(Cgen zu kommen. Konzertierte Aktionen, die die Hand-
lungsfreiheit von Nichtregierungsorganisationen und der
Zivilgesellschaft einschränken, sind dabei aus unserer
Sicht nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv.
Aber das Thema Visafreiheit beschäftigt uns ja auch
– das ist von allen Rednern bisher hier erwähnt worden –
in einem ganz anderen Zusammenhang, nämlich der
Frage des Umgangs mit den Balkanstaaten. Wir alle ha-
ben schon mehrfach gehört – das wissen wir auch –, dass
die Staatsangehörigen Serbiens, Montenegros und Maze-
doniens seit 2009 visafrei in den EU-Raum einreisen
können. Seit Dezember 2010 sind weitere Mitgliedstaa-
ten hinzugekommen. Mit der Einführung dieser Visum-
freiheit ist bedauerlicherweise auch die Zahl der hier ge-
stellten Asylanträge sprunghaft gestiegen.
Wenn Sie es als eine Art Winterhilfe bezeichnen,
wenn das Asylrecht dazu missbraucht wird, sich in
Deutschland illegal aufzuhalten, dann muss ich diese
Formulierung genauso zurückweisen wie die bewusst
Sie erkennen diese Gefahren des Missbrauchs sehr wohl.
Deshalb kann man doch nicht sagen, wir hätten es hier
mit einer Situation zu tun, die man einfach durch Igno-
rieren beseitigt bekäme.
Dass der Bundesinnenminister aufgrund der eingetre-
tenen Situation zu Recht prüft, ob in der Visum-Verord-
nung die Grundlage für eine Klausel geschaffen werden
kann – denn nur darüber wird im Augenblick überhaupt
diskutiert –, mit der die Visafreiheit über einen Zeitraum
von sechs Monaten ausgesetzt werden kann, ist in die-
sem Zusammenhang nur zu begrüßen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
Helmut Brandt (CDU/CSU):
Jawohl, es wird auch Zeit, dass wir nach Hause kom-
men. – Zur Klarstellung zum Schluss: Entgegen dem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29573
(A) )
)(B)
Anlagen
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Weinberg, Harald DIE LINKE 19.04.2013
Klug, Astrid SPD 19.04.2013
Koczy, Ute BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 19.04.2013
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 19.04.2013
Barthle, Norbert CDU/CSU 19.04.2013
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 19.04.2013
Bleser, Peter CDU/CSU 19.04.2013
Brand, Michael CDU/CSU 19.04.2013
Bulling-Schröter,
Eva
DIE LINKE 19.04.2013
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 19.04.2013
Ehrmann, Siegmund SPD 19.04.2013
Gabriel, Sigmar SPD 19.04.2013
Glos, Michael CDU/CSU 19.04.2013
Gohlke, Nicole DIE LINKE 19.04.2013
Grindel, Reinhard CDU/CSU 19.04.2013
Gunkel, Wolfgang SPD 19.04.2013
Hagedorn, Bettina SPD 19.04.2013
Hiller-Ohm,
Gabriele
SPD 19.04.2013
Hintze, Peter CDU/CSU 19.04.2013
Kaster, Bernhard CDU/CSU 19.04.2013
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Klimke, Jürgen CDU/CSU 19.04.2013
Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Laurischk, Sibylle FDP 19.04.2013
Dr. von der Leyen,
Ursula
CDU/CSU 19.04.2013
Dr. Lindner, Tobias BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Lösekrug-Möller,
Gabriele
SPD 19.04.2013
von der Marwitz, Hans-
Georg
CDU/CSU 19.04.2013
Mast, Katja SPD 19.04.2013
Menzner, Dorothée DIE LINKE 19.04.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 19.04.2013
Özoğuz, Aydan SPD 19.04.2013
Schäffler, Frank FDP 19.04.2013
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 19.04.2013
Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 19.04.2013
Schmidt (Fürth),
Christian
CDU/CSU 19.04.2013
Süßmair, Alexander DIE LINKE 19.04.2013
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.04.2013
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
29574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt
in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte
des Bundes (234. Sitzung, Tagesordnungspunkt 28)
Frank Tempel (DIE LINKE): In der Anhörung zu
den drei aktuellen Gesetzentwürfen des öffentlichen
Dienstrechtes Mitte März haben die Gewerkschaften der
Koalition auf den Weg gegeben, dass die Grundüberle-
gungen dieser Gesetze durchaus im Interesse der Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Sie sollen die At-
traktivität des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb um
gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stei-
gern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen
und den demografischen Problemen der Verwaltungen
entgegensteuern. Das Mantra der Koalition, nur Maß-
nahmen zu ergreifen, die posten- und personalstellen-
neutral sind, verhindert allerdings, dass die Gesetze ihre
Wirkung entfalten können.
