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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/226 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. März 2013 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Lukrezia Jochimsen . . . . . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Ur- heberrechtsgesetzes (Drucksachen 17/11470, 17/12534) . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: a) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Riester-Förderung in die gesetzliche Rente überführen (Drucksache 17/12436) . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Wiederherstellung eines Lebens- standard sichernden und struktu- rell armutsfesten Rentenniveaus – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rente erst ab 67 sofort vollständig zurücknehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- 28217 A 28217 C 28217 D 28219 A 28219 D 28220 B 28221 B 28222 B 28222 C 28223 A 28224 A 28225 D 28227 C 28229 A 28230 A 28231 B 28233 A 28233 A 28233 B 28234 D 28235 C 28237 B 28240 D 28237 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 neter und der Fraktion DIE LINKE: Risiko der Erwerbsminderung bes- ser absichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenbeiträge für Langzeiterwerbs- lose wieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Kindererziehung in der Rente bes- ser berücksichtigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Eine solidarische Rentenversiche- rung für alle Erwerbstätigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Altersarmut wirksam bekämpfen – Solidarische Mindestrente einführen (Drucksachen 17/10990, 17/10991, 17/10992, 17/10993, 17/10994, 17/10995, 17/10997, 17/10998, 17/12474) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Nicole Bracht-Bendt, Miriam Gruß, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP: Ent- geltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleich- stellung der Geschlechter (Drucksache 17/12483) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Willi Brase, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Gleichstellung – Fortschritt – Jetzt – Durch eine konsistente Gleichstellungs- politik (Drucksache 17/12487) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebens- verlauf durchsetzen (Drucksache 17/12497) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28238 A 28238 B 28243 A 28244 C 28246 B 28246 C 28246 D 28248 C 28249 A 28250 A 28251 D 28253 B 28255 A 28257 A 28257 B 28257 C 28259 A 28259 D 28261 C 28262 D 28264 A 28265 C 28267 A 28268 A, 28268 B 28271 A, 28273 C 28268 D 28269 A 28269 B 28269 B 28275 B 28277 A 28278 D 28280 A 28281 B 28283 A 28284 B 28285 B 28286 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 III Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Uwe Beckmeyer, Dr. Bärbel Kofler, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft des „Energie- und Klimafonds“ und der durch ihn finan- zierten Programme (Drucksachen 17/10088, 17/10815) . . . . . . . . Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Perso- nenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts (Drucksachen 17/2376, 17/5323) . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Sieben- ten Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (225. Sitzung, Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Alois Karl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Antrag: Kindererziehung in der Rente besser berück- sichtigen (Tagesordnungspunkt 37 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28287 A 28288 A 28289 B 28290 C 28291 C 28292 D 28294 A 28295 B 28296 C 28296 D 28298 A 28299 A 28301 B 28302 B 28303 C 28305 B 28306 C 28306 D 28307 C 28309 D 28311 C 28312 C 28313 D 28315 A 28316 B 28316 B 28316 D 28317 A 28317 C 28318 B 28318 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28217 (A) (C) (D)(B) 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. März 2013 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28315 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 01.03.2013 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 01.03.2013 Brunkhorst, Angelika FDP 01.03.2013 Buchholz, Christine DIE LINKE 01.03.2013 Burchardt, Ulla SPD 01.03.2013 Canel, Sylvia FDP 01.03.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 01.03.2013 Evers-Meyer, Karin SPD 01.03.2013 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 01.03.2013 Gabriel, Sigmar SPD 01.03.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 01.03.2013 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 01.03.2013 Gruß, Miriam FDP 01.03.2013 Hardt, Jürgen CDU/CSU 01.03.2013 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 01.03.2013 Haustein, Heinz-Peter FDP 01.03.2013 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 01.03.2013 Hoff, Elke FDP 01.03.2013 Hofmann (Volkach), Frank SPD 01.03.2013 Höger, Inge DIE LINKE 01.03.2013 Juratovic, Josip SPD 01.03.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kipping, Katja DIE LINKE 01.03.2013 Klamt, Ewa CDU/CSU 01.03.2013 Korte, Jan DIE LINKE 01.03.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Lange (Backnang), Christian SPD 01.03.2013 Liebich, Stefan DIE LINKE 01.03.2013 Dr. Lotter, Erwin FDP 01.03.2013 Mast, Katja SPD 01.03.2013 Meierhofer, Horst FDP 01.03.2013 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 01.03.2013 Möhring, Cornelia DIE LINKE 01.03.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 01.03.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 01.03.2013 Nahles, Andrea SPD 01.03.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 01.03.2013 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 01.03.2013 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 01.03.2013 Ortel, Holger SPD 01.03.2013 Petermann, Jens DIE LINKE 01.03.2013 Pitterle, Richard DIE LINKE 01.03.2013 Rehberg, Eckardt CDU/CSU 01.03.2013 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 01.03.