Plenarprotokoll 17/239
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
239. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
I n h a l t :
Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Berufsbil-
dungsbericht 2013; weitere Fragen . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30061 A
30061 B
30061 C
30062 C
30063 A
30063 A
30063 B
30063 C
30063 C
30063 D
30063 D
30064 B
30064 C
30064 D
30064 D
30065 A
30065 B
30065 B
30065 C
30065 D
30065 D
30066 A
30066 B
30066 C
30066 C
30067 B
30067 B
30067 C
30067 D
30068 A
30068 A
30068 C
30068 C
30068 D
30068 D
30069 A
30069 A
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eckart von Klaeden, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
(Drucksachen 17/13393, 17/13455) . . . . . . . .
Dringliche Frage 1
Dr. Marlies Volkmer (SPD)
Entschädigung gesundheitlicher Schäden
bei Testpersonen durch Arzneimittelprü-
fungen in der ehemaligen DDR
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
Dringliche Frage 2
Dr. Marlies Volkmer (SPD)
Auswirkungen für auf der Grundlage un-
rechtmäßiger Studien zugelassene Arznei-
mittel
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 1
Dr. Bärbel Kofler (SPD)
Einhaltung der Zusagen im Bereich des in-
ternationalen Klima- und Umweltschutzes
trotz geringerer Zuweisungen an den Ener-
gie- und Klimafonds
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . .
Mündliche Frage 3
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe des EU-Emissionsminderungsziels für
das Jahr 2030
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 4
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Übergreifende Reform des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes und des Emissionshan-
dels
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 9
Frank Schwabe (SPD)
Vorschlag der EU-Kommission zur Heraus-
nahme von Zertifikaten aus dem Emis-
sionshandel
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 10
Frank Schwabe (SPD)
Gesetzliche Regelung zur Horizontalboh-
rung bei der unkonventionellen Förderung
von Erdgas
30069 B
30069 C
30069 D
30070 A
30070 A
30070 B
30070 C
30070 D
30071 A
30071 B
30071 C
30072 A
30072 C
30072 D
30073 C
30073 D
30074 A
30074 C
30074 D
30075 B
30075 D
30076 A
30076 B
30076 C
30077 C
30078 A
30078 A
30079 A
30079 C
30079 D
30080 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 III
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .
Mündliche Frage 11
Gerd Bollmann (SPD)
Bekämpfung der zunehmenden Meeresver-
schmutzung
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 12
Gerd Bollmann (SPD)
Gewährleistung der leichten Austausch-
barkeit von Batterien und Akkumulatoren
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 15
Ute Vogt (SPD)
Verzögerung der Inbetriebnahme des End-
lagers Schacht Konrad
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 16
Ute Vogt (SPD)
Auswirkungen der Verzögerung der Inbe-
triebnahme des Endlagers Schacht Konrad
auf den Rückbau der stillgelegten Atom-
kraftwerke und die Atommüllzwischenla-
ger
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 32
Ralph Lenkert (DIE LINKE)
Erhebung von Sonderzöllen bei der Ein-
fuhr von Solarmodulen aus China
Antwort
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 33
Ralph Lenkert (DIE LINKE)
Auswirkungen auf die deutsche und euro-
päische Solarbranche durch die Erhebung
von Sonderzöllen bei der Einfuhr von So-
larmodulen aus China
Antwort
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 41
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstellungsverfahren des BMI für 24 Voll-
juristen im Herbst 2012
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP: Pläne von SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein
allgemeines „Tempolimit 120“ auf Auto-
bahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30080 C
30080 D
30081 B
30081 D
30081 D
30082 A
30082 C
30082 D
30083 B
30083 C
30084 A
30084 B
30084 B
30084 D
30085 A
30085 A
30085 B
30086 A
30086 B
30087 A
30087 B
30088 B
30088 C
30090 C
30090 C
30092 A
30093 A
30094 B
30095 C
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . .
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Mündliche Frage 2
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützung der Welt-Wald-Klima-Ini-
tiative zur weltweiten Aufforstung und Re-
staurierung beschädigter Wälder
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 5
Ulrich Kelber (SPD)
Verbindliche Meldung des nationalen Ziels
von 40 Prozent CO2-Einsparung an die
EU-Kommission
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Ulrich Kelber (SPD)
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umset-
zung der sogenannten Strompreisbremse
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 13
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsichtnahme in vertrauliche Berichte zu
finanziellen Aspekten im Zusammenhang
mit Arbeiten am havarierten Atomkraft-
werk Tschernobyl über die Geheimschutz-
stelle des Deutschen Bundestages
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Mündliche Frage 14
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutsches Ersuchen einer Umweltverträg-
lichkeitsprüfung bezüglich der geplanten
ukrainischen Atomkraftwerke Khmel-
nitsky 3 und 4 bzw. Beteiligung an der UVP
für das türkische Atomkraftwerk Akkuyu
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Fragen 17 und 18
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
halt des BMBF auf das Programm „Inno-
vationsförderung in den neuen Ländern“
und auf den Titel „Produktions- und Dienst-
leistungsforschung, Arbeiten und Kompe-
tenzentwicklung“
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Fragen 19 und 20
Willi Brase (SPD)
Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
halt des BMBF auf die Förderung von
Innovationen und Strukturentwicklungen
in der beruflichen Bildung sowie auf die
Förderung einer verbesserten Berufsorien-
tierung
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30096 C
30097 D
30099 A
30100 C
30101 D
30103 A
30104 C
30104 D
30105 A
30105 B
30106 A
30106 B
30106 C
30106 D
30107 B
30107 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 V
Anlage 9
Mündliche Frage 21
René Röspel (SPD)
Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
halt des BMBF auf die Förderung der For-
schung an Fachhochschulen
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 22
René Röspel (SPD)
Forschungsvorhaben „Entsorgungsfor-
schung“ im Zusammenhang mit der Suche
nach einem Atommüllendlager
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Fragen 23 und 24
Swen Schulz (Spandau) (SPD)
Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
halt des BMBF auf die Förderung des
internationalen Studierenden- und Wissen-
schaftleraustausches sowie auf die Förde-
rung der Stärkung der Leistungsfähigkeit
im Bildungswesen
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Fragen 25 und 26
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
Auswirkungen der Einsparzwänge im Haus-
halt des BMBF auf die Förderung des
Haushaltstitels „Softwaresysteme, Wissens-
technologien“ sowie auf die Förderung der
Forschung zum Thema „Demografischer
Wandel, Mensch-Technik-Interaktion“
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 27
Michael Gerdes (SPD)
Spielräume für die Verbesserung der Aus-
bildungsförderung in der Aufstiegsfortbil-
dung und beim BAföG
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Mündliche Frage 28
Michael Gerdes (SPD)
Zahl der Anrufe bei der BMBF-Hotline
„BAföG“ und der Hotline „Meister-
BAföG“ seit Beginn des Jahres 2013
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Frage 29
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Förderung und Mitgestaltung der Feier
zum 200. Geburtstag von Karl Marx am
5. Mai 2018 und weiterer Marx-Jubiläen
Antwort
Bernd Neumann, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 30
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
An die EU-Kommission gemeldetes Effi-
zienzziel im Rahmen der EU-Energieeffi-
zienzrichtlinie und des nationalen Reform-
programms
Antwort
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Frage 31
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Angewandtes Verfahren für die Vergütung
der Betreiber von Erzeugungsanlagen im
Rahmen der Reservekraftwerksverord-
nung für die Bereitstellung von Leistung
Antwort
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30107 C
30107 D
30108 A
30108 B
30108 C
30109 A
30109 A
30109 B
30109 B
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
Anlage 18
Mündliche Frage 34
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auffassung der Bundesregierung zu Kriegs-
waffenexporten nach Katar im Zusammen-
hang mit den geltenden Rüstungsexport-
richtlinien
Antwort
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Mündliche Frage 35
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rechtliche Zulässigkeit der jüngsten Ge-
nehmigungen für Kriegswaffenexporte nach
Indonesien
Antwort
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 20
Mündliche Frage 36
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Besteuerung des Einkommens eritreischer
Staatsangehöriger in Deutschland durch
die eritreische Regierung
Antwort
Michael Link, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 21
Mündliche Frage 37
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Reaktion auf die Berichte über israelische
Luftangriffe in Syrien
Antwort
Michael Link, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 22
Mündliche Frage 38
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Konsequenzen der Bundesregierung auf-
grund neuer Erkenntnisse zum Abschuss
des türkischen Aufklärungsflugzeugs über
internationalen Gewässern am 22. Juni
2012
Antwort
Michael Link, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Mündliche Fragen 39 und 40
Dr. Rolf Mützenich (SPD)
Grenz- und Minderheitenkonflikte in Süd-
ostasien sowie außen- und sicherheitspoliti-
scher Zugewinn durch Lieferungen von
Panzern an Indonesien
Antwort
Michael Link, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Mündliche Frage 42
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen der Bundesregierung aus
den Fällen ungenehmigter Nebentätigkei-
ten deutscher Beamter im Ausland
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 25
Mündliche Frage 43
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Vertragsabschluss zwischen dem Beschaf-
fungsamt des BMI und der Firma Elaman
bezüglich des Kaufs staatlich genutzter Ha-
ckersoftware und fällige Zahlungen
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 26
Mündliche Frage 44
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Informationsaustausch zur Terrorismusab-
wehr mit Tunesien und entsprechende Lehr-
gänge des BMI in den arabischen Staaten
Antwort
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30109 C
30109 D
30110 A
30110 B
30110 C
30110 D
30111 B
30111 C
30112 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 VII
Anlage 27
Mündliche Frage 45
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Feststellung des UN-Antirassismus-Aus-
schusses im Fall Thilo Sarrazin und Emp-
fehlung des Deutschen Instituts für Men-
schenrechte
Antwort
Dr. Birgit Grundmann, Staatssekretärin
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 28
Mündliche Frage 46
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Konsequenzen aus der fehlenden Beseiti-
gung des gleichheitswidrigen Ausschlusses
Eingetragener Lebenspartnerschaften von
der Grunderwerbsteuerbefreiung für Steu-
erpflichtige
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 29
Mündliche Frage 47
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Beseitigung massiver Steuerausfälle durch
die Verwendung eines Disagio-Modells un-
ter Einschaltung einer ausländischen Stif-
tung
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 30
Mündliche Frage 48
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Zahlen zur Umsetzung der Steuererklä-
rungspflicht von Rentnern
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 31
Mündliche Frage 49
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Bestrebungen zum Abschluss eines auto-
matischen Informationsaustausches mit
anderen Staaten gemäß FATCA-Abkom-
men und Definition von Zinsen gemäß
EU-Zinsrichtlinie im Vergleich zu § 20 Ein-
kommensteuergesetz
Antwort
Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 32
Mündliche Fragen 50 und 51
Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Erstattung von Umgangskosten für ge-
trennt vom Elternteil lebende Kinder
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 33
Mündliche Frage 52
Niema Movassat (DIE LINKE)
Einsatz des BMELV für ein Verbot von
Rohstoff-Indexfonds an Agrarterminbör-
sen
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 34
Mündliche Frage 53
Niema Movassat (DIE LINKE)
Einhaltung der freiwilligen Leitlinien zur
verantwortungsvollen Verwaltung von Bo-
den- und Landnutzungsrechten, Fisch-
gründen und Wäldern als zukünftige Be-
dingung für die bilaterale Zusammenarbeit
und entsprechende Einführung eines Un-
ternehmensstrafrechts
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 35
Mündliche Frage 54
Dr. Matthias Miersch (SPD)
Einsatz der Bundesregierung für UNECE
bzw. UNEP als federführende UN-Organi-
sation im Rahmen der Verhandlungen zur
europäischen Waldkonvention
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30112 C
30113 A
30113 B
30113 D
30114 A
30114 B
30114 D
30115 A
30115 C
VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
Anlage 36
Mündliche Frage 55
Inge Höger (DIE LINKE)
Etwaige zivile Nutzung des Hubschrau-
bers BO 105 im Inland bzw. Abgabe an Pa-
kistan
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 37
Mündliche Frage 56
Inge Höger (DIE LINKE)
Weiterbildung aktiver bzw. ehemaliger
Bundeswehrsoldaten im Sicherheitssektor
mit Unterstützung durch den Berufsförde-
rungsdienst
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 38
Mündliche Frage 57
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz des Kommandos Spezialkräfte zur
Unterstützung afghanischer Sicherheits-
kräfte in Baghlan und Tötung eines KSK-
Soldaten sowie etwaige zukünftige Offen-
sivoperationen
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 39
Mündliche Fragen 58 und 59
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Festhalten an der Quote für psychothera-
peutisch tätige Ärzte und etwaige Beset-
zung offener Stellen mit Psychotherapeu-
ten
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 40
Mündliche Frage 60
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Änderung der EU-Fluggastrechteverord-
nung insbesondere für Reisende mit Mobi-
litätseinschränkungen
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 41
Mündliche Frage 61
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufgaben und niederländischer Standort
