Plenarprotokoll 17/239
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            239. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
            I n h a l t :
            Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Berufsbil-
            dungsbericht 2013; weitere Fragen . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30061 A
            30061 B
            30061 C
            30062 C
            30063 A
            30063 A
            30063 B
            30063 C
            30063 C
            30063 D
            30063 D
            30064 B
            30064 C
            30064 D
            30064 D
            30065 A
            30065 B
            30065 B
            30065 C
            30065 D
            30065 D
            30066 A
            30066 B
            30066 C
            30066 C
            30067 B
            30067 B
            30067 C
            30067 D
            30068 A
            30068 A
            30068 C
            30068 C
            30068 D
            30068 D
            30069 A
            30069 A
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
            Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Eckart von Klaeden, Staatsminister
            BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            (Drucksachen 17/13393, 17/13455) . . . . . . . .
            Dringliche Frage 1
            Dr. Marlies Volkmer (SPD)
            Entschädigung gesundheitlicher Schäden
            bei Testpersonen durch Arzneimittelprü-
            fungen in der ehemaligen DDR
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
            Dringliche Frage 2
            Dr. Marlies Volkmer (SPD)
            Auswirkungen für auf der Grundlage un-
            rechtmäßiger Studien zugelassene Arznei-
            mittel
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 1
            Dr. Bärbel Kofler (SPD)
            Einhaltung der Zusagen im Bereich des in-
            ternationalen Klima- und Umweltschutzes
            trotz geringerer Zuweisungen an den Ener-
            gie- und Klimafonds
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
            Mündliche Frage 3
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Höhe des EU-Emissionsminderungsziels für
            das Jahr 2030
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 4
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Übergreifende Reform des Erneuerbare-
            Energien-Gesetzes und des Emissionshan-
            dels
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 9
            Frank Schwabe (SPD)
            Vorschlag der EU-Kommission zur Heraus-
            nahme von Zertifikaten aus dem Emis-
            sionshandel
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 10
            Frank Schwabe (SPD)
            Gesetzliche Regelung zur Horizontalboh-
            rung bei der unkonventionellen Förderung
            von Erdgas
            30069 B
            30069 C
            30069 D
            30070 A
            30070 A
            30070 B
            30070 C
            30070 D
            30071 A
            30071 B
            30071 C
            30072 A
            30072 C
            30072 D
            30073 C
            30073 D
            30074 A
            30074 C
            30074 D
            30075 B
            30075 D
            30076 A
            30076 B
            30076 C
            30077 C
            30078 A
            30078 A
            30079 A
            30079 C
            30079 D
            30080 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 III
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
            Mündliche Frage 11
            Gerd Bollmann (SPD)
            Bekämpfung der zunehmenden Meeresver-
            schmutzung
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfrage
            Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 12
            Gerd Bollmann (SPD)
            Gewährleistung der leichten Austausch-
            barkeit von Batterien und Akkumulatoren
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 15
            Ute Vogt (SPD)
            Verzögerung der Inbetriebnahme des End-
            lagers Schacht Konrad
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 16
            Ute Vogt (SPD)
            Auswirkungen der Verzögerung der Inbe-
            triebnahme des Endlagers Schacht Konrad
            auf den Rückbau der stillgelegten Atom-
            kraftwerke und die Atommüllzwischenla-
            ger
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 32
            Ralph Lenkert (DIE LINKE)
            Erhebung von Sonderzöllen bei der Ein-
            fuhr von Solarmodulen aus China
            Antwort
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 33
            Ralph Lenkert (DIE LINKE)
            Auswirkungen auf die deutsche und euro-
            päische Solarbranche durch die Erhebung
            von Sonderzöllen bei der Einfuhr von So-
            larmodulen aus China
            Antwort
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Mündliche Frage 41
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einstellungsverfahren des BMI für 24 Voll-
            juristen im Herbst 2012
            Antwort
            Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
            nen der CDU/CSU und FDP: Pläne von SPD
            und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein
            allgemeines „Tempolimit 120“ auf Auto-
            bahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
            Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30080 C
            30080 D
            30081 B
            30081 D
            30081 D
            30082 A
            30082 C
            30082 D
            30083 B
            30083 C
            30084 A
            30084 B
            30084 B
            30084 D
            30085 A
            30085 A
            30085 B
            30086 A
            30086 B
            30087 A
            30087 B
            30088 B
            30088 C
            30090 C
            30090 C
            30092 A
            30093 A
            30094 B
            30095 C
            IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
            Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . .
            Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Mündliche Frage 2
            Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterstützung der Welt-Wald-Klima-Ini-
            tiative zur weltweiten Aufforstung und Re-
            staurierung beschädigter Wälder
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Mündliche Frage 5
            Ulrich Kelber (SPD)
            Verbindliche Meldung des nationalen Ziels
            von 40 Prozent CO2-Einsparung an die
            EU-Kommission
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Mündliche Frage 6
            Ulrich Kelber (SPD)
            Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umset-
            zung der sogenannten Strompreisbremse
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Mündliche Frage 13
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einsichtnahme in vertrauliche Berichte zu
            finanziellen Aspekten im Zusammenhang
            mit Arbeiten am havarierten Atomkraft-
            werk Tschernobyl über die Geheimschutz-
            stelle des Deutschen Bundestages
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 6
            Mündliche Frage 14
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutsches Ersuchen einer Umweltverträg-
            lichkeitsprüfung bezüglich der geplanten
            ukrainischen Atomkraftwerke Khmel-
            nitsky 3 und 4 bzw. Beteiligung an der UVP
            für das türkische Atomkraftwerk Akkuyu
            Antwort
            Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
            BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Mündliche Fragen 17 und 18
            Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
            Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
            halt des BMBF auf das Programm „Inno-
            vationsförderung in den neuen Ländern“
            und auf den Titel „Produktions- und Dienst-
            leistungsforschung, Arbeiten und Kompe-
            tenzentwicklung“
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Mündliche Fragen 19 und 20
            Willi Brase (SPD)
            Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
            halt des BMBF auf die Förderung von
            Innovationen und Strukturentwicklungen
            in der beruflichen Bildung sowie auf die
            Förderung einer verbesserten Berufsorien-
            tierung
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30096 C
            30097 D
            30099 A
            30100 C
            30101 D
            30103 A
            30104 C
            30104 D
            30105 A
            30105 B
            30106 A
            30106 B
            30106 C
            30106 D
            30107 B
            30107 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 V
            Anlage 9
            Mündliche Frage 21
            René Röspel (SPD)
            Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
            halt des BMBF auf die Förderung der For-
            schung an Fachhochschulen
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 10
            Mündliche Frage 22
            René Röspel (SPD)
            Forschungsvorhaben „Entsorgungsfor-
            schung“ im Zusammenhang mit der Suche
            nach einem Atommüllendlager
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 11
            Mündliche Fragen 23 und 24
            Swen Schulz (Spandau) (SPD)
            Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
            halt des BMBF auf die Förderung des
            internationalen Studierenden- und Wissen-
            schaftleraustausches sowie auf die Förde-
            rung der Stärkung der Leistungsfähigkeit
            im Bildungswesen
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 12
            Mündliche Fragen 25 und 26
            Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
            Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
            halt des BMBF auf die Förderung des
            Haushaltstitels „Softwaresysteme, Wissens-
            technologien“ sowie auf die Förderung der
            Forschung zum Thema „Demografischer
            Wandel, Mensch-Technik-Interaktion“
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Mündliche Frage 27
            Michael Gerdes (SPD)
            Spielräume für die Verbesserung der Aus-
            bildungsförderung in der Aufstiegsfortbil-
            dung und beim BAföG
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 14
            Mündliche Frage 28
            Michael Gerdes (SPD)
            Zahl der Anrufe bei der BMBF-Hotline
            „BAföG“ und der Hotline „Meister-
            BAföG“ seit Beginn des Jahres 2013
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 15
            Mündliche Frage 29
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
            Förderung und Mitgestaltung der Feier
            zum 200. Geburtstag von Karl Marx am
            5. Mai 2018 und weiterer Marx-Jubiläen
            Antwort
            Bernd Neumann, Staatsminister
            BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 16
            Mündliche Frage 30
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            An die EU-Kommission gemeldetes Effi-
            zienzziel im Rahmen der EU-Energieeffi-
            zienzrichtlinie und des nationalen Reform-
            programms
            Antwort
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 17
            Mündliche Frage 31
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Angewandtes Verfahren für die Vergütung
            der Betreiber von Erzeugungsanlagen im
            Rahmen der Reservekraftwerksverord-
            nung für die Bereitstellung von Leistung
            Antwort
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30107 C
            30107 D
            30108 A
            30108 B
            30108 C
            30109 A
            30109 A
            30109 B
            30109 B
            VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
            Anlage 18
            Mündliche Frage 34
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auffassung der Bundesregierung zu Kriegs-
            waffenexporten nach Katar im Zusammen-
            hang mit den geltenden Rüstungsexport-
            richtlinien
            Antwort
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 19
            Mündliche Frage 35
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Rechtliche Zulässigkeit der jüngsten Ge-
            nehmigungen für Kriegswaffenexporte nach
            Indonesien
            Antwort
            Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 20
            Mündliche Frage 36
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Besteuerung des Einkommens eritreischer
            Staatsangehöriger in Deutschland durch
            die eritreische Regierung
            Antwort
            Michael Link, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 21
            Mündliche Frage 37
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Reaktion auf die Berichte über israelische
            Luftangriffe in Syrien
            Antwort
            Michael Link, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 22
            Mündliche Frage 38
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Konsequenzen der Bundesregierung auf-
            grund neuer Erkenntnisse zum Abschuss
            des türkischen Aufklärungsflugzeugs über
            internationalen Gewässern am 22. Juni
            2012
            Antwort
            Michael Link, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 23
            Mündliche Fragen 39 und 40
            Dr. Rolf Mützenich (SPD)