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 01.03.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 28316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 36) Siegfried Kauder (CDU/CSU): Das siebente Ge- setz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Leis- tungsschutzrecht für Presseverlage – berührt zwei grundrechtlich geschützte Bereiche, nämlich das Recht der Informationsfreiheit – Art. 5 GG – und den Gleich- heitsgrundsatz – Art. 3 GG. Der Bürger muss Zugang zu Informationen im Internet haben. Dies wäre ohne den in der Rechtsausschusssitzung von Mittwoch, dem 27. Februar 2013, beschlossenen Ände- rungsantrag der Regierungskoalition nicht gewährleistet gewesen. In der zur Abstimmung anstehenden Fassung nimmt das Gesetz einzelne Wörter und kleinste Textaus- schnitte vom Leistungsschutzrecht der Presseverlage aus. Damit ist Art. 5 GG Genüge getan. Allerdings ist der Be- griff „kleinste Textausschnitte“ auslegungsbedürftig. Er kann nur als „kleinstmögliche Textteile“ verstanden wer- den. Das ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift. Suchmaschinen und Aggregatoren müssen die Mög- lichkeit haben, zu bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken. Das muss allerdings mit dem kleinstmögli- chen Textumfang geschehen. Die Beschreibung darf nicht so umfangreich sein, dass sich der Aufruf des ver- linkten Inhalts erübrigt. Das europarechtlich gebotene Notifizierungsverfah- ren ist nicht eingeleitet worden. Dies hindert den Gesetz- geber aber nicht, das Gesetz zu verabschieden. Das Noti- fizierungsverfahren kann nachgeholt werden – Dauer drei Monate. Bis zum Abschluss des Notifizierungsver- fahrens entfaltet das verabschiedete Gesetz keine Wir- kung. Soweit Bedenken bestehen, dass Presseverlage ge- genüber anderen Informationsanbietern privilegiert sind, kann die Berücksichtigung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG gebieten, auch anderen Informationsanbietern gesetzlich ein Leistungsschutzrecht einzuräumen. Da ein Teil meiner Bedenken durch den Änderungs- antrag erledigt, verfassungsrechtliche Defizite nachbes- serbar und europarechtliche Vorgaben nachholbar sind, stimme ich dem Gesetzentwurf zu. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Eine freie und unabhängige Presse, Medienvielfalt und Qualitätsjour- nalismus sind ein entscheidender Eckpfeiler unserer De- mokratie. Der Schutz des geistigen Eigentums ist Vo- raussetzung für die Innovationsfähigkeit eines Landes. Aus diesem Grund begrüße ich den Kompromiss bei der Anpassung des Urheberrechtes. Presseverlage erhal- ten damit Leistungsschutzrechte, die schon lange in an- deren Bereichen üblich sind und weder Innovationen be- einträchtigen noch die Pressefreiheit einschränken oder den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen. Vor allem begrüße ich, dass auch in Zukunft einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte – sogenannte Snip- pets – nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen. Dies ist im Sinne der Informationsfreiheit entscheidend. Eine wichtige Aufgabe bleibt es aber, das Leistungs- schutzrecht sinnvoll umzusetzen und weiterzuentwi- ckeln. Der Aufbau zusätzlicher Verwertungsgesellschaf- ten nach dem Muster der GEMA ohne wettbewerbliche Elemente ist kritisch zu beurteilen. Die weitere Entwick- lung der Internetnutzung wird in den kommenden Jahren weitere Anpassungen erfordern. Ziel muss es bleiben, ei- nen nachhaltigen Interessenausgleich zu schaffen: zwi- schen dem Schutz des geistigen Eigentums, der eine hohe Qualität und Vielfalt journalistischer Angebote er- laubt, einerseits und dem sich verändernden Informa- tionsverhalten der Gesellschaft andererseits. Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Roth (Heringen), Michael SPD 01.03.2013 Schaaf, Anton SPD 01.03.2013 Schieder (Weiden), Werner SPD 01.03.2013 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 01.03.2013 Schnurr, Christoph FDP 01.03.2013 Schreiner, Ottmar SPD 01.03.2013 Staffeldt, Torsten FDP 01.03.2013 Steinke, Kersten DIE LINKE 01.03.2013 Ulrich, Alexander DIE LINKE 01.03.2013 Dr. Volk, Daniel FDP 01.03.2013 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 01.03.2013 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 01.03.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28317 (A) (C) (D)(B) Frank Schäffler (FDP): Der Einführung eines Leis- tungsschutzrechts durch Änderung des Urheberrechts kann ich nicht zustimmen. Schutzgegenstand der beabsichtigten Änderung ist nicht das Presseerzeugnis, sondern die „zur Festlegung des Presserzeugnisses erforderliche wirtschaftliche, or- ganisatorische und technische Leistung des Presseverle- gers“. Ich habe kein Verständnis für den Schutz eines Geschäftsmodells durch den Gesetzgeber. Jeder Unter- nehmer plant sein Geschäft innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Es ist die Hauptaufgabe des Wettbewerbs, zu zeigen, welche dieser Pläne falsch sind. Wenn sich das Geschäftsmodell der Presseverleger unter dem Druck der neuen Medienwelt als zunehmend untragfähig he- rausstellt, dann ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, rettend einzugreifen. Es war richtig, weder Opel noch Schlecker vor den Folgen eines gescheiterten Geschäftsmodells zu retten. Es wäre richtig, überschuldete Banken und Gläubiger nicht vor den nachteiligen Folgen ihres unternehmeri- schen Handelns zu schützen. Es ist richtig, sich der Ret- tung der Presseverleger durch einen gesetzgeberischen Eingriff entsprechend ihrem „neu entstandenen Schutz- bedürfnis“ zu verweigern. Die Eröffnung neuer Märkte und die organisatorische Weiterentwicklung jedes Unter- nehmens revolutionieren unaufhörlich die Wirtschafts- struktur von innen heraus. Alte Strukturen werden zerstört und neue geschaffen. Dieser Prozess der „schöp- ferischen Zerstörung“ ist das für die Marktwirtschaft we- sentliche Faktum. Darin besteht die Marktwirtschaft, und darin muss auch jedes marktwirtschaftliche Gebilde