Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28157
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen
Leutheusser-
Schnarrenberger,
Sabine
FDP 28.02.2013 Zimmermann,
Sabine
DIE LINKE 28.02.2013
Lange (Backnang),
Christian
SPD 28.02.2013 Wieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 28.02.2013
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 28.02.2013
Behrens, Herbert DIE LINKE 28.02.2013
Brunkhorst, Angelika FDP 28.02.2013
Burchardt, Ulla SPD 28.02.2013
Canel, Sylvia FDP 28.02.2013
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 28.02.2013
Gabriel, Sigmar SPD 28.02.2013
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 28.02.2013
Gottschalck, Ulrike SPD 28.02.2013
Gruß, Miriam FDP 28.02.2013
Hardt, Jürgen CDU/CSU 28.02.2013
Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Hofmann (Volkach),
Frank
SPD 28.02.2013
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Klamt, Ewa CDU/CSU 28.02.2013
Korte, Jan DIE LINKE 28.02.2013
Krestel, Holger FDP 28.02.2013
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Dr. von der Leyen,
Ursula
CDU/CSU 28.02.2013
Liebich, Stefan DIE LINKE 28.02.2013
Dr. Lotter, Erwin FDP 28.02.2013
Dr. h. c. Michelbach,
Hans
CDU/CSU 28.02.2013
Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.02.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 28.02.2013
Müller (Aachen),
Petra
FDP 28.02.2013
Nahles, Andrea SPD 28.02.2013
Neumann (Bremen),
Bernd
CDU/CSU 28.02.2013
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.02.2013
Rawert, Mechthild SPD 28.02.2013
Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.02.2013
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 28.02.2013
Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.02.2013
Schreiner, Ottmar SPD 28.02.2013
Schulz, Jimmy FDP 28.02.2013
Staffeldt, Torsten FDP 28.02.2013
Wagenknecht,
Sahra
DIE LINKE 28.02.2013
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
28158 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Peter Götz
Ute Granold
Reinhard Grindel
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Klaus Barthel
Sören Bartol
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kon-
trollgremiums teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 6)
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Hermann Gröhe
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Peter Hintze
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Dr. Michael Luther
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Maria Michalk
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Michaela Noll
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dagmar G. Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28159
(A) (C)
(D)(B)
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Dirk Becker
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Petra Crone
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Wolfgang Hellmich
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Manfred Nink
Thomas Oppermann
Holger Ortel
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Michael Roth (Heringen)
Annette Sawade
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Uta Zapf
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Hans-Werner Ehrenberg
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Oliver Luksic
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Christiane Ratjen-
Damerau
Dr. Birgit Reinemund
Hagen Reinhold
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Christoph Schnurr
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Dr. Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Harald Koch
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Ulla Lötzer
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Dorothée Menzner
Niema Movassat
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Paul Schäfer (Köln)
Michael Schlecht
Dr. Ilja Seifert
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
28160 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Begleitgesetz empfehlung die künftige Besteuerung des Streubesitzes
vor. Der Vorschlag sieht zunächst nur eine Besteuerung
Die Bundesregierung wird weiter das Ziel verfolgen,
die Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversiche-
rer zu erhalten und weiter zu stärken, damit die Ver-
pflichtungen gegenüber den Versicherten dauerhaft er-
füllbar bleiben.
Die anhaltend niedrigen Zinsen haben auf Dauer er-
hebliche Auswirkungen auf Lebensversicherungsunter-
nehmen, die langlaufende Garantien abgeben. Die Le-
bensversicherer müssen verstärkt Vorsorge betreiben,
um Zinsgarantien auch künftig bedienen zu können. Die
Bundesregierung hält es für geboten, die aufsichtsrecht-
lichen Rahmenbedingungen der Versicherer an die
besonderen Bedingungen eines Niedrigzinsumfelds an-
zupassen. Sie wird daher die gesetzgeberischen Hand-
lungsmöglichkeiten auf nationaler und europäischer
Ebene im Zusammenhang umfassend prüfen und unter
Berücksichtigung bereits laufender Initiativen wie dem
Vorhaben Solvency II der Europäischen Kommission
Vorschläge unterbreiten.
von Dividendenerträgen und keine Besteuerung von Ver-
äußerungsgewinnen vor. Durch die Erstattung der einbe-
haltenen Kapitalertragsteuer für die Vergangenheit und
die Besteuerung von Streubesitzdividenden für die Zu-
kunft wird als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom
20.10.2011 in der Rs. C-284/09 ein unionsrechtskonfor-
mer Zustand hergestellt. Dabei sieht der Vermittlungs-
ausschuss, dass mit der unterschiedlichen Besteuerung
von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen die
bisherige Systematik der Besteuerung von Beteiligungs-
erträgen verlassen wird. Die Folgen sollten daher im
Hinblick auf das Gestaltungspotenzial sorgfältig be-
obachtet werden. Die Bundesregierung wird im Zusam-
menhang mit der grundlegenden Reform der Investment-
besteuerung die künftige steuerliche Behandlung von
Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnis-
offen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen zie-
hen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business
Angels und Start-ups nach Lösungen für besondere Be-
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Jörn Wunderlich
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Agnes Brugger
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Susanne Kieckbusch
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Arfst Wagner (Schleswig)
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
fraktionsloser
Abgeordneter
Wolfgang Nešković
Anlage 3
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/
CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermitt-
lungsausschusses zum Gesetz zur Begleitung
der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festle-
gung der technischen Vorschriften und der Ge-
schäftsanforderungen für Überweisungen und
Lastschriften in Euro und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleit-
gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 4 b)
Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie-
ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am
26. Februar 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die
Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben
hat. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
Protokollerklärung der Bundesregierung zum SEPA-
Anlage 4
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/
CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermitt-
lungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung
des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der
Rechtssache C-284/09 (Zusatztagesordnungs-
punkt 4 c)
Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie-
ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am
26. Februar 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die
Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben
hat. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
Protokollerklärung der Bundesregierung zu einer
künftigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus
Streubesitz
Der Vermittlungsausschuss schlägt in seiner Beschluss-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28161
(A) (C)
(D)(B)
lastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich
der Investor von seinem Engagement trennt.
Anlage 5
Erklärung
der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
die Beschlussempfehlung: Entsendung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an
der EU-geführten militärischen Ausbildungs-
mission EUTM Mali auf Grundlage des Ersu-
chens der Regierung von Mali sowie der Be-
schlüsse 2013/34/GASP des Rates der
Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013
und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit
den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
(Tagesordnungspunkt 5 a)
Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt.
Mein Votum lautet Nein.
Anlage 6
Erklärungen nach § 31 GO
zu den namentlichen Abstimmungen:
– Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent-
sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
zur Beteiligung an der EU-geführten militä-
rischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf
Grundlage des Ersuchens der Regierung
von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/
GASP des Rates der Europäischen Union
(EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Fe-
bruar 2013 in Verbindung mit den Resolu-
tionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Si-
cherheitsrates der Vereinten Nationen
– Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent-
sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
zur Unterstützung der Internationalen Un-
terstützungsmission in Mali unter afrikani-
scher Führung (AFISMA) auf Grundlage
der Resolution 2085 (2012) des Sicherheits-
rates der Vereinten Nationen
(Tagesordnungspunkte 5 a und b)
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Den
oben genannten Anträgen der Bundesregierung stimme
ich, trotz meiner grundsätzlich ablehnenden Position den
Auslandseinsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten
betreffend, zu. Meine Zustimmung zu den Anträgen ist
daran gebunden, dass ein Kampfeinsatz deutscher Solda-
tinnen und Soldaten im Kriegsgebiet Mali ausgeschlossen
ist und bleibt. Unter den Prämissen der Versorgungshilfe-
stellung ohne Kampfeinsatz und des Ausbildungscharak-
ters im Rahmen der Partnerschaft innerhalb der Verein-
ten Nationen sowie der europäischen Partnerschaft
stimme ich den Anträgen zu.
Dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung, dass nur
politische Verhandlungen und diplomatische Lösungen
und keine Militäreinsätze zu einer anhaltenden Befrie-
dung führen.
Frank Schäffler (FDP): Ich verstehe diejenigen, die
sich aus ehrenwerten Motiven für ein internationales mi-
litärisches Eingreifen in Mali ausgesprochen haben. Ich
verstehe die Verzweiflung vieler Menschen in der Re-
gion angesichts der Entwicklungen in Mali in der letzten
Zeit. Doch der Entsendung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte stimme ich nicht zu. Meine Ablehnung bezieht
sich sowohl auf die Unterstützung der Internationalen
Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Füh-
rung, AFISMA, als auch auf die Beteiligung an der EU-
geführten militärischen Ausbildungsmission European
Training Mission Mali, EUTM MALI. Ich habe es mir
nicht leicht gemacht. Ich weiß, dass es niemandem
leichtfällt, sich hierüber eine Meinung zu bilden. Aber
für mich ist klar: In der Abwägung der Argumente bin
ich zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns mit deut-
schen Soldaten an einem solchen Kampfeinsatz in Mali
nicht beteiligen sollten.
Der Konflikt in Mali ist nicht neu. Sein erneutes Auf-
flammen deutet auf die tiefer liegenden historischen
Ursachen hin. Diese Ursachen können nicht durch eine
zweifellos gut gemeinte militärische Intervention besei-
tigt werden. Im Gegenteil hat die jüngste militärische
Intervention in Libyen das Gewaltpotenzial der Region
erneut entzündet. Es ist an der Zeit, die Interventions-
spirale der Gewalt zu durchbrechen.
Seine Wurzeln hat der Konflikt in der Staatsentste-
hung Malis. Mali ist – mit Zwischenstationen – aus
Französisch-Sudan entstanden. Als Mali seine Unabhän-
gigkeit erlangte, übernahm es überwiegend seine am
Reißbrett gezogenen Außengrenzen aus der Kolonial-
zeit. Frankreich hatte die Verwaltung seiner Kolonialge-
biete mehrfach neu aufgeteilt. Seit 1920 hatte Franzö-
sisch-Sudan die Grenzen des heutigen Mali. Frankreich
richtete sich bei der Grenzziehung nach militärischen
und verwaltungspraktischen Überlegungen und nahm
keine Rücksicht auf die gewachsenen ethnischen Struk-
turen des malischen Gebiets. Mali ist daher heute ein
Vielvölkerstaat 30 verschiedener Ethnien, darunter auch
das Nomadenvolk der Tuareg. Deren Siedlungs- und
Stammesgebiet umfasst Teile von Mali, Niger, Algerien,
Libyen und Burkina Faso. Die Tuareg leisteten bereits
im 19. Jahrhundert Widerstand gegen die Expansion der
Kolonialmacht Frankreich. Sie revoltierten auch von
1990 bis 1995 gegen Unterdrückung und Ausgrenzung
durch die jeweiligen Regierungen. Die eigenen Autono-
mie- und Unabhängigkeitsbestrebungen kulminierten in
der Proklamation dreier Regionen im Nordteil Malis als
unabhängigem Staat Azawad am 6. April 2012. Die Mis-
sion in Mali dient – unter anderem – dazu, die „Regie-
rung [Malis] zur effektiven Kontrolle über das gesamte
Land zu befähigen“, „die effektive Kontrolle des Staates
Mali über sein gesamtes Hoheitsgebiet wiederherzustel-
28162 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
len“ und „die Einheit und territoriale Unversehrtheit Ma-
lis zu wahren“. Diese Ziele kann ich vor dem Hinter-
grund der Natur und historischen Tiefe des Konflikts
nicht teilen. In erster Linie haben wir es hier mit einem
Bürgerkrieg zu tun. Es ist nicht richtig, sich auf die eine
Seite der Konfliktparteien zu stellen und dieser militä-
risch beizustehen, um dann „die malische Regierung bei
der Aufnahme eines Dialogs mit den Bevölkerungsgrup-
pen des Nordens [zu] unterstützen.“ Wie ausgewogen
kann ein politischer Dialog sein, wenn man dem einen
Dialogpartner zuvor zu einem militärischen Sieg verhol-
fen hat?
Ich verkenne nicht die furchtbare humanitäre Lage in
Mali, die Menschenrechtsverletzungen und Gewalthand-
lungen gegen Zivilpersonen. Krieg ist eine schreckliche
und leidvolle Angelegenheit, ein Bürgerkrieg nicht we-
niger. Beendet wird ein Bürgerkrieg jedoch nicht, indem
man den früheren Zustand militärisch wiederherstellt,
sondern indem man die Anliegen beider Parteien ernst
nimmt. Besser wäre es, erst Abstimmungen im nördli-
chen Teil „Azawad“ herbeizuführen, um herauszufinden,
ob die Bevölkerung mehrheitlich Teil Malis bleiben
möchte. Denn „wenn die Bewohner eines Gebietes, sei
es eines einzelnen Dorfes, eines Landstriches oder einer
Reihe von zusammenhängenden Landstrichen, durch un-
beeinflusst vorgenommene Abstimmungen zu erkennen
gegeben haben, dass sie nicht in dem Verband jenes
Staates zu bleiben wünschen, dem sie augenblicklich an-
gehören, sondern einen selbständigen Staat bilden wol-
len oder einem anderen Staate zugehören wollen, so ist
diesem Wunsche Rechnung zu tragen. Nur dies allein
kann Bürgerkriege, Revolutionen und Kriege zwischen
den Staaten wirksam verhindern […] Wenn es irgend
möglich wäre, jedem einzelnen Menschen dieses Selbst-
bestimmungsrecht einzuräumen, so müßte es gesche-
hen.“ (Ludwig von Mises, Liberalismus, Jena 1927,
S. 96).
Eine militärische Intervention zur Wahrung des Status
quo hätte darüber hinaus Folgen, die wir heute nicht ab-
sehen können. Ich muss deswegen darum bitten und darf
daran erinnern, dass wir die Lehren aus der jüngeren Ge-
schichte, auch aus jüngeren Militäreinsätzen, immer mit-
berücksichtigen müssen, wenn wir heute vor Entschei-
dungen stehen. Auslöser des aktuellen Konflikts war die
militärische Intervention in Libyen. Ungewollter Neben-
effekt dieser Intervention der Staatengemeinschaft – an
der Deutschland aus guten Gründen und mit Recht nicht
teilgenommen hat – war die Bewaffnung derjenigen, die
sich heute gegen die malische Zentralregierung aufleh-
nen. Der Norden Malis wurde eingenommen durch er-
fahrene Kämpfer, die mit schweren Waffen aus Gaddafis
umfangreichem Waffenlager ausgerüstet waren. Zusätz-
lich sind Teile der malischen Armee desertiert, die schon
früher von amerikanischen Ausbildern trainiert worden
waren. Sie haben ihre Ausrüstung und Fähigkeiten mit-
genommen und kämpfen nun auf der anderen Seite. Un-
ter diesen Ausgebildeten befinden sich sogar Tuareg-Ge-
neräle. Absehbar waren diese Folgen nicht. Wenn wir
nun in Mali erneut Truppen trainieren und militärisch in-
tervenieren, um den Nachwehen der vorigen Interven-
tion zu begegnen, so muss man sich schon heute fragen,
welche Konsequenzen dieser erneute Eingriff haben
wird. Werden wir nächstes Jahr erneut Beschlüsse über
eine militärische Intervention fassen müssen, mit denen
wir versuchen, die Folgen unseres heutigen Tuns zu be-
herrschen? Alles, was wir erreichen werden, ist, dass wir
uns neue Feinde schaffen. Endlich bewerkstelligen wir
den Abzug aus Afghanistan, wo unsinnigerweise
„Deutschland am Hindukusch verteidigt“ wurde. Angeb-
liche Brutstätten für Terroristen hat die Staatengemein-
schaft seit Afghanistan im Jemen, in Somalia und an-
derswo bekämpft. Einen Erfolg dieser militärischen
Interventionspolitik kann ich nicht erkennen. Ich erwarte
auch keinen Erfolg, wenn wir Deutschland nun in Tim-
buktu verteidigen.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Den Antrag der Bundesregierung, Bundes-
wehrsoldaten zur Ausbildung und Beratung der dortigen
Armee nach Mali zu entsenden, lehne ich ab und stimme
mit Nein.
Es ist nicht zu verantworten, einer Armee Ausbil-
dungshilfe zu leisten, die gegen ihre legitime Regierung
gemeutert, den Regierungschef durch einen Putsch ge-
stürzt und verjagt hatte. Bis vor kurzer Zeit war das auch
die Auffassung der Bundesregierung und ebenso der
internationalen Gemeinschaft. Auch Deutschland hatte
im März 2012 die langjährige Ausbildung der malischen
Armee abgebrochen, weil Soldaten gegen Präsident
Touré geputscht hatten. Hilfen für die Regierung Malis
wurden ebenfalls eingestellt.
Jetzt, ein knappes Jahr später, soll dieselbe Armee mit
den Putschisten unter Hauptmann Sanago ausgebildet
werden, obwohl inzwischen noch viel mehr gegen diese
Unterstützung spricht. Das malische Militär ist mehr Teil
des Problems als Teil der Lösung. Noch vor wenigen Ta-
gen haben sich Soldaten dieser malischen Armee in ei-
nem Lager in der Nähe von Bamako gegenseitig be-
schossen. Malische Soldaten sollen außerdem im Januar
an mehreren Dutzend Hinrichtungen und Racheakten an
der Zivilbevölkerung im Norden beteiligt gewesen sein,
wie die Internationale Vereinigung für Menschenrechte
berichtete. Vorher waren Soldaten dieser Armee zu Tau-
senden zu den zunächst erfolgreichen Islamisten im Nor-
den übergelaufen. Die Elitesoldaten, die letzte Woche
offenbar Anhänger der gestürzten Regierung in der Ar-
mee angegriffen haben, werden den Putschisten zuge-
rechnet. Sie haben weiterhin viel Einfluss innerhalb der
Übergangsregierung und des Sicherheitsapparats. Ihr
Hauptmann Sanago war angeblich Koordinator der auf-
zubauenden Armee und könnte es wieder werden.
Diese desolate und in sich verfeindete Armee soll nun
von der Bundeswehr ausgebildet werden. Diese ist es,
der beigebracht werden soll – so Minister de Maizière im
Bundestag –, „was rechtsstaatlich geführte Streitkräfte
leisten können“. Er sagt nicht, warum derselben Armee
in der jahrelangen Ausbildung durch die Bundeswehr
zuvor nicht das alles schon beigebracht worden ist. Es
wird auch nicht gesagt, was diesmal anders und besser
gemacht werden kann, ja nicht einmal, welche Streit-
kräfte und welche Teile der Armee überhaupt ausgebil-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28163
(A) (C)
(D)(B)
det werden sollen; Teile der „alten“ Armee oder erst neu
zu rekrutierende Soldaten. In dieser unübersichtlichen
Lage und mit diesem ungeklärten Auftrag kann man
doch nicht einfach Soldaten der Bundeswehr schon in
zwei Wochen nach Mali schicken.
Hinzu kommt, dass die schwache und beinahe hand-
lungsunfähige Übergangsregierung es bisher nicht ge-
schafft hat, Verhandlungen mit den verschiedenen Akteu-
ren im Norden oder einen politischen Prozess wirklich
voranzutreiben,
Einer Ausbildungsmission, bei der vorab nicht ein-
deutig geklärt ist, wer ausgebildet wird und ob damit
nicht Verantwortliche für Gewalttaten und Übergriffe
unterstützt werden, kann ich nicht zustimmen.
Auch den Antrag der Bundesregierung zur Entsen-
dung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstüt-
zung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali
unter afrikanischer Führung – AFISMA – halte ich nicht
für zustimmungsfähig. Ich stimme mit Enthaltung.
Unterstützung der ECOWAS-Truppen halte ich
grundsätzlich für richtig. Die Probleme in Afrika sollten
möglichst von Afrikanern und der afrikanischen Staaten-
gemeinschaft gelöst werden. Dabei können wir helfen.
Aber das Mandat für die Bundeswehr sieht auch den
Einsatz von Transport- und Tankflugzeugen zur Unter-
stützung der französischen Interventionstruppen vor. Die
Bundeswehr soll durch Betankung in der Luft also insbe-
sondere auch Bombardierungen durch französische Mili-
tärflugzeuge direkt unterstützen.
Bis heute ist nicht bekannt, welche Ziele die französi-
sche Luftwaffe in den letzten Wochen bombardiert hat
und wie groß die Zahl der Opfer dieser Einsätze gerade
auch in der Zivilbevölkerung war. Ebenso unbekannt
sind die Ziele der Bombardierungen in Zukunft. Die
Bundesregierung hat dazu auf mehrfache Fragen von mir
immer wieder und noch gestern erklärt, das wisse sie
auch nicht. Diese Kriegführung sei allein Sache der fran-
zösischen Streitkräfte.
Nach Meldungen der Gesellschaft für bedrohte Völ-
ker sollen im Januar mehrere Zehntausend Zivilpersonen
aus dem Volk der Tuareg aus der Stadt Kidal im Norden
geflüchtet sein aus Angst vor Luftangriffen der Franzo-
sen. Mitte Februar sollen circa 6000 Tuareg-Zivilisten
aus dem Bergmassiv Adrar des Ifoghas im Nordosten
geflohen sein und an der Grenze zu Algerien festsitzen.
Vorausgegangen seien Dutzende Luftangriffe auf das
Bergmassiv.
Solange wir nicht wissen, wie die französische Armee
Krieg führt und welche Ziele bombardiert werden, müs-
sen wir befürchten, dass mit deutscher Hilfe Bomben ge-
worfen werden, die Zivilisten treffen und in die Flucht
treiben. Eine direkte Unterstützung der französischen
Kriegsführung ist daher nicht verantwortbar.
Die beiden von der Bundesregierung vorgelegten
Mandate sind zur Lösung des Konflikts so nicht geeignet
und nicht ausreichend geklärt.
Auch ich bin dafür, dass Deutschland in Mali hilft,
vor allem der malischen Bevölkerung, den vielen Flücht-
lingen und Hungerleidenden. Dabei sollte sich die Bun-
desregierung neben humanitärer Hilfe auf die Unterstüt-
zung des politischen Prozesses konzentrieren. Ich bin
auch dafür, eine neue und vor allem legitime Regierung
und den Aufbau neuer Sicherheitskräfte zu unterstützen.
Die Durchführung von fairen und freien Wahlen, an der
alle, auch die Menschen im Norden und die in die Nach-
barländer geflüchteten Malier, teilnehmen können, kann
die Voraussetzung dafür schaffen.
Aber diesen Mandaten stimme ich nicht zu.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über
die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent-
sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Unterstützung der Internationalen Unterstüt-
zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh-
rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution
2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b)
Wir zitieren aus einem Antrag meiner Fraktion vom
September 2012:
Die Sahel-Region ist eines der ärmsten Gebiete der
Welt. Seit Jahren kommt es in den Ländern dieser
Region durch Dürren und Misswirtschaft zu Le-
bensmittelkrisen. Ernteausfälle, politische Umbrü-
che in den Staaten Nordafrikas, die Rückkehr
bewaffneter Söldner aus Libyen und der Elfenbein-
küste, organisierte Kriminalität, islamistischer Ter-
rorismus sowie Kampfhandlungen im Norden
Malis haben die Ernährungskrise und fragile Si-
cherheitslage in der Sahel-Region dramatisch ver-
schärft ...
Auch im Norden Malis hatten in den letzten Jahren
islamistische Gruppen im Umfeld der AQiM ver-
stärkt Zulauf ... Mit dem Sturz des Regimes von
Muammar al-Gaddafi konnten diese Gruppierun-
gen ihre Schlagkraft verstärken: Zum einen durch
Söldner, die zuvor im Dienste … Gaddafis standen.
Zum anderen durch schwere Waffen, die seit der
Endphase der Kämpfe in Libyen bis heute über die
nahezu unkontrollierten Wüstengrenzen geschmug-
gelt werden.
Die Erfolge der Aufständischen in Nord-Mali führ-
ten am 22. März zu einem Staatsstreich putschender
Offiziere ... Die Staatsgewalt in Mali ist seit dem
Staatsstreich geschwächt, auch wenn am 22. Au-
gust 2012 eine Regierung der nationalen Einheit ge-
bildet werden konnte...
Humanitäre Hilfe, Übergangshilfe und vor allem
langfristige Ernährungssicherung sind wichtige
Elemente zur Stabilisierung der Region. Sie reichen
alleine aber nicht aus, um strukturelle Probleme wie
schwache staatliche Institutionen, Rechtsstaats-,
28164 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Demokratie- und Sicherheitsdefizite, Korruption
und organisierte Kriminalität wirksam anzugehen.
Der VN-Sicherheitsrat hat den VN-Generalsekretär
vor diesem Hintergrund aufgefordert, eine umfas-
sende Sahel-Strategie vorzulegen, die die Bereiche
Sicherheit, humanitäre Hilfe, Entwicklung und
Menschenrechte umfasst (S/Res/2056 (2012)).
(Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 26.9.2012, „Sa-
hel-Region stabilisieren – Humanitäre Katastrophe ein-
dämmen“, Drucksache 17/10792)
Der Antrag unserer Fraktion vom Herbst letzten Jah-
res beschreibt die Situation in der Sahel-Region und in
Mali und fordert die Bundesregierung auf, endlich zu
handeln. Die Bundesregierung wird unter anderem auf-
gefordert, auf Konfliktlösung innerhalb der Region hin-
zuwirken, Staaten der Sahel-Region langfristig beim
nachhaltigen Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Demo-
kratie zu unterstützen, in der Sahel-Region tätige inter-
nationale Organisationen zu unterstützen, unterstützend
an einer politischen Lösung des Konflikts mit den Tuareg-
Rebellen und Islamisten im Norden Malis zu arbeiten,
Flüchtlingen zu helfen, Nothilfe zu leisten, EZ-Gelder zu
erhöhen – zusammengefasst: zivile Konfliktlösungshilfe
zu bieten. Zusätzlich wird eine Friedensmission zur Aus-
bildung und Reorganisation malischer Streitkräfte im
Rahmen eines VN-Mandates gefordert, die von Deutsch-
land finanziell und logistisch unterstützt wird.
Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt.
Der Umgang mit Konflikten in fragilen Staaten ist
fast immer derselbe: Die westliche Staatengemeinschaft,
auch die Bundesregierung, bietet keine oder unzurei-
chende Hilfestellung an, um den Konflikt zu entschär-
fen. Erst wenn die Situation so eskaliert, dass nur noch
militärisches Eingreifen zu helfen scheint, dann findet
sich die Bereitschaft zu einer finanziell und personell an-
gemessen großzügigen Unterstützung. Die Bundesregie-
rung ist jetzt bereit, neben der logistischen Unterstüt-
zung bis zu 150 deutsche Soldatinnen und Soldaten zur
Unterstützung von AFISMA einzusetzen, bis zu 180 für
die Ausbildungsmission EUTM Mali.
Die Ausbildungsmission hätte bereits mindestens vor
einem halben Jahr beschlossen werden können und hätte
zusammen mit anderen Hilfsmaßnahmen die Eskalation
der letzten Monate eventuell verhindern oder zumindest
verringern können. Diesem – verspäteten – Mandat stim-
men wir heute zu.
Auch das Mandat zur Unterstützung von AFISMA
kritisieren wir nicht im Grundsatz. Die Entsendung der
Soldaten erfolgt auf der Grundlage der Resolution 2085
(2012) der Vereinten Nationen unter Berufung auf Kapi-
tel VII der Charta der UN. Wenn wir diesem Mandat
heute trotzdem nicht zustimmen, so wollen wir damit ei-
ner Kritik Ausdruck geben, die sich auf den grundsätzli-
chen Umgang mit solcherart Konflikten bezieht. Unsere
Fraktion hatte gute Vorschläge zur zivilen Konfliktbear-
beitung in Mali vorgelegt. Die Bundesregierung hat sie
abgelehnt, abgewartet und will heute unsere Zustim-
mung zur Entsendung von Soldaten mit dem unvermeid-
baren Gefahrenpotential für die Soldaten selbst, aber
auch für weitere Eskalation des Konflikts. Dem stimmen
wir, weil wir jeglichen Willen zum präventiven Handeln
der Bundesregierung vermissen, nicht zu.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung zu dem Antrag: Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur
Unterstützung der Internationalen Unterstüt-
zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh-
rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution
2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b)
Zu meinem Abstimmungsverhalten zum heutigen
Tage erkläre ich Folgendes:
Der Bundestag berät am Donnerstag, den 28. Februar
2013 abschließend über die Entsendung von Bundes-
wehrsoldaten nach Mali.
Das Mandat umfasst zum einen die Unterstützung
französischer Streitkräfte durch Lufttransport und Luft-
betankung bei ihrer Unterstützungsoperation. Die Man-
datsobergrenze beträgt 150 Bundeswehrsoldatinnen und
-soldaten. Das Mandat ist auf zwölf Monate begrenzt.
Die völkerrechtliche Grundlage ist durch eine Resolu-
tion des UN-Sicherheitsrats gegeben. Zum anderen um-
fasst das Mandat die Entsendung von circa 40 Pionier-
ausbilderinnen und -ausbildern und eine etwa gleich
große Zahl an Sanitätskräften. Die Mandatsobergrenze
beträgt hier 180 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat
soll im April 2013 beginnen und ist ebenfalls auf zwölf
Monate begrenzt. Insgesamt werden von EU-Mitglied-
staaten circa 450 Ausbilder und Kräfte entsandt.
Ziel der Mission soll es sein, die militärischen Fähig-
keiten der malischen Armee zu verbessern und die mali-
sche Regierung bei der Stabilisierung des Landes zu un-
terstützen.
Ich unterstütze die Position der SPD, die Bundesre-
gierung aufzufordern, sich mit Nachdruck für eine politi-
sche Lösung des Konflikts einzusetzen. Auch der Ein-
satz für mehr humanitäre Hilfe und die Wiederaufnahme
der Entwicklungszusammenarbeit sind ebenfalls von be-
sonderer Wichtigkeit.
Ich sehe jedoch bestimmte Punkte an diesem Einsatz
kritisch, die erst umfassend diskutiert werden müssten,
bevor ich solch einem eventuell folgenschweren Einsatz
zustimmen könnte. Diese möchte ich nachfolgend stich-
punktartig auflisten:
Ich halte es für gefährlich, wenn deutsche Soldatinnen
und Soldaten erneut in Kriegseinsätze hineingezogen
werden. Das Betanken der alliierten Flugzeuge ist be-
reits Teil des militärischen Eingreifens.
Selbst der Deutsche Bundeswehr Verband hat die
Sorge, dass die Bundeswehr „wieder einmal unüberlegt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28165
(A) (C)
(D)(B)
und verantwortungslos in einen Einsatz entsendet wird,
der Teil einer nur lückenhaften politischen Konzeption
ist“. „Der Begriff ‚Ausbildung‘ verschleiert das, was auf
die Bundeswehr auch in Mali zukommen kann, nämlich
eine direkte Verwicklung in kriegerische Auseinander-
setzungen“, so der Deutsche Bundeswehrverband weiter.
Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind nicht
genügend für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüs-
tet.
Es gibt kein klares Ziel und auch keine Exit-Strategie
bei diesem Einsatz.
Durch den militärischen Eingriff wird die Region de-
stabilisiert. Das kann zu einer Eskalation führen.
Es ist nicht transparent, welche ökonomischen und
politischen Interessen die USA und auch die Bundesre-
gierung bei diesem Einsatz verfolgen. Welche Rolle
spielen zum Beispiel Rüstungsverkäufe und Boden-
schätze?
Die Informationspolitik der Bundesregierung war
mangelhaft. Eine differenzierte Diskussion über diesen
Einsatz gab es leider nicht.
Wir müssen alles dafür tun, damit dieser Konflikt auf
diplomatischem Weg gelöst wird.
Insgesamt liegen mir viel zu wenige Informationen
vor. Zudem gab es keine ausreichende Debatte über die
Situation, sodass ich nicht guten Gewissens zu einer ein-
deutigen Entscheidung kommen kann.
Ich werde mich deshalb bei der Entscheidung enthal-
ten. Die notwendige Debatte und Diskussion muss drin-
gend nachgeholt werden.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände-
rung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
(Zusatztagesordnungspunkt 6)
Die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung
durch das Erste Gesetz zur Änderung des Holzhandels-
Sicherungs-Gesetzes ist notwendig und bringt einen
Fortschritt für den internationalen Waldschutz. Als Bun-
destagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatten wir
dem Gesetz aus diesen Gründen nach einer kurzfristig
vorzunehmenden Gesamtwertung des Gesetzes in der
letzten Sitzungswoche zugestimmt.
Allerdings hatte ich bereits in der letzten Sitzungs-
woche darauf hingewiesen, dass wir es sehr kritisch se-
hen, dass die Koalition per Änderungsantrag die Straf-
barkeit auf Fälle beschränkt hat, in denen große
Vermögensvorteile erzielt wurden oder beharrliche Wie-
derholungen erfolgten. Wenn Vorsatz vorliegt, dann
sollte der Import von illegalem Holz aus unserer Sicht
auf jeden Fall strafbewehrt sein. Gerichte müssen auf je-
den Fall die Schwere des Falles abwägen und werden in
minderschweren Fällen allenfalls Geldstrafen verhän-
gen.
Den Befürchtungen der Waldbesitzer vor Strafe für
den Fall, dass sie versehentlich einen falschen Baum
oder einen Baum zu viel einschlagen, wäre ausreichend
Rechnung getragen worden, wenn allein die Strafbarkeit
der Fahrlässigkeit aus dem Gesetz gestrichen worden
wäre, wobei zu bedenken ist, dass auch dies die Wirkung
des Gesetzes deutlich abschwächt.
Denn die Herausforderung bei der Strafverfolgung
des illegalen Holzhandels wird sein, den Nachweis zu
führen. Dieser Nachweis wird durch die zusätzliche Ein-
schränkung auf schwere Fälle und auf Wiederholungs-
fälle erheblich erschwert. Wenn man jedoch selbst für
den Fall des Vorsatzes mit Straffreiheit rechnen kann,
dann wird die Wirkung des eingeführten Import- und
Handelsverbots für illegales Holz in der Praxis stark
leiden.
Nach erneuter Abwägung des Gesamtgesetzes mit der
vorgenommenen Änderung im Vorfeld der heutigen
Abstimmung haben wir uns daher entschlossen, dem
Gesetz heute die Zustimmung zu verweigern und uns zu
enthalten. Ansonsten entstünde der falsche Eindruck, wir
würden diese erhebliche Einschränkung der Wirkung
des Gesetzes billigen.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Rainer Erdel und Horst
Meierhofer (beide FDP):
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
versorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union –
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
28166 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
nen insbesondere für den Bereich Wasser
ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Eu-
ropäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über die Konzessions-
vergabe halten wir hinsichtlich der Forderung einer
Bereichsausnahme zur Trinkwasserversorgung für rich-
tig.
Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeich-
net. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn
die Kommunen dies wünschen. Die Wasserversorgung
in Deutschland ist auf einem sehr hohen Niveau. Das
Preis-Leistungs-Verhältnis ist unübertroffen. Das zeigen
alle Studien. Die ursprünglich von der EU vorgesehene
systemfremde Überregulierung hätte Qualitätskriterien
eher behindert als geschaffen.
Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite
mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar Bar-
nier bei diesen Fragen jetzt sein Einlenken signalisiert.
Dies ist zu begrüßen.
Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnen-
den Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung
kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehal-
tung der bewährten kommunalen Trinkwasserversor-
gung erfüllt wird.
Auch zukünftig würde dann keine Kommune zur
Privatisierung der Wasserversorgung gezwungen. Noch
vor kurzem sah die Richtlinie allerdings eine andere
Regelung vor. Sofern Stadtwerke im Verbund zu großen
Teilen auch noch andere Versorgungsfunktionen über-
nommen hätten, hätten sich diese bei der Neuvergabe
der Konzession auf ein bürokratisches, europäisches
Ausschreibungsverfahren einlassen müssen. Zudem lie-
ßen die Vorgaben keinen Raum für die Besonderheiten
der deutschen Wasserversorgung. Die Wasserversorgung
ist Kernbestandteil der Daseinsvorsorge.
Die Oppositionsanträge gehen über die Fragen zur
Wasserversorgung allerdings hinaus. So wird von der
SPD eine Rekommunalisierung in allen Bereichen ange-
strebt, von Grünen und Linken wird des Weiteren gefor-
dert, die Dienstleistungsrichtlinie generell abzulehnen.
Diese Forderungen halten wir für falsch. Transparente
Verfahrensregeln können überall dort helfen, wo wett-
bewerbliche Strukturen Preis- und Leistungsvorteile mit
sich bringen. Wegen der besonderen Strukturen der
Wasserversorgung und der Einordnung als natürliches
Monopol sehen wir diese Nutzen dort aber gerade nicht.
Da wir die Forderungen der Oppositionsparteien nach
einem Bereichsausschluss der Wasserversorgung für
richtig halten, aber die darüber hinausgehenden Forde-
rungen nicht teilen, werden wir uns zu den Anträgen ent-
halten.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Stephan
Thomae und Marina Schuster (alle FDP):
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
versorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union –
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
nen insbesondere für den Bereich Wasser
ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Eu-
ropäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über die Konzessions-
vergabe sind überflüssig.
Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeich-
net. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn
die Kommunen dies wünschen. Dies ist durch die Kon-
zessionsrichtlinie nicht infrage gestellt. Auch zukünftig
wird keine Kommune zur Privatisierung der Wasserver-
sorgung gezwungen.
Wenn eine Kommune aus eigenem Antrieb privatisie-
ren will, muss sie allerdings ausschreiben. Das führt zu
mehr Transparenz und ist daher wünschenswert.
Genau dies ist der Kerninhalt der Konzessionsrichtli-
nie.
Allerdings gab es bis vor kurzem Detailprobleme. Es
stellte sich die Frage, wie bei der interkommunalen
Zusammenarbeit vorzugehen ist. Ferner bestand die
Gefahr, dass Mehrsparten-Stadtwerke die Wasserversor-
gung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, was
zu unnötigen Bürokratiekosten geführt hätte. Dagegen
habe ich mich stets gewandt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28167
(A) (C)
(D)(B)
Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite
mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar
Barnier bei diesen Fragen nunmehr die Position der
Kommunen in vollem Umfang übernommen. Dieses
Einlenken ist zu begrüßen.
Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnen-
den Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung
kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehal-
tung der bewährten kommunalen Trinkwasserversor-
gung erfüllt wird.
Der Anträge der Opposition bedarf es hierzu nicht;
wir lehnen die Anträge daher ab.
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Cajus
Caesar und Dr. Norbert Röttgen (alle CDU/
CSU):
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
versorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union –
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
nen insbesondere für den Bereich Wasser
ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der
Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und
SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim-
men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:
Wir sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privati-
sierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche
Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi-
onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
unserer Sicht evident.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat
sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
chen Regelung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall-
entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor-
gung müsste dann nur noch in solchen Fällen aus-
geschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
nehmen weniger als 80 Prozent seiner
Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft er-
bringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine eu-
ropaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen
Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor-
gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen
und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
nicht gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
28168 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
Verantwortung
Anlage 13
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Norbert Barthle, Ernst-
Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika
Bellmann, Klaus Brähmig, Helmut Brandt,
Heike Brehmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land), Dr. Maria Flachsbarth, Alexander Funk,
Dr. Thomas Gebhart, Peter Götz, Reinhard
Grindel, Michael Grosse-Brömer, Anette
Hübinger, Andreas Jung (Konstanz), Hans-
Werner Kammer, Steffen Kampeter, Bernhard
Kaster, Volkmar Klein, Jens Koeppen, Rüdiger
Kruse, Maria Michalk, Michaela Noll, Rita
Pawelski, Ulrich Petzold, Sibylle Pfeiffer,
Beatrix Philipp, Anita Schäfer (Saalstadt),
Nadine Schön (St. Wendel), Karl Schiewerling,
Patrick Schnieder, Bernhard Schulte-Drüggelte,
Carola Stauche, Erika Steinbach, Volkmar Vogel
(Kleinsaara) und Sabine Weiss (Wesel I) (alle
CDU/CSU)
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
versorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union –
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
nen insbesondere für den Bereich Wasser
ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der
Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und
SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim-
men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jeg-
liche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die
öffentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzes-
sionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
unserer Sicht evident.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat
sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
chen Regelung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
schreibungspflicht bei einem Mehrspartenstadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall-
entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor-
gung müsste dann nur noch in solchen Fällen
ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
tungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine eu-
ropaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen
Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28169
(A) (C)
(D)(B)
gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen
und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
nicht gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
rücksichtigt werden, Jetzt steht die Bundesregierung in
den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
Verantwortung.
Anlage 14
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl,
Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), Michael Frieser, Florian Hahn.
Gerda Hasselfeldt, Karl Holmeier, Alois Karl,
Hartmut Koschyk, Ulrich Lange, Paul
Lehrieder, Stephan Mayer (Altötting), Stefan
Müller (Erlangen), Franz Obermeier, Eduard
Oswald, Albert Rupprecht (Weiden),
Dr. Andreas Scheuer, Johannes Singhammer,
Stephan Stracke, Dr. Hans-Peter Uhl, Dagmar
G. Wöhrl und Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU)
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
versorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union –
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
nen insbesondere für den Bereich Wasser
ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der
Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und
SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim-
men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und
wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche
Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
fentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier
Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die
Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze
der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der
Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro-
päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
unserer Sicht evident.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
sensible Bereich der Wasserversorgung von einer sol-
chen Regelung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen
Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der
Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser-
versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen
ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
tungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-
Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europa-
weite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Was-
serversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungs-
strukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und
28170 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
nicht gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
Verantwortung.
