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    Plenarprotokoll 17/237 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 237. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Marie-Luise Dött und Annette Sawade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Astrid Klug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Siegmund Ehrmann und des Herrn Professor Dr. Richard Schröder als Mitglieder des Beirats beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Wahl der Abgeordneten Sabine Leidig als Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 5 b . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Lena Strothmann, Thomas Bareiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Martin Lindner (Berlin), Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Stabilität, Wachstum, Fortschritt – Den starken deutschen Mittelstand weiter zukunftsfest machen (Drucksache 17/12700) . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Erfolg der Pro- gramme zur Technologieförderung im Mittelstand in der laufenden Legisla- turperiode, insbesondere über die Ent- wicklung des Zentralen Innovations- programms Mittelstand (Drucksache 17/12771) . . . . . . . . . . . . . . c) Beratung der Antwort der Bundesregie- rung auf die Große Anfrage der Abgeord- neten Andrea Wicklein, Rita Schwarzelühr-Sutter, Doris Barnett, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation des Mittelstands (Drucksachen 17/9655, 17/12245) . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Holmeier, Reinhold Sendker, Steffen Bilger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Oliver Luksic, Patrick Döring, Petra Müller (Aachen), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Öffentlich-Private Partner- schaften – Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen – zu dem Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin, Michael Groß, Klaus Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen neuen Infrastrukturkonsens: Öf- fentlich-Private Partnerschaften dif- ferenziert bewerten, mit mehr Transparenz weiterentwickeln und den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Konstantin 29651 A 29651 B 29651 B 29651 B 29651 D 29652 C 29652 C 29652 D 29652 D 29653 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 von Notz, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trans- parenz in Public Private Partner- ships im Verkehrswesen (Drucksachen 17/12696, 17/9726, 17/5258, 17/13155) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rekommu- nalisierung beschleunigen – Öffentlich- Private Partnerschaften stoppen (Drucksachen 17/5776, 17/6515) . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Andrea Wicklein, Rita Schwarzelühr-Sutter, Wolfgang Tiefensee, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bessere Politik für einen starken Mittelstand – Fachkräfte sichern, Innovationen fördern, Rahmenbedingun- gen verbessern (Drucksache 17/13224) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Christian Freiherr von Stetten  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Lena Strothmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Dieter Jasper (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Sabine Bätzing- Lichtenthäler, Elke Ferner, Anette Kramme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Deutschland 2020 – Gerecht und solidarisch (Drucksache 17/13226) . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Min- destlohngesetz – MinLohnG) (Drucksache 17/12857) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Memet Kilic, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Mit einem Natio- nalen Aktionsplan die Chancen des de- mografischen Wandels ergreifen (Drucksache 17/13246) . . . . . . . . . . . . . . d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mehrheitswillen respektieren – Gesetzlicher Mindest- lohn jetzt (Drucksachen 17/8026, 17/9613) . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für soziale Ge- rechtigkeit statt gesellschaftlicher Spal- tung – Bilanz nach 10 Jahren Agenda 2010 (Drucksachen 17/12683, 17/13182) . . . . . Peer Steinbrück (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Guntram Schneider, Minister  (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29653 A 29653 B 29653 C 29653 C 29655 B 29657 B 29659 A 29660 D 29662 B 29664 A 29664 D 29665 A 29666 D 29668 B 29669 C 29670 B 29671 D 29673 A 29675 A 29676 C 29676 D 29676 D 29676 D 29677 A 29677 B 29679 D 29682 B 29684 D 29686 B 29687 A 29688 C 29690 C 29693 A 29694 C 29695 C 29696 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 III Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: a) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU (Drucksache 17/13063) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinder- rechten im Grundgesetz)  (Drucksache 17/13223) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderungsrente schlie- ßen (Drucksache 17/13113) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein- Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Versorgungsqualität und Therapiefrei- heit in der Substitutionsbehandlung stärken (Drucksache 17/13230) . . . . . . . . . . . . . . . e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Bil- dung für eine nachhaltige Entwicklung (Ergänzender Bericht) (Drucksache 17/8099) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Beratung der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Bericht des Parlamen- tarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Arbeitsbericht der 17. Wahlperiode) (Drucksache 17/13064) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Kerstin Griese, Heinz-Joachim Barchmann, Dr. Eva Högl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nationales Reformprogramm 2013 und Nationaler Sozialbericht 2013 (Drucksache 17/13195) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Neuorientierung im Umgang mit Ge- walt und Organisierter Kriminalität in Mexiko und Zentralamerika – Sicher- heitsabkommen unter dem Primat der Menschenrechte gestalten (Drucksache 17/13237) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die ab- schließende Aufteilung des Finanzver- mögens gemäß Artikel 22 des Eini- gungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanz- vermögen-Staatsvertrag) und zur Ände- rung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 17/12639, 17/13256) . . . . . b)–k) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580 und 581 zu Petitionen (Drucksachen 17/13117, 17/13118, 17/13119, 17/13120, 17/13121, 17/13122, 17/13123, 17/13124, 17/13125, 17/13126) . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Elften Ge- setz zur Änderung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Drucksachen 17/10771, 17/11610, 17/12284, 17/13190) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Fraktion der SPD: Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundesta- ges über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrig- keit der „Nationaldemokratischen Par- tei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Ab- satz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundesverfas- sungsgerichtsgesetzes  (Drucksache 17/13227) . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 29698 A 29699 A 29700 C 29701 B 29702 B 29702 B 29702 C 29702 C 29702 C 29702 D 29702 D 29703 A 29703 B 29703 C 29704 C 29704 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Rechtsextremismus entschlossen be- kämpfen (Drucksache 17/13225) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion DIE LINKE: NPD ver- bieten (Drucksache 17/13231) . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Rechtsextremismus umfassend be- kämpfen (Drucksache 17/13240) . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Boris Pistorius, Minister  (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Drucksachen 17/12638, 17/13258) . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Drucksachen 17/11369, 17/13258) . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Strom- Versorgungssicherheit in Deutsch- land erhalten und stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Den Netz- ausbau bürgerfreundlich und zu- kunftssicher gestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausbau der Übertra- gungsnetze durch Deutsche Netz- gesellschaft und finanzielle Bürge- rinnen-/Bürgerbeteiligung voran- bringen (Drucksachen 17/12214, 17/12681, 17/12518, 17/13258) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Lohndumping im 29704 D 29704 D 29705 A 29705 A 29706 B 29707 C 29709 A 29710 D 29711 C 29713 B 29714 C 29715 D 29716 C 29716 D 29717 B 29718 B 29719 A 29719 C 29720 C 29721 A, 29721 B 29723 D, 29726 C 29721 B 29721 C 29721 C 29721 D 29728 B 29730 B 29731 D 29733 A 29734 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 V Einzelhandel stoppen – Tarifverträge stärken, Entgelte und Arbeitsbedingun- gen verbessern (Drucksache 17/13104) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Markus Kurth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüber- lassung (Arbeitnehmerüberlassungsge- setz) (Drucksache 17/13106) . . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Ottmar Schreiner, Josip Juratovic, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der SPD: Erosion der Tarifvertragssysteme stoppen – Sicherung der Allgemeinverbind- lichkeitsregelung von Tarifverträgen – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tarif- system stabilisieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Fritz Kuhn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Tarifver- tragssystem stärken – Allgemein- verbindliche Tariflöhne und bran- chenspezifische Mindestlöhne er- leichtern (Drucksachen 17/8459, 17/8148, 17/4437, 17/10220) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Innen- entwicklung in den Städten und Ge- meinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (Drucksachen 17/11468, 17/13272) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Baugesetzbuch wirklich no- vellieren (Drucksachen 17/10846, 17/13272) . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Petra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr – Internationale Rüstungs- kontrolle von bewaffneten unbemann- ten Systemen voranbringen (Drucksache 17/13235) . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Beschaffung unbemannter Systeme überprüfen – zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfol- genabschätzung gemäß § 56 a der Ge- schäftsordnung: Technikfolgenab- 29737 A 29737 B 29737 B 29737 C 29738 C 29739 B 29740 C 29741 C 29742 C 29743 B 29744 B 29745 B 29746 A 29747 B 29748 B 29749 A 29750 A 29750 D 29752 C 29752 D 29753 A 29754 B 29756 C 29757 C 29758 C 29759 C 29761 A 29762 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 schätzung (TA) – Stand und Perspektiven der militärischen Nut- zung unbemannter Systeme (Drucksachen 17/9414, 17/6904, 17/11083) . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Beschaffung bewaffne- ter Drohnen für die Bundeswehr (Drucksachen 17/12437, 17/12725) . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktion der SPD: Für eine um- fassende Debatte zum Thema Kampfdroh- nen (Drucksache 17/13192) . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uta Zapf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Drucksachen 17/12678, 17/13279) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/13280) . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Lebenssituation der durch Contergan geschädigten Menschen mit einem Drit- ten Conterganstiftungsänderungsge- setz und weiteren Maßnahmen spürbar verbessern (Drucksachen 17/11041, 17/13279) . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- tion Atalanta zur Bekämpfung der Pirate- rie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Verein- ten Nationen (VN) von 1982 und der Reso- lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1851 (2008) vom 16. De- zember 2008, 1897 (2009) vom 30. Novem- ber 2009, 1950 (2010) vom 23. November 2010, 2020 (2011) vom 22. November 2011, 2077 (2012) vom 21. November 2012 und nachfolgender Resolutionen des Sicher- heitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/ 907/GASP des Rates der EU vom 8. De- zember 2009, dem Beschluss 2010/437/ GASP des Rates der EU vom 30. Juli 2010, dem Beschluss 2010/766/GASP des Rates der EU vom 7. Dezember 2010 und dem Beschluss 2012/174/GASP des Rates der EU vom 23. März 2012 (Drucksache 17/13111) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 29762 D 29763 A 29763 B 29763 B 29764 B 29765 D 29767 B 29768 B 29769 A 29769 C 29769 D 29770 C 29771 D 29772 D 29773 C 29773 D 29773 D 29774 A 29775 A 29776 B 29777 C 29778 C 29779 C 29780 B 29781 B 29781 C 29782 C 29784 C 29785 C 29786 C 29787 C 29788 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 VII Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Sören Bartol, Michael Groß, Uwe Beckmeyer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Kon- sens für eine moderne Infrastruktur – Die Bundesverkehrswege solide finanzieren (Drucksache 17/13191) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhold Sendker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerli- cher Vorschriften  (Drucksachen 17/13082, 17/13259) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/13268) . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung – zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz vor Schiffsun- fällen beim Bau der Fehmarnbelt-Que- rung sicherstellen – zu dem Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Feste Fehmarnbeltquerung auf den Prüf- stand – Ausstieg aus dem Staatsvertrag mit dem Königreich Dänemark verhan- deln – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Chancen und Risiken ergeb- nisoffen bewerten – Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag über den Bau einer Festen Fehmarnbeltque- rung aufnehmen (Drucksachen 17/11365, 17/8912, 17/9407, 17/13154) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. No- vember 2011 zur Änderung der Richt- linie 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zu- sätzlichen Beaufsichtigung der Finanz- unternehmen eines Finanzkonglome- rats (Drucksachen 17/12602, 17/12997, 17/13245) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung und Re- gulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlagebe- ratungsgesetz) (Drucksachen 17/12295, 17/13131) . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abge- ordneten Kerstin Tack, Dr. Carsten Sieling, Willi Brase, weiterer Abgeordne- 29789 C 29789 C 29781 C 29791 D 29792 D 29793 A 29794 B 29795 A 29795 D 29796 D 29797 D 29798 A 29798 A 29799 B 29800 C 29802 B 29803 B 29804 D 29806 B 29806 D 29808 B 29809 B 29810 B 29811 A 29812 C 29813 C 29814 C 29816 A 29816 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 ter und der Fraktion der SPD: Verbrau- cherschutz stärken – Honorarberatung etablieren (Drucksachen 17/8182, 17/13131) . . . . . . Patricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Oliver Krischer, Ute Koczy, Beate Walter- Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz bei Steinkohleimporten (Drucksachen 17/10845, 17/12228) . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bun- desarchivgesetzes (Drucksachen 17/12012, 17/13219) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer As- soziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Drucksachen 17/12355, 17/13176) . . . . . . . . Hans-Werner Ehrenberg (FDP) . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Antrag der Abgeordneten Frank Schwabe, Dirk Becker, Gerd Bollmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Zu- sammenbruch des Emissionshandels ab- wenden – Überschüssige Zertifikate aus dem Markt nehmen (Drucksache 17/13193) . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leib- lichen, nicht rechtlichen Vaters (Drucksachen 17/12163, 17/13269) . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich, Christoph Strässer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassende Modernisierung und Respektierung der Menschenrechte in Aserbaidschan unab- dingbar machen (Drucksachen 17/12467, 17/13177) . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29816 B 29816 C 29817 D 29818 D 29819 D 29820 C 29821 B 29822 D 29824 A 29824 A 29825 B 29826 A 29827 C 29828 B 29829 C 29829 D 29826 A 29831 A 29832 C 29833 C 29834 C 29835 D 29836 C 29836 D 29837 C 29838 C 29839 A 29840 A 29840 C 29840 D 29842 B 29844 B 29845 A 29846 A 29846 D 29848 A 29848 B 29849 A 29849 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 IX Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urhe- berrechtsgesetzes (Drucksachen 17/12013, 17/13270) . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (Drucksachen 17/585, 17/12908) . . . . . . . . . . Manfred Behrens (Börde) (CDU/CSU) . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handels- gesetzbuchs  (Drucksache 17/13221) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Beate Walter-Rosenheimer, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen  (Drucksache 17/12849) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundes- zentralregistergesetzes und anderer regis- terrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstel- lung bei Erteilung einer Registerauskunft (Drucksache 17/13222) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Petra Crone, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Menschenrechte älterer Menschen stärken und Erarbeitung einer UN-Konvention fördern (Drucksachen 17/12399, 17/13220) . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29852 A 29852 D 29854 B 29855 C 29855 D 29856 C 29857 A 29857 D 29858 C 29859 C 29859 C 29860 B 29861 A 29861 D 29862 C 29863 C 29863 C 29864 B 29865 A 29865 C 29866 B 29867 C 29867 C 29868 B 29869 A 29869 B 29870 A 29871 A 29871 B 29872 B 29873 B 29873 C 29874 C 29875 B 29875 C 29878 C 29879 D 29880 C 29881 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Än- derung des Öko-Landbaugesetzes (Drucksache 17/12855) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Johannes Remmel, Minister  (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Gustav Herzog, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Organisationserlass zur Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung stop- pen – Reform rechtssicher gestalten (Drucksache 17/13228) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes ohne Beschlussfas- sung des Deutschen Bundestages und Bundesrates verhindern (Drucksache 17/13229) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . Matthias Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit zu dem Antrag der Abgeordne- ten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kohleausstiegsgesetz nach Scheitern des EU-Emissionshandels (Drucksachen 17/12064, 17/12489) . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (fraktionslos) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gesundheitsversor- gung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten (Drucksache 17/12712) . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bildung und Teilhabe für alle Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene in Deutschland sicherstellen – Das Bildungs- und Teilhabepaket reformie- ren (Drucksache 17/13194) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Carsten Schneider (Erfurt), Uwe Beckmeyer, Klaus Brandner, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Privat- kundengeschäft der Finanzagentur Deutschland GmbH fortsetzen (Drucksachen 17/12062, 17/12434) . . . . . . . . Alexander Funk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29882 C 29882 D 29883 B 29884 C 29885 B 29885 D 29886 C 29886 D 29886 D 29887 D 29888 D 29890 A 29891 A 29891 C 29892 C 29893 B 29893 C 29894 B 29895 B 29895 D 29896 C 29897 A 29897 D 29898 A 29900 B 29901 C 29902 B 29902 D 29903 D 29904 A 29905 C 29906 D 29908 C 29909 B 29910 C 29912 A 29912 B 29913 A 29914 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 XI Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Antrag der Abgeordneten Ulrich Maurer, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen als ersten Schritt zu deren Überwindung (Drucksache 17/13130) . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . Ulrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (fraktionslos) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Viola von Cramon- Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1. zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Aus- reisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union – (KOM (2013) 95) 2. zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierprogramm für Reisende – (KOM (2013) 97) 3. zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Rei- sende (RTP) – (KOM (2013) 96) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union Smart-Borders-Paket ablehnen (Drucksache 17/13236) . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, René Röspel, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen der Nano- technologien nutzen und Risiken für Verbraucher reduzieren – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nanotechnologie – Chancen nutzen und Risiken minimieren (Drucksachen 17/8158, 17/9569, 17/13217) . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen (Drucksache 17/13103) . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29914 C 29915 A 29915 C 29916 D 29917 A 29918 B 29918 D 29919 D 29920 B 29921 A 29921 D 29923 A 29923 B 29925 A 29925 C 29926 B 29926 D 29928 A 29928 A 29929 A 29929 D 29930 D 29932 A 29932 D 29933 C 29933 D 29934 C 29935 C XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Katja Kipping, Sabine Zimmermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirksamkeit der Arbeit der Beiräte bei den Jobcentern erhöhen (Drucksache 17/7844) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Michael Groß (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Öffentlich-Private Partnerschaften – Po- tentiale richtig nutzen, mittelstandsfreund- lich gestalten und Transparenz erhöhen – Für einen neuen Infrastrukturkonsens: Öf- fentlich-Private Partnerschaften differen- ziert bewerten, mit mehr Transparenz wei- terentwickeln und den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit stärken – Transparenz in Public Privat Partnerships im Verkehrswesen (Tagesordnungspunkt 3 d) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) zur Abstim- mung über die Beschlussempfehlung: Sam- melübersicht 580 zu Petitionen (Tagesord- nungspunkt 46 k) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entschei- dung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationalde- mokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundes- verfassungsgerichtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 5 a) Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (fraktionslos) . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner und Britta Haßelmann (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Na- tionaldemokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundes- verfassungsgerichtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stephan Kühn, Monika Lazar und Arfst Wagner (Schleswig) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deut- schen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungs- widrigkeit der „Nationaldemokratischen Par- tei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 29937 C 29938 A 29938 D 29940 A 29940 A 29940 C 29941 B 29942 C 29943 B 29944 B 29945 C 29947 A 29947 C 29948 B 29949 A 29949 C 29950 B 29950 D 29951 D 29952 D 29953 B 29954 A 29954 C 29955 B 29955 C 29956 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 XIII des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgeset- zes (Tagesordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Viola von Cramon-Taubadel, Ute Koczy und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über den Antrag auf Ent- scheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststel- lung der Verfassungswidrigkeit der „National- demokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundes- verfassungsgerichtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bre- men), Birgitt Bender, Katja Dörner, Sven- Christian Kindler, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus und Tabea Rößner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den An- trag auf Entscheidung des Deutschen Bundes- tages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutsch- lands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grund- gesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Tages- ordnungspunkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Cornelia Behm, Agnes Brugger, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Thilo Hoppe, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Markus Tressel und Daniela Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „Na- tionaldemokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundes- verfassungsgerichtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 5 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ansgar Heveling (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Zweiten Geset- zes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Tagesord- nungspunkt 6 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörn Wunderlich und Raju Sharma (beide DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (Tagesord- nungspunkt 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (Tagesordnungspunkt 20) Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Bundesarchivgesetzes (Tagesord- nungspunkt 17) Wolfgang Börnsen (Bönstrup)  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29956 C 29957 B 29958 A 29958 D 29959 D 29960 D 29961 A 29962 A 29962 B 29963 C 29964 B 29965 B 29966 A 29966 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29651 (A) (C) (D)(B) 237. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29947 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Michael Groß (SPD) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu den Anträgen: – Öffentlich-Private Partnerschaften – Poten- tiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen – Für einen neuen Infrastrukturkonsens: Öffentlich-Private Partnerschaften differen- ziert bewerten, mit mehr Transparenz weiterentwickeln und den Fokus auf die Wirtschaftlichkeit stärken – Transparenz in Public Private Partnerships im Verkehrswesen (Tagesordnungspunkt 3 d) Michael Groß (SPD): Mehr Transparenz, bessere Beteiligung und fundierte Wirtschaftlichkeitsuntersu- chungen – dies sind die neuen Vorgaben für ÖPP, die sich in den Anträgen widerspiegeln. Leider sieht die Praxis des Bundesverkehrsministers anders aus. Eigent- lich fehlen die finanziellen Mittel im Verkehrsetat für den Aus- und Neubau weiterer Straßenprojekte. Der Bundesverkehrswegeplan ist hoffungslos überzeichnet mit Verkehrsinfrastrukturprojekten und deutlich unter- finanziert. Viele Straßen-, Wasserstraßen- und Schienen- projekte werden leider in 20 Jahren noch nicht realisiert sein. Gleichzeitig müssen und werden die Finanzmittel des Verkehrsetats wesentlich stärker in Erhaltungsmaß- nahmen fließen, um unser bisher gutes und funktions- tüchtiges Verkehrsnetz für den Wirtschaftsstandort  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 25.04.2013 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 25.04.2013 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 25.04.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 25.04.2013 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 25.04.2013 Bollmann, Gerd SPD 25.04.2013 Brehmer, Heike CDU/CSU 25.04.2013 Dreibus, Werner DIE LINKE 25.04.2013 Fritz, Erich G. CDU/CSU 25.04.2013* Gabriel, Sigmar SPD 25.04.2013 Gerdes, Michael SPD 25.04.2013 Glos, Michael CDU/CSU 25.04.2013 Hagedorn, Bettina SPD 25.04.2013 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 25.04.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 25.04.2013 Korte, Jan DIE LINKE 25.04.2013 Kumpf, Ute SPD 25.04.2013 Lötzer, Ulla DIE LINKE 25.04.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 25.04.2013 Pflug, Johannes SPD 25.04.2013 Pronold, Florian SPD 25.04.2013 Roth (Heringen), Michael SPD 25.04.2013 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2013 Schieder (Weiden), Werner SPD 25.04.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 25.04.2013 Schuster, Marina FDP 25.04.2013 Voß, Johanna DIE LINKE 25.04.