(C(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP –
        Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das hat der
        Bund auch schon vorher gemacht!)
        Jetzt will ich nur noch zwei, drei Punkte aufnehmen,
        die Sie angesprochen haben. Es ist nicht so, dass wir im-
        mer auf die Länder zeigen.
        (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Sachsen-
        Anhalt war auch ein schlechtes Beispiel! Der
        Kollege hat sich da versprochen! Er meinte
        etwas anderes!)
        Von denen ist eh keiner da bei solchen Debatten, was tra-
        30 Jahren an! Bei allem Respekt: Da ist etwas rüberge-
        schoben worden. – Tatsache ist: Auch wir haben eine
        Schuldenbremse. Auch wir müssen darauf achten, dass
        wir das Geld zusammenhalten. Ich möchte also schon
        wissen, was die Länder machen.
        Als Problem empfinde ich es, wenn man sagt: Der
        Bund wird 10 Milliarden Euro für den Studienplatzaus-
        bau zur Verfügung stellen. Aber dann muss ja noch In-
        frastruktur dazukommen. – Wir sollen also noch eine
        Straßenbahn bauen. Wir sollen möglicherweise noch ein
        Kino bauen. Was noch? Wir kritisieren die Länder gar
        nicht; wir verweisen nur auf die Kompetenzverteilung.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29135
        (A) )
        )(B)
        Anlagen
        Nicht immer allerdings führen Aktionspläne und eine
        Vielzahl an Maßnahmen zu gewünschten Ergebnissen.
        Steinbrück, Peer SPD 17.04.2013
        nutzen, hier nachzubessern. Viele Menschen haben in
        der Vergangenheit darunter gelitten, ihre sexuelle Orien-
        tierung nicht offenlegen zu können. Das müssen wir
        überwinden.
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 17.04.2013
        Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 17.04.2013
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung des Antrags: Queere Jugendliche
        unterstützen
        (228. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22)
        Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Wir
        beschäftigen uns zum wiederholten Mal mit der beson-
        deren Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen,
        transsexuellen und intersexuellen – alles fasst der Antrag
        unter dem Begriff „queer“ zusammen – Jugendlichen.
        Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag ne-
        ben einem nationalen Aktionsplan das Einwirken des
        Bundes auf die Länder, um auf dieser Ebene wiederum
        Aktionspläne zu installieren. Zudem werden zahlreiche
        Maßnahmen genannt, die teilweise bereits in aktuellen
        Programmen integriert sind.
        Wir führen zurzeit eine vielfältige politische Diskus-
        sion über die steuerliche und sonstige Gleichstellung von
        eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehe, in der sich
        die unterschiedlichen Einstellungen zu allen „queeren“
        Lebensformen spiegeln. Die Reaktionen, die ich als Ab-
        geordnete dazu erhalte, zeigen ein breites Spektrum auf:
        von Ablehnung bis Zustimmung, in allen Tonlagen. Ge-
        rade die ablehnenden Reaktionen zeigen: Diese Diskus-
        sion ist wichtig, und sie muss mit dem Ziel geführt werden,
        zu noch mehr Toleranz zu kommen. Es ist anscheinend
        zum Beispiel noch nicht jedem klar, dass sich niemand
        seine sexuelle Orientierung oder Veranlagung aussucht.
        Wir müssen die aktuelle Diskussion nach den letzten
        Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dazu
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.04.2013
        Beck (Reutlingen),
        Ernst-Reinhard
        CDU/CSU 17.04.2013
        Bleser, Peter CDU/CSU 17.04.2013
        Brand, Michael CDU/CSU 17.04.2013
        Brase, Willi SPD 17.04.2013
        Dittrich, Heidrun DIE LINKE 17.04.2013
        Gabriel, Sigmar SPD 17.04.2013
        Glos, Michael CDU/CSU 17.04.2013
        Gloser, Günter SPD 17.04.2013
        Grindel, Reinhard CDU/CSU 17.04.2013
        Hagedorn, Bettina SPD 17.04.2013
        Hiller-Ohm, Gabriele SPD 17.04.2013
        Keul, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.04.2013
        Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.04.2013
        Lay, Caren DIE LINKE 17.04.2013
        Meinhardt, Patrick FDP 17.04.2013
        Menzner, Dorothée DIE LINKE 17.04.2013
        Möller, Kornelia DIE LINKE 17.04.2013
        Özoğuz, Aydan SPD 17.04.2013
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 17.04.2013
        Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.04.2013
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.04.2013
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 17.04.2013
        Walter-Rosenheimer,
        Beate
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.04.2013
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 17.04.2013
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        29136 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Die gesellschaftliche Diskussion ist wichtig und kann
        hier mehr ausrichten als gesetzliche Regelungen und of-
        fizielle Programme.
        Fakt ist: Wir haben in den letzten Jahren einiges er-
        reicht. Heute ist das Klima für ein Outing grundsätzlich
        offener als noch vor 20, 30 Jahren. Die zahlreichen För-
        derinstrumente der Bundesregierung haben mit Sicher-
        heit dazu beigetragen. Mit der Antwort der Bundesregie-
        rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/
        Die Grünen „Lesbische und schwule Jugendliche“ (Bun-
        destagsdrucksache 17/2588) liegt eine detaillierte Be-
        standsaufnahme vor, die recht eindrucksvoll belegt, dass
        der Bund gerade in diesem Bereich umfangreich för-
        dernd tätig ist. Das Bundesministerium für Familie, Se-
        nioren, Frauen und Jugend unterstützt über das Förder-
        instrument Kinder- und Jugendplan des Bundes, aber
        auch über den gemeinsamen Haushaltstitel der Abteilun-
        gen Familie, Chancengleichheit und Ältere Menschen
        eine Vielzahl von Projekten zugunsten schwuler, lesbi-
        scher und transsexueller Jugendlicher. Im Bereich der
        außerschulischen Jugendbildung fördert das Familienmi-
        nisterium Träger und Angebote der politischen, kulturel-
        len und sportlichen Bildung, die Jugendverbandsarbeit
        sowie die internationale Jugendarbeit. In allen Bereichen
        beschäftigen sich die Träger in ihren Angeboten vor Ort
        mit aktuellen Fragestellungen und Lebenswelten von Ju-
        gendlichen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen
        – auch sexuellen – Identität ist ein Schwerpunkt der au-
        ßerschulischen Bildung. Die Befassung mit schwul-les-
        bischen Themen ist auch über das im Kinder- und Ju-
        gendplan fest verankerte Querschnittsthema „Gender
        Mainstreaming“ gewährleistet.
        Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit und internatio-
        naler Austauschprogramme fördert das BMFSFJ speziell
        das Jugendnetzwerk Lambda e. V. – der lesbisch-schwule
        Jugendverband in Deutschland – in einer Höhe von der-
        zeit jährlich 151 000 Euro. Zusätzlich wird das Projekt
        „Alle sind anders“ mit 10 800 Euro gefördert. Daneben
        werden regelmäßig weitere Einzelprojekte und die Ver-
        bandszeitschrift out! gefördert, die ein bundesweites
        Forum für schwul-lesbische Jugendthemen bietet.
        Lambda vertritt die Interessen junger Lesben, Schwuler,
        Bisexueller und Transgender in der Öffentlichkeit und
        Politik und leistet Bildungs-, Beratungs- und Aufklä-
        rungsarbeit. Eine besondere Problematik lässt sich bei
        Heranwachsenden mit Migrationshintergrund feststellen.
        Gerade in deren Communities gehört eine homophobe
        Einstellung vielfach zur Normalität. Laut einer Studie
        fühlen sich viele Lesben und Schwule mit Migrations-
        hintergrund in Deutschland zwar gut integriert und
        bewerten das gesellschaftliche Klima gegenüber Homo-
        sexuellen hier bei uns als positiver als in ihren Her-
        kunftsländern. Innerhalb ihrer Familien und Communi-
        ties allerdings erfahren sie mehr Diskriminierung und
        verzichten deshalb oft auf ein offenes homosexuelles Le-
        ben. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einen
        Beitrag auf der Internetseite der Bundeszentrale für poli-
        tische Bildung mit dem Titel „Ein Ali kann nicht schwul
        sein – Was Aufklärer an einer Neuköllner Schule erle-
        ben“ ans Herz legen.
        Auch das Deutsche Jugendinstitut erhielt im Jahr
        2012 für die Pilotstudie „Lebenssituationen und Diskri-
        minierungserfahrungen von lesbischen und schwulen Ju-
        gendlichen in Deutschland“ circa 30 000 Euro. Dieses
        Projekt wird in diesem Jahr fortgeführt. Der Lesben- und
        Schwulenverband in Deutschland e. V. erhielt im Jahr
        2012 über 120 000 Euro Fördermittel für Projektarbeit
        zur Verbesserung der Situation von LGBTTI-Jugend-
        lichen. Gerade die Arbeit von Verbänden und deren
        Netzwerken trägt aus meiner Sicht besonders dazu bei,
        die Benachteiligung von LGBTTI-Jugendlichen abzu-
        bauen und ein Klima von gegenseitigem Respekt und
        Anerkennung zu schaffen. Im Bereich der sportlichen
        Bildung haben Aktivitäten zugunsten von lesbischen,
        schwulen, Transgender- und intersexuellen Jugendlichen
        einen hohen Stellenwert: So unternimmt etwa die vom
        Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Fuß-
        ball-Bund geförderte Koordinationsstelle „Fanprojekte“
        regelmäßig und kontinuierlich Aktivitäten gegen Homo-
        phobie im Fußballsport. Unter dem ehemaligen DFB-
        Präsidenten Theo Zwanziger – der sich über Jahre offen-
        siv dafür einsetzte, das Tabu Homosexualität im Fußball
        abzubauen – wurden bei einem Länderspiel stadionweit
        Flyer gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz von
        Homosexualität im Fußball verteilt.
        In den Broschüren der Bundeszentrale für gesundheit-
        liche Aufklärung zur Sexualaufklärung und Familienpla-
        nung sind Themen für schwule, lesbische und transsexu-
        elle Jugendliche wie sexuelle Orientierung, Coming-out
        usw. bereits selbstverständlich integriert und finden Be-
        rücksichtigung sowohl bei den Jugendlichen als auch bei
        den Eltern. Das Thema wird als Querschnittsthema be-
        handelt und findet sich mit unterschiedlichen Schwer-
        punkten. Hier könnte einmal geprüft werden, ob nicht
        ein größeres Angebot in mehreren Sprachen sinnvoll
        wäre.
        Speziell zur Prävention von Suizidversuchen und Sui-
        ziden fördert das Bundesgesundheitsministerium Initiati-
        ven des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für
        Deutschland, NaSPro, bei dem sich eine Arbeitsgruppe
        speziell mit der Thematik Suizidprävention bei Kindern
        und Jugendlichen befasst. Die relativ hohe Selbstmord-
        rate bei Jugendlichen in einer sexuellen Orientierungs-
        phase ist wirklich bedrückend. Hier müssen wir alles da-
        ransetzen, dass jeder junge Mensch, der sich in einer
        schwierigen Phase der Selbstfindung befindet, die not-
        wendige Hilfe und Unterstützung bekommen kann.
