung für Rüstungsgüterexporte sind unter anderem außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundes- republik Deutschland Voraussetzungen für Genehmigun- gen für Kriegswaffenexporte. Unter Abwägung dieser und aller anderen Umstände der jeweiligen Einzelfälle ist die Bundesregierung zu ihren in der Frage angespro- chenen Entscheidungen gelangt. Dabei war von beson- derer Bedeutung, dass Indonesien in den letzten Jahren einen eindruckvollen Demokratisierungsprozess vollzo- gen hat. Indonesien ist freundschaftlich mit Deutschland 30110 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) verbunden und ein zuverlässiger Partner in der Region. Indonesien ist nicht in internationale Konflikte ver- wickelt und betreibt eine auf friedlichen Ausgleich ge- richtete Außenpolitik. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab- geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13393, Frage 36): Inwieweit hält es die Bundesregierung für mit dem deut- schen Recht vereinbar, dass die eritreische Regierung das Einkommen von in Deutschland lebenden und wirtschaften- den eritreischen Staatsangehörigen mit 2 Prozent „Aufbau- steuer“ besteuert, und inwieweit unterstützt die Bundesregie- rung eritreische Staatsangehörige, die sich weigern, die Steuer zu entrichten und deshalb ihren Pass von eritreischen Aus- landsvertretungen entzogen bzw. nicht verlängert bekommen? Die eritreische „Aufbausteuer“ wurde 1994 von der Nationalversammlung beschlossen und trat zum 1. Ja- nuar 1995 in Kraft. Danach müssen alle im Ausland lebenden Eritreer 2 Prozent ihres dort erzielten Nettoein- kommens an die eritreische Regierung entrichten. Nach der entsprechenden Gesetzesvorschrift hat das eritreische Außenministerium in Zusammenarbeit mit seinen Aus- landsvertretungen und Beauftragten weltweit die Auf- gabe, dafür zu sorgen, dass die „Aufbausteuer“ an die zuständige Finanzbehörde in Eritrea überwiesen wird. Die Besteuerung selbst verstößt nicht gegen völker- rechtliche Regeln. Die Bundesregierung kann eritreische Staatsangehö- rige, denen wegen Nichtentrichtung der „Aufbausteuer“ der Pass entzogen oder nicht verlängert wird, wegen der Personal- und Passhoheit des Herkunftstaates nur bei unzumutbaren Sachverhalten durch Ausstellung eines Passersatzpapiers beschränkt unterstützen. Als zumutbar gelten Pflichten, wie sie auch das deutsche Passgesetz in § 7 normiert, wonach deutschen Staatsangehörigen ein Pass zu versagen ist, wenn sie sich ihren steuerlichen Pflichten entziehen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13393, Frage 37): Wie hat die Bundesregierung bislang auf die Berichte über israelische Luftangriffe in Syrien reagiert, über die sich der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon „sehr besorgt“ zeigte und in deren Folge er alle Staaten der Region aufforderte, gegen- seitig ihre Souveränität und territoriale Integrität zu respektie- ren, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich hierbei um einen völkerrechtswidrigen Akt handeln würde, falls sich die Berichte über israelische Luftangriffe in Syrien bestätigen sollten? Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2013 im Rahmen der Bundespressekonferenz vor der Gefahr eines Über- greifens des Syrien-Konflikts auf die gesamte Region gewarnt und alle Seiten dazu aufgefordert, einen regio- nalen Flächenbrand zu vermeiden. Die Bundesregierung teilt darüber hinaus die Sorge vor einer unkontrollierten Proliferation von Waffen aus den Arsenalen der syri- schen Armee. Eine rechtliche Bewertung des Vorgangs im Sinne der Fragestellung setzt eine präzise Kenntnis der Faktenlage voraus, über die die Bundesregierung nicht verfügt. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13393, Frage 38): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der zuletzt von der International Crisis Group („Blurring the Borders: Syrian Spillover Risks for Turkey“, Europe Report Nr. 225) getroffenen Feststellung, dass das angeblich von der syrischen Armee am 22. Juni 2012 über internationalen Gewässern ab- geschossene türkische Aufklärungsflugzeug keine Spuren von Raketenbeschuss aufwies, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus nach Auffassung der Bundesregierung auf die bei den auf Antrag der Türkei durchgeführten Konsultationen nach Artikel 4 des Nordatlantikvertrages festgestellte „Bedro- hung der Unversehrtheit des türkischen Staatsgebiets“, die im Mandat des NATINADS-Einsatzes als Begründung für die Verlegung von Soldaten und Patriot-Luftabwehrbatterien der Bundeswehr in die Türkei angegeben wird? Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, wie gemäß Ihrer Frage die International Crisis Group, ICG, in der genannten Studie eindeutig festgestellt haben könnte, dass das angesprochene türkische Flugzeug keine Spuren von Raketenbeschuss aufwies. Dementsprechend ergeben sich aus Sicht der Bundes- regierung auch keine Konsequenzen hinsichtlich der Be- urteilung zur Bedrohung der Unversehrtheit des türki- schen Staatsgebiets. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 39 und 40): Welche ungeregelten Grenz- und Minderheitenkonflikte in Südostasien, von denen Indonesien direkt oder indirekt be- troffen ist, sind der Bundesregierung bekannt? Welchen außen- und sicherheitspolitischen Zugewinn für Südostasien erwartet die Bundesregierung mit der geneh- migten Lieferung von 100 Leopard-2-Kampfpanzern und 50 Schützenpanzern vom Typ Marder an Indonesien? Zu Frage 39: Die Republik Indonesien ist in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Verbands Südostasiatischer Nationen, ASEAN, von den Territorialstreitigkeiten im Südchine- sischen Meer betroffen, da das Thema Südchinesisches Meer regelmäßig im ASEAN-Rahmen, zuletzt beim ASEAN-Gipfel im April 2013, behandelt wird. Der Bun- desregierung ist bekannt, dass die Volksrepublik China Ansprüche auf die Natuna-Inseln im