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    Plenarprotokoll 17/235 wurfs eines Gesetzes zur Förderung der Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 29499 C Inhaltsverzeichnis Sicherstellung des Notdienstes von Apo- theken (Apothekennotdienstsicherstel- lungsgesetz – ANSG) (Drucksache 17/13081) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29480 A 29480 B 29482 A 29483 C 29485 B 29487 B 29488 C 29488 D 29501 A 29502 D 29503 D 29505 B 29506 C 29508 A 29510 A 29511 B 29512 A 29513 B Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. April 2013 I n h a l t : Wahl des Abgeordneten Manuel Höferlin als stellvertretendes Mitglied der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates . . . . . Begrüßung des polnischen Botschafters . . . . . Gedenken an den jüdischen Aufstand im War- schauer Ghetto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Förderung der Prävention (Drucksache 17/13080) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Ent- Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: Antrag der Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Ingo Egloff, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Wirt- schaftskriminalität effektiv bekämpfen (Drucksache 17/13087) . . . . . . . . . . . . . . . . . 29479 A 29479 B 29479 B 29480 A 29491 C 29493 B 29494 D 29495 C 29497 B 29498 A 29499 B Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . .29490 A 29514 B 29516 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbe- wahrungsfristen sowie zur Änderung wei- terer steuerlicher Vorschriften (Drucksache 17/13082) . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses – zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Recht auf ein Guthabenkonto einfüh- ren – Kontopfändungsschutz sichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbraucherrecht auf ein kostenloses Girokonto für alle gesetzlich verankern – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbraucherrecht auf Basisgirokonto für jedermann gesetzlich verankern (Drucksachen, 17/7823, 17/8141, 17/7954, 17/9798 Buchstabe b bis d) . . . . . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG) (Drucksache 17/13058) . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ruprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Informationsfreiheit weiter entwickeln (Drucksache 17/13097) . . . . . . . . . . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, weite- ren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Art. 5 – Infor- mationszugangsgrundrecht) (Drucksachen 17/9724, 17/12490) . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beratung der Unterrichtung durch den Wehr- beauftragten: Jahresbericht 2012 (54. Be- richt) (Drucksache 17/12050) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 29517 C 29517 D 29519 A 29520 B 29521 C 29522 C 29523 B 29525 B 29525 B 29526 D 29528 A 29528 D 29529 D 29530 D 29531 C 29532 C 29533 B 29533 B 29534 D 29537 A 29538 A 29539 A 29540 A 29541 B 29542 B 29542 B 29542 C 29543 C 29545 B 29547 A 29548 C 29549 A 29550 C 29550 C 29552 B 29553 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 III Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Visa- freiheit für Inhaber russischer Dienst- pässe – Keine Visumspflicht für Menschen aus dem Westbalkan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hagen Reinhold (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Ehrenberg (FDP) . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fa- milienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (234. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 28) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29555 B 29556 C 29557 C 29558 C 29559 D 29559 D 29560 D 29562 B 29563 C 29565 B 29566 B 29567 B 29568 A 29569 B 29570 B 29571 D 29573 A 29574 A 29574 A 29574 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29479 (A) ) )(B) (C (D 235. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. April 2013 Beginn: 9.01 Uhr
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    (Cgen zu kommen. Konzertierte Aktionen, die die Hand- lungsfreiheit von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft einschränken, sind dabei aus unserer Sicht nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv. Aber das Thema Visafreiheit beschäftigt uns ja auch – das ist von allen Rednern bisher hier erwähnt worden – in einem ganz anderen Zusammenhang, nämlich der Frage des Umgangs mit den Balkanstaaten. Wir alle ha- ben schon mehrfach gehört – das wissen wir auch –, dass die Staatsangehörigen Serbiens, Montenegros und Maze- doniens seit 2009 visafrei in den EU-Raum einreisen können. Seit Dezember 2010 sind weitere Mitgliedstaa- ten hinzugekommen. Mit der Einführung dieser Visum- freiheit ist bedauerlicherweise auch die Zahl der hier ge- stellten Asylanträge sprunghaft gestiegen. Wenn Sie es als eine Art Winterhilfe bezeichnen, wenn das Asylrecht dazu missbraucht wird, sich in Deutschland illegal aufzuhalten, dann muss ich diese Formulierung genauso zurückweisen wie die bewusst Sie erkennen diese Gefahren des Missbrauchs sehr wohl. Deshalb kann man doch nicht sagen, wir hätten es hier mit einer Situation zu tun, die man einfach durch Igno- rieren beseitigt bekäme. Dass der Bundesinnenminister aufgrund der eingetre- tenen Situation zu Recht prüft, ob in der Visum-Verord- nung die Grundlage für eine Klausel geschaffen werden kann – denn nur darüber wird im Augenblick überhaupt diskutiert –, mit der die Visafreiheit über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgesetzt werden kann, ist in die- sem Zusammenhang nur zu begrüßen. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Helmut Brandt (CDU/CSU): Jawohl, es wird auch Zeit, dass wir nach Hause kom- men. – Zur Klarstellung zum Schluss: Entgegen dem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29573 (A) ) )(B) Anlagen Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Weinberg, Harald DIE LINKE 19.04.2013 Klug, Astrid SPD 19.04.2013 Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 19.04.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 19.04.2013 Barthle, Norbert CDU/CSU 19.04.2013 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 19.04.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 19.04.2013 Brand, Michael CDU/CSU 19.04.2013 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 19.04.2013 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 19.04.2013 Ehrmann, Siegmund SPD 19.04.2013 Gabriel, Sigmar SPD 19.04.2013 Glos, Michael CDU/CSU 19.04.2013 Gohlke, Nicole DIE LINKE 19.04.2013 Grindel, Reinhard CDU/CSU 19.04.2013 Gunkel, Wolfgang SPD 19.04.2013 Hagedorn, Bettina SPD 19.04.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 19.04.2013 Hintze, Peter CDU/CSU 19.04.2013 Kaster, Bernhard CDU/CSU 19.04.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Klimke, Jürgen CDU/CSU 19.04.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Laurischk, Sibylle FDP 19.04.2013 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 19.04.2013 Dr. Lindner, Tobias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 19.04.2013 von der Marwitz, Hans- Georg CDU/CSU 19.04.2013 Mast, Katja SPD 19.04.2013 Menzner, Dorothée DIE LINKE 19.04.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 19.04.2013 Özoğuz, Aydan SPD 19.04.2013 Schäffler, Frank FDP 19.04.2013 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 19.04.2013 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 19.04.2013 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 19.04.2013 Süßmair, Alexander DIE LINKE 19.04.2013 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.04.