        Letztlich muss ich feststellen, dass für die im Antrag
        angesprochenen Weiterbildungsprogramme für Lehr-
        kräfte und Fachkräfte der örtlichen Kinder- und Jugend-
        hilfe nach der im Grundgesetz festgeschriebenen Kom-
        petenzverteilung die Länder und Kommunen zuständig
        sind. Dies gilt ebenso für die Bereitstellung von speziel-
        len Notunterkünften und Wohnungsangeboten für Ju-
        gendliche, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Zu Ih-
        rem Wunsch, die Pilotstudie noch vor der Sommerpause
        zu bekommen: Nach aktueller Auskunft aus dem
        BMFSFJ soll der Zwischenbericht bis zum 30. Juni vor-
        gelegt werden. Es wurde seitens der Ministerin bereits
        mehrfach angekündigt, dass es aus organisatorischen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29137
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Gründern dabei bleibt, sämtliche Ergebnisse der Pilot-
        studie im Herbst 2013 als Abschlussbericht vorzulegen.
        Akzeptanz von Andersartigkeit ist – leider – meist ein
        länger andauernder Prozess innerhalb der Gesellschaft.
        Daran kann und sollte jeder Einzelne mitarbeiten. Ge-
        setzgeberische Maßnahmen können nur ein Element da-
        bei sein. Jeder Einzelne sollte den Mund aufmachen,
        wenn er Diskriminierung mitbekommt. Jeder kann durch
        Argumente und Gespräche zum Umdenken anregen.
        Das alles zeigt: Die Bundesregierung unterstützt den
        notwendigen Bewusstseinswandel mit einem breiten
        Spektrum von Maßnahmen. Jeder von uns kann in sei-
        nem Umfeld daran mitwirken.
        Ich danke fürs Lesen.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 6):
        Wie hat sich die Stromerzeugung aus Braunkohle und
        Steinkohle im ersten Quartal 2013 im Vergleich zum Vorjah-
        resquartal entwickelt, und welche zusätzlichen CO2-Emissio-
        nen sind dadurch gegenüber dem ersten Quartal 2012 entstan-
        den?
        Amtliche Daten für die Stromerzeugung nach Ener-
        gieträgern für das erste Quartal 2013 liegen gegenwärtig
        noch nicht vor. Die Daten für die Einsatzbrennstoffe, die
        für die Bestimmung der mit der Erzeugung verbundenen
        CO2-Emissionen benötigt werden, veröffentlicht das Sta-
        tistische Bundesamt voraussichtlich Ende Mai.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045,
        Frage 7):
        Anerkennt die Bundesregierung, dass gemäß Art. 19 in
        Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 978/
        2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
        25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferen-
        zen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008
        des Rates bei Verstößen gegen wesentliche Übereinkommen
        der Vereinten Nationen und der IAO, Internationale Arbeits-
        organisation, zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten,
        Anhang VIII Teil A der Verordnung, nicht nur Zollpräferen-
        zen nach der Sonderregelung – APS+ –, sondern auch solche
        nach der allgemeinen Regelung – APS – vorübergehend zu-
        rückgenommen werden können, und anerkannt sie, dass bei
        Verstößen gegen die genannten wesentlichen Übereinkommen
        die vorübergehende Rücknahme unabhängig davon zu prüfen
        ist, ob das Land tatsächlich finanziell von den gewährten Zoll-
        präferenzen profitiert, da allein die Listung als APS-begüns-
        tigtes Land, Anhang II, zu einem Imagegewinn des Landes
        führt?
        Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des
        Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema
        allgemeiner Zollpräferenzen knüpft an die Präferenzre-
        gelungen nach Art. 1 Abs. 2 und dort an die allgemeine
        Regelung und an die Sonderregelung für nachhaltige
        Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung an.
        Sowohl die Zollvergünstigungen nach der Sonderre-
        gelung – dem sogenannten APS – als auch die Zollver-
        günstigungen nach der allgemeinen Regelung können
        vorübergehend zurückgenommen werden bei schwer-
        wiegenden und systematischen Verstößen gegen Grund-
        sätze, die in den Übereinkommen des Anhangs VIII Teil A
        niedergelegt sind. Dort stehen die von Ihnen angespro-
        chenen 15 wesentlichen Übereinkommen der Vereinten
        Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation zu
        Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten.
        Liegen nach Auffassung der Kommission der EU
        genügend Gründe vor, die eine vorübergehende Rück-
        nahme von Zollpräferenzen einer der beiden genannten
        Kategorien nach Art. 19 Abs. 1 der genannten EU-
        Verordnung rechtfertigen, dann erlässt sie nach dem
        Beratungsverfahren einen Durchführungsrechtsakt zur
        Einleitung eines Verfahrens zur vorübergehenden Rück-
        nahme.
        Im weiteren Verfahren beurteilt die Kommission in
        ihren Schlussfolgerungen alle sachdienlichen Informa-
        tionen. Wenn die Kommission im weiteren Verfahren zu
        der Auffassung gelangt, dass aufgrund der Feststellun-
        gen eine vorübergehende Rücknahme aus den in Art. 19
        Abs. 1 genannten Gründen gerechtfertigt ist, dann ist sie
        befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Zollpräfe-
        renzen im Rahmen der genannten allgemeinen Regelung
        oder der genannten Sonderregelung vorübergehend zu-
        rückzunehmen.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kom-
        mission im Rahmen des skizzierten Verfahrens und bei
        der Ausübung des ihr dabei eingeräumten Ermessens
        auch die potenzielle Wirkung und Wirksamkeit einer
        etwaigen Rücknahme berücksichtigen würde. Für einen
        in Teil zwei der Frage angenommen Imagegewinn eines
        Landes allein durch die Listung als APS-begünstigtes
        Land in Anhang II der EU-Verordnung liegen der Bun-
        desregierung keine Erkenntnisse oder Anhaltspunkte
        vor.
        Nach Auffassung der Bundesregierung zielt die
        Listung als APS-begünstigtes Land in Anhang II der ge-
        nannten Verordnung nicht auf eine Imageverbesserung
        ab, sondern auf die Gewährung eines präferenziellen
        Zugangs zu dem attraktiven Markt der EU, um den be-
        günstigten Entwicklungsländern zu helfen, zusätzliche
        Einnahmen durch internationalen Handel zu erzielen.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
        der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045,
        Frage 8):
        Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die
        Bundesregierung sich bei Verstößen gegen die genannten we-
        sentlichen Übereinkommen auf EU-Ebene für eine vorläufige
        29138 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Rücknahme einsetzt, und wird sich die Bundesregierung an-
        gesichts des systematischen Einsatzes von Zwangs- und Kin-
        derarbeit in Usbekistans Baumwollwirtschaft, der gegen die
        ILO-Übereinkommen 138, 182, 29 und 105 sowie gegen
        Art. 22 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ver-
        stößt, mithin gegen wesentliche Übereinkommen der UN und
        der ILO zu Menschenrechten und Arbeitgeberrechten, proak-
        tiv bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, die vo-
        rübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen für Usbeki-
        stan gemäß Art. 19 der oben genannten Verordnung (EU)
        Nr. 978/2012 zu prüfen?
        Ich nehme auf die Antwort auf Frage 7 und auf die
        EU-Verordnung Nr. 978/2012 Bezug. Deren Art. 19 Abs. 1
        Buchstabe a spricht ausdrücklich von – „schwerwiegen-
        den und systematischen Verstößen“. Das Europäische
        Parlament und der Rat haben hier gemeinsam ersichtlich
        eine sehr hohe Schwelle angesetzt, bevor ein so weitge-
        hender Schritt wie eine vorübergehende Rücknahme von
        Zollvergünstigungen in Betracht kommt.
        Wenn die EU-Kommission in Ausübung ihrer Ein-
        schätzungsprärogative zu dem Ergebnis kommt, dass
        nach ihrer Auffassung genügend Gründe vorliegen, die
        eine vorübergehende Rücknahme der genannten Zollprä-
        ferenzen auf dieser Basis rechtfertigen, dann würde sie
        nach dem Beratungsverfahren einen sogenannten Durch-
        führungsrechtsakt zur Einleitung eines Verfahrens zur
        vorübergehenden Rücknahme erlassen. Bei diesem Be-
        ratungsverfahren gibt ein Ausschuss aus Vertretern der
        Mitgliedstaaten seine Stellungnahme ab. Für Deutsch-
        land würde die Bundesregierung den Entwurf der Kom-
        mission prüfen und ihre Bewertung in die Beratungen
        des Ausschusses einbringen. Das letztendliche Be-
        schlussrecht über den zu erlassenden Entwurf liegt aber
        wieder bei der Kommission, wobei sie so weit wie mög-
        lich das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss und des-
        sen Stellungnahme berücksichtigt.
        Wenn es zur Einleitung eines Verfahrens zur vorüber-
        gehenden Rücknahme kommt, dann holt die Kommis-
        sion der EU unter anderem auch die verfügbaren Bewer-
        tungen, Erläuterungen, Beschlüsse, Empfehlungen und
        Schlussfolgerungen der einschlägigen Aufsichtsgremien
        ein. Dies sind Gremien der jeweiligen internationalen
        Organisationen, also zum Beispiel für die Übereinkom-
        men der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO, eben
        Gremien der IAO.
        Wenn die Kommission im weiteren Verfahren zu der
        Auffassung gelangt, dass aufgrund der Feststellungen
        eine vorübergehende Rücknahme aus den in Art. 19 Abs. 1
        der EU-Verordnung genannten Gründen gerechtfertigt
        ist, dann ist sie befugt, einen delegierten Rechtsakt zur
        Änderung des genannten Anhangs II – also der Liste der
        begünstigten Länder – zu erlassen, um Zollpräferenzen
        im Rahmen der genannten allgemeinen Regelung für
        Waren mit Ursprung in einem bestimmten Land vorüber-
        gehend zurückzunehmen. Diese Befugnis ist also der
        Kommission übertragen.
        Die Bundesregierung nimmt Berichte über Zwangs-
        und Kinderarbeit bei der Baumwollernte in Usbekistan
        mit Sorge zur Kenntnis. Sie setzt sich weiterhin bilateral,
        im Rahmen der EU und in internationalen Gremien wie
        dem Verwaltungsrat der IAO regelmäßig mit Nachdruck
        gegenüber den usbekischen Regierungsbehörden für die
        Beseitigung von Kinderarbeit ein.
        Die IAO geht davon aus, dass die Lage in Usbekistan
        während der Internationalen Arbeitskonferenz oder der
        Sitzung des IAO-Verwaltungsrats im Juni 2013 beraten
        wird. Die Bundesregierung wird gegebenenfalls diese
        Beratung zum Anlass nehmen, zusammen mit den
        EU-Mitgliedstaaten gegebenenfalls Maßnahmen nach
        Art. 24 oder Art. 26 der IAO-Verfassung zu prüfen.
        Hierbei hat es sich bewährt, Stellungnahmen im IAO-
        Verwaltungsrat gemeinsam und in Abstimmung mit den
        EU-Mitgliedstaaten zu verfassen.
        Zu der Frage einer etwaigen Aussetzung der allge-
        meinen Zollpräferenzen für Usbekistan gemäß dem All-
        gemeinen Präferenzsystem, APS, der EU und nach dem
        Vorliegen der Voraussetzungen für eine derartige vo-
        rübergehende Rücknahme durch die Kommission steht
        die Bundesregierung auf Fachebene mit der EU-Kom-
        mission in Kontakt. Derzeit sind keine Überlegungen der
        Kommission zur Rücknahme von APS-Präferenzen für
        Waren mit Ursprung in Usbekistan bekannt.
        Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass die
        Kommission ihr Initiativrecht zu der Einleitung eines
        Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme ausüben
        würde, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass die
        dargelegten rechtlichen Voraussetzungen dafür vollum-
        fänglich gegeben sind. Die Bundesregierung misst des-
        halb dem Verlauf der Beratungen der bereits angesproche-
        nen Internationalen Arbeitskonferenz oder der Sitzung
        des IAO-Verwaltungsrats im Juni 2013 erhebliche Bedeu-
        tung bei.