des Unternehmens Deutsche Bahn Finance
B. V.
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 42
Mündliche Frage 62
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erstellung des Bundesverkehrswegeplans
2013 und Projektanmeldungen der Länder
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30115 D
30116 A
30116 B
30116 C
30117 A
30117 B
30117 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30061
(A) (C)
(D)(B)
239. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
238. Sitzung, Seite 30053, A, D, die Zwischenrufe des
Abg. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
sind wie folgt zu lesen: „Das haben wir Otto Schily jeden
Tag erzählt!“ – „Der Experte Uhl meldet sich zu Wort!
Kreisverwaltungsreferent außer Dienst!“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30105
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 2):
Durch welche aktuellen Aktivitäten unterstützt die Bundes-
regierung die Bemühungen der Initiative Welt Wald Klima –
World Forest Foundation des Senats der Wirtschaft e. V., die
Aufforstung und Restaurierung beschädigter Wälder – wie im
Rahmen der Waldkonferenz Bonn Challenge am 2. September
2011 angekündigt – weltweit im großem Maßstab voranzu-
bringen, unter anderem um der Atmosphäre Kohlendioxid zu
entziehen, und welche Folgeaktivitäten bzw. Folgekonferen-
zen zur Bonn Challenge sind geplant?
Der Wiederaufbau von Waldökosystemen und ihren
Dienstleistungen ist – neben dem ebenso wichtigen Er-
halt der noch bestehenden Naturwälder – eine wichtige
Aufgabe und ein politisches Ziel der deutschen Bundes-
regierung. Deshalb veranstaltete das BMU gemeinsam
mit der Internationalen Naturschutzunion, IUCN, im
Jahr 2011 die Bonn Challenge. Die Teilnehmer aus zahl-
reichen Ländern formulierten das Ziel, bis 2020 weltweit
150 Millionen Hektar an Wäldern wiederaufzubauen und
dabei Synergien der Klimarahmenkonvention, UNFCCC,
und der Konvention über die biologische Vielfalt, CBD,
der Vereinten Nationen zu nutzen. Die Konferenz löste
positive Reaktionen aus und gab dem Thema des Wie-
deraufbaus von Wäldern einen neuen Schub auf interna-
tionaler Ebene.
Der Senat der Wirtschaft stellte auf der Konferenz die
Welt-Wald-Klima-Initiative vor, mit der er das privat-
wirtschaftliche Engagement für den Wiederaufbau von
Wäldern durch deutsche Unternehmer stimulieren und
lenken will mit dem Ziel, große Summen in den Wieder-
aufbau von Waldökosystemen zu investieren. Die Initia-
tive korrespondiert mit der Zielsetzung der Bonn
Challenge. Eine finanzielle Unterstützung der Welt-
Wald-Klima-Initiative durch die Bundesregierung be-
steht nicht und wurde seitens des Senats der Wirtschaft
auch nicht angefragt. Vielmehr will dieser die Wieder-
aufforstung und Restaurierung von Wäldern nur aus pri-
vaten Mitteln fördern.
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Bonn
Challenge durch verschiedene Aktivitäten. So fördert sie
über die Finanzielle und Technische Zusammenarbeit
sowie das REDD Early Mover Programm, REM, des
BMZ und über die Internationale Klimaschutzinitiative,
IKI, des BMU zahlreiche Projekte zum Wiederaufbau
von Wäldern in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung interna-
tionale Prozesse zum Erhalt und Wiederaufbau von Wäl-
dern über die Forest Carbon Partnership Facility, FCPF,
der Weltbank.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, hat außerdem bisher zwei Fol-
low-up-Treffen zur Bonn Challenge mit verschiedenen
deutschen Stakeholdern – vor allem Forstdienstleistern –
durchgeführt, um die Akteure zu vernetzen und mit ih-
nen unter anderem über Möglichkeiten für Public Private
Partnerships, förderliche Rahmenbedingungen für Inves-
titionen der Privatwirtschaft und Standards für Wieder-
aufforstungsprojekte zu diskutieren. An den Treffen
nahm auch der Senat der Wirtschaft teil.
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 15.05.2013
Aschenberg-Dugnus,
Christine
FDP 15.05.2013
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 15.05.2013
Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.05.2013
Bellmann, Veronika CDU/CSU 15.05.2013
Bleser, Peter CDU/CSU 15.05.2013
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 15.05.2013
Dyckmans, Mechthild FDP 15.05.2013
Ferner, Elke SPD 15.05.2013
Gabriel, Sigmar SPD 15.05.2013
Hiller-Ohm, Gabriele SPD 15.05.2013
Hintze, Peter CDU/CSU 15.05.2013
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.05.2013
Kunert, Katrin DIE LINKE 15.05.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 15.05.2013
Pieper, Cornelia FDP 15.05.2013
Schlecht, Michael DIE LINKE 15.05.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 15.05.2013
Steinbrück, Peer SPD 15.05.2013
Dr. Strengmann-Kuhn,
Wolfgang
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.05.2013
Dr. Toncar, Florian FDP 15.05.2013
Zylajew, Willi CDU/CSU 15.05.2013
Anlagen
30106 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung wei-
tere internationale Prozesse, die den Wiederaufbau von
Wäldern im Sinne der Bonn Challenge befördern sollen:
Beispielsweise ist das BMU an der Einrichtung eines
entsprechenden Weltbeirats beteiligt und unterstützte
den Beschlussvorschlag „Support for the Bonn Chal-
lenge on Restoration of Lost Forests and Degraded
Lands“, den das World Resources Institute, WIR, beim
IUCN-Kongress im September 2012 in Jeju, Südkorea,
einbrachte.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck-
sache 17/13393, Frage 5):
Wird die Bundesregierung nach dem IV. Petersberger Kli-
madialog das nationale Ziel 40 Prozent CO2-Einsparung bis
2020 nun verbindlich an die Europäische Kommission mel-
den, und, wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der EU-Lastenteilung zur ersten Ver-
pflichtungsperiode des Kioto-Protokolls hat sich
Deutschland verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß im
Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt um 21 Prozent gegen-
über 1990 zu verringern. Dieses Ziel hat Deutschland
deutlich übertroffen.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im
Energiekonzept das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemis-
sionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990
zu senken. Eine Meldung dieses Ziels an die EU-Kom-
mission ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kioto-Pro-
tokolls, 2013 bis 2020, haben sich die EU und ihre Mit-
gliedstaaten dazu verpflichtet, nur noch 80 Prozent ihrer
Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 zu emit-
tieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erklärt,
dass sie ihre Verpflichtungen im Sinne von Art. 4 Kioto-
Protokoll gemeinsam erfüllen werden. Dabei können
einzelne Mitgliedstaaten eine von den 80 Prozent abwei-
chende Verpflichtung übernehmen und müssen diese je-
weils bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim
Sekretariat des Kioto-Protokolls beifügen.