leben. Der Einführung eines Leistungsschutzrechts kann ich auch deswegen nicht zustimmen, weil bereits heute die technische Möglichkeit besteht, den Zugriff auf das ei- gene Onlineangebot durch Suchmaschinen zu blockie- ren. Die wesentlichen Suchmaschinen haben sich bereits im Jahr 2008 darauf geeinigt, das Robots-Exclusion- Standard-Protokoll zu beachten. Aufgrund dieser Kon- vention der Suchmaschinenbetreiber hat jeder Anbieter durch eigene technische Mittel die Möglichkeit, Suchro- boter auszuschließen und dadurch sein Angebot vor un- gewollter Fremdnutzung zu schützen. Hier hat sich ein Gewohnheitshandeln entwickelt, das ohne gesetzgeberi- schen Eingriff die Chance hat, sich zu einem Gewohn- heitsrecht weiterzuentwickeln. Dass die durch das Leis- tungsschutzrecht geschützten Geschäftsmodelle dieses Protokoll nicht für ihre Zwecke einsetzen, zeigt den Nut- zengewinn der Anbieter von der Fremdverwertung. Die Fremdverwertung liegt im Interesse der Anbieter. Das Handeln der Anbieter offenbart diese Präferenz ein- drucksvoll. Wenn die Anbieter auf diesen technischen Schutz freiwillig und im eigenen Geschäftsinteresse verzichten, ist ein gesetzgeberischer Eingriff mit dem Ziel, einen ge- setzlichen Schutz einzurichten, überflüssig und unge- rechtfertigt. Er würde zu einer doppelten Privilegierung der Presseverleger führen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (225. Sitzung, Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7) Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- 28318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 (A) (C) (D)(B) stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Was- serversorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadt- werk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fäl- len ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasser- dienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU- Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europa- weite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor- gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Alois Karl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zum Antrag: Kindererziehung in der Rente besser berücksichtigen (Tagesord- nungspunkt 37 a) Mein Name ist in der Ergebnisliste nicht aufgeführt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 24. bis 28. Januar 2011 in Straßburg – Drucksachen 17/10574, 17/12238 Nr.1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der OSZE 21. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2012 in Monaco – Drucksachen 17/11700, 17/12238 Nr. 1.2 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland – Drucksachen 17/10221, 17/10707 Nr. 1.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten – Drucksachen 17/7181, 17/8641 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten hier: Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 17/11434, 17/11614 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä- ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein- zelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 17/11784, 17/12114 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ – Drucksachen 17/11958, 17/12114 Nr. 1.11 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Luftfahrtstrategie der Bundesregierung – Drucksachen 17/12150, 17/12238 Nr.1.8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28319 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2011 (Rüs- tungsexportbericht 2011) – Drucksache 17/11785 – Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung – Drucksachen 17/10323, 17/10707 Nr. 1.6 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 17/11108 Nr. A.7 Ratsdokument 14123/12 Drucksache 17/11108 Nr. A.8 Ratsdokument 14139/12 Drucksache 17/11108 Nr. A.9 Ratsdokument 14181/12 Drucksache 17/11242 Nr. A.4 Ratsdokument 14414/12 Drucksache 17/11439 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2012)0310 Drucksache 17/11919 Nr. A.3 Ratsdokument 16016/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.4 Ratsdokument 16018/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.6 Ratsdokument 16423/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.12 Ratsdokument 17679/12 Drucksache 17/12244 Nr. A.10 Ratsdokument 5119/13 Finanzausschuss Drucksache 17/12244 Nr. A.18 Ratsdokument 5127/13 Haushaltsausschuss Drucksache 17/12126 Nr. A.19 Ratsdokument 15645/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.20 Ratsdokument 15646/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.21 Ratsdokument 16850/12 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/12126 Nr. A.22 Ratsdokument 16349/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.23 Ratsdokument 17281/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.24 Ratsdokument 17285/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.25 Ratsdokument 17450/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.26 Ratsdokument 17520/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.27 Ratsdokument 17555/12 Drucksache 17/12244 Nr. A.21 EP P7_TA-PROV(2012)0468 Drucksache 17/12244 Nr. A.22 Ratsdokument 17963/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10710 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2012)0225 Drucksache 17/12126 Nr. A.30 EP P7_TA-PROV(2012)0419 Drucksache 17/12126 Nr. A.32 Ratsdokument 17575/12 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/12126 Nr. A.37 Ratsdokument 17568/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/12126 Nr. A.38 Ratsdokument 16633/12 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/9647 Nr. A.19 EP P7_TA-PROV(2012)0092 226. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 36 Urheberrechtsgesetz (Leistungsschutzrecht) TOP 37 Rentenrecht TOP 38 Gleichstellungspolitik TOP 39 Zukunft des Energie- und Klimafonds TOP 40 Reform des Betreuungsrechts Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Markus Kurth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