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13045, Frage 11):
        Welche Bemühungen hat die libanesische Regierung nach
        Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen, um
        „den illegalen Transfer von Waffen oder Personal“ über die
        syrische Grenze zu den Aufständischen in Syrien zu unterbin-
        den, und in welcher Form haben die Bundesregierung – wie
        von der Bundesregierung in der Antwort auf meine mündliche
        Frage 35 (Plenarprotokoll 17/230, Anlage 22) behauptet –
        oder die Bundeswehr diese Maßnahmen unterstützt?
        Seit mehreren Jahren unterstützt die Bundesregierung
        bereits die Bemühungen der libanesischen Regierung,
        den illegalen Transfer von Waffen oder Personal zu un-
        terbinden. Dabei sind der Bundesregierung nicht bestä-
        tigte Berichte über Unterstützungsleistungen sowohl zu-
        gunsten des syrischen Regimes als auch zugunsten der
        syrischen Aufständischen bekannt, die durch libanesi-
        sches Territorium geleistet werden sollen.
        Auf Bitten der libanesischen Regierung wurden seit
        dem 7. September 2006 Experten der Bundespolizei und
        der Bundeszollverwaltung in den Libanon entsandt, um
        die libanesischen Behörden in Fragen der Grenzsicher-
        heit, insbesondere am Flughafen Beirut, an den Seehäfen
        und an der Grenze zu Syrien, zu beraten.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29139
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Neben dieser Beratungstätigkeit leisteten Bundespoli-
        zei und Zoll auch Ausbildungs- und Ausstattungshilfe.
        Derzeit ist weiterhin ein Bundespolizist als Grenzpoli-
        zeilicher Berater vor Ort. Der Zoll entsendet seit 2009
        anlassbezogen einen hochrangigen Berater.
        Zentraler Anknüpfungspunkt der deutschen Bera-
        tungstätigkeit ist die Resolution 1701 (2006) des Sicher-
        heitsrates der Vereinten Nationen. Diese hatte das Ziel,
        den 2006 zwischen Israel und der Hisbollah ausgetrage-
        nen Krieg zu beenden. In der Resolution wird die libane-
        sische Regierung aufgefordert, „ihre Grenzen und alle
        anderen Einreisepunkte zu sichern, um zu verhindern,
        dass Rüstungsgüter oder sonstiges Wehrmaterial ohne
        ihre Zustimmung in den Libanon verbracht werden“.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 12):
        Welche neueren Ergebnisse zeitigte die Untersuchung von
        „Zusammenarbeitsformen zwischen Landes- und Bundesbe-
        hörden sowie weiteren Akteuren“ innerhalb des Kompetenz-
        zentrums Informationstechnische Überwachung, CC ITÜ, die
        nach Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort zu
        Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
        Bundestagsdrucksache 17/11239 vor einem halben Jahr als
        „nicht abgeschlossen“ beauskunftet wurde, und welche Betei-
        ligten, Auftragnehmer oder sonstigen Stellen sind dort mit der
        Entwicklung oder Bereitstellung von Software befasst (bitte
        auch den Einsatzzweck der Software mitteilen und ihre Funk-
        tionsweise in groben Zügen skizzieren)?
        Es liegen derzeit keine neueren Ergebnisse zur Unter-
        suchung von „Zusammenarbeitsformen zwischen
        Landes- und Bundesbehörden sowie weiteren Akteu-
        ren“ im Kompetenzzentrum Informationstechnische
        Überwachung vor. Insofern hat die Antwort vom 26. Ok-
        tober 2012 zu Frage 19 in der Kleinen Anfrage zum
        Thema „Deutsche Mitarbeit an Überwachungsstandards
        im Europäischen Institut für Telekommunikationsnor-
        men“ in Bundestagsdrucksache 17/11239 weiterhin
        Bestand. Auch weiterhin sind Mitarbeiter der Landes-
        kriminalämter Bayern und Hessen sowie des Zollkrimi-
        nalamts im Kompetenzzentrum Informationstechnische
        Überwachung, CC ITÜ, tätig. Das Bundesland Baden-
        Württemberg prüft derzeit, ob es auch einen Mitarbeiter
        an das CC ITÜ entsenden kann. Die Firma 4Soft GmbH
        (München) wurde zur Qualitätssicherung beauftragt, die
        Firma CSC Deutschland Solution GmbH unterstützt die
        Erstellung einer Softwarearchitektur.
        Konkrete Angaben zur Funktionsweise der zu entwi-
        ckelnden Software sind nach dem derzeitigen Stand der
        Entwicklung nicht möglich.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 13):
        Inwieweit kann die Bundesregierung beim Export von
        Überwachungs- und Zensurtechnologie und bei der Schulung
        ausländischer Sicherheitsbehörden sicherstellen, dass die
        Empfänger damit keine Menschenrechtsverletzungen bege-
        hen (wie im Falle des kirgisischen Geheimdienstes, der durch
        das Bundeskriminalamt ausgestattet wurde; vergleiche www.
        spiegel.de/politik/deutschland/bka-lieferte-ueberwachungstech
        nik-fuer-regime-in-kirgisien)?
        Grundsätzlich gilt für die Ausfuhr von Überwachungs-
        technik eine Genehmigungspflicht, wenn diese (als be-
        sonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I
        Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) oder als
        sogenanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verord-
        nung (EG) Nr. 428/2009 (EG Dual-Use-Verordnung) er-
        fasst ist.
        Bei der Prüfung, ob gegebenenfalls eine Genehmi-
        gung erteilt werden kann, beachtet die Bundesregierung
        die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
        den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
        gütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen
        Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen
        Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
        Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno-
        logie und Militärgütern“. Entsprechende Maßstäbe und
        Kriterien gelten auch für Dual-Use-Güter. Danach wer-
        den Exportgenehmigungen unter anderem dann verwei-
        gert, wenn ein hinreichender Verdacht des Missbrauchs
        zur inneren Repression oder zu sonstigen fortdauernden
        und systematischen Menschenrechtsverletzungen be-
        steht.
        Die Bundesregierung liefert keine Technik zur Über-
        wachung und Zensur im Rahmen der polizeilichen Aus-
        bildungs- und Ausstattungshilfe. Vielmehr ist Ziel der
        Maßnahmen der bilateralen (grenz)polizeilichen Auf-
        bauhilfe neben einer Professionalisierung der Polizeiar-
        beit auch die Förderung des Aufbaus von rechtsstaatli-
        chen Strukturen und Verfahren bei den begünstigten
        Sicherheitsbehörden. Die Maßnahmen sollen ein Beitrag
        zur Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen bei
        den dortigen Behörden sein und die Achtung der Men-
        schenrechte fördern.
        In Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden
        Maßnahmen der bilateralen polizeilichen Ausbildungs-
        und Ausstattungshilfe vor Durchführung auch im Hin-
        blick auf die Menschrechtssituation im Empfängerland
        eingehend geprüft. Ersuchen nach Maßnahmen der poli-
        zeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, die die
        rechtsstaatlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden
        abgelehnt. Dies gilt insbesondere für polizeifachliche
        Lehrgänge, die einer Evaluierung durch die ausführen-
        den Dozenten und den für das Land zuständigen Verbin-
        dungsbeamten des Bundeskriminalamtes unterliegen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 14):
        Weshalb hat es die Bundesregierung versäumt, die EU-
        Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des
        Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer fristgerecht
        29140 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        umzusetzen (vergleiche www.heute.de/Menschenhandel-blueht-
        und-nichts-passiert-27332500.html), und inwieweit gedenkt
        die Bundesregierung den Umsetzungsprozess zu beschleuni-
        gen?
        Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetz-
        entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU vor-
        gelegt. Die Bundesregierung wird die Abstimmung
        kurzfristig abschließen und einen Kabinettsbeschluss
        herbeiführen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 15):
        Wird die Bundesregierung nach der Einigung des Koali-
        tionsausschusses am 21. März 2013 auf eine Begrenzung von
        Managervergütungen durch Änderung des Aktienrechts einen
        Regelungsvorschlag vorlegen, der – weil über 60 Prozent aller
        Anleger Finanzinstitutionen sind, welche bisher die hohen
        Vergütungen eher forcierten statt reduzierten; www.faz.net/
        aktuell/finanzen/aktien/internationale-anlegerschaft-ausverkauf-
        der-deutschland-ag-1637572.html – sich nicht unzureichend
        darin erschöpft, diese auf den Hauptversammlungen darüber
        entscheiden zu lassen sowie § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes
        verbindlich zu gestalten, und teilt die Bundesregierung meine
        Auffassung, dass stattdessen das Gesetz selbst die Höchst-
        grenzen vorgeben sollte (wie zum Beispiel § 5 Abs. 2 Nr. 4 a
        der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung auf 500 000
        Euro) und ähnlich dieser Norm außerdem durch Ergänzung
        des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu-
        mindest alle diejenigen Unternehmen, welche öffentliche
        Aufträge erhalten wollen, die Gehälter ihrer Manager so be-
        grenzt halten müssen?
        Die Bundesregierung teilt nicht Ihre Auffassung, dass
        eine aktienrechtliche Regelung, die eine verbesserte
        Kontrolle durch die Eigentümer des Unternehmens vor-
        sieht, unzureichend wäre.
        Die Bundesregierung teilt auch nicht Ihre Auffassung,
        dass der Gesetzgeber im Aktienrecht selbst Höchstgren-
        zen vorgeben sollte. Die Finanzmarktstabilisierungsge-
        setzgebung betraf einen Sonderfall, in dem der Steuer-
        zahler bei der Kapitalisierung von Kreditinstituten
        helfen musste. Eine gesetzliche Begrenzung der Gehäl-
        ter war in diesem Zusammenhang sachgerecht, weil die
        Kreditinstitute auf staatliche Unterstützung angewiesen
        waren. Eine zu hohe Gesamtvergütung der Geschäftslei-
        tung wäre unangemessen und gegenüber der Öffentlich-
        keit nicht zu vermitteln gewesen. Für Banken wird es
        künftig generell aufgrund der Vorgaben der neuen Richt-
        linie über Eigenkapitalanforderungen, CRD IV, eine Be-
        grenzung der variablen Vergütung geben. Im Bereich der
        allgemeinen Wirtschaft, die für die Finanzkrise nicht
        mitverantwortlich war, muss es allerdings grundsätzlich
        Sache der Unternehmen und ihrer Eigentümer bleiben,
        wie viel sie ihren leitenden Angestellten und Organen
        bezahlen wollen. Es ist grundsätzlich nicht Sache des
        Gesetzgebers, den Eigentümern hierzu absolut wirkende
        Vorschriften zu machen.
        Bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, dass
        nach § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-
        gen, GWB, öffentliche Aufträge im Wettbewerb an ge-
        eignete Unternehmen in einem nichtdiskriminierenden,
        transparenten Verfahren zu vergeben sind. Der Zuschlag
        wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 97
        Abs. 5 GWB). Da das Managergehalt in den Preis mit
        einfließt, kann die Höhe des Managergehalts – wenn
        auch nur als einer unter vielen Einflussfaktoren – bei der
        Frage, welchem Bieter der Zuschlag erteilt wird, indirekt
        eine Rolle spielen. Zwar können für die Auftragsausfüh-
        rung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer ge-
        stellt werden, die insbesondere auch soziale Aspekte be-
        treffen. Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass diese
        Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem
        Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungs-
        beschreibung ergeben. Es ist zweifelhaft, ob ein solcher
        sachlicher Zusammenhang bei der Festlegung einer be-
        stimmten Gehaltshöhe noch bestehen würde. Das GWB-
        Vergaberecht gilt zudem nur oberhalb der EU-Schwel-
        lenwerte, es setzt EU-rechtliche Vorgaben um. Da auch
        das EU-Recht grundsätzlich einen sachlichen Zusam-
        menhang mit dem Auftragsgegenstand fordert, wäre
        gleichfalls fraglich, ob eine Deckelung mit den EU-Vor-
        gaben übereinstimmt. Mit Blick auf die Rechtsprechung
        des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit wäre eine solche
        gesetzliche Regelung ebenfalls nicht unproblematisch.