Auch das Gesetz zur Familienpflegezeit und zum fle-
xibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und
Beamte des Bundes ist so ausgestaltet, dass es ineffizient
bleiben wird. Wie ich schon in der ersten Lesung aus-
führte, ist das Gesetz eine Übertragung der Regelungen
des Familienpflegezeitgesetzes auf die Beamtinnen und
Beamten des Bundes. Das Familienpflegezeitgesetz ist
aber von den Beschäftigten nicht angenommen worden,
da es offensichtlich nicht attraktiv ist. Warum sollte es
gerade bei der Beamtenschaft funktionieren? Beamtin-
nen und Beamte insbesondere im einfachen bis Anfang
des gehobenen Dienstes wollen oder können nur im Aus-
nahmefall die erheblichen finanziellen Risiken der Fami-
lienpflegezeit in Kauf nehmen.
Inzwischen hat die Koalition einen Änderungsantrag
eingebracht, der gegenüber dem Gesetzentwurf in zwei
Punkten eine Verbesserung darstellt.
Bei einem freiwilligen Hinausschieben des Ruhe-
standseintritts sollen Beamtinnen und Beamte Aktiv-
statt Versorgungsbezüge erhalten. Mit dem vorgeschla-
genen Bleibezuschlag wird erstmals auch für Beamtin-
nen und Beamte mit langen Dienstzeiten ein zusätzlicher
Anreiz für das Hinausschieben des Ruhestandseintritts
geschaffen. Es soll eine Weiterarbeit in Teilzeit ermög-
licht werden, ohne dass, im Vergleich zu entsprechenden
Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, finanzielle Nach-
teile entstehen.
Für die aktive Dienstleistung über das Ruhestandsein-
trittsalter hinaus soll anteilig zur Arbeitszeit eine ge-
kürzte Besoldung gewährt werden. Insoweit würde ein
Anspruch bestehen, der auch sonstigen Beamtinnen und
Beamten in einem aktiven Teilzeitbeamtenverhältnis zu-
steht. Dieser Anspruch bliebe allerdings, je nach Teil-
zeitquote, hinter dem Anspruch auf Versorgungsbezüge
zurück, wie er bei regulärem Ausscheiden entstünde.
Im Gesetzesteil zum flexibleren Eintritt in den Ruhe-
stand hat die Koalition ebenfalls eine Änderung vorge-
schlagen: Sie hat offensichtlich erkannt, dass eine moti-
vierte Mitarbeit älterer Beschäftigter angesichts des
demografischen Wandels unverzichtbar ist. Dazu passen
keine Regelungen aus der Mottenkiste preußischen Be-
amtentums, in denen in absolutistischer Weise über die
Beamtinnen und Beamten bestimmt wird. Deshalb soll
laut Änderungsantrag die Erzwingung der Dienstzeitver-
längerung abgeschafft werden. Künftig dürfe die Verlän-
gerung nur noch einvernehmlich zwischen Dienstherrn
und Beamtinnen und Beamten möglich sein und deshalb
nur mit deren Zustimmung erfolgen. Daher sei auch eine
einheitliche Steuerung dieser Dienstzeitverlängerung
durch die oberste Dienstbehörde nicht mehr erforderlich
und könne zugunsten der für das Hinausschieben zustän-
digen Behörde entfallen. – Die Streichung dieser Rege-
lung ist natürlich zu begrüßen.
Trotz der Verbesserungen im Änderungsantrag wer-
den wir den Gesetzentwurf ablehnen. Die Familienpfle-
gezeit ist in ihrer Ausgestaltung unannehmbar. Und auch
der flexible Eintritt in den Ruhestand ist vielleicht als
Teillösung zur Abmilderung demografischer Probleme
geeignet. Er wird aber die von uns geforderte und unbe-
dingt nötige Ausbildungs- und Einstellungsoffensive für
den öffentlichen Dienst nicht ersetzen können.
