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    Plenarprotokoll 17/226 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. März 2013 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Lukrezia Jochimsen . . . . . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Ur- heberrechtsgesetzes (Drucksachen 17/11470, 17/12534) . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: a) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Riester-Förderung in die gesetzliche Rente überführen (Drucksache 17/12436) . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Wiederherstellung eines Lebens- standard sichernden und struktu- rell armutsfesten Rentenniveaus – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rente erst ab 67 sofort vollständig zurücknehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- 28217 A 28217 C 28217 D 28219 A 28219 D 28220 B 28221 B 28222 B 28222 C 28223 A 28224 A 28225 D 28227 C 28229 A 28230 A 28231 B 28233 A 28233 A 28233 B 28234 D 28235 C 28237 B 28240 D 28237 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 neter und der Fraktion DIE LINKE: Risiko der Erwerbsminderung bes- ser absichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenbeiträge für Langzeiterwerbs- lose wieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Kindererziehung in der Rente bes- ser berücksichtigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Eine solidarische Rentenversiche- rung für alle Erwerbstätigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Altersarmut wirksam bekämpfen – Solidarische Mindestrente einführen (Drucksachen 17/10990, 17/10991, 17/10992, 17/10993, 17/10994, 17/10995, 17/10997, 17/10998, 17/12474) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Nicole Bracht-Bendt, Miriam Gruß, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP: Ent- geltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleich- stellung der Geschlechter (Drucksache 17/12483) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Willi Brase, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Gleichstellung – Fortschritt – Jetzt – Durch eine konsistente Gleichstellungs- politik (Drucksache 17/12487) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebens- verlauf durchsetzen (Drucksache 17/12497) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28238 A 28238 B 28243 A 28244 C 28246 B 28246 C 28246 D 28248 C 28249 A 28250 A 28251 D 28253 B 28255 A 28257 A 28257 B 28257 C 28259 A 28259 D 28261 C 28262 D 28264 A 28265 C 28267 A 28268 A, 28268 B 28271 A, 28273 C 28268 D 28269 A 28269 B 28269 B 28275 B 28277 A 28278 D 28280 A 28281 B 28283 A 28284 B 28285 B 28286 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 III Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Uwe Beckmeyer, Dr. Bärbel Kofler, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft des „Energie- und Klimafonds“ und der durch ihn finan- zierten Programme (Drucksachen 17/10088, 17/10815) . . . . . . . . Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Perso- nenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts (Drucksachen 17/2376, 17/5323) . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Sieben- ten Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (225. Sitzung, Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Alois Karl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Antrag: Kindererziehung in der Rente besser berück- sichtigen (Tagesordnungspunkt 37 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28287 A 28288 A 28289 B 28290 C 28291 C 28292 D 28294 A 28295 B 28296 C 28296 D 28298 A 28299 A 28301 B 28302 B 28303 C 28305 B 28306 C 28306 D 28307 C 28309 D 28311 C 28312 C 28313 D 28315 A 28316 B 28316 B 28316 D 28317 A 28317 C 28318 B 28318 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28217 (A) (C) (D)(B) 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. März 2013 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28315 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 01.03.2013 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 01.03.2013 Brunkhorst, Angelika FDP 01.03.2013 Buchholz, Christine DIE LINKE 01.03.2013 Burchardt, Ulla SPD 01.03.2013 Canel, Sylvia FDP 01.03.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 01.03.2013 Evers-Meyer, Karin SPD 01.03.2013 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 01.03.2013 Gabriel, Sigmar SPD 01.03.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 01.03.2013 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 01.03.2013 Gruß, Miriam FDP 01.03.2013 Hardt, Jürgen CDU/CSU 01.03.2013 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 01.03.2013 Haustein, Heinz-Peter FDP 01.03.2013 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 01.03.2013 Hoff, Elke FDP 01.03.2013 Hofmann (Volkach), Frank SPD 01.03.2013 Höger, Inge DIE LINKE 01.03.2013 Juratovic, Josip SPD 01.03.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kipping, Katja DIE LINKE 01.03.2013 Klamt, Ewa CDU/CSU 01.03.2013 Korte, Jan DIE LINKE 01.03.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Lange (Backnang), Christian SPD 01.03.2013 Liebich, Stefan DIE LINKE 01.03.2013 Dr. Lotter, Erwin FDP 01.03.2013 Mast, Katja SPD 01.03.2013 Meierhofer, Horst FDP 01.03.2013 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 01.03.2013 Möhring, Cornelia DIE LINKE 01.03.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 01.03.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 01.03.2013 Nahles, Andrea SPD 01.03.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 01.03.2013 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 01.03.2013 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 01.03.2013 Ortel, Holger SPD 01.03.2013 Petermann, Jens DIE LINKE 01.03.2013 Pitterle, Richard DIE LINKE 01.03.2013 Rehberg, Eckardt CDU/CSU 01.03.2013 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 01.03.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 01.03.