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 29574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 (A) ) )(B) (C (D Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (234. Sitzung, Tagesordnungspunkt 28) Frank Tempel (DIE LINKE): In der Anhörung zu den drei aktuellen Gesetzentwürfen des öffentlichen Dienstrechtes Mitte März haben die Gewerkschaften der Koalition auf den Weg gegeben, dass die Grundüberle- gungen dieser Gesetze durchaus im Interesse der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Sie sollen die At- traktivität des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stei- gern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen und den demografischen Problemen der Verwaltungen entgegensteuern. Das Mantra der Koalition, nur Maß- nahmen zu ergreifen, die posten- und personalstellen- neutral sind, verhindert allerdings, dass die Gesetze ihre Wirkung entfalten können. Auch das Gesetz zur Familienpflegezeit und zum fle- xibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist so ausgestaltet, dass es ineffizient bleiben wird. Wie ich schon in der ersten Lesung aus- führte, ist das Gesetz eine Übertragung der Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Das Familienpflegezeitgesetz ist aber von den Beschäftigten nicht angenommen worden, da es offensichtlich nicht attraktiv ist. Warum sollte es gerade bei der Beamtenschaft funktionieren? Beamtin- nen und Beamte insbesondere im einfachen bis Anfang des gehobenen Dienstes wollen oder können nur im Aus- nahmefall die erheblichen finanziellen Risiken der Fami- lienpflegezeit in Kauf nehmen. Inzwischen hat die Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, der gegenüber dem Gesetzentwurf in zwei Punkten eine Verbesserung darstellt. Bei einem freiwilligen Hinausschieben des Ruhe- standseintritts sollen Beamtinnen und Beamte Aktiv- statt Versorgungsbezüge erhalten. Mit dem vorgeschla- genen Bleibezuschlag wird erstmals auch für Beamtin- nen und Beamte mit langen Dienstzeiten ein zusätzlicher Anreiz für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts geschaffen. Es soll eine Weiterarbeit in Teilzeit ermög- licht werden, ohne dass, im Vergleich zu entsprechenden Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, finanzielle Nach- teile entstehen. Für die aktive Dienstleistung über das Ruhestandsein- trittsalter hinaus soll anteilig zur Arbeitszeit eine ge- kürzte Besoldung gewährt werden. Insoweit würde ein Anspruch bestehen, der auch sonstigen Beamtinnen und Beamten in einem aktiven Teilzeitbeamtenverhältnis zu- steht. Dieser Anspruch bliebe allerdings, je nach Teil- zeitquote, hinter dem Anspruch auf Versorgungsbezüge zurück, wie er bei regulärem Ausscheiden entstünde. Im Gesetzesteil zum flexibleren Eintritt in den Ruhe- stand hat die Koalition ebenfalls eine Änderung vorge- schlagen: Sie hat offensichtlich erkannt, dass eine moti- vierte Mitarbeit älterer Beschäftigter angesichts des demografischen Wandels unverzichtbar ist. Dazu passen keine Regelungen aus der Mottenkiste preußischen Be- amtentums, in denen in absolutistischer Weise über die Beamtinnen und Beamten bestimmt wird. Deshalb soll laut Änderungsantrag die Erzwingung der Dienstzeitver- längerung abgeschafft werden. Künftig dürfe die Verlän- gerung nur noch einvernehmlich zwischen Dienstherrn und Beamtinnen und Beamten möglich sein und deshalb nur mit deren Zustimmung erfolgen. Daher sei auch eine einheitliche Steuerung dieser Dienstzeitverlängerung durch die oberste Dienstbehörde nicht mehr erforderlich und könne zugunsten der für das Hinausschieben zustän- digen Behörde entfallen. – Die Streichung dieser Rege- lung ist natürlich zu begrüßen. Trotz der Verbesserungen im Änderungsantrag wer- den wir den Gesetzentwurf ablehnen. Die Familienpfle- gezeit ist in ihrer Ausgestaltung unannehmbar. Und auch der flexible Eintritt in den Ruhestand ist vielleicht als Teillösung zur Abmilderung demografischer Probleme geeignet. Er wird aber die von uns geforderte und unbe- dingt nötige Ausbildungs- und Einstellungsoffensive für den öffentlichen Dienst nicht ersetzen können. Zum Abschluss möchte ich aus meiner heutigen Rede zum Altersgeld zitieren: „Alle drei am heutigen Tag zur Abstimmung stehen- den Gesetze zu Fragen des öffentlichen Dienstrechtes, zum Altersgeld, zur Familienpflegezeit und zur Profes- sorenbesoldung kranken an dem gleichen Problem: Die Gesetzentwürfe ändern das Recht des öffentlichen Dienstes in vielen Details, aber sie folgen keinem durch- dachten Konzept, das für eine Reform zur Modernisie- rung des Dienstrechts – nicht zuletzt angesichts des de- mografischen Wandels – notwendig wäre. Ihnen fehlt eine Vision, und Ihnen fehlt der Mut, über Ihre selbstge- setzte Grenze der Kosten- und Planstellenneutralität hin- wegzuschreiten. Mit Stückwerk kann man sich über die Zeit retten, aber die Probleme holen Sie über kurz oder lang unweigerlich ein.“ Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkom- mens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisa- tion – Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozial- gesetzbuch und anderer Gesetze – Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29575 (A) ) )(B) (C (D Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat stellt unter Heranziehung der Begrün- dung zur Gesetzesvorlage und der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bun- desrates vom 4. Dezember 2012 – BR-Drucksache 661/12 (Beschluss) – zu § 11 fest, dass a) sogenannte „in-house-Methoden“, soweit zuge- lassene In-vitro-Diagnostika zur Verfügung ste- hen, auch weiterhin für anzeigepflichtige Tierseu- chen sowie melde- oder mitteilungspflichtige Tierkrankheiten unter bestimmten Voraussetzun- gen ohne Zulassung durch das Friedrich-Loeffler- Institut eingesetzt werden können und b) Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer Zulassung im Falle eines Therapienotstandes auch weiterhin durch den Tierarzt für die von ihm behandelten Tiere in seiner Verantwortung umge- widmet werden dürfen, und bittet die Bundesregierung, zur bundeseinheitli- chen Anwendung Ausführungshinweise im Einver- nehmen mit den Ländern zu erarbeiten. – Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vor- schriften Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: 1. Zu Artikel 1 (§ 40 Absatz 1, Absatz 1a LFGB) a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass über die Regelungen zur Information der Öffentlich- keit aus Gründen der Gefahrenabwehr gemäß § 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futter- mittelgesetzbuchs hinaus zwischenzeitlich be- reits geltende bzw. sich in der Diskussion be- findliche Regelungen existieren, welche Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung für die Verbrauche- rinnen und Verbraucher transparent machen sollen. Diese Regelungen stehen bislang weit- gehend beziehungslos nebeneinander und bie- ten den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht das erforderliche Informationsangebot. Die diversen Transparenzinstrumente werden von der betroffenen Wirtschaft zum Teil nicht akzeptiert und begegnen vor den Gerichten vor allem auf Grund ihrer handwerklichen Mängel teilweise erheblichen rechtlichen Be- denken. b) Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass in- zwischen