Zum Abschluss möchte ich aus meiner heutigen Rede
zum Altersgeld zitieren:
„Alle drei am heutigen Tag zur Abstimmung stehen-
den Gesetze zu Fragen des öffentlichen Dienstrechtes,
zum Altersgeld, zur Familienpflegezeit und zur Profes-
sorenbesoldung kranken an dem gleichen Problem: Die
Gesetzentwürfe ändern das Recht des öffentlichen
Dienstes in vielen Details, aber sie folgen keinem durch-
dachten Konzept, das für eine Reform zur Modernisie-
rung des Dienstrechts – nicht zuletzt angesichts des de-
mografischen Wandels – notwendig wäre. Ihnen fehlt
eine Vision, und Ihnen fehlt der Mut, über Ihre selbstge-
setzte Grenze der Kosten- und Planstellenneutralität hin-
wegzuschreiten. Mit Stückwerk kann man sich über die
Zeit retten, aber die Probleme holen Sie über kurz oder
lang unweigerlich ein.“
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März
2013 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu-
stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkom-
mens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisa-
tion
– Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch und anderer Gesetze
– Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von
Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29575
(A) )
)(B)
(C
(D
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat stellt unter Heranziehung der Begrün-
dung zur Gesetzesvorlage und der Gegenäußerung
der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bun-
desrates vom 4. Dezember 2012 – BR-Drucksache
661/12 (Beschluss) – zu § 11 fest, dass
a) sogenannte „in-house-Methoden“, soweit zuge-
lassene In-vitro-Diagnostika zur Verfügung ste-
hen, auch weiterhin für anzeigepflichtige Tierseu-
chen sowie melde- oder mitteilungspflichtige
Tierkrankheiten unter bestimmten Voraussetzun-
gen ohne Zulassung durch das Friedrich-Loeffler-
Institut eingesetzt werden können und
b) Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer
Zulassung im Falle eines Therapienotstandes
auch weiterhin durch den Tierarzt für die von ihm
behandelten Tiere in seiner Verantwortung umge-
widmet werden dürfen,
und bittet die Bundesregierung, zur bundeseinheitli-
chen Anwendung Ausführungshinweise im Einver-
nehmen mit den Ländern zu erarbeiten.
– Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vor-
schriften
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
Entschließung zu fassen:
1. Zu Artikel 1 (§ 40 Absatz 1, Absatz 1a LFGB)
a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass über die
Regelungen zur Information der Öffentlich-
keit aus Gründen der Gefahrenabwehr gemäß
§ 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futter-
mittelgesetzbuchs hinaus zwischenzeitlich be-
reits geltende bzw. sich in der Diskussion be-
findliche Regelungen existieren, welche
Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und
Futtermittelüberwachung für die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher transparent machen
sollen. Diese Regelungen stehen bislang weit-
gehend beziehungslos nebeneinander und bie-
ten den Verbraucherinnen und Verbrauchern
nicht das erforderliche Informationsangebot.
Die diversen Transparenzinstrumente werden
von der betroffenen Wirtschaft zum Teil nicht
akzeptiert und begegnen vor den Gerichten
vor allem auf Grund ihrer handwerklichen
Mängel teilweise erheblichen rechtlichen Be-
denken.
b) Der Bundesrat beobachtet mit Sorge, dass in-
zwischen eine Reihe von Verwaltungsgerich-
ten und Oberverwaltungsgerichten in ihren
Eilentscheidungen grundsätzliche Fragen
nach der Vereinbarkeit der Transparenzvor-
schriften des Lebensmittel- und Futtermittel-
gesetzbuches (LFGB) mit dem EU-Recht so-
wie nach deren Verfassungsmäßigkeit
aufgeworfen und Veröffentlichungen der Be-
hörden nach § 40 Absatz 1a LFGB untersagt
haben. Hierdurch wird die Möglichkeit für
eine rechtskonforme Weiterführung des Voll-
zugs durch die Landesbehörden zunehmend
infrage gestellt. Der weitere Vollzug ist in ei-
nigen Ländern bis zur endgültigen Entschei-
dung dieser Fragen faktisch blockiert.
c) Der Bundesrat bekräftigt seine in dem Be-
schluss vom 1. Februar 2013 zum Entwurf ei-
nes Dritten Gesetzes zur Änderung des Le-
bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
sowie anderer Vorschriften an die Bundesre-
gierung (BR-Drucksache 789/12 – Beschluss –)
vorgebrachte Forderung, insbesondere die
dringend notwendige Überarbeitung des § 40
Absatz 1a LFGB in eine gesetzliche Gesamt-
konzeption einzubinden. Hierbei sind vor-
dringlich die Fragen hinsichtlich
– der Doppeluntersuchungen,
– der Dauer der Veröffentlichung bzw. der
Löschungsfristen,
– der „Nulltoleranz“,
– der Veröffentlichung bei hinreichendem
Verdacht auf eine Straftat,
– dem Konkretisierungsgrad bei der Be-
zeichnung des Lebensmittels
zu klären und der Gesetzestext entsprechend
zu überarbeiten.
