Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28157
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen
        Leutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 28.02.2013 Zimmermann,
        Sabine
        DIE LINKE 28.02.2013
        Lange (Backnang),
        Christian
        SPD 28.02.2013 Wieczorek-Zeul,
        Heidemarie
        SPD 28.02.2013
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 28.02.2013
        Behrens, Herbert DIE LINKE 28.02.2013
        Brunkhorst, Angelika FDP 28.02.2013
        Burchardt, Ulla SPD 28.02.2013
        Canel, Sylvia FDP 28.02.2013
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 28.02.2013
        Gabriel, Sigmar SPD 28.02.2013
        Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 28.02.2013
        Gottschalck, Ulrike SPD 28.02.2013
        Gruß, Miriam FDP 28.02.2013
        Hardt, Jürgen CDU/CSU 28.02.2013
        Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Hofmann (Volkach),
        Frank
        SPD 28.02.2013
        Keul, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Klamt, Ewa CDU/CSU 28.02.2013
        Korte, Jan DIE LINKE 28.02.2013
        Krestel, Holger FDP 28.02.2013
        Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Dr. von der Leyen,
        Ursula
        CDU/CSU 28.02.2013
        Liebich, Stefan DIE LINKE 28.02.2013
        Dr. Lotter, Erwin FDP 28.02.2013
        Dr. h. c. Michelbach,
        Hans
        CDU/CSU 28.02.2013
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.02.2013
        Möller, Kornelia DIE LINKE 28.02.2013
        Müller (Aachen),
        Petra
        FDP 28.02.2013
        Nahles, Andrea SPD 28.02.2013
        Neumann (Bremen),
        Bernd
        CDU/CSU 28.02.2013
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.02.2013
        Rawert, Mechthild SPD 28.02.2013
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.02.2013
        Roth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 28.02.2013
        Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.02.2013
        Schreiner, Ottmar SPD 28.02.2013
        Schulz, Jimmy FDP 28.02.2013
        Staffeldt, Torsten FDP 28.02.2013
        Wagenknecht,
        Sahra
        DIE LINKE 28.02.2013
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        28158 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Michael Glos
        Josef Göppel
        Peter Götz
        Ute Granold
        Reinhard Grindel
        Dr. Hermann Kues
        Günter Lach
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Andreas G. Lämmel
        Dr. Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Dr. Andreas Scheuer
        Karl Schiewerling
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Georg Schirmbeck
        Christian Schmidt (Fürth)
        Patrick Schnieder
        SPD
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heinz-Joachim Barchmann
        Doris Barnett
        Klaus Barthel
        Sören Bartol
        Anlage 2
        Namensverzeichnis
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kon-
        trollgremiums teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 6)
        CDU/CSU
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Peter Aumer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Ernst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Dr. Christoph Bergner
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Dr. Maria Böhmer
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Dr. Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexander Dobrindt
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Herbert Frankenhauser
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Erich G. Fritz
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Peter Gauweiler
        Dr. Thomas Gebhart
        Norbert Geis
        Hermann Gröhe
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Monika Grütters
        Olav Gutting
        Florian Hahn
        Dr. Stephan Harbarth
        Gerda Hasselfeldt
        Dr. Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Ursula Heinen-Esser
        Frank Heinrich
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Ernst Hinsken
        Peter Hintze
        Christian Hirte
        Robert Hochbaum
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Joachim Hörster
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Thomas Jarzombek
        Dieter Jasper
        Dr. Franz Josef Jung
        Andreas Jung (Konstanz)
        Dr. Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kampeter
        Alois Karl
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Siegfried Kauder (Villingen-
        Schwenningen)
        Dr. Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Eckart von Klaeden
        Ewa Klamt
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Axel Knoerig
        Jens Koeppen
        Manfred Kolbe
        Dr. Rolf Koschorrek
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr. Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Bettina Kudla
        Ulrich Lange
        Dr. Max Lehmer
        Paul Lehrieder
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Dr. Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Dr. Jan-Marco Luczak
        Daniela Ludwig
        Dr. Michael Luther
        Karin Maag
        Dr. Thomas de Maizière
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Maria Michalk
        Dr. Mathias Middelberg
        Philipp Mißfelder
        Dietrich Monstadt
        Marlene Mortler
        Dr. Gerd Müller
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr. Philipp Murmann
        Michaela Noll
        Franz Obermeier
        Eduard Oswald
        Henning Otte
        Dr. Michael Paul
        Rita Pawelski
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
        Sibylle Pfeiffer
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Christoph Poland
        Ruprecht Polenz
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Dr. Peter Ramsauer
        Eckhardt Rehberg
        Katherina Reiche (Potsdam)
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Johannes Röring
        Dr. Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht (Weiden)
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Dr. Annette Schavan
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Nadine Schön (St. Wendel)
        Dr. Kristina Schröder
        (Wiesbaden)
        Dr. Ole Schröder
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr. Patrick Sensburg
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Jens Spahn
        Carola Stauche
        Dr. Frank Steffel
        Erika Steinbach
        Christian Freiherr von Stetten
        Dieter Stier
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Karin Strenz
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Dr. Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Arnold Vaatz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Stefanie Vogelsang
        Andrea Astrid Voßhoff
        Dr. Johann Wadephul
        Marco Wanderwitz
        Kai Wegner
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Karl-Georg Wellmann
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Dagmar G. Wöhrl
        Dr. Matthias Zimmer
        Wolfgang Zöller
        Willi Zylajew
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28159
        (A) (C)
        (D)(B)
        Bärbel Bas
        Sabine Bätzing-Lichtenthäler
        Dirk Becker
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Gerd Bollmann
        Klaus Brandner
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Martin Burkert
        Petra Crone
        Martin Dörmann
        Elvira Drobinski-Weiß
        Sebastian Edathy
        Ingo Egloff
        Siegmund Ehrmann
        Dr. h. c. Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Elke Ferner
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Dagmar Freitag
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Wolfgang Gunkel
        Hans-Joachim Hacker
        Bettina Hagedorn
        Klaus Hagemann
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Hubertus Heil (Peine)
        Wolfgang Hellmich
        Rolf Hempelmann
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Dr. Eva Högl
        Christel Humme
        Josip Juratovic
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Dr. h. c. Susanne Kastner
        Ulrich Kelber
        Lars Klingbeil
        Hans-Ulrich Klose
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe (Leipzig)
        Fritz Rudolf Körper
        Anette Kramme
        Angelika Krüger-Leißner
        Ute Kumpf
        Christine Lambrecht
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Petra Merkel (Berlin)
        Ullrich Meßmer
        Dr. Matthias Miersch
        Franz Müntefering
        Dr. Rolf Mützenich
        Dietmar Nietan
        Manfred Nink
        Thomas Oppermann
        Holger Ortel
        Aydan Özoğuz
        Heinz Paula
        Johannes Pflug
        Joachim Poß
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Sönke Rix
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Karin Roth (Esslingen)
        Michael Roth (Heringen)
        Annette Sawade
        Anton Schaaf
        Axel Schäfer (Bochum)
        Bernd Scheelen
        Marianne Schieder
        (Schwandorf)
        Werner Schieder (Weiden)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Frank Schwabe
        Dr. Martin Schwanholz
        Rolf Schwanitz
        Stefan Schwartze
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Sonja Steffen
        Peer Steinbrück
        Dr. Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Dr. h. c. Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Wolfgang Tiefensee
        Rüdiger Veit
        Ute Vogt
        Dr. Marlies Volkmer
        Andrea Wicklein
        Dr. Dieter Wiefelspütz
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Uta Zapf
        Dagmar Ziegler
        Manfred Zöllmer
        Brigitte Zypries
        FDP
        Jens Ackermann
        Christine Aschenberg-
        Dugnus
        Daniel Bahr (Münster)
        Florian Bernschneider
        Sebastian Blumenthal
        Claudia Bögel
        Nicole Bracht-Bendt
        Klaus Breil
        Rainer Brüderle
        Ernst Burgbacher
        Marco Buschmann
        Helga Daub
        Reiner Deutschmann
        Bijan Djir-Sarai
        Patrick Döring
        Mechthild Dyckmans
        Hans-Werner Ehrenberg
        Rainer Erdel
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Otto Fricke
        Dr. Edmund Peter Geisen
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Heinz Golombeck
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Christel Happach-Kasan
        Heinz-Peter Haustein
        Manuel Höferlin
        Elke Hoff
        Birgit Homburger
        Heiner Kamp
        Michael Kauch
        Dr. Lutz Knopek
        Pascal Kober
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Gudrun Kopp
        Dr. h. c. Jürgen Koppelin
        Sebastian Körber
        Patrick Kurth (Kyffhäuser)
        Heinz Lanfermann
        Sibylle Laurischk
        Harald Leibrecht
        Lars Lindemann
        Dr. Martin Lindner (Berlin)
        Michael Link (Heilbronn)
        Oliver Luksic
        Horst Meierhofer
        Patrick Meinhardt
        Gabriele Molitor
        Jan Mücke
        Burkhardt Müller-Sönksen
        Dr. Martin Neumann
        (Lausitz)
        Dirk Niebel
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Cornelia Pieper
        Gisela Piltz
        Jörg von Polheim
        Dr. Christiane Ratjen-
        Damerau
        Dr. Birgit Reinemund
        Hagen Reinhold
        Dr. Peter Röhlinger
        Dr. Stefan Ruppert
        Björn Sänger
        Frank Schäffler
        Christoph Schnurr
        Marina Schuster
        Dr. Erik Schweickert
        Werner Simmling
        Judith Skudelny
        Dr. Hermann Otto Solms
        Joachim Spatz
        Dr. Max Stadler
        Torsten Staffeldt
        Dr. Rainer Stinner
        Stephan Thomae
        Manfred Todtenhausen
        Dr. Florian Toncar
        Serkan Tören
        Johannes Vogel
        (Lüdenscheid)
        Dr. Daniel Volk
        Dr. Guido Westerwelle
        Dr. Claudia Winterstein
        Dr. Volker Wissing
        Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
        DIE LINKE
        Jan van Aken
        Agnes Alpers
        Dr. Dietmar Bartsch
        Karin Binder
        Matthias W. Birkwald
        Heidrun Bluhm
        Steffen Bockhahn
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Dr. Martina Bunge
        Sevim Dağdelen
        Dr. Diether Dehm
        Heidrun Dittrich
        Werner Dreibus
        Dr. Dagmar Enkelmann
        Klaus Ernst
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Diana Golze
        Annette Groth
        Dr. Gregor Gysi
        Heike Hänsel
        Dr. Rosemarie Hein
        Inge Höger
        Dr. Barbara Höll
        Andrej Hunko
        Ulla Jelpke
        Dr. Lukrezia Jochimsen
        Katja Kipping
        Harald Koch
        Jan Korte
        Jutta Krellmann
        Katrin Kunert
        Caren Lay
        Sabine Leidig
        Ralph Lenkert
        Ulla Lötzer
        Dr. Gesine Lötzsch
        Thomas Lutze
        Dorothée Menzner
        Niema Movassat
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Jens Petermann
        Paul Schäfer (Köln)
        Michael Schlecht
        Dr. Ilja Seifert
        Kathrin Senger-Schäfer
        Raju Sharma
        Dr. Petra Sitte
        Kersten Steinke
        Sabine Stüber
        Alexander Süßmair
        28160 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Begleitgesetz empfehlung die künftige Besteuerung des Streubesitzes
        vor. Der Vorschlag sieht zunächst nur eine Besteuerung
        Die Bundesregierung wird weiter das Ziel verfolgen,
        die Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversiche-
        rer zu erhalten und weiter zu stärken, damit die Ver-
        pflichtungen gegenüber den Versicherten dauerhaft er-
        füllbar bleiben.
        Die anhaltend niedrigen Zinsen haben auf Dauer er-
        hebliche Auswirkungen auf Lebensversicherungsunter-
        nehmen, die langlaufende Garantien abgeben. Die Le-
        bensversicherer müssen verstärkt Vorsorge betreiben,
        um Zinsgarantien auch künftig bedienen zu können. Die
        Bundesregierung hält es für geboten, die aufsichtsrecht-
        lichen Rahmenbedingungen der Versicherer an die
        besonderen Bedingungen eines Niedrigzinsumfelds an-
        zupassen. Sie wird daher die gesetzgeberischen Hand-
        lungsmöglichkeiten auf nationaler und europäischer
        Ebene im Zusammenhang umfassend prüfen und unter
        Berücksichtigung bereits laufender Initiativen wie dem
        Vorhaben Solvency II der Europäischen Kommission
        Vorschläge unterbreiten.
        von Dividendenerträgen und keine Besteuerung von Ver-
        äußerungsgewinnen vor. Durch die Erstattung der einbe-
        haltenen Kapitalertragsteuer für die Vergangenheit und
        die Besteuerung von Streubesitzdividenden für die Zu-
        kunft wird als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom
        20.10.2011 in der Rs. C-284/09 ein unionsrechtskonfor-
        mer Zustand hergestellt. Dabei sieht der Vermittlungs-
        ausschuss, dass mit der unterschiedlichen Besteuerung
        von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen die
        bisherige Systematik der Besteuerung von Beteiligungs-
        erträgen verlassen wird. Die Folgen sollten daher im
        Hinblick auf das Gestaltungspotenzial sorgfältig be-
        obachtet werden. Die Bundesregierung wird im Zusam-
        menhang mit der grundlegenden Reform der Investment-
        besteuerung die künftige steuerliche Behandlung von
        Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnis-
        offen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen zie-
        hen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business
        Angels und Start-ups nach Lösungen für besondere Be-
        Dr. Kirsten Tackmann
        Frank Tempel
        Dr. Axel Troost
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Johanna Voß
        Halina Wawzyniak
        Harald Weinberg
        Katrin Werner
        Jörn Wunderlich
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Kerstin Andreae
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Cornelia Behm
        Birgitt Bender
        Agnes Brugger
        Viola von Cramon-Taubadel
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Harald Ebner
        Hans-Josef Fell
        Dr. Thomas Gambke
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Britta Haßelmann
        Bettina Herlitzius
        Priska Hinz (Herborn)
        Dr. Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Ingrid Hönlinger
        Thilo Hoppe
        Uwe Kekeritz
        Susanne Kieckbusch
        Sven-Christian Kindler
        Maria Klein-Schmeink
        Ute Koczy
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Undine Kurth (Quedlinburg)
        Monika Lazar
        Dr. Tobias Lindner
        Nicole Maisch
        Jerzy Montag
        Kerstin Müller (Köln)
        Beate Müller-Gemmeke
        Dr. Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Dr. Hermann E. Ott
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Krista Sager
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Dr. Gerhard Schick
        Ulrich Schneider
        Dorothea Steiner
        Dr. Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Dr. Harald Terpe
        Markus Tressel
        Jürgen Trittin
        Arfst Wagner (Schleswig)
        Daniela Wagner
        Beate Walter-Rosenheimer
        Wolfgang Wieland
        Dr. Valerie Wilms
        Josef Philip Winkler
        fraktionsloser
        Abgeordneter
        Wolfgang Nešković
        Anlage 3
        Erklärung
        des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/
        CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermitt-
        lungsausschusses zum Gesetz zur Begleitung
        der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festle-
        gung der technischen Vorschriften und der Ge-
        schäftsanforderungen für Überweisungen und
        Lastschriften in Euro und zur Änderung der
        Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleit-
        gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 4 b)
        Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie-
        ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am
        26. Februar 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die
        Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben
        hat. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
        Protokollerklärung der Bundesregierung zum SEPA-
        Anlage 4
        Erklärung
        des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/
        CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermitt-
        lungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung
        des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der
        Rechtssache C-284/09 (Zusatztagesordnungs-
        punkt 4 c)
        Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie-
        ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am
        26. Februar 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die
        Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben
        hat. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
        Protokollerklärung der Bundesregierung zu einer
        künftigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus
        Streubesitz
        Der Vermittlungsausschuss schlägt in seiner Beschluss-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28161
        (A) (C)
        (D)(B)
        lastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich
        der Investor von seinem Engagement trennt.
        Anlage 5
        Erklärung
        der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
        LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
        die Beschlussempfehlung: Entsendung bewaff-
        neter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an
        der EU-geführten militärischen Ausbildungs-
        mission EUTM Mali auf Grundlage des Ersu-
        chens der Regierung von Mali sowie der Be-
        schlüsse 2013/34/GASP des Rates der
        Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013
        und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit
        den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012)
        des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
        (Tagesordnungspunkt 5 a)
        Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt.
        Mein Votum lautet Nein.
        Anlage 6
        Erklärungen nach § 31 GO
        zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent-
        sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
        zur Beteiligung an der EU-geführten militä-
        rischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf
        Grundlage des Ersuchens der Regierung
        von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/
        GASP des Rates der Europäischen Union
        (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Fe-
        bruar 2013 in Verbindung mit den Resolu-
        tionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Si-
        cherheitsrates der Vereinten Nationen
        – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent-
        sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
        zur Unterstützung der Internationalen Un-
        terstützungsmission in Mali unter afrikani-
        scher Führung (AFISMA) auf Grundlage
        der Resolution 2085 (2012) des Sicherheits-
        rates der Vereinten Nationen
        (Tagesordnungspunkte 5 a und b)
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Den
        oben genannten Anträgen der Bundesregierung stimme
        ich, trotz meiner grundsätzlich ablehnenden Position den
        Auslandseinsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten
        betreffend, zu. Meine Zustimmung zu den Anträgen ist
        daran gebunden, dass ein Kampfeinsatz deutscher Solda-
        tinnen und Soldaten im Kriegsgebiet Mali ausgeschlossen
        ist und bleibt. Unter den Prämissen der Versorgungshilfe-
        stellung ohne Kampfeinsatz und des Ausbildungscharak-
        ters im Rahmen der Partnerschaft innerhalb der Verein-
        ten Nationen sowie der europäischen Partnerschaft
        stimme ich den Anträgen zu.
        Dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung, dass nur
        politische Verhandlungen und diplomatische Lösungen
        und keine Militäreinsätze zu einer anhaltenden Befrie-
        dung führen.
        Frank Schäffler (FDP): Ich verstehe diejenigen, die
        sich aus ehrenwerten Motiven für ein internationales mi-
        litärisches Eingreifen in Mali ausgesprochen haben. Ich
        verstehe die Verzweiflung vieler Menschen in der Re-
        gion angesichts der Entwicklungen in Mali in der letzten
        Zeit. Doch der Entsendung bewaffneter deutscher Streit-
        kräfte stimme ich nicht zu. Meine Ablehnung bezieht
        sich sowohl auf die Unterstützung der Internationalen
        Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Füh-
        rung, AFISMA, als auch auf die Beteiligung an der EU-
        geführten militärischen Ausbildungsmission European
        Training Mission Mali, EUTM MALI. Ich habe es mir
        nicht leicht gemacht. Ich weiß, dass es niemandem
        leichtfällt, sich hierüber eine Meinung zu bilden. Aber
        für mich ist klar: In der Abwägung der Argumente bin
        ich zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns mit deut-
        schen Soldaten an einem solchen Kampfeinsatz in Mali
        nicht beteiligen sollten.
        Der Konflikt in Mali ist nicht neu. Sein erneutes Auf-
        flammen deutet auf die tiefer liegenden historischen
        Ursachen hin. Diese Ursachen können nicht durch eine
        zweifellos gut gemeinte militärische Intervention besei-
        tigt werden. Im Gegenteil hat die jüngste militärische
        Intervention in Libyen das Gewaltpotenzial der Region
        erneut entzündet. Es ist an der Zeit, die Interventions-
        spirale der Gewalt zu durchbrechen.
        Seine Wurzeln hat der Konflikt in der Staatsentste-
        hung Malis. Mali ist – mit Zwischenstationen – aus
        Französisch-Sudan entstanden. Als Mali seine Unabhän-
        gigkeit erlangte, übernahm es überwiegend seine am
        Reißbrett gezogenen Außengrenzen aus der Kolonial-
        zeit. Frankreich hatte die Verwaltung seiner Kolonialge-
        biete mehrfach neu aufgeteilt. Seit 1920 hatte Franzö-
        sisch-Sudan die Grenzen des heutigen Mali. Frankreich
        richtete sich bei der Grenzziehung nach militärischen
        und verwaltungspraktischen Überlegungen und nahm
        keine Rücksicht auf die gewachsenen ethnischen Struk-
        turen des malischen Gebiets. Mali ist daher heute ein
        Vielvölkerstaat 30 verschiedener Ethnien, darunter auch
        das Nomadenvolk der Tuareg. Deren Siedlungs- und
        Stammesgebiet umfasst Teile von Mali, Niger, Algerien,
        Libyen und Burkina Faso. Die Tuareg leisteten bereits
        im 19. Jahrhundert Widerstand gegen die Expansion der
        Kolonialmacht Frankreich. Sie revoltierten auch von
        1990 bis 1995 gegen Unterdrückung und Ausgrenzung
        durch die jeweiligen Regierungen. Die eigenen Autono-
        mie- und Unabhängigkeitsbestrebungen kulminierten in
        der Proklamation dreier Regionen im Nordteil Malis als
        unabhängigem Staat Azawad am 6. April 2012. Die Mis-
        sion in Mali dient – unter anderem – dazu, die „Regie-
        rung [Malis] zur effektiven Kontrolle über das gesamte
        Land zu befähigen“, „die effektive Kontrolle des Staates
        Mali über sein gesamtes Hoheitsgebiet wiederherzustel-
        28162 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        len“ und „die Einheit und territoriale Unversehrtheit Ma-
        lis zu wahren“. Diese Ziele kann ich vor dem Hinter-
        grund der Natur und historischen Tiefe des Konflikts
        nicht teilen. In erster Linie haben wir es hier mit einem
        Bürgerkrieg zu tun. Es ist nicht richtig, sich auf die eine
        Seite der Konfliktparteien zu stellen und dieser militä-
        risch beizustehen, um dann „die malische Regierung bei
        der Aufnahme eines Dialogs mit den Bevölkerungsgrup-
        pen des Nordens [zu] unterstützen.“ Wie ausgewogen
        kann ein politischer Dialog sein, wenn man dem einen
        Dialogpartner zuvor zu einem militärischen Sieg verhol-
        fen hat?
        Ich verkenne nicht die furchtbare humanitäre Lage in
        Mali, die Menschenrechtsverletzungen und Gewalthand-
        lungen gegen Zivilpersonen. Krieg ist eine schreckliche
        und leidvolle Angelegenheit, ein Bürgerkrieg nicht we-
        niger. Beendet wird ein Bürgerkrieg jedoch nicht, indem
        man den früheren Zustand militärisch wiederherstellt,
        sondern indem man die Anliegen beider Parteien ernst
        nimmt. Besser wäre es, erst Abstimmungen im nördli-
        chen Teil „Azawad“ herbeizuführen, um herauszufinden,
        ob die Bevölkerung mehrheitlich Teil Malis bleiben
        möchte. Denn „wenn die Bewohner eines Gebietes, sei
        es eines einzelnen Dorfes, eines Landstriches oder einer
        Reihe von zusammenhängenden Landstrichen, durch un-
        beeinflusst vorgenommene Abstimmungen zu erkennen
        gegeben haben, dass sie nicht in dem Verband jenes
        Staates zu bleiben wünschen, dem sie augenblicklich an-
        gehören, sondern einen selbständigen Staat bilden wol-
        len oder einem anderen Staate zugehören wollen, so ist
        diesem Wunsche Rechnung zu tragen. Nur dies allein
        kann Bürgerkriege, Revolutionen und Kriege zwischen
        den Staaten wirksam verhindern […] Wenn es irgend
        möglich wäre, jedem einzelnen Menschen dieses Selbst-
        bestimmungsrecht einzuräumen, so müßte es gesche-
        hen.“ (Ludwig von Mises, Liberalismus, Jena 1927,
        S. 96).
        Eine militärische Intervention zur Wahrung des Status
        quo hätte darüber hinaus Folgen, die wir heute nicht ab-
        sehen können. Ich muss deswegen darum bitten und darf
        daran erinnern, dass wir die Lehren aus der jüngeren Ge-
        schichte, auch aus jüngeren Militäreinsätzen, immer mit-
        berücksichtigen müssen, wenn wir heute vor Entschei-
        dungen stehen. Auslöser des aktuellen Konflikts war die
        militärische Intervention in Libyen. Ungewollter Neben-
        effekt dieser Intervention der Staatengemeinschaft – an
        der Deutschland aus guten Gründen und mit Recht nicht
        teilgenommen hat – war die Bewaffnung derjenigen, die
        sich heute gegen die malische Zentralregierung aufleh-
        nen. Der Norden Malis wurde eingenommen durch er-
        fahrene Kämpfer, die mit schweren Waffen aus Gaddafis
        umfangreichem Waffenlager ausgerüstet waren. Zusätz-
        lich sind Teile der malischen Armee desertiert, die schon
        früher von amerikanischen Ausbildern trainiert worden
        waren. Sie haben ihre Ausrüstung und Fähigkeiten mit-
        genommen und kämpfen nun auf der anderen Seite. Un-
        ter diesen Ausgebildeten befinden sich sogar Tuareg-Ge-
        neräle. Absehbar waren diese Folgen nicht. Wenn wir
        nun in Mali erneut Truppen trainieren und militärisch in-
        tervenieren, um den Nachwehen der vorigen Interven-
        tion zu begegnen, so muss man sich schon heute fragen,
        welche Konsequenzen dieser erneute Eingriff haben
        wird. Werden wir nächstes Jahr erneut Beschlüsse über
        eine militärische Intervention fassen müssen, mit denen
        wir versuchen, die Folgen unseres heutigen Tuns zu be-
        herrschen? Alles, was wir erreichen werden, ist, dass wir
        uns neue Feinde schaffen. Endlich bewerkstelligen wir
        den Abzug aus Afghanistan, wo unsinnigerweise
        „Deutschland am Hindukusch verteidigt“ wurde. Angeb-
        liche Brutstätten für Terroristen hat die Staatengemein-
        schaft seit Afghanistan im Jemen, in Somalia und an-
        derswo bekämpft. Einen Erfolg dieser militärischen
        Interventionspolitik kann ich nicht erkennen. Ich erwarte
        auch keinen Erfolg, wenn wir Deutschland nun in Tim-
        buktu verteidigen.
        Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Den Antrag der Bundesregierung, Bundes-
        wehrsoldaten zur Ausbildung und Beratung der dortigen
        Armee nach Mali zu entsenden, lehne ich ab und stimme
        mit Nein.
        Es ist nicht zu verantworten, einer Armee Ausbil-
        dungshilfe zu leisten, die gegen ihre legitime Regierung
        gemeutert, den Regierungschef durch einen Putsch ge-
        stürzt und verjagt hatte. Bis vor kurzer Zeit war das auch
        die Auffassung der Bundesregierung und ebenso der
        internationalen Gemeinschaft. Auch Deutschland hatte
        im März 2012 die langjährige Ausbildung der malischen
        Armee abgebrochen, weil Soldaten gegen Präsident
        Touré geputscht hatten. Hilfen für die Regierung Malis
        wurden ebenfalls eingestellt.
        Jetzt, ein knappes Jahr später, soll dieselbe Armee mit
        den Putschisten unter Hauptmann Sanago ausgebildet
        werden, obwohl inzwischen noch viel mehr gegen diese
        Unterstützung spricht. Das malische Militär ist mehr Teil
        des Problems als Teil der Lösung. Noch vor wenigen Ta-
        gen haben sich Soldaten dieser malischen Armee in ei-
        nem Lager in der Nähe von Bamako gegenseitig be-
        schossen. Malische Soldaten sollen außerdem im Januar
        an mehreren Dutzend Hinrichtungen und Racheakten an
        der Zivilbevölkerung im Norden beteiligt gewesen sein,
        wie die Internationale Vereinigung für Menschenrechte
        berichtete. Vorher waren Soldaten dieser Armee zu Tau-
        senden zu den zunächst erfolgreichen Islamisten im Nor-
        den übergelaufen. Die Elitesoldaten, die letzte Woche
        offenbar Anhänger der gestürzten Regierung in der Ar-
        mee angegriffen haben, werden den Putschisten zuge-
        rechnet. Sie haben weiterhin viel Einfluss innerhalb der
        Übergangsregierung und des Sicherheitsapparats. Ihr
        Hauptmann Sanago war angeblich Koordinator der auf-
        zubauenden Armee und könnte es wieder werden.
        Diese desolate und in sich verfeindete Armee soll nun
        von der Bundeswehr ausgebildet werden. Diese ist es,
        der beigebracht werden soll – so Minister de Maizière im
        Bundestag –, „was rechtsstaatlich geführte Streitkräfte
        leisten können“. Er sagt nicht, warum derselben Armee
        in der jahrelangen Ausbildung durch die Bundeswehr
        zuvor nicht das alles schon beigebracht worden ist. Es
        wird auch nicht gesagt, was diesmal anders und besser
        gemacht werden kann, ja nicht einmal, welche Streit-
        kräfte und welche Teile der Armee überhaupt ausgebil-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28163
        (A) (C)
        (D)(B)
        det werden sollen; Teile der „alten“ Armee oder erst neu
        zu rekrutierende Soldaten. In dieser unübersichtlichen
        Lage und mit diesem ungeklärten Auftrag kann man
        doch nicht einfach Soldaten der Bundeswehr schon in
        zwei Wochen nach Mali schicken.
        Hinzu kommt, dass die schwache und beinahe hand-
        lungsunfähige Übergangsregierung es bisher nicht ge-
        schafft hat, Verhandlungen mit den verschiedenen Akteu-
        ren im Norden oder einen politischen Prozess wirklich
        voranzutreiben,
        Einer Ausbildungsmission, bei der vorab nicht ein-
        deutig geklärt ist, wer ausgebildet wird und ob damit
        nicht Verantwortliche für Gewalttaten und Übergriffe
        unterstützt werden, kann ich nicht zustimmen.
        Auch den Antrag der Bundesregierung zur Entsen-
        dung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstüt-
        zung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali
        unter afrikanischer Führung – AFISMA – halte ich nicht
        für zustimmungsfähig. Ich stimme mit Enthaltung.
        Unterstützung der ECOWAS-Truppen halte ich
        grundsätzlich für richtig. Die Probleme in Afrika sollten
        möglichst von Afrikanern und der afrikanischen Staaten-
        gemeinschaft gelöst werden. Dabei können wir helfen.
        Aber das Mandat für die Bundeswehr sieht auch den
        Einsatz von Transport- und Tankflugzeugen zur Unter-
        stützung der französischen Interventionstruppen vor. Die
        Bundeswehr soll durch Betankung in der Luft also insbe-
        sondere auch Bombardierungen durch französische Mili-
        tärflugzeuge direkt unterstützen.
        Bis heute ist nicht bekannt, welche Ziele die französi-
        sche Luftwaffe in den letzten Wochen bombardiert hat
        und wie groß die Zahl der Opfer dieser Einsätze gerade
        auch in der Zivilbevölkerung war. Ebenso unbekannt
        sind die Ziele der Bombardierungen in Zukunft. Die
        Bundesregierung hat dazu auf mehrfache Fragen von mir
        immer wieder und noch gestern erklärt, das wisse sie
        auch nicht. Diese Kriegführung sei allein Sache der fran-
        zösischen Streitkräfte.
        Nach Meldungen der Gesellschaft für bedrohte Völ-
        ker sollen im Januar mehrere Zehntausend Zivilpersonen
        aus dem Volk der Tuareg aus der Stadt Kidal im Norden
        geflüchtet sein aus Angst vor Luftangriffen der Franzo-
        sen. Mitte Februar sollen circa 6000 Tuareg-Zivilisten
        aus dem Bergmassiv Adrar des Ifoghas im Nordosten
        geflohen sein und an der Grenze zu Algerien festsitzen.
        Vorausgegangen seien Dutzende Luftangriffe auf das
        Bergmassiv.
        Solange wir nicht wissen, wie die französische Armee
        Krieg führt und welche Ziele bombardiert werden, müs-
        sen wir befürchten, dass mit deutscher Hilfe Bomben ge-
        worfen werden, die Zivilisten treffen und in die Flucht
        treiben. Eine direkte Unterstützung der französischen
        Kriegsführung ist daher nicht verantwortbar.
        Die beiden von der Bundesregierung vorgelegten
        Mandate sind zur Lösung des Konflikts so nicht geeignet
        und nicht ausreichend geklärt.
        Auch ich bin dafür, dass Deutschland in Mali hilft,
        vor allem der malischen Bevölkerung, den vielen Flücht-
        lingen und Hungerleidenden. Dabei sollte sich die Bun-
        desregierung neben humanitärer Hilfe auf die Unterstüt-
        zung des politischen Prozesses konzentrieren. Ich bin
        auch dafür, eine neue und vor allem legitime Regierung
        und den Aufbau neuer Sicherheitskräfte zu unterstützen.
        Die Durchführung von fairen und freien Wahlen, an der
        alle, auch die Menschen im Norden und die in die Nach-
        barländer geflüchteten Malier, teilnehmen können, kann
        die Voraussetzung dafür schaffen.
        Aber diesen Mandaten stimme ich nicht zu.
        Anlage 7
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und
        Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über
        die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent-
        sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
        Unterstützung der Internationalen Unterstüt-
        zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh-
        rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution
        2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten
        Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b)
        Wir zitieren aus einem Antrag meiner Fraktion vom
        September 2012:
        Die Sahel-Region ist eines der ärmsten Gebiete der
        Welt. Seit Jahren kommt es in den Ländern dieser
        Region durch Dürren und Misswirtschaft zu Le-
        bensmittelkrisen. Ernteausfälle, politische Umbrü-
        che in den Staaten Nordafrikas, die Rückkehr
        bewaffneter Söldner aus Libyen und der Elfenbein-
        küste, organisierte Kriminalität, islamistischer Ter-
        rorismus sowie Kampfhandlungen im Norden
        Malis haben die Ernährungskrise und fragile Si-
        cherheitslage in der Sahel-Region dramatisch ver-
        schärft ...
        Auch im Norden Malis hatten in den letzten Jahren
        islamistische Gruppen im Umfeld der AQiM ver-
        stärkt Zulauf ... Mit dem Sturz des Regimes von
        Muammar al-Gaddafi konnten diese Gruppierun-
        gen ihre Schlagkraft verstärken: Zum einen durch
        Söldner, die zuvor im Dienste … Gaddafis standen.
        Zum anderen durch schwere Waffen, die seit der
        Endphase der Kämpfe in Libyen bis heute über die
        nahezu unkontrollierten Wüstengrenzen geschmug-
        gelt werden.
        Die Erfolge der Aufständischen in Nord-Mali führ-
        ten am 22. März zu einem Staatsstreich putschender
        Offiziere ... Die Staatsgewalt in Mali ist seit dem
        Staatsstreich geschwächt, auch wenn am 22. Au-
        gust 2012 eine Regierung der nationalen Einheit ge-
        bildet werden konnte...
        Humanitäre Hilfe, Übergangshilfe und vor allem
        langfristige Ernährungssicherung sind wichtige
        Elemente zur Stabilisierung der Region. Sie reichen
        alleine aber nicht aus, um strukturelle Probleme wie
        schwache staatliche Institutionen, Rechtsstaats-,
        28164 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Demokratie- und Sicherheitsdefizite, Korruption
        und organisierte Kriminalität wirksam anzugehen.
        Der VN-Sicherheitsrat hat den VN-Generalsekretär
        vor diesem Hintergrund aufgefordert, eine umfas-
        sende Sahel-Strategie vorzulegen, die die Bereiche
        Sicherheit, humanitäre Hilfe, Entwicklung und
        Menschenrechte umfasst (S/Res/2056 (2012)).
        (Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 26.9.2012, „Sa-
        hel-Region stabilisieren – Humanitäre Katastrophe ein-
        dämmen“, Drucksache 17/10792)
        Der Antrag unserer Fraktion vom Herbst letzten Jah-
        res beschreibt die Situation in der Sahel-Region und in
        Mali und fordert die Bundesregierung auf, endlich zu
        handeln. Die Bundesregierung wird unter anderem auf-
        gefordert, auf Konfliktlösung innerhalb der Region hin-
        zuwirken, Staaten der Sahel-Region langfristig beim
        nachhaltigen Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Demo-
        kratie zu unterstützen, in der Sahel-Region tätige inter-
        nationale Organisationen zu unterstützen, unterstützend
        an einer politischen Lösung des Konflikts mit den Tuareg-
        Rebellen und Islamisten im Norden Malis zu arbeiten,
        Flüchtlingen zu helfen, Nothilfe zu leisten, EZ-Gelder zu
        erhöhen – zusammengefasst: zivile Konfliktlösungshilfe
        zu bieten. Zusätzlich wird eine Friedensmission zur Aus-
        bildung und Reorganisation malischer Streitkräfte im
        Rahmen eines VN-Mandates gefordert, die von Deutsch-
        land finanziell und logistisch unterstützt wird.
        Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt.
        Der Umgang mit Konflikten in fragilen Staaten ist
        fast immer derselbe: Die westliche Staatengemeinschaft,
        auch die Bundesregierung, bietet keine oder unzurei-
        chende Hilfestellung an, um den Konflikt zu entschär-
        fen. Erst wenn die Situation so eskaliert, dass nur noch
        militärisches Eingreifen zu helfen scheint, dann findet
        sich die Bereitschaft zu einer finanziell und personell an-
        gemessen großzügigen Unterstützung. Die Bundesregie-
        rung ist jetzt bereit, neben der logistischen Unterstüt-
        zung bis zu 150 deutsche Soldatinnen und Soldaten zur
        Unterstützung von AFISMA einzusetzen, bis zu 180 für
        die Ausbildungsmission EUTM Mali.
        Die Ausbildungsmission hätte bereits mindestens vor
        einem halben Jahr beschlossen werden können und hätte
        zusammen mit anderen Hilfsmaßnahmen die Eskalation
        der letzten Monate eventuell verhindern oder zumindest
        verringern können. Diesem – verspäteten – Mandat stim-
        men wir heute zu.
        Auch das Mandat zur Unterstützung von AFISMA
        kritisieren wir nicht im Grundsatz. Die Entsendung der
        Soldaten erfolgt auf der Grundlage der Resolution 2085
        (2012) der Vereinten Nationen unter Berufung auf Kapi-
        tel VII der Charta der UN. Wenn wir diesem Mandat
        heute trotzdem nicht zustimmen, so wollen wir damit ei-
        ner Kritik Ausdruck geben, die sich auf den grundsätzli-
        chen Umgang mit solcherart Konflikten bezieht. Unsere
        Fraktion hatte gute Vorschläge zur zivilen Konfliktbear-
        beitung in Mali vorgelegt. Die Bundesregierung hat sie
        abgelehnt, abgewartet und will heute unsere Zustim-
        mung zur Entsendung von Soldaten mit dem unvermeid-
        baren Gefahrenpotential für die Soldaten selbst, aber
        auch für weitere Eskalation des Konflikts. Dem stimmen
        wir, weil wir jeglichen Willen zum präventiven Handeln
        der Bundesregierung vermissen, nicht zu.
        Anlage 8
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur na-
        mentlichen Abstimmung über die Beschluss-
        empfehlung zu dem Antrag: Entsendung be-
        waffneter deutscher Streitkräfte zur
        Unterstützung der Internationalen Unterstüt-
        zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh-
        rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution
        2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten
        Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b)
        Zu meinem Abstimmungsverhalten zum heutigen
        Tage erkläre ich Folgendes:
        Der Bundestag berät am Donnerstag, den 28. Februar
        2013 abschließend über die Entsendung von Bundes-
        wehrsoldaten nach Mali.
        Das Mandat umfasst zum einen die Unterstützung
        französischer Streitkräfte durch Lufttransport und Luft-
        betankung bei ihrer Unterstützungsoperation. Die Man-
        datsobergrenze beträgt 150 Bundeswehrsoldatinnen und
        -soldaten. Das Mandat ist auf zwölf Monate begrenzt.
        Die völkerrechtliche Grundlage ist durch eine Resolu-
        tion des UN-Sicherheitsrats gegeben. Zum anderen um-
        fasst das Mandat die Entsendung von circa 40 Pionier-
        ausbilderinnen und -ausbildern und eine etwa gleich
        große Zahl an Sanitätskräften. Die Mandatsobergrenze
        beträgt hier 180 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat
        soll im April 2013 beginnen und ist ebenfalls auf zwölf
        Monate begrenzt. Insgesamt werden von EU-Mitglied-
        staaten circa 450 Ausbilder und Kräfte entsandt.
        Ziel der Mission soll es sein, die militärischen Fähig-
        keiten der malischen Armee zu verbessern und die mali-
        sche Regierung bei der Stabilisierung des Landes zu un-
        terstützen.
        Ich unterstütze die Position der SPD, die Bundesre-
        gierung aufzufordern, sich mit Nachdruck für eine politi-
        sche Lösung des Konflikts einzusetzen. Auch der Ein-
        satz für mehr humanitäre Hilfe und die Wiederaufnahme
        der Entwicklungszusammenarbeit sind ebenfalls von be-
        sonderer Wichtigkeit.
        Ich sehe jedoch bestimmte Punkte an diesem Einsatz
        kritisch, die erst umfassend diskutiert werden müssten,
        bevor ich solch einem eventuell folgenschweren Einsatz
        zustimmen könnte. Diese möchte ich nachfolgend stich-
        punktartig auflisten:
        Ich halte es für gefährlich, wenn deutsche Soldatinnen
        und Soldaten erneut in Kriegseinsätze hineingezogen
        werden. Das Betanken der alliierten Flugzeuge ist be-
        reits Teil des militärischen Eingreifens.
        Selbst der Deutsche Bundeswehr Verband hat die
        Sorge, dass die Bundeswehr „wieder einmal unüberlegt
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28165
        (A) (C)
        (D)(B)
        und verantwortungslos in einen Einsatz entsendet wird,
        der Teil einer nur lückenhaften politischen Konzeption
        ist“. „Der Begriff ‚Ausbildung‘ verschleiert das, was auf
        die Bundeswehr auch in Mali zukommen kann, nämlich
        eine direkte Verwicklung in kriegerische Auseinander-
        setzungen“, so der Deutsche Bundeswehrverband weiter.
        Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind nicht
        genügend für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüs-
        tet.
        Es gibt kein klares Ziel und auch keine Exit-Strategie
        bei diesem Einsatz.
        Durch den militärischen Eingriff wird die Region de-
        stabilisiert. Das kann zu einer Eskalation führen.
        Es ist nicht transparent, welche ökonomischen und
        politischen Interessen die USA und auch die Bundesre-
        gierung bei diesem Einsatz verfolgen. Welche Rolle
        spielen zum Beispiel Rüstungsverkäufe und Boden-
        schätze?
        Die Informationspolitik der Bundesregierung war
        mangelhaft. Eine differenzierte Diskussion über diesen
        Einsatz gab es leider nicht.
        Wir müssen alles dafür tun, damit dieser Konflikt auf
        diplomatischem Weg gelöst wird.
        Insgesamt liegen mir viel zu wenige Informationen
        vor. Zudem gab es keine ausreichende Debatte über die
        Situation, sodass ich nicht guten Gewissens zu einer ein-
        deutigen Entscheidung kommen kann.
        Ich werde mich deshalb bei der Entscheidung enthal-
        ten. Die notwendige Debatte und Diskussion muss drin-
        gend nachgeholt werden.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
        den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände-
        rung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
        (Zusatztagesordnungspunkt 6)
        Die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung
        durch das Erste Gesetz zur Änderung des Holzhandels-
        Sicherungs-Gesetzes ist notwendig und bringt einen
        Fortschritt für den internationalen Waldschutz. Als Bun-
        destagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatten wir
        dem Gesetz aus diesen Gründen nach einer kurzfristig
        vorzunehmenden Gesamtwertung des Gesetzes in der
        letzten Sitzungswoche zugestimmt.
        Allerdings hatte ich bereits in der letzten Sitzungs-
        woche darauf hingewiesen, dass wir es sehr kritisch se-
        hen, dass die Koalition per Änderungsantrag die Straf-
        barkeit auf Fälle beschränkt hat, in denen große
        Vermögensvorteile erzielt wurden oder beharrliche Wie-
        derholungen erfolgten. Wenn Vorsatz vorliegt, dann
        sollte der Import von illegalem Holz aus unserer Sicht
        auf jeden Fall strafbewehrt sein. Gerichte müssen auf je-
        den Fall die Schwere des Falles abwägen und werden in
        minderschweren Fällen allenfalls Geldstrafen verhän-
        gen.
        Den Befürchtungen der Waldbesitzer vor Strafe für
        den Fall, dass sie versehentlich einen falschen Baum
        oder einen Baum zu viel einschlagen, wäre ausreichend
        Rechnung getragen worden, wenn allein die Strafbarkeit
        der Fahrlässigkeit aus dem Gesetz gestrichen worden
        wäre, wobei zu bedenken ist, dass auch dies die Wirkung
        des Gesetzes deutlich abschwächt.
        Denn die Herausforderung bei der Strafverfolgung
        des illegalen Holzhandels wird sein, den Nachweis zu
        führen. Dieser Nachweis wird durch die zusätzliche Ein-
        schränkung auf schwere Fälle und auf Wiederholungs-
        fälle erheblich erschwert. Wenn man jedoch selbst für
        den Fall des Vorsatzes mit Straffreiheit rechnen kann,
        dann wird die Wirkung des eingeführten Import- und
        Handelsverbots für illegales Holz in der Praxis stark
        leiden.
