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    Plenarprotokoll 17/226 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. März 2013 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Lukrezia Jochimsen . . . . . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Ur- heberrechtsgesetzes (Drucksachen 17/11470, 17/12534) . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: a) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Riester-Förderung in die gesetzliche Rente überführen (Drucksache 17/12436) . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Wiederherstellung eines Lebens- standard sichernden und struktu- rell armutsfesten Rentenniveaus – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rente erst ab 67 sofort vollständig zurücknehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- 28217 A 28217 C 28217 D 28219 A 28219 D 28220 B 28221 B 28222 B 28222 C 28223 A 28224 A 28225 D 28227 C 28229 A 28230 A 28231 B 28233 A 28233 A 28233 B 28234 D 28235 C 28237 B 28240 D 28237 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 neter und der Fraktion DIE LINKE: Risiko der Erwerbsminderung bes- ser absichern – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenbeiträge für Langzeiterwerbs- lose wieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Kindererziehung in der Rente bes- ser berücksichtigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Eine solidarische Rentenversiche- rung für alle Erwerbstätigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Altersarmut wirksam bekämpfen – Solidarische Mindestrente einführen (Drucksachen 17/10990, 17/10991, 17/10992, 17/10993, 17/10994, 17/10995, 17/10997, 17/10998, 17/12474) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: a) Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Ingrid Fischbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Nicole Bracht-Bendt, Miriam Gruß, Rainer Brüderle und der Fraktion der FDP: Ent- geltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleich- stellung der Geschlechter (Drucksache 17/12483) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Willi Brase, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Gleichstellung – Fortschritt – Jetzt – Durch eine konsistente Gleichstellungs- politik (Drucksache 17/12487) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebens- verlauf durchsetzen (Drucksache 17/12497) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28238 A 28238 B 28243 A 28244 C 28246 B 28246 C 28246 D 28248 C 28249 A 28250 A 28251 D 28253 B 28255 A 28257 A 28257 B 28257 C 28259 A 28259 D 28261 C 28262 D 28264 A 28265 C 28267 A 28268 A, 28268 B 28271 A, 28273 C 28268 D 28269 A 28269 B 28269 B 28275 B 28277 A 28278 D 28280 A 28281 B 28283 A 28284 B 28285 B 28286 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 III Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Pawelski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 39: Beschlussempfehlung und Bericht des Haus- haltsausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Uwe Beckmeyer, Dr. Bärbel Kofler, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zukunft des „Energie- und Klimafonds“ und der durch ihn finan- zierten Programme (Drucksachen 17/10088, 17/10815) . . . . . . . . Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 40: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Markus Kurth, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Perso- nenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts (Drucksachen 17/2376, 17/5323) . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Sieben- ten Gesetzes zur Änderung des Urheber- rechtsgesetzes (Tagesordnungspunkt 36) . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (225. Sitzung, Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Alois Karl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Antrag: Kindererziehung in der Rente besser berück- sichtigen (Tagesordnungspunkt 37 a) . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28287 A 28288 A 28289 B 28290 C 28291 C 28292 D 28294 A 28295 B 28296 C 28296 D 28298 A 28299 A 28301 B 28302 B 28303 C 28305 B 28306 C 28306 D 28307 C 28309 D 28311 C 28312 C 28313 D 28315 A 28316 B 28316 B 28316 D 28317 A 28317 C 28318 B 28318 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28217 (A) (C) (D)(B) 226. Sitzung Berlin, Freitag, den 1. März 2013 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28315 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 01.03.2013 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 01.03.2013 Brunkhorst, Angelika FDP 01.03.2013 Buchholz, Christine DIE LINKE 01.03.2013 Burchardt, Ulla SPD 01.03.2013 Canel, Sylvia FDP 01.03.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 01.03.2013 Evers-Meyer, Karin SPD 01.03.2013 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 01.03.2013 Gabriel, Sigmar SPD 01.03.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 01.03.2013 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 01.03.2013 Gruß, Miriam FDP 01.03.2013 Hardt, Jürgen CDU/CSU 01.03.2013 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 01.03.2013 Haustein, Heinz-Peter FDP 01.03.2013 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 01.03.2013 Hoff, Elke FDP 01.03.2013 Hofmann (Volkach), Frank SPD 01.03.2013 Höger, Inge DIE LINKE 01.03.2013 Juratovic, Josip SPD 01.03.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kipping, Katja DIE LINKE 01.03.2013 Klamt, Ewa CDU/CSU 01.03.2013 Korte, Jan DIE LINKE 01.03.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Lange (Backnang), Christian SPD 01.03.2013 Liebich, Stefan DIE LINKE 01.03.2013 Dr. Lotter, Erwin FDP 01.03.2013 Mast, Katja SPD 01.03.2013 Meierhofer, Horst FDP 01.03.2013 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 01.03.2013 Möhring, Cornelia DIE LINKE 01.03.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 01.03.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 01.03.2013 Nahles, Andrea SPD 01.03.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 01.03.2013 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 01.03.2013 Dr. Nüßlein, Georg CDU/CSU 01.03.2013 Ortel, Holger SPD 01.03.2013 Petermann, Jens DIE LINKE 01.03.2013 Pitterle, Richard DIE LINKE 01.03.2013 Rehberg, Eckardt CDU/CSU 01.03.2013 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 01.03.