            Grenz- und Minderheitenkonflikte in Süd-
            ostasien sowie außen- und sicherheitspoliti-
            scher Zugewinn durch Lieferungen von
            Panzern an Indonesien
            Antwort
            Michael Link, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 24
            Mündliche Frage 42
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Konsequenzen der Bundesregierung aus
            den Fällen ungenehmigter Nebentätigkei-
            ten deutscher Beamter im Ausland
            Antwort
            Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 25
            Mündliche Frage 43
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Vertragsabschluss zwischen dem Beschaf-
            fungsamt des BMI und der Firma Elaman
            bezüglich des Kaufs staatlich genutzter Ha-
            ckersoftware und fällige Zahlungen
            Antwort
            Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 26
            Mündliche Frage 44
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Informationsaustausch zur Terrorismusab-
            wehr mit Tunesien und entsprechende Lehr-
            gänge des BMI in den arabischen Staaten
            Antwort
            Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30109 C
            30109 D
            30110 A
            30110 B
            30110 C
            30110 D
            30111 B
            30111 C
            30112 A
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 VII
            Anlage 27
            Mündliche Frage 45
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Feststellung des UN-Antirassismus-Aus-
            schusses im Fall Thilo Sarrazin und Emp-
            fehlung des Deutschen Instituts für Men-
            schenrechte
            Antwort
            Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin
            BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 28
            Mündliche Frage 46
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
            Konsequenzen aus der fehlenden Beseiti-
            gung des gleichheitswidrigen Ausschlusses
            Eingetragener Lebenspartnerschaften von
            der Grunderwerbsteuerbefreiung für Steu-
            erpflichtige
            Antwort
            Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 29
            Mündliche Frage 47
            Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
            Beseitigung massiver Steuerausfälle durch
            die Verwendung eines Disagio-Modells un-
            ter Einschaltung einer ausländischen Stif-
            tung
            Antwort
            Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 30
            Mündliche Frage 48
            Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
            Zahlen zur Umsetzung der Steuererklä-
            rungspflicht von Rentnern
            Antwort
            Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 31
            Mündliche Frage 49
            Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
            Bestrebungen zum Abschluss eines auto-
            matischen Informationsaustausches mit
            anderen Staaten gemäß FATCA-Abkom-
            men und Definition von Zinsen gemäß
            EU-Zinsrichtlinie im Vergleich zu § 20 Ein-
            kommensteuergesetz
            Antwort
            Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 32
            Mündliche Fragen 50 und 51
            Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
            Erstattung von Umgangskosten für ge-
            trennt vom Elternteil lebende Kinder
            Antwort
            Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
            BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 33
            Mündliche Frage 52
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Einsatz des BMELV für ein Verbot von
            Rohstoff-Indexfonds an Agrarterminbör-
            sen
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 34
            Mündliche Frage 53
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Einhaltung der freiwilligen Leitlinien zur
            verantwortungsvollen Verwaltung von Bo-
            den- und Landnutzungsrechten, Fisch-
            gründen und Wäldern als zukünftige Be-
            dingung für die bilaterale Zusammenarbeit
            und entsprechende Einführung eines Un-
            ternehmensstrafrechts
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 35
            Mündliche Frage 54
            Dr. Matthias Miersch (SPD)
            Einsatz der Bundesregierung für UNECE
            bzw. UNEP als federführende UN-Organi-
            sation im Rahmen der Verhandlungen zur
            europäischen Waldkonvention
            Antwort
            Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
            BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30112 C
            30113 A
            30113 B
            30113 D
            30114 A
            30114 B
            30114 D
            30115 A
            30115 C
            VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
            Anlage 36
            Mündliche Frage 55
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Etwaige zivile Nutzung des Hubschrau-
            bers BO 105 im Inland bzw. Abgabe an Pa-
            kistan
            Antwort
            Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 37
            Mündliche Frage 56
            Inge Höger (DIE LINKE)
            Weiterbildung aktiver bzw. ehemaliger
            Bundeswehrsoldaten im Sicherheitssektor
            mit Unterstützung durch den Berufsförde-
            rungsdienst
            Antwort
            Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 38
            Mündliche Frage 57
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einsatz des Kommandos Spezialkräfte zur
            Unterstützung afghanischer Sicherheits-
            kräfte in Baghlan und Tötung eines KSK-
            Soldaten sowie etwaige zukünftige Offen-
            sivoperationen
            Antwort
            Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 39
            Mündliche Fragen 58 und 59
            Katrin Kunert (DIE LINKE)
            Festhalten an der Quote für psychothera-
            peutisch tätige Ärzte und etwaige Beset-
            zung offener Stellen mit Psychotherapeu-
            ten
            Antwort
            Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 40
            Mündliche Frage 60
            Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
            Änderung der EU-Fluggastrechteverord-
            nung insbesondere für Reisende mit Mobi-
            litätseinschränkungen
            Antwort
            Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 41
            Mündliche Frage 61
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Aufgaben und niederländischer Standort
            des Unternehmens Deutsche Bahn Finance
            B. V.
            Antwort
            Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 42
            Mündliche Frage 62
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Erstellung des Bundesverkehrswegeplans
            2013 und Projektanmeldungen der Länder
            Antwort
            Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
            BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            30115 D
            30116 A
            30116 B
            30116 C
            30117 A
            30117 B
            30117 C
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30061
            (A) (C)
            (D)(B)
            239. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Berichtigung
        238. Sitzung, Seite 30053, A, D, die Zwischenrufe des
        Abg. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
        sind wie folgt zu lesen: „Das haben wir Otto Schily jeden
        Tag erzählt!“ – „Der Experte Uhl meldet sich zu Wort!
        Kreisverwaltungsreferent außer Dienst!“
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30105
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 2):
        Durch welche aktuellen Aktivitäten unterstützt die Bundes-
        regierung die Bemühungen der Initiative Welt Wald Klima –
        World Forest Foundation des Senats der Wirtschaft e. V., die
        Aufforstung und Restaurierung beschädigter Wälder – wie im
        Rahmen der Waldkonferenz Bonn Challenge am 2. September
        2011 angekündigt – weltweit im großem Maßstab voranzu-
        bringen, unter anderem um der Atmosphäre Kohlendioxid zu
        entziehen, und welche Folgeaktivitäten bzw. Folgekonferen-
        zen zur Bonn Challenge sind geplant?
        Der Wiederaufbau von Waldökosystemen und ihren
        Dienstleistungen ist – neben dem ebenso wichtigen Er-
        halt der noch bestehenden Naturwälder – eine wichtige
        Aufgabe und ein politisches Ziel der deutschen Bundes-
        regierung. Deshalb veranstaltete das BMU gemeinsam
        mit der Internationalen Naturschutzunion, IUCN, im
        Jahr 2011 die Bonn Challenge. Die Teilnehmer aus zahl-
        reichen Ländern formulierten das Ziel, bis 2020 weltweit
        150 Millionen Hektar an Wäldern wiederaufzubauen und
        dabei Synergien der Klimarahmenkonvention, UNFCCC,
        und der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD,
        der Vereinten Nationen zu nutzen. Die Konferenz löste
        positive Reaktionen aus und gab dem Thema des Wie-
        deraufbaus von Wäldern einen neuen Schub auf interna-
        tionaler Ebene.
        Der Senat der Wirtschaft stellte auf der Konferenz die
        Welt-Wald-Klima-Initiative vor, mit der er das privat-
        wirtschaftliche Engagement für den Wiederaufbau von
        Wäldern durch deutsche Unternehmer stimulieren und
        lenken will mit dem Ziel, große Summen in den Wieder-
        aufbau von Waldökosystemen zu investieren. Die Initia-
        tive korrespondiert mit der Zielsetzung der Bonn
        Challenge. Eine finanzielle Unterstützung der Welt-
        Wald-Klima-Initiative durch die Bundesregierung be-
        steht nicht und wurde seitens des Senats der Wirtschaft
        auch nicht angefragt. Vielmehr will dieser die Wieder-
        aufforstung und Restaurierung von Wäldern nur aus pri-
        vaten Mitteln fördern.
        Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Bonn
        Challenge durch verschiedene Aktivitäten. So fördert sie
        über die Finanzielle und Technische Zusammenarbeit
        sowie das REDD Early Mover Programm, REM, des
        BMZ und über die Internationale Klimaschutzinitiative,
        IKI, des BMU zahlreiche Projekte zum Wiederaufbau
        von Wäldern in Schwellen- und Entwicklungsländern.
        Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung interna-
        tionale Prozesse zum Erhalt und Wiederaufbau von Wäl-
        dern über die Forest Carbon Partnership Facility, FCPF,
        der Weltbank.
        Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, BMU, hat außerdem bisher zwei Fol-
        low-up-Treffen zur Bonn Challenge mit verschiedenen
        deutschen Stakeholdern – vor allem Forstdienstleistern –
        durchgeführt, um die Akteure zu vernetzen und mit ih-
        nen unter anderem über Möglichkeiten für Public Private
        Partnerships, förderliche Rahmenbedingungen für Inves-
        titionen der Privatwirtschaft und Standards für Wieder-
        aufforstungsprojekte zu diskutieren. An den Treffen
        nahm auch der Senat der Wirtschaft teil.
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Aigner, Ilse CDU/CSU 15.05.2013
        Aschenberg-Dugnus,
        Christine
        FDP 15.05.2013
        Beck (Reutlingen),
        Ernst-Reinhard
        CDU/CSU 15.05.2013
        Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        15.05.2013
        Bellmann, Veronika CDU/CSU 15.05.2013
        Bleser, Peter CDU/CSU 15.05.2013
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 15.05.2013
        Dyckmans, Mechthild FDP 15.05.2013
        Ferner, Elke SPD 15.05.2013
        Gabriel, Sigmar SPD 15.05.2013
        Hiller-Ohm, Gabriele SPD 15.05.2013
        Hintze, Peter CDU/CSU 15.05.2013
        Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        15.05.2013
        Kunert, Katrin DIE LINKE 15.05.2013
        Möller, Kornelia DIE LINKE 15.05.2013
        Pieper, Cornelia FDP 15.05.2013
        Schlecht, Michael DIE LINKE 15.05.2013
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 15.05.2013
        Steinbrück, Peer SPD 15.05.2013
        Dr. Strengmann-Kuhn,
        Wolfgang
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        15.05.2013
        Dr. Toncar, Florian FDP 15.05.2013
        Zylajew, Willi CDU/CSU 15.05.2013
        Anlagen
        30106 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung wei-
        tere internationale Prozesse, die den Wiederaufbau von
        Wäldern im Sinne der Bonn Challenge befördern sollen:
        Beispielsweise ist das BMU an der Einrichtung eines
        entsprechenden Weltbeirats beteiligt und unterstützte
        den Beschlussvorschlag „Support for the Bonn Chal-
        lenge on Restoration of Lost Forests and Degraded
        Lands“, den das World Resources Institute, WIR, beim
        IUCN-Kongress im September 2012 in Jeju, Südkorea,
        einbrachte.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 5):
        Wird die Bundesregierung nach dem IV. Petersberger Kli-
        madialog das nationale Ziel 40 Prozent CO2-Einsparung bis
        2020 nun verbindlich an die Europäische Kommission mel-
        den, und, wenn nein, warum nicht?
        Im Rahmen der EU-Lastenteilung zur ersten Ver-
        pflichtungsperiode des Kioto-Protokolls hat sich
        Deutschland verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß im
        Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt um 21 Prozent gegen-
        über 1990 zu verringern. Dieses Ziel hat Deutschland
        deutlich übertroffen.
        Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im
        Energiekonzept das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemis-
        sionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990
        zu senken. Eine Meldung dieses Ziels an die EU-Kom-
        mission ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
        Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kioto-Pro-
        tokolls, 2013 bis 2020, haben sich die EU und ihre Mit-
        gliedstaaten dazu verpflichtet, nur noch 80 Prozent ihrer
        Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 zu emit-
        tieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erklärt,
        dass sie ihre Verpflichtungen im Sinne von Art. 4 Kioto-
        Protokoll gemeinsam erfüllen werden. Dabei können
        einzelne Mitgliedstaaten eine von den 80 Prozent abwei-
        chende Verpflichtung übernehmen und müssen diese je-
        weils bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim
        Sekretariat des Kioto-Protokolls beifügen.
        Wie die Aufteilung der gemeinsamen Verpflichtung
        gemäß Art. 4 Kioto-Protokoll vorgenommen wird, wird
        die Bundesregierung zusammen mit den anderen euro-
        päischen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Europäische
        Kommission wird hierzu zeitnah einen ersten Vorschlag
        vorlegen.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 6):
        Wird die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl
        einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Strom-
        preisbremse vorlegen, und, wenn ja, wann?
        Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirt-
        schaft und Technologie haben einen gemeinsamen Vor-
        schlag zur Strompreissicherung unterbreitet. In den Ge-
        sprächen mit den Ländern konnte darüber bisher noch
        keine Einigung erzielt werden. Eine solche Einigung ist
        jedoch Voraussetzung, um ein Gesetzgebungsverfahren
        erfolgversprechend einzuleiten.
        Anlage 5
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 13):
        Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung auf
        meine mündliche Frage 15, Plenarprotokoll 17/236, Anlage 3
        genannten Berichten, in denen es um finanzielle Aspekte im
        Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk
        Tschernobyl und dem dazugehörigen Brennelementelager
        geht, ist die Bundesregierung bereit, interessierten Abgeord-
        neten des Deutschen Bundestages eine vertrauliche Einsicht-
        nahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundesta-
        ges zu ermöglichen – ähnlich wie die Bundesregierung dies
        derzeit in Zusammenhang mit dem ICSID-Schiedsgerichts-
        verfahren von Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik
        Deutschland ermöglicht –, und, falls die Bundesregierung bei
        keinem einzigen dieser Berichte hierzu bereit ist, wie lautet
        die Vertraulichkeitsvereinbarung der Geberversammlung, die
        einer solchen vertraulichen Einsichtnahme unter Geheim-
        schutzbedingungen nach Ansicht der Bundesregierung entge-
        gensteht, im exakten Wortlaut, bitte mit Angabe der konkreten
        schriftlichen Unterlage, die diese konkrete Regelung/Verein-
        barung enthält?
        Die Bundesregierung ist bereit, allen interessierten
        Abgeordneten eine vertrauliche Einsichtnahme in alle
        Berichte aus Plenarprotokoll 17/236 Anlage 3, in denen
        es um finanzielle Aspekte geht, zu ermöglichen.
        Anlage 6
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 14):
        Wird die Bundesregierung die Ukraine bezüglich des
        Atomkraftwerksvorhabens Khmelnitsky 3 und 4 um eine No-
        tifizierung gemäß Art. 3 des UN/ECE-Übereinkommens
        (2008/871/EG) über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
        grenzüberschreitenden Rahmen – Espoo-Konvention – bitten,
        und wird sie die Türkei bezüglich des Atomkraftwerksvorha-
        bens Akkuyu um eine freiwillige grenzüberschreitende Betei-
        ligung der deutschen Bevölkerung an der derzeit noch laufen-
        den Umweltverträglichkeitsprüfung des Akkuyu-Vorhabens
        bitten – bitte bei beiden Frageteilen mit Begründung, falls
        nein?
        Bei der Unterrichtung im zwischenstaatlichen Ver-
        hältnis über geplante Projekte im Bereich der Kernener-
        gie kommen unterschiedliche völkerrechtliche und EU-
        rechtliche Vorschriften zur Anwendung.
        Nach den Bestimmungen der Espoo-Konvention vom
        25. Februar 1991 sowie der UVP-Richtlinie sind die Ver-
        tragstaaten der Konvention und die Mitgliedstaaten der
        Europäischen Union verpflichtet, sich über geplante
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30107
        (A) (C)
        (D)(B)
        UVP-pflichtige Projekte zu unterrichten, die erhebliche
        nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt im Gebiet des
        anderen Vertrag- oder Mitgliedstaats haben können.
        Laut Espoo-Datenblatt hat die Ukraine im Jahre 2010
        den Staaten Weißrussland, Polen, Moldawien, Russland,
        Rumänien, Slowakei, Ungarn und Österreich das Projekt
        auf der Grundlage eigenverantwortlicher Vorhabenbeur-
        teilungen notifiziert. Da die Ukraine für das Gebiet der
        Bundesrepublik Deutschland keine erheblichen nachtei-
        ligen Auswirkungen auf die Umwelt angenommen hat,
        fand eine entsprechende Notifikation gegenüber der
        Bundesrepublik Deutschland nicht statt.
        Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung in-
        ternational für möglichst hohe und verbindliche Sicher-
        heitsstandards bei der Nutzung der Kernenergie ein. Da-
        von ausgehend nutzt die Bundesregierung regelmäßig
        auch bilaterale Gelegenheiten, um mit der Ukraine Sicher-
        heitsanliegen der deutschen Seite zu thematisieren.
        Die Türkei ist weder Mitgliedstaat der Europäischen
        Union noch Signatar der Espoo-Konvention und hat da-
        von ausgehend anderen Staaten auf freiwilliger Basis
        keine grenzüberschreitende Beteiligung zum Kernkraft-
        werksprojekt am Standort Akkuyu angeboten. Auf natio-
        naler Ebene führt die Türkei für die Planungs-, Bau- und
        Bewilligungsphase eine Umweltprüfung durch. Zudem
        arbeitet die Türkei auch im Bereich der Kernenergie mit
        der Europäischen Union zusammen.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 17 und 18):
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
        die „Innovationsförderung in den neuen Ländern“ (Einzel-
        plan 30 Titel 685 10) aufgrund der Einsparzwänge im Haus-
        halt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
        BMBF, infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts
        zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
        13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
        Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
        den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
        die Förderung der „Produktions- und Dienstleistungsfor-
        schung, Arbeiten und Kompetenzentwicklung“ (Einzel-
        plan 30 Titel 683 24) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-
        Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
        netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
        13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
        Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
        den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und angesichts der
        Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits um
        5,6 Millionen Euro gekürzt wurde?
        Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
        pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die The-
        men Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit
        befinden wir uns im regierungsinternen Aufstellungsver-
        fahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine
        Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen
        werden.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des
        Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13393,
        Fragen 19 und 20):
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
        Förderung von Innovationen und Strukturentwicklungen in der
        beruflichen Bildung, mit der unter anderem auch die Projekte
        Bildungsketten, Jobstarter und „Perspektive Berufsabschluss“
        gefördert werden (Einzelplan 30 Titel 685 20), aufgrund der
        Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebe-
        schlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und
        Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen
        Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka
        an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
        die Förderung der verbesserten Berufsorientierung (Einzel-
        plan 30 Titel 685 21) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-
        Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
        netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
        13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
        Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
        den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
        Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschulpakt
        2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die Themen
        Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befin-
        den wir uns im regierungsinternen Aufstellungsverfahren
        zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen
        zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
        Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13393,
        Frage 21):
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
        die Förderung der „Forschung an Fachhochschulen“ (Einzel-
        plan 30 Titel 685 11) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-
        Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
        netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
        13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
        Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
        den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
        Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
        pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die
        Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben.
        Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel-
        lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können
        noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel
        getroffen werden.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
        Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13393,
        Frage 22):
        Um welches Forschungsvorhaben in Kooperation mit dem
        Bundesland Niedersachsen handelt es sich bei der Förderakti-
        vität „Entsorgungsforschung“ – Titel „Stilllegung und Rück-
        bau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ –,
        und wie passen diese Pläne des BMBF zu der ergebnisoffenen
        Suche nach einem Atommüllendlager?
        30108 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
        BMBF, hat gemeinsam mit dem Land Niedersachsen den
        Aufbau einer Wissensplattform zur nuklearen Entsor-
        gungsforschung gestartet. Die Plattform, die von der
        Niedersächsischen Technischen Hochschule, NTH,
        koordiniert wird, soll zukünftig Forschungsergebnisse
        zur Entsorgung von nuklearem Material überregional
        bündeln und dadurch zu einem wichtigen Beratungszen-
        trum für Bund und Länder in Fragen einer sicheren und
        nachhaltigen Entsorgung radioaktiver Abfälle werden.
        Projektpartner der NTH sind das Karlsruher Institut für
        Technologie, KIT, die Freie Universität Berlin und die
        Universität Kiel. Die Wissensplattform ist ergebnisoffen
        konzipiert und nicht auf bestimmte Standorte oder geo-
        logische Formationen ausgerichtet.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/13393, Fragen 23 und 24):
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
        Förderung des internationalen Studierenden- und Wissenschaft-
        leraustausches, etwa durch den Deutschen Akademischen
        Austauschdienst e. V. und die Alexander-von-Humboldt-Stif-
        tung (Einzelplan 30 Titel 681 01) aufgrund der Einspar-
        zwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses
        des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanz-
        plan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen
        Finanzzusagen in Milliardenhöhe von Bundesministerin Prof.
        Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom
        12. April 2013?
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
        die Förderung der Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bil-
        dungswesen, mit der unter anderem auch die Projekte der
        Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, „Kul-
        tur macht stark“, „Lernen vor Ort“ sowie zur Sprachförderung
        gefördert werden (Einzelplan 30 Titel 685 41), aufgrund der
        Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebe-
        schlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und
        Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzli-
        chen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna
        Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April
        2013?
        Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
        pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die
        Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben.
        Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel-
        lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können
        noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel
        getroffen werden.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/13393, Fragen 25 und 26):
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
        die Förderung der „Softwaresysteme, Wissenstechnologien“
        (Einzelplan 30 Titel 683 21) aufgrund der Einsparzwänge im
        BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bun-
        deskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis
        2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusa-
        gen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die
        Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und ange-
        sichts der Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits
        um 10 Millionen Euro gekürzt wurde?
        Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
        Förderung der Forschung zum Thema „Demografischer Wan-
        del, Mensch-Technik-Interaktion“ (Einzelplan 30 Titel 683 22)
        aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des
        Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaus-
        halt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie
        der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof.
        Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom
        12. April 2013 und angesichts der Tatsache, dass dieser Titel
        von 2012 zu 2013 bereits um 4 Millionen Euro gekürzt
        wurde?
        Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
        pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die
        Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben.
        Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel-
        lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können
        noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel
        getroffen werden.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 27):
        Welche Spielräume sieht die Bundesregierung noch für die
        Verbesserung der Ausbildungsförderung in der Aufstiegsfort-
        bildung sowie beim Bundesausbildungsförderungsgesetz,
        BAföG, vor dem Hintergrund der Einsparzwänge im BMBF-
        Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
        netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
        13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
        Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
        den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und in Anbetracht der
        Kürzungen in beiden Titeln im Bundeshaushalt von 2012 zu
        2013?
        Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
        pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass sie
        dem Thema Bildung hohe Priorität einräumt. Derzeit be-
        finden wir uns im regierungsinternen Aufstellungsver-
        fahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine
        Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen
        werden.
        Bundesministerin Professor Dr. Wanka hat bereits
        mehrfach deutlich gemacht, dass sie zunächst in einem
        vertraulichen Dialog mit den Ländern weiter ausloten
        möchte, welche Änderungsvorschläge zum Bundesaus-
        bildungsförderungsgesetz, BAföG, auch definitiv von
        den Ländern mitgetragen, also auch mitfinanziert wer-
        den. In diesem Sinne hat sie am 11. April 2013 mit ihren
        Länderkolleginnen und -kollegen Einvernehmen darüber
        erzielt, durch eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs-
        ebene zunächst eine Verständigung über Vorschläge und
        Prioritäten vorbereiten zu lassen, bevor konkrete Einzel-
        vorschläge öffentlich zur Diskussion gestellt werden.
        Dies macht zugleich auch deutlich, dass Auswirkungen
        auf den Bundeshaushalt insoweit noch nicht beziffert
        werden können. Gleiches gilt auch für das Aufstiegsfort-
        bildungsförderungsgesetz.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30109
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/13393, Frage 28):
        Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der
        BMBF-Hotline „BAföG“ und wie viele Anrufe sind bei der
        Hotline „Meister-BAföG“ eingegangen?
        Für die Hotline zum BAföG gingen seit dem 1. Januar
        2013 insgesamt 29 150 Anrufe – Stand 9. Mai 2013 – ein.
        Für die Hotline zum Aufstiegsfortbildungsförde-
        rungsgesetz, AFBG, gingen seit dem 1. Januar 2013 ins-
        gesamt 12 738 Gespräche – Stand 9. Mai 2013 – ein.
        Anlage 15
        Antwort
        des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 29):
        In welcher Weise wird die Bundesregierung – anlehnend
        an Aktivitäten und Erfahrungen zur Lutherdekade 2008 bis
        2017 – den 200. Geburtstag von Karl Marx am 5. Mai 2018
        und weitere Karl-Marx-Jubiläen im Jahr 2018 als kulturpoliti-
        sches, geschichtliches und touristisches Ereignis fördern und
        mitgestalten?
        Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine konkre-
        ten Planungen für Projekte oder Aktivitäten der Bun-
        desregierung zum 200. Geburtstag von Karl Marx am
        5. Mai 2018 in Anlehnung an Aktivitäten zur Luther-
        dekade 2008 bis 2017.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 30):
        Welches Effizienzziel hat die Bundesregierung der Euro-
        päischen Kommission zum Stichtag 30. April 2013 im Rah-
        men der EU-Energieeffizienzrichtlinie und im Rahmen des
        Nationalen Reformprogramms gemeldet (gemessen als Pri-
        märenergieeinsparung in Prozent gegenüber 2008 und in
        Mtoe, Millionen Tonnen Öleinheit), und in welchem Verhält-
        nis steht dieses Effizienzziel zum Energiekonzept der Bundes-
        regierung?
        Die Bundesregierung hat bisher noch kein Effizienz-
        ziel an die EU-Kommission gemeldet, da die Abstim-
        mung innerhalb der Bundesregierung zurzeit noch nicht
        abgeschlossen ist. Sobald eine Einigung innerhalb der
        Bundesregierung erzielt ist, wird die Meldung schnellst-
        möglich erfolgen.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
        des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 31):
        Durch welches Verfahren (offenes und transparentes Aus-
        schreibungsverfahren, einzelne nichtöffentliche Vertragsaus-
        handlung etc.) werden die Betreiber von Erzeugungsanlagen
        (bitte nach Bestandsanlagen und neu zu errichtenden Anlagen
        aufschlüsseln) im Rahmen der Reservekraftwerksverordnung
        für die Bereitstellung von Leistung vergütet, und von welchen
        zusätzlichen Kosten pro Kilowattstunde ist dadurch für die
        Stromkunden auszugehen (bitte nach Industrie und Privatkun-
        den aufschlüsseln)?
        Die Reservekraftwerksverordnung wird derzeit von
        der Bundesregierung erarbeitet und soll bis zum Sommer
        vom Kabinett beschlossen werden. Daher gibt es derzeit
        noch keine verbindliche Festlegung zum Verfahren der
        Preisfindung im Hinblick auf Bestandsanlagen und
        eventuell neu zu errichtende Anlagen sowie die hieraus
        für die Endverbraucher entstehenden Kosten.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 34):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kriegs-
        waffenexporte an das Emirat Katar aufgrund seiner inneren
        Verfasstheit und seiner geografischen Lage in einer Span-
        nungsregion mit den geltenden Rüstungsexportrichtlinien un-
        vereinbar sind, und, wenn nein, wieso nicht?
        Wie Sie wissen, trifft die Bundesregierung ihre Ent-
        scheidungen über die Genehmigung von Rüstungsexpor-
        ten auf der Grundlage der Politischen Grundsätze aus
        dem Jahr 2000. Dabei werden alle Umstände des Einzel-
        falls berücksichtigt. Dazu gehört auch die geografische
        Lage der Empfängerlandes und dessen innere Lage. Im
        Falle Katars ist die Bundesregierung in den von ihr posi-
        tiv entschiedenen Fällen nach sorgfältiger Prüfung unter
        Berücksichtigung auch der genannten Faktoren zu der
        Auffassung gelangt, dass entsprechende Genehmigun-
        gen erteilt werden konnten.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 35):
        Welche zwingenden sicherheitspolitischen Gründe im
        Sinne der Rüstungsexportrichtlinien rechtfertigen nach An-
        sicht der Bundesregierung die jüngsten Genehmigungen für
        Kriegswaffenexporte nach Indonesien?
        Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregie-
        rung für Rüstungsgüterexporte sind unter anderem
        außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundes-
        republik Deutschland Voraussetzungen für Genehmigun-
        gen für Kriegswaffenexporte. Unter Abwägung dieser
        und aller anderen Umstände der jeweiligen Einzelfälle
        ist die Bundesregierung zu ihren in der Frage angespro-
        chenen Entscheidungen gelangt. Dabei war von beson-
        derer Bedeutung, dass Indonesien in den letzten Jahren
        einen eindruckvollen Demokratisierungsprozess vollzo-
        gen hat. Indonesien ist freundschaftlich mit Deutschland
        30110 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        verbunden und ein zuverlässiger Partner in der Region.
        Indonesien ist nicht in internationale Konflikte ver-
        wickelt und betreibt eine auf friedlichen Ausgleich ge-
        richtete Außenpolitik.
        Anlage 20
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
        geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/13393, Frage 36):
        Inwieweit hält es die Bundesregierung für mit dem deut-
        schen Recht vereinbar, dass die eritreische Regierung das
        Einkommen von in Deutschland lebenden und wirtschaften-
        den eritreischen Staatsangehörigen mit 2 Prozent „Aufbau-
        steuer“ besteuert, und inwieweit unterstützt die Bundesregie-
        rung eritreische Staatsangehörige, die sich weigern, die Steuer
        zu entrichten und deshalb ihren Pass von eritreischen Aus-
        landsvertretungen entzogen bzw. nicht verlängert bekommen?
        Die eritreische „Aufbausteuer“ wurde 1994 von der
        Nationalversammlung beschlossen und trat zum 1. Ja-
        nuar 1995 in Kraft. Danach müssen alle im Ausland
        lebenden Eritreer 2 Prozent ihres dort erzielten Nettoein-
        kommens an die eritreische Regierung entrichten. Nach
        der entsprechenden Gesetzesvorschrift hat das eritreische
        Außenministerium in Zusammenarbeit mit seinen Aus-
        landsvertretungen und Beauftragten weltweit die Auf-
        gabe, dafür zu sorgen, dass die „Aufbausteuer“ an die
        zuständige Finanzbehörde in Eritrea überwiesen wird.
        Die Besteuerung selbst verstößt nicht gegen völker-
        rechtliche Regeln.
        Die Bundesregierung kann eritreische Staatsangehö-
        rige, denen wegen Nichtentrichtung der „Aufbausteuer“
        der Pass entzogen oder nicht verlängert wird, wegen der
        Personal- und Passhoheit des Herkunftstaates nur bei
        unzumutbaren Sachverhalten durch Ausstellung eines
        Passersatzpapiers beschränkt unterstützen. Als zumutbar
        gelten Pflichten, wie sie auch das deutsche Passgesetz in
        § 7 normiert, wonach deutschen Staatsangehörigen ein
        Pass zu versagen ist, wenn sie sich ihren steuerlichen
        Pflichten entziehen.
        Anlage 21
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab-
        geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 37):
        Wie hat die Bundesregierung bislang auf die Berichte über
        israelische Luftangriffe in Syrien reagiert, über die sich der
        UN-Generalsekretär Ban Ki-moon „sehr besorgt“ zeigte und
        in deren Folge er alle Staaten der Region aufforderte, gegen-
        seitig ihre Souveränität und territoriale Integrität zu respektie-
        ren, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich
        hierbei um einen völkerrechtswidrigen Akt handeln würde,
        falls sich die Berichte über israelische Luftangriffe in Syrien
        bestätigen sollten?
        Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2013 im Rahmen
        der Bundespressekonferenz vor der Gefahr eines Über-
        greifens des Syrien-Konflikts auf die gesamte Region
        gewarnt und alle Seiten dazu aufgefordert, einen regio-
        nalen Flächenbrand zu vermeiden. Die Bundesregierung
        teilt darüber hinaus die Sorge vor einer unkontrollierten
        Proliferation von Waffen aus den Arsenalen der syri-
        schen Armee.
        Eine rechtliche Bewertung des Vorgangs im Sinne der
        Fragestellung setzt eine präzise Kenntnis der Faktenlage
        voraus, über die die Bundesregierung nicht verfügt.