        Nach erneuter Abwägung des Gesamtgesetzes mit der
        vorgenommenen Änderung im Vorfeld der heutigen
        Abstimmung haben wir uns daher entschlossen, dem
        Gesetz heute die Zustimmung zu verweigern und uns zu
        enthalten. Ansonsten entstünde der falsche Eindruck, wir
        würden diese erhebliche Einschränkung der Wirkung
        des Gesetzes billigen.
        Anlage 10
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Rainer Erdel und Horst
        Meierhofer (beide FDP):
        – zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
        versorgung durch die Hintertür
        – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
        schen Kommission für eine Richtlinie des
        Europäischen Parlaments und des Rates
        über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
        897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
        destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
        setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in
        Angelegenheiten der Europäischen Union –
        Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
        verhindern
        – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
        eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
        und des Rates über die Konzessionsvergabe
        (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
        regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
        unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
        28166 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
        nen insbesondere für den Bereich Wasser
        ablehnen
        (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Eu-
        ropäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäi-
        schen Parlaments und des Rates über die Konzessions-
        vergabe halten wir hinsichtlich der Forderung einer
        Bereichsausnahme zur Trinkwasserversorgung für rich-
        tig.
        Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeich-
        net. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn
        die Kommunen dies wünschen. Die Wasserversorgung
        in Deutschland ist auf einem sehr hohen Niveau. Das
        Preis-Leistungs-Verhältnis ist unübertroffen. Das zeigen
        alle Studien. Die ursprünglich von der EU vorgesehene
        systemfremde Überregulierung hätte Qualitätskriterien
        eher behindert als geschaffen.
        Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite
        mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar Bar-
        nier bei diesen Fragen jetzt sein Einlenken signalisiert.
        Dies ist zu begrüßen.
        Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnen-
        den Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung
        kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehal-
        tung der bewährten kommunalen Trinkwasserversor-
        gung erfüllt wird.
        Auch zukünftig würde dann keine Kommune zur
        Privatisierung der Wasserversorgung gezwungen. Noch
        vor kurzem sah die Richtlinie allerdings eine andere
        Regelung vor. Sofern Stadtwerke im Verbund zu großen
        Teilen auch noch andere Versorgungsfunktionen über-
        nommen hätten, hätten sich diese bei der Neuvergabe
        der Konzession auf ein bürokratisches, europäisches
        Ausschreibungsverfahren einlassen müssen. Zudem lie-
        ßen die Vorgaben keinen Raum für die Besonderheiten
        der deutschen Wasserversorgung. Die Wasserversorgung
        ist Kernbestandteil der Daseinsvorsorge.
        Die Oppositionsanträge gehen über die Fragen zur
        Wasserversorgung allerdings hinaus. So wird von der
        SPD eine Rekommunalisierung in allen Bereichen ange-
        strebt, von Grünen und Linken wird des Weiteren gefor-
        dert, die Dienstleistungsrichtlinie generell abzulehnen.
        Diese Forderungen halten wir für falsch. Transparente
        Verfahrensregeln können überall dort helfen, wo wett-
        bewerbliche Strukturen Preis- und Leistungsvorteile mit
        sich bringen. Wegen der besonderen Strukturen der
        Wasserversorgung und der Einordnung als natürliches
        Monopol sehen wir diese Nutzen dort aber gerade nicht.
        Da wir die Forderungen der Oppositionsparteien nach
        einem Bereichsausschluss der Wasserversorgung für
        richtig halten, aber die darüber hinausgehenden Forde-
        rungen nicht teilen, werden wir uns zu den Anträgen ent-
        halten.
        Anlage 11
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Stephan
        Thomae und Marina Schuster (alle FDP):
        – zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
        versorgung durch die Hintertür
        – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
        schen Kommission für eine Richtlinie des
        Europäischen Parlaments und des Rates
        über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
        897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
        destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
        setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in
        Angelegenheiten der Europäischen Union –
        Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
        verhindern
        – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
        eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
        und des Rates über die Konzessionsvergabe
        (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
        regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
        unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
        bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
        nen insbesondere für den Bereich Wasser
        ablehnen
        (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Eu-
        ropäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäi-
        schen Parlaments und des Rates über die Konzessions-
        vergabe sind überflüssig.
        Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeich-
        net. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn
        die Kommunen dies wünschen. Dies ist durch die Kon-
        zessionsrichtlinie nicht infrage gestellt. Auch zukünftig
        wird keine Kommune zur Privatisierung der Wasserver-
        sorgung gezwungen.
        Wenn eine Kommune aus eigenem Antrieb privatisie-
        ren will, muss sie allerdings ausschreiben. Das führt zu
        mehr Transparenz und ist daher wünschenswert.
        Genau dies ist der Kerninhalt der Konzessionsrichtli-
        nie.
        Allerdings gab es bis vor kurzem Detailprobleme. Es
        stellte sich die Frage, wie bei der interkommunalen
        Zusammenarbeit vorzugehen ist. Ferner bestand die
        Gefahr, dass Mehrsparten-Stadtwerke die Wasserversor-
        gung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, was
        zu unnötigen Bürokratiekosten geführt hätte. Dagegen
        habe ich mich stets gewandt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28167
        (A) (C)
        (D)(B)
        Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite
        mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar
        Barnier bei diesen Fragen nunmehr die Position der
        Kommunen in vollem Umfang übernommen. Dieses
        Einlenken ist zu begrüßen.
        Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnen-
        den Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung
        kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehal-
        tung der bewährten kommunalen Trinkwasserversor-
        gung erfüllt wird.
        Der Anträge der Opposition bedarf es hierzu nicht;
        wir lehnen die Anträge daher ab.
        Anlage 12
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Cajus
        Caesar und Dr. Norbert Röttgen (alle CDU/
        CSU):
        – zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
        versorgung durch die Hintertür
        – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
        schen Kommission für eine Richtlinie des
        Europäischen Parlaments und des Rates
        über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
        897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
        destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
        setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in
        Angelegenheiten der Europäischen Union –
        Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
        verhindern
        – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
        eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
        und des Rates über die Konzessionsvergabe
        (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
        regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
        unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
        bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
        nen insbesondere für den Bereich Wasser
        ablehnen
        (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der
        Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und
        SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim-
        men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
        folgt:
        Wir sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privati-
        sierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche
        Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
        Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi-
        onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
        Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
        parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
        sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        unserer Sicht evident.
        Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat
        sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
        holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
        Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
        Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
        verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
        sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
        chen Regelung ausgenommen bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
        ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall-
        entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor-
        gung müsste dann nur noch in solchen Fällen aus-
        geschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
        nehmen weniger als 80 Prozent seiner
        Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft er-
        bringt.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-
        Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine eu-
        ropaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen
        Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor-
        gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen
        und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
        nicht gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
        28168 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
        interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
        rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
        den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
        Verantwortung
        Anlage 13
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Norbert Barthle, Ernst-
        Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika
        Bellmann, Klaus Brähmig, Helmut Brandt,
        Heike Brehmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land), Dr. Maria Flachsbarth, Alexander Funk,
        Dr. Thomas Gebhart, Peter Götz, Reinhard
        Grindel, Michael Grosse-Brömer, Anette
        Hübinger, Andreas Jung (Konstanz), Hans-
        Werner Kammer, Steffen Kampeter, Bernhard
        Kaster, Volkmar Klein, Jens Koeppen, Rüdiger
        Kruse, Maria Michalk, Michaela Noll, Rita
        Pawelski, Ulrich Petzold, Sibylle Pfeiffer,
        Beatrix Philipp, Anita Schäfer (Saalstadt),
        Nadine Schön (St. Wendel), Karl Schiewerling,
        Patrick Schnieder, Bernhard Schulte-Drüggelte,
        Carola Stauche, Erika Steinbach, Volkmar Vogel
        (Kleinsaara) und Sabine Weiss (Wesel I) (alle
        CDU/CSU)
        – zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
        versorgung durch die Hintertür
        – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
        schen Kommission für eine Richtlinie des
        Europäischen Parlaments und des Rates
        über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
        897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
        destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
        setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in
        Angelegenheiten der Europäischen Union –
        Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
        verhindern
        – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
        eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
        und des Rates über die Konzessionsvergabe
        (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
        regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
        unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
        bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
        nen insbesondere für den Bereich Wasser
        ablehnen
        (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der
        Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und
        SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim-
        men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
        folgt:
        Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
        und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jeg-
        liche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die
        öffentliche Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
        Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzes-
        sionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
        Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
        parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
        sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        unserer Sicht evident.
        Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat
        sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
        holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
        Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
        Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
        verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
        sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
        chen Regelung ausgenommen bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        schreibungspflicht bei einem Mehrspartenstadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
        ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall-
        entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor-
        gung müsste dann nur noch in solchen Fällen
        ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
        nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
        tungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-
        Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine eu-
        ropaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen
        Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28169
        (A) (C)
        (D)(B)
        gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen
        und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
        nicht gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
        zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
        interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
        rücksichtigt werden, Jetzt steht die Bundesregierung in
        den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
        Verantwortung.
        Anlage 14
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl,
        Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter
        Friedrich (Hof), Michael Frieser, Florian Hahn.
        Gerda Hasselfeldt, Karl Holmeier, Alois Karl,
        Hartmut Koschyk, Ulrich Lange, Paul
        Lehrieder, Stephan Mayer (Altötting), Stefan
        Müller (Erlangen), Franz Obermeier, Eduard
        Oswald, Albert Rupprecht (Weiden),
        Dr. Andreas Scheuer, Johannes Singhammer,
        Stephan Stracke, Dr. Hans-Peter Uhl, Dagmar
        G. Wöhrl und Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU)
        – zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
        versorgung durch die Hintertür
        – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
        schen Kommission für eine Richtlinie des
        Europäischen Parlaments und des Rates
        über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
        897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
        destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
        setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in
        Angelegenheiten der Europäischen Union –
        Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
        verhindern
        – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
        eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
        und des Rates über die Konzessionsvergabe
        (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
        regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
        unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
        bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
        nen insbesondere für den Bereich Wasser
        ablehnen
        (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der
        Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und
        SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim-
        men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
        folgt:
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und
        wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche
        Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
        fentliche Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier
        Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die
        Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze
        der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der
        Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro-
        päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        unserer Sicht evident.
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
        sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
        holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
        Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
        Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
        verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
        sensible Bereich der Wasserversorgung von einer sol-
        chen Regelung ausgenommen bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen
        Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der
        Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser-
        versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen
        ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
        nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
        tungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-
        Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europa-
        weite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Was-
        serversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungs-
        strukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und
        28170 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
        nicht gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
        zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
        interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
        rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
        den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
        Verantwortung.
        Anlage 15
        Erklärungen nach § 31 GO
        – zu den namentlichen Abstimmungen:
        – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
        versorgung durch die Hintertür
        – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
        schen Kommission für eine Richtlinie des
        Europäischen Parlaments und des Rates
        über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
        897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
        destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
        setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in
        Angelegenheiten der Europäischen Union –
        Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
        verhindern
        – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
        eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
        und des Rates über die Konzessionsvergabe
        (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
        hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
        regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
        Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
        unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
        bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
        nen insbesondere für den Bereich Wasser
        ablehnen
        (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Gitta Connemann (CDU/CSU): Den heute zur Be-
        ratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
        nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der
        vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in
        der Sache erkläre ich wie folgt:
        Ich persönlich spreche mich ausdrücklich gegen eine
        Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
        fentliche Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier
        Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die
        Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze
        der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der
        Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro-
        päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        meiner Sicht evident.
        Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich ha-
        ben sich deshalb auch gegenüber der Bundesregierung
        wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf
        EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
        Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
        verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
        sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
        chen Regelung ausgenommen bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen
        Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der
        Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser-
        versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen
        ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
        nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
        tungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Damit sind
        aus meiner Sicht die Anträge obsolet.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der Bundes-
        kanzlern. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
        Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
        sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk-
        turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die
        erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht
        gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Ich
        zähle auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
        interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
        rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
        den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
        Verantwortung.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28171
        (A) (C)
        (D)(B)
        Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Zu den heute zur
        Beratung vorliegenden Anträgen erkläre ich Folgendes:
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und
        ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche
        Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
        fentliche Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
        Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi-
        onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
        Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
        parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
        sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        meiner Sicht evident.
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
        sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
        holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
        Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
        Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
        verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
        sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
        chen Regelung ausgenommen bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
        ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallent-
        sorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung
        müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben
        werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger
        als 80 Pro-zent seiner Wasserdienstleistungen für die Ge-
        bietskörperschaft erbringt.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Lan-
        desgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
        Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
        sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk-
        turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die
        erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht
        gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
        zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
        interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
        rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
        den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
        Verantwortung.
        Ingbert Liebing (CDU/CSU): Den heute zur Bera-
        tung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
        nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der
        vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in
        der Sache erkläre ich wie folgt:
        Ich spreche mich persönlich ausdrücklich gegen jegli-
        che Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die
        öffentliche Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier
        Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die
        Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze
        der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der
        Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro-
        päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        meiner Sicht evident.
        Die CDU im Deutschen Bundestag hat sich daher
        auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür
        eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem
        Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-
        richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen
        oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible
        Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Rege-
        lung ausgenommen bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        28172 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
        ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Ab-
        fallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser-
        versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen
        ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
        nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
        tungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU im
        Deutschen Bundestag. Nach wie vor gilt aber, dass eine
        europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen
        Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor-
        gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen
        und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
        nicht gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
        zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
        interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
        rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
        den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
        Verantwortung.
        Daniela Ludwig (CDU/CSU): Zu den heute zur Be-
        ratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
        nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD erkläre ich Fol-
        gendes:
        Ich spreche mich ausdrücklich gegen jegliche Privati-
        sierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche
        Wasserversorgung aus. Wasser ist das Lebensmittel
        Nummer eins. In Deutschland bestehen höchste Maß-
        stäbe an die Sauberkeit und Sicherheit unseres Trink-
        wassers, die wir auf keinen Fall gefährden dürfen. Nie-
        mand anders kann die Gewährleistung dieser Maßstäbe
        besser garantieren als die Wasserversorgung in öffentli-
        cher Hand. Diese bewährte öffentliche Wasserversor-
        gung in Deutschland muss uneingeschränkt bestehen
        bleiben und gegen faktische Privatisierungs- und Libera-
        lisierungsvorhaben geschützt werden.
        Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission
        für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europa-
        weite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu
        einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        meiner Sicht evident.
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
        sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
        holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
        Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
        Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
        verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
        sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
        chen Regelung ausgenommen bleibt.
        Zwischenzeitlich hat EU-Kommissar Barnier eine
        grundlegende Überarbeitung des bisherigen Entwurfs
        der Konzessionsrichtlinie zur Wasserversorgung ange-
        kündigt. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
        Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
        sorgung in vollem Umfang zu verhindern ist. Bewährte
        Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht
        zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasser-
        versorgung darf nicht gefährdet werden. Der Barnier-
        Vorschlag ist daher nach wie vor ungenügend.
        An einer vollständigen Herausnahme der Wasserver-
        sorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessions-
        richtlinie führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
        Dr. Gerd Müller (CDU/CSU): Den heute zur Bera-
        tung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
        nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der
        vorliegenden Form nicht zustimmen.
        Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt:
        Ich persönlich spreche mich ausdrücklich gegen jegli-
        che Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die
        öffentliche Wasserversorgung aus.
        Als Abgeordneter spreche ich mich entschieden ge-
        gen eine Einschränkung der Handlungsspielräume der
        Kommunen aus.
        Eine Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutsch-
        land würde bewährte gewachsene Strukturen zerstören.
        Dies ist im Interesse der Bürger in Deutschland nicht ak-
        zeptabel.
        Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Den heute
        zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von
        Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in
        der vorliegenden Form nicht zustimmen, wenngleich ich
        die inhaltliche Grundausrichtung teile. Meine Position in
        der Sache erkläre ich wie folgt:
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und
        ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche
        Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
        fentliche Wasserversorgung aus.
        Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
        gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
        von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
        Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi-
        onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
        Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
        parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
        sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
        klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
        paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
        zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
        räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28173
        (A) (C)
        (D)(B)
        dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
        der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
        tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
        stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
        Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
        ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
        vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
        Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
        in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
        meiner Sicht evident.
        Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
        sich daher wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhand-
        lungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommis-
        sion für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungs-
        mehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf
        hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserver-
        sorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen
        bleibt.
        Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
        plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
        versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
        zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
        Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
        Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
        In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
        schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
        sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
        schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
        Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
        ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall-
        entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor-
        gung müsste dann nur noch in solchen Fällen aus-
        geschrieben werden, in denen das kommunale Unterneh-
        men weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistun-
        gen für die Gebietskörperschaft erbringt.
        Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
        Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Lan-
        desgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
        Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
        sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk-
        turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die
        erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht
        gefährdet werden.
        Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
        Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
        Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.
        Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der Vorschlag
        der Europäischen Kommission für eine Konzessions-
        richtlinie, der eine EU-weite Ausschreibungspflicht für
        die öffentliche Wasserversorgung vorsieht, stößt zu
        Recht auf breiten Widerstand. Das Trinkwasser ist unser
        wertvollstes Lebensmittel. Die Trinkwasserversorgung
        ist nach meiner Überzeugung nirgendwo so gut aufgeho-
        ben wie bei unseren Städten und Gemeinden. Sie bürgen
        für höchste Qualität und bezahlbare Preise.
        Im EU-Binnenmarktausschuss des Europäischen Par-
        laments konnte bislang erreicht werden, dass kommu-
        nale Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe von
        der Ausschreibungspflicht der Trinkwasserversorgung
        ausgenommen werden und Stadtwerke die Möglichkeit
        erhalten, durch Abspaltung der Wassersparte eine euro-
        paweite Ausschreibungspflicht zu vermeiden. Der zu-
        ständige Kommissar Michel Barnier hat zwischenzeit-
        lich ein weiteres Entgegenkommen in Aussicht gestellt,
        das eine Abspaltung der Wassersparte in Stadtwerken
        entbehrlich machen kann. Danach kann bei Stadtwerken
        die Wasserversorgung getrennt von anderen Sparten
        betrachtet werden, wenn das kommunale Versorgungs-
        unternehmen mindestens 80 Prozent seiner Wasser-
        dienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
        Jede Kommune muss es weiterhin in der Hand haben,
        die Trinkwasserversorgung auch künftig selbst zu erbrin-
        gen. Der beste Weg dahin ist es, die kommunale Wasser-
        versorgung ganz vom Anwendungsbereich der Konzes-
        sionsrichtlinie auszunehmen. Die Bundesregierung
        bleibt aufgefordert, in den Verhandlungen auf EU-Ebene
        darauf hinzuwirken.
        Anlage 16
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU)
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
        zes zur Beschleunigung der Rückholung radio-
        aktiver Abfälle und der Stilllegung der Schacht-
        anlage Asse II (Tagesordnungspunkt 8)
        Zur Abstimmung des unter Tagesordnungspunkt 8 der
        heutigen Plenardebatte aufgerufenen Gesetzes zur Be-
        schleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und
        der Stilllegung der Schachtanlage Asse II in der Fassung
        der Drucksache 17/11822 erkläre ich:
        Im ehemaligen Salzbergwerk Asse lagern seit den
        1970er-Jahren circa 126 000 Fässer und andere Gebinde
        mit radioaktiven Abfällen. Mit dem überfraktionell von
        CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor-
        gelegten Gesetz, über das heute, am 28. Februar 2013,
        im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung
        abgestimmt wird, soll ein rechtlicher Rahmen dafür ge-
        setzt werden, dass diese Abfälle schneller als nach gel-
        tendem Recht aus dem Bergwerk wieder herausgeholt
        werden können.
        Wie auch die Sachverständigenanhörung im Umwelt-
        ausschuss am 20. Februar 2013 ergeben hat, wird die
        Rückholung frühestens 2024 beginnen können, da ein
        zusätzlicher Schacht errichtet werden muss. Unter opti-
        malen Bedingungen dauert die Rückholung mindestens
        25 Jahre, sodass sie frühestens 2049 abgeschlossen sein
        kann. Zugleich machte die Anhörung deutlich, dass im
        Bergwerk Asse erhebliche Probleme bestehen, die soge-
        nannte „Gebrauchstauglichkeit“ des Bergwerks, also
        letztlich seine Stabilität, aufrechtzuerhalten. Für die Zu-
        kunft droht, dass die Grube durch unkontrollierten Was-
        sereinbruch „absäuft“. Diese Gefahr wird größer, je
        mehr Zeit vergeht.
        Deshalb müssen schon heute Vorsorge- und Notfall-
        maßnahmen vorbereitet werden, um die Grube zu stabi-
        lisieren und im Fall eines unmittelbar bevorstehenden
        Einsturzes noch handlungsfähig zu sein. Zum Beispiel
        28174 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        müssen Hohlräume wie Stollen und Schächte verfüllt
        werden, damit die Grube länger gebrauchstauglich ist.
        Solche Maßnahmen können zu der Absicht im Zielkon-
        flikt stehen, zügig alle Abfälle aus dem Bergwerk zu ho-
        len. Deshalb ist aus meiner Sicht notwendig, trotz des
        Ziels der Rückholung in das Gesetz die Klarstellung auf-
        zunehmen, dass Vorsorgemaßnahmen und Vorbereitun-
        gen von Notfallmaßnahmen vorrangig durchzuführen
        sind. Erstens, um langwierige Diskussionen über die
        Auslegung des Gesetzes zu vermeiden, also letztlich um
        zu beschleunigen. Und zweitens, um den handelnden
        Personen vor Ort eine sichere Entscheidungsgrundlage
        zu geben.
        In den Verhandlungen mit den anderen Fraktionen
        konnte mein Vorschlag nicht durchgesetzt werden. Teile
        der Opposition weigerten sich, diese Ergänzung aufzu-
        nehmen. Meine Fraktion hat – gegen meine Stimme –
        entschieden, den Gesetzentwurf ohne die Ergänzung zu
        beschließen. Damit droht aus meiner Sicht die dringende
        Gefahr, dass für die Sicherheit des Bergwerks notwen-
        dige Maßnahmen unterlassen oder verzögert werden.
        Das könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass im Falle
        eines unkontrollierten Wasserzutritts die radioaktiven
        Abfälle nicht mehr beherrschbar, eine Gefahr für
        Mensch und Umwelt nicht auszuschließen und der
        Schutz von Leben und Gesundheit der dort Beschäftig-
        ten nicht mehr gewährleistet wäre.
        Da ich dies nicht verantworten kann, stimme ich dem
        Gesetzentwurf – anders als meine Fraktion – nicht zu.
        Anlage 17
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Gisela Piltz, Christine
        Aschenberg-Dugnus, Florian Bernschneider,
        Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt,
        Ernst Burgbacher, Marco Buschmann, Bijan
        Djir-Sarai, Rainer Erdel, Hans-Michael
        Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Manuel
        Höferlin, Michael Kauch, Sebastian Körber,
        Sibylle Laurischk, Oliver Luksic, Horst
        Meinerhofer, Patrick Meinhardt, Petra Müller,
        Burkhard Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Jörg
        von Polheim, Dr. Birgit Reinemund, Dr. Peter
        Röhlinger, Björn Sänger, Christoph Schnurr,
        Jimmy Schulz, Marina Schuster, Dr. Hermann-
        Otto Solms, Joachim Spatz, Manfred
        Todtenhausen, Serkan Tören, Johannes Vogel
        (Lüdenscheid), Dr. Claudia Winterstein (alle
        FDP) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
        fehlung zu dem Antrag: Keine Vorratsdaten-
        speicherung von Fluggastdaten – Richtlinien-
        vorschlag über die Verwendung von
        Fluggastdatensätzen (KOM(2011) 32 endg.;
        Ratsdok. 6007/11) – hier: Stellungnahme gegen-
        über der Bundesregierung gemäß Art. 23 Ab-
        satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4
        EUZBBG (Tagesordnungspunkt 35)
        Wir lehnen den Aufbau eines europäischen Systems
        zur Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten mit
        aller Entschiedenheit ab. Die staatlich veranlasste an-
        lasslose Speicherung von Daten auf Vorrat ist für uns
        nicht nur im Bereich der Telekommunikation, sondern
        auch im Passagierverkehr nicht akzeptabel. Daher haben
        wir die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Tele-
        kommunikation abgelehnt und auch die Abkommen der
        EU mit anderen Staaten zur Übermittlung von Fluggast-
        daten stets kritisch begleitet. Auch wenn die Daten-
        schutzstandards gegenüber dem ersten Abkommen mit
        den USA spürbar gestiegen sind, sind wir der festen
        Überzeugung, dass die weitreichenden Eingriffe in das
        Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht im
        Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen der Datensamm-
        lung stehen und mithin nicht gerechtfertigt sind. Dies ist
        nicht nur unsere Position, sondern auch die Position der
        FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die FDP-Bun-
        destagsfraktion hat sich bereits gegen das erste Abkom-
        men der EU mit den USA, das unter rot-grüner Regie-
        rungszeit geschlossen wurde und über keine
        nennenswerten Datenschutzvorkehrungen verfügte, ge-
        wandt – Drucksache 15/3120.
        Der Richtlinienvorschlag der Kommission über die
        Verwendung von Fluggastdatensätzen – KOM(2011) 32 –
        sieht sich großer Kritik ausgesetzt. Es bestehen erhebli-
        che Zweifel, ob die darin vorgeschlagenen Regelungen
        mit dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz
        – Art. 8 Grundrechtecharta – vereinbar sind. Eine deutsche
        Umsetzung der Richtlinie müsste sich an den Vorgaben
        des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeiche-
        rung messen lassen. Insbesondere im Hinblick auf die in
        der Richtlinie geforderte zentrale Speicherung der Daten
        in den Mitgliedstaaten, die lange Speicherdauer von ins-
        gesamt fünf Jahren und den vom Bundesverfassungsge-
        richt geforderten Ausnahmecharakter einer Vorratsda-
        tenspeicherung bestehen erhebliche Zweifel an der
        Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf informationelle
        Selbstbestimmung.
        Wir müssen jedoch leider erkennen, dass in der Euro-
        päischen Union sowohl in der Kommission als auch im
        Rat mehrheitlich eine Vorratsdatenspeicherung von Flug-
        gastdaten begrüßt wird. Wir begrüßen, dass sich die
        Bundesjustizministerin gegen den Richtlinienvorschlag
        der Kommission gewandt hat und dass auch der Bundes-
        rat einen kritischen Beschluss gefasst hat. Wir erinnern
        daran, dass die FDP in der Koalitionsvereinbarung ein-
        gebracht hat, dass im Falle eines solchen Vorschlags eine
        Ausweitung auf innereuropäische Flüge abgelehnt wird,
        und wir begrüßen, dass der Bundesinnenminister dem
        auf europäischer Ebene bereits gefolgt ist. Den Bundes-
        innenminister fordern wir auf, bei den Verhandlungen
        über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kom-
        mission im Rat auf eine breite Ablehnung des Richtlini-
        envorschlags hinzuwirken und, für den Fall, dass eine
        mehrheitliche Ablehnung nicht erreichbar ist, sich für
        höchste Datenschutzstandards, besonders im Hinblick
        auf die Speicherdauer, die zentrale Datenspeicherung,
        die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fluggastdaten sowie
        die Beschränkung auf den Luftverkehr, einzusetzen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28175
        (A) (C)
        (D)(B)
        Da es in der Koalition keine wechselnden Mehrheiten
        geben soll, können wir dem Antrag von Bündnis 90/Die
        Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen.
        Anlage 18
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistun-
        gen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungs-
        ablösegesetz – StAblG) (Tagesordnungspunkt 7)
        Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Es geht um
        Kompensation – nicht um Subvention. Wir sprechen hier
        nicht über Geschenke oder über eine „Bevorzugung der
        Kirchen“, wie Sie es formulieren, sondern es geht um
        Entschädigungen: um einen finanziellen Ausgleich für
        die Enteignungen von Kirchengütern durch den Staat im
        Rahmen der Säkularisation, die teils während der Refor-
        mation, vor allem aber infolge des Reichsdeputations-
        hauptschlusses von 1803 erfolgt sind.
        In diesem Zusammenhang über Gleichbehandlung
        der Religionen zu sprechen, die Sie hier vermeintlich ge-
        fährdet sehen, ist einfach historisch falsch, weil eben nur
        die beiden großen christlichen Kirchen betroffen waren.
        Außerdem weise ich in aller Deutlichkeit Ihre Behaup-
        tung zurück, dass mit den Staatsleistungen gegen die
        Trennung von Staat und Kirche verstoßen würde: Wir le-
        ben in einem säkularen Staat, unsere Verfassung sieht
        aus gutem Grund vor, dass Staat und Kirche getrennt
        sind. Doch zugleich ist richtig, dass das deutsche Staats-
        modell nicht laizistisch ist, sondern vielmehr ein Ver-
        hältnis der „wohlwollenden Neutralität“ ist, wie es der
        ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio for-
        muliert.
        Der weltanschaulich-neutrale Staat muss den Reli-
        gionsgemeinschaften gegenüber nicht indifferent sein;
        die Kooperation in bestimmten Bereichen ist durch das
        Grundgesetz dezidiert erwünscht. Davon sind auch
        finanzielle „Belange“ nicht grundsätzlich ausgeschlos-
        sen, wie es beispielsweise beim Religionsunterricht der
        Fall ist. Dafür gibt es staatliche Zuschüsse. Ich erinnere
        aber auch daran, dass eben auch der Humanistische Ver-
        band für die Erteilung des Lebenskundeunterrichts bei-
        spielsweise in Brandenburg staatliche Zuschüsse für
        Personal- und Sachkosten erhält. Vielleicht ist es aber
        vielfach nicht bekannt, dass der Humanistische Verband
        Berlin-Brandenburg im vorigen Jahr seine Finanzie-
        rungsvereinbarung mit dem Land Berlin aus dem Jahr
        2002 gekündigt hat, weil diese vorsahen, dass das Land
        Berlin „nur“ 90 Prozent der Personalkosten für diesen
        Unterricht übernimmt.
        Im Übrigen ist es wichtiger Bestandteil der Religions-
        freiheit, dass der Staat Rahmenbedingungen gewährleis-
        tet, innerhalb derer seine Bürgerinnen und Bürger ihre
        Religion auch ausüben können. Gegen die weltanschau-
        liche Neutralität würde der Staat umgekehrt genau dann
        verstoßen, wenn er sich einseitig auf die Seite jener
        schlagen würde, welche die Religionen aus dem öffentli-
        chen Bereich herausnehmen wollen. Das wäre nämlich
        eine einseitige Bevorzugung der atheistischen Welt-
        anschauung. Dies widerspräche im Übrigen auch den
        Interessen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und
        Bürger dieses Landes, die sich zu einer Religionsge-
        meinschaft bekennen.
        Darüber hinaus erinnere ich auch Sie daran, dass jene
        Subventionen, die Sie in ihrem Entwurf zwar aktuell
        nicht regeln wollen, aber doch als „sogenannte Privile-
        gierung“ der Kirchen bezeichnen, selbstverständlich ver-
        fassungskonform sind: Die Kirchen erhalten bei den
        Leistungen, die sie im Rahmen der Subsidiarität für den
        Staat erledigen, Zuschüsse, wie jeder andere Träger
        auch, wenn er dieselben Leistungen bereithält, beispiels-
        weise bei Kindergärten oder Krankenhäusern.
        Lassen Sie mich aber zurückkommen auf die Staats-
        leistungen im engeren Sinne, die auf den Enteignungen
        der Säkularisation beruhen. Anders als Sie stehen wir
        Christdemokraten ausdrücklich zu unseren historischen
        Verpflichtungen in Rechtsnachfolge der Staaten auf
        deutschem Boden genauso wie zu den völkerrechtlichen
        Verpflichtungen aus dem Konkordat mit dem Heiligen
        Stuhl, das ausdrücklich vorsieht, dass die Grundsätze für
        eine Ablösung der „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen
        Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die katholi-
        sche Kirche“ rechtzeitig im freundschaftlichen Einver-
        nehmen mit dem Heiligen Stuhl herbeizuführen sind.
        Gesprächen, die eine solche Ablösung im freundschaftli-
        chen Einvernehmen intendieren würden, würden wir uns
        nicht entziehen – nur ist mir nicht bekannt, dass insbe-
        sondere die Länder mit einer Bitte nach einem Grundsät-
        zegesetz für die Ablösung an den Bund herangetreten
        wären.
        Eher umgekehrt werte ich das Vorgehen der Länder,
        die den Spielraum, den die geltende Rechtslage ihnen
        bietet, ja aktiv nutzen, gerade als Signal, dass sie mit den
        geltenden Regelungen einverstanden sind: Sie wissen,
        dass beispielsweise Bayern erst jüngst Änderungen bei
        der Besoldung der Bischöfe und Geistlichen auf Landes-
        ebene vorgenommen oder auch Hessen Kirchenbaulas-
        ten abgelöst hat.
        Ich meine auch, dass Föderalismus falsch verstanden
        wäre, wenn der Bundesgesetzgeber nun per Gesetz den
        Ländern fixe Zahlungen vorschreiben und möglicher-
        weise den Spielraum nehmen würde, die Landesgesetz-
        gebung, die dann die Ablösung gegenüber den jeweili-
        gen Diözesen oder Landeskirchen regeln müsste, den
        örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten anzupas-
        sen.
        Deshalb sage ich Ihnen: Mit der Union wird es eine
        einseitige Ablösung ohne solide Rechnungsbasis, ohne
        Einbeziehung der Länder und der Kirchen, die damit in
        Wahrheit ein zweites Mal enteignet würden, nicht geben.
        Wenn es eine Ablösung gibt, müsste sie in dem Sinne er-
        folgen, wie die Staatsleistungen gedacht sind: Als faire
        Entschädigung für enteignete Kirchengüter, die ja die
        wirtschaftliche Grundlage der Kirchen gesichert haben,
        aus denen sie also ihren Unterhalt bestreiten können. Ich
        erinnere gern daran, dass der Staat ein genuines Interesse
        hat, dass die Kirchen finanziell so stabil sind, ihre Ange-
        28176 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        bote – für übrigens alle Menschen in unserer Gesell-
        schaft, und nicht nur für Kirchenmitglieder – aufrechter-
        halten zu können, denn der Staat könnte ihre vielfältigen
        professionellen, vor allem aber ehrenamtlichen Ange-
        bote kaum schultern.
        Wir brauchen dazu starke Kirchen und Religionsge-
        meinschaften, mit entsprechender personeller und mate-
        rieller Ausstattung, deren Werte wesentliche Motivation
        sind für das ehrenamtliche Engagement, das sehr viele
        Menschen in unserem Land leisten, das unsere Gesell-
        schaft erst lebenswert macht. Die christliche Nächsten-
        liebe und Barmherzigkeit sind dafür ganz sicher nicht
        die einzige, aber eine starke Quelle.
        So möchte ich quasi den Spieß unserer heutigen De-
        batte umdrehen und zum Ende meiner Rede den Kirchen
        ausdrücklich für diesen Dienst an unserer Gesellschaft
        danken.
        Norbert Geis (CDU/CSU): Wir leben in einem säku-
        larisierten Verfassungsstaat, und niemand von uns
        möchte in einem anderen Staat leben. Es war, wie wir aus
        der Geschichte wissen, ein langer Weg dorthin. Zwar gab
        es schon sehr früh nach dem Investiturstreit (1067/1122)
        die Trennung von Staat und Kirche, aber erst in der Zeit
        der Aufklärung kam es auch zur Trennung von Staat und
        Religion. In erster Linie war dies eine Folge der Reli-
        gionskriege. Der Staat musste Neutralität bewahren, um
        den Frieden zu sichern. Dem Verfassungsstaat ist es ver-
        wehrt, in der Auseinandersetzung um die letzte Wahrheit
        Partei zu ergreifen. Nur so kann er „Heimstatt“ aller
        Bürger werden, wie das Verfassungsgericht in einem
        sehr frühen Urteil ausgeführt hat.
        Das heißt aber nicht, dass der Staat die Religion als
        geistige Kraft des gesellschaftlichen Lebens ignorieren
        muss. Religiöse Neutralität bedeutet nicht eine sture
        Trennung von Staat und Religion, wie es die laizistische
        Ideologie fordert. Das Christentum hat unsere deutsche
        Geschichte und die Geschichte des europäischen Konti-
        nents nachhaltig geprägt. Das kann niemand leugnen.
        Wir können nicht einfach aus unserer zweitausend-
        jährigen Geschichte des Abendlandes aussteigen. Die
        christliche Religion bleibt eine wichtige Voraussetzung
        unseres freiheitlichen Gemeinwesens. Auf diesen vom
        Christentum gelegten kulturellen und ethischen Grundla-
        gen ruht der Staat.
        Unter diesem Blickwinkel sind die Staatsleistungen,
        die Weimar von dem vorkonstitutionellen Staat über-
        nommen und die auch in der Bonner Verfassung ihren
        Niederschlag gefunden haben, zu sehen. Mit den Staats-
        leistungen decken die Kirchen einen großen Teil ihres
        Aufwandes. Sie sind auf diese Leistungen angewiesen.
        Diese Leistungen sind keine Subventionen, sondern Er-
        satz dafür, dass der Staat sich in der Säkularisation die
        Kirchengüter angeeignet und damit den Kirchen die
        Existenzgrundlage entzogen hat.
        Die laizistische Forderung, dass für die beiden großen
        christlichen Kirchen keine staatlichen Mittel aufgewen-
        det werden sollen, hat sich weder in der Weimarer Natio-
        nalversammlung noch in der Bonner Republik durchge-
        setzt. Sowohl Weimar als auch Bonn und jetzt Berlin
        wollen nicht die gewaltsame Trennung, sondern wollen
        die Kooperation zwischen Staat und Kirche. Darin sind
        sich die großen Parteien einig.
        Dieses kooperative Verhältnis zwischen Staat und
        Kirche war wohl ein Grund dafür, dass die Staatsleistun-
        gen bis heute noch nicht abgelöst wurden. Das heißt aber
        nicht, dass dieser Verfassungsauftrag inzwischen erlo-
        schen ist. Die Kirchen können sich nicht darauf berufen,
        dass diese Staatsleistungen jetzt schon so lange gezahlt
        werden. Es gibt in dieser Frage kein Gewohnheitsrecht.
        Die Ablösung ist nach wie vor möglich. Allerdings muss
        der Staat bei einer eventuellen Ablösung wissen, dass er
        durch die Staatsleistungen die Autonomie der Kirchen
        zu gewährleisten hat. Die Staatsleistungen bewirken,
        dass die Kirchen nicht als Bittsteller vom Staat abhängig
        werden, sondern dass sie selbstständig und frei von welt-
        lichen Zwängen ihren Auftrag erfüllen können. Die Auf-
        forderung des Papstes zur Entweltlichung hat viele As-
        pekte. Sie hat vor allem aber auch den Aspekt, dass es
        keine Abhängigkeit der Kirche vom Staat geben darf.
        Die Staatsleistungen dienen der Unabhängigkeit der Kir-
        chen von der Welt.
        Voraussetzung für die Ablösung der Staatsleistungen
        ist deshalb, dass die Kirchen auch künftig im gleichen
        Maße wie bisher ihren Aufwand finanzieren können.
        Eine solche Ablösung hat in der Atmosphäre der Freund-
        schaft zu erfolgen. Dazu sind Verhandlungen notwendig
        mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung zu finden.
        Der vorliegende Entwurf entspricht diesen Vorausset-
        zungen nicht, sondern er stellt ein einseitiges Diktat dar.
        Dies widerspricht dem Grundsatz der Kooperation zwi-
        schen Staat und Kirche. Wir werden deshalb den Ent-
        wurf ablehnen.
        Beatrix Philipp (CDU/CSU): Es sieht so aus, als ob
        die Linke beabsichtigt, einen Beitrag zur Aufarbeitung
        von Geschichte zu leisten in einem für sie ungewohnten
        Bereich. Sie legt heute ein Gesetz über die Grundsätze
        zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesell-
        schaften vor und bezieht sich darin auf einen Verfas-
        sungsauftrag von 1919, der wiederum sich auf „Vor-
        gänge“ von 1803 bezieht. Dass dieser vorgelegte
        Entwurf aber kein Beitrag zur Aufarbeitung ist, stellen
        wir fest, wenn wir uns vor Augen führen, um was es tat-
        sächlich geht.
        Bund, Länder und Kommunen leisten finanzielle Un-
        terstützung an die Kirchen in verschiedenster Form. Eine
        Besonderheit der Unterstützungsleistung stellen die so-
        genannten Staatsleistungen dar, und um die geht es
        heute. Staatsleistungen haben ihren historischen Ur-
        sprung in der Zeit der Säkularisierung, geregelt im
        Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803. Im Rah-
        men dieser Säkularisierung wurden zahlreiche kirchliche
        Güter enteignet; insofern versteht die Linke etwas da-
        von. Diese Güter sind meistenteils noch heute in staatli-
        chem Eigentum; „meistenteils“ daher, weil es in den ver-
        gangenen Jahren immer wieder einmal auf Landesebene
        Verhandlungen mit dem Abschluss von Ablösevereinba-
        rungen gegeben hat. 1803 übernahmen die damaligen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28177
        (A) (C)
        (D)(B)
        Landesherren die Verpflichtung, im Gegenzug die Be-
        soldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Es
        handelte sich also ursprünglich um eine Art Pachtersatz-
        leistung. Staatsleistungen stellen auch heute noch keine
        Förderung der Kirchen durch den Staat dar. Vielmehr
        handelt es sich immer noch um die Wiedergutmachung
        für erlittene Rechtsverluste infolge der säkularisations-
        bedingten Vermögensverluste der Kirchen.
        Wie bereits angedeutet, sind diese Staatsleistungen
        durch Art. 140 Grundgesetz mit dem dadurch geltenden
        Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung verfas-
        sungsrechtlich verbürgt. Gleichzeitig gibt es einen Auf-
        lösungsauftrag für die vor dem Inkrafttreten der Weima-
        rer Reichsverfassung im Jahre 1919 begründeten
        Staatsleistungen. Danach sollen die regelmäßigen Zah-
        lungen gegen eine angemessene Entschädigung aufgeho-
        ben werden.
        Ich zitiere Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsver-
        fassung:
        Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln
        beruhenden Staatsleistungen an die Religionsge-
        sellschaften werden durch die Landesgesetzgebung
        abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich
        auf.
        In Art. 18 Satz 3 des Staatskirchenvertrags vom
        20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem
        Deutschen Reich, dem sogenannten Reichskonkordat,
        heißt es ausdrücklich:
        Die Ablösung muss den Ablösungsberechtigten ei-
        nen angemessenen Ausgleich für den Wegfall der
        bisherigen staatlichen Leistungen gewähren.
        Unbestritten ist also, dass es einen Auftrag gibt.
        Aber der Teufel steckt im Detail. Was ist „angemes-
        sen“? Wer kann „angemessen“ definieren? Seit Jahren
        wird diese Problematik immer wieder thematisiert. Da-
        bei verschließen sich die Vertreter der Kirchen auch
        nicht möglichen Lösungsvorschlägen. Doch wie könnten
        diese Lösungsvorschläge aussehen?
        Die Linken rechnen in ihrem Antrag hin und her, um
        die Wertigkeit der abschließenden Staatsleistungen auf
        das 10-Fache des zeitlichen Jahreswertes zu beziffern.
        Dies scheint mir aus der Luft gegriffen. Andere Meinun-
        gen gehen von einem 25-Fachen des zeitlichen Jahres-
        wertes aus. Wieder andere halten es für angemessen, die
        Zahlungen komplett einzustellen, da in den vergangenen
        Jahren umfangreiche Zahlungen bereits erfolgt seien.
        Zurzeit belaufen sich die jährlichen Zahlungen auf circa
        460 Millionen Euro. Das bedeutet, das Spektrum der im
        Zweifelsfall erforderlichen Mittel reicht von 0 über
        4,6 Milliarden bis hin zu 115 Milliarden Euro. Als be-
        sonderes Schmankerl: Wir bestellten hier die Musik, und
        die Länder müssten zahlen. Die Freude dort wäre über-
        groß, wie sich denken lässt. Ich bin zwar keine Verfas-
        sungsrechtlerin, aber Ihre Forderungen lassen doch er-
        heblich an der Verfassungsmäßigkeit des vorgestellten
        Gesetzestextes zweifeln. Darauf geht aber sicher Herr
        Geis noch besonders ein.
        Ein weiterer Aspekt: Zur Ablösung dieser Staatsleis-
        tungen ist ein Grundsätzegesetz erforderlich; das heißt,
        ein Gesetz, das die Grundsätze zwischen den Religions-
        gemeinschaften und den Ländern neu regelt. Dabei soll
        seitens des Bundes ein Rahmen für die Ablösung vorge-
        geben werden, den die Länder ausfüllen. Die Linken hin-
        gegen machen in ihrem Entwurf den Ländern bereits
        konkrete Vorgaben. Welcher Spielraum bei der Ausge-
        staltung verbliebe den Ländern dann noch? Denn von ei-
        ner verbleibenden Regelungsautonomie der Länder kann
        bei den Vorgaben in diesem Gesetzentwurf nicht mehr
        die Rede sein. Gerade im Hinblick auf die unterschiedli-
        chen Entwicklungen im Verhältnis Länder und Reli-
        gionsgemeinschaft in den zurückliegenden Jahren – so-
        gar Jahrhunderten – ist es wichtig, dass den Ländern
        entsprechende Gestaltungsspielräume für eine eventuelle
        Ablösung überlassen werden.