Wie die Aufteilung der gemeinsamen Verpflichtung
gemäß Art. 4 Kioto-Protokoll vorgenommen wird, wird
die Bundesregierung zusammen mit den anderen euro-
päischen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Europäische
Kommission wird hierzu zeitnah einen ersten Vorschlag
vorlegen.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Druck-
sache 17/13393, Frage 6):
Wird die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl
einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Strom-
preisbremse vorlegen, und, wenn ja, wann?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie haben einen gemeinsamen Vor-
schlag zur Strompreissicherung unterbreitet. In den Ge-
sprächen mit den Ländern konnte darüber bisher noch
keine Einigung erzielt werden. Eine solche Einigung ist
jedoch Voraussetzung, um ein Gesetzgebungsverfahren
erfolgversprechend einzuleiten.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 13):
Bei welchen der in der Antwort der Bundesregierung auf
meine mündliche Frage 15, Plenarprotokoll 17/236, Anlage 3
genannten Berichten, in denen es um finanzielle Aspekte im
Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk
Tschernobyl und dem dazugehörigen Brennelementelager
geht, ist die Bundesregierung bereit, interessierten Abgeord-
neten des Deutschen Bundestages eine vertrauliche Einsicht-
nahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundesta-
ges zu ermöglichen – ähnlich wie die Bundesregierung dies
derzeit in Zusammenhang mit dem ICSID-Schiedsgerichts-
verfahren von Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik
Deutschland ermöglicht –, und, falls die Bundesregierung bei
keinem einzigen dieser Berichte hierzu bereit ist, wie lautet
die Vertraulichkeitsvereinbarung der Geberversammlung, die
einer solchen vertraulichen Einsichtnahme unter Geheim-
schutzbedingungen nach Ansicht der Bundesregierung entge-
gensteht, im exakten Wortlaut, bitte mit Angabe der konkreten
schriftlichen Unterlage, die diese konkrete Regelung/Verein-
barung enthält?
Die Bundesregierung ist bereit, allen interessierten
Abgeordneten eine vertrauliche Einsichtnahme in alle
Berichte aus Plenarprotokoll 17/236 Anlage 3, in denen
es um finanzielle Aspekte geht, zu ermöglichen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 14):
Wird die Bundesregierung die Ukraine bezüglich des
Atomkraftwerksvorhabens Khmelnitsky 3 und 4 um eine No-
tifizierung gemäß Art. 3 des UN/ECE-Übereinkommens
(2008/871/EG) über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen – Espoo-Konvention – bitten,
und wird sie die Türkei bezüglich des Atomkraftwerksvorha-
bens Akkuyu um eine freiwillige grenzüberschreitende Betei-
ligung der deutschen Bevölkerung an der derzeit noch laufen-
den Umweltverträglichkeitsprüfung des Akkuyu-Vorhabens
bitten – bitte bei beiden Frageteilen mit Begründung, falls
nein?
Bei der Unterrichtung im zwischenstaatlichen Ver-
hältnis über geplante Projekte im Bereich der Kernener-
gie kommen unterschiedliche völkerrechtliche und EU-
rechtliche Vorschriften zur Anwendung.
Nach den Bestimmungen der Espoo-Konvention vom
25. Februar 1991 sowie der UVP-Richtlinie sind die Ver-
tragstaaten der Konvention und die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union verpflichtet, sich über geplante
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30107
(A) (C)
(D)(B)
UVP-pflichtige Projekte zu unterrichten, die erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt im Gebiet des
anderen Vertrag- oder Mitgliedstaats haben können.
Laut Espoo-Datenblatt hat die Ukraine im Jahre 2010
den Staaten Weißrussland, Polen, Moldawien, Russland,
Rumänien, Slowakei, Ungarn und Österreich das Projekt
auf der Grundlage eigenverantwortlicher Vorhabenbeur-
teilungen notifiziert. Da die Ukraine für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland keine erheblichen nachtei-
ligen Auswirkungen auf die Umwelt angenommen hat,
fand eine entsprechende Notifikation gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland nicht statt.
Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung in-
ternational für möglichst hohe und verbindliche Sicher-
heitsstandards bei der Nutzung der Kernenergie ein. Da-
von ausgehend nutzt die Bundesregierung regelmäßig
auch bilaterale Gelegenheiten, um mit der Ukraine Sicher-
heitsanliegen der deutschen Seite zu thematisieren.
Die Türkei ist weder Mitgliedstaat der Europäischen
Union noch Signatar der Espoo-Konvention und hat da-
von ausgehend anderen Staaten auf freiwilliger Basis
keine grenzüberschreitende Beteiligung zum Kernkraft-
werksprojekt am Standort Akkuyu angeboten. Auf natio-
naler Ebene führt die Türkei für die Planungs-, Bau- und
Bewilligungsphase eine Umweltprüfung durch. Zudem
arbeitet die Türkei auch im Bereich der Kernenergie mit
der Europäischen Union zusammen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/13393, Fragen 17 und 18):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die „Innovationsförderung in den neuen Ländern“ (Einzel-
plan 30 Titel 685 10) aufgrund der Einsparzwänge im Haus-
halt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
BMBF, infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts
zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die Förderung der „Produktions- und Dienstleistungsfor-
schung, Arbeiten und Kompetenzentwicklung“ (Einzel-
plan 30 Titel 683 24) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-
Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und angesichts der
Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits um
5,6 Millionen Euro gekürzt wurde?
Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die The-
men Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit
befinden wir uns im regierungsinternen Aufstellungsver-
fahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine
Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen
werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des
Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13393,
Fragen 19 und 20):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Förderung von Innovationen und Strukturentwicklungen in der
beruflichen Bildung, mit der unter anderem auch die Projekte
Bildungsketten, Jobstarter und „Perspektive Berufsabschluss“
gefördert werden (Einzelplan 30 Titel 685 20), aufgrund der
Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebe-
schlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und
Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen
Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka
an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die Förderung der verbesserten Berufsorientierung (Einzel-
plan 30 Titel 685 21) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-
Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschulpakt
2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die Themen
Bildung und Forschung hohe Priorität haben. Derzeit befin-
den wir uns im regierungsinternen Aufstellungsverfahren
zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine Aussagen
zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen werden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13393,
Frage 21):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die Förderung der „Forschung an Fachhochschulen“ (Einzel-
plan 30 Titel 685 11) aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-
Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
den Hochschulpakt vom 12. April 2013?
Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die
Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben.
Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel-
lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können
noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel
getroffen werden.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13393,
Frage 22):
Um welches Forschungsvorhaben in Kooperation mit dem
Bundesland Niedersachsen handelt es sich bei der Förderakti-
vität „Entsorgungsforschung“ – Titel „Stilllegung und Rück-
bau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ –,
und wie passen diese Pläne des BMBF zu der ergebnisoffenen
Suche nach einem Atommüllendlager?
30108 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, hat gemeinsam mit dem Land Niedersachsen den
Aufbau einer Wissensplattform zur nuklearen Entsor-
gungsforschung gestartet. Die Plattform, die von der
Niedersächsischen Technischen Hochschule, NTH,
koordiniert wird, soll zukünftig Forschungsergebnisse
zur Entsorgung von nuklearem Material überregional
bündeln und dadurch zu einem wichtigen Beratungszen-
trum für Bund und Länder in Fragen einer sicheren und
nachhaltigen Entsorgung radioaktiver Abfälle werden.
Projektpartner der NTH sind das Karlsruher Institut für
Technologie, KIT, die Freie Universität Berlin und die
Universität Kiel. Die Wissensplattform ist ergebnisoffen
konzipiert und nicht auf bestimmte Standorte oder geo-
logische Formationen ausgerichtet.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/13393, Fragen 23 und 24):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Förderung des internationalen Studierenden- und Wissenschaft-
leraustausches, etwa durch den Deutschen Akademischen
Austauschdienst e. V. und die Alexander-von-Humboldt-Stif-
tung (Einzelplan 30 Titel 681 01) aufgrund der Einspar-
zwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses
des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanz-
plan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen
Finanzzusagen in Milliardenhöhe von Bundesministerin Prof.
Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom
12. April 2013?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die Förderung der Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bil-
dungswesen, mit der unter anderem auch die Projekte der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, „Kul-
tur macht stark“, „Lernen vor Ort“ sowie zur Sprachförderung
gefördert werden (Einzelplan 30 Titel 685 41), aufgrund der
Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebe-
schlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und
Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzli-
chen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna
Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom 12. April
2013?
Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die
Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben.
Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel-
lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können
noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel
getroffen werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/13393, Fragen 25 und 26):
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
die Förderung der „Softwaresysteme, Wissenstechnologien“
(Einzelplan 30 Titel 683 21) aufgrund der Einsparzwänge im
BMBF-Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bun-
deskabinetts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis
2017 vom 13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusa-
gen von Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die
Länder für den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und ange-
sichts der Tatsache, dass dieser Titel von 2012 zu 2013 bereits
um 10 Millionen Euro gekürzt wurde?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die
Förderung der Forschung zum Thema „Demografischer Wan-
del, Mensch-Technik-Interaktion“ (Einzelplan 30 Titel 683 22)
aufgrund der Einsparzwänge im BMBF-Haushalt infolge des
Eckwertebeschlusses des Bundeskabinetts zum Bundeshaus-
halt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom 13. März 2013 sowie
der zusätzlichen Finanzzusagen von Bundesministerin Prof.
Dr. Johanna Wanka an die Länder für den Hochschulpakt vom
12. April 2013 und angesichts der Tatsache, dass dieser Titel
von 2012 zu 2013 bereits um 4 Millionen Euro gekürzt
wurde?
Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass die
Themen Bildung und Forschung hohe Priorität haben.
Derzeit befinden wir uns im regierungsinternen Aufstel-
lungsverfahren zum Haushalt 2014, deshalb können
noch keine Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel
getroffen werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
sache 17/13393, Frage 27):
Welche Spielräume sieht die Bundesregierung noch für die
Verbesserung der Ausbildungsförderung in der Aufstiegsfort-
bildung sowie beim Bundesausbildungsförderungsgesetz,
BAföG, vor dem Hintergrund der Einsparzwänge im BMBF-
Haushalt infolge des Eckwertebeschlusses des Bundeskabi-
netts zum Bundeshaushalt 2014 und Finanzplan bis 2017 vom
13. März 2013 sowie der zusätzlichen Finanzzusagen von
Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka an die Länder für
den Hochschulpakt vom 12. April 2013 und in Anbetracht der
Kürzungen in beiden Titeln im Bundeshaushalt von 2012 zu
2013?