        Jedenfalls würde es aber auch unseren ordnungspoli-
        tischen Ansätzen entgegenlaufen, das Vergaberecht mit
        einem solchen Kriterium zu überfrachten. Eine Festle-
        gung einer bestimmten Gehaltshöhe im GWB kommt
        daher für die Bundesregierung nicht infrage.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache
        17/13045, Frage 17):
        Wann wird die Bundesregierung über eine Fortführung der
        aus den Mitteln des Energie- und Klimafonds finanzierten
        Programme entschieden haben, und welche finanzielle Höhe
        werden die jeweiligen Titel endgültig haben?
        Das Bewirtschaftungsrundschreiben 2013 für den
        Energie- und Klimafonds, EKF, wurde am 16. April
        2013 an die bewirtschaftenden Bundesministerien über-
        mittelt. Unter Einbeziehung eines Beitrags der KfW in
        Höhe von 311 Millionen Euro stehen nunmehr den Res-
        sorts für 2013 insgesamt rund 1 394 Millionen Euro zur
        Fortführung der Programme des EKF zur Verfügung.
        Dies entspricht einer Quote von knapp 74 Prozent der
        Programmmittel des Wirtschaftsplans. Damit ist es mög-
        lich, den Barmittelbedarf 2013 bei der energetischen Ge-
        bäude- und Stadtsanierung, beim Batteriespeicher-För-
        derprogramm und bei der Elektromobilität vollständig
        zu decken. Für das MAP werden zudem im Bundeshaus-
        halt, Einzelplan 16, weitere Mittel in Form von Ausga-
        beresten verfügbar gemacht.
        Die Verpflichtungsermächtigungen 2013 wurden bei
        den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung,
        Elektromobilität und Internationaler Klima- und Um-
        weltschutz zu 100 Prozent und bei allen anderen Pro-
        grammen zu 50 Prozent zugewiesen. Damit können im
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29141
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        laufenden Jahr insgesamt Verpflichtungsermächtigungen
        von rund 3,5 Milliarden Euro in Anspruch genommen
        werden.
        Die Einzelheiten zur Verfügbarkeit von Mitteln kön-
        nen den Anlagen zum Bewirtschaftungsrundschreiben
        zum EKF entnommen werden, welche auf der Home-
        page des Bundesministeriums der Finanzen veröffent-
        licht sind.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache
        17/13045, Frage 18):
        Welche Auswirkungen werden die momentan extrem
        niedrigen Preise für CO2-Zertifikate bezüglich der finanziel-
        len Ausgestaltung auf den Energie- und Klimafonds haben,
        und gedenkt die Bundesregierung, etwas gegen diese niedri-
        gen Preise der Zertifikate zu unternehmen?
        Die momentan niedrigen Preise für CO2-Zertifikate
        mindern die Einnahmen des EKF. Auf Grundlage der ak-
        tuellen Marktlage geht die Bundesregierung für das
        Wirtschaftsjahr 2013 derzeit von Einnahmen in Höhe
        von rund 888 Millionen Euro aus. Dies entspricht einem
        Zertifikatepreis von rund 4,50 Euro. Zusammen mit
        Rücklagen von rund 195 Millionen Euro aus dem Vor-
        jahr stehen dem EFK damit insgesamt rund 1 083 Mil-
        lionen Euro aus dem Emissionshandel zur Verfügung.
        Die Gründe für den Preisverfall sind vielfältig: Mitur-
        sächlich dürften die sinkende Energie- und damit Zertifi-
        katenachfrage infolge zusätzlicher Einsparungen von
        fossiler Energie sowie die verschlechterten Wirtschafts-
        aussichten in der EU sein. Zudem besteht ein erhebliches
        Überangebot nicht benötigter Zertifikate aus den Jahren
        der Wirtschaftskrise 2008/2009.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 19):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar
        2013 (C-425/11) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung
        von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, und sieht die Bun-
        desregierung diesbezüglich die Notwendigkeit einer Anpas-
        sung von Gesetzen oder Doppelbesteuerungsabkommen?
        Art und Reichweite der Auswirkungen des auf der
        Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der
        Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenos-
        senschaft ergangenen EuGH-Urteils vom 28. Februar
        2013 (C-425/11) werden derzeit geprüft. Dieser Prozess
        ist noch nicht abgeschlossen. Daher nimmt die Bundes-
        regierung zu dieser Frage derzeit keine Stellung.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 20):
        Kann die Günstigerprüfung im Rahmen der Abgeltung-
        steuer nach § 32 d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes,
        EStG, auch in den Fällen einer beschränkten Steuerpflicht in
        Anspruch genommen werden, und bis zu welchem Zeitpunkt
        kann verfahrenstechnisch, differenziert nach Pflicht-, An-
        tragsveranlagung sowie Korrekturen der Veranlagung, noch
        die Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 6 EStG im Rahmen ei-
        ner Veranlagung beansprucht werden?
        Beschränkt steuerpflichtige Personen können grund-
        sätzlich einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, al-
        lerdings nur insoweit, als sie Einkünfte eines inländi-
        schen Betriebs erzielen.
        Ein Antrag auf Günstigerprüfung kann bis zur Unan-
        fechtbarkeit des betreffenden Einkommensteuerbeschei-
        des gestellt werden. Dabei wird nicht differenziert nach
        Pflicht- oder Antragsveranlagungen.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 21):
        Stimmt die Bundesregierung den Schätzungen des Bun-
        desministeriums für Wirtschaft und Technologie zu, wonach
        entgegen der Antwort auf meine mündliche Frage 39, Plenar-
        protokoll 17/227, Anlage 28, das jährliche gesamtwirtschaftli-
        che Steuermehraufkommen aus der kalten Progression für
        2014 3,7 Milliarden Euro und für 2015 5,3 Milliarden Euro
        beträgt, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass
        das Steuermehraufkommen aus der kalten Progression in
        2013 nach der Anhebung des Grundfreibetrags noch bei
        1,2 Milliarden Euro liegt (vergleiche Welt Online vom
        8. April 2013)?
        Die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregie-
        rung zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat
        hat dazu geführt, dass der Effekt der kalten Progression
        durch eine entsprechende Senkung des Steuertarifs nicht
        ausgeglichen werden kann. Die Erhöhung des Grund-
        freibetrags im Jahr 2013 allein hat nur ein Entlastungs-
        volumen von 0,9 Milliarden Euro. Bei einem durch-
        schnittlichen Effekt der kalten Progression von jährlich
        circa 3 Milliarden Euro verbleibt somit eine „heimliche
        Steuererhöhung“ von 2,1 Milliarden Euro. Auch im Jahr
        2014 reicht die zusätzliche Entlastung um rund 1,7 Mil-
        liarden Euro durch die weitere Anhebung des Grund-
        freibetrags nicht aus, um die Wirkung der kalten Pro-
        gression zu neutralisieren. Eine weiter gehende Steuer-
        entlastung wurde im Bundesrat leider abgelehnt.
        Die von Ihnen in dem Pressebericht genannten Schät-
        zungen spiegeln den Sachverhalt tendenziell zutreffend
        wider, dass sich die in den einzelnen Jahren nicht ausge-
        glichenen Wirkungen der kalten Progression addieren.
        Damit kommt es im Ergebnis zu von Jahr zu Jahr stei-
        genden „heimlichen Steuererhöhungen“ in Milliarden-
        höhe, die von der Opposition zu verantworten sind.
        29142 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 22):
        Wie sind Verluste aus Einlagen bei zypriotischen Kreditin-
        stituten von in Deutschland Steuerpflichtigen einkommen-
        steuerlich zu behandeln, die aus der Rekapitalisierung oder
        Abwicklung dieser Institute resultieren, und mit welchen
        Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung diesbe-
        züglich?
        Die Ausgestaltung des Einlagenverzichtes wird zur-
        zeit durch die zypriotische Regierung ausgearbeitet. Die
        einkommensteuerliche Behandlung hängt von den kon-
        kret umgesetzten Maßnahmen ab.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 17/13045, Frage 25):
        Wie bewertet die Bundesregierung beim Bezug von Leis-
        tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, die
        Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich
        tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren als Einkom-
        men und das Einbeziehen von deren Bedarfsgemeinschaften
        in die Leistungsberechnung, und wie schätzt die Bundesregie-
        rung die Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom
        26. Mai 2011 (Az.: B 14 AS 93/10 R) auf das ehrenamtliche
        Engagement von SGB-II-Empfängern in Freiwilligen Feuer-
        wehren ein?
        Freiwillige Feuerwehrleute sind in Deutschland in der
        Regel, geschätzt zu 90 Prozent, ohne Zahlung von
        Aufwandsentschädigungen tätig. Nur in Ausnahmefällen
        erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die dann aber
        selten mehr als 100 Euro monatlich beträgt. Sofern sie
        ausnahmsweise eine Aufwandsentschädigung erhalten,
        wird sie meistens als Pauschale gezahlt. Üblicherweise
        sind solche Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12
        des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Für Einkom-
        men aus solchen steuerlich privilegierten Tätigkeiten ist
        zum 1. April 2011 in § 11 b Abs. 2 SGB II ein Min-
        destabsetzbetrag von 175 Euro monatlich eingeführt
        worden, der kürzlich durch das Ehrenamtsstärkungs-
        gesetz auf 200 Euro monatlich angehoben worden ist.
        Mit diesem Absetzbetrag sind die für die Freiwilligen
        Feuerwehren gezahlten Entschädigungen in aller Regel
        abgedeckt. Ist ausnahmsweise den ehrenamtlichen Feu-
        erwehrleuten ein höherer Aufwand entstanden, für den
        sie eine Entschädigung erhalten haben, so wird dieser
        Betrag – auf Nachweis – ebenfalls nicht auf SGB-II-
        Leistungen angerechnet.
        Die Zuordnung von Personen zur Bedarfsgemein-
        schaft erfolgt unabhängig davon, ob Einnahmen erzielt
        werden. Zu berücksichtigendes Einkommen – gleich
        welcher Art – mindert die Leistungsansprüche der Perso-
        nen in der Bedarfsgemeinschaft.
        Das Bundessozialgericht hat in dem angesprochenen
        Urteil entschieden, dass die Tätigkeit einer „ehrenamtli-
        chen“ Stadträtin und Ortsvorsteherin eine Erwerbstätig-
        keit darstellt. Im Ergebnis führt diese Einordnung der
        Tätigkeit dazu, dass die genannten Absetzbeträge für
        ehrenamtliche Tätigkeit und gegebenenfalls auch wei-
        tere Freibeträge für Erwerbstätige eingeräumt werden.
        Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen,
        dass das Engagement Freiwilliger durch das angespro-
        chene Urteil eingeschränkt wird.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 27):
        Wie begründet die Bundesregierung die geplante Einstel-
        lung (vergleiche Frankfurter Rundschau, 27. April 2013) des
        Bundesprogramms Europäischer Sozialfonds zur Arbeits-
        marktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen im
        Hinblick auf die Gruppe der Roma, die besonders von dem
        Programm profitieren konnten (Programmevaluation der
        Johann-Daniel-Lawaetz-Stiftung, März 2013), und inwieweit
        trägt der Verweis der Bundesregierung (vergleiche die Ant-
        wort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des Ab-
        geordneten Raju Sharma vom 11. April 2013 auf Bundestags-
        drucksache 17/13046) auf ein geplantes neues Programm im
        Kontext des Anerkennungsgesetzes bei Roma-Flüchtlingen,
        die häufig wenig oder gering qualifiziert sind und deshalb
        nach Einschätzung der Fragestellerin hiervon kaum profitie-
        ren werden?