    und Kollegen! Wir reden über einen Rechtsbereich, der
    potenziell Millionen von Menschen betrifft: das Betreu-
    ungsrecht, das Recht auf rechtliche Assistenz und Unter-
    stützung. In diesem Rechtsgebiet haben sich in der ver-
    gangenen Zeit zwei große Trends oder Veränderungen
    gezeigt.

    Zum Ersten besteht seit dem Inkrafttreten der Men-
    schenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die
    Rechte der Menschen mit Behinderungen ein Menschen-
    recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht gemäß
    Art. 12, ein Menschenrecht auf Zugang zur Justiz gemäß
    Art. 13 und ein Menschenrecht auf Freiheit und Sicher-
    heit der Person gemäß Art. 14.

    Zum Zweiten wird es ganz unabhängig davon auf-
    grund der demografischen und gesellschaftlichen Ent-
    wicklung in Zukunft eine wachsende Zahl von Men-
    schen geben, die auf Betreuung oder – so würde ich es
    nach dem Diktum der UN-Konvention bezeichnen –
    rechtliche Assistenz angewiesen sind.

    Das bringt zum Dritten wahrscheinlich eine Debatte
    über die finanziellen Belastungen für die Justizverwal-
    tungen der Länder nach dem Betreuungsrecht mit sich.
    Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass dies
    stets nur ein Aspekt sein kann und dass es im Wesentli-
    chen auf die individuellen Bedürfnisse der auf rechtliche





    Markus Kurth


    (A) (C)



    (D)(B)


    Betreuung Angewiesenen und auf die Qualität der Be-
    treuungsleistung ankommt.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Es mangelt der Bundesregierung nicht unbedingt an
    Erkenntnissen. Im Gegenteil: Es gibt einen beachtlichen
    Vorlauf an Arbeit, der nun eigentlich in ein Gesetzge-
    bungsverfahren münden könnte. Es gibt die Beschlüsse
    der Justizministerkonferenz aus den Jahren 2005 und
    2009, eine Evaluation des Zweiten Betreuungsrechts-
    änderungsgesetzes, und es gibt den sehr interessanten
    Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe
    im Justizministerium. Was ist davon geblieben? Ein zar-
    ter Versuch, auf die Debatte einzugehen: durch einen
    Gesetzentwurf zur Stärkung der Betreuungsbehörden,
    der aber nach massiver Kritik wieder in der Schublade
    verschwunden ist.