Mit den Aussagen in den Eckwerten zum Hochschul-
pakt 2020 zeigt die Bundesregierung erneut, dass sie
dem Thema Bildung hohe Priorität einräumt. Derzeit be-
finden wir uns im regierungsinternen Aufstellungsver-
fahren zum Haushalt 2014, deshalb können noch keine
Aussagen zu der Entwicklung einzelner Titel getroffen
werden.
Bundesministerin Professor Dr. Wanka hat bereits
mehrfach deutlich gemacht, dass sie zunächst in einem
vertraulichen Dialog mit den Ländern weiter ausloten
möchte, welche Änderungsvorschläge zum Bundesaus-
bildungsförderungsgesetz, BAföG, auch definitiv von
den Ländern mitgetragen, also auch mitfinanziert wer-
den. In diesem Sinne hat sie am 11. April 2013 mit ihren
Länderkolleginnen und -kollegen Einvernehmen darüber
erzielt, durch eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs-
ebene zunächst eine Verständigung über Vorschläge und
Prioritäten vorbereiten zu lassen, bevor konkrete Einzel-
vorschläge öffentlich zur Diskussion gestellt werden.
Dies macht zugleich auch deutlich, dass Auswirkungen
auf den Bundeshaushalt insoweit noch nicht beziffert
werden können. Gleiches gilt auch für das Aufstiegsfort-
bildungsförderungsgesetz.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30109
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/13393, Frage 28):
Wie viele Anrufe sind seit Beginn des Jahres 2013 bei der
BMBF-Hotline „BAföG“ und wie viele Anrufe sind bei der
Hotline „Meister-BAföG“ eingegangen?
Für die Hotline zum BAföG gingen seit dem 1. Januar
2013 insgesamt 29 150 Anrufe – Stand 9. Mai 2013 – ein.
Für die Hotline zum Aufstiegsfortbildungsförde-
rungsgesetz, AFBG, gingen seit dem 1. Januar 2013 ins-
gesamt 12 738 Gespräche – Stand 9. Mai 2013 – ein.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13393, Frage 29):
In welcher Weise wird die Bundesregierung – anlehnend
an Aktivitäten und Erfahrungen zur Lutherdekade 2008 bis
2017 – den 200. Geburtstag von Karl Marx am 5. Mai 2018
und weitere Karl-Marx-Jubiläen im Jahr 2018 als kulturpoliti-
sches, geschichtliches und touristisches Ereignis fördern und
mitgestalten?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine konkre-
ten Planungen für Projekte oder Aktivitäten der Bun-
desregierung zum 200. Geburtstag von Karl Marx am
5. Mai 2018 in Anlehnung an Aktivitäten zur Luther-
dekade 2008 bis 2017.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 30):
Welches Effizienzziel hat die Bundesregierung der Euro-
päischen Kommission zum Stichtag 30. April 2013 im Rah-
men der EU-Energieeffizienzrichtlinie und im Rahmen des
Nationalen Reformprogramms gemeldet (gemessen als Pri-
märenergieeinsparung in Prozent gegenüber 2008 und in
Mtoe, Millionen Tonnen Öleinheit), und in welchem Verhält-
nis steht dieses Effizienzziel zum Energiekonzept der Bundes-
regierung?
Die Bundesregierung hat bisher noch kein Effizienz-
ziel an die EU-Kommission gemeldet, da die Abstim-
mung innerhalb der Bundesregierung zurzeit noch nicht
abgeschlossen ist. Sobald eine Einigung innerhalb der
Bundesregierung erzielt ist, wird die Meldung schnellst-
möglich erfolgen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 31):
Durch welches Verfahren (offenes und transparentes Aus-
schreibungsverfahren, einzelne nichtöffentliche Vertragsaus-
handlung etc.) werden die Betreiber von Erzeugungsanlagen
(bitte nach Bestandsanlagen und neu zu errichtenden Anlagen
aufschlüsseln) im Rahmen der Reservekraftwerksverordnung
für die Bereitstellung von Leistung vergütet, und von welchen
zusätzlichen Kosten pro Kilowattstunde ist dadurch für die
Stromkunden auszugehen (bitte nach Industrie und Privatkun-
den aufschlüsseln)?
Die Reservekraftwerksverordnung wird derzeit von
der Bundesregierung erarbeitet und soll bis zum Sommer
vom Kabinett beschlossen werden. Daher gibt es derzeit
noch keine verbindliche Festlegung zum Verfahren der
Preisfindung im Hinblick auf Bestandsanlagen und
eventuell neu zu errichtende Anlagen sowie die hieraus
für die Endverbraucher entstehenden Kosten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 34):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Kriegs-
waffenexporte an das Emirat Katar aufgrund seiner inneren
Verfasstheit und seiner geografischen Lage in einer Span-
nungsregion mit den geltenden Rüstungsexportrichtlinien un-
vereinbar sind, und, wenn nein, wieso nicht?
Wie Sie wissen, trifft die Bundesregierung ihre Ent-
scheidungen über die Genehmigung von Rüstungsexpor-
ten auf der Grundlage der Politischen Grundsätze aus
dem Jahr 2000. Dabei werden alle Umstände des Einzel-
falls berücksichtigt. Dazu gehört auch die geografische
Lage der Empfängerlandes und dessen innere Lage. Im
Falle Katars ist die Bundesregierung in den von ihr posi-
tiv entschiedenen Fällen nach sorgfältiger Prüfung unter
Berücksichtigung auch der genannten Faktoren zu der
Auffassung gelangt, dass entsprechende Genehmigun-
gen erteilt werden konnten.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 35):
Welche zwingenden sicherheitspolitischen Gründe im
Sinne der Rüstungsexportrichtlinien rechtfertigen nach An-
sicht der Bundesregierung die jüngsten Genehmigungen für
Kriegswaffenexporte nach Indonesien?
Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregie-
rung für Rüstungsgüterexporte sind unter anderem
außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundes-
republik Deutschland Voraussetzungen für Genehmigun-
gen für Kriegswaffenexporte. Unter Abwägung dieser
und aller anderen Umstände der jeweiligen Einzelfälle
ist die Bundesregierung zu ihren in der Frage angespro-
chenen Entscheidungen gelangt. Dabei war von beson-
derer Bedeutung, dass Indonesien in den letzten Jahren
einen eindruckvollen Demokratisierungsprozess vollzo-
gen hat. Indonesien ist freundschaftlich mit Deutschland
30110 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
verbunden und ein zuverlässiger Partner in der Region.
Indonesien ist nicht in internationale Konflikte ver-
wickelt und betreibt eine auf friedlichen Ausgleich ge-
richtete Außenpolitik.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage des Ab-
geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/13393, Frage 36):
Inwieweit hält es die Bundesregierung für mit dem deut-
schen Recht vereinbar, dass die eritreische Regierung das
Einkommen von in Deutschland lebenden und wirtschaften-
den eritreischen Staatsangehörigen mit 2 Prozent „Aufbau-
steuer“ besteuert, und inwieweit unterstützt die Bundesregie-
rung eritreische Staatsangehörige, die sich weigern, die Steuer
zu entrichten und deshalb ihren Pass von eritreischen Aus-
landsvertretungen entzogen bzw. nicht verlängert bekommen?
Die eritreische „Aufbausteuer“ wurde 1994 von der
Nationalversammlung beschlossen und trat zum 1. Ja-
nuar 1995 in Kraft. Danach müssen alle im Ausland
lebenden Eritreer 2 Prozent ihres dort erzielten Nettoein-
kommens an die eritreische Regierung entrichten. Nach
der entsprechenden Gesetzesvorschrift hat das eritreische
Außenministerium in Zusammenarbeit mit seinen Aus-
landsvertretungen und Beauftragten weltweit die Auf-
gabe, dafür zu sorgen, dass die „Aufbausteuer“ an die
zuständige Finanzbehörde in Eritrea überwiesen wird.
Die Besteuerung selbst verstößt nicht gegen völker-
rechtliche Regeln.
Die Bundesregierung kann eritreische Staatsangehö-
rige, denen wegen Nichtentrichtung der „Aufbausteuer“
der Pass entzogen oder nicht verlängert wird, wegen der
Personal- und Passhoheit des Herkunftstaates nur bei
unzumutbaren Sachverhalten durch Ausstellung eines
Passersatzpapiers beschränkt unterstützen. Als zumutbar
gelten Pflichten, wie sie auch das deutsche Passgesetz in
§ 7 normiert, wonach deutschen Staatsangehörigen ein
Pass zu versagen ist, wenn sie sich ihren steuerlichen
Pflichten entziehen.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13393, Frage 37):
Wie hat die Bundesregierung bislang auf die Berichte über
israelische Luftangriffe in Syrien reagiert, über die sich der
UN-Generalsekretär Ban Ki-moon „sehr besorgt“ zeigte und
in deren Folge er alle Staaten der Region aufforderte, gegen-
seitig ihre Souveränität und territoriale Integrität zu respektie-
ren, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich
hierbei um einen völkerrechtswidrigen Akt handeln würde,
falls sich die Berichte über israelische Luftangriffe in Syrien
bestätigen sollten?
Die Bundesregierung hat am 6. Mai 2013 im Rahmen
der Bundespressekonferenz vor der Gefahr eines Über-
greifens des Syrien-Konflikts auf die gesamte Region
gewarnt und alle Seiten dazu aufgefordert, einen regio-
nalen Flächenbrand zu vermeiden. Die Bundesregierung
teilt darüber hinaus die Sorge vor einer unkontrollierten
Proliferation von Waffen aus den Arsenalen der syri-
schen Armee.
Eine rechtliche Bewertung des Vorgangs im Sinne der
Fragestellung setzt eine präzise Kenntnis der Faktenlage
voraus, über die die Bundesregierung nicht verfügt.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13393, Frage 38):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der zuletzt
von der International Crisis Group („Blurring the Borders:
Syrian Spillover Risks for Turkey“, Europe Report Nr. 225)
getroffenen Feststellung, dass das angeblich von der syrischen
Armee am 22. Juni 2012 über internationalen Gewässern ab-
geschossene türkische Aufklärungsflugzeug keine Spuren von
Raketenbeschuss aufwies, und welche Konsequenzen ergeben
sich hieraus nach Auffassung der Bundesregierung auf die bei
den auf Antrag der Türkei durchgeführten Konsultationen
nach Artikel 4 des Nordatlantikvertrages festgestellte „Bedro-
hung der Unversehrtheit des türkischen Staatsgebiets“, die im
Mandat des NATINADS-Einsatzes als Begründung für die
Verlegung von Soldaten und Patriot-Luftabwehrbatterien der
Bundeswehr in die Türkei angegeben wird?
Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung,
wie gemäß Ihrer Frage die International Crisis Group,
ICG, in der genannten Studie eindeutig festgestellt haben
könnte, dass das angesprochene türkische Flugzeug
keine Spuren von Raketenbeschuss aufwies.
Dementsprechend ergeben sich aus Sicht der Bundes-
regierung auch keine Konsequenzen hinsichtlich der Be-
urteilung zur Bedrohung der Unversehrtheit des türki-
schen Staatsgebiets.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Michael Link auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/13393, Fragen 39 und 40):
Welche ungeregelten Grenz- und Minderheitenkonflikte in
Südostasien, von denen Indonesien direkt oder indirekt be-
troffen ist, sind der Bundesregierung bekannt?
Welchen außen- und sicherheitspolitischen Zugewinn
für Südostasien erwartet die Bundesregierung mit der geneh-
migten Lieferung von 100 Leopard-2-Kampfpanzern und
50 Schützenpanzern vom Typ Marder an Indonesien?
Zu Frage 39:
Die Republik Indonesien ist in ihrer Eigenschaft als
Mitglied des Verbands Südostasiatischer Nationen,
ASEAN, von den Territorialstreitigkeiten im Südchine-
sischen Meer betroffen, da das Thema Südchinesisches
Meer regelmäßig im ASEAN-Rahmen, zuletzt beim
ASEAN-Gipfel im April 2013, behandelt wird. Der Bun-
desregierung ist bekannt, dass die Volksrepublik China
Ansprüche auf die Natuna-Inseln im Südchinesischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30111
(A) (C)
(D)(B)
Meer erhebt, die Indonesien zu seinem Staatsgebiet
zählt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es zwi-
schen den betroffenen Parteien keine Auseinanderset-
zungen gegeben. Ferner sind die Seegrenzen zwischen
Indonesien, Malaysia und der Republik Singapur sowie
ein Teil der indonesischen Landgrenze mit der Demo-
kratischen Republik Timor Leste noch nicht in Gänze
festgelegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehen
alle betroffenen Staaten umsichtig mit diesen Fragen um.
Die komplexe Lage zwischen ethnischen und/oder
religiösen Minderheiten in den beiden ost-indonesischen
Papua-Provinzen – Westpapua – verfolgt die Bundes-
regierung sehr aufmerksam und spricht sie regelmäßig in
ihren Kontakten mit Vertretern der indonesischen Regie-
rung und der indonesischen Zivilgesellschaft an.
Zu Frage 40:
Die Republik Indonesien hat in den letzten Jahren
einen eindrucksvollen Demokratisierungsprozess voll-
zogen. Auch in der Region hat das Land konstruktiv
Verantwortung übernommen und trägt zur Vertrauens-
bildung bei. So leistet Indonesien unter anderem in
multilateralen Gremien wie dem ASEAN-Regional-
forum einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den
Frieden in der Region Asien-Pazifik.
Die Bundesregierung begrüßt dies ausdrücklich und
sieht in Indonesien einen wichtigen und verlässlichen
Partner. Die entsprechenden außen- und sicherheitspoli-
tischen Entscheidungen der Bundesregierung werden
– unter Berücksichtigung der Menschenrechtslage vor
Ort – vor diesem Hintergrund getroffen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393,
Frage 42):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
belegten Fällen ungenehmigter und politisch brisanter Neben-
tätigkeiten von deutschen Beamten im Ausland, wie der Aus-
bildung libyscher Sicherheitskräfte 1979 bis 1983 und Anfang
2006 durch mehrere Bundeswehrsoldaten, GSG-9-Beamte
und ehemalige Verfassungsschützer (http://das-blaettchen.de/
2011/04/alles-privat-die-ausbildung-libyscher-sondereinheiten-
durch-deutsche-spezialisten-4453.html), nachdem sie am 6. Mai
2013 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache
17/13394 eigene Erkenntnisse über beamtete deutsche Söld-
ner – und dahin gehende präzise Medienberichte vor allem
vom 28. April 2013, etwa FAZ: „… die Bundeswehr schaut
nicht so genau hin“ – verneint hatte, und wird sie nun durch
geeignete Maßnahmen Klarheit schaffen, etwa durch Einfor-
dern dienstlicher Erklärungen der Bediensteten der Bundes-
wehr, von Zoll, Bundespolizei und Geheimdiensten, ob sie für
private Sicherheitsunternehmen, etwa in ihren Urlauben oder
anderen Abwesenheitszeiten, tätig sind oder waren?
Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen
Frage vom 29. April 2013 dargelegt, ist eine Tätigkeit
aktiver Soldaten bzw. Polizeivollzugsbeamter des Bun-
des bei privaten Sicherheitsunternehmen im Sinne der
Medienberichte aufgrund des Zusammenhangs mit dem
Hauptamt und des bestehenden Interessenkonflikts
grundsätzlich nicht zulässig. Bei Bekanntwerden würden
solche Fälle aufgeklärt und Disziplinarverfahren einge-
leitet werden.
Die Beamten der Sicherheitsbehörden des Bundes
und die Soldaten der Bundeswehr werden regelmäßig
über ihre Pflichten und die Zulässigkeit von Nebentätig-
keiten belehrt. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind
nicht angezeigt.
Die von Ihnen angesprochene mögliche Ausbildung li-
byscher Sondereinheiten durch deutsche Polizisten bzw.
Soldaten war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 16/9157 vom 9. Mai 2008.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 43):
Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der
Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs
von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fäl-
lig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüs-
selt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –,
und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen
bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des
Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abge-
schlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktions-
weise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die recht-
liche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert
werden kann?
Das Bundeskriminalamt, BKA, setzt zur Überwachung
verschlüsselter elektronischer Kommunikation eine Über-
wachungssoftware nach Maßgabe gesetzlicher Befugnisse
ein. Die Verwendung der Begriffe Hacker- bzw. Spiona-
gesoftware legen den unrechtmäßigen Gebrauch nahe.
Die Bundesregierung distanziert sich erneut von solchen
Vorwürfen.
Das BKA hat im Herbst 2012 eine kommerzielle Soft-
ware am Markt erworben, um verschlüsselte Kommu-
nikation überwachen zu können, bis die vom BKA
entwickelte Überwachungssoftware – sogenannte Eigen-
entwicklung – einsatzbereit ist. Die Funktionen der erwor-
benen Überwachungssoftware waren dem BKA bereits
vor Erwerb der Softwarelösung bekannt. Die Prüfung
des Quellcodes ist jedoch – wie ich bereits mehrfach
vorgetragen habe – bei dem Erwerb einer Software nicht
üblich und konnte nur Aufgrund der Bereitschaft dieses
Herstellers erfolgen. Er hat jedoch den Abschluss eines
Kaufvertrags zur Bedingung gemacht.
Die mit dem Vertragspartner vereinbarten Zahlungs-
bedingungen sehen vor, dass lediglich eine Teilzahlung
des vereinbarten Entgelts unmittelbar fällig wird, eine
weitere Rate im Juni 2013 und die Schlusszahlung bei
Auslieferung einer Softwareversion, die den Vorgaben
der Standardisierenden Leistungsbeschreibung vollstän-
dig entspricht.
30112 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 44):
Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse
zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundes-
kriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz
sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsi-
denten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tune-
sien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort
der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36,
Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten
Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terro-
rismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im
Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor
dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern
in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und
Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenen-
falls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik
angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)?
Zugunsten Tunesiens wurde zuletzt vom 6. bis 8. No-
vember 2012 der Grundlehrgang „Terrorismusbekämp-
fung“ für Angehörige der für Terrorismusbekämpfung
zuständigen Abteilung der Direction de la Sécurité
Extérieur, DSE, durch das Bundeskriminalamt, BKA, in
Tunis durchgeführt.
Der Lehrgang beinhaltet die Darstellung des deut-
schen Polizeiaufbaus und die Erläuterung der Methodik
der Gefährdungsbewertung. Darüber hinaus werden
Ermittlungsverfahren des BKA im Terrorismusbereich
in anonymisierter Form vorgestellt.
Die Vorträge umfassen die Darstellung von Grund- und
Menschenrechten sowie insbesondere deren Gewährleis-
tung im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung.
Darüber hinaus werden die in Deutschland verfassungs-
rechtlich garantierte Gewaltenteilung, das Trennungsge-
bot zwischen Polizei und Verfassungsschutz und weitere
Rechtsgrundlagen für rechtsstaatliches polizeiliches Han-
deln in Deutschland erläutert.
Die zum Themenkomplex „Open Source Internetaus-
wertung“ bzw. „Internetkriminalität im Bereich des in-
ternationalen Terrorismus“ durchgeführten Lehrgänge
des BKA dienten der Vermittlung von Grundlagen- und
Methodenwissen für das Sichten und Auswerten von
Informationen im „Offenen Internet“, Open Source. Der
Begriff „Offenes Internet“ umfasst hierbei alle frei zu-
gänglichen Quellen.
Den Teilnehmern wurden ferner Inhalte des Grund-
gesetzes – unter anderem Grund- und Menschenrechte,
Gewaltenteilung, Trennungsgebot – und weitere Rechts-
grundlagen der deutschen Polizeiarbeit, insbesondere für
polizeiliche Internetrecherchen, vermittelt.
Die Lieferung von Analysesoftware oder sonstiger
Überwachungstechnik gehörten nicht zum Gegenstand
dieser Maßnahmen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat nach
dem Sturz von Präsident Ben Ali in Tunesien keine
Lehrgangsmaßnahmen für Angehörige von tunesischen
Sicherheitsbehörden durchgeführt.
Auch in der Zeit vor dem Sturz haben keine Lehr-
gänge des BfV im Sinne der Anfrage und der mit ihr in
engem Bezug stehenden Frage 1 nach „neuen Ermitt-
lungstechniken, der Überwachung des Internets oder
dem Abhören von Telekommunikation“ der Kleinen An-
frage – Bundestagsdrucksache 17/12981 – stattgefun-
den.