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 01.03.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 28316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Tagesordnungs- punkt 36) Siegfried Kauder (CDU/CSU): Das siebente Ge- setz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes – Leis- tungsschutzrecht für Presseverlage – berührt zwei grundrechtlich geschützte Bereiche, nämlich das Recht der Informationsfreiheit – Art. 5 GG – und den Gleich- heitsgrundsatz – Art. 3 GG. Der Bürger muss Zugang zu Informationen im Internet haben. Dies wäre ohne den in der Rechtsausschusssitzung von Mittwoch, dem 27. Februar 2013, beschlossenen Ände- rungsantrag der Regierungskoalition nicht gewährleistet gewesen. In der zur Abstimmung anstehenden Fassung nimmt das Gesetz einzelne Wörter und kleinste Textaus- schnitte vom Leistungsschutzrecht der Presseverlage aus. Damit ist Art. 5 GG Genüge getan. Allerdings ist der Be- griff „kleinste Textausschnitte“ auslegungsbedürftig. Er kann nur als „kleinstmögliche Textteile“ verstanden wer- den. Das ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift. Suchmaschinen und Aggregatoren müssen die Mög- lichkeit haben, zu bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken. Das muss allerdings mit dem kleinstmögli- chen Textumfang geschehen. Die Beschreibung darf nicht so umfangreich sein, dass sich der Aufruf des ver- linkten Inhalts erübrigt. Das europarechtlich gebotene Notifizierungsverfah- ren ist nicht eingeleitet worden. Dies hindert den Gesetz- geber aber nicht, das Gesetz zu verabschieden. Das Noti- fizierungsverfahren kann nachgeholt werden – Dauer drei Monate. Bis zum Abschluss des Notifizierungsver- fahrens entfaltet das verabschiedete Gesetz keine Wir- kung. Soweit Bedenken bestehen, dass Presseverlage ge- genüber anderen Informationsanbietern privilegiert sind, kann die Berücksichtigung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 GG gebieten, auch anderen Informationsanbietern gesetzlich ein Leistungsschutzrecht einzuräumen. Da ein Teil meiner Bedenken durch den Änderungs- antrag erledigt, verfassungsrechtliche Defizite nachbes- serbar und europarechtliche Vorgaben nachholbar sind, stimme ich dem Gesetzentwurf zu. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Eine freie und unabhängige Presse, Medienvielfalt und Qualitätsjour- nalismus sind ein entscheidender Eckpfeiler unserer De- mokratie. Der Schutz des geistigen Eigentums ist Vo- raussetzung für die Innovationsfähigkeit eines Landes. Aus diesem Grund begrüße ich den Kompromiss bei der Anpassung des Urheberrechtes. Presseverlage erhal- ten damit Leistungsschutzrechte, die schon lange in an- deren Bereichen üblich sind und weder Innovationen be- einträchtigen noch die Pressefreiheit einschränken oder den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen. Vor allem begrüße ich, dass auch in Zukunft einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte – sogenannte Snip- pets – nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen. Dies ist im Sinne der Informationsfreiheit entscheidend. Eine wichtige Aufgabe bleibt es aber, das Leistungs- schutzrecht sinnvoll umzusetzen und weiterzuentwi- ckeln. Der Aufbau zusätzlicher Verwertungsgesellschaf- ten nach dem Muster der GEMA ohne wettbewerbliche Elemente ist kritisch zu beurteilen. Die weitere Entwick- lung der Internetnutzung wird in den kommenden Jahren weitere Anpassungen erfordern. Ziel muss es bleiben, ei- nen nachhaltigen Interessenausgleich zu schaffen: zwi- schen dem Schutz des geistigen Eigentums, der eine hohe Qualität und Vielfalt journalistischer Angebote er- laubt, einerseits und dem sich verändernden Informa- tionsverhalten der Gesellschaft andererseits. Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Roth (Heringen), Michael SPD 01.03.2013 Schaaf, Anton SPD 01.03.2013 Schieder (Weiden), Werner SPD 01.03.2013 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 01.03.2013 Schnurr, Christoph FDP 01.03.2013 Schreiner, Ottmar SPD 01.03.2013 Staffeldt, Torsten FDP 01.03.2013 Steinke, Kersten DIE LINKE 01.03.2013 Ulrich, Alexander DIE LINKE 01.03.2013 Dr. Volk, Daniel FDP 01.03.2013 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 01.03.2013 Dr. Wilms, Valerie BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.03.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 01.03.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28317 (A) (C) (D)(B) Frank Schäffler (FDP): Der Einführung eines Leis- tungsschutzrechts durch Änderung des Urheberrechts kann ich nicht zustimmen. Schutzgegenstand der beabsichtigten Änderung ist nicht das Presseerzeugnis, sondern die „zur Festlegung des Presserzeugnisses erforderliche wirtschaftliche, or- ganisatorische und technische Leistung des Presseverle- gers“. Ich habe kein Verständnis für den Schutz eines Geschäftsmodells durch den Gesetzgeber. Jeder Unter- nehmer plant sein Geschäft innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Es ist die Hauptaufgabe des Wettbewerbs, zu zeigen, welche dieser Pläne falsch sind. Wenn sich das Geschäftsmodell der Presseverleger unter dem Druck der neuen Medienwelt als zunehmend untragfähig he- rausstellt, dann ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, rettend einzugreifen. Es war richtig, weder Opel noch Schlecker vor den Folgen eines gescheiterten Geschäftsmodells zu retten. Es wäre richtig, überschuldete Banken und Gläubiger nicht vor den nachteiligen Folgen ihres unternehmeri- schen Handelns zu schützen. Es ist richtig, sich der Ret- tung der Presseverleger durch einen gesetzgeberischen Eingriff entsprechend ihrem „neu entstandenen Schutz- bedürfnis“ zu verweigern. Die Eröffnung neuer Märkte und die organisatorische Weiterentwicklung jedes Unter- nehmens revolutionieren unaufhörlich die Wirtschafts- struktur von innen heraus. Alte Strukturen werden zerstört und neue geschaffen. Dieser Prozess der „schöp- ferischen Zerstörung“ ist das für die Marktwirtschaft we- sentliche Faktum. Darin besteht die Marktwirtschaft, und darin muss auch jedes marktwirtschaftliche Gebilde leben. Der