d) Der Bundesrat nimmt die in der Gegenäuße-
rung der Bundesregierung zum Beschluss des
Bundesrates vom 1. Februar 2013 (BR-
Drucksache 789/12 – Beschluss –) dargelegte
Dialogbereitschaft zur Kenntnis. Gleichwohl
ist festzustellen, dass die Bundesregierung
keinerlei konkrete Änderungen zur Heilung
der verwaltungsgerichtlich angemahnten
Mängel oder gar grundsätzliche Veränderun-
gen der gesetzlichen Vorschriften im Sinne ei-
ner Konsolidierung der Transparenzregelun-
gen für amtliche Überwachungsergebnisse
vorgenommen hat.
e) Der Bundesrat begrüßt zwar die Wiederein-
führung der bereits bis zum 31. August 2012
geltenden Rechtsgrundlage für Veröffentli-
chungen im Täuschungsfall. Die Schaffung
dieses isolierten Instruments wird in Anbe-
tracht der offenkundigen Anfälligkeit der üb-
rigen Transparenzregelungen des LFGB aller-
dings als nicht ausreichend erachtet.
Insbesondere im Hinblick auf die zu Ende ge-
hende Legislaturperiode des Deutschen Bun-
destages verzichtet der Bundesrat jedoch auf
die Anrufung des Vermittlungsausschusses,
um die damit verbundene – geringfügige –
Verbesserung der Transparenz amtlicher
Überwachungsergebnisse nicht zu verzögern.
f) Der Bundesrat stellt auch vor dem Hinter-
grund der aktuellen Geschehnisse im Bereich
29576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
fest, dass es hinsichtlich der bestehenden oder
in der öffentlichen Diskussion befindlichen
Instrumente zur Transparenz der Ergebnisse
der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittel-
überwachung, insbesondere der Regelungen
des
– § 40 Absatz 1 LFGB,
– § 40 Absatz 1a LFGB,
– Verbraucherinformationsgesetzes sowie
– der geplanten Einführung eines Kontroll-
barometers
der zeitnahen Erarbeitung einer gesetzlichen
Gesamtkonzeption im Sinne eines abge-
stimmten und in sich schlüssigen Transpa-
renzsystems bedarf. Die Bundesregierung
wird daher dringend aufgefordert, bezüglich
dieses Themenkomplexes in einen Fachdialog
mit den Ländern einzutreten.
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a (§ 42 Absatz 2
Satz 2 Nummer 1 bis 7 – neu – LFGB)
Die Bundesregierung wird gebeten, die Ziffer 3
(zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a (§ 42 Ab-
satz 3 Satz 2 LFGB)) des Beschlusses des Bun-
desrates vom 1. Februar 2013 zu Drucksache
789/12 unverändert weiterzuverfolgen.
Für den Fall, dass die Bundesregierung unüber-
windbare Bedenken hinsichtlich des Datenschut-
zes hegt, wird sie gebeten, bei der Neufassung
des § 42 Absatz 3 Satz 2 LFGB folgende Punkte
zu berücksichtigen:
Beim Auftreten eines durch Lebensmittel beding-
ten Krankheitsausbruchs ist es erforderlich, dass
die betroffenen Behörden aus den Bereichen Ge-
sundheits- sowie Lebensmittelüberwachung eng
zusammenarbeiten. In Fällen, in denen Verbrau-
cherinnen und Verbraucher der Lebensmittelüber-
wachung wesentliche Informationen zu (mögli-
chen) Ausbruchsgeschehen geben, muss die
Möglichkeit bestehen, diese Informationen
schnell und effektiv der Gesundheitsüberwa-
chung zu übermitteln. Eine Beschränkung auf
Kontaktdaten der Betroffenen sowie die Ver-
pflichtung auf Einholung einer schriftlichen Ein-
willigung der Verbraucherinnen und Verbraucher
ist entbehrlich, sie erschwert und verzögert die
behördliche Ausbruchsbekämpfung.