Anlage 15
Erklärungen nach § 31 GO
– zu den namentlichen Abstimmungen:
– Antrag: Keine Privatisierung der Wasser-
versorgung durch die Hintertür
– Antrag zu dem Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates
über die Konzessionsvergabe (KOM(2011)
897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge-
setzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union –
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung
verhindern
– zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe
(KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes-
regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs-
unternehmen stärken – Formale Ausschrei-
bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio-
nen insbesondere für den Bereich Wasser
ablehnen
(Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Gitta Connemann (CDU/CSU): Den heute zur Be-
ratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der
vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in
der Sache erkläre ich wie folgt:
Ich persönlich spreche mich ausdrücklich gegen eine
Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
fentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier
Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die
Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze
der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der
Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro-
päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
meiner Sicht evident.
Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich ha-
ben sich deshalb auch gegenüber der Bundesregierung
wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf
EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
chen Regelung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen
Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der
Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser-
versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen
ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
tungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Damit sind
aus meiner Sicht die Anträge obsolet.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der Bundes-
kanzlern. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk-
turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die
erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht
gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Ich
zähle auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
Verantwortung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28171
(A) (C)
(D)(B)
Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Zu den heute zur
Beratung vorliegenden Anträgen erkläre ich Folgendes:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und
ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche
Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
fentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi-
onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
meiner Sicht evident.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
chen Regelung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallent-
sorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung
müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben
werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger
als 80 Pro-zent seiner Wasserdienstleistungen für die Ge-
bietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Lan-
desgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk-
turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die
erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht
gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
Verantwortung.
Ingbert Liebing (CDU/CSU): Den heute zur Bera-
tung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der
vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in
der Sache erkläre ich wie folgt:
Ich spreche mich persönlich ausdrücklich gegen jegli-
che Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die
öffentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier
Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die
Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze
der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der
Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro-
päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
meiner Sicht evident.
Die CDU im Deutschen Bundestag hat sich daher
auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür
eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem
Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-
richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen
oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible
Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Rege-
lung ausgenommen bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
28172 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Ab-
fallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser-
versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen
ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter-
nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis-
tungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU im
Deutschen Bundestag. Nach wie vor gilt aber, dass eine
europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen
Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor-
gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen
und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf
nicht gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir
zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der
interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be-
rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in
den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer
Verantwortung.
Daniela Ludwig (CDU/CSU): Zu den heute zur Be-
ratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD erkläre ich Fol-
gendes:
Ich spreche mich ausdrücklich gegen jegliche Privati-
sierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche
Wasserversorgung aus. Wasser ist das Lebensmittel
Nummer eins. In Deutschland bestehen höchste Maß-
stäbe an die Sauberkeit und Sicherheit unseres Trink-
wassers, die wir auf keinen Fall gefährden dürfen. Nie-
mand anders kann die Gewährleistung dieser Maßstäbe
besser garantieren als die Wasserversorgung in öffentli-
cher Hand. Diese bewährte öffentliche Wasserversor-
gung in Deutschland muss uneingeschränkt bestehen
bleiben und gegen faktische Privatisierungs- und Libera-
lisierungsvorhaben geschützt werden.
Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission
für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europa-
weite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu
einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
meiner Sicht evident.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder-
holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-
Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine
Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu
verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der
sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol-
chen Regelung ausgenommen bleibt.
Zwischenzeitlich hat EU-Kommissar Barnier eine
grundlegende Überarbeitung des bisherigen Entwurfs
der Konzessionsrichtlinie zur Wasserversorgung ange-
kündigt. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
sorgung in vollem Umfang zu verhindern ist. Bewährte
Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht
zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasser-
versorgung darf nicht gefährdet werden. Der Barnier-
Vorschlag ist daher nach wie vor ungenügend.
An einer vollständigen Herausnahme der Wasserver-
sorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessions-
richtlinie führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
Dr. Gerd Müller (CDU/CSU): Den heute zur Bera-
tung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd-
nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der
vorliegenden Form nicht zustimmen.
Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt:
Ich persönlich spreche mich ausdrücklich gegen jegli-
che Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die
öffentliche Wasserversorgung aus.
Als Abgeordneter spreche ich mich entschieden ge-
gen eine Einschränkung der Handlungsspielräume der
Kommunen aus.
Eine Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutsch-
land würde bewährte gewachsene Strukturen zerstören.
Dies ist im Interesse der Bürger in Deutschland nicht ak-
zeptabel.
Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Den heute
zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von
Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in
der vorliegenden Form nicht zustimmen, wenngleich ich
die inhaltliche Grundausrichtung teile. Meine Position in
der Sache erkläre ich wie folgt:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und
ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche
Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf-
fentliche Wasserversorgung aus.
Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun-
gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe
von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum.
Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi-
onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der
Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans-
parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi-
sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011
klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro-
paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur
zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel-
räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28173
(A) (C)
(D)(B)
dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere
der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter-
tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer-
stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in
Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat
ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien-
vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus
meiner Sicht evident.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat
sich daher wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhand-
lungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommis-
sion für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungs-
mehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf
hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserver-
sorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen
bleibt.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge-
plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser-
versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge-
zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen
Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen
Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi-
schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis-
sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus-
schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die
Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar-
ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall-
entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor-
gung müsste dann nur noch in solchen Fällen aus-
geschrieben werden, in denen das kommunale Unterneh-
men weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistun-
gen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt
Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Lan-
desgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite
Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver-
sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk-
turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die
erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht
gefährdet werden.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein
Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren
Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss.
Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der Vorschlag
der Europäischen Kommission für eine Konzessions-
richtlinie, der eine EU-weite Ausschreibungspflicht für
die öffentliche Wasserversorgung vorsieht, stößt zu
Recht auf breiten Widerstand. Das Trinkwasser ist unser
wertvollstes Lebensmittel. Die Trinkwasserversorgung
ist nach meiner Überzeugung nirgendwo so gut aufgeho-
ben wie bei unseren Städten und Gemeinden. Sie bürgen
für höchste Qualität und bezahlbare Preise.
Im EU-Binnenmarktausschuss des Europäischen Par-
laments konnte bislang erreicht werden, dass kommu-
nale Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe von
der Ausschreibungspflicht der Trinkwasserversorgung
ausgenommen werden und Stadtwerke die Möglichkeit
erhalten, durch Abspaltung der Wassersparte eine euro-
paweite Ausschreibungspflicht zu vermeiden. Der zu-
ständige Kommissar Michel Barnier hat zwischenzeit-
lich ein weiteres Entgegenkommen in Aussicht gestellt,
das eine Abspaltung der Wassersparte in Stadtwerken
entbehrlich machen kann. Danach kann bei Stadtwerken
die Wasserversorgung getrennt von anderen Sparten
betrachtet werden, wenn das kommunale Versorgungs-
unternehmen mindestens 80 Prozent seiner Wasser-
dienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Jede Kommune muss es weiterhin in der Hand haben,
die Trinkwasserversorgung auch künftig selbst zu erbrin-
gen. Der beste Weg dahin ist es, die kommunale Wasser-
versorgung ganz vom Anwendungsbereich der Konzes-
sionsrichtlinie auszunehmen. Die Bundesregierung
bleibt aufgefordert, in den Verhandlungen auf EU-Ebene
darauf hinzuwirken.
Anlage 16
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU)
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes zur Beschleunigung der Rückholung radio-
aktiver Abfälle und der Stilllegung der Schacht-
anlage Asse II (Tagesordnungspunkt 8)
Zur Abstimmung des unter Tagesordnungspunkt 8 der
heutigen Plenardebatte aufgerufenen Gesetzes zur Be-
schleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und
der Stilllegung der Schachtanlage Asse II in der Fassung
der Drucksache 17/11822 erkläre ich:
Im ehemaligen Salzbergwerk Asse lagern seit den
1970er-Jahren circa 126 000 Fässer und andere Gebinde
mit radioaktiven Abfällen. Mit dem überfraktionell von
CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor-
gelegten Gesetz, über das heute, am 28. Februar 2013,
im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung
abgestimmt wird, soll ein rechtlicher Rahmen dafür ge-
setzt werden, dass diese Abfälle schneller als nach gel-
tendem Recht aus dem Bergwerk wieder herausgeholt
werden können.
Wie auch die Sachverständigenanhörung im Umwelt-
ausschuss am 20. Februar 2013 ergeben hat, wird die
Rückholung frühestens 2024 beginnen können, da ein
zusätzlicher Schacht errichtet werden muss. Unter opti-
malen Bedingungen dauert die Rückholung mindestens
25 Jahre, sodass sie frühestens 2049 abgeschlossen sein
kann. Zugleich machte die Anhörung deutlich, dass im
Bergwerk Asse erhebliche Probleme bestehen, die soge-
nannte „Gebrauchstauglichkeit“ des Bergwerks, also
letztlich seine Stabilität, aufrechtzuerhalten. Für die Zu-
kunft droht, dass die Grube durch unkontrollierten Was-
sereinbruch „absäuft“. Diese Gefahr wird größer, je
mehr Zeit vergeht.
Deshalb müssen schon heute Vorsorge- und Notfall-
maßnahmen vorbereitet werden, um die Grube zu stabi-
lisieren und im Fall eines unmittelbar bevorstehenden
Einsturzes noch handlungsfähig zu sein. Zum Beispiel
28174 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
müssen Hohlräume wie Stollen und Schächte verfüllt
werden, damit die Grube länger gebrauchstauglich ist.
Solche Maßnahmen können zu der Absicht im Zielkon-
flikt stehen, zügig alle Abfälle aus dem Bergwerk zu ho-
len. Deshalb ist aus meiner Sicht notwendig, trotz des
Ziels der Rückholung in das Gesetz die Klarstellung auf-
zunehmen, dass Vorsorgemaßnahmen und Vorbereitun-
gen von Notfallmaßnahmen vorrangig durchzuführen
sind. Erstens, um langwierige Diskussionen über die
Auslegung des Gesetzes zu vermeiden, also letztlich um
zu beschleunigen. Und zweitens, um den handelnden
Personen vor Ort eine sichere Entscheidungsgrundlage
zu geben.
In den Verhandlungen mit den anderen Fraktionen
konnte mein Vorschlag nicht durchgesetzt werden. Teile
der Opposition weigerten sich, diese Ergänzung aufzu-
nehmen. Meine Fraktion hat – gegen meine Stimme –
entschieden, den Gesetzentwurf ohne die Ergänzung zu
beschließen. Damit droht aus meiner Sicht die dringende
Gefahr, dass für die Sicherheit des Bergwerks notwen-
dige Maßnahmen unterlassen oder verzögert werden.
Das könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass im Falle
eines unkontrollierten Wasserzutritts die radioaktiven
Abfälle nicht mehr beherrschbar, eine Gefahr für
Mensch und Umwelt nicht auszuschließen und der
Schutz von Leben und Gesundheit der dort Beschäftig-
ten nicht mehr gewährleistet wäre.
Da ich dies nicht verantworten kann, stimme ich dem
Gesetzentwurf – anders als meine Fraktion – nicht zu.
Anlage 17
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gisela Piltz, Christine
Aschenberg-Dugnus, Florian Bernschneider,
Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt,
Ernst Burgbacher, Marco Buschmann, Bijan
Djir-Sarai, Rainer Erdel, Hans-Michael
Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Manuel
Höferlin, Michael Kauch, Sebastian Körber,
Sibylle Laurischk, Oliver Luksic, Horst
Meinerhofer, Patrick Meinhardt, Petra Müller,
Burkhard Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Jörg
von Polheim, Dr. Birgit Reinemund, Dr. Peter
Röhlinger, Björn Sänger, Christoph Schnurr,
Jimmy Schulz, Marina Schuster, Dr. Hermann-
Otto Solms, Joachim Spatz, Manfred
Todtenhausen, Serkan Tören, Johannes Vogel
(Lüdenscheid), Dr. Claudia Winterstein (alle
FDP) zur Abstimmung über die Beschlussemp-
fehlung zu dem Antrag: Keine Vorratsdaten-
speicherung von Fluggastdaten – Richtlinien-
vorschlag über die Verwendung von
Fluggastdatensätzen (KOM(2011) 32 endg.;
Ratsdok. 6007/11) – hier: Stellungnahme gegen-
über der Bundesregierung gemäß Art. 23 Ab-
satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4
EUZBBG (Tagesordnungspunkt 35)
Wir lehnen den Aufbau eines europäischen Systems
zur Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten mit
aller Entschiedenheit ab. Die staatlich veranlasste an-
lasslose Speicherung von Daten auf Vorrat ist für uns
nicht nur im Bereich der Telekommunikation, sondern
auch im Passagierverkehr nicht akzeptabel. Daher haben
wir die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Tele-
kommunikation abgelehnt und auch die Abkommen der
EU mit anderen Staaten zur Übermittlung von Fluggast-
daten stets kritisch begleitet. Auch wenn die Daten-
schutzstandards gegenüber dem ersten Abkommen mit
den USA spürbar gestiegen sind, sind wir der festen
Überzeugung, dass die weitreichenden Eingriffe in das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht im
Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen der Datensamm-
lung stehen und mithin nicht gerechtfertigt sind. Dies ist
nicht nur unsere Position, sondern auch die Position der
FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die FDP-Bun-
destagsfraktion hat sich bereits gegen das erste Abkom-
men der EU mit den USA, das unter rot-grüner Regie-
rungszeit geschlossen wurde und über keine
nennenswerten Datenschutzvorkehrungen verfügte, ge-
wandt – Drucksache 15/3120.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission über die
Verwendung von Fluggastdatensätzen – KOM(2011) 32 –
sieht sich großer Kritik ausgesetzt. Es bestehen erhebli-
che Zweifel, ob die darin vorgeschlagenen Regelungen
mit dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz
– Art. 8 Grundrechtecharta – vereinbar sind. Eine deutsche
Umsetzung der Richtlinie müsste sich an den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeiche-
rung messen lassen. Insbesondere im Hinblick auf die in
der Richtlinie geforderte zentrale Speicherung der Daten
in den Mitgliedstaaten, die lange Speicherdauer von ins-
gesamt fünf Jahren und den vom Bundesverfassungsge-
richt geforderten Ausnahmecharakter einer Vorratsda-
tenspeicherung bestehen erhebliche Zweifel an der
Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung.
Wir müssen jedoch leider erkennen, dass in der Euro-
päischen Union sowohl in der Kommission als auch im
Rat mehrheitlich eine Vorratsdatenspeicherung von Flug-
gastdaten begrüßt wird. Wir begrüßen, dass sich die
Bundesjustizministerin gegen den Richtlinienvorschlag
der Kommission gewandt hat und dass auch der Bundes-
rat einen kritischen Beschluss gefasst hat. Wir erinnern
daran, dass die FDP in der Koalitionsvereinbarung ein-
gebracht hat, dass im Falle eines solchen Vorschlags eine
Ausweitung auf innereuropäische Flüge abgelehnt wird,
und wir begrüßen, dass der Bundesinnenminister dem
auf europäischer Ebene bereits gefolgt ist. Den Bundes-
innenminister fordern wir auf, bei den Verhandlungen
über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kom-
mission im Rat auf eine breite Ablehnung des Richtlini-
envorschlags hinzuwirken und, für den Fall, dass eine
mehrheitliche Ablehnung nicht erreichbar ist, sich für
höchste Datenschutzstandards, besonders im Hinblick
auf die Speicherdauer, die zentrale Datenspeicherung,
die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fluggastdaten sowie
die Beschränkung auf den Luftverkehr, einzusetzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28175
(A) (C)
(D)(B)
Da es in der Koalition keine wechselnden Mehrheiten
geben soll, können wir dem Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen.
Anlage 18
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistun-
gen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungs-
ablösegesetz – StAblG) (Tagesordnungspunkt 7)
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Es geht um
Kompensation – nicht um Subvention. Wir sprechen hier
nicht über Geschenke oder über eine „Bevorzugung der
Kirchen“, wie Sie es formulieren, sondern es geht um
Entschädigungen: um einen finanziellen Ausgleich für
die Enteignungen von Kirchengütern durch den Staat im
Rahmen der Säkularisation, die teils während der Refor-
mation, vor allem aber infolge des Reichsdeputations-
hauptschlusses von 1803 erfolgt sind.
In diesem Zusammenhang über Gleichbehandlung
der Religionen zu sprechen, die Sie hier vermeintlich ge-
fährdet sehen, ist einfach historisch falsch, weil eben nur
die beiden großen christlichen Kirchen betroffen waren.
Außerdem weise ich in aller Deutlichkeit Ihre Behaup-
tung zurück, dass mit den Staatsleistungen gegen die
Trennung von Staat und Kirche verstoßen würde: Wir le-
ben in einem säkularen Staat, unsere Verfassung sieht
aus gutem Grund vor, dass Staat und Kirche getrennt
sind. Doch zugleich ist richtig, dass das deutsche Staats-
modell nicht laizistisch ist, sondern vielmehr ein Ver-
hältnis der „wohlwollenden Neutralität“ ist, wie es der
ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio for-
muliert.
Der weltanschaulich-neutrale Staat muss den Reli-
gionsgemeinschaften gegenüber nicht indifferent sein;
die Kooperation in bestimmten Bereichen ist durch das
Grundgesetz dezidiert erwünscht. Davon sind auch
finanzielle „Belange“ nicht grundsätzlich ausgeschlos-
sen, wie es beispielsweise beim Religionsunterricht der
Fall ist. Dafür gibt es staatliche Zuschüsse. Ich erinnere
aber auch daran, dass eben auch der Humanistische Ver-
band für die Erteilung des Lebenskundeunterrichts bei-
spielsweise in Brandenburg staatliche Zuschüsse für
Personal- und Sachkosten erhält. Vielleicht ist es aber
vielfach nicht bekannt, dass der Humanistische Verband
Berlin-Brandenburg im vorigen Jahr seine Finanzie-
rungsvereinbarung mit dem Land Berlin aus dem Jahr
2002 gekündigt hat, weil diese vorsahen, dass das Land
Berlin „nur“ 90 Prozent der Personalkosten für diesen
Unterricht übernimmt.
Im Übrigen ist es wichtiger Bestandteil der Religions-
freiheit, dass der Staat Rahmenbedingungen gewährleis-
tet, innerhalb derer seine Bürgerinnen und Bürger ihre
Religion auch ausüben können. Gegen die weltanschau-
liche Neutralität würde der Staat umgekehrt genau dann
verstoßen, wenn er sich einseitig auf die Seite jener
schlagen würde, welche die Religionen aus dem öffentli-
chen Bereich herausnehmen wollen. Das wäre nämlich
eine einseitige Bevorzugung der atheistischen Welt-
anschauung. Dies widerspräche im Übrigen auch den
Interessen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger dieses Landes, die sich zu einer Religionsge-
meinschaft bekennen.
Darüber hinaus erinnere ich auch Sie daran, dass jene
Subventionen, die Sie in ihrem Entwurf zwar aktuell
nicht regeln wollen, aber doch als „sogenannte Privile-
gierung“ der Kirchen bezeichnen, selbstverständlich ver-
fassungskonform sind: Die Kirchen erhalten bei den
Leistungen, die sie im Rahmen der Subsidiarität für den
Staat erledigen, Zuschüsse, wie jeder andere Träger
auch, wenn er dieselben Leistungen bereithält, beispiels-
weise bei Kindergärten oder Krankenhäusern.
Lassen Sie mich aber zurückkommen auf die Staats-
leistungen im engeren Sinne, die auf den Enteignungen
der Säkularisation beruhen. Anders als Sie stehen wir
Christdemokraten ausdrücklich zu unseren historischen
Verpflichtungen in Rechtsnachfolge der Staaten auf
deutschem Boden genauso wie zu den völkerrechtlichen
Verpflichtungen aus dem Konkordat mit dem Heiligen
Stuhl, das ausdrücklich vorsieht, dass die Grundsätze für
eine Ablösung der „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen
Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die katholi-
sche Kirche“ rechtzeitig im freundschaftlichen Einver-
nehmen mit dem Heiligen Stuhl herbeizuführen sind.
Gesprächen, die eine solche Ablösung im freundschaftli-
chen Einvernehmen intendieren würden, würden wir uns
nicht entziehen – nur ist mir nicht bekannt, dass insbe-
sondere die Länder mit einer Bitte nach einem Grundsät-
zegesetz für die Ablösung an den Bund herangetreten
wären.
Eher umgekehrt werte ich das Vorgehen der Länder,
die den Spielraum, den die geltende Rechtslage ihnen
bietet, ja aktiv nutzen, gerade als Signal, dass sie mit den
geltenden Regelungen einverstanden sind: Sie wissen,
dass beispielsweise Bayern erst jüngst Änderungen bei
der Besoldung der Bischöfe und Geistlichen auf Landes-
ebene vorgenommen oder auch Hessen Kirchenbaulas-
ten abgelöst hat.
Ich meine auch, dass Föderalismus falsch verstanden
wäre, wenn der Bundesgesetzgeber nun per Gesetz den
Ländern fixe Zahlungen vorschreiben und möglicher-
weise den Spielraum nehmen würde, die Landesgesetz-
gebung, die dann die Ablösung gegenüber den jeweili-
gen Diözesen oder Landeskirchen regeln müsste, den
örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten anzupas-
sen.
Deshalb sage ich Ihnen: Mit der Union wird es eine
einseitige Ablösung ohne solide Rechnungsbasis, ohne
Einbeziehung der Länder und der Kirchen, die damit in
Wahrheit ein zweites Mal enteignet würden, nicht geben.
Wenn es eine Ablösung gibt, müsste sie in dem Sinne er-
folgen, wie die Staatsleistungen gedacht sind: Als faire
Entschädigung für enteignete Kirchengüter, die ja die
wirtschaftliche Grundlage der Kirchen gesichert haben,
aus denen sie also ihren Unterhalt bestreiten können. Ich
erinnere gern daran, dass der Staat ein genuines Interesse
hat, dass die Kirchen finanziell so stabil sind, ihre Ange-
28176 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
bote – für übrigens alle Menschen in unserer Gesell-
schaft, und nicht nur für Kirchenmitglieder – aufrechter-
halten zu können, denn der Staat könnte ihre vielfältigen
professionellen, vor allem aber ehrenamtlichen Ange-
bote kaum schultern.
Wir brauchen dazu starke Kirchen und Religionsge-
meinschaften, mit entsprechender personeller und mate-
rieller Ausstattung, deren Werte wesentliche Motivation
sind für das ehrenamtliche Engagement, das sehr viele
Menschen in unserem Land leisten, das unsere Gesell-
schaft erst lebenswert macht. Die christliche Nächsten-
liebe und Barmherzigkeit sind dafür ganz sicher nicht
die einzige, aber eine starke Quelle.
So möchte ich quasi den Spieß unserer heutigen De-
batte umdrehen und zum Ende meiner Rede den Kirchen
ausdrücklich für diesen Dienst an unserer Gesellschaft
danken.
Norbert Geis (CDU/CSU): Wir leben in einem säku-
larisierten Verfassungsstaat, und niemand von uns
möchte in einem anderen Staat leben. Es war, wie wir aus
der Geschichte wissen, ein langer Weg dorthin. Zwar gab
es schon sehr früh nach dem Investiturstreit (1067/1122)
die Trennung von Staat und Kirche, aber erst in der Zeit
der Aufklärung kam es auch zur Trennung von Staat und
Religion. In erster Linie war dies eine Folge der Reli-
gionskriege. Der Staat musste Neutralität bewahren, um
den Frieden zu sichern. Dem Verfassungsstaat ist es ver-
wehrt, in der Auseinandersetzung um die letzte Wahrheit
Partei zu ergreifen. Nur so kann er „Heimstatt“ aller
Bürger werden, wie das Verfassungsgericht in einem
sehr frühen Urteil ausgeführt hat.
Das heißt aber nicht, dass der Staat die Religion als
geistige Kraft des gesellschaftlichen Lebens ignorieren
muss. Religiöse Neutralität bedeutet nicht eine sture
Trennung von Staat und Religion, wie es die laizistische
Ideologie fordert. Das Christentum hat unsere deutsche
Geschichte und die Geschichte des europäischen Konti-
nents nachhaltig geprägt. Das kann niemand leugnen.
Wir können nicht einfach aus unserer zweitausend-
jährigen Geschichte des Abendlandes aussteigen. Die
christliche Religion bleibt eine wichtige Voraussetzung
unseres freiheitlichen Gemeinwesens. Auf diesen vom
Christentum gelegten kulturellen und ethischen Grundla-
gen ruht der Staat.
Unter diesem Blickwinkel sind die Staatsleistungen,
die Weimar von dem vorkonstitutionellen Staat über-
nommen und die auch in der Bonner Verfassung ihren
Niederschlag gefunden haben, zu sehen. Mit den Staats-
leistungen decken die Kirchen einen großen Teil ihres
Aufwandes. Sie sind auf diese Leistungen angewiesen.
Diese Leistungen sind keine Subventionen, sondern Er-
satz dafür, dass der Staat sich in der Säkularisation die
Kirchengüter angeeignet und damit den Kirchen die
Existenzgrundlage entzogen hat.
Die laizistische Forderung, dass für die beiden großen
christlichen Kirchen keine staatlichen Mittel aufgewen-
det werden sollen, hat sich weder in der Weimarer Natio-
nalversammlung noch in der Bonner Republik durchge-
setzt. Sowohl Weimar als auch Bonn und jetzt Berlin
wollen nicht die gewaltsame Trennung, sondern wollen
die Kooperation zwischen Staat und Kirche. Darin sind
sich die großen Parteien einig.
Dieses kooperative Verhältnis zwischen Staat und
Kirche war wohl ein Grund dafür, dass die Staatsleistun-
gen bis heute noch nicht abgelöst wurden. Das heißt aber
nicht, dass dieser Verfassungsauftrag inzwischen erlo-
schen ist. Die Kirchen können sich nicht darauf berufen,
dass diese Staatsleistungen jetzt schon so lange gezahlt
werden. Es gibt in dieser Frage kein Gewohnheitsrecht.
Die Ablösung ist nach wie vor möglich. Allerdings muss
der Staat bei einer eventuellen Ablösung wissen, dass er
durch die Staatsleistungen die Autonomie der Kirchen
zu gewährleisten hat. Die Staatsleistungen bewirken,
dass die Kirchen nicht als Bittsteller vom Staat abhängig
werden, sondern dass sie selbstständig und frei von welt-
lichen Zwängen ihren Auftrag erfüllen können. Die Auf-
forderung des Papstes zur Entweltlichung hat viele As-
pekte. Sie hat vor allem aber auch den Aspekt, dass es
keine Abhängigkeit der Kirche vom Staat geben darf.
Die Staatsleistungen dienen der Unabhängigkeit der Kir-
chen von der Welt.
Voraussetzung für die Ablösung der Staatsleistungen
ist deshalb, dass die Kirchen auch künftig im gleichen
Maße wie bisher ihren Aufwand finanzieren können.
Eine solche Ablösung hat in der Atmosphäre der Freund-
schaft zu erfolgen. Dazu sind Verhandlungen notwendig
mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung zu finden.
Der vorliegende Entwurf entspricht diesen Vorausset-
zungen nicht, sondern er stellt ein einseitiges Diktat dar.
Dies widerspricht dem Grundsatz der Kooperation zwi-
schen Staat und Kirche. Wir werden deshalb den Ent-
wurf ablehnen.
Beatrix Philipp (CDU/CSU): Es sieht so aus, als ob
die Linke beabsichtigt, einen Beitrag zur Aufarbeitung
von Geschichte zu leisten in einem für sie ungewohnten
Bereich. Sie legt heute ein Gesetz über die Grundsätze
zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesell-
schaften vor und bezieht sich darin auf einen Verfas-
sungsauftrag von 1919, der wiederum sich auf „Vor-
gänge“ von 1803 bezieht. Dass dieser vorgelegte
Entwurf aber kein Beitrag zur Aufarbeitung ist, stellen
wir fest, wenn wir uns vor Augen führen, um was es tat-
sächlich geht.
Bund, Länder und Kommunen leisten finanzielle Un-
terstützung an die Kirchen in verschiedenster Form. Eine
Besonderheit der Unterstützungsleistung stellen die so-
genannten Staatsleistungen dar, und um die geht es
heute. Staatsleistungen haben ihren historischen Ur-
sprung in der Zeit der Säkularisierung, geregelt im
Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803. Im Rah-
men dieser Säkularisierung wurden zahlreiche kirchliche
Güter enteignet; insofern versteht die Linke etwas da-
von. Diese Güter sind meistenteils noch heute in staatli-
chem Eigentum; „meistenteils“ daher, weil es in den ver-
gangenen Jahren immer wieder einmal auf Landesebene
Verhandlungen mit dem Abschluss von Ablösevereinba-
rungen gegeben hat. 1803 übernahmen die damaligen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28177
(A) (C)
(D)(B)
Landesherren die Verpflichtung, im Gegenzug die Be-
soldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Es
handelte sich also ursprünglich um eine Art Pachtersatz-
leistung. Staatsleistungen stellen auch heute noch keine
Förderung der Kirchen durch den Staat dar. Vielmehr
handelt es sich immer noch um die Wiedergutmachung
für erlittene Rechtsverluste infolge der säkularisations-
bedingten Vermögensverluste der Kirchen.
Wie bereits angedeutet, sind diese Staatsleistungen
durch Art. 140 Grundgesetz mit dem dadurch geltenden
Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung verfas-
sungsrechtlich verbürgt. Gleichzeitig gibt es einen Auf-
lösungsauftrag für die vor dem Inkrafttreten der Weima-
rer Reichsverfassung im Jahre 1919 begründeten
Staatsleistungen. Danach sollen die regelmäßigen Zah-
lungen gegen eine angemessene Entschädigung aufgeho-
ben werden.
Ich zitiere Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsver-
fassung:
Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln
beruhenden Staatsleistungen an die Religionsge-
sellschaften werden durch die Landesgesetzgebung
abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich
auf.
In Art. 18 Satz 3 des Staatskirchenvertrags vom
20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem
Deutschen Reich, dem sogenannten Reichskonkordat,
heißt es ausdrücklich:
Die Ablösung muss den Ablösungsberechtigten ei-
nen angemessenen Ausgleich für den Wegfall der
bisherigen staatlichen Leistungen gewähren.
Unbestritten ist also, dass es einen Auftrag gibt.
Aber der Teufel steckt im Detail. Was ist „angemes-
sen“? Wer kann „angemessen“ definieren? Seit Jahren
wird diese Problematik immer wieder thematisiert. Da-
bei verschließen sich die Vertreter der Kirchen auch
nicht möglichen Lösungsvorschlägen. Doch wie könnten
diese Lösungsvorschläge aussehen?
Die Linken rechnen in ihrem Antrag hin und her, um
die Wertigkeit der abschließenden Staatsleistungen auf
das 10-Fache des zeitlichen Jahreswertes zu beziffern.
Dies scheint mir aus der Luft gegriffen. Andere Meinun-
gen gehen von einem 25-Fachen des zeitlichen Jahres-
wertes aus. Wieder andere halten es für angemessen, die
Zahlungen komplett einzustellen, da in den vergangenen
Jahren umfangreiche Zahlungen bereits erfolgt seien.
Zurzeit belaufen sich die jährlichen Zahlungen auf circa
460 Millionen Euro. Das bedeutet, das Spektrum der im
Zweifelsfall erforderlichen Mittel reicht von 0 über
4,6 Milliarden bis hin zu 115 Milliarden Euro. Als be-
sonderes Schmankerl: Wir bestellten hier die Musik, und
die Länder müssten zahlen. Die Freude dort wäre über-
groß, wie sich denken lässt. Ich bin zwar keine Verfas-
sungsrechtlerin, aber Ihre Forderungen lassen doch er-
heblich an der Verfassungsmäßigkeit des vorgestellten
Gesetzestextes zweifeln. Darauf geht aber sicher Herr
Geis noch besonders ein.
Ein weiterer Aspekt: Zur Ablösung dieser Staatsleis-
tungen ist ein Grundsätzegesetz erforderlich; das heißt,
ein Gesetz, das die Grundsätze zwischen den Religions-
gemeinschaften und den Ländern neu regelt. Dabei soll
seitens des Bundes ein Rahmen für die Ablösung vorge-
geben werden, den die Länder ausfüllen. Die Linken hin-
gegen machen in ihrem Entwurf den Ländern bereits
konkrete Vorgaben. Welcher Spielraum bei der Ausge-
staltung verbliebe den Ländern dann noch? Denn von ei-
ner verbleibenden Regelungsautonomie der Länder kann
bei den Vorgaben in diesem Gesetzentwurf nicht mehr
die Rede sein. Gerade im Hinblick auf die unterschiedli-
chen Entwicklungen im Verhältnis Länder und Reli-
gionsgemeinschaft in den zurückliegenden Jahren – so-
gar Jahrhunderten – ist es wichtig, dass den Ländern
entsprechende Gestaltungsspielräume für eine eventuelle
Ablösung überlassen werden.
Auch bleibt anzumerken: Unabhängig von der Ver-
pflichtung aus Art. 138 Weimarer Reichsverfassung ha-
ben bereits zahlreiche Bundesländer vertragliche Rege-
lungen gegenüber den Religionsgemeinschaften für eine
Ablösung der Staatsleistungen getroffen. So hat zum
Beispiel Bayern ehemals kirchliche Liegenschaften wie
Kirchen und andere kirchliche Gebäude bereits an die
Kirche zurückübereignet, was zur Folge hatte, dass staat-
liche Unterhaltsleistungen weggefallen sind. Gleichzei-
tig hat Bayern mit dem Gesetz zur Änderung des Geset-
zes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und
Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse
zum Personalaufwand des Landeskirchenrates Ende
2012 die Leistungen an Geistliche beider Konfessionen
neu geregelt.
Ein Eingreifen des Bundes, wie Sie es wollen, würde
die Länder vor erhebliche finanzielle Probleme stellen.
Wir wollen den Ländern im Hinblick auf ihre spezifische
Situation bzw. Interessenslagen und ihre finanziellen
Gestaltungsspielräume nicht vorschreiben, ob und bis
wann sie die Staatsleistungen ablösen, sondern verweisen
gerne auf Bayern und die dort gefundenen Lösungen.
Und noch einmal: Wie Sie auf den 10-fachen Jahres-
beitrag kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Jedenfalls ent-
behrt es jeder Seriosität, etwa einer Berechnung anhand
nachvollziehbarer Kriterien, mal so einfach den 10-fa-
chen Jahresbeitrag zu fordern. Sie nennen dies zwar
Kompromisslösung zwischen Allgemeininteresse in Be-
zug auf eine Schonung des Haushaltes und den Vermö-
genswahrungsinteressen der betroffenen Kirchen. Aber
auch das trifft nicht den Kern. Ich verweise auf Art. 18
Satz 1 des Reichskonkordates. Dort heißt es:
Falls die auf Gesetz. Vertrag oder besonderen
Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die ka-
tholische Kirche abgelöst werden sollten, wird vor
der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustel-
lenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heili-
gen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches
Einvernehmen herbeigeführt werden.
Zitat Ende. So pfleglich ging man damals jedenfalls mit-
einander um. Ihr 10-facher Jahresbeitrag, auf den Sie
sich wohl untereinander geeinigt haben, scheint mir weit
weg von einem „freundschaftlichen Einvernehmen“ zu
sein.
28178 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Schließlich widerspreche ich mit Nachdruck, wenn es
im vorliegenden Gesetzentwurf heißt, dass die gewähr-
ten Staatsleistungen zu einer Bevorzugung der Kirchen
gegenüber anderen Bekenntnisgemeinden führten. Ich
erinnere an dieser Stelle nur daran, dass wir im März
vergangenen Jahres das Gesetz zum Vertrag zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der
Juden in Deutschland gelesen und verabschiedet haben.
Kaum jemand – außer Ihnen – empfindet das als „Bevor-
zugung“.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt das Prin-
zip der Trennung von Staat und Kirche an. Eine Verän-
derung der rechtlichen Stellung der Kirchen hätte weit-
reichende verfassungsrechtliche Auswirkungen. Und
deshalb bleibt nur noch festzustellen, dass der Gesetzent-
wurf nicht im Ansatz hält, was der Titel verspricht. Der
Überweisung in den Innenausschuss stimmen wir zu.
Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Wie meistens, wenn wir uns hier im Hohen Haus
mit dem Verhältnis von Kirche und Staat beschäftigen,
wird es historisch. Der Anlass unserer heutigen Debatte
ist der Ablösungsauftrag für die sogenannten Staatsleis-
tungen, der bereits seit 1919 in der Verfassung steht. Die
Linksfraktion hat dazu den vorliegenden Gesetzentwurf
eingebracht, der aus unserer Sicht – das sage ich gleich vor-
weg – reichlich unausgegoren ist, denn der Teufel, falls
diese Bemerkung erlaubt ist, steckt wie so oft im Detail.
Im Gesetzentwurf wird die Notwendigkeit einer Ab-
lösung damit begründet, dass dadurch eine stärkere Ent-
flechtung des Staat-Kirche-Verhältnisses vorangetrieben
werde. Diese stärkere Entflechtung ist aus Sicht meiner
Fraktion auch durchaus wünschenswert. Die höchste
Hürde ist hierbei allerdings, dass die allermeisten Juris-
ten den kompletten Wertersatz der Staatsleistungen als
Ablösung veranschlagen, also in etwa die 25-fache
Summe des von den Ländern jeweils gezahlten Jahresbe-
trags. In Anbetracht dessen wirkt die zehnfache Summe
als einmalige Abfindung, wie er im Gesetzentwurf der
Linken steht, doch ziemlich willkürlich gewählt und ist
auch nicht nachvollziehbar begründet.
Und dann leuchtet da noch etwas nicht so recht ein:
Warum haben Sie es eigentlich so eilig, die Länder zur
Gesetzgebung zu drängen? Sie wollen, dass die Länder
innerhalb eines Jahres nach Erlass des bundesrechtlichen
Ablösungsgesetzes tätig werden müssen; so steht es im
Entwurf. Dies aber halte ich für äußerst knapp bemessen,
wenn wir daran denken, dass einem solchen Landesge-
setz umfangreiche Verhandlungen mit den Kirchen vo-
rausgehen müssten – von der Zeit, die die parlamentari-
sche Befassung inklusive der möglicherweise notwendig
werdenden Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsberatun-
gen dann noch in Anspruch nimmt, mal ganz abgesehen.
Die Frage, ob die Länder das überhaupt wollen, ist dabei
vollends aus dem Blick geraten. Denn in der Staatslehre
herrscht Dissens über die Frage, ob ohne ein bundes-
rechtliches Ablösungsgesetz die Länder überhaupt Ablö-
sungen vornehmen dürfen. Egal, wie man die Frage be-
antwortet, so steht doch fest, dass die Länder nur dann
abzulösen brauchen, wenn sie dies für richtig halten, also
entweder unabhängig vom Bundesgesetz oder aber erst
nach dessen Erlass. Aber – und das ist in diesem Zusam-
menhang der springende Punkt – sie können durch die-
ses Gesetz nicht zur Ablösung gezwungen werden, wie
Sie dies verlangen. Das ist das eine.
Zum anderen habe ich den Eindruck, Sie haben eine
falsche Vorstellung vom Charakter dieses „Grundsätze-
Gesetzes“, wie es laut Weimarer Reichsverfassung heißt.
Es heißt nämlich deshalb so, weil es die Grundsätze auf-
stellen soll, denen die Länder dann zu folgen haben. Sie
aber stellen im Gesetz nicht die Grundsätze auf, sondern
regeln detailliert, was im Einzelnen zu geschehen hat.
Da stellt sich doch die Frage, wo da der Spielraum der
Länder ist. Wozu braucht es ein Landesgesetz, wenn die
bundesrechtlichen Vorgaben so präzise sind?
Zum Schluss noch drei Anmerkungen zu Ihrer Be-
gründung, der heute aus dem Amt scheidende Papst habe
dies selbst so gewollt. Erstens ist selbst innerhalb der ka-
tholischen Kirche umstritten, wie die Freiburger Rede
Benedikts von der „Entweltlichung“ der Kirche zu ver-
stehen ist. Zweitens werden sich die genauso von dem
Gesetz betroffenen evangelischen Landeskirchen fragen,
warum sie von Ihnen von der Linkspartei in ökumeni-
sche Mithaftung für Äußerungen des Papstes genommen
werden. Und drittens ist im Gesetzentwurf viel die Rede
davon, dass die Trennung von Staat und Kirche endlich
vollständig durchgesetzt werden müsse. Unabhängig
von der Frage, was das konkret bedeutet, stellt die Exe-
gese von Papstworten diesen Grundsatz auf den Kopf.
Denn zur Trennung von Staat und Kirche gehört auch,
dass der Staat eben nicht bewerten kann und darf, was
kircheninterne Äußerungen bedeuten sollen und was
nicht. Insofern fehlt dem Vorstoß die notwendige argu-
mentative Konsistenz.
Wir sollten die Auseinandersetzung über Sinn und
Zweck der Staatsleistungen und die rechtlichen Mög-
lichkeiten ihrer Ablösung führen, da bin ich ganz bei Ih-
nen. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung indes sagt
mehr aus über Ihr Verständnis bzw. Mißverständnis des
Religiösen als über die Problematik selbst. Mit Ihrem
Antrag bürden Sie den Ländern eine praktisch nicht zu
leistende Gesetzgebungslast auf und demonstrieren ein
eklatantes Desinteresse an den rechtlichen Detailproble-
men der Ablösung. Sie sind nicht an einer sinnvollen
Lösung interessiert, sondern nur an der Konfrontation.
Genau deshalb können wir Ihren Antrag nicht mittragen.