Einführung eines Leistungsschutzrechts kann ich auch deswegen nicht zustimmen, weil bereits heute die technische Möglichkeit besteht, den Zugriff auf das ei- gene Onlineangebot durch Suchmaschinen zu blockie- ren. Die wesentlichen Suchmaschinen haben sich bereits im Jahr 2008 darauf geeinigt, das Robots-Exclusion- Standard-Protokoll zu beachten. Aufgrund dieser Kon- vention der Suchmaschinenbetreiber hat jeder Anbieter durch eigene technische Mittel die Möglichkeit, Suchro- boter auszuschließen und dadurch sein Angebot vor un- gewollter Fremdnutzung zu schützen. Hier hat sich ein Gewohnheitshandeln entwickelt, das ohne gesetzgeberi- schen Eingriff die Chance hat, sich zu einem Gewohn- heitsrecht weiterzuentwickeln. Dass die durch das Leis- tungsschutzrecht geschützten Geschäftsmodelle dieses Protokoll nicht für ihre Zwecke einsetzen, zeigt den Nut- zengewinn der Anbieter von der Fremdverwertung. Die Fremdverwertung liegt im Interesse der Anbieter. Das Handeln der Anbieter offenbart diese Präferenz ein- drucksvoll. Wenn die Anbieter auf diesen technischen Schutz freiwillig und im eigenen Geschäftsinteresse verzichten, ist ein gesetzgeberischer Eingriff mit dem Ziel, einen ge- setzlichen Schutz einzurichten, überflüssig und unge- rechtfertigt. Er würde zu einer doppelten Privilegierung der Presseverleger führen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (225. Sitzung, Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztagesordnungspunkt 7) Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- 28318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 (A) (C) (D)(B) stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Was- serversorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadt- werk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fäl- len ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasser- dienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU- Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europa- weite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor- gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Alois Karl (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zum Antrag: Kindererziehung in der Rente besser berücksichtigen (Tagesord- nungspunkt 37 a) Mein Name ist in der Ergebnisliste nicht aufgeführt. Mein Votum lautet Ja. Anlage 5 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tagung der parlamentarischen Versammlung des Euro- parates vom 24. bis 28. Januar 2011 in Straßburg – Drucksachen 17/10574, 17/12238 Nr.1.1 – – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla- mentarischen Versammlung der OSZE 21. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 5. bis 9. Juli 2012 in Monaco – Drucksachen 17/11700, 17/12238 Nr. 1.2 – Innenausschuss – Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Neunter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland – Drucksachen 17/10221, 17/10707 Nr. 1.2 – Ausschuss für Wirtschaft und Technologie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten – Drucksachen 17/7181, 17/8641 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten hier: Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksachen 17/11434, 17/11614 Nr. 1.4 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über die Aktivitä- ten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der ein- zelnen Rohstoffabkommen – Drucksachen 17/11784, 17/12114 Nr. 1.1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ – Drucksachen 17/11958, 17/12114 Nr. 1.11 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Luftfahrtstrategie der Bundesregierung – Drucksachen 17/12150, 17/12238 Nr.1.8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 226. Sitzung. Berlin, Freitag, den 1. März 2013 28319 (A) (C) (D)(B) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2011 (Rüs- tungsexportbericht 2011) – Drucksache 17/11785 – Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung – Drucksachen 17/10323, 17/10707 Nr. 1.6 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 17/11108 Nr. A.7 Ratsdokument 14123/12 Drucksache 17/11108 Nr. A.8 Ratsdokument 14139/12 Drucksache 17/11108 Nr. A.9 Ratsdokument 14181/12 Drucksache 17/11242 Nr. A.4 Ratsdokument 14414/12 Drucksache 17/11439 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2012)0310 Drucksache 17/11919 Nr. A.3 Ratsdokument 16016/12 Drucksache 17/11919 Nr. A.4 Ratsdokument 16018/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.6 Ratsdokument 16423/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.12 Ratsdokument 17679/12 Drucksache 17/12244 Nr. A.10 Ratsdokument 5119/13 Finanzausschuss Drucksache 17/12244 Nr. A.18 Ratsdokument 5127/13 Haushaltsausschuss Drucksache 17/12126 Nr. A.19 Ratsdokument 15645/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.20 Ratsdokument 15646/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.21 Ratsdokument 16850/12 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/12126 Nr. A.22 Ratsdokument 16349/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.23 Ratsdokument 17281/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.24 Ratsdokument 17285/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.25 Ratsdokument 17450/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.26 Ratsdokument 17520/12 Drucksache 17/12126 Nr. A.27 Ratsdokument 17555/12 Drucksache 17/12244 Nr. A.21 EP P7_TA-PROV(2012)0468 Drucksache 17/12244 Nr. A.22 Ratsdokument 17963/12 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/10710 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2012)0225 Drucksache 17/12126 Nr. A.30 EP P7_TA-PROV(2012)0419 Drucksache 17/12126 Nr. A.32 Ratsdokument 17575/12 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/12126 Nr. A.37 Ratsdokument 17568/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/12126 Nr. A.38 Ratsdokument 16633/12 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/9647 Nr. A.19 EP P7_TA-PROV(2012)0092 226. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 36 Urheberrechtsgesetz (Leistungsschutzrecht) TOP 37 Rentenrecht TOP 38 Gleichstellungspolitik TOP 39 Zukunft des Energie- und Klimafonds TOP 40 Reform des Betreuungsrechts Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Zypries