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2013 Werner, Katrin DIE LINKE 25.04.2013*  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 29948 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Deutschland auch weiterhin zu erhalten. So sind die Projektrealisierungen als ÖPP – Öffentlich Private Part- nerschaft – gern genommene Krücken für den Bundes- verkehrsminister. Dabei ist es schlichtweg „Bauen auf Pump“! Den privaten Bau- und Betreiberfirmen wird vorab mehr Effizienz und damit kostengünstigere Projektrealisierung unterstellt. Auf Nachfrage beim Par- lamentarischen Staatssekretär Scheuer, woraus diese Aussagen resultieren, konnte ich erfahren, dass man „diese Effekte erwarte“. Hier müssen endlich belegbare Daten erfasst und wis- senschaftlich ausgewertet werden. Nur bei einem realis- tischen Vergleich von konventioneller Realisierung von Bauprojekten und der Realisierung über ÖPP auf der Grundlage einer objektiven und wissenschaftlich fun- dierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung können eventu- ell mögliche Effizienzgewinne und Kostenersparnisse festgestellt werden. Es bleiben starke Zweifel, ob ÖPP wirtschaftlicher sein kann, da die öffentliche Hand zins- günstiger Kredite in Anspruch nehmen kann. Weiterhin gibt es das Problem „unvollständiger Verträge“, die ein hohes Risiko für den Auftraggeber nach sich ziehen. Ebenso sind Redundanz- und Remanenzeffekte feststell- bar, die zwangsläufig bei einer Berücksichtigung in der Kostenrechnung zu einer Kostensteigerung der Projekte führen müssen. Zusätzlich hat der Auftragnehmer Ren- diteerwartungen, die im Preis abgebildet werden müs- sen. Letztendlich kann es unter anderem zum Verlust von guter Arbeit, fairem Lohn und damit zu Dumping- löhnen und dem Unterlaufen von tariflichen Mindest- standards führen. Neben den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist die Frage der Transparenz eine der wichtigsten und meist diskutierten. Immer wieder wird zu ÖPP-Projekten Ent- scheidungsträgern Akteneinsicht erschwert, verwehrt oder mit höchster Geheimhaltung belegt. ÖPP-Projekte müssen auch konventionell über den öffentlichen Haus- halt finanzierbar sein und dürfen nicht zur Umgehung der Konsolidierungsziele und der Schuldenbremse füh- ren. Sonst widersprechen sie nachhaltigem Wirtschaften und nachhaltiger Finanzpolitik. Ich stimme daher gegen den Antrag der Koalitions- fraktionen und für den Antrag der Fraktion der SPD. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschluss- empfehlung: Sammelübersicht 580 zu Petitio- nen (Tagesordnungspunkt 46 k) Dr. Martina Bunge (DIE LINKE): Die Mehrheit des Petitionsausschusses empfiehlt, das Petitionsverfahren 3-16-11-822-001555 abzuschließen. Dieser Empfehlung werde ich nicht folgen. Ich stimme gegen den Abschluss der Petition zur Al- tersversorgung der Bergleute der Braunkohleveredlung Borna-Espenhain und fordere, die Petition zur Erwägung an die Bundesregierung zu überweisen. Es geht hier um Männer und auch Frauen, die bei ih- rer Arbeit großen gesundheitlichen Gefährdungen ausge- setzt waren. Viele erkrankten durch den Umgang mit to- xischen Gasen, Stäuben und weiteren giftigen Stoffen unter anderem an Krebs. Wegen dieser extremen Bedin- gungen hatte der DDR-Gesetzgeber die Arbeit in der Braunkohleveredlung einer bergmännischen Tätigkeit unter Tage gleichgestellt. Diese Gleichstellung sicherte die Anwendung eines Steigerungsfaktors von 2,0 bei der Berechnung der Altersversorgung und einen vorgezoge- nen Renteneintritt, bei Männern mit 60 Jahren, bei Frauen mit 55 Jahren. Durch das Rentenüberleitungsgesetz wurde diese Gleichstellung mit einer bergmännischen Tätigkeit für alle Betroffenen, die bis zum 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind, anerkannt. Allen anderen mit ei- nem späteren Renteneintritt werden diese Ansprüche auf eine Rente für „bergmännische Tätigkeit unter Tage, gleichgestellt“ vorenthalten. Das geschieht, obwohl die Ansprüche in den Sozial- versicherungsausweisen und in schriftlichen Bescheini- gungen des Bundesbergbauunternehmens dokumentiert sind und obwohl die Unternehmen dafür die gesetzlich vorgeschriebenen höheren Anteile an die für die Renten- versorgung zuständige Knappschaft geleistet haben. Im Rentenbescheid, Anlage 12, werden die vom Ar- beitgeber gemeldeten Leistungszeiten exakt ausgewie- sen, aber mit „0“ bewertet. Die Knappschaft ignoriert damit völlig die Gleichstellung der Tätigkeit mit einer Arbeit unter Tage. Zum vorgezogenen Renteneintritt: Da er nicht gewährt wird, mussten und müssen viele Betroffene Rentenabschläge in Kauf nehmen. Und dies, obwohl im Rentenreformgesetz von 1999 ein Vertrau- ensschutz nach Montanuniongesetz zumindest für be- stimmte Geburtsjahrgänge festgeschrieben ist, und zwar für diejenigen, die vor dem 7. Mai 1944 (Frauen) bzw. vor dem 14. Februar 1944 (Männer) geboren sind. Diese Gesetzeslage hat das Bundessozialgericht mit drei Urteilen vom 27. August 2009 (Aktenzeichen: B 13 R 107/08 R, B 13 R 111/08 R und B 13 R 121/08 R) auf- gegriffen und Rentenabschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt gemäß Montanuniongesetz nach Arbeits- losigkeit bzw. Altersteilzeit als ungerechtfertigt bean- standet. Selbst für diese im Gesetz und in den Urteilen ge- nannte Personengruppe erfolgt die Umsetzung vor allem durch den Druck, den die Interessengemeinschaft der Bergleute ausübt. Die Knappschaft ist nach wie vor nicht bereit, alle Personen einzubeziehen, die eine Zusage für eine Rente für „bergmännische Tätigkeit unter Tage, gleichgestellt“ haben. Zum Steigerungsfaktor 2,0 bei der Berechnung der Altersversorgung: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29949 (A) (C) (D)(B) Die Anwendung des Steigerungsfaktors von 2,0 ist für alle noch betroffenen Bergleute gänzlich offen, ob- wohl dieser ebenfalls Bestandteil der Rente „für berg- männische Tätigkeit unter Tage, gleichgestellt“ ist. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Gleichstellung mit einer bergmännischen Tätig- keit unter Tage muss endlich erfolgen. Dann kann über die Anwendung des § 254 a des SGB VI („Ständige Ar- beiten unter Tage im Beitrittsgebiet“) für die betroffenen Bergleute deren bestätigte Leistungszeit im Rentenbe- scheid Anlage 12 neu bewertet werden. Von den einst rund 1 000 betroffenen Bergleuten kämpfen aktuell noch 406 Bergleute um ihren erarbeite- ten Rechtsanspruch. Der Rückgang, so die Information der Interessengemeinschaft der Bergleute, sei „auf To- desfälle und Aufgabe des Rechtskampfes aus Alters- gründen zurückzuführen“. Wir als Gesetzgeber sollten dafür sorgen, dass alle diese älteren und häufig durch die Arbeit erkrankten Menschen endlich ihre erworbenen Ansprüche erhalten. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Fest- stellung der Verfassungswidrigkeit der „National- demokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungs- gerichtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 a) Christine Buchholz (DIE LINKE): Ich habe heute dafür gestimmt, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten. Die NPD ist eine der Hauptkräfte des Neo- faschismus in Deutschland. Bei ihr laufen die Fäden zwischen freien Kameradschaften und der sogenannten neuen Rechten zusammen. Das Einschüchtern und Terrorisieren von Migrantin- nen und Migranten, Menschen mit Behinderung und An- dersdenkenden ist ein Kernmerkmal der Neofaschisten. Das Verbot der NPD wäre ein Schlag, der die gesamte rechtsradikale Szene in Deutschland schwächen könnte. Es wäre ein Zeichen der gesellschaftlichen Ächtung der Nazis und der Solidarität mit all denen, die dem Terror der Nazis ausgesetzt sind. Aber wir wissen auch: Das Verbotsverfahren ist lang- wierig. Die juristischen Erfolgsaussichten sind unge- wiss. Und selbst ein erfolgreiches Verbot wird das Nazi- problem nicht lösen. Die Nazis werden sich selbst neue Strukturen schaffen, wie sie es bereits einige Male getan haben. Der Kampf gegen Neofaschismus bleibt eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe. Unabhängig vom NPD-Ver- botsverfahren können drei Dinge sofort getan werden, um die NPD zu schwächen: alle V-Leute abschalten, Na- ziaufmärsche verbieten und Zivilcourage gegen Rechts fördern statt kriminalisieren. Die NPD sowie ihr rechtsterroristisches Umfeld sind mit V-Leuten durchsetzt. Dabei handelt es sich um Per- sonen mit nazistischem und rassistischem Weltbild. Sie sehen es nicht als ihre Aufgabe an, brauchbare Informa- tionen über die Naziszene zu liefern, sondern die eigene Szene zu finanzieren. Deshalb müssen die Innenminister aller Bundesländer alle V-Leute auf allen Ebenen unver- züglich abschalten. Um Nazis erfolgreich zu schwächen, ist es notwen- dig, sich gemeinsam in breiten Bündnissen gegen Nazi- aufmärsche zu stellen und diese zu verhindern. So konnte beispielsweise der größte Naziaufmarsch Euro- pas in Dresden über mehrere Jahre hinweg verhindert werden. Doch genau dieser Widerstand wird immer wie- der kriminalisiert. So gab es jüngst mehrere Urteile ge- gen Teilnehmer der Blockaden von Dresden. Und mit der Einführung der sogenannten Extremismusklausel werden Projekte und Initiativen in ihrem Kampf gegen Rechts behindert. Statt Widerstand gegen Rechts zu stig- matisieren und zu kriminalisieren, muss Zivilcourage gefördert werden. Gitta Connemann (CDU/CSU): Dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann ich nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich persönlich spreche mich gegen die Einleitung ei- nes Verbotsverfahrens aus. Dies tue ich nicht etwa, weil ich in irgendeiner Weise Sympathien für diese Organisa- tion hegen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Ich verab- scheue die menschenverachtende braune Ideologie. Seit etlichen Jahren engagiere ich mich in der Deutsch-Israe- lischen Gesellschaft sowie in der Christlich-Jüdischen Gesellschaft im Kampf gegen Rassismus und Antisemi- tismus. Ich bin mit Überlebenden der Shoah befreundet. Für mich ist es deshalb unerträglich, dass eine Partei wie die NPD existiert. Allerdings befürchte ich, dass ein Verbotsverfahren der NPD eher nützen als schaden würde. 2001 wurde be- reits einmal ein Verbotsantrag gestellt. Davor erhielt die NPD über 30 Jahre hinweg bei Bundestagswahlen je- weils nur etwa 0,4 Prozent der Stimmen. Der Verbotsan- trag scheiterte. Die NPD galt als scheinbar verfassungs- gemäß. Dies wirkte wie ein Ritterschlag für die NPD. Die Partei erhielt bei der darauffolgenden Bundestags- wahl statt 0,4 Prozent nun erstmalig 1,6 Prozent der Stimmen. Eine Art Märtyrereffekt sorgte dafür, dass sich das rechtsextreme Lager hinter der NPD sammelte. Eine weitere nicht unwesentliche Auswirkung: Damit stieg auch die Wahlkampfkostenerstattung. Die Partei ver- fügte über mehr finanzielle Mittel, die sie für ihre Propa- ganda einsetzen konnte. Es kann leider auch dieses Mal nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verbotsantrag scheitert. Denn es gibt hohe Hürden für einen Erfolg eines neuerlichen Verbots- antrags. Ein Verbot kommt nur zustande, wenn diesem zwei Drittel des Senats, also sechs von acht Mitgliedern, zustimmen. Das neu gesammelte Material für ein NPD- 29950 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Verbotsverfahren enthält über 1 000 Seiten und soll frei von Informationen von V-Leuten sein. Die Innenminister der Länder haben allerdings gezögert, dies selbst rechts- verbindlich zuzusichern. Die Verfassungsrichter müssen Beweise erheben. Eine Offenlegung der Quellen ist zwingend. Hinzu käme, dass die Rechtsprechung des Europäi- schen Gerichtshofs für Menschenrechte mit ihren we- sentlich strengeren Voraussetzungen bereits beim Ver- botsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen sein wird. Danach ist die Verhältnismä- ßigkeit des Parteiverbots in Bezug zu der Gefahr, die von dieser Partei ausgeht, zu würdigen. Bei der aktuellen Be- deutungslosigkeit der NPD wird man diese Voraussetzung nur schwierig bestätigen können. Die rechtsextreme Szene in Deutschland wird auf etwa 23 000 Personen ge- schätzt, nur 6 300 davon sind in der NPD organisiert. Es gibt in Deutschland 13 NPD-Parlamentarier. Dies sind 13 zu viel, aber auch nur 13. Dazu kommen noch etwa 300 kommunale Mandatsträger. Würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein NPD-Verbot kassie- ren, wäre dies eine Adelung dieser Partei und würde ihr praktisch einen Persilschein ausstellen. Deshalb ist das Prozessrisiko eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht hoch. Eine neuerli- che Einstellung des Verbotsverfahrens aufgrund der Ent- tarnung von V-Leuten wäre eine kolossale Niederlage für alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutsch- land. Ein mögliches Parteiverbotsverfahren würde im Übri- gen nach Einreichung des Verbotsantrags bei Gericht frühestens nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 ab- geschlossen sein. Mit einer Urteilsverkündung ist nicht vor 2014 zu rechnen. Die mediale Aufmerksamkeit wäh- rend des ganzen Wahlkampfs wäre für die NPD unfrei- willig gesichert. Bereits die jüngste Veröffentlichung der Materialsammlung durch die NPD zeigt, dass diese ein Verbotsverfahren propagandistisch nutzen würde. All diese Argumente lassen mich schweren Herzens zu dem Entschluss kommen, dass ein NPD-Verbotsan- trag durch den Bundestag derzeit wenig Aussichten auf Erfolg hat. Deshalb lehne ich den Antrag der SPD ab. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die SPD hat einen in der Sache richtigen Antrag gestellt. Nach meiner Überzeugung kann und muss der Deutsche Bundestag aufgrund seiner Erkenntnisse und seiner Bedeutung einen positiven Beitrag für ein NPD- Verbotsverfahren leisten. Dies muss aber zwischen allen Fraktionen abgestimmt und vorbereitet sein. Aber den notwendigen Abstimmungsprozess hat die SPD in der Art des Vorgehens unmöglich gemacht. Indem sie einen Antrag ohne Vorbereitung und Einbindung anderer Frak- tionen zur Abstimmung stellt, verhindert sie die unbe- dingt notwendige fraktionsübergreifende Mitarbeit an diesem Antrag. Damit schwächt sie die Chancen des Verbotsantrags; ich werde deswegen dem Antrag der SPD nicht folgen und mich der Stimme enthalten. Dabei ist es meine feste politische Überzeugung, dass der Bundestag mit all seinen demokratischen Parteien sich dem Verbotsantrag des Bundesrates gegen die NPD anschließen sollte. Nur so kann das größtmögliche demokratische Zeichen gegen die NPD und ihre braunen Gesinnungsleute gesetzt werden. Je breiter der Verbots- antrag gestellt wird, desto größer ist die Chance, dass dieser erfolgreich sein wird. Ich verkenne nicht, dass verfassungsrechtliche und gewichtige europarechtliche Gründe die Chancen für einen erfolgreichen Verbots- antrag gering erscheinen lassen. Bei der Bedeutung des Themas müssen wir aber diese Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts herbeiführen. Wir müssen eine Antwort darauf geben, ob wir eine offen rassistische und fremdenfeindliche Partei dulden müssen, die sich zudem zum Teil mit öffentlichen Geldern finanziert. Wir können in Deutschland, vor dem Hintergrund unserer Geschichte, mit einem Parteienverbot für eine rechts- nationale und -radikale Partei auch nicht in gleicher Weise mit einer rechtsradikalen Partei umgehen wie in anderen europäischen Ländern. Die Parteien des Bundestages sind aufgefordert, mit größter Ernsthaftigkeit und Sorgfalt gegen den partei- politischen Arm dieser rechten Bewegung vorzugehen – einschließlich der Prüfung eines Verbots. Dabei wäre ein Scheitern des NPD-Verbots keine Niederlage für unsere parlamentarische Demokratie. Ein gemeinsames Zei- chen von Abgeordneten aller Fraktionen gegen die Um- triebe der NPD würde eine Stärkung unserer Demokratie bedeuten – unabhängig vom Ausgang eines Verbotsver- fahrens. Dennoch liegt die Betonung auf dem Wort „ge- meinsam“ – denn so hätten wir das stärkste demokrati- sche Fundament. Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit Be- kanntwerden des rechtsextremistischen Terrors am 4. November 2011 steht die Politik unter Druck, sichtbar gegen Gewalt von Rechts vorzugehen. Sie möchte sich nach der Mordserie und dem Versagen der Sicherheitsor- gane handlungsfähig zeigen. Daher steht auch wieder ein NPD-Verbot auf der Tagesordnung. Es wird viel darüber diskutiert, welche verfassungsrechtlichen Hürden bei ei- nem NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfas- sungsgericht, BVerfG, überwunden werden müssten. In meiner persönlichen Erklärung möchte ich die kritischen Diskussionen im Hinblick auf die politische Dimension des Parteiverbots sowie das Risiko einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschen- rechte, EGMR, ergänzen. In einer wehrhaften Demokratie kann ein Parteiverbot zulässig sein, aber nur als Ultima Ratio. In einigen Bun- desländern sitzt die demokratiefeindliche NPD in den Landtagen und macht den Demokraten das Leben vieler- orts sehr schwer. Ja, es ist schwer zu ertragen, dass eine Partei mit Steuergeldern menschenverachtende Politik betreibt. Trotzdem ist es nicht nur erlaubt, sondern auch gebo- ten, zu prüfen, welche Vorteile ein Parteiverbot mit sich bringen würde. Selbst wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind, gibt es keinen Automatismus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29951 (A) (C) (D)(B) für das Verbotsverfahren. Nur eine juristische Abwä- gung vorzunehmen, ist der Politik nicht gestattet. An- sonsten wäre die Aufgabe nicht Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung übertragen worden, sondern der Staatsanwaltschaft. Verfassungsfeindliche Überzeugungen lassen sich nicht einfach durch ein Parteiverbot ausradieren. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich die Anhänger nach einem Verbot entweder in einer neuen Partei oder – noch schlimmer – im Untergrund organisieren würden. Hinzu käme noch eine besondere Attraktivität als „Partei mit Märtyrerrolle“ für Wähler, die in erster Linie gegen den Staat protestieren wollen. Eine solche Entwicklung habe ich in der Türkei er- lebt. Der stellvertretende Vorsitzende der später verbote- nen Refah-Partei – „Wohlfahrtspartei“ – war kein ande- rer als Recep Tayyip Erdoğan. Nachdem die Refah- Partei verboten wurde, führte er sein politisches Anlie- gen erst in der Nachfolgerpartei Fazilet fort, dann in der Adalet ve Kalkinma Partisi – AKP. Just in dem Jahr, als der EGMR das Verbot der Refah-Partei bestätigte, wurde Erdoğan erstmals zum Ministerpräsidenten der Türkei gewählt. Letztes Jahr gewann seine Partei bei den Wah- len mehr als 50 Prozent der Stimmen, so viele wie kaum eine andere Partei in der türkischen Geschichte. Sein au- tokratischer Führungsstil hat ihm seine Macht gesichert. Andersdenkende Künstler, Intellektuelle und Journalis- ten lässt er verfolgen und mit der politischen Justiz kne- beln. Von einer freien Presse ist in der Türkei nicht viel übrig geblieben. Um die Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfah- rens richtig einzuschätzen, reicht es nicht aus, die Maß- stäbe des BVerfG zu berücksichtigen. Auch die Recht- sprechung des EGMR muss in Betracht gezogen werden. Einen wesentlichen Unterschied zwischen dem grundge- setzlichen und dem konventionsrechtlichen Prüfungs- maßstab bildet der Gefahrenbegriff. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands – KPD – ist es nicht notwendig, dass sich das Verhalten der Mitglieder bereits zu einer konkreten Gefahr entwi- ckelt hat. Eine Partei kann nach dem BVerfG selbst dann verfassungswidrig sein, wenn nach menschlichem Er- messen keine Aussicht besteht, dass sie ihre verfassungs- feindliche Absicht in absehbarer Zeit verwirklichen wer- den könne. Der EGMR hat in dieser Sache eine andere Sensibili- tät, weil er in der Regel über Parteiverbotsverfahren in Unrechtsregimen zu entscheiden hat. Hinsichtlich der Gefahr, die von der Partei ausgehen muss, sind die An- forderungen an ein Parteiverbot nach der Rechtspre- chung des EGMR daher höher. Der EGMR prüft, ob im Fall eines Parteiverbots Menschenrechte und Grundfrei- heiten der EMRK, vorrangig die Vereinigungsfreiheit, verletzt sind. Gerechtfertigt sind Eingriffe in die Vereini- gungsfreiheit nur dann, wenn die Einschränkungen ge- setzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesell- schaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit. Ob die Einschränkungen notwendig sind, stellt der EGMR anhand einer umfassenden Verhältnis- mäßigkeitsprüfung fest. Danach kann der Staat gegen eine Partei vorgehen, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass ihr Programm eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie bedeutet und die Auflösung einem dringen- den sozialen Bedürfnis entspricht. Der EGMR bejahte diese Voraussetzungen im Fall der türkischen Refah-Par- tei im Jahr 2003. Er betonte dabei, dass die Refah-Partei zur Zeit ihrer Auflösung eine echte Möglichkeit hatte, die politische Macht zu ergreifen, und dank ihrer pro- gnostizierten Alleinherrschaft ihr islamistisches Pro- gramm hätte umsetzen können. Nach diesen Grundsätzen dürfte eine hinreichende Gefahr für die Demokratie im Sinne des EGMR im Fall der NPD nicht nachweisbar sein. Die Macht der NPD in Deutschland ist mit der damaligen politischen Lage in der Türkei nicht vergleichbar. Die Refah-Partei erhielt bei den allgemeinen Wahlen 1995 circa 22 Prozent der Stimmen. Nach ihrer Regierungsbeteiligung im Rahmen einer Koalition erhielt sie bei den Kommunalwahlen im November 1996 ungefähr 35 Prozent der Stimmen. Nach einer Umfrage vom Januar 1997 hätte sie 38 Prozent der Stimmen erhalten, wenn es zu diesem Zeitpunkt Parla- mentswahlen gegeben hätte. Im Gegensatz dazu sta- gniert die Zustimmung für die NPD bei Bundestagswah- len seit den 70er-Jahren zwischen 0,3 und 1,6 Prozent der Stimmen. Statt den Kampf gegen Rechtsextremismus auf ein NPD-Verbot zu beschränken, sollten wir der Gefahr von Rechts im offenen Diskurs begegnen und dabei die ge- samte Gesellschaft einbinden. Dabei müssen nicht nur die Erscheinungsformen, sondern insbesondere auch die Ursachen bekämpft werden. Wir müssen dafür sorgen, dass junge Menschen Perspektiven haben und ihnen Ver- antwortung zugetraut wird. Wir brauchen mehr Aufklä- rung und Demokratieerziehung. Außerdem müssen bürgerschaftliche Initiativen nachhaltig finanziell unter- stützt werden und deren Erkenntnisse in die Arbeit der Sicherheitsbehörden einbezogen werden. Die bedeu- tendste Maßnahme gegen Rassismus ist aber, die Opfer- gruppen in ihren Bürgerrechten zu stärken. Dass die SPD bereits vor Wochen einen Antrag ohne Begründung und ohne Einsichtnahme der Beweismittel eingebracht hat, überzeugt mich in der Annahme, dass sie lediglich öffentlichkeitswirksam eine Aktivität vorwei- sen wollte. Eine Partei, die ihren eigenen prominenten Rassisten, Thilo Sarrazin, nicht aus der Partei ausschlie- ßen konnte, fordert hier scheinheilig ein komplettes Par- teiverbot. Dies klingt für mich nicht glaubwürdig. Wolfgang Nešković (fraktionslos): Ich habe dem heute zur Abstimmung gestellten Antrag auf Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens zugestimmt. Ein Verbot der NPD ist in meinen Augen längst über- fällig. Die Partei ist ohne Zweifel eine gegen das Grund- gesetz und die Völkerverständigung agierende Organisa- tion. Ein Verbot würde ihnen die Organisationsbasis entziehen. So könnten sie keinerlei staatliche Gelder – zum Beispiel Wahlkampfkostenerstattung – mehr er- halten. Ich halte es für unerträglich, die Existenz der NPD weiterhin mit Steuergeldern zu sichern. Bei einem 29952 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Verbot könnten sie auch nicht mehr öffentlich für ihre rassistischen Vorstellungen werben. Auch rechtsextreme Netzwerke würden so erheblich gestört. Ihnen wäre mit dem Verbot der Partei eine wichtige Ressourcenbasis entzogen. Verbietet man also die NPD, trifft man dadurch auch die gesamte rechtsextreme Szene. Die Einteilung in die NPD auf der einen Seite und die „freien Kräfte“ auf der anderen Seite ist irreführend. Vielmehr ist es so, dass „freie Kräfte“ und die Partei an vielen Stellen miteinan- der kooperieren und die personellen Überschneidungen sehr ausgeprägt sind. Je nach konkretem Ziel treten die- selben Personen mal als Vertreter der NPD und mal als Vertreter einer anderen Organisation auf. Durch das Parteienprivileg sind der NPD jedoch viele Handlungs- optionen gegeben, die zum Beispiel einer „freien Kame- radschaft“ niemals zustünden. So werden unter dem Label der Partei Veranstaltungen angemeldet und öffent- liche Räume angemietet. Gleichzeitig distanziert sich die Partei öffentlich von Straf- und Gewalttaten, um die Ge- fahr ihres Verbots nicht zu erhöhen. Viele über lange Zeit aufgebaute Strukturen in der NPD, die Parteifinan- zen und nicht zuletzt des Parteienprivileg selbst, nutzen nicht nur der Partei, sondern der gesamten rechten Szene. Gegen die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens spricht auch nicht die Gefahr der Neugründung einer rechtsextremen Partei. Die direkte Neugründung einer ähnlichen Partei mit demselben Personal wäre durch das automatisch ergehende Verbot der Gründung von Nach- folgeorganisationen nicht möglich. Selbstverständlich verschwinden durch das Verbot aber nicht die Mitglieder einer Partei. Andere rechtsextreme Organisationen wür- den sehr wahrscheinlich mit Zulauf rechnen können. Dass es zukünftig auch wieder zur Gründung einer neuen rechtsextremen Partei kommen könnte, ist jedoch auch kein Grund, auf ein Verbot der NPD zu verzichten. Das Parteivermögen, der Immobilienbesitz und andere wichtige Besitztümer der NPD wären im Falle eines Ver- botes jedenfalls für die rechte Szene verloren. Jedoch gibt es Aspekte, die sorgfältiger Berücksichti- gung bedürfen. Ein NPD-Verbotsverfahren würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, solange es V-Männer in den Führungsgremien der braunen Partei gibt. An den V-Leuten in der Führung der NPD schei- terte 2003 das erste NPD-Verbotsverfahren. V-Leute sind staatlich bezahlte Spitzel aus den Reihen der Nazis. Der Verfassungsschutz wirbt also Nazis als Informanten an und bringt sie damit in eine Doppelrolle. Einerseits fühlen sich die V-Leute der NPD verpflichtet und andererseits ihrer Kontaktperson vom Verfassungs- schutz. Doppelrollen verwirren Menschen. Irgendwann kann ein V-Mann selbst nicht mehr genau sagen, ob er sich eher dem Aufklärungsinteresse des Verfassungs- schutzes oder aber der Mitwirkung an der Hetze der Faschisten verpflichtet fühlt. Umso weniger ist das Bun- desverfassungsgericht in der Lage, zu unterscheiden, ob der V-Mann bei staatlicher Bezahlung das Nazigedan- kengut in der NPD fördert oder über dieses nur objektiv berichtet. Das erste NPD-Verbotsverfahren wurde zur Farce, als sich herausstellte, dass der nordrhein-westfäli- sche Landesverband der NPD von V-Leuten gesteuert wurde. Der Vorsitzende der Braunen, dessen Stellvertre- ter und obendrein der Chefredakteur der regionalen Parteizeitung – alle waren sie bezahlte Spitzel des Ver- fassungsschutzes. Als die Bundesverfassungsrichter den Verbotsantrag genauer prüften, stellten sie fest, dass da- rin eine Vielzahl von verfassungswidrigen Zitaten aus den Mündern von V-Leuten in der ganzen Republik stammten. Das Verbotsverfahren wurde zur Realsatire. Einerseits hatte der Staat Menschen bezahlt, die für die Entstehung und Verbreitung von verfassungswidrigem Denken und Tun verantwortlich waren. Andererseits wollte derselbe Staat die NPD wegen eben dieses Denkens und Tuns verbieten lassen. Das Bundesverfassungsgericht rügte die fehlende „Staatsferne“ der Partei und nannte gleich- zeitig die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches NPD-Verbot. Die V-Leute müssten aus der Führung der NPD verschwinden, der Staat müsse sie also abziehen oder den Kontakt mit ihnen abbrechen. Nunmehr wurden – den öffentlichen Verlautbarungen mehrerer Ministerpräsidenten zufolge – sämtliche V-Leute aus den Führungsgremien der NPD abgezogen. Unter dieser Maßgabe ist eine wesentliche Grundlage dafür ge- legt worden, dass ein erneuter NPD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hat. Ein Parteienverbot stellt jedoch nur einen notwendi- gen Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus dar. Mir ist bewusst, dass mit einem Parteienverbot allein rechtsextremes Gedankengut nicht verschwinden wird. Dafür braucht es mehr: Rechtsextremes Gedankengut darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben und muss konsequent bekämpft werden. Dies ist eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe, die nicht alleine dem Staat zufällt. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Aufgrund des von Bund und Ländern vorgelegten Materials können die Voraussetzungen für ein Parteien- verbot erfüllt werden. Das Material entspricht den An- forderungen des Bundesverfassungsgerichts, was Infor- mationen von V-Leuten angeht, und belegt auch die vom Europäischen Gerichtshof – EGMR – geforderte „Not- wendigkeit“ eines Verbots. Hierfür verlangt der EGMR, dass ein „dringendes gesellschaftliches Bedürfnis“ – pressing social need – vorliegt. Das vorliegende Material belegt die menschenfeindliche Grundhaltung der NPD anhand von antisemitischen, rassistischen und islam- feindlichen Äußerungen. Damit widerspricht die Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD – dem demokratischen Selbstverständnis unserer Gesell- schaft und zielt mindestens auf eine Beeinträchtigung, wenn nicht auf eine Beseitigung unserer freiheitlich-de- mokratischen Grundordnung ab. Daher unterstützte ich den Antrag der Fraktion der SPD. Meine Heimatregion Oberfranken war jahrelang von Neonaziaufmärschen zum Gedenken an Rudolf Heß be- troffen. Zuletzt versammelten sich im Jahr 2004 etwa 5 000 rechtsextreme Demonstranten in Wunsiedel. Eine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29953 (A) (C) (D)(B) deutlichere Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und größere Störung des öffentlichen Friedens, als die, die die Stadt Wunsiedel und die gesamte Region belastete, ist kaum vorstellbar. Das befand auch das Bundesverfassungsgericht und ver- bot die Rudolf-Heß-Gedächtnismärsche im Jahr 2009. Entscheidend ist, die NPD nicht isoliert zu betrachten. Vielmehr fungiert sie als parlamentarischer Teil einer gut vernetzten, aggressiven, gewaltbereiten, nationalsozia- listischen Bewegung. Zu ihr zählt das „Freie Netz Süd“ – FNS –, der größte und gefährlichste rechtsextreme Zu- sammenschluss in Bayern, dessen Verbot der Bayerische Landtag bereits im April 2012 fraktionsübergreifend be- schlossen hat. Diese Bewegung versucht gezielt, durch den Aufkauf von Immobilien in strukturschwachen Re- gionen „Nationale Häuser“ und „national befreite Ge- biete“ zu schaffen und agiert, wie im Dreiländereck Bayern/Thüringen/Sachsen, dabei länderübergreifend. Der NPD-Verbotsantrag der Länder beim Bundesver- fassungsgericht in Karlsruhe sollte durch den Bundestag unterstützt werden. Weitere Anträge bei Gericht können das Anliegen der Länder unterstreichen. Zudem kann der Bundestag Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungs- ausschuss ergänzen. Dagegen wäre das Verzichten auf einen Antrag als Distanzierung von der Initiative der Länder zu verstehen. Die NPD bekämpft unsere freie Gesellschaft als Ganzes. Deswegen sollte auch der Bun- destag als Träger des parlamentarischen Systems auf ein Verbot der Partei hinwirken. Raju Sharma (DIE LINKE): Die SPD und die Linke im Bundestag haben beantragt, dass der Deutsche Bun- destag beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der NPD einleitet. Die Forderung eines Verbots der NPD entspricht dem Parteiprogramm der Partei Die Linke. Dort heißt es: „Wir fordern das Verbot aller Organisationen der extre- men Rechten; dabei sind wir uns bewusst, dass ein Verbot die gesellschaftliche Auseinandersetzung nicht ersetzt.“ Die NPD ist meines Erachtens zweifellos eine Orga- nisation der extremen Rechten. Um die notwendige ge- sellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser extremen Rechten zu führen, habe ich mich in der Vergangenheit an zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen ge- gen Naziaufmärsche beteiligt, mich in entsprechenden Bündnissen engagiert, deren Aktivitäten unterstützt und mich in politischen Gremien gegen alle Formen des Fa- schismus, Rechtspopulismus und Rassismus eingesetzt. Ich werde dies auch zukünftig tun. Eine abstrakte programmatische Forderung ist als alleinige Grundlage für die Beantragung eines Parteien- verbots jedoch nicht ausreichend. Zu ihrer Umsetzung sind sowohl die konkreten Erfolgsaussichten eines ent- sprechenden Verbotsantrags als auch die möglichen Folgen bei einem Scheitern des Antrags realistisch ein- zuschätzen. Das Scheitern des im Jahr 2001 von der damaligen Bundesregierung eingeleiteten und vom Bundesrat so- wie dem Bundestag unterstützten Verbotsverfahrens führte zu einer Aufwertung und Stärkung der NPD und somit zum Gegenteil des von den Verfahrensbeteiligten verfolgten Ziels. Ein erneutes Scheitern würde diesen negativen Effekt noch einmal – absehbar nachhaltig – verstärken. Wer jetzt auf eine gründliche Prüfung und Abwägung verzichtet, riskiert das Gegenteil des Ge- wünschten zu erreichen: Statt eines Verbots der NPD de- ren Stärkung. Ursache für das Scheitern des ersten Verbotsverfah- rens im Jahr 2003 war vor allem, dass die Führungs- strukturen der NPD mit V-Leuten der Verfassungs- schutzämter durchsetzt waren. Um dies für ein erneutes Verfahren auszuschließen, hatte der Bundesminister des Innern die Innenminister und -senatoren der Länder gebeten, die „V-Mann-Freiheit“ der für das Verfahren zusammengetragenen Materialien zu testieren. Dieses Testat wurde nicht erteilt, sodass nicht davon ausgegan- gen werden kann, dass der entscheidende Grund für das Scheitern des ersten Verfahrens beseitigt worden ist. Ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke – Drucksache 17/1201 – haben die Innenminister und -senatoren der Länder sowie das Bun- desministerium des Innern beschlossen, zum 2. April 2012 die Quellen auf Führungsebene der NPD abzuschalten. Die Materialsammlung bezieht sich jedoch in nicht uner- heblichem Umfang auf Belege und Zitate aus einem Zeitraum vor dem 2. April 2012, sodass auch in dieser Hinsicht fraglich ist, inwieweit das zusammengetragene Material im Verfahren belastbar verwertet werden kann. Im Rahmen der Erfolgsaussichten eines Verbotsan- trags ist darüber hinaus die Rechtsprechung des Europäi- schen Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR, zu be- rücksichtigen. Danach ist ein Parteienverbot nur dann zulässig, wenn hierfür ein „dringendes soziales Bedürf- nis“ besteht. Um dies zu bejahen, muss unter anderem ein unmittelbar bevorstehendes Risiko für die Demokra- tie vorliegen. Angesichts des derzeitigen Zustands der NPD ist dies offensichtlich nicht der Fall. Sofern nicht bereits das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag ablehnt, ist damit zu rechnen, dass der EGMR das Verbot aufhebt. Die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen für die Bundesrepublik Deutschland wären zumindest uner- freulich, die politischen Folgen wären verheerend. Schließlich hat es weder im Innen- noch im Rechts- ausschuss eine seriöse Befassung mit der Materialsamm- lung und ihrer Ergänzung gegeben, wie es die SPD noch in ihrem Antrag auf Drucksache 17/12168 gefordert hatte. Dem Rechtsausschuss wurde die Materialsamm- lung nicht einmal offiziell zugeleitet. Eine Entscheidung über einen Beitritt zum Verbotsverfahren setzt aber zwingend eine seriöse Befassung mit dem vorgelegten Material voraus. Vor diesem Hintergrund halte ich den Beitritt zu ei- nem Verbotsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unverantwortlich. Ich habe deshalb bei beiden Anträgen mit Nein gestimmt. 29954 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Zugestimmt habe ich demgegenüber dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 17/13240. In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefor- dert, in Zusammenarbeit mit den Ländern verschiedene Maßnahmen für die Bekämpfung des Rechtsextremis- mus zu ergreifen. Der Antrag nimmt die Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten und die Kritik hin- sichtlich des Verfahrens zur Bewertung der Material- sammlung auf. Die Forderungen im Antrag gehen in die richtige Richtung, auch wenn sie aus meiner Sicht nicht ausreichend sind. Tatsächlich ist nicht nur ein Morato- rium für den Einsatz von V-Leuten nötig, sondern der konsequente Verzicht auf diese. Der Verfassungsschutz ist nicht nur „in seiner derzeitigen Form aufzulösen“. Geheimdienste, zu denen auch der Verfassungsschutz gehört, sind abzuschaffen. Dieter Stier (CDU/CSU): Bei der heutigen Abstim- mung zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 13 Nr. 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes habe ich mich als Parlamentarier meiner Fraktion angeschlossen und über diesen SPD-Antrag mit Nein gestimmt. Dennoch möchte ich die Möglichkeit des § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nut- zen und ergänzend zu meinem Votum eine Erklärung ab- geben, um meine Bedenken zu äußern. Der Bundesrat hatte ursprünglich einen Antrag auf NPD-Verbot gestellt. Die Bundesregierung hingegen kam zu dem Entschluss, dass ein eigener Verbotsantrag nicht notwendig ist. Ein Verbot auf Bundesebene würde die Bedeutung der NPD überwerten. Aus diesem Grunde lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diesen Antrag der SPD ab. Ich schließe mich der Haltung der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion an, muss aber im Hinblick auf meine persönlichen Erfahrungen als Kreistagsvorsitzender auf erhebliche Probleme bei Zusammenarbeit mit gewählten NPD-Kommunalvertretern hinweisen. Diese Probleme resultieren aus der antidemokrati- schen Grundhaltung der NPD. Der insbesondere auch vom Land Sachsen-Anhalt unterstützte NPD-Verbotsan- trag des Bundesrates ist daher auch im Hinblick auf die schwierige Zusammenarbeit mit der NPD auf kommuna- ler und lokaler Ebene mehr als nachvollziehbar. Natürlich wäre es aus meiner Sicht besser, wenn es deshalb die NPD nicht mehr gäbe und sie überdies nicht auch noch auf eine staatliche Parteienfinanzierung zu- rückgreifen könnte. Die Gefahr, dass ein Verbotsantrag jedoch wiederholt scheitert, würde aus meiner Sicht der NPD eine völlig unnötige mediale Aufwertung besche- ren. Auch meine Erfahrungen mit dem Rechtssystem der ehemaligen DDR, der sinkenden und zahlenmäßig be- legbaren Bedeutung der NPD und dem überaus gefestig- ten Demokratiesystem in unserem Land lassen mich nach reiflicher Abwägung aller Argumente zu diesem Abstimmungsverhalten kommen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zu dem Antrag stimme ich mit Nein. Der Antrag der SPD ist falsch und ungeeignet. Er bringt der NPD zusätzliche unverdiente Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit durch Behandlung im Bundestag und tagelang in den Medien, obwohl keinerlei Chance besteht, dass der Antrag von einer Mehrheit angenom- men wird. Wer ernsthaft einen NPD-Verbotsantrag – wo- für es durchaus triftige Gründe gibt – des Bundestages will, sollte einen solchen mit ausreichender Begründung formulieren lassen und dann dafür eine Mehrheit im Par- lament suchen, bevor dort darüber abgestimmt wird. Aber ich halte ein NPD-Verbotsverfahren derzeit auch in der Sache für falsch. Die rassistische, antisemitische, völkische und re- vanchistische Agitation und Propaganda der NPD ist schrecklich. Solche Äußerungen und auch Taten von NPD-Mitgliedern oder -Funktionären sind empörend. Das Zusammenwirken mit Gewalttätern etwa in soge- nannten Kameradschaften ist unerträglich. All das muss bekämpft werden. Aber nicht schon wieder durch ein Verbotsverfahren. Schon gegen den gescheiterten Verbotsantrag des Bun- destages von 2001 habe ich gestimmt. Die Gefahr, dass ein solcher Antrag abermals vor dem Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Ge- richtshof für Menschenrechte scheitert, ist erheblich. Auch ich halte die Partei zwar für verfassungswidrig. Aber ob ein Verbot verhältnismäßig ist, wie diese Ge- richte fordern, scheint mir zweifelhaft. Denn die NPD ist zerstritten, finanziell marode, parlamentarisch margina- lisiert und politisch weitgehend irrelevant. Außerdem ist die von Bund und Ländern zusammengetragene Indi- ziensammlung zur Verfassungswidrigkeit nicht unbe- denklich, sondern möglicherweise durch V-Leute infi- ziert, provoziert und beeinflusst. Die Behauptung des Gegenteils durch die Innenminister ist nicht überzeu- gend. Die Innenminister haben sich anders als verlangt bisher geweigert, durch individuelle förmliche Testat-Er- klärungen die V-Mann-Freiheit des umfangreichen Ma- terials zu garantieren. Das können sie wohl auch gar nicht, weil Auskünfte der Ämter für Verfassungsschutz nicht stets verlässlich sind. Wenn schon die zuständigen Minister keine Garantie für das Material geben, kann der Bundestag dies für dessen V-Mann-Freiheit noch weni- ger. Auch daran könnte ein Verbotsantrag erneut schei- tern. Hinzu kommt: Ein Jahre dauerndes Verbotsverfahren mit ständiger Medienberichterstattung nutzt der NPD für Propagandazwecke. Es kann auch erneut zur Solidarisie- rung der eigentlich zerstrittenen rechtsradikalen Szene führen. Die NPD, die derzeit in den großen Bundeslän- dern bei unter einem Prozent Zustimmung liegt und er- hebliche Finanzprobleme hat, würde gestärkt. Nach einem Verbot könnten sich die Mitglieder als Märtyrer präsentieren. Die Kader und Aktivisten gäbe es weiter. Rassistisches Denken und Propaganda bestünden fort. Aufmärsche und Veranstaltungen werden heute schon nicht mehr von der NPD angemeldet, sondern Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29955 (A) (C) (D)(B) durch Einzelpersonen aus Kameradschaften. Ein Verbot der NPD würde daran nichts ändern. Deren Mitglieder und Rassisten würden – wie gehabt – in neue Parteien gehen. Die Partei „Die Rechte“ steht schon bereit. Ein kleinerer Teil könnte sich radikalisieren, noch gewalt- tätiger werden, gar in die Illegalität abtauchen. Deren Bekämpfung wird damit nicht leichter. Ein Verbot der NPD hilft nicht gegen rechte Gewalt und Mord, nicht ge- gen rassistische Parolen auf Demos, nicht gegen soge- nannte befreite Zonen, nicht gegen Vertrieb hetzerischer Musik-CDs, nicht gegen Heß-Gedenkfeiern, Sonnen- wendfeiern oder andere rechte Aufmärsche, Konzerte und Veranstaltungen. Die Finanzierung von Propaganda und Aktivitäten der NPD aus Steuermitteln ist fürwahr ein großes Ärger- nis. Anstelle eines Verbotsverfahrens sollte versucht werden, diese Geldvergabe zumindest stark einzuschrän- ken, durch Gesetzesänderungen und Gerichtsverfahren. Juristische Gutachten stützen solche Überlegungen. Auch die Gewerkschaft der Polizei fordert die Prüfung dieses Weges, um der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Letztlich müssen Rechtsextremismus und rassisti- sches Denken beharrlich politisch bekämpft werden durch Bildung und Aufklärung – auch auf den Straßen und Plätzen durch Kundgebungen und Demonstrationen. Erste Erfolge sind der starke Rückgang der Teilnehmer- zahlen an Aufmärschen und rassistischen Veranstaltun- gen: dank des Widerstandes zivilcouragierter Bürgerin- nen und Bürger. Serkan Tören (FDP): Der Bundesrat hat sich ein- mütig für die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die Frage des Verbotsverfahrens liegt nun auch dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vor. Die Möglichkeit eines Parteienverbots ist ein Mittel, das uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes unter dem Eindruck der NS-Diktatur an die Hand gegeben ha- ben, um die Demokratie vor ihren Feinden zu schützen. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grund- ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Bei meiner Arbeit im NSU Untersuchungsausschuss ist in mir die Erkenntnis gereift, dass die NPD den ideo- logischen Nährboden für die Mordserie des NSU bereitet hat. Zwischen dem NSU und der NPD lassen sich nach bisherigen Erkenntnissen keine direkten Verbindungen herleiten. Dennoch sehe ich in der NPD eine Partei, die durch ihr Handeln die Bedingungen für ein Parteienver- bot nach den Bedingungen des Grundgesetzes erfüllt. Gerade dieses verfassungsfeindliche Handeln hat der Bund-Länder-Bericht in erschreckender Art und Weise aufgezeigt. Es steht außer Frage, dass man das von der NPD ver- tretene Gedankengut nicht durch ein Verbot einer Partei unterdrücken kann. Dennoch ist es unerträglich, dass die Steuerzahler diese Partei im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzie- rung alimentieren. Zu einer wirkungsvollen Bekämpfung des politischen Extremismus gehört in einer wehrhaften Demokratie auch ein Parteienverbot. Mit der Unterstützung zivilgesellschaftlichen Enga- gements, mit Aussteigerprogrammen aus der rechten Szene und mit Initiativen zur Präventionsarbeit und Op- ferhilfe setzt der Antrag der Koalitionsfraktionen ein klares Bekenntnis für Toleranz und unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung und stellt sich damit dezi- diert gegen die Feinde der Demokratie. Da es allerdings reicht, dass der Verbotsantrag von nur einem Verfassungsorgan, in diesem Fall dem Bun- desrat, gestellt wird, stelle ich meine persönliche Mei- nung zu einem Verbotsantrag zurück und stimme mit der Mehrheit der FDP-Bundestagsfraktion gegen den Ver- botsantrag. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Meine Enthal- tung basiert auf dem Respekt vor dem Parteiprogramm der Partei Die Linke, in dem es heißt: „Wir fordern das Verbot aller Organisationen der extremen Rechten, …“ Ich halte die NPD für eine Organisation der extremen Rechten. Ich halte die NPD für ekelerregende Nazis, de- nen ich mich bisher und auch zukünftig konsequent auch bei Demonstrationen und anderen außerparlamentari- schen Aktionen entgegenstellen werde. Die Umsetzung der Forderung nach einem Verbot der NPD setzt aber voraus, dass ein solcher Verbotsantrag Aussicht auf Erfolg hat. Die vorgelegte Materialsamm- lung, die Nachlieferung zur Materialsammlung, die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR hinterlassen bei mir erhebliche Skepsis an den Erfolgs- aussichten. Erstens. Der erste Anlauf zu einem Verbot der NPD scheiterte an der Durchsetzung der Partei und ihrer Füh- rungsstrukturen mit V-Leuten der Verfassungsschutzäm- ter. Obwohl der Bundesinnenminister die Landesinnen- minister und -senatoren um eine Testierung der V-Mann- Freiheit der Materialien in der Materialsammlung gebe- ten hat, ist diese Testierung nicht erfolgt. Die Prüfung der Belege in der Materialsammlung erfolgte nicht mittels Offenlegung aller V-Leute in Bund und Land – vergleiche Drucksache 17/12019. Ohne Testierung der V-Mann-Freiheit der Belege in der Materialsammlung gibt es aus meiner Sicht erhebliche Risiken bei einem Verbotsverfahren. Zweitens: Ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke – Drucksache 17/12019 – haben die Innenminister und -senatoren der Länder so- wie des Bundesministeriums des Innern beschlossen, zum 2. April 2012 die Quellen auf Führungsebene der NPD abzuschalten. Die Materialsammlung bezieht sich jedoch in nicht unerheblichem Umfang auf Belege und Zitate aus einem Zeitraum vor dem 2. April 2012. Auch 29956 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) insoweit gibt es Risiken hinsichtlich der Erfolgsaussich- ten eines Verbotsverfahrens. Drittens. Die derzeitige Rechtsprechung des EGMR setzt für ein Parteienverbot voraus, dass ein „dringendes soziales Bedürfnis“ für ein Parteiverbot besteht. Darun- ter wird unter anderem ein unmittelbar bevorstehendes Risiko für die Demokratie verstanden. Der derzeitige Zustand der NPD lässt nicht den Schluss zu, dass diese unmittelbar vor der Machtübernahme steht und somit ein unmittelbar bevorstehendes Risiko für die Demokratie darstellt. Es bestehen auch insoweit Risiken hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens. Viertens. Weder im Innen- noch im Rechtsausschuss hat eine seriöse Befassung mit der Materialsammlung und ihrer Ergänzung stattgefunden, wie es im Antrag der SPD auf Drucksache 17/12168 gefordert wurde. Der Rechtsausschuss hat die Materialsammlung nicht einmal offiziell übersandt bekommen. Eine Entscheidung über einen Beitritt zu einem Verbotsantrag setzt aber zwin- gend eine seriöse Befassung mit dem vorgelegten Mate- rial voraus. Fünftens. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen greift die Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussichten und die Kritik hinsichtlich des Verfahrens zur Bewertung der Materialsammlung auf. Die Forderungen im Antrag der Grünen gehen in die richtige Richtung, auch wenn sie nicht ausreichend sind. Tatsächlich ist nicht nur ein Moratorium für den Einsatz von V-Leuten nötig, sondern der konsequente Verzicht auf diese. Der Verfassungs- schutz ist nicht nur „in seiner derzeitigen Form aufzulö- sen“. Geheimdienste, zu denen auch der Verfassungs- schutz gehört, sind abzuschaffen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner und Britta Haßelmann (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bun- destages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundes- verfassungsgerichtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 5 a) Wir sind dafür, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD – zu verbieten. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindli- che, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in aktiver, kämpferischer Weise bekämpfende Partei. Das Verbot einer solchen Or- ganisation ist unserer Meinung nach neben vielen ande- ren unerlässlichen Maßnahmen ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung des Rechtsextremismus durch einen wehrhaften Rechtsstaat. Die Frage, ob die NPD verboten werden soll, ist je- doch nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags der SPD-Bundestagsfraktion. Es geht heute einzig und allein darum, ob der Deutsche Bundestag neben dem Bundes- rat einen eigenen Verbotsantrag vor dem Bundesverfas- sungsgericht stellt. Wir sind dafür, einen solchen Antrag zu stellen, wenn nach menschlichem Ermessen die Voraussetzungen ge- geben sind, dass dieser erfolgversprechend erscheint. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wissen wir nicht. Aus unserer Sicht ist eine ordentliche Beratung ebendie- ser Frage in den Ausschüssen unerlässlich. Dies gilt ins- besondere auch, weil die Frage eines eigenen Verbotsan- trages des Deutschen Bundestages eine schwerwiegende Entscheidung ist. Wir werden uns daher heute, wo der Antrag der SPD- Fraktion ohne vorherige Ausschussberatung dem Ple- num des Deutschen Bundestages zur Abstimmung vor- liegt, der Stimme enthalten. Der Antrag unserer Fraktion findet unsere Unterstüt- zung. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Stephan Kühn, Monika Lazar und Arfst Wagner (Schleswig) (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entschei- dung des Deutschen Bundestages über die Ein- leitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokrati- schen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Num- mer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsgerichts- gesetzes (Tagesordnungspunkt 5 a) Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit treffen heute leider bei vielen Menschen auf Zustimmung. Einige von ihnen geben bei Wahlen der NPD ihre Stimme. Dadurch konnte die rechtsextreme und verfassungsfeindliche NPD zahlreiche Mandate in Landtagen und auf kommu- naler Ebene erringen. Das hat ihre Sichtbarkeit in der Gesellschaft erhöht. Die Erkenntnisse rund um den ver- brecherischen NSU zeigen zudem, dass etliche NPD- Mitglieder Kontakt zu einer gewalttätigen nationalsozia- listischen Bewegung halten und rechte Gewalt billigen. Die Zusammenhänge mit menschenfeindlichen Ein- stellungen in der Bevölkerung einerseits und neonazisti- schen Strukturen andererseits verdeutlichen: Mit einem Verbot der NPD lassen sich die Probleme in unserer De- mokratie nicht beseitigen. Rechte Aktivitäten würden nur verlagert. Hinzu kommt, dass es wegen einer unzureichenden Materialsammlung zum Nachweis eines aggressiv- kämpferischen Agierens der NPD zu viele Fragezeichen hinsichtlich der juristischen Aussichten gibt. Denn rechtsextreme Äußerungen sind in der Demokratie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Material müsste viel- mehr zweifelsfrei belegen, dass die Partei gezielt an- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29957 (A) (C) (D)(B) strebt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Auch müsste sicherge- stellt sein, dass keinerlei Informationen von V-Leuten verwendet werden, da dies beim ersten Verbotsverfahren zum Scheitern führte. Außerdem sind die hohen Aufla- gen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für ein Parteienverbot zu beachten. Überstürzter Aktionismus kann daher nach hinten los- gehen. Nichts wäre kontraproduktiver als ein Verbots- verfahren, das nicht zum NPD-Verbot führt. Staat und Zivilgesellschaft müssen radikalen Neona- zismus ebenso nachhaltig bekämpfen wie gruppenbezo- gene Menschenfeindlichkeit in der Gesamtgesellschaft. Dazu gehören eine qualitätsorientierte Demokratiebil- dung auf allen Ebenen, eine Reform der Sicherheits- behörden, eine dauerhafte lokale Verankerung von Strukturen wie mobilen Beratungsstellen, spezifischen Opferberatungsstellen und geschlechtersensiblen Aus- stiegsprogrammen und breit angelegte Maßnahmen zur Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Zusam- menhalts in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus ist eine Daueraufgabe. In einer attraktiven Demokratie, in der ein Klima von Vielfalt und Weltoffenheit gefördert wird, verliert die NPD ihre Wählerstimmen und kann auch ohne Verbots- verfahren wieder in der Bedeutungslosigkeit versinken. Im nächsten Jahr haben es die Wählerinnen in Sachsen in der Hand, dafür zu sorgen, dass die NPD nicht mehr im Sächsischen Landtag vertreten ist. Das würde auch dazu führen, dass ein großer Teil ihrer staatlichen finan- ziellen Einnahmen wegfällt. So könnte der NPD ein ef- fektiverer Schlag versetzt werden als durch ein jahrelan- ges Verbotsverfahren mit unsicherem Ausgang. Aus diesen Gründen lehnen wir ein neues NPD-Ver- botsverfahren ab. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jerzy Montag, Viola von Cramon-Taubadel, Ute Koczy und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemo- kratischen Partei Deutschlands“ gemäß Arti- kel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsge- richtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 a) Wir stimmen ausdrücklich den Feststellungen in allen vorliegenden Anträgen zu: Die NPD ist eine antidemo- kratische, antisemitische, fremdenfeindliche und extre- mistische Partei, die den Ideen des Nationalsozialismus anhängt und die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zer- stören und durch eine völkische Gemeinschaftsdiktatur ersetzen möchte. Sie grenzt sich von rechtsradikaler Gewalt nicht ab und verharmlost Gewalttaten gruppen- bezogener Menschenfeindlichkeit. Darin sind sich CDU/ CSU, FDP, SPD und Linke mit uns Grünen einig. Der Deutsche Bundestag entscheidet aber nicht über ein mögliches Verbot der NPD als Partei. Zur Diskussion steht lediglich die Frage, ob auch der Bundestag einen entsprechenden Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellen solle. Der Bundesrat hat bereits beschlossen, ei- nen solchen Antrag einzureichen, der zur Durchführung eines Verbotsverfahrens völlig ausreichend ist. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen deshalb heute entscheiden, ob sie einen Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht für in der Sache aus- sichtsreich halten. Mit anderen Worten: Es geht um eine Prognoseentscheidung über eine zukünftige gerichtliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Frage ist so schwierig wie ausschlaggebend für unser Abstimmungsverhalten, weil sich – fast – alle einig sind, dass ein Scheitern vor dem Verfassungsgericht politisch verheerend wäre. Würde die NPD am Ende nicht verbo- ten werden – können –, würde ihr dies Auftrieb geben und sie mit dem Siegel der Verfassungsmäßigkeit schmücken. Die entscheidende Frage ist für uns heute nicht die Bewertung der NPD, sondern die Einschätzung der Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsge- richt. Zwei Argumente bestärken uns in unserer Entschei- dung: Das Bundesverfassungsgericht von heute ist in seiner Haltung zum Grundrechtsschutz aller Bürgerin- nen und Bürger, zur besonderen Rolle politischer Parteien und bei der faktischen Aberkennung von Grundrechten nicht das Bundesverfassungsgericht der Jahre 1952 und 1956. Die Hürden für ein Parteienverbot hängen nicht auf der Höhe des KPD-Verbots, sondern ungleich höher. Hinzu kommt, dass gleichsam über dem Bundesverfassungsgericht inzwischen die Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entstan- den ist, der sich in den letzten Jahren mit Parteienverbo- ten in Spanien und der Türkei beschäftigt hat und auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention Kriterien für ein mögliches Parteienverbot entwickelt hat. Dazu gehört vorrangig, dass die reale Gefahr für die Demokratie, die von einer zu verbietenden Partei aus- geht, zum Prüfungsrahmen der Verhältnismäßigkeit ei- nes Verbots gehört. Diese – neuen – Überlegungen wird das Bundesverfassungsgericht bereits bei seiner Ent- scheidung mit zu bedenken haben. Dies bedeutet, dass nicht nur die Programmatik und das Verhalten der NPD und ihrer Mitglieder zu bewerten sein werden, sondern auch ihre reale Fähigkeit, unseren Staat zu gefährden oder gar aus den Angeln zu heben. Angesichts der ideologischen und persönlichen Zerris- senheit der NPD, ihrer Misserfolge bei den Wahlen und ihrer finanziell desolaten Lage halten wir sie – zumin- dest zur Zeit – für keine Kraft, die auch nur ansatzweise in der Lage wäre, die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Und genau das ist der Prüfungsmaßstab, den das Bun- desverfassungsgericht beim Verbotsverfahren anlegen muss und anlegen wird. 29958 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Ein Verbotsverfahren und auch ein etwaiges Verbot der NPD ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung und den politischen Kampf gegen die Ideen der NPD und ihrer Kader und Mitläufer. Die antisemitische und fremdenfeindliche Grundhaltung reicht weiter, als es der Parteiarm der NPD vermag. Der Kampf der Demokraten gegen diese Grundhaltungen, die wir für wichtiger als ein Verbot halten, muss zivilgesellschaftlich und von al- len demokratischen Kräften mit Unterstützung des Staa- tes und seiner Organe geführt werden. Ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung des rechten Nazismus ist not- wendig. Den Rahmen hierzu zeigt der Antrag unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum Teil auch der An- trag der Koalitionsfraktionen auf. Im Ergebnis kommen wir zur Einschätzung, dass die Gefahren eines Scheiterns vor dem Bundesverfassungs- gericht die Chancen eines möglichen und von uns in der Sache durchaus befürworteten Verbots weit überwiegen. Bei dieser Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage vor Gericht ist es rational folgerichtig, das Risiko zu meiden und keinen Antrag zu stellen. Dies schmälert im Übrigen die Erfolgsaussichten des Antrags des Bun- desrats nicht, weil jedes antragsberechtigte Verfassungs- organ durchaus für sich ein Verbotsverfahren in Gang setzen kann. Wir stimmen heute deshalb gegen die Anträge der SPD und der Linken. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus und Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung über den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemo- kratischen Partei Deutschlands“ gemäß Arti- kel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsge- richtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 5 a) Die NPD ist eine rechtsextremistische und verfas- sungsfeindliche Partei, die auf die Abschaffung der frei- heitlich-demokratischen Rechtsordnung ausgerichtet ist. Wir bekämpfen diese Partei mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln. Zu diesen Mitteln kann auch ein Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG gehören. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass einem Verbotsantrag stattgegeben wird. Andernfalls würde die NPD juristisch und gesellschaftlich gestärkt. Genau diese Gefahr sehen wir in der heutigen Abstimmung über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren, dem keine or- dentliche Beratung in den Ausschüssen vorrausging. Die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrages sind der- zeit unklar und werden nicht besser, indem der Bundes- tag – obwohl keine Mehrheit dafür besteht – über ein NPD-Verbotsverfahren abstimmt. Ob die V-Mann-Pro- blematik behoben ist, an der das erste Verbotsverfahren 2003 scheiterte, ist nach wie vor fraglich. Dies entzieht sich der Kenntnis des Bundestages, da er nicht über das hierzu notwendige Wissen verfügt. Zudem bestehen Zweifel, ob die inhaltlichen Anforderungen an ein Ver- bot erfüllt sind. Weil das Bundesverfassungsgericht die neuere Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen hat, sind die Anforderungen höher, als sie es bei den bis- lang einzigen erfolgreichen Verbotsverfahren in den 1950er-Jahren waren. Die Materialsammlung von Bund und Ländern ist auf diese neuen Anforderungen nicht ausgelegt. Sie richtet sich nach Angaben des Bundes- innenministers an der alten Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts zum Verbot der KPD aus. Ob die vorgelegten Materialen daher ausreichen, um ein Verbot inhaltlich zu begründen, ist fraglich. Angesichts dieser Unsicherheit unterstützen wir kei- nen neuen Antrag des Bundestages auf ein Verbot der NPD, da das Risiko eines Scheiterns momentan zu groß ist. Aufgrund des von SPD und Linksfraktion gewählten Verfahrens enthalten wir uns. Zudem halten wir ein Ver- botsverfahren nicht für ein Allheilmittel im Kampf ge- gen Rechtsextremismus und setzen deshalb auf eine stär- kere Unterstützung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den alltäglichen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle anderen Formen der gruppenbe- zogenen Menschenfeindlichkeit. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Cornelia Behm, Agnes Brugger, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Thilo Hoppe, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Markus Tressel und Daniela Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament- lichen Abstimmung über den Antrag auf Ent- scheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Nationaldemokrati- schen Partei Deutschlands“ gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Num- mer 2, § 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsge- setzes (Tagesordnungspunkt 5 a) Mit dem von Bund und Ländern zusammengetrage- nen Material können die Kriterien des Bundesverfas- sungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinsichtlich eines Parteienverbotes er- füllt werden. Die Erfolgschancen eines Verbotsantrags sind gegeben. Daher stimmen wir dem Antrag zu. Bund und Länder haben auf 1 000 Seiten Material über die NPD zusammengetragen. Das Material genügt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die „Quellenfreiheit“. Das Gericht hat 2003 verlangt, dass V-Leute vor dem Stellen des Verbotsantrags abge- schaltet werden und nur „bereinigtes Erkenntnismate- rial“ vorgelegt wird, das heißt, der Antrag darf sich nicht Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29959 (A) (C) (D)(B) auf mündliche Äußerungen oder Schriften von V-Leuten beziehen. Alle Innenminister haben eine Abschaltung der V-Leute zum 1. April 2012 erklärt, und anders als beim ersten Anlauf ist diesmal das Bemühen um „Staats- freiheit“ des Beweismaterials evident. Eine hundertpro- zentige Sicherheit wird es zwar nie geben können, sie verlangt das Gericht aber auch nicht. Es will nur nicht unwissentlich seine tragende Beweisführung auf staat- lich beeinflusste Quellen stützen. Das Parteiverbot in Art. 21 Abs. 2 GG ist ein präven- tives Instrument. Zweck ist eine Sicherung der Verfas- sung vor zukünftigen Gefahren. Mithilfe des Materials ist belegbar, dass von der NPD eine konkrete Beein- trächtigung der freiheitlichen Grundordnung ausgeht, also die Partei verfassungs- und demokratiefeindliche Ziele politisch durchsetzt. Die Aussagen von prominen- ten NPD-Protagonisten, weiteren Funktionären, einfa- chen Parteimitgliedern und Materialien wie das Partei- programm oder Broschüren belegen eine Feindschaft gegenüber Demokratie und Verfassung. Antisemitische, rassistische, islam- und menschenfeindliche Äußerungen dieser Partei zielen darauf ab, die freiheitlich-demokra- tische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu besei- tigen. Einen Fehler begeht, wer die NPD isoliert betrachtet. Denn es sind nicht die Wahlergebnisse, die jeweils zu Verbotsanträgen geführt haben. Es war die Gewalt auf der Straße, es waren die brennenden Flüchtlingsheime und es ist jetzt der Rechtsterrorismus, der ihr angelastet wird. Diese Partei ist aggressiv kämpferisch in ihrem Vorgehen. Sie ist der parlamentarische Arm der soge- nannten freien Szene und begreift sich als integraler Be- standteil einer gewalttätigen nationalsozialistischen Be- wegung. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Ge- richtshofs für Menschenrechte hat es eine Weiterent- wicklung gegeben. Er verlangt in seiner Rechtsprechung eine Konkretisierung der schon eingetretenen Gefahr für die Demokratie; ein Verbot muss „notwendig“ sein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte versteht den Begriff der „Notwendigkeit“ als „dringendes gesell- schaftliches Bedürfnis“ – „pressing social need“. Zur Beurteilung der „Notwendigkeit“ zieht der EGMR zum einen die Ziele der Partei heran und zum anderen die Mittel, mit denen diese Ziele verfolgt werden. Eine Kon- kretisierung der Gefahr für die Demokratie kann auch in der Nähe der Partei zu Gewalt und Terrorismus liegen. Parteien, die die demokratische Grundordnung des Staa- tes zerstören wollen und/oder ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen oder durchsetzen wollen, können sich nicht auf die Menschenrechtsgarantien der Konvention beru- fen. Beim Vortrag vor Gericht wird es daher entscheidend darauf ankommen, darzulegen, dass der Übergang von der NPD zu den „Kameradschaften“, zur gewalttätigen freien Szene, fließend ist. Man agiert bewusst und ge- wollt arbeitsteilig und verfolgt identische Ziele. Man be- wegt sich in derselben subkulturellen Musikszene, die der Hauptrekrutierungsfaktor für das rechtsextreme Mi- lieu ist. Rechtsextreme sind auf dem Weg – auch mit Gewalt gegen Minderheiten, gegen Parteibüros demo- kratischer Parteien, gegen Exponenten der Zivilgesell- schaft –, Dominanzgebiete, „national befreite Zonen“, „völkische Siedlungsräume“ zu schaffen. Die geforderte Bedrohung der Demokratie ist leider nur allzu konkret und alltäglich. Unabhängig von der politischen Frage, ob es vorstell- bar ist, dass ein europäisches Gericht nach unserer His- torie es der Bundesrepublik untersagt, eine Nazipartei zu verbieten, kann festgestellt werden: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt eine präzisere Begründung der konkreten Gefährdung der Demokratie, ist aber kein Hindernis für ein erfolgreiches Verbotsver- fahren. Der Bundestag darf die Länder in Karlsruhe nicht al- leinelassen, wie es die Bundesregierung tut. Die Länder haben das Einreichen des Antrags bei Gericht für Juni 2013 angekündigt. Es geht also nicht mehr um ein „Ob“ des Antrages auf Verbot, sondern um das „Wie“ des Auftretens in Karlsruhe. Mehr Antragsteller können nach Aussagen des Präsidenten des Bundesverfassungs- gerichts eine vielschichtigere Argumentation vortragen. Nur der Bundestag kann Erkenntnisse aus dem NSU-Un- tersuchungsausschuss und der Zivilgesellschaft einbrin- gen. Das Nichtstellen eines eigenen Antrags, nach mona- telanger Prüfung des Materials und der Rechtslage, nach kontroverser Debatte im Plenum, würde als eine Distan- zierung von dem Schritt der Länder verstanden werden. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Ansgar Heveling (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zwei- ten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleuni- gung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Tages- ordnungspunkt 6 a) Dem Zweiten Gesetz über Maßnahmen zur Beschleu- nigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze stimme ich nicht zu. Ich habe rechtspolitische Bedenken, da aus meiner Sicht die Festlegung der Netzverknüpfungs- punkte nicht ausreichend abgewogen worden ist, wie das Verfahren um den in meinem Wahlkreis befindlichen Netzverknüpfungspunkt Osterath zeigt. Ohne Frage ist der beschleunigte Netzausbau eine wichtige Aufgabe, die ich grundsätzlich unterstütze. An- gesichts der großen Herausforderungen halte ich es auch für richtig, gesetzliche Möglichkeiten zur Verfahrens- beschleunigung und Rechtswegkonzentration zu nutzen. Im Grundsatz wird mit einem Bedarfsplangesetz, wie es heute zur Abstimmung steht, dabei der richtige Weg be- schritten. Es wird aber nicht nur ein neuer Weg bezüglich des Netzausbauverfahrens beschritten. Es sollen auch neue, bisher in Deutschland nicht genutzte Übertragungstech- niken zum Einsatz kommen, unter anderem die Hoch- spannungsgleichstromübertragung. 29960 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Meiner Auffassung nach berücksichtigt das zur Ab- stimmung stehende Gesetz in seinen Festlegungen die Besonderheiten dieser neuen technischen Verfahren nicht in ausreichender Weise. Mit dem Gesetz werden Anfangs- und Endpunkte verbindlich als Netzverknüp- fungspunkte festgelegt. Sie haben klare geografische Ortsbezeichnungen – etwa Osterath – und sind bindend für sämtliche nachfolgenden Planungsebenen, sodass sie einer weiteren Abwägung auf diesen Stufen nicht zu- gänglich sind. Gerade im Hinblick auf die notwendige Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Abwägungen erlebe ich anhand des in meinem Bundestagswahlkreis gelegenen Netzverknüpfungspunktes Osterath, dass die fehlende Klarheit von Abwägungsgründen – aus meiner Sicht berechtigt – großen Widerspruch in der Bevölkerung hervorruft. Gleichzeitig sind mit der verbindlichen Festlegung von Netzverknüpfungspunkten meiner Ansicht nach not- wendigerweise Folgewirkungen für die erforderlichen zusätzlichen Anlagen, wie beispielsweise Konverteran- lagen, verbunden. Denn es ist zwar richtig, dass das Ge- setz zu den konkreten Anlagen keine Festlegungen trifft, sodass hier die exakte Standortsuche im Wege der Ab- wägung auf nachfolgenden Planungsstufen erfolgen wird. Durch den notwendigen Bezug der Anlagen zum Netzverknüpfungspunkt dürften diesem Prozess gleich- wohl aufgrund der gesetzlichen Festlegung der Netzver- knüpfungspunkte Grenzen gesetzt sein. Dies wird aus meiner Sicht im Gesetz nicht ausrei- chend berücksichtigt. Es ist für mich auch nicht erkenn- bar, dass bei der Auswahl der Netzverknüpfungspunkte die notwendige Abwägung dieser und anderer Belange sowohl auf der Ebene der Netzentwicklungsplanung als auch im Bedarfsplangesetz in ausreichender Weise statt- gefunden hat. Mithin ist zwar der Weg der Bedarfsplangesetz- gebung aus meiner Sicht richtig, aber gleichzeitig habe ich bezüglich der gesetzgeberischen Umsetzung rechts- politische Bedenken. Ich begrüße zwar, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie auf Antrag der Fraktionen von CDU/ CSU und FDP in der Beschlussempfehlung davon ausgeht: Mit der Regelung des § 1 des Bundesbedarfsplan- gesetzes sind die im Bundesbedarfsplan genannten Netzverknüpfungspunkte als Anfangs- und End- punke der Vorhaben verbindlich. Für diese Vorhaben werden nach § 1 Absatz 1 des Bundesbedarfsplange- setzes die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgeschrieben. [Bei neu zu errichtenden Netzverknüpfungspunkten sind die geografischen Ortsangaben naturgemäß als Such- raum zu verstehen.] Die verbindliche Festlegung von Netzverknüp- fungspunkten bedeutet hingegen noch keine ver- bindliche Vorgabe für den konkreten Standort von neu zu errichtenden notwendigen Anlagen (zum Beispiel Konverter). Der Standort von Nebenanla- gen kann auch mehrere Kilometer von dem ver- bindlichen Netzverknüpfungspunkt entfernt gele- gen sein und zum Beispiel über eine Stichleitung mit dem benannten Netzverknüpfungspunkt ver- bunden werden. Die Entscheidung über einen geeigneten und ver- träglichen Standort von notwendigen Anlagen ein- schließlich der Alternativenprüfung erfolgt erst in den nachfolgenden Planungsschritten in den dafür vorgesehenen Verfahren. Hierbei gibt es keine starre Begrenzung der Standortsuche. Sie hat sich unter anderem an der technischen Machbarkeit, der Raum- und Umweltverträglichkeit sowie der Wirt- schaftlichkeit zu orientieren. Im Rahmen der erfor- derlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren kann sich auch die Öffentlichkeit über die bestehen- den Beteiligungsmöglichkeiten in die Suche nach einem geeigneten Standort und die Alternativenprü- fung einbringen. Im Interesse einer rechtssicheren Festlegung und Klä- rung, aber auch im Hinblick auf die – nicht zuletzt mit Blick auf die Bevölkerung – notwendige Verbindlich- keit, wäre es aber aus meiner Sicht notwendig gewesen, die vorstehend angeführten Aspekte unmittelbar im Ge- setz selbst zu verankern und die gesetzliche Möglichkeit der Flexibilisierung auch für nachfolgende Planungsebe- nen zu schaffen. Bedarfsplangesetze in anderen Berei- chen enthalten oftmals solche Flexibilisierungsklauseln. Damit hätte den Bedenken, insbesondere den rechtspoli- tischen, Rechnung getragen werden können. Da sich die genannten Gesichtspunkte im Bedarfs- plangesetz selbst nicht ausreichend wiederfinden, stimme ich dem Gesetz nicht zu. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Jörn Wunderlich und Raju Sharma (beide DIE LINKE) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Va- ters (Tagesordnungspunkt 20) Wir stimmen diesem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen zu: Allen Fraktionen war bewusst, dass mit dem Bekannt- werden des leiblichen Vaters sozialer Zündstoff und be- trächtliche Risiken für eine intakte soziale Familie ent- stehen können, weshalb im Rahmen der Beratungen für alle Fraktionen neben dem vorrangigen Aspekt des Kin- deswohls auch der Schutz dieser Familien im Vorder- grund gestanden hat. Ziel war es, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem größtmöglichen Schutz der sozialen Familie umzu- setzen, ohne die Rechte des leiblichen Vaters zu schmä- lern. Dies wird nach unserer Überzeugung mit dem Gesetz in der Ausschussfassung erreicht. Die Hürden für ein Umgangsrecht wurden bewusst hoch angesetzt, um Will- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29961 (A) (C) (D)(B) kür vorzubeugen. Gleichzeitig wurde vermieden, ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters an ein Anfechtungs- recht zu koppeln, um dem rechtlichen Vater nicht seine Position zu entziehen. Die Voraussetzungen des Umgangs, die eidesstattli- che Versicherung, das nachzuweisende ernsthafte Inte- resse des leiblichen Vaters und die Prüfung, dass der Umgang dem Kindeswohl dienen muss, bilden nach meiner Überzeugung die Basis, die im Rahmen der Umsetzung des Urteils einerseits den größtmöglichen Schutz der sozialen Familie und des Kindes gewährleis- tet und andererseits den Vätern die Möglichkeit eröffnet, den Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen. Anlage 12 Erklärungen nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (Tagesordnungs- punkt 20) Cornlia Möhring (DIE LINKE): Ich gebe diese Er- klärung auch im Namen meiner Kollegin Dr. Barbara Höll und meines Kollegen Jan van Aken ab, die ebenso wie ich heute gegen den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung gestimmt haben, weil der vorliegende Gesetzent- wurf insbesondere in den folgenden Punkten sehr pro- blematisch ist: Erstens. Der Gesetzentwurf stellt in unverhältnismä- ßiger Weise auf biologische Vaterschaft ab und kehrt da- mit zu einem biologistischen Vaterbild zurück. Bisher ist Vaterschaft im deutschen Recht in erster Linie durch so- ziale Merkmale gekennzeichnet: Ehe mit der Mutter, Anerkennung der Vaterschaft, sozial-familiäre Bezie- hung, Übernahme tatsächlicher Verantwortung. Das Fa- milienrecht schließt bisher Umgangsrechte für biologi- sche Väter ohne sozial-familiäre Beziehung zum Kind aus, um bestehende sozial-familiäre Beziehungen zu schützen. Die Interessen der sozialen Familie werden nicht zuletzt im Sinn des Kindeswohls im Abwägungs- prozess in aller Regel höher bewertet als die des biologi- schen Vaters, der in keinerlei tatsächlicher Beziehung zu dem Kind steht. Das soll jetzt mit dem Gesetzentwurf geändert werden. Zweitens. Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf hinsichtlich des Ausmaßes der Stärkung der Rechte bio- logischer Väter, die – und sei es unverschuldet – in kei- ner Beziehung zu dem Kind stehen, für zu weitreichend. Biologische Väter, die in der Regel die Vaterschaft nicht anerkannt und keinerlei Kontakt zu dem Kind haben, werden über das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderte Maß hinaus in ihrem Um- gangs- und Auskunftsrecht gestärkt. Der EGMR hatte le- diglich verlangt, eine positive Kindeswohlprüfung vor- zunehmen. Dem biologischen Vater soll dazu verholfen werden, dass in einem Verfahren seine Interessen mit de- nen der sozialen Familie abgewogen werden. Über diese Maßgabe geht der Gesetzentwurf mit dem Umgangs- und Auskunftsrecht des biologischen nicht rechtlichen Vaters quasi als Regelfall deutlich hinaus. Drittens. Für besonders fatal halte ich die Möglich- keit, dass biologische, nicht rechtliche Väter künftig auch gegen den Willen der Mutter ein Vaterschafsfest- stellungsverfahren erwirken können. Das betrifft auch Antragsteller, bei denen die biologische Vaterschaft gar nicht feststeht und bekannt ist. Möglicherweise jahr- zehntelang gelebte familiale und soziale Beziehungen könnten mit dieser Regelung durch die Erforschung der biologischen Abstammungsbeziehung und den Umgang mit dem biologischen Vater erheblich verändert werden. Ist dem Kind und/oder dem sozialen Vater das Ausei- nanderfallen von rechtlicher und biologischer Vater- schaft nicht bekannt, zum Beispiel weil die Mutter die biologische Vaterschaft nicht klären ließ, wird schon der Antrag auf ein Vaterschaftsverfahren zu Konflikten in der sozialen Familie führen. Es ist ja im Regelfall nicht davon auszugehen, dass Mutter und rechtlicher Vater ge- meinsam beschlossen haben, dem biologischen Vater den Umgang zu verweigern. Im Gegenteil: Im Regelfall wird der rechtliche Vater nicht wissen, dass er nicht der biologische Vater ist. Das birgt die Gefahr des Auseinan- derbrechens der bestehenden sozialen Familie. Und selbst wenn sich durch den Test herausstellt, dass keine biologische Vaterschaft des Antragstellers existiert, wird die Mutter gezwungen, gegen ihren Willen Intimkon- takte preiszugeben. In seiner jetzigen Form weicht der Gesetzentwurf so den Schutz der sozialen Familien und der persönlichen Freiheitsrechte der Mutter unangemes- sen auf. Viertens. In der beschlossenen Form stellt der Gesetz- entwurf keine Rechtssicherheit für die Beteiligten her, weil er weder eine Konkretisierung möglicher Fallkon- stellationen enthält noch die im Gesetzentwurf verwen- deten Kriterien wie „Kindeswohl“ oder die „tatsächliche Verantwortung“ näher bestimmt. Die damit vorprogram- mierte Rechtsunsicherheit hat negative Folgen in nicht absehbarem Ausmaß für die soziale Familie. Ich sehe ei- nen dringenden Nachbesserungsbedarf im Sinne einer Konkretisierung möglicher Konstellationen, in denen dem biologischen, nicht rechtlichen Vater ein Umgangs- recht eingeräumt wird, die sich auf Sonder- und nicht Regelfälle beschränken. Außerdem muss wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die soziale Familie klargestellt werden, dass die inzidente Vater- schaftsfeststellung und ein Umgangsrecht im Regelfall nicht dem Kindeswohl entsprechen, sondern nur in Aus- nahmekonstellationen möglich sein können. Fünftens. Ich halte es rechtlich für sehr problema- tisch, dass mit dem Gesetzentwurf für den biologischen, nicht rechtlichen Vater Rechte gegenüber der sozialen Familie und dem Kind entstehen, aber keinerlei Pflich- ten. Er erhält ein Umgangsrecht, aber keine Unterhalts- pflicht. Damit hat der biologische, nicht rechtliche Vater deutliche Vorteile gegenüber dem von der Mutter ge- trennt lebenden rechtlichen Vater, der Unterhalt zahlen muss. Verbände wie der VAMV hatten im Vorfeld bereits Vorschläge dazu unterbreitet, wie dieses Missverhältnis geändert werden könnte, zum Beispiel durch ein Erb- 29962 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) recht des Kindes gegenüber dem biologischen, nicht rechtlichen Vater. Jens Petermann (DIE LINKE): Ich stimme diesem Gesetzentwurf aus folgenden Gründen zu: Allen Fraktionen war bewusst, dass mit dem Bekannt- werden des leiblichen Vaters sozialer Zündstoff und be- trächtliche Risiken für eine intakte soziale Familie ent- stehen können, weshalb im Rahmen der Beratungen für alle neben dem vorrangigen Aspekt des Kindeswohls auch der Schutz dieser Familien im Vordergrund gestan- den hat. Ziel war es, die Rechtsprechung des Europäi- schen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem größt- möglichen Schutz der sozialen Familie umzusetzen, ohne die Rechte des leiblichen Vaters zu schmälern. Dies wird nach meiner Überzeugung mit dem Gesetz in der Ausschussfassung erreicht. Die Hürden für ein Umgangsrecht wurden bewusst hoch angesetzt, um Will- kür vorzubeugen, Gleichzeitig wurde vermieden, ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters an ein Anfechtungs- recht zu koppeln, um dem rechtlichen Vater nicht seine Position zu entziehen. Die Voraussetzungen des Umgangs, die eidesstattli- che Versicherung, das nachzuweisende ernsthafte Inte- resse des leiblichen Vaters und die Prüfung, dass der Umgang dem Kindeswohl dienen muss, bilden nach meiner Überzeugung die richtige Grundlage. Sie ge- währleistet im Rahmen der Umsetzung des Urteils einer- seits den größtmöglichen Schutz der sozialen Familie und des Kindes und eröffnet andererseits den Vätern die Möglichkeit, den Kontakt zu ihren Kindern aufzuneh- men. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (Tagesordnungspunkt 17) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Ein Baum bleibt dank seiner Wurzeln erhalten, ein Mensch dank seiner Freunde und Erinnerung, so lautet eine russi- sche Lebensweisheit. Kinofilme sind ein lebendiger Spiegel und Zeugnis unserer Geschichte und Gesell- schaft. Bewahren wir unser filmisches Erbe nicht, gehen auch ein gewaltiges Stück kollektives Gedächtnis und Erinnerung an mittlerweile rund 120 Jahre deutscher Ge- schichte verloren. Jeder Film, ob gut oder schlecht, ob Komödie, Tragödie oder Dokumentarfilm, erzählt uns etwas über seine Zeit. Jeder Film ist ein Zeitzeuge. Ster- ben diese weg, können sie uns von damals nichts mehr berichten. Wir stehen damit auch bei den nachfolgenden Gene- rationen in der Pflicht. Das Gesetz, das wir heute beschließen, bietet einen Einstieg in die Sicherung unseres nationalen Filmerbes. Dieses Ziel hatten wir uns im Koalitionsvertrag 2009 ge- setzt. Mit der Einführung einer gesetzlichen Pflichtregis- trierung für Kinofilme kommen wir dem nach. Wie wir überhaupt alle kultur- und medienpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages – mit einer Ausnahme – umge- setzt haben. Durch eine Pflichtregistrierung gewinnen wir einen Überblick über den Gesamtumfang der jährlichen Film- produktion in Deutschland. Der ist bisher nicht vollstän- dig bekannt. Erst wenn wir wissen, wie viele Filme un- sere kreativen Mitbürgerinnen und Mitbürger Jahr für Jahr drehen, kennen wir auch die Kosten: die Kosten für eine generelle Pflichthinterlegung. Eine Hinterlegung wirklich aller Filme wäre natürlich wünschenswert. Aber das kostet Geld, viel Geld, das wir leider nicht auf Anhieb haben. Daher müssen wir Stück für Stück vorge- hen und uns auf potente Partner stützen. Dennoch beginnen wir ja beileibe nicht bei null. Ge- schätzte 80 bis 90 Prozent aller jährlich produzierten Filme werden seit 2004 aufgrund ihrer öffentlichen För- derung von Produktion oder Verleih sowieso hinterlegt. Hinzu kommt: Die Bundesregierung und die Länder ebenso wie die Filmwirtschaft geben bereits namhafte Beträge für die Digitalisierung des filmischen Erbes, also seine zukünftige Zugänglichmachung. Der Kultur- staatsminister fördert aus seinen 5 Millionen Euro Digi- talisierungsmittel auch die Digitalisierung von Filmen. Die Filmförderungsanstalt, die Selbstorganisation der Filmbranche, hat in ihren Haushalt 1 Million Euro zur Digitalisierung der 500 wichtigsten Filme aus Deutsch- land eingestellt. Der Deutsche Bundestag hat im Februar den Antrag von Union und FDP zur Stärkung des Filmerbes be- schlossen. Darin setzen wir eine Reihe von Akzenten: Wir fordern den Aufbau eines Bestandskatalogs, der klärt, an welchem Ort in Deutschland Filmkopien eines Werkes in welchem Format vorliegen. Wir fordern eine Prüfung kostengünstiger und transparenter Hinterle- gungsmodelle. Wir fordern Forschungsvorhaben zu ge- eigneten technischen Standards für die Langzeitarchivie- rung auf internationaler Ebene. Dies sind nur einige Beispiele. Insgesamt haben wir damit ein gutes Paket geschnürt. Und wir haben viele starke Partner. Das Bundesarchiv als zentrales deutsches Filmarchiv, die Stiftung Deutsche Kinemathek, die gerade ihren 50. Geburtstag gefeiert hat und das Deutsche Filminstitut, DIF, sind die Hauptmit- glieder des Kinematheksverbunds. Sie bewahren und si- chern in ihren Archiven einen gewichtigen Teil der zum deutschen Filmerbe gehörenden Kinofilme. Zu ihrem Auftrag gehört es, diese Filme für die Allgemeinheit zu- gänglich zu machen. Gesammelt werden deutsche Filme aller Genres – darunter Wochenschauen, Trickfilme, Do- kumentarfilme und Spielfilme – und aller Epochen seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Bei einem Besuch im vergangenen Herbst in der Deutschen Kinemathek konn- ten wir Mitglieder des Kulturausschusses uns ein Bild von der hervorragenden Arbeit der motivierten, begeis- terungsfähigen und hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29963 (A) (C) (D)(B) Daneben leisten auch die Friedrich-Wilhelm-Murnau- Stiftung und die DEFA-Stiftung wertvolle Arbeit. Die Bundesregierung unterstützt sie bei der Digitali- sierung von Filmerbeklassikern. Wir alle erinnern uns noch an die winterliche Open- Air-Aufführung von Fritz Langs Metropolis während der Berlinale 2010 vor dem Brandenburger Tor. Für das nächste Jahr ist die digitale Restaurierung von Das Cabinet des Dr. Caligari in Vorbereitung. Diese Hüter und Pfleger des deutschen Filmerbes stellen ihre Bestände auch in die Deutsche Digitale Bib- liothek ein. Hier soll einmal unser gesamtes kulturelles Erbe zur Ansicht und Nutzung präsentiert werden. Bewegtbilder, also Filme, sind davon ein besonders attraktiver Bestandteil, der mit Sicherheit besonders häu- fig nachgefragt werden wird. Voraussetzung dafür ist eine Klärung der Rechte. Ich freue mich, dass das Bun- deskabinett nun endlich einen Gesetzentwurf zur Nut- zung der verwaisten und vergriffenen Werke vorgelegt hat. Damit wird die Einstellung von verwaisten Film- werken, deren Rechteinhaber nicht mehr ermittelt wer- den kann, in die Deutsche Digitale Bibliothek und die Europeana möglich. Inhaltlich waren die Anträge der Opposition von un- serer Initiative nicht weit entfernt. Die Oppositionsfrak- tionen haben natürlich deutlich mehr gefordert, ohne sich untereinander einig zu sein. Wer diese Ansprüche durchrechnet, muss der Filmbranche auch sagen, dass es jährlich einen zweistelligen Filmbeitrag von allen Betei- ligten geben muss. Man kann sich immer mehr wün- schen. Der Erhalt und die Verfügbarmachung des Filmerbes kostet aber sehr viel Geld. Die Filmbranche sagt uns: Circa 200 Spiel- und Dokumentarfilme und circa 2 500 Kurzfilme wären pro Jahr zu hinterlegen. Die reine Er- fassung und einfache Sicherung dieser Filme allein würde jährliche Kosten in Millionenhöhe verursachen. Die dauerhafte Erhaltung ist aber kein Selbstzweck. Man muss diese Filme auch zugänglich und nutzbar machen. Mittelfristig – sagen uns Experten – müssten wir uns bei einer gesetzlichen Pflichthinterlegung auf weitere Kos- ten bis zu 10 bis 12 Millionen Euro einstellen. In Zeiten der Schuldenbremse ist das leider nicht realistisch. Wie schon gesagt: Auch die FFA leistet ihren Beitrag. Dennoch macht sich die Filmwirtschaft bislang recht klein und zeigt mit dem Finger in erster Linie auf die Politik. Bereits durch die reduzierte Mehrwertsteuer för- dert der Staat das Film- und Kinoland beträchtlich. Da- bei ist die Filmdigitalisierung in erster Linie Sache der Rechteinhaber. Nur nach dem Staat zu rufen, kann nicht die Lösung sein. Manche Vertreter der Produzentenallianz, aber auch Vorstand und Präsidium der Filmförderunganstalt zeigen für Stufenlösungen mit Eigenbeteiligung durchaus Ver- ständnis. Wir werden neue Finanzierungsformen finden müssen, zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften. Noch existiert kein technischer Standard, der für die Langzeitarchivierung von Digitalisaten geeignet ist, we- der national noch international. Bis dahin ist auch eine Pflichthinterlegung müßig. Denn durch den technischen Wandel müssen auch die bereits hinterlegten Filme wie- der aufwendig umkopiert werden. Wir leben in Zeiten eines rasanten technologischen Wandels. Solange das so ist, so lange bleibt das Thema „Sicherung und Digitalisierung des Filmerbes“ auf der Tagesordnung. Noch einmal mit Nachdruck betont: Fast 90 Prozent aller bei uns produzierten und geförderten Filme werden bereits pflichtgemäß hinterlegt. Und nicht jeder Flopp, so die Branchenkenner, sollte eine Bestandsgarantie be- kommen. Wir werden diese Thematik auch in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgreifen; denn es gilt, unser Filmerbe insgesamt zu sichern. Johannes Selle (CDU/CSU): Wir debattieren heute über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes. Im Wesentlichen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Pflichtregistrie- rung für Kinofilme eingeführt. Erste Erkenntnis auf dem nicht einfachen Weg, auf dem wir unser großartiges deutsches Filmerbe auf Dauer sichern wollen, war: Wir haben keine vollständige Über- sicht über den Gesamtumfang. Wir haben noch nicht ein- mal eine Übersicht über die jährlich neu erscheinenden Kinofilme. Deshalb haben wir in unserem Antrag „Das Filmerbe stärken, die Kulturschätze für die Nachwelt be- wahren und im digitalen Zeitalter zugänglich machen“ vom Oktober 2010 als erste Forderung die Einführung der Pflichtregistrierung im Bundesarchivgesetz benannt. Nun ist der erste Schritt auf dem langen Weg getan. Wir brauchen den ersten Schritt, wie bei jeder unbekann- ten Reise, um zu sehen, wie wir weiterkommen. Wir brauchen neben der nun zentralen Erfassung im Bundes- archiv auch Kenntnis vom Ort, an dem sich eine ein- wandfreie technische Kopie befindet, und wir haben mit der Gesetzvorlage auch eine Definition erhalten, welche Produktionen betroffen sind. Es war weiter festzulegen, wer verpflichtet ist, die Eintragung in der zentralen Da- tenbank vorzunehmen, und wer folglich bei Pflichtver- letzung dann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden kann. Das alles wurde mit diesem Gesetzentwurf in seinen Details klargestellt, und dafür möchte ich Staatsminister Neumann ausdrücklich danken. Die Änderung des Bundesarchivgesetzes wird nun Grundlage der nächsten Schritte, zum Beispiel der Kal- kulation einer Pflichthinterlegung. Auch bei den nächsten Schritten werden wieder viele Einzelfragen zu beantworten sein. Es deutet sich schon aus den Erfahrungen mit der seit 2004 praktizierten Hin- terlegung der geförderten Filme an. Die Branche kann sich darauf verlassen, dass wir mit Augenmaß vorgehen 29964 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) und kleinere Hersteller nicht überfordern wollen mit Kosten, aber auch nicht mit Bürokratie. Filme sind Wirtschafts- und Kulturgut. Sie geben – seit es sie gibt – am eindrücklichsten die Entwicklung der Gesellschaft in ihren Facetten wieder. Mit dem Film lassen sich Menschen am leichtesten ansprechen. Sie sind Massenmedium im wahrsten Sinne des Wortes ge- worden, und sie sind deshalb auch ein demokratisches Medium. Das Filmportal des Deutschen Filminstituts umfasst circa 80 000 Filme. Jährlich kommen mindestens 200 neue Filmproduktionen hinzu. Kulturpolitiker fühlen sich verpflichtet, das entstan- dene und das entstehende nationale Filmerbe zu sichern und für den Zuschauer verfügbar zu halten. Nach der technischen Entwicklung in den Kinos, den Methoden in Wissenschaft und Forschung und den Gewohnheiten der Konsumenten führt an der Digitalisierung aller Film- werke kein Weg vorbei. Das ist eine sehr komplexe Auf- gabe hinsichtlich der Festlegungen von Umfang des Materials, Qualität, Restaurierungsnotwendigkeiten, Stan- dardformaten, Pflege, Prioritäten, Zusatzinformationen, Rechteklärungen, Finanzierungen usw. An diesen Lösungen muss weiter zügig gearbeitet werden; denn die Zeit schreitet fort, und es entstehen ir- reparable Schäden an den Filmen, und immer weniger sind in den Kinos sichtbar und verfügbar für die Wissen- schaft. Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses für Kultur und Medien „Filmerbe – Archivierung und Digi- talisierung“ am 9. November 2011 hat die Problemfelder deutlich gemacht, die mit der Sicherung des Filmerbes verbunden sind und auf uns zukommen. Von der Koalitionsvereinbarung über unseren Antrag bis hin jetzt zur Änderung des Bundesarchivgesetzes zieht sich ein roter Faden konsequenten und zielstre- bigen Handelns. Ich weiß, dass schon vor dieser Legis- laturperiode an diesem Thema gearbeitet wurde. In dieser Koalition wurde jedenfalls gehandelt, und für das deut- sche Filmerbe wäre es gut, wenn wir das in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen würden. Angelika Krüger-Leißner (SPD): Filme sind fester Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Sie sind Teil des nationalen Gedächtnisses. Sie sind Ausdruck des kultu- rellen Reichtums und der kulturellen Vielfalt. Es ist un- sere Aufgabe, diesen Reichtum zu erhalten und den Menschen auch zugänglich zu machen. Wenn wir über das Thema Filmerbe reden, dann müs- sen insbesondere die folgenden Punkte zur Sprache kommen: Erstens. Die Registrierung und Hinterlegung der Kinofilme der Gegenwartsproduktion, zweitens, die Digitalisierung des alten und jüngeren Filmbestandes für die Präsentation und Zugänglichmachung und für die Langzeitsicherung. Damit wird klar, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung heute nur ei- nen kleinen Schritt für unser Filmerbe tun. Denn zum Beschluss liegt uns das Gesetz für die Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme vor. Das ist ein überfälliger Anfang, den wir natürlich begrüßen. Aber der umfassenden Herausforderung, die mit unse- rem Filmerbe verbunden ist, wird das nicht gerecht. Diese große kulturpolitische Herausforderung ist von der Bundesregierung lange unterschätzt und vernachlässigt worden. Fünf Jahre ist es nun her, dass alle Fraktionen einen gemeinsamen Antrag zur Sicherung unseres Filmerbes vorgelegt haben. Und vor fast einem Jahr hat die SPD den Antrag „Ein nationales Digitalisierungsprogramm für unser Filmerbe“ eingebracht, und wir haben im Aus- schuss zwei Expertenanhörungen durchgeführt. Und jetzt, nach insgesamt fünf Jahren, kommen die Dinge langsam in Bewegung. So hatten wir immer wieder die Ratifizierung des Eu- ropäischen Übereinkommens zum audiovisuellen Erbe angemahnt. Kürzlich hat das Kabinett den entsprechen- den Gesetzentwurf beschlossen. Das können wir nur be- grüßen. Aber auch hier gilt: Zu viel kostbare Zeit wurde vertan. Dieser Schritt war überfällig und notwendig, um die Bedeutung des Filmerbes anzuerkennen. Aber auf der Ratifikation aufbauend, müssen jetzt auch konkrete Initiativen folgen, mit denen die Bewahrung und Präsen- tation des Filmerbes ermöglicht wird. Und wir haben auch immer wieder die Lösung der ur- heberrechtlichen Fragen gefordert. Denn ein Dauerpro- blem für die Archive und Filmmuseen ist der Umgang mit den verwaisten Filmwerken, deren Rechteinhaber ungeklärt sind. Erst auf Drängen der EU, die eine ent- sprechende Richtlinie beschlossen hat, hat jetzt die Bun- desregierung einen Gesetzesvorschlag unterbereitet, wie mit verwaisten Werken umzugehen ist. Auch das ist im Grundsatz zu begrüßen. Kritisch anzumerken ist, dass damit eine Nutzung nur im Internet ermöglicht werden soll, nicht aber zum Beispiel in den Kinos der Filmerbe- einrichtungen oder im Rahmen von Ausstellungen. Die Pflichtregistrierung, die Ratifikation des Europäi- schen Übereinkommens zum audiovisuellen Erbe und der Umgang mit verwaisten Filmwerken – das alles war überfällig. Und immer noch bleibt es hinter dem Erfor- derlichen zurück. Denn Filmerbe meint immer das vor- handene Erbe und das zukünftige. Was also ist mit dem älteren und jüngeren Filmbestand? Wo bleiben die Antworten auf die Fragen, die mit der notwendigen Digitalisierung und Zugänglichmachung verbunden sind? Wo sind ernsthafte Bemühungen, die drängenden Fragen der Langzeitsicherung zu lösen? Digitalisierung meint immer zugleich Sicherung und Nutzung. Also wir müssen digitalisieren, um die Filme zugänglich zu machen, und wir müssen digitalisieren, um die Filme langfristig bewahren zu können. Vergessen wir doch nicht: Das Kino ist inzwischen digital. Und die Nachfrage im Internet nimmt zu. Alles, was künftig nicht digitalisiert ist, wird in den Archiven verstauben und kein Mensch bekommt es zu sehen. Und was nützt uns ein Filmerbe, das weggeschlossen bleibt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29965 (A) (C) (D)(B) Die Veranstaltung der Deutschen Filmakademie zur Langzeitsicherung des Filmerbes im vergangenen Fe- bruar hat uns diese Notwendigkeiten vor Augen geführt. Dramatisch sieht es bei der Langzeitsicherung aus, so eine aktuelle Studie: Wenn wir nicht bald etwas unter- nehmen, müssen wir in fünf bis sieben Jahren mit dem Verlust aller bis dato produzierten analogen Werke rech- nen, die nicht digitalisiert worden sind. Um alle diese mit der Digitalisierung verbundenen Fragen lösen zu können, brauchen wir eine mittel- bis langfristige Strate- gie. Wir brauchen ein nationales Programm für die Digi- talisierung und Zugänglichmachung unseres Filmerbes. Dafür muss die Bundesregierung die Initiative ergreifen. Anders bekommen wir das nicht in den Griff. Dabei sollte sie sich auf Lösungsvorschläge stützen, die von den Beteiligten selber kommen, von den Archiven und Kinematheken, von den Filmerbestiftungen, von den Produzenten und den Experten für Langzeitsicherung. Und das muss jetzt ganz schnell angegangen werden. Ich begrüße es außerordentlich, dass der Vorstand der Filmförderungsanstalt im Rahmen der Veranstaltung der Deutschen Filmakademie die Initiative für eine Abstim- mung der Beteiligten zu den Erfordernissen der Lang- zeitsicherung vorgeschlagen hat. In der nächsten Woche wird es den ersten Runden Tisch dazu geben. Das ist ganz wunderbar. Ich möchte Herrn Kulturstaatsminister dringend empfehlen, diese Initiative zu unterstützen, vo- ranzutreiben und auszuweiten. Denn das ist der Ort, wo konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet werden können, die in ein nationales Digitalisierungsprogramm münden können. Dabei müssen alle Beteiligten ihre Interessen bündeln, gemeinsam mit der Politik und der Filmförde- rung. Finanziell gelingen kann die Sicherung, Digitali- sierung und Bereitstellung unseres Filmerbes nur, wenn wir mit allen Beteiligten ein Programm auflegen und eine Zeitschiene für die Umsetzung abstecken. So haben wir es doch auch bei der Kinodigitalisierungsförderung gemacht. Und das ist ein Erfolg geworden. Auch beim Filmerbe kann ich mir ein Fünfjahresprogramm vorstel- len. Der Bund ist zu einem Beitrag bereit. Das zeigt der Haushaltsansatz des laufenden Jahres beim Bundesar- chiv. Aber das allein reicht nicht. Die FFA ist bereit. Das zeigt die Bereitstellung von 1 Millionen Euro für die Filmerbedigitalisierungsförderung im laufenden FFA- Haushalt. Hinzukommen müssen noch die Filmerbe- institutionen, die Produzenten, die technischen Dienst- leister, die Länder mit ihren Fördereinrichtungen und die öffentlich-rechtlichen Sender. Dabei erwarte ich insbe- sondere von den öffentlich-rechtlichen Sendern mit ihrem Kulturauftrag einen Beitrag. Ich fordere Herrn Kulturstaatsminister Neumann er- neut auf, die Initiative für ein Filmerbeprogramm nach dem Erfolgsmodell der Kinodigitalisierungsförderung zu ergreifen. Unsere Unterstützung wäre Ihnen sicher. Soll- ten Sie es jetzt nicht mehr tun, dann wird es eine neue Regierung tun, an der wir beteiligt sein werden. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Filme sind Kul- turgut. Sie geben wie kein anderes Medium Einblick in die Vergangenheit, spiegeln die Gegenwart und malen die Zukunft aus. Diese Zeugnisse künstlerischer Per- spektiven und technischer Möglichkeiten sind unbedingt erhaltenswert. Auch für uns als FDP-Fraktion war und ist die Bewahrung des deutschen Filmerbes deshalb ein wichtiges Anliegen. Es ist erfreulich, dass wir heute ei- nen weiteren Schritt in Richtung der dauerhaften Siche- rung und Zugänglichmachung gehen können. Interfraktionell sind wir uns inzwischen darin einig, dass wir eine umfassende Digitalisierungsstrategie brau- chen, die belastbare Finanzierungs- und Kooperations- modelle für einen Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes festschreibt. Eine solche Strategie kann nur in enger Zusammenarbeit gelingen – auch mit unse- ren internationalen Partnern. Insbesondere hervorheben möchte ich die Notwendigkeit einheitlicher digitaler Speicherstandards. Dieses Problem betrifft nicht nur Filme, sondern alle digitalen Archivarien. Wir plädieren deshalb dafür, auch die Forschungsförderung im Rah- men einer Digitalisierungsstrategie heranzuziehen. Um die Chancen der Digitalisierung für den Bereich Kinofilme nutzbar zu machen, haben wir als Koalition in dieser Legislaturperiode bereits das Förderprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro zur Umrüstung kleinerer Kinos und Filmkunsttheater auf digitale Abspieltechnik verabschiedet. Die heute zu beschließende Pflichtregis- trierung für deutsche Kinofilme ist nun ein weiterer Schritt zum Umgang mit digitalen Filmwerken. Die Pflichtregistrierung ist viel mehr als das Funda- ment eines zentralen Filmarchivs. Sie ermöglicht eine an zentraler Stelle gebündelte Übersicht über den bislang unbekannten Umfang der jährlichen Filmproduktion. Erst durch eine solche, umfassende Bestandsaufnahme können die Kosten der Digitalisierung analog produzier- ter Filme und die der Archivierung insgesamt seriös ab- geschätzt werden. Auch die Branche selbst braucht Ge- wissheit über den Kostenumfang, bevor sie überhaupt eine Beteiligung an den Kosten der dauerhaften Archi- vierung und Zugänglichmachung in Erwägung ziehen kann. Lassen Sie uns nicht länger an Runden Tischen disku- tieren, sondern jetzt die notwendigen Voraussetzungen zur Sicherung unseres Filmerbes schaffen. Unsere Initia- tive anerkennt ausdrücklich die Bedeutung des Kino- films für das kulturelle Leben in Deutschland. Deshalb ist sie auch ein klares Signal an die Film- und Kreativ- wirtschaft insgesamt: Wir würdigen die Leistung der Kultur- und Kreativwirtschaft als gesellschaftlichen Mehrwert für alle Menschen in Deutschland. Derzeit ist der „Wert der Kreativität“ in aller Munde. Wenn wir über die Herausforderungen digitaler Archi- vierung beraten, dürfen wir die Herausforderungen der digitalen Verwertung nicht aus dem Blick verlieren. Für viele Unternehmen der Wertschöpfungskette Filmindus- trie sind digitale Geschäftsmodelle überlebensnotwen- dig. Als Politik sind wir in der Pflicht, hierfür Rahmen- bedingungen zu setzen und noch stärker zu vermitteln, welch große Bedeutung die Kreativwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland hat. 29966 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 (A) (C) (D)(B) Die Kreativität ist eine unserer wenigen unerschöpfli- chen Ressourcen. Wir können diesen Schatz aber nur he- ben, wenn wir öffentliche Akzeptanz für die Regeln di- gitaler Geschäftsmodelle schaffen. Nur wer versteht, welchen Wert ein Film sowohl volkswirtschaftlich als auch gesamtgesellschaftlich hat, entwickelt auch ein Be- wusstsein für den Schaden von Urheberrechtsverletzun- gen. Deshalb plädiere ich am Vorabend des Welttags des geistigen Eigentums für eine positive, aber gesamtheitli- che Betrachtung der „digitalen Revolution“ und erneuere für die FDP-Fraktion unser Bekenntnis zu einer zu- kunftsweisenden, digitalen Filmwirtschaft. Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE): Die Einfüh- rung der Pflichtregistrierung aller deutschen Kinofilme ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des nationalen Filmerbes. Dieser Schritt ist überfällig und bietet tatsächlich in der Bundesrepublik zum ersten Mal einen lückenlosen Überblick über die Kerndaten hierzulande produzierter Filme. Für die Zukunft wird angestrebt, dass keine Filme mehr verloren gehen. Die Pflichtregis- trierung erweitert die bislang übliche Praxis der Pflicht- hinterlegung von staatlich geförderten Kinofilmen. Nunmehr werden auch Filme erfasst, die ohne staatliche Förderung entstehen. Die Linke begrüßt diese Erweite- rung ausdrücklich. Kritisch anzumerken ist, dass der Gesetzgebungspro- zess schon seit Jahren dauert. In der Zwischenzeit fehlen Stammdaten einzelner Filme, die für die Archivierung von essenzieller Bedeutung sind, wie zum Beispiel Kopienstandorte, Kopienform und -qualität sowie vonei- nander abweichende Fassungen etc. Hier hätte schneller gehandelt werden können und schneller gehandelt wer- den müssen! Trotzdem wird die Linke dem Gesetzentwurf zustim- men, weil wir der Meinung sind, dass es sich hierbei um eine richtungsweisende Entscheidung handelt, die sich langfristig auszahlen wird. Wir glauben auch nicht, dass man die berechtigten Einwände gegen den durchaus zähen Gesetzgebungsprozess für ein anderes Stimmver- halten einsetzen muss. Sachlich gesehen ist das Resultat bedeutender als eine an diesem Punkt eher marginale Gegenpositionierung. Viel interessanter ist für die Linke ein Teil der Be- gründung des Gesetzentwurfes. Dort heißt es zum Bei- spiel recht verklausuliert, dass „die politische Forderung nach einer Ausweitung des insoweit bereits bestehenden Schutzniveaus … seit Längerem im Raum“ steht. An an- derer Stelle wird betont, dass „die hohe Bedeutung des nationalen Filmerbes für unser kulturelles und gesell- schaftliches Leben … auch im parlamentarischen Raum wiederholt hervorgehoben“ worden ist. Die Bundes- regierung verweist dann jeweils unmittelbar auf den An- trag der vier anderen Fraktionen aus der 16. Wahlperiode zum deutschen Filmerbe, in welchem sie bekanntlich das nationale Filmerbe „ohne zusätzliche Belastungen der öffentlichen Haushalte“ sichern wollten. Bekanntlich war das schon damals unrealistisch, was die Fraktion Die Linke in einem eigenen Antrag mit ganz konkreten und seriös durchgerechneten Finanzie- rungsvorschlägen untermauert hat. Diesen Antrag muss- ten wir nun in der laufenden Wahlperiode nahezu wortgleich noch einmal einreichen, weil es in Sachen Finanzierung des Filmerbes keinerlei substanzielle Be- wegung gibt – die jetzt geleisteten Aufwendungen sind jedenfalls bislang dem Bedarf der Digitalisierung und Archivierung nicht angemessen. Für uns ist bezeichnend, dass die Bundesregierung es nicht für nötig hält, die politische Forderung nach der Ausweitung des Schutzniveaus und die hohe Bedeutung des Filmerbes im Parlament dort zu verorten, wo die ei- gentlichen Initiativen dafür entwickelt wurden: bei der Linken. Wir haben den Finanzierungsbedarf ausgerech- net! Wir haben die Idee entworfen, die Digitalisierung des Filmerbes in den Aufgabenkatalog der Filmförde- rungsanstalt aufzunehmen! Wir sind für eine gerechte Verteilung der Digitalisierungskosten auf öffentliche Hand, Filmwirtschaft und Kinopublikum! Und wir woll- ten vor allen anderen die Pflichtabgabe aller deutschen Kinofilme! Wir verstehen die Pflichtregistrierung somit als Auftakt zur vollständigen Pflichthinterlegung. Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis, weil ja hier das Bundesarchivgesetz geändert wird: Die finanzielle Ausstattung des Bundesarchivs ist unbedingt und signifi- kant zu verbessern. Nur auf einer soliden Finanzbasis ist die Sicherstellung des deutschen Filmerbes wirklich als gesamtstaatliche Aufgabe zu erfüllen. Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es war eine wirklich besondere Stunde des Parla- ments, als Herr Börnsen von der Union uns vor fünf Jah- ren das Lied vom „Theodor im Fußballtor“ gesungen hat: Wie der Ball auch kommt, wie der Schuss auch fällt, der Theodor, der hält! Das Lied ist aus dem gleichnamigen Film mit Theo Lingen, den wir uns heute leider nicht mehr ansehen können, weil er verloren gegangen ist – verlorenes Film- erbe! Hoffentlich taucht das Werk wieder auf. Unsere damaligen Beratungen waren auch überschat- tet vom Konkurs eines Filmkopierwerks. In der Kon- kursmasse standen ja ganze Regale mit Filmen des deut- schen Filmerbes sozusagen „herrenlos“ herum, ohne dass auszumachen war, welche filmhistorische Bedeu- tung sie eigentlich hatten. Der Theodor hat gehalten – die Bundesregierung lei- der nicht. Viel zu wenig von dem, was wir uns 2008 gemeinsam im von uns Grünen angeregten interfraktio- nellen Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“, Druck- sache 16/8504, vorgenommen hatten, wurde umgesetzt. Darüber kann auch der von der Koalition nun einge- brachte Gesetzentwurf zur Änderung des Archivgesetzes nicht hinwegtäuschen, in dem eine „Pflichtregistrierung“ für deutsche Filme vorgesehen ist. Die Pflichtregistrie- rung ist ein kleiner Schritt – viel zu klein angesichts der Zeit, die verstrichen ist, und angesichts der großen Auf- gaben, die beim Filmerbe anstehen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. April 2013 29967 (A) (C) (D)(B) Wir brauchen nicht nur eine Pflichtregistrierung, son- dern vor allem eine obligatorische Hinterlegung, wie sie im interfraktionellen Antrag von 2008 gefordert wird. Das heißt, auch Filme, die bisher nicht archiviert wer- den, weil sie zum Beispiel keine öffentliche Förderung hatten, müssen Eingang in die Filmarchive finden. Letzt- lich brauchen wir eine Pflichtarchivierung ähnlich wie bei der Buchproduktion – das ist die Aufgabe, vor der die Regierung sich drückt. Der Filmarchivierung geschadet hat es auch, dass die Bundesregierung Stellen im Bundesarchiv abgebaut und Gelder für das Archiv gekürzt hat – zum Beispiel nach dem Brand der Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek, wäh- rend sie gleichzeitig Millionenbeträge verpulvert, zum Beispiel für eine Vertriebenenstiftung, die nicht Versöh- nung, sondern Streit mit unseren Nachbarn bringt, oder für ein neues Sudetendeutsches Museum, das am Kultur- ausschuss vorbei in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in den Kulturhaushalt hineingedrückt wurde. Zudem sind in den letzten fünf Jahren beim Filmerbe große Aufgaben neu hinzugekommen, vor allem die Filmerbedigitalisierung. Nachdem nun die Kinos weit- gehend digitalisiert sind, brauchen wir auch ein digitali- siertes Filmerbe – um es abspielbar zu halten und es nicht abzuhängen von der technischen Entwicklung. Auch hier hat die Bundesregierung lange geschlafen und erst auf den letzten Drücker nach einem Einstieg gesucht – ohne klares Konzept –, während zum Beispiel die Nie- derlande schon fast ihr gesamtes Filmerbe digitalisiert haben. Als „ein Tropfen auf den heißen Stein“ wurden die Aktivitäten der Bundesregierung in dieser Sache ja bei der Anhörung zur FFG-Novelle bezeichnet. Die Pflichtregistrierung ist ein Minischritt in die rich- tige Richtung. Angesichts der anstehenden Aufgaben ist er viel zu klein und wirkt wie ein Feigenblatt für eine konzeptlose Filmerbepolitik, die nicht wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Wir enthalten uns deshalb der Stimme. Wenn die Union auch nach fünf Jahren noch so ein großes Problem damit hat, die Pflichthinterlegung durchzusetzen, dann sollte sie vielleicht auch diese Auf- gabe ins Wahlprogramm für 2020 schreiben – wie die Frauenquote und den Mindestlohn. Dort ist ja der Tisch, an dem schon viele Katzen jammern und so manches Re- gierungsversprechen auf seine Einlösung wartet. 237. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3, ZP 2 Mittelstandspolitik TOP 4 Lohn- und Sozialpolitik TOP 45, ZP 3 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 46 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 4 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses TOP 5, ZP 5-7 Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens TOP 6 Ausbau der Elektrizitätsnetze TOP 7 Tarifvertragspolitik gegen Lohndumping TOP 13 Fortentwicklung des Städtebaurechts TOP 9, ZP 8 Militärische Nutzung unbemannter Systeme TOP 10 Conterganstiftungsgesetz TOP 11 EU-Operation Atalanta TOP 12 Bundesverkehrswegefinanzierung TOP 8 Verkürzung der Aufbewahrungsfristen TOP 14 Fehmarnbeltquerung TOP 15 Beaufsichtigung der Finanzunternehmen TOP 16 Transparenz bei Steinkohleimporten TOP 17 Bundesarchivgesetz TOP 18 Assoziationsabkommen EU-Zentralamerika TOP 19 Emissionshandel TOP 20 Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters TOP 21 Menschenrechte in Aserbaidschan TOP 22 Urheberrechtsgesetz TOP 23 8. Mai 1945 als Gedenktag TOP 24 Handelsgesetzbuch TOP 25 Ahndung von Therapien gegen sexuelle Orientierung TOP 26 Elektronische Antragstellung Bundeszentralregister TOP 27 Menschenrechte älterer Menschen TOP 28 Öko-Landbaugesetz TOP 29 Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung TOP 30 Ausstieg aus der Kohleverstromung TOP 31 Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung TOP 32 Bildungs- und Teilhabepaket TOP 33 Finanzagentur Deutschland GmbH TOP 34 Moratorium für Hartz IV-Sanktionen TOP 35 Registrierungsprogramm für Reisende TOP 36 Nanotechnologie TOP 37 Einbeziehung Gefangener in die Sozialversicherung TOP 38 Beiräte bei Jobcentern Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Thönnes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Grundlage unserer heutigen Debatte ist die Ent-