        Anlage 22
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 38):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der zuletzt
        von der International Crisis Group („Blurring the Borders:
        Syrian Spillover Risks for Turkey“, Europe Report Nr. 225)
        getroffenen Feststellung, dass das angeblich von der syrischen
        Armee am 22. Juni 2012 über internationalen Gewässern ab-
        geschossene türkische Aufklärungsflugzeug keine Spuren von
        Raketenbeschuss aufwies, und welche Konsequenzen ergeben
        sich hieraus nach Auffassung der Bundesregierung auf die bei
        den auf Antrag der Türkei durchgeführten Konsultationen
        nach Artikel 4 des Nordatlantikvertrages festgestellte „Bedro-
        hung der Unversehrtheit des türkischen Staatsgebiets“, die im
        Mandat des NATINADS-Einsatzes als Begründung für die
        Verlegung von Soldaten und Patriot-Luftabwehrbatterien der
        Bundeswehr in die Türkei angegeben wird?
        Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung,
        wie gemäß Ihrer Frage die International Crisis Group,
        ICG, in der genannten Studie eindeutig festgestellt haben
        könnte, dass das angesprochene türkische Flugzeug
        keine Spuren von Raketenbeschuss aufwies.
        Dementsprechend ergeben sich aus Sicht der Bundes-
        regierung auch keine Konsequenzen hinsichtlich der Be-
        urteilung zur Bedrohung der Unversehrtheit des türki-
        schen Staatsgebiets.
        Anlage 23
        Antwort
        des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        17/13393, Fragen 39 und 40):
        Welche ungeregelten Grenz- und Minderheitenkonflikte in
        Südostasien, von denen Indonesien direkt oder indirekt be-
        troffen ist, sind der Bundesregierung bekannt?
        Welchen außen- und sicherheitspolitischen Zugewinn
        für Südostasien erwartet die Bundesregierung mit der geneh-
        migten Lieferung von 100 Leopard-2-Kampfpanzern und
        50 Schützenpanzern vom Typ Marder an Indonesien?
        Zu Frage 39:
        Die Republik Indonesien ist in ihrer Eigenschaft als
        Mitglied des Verbands Südostasiatischer Nationen,
        ASEAN, von den Territorialstreitigkeiten im Südchine-
        sischen Meer betroffen, da das Thema Südchinesisches
        Meer regelmäßig im ASEAN-Rahmen, zuletzt beim
        ASEAN-Gipfel im April 2013, behandelt wird. Der Bun-
        desregierung ist bekannt, dass die Volksrepublik China
        Ansprüche auf die Natuna-Inseln im Südchinesischen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30111
        (A) (C)
        (D)(B)
        Meer erhebt, die Indonesien zu seinem Staatsgebiet
        zählt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es zwi-
        schen den betroffenen Parteien keine Auseinanderset-
        zungen gegeben. Ferner sind die Seegrenzen zwischen
        Indonesien, Malaysia und der Republik Singapur sowie
        ein Teil der indonesischen Landgrenze mit der Demo-
        kratischen Republik Timor Leste noch nicht in Gänze
        festgelegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehen
        alle betroffenen Staaten umsichtig mit diesen Fragen um.
        Die komplexe Lage zwischen ethnischen und/oder
        religiösen Minderheiten in den beiden ost-indonesischen
        Papua-Provinzen – Westpapua – verfolgt die Bundes-
        regierung sehr aufmerksam und spricht sie regelmäßig in
        ihren Kontakten mit Vertretern der indonesischen Regie-
        rung und der indonesischen Zivilgesellschaft an.
        Zu Frage 40:
        Die Republik Indonesien hat in den letzten Jahren
        einen eindrucksvollen Demokratisierungsprozess voll-
        zogen. Auch in der Region hat das Land konstruktiv
        Verantwortung übernommen und trägt zur Vertrauens-
        bildung bei. So leistet Indonesien unter anderem in
        multilateralen Gremien wie dem ASEAN-Regional-
        forum einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den
        Frieden in der Region Asien-Pazifik.
        Die Bundesregierung begrüßt dies ausdrücklich und
        sieht in Indonesien einen wichtigen und verlässlichen
        Partner. Die entsprechenden außen- und sicherheitspoli-
        tischen Entscheidungen der Bundesregierung werden
        – unter Berücksichtigung der Menschenrechtslage vor
        Ort – vor diesem Hintergrund getroffen.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393,
        Frage 42):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        belegten Fällen ungenehmigter und politisch brisanter Neben-
        tätigkeiten von deutschen Beamten im Ausland, wie der Aus-
        bildung libyscher Sicherheitskräfte 1979 bis 1983 und Anfang
        2006 durch mehrere Bundeswehrsoldaten, GSG-9-Beamte
        und ehemalige Verfassungsschützer (http://das-blaettchen.de/
        2011/04/alles-privat-die-ausbildung-libyscher-sondereinheiten-
        durch-deutsche-spezialisten-4453.html), nachdem sie am 6. Mai
        2013 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache
        17/13394 eigene Erkenntnisse über beamtete deutsche Söld-
        ner – und dahin gehende präzise Medienberichte vor allem
        vom 28. April 2013, etwa FAZ: „… die Bundeswehr schaut
        nicht so genau hin“ – verneint hatte, und wird sie nun durch
        geeignete Maßnahmen Klarheit schaffen, etwa durch Einfor-
        dern dienstlicher Erklärungen der Bediensteten der Bundes-
        wehr, von Zoll, Bundespolizei und Geheimdiensten, ob sie für
        private Sicherheitsunternehmen, etwa in ihren Urlauben oder
        anderen Abwesenheitszeiten, tätig sind oder waren?
        Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen
        Frage vom 29. April 2013 dargelegt, ist eine Tätigkeit
        aktiver Soldaten bzw. Polizeivollzugsbeamter des Bun-
        des bei privaten Sicherheitsunternehmen im Sinne der
        Medienberichte aufgrund des Zusammenhangs mit dem
        Hauptamt und des bestehenden Interessenkonflikts
        grundsätzlich nicht zulässig. Bei Bekanntwerden würden
        solche Fälle aufgeklärt und Disziplinarverfahren einge-
        leitet werden.
        Die Beamten der Sicherheitsbehörden des Bundes
        und die Soldaten der Bundeswehr werden regelmäßig
        über ihre Pflichten und die Zulässigkeit von Nebentätig-
        keiten belehrt. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind
        nicht angezeigt.
        Die von Ihnen angesprochene mögliche Ausbildung li-
        byscher Sondereinheiten durch deutsche Polizisten bzw.
        Soldaten war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage auf
        Bundestagsdrucksache 16/9157 vom 9. Mai 2008.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 43):
        Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem
        Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der
        Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs
        von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fäl-
        lig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüs-
        selt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –,
        und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen
        bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des
        Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abge-
        schlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktions-
        weise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die recht-
        liche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert
        werden kann?
        Das Bundeskriminalamt, BKA, setzt zur Überwachung
        verschlüsselter elektronischer Kommunikation eine Über-
        wachungssoftware nach Maßgabe gesetzlicher Befugnisse
        ein. Die Verwendung der Begriffe Hacker- bzw. Spiona-
        gesoftware legen den unrechtmäßigen Gebrauch nahe.
        Die Bundesregierung distanziert sich erneut von solchen
        Vorwürfen.
        Das BKA hat im Herbst 2012 eine kommerzielle Soft-
        ware am Markt erworben, um verschlüsselte Kommu-
        nikation überwachen zu können, bis die vom BKA
        entwickelte Überwachungssoftware – sogenannte Eigen-
        entwicklung – einsatzbereit ist. Die Funktionen der erwor-
        benen Überwachungssoftware waren dem BKA bereits
        vor Erwerb der Softwarelösung bekannt. Die Prüfung
        des Quellcodes ist jedoch – wie ich bereits mehrfach
        vorgetragen habe – bei dem Erwerb einer Software nicht
        üblich und konnte nur Aufgrund der Bereitschaft dieses
        Herstellers erfolgen. Er hat jedoch den Abschluss eines
        Kaufvertrags zur Bedingung gemacht.
        Die mit dem Vertragspartner vereinbarten Zahlungs-
        bedingungen sehen vor, dass lediglich eine Teilzahlung
        des vereinbarten Entgelts unmittelbar fällig wird, eine
        weitere Rate im Juni 2013 und die Schlusszahlung bei
        Auslieferung einer Softwareversion, die den Vorgaben
        der Standardisierenden Leistungsbeschreibung vollstän-
        dig entspricht.
        30112 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 44):
        Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse
        zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundes-
        kriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz
        sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsi-
        denten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tune-
        sien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort
        der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36,
        Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundes-
        regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
        Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten
        Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terro-
        rismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im
        Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor
        dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern
        in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und
        Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenen-
        falls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik
        angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)?
        Zugunsten Tunesiens wurde zuletzt vom 6. bis 8. No-
        vember 2012 der Grundlehrgang „Terrorismusbekämp-
        fung“ für Angehörige der für Terrorismusbekämpfung
        zuständigen Abteilung der Direction de la Sécurité
        Extérieur, DSE, durch das Bundeskriminalamt, BKA, in
        Tunis durchgeführt.
        Der Lehrgang beinhaltet die Darstellung des deut-
        schen Polizeiaufbaus und die Erläuterung der Methodik
        der Gefährdungsbewertung. Darüber hinaus werden
        Ermittlungsverfahren des BKA im Terrorismusbereich
        in anonymisierter Form vorgestellt.
        Die Vorträge umfassen die Darstellung von Grund- und
        Menschenrechten sowie insbesondere deren Gewährleis-
        tung im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung.
        Darüber hinaus werden die in Deutschland verfassungs-
        rechtlich garantierte Gewaltenteilung, das Trennungsge-
        bot zwischen Polizei und Verfassungsschutz und weitere
        Rechtsgrundlagen für rechtsstaatliches polizeiliches Han-
        deln in Deutschland erläutert.
        Die zum Themenkomplex „Open Source Internetaus-
        wertung“ bzw. „Internetkriminalität im Bereich des in-
        ternationalen Terrorismus“ durchgeführten Lehrgänge
        des BKA dienten der Vermittlung von Grundlagen- und
        Methodenwissen für das Sichten und Auswerten von
        Informationen im „Offenen Internet“, Open Source. Der
        Begriff „Offenes Internet“ umfasst hierbei alle frei zu-
        gänglichen Quellen.
        Den Teilnehmern wurden ferner Inhalte des Grund-
        gesetzes – unter anderem Grund- und Menschenrechte,
        Gewaltenteilung, Trennungsgebot – und weitere Rechts-
        grundlagen der deutschen Polizeiarbeit, insbesondere für
        polizeiliche Internetrecherchen, vermittelt.
        Die Lieferung von Analysesoftware oder sonstiger
        Überwachungstechnik gehörten nicht zum Gegenstand
        dieser Maßnahmen.
        Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat nach
        dem Sturz von Präsident Ben Ali in Tunesien keine
        Lehrgangsmaßnahmen für Angehörige von tunesischen
        Sicherheitsbehörden durchgeführt.