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wenn es

    nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es
    notwendig, kein Gesetz zu machen.“


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Diesen Satz von Montesquieu kennen Sie alle. Da außer
    der Regierungskoalition und dem BDZV niemand meint,
    dass es eines solchen Gesetzes bedürfte, wäre es am bes-
    ten gewesen, Sie hätten es gelassen. Aber wenn man
    schon ein Gesetz macht, dann muss es doch zumindest
    dem Gebot der Normenklarheit entsprechen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Sie wissen: Normenbestimmtheit und Normenklar-
    heit – das sind die Grundsätze, die das Bundesverfas-
    sungsgericht von den deutschen Gesetzen verlangt; denn
    wir wollen schließlich, dass die Bürgerinnen und Bürger
    in der Lage sind, die Gesetze auch zu verstehen. Aber
    diesen Anforderungen werden Sie mit diesem Gesetz-
    entwurf nicht gerecht. Daran ändert auch nichts, dass Sie
    den Entwurf des Gesetzes vor drei Tagen aufgrund der
    massiven Proteste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft
    und der Netzgemeinde noch einmal geändert haben.


    (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und zwar ziemlich stark geändert!)


    – Dadurch ist er aber nicht besser geworden, Frau Kolle-
    gin Rößner.


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber gänzlich anders!)


    Im Gegenteil, jetzt ist klar: Die Urheber, also die Journa-
    listen, die ihre geistigen Produkte an die Verleger zur
    Veröffentlichung geben, werden nicht geschützt.
    Deshalb haben gestern auch die Freischreiber und der

    Deutsche Journalistenverband in einer Pressemitteilung
    klar erklärt, dass sie dieses Gesetz ablehnen. Sie wissen,
    meine Damen und Herren: Gerade den Schutz der Jour-
    nalisten, der Urheber, wollten wir immer. Die Union hat
    immer behauptet, dass der Schutz durch dieses Gesetz
    erzielt würde. Jetzt sagen die Journalisten aber: Von
    euch, von eurem Gesetzentwurf, fühlen wir uns nicht
    vertreten.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Im Gegenteil: Sie fürchten eine eindeutige Verschlechte-
    rung. Ich glaube auch, dass durch das Gesetz in der Tat
    eine Verschlechterung eintreten wird.