    wicklung in Aserbaidschan und der dazu eingebrachte
    gemeinsame Antrag von SPD und Bündnis 90/Die
    Grünen.

    Aserbaidschan vollzieht seit seiner Unabhängigkeit
    eine betont westlich orientierte Außenpolitik und hat
    enge und vielfältige Beziehungen zur Europäischen
    Union. Seit 2009 verläuft der Großteil dieser Zusam-
    menarbeit im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.
    Diese Form der europäischen Nachbarschaftspolitik
    zielt auf eine weitreichende Annäherung zwischen den
    Partnerländern und unterstützt dort umfassende politi-
    sche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen.

    Seit dem Jahr 2010 wird über ein Assoziierungsab-
    kommen mit dem Ziel einer vertieften partnerschaftli-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Franz Thönnes


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    chen Kooperation verhandelt. Innerhalb der EU ist
    Deutschland einer der wichtigsten Partner für Aser-
    baidschan. Für die Weiterentwicklung und Vertiefung
    der Beziehungen und die weitere Stabilität Aserbaid-
    chans ist aus unserer Sicht aber eine Intensivierung
    der Aktivitäten für eine umfassende Modernisierung
    erforderlich. Dies gilt insbesondere im politischen und
    gesellschaftlichen Bereich.

    Am 16. Oktober 2013 finden die Präsidentschafts-
    wahlen statt. Amtsinhaber Ilham Alijew, der schon die
    Wahlen von 2003 und 2008 gewonnen hatte, tritt zum
    dritten Mal an. Dies ist nach zweimaliger Wahl für ihn
    nur möglich, weil durch ein Referendum 2009 die
    Amtsbegrenzung des Präsidenten aufgehoben wurde.
    Im internationalen Beobachterkreis geht man davon
    aus, dass er auch diesmal wiedergewählt wird.