Anlage 19
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rah-
menkonzept für naturnahe Flusslandschaf-
ten“
– Umfassendes Elbekonzept erstellen
(Tagesordnungspunkt 15)
Ingbert Liebing (CDU/CSU): Der Schutz der Um-
welt steht sowohl bei der Bundesregierung als auch bei
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf der politischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28179
(A) (C)
(D)(B)
Agenda ganz weit oben. Ein wichtiger Aspekt ist in die-
sem Zusammenhang auch die Wasserpolitik.
Da wir uns dessen Bedeutung bewusst sind, verfügt
Deutschland hier über ein im internationalen Vergleich
vorbildliches Umweltschutzniveau. Dies gilt auch für
viele andere Bereiche. Deutschland hatte von Anfang an
ein vorrangiges Interesse an der Wasserrahmenrichtlinie.
Deshalb war die Beteiligung der Bundesrepublik auf
europäischer Ebene im Vorfeld auch so intensiv und er-
folgreich. Wir haben die Herausforderungen ernst ge-
nommen und gehören deshalb zu den wenigen Staaten,
die fristgerecht Ende 2009 die notwendigen Bewirt-
schaftungspläne für die Flussgebietseinheiten mit deut-
schem Anteil vorgelegt haben.
Wir haben viel gelernt bei der Umsetzung der Wasser-
rahmenrichtlinie, und wir verfolgen damit sehr ehrgei-
zige Ziele, die nicht ohne erheblichen finanziellen Auf-
wand zu erreichen sind. Darüber hinaus arbeiten wir eng
mit unseren europäischen Nachbarn zusammen.
Die Linken behaupten in ihrem Antrag, dass die Euro-
päische Kommission ein umfassendes Vertragsverlet-
zungsverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung der Was-
serrahmenrichtlinie eingeleitet hat. Hier geht es um eine
unterschiedliche Interpretation von Rechtsbegriffen der
Europäischen Kommission, die sich im Bereich des Kos-
tendeckungsprinzips von den verschiedenen EU-Mit-
gliedstaaten unterscheidet. Konkret geht es hier um die
Definition des Begriffs der Wasserdienstleistungen und
die Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen der
Wasserrichtlinie.
Alle Fristen wurden von der Bundesregierung einge-
halten, und die Klage wurde zum 31. Januar 2013 gegen-
über dem Europäischen Gerichtshof erwidert. Das Ver-
fahren ist damit offen. Lassen Sie uns abwarten, wie der
Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Die restrik-
tive inhaltliche Auslegung der Bestimmungen wird übri-
gens von rund elf weiteren Mitgliedstaaten geteilt. Sie
sehen also, Deutschland steht hier nicht alleine, und die
Klage gegen uns wird als Musterprozess der Europäischen
Kommission für ähnlich gelagerte Fälle gesehen. Und
wir alle wissen ja: „Vor Gericht und auf hoher See sind
wir in Gottes Hand“.
Der Antrag der Linken fordert, neben der Wasserrah-
menrichtlinie ein nationales Rahmenkonzept für natur-
nahe Flusslandschaften als zweites Instrument zu schaf-
fen. Aber das brauchen wir nicht. Offensichtlich kennen
Sie die grundgesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwi-
schen dem Bund und seinen Ländern immer noch nicht:
Der Bund ist nicht für die Bewirtschaftungsplanung oder
Maßnahmenprogramme zuständig; dafür sind die Bun-
desländer zuständig. Die Realisierung der Programme
erfolgt durch die Bundesländer. Diese Phase wurde bis
Ende 2012 erfolgreich abgeschlossen.
Nach der Wasserrahmenrichtlinie werden die Bewirt-
schaftungspläne und Maßnahmenprogramme alle sechs
Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst sowie aktuali-
siert. Also findet hier eine Evaluierung statt. Eine Ver-
kürzung der Überprüfungsphasen macht wegen der
meist langsamen Reaktionen der Gewässer auf erfolgte
Maßnahmen keinen Sinn, wie es der Antrag der Linken
suggeriert.
Die Bewirtschaftungspläne sind wesentliche
Elemente zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Deshalb ist die Einrichtung einer interministeriellen Ar-
beitsgruppe auf Bundesebene nicht notwendig. Die zu-
ständigen Ministerien auf Bundes- und Länderebene be-
finden sich in engem Austausch. Darüber hinaus wurden
Vertreter interessierter Kreise frühzeitig in die Umset-
zung der Wasserrahmenrichtlinie eingebunden.
Die Wasserrahmenrichtlinie – wie übrigens auch die
im Antrag zitierte Hochwasserrisikomanagement-Richt-
linie – verlangen bereits heute nach einer intensiven
Kooperation aller beteiligten Akteure und einer aktiven
Beteiligung der Öffentlichkeit. Dem ist die Bundesregie-
rung selbstverständlich umfassend nachgekommen.
Dabei hat sie zugunsten einer möglichst breiten Ein-
bindung der Öffentlichkeit zum Teil innovative Wege
beschritten, gerade auch im Sinne einer aktiven Beteili-
gung. Besonders der gerade angelaufene Ideenwettbe-
werb des Deutschen Naturschutzpreises ist hier ein gutes
Beispiel. Für das Jahr 2013 steht er unter dem Thema
„Lebensraum Wasser – Vielfalt entdecken, erleben, er-
halten“. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen,
Ideen einzureichen, die die biologische Vielfalt hervor-
heben sowie die Lebensräume in, an und auf Seen, Bä-
chen und Flüssen erlebbar machen.
Gerade die Zusammenarbeit von verschiedenen Inter-
essengruppen bietet hier eine hervorragende Möglich-
keit, um nicht nur das Naturerlebnis, sondern auch Na-
turbildung und -schutz nachhaltig zu unterstützen. Durch
dieses und ähnliche Projekte ist die Öffentlichkeitsbetei-
ligung bei der Erarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie
berücksichtigt und auch umgesetzt worden. Aber auch
weitere Forderungen des Antrages zeigen die Unkennt-
nis der Linken von der föderalen Kompetenzverteilung
deutlich: Die Forderung, räumlich zusammenhängende
Gewässerrandstreifen mittelfristig auf 15 Meter festzule-
gen, muss ich zurückweisen.
Die Diskussion hatten wir schon vor Jahren mit den
Bundesländern, als es um den Hochwasserschutz ging.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz 2010 muss der Gewäs-
serrandstreifen im Außenbereich bereits 5 Meter breit
sein. Aber Länder und Behörden können durchaus ab-
weichende Regelungen treffen und flexibel handeln.
Eine bundeseinheitliche Vorgabe ist daher auf Dauer
nicht möglich und auch nicht gewollt.
Darüber hinaus fördert das BMU im Rahmen der För-
derrichtlinie für Naturgroßprojekte zahlreiche Gewässer-
randstreifenprojekte. Dann möchte ich auch noch darauf
hinweisen, dass nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des Was-
serhaushaltsgesetzes die Umwandlung von Grünland in
Ackerland verboten ist. Des Weiteren sind Überschwem-
mungsgebiete als Rückhalteflächen zu erhalten. Auch
sollen frühere Überschwemmungsgebiete, soweit mög-
lich, wiederhergestellt werden. All dies fällt in die Län-
derzuständigkeit, worüber wir ausgiebigst in den ent-
sprechenden Gremien diskutiert haben.
28180 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Zur Forderung der Linken, die Gewährleistung einer
öffentlichen Finanzierung, die vorrangig auf Synergien
zwischen dem Hochwasserschutz und dem Erhalt bzw.
der Entwicklung frei fließender Flüsse mit naturnahen
Auen ausgerichtet ist, kann ich nur sagen: Die geltenden
finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sa-
gen, dass auch hier die Länder die finanzielle Verantwor-
tung haben. Trotzdem engagiert sich die Bundesregie-
rung im Hochwasserschutz. Auch auf EU-Ebene setzt
sie sich dafür ein, dass der Hochwasserschutz in den ein-
schlägigen europäischen Förderprogrammen berücksich-
tigt wird. Eine Kooperation zum Gewässerschutz in den
internationalen Flussgebieten bzw. an Grenzflüssen fin-
det schon lange statt. Dazu wurden internationale Fluss-
gebietskommissionen und Grenzgewässerkommissio-
nen gegründet, die mit ihren Arbeitsstrukturen sämtliche
Themen des Gewässerschutzes abdecken, wie Hochwas-
serschutz, chemische und ökologische Aspekte des Ge-
wässerschutzes, Warnung bei Unfällen, inzwischen auch
Fragen der Biodiversität und des Klimaschutzes. Diese
Gremien dienen als Koordinationsplattformen zur inter-
nationalen Abstimmung der Umsetzung europäischer
Gewässerschutzrichtlinien.
Auch im Bereich der Forschung ist die Bundesregie-
rung engagiert. So sind Vorhaben regelmäßig im Rah-
men des Umweltforschungsplans des Bundesumwelt-
ministeriums gefördert worden.
Zusammenfassend stelle ich fest: Die Bundesregie-
rung setzt sich aktiv ein für die Harmonisierung des Ge-
wässerschutzes und die Verbesserung des Zustands der
Gewässer innerhalb der EU. Dazu dient als zentrales In-
strument die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in
nationaler Verantwortung. Das Herzstück der EU-weit
verbindlichen Richtlinie ist es, bis 2015 einen guten öko-
logischen und chemischen Zustand bei oberirdischen
Gewässern und einen guten quantitativen und chemi-
schen Zustand beim Grundwasser herzustellen. Zur
Realisierung dieses ambitionierten Ziels werden wir als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Kräften beitragen.
Den uns vorliegenden Antrag der Linken lehnen wir
ab. Dieser Antrag strotzt vor Unkenntnis, fordert Dinge,
die längst erledigt oder auf den Weg gebracht sind, und
er verfolgt ein falsches Ziel: Anstatt über die Erstellung
neuer theoretischer Rahmenkonzepte nachzudenken, set-
zen wir uns lieber ganz praktisch für eine optimale Um-
setzung bereits beschlossener Konzepte ein.
Wir verzetteln uns nicht; wir handeln.
So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz der
Umwelt und unterstützen die Bundesregierung auf natio-
naler und europäischer Ebene bei der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie.
Ulrich Petzold (CDU/CSU): Auch wenn ich mich
stärker auf den Elbe-Antrag konzentrieren möchte, doch
zunächst einige Worte zum Flusspolitikantrag: Bei der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hängt es nicht,
wie Sie es in Ihrem Antrag zu suggerieren versuchen, an
irgendeiner Gewässerverunreinigung, dass ein Verfahren
beim EuGH anhängig ist, sondern es dreht sich einzig
und allein um die juristische Fragestellung und Defini-
tion des juristisch unbestimmten Begriffes der „Wasser-
dienstleistungen“. Die Klärung einer solchen Rechts-
frage über ein juristisches Verfahren ist ein ganz
normaler Vorgang. Die Differenzen, die es hier zwischen
Bund und EU gibt, entzünden sich an der Frage, ob zum
Beispiel die Nutzung von Wasser durch eine Wasser-
kraftanlage eine Wasserdienstleistung ist und damit kos-
tenpflichtig gemacht werden kann. Diese Problematik
sprechen Sie in Ihrem Antrag jedoch nicht einmal im
Entferntesten an. Den Bund hier einseitig zu kritisieren,
geht deswegen vollständig fehl.
Doch nun zu dem Elbe-Antrag, den Sie uns trotz lan-
ger Debatten darüber in der Vergangenheit heute erneut
unverändert vorlegen: Welch eine wunderschöne Vor-
stellung – der frei fließende Fluss in einer natürlichen
Landschaft. Wirklich wunderschön?
Wenn man die beiden Anträge, die wir heute beraten,
in Verbindung miteinander liest, könnte man sich an dem
Idealbild begeistern. Doch leider ist Natur nicht ideal,
und das Schäferidyll des Barock ist keine reale Welt im
Hier und Jetzt. Deshalb wird es Zeit, liebe Kollegen von
der Linken, endlich in der Wirklichkeit anzukommen.
Die fruchtbaren Elbniederungen, in denen wir heute
leben und die wir als wunderschöne Naturlandschaft er-
leben, sind Kulturlandschaft und in jahrhundertelangen
Kämpfen von unseren Vorfahren der Natur abgetrotzt
worden. Nur als Beispiel: Bis zum 11. Jahrhundert stellte
sich die Elbe als weit verzweigtes Gewässersystem dar
und floss zum Beispiel im Raum Stendal zeitweise fast
30 Kilometer östlich vom heutigen Verlauf. Nach vielen
Flutkatastrophen sicherten unsere Vorfahren das Sied-
lungsgebiet zwischen Havel und Elbe, und es wäre wohl
unvorstellbar, die über Jahrhunderte entstandenen Fluss-
bauwerke und damit die Kulturlandschaft und Siedlun-
gen aufzugeben. Der frei fließende Fluss ist eine Illusion
und für viele Anwohner nicht einmal eine schöne Illu-
sion. Damit werden viele der Forderungen in den beiden
Anträgen von vornherein Makulatur.
Auf der anderen Seite ist der in den Anträgen kriti-
sierte Eintrag von Chemie und Nährstoffen auch an der
Elbe in einem ungemein bemerkenswerten Umfang zu-
rückgegangen. So wurde in der Elbe die Jahresfracht von
Schwermetallen um bis zu 90 Prozent verringert. Gleich-
zeitig hat sich die Sauerstoffkonzentration jetzt im Mittel
von 8 Prozent eingepegelt und hat seit 1993 die zu DDR-
Zeiten übliche Sauerstoffkonzentration von 3 Prozent
nie wieder unterschritten.
Aquatische Lebensgemeinschaften, die nicht mehr
existierten, konnten wieder angesiedelt werden. 36 von
41 potenziellen Fischarten leben wieder in der Elbe.
Lachs, Meeresforelle und Wels sind wieder anzutreffen.
1980 waren es noch ganze 26 Fischarten. Die Behaup-
tung eines zunehmenden Artenrückgangs und eines zu-
nehmenden Eintrags von Nähr- und Schadstoffen ist
demzufolge politischer Unsinn und sollte gerade von den
Linken unterlassen werden. Denn gerade ihre Vorgän-
gerpartei trägt an dem ökologischen Desaster der DDR
wesentliche Verantwortung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28181
(A) (C)
(D)(B)
Die positive Entwicklung bei den aquatischen Le-
bensgemeinschaften ist aber auch solchen Flussbauwer-
ken wie Buhnenfeldern oder Leitwerken zuzurechnen.
Dadurch sind Stillgewässer entstanden, in denen sich
Fischbrut gut entwickeln kann. Regulierungsbauwerke
können sich bei richtiger Gestaltung also durchaus öko-
logisch positiv auswirken. Wer aber jede Veränderung an
Flussbauwerken gleich und von vornherein als Ausbau-
maßnahmen verteufelt, verhindert auch ökologische Ver-
besserungen.
Das Gleiche trifft auch auf die Sohlenstabilisierung
zu. Alle wissen, dass sich die Elbe seit Jahrhunderten im
Bereich Wörlitz/Coswig eingräbt und dadurch die
Auwälder dieser Region trockenzufallen drohen. Selbst
das Biosphärenreservat Elbe hat vorgeschlagen, durch
Sohlschwellen das Eingraben der Elbe zu stoppen.
Durch die Kampfbegriffe „Kanalisierung“ und „Steini-
gung der Elbe“ ist eine vernünftige Debatte über diese
Rettungsmaßnahmen bisher unterblieben. Wenn die
Linke in ihrem Antrag einen Schwerpunkt Sohlstabili-
sierung fordert, wäre es schon spannend, wie sie sich in
der Praxis dazu stellt. Hier im Bundestag die eine For-
derung zu stellen und in den Ländern oder vor Ort ent-
gegengesetzte Forderungen aufzumachen, geht einfach
nicht.
Auch in einem Antrag einen einheitlichen Gewässer-
randstreifen von 15 Metern einzufordern und beim
Hochwasserschutzgesetz mehr Landeskompetenzen in
dieser Angelegenheit zu verlangen, passt nicht zusam-
men. Es ist ja durchaus nachvollziehbar, dass Gewässer-
randstreifen bei Gewässern erster Ordnung anders ge-
handhabt werden als bei Gewässern dritter Ordnung oder
dass bei den Festlegungen zu Gewässerrandstreifen die
Geländeneigung mitberücksichtigt werden muss. Des-
wegen war eine einheitliche Festlegung des Gewässer-
randstreifens schon in der Vergangenheit falsch und wird
es auch in Zukunft sein.
Gerade im Hochwasserschutz wird von den Ländern
die Subsidiarität hochgehalten. Es ist zwar richtig, dass
der Bund die Länder bei solchen Maßnahmen wie der
Deichrückverlegung unterstützt, aber es macht Sinn, den
Hochwasserschutz in der Kompetenz der Länder und
Kommunen zu lassen. Wie wollte auch der Bund einen
Hochwasserschutz zum Beispiel an Gewässern dritter
Ordnung organisieren? Das können Länder und Kom-
munen vor Ort viel besser; denn gerade hier liegen oft
Wissen und Erfahrung der Menschen vor Ort vor. Nicht
große Forschungsprogramme sind vonnöten, sondern
Umsetzung von Erfahrungen. Wenn ich mir da den Um-
gang des Landes Brandenburg mit den Erfahrungen mit
dem Hochwasserschutz an der Elbe im Bereich Mühl-
berg ansehe, kann ich Ihnen nur sagen: Nicht viel Papier
beschreiben mit noch mehr Forderungen, sondern auf
die Erfahrungen der Menschen in Mühlberg eingehen
und etwas für den Hochwasserschutz in der Praxis tun!
Damit ist die Forderung nach Übertragung von Kompe-
tenzen, die zurzeit bei den Landesämtern liegen, an die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gera-
dezu grotesk. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen,
dass Sie das in Brandenburg durchsetzen.
Mit der bevorstehenden Flussgebietskonferenz in
Magdeburg am 5. März werden wir sachgerechte Ant-
worten auf viele Fragen zur weiteren Entwicklung an der
Elbe geben. Diese Flusskonferenz ist ein Teil unseres
Gesamtkonzeptes Elbe. Das Gesamtkonzept Elbe soll
nach dem Willen des Runden Tisches von Bund, Ländern
und Institutionen aus dem Umweltbereich bis spätestens
2015 das derzeitige Unterhaltungskonzept an der Elbe
ablösen. Dabei handelt es sich um einen ergebnisoffenen
Prozess, bei dem auf die geänderten rechtlichen Rah-
menbedingungen einerseits sowie den sich verändernden
Wasserabfluss andererseits reagiert werden soll. Ebenso
soll eine Lösung gefunden werden für die bisher unge-
lösten Probleme an den Reststrecken. Im Vordergrund
stehen die aktuellen Rahmenbedingungen, die das Um-
weltrecht vorgibt, aber auch das mit den Ländern entwi-
ckelte Sohlenstabilisierungskonzept für die Erosionsstre-
cke von Mühlberg bis zur Saalemündung bei Barby.
Schließlich geht es um die in Niedersachsen gelegene
Reststrecke bei Dömitz/Hitzacker. Sowohl aus natur-
schutzfachlichen Gründen als auch zur Umsetzung des
Hochwasserschutzes werden dabei Maßnahmen erfor-
derlich, die die Grenzen der Unterhaltung erreichen.
Ohne diese Maßnahmen lässt sich jedoch die Erosions-
strecke nicht wirkungsvoll sanieren und kein verlässli-
cher Hochwasserschutz herstellen, die Schifffahrtsver-
hältnisse lassen sich nicht nachhaltig konsolidieren. Das
derzeitige Geschiebemanagement ist kostenintensiv und
mit ständigen Eingriffen in die Natur verbunden. So ist
es nur sinnvoll, dass durch Maßnahmen im Uferbereich
und Rückbau sowie Veränderungen an Buhnen die Fließ-
geschwindigkeit der Elbe verringert wird. Diese Maß-
nahmen sind jedoch derzeitig bei den Umweltverbänden
nicht durchsetzbar, weil sie als Ausbaumaßnahmen gel-
ten.
Genauso ist der Schiffstransport auf der Elbe ideolo-
gisch belastet, doch: Insgesamt wird die Elbe von rund
150 verladenden oder transportierenden Unternehmen
genutzt. Sowohl Containerverkehre als auch Projektla-
dungs- und Schwerlastverkehre gewinnen hier zuneh-
mend an Bedeutung. Dabei handelt es sich oftmals um
Transporte mit einer wesentlich höheren lokalen Wert-
schöpfung, als dies bei den früher dominierenden Mas-
sen- und Schüttguttransporten der Fall war.
Siemens produziert am Standort Görlitz Industrietur-
binen. Das sind zum Beispiel Dampfgeneratoren, die
heute in einer Länge von 12 bis 13 Metern hergestellt
werden und 230 bis 250 Tonnen schwer sind. Die
nächste Generation wird eine Länge von 14 bis 15 Metern
aufweisen und bis zu 500 Tonnen wiegen. Ein anderer
Transport als über die Elbe ist nicht denkbar.
Ähnlich sieht es bei der Schuler AG in Erfurt aus.
BMW-Werke in ganz Deutschland und darüber hinaus
werden mit den in Erfurt hergestellten Pressen ausgerüs-
tet. Das Kopfteil einer Presse wiegt allein über 158 Ton-
nen. So ein Schwerlasttransport kann nicht allein über
die Straße erfolgen. Der Weg von Erfurt ins BMW-Werk
nach Regensburg beträgt auf der Straße 326 Kilometer.
Das Kopfteil der Presse war aber gut 1 600 Kilometer
unterwegs, 1 000 Kilometer davon in elf Tagen auf dem
28182 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Binnenschiff. Die Verladung erfolgte im Elbhafen in
Aken in Sachsen-Anhalt.
Sowohl Siemens in Görlitz als auch die Schuler AG
in Erfurt sind Beispiele für Betriebsstätten von Unter-
nehmen, für die der Wegfall des Transports auf der Was-
serstraße deren Existenz infrage stellen würde.
Ein weiteres Thema sind Windkraftanlagen. Rotoren
von Schwachwindanlagen erreichen heute einen Durch-
messer von über 120 Metern. Rotoren dieser Größenord-
nung können nur mit sehr großem Aufwand und meist
intermodal unter anderem auf der Wasserstraße transpor-
tiert werden. Rotoren für Windkraftanlagen von Enercon
werden von Magdeburg aus in Richtung Westen bis
Rotterdam und in Richtung Süden bis nach Wien trans-
portiert. In Mühlberg an der Elbe ist es der Hersteller
Vestas, für den die neue Kaianlage gebaut worden ist.
Es ist also eine durchaus positive Entwicklung, die es
hier zu begleiten gilt. Nicht überkritische Anträge, son-
dern die sachlichen Gespräche auf unserer Elbe-Konfe-
renz führen zu Fortschritten, und es wäre dramatisch,
wenn sich die neue niedersächsische Regierung diesen
Gesprächen verschließen würde.
Unsere Antworten bieten einen guten Ansatz für die
weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei einer
gleichzeitig guten Entwicklung für unsere Flussland-
schaften.
Horst Meierhofer (FDP): Ihr erster Antrag zur
Flusspolitik hat zwar ein paar gute Ansätze. Insgesamt
ist er trotzdem an einigen Stellen falsch in der Sache und
trifft eine Reihe von merkwürdigen Aussagen.
Sie behaupten zum Beispiel, dass seit dem 19. Jahr-
hundert der Zustand der Flüsse immer schlechter gewor-
den sein soll. Ich bitte Sie. Gerade die Linke müsste
doch wissen, dass sich an Elbe und Saale seit der Wie-
dervereinigung der Zustand doch ganz wesentlich ver-
bessert hat.
Und dass die Elbe und andere Flüsse vor allem von
Schifffahrt und Industrie geprägt sein sollen, halte ich
für eine maßlose Übertreibung. Setzen Sie sich doch ein-
mal ein paar Stunden in Dessau an die Elbe! Wenn Sie
Glück haben, erwischen Sie vielleicht einmal ein Schiff.
Das sieht im Hamburger Hafen natürlich anders aus.
Oder auch, dass man im Rhein wieder baden kann.
Das ist ein Riesenerfolg, der in den 70ern und 80ern nie
und nimmer denkbar gewesen wäre.
Dann bringen Sie 27 Forderungspunkte voll von
Selbstverständlichkeiten, aber auch verqueren Ansich-
ten: Es ist zwar richtig, ein Hochwasserwarnsystem mit
bundeseinheitlich verbindlichen Standards zu fordern.
Flüsse machen nun einmal nicht an den Ländergrenzen
halt. Dabei übersehen Sie aber, dass genau die von Ihnen
geforderten Standards in Form von Hochwasserrisiko-
karten und Hochwassermanagementplänen schon längst
in der Bearbeitung sind. Ein Blick in die Unterlagen der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr
2010 wirkt Wunder.
Sie fordern auch die Entwicklung neuer Beteiligungs-
verfahren. Dass beispielsweise an der Donau eine unab-
hängige Monitoringgruppe aus Wissenschaft, Gesell-
schaft, Umwelt- und Wirtschaftsvertretern bereits im
Vorfeld des Donauausbaus eingesetzt wurde, müsste Ih-
nen eigentlich bekannt sein. Und vielleicht haben Sie
auch vom Ergebnis schon einmal gehört: An der Donau
wird es einen sanften ökologischen Ausbau ohne Stau-
stufen geben. Gerade wir als FDP haben hier dafür ge-
sorgt, dass vor allem der bayerische Koalitionspartner
zur Vernunft gekommen ist.
Ein anderer Punkt: Ihre Vorstellungen eines Rahmen-
konzepts der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind
nicht durchdacht. Die 13 000 Angestellten der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung wollen Sie komplett erhal-
ten. Die Angestellten sollen sich aber nicht mehr um
Schiffe kümmern, sondern Bäume pflanzen, Vögel
schützen und ähnlich schöne Dinge machen. Gleichzei-
tig soll die WSV dabei nicht nur für Bundeswasserstra-
ßen, sondern für alle Flüsse zuständig sein. Von der Ver-
fassungswidrigkeit der Mischverwaltung abgesehen
schaffen Sie damit eine Monsterbehörde voller „Um-
welt-Ranger“, ohne in irgendeiner Form die Aufgaben-
verteilung weiter zu konkretisieren.
Der erste Antrag geht an zu vielen Punkten in der Sa-
che vorbei. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Ihr zweiter Antrag befasst sich mit der Erstellung ei-
nes Elbekonzepts. Beim Lesen Ihres Antrages entsteht
der Eindruck, dass die Koalition eine Flusspolitik auf
Kosten der Ökologie betreibt und anstrebt. Das ist sach-
lich falsch. Ich kann nur empfehlen, sich anhand der von
Umwelt- und Verkehrsministerium beschlossenen Eck-
punkte des Gesamtkonzepts Elbe ein Bild über die ge-
planten Maßnahmen zu machen. Das Konzept betrachtet
neben den erforderlichen Maßnahmen zur Aufrecht-
erhaltung der schifffahrtlichen Nutzung gleichrangig die
Anforderungen an den Gewässer-, Auen- und Natur-
schutz. Hierzu gehört zum Beispiel auch die zu erwar-
tende Auswirkung des Klimawandels auf die Elbe.
Aufrechterhaltung der schifffahrtlichen Nutzung meint
dabei gerade nicht die Durchführung eines verkehrsbe-
dingten Ausbaus oder ähnlicher Schwersteingriffe in den
Fluss. Damit sind Sohlstabilisierungskonzepte oder ähn-
liche Maßnahmen gemeint, die nicht nur Vorteile für die
Umwelt, sondern auch für den Verkehr mit sich bringen.
Schließlich ist das Binnenschiff als solches auch eines
der umweltfreundlichsten Transportmittel. Darum sollte
man nicht nur Schlauch- und Luftkissenboote im Blick
haben, wenn es um die Belange der Elbe geht. Das Elbe-
hochwasser von 2002 hat auch den Schiffsverkehr er-
schwert, so dass nicht nur die ökologischen Schäden,
sondern auch die dadurch verkehrsbedingten Probleme
auf umweltverträgliche Lösungen warten.
Deshalb war die von der Koalition ergriffene Initia-
tive eines Gesamtkonzeptes zur Elbe seit langem über-
fällig. Man muss sich aber auch darüber klar werden,
dass die Ziele, die wir im Gesamtkonzept verfolgen,
nicht von einem auf den anderen Tag erreicht werden
können. Durchgängigkeit, Auenschutz, Naturschutz,
Sohlstabilisierung und die Nutzung der Unterhaltungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28183
(A) (C)
(D)(B)
möglichkeiten zur Verbesserung der ökonomischen,
ökologischen und verkehrlichen Belange sind große
Aufgaben. Die dafür erforderliche Koordinierung zwi-
schen Bundes- und Landesbehörden und anderen Betei-
ligten ist anspruchsvoll genug. Insofern geht mir Ihr
Ansatz, in diese Koordinierung gleichzeitig die Nach-
barstaaten einzubinden, zu weit.
Gerade wenn man sich die tschechischen Pläne mit
der von der FDP abgelehnten Staustufe in Decin betrach-
tet, wird klar, dass zwischen Deutschland und Tsche-
chien große Differenzen über die Prioritäten in der
Flusspolitik bestehen. Diese Differenzen kann man nicht
auch noch im Gesamtkonzept lösen. Hier ist ein separa-
ter Dialog notwendig. Ich halte deshalb den Vorschlag
der Linken an dieser Stelle nicht für sachgerecht.
Auch die von Ihnen angestrebte Förderung von fluss-
angepassten Schiffstypen ist nicht Aufgabe der Politik.
Diese Fortentwicklung im Interesse der Schiffbaubran-
che ist zwar sinnvoll und richtig, aber verdient dennoch
keine staatliche Förderung. Solide Haushaltspolitik kann
man nicht verfolgen, wenn man immer wieder versucht,
jede erdenkliche Branche mit Subventionen aufzupäp-
peln. Aus welchem Grund die Schifffahrt das nicht selbst
leisten soll, verstehe ich nicht. Wir verschleudern im Ge-
gensatz zu Ihnen gerade nicht mit geöffnetem Füllhorn
Staatsmittel. Wohin die bekannten Haushaltslöcher im
Saarland oder in Berlin führen, wo marode Verwaltun-
gen nicht einmal mehr Mittel für die notwendigsten
staatlichen Aufgaben haben, müssten Sie eigentlich wis-
sen.
Es freut mich, dass Sie es als gutes Zeichen anerken-
nen, dass in unserem Gesamtkonzept die Elbe ab Lauen-
burg nicht weiter ausgebaut werden soll. Dass Sie den-
noch jegliche Flussbettvertiefung auch im Bereich des
Hamburger Hafens ablehnen, halten wir für nicht sach-
gerecht. Es handelt sich hier um einen globalen Wirt-
schafts- und Verkehrsknotenpunkt, wo zwar jede Aus-
baumaßnahme genauestens abgewogen werden muss;
Totalablehnung führt allerdings zu einer merklichen
Schwächung des Wirtschaftsstandorts. Es ist aber natür-
lich leichter, gegen jedes größere Infrastrukturprojekt
populistisch zu hetzen. Ihre Masche ist uns leider nur zu
gut bekannt.
Wir sind mit dem Gesamtkonzept Elbe auf einem sehr
guten Weg. Ihr Antrag teilt die Welt in Gut und Böse und
wird der Realität nicht gerecht. Deshalb lehnen wir auch
diesen Antrag ab.
Anlage 20
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über
den Beruf der Notfallsanitäterin und des Not-
fallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vor-
schriften (Tagesordnungspunkt 16)
Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Was nützt die
beste stationäre Versorgung nach einem Notfall, ob
Unfall oder Herzinfarkt, wenn der Patient nicht durch ei-
nen qualifizierten Rettungsdienst noch am Ort des
Geschehens und beim Transport kompetent versorgt
wird. Es käme jede Hilfe zu spät.
Um genau dies zu vermeiden, verfügt unser Gesund-
heitssystem über eine Notfallversorgung, die verlässlich
ist und getragen wird von gut ausgebildeten Notärzten
und bisher Rettungsassistenten, künftig Notfallsanitä-
tern. Trotzdem war es nötig, dieses System weiterzuent-
wickeln, vor allem die nichtärztlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter noch besser auszubilden.
Es ist an der Tagesordnung und liegt in der Natur der
Sache, dass der nichtärztliche Rettungsdienst oft vor
einem Notarzt an Ort und Stelle ist, so ein Notarzt
überhaupt angefordert wurde. Die Verlängerung der
Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre mit erheblich
weiter gesteckten Ausbildungszielen ist deshalb die logi-
sche Konsequenz. Die nun formulierten Ausbildungs-
ziele spiegeln die vielfältige und anspruchsvolle Aufga-
benstellung auch des nichtärztlichen Personals wider.
Der entscheidende Punkt ist deshalb die Kompetenz,
die ein Notfallsanitäter mitbringen muss, wenn er auf
sich alleine gestellt ist. Insbesondere in ländlichen Ge-
bieten kann es dauern, bis ein Notarzt vor Ort ist. Die
Rettungsassistenten waren in der Vergangenheit mit dem
Dilemma konfrontiert, helfen zu müssen, ohne hierfür
ausreichend ausgebildet und damit auch abgesichert zu
sein.
In § 4 Abs. 2 Nr. 1 ist genau beschrieben, zu welchen
Maßnahmen die Notfallsanitäter befähigt werden. § 4
Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe C beschreibt außerdem, für wel-
che Einsatzsituationen die Notfallsanitäter zu qualifizie-
ren sind und welche invasiven Maßnahmen sie ausfüh-
ren dürfen.
Es geht um die Situation bis zum Eintreffen des Arz-
tes oder dem Beginn weiterer ärztlicher Versorgung.
Hier kommt es entscheidend und damit oft lebensrettend
darauf an, Atemwege bzw. Beatmung sicherzustellen,
den Kreislauf zu stabilisieren, Schmerzen zu bekämpfen.
Bei der praktischen Ausbildung wird sichergestellt,
dass die Schülerinnen und Schüler Zug um Zug an die
Übernahme von Verantwortung herangeführt werden.
Bei entsprechendem Ausbildungsstand gehört hierzu
auch der Einsatz als zweites Besatzungsmitglied.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben
einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte,
bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte, flächendeckende
notfallmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand
der Technik auch in der Zukunft. Die Kompetenz des
Bundes erstreckt sich auf die Zulassung des Notfall-
sanitäters zum Heilberuf. Der Notfallsanitäter soll dazu
beitragen, die Versorgung angesichts der demografi-
schen Entwicklung sicherzustellen. Es geht um Anforde-
rungen des Rettungsdienstes auch in einer älter werden-
den Gesellschaft.
Es geht darum, den Beruf des Rettungsassistenten in
Konkurrenz zu einer Vielzahl anderer Ausbildungs-
berufe – auch im Gesundheitswesen – attraktiv zu gestal-
28184 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
ten. Die dreijährige Ausbildung im dualen System mit
einer Ausbildungsvergütung trägt dazu erheblich bei.
Mechthild Rawert (SPD): Mit dem „Gesetz über
den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitä-
ters“ sowie zur Änderung des Hebammengesetzes er-
folgt ein richtiger Schritt zur Professionalisierung von
Gesundheitsfachberufen. Das Notfallsanitätergesetz ist
ein Baustein auf dem langen Weg zur notwendigen
Modernisierung der Zusammenarbeit der Professionen
im Gesundheitswesen, ein weiterer Schritt hin zur stär-
keren interdisziplinären und kooperativen Zusammenar-
beit der Gesundheitsfachberufe und der Medizinerinnen
und Mediziner „auf Augenhöhe“.
Geschaffen wird ein neues Berufsbild, von dem alle
profitieren: sowohl die im Rettungswesen Tätigen als
auch die neuen Auszubildenden und vor allem die Pa-
tientinnen und Patienten. Mit dem Mehr an Wissen und
Kenntnissen, mit dem Mehr an Kompetenzen für die
künftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter er-
folgt eine Attraktivitätssteigerung und gesellschaftliche
Aufwertung dieses Berufes. Das ist ein wichtiger Schritt
zur künftigen flächendeckenden Sicherstellung unseres
Rettungswesens, unserer Gesundheitsversorgung und
Patientinnen- und Patientensicherheit. Wir Sozialdemo-
kratinnen und Sozialdemokraten begrüßen dieses.
Im Vergleich zum Rettungsassistentengesetz von
1989 gibt es deutliche Verbesserungen, unter anderem
hinsichtlich der Ausbildungsfinanzierung, der nun ein-
geführten Ausbildungsvergütung, der Anhebung von ei-
ner zweijährigen auf eine dreijährige Ausbildungsdauer
– womit auch eine stärkere Durchlässigkeit zu anderen
Gesundheitsfachberufen verbunden ist –, der Neuformu-
lierung des Ausbildungszieles entsprechend dem allge-
meinen Stand rettungsdienstlicher und medizinischer
Kenntnisse, des neuen Ausbildungsansatzes und der
Ausbildungsstruktur, die nun auch verstärkt geeignete
Krankenhäuser einbezieht.
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Gesundheit am 30. Januar zum Notfallsanitätergesetz
haben die Sachverständigen dennoch auf viele Schwach-
punkte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung hinge-
wiesen.
Erstens wurde beispielsweise sehr deutlich verwiesen
auf die nach wie vor bestehende unklare Rechtslage auch
der neuen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor
Ort, wenn (noch) kein Notarzt und keine Notärztin an-
wesend ist. Während die Vertreterinnen und Vertreter
des ärztliches Standes eine „viel zu weitgehende Frei-
gabe“ ärztlicher Maßnahmen befürchteten – Äußerun-
gen, die im Kontext der Professionalisierung und Auf-
wertung von Gesundheitsfachberufen immer wieder zu
hören sind und wohl dazu dienen, grundsätzliche „rote
Linien“ hinsichtlich Delegation und Substitution ärztli-
cher Tätigkeiten zu ziehen –, verwiesen andere Sach-
verständige auf die im Rettungsdienst längst gegebene
Einsatzpraxis. Es müsse ermöglicht werden, dass
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter Maßnahmen zur
Verbesserung des Patientenzustandes beispielsweise bei
schwerster Luftnot oder stärksten Schmerzen durchfüh-
ren, ohne sich im „rechtlichen Graubereich“ zu befinden.
Weiterhin wurde zweitens auf dringend gebotene bun-
deseinheitliche Regelungen der immer noch regional
stark unterschiedlichen rettungsdienstlichen Versorgung
und drittens auf die Unklarheiten in der Finanzierung
verwiesen.
Dass wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf
dieses Berufszulassungsgesetzes notwendig sind, haben
auch meine CDU/CSU- und FDP-Kolleginnen und
Kollegen erkannt. Folglich haben sie gestern im Gesund-
heitsausschuss acht Änderungsanträge zur Nach-
besserung des Regierungsentwurfs eingebracht. Wir So-
zialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten
sachorientiert. Da alle acht Änderungsanträge in die
richtige Richtung gingen und damit Bestandteil des
heute zu beschließenden Gesetzes sind, haben wir diesen
Nachbesserungen zugestimmt. Alle Änderungsanträge
greifen angemahnte Änderungsbedarfe aus der Anhö-
rung auf, beispielsweise beim praxisorientierten Einsatz
der Auszubildenden auf den Rettungsfahrzeugen, bei der
Berücksichtigung der besonderen Belange von Beam-
tenanwärterinnen und -anwärtern, bei den notwendiger-
weise zu verlängernden Fristen für den Übergang vom
Rettungsassistentengesetz zum Notfallsanitätergesetz.
Folglich ist heute ein guter Tag für das Rettungs-
wesen – er hätte allerdings noch wesentlich besser wer-
den können, wenn Schwarz-Gelb die Änderungsanträge
der sozialdemokratischen Gesundheitspolitikerinnen und
Gesundheitspolitiker nicht abgelehnt, sondern ihnen
zugestimmt hätte. Hier hat Schwarz-Gelb wesentliche
Verbesserungen und Chancen im Interesse der Tätigen
im Rettungswesen, der neuen Auszubildenden und der
Patientinnen und Patienten ausgeschlagen.
Unsere Kritikpunkte sind vor allem erstens, die
Widerrufung der Erlaubnis des Führens der Berufs-
bezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter aus
gesundheitlichen Gründen.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten
ist nicht hinnehmbar, dass die Berufsbezeichnung
Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, das heißt die Berufs-
zulassung, beim zwischenzeitlichen Wegfall der gesund-
heitlichen Eignung aberkannt werden soll. Das ist ein
Novum. Diese Regelung stößt nicht nur auf unsere Ge-
genwehr, sondern auch auf die der Gewerkschaften. Wir
sind der Meinung, dass erworbene und ausgeübte
Kompetenzen und Qualifikationen durch gesundheit-
liche Beeinträchtigungen nicht verloren gehen. Die vor-
handenen und anerkannten Qualifikationen sind schließ-
lich Grundlage für einen anderweitigen Einsatz im
Rettungswesen oder für eine anderweitige berufliche
Neuorientierung. Mit dieser Regelung wird Durchlässig-
keit zwischen Gesundheitsberufen verhindert, und den
Betroffenen werden weitreichende arbeits- und sozial-
rechtliche Konsequenzen aufgebürdet.
Zweitens, Klarheit bei der bundeseinheitlichen Be-
fugnis zur Ausübung von Heilkunde. Wir wollen
– ebenso wie die Bundesländer es im Bundesrat be-
schlossen haben – bundeseinheitlich ausgeübte Stan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28185
(A) (C)
(D)(B)
dards für das eigenständige Durchführen von heilkundli-
chen Maßnahmen ermöglichen und damit eine in ihren
Grundlagen gleichwertige Versorgung aller Notfallpa-
tientinnen und -patienten gewährleisten. Die Durchfüh-
rung heilkundlicher Maßnahmen soll an die in der Aus-
bildung erworbenen Qualifikationen gebunden sein.