    Das wirklich Schwierige ist, dass Sie dieses Leis-
    tungsschutzrecht als ein Verbotsrecht ausgestaltet haben.
    Herr Kollege Thomae, es ist ja richtig: Die Urheber
    können ihre Produkte weiter ins Netz einstellen. Das
    Problem ist nur: Suchmaschinen dürfen nicht auf sie ver-
    linken; Suchmaschinen dürfen die Produkte nicht mehr
    zugänglich machen, wenn keine Lizenz erteilt wurde.
    Das heißt konkret: Jeder gewerbliche Anbieter in
    Deutschland, der seine Produkte auffinden lassen und
    zur Verwertung bringen möchte – das gilt dann auch für
    viele kleine Anbieter und nicht nur für die großen Tages-
    zeitungen –, muss Lizenzverträge abschließen, wenn er
    denn über Suchmaschinen im World Wide Web gefun-
    den werden will. Wenn ich das richtig sehe, gilt das
    wegen des EU-Vertrags und wegen einer fehlenden
    Regelung im Gesetz auch für alle Presseverlage der Eu-
    ropäischen Union.

    Jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, der auch
    nur ein bisschen vom Internet versteht, weiß, dass das
    ein völliges Unding ist. Wie will man heutzutage im
    World Wide Web überhaupt noch irgendetwas ohne
    Suchmaschinen finden?


    (Stephan Thomae [FDP]: Eben!)


    Deswegen ist die Verpflichtung für Presseverleger, eine
    solche Lizenz abzuschließen, für meine Begriffe ein
    komplett unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Grund-
    rechte.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


    Sie können das von den Menschen in der Wirtschaft
    nicht verlangen.

    Darüber hinaus sind im Hinblick auf die Normenklar-
    heit zahlreiche andere Punkte zu berücksichtigen:

    Es ist völlig unklar, meine Damen und Herren, ab
    wann denn jemand Presseverleger ist. Ist man als Betrei-
    ber eines Blogs mit periodisch erscheinenden Einträgen
    schon Presseverleger? Ist man es ab der dritten Veröf-
    fentlichung eines Blogeintrags oder ab der fünften Ver-
    öffentlichung?


    (Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Sie sind jedenfalls Verleger! Die SPD ja!)






    Brigitte Zypries


    (A) (C)



    (D)(B)


    Und wenn man ab der fünften Veröffentlichung Presse-
    verleger ist, ist man es dann auch rückwirkend bei den
    ersten vier?

    Was ist denn überhaupt ein Presseerzeugnis? Die
    Blogs fallen sicherlich darunter. Aber die Frage, ob die
    Webseiten der Bundestagsabgeordneten mit ihren Infor-
    mationsangeboten darunterfallen, das konnte in keiner
    einzigen Sitzung, an der ich teilgenommen habe, beant-
    wortet werden.


    (Manuel Höferlin [FDP]: Sie waren doch nie im Rechtsausschuss!)


    – Ja. Ich war aber in anderen Ausschüssen, im Aus-
    schuss für Kultur und Medien und im Unterausschuss
    „Neue Medien“, wo diese Frage, Herr Kollege, auch ein
    Thema war und das zuständige Ministerium leider keine
    belastbare Antwort geben konnte.


    (Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Professor Lewandowski hat sich sehr eindeutig geäußert! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Der Rechtsausschuss ist nicht der Nabel der Welt, nur der Wurmfortsatz!)


    Durch die Gesetzesänderung, meine Damen und Her-
    ren, sind jetzt „einzelne Wörter und kleinste Textaus-
    schnitte“ vom Leistungsschutzrecht ausgenommen; da-
    rüber sprachen wir eben schon. Zu der Frage, wie es sich
    mit Bildern verhält, Herr Thomae, habe ich keine Rege-
    lung gefunden. Ich weiß also nicht, ob nach wie vor die
    BGH-Rechtsprechung gilt oder Sie das mit diesem Ge-
    setz ändern. Vielleicht kann einer der Koalitionsredner
    nachher dazu eine Auskunft geben; Herr Dr. Krings, das
    wäre freundlich.

    Einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte – man
    kann darüber rätseln, was das ist. Bei heise online kann
    man nachlesen, dass die FDP eine Länge von 160 Zei-
    chen festschreiben wollte. Das steht nun aber so nicht im
    Gesetzentwurf. Jetzt fragt man sich natürlich: Was
    schließen wir daraus? Müssen es weniger als 160 Zei-
    chen sein, oder dürfen es eben auch mehr sein?


    (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde sagen: mehr!)


    Wie definiert man den Begriff „kleinster Textaus-
    schnitt“? Steht die erlaubte Länge jetzt im Verhältnis zur
    Länge des gesamten Textes des Beitrags? Hat also ein
    Text von zehn Seiten einen anderen kleinsten Text-
    ausschnitt als ein Text von einer Seite? Oder reden wir
    von einer absoluten Größe? Darf eigentlich „Bayern ge-
    gen Dortmund 1 : 0“ – oder „Dortmund gegen Bayern
    1 : 0“ – lizenzfrei bleiben oder nicht?