        Auch bleibt anzumerken: Unabhängig von der Ver-
        pflichtung aus Art. 138 Weimarer Reichsverfassung ha-
        ben bereits zahlreiche Bundesländer vertragliche Rege-
        lungen gegenüber den Religionsgemeinschaften für eine
        Ablösung der Staatsleistungen getroffen. So hat zum
        Beispiel Bayern ehemals kirchliche Liegenschaften wie
        Kirchen und andere kirchliche Gebäude bereits an die
        Kirche zurückübereignet, was zur Folge hatte, dass staat-
        liche Unterhaltsleistungen weggefallen sind. Gleichzei-
        tig hat Bayern mit dem Gesetz zur Änderung des Geset-
        zes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und
        Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse
        zum Personalaufwand des Landeskirchenrates Ende
        2012 die Leistungen an Geistliche beider Konfessionen
        neu geregelt.
        Ein Eingreifen des Bundes, wie Sie es wollen, würde
        die Länder vor erhebliche finanzielle Probleme stellen.
        Wir wollen den Ländern im Hinblick auf ihre spezifische
        Situation bzw. Interessenslagen und ihre finanziellen
        Gestaltungsspielräume nicht vorschreiben, ob und bis
        wann sie die Staatsleistungen ablösen, sondern verweisen
        gerne auf Bayern und die dort gefundenen Lösungen.
        Und noch einmal: Wie Sie auf den 10-fachen Jahres-
        beitrag kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Jedenfalls ent-
        behrt es jeder Seriosität, etwa einer Berechnung anhand
        nachvollziehbarer Kriterien, mal so einfach den 10-fa-
        chen Jahresbeitrag zu fordern. Sie nennen dies zwar
        Kompromisslösung zwischen Allgemeininteresse in Be-
        zug auf eine Schonung des Haushaltes und den Vermö-
        genswahrungsinteressen der betroffenen Kirchen. Aber
        auch das trifft nicht den Kern. Ich verweise auf Art. 18
        Satz 1 des Reichskonkordates. Dort heißt es:
        Falls die auf Gesetz. Vertrag oder besonderen
        Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die ka-
        tholische Kirche abgelöst werden sollten, wird vor
        der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustel-
        lenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heili-
        gen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches
        Einvernehmen herbeigeführt werden.
        Zitat Ende. So pfleglich ging man damals jedenfalls mit-
        einander um. Ihr 10-facher Jahresbeitrag, auf den Sie
        sich wohl untereinander geeinigt haben, scheint mir weit
        weg von einem „freundschaftlichen Einvernehmen“ zu
        sein.
        28178 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Schließlich widerspreche ich mit Nachdruck, wenn es
        im vorliegenden Gesetzentwurf heißt, dass die gewähr-
        ten Staatsleistungen zu einer Bevorzugung der Kirchen
        gegenüber anderen Bekenntnisgemeinden führten. Ich
        erinnere an dieser Stelle nur daran, dass wir im März
        vergangenen Jahres das Gesetz zum Vertrag zwischen
        der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
        Juden in Deutschland gelesen und verabschiedet haben.
        Kaum jemand – außer Ihnen – empfindet das als „Bevor-
        zugung“.
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt das Prin-
        zip der Trennung von Staat und Kirche an. Eine Verän-
        derung der rechtlichen Stellung der Kirchen hätte weit-
        reichende verfassungsrechtliche Auswirkungen. Und
        deshalb bleibt nur noch festzustellen, dass der Gesetzent-
        wurf nicht im Ansatz hält, was der Titel verspricht. Der
        Überweisung in den Innenausschuss stimmen wir zu.
        Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Wie meistens, wenn wir uns hier im Hohen Haus
        mit dem Verhältnis von Kirche und Staat beschäftigen,
        wird es historisch. Der Anlass unserer heutigen Debatte
        ist der Ablösungsauftrag für die sogenannten Staatsleis-
        tungen, der bereits seit 1919 in der Verfassung steht. Die
        Linksfraktion hat dazu den vorliegenden Gesetzentwurf
        eingebracht, der aus unserer Sicht – das sage ich gleich vor-
        weg – reichlich unausgegoren ist, denn der Teufel, falls
        diese Bemerkung erlaubt ist, steckt wie so oft im Detail.
        Im Gesetzentwurf wird die Notwendigkeit einer Ab-
        lösung damit begründet, dass dadurch eine stärkere Ent-
        flechtung des Staat-Kirche-Verhältnisses vorangetrieben
        werde. Diese stärkere Entflechtung ist aus Sicht meiner
        Fraktion auch durchaus wünschenswert. Die höchste
        Hürde ist hierbei allerdings, dass die allermeisten Juris-
        ten den kompletten Wertersatz der Staatsleistungen als
        Ablösung veranschlagen, also in etwa die 25-fache
        Summe des von den Ländern jeweils gezahlten Jahresbe-
        trags. In Anbetracht dessen wirkt die zehnfache Summe
        als einmalige Abfindung, wie er im Gesetzentwurf der
        Linken steht, doch ziemlich willkürlich gewählt und ist
        auch nicht nachvollziehbar begründet.
        Und dann leuchtet da noch etwas nicht so recht ein:
        Warum haben Sie es eigentlich so eilig, die Länder zur
        Gesetzgebung zu drängen? Sie wollen, dass die Länder
        innerhalb eines Jahres nach Erlass des bundesrechtlichen
        Ablösungsgesetzes tätig werden müssen; so steht es im
        Entwurf. Dies aber halte ich für äußerst knapp bemessen,
        wenn wir daran denken, dass einem solchen Landesge-
        setz umfangreiche Verhandlungen mit den Kirchen vo-
        rausgehen müssten – von der Zeit, die die parlamentari-
        sche Befassung inklusive der möglicherweise notwendig
        werdenden Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsberatun-
        gen dann noch in Anspruch nimmt, mal ganz abgesehen.
        Die Frage, ob die Länder das überhaupt wollen, ist dabei
        vollends aus dem Blick geraten. Denn in der Staatslehre
        herrscht Dissens über die Frage, ob ohne ein bundes-
        rechtliches Ablösungsgesetz die Länder überhaupt Ablö-
        sungen vornehmen dürfen. Egal, wie man die Frage be-
        antwortet, so steht doch fest, dass die Länder nur dann
        abzulösen brauchen, wenn sie dies für richtig halten, also
        entweder unabhängig vom Bundesgesetz oder aber erst
        nach dessen Erlass. Aber – und das ist in diesem Zusam-
        menhang der springende Punkt – sie können durch die-
        ses Gesetz nicht zur Ablösung gezwungen werden, wie
        Sie dies verlangen. Das ist das eine.
        Zum anderen habe ich den Eindruck, Sie haben eine
        falsche Vorstellung vom Charakter dieses „Grundsätze-
        Gesetzes“, wie es laut Weimarer Reichsverfassung heißt.
        Es heißt nämlich deshalb so, weil es die Grundsätze auf-
        stellen soll, denen die Länder dann zu folgen haben. Sie
        aber stellen im Gesetz nicht die Grundsätze auf, sondern
        regeln detailliert, was im Einzelnen zu geschehen hat.
        Da stellt sich doch die Frage, wo da der Spielraum der
        Länder ist. Wozu braucht es ein Landesgesetz, wenn die
        bundesrechtlichen Vorgaben so präzise sind?
        Zum Schluss noch drei Anmerkungen zu Ihrer Be-
        gründung, der heute aus dem Amt scheidende Papst habe
        dies selbst so gewollt. Erstens ist selbst innerhalb der ka-
        tholischen Kirche umstritten, wie die Freiburger Rede
        Benedikts von der „Entweltlichung“ der Kirche zu ver-
        stehen ist. Zweitens werden sich die genauso von dem
        Gesetz betroffenen evangelischen Landeskirchen fragen,
        warum sie von Ihnen von der Linkspartei in ökumeni-
        sche Mithaftung für Äußerungen des Papstes genommen
        werden. Und drittens ist im Gesetzentwurf viel die Rede
        davon, dass die Trennung von Staat und Kirche endlich
        vollständig durchgesetzt werden müsse. Unabhängig
        von der Frage, was das konkret bedeutet, stellt die Exe-
        gese von Papstworten diesen Grundsatz auf den Kopf.
        Denn zur Trennung von Staat und Kirche gehört auch,
        dass der Staat eben nicht bewerten kann und darf, was
        kircheninterne Äußerungen bedeuten sollen und was
        nicht. Insofern fehlt dem Vorstoß die notwendige argu-
        mentative Konsistenz.
        Wir sollten die Auseinandersetzung über Sinn und
        Zweck der Staatsleistungen und die rechtlichen Mög-
        lichkeiten ihrer Ablösung führen, da bin ich ganz bei Ih-
        nen. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung indes sagt
        mehr aus über Ihr Verständnis bzw. Mißverständnis des
        Religiösen als über die Problematik selbst. Mit Ihrem
        Antrag bürden Sie den Ländern eine praktisch nicht zu
        leistende Gesetzgebungslast auf und demonstrieren ein
        eklatantes Desinteresse an den rechtlichen Detailproble-
        men der Ablösung. Sie sind nicht an einer sinnvollen
        Lösung interessiert, sondern nur an der Konfrontation.
        Genau deshalb können wir Ihren Antrag nicht mittragen.
        Anlage 19
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu den Anträgen:
        – Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rah-
        menkonzept für naturnahe Flusslandschaf-
        ten“
        – Umfassendes Elbekonzept erstellen
        (Tagesordnungspunkt 15)
        Ingbert Liebing (CDU/CSU): Der Schutz der Um-
        welt steht sowohl bei der Bundesregierung als auch bei
        der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf der politischen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28179
        (A) (C)
        (D)(B)
        Agenda ganz weit oben. Ein wichtiger Aspekt ist in die-
        sem Zusammenhang auch die Wasserpolitik.
        Da wir uns dessen Bedeutung bewusst sind, verfügt
        Deutschland hier über ein im internationalen Vergleich
        vorbildliches Umweltschutzniveau. Dies gilt auch für
        viele andere Bereiche. Deutschland hatte von Anfang an
        ein vorrangiges Interesse an der Wasserrahmenrichtlinie.
        Deshalb war die Beteiligung der Bundesrepublik auf
        europäischer Ebene im Vorfeld auch so intensiv und er-
        folgreich. Wir haben die Herausforderungen ernst ge-
        nommen und gehören deshalb zu den wenigen Staaten,
        die fristgerecht Ende 2009 die notwendigen Bewirt-
        schaftungspläne für die Flussgebietseinheiten mit deut-
        schem Anteil vorgelegt haben.
        Wir haben viel gelernt bei der Umsetzung der Wasser-
        rahmenrichtlinie, und wir verfolgen damit sehr ehrgei-
        zige Ziele, die nicht ohne erheblichen finanziellen Auf-
        wand zu erreichen sind. Darüber hinaus arbeiten wir eng
        mit unseren europäischen Nachbarn zusammen.
        Die Linken behaupten in ihrem Antrag, dass die Euro-
        päische Kommission ein umfassendes Vertragsverlet-
        zungsverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung der Was-
        serrahmenrichtlinie eingeleitet hat. Hier geht es um eine
        unterschiedliche Interpretation von Rechtsbegriffen der
        Europäischen Kommission, die sich im Bereich des Kos-
        tendeckungsprinzips von den verschiedenen EU-Mit-
        gliedstaaten unterscheidet. Konkret geht es hier um die
        Definition des Begriffs der Wasserdienstleistungen und
        die Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen der
        Wasserrichtlinie.
        Alle Fristen wurden von der Bundesregierung einge-
        halten, und die Klage wurde zum 31. Januar 2013 gegen-
        über dem Europäischen Gerichtshof erwidert. Das Ver-
        fahren ist damit offen. Lassen Sie uns abwarten, wie der
        Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Die restrik-
        tive inhaltliche Auslegung der Bestimmungen wird übri-
        gens von rund elf weiteren Mitgliedstaaten geteilt. Sie
        sehen also, Deutschland steht hier nicht alleine, und die
        Klage gegen uns wird als Musterprozess der Europäischen
        Kommission für ähnlich gelagerte Fälle gesehen. Und
        wir alle wissen ja: „Vor Gericht und auf hoher See sind
        wir in Gottes Hand“.
        Der Antrag der Linken fordert, neben der Wasserrah-
        menrichtlinie ein nationales Rahmenkonzept für natur-
        nahe Flusslandschaften als zweites Instrument zu schaf-
        fen. Aber das brauchen wir nicht. Offensichtlich kennen
        Sie die grundgesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwi-
        schen dem Bund und seinen Ländern immer noch nicht:
        Der Bund ist nicht für die Bewirtschaftungsplanung oder
        Maßnahmenprogramme zuständig; dafür sind die Bun-
        desländer zuständig. Die Realisierung der Programme
        erfolgt durch die Bundesländer. Diese Phase wurde bis
        Ende 2012 erfolgreich abgeschlossen.
        Nach der Wasserrahmenrichtlinie werden die Bewirt-
        schaftungspläne und Maßnahmenprogramme alle sechs
        Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst sowie aktuali-
        siert. Also findet hier eine Evaluierung statt. Eine Ver-
        kürzung der Überprüfungsphasen macht wegen der
        meist langsamen Reaktionen der Gewässer auf erfolgte
        Maßnahmen keinen Sinn, wie es der Antrag der Linken
        suggeriert.
        Die Bewirtschaftungspläne sind wesentliche
        Elemente zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
        Deshalb ist die Einrichtung einer interministeriellen Ar-
        beitsgruppe auf Bundesebene nicht notwendig. Die zu-
        ständigen Ministerien auf Bundes- und Länderebene be-
        finden sich in engem Austausch. Darüber hinaus wurden
        Vertreter interessierter Kreise frühzeitig in die Umset-
        zung der Wasserrahmenrichtlinie eingebunden.
        Die Wasserrahmenrichtlinie – wie übrigens auch die
        im Antrag zitierte Hochwasserrisikomanagement-Richt-
        linie – verlangen bereits heute nach einer intensiven
        Kooperation aller beteiligten Akteure und einer aktiven
        Beteiligung der Öffentlichkeit. Dem ist die Bundesregie-
        rung selbstverständlich umfassend nachgekommen.
        Dabei hat sie zugunsten einer möglichst breiten Ein-
        bindung der Öffentlichkeit zum Teil innovative Wege
        beschritten, gerade auch im Sinne einer aktiven Beteili-
        gung. Besonders der gerade angelaufene Ideenwettbe-
        werb des Deutschen Naturschutzpreises ist hier ein gutes
        Beispiel. Für das Jahr 2013 steht er unter dem Thema
        „Lebensraum Wasser – Vielfalt entdecken, erleben, er-
        halten“. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen,
        Ideen einzureichen, die die biologische Vielfalt hervor-
        heben sowie die Lebensräume in, an und auf Seen, Bä-
        chen und Flüssen erlebbar machen.
        Gerade die Zusammenarbeit von verschiedenen Inter-
        essengruppen bietet hier eine hervorragende Möglich-
        keit, um nicht nur das Naturerlebnis, sondern auch Na-
        turbildung und -schutz nachhaltig zu unterstützen. Durch
        dieses und ähnliche Projekte ist die Öffentlichkeitsbetei-
        ligung bei der Erarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie
        berücksichtigt und auch umgesetzt worden. Aber auch
        weitere Forderungen des Antrages zeigen die Unkennt-
        nis der Linken von der föderalen Kompetenzverteilung
        deutlich: Die Forderung, räumlich zusammenhängende
        Gewässerrandstreifen mittelfristig auf 15 Meter festzule-
        gen, muss ich zurückweisen.
        Die Diskussion hatten wir schon vor Jahren mit den
        Bundesländern, als es um den Hochwasserschutz ging.
        Nach dem Wasserhaushaltsgesetz 2010 muss der Gewäs-
        serrandstreifen im Außenbereich bereits 5 Meter breit
        sein. Aber Länder und Behörden können durchaus ab-
        weichende Regelungen treffen und flexibel handeln.
        Eine bundeseinheitliche Vorgabe ist daher auf Dauer
        nicht möglich und auch nicht gewollt.
        Darüber hinaus fördert das BMU im Rahmen der För-
        derrichtlinie für Naturgroßprojekte zahlreiche Gewässer-
        randstreifenprojekte. Dann möchte ich auch noch darauf
        hinweisen, dass nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des Was-
        serhaushaltsgesetzes die Umwandlung von Grünland in
        Ackerland verboten ist. Des Weiteren sind Überschwem-
        mungsgebiete als Rückhalteflächen zu erhalten. Auch
        sollen frühere Überschwemmungsgebiete, soweit mög-
        lich, wiederhergestellt werden. All dies fällt in die Län-
        derzuständigkeit, worüber wir ausgiebigst in den ent-
        sprechenden Gremien diskutiert haben.
        28180 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zur Forderung der Linken, die Gewährleistung einer
        öffentlichen Finanzierung, die vorrangig auf Synergien
        zwischen dem Hochwasserschutz und dem Erhalt bzw.
        der Entwicklung frei fließender Flüsse mit naturnahen
        Auen ausgerichtet ist, kann ich nur sagen: Die geltenden
        finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sa-
        gen, dass auch hier die Länder die finanzielle Verantwor-
        tung haben. Trotzdem engagiert sich die Bundesregie-
        rung im Hochwasserschutz. Auch auf EU-Ebene setzt
        sie sich dafür ein, dass der Hochwasserschutz in den ein-
        schlägigen europäischen Förderprogrammen berücksich-
        tigt wird. Eine Kooperation zum Gewässerschutz in den
        internationalen Flussgebieten bzw. an Grenzflüssen fin-
        det schon lange statt. Dazu wurden internationale Fluss-
        gebietskommissionen und Grenzgewässerkommissio-
        nen gegründet, die mit ihren Arbeitsstrukturen sämtliche
        Themen des Gewässerschutzes abdecken, wie Hochwas-
        serschutz, chemische und ökologische Aspekte des Ge-
        wässerschutzes, Warnung bei Unfällen, inzwischen auch
        Fragen der Biodiversität und des Klimaschutzes. Diese
        Gremien dienen als Koordinationsplattformen zur inter-
        nationalen Abstimmung der Umsetzung europäischer
        Gewässerschutzrichtlinien.
        Auch im Bereich der Forschung ist die Bundesregie-
        rung engagiert. So sind Vorhaben regelmäßig im Rah-
        men des Umweltforschungsplans des Bundesumwelt-
        ministeriums gefördert worden.
        Zusammenfassend stelle ich fest: Die Bundesregie-
        rung setzt sich aktiv ein für die Harmonisierung des Ge-
        wässerschutzes und die Verbesserung des Zustands der
        Gewässer innerhalb der EU. Dazu dient als zentrales In-
        strument die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in
        nationaler Verantwortung. Das Herzstück der EU-weit
        verbindlichen Richtlinie ist es, bis 2015 einen guten öko-
        logischen und chemischen Zustand bei oberirdischen
        Gewässern und einen guten quantitativen und chemi-
        schen Zustand beim Grundwasser herzustellen. Zur
        Realisierung dieses ambitionierten Ziels werden wir als
        CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Kräften beitragen.
        Den uns vorliegenden Antrag der Linken lehnen wir
        ab. Dieser Antrag strotzt vor Unkenntnis, fordert Dinge,
        die längst erledigt oder auf den Weg gebracht sind, und
        er verfolgt ein falsches Ziel: Anstatt über die Erstellung
        neuer theoretischer Rahmenkonzepte nachzudenken, set-
        zen wir uns lieber ganz praktisch für eine optimale Um-
        setzung bereits beschlossener Konzepte ein.
        Wir verzetteln uns nicht; wir handeln.
        So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz der
        Umwelt und unterstützen die Bundesregierung auf natio-
        naler und europäischer Ebene bei der Umsetzung der
        Wasserrahmenrichtlinie.
        Ulrich Petzold (CDU/CSU): Auch wenn ich mich
        stärker auf den Elbe-Antrag konzentrieren möchte, doch
        zunächst einige Worte zum Flusspolitikantrag: Bei der
        Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hängt es nicht,
        wie Sie es in Ihrem Antrag zu suggerieren versuchen, an
        irgendeiner Gewässerverunreinigung, dass ein Verfahren
        beim EuGH anhängig ist, sondern es dreht sich einzig
        und allein um die juristische Fragestellung und Defini-
        tion des juristisch unbestimmten Begriffes der „Wasser-
        dienstleistungen“. Die Klärung einer solchen Rechts-
        frage über ein juristisches Verfahren ist ein ganz
        normaler Vorgang. Die Differenzen, die es hier zwischen
        Bund und EU gibt, entzünden sich an der Frage, ob zum
        Beispiel die Nutzung von Wasser durch eine Wasser-
        kraftanlage eine Wasserdienstleistung ist und damit kos-
        tenpflichtig gemacht werden kann. Diese Problematik
        sprechen Sie in Ihrem Antrag jedoch nicht einmal im
        Entferntesten an. Den Bund hier einseitig zu kritisieren,
        geht deswegen vollständig fehl.
        Doch nun zu dem Elbe-Antrag, den Sie uns trotz lan-
        ger Debatten darüber in der Vergangenheit heute erneut
        unverändert vorlegen: Welch eine wunderschöne Vor-
        stellung – der frei fließende Fluss in einer natürlichen
        Landschaft. Wirklich wunderschön?
        Wenn man die beiden Anträge, die wir heute beraten,
        in Verbindung miteinander liest, könnte man sich an dem
        Idealbild begeistern. Doch leider ist Natur nicht ideal,
        und das Schäferidyll des Barock ist keine reale Welt im
        Hier und Jetzt. Deshalb wird es Zeit, liebe Kollegen von
        der Linken, endlich in der Wirklichkeit anzukommen.
        Die fruchtbaren Elbniederungen, in denen wir heute
        leben und die wir als wunderschöne Naturlandschaft er-
        leben, sind Kulturlandschaft und in jahrhundertelangen
        Kämpfen von unseren Vorfahren der Natur abgetrotzt
        worden. Nur als Beispiel: Bis zum 11. Jahrhundert stellte
        sich die Elbe als weit verzweigtes Gewässersystem dar
        und floss zum Beispiel im Raum Stendal zeitweise fast
        30 Kilometer östlich vom heutigen Verlauf. Nach vielen
        Flutkatastrophen sicherten unsere Vorfahren das Sied-
        lungsgebiet zwischen Havel und Elbe, und es wäre wohl
        unvorstellbar, die über Jahrhunderte entstandenen Fluss-
        bauwerke und damit die Kulturlandschaft und Siedlun-
        gen aufzugeben. Der frei fließende Fluss ist eine Illusion
        und für viele Anwohner nicht einmal eine schöne Illu-
        sion. Damit werden viele der Forderungen in den beiden
        Anträgen von vornherein Makulatur.
        Auf der anderen Seite ist der in den Anträgen kriti-
        sierte Eintrag von Chemie und Nährstoffen auch an der
        Elbe in einem ungemein bemerkenswerten Umfang zu-
        rückgegangen. So wurde in der Elbe die Jahresfracht von
        Schwermetallen um bis zu 90 Prozent verringert. Gleich-
        zeitig hat sich die Sauerstoffkonzentration jetzt im Mittel
        von 8 Prozent eingepegelt und hat seit 1993 die zu DDR-
        Zeiten übliche Sauerstoffkonzentration von 3 Prozent
        nie wieder unterschritten.
        Aquatische Lebensgemeinschaften, die nicht mehr
        existierten, konnten wieder angesiedelt werden. 36 von
        41 potenziellen Fischarten leben wieder in der Elbe.
        Lachs, Meeresforelle und Wels sind wieder anzutreffen.
        1980 waren es noch ganze 26 Fischarten. Die Behaup-
        tung eines zunehmenden Artenrückgangs und eines zu-
        nehmenden Eintrags von Nähr- und Schadstoffen ist
        demzufolge politischer Unsinn und sollte gerade von den
        Linken unterlassen werden. Denn gerade ihre Vorgän-
        gerpartei trägt an dem ökologischen Desaster der DDR
        wesentliche Verantwortung.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28181
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        Die positive Entwicklung bei den aquatischen Le-
        bensgemeinschaften ist aber auch solchen Flussbauwer-
        ken wie Buhnenfeldern oder Leitwerken zuzurechnen.
        Dadurch sind Stillgewässer entstanden, in denen sich
        Fischbrut gut entwickeln kann. Regulierungsbauwerke
        können sich bei richtiger Gestaltung also durchaus öko-
        logisch positiv auswirken. Wer aber jede Veränderung an
        Flussbauwerken gleich und von vornherein als Ausbau-
        maßnahmen verteufelt, verhindert auch ökologische Ver-
        besserungen.
        Das Gleiche trifft auch auf die Sohlenstabilisierung
        zu. Alle wissen, dass sich die Elbe seit Jahrhunderten im
        Bereich Wörlitz/Coswig eingräbt und dadurch die
        Auwälder dieser Region trockenzufallen drohen. Selbst
        das Biosphärenreservat Elbe hat vorgeschlagen, durch
        Sohlschwellen das Eingraben der Elbe zu stoppen.
        Durch die Kampfbegriffe „Kanalisierung“ und „Steini-
        gung der Elbe“ ist eine vernünftige Debatte über diese
        Rettungsmaßnahmen bisher unterblieben. Wenn die
        Linke in ihrem Antrag einen Schwerpunkt Sohlstabili-
        sierung fordert, wäre es schon spannend, wie sie sich in
        der Praxis dazu stellt. Hier im Bundestag die eine For-
        derung zu stellen und in den Ländern oder vor Ort ent-
        gegengesetzte Forderungen aufzumachen, geht einfach
        nicht.
        Auch in einem Antrag einen einheitlichen Gewässer-
        randstreifen von 15 Metern einzufordern und beim
        Hochwasserschutzgesetz mehr Landeskompetenzen in
        dieser Angelegenheit zu verlangen, passt nicht zusam-
        men. Es ist ja durchaus nachvollziehbar, dass Gewässer-
        randstreifen bei Gewässern erster Ordnung anders ge-
        handhabt werden als bei Gewässern dritter Ordnung oder
        dass bei den Festlegungen zu Gewässerrandstreifen die
        Geländeneigung mitberücksichtigt werden muss. Des-
        wegen war eine einheitliche Festlegung des Gewässer-
        randstreifens schon in der Vergangenheit falsch und wird
        es auch in Zukunft sein.
        Gerade im Hochwasserschutz wird von den Ländern
        die Subsidiarität hochgehalten. Es ist zwar richtig, dass
        der Bund die Länder bei solchen Maßnahmen wie der
        Deichrückverlegung unterstützt, aber es macht Sinn, den
        Hochwasserschutz in der Kompetenz der Länder und
        Kommunen zu lassen. Wie wollte auch der Bund einen
        Hochwasserschutz zum Beispiel an Gewässern dritter
        Ordnung organisieren? Das können Länder und Kom-
        munen vor Ort viel besser; denn gerade hier liegen oft
        Wissen und Erfahrung der Menschen vor Ort vor. Nicht
        große Forschungsprogramme sind vonnöten, sondern
        Umsetzung von Erfahrungen. Wenn ich mir da den Um-
        gang des Landes Brandenburg mit den Erfahrungen mit
        dem Hochwasserschutz an der Elbe im Bereich Mühl-
        berg ansehe, kann ich Ihnen nur sagen: Nicht viel Papier
        beschreiben mit noch mehr Forderungen, sondern auf
        die Erfahrungen der Menschen in Mühlberg eingehen
        und etwas für den Hochwasserschutz in der Praxis tun!
        Damit ist die Forderung nach Übertragung von Kompe-
        tenzen, die zurzeit bei den Landesämtern liegen, an die
        Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gera-
        dezu grotesk. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen,
        dass Sie das in Brandenburg durchsetzen.
        Mit der bevorstehenden Flussgebietskonferenz in
        Magdeburg am 5. März werden wir sachgerechte Ant-
        worten auf viele Fragen zur weiteren Entwicklung an der
        Elbe geben. Diese Flusskonferenz ist ein Teil unseres
        Gesamtkonzeptes Elbe. Das Gesamtkonzept Elbe soll
        nach dem Willen des Runden Tisches von Bund, Ländern
        und Institutionen aus dem Umweltbereich bis spätestens
        2015 das derzeitige Unterhaltungskonzept an der Elbe
        ablösen. Dabei handelt es sich um einen ergebnisoffenen
        Prozess, bei dem auf die geänderten rechtlichen Rah-
        menbedingungen einerseits sowie den sich verändernden
        Wasserabfluss andererseits reagiert werden soll. Ebenso
        soll eine Lösung gefunden werden für die bisher unge-
        lösten Probleme an den Reststrecken. Im Vordergrund
        stehen die aktuellen Rahmenbedingungen, die das Um-
        weltrecht vorgibt, aber auch das mit den Ländern entwi-
        ckelte Sohlenstabilisierungskonzept für die Erosionsstre-
        cke von Mühlberg bis zur Saalemündung bei Barby.
        Schließlich geht es um die in Niedersachsen gelegene
        Reststrecke bei Dömitz/Hitzacker. Sowohl aus natur-
        schutzfachlichen Gründen als auch zur Umsetzung des
        Hochwasserschutzes werden dabei Maßnahmen erfor-
        derlich, die die Grenzen der Unterhaltung erreichen.
        Ohne diese Maßnahmen lässt sich jedoch die Erosions-
        strecke nicht wirkungsvoll sanieren und kein verlässli-
        cher Hochwasserschutz herstellen, die Schifffahrtsver-
        hältnisse lassen sich nicht nachhaltig konsolidieren. Das
        derzeitige Geschiebemanagement ist kostenintensiv und
        mit ständigen Eingriffen in die Natur verbunden. So ist
        es nur sinnvoll, dass durch Maßnahmen im Uferbereich
        und Rückbau sowie Veränderungen an Buhnen die Fließ-
        geschwindigkeit der Elbe verringert wird. Diese Maß-
        nahmen sind jedoch derzeitig bei den Umweltverbänden
        nicht durchsetzbar, weil sie als Ausbaumaßnahmen gel-
        ten.
        Genauso ist der Schiffstransport auf der Elbe ideolo-
        gisch belastet, doch: Insgesamt wird die Elbe von rund
        150 verladenden oder transportierenden Unternehmen
        genutzt. Sowohl Containerverkehre als auch Projektla-
        dungs- und Schwerlastverkehre gewinnen hier zuneh-
        mend an Bedeutung. Dabei handelt es sich oftmals um
        Transporte mit einer wesentlich höheren lokalen Wert-
        schöpfung, als dies bei den früher dominierenden Mas-
        sen- und Schüttguttransporten der Fall war.
        Siemens produziert am Standort Görlitz Industrietur-
        binen. Das sind zum Beispiel Dampfgeneratoren, die
        heute in einer Länge von 12 bis 13 Metern hergestellt
        werden und 230 bis 250 Tonnen schwer sind. Die
        nächste Generation wird eine Länge von 14 bis 15 Metern
        aufweisen und bis zu 500 Tonnen wiegen. Ein anderer
        Transport als über die Elbe ist nicht denkbar.
        Ähnlich sieht es bei der Schuler AG in Erfurt aus.
        BMW-Werke in ganz Deutschland und darüber hinaus
        werden mit den in Erfurt hergestellten Pressen ausgerüs-
        tet. Das Kopfteil einer Presse wiegt allein über 158 Ton-
        nen. So ein Schwerlasttransport kann nicht allein über
        die Straße erfolgen. Der Weg von Erfurt ins BMW-Werk
        nach Regensburg beträgt auf der Straße 326 Kilometer.
        Das Kopfteil der Presse war aber gut 1 600 Kilometer
        unterwegs, 1 000 Kilometer davon in elf Tagen auf dem
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        Binnenschiff. Die Verladung erfolgte im Elbhafen in
        Aken in Sachsen-Anhalt.
        Sowohl Siemens in Görlitz als auch die Schuler AG
        in Erfurt sind Beispiele für Betriebsstätten von Unter-
        nehmen, für die der Wegfall des Transports auf der Was-
        serstraße deren Existenz infrage stellen würde.
        Ein weiteres Thema sind Windkraftanlagen. Rotoren
        von Schwachwindanlagen erreichen heute einen Durch-
        messer von über 120 Metern. Rotoren dieser Größenord-
        nung können nur mit sehr großem Aufwand und meist
        intermodal unter anderem auf der Wasserstraße transpor-
        tiert werden. Rotoren für Windkraftanlagen von Enercon
        werden von Magdeburg aus in Richtung Westen bis
        Rotterdam und in Richtung Süden bis nach Wien trans-
        portiert. In Mühlberg an der Elbe ist es der Hersteller
        Vestas, für den die neue Kaianlage gebaut worden ist.
        Es ist also eine durchaus positive Entwicklung, die es
        hier zu begleiten gilt. Nicht überkritische Anträge, son-
        dern die sachlichen Gespräche auf unserer Elbe-Konfe-
        renz führen zu Fortschritten, und es wäre dramatisch,
        wenn sich die neue niedersächsische Regierung diesen
        Gesprächen verschließen würde.
        Unsere Antworten bieten einen guten Ansatz für die
        weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei einer
        gleichzeitig guten Entwicklung für unsere Flussland-
        schaften.
        Horst Meierhofer (FDP): Ihr erster Antrag zur
        Flusspolitik hat zwar ein paar gute Ansätze. Insgesamt
        ist er trotzdem an einigen Stellen falsch in der Sache und
        trifft eine Reihe von merkwürdigen Aussagen.
        Sie behaupten zum Beispiel, dass seit dem 19. Jahr-
        hundert der Zustand der Flüsse immer schlechter gewor-
        den sein soll. Ich bitte Sie. Gerade die Linke müsste
        doch wissen, dass sich an Elbe und Saale seit der Wie-
        dervereinigung der Zustand doch ganz wesentlich ver-
        bessert hat.
        Und dass die Elbe und andere Flüsse vor allem von
        Schifffahrt und Industrie geprägt sein sollen, halte ich
        für eine maßlose Übertreibung. Setzen Sie sich doch ein-
        mal ein paar Stunden in Dessau an die Elbe! Wenn Sie
        Glück haben, erwischen Sie vielleicht einmal ein Schiff.
        Das sieht im Hamburger Hafen natürlich anders aus.
        Oder auch, dass man im Rhein wieder baden kann.
        Das ist ein Riesenerfolg, der in den 70ern und 80ern nie
        und nimmer denkbar gewesen wäre.
        Dann bringen Sie 27 Forderungspunkte voll von
        Selbstverständlichkeiten, aber auch verqueren Ansich-
        ten: Es ist zwar richtig, ein Hochwasserwarnsystem mit
        bundeseinheitlich verbindlichen Standards zu fordern.
        Flüsse machen nun einmal nicht an den Ländergrenzen
        halt. Dabei übersehen Sie aber, dass genau die von Ihnen
        geforderten Standards in Form von Hochwasserrisiko-
        karten und Hochwassermanagementplänen schon längst
        in der Bearbeitung sind. Ein Blick in die Unterlagen der
        Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr
        2010 wirkt Wunder.
        Sie fordern auch die Entwicklung neuer Beteiligungs-
        verfahren. Dass beispielsweise an der Donau eine unab-
        hängige Monitoringgruppe aus Wissenschaft, Gesell-
        schaft, Umwelt- und Wirtschaftsvertretern bereits im
        Vorfeld des Donauausbaus eingesetzt wurde, müsste Ih-
        nen eigentlich bekannt sein. Und vielleicht haben Sie
        auch vom Ergebnis schon einmal gehört: An der Donau
        wird es einen sanften ökologischen Ausbau ohne Stau-
        stufen geben. Gerade wir als FDP haben hier dafür ge-
        sorgt, dass vor allem der bayerische Koalitionspartner
        zur Vernunft gekommen ist.
        Ein anderer Punkt: Ihre Vorstellungen eines Rahmen-
        konzepts der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind
        nicht durchdacht. Die 13 000 Angestellten der Wasser-
        und Schifffahrtsverwaltung wollen Sie komplett erhal-
        ten. Die Angestellten sollen sich aber nicht mehr um
        Schiffe kümmern, sondern Bäume pflanzen, Vögel
        schützen und ähnlich schöne Dinge machen. Gleichzei-
        tig soll die WSV dabei nicht nur für Bundeswasserstra-
        ßen, sondern für alle Flüsse zuständig sein. Von der Ver-
        fassungswidrigkeit der Mischverwaltung abgesehen
        schaffen Sie damit eine Monsterbehörde voller „Um-
        welt-Ranger“, ohne in irgendeiner Form die Aufgaben-
        verteilung weiter zu konkretisieren.
        Der erste Antrag geht an zu vielen Punkten in der Sa-
        che vorbei. Deshalb lehnen wir ihn ab.
        Ihr zweiter Antrag befasst sich mit der Erstellung ei-
        nes Elbekonzepts. Beim Lesen Ihres Antrages entsteht
        der Eindruck, dass die Koalition eine Flusspolitik auf
        Kosten der Ökologie betreibt und anstrebt. Das ist sach-
        lich falsch. Ich kann nur empfehlen, sich anhand der von
        Umwelt- und Verkehrsministerium beschlossenen Eck-
        punkte des Gesamtkonzepts Elbe ein Bild über die ge-
        planten Maßnahmen zu machen. Das Konzept betrachtet
        neben den erforderlichen Maßnahmen zur Aufrecht-
        erhaltung der schifffahrtlichen Nutzung gleichrangig die
        Anforderungen an den Gewässer-, Auen- und Natur-
        schutz. Hierzu gehört zum Beispiel auch die zu erwar-
        tende Auswirkung des Klimawandels auf die Elbe.
        Aufrechterhaltung der schifffahrtlichen Nutzung meint
        dabei gerade nicht die Durchführung eines verkehrsbe-
        dingten Ausbaus oder ähnlicher Schwersteingriffe in den
        Fluss. Damit sind Sohlstabilisierungskonzepte oder ähn-
        liche Maßnahmen gemeint, die nicht nur Vorteile für die
        Umwelt, sondern auch für den Verkehr mit sich bringen.
        Schließlich ist das Binnenschiff als solches auch eines
        der umweltfreundlichsten Transportmittel. Darum sollte
        man nicht nur Schlauch- und Luftkissenboote im Blick
        haben, wenn es um die Belange der Elbe geht. Das Elbe-
        hochwasser von 2002 hat auch den Schiffsverkehr er-
        schwert, so dass nicht nur die ökologischen Schäden,
        sondern auch die dadurch verkehrsbedingten Probleme
        auf umweltverträgliche Lösungen warten.
        Deshalb war die von der Koalition ergriffene Initia-
        tive eines Gesamtkonzeptes zur Elbe seit langem über-
        fällig. Man muss sich aber auch darüber klar werden,
        dass die Ziele, die wir im Gesamtkonzept verfolgen,
        nicht von einem auf den anderen Tag erreicht werden
        können. Durchgängigkeit, Auenschutz, Naturschutz,
        Sohlstabilisierung und die Nutzung der Unterhaltungs-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28183
        (A) (C)
        (D)(B)
        möglichkeiten zur Verbesserung der ökonomischen,
        ökologischen und verkehrlichen Belange sind große
        Aufgaben. Die dafür erforderliche Koordinierung zwi-
        schen Bundes- und Landesbehörden und anderen Betei-
        ligten ist anspruchsvoll genug. Insofern geht mir Ihr
        Ansatz, in diese Koordinierung gleichzeitig die Nach-
        barstaaten einzubinden, zu weit.
        Gerade wenn man sich die tschechischen Pläne mit
        der von der FDP abgelehnten Staustufe in Decin betrach-
        tet, wird klar, dass zwischen Deutschland und Tsche-
        chien große Differenzen über die Prioritäten in der
        Flusspolitik bestehen. Diese Differenzen kann man nicht
        auch noch im Gesamtkonzept lösen. Hier ist ein separa-
        ter Dialog notwendig. Ich halte deshalb den Vorschlag
        der Linken an dieser Stelle nicht für sachgerecht.
        Auch die von Ihnen angestrebte Förderung von fluss-
        angepassten Schiffstypen ist nicht Aufgabe der Politik.
        Diese Fortentwicklung im Interesse der Schiffbaubran-
        che ist zwar sinnvoll und richtig, aber verdient dennoch
        keine staatliche Förderung. Solide Haushaltspolitik kann
        man nicht verfolgen, wenn man immer wieder versucht,
        jede erdenkliche Branche mit Subventionen aufzupäp-
        peln. Aus welchem Grund die Schifffahrt das nicht selbst
        leisten soll, verstehe ich nicht. Wir verschleudern im Ge-
        gensatz zu Ihnen gerade nicht mit geöffnetem Füllhorn
        Staatsmittel. Wohin die bekannten Haushaltslöcher im
        Saarland oder in Berlin führen, wo marode Verwaltun-
        gen nicht einmal mehr Mittel für die notwendigsten
        staatlichen Aufgaben haben, müssten Sie eigentlich wis-
        sen.
        Es freut mich, dass Sie es als gutes Zeichen anerken-
        nen, dass in unserem Gesamtkonzept die Elbe ab Lauen-
        burg nicht weiter ausgebaut werden soll. Dass Sie den-
        noch jegliche Flussbettvertiefung auch im Bereich des
        Hamburger Hafens ablehnen, halten wir für nicht sach-
        gerecht. Es handelt sich hier um einen globalen Wirt-
        schafts- und Verkehrsknotenpunkt, wo zwar jede Aus-
        baumaßnahme genauestens abgewogen werden muss;
        Totalablehnung führt allerdings zu einer merklichen
        Schwächung des Wirtschaftsstandorts. Es ist aber natür-
        lich leichter, gegen jedes größere Infrastrukturprojekt
        populistisch zu hetzen. Ihre Masche ist uns leider nur zu
        gut bekannt.
        Wir sind mit dem Gesamtkonzept Elbe auf einem sehr
        guten Weg. Ihr Antrag teilt die Welt in Gut und Böse und
        wird der Realität nicht gerecht. Deshalb lehnen wir auch
        diesen Antrag ab.
        Anlage 20
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
        den Beruf der Notfallsanitäterin und des Not-
        fallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vor-
        schriften (Tagesordnungspunkt 16)
        Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Was nützt die
        beste stationäre Versorgung nach einem Notfall, ob
        Unfall oder Herzinfarkt, wenn der Patient nicht durch ei-
        nen qualifizierten Rettungsdienst noch am Ort des
        Geschehens und beim Transport kompetent versorgt
        wird. Es käme jede Hilfe zu spät.
        Um genau dies zu vermeiden, verfügt unser Gesund-
        heitssystem über eine Notfallversorgung, die verlässlich
        ist und getragen wird von gut ausgebildeten Notärzten
        und bisher Rettungsassistenten, künftig Notfallsanitä-
        tern. Trotzdem war es nötig, dieses System weiterzuent-
        wickeln, vor allem die nichtärztlichen Mitarbeiterinnen
        und Mitarbeiter noch besser auszubilden.
        Es ist an der Tagesordnung und liegt in der Natur der
        Sache, dass der nichtärztliche Rettungsdienst oft vor
        einem Notarzt an Ort und Stelle ist, so ein Notarzt
        überhaupt angefordert wurde. Die Verlängerung der
        Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre mit erheblich
        weiter gesteckten Ausbildungszielen ist deshalb die logi-
        sche Konsequenz. Die nun formulierten Ausbildungs-
        ziele spiegeln die vielfältige und anspruchsvolle Aufga-
        benstellung auch des nichtärztlichen Personals wider.
        Der entscheidende Punkt ist deshalb die Kompetenz,
        die ein Notfallsanitäter mitbringen muss, wenn er auf
        sich alleine gestellt ist. Insbesondere in ländlichen Ge-
        bieten kann es dauern, bis ein Notarzt vor Ort ist. Die
        Rettungsassistenten waren in der Vergangenheit mit dem
        Dilemma konfrontiert, helfen zu müssen, ohne hierfür
        ausreichend ausgebildet und damit auch abgesichert zu
        sein.
        In § 4 Abs. 2 Nr. 1 ist genau beschrieben, zu welchen
        Maßnahmen die Notfallsanitäter befähigt werden. § 4
        Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe C beschreibt außerdem, für wel-
        che Einsatzsituationen die Notfallsanitäter zu qualifizie-
        ren sind und welche invasiven Maßnahmen sie ausfüh-
        ren dürfen.
        Es geht um die Situation bis zum Eintreffen des Arz-
        tes oder dem Beginn weiterer ärztlicher Versorgung.
        Hier kommt es entscheidend und damit oft lebensrettend
        darauf an, Atemwege bzw. Beatmung sicherzustellen,
        den Kreislauf zu stabilisieren, Schmerzen zu bekämpfen.
        Bei der praktischen Ausbildung wird sichergestellt,
        dass die Schülerinnen und Schüler Zug um Zug an die
        Übernahme von Verantwortung herangeführt werden.