Zur ergänzenden Unterrichtung wird mitgeteilt, dass
von 1975 bis 1999 acht Lehrgangsmaßnahmen für Ange-
hörige von tunesischen Sicherheitsbehörden an der Schule
für Verfassungsschutz durchgeführt wurden, danach je-
doch keine Ausbildungsunterstützung Tunesiens durch
das BfV mehr erfolgte.
Anlage 27
Antwort
der Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 45):
Wie steht die Bundesregierung zu der Feststellung des
UN-Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen vom
17. April 2013, dass die Bundesregierung die deutsche Bevöl-
kerung nicht ausreichend vor den rassistischen Äußerungen
von Thilo Sarrazin geschützt hat, und wird die Bundesregie-
rung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschen-
rechte e. V. nachkommen und eine umfassende Strategie ge-
gen rassistische Diskriminierung in Deutschland erarbeiten?
Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus
dem Übereinkommen sehr ernst.
Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher
sorgfältig analysieren, um festzustellen, ob die vom Aus-
schuss angenommene Regelungslücke in der Umsetzung
der Konvention tatsächlich besteht. In den vergangenen
44 Jahren seiner Existenz hat der Ausschuss allerdings
trotz regelmäßiger Überprüfungen die deutsche Rechts-
lage nicht beanstandet.
Die Bundesregierung wird die Entscheidung selbst-
verständlich in die deutsche Sprache übersetzen, veröf-
fentlichen und die Information aller zuständigen Stellen
und Behörden – auch in den Ländern – sicherstellen.
Wesentlich ist, dass der Rassismus in Deutschland auf
allen Ebenen und auch im mitunter unbewussten alltägli-
chen Verhalten bekämpft werden muss. Die Debatte über
den Umgang mit rassistischen Äußerungen ist daher
wichtig, damit sie nicht als „normal“ wahrgenommen
werden. Das muss das gemeinsame Ziel – unabhängig
von der Strafbarkeit einzelner Äußerungen – sein.
Die Bundesregierung unterstützt deshalb mit vielfältigen
Maßnahmen der politischen Bildung und insbesondere
verschiedenen Bundesprogrammen das Engagement der
Zivilgesellschaft unseres Landes für Demokratie und To-
leranz und wird dies auch weiterhin tun.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämp-
fung von Rassismus – zum Beispiel die zahlreichen Bun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30113
(A) (C)
(D)(B)
desprogramme – werden standardmäßig evaluiert und
somit auch strategisch fortentwickelt.
Die Bundesregierung führt darüber hinaus, zum Bei-
spiel im „Forum gegen Rassismus“, einer Diskussions-
plattform zwischen Regierungs- und Nichtregierungs-
organisationen, einen regelmäßigen und intensiven
Dialog über die Bekämpfung von Rassismus in seinen
unterschiedlichen Erscheinungsformen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 46):
Welche verfassungsrechtlichen und steuerverfahrensrecht-
lichen Konsequenzen resultieren aus dem Umstand, dass ent-
gegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
18. Juli 2012 der gleichheitswidrige Ausschluss von der
Grunderwerbsteuerbefreiung für Steuerpflichtige bis 2010,
die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht
bis zum 31. Dezember 2012 vom Gesetzgeber beseitigt wor-
den ist?
Die Bundesregierung ist nicht Herrin des Gesetzge-
bungsverfahrens. Sie hat sich mit dem Jahressteuerge-
setz 2013 wie auch bei der Vorbereitung des Amtshilfe-
richtlinie-Umsetzungsgesetzes dafür eingesetzt, dass die
zur Umsetzung des Urteils erforderlichen Regelungen in
das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Eine Verabschiedung der jeweiligen gesetzlichen Vor-
schriften innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist war be-
dauerlicherweise nicht möglich, da die Bundesratsmehr-
heit im Dezember 2012 den bereits ausgehandelten
Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 mit dem Thema
der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Einkom-
mensteuerrecht belastete. Ohne dieses Vorgehen wäre
diese nicht umstrittene Gesetzesänderung zur Grunder-
werbsteuer rechtzeitig zum Jahresende 2012 erfolgt.
Eine Verabschiedung der Regelung wäre in Kürze
möglich, wenn der Vermittlungsausschuss in seiner an-
stehenden Sitzung am 5. Juni 2013 eine Einigung erzielt.
Im Ergebnis wird allerdings den von der beabsichtig-
ten Neuregelung betroffenen Steuerpflichtigen durch die
Verzögerung kein Nachteil entstehen. Denn der Vollzug
der Steuergesetze ist zwar Ländersache. Es ist aber da-
von auszugehen, dass in der Praxis bis zur Entscheidung
des Gesetzgebers in den entsprechenden Fällen auf der
Grundlage der Abgabenordnung Steuerfestsetzungen
vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden. Entscheidun-
gen über anhängige Einsprüche, Klagen oder Ände-
rungsanträge werden zurückgestellt und Aussetzung der
Vollziehung wird gewährt.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 47):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass mit-
tels eines Disagio-Modells über die Einschaltung einer aus-
ländischen Stiftung massive Steuerausfälle in der Vergangen-
heit eingetreten sind (vergleiche Finanzgericht Baden-
Württemberg vom 30. März 2011, 4 K 1723/09), und inwie-
weit plant die Bundesregierung, hier Gegenmaßnahmen ein-
zuleiten?
Der Bundesregierung sind sogenannte Disagio-
Modelle bekannt. Ein exemplarischer Fall ist durch das
Finanzgericht Baden-Württemberg mit dem von Ihnen in
der Frage genannten Urteil vom 30. März 2011 in ver-
fahrensrechtlicher Hinsicht entschieden worden. Das
Gericht sah die gesamte Gestaltung als rechtsmiss-
bräuchlich an und hat es dementsprechend abgelehnt, ei-
ner liechtensteinischen Familienstiftung, und damit auch
dem im Inland ansässigen Stifter, einen Verlust zuzu-
rechnen, den der Stifter mit seinen positiven Einkünften
verrechnen wollte.
Über massive Steuerausfälle im Zusammenhang mit
sogenannten Disagio-Modellen liegen keine Kenntnisse
vor. Es sind aber eine Reihe von anhängigen Rechtsbe-
helfsverfahren bekannt.
Ein wesentlicher Teil der Gestaltung besteht darin,
dass ausländischen Familienstiftungen Verluste aus Be-
teiligungen an Personengesellschaften zugewiesen
werden, die sich der Stifter zum Ausgleich positiver Ein-
künfte nutzbar macht. Durch § 15 Abs. 7 Außensteuer-
gesetz in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009
wird ausdrücklich geregelt, dass Verluste ausländischer
Familienstiftungen dem Stifter nicht zuzurechnen sind.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sah weitere
Änderungen des § 15 Außensteuergesetz vor. Insbeson-
dere sollte damit erreicht werden, dass die Vorschriften
über die Hinzurechnungsbesteuerung auch dann ange-
wandt werden können, wenn eine ausländische Fami-
lienstiftung Beteiligungen an Gesellschaften in Niedrig-
steuergebieten hält. Leider kam das Jahressteuergesetz
infolge der Ablehnung durch den Bundesrat nicht zu-
stande.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 48):
Über welche konkreten Zahlen verfügt die Bundesregie-
rung darüber, wie viele Steuerpflichtige über den Abgleich im
Rentenbezugsmitteilungsverfahren zur Abgabe einer Steuer-
erklärung verpflichtet sind, dieser Verpflichtung in der Ver-
gangenheit aber nicht nachgekommen sind, und wie viele
Personen mit Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversi-
cherung sind nach Schätzungen der Bundesregierung derzeit
zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gegenüber der
Gesamtzahl der Rentenbezieherinnen bzw. -bezieher?
Die Bundesregierung verfügt nicht über Zahlen, wie
viele Rentner ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer-
erklärung in der Vergangenheit nicht nachgekommen
sind und auch nicht, wie viele Rentner im Verhältnis zu
deren Gesamtzahl zur Abgabe einer Steuererklärung ver-
pflichtet sind.
30114 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 49):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode noch, um mit anderen Staaten einen auto-
matischen Informationsaustausch in Anlehnung an das FATCA-
Abkommen abzuschließen, und inwieweit unterscheidet sich
die Definition von Zinsen gemäß der geltenden EU-Zinsricht-
linie im Vergleich zu der Definition nach nationalem Recht
gemäß § 20 des Einkommensteuergesetzes?
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich aktiv an
der G5-Initiative, die vorsieht, automatisch Informatio-
nen untereinander über Bankinformationen einschließlich
Kontoständen und sämtliche Kapitalerträge auszutau-
schen. Dabei werden sich die G5 an der Mustervereinba-
rung zur Umsetzung der US-amerikanischen Informa-
tions- und Meldebestimmungen (englisch: FATCA =
Foreign Account Tax Compliance Act) orientieren. An-
dere EU-Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, sich zu be-
teiligen. Hierzu hat ein erstes Auftakttreffen am 26. April
2013 in Brüssel stattgefunden. Ein weiteres Treffen ist
für den 21. Mai 2013 geplant.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage der Definition von Zin-
sen nehme ich wie folgt Stellung: Das Einkommensteuer-
gesetz enthält anders als die EU-Zinsrichtlinie keine De-
finition der Zinszahlung, sondern eine Aufzählung der
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Aufzählung geht
weiter und beinhaltet neben den Erträgen aus Lebensver-
sicherungen auch die Dividendenerträge sowie die Ver-
äußerungsgewinne sämtlicher Finanzmarktprodukte.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13393, Fragen 50 und 51):
Wie ist die Erstattung von Umgangskosten für getrennt
vom Elternteil lebende Kinder jeweils im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, SGB II, und im SGB XII sachlich und ver-
fahrensmäßig geregelt (Fahrt- und Übernachtungskosten für
Elternteil und Kind sowie Bedarfskosten der Kinder während
der Umgangszeit), und welche sachliche Rechtfertigung gibt
es gegebenenfalls für eine unterschiedliche Behandlung im
SGB II gegenüber dem SGB XII?