Das den Bundesländern obliegende Rettungswesen ist
schließlich nicht nur zwischen den Bundesländern, son-
dern auch zwischen einzelnen Regionen und Kommunen
verschieden ausgestaltet. Eine über diesen Standard
hinausgehende weitergehende Kompetenzzuweisung
liegt dann im Ermessen des/der Ärztlichen Leiters/Leite-
rin Rettungsdienst oder der entsprechend verantwortli-
chen Ärztinnen und Ärzte.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind
der Meinung, dass es einer klaren gesetzlichen Regelung
bedarf, die die zukünftige Notfallsanitäterin bzw. den zu-
künftigen Notfallsanitäter ausdrücklich berechtigt, die
erlernten und beherrschten Ausbildungsziele bis zum
Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes auch tat-
sächlich auszuüben. Wir wollen Klarheit. Wir wollen
nicht nur mehr Kompetenzen durch eine bessere Ausbil-
dung, sondern auch Rechtssicherheit bei der Berufsaus-
übung. In der Einsatzpraxis hat sich gezeigt, dass dieser
Beruf wesentlich – und in Zukunft angesichts des demo-
grafischen Wandels noch weitaus mehr – von Einsätzen
geprägt ist, in denen im Rahmen der Feststellung,
Heilung oder Linderung von Krankheiten Maßnahmen
der Akutversorgung durchzuführen sind. Für diese nicht
lebensbedrohlichen, das Patientenwohl aber sehr stark
beeinträchtigenden Situationen bedarf es im Interesse al-
ler Rechtssicherheit.
Drittens. Übergangsvorschriften für die Kosten der
weiteren Ausbildung von Rettungsassistentinnen und -as-
sistenten zu Notfallsanitäterinnen und -sanitätern und
weitere Mehrkosten der Ausbildung zur Notfallsanitäte-
rin bzw. zum Notfallsanitäter.
Bisherige Rettungsassistentinnen und Rettungsassis-
tenten müssen für die Erlaubnis, die neue Berufsbezeich-
nung Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter führen zu
dürfen, an einer entsprechenden Anpassungsqualifizie-
rungsmaßnahme teilnehmen. Das finden wir auch rich-
tig, umfasst das neue Berufsbild doch sowohl mehr als
auch vertiefte Kompetenzen. Es stellt sich aber die Frage
nach der Übernahme der weiteren Ausbildungskosten.
Keinesfalls sind diese von den Auszubildenden selber zu
bezahlen. Hohe und bundeseinheitliche Kompetenzen
im Rettungsdienst sind keine Privatsache. Wir wollen,
dass diese Kosten der weiteren Ausbildung von den
Kostenträgern, der gesetzlichen Krankenversicherung,
zu einem kleineren Teil auch von den privaten Kranken-
versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfe, übernom-
men werden. Wir wollen eine Ungleichbehandlung der
beiden Berufsabschlüsse nach Inkrafttreten des Notfall-
sanitätergesetzes vermeiden.
Niemand ist augenblicklich in der Lage, eine seriöse
abschließende Schätzung der Mehrkosten vorzuneh-
men. Fakt ist aber, dass die Verbesserungen im Rettungs-
dienst wesentlich zur Verbesserung unseres Gesund-
heitswesens beitragen. Die Mehrkosten für die weitere
Ausbildung der Rettungsassistentinnen und Rettungsas-
sistenten wie auch für die grundständige Ausbildung von
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern fließen als
Personalkosten in die Transportkosten ein. Wie hoch
diese jeweils sind, obliegt den Bundesländern, da diese
die Höhe der Transportkosten als Gebühren oder Ent-
gelte festlegen und verhandeln.
Zum Schluss noch einige Anmerkungen: Leider hat
die Bundesregierung in allen beschriebenen Punkten
die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt.
Daher wird die SPD-Bundestagsfraktion bei der Schluss-
abstimmung für Enthaltung stimmen.
Nun bin ich gespannt auf die noch zu entwickelnde
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Ich erhoffe mir
hier noch einige Verbesserungen und Klarstellungen.
Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn die Versor-
gung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten Be-
standteil der Gesundheitsberichterstattung des Statisti-
schen Bundesamtes wird. Das ist einem für die Zukunft
bundesweit geregelten Ausbildungsberuf und der darauf
basierenden Berufsausübung angemessen. Das hilft uns
auch sicherlich in der Bewertung und Evaluation des
Rettungswesen und der Notfallmedizin.
Empört haben mich Äußerungen der Bundesregie-
rung, wonach eine Kompetenzerweiterung für Notfall-
sanitäterinnen und Notfallsanitäter dazu führen könnte,
dass diese Notfallärzte und Notfallärztinnen erst später
zum Notfallpatienten rufen würden.
Für mich spricht daraus ein grundsätzliches Miss-
trauen gegenüber nichtärztlichen Gesundheitsfach beru-
fen. Dieses Denken muss im Interesse der vielen Be-
schäftigten in den Gesundheitsberufen, ganz konkret im
Rettungswesens, abgestellt werden. Es ist unangebracht
und unangemessen. Sorgen wir gemeinsam für mehr Pa-
tientinnen- und Patientensicherheit – jede und jeder an
entsprechender Stelle.
Bedanken möchte ich mich im Namen der SPD-
Bundestagsfraktion bei den vielen Lebensretterinnen
und Lebensrettern, bei den vielen Beschäftigten im Ret-
tungswesen für ihre Tag für Tag und Nacht für Nacht
verantwortungsvoll ausgeübte Tätigkeit.
Und als Letztes: Ich appelliere an die jungen Men-
schen: Ausbildungen im Gesundheitswesen sind span-
nend und abwechslungsreich. Wir Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten arbeiten mit hohem Engagement
daran, dass sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingun-
gen verbessern, dass „Gute Arbeit“ und auch eine höhere
Entlohnung möglich wird. Ich ermutige dazu, eine Aus-
bildung zum neuen Berufsbild Notfallsanitäterin/Not-
fallsanitäter zu beginnen.
Jens Ackermann (FDP): Ich freue mich persönlich
sehr, dass wir heute endlich das Notfallsanitätergesetz
zum Abschluss bringen können. Wer profitiert eigentlich
von den neuen Regelungen, die wir für die Ausbildung
im Rettungsdienst schaffen? In erster Linie sind das die
Bürgerinnen und Bürger, die im Falle eines Notfalls
künftig bis zum Eintreffen des Notarztes von besser aus-
28186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
gebildeten Notfallsanitätern versorgt werden. Anderer-
seits profitiert auch der Rettungsdienst selbst, da das Be-
rufsbild aufgewertet wird. Dies ist auch zwingend
erforderlich, um auch in Zukunft genügend Fachkräfte
für den Rettungsdienst gewinnen zu können.
2007 hatte die FDP-Bundestagsfraktion in einem
Antrag die Einrichtung einer Expertengruppe gefordert;
diese sollte sich mit der Neuausrichtung der Ausbildung
im Rettungsdienstwesen beschäftigten. In einer damals
durchgeführten Anhörung wurden die eklatanten Mängel
des seit 1989 gültigen Rettungsassistentengesetzes sehr
deutlich. Es war und ist reformbedürftig.
Das Ausbildungsgesetz wurde den aktuellen Anforde-
rungen, die an einen modernen und zukunftsfähigen
Rettungsdienst gestellt werden, einfach nicht mehr ge-
recht. Das kann ich Ihnen aus persönlicher Erfahrung so
auch bestätigen. Der medizinische Sektor ist ein hochin-
novativer Bereich mit stetigen Verbesserungen für die
Menschen. Nun legen wir endlich auch im scheinbar in
Vergessenheit geratenen Bereich der Notfallversorgung
nach.
Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen – eine sehr,
sehr lange Zeit. Doch ich bin froh, dass wir heute ein aus
meiner Sicht sehr gutes Gesetz für die Bürgerinnen und
Bürger und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitä-
ter beschließen können.
Ein großer Dank gilt allen Beteiligten, die dieses
Gesetz in den vergangen Jahren in Gesprächsrunden,
Diskussionen, Expertenrunden und Stellungnahmen ge-
meinsam gestaltet haben. Die Bundesregierung mit Bun-
desgesundheitsminister Daniel Bahr legte im Oktober
letzten Jahres einen guten Gesetzentwurf vor, den man
im Vergleich zum aktuellen, noch gültigen Rettungsas-
sistentengesetz als Quantensprung bezeichnen muss.
Mein Dank gilt auch der Parlamentarischen Staatssekre-
tärin Annette Widmann-Mauz und dem Ministerialrat im
BMG Ralf Suhr.
Das Gesetz bietet für die künftige Ausbildung der
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter drei zentrale
Kernpunkte: so wird die Ausbildungszeit von zwei auf
drei Jahre verlängert. Das entspricht der Ausbildungs-
dauer in vergleichbaren Gesundheitsfachberufen. Zudem
werden die Auszubildenden in Zukunft eine Ausbil-
dungsvergütung erhalten. Außerdem wird die Notfall-
kompetenz in eine Regelkompetenz umgewandelt. An
dieser Stelle wird den heute schon alltäglichen Gegeben-
heiten im Rettungsdienst ein rechtlicher Rahmen gege-
ben. Wir beseitigen damit eine Grauzone in der Notfall-
versorgung.
Hiervon werden vor allem die Patientinnen und
Patienten profitieren. Die Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter erhalten endlich Rechtssicherheit und
können so die Patientinnen und Patienten bis zum Ein-
treffen des Notarztes besser versorgen.
Diesem Anspruch wird das vorliegende Gesetz auch
gerecht. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
sind wichtige Partner von Notärzten.
Wir halten fest am Notarztsystem. Das ist wichtig und
richtig. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal aus-
drücklich betonen, da in der Diskussion in den vergange-
nen Wochen, Monaten und Jahren häufig argumentiert
wurde, dass der Notfallsanitäter den Notarzt ersetzen
könnte. Das wird es nicht geben.
Deshalb erhalten die Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter auch keine volle Heilkundeerlaubnis.
Denn so würde die Gefahr steigen, den Notarzt länger
fernzuhalten. Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Das
wollen wir nicht, und das wird es nicht geben!
Ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass der
Bund nach Art. 74 Abs. 1 GG zwar die Möglichkeit hat,
die Ausbildung von Heilberufen zu regeln, nicht aber die
Kompetenzen, die den einzelnen Heilberufen zustehen.
Auch das sollte man bei der Betrachtung und Beurtei-
lung des Gesetzes im Hinterkopf behalten.
Die christlich-liberale Koalition sah nach der Anhö-
rung mit den betroffenen Verbänden und den Anregun-
gen aus den Bundesländern noch Potenzial für ein paar
feine Korrekturen am Entwurf, die heute auch zur
Abstimmung vorliegen.
Wir haben deutlich gemacht, welche invasiven
Maßnahmen von den Notfallsanitäterinnen und Notfall-
sanitätern in entsprechenden Einsatzsituationen erwartet
werden. Das gibt den Notfallsanitäterinnen und Notfall-
sanitätern Sicherheit bei der Ausübung ihres Berufes und
nimmt den Patientinnen und Patienten die Angst vor
„möglichen Hilfsärzten ohne Approbation“.
Damit die Ausbildung ab einem bestimmten Zeit-
punkt mehr praktische Teile beinhaltet, haben wir die
Möglichkeit der Mitnahme eines Auszubildenden als
zweiten Mann oder Frau im Gesetz verankert. Jedoch
muss dieser über einen entsprechenden nachgewiesenen
Ausbildungsstand verfügen.
Außerdem haben die Koalitionsfraktionen Vorschläge
für eine bessere Übergangsphase gemacht. Hier gab es
im Vorfeld Kritik, die Fristen seien sehr kurz gehalten.
Für die Schulen schlagen wir deshalb die Verlängerung
der Frist für die Sicherstellung von genügend qualifizier-
tem Lehrpersonal von fünf auf zehn Jahre. Das ist aus
unserer Sicht ein realistischer Wert, der nun umzusetzen
ist.
Zudem soll die Möglichkeit der Ausbildung nach dem
Rettungsassistentengesetz um ein Jahr bis zum 31. De-
zember 2014 verlängert werden, um genügend Absol-
venten für die Sicherstellung von Fachkräften für den
Rettungsdienst zu gewährleisten.
Was lange währt, wird endlich gut.
Nun liegt der Ball bei den Ländern und im Bundesrat.
Ich hoffe sehr, dass sie die Chance im Interesse der Not-
fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wahrnehmen und
das Gesetz beschließen. Ich appelliere auch an die Oppo-
sitionsfraktionen, die das Gesetz in den Arbeitsgremien
und auf Veranstaltungen begrüßt haben, sich bei ihren
Länderkollegen für die Zustimmung im Bundesrat ein-
zusetzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28187
(A) (C)
(D)(B)
Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen: Es
geht um eine bessere medizinische Versorgung der Be-
völkerung in Notfällen und um eine Stärkung der Ein-
satzkräfte vor Ort.
Kathrin Vogler (DIE LINKE): Die Linke begrüßt
ausdrücklich, dass das Rettungsassistentengesetz von
1989 endlich überarbeitet wird. Schade nur, dass am
Ende so viele gute und notwendige Forderungen von
Gewerkschaften und von Rettungskräften keinen Ein-
gang in dieses Gesetz gefunden haben. Die Defizite des
bisherigen Gesetzes werden schon seit langem von allen
Beteiligten beklagt; eine Lösung der Probleme ist über-
fällig.
Die Linke unterstützt die Verlängerung der Aus-
bildung auf drei Jahre, die Erweiterung der Kompeten-
zen für die Sanitäterinnen und Sanitäter und vor allem
auch die Streichung des Schulgelds. Wir hätten aber
gerne noch mehr Gutes für die professionellen Lebens-
retter getan.
Zur Abschaffung des Schulgelds: Es ist richtig, dass
diejenigen, die sich für diesen schwierigen und anstren-
genden Beruf ausbilden lassen, nicht auch noch die Kos-
ten der Ausbildung tragen müssen. Schade nur, dass
Schwarz-Gelb im Gesetzentwurf lediglich festgehalten
hat, dass Vereinbarungen zu Schulgeldzahlungen nichtig
seien. Ein ausdrückliches Verbot von Schulgeld würde
den Auszubildenden mehr Schutz bieten.
Zu den erweiterten Kompetenzen: Hier macht die Ko-
alition zwei Schritte nach vorne und gleich wieder zwei
Schritte rückwärts. Einerseits möchte sie wohl, dass die
neuen Rettungskräfte am Unfallort gleich mehr für die
Verletzten tun können, statt erst einmal auf den Notarzt
zu warten. Andererseits scheint sie wieder einmal vor
der mächtigen Ärztelobby zu buckeln. Anders lässt sich
nicht erklären, warum die Koalition zum Thema „Über-
tragung ärztlicher Tätigkeiten“ und zur selbstständigen
Ausübung heilkundlicher Tätigkeit derart ungenaue For-
mulierungen in den Gesetzentwurf geschrieben hat.
So werden die Rechtsunsicherheit für die Rettungs-
kräfte und das föderale Kuddelmuddel weiter bestehen.
So wird ein Notfallsanitäter im münsterländischen Hops-
ten in seiner Ausbildung möglicherweise nach anderen
Vorgaben Kompetenzen zu bestimmten notfallmedizini-
schen Situationen erwerben als seine Kollegin direkt ne-
benan im niedersächsischen Spelle. Das ist nicht nur un-
befriedigend für die Rettungskräfte, sondern vor allem
auch für die Patientinnen und Patienten.
Für Die Linke gibt es noch weitere kritische Punkte:
So soll das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung
nachträglich entzogen werden können, wenn gesundheit-
liche Beeinträchtigungen die Ausübung des Berufs un-
möglich machen. Dies darf so nicht umgesetzt werden;
stattdessen muss für andere Einsatzmöglichkeiten ge-
sorgt werden.
Auch die Übergangsregelungen insbesondere für
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit
langjähriger Berufserfahrung werden diesen erfahrenen
Menschen nicht gerecht.
Es fehlt auch eine vernünftige Regelung für die Be-
amtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Diens-
tes. Ohne diese könnte dieser wichtige Zweig der
Ausbildung für Rettungskräfte wegbrechen. Hier hat die
Koalition per Änderungsantrag nachzubessern versucht,
doch leider nicht alle wunden Punkte für die Feuerwehr-
leute geheilt.
Um die Beantwortung der noch offenen Frage, wel-
chen Teil der Ausbildung die Kassen und welchen die
Länder bezahlen sollen, hat sich die Bundesregierung
leider gedrückt. Wir meinen: Die Kosten für die neue
dreijährige Ausbildung sollten sich Krankenkassen und
die Bundesländer teilen, da der Rettungsdienst sowohl
der Gesundheitsversorgung als auch der öffentlichen Ge-
fahrenabwehr zugerechnet werden kann. Es handelt sich
wohlgemerkt nicht um unerschwingliche Summen: Mit
einem einzigen Promille der Kassenüberschüsse und im
Durchschnitt 1 Million Euro pro Bundesland können die
circa 40 Millionen Euro aufgebracht werden. Das neue
Wahlrecht mit dem Ausgleich der Überhangmandate
kommt die öffentliche Hand wahrscheinlich deutlich
teurer.
Die Linke wird sich bei diesem Gesetzentwurf enthal-
ten; denn wir wollen trotz aller Kritik die darin enthalte-
nen Verbesserungen nicht blockieren. Deswegen möchte
ich zum Schluss noch an alle Beteiligten appellieren,
dass sie bei der Klärung der Finanzierungsfragen im
Blick haben, wie wichtig die Arbeit der hauptberuflichen
Lebensretter überall im Land für die Menschen ist. Ein
Aufhalten im Bundesrat oder durch die Krankenversi-
cherungen wäre ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen.
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vor nahezu zwanzig Jahren, 1996, wurde das Reisens-
burger Memorandum verabschiedet. Dort wurden erst-
mals die Probleme des bis heute geltenden Rettungs-
assistentengesetzes benannt.
Die Ausbildungsinhalte bilden die gestiegenen Anfor-
derungen an die Rettungsassistentinnen und -assistenten
am Unfallort weder in rechtlicher noch in fachlicher
Hinsicht ab. Überhaupt ist es fraglich, ob die Ausbildung
der Rettungsassistenten mit zwei Jahren nicht viel zu
kurz bemessen ist.
Es gibt bis heute keine bundeseinheitlichen Mindest-
standards für die Ausbildung. Und die Kosten der Aus-
bildung müssen von den künftigen Rettungsassistenten
bislang selbst getragen werden. Schon in meinem ersten
Jahr im Deutschen Bundestag, das war 2006, hat mich
diese unzulängliche Situation bei den Rettungsassisten-
ten beschäftigt. Auch die damalige Regierung, die große
Koalition, hatte in Gestalt des damaligen Staatssekretärs
Rolf Schwanitz fast im Jahresrhythmus gesetzliche Neu-
regelungen angekündigt
Es freut mich daher, dass wir nach so vielen Jahren
nun endlich über einen Gesetzentwurf abstimmen, der
zumindest von der Intention her die vorhandenen Pro-
bleme angeht, die Tätigkeit des Rettungsassistenten zu
einem eigenständigen Gesundheitsberuf aufwertet, die
Ausbildungsinhalte deutlich erweitert und auch die Aus-
28188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
bildungsvergütung besser regelt. Vor diesem Hinter-
grund unterstützen wir diesen Gesetzentwurf grundsätz-
lich. Aber wo Licht ist, da ist häufig auch Schatten.
Auch wenn die Koalition noch auf den letzten Drü-
cker ein paar sinnvolle Änderungsvorschläge des Bun-
desrates aufgegriffen hat, sind doch Defizite geblieben.
Erstens sind die heilkundlichen Maßnahmen, die Not-
fallsanitäter eigenständig übernehmen sollen, sehr un-
klar definiert. Es kann nicht angehen, dass dies somit
von Rettungsstelle zu Rettungsstelle unterschiedlich ge-
handhabt wird. Das schafft gerade nicht die nötige
Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Not-
fallsanitäter. Das betrifft im Übrigen auch die nach wie
vor unglücklich formulierte Regelung zu den medizini-
schen Maßnahmen der Erstversorgung. Hier hoffe ich
darauf, dass es im Zuge der Beratungen mit dem Bun-
desrat noch zu Änderungen kommen wird.
Zweitens ist dieser Gesetzentwurf auch in einigen De-
tails immer noch verbesserungswürdig. So ist es zum
Beispiel nicht einzusehen, warum Notfallsanitäterinnen
und Notfallsanitäter das Recht verlieren sollen, ihre Be-
rufsbezeichnung zu führen, wenn sie gesundheitlich
nicht mehr geeignet sind. Das gibt es in anderen Berufen
nicht. Die Koalition hatte da zwar mit einem Änderungs-
antrag nochmal nachgebessert. Das Problem bleibt den-
noch bestehen. Auch hier hoffe ich auf den Bundesrat.
Auch die Schwächen des Gesetzentwurfs bei der Fi-
nanzierung der Aus- und Weiterbildung von bereits be-
rufstätigen Rettungsassistenten sowie bei den Über-
gangsregelungen für Rettungsassistenten bzw. zur Fort-
geltung des Rettungsassistentengesetzes sind leider bis
zum Ende der Beratungen im Ausschuss nicht vernünftig
angepackt worden.
Insgesamt ist das nun zur Abstimmung stehende Not-
fallsanitätergesetz zwar ein erheblicher Fortschritt. We-
gen der vorhandenen Probleme vor allem im Hinblick
auf die Kompetenzen der künftigen Notfallsanitäterin-
nen und Notfallsanitäter können wir dem Gesetzentwurf
allerdings nicht zustimmen und enthalten uns deswegen.
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit: Uns alle kann
jederzeit und überall ein Unfall oder eine plötzliche
Erkrankung treffen. Wie selbstverständlich rufen wir
dann den Rettungsdienst und erwarten schnell sachge-
rechte Hilfe und Versorgung. Dabei steht uns in der Re-
gel eine notärztliche Versorgung zur Verfügung – wenn
wir dies benötigen. Es kann aber auch zu Situationen
kommen, in denen die Notärztin oder der Notarzt nicht
sofort greifbar ist, zum Beispiel, wenn diese bei einem
anderen Einsatz sind. Auch dann darf sich die Situation
einer Patientin oder eines Patienten nicht dramatisch ver-
schlechtern, auch wenn das nächste Krankenhaus weit
entfernt ist.
Das Beispiel zeigt, dass wir neben den Notärztinnen
und Notärzten einen medizinischen Fachberuf brauchen,
der im „Notfall“ kompetent agieren und den unterschied-
lichen situativen Anforderungen auf aktuellem Stand ge-
recht werden kann.
Das geltende Rettungsassistentengesetz stammt aus
dem Jahr 1989. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass
die darin vorgesehene Ausbildung diesen Anforderun-
gen nicht mehr in vollem Umfang genügt. Deswegen be-
nötigen wir eine neue Ausbildung, deswegen benötigen
wir das Notfallsanitätergesetz.
Sein Kernpunkt ist das Ausbildungsziel. Es beschreibt
einen modernen Gesundheits- und Heilberuf, der in der
Lage ist, seine Arbeit selbst zu organisieren und sie an
den Aufgaben auszurichten, die anstehen. Es beinhaltet
eine angemessene Arbeitsaufteilung zwischen der Ärzte-
schaft und den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitä-
tern am Ort des Geschehens.
Das Ausbildungsziel, das in der Ärzteschaft – meines
Erachtens zu Unrecht – zu Kritik geführt hat, weist aus,
über welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Notfallsani-
täterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, um
auch kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden.
Dabei sage ich ausdrücklich: Wir wollen das bewährte
System des notarztgeleiteten Rettungsdienstes erhalten,
aber auch weiterentwickeln.
Und darum wollen wir, dass die Notfallsanitäterinnen
und Notfallsanitäter in Situationen, in denen kein Not-
arzt zur Verfügung steht, von ihren erweiterten Kennt-
nissen und Fähigkeiten auch Gebrauch machen. Sie sol-
len Leben retten oder Patientinnen und Patienten helfen,
wenn diese unter unerträglichen Schmerzen leiden. Hier-
für werden wir die Berufsangehörigen durch die neue
Ausbildung qualifizieren.
Außerdem führen wir eine Ausbildungsvergütung ein.
Schon in der Ausbildung sollen die Schülerinnen und
Schüler eine angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit
erfahren. Das haben sie verdient. Zudem wird die
Ausbildung durch ihre Vergütung attraktiver. Denn wir
konkurrieren im Gesundheitswesen mit anderen Beru-
fen, die um qualifizierten Nachwuchs kämpfen.
Auch die Feuerwehr, die ein wesentlicher Akteur im
Rahmen des Rettungsdienstes ist, haben wir berücksich-
tigt. So haben wir die Forderung, die im Beamten-
verhältnis stehenden Schülerinnen und Schüler zu
berücksichtigen, aufgegriffen. Fragen nach Anrech-
nungsmöglichkeiten der Feuerwehrausbildung über die
allgemeine Anrechnungsregelung hinaus werden wir im
Rahmen der Abstimmung der Ausbildungs- und Prü-
fungsverordnung erörtern.
Daneben sieht das Gesetz eine Änderung der Hebam-
menausbildung vor. Sie bildet die veränderte Tätigkeit
der Hebammen und Entbindungspfleger ab, denn das
Wochenbett verlagert sich zunehmend aus dem
Krankenhaus in das häusliche Umfeld. Die Wochenbett-
betreuung gehört zu den vorbehaltenen Aufgaben der
Hebammen. Deshalb sollen sie dort qualifiziert werden
können, wo sie am meisten lernen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf modernisieren
wir einen wichtigen Beruf im Gesundheitswesen und
leisten einen Beitrag zur Sicherstellung der guten medi-
zinischen Versorgung der Menschen in Deutschland.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28189
(A) (C)
(D)(B)
„Der Worte sind genug gewechselt, lass mich endlich
Taten sehen!“ Mit diesen Gedanken von Goethe verfol-
gen die vielen Beteiligten am Rettungswesen Deutsch-
lands heute unsere Debatte. Sie wollen sehen, dass ihre
einhelligen Forderungen nach einer Novellierung der
Rettungsassistentenausbildung endlich umgesetzt
werden.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem Ge-
setz.
Anlage 21
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Zusammenarbeit
mit China intensivieren – China-Kompetenzen
in Deutschland ausbauen (Tagesordnungs-
punkt 17)
Manfred Grund (CDU/CSU): Der Aufstieg Chinas
verlangt uns Veränderungen ab. Die wirtschaftlichen und
politischen Beziehungen zwischen Deutschland und
China haben sich kontinuierlich vertieft. Zugleich aber
ist die Wahrnehmung Chinas in Deutschland wie in der
übrigen EU noch immer oft von Stereotypen geprägt.
Deutschland und seine Eliten werden sich intensiver als
bisher mit China auseinandersetzen müssen. Wir werden
sonst weder die Chancen nutzen können, die sich aus der
Zusammenarbeit mit China ergeben, noch werden wir
den strategischen Herausforderungen gewachsen sein,
die sich aus einem Aufstieg Chinas ergeben.
Der vorliegende Antrag geht auf eine Reihe dieser
Chancen und Herausforderungen ein. Er würde damit
durchaus Ansatzpunkte für eine konstruktive Diskussion
bieten. Nur nutzt er das Thema oft als Anlass für eine
unsachgemäße Kritik an der Bundesregierung.
Napoleon wird gelegentlich – möglicherweise zu
Unrecht – der Ausspruch zu geschrieben, mit dem
Erwachen Chinas würde die Welt erzittern. Heute ist
China erwacht; doch stellt sich die Frage, ob Europa die
Konsequenzen ausreichend wahrnimmt. Die Große
Mauer ist heute nicht mehr Symbol eines Landes, das
sich von der Außenwelt abschließt. Im Gegenteil: Eu-
ropa ist heute eher Teil des chinesischen Gesichtskreises,
als China umgekehrt Teil des europäischen Horizonts ist.
Für zu viele Deutsche ist China auch im übertragenen
Sinn noch immer ein fernes Land.
Es ist richtig: Chinesische Gesprächspartner sind oft
besser über die Verhältnisse in Europa informiert als ihre
europäischen Kollegen über die Verhältnisse in China.
Das hat weniger damit zu tun, dass unsere Gesellschaf-
ten offener sind als die chinesische. Chinesische Eliten
studieren Europa in der Regel intensiver als europäische
Eliten China.
In den europäischen Institutionen kommt hinzu, dass
die Komplexität der Entscheidungsprozesse Zeit und
Energie absorbiert. Wir sind auch in der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik oft so sehr mit uns selbst
beschäftigt, dass die Wahrnehmung der Außenwelt da-
runter leidet, von konkretem Handeln oder Strategie gar
nicht zu reden.
Das heißt, wir brauchen mehr Kohärenz und Strategie
in Brüssel. Wir werden aber auch auf der nationalen
Ebene mehr tun müssen. Wir sollten die China-Kompe-
tenz in Deutschland deutlich ausbauen. An unseren
Schulen und Universitäten müssen wir Kenntnisse über
China stärker vermitteln. Das gilt auch und vor allem für
Sprachkenntnisse. Wir werden in unserer Außenpolitik
künftig sehr viel mehr auf eine gute Expertise über
China angewiesen sein. Auch die deutsche Wirtschaft
wird diese Expertise dringend brauchen. Hier sind aber
vor allem die Bundesländer gefordert, mehr zu tun.
Der Aufstieg Chinas zur Weltmacht stellt die grund-
legendste machtpolitische Umwälzung nicht nur unserer
Zeit dar. Sie markiert das abschließende Ende von meh-
reren Jahrhunderten europäisch-westlicher Dominanz in
der Weltpolitik. Unser eigenes Gewicht wird deutlich
sinken. Wir sollten daher auch unsere eigenen Einfluss-
möglichkeiten nicht überschätzen.
Doch stellt der Aufstieg Chinas für uns keinen Anlass
für vordergründige Ängste dar. Um die Folgen konstruk-
tiv mitgestalten zu können, brauchen wir vielmehr ein
realistisches Verständnis für die komplexen Strukturen
und Interessen der chinesischen Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft.
Dabei sind die gemeinsamen Handlungsfelder auch
heute schon erheblich. Das gilt sicherlich auch für den
Bereich der Klima- und Energiepolitik. Mit Recht
verweist der Antrag auf die großen Anstrengungen
Chinas um den Ausbau erneuerbarer Energien und eine
Reduzierung von Treibhausgasen. Diese Anstrengungen
werden oft weit weniger gesehen als die Auseinander-
setzungen um die Festlegung verbindlicher Klimaziele
oder Handelsstreitigkeiten wie die Anti-Dumping-
Verfahren der EU gegen die chinesische Solarindustrie.
Dabei ist die Subventionierung erneuerbarer Energien
allerdings auch nicht auf China begrenzt. Wir haben
durchaus selbst Anlass, die Nachhaltigkeit unserer Poli-
tik in dieser Hinsicht zu hinterfragen.
Richtig ist aber, dass wir die Zusammenarbeit in der
Entwicklungspolitik fortsetzen und ausbauen sollten. Ich
selbst war dafür, auch die traditionelle Entwicklungszu-
sammenarbeit mit China fortzusetzen, und zwar nicht
deshalb, weil China nicht über die Mittel verfügen
würde, solche Projekte selbst zu finanzieren, sondern
weil die Entwicklungszusammenarbeit auch für uns eine
wichtige Quelle unseres Verständnisses für Entwick-
lungsprozesse in Chinas und ein wichtiges Instrument
zum Erfahrungsaustausch ist. Jetzt geht es aber darum,
die Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit
gegenüber Drittländern auszubauen. Das BMZ hat mit
seinen chinesischen Partnern einen strategischen Dialog
zur Entwicklungszusammenarbeit eröffnet, den es kon-
sequent zu vertiefen gilt.
Das ist ein Beispiel dafür, dass Intentionen des An-
trags bereits Bestandteil der Politik dieser Bundesregie-
rung sind. Es gibt hier zwar auch strittige Akzentsetzun-
gen und Bewertungen. In vielen Punkten markiert der
28190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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Antrag aber keine Differenzen zwischen Koalitions- und
Oppositionsfraktionen. Er beschreibt vielmehr eine
ganze Reihe von Anliegen und Herausforderungen, die
wir sehen und bereits verfolgen.
Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der rasante Auf-
stieg Asiens hat sich in den vergangenen Jahren unver-
ändert fortgesetzt. Motor ist dabei insbesondere die
Entwicklung in der Volksrepublik China. Rekordwachs-
tumsraten in zweistelliger Höhe und gesellschaftliche
Umbrüche stellen nicht nur China selbst und seine Be-
völkerung vor gewaltige Herausforderungen. Vielmehr
haben die Entwicklungen in China in unserer globalisier-
ten Welt auch direkte Auswirkungen auf die Europäische
Union und Deutschland.
China hat sich zu einem der wichtigsten Handelspart-
ner Deutschlands außerhalb der Europäischen Union
entwickelt. Deutsches Know-how und deutsche Wertar-
beit genießen in China den besten Ruf und werden ent-
sprechend nachgefragt. Der Export nach China hat mit
dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen die Wirt-
schaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 weitaus besser
bewältigen konnten, als dies in vielen unserer europäi-
schen Nachbarstaaten der Fall war.
Der wirtschaftliche Erfolg Chinas hat allerdings auch
seine Schattenseiten. Der immense Rohstoffhunger des
chinesischen Wachstums hat direkten Einfluss auf
unsere Märkte und Preise. Die Klimaschutzziele zur Re-
duzierung der weltweiten CO2-Emmissionen sind ohne
Mitwirkung Chinas nicht realisierbar. Es ist daher uner-
lässlich, den Dialog und die Zusammenarbeit mit China
zu suchen und zu intensivieren.
Sowohl auf der politischen als auch auf der wirt-
schaftlichen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen
Ebene findet ein reger Austausch statt. Die politischen
Kontakte setzen bei den Regierungen an und ziehen sich
durch alle Ebenen bis hin zu kommunalen Partner-
schaftsprogrammen. Bilaterale Kabinettssitzungen ver-
deutlichen den besonderen Stellenwert der deutsch-
chinesischen Beziehungen. Flankiert wird dies durch
weitere regelmäßige bilaterale Kontakte wie den
deutsch-chinesischen Rechtsstaats- und Menschen-
rechtsdialog. Unser Leitbild von universellen Menschen-
rechten und einer stabilen internationalen Ordnung ist
dabei stets Gesprächsgrundlage.
Im Rahmen der Dialogprogramme leisten wir einen
Beitrag, um rechtsstaatliches Denken und Handeln zu
fördern. Dabei gilt es, Diskussionen mit erhobenem Zei-
gefinger zu vermeiden. Aber zum Diskurs auf Augen-
höhe gehört es schon auch, Missstände in Menschen-
rechtsfragen offen anzusprechen. Die Bundeskanzlerin
hat dies in ihren Gesprächen mit der chinesischen Staats-
führung stets getan. Dafür gebührt ihr unser Respekt.
Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen dafür
einsetzen, dass in China die universellen Menschen-
rechte für alle Menschen gewährleistet werden.
Bildung und Forschung spielen eine wichtige Rolle,
um ein gesellschaftliches Bewusstsein für Rechtsstaat-
lichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu schaffen.
Deshalb wurden in die laufenden Programme konkrete
Vorhaben zur Hochschulzusammenarbeit mit aufgenom-
men. Neben der Fortführung und Intensivierung der
Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrich-
tungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volks-
republik China gehören dazu auch Stipendien- und Aus-
tauschprogramme. Erfreulich ist, dass in Deutschland
das Interesse an Asienwissenschaften und Sinologie ste-
tig wächst. So sind in den vergangenen zehn Jahren klar
ansteigende Studierendenzahlen in diesen Bereichen zu
verzeichnen. Den Weg des gegenseitigen Austauschs
sollten wir auch in den kommenden Jahren weitergehen
und intensivieren.
Abschließend darf ich noch eine Thematik zur Spra-
che bringen, bei der von einem – jedenfalls einvernehm-
lichen – gegenseitigen Austausch keine Rede sein kann.
Die Berichterstattung der vergangenen Tage hat wieder
einmal vor Augen geführt, wie akut Hackerangriffe un-
sere Netzinfrastrukturen von Politik, Verwaltung und
Unternehmen gefährden. Es ist kein Geheimnis, dass die
Angriffe auf unsere Informationssysteme allzu oft von
Servern ausgehen, die in der Volksrepublik China ste-
hen.
Neben der eigenen Aufklärung und Abwehr solcher
Angriffe im Cyberraum müssen wir im Rahmen der
Kooperation mit China sicherstellen, dass diese Atta-
cken auch im Herkunftsland mit allem Nachdruck ver-
folgt und unterbunden werden. Die chinesische Führung
hat hier bereits Zugeständnisse gemacht. So hat China
mit der Europäischen Union vereinbart, eine Cyber Task
Force ins Leben zu rufen. Es liegt nun an der chinesi-
schen Regierung, die Schlagkräftigkeit ihrer Bemühun-
gen unter Beweis zu stellen.
Johannes Pflug (SPD): Im letzten Jahr feierten wir
vierzig Jahre diplomatische Beziehungen zwischen
Deutschland und China. „China und Deutschland sind
ideale Partner…“, so bezeichnete Altbundeskanzler
Gerd Schröder bereits im Jahr 2010 die deutsch-chinesi-
schen Beziehungen. Dem kann ich nur zustimmen: Die
Beziehungen zwischen Deutschland und China sind
freundschaftlich, vertrauensvoll und erstrecken sich auf
alle Politikfelder. Innerhalb der Staaten der Europäi-
schen Union spielt Deutschland im Verhältnis zu China
eine herausragende Rolle.
Auf fast allen politischen Feldern gibt es eine enge
– institutionalisierte – Zusammenarbeit: Seit 1999 exis-
tiert der deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog und
im deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog tauschen
sich die Juristen beider Länder aus. Aber auch Kunst und
Kultur spielt in den deutsch-chinesischen Beziehungen
eine wichtige Rolle. So fand letztes Jahr das chinesische
Kulturjahr in Deutschland anlässlich des 40. Jahrestages
der Aufnahme diplomatischer Beziehungen statt. Beson-
ders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang das
gemeinsame Kommuniqué zur umfassenden Förderung
der Strategischen Partnerschaft, das im Jahr 2010 ver-
fasst wurde; diese Partnerschaft dient vor allem dazu, die
Millenniumsziele zu erreichen. All solche Verbindungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28191
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(D)(B)
helfen, sich gegenseitig kennenzulernen, Vertrauen zu
schaffen und Verständnis füreinander zu entwickeln.
Jedoch erweisen sich vor allem die deutsch-chinesi-
schen Wirtschaftsbeziehungen als eine große Erfolgsge-
schichte: Im Jahre 1972 exportierten deutsche Unterneh-
men Waren für gerade mal 270 Millionen Dollar nach
China – im Jahr 2011 hatten die deutschen Ausfuhren
nach China einen Warenwert von 64,8 Milliarden Euro;
die Einfuhren aus China hatten einen Wert von 79,2 Mil-
liarden Euro. Seit 2002 ist China nach den USA und
noch vor Japan der zweitwichtigste deutsche Export-
markt außerhalb Europas: Deutschland ist mit Abstand
Chinas größter Handelspartner in Europa und steht in der
Rangfolge der weltweiten Handelspartner Chinas auf
Platz fünf. Eine beachtliche Entwicklung in vierzig Jah-
ren! Zudem ist China das größte Lieferland Deutsch-
lands. Deutschland importiert vor allem elektrotechni-
sche Erzeugnisse, Spielwaren, Textilien, Bekleidung
sowie Maschinen und Anlagen.
Trotz dieser beeindruckenden Zahlen gibt es inner-
halb der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Länder auch
Probleme und Unstimmigkeiten: Deutsche Unternehmen
kämpfen in China mit langwierigen Zertifizierungsver-
fahren für ihre Zulassung und für ihre Produkte, immer
wieder haben sie es mit Technologienklau von chinesi-
scher Seite zu tun. Auch müssen sich deutsche Firmen
mit Zugangsbeschränkungen für den chinesischen Markt
auseinandersetzen, dies gilt insbesondere bei Ausschrei-
bungen für Aufträge der öffentlichen Hand. Es gilt die
Beschränkung bei Kapitalbeteiligungen deutscher Unter-
nehmen von mehr als 50 Prozent.
Jedoch kämpft auch die chinesische Seite mit Miss-
trauen aus Deutschland, bei deutschen Firmen geht die
Sorge vor chinesischen Kapitalbeteiligungen und Mehr-
heitsanteilseigentum um. Sie sehen, hier gibt es noch er-
heblichen Klärungsbedarf.
Bei aller Freude über die deutsch-chinesischen Bezie-
hungen, die auf politischer und wirtschaftlicher Ebene
trotz aller eben geschilderten Schwierigkeiten ausge-
zeichnet sind, möchte ich ein Problem benennen: Die
deutsche (politische) Sonderrolle, nämlich dass Deutsch-
land von China als der europäische Ansprechpartner an-
gesehen wird, kann als schwierig angesehen werden.
Dringend notwendig wäre eine gemeinsame europäische
Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber beziehungs-
weise mit China – leider mangelt es der EU an einer sol-
chen gemeinsamen Politik.