        Bei entsprechendem Ausbildungsstand gehört hierzu
        auch der Einsatz als zweites Besatzungsmitglied.
        Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben
        einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte,
        bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte, flächendeckende
        notfallmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand
        der Technik auch in der Zukunft. Die Kompetenz des
        Bundes erstreckt sich auf die Zulassung des Notfall-
        sanitäters zum Heilberuf. Der Notfallsanitäter soll dazu
        beitragen, die Versorgung angesichts der demografi-
        schen Entwicklung sicherzustellen. Es geht um Anforde-
        rungen des Rettungsdienstes auch in einer älter werden-
        den Gesellschaft.
        Es geht darum, den Beruf des Rettungsassistenten in
        Konkurrenz zu einer Vielzahl anderer Ausbildungs-
        berufe – auch im Gesundheitswesen – attraktiv zu gestal-
        28184 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        ten. Die dreijährige Ausbildung im dualen System mit
        einer Ausbildungsvergütung trägt dazu erheblich bei.
        Mechthild Rawert (SPD): Mit dem „Gesetz über
        den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitä-
        ters“ sowie zur Änderung des Hebammengesetzes er-
        folgt ein richtiger Schritt zur Professionalisierung von
        Gesundheitsfachberufen. Das Notfallsanitätergesetz ist
        ein Baustein auf dem langen Weg zur notwendigen
        Modernisierung der Zusammenarbeit der Professionen
        im Gesundheitswesen, ein weiterer Schritt hin zur stär-
        keren interdisziplinären und kooperativen Zusammenar-
        beit der Gesundheitsfachberufe und der Medizinerinnen
        und Mediziner „auf Augenhöhe“.
        Geschaffen wird ein neues Berufsbild, von dem alle
        profitieren: sowohl die im Rettungswesen Tätigen als
        auch die neuen Auszubildenden und vor allem die Pa-
        tientinnen und Patienten. Mit dem Mehr an Wissen und
        Kenntnissen, mit dem Mehr an Kompetenzen für die
        künftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter er-
        folgt eine Attraktivitätssteigerung und gesellschaftliche
        Aufwertung dieses Berufes. Das ist ein wichtiger Schritt
        zur künftigen flächendeckenden Sicherstellung unseres
        Rettungswesens, unserer Gesundheitsversorgung und
        Patientinnen- und Patientensicherheit. Wir Sozialdemo-
        kratinnen und Sozialdemokraten begrüßen dieses.
        Im Vergleich zum Rettungsassistentengesetz von
        1989 gibt es deutliche Verbesserungen, unter anderem
        hinsichtlich der Ausbildungsfinanzierung, der nun ein-
        geführten Ausbildungsvergütung, der Anhebung von ei-
        ner zweijährigen auf eine dreijährige Ausbildungsdauer
        – womit auch eine stärkere Durchlässigkeit zu anderen
        Gesundheitsfachberufen verbunden ist –, der Neuformu-
        lierung des Ausbildungszieles entsprechend dem allge-
        meinen Stand rettungsdienstlicher und medizinischer
        Kenntnisse, des neuen Ausbildungsansatzes und der
        Ausbildungsstruktur, die nun auch verstärkt geeignete
        Krankenhäuser einbezieht.
        In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
        Gesundheit am 30. Januar zum Notfallsanitätergesetz
        haben die Sachverständigen dennoch auf viele Schwach-
        punkte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung hinge-
        wiesen.
        Erstens wurde beispielsweise sehr deutlich verwiesen
        auf die nach wie vor bestehende unklare Rechtslage auch
        der neuen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor
        Ort, wenn (noch) kein Notarzt und keine Notärztin an-
        wesend ist. Während die Vertreterinnen und Vertreter
        des ärztliches Standes eine „viel zu weitgehende Frei-
        gabe“ ärztlicher Maßnahmen befürchteten – Äußerun-
        gen, die im Kontext der Professionalisierung und Auf-
        wertung von Gesundheitsfachberufen immer wieder zu
        hören sind und wohl dazu dienen, grundsätzliche „rote
        Linien“ hinsichtlich Delegation und Substitution ärztli-
        cher Tätigkeiten zu ziehen –, verwiesen andere Sach-
        verständige auf die im Rettungsdienst längst gegebene
        Einsatzpraxis. Es müsse ermöglicht werden, dass
        Notfallsanitäterinnen und -sanitäter Maßnahmen zur
        Verbesserung des Patientenzustandes beispielsweise bei
        schwerster Luftnot oder stärksten Schmerzen durchfüh-
        ren, ohne sich im „rechtlichen Graubereich“ zu befinden.
        Weiterhin wurde zweitens auf dringend gebotene bun-
        deseinheitliche Regelungen der immer noch regional
        stark unterschiedlichen rettungsdienstlichen Versorgung
        und drittens auf die Unklarheiten in der Finanzierung
        verwiesen.
        Dass wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf
        dieses Berufszulassungsgesetzes notwendig sind, haben
        auch meine CDU/CSU- und FDP-Kolleginnen und
        Kollegen erkannt. Folglich haben sie gestern im Gesund-
        heitsausschuss acht Änderungsanträge zur Nach-
        besserung des Regierungsentwurfs eingebracht. Wir So-
        zialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten
        sachorientiert. Da alle acht Änderungsanträge in die
        richtige Richtung gingen und damit Bestandteil des
        heute zu beschließenden Gesetzes sind, haben wir diesen
        Nachbesserungen zugestimmt. Alle Änderungsanträge
        greifen angemahnte Änderungsbedarfe aus der Anhö-
        rung auf, beispielsweise beim praxisorientierten Einsatz
        der Auszubildenden auf den Rettungsfahrzeugen, bei der
        Berücksichtigung der besonderen Belange von Beam-
        tenanwärterinnen und -anwärtern, bei den notwendiger-
        weise zu verlängernden Fristen für den Übergang vom
        Rettungsassistentengesetz zum Notfallsanitätergesetz.
        Folglich ist heute ein guter Tag für das Rettungs-
        wesen – er hätte allerdings noch wesentlich besser wer-
        den können, wenn Schwarz-Gelb die Änderungsanträge
        der sozialdemokratischen Gesundheitspolitikerinnen und
        Gesundheitspolitiker nicht abgelehnt, sondern ihnen
        zugestimmt hätte. Hier hat Schwarz-Gelb wesentliche
        Verbesserungen und Chancen im Interesse der Tätigen
        im Rettungswesen, der neuen Auszubildenden und der
        Patientinnen und Patienten ausgeschlagen.
        Unsere Kritikpunkte sind vor allem erstens, die
        Widerrufung der Erlaubnis des Führens der Berufs-
        bezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter aus
        gesundheitlichen Gründen.
        Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
        ist nicht hinnehmbar, dass die Berufsbezeichnung
        Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, das heißt die Berufs-
        zulassung, beim zwischenzeitlichen Wegfall der gesund-
        heitlichen Eignung aberkannt werden soll. Das ist ein
        Novum. Diese Regelung stößt nicht nur auf unsere Ge-
        genwehr, sondern auch auf die der Gewerkschaften. Wir
        sind der Meinung, dass erworbene und ausgeübte
        Kompetenzen und Qualifikationen durch gesundheit-
        liche Beeinträchtigungen nicht verloren gehen. Die vor-
        handenen und anerkannten Qualifikationen sind schließ-
        lich Grundlage für einen anderweitigen Einsatz im
        Rettungswesen oder für eine anderweitige berufliche
        Neuorientierung. Mit dieser Regelung wird Durchlässig-
        keit zwischen Gesundheitsberufen verhindert, und den
        Betroffenen werden weitreichende arbeits- und sozial-
        rechtliche Konsequenzen aufgebürdet.
        Zweitens, Klarheit bei der bundeseinheitlichen Be-
        fugnis zur Ausübung von Heilkunde. Wir wollen
        – ebenso wie die Bundesländer es im Bundesrat be-
        schlossen haben – bundeseinheitlich ausgeübte Stan-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28185
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        dards für das eigenständige Durchführen von heilkundli-
        chen Maßnahmen ermöglichen und damit eine in ihren
        Grundlagen gleichwertige Versorgung aller Notfallpa-
        tientinnen und -patienten gewährleisten. Die Durchfüh-
        rung heilkundlicher Maßnahmen soll an die in der Aus-
        bildung erworbenen Qualifikationen gebunden sein.
        Das den Bundesländern obliegende Rettungswesen ist
        schließlich nicht nur zwischen den Bundesländern, son-
        dern auch zwischen einzelnen Regionen und Kommunen
        verschieden ausgestaltet. Eine über diesen Standard
        hinausgehende weitergehende Kompetenzzuweisung
        liegt dann im Ermessen des/der Ärztlichen Leiters/Leite-
        rin Rettungsdienst oder der entsprechend verantwortli-
        chen Ärztinnen und Ärzte.
        Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind
        der Meinung, dass es einer klaren gesetzlichen Regelung
        bedarf, die die zukünftige Notfallsanitäterin bzw. den zu-
        künftigen Notfallsanitäter ausdrücklich berechtigt, die
        erlernten und beherrschten Ausbildungsziele bis zum
        Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes auch tat-
        sächlich auszuüben. Wir wollen Klarheit. Wir wollen
        nicht nur mehr Kompetenzen durch eine bessere Ausbil-
        dung, sondern auch Rechtssicherheit bei der Berufsaus-
        übung. In der Einsatzpraxis hat sich gezeigt, dass dieser
        Beruf wesentlich – und in Zukunft angesichts des demo-
        grafischen Wandels noch weitaus mehr – von Einsätzen
        geprägt ist, in denen im Rahmen der Feststellung,
        Heilung oder Linderung von Krankheiten Maßnahmen
        der Akutversorgung durchzuführen sind. Für diese nicht
        lebensbedrohlichen, das Patientenwohl aber sehr stark
        beeinträchtigenden Situationen bedarf es im Interesse al-
        ler Rechtssicherheit.
        Drittens. Übergangsvorschriften für die Kosten der
        weiteren Ausbildung von Rettungsassistentinnen und -as-
        sistenten zu Notfallsanitäterinnen und -sanitätern und
        weitere Mehrkosten der Ausbildung zur Notfallsanitäte-
        rin bzw. zum Notfallsanitäter.
        Bisherige Rettungsassistentinnen und Rettungsassis-
        tenten müssen für die Erlaubnis, die neue Berufsbezeich-
        nung Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter führen zu
        dürfen, an einer entsprechenden Anpassungsqualifizie-
        rungsmaßnahme teilnehmen. Das finden wir auch rich-
        tig, umfasst das neue Berufsbild doch sowohl mehr als
        auch vertiefte Kompetenzen. Es stellt sich aber die Frage
        nach der Übernahme der weiteren Ausbildungskosten.
        Keinesfalls sind diese von den Auszubildenden selber zu
        bezahlen. Hohe und bundeseinheitliche Kompetenzen
        im Rettungsdienst sind keine Privatsache. Wir wollen,
        dass diese Kosten der weiteren Ausbildung von den
        Kostenträgern, der gesetzlichen Krankenversicherung,
        zu einem kleineren Teil auch von den privaten Kranken-
        versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfe, übernom-
        men werden. Wir wollen eine Ungleichbehandlung der
        beiden Berufsabschlüsse nach Inkrafttreten des Notfall-
        sanitätergesetzes vermeiden.
        Niemand ist augenblicklich in der Lage, eine seriöse
        abschließende Schätzung der Mehrkosten vorzuneh-
        men. Fakt ist aber, dass die Verbesserungen im Rettungs-
        dienst wesentlich zur Verbesserung unseres Gesund-
        heitswesens beitragen. Die Mehrkosten für die weitere
        Ausbildung der Rettungsassistentinnen und Rettungsas-
        sistenten wie auch für die grundständige Ausbildung von
        Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern fließen als
        Personalkosten in die Transportkosten ein. Wie hoch
        diese jeweils sind, obliegt den Bundesländern, da diese
        die Höhe der Transportkosten als Gebühren oder Ent-
        gelte festlegen und verhandeln.
        Zum Schluss noch einige Anmerkungen: Leider hat
        die Bundesregierung in allen beschriebenen Punkten
        die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt.
        Daher wird die SPD-Bundestagsfraktion bei der Schluss-
        abstimmung für Enthaltung stimmen.
        Nun bin ich gespannt auf die noch zu entwickelnde
        Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Ich erhoffe mir
        hier noch einige Verbesserungen und Klarstellungen.
        Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn die Versor-
        gung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten Be-
        standteil der Gesundheitsberichterstattung des Statisti-
        schen Bundesamtes wird. Das ist einem für die Zukunft
        bundesweit geregelten Ausbildungsberuf und der darauf
        basierenden Berufsausübung angemessen. Das hilft uns
        auch sicherlich in der Bewertung und Evaluation des
        Rettungswesen und der Notfallmedizin.
        Empört haben mich Äußerungen der Bundesregie-
        rung, wonach eine Kompetenzerweiterung für Notfall-
        sanitäterinnen und Notfallsanitäter dazu führen könnte,
        dass diese Notfallärzte und Notfallärztinnen erst später
        zum Notfallpatienten rufen würden.
        Für mich spricht daraus ein grundsätzliches Miss-
        trauen gegenüber nichtärztlichen Gesundheitsfach beru-
        fen. Dieses Denken muss im Interesse der vielen Be-
        schäftigten in den Gesundheitsberufen, ganz konkret im
        Rettungswesens, abgestellt werden. Es ist unangebracht
        und unangemessen. Sorgen wir gemeinsam für mehr Pa-
        tientinnen- und Patientensicherheit – jede und jeder an
        entsprechender Stelle.
        Bedanken möchte ich mich im Namen der SPD-
        Bundestagsfraktion bei den vielen Lebensretterinnen
        und Lebensrettern, bei den vielen Beschäftigten im Ret-
        tungswesen für ihre Tag für Tag und Nacht für Nacht
        verantwortungsvoll ausgeübte Tätigkeit.
        Und als Letztes: Ich appelliere an die jungen Men-
        schen: Ausbildungen im Gesundheitswesen sind span-
        nend und abwechslungsreich. Wir Sozialdemokratinnen
        und Sozialdemokraten arbeiten mit hohem Engagement
        daran, dass sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingun-
        gen verbessern, dass „Gute Arbeit“ und auch eine höhere
        Entlohnung möglich wird. Ich ermutige dazu, eine Aus-
        bildung zum neuen Berufsbild Notfallsanitäterin/Not-
        fallsanitäter zu beginnen.
        Jens Ackermann (FDP): Ich freue mich persönlich
        sehr, dass wir heute endlich das Notfallsanitätergesetz
        zum Abschluss bringen können. Wer profitiert eigentlich
        von den neuen Regelungen, die wir für die Ausbildung
        im Rettungsdienst schaffen? In erster Linie sind das die
        Bürgerinnen und Bürger, die im Falle eines Notfalls
        künftig bis zum Eintreffen des Notarztes von besser aus-
        28186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        gebildeten Notfallsanitätern versorgt werden. Anderer-
        seits profitiert auch der Rettungsdienst selbst, da das Be-
        rufsbild aufgewertet wird. Dies ist auch zwingend
        erforderlich, um auch in Zukunft genügend Fachkräfte
        für den Rettungsdienst gewinnen zu können.
        2007 hatte die FDP-Bundestagsfraktion in einem
        Antrag die Einrichtung einer Expertengruppe gefordert;
        diese sollte sich mit der Neuausrichtung der Ausbildung
        im Rettungsdienstwesen beschäftigten. In einer damals
        durchgeführten Anhörung wurden die eklatanten Mängel
        des seit 1989 gültigen Rettungsassistentengesetzes sehr
        deutlich. Es war und ist reformbedürftig.
        Das Ausbildungsgesetz wurde den aktuellen Anforde-
        rungen, die an einen modernen und zukunftsfähigen
        Rettungsdienst gestellt werden, einfach nicht mehr ge-
        recht. Das kann ich Ihnen aus persönlicher Erfahrung so
        auch bestätigen. Der medizinische Sektor ist ein hochin-
        novativer Bereich mit stetigen Verbesserungen für die
        Menschen. Nun legen wir endlich auch im scheinbar in
        Vergessenheit geratenen Bereich der Notfallversorgung
        nach.
        Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen – eine sehr,
        sehr lange Zeit. Doch ich bin froh, dass wir heute ein aus
        meiner Sicht sehr gutes Gesetz für die Bürgerinnen und
        Bürger und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitä-
        ter beschließen können.
        Ein großer Dank gilt allen Beteiligten, die dieses
        Gesetz in den vergangen Jahren in Gesprächsrunden,
        Diskussionen, Expertenrunden und Stellungnahmen ge-
        meinsam gestaltet haben. Die Bundesregierung mit Bun-
        desgesundheitsminister Daniel Bahr legte im Oktober
        letzten Jahres einen guten Gesetzentwurf vor, den man
        im Vergleich zum aktuellen, noch gültigen Rettungsas-
        sistentengesetz als Quantensprung bezeichnen muss.
        Mein Dank gilt auch der Parlamentarischen Staatssekre-
        tärin Annette Widmann-Mauz und dem Ministerialrat im
        BMG Ralf Suhr.
        Das Gesetz bietet für die künftige Ausbildung der
        Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter drei zentrale
        Kernpunkte: so wird die Ausbildungszeit von zwei auf
        drei Jahre verlängert. Das entspricht der Ausbildungs-
        dauer in vergleichbaren Gesundheitsfachberufen. Zudem
        werden die Auszubildenden in Zukunft eine Ausbil-
        dungsvergütung erhalten. Außerdem wird die Notfall-
        kompetenz in eine Regelkompetenz umgewandelt. An
        dieser Stelle wird den heute schon alltäglichen Gegeben-
        heiten im Rettungsdienst ein rechtlicher Rahmen gege-
        ben. Wir beseitigen damit eine Grauzone in der Notfall-
        versorgung.
        Hiervon werden vor allem die Patientinnen und
        Patienten profitieren. Die Notfallsanitäterinnen und
        Notfallsanitäter erhalten endlich Rechtssicherheit und
        können so die Patientinnen und Patienten bis zum Ein-
        treffen des Notarztes besser versorgen.
        Diesem Anspruch wird das vorliegende Gesetz auch
        gerecht. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
        sind wichtige Partner von Notärzten.
        Wir halten fest am Notarztsystem. Das ist wichtig und
        richtig. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal aus-
        drücklich betonen, da in der Diskussion in den vergange-
        nen Wochen, Monaten und Jahren häufig argumentiert
        wurde, dass der Notfallsanitäter den Notarzt ersetzen
        könnte. Das wird es nicht geben.
        Deshalb erhalten die Notfallsanitäterinnen und
        Notfallsanitäter auch keine volle Heilkundeerlaubnis.
        Denn so würde die Gefahr steigen, den Notarzt länger
        fernzuhalten. Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Das
        wollen wir nicht, und das wird es nicht geben!
        Ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass der
        Bund nach Art. 74 Abs. 1 GG zwar die Möglichkeit hat,
        die Ausbildung von Heilberufen zu regeln, nicht aber die
        Kompetenzen, die den einzelnen Heilberufen zustehen.
        Auch das sollte man bei der Betrachtung und Beurtei-
        lung des Gesetzes im Hinterkopf behalten.
        Die christlich-liberale Koalition sah nach der Anhö-
        rung mit den betroffenen Verbänden und den Anregun-
        gen aus den Bundesländern noch Potenzial für ein paar
        feine Korrekturen am Entwurf, die heute auch zur
        Abstimmung vorliegen.
        Wir haben deutlich gemacht, welche invasiven
        Maßnahmen von den Notfallsanitäterinnen und Notfall-
        sanitätern in entsprechenden Einsatzsituationen erwartet
        werden. Das gibt den Notfallsanitäterinnen und Notfall-
        sanitätern Sicherheit bei der Ausübung ihres Berufes und
        nimmt den Patientinnen und Patienten die Angst vor
        „möglichen Hilfsärzten ohne Approbation“.
        Damit die Ausbildung ab einem bestimmten Zeit-
        punkt mehr praktische Teile beinhaltet, haben wir die
        Möglichkeit der Mitnahme eines Auszubildenden als
        zweiten Mann oder Frau im Gesetz verankert. Jedoch
        muss dieser über einen entsprechenden nachgewiesenen
        Ausbildungsstand verfügen.
        Außerdem haben die Koalitionsfraktionen Vorschläge
        für eine bessere Übergangsphase gemacht. Hier gab es
        im Vorfeld Kritik, die Fristen seien sehr kurz gehalten.
        Für die Schulen schlagen wir deshalb die Verlängerung
        der Frist für die Sicherstellung von genügend qualifizier-
        tem Lehrpersonal von fünf auf zehn Jahre. Das ist aus
        unserer Sicht ein realistischer Wert, der nun umzusetzen
        ist.
        Zudem soll die Möglichkeit der Ausbildung nach dem
        Rettungsassistentengesetz um ein Jahr bis zum 31. De-
        zember 2014 verlängert werden, um genügend Absol-
        venten für die Sicherstellung von Fachkräften für den
        Rettungsdienst zu gewährleisten.
        Was lange währt, wird endlich gut.
        Nun liegt der Ball bei den Ländern und im Bundesrat.
        Ich hoffe sehr, dass sie die Chance im Interesse der Not-
        fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wahrnehmen und
        das Gesetz beschließen. Ich appelliere auch an die Oppo-
        sitionsfraktionen, die das Gesetz in den Arbeitsgremien
        und auf Veranstaltungen begrüßt haben, sich bei ihren
        Länderkollegen für die Zustimmung im Bundesrat ein-
        zusetzen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28187
        (A) (C)
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        Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen: Es
        geht um eine bessere medizinische Versorgung der Be-
        völkerung in Notfällen und um eine Stärkung der Ein-
        satzkräfte vor Ort.
        Kathrin Vogler (DIE LINKE): Die Linke begrüßt
        ausdrücklich, dass das Rettungsassistentengesetz von
        1989 endlich überarbeitet wird. Schade nur, dass am
        Ende so viele gute und notwendige Forderungen von
        Gewerkschaften und von Rettungskräften keinen Ein-
        gang in dieses Gesetz gefunden haben. Die Defizite des
        bisherigen Gesetzes werden schon seit langem von allen
        Beteiligten beklagt; eine Lösung der Probleme ist über-
        fällig.
        Die Linke unterstützt die Verlängerung der Aus-
        bildung auf drei Jahre, die Erweiterung der Kompeten-
        zen für die Sanitäterinnen und Sanitäter und vor allem
        auch die Streichung des Schulgelds. Wir hätten aber
        gerne noch mehr Gutes für die professionellen Lebens-
        retter getan.
        Zur Abschaffung des Schulgelds: Es ist richtig, dass
        diejenigen, die sich für diesen schwierigen und anstren-
        genden Beruf ausbilden lassen, nicht auch noch die Kos-
        ten der Ausbildung tragen müssen. Schade nur, dass
        Schwarz-Gelb im Gesetzentwurf lediglich festgehalten
        hat, dass Vereinbarungen zu Schulgeldzahlungen nichtig
        seien. Ein ausdrückliches Verbot von Schulgeld würde
        den Auszubildenden mehr Schutz bieten.
        Zu den erweiterten Kompetenzen: Hier macht die Ko-
        alition zwei Schritte nach vorne und gleich wieder zwei
        Schritte rückwärts. Einerseits möchte sie wohl, dass die
        neuen Rettungskräfte am Unfallort gleich mehr für die
        Verletzten tun können, statt erst einmal auf den Notarzt
        zu warten. Andererseits scheint sie wieder einmal vor
        der mächtigen Ärztelobby zu buckeln. Anders lässt sich
        nicht erklären, warum die Koalition zum Thema „Über-
        tragung ärztlicher Tätigkeiten“ und zur selbstständigen
        Ausübung heilkundlicher Tätigkeit derart ungenaue For-
        mulierungen in den Gesetzentwurf geschrieben hat.
        So werden die Rechtsunsicherheit für die Rettungs-
        kräfte und das föderale Kuddelmuddel weiter bestehen.
        So wird ein Notfallsanitäter im münsterländischen Hops-
        ten in seiner Ausbildung möglicherweise nach anderen
        Vorgaben Kompetenzen zu bestimmten notfallmedizini-
        schen Situationen erwerben als seine Kollegin direkt ne-
        benan im niedersächsischen Spelle. Das ist nicht nur un-
        befriedigend für die Rettungskräfte, sondern vor allem
        auch für die Patientinnen und Patienten.
        Für Die Linke gibt es noch weitere kritische Punkte:
        So soll das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung
        nachträglich entzogen werden können, wenn gesundheit-
        liche Beeinträchtigungen die Ausübung des Berufs un-
        möglich machen. Dies darf so nicht umgesetzt werden;
        stattdessen muss für andere Einsatzmöglichkeiten ge-
        sorgt werden.
        Auch die Übergangsregelungen insbesondere für
        Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit
        langjähriger Berufserfahrung werden diesen erfahrenen
        Menschen nicht gerecht.
        Es fehlt auch eine vernünftige Regelung für die Be-
        amtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Diens-
        tes. Ohne diese könnte dieser wichtige Zweig der
        Ausbildung für Rettungskräfte wegbrechen. Hier hat die
        Koalition per Änderungsantrag nachzubessern versucht,
        doch leider nicht alle wunden Punkte für die Feuerwehr-
        leute geheilt.
        Um die Beantwortung der noch offenen Frage, wel-
        chen Teil der Ausbildung die Kassen und welchen die
        Länder bezahlen sollen, hat sich die Bundesregierung
        leider gedrückt. Wir meinen: Die Kosten für die neue
        dreijährige Ausbildung sollten sich Krankenkassen und
        die Bundesländer teilen, da der Rettungsdienst sowohl
        der Gesundheitsversorgung als auch der öffentlichen Ge-
        fahrenabwehr zugerechnet werden kann. Es handelt sich
        wohlgemerkt nicht um unerschwingliche Summen: Mit
        einem einzigen Promille der Kassenüberschüsse und im
        Durchschnitt 1 Million Euro pro Bundesland können die
        circa 40 Millionen Euro aufgebracht werden. Das neue
        Wahlrecht mit dem Ausgleich der Überhangmandate
        kommt die öffentliche Hand wahrscheinlich deutlich
        teurer.
        Die Linke wird sich bei diesem Gesetzentwurf enthal-
        ten; denn wir wollen trotz aller Kritik die darin enthalte-
        nen Verbesserungen nicht blockieren. Deswegen möchte
        ich zum Schluss noch an alle Beteiligten appellieren,
        dass sie bei der Klärung der Finanzierungsfragen im
        Blick haben, wie wichtig die Arbeit der hauptberuflichen
        Lebensretter überall im Land für die Menschen ist. Ein
        Aufhalten im Bundesrat oder durch die Krankenversi-
        cherungen wäre ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen.
        Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Vor nahezu zwanzig Jahren, 1996, wurde das Reisens-
        burger Memorandum verabschiedet. Dort wurden erst-
        mals die Probleme des bis heute geltenden Rettungs-
        assistentengesetzes benannt.
        Die Ausbildungsinhalte bilden die gestiegenen Anfor-
        derungen an die Rettungsassistentinnen und -assistenten
        am Unfallort weder in rechtlicher noch in fachlicher
        Hinsicht ab. Überhaupt ist es fraglich, ob die Ausbildung
        der Rettungsassistenten mit zwei Jahren nicht viel zu
        kurz bemessen ist.
        Es gibt bis heute keine bundeseinheitlichen Mindest-
        standards für die Ausbildung. Und die Kosten der Aus-
        bildung müssen von den künftigen Rettungsassistenten
        bislang selbst getragen werden. Schon in meinem ersten
        Jahr im Deutschen Bundestag, das war 2006, hat mich
        diese unzulängliche Situation bei den Rettungsassisten-
        ten beschäftigt. Auch die damalige Regierung, die große
        Koalition, hatte in Gestalt des damaligen Staatssekretärs
        Rolf Schwanitz fast im Jahresrhythmus gesetzliche Neu-
        regelungen angekündigt
        Es freut mich daher, dass wir nach so vielen Jahren
        nun endlich über einen Gesetzentwurf abstimmen, der
        zumindest von der Intention her die vorhandenen Pro-
        bleme angeht, die Tätigkeit des Rettungsassistenten zu
        einem eigenständigen Gesundheitsberuf aufwertet, die
        Ausbildungsinhalte deutlich erweitert und auch die Aus-
        28188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        (D)(B)
        bildungsvergütung besser regelt. Vor diesem Hinter-
        grund unterstützen wir diesen Gesetzentwurf grundsätz-
        lich. Aber wo Licht ist, da ist häufig auch Schatten.
        Auch wenn die Koalition noch auf den letzten Drü-
        cker ein paar sinnvolle Änderungsvorschläge des Bun-
        desrates aufgegriffen hat, sind doch Defizite geblieben.
        Erstens sind die heilkundlichen Maßnahmen, die Not-
        fallsanitäter eigenständig übernehmen sollen, sehr un-
        klar definiert. Es kann nicht angehen, dass dies somit
        von Rettungsstelle zu Rettungsstelle unterschiedlich ge-
        handhabt wird. Das schafft gerade nicht die nötige
        Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Not-
        fallsanitäter. Das betrifft im Übrigen auch die nach wie
        vor unglücklich formulierte Regelung zu den medizini-
        schen Maßnahmen der Erstversorgung. Hier hoffe ich
        darauf, dass es im Zuge der Beratungen mit dem Bun-
        desrat noch zu Änderungen kommen wird.
        Zweitens ist dieser Gesetzentwurf auch in einigen De-
        tails immer noch verbesserungswürdig. So ist es zum
        Beispiel nicht einzusehen, warum Notfallsanitäterinnen
        und Notfallsanitäter das Recht verlieren sollen, ihre Be-
        rufsbezeichnung zu führen, wenn sie gesundheitlich
        nicht mehr geeignet sind. Das gibt es in anderen Berufen
        nicht. Die Koalition hatte da zwar mit einem Änderungs-
        antrag nochmal nachgebessert. Das Problem bleibt den-
        noch bestehen. Auch hier hoffe ich auf den Bundesrat.
        Auch die Schwächen des Gesetzentwurfs bei der Fi-
        nanzierung der Aus- und Weiterbildung von bereits be-
        rufstätigen Rettungsassistenten sowie bei den Über-
        gangsregelungen für Rettungsassistenten bzw. zur Fort-
        geltung des Rettungsassistentengesetzes sind leider bis
        zum Ende der Beratungen im Ausschuss nicht vernünftig
        angepackt worden.
        Insgesamt ist das nun zur Abstimmung stehende Not-
        fallsanitätergesetz zwar ein erheblicher Fortschritt. We-
        gen der vorhandenen Probleme vor allem im Hinblick
        auf die Kompetenzen der künftigen Notfallsanitäterin-
        nen und Notfallsanitäter können wir dem Gesetzentwurf
        allerdings nicht zustimmen und enthalten uns deswegen.
        Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
        beim Bundesminister für Gesundheit: Uns alle kann
        jederzeit und überall ein Unfall oder eine plötzliche
        Erkrankung treffen. Wie selbstverständlich rufen wir
        dann den Rettungsdienst und erwarten schnell sachge-
        rechte Hilfe und Versorgung. Dabei steht uns in der Re-
        gel eine notärztliche Versorgung zur Verfügung – wenn
        wir dies benötigen. Es kann aber auch zu Situationen
        kommen, in denen die Notärztin oder der Notarzt nicht
        sofort greifbar ist, zum Beispiel, wenn diese bei einem
        anderen Einsatz sind. Auch dann darf sich die Situation
        einer Patientin oder eines Patienten nicht dramatisch ver-
        schlechtern, auch wenn das nächste Krankenhaus weit
        entfernt ist.
        Das Beispiel zeigt, dass wir neben den Notärztinnen
        und Notärzten einen medizinischen Fachberuf brauchen,
        der im „Notfall“ kompetent agieren und den unterschied-
        lichen situativen Anforderungen auf aktuellem Stand ge-
        recht werden kann.
        Das geltende Rettungsassistentengesetz stammt aus
        dem Jahr 1989. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass
        die darin vorgesehene Ausbildung diesen Anforderun-
        gen nicht mehr in vollem Umfang genügt. Deswegen be-
        nötigen wir eine neue Ausbildung, deswegen benötigen
        wir das Notfallsanitätergesetz.
        Sein Kernpunkt ist das Ausbildungsziel. Es beschreibt
        einen modernen Gesundheits- und Heilberuf, der in der
        Lage ist, seine Arbeit selbst zu organisieren und sie an
        den Aufgaben auszurichten, die anstehen. Es beinhaltet
        eine angemessene Arbeitsaufteilung zwischen der Ärzte-
        schaft und den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitä-
        tern am Ort des Geschehens.
        Das Ausbildungsziel, das in der Ärzteschaft – meines
        Erachtens zu Unrecht – zu Kritik geführt hat, weist aus,
        über welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Notfallsani-
        täterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, um
        auch kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden.
        Dabei sage ich ausdrücklich: Wir wollen das bewährte
        System des notarztgeleiteten Rettungsdienstes erhalten,
        aber auch weiterentwickeln.
        Und darum wollen wir, dass die Notfallsanitäterinnen
        und Notfallsanitäter in Situationen, in denen kein Not-
        arzt zur Verfügung steht, von ihren erweiterten Kennt-
        nissen und Fähigkeiten auch Gebrauch machen. Sie sol-
        len Leben retten oder Patientinnen und Patienten helfen,
        wenn diese unter unerträglichen Schmerzen leiden. Hier-
        für werden wir die Berufsangehörigen durch die neue
        Ausbildung qualifizieren.
        Außerdem führen wir eine Ausbildungsvergütung ein.
        Schon in der Ausbildung sollen die Schülerinnen und
        Schüler eine angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit
        erfahren. Das haben sie verdient. Zudem wird die
        Ausbildung durch ihre Vergütung attraktiver. Denn wir
        konkurrieren im Gesundheitswesen mit anderen Beru-
        fen, die um qualifizierten Nachwuchs kämpfen.
        Auch die Feuerwehr, die ein wesentlicher Akteur im
        Rahmen des Rettungsdienstes ist, haben wir berücksich-
        tigt. So haben wir die Forderung, die im Beamten-
        verhältnis stehenden Schülerinnen und Schüler zu
        berücksichtigen, aufgegriffen. Fragen nach Anrech-
        nungsmöglichkeiten der Feuerwehrausbildung über die
        allgemeine Anrechnungsregelung hinaus werden wir im
        Rahmen der Abstimmung der Ausbildungs- und Prü-
        fungsverordnung erörtern.
        Daneben sieht das Gesetz eine Änderung der Hebam-
        menausbildung vor. Sie bildet die veränderte Tätigkeit
        der Hebammen und Entbindungspfleger ab, denn das
        Wochenbett verlagert sich zunehmend aus dem
        Krankenhaus in das häusliche Umfeld. Die Wochenbett-
        betreuung gehört zu den vorbehaltenen Aufgaben der
        Hebammen. Deshalb sollen sie dort qualifiziert werden
        können, wo sie am meisten lernen.
        Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf modernisieren
        wir einen wichtigen Beruf im Gesundheitswesen und
        leisten einen Beitrag zur Sicherstellung der guten medi-
        zinischen Versorgung der Menschen in Deutschland.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28189
        (A) (C)
        (D)(B)
        „Der Worte sind genug gewechselt, lass mich endlich
        Taten sehen!“ Mit diesen Gedanken von Goethe verfol-
        gen die vielen Beteiligten am Rettungswesen Deutsch-
        lands heute unsere Debatte. Sie wollen sehen, dass ihre
        einhelligen Forderungen nach einer Novellierung der
        Rettungsassistentenausbildung endlich umgesetzt
        werden.
        Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem Ge-
        setz.
        Anlage 21
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Zusammenarbeit
        mit China intensivieren – China-Kompetenzen
        in Deutschland ausbauen (Tagesordnungs-
        punkt 17)
        Manfred Grund (CDU/CSU): Der Aufstieg Chinas
        verlangt uns Veränderungen ab. Die wirtschaftlichen und
        politischen Beziehungen zwischen Deutschland und
        China haben sich kontinuierlich vertieft. Zugleich aber
        ist die Wahrnehmung Chinas in Deutschland wie in der
        übrigen EU noch immer oft von Stereotypen geprägt.
        Deutschland und seine Eliten werden sich intensiver als
        bisher mit China auseinandersetzen müssen. Wir werden
        sonst weder die Chancen nutzen können, die sich aus der
        Zusammenarbeit mit China ergeben, noch werden wir
        den strategischen Herausforderungen gewachsen sein,
        die sich aus einem Aufstieg Chinas ergeben.
        Der vorliegende Antrag geht auf eine Reihe dieser
        Chancen und Herausforderungen ein. Er würde damit
        durchaus Ansatzpunkte für eine konstruktive Diskussion
        bieten. Nur nutzt er das Thema oft als Anlass für eine
        unsachgemäße Kritik an der Bundesregierung.
        Napoleon wird gelegentlich – möglicherweise zu
        Unrecht – der Ausspruch zu geschrieben, mit dem
        Erwachen Chinas würde die Welt erzittern. Heute ist
        China erwacht; doch stellt sich die Frage, ob Europa die
        Konsequenzen ausreichend wahrnimmt. Die Große
        Mauer ist heute nicht mehr Symbol eines Landes, das
        sich von der Außenwelt abschließt. Im Gegenteil: Eu-
        ropa ist heute eher Teil des chinesischen Gesichtskreises,
        als China umgekehrt Teil des europäischen Horizonts ist.
        Für zu viele Deutsche ist China auch im übertragenen
        Sinn noch immer ein fernes Land.
        Es ist richtig: Chinesische Gesprächspartner sind oft
        besser über die Verhältnisse in Europa informiert als ihre
        europäischen Kollegen über die Verhältnisse in China.
        Das hat weniger damit zu tun, dass unsere Gesellschaf-
        ten offener sind als die chinesische. Chinesische Eliten
        studieren Europa in der Regel intensiver als europäische
        Eliten China.
        In den europäischen Institutionen kommt hinzu, dass
        die Komplexität der Entscheidungsprozesse Zeit und
        Energie absorbiert. Wir sind auch in der Gemeinsamen
        Außen- und Sicherheitspolitik oft so sehr mit uns selbst
        beschäftigt, dass die Wahrnehmung der Außenwelt da-
        runter leidet, von konkretem Handeln oder Strategie gar
        nicht zu reden.
        Das heißt, wir brauchen mehr Kohärenz und Strategie
        in Brüssel. Wir werden aber auch auf der nationalen
        Ebene mehr tun müssen. Wir sollten die China-Kompe-
        tenz in Deutschland deutlich ausbauen. An unseren
        Schulen und Universitäten müssen wir Kenntnisse über
        China stärker vermitteln. Das gilt auch und vor allem für
        Sprachkenntnisse. Wir werden in unserer Außenpolitik
        künftig sehr viel mehr auf eine gute Expertise über
        China angewiesen sein. Auch die deutsche Wirtschaft
        wird diese Expertise dringend brauchen. Hier sind aber
        vor allem die Bundesländer gefordert, mehr zu tun.
        Der Aufstieg Chinas zur Weltmacht stellt die grund-
        legendste machtpolitische Umwälzung nicht nur unserer
        Zeit dar. Sie markiert das abschließende Ende von meh-
        reren Jahrhunderten europäisch-westlicher Dominanz in
        der Weltpolitik. Unser eigenes Gewicht wird deutlich
        sinken. Wir sollten daher auch unsere eigenen Einfluss-
        möglichkeiten nicht überschätzen.
        Doch stellt der Aufstieg Chinas für uns keinen Anlass
        für vordergründige Ängste dar. Um die Folgen konstruk-
        tiv mitgestalten zu können, brauchen wir vielmehr ein
        realistisches Verständnis für die komplexen Strukturen
        und Interessen der chinesischen Politik, Wirtschaft und
        Gesellschaft.
        Dabei sind die gemeinsamen Handlungsfelder auch
        heute schon erheblich. Das gilt sicherlich auch für den
        Bereich der Klima- und Energiepolitik. Mit Recht
        verweist der Antrag auf die großen Anstrengungen
        Chinas um den Ausbau erneuerbarer Energien und eine
        Reduzierung von Treibhausgasen. Diese Anstrengungen
        werden oft weit weniger gesehen als die Auseinander-
        setzungen um die Festlegung verbindlicher Klimaziele
        oder Handelsstreitigkeiten wie die Anti-Dumping-
        Verfahren der EU gegen die chinesische Solarindustrie.
        Dabei ist die Subventionierung erneuerbarer Energien
        allerdings auch nicht auf China begrenzt. Wir haben
        durchaus selbst Anlass, die Nachhaltigkeit unserer Poli-
        tik in dieser Hinsicht zu hinterfragen.
        Richtig ist aber, dass wir die Zusammenarbeit in der
        Entwicklungspolitik fortsetzen und ausbauen sollten. Ich
        selbst war dafür, auch die traditionelle Entwicklungszu-
        sammenarbeit mit China fortzusetzen, und zwar nicht
        deshalb, weil China nicht über die Mittel verfügen
        würde, solche Projekte selbst zu finanzieren, sondern
        weil die Entwicklungszusammenarbeit auch für uns eine
        wichtige Quelle unseres Verständnisses für Entwick-
        lungsprozesse in Chinas und ein wichtiges Instrument
        zum Erfahrungsaustausch ist. Jetzt geht es aber darum,
        die Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit
        gegenüber Drittländern auszubauen. Das BMZ hat mit
        seinen chinesischen Partnern einen strategischen Dialog
        zur Entwicklungszusammenarbeit eröffnet, den es kon-
        sequent zu vertiefen gilt.
        Das ist ein Beispiel dafür, dass Intentionen des An-
        trags bereits Bestandteil der Politik dieser Bundesregie-
        rung sind. Es gibt hier zwar auch strittige Akzentsetzun-
        gen und Bewertungen. In vielen Punkten markiert der
        28190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Antrag aber keine Differenzen zwischen Koalitions- und
        Oppositionsfraktionen. Er beschreibt vielmehr eine
        ganze Reihe von Anliegen und Herausforderungen, die
        wir sehen und bereits verfolgen.
        Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der rasante Auf-
        stieg Asiens hat sich in den vergangenen Jahren unver-
        ändert fortgesetzt. Motor ist dabei insbesondere die
        Entwicklung in der Volksrepublik China. Rekordwachs-
        tumsraten in zweistelliger Höhe und gesellschaftliche
        Umbrüche stellen nicht nur China selbst und seine Be-
        völkerung vor gewaltige Herausforderungen. Vielmehr
        haben die Entwicklungen in China in unserer globalisier-
        ten Welt auch direkte Auswirkungen auf die Europäische
        Union und Deutschland.
        China hat sich zu einem der wichtigsten Handelspart-
        ner Deutschlands außerhalb der Europäischen Union
        entwickelt. Deutsches Know-how und deutsche Wertar-
        beit genießen in China den besten Ruf und werden ent-
        sprechend nachgefragt. Der Export nach China hat mit
        dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen die Wirt-
        schaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 weitaus besser
        bewältigen konnten, als dies in vielen unserer europäi-
        schen Nachbarstaaten der Fall war.
        Der wirtschaftliche Erfolg Chinas hat allerdings auch
        seine Schattenseiten. Der immense Rohstoffhunger des
        chinesischen Wachstums hat direkten Einfluss auf
        unsere Märkte und Preise. Die Klimaschutzziele zur Re-
        duzierung der weltweiten CO2-Emmissionen sind ohne
        Mitwirkung Chinas nicht realisierbar. Es ist daher uner-
        lässlich, den Dialog und die Zusammenarbeit mit China
        zu suchen und zu intensivieren.
        Sowohl auf der politischen als auch auf der wirt-
        schaftlichen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen
        Ebene findet ein reger Austausch statt. Die politischen
        Kontakte setzen bei den Regierungen an und ziehen sich
        durch alle Ebenen bis hin zu kommunalen Partner-
        schaftsprogrammen. Bilaterale Kabinettssitzungen ver-
        deutlichen den besonderen Stellenwert der deutsch-
        chinesischen Beziehungen. Flankiert wird dies durch
        weitere regelmäßige bilaterale Kontakte wie den
        deutsch-chinesischen Rechtsstaats- und Menschen-
        rechtsdialog. Unser Leitbild von universellen Menschen-
        rechten und einer stabilen internationalen Ordnung ist
        dabei stets Gesprächsgrundlage.
        Im Rahmen der Dialogprogramme leisten wir einen
        Beitrag, um rechtsstaatliches Denken und Handeln zu
        fördern. Dabei gilt es, Diskussionen mit erhobenem Zei-
        gefinger zu vermeiden. Aber zum Diskurs auf Augen-
        höhe gehört es schon auch, Missstände in Menschen-
        rechtsfragen offen anzusprechen. Die Bundeskanzlerin
        hat dies in ihren Gesprächen mit der chinesischen Staats-
        führung stets getan. Dafür gebührt ihr unser Respekt.
        Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen dafür
        einsetzen, dass in China die universellen Menschen-
        rechte für alle Menschen gewährleistet werden.
        Bildung und Forschung spielen eine wichtige Rolle,
        um ein gesellschaftliches Bewusstsein für Rechtsstaat-
        lichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu schaffen.