Welche Daten bzw. Schätzungen gibt es zur Zahl der
Erstattungen von Umgangskosten für getrennt vom Elternteil
lebende Kinder, und welche Probleme sind der Bundesregie-
rung aus der Praxis bekannt, die es im Zusammenhang mit der
Erstattung von Umgangskosten mit getrennt vom Elternteil
lebenden Kindern gibt?
Zu Frage 50:
Die im Zusammenhang mit der Ausübung des
Umgangsrechts entstehenden Kosten sind grundsätzlich
aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Ist dies nicht
möglich, ist zunächst die Erbringung eines Darlehens in
Betracht zu ziehen.
Das Bundesverfassungsgericht, BVerfG, hat aller-
dings mit Urteil vom 9. Februar 2010 zur Höhe der
Regelleistungen für Erwachsene und Kinder in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, unter anderem entschie-
den, dass neben den Regelbedarfen auch unabweisbare,
laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in
atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind. Der
zusätzliche Anspruch ist angesichts seiner engen und
strikten Tatbestandsmerkmale jedoch nur auf wenige
Fälle begrenzt. Als möglicher Anwendungsfall eines sol-
chen Mehrbedarfs kommen die Kosten zur Wahrneh-
mung des Umgangsrechts in Betracht.
Entstehen einem geschiedenen oder getrennt leben-
den Elternteil regelmäßig Fahrt- und/oder Über-
nachtungskosten aufgrund der Wahrnehmung des
Umgangsrechts mit seinen Kindern und können diese
Aufwendungen nicht aus eventuell vorhandenem Ein-
kommen, aus der Leistung für den Regelbedarf oder aus
Leistungen Dritter bestritten werden, können sie in ange-
messenem Umfang übernommen werden.
Soweit ein Kind regelmäßig besuchsweise für länger
als einen Tag bei seinem nach dem SGB II leistungs-
berechtigten Elternteil wohnt, wird eine temporäre bzw.
zeitweise Bedarfsgemeinschaft begründet. Hierdurch
kann das Kind für die Tage seines Aufenthalts beim
leistungsberechtigten Elternteil gegebenenfalls einen ei-
genen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung seines
Lebensunterhalts nach dem SGB II haben.
Bei Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – So-
zialhilfe) beziehen, bestehen vergleichbare Regelungen
zur Übernahme von Kosten; bei zusätzlichen Kosten zur
Ausübung des Umgangsrechts kommt eine abweichende
Festlegung der Regelleistung in Betracht. Sie können die
Übernahme der für sie anfallenden zusätzlichen Kosten
zur Ausübung des Umgangsrechts bei dem für sie
zuständigen Träger der Sozialhilfe auf Antrag prüfen
lassen.
Zu Frage 51:
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine
differenzierte statistische Auswertung zu Leistungen für
entstehende Umgangskosten ermöglichen. Probleme aus
der Praxis im Zusammenhang mit der Erstattung von
Umgangskosten bei getrennt vom Elternteil lebenden
Kindern sind nicht bekannt.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 52):
Setzt sich das Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz vor dem Hintergrund jüngs-
ter Aussagen von Bundesministerin Ilse Aigner, sie lehne
„Agrarrohstoffe als reine Finanzanlageprodukte“ ab und
„Zocker“ müssten „die Finger von Nahrungsmitteln lassen“
(Der Tagesspiegel, Interview Bundesministerin Ilse Aigner,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30115
(A) (C)
(D)(B)
6. Mai 2013), inzwischen für ein Verbot von Rohstoff-Index-
fonds an Agrarterminbörsen, die als reine Finanzanlage-
produkte die Preissteigerung von Nahrungsmitteln verstärken,
ein, und, wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, BMELV, strebt kein Verbot von
Rohstoff-Indexfonds an. Vielmehr setzt sich das BMELV
unter anderem für eine präzisere Erfassung der Aktivitä-
ten von Finanzinvestoren durch regelmäßige Berichte so-
wie für die Schaffung von Positionslimits für Finanzin-
vestoren an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe ein.
Positionslimits schränken einen möglichen negativen Ein-
fluss von Finanzinvestoren ein, ohne die Funktionsfähig-
keit der Terminmärkte für die Preisabsicherung der Produ-
zenten und Konsumenten zu untergraben. Die Umsetzung
wird im Rahmen der EU-Finanzinstrumenterichtlinie
MiFID in absehbarer Zeit erfolgen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13393, Frage 53):
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hin-
tergrund jüngster Aussagen von Bundesministerin Ilse Aigner
(Der Tagesspiegel, 6. Mai 2013), die Einhaltung der freiwilli-
gen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Bo-
den- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern
zukünftig zur Bedingung für die bilaterale Zusammenarbeit
zu machen, und wird sich die Bundesregierung dementspre-
chend verstärkt für die Einführung eines Unternehmensstraf-
rechts einsetzen, um deutsche bzw. europäische Unternehmen
und Investoren zur Einhaltung der Leitlinien zu bewegen?
Die Bundesregierung stellt sicher, dass von ihr im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geförderte
Vorhaben den Freiwilligen Leitlinien entsprechen und
billigt die Unterstützung privater Investitionen nur dann,
wenn der entwicklungspolitische Nutzen und die men-
schenrechtliche, ökologische und soziale Unbedenklich-
keit außer Frage stehen.
Voraussetzung für den Erlass eines Rechtsaktes, der
Investoren zur Beachtung der Freiwilligen Leitlinien
verpflichtet, ist dessen Implementierung in nationales
Recht in den jeweiligen Zielländern der Investitionen. In
diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung
durch ihre Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer
bei der Erarbeitung und Umsetzung von nationalen Bo-
denpolitiken; zudem werden gemeinsam mit der FAO
Projekte zur Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien in
Entwicklungsländern gefördert. Aus Sicht der Bundes-
regierung ist ein international abgestimmtes Verfahren
erforderlich, um das Handeln der Investoren außerhalb
des Hoheitsgebiets der Bundesregierung zu reglementie-
ren.
Mit der Frage, ob es generell – also unabhängig vom
Hintergrund der Fragestellung – sinnvoll wäre, in Deutsch-
land eine kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit ju-
ristischer Personen einzuführen, hat sich die vom Bun-
desministerium der Justiz eingesetzte „Kommission zur
Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems“ aus-
einandergesetzt. Sie hat die Frage in ihrem Abschlussbe-
richt vom März 2000 verneint. Tragende Gründe waren
unter anderem, dass ein strafrechtliches Regelungsmo-
dell erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schuldprin-
zips aufwerfe und das bestehende Instrumentarium zur
Unternehmenssanktionierung ausreiche. Der Bundes-
regierung liegen keine Erkenntnisse vor, die es erforder-
lich machen würden, von dieser Bewertung abzuwei-
chen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Druck-
sache 17/13393, Frage 54):
Wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
europäischen Waldkonvention für die UNECE oder das
UNEP aufgrund ihrer ausgewiesenen Expertise für Biodiver-
sität, Klima-, Wasser- und Bodenschutz als federführende
UN-Organisation für diese Konvention einsetzen, und, wenn
nein, warum nicht?
Zu der Frage der federführenden Organisation für die
europäische Waldkonvention wurden in den letzten
Monaten sowohl im Zwischenstaatlichen Verhandlungs-
ausschuss wie auch innerhalb der EU viele Argumente
ausgetauscht und abgewogen. Überzeugender und zu-
kunftsfähiger erscheint aus Sicht der Bundesregierung
und für die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die
Wahl der FAO als der für Wald und Forstwirtschaft zu-
ständigen UN-Sonderorganisation. Auch für eine künf-
tige interregionale Zusammenarbeit ähnlicher Initiativen
auf globaler Ebene wäre die FAO besser geeignet. Die
FAO hat auch den bisherigen Verhandlungsprozess be-
reits gut unterstützt.
Die UNECE hat im Vergleich dazu nicht das gleiche
Potenzial. Ein großer Teil der Unterstützung erfolgt auch
in Genf bereits durch die FAO im Rahmen des gemein-
samen Sekretariates für die Europäische Forstkommis-
sion der FAO und des Holzwirtschaftsausschusses der
UNECE. Eine Einbindung der UNECE und von UNEP
in die Arbeiten des Sekretariats wird seitens der Bundes-
regierung und der EU hingegen unterstützt.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13393, Frage 55):
Prüft das Bundesministerium der Verteidigung eine zivile
Verwertung der BO 105 im Inland, zum Beispiel Umrüstung
zu Rettungs- oder Löschhubschraubern, oder wird allein eine
Abgabe der Hubschrauber an Pakistan verfolgt?
Die zivile Weiterverwendung der Hubschrauber
BO 105 wurde im Rahmen der Ablöseplanung geprüft.
Da die Luftfahrzeuge in den bei der Bundeswehr vorhan-
denen Konfigurationen einzig über eine militärische Zu-
lassung verfügen und eine zivile Zulassung mit vertret-
30116 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
barem finanziellem Aufwand nicht zu erlangen ist,
scheidet eine zivile Weiterverwendung im Inland aus.