Südchinesischen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30111 (A) (C) (D)(B) Meer erhebt, die Indonesien zu seinem Staatsgebiet zählt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es zwi- schen den betroffenen Parteien keine Auseinanderset- zungen gegeben. Ferner sind die Seegrenzen zwischen Indonesien, Malaysia und der Republik Singapur sowie ein Teil der indonesischen Landgrenze mit der Demo- kratischen Republik Timor Leste noch nicht in Gänze festgelegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehen alle betroffenen Staaten umsichtig mit diesen Fragen um. Die komplexe Lage zwischen ethnischen und/oder religiösen Minderheiten in den beiden ost-indonesischen Papua-Provinzen – Westpapua – verfolgt die Bundes- regierung sehr aufmerksam und spricht sie regelmäßig in ihren Kontakten mit Vertretern der indonesischen Regie- rung und der indonesischen Zivilgesellschaft an. Zu Frage 40: Die Republik Indonesien hat in den letzten Jahren einen eindrucksvollen Demokratisierungsprozess voll- zogen. Auch in der Region hat das Land konstruktiv Verantwortung übernommen und trägt zur Vertrauens- bildung bei. So leistet Indonesien unter anderem in multilateralen Gremien wie dem ASEAN-Regional- forum einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den Frieden in der Region Asien-Pazifik. Die Bundesregierung begrüßt dies ausdrücklich und sieht in Indonesien einen wichtigen und verlässlichen Partner. Die entsprechenden außen- und sicherheitspoli- tischen Entscheidungen der Bundesregierung werden – unter Berücksichtigung der Menschenrechtslage vor Ort – vor diesem Hintergrund getroffen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 42): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den belegten Fällen ungenehmigter und politisch brisanter Neben- tätigkeiten von deutschen Beamten im Ausland, wie der Aus- bildung libyscher Sicherheitskräfte 1979 bis 1983 und Anfang 2006 durch mehrere Bundeswehrsoldaten, GSG-9-Beamte und ehemalige Verfassungsschützer (http://das-blaettchen.de/ 2011/04/alles-privat-die-ausbildung-libyscher-sondereinheiten- durch-deutsche-spezialisten-4453.html), nachdem sie am 6. Mai 2013 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 17/13394 eigene Erkenntnisse über beamtete deutsche Söld- ner – und dahin gehende präzise Medienberichte vor allem vom 28. April 2013, etwa FAZ: „… die Bundeswehr schaut nicht so genau hin“ – verneint hatte, und wird sie nun durch geeignete Maßnahmen Klarheit schaffen, etwa durch Einfor- dern dienstlicher Erklärungen der Bediensteten der Bundes- wehr, von Zoll, Bundespolizei und Geheimdiensten, ob sie für private Sicherheitsunternehmen, etwa in ihren Urlauben oder anderen Abwesenheitszeiten, tätig sind oder waren? Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen Frage vom 29. April 2013 dargelegt, ist eine Tätigkeit aktiver Soldaten bzw. Polizeivollzugsbeamter des Bun- des bei privaten Sicherheitsunternehmen im Sinne der Medienberichte aufgrund des Zusammenhangs mit dem Hauptamt und des bestehenden Interessenkonflikts grundsätzlich nicht zulässig. Bei Bekanntwerden würden solche Fälle aufgeklärt und Disziplinarverfahren einge- leitet werden. Die Beamten der Sicherheitsbehörden des Bundes und die Soldaten der Bundeswehr werden regelmäßig über ihre Pflichten und die Zulässigkeit von Nebentätig- keiten belehrt. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht angezeigt. Die von Ihnen angesprochene mögliche Ausbildung li- byscher Sondereinheiten durch deutsche Polizisten bzw. Soldaten war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/9157 vom 9. Mai 2008. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 43): Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fäl- lig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüs- selt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –, und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abge- schlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktions- weise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die recht- liche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert werden kann? Das Bundeskriminalamt, BKA, setzt zur Überwachung verschlüsselter elektronischer Kommunikation eine Über- wachungssoftware nach Maßgabe gesetzlicher Befugnisse ein. Die Verwendung der Begriffe Hacker- bzw. Spiona- gesoftware legen den unrechtmäßigen Gebrauch nahe. Die Bundesregierung distanziert sich erneut von solchen Vorwürfen. Das BKA hat im Herbst 2012 eine kommerzielle Soft- ware am Markt erworben, um verschlüsselte Kommu- nikation überwachen zu können, bis die vom BKA entwickelte Überwachungssoftware – sogenannte Eigen- entwicklung – einsatzbereit ist. Die Funktionen der erwor- benen Überwachungssoftware waren dem BKA bereits vor Erwerb der Softwarelösung bekannt. Die Prüfung des Quellcodes ist jedoch – wie ich bereits mehrfach vorgetragen habe – bei dem Erwerb einer Software nicht üblich und konnte nur Aufgrund der Bereitschaft dieses Herstellers erfolgen. Er hat jedoch den Abschluss eines Kaufvertrags zur Bedingung gemacht. Die mit dem Vertragspartner vereinbarten Zahlungs- bedingungen sehen vor, dass lediglich eine Teilzahlung des vereinbarten Entgelts unmittelbar fällig wird, eine weitere Rate im Juni 2013 und die Schlusszahlung bei Auslieferung einer Softwareversion, die den Vorgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung vollstän- dig entspricht. 