eine Reihe von Verwaltungsgerich- ten und Oberverwaltungsgerichten in ihren Eilentscheidungen grundsätzliche Fragen nach der Vereinbarkeit der Transparenzvor- schriften des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches (LFGB) mit dem EU-Recht so- wie nach deren Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen und Veröffentlichungen der Be- hörden nach § 40 Absatz 1a LFGB untersagt haben. Hierdurch wird die Möglichkeit für eine rechtskonforme Weiterführung des Voll- zugs durch die Landesbehörden zunehmend infrage gestellt. Der weitere Vollzug ist in ei- nigen Ländern bis zur endgültigen Entschei- dung dieser Fragen faktisch blockiert. c) Der Bundesrat bekräftigt seine in dem Be- schluss vom 1. Februar 2013 zum Entwurf ei- nes Dritten Gesetzes zur Änderung des Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften an die Bundesre- gierung (BR-Drucksache 789/12 – Beschluss –) vorgebrachte Forderung, insbesondere die dringend notwendige Überarbeitung des § 40 Absatz 1a LFGB in eine gesetzliche Gesamt- konzeption einzubinden. Hierbei sind vor- dringlich die Fragen hinsichtlich – der Doppeluntersuchungen, – der Dauer der Veröffentlichung bzw. der Löschungsfristen, – der „Nulltoleranz“, – der Veröffentlichung bei hinreichendem Verdacht auf eine Straftat, – dem Konkretisierungsgrad bei der Be- zeichnung des Lebensmittels zu klären und der Gesetzestext entsprechend zu überarbeiten. d) Der Bundesrat nimmt die in der Gegenäuße- rung der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates vom 1. Februar 2013 (BR- Drucksache 789/12 – Beschluss –) dargelegte Dialogbereitschaft zur Kenntnis. Gleichwohl ist festzustellen, dass die Bundesregierung keinerlei konkrete Änderungen zur Heilung der verwaltungsgerichtlich angemahnten Mängel oder gar grundsätzliche Veränderun- gen der gesetzlichen Vorschriften im Sinne ei- ner Konsolidierung der Transparenzregelun- gen für amtliche Überwachungsergebnisse vorgenommen hat. e) Der Bundesrat begrüßt zwar die Wiederein- führung der bereits bis zum 31. August 2012 geltenden Rechtsgrundlage für Veröffentli- chungen im Täuschungsfall. Die Schaffung dieses isolierten Instruments wird in Anbe- tracht der offenkundigen Anfälligkeit der üb- rigen Transparenzregelungen des LFGB aller- dings als nicht ausreichend erachtet. Insbesondere im Hinblick auf die zu Ende ge- hende Legislaturperiode des Deutschen Bun- destages verzichtet der Bundesrat jedoch auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um die damit verbundene – geringfügige – Verbesserung der Transparenz amtlicher Überwachungsergebnisse nicht zu verzögern. f) Der Bundesrat stellt auch vor dem Hinter- grund der aktuellen Geschehnisse im Bereich 29576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 (A) ) )(B) (C (D der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit fest, dass es hinsichtlich der bestehenden oder in der öffentlichen Diskussion befindlichen Instrumente zur Transparenz der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittel- überwachung, insbesondere der Regelungen des – § 40 Absatz 1 LFGB, – § 40 Absatz 1a LFGB, – Verbraucherinformationsgesetzes sowie – der geplanten Einführung eines Kontroll- barometers der zeitnahen Erarbeitung einer gesetzlichen Gesamtkonzeption im Sinne eines abge- stimmten und in sich schlüssigen Transpa- renzsystems bedarf. Die Bundesregierung wird daher dringend aufgefordert, bezüglich dieses Themenkomplexes in einen Fachdialog mit den Ländern einzutreten. 2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a (§ 42 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 7 – neu – LFGB) Die Bundesregierung wird gebeten, die Ziffer 3 (zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a (§ 42 Ab- satz 3 Satz 2 LFGB)) des Beschlusses des Bun- desrates vom 1. Februar 2013 zu Drucksache 789/12 unverändert weiterzuverfolgen. Für den Fall, dass die Bundesregierung unüber- windbare Bedenken hinsichtlich des Datenschut- zes hegt, wird sie gebeten, bei der Neufassung des § 42 Absatz 3 Satz 2 LFGB folgende Punkte zu berücksichtigen: Beim Auftreten eines durch Lebensmittel beding- ten Krankheitsausbruchs ist es erforderlich, dass die betroffenen Behörden aus den Bereichen Ge- sundheits- sowie Lebensmittelüberwachung eng zusammenarbeiten. In Fällen, in denen Verbrau- cherinnen und Verbraucher der Lebensmittelüber- wachung wesentliche Informationen zu (mögli- chen) Ausbruchsgeschehen geben, muss die Möglichkeit bestehen, diese Informationen schnell und effektiv der Gesundheitsüberwa- chung zu übermitteln. Eine Beschränkung auf Kontaktdaten der Betroffenen sowie die Ver- pflichtung auf Einholung einer schriftlichen Ein- willigung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist entbehrlich, sie erschwert und verzögert die behördliche Ausbruchsbekämpfung. Begründung: Der Bundesrat hatte am 1. Februar 2013 zur BR- Drucksache 789/12 unter Ziffer 3 (zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a (§ 42 Absatz 3 Satz 2)) eine Aufzählung von möglichen Informationen, die den nach § 25 Absatz 1 Infektionsschutzge- setz zuständigen Behörden zu übermitteln sind, beschlossen. Darunter findet sich als Nummer 7 das Auffangkriterium „sowie weiteren gegebe- nenfalls vorliegenden, relevanten Daten“. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundesta- ges (BR-Drucksache 151/13 – neu –) zielt darauf ab, die Weiterleitung von Kontaktdaten, die der Endverbraucher der Lebensmittelüberwachung gegeben hat, von einer schriftlichen Einwilligung abhängig zu machen. Eine Möglichkeit, weitere ermittlungsrelevante Daten wie beispielsweise Namen weiterer, möglicherweise betroffener Per- sonen zu kommunizieren, bestünde demnach nicht. Diese Formulierung berücksichtigt nicht ausreichend die Interessen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sowie die Erkenntnisse aus bisherigen Ausbruchsgeschehen. 3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und Num- mer 2 (§ 17a LFGB) Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Rahmen der Versicherungslösung der Schadensausgleich auch im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gewährleistet sein muss. Begründung: Entgegen häufig im Versicherungswesen anzu- treffendem Leistungsausschluss bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss unbeschadet eventuel- ler Rückgriffsrechte der Versicherung auf den Schadensverursacher sichergestellt sein, dass die einzuführende Versicherung in jedem Fall zum Ausgleich der Schäden verpflichtet ist (Analogie zur KFZ-Haftpflichtversicherung). 