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    Plenarprotokoll 17/225 zigen Wohnungswirtschaft entwickeln Inhaltsverzeichnis BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Björn Sänger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . (Drucksache 17/12481) . . . . . . . . . . . . . . d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Wohnungs- und Immo- bilienwirtschaft in Deutschland (Drucksache 17/11200) . . . . . . . . . . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung zu dem Antrag der Abgeord- neten Daniela Wagner, Ingrid Hönlinger, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wohnraum in Deutschland zukunftsfähig machen – Für ein sozial gerechtes und klimafreundliches Miet- recht (Drucksachen 17/7983, 17/12472) . . . . . . 27895 C 27896 D 27899 D 27901 A 27902 A 27904 A 27905 C 27906 C 27907 D 27909 C 27910 C 27916 D 27917 A 27917 A Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 225. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Gabriele Hiller-Ohm . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 23 und 41 d Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhan- del (Hochfrequenzhandelsgesetz) (Drucksachen 17/11631, 17/11874, 17/12536) Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt (Drucksache 17/12485) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktion der SPD: Bezahlbare Mieten in Deutschland (Drucksache 17/12486) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Halina Wawzyniak, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wohnungsnot be- kämpfen – Sozialen Wohnungsbau neu starten und zum Kern einer gemeinnüt- 27893 A 27893 B 27894 D 27894 D 27895 B 27916 D 27916 D Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27911 B 27912 C 27914 B 27917 B 27919 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Körber (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Euro- päischen Union und ihren Mitgliedstaa- ten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (Drucksache 17/12354) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Drucksache 17/12355) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Intelli- gente Verkehrssysteme Gesetz – IVSG) (Drucksache 17/12371) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Meeresforschung stärken – Potentiale ausschöpfen und Innovationen fördern (Drucksache 17/9745) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten René Röspel, Lars Klingbeil, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Freier Zugang zu öf- fentlich finanzierten Forschungsergeb- nissen (Drucksache 17/12300) . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich, Christoph Strässer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassende Modernisierung und Respektierung der Menschenrechte in Aserbaidschan unabdingbar machen (Drucksache 17/12467) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Kos- tenhilfe für Drittbetroffene in Verfah- ren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhil- fegesetz – EGMRKHG) (Drucksachen 17/11211, 17/12535) . . . . . b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über konjunkturstatisti- sche Erhebungen in bestimmten Dienst- leistungsbereichen (Dienstleistungskon- junkturstatistikgesetz – DLKonjStatG) (Drucksachen 17/12014, 17/12510) . . . . . c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur vom 15. Oktober 2010 über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicher- heit (Drucksachen 17/12337, 17/12528) . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes (Drucksachen 17/12338, 17/12530) . . . . . e)–m) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 537, 538, 539, 540, 541, 542, 543, 544 und 545 zu Petitionen (Drucksachen 17/12401, 17/12402, 17/12403, 17/12404, 17/12405, 17/12406, 17/12407, 17/12408, 17/12409) . . . . . . . . 27921 A 27921 C 27922 B 27923 B 27925 A 27926 C 27928 B 27930 A 27932 A 27932 D 27934 C 27935 A 27936 B 27937 B 27938 D 27940 A 27940 A 27940 B 27940 B 27940 C 27940 C 27940 D 27941 A 27941 B 27941 D 27942 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 III Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu der Verordnung der Bundesregierung: Ein- hundertzweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz – (Drucksachen 17/12001, 17/12114 Nr. 2.1, 17/12448) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grund- gesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Melde- wesens (MeldFortG) (Drucksachen 17/7746, 17/10158, 17/10768, 17/12463) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grund- gesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Ge- schäftsanforderungen für Überweisun- gen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (Drucksachen 17/10038, 17/10251, 17/11395, 17/11938 17/12464) . . . . . . . . c) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grund- gesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Ur- teils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Drucksachen 17/11314, 17/11717, 17/11718, 17/11940, 17/11950, 17/12465) Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Position der Bundesregierung zur Einführung eines gesetzlichen Mindest- lohns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Er- suchens der Regierung von Mali so- wie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Drucksachen 17/12367, 17/12520) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/12521) . . . . . . . . . . . . b) – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationa- len Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Reso- lution 2085 (2012) des Sicherheitsra- tes der Vereinten Nationen (Drucksachen 17/12368, 17/12522) . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/12523) . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 27942 D 27943 A 27943 B 27943 B 27943 C 27943 C 27944 D 27945 D 27946 D 27948 A 27949 C 27950 C 27951 D 27953 B 27954 C 27955 C 27957 B 27958 C 27958 D 27958 D 27959 A 27959 B 27960 A 27961 B 27962 D 27964 B 27965 B 27966 A 27967 C 27968 A 27968 C 27969 D 27970 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Geset- zes zur Änderung des Holzhandels-Siche- rungs-Gesetzes (Drucksachen 17/12033, 17/12400 Buchstabe a) Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes (Drucksache 17/12462) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: a) Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Privatisierung der Wasserversor- gung durch die Hintertür (Drucksache 17/12394) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Euro- päischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenhei- ten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung ver- hindern (Drucksache 17/12482) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Martin Schwanholz, Manfred Nink, Wolfgang Tiefensee, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzessions- vergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungs- konzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Drucksache 17/12519) . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Schwanholz (SPD) . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Be- schleunigung der Rückholung radioak- tiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Drucksachen 17/11822, 17/12537) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Drucksachen 17/12298, 17/12537) . . . . . 27971 C 27974 C, 27976 D 27971 D 27972 A 27979 C 27972 B 27972 C 27984 B 27972 C 27972 D 27972 D 27973 A 27981 B 27983 D 27984 A 27984 B 27985 C 27985 D 27986 D 27987 D 27988 D 27989 D 27990 C, D 27993 C, 27995 B 27991 C 27991 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 V Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Raju Sharma, Jan Korte, Petra Pau, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staats- leistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) (Drucksache 17/8791) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie so- wie zur Änderung steuerlicher Vor- schriften (Amtshilferichtlinie-Umset- zungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) (Drucksachen 17/12375, 17/12532) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/12533) . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Antwort der Bundesregie- rung auf die Große Anfrage der Abgeord- neten Rita Schwarzelühr-Sutter, Rolf Hempelmann, Dirk Becker, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der SPD: Die Energiewende – Kosten für Verbrau- cherinnen, Verbraucher und Unterneh- men (Drucksachen 17/10366, 17/12246) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo- gie – zu dem Antrag der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die euro- päische Energieeffizienzrichtlinie wirkungsvoll ausgestalten – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dorothée Menzner, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Die Energiewende braucht Energieeffi- zienz – zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Energie sparen, Kosten sen- ken, Klima schützen – Für eine am- bitionierte Effizienzstrategie der deutschen und europäischen Ener- gieversorgung (Drucksachen 17/8159, 17/8457, 17/7462, 17/10106) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 27991 D 27998 A 27999 A 27999 C 28000 C 28001 C 28003 A 28004 A 28005 B 28005 C 28006 D 28007 C 28008 C 28009 C 28010 B 28011 D 28012 A 28012 A 28013 D 28015 B 28017 A 28017 D 28018 C 28019 C 28021 A 28021 B 28021 C 28023 A 28024 A 28024 D 28025 D 28027 A 28027 D 28028 C 28029 C 28031 A 28031 C 28031 D 28033 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Ände- rung des Arzneimittelgesetzes (Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ein effizientes Tierarzneimittelge- setz schaffen und die Antibiotikagaben in der Nutztierhaltung wirkungsvoll re- duzieren (Drucksachen 17/12385, 17/12526) . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Syste- matischen Antibiotikamissbrauch be- kämpfen – Tierhaltung umbauen (Drucksachen 17/9068, 17/10662) . . . . . . Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Lehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Ro- senheim), Petra Crone, Dr. h. c. Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Menschenrechte älterer Menschen stärken und Erarbeitung einer UN-Kon- vention fördern (Drucksache 17/12399) . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tierge- sundheitsgesetz – TierGesG) (Drucksachen 17/12032, 17/12478) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Notfonds für tier- haltende Betriebe einrichten (Drucksachen 17/9580, 17/10663) . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften“ – zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Umfassendes Elbekonzept erstellen (Drucksachen 17/9192, 17/9160, 17/11063) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitä- terin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksachen 17/11689, 17/12524) . . . . . . . . 