    Das Präsidentenamt in Aserbaidschan ist geprägt
    von weitreichenden Vollmachten. So ernennt und ent-
    lässt das Staatsoberhaupt den Ministerpräsidenten
    und die Minister, die allein ihm verantwortlich sind.
    Dem Parlament gegenüber muss er sich nicht rechtfer-
    tigen, ja er kann es sogar auflösen. Und er kann
    Rechtsverordnungen erlassen, hat das Vorschlagsrecht
    für die Ernennung aller Richter und setzt die Verwal-
    tungschefs der 66 Provinzen ein.

    Die Nationalversammlung wird als ein faktisch
    machtloses Einkammerparlament mit 125 Abgeordne-
    ten, die nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt wer-
    den, eingeschätzt. Hier hat die Regierungspartei
    Neues Aserbaidschan, YAP, mit 72 Sitzen die Mehrheit.

    Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre sowie die
    stattgefundenen Wahlen zeigen auch vor dem Hinter-
    grund von Wahlbeobachtungsmissionen, dass es de
    facto in diesen beiden Jahrzehnten keine freien und un-
    abhängigen Wahlen gegeben hat. Wir sehen es sehr
    kritisch, dass weder in den Bereichen Demokratie
    noch Rechtsstaatlichkeit in der zurückliegenden Zeit
    wirklich nennenswerte Fortschritte erfolgt sind oder
    dass nachhaltige Schritte in diese Richtung erkennbar
    gewesen wären. Leider sehen wir mit Sorge zuneh-
    mend einen autoritären Kurs der aserbaidschanischen
    Regierung mit systematischer Unterdrückung der Op-
    position. Bei der Präsidentschaftswahl 2008 und auch
    bei der Parlamentswahl 2010 gab es schwerwiegende
    Verstöße gegen die internationalen Standards. Die Or-
    ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
    Europa, OSZE, kritisierte erhebliche Unregelmäßig-
    keiten und Manipulationen vor, während und nach den
    Wahlgängen. Dies gilt insbesondere für die Einschrän-
    kung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die
    Behinderung der unabhängigen Berichterstattung und
    die Benachteiligung von oppositionellen Kandidatin-
    nen und Kandidaten.

    Die von Präsident Alijew 2009 durchgesetzte Mög-
    lichkeit zur unbegrenzten Verlängerung seiner Amts-
    zeit ist als schwerer Rückschlag für die Demokratisie-
    rung Aserbaidschans zu werten.

    Die internationale Gemeinschaft ist also aufgeru-
    fen, sich vor den anstehenden Wahlen frühzeitig darum
    zu bemühen, dass demokratische Verfahren strikt ein-
    gehalten und durch die OSZE überwacht werden. Lei-
    der verstärken sich nämlich auch die Anzeichen dafür,
    dass der Status der OSZE herabgestuft werden soll, um
    ihr das Mandat zur Wahlbeobachtung im Oktober zu
    entziehen.

    Aserbaidschan benötigt für eine umfassende Mo-
    dernisierung eine selbstbewusste und vielfältige Zivil-
    gesellschaft. Doch auch hier müssen wir feststellen,
    dass sich die Menschenrechtslage in den letzten Jah-
    ren weiter verschlechtert hat. Meinungs- und Ver-
    sammlungsfreiheit sind stark eingeschränkt, und
    regierungskritische Kundgebungen werden nicht ge-
    nehmigt. Proteste werden häufig gewaltsam aufgelöst,
    die Teilnehmer verhaftet und in verkürzten Verfahren
    zu längeren Haftstrafen verurteilt. Immer häufiger
    trifft es vor allem Jugend- und Menschenrechtsaktivis-
    tinnen und -aktivisten. Mit großer Sorge sehen wir
    auch Berichte aus dem Land, die uns über Misshand-
    lungen und Folter von Inhaftierten, leider auch mit To-
    desfolge, informieren.

    Nichtregierungsorganisationen, NGOs, und opposi-
    tionelle Parteien haben große Schwierigkeiten bei ih-
    rer Registrierung, was zu faktischer Arbeitsunfähigkeit
    führt. Seit dem 1. März 2013 müssen nach dem soge-
    nannten Grant-Gesetz inländische NGOs jede Förde-
    rung über 200 Manat – das entspricht circa 200 Euro –
    bei den staatlichen Finanzbehörden anzeigen. Und sie
    dürfen nur von registrierten Organisationen Gelder
    empfangen. Da aber die meisten internationalen Ak-
    teure nach wie vor nicht registriert sind, ist eine effek-
    tive zivilgesellschaftliche Aktivität nahezu unmöglich.

    Im weltweiten Vergleich in der Rangliste der Presse-
    freiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen steht
    Aserbaidschan auf Platz 162 von 179. Fernseh- und
    Radiosender werden vom Staat umfassend kontrolliert.
    Behörden behindern Journalistinnen und Journalisten
    bei ihrer Arbeit. Häufig werden sie mit willkürlichen
    Verhaftungen und Misshandlungen bedroht, massiv be-
    drängt; ihre Ausrüstung wird beschlagnahmt oder gar
    zerstört. Ebenso kommt es zu Verurteilungen in unter
    Vorwänden begründeten, politisch motivierten Prozes-
    sen.

    Entscheidend für die politische und langfristige
    wirtschaftliche Modernisierung Aserbaidschans ist die
    Unabhängigkeit des Justizwesens, sowohl bei der Aus-
    wahl der Richter als auch bei der Urteilsfindung. Für
    ein souveränes, berechenbares und transparentes
    Rechtssystem sind umfassende rechtsstaatliche Refor-
    men dringend erforderlich.

    Die notwendige ökonomische Modernisierung so-
    wie eine breitere Aufstellung seiner Wirtschaft kann
    Aserbaidschan aus eigener Kraft alleine nicht leisten.
    Unterstützung ist hier geboten; denn wir sind über ver-
    schiedenste Kooperationen verbunden.

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Franz Thönnes


    (A) (C)



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    Für die EU gehört das Land zu den bedeutendsten
    Lieferanten und wichtigsten Transitländern fossiler
    Rohstoffe, und ihre Mitgliedstaaten sind seine wich-
    tigsten Handelspartner und Abnehmer von Exportgü-
    tern. Immer noch setzt Aserbaidschan jedoch einseitig
    auf Abschöpfung von Gewinnen aus dem Rohstoff-
    export statt auf Nachhaltigkeit. Viele Industrieanlagen
    sind marode; die Infrastruktur ist veraltet; ganze
    Industriezweige liegen brach. Die mangelnde Bekämp-
    fung von struktureller Korruption und Klüngelwirt-
    schaft behindern die wettbewerbsorientierte Weiter-
    entwicklung der Wirtschaft und die internationale
    Zusammenarbeit in diesem Bereich.

    Auch in der Bevölkerung ist eine zunehmende Unzu-
    friedenheit mit der aktuellen Lage zu spüren. Das So-
    zial-, Bildungs- und Gesundheitssystem in Aserbaid-
    schan bedarf dringend einer grundlegenden Reform.
    Hier herrscht ebenfalls Korruption statt sozialer Ge-
    rechtigkeit und Chancengleichheit. Von den Einnah-
    men aus den Rohstoffexporten profitiert vor allem ein
    kleiner Kreis autokratischer Eliten. Die Bevölkerung
    hat so gut wie nichts davon. Die wachsenden privaten
    Bildungsangebote kann kaum jemand bezahlen, und
    die Qualität der öffentlichen Bildung sinkt. Die Ge-
    sundheitsversorgung ist für den Großteil der Bevölke-
    rung mangelhaft.

    Schließlich ist der andauernde Konflikt mit Arme-
    nien um Berg-Karabach eine große Belastung für jeg-
    liche Modernisierungsbemühungen. Das manifestiert
    sich durch die massive Aufrüstung und die laufende
    Kriegsrhetorik der Konfliktparteien. Aus unserer Sicht
    gilt hier: Nur die Erarbeitung einer langfristigen Frie-
    denslösung, die Aserbaidschan und den Menschen in
    der Region Berg-Karabach gerecht wird, kann den
    Konflikt lösen. Der jahrelange Stillstand der Verhand-
    lungen gibt jedoch zu Befürchtungen Anlass, dass die
    Bereitschaft zur Konfliktlösung auf beiden Seiten eher
    unzureichend hierfür ist.

    Der derzeitige politische Kurs der aserbaidschani-
    schen Regierung steht leider dem Ausbau der Zusam-
    menarbeit mit der EU im Weg. Denn auch nach dem
    2001 erfolgten Beitritt Aserbaidschans zum Europarat
    bleiben Zweifel an der Respektierung und Umsetzung
    der Werte, die in der dortigen Satzung festgeschrieben
    sind. Das Land muss sich, wie alle anderen auch, mes-
    sen lassen an der Gewährleistung von Grund- und
    Menschenrechten sowie der Einhaltung von demokra-
    tischen und rechtsstaatlichen Standards. Eine weitere
    Annäherung an die europäische Wertegemeinschaft
    kann es daher nur mit eingehenden politischen Refor-
    men und der aktiven Bereitschaft zum gesellschaftli-
    chen Wandel im Land geben.

    Im bilateralen wie europäischen Dialog müssen wir
    dies deutlich entschiedener einfordern. Und die Kräfte
    in Aserbaidschan, die sich zu Demokratie, Rechts-
    staatlichkeit und Menschenrechten bekennen, verdie-
    nen unsere Unterstützung durch die stärkere Förde-
    rung des grenzüberschreitenden Austauschs.

    Wir haben in unserem gemeinsamen Antrag 18 kon-
    krete Forderungen an die Bundesregierung formuliert,
    die zu einer umfassenden Modernisierung und Respek-
    tierung der Menschenrechte in Aserbaidschan bei-
    tragen sollen. Darunter sind unter anderem: das ge-
    meinsame Vorgehen der Mitgliedstaaten der EU bei
    Maßnahmen zur Behebung rechtsstaatlicher Defizite
    sowie Schritte zur Demokratisierung und Stärkung der
    Zivilgesellschaft.

    Dazu gehört auch das gemeinsame Drängen, dass
    die aserbaidschanische Regierung bereits ausgehan-
    delte Teile des Assoziierungsabkommens mit der EU
    einhält bzw. umsetzt. Gemeinsam müssen wir Aserbai-
    dschan auf seine mit der Mitgliedschaft im Europarat
    und in der OSZE übernommenen Verpflichtungen hin-
    weisen; das gilt auch für die Durchführung einer
    Langzeit-Wahlbeobachtungsmission bei den bevorste-
    henden Wahlen.

    Neben einer bilateralen und internationalen Koope-
    ration zur Förderung der Pressefreiheit müssen wir
    uns auf höchster politischer Ebene für die sofortige
    Freilassung und Rehabilitierung inhaftierter Medien-
    vertreterinnen und -vertreter und aller politischen Ge-
    fangenen einsetzen.

    Und wir sollten unsere Besorgnis über die zuneh-
    mende Inhaftierung von Jugend- und Menschenrechts-
    aktivistinnen und -aktivisten, die Einschränkung der
    Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie über die
    Misshandlung durch Staatsbedienstete noch deutlicher
    ausdrücken.

    Des Weiteren sollte Aserbaidschan mehr Mittel in
    die öffentliche Bildung investieren, die Korruption
    hier ernsthaft und gezielt bekämpfen und die Qualität
    insgesamt für alle steigern. Studierende, die wegen ih-
    res Eintretens für europäische Werte zwangsexmatri-
    kuliert wurden, sollten innerhalb der EU Studienmög-
    lichkeiten und Stipendien erhalten.

    Zur Förderung intensiverer Kontakte der aserbai-
    dschanischen Bevölkerung mit EU-Bürgern plädieren
    wir auf europäischer Ebene für eine Lockerung der
    Visabestimmungen, um insbesondere den zivilgesell-
    schaftlichen Austausch und die Begegnungen mit den
    Demokratien Europas zu fördern. Natürlich bleiben
    Sicherheitsinteressen dabei beachtet. Schon jetzt soll-
    ten jedoch bei der Visavergabe von den deutschen Aus-
    landsvertretungen vorhandene Spielräume des gelten-
    den EU-Rechts offensiv genutzt werden.

    Den wirtschaftlichen Fortschritt wollen wir durch
    die Förderung von Alternativen zum Export fossiler
    Rohstoffe, den Ausbau erneuerbarer Energien und die
    Erhöhung der Energieeffizienz unterstützen, mit Ko-
    operationsprojekten sowie Wissens- und Technologie-
    transfer. Auch in der deutschen Entwicklungszusam-
    menarbeit muss entschiedener auf Fortschritte im
    Bereich der Menschenrechte, bei der Demokratisie-
    rung sowie der Rechtsstaatlichkeit gedrängt werden.

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Franz Thönnes


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    (D)(B)


    All dies würde Aserbaidschan und die Europäische
    Union näher zusammenbringen und der friedlichen,
    demokratischen Entwicklung zum Vorteil der Men-
    schen im südöstlichen Teil unseres Kontinents dienen.



Rede von Birgit Homburger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Im letzten Jahr haben wir das 20. Jubiläum der di-

plomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und
Aserbaidschan begangen. Deutschland hat sich stets
als konstruktiver Partner Aserbaidschans verstanden,
der auch problematische Entwicklungen offen an-
spricht.

Der Antrag befasst sich sowohl mit der außenpoliti-
schen Rolle Aserbaidschans im Südkaukasus als auch
mit den innen- und menschenrechtspolitischen Proble-
men Aserbaidschans. Sicherlich greift der Antrag
manchen wichtigen Kritikpunkt auf. Allerdings unter-
schlägt er auch sämtliche Anstrengungen der Bundes-
regierung, zu Menschenrechten, Pressefreiheit und
auch wirtschaftlicher Modernisierung in Aserbaid-
schan beizutragen. Das ist nicht akzeptabel.

Ich beginne zunächst mit der Außenpolitik. Was
Deutschlands Rolle beim Berg-Karabach-Konflikt an-
belangt, so fordert die Bundesregierung gemeinsam
mit den EU-Partnern sowie den Staaten der Minsk-
Gruppe beide Konfliktparteien zur Mäßigung und zur
Aufnahme eines substanziellen Dialogs auf. Die ent-
scheidenden Impulse müssen aber von innen heraus
kommen und können nicht von außen erzwungen wer-
den. Dass eine Lösung dieses Konflikts für die Stabili-
tät der Region des Südkaukasus von zentraler Bedeu-
tung ist, darüber besteht innerhalb des Deutschen
Bundestages wohl kein Dissens. Nur: Der Ball liegt
hier bei den Armeniern und Aserbaidschanern.

Nun zum bilateralen Verhältnis zwischen Deutsch-
land und Aserbaidschan: In der entwicklungspoliti-
schen Zusammenarbeit zwischen Aserbaidschan und
Deutschland liegen die Schwerpunkte in den Berei-
chen nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft außer-
halb des Öl- und Gassektors, Schutz der Biodiversität,
erneuerbare Energien sowie Kommunalentwicklung
und Rechtsstaatlichkeit. Deutschland ist für Aserbaid-
schan beispielsweise im Bereich der erneuerbaren
Energien ein wichtiger Partner. So wurde 2010 der
erste Windpark in Aserbaidschan unter Beteiligung
von deutschen Unternehmen fertiggestellt; weitere
Projekte sind geplant. Die von SPD und Grünen im
Antrag formulierte Aufforderung, solche Projekte zu
fördern, ist somit überholt.