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 28316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 36) Siegfried Kauder (CDU/CSU): Das siebente Ge- setz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Leis- tungsschutzrecht für Presseverlage – berührt zwei grundrechtlich geschützte Bereiche, nämlich das Recht der Informationsfreiheit – Art. 5 GG – und den Gleich- heitsgrundsatz – Art. 3 GG. Der Bürger muss Zugang zu Informationen im Internet haben. Dies wäre ohne den in der Rechtsausschusssitzung von Mittwoch, dem 27. Februar 2013, beschlossenen Ände- rungsantrag der Regierungskoalition nicht gewährleistet gewesen. In der zur Abstimmung anstehenden Fassung nimmt das Gesetz einzelne Wörter und kleinste Textaus- schnitte vom Leistungsschutzrecht der Presseverlage aus. Damit ist Art. 5 GG Genüge getan. Allerdings ist der Be- griff „kleinste Textausschnitte“ auslegungsbedürftig. Er kann nur als „kleinstmögliche Textteile“ verstanden wer- den. Das ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift. Suchmaschinen und Aggregatoren müssen die Mög- lichkeit haben, zu bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken. Das muss allerdings mit dem kleinstmögli- chen Textumfang geschehen. Die Beschreibung darf nicht so umfangreich sein, dass sich der Aufruf des ver- linkten Inhalts erübrigt. Das europarechtlich gebotene Notifizierungsverfah- ren ist nicht eingeleitet worden. Dies hindert den Gesetz- geber aber nicht, das Gesetz zu verabschieden. Das Noti- fizierungsverfahren kann nachgeholt werden – Dauer drei Monate. Bis zum Abschluss des Notifizierungsver- fahrens entfaltet das verabschiedete Gesetz keine Wir- kung. Soweit Bedenken bestehen, dass Presseverlage ge- genüber anderen Informationsanbietern privilegiert sind, kann die Berücksichtigung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG gebieten, auch anderen Informationsanbietern gesetzlich ein Leistungsschutzrecht einzuräumen. Da ein Teil meiner Bedenken durch den Änderungs- antrag erledigt, verfassungsrechtliche Defizite nachbes- serbar und europarechtliche Vorgaben nachholbar sind, stimme ich dem Gesetzentwurf zu. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Eine freie und unabhängige Presse, Medienvielfalt und Qualitätsjour- nalismus sind ein entscheidender Eckpfeiler unserer De- mokratie. Der Schutz des geistigen Eigentums ist Vo- raussetzung für die Innovationsfähigkeit eines Landes. Aus diesem Grund begrüße ich den Kompromiss bei der Anpassung des Urheberrechtes. Presseverlage erhal- ten damit Leistungsschutzrechte, die schon lange in an- deren Bereichen üblich sind und weder Innovationen be- einträchtigen noch die Pressefreiheit einschränken oder den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen. Vor allem begrüße ich, dass auch in Zukunft einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte – sogenannte Snip- pets – nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen. Dies ist im Sinne der Informationsfreiheit entscheidend. Eine wichtige Aufgabe bleibt es aber, das Leistungs- schutzrecht sinnvoll umzusetzen und weiterzuentwi- ckeln. Der Aufbau zusätzlicher Verwertungsgesellschaf- ten nach dem Muster der GEMA ohne wettbewerbliche Elemente ist kritisch zu beurteilen. Die weitere Entwick- lung der Internetnutzung wird in den kommenden Jahren weitere Anpassungen erfordern. Ziel muss es bleiben, ei- nen nachhaltigen Interessenausgleich zu schaffen: zwi- schen dem Schutz des geistigen Eigentums, der eine hohe Qualität und Vielfalt journalistischer Angebote er- laubt, einerseits und dem sich verändernden Informa- tionsverhalten der Gesellschaft andererseits. Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Roth (Heringen), Michael SPD 01.03.2013 Schaaf, Anton SPD 01.03.2013 Schieder (Weiden), Werner SPD 01.03.2013 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 01.03.2013 Schnurr, Christoph FDP 01.03.2013 Schreiner, Ottmar SPD 01.03.2013 Staffeldt, Torsten FDP 01.03.2013 Steinke, Kersten DIE LINKE 01.03.2013 Ulrich, Alexander DIE LINKE 01.03.2013 Dr. Volk, Daniel FDP 01.03.2013 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 01.03.2013 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 01.03.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28317 (A) (C) (D)(B) Frank Schäffler (FDP): Der Einführung eines Leis- tungsschutzrechts durch Änderung des Urheberrechts kann ich nicht zustimmen. Schutzgegenstand der beabsichtigten Änderung ist nicht das Presseerzeugnis, sondern die „zur Festlegung des Presserzeugnisses erforderliche wirtschaftliche, or- ganisatorische und technische Leistung des Presseverle- gers“. Ich habe kein Verständnis für den Schutz eines Geschäftsmodells durch den Gesetzgeber. Jeder Unter- nehmer plant sein Geschäft innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Es ist die Hauptaufgabe des Wettbewerbs, zu zeigen, welche dieser Pläne falsch sind. Wenn sich das Geschäftsmodell der Presseverleger unter dem Druck der neuen Medienwelt als zunehmend untragfähig he- rausstellt, dann ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, rettend einzugreifen. Es war richtig, weder Opel noch Schlecker vor den Folgen eines gescheiterten Geschäftsmodells zu retten. Es wäre richtig, überschuldete Banken und Gläubiger nicht vor den nachteiligen Folgen ihres unternehmeri- schen Handelns zu schützen. Es ist richtig, sich der Ret- tung der Presseverleger durch einen gesetzgeberischen Eingriff entsprechend ihrem „neu entstandenen Schutz- bedürfnis“ zu verweigern. Die Eröffnung neuer Märkte und die organisatorische Weiterentwicklung jedes Unter- nehmens revolutionieren unaufhörlich die Wirtschafts- struktur von innen heraus. Alte Strukturen werden zerstört und neue geschaffen. Dieser Prozess der „schöp- ferischen Zerstörung“ ist das für die Marktwirtschaft we- sentliche Faktum. Darin besteht die Marktwirtschaft, und darin muss auch jedes