        Im Hinblick auf die neue ESF-Förderperiode 2014 bis
        2020 ist zu bedenken, dass sich ein erheblicher Rück-
        gang der Strukturfondsmittel abzeichnet (minus 35 Pro-
        zent für Deutschland in Preisen von 2011), sodass eine
        Prioritätensetzung zwingend erforderlich ist. Es ist daher
        nicht beabsichtigt, das ESF-Bundesprogramm zur ar-
        beitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte
        und Flüchtlinge, ESF-Bleiberechtsprogramm, in der
        ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 fortzusetzen. Auch
        ein spezielles Förderprogramm für Roma ist nicht vorge-
        sehen.
        Das geplante ESF-Bundesprogramm zur Qualifizie-
        rung von Migrantinnen und Migranten zielt darauf ab,
        im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, das auch der
        Gruppe der Roma offensteht, festgestellte Unterschiede
        bei den Qualifikationen sowohl im Bereich der regle-
        mentierten als auch nicht reglementierten Berufe über
        Qualifizierungsmaßnahmen abzubauen, um eine qualifi-
        kationsadäquate Arbeitsmarktintegration zu ermögli-
        chen.
        Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass auch die
        Bundesländer operationelle Programme für den ESF
        2014 bis 2020 auflegen werden. Es steht ihnen somit of-
        fen, eigene Programme für die Gruppe der Roma einzu-
        planen.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/13045, Frage 30):
        Trifft es zu, wie von der Ostsee-Zeitung am 18. März 2013
        gemeldet „Bundeswehr tarnt Dienstwagen“, dass aufgrund
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29143
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        vermehrter Brandanschläge und Übergriffe auf Dienstfahr-
        zeuge der Bundeswehr diese künftig ein neutraleres Erschei-
        nungsbild führen und nicht mehr als Militärfahrzeuge erkenn-
        bar sein sollen, und wie hat sich die Zahl der Brandanschläge
        und sonstigen Übergriffe auf Fahrzeuge der Bundeswehr in
        Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt?
        Es trifft zu, dass von der Bundeswehr genutzte
        Dienstfahrzeuge verschiedentlich Ziel unterschiedlich
        motivierter Gewaltanwendungen geworden sind. Daher
        wurden und werden durch die Bundeswehr geeignete
        Maßnahmen zum Schutz gegen solche Aktionen getrof-
        fen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die
        Optimierung von Bewachungs- und Absicherungskon-
        zepten und die allgemeine Sensibilisierung des betroffe-
        nen Personals. Anschläge oder Übergriffe können aller-
        dings nie völlig ausgeschlossen werden.
        Es ist nicht beabsichtigt, das Erscheinungsbild der
        Fahrzeuge der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu ver-
        ändern. Fahrzeuge der Bundeswehr werden weiterhin
        grundsätzlich als solche zu erkennen sein.
        Insgesamt wurden seit 2010 neun Brandanschläge
        verübt: fünf in 2011, drei in 2012 und einer in 2013. Je
        einen Anschlagsversuch gab es in 2010 und 2013. Seit
        2010 wurden insgesamt 31 Dienstfahrzeuge beschädigt.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 31):
        Wie bewertet die Bundesregierung nunmehr die aktuelle
        Sicherheitslage im Norden Afghanistans im Verantwortungs-
        bereich der Bundeswehr, nachdem diese aus der Provinz Ba-
        dakhshan erst vor wenigen Monaten mit dem Hinweis, die
        Afghanen könnten dort allein für Sicherheit sorgen, zurückge-
        zogen, jetzt aber Ende März 2013 die sogenannte Partnering
        Advisory Task Force aus Masar-i-Scharif und Kunduz zurück-
        verlegt wurde, um die afghanische Armee bei der Abwehr von
        heftigen Übergriffen von Taliban-Milizen, aber auch von kri-
        minellen Drogenschmugglern zu unterstützen, und nachdem
        die Verluste der internationalen Streitkräfte zwar leicht rück-
        läufig sind, aber die der Afghanen in höherem Maße drama-
        tisch anstiegen und deshalb deutliche Zweifel an der Mach-
        barkeit des Abzugsplans der NATO und der Bundeswehr bis
        Ende 2014 aufgekommen sind (vergleiche Spiegel Online
        vom 29. März 2013 „Nordostafghanistan: Bundeswehr kehrt
        in umkämpftes Gebiet zurück“), und teilt sie meine Auffas-
        sung, dass glaubwürdiger Werbung für friedliche Lösungen
        in Afghanistan entgegensteht, wenn die Bundesregierung
        NATO-Luftangriffe wie zuletzt Anfang April 2013 in der Pro-
        vinz Kunar, bei denen immer wieder zahlreiche Zivilis-
        ten – Kinder und Frauen – getötet werden, sowie die offensive
        Aufstandsbekämpfung durch Kommandoaktionen und ge-
        zielte Tötungen bis zuletzt mitträgt?
        Die Sicherheitslage in der Provinz Badakhshan insge-
        samt betrachtet wird weiterhin als nach afghanischen
        Maßstäben stabil bewertet, da die bestehenden Bedro-
        hungspotenziale im Raum weitgehend kontrolliert wer-
        den können. Diese Bewertung schließt eine lokale oder
        regionale und temporäre Zuspitzung der Sicherheitslage
        – wie in diesem Fall durch das von uns gewünschte ak-
        tive Vorgehen der afghanischen Sicherheitskräfte,
        ANSF, ausgelöst – mit ein. Es war Ziel der Operation im
        Distrikt Warduj, die lokale Sicherheitslage nach einer
        temporären und lokalen Zuspitzung erneut zu stabilisie-
        ren und die Handlungsfähigkeit der afghanischen Regie-
        rung auszubauen. Dies ist gelungen.
        Selbstverständlich stellt sich ISAF unverändert der
        Verantwortung, eigenständige Operationen der ANSF in
        Gebieten ohne ständige ISAF-Präsenz bei Bedarf und
        auf Anforderung der ANSF zu unterstützen.
        Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass,
        eine Neubewertung der Sicherheitslage für den Verant-
        wortungsbereich der Bundeswehr im Norden Afghani-
        stans vorzunehmen.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Frage 32):
        Warum hat es die Bundesregierung nicht für nötig befun-
        den, vor dem Treffen des Bundesministers der Verteidigung
        mit dem malischen Kommandierenden des EU-Trainings-
        camps in Koulikoro, in dem Angehörige der Bundeswehr und
        der EUTM Mali stationiert werden sollen, Informationen zu
        dessen möglicher Beteiligung am Putsch vom März 2012 ein-
        zuholen (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage
        vom 28. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13046),
        und welche Maßnahmen sind auf europäischer wie auf natio-
        nalstaatlicher Ebene vorgesehen, um zu verhindern, dass im
        Rahmen der Mission EUTM Mali im Allgemeinen und durch
        die Bundeswehr im Speziellen malische Soldaten und Einhei-
        ten aus- und fortgebildet werden, die sich in der Vergangen-
        heit an Militärputschen, Übergriffen auf die Zivilbevölkerung
        und Folterungen, wie sie unter anderem im Zuge der franzö-
        sischen Intervention berichtet wurden (siehe www.hrw.org/
        africa/mali), beteiligt haben?
        Der von Ihnen genannte Kommandierende des Kouli-
        koro-Trainingcamps, Oberstleutnant Traoré, ist als Ka-
        sernenkommandant Ansprechpartner der EUTM Mali
        für logistische Fragen sowie für die dort befindliche In-
        frastruktur eingesetzt. Er hat keinen Einfluss auf die
        Ausbildung im Rahmen der EUTM Mali.
        Ein Treffen des Bundesministers der Verteidigung mit
        Oberstleutnant Traoré war im Besuchsprogramm nicht
        vorgesehen, sondern ergab sich zufällig. Daher bestand
        für die Bundesregierung keine Notwendigkeit, im Vor-
        feld des Besuchs des Bundesministers der Verteidigung
        im März dieses Jahres Informationen zu Oberstleutnant
        Traoré einzuholen.
        Ziel der EUTM Mali ist es, im Rahmen der Ausbil-
        dung die Soldaten und Einheiten der malischen Streit-
        kräfte nicht nur in ihren militärischen Fähigkeiten zu
        unterweisen, sondern auch das Verständnis für das hu-
        manitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu stär-
        ken, um so zukünftig Vorfälle, wie sie zum Beispiel
        durch Human Rights Watch berichtet werden, zu verhin-
        dern.
        Der Bundesminister der Verteidigung, wie die Bun-
        desregierung insgesamt, hat im Rahmen aller Gespräche
        mit Verantwortlichen die besondere Bedeutung eines
        rechtmäßigen Handelns der malischen Armee unterstri-
        29144 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        chen. Im Übrigen ist die malische Regierung aufgefor-
        dert, die durch Sie dargestellten Vorfälle zu untersuchen,
        wobei sie transparent die Vereinten Nationen einbindet.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/13045, Fragen 33 und 34):
        Wie hoch sind die Zuführungen des Bundes, der Firma
        Grünenthal GmbH bzw. der Familie Wirtz sowie sonstiger
        Zustifter an die Conterganstiftung für behinderte Menschen in
        den Jahren 2010 bis 2013 (Plan; bitte detailliert nach Jahren
        und Zahlenden aufschlüsseln)?
        Wann hat die Bundesregierung in der 17. Wahlperiode Ge-
        spräche mit der Firma Grünenthal GmbH oder der Familie
        Wirtz mit dem Ziel geführt, weitere finanzielle Beteiligungen
        der für den Conterganskandal Verantwortlichen an den Auf-
        wendungen der Conterganstiftung zu vereinbaren, und welche
        Ergebnisse wurden dabei erzielt?
        Zu Frage 33:
        Die Zustiftung von Grünenthal von 400 000 Euro im
        Jahr 2012 ist für das Internetportal der Conterganstiftung
        bestimmt.
        Erstattungen von Grünenthal für die Medizinische
        Kommission laut Vertrag:
        2010 44 505,10 Euro
        2011 36 000,00 Euro
        2012 24 000,00 Euro
        2013 (Plan) 24 000,00 Euro
        Gesamt 104 505,10 Euro
        Zu Frage 34:
        Als Folge des 1970 mit der Firma Grünenthal GmbH
        geschlossenen Vergleichs und mit Errichtung der Con-
        terganstiftung durch Gesetz vom 17. Dezember 1971 hat
        der Bund Verantwortung für die angemessene Versor-
        gung der contergangeschädigten Menschen übernom-
        men.
        Die Bundesregierung hat in den Jahren 2010 bis 2013
        weder mit der Firma Grünenthal noch mit der Familie
        Wirtz Gespräche geführt. Der Stiftungsratsvorsitzende
        hat am 13. April 2011 ein Gespräch mit der Familie
        Wirtz ohne konkretes Ergebnis geführt.
        Der Vorstand der Conterganstiftung hat zwischen
        2010 und 2012 sowohl mit der Firma Grünenthal als
        auch mit der Familie Wirtz Gespräche geführt.