30112 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 44): Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundes- kriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsi- denten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tune- sien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36, Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundes- regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terro- rismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenen- falls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)? Zugunsten Tunesiens wurde zuletzt vom 6. bis 8. No- vember 2012 der Grundlehrgang „Terrorismusbekämp- fung“ für Angehörige der für Terrorismusbekämpfung zuständigen Abteilung der Direction de la Sécurité Extérieur, DSE, durch das Bundeskriminalamt, BKA, in Tunis durchgeführt. Der Lehrgang beinhaltet die Darstellung des deut- schen Polizeiaufbaus und die Erläuterung der Methodik der Gefährdungsbewertung. Darüber hinaus werden Ermittlungsverfahren des BKA im Terrorismusbereich in anonymisierter Form vorgestellt. Die Vorträge umfassen die Darstellung von Grund- und Menschenrechten sowie insbesondere deren Gewährleis- tung im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Darüber hinaus werden die in Deutschland verfassungs- rechtlich garantierte Gewaltenteilung, das Trennungsge- bot zwischen Polizei und Verfassungsschutz und weitere Rechtsgrundlagen für rechtsstaatliches polizeiliches Han- deln in Deutschland erläutert. Die zum Themenkomplex „Open Source Internetaus- wertung“ bzw. „Internetkriminalität im Bereich des in- ternationalen Terrorismus“ durchgeführten Lehrgänge des BKA dienten der Vermittlung von Grundlagen- und Methodenwissen für das Sichten und Auswerten von Informationen im „Offenen Internet“, Open Source. Der Begriff „Offenes Internet“ umfasst hierbei alle frei zu- gänglichen Quellen. Den Teilnehmern wurden ferner Inhalte des Grund- gesetzes – unter anderem Grund- und Menschenrechte, Gewaltenteilung, Trennungsgebot – und weitere Rechts- grundlagen der deutschen Polizeiarbeit, insbesondere für polizeiliche Internetrecherchen, vermittelt. Die Lieferung von Analysesoftware oder sonstiger Überwachungstechnik gehörten nicht zum Gegenstand dieser Maßnahmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat nach dem Sturz von Präsident Ben Ali in Tunesien keine Lehrgangsmaßnahmen für Angehörige von tunesischen Sicherheitsbehörden durchgeführt. Auch in der Zeit vor dem Sturz haben keine Lehr- gänge des BfV im Sinne der Anfrage und der mit ihr in engem Bezug stehenden Frage 1 nach „neuen Ermitt- lungstechniken, der Überwachung des Internets oder dem Abhören von Telekommunikation“ der Kleinen An- frage – Bundestagsdrucksache 17/12981 – stattgefun- den. Zur ergänzenden Unterrichtung wird mitgeteilt, dass von 1975 bis 1999 acht Lehrgangsmaßnahmen für Ange- hörige von tunesischen Sicherheitsbehörden an der Schule für Verfassungsschutz durchgeführt wurden, danach je- doch keine Ausbildungsunterstützung Tunesiens durch das BfV mehr erfolgte. Anlage 27 Antwort der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 45): Wie steht die Bundesregierung zu der Feststellung des UN-Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen vom 17. April 2013, dass die Bundesregierung die deutsche Bevöl- kerung nicht ausreichend vor den rassistischen Äußerungen von Thilo Sarrazin geschützt hat, und wird die Bundesregie- rung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschen- rechte e. V. nachkommen und eine umfassende Strategie ge- gen rassistische Diskriminierung in Deutschland erarbeiten? Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sehr ernst. Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher sorgfältig analysieren, um festzustellen, ob die vom Aus- schuss angenommene Regelungslücke in der Umsetzung der Konvention tatsächlich besteht. In den vergangenen 44 Jahren seiner Existenz hat der Ausschuss allerdings trotz regelmäßiger Überprüfungen die deutsche Rechts- lage nicht beanstandet. Die Bundesregierung wird die Entscheidung selbst- verständlich in die deutsche Sprache übersetzen, veröf- fentlichen und die Information aller zuständigen Stellen und Behörden – auch in den Ländern – sicherstellen. Wesentlich ist, dass der Rassismus in Deutschland auf allen Ebenen und auch im mitunter unbewussten alltägli- chen Verhalten bekämpft werden muss. Die Debatte über den Umgang mit rassistischen Äußerungen ist daher wichtig, damit sie nicht als „normal“ wahrgenommen werden. Das muss das gemeinsame Ziel – unabhängig von der Strafbarkeit einzelner Äußerungen – sein. Die Bundesregierung unterstützt deshalb mit vielfältigen Maßnahmen der politischen Bildung und insbesondere verschiedenen Bundesprogrammen das Engagement der Zivilgesellschaft unseres Landes für Demokratie und To- leranz und wird dies auch weiterhin tun. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämp- fung von Rassismus – zum Beispiel die zahlreichen Bun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30113 (A) (C) (D)(B) desprogramme – werden standardmäßig evaluiert und somit auch strategisch fortentwickelt. Die Bundesregierung führt darüber hinaus, zum Bei- spiel im „Forum gegen Rassismus“, einer Diskussions- plattform zwischen Regierungs- und Nichtregierungs- organisationen, einen regelmäßigen und intensiven Dialog über die Bekämpfung von Rassismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 46): Welche verfassungsrechtlichen und steuerverfahrensrecht- lichen Konsequenzen resultieren aus dem Umstand, dass ent- gegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 der gleichheitswidrige Ausschluss von der Grunderwerbsteuerbefreiung für Steuerpflichtige bis 2010, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht bis zum 31. Dezember 2012 vom Gesetzgeber beseitigt wor- den ist? Die Bundesregierung ist nicht Herrin des Gesetzge- bungsverfahrens. Sie hat sich mit dem Jahressteuerge- setz 2013 wie auch bei der Vorbereitung des Amtshilfe- richtlinie-Umsetzungsgesetzes dafür eingesetzt, dass die zur Umsetzung des Urteils erforderlichen Regelungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Eine Verabschiedung der jeweiligen gesetzlichen Vor- schriften innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist war be- dauerlicherweise nicht möglich, da die Bundesratsmehr- heit im Dezember 2012 den bereits ausgehandelten Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit dem Thema