    Was schlagen wir, Bündnis 90/Die Grünen, vor? Wir
    wollen zum einen den Aspekt der Erforderlichkeit – das
    heißt auch: der Betreuungsvermeidung – betonen. Ich
    meine, als Sozialpolitiker müssten wir den Blick sehr
    viel stärker auf die Zusammenarbeit zwischen sozial-
    politischen Akteuren und Sozialleistungsträgern auf der
    einen Seite und der Justiz auf der anderen Seite richten.
    Aus der Praxis wird mir vielfach zugetragen, dass auf-
    grund mangelnder Beratungspflichten seitens der Sozial-
    leistungsträger Anspruchsberechtigte, gerade auch Men-
    schen mit Behinderungen, an der Situation verzweifeln
    und sich sogar selber einen Betreuer suchen, um mit den
    Behörden vernünftig kommunizieren und ihre Ansprü-
    che durchsetzen zu können. Ich denke, dass der Aspekt
    der interdisziplinären Zusammenarbeit viel zu wenig be-
    rücksichtigt wird.

    Wir machen den Vorschlag, diese Zusammenarbeit in
    einem übergreifenden Fallmanagement – in Arbeitsgrup-
    pen, in Betreuungsvereinen, in Betreuungsbehörden,
    aber auch bei den Sozialleistungsträgern – zu institutio-
    nalisieren, um den Bedürfnissen der Personen gerecht zu
    werden und um im Vorfeld Betreuung in solchen Fällen
    zu vermeiden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


    Trotz der Knappheit der Zeit möchte ich noch auf die
    Arbeit der über 800 Betreuungsvereine hinweisen. Sie
    sind es vielerorts, die wissen, wo es welche sozialen Hil-
    fen gibt. Sie klären über Vorsorgevollmachten und Be-
    treuungsverfügungen auf und gewinnen und beraten Eh-
    renamtliche und bilden sie fort. Es ist besorgniserregend,
    dass die Betreuungsvereine zunehmend in finanzielle
    Schwierigkeiten geraten, weil ihnen die Mittel zur
    Finanzierung von Querschnittsaufgaben wie der ehren-
    amtlichen Betreuung gestrichen werden.

    Die Berufsverbände stellen in ihrer verbandlichen
    Praxis fest, dass Zahl und Ausmaß der grundrechtsrele-
    vanten Eingriffe bei qualifizierten Betreuerinnen und
    Betreuern wesentlich niedriger sind als bei weniger qua-
    lifizierten Betreuerinnen und Betreuern. Aus diesem
    Grunde sollten wir darüber nachdenken, gesetzliche
    Mindestqualifikationen für Berufsbetreuer einzuführen,
    insbesondere für anspruchsvolle Betreuung, und auch

    auf Spezialisierung setzen. Wir brauchen eine vernünf-
    tige Qualitätsdebatte, eine Querschnittsdebatte und eine
    Debatte über die Zusammenarbeit in Arbeitsgemein-
    schaften von sozialer Seite und Justiz. Ich glaube, das
    sind wir den Menschen mit Unterstützungs- bzw. Assis-
    tenzbedarf schuldig, aber auch den im Betreuungswesen
    Tätigen.

    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Ute Granold für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ute Granold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Wir beraten heute über eine Große Anfrage von Bünd-
    nis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2010, die 2011 von der
    Bundesregierung beantwortet wurde, und über einen
    Entschließungsantrag zum Betreuungsrecht. Ich möchte
    an dieser Stelle erwähnen, dass wir genau vor acht Jah-
    ren über das Zweite Gesetz zur Änderung des Betreu-
    ungsrechts debattiert haben und es nach jahrelangen Be-
    ratungen einstimmig beschlossen haben. Das war ein
    guter Tag. Wir hoffen sehr, dass wir die Weiterentwick-
    lung des Betreuungsrechts – das ist ein Anliegen von uns
    allen – genauso einvernehmlich und gut auf den Weg
    bringen werden. Deshalb hoffe ich auf eine gute Debatte.

    Wir haben – das ist, denke ich, unbestritten – ein sehr
    modernes Betreuungsrecht, mit das modernste in Eu-
    ropa. Dieses gilt es fortzuentwickeln. Dabei ist darauf zu
    achten, dass das Selbstbestimmungsrecht der Menschen
    in unserem Land geachtet wird und die Möglichkeiten
    einer rechtlichen Assistenz und einer Betreuung genau
    abgewogen werden. Wir schauen, dass die Regelungen,
    die wir treffen, am besten für die Menschen sind.

