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ID1723002000

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    Plenarprotokoll 17/230 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 230. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Förderung der Prävention Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . 28697 A 28697 B 28698 A 28698 A 28698 C 28698 C 28699 A 28699 A 28699 C 28699 C 28699 D 28700 A 28700 C 28700 C 28701 A 28701 B 28701 C 28701 C 28701 D 28702 A 28702 B 28702 B 28702 D 28702 D 28703 B 28703 C 28703 D 28704 A 28704 B 28704 C 28704 D 28704 D 28705 S 28705 B 28705 C 28705 D 28706 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/12763, 17/12811) . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Stopp von Förderprogrammen zur Elektromobilität, zur Entwicklung von Stromspeichern und für den Waldklima- fonds Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Privatisierung zypriotischer Unternehmen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) Erwähnung der Verpfändung von poten- ziellen zukünftigen Einnahmen aus der Ausbeutung von Gas und anderen Rohstof- fen in Abkommen im Zusammenhang mit Kredithilfen für Zypern Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 4 Alexander Ulrich (DIE LINKE) Beteiligung von institutionellen Anlegern, Kapitalgesellschaften und Banken an der Zwangsabgabe auf Einlagen bei zyprischen Banken Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dringliche Frage 5 Alexander Ulrich (DIE LINKE) Etwaige Erstattung der Zwangsabgabe auf Einlagen bei zyprischen Banken für briti- sche Staatsbürger Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Rainer Arnold (SPD) Auswirkungen der EU-Arbeitszeitrichtli- nie auf Einsatzzeit und Einsatzdauer von zivil besetzten Schiffen der Bundeswehr und die Einsatzfähigkeit der Flotte Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Rainer Arnold (SPD) Lösungen für das Überschreiten der wö- chentlichen Arbeitszeit bei zivil besetzten Schiffen der Bundeswehr 28706 B 28706 C 28706 D 28707 A 28707 B 28707 C 28708 A 28708 C 28708 C 28709 A 28709 C 28709 D 28710 B 28710 C 28711 A 28711 B 28711 D 28711 D 28712 B 28712 C 28712 C 28713 B 28714 A 28714 C 28714 C 28715 B 28716 B 28716 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 III Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Karin Evers-Meyer (SPD) Ausnahmeregelungen bezüglich der EU- Arbeitszeitrichtlinie für das Personal von zivil besetzten Schiffen der Bundeswehr Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Karin Evers-Meyer (SPD) Sicherstellung des dauerhaften Betriebs auf zivil besetzten Schiffen beim Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit wegen Ein- satzgründen und Übungseinsätzen im Fall von Frankreich und Dänemark Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Evers-Meyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Lars Klingbeil (SPD) Steigerung der Attraktivität der Bundes- feuerwehr Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Fritz Rudolf Körper (SPD) Auswirkungen der Wehrpflichtaussetzung auf die Personalgewinnung des Militäri- schen Abwehrdienstes Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Fritz Rudolf Körper (SPD) Konsequenzen des geplanten Afghanistan- Abzugs für die Arbeit des Militärischen Abschirmdienstes Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Qualifizierung von Hartmut Mehdorn für den Vorsitz der Geschäftsführung der Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten der Energiewende und Aussagen von Bundesminister Altmaier zur entspre- chenden Studie des Forums Ökologisch-So- ziale Marktwirtschaft Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Oliver Kaczmarek (SPD) Resultate der Kampagne „Lesen & Schrei- ben – Mein Schlüssel zur Welt“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Dr. Sascha Raabe (SPD) Inhaltliche Einflussnahme des BMZ auf von ihr geförderte Publikationen für Nicht- regierungsorganisationen 28716 D 28716 D 28717 B 28717 C 28718 B 28718 B 28718 D 28719 A 28719 C 28720 A 28720 B 28720 C 28721 A 28721 B 28722 B 28722 B 28723 B 28723 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Dr. Sascha Raabe (SPD) Etwaiger Verzicht von Nichtregierungsor- ganisationen auf die Veröffentlichung von Publikationen wegen möglicher inhaltlicher Einflussnahme des BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen des Gemeinsamen Ausschusses der sogenannten Trilogstaaten des Vertrags von Almelo Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Probleme beim Nord-Ostsee-Ka- nal – Auswirkungen der Politik von Bun- desverkehrsminister Dr. Ramsauer auf den maritimen Wirtschaftsstandort . . . . . . . . . . Reinhard Meyer, Minister (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias Lietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Auswirkungen fehlender Einnahmen beim Energie- und Klimafonds für Projekte des Waldklimafonds; Reformbedarf beim Emis- sionshandel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 9 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse der Bundesregierung über Tä- tigkeiten von AFISMA in Mali Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Christel Humme (SPD) Fortführung des Projekts „Schulverweige- rung – Die 2. Chance“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Christel Humme (SPD) Finanzierung des Projekts „Schulverweige- rung – Die 2. Chance“ 28724 C 28724 D 28725 C 28725 D 28727 A 28727 A 28727 D 28727 D 28729 B 28730 D 28732 A 28733 D 28734 D 28735 D 28737 A 28738 B 28739 C 28740 B 28741 B 28742 C 28744 A 28745 C 28747 C 28749 A 28749 D 28750 A 28750 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 V Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Bärbel Bas (SPD) Beteiligung des Bundes zur pauschalen Ab- geltung der Aufwendungen der Kranken- kassen für versicherungsfremde Leistun- gen nach § 221 SGB V ab dem Jahr 2014 Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Bärbel Bas (SPD) Erbringung versicherungsfremder Leis- tungen durch die gesetzliche Krankenver- sicherung Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bearbeitungszeiten des Eisenbahn-Bundes- amtes für die Zulassung von Fahrzeugen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 15 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedeutung des besonderen naturschutz- fachlichen Planungsauftrages für Projekte des Fernstraßenausbaugesetzes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 16 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung der Forderungen 3 bis 5 aus dem Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbe- förderungsrechtlicher Vorschriften (Bun- destagsdrucksache 17/10859) Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 17 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Erhöhung des Gewichts von Reisebussen durch die Ausrüstung mit barrierefreien Einstiegen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 19 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Auswirkungen der Verordnung zur Än- derung der Vorschriften über elektroma- gnetische Felder und das telekommuni- kationsrechtliche Nachweisverfahren auf genehmigte Anlagen für den BOS-Digital- funk in Sachsen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 22 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhalt der sogenannten Studienergänzun- gen als wesentliches Element von AQUA (Akademikerinnen und Akademiker quali- fizieren sich für den Arbeitsmarkt) Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28750 C 28750 D 28751 A 28751 A 28751 B 28751 D 28752 A 28752 B 28752 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 Anlage 14 Mündliche Frage 23 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuordnung des Programms AQUA zur Weiterbildung von Migrantinnen und Mi- granten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 24 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Integration des Ziels der Nichtdiskriminie- rung und Gleichheit in die Post-2013-Ent- wicklungsagenda Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 27 und 28 Niema Movassat (DIE LINKE) Bilaterale finanzielle Entwicklungszusam- menarbeit mit Namibia Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 30 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung der nuklearen Nichtver- breitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftlichen Solidität beim Urananrei- cherungsunternehmen URENCO im Fall des anstehenden Verkaufs der deutschen Anteile Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der Markscheider-Bergverord- nung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung des lateinamerikanischen Netzwerks zur Prävention von Völkermord und Massenverbrechen und des afrikani- schen Netzwerks zur Prävention schwers- ter Menschenrechtsverletzungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 33 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Funktion von Hauptmann Amadou Sanogo als Vorsitzender des Komitees für die Re- form der malischen Streitkräfte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 34 Heike Hänsel (DIE LINKE) Etwaige Waffenlieferungen an die Opposi- tion in Syrien; Aussichten auf eine politi- sche Lösung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 35 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Transit von Kämpfern und Waffen aus dem Libanon nach Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28752 D 28753 A 28753 A 28753 D 28754 B 28754 B 28754 C 28755 A 28755 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 VII Anlage 23 Mündliche Frage 36 Andrej Hunko (DIE LINKE) Deutsche und europäische Unterstützung für die sogenannte Sicherheitssektorreform in Tunesien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 37 Andrej Hunko (DIE LINKE) Austausch mit den Behörden Belgiens von Informationen zu den diesjährigen Protes- ten gegen das Krisenmanagement der EU sowie von Informationen über die „Police Working Group on Terrorism“ in den letz- ten fünf Jahren Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Zunahme des Verlusts der deutschen Staats- angehörigkeit infolge der Optionsregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 39 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Koordination einer Aufnahme von Flücht- lingskontingenten aus der Krisenregion um Syrien auf EU-Ebene Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 40 und 41 Gustav Herzog (SPD) Auswirkung der Novellierung des Bun- desgebührengesetzes auf die Binnen- und Seeschifffahrt und Vereinbarkeit der Ge- bührenanlastung für die Nutzung der Bun- deswasserstraße mit den Klimaschutzzie- len der Bundesregierung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 42 und 43 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Legislativvorschläge der Europäischen Kom- mission für ein Einreise-/Ausreise-System (EES) und ein Registrierprogramm für Reisende (RTP); Zugriff der Polizei auf die gesammelten Daten von EU-Ausländern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 44 Lars Klingbeil (SPD) Auswirkungen der geplanten Novellierung von § 79 des Bundesbesoldungsgesetzes auf die Beamten im Einsatzdienst der Bundes- feuerwehr Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 45 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestätigung der V-Leute-Freiheit des Mate- rials für die am 7. Dezember 2012 beschlos- sene Beantragung eines NPD-Verbotsver- fahrens durch die Innenministerinnen und Innenminister der Länder Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 46 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen- rechte für ein erfolgreiches NPD-Verbots- verfahren 28755 D 28756 A 28756 C 28756 D 28757 A 28757 C 28757 D 28758 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 47 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einleitung eines strafrechtlichen Ermitt- lungsverfahrens gegen NPD-Mitglieder un- ter anderem wegen Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 48 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der gesetzlichen Deckelung von Managergehältern nach Schweizer Vorbild Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 49 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Angemessenheit der aktuellen Erteilungs- praxis des Europäischen Patentamts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 50 