28034 A 28034 B 28034 C 28034 D 28036 A 28038 A 28038 B 28039 D 28041 A 28042 B 28044 C 28044 D 28046 A 28048 B 28049 B 28050 C 28051 C 28051 C 28051 D 28053 B 28054 C 28055 D 28056 D 28057 D 28059 B 28059 C 28061 A 28061 C 28062 C 28064 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 VII Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zusammen- arbeit mit China intensivieren – China- Kompetenzen in Deutschland ausbauen (Drucksache 17/11202) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge- brachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatenge- setzes (Drucksachen 17/12059, 17/12498) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Ände- rung des Soldatengesetzes (Drucksachen 17/12353, 17/12498) . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlich- keitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) (Drucksachen 17/9666, 17/12525) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Karin Roth (Esslingen), Lothar Binding (Heidelberg), Gabriele Fograscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Thilo Hoppe, Tom Koenigs, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte indige- ner Völker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren (Drucksachen 17/5915, 17/11209) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP einge- brachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie ande- rer Vorschriften (Drucksachen 17/11818, 17/12527) . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelge- setzbuches sowie anderer Vorschriften (Drucksachen 17/12299, 17/12527) . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Beschlussempfehlung und Bericht des Sport- ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Gerster, Dagmar Freitag, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Struktur der Nationalen Anti Doping Agentur schaf- fen (Drucksachen 17/11320, 17/12237) . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Klaus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lutz Knopek (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und an- derer Gesetze (Unterhaltsvorschuss- entbürokratisierungsgesetz) (Drucksachen 17/8802, 17/12488) . . . – Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs ei- nes Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Unterhaltsvorschuss- recht (Drucksachen 17/2584, 17/12488) . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Al- leinerziehende entlasten – Unterhalts- vorschuss ausbauen (Drucksachen 17/11142, 17/12488) . . . . . 28064 C 28064 D 28064 D 28065 A 28065 C 28065 D 28065 D 28066 A 28067 A 28068 B 28069 A 28069 D 28070 D 28071 A 28071 D 28073 B 28074 C 28075 B 28076 A 28077 A 28077 B 28077 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sofortige humanitäre Hilfe für Syrien leisten – Diplomatische Ver- handlungslösung für den Konflikt för- dern (Drucksachen 17/11697, 17/12243) . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Syrische Flüchtlinge nicht im Stich las- sen (Drucksache 17/12496) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Joachim Hörster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften (Drucksachen 17/12046, 17/12302, 17/12529) Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von den Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Dr. Konstantin von Notz, weiteren Abgeord- neten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Klarstellung des assoziations- rechtlichen Rechtsstatus Staatsangehöri- ger der Türkei im Aufenthalts-, Beschäfti- gungserlaubnis- und Beamtenrecht (Drucksache 17/12193) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wahlprüfung, Immunität und Ge- schäftsordnung: Änderung der Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Geheimschutzord- nung (Anlage 3 der Geschäftsordnung) im Zusammenhang mit geheimhaltungsbe- dürftigen Belangen in parlamentarischen Anfragen (Drucksache 17/12287) . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 28: Antrag der Fraktion der SPD: UN-Menschen- rechtsrat nutzen und von Sri Lanka Recht- staatlichkeit, Einhaltung der Menschen- rechte und Versöhnungsprozess fordern (Drucksache 17/12466) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28077 C 28078 B 28079 D 28080 D 28081 C 28082 B 28083 C 28083 C 28083 D 28084 C 28086 A 28087 A 28088 A 28089 B 28090 C 28090 C 28092 A 28093 A 28094 A 28095 A 28096 B 28096 C 28098 B 28099 A 28099 C 28101 B 28102 B 28102 C 28103 B 28104 A 28105 B 28106 B 28106 D 28107 A 28108 C 28110 B 28110 D 28111 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 IX Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stär- kung des Verbraucherschutzes im notariel- len Beurkundungsverfahren (Drucksache 17/12035) . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden ge- genüber der Presse (Presseauskunftsgesetz) (Drucksache 17/12484) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Drucksache 17/12356) . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr (Drucksache 17/12437) . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Erdel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Geset- zes zur Änderung des Filmförderungsge- setzes (Drucksache 17/12370) . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: Antrag der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Energetische Quar- tierssanierung sozialgerecht voranbringen (Drucksache 17/11205) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern – Korruptives Verhalten effektiv bekämpfen (Drucksache 17/12451) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Edgar Franke, Christine Lambrecht, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bestechung und Bestechlich- keit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (Drucksache 17/12213) . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28112 D 28113 A 28114 C 28115 D 28116 D 28117 C 28118 B 28118 C 28118 D 28119 C 28120 B 28121 A 28122 B 28123 C 28124 C 28124 C 28126 A 28126 C 28127 B 28128 B 28129 B 28129 C 28131 A 28132 B 28133 D 28134 D 28135 D 28137 B 28137 C 28138 D 28139 D 28140 C 28141 B 28142 A 28143 A 28143 A 28143 A 28145 B 28146 C 28147 A 28147 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Tagesordnungspunkt 35: Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- ausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gunkel, Heinz-Joachim Barchmann, Gabriele Fograscher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Übermittlung von Fluggastdaten nur nach europäischen Grundrechts- und Datenschutzmaßstäben hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 EUZBBG zum Richtlinienvor- schlag KOM(2011) 32 endg. – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Jerzy Montag, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Vorratsspeicherung von Fluggastdaten – Richtlinienvor- schlag über die Verwendung von Flug- gastdatensätzen (KOM(2011) 32 endg.; Ratsdok. 6007/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 EUZBBG (Drucksachen 17/6293, 17/5490, 17/12473) Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deut- schen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgre- miums teilgenommen haben (Tagesordnungs- punkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überwei- sungen und Lastschriften in Euro und zur Än- derung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz) (Zusatztagesordnungs- punkt 4 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/CSU) zur Beschlussempfeh- lung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Zusatztagesordnungspunkt 4 c) . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteili- gung an der EU-geführten militärischen Aus- bildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbin- dung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) . . . . Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentli- chen Abstimmungen: – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Beteiligung an der EU-geführ- ten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Be- schlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbin- dung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deutscher Streit- kräfte zur Unterstützung der Internationa- len Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28148 C 28148 D 28150 B 28151 A 28152 B 28153 C 28155 C 28157 A 28158 A 28160 A 28160 C 28161 A 28161 B 28161 C 28162 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 XI Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und Beate Müller- Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung zu dem Antrag: Entsen- dung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstüt- zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh- rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolu- tion 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b) Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Unterstützung der Inter- nationalen Unterstützungsmission in Mali un- ter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen (Tages- ordnungspunkt 5 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holz- handels-Sicherungs-Gesetzes (Zusatztages- ordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainer Erdel und Horst Meierhofer (beide FDP): – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatzta- gesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Stephan Thomae und Marina Schuster (alle FDP): – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatzta- gesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Cajus Caesar und Dr. Norbert Röttgen (alle CDU/CSU): 28163 C 28164 C 28165 B 28166 A 28166 C XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatzta- gesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Norbert Barthle, Ernst-Reinhard Beck (Reut- lingen), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Helmut Brandt, Heike Brehmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Dr. Maria Flachsbarth, Alexander Funk, Dr. Thomas Gebhart, Peter Götz, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Anette Hübinger, Andreas Jung (Konstanz), Hans-Werner Kammer, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, Volkmar Klein, Jens Koeppen, Rüdiger Kruse, Maria Michalk, Michaela Noll, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Sibylle Pfeiffer, Beatrix Philipp, Anita Schäfer (Saalstadt), Nadine Schön (St. Wendel), Karl Schiewerling, Patrick Schnieder, Bernhard Schulte-Drüggelte, Carola Stauche, Erika Steinbach,Volkmar Vogel (Kleinsaara) und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU(CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatzta- gesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Michael Frieser, Florian Hahn. Gerda Hasselfeldt, Karl Holmeier, Alois Karl, Hartmut Koschyk, Ulrich Lange, Paul Lehrieder, Stephan Mayer (Altötting), Stefan Müller (Erlangen), Franz Obermeier, Eduard Oswald, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Andreas Scheuer, Johannes Singhammer, Stephan Stracke, Dr. Hans-Peter Uhl, Dagmar G. Wöhrl und Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern 28167 A 28168 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 XIII – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatzta- gesordnungspunkt 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Erklärungen nach § 31 GO – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Was- serversorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 4 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union – Was- ser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Konzes- sionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versor- gungsunternehmen stärken – Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleis- tungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatzta- gesordnungspunkt 7) Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christian Schmidt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU) zur Abstim- mung über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . . . . Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gisela Piltz, Christine Aschenberg-Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Ernst Burgbacher, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Rainer Erdel, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Manuel Höferlin, Michael Kauch, Sebastian Körber, Sibylle Laurischk, Oliver Luksic, Horst Meinerhofer, Patrick Meinhardt, Petra Müller, Burkhard Müller- Sönksen, Dirk Niebel, Jörg von Polheim, Dr. Birgit Reinemund, Dr. Peter Röhlinger, Björn Sänger, Christoph Schnurr, Jimmy Schulz, Marina Schuster, Dr. Hermann-Otto Solms, Joachim Spatz, Manfred Todtenhausen, Serkan Tören, Johannes Vogel, Dr. Claudia Winterstein (alle FDP) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Keine Vorratsdatenspeicherung von Fluggast- daten – Richtlinienvorschlag über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (KOM(2011) 32 endg.; Ratsdok. 6007/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i.V.m. § 9 Absatz 4 EUZBBG (Tagesordnungspunkt 35) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungs- ablösegesetz – StAblG) (Tagesordnungs- punkt 7) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28169 A 28170 B 28171 A 28171 C 28172 A 28172 C 28172 D 28173 B 28173 C 28174 B 28175 A 28176 A 28176 D 28178 A XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rah- menkonzept für naturnahe Flusslandschaf- ten“ – Umfassendes Elbekonzept erstellen (Tagesordnungspunkt 15) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitä- ters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 16) Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden Beratung des Antrags: Zusammenarbeit mit China intensi- vieren – China-Kompetenzen in Deutschland ausbauen (Tagesordnungspunkt 17) Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes – Entwurf der Bundesregierung eines Fünf- zehntes Gesetz zur Änderung des Solda- tengesetzes (Tagesordnungspunkt 18) Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Rechte indigener Völker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren (Tagesord- nungspunkt 20) Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Verein- heitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) (Zusatztagesordnungspunkt 8) Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunfts- pflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Presseauskunftsgesetz) (Zusatztages- ordnungspunkt 9) 28178 D 28180 B 28182 A 28183 B 28184 A 28185 D 28187 A 28187 D 28188 B 28189 A 28190 A 28190 D 28191 D 28192 C 28193 B 28194 B 28194 D 28195 D 28196 D 28197 C 28198 B 28199 A 28201 A 28202 B 28202 D 28203 D 28204 D 28206 B 28207 C 28208 B 28208 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 XV Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28209 B 28210 D 28212 A 28212 C 28213 A 28213 D 28215 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 27893 (A) (C) (D)(B) 225. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28157 (A) (C) (D)(B) Anlagen Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 28.02.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 28.02.2013 Lange (Backnang), Christian SPD 28.02.2013 Wieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 28.02.2013 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bartels, Hans-Peter SPD 28.02.2013 Behrens, Herbert DIE LINKE 28.02.2013 Brunkhorst, Angelika FDP 28.02.2013 Burchardt, Ulla SPD 28.02.2013 Canel, Sylvia FDP 28.02.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 28.02.2013 Gabriel, Sigmar SPD 28.02.2013 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 28.02.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 28.02.2013 Gruß, Miriam FDP 28.02.2013 Hardt, Jürgen CDU/CSU 28.02.2013 Hinz (Herborn), Priska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Hofmann (Volkach), Frank SPD 28.02.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Klamt, Ewa CDU/CSU 28.02.2013 Korte, Jan DIE LINKE 28.02.2013 Krestel, Holger FDP 28.02.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 28.02.2013 Liebich, Stefan DIE LINKE 28.02.2013 Dr. Lotter, Erwin FDP 28.02.2013 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 28.02.2013 Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.02.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 28.02.2013 Müller (Aachen), Petra FDP 28.02.2013 Nahles, Andrea SPD 28.02.2013 Neumann (Bremen), Bernd CDU/CSU 28.02.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.02.2013 Rawert, Mechthild SPD 28.02.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 28.02.2013 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 28.02.2013 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.02.2013 Schreiner, Ottmar SPD 28.02.2013 Schulz, Jimmy FDP 28.02.2013 Staffeldt, Torsten FDP 28.02.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 28.02.