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
        Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Druck-
        sache 17/13045, Frage 37):
        In welchen Fällen ist gemäß den §§ 5 und 6 Abs. 4 der
        Verwaltungsvereinbarung im Sinne des Art. 52 Abs. 2
        Satz 4 a des Pflege-Versicherungsgesetzes in Verbindung mit
        Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ein Erstattungsanspruch
        des Bundes gegenüber dem jeweiligen ostdeutschen Bundes-
        land entstanden, und inwiefern haben sich die ostdeutschen
        Bundesländer ihrerseits bei den Trägern von Investitions-vor-
        haben/Zuwendungsempfängern beispielsweise bei beabsich-
        tigtem Verkauf der betreffenden Pflegeeinrichtungen Sicher-
        heiten (bitte nach Art und Umfang getrennt ausweisen)
        einräumen lassen?
        Insgesamt ist es seit 1994 (Beginn des Programms) in
        einem Fall zu einem Erstattungsanspruch des Bundes ge-
        gen den Freistaat Sachsen gekommen.
        Inwiefern sich die ostdeutschen Bundesländer ihrer-
        seits bei den Trägern von Investitionsvorhaben/Zuwen-
        dungsempfängern beispielsweise bei beabsichtigtem
        Verkauf der betreffenden Pflegeeinrichtungen Sicherhei-
        ten einräumen lassen, ist der Bundesregierung nicht be-
        kannt.
        Sowohl für die Bedarfsplanung als auch für die För-
        derung von Pflegeeinrichtungen sind nach dem Elften
        Buch Sozialgesetzbuch die einzelnen Bundesländer zu-
        ständig. Dies gilt auch für die mit Finanzhilfen des Bun-
        des nach Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz finanzier-
        ten Projekte. Die Verwaltungszuständigkeit liegt alleine
        bei den ostdeutschen Bundesländern.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Fra-
        gen 38 und 39):
        Erhalten die Rechtsanwälte des Bundes in den Schiedsver-
        fahren zwischen Bund und der Toll Collect GmbH Bonuszah-
        lungen, und, wenn ja, welche Leistungen oder Vorgaben müs-
        sen die Anwälte erfüllen, um Bonuszahlungen zu erhalten?
        Zufüh-
        rungen Bund Grünenthal
        (Abschnitt 2)
        2010 32 321 069,41 Euro 0,00
        2011 34 134 532,68 Euro 0,00
        2012 34 424 497,07 Euro 400 000,00 Euro
        2013 35 309 000,00 Euro
        (Bundeshaushalt 2013)
        0,00
        Gesamt 136 189 099,16 Euro 400 000,00 Euro
        sonstige Spenden (Privatpersonen)
        Abschnitt 2
        (Individual-
        leistungen)
        Abschnitt 3
        (Projekt-
        förderung)
        2010 – –
        2011 – –
        2012 300,00 Euro 210,00 Euro
        2013 – –
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29145
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        Aus welchem Etat würde bzw. wird diese Vergütung der
        Anwälte bestritten, und in welcher Höhe liegt sie jeweils?
        Die Anwälte des Bundes in den Mautschiedsverfah-
        ren werden nach Arbeitsaufwand vergütet. Zusätzliche
        Bonuszahlungen sind weder vertraglich vereinbart noch
        wurden bzw. werden sie gezahlt.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 40):
        Um welchen Betrag wird nach derzeitigem Kenntnisstand
        der Kostenrahmen in Höhe von 152,9 Millionen Euro für die
        durch den Braunkohletagebau Hambach bedingte Verlegung
        der A 4 überschritten, und wie werden die Gesamtkosten zwi-
        schen dem Bund und dem Bergbautreibenden als Verursacher
        der Autobahnverlegung genau aufgeteilt?
        Für die Verlegung der A 4 sind im Bundeshaushalt
        Gesamtkosten von 153 Millionen Euro – Kostenstand
        Februar 2008 – ausgewiesen. Angesichts der allgemei-
        nen Preissteigerungen im Straßenbau ist nach Auskunft
        des Landes Nordrhein-Westfalen als der zuständigen
        Straßenbauverwaltung eine Kostenfortschreibung in Be-
        arbeitung. Die neuen Kosten sind dem Bund nicht be-
        kannt.
        Im Verlegeabschnitt der A 4 werden die tatsächlichen
        Kosten im Verhältnis 56,31 Prozent zu 43,69 Prozent
        zwischen dem Bund und dem Bergbautreibenden geteilt.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/13045, Frage 46):
        Ist die von der Bundesregierung vorgenommene Kategori-
        sierung der Bundeswasserstraßen in A, B, C und sonstige
        Wasserstraßen bereits Grundlage ihrer verkehrspolitischen
        Entscheidungen, und, wenn ja, wann legt die Bundesregie-
        rung eine flusskilometergenaue Kategorisierung samt detail-
        lierter Begründung vor, warum der jeweilige Flussabschnitt in
        die jeweilige Kategorie eingeteilt wird?
        Die im Rahmen des 5. Berichts des Bundesministe-
        riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den
        Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und
        Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Form einer Karte
        veröffentlichte Netzkategorisierung der Bundeswasser-
        straßen wird entsprechend dem Zweck ihrer Einführung
        als zusätzliches Priorisierungsinstrument Entscheidun-
        gen zu Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Bun-
        deswasserstraßen zugrunde gelegt.
        Die Priorisierung ist erforderlich, weil die dem Bund
        für Infrastrukturmaßnahmen an den Bundeswasser-
        straßen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel bei
        weitem nicht ausreichen, um alle – auch hochwirtschaft-
        liche – Projekte zeitgleich oder zeitnah zu realisieren.
        Die Einteilung der Bundeswasserstraßen des Kern-
        netzes in die Kategorien A bis C ist anhand der vorhan-
        denen und der bis 2025 prognostizierten Transport-
        menge vorgenommen worden. Für den Zweck der
        Priorisierung ist die Kategorisierung in der gewählten
        Kartendarstellung ein gut handhabbares, transparentes
        und geeignetes Instrument. Die Aufbereitung einer
        kilometerscharfen Darstellung ist für das Priorisierungs-
        instrument ohne Belang und wird daher nicht als erfor-
        derlich angesehen.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/13045, Frage 47):
        Verzichtet die Bundesregierung bei der Grundkonzeption
        für den Bundesverkehrswegeplan 2015 auf eine Netzzu-
        stands- und Netzmängelanalyse für die Bundeswasserstraßen
        (bitte begründen), und auf welcher Grundlage sollen investi-
        tionspolitische Schwerpunkte abgeleitet werden, wenn für die
        Bundeswasserstraßen - im Gegensatz zu den Verkehrsträgern
        Straße und Schiene - weder eine Netzzustandsanalyse noch
        eine Netzmängel- oder Engpassanalyse vorliegt?
        Die quantitativen und qualitativen Engpässe im Be-
        reich der Bundeswasserstraßen sind bekannt. Einer ge-
        sonderten Analyse bedarf es insofern nicht. Die Projekte,
        die für die Bewertung im Rahmen des Bundesverkehrs-
        wegeplans 2015 definiert worden sind, berücksichtigen
        diese Engpässe. Auf Basis ihrer Bewertungsergebnisse
        werden die Projekte aller Verkehrsträger in die Bedarfs-
        kategorien des Bundesverkehrswegeplans 2015 einge-
        ordnet.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin
        (FDP) (Drucksache 17/13045, Fragen 48 und 49):
        Treffen Medienberichte zu, nach denen das Bundesminis-
        terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für
        Abfall aus Wiederaufbereitungsanlagen den Standort Bruns-
        büttel als Zwischenlagerstandort vorgesehen hat (sh:z Schles-
        wig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Dith-
        marscher Landeszeitung vom 10. April 2013)?
        Wenn ja, wie viele Castorbehälter aus Wiederaufberei-
        tungsanlagen sind für den Zwischenlagerstandort Brunsbüttel
        vorgesehen und ab welchem Zeitpunkt?
        Die Rücknahme der radioaktiven Abfälle aus der
        Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus
        deutschen Kernkraftwerken in Frankreich und Großbri-
        tannien ist nicht nur Bestandteil der privatwirtschaftli-
        chen Wiederaufarbeitungsverträge zwischen den Wie-
        deraufarbeitern im europäischen Ausland und den
        Energieversorgungsunternehmen, sondern auch völker-
        rechtlich verbindlich in Notenwechseln zwischen Frank-
        reich bzw. Großbritannien und Deutschland geregelt.
        Aus Frankreich und Großbritannien müssen insge-
        samt noch 25 oder 26 Behälter mit verglasten radioakti-
        29146 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        ven Abfällen zurückgeführt werden: 5 Behälter mit ver-
        glasten mittelradioaktiven Abfällen kommen aus der
        Wiederaufarbeitungsanlage La Hague und 20 oder
        21 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wie-
        deraufarbeitungsanlage Sellafield. Der bisherige Zeit-
        plan sieht vor, die Behälter aus Frankreich im Jahr 2015
        in einer und die Behälter aus Großbritannien ab dem Jahr
        2016 in maximal vier Transportkampagnen zurückzu-
        führen. Für die Behälter aus Großbritannien ist für die
        Rücklieferung der Seeweg zwangsläufig, für die Behäl-
        ter aus Frankreich ist sowohl der Schienen- als auch der
        Seeweg möglich.
        Im Zusammenhang mit der Einigung von Bund und
        Ländern zum Vorgehen zum Standortauswahlgesetz
        wurde vereinbart, dass Castortransporte in das Trans-
        portbehälterlager Gorleben eingestellt werden sollen. In
        den nächsten Wochen sollen die Voraussetzungen dafür
        geklärt werden, dass die in Rede stehenden und noch im
        Ausland lagernden Abfälle in andere Zwischenlager ge-
        bracht werden können. Das Bundesumweltministerium
        wird hierzu – wie bereits durch Herrn Bundesminister
        Altmaier am 9. April 2013 angekündigt – Gespräche mit
        den Energieversorgungsunternehmen und den betroffe-
        nen Ländern führen, einerseits um der Erfüllung der völ-
        kerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zeitgerecht
        nachzukommen, andererseits um die sicherheitstech-
        nisch und logistisch beste Lösung für die Aufbewahrung
        dieser radioaktiven Abfälle zu finden.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Fra-
        gen 52 und 53):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der internationalen Konferenz zur Vermeidung und zum
        Management von Müll in europäischen Gewässern, der Inter-
        national Conference on Prevention and Management of
        Marine Litter in European Seas, die vom 10. bis 12. April
        2013 in Berlin stattfand?
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf
        die weltweite Zunahme von Plastikmüll in den Weltmeeren,
        und wie wirkt sie auf europäischer/internationaler Ebene an
        der Reduzierung des Mülls mit (bitte Maßnahmen benennen)?
        Zu Frage 52:
        Aus Sicht der Bundesregierung beinhaltet die „Bot-
        schaft von Berlin“ („Message from Berlin“) die zentra-
        len Ergebnisse der Berliner Konferenz, denen sie sich
        vollinhaltlich anschließt.
        Für das konkrete Handeln der Bundesregierung sind
        dabei insbesondere die folgenden politischen Aspekte
        von Bedeutung:
        – Grundprinzipien unseres Handelns sind Vorsorge-
        und Verursacherprinzip sowie das Prinzip der Redu-
        zierung der Verschmutzung an der Quelle.
        – Ressourceneffizienz und Produktverantwortung ste-
        hen gleichberechtigt neben diesen Prinzipien.
        – Zentrales Element zur Reduzierung der Meeresver-
        schmutzung vom Lande aus ist eine geordnete Abfall-
        wirtschaft, von der sicheren Erfassung über die hoch-
        wertige Verwertung bis hin zur umweltgerechten
        Beseitigung. In Deutschland haben wir auf diesem
        Gebiet viel erreicht und damit auch die Verschmut-
        zung der Meere durch Abfälle vom Lande aus wei-
        testgehend minimiert.