        Deshalb wurden in die laufenden Programme konkrete
        Vorhaben zur Hochschulzusammenarbeit mit aufgenom-
        men. Neben der Fortführung und Intensivierung der
        Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrich-
        tungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volks-
        republik China gehören dazu auch Stipendien- und Aus-
        tauschprogramme. Erfreulich ist, dass in Deutschland
        das Interesse an Asienwissenschaften und Sinologie ste-
        tig wächst. So sind in den vergangenen zehn Jahren klar
        ansteigende Studierendenzahlen in diesen Bereichen zu
        verzeichnen. Den Weg des gegenseitigen Austauschs
        sollten wir auch in den kommenden Jahren weitergehen
        und intensivieren.
        Abschließend darf ich noch eine Thematik zur Spra-
        che bringen, bei der von einem – jedenfalls einvernehm-
        lichen – gegenseitigen Austausch keine Rede sein kann.
        Die Berichterstattung der vergangenen Tage hat wieder
        einmal vor Augen geführt, wie akut Hackerangriffe un-
        sere Netzinfrastrukturen von Politik, Verwaltung und
        Unternehmen gefährden. Es ist kein Geheimnis, dass die
        Angriffe auf unsere Informationssysteme allzu oft von
        Servern ausgehen, die in der Volksrepublik China ste-
        hen.
        Neben der eigenen Aufklärung und Abwehr solcher
        Angriffe im Cyberraum müssen wir im Rahmen der
        Kooperation mit China sicherstellen, dass diese Atta-
        cken auch im Herkunftsland mit allem Nachdruck ver-
        folgt und unterbunden werden. Die chinesische Führung
        hat hier bereits Zugeständnisse gemacht. So hat China
        mit der Europäischen Union vereinbart, eine Cyber Task
        Force ins Leben zu rufen. Es liegt nun an der chinesi-
        schen Regierung, die Schlagkräftigkeit ihrer Bemühun-
        gen unter Beweis zu stellen.
        Johannes Pflug (SPD): Im letzten Jahr feierten wir
        vierzig Jahre diplomatische Beziehungen zwischen
        Deutschland und China. „China und Deutschland sind
        ideale Partner…“, so bezeichnete Altbundeskanzler
        Gerd Schröder bereits im Jahr 2010 die deutsch-chinesi-
        schen Beziehungen. Dem kann ich nur zustimmen: Die
        Beziehungen zwischen Deutschland und China sind
        freundschaftlich, vertrauensvoll und erstrecken sich auf
        alle Politikfelder. Innerhalb der Staaten der Europäi-
        schen Union spielt Deutschland im Verhältnis zu China
        eine herausragende Rolle.
        Auf fast allen politischen Feldern gibt es eine enge
        – institutionalisierte – Zusammenarbeit: Seit 1999 exis-
        tiert der deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog und
        im deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog tauschen
        sich die Juristen beider Länder aus. Aber auch Kunst und
        Kultur spielt in den deutsch-chinesischen Beziehungen
        eine wichtige Rolle. So fand letztes Jahr das chinesische
        Kulturjahr in Deutschland anlässlich des 40. Jahrestages
        der Aufnahme diplomatischer Beziehungen statt. Beson-
        ders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang das
        gemeinsame Kommuniqué zur umfassenden Förderung
        der Strategischen Partnerschaft, das im Jahr 2010 ver-
        fasst wurde; diese Partnerschaft dient vor allem dazu, die
        Millenniumsziele zu erreichen. All solche Verbindungen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28191
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        helfen, sich gegenseitig kennenzulernen, Vertrauen zu
        schaffen und Verständnis füreinander zu entwickeln.
        Jedoch erweisen sich vor allem die deutsch-chinesi-
        schen Wirtschaftsbeziehungen als eine große Erfolgsge-
        schichte: Im Jahre 1972 exportierten deutsche Unterneh-
        men Waren für gerade mal 270 Millionen Dollar nach
        China – im Jahr 2011 hatten die deutschen Ausfuhren
        nach China einen Warenwert von 64,8 Milliarden Euro;
        die Einfuhren aus China hatten einen Wert von 79,2 Mil-
        liarden Euro. Seit 2002 ist China nach den USA und
        noch vor Japan der zweitwichtigste deutsche Export-
        markt außerhalb Europas: Deutschland ist mit Abstand
        Chinas größter Handelspartner in Europa und steht in der
        Rangfolge der weltweiten Handelspartner Chinas auf
        Platz fünf. Eine beachtliche Entwicklung in vierzig Jah-
        ren! Zudem ist China das größte Lieferland Deutsch-
        lands. Deutschland importiert vor allem elektrotechni-
        sche Erzeugnisse, Spielwaren, Textilien, Bekleidung
        sowie Maschinen und Anlagen.
        Trotz dieser beeindruckenden Zahlen gibt es inner-
        halb der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Länder auch
        Probleme und Unstimmigkeiten: Deutsche Unternehmen
        kämpfen in China mit langwierigen Zertifizierungsver-
        fahren für ihre Zulassung und für ihre Produkte, immer
        wieder haben sie es mit Technologienklau von chinesi-
        scher Seite zu tun. Auch müssen sich deutsche Firmen
        mit Zugangsbeschränkungen für den chinesischen Markt
        auseinandersetzen, dies gilt insbesondere bei Ausschrei-
        bungen für Aufträge der öffentlichen Hand. Es gilt die
        Beschränkung bei Kapitalbeteiligungen deutscher Unter-
        nehmen von mehr als 50 Prozent.
        Jedoch kämpft auch die chinesische Seite mit Miss-
        trauen aus Deutschland, bei deutschen Firmen geht die
        Sorge vor chinesischen Kapitalbeteiligungen und Mehr-
        heitsanteilseigentum um. Sie sehen, hier gibt es noch er-
        heblichen Klärungsbedarf.
        Bei aller Freude über die deutsch-chinesischen Bezie-
        hungen, die auf politischer und wirtschaftlicher Ebene
        trotz aller eben geschilderten Schwierigkeiten ausge-
        zeichnet sind, möchte ich ein Problem benennen: Die
        deutsche (politische) Sonderrolle, nämlich dass Deutsch-
        land von China als der europäische Ansprechpartner an-
        gesehen wird, kann als schwierig angesehen werden.
        Dringend notwendig wäre eine gemeinsame europäische
        Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber beziehungs-
        weise mit China – leider mangelt es der EU an einer sol-
        chen gemeinsamen Politik.
        Auch wären regelmäßige institutionalisierte Gesprä-
        che zwischen der NATO und China erforderlich, um mä-
        ßigend auf die sich verschärfenden Konflikte im Gelben
        Meer, aber auch auf die zunehmende Konkurrenz und
        Rivalität zwischen den USA und der Volksrepublik zu
        wirken. Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Die
        NATO hat als transatlantisches Verteidigungsbündnis
        nichts im asiatisch-pazifischen Raum zu suchen. Jedoch
        sind die USA führendes NATO-Mitglied und das Bünd-
        nis kann auch der Konfliktprävention dienen.
        Bei der Betrachtung der deutsch-chinesischen Bezie-
        hungen im Besonderen, aber auch des Landes China im
        Allgemeinen, muss man erkennen, dass sich China in
        einer Phase des Umbruchs befindet, vor allem im innen-
        politischen Bereich. Hier hat China mit großen
        Schwierigkeiten und Disparitäten zu kämpfen: Eine auf-
        strebende Mittelschicht verlangt nach mehr demokrati-
        schen Mitspracherechten, die Unterschiede zwischen
        Arm und Reich sowie die Unterschiede in der Infrastruk-
        tur zwischen den Küstenstädten, ländlichen Regionen
        und Provinzen werden immer größer. Es bestehen im-
        mense Umwelt- und Klimaprobleme, Ressourcenver-
        schwendung und Unterschiede in den Lebensverhältnis-
        sen. Die sozialen Sicherungssysteme sind kaum
        entwickelt und in den meisten Behörden herrscht Kor-
        ruption. Deutschland kann hier als Partner und „ehrli-
        cher Makler“ wichtige Hilfestellungen geben, diese Pro-
        bleme zu lösen.
        Da hierfür eine gute, vertrauensvolle Beziehung das
        Fundament bildet, plädiere ich im Sinne des Antrags: Es
        ist unerlässlich, die Kontakte zwischen Deutschland und
        China auf allen Ebenen und allen Bereichen zu intensi-
        vieren und zu verfestigen. Hierzu zählen Kontakte zwi-
        schen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, der Jugend-
        austausch, Sport-, Kultur- und Wissenschaftsaustausch
        sowie persönliche Freundschaften; insbesondere aber
        auch institutionalisierte Kooperation von Institutionen,
        wie zum Beispiel dem Goethe- oder Konfuzius-Institut
        zum gegenseitigen Sprachenlernen und Stiftungskoope-
        rationen.
        In diesem Geiste besteht die sehr gute Chance, die bi-
        lateralen Beziehungen zwischen Deutschland und China
        in den nächsten vierzig Jahren noch weiter zu entwickeln
        und krisenfest und freundschaftlicher zu machen.
        Dr. Rainer Stinner (FDP): Ich kann mir lebhaft vor-
        stellen, wie der vorliegende Antrag entstanden ist. Da
        hat irgendjemand in der grünen Fraktion gesagt: Wir
        müssen mal was zu China machen – und dann haben Sie
        angefangen, alles, was Ihnen einfällt, mal zusammenzu-
        schreiben. Dann muss natürlich irgendwo auch der Bun-
        desregierung ans Bein gepinkelt werden. Dann haben
        Sie aber vergessen, die Dinge etwas zu ordnen. Und so
        haben wir hier ein Dokument wie Kraut und Rüben. Der
        Chinese würde vielleicht „hong he feng“ sagen, wenn er
        das deutsche Wortspiel verstünde.
        In dem Feststellungsteil benennen Sie die Komplexi-
        tät Chinas, handeln dann Entwicklungspolitik und Low
        Carbon ab. Dann wird die angebliche Wirtschaftslastig-
        keit der deutschen China-Politik beklagt, bevor über
        Klima geredet wird. Dann wird betont, dass man gegen-
        über China strategisch richtig aufgestellt sein muss. Zum
        Schluss wird auf die mangelnde China-Kompetenz in
        Deutschland verwiesen. Den Buhmann der Bundesregie-
        rung muss Minister Niebel spielen. Er wird kritisiert,
        dass er die längst überfällige Reorientierung der Ent-
        wicklungszusammenarbeit vorgenommen hat. In diesem
        Zusammenhang interessiert die Grünen-Fraktion viel-
        leicht, dass über 200 Mitarbeiter der GIZ heute in China
        an sinnvollen und von China bezahlten Projekten arbei-
        ten. Ein Fortschritt, der Lob statt Tadel verdient hätte.
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        Bemerkenswert ist auch, was in dem Antrag nicht er-
        wähnt ist. Nicht erwähnt ist die sehr umfangreiche Re-
        gierungskooperation, bei der zum Beispiel 13 chinesi-
        sche Minister nach Deutschland gekommen sind. Nicht
        erwähnt wird, dass China mit keinem anderen Land der
        Welt eine solche enge und intensive Kooperation über
        viele Fachfragen eingegangen ist.
        Nicht erwähnt wird die Bedeutung der engen wirt-
        schaftlichen Beziehungen für Beschäftigung und Wohl-
        stand in Deutschland. Vielmehr werden diese wirtschaft-
        lichen Beziehungen eher abschätzig als zu dominant
        beschrieben. Nicht erwähnt und gewürdigt wird der sehr
        intensive Rechtsstaatsdialog mit China, der zu vielen
        ganz konkreten Projekten der Zusammenarbeit geführt
        hat. Nicht erwähnt wird der Menschenrechtsdialog, der
        zwar manchmal zäh verläuft, der aber immer noch auf-
        rechterhalten und der mit großem Engagement vom
        Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung be-
        trieben wird. Nicht erwähnt werden die umfangreichen
        Bildungskontakte mit circa 30 000 chinesischen Studen-
        ten in Deutschland und die vielfältigen kulturellen Be-
        ziehungen wie zum Beispiel die spektakuläre Ausstel-
        lung über die Aufklärung in Peking.
        Nicht erwähnt in dem Antrag werden die Notwendig-
        keit und die Anstrengungen, mit China auf dem Gebiet
        der Außenpolitik zusammenzuarbeiten. Das betrifft die
        UNO, die Iran-Gespräche 3 plus 3, die Bemühungen zu
        Syrien usw. usw.
        Der bunte Strauß der Beliebigkeit und des Zufalls
        setzt sich im Forderungsteil nahtlos fort. Als Erstes stellt
        die Grünenfraktion die heroische Forderung auf, „einen
        klaren, kohärenten und langfristig orientierten strategi-
        schen Gesamtansatz gegenüber China zu entwickeln und
        diesen in Form eines Strategiepapiers zu veröffentli-
        chen“. Gut gebrüllt, eine solche Forderung macht sich
        immer gut. Dann folgt ein Sammelsurium von Forderun-
        gen, zum Teil mit Kosten verbunden, denen es gerade an
        „einem strategischen Gesamtansatz“ gebricht. Es wer-
        den weitere neue Stellen gefordert, es sollen Mittel ver-
        stärkt für asienbezogene Forschung ausgegeben werden,
        ohne zu sagen, wo sie denn gestrichen werden sollen. In
        Afrika etwa? Es sollen die strategischen Partnerschaften
        der EU gestärkt werden. Welche? Wozu? Wie? Keine
        Aussage.
        Es wird unter 10 a gefordert, einen Neustart der Ent-
        wicklungszusammenarbeit vorzunehmen. Offensicht-
        lich ist den Verfassern die Projektvielfalt der Arbeit der
        GIZ nicht bekannt. Dieses Informationsdefizit wäre
        schnell zu beheben, wenn man denn wollte.
        Auch in dem Forderungsteil kommt die Außenpolitik
        nicht vor. Offensichtlich haben die Außenpolitiker, ob-
        wohl im Rubrum vorne stehend, nicht an dem Antrag fe-
        derführend mitgearbeitet. Oder sie sehen die außenpoli-
        tischen Dimensionen der Kooperationsmöglichkeiten
        und -notwendigkeiten nicht als so wichtig an. Ich weiß
        nicht, welche Variante für die Grünenfraktion schmei-
        chelhafter ist.
        Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen-
        fraktion, dieser Antrag wird der Bedeutung der deutsch-
        chinesischen Beziehungen nicht gerecht. Wir lehnen ihn
        ab.
        Stefan Liebich (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grü-
        nen haben mit ihrem Antrag den für Deutschland so
        wichtigen Beziehungen zu China nach langer Zeit mal
        wieder die Möglichkeit verschafft, im Parlament eine
        Rolle zu spielen. Dafür gebührt ihnen ein Dank.
        Der Antrag benennt eine Kritik, die ich unterstütze:
        Eine kohärente Strategie für die Beziehungen zu China
        haben weder die Bundesregierung noch die Europäische
        Union. Wenn wir uns das Agieren der Bundesregierung
        in den letzten Jahren anschauen, aber auch die Arbeit der
        EU, dann kann man nur sagen: Mit einer gemeinsamen
        Politik hat das nichts zu tun, hier macht lieber jeder
        seins.
        Da wächst am Pazifik eine neue Supermacht heran,
        die ernsthaft mit den Herausforderungen des 21. Jahr-
        hunderts ringt, und das Einzige, was der Bundesregie-
        rung einfällt, ist: Kauft euch mal mit euren Devisenre-
        serven beim Euro ein und kauft mehr deutsche Autos,
        die wir auch gleich billig bei euch produzieren! – Das ist
        armselig.
        Beim zweiten Blick auf die Politik der Bundesregie-
        rung und der EU wird deutlich: Die VR China wird noch
        immer als Gegenüber verstanden und nicht als ernsthaf-
        ter Partner. Die Situation der Menschenrechte wird gern
        als Indiz herangezogen. Es ist nur wenig glaubwürdig,
        wenn unser Land gleichzeitig Waffen nach Saudi-Ara-
        bien und andere „Demokratien“ des Nahen Ostens ex-
        portiert. Und auch die Stimme der Bundeskanzlerin ge-
        genüber China ist in dieser Frage leiser geworden.
        Offenbar sind die wirtschaftlichen Interessen wichtiger.
        Der wirtschaftliche Aufschwung Chinas ist in der Tat
        atemberaubend, und – auch wenn hierüber wenig ge-
        sprochen wird – es gibt bei etlichen in der chinesischen
        Führung Sorgen über die zunehmende soziale Spaltung
        des Landes. Nicht nur das, sie versuchen auch, gegenzu-
        steuern. Gut so. Das Ziel von Deng Xiaoping war: „Eini-
        gen Menschen soll es früher als anderen möglich sein,
        reich zu werden. Die KP Chinas wird eine Polarisierung
        der Gesellschaft jedoch nicht zulassen.“ Reich geworden
        sind mittlerweile manche. Nun muss auch der zweite
        Teil noch energischer in Angriff genommen werden.
        Zugenommen haben aber auch Probleme, die eine ra-
        sante wirtschaftliche Entwicklung mit sich bringt: Um-
        weltschäden zum Beispiel. Andererseits ist China, und
        der grüne Antrag verweist darauf, ein Land, das sich da-
        mit nicht nur konfrontiert sieht, sondern auch versucht,
        gegenzusteuern. Hier, aber auch bei sozialen Standards
        haben Deutschland und China gemeinsame Interessen.
        Doch wo ist die entschlossene Kooperation? Wieder
        Fehlanzeige!
        Chinas Engagement in der Welt nimmt zu. Im eigenen
        Namen, aber auch in der internationalen Gemeinschaft.
        Und wieder schaut Europa, schaut Deutschland einfach
        nur zu. Kritik an den USA, die eine offensivere Strategie
        gegenüber China verfolgen, zum Beispiel durch Trup-
        penverlagerungen, hört man nur sehr leise. Warum eigent-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28193
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        lich? Wir erleben im pazifischen Raum ein beispielloses
        Wettrüsten. China investiert in seine Flotte, auch als Re-
        aktion auf die Verlagerung größerer amerikanischer Flot-
        tenverbände in den Pazifik. Und China entwickelt, wen
        wundert es, nun auch eigene Drohnen und eigene Trans-
        portflugzeuge, um seine strategischen Fähigkeiten aus-
        zubauen. Ist das in unserem Interesse? Ich meine, nein.
        Wir brauchen, da legt der Antrag von Bündnis 90/Die
        Grünen den Finger in die Wunde, eine konsistente Stra-
        tegie für unsere Beziehungen zu China, nicht nur als
        Bundesrepublik Deutschland, sondern auch als Europäi-
        sche Union.
        Wir müssen China nicht nur als Billigproduzenten
        und Absatzmarkt begreifen, sondern in der Tat als eben-
        bürtigen Partner in einer sich dramatisch verändernden
        Welt. Klimawandel und die Folgen der Globalisierung
        betreffen uns gleichermaßen und können nur gemeinsam
        beantwortet werden. Dazu ist Sensibilität und die Fähig-
        keit zum Zuhören von unschätzbarer Bedeutung.
        Viele Ansätze im Antrag der Grünen sind aus meiner
        Sicht zu begrüßen. Austausch, Ausbau des Verständnis-
        ses und der interkulturellen Kompetenz durch Sprache,
        Kultur und Geschichte sind gut und wichtig. Zusammen-
        arbeit der Menschen in der Zivilgesellschaft ist zu fördern.
        Herausforderungen, wie gesellschaftlicher Wandel, Werte-
        wandel und Klimawandel, zu beantworten. In Worten
        und besser noch in Taten.
        Diese Debatte sollten wir hier im Parlament beginnen,
        weil die Bundesregierung die Zeichen der Zeit ver-
        schläft.
        Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Der Focus hat diese Woche verdeutlicht,
        welches Niveau Debatten zu China bei uns häufig haben:
        In der Hoffnung, seine Verkaufszahlen nach oben zu
        treiben, zeigt er einen hungrigen Drachen auf der Front-
        seite und titelt „China macht Angst“ – es sollte heißen
        „Unwissenheit macht Angst“.
        Fakt ist: China wird für uns sowohl wirtschaftlich als
        auch geopolitisch bald einen ähnlichen Stellenwert wie
        die USA einnehmen. Es gibt eine erhebliche Verschie-
        bung der Machtverhältnisse, und dennoch ignoriert es
        die Bundesregierung gekonnt und trägt damit zu vorur-
        teilsbehafteten Diskussionen bei.
        Mit 711 Milliarden US-Dollar pro Jahr für ihre Mili-
        tärausgaben liegen die USA noch weit vor der Volksre-
        publik mit 148 Milliarden US-Dollar – warum also
        haben wir Angst vor China, nicht aber vor den USA? Ich
        wage eine Vermutung: weil wir deutlich besser mit den
        politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den
        USA vertraut sind – zu wenig aber immer noch über die
        heranwachsende Weltmacht im Osten wissen. Auch der
        Bundestag bildet da keine Ausnahme.
        Der vom Focus betitelte „Unheimliche Partner“ ist
        deshalb so unheimlich, weil wir uns dem Land immer
        noch aus der Ferne nähern. Wir wissen gar nicht in der
        gesamten Breite, was dort im Einzelnen passiert, welche
        Debatten geführt werden oder welche Akteure das Land
        lenken. Nur wenige Menschen in Deutschland lernen
        Chinesisch; im Geschichts- oder Politikunterricht spielt
        China keine Rolle, und nur wenige Privilegierte haben
        die Möglichkeit, an einem Schüleraustausch mit China
        teilzunehmen.
        Das macht es einigen Journalisten leicht, mit einer
        billigen Titelgeschichte Ängste zu schüren, anstatt das
        Kind beim Namen zu nennen: Wir werden die globalen
        anstehenden Probleme ohne China kaum lösen und kön-
        nen uns diese Nichtbeachtung auf Dauer schlicht nicht
        mehr leisten. Im Klimaschutz, bei der Armutsbekämp-
        fung und der Wirtschaft wird ohne China kein nachhalti-
        ger Wandel möglich sein. Dies mag uns gefallen oder
        nicht, aber es handelt sich um einen Fakt.
        Entgegen der populären Meinung ist China sicher vie-
        les – aber kein monolithischer Block. Wie wollen wir
        diese politische Herausforderung angehen? Wir sagen:
        Nur mit kompetenten Personen und dem nötigen Fach-
        wissen können wir dieser systematisch begegnen.
        Nur, wie sieht die Realität bei uns aus? Unser Außen-
        minister begrüßte den neuen chinesischen Botschafter
        mit den Worten „wo ai ni“ was so viel heißt wie „Ich
        liebe dich“, und versucht damit seine China-Kompetenz
        unter Beweis zu stellen. Wie bitte ist das denn zu verste-
        hen?
        Nicht nur hier wäre eine kompetente Beratung des
        Außenministers wertvoll gewesen, um den anwesenden
        China-Kennern nicht die Schamesröte in die Gesichter
        zu treiben. Dagegen parieren der chinesische Botschafter
        und seine Mitarbeiter jede Gesprächssituation im nahezu
        akzentfreien Deutsch.
        Wir setzen uns mit unserem Antrag für die Stärkung
        von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlich-
        keit ein. Noch immer werden gewaltfreie Regimekritike-
        rinnen und Regimekritiker und Menschenrechtsverteidi-
        gerinnen und -verteidiger verhaftet und schikaniert.
        Konkrete menschenrechtspolitische Ankündigungen der
        chinesischen Führung müssen auch Taten folgen.
        Wirtschaftsinteressen dürfen kein Grund sein, darauf zu
        verzichten.
        Doch die Bundesregierung hat leichtfertig Instru-
        mente der Zusammenarbeit aus der Hand gegeben. So
        gab es im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu-
        kunftsweisende Konzepte. Minister Niebel hat es
        geschafft, mit seinem abrupten Abbruch gut installierter
        Projekte in China unter Beweis zu stellen, wie wenig er
        von einer funktionieren Zusammenarbeit mit der
        Volksrepublik China auf wichtigen Feldern wie dem in-
        ternationalen Klimaschutz, der Verkehrspolitik, der
        Rechtsstaatsentwicklung oder der Finanzsektorberatung
        hält: leider gar nichts. Er zeigte sich beratungsresistent.
        Zwei konkrete Beispiele also für unseren dringenden
        Nachholbedarf in Sachen China-Kompetenz.
        Somit ist eines klar: Wir werden auch in Zukunft von
        China an vielen Stellen nicht unbedingt pfleglich behan-
        delt werden. Der an politischem Einfluss wachsende
        Partner lässt sich immer weniger gern kritisieren, straft
        Partner ab, die das dennoch tun, und tritt im wirtschaftli-
        28194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        chen Wettbewerb zunehmend selbstbewusst auf. So lei-
        det etwa die Solarindustrie in Deutschland unter dem
        harten direkten Wettbewerb mit China. Die Antwort
        muss hier Kooperation statt Marktabschottung lauten.
        Und gerade deswegen ist es uns Grünen wichtig –
        weil wir trotz unserer kritischen Haltung gegenüber
        China die Zusammenarbeit intensiver wollen. Ziel muss
        es sein, das Land und seine Menschen und vor allem die
        politisch Handelnden besser zu verstehen.
        „China-Versteher“ darf kein Schimpfwort mehr sein.
        Es geht nicht um kritikloses Abnicken, sondern um eine
        ernst gemeinte Auseinandersetzung mit der politischen
        Situation in China.
        Das wird nur mit soliden China-Kompetenzen in
        Deutschland funktionieren. Unsere Fraktion will deshalb
        vorangehen, um diese Lücke zu schließen.
        Wir fordern deshalb nicht nur einen kohärenten Ge-
        samtansatz, sondern eine echte „China-Offensive“ –
        ohne dabei unkritisch im Umgang mit der Regierung zu
        sein. Aber um auf Augenhöhe in Zukunft mit China
        zusammenzuarbeiten, fordern wir neben mehr China-
        Kompetenz in Ministerien und Behörden auch einen
        Koordinator für deutsch-chinesische Beziehungen im
        Auswärtigen Amt, wie es ihn für die transatlantischen
        Beziehungen bereits lange gibt.
        Ohne eine kohärente Gesamtstrategie in Deutschland
        werden wir uns weiterhin mit der erfolglosen Symbol-
        politik der Bundesregierung abgeben müssen. Dabei ist
        eine konsequente, kohärente Politik für Menschenrechte
        und Nachhaltigkeit unabdingbar, um substanzielle Ver-
        änderungen zu erreichen.
        Anlage 22
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung:
        – Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
        FDP eines Fünfzehntes Gesetz zur Ände-
        rung des Soldatengesetzes
        – Entwurf der Bundesregierung eines Fünf-
        zehntes Gesetz zur Änderung des Soldaten-
        gesetzes
        (Tagesordnungspunkt 18)
        Michael Brand (CDU/CSU): Vorab können wir mit
        Genugtuung feststellen: Die große Gemeinsamkeit zwi-
        schen den großen Volksparteien beim Thema Bundes-
        wehr ist bewahrt und hat sich einmal mehr bewährt.
        Nach den tiefgreifenden strukturellen Umstellungen
        für die Bundeswehr und dem damit verbundenen Ausset-
        zen der Wehrpflicht haben wir uns schon damals vorge-
        nommen, die entsprechenden rechtlichen Anpassungen
        vorzunehmen, um vom Wehrpflichtgesetz überzuleiten
        und die nach der Aussetzung der Wehrpflicht gebotene
        einheitliche Rechtsgrundlage für alle diejenigen zu
        schaffen, die gemeinsam ihren Dienst in der Bundes-
        wehr tun.
        Diese Grundlage liegt nun vor, und wir sind als CDU/
        CSU froh, dass wir dieses Gesetz gemeinsam mit dem
        Koalitionspartner und auch der Volkspartei SPD be-
        schließen können. Dass die Grünen ein noch immer
        nicht komplikationsfreies Verhältnis zur Parlamentsar-
        mee haben und die Linke eine fast schon feindlich-nega-
        tive Einstellung – um einmal einen SED-Jargon zu be-
        nutzen – tut der Tatsache keinen Abbruch, dass wir als
        Deutscher Bundestag diese gesetzliche Grundlage mit
        einer Mehrheit größer als die Verfassungsmehrheit, also
        von über zwei Dritteln der im Parlament vertretenen
        Mandate, verabschieden können.
        Dieses Signal ist wichtig für die Parlamentsarmee, der
        wir uns – nahezu alle hier im Hohen Hause – in besonde-
        rer Weise verpflichtet fühlen. Wir sind den Soldatinnen
        und Soldaten, den kurz Dienenden, den länger Dienen-
        den und den Berufssoldaten, für ihren Dienst am Vater-
        land in schwieriger und gefährlicher Mission sehr dank-
        bar.
        Ich möchte sehr persönlich, auch aus eigener Erfah-
        rung mit den Risiken des Einsatzes, hinzufügen: „Ehre,
        wem Ehre gebührt“ – und denen, die sich für den Frie-
        den und für die Freiheit unter Einsatz ihres Lebens ein-
        setzen, Frauen und Männern, gebührt die Ehre, auch die-
        ses Parlaments.
        Die gesetzliche Regelung, die wir heute beraten, ent-
        hält im Kern keine Neuregelungen. Insofern kann allen
        denjenigen Entwarnung gemeldet werden, die wegen der
        Umstellung die Ungewissheit hatten, was denn nun
        Neues auf sie zukommt.
        Mit dem neuen, angepassten Soldatengesetz schaffen
        wir nun ein einheitliches Dienstrecht für alle Soldatinnen
        und Soldaten der Bundeswehr. Darum geht es, um nicht
        mehr und nicht weniger.
        Es ist gut, dass wir diese einheitliche Regelung gefun-
        den haben. Es ist gut, dass wir dies hier mit sehr breiter
        Mehrheit beschließen. Und es ist gut, dass wir die Bun-
        deswehr als Parlamentsarmee haben. Für meine Fraktion
        der CDU/CSU danke ich dem Ministerium für die Zuar-
        beit und versichere den Soldatinnen und Soldaten, dass
        wir als CDU/CSU auch in Zukunft an ihrer Seite stehen
        und unserer Verantwortung für die Bundeswehr gerecht
        werden.
        Markus Grübel (CDU/CSU): Vor fast genau zwei
        Jahren – am 24. Februar 2011 – stand ich vor diesem Ho-
        hen Hause und habe zu zwei Gesetzestexten gesprochen,
        die vor allem für junge Menschen in unserem Land und
        ihrem Verhältnis zur Gesellschaft eine ganz neue Chance
        eröffnet haben. Gemeint sind das Wehrrechtsänderungs-
        gesetz 2011 und das Gesetz zur Einführung eines Bun-
        desfreiwilligendienstes. Mit beiden Gesetzen wurde frei-
        williges Engagement in unserer Gesellschaft auf ein
        vollkommen neues Fundament gestellt und der Grund-
        stein für eine neue Freiwilligenkultur gelegt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28195
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        Vor dem Hintergrund einer veränderten sicherheits-
        politischen und demografischen Lage haben wir uns mit
        dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 für die Ausset-
        zung der Wehrpflicht, die über Jahrzehnte ein Sicher-
        heitsgarant der Bundesrepublik Deutschland war, ent-
        schieden und einen neuen freiwilligen Wehrdienst
        eingeführt. Diese Entscheidung fiel vielen von uns, zu
        denen ich mich auch zähle, sehr schwer. Aber: Politik
        beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit, wie mein
        Kollege Volker Kauder einmal treffend formulierte. Und
        die sicherheitspolitische Wirklichkeit hat sich seit dem
        Ende des Kalten Krieges gewandelt. Die Aufrechterhal-
        tung der Wehrpflicht war angesichts eines veränderten
        Aufgabenspektrums für unsere Streitkräfte nur schwer
        begründbar. Neben der Veränderung der sicherheitspoli-
        tischen Lage war auch aus Gerechtigkeitsgründen die
        immer geringer werdende Zahl an eingezogenen Män-
        nern nur schwer zu rechtfertigen. Zuletzt betrug die
        Dauer des Wehrdienstes außerdem nur noch 6 Monate.
        Fraglich ist, ob sowohl die Bundeswehr als auch der
        Wehrpflichtige von einem derart kurzen Zeitraum profi-
        tieren konnten.
        Wir haben daher die Wehrpflicht durch einen freiwil-
        ligen Wehrdienst ersetzt, den Männer und Frauen bis zu
        23 Monaten absolvieren können. Mit diesem Dienst
        ermöglichen wir jungen Menschen, staatsbürgerliche
        Verantwortung zu übernehmen und ihrem Land in be-
        sonderem Maße zu dienen – getreu dem Motto „Wir.Die-
        nen.Deutschland“.
        Das Pendant zur Wehrpflicht war über viele Jahr
        hinweg der Zivildienst als Wehrersatzdienst. Mit der
        Aussetzung der Wehrpflicht wurde dieser Dienst vom
        Bundesfreiwilligendienst abgelöst, den wir von starren
        Altersgrenzen gelöst und als generationen- und ge-
        schlechterübergreifenden Freiwilligendienst etabliert ha-
        ben. Schon heute hat sich der Bundesfreiwilligendienst
        als Erfolgsgeschichte erwiesen. Wir haben den Bundes-
        freiwilligendienst als Nachfolge für den Zivildienst neu
        konzipiert. Und wir haben die Jugendfreiwilligendienste
        auf eine neue Grundlage gestellt. Von einem Teil der
        Verbände wurden diese Vorhaben kritisch begleitet. Aber
        es ist ein großer Erfolg geworden. Die Nachfrage über-
        steigt inzwischen die Zahl der Plätze. Über 100 000 Frei-
        willige sind derzeit in Deutschland tätig. 50 000 junge
        Menschen machen ein FSJ zum Beispiel in der Alten-
        pflege, der Krankenpflege und der Behindertenarbeit.
        35 000 Menschen leisten den Bundesfreiwilligendienst,
        der nun auch für über 27-Jährige geöffnet ist. 7 000 Buf-
        dis sind über 27. 5 000 junge Menschen machen einen
        Freiwilligendienst im Ausland. Und knapp 10 000 leis-
        ten einen freiwilligen Wehrdienst neuer Art.
        Die große Zahl der Freiwilligen ist ein gutes Zeichen
        für die Einstellung der jungen und auch älteren Men-
        schen in Deutschland. Die große Zahl der Freiwilligen
        zeigt, dass wir die Freiwilligendienste richtig konzipiert
        haben.
        Lassen Sie mich nun zum freiwilligen Wehrdienst
        kommen. Mittlerweile sind knapp eineinhalb Jahre ver-
        gangen. Wenn wir einen Blick auf das vergangene Jahr
        werfen, können wir zweifellos eine positive Bilanz zie-
        hen: Vom 1. Januar 2012 bis zum 1. Januar 2013 wurden
        rund 11 000 Männer und Frauen für einen freiwilligen
        Wehrdienst gewonnen. 5 000 junge Frauen und Männer
        haben am 1. Januar 2013 einen freiwilligen Wehrdienst
        angetreten. An dieser Stelle möchte ich kurz anmerken,
        dass allein aus Baden-Württemberg 236 Freiwillige ka-
        men.
        Unsere Zielmarke haben wir insofern erreicht. Der
        Minister hatte folgende Formel vorgegeben: 5000 plus X,
        das heißt 5 000 freiwillig Wehrdienstleistende werden
        fest eingeplant. Für weitere bis zu 10 000 freiwillig
        Wehrdienstleistende pro Jahr werden Platz und Ausbil-
        dung angeboten. Mit rund 11 000 freiwillig Wehrdienst-
        leistenden im Jahr 2012 liegt die Bundeswehr sogar
        mehr als im Soll. Damit wir viele junge Männer und
        Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst gewinnen kön-
        nen, müssen wir uns aber auch weiterhin um attraktive
        Rahmenbedingungen bemühen und für den Dienst wer-
        ben.
        Änderung des Soldatengesetzes: Mit den vorliegen-
        den von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der
        Bundesregierung eingebrachten wortgleichen Entwürfen
        eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldaten-
        gesetzes gehen wir nun einen letzten wichtigen Schritt:
        Wir übertragen den freiwilligen Wehrdienst in das Solda-
        tengesetz und verankern ihn somit im richtigen Gesetz.
        Mit der Gesetzesänderung schaffen wir eine einheitliche
        Rechtsgrundlage für den Dienst in den Streitkräften. Der
        freiwillige Wehrdienst wird aber abgegrenzt von dem
        Dienst der Berufssoldatinnen und -soldaten sowie den
        Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Er bildet insofern ein
        eigenständiges, wesentliches Element innerhalb der Bun-
        deswehr. Die geplante Gesetzesänderung sieht konkret
        vor, die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Rege-
        lungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in die
        Systematik des Soldatengesetzes zu integrieren. Diese
        Änderung führt vor allem zu einer Rechtsvereinfachung.
        Darüber hinaus wird mit dem vorliegenden Gesetzent-
        wurf der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbür-
        gerliches Engagement im Soldatengesetz normiert.
        Ich lade alle Fraktionen dieses Hauses ein, dem vor-
        liegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und dem freiwil-
        ligen Engagement in unseren Streitkräften die Anerken-
        nung zu verleihen, die es verdient.
        Lars Klingbeil (SPD): Das Soldatengesetz wird
        heute um einige Punkte ergänzt. Um den freiwilligen
        Wehrdienst und um die im Wehrrechtsänderungsgesetz
        2011 hierzu beschlossenen Änderungen.
        Auch wenn es sich bei der heutigen Gesetzesände-
        rung mehr um eine Formalität handelt, ist es mir wichtig,
        nochmal auf das Gesamtkonstrukt Bundeswehrreform
        aufmerksam zu machen. Erst war die Schuldenbremse
        der Hauptantrieb dieser Reform. Ziel war es, möglichst
        viel zu sparen. Die eigentlich selbstverständliche und
        zwingend notwendige sicherheitspolitische Debatte im
        Vorfeld wurde nicht geführt. Mit dem Wechsel im Minis-
        teramt wurde dann der Anspruch an die Reform herun-
        tergeschraubt. Unter zu Guttenberg wurde noch von der
        tiefgreifendsten Reform in der Geschichte der Bundes-
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        wehr gesprochen. Mittlerweile bekommt man jedoch
        den Eindruck, dass möglichst wenig verändert und dabei
        möglichst viel gespart werden soll. Das an sich halte ich
        schon für sehr problematisch.
        Hinzu kommt aber, dass Sie bei dieser Reform von
        Anfang an kaum die Interessen der Soldatinnen, Solda-
        ten und Zivilbeschäftigten berücksichtigt haben. Die vie-
        len Ankündigungen, möglichst breite Diskussionen zu
        führen und möglichst viele Meinungen einzuholen, wur-
        den nicht erfüllt. Im Mittelpunkt einer jeden Reform der
        Bundeswehr stehen die Menschen. Sie haben es aber
        nicht geschafft, diese Menschen mitzunehmen und zu in-
        formieren. Sie haben sie im Unklaren gelassen. Noch
        immer wissen viele der Soldatinnen, Soldaten und Zivil-
        beschäftigten nicht, wie ihre Zukunft bei der Bundes-
        wehr aussieht, ob sie überhaupt eine haben, und wenn ja,
        wo diese an welchem Standort sein wird.
        Die Art und Weise wie Sie die Wehrpflicht ausgesetzt
        haben, zeigt, wie undurchdacht und unstrategisch diese
        Reform umgesetzt wurde und wird. Ich begrüße, dass
        Sie die Wehrpflicht ausgesetzt haben. Aber Sie hätten
        sich zuerst Gedanken machen sollen, was dadurch ei-
        gentlich passiert. Es gab im vorhinein kein Konzept, wie
        man auf den Wegfall des stetigen Pools der Wehrpflich-
        tigen reagiert. Es gab kein Konzept, wie man die jungen
        Menschen in diesem Land richtig anspricht, wie man sie
        über die Bundeswehr angemessen informiert und wie
        man sie für den Dienst interessiert. All das hätte vor der
        Aussetzung der Wehrpflicht passieren können und müs-
        sen. So hatten wir quasi ab dem Tag der Aussetzung ein
        Rekrutenproblem.
        Die hohen Abbrecherquoten bei den freiwillig Wehr-
        dienstleistenden sind erschreckend. 30,4 Prozent been-
        den vorzeitig ihren Dienst. Das ist deutlich höher als bei
        den sozialen Diensten. Wenn fast ein Drittel den Dienst
        frühzeitig abbricht, müssen bei uns doch die Alarmglo-
        cken schrillen. Irgendwas kann dann nicht stimmen. Ha-
        ben die jungen Menschen die falsche Vorstellung vom
        Dienst bei der Bundeswehr? Inwieweit werden ihre Vor-
        stellungen überhaupt erfüllt? Und vor allem: Wie wer-
        den die Rekruten im Vorfeld informiert? Das sind alles
        Fragen der Konzeptionierung und der Kommunikation.
        Nach über zwei Jahren Reform ist es endlich an der Zeit,
        dass Sie diese Zahlen analysieren, die Nachwuchsgewin-
        nung grundlegend evaluieren und dann ganz schnell
        nachbessern.
        Durch die doppelten Abi-Jahrgänge der letzten Jahre
        wird dieses Problem bisher noch überlagert. Nur durch
        die zusätzlichen Schulabgänger haben wir eine Zahl von
        11 150 Freiwilligen erreicht. Wenn wir so weiter ma-
        chen, werden wir jedoch langfristig ein Problem haben.
        Wir brauchen dringend ein wettbewerbsfähiges Konzept
        für die Nachwuchsgewinnung. Wir müssen jetzt auf die
        Veränderungen bei der Bundeswehr und in der Gesell-
        schaft reagieren, damit wir die Bundeswehr aufstellen
        können, die wir in Zukunft benötigen.
        Deswegen haben wir als SPD auch gefordert, dass
        sich die Anhebung der Planstellenanteile für Unteroffi-
        ziere in der Besoldungsgruppe A9 an den Vorgaben für
        den mittleren Polizeidienst orientieren soll. Dann könn-
        ten Unteroffiziere endlich leistungsgerecht befördert
        werden. Aber auch der Dienst als Soldat auf Zeit muss
        attraktiver ausgestaltet werden, SaZ8 und SaZ12+ wer-
        den durch die Veränderungen der Berufsförderung und
        der Dienstzeitversorgung benachteiligt. Deswegen for-
        dern wir, dass die wegfallenden Freistellungsphasen
        durch eine Erhöhung der Übergangsbeihilfen ausgegli-
        chen werden müssen.
        Darüber hinaus müssen Sie zwingend beim Personal-
        modell nachsteuern. Das aktuelle Konzept löst weder
        den Beförderungs- noch den Verwendungsstau auf. Wir
        brauchen bei der Bundeswehr schnellstmöglich ein
        transparentes und nachvollziehbares Personalmanage-
        ment.
        Bei meinen Gesprächen mit den Soldatinnen, Solda-
        ten und Zivilbeschäftigen spielt ein Thema immer wie-
        der eine zentrale Rolle: die Vereinbarkeit von Familie
        und Dienst. Mittlerweile ist das Thema auch in allen
        Sonntagsreden angekommen. Aber es tut sich viel zu
        wenig bei der Bundeswehr. Soldatinnen und Soldaten
        beschweren sich nicht, sie wissen, dass sie einen an-
        spruchsvollen Job voller Herausforderungen ausüben.
        Was sie sich jedoch wünschen, ist ein Arbeitgeber, der
        sie auch bei der Bewältigung der Herausforderungen im
        privaten Bereich unterstützt. Oft sind die Ehepartner
        auch berufstätig, viele Soldatinnen und Soldaten haben
        Kinder, Familie und Beruf sind nicht immer einfach un-
        ter einen Hut zu bringen. Wir brauchen daher endlich
        umfassende Angebote der Kinderbetreuung bei der Bun-
        deswehr. Es kann nicht sein, dass immer nur etwas pas-
        siert, wenn sich die Bediensteten vor Ort einsetzen. Wir
        brauchen auch bei den Streitkräften, die Möglichkeit der
        Teilzeitbeschäftigung und der Telearbeit. Die vielen
        Pendler sind ein fester Bestandteil unserer heutigen Bun-
        deswehr. Akzeptieren Sie diese Realität und stellen Sie
        deswegen ausreichend Pendlerwohnungen zur Verfü-
        gung und halten Sie die Wahlmöglichkeit zwischen
        Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung aufrecht.
        Ich werbe dringend dafür, dass wir uns Gedanken ma-
        chen darüber, welche Bundeswehr wir wirklich wollen.
        Dass finanzielle Zwänge bestehen, ist haushaltspoliti-
        sche Realität. Dies sollte aber trotzdem nicht dazu füh-
        ren, dass wir eine Bundeswehr zusammenbauen, die den
        Anforderungen der Zukunft nicht genügt. Was wir jetzt
        nicht nachhaltig auf den Weg bringen, können wir in der
        Zukunft nur schwer wieder ändern. Grundvoraussetzung
        für die Bundeswehr der Zukunft ist es, dass wir die bes-
        ten Hände und Köpfe gewinnen. Und dies geht nur,
        wenn die Bundeswehr die attraktive Anlaufstelle ist, die
        wir uns alle vorstellen. Die SPD hat hierzu mehrfach
        Vorschläge gemacht. Lassen Sie uns gemeinsam dafür
        sorgen, dass die Bundeswehr auch in Zukunft ein attrak-
        tiver und interessanter Arbeitgeber bleibt.
        Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Mit der Ausset-
        zung der Wehrpflicht ist der Bundestag im Jahr 2011 ei-
        nen mutigen und historischen Schritt gegangen. Die
        Wehrpflicht war sicherheitspolitisch nicht mehr be-
        gründbar und auch durch die immer geringer werdende
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28197
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        Zahl an eingezogenen jungen Männern mit Blick auf die
        Wehrgerechtigkeit nicht mehr haltbar.
        Mit der Unterschreitung der Zwölfmonatsgrenze im
        Jahr 1996 gehörte der Grundwehrdienst auch hinsicht-
        lich seiner militärischen Sinnhaftigkeit bereits schon viel
        früher auf den Prüfstand.
        Die Wehrpflicht prägte nicht nur über viele Jahr-
        zehnte unsere Streitkräfte, sondern im gleichen Maße
        auch die Biografie jedes jungen Mannes in unserem
        Land. Mit der persönlichen Entscheidung zwischen
        Wehr- oder Zivildienst war, wenn auch nur für einen kur-
        zen Moment, die Bundeswehr als mögliche berufliche
        Zukunft für jeden Einzelnen präsent.
        Wir sind mit der Aussetzung der Wehrpflicht bewusst
        den Schritt weg vom Zwang und hin zur Freiwilligkeit
        gegangen. An dieser Stelle möchte ich hier all denjeni-
        gen Kollegen im Hause danken, von denen ich weiß, wie
        außerordentlich schwer ihnen dieser Schritt gefallen ist.
        Nun mit zwei Jahren Abstand dürfen wir alle gemein-
        sam sagen: Die Aussetzung der Wehrpflicht hat sich ge-
        lohnt. Aber – und das dürfen wir nicht aus dem Blick
        verlieren –: Die Bundeswehr erlebt aktuell einen doppel-
        ten Umbruch. Nicht nur die Aussetzung der Wehrpflicht,
        sondern vor allem die tief greifende Reform ruft bei vie-
        len Soldatinnen und Soldaten Unsicherheit hervor.
        Wir Parlamentarier sollten offen dazu stehen, dass die
        Bundeswehrreform den Soldatinnen und Soldaten und
        ihren Familien viel zumutet. Manche Entscheidungen
        waren – leider – intransparent und wurden nicht optimal
        kommuniziert. Für viele Angehörige der Bundeswehr
        gab und gibt es noch immer viele Unklarheiten, was ihre
        berufliche und persönliche Zukunft angeht. Dabei denke
        ich nicht nur an die einzelne Soldatin oder den einzelnen
        Soldat, sondern auch an den Lebenspartner und Kinder,
        also das ganze familiäre und soziale Umfeld.
        Ich kann dem Wehrbeauftragten nur zustimmen, dass
        hier in diesem Jahr dringend nachgebessert werden muss.
        Manches Vertrauen, welches verspielt wurde, muss nun
        durch klares und transparentes Handeln zurückgewon-
        nen werden.
        Die Bundeswehr wird nicht zu einem attraktiven Ar-
        beitgeber durch Hochglanzplakate und YouTube-Spots,
        sondern in erster Linie durch unsere Soldatinnen und
        Soldaten, die aktiv nach außen mit Stolz in ihrem per-
        sönlichen Umfeld für eine Tätigkeit bei den Streitkräften
        werben.
        Wir Liberalen stehen seit vielen Jahren für das Prinzip
        der Freiwilligkeit und für positive Motivation durch An-
        reize. Auch das Vertrauen in die Bereitschaft unserer
        Bürgerinnen und Bürger, sich für die Gemeinschaft ohne
        staatlichen Zwang zu engagieren, gehört zu den Grund-
        überzeugungen unseres liberalen Denkansatzes. Unser
        Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger wurde nicht
        enttäuscht. Im Gegenteil hat sich unsere Entscheidung
        als mehr als gerechtfertigt erwiesen.
        Ohne Frage würde ich mir einen größeren Ansturm
        auf eine Tätigkeit bei der Bundeswehr wünschen, so wie
        wir es eindrucksvoll beim Bundesfreiwilligendienst erle-
        ben dürfen. Aber: Die Zeichen deuten in die richtige
        Richtung und sollten uns motivieren, weiter gemeinsam
        daran zu arbeiten, dass die Bundeswehr attraktiver wird.
        Die Vereinbarkeit von Dienst und Familie, klar kom-
        munizierte Aufstiegschancen und eine Ausbildung, die
        der zivilen Wirtschaft mindestens ebenbürtig ist, sind für
        mich der Schlüssel für unsere Bundeswehr der Zukunft.
        Die Aussetzung der Wehrpflicht markiert für mich da-
        her nicht den Endpunkt, sondern viel mehr den Beginn
        eines Paradigmenwechsels in der Gestaltung des Berufs-
        bildes unserer Soldatinnen und Soldaten.
        Harald Koch (DIE LINKE): Im Jahr 2011 wurde die
        Wehrpflicht ausgesetzt. Dies hat die Linke stets als einen
        Schritt in die richtige Richtung begrüßt, auch wenn wir
        gern den Schönheitsfehler „Aussetzung der Wehrpflicht“
        durch eine endgültige Abschaffung ausmerzen würden.
        Den mit dem neuen Wehrrechtsänderungsgesetz ein-
        geführten freiwilligen Wehrdienst lehnen wir hingegen
        strikt ab. Daher müsste man, wenn es nach uns ginge,
        auch gar nicht über diesen nun vorliegenden Gesetzent-
        wurf reden; denn damit wird lediglich der freiwillige
        Wehrdienst im Soldatengesetz zementiert. Und das fin-
        den wir grundlegend falsch.
        Der freiwillige Wehrdienst wurde nur eingeführt, weil
        Sie nach dem Wegfall der Wehrpflicht von der Angst ge-
        trieben wurden, dass sich nicht mehr genügend junge
        Menschen für einen Dienst bei der Bundeswehr finden.
        Sie haben alles der Einsatzeffizienz und dem Umbau der
        Bundeswehr zu einer schlagkräftigen, weltweit einsetz-
        baren Interventionsarmee untergeordnet. Dies wollen die
        jungen Leute aber nicht, da ihnen klar ist, dass sie jeden
        Einsatz im Ernstfall auch mit ihrem eigenen Leben be-
        zahlen könnten.
        Also musste die Bundeswehr ein Konstrukt schaffen,
        mit dem sie die jungen Leute ködern kann. Dies ist der
        freiwillige Wehrdienst, welcher fälschlicherweise im
        Gesetzentwurf als „besonderes staatsbürgerliches Enga-
        gement“ deklariert wird. Im Gegensatz zu jeder wirkli-
        chen Form des staatsbürgerlichen Engagements oder
        Freiwilligendienstes wird er auch noch unverhältnismä-
        ßig hoch vergolten. Ein freiwillig Wehrdienstleistender
        bekommt im Schnitt das Dreifache des Geldes, was zum
        Beispiel ein Jugendlicher als Taschengeld erhält, der ein
        Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Das ist nicht nur
        ungerecht, sondern inakzeptabel. Der freiwillige Wehr-
        dienst hat in meinen Augen absolut nichts mit Gemein-
        nützigkeit oder staatsbürgerlichem Engagement zu tun.
        Er dient einzig und allein der Rekrutierung junger Men-
        schen für die Bundeswehr.
        Was aber ein wirklicher Skandal in diesem Gesetzent-
        wurf ist, ist der § 58 c. Damit sichert sich die Bundes-
        wehr weiterhin den Zugang zu allen Jugendlichen, die
        kurz vor der Volljährigkeit stehen, indem die Meldebe-
        hörden verpflichtet werden, automatisch die personenbe-
        zogenen Daten der Jugendlichen an die Bundeswehr
        weiterzuleiten. Die Bundeswehr nutzt die Daten dann für
        Werbe- und Rekrutierungszwecke. Das ist nicht nur ein
        nicht legitimer Eingriff in die Grundrechte der Jugendli-
        28198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        chen, es verschafft der Bundeswehr auch noch erhebliche
        Vorteile gegenüber Trägern von Freiwilligendiensten, zi-
        vilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen.
        Denn diese können beim Finden geeigneter Jugendlicher
        nicht auf das Privileg der Mithilfe der Meldebehörden
        bauen.
        Aus diesen Gründen fordern wir, dass diese Praxis so-
        fort abgeschafft wird. Wenn die Bundeswehr – wie sie
        das vorgibt – ein ganz normaler Arbeitgeber sein will,
        dann darf sie gegenüber Mitkonkurrenten auch nicht be-
        vorteilt werden. Und bis dahin raten wir jedem Jugendli-
        chen, rechtzeitig von seinem Widerspruchsrecht gegen
        diese Praxis Gebrauch zu machen.
        Zusammenfassend kann ich nur sagen: Schaffen Sie
        den unsinnigen freiwilligen Wehrdienst wieder ab! Denn
        es hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass er
        trotz aller Anstrengungen und Privilegien weder als In-
        strument der Nachwuchswerbung geeignet ist noch von
        den Jugendlichen angenommen wird. Lediglich die dop-
        pelten Abiturjahrgänge im letzten Jahr haben Sie vor de-
        saströsen Verpflichtungszahlen bewahrt. Hinzu kom-
        men immense Abbrecherquoten von mehr als
        30 Prozent. Aus dem freiwillen Wehrdienst ergeben sich
        so gut wie keine Weiterverpflichtungen, und er ist mit
        hohen Kosten und einem unwahrscheinlichen Bürokra-
        tieaufwand verbunden. Das ganze Konstrukt des freiwil-
        ligen Wehrdienstes war von Anfang an schlecht durch-
        dacht und ist gescheitert. Ziehen Sie daraus endlich die
        Konsequenzen!
        Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Dieses Gesetz schafft rechtliche Klarheit für den Status
        des freiwilligen Wehrdienstes. Der Abschied von der
        Wehrpflicht wird damit weiter vollzogen, und dafür war
        es allerhöchste Zeit. Es bleibt dabei: Mit dem Ende des
        Kalten Krieges war die allgemeine Wehrpflicht nicht
        mehr verfassungsgemäß zu rechtfertigen, für die Ab-
        schaffung haben wir Grüne uns daher schon lange einge-
        setzt. Andere, und gerade Sie, meine Damen und Herren
        in der Union, haben für diese Einsicht ziemlich lange ge-
        braucht. Aber besser spät als nie. Es handelt sich heute
        also um ein wichtiges Gesetz. Dennoch ist die Abstim-
        mung keine reine Formsache. Das Gesetz enthält eine
        Regelung, der wir heute nicht zustimmen wollen: die
        Weitergabe der Meldedaten Siebzehnjähriger an das
        Amt für Personalmanagement der Bundeswehr zum
        Zwecke der Nachwuchswerbung. Dieser Eingriff in die
        Grundrechte der Jugendlichen ist nicht gerechtfertigt;
        darum werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten – der
        Entscheidung zur Aussetzung der Wehrpflicht haben wir
        Grüne ja bereits an anderer Stelle zugestimmt, gerade
        weil es eine jahrelange grüne Forderung war.
        Grundsätzlich schaffen wir mit Rechtsakten wie die-
        sen nur das rechtliche Gerüst für den Umbau der Bun-
        deswehr. Dieser Umbau verlangt aber viel mehr als nur
        einen ordentlichen rechtlichen Rahmen. Er ist weder mit
        dieser Gesetzgebung getan noch mit der Gestaltung der
        Stationierung, der Struktur des Ministeriums und der
        Teilstreitkräfte und der Verteilung der Zuständigkeiten.
        So müssen wir auch über die künftigen Aufgaben der
        Bundeswehr und die Beziehung zwischen Gesellschaft
        und Bundeswehr sprechen. Als ein rein rechtliches und
        strukturelles Gerüst wird diese Reform nicht gelingen.
        Aus aktuellem Anlass will ich mein Augenmerk heute
        besonders auf die Beziehung zwischen Gesellschaft und
        Bundeswehr richten.
        Gegen die Aussetzung der Wehrpflicht wurde immer
        wieder die Sorge um die gesellschaftliche Anbindung
        der Bundeswehr angeführt. Das war natürlich Quatsch.
        Die Wehrpflicht war nicht der letzte Anker, der die Bun-
        deswehr in der Gesellschaft gehalten hat. Jede Soldatin
        und jeder Soldat ist auch Teil der Gesellschaft.
        Die Öffentlichkeit schaut vor allem dann genau auf
        die Bundeswehr, wenn einerseits – wie in dieser Woche
        auf dem Schnellboot Hermelin – massive Verfehlungen
        bekannt geworden sind, und andererseits, wenn es im
        Einsatz zu einem tödlichen Ereignis kam. Das ist beides
        auch richtig, aber nicht genug. Wie ist es um die alltägli-
        che Beziehung zwischen Bundeswehr und ziviler Gesell-
        schaft bestellt?
        Geht es nach dem Verteidigungsminister, erwartet die
        Bundeswehr derzeit zu viel von der Gesellschaft. Herr
        de Maizière hat diese These von der Gier der Soldatin-
        nen und Soldaten nach Anerkennung in den Raum ge-
        stellt. Wenig glückliche Worte hat er für seine Kritik
        gewählt, und ich glaube, er hat das Bedürfnis der Solda-
        tinnen und Soldaten auch nicht richtig verstanden.
        Die grüne Bundestagsfraktion hat in der vergangenen
        Woche mit Vertreterinnen und Vertretern ziviler und mi-
        litärischer Organisationen über ihre Erfahrungen und die
        Frage der Anerkennung nach durchaus auch gefährli-
        chen Einsätzen im Ausland diskutiert. Bei dieser gut be-
        suchten Veranstaltung ist etwas sehr deutlich geworden:
        Wenn von Anerkennung die Rede ist, geht es nicht um
        schillernde Symbole wie Gedenktage oder Medaillen
        und ganz sicher auch nicht um unkritischen Jubel. Reine
        Symbolpolitik gerät ohnehin schnell zu hohlen Floskeln.
        Angemessene Absicherung und Fürsorge sind dagegen
        wichtige und entscheidende Elemente, aber allein treffen
        sie auch noch nicht den Kern.
        Der Begriff, den viele – Zivile wie Militärs – in unse-
        rem Fachgespräch genannt haben, lautet „Wahrneh-
        mung“. Die Menschen, die in Auslandseinsätze gehen,
        machen besondere Erfahrungen, die unserer Gesellschaft
        hier völlig fremd sind. Diese Erfahrungen sind oft per-
        sönlichkeitsprägend, und die Einsatzkräfte bringen sie
        mit zurück. Wenn von Anerkennung die Rede ist, geht es
        erst mal darum, das überhaupt wahrzunehmen. Leider
        gibt es in der Tat Beispiele dafür, dass das nicht hinrei-
        chend stattfindet. Im Falle der Bundeswehrangehörigen
        bekomme ich zum Beispiel immer wieder erzählt, dass
        die Bundeswehrführung ihre Kenntnisse und Erfahrun-
        gen aus dem Einsatz aus ihrer Sicht gar nicht nutzen
        will. Und wie lang hat es gedauert, bis die Bundesregie-
        rung bereit war, anzuerkennen, dass der Einsatz auch
        psychische Folgen bis hin zum Ausbilden einer posttrau-
        matischen Belastungsstörung nach sich ziehen kann! Da-
        von wollten viele in der Bundeswehrführung erst gar
        nichts hören.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28199
        (A) (C)
        (D)(B)
        Wenn der Umbau der Bundeswehr zu einer kleineren
        Freiwilligenarmee gelingen soll, wenn wir die Bundes-
        wehr in der Mitte der Gesellschaft halten wollen, müssen
        wir auch an der Beziehung zwischen Bundeswehr und
        ziviler Gesellschaft arbeiten. Eine solche Auseinander-
        setzung kann sicher nicht ersetzt werden durch leere
        Symbolpolitik, vielmehr geht es um einen ehrlichen, of-
        fenen und kritischen Diskurs. Wir brauchen eine breite
        und kritische Auseinandersetzung über die Einsätze, die
        künftigen Aufgaben der Bundeswehr und die Grenzen
        des Militärischen – auf der Grundlage von gegenseiti-
        gem Respekt und nicht irgendwelchen Beleidigungen.
        Anlage 23
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts zu dem Antrag: Rechte indigener Völ-
        ker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren
        (Tagesordnungspunkt 20)
        Anette Hübinger (CDU/CSU): Denkt man an indi-
        gene Völker, kommen einem direkt Bilder des Amazo-
        nas-Regenwaldes und der dort lebenden Indianervölker
        oder Bilder der Aborigines in den Weiten Australiens in
        den Sinn. Das sind schöne Bilder, doch die Wirklichkeit
        sieht oft anders aus. Die Gesellschaft für bedrohte Völ-
        ker weiß zum Beispiel zu berichten: In Zentralafrika
        werden die Pygmäen wie „Untermenschen“ behandelt.
        In Borneo gefährdet der Raubbau am Regenwald die Le-
        bensgrundlage ethnischer Minderheiten, und die Diskri-
        minierung von Minderheiten in Vietnam hält weiter an.
        Gerade Indigene waren und sind weltweit der Gefahr
        von Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie
        kämpfen darum, ihre eigene Lebensweise und ihre Sicht
        der Welt gegenüber äußeren Zwängen und Einflüssen zu
        erhalten.
        In den meisten Fällen gelang und gelingt es ihnen
        aber nicht, sich in ihrem Heimatland den notwendigen
        Respekt und Freiraum für ihre Lebensweise zu verschaf-
        fen. Deshalb hat sich die internationale Gemeinschaft
        den Schutz ihrer Rechte, ihrer Kultur und ihres Lebens-
        raums zur Aufgabe gemacht.
        So hat die Generalversammlung der Vereinten Natio-
        nen im September 2007 mit großer Mehrheit eine Erklä-
        rung über die Rechte indigener Völker verabschiedet.
        Nur vier Staaten haben dagegen gestimmt. Elf waren der
        Abstimmung ferngeblieben.
        Die Erklärung hat verbindliche Standards im Umgang
        mit Indigenen festgelegt und damit nationalem Handeln
        einen Rahmen vorgegeben. Art. 46 beinhaltet einen um-
        fassenden Katalog an Schutzrechten. Vor dem Hinter-
        grund der überwältigenden Akzeptanz durch die interna-
        tionale Gemeinschaft ist die Erklärung als Erfolg für die
        Kodifizierung der Rechte indigener Bevölkerungsgrup-
        pen zu sehen. Die Bundesregierung hat bei den Verhand-
        lungen eine aktive Rolle eingenommen.
        Um diesem völkerrechtlichen Text Nachdruck zu ver-
        leihen, wurde das „Permanente Forum für indigene An-
        gelegenheiten“ gegründet. In diesem Gremium arbeiten
        16 Experten – unter ihnen auch viele Indigene – daran,
        den Anliegen der Indigenen innerhalb der VN-Struktu-
        ren Gehör und Durchschlagskraft zu verschaffen. Inner-
        halb des Mandats des Menschenrechtsrats können
        Mitglieder des Forums die Situation Indigener in be-
        stimmten Ländern untersuchen, über Probleme berichten
        und die nationalen Regierungen und Akteure mit ihrem
        unabhängigen Bericht konfrontieren. Auch diese Arbeit
        wird von Deutschland genauso unterstützt wie die Akti-
        vitäten weiterer pro-indigener Foren innerhalb der Ver-
        einten Nationen.
        Neben den Vereinten Nationen war es die Internatio-
        nale Arbeitsorganisation, die bereits 1989 ein Überein-
        kommen zum Schutz indigener Völker verabschiedete.
        Sinn und Zweck dieser Resolution Nummer 169, deren
        Ratifizierung durch Deutschland wir heute diskutieren,
        ist es, den Indigenen die gleichen Rechte zu sichern wie
        der Mehrheitsbevölkerung des jeweiligen Staates.
        Kurzum: Es geht um Gleichbehandlung und die Wah-
        rung der sozialen und kulturellen Identität, um Bräuche
        und Überlieferungen der Indigenen.
        Wesentlich für unsere Debatte im Bundestag ist die
        Zielrichtung dieser Resolution, der sogenannten ILO 169.
        Sie richtet sich an Staaten, auf deren Gebiet indigene
        und sich in Stämmen organisierende Bevölkerungsgrup-
        pen leben. Auf Deutschland trifft dies aber nicht zu,
        meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD und
        Bündnis 90/Die Grünen.
        Wir haben auf unserem Staatsgebiet nun einmal keine
        ethnische Gruppe im Sinne der ILO 169. Das ist einer
        der wichtigsten Gründe, weshalb der Gesetzgeber bis-
        lang davon abgesehen hat, das Übereinkommen zu ratifi-
        zieren.
        Mit dieser Haltung steht Deutschland keineswegs al-
        leine. Denn von 183 Mitgliedstaaten der Internationalen
        Arbeitsorganisation haben nur 20 die ILO 169 ratifiziert.
        Soll man jetzt etwa daraus folgern, dass 163 Staaten
        nicht bereit wären, sich für die Rechte Indigener einzu-
        setzen? Doch wohl kaum. Denn im Umkehrschluss sind
        es ja gerade die Staaten mit einem hohen Anteil Indige-
        ner, die fast allesamt zu den Unterzeichnern gehören –
        die Regierungen Lateinamerikas an vorderster Front. In
        Europa hingegen sind es mit Norwegen, Dänemark, Spa-
        nien und den Niederlanden gerade einmal vier Staaten,
        die sich aufgrund ihrer speziellen Geschichte für die Ra-
        tifizierung des Abkommens entschlossen haben.
        Bleibt die Frage: Ist die Ratifizierung der ILO 169
        zum Schutz der Indigenen eine zwingende Vorausset-
        zung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
        oder für unsere Politik überhaupt? Die deutsche Ent-
        wicklungspolitik ist entlang menschenrechtlicher Stan-
        dards so ausgerichtet, dass die Stärkung und Unterstüt-
        zung Indigener nicht aus dem Blickfeld geraten kann.
        Konzeptionell verankert ist dieses Anliegen unter ande-
        rem im Grundsatzpapier „Entwicklungszusammenarbeit
        mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Kari-
        bik“. Die Grundsätze der ILO-Konvention 169 sind hier
        28200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        wesentlicher Bestandteil und schlagen sich in den einzel-
        nen Projekten nieder. Das Portfolio an Projekten ist the-
        matisch und geografisch natürlich sehr breit gefächert.
        So fördert das BMZ finanziell die Aktivitäten indige-
        ner Vereinigungen und unterstützt das Engagement der
        Organisation Amerikanischer Staaten, OAS, zur Förde-
        rung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Unter
        dem Stichwort „Gute Regierungsführung“ setzt sich das
        BMZ darüber hinaus dafür ein, dass sich Indigene ihrer
        Rechte bewusst werden und sie auch vor Ort innerhalb
        des bestehenden politischen und rechtlichen Systems
        wahrnehmen können.
        Sehr häufig sind Indigene auch indirekt von Projekten
        betroffen, etwa beim Schutz natürlicher Ressourcen und
        somit auch in ihrem traditionellen Lebensraum. Ich erin-
        nere hier an das umfangreiche deutsche Engagement für
        Yasuni in Ecuador.
        An anderer Stelle nehmen Indigene an Ausbildungs-
        programmen zu Management- und Governance-Fragen
        teil. Ihnen wird unter anderem vermittelt, wie sie sich
        politisch organisieren, um mit einer möglichst einheitli-
        chen und starken Stimme zu sprechen. Das ist essenziell
        in ihrem Verhältnis zu den Regierungen der Länder, in
        denen sie leben.
        Denn leider muss man feststellen, dass das bisweilen
        problematische Agieren einiger Staaten die Frage auf-
        wirft, wie ernst es ihnen mit der Einhaltung der ILO 169
        wirklich ist, beispielsweise in Bolivien und Brasilien, wo
        große Bauvorhaben in den Lebensraum von Indigenen
        eingreifen. Laut ILO 169 ist hier zwingend eine Beteili-
        gung der Indigenen am Genehmigungsverfahren zu be-
        achten. Das bedeutet, der Staat ist verpflichtet, die
        Rechte der Indigenen zu achten und ein ordnungsgemä-
        ßes Verfahren durchzuführen. Darauf müssen sich nicht
        nur, aber ganz besonders ausländische Unternehmen, vor
        allem kleine und mittelständische Unternehmen, die
        nicht die Kapazitäten haben, das ganze Verfahren noch-
        mals juristisch zu überprüfen, verlassen können, wenn
        sie in Staaten, die die ILO 169 ratifiziert haben, investie-
        ren wollen.
        Diesen Grundsatz der Rechtssicherheit stellen Sie
        nach Ansicht der christlich-liberalen Koalition mit Ihrem
        Antrag infrage. Denn unserer Einschätzung nach be-
        inhaltet das Papier eine Haftungs- und Risikoverlage-
        rung. Diese könnte dazu führen, dass Unternehmen für
        Versäumnisse des Staates haftbar gemacht würden. Mit
        dieser Unsicherheit konfrontiert, steht zu befürchten,
        dass Unternehmen von einer möglichen Investition ab-
        geschreckt werden. Das schadet dem Unternehmen, aber
        in erster Linie dem Zielland. Dabei ist es doch gerade er-
        klärtes Ziel deutscher EZ, auch privates Unternehmer-
        tum zu fördern. Auch beim EU-CELAC-Gipfel vor nicht
        einem Monat wurde die Wichtigkeit von Direktinvesti-
        tionen für die Entwicklung der lateinamerikanischen
        Länder betont. Eine Annahme dieses Antrags würde die-
        sem Ziel aber wohl eher zuwiderlaufen als es zu beför-
        dern.
        Liest man den Forderungskatalog Ihres Antrages,
        kann man den Eindruck gewinnen, die Bundesregierung
        setze sich nicht für die Belange der Indigenen ein. Die
        Berücksichtigung der Interessen indigener Bevölke-
        rungsgruppen ist aber seit Jahren eben nicht nur fester
        Bestandteil deutscher Entwicklungspolitik, sondern auch
        fester Bestandteil der Außen- und Wirtschaftspolitik.
        Ich denke zum Beispiel an die OECD-Umweltleitli-
        nien für öffentlich unterstützte Exportkredite, die seit
        2004 in Kraft ist. Demnach kann ein Kredit nur gegeben
        werden, wenn die von der Weltbankgruppe aufgestellten
        Safeguard Policies eingehalten werden. Bei Entschei-
        dungen über größere Exportvorhaben spielen demnach
        nicht zuletzt die Rechte Indigener eine Rolle.
        Deutschlands außenpolitisches Engagement im Rah-
        men der Vereinten Nationen hatte ich bereits erwähnt.
        Und natürlich wird bei Regierungskonsultationen und
        weiteren diplomatischen Vorgängen auf die schwierige
        Situation der Indigenen hingewiesen. In persönlichen
        Gesprächen weisen auch wir Abgeordnete darauf hin,
        Verbesserungen durchzuführen und die verbrieften
        Rechte zu achten.
        Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Schutz
        Indigener bereits fester Bestandteil der deutschen EZ ist
        und weiter sein wird. Gerade auch im Hinblick auf die
        Verhandlungen des Post-MDG-Prozesses wird sich
        Deutschland verstärkt dafür einsetzen, dass die Rechte
        der Indigenen ihren berechtigten Platz finden. Die Rati-
        fizierung der ILO 169 durch Deutschland ist dazu aller-
        dings nicht notwendig.
        Der Schutz indigener Bevölkerungsgruppen berührt
        aber noch einen viel größeren Themenkomplex, nämlich
        die Frage nach guter Regierungsführung vor Ort. Es be-
        steht kein Zweifel darin, dass auswärtige Akteure auf
        menschenrechtliche Probleme in anderen Ländern hin-
        weisen und auf ihre Verbesserung hinwirken sollen. Mit-
        tel- und langfristig aber sind die Lösungen bestehender
        Konflikte die Angelegenheit lokaler Akteure. Sie müs-
        sen letztendlich den Weg zu einem Ausgleich der Inte-
        ressen beschreiten und sich auf eine Lösung einigen, die
        auch Bestand hat. Sicher, auch hier können wir unter-
        stützend tätig werden. Die Programme zur guten Regie-
        rungsführung sind Ausdruck dieses Bestrebens. Jedoch
        sollten wir im Dialog als Partner auftreten und nicht als
        die ewig Besserwissenden.
        Ein gutes Beispiel dieser Politik ist ein Vorstoß Chiles
        vom Januar diesen Jahres: Präsident Piñera will Medien-
        berichten zufolge die Rechte der Indigenen in der Ver-
        fassung verankern. Ein neu einzusetzender Rat der Indi-
        genen soll ihnen in der nationalen Politik eine stärkere
        Stimme verleihen. Vorausgegangen waren nicht immer
        friedliche Konsultationen zwischen Regierungsvertre-
        tern und Gemeinden der Mapuche-Indianer. Doch
        scheint es, als habe man sich auf Entschädigungen und
        einen geordneten politischen Prozess verständigen kön-
        nen.
        Ob es bei diesen Verhandlungen eine Rolle gespielt
        hat, ob Deutschland die ILO 169 ratifiziert hat oder
        nicht, das darf ich doch sehr bezweifeln. Aus diesem und
        den genannten anderen Gründen lehnen wir von CDU/
        CSU den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
        ab.
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        Karin Roth (Esslingen) (SPD): Weltweit leben fast
        400 Millionen Menschen in über 70 Ländern in rund
        5 000 indigenen Völkern. Das sind 6 Prozent der Welt-
        bevölkerung und mehr Menschen als die Einwohnerzahl
        der USA.
        Es ist ein Skandal, dass diesen Menschen in zahlrei-
        chen Ländern die elementarsten gesellschaftlichen und
        politischen Teilhaberechte ganz oder teilweise verwehrt
        werden. Mehr noch: Sie werden zum Teil offen diskrimi-
        niert und gesellschaftlich ausgegrenzt.
        Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen
        indigener Volksgruppen sind an der Tagesordnung. Ich
        nenne hier zwei ganz konkrete Beispiele.
        Erstens Mexiko: Einem Bericht von Amnesty Inter-
        national zufolge haben Angehörige indigener Gemein-
        schaften keinen gleichberechtigten Zugang zu Justiz,
        Gesundheit, Bildung und anderen öffentlichen Dienst-
        leistungen. Das führt beispielsweise dazu, dass die unzu-
        reichende medizinische Versorgung zu einer überpropor-
        tional hohen Müttersterblichkeit unter indigenen Frauen
        im Süden Mexikos beiträgt.
        Zweitens Bangladesch: Uns wird berichtet, dass die
        Regierung nach wie vor nicht in der Lage oder nicht wil-
        lens ist, die Sicherheit der in den Chittagong Hill Tracts
        lebenden indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma zu
        gewährleisten. Angriffe bengalischer Siedler, die ihr
        Land in Besitz nehmen, und sexualisierte Gewalt an in-
        digenen Frauen sind keine Seltenheit. Auf demonstrie-
        rende Jumma, die gewaltlos Schutz einfordern, wird sei-
        tens der Armee geschossen. Menschen sterben. Eine
        strafrechtliche Verfolgung erfolgt nicht.
        Im August 2011 hat die Regierung Bangladeschs zu-
        dem entschieden, indigene Völker nicht mehr anzuer-
        kennen. Jetzt wird argumentiert: Da indigene Völker in
        Bangladesch offiziell ja nicht existieren, könne es auch
        keine Gräueltaten gegen indigene Völker in Bangladesch
        geben.
        Dies zeigt den internationalen Handlungsbedarf. Die
        völkerrechtlichen Grundlagen sind vorhanden.
        Mit der Konvention 169 der Internationalen Arbeits-
        organisation, ILO, aus dem Jahr 1989 werden die Rechte
        der indigenen Völker international verbindlich veran-
        kert. Damit werden spezifische Mindestrechte mit dem
        Ziel der uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaft-
        lichen Leben anerkannt. Die Menschen erhalten das
        Recht auf traditionelles Land und Territorien sowie die
        Gewährleistung der örtlichen Kontrolle über natürliche
        Ressourcen.
        Entscheidend ist auch das Recht auf kulturell selbst-
        bestimmte Entwicklung. Dazu gehören der Anspruch auf
        Selbstverwaltung, Partizipation und Demokratisierung.
        Und schließlich: Das Recht auf die Aufrechterhaltung
        der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme
        indigener Völker. Dazu gehören Arbeitnehmerrechte, die
        Förderung lokaler Produktionen, eine angemessene so-
        ziale Absicherung und der Zugang zu Ausbildung sowie
        zum Gesundheitswesen.
        Allerdings haben bis heute erst 22 Länder diese Kon-
        vention ratifiziert. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich hier
        etwas ändert.
        Allein Amnesty listet 18 Länder auf, in denen Ange-
        hörige indigener Völker diskriminiert und ausgegrenzt
        werden, darunter Länder wie Argentinien, Australien,
        Brasilien, Chile, Indien, Kolumbien, Peru, Philippinen –
        aber auch Neuseeland, Kanada und die USA. Dies zeigt
        deutlich, dass die Rechte indigener Völker nicht nur ein
        Thema für Schwellen- und Entwicklungsländer sind. Im
        Gegenteil: Es ist – und es muss noch viel stärker sein als
        bisher – ein Thema für alle Staaten, – ganz besonders
        auch für die entwickelten Industriestaaten, und somit
        auch für uns.
        Denn eines ist klar: Die wirtschaftlichen Aktivitäten
        deutscher Unternehmen und die Außen-, Wirtschafts-,
        Handels-, Umwelt- und Entwicklungspolitik der Bun-
        desregierung haben konkreten Einfluss auf die Lebens-
        verhältnisse indigener Völker. So sind deutsche Firmen
        an Großbauprojekten in Ländern mit indigener
        Bevölkerung beteiligt, ebenso wie die staatlichen Durch-
        führungsorganisationen in der Entwicklungszusammen-
        arbeit: Die Gesellschaft für internationale Zusammenar-
        beit, GIZ, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW.
        In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei-
        sen, dass gerade indigene Völker einen großen Beitrag
        zu Klimaschutz und Biodiversität leisten. Ein konkretes
        Beispiel dafür ist die Initiative zur Rettung des Regen-
        waldes im Yasuni-Nationalpark in Ecuador, bei deren
        Umsetzung die dort lebenden indigenen Völker eine
        wichtige Rolle spielen.
        Dies macht klar: Der Schutz der Rechte indigener
        Völker ist schon längst nicht mehr ein innerstaatliches,
        nationales Anliegen. Die Globalisierung hat Industrie-
        nationen, Schwellen- und Entwicklungsländer und somit
        auch die dort lebenden indigenen Völker näher denn je
        zusammengebracht.
        Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin,
        dem Deutschen Bundestag die ILO-Konvention 169 zur
        Ratifizierung vorzulegen. Als Begründung werden fa-
        denscheinige Argumente vorgebracht. Vor allem das Ar-
        gument, dass angeblich deutsche Unternehmen durch
        eine Ratifizierung Nachteile zu befürchten hätten, ist er-
        schreckend und zynisch zugleich.
        Hier wird eine internationale Konvention bewusst
        nicht umgesetzt; den Angehörigen indigener Völker
        werden minimale Standards verweigert, und offensicht-
        lich wird dem Profit Vorrang vor den Menschenrechten
        eingeräumt. Der sogenannte Aktionsplan Menschen-
        rechte der Bundesregierung ist das Papier nicht wert, auf
        dem er steht.
        An dieser Stelle könnte die Bundesregierung zeigen,
        dass es ihr ernst ist mit den Menschenrechten. Deshalb
        fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag
        auf, die ILO-Konvention 169 endlich dem Deutschen
        Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.
        Damit würde die Bundesregierung endlich internatio-
        nal verbindlich handeln und Verantwortung überneh-
        28202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        men. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an die interna-
        tionale Staatengemeinschaft.
        Ende letzten Jahres wurde Deutschland wieder in den
        Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Der
        Außenminister interpretiert dies – wörtlich – als „Ver-
        trauensbeweis für Deutschland und eine Bestätigung
        (einer) konsequenten Menschenrechtspolitik weltweit“.
        Dazu gehört übrigens auch, dass die Bundesrepublik
        Deutschland internationale Abkommen und Vereinba-
        rungen auf nationaler Ebene umsetzt.
        Anfang dieser Woche sprach Bundespräsident Joachim
        Gauck im Menschenrechtsrat in Genf. Zu Beginn seiner
        Rede zitierte er den ehemaligen UN-Generalsekretär
        Kofi Annan mit den Worten: „Der wirkliche Test für die
        Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates wird der Ge-
        brauch sein, den die Mitgliedstaaten davon machen.“
        Und er erinnerte daran, dass Menschenrechte universell
        gelten und unterteilbar sind. Schließlich appellierte
        Joachim Gauck an die Mitglieder des Menschenrechts-
        rates, immer die Menschen vor Augen zu haben, die un-
        ter Menschenrechtsverletzungen zu leiden haben.
        Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitions-
        fraktionen, enttäuschen Sie nicht erneut internationales
        Vertrauen, nehmen Sie endlich Ihre internationale Ver-
        antwortung wahr, machen Sie sich zu Anwältinnen und
        Anwälten der Menschenrechte und verstecken Sie sich
        nicht hinter den Interessen der Wirtschaftslobby!
        Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die
        Grünen ist dafür eine ausgezeichnete Grundlage. Daher
        fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu,
        und machen Sie den Weg frei für eine Ratifizierung der
        ILO-Konvention 169!
        Pascal Kober (FDP): Der Antrag der Opposition hat
        zum Ziel, das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Be-
        lange indigener Völker zu schärfen. Gegen dieses Ziel
        ist zunächst einmal nichts einzuwenden. Im Gegenteil,
        diese christlich-liberale Koalition setzt sich seit Beginn
        ihrer Regierungszeit nachhaltig und erfolgreich dafür
        ein, dass die Rechte der indigenen Völker gestärkt wer-
        den. Und daher begrüße ich in dieser Hinsicht ausdrück-
        lich auch das Anliegen der Fraktionen von SPD und
        Bündnis 90/Die Grünen.
        Es ist jedoch überaus fraglich, ob die Ratifizierung
        der ILO-Konvention 169 durch die Bundesrepublik
        Deutschland auch die Situation der indigenen Völker
        verbessern würde.
        Auch ist es wichtig, auf den Wortlaut dieser Konven-
        tion zu achten. Denn dann wird deutlich, dass sich Inhalt
        und Schutzzweck dieser Konvention an Staaten richten,
        auf deren Gebiet in der Folge von Kolonisation indigene
        Bevölkerungsgruppen leben. Unter Berücksichtigung
        dieser besonderen historisch gewachsenen Verantwor-
        tung zielt diese Konvention darauf ab, indigenen Bevöl-
        kerungsgruppen spezifische Beteiligungsrechte zuzu-
        sprechen, die ihre soziale und kulturelle Identität, ihre
        Bräuche und Überlieferungen sowie ihre Einrichtungen
        wahren sollen.
        Dementsprechend sind unter den 22 Staaten, die bis-
        lang die Konvention ratifiziert haben, viele südamerika-
        nische Staaten mit einem nicht unerheblichen Bevölke-
        rungsanteil indigener Herkunft. Außerdem gehören
        unter anderem Dänemark und Norwegen zu den Ratifi-
        zierern, auf deren Staatsgebiet ebenfalls ein beachtlicher
        Bevölkerungsanteil indigener Herkunft lebt. Deutsch-
        land aber gehört nicht zu den Staaten, auf deren Staats-
        gebiet in der Folge von Kolonisation Bevölkerungsgrup-
        pen indigener Herkunft leben.
        Dessen ungeachtet ist mit Bezug auf Deutschland je-
        doch wichtig, festzuhalten, dass aufgrund des Wortlauts
        der Konvention zumindest nicht ausgeschlossen werden
        kann, dass diese Konvention auch auf Deutschland An-
        wendung finden könnte, und zwar auf in Deutschland le-
        bende Bevölkerungsgruppen wie etwa die Sinti und
        Roma, die Wenden und Sorben, die Dänen und Friesen.
        Die ILO-Konvention 169 verfolgt einen segregieren-
        den Ansatz und verfolgt das Ziel, die indigenen Bevöl-
        kerungsgruppen unter anderem mit der Errichtung von
        Reservaten zu schützen. Dahingegen verfolgt die Bun-
        desrepublik im Innern seit Jahrzehnten einen stark inte-
        grativen Ansatz, sodass diese Konvention der deutschen
        Minderheitspolitik widerspricht.
        Lassen Sie mich aber nun zu der deutschen Entwick-
        lungspolitik kommen. Diese christlich-liberale Regie-
        rungskoalition sieht keinen Grund, warum eine Ratifi-
        zierung der ILO-Konvention 169 notwendig ist, um
        weiterhin wirksam und nachhaltig Entwicklungspolitik
        zu betreiben. Bundesminister Dirk Niebel setzt sich im
        Rahmen der deutschen Entwicklungspolitik für die Men-
        schenrechte weltweit ein und unterstützt die Lösung der
        Probleme der indigenen Bevölkerungsgruppen. Dabei
        sieht die Bundesregierung das Prinzip aktiver Partizipa-
        tion als unabdingbar für die Verwirklichung der Aner-
        kennung der Menschenrechte an. In diesem Zusammen-
        hang macht sich diese christlich-liberale Koalition auch
        für die Errichtung eines permanenten Forums für indi-
        gene Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen stark.
        Überdies berücksichtigt das Bundesministerium für
        wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in sei-
        nem Konzept zur Zusammenarbeit mit indigenen Völ-
        kern in Südamerika und den karibischen Staaten explizit
        die ILO-Konvention 169. So ist Südamerika gerade auf-
        grund des hohen Anteils der indigenen Bevölkerung an
        der Gesamtbevölkerung – geschätzt auf etwa 10 Prozent –
        ein regionaler Schwerpunkt der bilateralen entwick-
        lungspolitischen Zusammenarbeit zur Stärkung der
        Rechte indigener Bevölkerungsgruppen.
        Letztlich möchte ich darauf verweisen, dass der Bun-
        destag schon einmal zu diesem Thema diskutiert hat.
        Damals wurde der Antrag von der damals herrschenden
        rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossen und an-
        schließend von einer rot-grünen Regierung mit Recht
        nicht ratifiziert.
        Niema Movassat (DIE LINKE): Bei der Konvention
        Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, die wir
        heute diskutieren, handelt es sich um das „Übereinkom-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28203
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        men über eingeborene und in Stämmen lebende Völker
        in unabhängigen Ländern“. Sie stammt aus dem Jahr
        1989 und ist somit heute fast ein Vierteljahrhundert alt.
        Die Konvention soll indigenen Völkern grundlegende
        kulturelle, wirtschaftliche und partizipative Rechte ga-
        rantieren.
        Sie ist bis heute das einzige rechtsverbindliche Doku-
        ment der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förde-
        rung indigener Gemeinschaften. Und dabei handelt es
        sich bei weitem nicht um ein Nischenthema: Laut den
        Vereinten Nationen zählen rund 400 Millionen Men-
        schen in über 70 Ländern zu den indigenen Völkern. Bis
        heute sind sie überdurchschnittlich oft von Menschen-
        rechtsverletzungen betroffen; meist gehören sie zu den
        politisch, wirtschaftlich und sozial am meisten benach-
        teiligten Bevölkerungsgruppen.
        Deutschland hat diese für Millionen Menschen auf
        der Welt so wichtige Konvention bis heute nicht unter-
        zeichnet, obwohl auch das Europaparlament die Mit-
        gliedstaaten der Europäischen Union mehrfach dazu auf-
        gerufen hat.
        Die Linke begrüßt selbstverständlich den vorliegen-
        den Antrag von SPD und Grünen, der die Bundesregie-
        rung dazu aufruft, endlich die Konvention zu unterzeich-
        nen. Wir werden ihm zustimmen.
        Jedoch müssen die Antragsteller auch die Frage be-
        antworten, warum sie während ihrer immerhin sieben-
        jährigen Regierungszeit diesbezüglich nicht selbst aktiv
        geworden sind. Leider liegt die Vermutung nahe, dass
        auch Rot-Grün damals den Interessen der deutschen
        Wirtschaft einen größeren Stellenwert eingeräumt hat als
        den Anliegen der indigenen Völker. Denn deutsche Un-
        ternehmen sind in zahlreichen Ländern an Verstößen ge-
        gen die Rechte von Indigenen aktiv beteiligt – etwa an
        Vertreibungen. In meiner ersten Rede zum vorliegenden
        Antrag habe ich die zwei Beispiele bereits näher ausge-
        führt: Den Bau des Belo-Monte-Staudamms in Brasilien
        und die Kohleabbauprojekte in Kolumbien. In beiden
        Fällen kam und kommt es zu massiven Verletzungen der
        Rechte indigener Völker, und in beiden Fällen sind deut-
        sche Unternehmen mitverantwortlich. Keine Bundes-
        regierung seit 1989 hat die rechtlichen Rahmenbedingun-
        gen dafür geschaffen, dass diese Firmen in Deutschland
        dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Ich
        finde, das ist ein Armutszeugnis für alle im Bundestag
        vertretenen Parteien, die bereits an einer Regierung be-
        teiligt waren. Denn Deutschland hat auch extraterrito-
        riale Pflichten. Solange aber die Politik deutsche Unter-
        nehmen auch bei ihren Aktivitäten im Ausland nicht
        mithilfe verbindlicher Regeln in die Pflicht nimmt, wer-
        den diese sich auch weiterhin an Menschenrechtsverlet-
        zungen und Umweltzerstörung beteiligen, wenn es der
        Steigerung ihres Profits dient.