Begründung:
Der Bundesrat hatte am 1. Februar 2013 zur BR-
Drucksache 789/12 unter Ziffer 3 (zu Artikel 1
Nummer 5 Buchstabe a (§ 42 Absatz 3 Satz 2))
eine Aufzählung von möglichen Informationen,
die den nach § 25 Absatz 1 Infektionsschutzge-
setz zuständigen Behörden zu übermitteln sind,
beschlossen. Darunter findet sich als Nummer 7
das Auffangkriterium „sowie weiteren gegebe-
nenfalls vorliegenden, relevanten Daten“.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundesta-
ges (BR-Drucksache 151/13 – neu –) zielt darauf
ab, die Weiterleitung von Kontaktdaten, die der
Endverbraucher der Lebensmittelüberwachung
gegeben hat, von einer schriftlichen Einwilligung
abhängig zu machen. Eine Möglichkeit, weitere
ermittlungsrelevante Daten wie beispielsweise
Namen weiterer, möglicherweise betroffener Per-
sonen zu kommunizieren, bestünde demnach
nicht. Diese Formulierung berücksichtigt nicht
ausreichend die Interessen des vorbeugenden
Verbraucherschutzes sowie die Erkenntnisse aus
bisherigen Ausbruchsgeschehen.
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und Num-
mer 2 (§ 17a LFGB)
Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Rahmen
der Versicherungslösung der Schadensausgleich
auch im Falle des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit gewährleistet sein muss.
Begründung:
Entgegen häufig im Versicherungswesen anzu-
treffendem Leistungsausschluss bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit muss unbeschadet eventuel-
ler Rückgriffsrechte der Versicherung auf den
Schadensverursacher sichergestellt sein, dass die
einzuführende Versicherung in jedem Fall zum
Ausgleich der Schäden verpflichtet ist (Analogie
zur KFZ-Haftpflichtversicherung).
4. Zu Artikel 1 (§ 24 LFGB)
Die Bundesregierung wird gebeten, kurzfristig zu
prüfen, inwieweit in das Lebensmittel- und Fut-
termittelgesetzbuch, z. B. in § 24, eine Haftungs-
regelung integriert werden kann, die Einkom-
mensausfälle landwirtschaftlicher Betriebe
ausgleicht, die infolge von Futtermittellieferun-
gen entstehen, die insbesondere nicht die Anfor-
derungen des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1
Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 767/2009
vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und
die Verwendung von Futtermitteln erfüllen. Die
Haftung muss insbesondere auch Fälle abdecken,
in denen landwirtschaftliche Betriebe aufgrund
von Verdachtsfällen gesperrt werden und ihre
Produkte deshalb zeitweise nicht vermarkten dür-
fen, auch wenn sich der Verdacht schließlich
nicht bestätigt.
Begründung:
Der aktuelle Fall des mit Aflatoxin B1 belasteten
Maises aus Serbien wie auch das Dioxingesche-
hen aus dem Jahr 2010/2011 zeigen, dass eine
sehr große Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe
unter Verdacht geraten kann, belastetes Futter
verfüttert zu haben.
Diese Betriebe dürfen so lange nicht vermarkten,
bis durch eine Beprobung die Sicherheit ihrer
Produkte einwandfrei festgestellt wurde. Die be-
troffenen Tierhalter erleiden durch die Betriebs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29577
(A) )
)(B)
(C
(D
sperre in der Regel unverschuldet z.T. erhebliche
Einkommensverluste.
Zum Schutz dieser Betriebe bedarf es einer um-
fassenden Haftungsregelung, die auch für Schä-
den aus Verdachtsfällen gilt.
Die mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Le-
bensmittel- und Futtermittelgesetzbuches be-
schlossene Haftungsregelung reicht dafür nicht
aus.
5. Zur Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-
Ebene dafür einzusetzen, dass eine Information
der Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße unter-
halb der Schwelle von Gesundheitsgefahren in
die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 28. Januar
2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze
und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur
Errichtung der Europäischen Behörde für Le-
bensmittelsicherheit und zur Festlegung von Ver-
fahren zur Lebensmittelsicherheit aufgenommen
wird.
Begründung:
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sieht nach
derzeitigem Rechtsstand eine Information der Öf-
fentlichkeit alleine bei Gesundheitsgefahren vor.
Regelungen zur Information der Öffentlichkeit
unterhalb der Schwelle von Gesundheitsgefahren
müssen von den einzelnen Mitgliedstaaten getrof-
fen werden. Hierdurch ergeben sich unterschied-
liche Regelungen in jedem Mitgliedstaat.