Eine Entscheidung über die Abgabe steht zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt noch nicht an und wird frühestens im
Zuge eines absehbaren vollständigen Zulaufs aller durch
die Bundeswehr benötigten Hubschraubermuster erfol-
gen können.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13393, Frage 56):
In wie vielen Fällen haben ehemalige oder noch aktive
Bundeswehrsoldaten Weiterbildungen im Sicherheitssektor
mit Finanzierung oder Unterstützung durch den BFD wahrge-
nommen (bitte für die vergangenen fünf Jahre nach Art der
Ausbildung aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundge-
setz unterstützt die Bundeswehr durch Maßnahmen des
Berufsförderungsdienstes selbstverständlich die zivilbe-
rufliche Qualifizierung und Eingliederung ihrer aus dem
Wehrdienst ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten
auch im Bereich des Sicherheitsgewerbes, soweit dabei
anerkannte Abschlüsse angestrebt werden. So wurden
quantitativ in etwa gleichbleibendem Umfang im Zeit-
raum von 2008 bis 2012 insgesamt 3 110 Teilnahmen an
entsprechenden Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage
des Soldatenversorgungsgesetzes gefördert. Hierbei han-
delt es sich im Wesentlichen um Berufsabschlüsse zur
Fachkraft oder zum Meister Schutz und Sicherheit sowie
um Aus-, Fort- und Weiterbildungen beispielsweise zum
Schließ- und Sicherungstechniker.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 57):
Welche Angaben macht die Bundesregierung zu Art
(Kommandounternehmen „Capture or kill“), Ziel (ein Tali-
ban-Kämpfer) und Erfolg (Tötung oder Gefangennahme) des
Einsatzes der KSK-Einheit (KSK: Kommando Spezialkräfte)
der Bundeswehr zur Unterstützung afghanischer Sicherheits-
kräfte in Baghlan, Afghanistan, Ende vergangener Woche, bei
der ein deutscher KSK-Soldat getötet und einer verletzt
wurde, und hält die Bundesregierung die Fortsetzung von
Offensivoperationen zur Beseitigung noch möglichst vieler
tatsächlicher oder vermeintlicher Taliban-Kämpfer bis zum
Abzugstermin Ende 2014 mit immer neuen Opfern an Men-
schenleben auf beiden Seiten für richtig und geeignet, um eine
friedliche Entwicklung in Afghanistan vorzubereiten und zu
fördern?
Hinsichtlich der Gefechtshandlungen in der Provinz
Baghlan, in deren Folge am 4. Mai 2013 ein Soldat des
Kommando Spezialkräfte, KSK, getötet und ein weiterer
Soldat desselben Verbandes verwundet wurden, verweise
ich auf die in der Unterrichtung des Parlaments, UdP, 19/13
vom 8. Mai 2013 enthaltenen Informationen.
Weitere Angaben zum Einsatz der Spezialkräfte der
Bundeswehr in Afghanistan unterliegen dem gemäß Par-
lamentsbeschluss vom 4. Dezember 2008 festgelegten
Informationsverfahren.
Aus aktuellem Anlass werden die Vorsitzenden, stell-
vertretenden Vorsitzenden und Sprecher der Fraktionen
des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Aus-
schusses des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2013
durch den Bundesminister der Verteidigung über den
Vorfall vom 4. Mai 2013 unterrichtet.
Anlage 39
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13393, Fragen 58 und 59):
Warum hält die Bundesregierung an der Quote für psycho-
therapeutisch tätige Ärzte fest, auch wenn die für Ärzte reser-
vierten Stellen nicht durch psychotherapeutisch tätige Ärzte
besetzt werden können, und was hält die Bundesregierung
von einer Regelung, nach der nicht besetzte Praxen für psy-
chotherapeutisch tätige Ärzte durch Psychotherapeuten be-
setzt werden können?
Warum hält die Bundesregierung an der Quote für psycho-
therapeutisch tätige Ärzte fest, auch wenn dies nach Aussagen
der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zur Unterversor-
gung in der Psychotherapie, insbesondere in Ostdeutschland,
führen kann?
Zu Frage 58:
Es ist zutreffend, dass in einigen wenigen Planungs-
bereichen Zulassungsmöglichkeiten, die nach der in der
Frage angesprochenen Mindestquotenregelung überwie-
gend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen
Ärzten vorbehalten sind, in der Vergangenheit nicht be-
setzt werden konnten. Ziel der Quotenregelung ist es, si-
cherzustellen, dass dem unterschiedlichen und differen-
zierten Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung
auch die entsprechenden differenzierten Berufsgruppen
mit ihrer spezifischen Ausbildung gegenüberstehen. Der
im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf
eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtli-
cher und anderer Vorschriften von den Koalitionsfraktio-
nen eingebrachte Änderungsantrag sieht zunächst eine
Verlängerung der derzeitigen Mindestquotenregelung
um zwei Jahre vor. Über die endgültige Ausgestaltung
einer künftigen Regelung ist jedoch noch nicht entschie-
den. Insbesondere soll zunächst die am 13. Mai 2013
durchgeführte Öffentliche Anhörung des Ausschusses
für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem ge-
nannten Gesetzentwurf ausgewertet werden.
Zu Frage 59:
Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage Nummer 58
Bezug genommen. Zu der in der Frage angesprochenen
Befürchtung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkam-
mer, dass die in Rede stehende Mindestquotenregelung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013 30117
(A) (C)
(D)(B)
zu einer Unterversorgung, insbesondere in Ostdeutsch-
land, führen kann, ist insbesondere darauf hinzuweisen,
dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss Ende ver-
gangenen Jahres beschlossene Neufassung der Bedarfs-
planungs-Richtlinie, die zum 1. Januar dieses Jahres in
Kraft getreten ist und derzeit in den Ländern umgesetzt
wird, insbesondere in Ostdeutschland zu einer Vielzahl
neuer Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten
führen wird. Unabhängig hiervon besteht zudem bei ei-
nem darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf die
Möglichkeit, weitere Psychotherapeuten zur Versorgung
der Versicherten über eine sogenannte Sonderbedarfszu-
lassung zuzulassen. Eine Unterversorgung im Bereich
der psychotherapeutischen Versorgung ist daher durch
die Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzten nicht zu
befürchten.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/13393, Frage 60):
Welche Veränderungen soll die derzeit in Überarbeitung
befindliche Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 für
Flugreisende bewirken, und wie bewertet die Bundesregie-
rung die geplanten Änderungen unter besonderer Berücksich-
tigung von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen?
Die Europäische Kommission hat am 13. März 2013
ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 2004 (betrifft Ansprüche von Flug-
gästen wegen Nichtbeförderung, Annullierung und gro-
ßer Verspätung) und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97
(betrifft Ansprüche von Fluggästen bei Personenschä-
den, Gepäckschäden und Verspätungsschäden) vorge-
legt. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundes-
tag bereits eine umfassende Unterrichtung zugeleitet, auf
welche hingewiesen wird.
Die Bundesregierung begrüßt die mit dem Entwurf
der Europäischen Kommission beabsichtigte Verbesse-
rung des Verbraucherschutzes, insbesondere auch soweit
er Verbesserungen der Position behinderter Fluggäste
und von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität be-
trifft. Der Entwurf schafft in vielen Bereichen mehr
Rechtssicherheit, weil er Unklarheiten und Unstimmig-
keiten der bisher geltenden Verordnung beseitigt, die in
der Vergangenheit zu zahlreichen Streitigkeiten beim
Gerichtshof der Europäischen Union geführt haben. Eine
abschließende Bewertung der geplanten Änderungen ist
der Bundesregierung zurzeit noch nicht möglich.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 61):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die kon-
kreten Aufgaben der Deutsche Bahn Finance B. V., und aus
welchem Grund ist sie nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Niederlanden angesiedelt?
Die Deutsche Bahn Finance B. V., Amsterdam, Nie-
derlande, wurde 1994 als hundertprozentige Tochterge-
sellschaft der Deutschen Bahn AG gegründet. Ihre Auf-
gabe besteht darin, den internationalen Kapitalmarkt
durch die Emissionen von Anleihen in Anspruch zu neh-
men. Der Emissionserlös wird in gleicher Währung und
Laufzeit an die Deutsche Bahn AG ausgereicht. Die
Gründung der Finanzierungstochter in den Niederlanden
hatte seinerzeit angabegemäß ausschließlich finanzwirt-
schaftliche Beweggründe – unter anderem verbesserter
Zugang zu ausländischen Investoren am Euro-Kapital-
markt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13393, Frage 62):
Wie ist nach aktuellem Stand der Zeitplan für die nächsten
Schritte zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2013,
und welche Anmeldungen für Straßenprojekte aus den Län-
dern liegen nach neuestem Stand vor?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung arbeitet derzeit an der Aufstellung eines
neuen Bundesverkehrswegeplans. Der Kabinettsbeschluss
ist in 2015 geplant.
Die Erarbeitung gliedert sich in vier Schritte:
Erstens. Als Leitlinie für den neuen Bundesverkehrs-
wegeplan hat Minister Dr. Peter Ramsauer am 1. Februar
2013 den Entwurf der Grundkonzeption für den Bundes-
verkehrswegeplan 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Zuge der Vorstellung des Entwurfs der Grundkonzep-
tion wurde ein Beteiligungsverfahren in Form einer
Konsultation über die Internetseite des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestartet.
Die Beteiligung von Bürgern, Abgeordneten und Ver-
bänden war bis 15. März 2013 möglich. Nach der Aus-
wertung aller Stellungnahmen soll die Endfassung der
Grundkonzeption im Sommer 2013 vorgestellt werden.
Zweitens. Parallel zu der Erstellung der Grundkonzep-
tion läuft momentan die Berechnung der aktualisierten
Verkehrsprognose für das Zieljahr 2030 bis Ende 2013.
Drittens. Ferner wird die Bewertungsmethodik des
Bundesverkehrswegeplans in mehreren Forschungspro-
jekten bis Herbst 2013 weiterentwickelt.
Viertens. Weiterhin laufen bis Herbst 2013 die Pro-
jektanmeldungen bei der Straße. Die eigentlichen Be-
wertungen der Projekte sowie die Erstellung des Ge-
samtplanentwurfs für den Bundesverkehrswegeplan
erfolgen in der nächsten Legislaturperiode.
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung sind Absichtserklärungen der Länder zur
Projektanmeldung bekannt. Aufgrund der gestiegenen
30118 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Mai 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anforderungen an die Projektanmeldung werden derzeit
durch die Länder detaillierte Projektinformationen vor-
bereitet. Die Straßenbauverwaltungen der Länder sind
aufgefordert, die Projekte bis Ende September 2013
webbasiert anzumelden. Das dafür notwendige Projekt-
informationssystem steht den Ländern demnächst zur
Verfügung. Wie im Konzept zur Öffentlichkeitsbeteili-
gung im Bundesverkehrswegeplan 2015 festgelegt, wird
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung nach Prüfung dieser Meldungen die Liste der
für den Bundesverkehrswegeplan erwogenen Projekte
im Internet veröffentlichen.
239. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1Befragung der Bundesregierung
TOP 2Fragestunde
ZP 1Aktuelle Stunde zu „Tempolimit 120“ auf Autobahnen
Anlagen