        – Auch wenn in vielen Fällen belastbare wissenschaft-
        liche Daten über Müllmengen, -arten, -quellen, -strö-
        me, -verteilung und Auswirkungen des Mülls auf die
        Meeresökosysteme und den Menschen noch fehlen:
        Wir wissen bereits genug, um zu handeln.
        – Alle Aktionsebenen (national, regional, EU-weit und
        global) sowie alle Aktivitäten (Regierungshandeln,
        NGO-Aktivitäten, Maßnahmen des privaten Sektors/
        der Industrie) sind gleichermaßen bedeutsam; nur
        durch vertikale und horizontale Integration aller Ak-
        tivitäten kann eine erfolgreiche Bekämpfung des Pro-
        blems „Meeresmüll“ erfolgen.
        – Die Entwicklung regionaler Aktionspläne im Rahmen
        der regionalen Meeresschutzkooperationen in Europa
        bildet die Grundlage und ist Herzstück EU-weiten Tä-
        tigwerdens.
        Übertragen auf das Handeln der Bundesregierung be-
        deutet dies:
        Deutschland wird sich weiterhin aktiv auf regionaler,
        EU- und globaler Ebene in die Arbeiten zur Vermeidung
        und Bekämpfung von Meeresmüll einbringen. Das En-
        gagement auf regionaler Ebene, insbesondere im Rah-
        men der nun zu erarbeitenden regionalen Aktionspläne,
        ist für uns eines der Herzstücke einer erfolgreichen Bot-
        tom-up-Politik zur Verhinderung der Meeresvermüllung
        weltweit.
        Im Ergebnis sieht sich die Bundesregierung durch die
        Konferenzergebnisse in den Bereichen Meeresschutz-
        und Abfallpolitik in ihrem bisherigen Handeln wie auch
        in ihrem konsequenten Eintreten gegen die Vermüllung
        der Meere bestätigt und wird den eingeschlagenen Weg
        aktiv weiterverfolgen.
        Zu Frage 53:
        Die Kenntnisse der Bundesregierung über die Dimen-
        sion der Vermüllung der Weltmeere beruhen auf den in-
        ternational existierenden und offen zugänglichen Daten-
        quellen. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der
        Bundesregierung hierzu nicht vor.
        Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen zur
        Reduzierung der Meeresvermüllung auf die Entwicklung
        von Bottom-up-Maßnahmen. Dies bedeutet: Sie fokus-
        siert im Wesentlichen auf die Entwicklung von Maßnah-
        men auf regionaler Ebene, wie dies auch durch die Ver-
        abredung zur Entwicklung regionaler Aktionspläne für
        die vier europäischen Meere in der „Botschaft von Ber-
        lin“ reflektiert wird. Die Bundesregierung ist dabei der
        Auffassung, dass die in Deutschland und anderen EU-
        Staaten bzw. in den Regionalkooperationen von Nord-
        und Ostsee bereits gemachten Erfahrungen zu Abfallma-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29147
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        nagement, Fishing-for-Litter-Initiativen etc. im Rahmen
        internationaler Kooperation als Best-Practice-Beispiele
        angeboten werden sollten.
        Auf europäischer Ebene engagiert sich die Bundes-
        regierung durch die aktive Mitarbeit bei den Arbeiten
        zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtli-
        nie, unter anderem durch einen Kovorsitz in einer ein-
        schlägigen technischen Facharbeitsgruppe.
        Die weltweit geltende Honolulu-Strategie ist durch
        aktive Mitwirkung Deutschlands entstanden.
        Die Bundesregierung wird auch zukünftig für eine
        vertikale Integration dieser drei genannten Aktionsebe-
        nen Sorge tragen und damit die mit der Rio+20-Erklä-
        rung eingegangenen Verpflichtung umsetzen.
        Mit Blick auf die Reduzierung des Eintrags von Ab-
        fällen vom Lande aus trägt die Bundesregierung national
        wie auch auf europäischer und internationaler Ebene zur
        Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung des
        Kunststoffrecyclings bei.
        Anlage 30
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 54):
        Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vor dem
        Hintergrund der Ergebnisse der International Conference on
        Prevention and Management of Marine Litter in European
        Seas konkret ergreifen, um die Verschmutzung der Meere
        durch Plastikmüll zu bekämpfen, und wird sie die Ergebnisse
        der Konferenz nutzen, um, wie in der Antwort auf die Kleine
        Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Auswirkungen
        von Mikroplastikpartikeln, Gift- und Kunststoffen in Kosme-
        tikprodukten und Kleidung auf Umwelt und Gesundheit“
        (Bundestagsdrucksache 17/11736) angekündigt, speziell ge-
        gen Mikroplastik in Gewässern vorzugehen?
        Die Bundesregierung wird sich, wie bereits in der
        Antwort zu Frage 53 der Kollegin Wilms ausgeführt,
        weiterhin auf regionaler, EU- und globaler Ebene im
        Wege internationaler Kooperation im Kampf gegen die
        Vermüllung der Meere engagieren. Die vertikale Integra-
        tion aller genannten Aktionsebenen steht dabei im Vor-
        dergrund. Dabei wird sie insbesondere aktiv zur Förde-
        rung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung des
        Kunststoffrecyclings beitragen und ergänzend auf den
        Austausch von Best-Practice-Beispielen hinwirken.
        Auch wenn wir in Deutschland bereits einiges er-
        reicht haben, gibt es jedoch auch hier durchaus noch
        nationalen Handlungsbedarf. Bundesumweltminister
        Altmaier wird deshalb einen Runden Tisch Meeresmüll
        einberufen, der regionale Lösungen für unsere Küsten
        erarbeitet; denn schließlich leiden auch deutsche Küsten
        unter Meeresmüll, und dies schadet neben Flora und
        Fauna auch einem sehr wichtigen Wirtschaftszweig, dem
        Tourismus. Am geplanten Runden Tisch, der möglichst
        noch in diesem Sommer stattfinden soll, sollen nach An-
        sicht der Bundesregierung unter anderem Inselbürger-
        meister, die Tourismusindustrie, Vertreter der Fischerei,
        der Schifffahrt, der Hafenbetreiber und der Umweltver-
        bände teilnehmen. Die Fragestellung lautet: Was konkret
        können wir vor Ort machen?
        Zu den Auswirkungen von Mikroplastikpartikeln,
        Gift- und Kunststoffen in Kosmetik und Kleidung wird
        es auf Initiative der Bundesregierung Gespräche auf
        Fachebene mit der einschlägigen Industrie geben. Dabei
        sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, auf den Einsatz
        von Mikroplastik in den genannten Produkten zu ver-
        zichten. Die Bundesregierung zieht das Gespräch einem
        vielfach geforderten unmittelbaren Verbot des Einsatzes
        der Mikropartikel vor.
        Bezüglich weiterreichender Fachfragen verweise ich
        auf die weiterhin gültige Antwort der Bundesregierung
        auf die in der Frage bezeichnete Kleine Anfrage.
        Anlage 31
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 55):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament zur Reform
        des Emissionshandels, und welchen Einfluss hatte der Appell
        der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Kommissa-
        riats der deutschen Bischöfe, mit dem sie die Bundesregie-
        rung dazu aufgefordert haben, der Reform des Emissionshan-
        dels zuzustimmen, und gleichzeitig ihre Sorge gegenüber
        „den Lebensbedingungen künftiger Generationen sowie der
        Bewahrung der Schöpfung“ (siehe beispielsweise „Heilige
        Allianz für den Klimaschutz“, Süddeutsche Zeitung vom
        11. April 2013, Seite 8) zum Ausdruck brachten?
        Die Bundesregierung wird das ablehnende Votum des
        Europäischen Parlaments zu den Backloading-Vorschlä-
        gen der EU-Kommission zunächst bewerten, bevor sie
        weitere Schlussfolgerungen daraus zieht.
        Im Vorfeld dieser Abstimmung hat es eine Reihe von
        Stellungnahmen aus den Reihen der Wirtschaft sowie
        seitens anderer Verbände und Interessengruppen gege-
        ben. Welchen Einfluss dabei einzelne Stellungnahmen
        hatten, lässt sich im Nachhinein nicht beurteilen.
        Anlage 32
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage de Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 56):
        Wie hat sich der CO2-Preis im ersten Quartal 2013 im Ver-
        gleich zum Vorjahresquartal entwickelt, und sieht die Bundes-
        regierung einen Zusammenhang zwischen dem Einbruch des
        CO2-Preises und der Ausweitung der Kohleverstromung?
        Der durchschnittliche Zertifikatepreis bei den deut-
        schen Zertifikateversteigerungen ist im Vergleich zwi-
        schen dem ersten Quartal 2012 und dem ersten Quartal
        2013 von 7,76 Euro auf 4,25 Euro zurückgegangen. Die-
        ser Rückgang des Zertifikatepreises ist jedoch nicht al-
        lein verantwortlich für die Zunahme der Stromerzeu-
        gung aus Braun- und Steinkohle, da in diesem Zeitraum
        beispielsweise auch der Welthandelspreis für Steinkohle
        29148 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        (C
        (D
        deutlich zurückgegangen ist und zusätzliche Kohlekraft-
        werke in Betrieb genommen wurden.
        Anlage 33
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwan-
        dorf) (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 57):
        Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
        der allgemein anerkannten Bedeutung von Wissenschaft,
        Forschung und Innovation die Tatsache, dass Unternehmen
        wie Hähnchenmastanlagen bei der Umlage nach dem Erneu-
        erbare-Energien-Gesetz entlastet werden, nicht jedoch die
        deutschen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen?
        Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt die zu
        zahlende EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen
        des produzierenden Gewerbes und der Schienenbahnen,
        um deren internationale bzw. intermodale Wettbewerbs-
        fähigkeit zu erhalten. Eine Einbeziehung weiterer Sekto-
        ren in die Ausnahmeregelung würde gleichzeitig zu
        einer Erhöhung der Belastung der übrigen Strom-
        verbraucher führen. Daher sind Wissenschafts- und
        Forschungseinrichtungen nicht bei der Besonderen Aus-
        gleichsregelung antragsberechtigt.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 58):
        Welche Rolle spielen die absehbaren Stromkosten bei der
        Konzipierung von neuen Forschungsinfrastrukturen, und wel-
        che Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um bereits frühzei-
        tig Einsparpotenziale und damit Kostenvorteile zu realisieren?
        Die Entwicklung der Konzepte für eine Forschungs-
        infrastruktur obliegt den Verantwortlichen in den je-
        weiligen Einrichtungen. Energieeinsparmöglichkeiten
        werden dabei sowohl unter fachlichen wie unter be-
        triebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/13045, Fragen 59 und 60):
        Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Ausgaben der Leibniz-Gemeinschaft und der Helmholtz-Ge-
        meinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Forschungs-
        bereich Energie, seit dem Jahr 2010 inflationsbereinigt entwi-
        ckelt?
        Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
        Ausgaben der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der an-
        gewandten Forschung e. V. und der Max-Planck-Gesellschaft
        zur Förderung der Wissenschaften e. V., Forschungsbereich
        Energie, seit dem Jahr 2010 inflationsbereinigt entwickelt?
        Zu Frage 59:
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die in-
        flationsbereinigten Ausgaben der Leibniz-Gemeinschaft
        und der gesamten Helmholtz-Gemeinschaft für Energie
        seit dem Jahr 2010. Exemplarische Angaben einzelner
        Helmholtz-Zentren aus den Jahren 2007 bis 2011 zeigen,
        dass sich die Bezugskonditionen entsprechend der Markt-
        entwicklung, je nach Energieart bzw. -träger – Elektro-
        energie, Fernwärme, Erdgas, Heizöl –, unterschiedlich
        entwickelt haben.