    (Thomas Oppermann [SPD]: Ein Wort zu viel: das Ergebnis!)


    Was dürfen also Suchmaschinen lizenzfrei anzeigen?

    Meine Damen und Herren, Sie sehen: Dieser Gesetz-
    entwurf erfüllt die Ansprüche des Bundesverfassungsge-
    richts an die Normenklarheit und des Bestimmtheits-
    grundsatzes in keiner Weise. Die Schutzlücke, die, wie
    es die Union immer behauptet, geschlossen werden soll,
    wird nicht geschlossen. Denn ich garantiere Ihnen: Vor

    allem Gerichte werden sich mit dem Leistungsschutz-
    recht befassen, bevor auch nur irgendein Verlag Geld für
    sein Angebot im Internet bekommt.

    Zuvor allerdings, meine Damen und Herren, wird sich
    die EU-Kommission noch um dieses Gesetz kümmern.
    In der Süddeutschen Zeitung können wir heute schon le-
    sen, dass die Kommission beim BMJ angefragt hat, wie
    es sich hier eigentlich mit der Notifizierungspflicht ver-
    halte.

    Seit drei Jahren, meine Damen und Herren, diskutie-
    ren wir jetzt das Leistungsschutzrecht. Das, was heute
    vorliegt, ist allerdings von dem, was ursprünglich einmal
    geplant war, weit entfernt.

    Ich glaube nicht, dass das Gesetz dazu dient, die
    Verleger im Internetzeitalter zu schützen. Dabei wäre es
    notwendig gewesen, die Diskussion darüber zu führen.
    In der Tat sind Anstrengungen nötig, um sich damit aus-
    einanderzusetzen, wie sich die Zeitungslandschaft in
    Deutschland vor allen Dingen durch das Internet verän-
    dert. Wir von der SPD haben dazu einen Entschließungs-
    antrag vorgelegt. Da können Sie unsere Vorschläge
    sehen. Wir glauben, dass das alles besser gewesen wäre
    als das, was Sie hier heute präsentieren.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Günter Krings

für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Krings


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Wie schwach die Argumente der Opposition in
    der Sache waren und sind, haben wir eben schon in der
    Geschäftsordnungsdebatte erlebt. Sie wollen der Diskus-
    sion ausweichen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie haben sich diese Diskussion nicht zugetraut: Sie
    wollten den Punkt absetzen, wir wollen in der Sache
    debattieren – im Interesse aller, die hier oder an den
    Fernsehgeräten zuschauen und wissen wollen, wie die
    Sachargumente sind und wie der Bundestag abstimmt.


    (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb wäre eine Anhörung noch einmal wichtig gewesen! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist dreist! – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Verschiebung um eine Sitzungswoche!)


    Sie wollen sich der Diskussion nicht stellen und wollten
    deshalb den Tageordnungspunkt absetzen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Mit dem heute zu beschließenden Leistungsschutz-
    recht für Presseverlage geht es nicht um mehr, aber auch
    nicht um weniger als die Schließung einer Lücke im Ur-





    Dr. Günter Krings


    (A) (C)



    (D)(B)


    heberrecht. Die Grundprinzipien dieses Urheberrechts
    sind ganz einfach. Das können durchaus auch einige von
    Ihnen verstehen. Es geht darum: Der Urheber hat ein
    Urheberrecht, der Leistungsschutzinhaber – der Werk-
    mittler –, der zwischen dem Urheber und dem Nutzer
    steht, hat ein Leistungsschutzrecht. Diese Leistungs-
    schutzrechte gibt es seit Jahrzehnten im Urheberrecht für
    Hersteller von Tonträgern, Rundfunksendeunterneh-
    men, Filmhersteller, Schauspieler und viele andere.

    Dieses Leistungsschutzrecht ist jedenfalls immer
    dann notwendig, wenn der Werkmittler nicht mehr die
    Herrschaft über den Vertriebsweg hat. Zu der Zeit, als
    Zeitungen noch rein in Printform erschienen, war das
    nicht notwendig. Da war der Vertriebsweg in der Herr-
    schaft des Verlegers. Heute ist das eben nicht mehr so.
    Zeitungen werden – das werden Sie vielleicht wissen –
    auch online gelesen. Deswegen ist die Notwendigkeit ei-
    nes Leistungsschutzrechts offensichtlich begründet.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Wer es für falsch hält, dass Presseverlage – wie es bis-
    her ist – ihre Inhalte im Netz verschenken müssen, und
    wer es – wie wir – als fair ansieht, dass sie nicht nur am
    Kiosk, sondern auch im Netz ihre Inhalte verkaufen dür-
    fen, der muss diesem Gesetz zustimmen.