Auch wären regelmäßige institutionalisierte Gesprä-
che zwischen der NATO und China erforderlich, um mä-
ßigend auf die sich verschärfenden Konflikte im Gelben
Meer, aber auch auf die zunehmende Konkurrenz und
Rivalität zwischen den USA und der Volksrepublik zu
wirken. Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Die
NATO hat als transatlantisches Verteidigungsbündnis
nichts im asiatisch-pazifischen Raum zu suchen. Jedoch
sind die USA führendes NATO-Mitglied und das Bünd-
nis kann auch der Konfliktprävention dienen.
Bei der Betrachtung der deutsch-chinesischen Bezie-
hungen im Besonderen, aber auch des Landes China im
Allgemeinen, muss man erkennen, dass sich China in
einer Phase des Umbruchs befindet, vor allem im innen-
politischen Bereich. Hier hat China mit großen
Schwierigkeiten und Disparitäten zu kämpfen: Eine auf-
strebende Mittelschicht verlangt nach mehr demokrati-
schen Mitspracherechten, die Unterschiede zwischen
Arm und Reich sowie die Unterschiede in der Infrastruk-
tur zwischen den Küstenstädten, ländlichen Regionen
und Provinzen werden immer größer. Es bestehen im-
mense Umwelt- und Klimaprobleme, Ressourcenver-
schwendung und Unterschiede in den Lebensverhältnis-
sen. Die sozialen Sicherungssysteme sind kaum
entwickelt und in den meisten Behörden herrscht Kor-
ruption. Deutschland kann hier als Partner und „ehrli-
cher Makler“ wichtige Hilfestellungen geben, diese Pro-
bleme zu lösen.
Da hierfür eine gute, vertrauensvolle Beziehung das
Fundament bildet, plädiere ich im Sinne des Antrags: Es
ist unerlässlich, die Kontakte zwischen Deutschland und
China auf allen Ebenen und allen Bereichen zu intensi-
vieren und zu verfestigen. Hierzu zählen Kontakte zwi-
schen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, der Jugend-
austausch, Sport-, Kultur- und Wissenschaftsaustausch
sowie persönliche Freundschaften; insbesondere aber
auch institutionalisierte Kooperation von Institutionen,
wie zum Beispiel dem Goethe- oder Konfuzius-Institut
zum gegenseitigen Sprachenlernen und Stiftungskoope-
rationen.
In diesem Geiste besteht die sehr gute Chance, die bi-
lateralen Beziehungen zwischen Deutschland und China
in den nächsten vierzig Jahren noch weiter zu entwickeln
und krisenfest und freundschaftlicher zu machen.
Dr. Rainer Stinner (FDP): Ich kann mir lebhaft vor-
stellen, wie der vorliegende Antrag entstanden ist. Da
hat irgendjemand in der grünen Fraktion gesagt: Wir
müssen mal was zu China machen – und dann haben Sie
angefangen, alles, was Ihnen einfällt, mal zusammenzu-
schreiben. Dann muss natürlich irgendwo auch der Bun-
desregierung ans Bein gepinkelt werden. Dann haben
Sie aber vergessen, die Dinge etwas zu ordnen. Und so
haben wir hier ein Dokument wie Kraut und Rüben. Der
Chinese würde vielleicht „hong he feng“ sagen, wenn er
das deutsche Wortspiel verstünde.
In dem Feststellungsteil benennen Sie die Komplexi-
tät Chinas, handeln dann Entwicklungspolitik und Low
Carbon ab. Dann wird die angebliche Wirtschaftslastig-
keit der deutschen China-Politik beklagt, bevor über
Klima geredet wird. Dann wird betont, dass man gegen-
über China strategisch richtig aufgestellt sein muss. Zum
Schluss wird auf die mangelnde China-Kompetenz in
Deutschland verwiesen. Den Buhmann der Bundesregie-
rung muss Minister Niebel spielen. Er wird kritisiert,
dass er die längst überfällige Reorientierung der Ent-
wicklungszusammenarbeit vorgenommen hat. In diesem
Zusammenhang interessiert die Grünen-Fraktion viel-
leicht, dass über 200 Mitarbeiter der GIZ heute in China
an sinnvollen und von China bezahlten Projekten arbei-
ten. Ein Fortschritt, der Lob statt Tadel verdient hätte.
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(D)(B)
Bemerkenswert ist auch, was in dem Antrag nicht er-
wähnt ist. Nicht erwähnt ist die sehr umfangreiche Re-
gierungskooperation, bei der zum Beispiel 13 chinesi-
sche Minister nach Deutschland gekommen sind. Nicht
erwähnt wird, dass China mit keinem anderen Land der
Welt eine solche enge und intensive Kooperation über
viele Fachfragen eingegangen ist.
Nicht erwähnt wird die Bedeutung der engen wirt-
schaftlichen Beziehungen für Beschäftigung und Wohl-
stand in Deutschland. Vielmehr werden diese wirtschaft-
lichen Beziehungen eher abschätzig als zu dominant
beschrieben. Nicht erwähnt und gewürdigt wird der sehr
intensive Rechtsstaatsdialog mit China, der zu vielen
ganz konkreten Projekten der Zusammenarbeit geführt
hat. Nicht erwähnt wird der Menschenrechtsdialog, der
zwar manchmal zäh verläuft, der aber immer noch auf-
rechterhalten und der mit großem Engagement vom
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung be-
trieben wird. Nicht erwähnt werden die umfangreichen
Bildungskontakte mit circa 30 000 chinesischen Studen-
ten in Deutschland und die vielfältigen kulturellen Be-
ziehungen wie zum Beispiel die spektakuläre Ausstel-
lung über die Aufklärung in Peking.
Nicht erwähnt in dem Antrag werden die Notwendig-
keit und die Anstrengungen, mit China auf dem Gebiet
der Außenpolitik zusammenzuarbeiten. Das betrifft die
UNO, die Iran-Gespräche 3 plus 3, die Bemühungen zu
Syrien usw. usw.
Der bunte Strauß der Beliebigkeit und des Zufalls
setzt sich im Forderungsteil nahtlos fort. Als Erstes stellt
die Grünenfraktion die heroische Forderung auf, „einen
klaren, kohärenten und langfristig orientierten strategi-
schen Gesamtansatz gegenüber China zu entwickeln und
diesen in Form eines Strategiepapiers zu veröffentli-
chen“. Gut gebrüllt, eine solche Forderung macht sich
immer gut. Dann folgt ein Sammelsurium von Forderun-
gen, zum Teil mit Kosten verbunden, denen es gerade an
„einem strategischen Gesamtansatz“ gebricht. Es wer-
den weitere neue Stellen gefordert, es sollen Mittel ver-
stärkt für asienbezogene Forschung ausgegeben werden,
ohne zu sagen, wo sie denn gestrichen werden sollen. In
Afrika etwa? Es sollen die strategischen Partnerschaften
der EU gestärkt werden. Welche? Wozu? Wie? Keine
Aussage.
Es wird unter 10 a gefordert, einen Neustart der Ent-
wicklungszusammenarbeit vorzunehmen. Offensicht-
lich ist den Verfassern die Projektvielfalt der Arbeit der
GIZ nicht bekannt. Dieses Informationsdefizit wäre
schnell zu beheben, wenn man denn wollte.
Auch in dem Forderungsteil kommt die Außenpolitik
nicht vor. Offensichtlich haben die Außenpolitiker, ob-
wohl im Rubrum vorne stehend, nicht an dem Antrag fe-
derführend mitgearbeitet. Oder sie sehen die außenpoli-
tischen Dimensionen der Kooperationsmöglichkeiten
und -notwendigkeiten nicht als so wichtig an. Ich weiß
nicht, welche Variante für die Grünenfraktion schmei-
chelhafter ist.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen-
fraktion, dieser Antrag wird der Bedeutung der deutsch-
chinesischen Beziehungen nicht gerecht. Wir lehnen ihn
ab.
Stefan Liebich (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grü-
nen haben mit ihrem Antrag den für Deutschland so
wichtigen Beziehungen zu China nach langer Zeit mal
wieder die Möglichkeit verschafft, im Parlament eine
Rolle zu spielen. Dafür gebührt ihnen ein Dank.
Der Antrag benennt eine Kritik, die ich unterstütze:
Eine kohärente Strategie für die Beziehungen zu China
haben weder die Bundesregierung noch die Europäische
Union. Wenn wir uns das Agieren der Bundesregierung
in den letzten Jahren anschauen, aber auch die Arbeit der
EU, dann kann man nur sagen: Mit einer gemeinsamen
Politik hat das nichts zu tun, hier macht lieber jeder
seins.
Da wächst am Pazifik eine neue Supermacht heran,
die ernsthaft mit den Herausforderungen des 21. Jahr-
hunderts ringt, und das Einzige, was der Bundesregie-
rung einfällt, ist: Kauft euch mal mit euren Devisenre-
serven beim Euro ein und kauft mehr deutsche Autos,
die wir auch gleich billig bei euch produzieren! – Das ist
armselig.
Beim zweiten Blick auf die Politik der Bundesregie-
rung und der EU wird deutlich: Die VR China wird noch
immer als Gegenüber verstanden und nicht als ernsthaf-
ter Partner. Die Situation der Menschenrechte wird gern
als Indiz herangezogen. Es ist nur wenig glaubwürdig,
wenn unser Land gleichzeitig Waffen nach Saudi-Ara-
bien und andere „Demokratien“ des Nahen Ostens ex-
portiert. Und auch die Stimme der Bundeskanzlerin ge-
genüber China ist in dieser Frage leiser geworden.
Offenbar sind die wirtschaftlichen Interessen wichtiger.
Der wirtschaftliche Aufschwung Chinas ist in der Tat
atemberaubend, und – auch wenn hierüber wenig ge-
sprochen wird – es gibt bei etlichen in der chinesischen
Führung Sorgen über die zunehmende soziale Spaltung
des Landes. Nicht nur das, sie versuchen auch, gegenzu-
steuern. Gut so. Das Ziel von Deng Xiaoping war: „Eini-
gen Menschen soll es früher als anderen möglich sein,
reich zu werden. Die KP Chinas wird eine Polarisierung
der Gesellschaft jedoch nicht zulassen.“ Reich geworden
sind mittlerweile manche. Nun muss auch der zweite
Teil noch energischer in Angriff genommen werden.
Zugenommen haben aber auch Probleme, die eine ra-
sante wirtschaftliche Entwicklung mit sich bringt: Um-
weltschäden zum Beispiel. Andererseits ist China, und
der grüne Antrag verweist darauf, ein Land, das sich da-
mit nicht nur konfrontiert sieht, sondern auch versucht,
gegenzusteuern. Hier, aber auch bei sozialen Standards
haben Deutschland und China gemeinsame Interessen.
Doch wo ist die entschlossene Kooperation? Wieder
Fehlanzeige!
Chinas Engagement in der Welt nimmt zu. Im eigenen
Namen, aber auch in der internationalen Gemeinschaft.
Und wieder schaut Europa, schaut Deutschland einfach
nur zu. Kritik an den USA, die eine offensivere Strategie
gegenüber China verfolgen, zum Beispiel durch Trup-
penverlagerungen, hört man nur sehr leise. Warum eigent-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28193
(A) (C)
(D)(B)
lich? Wir erleben im pazifischen Raum ein beispielloses
Wettrüsten. China investiert in seine Flotte, auch als Re-
aktion auf die Verlagerung größerer amerikanischer Flot-
tenverbände in den Pazifik. Und China entwickelt, wen
wundert es, nun auch eigene Drohnen und eigene Trans-
portflugzeuge, um seine strategischen Fähigkeiten aus-
zubauen. Ist das in unserem Interesse? Ich meine, nein.
Wir brauchen, da legt der Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen den Finger in die Wunde, eine konsistente Stra-
tegie für unsere Beziehungen zu China, nicht nur als
Bundesrepublik Deutschland, sondern auch als Europäi-
sche Union.
Wir müssen China nicht nur als Billigproduzenten
und Absatzmarkt begreifen, sondern in der Tat als eben-
bürtigen Partner in einer sich dramatisch verändernden
Welt. Klimawandel und die Folgen der Globalisierung
betreffen uns gleichermaßen und können nur gemeinsam
beantwortet werden. Dazu ist Sensibilität und die Fähig-
keit zum Zuhören von unschätzbarer Bedeutung.
Viele Ansätze im Antrag der Grünen sind aus meiner
Sicht zu begrüßen. Austausch, Ausbau des Verständnis-
ses und der interkulturellen Kompetenz durch Sprache,
Kultur und Geschichte sind gut und wichtig. Zusammen-
arbeit der Menschen in der Zivilgesellschaft ist zu fördern.
Herausforderungen, wie gesellschaftlicher Wandel, Werte-
wandel und Klimawandel, zu beantworten. In Worten
und besser noch in Taten.
Diese Debatte sollten wir hier im Parlament beginnen,
weil die Bundesregierung die Zeichen der Zeit ver-
schläft.
Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Der Focus hat diese Woche verdeutlicht,
welches Niveau Debatten zu China bei uns häufig haben:
In der Hoffnung, seine Verkaufszahlen nach oben zu
treiben, zeigt er einen hungrigen Drachen auf der Front-
seite und titelt „China macht Angst“ – es sollte heißen
„Unwissenheit macht Angst“.
Fakt ist: China wird für uns sowohl wirtschaftlich als
auch geopolitisch bald einen ähnlichen Stellenwert wie
die USA einnehmen. Es gibt eine erhebliche Verschie-
bung der Machtverhältnisse, und dennoch ignoriert es
die Bundesregierung gekonnt und trägt damit zu vorur-
teilsbehafteten Diskussionen bei.
Mit 711 Milliarden US-Dollar pro Jahr für ihre Mili-
tärausgaben liegen die USA noch weit vor der Volksre-
publik mit 148 Milliarden US-Dollar – warum also
haben wir Angst vor China, nicht aber vor den USA? Ich
wage eine Vermutung: weil wir deutlich besser mit den
politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den
USA vertraut sind – zu wenig aber immer noch über die
heranwachsende Weltmacht im Osten wissen. Auch der
Bundestag bildet da keine Ausnahme.
Der vom Focus betitelte „Unheimliche Partner“ ist
deshalb so unheimlich, weil wir uns dem Land immer
noch aus der Ferne nähern. Wir wissen gar nicht in der
gesamten Breite, was dort im Einzelnen passiert, welche
Debatten geführt werden oder welche Akteure das Land
lenken. Nur wenige Menschen in Deutschland lernen
Chinesisch; im Geschichts- oder Politikunterricht spielt
China keine Rolle, und nur wenige Privilegierte haben
die Möglichkeit, an einem Schüleraustausch mit China
teilzunehmen.
Das macht es einigen Journalisten leicht, mit einer
billigen Titelgeschichte Ängste zu schüren, anstatt das
Kind beim Namen zu nennen: Wir werden die globalen
anstehenden Probleme ohne China kaum lösen und kön-
nen uns diese Nichtbeachtung auf Dauer schlicht nicht
mehr leisten. Im Klimaschutz, bei der Armutsbekämp-
fung und der Wirtschaft wird ohne China kein nachhalti-
ger Wandel möglich sein. Dies mag uns gefallen oder
nicht, aber es handelt sich um einen Fakt.
Entgegen der populären Meinung ist China sicher vie-
les – aber kein monolithischer Block. Wie wollen wir
diese politische Herausforderung angehen? Wir sagen:
Nur mit kompetenten Personen und dem nötigen Fach-
wissen können wir dieser systematisch begegnen.
Nur, wie sieht die Realität bei uns aus? Unser Außen-
minister begrüßte den neuen chinesischen Botschafter
mit den Worten „wo ai ni“ was so viel heißt wie „Ich
liebe dich“, und versucht damit seine China-Kompetenz
unter Beweis zu stellen. Wie bitte ist das denn zu verste-
hen?
Nicht nur hier wäre eine kompetente Beratung des
Außenministers wertvoll gewesen, um den anwesenden
China-Kennern nicht die Schamesröte in die Gesichter
zu treiben. Dagegen parieren der chinesische Botschafter
und seine Mitarbeiter jede Gesprächssituation im nahezu
akzentfreien Deutsch.
Wir setzen uns mit unserem Antrag für die Stärkung
von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlich-
keit ein. Noch immer werden gewaltfreie Regimekritike-
rinnen und Regimekritiker und Menschenrechtsverteidi-
gerinnen und -verteidiger verhaftet und schikaniert.
Konkrete menschenrechtspolitische Ankündigungen der
chinesischen Führung müssen auch Taten folgen.
Wirtschaftsinteressen dürfen kein Grund sein, darauf zu
verzichten.
Doch die Bundesregierung hat leichtfertig Instru-
mente der Zusammenarbeit aus der Hand gegeben. So
gab es im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu-
kunftsweisende Konzepte. Minister Niebel hat es
geschafft, mit seinem abrupten Abbruch gut installierter
Projekte in China unter Beweis zu stellen, wie wenig er
von einer funktionieren Zusammenarbeit mit der
Volksrepublik China auf wichtigen Feldern wie dem in-
ternationalen Klimaschutz, der Verkehrspolitik, der
Rechtsstaatsentwicklung oder der Finanzsektorberatung
hält: leider gar nichts. Er zeigte sich beratungsresistent.
Zwei konkrete Beispiele also für unseren dringenden
Nachholbedarf in Sachen China-Kompetenz.
Somit ist eines klar: Wir werden auch in Zukunft von
China an vielen Stellen nicht unbedingt pfleglich behan-
delt werden. Der an politischem Einfluss wachsende
Partner lässt sich immer weniger gern kritisieren, straft
Partner ab, die das dennoch tun, und tritt im wirtschaftli-
28194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
chen Wettbewerb zunehmend selbstbewusst auf. So lei-
det etwa die Solarindustrie in Deutschland unter dem
harten direkten Wettbewerb mit China. Die Antwort
muss hier Kooperation statt Marktabschottung lauten.
Und gerade deswegen ist es uns Grünen wichtig –
weil wir trotz unserer kritischen Haltung gegenüber
China die Zusammenarbeit intensiver wollen. Ziel muss
es sein, das Land und seine Menschen und vor allem die
politisch Handelnden besser zu verstehen.
„China-Versteher“ darf kein Schimpfwort mehr sein.
Es geht nicht um kritikloses Abnicken, sondern um eine
ernst gemeinte Auseinandersetzung mit der politischen
Situation in China.
Das wird nur mit soliden China-Kompetenzen in
Deutschland funktionieren. Unsere Fraktion will deshalb
vorangehen, um diese Lücke zu schließen.
Wir fordern deshalb nicht nur einen kohärenten Ge-
samtansatz, sondern eine echte „China-Offensive“ –
ohne dabei unkritisch im Umgang mit der Regierung zu
sein. Aber um auf Augenhöhe in Zukunft mit China
zusammenzuarbeiten, fordern wir neben mehr China-
Kompetenz in Ministerien und Behörden auch einen
Koordinator für deutsch-chinesische Beziehungen im
Auswärtigen Amt, wie es ihn für die transatlantischen
Beziehungen bereits lange gibt.
Ohne eine kohärente Gesamtstrategie in Deutschland
werden wir uns weiterhin mit der erfolglosen Symbol-
politik der Bundesregierung abgeben müssen. Dabei ist
eine konsequente, kohärente Politik für Menschenrechte
und Nachhaltigkeit unabdingbar, um substanzielle Ver-
änderungen zu erreichen.
Anlage 22
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eines Fünfzehntes Gesetz zur Ände-
rung des Soldatengesetzes
– Entwurf der Bundesregierung eines Fünf-
zehntes Gesetz zur Änderung des Soldaten-
gesetzes
(Tagesordnungspunkt 18)
Michael Brand (CDU/CSU): Vorab können wir mit
Genugtuung feststellen: Die große Gemeinsamkeit zwi-
schen den großen Volksparteien beim Thema Bundes-
wehr ist bewahrt und hat sich einmal mehr bewährt.
Nach den tiefgreifenden strukturellen Umstellungen
für die Bundeswehr und dem damit verbundenen Ausset-
zen der Wehrpflicht haben wir uns schon damals vorge-
nommen, die entsprechenden rechtlichen Anpassungen
vorzunehmen, um vom Wehrpflichtgesetz überzuleiten
und die nach der Aussetzung der Wehrpflicht gebotene
einheitliche Rechtsgrundlage für alle diejenigen zu
schaffen, die gemeinsam ihren Dienst in der Bundes-
wehr tun.
Diese Grundlage liegt nun vor, und wir sind als CDU/
CSU froh, dass wir dieses Gesetz gemeinsam mit dem
Koalitionspartner und auch der Volkspartei SPD be-
schließen können. Dass die Grünen ein noch immer
nicht komplikationsfreies Verhältnis zur Parlamentsar-
mee haben und die Linke eine fast schon feindlich-nega-
tive Einstellung – um einmal einen SED-Jargon zu be-
nutzen – tut der Tatsache keinen Abbruch, dass wir als
Deutscher Bundestag diese gesetzliche Grundlage mit
einer Mehrheit größer als die Verfassungsmehrheit, also
von über zwei Dritteln der im Parlament vertretenen
Mandate, verabschieden können.
Dieses Signal ist wichtig für die Parlamentsarmee, der
wir uns – nahezu alle hier im Hohen Hause – in besonde-
rer Weise verpflichtet fühlen. Wir sind den Soldatinnen
und Soldaten, den kurz Dienenden, den länger Dienen-
den und den Berufssoldaten, für ihren Dienst am Vater-
land in schwieriger und gefährlicher Mission sehr dank-
bar.
Ich möchte sehr persönlich, auch aus eigener Erfah-
rung mit den Risiken des Einsatzes, hinzufügen: „Ehre,
wem Ehre gebührt“ – und denen, die sich für den Frie-
den und für die Freiheit unter Einsatz ihres Lebens ein-
setzen, Frauen und Männern, gebührt die Ehre, auch die-
ses Parlaments.
Die gesetzliche Regelung, die wir heute beraten, ent-
hält im Kern keine Neuregelungen. Insofern kann allen
denjenigen Entwarnung gemeldet werden, die wegen der
Umstellung die Ungewissheit hatten, was denn nun
Neues auf sie zukommt.
Mit dem neuen, angepassten Soldatengesetz schaffen
wir nun ein einheitliches Dienstrecht für alle Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr. Darum geht es, um nicht
mehr und nicht weniger.
Es ist gut, dass wir diese einheitliche Regelung gefun-
den haben. Es ist gut, dass wir dies hier mit sehr breiter
Mehrheit beschließen. Und es ist gut, dass wir die Bun-
deswehr als Parlamentsarmee haben. Für meine Fraktion
der CDU/CSU danke ich dem Ministerium für die Zuar-
beit und versichere den Soldatinnen und Soldaten, dass
wir als CDU/CSU auch in Zukunft an ihrer Seite stehen
und unserer Verantwortung für die Bundeswehr gerecht
werden.
Markus Grübel (CDU/CSU): Vor fast genau zwei
Jahren – am 24. Februar 2011 – stand ich vor diesem Ho-
hen Hause und habe zu zwei Gesetzestexten gesprochen,
die vor allem für junge Menschen in unserem Land und
ihrem Verhältnis zur Gesellschaft eine ganz neue Chance
eröffnet haben. Gemeint sind das Wehrrechtsänderungs-
gesetz 2011 und das Gesetz zur Einführung eines Bun-
desfreiwilligendienstes. Mit beiden Gesetzen wurde frei-
williges Engagement in unserer Gesellschaft auf ein
vollkommen neues Fundament gestellt und der Grund-
stein für eine neue Freiwilligenkultur gelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28195
(A) (C)
(D)(B)
Vor dem Hintergrund einer veränderten sicherheits-
politischen und demografischen Lage haben wir uns mit
dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 für die Ausset-
zung der Wehrpflicht, die über Jahrzehnte ein Sicher-
heitsgarant der Bundesrepublik Deutschland war, ent-
schieden und einen neuen freiwilligen Wehrdienst
eingeführt. Diese Entscheidung fiel vielen von uns, zu
denen ich mich auch zähle, sehr schwer. Aber: Politik
beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit, wie mein
Kollege Volker Kauder einmal treffend formulierte. Und
die sicherheitspolitische Wirklichkeit hat sich seit dem
Ende des Kalten Krieges gewandelt. Die Aufrechterhal-
tung der Wehrpflicht war angesichts eines veränderten
Aufgabenspektrums für unsere Streitkräfte nur schwer
begründbar. Neben der Veränderung der sicherheitspoli-
tischen Lage war auch aus Gerechtigkeitsgründen die
immer geringer werdende Zahl an eingezogenen Män-
nern nur schwer zu rechtfertigen. Zuletzt betrug die
Dauer des Wehrdienstes außerdem nur noch 6 Monate.
Fraglich ist, ob sowohl die Bundeswehr als auch der
Wehrpflichtige von einem derart kurzen Zeitraum profi-
tieren konnten.
Wir haben daher die Wehrpflicht durch einen freiwil-
ligen Wehrdienst ersetzt, den Männer und Frauen bis zu
23 Monaten absolvieren können. Mit diesem Dienst
ermöglichen wir jungen Menschen, staatsbürgerliche
Verantwortung zu übernehmen und ihrem Land in be-
sonderem Maße zu dienen – getreu dem Motto „Wir.Die-
nen.Deutschland“.
Das Pendant zur Wehrpflicht war über viele Jahr
hinweg der Zivildienst als Wehrersatzdienst. Mit der
Aussetzung der Wehrpflicht wurde dieser Dienst vom
Bundesfreiwilligendienst abgelöst, den wir von starren
Altersgrenzen gelöst und als generationen- und ge-
schlechterübergreifenden Freiwilligendienst etabliert ha-
ben. Schon heute hat sich der Bundesfreiwilligendienst
als Erfolgsgeschichte erwiesen. Wir haben den Bundes-
freiwilligendienst als Nachfolge für den Zivildienst neu
konzipiert. Und wir haben die Jugendfreiwilligendienste
auf eine neue Grundlage gestellt. Von einem Teil der
Verbände wurden diese Vorhaben kritisch begleitet. Aber
es ist ein großer Erfolg geworden. Die Nachfrage über-
steigt inzwischen die Zahl der Plätze. Über 100 000 Frei-
willige sind derzeit in Deutschland tätig. 50 000 junge
Menschen machen ein FSJ zum Beispiel in der Alten-
pflege, der Krankenpflege und der Behindertenarbeit.
35 000 Menschen leisten den Bundesfreiwilligendienst,
der nun auch für über 27-Jährige geöffnet ist. 7 000 Buf-
dis sind über 27. 5 000 junge Menschen machen einen
Freiwilligendienst im Ausland. Und knapp 10 000 leis-
ten einen freiwilligen Wehrdienst neuer Art.
Die große Zahl der Freiwilligen ist ein gutes Zeichen
für die Einstellung der jungen und auch älteren Men-
schen in Deutschland. Die große Zahl der Freiwilligen
zeigt, dass wir die Freiwilligendienste richtig konzipiert
haben.
Lassen Sie mich nun zum freiwilligen Wehrdienst
kommen. Mittlerweile sind knapp eineinhalb Jahre ver-
gangen. Wenn wir einen Blick auf das vergangene Jahr
werfen, können wir zweifellos eine positive Bilanz zie-
hen: Vom 1. Januar 2012 bis zum 1. Januar 2013 wurden
rund 11 000 Männer und Frauen für einen freiwilligen
Wehrdienst gewonnen. 5 000 junge Frauen und Männer
haben am 1. Januar 2013 einen freiwilligen Wehrdienst
angetreten. An dieser Stelle möchte ich kurz anmerken,
dass allein aus Baden-Württemberg 236 Freiwillige ka-
men.
Unsere Zielmarke haben wir insofern erreicht. Der
Minister hatte folgende Formel vorgegeben: 5000 plus X,
das heißt 5 000 freiwillig Wehrdienstleistende werden
fest eingeplant. Für weitere bis zu 10 000 freiwillig
Wehrdienstleistende pro Jahr werden Platz und Ausbil-
dung angeboten. Mit rund 11 000 freiwillig Wehrdienst-
leistenden im Jahr 2012 liegt die Bundeswehr sogar
mehr als im Soll. Damit wir viele junge Männer und
Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst gewinnen kön-
nen, müssen wir uns aber auch weiterhin um attraktive
Rahmenbedingungen bemühen und für den Dienst wer-
ben.
Änderung des Soldatengesetzes: Mit den vorliegen-
den von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der
Bundesregierung eingebrachten wortgleichen Entwürfen
eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldaten-
gesetzes gehen wir nun einen letzten wichtigen Schritt:
Wir übertragen den freiwilligen Wehrdienst in das Solda-
tengesetz und verankern ihn somit im richtigen Gesetz.
Mit der Gesetzesänderung schaffen wir eine einheitliche
Rechtsgrundlage für den Dienst in den Streitkräften. Der
freiwillige Wehrdienst wird aber abgegrenzt von dem
Dienst der Berufssoldatinnen und -soldaten sowie den
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Er bildet insofern ein
eigenständiges, wesentliches Element innerhalb der Bun-
deswehr. Die geplante Gesetzesänderung sieht konkret
vor, die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Rege-
lungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in die
Systematik des Soldatengesetzes zu integrieren. Diese
Änderung führt vor allem zu einer Rechtsvereinfachung.
Darüber hinaus wird mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbür-
gerliches Engagement im Soldatengesetz normiert.
Ich lade alle Fraktionen dieses Hauses ein, dem vor-
liegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und dem freiwil-
ligen Engagement in unseren Streitkräften die Anerken-
nung zu verleihen, die es verdient.
Lars Klingbeil (SPD): Das Soldatengesetz wird
heute um einige Punkte ergänzt. Um den freiwilligen
Wehrdienst und um die im Wehrrechtsänderungsgesetz
2011 hierzu beschlossenen Änderungen.
Auch wenn es sich bei der heutigen Gesetzesände-
rung mehr um eine Formalität handelt, ist es mir wichtig,
nochmal auf das Gesamtkonstrukt Bundeswehrreform
aufmerksam zu machen. Erst war die Schuldenbremse
der Hauptantrieb dieser Reform. Ziel war es, möglichst
viel zu sparen. Die eigentlich selbstverständliche und
zwingend notwendige sicherheitspolitische Debatte im
Vorfeld wurde nicht geführt. Mit dem Wechsel im Minis-
teramt wurde dann der Anspruch an die Reform herun-
tergeschraubt. Unter zu Guttenberg wurde noch von der
tiefgreifendsten Reform in der Geschichte der Bundes-
28196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
wehr gesprochen. Mittlerweile bekommt man jedoch
den Eindruck, dass möglichst wenig verändert und dabei
möglichst viel gespart werden soll. Das an sich halte ich
schon für sehr problematisch.
Hinzu kommt aber, dass Sie bei dieser Reform von
Anfang an kaum die Interessen der Soldatinnen, Solda-
ten und Zivilbeschäftigten berücksichtigt haben. Die vie-
len Ankündigungen, möglichst breite Diskussionen zu
führen und möglichst viele Meinungen einzuholen, wur-
den nicht erfüllt. Im Mittelpunkt einer jeden Reform der
Bundeswehr stehen die Menschen. Sie haben es aber
nicht geschafft, diese Menschen mitzunehmen und zu in-
formieren. Sie haben sie im Unklaren gelassen. Noch
immer wissen viele der Soldatinnen, Soldaten und Zivil-
beschäftigten nicht, wie ihre Zukunft bei der Bundes-
wehr aussieht, ob sie überhaupt eine haben, und wenn ja,
wo diese an welchem Standort sein wird.
Die Art und Weise wie Sie die Wehrpflicht ausgesetzt
haben, zeigt, wie undurchdacht und unstrategisch diese
Reform umgesetzt wurde und wird. Ich begrüße, dass
Sie die Wehrpflicht ausgesetzt haben. Aber Sie hätten
sich zuerst Gedanken machen sollen, was dadurch ei-
gentlich passiert. Es gab im vorhinein kein Konzept, wie
man auf den Wegfall des stetigen Pools der Wehrpflich-
tigen reagiert. Es gab kein Konzept, wie man die jungen
Menschen in diesem Land richtig anspricht, wie man sie
über die Bundeswehr angemessen informiert und wie
man sie für den Dienst interessiert. All das hätte vor der
Aussetzung der Wehrpflicht passieren können und müs-
sen. So hatten wir quasi ab dem Tag der Aussetzung ein
Rekrutenproblem.
Die hohen Abbrecherquoten bei den freiwillig Wehr-
dienstleistenden sind erschreckend. 30,4 Prozent been-
den vorzeitig ihren Dienst. Das ist deutlich höher als bei
den sozialen Diensten. Wenn fast ein Drittel den Dienst
frühzeitig abbricht, müssen bei uns doch die Alarmglo-
cken schrillen. Irgendwas kann dann nicht stimmen. Ha-
ben die jungen Menschen die falsche Vorstellung vom
Dienst bei der Bundeswehr? Inwieweit werden ihre Vor-
stellungen überhaupt erfüllt? Und vor allem: Wie wer-
den die Rekruten im Vorfeld informiert? Das sind alles
Fragen der Konzeptionierung und der Kommunikation.
Nach über zwei Jahren Reform ist es endlich an der Zeit,
dass Sie diese Zahlen analysieren, die Nachwuchsgewin-
nung grundlegend evaluieren und dann ganz schnell
nachbessern.
Durch die doppelten Abi-Jahrgänge der letzten Jahre
wird dieses Problem bisher noch überlagert. Nur durch
die zusätzlichen Schulabgänger haben wir eine Zahl von
11 150 Freiwilligen erreicht. Wenn wir so weiter ma-
chen, werden wir jedoch langfristig ein Problem haben.
Wir brauchen dringend ein wettbewerbsfähiges Konzept
für die Nachwuchsgewinnung. Wir müssen jetzt auf die
Veränderungen bei der Bundeswehr und in der Gesell-
schaft reagieren, damit wir die Bundeswehr aufstellen
können, die wir in Zukunft benötigen.
Deswegen haben wir als SPD auch gefordert, dass
sich die Anhebung der Planstellenanteile für Unteroffi-
ziere in der Besoldungsgruppe A9 an den Vorgaben für
den mittleren Polizeidienst orientieren soll. Dann könn-
ten Unteroffiziere endlich leistungsgerecht befördert
werden. Aber auch der Dienst als Soldat auf Zeit muss
attraktiver ausgestaltet werden, SaZ8 und SaZ12+ wer-
den durch die Veränderungen der Berufsförderung und
der Dienstzeitversorgung benachteiligt. Deswegen for-
dern wir, dass die wegfallenden Freistellungsphasen
durch eine Erhöhung der Übergangsbeihilfen ausgegli-
chen werden müssen.
Darüber hinaus müssen Sie zwingend beim Personal-
modell nachsteuern. Das aktuelle Konzept löst weder
den Beförderungs- noch den Verwendungsstau auf. Wir
brauchen bei der Bundeswehr schnellstmöglich ein
transparentes und nachvollziehbares Personalmanage-
ment.
Bei meinen Gesprächen mit den Soldatinnen, Solda-
ten und Zivilbeschäftigen spielt ein Thema immer wie-
der eine zentrale Rolle: die Vereinbarkeit von Familie
und Dienst. Mittlerweile ist das Thema auch in allen
Sonntagsreden angekommen. Aber es tut sich viel zu
wenig bei der Bundeswehr. Soldatinnen und Soldaten
beschweren sich nicht, sie wissen, dass sie einen an-
spruchsvollen Job voller Herausforderungen ausüben.
Was sie sich jedoch wünschen, ist ein Arbeitgeber, der
sie auch bei der Bewältigung der Herausforderungen im
privaten Bereich unterstützt. Oft sind die Ehepartner
auch berufstätig, viele Soldatinnen und Soldaten haben
Kinder, Familie und Beruf sind nicht immer einfach un-
ter einen Hut zu bringen. Wir brauchen daher endlich
umfassende Angebote der Kinderbetreuung bei der Bun-
deswehr. Es kann nicht sein, dass immer nur etwas pas-
siert, wenn sich die Bediensteten vor Ort einsetzen. Wir
brauchen auch bei den Streitkräften, die Möglichkeit der
Teilzeitbeschäftigung und der Telearbeit. Die vielen
Pendler sind ein fester Bestandteil unserer heutigen Bun-
deswehr. Akzeptieren Sie diese Realität und stellen Sie
deswegen ausreichend Pendlerwohnungen zur Verfü-
gung und halten Sie die Wahlmöglichkeit zwischen
Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung aufrecht.
Ich werbe dringend dafür, dass wir uns Gedanken ma-
chen darüber, welche Bundeswehr wir wirklich wollen.
Dass finanzielle Zwänge bestehen, ist haushaltspoliti-
sche Realität. Dies sollte aber trotzdem nicht dazu füh-
ren, dass wir eine Bundeswehr zusammenbauen, die den
Anforderungen der Zukunft nicht genügt. Was wir jetzt
nicht nachhaltig auf den Weg bringen, können wir in der
Zukunft nur schwer wieder ändern. Grundvoraussetzung
für die Bundeswehr der Zukunft ist es, dass wir die bes-
ten Hände und Köpfe gewinnen. Und dies geht nur,
wenn die Bundeswehr die attraktive Anlaufstelle ist, die
wir uns alle vorstellen. Die SPD hat hierzu mehrfach
Vorschläge gemacht. Lassen Sie uns gemeinsam dafür
sorgen, dass die Bundeswehr auch in Zukunft ein attrak-
tiver und interessanter Arbeitgeber bleibt.
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Mit der Ausset-
zung der Wehrpflicht ist der Bundestag im Jahr 2011 ei-
nen mutigen und historischen Schritt gegangen. Die
Wehrpflicht war sicherheitspolitisch nicht mehr be-
gründbar und auch durch die immer geringer werdende
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28197
(A) (C)
(D)(B)
Zahl an eingezogenen jungen Männern mit Blick auf die
Wehrgerechtigkeit nicht mehr haltbar.
Mit der Unterschreitung der Zwölfmonatsgrenze im
Jahr 1996 gehörte der Grundwehrdienst auch hinsicht-
lich seiner militärischen Sinnhaftigkeit bereits schon viel
früher auf den Prüfstand.
Die Wehrpflicht prägte nicht nur über viele Jahr-
zehnte unsere Streitkräfte, sondern im gleichen Maße
auch die Biografie jedes jungen Mannes in unserem
Land. Mit der persönlichen Entscheidung zwischen
Wehr- oder Zivildienst war, wenn auch nur für einen kur-
zen Moment, die Bundeswehr als mögliche berufliche
Zukunft für jeden Einzelnen präsent.
Wir sind mit der Aussetzung der Wehrpflicht bewusst
den Schritt weg vom Zwang und hin zur Freiwilligkeit
gegangen. An dieser Stelle möchte ich hier all denjeni-
gen Kollegen im Hause danken, von denen ich weiß, wie
außerordentlich schwer ihnen dieser Schritt gefallen ist.
Nun mit zwei Jahren Abstand dürfen wir alle gemein-
sam sagen: Die Aussetzung der Wehrpflicht hat sich ge-
lohnt. Aber – und das dürfen wir nicht aus dem Blick
verlieren –: Die Bundeswehr erlebt aktuell einen doppel-
ten Umbruch. Nicht nur die Aussetzung der Wehrpflicht,
sondern vor allem die tief greifende Reform ruft bei vie-
len Soldatinnen und Soldaten Unsicherheit hervor.
Wir Parlamentarier sollten offen dazu stehen, dass die
Bundeswehrreform den Soldatinnen und Soldaten und
ihren Familien viel zumutet. Manche Entscheidungen
waren – leider – intransparent und wurden nicht optimal
kommuniziert. Für viele Angehörige der Bundeswehr
gab und gibt es noch immer viele Unklarheiten, was ihre
berufliche und persönliche Zukunft angeht. Dabei denke
ich nicht nur an die einzelne Soldatin oder den einzelnen
Soldat, sondern auch an den Lebenspartner und Kinder,
also das ganze familiäre und soziale Umfeld.
Ich kann dem Wehrbeauftragten nur zustimmen, dass
hier in diesem Jahr dringend nachgebessert werden muss.
Manches Vertrauen, welches verspielt wurde, muss nun
durch klares und transparentes Handeln zurückgewon-
nen werden.
Die Bundeswehr wird nicht zu einem attraktiven Ar-
beitgeber durch Hochglanzplakate und YouTube-Spots,
sondern in erster Linie durch unsere Soldatinnen und
Soldaten, die aktiv nach außen mit Stolz in ihrem per-
sönlichen Umfeld für eine Tätigkeit bei den Streitkräften
werben.
Wir Liberalen stehen seit vielen Jahren für das Prinzip
der Freiwilligkeit und für positive Motivation durch An-
reize. Auch das Vertrauen in die Bereitschaft unserer
Bürgerinnen und Bürger, sich für die Gemeinschaft ohne
staatlichen Zwang zu engagieren, gehört zu den Grund-
überzeugungen unseres liberalen Denkansatzes. Unser
Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger wurde nicht
enttäuscht. Im Gegenteil hat sich unsere Entscheidung
als mehr als gerechtfertigt erwiesen.
Ohne Frage würde ich mir einen größeren Ansturm
auf eine Tätigkeit bei der Bundeswehr wünschen, so wie
wir es eindrucksvoll beim Bundesfreiwilligendienst erle-
ben dürfen. Aber: Die Zeichen deuten in die richtige
Richtung und sollten uns motivieren, weiter gemeinsam
daran zu arbeiten, dass die Bundeswehr attraktiver wird.
Die Vereinbarkeit von Dienst und Familie, klar kom-
munizierte Aufstiegschancen und eine Ausbildung, die
der zivilen Wirtschaft mindestens ebenbürtig ist, sind für
mich der Schlüssel für unsere Bundeswehr der Zukunft.