4. Zu Artikel 1 (§ 24 LFGB) Die Bundesregierung wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, inwieweit in das Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuch, z. B. in § 24, eine Haftungs- regelung integriert werden kann, die Einkom- mensausfälle landwirtschaftlicher Betriebe ausgleicht, die infolge von Futtermittellieferun- gen entstehen, die insbesondere nicht die Anfor- derungen des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln erfüllen. Die Haftung muss insbesondere auch Fälle abdecken, in denen landwirtschaftliche Betriebe aufgrund von Verdachtsfällen gesperrt werden und ihre Produkte deshalb zeitweise nicht vermarkten dür- fen, auch wenn sich der Verdacht schließlich nicht bestätigt. Begründung: Der aktuelle Fall des mit Aflatoxin B1 belasteten Maises aus Serbien wie auch das Dioxingesche- hen aus dem Jahr 2010/2011 zeigen, dass eine sehr große Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe unter Verdacht geraten kann, belastetes Futter verfüttert zu haben. Diese Betriebe dürfen so lange nicht vermarkten, bis durch eine Beprobung die Sicherheit ihrer Produkte einwandfrei festgestellt wurde. Die be- troffenen Tierhalter erleiden durch die Betriebs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29577 (A) ) )(B) (C (D sperre in der Regel unverschuldet z.T. erhebliche Einkommensverluste. Zum Schutz dieser Betriebe bedarf es einer um- fassenden Haftungsregelung, die auch für Schä- den aus Verdachtsfällen gilt. Die mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches be- schlossene Haftungsregelung reicht dafür nicht aus. 5. Zur Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU- Ebene dafür einzusetzen, dass eine Information der Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße unter- halb der Schwelle von Gesundheitsgefahren in die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Le- bensmittelsicherheit und zur Festlegung von Ver- fahren zur Lebensmittelsicherheit aufgenommen wird. Begründung: Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sieht nach derzeitigem Rechtsstand eine Information der Öf- fentlichkeit alleine bei Gesundheitsgefahren vor. Regelungen zur Information der Öffentlichkeit unterhalb der Schwelle von Gesundheitsgefahren müssen von den einzelnen Mitgliedstaaten getrof- fen werden. Hierdurch ergeben sich unterschied- liche Regelungen in jedem Mitgliedstaat. Die aktuellen Ereignisse zu Täuschungshandlun- gen mit Pferdefleisch in Rindfleischprodukten haben verdeutlicht, dass eine europaweit einheit- liche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig ist. Lebensmittel gleicher Herkunft werden oftmals in mehrere Mitgliedstaaten vertrieben. Für die In- formation des Verbrauchers über Verstöße unter- halb der Schwelle der Gesundheitsgefahr darf es keinen Unterschied machen, in welchem Mit- gliedstaat der Verbraucher das Produkt erwirbt. – Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften – Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Ta- bakgesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels- Sicherungs-Gesetzes Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, um- gehend, bis spätestens zum Ende der Legislaturpe- riode, eine umfassend und abschließend gültige allge- meine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder zu beschließen und diese dem Bundesrat vorzulegen. – Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussge- setzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschuss- entbürokratisierungsgesetz) – Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Miss- bräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenz- handelsgesetz) Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zu- nehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten er- langt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektroni- schen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Ab- ständen generieren und dabei nur äußerst kurze Halte- fristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittler- weile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolu- mens aus. Die hieraus entstehenden Risiken können beispiels- weise in starken und irrationalen Kursschwankungen, überlasteten Handelssystemen sowie neuen Miss- brauchsmöglichkeiten bestehen. Die Auswirkungen auf den Finanzmarkt als solchen sind kaum prognosti- zierbar. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Gesetz die Probleme und Risiken des Hochfrequenzhandels er- kennt, wesentliche Konzepte zur Lösung der Pro- bleme aber nicht aufgreift. Dem Bundesrat stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob die Intensivie- rung der Diskussion und die Erarbeitung von Lö- sungskonzepten auf der europäischen Ebene aus deut- scher Sicht nicht die vorzugswürdige Strategie dargestellt hätte. Ein wesentlicher Ansatz zur Vermeidung risikobehaf- teter und missbräuchlicher Praktiken im Bereich des Hochfrequenzhandels könnte nach Auffassung des Bundesrates der Ausschluss bestimmter Handelsvari- anten wie Warentermingeschäfte und Staatsanleihen vom Hochfrequenzhandel darstellen. Auf diese Weise könnte sichergestellt werden, dass die volkswirt- schaftlich größten Risiken, die aus dem Hochfre- quenzhandel folgen können, wie prozyklisch verstär- kender Handel und sogenannte Flash-Crashs, eingedämmt werden. – Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften – Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewe- gung und die Fortschreibung des Bevölkerungs- standes (Bevölkerungsstatistikgesetz – BevStatG) – Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbetei- ligung und Vereinheitlichung von Planfeststel- lungsverfahren (PlVereinhG) – …Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes 29578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 (A) ) )(B) (C (D Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: 1. Die Informations- und Kommunikationsmöglich- keiten des Internets und digitaler Medien sind faszinierend. Sie bieten insbesondere neue Mög- lichkeiten der demokratischen Öffentlichkeit und Beteiligung. Gleichzeitig stellen sie alle Medien- schaffenden – etablierte Medienhäuser ebenso wie neue Plattformen und Dienstleister – vor die Herausforderung, Geschäftsmodelle zu entwi- ckeln, die diesen neuen medialen Möglichkeiten gerecht werden. Dabei wird es im Hinblick auf die gesellschaftlich notwendige Öffentlichkeit auch in Zukunft darauf ankommen, dass wir qua- litativ hochwertige journalistische Berichterstat- tung weiterhin wirtschaftlich ermöglichen und zugleich gesellschaftlich zugänglich halten. Ur- heber, Verleger und Plattformbetreiber brauchen Spielregeln, die für einen fairen Ausgleich ihrer unterschiedlichen Interessen sorgen können, um digitale Freiheit zu ermöglichen. In diesem Zu- sammenhang sieht der Bundesrat die Notwendig- keit einer Regelung, die klärt, wie und unter wel- chen Bedingungen presseverlegerische Produkte im Netz genutzt werden können. Eine solche Re- gelung ist dann fair, wenn sie einerseits Presse- verlagen die Verfügung über ihre Produkte im Netz sichert und es ihnen ermöglicht, die unauto- risierte Verwendung ihrer Artikel durch Dritte zu unterbinden, wenn sie aber anderseits die Legiti- mität neuer, fairer Geschäftsmodelle der Inhalte- distribution im Netz nicht infrage stellt und die Auffindbarkeit von Inhalten grundsätzlich wahrt. Darüber hinaus darf sie die Durchsetzbarkeit der Rechte der Urheber nicht beschneiden und sollte mit Verbesserungen im Urhebervertragsrecht ab- gestimmt sein. 2. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Ge- setz zu einem Leistungsschutzrecht genügt diesen Anforderungen nicht und läuft den genannten Zielen zuwider. Es ist außerdem handwerklich schlecht gemacht, denn es beinhaltet zahllose un- bestimmte Rechtsbegriffe und schafft dadurch rechtliche Grauzonen, die voraussichtlich erst nach langjährigen gerichtlichen Auseinanderset- zungen geklärt sein werden. Der Bundesrat be- dauert, dass die Bundesregierung es versäumt hat, im Gespräch mit den verschiedenen betroffenen Gruppen und Unternehmen eine Lösung zu erar- beiten, die einen fairen Ausgleich zwischen den Betroffenen vornimmt und dabei der positiven Dynamik neuer digitaler Geschäftsmodelle ebenso gerecht wird wie der Bedeutung des Bei- trags verlegerischer Leistungen zur journalis- tisch-demokratischen Öffentlichkeit. Da es sich bei dem vom Deutschen Bundestag bereits be- schlossenen Gesetz um ein Einspruchsgesetz han- delt, hat der Bundesrat keine Möglichkeit, das Gesetz endgültig aufzuhalten. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung und der Mehrheit des Deutschen Bundestages gewählten Weg, ein Gesetz dieser Tragweite im Eilverfahren ohne ausreichende Beratung zu beschließen und durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen, für falsch. 3. Der Bundesrat hält es für notwendig, unter Einbe- ziehung aller Akteure einen Vorschlag zu entwi- ckeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf bereits bestehende, ggf. abgeleitete, Urheberrechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber – hier ins- besondere Journalistinnen und Journalisten – vollständig wahrt und den Grundsatz der Infor- mationsfreiheit gewährleistet. Es geht insbeson- dere darum, die unberechtigte und systematische Verwertung presseverlegerischer Produkte zu un- terbinden und Investitionen in die Herstellung und Veröffentlichung journalistischer Informa- tion zu schützen, ohne dadurch die Auffindbar- keit von Information zu gefährden oder die Ent- wicklung neuer Geschäftsmodelle zu behindern. Eine solche Regelung ist damit Teil der Rahmen- bedingungen der digitalen Medienwirtschaft und braucht daher die Akzeptanz sowohl der Inhalte- produzenten als auch der neuen digitalen Inhalte- verwerter. 4. Eine solche Regelung wird die Unterstützung des Bundesrates finden. Angesichts der wenigen Zeit, die in der aktuellen Legislaturperiode des Deut- schen Bundestages verbleibt, sollte sie nunmehr im Konsens und im Hinblick auf die nächste Le- gislaturperiode gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass eine neue Bundesregierung nach dem 22. Sep- tember dieses Jahres einen Vorschlag zur Novel- lierung des jetzt vom Deutschen Bundestag be- schlossenen und gemessen an den genannten Kriterien unzureichenden Gesetzes vorlegen wird. – Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Dritt- betroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Ände- rung der Finanzgerichtsordnung Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: Der Bundesrat begrüßt die zügige Änderung der Fi- nanzgerichtsordnung im Sinne seines Gesetzentwurfs, vgl. BR-Drucksache 40/13 (Beschluss). Gleichzeitig bedauert er jedoch, dass abweichend von diesem Ge- setzentwurf durch den vom Deutschen Bundestag be- schlossenen § 38 Absatz 2a Satz 3 FGO die Neurege- lung auf Verfahren beschränkt wurde, die vor dem 1. Mai 2016 anhängig werden. Diese zeitliche Einschränkung ist sachlich nicht ge- rechtfertigt. Die Neuregelung zielt gerade darauf ab, die derzeitige Verteilung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzgerichte in Angelegenheiten des Familien- leistungsausgleichs der Sache nach beizubehalten. Die Praxisbewährung dieser Zuständigkeitsvertei- lung steht daher nicht aus, sondern wird durch die ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29579 (A) ) )(B) (C (D genwärtigen gerichtlichen Verhältnisse bereits ausrei- chend belegt. Im Interesse eines zügigen Inkrafttretens des Gesetzes sieht der Bundesrat gleichwohl davon ab, aus diesem Grunde den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er er- wartet jedoch, dass die Beschränkung der neuen Zu- ständigkeitsregelung auf vor dem 1. Mai 2016 anhän- gige Verfahren zu gegebener Zeit im Sinne einer dauerhaften Beibehaltung der Neuregelung aufgeho- ben wird. – Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren – Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radio- aktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtan- lage Asse II – Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatenge- setzes – Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Än- derung von Vorschriften des Zulassungsverfah- rens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit – Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammen- arbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschrei- tenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleis- tungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsu- chende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstä- tigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leih- arbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzar- beit) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Entflechtungsinstrument ins Wett- bewerbsrecht einfügen auf Drucksache 17/3062 zu- rückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und den Verein- ten Nationen und einzelnen, global agierenden, interna- tionalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2010 und 2011 – Drucksachen 17/10502, 17/10707 Nr. 1.11 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter- parlamentarischen Union 127. Versammlung der Interparlamentarischen Union vom 21. bis 26. Oktober 2012 in Quebec, Kanada – Drucksachen 17/12312, 17/12441 Nr. 1.5 – Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraft- verkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes – Drucksache 17/1395 – hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäuße- rung der Bundesregierung – Drucksachen 17/1903, 17/2061 Nr. 1.2 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachge- ordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw- Maut – Drucksachen 17/12028, 17/12238 Nr. 1.6 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2011 – Drucksachen 17/12230, 17/12441 Nr. 1.3 – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2009 – Drucksachen 17/5170, 17/5820 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2010 – Drucksachen 17/9522, 17/9802 Nr. 1.7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/790 Nr. 1.29 Ratsdokument 9864/09 Drucksache 17/12449 Nr. A.8 Ratsdokument 5736/13 Drucksache 17/12449 Nr. A.9 Ratsdokument 5899/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.5 Ratsdokument 5855/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.6 Ratsdokument 5960/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.7 Ratsdokument 5985/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.8 Ratsdokument 6012/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.9 Ratsdokument 6013/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.10 Ratsdokument 6014/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.11 Ratsdokument 6015/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.12 Ratsdokument 6017/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.13 Ratsdokument 6019/13 29580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 (A) (C) (D)(B) Drucksache 17/12587 Nr. A.14 Ratsdokument 6020/13 Drucksache 17/12587 Nr. A.15 Ratsdokument 6347/13 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/10208 Nr. A.21 Ratsdokument 10032/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.18 Ratsdokument 16425/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.19 Ratsdokument 16498/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.21 Ratsdokument 16547/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.42 Ratsdokument 16571/12 Drucksache 17/12449 Nr. A.11 Ratsdokument 5682/13 235. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 36 Förderung der Prävention TOP 37 Wirtschaftskriminalität ZP 11 Verkürzung von Aufbewahrungsfristen TOP 39 Recht auf ein Girokonto TOP 38 Förderung deutscher Auslandsschulen TOP 41 Informationsfreiheit TOP 40 Jahresbericht 2012 des Wehrbeauftragten ZP 12 Aktuelle Stunde zur Visapolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)