    Das Gebot der Erforderlichkeit wurde gerade ange-
    sprochen. Wir wollen zu einem maßgeschneiderten Kon-
    zept kommen, bei dem die Bedürfnisse jedes einzelnen
    Menschen – die Assistenz, die er braucht – mit entspre-
    chenden Bausteinen erfüllt werden, bis hin – wenn es
    nicht anders geht und die Erforderlichkeit da ist – zu ei-
    ner kompletten rechtlichen Betreuung. Das selbstbe-
    stimmte Leben eines Menschen ist uns sehr wichtig. Die
    Aufgabe liegt bei uns, dieses Spannungsverhältnis zwi-
    schen Selbstbestimmung auf der einen Seite und Für-
    sorge durch den Staat auf der anderen Seite auszubalan-
    cieren.

    Wenn wir uns die Zahl der Betreuungen anschauen
    – Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Kurth –, se-
    hen wir: Seit der letzten Gesetzesänderung im Jahr 2005
    bis zum letzten Jahr ist die Zahl der Menschen, die auf
    Betreuung angewiesen sind, von 1,2 auf 1,3 Millionen
    Menschen gestiegen; diese Zahl steigt nicht zuletzt auf-
    grund der demografischen Entwicklung stetig. Deshalb
    müssen wir schauen, dass wir Regelungen für Qualität





    Ute Granold


    (A) (C)



    (D)(B)


    und Umfang der Betreuung finden, die auf die Menschen
    zugeschnitten sind.

    Für uns ist es wichtig, festzustellen, dass den Men-
    schen, sofern sie volljährig sind und einer Betreuung
    oder Begleitung bedürfen, Unterstützungsangebote an
    die Hand gegeben werden, die unterhalb der Schwelle
    einer rechtlichen Betreuung liegen und, falls nötig, stetig
    gesteigert werden können. Ich denke, da liegen wir ganz
    nahe beieinander. Wir sind auch der Auffassung, dass
    diese Hilfestellung interdisziplinär erfolgen muss. Es
    kann nicht sein, dass sie nur im Rechtsbereich erfolgt,
    sondern es muss sie auch im Sozialbereich geben. Viele
    Akteure müssen mitwirken, um den zu Betreuenden und
    den Menschen, die einen Assistenzbedarf haben, eine
    wirklich gute Hilfestellung zu geben.

    Sie haben die Genese kurz aufgezeigt. Ich möchte
    auch noch einmal darauf eingehen: Im Jahr 2005 erfolgte
    die zweite Änderung des Betreuungsgesetzes. Danach
    hat die zugesagte Evaluierung im Auftrag des Bundes-
    justizministeriums stattgefunden. Es wurde ein Ab-
    schlussbericht vom Institut für Sozialforschung und Ge-
    sellschaftspraxis vorgelegt. Das war eine sehr breite und
    längere Zeit andauernde Evaluierung bezüglich der
    Frage, ob das Gesetz fortentwickelt werden muss und,
    wenn ja, in welcher Weise. Die Ergebnisse mündeten
    dann in eine interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeits-
    gruppe zum Betreuungsrecht – auch wieder unter Feder-
    führung des BMJ –, die auch einen Bericht vorlegte. An
    dieser Arbeitsgruppe – das sollten wir an dieser Stelle
    nicht vergessen – haben Vertreter der Landesjustizver-
    waltungen und Landessozialministerien verschiedener
    Bundesländer, der Betreuungsbehörden, der Betreuungs-
    vereine und des Deutschen Landkreistages sowie Richter
    und Rechtspfleger teilgenommen. Das war also wirklich
    eine breit aufgestellte Gruppe. Die Aufgaben waren ganz
    klar gestellt: Analyse der Ergebnisse der Evaluation und
    der Ergebnisse der Landesjustizministerkonferenzen in
    den Jahren 2005 und 2009 sowie Verbesserungen im
    Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention.

    Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe wurden im Ok-
    tober 2011 in einem Abschlussbericht veröffentlicht. Da-
    rin wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass das der-
    zeitige System der rechtlichen Betreuung in Ordnung ist
    und beibehalten werden soll. Hier bestand Konsens. Au-
    ßerdem bestand Konsens, dass der Bund aufgefordert
    wird, Neuregelungen zu treffen, sofern der Bundesge-
    setzgeber die Gesetzgebungskompetenz hat, zum Bei-
    spiel im Bereich des Behördenbetreuungsgesetzes und
    des Familienverfahrensgesetzes. Die Herbstkonferenz
    der Justizminister hat dann dem Ministerium konkrete
    Arbeitsempfehlungen erteilt, und ein Referentenentwurf
    – Sie haben es erwähnt – wurde zur Abstimmung an die
    Länder gegeben. Mittlerweile liegt ein abgestimmter Ge-
    setzentwurf im Kabinett, der dort in der nächsten Woche
    behandelt wird. Ich denke deshalb, dass wir uns in Kürze
    ohnehin wieder mit diesem Gesetzentwurf befassen wer-
    den.