Die Aussetzung der Wehrpflicht markiert für mich da-
her nicht den Endpunkt, sondern viel mehr den Beginn
eines Paradigmenwechsels in der Gestaltung des Berufs-
bildes unserer Soldatinnen und Soldaten.
Harald Koch (DIE LINKE): Im Jahr 2011 wurde die
Wehrpflicht ausgesetzt. Dies hat die Linke stets als einen
Schritt in die richtige Richtung begrüßt, auch wenn wir
gern den Schönheitsfehler „Aussetzung der Wehrpflicht“
durch eine endgültige Abschaffung ausmerzen würden.
Den mit dem neuen Wehrrechtsänderungsgesetz ein-
geführten freiwilligen Wehrdienst lehnen wir hingegen
strikt ab. Daher müsste man, wenn es nach uns ginge,
auch gar nicht über diesen nun vorliegenden Gesetzent-
wurf reden; denn damit wird lediglich der freiwillige
Wehrdienst im Soldatengesetz zementiert. Und das fin-
den wir grundlegend falsch.
Der freiwillige Wehrdienst wurde nur eingeführt, weil
Sie nach dem Wegfall der Wehrpflicht von der Angst ge-
trieben wurden, dass sich nicht mehr genügend junge
Menschen für einen Dienst bei der Bundeswehr finden.
Sie haben alles der Einsatzeffizienz und dem Umbau der
Bundeswehr zu einer schlagkräftigen, weltweit einsetz-
baren Interventionsarmee untergeordnet. Dies wollen die
jungen Leute aber nicht, da ihnen klar ist, dass sie jeden
Einsatz im Ernstfall auch mit ihrem eigenen Leben be-
zahlen könnten.
Also musste die Bundeswehr ein Konstrukt schaffen,
mit dem sie die jungen Leute ködern kann. Dies ist der
freiwillige Wehrdienst, welcher fälschlicherweise im
Gesetzentwurf als „besonderes staatsbürgerliches Enga-
gement“ deklariert wird. Im Gegensatz zu jeder wirkli-
chen Form des staatsbürgerlichen Engagements oder
Freiwilligendienstes wird er auch noch unverhältnismä-
ßig hoch vergolten. Ein freiwillig Wehrdienstleistender
bekommt im Schnitt das Dreifache des Geldes, was zum
Beispiel ein Jugendlicher als Taschengeld erhält, der ein
Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Das ist nicht nur
ungerecht, sondern inakzeptabel. Der freiwillige Wehr-
dienst hat in meinen Augen absolut nichts mit Gemein-
nützigkeit oder staatsbürgerlichem Engagement zu tun.
Er dient einzig und allein der Rekrutierung junger Men-
schen für die Bundeswehr.
Was aber ein wirklicher Skandal in diesem Gesetzent-
wurf ist, ist der § 58 c. Damit sichert sich die Bundes-
wehr weiterhin den Zugang zu allen Jugendlichen, die
kurz vor der Volljährigkeit stehen, indem die Meldebe-
hörden verpflichtet werden, automatisch die personenbe-
zogenen Daten der Jugendlichen an die Bundeswehr
weiterzuleiten. Die Bundeswehr nutzt die Daten dann für
Werbe- und Rekrutierungszwecke. Das ist nicht nur ein
nicht legitimer Eingriff in die Grundrechte der Jugendli-
28198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
chen, es verschafft der Bundeswehr auch noch erhebliche
Vorteile gegenüber Trägern von Freiwilligendiensten, zi-
vilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen.
Denn diese können beim Finden geeigneter Jugendlicher
nicht auf das Privileg der Mithilfe der Meldebehörden
bauen.
Aus diesen Gründen fordern wir, dass diese Praxis so-
fort abgeschafft wird. Wenn die Bundeswehr – wie sie
das vorgibt – ein ganz normaler Arbeitgeber sein will,
dann darf sie gegenüber Mitkonkurrenten auch nicht be-
vorteilt werden. Und bis dahin raten wir jedem Jugendli-
chen, rechtzeitig von seinem Widerspruchsrecht gegen
diese Praxis Gebrauch zu machen.
Zusammenfassend kann ich nur sagen: Schaffen Sie
den unsinnigen freiwilligen Wehrdienst wieder ab! Denn
es hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass er
trotz aller Anstrengungen und Privilegien weder als In-
strument der Nachwuchswerbung geeignet ist noch von
den Jugendlichen angenommen wird. Lediglich die dop-
pelten Abiturjahrgänge im letzten Jahr haben Sie vor de-
saströsen Verpflichtungszahlen bewahrt. Hinzu kom-
men immense Abbrecherquoten von mehr als
30 Prozent. Aus dem freiwillen Wehrdienst ergeben sich
so gut wie keine Weiterverpflichtungen, und er ist mit
hohen Kosten und einem unwahrscheinlichen Bürokra-
tieaufwand verbunden. Das ganze Konstrukt des freiwil-
ligen Wehrdienstes war von Anfang an schlecht durch-
dacht und ist gescheitert. Ziehen Sie daraus endlich die
Konsequenzen!
Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Dieses Gesetz schafft rechtliche Klarheit für den Status
des freiwilligen Wehrdienstes. Der Abschied von der
Wehrpflicht wird damit weiter vollzogen, und dafür war
es allerhöchste Zeit. Es bleibt dabei: Mit dem Ende des
Kalten Krieges war die allgemeine Wehrpflicht nicht
mehr verfassungsgemäß zu rechtfertigen, für die Ab-
schaffung haben wir Grüne uns daher schon lange einge-
setzt. Andere, und gerade Sie, meine Damen und Herren
in der Union, haben für diese Einsicht ziemlich lange ge-
braucht. Aber besser spät als nie. Es handelt sich heute
also um ein wichtiges Gesetz. Dennoch ist die Abstim-
mung keine reine Formsache. Das Gesetz enthält eine
Regelung, der wir heute nicht zustimmen wollen: die
Weitergabe der Meldedaten Siebzehnjähriger an das
Amt für Personalmanagement der Bundeswehr zum
Zwecke der Nachwuchswerbung. Dieser Eingriff in die
Grundrechte der Jugendlichen ist nicht gerechtfertigt;
darum werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten – der
Entscheidung zur Aussetzung der Wehrpflicht haben wir
Grüne ja bereits an anderer Stelle zugestimmt, gerade
weil es eine jahrelange grüne Forderung war.
Grundsätzlich schaffen wir mit Rechtsakten wie die-
sen nur das rechtliche Gerüst für den Umbau der Bun-
deswehr. Dieser Umbau verlangt aber viel mehr als nur
einen ordentlichen rechtlichen Rahmen. Er ist weder mit
dieser Gesetzgebung getan noch mit der Gestaltung der
Stationierung, der Struktur des Ministeriums und der
Teilstreitkräfte und der Verteilung der Zuständigkeiten.
So müssen wir auch über die künftigen Aufgaben der
Bundeswehr und die Beziehung zwischen Gesellschaft
und Bundeswehr sprechen. Als ein rein rechtliches und
strukturelles Gerüst wird diese Reform nicht gelingen.
Aus aktuellem Anlass will ich mein Augenmerk heute
besonders auf die Beziehung zwischen Gesellschaft und
Bundeswehr richten.
Gegen die Aussetzung der Wehrpflicht wurde immer
wieder die Sorge um die gesellschaftliche Anbindung
der Bundeswehr angeführt. Das war natürlich Quatsch.
Die Wehrpflicht war nicht der letzte Anker, der die Bun-
deswehr in der Gesellschaft gehalten hat. Jede Soldatin
und jeder Soldat ist auch Teil der Gesellschaft.
Die Öffentlichkeit schaut vor allem dann genau auf
die Bundeswehr, wenn einerseits – wie in dieser Woche
auf dem Schnellboot Hermelin – massive Verfehlungen
bekannt geworden sind, und andererseits, wenn es im
Einsatz zu einem tödlichen Ereignis kam. Das ist beides
auch richtig, aber nicht genug. Wie ist es um die alltägli-
che Beziehung zwischen Bundeswehr und ziviler Gesell-
schaft bestellt?
Geht es nach dem Verteidigungsminister, erwartet die
Bundeswehr derzeit zu viel von der Gesellschaft. Herr
de Maizière hat diese These von der Gier der Soldatin-
nen und Soldaten nach Anerkennung in den Raum ge-
stellt. Wenig glückliche Worte hat er für seine Kritik
gewählt, und ich glaube, er hat das Bedürfnis der Solda-
tinnen und Soldaten auch nicht richtig verstanden.
Die grüne Bundestagsfraktion hat in der vergangenen
Woche mit Vertreterinnen und Vertretern ziviler und mi-
litärischer Organisationen über ihre Erfahrungen und die
Frage der Anerkennung nach durchaus auch gefährli-
chen Einsätzen im Ausland diskutiert. Bei dieser gut be-
suchten Veranstaltung ist etwas sehr deutlich geworden:
Wenn von Anerkennung die Rede ist, geht es nicht um
schillernde Symbole wie Gedenktage oder Medaillen
und ganz sicher auch nicht um unkritischen Jubel. Reine
Symbolpolitik gerät ohnehin schnell zu hohlen Floskeln.
Angemessene Absicherung und Fürsorge sind dagegen
wichtige und entscheidende Elemente, aber allein treffen
sie auch noch nicht den Kern.
Der Begriff, den viele – Zivile wie Militärs – in unse-
rem Fachgespräch genannt haben, lautet „Wahrneh-
mung“. Die Menschen, die in Auslandseinsätze gehen,
machen besondere Erfahrungen, die unserer Gesellschaft
hier völlig fremd sind. Diese Erfahrungen sind oft per-
sönlichkeitsprägend, und die Einsatzkräfte bringen sie
mit zurück. Wenn von Anerkennung die Rede ist, geht es
erst mal darum, das überhaupt wahrzunehmen. Leider
gibt es in der Tat Beispiele dafür, dass das nicht hinrei-
chend stattfindet. Im Falle der Bundeswehrangehörigen
bekomme ich zum Beispiel immer wieder erzählt, dass
die Bundeswehrführung ihre Kenntnisse und Erfahrun-
gen aus dem Einsatz aus ihrer Sicht gar nicht nutzen
will. Und wie lang hat es gedauert, bis die Bundesregie-
rung bereit war, anzuerkennen, dass der Einsatz auch
psychische Folgen bis hin zum Ausbilden einer posttrau-
matischen Belastungsstörung nach sich ziehen kann! Da-
von wollten viele in der Bundeswehrführung erst gar
nichts hören.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28199
(A) (C)
(D)(B)
Wenn der Umbau der Bundeswehr zu einer kleineren
Freiwilligenarmee gelingen soll, wenn wir die Bundes-
wehr in der Mitte der Gesellschaft halten wollen, müssen
wir auch an der Beziehung zwischen Bundeswehr und
ziviler Gesellschaft arbeiten. Eine solche Auseinander-
setzung kann sicher nicht ersetzt werden durch leere
Symbolpolitik, vielmehr geht es um einen ehrlichen, of-
fenen und kritischen Diskurs. Wir brauchen eine breite
und kritische Auseinandersetzung über die Einsätze, die
künftigen Aufgaben der Bundeswehr und die Grenzen
des Militärischen – auf der Grundlage von gegenseiti-
gem Respekt und nicht irgendwelchen Beleidigungen.
Anlage 23
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Rechte indigener Völ-
ker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren
(Tagesordnungspunkt 20)
Anette Hübinger (CDU/CSU): Denkt man an indi-
gene Völker, kommen einem direkt Bilder des Amazo-
nas-Regenwaldes und der dort lebenden Indianervölker
oder Bilder der Aborigines in den Weiten Australiens in
den Sinn. Das sind schöne Bilder, doch die Wirklichkeit
sieht oft anders aus. Die Gesellschaft für bedrohte Völ-
ker weiß zum Beispiel zu berichten: In Zentralafrika
werden die Pygmäen wie „Untermenschen“ behandelt.
In Borneo gefährdet der Raubbau am Regenwald die Le-
bensgrundlage ethnischer Minderheiten, und die Diskri-
minierung von Minderheiten in Vietnam hält weiter an.
Gerade Indigene waren und sind weltweit der Gefahr
von Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie
kämpfen darum, ihre eigene Lebensweise und ihre Sicht
der Welt gegenüber äußeren Zwängen und Einflüssen zu
erhalten.
In den meisten Fällen gelang und gelingt es ihnen
aber nicht, sich in ihrem Heimatland den notwendigen
Respekt und Freiraum für ihre Lebensweise zu verschaf-
fen. Deshalb hat sich die internationale Gemeinschaft
den Schutz ihrer Rechte, ihrer Kultur und ihres Lebens-
raums zur Aufgabe gemacht.
So hat die Generalversammlung der Vereinten Natio-
nen im September 2007 mit großer Mehrheit eine Erklä-
rung über die Rechte indigener Völker verabschiedet.
Nur vier Staaten haben dagegen gestimmt. Elf waren der
Abstimmung ferngeblieben.
Die Erklärung hat verbindliche Standards im Umgang
mit Indigenen festgelegt und damit nationalem Handeln
einen Rahmen vorgegeben. Art. 46 beinhaltet einen um-
fassenden Katalog an Schutzrechten. Vor dem Hinter-
grund der überwältigenden Akzeptanz durch die interna-
tionale Gemeinschaft ist die Erklärung als Erfolg für die
Kodifizierung der Rechte indigener Bevölkerungsgrup-
pen zu sehen. Die Bundesregierung hat bei den Verhand-
lungen eine aktive Rolle eingenommen.
Um diesem völkerrechtlichen Text Nachdruck zu ver-
leihen, wurde das „Permanente Forum für indigene An-
gelegenheiten“ gegründet. In diesem Gremium arbeiten
16 Experten – unter ihnen auch viele Indigene – daran,
den Anliegen der Indigenen innerhalb der VN-Struktu-
ren Gehör und Durchschlagskraft zu verschaffen. Inner-
halb des Mandats des Menschenrechtsrats können
Mitglieder des Forums die Situation Indigener in be-
stimmten Ländern untersuchen, über Probleme berichten
und die nationalen Regierungen und Akteure mit ihrem
unabhängigen Bericht konfrontieren. Auch diese Arbeit
wird von Deutschland genauso unterstützt wie die Akti-
vitäten weiterer pro-indigener Foren innerhalb der Ver-
einten Nationen.
Neben den Vereinten Nationen war es die Internatio-
nale Arbeitsorganisation, die bereits 1989 ein Überein-
kommen zum Schutz indigener Völker verabschiedete.
Sinn und Zweck dieser Resolution Nummer 169, deren
Ratifizierung durch Deutschland wir heute diskutieren,
ist es, den Indigenen die gleichen Rechte zu sichern wie
der Mehrheitsbevölkerung des jeweiligen Staates.
Kurzum: Es geht um Gleichbehandlung und die Wah-
rung der sozialen und kulturellen Identität, um Bräuche
und Überlieferungen der Indigenen.
Wesentlich für unsere Debatte im Bundestag ist die
Zielrichtung dieser Resolution, der sogenannten ILO 169.
Sie richtet sich an Staaten, auf deren Gebiet indigene
und sich in Stämmen organisierende Bevölkerungsgrup-
pen leben. Auf Deutschland trifft dies aber nicht zu,
meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen.
Wir haben auf unserem Staatsgebiet nun einmal keine
ethnische Gruppe im Sinne der ILO 169. Das ist einer
der wichtigsten Gründe, weshalb der Gesetzgeber bis-
lang davon abgesehen hat, das Übereinkommen zu ratifi-
zieren.
Mit dieser Haltung steht Deutschland keineswegs al-
leine. Denn von 183 Mitgliedstaaten der Internationalen
Arbeitsorganisation haben nur 20 die ILO 169 ratifiziert.
Soll man jetzt etwa daraus folgern, dass 163 Staaten
nicht bereit wären, sich für die Rechte Indigener einzu-
setzen? Doch wohl kaum. Denn im Umkehrschluss sind
es ja gerade die Staaten mit einem hohen Anteil Indige-
ner, die fast allesamt zu den Unterzeichnern gehören –
die Regierungen Lateinamerikas an vorderster Front. In
Europa hingegen sind es mit Norwegen, Dänemark, Spa-
nien und den Niederlanden gerade einmal vier Staaten,
die sich aufgrund ihrer speziellen Geschichte für die Ra-
tifizierung des Abkommens entschlossen haben.
Bleibt die Frage: Ist die Ratifizierung der ILO 169
zum Schutz der Indigenen eine zwingende Vorausset-
zung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
oder für unsere Politik überhaupt? Die deutsche Ent-
wicklungspolitik ist entlang menschenrechtlicher Stan-
dards so ausgerichtet, dass die Stärkung und Unterstüt-
zung Indigener nicht aus dem Blickfeld geraten kann.
Konzeptionell verankert ist dieses Anliegen unter ande-
rem im Grundsatzpapier „Entwicklungszusammenarbeit
mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Kari-
bik“. Die Grundsätze der ILO-Konvention 169 sind hier
28200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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wesentlicher Bestandteil und schlagen sich in den einzel-
nen Projekten nieder. Das Portfolio an Projekten ist the-
matisch und geografisch natürlich sehr breit gefächert.
So fördert das BMZ finanziell die Aktivitäten indige-
ner Vereinigungen und unterstützt das Engagement der
Organisation Amerikanischer Staaten, OAS, zur Förde-
rung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Unter
dem Stichwort „Gute Regierungsführung“ setzt sich das
BMZ darüber hinaus dafür ein, dass sich Indigene ihrer
Rechte bewusst werden und sie auch vor Ort innerhalb
des bestehenden politischen und rechtlichen Systems
wahrnehmen können.
Sehr häufig sind Indigene auch indirekt von Projekten
betroffen, etwa beim Schutz natürlicher Ressourcen und
somit auch in ihrem traditionellen Lebensraum. Ich erin-
nere hier an das umfangreiche deutsche Engagement für
Yasuni in Ecuador.
An anderer Stelle nehmen Indigene an Ausbildungs-
programmen zu Management- und Governance-Fragen
teil. Ihnen wird unter anderem vermittelt, wie sie sich
politisch organisieren, um mit einer möglichst einheitli-
chen und starken Stimme zu sprechen. Das ist essenziell
in ihrem Verhältnis zu den Regierungen der Länder, in
denen sie leben.
Denn leider muss man feststellen, dass das bisweilen
problematische Agieren einiger Staaten die Frage auf-
wirft, wie ernst es ihnen mit der Einhaltung der ILO 169
wirklich ist, beispielsweise in Bolivien und Brasilien, wo
große Bauvorhaben in den Lebensraum von Indigenen
eingreifen. Laut ILO 169 ist hier zwingend eine Beteili-
gung der Indigenen am Genehmigungsverfahren zu be-
achten. Das bedeutet, der Staat ist verpflichtet, die
Rechte der Indigenen zu achten und ein ordnungsgemä-
ßes Verfahren durchzuführen. Darauf müssen sich nicht
nur, aber ganz besonders ausländische Unternehmen, vor
allem kleine und mittelständische Unternehmen, die
nicht die Kapazitäten haben, das ganze Verfahren noch-
mals juristisch zu überprüfen, verlassen können, wenn
sie in Staaten, die die ILO 169 ratifiziert haben, investie-
ren wollen.
Diesen Grundsatz der Rechtssicherheit stellen Sie
nach Ansicht der christlich-liberalen Koalition mit Ihrem
Antrag infrage. Denn unserer Einschätzung nach be-
inhaltet das Papier eine Haftungs- und Risikoverlage-
rung. Diese könnte dazu führen, dass Unternehmen für
Versäumnisse des Staates haftbar gemacht würden. Mit
dieser Unsicherheit konfrontiert, steht zu befürchten,
dass Unternehmen von einer möglichen Investition ab-
geschreckt werden. Das schadet dem Unternehmen, aber
in erster Linie dem Zielland. Dabei ist es doch gerade er-
klärtes Ziel deutscher EZ, auch privates Unternehmer-
tum zu fördern. Auch beim EU-CELAC-Gipfel vor nicht
einem Monat wurde die Wichtigkeit von Direktinvesti-
tionen für die Entwicklung der lateinamerikanischen
Länder betont. Eine Annahme dieses Antrags würde die-
sem Ziel aber wohl eher zuwiderlaufen als es zu beför-
dern.
Liest man den Forderungskatalog Ihres Antrages,
kann man den Eindruck gewinnen, die Bundesregierung
setze sich nicht für die Belange der Indigenen ein. Die
Berücksichtigung der Interessen indigener Bevölke-
rungsgruppen ist aber seit Jahren eben nicht nur fester
Bestandteil deutscher Entwicklungspolitik, sondern auch
fester Bestandteil der Außen- und Wirtschaftspolitik.
Ich denke zum Beispiel an die OECD-Umweltleitli-
nien für öffentlich unterstützte Exportkredite, die seit
2004 in Kraft ist. Demnach kann ein Kredit nur gegeben
werden, wenn die von der Weltbankgruppe aufgestellten
Safeguard Policies eingehalten werden. Bei Entschei-
dungen über größere Exportvorhaben spielen demnach
nicht zuletzt die Rechte Indigener eine Rolle.
Deutschlands außenpolitisches Engagement im Rah-
men der Vereinten Nationen hatte ich bereits erwähnt.
Und natürlich wird bei Regierungskonsultationen und
weiteren diplomatischen Vorgängen auf die schwierige
Situation der Indigenen hingewiesen. In persönlichen
Gesprächen weisen auch wir Abgeordnete darauf hin,
Verbesserungen durchzuführen und die verbrieften
Rechte zu achten.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Schutz
Indigener bereits fester Bestandteil der deutschen EZ ist
und weiter sein wird. Gerade auch im Hinblick auf die
Verhandlungen des Post-MDG-Prozesses wird sich
Deutschland verstärkt dafür einsetzen, dass die Rechte
der Indigenen ihren berechtigten Platz finden. Die Rati-
fizierung der ILO 169 durch Deutschland ist dazu aller-
dings nicht notwendig.
Der Schutz indigener Bevölkerungsgruppen berührt
aber noch einen viel größeren Themenkomplex, nämlich
die Frage nach guter Regierungsführung vor Ort. Es be-
steht kein Zweifel darin, dass auswärtige Akteure auf
menschenrechtliche Probleme in anderen Ländern hin-
weisen und auf ihre Verbesserung hinwirken sollen. Mit-
tel- und langfristig aber sind die Lösungen bestehender
Konflikte die Angelegenheit lokaler Akteure. Sie müs-
sen letztendlich den Weg zu einem Ausgleich der Inte-
ressen beschreiten und sich auf eine Lösung einigen, die
auch Bestand hat. Sicher, auch hier können wir unter-
stützend tätig werden. Die Programme zur guten Regie-
rungsführung sind Ausdruck dieses Bestrebens. Jedoch
sollten wir im Dialog als Partner auftreten und nicht als
die ewig Besserwissenden.
Ein gutes Beispiel dieser Politik ist ein Vorstoß Chiles
vom Januar diesen Jahres: Präsident Piñera will Medien-
berichten zufolge die Rechte der Indigenen in der Ver-
fassung verankern. Ein neu einzusetzender Rat der Indi-
genen soll ihnen in der nationalen Politik eine stärkere
Stimme verleihen. Vorausgegangen waren nicht immer
friedliche Konsultationen zwischen Regierungsvertre-
tern und Gemeinden der Mapuche-Indianer. Doch
scheint es, als habe man sich auf Entschädigungen und
einen geordneten politischen Prozess verständigen kön-
nen.
Ob es bei diesen Verhandlungen eine Rolle gespielt
hat, ob Deutschland die ILO 169 ratifiziert hat oder
nicht, das darf ich doch sehr bezweifeln. Aus diesem und
den genannten anderen Gründen lehnen wir von CDU/
CSU den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
ab.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28201
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Karin Roth (Esslingen) (SPD): Weltweit leben fast
400 Millionen Menschen in über 70 Ländern in rund
5 000 indigenen Völkern. Das sind 6 Prozent der Welt-
bevölkerung und mehr Menschen als die Einwohnerzahl
der USA.
Es ist ein Skandal, dass diesen Menschen in zahlrei-
chen Ländern die elementarsten gesellschaftlichen und
politischen Teilhaberechte ganz oder teilweise verwehrt
werden. Mehr noch: Sie werden zum Teil offen diskrimi-
niert und gesellschaftlich ausgegrenzt.
Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen
indigener Volksgruppen sind an der Tagesordnung. Ich
nenne hier zwei ganz konkrete Beispiele.
Erstens Mexiko: Einem Bericht von Amnesty Inter-
national zufolge haben Angehörige indigener Gemein-
schaften keinen gleichberechtigten Zugang zu Justiz,
Gesundheit, Bildung und anderen öffentlichen Dienst-
leistungen. Das führt beispielsweise dazu, dass die unzu-
reichende medizinische Versorgung zu einer überpropor-
tional hohen Müttersterblichkeit unter indigenen Frauen
im Süden Mexikos beiträgt.
Zweitens Bangladesch: Uns wird berichtet, dass die
Regierung nach wie vor nicht in der Lage oder nicht wil-
lens ist, die Sicherheit der in den Chittagong Hill Tracts
lebenden indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma zu
gewährleisten. Angriffe bengalischer Siedler, die ihr
Land in Besitz nehmen, und sexualisierte Gewalt an in-
digenen Frauen sind keine Seltenheit. Auf demonstrie-
rende Jumma, die gewaltlos Schutz einfordern, wird sei-
tens der Armee geschossen. Menschen sterben. Eine
strafrechtliche Verfolgung erfolgt nicht.
Im August 2011 hat die Regierung Bangladeschs zu-
dem entschieden, indigene Völker nicht mehr anzuer-
kennen. Jetzt wird argumentiert: Da indigene Völker in
Bangladesch offiziell ja nicht existieren, könne es auch
keine Gräueltaten gegen indigene Völker in Bangladesch
geben.
Dies zeigt den internationalen Handlungsbedarf. Die
völkerrechtlichen Grundlagen sind vorhanden.
Mit der Konvention 169 der Internationalen Arbeits-
organisation, ILO, aus dem Jahr 1989 werden die Rechte
der indigenen Völker international verbindlich veran-
kert. Damit werden spezifische Mindestrechte mit dem
Ziel der uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaft-
lichen Leben anerkannt. Die Menschen erhalten das
Recht auf traditionelles Land und Territorien sowie die
Gewährleistung der örtlichen Kontrolle über natürliche
Ressourcen.
Entscheidend ist auch das Recht auf kulturell selbst-
bestimmte Entwicklung. Dazu gehören der Anspruch auf
Selbstverwaltung, Partizipation und Demokratisierung.
Und schließlich: Das Recht auf die Aufrechterhaltung
der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme
indigener Völker. Dazu gehören Arbeitnehmerrechte, die
Förderung lokaler Produktionen, eine angemessene so-
ziale Absicherung und der Zugang zu Ausbildung sowie
zum Gesundheitswesen.
Allerdings haben bis heute erst 22 Länder diese Kon-
vention ratifiziert. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich hier
etwas ändert.
Allein Amnesty listet 18 Länder auf, in denen Ange-
hörige indigener Völker diskriminiert und ausgegrenzt
werden, darunter Länder wie Argentinien, Australien,
Brasilien, Chile, Indien, Kolumbien, Peru, Philippinen –
aber auch Neuseeland, Kanada und die USA. Dies zeigt
deutlich, dass die Rechte indigener Völker nicht nur ein
Thema für Schwellen- und Entwicklungsländer sind. Im
Gegenteil: Es ist – und es muss noch viel stärker sein als
bisher – ein Thema für alle Staaten, – ganz besonders
auch für die entwickelten Industriestaaten, und somit
auch für uns.
Denn eines ist klar: Die wirtschaftlichen Aktivitäten
deutscher Unternehmen und die Außen-, Wirtschafts-,
Handels-, Umwelt- und Entwicklungspolitik der Bun-
desregierung haben konkreten Einfluss auf die Lebens-
verhältnisse indigener Völker. So sind deutsche Firmen
an Großbauprojekten in Ländern mit indigener
Bevölkerung beteiligt, ebenso wie die staatlichen Durch-
führungsorganisationen in der Entwicklungszusammen-
arbeit: Die Gesellschaft für internationale Zusammenar-
beit, GIZ, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei-
sen, dass gerade indigene Völker einen großen Beitrag
zu Klimaschutz und Biodiversität leisten. Ein konkretes
Beispiel dafür ist die Initiative zur Rettung des Regen-
waldes im Yasuni-Nationalpark in Ecuador, bei deren
Umsetzung die dort lebenden indigenen Völker eine
wichtige Rolle spielen.
Dies macht klar: Der Schutz der Rechte indigener
Völker ist schon längst nicht mehr ein innerstaatliches,
nationales Anliegen. Die Globalisierung hat Industrie-
nationen, Schwellen- und Entwicklungsländer und somit
auch die dort lebenden indigenen Völker näher denn je
zusammengebracht.
Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin,
dem Deutschen Bundestag die ILO-Konvention 169 zur
Ratifizierung vorzulegen. Als Begründung werden fa-
denscheinige Argumente vorgebracht. Vor allem das Ar-
gument, dass angeblich deutsche Unternehmen durch
eine Ratifizierung Nachteile zu befürchten hätten, ist er-
schreckend und zynisch zugleich.
Hier wird eine internationale Konvention bewusst
nicht umgesetzt; den Angehörigen indigener Völker
werden minimale Standards verweigert, und offensicht-
lich wird dem Profit Vorrang vor den Menschenrechten
eingeräumt. Der sogenannte Aktionsplan Menschen-
rechte der Bundesregierung ist das Papier nicht wert, auf
dem er steht.
An dieser Stelle könnte die Bundesregierung zeigen,
dass es ihr ernst ist mit den Menschenrechten. Deshalb
fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag
auf, die ILO-Konvention 169 endlich dem Deutschen
Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen.
Damit würde die Bundesregierung endlich internatio-
nal verbindlich handeln und Verantwortung überneh-
28202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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men. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an die interna-
tionale Staatengemeinschaft.
Ende letzten Jahres wurde Deutschland wieder in den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Der
Außenminister interpretiert dies – wörtlich – als „Ver-
trauensbeweis für Deutschland und eine Bestätigung
(einer) konsequenten Menschenrechtspolitik weltweit“.
Dazu gehört übrigens auch, dass die Bundesrepublik
Deutschland internationale Abkommen und Vereinba-
rungen auf nationaler Ebene umsetzt.
Anfang dieser Woche sprach Bundespräsident Joachim
Gauck im Menschenrechtsrat in Genf. Zu Beginn seiner
Rede zitierte er den ehemaligen UN-Generalsekretär
Kofi Annan mit den Worten: „Der wirkliche Test für die
Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates wird der Ge-
brauch sein, den die Mitgliedstaaten davon machen.“
Und er erinnerte daran, dass Menschenrechte universell
gelten und unterteilbar sind. Schließlich appellierte
Joachim Gauck an die Mitglieder des Menschenrechts-
rates, immer die Menschen vor Augen zu haben, die un-
ter Menschenrechtsverletzungen zu leiden haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitions-
fraktionen, enttäuschen Sie nicht erneut internationales
Vertrauen, nehmen Sie endlich Ihre internationale Ver-
antwortung wahr, machen Sie sich zu Anwältinnen und
Anwälten der Menschenrechte und verstecken Sie sich
nicht hinter den Interessen der Wirtschaftslobby!
Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen ist dafür eine ausgezeichnete Grundlage. Daher
fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu,
und machen Sie den Weg frei für eine Ratifizierung der
ILO-Konvention 169!
Pascal Kober (FDP): Der Antrag der Opposition hat
zum Ziel, das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Be-
lange indigener Völker zu schärfen. Gegen dieses Ziel
ist zunächst einmal nichts einzuwenden. Im Gegenteil,
diese christlich-liberale Koalition setzt sich seit Beginn
ihrer Regierungszeit nachhaltig und erfolgreich dafür
ein, dass die Rechte der indigenen Völker gestärkt wer-
den. Und daher begrüße ich in dieser Hinsicht ausdrück-
lich auch das Anliegen der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen.
Es ist jedoch überaus fraglich, ob die Ratifizierung
der ILO-Konvention 169 durch die Bundesrepublik
Deutschland auch die Situation der indigenen Völker
verbessern würde.
Auch ist es wichtig, auf den Wortlaut dieser Konven-
tion zu achten. Denn dann wird deutlich, dass sich Inhalt
und Schutzzweck dieser Konvention an Staaten richten,
auf deren Gebiet in der Folge von Kolonisation indigene
Bevölkerungsgruppen leben. Unter Berücksichtigung
dieser besonderen historisch gewachsenen Verantwor-
tung zielt diese Konvention darauf ab, indigenen Bevöl-
kerungsgruppen spezifische Beteiligungsrechte zuzu-
sprechen, die ihre soziale und kulturelle Identität, ihre
Bräuche und Überlieferungen sowie ihre Einrichtungen
wahren sollen.
Dementsprechend sind unter den 22 Staaten, die bis-
lang die Konvention ratifiziert haben, viele südamerika-
nische Staaten mit einem nicht unerheblichen Bevölke-
rungsanteil indigener Herkunft. Außerdem gehören
unter anderem Dänemark und Norwegen zu den Ratifi-
zierern, auf deren Staatsgebiet ebenfalls ein beachtlicher
Bevölkerungsanteil indigener Herkunft lebt. Deutsch-
land aber gehört nicht zu den Staaten, auf deren Staats-
gebiet in der Folge von Kolonisation Bevölkerungsgrup-
pen indigener Herkunft leben.
Dessen ungeachtet ist mit Bezug auf Deutschland je-
doch wichtig, festzuhalten, dass aufgrund des Wortlauts
der Konvention zumindest nicht ausgeschlossen werden
kann, dass diese Konvention auch auf Deutschland An-
wendung finden könnte, und zwar auf in Deutschland le-
bende Bevölkerungsgruppen wie etwa die Sinti und
Roma, die Wenden und Sorben, die Dänen und Friesen.
Die ILO-Konvention 169 verfolgt einen segregieren-
den Ansatz und verfolgt das Ziel, die indigenen Bevöl-
kerungsgruppen unter anderem mit der Errichtung von
Reservaten zu schützen. Dahingegen verfolgt die Bun-
desrepublik im Innern seit Jahrzehnten einen stark inte-
grativen Ansatz, sodass diese Konvention der deutschen
Minderheitspolitik widerspricht.
Lassen Sie mich aber nun zu der deutschen Entwick-
lungspolitik kommen. Diese christlich-liberale Regie-
rungskoalition sieht keinen Grund, warum eine Ratifi-
zierung der ILO-Konvention 169 notwendig ist, um
weiterhin wirksam und nachhaltig Entwicklungspolitik
zu betreiben. Bundesminister Dirk Niebel setzt sich im
Rahmen der deutschen Entwicklungspolitik für die Men-
schenrechte weltweit ein und unterstützt die Lösung der
Probleme der indigenen Bevölkerungsgruppen. Dabei
sieht die Bundesregierung das Prinzip aktiver Partizipa-
tion als unabdingbar für die Verwirklichung der Aner-
kennung der Menschenrechte an. In diesem Zusammen-
hang macht sich diese christlich-liberale Koalition auch
für die Errichtung eines permanenten Forums für indi-
gene Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen stark.
Überdies berücksichtigt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in sei-
nem Konzept zur Zusammenarbeit mit indigenen Völ-
kern in Südamerika und den karibischen Staaten explizit
die ILO-Konvention 169. So ist Südamerika gerade auf-
grund des hohen Anteils der indigenen Bevölkerung an
der Gesamtbevölkerung – geschätzt auf etwa 10 Prozent –
ein regionaler Schwerpunkt der bilateralen entwick-
lungspolitischen Zusammenarbeit zur Stärkung der
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen.
Letztlich möchte ich darauf verweisen, dass der Bun-
destag schon einmal zu diesem Thema diskutiert hat.
Damals wurde der Antrag von der damals herrschenden
rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossen und an-
schließend von einer rot-grünen Regierung mit Recht
nicht ratifiziert.
Niema Movassat (DIE LINKE): Bei der Konvention
Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, die wir
heute diskutieren, handelt es sich um das „Übereinkom-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28203
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men über eingeborene und in Stämmen lebende Völker
in unabhängigen Ländern“. Sie stammt aus dem Jahr
1989 und ist somit heute fast ein Vierteljahrhundert alt.
Die Konvention soll indigenen Völkern grundlegende
kulturelle, wirtschaftliche und partizipative Rechte ga-
rantieren.
Sie ist bis heute das einzige rechtsverbindliche Doku-
ment der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förde-
rung indigener Gemeinschaften. Und dabei handelt es
sich bei weitem nicht um ein Nischenthema: Laut den
Vereinten Nationen zählen rund 400 Millionen Men-
schen in über 70 Ländern zu den indigenen Völkern. Bis
heute sind sie überdurchschnittlich oft von Menschen-
rechtsverletzungen betroffen; meist gehören sie zu den
politisch, wirtschaftlich und sozial am meisten benach-
teiligten Bevölkerungsgruppen.
Deutschland hat diese für Millionen Menschen auf
der Welt so wichtige Konvention bis heute nicht unter-
zeichnet, obwohl auch das Europaparlament die Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union mehrfach dazu auf-
gerufen hat.
Die Linke begrüßt selbstverständlich den vorliegen-
den Antrag von SPD und Grünen, der die Bundesregie-
rung dazu aufruft, endlich die Konvention zu unterzeich-
nen. Wir werden ihm zustimmen.
Jedoch müssen die Antragsteller auch die Frage be-
antworten, warum sie während ihrer immerhin sieben-
jährigen Regierungszeit diesbezüglich nicht selbst aktiv
geworden sind. Leider liegt die Vermutung nahe, dass
auch Rot-Grün damals den Interessen der deutschen
Wirtschaft einen größeren Stellenwert eingeräumt hat als
den Anliegen der indigenen Völker. Denn deutsche Un-
ternehmen sind in zahlreichen Ländern an Verstößen ge-
gen die Rechte von Indigenen aktiv beteiligt – etwa an
Vertreibungen. In meiner ersten Rede zum vorliegenden
Antrag habe ich die zwei Beispiele bereits näher ausge-
führt: Den Bau des Belo-Monte-Staudamms in Brasilien
und die Kohleabbauprojekte in Kolumbien. In beiden
Fällen kam und kommt es zu massiven Verletzungen der
Rechte indigener Völker, und in beiden Fällen sind deut-
sche Unternehmen mitverantwortlich. Keine Bundes-
regierung seit 1989 hat die rechtlichen Rahmenbedingun-
gen dafür geschaffen, dass diese Firmen in Deutschland
dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Ich
finde, das ist ein Armutszeugnis für alle im Bundestag
vertretenen Parteien, die bereits an einer Regierung be-
teiligt waren. Denn Deutschland hat auch extraterrito-
riale Pflichten. Solange aber die Politik deutsche Unter-
nehmen auch bei ihren Aktivitäten im Ausland nicht
mithilfe verbindlicher Regeln in die Pflicht nimmt, wer-
den diese sich auch weiterhin an Menschenrechtsverlet-
zungen und Umweltzerstörung beteiligen, wenn es der
Steigerung ihres Profits dient.
Bis heute kommen die Rechte der indigenen Gemein-
schaften vor Ort bei der Ausbeutung von natürlichen
Ressourcen sowie bei der Vergabe von Landrechten zu
kurz. Die Bundesregierung schielt mithilfe von „Roh-
stoffpartnerschaften“ jedoch weiter nur auf die Bereit-
stellung ausreichender Rohstoffe für die deutsche Wirt-
schaft. Eine Unterzeichnung der ILO-Konvention 169
durch Deutschland wäre hingegen ein überfälliges Si-
gnal auch an andere Industrieländer, dass die Rechte der
Indigenen uns ein ernsthaftes Anliegen sind. Spanien
etwa hat kürzlich diesen Weg eingeschlagen, obwohl es
wie Deutschland auf seinem Staatsgebiet keine indige-
nen Gemeinschaften im klassischen Sinne beherbergt.
Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, dies weiter
als Scheinargument zu missbrauchen.
In immer mehr Ländern des globalen Südens organi-
sieren indigene Gemeinschaften sich und treten für ihre
Rechte ein. Die Linke unterstützt ihre Kämpfe um ge-
sellschaftliche Teilhabe. Das Bundesentwicklungsminis-
terium unter Dirk Niebel hingegen legt zwar schöne
Hochglanzbroschüren vor, die den hohen Stellenwert der
Zusammenarbeit mit indigenen Gruppen etwa in Latein-
amerika bekräftigen. In der Realität aber verweigert das
Ministerium jede konstruktive und gleichberechtigte Zu-
sammenarbeit mit der indigenen Regierung in Bolivien
aus ideologischen Gründen.
Und die Bundesregierung wird auch diesmal wieder
die für Millionen von benachteiligten Menschen so
wichtige Konvention dem Parlament nicht zur Ratifizie-
rung vorlegen. Konkret bedeutet dies, dass Deutschland
auch im 21. Jahrhundert den indigenen Völkern der Welt
die nötige Unterstützung und Anerkennung ihrer Rechte
verweigert, obwohl gerade die europäischen Staaten auf-
grund ihrer kolonialen Vergangenheit eine besondere
historische Verpflichtung haben. Ehrlich gesagt: Man
kann dies nur als Schande bezeichnen.
Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unser
Antrag auf Ratifizierung der ILO-Konvention 169 ist be-
reits der vierte derartige Vorstoß, den ich in meiner Zeit
als Abgeordneter aktiv vorantreibe. Wäre die vorgezo-
gene Bundestagswahl 2005 den damaligen großen
Bremsern und Bedenkenträgern – Wolfgang Clement
und Otto Schily – nicht in letzter Minute zu Hilfe ge-
kommen, dann hätte es noch unter Rot-Grün geklappt,
diese wichtige Konvention zu ratifizieren. Unter der
Kanzlerschaft von Angela Merkel gab es dann leider
keine Chance mehr.