der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkom- mensteuerrecht belastete. Ohne dieses Vorgehen wäre diese nicht umstrittene Gesetzesänderung zur Grunder- werbsteuer rechtzeitig zum Jahresende 2012 erfolgt. Eine Verabschiedung der Regelung wäre in Kürze möglich, wenn der Vermittlungsausschuss in seiner an- stehenden Sitzung am 5. Juni 2013 eine Einigung erzielt. Im Ergebnis wird allerdings den von der beabsichtig- ten Neuregelung betroffenen Steuerpflichtigen durch die Verzögerung kein Nachteil entstehen. Denn der Vollzug der Steuergesetze ist zwar Ländersache. Es ist aber da- von auszugehen, dass in der Praxis bis zur Entscheidung des Gesetzgebers in den entsprechenden Fällen auf der Grundlage der Abgabenordnung Steuerfestsetzungen vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden. Entscheidun- gen über anhängige Einsprüche, Klagen oder Ände- rungsanträge werden zurückgestellt und Aussetzung der Vollziehung wird gewährt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 47): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass mit- tels eines Disagio-Modells über die Einschaltung einer aus- ländischen Stiftung massive Steuerausfälle in der Vergangen- heit eingetreten sind (vergleiche Finanzgericht Baden- Württemberg vom 30. März 2011, 4 K 1723/09), und inwie- weit plant die Bundesregierung, hier Gegenmaßnahmen ein- zuleiten? Der Bundesregierung sind sogenannte Disagio- Modelle bekannt. Ein exemplarischer Fall ist durch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit dem von Ihnen in der Frage genannten Urteil vom 30. März 2011 in ver- fahrensrechtlicher Hinsicht entschieden worden. Das Gericht sah die gesamte Gestaltung als rechtsmiss- bräuchlich an und hat es dementsprechend abgelehnt, ei- ner liechtensteinischen Familienstiftung, und damit auch dem im Inland ansässigen Stifter, einen Verlust zuzu- rechnen, den der Stifter mit seinen positiven Einkünften verrechnen wollte. Über massive Steuerausfälle im Zusammenhang mit sogenannten Disagio-Modellen liegen keine Kenntnisse vor. Es sind aber eine Reihe von anhängigen Rechtsbe- helfsverfahren bekannt. Ein wesentlicher Teil der Gestaltung besteht darin, dass ausländischen Familienstiftungen Verluste aus Be- teiligungen an Personengesellschaften zugewiesen werden, die sich der Stifter zum Ausgleich positiver Ein- künfte nutzbar macht. Durch § 15 Abs. 7 Außensteuer- gesetz in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 wird ausdrücklich geregelt, dass Verluste ausländischer Familienstiftungen dem Stifter nicht zuzurechnen sind. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sah weitere Änderungen des § 15 Außensteuergesetz vor. Insbeson- dere sollte damit erreicht werden, dass die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung auch dann ange- wandt werden können, wenn eine ausländische Fami- lienstiftung Beteiligungen an Gesellschaften in Niedrig- steuergebieten hält. Leider kam das Jahressteuergesetz infolge der Ablehnung durch den Bundesrat nicht zu- stande. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 48): Über welche konkreten Zahlen verfügt die Bundesregie- rung darüber, wie viele Steuerpflichtige über den Abgleich im Rentenbezugsmitteilungsverfahren zur Abgabe einer Steuer- erklärung verpflichtet sind, dieser Verpflichtung in der Ver- gangenheit aber nicht nachgekommen sind, und wie viele Personen mit Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversi- cherung sind nach Schätzungen der Bundesregierung derzeit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gegenüber der Gesamtzahl der Rentenbezieherinnen bzw. -bezieher? Die Bundesregierung verfügt nicht über Zahlen, wie viele Rentner ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer- erklärung in der Vergangenheit nicht nachgekommen sind und auch nicht, wie viele Rentner im Verhältnis zu deren Gesamtzahl zur Abgabe einer Steuererklärung ver- pflichtet sind. 30114 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 49): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch, um mit anderen Staaten einen auto- matischen Informationsaustausch in Anlehnung an das FATCA- Abkommen abzuschließen, und inwieweit unterscheidet sich die Definition von Zinsen gemäß der geltenden EU-Zinsricht- linie im Vergleich zu der Definition nach nationalem Recht gemäß § 20 des Einkommensteuergesetzes? Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich aktiv an der G5-Initiative, die vorsieht, automatisch Informatio- nen untereinander über Bankinformationen einschließlich Kontoständen und sämtliche Kapitalerträge auszutau- schen. Dabei werden sich die G5 an der Mustervereinba- rung zur Umsetzung der US-amerikanischen Informa- tions- und Meldebestimmungen (englisch: FATCA = Foreign Account Tax Compliance Act) orientieren. An- dere EU-Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, sich zu be- teiligen. Hierzu hat ein erstes Auftakttreffen am 26. April 2013 in Brüssel stattgefunden. Ein weiteres Treffen ist für den 21. Mai 2013 geplant. Zum zweiten Teil Ihrer Frage der Definition von Zin- sen nehme ich wie folgt Stellung: Das Einkommensteuer- gesetz enthält anders als die EU-Zinsrichtlinie keine De- finition der Zinszahlung, sondern eine Aufzählung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Aufzählung geht weiter und beinhaltet neben den Erträgen aus Lebensver- sicherungen auch die Dividendenerträge sowie die Ver- äußerungsgewinne sämtlicher Finanzmarktprodukte. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Fragen 50 und 51): Wie ist die Erstattung von Umgangskosten für getrennt vom Elternteil lebende Kinder jeweils im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, und im SGB XII sachlich und ver- fahrensmäßig geregelt (Fahrt- und Übernachtungskosten für Elternteil und Kind sowie Bedarfskosten der Kinder während der Umgangszeit), und welche sachliche Rechtfertigung gibt es gegebenenfalls für eine unterschiedliche Behandlung im SGB II gegenüber dem SGB XII? Welche Daten bzw. Schätzungen gibt es zur Zahl der Erstattungen von Umgangskosten für getrennt vom Elternteil lebende Kinder, und welche Probleme sind der Bundesregie- rung aus der Praxis bekannt, die es im Zusammenhang mit der Erstattung von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil lebenden Kindern gibt? Zu Frage 50: Die im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts entstehenden Kosten sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Ist dies nicht möglich, ist zunächst die Erbringung eines Darlehens in Betracht zu ziehen. Das Bundesverfassungsgericht, BVerfG, hat aller- dings mit Urteil vom 9. Februar 2010 zur Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, unter anderem entschie- den, dass neben den Regelbedarfen auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind. Der zusätzliche Anspruch ist angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsmerkmale jedoch nur auf wenige Fälle begrenzt. Als möglicher Anwendungsfall eines sol- chen Mehrbedarfs kommen die Kosten zur Wahrneh- mung des Umgangsrechts in Betracht. Entstehen einem geschiedenen oder getrennt leben- den Elternteil regelmäßig Fahrt- und/oder Über- nachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinen Kindern und können diese Aufwendungen nicht aus eventuell vorhandenem Ein- kommen, aus der Leistung für den Regelbedarf oder aus Leistungen Dritter bestritten werden, können sie in ange- messenem Umfang übernommen werden. Soweit ein Kind regelmäßig besuchsweise für länger als einen Tag bei seinem nach dem SGB II leistungs- berechtigten Elternteil wohnt, wird eine temporäre bzw. zeitweise Bedarfsgemeinschaft begründet. Hierdurch kann das Kind für die Tage seines Aufenthalts beim leistungsberechtigten Elternteil gegebenenfalls einen ei- genen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Bei Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – So- zialhilfe) beziehen, bestehen vergleichbare Regelungen zur Übernahme von Kosten; bei zusätzlichen Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts kommt eine abweichende Festlegung der Regelleistung in Betracht. Sie können die Übernahme der für sie anfallenden zusätzlichen Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts bei dem für sie zuständigen Träger der Sozialhilfe auf Antrag prüfen lassen. Zu Frage 51: Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine differenzierte statistische Auswertung zu Leistungen für entstehende Umgangskosten ermöglichen. Probleme aus der Praxis im Zusammenhang mit der Erstattung von Umgangskosten bei getrennt vom Elternteil lebenden Kindern sind nicht bekannt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 52): Setzt sich das Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund jüngs- ter Aussagen von Bundesministerin Ilse Aigner, sie lehne „Agrarrohstoffe als reine Finanzanlageprodukte“ ab und „Zocker“ müssten „die Finger von Nahrungsmitteln lassen“ (Der Tagesspiegel, Interview Bundesministerin Ilse Aigner, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30115 (A) (C) (D)(B) 6. Mai 2013), inzwischen für ein Verbot von Rohstoff-Index- fonds an Agrarterminbörsen, die als reine Finanzanlage- produkte die Preissteigerung von Nahrungsmitteln verstärken, ein, und, wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, strebt kein Verbot von Rohstoff-Indexfonds an. Vielmehr setzt sich das BMELV unter anderem für eine präzisere Erfassung der Aktivitä- ten von Finanzinvestoren durch regelmäßige Berichte so- wie für die Schaffung von Positionslimits für Finanzin- vestoren an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe ein. Positionslimits schränken einen möglichen negativen Ein- fluss von Finanzinvestoren ein, ohne die Funktionsfähig- keit der Terminmärkte für die Preisabsicherung der Produ- zenten und Konsumenten zu untergraben. Die Umsetzung wird im Rahmen der EU-Finanzinstrumenterichtlinie MiFID in absehbarer Zeit erfolgen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Frage 53): Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hin- tergrund jüngster Aussagen von Bundesministerin Ilse Aigner (Der Tagesspiegel, 6. Mai 2013), die Einhaltung der freiwilli- gen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Bo- den- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern zukünftig zur Bedingung für die bilaterale Zusammenarbeit zu machen, und wird sich die Bundesregierung dementspre- chend verstärkt für die Einführung eines Unternehmensstraf- rechts einsetzen, um deutsche bzw. europäische Unternehmen und Investoren zur Einhaltung der Leitlinien zu bewegen? Die Bundesregierung stellt sicher, dass von ihr im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geförderte Vorhaben den Freiwilligen Leitlinien entsprechen und billigt die Unterstützung privater Investitionen nur dann, wenn der entwicklungspolitische Nutzen und die men- schenrechtliche, ökologische und soziale Unbedenklich- keit außer Frage stehen. Voraussetzung für den Erlass eines Rechtsaktes, der Investoren zur Beachtung der Freiwilligen Leitlinien verpflichtet, ist dessen Implementierung in nationales Recht in den jeweiligen Zielländern der Investitionen. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung durch ihre Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer bei der Erarbeitung und Umsetzung von nationalen Bo- denpolitiken; zudem werden gemeinsam mit der FAO Projekte zur Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien in Entwicklungsländern gefördert. Aus Sicht der Bundes- regierung ist ein international abgestimmtes Verfahren erforderlich, um das Handeln der Investoren außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesregierung zu reglementie- ren. Mit der Frage, ob es generell – also unabhängig vom Hintergrund der Fragestellung – sinnvoll wäre, in Deutsch- land eine kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit ju- ristischer Personen einzuführen, hat sich die vom Bun- desministerium der Justiz eingesetzte „Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems“ aus- einandergesetzt. Sie hat die Frage in ihrem Abschlussbe- richt vom März 2000 verneint. Tragende Gründe waren unter anderem, dass ein strafrechtliches Regelungsmo- dell erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schuldprin- zips aufwerfe und das bestehende Instrumentarium zur Unternehmenssanktionierung ausreiche. Der Bundes- regierung liegen keine Erkenntnisse vor, die es erforder- lich machen würden, von dieser Bewertung abzuwei- chen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck- sache 17/13393, Frage 54): Wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur europäischen Waldkonvention für die UNECE oder das UNEP aufgrund ihrer ausgewiesenen Expertise für Biodiver- sität, Klima-, Wasser- und Bodenschutz als federführende UN-Organisation für diese Konvention einsetzen, und, wenn nein, warum nicht? Zu der Frage der federführenden Organisation für die europäische Waldkonvention wurden in den letzten Monaten sowohl im Zwischenstaatlichen Verhandlungs- ausschuss wie auch innerhalb der EU viele Argumente ausgetauscht und abgewogen. Überzeugender und zu- kunftsfähiger erscheint aus Sicht der Bundesregierung und für die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die Wahl der FAO als der für Wald und Forstwirtschaft zu- ständigen UN-Sonderorganisation. Auch für eine künf- tige interregionale Zusammenarbeit ähnlicher Initiativen auf globaler Ebene wäre die FAO besser geeignet. Die FAO hat auch den bisherigen Verhandlungsprozess be- reits gut unterstützt. Die UNECE hat im Vergleich dazu nicht das gleiche Potenzial. Ein großer Teil der Unterstützung erfolgt auch in Genf bereits durch die FAO im Rahmen des gemein- samen Sekretariates für die Europäische Forstkommis- sion der FAO und des Holzwirtschaftsausschusses der UNECE. Eine Einbindung der UNECE und von UNEP in die Arbeiten des Sekretariats wird seitens der Bundes- regierung und der EU hingegen unterstützt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13393, Frage 55): Prüft das Bundesministerium der Verteidigung eine zivile Verwertung der BO 105 im Inland, zum Beispiel Umrüstung zu Rettungs- oder Löschhubschraubern, oder wird allein eine Abgabe der Hubschrauber an Pakistan verfolgt? Die zivile Weiterverwendung der Hubschrauber BO 105 wurde im Rahmen der Ablöseplanung geprüft. Da die Luftfahrzeuge in den bei der Bundeswehr vorhan- denen Konfigurationen einzig über eine militärische Zu- lassung verfügen und eine zivile Zulassung mit vertret- 30116 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) barem finanziellem Aufwand nicht zu erlangen ist, scheidet eine zivile Weiterverwendung im Inland aus. Eine Entscheidung über die Abgabe steht zum gegen- wärtigen Zeitpunkt noch nicht an und wird frühestens im Zuge eines absehbaren vollständigen Zulaufs aller durch die Bundeswehr benötigten Hubschraubermuster erfol- gen können. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13393, Frage 56): In wie vielen Fällen haben ehemalige oder noch aktive Bundeswehrsoldaten Weiterbildungen im Sicherheitssektor mit Finanzierung oder Unterstützung durch den BFD wahrge- nommen (bitte für die vergangenen fünf Jahre nach Art der Ausbildung aufschlüsseln)? Im Rahmen der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundge- setz unterstützt die Bundeswehr durch Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes selbstverständlich die zivilbe- rufliche Qualifizierung und Eingliederung ihrer aus dem Wehrdienst ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auch im Bereich des Sicherheitsgewerbes, soweit dabei anerkannte Abschlüsse angestrebt werden. So wurden quantitativ in etwa gleichbleibendem Umfang im Zeit- raum von 2008 bis 2012 insgesamt 3 110 Teilnahmen an entsprechenden Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes gefördert. Hierbei han- delt es sich im Wesentlichen um Berufsabschlüsse zur Fachkraft oder zum Meister Schutz und Sicherheit sowie um Aus-, Fort- und Weiterbildungen beispielsweise zum Schließ- und Sicherungstechniker. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 57): Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Art (Kommandounternehmen „Capture or kill“), Ziel (ein Tali- ban-Kämpfer) und Erfolg (Tötung oder Gefangennahme) des Einsatzes der KSK-Einheit (KSK: Kommando Spezialkräfte) der Bundeswehr zur Unterstützung afghanischer Sicherheits- kräfte in Baghlan, Afghanistan, Ende vergangener Woche, bei der ein deutscher KSK-Soldat getötet und einer verletzt wurde, und hält die Bundesregierung die Fortsetzung von Offensivoperationen zur Beseitigung noch möglichst vieler tatsächlicher oder vermeintlicher Taliban-Kämpfer bis zum Abzugstermin Ende 2014 mit immer neuen Opfern an Men- schenleben auf beiden Seiten für richtig und geeignet, um eine friedliche Entwicklung in Afghanistan vorzubereiten und zu fördern? Hinsichtlich der Gefechtshandlungen in der Provinz Baghlan, in deren Folge am 4. Mai 2013 ein Soldat des Kommando Spezialkräfte, KSK, getötet und ein weiterer Soldat desselben Verbandes verwundet wurden, verweise ich auf die in der Unterrichtung des Parlaments, UdP, 19/13 vom 8. Mai 2013 enthaltenen Informationen. Weitere Angaben zum Einsatz der Spezialkräfte der Bundeswehr in Afghanistan unterliegen dem gemäß Par- lamentsbeschluss vom 4. Dezember 2008 festgelegten Informationsverfahren. Aus aktuellem Anlass werden die Vorsitzenden, stell- vertretenden Vorsitzenden und Sprecher der Fraktionen des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Aus- schusses des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2013 durch den Bundesminister der Verteidigung über den Vorfall vom 4. Mai 2013 unterrichtet. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13393, Fragen 58 und 59): Warum hält die Bundesregierung an der Quote für psycho- therapeutisch tätige Ärzte fest, auch wenn die für Ärzte reser- vierten Stellen nicht durch psychotherapeutisch tätige Ärzte besetzt werden können, und was hält die Bundesregierung von einer Regelung, nach der nicht besetzte Praxen für psy- chotherapeutisch tätige Ärzte durch Psychotherapeuten be- setzt werden können? Warum hält die Bundesregierung an der Quote für psycho- therapeutisch tätige Ärzte fest, auch wenn dies nach Aussagen der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zur Unterversor- gung in der Psychotherapie, insbesondere in Ostdeutschland, führen kann? Zu Frage 58: Es ist zutreffend, dass in einigen wenigen Planungs- bereichen Zulassungsmöglichkeiten, die nach der in der Frage angesprochenen Mindestquotenregelung überwie- gend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten vorbehalten sind, in der Vergangenheit nicht be- setzt werden konnten. Ziel der Quotenregelung ist es, si- cherzustellen, dass dem unterschiedlichen und differen- zierten Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung auch die entsprechenden differenzierten Berufsgruppen mit ihrer spezifischen Ausbildung gegenüberstehen. Der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli- cher und anderer Vorschriften von den Koalitionsfraktio- nen eingebrachte Änderungsantrag sieht zunächst eine Verlängerung der derzeitigen Mindestquotenregelung um zwei Jahre vor. Über die endgültige Ausgestaltung einer künftigen Regelung ist jedoch noch nicht entschie- den. Insbesondere soll zunächst die am 13. Mai 2013 durchgeführte Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem ge- nannten Gesetzentwurf ausgewertet werden. Zu Frage 59: Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage Nummer 58 Bezug genommen. Zu der in der Frage angesprochenen Befürchtung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkam- mer, dass die in Rede stehende Mindestquotenregelung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30117 (A) (C) (D)(B) zu einer Unterversorgung, insbesondere in Ostdeutsch- land, führen kann, ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss Ende ver- gangenen Jahres beschlossene Neufassung der Bedarfs- planungs-Richtlinie, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und derzeit in den Ländern umgesetzt wird, insbesondere in Ostdeutschland zu einer Vielzahl neuer Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten führen wird. Unabhängig hiervon besteht zudem bei ei- nem darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf die Möglichkeit, weitere Psychotherapeuten zur Versorgung der Versicherten über eine sogenannte Sonderbedarfszu- lassung zuzulassen. Eine Unterversorgung im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung ist daher durch die Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzten nicht zu befürchten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/13393, Frage 60): Welche Veränderungen soll die derzeit in Überarbeitung befindliche Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flugreisende bewirken, und wie bewertet die Bundesregie- rung die geplanten Änderungen unter besonderer Berücksich- tigung von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen? Die Europäische Kommission hat am 13. März 2013 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 2004 (betrifft Ansprüche von Flug- gästen wegen Nichtbeförderung, Annullierung und gro- ßer Verspätung) und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (betrifft Ansprüche von Fluggästen bei Personenschä- den, Gepäckschäden und Verspätungsschäden) vorge- legt. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundes- tag bereits eine umfassende Unterrichtung zugeleitet, auf welche hingewiesen wird. Die Bundesregierung begrüßt die mit dem Entwurf der Europäischen Kommission beabsichtigte Verbesse- rung des Verbraucherschutzes, insbesondere auch soweit er Verbesserungen der Position behinderter Fluggäste und von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität be- trifft. Der Entwurf schafft in vielen Bereichen mehr Rechtssicherheit, weil er Unklarheiten und Unstimmig- keiten der bisher geltenden Verordnung beseitigt, die in der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten beim Gerichtshof der Europäischen Union geführt haben. Eine abschließende Bewertung der geplanten Änderungen ist der Bundesregierung zurzeit noch nicht möglich. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 61): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die kon- kreten Aufgaben der Deutsche Bahn Finance B. V., und aus welchem Grund ist sie nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden angesiedelt? Die Deutsche Bahn Finance B. V., Amsterdam, Nie- derlande, wurde 1994 als hundertprozentige Tochterge- sellschaft der Deutschen Bahn AG gegründet. Ihre Auf- gabe besteht darin, den internationalen Kapitalmarkt durch die Emissionen von Anleihen in Anspruch zu neh- men. Der Emissionserlös wird in gleicher Währung und Laufzeit an die Deutsche Bahn AG ausgereicht. Die Gründung der Finanzierungstochter in den Niederlanden hatte seinerzeit angabegemäß ausschließlich finanzwirt- schaftliche Beweggründe – unter anderem verbesserter Zugang zu ausländischen Investoren am Euro-Kapital- markt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 62): Wie ist nach aktuellem Stand der Zeitplan für die nächsten Schritte zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2013, und welche Anmeldungen für Straßenprojekte aus den Län- dern liegen nach neuestem Stand vor? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung arbeitet derzeit an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans. Der Kabinettsbeschluss ist in 2015 geplant. Die Erarbeitung gliedert sich in vier Schritte: Erstens. Als Leitlinie für den neuen Bundesverkehrs- wegeplan hat Minister Dr. Peter Ramsauer am 1. Februar 2013 den Entwurf der Grundkonzeption für den Bundes- verkehrswegeplan 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Zuge der Vorstellung des Entwurfs der Grundkonzep- tion wurde ein Beteiligungsverfahren in Form einer Konsultation über die Internetseite des Bundesministe- riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestartet. Die Beteiligung von Bürgern, Abgeordneten und Ver- bänden war bis 15. März 2013 möglich. Nach der Aus- wertung aller Stellungnahmen soll die Endfassung der Grundkonzeption im Sommer 2013 vorgestellt werden. Zweitens. Parallel zu der Erstellung der Grundkonzep- tion läuft momentan die Berechnung der aktualisierten Verkehrsprognose für das Zieljahr 2030 bis Ende 2013. Drittens. Ferner wird die Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans in mehreren Forschungspro- jekten bis Herbst 2013 weiterentwickelt. Viertens. Weiterhin laufen bis Herbst 2013 die Pro- jektanmeldungen bei der Straße. Die eigentlichen Be- wertungen der Projekte sowie die Erstellung des Ge- samtplanentwurfs für den Bundesverkehrswegeplan erfolgen in der nächsten Legislaturperiode. Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung sind Absichtserklärungen der Länder zur Projektanmeldung bekannt. Aufgrund der gestiegenen 30118 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 (A) (C) (D)(B) Anforderungen an die Projektanmeldung werden derzeit durch die Länder detaillierte Projektinformationen vor- bereitet. Die Straßenbauverwaltungen der Länder sind aufgefordert, die Projekte bis Ende September 2013 webbasiert anzumelden. Das dafür notwendige Projekt- informationssystem steht den Ländern demnächst zur Verfügung. Wie im Konzept zur Öffentlichkeitsbeteili- gung im Bundesverkehrswegeplan 2015 festgelegt, wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung nach Prüfung dieser Meldungen die Liste der für den Bundesverkehrswegeplan erwogenen Projekte im Internet veröffentlichen. 239. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Befragung der Bundesregierung TOP 2Fragestunde ZP 1Aktuelle Stunde zu „Tempolimit 120“ auf Autobahnen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eckart von Klaeden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herr Kollege, ich kann den ersten Teil Ihrer Frage be-
    stätigen und deswegen zu dem zweiten keine Stellung
    nehmen, weil das Thema in der Kabinettssitzung eben
    keine Rolle gespielt hat.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Dann darf ich nach dieser ebenso bündigen wie nach-

vollziehbaren Auskunft fragen, ob es unabhängig von
der heutigen Kabinettssitzung Fragen an die Bundesre-
gierung gibt. – Das wundert mich nun wiederum, dass es
die nicht gibt, ich stelle dies fürs Protokoll aber aus-
drücklich fest.

Damit schließe ich die Befragung der Bundesregie-
rung mit Dank an alle Beteiligten ab.

Ich rufe unseren Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksachen 17/13393, 17/13455 –

Ich werde die Fragen in der Ihnen bekannten Reihen-
folge der Ressorts aufrufen, wobei ich schon jetzt insbe-
sondere für diejenigen, die noch aus der gesicherten
Distanz ihrer Büros auf ihren Einsatz warten, darauf hin-
weisen möchte, dass inzwischen viele Fragen zur schrift-
lichen Beantwortung angekündigt worden sind, also mit
einem relativ zügigen Ablauf zu rechnen ist.

Ich rufe zunächst die dringliche Frage 1 der Kollegin
Volkmer auf:

Wie werden gesundheitliche Schäden entschädigt, die
Testpersonen durch Arzneimittelprüfungen in der ehemaligen
DDR erlitten haben, sollten die Ausführungen in dem Artikel
im Magazin Der Spiegel vom 13. Mai 2013 zutreffen, dass
diese Versuche ohne das Einverständnis der Probanden durch-
geführt wurden?

Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatsse-
kretärin im Bundesministerium für Gesundheit Annette
Widmann-Mauz zur Verfügung. – Bitte schön, Frau Kol-
legin.

A
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Annette Widmann-Mauz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herr Präsident! Frau Kollegin Volkmer, die Frage, ob
    Schadenersatzansprüche von Geschädigten oder von
    Hinterbliebenen von Geschädigten, die von der an ihnen
    vorgenommenen Arzneimittelerprobung keine Kenntnis
    hatten, bestehen, die Frage, gegen wen sie bestehen – also
    gegen die verantwortlichen DDR-Einrichtungen und/
    oder die Pharmaunternehmen, die nach dem Artikel mit
    diesen Stellen Vereinbarungen zur Arzneimittelerpro-
    bung trafen –, und die Frage, ob solche Ansprüche noch
    nicht verjährt sind, können nur nach genauer Sachver-
    haltsermittlung und nur für jeden konkreten Einzelfall be-
    antwortet werden.

    Aus diesem Grund prüft das Bundesinnenministerium
    derzeit eine finanzielle Beteiligung an dem vom Institut
    für Geschichte der Medizin der Charité geplanten For-
    schungsvorhaben. Hierbei steht aus Sicht des Beauftrag-
    ten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer die

    Förderung der zeithistorischen Aufarbeitung im Vorder-
    grund. Eine finanzielle Beteiligung setzt voraus, dass
    sich auch andere Akteure, wie Ärzteverbände oder der
    Verband forschender Pharma-Unternehmen, an dem Vor-
    haben beteiligen. Die Gespräche hierüber dauern an.

    Unabhängig davon stellt sich die Frage der Durch-
    setzung von Ansprüchen, soweit die Verantwortung für
    die Durchführung der Erprobung bei nicht mehr existie-
    renden DDR-Einrichtungen lag. Ebenso hängt die Frage
    etwaiger Entschädigungsansprüche von der jeweiligen
    Konstellation des Einzelfalls und der damit verbundenen
    Anwendbarkeit entsprechender öffentlich-rechtlicher
    Vorschriften ab. Bei einer klinischen Prüfung, die bei
    Wirksamwerden des Beitritts in dem in Art. 3 des Eini-
    gungsvertrags genannten Gebiet durchgeführt wurde,
    war gemäß § 120 des Arzneimittelgesetzes eine Versi-
    cherung nach § 40 Abs. 1 Nr. 8, nämlich eine Proban-
    denversicherung, abzuschließen.