Die aktuellen Ereignisse zu Täuschungshandlun-
gen mit Pferdefleisch in Rindfleischprodukten
haben verdeutlicht, dass eine europaweit einheit-
liche Vorgabe zur Veröffentlichung notwendig ist.
Lebensmittel gleicher Herkunft werden oftmals
in mehrere Mitgliedstaaten vertrieben. Für die In-
formation des Verbrauchers über Verstöße unter-
halb der Schwelle der Gesundheitsgefahr darf es
keinen Unterschied machen, in welchem Mit-
gliedstaat der Verbraucher das Produkt erwirbt.
– Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
– Drittes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Ta-
bakgesetzes
– Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-
Sicherungs-Gesetzes
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende
Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, um-
gehend, bis spätestens zum Ende der Legislaturpe-
riode, eine umfassend und abschließend gültige allge-
meine Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen
Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder
zu beschließen und diese dem Bundesrat vorzulegen.
– Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussge-
setzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschuss-
entbürokratisierungsgesetz)
– Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Miss-
bräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenz-
handelsgesetz)
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge-
fasst:
Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zu-
nehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten er-
langt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektroni-
schen Handel algorithmische Handelsprogramme ein,
die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Ab-
ständen generieren und dabei nur äußerst kurze Halte-
fristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der
Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittler-
weile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolu-
mens aus.
Die hieraus entstehenden Risiken können beispiels-
weise in starken und irrationalen Kursschwankungen,
überlasteten Handelssystemen sowie neuen Miss-
brauchsmöglichkeiten bestehen. Die Auswirkungen
auf den Finanzmarkt als solchen sind kaum prognosti-
zierbar.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Gesetz die
Probleme und Risiken des Hochfrequenzhandels er-
kennt, wesentliche Konzepte zur Lösung der Pro-
bleme aber nicht aufgreift. Dem Bundesrat stellt sich
vor diesem Hintergrund die Frage, ob die Intensivie-
rung der Diskussion und die Erarbeitung von Lö-
sungskonzepten auf der europäischen Ebene aus deut-
scher Sicht nicht die vorzugswürdige Strategie
dargestellt hätte.
Ein wesentlicher Ansatz zur Vermeidung risikobehaf-
teter und missbräuchlicher Praktiken im Bereich des
Hochfrequenzhandels könnte nach Auffassung des
Bundesrates der Ausschluss bestimmter Handelsvari-
anten wie Warentermingeschäfte und Staatsanleihen
vom Hochfrequenzhandel darstellen. Auf diese Weise
könnte sichergestellt werden, dass die volkswirt-
schaftlich größten Risiken, die aus dem Hochfre-
quenzhandel folgen können, wie prozyklisch verstär-
kender Handel und sogenannte Flash-Crashs,
eingedämmt werden.
– Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und
des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften
– Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewe-
gung und die Fortschreibung des Bevölkerungs-
standes (Bevölkerungsstatistikgesetz – BevStatG)
– Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbetei-
ligung und Vereinheitlichung von Planfeststel-
lungsverfahren (PlVereinhG)
– …Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
29578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013
(A) )
)(B)
(C
(D
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
1. Die Informations- und Kommunikationsmöglich-
keiten des Internets und digitaler Medien sind
faszinierend. Sie bieten insbesondere neue Mög-
lichkeiten der demokratischen Öffentlichkeit und
Beteiligung. Gleichzeitig stellen sie alle Medien-
schaffenden – etablierte Medienhäuser ebenso
wie neue Plattformen und Dienstleister – vor die
Herausforderung, Geschäftsmodelle zu entwi-
ckeln, die diesen neuen medialen Möglichkeiten
gerecht werden. Dabei wird es im Hinblick auf
die gesellschaftlich notwendige Öffentlichkeit
auch in Zukunft darauf ankommen, dass wir qua-
litativ hochwertige journalistische Berichterstat-
tung weiterhin wirtschaftlich ermöglichen und
zugleich gesellschaftlich zugänglich halten. Ur-
heber, Verleger und Plattformbetreiber brauchen
Spielregeln, die für einen fairen Ausgleich ihrer
unterschiedlichen Interessen sorgen können, um
digitale Freiheit zu ermöglichen. In diesem Zu-
sammenhang sieht der Bundesrat die Notwendig-
keit einer Regelung, die klärt, wie und unter wel-
chen Bedingungen presseverlegerische Produkte
im Netz genutzt werden können. Eine solche Re-
gelung ist dann fair, wenn sie einerseits Presse-
verlagen die Verfügung über ihre Produkte im
Netz sichert und es ihnen ermöglicht, die unauto-
risierte Verwendung ihrer Artikel durch Dritte zu
unterbinden, wenn sie aber anderseits die Legiti-
mität neuer, fairer Geschäftsmodelle der Inhalte-
distribution im Netz nicht infrage stellt und die
Auffindbarkeit von Inhalten grundsätzlich wahrt.