marktwirtschaftliche Gebilde leben. Der Einführung eines Leistungsschutzrechts kann ich auch deswegen nicht zustimmen, weil bereits heute die technische Möglichkeit besteht, den Zugriff auf das ei- gene Onlineangebot durch Suchmaschinen zu blockie- ren. Die wesentlichen Suchmaschinen haben sich bereits im Jahr 2008 darauf geeinigt, das Robots-Exclusion- Standard-Protokoll zu beachten. Aufgrund dieser Kon- vention der Suchmaschinenbetreiber hat jeder Anbieter durch eigene technische Mittel die Möglichkeit, Suchro- boter auszuschließen und dadurch sein Angebot vor un- gewollter Fremdnutzung zu schützen. Hier hat sich ein Gewohnheitshandeln entwickelt, das ohne gesetzgeberi- schen Eingriff die Chance hat, sich zu einem Gewohn- heitsrecht weiterzuentwickeln. Dass die durch das Leis- tungsschutzrecht geschützten Geschäftsmodelle dieses Protokoll nicht für ihre Zwecke einsetzen, zeigt den Nut- zengewinn der Anbieter von der Fremdverwertung. Die Fremdverwertung liegt im Interesse der Anbieter. Das Handeln der Anbieter offenbart diese Präferenz ein- drucksvoll. Wenn die Anbieter auf diesen technischen Schutz freiwillig und im eigenen Geschäftsinteresse verzichten, ist ein gesetzgeberischer Eingriff mit dem Ziel, einen ge- setzlichen Schutz einzurichten, überflüssig und unge- rechtfertigt. Er würde zu einer doppelten Privilegierung der Presseverleger führen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (225. Sitzung, Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7) Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- 28318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 (A) (C) (D)(B) stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Was- serversorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadt- werk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fäl- len ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasser- dienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU- Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europa- weite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor- gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Alois Karl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zum Antrag: Kindererziehung in der Rente besser berücksichtigen (Tagesord- nungspunkt 37 a) Mein Name ist in der Ergebnisliste nicht aufgeführt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 24. bis 28. Januar 2011 in Straßburg – Drucksachen 17/10574, 17/12238 Nr.1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der OSZE 21. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2012 in Monaco – Drucksachen 17/11700, 17/12238 Nr. 1.2 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland – Drucksachen 17/10221, 17/10707 Nr. 1.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten – Drucksachen 17/7181, 17/8641 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten hier: Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 17/11434, 17/11614 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä- ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein- zelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 17/11784, 17/12114 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ – Drucksachen 17/11958, 17/12114 Nr. 1.11 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Luftfahrtstrategie der Bundesregierung – Drucksachen 17/12150, 17/12238 Nr.1.8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28319 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2011 (Rüs- tungsexportbericht 2011) – Drucksache 17/11785 – Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung – Drucksachen 17/10323, 17/10707 Nr. 1.6 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 17/11108 Nr. A.7 Ratsdokument 14123/12 Drucksache 17/11108 Nr. A.8 Ratsdokument 14139/12 Drucksache 17/11108 Nr. A.9 Ratsdokument 14181/12 Drucksache 17/11242 Nr. A.4 Ratsdokument 14414/12 Drucksache 17/11439 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2012)0310 Drucksache 17/11919 Nr. A.3 Ratsdokument 16016/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.4 Ratsdokument 16018/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.6 Ratsdokument 16423/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.12 Ratsdokument 17679/12 Drucksache 17/12244 Nr. A.10 Ratsdokument 5119/13 Finanzausschuss Drucksache 17/12244 Nr. A.18 Ratsdokument 5127/13 Haushaltsausschuss Drucksache 17/12126 Nr. A.19 Ratsdokument 15645/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.20 Ratsdokument 15646/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.21 Ratsdokument 16850/12 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/12126 Nr. A.22 Ratsdokument 16349/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.23 Ratsdokument 17281/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.24 Ratsdokument 17285/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.25 Ratsdokument 17450/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.26 Ratsdokument 17520/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.27 Ratsdokument 17555/12 Drucksache 17/12244 Nr. A.21 EP P7_TA-PROV(2012)0468 Drucksache 17/12244 Nr. A.22 Ratsdokument 17963/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10710 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2012)0225 Drucksache 17/12126 Nr. A.30 EP P7_TA-PROV(2012)0419 Drucksache 17/12126 Nr. A.32 Ratsdokument 17575/12 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/12126 Nr. A.37 Ratsdokument 17568/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/12126 Nr. A.38 Ratsdokument 16633/12 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/9647 Nr. A.19 EP P7_TA-PROV(2012)0092 226. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 36 Urheberrechtsgesetz (Leistungsschutzrecht) TOP 37 Rentenrecht TOP 38 Gleichstellungspolitik TOP 39 Zukunft des Energie- und Klimafonds TOP 40 Reform des Betreuungsrechts Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lars Klingbeil