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 28158 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Alois Gerig Eberhard Gienger Michael Glos Josef Göppel Peter Götz Ute Granold Reinhard Grindel Dr. Hermann Kues Günter Lach Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg) Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Klaus Barthel Sören Bartol Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kon- trollgremiums teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 6) CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Dr. Maria Böhmer Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Herbert Frankenhauser Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Hermann Gröhe Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Ursula Heinen-Esser Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Ernst Hinsken Peter Hintze Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Volker Kauder Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Dr. Michael Luther Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dagmar G. Wöhrl Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28159 (A) (C) (D)(B) Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Bernhard Brinkmann (Hildesheim) Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Petra Crone Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Elke Ferner Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Gabriele Groneberg Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Wolfgang Hellmich Rolf Hempelmann Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Dr. Eva Högl Christel Humme Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Dr. h. c. Susanne Kastner Ulrich Kelber Lars Klingbeil Hans-Ulrich Klose Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Fritz Rudolf Körper Anette Kramme Angelika Krüger-Leißner Ute Kumpf Christine Lambrecht Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Petra Merkel (Berlin) Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Manfred Nink Thomas Oppermann Holger Ortel Aydan Özoğuz Heinz Paula Johannes Pflug Joachim Poß Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Michael Roth (Heringen) Annette Sawade Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Werner Schieder (Weiden) Ulla Schmidt (Aachen) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Dr. Martin Schwanholz Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Rüdiger Veit Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Andrea Wicklein Dr. Dieter Wiefelspütz Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Uta Zapf Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer Brigitte Zypries FDP Jens Ackermann Christine Aschenberg- Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Marco Buschmann Helga Daub Reiner Deutschmann Bijan Djir-Sarai Patrick Döring Mechthild Dyckmans Hans-Werner Ehrenberg Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Dr. Wolfgang Gerhardt Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Elke Hoff Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Dr. h. c. Jürgen Koppelin Sebastian Körber Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Oliver Luksic Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg von Polheim Dr. Christiane Ratjen- Damerau Dr. Birgit Reinemund Hagen Reinhold Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Frank Schäffler Christoph Schnurr Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Manfred Todtenhausen Dr. Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Dr. Dietmar Bartsch Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Dr. Dagmar Enkelmann Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Diana Golze Annette Groth Dr. Gregor Gysi Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Ulla Jelpke Dr. Lukrezia Jochimsen Katja Kipping Harald Koch Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Ulla Lötzer Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Dorothée Menzner Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Paul Schäfer (Köln) Michael Schlecht Dr. Ilja Seifert Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Sabine Stüber Alexander Süßmair 28160 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Begleitgesetz empfehlung die künftige Besteuerung des Streubesitzes vor. Der Vorschlag sieht zunächst nur eine Besteuerung Die Bundesregierung wird weiter das Ziel verfolgen, die Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversiche- rer zu erhalten und weiter zu stärken, damit die Ver- pflichtungen gegenüber den Versicherten dauerhaft er- füllbar bleiben. Die anhaltend niedrigen Zinsen haben auf Dauer er- hebliche Auswirkungen auf Lebensversicherungsunter- nehmen, die langlaufende Garantien abgeben. Die Le- bensversicherer müssen verstärkt Vorsorge betreiben, um Zinsgarantien auch künftig bedienen zu können. Die Bundesregierung hält es für geboten, die aufsichtsrecht- lichen Rahmenbedingungen der Versicherer an die besonderen Bedingungen eines Niedrigzinsumfelds an- zupassen. Sie wird daher die gesetzgeberischen Hand- lungsmöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene im Zusammenhang umfassend prüfen und unter Berücksichtigung bereits laufender Initiativen wie dem Vorhaben Solvency II der Europäischen Kommission Vorschläge unterbreiten. von Dividendenerträgen und keine Besteuerung von Ver- äußerungsgewinnen vor. Durch die Erstattung der einbe- haltenen Kapitalertragsteuer für die Vergangenheit und die Besteuerung von Streubesitzdividenden für die Zu- kunft wird als Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 20.10.2011 in der Rs. C-284/09 ein unionsrechtskonfor- mer Zustand hergestellt. Dabei sieht der Vermittlungs- ausschuss, dass mit der unterschiedlichen Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen die bisherige Systematik der Besteuerung von Beteiligungs- erträgen verlassen wird. Die Folgen sollten daher im Hinblick auf das Gestaltungspotenzial sorgfältig be- obachtet werden. Die Bundesregierung wird im Zusam- menhang mit der grundlegenden Reform der Investment- besteuerung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnis- offen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen zie- hen. Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Start-ups nach Lösungen für besondere Be- Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Agnes Brugger Viola von Cramon-Taubadel Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Susanne Kieckbusch Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Jerzy Montag Kerstin Müller (Köln) Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann E. Ott Brigitte Pothmer Tabea Rößner Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Ulrich Schneider Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Arfst Wagner (Schleswig) Daniela Wagner Beate Walter-Rosenheimer Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/ CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermitt- lungsausschusses zum Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festle- gung der technischen Vorschriften und der Ge- schäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleit- gesetz) (Zusatztagesordnungspunkt 4 b) Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie- ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 26. Februar 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben hat. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis: Protokollerklärung der Bundesregierung zum SEPA- Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/ CSU) zur Beschlussempfehlung des Vermitt- lungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Zusatztagesordnungs- punkt 4 c) Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie- ßenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 26. Februar 2013 mache ich darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben hat. Diese gebe ich nachfolgend zur Kenntnis: Protokollerklärung der Bundesregierung zu einer künftigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz Der Vermittlungsausschuss schlägt in seiner Beschluss- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28161 (A) (C) (D)(B) lastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Entsendung bewaff- neter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungs- mission EUTM Mali auf Grundlage des Ersu- chens der Regierung von Mali sowie der Be- schlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 a) Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt. Mein Votum lautet Nein. Anlage 6 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen: – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent- sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militä- rischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/ GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Fe- bruar 2013 in Verbindung mit den Resolu- tionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Si- cherheitsrates der Vereinten Nationen – Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent- sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Un- terstützungsmission in Mali unter afrikani- scher Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkte 5 a und b) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Den oben genannten Anträgen der Bundesregierung stimme ich, trotz meiner grundsätzlich ablehnenden Position den Auslandseinsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten betreffend, zu. Meine Zustimmung zu den Anträgen ist daran gebunden, dass ein Kampfeinsatz deutscher Solda- tinnen und Soldaten im Kriegsgebiet Mali ausgeschlossen ist und bleibt. Unter den Prämissen der Versorgungshilfe- stellung ohne Kampfeinsatz und des Ausbildungscharak- ters im Rahmen der Partnerschaft innerhalb der Verein- ten Nationen sowie der europäischen Partnerschaft stimme ich den Anträgen zu. Dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung, dass nur politische Verhandlungen und diplomatische Lösungen und keine Militäreinsätze zu einer anhaltenden Befrie- dung führen. Frank Schäffler (FDP): Ich verstehe diejenigen, die sich aus ehrenwerten Motiven für ein internationales mi- litärisches Eingreifen in Mali ausgesprochen haben. Ich verstehe die Verzweiflung vieler Menschen in der Re- gion angesichts der Entwicklungen in Mali in der letzten Zeit. Doch der Entsendung bewaffneter deutscher Streit- kräfte stimme ich nicht zu. Meine Ablehnung bezieht sich sowohl auf die Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Füh- rung, AFISMA, als auch auf die Beteiligung an der EU- geführten militärischen Ausbildungsmission European Training Mission Mali, EUTM MALI. Ich habe es mir nicht leicht gemacht. Ich weiß, dass es niemandem leichtfällt, sich hierüber eine Meinung zu bilden. Aber für mich ist klar: In der Abwägung der Argumente bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass wir uns mit deut- schen Soldaten an einem solchen Kampfeinsatz in Mali nicht beteiligen sollten. Der Konflikt in Mali ist nicht neu. Sein erneutes Auf- flammen deutet auf die tiefer liegenden historischen Ursachen hin. Diese Ursachen können nicht durch eine zweifellos gut gemeinte militärische Intervention besei- tigt werden. Im Gegenteil hat die jüngste militärische Intervention in Libyen das Gewaltpotenzial der Region erneut entzündet. Es ist an der Zeit, die Interventions- spirale der Gewalt zu