        Bis heute kommen die Rechte der indigenen Gemein-
        schaften vor Ort bei der Ausbeutung von natürlichen
        Ressourcen sowie bei der Vergabe von Landrechten zu
        kurz. Die Bundesregierung schielt mithilfe von „Roh-
        stoffpartnerschaften“ jedoch weiter nur auf die Bereit-
        stellung ausreichender Rohstoffe für die deutsche Wirt-
        schaft. Eine Unterzeichnung der ILO-Konvention 169
        durch Deutschland wäre hingegen ein überfälliges Si-
        gnal auch an andere Industrieländer, dass die Rechte der
        Indigenen uns ein ernsthaftes Anliegen sind. Spanien
        etwa hat kürzlich diesen Weg eingeschlagen, obwohl es
        wie Deutschland auf seinem Staatsgebiet keine indige-
        nen Gemeinschaften im klassischen Sinne beherbergt.
        Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, dies weiter
        als Scheinargument zu missbrauchen.
        In immer mehr Ländern des globalen Südens organi-
        sieren indigene Gemeinschaften sich und treten für ihre
        Rechte ein. Die Linke unterstützt ihre Kämpfe um ge-
        sellschaftliche Teilhabe. Das Bundesentwicklungsminis-
        terium unter Dirk Niebel hingegen legt zwar schöne
        Hochglanzbroschüren vor, die den hohen Stellenwert der
        Zusammenarbeit mit indigenen Gruppen etwa in Latein-
        amerika bekräftigen. In der Realität aber verweigert das
        Ministerium jede konstruktive und gleichberechtigte Zu-
        sammenarbeit mit der indigenen Regierung in Bolivien
        aus ideologischen Gründen.
        Und die Bundesregierung wird auch diesmal wieder
        die für Millionen von benachteiligten Menschen so
        wichtige Konvention dem Parlament nicht zur Ratifizie-
        rung vorlegen. Konkret bedeutet dies, dass Deutschland
        auch im 21. Jahrhundert den indigenen Völkern der Welt
        die nötige Unterstützung und Anerkennung ihrer Rechte
        verweigert, obwohl gerade die europäischen Staaten auf-
        grund ihrer kolonialen Vergangenheit eine besondere
        historische Verpflichtung haben. Ehrlich gesagt: Man
        kann dies nur als Schande bezeichnen.
        Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unser
        Antrag auf Ratifizierung der ILO-Konvention 169 ist be-
        reits der vierte derartige Vorstoß, den ich in meiner Zeit
        als Abgeordneter aktiv vorantreibe. Wäre die vorgezo-
        gene Bundestagswahl 2005 den damaligen großen
        Bremsern und Bedenkenträgern – Wolfgang Clement
        und Otto Schily – nicht in letzter Minute zu Hilfe ge-
        kommen, dann hätte es noch unter Rot-Grün geklappt,
        diese wichtige Konvention zu ratifizieren. Unter der
        Kanzlerschaft von Angela Merkel gab es dann leider
        keine Chance mehr.
        Obwohl die Gefahr droht, dass auch dieser Antrag an
        den Koalitionsfraktionen – CDU/CSU und FDP – schei-
        tert, markiert er doch einen Meilenstein: Denn zum ers-
        ten Mal macht auch die SPD-Fraktion geschlossen mit.
        Bei den letzten beiden Anläufen hatten nur wir Grüne
        und die Linke die Ratifizierung der ILO-Konvention 169
        unterstützt. Jetzt ist es die gesamte Opposition, die sich
        mit Nachdruck für die Stärkung der Rechte der indige-
        nen Völker einsetzt. Und sollte unser Antrag diesmal
        nicht durchkommen, dann holen wir ihn nach der nächs-
        ten Bundestagswahl gleich wieder aus der Schublade
        und werden ihn eben dann – bei hoffentlich anderen
        Mehrheitsverhältnissen – zum Erfolg führen.
        In unserem aktuellen Antrag haben wir gemeinsam
        mit der SPD erneut deutlich gemacht, wie Indigene so-
        wohl in ihren Grundrechten, aber auch in ihren kulturel-
        len Rechten in vielen Regionen der Welt bedroht sind
        und welchen wichtigen Beitrag die ILO-Konvention zu
        ihrem Schutz leisten kann.
        28204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        Ich erlebe in den Debatten aber immer die gleichen
        vorgeschobenen Argumente, die gegen eine Ratifikation
        ins Feld geführt werden. Die ILO-Konvention würde
        sich gar nicht an Deutschland richten, weil es selbst
        keine indigene Bevölkerung hätte. Es sei deshalb allein
        die Verpflichtung von Ländern mit indigener Bevölke-
        rung, die Konvention umzusetzen und für Rechtssicher-
        heit zu sorgen.
        Hinter dieser Argumentation stehen natürlich hand-
        feste Wirtschaftsinteressen, nämlich nach größtmöglicher
        Investitionssicherheit deutscher Firmen im Ausland. In
        der Debatte über unseren Antrag im Entwicklungsaus-
        schuss hat eine Kollegin der Union sogar unverhohlen
        zugegeben, dass man eine Ratifizierung der ILO-Kon-
        vention ablehne, weil sie die Aktivitäten von deutschen
        Investoren in Gebieten mit indigener Bevölkerung ein-
        schränken könnte.
        Oft sind es aber gerade die Interessen ausländischer
        Konzerne, zum Beispiel an den Bodenschätzen unter den
        Stammesgebieten indigener Gruppen, die die Lebens-
        welt der dort lebenden Menschen bedrohen. Auch das
        Interesse privater Akteure an CO2-Zertifikaten kann den
        Lebensraum Indigener gefährden. So ist nach Berichten
        aus Asien, Afrika und Lateinamerika die Einbeziehung
        des Waldes in den Emissionshandel durch REDD+ ein
        Anreiz für Firmen, Waldgebiete zu erwerben und in
        manchen Fällen, wie beispielsweise in Indonesien, die in
        ihm lebende Bevölkerung zu vertreiben. Noch ist die
        Partizipation der Waldbewohnerinnen und Waldbewoh-
        ner bei der Umsetzung von REDD+ unzureichend, und
        es fehlen die Governance-Strukturen, inklusive Sank-
        tions- und Beschwerdemechanismen, die in der Lage
        wären, Vertreibung Einhalt zu gebieten. Auch Landnut-
        zungskonkurrenzen im Agrarbereich führen zu Verstö-
        ßen gegen die Rechte Indigener beispielsweise aufgrund
        des ausgeweiteten Anbaus von Ölpalmen, Zuckerrohr,
        Bioethanol oder Soja für die Biodieselproduktion.
        Ein prominentes Beispiel dafür, wie Großprojekte, die
        unter anderem durch ausländisches Kapital finanziert
        werden, indigene Lebensräume zerstören und wie diese
        über Jahre und bis an den Rand ihrer Möglichkeiten
        dagegen kämpfen, ist das Ringen um das Belo-Monte-
        Projekt am Xingu-Fluss im brasilianischen Amazonas-
        Becken. Hier soll der drittgrößte Staudamm der Erde ge-
        baut werden. Die in Brasilien gegen das Staudammpro-
        jekt kämpfenden Kayapó-, Assurini- und Juruna-Indige-
        nen warnen seit Jahren vor der Zerstörung von
        Schutzgebieten und Regenwaldflächen und davor, dass
        die Lebensweise und -grundlage indigener Völker be-
        droht sind. Zu befürchten ist, dass die Bevölkerung nicht
        profitiert, sondern die Schäden den Nutzen bei weitem
        übersteigen. Beim Bau sind deutsche und europäische
        Firmen beteiligt, wie beispielsweise Voith Hydro, ein
        Joint Venture von Voith und Siemens, der französische
        Alstom-Konzern, Österreichs Andritz, die Daimler AG
        und die Münchener Rückversicherung.
        Zwar haben viele Länder mit indigener Bevölkerung,
        vor allem in Zentral- und Südamerika, die ILO-Konven-
        tion bereits ratifiziert. Zwischen der Ratifizierung einer
        Konvention und ihrer tatsächlichen Umsetzung klafft
        aber gerade in ärmeren Ländern eine Lücke, die sich
        ausländische Unternehmen nicht selten zunutze machen,
        um ihre wirtschaftlichen Interessen gegen Indigenen-
        rechte durchzusetzen.
        Deshalb ist es so wichtig, dass auch andere Länder die
        ILO-Konvention 169 ratifizieren. Hätte Deutschland sie
        bereits ratifiziert, wären auch Geschäfte wie das der
        Westdeutschen Landesbank, die Finanzierung einer Öl-
        Pipeline in Ecuador mit gravierenden Auswirkungen auf
        die Lebensbedingungen indigener Gruppen, sicher er-
        schwert worden.
        In der Diskussion im Entwicklungsausschuss kam
        vonseiten der Koalition auch das Argument, dass man
        über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ja be-
        reits viel für den Schutz indigener Völker täte und eine
        Ratifizierung der Konvention schon aus diesem Grund
        überflüssig sei. Ich finde, wir Entwicklungspolitikerin-
        nen und Entwicklungspolitiker sollten die Wirkung un-
        seres Politikfeldes nicht überschätzen. Solche punktuel-
        len Willensbekundungen zum Schutz indigener Gruppen
        im Menschenrechtskonzept des Entwicklungsministeri-
        ums sind zwar gut und wichtig – internationale Ver-
        pflichtungen, die dann für die gesamte deutsche Außen-
        politik handlungsleitend wären, also auch für die
        Außenwirtschaftsförderung und die deutsche Handels-
        politik, sind besser.
        Die Niederlande und Spanien, Länder in unserer un-
        mittelbaren Nachbarschaft, in denen es auch keine indi-
        genen Gruppen gibt, haben es uns vorgemacht und die
        ILO-Konvention längst ratifiziert.
        Seit Januar 2013 ist Deutschland für die kommenden
        drei Jahre Mitglied des UN-Menschenrechtsrates und
        damit zur Einhaltung und Umsetzung höchster Men-
        schenrechtsstandards verpflichtet. Es stünde uns in die-
        ser wichtigen Funktion gut zu Gesicht, wenn wir diese
        wichtige Menschenrechtskonvention durch eine Ratifi-
        zierung im deutschen Bundestag unterstützen würden.
        Anlage 24
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung
        und Vereinheitlichung von Planfeststellungsver-
        fahren (PlVereinhG) (Zusatztagesordnungs-
        punkt 8)
        Helmut Brandt (CDU/CSU): Ich freue mich, dass
        wir das Gesetz, über das wir augenblicklich sprechen,
        heute – jedenfalls auf Bundestagsseite – zum Abschluss
        bringen.
        Deutschland ist als Industriestandort und Export-
        nation auf eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur
        angewiesen. Die dafür notwendigen Großvorhaben kön-
        nen nur gelingen, wenn sie auf eine breite Akzeptanz in
        der Bevölkerung stoßen und von einem Planungsrecht
        begleitet werden, das eine möglichst zügige Umsetzung
        der Vorhaben ermöglicht.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28205
        (A) (C)
        (D)(B)
        Spätestens die Ereignisse rund um Stuttgart 21 haben
        die Frage aufgeworfen, ob das geltende deutsche
        Planungsrecht noch zeitgemäß ist und ob es die Anforde-
        rungen erfüllt, die an ein Verfahren zur Planung von
        Großvorhaben berechtigterweise gestellt werden. Trotz
        langwieriger Planungsverfahren, die den gesetzlichen
        Vorgaben entsprochen haben, und trotz zahlreicher
        Behörden und Institutionen, die sich mit dem Vorhaben
        beschäftigt haben, bildete sich eine Protestbewegung,
        die von breiten – und keineswegs nur unmittelbar betrof-
        fenen – Teilen der Bevölkerung getragen wurde.
        Über eines sind wir uns sicherlich alle einig: Insbe-
        sondere die Art, wie und wann die Öffentlichkeit an dem
        Verfahren beteiligt wird, ist nach der derzeit geltenden
        Rechtslage nicht ausreichend. Diese sieht zwar eine
        Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiges Verfahrensins-
        trument bereits bei vielen Vorhaben vor. Allerdings wer-
        den die Bürgerinnen und Bürger oft erst im förmlichen
        Verwaltungsverfahren beteiligt, also erst dann, wenn der
        Vorhabenträger den bereits fertigen Plan bei der Behörde
        eingereicht hat, die Planung des Vorhabens folglich
        schon in wesentlichen Teilen abgeschlossen ist. Darüber
        hinaus sind die bisherigen Beteiligungsformen vor allem
        darauf ausgerichtet, die unmittelbar Betroffenen vor
        vermeidbaren Rechtsbeeinträchtigungen zu bewahren.
        Aspekte außerhalb dieser unmittelbaren Rechtsbetrof-
        fenheit spielen dagegen kaum eine Rolle.
        Vor allem bei Großvorhaben, die sich nicht nur auf
        ihre unmittelbare Umgebung auswirken und die oft Be-
        deutung über ihren Standort hinaus haben, werden die
        bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im
        Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren ver-
        ständlicherweise als nicht mehr ausreichend empfunden.
        Hier ist ein zunehmendes Interesse der Bürgerinnen und
        Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache fest-
        zustellen. Diesem Bedürfnis tragen wir mit dem vorlie-
        genden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
        Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
        Planfeststellungsverfahren Rechnung.
        Die neue „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ wird
        künftig bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsverfah-
        ren stattfinden und einem möglichst großen Personen-
        kreis offenstehen. Das jeweilige Vorhaben wird durch
        diese neue Form der Beteiligung frühzeitig öffentlich
        bekannt gemacht, um einen Dialog zu ermöglichen. Der
        Vorhabenträger kann so bereits in einem frühen
        Planungsstadium auf mögliche Bedenken und Anregun-
        gen aufmerksam gemacht werden. Er wird in die Lage
        versetzt, seine Planung bei Bedarf und nach Möglichkeit
        rechtzeitig zu modifizieren, um Konflikte zu vermeiden
        oder zu beseitigen. Durch die vorgesehene Mitteilung
        des Ergebnisses der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an
        die zuständige Behörde und an die Bürger können wich-
        tige Erkenntnisse in das anschließende formelle Verfah-
        ren einfließen und dort Berücksichtigung finden. Das
        nachfolgende Genehmigungs- oder Planfeststellungsver-
        fahren soll dadurch entlastet und die gerichtliche
        Anfechtung von Behördenentscheidungen reduziert wer-
        den.
        Selbstverständlich wird eine so frühe Öffentlichkeits-
        beteiligung nicht alle Konflikte lösen können. Die
        Chance, es bei einem Großvorhaben allen Beteiligten
        und Betroffenen recht zu machen, tendiert gegen null.
        Jemand, der grundsätzlich gegen ein Projekt eingestellt
        ist, wird aller Wahrscheinlichkeit auch nach dem Verfah-
        ren nicht restlos von dem Projekt überzeugt sein. Eine
        frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Einwän-
        den bietet aber in jedem Fall bessere Chancen, dass diese
        Einwände noch Berücksichtigung finden und aus-
        geräumt werden können als zu einem späteren Zeit-
        punkt, wenn die Planungen bereits abgeschlossen sind.
        Deshalb vermag mich auch die Besorgnis, das Vorver-
        fahren könne zu einer Verfahrensverlängerung von
        mehreren Monaten führen, nicht zu überzeugen. Im Ge-
        genteil: Ich bin überzeugt davon, dass die Unternehmen
        durch die frühe Auseinandersetzung mit Einwänden Zeit
        sparen, Rechtsmittelverfahren mit entsprechend langer
        Zeitverzögerung verhindert werden können und damit
        die Gesamtverfahrensdauer abgekürzt wird.
        Mir ist bewusst – dies ist auch in der Anhörung am
        18. Februar dieses Jahres noch einmal deutlich gewor-
        den –, dass vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in
        der Opposition die Freiwilligkeit einer frühen Öffent-
        lichkeitsbeteiligung durch Behörden und private Unter-
        nehmen nicht weit genug geht. Nach der vorgesehenen
        Regelung muss die zuständige Behörde beim Vorhaben-
        träger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwir-
        ken. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durch-
        führung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wollen
        wir jedoch nicht einführen. Deshalb lehnen wir auch den
        Änderungsantrag der SPD ab. Die Kritik verkennt, dass
        eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im wohl-
        verstandenen Interesse des Vorhabenträgers selbst liegt.
        Und ich bin überzeugt, dass gerade Träger von Großvor-
        haben eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung als Chance
        begreifen und die Öffentlichkeit in ihrem eigenen Inte-
        resse bereits in einem frühen Stadium in ihre Planungen
        mit einbinden werden, und zwar gerade, um die Akzep-
        tanz ihres Vorhabens zu sichern.
        Zum anderen geht es in diesem Gesetzentwurf auch
        darum, einen Kompromiss zwischen dem berechtigten
        Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst frühen
        Beteiligung einerseits und dem Interesse des Vorhaben-
        trägers nach Planungs- und Rechtssicherheit andererseits
        herzustellen. Denn eines ist doch auch klar: Je mehr
        Verpflichtungen und Zwänge wir Behörden und Unter-
        nehmen auferlegen, desto mehr öffnen wir Tür und Tor
        für Verfahrensfehler und damit die Gefahr langwieriger
        Prozessverfahren. Bei allem Verständnis für das berech-
        tigte Interesse der Öffentlichkeit nach möglichst viel
        Transparenz: Wir müssen auch Behörden und privaten
        Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit geben und
        sie davor schützen, womöglich noch Jahre später mit
        Einwendungen und Klagen überhäuft zu werden. Denn
        dann wird es hier keine großen Infrastrukturprojekte
        mehr geben. Das kann nicht im Interesse des Industrie-
        standortes Deutschland sein.
        Auch den Einwand der Opposition, die Bevölkerung
        würde nicht aktiv informiert, lasse ich nicht gelten. Die
        Medien berichten über Großvorhaben nicht nur einmal,
        28206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        sondern oft über Monate hinweg. Ich bin sicher, dass
        jeder interessierte Bürger, der hierüber von einem Vorha-
        ben erfährt, gegen das er Bedenken hat, sich erkundigen
        wird, wo und bis wann er diese Bedenken vorbringen
        kann. So viel Mündigkeit traue ich unseren Bürgern zu.
        Überdies hat die Koalition sich ja zwischenzeitlich
        darauf verständigt, dass als weitere Verbesserung der Öf-
        fentlichkeitsbeteiligung die öffentliche Bekanntmachung
        von Planunterlagen im Internet vorgesehen ist. Wann im-
        mer eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben
        ist, soll dann die Unterrichtung auch zusätzlich über das
        Internet einschließlich der zur Einsicht auszulegenden
        Pläne erfolgen und ohne Gang zum Amt erreichbar sein.
        In der Sachverständigenanhörung wurde gerade dieser
        Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP begrüßt. Da-
        bei muss selbstverständlich darauf geachtet werden, dass
        keine Betriebsgeheimnisse der Vorhabenträger offen-
        gelegt werden müssen. Die „Soll-Regelung“ trägt dem
        Umstand Rechnung, dass noch nicht alle Behörden über
        die erforderliche Technik verfügen und nicht alle Unter-
        lagen in brauchbarer Form im Internet dargestellt wer-
        den können.
        In der Anhörung kam zum Ausdruck, der vorgelegte
        Gesetzentwurf sei nicht sensationell. Das mag richtig
        sein. Allerdings weiß ich nicht, ob das unbedingt
        notwendig ist. Sensationelle Gesetze haben häufig das
        Problem, dass sie nicht praxistauglich sind. Ziel dieses
        Gesetzentwurfs ist es, Bürgerinnen und Bürgern die not-
        wenigen Informationen zu vermitteln, und zwar so, dass
        sie sich ein eigenes Urteil bilden können und mitreden
        können. Die Betroffenen sollen in die Lage versetzt
        werden, noch etwas bewegen zu können, bevor bereits
        alle Entscheidungen getroffen wurden. Zugleich soll der
        Gesetzentwurf der Rechtsvereinheitlichung und Verfah-
        rensbeschleunigung dienen. Diesen Zielen wird der von
        uns vorgelegte Gesetzentwurf gerecht.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen
        Kompromiss gefunden, um rechtssicher und trotzdem
        beschleunigt zu einer Entscheidung aufseiten der Behör-
        den und Träger der Vorhaben zu kommen. Wir haben die
        Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Großvorhaben
        mit noch größerer Akzeptanz bei unseren Bürgerinnen
        und Bürgern und zugleich zügig realisiert werden kön-
        nen. Um dieses wichtige Anliegen umzusetzen, bitte ich
        Sie um Ihre Unterstützung.
        Kirsten Lühmann (SPD): Kennen Sie Analogkäse?
        Der vorliegende Gesetzentwurf erinnert mich ein biss-
        chen daran: Sieht aus wie Käse, ist aber keiner.
        Der Titel des Gesetzentwurfs, den wir hier beraten,
        verspricht uns eine Verbesserung der Öffentlichkeitsbe-
        teiligung und eine Vereinheitlichung des Rechts bei Bau-
        und Infrastrukturprojekten. Schön wär’s! Wenn wir die
        Packung aufmachen, müssen wir aber leider feststellen,
        dass das ein Etikettenschwindel ist.
        Dabei trickst die Bundesregierung wie manche Her-
        steller aus der Lebensmittelindustrie: So wie in vielen
        Käse-Imitat-Produkten eine Minimenge Käse drin ist,
        damit auf der Verpackung der Begriff verwendet werden
        kann, ist auch in diesem Gesetzentwurf eine Miniportion
        der beworbenen Zutaten drin.
        Schauen wir uns die fraglichen Inhalte einmal an: Im
        Gesetzentwurf finden wir eine laue Empfehlung, die Öf-
        fentlichkeit frühzeitig zu beteiligen – keine Pflicht, keine
        Sanktionen. Ob die zuständige Behörde die Bürger und
        Bürgerinnen frühzeitigt beteiligt oder nicht – egal; es hat
        keine rechtlichen Folgen. Das Urteil von Sachverständi-
        gen in der Expertenanhörung, dass diese Regel „zahn-
        los“ und „enttäuschend“ ist, wundert mich daher über-
        haupt nicht.
        Verwunderlich finde ich nur, wie wenig die Bundesre-
        gierung aus den Erfahrungen mit Großkonflikten wie bei
        Stuttgart 21 gelernt hat.
        Wir brauchen eine frühe Beteiligung der Öffentlich-
        keit, um Konflikte frühzeitig lösen zu können und so den
        Bau zum Beispiel von wichtigen Infrastrukturprojekten
        zu beschleunigen. Wir brauchen größere Transparenz
        schon vor Beginn des eigentlichen Planverfahrens.
        Hier setzt die wahre Bürgerbeteiligung an, weil näm-
        lich die Menschen an der Entscheidungsfindung beteiligt
        werden. Die Bürger und Bürgerinnen sollten auch da-
        rüber informiert werden, wo sie Einfluss auf die Planung
        nehmen können. Das geht nicht, wenn der eigentliche
        Plan schon steht und eine Erörterung nur noch stattfin-
        det, um Widersprüche abzuschmettern.
        Deshalb, das haben wir in unserem Änderungsantrag
        gefordert, sollte die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit
        zur Pflicht werden – es nutzt allen Beteiligten.
        Und es steht nicht zu befürchten, dass dann lauter
        sinnvolle und notwendige Projekte unnötig verzögert
        werden. In Hannover zum Beispiel hat man ganz andere
        Erfahrungen gemacht. Dort gibt es ein Bürgerpanel, das
        der neue niedersächsische Ministerpräsident Stephan
        Weil noch als Oberbürgermeister eingeführt hat. Es be-
        steht aus mehreren Tausend repräsentativ ausgewählten
        Bürgern und Bürgerinnen, die von der Stadtverwaltung
        online befragt werden. Dabei können die Bürger und
        Bürgerinnen ihre Wünsche äußern, die in konkrete Pla-
        nungen einfließen.
        Die erste Umfrage zum „Masterplan Mobilität 2025“
        zeigte: Das Urteil der Teilnehmenden war nicht nur von
        persönlichen Interessen geleitet, also nach dem Sankt-
        Florians-Prinzip, sondern hatte durchaus das Allgemein-
        wohl im Auge. So urteilten Fahrradfahrer positiv über
        Verbesserungen für Autofahrer usw.
        Wir sehen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ein be-
        deutsames Instrument, für Infrastrukturprojekte einen
        größtmöglichen Konsens herzustellen. In diesem Zu-
        sammenhang ein Wort zum Antrag der Kollegen und
        Kolleginnen von den Grünen: Der Antrag enthält eine
        ganze Reihe von Forderungen, denen wir voll und ganz
        zustimmen und die sich mit unseren Forderungen de-
        cken. Auch wir wollen direktdemokratische Elemente
        auf Bundesebene zulassen. Diese können natürlich auch
        für Bauvorhaben gelten. Aber so etwas sollte nicht im
        Planfeststellungsverfahren verankert werden. Aus die-
        sem Grund werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28207
        (A) (C)
        (D)(B)
        Einig sind wir uns aber darin, dass die Beteiligung der
        Öffentlichkeit gestärkt werden muss und nicht ge-
        schwächt. Die Bundesregierung sieht das offenbar an-
        ders.
        Denn der vorliegende Gesetzentwurf bewirkt – wenn
        Sie, meine Herren und Damen von CDU/CSU und FDP,
        ihn heute so absegnen –, dass in Zukunft mehr Verfahren
        durchgeführt werden können, bei denen weniger Öffent-
        lichkeitsbeteiligung stattfindet. Anstatt die Beteiligung
        zu verbessern, wie der Titel des Gesetzentwurfs ver-
        spricht, verschlechtern Sie also die Einspruchsmöglich-
        keiten für die Bürger und Bürgerinnen.
        Hier wird nämlich der Anwendungsbereich des Plan-
        genehmigungsverfahrens ausgedehnt. Das ist ein verein-
        fachtes Verfahren, das nicht mehr, sondern weniger
        Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht als das reguläre Plan-
        feststellungsverfahren.
        Das ist ein klarer Widerspruch zu dem Anspruch, den
        Sie formulieren, liebe Kollegen und Kolleginnen von
        Union und FDP. Wir halten das nicht für sinnvoll und ha-
        ben deshalb gefordert, diese Ausweitung zu streichen.
        Leider haben Sie das durch die Bank abgelehnt.
        Auch bei dem Versuch, das Genehmigungsverfahren
        zu vereinheitlichen, also die vielen widersprüchlichen
        Vorgaben in den unterschiedlichen Fachgesetzen auf
        eine Linie zu bringen, hält der Gesetzentwurf nicht, was
        sein Titel verspricht.
        So gilt zum Beispiel laut Verwaltungsverfahrensge-
        setz ein Planfeststellungsbeschluss fünf Jahre lang. Auf
        der Seite der Fachgesetze dagegen – da haben wir unter
        anderem das Bundesfernstraßengesetz, das Eisenbahn-
        gesetz, das Luftverkehrsgesetz und vieles mehr – gilt so
        ein Beschluss zehn Jahre. Und dann kann er auch noch
        einmal um fünf Jahre verlängert werden. 15 Jahre zwi-
        schen Beschluss und Realisierung – in einem so langen
        Zeitraum können sich die Verhältnisse und der Kreis der
        Betroffenen gravierend geändert haben. Da sind Aus-
        einandersetzungen vorprogrammiert.
        Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Gel-
        tungsdauer einheitlich festzulegen. Die Verlängerungs-
        möglichkeit von 10 auf 15 Jahre lehnen wir ab.
        Dass der vorliegende Gesetzentwurf unzureichend ist,
        liebe Kollegen und Kolleginnen von Union und FDP, ha-
        ben Sie selbst eingesehen. Mit Ihrem Änderungsantrag
        gehen Sie einen ersten zaghaften Schritt in die richtige
        Richtung.
        Mit unseren Verbesserungsvorschlägen hätte aus dem
        Analogkäse ein gut gereifter Bergkäse werden können.
        Die Beratungen in den Fachausschüssen legen den
        Schluss nahe, dass Sie dies nicht wollen.
        Daher bleibt es bei einer Mogelpackung, und die wer-
        den wir ablehnen. Denn dieser Gesetzentwurf ist immer
        noch geprägt von einem paternalistischen Staatsver-
        ständnis, nach dem die Bürger und Bürgerinnen ein Pro-
        jekt vor die Nase gesetzt bekommen und bei eventuellen
        Einwänden eines Besseren belehrt werden müssen. Das
        ist nicht geeignet, die anstehenden Herausforderungen in
        der Infrastruktur sowohl bei der Energiewende als auch
        beim integrierten Verkehrskonzept anzugehen.
        Manuel Höferlin (FDP): Ich freue mich sehr, dass
        wir heute das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlich-
        keitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren verab-
        schieden können.
        Das Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen für
        Bürgerinnen und Bürger, die wir bereits in der Anhörung
        im Innenausschuss vergangene Woche diskutiert haben.
        Lassen Sie mich die wichtigsten Änderungen noch ein-
        mal kurz zusammenfassen.
        Wir schaffen mit dem Planungsverfahrenvereinheitli-
        chungsgesetz die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – ein
        zeitgemäßes und geeignetes Instrument. Warum? Ganz
        einfach: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist so kon-
        zipiert, dass sie möglichst schon vor der Antragstellung
        und dem Start eines Planfeststellungsverfahrens durch-
        geführt werden soll. So können viele Aspekte in die De-
        batte eingebracht werden, die sonst erst deutlich später
        aufgetaucht wären und die nun schon erörtert werden
        können, bevor mit einem Planfeststellungsverfahren
        vollendete Tatsachen geschaffen werden.
        Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist außerdem so
        konzipiert, dass sie sehr flexibel eingesetzt werden kann.
        Je nachdem, welches Projekt ein Vorhabenträger durch-
        führt, ist er in der Lage, die frühe Öffentlichkeitsbeteili-
        gung mit verschiedenen Maßnahmen durchzuführen und
        zu begleiten. Er ist also frei in Art, Form und Umfang
        der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es gibt eben keine Fest-
        legungen im Gesetz. Und dass genau diese Vorgehens-
        weise richtig ist, wurde uns auch in der Anhörung
        vergangene Woche bestätigt. Kommunikation auf Au-
        genhöhe wird dadurch wesentlich besser dargestellt als
        bei starren, bürokratischen Maßnahmen.
        Wir haben uns bewusst dafür entschieden, den zusätz-
        lichen bürokratischen Aufwand niedrig zu halten. Ein
        komplexes und übertrieben formalisiertes Verfahren, wie
        es sich zum Beispiel die Grünen in ihrem Entschlie-
        ßungsantrag wünschen, halte ich nicht für hilfreich. Es
        erhöht den Verwaltungsaufwand. Es sorgt für enorme
        zusätzliche Risiken hinsichtlich möglicher Verfahrens-
        fehler und macht damit das gesamte Planungsverfahren
        und die vorgelagerte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
        unsicher. Genau das haben wir mit unserem Antrag ver-
        mieden. Das Planungsvereinheitlichungsgesetz ist eine
        Vereinfachung – für Vorhabenträger und für Bürgerinnen
        und Bürger. Sie von den Grünen scheinen überhaupt
        nicht zu wissen, was Sie wollen. Man soll bereits im
        Vorverfahren prüfen, ob eine Mediation – gemeinhin ein
        unbürokratisches Verfahren – eingeführt werden soll.
        Doch als wäre es damit nicht genug, verlangen Sie au-
        ßerdem, dass das Mediationsverfahren dann auch noch
        formalisiert wird. Ich frage mich dann, liebe Grüne: Wa-
        rum nicht gleich vor Gericht gehen? So läuft das nicht.
        Darum haben wir im Entwurf des Planungsverfahrenver-
        einheitlichungsgesetzes festgelegt, dass die Bürokratie
        weder dem zügigen Abschluss eines Planungsverfahrens
        noch einer effektiven Bürgerbeteiligung im Wege steht.
        28208 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        Wir verbessern die Transparenz von Planfeststel-
        lungsverfahren. Die christlich-liberale Koalition hat mit
        ihrem Änderungsantrag klargestellt, dass Transparenz
        sowohl im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteili-
        gung als auch im Planungsverfahren selbst klar verbes-
        sert wird.
        Die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
        soll der Vorhabenträger unserem Wunsch gemäß nicht
        nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber der
        Öffentlichkeit bekannt machen.
        Aber das ist noch nicht alles, was wir erreicht haben:
        Zukünftig sollen die Unterlagen, die in Planfeststel-
        lungsverfahren ohnehin schon vor Ort ausgelegt werden,
        auch im Internet veröffentlicht werden. Für mich als
        Netzpolitiker bedeutet das ein Mehr an Transparenz und
        ein Mehr an Open Government, und ich freue mich, dass
        sogar Teile der Opposition uns an dieser Stelle im Innen-
        ausschuss beigepflichtet haben. Aber auch hier haben
        Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Ihre
        Hausaufgaben wieder schlecht gemacht. Sie fordern die
        umfassende Veröffentlichung aller „planungsrelevanten
        Daten und Dokumente“. Und natürlich vermeiden Sie es
        dabei, auf die Frage einzugehen, was eigentlich relevant
        ist.
        Unser Antrag stellt klar, dass alle Informationen, die
        zu veröffentlichen sind, nicht nur in den Verwaltungsstu-
        ben ausgelegt werden, sondern auch im Internet veröf-
        fentlicht werden. Persönliche Daten sowie Betriebs- und
        Geschäftsgeheimnisse werden durch diese Regelung ge-
        schützt, so wie dies durch die bestehende Rechtslage in
        § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bereits festge-
        legt ist, und das finde ich auch in Ordnung so. Die Be-
        hörde muss ihre Arbeit im Kontext dieser Regelungen
        sehen: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind auch
        zukünftig zu schützen. Insgesamt haben Bürgerinnen
        und Bürger einen leichteren Zugang zu einer Vielzahl
        von Informationen und so die Möglichkeit, sich umfas-
        send über die Vorhaben und deren Auswirkungen für
        ihre Belange zu informieren. Denn darum geht es, wenn
        man die Transparenz verbessern möchte.
        Wie Sie sehen können, haben wir mit dem Entwurf
        des Planungsverfahrenvereinheitlichungsgesetzes die
        schwierige Aufgabe gemeistert, mehr Transparenz und
        mehr Beteiligung mit weniger Bürokratie zu verbinden.
        Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
        Thomas Lutze (DIE LINKE): Stuttgart 21 hat
        Deutschland verändert. Die von Großprojekten betroffe-
        nen Bürgerinnen und Bürger nehmen es nicht mehr hin,
        dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Das stellt
        Politik vor große Herausforderungen. Wir brauchen neue
        Formen der Beteiligung, die sich nicht darin erschöpfen,
        alle vier oder fünf Jahre ein Parlament zu wählen. Die
        Betroffenen fordern zu Recht, dass ihre Bedenken ernst
        genommen werden, man ihre Kenntnisse und Erfah-
        rungen vor Ort wahrnimmt und nutzt, sie wollen auf Au-
        genhöhe eingebunden werden. Darin sollten wir eine
        Chance für die Demokratie sehen: Denn wo die Bürger-
        beteiligung funktioniert und Transparenz herrscht, steigt
        die Akzeptanz für geplante Projekte. Darin liegt weiter
        die Chance, dass zukünftig nicht mehr an den Bedürfnis-
        sen der Bürgerinnen und Bürger vorbeigeplant wird, Un-
        sinnige Großprojekte wie Stuttgart 21 würden uns er-
        spart bleiben.
        Eine Reform des Planungsrechts, die diesen Ansprü-
        chen gerecht wird, muss die Bürgerinnen und Bürger
        von der Bedarfsprüfung bis zur Umsetzung einbinden
        Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
        leistet dies nicht. Er macht die Einbindung der Öffent-
        lichkeit weder obligatorisch, noch schafft er direktde-
        mokratische Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb des
        Verfahrens. Ebenso Fehlanzeige bei der Transparenz. Im
        21. Jahrhundert sollten die wichtigen Dokumente stehen
        und nicht unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse einer
        beteiligten Firma willkürlich verweigert werden können.
        Wieder einmal hat die Bundesregierung die Zeichen
        der Zeit verkannt und eine Chance vergeben. Die Linke
        lehnt den Gesetzentwurf deshalb ab.
        Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Dieses Gesetz war eine besonders schwere Geburt.
        Wenn man einerseits überlegt, wie lange dieses Gesetz
        schon diskutiert wird, wie oft die Zeitpläne für dieses
        Gesetz über den Haufen geworfen wurden und welche
        Abstimmungen erforderlich waren, dann ist der Auf-
        wand enorm. Und wenn man andererseits betrachtet,
        welche Inhalte in dem Gesetz Platz gefunden haben,
        dann ist die Enttäuschung groß. Also in der Nutzen-
        Kosten-Betrachtung müsste dieses Gesetz der Bundes-
        regierung glatt durchfallen.
        Was steht in diesem Gesetz? Der Ansatz, verwal-
        tungsrechtliche Festsetzungen aus den Fachgesetzen
        auszulagern und im Verwaltungsverfahrensgesetz zentral
        zu regeln, ist vernünftig. Die Bundesregierung setzt
        allerdings darauf, dass auch die Verwaltungsverfahrens-
        gesetze der Bundesländer entsprechend geändert werden
        sollen. Stellt sich die Frage, ob die Länder überhaupt
        mitziehen.
        Das Gesetz wurde unter anderem mit der Begründung
        auf den Weg gebracht, Verfahren zu verkürzen. Ich sehe
        nur einen einzigen Punkt, der tatsächlich dieses Ziel ver-
        folgt. Es handelt sich um die Regelung, dass Erörte-
        rungstermine innerhalb von drei Monaten abgeschlossen
        sein sollen. Diese Frist ist jedoch weltfremd; bei größe-
        ren Verfahren und einer großen Zahl von Einwendern
        wird diese Frist regelmäßig überschritten werden müs-
        sen. Ganz abgesehen davon, sieht der Gesetzentwurf
        keine Strafen oder andere Konsequenzen für eine Über-
        schreitung der Frist vor. Das heißt, diese Regelung ist
        nicht nur sinn-, sondern auch zahnlos.
        Das Gesetz wurde – so lautet der Name des Gesetzes –
        zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
        schaffen. Ich bezweifle jedoch, dass sich die Öffentlich-
        keitsbeteiligung durch dieses Gesetz verbessert. Einer-
        seits bleibt die lange diskutierte Fakultativstellung des
        Erörterungstermins weiter erhalten. Das heißt, dass die
        Behörde von dem Termin absehen kann. Davon hat sie
        im Verkehrssektor bereits häufig Gebrauch gemacht.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28209
        (A) (C)
        (D)(B)
        Neu ist die Vorerörterung vor dem eigentlichen Ver-
        fahren. Die ist jedoch ebenfalls fakultativ. Wenn eine
        Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde nicht auf Au-
        genhöhe mit Betroffenen reden will, braucht sie das
        nicht. Außerdem sind die Ergebnisse der Vorerörterung
        unverbindlich und haben dadurch allenfalls Informati-
        onscharakter.
        Die Bundesregierung vergibt eine große Chance, die
        Öffentlichkeitsbeteiligung an Planfeststellungsverfah-
        ren vom Kopf auf die Füße zu stellen. Beflügelt von den
        öffentlichen und Fachdiskussionen wäre ein großer
        Wurf möglich gewesen. Die Bundestagsfraktion von
        Bündnis 90/Die Grünen hat ein umfassendes Konzept
        für eine zukunftsfähige Öffentlichkeitsbeteiligung er-
        stellt und wesentliche Inhalte in einem Entschließungs-
        antrag zusammengefasst. Das Konzept beinhaltet eine
        frühzeitige, verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung in
        Planungsverfahren. Dabei denken wir insbesondere an
        eine Beteiligung am Scopingtermin bzw. der Antrags-
        konferenz in Raumordnungsverfahren. Wir fordern
        transparente verfahrensführende Behörden, sodass Inte-
        ressierte Zugriff auf sämtliche Planungsunterlagen ha-
        ben.
        Wir wollen das Raumordnungsverfahren stärken. Es
        soll nicht mehr nur empfehlenden Charakter haben, son-
        dern verbindlich sein. Wir wollen alternative Konflikt-
        lösungsverfahren bei größeren Interessengegensätzen in
        die Planungsverfahren einbeziehen. Und nicht zuletzt
        fordern wir verbesserte rechtliche Überprüfungsmög-
        lichkeiten, da dadurch ein Mindestmaß an Planungs-
        qualität gesichert werden kann. Abschaffen wollen wir
        die mögliche Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüs-
        sen von bis zu 15 Jahren. Diese derzeitige Regelung
        ermöglicht, dass weiter Planungen auf Halde produziert
        werden, die nicht mehr den aktuellen Verkehrsbedin-
        gungen und räumlichen Situation entsprechen. Vielmehr
        wollen wir beim Rechtsschutz eine Revisionsinstanz für
        alle Verfahren sichern. Dadurch wird ein Verfahrensstau
        vor dem Bundesverwaltungsgericht vermieden.
        In dieser Legislaturperiode ist wohl nicht mehr mit
        einem Gesetz zu rechnen, das ernsthaft die Öffentlich-
        keitsbeteiligung stärkt. Auch wenn die öffentliche medi-
        ale Diskussion um Partizipation leicht nachgelassen hat,
        sehe ich einen sehr großen Bedarf an verbesserter Teil-
        habe an Planungsentscheidungen. Und daher setze ich
        auf einen Politikwechsel zum Ende dieses Jahres.
        Anlage 25
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
        Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegen-
        über der Presse (Presseauskunftsgesetz) (Zu-
        satztagesordnungspunkt 9)
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Das
        Bundesverwaltungsgericht spricht ein Urteil. Die schrift-
        liche Urteilsbegründung liegt noch gar nicht vor. Nur
        eine Woche später legen die Sozialdemokraten einen Ge-
        setzentwurf vor. Schnell gearbeitet, werte Kollegen!
        Aber heißt „schnell“ auch „gut“?
        Worum ging es in dem Verfahren?
        Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage
        befasst, ob Bundesbehörden auf Grundlage der Landes-
        pressegesetze zur Erteilung von Auskünften verpflichtet
        werden können. Es hat in einem Verfahren wegen pres-
        serechtlicher Auskunft am 20. Februar 2013 entschie-
        den, dass die Pressegesetze der Länder auf den BND als
        Bundesbehörde nicht anwendbar sind, weil die Regelung
        der Auskunftspflicht von Bundesbehörden in die Gesetz-
        gebungskompetenz des Bundes fällt. Geklagt hatte ein
        Journalist des Verlags Axel Springer, der jedoch unterle-
        gen ist. Die Auskunft wurde ihm mit der Begründung
        verweigert, es handele sich nicht um aktuell verfügbare
        Informationen, sondern diese müssten erst beschafft
        werden.
        Die Medien haben in der Demokratie eine wichtige
        Kontrollfunktion: Sie genießen einen grundrechtlichen
        Status und schaffen die für unsere demokratische Gesell-
        schaft unverzichtbare Transparenz, die staatliches Han-
        deln und die diesem vorausgehenden Entscheidungspro-
        zesse für den Bürger nachvollziehbar macht. Damit sind
        sie ein wichtiger Mittler im Dialog zwischen Bürger und
        Staat. Nicht umsonst nennt man sie auch die ‚Vierte Ge-
        walt‘. Eine Demokratie lebt von der investigativen
        Recherche von Journalisten und einer kritischen Bericht-
        erstattung der Presse und des Rundfunks. Einschränkun-
        gen der Arbeit von Journalisten sind auch ein Angriff auf
        die Demokratie. Wie es um die Pressefreiheit in einem
        Land bestellt ist, zeigt, wie es dort um die Demokratie
        steht.
        Die Vielfalt und Qualität der freien Presse und Me-
        dien in Deutschland ist international vorbildlich. Dies
        haben auch die jüngsten Debatten zum sogenannten Zei-
        tungsterben wieder gezeigt. Eine solche Qualität wäre
        aber nicht möglich ohne die entsprechenden rechtlichen
        Rahmenbedingungen. Würden diese die freie Presse be-
        hindern, könnte diese gar nicht in einem so hervorragen-
        den Zustand sein, wie ihr auch von den Sozialdemokra-
        ten, die über die Medienholding DDVG selbst an einer
        Reihe von Zeitungen beteiligt sind, immer wieder attes-
        tiert wird. Schlecht kann es also um die rechtlichen Rah-
        menbedingungen für die Pressefreiheit nicht bestellt
        sein, es ist vielmehr gut um sie bestellt. In der weltwei-
        ten Rangliste der Pressefreiheit der Organisation „Re-
        porter ohne Grenzen“ liegt Deutschland 2013 auf
        Platz 17 (von 179 Ländern).