        Auch in der Zeit vor dem Sturz haben keine Lehr-
        gänge des BfV im Sinne der Anfrage und der mit ihr in
        engem Bezug stehenden Frage 1 nach „neuen Ermitt-
        lungstechniken, der Überwachung des Internets oder
        dem Abhören von Telekommunikation“ der Kleinen An-
        frage – Bundestagsdrucksache 17/12981 – stattgefun-
        den.
        Zur ergänzenden Unterrichtung wird mitgeteilt, dass
        von 1975 bis 1999 acht Lehrgangsmaßnahmen für Ange-
        hörige von tunesischen Sicherheitsbehörden an der Schule
        für Verfassungsschutz durchgeführt wurden, danach je-
        doch keine Ausbildungsunterstützung Tunesiens durch
        das BfV mehr erfolgte.
        Anlage 27
        Antwort
        der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Frage
        des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 45):
        Wie steht die Bundesregierung zu der Feststellung des
        UN-Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen vom
        17. April 2013, dass die Bundesregierung die deutsche Bevöl-
        kerung nicht ausreichend vor den rassistischen Äußerungen
        von Thilo Sarrazin geschützt hat, und wird die Bundesregie-
        rung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschen-
        rechte e. V. nachkommen und eine umfassende Strategie ge-
        gen rassistische Diskriminierung in Deutschland erarbeiten?
        Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus
        dem Übereinkommen sehr ernst.
        Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher
        sorgfältig analysieren, um festzustellen, ob die vom Aus-
        schuss angenommene Regelungslücke in der Umsetzung
        der Konvention tatsächlich besteht. In den vergangenen
        44 Jahren seiner Existenz hat der Ausschuss allerdings
        trotz regelmäßiger Überprüfungen die deutsche Rechts-
        lage nicht beanstandet.
        Die Bundesregierung wird die Entscheidung selbst-
        verständlich in die deutsche Sprache übersetzen, veröf-
        fentlichen und die Information aller zuständigen Stellen
        und Behörden – auch in den Ländern – sicherstellen.
        Wesentlich ist, dass der Rassismus in Deutschland auf
        allen Ebenen und auch im mitunter unbewussten alltägli-
        chen Verhalten bekämpft werden muss. Die Debatte über
        den Umgang mit rassistischen Äußerungen ist daher
        wichtig, damit sie nicht als „normal“ wahrgenommen
        werden. Das muss das gemeinsame Ziel – unabhängig
        von der Strafbarkeit einzelner Äußerungen – sein.
        Die Bundesregierung unterstützt deshalb mit vielfältigen
        Maßnahmen der politischen Bildung und insbesondere
        verschiedenen Bundesprogrammen das Engagement der
        Zivilgesellschaft unseres Landes für Demokratie und To-
        leranz und wird dies auch weiterhin tun.
        Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämp-
        fung von Rassismus – zum Beispiel die zahlreichen Bun-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30113
        (A) (C)
        (D)(B)
        desprogramme – werden standardmäßig evaluiert und
        somit auch strategisch fortentwickelt.
        Die Bundesregierung führt darüber hinaus, zum Bei-
        spiel im „Forum gegen Rassismus“, einer Diskussions-
        plattform zwischen Regierungs- und Nichtregierungs-
        organisationen, einen regelmäßigen und intensiven
        Dialog über die Bekämpfung von Rassismus in seinen
        unterschiedlichen Erscheinungsformen.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 46):
        Welche verfassungsrechtlichen und steuerverfahrensrecht-
        lichen Konsequenzen resultieren aus dem Umstand, dass ent-
        gegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
        18. Juli 2012 der gleichheitswidrige Ausschluss von der
        Grunderwerbsteuerbefreiung für Steuerpflichtige bis 2010,
        die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht
        bis zum 31. Dezember 2012 vom Gesetzgeber beseitigt wor-
        den ist?
        Die Bundesregierung ist nicht Herrin des Gesetzge-
        bungsverfahrens. Sie hat sich mit dem Jahressteuerge-
        setz 2013 wie auch bei der Vorbereitung des Amtshilfe-
        richtlinie-Umsetzungsgesetzes dafür eingesetzt, dass die
        zur Umsetzung des Urteils erforderlichen Regelungen in
        das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
        Eine Verabschiedung der jeweiligen gesetzlichen Vor-
        schriften innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist war be-
        dauerlicherweise nicht möglich, da die Bundesratsmehr-
        heit im Dezember 2012 den bereits ausgehandelten
        Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit dem Thema
        der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkom-
        mensteuerrecht belastete. Ohne dieses Vorgehen wäre
        diese nicht umstrittene Gesetzesänderung zur Grunder-
        werbsteuer rechtzeitig zum Jahresende 2012 erfolgt.
        Eine Verabschiedung der Regelung wäre in Kürze
        möglich, wenn der Vermittlungsausschuss in seiner an-
        stehenden Sitzung am 5. Juni 2013 eine Einigung erzielt.
        Im Ergebnis wird allerdings den von der beabsichtig-
        ten Neuregelung betroffenen Steuerpflichtigen durch die
        Verzögerung kein Nachteil entstehen. Denn der Vollzug
        der Steuergesetze ist zwar Ländersache. Es ist aber da-
        von auszugehen, dass in der Praxis bis zur Entscheidung
        des Gesetzgebers in den entsprechenden Fällen auf der
        Grundlage der Abgabenordnung Steuerfestsetzungen
        vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden. Entscheidun-
        gen über anhängige Einsprüche, Klagen oder Ände-
        rungsanträge werden zurückgestellt und Aussetzung der
        Vollziehung wird gewährt.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 47):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass mit-
        tels eines Disagio-Modells über die Einschaltung einer aus-
        ländischen Stiftung massive Steuerausfälle in der Vergangen-
        heit eingetreten sind (vergleiche Finanzgericht Baden-
        Württemberg vom 30. März 2011, 4 K 1723/09), und inwie-
        weit plant die Bundesregierung, hier Gegenmaßnahmen ein-
        zuleiten?
        Der Bundesregierung sind sogenannte Disagio-
        Modelle bekannt. Ein exemplarischer Fall ist durch das
        Finanzgericht Baden-Württemberg mit dem von Ihnen in
        der Frage genannten Urteil vom 30. März 2011 in ver-
        fahrensrechtlicher Hinsicht entschieden worden. Das
        Gericht sah die gesamte Gestaltung als rechtsmiss-
        bräuchlich an und hat es dementsprechend abgelehnt, ei-
        ner liechtensteinischen Familienstiftung, und damit auch
        dem im Inland ansässigen Stifter, einen Verlust zuzu-
        rechnen, den der Stifter mit seinen positiven Einkünften
        verrechnen wollte.
        Über massive Steuerausfälle im Zusammenhang mit
        sogenannten Disagio-Modellen liegen keine Kenntnisse
        vor. Es sind aber eine Reihe von anhängigen Rechtsbe-
        helfsverfahren bekannt.
        Ein wesentlicher Teil der Gestaltung besteht darin,
        dass ausländischen Familienstiftungen Verluste aus Be-
        teiligungen an Personengesellschaften zugewiesen
        werden, die sich der Stifter zum Ausgleich positiver Ein-
        künfte nutzbar macht. Durch § 15 Abs. 7 Außensteuer-
        gesetz in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009
        wird ausdrücklich geregelt, dass Verluste ausländischer
        Familienstiftungen dem Stifter nicht zuzurechnen sind.
        Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sah weitere
        Änderungen des § 15 Außensteuergesetz vor. Insbeson-
        dere sollte damit erreicht werden, dass die Vorschriften
        über die Hinzurechnungsbesteuerung auch dann ange-
        wandt werden können, wenn eine ausländische Fami-
        lienstiftung Beteiligungen an Gesellschaften in Niedrig-
        steuergebieten hält. Leider kam das Jahressteuergesetz
        infolge der Ablehnung durch den Bundesrat nicht zu-
        stande.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 48):
        Über welche konkreten Zahlen verfügt die Bundesregie-
        rung darüber, wie viele Steuerpflichtige über den Abgleich im
        Rentenbezugsmitteilungsverfahren zur Abgabe einer Steuer-
        erklärung verpflichtet sind, dieser Verpflichtung in der Ver-
        gangenheit aber nicht nachgekommen sind, und wie viele
        Personen mit Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversi-
        cherung sind nach Schätzungen der Bundesregierung derzeit
        zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gegenüber der
        Gesamtzahl der Rentenbezieherinnen bzw. -bezieher?
        Die Bundesregierung verfügt nicht über Zahlen, wie
        viele Rentner ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer-
        erklärung in der Vergangenheit nicht nachgekommen
        sind und auch nicht, wie viele Rentner im Verhältnis zu
        deren Gesamtzahl zur Abgabe einer Steuererklärung ver-
        pflichtet sind.
        30114 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 49):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser
        Legislaturperiode noch, um mit anderen Staaten einen auto-
        matischen Informationsaustausch in Anlehnung an das FATCA-
        Abkommen abzuschließen, und inwieweit unterscheidet sich
        die Definition von Zinsen gemäß der geltenden EU-Zinsricht-
        linie im Vergleich zu der Definition nach nationalem Recht
        gemäß § 20 des Einkommensteuergesetzes?
        Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich aktiv an
        der G5-Initiative, die vorsieht, automatisch Informatio-
        nen untereinander über Bankinformationen einschließlich
        Kontoständen und sämtliche Kapitalerträge auszutau-
        schen. Dabei werden sich die G5 an der Mustervereinba-
        rung zur Umsetzung der US-amerikanischen Informa-
        tions- und Meldebestimmungen (englisch: FATCA =
        Foreign Account Tax Compliance Act) orientieren. An-
        dere EU-Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, sich zu be-
        teiligen. Hierzu hat ein erstes Auftakttreffen am 26. April
        2013 in Brüssel stattgefunden. Ein weiteres Treffen ist
        für den 21. Mai 2013 geplant.
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage der Definition von Zin-
        sen nehme ich wie folgt Stellung: Das Einkommensteuer-
        gesetz enthält anders als die EU-Zinsrichtlinie keine De-
        finition der Zinszahlung, sondern eine Aufzählung der
        Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Aufzählung geht
        weiter und beinhaltet neben den Erträgen aus Lebensver-
        sicherungen auch die Dividendenerträge sowie die Ver-
        äußerungsgewinne sämtlicher Finanzmarktprodukte.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/13393, Fragen 50 und 51):
        Wie ist die Erstattung von Umgangskosten für getrennt
        vom Elternteil lebende Kinder jeweils im Zweiten Buch
        Sozialgesetzbuch, SGB II, und im SGB XII sachlich und ver-
        fahrensmäßig geregelt (Fahrt- und Übernachtungskosten für
        Elternteil und Kind sowie Bedarfskosten der Kinder während
        der Umgangszeit), und welche sachliche Rechtfertigung gibt
        es gegebenenfalls für eine unterschiedliche Behandlung im
        SGB II gegenüber dem SGB XII?