    Manche Attacke aus der Opposition gegen die Idee
    des Leistungsschutzrechts – das war es nämlich: Sie
    haben letztlich maßgeblich immer gegen die Idee des
    Leistungsschutzrechts als solches argumentiert –


    (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht wahr! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist eine Unterstellung!)


    hat wirklich viele, auch Kulturschaffende, in Deutsch-
    land zutiefst verunsichert.

    Sie sollten jetzt endlich einmal diese Debatte heute
    zum Anlass nehmen und hier deutlich machen, dass Sie
    sich – jedenfalls grundsätzlich – zur Idee des Leistungs-
    schutzrechts bekennen. Sie werden das wahrscheinlich
    nicht tun, und ich sage Ihnen auch, warum nicht. Wer
    sich grundsätzlich zur Idee des Leistungsschutzrechts in
    den anderen Bereichen bekennt, hat kein ernsthaftes Ar-
    gument mehr, genau dieses Leistungsschutzrecht nicht
    anzuerkennen.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Oder ist Ihr Problem vielleicht, dass es sich bei die-
    sem Leistungsschutzrecht speziell um ein Leistungs-
    schutzrecht handelt, das sich auf das Internet bezieht? –
    Dann sagen Sie doch offen, dass unsere Rechtsordnung
    und ihre gut begründeten Rechtsprinzipien im Internet
    aus Ihrer Sicht nicht gelten sollen.

    Die christliche-liberale Koalition steht dafür, dass ge-
    rade ein freies Internet einen fairen und verbindlichen
    Rechtsrahmen braucht. Nur so können die Interessen
    von Kreativen, Verlagen, Nutzern und der Internetwirt-
    schaft zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.

    Begünstigte des Leistungsschutzrechts für Pressever-
    lage sind nicht nur Verlage, sondern auch Journalisten.
    Das haben wir so klar in den Entwurf des Gesetzes ge-
    schrieben. Aus dem Grunde setze ich – übrigens gemein-
    sam mit dem Deutschen Journalistenverband – darauf,
    dass sich eine Verwertungsgesellschaft dieses Themas
    annehmen wird. Nötigenfalls können wir als Gesetzge-
    ber hier auch noch einmal Druck machen. Wir wollen,
    dass die Arbeitsleistung von Journalisten und Verlagen
    angemessen vergütet wird.

    Das Internet ist ein hocheffizientes Medium zur Ver-
    breitung und Aggregation von Informationen. Mit Such-
    maschinen finden wir Inhalte natürlich besonders
    schnell. Aber die abgespeicherten und gefundenen In-
    halte schreiben sich eben nicht von selbst. Wir wollen,
    dass sich Leistung lohnt – auch im journalistischen und
    verlegerischen Bereich. Leistung kann sich aber nur loh-
    nen, wenn sie einen Preis hat. Einen Preis kann sie nur
    bekommen, wenn man ein Recht hat, auf das man sich
    berufen kann. Dieses Recht wird in diesem Bereich das
    Leistungsschutzrecht sein.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Selbst eine Bezahlschranke, die manche Verlage auf-
    bauen wollen, ist zurzeit juristisch unwirksam, weil sie
    ohne ein Leistungsschutzrecht juristisch nicht durchsetz-
    bar ist. Sie verhindern damit Innovation. Sie verhindern
    neue Bezahlangebote im Netz, wenn Sie gegen das Leis-
    tungsschutzrecht stimmen.

    Ein Geschäftsmodell, bei dem ein immer aufwendiger
    werdender, kostenloser Onlinebereich quersubventio-
    niert wird von einem immer kleiner werdenden Printbe-
    reich, stößt an seine Grenzen. Das ist übrigens auch ein
    wesentlicher Grund dafür, dass sich das Zeitungssterben
    in Deutschland fortsetzt: Frankfurter Rundschau, Finan-
    cial Times Deutschland und manche Regionalzeitung.
    Das liegt nicht daran, dass die Menschen keine Zeitung
    mehr lesen wollen, sondern das liegt daran, dass wir kein
    angemessenes Bezahlsystem aufgebaut haben. Das Leis-
    tungsschutzrecht allein wird die Pressevielfalt in
    Deutschland nicht sicherstellen. Aber es ist ein wichtiger
    Beitrag für den Erhalt einer lebendigen Presselandschaft
    in unserem Land.

    Wir führen die Diskussion schon seit drei Jahren.
    Frau Zypries, Sie haben darauf hingewiesen, vielen
    Dank für den Hinweis. Es ist zu Recht oft betont wor-
    den, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, den Kuchen
    zwischen Internetwirtschaft und Verlagen aufzuteilen.


    (Brigitte Zypries [SPD]: So ist es!)


    Aber der Staat hat für faire Wettbewerbsbedingungen zu
    sorgen, und darum geht es bei diesem Gesetz.