        Sieht das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Ge-
        fahr einer Beschränkung oder gar Aushöhlung unserer
        Pressefreiheit? Nein! Das Gericht hat vielmehr festge-
        stellt, dass angesichts des Fehlens einer bundesgesetzli-
        chen Regelung Auskunftsansprüche unmittelbar auf das
        Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2
        GG gestützt werden können. Das Grundgesetz erkenne
        somit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung
        einer bestimmten Information zu, soweit ihm nicht be-
        rechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffent-
        licher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen
        entgegenstehen, wie sie beispielhaft in den Landespres-
        28210 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        segesetzen aufgeführt sind, so das Gericht. Das Recht
        der Presse auf Auskunft hat das BVerwG direkt aus dem
        Grundgesetz abgeleitet. Für mich ist das eine Stärkung
        der Pressefreiheit, keine Schwächung. Hinzu kommen
        noch die Rechte von Journalisten aus dem Informations-
        freiheitsgesetz.
        Damit hat das BVerwG den Rahmen abgesteckt, den
        Bundesbehörden bei Auskunftsbegehren von Journalis-
        ten zu beachten haben. Dies wird in dem vorliegenden
        Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als „Minimalstandard“
        angesehen. Ich glaube nicht, dass man damit den weitge-
        henden und vielfältigen Rechten, die das Grundrecht der
        Pressefreiheit Medienschaffenden einräumt, gerecht
        wird.
        In dem jetzigen Verfahren vor dem BVerwG ging es
        nicht um eine Beschränkung der Pressefreiheit, sondern
        um die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund
        und Ländern. Das sieht die SPD-Fraktion offenbar an-
        ders. Wenn in dem Gesetzentwurf zu lesen ist, dass „der
        gegenwärtige Rechtszustand keinesfalls weiter hinge-
        nommen werden kann“, klingt dies, als sei die Presse
        bisher vollkommen rechtlos.
        Die Presse ist natürlich weder vor noch nach dem Ur-
        teil des BVerwG rechtlos. Doch das Gericht hat deutlich
        gemacht, dass sich der Auskunftsanspruch nur auf Infor-
        mationen bezieht, die bei der auskunftspflichtigen Be-
        hörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht von
        Journalisten kann nicht zu einer Informationsbeschaf-
        fungspflicht der Behörde führen.
        Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bun-
        desverwaltungsgerichts überlässt das Grundgesetz den
        Gesetzgebern von Bund und Ländern, in Abwägung der
        betroffenen privaten und öffentlichen Interessen zu re-
        geln, ob und unter welchen Voraussetzungen derartige
        Ansprüche bestehen. Weder die Pressefreiheit noch die
        Informationsfreiheit geben einen Anspruch auf Eröff-
        nung einer Informationsquelle. Diese Aspekte etwa lässt
        der Gesetzentwurf der SPD völlig außer Acht.
        Auch bisher werden Presseanfragen von Bundesbe-
        hörden beantwortet, obwohl die Pressegesetze der Län-
        der nur die jeweiligen Landesbehörden verpflichten. Es
        ist auch nicht zu erwarten, dass die Praxis von Bundes-
        behörden zu Presseanfragen sich nach der Entscheidung
        des BVerwG ändert. Das hat Bundesinnenminister Hans-
        Peter Friedrich nach dem Gerichtsurteil noch einmal be-
        stätigt. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit, mit ei-
        nem übereilten Schnellschuss wie dem vorliegenden Ge-
        setzentwurf der SPD-Fraktion, allzu offenkundig allein
        Wahlkampfzwecken geschuldet, auf die Entscheidung
        des BVerwG zu reagieren.
        Zunächst einmal muss die schriftliche Entscheidung
        des BVerwG abgewartet und sorgfältig auswertet wer-
        den. Das werden wir tun. Anschließend werden wir da-
        rüber entscheiden, ob und in welcher Art und Weise sich
        daraus Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergibt.
        Es fragt sich, ob die Kollegen der SPD in diesem sen-
        siblen Bereich ganz korrekt vorgehen. Sie haben ihren
        Gesetzentwurf federführend beim Beauftragten der Bun-
        desregierung für Kultur und Medien eingereicht, wohl
        wissend, dass für die allgemeinen Fragen des Verwal-
        tungsverfahrens von Bundesbehörden und den Zugang
        zu Informationen der Behörden, namentlich auch des In-
        formationsfreiheitsgesetzes, das BMI zuständig ist. Das
        BMI ist über das Informationsfreiheitsgesetz hinaus
        auch federführend für die Gemeinsame Geschäftsord-
        nung der Behörden, in dessen §§ 14 Abs. 3, 4 und § 25
        Abs. 4 sich Regeln zu Auskünften von Bundesministe-
        rien gegenüber der Presse finden. Warum gehen die So-
        zialdemokraten daher diesen Weg? Hofft man, mit dieser
        Zuschreibung der Federführung auf eine ‚pressefreundli-
        chere‘ Behandlung des Themas, die gleichzeitig die be-
        rechtigten Sicherheitsinteressen unseres Staatswesens
        tangiert? Möchte man die unterschiedlichen Ministerien
        gegeneinander ausspielen?
        Die christlich-liberale Bundesregierung hat in dieser
        Wahlperiode die Arbeitsbedingungen von Journalistin-
        nen und Journalisten bereits einmal verbessert. 2012 hat
        sie das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit verab-
        schiedet. Damit hat sie den Informations- und Quellen-
        schutz gestärkt. Medienangehörige machen sich nicht
        mehr strafbar wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienst-
        geheimnisses und Geheimhaltungspflichten.
        Ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsge-
        richts weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf er-
        gibt, werden wir sorgsam und in Ruhe prüfen. Wir rufen
        die Journalistenverbände und Gewerkschaften auf, Vor-
        schläge in unsere Fraktion einzureichen, wie mit dem
        BVerwG-Urteil umzugehen ist. Der direkte Dialog mit
        den Betroffenen ist uns sehr wichtig. Wir könnten uns
        gut vorstellen, dass der zuständige Bundesminister alle
        Beteiligten zu einem Expertengespräch einlädt, um über
        Konsequenzen aus der entstandenen Lage zu beraten.
        Wir halten es für ein Bürgerrecht aller, an der Sicherung
        der Pressefreiheit aktiv mitzuwirken. In einen Wettbe-
        werb, wer schneller schießt, werden wir hingegen nicht
        eintreten.
        Martin Dörmann (SPD): Wir beraten heute in erster
        Lesung den von der Fraktion der SPD eingebrachten
        Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bun-
        desbehörden gegenüber der Presse. Hiermit wollen wir
        sicherstellen, dass Presseorgane ihr grundgesetzlich ge-
        schütztes Auskunftsrecht nicht nur gegenüber Landesbe-
        hörden, sondern auch gegenüber Bundesbehörden wahr-
        nehmen können.
        Der Gesetzentwurf ist aufgrund eines kürzlich ergan-
        genen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts notwendig
        geworden. Dieses hatte festgestellt, dass die Landespres-
        segesetze Bundesbehörden kompetenzrechtlich nicht
        verpflichten können, obwohl es jahrelang gängige Praxis
        war, dass sich auch Bundesbehörden an ihrem jeweiligen
        Sitz entsprechend den einschlägigen Landespressegeset-
        zen behandeln lassen. Zugleich hat das Gericht aber be-
        tont, dass der Presse auf Grundlage von Art. 5 des
        Grundgesetzes Auskunftsrechte garantiert sind. Aller-
        dings ist es so, dass es ohne eine konkrete bundesgesetz-
        liche Regelung unklar bleibt, wie weit dieser Anspruch
        geht. Die Presse wäre somit lediglich auf einen minima-
        len Grundstandard verwiesen und müsste ihre Rechte in
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28211
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        langwierigen Gerichtsverfahren erstreiten. Diese Unsi-
        cherheit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzent-
        wurf schnell beseitigen.
        Leider hat sich die Bundesregierung sowohl im Ver-
        fahren vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch da-
        nach nicht als Verfechterin der Pressefreiheit erwiesen.
        Zwar behaupten der Bundesinnenminister und die Bun-
        desregierung zwischenzeitlich, sie hätten nie die Absicht
        gehabt, das Auskunftsrecht von Bundesbehörden ge-
        genüber Journalistinnen und Journalisten zu beschrän-
        ken und die Pressefreiheit einzuschränken, obwohl es
        gerade die Stellungnahme des Vertreters des Bundesin-
        teresses beim Bundesverwaltungsgericht, VBI, gewesen
        ist, aus der – von der Bundesregierung unwidersprochen –
        eine sehr restriktive Haltung deutlich wurde und die die
        Position vertreten hat, dass Bundesbehörden weder auf
        Grundlage der Landespressegesetze noch aus Art. 5
        Abs. 1 GG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet
        werden können.
        Noch in der Woche vor der Entscheidung des Bundes-
        verwaltungsgerichtes hat die Bundesregierung auf die
        parlamentarische Frage meines Kollegen Lars Klingbeil
        geantwortet, dass – ich zitiere – „rechtliche Ansprüche
        auf Auskunft von Bundesbehörden für Journalisten die-
        sen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes“
        zustehen und dass auf der Grundlage von Art. 5 des
        Grundgesetzes „in gewissem Umfang auch Auskunfts-
        pflichten der Behörden gegenüber der Presse anerkannt“
        seien, über „deren Umfang und Modalitäten die staat-
        lichen Stellen eigenverantwortlich bestimmen“ könnten.
        Es darf aber nicht vom Gutdünken der Behörden abhän-
        gen, ob und welche Informationen der Presse gegeben
        werden. Und das Jedermannsrecht des Informationsfrei-
        heitsgesetzes wird der besonderen Stellung der Presse
        und ihrer öffentlichen Aufgabe nicht ansatzweise ge-
        recht.
        Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am vergange-
        nen Mittwoch entschieden, dass die Pressegesetze der
        Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar seien. Zu-
        gleich hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt,
        dass „mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des
        presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber un-
        mittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus
        Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann“. Dies ist
        eine enorme Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland;
        denn bislang haben das Bundesverwaltungsgericht wie
        das Bundesinnenministerium diese Frage eher verneint.
        Das Gericht hat damit einen verfassungsunmittelbar
        garantierten „Minimalstandard an Auskunftspflichten“
        festgeschrieben und festgestellt, dass es damit einen
        klagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung einer bestimm-
        ten Information gebe, soweit nicht besondere Geheim-
        haltungstatbestände entgegenstehen, wie sie etwa in den
        Landespressegesetzen aufgeführt sind.
        Eine bundesgesetzliche Regelung ist nun dringend
        geboten, um schnell Rechtssicherheit für Journalistinnen
        und Journalisten zu schaffen. In der gestrigen Frage-
        stunde haben wir die Bundesregierung befragt, welche
        Schlussfolgerungen sie aus der Entscheidung des Bun-
        desverwaltungsgerichts zum grundgesetzlich garantier-
        ten Auskunftsrecht für Medienvertreter gegenüber Bun-
        desbehörden ziehen wird und ob sie die Einschätzung
        teilt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um
        den verfassungsrechtlich geschützten öffentlichen Auf-
        trag der Presse sicherzustellen. Die Bundesregierung hat
        in ihrer Antwort erwartungsgemäß erklärt, dass sie diese
        Frage sorgfältig prüfen wird. Diese Antwort bekommt
        die Opposition ja immer dann, wenn sich die Bundesre-
        gierung nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen
        kann. Zudem haben sich die Verfassungsorgane, Behör-
        den und Einrichtungen des Bundes in ihrer bisherigen
        Auskunftspraxis gegenüber Medienvertretern in der Sache
        an den Pressegesetzen der Länder orientiert, sodass in
        der Praxis keine Änderungen zu erwarten seien.
        Das Ergebnis wird aber vielmehr sein, dass sich Presse-
        vertreter nach der Entscheidung des Bundesverwaltungs-
        gerichtes zwar unmittelbar auf das Grundrecht der Presse-
        freiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können. Sie
        werden sich aber angesichts der zweifelhaften „Aus-
        kunftsfreudigkeit“ der Bundesregierung ihre konkreten
        Rechte – etwa zur Reichweite des Auskunftsanspruchs,
        zu den Fristen oder Kosten – in langwierigen Rechts-
        streitigkeiten vor Gericht erstreiten müssen.
        Eine solche Rechtsunsicherheit ist aus unserer Sicht
        mit dem öffentlichen Auftrag der Presse und der Recht-
        sprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht verein-
        bar, das den Staat schon mit der Spiegel-Entscheidung
        verpflichtet hat, Auskunftspflichten der öffentlichen Be-
        hörden als prinzipielle Folgerungen aus Art. 5 zu schaf-
        fen. Es ist daher zwingend geboten, schnell eine bundes-
        gesetzliche Regelung zu schaffen, die den
        Journalistinnen und Journalisten die gleichen Auskunfts-
        rechte gegenüber dem Bund einräumt wie gegenüber den
        Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Dies soll
        mit dem Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bun-
        desbehörden gewährleistet werden.
        Es ist bedauerlich, dass der Beauftragte für Kultur
        und Medien offensichtlich kein Interesse an diesem so
        zentralen Thema hat. So wie er die Beantwortung der an
        ihn adressierten Fragen, wie er die Erfüllung des öffent-
        lichen Auftrages der Presse und die Wahrung der Presse-
        freiheit sicherstellen wolle, dem Bundesinnenministe-
        rium überlassen hat, so soll auch jetzt die Federführung
        an den Innenausschuss gehen, worüber wir heute strittig
        abstimmen werden. Wir hätten es der grundsätzlichen
        Bedeutung für angemessen gehalten, wenn das Thema
        Pressefreiheit federführend auch bei dem zuständigen
        Beauftragten für Kultur und Medien und dem Bundes-
        tagsausschuss für Kultur und Medien behandelt würde.
        Offensichtlich möchte der Bundesinnenminister seine
        restriktive und presseunfreundliche Position auch im In-
        nenausschuss durchsetzen. Sie sollten sich aber keine
        Hoffnung machen, dass die Verhandlung dieser Position
        in den Verhandlungen mit den Innenpolitikern der SPD
        im Innenausschuss einfacher oder erfolgversprechender
        wäre als mit den Medienpolitikern im Ausschuss für
        Kultur und Medien. Wir sind natürlich jederzeit bereit,
        über weitere Verbesserungen der Auskunftsverpflichtun-
        gen zu reden. Was es aber mit den Innen-, Rechts- und
        Medienpolitikern der SPD nicht geben wird, ist eine Be-
        28212 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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        schränkung der Auskunftsverpflichtungen, wie dies zu-
        mindest in Teilen der Bundesregierung vertreten wird.
        Ich freue mich, dass die beiden Journalistenverbände
        DJV und dju unsere Initiative unterstützen und die Ab-
        geordneten des Deutschen Bundestages gestern aufge-
        fordert haben, diesem Entwurf zuzustimmen. Ich möchte
        daher bei allen Fraktionen um Zustimmung zu unserem
        Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz werben. Für uns
        steht fest: Wir brauchen eine schnelle Regelung für die
        Auskunftsverpflichtungen von Bundesbehörden. Die
        Bundesregierung darf sich nicht im Hinterzimmer ein-
        schließen; sie ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schul-
        dig. Die Koalition hat die Chance, sich mit uns für die
        Pressefreiheit zu entscheiden. Wir sind gespannt auf die
        parlamentarischen Beratungen.
        Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Nach
        einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von ver-
        gangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf
        Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Jour-
        nalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzli-
        chen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bun-
        desbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende
        Berichterstattung in der Presse über das Regierungshan-
        deln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen
        Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie
        Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen
        der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister
        Friedrich zu glauben scheint.
        In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das
        Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fun-
        dament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit
        gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen
        des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef
        Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflö-
        cke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von sub-
        jektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in sei-
        ner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich
        einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Frei-
        heit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die
        Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Ab-
        wehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet,
        dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse
        über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind
        – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunfts-
        pflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Fol-
        gerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit
        der Presse.
        Das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass
        die Auskunftspflichten der Behörden aus der Pressefrei-
        heit des Grundgesetzes notfalls direkt eingeklagt werden
        können. Das ist begrüßenswert. Aber es ist nicht genug.
        Denn aus dem Grundgesetz ist nur ein Minimalstandard
        ableitbar, der zudem unbestimmt ist. Deshalb enthalten
        die Pressegesetze der Länder selbstverständlich Aus-
        kunftsansprüche der Presse gegen Landesbehörden. Nur
        im Bund soll man das nicht brauchen? Bundesinnen-
        minister Friedrich braucht offensichtlich Nachhilfe in
        Sachen Pressefreiheit. Ist das auch Ihr Verständnis von
        Pressefreiheit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
        aus CDU/CSU und FDP?
        Journalistinnen und Journalisten müssen selbstver-
        ständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen
        können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinter-
        zimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Re-
        chenschaft schuldig. Wir haben deshalb umgehend einen
        Gesetzentwurf vorgelegt: Er garantiert Journalistinnen
        und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundes-
        behörden, wie sie es in den Ländern gegenüber Landes-
        behörden haben. Unser Gesetzentwurf stellt den Rechts-
        zustand wieder her, der seit Jahrzehnten gute
        Staatspraxis war. Der Deutsche Journalisten-Verband,
        DJV, und die Deutsche Journalistinnen- und Journalis-
        tenunion, dju, haben unseren Entwurf bereits begrüßt.
        Jetzt muss der Bundestag zeigen, dass es uns ernst ist
        mit Transparenz und Pressefreiheit.
        Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Die heutige
        Debatte erweckt fälschlicherweise den Eindruck, die
        Pressefreiheit sei in Gefahr, weil investigativ tätigen
        Journalisten die Auskunft verweigert werden könnte.
        Das Gegenteil ist der Fall: Durch das Urteil des Bundes-
        verwaltungsgerichts wird die Pressefreiheit gestärkt. Ich
        möchte dies gleich zu Beginn betonen, weil die SPD-
        Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Ein-
        druck erweckt, der gegenwärtige Rechtszustand könne
        keinesfalls weiter hingenommen werden. Liebe Kolle-
        ginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, vielleicht hätten
        Sie die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsge-
        richts abwarten sollen, bevor Sie derartige Schreckge-
        spenster an die Wand malen und in hektischen Aktionis-
        mus verfallen. So schüren Sie nur Misstrauen gegenüber
        den Behörden und Gerichten, was sich in der Praxis
        sogar als Bärendienst an der Pressefreiheit erweisen
        könnte.
        Als FDP-Fraktion begrüßen wir das Urteil ausdrück-
        lich. Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht festge-
        stellt, dass Journalisten einen eigenen, unmittelbaren
        Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden haben. Dass
        sich dieser Anspruch nicht aus Landesrecht ergeben
        kann, erscheint auf den ersten Blick schlüssig, und so hat
        das Gericht überzeugend einen Anspruch unmittelbar
        aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz bejaht. Hierdurch wird
        auch zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen, weil die
        bisherige Auskunftspraxis der Bundesbehörden nun auf
        einer sicheren, höchstrichterlich bestätigten Basis steht.
        Journalisten dürfen sich durch dieses Urteil also ermutigt
        fühlen, ihren Auskunftsanspruch einzufordern. Dass das
        Urteil in der Sache abweisend war, ändert nichts an sei-
        ner Bedeutung. Im Streitfall muss eine Einzelfallbetrach-
        tung vorgenommen werden, die einen Ausgleich der
        widerstreitenden Interessen schaffen muss. Im vorlie-
        genden Sachverhalt trat das Auskunftsinteresse ange-
        sichts des erheblichen Ermittlungsaufwands und der be-
        reits eingesetzten Historikerkommission zurück.
        Ohne der Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, se-
        hen wir als FDP-Fraktion deshalb keinen gesetzgeberi-
        schen Handlungsbedarf. Sollte sich diese Situation aber
        verändern – zum Beispiel weil die Urteilsbegründung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28213
        (A) (C)
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        Raum für zukünftige Unsicherheiten lässt, – werden wir
        umgehend von unserem Initiativrecht Gebrauch machen.
        Für uns Liberale ist die Freiheit Leitmotiv. Unter den
        Grundfreiheiten ist die Pressefreiheit unentbehrliche Vo-
        raussetzung der freien Meinungsbildung und damit – in
        den Worten des Bundesverfassungsgerichts – ein „unent-
        behrliches Wesenselement des freiheitlichen Staates und
        für die Demokratie“. Der Schutz und die Gewährleistung
        der Pressefreiheit sind deshalb unsere vorrangigen Ziele.
        Jimmy Schulz (FDP): Die Presse ist eine der wich-
        tigsten Säulen eines jeden demokratischen Staats. Sie er-
        füllt mannigfaltige Aufgaben und wird nicht nur deswe-
        gen auch „die vierte Gewalt“ genannt. Sie hat auf der
        einen Seite die Aufgabe, die Bevölkerung umfassend
        und objektiv über alles zu informieren. Sie wirkt damit
        an der Meinungsbildung der Bürger mit und schafft für
        jeden Einzelnen die Grundlage, nicht nur am politischen
        Geschehen, sondern auch am täglichen Leben teilzuneh-
        men. Sie hat aber auch eine wichtige Kritik- und Kon-
        trollfunktion gegenüber der Politik. Wo sonst ist es mög-
        lich, dass immer alle Seiten gleichzeitig zu einem Thema
        gehört werden? Die Verantwortungsträger müssen sich
        hier nicht nur alle paar Jahre in Wahlen verantworten,
        sondern jeden Tag, und das ist auch gut so.
        Wie wichtig eine wirklich freie Presse ist, zeigt sich
        vor allem in den Ländern, in denen es eben keine freie
        Presse gibt. Und deswegen bin ich froh, dass wir in der
        Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit hochhal-
        ten.
        Ein wichtiger Teil der Arbeit von Journalisten ist die
        Recherche. Hierfür müssen Journalisten alle Möglich-
        keiten haben, um die eben genannten Funktionen voll
        auszufüllen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass
        die Behörden und Verwaltungen auf den unterschiedli-
        chen Stufen der Presse gegenüber Auskünfte erteilen,
        soweit dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
        Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in der letzten
        Woche ein Urteil vorgelegt, das sich mit der Rechtsgrund-
        lage solcher Auskunftsansprüche beschäftigt. Demnach
        können sich Journalisten nicht länger auf die Landes-
        pressegesetze und die darin normierten Auskunftsan-
        sprüche berufen, wenn sie Informationen von Bundesbe-
        hörden erhalten wollen. Der Auskunftsanspruch ergibt
        sich in diesem Fall aus der verfassungsrechtlich normier-
        ten Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 unseres Grundgeset-
        zes. Eine bundesgesetzliche Regelung muss also her.
        Schön, dass die Fraktion der SPD nun so schnell ei-
        nen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf dazu
        vorlegen konnte. Hier geht es offenkundig nicht um die
        Sache an sich, sondern darum, als Erster durchs Ziel zu
        laufen. Die erste Beratung des von der Fraktion der SPD
        eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunfts-
        pflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Pres-
        seauskunftsgesetz) muss jedoch aufpassen, an dieser
        Stelle nicht der Hase zu sein, während der Igel schon im
        Ziel wartet.
        Schon die Tatsache, dass sich offenbar noch nicht ein-
        mal die Mühe gemacht wurde, einen geeigneten Ort für
        die zu schaffende Anspruchsgrundlage zu suchen, und
        nur ein neues Gesetz mit substanziell einem Paragrafen
        geschaffen werden soll, zeigt, dass auch die SPD-Frak-
        tion mit ihrem Antrag vor allem Aktionismus vortäu-
        schen will und an einer ernsthaften Regelung nicht inte-
        ressiert ist. Falscher Aktionismus ist auch deswegen fehl
        am Platz, da noch nicht einmal die Urteilsgründe vorlie-
        gen, ohne die eine seriöse Bewertung überhaupt nicht
        möglich ist. Bevor eine neue Regelung geschaffen wer-
        den kann, müssen viele Punkte erst einmal geklärt wer-
        den.
        In dem Gesetzentwurf möchte die SPD den Aus-
        kunftsanspruch für die Presse „zur Erfüllung ihrer öf-
        fentlichen Aufgaben“. Hier sieht man schon den ersten
        handwerklichen Fehler, der nur passieren kann, wenn
        blind Texte kopiert werden. Die Legaldefinition für die
        „öffentlichen Aufgaben der Presse“ findet sich nur in
        den jeweiligen Landesgesetzen. Soll das von der SPD-
        Fraktion gewünschte Bundesgesetz dann etwa auf die
        Landesgesetze verweisen?
        Auch das Verhältnis zu anderen Informationszu-
        gangsansprüchen wird kurz mit einem Satz abgetan; nä-
        here Gedanken zur Systematik wurden sich hier offen-
        sichtlich nicht gemacht. Warum wurde denn nicht ein
        Standort im Informationsfreiheitsgesetz, IFG, gesucht?
        Hier hätten wir den Vorteil, dass wir bestimmte Regelun-
        gen schon vorfinden, die im vorliegenden Entwurf kom-
        plett fehlen. Dazu zählen mögliche Versagungsgründe
        beim Schutz von besonderen öffentlichen Belangen und
        die Klarstellung des Schutzes personenbezogener Daten.
        Aber auch eine Einfügung in das Verwaltungsverfah-
        rensgesetz, VwVG, wäre denkbar gewesen.
        Warum ist das alles in dem Antrag nicht drin? Weil
        hier schnell irgendetwas vorgelegt werden sollte und für
        Nachdenken offensichtlich keine Zeit war. Ohne das Ab-
        warten der Begründung durch das Gericht ist das Schaf-
        fen von neuen Gesetzen ein Blindflug. Aber das schnelle
        Beschließen von Gesetzentwürfen, die dann vom Verfas-
        sungsgericht kassiert werden müssen, haben Sie ja schon
        praktiziert, als Sie noch selber auf der Regierungsbank
        saßen. Wir werden diese Hektik jedenfalls nicht an den
        Tag legen. Manchmal macht einen das Abwarten und
        vernünftige Abwägen dann zum Igel.
        Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, da Sie sich an-
        schicken, ab September in diesem Haus das Zepter über-
        nehmen zu wollen, sollten Sie doch lieber in den nächs-
        ten Monaten zumindest versuchen, glaubhaft zu machen,
        dass Sie dazu in der Lage sind, anstatt sich mit Schnell-
        schüssen in die Nesseln zu setzen. Aber offensichtlich ist
        ja nicht nur Ihr Kanzlerkandidat für unsubstantiierte
        Schnellschüsse gut.
        Ich kann deswegen nur für die Ablehnung des An-
        trags plädieren.
        Jan Korte (DIE LINKE): Eine Voraussetzung für
        eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Ge-
        schichte ist der freie Zugang zu historisch und politisch
        relevanten Informationen: für die Presse, die Öffent-
        lichkeit und für die Wissenschaft. Jeder Versuch, die
        28214 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
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        Überprüfbarkeit des historischen und aktuellen Regie-
        rungshandelns einzuschränken, stellt auch eine nicht
        hinzunehmende Einschränkung der Grundlagen der De-
        mokratie dar. Der Anlass für die hier vorliegende Geset-
        zesinitiative, auf den wir noch ausführlicher zu sprechen
        kommen werden, nämlich der Versuch der Bundesregie-
        rung in der letzten Woche, das Presserecht auszuhebeln,
        hat viele in diesem Land zu Recht maßlos geärgert. Und
        trotzdem muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle-
        gen von der SPD, zunächst einmal Folgendes sagen: Das
        ist mal wieder ein Schnellschuss, den ich in die Ecke
        Wahlkampfpopulismus einordne und der der Bedeutung
        der Sache nicht wirklich gerecht wird.
        Schon das Prozedere, auf eine Entscheidung eines
        Gerichtes zu reagieren ohne Kenntnis der schriftlichen
        Urteilsbegründung – die liegt nämlich noch nicht vor –,
        aus der sich wichtige Erkenntnisse, Umfang und Gren-
        zen eines solchen Anspruches ableiten ließen, ist wenig
        seriös. Hier wäre stattdessen in intensiver Auseinander-
        setzung und sorgfältiger Arbeit die Chance zu ergreifen,
        der vierten Gewalt ernstzunehmende Instrumentarien an
        die Hand zu geben. Aber das kann ja und wird hoffent-
        lich auch in den nächsten Wochen noch kommen.
        Nun aber zum ärgerlichen Anlass des Ganzen. Nach-
        dem sich die Bundesregierung wieder einmal geweigert
        hatte, einem Journalisten darüber Auskunft zu erteilen,
        wie viele hauptamtliche sowie inoffizielle Mitarbeiter
        der Bundesnachrichtendienst, BND, zwischen 1956 und
        1980 hatte und wie viele davon zuvor Mitglied der
        NSDAP, der SA, der SS, der Gestapo oder der Abteilung
        „Fremde Heere Ost“ waren, mussten am 20. Februar die
        Richter des Bundesverwaltungsgerichts über das Aus-
        kunftsrecht der Presse entscheiden. Und das Mauern hat
        bei Ihnen ja eine unendlich lange und schlechte Tradi-
        tion. Anstatt endlich, fast 68 Jahre nach der Befreiung
        vom Nationalsozialismus, die Akten über die alten Na-
        zis, die überall in der jungen Bundesrepublik wieder in
        Amt und Würden kamen, zu öffnen, rücken Sie immer
        nur das an Information heraus, wozu Gerichte Sie ver-
        donnern, oder wenn der öffentliche Druck zu groß wird.
        An diesem Punkt muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen
        und Kollegen der SPD, auch noch einmal vorhalten, dass
        Sie, zumindest was das Auskunftsrecht bei allen Akten
        mit NS-Bezug angeht, schon längst für Transparenz und
        Freiheit hätten sorgen können. Dafür hätten Sie einfach
        nur unsere Initiativen zur Freigabe unterstützen und sich
        nicht im trauten Bunde mit der Koalition weiter der Ge-
        heimniskrämerei verschreiben müssen. Dann wären wir
        an diesem Punkt schon einen wichtigen Schritt vorange-
        kommen. Aber okay, auch das kann sich ja noch ändern.
        Ich baue da weiter auf die Kraft der Vernunft.
        Nun aber zurück zum eigentlichen Problem. Leider
        haben die Richter in Leipzig diesmal die Bundesregie-
        rung nur sehr zurückhaltend in die Schranken gewiesen.
        Ihrer skandalösen Rechtsauffassung, Bundesbehörden
        wären nicht verpflichtet, Journalisten Auskunft zu ertei-
        len, da sie nicht den Pressegesetzen der Länder unter-
        lägen, hat das Bundesverwaltungsgericht die im Grund-
        gesetz verbriefte Pressefreiheit, Art. 5 Absatz 1 Satz 2,
        entgegengehalten: „Mit der Gewährleistung der Presse-
        freiheit trägt das Grundgesetz der besonderen Bedeutung
        der Presse in einem freiheitlichen demokratischen Staats-
        wesen Rechnung. Hieraus folgt die Pflicht des Staates
        zur Erteilung von Auskünften.“
        Doch dann machten die Richter eine Einschränkung,
        mit der sie zu begründen versuchen, warum der Journa-
        list und damit die Öffentlichkeit, trotz seines Grund-
        rechts, doch keinen Anspruch darauf haben, zu wissen,
        wie viele Mitarbeiter eine Bundesbehörde wie der BND
        hatte. Ich zitiere: „Der Auskunftsanspruch bezieht sich
        nur auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen
        Behörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht
        führt nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der
        Behörde. Bezogen auf den Anteil früherer Beschäftigter
        mit NS-Vergangenheit, stehen dem Bundesnachrichten-
        dienst gegenwärtig keine auskunftsfähigen Informatio-
        nen zur Verfügung.“
        Nun ja. Dieser Teil des Urteils ist für jeden, der sich
        etwas mit dem Thema auskennt, nur schwer nachzuvoll-
        ziehen. Vor über zwei Jahren wurde eine Unabhängige
        Historikerkommission beim BND damit beauftragt, un-
        ter anderem genau dieser Frage nachzugehen. Laut An-
        gaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Große
        Anfrage meiner Fraktion zum „Umgang mit der NS-Ver-
        gangenheit“, Drucksache 17/8134, verfügt der BND
        über Personaldatensätze von über 5 900 ehemaligen Mit-
        arbeitern der für eine „NS-Belastung“ infrage kommen-
        den Geburtsjahrgänge 1879 bis 1928. Für den Verantwor-
        tungsbereich des BND ist aus öffentlich zugänglichen
        Unterlagen der Central Intelligence Agency, CIA, von
        Anfang 1954 bekannt, dass damals mindestens 50 Mitar-
        beiter der Organisation „Gehlen“ zuvor der Waffen-SS,
        der Allgemeinen SS oder dem SD der SS angehört haben.
        Außerdem ist inzwischen bekannt, dass der BND sich in-
        folge der Ermittlungen einer auf Anordnung des damali-
        gen BND-Präsidenten Reinhard Gehlen im Herbst 1963
        eingerichteten internen Ermittlungsgruppe, der soge-
        nannten Dienststelle 85, von 71 Mitarbeitern wegen der
        Beteiligung an NS-Verbrechen getrennt haben soll. Die
        interne Ermittlungsgruppe des BND überprüfte damals
        rund 200 hauptamtliche Mitarbeiter im Hinblick auf ihre
        NS-Vergangenheit. Unter den befragten Mitarbeitern
        waren 146 in der NSDAP, der SS, im Reichssicherheits-
        hauptamt oder in der Geheimen Feldpolizei gewesen.
        Seit langem besitzt darüber hinaus der BND die Infor-
        mation, dass 1960 2 450 Mitarbeiter bei ihm beschäftigt
        waren, von denen etwa 200 zuvor im Reichssicherheits-
        hauptamt gearbeitet hatten.
        Warum die Bundesregierung sich nach eigenen Anga-
        ben aber „gegenwärtig“ nicht für „auskunftsfähig“ hält,
        versteht kein Mensch. Die Angaben sind, trotz Ihrer re-
        gelmäßigen Schredderei, offensichtlich vorhanden, man
        müsste sich also nur die Mühe machen, sie zusammen-
        zuschreiben. Erklären Sie doch einmal, warum Sie und
        die seit zwei Jahren mit vier Professoren und etlichen
        Mitarbeitern tätige Kommission nicht längst herausge-
        funden hat, wie viele Mitarbeiter der BND zu welcher
        Zeit hatte und welche davon im NS-Vernichtungsapparat
        tätig waren?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28215
        (A) (C)
        (D)(B)
        Da das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat,
        dass der verfassungsunmittelbare Anspruch auf Informa-
        tion lediglich einen „Minimalstandard“ gewährleistet,
        besteht selbstverständlich dringender Handlungsbedarf.
        Die jetzige Situation, in der die Presse, wenn sie von ei-
        ner Bundesbehörde Auskunft verlangt, sich jedes Mal
        auf das Grundgesetz berufen und gegebenenfalls einen
        Verfassungsrechtler einschalten muss, ist eines demokra-
        tischen Rechtsstaats nicht würdig und muss schnell, aber
        eben auch parlamentarisch sauber und sorgfältig beendet
        werden.
        Dass die Entscheidung deshalb, wie die FAZ am
        25. Februar zu berichten wusste, angeblich nun im Jus-
        tizministerium geprüft wird und selbst dem Innenminis-
        ter das Ganze etwas unangenehm ist, beweist doch eins:
        Ihre Verschlusshaltepolitik ist gescheitert und muss
        schnellstens beendet werden.
        Nun aber noch einmal zum vorliegenden SPD-Ent-
        wurf. Es ist ja zutreffend, dass bisher die weitgehend
        einhellige Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung
        davon ausgegangen ist, dass gegenüber Bundesbehörden
        ein Auskunftsanspruch aus Landespressegesetzen resul-
        tiert. Dem hat das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG,
        soweit aus der Pressemitteilung erkennbar, jetzt aber ei-
        nen Riegel vorgeschoben. Da das BVerwG nun offenbar
        einen Auskunftsanspruch unmittelbar aus dem Grundgesetz
        ableiten will, liegt jetzt, im Gegensatz zum allgemeinen
        Auskunftsanspruch, ein Verfassungsauftrag an den Ge-
        setzgeber vor, für die Presse einen Zugang zu eröffnen.
        Die Gründe hat das OVG Berlin 1995 – 8 B 16/94 –
        schon wunderbar prägnant ausgeführt:
        Damit die Medien andere informieren können, was ja
        ihr Daseinszweck in einer Demokratie ist, müssen sie
        selbst informiert sein. Um diesen Zustand zu erreichen,
        müssen sie sich – so das OVG Berlin – „Einblick auch in
        nicht allgemein zugängliche Quellen verschaffen kön-
        nen, also auch in das Innere der Verwaltung und die dor-
        tigen Vorgänge.“ Oder in Kurzform: kein Einblick, keine
        Informationsmöglichkeit, keine informierten Bürgerin-
        nen und Bürger gleich keine richtige Demokratie.
        Nimmt man diese klare Aussage des OVG, kombi-
        niert sie mit dem vom Bundesverwaltungsgericht er-
        kannten Minimalauskunftsanspruch als Rechtslage und
        vergisst für einen Augenblick die Vorlagengeschwindig-
        keit und das Wahlkampfgedöns als Qualitätsnachweis,
        ergibt sich: Der Entwurf der SPD liefert substanziell
        nicht mehr als das, was wir haben, plus die Demonstra-
        tion des Willens, einen Verfassungsauftrag, wo immer es
        geht, in einem Gesetz zu regeln. Das alleine macht aber
        noch kein gutes Gesetz.
        Um nicht zu sehr auf Details einzugehen, möchte ich
        hier exemplarisch nur ein den Verfassern ganz wichtiges
        Ziel nennen: die Rechtssicherheit. Gerade das für die
        Praxis ja enorm wichtige Auskunftsverweigerungsrecht
        ist im Abs. 2 des Gesetzentwurfs so unbestimmt formu-
        liert, dass selbst das viel allgemeinere Informationsfrei-
        heitsgesetz, IFG, dagegen ein Ausbund an Klarheit ist.
        Damit verfehlt der Gesetzentwurf aber genau den
        Punkt, der für seine Geburt sozusagen Erzeuger war:
        „Es ist von besonderer Bedeutung“ – heißt es im Ent-
        wurf –, „Rechtssicherheit für die Presse hinsichtlich des
        Umfangs des verfassungsrechtlich verbürgten Auskunfts-
        anspruchs und insbesondere bezüglich der Ausnahmen
        zu schaffen. Es ist mit dem verfassungsrechtlich ge-
        schützten öffentlichen Auftrag der Presse nicht verein-
        bar, dass das Spektrum vermeintlicher Ausnahmen erst
        im Wege langwieriger Rechtsstreitigkeiten erkennbar
        wird.“
        Genau diese Auseinandersetzungen verhindert der
        Entwurf mit seiner Scheinklarheit gerade nicht. Er kodi-
        fiziert den jetzt vom BVerwG zum allgemeinen Status
        quo erklärten Minimalzustand. Die Begründung zu dem
        Entwurf erschöpft sich in Floskeln allgemeiner Art, als
        wären sie aus der Zeitung abgeschrieben. Da gibt das
        weitaus allgemeinere IFG mehr Rechtssicherheit.
        Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut. Diesen Satz würden
        vermutlich fast jeder und jede meiner Kolleginnen und
        Kollegen unterschreiben. Wer würde diese Feststellung
        schon bestreiten? Aber in der Praxis zeigt sich dann, wer
        es ernst meint mit der Pressefreiheit und wer sie ledig-
        lich in Sonntagsreden hochhält. Der Bundesnachrichten-
        dienst hat den Begriff auf jeden Fall sehr eng – ich
        meine, zu eng – ausgelegt und bei der Herausgabe von
        Informationen an einen Journalisten gemauert. Damit
        wurde mit einem doch meist gepflegten Brauch der Aus-
        kunft von Bundesbehörden an Journalisten gebrochen.
        Vergangene Woche wurde deshalb vor Gericht um die
        Pressefreiheit in Deutschland gerungen. Das Bundesver-
        waltungsgericht in Leipzig hatte die Klage eines Journa-
        listen abgewiesen, der etwas über die NS-Vergangenheit
        des Bundesnachrichtendienstes wissen wollte. Der Ver-
        treter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsge-
        richt vertrat bei der Verhandlung die Auffassung, dass
        Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten solche
        Auskünfte nicht geben müssen. Denn zur Herausgabe
        solcher Daten verpflichten lediglich die Landespressege-
        setze, die aber nicht für Bundesbehörden gelten, so sein
        Argument. Das Gericht hat dazu ein zweischneidiges
        Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem
        Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr
        erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben und auf
        die Verfassung verwiesen. Ich bin erleichtert, dass das
        Gericht für die Medien einen verfassungsrechtlich ge-
        deckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt
        hat. Wie genau dieser aber ausgestaltet sein soll, da hat
        sich Leipzig jedoch vornehm zurückgehalten.
        Das Gericht hat jedoch auch festgestellt, dass die Lan-
        despressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten, und
        es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt.
        Mit dem Urteil hat sich also faktisch wenig geändert.
        Die Behörden dürfen Informationen zurückhalten, so-
        lange nicht dagegen geklagt wird. Das Presserecht darf
        aber nicht zum stumpfen Schwert verkommen. Es ist ab-
        surd, wenn Journalisten in Bundesbehörden etwas ver-
        weigert wird, was ihnen in Landesbehörden zusteht. Und
        mit den Regelungen in den Landespressegesetzen ist für
        28216 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
        (A) (C)
        (D)(B)
        die Bundesbehörden ganz offensichtlich kein Zugriff ge-
        geben.
        So wird Journalistinnen und Journalisten aber die Ar-
        beitsgrundlage gegenüber Bundesbehörden entzogen.
        Denn es ist richtig und wichtig, dass Journalisten Fakten
        finden und offenlegen können, die für Bundesbehörden
        manchmal unbequem sind. Es ist für Journalisten nicht
        ausreichend, nur auf eine Minimalauskunft zurückgrei-
        fen zu können. Akten dürfen Journalisten deshalb nicht
        grundsätzlich vorenthalten werden. Ein vages Aus-
        kunftsrecht ist meines Erachtens ungenügend. Journalis-
        ten dürfen nicht auf das Wohlwollen oder den Fleiß der
        Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen angewiesen
        sein.
        Ich gehe davon aus, dass wir deshalb eine Alternative
        auf Bundesebene benötigen, damit diese Rechtsun-
        sicherheit geklärt wird. Die Journalistinnen und Journa-
        listen brauchen jetzt Klarheit, ihre Informationsansprü-
        che müssen klar geregelt werden.
        Die SPD hat deshalb ein Presseauskunftsgesetz vor-
        legt. Das ist ein gutes Signal – wenn auch etwas schnell.
        Wir werden diesen Gesetzesvorschlag wohlwollend
        prüfen. Wir möchten uns aber die Zeit nehmen, um si-
        cher zu sein, ob der Vorschlag kompetenzrechtlich be-
        lastbar ist oder ob eine Regelung auf anderer Ebene
        schlagkräftiger ist. Dazu braucht es auch das Urteil des
        Bundesverwaltungsgerichts im Volltext. Zudem muss
        entschieden werden, ob der Vorschlag der SPD ausrei-
        chend ist oder noch ausgeweitet werden muss. Wir se-
        hen, dass Handlungsbedarf gegeben ist, wollen aber eine
        solide Lösung, die den Journalistinnen und Journalisten
        Rechtssicherheit gibt.
        225. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 3 Hochfrequenzhandel
        TOP 4 Bezahlbares Wohnen
        TOP 41, ZP 2Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 42, ZP 3Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        ZP 5Aktuelle Stunde zu gesetzlichem Mindestlohn
        TOP 5Bundeswehreinsatz in Mali (EUTM Mali, AFISMA)
        ZP 6Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
        TOP 9, ZP 7Privatisierung der Wasserversorgung
        TOP 8Schachtanlage Asse II
        TOP 7Staatsleistungen an Religionsgesellschaften
        TOP 10Amtshilferichtlinie und steuerliche Vorschriften
        TOP 11Energiewende
        TOP 12Einsatz von Antibiotika bei der Tierhaltung
        TOP 13Menschenrechte älterer Menschen
        TOP 14Bekämpfung von Tierseuchen
        TOP 15Konzept für naturnahe Flusslandschaften
        TOP 16Notfallsanitäterausbildung
        TOP 17Zusammenarbeit mit China
        TOP 18Änderung des Soldatengesetzes
        ZP 8Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren
        TOP 20Rechte indigener Völker
        TOP 19Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
        TOP 22Nationale Anti Doping Agentur
        TOP 21Unterhaltsvorschussrecht
        TOP 24Hilfe für Syrien
        TOP 25Jagdrechtliche Vorschriften
        TOP 26Rechtsstatus türkischer Staatangehöriger
        TOP 27Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages
        TOP 28Rechtsstaatlichkeit in Sri Lanka
        TOP 29Verbraucherschutz bei notarieller Beurkundung
        ZP 9Presseauskunftsgesetz
        TOP 31Familienpflegezeit für Bundesbeamte
        TOP 30Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr
        TOP 33Filmförderungsgesetz
        TOP 32Energetische Quartierssanierung
        TOP 34Korruption im Gesundheitswesen
        TOP 35Übermittlung von Fluggastdaten
        Anlagen