Rede von Dr. Lukrezia Jochimsen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Eine Bemerkung vorweg: Immer wenn ich in den ver-
gangenen Jahren eine Deutsche Auslandsschule besucht
habe, sei es als Journalistin oder als Parlamentarierin,
war ich tief beeindruckt vom Engagement der Lehrer,
Schüler und auch der Eltern für ihre Schule – Frau
Staatsministerin hat das vorhin auch erwähnt – und be-
sonders von der pädagogischen Atmosphäre in diesen
Schulen. Ich habe dabei gelernt, dass diese Schulen für
Kinder und Jugendliche in der Fremde eine besondere
Bedeutung haben, sie ihr oft nicht einfaches Heranwach-
sen positiv unterstützen und schützen, auch die Bezie-
hung zu ihrer Heimat übrigens. Schüler in Schanghai ha-
ben das einmal so ausgedrückt: Deutschland, das sind
die Großeltern und die Schule hier.

Dass es um so etwas Kostbares wie Kindheit und Ju-
gend geht, wenn wir heute das Gesetz über die Förde-
rung der Auslandsschulen diskutieren, sollten wir beden-
ken, und wir sollten das auch in den Mittelpunkt unserer
Überlegungen stellen, nicht nur unser Image nach außen
und wirtschaftliche Standortfaktoren in aller Welt.

Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden, Lernbe-
gierigen in einer internationalen Welt, Begegnungen mit
Gleichaltrigen anderer Kulturen und Traditionen Su-
chenden soll dieses Gesetz dienen, ihren Lehrerinnen
und Lehrern und – nicht zu vergessen – den Kindern und
Jugendlichen aus den Gastländern ebenfalls, die sich auf
deutsche Kultur und auch auf Begegnung mit Gleich-
altrigen anderer Herkunft einlassen. Das bitte ich zu be-
denken.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Peter Gauweiler [CDU/CSU])


Insofern: Ja, es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf der
Regierung jetzt endlich vorliegt. Der Unterausschuss
„Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ hat seit Jah-
ren fraktionsübergreifend – die Linke war stets dabei –
darauf gedrungen, dass die Deutschen Auslandsschulen
gesetzlich abgesichert werden und nicht länger mit der
auf ein Jahr begrenzten Förderung nach Zuwendungs-
recht arbeiten müssen.

Aber was erleben wir nun, in dem Moment, in dem
das schon so lange als dringend notwendig erachtete Ge-
setz vorliegt? Von 141 bisher geförderten Auslandsschu-
len soll nur ein Drittel gesetzlich abgesichert werden.
Für alle anderen soll es so weitergehen wie bisher. Nur
die großen Schulen mit 20 Abiturabsolventen pro Jahr
oder mehr fallen unter das neue Gesetz. Gut für sie, aber
ganz und gar schlecht, weil das nun auch für die große
Mehrheit der anderen gesetzlich festgeschrieben wird.