Darüber hinaus darf sie die Durchsetzbarkeit der
Rechte der Urheber nicht beschneiden und sollte
mit Verbesserungen im Urhebervertragsrecht ab-
gestimmt sein.
2. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Ge-
setz zu einem Leistungsschutzrecht genügt diesen
Anforderungen nicht und läuft den genannten
Zielen zuwider. Es ist außerdem handwerklich
schlecht gemacht, denn es beinhaltet zahllose un-
bestimmte Rechtsbegriffe und schafft dadurch
rechtliche Grauzonen, die voraussichtlich erst
nach langjährigen gerichtlichen Auseinanderset-
zungen geklärt sein werden. Der Bundesrat be-
dauert, dass die Bundesregierung es versäumt hat,
im Gespräch mit den verschiedenen betroffenen
Gruppen und Unternehmen eine Lösung zu erar-
beiten, die einen fairen Ausgleich zwischen den
Betroffenen vornimmt und dabei der positiven
Dynamik neuer digitaler Geschäftsmodelle
ebenso gerecht wird wie der Bedeutung des Bei-
trags verlegerischer Leistungen zur journalis-
tisch-demokratischen Öffentlichkeit. Da es sich
bei dem vom Deutschen Bundestag bereits be-
schlossenen Gesetz um ein Einspruchsgesetz han-
delt, hat der Bundesrat keine Möglichkeit, das
Gesetz endgültig aufzuhalten. Der Bundesrat hält
den von der Bundesregierung und der Mehrheit
des Deutschen Bundestages gewählten Weg, ein
Gesetz dieser Tragweite im Eilverfahren ohne
ausreichende Beratung zu beschließen und durch
das Gesetzgebungsverfahren zu bringen, für
falsch.
3. Der Bundesrat hält es für notwendig, unter Einbe-
ziehung aller Akteure einen Vorschlag zu entwi-
ckeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger
zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf bereits
bestehende, ggf. abgeleitete, Urheberrechte
stärkt, dabei die Interessen der Urheber – hier ins-
besondere Journalistinnen und Journalisten –
vollständig wahrt und den Grundsatz der Infor-
mationsfreiheit gewährleistet. Es geht insbeson-
dere darum, die unberechtigte und systematische
Verwertung presseverlegerischer Produkte zu un-
terbinden und Investitionen in die Herstellung
und Veröffentlichung journalistischer Informa-
tion zu schützen, ohne dadurch die Auffindbar-
keit von Information zu gefährden oder die Ent-
wicklung neuer Geschäftsmodelle zu behindern.
Eine solche Regelung ist damit Teil der Rahmen-
bedingungen der digitalen Medienwirtschaft und
braucht daher die Akzeptanz sowohl der Inhalte-
produzenten als auch der neuen digitalen Inhalte-
verwerter.
4. Eine solche Regelung wird die Unterstützung des
Bundesrates finden. Angesichts der wenigen Zeit,
die in der aktuellen Legislaturperiode des Deut-
schen Bundestages verbleibt, sollte sie nunmehr
im Konsens und im Hinblick auf die nächste Le-
gislaturperiode gemeinsam mit allen Beteiligten
erarbeitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass
eine neue Bundesregierung nach dem 22. Sep-
tember dieses Jahres einen Vorschlag zur Novel-
lierung des jetzt vom Deutschen Bundestag be-
schlossenen und gemessen an den genannten
Kriterien unzureichenden Gesetzes vorlegen
wird.
– Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Dritt-
betroffene in Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Ände-
rung der Finanzgerichtsordnung
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung
gefasst:
Der Bundesrat begrüßt die zügige Änderung der Fi-
nanzgerichtsordnung im Sinne seines Gesetzentwurfs,
vgl. BR-Drucksache 40/13 (Beschluss). Gleichzeitig
bedauert er jedoch, dass abweichend von diesem Ge-
setzentwurf durch den vom Deutschen Bundestag be-
schlossenen § 38 Absatz 2a Satz 3 FGO die Neurege-
lung auf Verfahren beschränkt wurde, die vor dem
1. Mai 2016 anhängig werden.
Diese zeitliche Einschränkung ist sachlich nicht ge-
rechtfertigt. Die Neuregelung zielt gerade darauf ab,
die derzeitige Verteilung der örtlichen Zuständigkeit
der Finanzgerichte in Angelegenheiten des Familien-
leistungsausgleichs der Sache nach beizubehalten.