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Lieber Kollege Höferlin, vielen Dank für die Nach-

    frage und auch dafür, dass Sie jetzt in der zweiten und
    dritten Lesung anfangen, sich mit unseren Vorschlägen,
    die schon die ganze Zeit im parlamentarischen Verfahren
    sind, zu beschäftigen.

    Ich habe es gerade gesagt: Wir sehen ein Problem da-
    rin, wenn zum Beispiel auf das Archiv der Süddeutschen
    Zeitung zugegriffen wird, vollständige Artikel unautori-
    siert für Pressespiegel verwendet werden und daraus Ge-
    schäftsmodelle entstehen. Das hat aber nichts mit dem
    Leistungsschutzrecht zu tun. Darüber wären wir mit Ih-
    nen ins Gespräch gekommen, wenn Sie nicht im Hau-
    ruckverfahren das Leistungsschutzrecht durchgeprügelt
    hätten.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ja, womit denn? Was wollen Sie machen? Die SPD bewundert das Problem, hat keine Lösung!)


    Vielen Dank.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort erhält nun der Kollege Ansgar Heveling für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ansgar Heveling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es

    kommt nicht oft vor, dass ein Thema aus dem Bereich
    Urheberrecht einen so prominenten Debattenplatz wie
    heute bekommt. Es freut mich natürlich, wenn so das
    Themenspektrum Urheberrecht und geistiges Eigentum
    noch mehr Interesse wecken kann.