        Welche Daten bzw. Schätzungen gibt es zur Zahl der
        Erstattungen von Umgangskosten für getrennt vom Elternteil
        lebende Kinder, und welche Probleme sind der Bundesregie-
        rung aus der Praxis bekannt, die es im Zusammenhang mit der
        Erstattung von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil
        lebenden Kindern gibt?
        Zu Frage 50:
        Die im Zusammenhang mit der Ausübung des
        Umgangsrechts entstehenden Kosten sind grundsätzlich
        aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Ist dies nicht
        möglich, ist zunächst die Erbringung eines Darlehens in
        Betracht zu ziehen.
        Das Bundesverfassungsgericht, BVerfG, hat aller-
        dings mit Urteil vom 9. Februar 2010 zur Höhe der
        Regelleistungen für Erwachsene und Kinder in der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten
        Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, unter anderem entschie-
        den, dass neben den Regelbedarfen auch unabweisbare,
        laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in
        atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind. Der
        zusätzliche Anspruch ist angesichts seiner engen und
        strikten Tatbestandsmerkmale jedoch nur auf wenige
        Fälle begrenzt. Als möglicher Anwendungsfall eines sol-
        chen Mehrbedarfs kommen die Kosten zur Wahrneh-
        mung des Umgangsrechts in Betracht.
        Entstehen einem geschiedenen oder getrennt leben-
        den Elternteil regelmäßig Fahrt- und/oder Über-
        nachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des
        Umgangsrechts mit seinen Kindern und können diese
        Aufwendungen nicht aus eventuell vorhandenem Ein-
        kommen, aus der Leistung für den Regelbedarf oder aus
        Leistungen Dritter bestritten werden, können sie in ange-
        messenem Umfang übernommen werden.
        Soweit ein Kind regelmäßig besuchsweise für länger
        als einen Tag bei seinem nach dem SGB II leistungs-
        berechtigten Elternteil wohnt, wird eine temporäre bzw.
        zeitweise Bedarfsgemeinschaft begründet. Hierdurch
        kann das Kind für die Tage seines Aufenthalts beim
        leistungsberechtigten Elternteil gegebenenfalls einen ei-
        genen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung seines
        Lebensunterhalts nach dem SGB II haben.
        Bei Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach
        dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – So-
        zialhilfe) beziehen, bestehen vergleichbare Regelungen
        zur Übernahme von Kosten; bei zusätzlichen Kosten zur
        Ausübung des Umgangsrechts kommt eine abweichende
        Festlegung der Regelleistung in Betracht. Sie können die
        Übernahme der für sie anfallenden zusätzlichen Kosten
        zur Ausübung des Umgangsrechts bei dem für sie
        zuständigen Träger der Sozialhilfe auf Antrag prüfen
        lassen.
        Zu Frage 51:
        Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine
        differenzierte statistische Auswertung zu Leistungen für
        entstehende Umgangskosten ermöglichen. Probleme aus
        der Praxis im Zusammenhang mit der Erstattung von
        Umgangskosten bei getrennt vom Elternteil lebenden
        Kindern sind nicht bekannt.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 52):
        Setzt sich das Bundesministerium für Ernährung, Land-
        wirtschaft und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund jüngs-
        ter Aussagen von Bundesministerin Ilse Aigner, sie lehne
        „Agrarrohstoffe als reine Finanzanlageprodukte“ ab und
        „Zocker“ müssten „die Finger von Nahrungsmitteln lassen“
        (Der Tagesspiegel, Interview Bundesministerin Ilse Aigner,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30115
        (A) (C)
        (D)(B)
        6. Mai 2013), inzwischen für ein Verbot von Rohstoff-Index-
        fonds an Agrarterminbörsen, die als reine Finanzanlage-
        produkte die Preissteigerung von Nahrungsmitteln verstärken,
        ein, und, wenn nein, warum nicht?
        Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
        und Verbraucherschutz, BMELV, strebt kein Verbot von
        Rohstoff-Indexfonds an. Vielmehr setzt sich das BMELV
        unter anderem für eine präzisere Erfassung der Aktivitä-
        ten von Finanzinvestoren durch regelmäßige Berichte so-
        wie für die Schaffung von Positionslimits für Finanzin-
        vestoren an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe ein.
        Positionslimits schränken einen möglichen negativen Ein-
        fluss von Finanzinvestoren ein, ohne die Funktionsfähig-
        keit der Terminmärkte für die Preisabsicherung der Produ-
        zenten und Konsumenten zu untergraben. Die Umsetzung
        wird im Rahmen der EU-Finanzinstrumenterichtlinie
        MiFID in absehbarer Zeit erfolgen.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13393, Frage 53):
        Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hin-
        tergrund jüngster Aussagen von Bundesministerin Ilse Aigner
        (Der Tagesspiegel, 6. Mai 2013), die Einhaltung der freiwilli-
        gen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Bo-
        den- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern
        zukünftig zur Bedingung für die bilaterale Zusammenarbeit
        zu machen, und wird sich die Bundesregierung dementspre-
        chend verstärkt für die Einführung eines Unternehmensstraf-
        rechts einsetzen, um deutsche bzw. europäische Unternehmen
        und Investoren zur Einhaltung der Leitlinien zu bewegen?
        Die Bundesregierung stellt sicher, dass von ihr im
        Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geförderte
        Vorhaben den Freiwilligen Leitlinien entsprechen und
        billigt die Unterstützung privater Investitionen nur dann,
        wenn der entwicklungspolitische Nutzen und die men-
        schenrechtliche, ökologische und soziale Unbedenklich-
        keit außer Frage stehen.
        Voraussetzung für den Erlass eines Rechtsaktes, der
        Investoren zur Beachtung der Freiwilligen Leitlinien
        verpflichtet, ist dessen Implementierung in nationales
        Recht in den jeweiligen Zielländern der Investitionen. In
        diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung
        durch ihre Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer
        bei der Erarbeitung und Umsetzung von nationalen Bo-
        denpolitiken; zudem werden gemeinsam mit der FAO
        Projekte zur Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien in
        Entwicklungsländern gefördert. Aus Sicht der Bundes-
        regierung ist ein international abgestimmtes Verfahren
        erforderlich, um das Handeln der Investoren außerhalb
        des Hoheitsgebiets der Bundesregierung zu reglementie-
        ren.
        Mit der Frage, ob es generell – also unabhängig vom
        Hintergrund der Fragestellung – sinnvoll wäre, in Deutsch-
        land eine kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit ju-
        ristischer Personen einzuführen, hat sich die vom Bun-
        desministerium der Justiz eingesetzte „Kommission zur
        Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems“ aus-
        einandergesetzt. Sie hat die Frage in ihrem Abschlussbe-
        richt vom März 2000 verneint. Tragende Gründe waren
        unter anderem, dass ein strafrechtliches Regelungsmo-
        dell erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schuldprin-
        zips aufwerfe und das bestehende Instrumentarium zur
        Unternehmenssanktionierung ausreiche. Der Bundes-
        regierung liegen keine Erkenntnisse vor, die es erforder-
        lich machen würden, von dieser Bewertung abzuwei-
        chen.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 54):
        Wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
        europäischen Waldkonvention für die UNECE oder das
        UNEP aufgrund ihrer ausgewiesenen Expertise für Biodiver-
        sität, Klima-, Wasser- und Bodenschutz als federführende
        UN-Organisation für diese Konvention einsetzen, und, wenn
        nein, warum nicht?
        Zu der Frage der federführenden Organisation für die
        europäische Waldkonvention wurden in den letzten
        Monaten sowohl im Zwischenstaatlichen Verhandlungs-
        ausschuss wie auch innerhalb der EU viele Argumente
        ausgetauscht und abgewogen. Überzeugender und zu-
        kunftsfähiger erscheint aus Sicht der Bundesregierung
        und für die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die
        Wahl der FAO als der für Wald und Forstwirtschaft zu-
        ständigen UN-Sonderorganisation. Auch für eine künf-
        tige interregionale Zusammenarbeit ähnlicher Initiativen
        auf globaler Ebene wäre die FAO besser geeignet. Die
        FAO hat auch den bisherigen Verhandlungsprozess be-
        reits gut unterstützt.
        Die UNECE hat im Vergleich dazu nicht das gleiche
        Potenzial. Ein großer Teil der Unterstützung erfolgt auch
        in Genf bereits durch die FAO im Rahmen des gemein-
        samen Sekretariates für die Europäische Forstkommis-
        sion der FAO und des Holzwirtschaftsausschusses der
        UNECE. Eine Einbindung der UNECE und von UNEP
        in die Arbeiten des Sekretariats wird seitens der Bundes-
        regierung und der EU hingegen unterstützt.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 55):
        Prüft das Bundesministerium der Verteidigung eine zivile
        Verwertung der BO 105 im Inland, zum Beispiel Umrüstung
        zu Rettungs- oder Löschhubschraubern, oder wird allein eine
        Abgabe der Hubschrauber an Pakistan verfolgt?
        Die zivile Weiterverwendung der Hubschrauber
        BO 105 wurde im Rahmen der Ablöseplanung geprüft.
        Da die Luftfahrzeuge in den bei der Bundeswehr vorhan-
        denen Konfigurationen einzig über eine militärische Zu-
        lassung verfügen und eine zivile Zulassung mit vertret-
        30116 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        barem finanziellem Aufwand nicht zu erlangen ist,
        scheidet eine zivile Weiterverwendung im Inland aus.
        Eine Entscheidung über die Abgabe steht zum gegen-
        wärtigen Zeitpunkt noch nicht an und wird frühestens im
        Zuge eines absehbaren vollständigen Zulaufs aller durch
        die Bundeswehr benötigten Hubschraubermuster erfol-
        gen können.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13393, Frage 56):
        In wie vielen Fällen haben ehemalige oder noch aktive
        Bundeswehrsoldaten Weiterbildungen im Sicherheitssektor
        mit Finanzierung oder Unterstützung durch den BFD wahrge-
        nommen (bitte für die vergangenen fünf Jahre nach Art der
        Ausbildung aufschlüsseln)?