Die Praxisbewährung dieser Zuständigkeitsvertei-
lung steht daher nicht aus, sondern wird durch die ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013 29579
(A) )
)(B)
(C
(D
genwärtigen gerichtlichen Verhältnisse bereits ausrei-
chend belegt.
Im Interesse eines zügigen Inkrafttretens des Gesetzes
sieht der Bundesrat gleichwohl davon ab, aus diesem
Grunde den Vermittlungsausschuss anzurufen. Er er-
wartet jedoch, dass die Beschränkung der neuen Zu-
ständigkeitsregelung auf vor dem 1. Mai 2016 anhän-
gige Verfahren zu gegebener Zeit im Sinne einer
dauerhaften Beibehaltung der Neuregelung aufgeho-
ben wird.
– Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in gerichtlichen und
staatsanwaltschaftlichen Verfahren
– Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radio-
aktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtan-
lage Asse II
– Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatenge-
setzes
– Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in
bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Än-
derung von Vorschriften des Zulassungsverfah-
rens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
– Gesetz zu dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala
Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und
Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena
über die biologische Sicherheit
– Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande über die Zusammen-
arbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschrei-
tenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleis-
tungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und
bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstä-
tigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leih-
arbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur
Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzar-
beit)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt,
dass sie den Antrag Entflechtungsinstrument ins Wett-
bewerbsrecht einfügen auf Drucksache 17/3062 zu-
rückzieht.
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland und den Verein-
ten Nationen und einzelnen, global agierenden, interna-
tionalen Organisationen und Institutionen im Rahmen
des VN-Systems in den Jahren 2010 und 2011
– Drucksachen 17/10502, 17/10707 Nr. 1.11 –
– Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Inter-
parlamentarischen Union
127. Versammlung der Interparlamentarischen Union
vom 21. bis 26. Oktober 2012 in Quebec, Kanada
– Drucksachen 17/12312, 17/12441 Nr. 1.5 –
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraft-
verkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes
– Drucksache 17/1395 –
hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäuße-
rung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1903, 17/2061 Nr. 1.2 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachge-
ordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw-
Maut
– Drucksachen 17/12028, 17/12238 Nr. 1.6 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2011
– Drucksachen 17/12230, 17/12441 Nr. 1.3 –
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr
2009
– Drucksachen 17/5170, 17/5820 Nr. 1.4 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr
2010
– Drucksachen 17/9522, 17/9802 Nr. 1.7 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
ner Beratung abgesehen hat.
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 17/790 Nr. 1.29
Ratsdokument 9864/09
Drucksache 17/12449 Nr. A.8
Ratsdokument 5736/13
Drucksache 17/12449 Nr. A.9
Ratsdokument 5899/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.5
Ratsdokument 5855/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.6
Ratsdokument 5960/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.7
Ratsdokument 5985/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.8
Ratsdokument 6012/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.9
Ratsdokument 6013/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.10
Ratsdokument 6014/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.11
Ratsdokument 6015/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.12
Ratsdokument 6017/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.13
Ratsdokument 6019/13
29580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
Drucksache 17/12587 Nr. A.14
Ratsdokument 6020/13
Drucksache 17/12587 Nr. A.15
Ratsdokument 6347/13
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 17/10208 Nr. A.21
Ratsdokument 10032/12
Drucksache 17/11919 Nr. A.18
Ratsdokument 16425/12
Drucksache 17/11919 Nr. A.19
Ratsdokument 16498/12
Drucksache 17/11919 Nr. A.21
Ratsdokument 16547/12
Drucksache 17/12126 Nr. A.42
Ratsdokument 16571/12
Drucksache 17/12449 Nr. A.11
Ratsdokument 5682/13
235. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 36 Förderung der Prävention
TOP 37 Wirtschaftskriminalität
ZP 11 Verkürzung von Aufbewahrungsfristen
TOP 39 Recht auf ein Girokonto
TOP 38 Förderung deutscher Auslandsschulen
TOP 41 Informationsfreiheit
TOP 40 Jahresbericht 2012 des Wehrbeauftragten
ZP 12 Aktuelle Stunde zur Visapolitik
Anlagen