    Es sind aber weitere Vorschläge aus der Arbeits-
    gruppe an uns herangetragen worden, die nicht das Bun-
    desgesetz betreffen, sondern bei denen es um unterge-

    setzliche Maßnahmen geht. Diese betreffen natürlich die
    Betreuungsgerichte und die Betreuungsbehörden, aber
    auch die Betreuungsvereine. Auch das muss in einem
    Gesamtkonzept umgesetzt werden.

    Die Vorschläge des Bundesgesetzgebers allein rei-
    chen hier natürlich nicht aus – hier gebe ich Ihnen recht
    –, sondern die gesamten Ergebnisse der Arbeitsgruppe
    müssen berücksichtigt werden. Dies muss immer vor
    dem Hintergrund geschehen, dass die Eingriffe in das
    Selbstbestimmungsrecht der Menschen so gering wie
    möglich ausfallen. Hierin sind wir uns ja einig. Wenn es
    erforderlich ist, müssen aber alle notwendigen Maßnah-
    men getroffen werden – bis hin zu einer kompletten
    rechtlichen Betreuung mit allen Möglichkeiten und Er-
    fordernissen, die sich aus einer solchen Betreuung erge-
    ben. Ob es um die Gesundheitsfürsorge, die Vermögens-
    fürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht, all
    das muss hier umfasst sein.


    (Zuruf von der SPD: Wieso „oder“?)


    – Ich sage deshalb „oder“, weil es unser Anliegen ist,
    dass die Menschen die Bausteine als Hilfe für die Be-
    gleitung in ihrem Leben erhalten, die sie benötigen. Hier
    gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wenn jemand zwar
    eine Gesundheitsbetreuung benötigt, sein Aufenthaltsbe-
    stimmungsrecht aber noch selbst wahrnehmen kann,
    dann steht Letzteres auch nicht zur Diskussion. Wir soll-
    ten doch bei der Sache bleiben. Ich glaube, Polemik ist
    bei diesem Thema ohnehin nicht angesagt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Gabriele Molitor [FDP])


    Die vorgelagerten Systeme in diesem Bereich be-
    inhalten Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmachten
    und Begleitung durch Vertreter anderer Disziplinen. Es
    ist für uns ganz wichtig, dass wir diese Bereiche stärken,
    um möglichst von einer Berufsbetreuung wegzukom-
    men. Die Zahl der Berufsbetreuer steigt bislang stetig.
    Es war damals unser Petitum, die ehrenamtliche Betreu-
    ung durch die Betreuungsvereine zu stärken. Wenn es
    hier einen Finanzierungsbedarf gibt – auf das Thema Fi-
    nanzierung komme ich gleich zurück –, dann müssen wir
    darauf unser Augenmerk richten. Ich bitte deshalb, bei
    allen gemeinsamen Bestrebungen den Blick nicht nur
    auf den unbedingten Sparwillen der Länder zu reduzie-
    ren. Dieser ist unbestritten gegeben, aber hier stehen der
    Schutz der Menschen und die Fürsorge des Staates und
    nicht das Geld der Länder an erster Stelle. Das möchte
    ich also bitte nicht darauf reduziert wissen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Das Gesetz, das jetzt auf den Weg gebracht werden
    soll, dient der Stärkung der Betreuungsbehörden. Dazu
    gehört, dass wir die Aufgaben der Betreuungsbehörden
    gesetzlich festlegen und dass beispielsweise die Betreu-
    ungsbehörden – das steht dann im FamFG – vor einem
    betreuungsgerichtlichen Verfahren angehört werden
    müssen. Man ist schon im Vorfeld bemüht, kein Ge-
    richtsverfahren durchzuführen, sondern unterschwellige
    Maßnahmen zu ergreifen. Auch der Rahmen für die Be-





    Ute Granold


    (A) (C)



    (D)(B)


    richte, die die Betreuungsbehörden den Gerichten geben,
    wird im Gesetz verankert. Es wird klar festgelegt, wie
    strukturiert ein solcher Bericht sein muss, um eine Ent-
    scheidungsgrundlage für das Betreuungs- bzw. Famili-
    engericht, aber auch für Sachverständige zu sein, wenn
    Gutachten eingeholt werden.

    Dann ist es natürlich selbstverständlich, dass es eine
    Kooperation zwischen dem Gericht und den anderen
    Disziplinen gibt. Diese Kooperationspflicht soll auch
    verankert werden.