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sächsischen Landesbank Michael Weiss Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 51 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Vereinbarkeit der Gewährung eines Hilfs- paketes für Zypern mit der Tatsache einer nicht erfolgreichen Vorladung des in Zypern lebenden ehemaligen Vorstands- vorsitzenden der Sächsischen Landesbank Michael Weiss Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 52 Manfred Zöllmer (SPD) Situation in Irland insbesondere im Bankensektor Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 53 Manfred Zöllmer (SPD) Belastungsrisiko des Bundeshaushalts bei einer eigenständigen Refinanzierung Ir- lands nach Auslaufen des Hilfsprogramms Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 54 und 55 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung Irlands bei einer eigenstän- digen Refinanzierung über den Kapital- markt nach Auslaufen des Hilfsprogramms Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 56 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Auswirkungen des Urteils des Europäi- schen Gerichtshofs zur Anrechnung aus- ländischer Steuern Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28758 B 28758 C 28758 D 28759 B 28759 C 28760 A 28760 B 28760 C 28760 D 28761 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 IX Anlage 41 Mündliche Frage 57 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Einführung eines Familiensplittings; Fehlan- reize des Ehegattensplittings hinsichtlich der Förderung von Familie und Kindern Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 58 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Erbschaftsteuerliche Begünstigung soge- nannter Cash-GmbHs Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 59 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Unterbinden von Steuerstundungsmodel- len mit dem Handel von wertvollen Wirt- schaftsgütern im Umlaufvermögen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 60 und 61 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Umsätze aus Transaktionen mit Derivaten als steuerliche Bemessungs- grundlage für den Kommissionsvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktion- steuer in verstärkter Zusammenarbeit und erwartete Steuereinnahmen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 62 Klaus Ernst (DIE LINKE) Zusätzliche Mittel für den Bundeshaushalt durch die Senkung des Rentenbeitragssat- zes bzw. der Zuschüsse seit 2005 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 63 und 64 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Regelbedarfsermittlung für die Anschaf- fung bzw. Ersetzung einer Brille; Brillen als Mehrbedarf in der Grundsicherung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28761 C 28762 A 28762 A 28762 C 28762 C 28763 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28697 (A) (C) (D)(B) 230. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28749 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentari- schen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 1): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Finanzierung und die Umsetzung einzelner Projekte des Waldklimafonds aus dem Milliardenloch beim Energie- und Klimafonds, EKF, und welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund beim Emissionshandel, um einerseits für mehr Klimaschutz sorgen zu können und andererseits die Finanzierung des EKF verlässlich abzusichern? Eine öffentliche Bekanntmachung der Förderrichtli- nie zum Waldklimafonds ist noch nicht erfolgt. Förder- anträge liegen daher keine vor. Die Förderung von Projekten durch den Waldklimafonds ist auch von der künftigen Ausstattung des Energie- und Klimafonds, EKF, abhängig. Der EKF wird durch Erlöse aus dem Handel mit Emissionszertifikaten gespeist. Mit dem Emissionshan- del haben wir uns in Europa bewusst für ein flexibles, marktbasiertes System entschieden, das es erlaubt, die Klimaziele treffsicher und kosteneffizient zu erreichen. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bleser, Peter CDU/CSU 20.03.2013 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 20.03.2013 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 20.03.2013 Canel, Sylvia FDP 20.03.2013 Gerster, Martin SPD 20.03.2013 Goldmann, Hans- Michael FDP 20.03.2013 Dr. Happach-Kasan, Christel FDP 20.03.2013 Höger, Inge DIE LINKE 20.03.2013 Hunko, Andrej DIE LINKE 20.03.2013* Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 20.03.2013 Kekeritz, Uwe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2013 Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 20.03.2013 Meinhardt, Patrick FDP 20.03.2013 Menzner, Dorothée DIE LINKE 20.03.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 20.03.2013 Nešković, Wolfgang fraktionslos 20.03.2013 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2013 Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 20.03.2013 Rebmann, Stefan SPD 20.03.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 20.03.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 20.03.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 20.03.2013 Schreiner, Ottmar SPD 20.03.2013 Dr. Schwanholz, Martin SPD 20.03.2013 Simmling, Werner FDP 20.03.2013 Strothmann, Lena CDU/CSU 20.03.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 20.03.2013 Wagner (Schleswig), Arfst BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2013 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 20.03.2013 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.03.2013** Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 28750 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) Der derzeit niedrige CO2-Preis ist einerseits auf den Nachfragerückgang nach Zertifikaten infolge der Fi- nanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen. Darüber hi- naus führte insbesondere die umfangreiche Nutzung von Projektgutschriften aus CDM/JI-Projekten zu einer wei- teren Erhöhung des Zertifikatangebotes am Markt. Die Bundesregierung hat bisher keine gemeinsame Position zum Reformbedarf des europäischen Emissions- handels entwickelt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 9): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bis- herige Tätigkeit von AFISMA in Mali und die Kommando- kette, nach der AFISMA Unterstützung durch französische Streitkräfte anfordert und einsetzt? Die African-led International Support Mission to Mali, AFISMA, ist ein durch die westafrikanische Wirt- schaftsgemeinschaft, ECOWAS, organisierter Militär- einsatz zur Unterstützung Malis gegen islamistische Re- bellen in Nordmali für zunächst ein Jahr auf Grundlage der Sicherheitsratsresolution 2085 (2012) der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2012. Ursprüngliche Absicht war es, den Einsatz von AFISMA im September 2013 zu beginnen. Aufgrund des unerwarteten Vorstoßes islamistischer Rebellen er- folgte jedoch ein Eingreifen seitens Frankreichs im Ja- nuar 2013. Daraufhin beschloss ECOWAS am 17. Januar 2013 die sofortige Entsendung von Streitkräften. Die AFISMA-Kräfte in Mali sind zurzeit an sechs verschiedenen Orten eingesetzt. Das Hauptquartier be- findet sich in Bamako. Eine Koordination zwischen AFISMA und den französischen Streitkräften findet auf der Ebene der Missionshauptquartiere statt. Die Unterstützungsanforderungen seitens AFISMA an die französischen Streitkräfte erfolgen über die in den jeweiligen Stäben implementierten Verbindungselemente, über die ein ständiger gegenseitiger Austausch erfolgt. Ein Unterstützungsbedarf von AFISMA wird über diese Verbindungselemente angemeldet, durch das französi- sche Missionshauptquartier bewertet und entschieden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/12763, Frage 10): Plant die Bundesregierung, das Projekt „Schulverweige- rung – Die 2. Chance“ fortzuführen und, wenn ja, in welcher Höhe? Das Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ ist ein Teilprogramm der Initiative „Jugend stärken“ und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ESF, bis Ende 2013 gefördert. Die Laufzeit ist gekoppelt an die aktuelle Förderperiode des ESF, 2007 bis 2013. An die Konzeption der ESF-Programme ab 2014 sind neue Be- dingungen geknüpft, sodass eine reine Weiterförderung bestehender ESF-Programme in der bisherigen Form grundsätzlich nicht möglich ist. Für die ESF- Periode 2014 bis 2020 ist jedoch bereits ein neues Modellprogramm in Planung, das die erfolgreichen Instrumente der bisherigen Programme der Initiative J“Jugend stärken“ weiterentwickelt und in einen neuen kommunalen Kontext einbettet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/12763, Frage 11): Durch welche Mittel soll das Projekt finanziert werden? Für die ESF-Periode 2014 bis 2020 ist ein neues Modellprogramm in Planung. Da der mittelfristige Finanzrahmen auf EU-Ebene noch nicht festgelegt wurde, wird die Entscheidung über die Finanzmittel, die dem BMFSFJ für ESF-Programme konkret zur Verfü- gung stehen werden, erst am Ende des Jahres fallen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird sich auch zukünftig für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen am Übergang Schule/Beruf auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII – § 13, Förderung der Ju- gendsozialarbeit – einsetzen und die Kommunen bei der Initiierung individueller Angebote für diese Zielgruppe unterstützen. Die bisherigen Standorte können sich unter kommunaler Federführung ab 2014 neu bewerben, so- fern sie die Ausschreibungskriterien erfüllen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache 17/12763, Frage 12): Wie hoch ist die in § 221 des Fünften Buches Sozialge- setzbuch, SGB V, festgeschriebene Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Kranken- kassen für versicherungsfremde Leistungen ab dem Jahr 2014, und aus welchem Grund wird diese Beteiligung er- bracht? Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 13. März 2013 über die Eckwerte für den Regierungsent- wurf der Bundeshaushalte 2014 sowie für die Finanzpla- nung bis zum Jahr 2017 wird der Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Kranken- kassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2014 10,5 Milliarden Euro betragen. Ab dem Jahr 2015 wird der pauschale Bundeszuschuss wieder bei 14 Mil- liarden Euro liegen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28751 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache 17/12763, Frage 13): In welchem Umfang werden versicherungsfremde Leis- tungen durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht? Der Gesetzgeber hat von einer näheren Definition des Begriffs „versicherungsfremde Leistungen“ bewusst abgesehen. In der öffentlichen Diskussion werden im Wesentlichen die familienbezogenen Leistungen dazu gezählt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 14): Hält die Bundesregierung die Bearbeitungszeiten für die Zulassung von Fahrzeugen durch das Eisenbahn-Bundesamt für angemessen, und welche Möglichkeiten sieht sie, diese Bearbeitungszeiten zu verkürzen, beispielsweise durch perso- nelle Verstärkung oder organisatorische Maßnahmen? Das Eisenbahn-Bundesamt als nationale Sicherheitsbe- hörde entscheidet gemäß Maßgabe der Transeuropäischen- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, TEIV, über einen Antrag auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung unverzüglich, spätestens jedoch vier Monate nach Vor- lage der für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen. In der Regel werden die Bearbeitungszeiten von maxi- mal vier Monaten jedoch deutlich unterschritten, wenn die entsprechenden Nachweise durch die Antragsteller vollständig und eindeutig vorgelegt werden. Verzögerun- gen ergeben sich dann, wenn über die Eindeutigkeit und Vollständigkeit der erforderlichen Nachweise unter- schiedliche Auffassungen bestehen. Durch die Verlagerung von Prüftätigkeiten auf unab- hängige Bewertungsstellen, die bestimmte Anforderun- gen erfüllen müssen, würden nach Auffassung der Bun- desregierung die Genehmigungsverfahren für Fahrzeuge und Infrastruktur beschleunigt werden können. Eine unter der Federführung des Bundesministeriums für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung einberufene Arbeits- gruppe mit Beteiligung des Sektors und des Eisenbahn- Bundesamtes erarbeitet zurzeit die notwendigen Schritte hinsichtlich der hierfür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sowie der Anpassung des Rechtsrahmens. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 15): Wie bewertet die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen den Sinn des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages für Projekte des Fernstraßenausbaugeset- zes, und aus welchem Grund wurde dieses sogenannte Öko- sternchen nicht im Entwurf zur Grundkonzeption des künfti- gen Bundesverkehrswegeplanes berücksichtigt? Die Kennzeichnungen von Projekten im Bundesver- kehrswegeplan und im Bedarfsplan für die Bundesfern- straßen mit dem sogenannten Ökostern sind Hinweis für den besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag. Damit wurden materiell und verfahrensmäßig keine neuen Anforderungen an die Planung gestellt. Alle na- turschutzfachlichen Probleme müssen im Rahmen der Zulassungsverfahren bis zum Vorliegen des Baurechts rechtlich umfassend abgearbeitet sein. Insoweit hatte die Kennzeichnung der Projekte mit dem Ökostern keine un- mittelbaren Folgen für die weiteren Planungen. Bei der Aufstellung des für 2015 geplanten Bundes- verkehrswegeplans werden wesentlich weitergehende Anforderungen an die Anmeldung und Wertung der Pro- jekte gestellt. Bereits mit der Anmeldung der Projekte sind alle erkennbaren naturschutzfachlichen Konflikte der erwogenen Trassierung der Bundesfernstraße umfas- send zu berücksichtigen und entsprechend in die Kosten- ermittlungen einzubeziehen. Die Anmeldung wird durch externe Gutachter überprüft, und gegebenenfalls wird eine Änderung der Anmeldung gefordert. Diese Vorgehensweise wird zu einer wesentlich wirk- lichkeitsnäheren Kostenermittlung und damit auch zu ei- nem realistischeren Nutzen-Kosten-Verhältnis führen. Für jedes bewertete Projekt wird ein Dossier erstellt, in dem unter anderem die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung auf der Einzelprojektebene dargestellt werden. Diese Dossiers werden im Internet veröffent- licht. Darüber hinaus kann eine Übersicht der Projekte mit einer besonders hohen Umweltbetroffenheit erstellt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 16): Was hat die Bundesregierung bisher zur Umsetzung der Forderungen 3 bis 5 aus dem Entschließungsantrag zum Ent- wurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungs- rechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 17/10859 vom 26. September 2012) getan, und welche Ergebnisse wur- den dabei erzielt? Die Bundesregierung prüft zurzeit, einen Vorschlag zur Änderung der „UN ECE-Regelung Nr. 107 über ein- heitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahr- zeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allge- meinen Baumerkmale“ bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa einzureichen, nach dem für im Fernbuslinien- verkehr eingesetzte Reisebusse die Vorschriften des An- hangs 8, Vorschriften für technische Einrichtungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, zwingend vor- geschrieben werden sollen. Eine Änderung der entspre- chenden EG-Regelung, Richtlinie 2001/85/EG, ist nicht mehr möglich, da sie durch die vorgenannte ECE-Re- gelung ersetzt wird. Daneben wird geprüft, ob alternativ oder ergänzend eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Ra- tes vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für 28752 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraft- verkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2009 geboten ist. Die Bundesregierung wird, wie im Entschließungsan- trag erbeten, bis zum 26. September 2014 einen Bericht vorlegen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 17): Inwieweit erhöht sich das Gesamtgewicht von Reisebus- sen infolge der Ausrüstung mit barrierefreien Einstiegen, und welche diesbezüglichen Überlegungen gibt es in der Bundes- regierung zur Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes von Bussen in Deutschland? Die Ausrüstung mit Hubvorrichtungen (Liften) zum barrierefreien Zugang von Rollstuhlnutzern führt zu ei- ner Erhöhung der Leermasse der Kraftomnibusse, die circa 200 Kilogramm je nach Konstruktion, Anordnung usw. pro Bus betragen kann. Eine nationale Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse von Reisebussen ist zurzeit nicht vorgesehen; im Übri- gen können für diese Verkehre statt zweiachsiger Busse auch dreiachsige Reisebusse eingesetzt werden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 17/12763, Frage 19): Welche Auswirkungen hat die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das tele- kommunikationsrechtliche Nachweisverfahren auf bereits ge- nehmigte Anlagen für den auf TETRA-Standard basierenden BOS-Digitalfunk insbesondere für die Landkreise im Freistaat Sachsen? Die derzeitige Verordnung über elektromagnetische Felder, 26. BImSchV, gilt lediglich für Errichtung und Betrieb von Anlagen, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Ver- wendung finden. Es ist beabsichtigt, mit der Novelle der 26. BImSchV, der der Deutsche Bundestag in seiner 228. Sitzung zugestimmt hat, diese Beschränkung des Anwendungsbereichs zu streichen. Die Anforderungen der 26. BImSchV gelten damit künftig auch für die Ba- sisstationen des Digitalfunks der Behörden und Organi- sationen mit Sicherheitsaufgaben im gesamten Bundes- gebiet. Auf bereits in Betrieb befindliche Basisstationen wird sich diese Änderung faktisch nicht auswirken. Denn die im August 2002 in Kraft getretene Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, BEMFV, erfasst bereits auch alle nicht gewerb- lich errichteten und ortsfest betriebenen Funkanlagen, also auch die Basisstationen des Digitalfunks der Behör- den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Da- nach bedürfen auch diese ortsfesten Anlagen einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur, welche insbesondere im Freistaat Sachsen für jeden Standort vorliegt. In der Standortbescheinigung legt die Bundes- netzagentur unter Berücksichtigung der nach der 26. BImSchV geltenden Grenzwerte fest, welche Sicher- heitsabstände zu Bereichen einzuhalten sind, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 22): Wird im Zuge der geplanten Bündelung von Qualifizie- rungsprogrammen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und des Auslaufens des bisher über das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung finanzierten Pro- gramms AQUA, Akademikerinnen und Akademiker qualifi- zieren sich für den Arbeitsmarkt, zum 30. September 2013 (vergleiche Antwort auf meine mündlichen Fragen 20 und 21, Plenarprotokoll 17/227, Anlage 11), sichergestellt, dass die sogenannten Studienergänzungen als wesentliches Element von AQUA, die derzeit als Weiterbildung an 25 Hochschulen erfolgreich durchgeführt werden, erhalten bleiben, und aus welchen Mitteln wird die Finanzierung gesichert? Ausgewählte Elemente des Förderschwerpunkts von AQUA, Akademikerinnen und Akademiker qualifizie- ren sich für den Arbeitsmarkt, sollen in ein vom Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, geplantes und federführend verantwortetes Qualifizierungspro- gramm für Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes übernommen werden, welches durch den Europäischen Sozialfonds, ESF, kofinanziert wird. Die detaillierte Ausgestaltung des Programms wird im BMAS derzeit erarbeitet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 23): Wie bewertet die Bundesregierung, dass das Programm AQUA künftig einem Programm zum Thema Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten zugeordnet werden soll (ver- gleiche Antwort auf meine mündlichen Fragen 20 und 21, Plenarprotokoll 17/227, Anlage 11), obwohl sich im Besonde- ren die interkulturelle Zusammensetzung und bedarfs- orientierte Förderung in gemeinsam von inländischen und ausländischen Fachkräften besuchten Weiterbildungen als sinnvoll und erfolgreich erwiesen haben, wie an der hohen Vermittlungsquote von rund 50 bis 60 Prozent sechs Monate nach Beendigung der Studienergänzungen abzulesen ist (siehe zum Beispiel Broschüre der Otto-Benecke-Stiftung e. V. „Per- spektive Arbeitsmarkt!“ vom Dezember 2009)? Die Programmentwicklung der Bundesregierung dient dem Ziel, für alle betroffenen Personengruppen und Problemlagen geeignete Instrumente und Angebote zur Verfügung zu stellen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28753 (A) (C) (B) (D) Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12763, Frage 24): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung unter anderem von UNICEF, UN Women und der VN-Son- derberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes Trink- wasser und Sanitärversorgung, explizit das Ziel der Nicht- diskriminierung und Gleichheit in die Post-2015- Entwicklungsagenda zu integrieren? Nichtdiskriminierung und Gleichheit sind wichtige Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben, für die wir uns im Rahmen der deutschen Entwicklungszu- sammenarbeit ausdrücklich einsetzen. Die Bundesregie- rung wird sich daher auch im Rahmen der Post-2015- Entwicklungsagenda für eine angemessene Berücksich- tigung dieses Themas aussprechen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Fragen 27 und 28): Ist die Feststellung im „Sachstand Sonderinitiative Ver- söhnung“ des BMZ vom 5. März 2013 (der Parlamentarier- gruppe der SADC-Staaten des Deutschen Bundestages zuge- leitet), dass „verschiedene Vertreter der Herero, insbesondere Chief Kuaima Riruako, einen Anspruch auf Entschädigungs- zahlungen“ aufrechterhalten, so zu verstehen, dass die Bundesregierung die besagte Sonderinitiative der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit als eine Art Ersatz für wie auch immer geartete Entschädigungszahlungen für durch die deutsche koloniale „Schutztruppe“ im Rahmen ihres „Vernichtungsfeldzugs“ gegen Herero und Nama verübte Ver- brechen verstanden wissen will, und welche Anstrengungen wurden seitens der Bundesregierung unternommen, alle rele- vanten Stakeholder, insbesondere die Chiefs und die etablier- ten Opferverbände der Herero und Nama – OGF, OCD-1904, Nama Technical Committee – in Planung, Management und Durchführung der Maßnahmen der Sonderinitiative ab dem frühestmöglichen Stadium mit einzubeziehen, um das größt- mögliche Maß an Ownership zu gewährleisten? Wie erklärt sich die Bundesregierung die große Diskre- panz zwischen der eigenen Aussage, über einen „community driven approach“ die Beteiligung der von der Sonderinitiative der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia betroffenen Gemeinden sichergestellt zu haben (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 16 a auf Bundestagsdruck- sache 17/10481 und „Sachstand Sonderinitiative Versöhnung“ vom 5. März 2013), gegenüber dem über das gesamte letzte Jahr und auch schon davor wiederholt öffentlich geäußerten Protest von nicht unwesentlichen organisierten Teilen dieser betroffenen Gemeinschaften, sie seien zu keinem Zeitpunkt effektiv an Entscheidungen der Sonderinitiative beteiligt worden – weder auf der niedrigsten Partizipationsebene einer Befragung noch auf der für eine größtmögliche Wirksamkeit eigentlich notwendigen Ebene des Managements oder der Durchführung in Form von Beratern, lokalen Mitarbeitern, örtlich vorhandenen Ingenieuren und örtlich vorhandenem oder schulbarem technischem und administrativem Sachver- stand innerhalb der betroffenen Gemeinden –, und welche Schritte wurden unternommen, um diese Proteste ernst zu nehmen und sie in etwaige Korrekturen der Sonderinitiative einfließen zu lassen? Zu Frage 27: Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer besonde- ren historischen Verantwortung für Namibia, wie in den Bundestagsentschließungen von 1989 und 2004 zum Ausdruck gebracht. Die verstärkte Entwicklungszusam- menarbeit mit Namibia, auch im Rahmen der Sonder- initiative, ist Ausdruck dieser historischen Verantwor- tung. Die Bundesregierung sieht jedoch keine rechtliche Grundlage für Entschädigungsforderungen. Die Sonder- initiative setzt deshalb ausdrücklich auf einen in die Zukunft gerichteten Entwicklungsprozess. Bei der Sonderinitiative handelt es sich um ein ländli- ches Entwicklungsprogramm mit einem partizipativen, zielgruppenorientierten Ansatz. Die Planung und Umset- zung der Maßnahmen erfolgt zwischen der namibischen Nationalen Planungskommission, die das Projekt imple- mentiert, und den jeweils geförderten Gemeinden. Die genannten Interessenverbände sind keine Vertreter der geförderten Gemeinden. Die Maßnahmen der Sonderini- tiative sollen zudem allen Menschen zugute kommen, die in einer geförderten Gemeinde leben, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Zu Frage 28: Die Bundesregierung stellt die Einbeziehung der betroffenen Gemeinden und Gemeinschaften bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Son- derinitiative durch einen in besonderem Maße partizipa- tiven, zielgruppenorientierten Ansatz sicher, commu- nity-driven approach. Besondere Bedeutung für diesen Ansatz hatten die Konsultationen, welche die namibi- sche Regierung 2006 unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Premierministerin mit den betroffenen Gemeinden zur Eruierung ihrer Erwartungen an die Initiative durchführte. Die einzelnen Maßnahmen der Sonderinitiative werden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden durch die federführende namibische Nationale Planungskommission geplant und umgesetzt. Dabei nutzt die Nationale Planungskommis- sion in hohem Maße lokale Berater, lokale Ingenieure, lokale Unternehmen und die in den Gemeinden beste- hende Umsetzungskapazität. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist die Einbeziehung der betroffenen Gemeinschaf- ten gewährleistet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 30): Anhand welcher konkreten Evaluierungs- und Entschei- dungsmethoden und -kriterien wird bzw. will die Bundes- regierung im Falle eines konkret anstehenden Verkaufs der deutschen Anteile am Urananreicherungsunternehmen Urenco prüfen und entscheiden, ob auch weiterhin nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaft- liche Solidität bei Urenco sichergestellt sind oder nicht, und von welchen Bundesbehörden neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie dem Auswärtigen Amt hängt dabei die Entscheidung über die zentrale Frage der nuklearen Nichtverbreitung und Sicherung der Technologie noch ab (bitte vollständige Angabe differen- ziert nach zustimmungspflichtig und beratend)? 28754 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung wird möglichen Änderungen an der Anteilsstruktur von URENCO nur dann zustimmen, wenn vorher durch einen entsprechenden Rechtsrahmen für die künftige Struktur von URENCO klargestellt ist, dass auch weiterhin nukleare Nichtverbreitung, Siche- rung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei URENCO sichergestellt sind. Entscheidender Maßstab ist dabei für die Bundesregierung der 1970 von der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Nie- derlande und dem Vereinigten Königreich Großbritan- nien und Nordirland unterzeichnete völkerrechtliche Vertrag von Almelo, „Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten König- reich Großbritannien und Nordirland über die Zusam- menarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gas- zentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans“. Auf der Grundlage dieses Vertrags arbeitet die Bundesregierung seit mehr als vierzig Jahren erfolgreich mit den beiden anderen Regierungen zusammen und übt gemeinsam die Aufsicht über das trinationale britisch- niederländisch-deutsche Urananreicherungsunternehmen URENCO aus. Für URENCO ist in der Bundesregierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fe- derführend zuständig. Insbesondere mit Blick auf die nu- klearen nichtverbreitungspolitischen Aspekte ist das Auswärtige Amt beteiligt. Weitere Bundesressorts kön- nen – je nach konkretem Thema – fachlich betroffen sein. Dabei kommen etwa das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder das Bundesministerium des Innern in Betracht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 31): Welche Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung an der Markscheider-Bergverordnung vorzunehmen, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das geltende Recht (Bundesberggesetz bzw. Markscheider-Bergverordnung) da- hin gehend zu ändern, dass Markscheider ihre Tätigkeit in Zu- kunft unabhängig von Bergbaukonzernen ausüben müssen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie prüft derzeit den Änderungsbedarf bei der Mark- scheider-Bergverordnung auf der Basis der vom Länder- ausschuss Bergbau am 21. September 2012 empfohlenen Novellierungsvorschläge des Obmanns für Markschei- dewesen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12763, Frage 32): Unterstützt die Bundesregierung das im April 2012 einge- richtete lateinamerikanische Netzwerk zur Prävention von Völkermord und Massenverbrechen und das am 19. Februar 2013 gegründete afrikanische Netzwerk zur Prävention schwerster Menschenrechtsverletzungen? Bei dem von Ihnen genannten Lateinamerikanischen und dem Afrikanischen Netzwerk zur Prävention von Völkermord und Massenverbrechen handelt es sich um Aktivitäten der in New York ansässigen Nichtregie- rungsorganisation „Auschwitz Institute for Peace and Reconciliation“. Bei dem Afrikanischen Netzwerk ist die Afrikanische Union Projektpartner. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung Pro- jekte in den Bereichen Menschenrechte und Konfliktprä- vention nach dem Antragsverfahren. Für die beiden Netzwerkprojekte wurden bisher keine Unterstützungs- anträge gestellt. Die Bundesregierung hat in der Vergan- genheit jedoch andere Projekte des Auschwitz Institutes unterstützt. Die Deutsche Botschaft in Addis Abeba hat in den vergangenen Wochen Gespräche mit dem Auschwitz In- stitute geführt. Dies ist auch im Hinblick auf das Vorha- ben der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zu- sammenarbeit zur Unterstützung des Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofs geschehen. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12763, Frage 33): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktion von Hauptmann Amadou Sanogo in seiner Funktion als Vorsitzender des Komitees für die Reform der malischen Streitkräfte, Le Comité de Suivi de la Réforme de l‘Armée, und die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen von EUTM Mali und diesem Komitee? Der ehemalige Anführer der Putschisten, Hauptmann Amadou Sanogo, ist Vorsitzender der Kommission für die Überwachung der Streitkräftereform. Er ist in diesem Amt nicht Teil der Kommandostruktur der malischen Armee. Die Kommission verfügt weder über ein Budget noch über Entscheidungsbefugnisse. Die Europäische Union leistet mit der EU-Trainings- mission, EUTM, Mali einen Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte, soweit diese unter der Kontrolle der rechtmäßigen malischen Regierung stehen. Die Ziele der Mission sind im Ratsbeschluss 2013/34/GASP vom 17. Januar 2013 festgelegt. Die Streitkräfte sollen in die Lage versetzt werden, die territoriale Unversehrtheit Malis wiederherzustellen und der Bedrohung durch ter- roristische Gruppen entgegenzutreten. EUTM Mali be- teiligt sich nicht an Kampfeinsätzen. Die Mission soll ihre Ziele erreichen durch Ausbildung und Beratung der Streitkräfteführung, bei Logistik und Personal und durch Ausbildung auf den Gebieten humanitäres Völkerrecht, Schutz der Zivilbevölkerung und Menschenrechte. Über die Einzelheiten der Durchführung von EUTM Mali ent- scheidet der Missionskommandeur, Brigadegeneral François Lecointre, in enger Zusammenarbeit mit den malischen Behörden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28755 (A) (C) (D)(B) Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12763, Frage 34): Inwiefern verspricht sich die Bundesregierung Aussichten auf eine politische Lösung, wie von dem UN-Sondergesand- ten für Syrien, Lakhdar Brahimi, angestrebt, wenn sie nun mit Frankreich und Großbritannien erwägt, das UN-Waffenembargo zu unterlaufen und Waffen an die bewaffnete Opposition zu liefern (siehe tagesschau.de, 15. März 2013)? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des gemeinsamen Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga, Lakhdar Brahimi, ausdrück- lich und unterstützt seine Mission finanziell mit rund 1,5 Millionen Euro. Zudem setzt sich die Bundesregie- rung in ihren Kontakten mit internationalen und syri- schen Partnern nachdrücklich dafür ein, dass alle Seiten Dialogbereitschaft demonstrieren. Die Opposition unter Sheikh Moaz al-Khatib hat sich mehrfach ausdrücklich und glaubhaft zu einem Dialog bekannt. Derzeit ist es in erster Linie das Regime, das sich einem ernstzunehmen- den politischen Dialog verweigert. Ein Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen die Arabische Republik Syrien besteht nicht. Die Bundes- regierung hat sich in ihrer Zeit im VN-Sicherheitsrat mehrfach für ein solches eingesetzt. Insbesondere die Russische Föderation hat ihre Vetomacht dazu genutzt, Zwangsmaßnahmen gegen das syrische Regime zu ver- hindern. Dementsprechend gehört auch Russland neben der Islamischen Republik Iran und der libanesischen Hisbollah zu den Hauptunterstützern und Waffenliefe- ranten des syrischen Regimes. Wir haben innerhalb der Europäischen Union frühzeitig ein umfassendes Sanktionsregime gegen Syrien ver- hängt, einschließlich eines Waffenembargos. Dieses Sank- tionsregime muss immer wieder auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nord- irland und die Französische Republik haben einen weite- ren Vorstoß unternommen, das Waffenembargo derge- stalt zu lockern, dass die Nationale Koalition und die ihr zugeordneten bewaffneten Kräfte unterstützt werden können. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, im europäischen Rahmen über diese Frage zu diskutieren. Gleichzeitig ist klar, dass wir alles vermeiden müssen, was zu einer weiteren Verschärfung der Lage führen würde. Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, dass sich auch unsere französischen und britischen Partner aus- drücklich zum Ziel eines politischen Dialogs und einer Verhandlungslösung wie von Brahimi vorgeschlagen be- kennen. Die angestrebte Stärkung der gemäßigten Kräfte innerhalb der Opposition dient erklärtermaßen dem Ziel, die Verhandlungsbereitschaft innerhalb der Opposition zu erhalten und durch eine Verschiebung der Kräftever- hältnisse in Syrien auch das Regime von der Notwendig- keit eines Verhandlungsprozesses zu überzeugen. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12763, Frage 35): Welche Informationen, besonders auch geheimdienstliche, liegen der Bundesregierung unter anderem im Zusammen- hang mit der Beteiligung der Bundeswehr am UNIFIL- Einsatz, der Waffenschmuggel unterbinden soll, über den Umfang an Waffen und bewaffneten Kämpfern vor, die in den vergangenen Wochen die Grenze zwischen dem Libanon und Syrien passiert haben, und welche Auffassung hat die Bundes- regierung bezüglich der Bemühungen der libanesischen Regierung, diesen Transit zu unterbinden, auch vor dem Hintergrund ihrer diesbezüglichen völkerrechtlichen Ver- pflichtungen? Der Bundesregierung liegt seit kurzem der jüngste Umsetzungsbericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Resolution 1701 (2006) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen zur Lage im Libanon vor. Dieser deckt den Zeitraum vom 30. Oktober 2012 bis zum 28. Februar 2013 ab. Die Frage des Umfangs an Waffen und bewaffneten Kämpfern, die in den vergangenen Wochen die Grenze zwischen der Libanesischen Republik und der Arabi- schen Republik Syrien passiert haben sollen, wird in die- sem Bericht angesprochen. Jedoch sieht sich die Interims- truppe der Vereinten Nationen im Libanon, UNIFIL, nicht in der Lage, unabhängige Einschätzungen hierzu zu treffen oder entsprechende Hinweise zu verifizieren. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der libanesischen Regierung, den illegalen Transfer von Waffen oder Personal zu unterbinden. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12763, Frage 36): Welche konkreten Anstrengungen bzw. sonstigen vorbe- reitenden oder begleitenden politischen und organisatorischen Maßnahmen – bitte ebenfalls konkretisieren – unternehmen die Europäische Union und die Bundesregierung 2013 hin- sichtlich der Umsetzung einer sogenannten Sicherheitssektor- reform in Tunesien, und welche vermeintlichen „Schwächen“ oder „Defizite“ wurden von der Europäischen Union oder der Bundesregierung hierzu bereits festgestellt? Die Europäische Union hat mit der Tunesischen Republik vereinbart, das Land bei einer Sicherheitssek- torreform zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird die EU eine Gruppe von Experten nach Tunesien entsenden, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Erst wenn die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme vorliegen, kann über konkrete Maßnahmen beraten werden. Die Bundesregierung hat mit Tunesien eine Transfor- mationspartnerschaft zur Unterstützung des Demokrati- sierungsprozesses vereinbart. Die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist ein Bestandteil davon. 28756 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) Das Bundesministerium des Innern hat Absprachen mit dem tunesischen Innenministerium getroffen, um Unterstützung in mehreren Bereichen zu leisten. Im Jahr 2013 sind vorgesehen: Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei im Bereich Flughäfen und maritime Si- cherheit, Lehrgänge des Bundeskriminalamtes zu Tatort- arbeit, zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und für Personenschutz sowie Lehrgänge und Workshops des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Terrorismus- abwehr. Seit Frühjahr 2012 besteht auf tunesische Anfrage hin ein Kooperationsprojekt in Form eines Rechtsdialogs zum Thema „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“. Dieses wird durchgeführt von der Fach- hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung unter Einbindung des Bundesnachrichtendienstes. In diesem Rahmen haben im Frühjahr 2012 und Dezember 2012 Vortragsreisen nach Tunesien stattgefunden. Für Mai 2013 ist ein deutsch-tunesischer Workshop in Tunis geplant, in dessen Rahmen der tunesischen Seite eine entsprechende Rechtsreformberatung angeboten werden soll. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 37): Welche Informationen haben Behörden der Bundesregie- rung und Belgiens im Vorfeld diesjähriger Proteste gegen das Krisenmanagement der Europäischen Union insbesondere zum Aktionstag am 13. März 2013 und zu den für den 14. März 2013 geplanten und teilweise verbotenen Demon- strationen in Brüssel ausgetauscht (bitte die jeweils beteilig- ten Behörden Belgiens und Deutschlands nennen und, sofern der Bundesregierung bekannt, auch für Landesbehörden ange- ben), und in welchen Fällen hat das Bundeskriminalamt bzw. haben andere Behörden der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren über das Netzwerk bzw. die Kontaktstelle der Po- lice Working Group on Terrorism, PWGT, mit Belgien nicht nur Informationen zu „Terrorismus“, sondern auch zu „Krimi- nalität“ oder „Extremismus“ ausgetauscht (sofern hierüber keine Statistiken geführt werden, bitte, soweit bei den zustän- digen Stellen erinnerlich, angeben)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich bei den in der Frage genannten „diesjährigen Protesten ge- gen das Krisenmanagement der Europäischen Union“ um die Aktionstage im Vorfeld des Europäischen Rates in Brüssel am 14. und 15. März 2013 handelt, zu denen laut Medienberichten unter anderem vom Europäischen Gewerkschaftsbund unter dem Motto „For a European spring“ aufgerufen wurde. Zu den in Rede stehenden Aktionstagen wurden keine Erkenntnisse zwischen dem Bundesamt für Verfassungs- schutz und belgischen Stellen oder dem Bundeskriminal- amt und den belgischen Behörden über die Police Working Group on Terrorism, PWGT, ausgetauscht. Der Bundes- regierung ist nicht bekannt, inwiefern Behörden der Län- der in diesem Zusammenhang Informationen mit belgi- schen Stellen ausgetauscht haben. Ob es in den vergangenen fünf Jahren mittels PWGT mit Belgien fallbezogen auch einen Austausch des Bun- deskriminalamts zu „Kriminalität“ oder „Extremismus“ gab, kann in der Kürze der Zeit nicht beantwortet wer- den, da die angefragten Sachverhalte beim BKA nicht zentral bzw. automatisiert vorliegen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 38): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der vom Sachverständigen Martin Jungnickel in der Anhörung des In- nenausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. März 2013 vorgetragenen Prognose, wonach im Regierungspräsi- dium Darmstadt, das für etwa 10 Prozent aller bundesweiten Einbürgerungen stehe, im Jahr 2013 voraussichtlich etwa 100 Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit infolge der Optionsregelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlieren werden, und inwieweit hält sie dies für verantwortbar, weil dies dazu führen könnte, dass ab dem Jahr 2018 aufgrund zehnmal größerer Fallzahlen bundesweit jährlich etwa 10 000 Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit infolge der Optionsregelung verlieren würden? Die Optionsregelung wurde insbesondere im Hinblick auf die hohen Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes so ausgestaltet, dass ein Verlust der deut- schen Staatsangehörigkeit nur eintritt, wenn er dem er- klärten Willen des Betroffenen entspricht oder Handlun- gen zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit unterlassen werden, obwohl sie möglich und zumutbar wären. Die Optionspflichtigen werden umfassend und in der Regel mehrfach über ihre Mitwirkungspflichten im Optionsverfahren informiert. Das Optionsverfahren wird dabei von den Ländern nach den Art. 83 und 84 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit ausgeführt. So- fern ein Betroffener ungewollt seine deutsche Staatsan- gehörigkeit nach § 29 Abs. 3 des Staatsangehörigkeits- gesetzes, StAG, verliert, kann er in der Regel bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schnell und unproblematisch wieder eingebürgert werden. Zu Spekulationen über mögliche Verlustzahlen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Belastbare Zahlen zum ersten Optionsjahrgang werden erst mit Ablauf des Jahres 2013 vorliegen. Das Bundesministerium des In- nern hat die Länder insoweit gebeten, die dort vorhande- nen Daten zum Entscheidungsverhalten der Options- pflichtigen zu übermitteln. Im Übrigen wird der erste Optionsjahrgang, der nicht mehr unter die Übergangsre- gelung des § 40 b StAG fällt, erst im Laufe des Jahres 2023 das 23. Lebensjahr vollenden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa- che 17/12763, Frage 39): Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der am 14. März 2013 von EU-Kommissar Stefan Füle geäußerten Befürchtung („Betr.: 3230. Tagung des Rates für Außenbezie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28757 (A) (C) (D)(B) hungen am 11. März 2013 in Brüssel, hier: Südliche Nachbar- schaft – einschl. Ägypten, Libyen, Tunesien“) einer Destabili- sierung der Nachbarstaaten Syriens durch die immer stärker anschwellenden Flüchtlingsströme bereit, sich über die bereits geleisteten finanziellen und humanitären Hilfsmaßnahmen hi- naus zum einen auf EU-Ebene für eine koordinierte Auf- nahme von Flüchtlingskontingenten aktiv einzusetzen, und ist sie ferner bereit, gleichzeitig und unverzüglich eine Initiative zu starten mit dem Ziel, in enger Abstimmung mit den Län- dern die Aufnahme von Flüchtlingen in einem noch zu be- stimmenden Umfang gemäß humanitären Kriterien in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung bereitet derzeit in Fortentwick- lung ihrer bisherigen Linie auf nationaler Ebene die Auf- nahme einer größeren Zahl syrischer Flüchtlinge aus den Aufnahmelagern, denen in Deutschland vorübergehen- der Schutz gewährt werden soll, vor. Diese humanitäre Aufnahme wird in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Die Hilfe vor Ort wird weiter fortgeführt. Gleichzeitig wirbt die Bundesregierung auf EU- Ebene für ein gesamteuropäisches Vorgehen in der Flüchtlingsfrage und für eine koordinierte Aufnahmeak- tion der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Pledging- Verfahrens. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksa- che 17/12763, Fragen 40 und 41): Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung für die Binnen- und Seeschifffahrt, die aus der Novellierung des Bundesgebührengesetzes erwachsen können, und wie be- absichtigt die Bundesregierung die anzulastenden Vollkosten auf die jeweiligen Nutzer der Wasserstraße nach dem Verursa- cherprinzip gerecht zu übertragen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung die potenzielle Ge- bührenanlastung für die Nutzung der Bundeswasserstraßen zu gestalten, dass der intermodale Wettbewerb nicht beeinträch- tigt wird, und wie wird die Bundesregierung ihre gesetzten Klimaschutzziele erreichen, wenn der Verkehrsträger Binnen- schiff im Wettbewerb schlechter gestellt wird und zu befürch- ten ist, dass es zu einer Verkehrsverlagerung vom Binnen- schiff auf die Straße kommt? Das Bundesgebührengesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren für die Bin- nen- und Seeschifffahrt. Mit dem Bundesgebührengesetz werden die Grundlagen für eine umfassende Gebühren- reform gelegt. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt durch eine Allgemeine und mehrere Besondere Gebüh- renverordnungen. Im Bereich der Gebühren für die Bin- nen- und Seeschifffahrt wird die Reform in einem Zeit- raum von spätestens fünf Jahren nach Inkrafttreten der Strukturreform des Gebührenrechts durch eine Beson- dere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, umge- setzt. Die Bundesregierung wird bei der Konzipierung der Verordnungen auf die ausgewogene Entwicklung der Ge- bühren achten. Der Entwurf des Bundesgebührengesetzes enthält vielfältige Möglichkeiten zu Gebührenermäßigun- gen und sogar Gebührenbefreiungen, die weitreichende Ausnahmen vom Kostendeckungsprinzip zulassen. Dies erlaubt es, fachrechtliche Regelungsziele adäquat bei der Gebührenbestimmung durch die Besondere Gebühren- verordnung des BMVBS zu berücksichtigen. Zu den fachrechtlichen Regelungszielen, die Gebüh- renbefreiungen und ermäßigungen nach dem Bundes- gebührengesetz zulassen, zählen auch wirtschafts- und ordnungspolitische Ziele; dies kann beispielsweise auch die Förderung des intermodalen Wettbewerbs sein. Des Weiteren können sich Gebührenbefreiungen oder -ermä- ßigungen auch aus den Zielsetzungen des Klimaschutzes ergeben. In diesem Sinn kann beispielsweise ein Anreiz zu einer Verkehrsverlagerung von der Straße auf das Binnenschiff gesetzt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Fragen 42 und 43): Wie beurteilt die Bundesregierung die Legislativvor- schläge der Europäischen Kommission für ein Einreise-/Aus- reisesystem, EES, und ein Registrierprogramm für Reisende, RTP, im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und den EU-Grundrechten, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorrats- datenspeicherung? Unterstützt die Bundesregierung den geplanten Zugriff der Polizei auf die bei EES und RTP gesammelten Daten von EU- Ausländern? Das von der Europäischen Kommission am 28. Fe- bruar 2013 vorgelegte Smart Borders Paket enthält drei Verordnungsentwürfe mit umfangreichen Regelungsvor- schlägen, die gegenwärtig auch unter verfassungs- und datenschutzrechtlichen Aspekten von der Bundesregie- rung geprüft werden. Dem Ergebnis dieser Prüfung möchte ich nicht vorgreifen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache 17/12763, Frage 44): Welche Auswirkungen hat die geplante Novellierung des § 79 des Bundesbesoldungsgesetzes, BBesG, auf die Beamten im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehr, und welche Maß- nahmen werden unternommen, um die signifikante Erhöhung der Stundenzahlen auszugleichen? § 79 des Bundesbesoldungsgesetzes ist eine neue Vorschrift, die im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Neu- regelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in das Besol- dungsrecht aufgenommen werden soll. Mit der Vor- schrift soll eine besondere Vergütung für Feuerwehrbe- amte der Bundeswehr geschaffen werden, die sich bereit erklärt haben oder bereit erklären, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur Höhe der maximal zulässigen Arbeitszeit, dies bedeutet: einschließlich Bereitschafts- dienst bis zu 54 Wochenstunden, Dienst zu leisten. Eine Erhöhung der geleisteten Stundenzahl ist mit der Maß- 28758 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) nahme nicht verbunden, allerdings steht sie im Zusam- menhang mit einer Neubestimmung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass in den Feuerwehren der Bundeswehr die regelmäßige wöchent- liche Arbeitszeit bisher auf 41 Wochenstunden festgelegt ist. Wegen der erheblichen Bereitschaftsdienstanteile sind stattdessen 48 Wochenstunden anzusetzen. So wird es auch in allen Feuerwehren von Ländern und Kommu- nen gehandhabt. Folge der bisherigen fehlerhaften Fest- legung ist, dass die Feuerwehrbeamten der Bundeswehr für die über 41 Stunden hinausgehende Arbeitszeit Mehrarbeitsvergütung erhalten, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Mit der arbeitszeit- rechtlich gebotenen Festlegung auf 48 Wochenstunden einschließlich Bereitschaftsdienst entfällt der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung ab der 42. Wochenstunde. Um die Bereitschaft der Beamten zu erhalten, bei dienstli- cher Notwendigkeit bis zu maximal 54 Wochenstunden Dienst zu leisten, soll im Gegenzug der neue Besol- dungsbestandteil eingeführt werden. Die für Feuerwehr- beamte der Bundeswehr erzielbare Vergütung liegt mit ihm über dem für Feuerwehrbeamte in den Ländern oder in den Kommunen geltenden Betrag. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 45): Welche Innenministerinnen und Innenminister bzw. -sena- toren der Länder sind vor dem Beschluss der Innenminister- konferenz vom 7. Dezember 2012 zur Beantragung eines NPD-Verbotsverfahrens der Bitte des Bundesministers des Innern nachgekommen, die V-Leute-Freiheit des für das Ver- botsverfahren gelieferten Materials schriftlich und mit eigener Unterschrift zu bestätigen, und welche Innenministerinnen und Innenminister haben diese Unterschrift wieder zurück- gezogen? In ihrem Beschluss vom 5. Dezember 2012 haben alle Innenminister und -senatoren der Länder sowie der Bun- desminister des Innern festgehalten, dass das vorgelegte Material quellenfrei ist. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Fra- ge 46): Trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass die für ein NPD-Verbotsverfahren erstellte Materialsammlung auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts der 50er-Jahre gefasst wurde und sich die Zusammen- stellung des Beweismaterials nicht an den aus der Rechtspre- chung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ableitbaren Kriterien für ein erfolgreiches Parteienverbot orientiert? Dies trifft nicht zu. Die Materialsammlung wurde nach Maßgabe eines Kriterienkatalogs erstellt, der von einer Ende 2011 eigens eingesetzten Bund-Länder-Ar- beitsgruppe erarbeitet wurde. Die Kriterien beruhen auf einer umfassenden Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Ge- richtshofs für Menschenrechte. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Fra- ge 47): Welche Angaben macht die Bundesregierung, ob und mit welchem Ergebnis von Stellen des Bundes oder der Bun- desländer die Materialsammlung der Bund-Länder-Arbeits- gruppe zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines neuen NPD- Verbotsverfahrens vom November 2012 an die örtlich zustän- digen Staatsanwaltschaften übermittelt wurde, zur Prüfung der Frage, ob strafrechtliche Ermittlungsverfahren unter ande- rem wegen Volksverhetzung, Aufforderung zu oder Billigung von Straftaten gegen NPD-Mitglieder (siehe vor allem die Seiten 909 ff. und 986 ff. der genannten Materialsammlung) einzuleiten sind, und – falls dies noch nicht geschehen ist – wann wird die Bundesregierung im Hinblick auf ihre immer neuen Bekundungen der Entschlossenheit im Kampf gegen NPD und Rechtsradikale und angesichts des sich aus der Sammlung ergebenden Verdachts der Begehung von Straftaten im Zuge der Übersendung des Materials Strafanzeige erstatten? Den in der Materialsammlung auf den Seiten 986 ff. unter der Überschrift „Strafbares Verhalten von Funk- tionären und ausgewählten Mitgliedern der NPD“ dar- gestellten Sachverhalten liegen Strafurteile oder Straf- befehle zugrunde. Sie wurden daher bereits einer strafrechtlichen Würdigung durch die zuständigen Staatsanwaltschaften unterzogen. Die Fundstelle auf den Seiten 909 ff. dürfte sich auf die Rede von Udo Pastörs beim Politischen Aschermitt- woch der NPD Saarland am 25. Februar 2009 beziehen. Auch diese Rede war bereits mehrfach Gegenstand straf- gerichtlicher Entscheidungen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Frage 48): Wird die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl die Forderung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur ge- setzlichen Deckelung von Managergehältern umsetzen (ver- gleiche Freie Presse und Spiegel Online vom 13. März 2013), indem sie nach Schweizer Vorbild durch Änderung des Ak- tienrechts die Aktionäre auf AG-Hauptversammlungen da- rüber entscheiden lässt, oder teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass auch dann die Banken mit ihren großen Stimmpaketen weiterhin zu hohe Gehälter bewilligen würden, sodass diese nur wirksam gedeckelt werden können, indem das Gesetz selbst die Höchstgrenzen vorgibt (wie zum Bei- spiel § 5 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a der Finanzmarktstabilisie- rungsfonds-Verordnung auf 500 000 Euro)? Zunächst muss ich die dem ersten Teil Ihrer Frage zu- grunde gelegte Ausgangslage richtigstellen, was die Äu- ßerungen der Bundeskanzlerin betrifft: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28759 (A) (C) (D)(B) Wie Spiegel Online am 13. März 2013 berichtete, hat die Bundeskanzlerin erklärt, dass Maßlosigkeit in einer freien und sozialen Gesellschaft nicht sein dürfe und dass sie sehr gut verstehe, wenn Menschen über manche Gehälter, die völlig aus dem Rahmen fallen, nur noch den Kopf schütteln können. Sie hat ferner erklärt, dass sie es sehr gut finde, dass die EU nun einen Vorschlag erarbeitet, wie nicht mehr alleine die Aufsichtsräte, son- dern auch die Aktionärshauptversammlungen die Spit- zengehälter festlegen können. Die Kommission hat in ihrem Aktionsplan Gesell- schaftsrecht und Corporate Governance Überlegungen angestellt, die Hauptversammlung bei der Entscheidung über die Vergütungspolitik stärker einzubeziehen. Wir haben in Deutschland mit dem sogenannten say-on-pay schon eine in diese Richtung gehende Regelung. Wenn man sich unser Aktienrecht ansieht, dann ist es gegen- über dem Schweizer Recht in der Frage der Vergütung ohnehin schon differenzierter geregelt. Auch ich halte eine stärkere Einbeziehung der Haupt- versammlung für sehr bedenkenswert. Eine Verstärkung des derzeitigen nicht verbindlichen say-on-pay des § 120 Abs. 4 Aktiengesetz halte ich in diesem Zusammenhang für diskutierbar. Ich teile dabei Ihre Auffassung nicht, dass „dann die Banken mit ihren großen Stimmpaketen weiterhin zu hohe Gehälter bewilligen würden“. Nach der allseits be- kannten Auflösung der sogenannten Deutschland AG in den 90er-Jahren des letzen Jahrhunderts ist zunächst ein- mal zu fragen, welche großen Aktienpakete der Banken Sie hier meinen. Eigene Industriebeteiligungen gibt es kaum noch. Möglicherweise spielen Sie an auf das soge- nannte Depotstimmrecht der Banken. Das sind aller- dings keine eigenen Stimmpakete, sondern das sind Ver- tretungsstimmen, die die Banken nur ausüben können, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Dieses Depotstimm- recht ist in seiner Bedeutung zurückgegangen; auch lässt es nicht erkennen, inwiefern gerade von großen Anle- gern intern bindende Weisungen erteilt worden waren. Wie dem auch sei, es ist für mich keine Frage, dass der Gesetzgeber den Eigentümern nicht gesetzliche Ver- gütungshöchstgrenzen vorzuschreiben hat. Dies würde die enormen Unterschiede zwischen den einzelnen Un- ternehmen, zwischen Größe, Umsatz, Erfolg oder Miss- erfolg, Komplexität und Verantwortung der Personen überhaupt nicht berücksichtigen. Vor allem aber berück- sichtigt eine solche Regelung nicht, dass es einer sehr guten Begründung bedürfte, den Eigentümern des Unter- nehmens vorzuschreiben, wie viel sie ihren Managern zahlen dürfen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 49): Hält die Bundesregierung die aktuelle Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts für angemessen angesichts des noch ausstehenden Grundsatzurteils der Großen Beschwerde- kammer über ein Patent auf Tomaten (G2/12), und welche Rückschlüsse zieht sie aus dem am 13. März 2013 veröffent- lichten Bericht zu Biopatenten von „no patents on seeds“? Der genannte Bericht der Gruppe „Keine Patente auf Saatgut“ vom 13. März 2013 ist der Bundesregierung von den Herausgebern nicht zugeleitet worden. Die im Internet verfügbare Fassung listet mehrere Anmeldun- gen von Patenten auf Pflanzen und Saatgut auf, deren Erteilung laut Statusangabe im Europäischen Patent- register vorgesehen ist. Drei Patente wurden mittler- weile erteilt. Die Überprüfung vom Europäischen Patentamt erteil- ter Patente ist Aufgabe der Einspruchsabteilungen und der Beschwerdekammern. Jedermann steht das Recht zu, innerhalb von neun Monaten Einspruch einzulegen. Ge- gen die Entscheidungen der Einspruchsabteilung können die Verfahrensbeteiligten die Beschwerdekammer anru- fen. Einspruchsabteilung und Beschwerdekammer haben die Grundsatzentscheidungen der Großen Beschwerde- kammer zu beachten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- sache 17/12763, Frage 50): Warum konnten bisher keine postalischen bzw. sonstigen Zustellungen und Vorladungen im Auftrag des Sächsischen Landtages, der Staatsanwaltschaft Dresden sowie sächsischer Gerichte gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Sächsischen Landesbank Michael Weiss, der heute im griechi- schen Teil Zyperns lebt, zur Klärung von dessen Verantwort- lichkeit vorgenommen werden, obwohl dieser vermutlich der Hauptschuldige für dubiose Geschäfte der ehemaligen Sächsi- schen Landesbank ist, für die der Freistaat Sachsen heute in Höhe von 2,75 Milliarden Euro haftet? Die justizielle Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Deutschland und der Republik Zypern findet nach Maß- gabe des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. In dessen Art. 5 wird fest- gelegt, dass die Zustellung von Verfahrensurkunden im unmittelbaren Geschäftsweg zwischen den beteiligten Justizbehörden stattfindet. Der Bundesregierung liegen daher keine Informatio- nen zu einem von der sächsischen Landesjustiz geführ- ten Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Herrn Michael Weiss vor. Dies umfasst auch Teilaspekte des Verfahrens zu fehlgeschlagenen Zustellungen, wie Sie von Ihnen angesprochen werden. Für die grenzüberschreitende Zustellung von gericht- lichen und außergerichtlichen Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen zwischen Mitgliedstaaten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007, EuZVO. Das angerufene deutsche Gericht entscheidet, ob es die Zustellung eines Schriftstücks im Postweg, Einschreiben mit internationalem Rückschein, die nach dieser Verordnung grundsätzlich möglich ist, für ausrei- chend zuverlässig hält, oder ob es den auch eröffneten Weg einer Zustellung über Justizbehörden im Absende- oder Empfangsstaat wählt. In beiden Fällen veranlasst das Gericht die Zustellung und ist das Bundesministe- 28760 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) rium der Justiz nicht eingeschaltet. Deshalb ist hier weder ein Zivilverfahren gegen Herrn Michael Weiss bekannt noch gibt es Informationen darüber, warum in einem solchen Verfahren für die Zustellung nicht der Postweg hätte gewählt werden können. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Druck- sache 17/12763, Frage 51): Hält die Bundesregierung diesen Zustand mit der Gewäh- rung eines Hilfspakets für Zypern in zweistelliger Milliarden- Euro-Höhe für vereinbar? Nach Art. 3 des ESM-Vertrags können Finanzhilfen des ESM gewährt werden: „… wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insge- samt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist.“ Nach Art. 13 Abs. 1 des ESM-Vertrags obliegt es zu- nächst der Troika, als Entscheidungsgrundlage für die Beschlüsse der ESM-Gremien über die Gewährung von Finanzhilfen eine Bewertung dieser Voraussetzung vorzunehmen. Die Bundesregierung erwartet deshalb von der Troika, dass diese die Voraussetzungen für Finanzhilfen aus dem ESM nachweist. Damit muss die Troika auch die Unabdingbarkeit der Hilfe zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Raums und seiner Mit- gliedstaaten nachweisen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manfred Zöllmer (SPD) (Drucksa- che 17/12763, Frage 52): Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in Irland, insbesondere hinsichtlich seines Bankensektors, derzeit ein? Irland ist auf einem guten Weg, sein Programm Ende dieses Jahres planmäßig zu beenden. Die Troika beschei- nigte in ihrer Abschlusserklärung zum neunten Prüf- besuch am 7. Februar 2013 erneut, dass Irland die Vor- gaben aus seinem Anpassungsprogramm umfassend umsetzt, was eine wesentliche Verbesserung des Markt- zugangs und der Finanzierungsbedingungen sowohl des Staats als auch der Banken zur Folge hat. Sie bestätigt Ir- land insgesamt gute Fortschritte bei der Stabilisierung seines Bankensektors. Die tendenziell schwache Ren- tabilität irischer Banken dürfte sich bei Auslaufen der – von den Banken zu vergütenden – Staatsgarantie für deren Kreditaufnahme – Eligible Liabilities Guarantee Scheme, ELG – verbessern. Die notwendige Bereini- gung der Bankbilanzen von notleidenden Krediten sollte mithilfe des neuen Privatinsolvenzregimes sowie der jüngst von der Regierung angekündigten Maßnahmen zur Umstrukturierung untragbarer Hypothekenlasten be- schleunigt werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manfred Zöllmer (SPD) (Drucksa- che 17/12763, Frage 53): Welche möglichen Kosten oder Risiken ergeben sich für den Bundeshaushalt bei den von der Troika analysierten Op- tionen, um die eigenständige Refinanzierung Irlands über den Kapitalmarkt nach Auslaufen des Hilfsprogramms von unter anderem Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, Europäischem Finanzstabilisierungsmechanismus, EFSM, und Internationalem Währungsfonds, IWF, ab Dezember 2013 zu unterstützen (vergleiche Pressemitteilung des Rates „Wirt- schaft und Finanzen“ vom 5. März 2013)? Die Frage nach möglichen Maßnahmen zur Unterstüt- zung der vollständigen Marktrückkehr Irlands ist nicht abschließend diskutiert. Die Euro-Gruppe hat auf ihrer Sitzung am 15./16. März 2013 im Rahmen der mög- lichen Auswirkungen eines Zypern-Programms auch andere Programmländer diskutiert und dabei erneut unterstrichen, Irland genauso wie Portugal bei der Wie- dererlangung des vollständigen Zugangs zu den Kapital- märkten und der Beendigung der erfolgreichen Pro- gramme zu unterstützen. Die Euro-Gruppe kam darin überein, die Laufzeiten der Kredite der Europäischen Fi- nanzstabilisierungsfazilität, EFSF, anzupassen, um die Refinanzierungsprofile des jeweiligen Landes zu glätten. Die Troika und die EFSF sind beauftragt, die techni- schen Details einer solchen Anpassung zu erarbeiten. Bezüglich der Laufzeit von EFSM-Krediten muss der Rat für Wirtschaft und Finanzen, ECOFIN, befasst wer- den, der auf seiner Sitzung am 5. März 2013 die Frage erörtert und die Troika beauftragt hat, zielgerichtete Vor- schläge für die beiden Länder zur Glättung von Refinan- zierungsspitzen durch Anpassung von Laufzeiten zu er- arbeiten. Erst auf Basis der Vorschläge der Troika bzw. EFSF können informierte Entscheidungen getroffen werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Fra- gen 54 und 55): Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf, Irlands ei- genständige Refinanzierung über den Kapitalmarkt nach Aus- laufen des Hilfsprogramms von unter anderem EFSF, EFSM und IWF ab Dezember 2013 beispielsweise durch eine Stre- ckung von Rückzahlungsfristen für gewährte Kredite zu un- terstützen? Ist die Bundesregierung bereit, Irlands eigenständige Refi- nanzierung über den Kapitalmarkt nach Auslaufen des Hilfs- programms von unter anderem EFSF, EFSM und IWF ab De- zember 2013 beispielsweise durch eine Streckung von Rückzahlungsfristen für gewährte Kredite zu unterstützen (vergleiche insbesondere FAZ vom 6. März 2013, „Finanz- minister stellen Irland und Portugal Unterstützung in Aus- sicht“), und, wenn ja, zielt die etwaige Unterstützungsbereit- schaft der Bundesregierung vor allem auf eine Änderung der Kreditkonditionen von mittels EFSM gewährten Darlehen, um eine Befassung des Deutschen Bundestages zu umgehen (vergleiche Handelsblatt vom 11. März 2013, „Rettungskre- dite – Hilfe mit Tricks“)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28761 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 54: Irland ist auf einem guten Weg, sein Programm Ende dieses Jahres planmäßig zu beenden. Die Bundesregierung wird die von der Euro-Gruppe bzw. den EU-Finanzministern in Auftrag gegebenen Vorschläge der Troika bzw. der Europäischen Finanzsta- bilisierungsfazilität, EFSF, zur Anpassung der Laufzei- ten von Krediten der EFSF und der EFSM an Irland und Portugal mit dem Ziel der Glättung von Refinanzie- rungsspitzen ergebnisoffen prüfen. Zu Frage 55: Die Frage nach möglichen Maßnahmen zur Unterstüt- zung der vollständigen Marktrückkehr Irlands ist nicht abschließend diskutiert. Die Euro-Gruppe hat auf ihrer Sitzung am 15./16. März 2013 erneut unterstrichen, Irland und Portugal bei der Wiedererlangung des voll- ständigen Zugangs zu den Kapitalmärkten und der Been- digung der erfolgreichen Programme zu unterstützen. Die Euro-Gruppe kam darin überein, die Laufzeiten der EFSF-Kredite anzupassen, um die Refinanzierungspro- file beider Länder zu glätten. Die Troika und die EFSF sind beauftragt, die technischen Details einer solchen Anpassung zu erarbeiten. Bezüglich der Laufzeit von EFSM-Krediten muss der Rat Wirtschaft und Finanzen, ECOFIN, befasst werden, der auf seiner Sitzung am 5. März 2013 die Frage erörtert und die Troika beauf- tragt hat, zielgerichtete Vorschläge für die beiden Länder zur Glättung von Refinanzierungsspitzen durch Anpas- sung von Laufzeiten zu erarbeiten. Erst auf Basis der Vorschläge der Troika bzw. EFSF können informierte Entscheidungen getroffen werden. In den bisherigen Be- ratungen wurde deutlich, dass die überwiegende Mehr- heit eine Parallelität beim Vorgehen in Bezug auf EFSF- und EFSM-Kredite der Länder wünscht. Ein alleiniges Vorgehen beim EFSM stößt auf Widerstand der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Währungsgebiets sind. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 56): Können sich Steuerpflichtige direkt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Februar 2013, C-168/11) bezüglich der Anrechnung ausländischer Steuern beziehen und abweichend von § 34 c Abs. 1 des Einkommen- steuergesetzes den Höchstbetrag durch eine Verhältnisrech- nung mit Bezug zum versteuernden Einkommen anstatt wie bisher zur Summe der Einkünfte ansetzen, und welche Ände- rungen des nationalen Einkommensteuerrechts in Bezug auf das Urteil erwägt die Bundesregierung? Urteile des Europäischen Gerichtshofs dienen, soweit sie wie im vorliegenden Fall im Wege eines Vorabent- scheidungsersuchens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, ergangen sind, zunächst dazu, dem vorlegenden nationalen Ge- richt die Entscheidung im Ausgangssachverhalt zu ermöglichen. Grundsätzlich bindet die Entscheidung da- her nur das anfragende Gericht, das die Auslegung des Gerichtshofs nun bei seinem Urteil in diesem Einzelfall berücksichtigen muss. In Anbetracht dieses Urteils sieht die Bundesregie- rung es als geboten, § 34 c Abs. 1 Satz 2 Einkommen- steuergesetz an die EU-rechtlichen Anforderungen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs anzupas- sen. Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet an ei- nem Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschrift. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 57): Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben sind der Bundes- regierung bekannt, die bei einer Einführung eines Familien- splittings hinsichtlich Steuerfreistellung des Existenzmini- mums der Familienmitglieder, Familienleistungsausgleich und steuerlicher Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen der Familienmitglieder untereinander zu beachten sind, und welche Fehlanreize sieht die Bundesregierung im derzeitigen Ehegattensplitting hinsichtlich der Förderung von Familie und Kindern? Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts entspricht das Ehegattensplitting den Vorgaben der Verfassung. Das Ehegattensplitting knüpft Zitat: „an die wirtschaftliche Realität der intakten Durchschnittsehe an, in der ein Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit zwischen den Partnern stattfindet“, so das Zitat: „zusam- menlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich je- weils zur Hälfte teilhat“ (BVerfGE 61, 319 [345, 346] m. w. N.). Für das Steuerrecht ist zudem im Hinblick auf die Gleichheit der Besteuerung nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Ausrichtung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit notwendig. Der existenznotwendige Bedarf bildet von Verfassungs wegen die Untergrenze für den Zugriff durch die Einkommensteuer; laut Bun- desverfassungsgericht muss der Gesetzgeber auch dem Einkommensbezieher und dessen Familie von dessen Erwerbseinkünften mindestens das belassen, was er dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendi- gen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln als Sozialhilfe zur Verfügung stellt (BVerfGE 99, 246 [260]). Er hat weiter sicherzustellen, dass die von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden existenzsichernden Aufwendungen in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Ein- kommensteuer freigestellt werden (BVerfGE 99, 246, [260]; 82, 198 [207]). Dementsprechend darf bei der Besteuerung von Eltern, unabhängig von deren Fami- lienstand, ein Einkommensbetrag in der Höhe des kindbedingten Existenzminmimus nicht besteuert wer- den, da die Leistungsfähigkeit der Eltern insoweit ge- mindert ist. Dies wird aktuell durch den Familienleis- tungsausgleich mit einer Kombination aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen erreicht. 28762 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) An diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben müssen sich alle Überlegungen zur Besteuerung von Ehe und Familie messen lassen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 58): Sieht die Bundesregierung bei der erbschaftsteuerlichen Begünstigung sogenannter Cash-GmbHs Nachbesserungsbe- darf hinsichtlich ungewollter Steuervermeidungsstrategien, und wird die Bundesregierung diesbezüglich in dieser Legis- laturperiode noch einen Gesetzentwurf einbringen? Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen, soge- nannte Cash-GmbHs von der erbschaftsteuerrechtlichen Verschonung nach §§ 13 a und b Erbschaftsteuergesetz auszunehmen. Sie hat dies bereits in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 deutlich gesagt (Bundestags- drucksache 17/10604, Seite 49). Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 59): Teilt die Bundesregierung die Meinung der Bundesländer auf Bundesratsdrucksache 95/1/13, wonach § 15 b des Ein- kommensteuergesetzes, EStG, zu erweitern ist, um Steuerstun- dungsmodelle mit dem Handel von wertvollen Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen unter Anwendung einer Einnahme- Überschuss-Rechnung zu unterbinden, und können nach An- sicht der Bundesregierung diesbezüglich die Einschränkungen der Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (vergleichbare nicht verbriefte Forderungen) auch auf den Handel mit Gold angewendet werden? Die Bundesregierung prüft derzeit den Antrag des Bundesrates. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass sich die Bundesregierung hierzu inhaltlich erst im Rahmen der Gegenäußerung zum AIFM-Steuer-Anpassungsge- setz äußern kann. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12763, Fragen 60 und 61): Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die Umsätze aus Transaktionen mit Derivaten, die nach dem Kommissionsvorschlag zur Einführung der Finanztransak- tionsteuer in verstärkter Zusammenarbeit in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließen würden? In welcher Höhe würden nach Auffassung der Bundesre- gierung Steuereinnahmen auf der Basis des Kommissionsvor- schlags zur Einführung der Finanztransaktionsteuer in ver- stärkter Zusammenarbeit dem deutschen Fiskus zufließen? Zu Frage 60: Die Europäische Kommission hat am 14. Februar 2013 ihre Folgenabschätzung zu dem Richtlinienvor- schlag vorgelegt und sie am 21. Februar 2013 den Mit- gliedstaaten vorgestellt. Darin geht die Kommission davon aus, dass die Be- steuerung von Transaktionen mit Derivaten trotz eines angenommenen Rückgangs des Handels um 75 Prozent den elf Mitgliedstaaten Steuereinnahmen von insgesamt 21 Milliarden Euro bringt. Das entspricht rein rechne- risch Transaktionen mit einem Gesamtnominalbetrag von 105 Billionen Euro, wenn jeweils beide Transak- tionsparteien steuerpflichtig sein sollten. Zu Frage 61: Die Kommission beziffert die Steuereinnahmen für die Bundesrepublik Deutschland in ihrer Folgenabschät- zung zum Richtlinienvorschlag auf 11,75 Milliarden Euro. Gleichzeitig schränkt sie die Aussagekraft der An- gabe deutlich ein. Ausdrücklich weist die Kommission darauf hin, dass es ihr derzeit kaum möglich ist, die Ein- nahmen der einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb einer akzeptablen Fehlerspanne zu prognostizieren. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Frage 62): Wie viele zusätzliche Haushaltsmittel flossen in den Bun- deshaushalt, indem Zuschüsse gesenkt, Beitragszahlungen ge- mindert/eingestellt wurden oder der Beitragssatz zur gesetzli- chen Rentenversicherung gesenkt wurde, einschließlich der Steuermehreinnahmen durch Senkung des Rentenbeitrags so- wie gegebenenfalls der Minderausgaben des Bundes für seine rentenversicherungspflichtigen Angestellten (bitte aufschlüs- seln für die Zeiträume Oktober 2005 bis September 2009 so- wie Oktober 2009 bis einschließlich Februar 2013)? Die Frage wird so verstanden, dass nach Entlastungen für den Bundeshaushalt gefragt wird, die infolge von Maßnahmen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten sind. Zunächst ist richtigzustellen: Keine dieser Maßnah- men führte dazu, dass zusätzliche Mittel in den Bundes- haushalt geflossen sind. Die Maßnahmen führten jeweils lediglich zu Minderausgaben des Bundes. Für die vorherige Legislaturperiode betraf dies Maß- nahmen aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 und dem Beitragsgesetz 2007. Für die aktuell laufende Legislatur- periode betrifft dies Maßnahmen nach den Haushalts- begleitgesetzen 2011 und 2013 sowie nach der Beitrags- satzverordnung 2012 und dem Beitragssatzgesetz 2013. Die finanziellen Auswirkungen dieser einzelnen Maßnahmen können folgenden einschlägigen Bundes- tags- bzw. Bundesratsdrucksachen entnommen werden: – Beitragssatzgesetz 2013 (Bundestagsdrucksache 17/10743 in der Fassung des Änderungsantrags vom 23. Ok- tober 2012 [Bundestagsdrucksache 17(11)990]), Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 28763 (A) (C) (D)(B) – Haushaltsbegleitgesetz 2013 (Bundestagsdrucksache 17/10588 vom 3. September 2012), – Beitragssatzverordnung 2012 (Bundestagsdrucksache 731/11 vom 16. November 2011), – Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Bundestagsdrucksache 17/3030 vom 27. September 2010 und 17/3406 vom 26. Oktober 2010), – Beitragssatzgesetz 2007 (Bundestagsdrucksache 16/3268 vom 7. November 2006), – Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Bundestagsdrucksache 16/752 vom 17. März 2006), – Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch und anderer Gesetze (Bundestagsdrucksache 16/99 vom 29. November 2005 und Beschlussemp- fehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales [11. Ausschuss] 16/688). Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 17/12763, Fragen 63 und 64): Wie hoch ist die anteilige Summe, die bei der Regel- bedarfsermittlung auf die Anschaffung/Ersetzung einer Brille entfällt, und wie lange muss eine/ein Grundsicherungsberech- tigte/-berechtigter theoretisch diesen Betrag monatlich anspa- ren, um die durchschnittlichen Kosten einer Brille finanzieren zu können? Ist es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung zutref- fend, dass Brillen in der Grundsicherung als Mehrbedarf finanziert werden, wie der Abgeordnete Karl Schiewerling in einer öffentlichen Veranstaltung vorgetragen hat, und gedenkt sie, die Forderung, dass die Anschaffung einer aus gesund- heitlichen Gründen notwendigen Brille ein Tatbestand für ei- nen Mehrbedarf sein sollte, aufzugreifen und noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich zu regeln? Zu Frage 63: Die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe wer- den als pauschalierter Gesamtbetrag erbracht, dessen Ermittlung auf statistischen Methoden – basierend auf der jeweils aktuellen Einkommens- und Verbrauchs- stichprobe – beruht. Daher ist ein einzelner, auf ein bestimmtes Gut entfallender Betragsanteil des Regel- bedarfs nicht zu benennen. Gemäß § 33 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, haben Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die Versorgung mit Seh- hilfen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf- grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchti- gung auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchti- gung mindestens der Stufe 1 aufweisen. Der Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst nicht die Kosten des Brillengestells. Soweit die Krankenkassen Kosten für eine Sehhilfe nicht übernehmen, ist ein entsprechender Bedarf aus den pauschalierten Leistungen zur Deckung des Regel- bedarfs zu bestreiten. Denn der Regelbedarf umfasst un- ter anderem auch einen Anteil für Gesundheitspflege. Die Verbrauchspositionen „pharmazeutische Erzeug- nisse, andere medizinische Erzeugnisse und therapeuti- sche Geräte und Ausrüstungen“ der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 sind in vollem Umfang be- rücksichtigt worden, da nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, SGB V, auch für Leistungsbe- rechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe Zuzahlungen vorgesehen sind. Eigen- leistungen bei der medizinischen Versorgung, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, sind somit vom Regelbedarf abgedeckt. Im Ergebnis wird leistungsberechtigten Personen ein Konsumniveau gewährt, das Haushalten im unteren Ein- kommensbereich entspricht, die ohne Fürsorgeleistun- gen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Das bedeutet, dass auf dieser Grundlage sowohl regelmäßig anfallende Be- darfe, zum Beispiel Nahrungsmittel und Getränke, als auch unregelmäßig beziehungsweise in großen zeitli- chen Abständen anfallende Bedarfe, zum Beispiel Kos- ten für Brillenersatz, aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind. Da die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe als pauschaler Gesamtbetrag gewährt werden, hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Fe- bruar 2010, zur Bemessung der Regelleistungen, als zu- mutbar bewertet, einen höheren Bedarf in einem Lebens- bereich durch geringere Ausgaben in einem anderen auszugleichen. Über die Verwendung der Regelbedarfs- leistungen entscheiden die Leistungsempfänger eigen- verantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregel- mäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen und hierfür gegebenenfalls durch Ansparen vorzusorgen. Ein bestimmter „Ansparbetrag“ für Brillen ist auch insoweit aus den oben genannten Gründen nicht zu benennen. Zu Frage 64: Für Sehhilfen gelten besondere Regelungen. Seit dem Jahr 2004 haben erwachsene Versicherte einen Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung sowie auf therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen und Augen- erkrankungen. Nach § 33 Abs. 2 SGB V umfasst der An- spruch auf Versorgung mit Sehhilfen nicht die Kosten des Brillengestells. Diese sind stets Eigenleistung des Versicherten. Sollten die Eigenleistungen für Brillen ausnahms- weise nicht aus den Leistungen zur Deckung des Regel- bedarfs erbracht werden können und handelt es sich nach den Umständen um einen unabweisbaren Bedarf, kommt hierfür gegebenenfalls ein zinsloses Darlehen in Be- tracht (vergleiche § 24 Abs. 1 des Zweiten Buches So- zialgesetzbuch – SGB II – und § 37 Absatz 1 des Zwölf- ten Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII). 28764 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 230. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. März 2013 (A) (C) (D)(B) Ob stattdessen gegebenenfalls ein Mehrbedarf anzu- erkennen ist, haben die zuständigen Träger der Grundsi- cherungsleistungen – zum Beispiel die Jobcenter – im Einzelfall zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmali- gen besonderen Bedarf handelt. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch Zuwen- dungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Ein- sparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnitt- lichen Bedarf abweicht. Gesetzliche Regelungen zur Be- rücksichtigung von Mehrbedarfen sind bereits vorhan- den (vergleiche unter anderem § 21 Abs. 6 SGB II). Entsprechendes gilt für die Sozialhilfe nach dem SGB XII. Danach hat der ausführende Träger nach dem SGB XII den zu zahlenden Regelsatz abweichend von der geltenden Regelbedarfsstufe festzusetzen, wenn der individuelle Bedarf unabweisbar seiner Höhe nach er- heblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht – abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27 a Abs. 4 Satz 1 SGB XII. 230. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Problemen beim Nord-Ostsee-Kanal Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Daniel Bahr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Der Gesetzentwurf sieht ja vor, dass Präventionsziele

    ins Gesetz geschrieben werden. Erstmals verpflichten
    wir uns also gesetzlich – das gilt insbesondere für die ge-
    setzliche Krankenversicherung – auf Präventionsziele.
    Diese Ziele sollen erreicht werden, und die Umsetzung
    soll überwacht werden. Dafür wird die Ständige Präven-
    tionskonferenz, die ich als Gesundheitsminister ein-
    setzen werde, zuständig sein. Sie wird unter meinem
    Vorsitz regelmäßig tagen, um die Umsetzung zu überwa-
    chen.

    Ein Punkt dabei ist die betriebliche Gesundheitsförde-
    rung. Die Präventionsmaßnahmen, die bisher von Kran-
    kenkassen finanziert werden, stehen immer wieder in der
    Kritik. Es wird hinterfragt, ob sie einen nachhaltigen Er-
    folg haben, ob sie eine Verhaltensänderung mit sich brin-
    gen. Wir wissen, dass es sehr gute betriebliche Gesund-
    heitsförderprogramme gibt. Auch diese müssen sich der
    Evaluation stellen; denn es geht um nachhaltigen Erfolg.

    Was die Präventionsziele anbelangt, wird die Umset-
    zung, wie gesagt, von der Präventionskonferenz, die ich
    einsetzen werde, überprüft. Sie wird darüber wachen,
    dass das umgesetzt wird, und Vorschläge unterbreiten,
    wenn die Ziele noch nicht erreicht wurden. Die Präven-
    tionsziele sind mit vielen Partnern im Rahmen des
    Kooperationsverbundes gesundheitsziele.de entwickelt
    worden. Diese sehr guten Ziele, deren Verbindlichkeits-
    grad aber bisher zu gering ist, verankern wir deswegen
    im Gesetz.



Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Kollegin Bas.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bärbel Bas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Ich bin grundsätzlich erfreut, dass es

    jetzt ein Präventionsgesetz geben wird. Ich kann mich
    erinnern, dass sowohl Sie selbst in den vergangenen drei
    Jahren als auch Ihr Vorgänger, Herr Rösler, keinen Ge-
    setzentwurf vorlegen wollten. Dass Sie jetzt doch einen
    vorlegen, ist durchaus positiv zu vermerken.

    Allerdings müssen Sie mir einen Widerspruch erklä-
    ren: In Ihrem Gesetzentwurf steht, Prävention sei eine
    gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zugleich soll das aber
    nur die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren,
    und für die Settingansätze im Bereich der Lebenswelten
    sollen maximal 1 Euro pro Versichertem und Jahr ausge-
    geben werden.


    (Stefanie Vogelsang [CDU/CSU]: Mindestens!)


    Anscheinend haben Sie es im Kabinett nicht durchsetzen
    können, dass sich auch andere Sozialversicherungsträger
    beteiligen, insbesondere die Arbeitsagentur, wenn es
    zum Beispiel um die Gesunderhaltung von Langzeit-
    arbeitslosen geht. Diesen Widerspruch müssen Sie mir
    erklären: Warum wird, wenn das eine gesamtgesell-
    schaftliche Aufgabe ist, nur die gesetzliche Krankenver-
    sicherung daran beteiligt? Dass für die private Kranken-
    versicherung nur vorgesehen ist, dass sie sich auf
    freiwilliger Basis daran beteiligen kann, finde ich schon
    sehr merkwürdig.