        Im Rahmen der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundge-
        setz unterstützt die Bundeswehr durch Maßnahmen des
        Berufsförderungsdienstes selbstverständlich die zivilbe-
        rufliche Qualifizierung und Eingliederung ihrer aus dem
        Wehrdienst ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten
        auch im Bereich des Sicherheitsgewerbes, soweit dabei
        anerkannte Abschlüsse angestrebt werden. So wurden
        quantitativ in etwa gleichbleibendem Umfang im Zeit-
        raum von 2008 bis 2012 insgesamt 3 110 Teilnahmen an
        entsprechenden Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage
        des Soldatenversorgungsgesetzes gefördert. Hierbei han-
        delt es sich im Wesentlichen um Berufsabschlüsse zur
        Fachkraft oder zum Meister Schutz und Sicherheit sowie
        um Aus-, Fort- und Weiterbildungen beispielsweise zum
        Schließ- und Sicherungstechniker.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 57):
        Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Art
        (Kommandounternehmen „Capture or kill“), Ziel (ein Tali-
        ban-Kämpfer) und Erfolg (Tötung oder Gefangennahme) des
        Einsatzes der KSK-Einheit (KSK: Kommando Spezialkräfte)
        der Bundeswehr zur Unterstützung afghanischer Sicherheits-
        kräfte in Baghlan, Afghanistan, Ende vergangener Woche, bei
        der ein deutscher KSK-Soldat getötet und einer verletzt
        wurde, und hält die Bundesregierung die Fortsetzung von
        Offensivoperationen zur Beseitigung noch möglichst vieler
        tatsächlicher oder vermeintlicher Taliban-Kämpfer bis zum
        Abzugstermin Ende 2014 mit immer neuen Opfern an Men-
        schenleben auf beiden Seiten für richtig und geeignet, um eine
        friedliche Entwicklung in Afghanistan vorzubereiten und zu
        fördern?
        Hinsichtlich der Gefechtshandlungen in der Provinz
        Baghlan, in deren Folge am 4. Mai 2013 ein Soldat des
        Kommando Spezialkräfte, KSK, getötet und ein weiterer
        Soldat desselben Verbandes verwundet wurden, verweise
        ich auf die in der Unterrichtung des Parlaments, UdP, 19/13
        vom 8. Mai 2013 enthaltenen Informationen.
        Weitere Angaben zum Einsatz der Spezialkräfte der
        Bundeswehr in Afghanistan unterliegen dem gemäß Par-
        lamentsbeschluss vom 4. Dezember 2008 festgelegten
        Informationsverfahren.
        Aus aktuellem Anlass werden die Vorsitzenden, stell-
        vertretenden Vorsitzenden und Sprecher der Fraktionen
        des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Aus-
        schusses des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2013
        durch den Bundesminister der Verteidigung über den
        Vorfall vom 4. Mai 2013 unterrichtet.
        Anlage 39
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/13393, Fragen 58 und 59):
        Warum hält die Bundesregierung an der Quote für psycho-
        therapeutisch tätige Ärzte fest, auch wenn die für Ärzte reser-
        vierten Stellen nicht durch psychotherapeutisch tätige Ärzte
        besetzt werden können, und was hält die Bundesregierung
        von einer Regelung, nach der nicht besetzte Praxen für psy-
        chotherapeutisch tätige Ärzte durch Psychotherapeuten be-
        setzt werden können?
        Warum hält die Bundesregierung an der Quote für psycho-
        therapeutisch tätige Ärzte fest, auch wenn dies nach Aussagen
        der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zur Unterversor-
        gung in der Psychotherapie, insbesondere in Ostdeutschland,
        führen kann?
        Zu Frage 58:
        Es ist zutreffend, dass in einigen wenigen Planungs-
        bereichen Zulassungsmöglichkeiten, die nach der in der
        Frage angesprochenen Mindestquotenregelung überwie-
        gend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen
        Ärzten vorbehalten sind, in der Vergangenheit nicht be-
        setzt werden konnten. Ziel der Quotenregelung ist es, si-
        cherzustellen, dass dem unterschiedlichen und differen-
        zierten Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung
        auch die entsprechenden differenzierten Berufsgruppen
        mit ihrer spezifischen Ausbildung gegenüberstehen. Der
        im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf
        eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli-
        cher und anderer Vorschriften von den Koalitionsfraktio-
        nen eingebrachte Änderungsantrag sieht zunächst eine
        Verlängerung der derzeitigen Mindestquotenregelung
        um zwei Jahre vor. Über die endgültige Ausgestaltung
        einer künftigen Regelung ist jedoch noch nicht entschie-
        den. Insbesondere soll zunächst die am 13. Mai 2013
        durchgeführte Öffentliche Anhörung des Ausschusses
        für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem ge-
        nannten Gesetzentwurf ausgewertet werden.
        Zu Frage 59:
        Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage Nummer 58
        Bezug genommen. Zu der in der Frage angesprochenen
        Befürchtung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkam-
        mer, dass die in Rede stehende Mindestquotenregelung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30117
        (A) (C)
        (D)(B)
        zu einer Unterversorgung, insbesondere in Ostdeutsch-
        land, führen kann, ist insbesondere darauf hinzuweisen,
        dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss Ende ver-
        gangenen Jahres beschlossene Neufassung der Bedarfs-
        planungs-Richtlinie, die zum 1. Januar dieses Jahres in
        Kraft getreten ist und derzeit in den Ländern umgesetzt
        wird, insbesondere in Ostdeutschland zu einer Vielzahl
        neuer Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten
        führen wird. Unabhängig hiervon besteht zudem bei ei-
        nem darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf die
        Möglichkeit, weitere Psychotherapeuten zur Versorgung
        der Versicherten über eine sogenannte Sonderbedarfszu-
        lassung zuzulassen. Eine Unterversorgung im Bereich
        der psychotherapeutischen Versorgung ist daher durch
        die Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzten nicht zu
        befürchten.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/13393, Frage 60):
        Welche Veränderungen soll die derzeit in Überarbeitung
        befindliche Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 für
        Flugreisende bewirken, und wie bewertet die Bundesregie-
        rung die geplanten Änderungen unter besonderer Berücksich-
        tigung von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen?
        Die Europäische Kommission hat am 13. März 2013
        ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
        Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
        (EG) Nr. 261/2004 2004 (betrifft Ansprüche von Flug-
        gästen wegen Nichtbeförderung, Annullierung und gro-
        ßer Verspätung) und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97
        (betrifft Ansprüche von Fluggästen bei Personenschä-
        den, Gepäckschäden und Verspätungsschäden) vorge-
        legt. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundes-
        tag bereits eine umfassende Unterrichtung zugeleitet, auf
        welche hingewiesen wird.
        Die Bundesregierung begrüßt die mit dem Entwurf
        der Europäischen Kommission beabsichtigte Verbesse-
        rung des Verbraucherschutzes, insbesondere auch soweit
        er Verbesserungen der Position behinderter Fluggäste
        und von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität be-
        trifft. Der Entwurf schafft in vielen Bereichen mehr
        Rechtssicherheit, weil er Unklarheiten und Unstimmig-
        keiten der bisher geltenden Verordnung beseitigt, die in
        der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten beim
        Gerichtshof der Europäischen Union geführt haben. Eine
        abschließende Bewertung der geplanten Änderungen ist
        der Bundesregierung zurzeit noch nicht möglich.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 61):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die kon-
        kreten Aufgaben der Deutsche Bahn Finance B. V., und aus
        welchem Grund ist sie nach Kenntnis der Bundesregierung in
        den Niederlanden angesiedelt?
        Die Deutsche Bahn Finance B. V., Amsterdam, Nie-
        derlande, wurde 1994 als hundertprozentige Tochterge-
        sellschaft der Deutschen Bahn AG gegründet. Ihre Auf-
        gabe besteht darin, den internationalen Kapitalmarkt
        durch die Emissionen von Anleihen in Anspruch zu neh-
        men. Der Emissionserlös wird in gleicher Währung und
        Laufzeit an die Deutsche Bahn AG ausgereicht. Die
        Gründung der Finanzierungstochter in den Niederlanden
        hatte seinerzeit angabegemäß ausschließlich finanzwirt-
        schaftliche Beweggründe – unter anderem verbesserter
        Zugang zu ausländischen Investoren am Euro-Kapital-
        markt.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 62):
        Wie ist nach aktuellem Stand der Zeitplan für die nächsten
        Schritte zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2013,
        und welche Anmeldungen für Straßenprojekte aus den Län-
        dern liegen nach neuestem Stand vor?
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung arbeitet derzeit an der Aufstellung eines
        neuen Bundesverkehrswegeplans. Der Kabinettsbeschluss
        ist in 2015 geplant.
        Die Erarbeitung gliedert sich in vier Schritte:
        Erstens. Als Leitlinie für den neuen Bundesverkehrs-
        wegeplan hat Minister Dr. Peter Ramsauer am 1. Februar
        2013 den Entwurf der Grundkonzeption für den Bundes-
        verkehrswegeplan 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt.
        Im Zuge der Vorstellung des Entwurfs der Grundkonzep-
        tion wurde ein Beteiligungsverfahren in Form einer
        Konsultation über die Internetseite des Bundesministe-
        riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestartet.
        Die Beteiligung von Bürgern, Abgeordneten und Ver-
        bänden war bis 15. März 2013 möglich. Nach der Aus-
        wertung aller Stellungnahmen soll die Endfassung der
        Grundkonzeption im Sommer 2013 vorgestellt werden.
        Zweitens. Parallel zu der Erstellung der Grundkonzep-
        tion läuft momentan die Berechnung der aktualisierten
        Verkehrsprognose für das Zieljahr 2030 bis Ende 2013.
        Drittens. Ferner wird die Bewertungsmethodik des
        Bundesverkehrswegeplans in mehreren Forschungspro-
        jekten bis Herbst 2013 weiterentwickelt.
        Viertens. Weiterhin laufen bis Herbst 2013 die Pro-
        jektanmeldungen bei der Straße. Die eigentlichen Be-
        wertungen der Projekte sowie die Erstellung des Ge-
        samtplanentwurfs für den Bundesverkehrswegeplan
        erfolgen in der nächsten Legislaturperiode.
        Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung sind Absichtserklärungen der Länder zur
        Projektanmeldung bekannt. Aufgrund der gestiegenen
        30118 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anforderungen an die Projektanmeldung werden derzeit
        durch die Länder detaillierte Projektinformationen vor-
        bereitet. Die Straßenbauverwaltungen der Länder sind
        aufgefordert, die Projekte bis Ende September 2013
        webbasiert anzumelden. Das dafür notwendige Projekt-
        informationssystem steht den Ländern demnächst zur
        Verfügung. Wie im Konzept zur Öffentlichkeitsbeteili-
        gung im Bundesverkehrswegeplan 2015 festgelegt, wird
        das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung nach Prüfung dieser Meldungen die Liste der
        für den Bundesverkehrswegeplan erwogenen Projekte
        im Internet veröffentlichen.
        239. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1Befragung der Bundesregierung
        TOP 2Fragestunde
        ZP 1Aktuelle Stunde zu „Tempolimit 120“ auf Autobahnen
        Anlagen