    Andererseits wurde in der Diskussion um die Einfüh-
    rung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage aus
    vielem mehr gemacht, als tatsächlich zur Debatte steht.
    Denn mit dem Gesetz, das wir heute beschließen, treffen
    wir schlichtweg eine ordnungspolitische Entscheidung.

    Ebenso wie andere Werkmittler erbringen Pressever-
    leger eine wirtschaftliche und organisatorische Leistung.
    Viele andere Werkmittler wie zum Beispiel Tonträger-
    hersteller haben bereits ein Leistungsschutzrecht. Auch

    die Urheber selbst, also im Fall der Presse die Journalis-
    ten, die einen Artikel verfassen, verfügen mit dem klas-
    sischen Urheberrecht über einen Schutz ihrer Leistun-
    gen.

    Presseverlegern, die Zeitungen und Zeitschriften in
    der Print- wie in der Onlineversion herstellen, steht ein
    solches Recht unmittelbar nicht zur Verfügung. Deswe-
    gen schaffen wir nun ein Leistungsschutzrecht für sie.

    Das bedeutet: Wir erfinden heute das Leistungs-
    schutzrecht nicht, und wir erfinden es schon gar nicht
    neu. Seit vielen Jahrzehnten – also auch schon lange vor
    dem Zeitalter der Digitalisierung – haben wir einen bun-
    ten Strauß ganz unterschiedlicher Leistungsschutzrechte
    im Urheberrechtsgesetz. Insofern fügt sich das Leis-
    tungsschutzrecht für Presseverlage nahtlos in die soge-
    nannten verwandten Schutzrechte des Urheberrechts ein.
    Und wir gestalten dieses Leistungsschutzrecht aus.

    So kennt das Urheberrecht bei Werken etwa das
    Recht, kleine Teile eines Werkes zu nutzen. Das Zitat-
    recht etwa vermittelt uns diese Befugnis. Durch die
    „Metall auf Metall“-Entscheidung hat nun der Bundes-
    gerichtshof, also die Rechtsprechung, festgestellt, dass
    durch Leistungsschutzrechte auch bereits der kleinste
    Teil eines Werkes geschützt ist.

    Als Gesetzgeber treffen wir nun die Entscheidung,
    dass es beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage eine
    untere Grenze geben soll. Einzelne Wörter und kleinste
    Textausschnitte eines Presseerzeugnisses, wie es im Ge-
    setzentwurf heißt, sollen vom Leistungsschutzrecht nicht
    erfasst sein.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Das ist eine Klarstellung!)


    Mit dieser Festlegung treffen wir mithin eine Rege-
    lung, die gut in die Systematik des Urheberrechts passt.
    Dass wir die untere Grenze nicht in Zahlen genau fest-
    schreiben, ist dem Urheberrecht im Besonderen und un-
    seren Gesetzen im Allgemeinen nicht fremd. Unbe-
    stimmte Rechtsbegriffe gehören zum Alltag unserer
    Rechtstradition, und sie tragen auch gerade der dynami-
    schen Entwicklung in der digitalen Welt Rechnung.

    Der Änderungsantrag beim Leistungsschutzrecht ent-
    hält nun einen einzigen unbestimmten Rechtsbegriff: die
    kleinsten Textausschnitte. Zum Beispiel in § 87 b Abs. 1
    des Urheberrechtsgesetzes – der Kollege Höferlin hat
    eben schon darauf hingewiesen; das ist der Schutz des
    Datenbankherstellers – wimmelt es nur so von unbe-
    stimmten Rechtsbegriffen. Darin ist von wesentlichen
    Teilen einer Datenbank, die unwesentlichen Teilen einer
    Datenbank gleichstehen, die Rede. Das ist alles ausleg-
    bar. Doch die Datenbankhersteller stehen nicht jeden
    Tag in den Schlagzeilen, weil es Probleme mit § 87 b des
    Urheberrechtsgesetzes gibt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Insofern ist es offensichtlich möglich, mit unbestimmten
    Rechtsbegriffen umzugehen.