Schließlich zur innenpolitischen Situation Aserbaid-
schans: Die EU führt mit Aserbaidschan einen Men-
schenrechtsdialog im Rahmen des Unterausschusses
Menschenrechte des Europäischen Parlaments, und
seit seiner Aufnahme in den Europarat 2001 unterliegt
Aserbaidschan einem Sondermonitoring durch das Mi-
nisterkomitee und die Parlamentarische Versamm-
lung. Dass die Regierung Aserbaidschans einen
Besuch des Sonderberichterstatters der Parlamentari-
schen Versammlung des Europarates, dem Bundes-

tagsabgeordneten Christoph Strässer, bisher verhin-
dert hat, ist nicht akzeptabel. Auch die gegen die
deutsche Delegation durch den Vorsitzenden der aser-
baidschanischen Delegation beim Europarat, Elkhan
Suleymanov, vorgebrachten Unterstellungen, unter an-
derem Erpressung und Bedrohung, sind inakzeptabel.
Die Regierung in Baku muss wissen, dass sie durch
Verweigerung eines Dialogs Zweifel an ihrer Men-
schenrechtspolitik nicht ausräumen kann. Aserbaid-
schan hat die Europäische Menschenrechtskonvention
unterschrieben. Jetzt muss es sie auch einhalten.

Auch in bilateralen Gesprächen wird die Menschen-
rechtslage durch Mitglieder der Bundesregierung kon-
tinuierlich angesprochen. Der Menschenrechtsbeauf-
tragte der Bundesregierung, Markus Löning, hat sich
zu Recht mehrfach für die Freilassung von inhaftierten
Demonstranten eingesetzt. Bei seinem Besuch im ver-
gangenen Jahr hat der Bundesminister des Auswärti-
gen, Dr. Guido Westerwelle, sich auch mit Menschen-
rechtsorganisationen getroffen und bei den
entsprechenden Gesprächen die Menschenrechtslage
sowie die Pressefreiheit in Aserbaidschan thematisiert,
ebenso wie viele Mitglieder des Deutschen Bundesta-
ges. Die Begnadigung politischer Gefangener im Jahr
2012 wurde andererseits nicht nur in Deutschland als
ein Signal der aserbaidschanischen Regierung für den
Willen zu mehr Demokratie, Meinungsfreiheit und zum
Schutz der Menschenrechte gewertet.

Wir haben in diesem Parlament mehr als einmal
deutlich gemacht, dass Aserbaidschan noch einen wei-
ten Weg zu gehen hat und weitere Reformen notwendig
sind. Gerade im letzten Jahr ist diese Diskussion auch
öffentlich intensiv geführt worden. Gleichzeitig hat die
Bundesrepublik Deutschland ein großes Interesse da-
ran, über Kontakte das Bewusstsein für diese Fragen
zu stärken und in Gesprächen immer wieder auf Verän-
derungen zu drängen.

Die Beziehungen zu Aserbaidschan sind vielfältig
und vom Interesse geprägt, die Situation in der Region
zu befrieden, die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung voranzubringen und zu einer guten, trag-
fähigen und dauerhaften Zusammenarbeit zu kommen.
Mit der einseitigen Beschäftigung des Antrags von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Aserbaidschan
wird man den Anforderungen deutscher Außenpolitik
nicht gerecht. Denn es bleibt festzuhalten, dass auch
andere Länder in der Region, wie beispielsweise Ar-
menien, noch weiteren Entwicklungsbedarf in Fragen
von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten ha-
ben.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katrin Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Der Bundestag hat sich in den zurückliegenden Jah-

    ren bereits intensiv mit der Situation der Menschen-
    rechte in Aserbaidschan beschäftigt. Auch Die Linke
    hat in dieser Wahlperiode einen eigenen Antrag einge-
    bracht, der sich ganzheitlich und kritisch mit der Men-
    schenrechtslage in allen drei Südkaukasus-Republiken
    auseinandersetzt. Die Situation in Armenien und Ge-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Katrin Werner


    (A) (C)



    (D)(B)


    orgien ist nämlich aus unserer Sicht keineswegs zufrie-
    denstellender als in Aserbaidschan. SPD und Grüne
    haben seinerzeit unseren Antrag abgelehnt und be-
    schränken sich in ihrem aktuellen gemeinsamen An-
    trag auf Aserbaidschan. Darin offenbaren sich nicht
    nur unterschiedliche politische Herangehensweisen,
    regionalspezifisch versus länderspezifisch, bei diesem
    Thema. Der rot-grüne Antrag blickt vor allem hoch-
    gradig selektiv auf die komplexe Situation in Aserbaid-
    schan, indem er ausschließlich Defizite thematisiert.
    Dadurch entsteht praktisch der Eindruck, als herrsche
    dort eine der finstersten Diktaturen der Welt, der ir-
    gendwie zu Leibe gerückt werden müsse. Ein kritischer
    Menschenrechtsdialog kann so jedenfalls nicht geführt
    werden, hierfür müsste eine differenzierte Gesamt-
    bilanz der Situation gezogen werden.

    Die gesellschaftlichen Realitäten werden zudem an
    zahlreichen Stellen fehlerhaft beschrieben. Das liegt
    unter anderem daran, dass dem Antrag eine zu dünne
    Informationsbasis zugrunde liegt. Rot-Grün akzeptiert
    beim Thema Aserbaidschan bekanntlich nur das, was
    der eigenen Weltsicht entspricht. Der Antrag ist somit
    ideologisch gefärbt. SPD und Grüne schenken nur
    denjenigen Informationsquellen Glauben, die sie in ih-
    rer eigenen Meinung bestätigen. Dabei handelt es sich
    meist um einzelne Dissidentinnen und Dissidenten, die
    im Ausland leben oder Vorträge halten. Natürlich müs-
    sen auch radikal-kritische Stimmen bei der Informa-
    tionsgewinnung Berücksichtigung finden, dies allein
    reicht allerdings nicht aus. Um sich einen objektiven
    Eindruck von der komplexen Lage in Aserbaidschan zu
    verschaffen, muss mit möglichst vielen unterschiedli-
    chen Kräften kommuniziert werden: sowohl mit Vertre-
    terinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisa-
    tionen, Gewerkschaften und der konstruktiv-kritischen
    Opposition, aber auch mit der amtierenden Regierung
    und regimekonformen Gruppen. Das ist von grund-
    sätzlicher Bedeutung, nicht nur im Fall Aserbaid-
    schans. Es ist für Fortschritte bei Menschenrechten
    und Demokratie unerlässlich, insbesondere auch mit
    denjenigen politischen Entscheidungsträgern zu re-
    den, die die Situation real beeinflussen können, eben
    weil sie an der Macht sind. Das Alijew-Regime ist
    jedenfalls kein monolithischer Block, der nur aus Be-
    tonköpfen besteht. Anstelle die Türen für Gespräche
    zuzuknallen, wie dies Rot-Grün macht, müsste mit
    Aserbaidschan ein offener und kritischer Dialog ge-
    sucht werden. Menschenrechte haben eine zivile Logik
    und können nur durch innergesellschaftliche Konsens-
    bildungsprozesse durchgesetzt werden. Deshalb spricht
    sich Die Linke auch stets gegen Sanktionen und für
    Dialog aus. Menschenrechte können nicht von außen
    aufgepfropft und schon gar nicht mit militärischen
    Mitteln im Rahmen sogenannter humanitärer Interven-
    tionen erzwungen werden. Und dass sich ausgerechnet
    SPD und Grüne als Anwältinnen bzw. Anwälte der
    Menschenrechte in Aserbaidschan profilieren wollen,
    entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Wer in seiner ge-
    meinsamen Regierungszeit im eigenen Land mit der
    Agenda 2010 einen systematischen Raubbau vor allem

    an den wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten
    der Schwachen in der Gesellschaft getrieben hat, der
    sollte sich besser zurückhalten, andere Länder zu be-
    lehren. Rot-Grün ist menschenrechtspolitisch genauso
    unglaubwürdig wie die amtierende Bundesregierung.

    Es spricht Bände, wenn Rot-Grün allen Ernstes die
    Ansicht vertritt, dass für eine weitere Annäherung
    Aserbaidschans an die Europäische Union zunächst
    Bedingungen diktiert werden könnten. Woher nehmen
    SPD und Grüne eigentlich die Gewissheit, dass eine
    Annäherung an die EU für Aserbaidschan überhaupt
    Priorität habe? Das Land ist ja nicht nur seit 2011
    auch offiziell Mitglied der Bewegung blockfreier Staa-
    ten, sondern verfolgt vor dem Hintergrund seiner ge-
    wachsenen ökonomischen Stärke bereits seit geraumer
    Zeit eine selbstbewusste, ausbalancierte Außenpolitik.
    Und angesichts ihres missratenen Krisenmanagements
    dürfte die EU erheblich an Attraktivität für andere
    Länder eingebüßt haben. Worin soll für Aserbaidschan
    der Anreiz liegen, sich der EU weiter anzunähern?
    Eine Beitrittsperspektive ist nicht vorgesehen, und mit
    Blick auf die Versorgungssicherheit mit Erdöl und Erd-
    gas ist die EU jedenfalls Bittstellerin bei Aserbaid-
    schan und nicht umgekehrt.

    Hinter dieser unrealistischen Konditionierung der
    europäisch-aserbaidschanischen Beziehungen steckt
    allerdings die altbekannte politische Vorstellung, dass
    sich andere Länder der EU möglichst bedingungslos
    unterordnen und haargenau das europäische Demo-
    kratiemodell bei sich einführen sollten. Dahinter ver-
    birgt sich nichts anderes als die wilhelminisch-imperi-
    ale Maxime von „Am deutschen Wesen soll die Welt
    genesen“ – nur in einer zeitgemäß mit Menschenrech-
    ten garnierten, eurozentrischen Version. Das sind des
    Kaisers neue Kleider, die imperiale Politik ist aller-
    dings die alte geblieben.

    Rot-Grün verkennt ebenfalls, dass Demokrati-
    sierungsprozesse in der Regel längere Zeiträume
    beanspruchen. Die postsowjetischen Transformations-
    länder sind erst seit etwas mehr als 20 Jahren unab-
    hängig. Auch die heutigen westeuropäischen Demo-
    kratien haben für die Etablierung von demokratischen
    und menschenrechtlichen Standards wesentlich län-
    gere Zeit benötigt. Demokratieentwicklung ist zudem
    kein geradliniger Prozess. Es kann mitunter auch
    Rückschläge geben, wie dies aktuell am Beispiel des
    EU-Mitglieds Ungarn beobachtet werden kann. Des-
    halb müssen bei der Gesamtbeurteilung der Men-
    schenrechtssituation in Transformationsgesellschaften
    Erfolge wie Misserfolge gleichermaßen Berücksichti-
    gung finden und auf überprüfbaren Fakten basieren.

    Die Beschreibung der wirtschaftlichen und sozialen
    Lage, wonach in Aserbaidschan außerhalb des Ölsek-
    tors praktisch ganze Produktionszweige brach lägen,
    hat mit der Realität nichts zu tun. Das Gegenteil ist
    richtig: Die Volkswirtschaft entwickelt sich sehr dyna-
    misch, gerade auch außerhalb des Energiesektors.
    Laut Angaben der Weltbank konnte dadurch der Anteil
    derjenigen, die unter 1,25 Dollar pro Tag zur Verfü-

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Katrin Werner


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    gung haben, bis zum Jahr 2008 auf 4 Prozent gedrückt
    werden. Auch der sogenannte Gini-Koeffizient, der die
    soziale Ungleichheitsverteilung misst, weist einen
    rückläufigen Trend auf. Die aktuellen Werte dürften
    vermutlich noch deutlich besser sein, da die Weltbank
    ihre Daten seit 2008 nicht aktualisiert hat und in den
    zurückliegenden drei Jahren die staatliche Sozialpoli-
    tik nochmals massiv ausgeweitet wurde. Die Armut ist
    deutlich zurückgegangen, und die Masseneinkommen
    haben zugelegt. Obzwar durchaus weitere Umvertei-
    lungsspielräume existieren, hat sich die wirtschaftli-
    che und soziale Situation der Menschen spürbar ver-
    bessert.

    Anlass zu berechtigter Kritik an Aserbaidschan bie-
    tet hingegen die Situation bei bestimmten bürgerlichen
    und politischen Menschenrechten, insbesondere die
    Einschränkungen bei der Versammlungs- und Presse-
    freiheit, die noch nicht ausreichenden demokratischen
    Standards bei politischen Wahlen und die Defizite bei
    der Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz.
    Korruption ist ebenfalls weit verbreitet. In diesen Be-
    reichen sind zweifellos Verbesserungen vonnöten. Be-
    zeichnenderweise fehlen im rot-grünen Antrag aber
    Aussagen zum bürgerlichen Recht auf Religionsfrei-
    heit. Aserbaidschan ist eines der wenigen traditionell
    mehrheitlich muslimisch geprägten Länder, in denen
    der Bau von neuen Kirchen und Synagogen ermöglicht
    wird. Die säkulare Identität der aserbaidschanischen
    Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben der
    unterschiedlichen Religionen konnten trotz des schwie-
    rigen geopolitischen Umfelds und der anhaltenden mi-
    litärischen Besatzung von Teilen des aserbaidschani-
    schen Staatsgebiets durch Armenien aufrechterhalten
    werden. Das ist keineswegs selbstverständlich und
    sollte daher mit Nachdruck gewürdigt werden.

    Insgesamt bestehen zwischen dem rot-grünen
    Antrag und unserem eigenen Antrag gravierende Un-
    terschiede in der inhaltlichen Bewertung und strategi-
    schen Ausrichtung. Die rot-grüne Holzhammer-
    methode wird auch in diesem Fall versagen. Deshalb
    kann Die Linke diesen Antrag nur ablehnen.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Mit dem vorliegenden Grünen-Antrag möchten wir
    die Zusammenarbeit mit Aserbaidschan stärker von
    dringend notwendigen politischen, wirtschaftlichen
    und gesellschaftlichen Reformen abhängig machen.
    Wir freuen uns, dass sich die SPD diesem Anliegen an-
    geschlossen hat. Wir sind überzeugt davon, dass die
    Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU
    und Aserbaidschan in beiderseitigem Interesse ist.
    Entscheidend hierfür wird die ernsthafte Bereitschaft
    Aserbaidschans zur Demokratisierung des Landes und
    zur Herstellung von Rechtsstaatlichkeit sein. Die syste-
    matische Unterdrückung von Grund- und Menschen-
    rechten durch die aserbaidschanische Führung muss
    ein Ende haben.

    Aserbaidschan ist aufgrund seiner Einnahmen aus
    der Ölförderung kein armes Land. Es ist wirtschaftlich
    interessant für Europa. Davon zeugt auch die Eröff-
    nung einer deutschen Außenhandelskammer in Baku
    im November 2012. Die AHK Aserbaidschan vertritt
    über 130 deutsche und aserbaidschanische Mitglieds-
    unternehmen im jeweiligen anderen Land. Sie sollte
    die Diversifizierung der aserbaidschanischen Wirt-
    schaft vorantreiben, die bislang nahezu vollständig
    vom Rohstoffexport abhängig ist. Kooperationspro-
    jekte zum Beispiel im Bereich erneuerbarer Energien
    und Energieeffizienz sind denkbar und wünschenswert.

    Leider beschränkt sich die regierende Elite darauf,
    die Gewinne aus den Rohstoffexporten abzuschöpfen,
    während andere Wirtschaftszweige brachliegen oder
    zunehmend verfallen. Korruption ist systemimmanent
    und nimmt erschreckende Dimensionen an. Ein erheb-
    licher Mangel an Rechtssicherheit steht bislang um-
    fangreicheren ausländischen Investitionen entgegen.

    Wir wissen, dass der ungelöste Konflikt um Berg-
    Karabach ein Hemmschuh ist bei der Entwicklung
    Aserbaidschans. Wir bedauern den Stillstand in den
    Verhandlungen der OSZE-Minsk-Gruppe und fordern
    hier ein entschlosseneres Engagement Deutschlands
    und der EU. Jedoch müssen alle Konfliktparteien ehr-
    liche Kompromissbereitschaft zeigen, statt sich weiter-
    hin in der Reproduktion nationalistischer Feindbilder
    zu überbieten.

    Am stärksten steht einem modernen und fortschritt-
    lichen Aserbaidschan jedoch der Umgang mit Grund-
    und Menschenrechten entgegen. Hier hat sich die Lage
    im letzten Jahr deutlich verschlechtert. Daher begrü-
    ßen wir, dass die Parlamentarische Versammlung des
    Europarates am 23. Januar 2013 mit großer Mehrheit
    eine Resolution angenommen hat, die die Mängel im
    Bereich der Demokratie, des Rechtswesens und der
    Korruptionsbekämpfung aufzeigt. Die Situation der
    politischen Gefangenen, Misshandlungen und Folter,
    die Einschränkung von Meinungs-, Versammlungs-
    und Vereinigungsfreiheit werden ebenso kritisiert wie
    Defizite bei der Gewissens- und Religionsfreiheit.
    Aserbaidschan hat sich – mit seiner Mitgliedschaft im
    Europarat – selbst verpflichtet, europäische Standards
    einzuhalten und derartige Defizite zu beseitigen.

    Bisher aber konnten leider keine Fortschritte in die-
    sen Bereichen festgestellt werden – im Gegenteil. Wir
    beobachten das Austrocknen der Oppositionszeitung
    „Azadliq“. Des Weiteren beklagt das Institut für die
    Freiheit und Sicherheit von Reportern, IRFS, in Baku
    die Ergänzungen am Art. 58 der aserbaidschanischen
    Verfassung, der das Recht auf Gründung von Nichtre-
    gierungsorganisationen regelt. Dadurch sind NGOs in
    ihrer Existenz bedroht.

    Am 10. April 2013 wurde die Free Thought Univer-
    sity, AFU, in Baku ohne Angabe von Gründen durch
    die Staatsanwaltschaft geschlossen. Vorlesungen und
    Seminare zu Demokratie und Geschichte wurden hier
    seit 2009 durchgeführt. Wir verurteilen die Schließung

    Zu Protokoll gegebene Reden





    Viola von Cramon-Taubadel


    (A) (C)



    (D)(B)


    dieser Einrichtung in aller Schärfe! Denn gerade der
    öffentliche Bildungssektor muss gestärkt, vor allem
    nichttechnische Studiengänge von der Regierung ge-
    fördert werden. Die Korruption im Bildungssektor
    muss bekämpft werden, um die Teilhabemöglichkeiten
    derjenigen zu erhöhen, die studieren möchten, hor-
    rende Bestechungsgelder aber nicht zahlen wollen
    oder können.

    Nachdem die aserbaidschanische Regierung durch
    massives Lobbying das Zustandekommen einer Ent-
    schließung der Parlamentarischen Versammlung, PV,
    des Europarates zu politischen Gefangenen in Aser-
    baidschan verhindert hat, befinden sich weiterhin
    zahlreiche Personen aufgrund ihrer politischen Über-
    zeugung in Haft. Und es werden wieder mehr. So wur-
    den am 4. Februar 2013 der aserbaidschanische Op-
    positionsführer Ilqar Mammadow von der REAL-
    Bewegung und Tofiq Yaqublu von Musavat verhaftet.
    Amnesty International und Human Rights Watch haben
    diese Verhaftungen verurteilt; Thorbjorn Jagland, der
    Generalsekretär des Europarates, hat Kontakt zu den
    Anwälten der Inhaftierten aufgenommen.

    Wir verfolgen die politische Entwicklung in Aser-
    baidschan mit größter Aufmerksamkeit und zeigen uns
    solidarisch mit unterdrückten Demokratieaktivisten
    und -aktivistinnen. Wir müssen deshalb Projekte wie
    Meydan TV unterstützen, einen unabhängigen Sender,
    den der bekannte aserbaidschanische Blogger und
    Dissident Emin Milli und andere aserbaidschanische
    Aktivisten und Aktivistinnen in Berlin ins Leben geru-
    fen haben. Der Sender soll zunächst über Internet,
    später über Satellit nach Aserbaidschan senden und
    einen „Raum für demokratische Meinungsbildung“
    bieten, „denn ein freies Fernsehen ist die größte Ge-
    fahr für eine Diktatur“, so Emin Milli.

    Am 12. Februar 2013 wurden zwei Aktivisten, die
    für das Election Monitoring and Democracy Studies
    Center, EMDS, eine Schulung zur zivilgesellschaft-
    lichen Wahlbeobachtung durchführten, polizeilich be-
    droht. Das EMDS ist Mitglied der Initiative EPDE,
    Europäische Plattform für Demokratische Wahlen. Die
    Präsidentschaftswahlen in Aserbaidschan sollen am
    16. Oktober 2013 stattfinden. Da es seit 20 Jahren in
    diesem Land keine freien Wahlen gegeben hat, ist eine
    umfassende und langfristige Wahlbeobachtung extrem
    wichtig. Die internationale Gemeinschaft sollte sich
    frühzeitig darum bemühen, dass demokratische Ver-
    fahren strikt eingehalten und durch die OSZE, insbe-
    sondere im Rahmen einer Langzeit-Wahlbeobach-
    tungsmission, überwacht werden.

    Bei der Parlamentarischen Versammlung des Euro-
    parates haben wir – mit Ausnahme der Linken – frak-
    tionsübergreifend feststellen müssen, dass es in Aser-
    baidschan im Bereich der Menschenrechte seit
    Dezember 2011 keine Verbesserung gegeben hat. Zwar
    wurden im Januar 2013 einige Gefangene amnestiert,
    aber das ist keine systemische oder strukturelle Ver-
    besserung. Wir befürchten, dass sich die Situation in
    Aserbaidschan bis zu den Wahlen im Oktober 2013

    weiter verschlechtern und der Druck auf kritische
    Stimmen noch zunehmen wird. Daher werbe ich über-
    fraktionell dafür, die Bundesregierung aufzufordern,
    eine entschlossenere Haltung gegenüber dem autoritä-
    ren Kurs der aserbaidschanischen Regierung einzu-
    nehmen. Dabei sollte sie sich für ein abgestimmtes
    Agieren der Europäischen Union im Umgang mit Aser-
    baidschan starkmachen.

    Deutlich werden muss: Einen weiteren Ausbau der
    Zusammenarbeit kann es nur geben, wenn Grund- und
    Menschenrechte gewahrt sowie eine ernsthafte Bereit-
    schaft zu tiefgreifenden Reformen erkennbar wird.