Man kann es eigentlich kaum glauben, Frau Staatsmi-
nisterin, aber in dieser großen Gruppe der vom Gesetz
ausgeschlossenen befinden sich traditionsreiche deut-
sche Schulen wie zum Beispiel die Schule in Neu-Delhi,
tapfere Neugründungen im früheren Ostblock wie die
Schule in Bratislava und tapfere Einrichtungen, mehr-
fach erwähnt, die gegen Unwägbarkeiten jahrzehntelan-
ger Diktatur angehen wie die Schule in Teheran.

Die Schule in Neu-Delhi gibt es seit 1961. 2007 er-
hielt sie die Genehmigung zur Einrichtung einer Ober-
stufe. 2012 haben sieben Schüler das Abitur bestanden.
Diese Zahl aber reicht nicht für die gesetzliche Absiche-
rung. Deshalb müssen 180 Kinder und Jugendliche so-
wie 22 Lehrer weiter wurschteln wie bisher.

Die Schule in Bratislava: eine neue Schule, gegründet
2005, die einzige deutsche Schule in der Slowakei, eine
Begegnungsschule, auf der sowohl deutsche wie auch
einheimische Abschlüsse abgelegt werden können, über
200 Kinder und Jugendliche, 26 Lehrer. Der Ausbau er-
folgt schrittweise; ab 2015/16 soll es einen vollständigen
Gymnasialzug geben. Bis die Schule in Bratislava den
Kriterien des vorliegenden Gesetzes genügt, wird es
Jahre dauern. Wollen wir diesem Unsinn wirklich zu-
stimmen?


(Zurufe von der LINKEN und der SPD: Nein!)


Das waren nur zwei Beispiele von ungefähr 100. Ich
finde, wenn man schon nach jahrelangen Forderungen
endlich ein Gesetz macht, dann muss es doch einen Nut-
zen haben und nicht wenige Privilegierte und viele Leid-
tragende schaffen. Was ist dann der Nutzen dieses Geset-
zes?


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD] und Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Johanna Voß [DIE LINKE]: Gar keiner!)


Wie gesagt: Es geht überall gleichermaßen um Kin-
der, Jugendliche, Heranwachsende und ihre Bildungs-
chancen, ihre Lernverhältnisse, die gerade in der Fremde
die Lebensverhältnisse stark prägen. Wird das Gesetz in
der jetzigen Fassung umgesetzt, konterkariert es sein an-
gegebenes, laut gepriesenes Ziel, den deutschen Schulen
im Ausland endlich eine bessere Finanzierungs- und Pla-
nungssicherheit zu verschaffen. Ein Auslandsschulge-
setz muss für alle bisher geförderten und anerkannten
Schulen gleichermaßen gelten.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Peter Gauweiler [CDU/CSU])


Nur dann wird es seinem Namen und seiner Zielsetzung
gerecht. Insofern war der hoffnungsvollste Satz in Ihrer

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Sie haben uns
    mehr oder weniger versprochen: So wie wir das Gesetz
    heute beraten, wird es hoffentlich am Ende nicht aus-
    sehen.

    Ich danke.





    Dr. Lukrezia Jochimsen


    (A) )


    )(B)


    (C (D (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Peter Gauweiler [CDU/CSU])