    Ansgar Heveling


    (A) (C)



    (D)(B)


    Das gilt für die Praxis wie auch für die Rechtspre-
    chung. Lieber Kollege Klingbeil, Sie haben gesagt:
    CDU/CSU und FDP überlassen die Auslegung den Ge-
    richten. – Ich bin froh, dass wir die Auslegung von Ge-
    setzen den Gerichten überlassen. Das nennt man nämlich
    Gewaltenteilung.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Und Rechtsstaat!)


    Alles andere haben wir nach dem Zeitalter des Absolu-
    tismus schon hinter uns gelassen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der FDP: Rechtsstaat! – Thomas Oppermann [SPD]: Das nennt man Pfusch, nicht Gewaltenteilung!)


    Die Praxis wie die Rechtsprechung werden mit dem Ge-
    setz umgehen können, und das wird für sie auch nichts
    Ungewohntes sein.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den öffentlichen
    Anhörungen hat sich gezeigt, dass das Leistungsschutz-
    recht sowohl verfassungsrechtlich als auch technisch un-
    bedenklich ist. Das Verlinken von Presseartikeln bleibt
    auch in Zukunft frei. Auch die sozialen Netzwerke wer-
    den nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst. In der An-
    hörung im Unterausschuss „Neue Medien“ hat sogar der
    von der Opposition benannte Sachverständige – er ist si-
    cherlich eher unverdächtig, für das Leistungsschutzrecht
    zu sein – ganz klar gesagt, dass die sozialen Netzwerke
    durch das Gesetz nicht erfasst werden.

    Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Informa-
    tionsfreiheit im Internet entgegen mancher Behauptung
    nicht beeinträchtigt. Von Beginn an war es nie das Ziel,
    durch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für
    Presseverlage den Informationsfluss im Internet zu be-
    hindern. Daher war auch verfassungsrechtlich von Be-
    ginn an klar: Das im Grundgesetz festgeschriebene
    Recht auf Meinungsäußerung und Information wird
    durch die Regelungen nicht berührt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage geht es
    nicht um Informationsfreiheit oder gar um die Freiheit
    insgesamt – es geht darum, einen fairen Wettbewerb zu
    ermöglichen und dafür Regeln aufzustellen, ganz genau
    so, wie wir das in der realen Welt als Gesetzgeber auch
    tun.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Wenn ich morgens am Kiosk eine Zeitung kaufen will,
    kann ich ja auch nicht unter Berufung auf die Informa-
    tionsfreiheit sagen: Lieber Kioskbesitzer, gib mir die
    Zeitung kostenlos!


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Überschriften sollte man schon kostenlos zu sehen bekommen!)


    Ich muss dafür selbstverständlich bezahlen, und das
    kann im Internet auch nicht anders sein.

    Wenn wir den Gesetzentwurf für ein Leistungsschutz-
    recht für Presseverlage heute beschließen, zeigen wir,

    dass wir als Gesetzgeber einer unserer wichtigsten Auf-
    gaben nachkommen: für einen sorgfältigen Ausgleich
    der verschiedenen Interessen zu sorgen und die Regeln
    unserer sozialen Marktwirtschaft sicherzustellen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    In unserem Nachbarland Frankreich kann man sehen,
    wie es auf keinen Fall gehen sollte. Aus meiner Sicht ist
    das, was in Frankreich auf diesem Gebiet geschehen ist,
    der Worst Case. Wenn in Frankreich ein Internetunter-
    nehmen, in diesem Fall Google, eine Einigung mit den
    Verlegern – in Form einer einmaligen Abschlagszahlung
    in Höhe von 60 Millionen Euro an den Staat – im Bei-
    sein des Staatspräsidenten feiert, dann ist das aus meiner
    Sicht kein gutes Signal, weder an die Verleger noch an
    die Journalisten noch an die Nutzer noch an diejenigen,
    die mit guten und legalen Geschäftsmodellen im Internet
    Geld verdienen möchten. Es ist vielmehr das bedenkli-
    che Signal, dass die Politik vor der strukturellen und fi-
    nanziellen Macht einzelner Konzerne, eines großen
    Players im digitalen Raum, kapituliert.


    (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Da regt sich der Richtige auf! Ist das süß!)


    Genau das tun wir heute nicht.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Wir kommen unserer Aufgabe nach und sorgen für den
    ordnungs- und rechtspolitischen Rahmen, der geboten
    ist.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)