    Da sich die Betreuungsbehörden immer mehr mit
    Vorsorgevollmachten befassen müssen – es war damals
    unser Wunsch, als wir die Regelung getroffen haben,
    dass für Vorsorgevollmachten geworben wird; das haben
    wir alle auch getan; die Vorsorgevollmachten greifen –,
    besteht natürlich Beratungsbedarf. Die Betreuungsbe-
    hörden erbringen Leistungen, indem sie die Bevollmäch-
    tigten beraten, wie mit Vorsorgevollmachten zum Bei-
    spiel im medizinischen Bereich umzugehen ist. Hier
    bedarf es einer exakten Beschreibung der Aufgaben der
    Betreuungsbehörden, aber auch mehr finanzieller Res-
    sourcen und Fachkräfte, die in der Lage sind, die Men-
    schen, die aufgrund einer Vorsorgevollmacht vorstellig
    werden, zu begleiten. Sonst würde das ganze System der
    Vorsorgevollmacht, das wir alle wollten, überhaupt kei-
    nen Sinn machen. All das ist Inhalt des Gesetzes, das
    nun auf den Weg gebracht werden soll. Das, was Sie zu
    Recht einfordern, ist also bereits aufgenommen.

    Wir sollten aber auch daran denken, dass wir bereits
    das eine oder andere auf den Weg gebracht haben, was
    zum Teil mehr oder weniger erfolgreich war. Im Januar
    haben wir eine Regelung nach der Vorgabe des BGH
    verabschiedet unter der Maßgabe, dass diese Regelung
    auch verfassungskonform ist. Wenn eine ärztliche Be-
    handlung stattfinden soll, der zu Behandelnde aber nicht
    einsichtig ist, dann hat der Betreuer die Aufgabe, zu ent-
    scheiden. Die dafür notwendige gesetzliche Regelung
    wurde auf den Weg gebracht. Das hat der Bundestag ent-
    schieden. Damit haben wir hier einen Teil dessen, was
    von der Arbeitsgruppe gefordert wurde, umgesetzt.

    Leider hat es nicht funktioniert – das hätten wir gern
    sehr schnell gemacht –, das Anliegen der Berufsbetreuer
    aufzugreifen, die Vergütungssätze anzuheben. Schon bei
    der ersten Beratung im Jahr 2005 hatten die Berufsbe-
    treuer die finanzielle Ausstattung moniert. Wir hatten
    eine Evaluierung zugesagt und wollten erreichen, dass
    die Umsatzsteuerpflicht für Berufsbetreuer entfällt. Aber
    leider Gottes ist dieses Anliegen, das wir alle unterstützt
    haben und das im Jahressteuergesetz hätte geregelt wer-
    den müssen, im Vermittlungsausschuss gekippt worden.
    Das heißt, wir haben keine Verbesserung für die Berufs-
    betreuer durchsetzen können. Wir wollen nun auf ande-
    ren Wegen die finanzielle Ausstattung verbessern. Denn
    wenn die Berufsbetreuer bzw. die Betreuungsbehörden
    mehr Aufgaben erhalten, muss auch die finanzielle Aus-
    stattung stimmen. Da müssen wir noch einmal nachjus-
    tieren und sehen, welchen Weg die Koalition und viel-
    leicht auch dieses Haus gehen kann, um hier relativ
    zügig dem Anliegen Rechnung zu tragen und für eine
    Verbesserung zu sorgen.

    Wir haben also insgesamt noch einiges vor uns. Ich
    hoffe, dass wir in dieser Legislaturperiode noch dazu
    kommen, das Betreuungsrecht in den Punkten, die von
    der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf-
    gezeigt wurden, sowohl auf bundesgesetzlicher Ebene
    als auch auf untergesetzlicher Ebene zu ändern. Damit
    könnten wir für die Menschen einen maßgeschneiderten
    Rahmen schaffen, von der Sozialassistenz bis hin zu ei-
    ner kompletten rechtlichen Betreuung. Das Selbstbe-
    stimmungsrecht des Menschen ist für uns unabdingbar.
    Wir wollen als Gesetzgeber die notwendige Begleitung
    geben und ein ähnlich gutes Ergebnis wie bei der letzten
    Änderung erreichen. Kollege Stünker und Kollege Jerzy
    Montag waren diejenigen, die damals als Berichterstatter
    das in langen Verhandlungen auf einen guten Weg ge-
    bracht und eine einstimmige Entscheidung zugunsten
    der Menschen ermöglicht haben.

    Nochmals: Das Betreuungsrecht in Deutschland ist
    eines der modernsten in Europa. Es wird als gut empfun-
    den. In diesem Sinne sollten wir weitermachen.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)