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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/233Inhaltsverzeichnis BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/13045) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vollständige Umsetzung der Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29091 A 29091 C 29091 D 29092 B 29093 A 29093 B 29093 C 29093 D 29097 C 29097 D 29098 A Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 233. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Vierzehnter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundes- regierung (Weißbuch); weitere Fragen . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister 29087 A 29087 B 29088 D 29089 A 29090 A 29090 B 29090 D 29094 D 29095 B 29095 C 29096 A 29096 A 29096 C 29096 D 29097 C BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29094 B 29094 C 29098 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 Mündliche Frage 2 Wolfgang Tiefensee (SPD) Ausbau der deutsch-griechischen Handels- beziehungen durch die „Allianz für Wachs- tum“ seit Oktober 2011 Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Wolfgang Tiefensee (SPD) Risiken für eine rasche Konjunktur- erholung im Euro-Raum Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Dr. Martin Schwanholz (SPD) Anzahl zukünftig zur Ausschreibung ver- pflichteter Wasserbetriebe und Gesund- heitsdienste wegen Einbindung privater Partner; entstehende Mehrkosten für Kommunen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Martin Schwanholz (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Dr. Martin Schwanholz (SPD) Stand der Trilogverhandlungen zur euro- päischen Richtlinie über die Konzessions- vergabe Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Martin Schwanholz (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Arabische Halbinsel als Spannungsgebiet nach Beurteilung der Bundesregierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Lieferung von hochmodernen Panzern auf die arabische Halbinsel Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Bewirtschaftungsschreibens des BMF zum Energie- und Klimafonds Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Summe der realisierten Haftungsrisiken aus den Euro-Rettungspaketen und den TARGET-Verbindlichkeiten Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Finanzierung der Haftungsrisiken aus den Euro-Rettungspaketen und den TARGET- Verbindlichkeiten ohne Rückgriff auf in- ländische Spareinlagen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 29098 D 29099 C 29100 C 29100 D 29101 D 29101 D 29102 B 29102 B 29103 A 29103 A 29104 A 29104 A 29104 C 29105 B 29105 C 29106 B 29106 C 29106 D 29107 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 III Mündliche Frage 26 Andrej Hunko (DIE LINKE) Lohnentwicklung in Deutschland und Redu- zierung von Ungleichgewichten in Europa Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen von Billiglöhnen in Deutschland auf belgische Schlachthöfe Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Daten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und In- formation zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung für 2012 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 41 und 42 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung und Zeitplan für den Bau der A 14 bei Reduzierung der eingeplanten EU-Finanzmittel Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 50 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchungen und Überwachungsmaß- nahmen betreffend Atommüllfässer auf dem Boden des Ärmelkanals Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 51 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bergung von auf dem Boden des Ärmelka- nals befindlichen Atommüllfässern Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Mehr Geld für Hochschulen – Aufstockung des Hoch- schulpakts für über 600 000 zusätzliche Studienplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Nicole Gohlke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 29108 A 29108 A 29109 A 29109 B 29110 B 29110 D 29111 A 29111 C 29112 A 29112 C 29112 D 29113 B 29114 B 29114 C 29116 B 29116 C 29117 A 29117 B 29117 D 29117 D 29119 A 29120 B 29121 D 29123 B 29124 C 29126 C 29127 D 29128 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Queere Jugendliche unterstützen (228. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22) . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle und entsprechender CO2-Emissionen im ersten Quartal 2013 im Vergleich zum Vorjahresquartal Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 7 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rücknahme von EU-Zollpräferenzen bei Verstößen gegen wesentliche internationale Übereinkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 8 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der Bundesregierung für eine vor- läufige Rücknahme von EU-Zollpräferen- zen insbesondere gegenüber Usbekistan wegen dortiger Zwangs- und Kinderarbeit Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 11 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung über Be- mühungen der libanesischen Regierung zur Unterbindung von Personen- und Waf- fentransfers über die syrische Grenze zu den Aufständischen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 12 Andrej Hunko (DIE LINKE) Neuere Ergebnisse der Untersuchung „Zu- sammenarbeitsformen zwischen Landes- und Bundesbehörden sowie weiteren Ak- teuren“ innerhalb des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 13 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wahrung der Menschenrechte beim Ex- port von Überwachungstechnologien und bei der Schulung ausländischer Sicher- heitsbehörden Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 14 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nicht fristgerechte Umsetzung der EU- Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz sei- ner Opfer Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29130 A 29131 A 29132 A 29133 D 29135 A 29135 C 29135 D 29137 A 29137 B 29137 D 29138 D 29139 A 29139 B 29139 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 V Anlage 10 Mündliche Frage 15 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begrenzung von Managervergütungen durch Änderung des Aktienrechts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 17 Doris Barnett (SPD) Fortführung der Programme aus den Mit- teln des Energie- und Klimafonds Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 18 Doris Barnett (SPD) Auswirkungen der niedrigen Preise für CO2-Zertifikate auf den Energie- und Kli- mafonds Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 19 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Rechtlicher Handlungsbedarf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur steuerlichen Behandlung von Grenzgän- gern Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 20 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Inanspruchnahme der Günstigerprüfung im Rahmen der Abgeltungsteuer nach § 32 d Abs. 6 Einkommensteuergesetz bei beschränkter Steuerpflicht Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 21 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Gesamtwirtschaftliches Steueraufkommen aus der kalten Progression Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 22 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Verlusten aus Einlagen bei zyprioti- schen Kreditinstituten Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 25 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Anrechnung von Aufwandsentschädigun- gen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren als Einkommen und in die Leistungsberechnung nach SGB II Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 27 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einstellung des Bundesprogramms Euro- päischer Sozialfonds zur Arbeitsmarktinte- gration von Bleibeberechtigten und Flücht- lingen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 30 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Neutraleres Erscheinungsbild der Dienst- fahrzeuge der Bundeswehr vor dem Hin- tergrund vermehrter Brandanschläge und 29140 A 29140 D 29141 A 29141 B 29141 C 29141 C 29142 A 29142 A 29142 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 Übergriffe; Entwicklung entsprechender Übergriffe seit 2010 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 31 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitslage im Norden Afghanistans Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaige Beteiligung des Kommandieren- den des Trainingscamps im malischen Koulikoro am Militärputsch im März 2012; Auswahl der Soldaten im Rahmen der EUTM Mali Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 33 und 34 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Höhe der Zuführungen an die Contergan- stiftung für behinderte Menschen in den Jahren 2010 bis 2013 und weitere finan- zielle Unterstützung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 37 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Erstattungsansprüche des Bundes gegen- über ostdeutschen Bundesländern aus zweckentfremdeten Investitionshilfen für Pflegeeinrichtungen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 38 und 39 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Bonuszahlungen für Rechtsan- wälte des Bundes bei den Schiedsverfahren zwischen Bund und der Toll Collect GmbH Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 40 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überschreitung des Kostenrahmens bei der durch den Braunkohletagebau Hambach bedingten Verlegung der A 4 und Auftei- lung der Mehrkosten Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 46 Gustav Herzog (SPD) Vorlage der flusskilometergenauen Neu- kategorisierung der Bundeswasserstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 47 Gustav Herzog (SPD) Etwaiger Verzicht auf eine Netzzustands- und Netzmängelanalyse für Bundeswasser- straßen im Bundesverkehrswegeplan 2015; Grundlage für investitionspolitische Schwer- punkte Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 48 und 49 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Brunsbüttel als Zwischenlagerstandort für Atommüll aus Wiederaufbereitungsanlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29142 D 29143 A 29143 C 29144 A 29144 C 29144 D 29145 A 29145 B 29145 C 29145 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 VII Anlage 29 Mündliche Fragen 52 und 53 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus der Konferenz zur Vermeidung und zum Management von Müll in europäischen Gewässern; Kennt- nisse über Zunahme von Plastikmüll in den Weltmeeren Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 54 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung zur Be- kämpfung der Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 55 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der Abstimmung im EU-Parlament zur Reform des Emissions- handels Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 56 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung des CO2-Preises und Zu- nahme der Kohleverstromung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 57 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Befreiung der Wissenschafts- und For- schungseinrichtungen von der EEG-Um- lage Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 58 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Einfluss der Stromkosten auf die Konzipie- rung von neuen Forschungsinfrastrukturen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 59 und 60 Michael Gerdes (SPD) Entwicklung der Ausgaben für Energie seit 2010 bei deutschen Forschungszentren Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 61 und 62 Ulla Burchardt (SPD) Jährliche Energiekosten für ITER und das Projekt Wendelstein 7-X sowie jährliche Stromkosten für die Forschungsprojekte XFEL und FAIR Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 63 Willi Brase (SPD) Stromanbieter außeruniversitärer For- schungseinrichtungen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 64 Willi Brase (SPD) Energiesparpotenziale in der Großgeräte- forschung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29146 B 29147 A 29147 C 29147 D 29148 A 29148 B 29148 B 29148 C 29149 A 29149 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 Anlage 39 Mündliche Frage 65 Klaus Hagemann (SPD) Ausweitung des BAföG Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 66 und 67 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Finanzierung des Förderprogramms „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innova- tion“ und eingegangene Initialkonzepte Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 68 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Explizite Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung in einer Post-2015-Ent- wicklungsagenda bzw. im Rahmen der glo- balen Nachhaltigkeitsziele Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29149 C 29150 A 29150 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29087 (A) ) )(B) (C (D 233. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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      (C(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das hat der Bund auch schon vorher gemacht!) Jetzt will ich nur noch zwei, drei Punkte aufnehmen, die Sie angesprochen haben. Es ist nicht so, dass wir im- mer auf die Länder zeigen. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Sachsen- Anhalt war auch ein schlechtes Beispiel! Der Kollege hat sich da versprochen! Er meinte etwas anderes!) Von denen ist eh keiner da bei solchen Debatten, was tra- 30 Jahren an! Bei allem Respekt: Da ist etwas rüberge- schoben worden. – Tatsache ist: Auch wir haben eine Schuldenbremse. Auch wir müssen darauf achten, dass wir das Geld zusammenhalten. Ich möchte also schon wissen, was die Länder machen. Als Problem empfinde ich es, wenn man sagt: Der Bund wird 10 Milliarden Euro für den Studienplatzaus- bau zur Verfügung stellen. Aber dann muss ja noch In- frastruktur dazukommen. – Wir sollen also noch eine Straßenbahn bauen. Wir sollen möglicherweise noch ein Kino bauen. Was noch? Wir kritisieren die Länder gar nicht; wir verweisen nur auf die Kompetenzverteilung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29135 (A) ) )(B) Anlagen Nicht immer allerdings führen Aktionspläne und eine Vielzahl an Maßnahmen zu gewünschten Ergebnissen. Steinbrück, Peer SPD 17.04.2013 nutzen, hier nachzubessern. Viele Menschen haben in der Vergangenheit darunter gelitten, ihre sexuelle Orien- tierung nicht offenlegen zu können. Das müssen wir überwinden. Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 17.04.2013 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 17.04.2013 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Antrags: Queere Jugendliche unterstützen (228. Sitzung, Tagesordnungspunkt 22) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Wir beschäftigen uns zum wiederholten Mal mit der beson- deren Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen – alles fasst der Antrag unter dem Begriff „queer“ zusammen – Jugendlichen. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag ne- ben einem nationalen Aktionsplan das Einwirken des Bundes auf die Länder, um auf dieser Ebene wiederum Aktionspläne zu installieren. Zudem werden zahlreiche Maßnahmen genannt, die teilweise bereits in aktuellen Programmen integriert sind. Wir führen zurzeit eine vielfältige politische Diskus- sion über die steuerliche und sonstige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehe, in der sich die unterschiedlichen Einstellungen zu allen „queeren“ Lebensformen spiegeln. Die Reaktionen, die ich als Ab- geordnete dazu erhalte, zeigen ein breites Spektrum auf: von Ablehnung bis Zustimmung, in allen Tonlagen. Ge- rade die ablehnenden Reaktionen zeigen: Diese Diskus- sion ist wichtig, und sie muss mit dem Ziel geführt werden, zu noch mehr Toleranz zu kommen. Es ist anscheinend zum Beispiel noch nicht jedem klar, dass sich niemand seine sexuelle Orientierung oder Veranlagung aussucht. Wir müssen die aktuelle Diskussion nach den letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dazu Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.04.2013 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 17.04.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 17.04.2013 Brand, Michael CDU/CSU 17.04.2013 Brase, Willi SPD 17.04.2013 Dittrich, Heidrun DIE LINKE 17.04.2013 Gabriel, Sigmar SPD 17.04.2013 Glos, Michael CDU/CSU 17.04.2013 Gloser, Günter SPD 17.04.2013 Grindel, Reinhard CDU/CSU 17.04.2013 Hagedorn, Bettina SPD 17.04.2013 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 17.04.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.04.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.04.2013 Lay, Caren DIE LINKE 17.04.2013 Meinhardt, Patrick FDP 17.04.2013 Menzner, Dorothée DIE LINKE 17.04.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 17.04.2013 Özoğuz, Aydan SPD 17.04.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 17.04.2013 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.04.2013 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.04.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 17.04.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.04.2013 Dr. Westerwelle, Guido FDP 17.04.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 29136 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D Die gesellschaftliche Diskussion ist wichtig und kann hier mehr ausrichten als gesetzliche Regelungen und of- fizielle Programme. Fakt ist: Wir haben in den letzten Jahren einiges er- reicht. Heute ist das Klima für ein Outing grundsätzlich offener als noch vor 20, 30 Jahren. Die zahlreichen För- derinstrumente der Bundesregierung haben mit Sicher- heit dazu beigetragen. Mit der Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Lesbische und schwule Jugendliche“ (Bun- destagsdrucksache 17/2588) liegt eine detaillierte Be- standsaufnahme vor, die recht eindrucksvoll belegt, dass der Bund gerade in diesem Bereich umfangreich för- dernd tätig ist. Das Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend unterstützt über das Förder- instrument Kinder- und Jugendplan des Bundes, aber auch über den gemeinsamen Haushaltstitel der Abteilun- gen Familie, Chancengleichheit und Ältere Menschen eine Vielzahl von Projekten zugunsten schwuler, lesbi- scher und transsexueller Jugendlicher. Im Bereich der außerschulischen Jugendbildung fördert das Familienmi- nisterium Träger und Angebote der politischen, kulturel- len und sportlichen Bildung, die Jugendverbandsarbeit sowie die internationale Jugendarbeit. In allen Bereichen beschäftigen sich die Träger in ihren Angeboten vor Ort mit aktuellen Fragestellungen und Lebenswelten von Ju- gendlichen. Die Auseinandersetzung mit der eigenen – auch sexuellen – Identität ist ein Schwerpunkt der au- ßerschulischen Bildung. Die Befassung mit schwul-les- bischen Themen ist auch über das im Kinder- und Ju- gendplan fest verankerte Querschnittsthema „Gender Mainstreaming“ gewährleistet. Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit und internatio- naler Austauschprogramme fördert das BMFSFJ speziell das Jugendnetzwerk Lambda e. V. – der lesbisch-schwule Jugendverband in Deutschland – in einer Höhe von der- zeit jährlich 151 000 Euro. Zusätzlich wird das Projekt „Alle sind anders“ mit 10 800 Euro gefördert. Daneben werden regelmäßig weitere Einzelprojekte und die Ver- bandszeitschrift out! gefördert, die ein bundesweites Forum für schwul-lesbische Jugendthemen bietet. Lambda vertritt die Interessen junger Lesben, Schwuler, Bisexueller und Transgender in der Öffentlichkeit und Politik und leistet Bildungs-, Beratungs- und Aufklä- rungsarbeit. Eine besondere Problematik lässt sich bei Heranwachsenden mit Migrationshintergrund feststellen. Gerade in deren Communities gehört eine homophobe Einstellung vielfach zur Normalität. Laut einer Studie fühlen sich viele Lesben und Schwule mit Migrations- hintergrund in Deutschland zwar gut integriert und bewerten das gesellschaftliche Klima gegenüber Homo- sexuellen hier bei uns als positiver als in ihren Her- kunftsländern. Innerhalb ihrer Familien und Communi- ties allerdings erfahren sie mehr Diskriminierung und verzichten deshalb oft auf ein offenes homosexuelles Le- ben. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einen Beitrag auf der Internetseite der Bundeszentrale für poli- tische Bildung mit dem Titel „Ein Ali kann nicht schwul sein – Was Aufklärer an einer Neuköllner Schule erle- ben“ ans Herz legen. Auch das Deutsche Jugendinstitut erhielt im Jahr 2012 für die Pilotstudie „Lebenssituationen und Diskri- minierungserfahrungen von lesbischen und schwulen Ju- gendlichen in Deutschland“ circa 30 000 Euro. Dieses Projekt wird in diesem Jahr fortgeführt. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. erhielt im Jahr 2012 über 120 000 Euro Fördermittel für Projektarbeit zur Verbesserung der Situation von LGBTTI-Jugend- lichen. Gerade die Arbeit von Verbänden und deren Netzwerken trägt aus meiner Sicht besonders dazu bei, die Benachteiligung von LGBTTI-Jugendlichen abzu- bauen und ein Klima von gegenseitigem Respekt und Anerkennung zu schaffen. Im Bereich der sportlichen Bildung haben Aktivitäten zugunsten von lesbischen, schwulen, Transgender- und intersexuellen Jugendlichen einen hohen Stellenwert: So unternimmt etwa die vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Fuß- ball-Bund geförderte Koordinationsstelle „Fanprojekte“ regelmäßig und kontinuierlich Aktivitäten gegen Homo- phobie im Fußballsport. Unter dem ehemaligen DFB- Präsidenten Theo Zwanziger – der sich über Jahre offen- siv dafür einsetzte, das Tabu Homosexualität im Fußball abzubauen – wurden bei einem Länderspiel stadionweit Flyer gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz von Homosexualität im Fußball verteilt. In den Broschüren der Bundeszentrale für gesundheit- liche Aufklärung zur Sexualaufklärung und Familienpla- nung sind Themen für schwule, lesbische und transsexu- elle Jugendliche wie sexuelle Orientierung, Coming-out usw. bereits selbstverständlich integriert und finden Be- rücksichtigung sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Eltern. Das Thema wird als Querschnittsthema be- handelt und findet sich mit unterschiedlichen Schwer- punkten. Hier könnte einmal geprüft werden, ob nicht ein größeres Angebot in mehreren Sprachen sinnvoll wäre. Speziell zur Prävention von Suizidversuchen und Sui- ziden fördert das Bundesgesundheitsministerium Initiati- ven des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland, NaSPro, bei dem sich eine Arbeitsgruppe speziell mit der Thematik Suizidprävention bei Kindern und Jugendlichen befasst. Die relativ hohe Selbstmord- rate bei Jugendlichen in einer sexuellen Orientierungs- phase ist wirklich bedrückend. Hier müssen wir alles da- ransetzen, dass jeder junge Mensch, der sich in einer schwierigen Phase der Selbstfindung befindet, die not- wendige Hilfe und Unterstützung bekommen kann. Letztlich muss ich feststellen, dass für die im Antrag angesprochenen Weiterbildungsprogramme für Lehr- kräfte und Fachkräfte der örtlichen Kinder- und Jugend- hilfe nach der im Grundgesetz festgeschriebenen Kom- petenzverteilung die Länder und Kommunen zuständig sind. Dies gilt ebenso für die Bereitstellung von speziel- len Notunterkünften und Wohnungsangeboten für Ju- gendliche, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Zu Ih- rem Wunsch, die Pilotstudie noch vor der Sommerpause zu bekommen: Nach aktueller Auskunft aus dem BMFSFJ soll der Zwischenbericht bis zum 30. Juni vor- gelegt werden. Es wurde seitens der Ministerin bereits mehrfach angekündigt, dass es aus organisatorischen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29137 (A) ) )(B) (C (D Gründern dabei bleibt, sämtliche Ergebnisse der Pilot- studie im Herbst 2013 als Abschlussbericht vorzulegen. Akzeptanz von Andersartigkeit ist – leider – meist ein länger andauernder Prozess innerhalb der Gesellschaft. Daran kann und sollte jeder Einzelne mitarbeiten. Ge- setzgeberische Maßnahmen können nur ein Element da- bei sein. Jeder Einzelne sollte den Mund aufmachen, wenn er Diskriminierung mitbekommt. Jeder kann durch Argumente und Gespräche zum Umdenken anregen. Das alles zeigt: Die Bundesregierung unterstützt den notwendigen Bewusstseinswandel mit einem breiten Spektrum von Maßnahmen. Jeder von uns kann in sei- nem Umfeld daran mitwirken. Ich danke fürs Lesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 6): Wie hat sich die Stromerzeugung aus Braunkohle und Steinkohle im ersten Quartal 2013 im Vergleich zum Vorjah- resquartal entwickelt, und welche zusätzlichen CO2-Emissio- nen sind dadurch gegenüber dem ersten Quartal 2012 entstan- den? Amtliche Daten für die Stromerzeugung nach Ener- gieträgern für das erste Quartal 2013 liegen gegenwärtig noch nicht vor. Die Daten für die Einsatzbrennstoffe, die für die Bestimmung der mit der Erzeugung verbundenen CO2-Emissionen benötigt werden, veröffentlicht das Sta- tistische Bundesamt voraussichtlich Ende Mai. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 7): Anerkennt die Bundesregierung, dass gemäß Art. 19 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 978/ 2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferen- zen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates bei Verstößen gegen wesentliche Übereinkommen der Vereinten Nationen und der IAO, Internationale Arbeits- organisation, zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten, Anhang VIII Teil A der Verordnung, nicht nur Zollpräferen- zen nach der Sonderregelung – APS+ –, sondern auch solche nach der allgemeinen Regelung – APS – vorübergehend zu- rückgenommen werden können, und anerkannt sie, dass bei Verstößen gegen die genannten wesentlichen Übereinkommen die vorübergehende Rücknahme unabhängig davon zu prüfen ist, ob das Land tatsächlich finanziell von den gewährten Zoll- präferenzen profitiert, da allein die Listung als APS-begüns- tigtes Land, Anhang II, zu einem Imagegewinn des Landes führt? Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen knüpft an die Präferenzre- gelungen nach Art. 1 Abs. 2 und dort an die allgemeine Regelung und an die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung an. Sowohl die Zollvergünstigungen nach der Sonderre- gelung – dem sogenannten APS – als auch die Zollver- günstigungen nach der allgemeinen Regelung können vorübergehend zurückgenommen werden bei schwer- wiegenden und systematischen Verstößen gegen Grund- sätze, die in den Übereinkommen des Anhangs VIII Teil A niedergelegt sind. Dort stehen die von Ihnen angespro- chenen 15 wesentlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten. Liegen nach Auffassung der Kommission der EU genügend Gründe vor, die eine vorübergehende Rück- nahme von Zollpräferenzen einer der beiden genannten Kategorien nach Art. 19 Abs. 1 der genannten EU- Verordnung rechtfertigen, dann erlässt sie nach dem Beratungsverfahren einen Durchführungsrechtsakt zur Einleitung eines Verfahrens zur vorübergehenden Rück- nahme. Im weiteren Verfahren beurteilt die Kommission in ihren Schlussfolgerungen alle sachdienlichen Informa- tionen. Wenn die Kommission im weiteren Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass aufgrund der Feststellun- gen eine vorübergehende Rücknahme aus den in Art. 19 Abs. 1 genannten Gründen gerechtfertigt ist, dann ist sie befugt, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Zollpräfe- renzen im Rahmen der genannten allgemeinen Regelung oder der genannten Sonderregelung vorübergehend zu- rückzunehmen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kom- mission im Rahmen des skizzierten Verfahrens und bei der Ausübung des ihr dabei eingeräumten Ermessens auch die potenzielle Wirkung und Wirksamkeit einer etwaigen Rücknahme berücksichtigen würde. Für einen in Teil zwei der Frage angenommen Imagegewinn eines Landes allein durch die Listung als APS-begünstigtes Land in Anhang II der EU-Verordnung liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse oder Anhaltspunkte vor. Nach Auffassung der Bundesregierung zielt die Listung als APS-begünstigtes Land in Anhang II der ge- nannten Verordnung nicht auf eine Imageverbesserung ab, sondern auf die Gewährung eines präferenziellen Zugangs zu dem attraktiven Markt der EU, um den be- günstigten Entwicklungsländern zu helfen, zusätzliche Einnahmen durch internationalen Handel zu erzielen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 8): Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Bundesregierung sich bei Verstößen gegen die genannten we- sentlichen Übereinkommen auf EU-Ebene für eine vorläufige 29138 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D Rücknahme einsetzt, und wird sich die Bundesregierung an- gesichts des systematischen Einsatzes von Zwangs- und Kin- derarbeit in Usbekistans Baumwollwirtschaft, der gegen die ILO-Übereinkommen 138, 182, 29 und 105 sowie gegen Art. 22 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ver- stößt, mithin gegen wesentliche Übereinkommen der UN und der ILO zu Menschenrechten und Arbeitgeberrechten, proak- tiv bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, die vo- rübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen für Usbeki- stan gemäß Art. 19 der oben genannten Verordnung (EU) Nr. 978/2012 zu prüfen? Ich nehme auf die Antwort auf Frage 7 und auf die EU-Verordnung Nr. 978/2012 Bezug. Deren Art. 19 Abs. 1 Buchstabe a spricht ausdrücklich von – „schwerwiegen- den und systematischen Verstößen“. Das Europäische Parlament und der Rat haben hier gemeinsam ersichtlich eine sehr hohe Schwelle angesetzt, bevor ein so weitge- hender Schritt wie eine vorübergehende Rücknahme von Zollvergünstigungen in Betracht kommt. Wenn die EU-Kommission in Ausübung ihrer Ein- schätzungsprärogative zu dem Ergebnis kommt, dass nach ihrer Auffassung genügend Gründe vorliegen, die eine vorübergehende Rücknahme der genannten Zollprä- ferenzen auf dieser Basis rechtfertigen, dann würde sie nach dem Beratungsverfahren einen sogenannten Durch- führungsrechtsakt zur Einleitung eines Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme erlassen. Bei diesem Be- ratungsverfahren gibt ein Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten seine Stellungnahme ab. Für Deutsch- land würde die Bundesregierung den Entwurf der Kom- mission prüfen und ihre Bewertung in die Beratungen des Ausschusses einbringen. Das letztendliche Be- schlussrecht über den zu erlassenden Entwurf liegt aber wieder bei der Kommission, wobei sie so weit wie mög- lich das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss und des- sen Stellungnahme berücksichtigt. Wenn es zur Einleitung eines Verfahrens zur vorüber- gehenden Rücknahme kommt, dann holt die Kommis- sion der EU unter anderem auch die verfügbaren Bewer- tungen, Erläuterungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Schlussfolgerungen der einschlägigen Aufsichtsgremien ein. Dies sind Gremien der jeweiligen internationalen Organisationen, also zum Beispiel für die Übereinkom- men der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO, eben Gremien der IAO. Wenn die Kommission im weiteren Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass aufgrund der Feststellungen eine vorübergehende Rücknahme aus den in Art. 19 Abs. 1 der EU-Verordnung genannten Gründen gerechtfertigt ist, dann ist sie befugt, einen delegierten Rechtsakt zur Änderung des genannten Anhangs II – also der Liste der begünstigten Länder – zu erlassen, um Zollpräferenzen im Rahmen der genannten allgemeinen Regelung für Waren mit Ursprung in einem bestimmten Land vorüber- gehend zurückzunehmen. Diese Befugnis ist also der Kommission übertragen. Die Bundesregierung nimmt Berichte über Zwangs- und Kinderarbeit bei der Baumwollernte in Usbekistan mit Sorge zur Kenntnis. Sie setzt sich weiterhin bilateral, im Rahmen der EU und in internationalen Gremien wie dem Verwaltungsrat der IAO regelmäßig mit Nachdruck gegenüber den usbekischen Regierungsbehörden für die Beseitigung von Kinderarbeit ein. Die IAO geht davon aus, dass die Lage in Usbekistan während der Internationalen Arbeitskonferenz oder der Sitzung des IAO-Verwaltungsrats im Juni 2013 beraten wird. Die Bundesregierung wird gegebenenfalls diese Beratung zum Anlass nehmen, zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten gegebenenfalls Maßnahmen nach Art. 24 oder Art. 26 der IAO-Verfassung zu prüfen. Hierbei hat es sich bewährt, Stellungnahmen im IAO- Verwaltungsrat gemeinsam und in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten zu verfassen. Zu der Frage einer etwaigen Aussetzung der allge- meinen Zollpräferenzen für Usbekistan gemäß dem All- gemeinen Präferenzsystem, APS, der EU und nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für eine derartige vo- rübergehende Rücknahme durch die Kommission steht die Bundesregierung auf Fachebene mit der EU-Kom- mission in Kontakt. Derzeit sind keine Überlegungen der Kommission zur Rücknahme von APS-Präferenzen für Waren mit Ursprung in Usbekistan bekannt. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass die Kommission ihr Initiativrecht zu der Einleitung eines Verfahrens zur vorübergehenden Rücknahme ausüben würde, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass die dargelegten rechtlichen Voraussetzungen dafür vollum- fänglich gegeben sind. Die Bundesregierung misst des- halb dem Verlauf der Beratungen der bereits angesproche- nen Internationalen Arbeitskonferenz oder der Sitzung des IAO-Verwaltungsrats im Juni 2013 erhebliche Bedeu- tung bei. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13045, Frage 11): Welche Bemühungen hat die libanesische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen, um „den illegalen Transfer von Waffen oder Personal“ über die syrische Grenze zu den Aufständischen in Syrien zu unterbin- den, und in welcher Form haben die Bundesregierung – wie von der Bundesregierung in der Antwort auf meine mündliche Frage 35 (Plenarprotokoll 17/230, Anlage 22) behauptet – oder die Bundeswehr diese Maßnahmen unterstützt? Seit mehreren Jahren unterstützt die Bundesregierung bereits die Bemühungen der libanesischen Regierung, den illegalen Transfer von Waffen oder Personal zu un- terbinden. Dabei sind der Bundesregierung nicht bestä- tigte Berichte über Unterstützungsleistungen sowohl zu- gunsten des syrischen Regimes als auch zugunsten der syrischen Aufständischen bekannt, die durch libanesi- sches Territorium geleistet werden sollen. Auf Bitten der libanesischen Regierung wurden seit dem 7. September 2006 Experten der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung in den Libanon entsandt, um die libanesischen Behörden in Fragen der Grenzsicher- heit, insbesondere am Flughafen Beirut, an den Seehäfen und an der Grenze zu Syrien, zu beraten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29139 (A) ) )(B) (C (D Neben dieser Beratungstätigkeit leisteten Bundespoli- zei und Zoll auch Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Derzeit ist weiterhin ein Bundespolizist als Grenzpoli- zeilicher Berater vor Ort. Der Zoll entsendet seit 2009 anlassbezogen einen hochrangigen Berater. Zentraler Anknüpfungspunkt der deutschen Bera- tungstätigkeit ist die Resolution 1701 (2006) des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen. Diese hatte das Ziel, den 2006 zwischen Israel und der Hisbollah ausgetrage- nen Krieg zu beenden. In der Resolution wird die libane- sische Regierung aufgefordert, „ihre Grenzen und alle anderen Einreisepunkte zu sichern, um zu verhindern, dass Rüstungsgüter oder sonstiges Wehrmaterial ohne ihre Zustimmung in den Libanon verbracht werden“. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 12): Welche neueren Ergebnisse zeitigte die Untersuchung von „Zusammenarbeitsformen zwischen Landes- und Bundesbe- hörden sowie weiteren Akteuren“ innerhalb des Kompetenz- zentrums Informationstechnische Überwachung, CC ITÜ, die nach Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/11239 vor einem halben Jahr als „nicht abgeschlossen“ beauskunftet wurde, und welche Betei- ligten, Auftragnehmer oder sonstigen Stellen sind dort mit der Entwicklung oder Bereitstellung von Software befasst (bitte auch den Einsatzzweck der Software mitteilen und ihre Funk- tionsweise in groben Zügen skizzieren)? Es liegen derzeit keine neueren Ergebnisse zur Unter- suchung von „Zusammenarbeitsformen zwischen Landes- und Bundesbehörden sowie weiteren Akteu- ren“ im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung vor. Insofern hat die Antwort vom 26. Ok- tober 2012 zu Frage 19 in der Kleinen Anfrage zum Thema „Deutsche Mitarbeit an Überwachungsstandards im Europäischen Institut für Telekommunikationsnor- men“ in Bundestagsdrucksache 17/11239 weiterhin Bestand. Auch weiterhin sind Mitarbeiter der Landes- kriminalämter Bayern und Hessen sowie des Zollkrimi- nalamts im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung, CC ITÜ, tätig. Das Bundesland Baden- Württemberg prüft derzeit, ob es auch einen Mitarbeiter an das CC ITÜ entsenden kann. Die Firma 4Soft GmbH (München) wurde zur Qualitätssicherung beauftragt, die Firma CSC Deutschland Solution GmbH unterstützt die Erstellung einer Softwarearchitektur. Konkrete Angaben zur Funktionsweise der zu entwi- ckelnden Software sind nach dem derzeitigen Stand der Entwicklung nicht möglich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 13): Inwieweit kann die Bundesregierung beim Export von Überwachungs- und Zensurtechnologie und bei der Schulung ausländischer Sicherheitsbehörden sicherstellen, dass die Empfänger damit keine Menschenrechtsverletzungen bege- hen (wie im Falle des kirgisischen Geheimdienstes, der durch das Bundeskriminalamt ausgestattet wurde; vergleiche www. spiegel.de/politik/deutschland/bka-lieferte-ueberwachungstech nik-fuer-regime-in-kirgisien)? Grundsätzlich gilt für die Ausfuhr von Überwachungs- technik eine Genehmigungspflicht, wenn diese (als be- sonders entwickelt für militärische Zwecke) von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Rüstungsgüter) oder als sogenanntes Dual-Use-Gut von Anhang I der Verord- nung (EG) Nr. 428/2009 (EG Dual-Use-Verordnung) er- fasst ist. Bei der Prüfung, ob gegebenenfalls eine Genehmi- gung erteilt werden kann, beachtet die Bundesregierung die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno- logie und Militärgütern“. Entsprechende Maßstäbe und Kriterien gelten auch für Dual-Use-Güter. Danach wer- den Exportgenehmigungen unter anderem dann verwei- gert, wenn ein hinreichender Verdacht des Missbrauchs zur inneren Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen be- steht. Die Bundesregierung liefert keine Technik zur Über- wachung und Zensur im Rahmen der polizeilichen Aus- bildungs- und Ausstattungshilfe. Vielmehr ist Ziel der Maßnahmen der bilateralen (grenz)polizeilichen Auf- bauhilfe neben einer Professionalisierung der Polizeiar- beit auch die Förderung des Aufbaus von rechtsstaatli- chen Strukturen und Verfahren bei den begünstigten Sicherheitsbehörden. Die Maßnahmen sollen ein Beitrag zur Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen bei den dortigen Behörden sein und die Achtung der Men- schenrechte fördern. In Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt werden Maßnahmen der bilateralen polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe vor Durchführung auch im Hin- blick auf die Menschrechtssituation im Empfängerland eingehend geprüft. Ersuchen nach Maßnahmen der poli- zeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, die die rechtsstaatlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt. Dies gilt insbesondere für polizeifachliche Lehrgänge, die einer Evaluierung durch die ausführen- den Dozenten und den für das Land zuständigen Verbin- dungsbeamten des Bundeskriminalamtes unterliegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 14): Weshalb hat es die Bundesregierung versäumt, die EU- Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer fristgerecht 29140 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D umzusetzen (vergleiche www.heute.de/Menschenhandel-blueht- und-nichts-passiert-27332500.html), und inwieweit gedenkt die Bundesregierung den Umsetzungsprozess zu beschleuni- gen? Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetz- entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU vor- gelegt. Die Bundesregierung wird die Abstimmung kurzfristig abschließen und einen Kabinettsbeschluss herbeiführen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 15): Wird die Bundesregierung nach der Einigung des Koali- tionsausschusses am 21. März 2013 auf eine Begrenzung von Managervergütungen durch Änderung des Aktienrechts einen Regelungsvorschlag vorlegen, der – weil über 60 Prozent aller Anleger Finanzinstitutionen sind, welche bisher die hohen Vergütungen eher forcierten statt reduzierten; www.faz.net/ aktuell/finanzen/aktien/internationale-anlegerschaft-ausverkauf- der-deutschland-ag-1637572.html – sich nicht unzureichend darin erschöpft, diese auf den Hauptversammlungen darüber entscheiden zu lassen sowie § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes verbindlich zu gestalten, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass stattdessen das Gesetz selbst die Höchst- grenzen vorgeben sollte (wie zum Beispiel § 5 Abs. 2 Nr. 4 a der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung auf 500 000 Euro) und ähnlich dieser Norm außerdem durch Ergänzung des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu- mindest alle diejenigen Unternehmen, welche öffentliche Aufträge erhalten wollen, die Gehälter ihrer Manager so be- grenzt halten müssen? Die Bundesregierung teilt nicht Ihre Auffassung, dass eine aktienrechtliche Regelung, die eine verbesserte Kontrolle durch die Eigentümer des Unternehmens vor- sieht, unzureichend wäre. Die Bundesregierung teilt auch nicht Ihre Auffassung, dass der Gesetzgeber im Aktienrecht selbst Höchstgren- zen vorgeben sollte. Die Finanzmarktstabilisierungsge- setzgebung betraf einen Sonderfall, in dem der Steuer- zahler bei der Kapitalisierung von Kreditinstituten helfen musste. Eine gesetzliche Begrenzung der Gehäl- ter war in diesem Zusammenhang sachgerecht, weil die Kreditinstitute auf staatliche Unterstützung angewiesen waren. Eine zu hohe Gesamtvergütung der Geschäftslei- tung wäre unangemessen und gegenüber der Öffentlich- keit nicht zu vermitteln gewesen. Für Banken wird es künftig generell aufgrund der Vorgaben der neuen Richt- linie über Eigenkapitalanforderungen, CRD IV, eine Be- grenzung der variablen Vergütung geben. Im Bereich der allgemeinen Wirtschaft, die für die Finanzkrise nicht mitverantwortlich war, muss es allerdings grundsätzlich Sache der Unternehmen und ihrer Eigentümer bleiben, wie viel sie ihren leitenden Angestellten und Organen bezahlen wollen. Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gesetzgebers, den Eigentümern hierzu absolut wirkende Vorschriften zu machen. Bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, dass nach § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen, GWB, öffentliche Aufträge im Wettbewerb an ge- eignete Unternehmen in einem nichtdiskriminierenden, transparenten Verfahren zu vergeben sind. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 97 Abs. 5 GWB). Da das Managergehalt in den Preis mit einfließt, kann die Höhe des Managergehalts – wenn auch nur als einer unter vielen Einflussfaktoren – bei der Frage, welchem Bieter der Zuschlag erteilt wird, indirekt eine Rolle spielen. Zwar können für die Auftragsausfüh- rung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer ge- stellt werden, die insbesondere auch soziale Aspekte be- treffen. Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass diese Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungs- beschreibung ergeben. Es ist zweifelhaft, ob ein solcher sachlicher Zusammenhang bei der Festlegung einer be- stimmten Gehaltshöhe noch bestehen würde. Das GWB- Vergaberecht gilt zudem nur oberhalb der EU-Schwel- lenwerte, es setzt EU-rechtliche Vorgaben um. Da auch das EU-Recht grundsätzlich einen sachlichen Zusam- menhang mit dem Auftragsgegenstand fordert, wäre gleichfalls fraglich, ob eine Deckelung mit den EU-Vor- gaben übereinstimmt. Mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit wäre eine solche gesetzliche Regelung ebenfalls nicht unproblematisch. Jedenfalls würde es aber auch unseren ordnungspoli- tischen Ansätzen entgegenlaufen, das Vergaberecht mit einem solchen Kriterium zu überfrachten. Eine Festle- gung einer bestimmten Gehaltshöhe im GWB kommt daher für die Bundesregierung nicht infrage. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 17): Wann wird die Bundesregierung über eine Fortführung der aus den Mitteln des Energie- und Klimafonds finanzierten Programme entschieden haben, und welche finanzielle Höhe werden die jeweiligen Titel endgültig haben? Das Bewirtschaftungsrundschreiben 2013 für den Energie- und Klimafonds, EKF, wurde am 16. April 2013 an die bewirtschaftenden Bundesministerien über- mittelt. Unter Einbeziehung eines Beitrags der KfW in Höhe von 311 Millionen Euro stehen nunmehr den Res- sorts für 2013 insgesamt rund 1 394 Millionen Euro zur Fortführung der Programme des EKF zur Verfügung. Dies entspricht einer Quote von knapp 74 Prozent der Programmmittel des Wirtschaftsplans. Damit ist es mög- lich, den Barmittelbedarf 2013 bei der energetischen Ge- bäude- und Stadtsanierung, beim Batteriespeicher-För- derprogramm und bei der Elektromobilität vollständig zu decken. Für das MAP werden zudem im Bundeshaus- halt, Einzelplan 16, weitere Mittel in Form von Ausga- beresten verfügbar gemacht. Die Verpflichtungsermächtigungen 2013 wurden bei den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung, Elektromobilität und Internationaler Klima- und Um- weltschutz zu 100 Prozent und bei allen anderen Pro- grammen zu 50 Prozent zugewiesen. Damit können im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29141 (A) ) )(B) (C (D laufenden Jahr insgesamt Verpflichtungsermächtigungen von rund 3,5 Milliarden Euro in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten zur Verfügbarkeit von Mitteln kön- nen den Anlagen zum Bewirtschaftungsrundschreiben zum EKF entnommen werden, welche auf der Home- page des Bundesministeriums der Finanzen veröffent- licht sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 18): Welche Auswirkungen werden die momentan extrem niedrigen Preise für CO2-Zertifikate bezüglich der finanziel- len Ausgestaltung auf den Energie- und Klimafonds haben, und gedenkt die Bundesregierung, etwas gegen diese niedri- gen Preise der Zertifikate zu unternehmen? Die momentan niedrigen Preise für CO2-Zertifikate mindern die Einnahmen des EKF. Auf Grundlage der ak- tuellen Marktlage geht die Bundesregierung für das Wirtschaftsjahr 2013 derzeit von Einnahmen in Höhe von rund 888 Millionen Euro aus. Dies entspricht einem Zertifikatepreis von rund 4,50 Euro. Zusammen mit Rücklagen von rund 195 Millionen Euro aus dem Vor- jahr stehen dem EFK damit insgesamt rund 1 083 Mil- lionen Euro aus dem Emissionshandel zur Verfügung. Die Gründe für den Preisverfall sind vielfältig: Mitur- sächlich dürften die sinkende Energie- und damit Zertifi- katenachfrage infolge zusätzlicher Einsparungen von fossiler Energie sowie die verschlechterten Wirtschafts- aussichten in der EU sein. Zudem besteht ein erhebliches Überangebot nicht benötigter Zertifikate aus den Jahren der Wirtschaftskrise 2008/2009. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 19): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 (C-425/11) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, und sieht die Bun- desregierung diesbezüglich die Notwendigkeit einer Anpas- sung von Gesetzen oder Doppelbesteuerungsabkommen? Art und Reichweite der Auswirkungen des auf der Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenos- senschaft ergangenen EuGH-Urteils vom 28. Februar 2013 (C-425/11) werden derzeit geprüft. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Daher nimmt die Bundes- regierung zu dieser Frage derzeit keine Stellung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 20): Kann die Günstigerprüfung im Rahmen der Abgeltung- steuer nach § 32 d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes, EStG, auch in den Fällen einer beschränkten Steuerpflicht in Anspruch genommen werden, und bis zu welchem Zeitpunkt kann verfahrenstechnisch, differenziert nach Pflicht-, An- tragsveranlagung sowie Korrekturen der Veranlagung, noch die Regelbesteuerung nach § 32 d Abs. 6 EStG im Rahmen ei- ner Veranlagung beansprucht werden? Beschränkt steuerpflichtige Personen können grund- sätzlich einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, al- lerdings nur insoweit, als sie Einkünfte eines inländi- schen Betriebs erzielen. Ein Antrag auf Günstigerprüfung kann bis zur Unan- fechtbarkeit des betreffenden Einkommensteuerbeschei- des gestellt werden. Dabei wird nicht differenziert nach Pflicht- oder Antragsveranlagungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 21): Stimmt die Bundesregierung den Schätzungen des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Technologie zu, wonach entgegen der Antwort auf meine mündliche Frage 39, Plenar- protokoll 17/227, Anlage 28, das jährliche gesamtwirtschaftli- che Steuermehraufkommen aus der kalten Progression für 2014 3,7 Milliarden Euro und für 2015 5,3 Milliarden Euro beträgt, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das Steuermehraufkommen aus der kalten Progression in 2013 nach der Anhebung des Grundfreibetrags noch bei 1,2 Milliarden Euro liegt (vergleiche Welt Online vom 8. April 2013)? Die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregie- rung zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat hat dazu geführt, dass der Effekt der kalten Progression durch eine entsprechende Senkung des Steuertarifs nicht ausgeglichen werden kann. Die Erhöhung des Grund- freibetrags im Jahr 2013 allein hat nur ein Entlastungs- volumen von 0,9 Milliarden Euro. Bei einem durch- schnittlichen Effekt der kalten Progression von jährlich circa 3 Milliarden Euro verbleibt somit eine „heimliche Steuererhöhung“ von 2,1 Milliarden Euro. Auch im Jahr 2014 reicht die zusätzliche Entlastung um rund 1,7 Mil- liarden Euro durch die weitere Anhebung des Grund- freibetrags nicht aus, um die Wirkung der kalten Pro- gression zu neutralisieren. Eine weiter gehende Steuer- entlastung wurde im Bundesrat leider abgelehnt. Die von Ihnen in dem Pressebericht genannten Schät- zungen spiegeln den Sachverhalt tendenziell zutreffend wider, dass sich die in den einzelnen Jahren nicht ausge- glichenen Wirkungen der kalten Progression addieren. Damit kommt es im Ergebnis zu von Jahr zu Jahr stei- genden „heimlichen Steuererhöhungen“ in Milliarden- höhe, die von der Opposition zu verantworten sind. 29142 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 22): Wie sind Verluste aus Einlagen bei zypriotischen Kreditin- stituten von in Deutschland Steuerpflichtigen einkommen- steuerlich zu behandeln, die aus der Rekapitalisierung oder Abwicklung dieser Institute resultieren, und mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung diesbe- züglich? Die Ausgestaltung des Einlagenverzichtes wird zur- zeit durch die zypriotische Regierung ausgearbeitet. Die einkommensteuerliche Behandlung hängt von den kon- kret umgesetzten Maßnahmen ab. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/13045, Frage 25): Wie bewertet die Bundesregierung beim Bezug von Leis- tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren als Einkom- men und das Einbeziehen von deren Bedarfsgemeinschaften in die Leistungsberechnung, und wie schätzt die Bundesregie- rung die Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 26. Mai 2011 (Az.: B 14 AS 93/10 R) auf das ehrenamtliche Engagement von SGB-II-Empfängern in Freiwilligen Feuer- wehren ein? Freiwillige Feuerwehrleute sind in Deutschland in der Regel, geschätzt zu 90 Prozent, ohne Zahlung von Aufwandsentschädigungen tätig. Nur in Ausnahmefällen erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die dann aber selten mehr als 100 Euro monatlich beträgt. Sofern sie ausnahmsweise eine Aufwandsentschädigung erhalten, wird sie meistens als Pauschale gezahlt. Üblicherweise sind solche Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Für Einkom- men aus solchen steuerlich privilegierten Tätigkeiten ist zum 1. April 2011 in § 11 b Abs. 2 SGB II ein Min- destabsetzbetrag von 175 Euro monatlich eingeführt worden, der kürzlich durch das Ehrenamtsstärkungs- gesetz auf 200 Euro monatlich angehoben worden ist. Mit diesem Absetzbetrag sind die für die Freiwilligen Feuerwehren gezahlten Entschädigungen in aller Regel abgedeckt. Ist ausnahmsweise den ehrenamtlichen Feu- erwehrleuten ein höherer Aufwand entstanden, für den sie eine Entschädigung erhalten haben, so wird dieser Betrag – auf Nachweis – ebenfalls nicht auf SGB-II- Leistungen angerechnet. Die Zuordnung von Personen zur Bedarfsgemein- schaft erfolgt unabhängig davon, ob Einnahmen erzielt werden. Zu berücksichtigendes Einkommen – gleich welcher Art – mindert die Leistungsansprüche der Perso- nen in der Bedarfsgemeinschaft. Das Bundessozialgericht hat in dem angesprochenen Urteil entschieden, dass die Tätigkeit einer „ehrenamtli- chen“ Stadträtin und Ortsvorsteherin eine Erwerbstätig- keit darstellt. Im Ergebnis führt diese Einordnung der Tätigkeit dazu, dass die genannten Absetzbeträge für ehrenamtliche Tätigkeit und gegebenenfalls auch wei- tere Freibeträge für Erwerbstätige eingeräumt werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass das Engagement Freiwilliger durch das angespro- chene Urteil eingeschränkt wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 27): Wie begründet die Bundesregierung die geplante Einstel- lung (vergleiche Frankfurter Rundschau, 27. April 2013) des Bundesprogramms Europäischer Sozialfonds zur Arbeits- marktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen im Hinblick auf die Gruppe der Roma, die besonders von dem Programm profitieren konnten (Programmevaluation der Johann-Daniel-Lawaetz-Stiftung, März 2013), und inwieweit trägt der Verweis der Bundesregierung (vergleiche die Ant- wort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des Ab- geordneten Raju Sharma vom 11. April 2013 auf Bundestags- drucksache 17/13046) auf ein geplantes neues Programm im Kontext des Anerkennungsgesetzes bei Roma-Flüchtlingen, die häufig wenig oder gering qualifiziert sind und deshalb nach Einschätzung der Fragestellerin hiervon kaum profitie- ren werden? Im Hinblick auf die neue ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zu bedenken, dass sich ein erheblicher Rück- gang der Strukturfondsmittel abzeichnet (minus 35 Pro- zent für Deutschland in Preisen von 2011), sodass eine Prioritätensetzung zwingend erforderlich ist. Es ist daher nicht beabsichtigt, das ESF-Bundesprogramm zur ar- beitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge, ESF-Bleiberechtsprogramm, in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 fortzusetzen. Auch ein spezielles Förderprogramm für Roma ist nicht vorge- sehen. Das geplante ESF-Bundesprogramm zur Qualifizie- rung von Migrantinnen und Migranten zielt darauf ab, im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, das auch der Gruppe der Roma offensteht, festgestellte Unterschiede bei den Qualifikationen sowohl im Bereich der regle- mentierten als auch nicht reglementierten Berufe über Qualifizierungsmaßnahmen abzubauen, um eine qualifi- kationsadäquate Arbeitsmarktintegration zu ermögli- chen. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass auch die Bundesländer operationelle Programme für den ESF 2014 bis 2020 auflegen werden. Es steht ihnen somit of- fen, eigene Programme für die Gruppe der Roma einzu- planen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13045, Frage 30): Trifft es zu, wie von der Ostsee-Zeitung am 18. März 2013 gemeldet „Bundeswehr tarnt Dienstwagen“, dass aufgrund Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29143 (A) ) )(B) (C (D vermehrter Brandanschläge und Übergriffe auf Dienstfahr- zeuge der Bundeswehr diese künftig ein neutraleres Erschei- nungsbild führen und nicht mehr als Militärfahrzeuge erkenn- bar sein sollen, und wie hat sich die Zahl der Brandanschläge und sonstigen Übergriffe auf Fahrzeuge der Bundeswehr in Deutschland seit dem Jahr 2010 entwickelt? Es trifft zu, dass von der Bundeswehr genutzte Dienstfahrzeuge verschiedentlich Ziel unterschiedlich motivierter Gewaltanwendungen geworden sind. Daher wurden und werden durch die Bundeswehr geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Aktionen getrof- fen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Optimierung von Bewachungs- und Absicherungskon- zepten und die allgemeine Sensibilisierung des betroffe- nen Personals. Anschläge oder Übergriffe können aller- dings nie völlig ausgeschlossen werden. Es ist nicht beabsichtigt, das Erscheinungsbild der Fahrzeuge der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu ver- ändern. Fahrzeuge der Bundeswehr werden weiterhin grundsätzlich als solche zu erkennen sein. Insgesamt wurden seit 2010 neun Brandanschläge verübt: fünf in 2011, drei in 2012 und einer in 2013. Je einen Anschlagsversuch gab es in 2010 und 2013. Seit 2010 wurden insgesamt 31 Dienstfahrzeuge beschädigt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 31): Wie bewertet die Bundesregierung nunmehr die aktuelle Sicherheitslage im Norden Afghanistans im Verantwortungs- bereich der Bundeswehr, nachdem diese aus der Provinz Ba- dakhshan erst vor wenigen Monaten mit dem Hinweis, die Afghanen könnten dort allein für Sicherheit sorgen, zurückge- zogen, jetzt aber Ende März 2013 die sogenannte Partnering Advisory Task Force aus Masar-i-Scharif und Kunduz zurück- verlegt wurde, um die afghanische Armee bei der Abwehr von heftigen Übergriffen von Taliban-Milizen, aber auch von kri- minellen Drogenschmugglern zu unterstützen, und nachdem die Verluste der internationalen Streitkräfte zwar leicht rück- läufig sind, aber die der Afghanen in höherem Maße drama- tisch anstiegen und deshalb deutliche Zweifel an der Mach- barkeit des Abzugsplans der NATO und der Bundeswehr bis Ende 2014 aufgekommen sind (vergleiche Spiegel Online vom 29. März 2013 „Nordostafghanistan: Bundeswehr kehrt in umkämpftes Gebiet zurück“), und teilt sie meine Auffas- sung, dass glaubwürdiger Werbung für friedliche Lösungen in Afghanistan entgegensteht, wenn die Bundesregierung NATO-Luftangriffe wie zuletzt Anfang April 2013 in der Pro- vinz Kunar, bei denen immer wieder zahlreiche Zivilis- ten – Kinder und Frauen – getötet werden, sowie die offensive Aufstandsbekämpfung durch Kommandoaktionen und ge- zielte Tötungen bis zuletzt mitträgt? Die Sicherheitslage in der Provinz Badakhshan insge- samt betrachtet wird weiterhin als nach afghanischen Maßstäben stabil bewertet, da die bestehenden Bedro- hungspotenziale im Raum weitgehend kontrolliert wer- den können. Diese Bewertung schließt eine lokale oder regionale und temporäre Zuspitzung der Sicherheitslage – wie in diesem Fall durch das von uns gewünschte ak- tive Vorgehen der afghanischen Sicherheitskräfte, ANSF, ausgelöst – mit ein. Es war Ziel der Operation im Distrikt Warduj, die lokale Sicherheitslage nach einer temporären und lokalen Zuspitzung erneut zu stabilisie- ren und die Handlungsfähigkeit der afghanischen Regie- rung auszubauen. Dies ist gelungen. Selbstverständlich stellt sich ISAF unverändert der Verantwortung, eigenständige Operationen der ANSF in Gebieten ohne ständige ISAF-Präsenz bei Bedarf und auf Anforderung der ANSF zu unterstützen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass, eine Neubewertung der Sicherheitslage für den Verant- wortungsbereich der Bundeswehr im Norden Afghani- stans vorzunehmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Frage 32): Warum hat es die Bundesregierung nicht für nötig befun- den, vor dem Treffen des Bundesministers der Verteidigung mit dem malischen Kommandierenden des EU-Trainings- camps in Koulikoro, in dem Angehörige der Bundeswehr und der EUTM Mali stationiert werden sollen, Informationen zu dessen möglicher Beteiligung am Putsch vom März 2012 ein- zuholen (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage vom 28. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13046), und welche Maßnahmen sind auf europäischer wie auf natio- nalstaatlicher Ebene vorgesehen, um zu verhindern, dass im Rahmen der Mission EUTM Mali im Allgemeinen und durch die Bundeswehr im Speziellen malische Soldaten und Einhei- ten aus- und fortgebildet werden, die sich in der Vergangen- heit an Militärputschen, Übergriffen auf die Zivilbevölkerung und Folterungen, wie sie unter anderem im Zuge der franzö- sischen Intervention berichtet wurden (siehe www.hrw.org/ africa/mali), beteiligt haben? Der von Ihnen genannte Kommandierende des Kouli- koro-Trainingcamps, Oberstleutnant Traoré, ist als Ka- sernenkommandant Ansprechpartner der EUTM Mali für logistische Fragen sowie für die dort befindliche In- frastruktur eingesetzt. Er hat keinen Einfluss auf die Ausbildung im Rahmen der EUTM Mali. Ein Treffen des Bundesministers der Verteidigung mit Oberstleutnant Traoré war im Besuchsprogramm nicht vorgesehen, sondern ergab sich zufällig. Daher bestand für die Bundesregierung keine Notwendigkeit, im Vor- feld des Besuchs des Bundesministers der Verteidigung im März dieses Jahres Informationen zu Oberstleutnant Traoré einzuholen. Ziel der EUTM Mali ist es, im Rahmen der Ausbil- dung die Soldaten und Einheiten der malischen Streit- kräfte nicht nur in ihren militärischen Fähigkeiten zu unterweisen, sondern auch das Verständnis für das hu- manitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu stär- ken, um so zukünftig Vorfälle, wie sie zum Beispiel durch Human Rights Watch berichtet werden, zu verhin- dern. Der Bundesminister der Verteidigung, wie die Bun- desregierung insgesamt, hat im Rahmen aller Gespräche mit Verantwortlichen die besondere Bedeutung eines rechtmäßigen Handelns der malischen Armee unterstri- 29144 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D chen. Im Übrigen ist die malische Regierung aufgefor- dert, die durch Sie dargestellten Vorfälle zu untersuchen, wobei sie transparent die Vereinten Nationen einbindet. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13045, Fragen 33 und 34): Wie hoch sind die Zuführungen des Bundes, der Firma Grünenthal GmbH bzw. der Familie Wirtz sowie sonstiger Zustifter an die Conterganstiftung für behinderte Menschen in den Jahren 2010 bis 2013 (Plan; bitte detailliert nach Jahren und Zahlenden aufschlüsseln)? Wann hat die Bundesregierung in der 17. Wahlperiode Ge- spräche mit der Firma Grünenthal GmbH oder der Familie Wirtz mit dem Ziel geführt, weitere finanzielle Beteiligungen der für den Conterganskandal Verantwortlichen an den Auf- wendungen der Conterganstiftung zu vereinbaren, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Zu Frage 33: Die Zustiftung von Grünenthal von 400 000 Euro im Jahr 2012 ist für das Internetportal der Conterganstiftung bestimmt. Erstattungen von Grünenthal für die Medizinische Kommission laut Vertrag: 2010 44 505,10 Euro 2011 36 000,00 Euro 2012 24 000,00 Euro 2013 (Plan) 24 000,00 Euro Gesamt 104 505,10 Euro Zu Frage 34: Als Folge des 1970 mit der Firma Grünenthal GmbH geschlossenen Vergleichs und mit Errichtung der Con- terganstiftung durch Gesetz vom 17. Dezember 1971 hat der Bund Verantwortung für die angemessene Versor- gung der contergangeschädigten Menschen übernom- men. Die Bundesregierung hat in den Jahren 2010 bis 2013 weder mit der Firma Grünenthal noch mit der Familie Wirtz Gespräche geführt. Der Stiftungsratsvorsitzende hat am 13. April 2011 ein Gespräch mit der Familie Wirtz ohne konkretes Ergebnis geführt. Der Vorstand der Conterganstiftung hat zwischen 2010 und 2012 sowohl mit der Firma Grünenthal als auch mit der Familie Wirtz Gespräche geführt. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Druck- sache 17/13045, Frage 37): In welchen Fällen ist gemäß den §§ 5 und 6 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 Satz 4 a des Pflege-Versicherungsgesetzes in Verbindung mit Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes ein Erstattungsanspruch des Bundes gegenüber dem jeweiligen ostdeutschen Bundes- land entstanden, und inwiefern haben sich die ostdeutschen Bundesländer ihrerseits bei den Trägern von Investitions-vor- haben/Zuwendungsempfängern beispielsweise bei beabsich- tigtem Verkauf der betreffenden Pflegeeinrichtungen Sicher- heiten (bitte nach Art und Umfang getrennt ausweisen) einräumen lassen? Insgesamt ist es seit 1994 (Beginn des Programms) in einem Fall zu einem Erstattungsanspruch des Bundes ge- gen den Freistaat Sachsen gekommen. Inwiefern sich die ostdeutschen Bundesländer ihrer- seits bei den Trägern von Investitionsvorhaben/Zuwen- dungsempfängern beispielsweise bei beabsichtigtem Verkauf der betreffenden Pflegeeinrichtungen Sicherhei- ten einräumen lassen, ist der Bundesregierung nicht be- kannt. Sowohl für die Bedarfsplanung als auch für die För- derung von Pflegeeinrichtungen sind nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch die einzelnen Bundesländer zu- ständig. Dies gilt auch für die mit Finanzhilfen des Bun- des nach Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz finanzier- ten Projekte. Die Verwaltungszuständigkeit liegt alleine bei den ostdeutschen Bundesländern. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Fra- gen 38 und 39): Erhalten die Rechtsanwälte des Bundes in den Schiedsver- fahren zwischen Bund und der Toll Collect GmbH Bonuszah- lungen, und, wenn ja, welche Leistungen oder Vorgaben müs- sen die Anwälte erfüllen, um Bonuszahlungen zu erhalten? Zufüh- rungen Bund Grünenthal (Abschnitt 2) 2010 32 321 069,41 Euro 0,00 2011 34 134 532,68 Euro 0,00 2012 34 424 497,07 Euro 400 000,00 Euro 2013 35 309 000,00 Euro (Bundeshaushalt 2013) 0,00 Gesamt 136 189 099,16 Euro 400 000,00 Euro sonstige Spenden (Privatpersonen) Abschnitt 2 (Individual- leistungen) Abschnitt 3 (Projekt- förderung) 2010 – – 2011 – – 2012 300,00 Euro 210,00 Euro 2013 – – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29145 (A) ) )(B) (C (D Aus welchem Etat würde bzw. wird diese Vergütung der Anwälte bestritten, und in welcher Höhe liegt sie jeweils? Die Anwälte des Bundes in den Mautschiedsverfah- ren werden nach Arbeitsaufwand vergütet. Zusätzliche Bonuszahlungen sind weder vertraglich vereinbart noch wurden bzw. werden sie gezahlt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 40): Um welchen Betrag wird nach derzeitigem Kenntnisstand der Kostenrahmen in Höhe von 152,9 Millionen Euro für die durch den Braunkohletagebau Hambach bedingte Verlegung der A 4 überschritten, und wie werden die Gesamtkosten zwi- schen dem Bund und dem Bergbautreibenden als Verursacher der Autobahnverlegung genau aufgeteilt? Für die Verlegung der A 4 sind im Bundeshaushalt Gesamtkosten von 153 Millionen Euro – Kostenstand Februar 2008 – ausgewiesen. Angesichts der allgemei- nen Preissteigerungen im Straßenbau ist nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen als der zuständigen Straßenbauverwaltung eine Kostenfortschreibung in Be- arbeitung. Die neuen Kosten sind dem Bund nicht be- kannt. Im Verlegeabschnitt der A 4 werden die tatsächlichen Kosten im Verhältnis 56,31 Prozent zu 43,69 Prozent zwischen dem Bund und dem Bergbautreibenden geteilt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/13045, Frage 46): Ist die von der Bundesregierung vorgenommene Kategori- sierung der Bundeswasserstraßen in A, B, C und sonstige Wasserstraßen bereits Grundlage ihrer verkehrspolitischen Entscheidungen, und, wenn ja, wann legt die Bundesregie- rung eine flusskilometergenaue Kategorisierung samt detail- lierter Begründung vor, warum der jeweilige Flussabschnitt in die jeweilige Kategorie eingeteilt wird? Die im Rahmen des 5. Berichts des Bundesministe- riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Form einer Karte veröffentlichte Netzkategorisierung der Bundeswasser- straßen wird entsprechend dem Zweck ihrer Einführung als zusätzliches Priorisierungsinstrument Entscheidun- gen zu Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Bun- deswasserstraßen zugrunde gelegt. Die Priorisierung ist erforderlich, weil die dem Bund für Infrastrukturmaßnahmen an den Bundeswasser- straßen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel bei weitem nicht ausreichen, um alle – auch hochwirtschaft- liche – Projekte zeitgleich oder zeitnah zu realisieren. Die Einteilung der Bundeswasserstraßen des Kern- netzes in die Kategorien A bis C ist anhand der vorhan- denen und der bis 2025 prognostizierten Transport- menge vorgenommen worden. Für den Zweck der Priorisierung ist die Kategorisierung in der gewählten Kartendarstellung ein gut handhabbares, transparentes und geeignetes Instrument. Die Aufbereitung einer kilometerscharfen Darstellung ist für das Priorisierungs- instrument ohne Belang und wird daher nicht als erfor- derlich angesehen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/13045, Frage 47): Verzichtet die Bundesregierung bei der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 auf eine Netzzu- stands- und Netzmängelanalyse für die Bundeswasserstraßen (bitte begründen), und auf welcher Grundlage sollen investi- tionspolitische Schwerpunkte abgeleitet werden, wenn für die Bundeswasserstraßen - im Gegensatz zu den Verkehrsträgern Straße und Schiene - weder eine Netzzustandsanalyse noch eine Netzmängel- oder Engpassanalyse vorliegt? Die quantitativen und qualitativen Engpässe im Be- reich der Bundeswasserstraßen sind bekannt. Einer ge- sonderten Analyse bedarf es insofern nicht. Die Projekte, die für die Bewertung im Rahmen des Bundesverkehrs- wegeplans 2015 definiert worden sind, berücksichtigen diese Engpässe. Auf Basis ihrer Bewertungsergebnisse werden die Projekte aller Verkehrsträger in die Bedarfs- kategorien des Bundesverkehrswegeplans 2015 einge- ordnet. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/13045, Fragen 48 und 49): Treffen Medienberichte zu, nach denen das Bundesminis- terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Abfall aus Wiederaufbereitungsanlagen den Standort Bruns- büttel als Zwischenlagerstandort vorgesehen hat (sh:z Schles- wig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG, Dith- marscher Landeszeitung vom 10. April 2013)? Wenn ja, wie viele Castorbehälter aus Wiederaufberei- tungsanlagen sind für den Zwischenlagerstandort Brunsbüttel vorgesehen und ab welchem Zeitpunkt? Die Rücknahme der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich und Großbri- tannien ist nicht nur Bestandteil der privatwirtschaftli- chen Wiederaufarbeitungsverträge zwischen den Wie- deraufarbeitern im europäischen Ausland und den Energieversorgungsunternehmen, sondern auch völker- rechtlich verbindlich in Notenwechseln zwischen Frank- reich bzw. Großbritannien und Deutschland geregelt. Aus Frankreich und Großbritannien müssen insge- samt noch 25 oder 26 Behälter mit verglasten radioakti- 29146 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D ven Abfällen zurückgeführt werden: 5 Behälter mit ver- glasten mittelradioaktiven Abfällen kommen aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague und 20 oder 21 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wie- deraufarbeitungsanlage Sellafield. Der bisherige Zeit- plan sieht vor, die Behälter aus Frankreich im Jahr 2015 in einer und die Behälter aus Großbritannien ab dem Jahr 2016 in maximal vier Transportkampagnen zurückzu- führen. Für die Behälter aus Großbritannien ist für die Rücklieferung der Seeweg zwangsläufig, für die Behäl- ter aus Frankreich ist sowohl der Schienen- als auch der Seeweg möglich. Im Zusammenhang mit der Einigung von Bund und Ländern zum Vorgehen zum Standortauswahlgesetz wurde vereinbart, dass Castortransporte in das Trans- portbehälterlager Gorleben eingestellt werden sollen. In den nächsten Wochen sollen die Voraussetzungen dafür geklärt werden, dass die in Rede stehenden und noch im Ausland lagernden Abfälle in andere Zwischenlager ge- bracht werden können. Das Bundesumweltministerium wird hierzu – wie bereits durch Herrn Bundesminister Altmaier am 9. April 2013 angekündigt – Gespräche mit den Energieversorgungsunternehmen und den betroffe- nen Ländern führen, einerseits um der Erfüllung der völ- kerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zeitgerecht nachzukommen, andererseits um die sicherheitstech- nisch und logistisch beste Lösung für die Aufbewahrung dieser radioaktiven Abfälle zu finden. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Fra- gen 52 und 53): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der internationalen Konferenz zur Vermeidung und zum Management von Müll in europäischen Gewässern, der Inter- national Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas, die vom 10. bis 12. April 2013 in Berlin stattfand? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die weltweite Zunahme von Plastikmüll in den Weltmeeren, und wie wirkt sie auf europäischer/internationaler Ebene an der Reduzierung des Mülls mit (bitte Maßnahmen benennen)? Zu Frage 52: Aus Sicht der Bundesregierung beinhaltet die „Bot- schaft von Berlin“ („Message from Berlin“) die zentra- len Ergebnisse der Berliner Konferenz, denen sie sich vollinhaltlich anschließt. Für das konkrete Handeln der Bundesregierung sind dabei insbesondere die folgenden politischen Aspekte von Bedeutung: – Grundprinzipien unseres Handelns sind Vorsorge- und Verursacherprinzip sowie das Prinzip der Redu- zierung der Verschmutzung an der Quelle. – Ressourceneffizienz und Produktverantwortung ste- hen gleichberechtigt neben diesen Prinzipien. – Zentrales Element zur Reduzierung der Meeresver- schmutzung vom Lande aus ist eine geordnete Abfall- wirtschaft, von der sicheren Erfassung über die hoch- wertige Verwertung bis hin zur umweltgerechten Beseitigung. In Deutschland haben wir auf diesem Gebiet viel erreicht und damit auch die Verschmut- zung der Meere durch Abfälle vom Lande aus wei- testgehend minimiert. – Auch wenn in vielen Fällen belastbare wissenschaft- liche Daten über Müllmengen, -arten, -quellen, -strö- me, -verteilung und Auswirkungen des Mülls auf die Meeresökosysteme und den Menschen noch fehlen: Wir wissen bereits genug, um zu handeln. – Alle Aktionsebenen (national, regional, EU-weit und global) sowie alle Aktivitäten (Regierungshandeln, NGO-Aktivitäten, Maßnahmen des privaten Sektors/ der Industrie) sind gleichermaßen bedeutsam; nur durch vertikale und horizontale Integration aller Ak- tivitäten kann eine erfolgreiche Bekämpfung des Pro- blems „Meeresmüll“ erfolgen. – Die Entwicklung regionaler Aktionspläne im Rahmen der regionalen Meeresschutzkooperationen in Europa bildet die Grundlage und ist Herzstück EU-weiten Tä- tigwerdens. Übertragen auf das Handeln der Bundesregierung be- deutet dies: Deutschland wird sich weiterhin aktiv auf regionaler, EU- und globaler Ebene in die Arbeiten zur Vermeidung und Bekämpfung von Meeresmüll einbringen. Das En- gagement auf regionaler Ebene, insbesondere im Rah- men der nun zu erarbeitenden regionalen Aktionspläne, ist für uns eines der Herzstücke einer erfolgreichen Bot- tom-up-Politik zur Verhinderung der Meeresvermüllung weltweit. Im Ergebnis sieht sich die Bundesregierung durch die Konferenzergebnisse in den Bereichen Meeresschutz- und Abfallpolitik in ihrem bisherigen Handeln wie auch in ihrem konsequenten Eintreten gegen die Vermüllung der Meere bestätigt und wird den eingeschlagenen Weg aktiv weiterverfolgen. Zu Frage 53: Die Kenntnisse der Bundesregierung über die Dimen- sion der Vermüllung der Weltmeere beruhen auf den in- ternational existierenden und offen zugänglichen Daten- quellen. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen zur Reduzierung der Meeresvermüllung auf die Entwicklung von Bottom-up-Maßnahmen. Dies bedeutet: Sie fokus- siert im Wesentlichen auf die Entwicklung von Maßnah- men auf regionaler Ebene, wie dies auch durch die Ver- abredung zur Entwicklung regionaler Aktionspläne für die vier europäischen Meere in der „Botschaft von Ber- lin“ reflektiert wird. Die Bundesregierung ist dabei der Auffassung, dass die in Deutschland und anderen EU- Staaten bzw. in den Regionalkooperationen von Nord- und Ostsee bereits gemachten Erfahrungen zu Abfallma- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29147 (A) ) )(B) (C (D nagement, Fishing-for-Litter-Initiativen etc. im Rahmen internationaler Kooperation als Best-Practice-Beispiele angeboten werden sollten. Auf europäischer Ebene engagiert sich die Bundes- regierung durch die aktive Mitarbeit bei den Arbeiten zur Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtli- nie, unter anderem durch einen Kovorsitz in einer ein- schlägigen technischen Facharbeitsgruppe. Die weltweit geltende Honolulu-Strategie ist durch aktive Mitwirkung Deutschlands entstanden. Die Bundesregierung wird auch zukünftig für eine vertikale Integration dieser drei genannten Aktionsebe- nen Sorge tragen und damit die mit der Rio+20-Erklä- rung eingegangenen Verpflichtung umsetzen. Mit Blick auf die Reduzierung des Eintrags von Ab- fällen vom Lande aus trägt die Bundesregierung national wie auch auf europäischer und internationaler Ebene zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung des Kunststoffrecyclings bei. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 54): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas konkret ergreifen, um die Verschmutzung der Meere durch Plastikmüll zu bekämpfen, und wird sie die Ergebnisse der Konferenz nutzen, um, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Auswirkungen von Mikroplastikpartikeln, Gift- und Kunststoffen in Kosme- tikprodukten und Kleidung auf Umwelt und Gesundheit“ (Bundestagsdrucksache 17/11736) angekündigt, speziell ge- gen Mikroplastik in Gewässern vorzugehen? Die Bundesregierung wird sich, wie bereits in der Antwort zu Frage 53 der Kollegin Wilms ausgeführt, weiterhin auf regionaler, EU- und globaler Ebene im Wege internationaler Kooperation im Kampf gegen die Vermüllung der Meere engagieren. Die vertikale Integra- tion aller genannten Aktionsebenen steht dabei im Vor- dergrund. Dabei wird sie insbesondere aktiv zur Förde- rung der Kreislaufwirtschaft und zur Stärkung des Kunststoffrecyclings beitragen und ergänzend auf den Austausch von Best-Practice-Beispielen hinwirken. Auch wenn wir in Deutschland bereits einiges er- reicht haben, gibt es jedoch auch hier durchaus noch nationalen Handlungsbedarf. Bundesumweltminister Altmaier wird deshalb einen Runden Tisch Meeresmüll einberufen, der regionale Lösungen für unsere Küsten erarbeitet; denn schließlich leiden auch deutsche Küsten unter Meeresmüll, und dies schadet neben Flora und Fauna auch einem sehr wichtigen Wirtschaftszweig, dem Tourismus. Am geplanten Runden Tisch, der möglichst noch in diesem Sommer stattfinden soll, sollen nach An- sicht der Bundesregierung unter anderem Inselbürger- meister, die Tourismusindustrie, Vertreter der Fischerei, der Schifffahrt, der Hafenbetreiber und der Umweltver- bände teilnehmen. Die Fragestellung lautet: Was konkret können wir vor Ort machen? Zu den Auswirkungen von Mikroplastikpartikeln, Gift- und Kunststoffen in Kosmetik und Kleidung wird es auf Initiative der Bundesregierung Gespräche auf Fachebene mit der einschlägigen Industrie geben. Dabei sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, auf den Einsatz von Mikroplastik in den genannten Produkten zu ver- zichten. Die Bundesregierung zieht das Gespräch einem vielfach geforderten unmittelbaren Verbot des Einsatzes der Mikropartikel vor. Bezüglich weiterreichender Fachfragen verweise ich auf die weiterhin gültige Antwort der Bundesregierung auf die in der Frage bezeichnete Kleine Anfrage. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 55): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Abstimmung im EU-Parlament zur Reform des Emissionshandels, und welchen Einfluss hatte der Appell der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Kommissa- riats der deutschen Bischöfe, mit dem sie die Bundesregie- rung dazu aufgefordert haben, der Reform des Emissionshan- dels zuzustimmen, und gleichzeitig ihre Sorge gegenüber „den Lebensbedingungen künftiger Generationen sowie der Bewahrung der Schöpfung“ (siehe beispielsweise „Heilige Allianz für den Klimaschutz“, Süddeutsche Zeitung vom 11. April 2013, Seite 8) zum Ausdruck brachten? Die Bundesregierung wird das ablehnende Votum des Europäischen Parlaments zu den Backloading-Vorschlä- gen der EU-Kommission zunächst bewerten, bevor sie weitere Schlussfolgerungen daraus zieht. Im Vorfeld dieser Abstimmung hat es eine Reihe von Stellungnahmen aus den Reihen der Wirtschaft sowie seitens anderer Verbände und Interessengruppen gege- ben. Welchen Einfluss dabei einzelne Stellungnahmen hatten, lässt sich im Nachhinein nicht beurteilen. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage de Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13045, Frage 56): Wie hat sich der CO2-Preis im ersten Quartal 2013 im Ver- gleich zum Vorjahresquartal entwickelt, und sieht die Bundes- regierung einen Zusammenhang zwischen dem Einbruch des CO2-Preises und der Ausweitung der Kohleverstromung? Der durchschnittliche Zertifikatepreis bei den deut- schen Zertifikateversteigerungen ist im Vergleich zwi- schen dem ersten Quartal 2012 und dem ersten Quartal 2013 von 7,76 Euro auf 4,25 Euro zurückgegangen. Die- ser Rückgang des Zertifikatepreises ist jedoch nicht al- lein verantwortlich für die Zunahme der Stromerzeu- gung aus Braun- und Steinkohle, da in diesem Zeitraum beispielsweise auch der Welthandelspreis für Steinkohle 29148 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) (C (D deutlich zurückgegangen ist und zusätzliche Kohlekraft- werke in Betrieb genommen wurden. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwan- dorf) (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 57): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der allgemein anerkannten Bedeutung von Wissenschaft, Forschung und Innovation die Tatsache, dass Unternehmen wie Hähnchenmastanlagen bei der Umlage nach dem Erneu- erbare-Energien-Gesetz entlastet werden, nicht jedoch die deutschen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen? Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt die zu zahlende EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Schienenbahnen, um deren internationale bzw. intermodale Wettbewerbs- fähigkeit zu erhalten. Eine Einbeziehung weiterer Sekto- ren in die Ausnahmeregelung würde gleichzeitig zu einer Erhöhung der Belastung der übrigen Strom- verbraucher führen. Daher sind Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nicht bei der Besonderen Aus- gleichsregelung antragsberechtigt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 58): Welche Rolle spielen die absehbaren Stromkosten bei der Konzipierung von neuen Forschungsinfrastrukturen, und wel- che Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um bereits frühzei- tig Einsparpotenziale und damit Kostenvorteile zu realisieren? Die Entwicklung der Konzepte für eine Forschungs- infrastruktur obliegt den Verantwortlichen in den je- weiligen Einrichtungen. Energieeinsparmöglichkeiten werden dabei sowohl unter fachlichen wie unter be- triebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13045, Fragen 59 und 60): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der Leibniz-Gemeinschaft und der Helmholtz-Ge- meinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Forschungs- bereich Energie, seit dem Jahr 2010 inflationsbereinigt entwi- ckelt? Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der an- gewandten Forschung e. V. und der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Forschungsbereich Energie, seit dem Jahr 2010 inflationsbereinigt entwickelt? Zu Frage 59: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die in- flationsbereinigten Ausgaben der Leibniz-Gemeinschaft und der gesamten Helmholtz-Gemeinschaft für Energie seit dem Jahr 2010. Exemplarische Angaben einzelner Helmholtz-Zentren aus den Jahren 2007 bis 2011 zeigen, dass sich die Bezugskonditionen entsprechend der Markt- entwicklung, je nach Energieart bzw. -träger – Elektro- energie, Fernwärme, Erdgas, Heizöl –, unterschiedlich entwickelt haben. Zu Frage 60: Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die ge- samten inflationsbereinigten Ausgaben der Fraunhofer- Gesellschaft und der Max-Planck-Gesellschaft für Ener- gie seit dem Jahr 2010. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/13045, Fragen 61 und 62): Mit welchen Energiekosten rechnet die Bundesregierung für die Projekte ITER und Wendelstein 7-X pro Jahr? Mit welchen Stromkosten rechnet die Bundesregierung für die Großforschungsprojekte XFEL und FAIR pro Jahr? Zu Frage 61: Bei Wendelstein 7-X (W7-X) ist ein jährlicher Ener- giebedarf von 13 139 Megawattstunden zu erwarten. Legt man einen Strompreis von 180 Euro pro Megawatt- stunde, Stand 2013, zugrunde, so ergeben sich ge- schätzte Energiekosten von knapp 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Diese Abschätzung geht davon aus, dass W7-X pro Jahr vier Monate auf Betriebstemperatur abgekühlt ist und für Experimente genutzt wird. Dazu sind Abkühl- und Aufwärmphasen von jeweils zwei Monaten berück- sichtigt. Der International Thermonuclear Experimental Reac- tor, ITER, wird voraussichtlich 2020 in Betrieb gehen. Bis dahin erhöht sich der jährliche Stromverbrauch schrittweise auf geschätzt 550 000 Megawattstunden. Dabei geht man bei der Ermittlung des geschätzten Ver- brauchs von folgender Entwicklung aus: Die Stromkosten bis 2015 werden im Rahmen des Site Support Agreements abgewickelt und von Frank- reich übernommen. Eine Strompreisabschätzung von ITER IO für den Zeitraum nach 2015 liegt der Bundesre- gierung nicht vor. Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Geschätzter Strombedarf (GWh/Jahr) 15 250 400 400 500 550 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 29149 (A) (C) )(B) Zu Frage 62: Die Bundesregierung rechnet für das Großforschungs- projekt XFEL mit Stromkosten von circa 16,4 Millionen Euro pro Jahr und für das Großforschungsprojekt FAIR mit circa 30,3 Millionen Euro pro Jahr. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahin gehend Energieeinsparmöglichkeiten werden bei der Planung und Durchführung baulicher Neu-, Um- und Erweite- rungsmaßnahmen sowie bei umfangreichen Instandset- zungsmaßnahmen geprüft und so weit wie möglich auch umgesetzt. (D vor, von welchen Anbietern die außeruniversitären For- schungseinrichtungen Strom beziehen, und, falls ja, von wem beziehen sie ihren Strom? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, von wel- chen Anbietern die außeruniversitären Forschungs- einrichtungen ihren Strom beziehen. Die Auswahl der Stromanbieter liegt grundsätzlich im Verantwortungs- bereich der Forschungseinrichtungen, und diese sind gehalten, sie gemäß den Grundsätzen von Wirtschaft- lichkeit und Sparsamkeit unter Anwendung der entspre- chenden wettbewerbsrechtlichen Vergabeverfahren vor- zunehmen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 64): Welche Energieeinsparpotenziale sieht die Bundesregie- rung insbesondere im Bereich der Großgeräteforschung, und welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um diese Potenziale auszuschöpfen? Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen setzen diverse Techniken und Möglichkeiten zur Ener- gieeinsparung bzw. Steigerung der Energieeffizienz ein, unter anderem Green-IT, Kraftwärmekopplungsanlagen, Photovoltaik, Wärmedämmung an Gebäuden, Energie- rückgewinnungssysteme in raumlufttechnischen Anla- gen, Beleuchtungsmanagement, Wärmepumpen, Eis- speicher sowie effiziente Elektropumpen und -motoren. Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, das BAföG ausweiten zu wollen unter Angabe der jeweiligen Zahl der Begünstigten, der jeweiligen Mehraufwendungen, des inten- dierten Zeitpunktes des Inkrafttretens und des jeweiligen Kostenträgers, noch in der laufenden Legislaturperiode, ins- besondere auch im Hinblick auf den vom Deutschen Studen- tenwerk e. V. geforderten automatischen Inflationsausgleich, zu beschließen, und wie hoch war beim BAföG jeweils der Mittelabfluss der Titel 632 51, BAföG Zuschüsse an Studie- rende, und 661 50, BAföG Zinszuschüsse und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, im ersten Quartal 2011, im ersten Quartal 2012 und im ersten Quartal 2013 (jeweils zum Stichtag 31. März)? Bundesministerin Prof. Dr. Wanka hat angekündigt, zunächst in einem offenen Dialog mit den Ländern aus- zuloten, ob es eine Akzeptanz und Bereitschaft zu kon- kreten Änderungen gibt. Sie hat sich vorbehalten, sich erst dann zu detaillierten Einzelvorschlägen zu äußern, wenn im Vorgespräch mit den Ländern deren Bereit- schaft, Änderungen inhaltlich und finanziell mitzutra- gen, erkennbar geworden ist. Erst als zweiten Schritt und in Abhängigkeit vom Ergebnis dieser noch laufenden Gespräche hat sie die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs in Aussicht gestellt. In diesem Sinne hat sie am 11. April 2013 in einem vertraulichen Kamingespräch mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen mit diesen Einverneh- men darüber erzielt, in einer Arbeitsgruppe auf Staats- sekretärsebene zunächst eine belastbare inhaltliche Verständigung über Vorstellungen und Prioritätenein- schätzungen zu erreichen, bevor konkrete Einzelvor- schläge öffentlich zur Diskussion gestellt werden. Die erbetenen Daten zur Entwicklung der Mittelab- flüsse bei den Titeln 632 51 und 661 50 stelle ich Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung. Titel im Einzelplan 30 Mittelabfluss Stand 31. März 2011 Mittelabfluss Stand 31. März 2012 Mittelabfluss Stand 31. März 2013 632 51 254 753,4 Tausend Euro 279 857,7 Tausend Euro 281 548,7 Tausend Euro 661 50 52 947,3 Tausend Euro 28 690,2 Tausend Euro 17 182,2 Tausend Euro Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/13045, Frage 63): Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/13045, Frage 65): Welche einzelnen Verbesserungen beabsichtigt die Bun- desregierung nach der Ankündigung der Bundesministerin für 29150 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. April 2013 (A) ) )(B) V (D Ausgangspunkt der Förderbekanntmachung war, dass Innovationen zur Erschließung neuer Märkte insbeson- dere da entstehen, wo die Grenzen von wissenschaftli- chen Disziplinen, Technologien und Branchen über- schritten werden. Eine Bedingung der Förderbekanntmachung war da- her die Interdisziplinarität der Konzepte. Die Suche nach branchenspezifischen Lösungen im engen Sinne war da- her nicht das Ziel der Bekanntmachung. Es lässt sich je- doch feststellen, dass es Schwerpunkte bei den Themen- feldern Gesundheit und Energie gibt. Die Anforderung der Förderbekanntmachung war die Vorlage eines Initialkonzeptes mit einem überregionalen Ansatz, an dem Partner aus allen neuen Ländern sowie mindestens einem alten Bundesland beteiligt sein müs- sen. Die Konsortialführer müssen aus den neuen Ländern kommen. Dabei bedeutet der Umstand, dass die Konsor- tialführerschaft einem bestimmten Bundesland zuzuord- nen ist, nicht, dass es sich um eine Länderinitiative han- delt. Es sind 59 Initialkonzepte eingegangen. Die Prüfung, ob alle formalen Bedingungen eingehalten wurden, ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 67: Für das neue Programm sind in der Laufzeit von 2013 bis 2019 bis zu 500 Millionen Euro vorgesehen. Unter bzw. im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele berück- sichtigt werden, und inwiefern befürwortet die Bundesregie- rung hierfür einen messbaren Indikator? Zur Ausgestaltung der Post-2015-Entwicklungsagenda findet international ein partizipativer, durch die Verein- ten Nationen geleiteter Konsultationsprozess statt, der neben globalen thematischen und nationalen Veranstal- tungen auch eine für jedermann zugängliche internetba- sierte Konsultationsplattform beinhaltet. Die Vereinten Nationen werten zurzeit die Fülle an Rückmeldungen hierzu aus. Darüber hinaus erarbeitet das von VN-Gene- ralsekretär Ban Ki-moon eingesetzte High Level Panel zur Beratung des Post-MDG-Prozesses, auf dem auch Bundespräsident a. D. Horst Köhler ad personam Mit- glied ist, einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Post- 2015-Entwicklungsagenda aus. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertre- tungsorganisationen eine wahrnehmbare Stimme in die- sen Diskussionen haben. Ein eigener Diskussionsstrang zu Behinderung und Entwicklung im Rahmen der Gene- ralversammlung der Vereinten Nationen ist hierfür be- reits vorgesehen. Die Empfehlungen, die die Vereinten Nationen auf der Grundlage der verschiedenen Konsul- tationen erarbeiten, werden für die Bundesregierung richtungsweisend sein. Um diesen Prozess nicht zu kon- terkarieren, legt sich die Bundesregierung daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, wie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in einer Post-2015-Ent- wicklungsagenda berücksichtigt werden sollte. (CAnlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/13045, Fragen 66 und 67): Welche Initialkonzepte sind zum Stichtag im Rahmen des Förderprogramms „Zwanzig20 – Partnerschaft für Innova- tion“ beim Bundesministerium für Bildung und Forschung eingegangen (nach Ländern und Branchen gegliedert)? Aus welchem/welchen Haushaltstitel/-titeln des Einzel- plans 30 wird das Programm gegenwärtig finanziert, und wel- che Vorkehrung ist im laufenden Haushalt sowie in der Fi- nanzplanung des Bundes für die Ausfinanzierung der erfolgreichen Projekte getroffen worden? Zu Frage 66: Berücksichtigung auslaufender Projekte und Maßnah- men wird auch mit dem neuen Programm die Gesamt- höhe des Titelansatzes (Titel 30 04/685 10 „Innovations- förderung in den Neuen Ländern“) nicht überschritten. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13045, Frage 68): Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Prozesse innerhalb der Vereinten Nationen und der Europäischen Union dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen in einer Post-2015-Entwicklungsagenda explizit aufgenommen ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsge 233. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Aufstockung des Hochschulpakts Anlagen

    Rede von Petra Pau
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Martin Schwanholz


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





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      (D Konvention Nr. 94 eventuell eine Option für die Bundesregierung? E Lieber Herr Kollege Dr. Schwanholz, wir befinden uns zurzeit im Verfahren; im Rahmen der nächsten Frage kommen wir dann auch noch darauf zu sprechen. Ich betone erneut, weil es in der öffentlichen Diskussion zum Teil mit einem völlig anderen Zungenschlag läuft, dass die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie sinnvoll ist. Aufgrund der Fülle an Rechtsprechung in diesem Bereich ist es sinnvoll, diese Punkte in Gesetzesform zu kleiden. Dies erhöht das Vertrauen und die Verlässlichkeit. Über die kritischen Punkte, auf die wir wahrscheinlich noch zu sprechen kommen werden, sind wir im ständigen Gespräch. Aber ich glaube, wir sind im Augenblick auf einem guten Weg. Ich kann Ihnen zu Ihrer konkreten Frage nur sagen, dass wir alles das, was uns betrifft, dort in den Prozess einbringen. Wir befinden uns im Trilogverfahren, und da haben wir über die Ratspräsidentschaft und über das Europäische Parlament natürlich noch weitere Möglichkeiten. Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. – Sie verzichten. Dann kommen wir zur Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand der Trilogverhandlungen, be sonders bezüglich gelöster Kontroversen und noch offener Diskussionspunkte, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Bitte, Herr Staatssekretär. E Herr Kollege Dr. Schwanholz, ich habe die Trilogverhandlungen bereits angesprochen. Für diejenigen, die sich auf diesem Gebiet nicht auskennen, sei gesagt: Das sind die Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission; sie laufen seit Anfang März dieses Jahres. Derzeit liegt den Mitgliedstaaten noch kein neuer Textvorschlag vor. Die Vorschriften zur öffentlich-rechtlichen Zusammenarbeit, die unter anderem den Bereich der Wasserversorgung berühren können, waren noch nicht Gegenstand der Verhandlungen. Die Verhandlungspartner streben nach eigenen Angaben einen Abschluss der Verhandlungen noch im ersten Halbjahr 2013 an. Sie haben das Wort zu einer ersten Nachfrage. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich habe eine ganz kurze Nachfrage: Auf welcher Ebene führt die Bundesregierung die Verhandlungen, auf Staatssekretärsebene oder auf Abteilungsleiterebene? E Ich müsste Ihnen die Antwort nachreichen, Herr Dr. Schwanholz. Gut. E Wir sind natürlich im ständigen Diskussionsprozess mit den Fachleuten. Wenn es um Punkte geht, bei denen unsere Interessen besonders berührt sind, sind wir hochrangig vertreten. Die genaue Antwort reiche ich Ihnen aber gerne nach. Das halten wir fest. – Haben Sie eine zweite Nach frage? Ich will noch die folgende Nachfrage anschließen: Sind Sie auch der Auffassung wie wir, dass wir aufgrund der Bedeutung, die wir der Sache beimessen, den Verhandlungen Nachdruck verleihen müssen? Darüber muss natürlich hochrangig verhandelt werden, weil die Existenz und die Interessen sehr vieler Menschen vor Ort, also auch in den Kommunen, betroffen sind. E Da kann ich Ihnen nur zustimmen, und das tun wir auch. Wir sind übrigens im ständigen Gespräch mit den Kommunen und haben das auch hier im Hohen Hause diskutiert. Wir alle wollen zu einer guten Lösung kommen. Mit den Ankündigungen von Kommissar Barnier, auf die deutsche Position einzugehen, haben wir auch schon einen ersten Erfolg erzielt, der aber noch nicht zu einer konkreten Festlegung geführt hat. Aber wir gehen fest davon aus, dass dies so kommen wird. Danke, Herr Staatssekretär. – Die Frage 6 der Kolle gin Bärbel Höhn sowie die Fragen 7 und 8 der Kollegin Viola von Cramon-Taubadel sollen schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Cornelia Pieper zur Verfügung. Ich rufe die Frage 9 des Kollegen Dr. Rolf Mützenich auf: Beurteilt die Bundesregierung die arabische Halbinsel als Spannungsgebiet und, wenn nein, warum nicht? Bitte, Frau Staatsministerin. )