    Aus guten Gründen gibt es in Deutschland für Presse-
    und Medienunternehmen ein sehr strenges Medienkon-
    zentrationsrecht. Es soll verhindern, dass eine demokra-
    tiegefährdende Marktmacht entsteht. Diese Regelung
    gilt natürlich nicht für Internetsuchmaschinen, obwohl
    es in diesem Bereich einen Marktführer mit 95 Prozent
    Marktanteil gibt. Es ist festzustellen, dass Google allein





    Dr. Günter Krings


    (A) (C)



    (D)(B)


    in Deutschland Werbeeinnahmen erzielt, deren Höhe das
    übersteigt, was alle Zeitungsverlage gemeinsam in der
    Onlinewerbung erzielen können.


    (Brigitte Zypries [SPD]: Ja!)


    Von Anfang an ist es uns wichtig gewesen, dass die-
    ses Gesetz nicht für ein bestimmtes einzelnes Unterneh-
    men gemacht wird. Es geht auch darum, dass es News-
    Aggregatoren gibt – Harvester wurden genannt –, die in
    sehr intensiver Weise die Inhalte fremder Webseiten ab-
    fischen. Die Inhalte werden dem Nutzer dann als eigenes
    Angebot mit eigenem Werbepartner unterbreitet, und so
    wird Geld auf Kosten anderer verdient.


    (Brigitte Zypries [SPD]: Das ist heute schon verboten!)


    Gerade in diesem Bereich ist die Erhebung von Lizenz-
    gebühren gerechtfertigt.

    Das Gesetz war nie als eine Lex Google gedacht. Bei
    der Ausnahme, die wir am Mittwoch im Rechtsaus-
    schuss beschlossen haben, geht es nicht darum, dass
    Suchmaschinen insgesamt herausfallen. Für mich war es
    eine wichtige Klarstellung; denn wir wollten von vorn-
    herein ein schlankes Leistungsschutzrecht. Aber zur Be-
    ruhigung: Aufgrund der Änderung vom Mittwoch und
    der eingefügten Klarstellung unterfallen sogenannte
    Schnipselangebote von Suchmaschinen – man kann es
    auch auf Deutsch sagen, was sonst als Snippet bezeich-
    net wird – dann dem Leistungsschutzrecht, wenn der
    Treffer über die Überschrift und einige Wörter hinaus-
    geht.

    Es ist ein ermutigendes Ergebnis dieses Gesetzge-
    bungsverfahrens, dass auch Weltkonzerne des Internets
    die deutschen Gesetze beachten müssen, dass sie nicht
    über dem Gesetz in Deutschland stehen. Das entspricht
    jedenfalls unserer Auffassung, Ihrer offenbar nicht.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


    Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage ha-
    ben wir ein sachgerechtes Konzept zur Stützung der
    Pressevielfalt und des Qualitätsjournalismus in Deutsch-
    land vorgelegt.

    Gestatten Sie mir einen kurzen Blick darauf, was die
    Opposition vorschlägt. Kurz vor Toresschluss des Ver-
    fahrens haben alle Oppositionsfraktionen plötzlich noch
    Entschließungsanträge zum Thema Pressevielfalt vorge-
    legt. Kurz vor Ende gab es also noch ein wenig Bewe-
    gung, das klang auch schon in ein paar Wortmeldungen
    an.

    Zusammenfassend kann man sagen: Die SPD bewun-
    dert das Problem der Presseverlage, macht aber vor-
    sichtshalber keinen wirklichen Vorschlag in der Sache.


    (Brigitte Zypries [SPD]: Gar nicht wahr!)


    Sie fordert lieber die Bundesregierung auf, einen neuen
    Gesetzentwurf vorzulegen. Auch die Linke hat eine Idee,
    was man machen könnte.


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir haben immer gute Ideen!)


    Man könnte nicht nur Runde Tische einberufen, sondern
    man könnte auch – so las ich in der Presse – staatliche
    Subventionen für die Presse einführen. Durch staatliche
    Subventionen könnte man letztlich – wenn man das zu
    Ende denkt – eine Staatspresse aufbauen. Aus Ihrer Sicht
    wurden damit ja ordentliche Erfahrungen gemacht.


    (Zurufe von der LINKEN: Oh!)


    Die Grünen fordern zu diesem Thema einen Runden
    Tisch, auch das ist ein sehr origineller Vorschlag.

    Man kann zusammenfassen: Wir wollen mit dem
    Leistungsschutzrecht ein Instrument schaffen, das die
    berechtigten Interessen von Verlagen und Journalisten
    gegenüber Internetunternehmen schützt. Sie wollen
    Runde Tische und Steuergelder für die Presse. Sie pala-
    vern, wir handeln. Ich bitte um Zustimmung für unseren
    Gesetzentwurf.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)