Obwohl die Gefahr droht, dass auch dieser Antrag an
den Koalitionsfraktionen – CDU/CSU und FDP – schei-
tert, markiert er doch einen Meilenstein: Denn zum ers-
ten Mal macht auch die SPD-Fraktion geschlossen mit.
Bei den letzten beiden Anläufen hatten nur wir Grüne
und die Linke die Ratifizierung der ILO-Konvention 169
unterstützt. Jetzt ist es die gesamte Opposition, die sich
mit Nachdruck für die Stärkung der Rechte der indige-
nen Völker einsetzt. Und sollte unser Antrag diesmal
nicht durchkommen, dann holen wir ihn nach der nächs-
ten Bundestagswahl gleich wieder aus der Schublade
und werden ihn eben dann – bei hoffentlich anderen
Mehrheitsverhältnissen – zum Erfolg führen.
In unserem aktuellen Antrag haben wir gemeinsam
mit der SPD erneut deutlich gemacht, wie Indigene so-
wohl in ihren Grundrechten, aber auch in ihren kulturel-
len Rechten in vielen Regionen der Welt bedroht sind
und welchen wichtigen Beitrag die ILO-Konvention zu
ihrem Schutz leisten kann.
28204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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(D)(B)
Ich erlebe in den Debatten aber immer die gleichen
vorgeschobenen Argumente, die gegen eine Ratifikation
ins Feld geführt werden. Die ILO-Konvention würde
sich gar nicht an Deutschland richten, weil es selbst
keine indigene Bevölkerung hätte. Es sei deshalb allein
die Verpflichtung von Ländern mit indigener Bevölke-
rung, die Konvention umzusetzen und für Rechtssicher-
heit zu sorgen.
Hinter dieser Argumentation stehen natürlich hand-
feste Wirtschaftsinteressen, nämlich nach größtmöglicher
Investitionssicherheit deutscher Firmen im Ausland. In
der Debatte über unseren Antrag im Entwicklungsaus-
schuss hat eine Kollegin der Union sogar unverhohlen
zugegeben, dass man eine Ratifizierung der ILO-Kon-
vention ablehne, weil sie die Aktivitäten von deutschen
Investoren in Gebieten mit indigener Bevölkerung ein-
schränken könnte.
Oft sind es aber gerade die Interessen ausländischer
Konzerne, zum Beispiel an den Bodenschätzen unter den
Stammesgebieten indigener Gruppen, die die Lebens-
welt der dort lebenden Menschen bedrohen. Auch das
Interesse privater Akteure an CO2-Zertifikaten kann den
Lebensraum Indigener gefährden. So ist nach Berichten
aus Asien, Afrika und Lateinamerika die Einbeziehung
des Waldes in den Emissionshandel durch REDD+ ein
Anreiz für Firmen, Waldgebiete zu erwerben und in
manchen Fällen, wie beispielsweise in Indonesien, die in
ihm lebende Bevölkerung zu vertreiben. Noch ist die
Partizipation der Waldbewohnerinnen und Waldbewoh-
ner bei der Umsetzung von REDD+ unzureichend, und
es fehlen die Governance-Strukturen, inklusive Sank-
tions- und Beschwerdemechanismen, die in der Lage
wären, Vertreibung Einhalt zu gebieten. Auch Landnut-
zungskonkurrenzen im Agrarbereich führen zu Verstö-
ßen gegen die Rechte Indigener beispielsweise aufgrund
des ausgeweiteten Anbaus von Ölpalmen, Zuckerrohr,
Bioethanol oder Soja für die Biodieselproduktion.
Ein prominentes Beispiel dafür, wie Großprojekte, die
unter anderem durch ausländisches Kapital finanziert
werden, indigene Lebensräume zerstören und wie diese
über Jahre und bis an den Rand ihrer Möglichkeiten
dagegen kämpfen, ist das Ringen um das Belo-Monte-
Projekt am Xingu-Fluss im brasilianischen Amazonas-
Becken. Hier soll der drittgrößte Staudamm der Erde ge-
baut werden. Die in Brasilien gegen das Staudammpro-
jekt kämpfenden Kayapó-, Assurini- und Juruna-Indige-
nen warnen seit Jahren vor der Zerstörung von
Schutzgebieten und Regenwaldflächen und davor, dass
die Lebensweise und -grundlage indigener Völker be-
droht sind. Zu befürchten ist, dass die Bevölkerung nicht
profitiert, sondern die Schäden den Nutzen bei weitem
übersteigen. Beim Bau sind deutsche und europäische
Firmen beteiligt, wie beispielsweise Voith Hydro, ein
Joint Venture von Voith und Siemens, der französische
Alstom-Konzern, Österreichs Andritz, die Daimler AG
und die Münchener Rückversicherung.
Zwar haben viele Länder mit indigener Bevölkerung,
vor allem in Zentral- und Südamerika, die ILO-Konven-
tion bereits ratifiziert. Zwischen der Ratifizierung einer
Konvention und ihrer tatsächlichen Umsetzung klafft
aber gerade in ärmeren Ländern eine Lücke, die sich
ausländische Unternehmen nicht selten zunutze machen,
um ihre wirtschaftlichen Interessen gegen Indigenen-
rechte durchzusetzen.
Deshalb ist es so wichtig, dass auch andere Länder die
ILO-Konvention 169 ratifizieren. Hätte Deutschland sie
bereits ratifiziert, wären auch Geschäfte wie das der
Westdeutschen Landesbank, die Finanzierung einer Öl-
Pipeline in Ecuador mit gravierenden Auswirkungen auf
die Lebensbedingungen indigener Gruppen, sicher er-
schwert worden.
In der Diskussion im Entwicklungsausschuss kam
vonseiten der Koalition auch das Argument, dass man
über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ja be-
reits viel für den Schutz indigener Völker täte und eine
Ratifizierung der Konvention schon aus diesem Grund
überflüssig sei. Ich finde, wir Entwicklungspolitikerin-
nen und Entwicklungspolitiker sollten die Wirkung un-
seres Politikfeldes nicht überschätzen. Solche punktuel-
len Willensbekundungen zum Schutz indigener Gruppen
im Menschenrechtskonzept des Entwicklungsministeri-
ums sind zwar gut und wichtig – internationale Ver-
pflichtungen, die dann für die gesamte deutsche Außen-
politik handlungsleitend wären, also auch für die
Außenwirtschaftsförderung und die deutsche Handels-
politik, sind besser.
Die Niederlande und Spanien, Länder in unserer un-
mittelbaren Nachbarschaft, in denen es auch keine indi-
genen Gruppen gibt, haben es uns vorgemacht und die
ILO-Konvention längst ratifiziert.
Seit Januar 2013 ist Deutschland für die kommenden
drei Jahre Mitglied des UN-Menschenrechtsrates und
damit zur Einhaltung und Umsetzung höchster Men-
schenrechtsstandards verpflichtet. Es stünde uns in die-
ser wichtigen Funktion gut zu Gesicht, wenn wir diese
wichtige Menschenrechtskonvention durch eine Ratifi-
zierung im deutschen Bundestag unterstützen würden.
Anlage 24
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung
und Vereinheitlichung von Planfeststellungsver-
fahren (PlVereinhG) (Zusatztagesordnungs-
punkt 8)
Helmut Brandt (CDU/CSU): Ich freue mich, dass
wir das Gesetz, über das wir augenblicklich sprechen,
heute – jedenfalls auf Bundestagsseite – zum Abschluss
bringen.
Deutschland ist als Industriestandort und Export-
nation auf eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur
angewiesen. Die dafür notwendigen Großvorhaben kön-
nen nur gelingen, wenn sie auf eine breite Akzeptanz in
der Bevölkerung stoßen und von einem Planungsrecht
begleitet werden, das eine möglichst zügige Umsetzung
der Vorhaben ermöglicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28205
(A) (C)
(D)(B)
Spätestens die Ereignisse rund um Stuttgart 21 haben
die Frage aufgeworfen, ob das geltende deutsche
Planungsrecht noch zeitgemäß ist und ob es die Anforde-
rungen erfüllt, die an ein Verfahren zur Planung von
Großvorhaben berechtigterweise gestellt werden. Trotz
langwieriger Planungsverfahren, die den gesetzlichen
Vorgaben entsprochen haben, und trotz zahlreicher
Behörden und Institutionen, die sich mit dem Vorhaben
beschäftigt haben, bildete sich eine Protestbewegung,
die von breiten – und keineswegs nur unmittelbar betrof-
fenen – Teilen der Bevölkerung getragen wurde.
Über eines sind wir uns sicherlich alle einig: Insbe-
sondere die Art, wie und wann die Öffentlichkeit an dem
Verfahren beteiligt wird, ist nach der derzeit geltenden
Rechtslage nicht ausreichend. Diese sieht zwar eine
Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiges Verfahrensins-
trument bereits bei vielen Vorhaben vor. Allerdings wer-
den die Bürgerinnen und Bürger oft erst im förmlichen
Verwaltungsverfahren beteiligt, also erst dann, wenn der
Vorhabenträger den bereits fertigen Plan bei der Behörde
eingereicht hat, die Planung des Vorhabens folglich
schon in wesentlichen Teilen abgeschlossen ist. Darüber
hinaus sind die bisherigen Beteiligungsformen vor allem
darauf ausgerichtet, die unmittelbar Betroffenen vor
vermeidbaren Rechtsbeeinträchtigungen zu bewahren.
Aspekte außerhalb dieser unmittelbaren Rechtsbetrof-
fenheit spielen dagegen kaum eine Rolle.
Vor allem bei Großvorhaben, die sich nicht nur auf
ihre unmittelbare Umgebung auswirken und die oft Be-
deutung über ihren Standort hinaus haben, werden die
bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im
Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren ver-
ständlicherweise als nicht mehr ausreichend empfunden.
Hier ist ein zunehmendes Interesse der Bürgerinnen und
Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache fest-
zustellen. Diesem Bedürfnis tragen wir mit dem vorlie-
genden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
Planfeststellungsverfahren Rechnung.
Die neue „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ wird
künftig bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsverfah-
ren stattfinden und einem möglichst großen Personen-
kreis offenstehen. Das jeweilige Vorhaben wird durch
diese neue Form der Beteiligung frühzeitig öffentlich
bekannt gemacht, um einen Dialog zu ermöglichen. Der
Vorhabenträger kann so bereits in einem frühen
Planungsstadium auf mögliche Bedenken und Anregun-
gen aufmerksam gemacht werden. Er wird in die Lage
versetzt, seine Planung bei Bedarf und nach Möglichkeit
rechtzeitig zu modifizieren, um Konflikte zu vermeiden
oder zu beseitigen. Durch die vorgesehene Mitteilung
des Ergebnisses der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an
die zuständige Behörde und an die Bürger können wich-
tige Erkenntnisse in das anschließende formelle Verfah-
ren einfließen und dort Berücksichtigung finden. Das
nachfolgende Genehmigungs- oder Planfeststellungsver-
fahren soll dadurch entlastet und die gerichtliche
Anfechtung von Behördenentscheidungen reduziert wer-
den.
Selbstverständlich wird eine so frühe Öffentlichkeits-
beteiligung nicht alle Konflikte lösen können. Die
Chance, es bei einem Großvorhaben allen Beteiligten
und Betroffenen recht zu machen, tendiert gegen null.
Jemand, der grundsätzlich gegen ein Projekt eingestellt
ist, wird aller Wahrscheinlichkeit auch nach dem Verfah-
ren nicht restlos von dem Projekt überzeugt sein. Eine
frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Einwän-
den bietet aber in jedem Fall bessere Chancen, dass diese
Einwände noch Berücksichtigung finden und aus-
geräumt werden können als zu einem späteren Zeit-
punkt, wenn die Planungen bereits abgeschlossen sind.
Deshalb vermag mich auch die Besorgnis, das Vorver-
fahren könne zu einer Verfahrensverlängerung von
mehreren Monaten führen, nicht zu überzeugen. Im Ge-
genteil: Ich bin überzeugt davon, dass die Unternehmen
durch die frühe Auseinandersetzung mit Einwänden Zeit
sparen, Rechtsmittelverfahren mit entsprechend langer
Zeitverzögerung verhindert werden können und damit
die Gesamtverfahrensdauer abgekürzt wird.
Mir ist bewusst – dies ist auch in der Anhörung am
18. Februar dieses Jahres noch einmal deutlich gewor-
den –, dass vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in
der Opposition die Freiwilligkeit einer frühen Öffent-
lichkeitsbeteiligung durch Behörden und private Unter-
nehmen nicht weit genug geht. Nach der vorgesehenen
Regelung muss die zuständige Behörde beim Vorhaben-
träger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwir-
ken. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durch-
führung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wollen
wir jedoch nicht einführen. Deshalb lehnen wir auch den
Änderungsantrag der SPD ab. Die Kritik verkennt, dass
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im wohl-
verstandenen Interesse des Vorhabenträgers selbst liegt.
Und ich bin überzeugt, dass gerade Träger von Großvor-
haben eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung als Chance
begreifen und die Öffentlichkeit in ihrem eigenen Inte-
resse bereits in einem frühen Stadium in ihre Planungen
mit einbinden werden, und zwar gerade, um die Akzep-
tanz ihres Vorhabens zu sichern.
Zum anderen geht es in diesem Gesetzentwurf auch
darum, einen Kompromiss zwischen dem berechtigten
Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst frühen
Beteiligung einerseits und dem Interesse des Vorhaben-
trägers nach Planungs- und Rechtssicherheit andererseits
herzustellen. Denn eines ist doch auch klar: Je mehr
Verpflichtungen und Zwänge wir Behörden und Unter-
nehmen auferlegen, desto mehr öffnen wir Tür und Tor
für Verfahrensfehler und damit die Gefahr langwieriger
Prozessverfahren. Bei allem Verständnis für das berech-
tigte Interesse der Öffentlichkeit nach möglichst viel
Transparenz: Wir müssen auch Behörden und privaten
Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit geben und
sie davor schützen, womöglich noch Jahre später mit
Einwendungen und Klagen überhäuft zu werden. Denn
dann wird es hier keine großen Infrastrukturprojekte
mehr geben. Das kann nicht im Interesse des Industrie-
standortes Deutschland sein.
Auch den Einwand der Opposition, die Bevölkerung
würde nicht aktiv informiert, lasse ich nicht gelten. Die
Medien berichten über Großvorhaben nicht nur einmal,
28206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
sondern oft über Monate hinweg. Ich bin sicher, dass
jeder interessierte Bürger, der hierüber von einem Vorha-
ben erfährt, gegen das er Bedenken hat, sich erkundigen
wird, wo und bis wann er diese Bedenken vorbringen
kann. So viel Mündigkeit traue ich unseren Bürgern zu.
Überdies hat die Koalition sich ja zwischenzeitlich
darauf verständigt, dass als weitere Verbesserung der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung die öffentliche Bekanntmachung
von Planunterlagen im Internet vorgesehen ist. Wann im-
mer eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben
ist, soll dann die Unterrichtung auch zusätzlich über das
Internet einschließlich der zur Einsicht auszulegenden
Pläne erfolgen und ohne Gang zum Amt erreichbar sein.
In der Sachverständigenanhörung wurde gerade dieser
Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP begrüßt. Da-
bei muss selbstverständlich darauf geachtet werden, dass
keine Betriebsgeheimnisse der Vorhabenträger offen-
gelegt werden müssen. Die „Soll-Regelung“ trägt dem
Umstand Rechnung, dass noch nicht alle Behörden über
die erforderliche Technik verfügen und nicht alle Unter-
lagen in brauchbarer Form im Internet dargestellt wer-
den können.
In der Anhörung kam zum Ausdruck, der vorgelegte
Gesetzentwurf sei nicht sensationell. Das mag richtig
sein. Allerdings weiß ich nicht, ob das unbedingt
notwendig ist. Sensationelle Gesetze haben häufig das
Problem, dass sie nicht praxistauglich sind. Ziel dieses
Gesetzentwurfs ist es, Bürgerinnen und Bürgern die not-
wenigen Informationen zu vermitteln, und zwar so, dass
sie sich ein eigenes Urteil bilden können und mitreden
können. Die Betroffenen sollen in die Lage versetzt
werden, noch etwas bewegen zu können, bevor bereits
alle Entscheidungen getroffen wurden. Zugleich soll der
Gesetzentwurf der Rechtsvereinheitlichung und Verfah-
rensbeschleunigung dienen. Diesen Zielen wird der von
uns vorgelegte Gesetzentwurf gerecht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen
Kompromiss gefunden, um rechtssicher und trotzdem
beschleunigt zu einer Entscheidung aufseiten der Behör-
den und Träger der Vorhaben zu kommen. Wir haben die
Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Großvorhaben
mit noch größerer Akzeptanz bei unseren Bürgerinnen
und Bürgern und zugleich zügig realisiert werden kön-
nen. Um dieses wichtige Anliegen umzusetzen, bitte ich
Sie um Ihre Unterstützung.
Kirsten Lühmann (SPD): Kennen Sie Analogkäse?
Der vorliegende Gesetzentwurf erinnert mich ein biss-
chen daran: Sieht aus wie Käse, ist aber keiner.
Der Titel des Gesetzentwurfs, den wir hier beraten,
verspricht uns eine Verbesserung der Öffentlichkeitsbe-
teiligung und eine Vereinheitlichung des Rechts bei Bau-
und Infrastrukturprojekten. Schön wär’s! Wenn wir die
Packung aufmachen, müssen wir aber leider feststellen,
dass das ein Etikettenschwindel ist.
Dabei trickst die Bundesregierung wie manche Her-
steller aus der Lebensmittelindustrie: So wie in vielen
Käse-Imitat-Produkten eine Minimenge Käse drin ist,
damit auf der Verpackung der Begriff verwendet werden
kann, ist auch in diesem Gesetzentwurf eine Miniportion
der beworbenen Zutaten drin.
Schauen wir uns die fraglichen Inhalte einmal an: Im
Gesetzentwurf finden wir eine laue Empfehlung, die Öf-
fentlichkeit frühzeitig zu beteiligen – keine Pflicht, keine
Sanktionen. Ob die zuständige Behörde die Bürger und
Bürgerinnen frühzeitigt beteiligt oder nicht – egal; es hat
keine rechtlichen Folgen. Das Urteil von Sachverständi-
gen in der Expertenanhörung, dass diese Regel „zahn-
los“ und „enttäuschend“ ist, wundert mich daher über-
haupt nicht.
Verwunderlich finde ich nur, wie wenig die Bundesre-
gierung aus den Erfahrungen mit Großkonflikten wie bei
Stuttgart 21 gelernt hat.
Wir brauchen eine frühe Beteiligung der Öffentlich-
keit, um Konflikte frühzeitig lösen zu können und so den
Bau zum Beispiel von wichtigen Infrastrukturprojekten
zu beschleunigen. Wir brauchen größere Transparenz
schon vor Beginn des eigentlichen Planverfahrens.
Hier setzt die wahre Bürgerbeteiligung an, weil näm-
lich die Menschen an der Entscheidungsfindung beteiligt
werden. Die Bürger und Bürgerinnen sollten auch da-
rüber informiert werden, wo sie Einfluss auf die Planung
nehmen können. Das geht nicht, wenn der eigentliche
Plan schon steht und eine Erörterung nur noch stattfin-
det, um Widersprüche abzuschmettern.
Deshalb, das haben wir in unserem Änderungsantrag
gefordert, sollte die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit
zur Pflicht werden – es nutzt allen Beteiligten.
Und es steht nicht zu befürchten, dass dann lauter
sinnvolle und notwendige Projekte unnötig verzögert
werden. In Hannover zum Beispiel hat man ganz andere
Erfahrungen gemacht. Dort gibt es ein Bürgerpanel, das
der neue niedersächsische Ministerpräsident Stephan
Weil noch als Oberbürgermeister eingeführt hat. Es be-
steht aus mehreren Tausend repräsentativ ausgewählten
Bürgern und Bürgerinnen, die von der Stadtverwaltung
online befragt werden. Dabei können die Bürger und
Bürgerinnen ihre Wünsche äußern, die in konkrete Pla-
nungen einfließen.
Die erste Umfrage zum „Masterplan Mobilität 2025“
zeigte: Das Urteil der Teilnehmenden war nicht nur von
persönlichen Interessen geleitet, also nach dem Sankt-
Florians-Prinzip, sondern hatte durchaus das Allgemein-
wohl im Auge. So urteilten Fahrradfahrer positiv über
Verbesserungen für Autofahrer usw.
Wir sehen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ein be-
deutsames Instrument, für Infrastrukturprojekte einen
größtmöglichen Konsens herzustellen. In diesem Zu-
sammenhang ein Wort zum Antrag der Kollegen und
Kolleginnen von den Grünen: Der Antrag enthält eine
ganze Reihe von Forderungen, denen wir voll und ganz
zustimmen und die sich mit unseren Forderungen de-
cken. Auch wir wollen direktdemokratische Elemente
auf Bundesebene zulassen. Diese können natürlich auch
für Bauvorhaben gelten. Aber so etwas sollte nicht im
Planfeststellungsverfahren verankert werden. Aus die-
sem Grund werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28207
(A) (C)
(D)(B)
Einig sind wir uns aber darin, dass die Beteiligung der
Öffentlichkeit gestärkt werden muss und nicht ge-
schwächt. Die Bundesregierung sieht das offenbar an-
ders.
Denn der vorliegende Gesetzentwurf bewirkt – wenn
Sie, meine Herren und Damen von CDU/CSU und FDP,
ihn heute so absegnen –, dass in Zukunft mehr Verfahren
durchgeführt werden können, bei denen weniger Öffent-
lichkeitsbeteiligung stattfindet. Anstatt die Beteiligung
zu verbessern, wie der Titel des Gesetzentwurfs ver-
spricht, verschlechtern Sie also die Einspruchsmöglich-
keiten für die Bürger und Bürgerinnen.
Hier wird nämlich der Anwendungsbereich des Plan-
genehmigungsverfahrens ausgedehnt. Das ist ein verein-
fachtes Verfahren, das nicht mehr, sondern weniger
Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht als das reguläre Plan-
feststellungsverfahren.
Das ist ein klarer Widerspruch zu dem Anspruch, den
Sie formulieren, liebe Kollegen und Kolleginnen von
Union und FDP. Wir halten das nicht für sinnvoll und ha-
ben deshalb gefordert, diese Ausweitung zu streichen.
Leider haben Sie das durch die Bank abgelehnt.
Auch bei dem Versuch, das Genehmigungsverfahren
zu vereinheitlichen, also die vielen widersprüchlichen
Vorgaben in den unterschiedlichen Fachgesetzen auf
eine Linie zu bringen, hält der Gesetzentwurf nicht, was
sein Titel verspricht.
So gilt zum Beispiel laut Verwaltungsverfahrensge-
setz ein Planfeststellungsbeschluss fünf Jahre lang. Auf
der Seite der Fachgesetze dagegen – da haben wir unter
anderem das Bundesfernstraßengesetz, das Eisenbahn-
gesetz, das Luftverkehrsgesetz und vieles mehr – gilt so
ein Beschluss zehn Jahre. Und dann kann er auch noch
einmal um fünf Jahre verlängert werden. 15 Jahre zwi-
schen Beschluss und Realisierung – in einem so langen
Zeitraum können sich die Verhältnisse und der Kreis der
Betroffenen gravierend geändert haben. Da sind Aus-
einandersetzungen vorprogrammiert.
Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Gel-
tungsdauer einheitlich festzulegen. Die Verlängerungs-
möglichkeit von 10 auf 15 Jahre lehnen wir ab.
Dass der vorliegende Gesetzentwurf unzureichend ist,
liebe Kollegen und Kolleginnen von Union und FDP, ha-
ben Sie selbst eingesehen. Mit Ihrem Änderungsantrag
gehen Sie einen ersten zaghaften Schritt in die richtige
Richtung.
Mit unseren Verbesserungsvorschlägen hätte aus dem
Analogkäse ein gut gereifter Bergkäse werden können.
Die Beratungen in den Fachausschüssen legen den
Schluss nahe, dass Sie dies nicht wollen.
Daher bleibt es bei einer Mogelpackung, und die wer-
den wir ablehnen. Denn dieser Gesetzentwurf ist immer
noch geprägt von einem paternalistischen Staatsver-
ständnis, nach dem die Bürger und Bürgerinnen ein Pro-
jekt vor die Nase gesetzt bekommen und bei eventuellen
Einwänden eines Besseren belehrt werden müssen. Das
ist nicht geeignet, die anstehenden Herausforderungen in
der Infrastruktur sowohl bei der Energiewende als auch
beim integrierten Verkehrskonzept anzugehen.
Manuel Höferlin (FDP): Ich freue mich sehr, dass
wir heute das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlich-
keitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren verab-
schieden können.
Das Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen für
Bürgerinnen und Bürger, die wir bereits in der Anhörung
im Innenausschuss vergangene Woche diskutiert haben.
Lassen Sie mich die wichtigsten Änderungen noch ein-
mal kurz zusammenfassen.
Wir schaffen mit dem Planungsverfahrenvereinheitli-
chungsgesetz die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – ein
zeitgemäßes und geeignetes Instrument. Warum? Ganz
einfach: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist so kon-
zipiert, dass sie möglichst schon vor der Antragstellung
und dem Start eines Planfeststellungsverfahrens durch-
geführt werden soll. So können viele Aspekte in die De-
batte eingebracht werden, die sonst erst deutlich später
aufgetaucht wären und die nun schon erörtert werden
können, bevor mit einem Planfeststellungsverfahren
vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist außerdem so
konzipiert, dass sie sehr flexibel eingesetzt werden kann.
Je nachdem, welches Projekt ein Vorhabenträger durch-
führt, ist er in der Lage, die frühe Öffentlichkeitsbeteili-
gung mit verschiedenen Maßnahmen durchzuführen und
zu begleiten. Er ist also frei in Art, Form und Umfang
der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es gibt eben keine Fest-
legungen im Gesetz. Und dass genau diese Vorgehens-
weise richtig ist, wurde uns auch in der Anhörung
vergangene Woche bestätigt. Kommunikation auf Au-
genhöhe wird dadurch wesentlich besser dargestellt als
bei starren, bürokratischen Maßnahmen.
Wir haben uns bewusst dafür entschieden, den zusätz-
lichen bürokratischen Aufwand niedrig zu halten. Ein
komplexes und übertrieben formalisiertes Verfahren, wie
es sich zum Beispiel die Grünen in ihrem Entschlie-
ßungsantrag wünschen, halte ich nicht für hilfreich. Es
erhöht den Verwaltungsaufwand. Es sorgt für enorme
zusätzliche Risiken hinsichtlich möglicher Verfahrens-
fehler und macht damit das gesamte Planungsverfahren
und die vorgelagerte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
unsicher. Genau das haben wir mit unserem Antrag ver-
mieden. Das Planungsvereinheitlichungsgesetz ist eine
Vereinfachung – für Vorhabenträger und für Bürgerinnen
und Bürger. Sie von den Grünen scheinen überhaupt
nicht zu wissen, was Sie wollen. Man soll bereits im
Vorverfahren prüfen, ob eine Mediation – gemeinhin ein
unbürokratisches Verfahren – eingeführt werden soll.
Doch als wäre es damit nicht genug, verlangen Sie au-
ßerdem, dass das Mediationsverfahren dann auch noch
formalisiert wird. Ich frage mich dann, liebe Grüne: Wa-
rum nicht gleich vor Gericht gehen? So läuft das nicht.
Darum haben wir im Entwurf des Planungsverfahrenver-
einheitlichungsgesetzes festgelegt, dass die Bürokratie
weder dem zügigen Abschluss eines Planungsverfahrens
noch einer effektiven Bürgerbeteiligung im Wege steht.
28208 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Wir verbessern die Transparenz von Planfeststel-
lungsverfahren. Die christlich-liberale Koalition hat mit
ihrem Änderungsantrag klargestellt, dass Transparenz
sowohl im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteili-
gung als auch im Planungsverfahren selbst klar verbes-
sert wird.
Die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
soll der Vorhabenträger unserem Wunsch gemäß nicht
nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber der
Öffentlichkeit bekannt machen.
Aber das ist noch nicht alles, was wir erreicht haben:
Zukünftig sollen die Unterlagen, die in Planfeststel-
lungsverfahren ohnehin schon vor Ort ausgelegt werden,
auch im Internet veröffentlicht werden. Für mich als
Netzpolitiker bedeutet das ein Mehr an Transparenz und
ein Mehr an Open Government, und ich freue mich, dass
sogar Teile der Opposition uns an dieser Stelle im Innen-
ausschuss beigepflichtet haben. Aber auch hier haben
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Ihre
Hausaufgaben wieder schlecht gemacht. Sie fordern die
umfassende Veröffentlichung aller „planungsrelevanten
Daten und Dokumente“. Und natürlich vermeiden Sie es
dabei, auf die Frage einzugehen, was eigentlich relevant
ist.
Unser Antrag stellt klar, dass alle Informationen, die
zu veröffentlichen sind, nicht nur in den Verwaltungsstu-
ben ausgelegt werden, sondern auch im Internet veröf-
fentlicht werden. Persönliche Daten sowie Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse werden durch diese Regelung ge-
schützt, so wie dies durch die bestehende Rechtslage in
§ 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bereits festge-
legt ist, und das finde ich auch in Ordnung so. Die Be-
hörde muss ihre Arbeit im Kontext dieser Regelungen
sehen: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind auch
zukünftig zu schützen. Insgesamt haben Bürgerinnen
und Bürger einen leichteren Zugang zu einer Vielzahl
von Informationen und so die Möglichkeit, sich umfas-
send über die Vorhaben und deren Auswirkungen für
ihre Belange zu informieren. Denn darum geht es, wenn
man die Transparenz verbessern möchte.
Wie Sie sehen können, haben wir mit dem Entwurf
des Planungsverfahrenvereinheitlichungsgesetzes die
schwierige Aufgabe gemeistert, mehr Transparenz und
mehr Beteiligung mit weniger Bürokratie zu verbinden.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Thomas Lutze (DIE LINKE): Stuttgart 21 hat
Deutschland verändert. Die von Großprojekten betroffe-
nen Bürgerinnen und Bürger nehmen es nicht mehr hin,
dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Das stellt
Politik vor große Herausforderungen. Wir brauchen neue
Formen der Beteiligung, die sich nicht darin erschöpfen,
alle vier oder fünf Jahre ein Parlament zu wählen. Die
Betroffenen fordern zu Recht, dass ihre Bedenken ernst
genommen werden, man ihre Kenntnisse und Erfah-
rungen vor Ort wahrnimmt und nutzt, sie wollen auf Au-
genhöhe eingebunden werden. Darin sollten wir eine
Chance für die Demokratie sehen: Denn wo die Bürger-
beteiligung funktioniert und Transparenz herrscht, steigt
die Akzeptanz für geplante Projekte. Darin liegt weiter
die Chance, dass zukünftig nicht mehr an den Bedürfnis-
sen der Bürgerinnen und Bürger vorbeigeplant wird, Un-
sinnige Großprojekte wie Stuttgart 21 würden uns er-
spart bleiben.
Eine Reform des Planungsrechts, die diesen Ansprü-
chen gerecht wird, muss die Bürgerinnen und Bürger
von der Bedarfsprüfung bis zur Umsetzung einbinden
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
leistet dies nicht. Er macht die Einbindung der Öffent-
lichkeit weder obligatorisch, noch schafft er direktde-
mokratische Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb des
Verfahrens. Ebenso Fehlanzeige bei der Transparenz. Im
21. Jahrhundert sollten die wichtigen Dokumente stehen
und nicht unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse einer
beteiligten Firma willkürlich verweigert werden können.
Wieder einmal hat die Bundesregierung die Zeichen
der Zeit verkannt und eine Chance vergeben. Die Linke
lehnt den Gesetzentwurf deshalb ab.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Dieses Gesetz war eine besonders schwere Geburt.
Wenn man einerseits überlegt, wie lange dieses Gesetz
schon diskutiert wird, wie oft die Zeitpläne für dieses
Gesetz über den Haufen geworfen wurden und welche
Abstimmungen erforderlich waren, dann ist der Auf-
wand enorm. Und wenn man andererseits betrachtet,
welche Inhalte in dem Gesetz Platz gefunden haben,
dann ist die Enttäuschung groß. Also in der Nutzen-
Kosten-Betrachtung müsste dieses Gesetz der Bundes-
regierung glatt durchfallen.
Was steht in diesem Gesetz? Der Ansatz, verwal-
tungsrechtliche Festsetzungen aus den Fachgesetzen
auszulagern und im Verwaltungsverfahrensgesetz zentral
zu regeln, ist vernünftig. Die Bundesregierung setzt
allerdings darauf, dass auch die Verwaltungsverfahrens-
gesetze der Bundesländer entsprechend geändert werden
sollen. Stellt sich die Frage, ob die Länder überhaupt
mitziehen.
Das Gesetz wurde unter anderem mit der Begründung
auf den Weg gebracht, Verfahren zu verkürzen. Ich sehe
nur einen einzigen Punkt, der tatsächlich dieses Ziel ver-
folgt. Es handelt sich um die Regelung, dass Erörte-
rungstermine innerhalb von drei Monaten abgeschlossen
sein sollen. Diese Frist ist jedoch weltfremd; bei größe-
ren Verfahren und einer großen Zahl von Einwendern
wird diese Frist regelmäßig überschritten werden müs-
sen. Ganz abgesehen davon, sieht der Gesetzentwurf
keine Strafen oder andere Konsequenzen für eine Über-
schreitung der Frist vor. Das heißt, diese Regelung ist
nicht nur sinn-, sondern auch zahnlos.
Das Gesetz wurde – so lautet der Name des Gesetzes –
zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
schaffen. Ich bezweifle jedoch, dass sich die Öffentlich-
keitsbeteiligung durch dieses Gesetz verbessert. Einer-
seits bleibt die lange diskutierte Fakultativstellung des
Erörterungstermins weiter erhalten. Das heißt, dass die
Behörde von dem Termin absehen kann. Davon hat sie
im Verkehrssektor bereits häufig Gebrauch gemacht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28209
(A) (C)
(D)(B)
Neu ist die Vorerörterung vor dem eigentlichen Ver-
fahren. Die ist jedoch ebenfalls fakultativ. Wenn eine
Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde nicht auf Au-
genhöhe mit Betroffenen reden will, braucht sie das
nicht. Außerdem sind die Ergebnisse der Vorerörterung
unverbindlich und haben dadurch allenfalls Informati-
onscharakter.
Die Bundesregierung vergibt eine große Chance, die
Öffentlichkeitsbeteiligung an Planfeststellungsverfah-
ren vom Kopf auf die Füße zu stellen. Beflügelt von den
öffentlichen und Fachdiskussionen wäre ein großer
Wurf möglich gewesen. Die Bundestagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen hat ein umfassendes Konzept
für eine zukunftsfähige Öffentlichkeitsbeteiligung er-
stellt und wesentliche Inhalte in einem Entschließungs-
antrag zusammengefasst. Das Konzept beinhaltet eine
frühzeitige, verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung in
Planungsverfahren. Dabei denken wir insbesondere an
eine Beteiligung am Scopingtermin bzw. der Antrags-
konferenz in Raumordnungsverfahren. Wir fordern
transparente verfahrensführende Behörden, sodass Inte-
ressierte Zugriff auf sämtliche Planungsunterlagen ha-
ben.
Wir wollen das Raumordnungsverfahren stärken. Es
soll nicht mehr nur empfehlenden Charakter haben, son-
dern verbindlich sein. Wir wollen alternative Konflikt-
lösungsverfahren bei größeren Interessengegensätzen in
die Planungsverfahren einbeziehen. Und nicht zuletzt
fordern wir verbesserte rechtliche Überprüfungsmög-
lichkeiten, da dadurch ein Mindestmaß an Planungs-
qualität gesichert werden kann. Abschaffen wollen wir
die mögliche Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüs-
sen von bis zu 15 Jahren. Diese derzeitige Regelung
ermöglicht, dass weiter Planungen auf Halde produziert
werden, die nicht mehr den aktuellen Verkehrsbedin-
gungen und räumlichen Situation entsprechen. Vielmehr
wollen wir beim Rechtsschutz eine Revisionsinstanz für
alle Verfahren sichern. Dadurch wird ein Verfahrensstau
vor dem Bundesverwaltungsgericht vermieden.
In dieser Legislaturperiode ist wohl nicht mehr mit
einem Gesetz zu rechnen, das ernsthaft die Öffentlich-
keitsbeteiligung stärkt. Auch wenn die öffentliche medi-
ale Diskussion um Partizipation leicht nachgelassen hat,
sehe ich einen sehr großen Bedarf an verbesserter Teil-
habe an Planungsentscheidungen. Und daher setze ich
auf einen Politikwechsel zum Ende dieses Jahres.
Anlage 25
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegen-
über der Presse (Presseauskunftsgesetz) (Zu-
satztagesordnungspunkt 9)
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Das
Bundesverwaltungsgericht spricht ein Urteil. Die schrift-
liche Urteilsbegründung liegt noch gar nicht vor. Nur
eine Woche später legen die Sozialdemokraten einen Ge-
setzentwurf vor. Schnell gearbeitet, werte Kollegen!
Aber heißt „schnell“ auch „gut“?
Worum ging es in dem Verfahren?
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage
befasst, ob Bundesbehörden auf Grundlage der Landes-
pressegesetze zur Erteilung von Auskünften verpflichtet
werden können. Es hat in einem Verfahren wegen pres-
serechtlicher Auskunft am 20. Februar 2013 entschie-
den, dass die Pressegesetze der Länder auf den BND als
Bundesbehörde nicht anwendbar sind, weil die Regelung
der Auskunftspflicht von Bundesbehörden in die Gesetz-
gebungskompetenz des Bundes fällt. Geklagt hatte ein
Journalist des Verlags Axel Springer, der jedoch unterle-
gen ist. Die Auskunft wurde ihm mit der Begründung
verweigert, es handele sich nicht um aktuell verfügbare
Informationen, sondern diese müssten erst beschafft
werden.
Die Medien haben in der Demokratie eine wichtige
Kontrollfunktion: Sie genießen einen grundrechtlichen
Status und schaffen die für unsere demokratische Gesell-
schaft unverzichtbare Transparenz, die staatliches Han-
deln und die diesem vorausgehenden Entscheidungspro-
zesse für den Bürger nachvollziehbar macht. Damit sind
sie ein wichtiger Mittler im Dialog zwischen Bürger und
Staat. Nicht umsonst nennt man sie auch die ‚Vierte Ge-
walt‘. Eine Demokratie lebt von der investigativen
Recherche von Journalisten und einer kritischen Bericht-
erstattung der Presse und des Rundfunks. Einschränkun-
gen der Arbeit von Journalisten sind auch ein Angriff auf
die Demokratie. Wie es um die Pressefreiheit in einem
Land bestellt ist, zeigt, wie es dort um die Demokratie
steht.
Die Vielfalt und Qualität der freien Presse und Me-
dien in Deutschland ist international vorbildlich. Dies
haben auch die jüngsten Debatten zum sogenannten Zei-
tungsterben wieder gezeigt. Eine solche Qualität wäre
aber nicht möglich ohne die entsprechenden rechtlichen
Rahmenbedingungen. Würden diese die freie Presse be-
hindern, könnte diese gar nicht in einem so hervorragen-
den Zustand sein, wie ihr auch von den Sozialdemokra-
ten, die über die Medienholding DDVG selbst an einer
Reihe von Zeitungen beteiligt sind, immer wieder attes-
tiert wird. Schlecht kann es also um die rechtlichen Rah-
menbedingungen für die Pressefreiheit nicht bestellt
sein, es ist vielmehr gut um sie bestellt. In der weltwei-
ten Rangliste der Pressefreiheit der Organisation „Re-
porter ohne Grenzen“ liegt Deutschland 2013 auf
Platz 17 (von 179 Ländern).
Sieht das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Ge-
fahr einer Beschränkung oder gar Aushöhlung unserer
Pressefreiheit? Nein! Das Gericht hat vielmehr festge-
stellt, dass angesichts des Fehlens einer bundesgesetzli-
chen Regelung Auskunftsansprüche unmittelbar auf das
Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2
GG gestützt werden können. Das Grundgesetz erkenne
somit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung
einer bestimmten Information zu, soweit ihm nicht be-
rechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffent-
licher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen
entgegenstehen, wie sie beispielhaft in den Landespres-
28210 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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segesetzen aufgeführt sind, so das Gericht. Das Recht
der Presse auf Auskunft hat das BVerwG direkt aus dem
Grundgesetz abgeleitet. Für mich ist das eine Stärkung
der Pressefreiheit, keine Schwächung. Hinzu kommen
noch die Rechte von Journalisten aus dem Informations-
freiheitsgesetz.
Damit hat das BVerwG den Rahmen abgesteckt, den
Bundesbehörden bei Auskunftsbegehren von Journalis-
ten zu beachten haben. Dies wird in dem vorliegenden
Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als „Minimalstandard“
angesehen. Ich glaube nicht, dass man damit den weitge-
henden und vielfältigen Rechten, die das Grundrecht der
Pressefreiheit Medienschaffenden einräumt, gerecht
wird.