        Zu Frage 60:
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die ge-
        samten inflationsbereinigten Ausgaben der Fraunhofer-
        Gesellschaft und der Max-Planck-Gesellschaft für Ener-
        gie seit dem Jahr 2010.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/13045, Fragen 61 und 62):
        Mit welchen Energiekosten rechnet die Bundesregierung
        für die Projekte ITER und Wendelstein 7-X pro Jahr?
        Mit welchen Stromkosten rechnet die Bundesregierung für
        die Großforschungsprojekte XFEL und FAIR pro Jahr?
        Zu Frage 61:
        Bei Wendelstein 7-X (W7-X) ist ein jährlicher Ener-
        giebedarf von 13 139 Megawattstunden zu erwarten.
        Legt man einen Strompreis von 180 Euro pro Megawatt-
        stunde, Stand 2013, zugrunde, so ergeben sich ge-
        schätzte Energiekosten von knapp 2,4 Millionen Euro
        pro Jahr. Diese Abschätzung geht davon aus, dass W7-X
        pro Jahr vier Monate auf Betriebstemperatur abgekühlt
        ist und für Experimente genutzt wird. Dazu sind Abkühl-
        und Aufwärmphasen von jeweils zwei Monaten berück-
        sichtigt.
        Der International Thermonuclear Experimental Reac-
        tor, ITER, wird voraussichtlich 2020 in Betrieb gehen.
        Bis dahin erhöht sich der jährliche Stromverbrauch
        schrittweise auf geschätzt 550 000 Megawattstunden.
        Dabei geht man bei der Ermittlung des geschätzten Ver-
        brauchs von folgender Entwicklung aus:
        Die Stromkosten bis 2015 werden im Rahmen des
        Site Support Agreements abgewickelt und von Frank-
        reich übernommen. Eine Strompreisabschätzung von
        ITER IO für den Zeitraum nach 2015 liegt der Bundesre-
        gierung nicht vor.
        Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020
        Geschätzter
        Strombedarf
        (GWh/Jahr)
        15 250 400 400 500 550
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29149
        (A) (C)
        )(B)
        Zu Frage 62:
        Die Bundesregierung rechnet für das Großforschungs-
        projekt XFEL mit Stromkosten von circa 16,4 Millionen
        Euro pro Jahr und für das Großforschungsprojekt FAIR
        mit circa 30,3 Millionen Euro pro Jahr.
        Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahin gehend
        Energieeinsparmöglichkeiten werden bei der Planung
        und Durchführung baulicher Neu-, Um- und Erweite-
        rungsmaßnahmen sowie bei umfangreichen Instandset-
        zungsmaßnahmen geprüft und so weit wie möglich auch
        umgesetzt.
        (D
        vor, von welchen Anbietern die außeruniversitären For-
        schungseinrichtungen Strom beziehen, und, falls ja, von wem
        beziehen sie ihren Strom?
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, von wel-
        chen Anbietern die außeruniversitären Forschungs-
        einrichtungen ihren Strom beziehen. Die Auswahl der
        Stromanbieter liegt grundsätzlich im Verantwortungs-
        bereich der Forschungseinrichtungen, und diese sind
        gehalten, sie gemäß den Grundsätzen von Wirtschaft-
        lichkeit und Sparsamkeit unter Anwendung der entspre-
        chenden wettbewerbsrechtlichen Vergabeverfahren vor-
        zunehmen.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
        Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13045,
        Frage 64):
        Welche Energieeinsparpotenziale sieht die Bundesregie-
        rung insbesondere im Bereich der Großgeräteforschung, und
        welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um
        diese Potenziale auszuschöpfen?
        Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen
        setzen diverse Techniken und Möglichkeiten zur Ener-
        gieeinsparung bzw. Steigerung der Energieeffizienz ein,
        unter anderem Green-IT, Kraftwärmekopplungsanlagen,
        Photovoltaik, Wärmedämmung an Gebäuden, Energie-
        rückgewinnungssysteme in raumlufttechnischen Anla-
        gen, Beleuchtungsmanagement, Wärmepumpen, Eis-
        speicher sowie effiziente Elektropumpen und -motoren.
        Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, das BAföG
        ausweiten zu wollen unter Angabe der jeweiligen Zahl der
        Begünstigten, der jeweiligen Mehraufwendungen, des inten-
        dierten Zeitpunktes des Inkrafttretens und des jeweiligen
        Kostenträgers, noch in der laufenden Legislaturperiode, ins-
        besondere auch im Hinblick auf den vom Deutschen Studen-
        tenwerk e. V. geforderten automatischen Inflationsausgleich,
        zu beschließen, und wie hoch war beim BAföG jeweils der
        Mittelabfluss der Titel 632 51, BAföG Zuschüsse an Studie-
        rende, und 661 50, BAföG Zinszuschüsse und Erstattung von
        Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, im
        ersten Quartal 2011, im ersten Quartal 2012 und im ersten
        Quartal 2013 (jeweils zum Stichtag 31. März)?
        Bundesministerin Prof. Dr. Wanka hat angekündigt,
        zunächst in einem offenen Dialog mit den Ländern aus-
        zuloten, ob es eine Akzeptanz und Bereitschaft zu kon-
        kreten Änderungen gibt. Sie hat sich vorbehalten, sich
        erst dann zu detaillierten Einzelvorschlägen zu äußern,
        wenn im Vorgespräch mit den Ländern deren Bereit-
        schaft, Änderungen inhaltlich und finanziell mitzutra-
        gen, erkennbar geworden ist. Erst als zweiten Schritt und
        in Abhängigkeit vom Ergebnis dieser noch laufenden
        Gespräche hat sie die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs
        in Aussicht gestellt. In diesem Sinne hat sie am 11. April
        2013 in einem vertraulichen Kamingespräch mit ihren
        Länderkolleginnen und -kollegen mit diesen Einverneh-
        men darüber erzielt, in einer Arbeitsgruppe auf Staats-
        sekretärsebene zunächst eine belastbare inhaltliche
        Verständigung über Vorstellungen und Prioritätenein-
        schätzungen zu erreichen, bevor konkrete Einzelvor-
        schläge öffentlich zur Diskussion gestellt werden.
        Die erbetenen Daten zur Entwicklung der Mittelab-
        flüsse bei den Titeln 632 51 und 661 50 stelle ich Ihnen
        gerne schriftlich zur Verfügung.
        Titel im Einzelplan 30 Mittelabfluss Stand 31. März 2011
        Mittelabfluss
        Stand 31. März 2012
        Mittelabfluss
        Stand 31. März 2013
        632 51 254 753,4 Tausend Euro 279 857,7 Tausend Euro 281 548,7 Tausend Euro
        661 50 52 947,3 Tausend Euro 28 690,2 Tausend Euro 17 182,2 Tausend Euro
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
        Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13045,
        Frage 63):
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/13045, Frage 65):
        Welche einzelnen Verbesserungen beabsichtigt die Bun-
        desregierung nach der Ankündigung der Bundesministerin für
        29150 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013
        (A) )
        )(B)
        V
        (D
        Ausgangspunkt der Förderbekanntmachung war, dass
        Innovationen zur Erschließung neuer Märkte insbeson-
        dere da entstehen, wo die Grenzen von wissenschaftli-
        chen Disziplinen, Technologien und Branchen über-
        schritten werden.
        Eine Bedingung der Förderbekanntmachung war da-
        her die Interdisziplinarität der Konzepte. Die Suche nach
        branchenspezifischen Lösungen im engen Sinne war da-
        her nicht das Ziel der Bekanntmachung. Es lässt sich je-
        doch feststellen, dass es Schwerpunkte bei den Themen-
        feldern Gesundheit und Energie gibt.
        Die Anforderung der Förderbekanntmachung war die
        Vorlage eines Initialkonzeptes mit einem überregionalen
        Ansatz, an dem Partner aus allen neuen Ländern sowie
        mindestens einem alten Bundesland beteiligt sein müs-
        sen.
        Die Konsortialführer müssen aus den neuen Ländern
        kommen. Dabei bedeutet der Umstand, dass die Konsor-
        tialführerschaft einem bestimmten Bundesland zuzuord-
        nen ist, nicht, dass es sich um eine Länderinitiative han-
        delt.
        Es sind 59 Initialkonzepte eingegangen. Die Prüfung,
        ob alle formalen Bedingungen eingehalten wurden, ist
        noch nicht abgeschlossen.
        Zu Frage 67:
        Für das neue Programm sind in der Laufzeit von 2013
        bis 2019 bis zu 500 Millionen Euro vorgesehen. Unter
        bzw. im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele berück-
        sichtigt werden, und inwiefern befürwortet die Bundesregie-
        rung hierfür einen messbaren Indikator?
        Zur Ausgestaltung der Post-2015-Entwicklungsagenda
        findet international ein partizipativer, durch die Verein-
        ten Nationen geleiteter Konsultationsprozess statt, der
        neben globalen thematischen und nationalen Veranstal-
        tungen auch eine für jedermann zugängliche internetba-
        sierte Konsultationsplattform beinhaltet. Die Vereinten
        Nationen werten zurzeit die Fülle an Rückmeldungen
        hierzu aus. Darüber hinaus erarbeitet das von VN-Gene-
        ralsekretär Ban Ki-moon eingesetzte High Level Panel
        zur Beratung des Post-MDG-Prozesses, auf dem auch
        Bundespräsident a. D. Horst Köhler ad personam Mit-
        glied ist, einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Post-
        2015-Entwicklungsagenda aus.
        Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass
        Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertre-
        tungsorganisationen eine wahrnehmbare Stimme in die-
        sen Diskussionen haben. Ein eigener Diskussionsstrang
        zu Behinderung und Entwicklung im Rahmen der Gene-
        ralversammlung der Vereinten Nationen ist hierfür be-
        reits vorgesehen. Die Empfehlungen, die die Vereinten
        Nationen auf der Grundlage der verschiedenen Konsul-
        tationen erarbeiten, werden für die Bundesregierung
        richtungsweisend sein. Um diesen Prozess nicht zu kon-
        terkarieren, legt sich die Bundesregierung daher zum
        jetzigen Zeitpunkt nicht fest, wie die Inklusion von
        Menschen mit Behinderungen in einer Post-2015-Ent-
        wicklungsagenda berücksichtigt werden sollte.
        (CAnlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/13045, Fragen 66 und 67):
        Welche Initialkonzepte sind zum Stichtag im Rahmen des
        Förderprogramms „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innova-
        tion“ beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
        eingegangen (nach Ländern und Branchen gegliedert)?
        Aus welchem/welchen Haushaltstitel/-titeln des Einzel-
        plans 30 wird das Programm gegenwärtig finanziert, und wel-
        che Vorkehrung ist im laufenden Haushalt sowie in der Fi-
        nanzplanung des Bundes für die Ausfinanzierung der
        erfolgreichen Projekte getroffen worden?
        Zu Frage 66:
        Berücksichtigung auslaufender Projekte und Maßnah-
        men wird auch mit dem neuen Programm die Gesamt-
        höhe des Titelansatzes (Titel 30 04/685 10 „Innovations-
        förderung in den Neuen Ländern“) nicht überschritten.
        Anlage 41
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/13045, Frage 68):
        Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Prozesse
        innerhalb der Vereinten Nationen und der Europäischen
        Union dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen in
        einer Post-2015-Entwicklungsagenda explizit aufgenommen
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsge
        233. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zur Aufstockung des Hochschulpakts
        Anlagen