In dem jetzigen Verfahren vor dem BVerwG ging es
nicht um eine Beschränkung der Pressefreiheit, sondern
um die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund
und Ländern. Das sieht die SPD-Fraktion offenbar an-
ders. Wenn in dem Gesetzentwurf zu lesen ist, dass „der
gegenwärtige Rechtszustand keinesfalls weiter hinge-
nommen werden kann“, klingt dies, als sei die Presse
bisher vollkommen rechtlos.
Die Presse ist natürlich weder vor noch nach dem Ur-
teil des BVerwG rechtlos. Doch das Gericht hat deutlich
gemacht, dass sich der Auskunftsanspruch nur auf Infor-
mationen bezieht, die bei der auskunftspflichtigen Be-
hörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht von
Journalisten kann nicht zu einer Informationsbeschaf-
fungspflicht der Behörde führen.
Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bun-
desverwaltungsgerichts überlässt das Grundgesetz den
Gesetzgebern von Bund und Ländern, in Abwägung der
betroffenen privaten und öffentlichen Interessen zu re-
geln, ob und unter welchen Voraussetzungen derartige
Ansprüche bestehen. Weder die Pressefreiheit noch die
Informationsfreiheit geben einen Anspruch auf Eröff-
nung einer Informationsquelle. Diese Aspekte etwa lässt
der Gesetzentwurf der SPD völlig außer Acht.
Auch bisher werden Presseanfragen von Bundesbe-
hörden beantwortet, obwohl die Pressegesetze der Län-
der nur die jeweiligen Landesbehörden verpflichten. Es
ist auch nicht zu erwarten, dass die Praxis von Bundes-
behörden zu Presseanfragen sich nach der Entscheidung
des BVerwG ändert. Das hat Bundesinnenminister Hans-
Peter Friedrich nach dem Gerichtsurteil noch einmal be-
stätigt. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit, mit ei-
nem übereilten Schnellschuss wie dem vorliegenden Ge-
setzentwurf der SPD-Fraktion, allzu offenkundig allein
Wahlkampfzwecken geschuldet, auf die Entscheidung
des BVerwG zu reagieren.
Zunächst einmal muss die schriftliche Entscheidung
des BVerwG abgewartet und sorgfältig auswertet wer-
den. Das werden wir tun. Anschließend werden wir da-
rüber entscheiden, ob und in welcher Art und Weise sich
daraus Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergibt.
Es fragt sich, ob die Kollegen der SPD in diesem sen-
siblen Bereich ganz korrekt vorgehen. Sie haben ihren
Gesetzentwurf federführend beim Beauftragten der Bun-
desregierung für Kultur und Medien eingereicht, wohl
wissend, dass für die allgemeinen Fragen des Verwal-
tungsverfahrens von Bundesbehörden und den Zugang
zu Informationen der Behörden, namentlich auch des In-
formationsfreiheitsgesetzes, das BMI zuständig ist. Das
BMI ist über das Informationsfreiheitsgesetz hinaus
auch federführend für die Gemeinsame Geschäftsord-
nung der Behörden, in dessen §§ 14 Abs. 3, 4 und § 25
Abs. 4 sich Regeln zu Auskünften von Bundesministe-
rien gegenüber der Presse finden. Warum gehen die So-
zialdemokraten daher diesen Weg? Hofft man, mit dieser
Zuschreibung der Federführung auf eine ‚pressefreundli-
chere‘ Behandlung des Themas, die gleichzeitig die be-
rechtigten Sicherheitsinteressen unseres Staatswesens
tangiert? Möchte man die unterschiedlichen Ministerien
gegeneinander ausspielen?
Die christlich-liberale Bundesregierung hat in dieser
Wahlperiode die Arbeitsbedingungen von Journalistin-
nen und Journalisten bereits einmal verbessert. 2012 hat
sie das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit verab-
schiedet. Damit hat sie den Informations- und Quellen-
schutz gestärkt. Medienangehörige machen sich nicht
mehr strafbar wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienst-
geheimnisses und Geheimhaltungspflichten.
Ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsge-
richts weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf er-
gibt, werden wir sorgsam und in Ruhe prüfen. Wir rufen
die Journalistenverbände und Gewerkschaften auf, Vor-
schläge in unsere Fraktion einzureichen, wie mit dem
BVerwG-Urteil umzugehen ist. Der direkte Dialog mit
den Betroffenen ist uns sehr wichtig. Wir könnten uns
gut vorstellen, dass der zuständige Bundesminister alle
Beteiligten zu einem Expertengespräch einlädt, um über
Konsequenzen aus der entstandenen Lage zu beraten.
Wir halten es für ein Bürgerrecht aller, an der Sicherung
der Pressefreiheit aktiv mitzuwirken. In einen Wettbe-
werb, wer schneller schießt, werden wir hingegen nicht
eintreten.
Martin Dörmann (SPD): Wir beraten heute in erster
Lesung den von der Fraktion der SPD eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bun-
desbehörden gegenüber der Presse. Hiermit wollen wir
sicherstellen, dass Presseorgane ihr grundgesetzlich ge-
schütztes Auskunftsrecht nicht nur gegenüber Landesbe-
hörden, sondern auch gegenüber Bundesbehörden wahr-
nehmen können.
Der Gesetzentwurf ist aufgrund eines kürzlich ergan-
genen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts notwendig
geworden. Dieses hatte festgestellt, dass die Landespres-
segesetze Bundesbehörden kompetenzrechtlich nicht
verpflichten können, obwohl es jahrelang gängige Praxis
war, dass sich auch Bundesbehörden an ihrem jeweiligen
Sitz entsprechend den einschlägigen Landespressegeset-
zen behandeln lassen. Zugleich hat das Gericht aber be-
tont, dass der Presse auf Grundlage von Art. 5 des
Grundgesetzes Auskunftsrechte garantiert sind. Aller-
dings ist es so, dass es ohne eine konkrete bundesgesetz-
liche Regelung unklar bleibt, wie weit dieser Anspruch
geht. Die Presse wäre somit lediglich auf einen minima-
len Grundstandard verwiesen und müsste ihre Rechte in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28211
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langwierigen Gerichtsverfahren erstreiten. Diese Unsi-
cherheit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf schnell beseitigen.
Leider hat sich die Bundesregierung sowohl im Ver-
fahren vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch da-
nach nicht als Verfechterin der Pressefreiheit erwiesen.
Zwar behaupten der Bundesinnenminister und die Bun-
desregierung zwischenzeitlich, sie hätten nie die Absicht
gehabt, das Auskunftsrecht von Bundesbehörden ge-
genüber Journalistinnen und Journalisten zu beschrän-
ken und die Pressefreiheit einzuschränken, obwohl es
gerade die Stellungnahme des Vertreters des Bundesin-
teresses beim Bundesverwaltungsgericht, VBI, gewesen
ist, aus der – von der Bundesregierung unwidersprochen –
eine sehr restriktive Haltung deutlich wurde und die die
Position vertreten hat, dass Bundesbehörden weder auf
Grundlage der Landespressegesetze noch aus Art. 5
Abs. 1 GG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet
werden können.
Noch in der Woche vor der Entscheidung des Bundes-
verwaltungsgerichtes hat die Bundesregierung auf die
parlamentarische Frage meines Kollegen Lars Klingbeil
geantwortet, dass – ich zitiere – „rechtliche Ansprüche
auf Auskunft von Bundesbehörden für Journalisten die-
sen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes“
zustehen und dass auf der Grundlage von Art. 5 des
Grundgesetzes „in gewissem Umfang auch Auskunfts-
pflichten der Behörden gegenüber der Presse anerkannt“
seien, über „deren Umfang und Modalitäten die staat-
lichen Stellen eigenverantwortlich bestimmen“ könnten.
Es darf aber nicht vom Gutdünken der Behörden abhän-
gen, ob und welche Informationen der Presse gegeben
werden. Und das Jedermannsrecht des Informationsfrei-
heitsgesetzes wird der besonderen Stellung der Presse
und ihrer öffentlichen Aufgabe nicht ansatzweise ge-
recht.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am vergange-
nen Mittwoch entschieden, dass die Pressegesetze der
Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar seien. Zu-
gleich hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt,
dass „mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des
presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber un-
mittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann“. Dies ist
eine enorme Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland;
denn bislang haben das Bundesverwaltungsgericht wie
das Bundesinnenministerium diese Frage eher verneint.
Das Gericht hat damit einen verfassungsunmittelbar
garantierten „Minimalstandard an Auskunftspflichten“
festgeschrieben und festgestellt, dass es damit einen
klagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung einer bestimm-
ten Information gebe, soweit nicht besondere Geheim-
haltungstatbestände entgegenstehen, wie sie etwa in den
Landespressegesetzen aufgeführt sind.
Eine bundesgesetzliche Regelung ist nun dringend
geboten, um schnell Rechtssicherheit für Journalistinnen
und Journalisten zu schaffen. In der gestrigen Frage-
stunde haben wir die Bundesregierung befragt, welche
Schlussfolgerungen sie aus der Entscheidung des Bun-
desverwaltungsgerichts zum grundgesetzlich garantier-
ten Auskunftsrecht für Medienvertreter gegenüber Bun-
desbehörden ziehen wird und ob sie die Einschätzung
teilt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um
den verfassungsrechtlich geschützten öffentlichen Auf-
trag der Presse sicherzustellen. Die Bundesregierung hat
in ihrer Antwort erwartungsgemäß erklärt, dass sie diese
Frage sorgfältig prüfen wird. Diese Antwort bekommt
die Opposition ja immer dann, wenn sich die Bundesre-
gierung nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen
kann. Zudem haben sich die Verfassungsorgane, Behör-
den und Einrichtungen des Bundes in ihrer bisherigen
Auskunftspraxis gegenüber Medienvertretern in der Sache
an den Pressegesetzen der Länder orientiert, sodass in
der Praxis keine Änderungen zu erwarten seien.
Das Ergebnis wird aber vielmehr sein, dass sich Presse-
vertreter nach der Entscheidung des Bundesverwaltungs-
gerichtes zwar unmittelbar auf das Grundrecht der Presse-
freiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können. Sie
werden sich aber angesichts der zweifelhaften „Aus-
kunftsfreudigkeit“ der Bundesregierung ihre konkreten
Rechte – etwa zur Reichweite des Auskunftsanspruchs,
zu den Fristen oder Kosten – in langwierigen Rechts-
streitigkeiten vor Gericht erstreiten müssen.
Eine solche Rechtsunsicherheit ist aus unserer Sicht
mit dem öffentlichen Auftrag der Presse und der Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht verein-
bar, das den Staat schon mit der Spiegel-Entscheidung
verpflichtet hat, Auskunftspflichten der öffentlichen Be-
hörden als prinzipielle Folgerungen aus Art. 5 zu schaf-
fen. Es ist daher zwingend geboten, schnell eine bundes-
gesetzliche Regelung zu schaffen, die den
Journalistinnen und Journalisten die gleichen Auskunfts-
rechte gegenüber dem Bund einräumt wie gegenüber den
Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Dies soll
mit dem Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bun-
desbehörden gewährleistet werden.
Es ist bedauerlich, dass der Beauftragte für Kultur
und Medien offensichtlich kein Interesse an diesem so
zentralen Thema hat. So wie er die Beantwortung der an
ihn adressierten Fragen, wie er die Erfüllung des öffent-
lichen Auftrages der Presse und die Wahrung der Presse-
freiheit sicherstellen wolle, dem Bundesinnenministe-
rium überlassen hat, so soll auch jetzt die Federführung
an den Innenausschuss gehen, worüber wir heute strittig
abstimmen werden. Wir hätten es der grundsätzlichen
Bedeutung für angemessen gehalten, wenn das Thema
Pressefreiheit federführend auch bei dem zuständigen
Beauftragten für Kultur und Medien und dem Bundes-
tagsausschuss für Kultur und Medien behandelt würde.
Offensichtlich möchte der Bundesinnenminister seine
restriktive und presseunfreundliche Position auch im In-
nenausschuss durchsetzen. Sie sollten sich aber keine
Hoffnung machen, dass die Verhandlung dieser Position
in den Verhandlungen mit den Innenpolitikern der SPD
im Innenausschuss einfacher oder erfolgversprechender
wäre als mit den Medienpolitikern im Ausschuss für
Kultur und Medien. Wir sind natürlich jederzeit bereit,
über weitere Verbesserungen der Auskunftsverpflichtun-
gen zu reden. Was es aber mit den Innen-, Rechts- und
Medienpolitikern der SPD nicht geben wird, ist eine Be-
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schränkung der Auskunftsverpflichtungen, wie dies zu-
mindest in Teilen der Bundesregierung vertreten wird.
Ich freue mich, dass die beiden Journalistenverbände
DJV und dju unsere Initiative unterstützen und die Ab-
geordneten des Deutschen Bundestages gestern aufge-
fordert haben, diesem Entwurf zuzustimmen. Ich möchte
daher bei allen Fraktionen um Zustimmung zu unserem
Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz werben. Für uns
steht fest: Wir brauchen eine schnelle Regelung für die
Auskunftsverpflichtungen von Bundesbehörden. Die
Bundesregierung darf sich nicht im Hinterzimmer ein-
schließen; sie ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schul-
dig. Die Koalition hat die Chance, sich mit uns für die
Pressefreiheit zu entscheiden. Wir sind gespannt auf die
parlamentarischen Beratungen.
Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Nach
einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von ver-
gangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf
Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Jour-
nalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzli-
chen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bun-
desbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende
Berichterstattung in der Presse über das Regierungshan-
deln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen
Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie
Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen
der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister
Friedrich zu glauben scheint.
In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das
Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fun-
dament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit
gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen
des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef
Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflö-
cke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von sub-
jektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in sei-
ner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich
einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Frei-
heit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die
Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Ab-
wehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet,
dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse
über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind
– so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunfts-
pflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Fol-
gerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit
der Presse.
Das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass
die Auskunftspflichten der Behörden aus der Pressefrei-
heit des Grundgesetzes notfalls direkt eingeklagt werden
können. Das ist begrüßenswert. Aber es ist nicht genug.
Denn aus dem Grundgesetz ist nur ein Minimalstandard
ableitbar, der zudem unbestimmt ist. Deshalb enthalten
die Pressegesetze der Länder selbstverständlich Aus-
kunftsansprüche der Presse gegen Landesbehörden. Nur
im Bund soll man das nicht brauchen? Bundesinnen-
minister Friedrich braucht offensichtlich Nachhilfe in
Sachen Pressefreiheit. Ist das auch Ihr Verständnis von
Pressefreiheit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
aus CDU/CSU und FDP?
Journalistinnen und Journalisten müssen selbstver-
ständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen
können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinter-
zimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Re-
chenschaft schuldig. Wir haben deshalb umgehend einen
Gesetzentwurf vorgelegt: Er garantiert Journalistinnen
und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundes-
behörden, wie sie es in den Ländern gegenüber Landes-
behörden haben. Unser Gesetzentwurf stellt den Rechts-
zustand wieder her, der seit Jahrzehnten gute
Staatspraxis war. Der Deutsche Journalisten-Verband,
DJV, und die Deutsche Journalistinnen- und Journalis-
tenunion, dju, haben unseren Entwurf bereits begrüßt.
Jetzt muss der Bundestag zeigen, dass es uns ernst ist
mit Transparenz und Pressefreiheit.
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Die heutige
Debatte erweckt fälschlicherweise den Eindruck, die
Pressefreiheit sei in Gefahr, weil investigativ tätigen
Journalisten die Auskunft verweigert werden könnte.
Das Gegenteil ist der Fall: Durch das Urteil des Bundes-
verwaltungsgerichts wird die Pressefreiheit gestärkt. Ich
möchte dies gleich zu Beginn betonen, weil die SPD-
Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Ein-
druck erweckt, der gegenwärtige Rechtszustand könne
keinesfalls weiter hingenommen werden. Liebe Kolle-
ginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, vielleicht hätten
Sie die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsge-
richts abwarten sollen, bevor Sie derartige Schreckge-
spenster an die Wand malen und in hektischen Aktionis-
mus verfallen. So schüren Sie nur Misstrauen gegenüber
den Behörden und Gerichten, was sich in der Praxis
sogar als Bärendienst an der Pressefreiheit erweisen
könnte.
Als FDP-Fraktion begrüßen wir das Urteil ausdrück-
lich. Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht festge-
stellt, dass Journalisten einen eigenen, unmittelbaren
Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden haben. Dass
sich dieser Anspruch nicht aus Landesrecht ergeben
kann, erscheint auf den ersten Blick schlüssig, und so hat
das Gericht überzeugend einen Anspruch unmittelbar
aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz bejaht. Hierdurch wird
auch zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen, weil die
bisherige Auskunftspraxis der Bundesbehörden nun auf
einer sicheren, höchstrichterlich bestätigten Basis steht.
Journalisten dürfen sich durch dieses Urteil also ermutigt
fühlen, ihren Auskunftsanspruch einzufordern. Dass das
Urteil in der Sache abweisend war, ändert nichts an sei-
ner Bedeutung. Im Streitfall muss eine Einzelfallbetrach-
tung vorgenommen werden, die einen Ausgleich der
widerstreitenden Interessen schaffen muss. Im vorlie-
genden Sachverhalt trat das Auskunftsinteresse ange-
sichts des erheblichen Ermittlungsaufwands und der be-
reits eingesetzten Historikerkommission zurück.
Ohne der Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, se-
hen wir als FDP-Fraktion deshalb keinen gesetzgeberi-
schen Handlungsbedarf. Sollte sich diese Situation aber
verändern – zum Beispiel weil die Urteilsbegründung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28213
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Raum für zukünftige Unsicherheiten lässt, – werden wir
umgehend von unserem Initiativrecht Gebrauch machen.
Für uns Liberale ist die Freiheit Leitmotiv. Unter den
Grundfreiheiten ist die Pressefreiheit unentbehrliche Vo-
raussetzung der freien Meinungsbildung und damit – in
den Worten des Bundesverfassungsgerichts – ein „unent-
behrliches Wesenselement des freiheitlichen Staates und
für die Demokratie“. Der Schutz und die Gewährleistung
der Pressefreiheit sind deshalb unsere vorrangigen Ziele.
Jimmy Schulz (FDP): Die Presse ist eine der wich-
tigsten Säulen eines jeden demokratischen Staats. Sie er-
füllt mannigfaltige Aufgaben und wird nicht nur deswe-
gen auch „die vierte Gewalt“ genannt. Sie hat auf der
einen Seite die Aufgabe, die Bevölkerung umfassend
und objektiv über alles zu informieren. Sie wirkt damit
an der Meinungsbildung der Bürger mit und schafft für
jeden Einzelnen die Grundlage, nicht nur am politischen
Geschehen, sondern auch am täglichen Leben teilzuneh-
men. Sie hat aber auch eine wichtige Kritik- und Kon-
trollfunktion gegenüber der Politik. Wo sonst ist es mög-
lich, dass immer alle Seiten gleichzeitig zu einem Thema
gehört werden? Die Verantwortungsträger müssen sich
hier nicht nur alle paar Jahre in Wahlen verantworten,
sondern jeden Tag, und das ist auch gut so.
Wie wichtig eine wirklich freie Presse ist, zeigt sich
vor allem in den Ländern, in denen es eben keine freie
Presse gibt. Und deswegen bin ich froh, dass wir in der
Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit hochhal-
ten.
Ein wichtiger Teil der Arbeit von Journalisten ist die
Recherche. Hierfür müssen Journalisten alle Möglich-
keiten haben, um die eben genannten Funktionen voll
auszufüllen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass
die Behörden und Verwaltungen auf den unterschiedli-
chen Stufen der Presse gegenüber Auskünfte erteilen,
soweit dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in der letzten
Woche ein Urteil vorgelegt, das sich mit der Rechtsgrund-
lage solcher Auskunftsansprüche beschäftigt. Demnach
können sich Journalisten nicht länger auf die Landes-
pressegesetze und die darin normierten Auskunftsan-
sprüche berufen, wenn sie Informationen von Bundesbe-
hörden erhalten wollen. Der Auskunftsanspruch ergibt
sich in diesem Fall aus der verfassungsrechtlich normier-
ten Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 unseres Grundgeset-
zes. Eine bundesgesetzliche Regelung muss also her.
Schön, dass die Fraktion der SPD nun so schnell ei-
nen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf dazu
vorlegen konnte. Hier geht es offenkundig nicht um die
Sache an sich, sondern darum, als Erster durchs Ziel zu
laufen. Die erste Beratung des von der Fraktion der SPD
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunfts-
pflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Pres-
seauskunftsgesetz) muss jedoch aufpassen, an dieser
Stelle nicht der Hase zu sein, während der Igel schon im
Ziel wartet.
Schon die Tatsache, dass sich offenbar noch nicht ein-
mal die Mühe gemacht wurde, einen geeigneten Ort für
die zu schaffende Anspruchsgrundlage zu suchen, und
nur ein neues Gesetz mit substanziell einem Paragrafen
geschaffen werden soll, zeigt, dass auch die SPD-Frak-
tion mit ihrem Antrag vor allem Aktionismus vortäu-
schen will und an einer ernsthaften Regelung nicht inte-
ressiert ist. Falscher Aktionismus ist auch deswegen fehl
am Platz, da noch nicht einmal die Urteilsgründe vorlie-
gen, ohne die eine seriöse Bewertung überhaupt nicht
möglich ist. Bevor eine neue Regelung geschaffen wer-
den kann, müssen viele Punkte erst einmal geklärt wer-
den.
In dem Gesetzentwurf möchte die SPD den Aus-
kunftsanspruch für die Presse „zur Erfüllung ihrer öf-
fentlichen Aufgaben“. Hier sieht man schon den ersten
handwerklichen Fehler, der nur passieren kann, wenn
blind Texte kopiert werden. Die Legaldefinition für die
„öffentlichen Aufgaben der Presse“ findet sich nur in
den jeweiligen Landesgesetzen. Soll das von der SPD-
Fraktion gewünschte Bundesgesetz dann etwa auf die
Landesgesetze verweisen?
Auch das Verhältnis zu anderen Informationszu-
gangsansprüchen wird kurz mit einem Satz abgetan; nä-
here Gedanken zur Systematik wurden sich hier offen-
sichtlich nicht gemacht. Warum wurde denn nicht ein
Standort im Informationsfreiheitsgesetz, IFG, gesucht?
Hier hätten wir den Vorteil, dass wir bestimmte Regelun-
gen schon vorfinden, die im vorliegenden Entwurf kom-
plett fehlen. Dazu zählen mögliche Versagungsgründe
beim Schutz von besonderen öffentlichen Belangen und
die Klarstellung des Schutzes personenbezogener Daten.
Aber auch eine Einfügung in das Verwaltungsverfah-
rensgesetz, VwVG, wäre denkbar gewesen.
Warum ist das alles in dem Antrag nicht drin? Weil
hier schnell irgendetwas vorgelegt werden sollte und für
Nachdenken offensichtlich keine Zeit war. Ohne das Ab-
warten der Begründung durch das Gericht ist das Schaf-
fen von neuen Gesetzen ein Blindflug. Aber das schnelle
Beschließen von Gesetzentwürfen, die dann vom Verfas-
sungsgericht kassiert werden müssen, haben Sie ja schon
praktiziert, als Sie noch selber auf der Regierungsbank
saßen. Wir werden diese Hektik jedenfalls nicht an den
Tag legen. Manchmal macht einen das Abwarten und
vernünftige Abwägen dann zum Igel.
Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, da Sie sich an-
schicken, ab September in diesem Haus das Zepter über-
nehmen zu wollen, sollten Sie doch lieber in den nächs-
ten Monaten zumindest versuchen, glaubhaft zu machen,
dass Sie dazu in der Lage sind, anstatt sich mit Schnell-
schüssen in die Nesseln zu setzen. Aber offensichtlich ist
ja nicht nur Ihr Kanzlerkandidat für unsubstantiierte
Schnellschüsse gut.
Ich kann deswegen nur für die Ablehnung des An-
trags plädieren.
Jan Korte (DIE LINKE): Eine Voraussetzung für
eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Ge-
schichte ist der freie Zugang zu historisch und politisch
relevanten Informationen: für die Presse, die Öffent-
lichkeit und für die Wissenschaft. Jeder Versuch, die
28214 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013
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Überprüfbarkeit des historischen und aktuellen Regie-
rungshandelns einzuschränken, stellt auch eine nicht
hinzunehmende Einschränkung der Grundlagen der De-
mokratie dar. Der Anlass für die hier vorliegende Geset-
zesinitiative, auf den wir noch ausführlicher zu sprechen
kommen werden, nämlich der Versuch der Bundesregie-
rung in der letzten Woche, das Presserecht auszuhebeln,
hat viele in diesem Land zu Recht maßlos geärgert. Und
trotzdem muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen von der SPD, zunächst einmal Folgendes sagen: Das
ist mal wieder ein Schnellschuss, den ich in die Ecke
Wahlkampfpopulismus einordne und der der Bedeutung
der Sache nicht wirklich gerecht wird.
Schon das Prozedere, auf eine Entscheidung eines
Gerichtes zu reagieren ohne Kenntnis der schriftlichen
Urteilsbegründung – die liegt nämlich noch nicht vor –,
aus der sich wichtige Erkenntnisse, Umfang und Gren-
zen eines solchen Anspruches ableiten ließen, ist wenig
seriös. Hier wäre stattdessen in intensiver Auseinander-
setzung und sorgfältiger Arbeit die Chance zu ergreifen,
der vierten Gewalt ernstzunehmende Instrumentarien an
die Hand zu geben. Aber das kann ja und wird hoffent-
lich auch in den nächsten Wochen noch kommen.
Nun aber zum ärgerlichen Anlass des Ganzen. Nach-
dem sich die Bundesregierung wieder einmal geweigert
hatte, einem Journalisten darüber Auskunft zu erteilen,
wie viele hauptamtliche sowie inoffizielle Mitarbeiter
der Bundesnachrichtendienst, BND, zwischen 1956 und
1980 hatte und wie viele davon zuvor Mitglied der
NSDAP, der SA, der SS, der Gestapo oder der Abteilung
„Fremde Heere Ost“ waren, mussten am 20. Februar die
Richter des Bundesverwaltungsgerichts über das Aus-
kunftsrecht der Presse entscheiden. Und das Mauern hat
bei Ihnen ja eine unendlich lange und schlechte Tradi-
tion. Anstatt endlich, fast 68 Jahre nach der Befreiung
vom Nationalsozialismus, die Akten über die alten Na-
zis, die überall in der jungen Bundesrepublik wieder in
Amt und Würden kamen, zu öffnen, rücken Sie immer
nur das an Information heraus, wozu Gerichte Sie ver-
donnern, oder wenn der öffentliche Druck zu groß wird.
An diesem Punkt muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen
und Kollegen der SPD, auch noch einmal vorhalten, dass
Sie, zumindest was das Auskunftsrecht bei allen Akten
mit NS-Bezug angeht, schon längst für Transparenz und
Freiheit hätten sorgen können. Dafür hätten Sie einfach
nur unsere Initiativen zur Freigabe unterstützen und sich
nicht im trauten Bunde mit der Koalition weiter der Ge-
heimniskrämerei verschreiben müssen. Dann wären wir
an diesem Punkt schon einen wichtigen Schritt vorange-
kommen. Aber okay, auch das kann sich ja noch ändern.
Ich baue da weiter auf die Kraft der Vernunft.
Nun aber zurück zum eigentlichen Problem. Leider
haben die Richter in Leipzig diesmal die Bundesregie-
rung nur sehr zurückhaltend in die Schranken gewiesen.
Ihrer skandalösen Rechtsauffassung, Bundesbehörden
wären nicht verpflichtet, Journalisten Auskunft zu ertei-
len, da sie nicht den Pressegesetzen der Länder unter-
lägen, hat das Bundesverwaltungsgericht die im Grund-
gesetz verbriefte Pressefreiheit, Art. 5 Absatz 1 Satz 2,
entgegengehalten: „Mit der Gewährleistung der Presse-
freiheit trägt das Grundgesetz der besonderen Bedeutung
der Presse in einem freiheitlichen demokratischen Staats-
wesen Rechnung. Hieraus folgt die Pflicht des Staates
zur Erteilung von Auskünften.“
Doch dann machten die Richter eine Einschränkung,
mit der sie zu begründen versuchen, warum der Journa-
list und damit die Öffentlichkeit, trotz seines Grund-
rechts, doch keinen Anspruch darauf haben, zu wissen,
wie viele Mitarbeiter eine Bundesbehörde wie der BND
hatte. Ich zitiere: „Der Auskunftsanspruch bezieht sich
nur auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen
Behörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht
führt nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der
Behörde. Bezogen auf den Anteil früherer Beschäftigter
mit NS-Vergangenheit, stehen dem Bundesnachrichten-
dienst gegenwärtig keine auskunftsfähigen Informatio-
nen zur Verfügung.“
Nun ja. Dieser Teil des Urteils ist für jeden, der sich
etwas mit dem Thema auskennt, nur schwer nachzuvoll-
ziehen. Vor über zwei Jahren wurde eine Unabhängige
Historikerkommission beim BND damit beauftragt, un-
ter anderem genau dieser Frage nachzugehen. Laut An-
gaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Große
Anfrage meiner Fraktion zum „Umgang mit der NS-Ver-
gangenheit“, Drucksache 17/8134, verfügt der BND
über Personaldatensätze von über 5 900 ehemaligen Mit-
arbeitern der für eine „NS-Belastung“ infrage kommen-
den Geburtsjahrgänge 1879 bis 1928. Für den Verantwor-
tungsbereich des BND ist aus öffentlich zugänglichen
Unterlagen der Central Intelligence Agency, CIA, von
Anfang 1954 bekannt, dass damals mindestens 50 Mitar-
beiter der Organisation „Gehlen“ zuvor der Waffen-SS,
der Allgemeinen SS oder dem SD der SS angehört haben.
Außerdem ist inzwischen bekannt, dass der BND sich in-
folge der Ermittlungen einer auf Anordnung des damali-
gen BND-Präsidenten Reinhard Gehlen im Herbst 1963
eingerichteten internen Ermittlungsgruppe, der soge-
nannten Dienststelle 85, von 71 Mitarbeitern wegen der
Beteiligung an NS-Verbrechen getrennt haben soll. Die
interne Ermittlungsgruppe des BND überprüfte damals
rund 200 hauptamtliche Mitarbeiter im Hinblick auf ihre
NS-Vergangenheit. Unter den befragten Mitarbeitern
waren 146 in der NSDAP, der SS, im Reichssicherheits-
hauptamt oder in der Geheimen Feldpolizei gewesen.
Seit langem besitzt darüber hinaus der BND die Infor-
mation, dass 1960 2 450 Mitarbeiter bei ihm beschäftigt
waren, von denen etwa 200 zuvor im Reichssicherheits-
hauptamt gearbeitet hatten.
Warum die Bundesregierung sich nach eigenen Anga-
ben aber „gegenwärtig“ nicht für „auskunftsfähig“ hält,
versteht kein Mensch. Die Angaben sind, trotz Ihrer re-
gelmäßigen Schredderei, offensichtlich vorhanden, man
müsste sich also nur die Mühe machen, sie zusammen-
zuschreiben. Erklären Sie doch einmal, warum Sie und
die seit zwei Jahren mit vier Professoren und etlichen
Mitarbeitern tätige Kommission nicht längst herausge-
funden hat, wie viele Mitarbeiter der BND zu welcher
Zeit hatte und welche davon im NS-Vernichtungsapparat
tätig waren?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28215
(A) (C)
(D)(B)
Da das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat,
dass der verfassungsunmittelbare Anspruch auf Informa-
tion lediglich einen „Minimalstandard“ gewährleistet,
besteht selbstverständlich dringender Handlungsbedarf.
Die jetzige Situation, in der die Presse, wenn sie von ei-
ner Bundesbehörde Auskunft verlangt, sich jedes Mal
auf das Grundgesetz berufen und gegebenenfalls einen
Verfassungsrechtler einschalten muss, ist eines demokra-
tischen Rechtsstaats nicht würdig und muss schnell, aber
eben auch parlamentarisch sauber und sorgfältig beendet
werden.
Dass die Entscheidung deshalb, wie die FAZ am
25. Februar zu berichten wusste, angeblich nun im Jus-
tizministerium geprüft wird und selbst dem Innenminis-
ter das Ganze etwas unangenehm ist, beweist doch eins:
Ihre Verschlusshaltepolitik ist gescheitert und muss
schnellstens beendet werden.
Nun aber noch einmal zum vorliegenden SPD-Ent-
wurf. Es ist ja zutreffend, dass bisher die weitgehend
einhellige Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung
davon ausgegangen ist, dass gegenüber Bundesbehörden
ein Auskunftsanspruch aus Landespressegesetzen resul-
tiert. Dem hat das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG,
soweit aus der Pressemitteilung erkennbar, jetzt aber ei-
nen Riegel vorgeschoben. Da das BVerwG nun offenbar
einen Auskunftsanspruch unmittelbar aus dem Grundgesetz
ableiten will, liegt jetzt, im Gegensatz zum allgemeinen
Auskunftsanspruch, ein Verfassungsauftrag an den Ge-
setzgeber vor, für die Presse einen Zugang zu eröffnen.
Die Gründe hat das OVG Berlin 1995 – 8 B 16/94 –
schon wunderbar prägnant ausgeführt:
Damit die Medien andere informieren können, was ja
ihr Daseinszweck in einer Demokratie ist, müssen sie
selbst informiert sein. Um diesen Zustand zu erreichen,
müssen sie sich – so das OVG Berlin – „Einblick auch in
nicht allgemein zugängliche Quellen verschaffen kön-
nen, also auch in das Innere der Verwaltung und die dor-
tigen Vorgänge.“ Oder in Kurzform: kein Einblick, keine
Informationsmöglichkeit, keine informierten Bürgerin-
nen und Bürger gleich keine richtige Demokratie.
Nimmt man diese klare Aussage des OVG, kombi-
niert sie mit dem vom Bundesverwaltungsgericht er-
kannten Minimalauskunftsanspruch als Rechtslage und
vergisst für einen Augenblick die Vorlagengeschwindig-
keit und das Wahlkampfgedöns als Qualitätsnachweis,
ergibt sich: Der Entwurf der SPD liefert substanziell
nicht mehr als das, was wir haben, plus die Demonstra-
tion des Willens, einen Verfassungsauftrag, wo immer es
geht, in einem Gesetz zu regeln. Das alleine macht aber
noch kein gutes Gesetz.
Um nicht zu sehr auf Details einzugehen, möchte ich
hier exemplarisch nur ein den Verfassern ganz wichtiges
Ziel nennen: die Rechtssicherheit. Gerade das für die
Praxis ja enorm wichtige Auskunftsverweigerungsrecht
ist im Abs. 2 des Gesetzentwurfs so unbestimmt formu-
liert, dass selbst das viel allgemeinere Informationsfrei-
heitsgesetz, IFG, dagegen ein Ausbund an Klarheit ist.
Damit verfehlt der Gesetzentwurf aber genau den
Punkt, der für seine Geburt sozusagen Erzeuger war:
„Es ist von besonderer Bedeutung“ – heißt es im Ent-
wurf –, „Rechtssicherheit für die Presse hinsichtlich des
Umfangs des verfassungsrechtlich verbürgten Auskunfts-
anspruchs und insbesondere bezüglich der Ausnahmen
zu schaffen. Es ist mit dem verfassungsrechtlich ge-
schützten öffentlichen Auftrag der Presse nicht verein-
bar, dass das Spektrum vermeintlicher Ausnahmen erst
im Wege langwieriger Rechtsstreitigkeiten erkennbar
wird.“
Genau diese Auseinandersetzungen verhindert der
Entwurf mit seiner Scheinklarheit gerade nicht. Er kodi-
fiziert den jetzt vom BVerwG zum allgemeinen Status
quo erklärten Minimalzustand. Die Begründung zu dem
Entwurf erschöpft sich in Floskeln allgemeiner Art, als
wären sie aus der Zeitung abgeschrieben. Da gibt das
weitaus allgemeinere IFG mehr Rechtssicherheit.
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut. Diesen Satz würden
vermutlich fast jeder und jede meiner Kolleginnen und
Kollegen unterschreiben. Wer würde diese Feststellung
schon bestreiten? Aber in der Praxis zeigt sich dann, wer
es ernst meint mit der Pressefreiheit und wer sie ledig-
lich in Sonntagsreden hochhält. Der Bundesnachrichten-
dienst hat den Begriff auf jeden Fall sehr eng – ich
meine, zu eng – ausgelegt und bei der Herausgabe von
Informationen an einen Journalisten gemauert. Damit
wurde mit einem doch meist gepflegten Brauch der Aus-
kunft von Bundesbehörden an Journalisten gebrochen.
Vergangene Woche wurde deshalb vor Gericht um die
Pressefreiheit in Deutschland gerungen. Das Bundesver-
waltungsgericht in Leipzig hatte die Klage eines Journa-
listen abgewiesen, der etwas über die NS-Vergangenheit
des Bundesnachrichtendienstes wissen wollte. Der Ver-
treter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsge-
richt vertrat bei der Verhandlung die Auffassung, dass
Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten solche
Auskünfte nicht geben müssen. Denn zur Herausgabe
solcher Daten verpflichten lediglich die Landespressege-
setze, die aber nicht für Bundesbehörden gelten, so sein
Argument. Das Gericht hat dazu ein zweischneidiges
Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem
Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr
erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben und auf
die Verfassung verwiesen. Ich bin erleichtert, dass das
Gericht für die Medien einen verfassungsrechtlich ge-
deckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt
hat. Wie genau dieser aber ausgestaltet sein soll, da hat
sich Leipzig jedoch vornehm zurückgehalten.
Das Gericht hat jedoch auch festgestellt, dass die Lan-
despressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten, und
es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt.
Mit dem Urteil hat sich also faktisch wenig geändert.
Die Behörden dürfen Informationen zurückhalten, so-
lange nicht dagegen geklagt wird. Das Presserecht darf
aber nicht zum stumpfen Schwert verkommen. Es ist ab-
surd, wenn Journalisten in Bundesbehörden etwas ver-
weigert wird, was ihnen in Landesbehörden zusteht. Und
mit den Regelungen in den Landespressegesetzen ist für
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die Bundesbehörden ganz offensichtlich kein Zugriff ge-
geben.
So wird Journalistinnen und Journalisten aber die Ar-
beitsgrundlage gegenüber Bundesbehörden entzogen.
Denn es ist richtig und wichtig, dass Journalisten Fakten
finden und offenlegen können, die für Bundesbehörden
manchmal unbequem sind. Es ist für Journalisten nicht
ausreichend, nur auf eine Minimalauskunft zurückgrei-
fen zu können. Akten dürfen Journalisten deshalb nicht
grundsätzlich vorenthalten werden. Ein vages Aus-
kunftsrecht ist meines Erachtens ungenügend. Journalis-
ten dürfen nicht auf das Wohlwollen oder den Fleiß der
Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen angewiesen
sein.
Ich gehe davon aus, dass wir deshalb eine Alternative
auf Bundesebene benötigen, damit diese Rechtsun-
sicherheit geklärt wird. Die Journalistinnen und Journa-
listen brauchen jetzt Klarheit, ihre Informationsansprü-
che müssen klar geregelt werden.
Die SPD hat deshalb ein Presseauskunftsgesetz vor-
legt. Das ist ein gutes Signal – wenn auch etwas schnell.
Wir werden diesen Gesetzesvorschlag wohlwollend
prüfen. Wir möchten uns aber die Zeit nehmen, um si-
cher zu sein, ob der Vorschlag kompetenzrechtlich be-
lastbar ist oder ob eine Regelung auf anderer Ebene
schlagkräftiger ist. Dazu braucht es auch das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts im Volltext. Zudem muss
entschieden werden, ob der Vorschlag der SPD ausrei-
chend ist oder noch ausgeweitet werden muss. Wir se-
hen, dass Handlungsbedarf gegeben ist, wollen aber eine
solide Lösung, die den Journalistinnen und Journalisten
Rechtssicherheit gibt.
225. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Hochfrequenzhandel
TOP 4 Bezahlbares Wohnen
TOP 41, ZP 2Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 42, ZP 3Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 5Aktuelle Stunde zu gesetzlichem Mindestlohn
TOP 5Bundeswehreinsatz in Mali (EUTM Mali, AFISMA)
ZP 6Holzhandels-Sicherungs-Gesetz
TOP 9, ZP 7Privatisierung der Wasserversorgung
TOP 8Schachtanlage Asse II
TOP 7Staatsleistungen an Religionsgesellschaften
TOP 10Amtshilferichtlinie und steuerliche Vorschriften
TOP 11Energiewende
TOP 12Einsatz von Antibiotika bei der Tierhaltung
TOP 13Menschenrechte älterer Menschen
TOP 14Bekämpfung von Tierseuchen
TOP 15Konzept für naturnahe Flusslandschaften
TOP 16Notfallsanitäterausbildung
TOP 17Zusammenarbeit mit China
TOP 18Änderung des Soldatengesetzes
ZP 8Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren
TOP 20Rechte indigener Völker
TOP 19Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
TOP 22Nationale Anti Doping Agentur
TOP 21Unterhaltsvorschussrecht
TOP 24Hilfe für Syrien
TOP 25Jagdrechtliche Vorschriften
TOP 26Rechtsstatus türkischer Staatangehöriger
TOP 27Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages
TOP 28Rechtsstaatlichkeit in Sri Lanka
TOP 29Verbraucherschutz bei notarieller Beurkundung
ZP 9Presseauskunftsgesetz
TOP 31Familienpflegezeit für Bundesbeamte
TOP 30Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr
TOP 33Filmförderungsgesetz
TOP 32Energetische Quartierssanierung
TOP 34Korruption im Gesundheitswesen
TOP 35Übermittlung von Fluggastdaten
Anlagen