durchbrechen. Seine Wurzeln hat der Konflikt in der Staatsentste- hung Malis. Mali ist – mit Zwischenstationen – aus Französisch-Sudan entstanden. Als Mali seine Unabhän- gigkeit erlangte, übernahm es überwiegend seine am Reißbrett gezogenen Außengrenzen aus der Kolonial- zeit. Frankreich hatte die Verwaltung seiner Kolonialge- biete mehrfach neu aufgeteilt. Seit 1920 hatte Franzö- sisch-Sudan die Grenzen des heutigen Mali. Frankreich richtete sich bei der Grenzziehung nach militärischen und verwaltungspraktischen Überlegungen und nahm keine Rücksicht auf die gewachsenen ethnischen Struk- turen des malischen Gebiets. Mali ist daher heute ein Vielvölkerstaat 30 verschiedener Ethnien, darunter auch das Nomadenvolk der Tuareg. Deren Siedlungs- und Stammesgebiet umfasst Teile von Mali, Niger, Algerien, Libyen und Burkina Faso. Die Tuareg leisteten bereits im 19. Jahrhundert Widerstand gegen die Expansion der Kolonialmacht Frankreich. Sie revoltierten auch von 1990 bis 1995 gegen Unterdrückung und Ausgrenzung durch die jeweiligen Regierungen. Die eigenen Autono- mie- und Unabhängigkeitsbestrebungen kulminierten in der Proklamation dreier Regionen im Nordteil Malis als unabhängigem Staat Azawad am 6. April 2012. Die Mis- sion in Mali dient – unter anderem – dazu, die „Regie- rung [Malis] zur effektiven Kontrolle über das gesamte Land zu befähigen“, „die effektive Kontrolle des Staates Mali über sein gesamtes Hoheitsgebiet wiederherzustel- 28162 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) len“ und „die Einheit und territoriale Unversehrtheit Ma- lis zu wahren“. Diese Ziele kann ich vor dem Hinter- grund der Natur und historischen Tiefe des Konflikts nicht teilen. In erster Linie haben wir es hier mit einem Bürgerkrieg zu tun. Es ist nicht richtig, sich auf die eine Seite der Konfliktparteien zu stellen und dieser militä- risch beizustehen, um dann „die malische Regierung bei der Aufnahme eines Dialogs mit den Bevölkerungsgrup- pen des Nordens [zu] unterstützen.“ Wie ausgewogen kann ein politischer Dialog sein, wenn man dem einen Dialogpartner zuvor zu einem militärischen Sieg verhol- fen hat? Ich verkenne nicht die furchtbare humanitäre Lage in Mali, die Menschenrechtsverletzungen und Gewalthand- lungen gegen Zivilpersonen. Krieg ist eine schreckliche und leidvolle Angelegenheit, ein Bürgerkrieg nicht we- niger. Beendet wird ein Bürgerkrieg jedoch nicht, indem man den früheren Zustand militärisch wiederherstellt, sondern indem man die Anliegen beider Parteien ernst nimmt. Besser wäre es, erst Abstimmungen im nördli- chen Teil „Azawad“ herbeizuführen, um herauszufinden, ob die Bevölkerung mehrheitlich Teil Malis bleiben möchte. Denn „wenn die Bewohner eines Gebietes, sei es eines einzelnen Dorfes, eines Landstriches oder einer Reihe von zusammenhängenden Landstrichen, durch un- beeinflusst vorgenommene Abstimmungen zu erkennen gegeben haben, dass sie nicht in dem Verband jenes Staates zu bleiben wünschen, dem sie augenblicklich an- gehören, sondern einen selbständigen Staat bilden wol- len oder einem anderen Staate zugehören wollen, so ist diesem Wunsche Rechnung zu tragen. Nur dies allein kann Bürgerkriege, Revolutionen und Kriege zwischen den Staaten wirksam verhindern […] Wenn es irgend möglich wäre, jedem einzelnen Menschen dieses Selbst- bestimmungsrecht einzuräumen, so müßte es gesche- hen.“ (Ludwig von Mises, Liberalismus, Jena 1927, S. 96). Eine militärische Intervention zur Wahrung des Status quo hätte darüber hinaus Folgen, die wir heute nicht ab- sehen können. Ich muss deswegen darum bitten und darf daran erinnern, dass wir die Lehren aus der jüngeren Ge- schichte, auch aus jüngeren Militäreinsätzen, immer mit- berücksichtigen müssen, wenn wir heute vor Entschei- dungen stehen. Auslöser des aktuellen Konflikts war die militärische Intervention in Libyen. Ungewollter Neben- effekt dieser Intervention der Staatengemeinschaft – an der Deutschland aus guten Gründen und mit Recht nicht teilgenommen hat – war die Bewaffnung derjenigen, die sich heute gegen die malische Zentralregierung aufleh- nen. Der Norden Malis wurde eingenommen durch er- fahrene Kämpfer, die mit schweren Waffen aus Gaddafis umfangreichem Waffenlager ausgerüstet waren. Zusätz- lich sind Teile der malischen Armee desertiert, die schon früher von amerikanischen Ausbildern trainiert worden waren. Sie haben ihre Ausrüstung und Fähigkeiten mit- genommen und kämpfen nun auf der anderen Seite. Un- ter diesen Ausgebildeten befinden sich sogar Tuareg-Ge- neräle. Absehbar waren diese Folgen nicht. Wenn wir nun in Mali erneut Truppen trainieren und militärisch in- tervenieren, um den Nachwehen der vorigen Interven- tion zu begegnen, so muss man sich schon heute fragen, welche Konsequenzen dieser erneute Eingriff haben wird. Werden wir nächstes Jahr erneut Beschlüsse über eine militärische Intervention fassen müssen, mit denen wir versuchen, die Folgen unseres heutigen Tuns zu be- herrschen? Alles, was wir erreichen werden, ist, dass wir uns neue Feinde schaffen. Endlich bewerkstelligen wir den Abzug aus Afghanistan, wo unsinnigerweise „Deutschland am Hindukusch verteidigt“ wurde. Angeb- liche Brutstätten für Terroristen hat die Staatengemein- schaft seit Afghanistan im Jemen, in Somalia und an- derswo bekämpft. Einen Erfolg dieser militärischen Interventionspolitik kann ich nicht erkennen. Ich erwarte auch keinen Erfolg, wenn wir Deutschland nun in Tim- buktu verteidigen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Den Antrag der Bundesregierung, Bundes- wehrsoldaten zur Ausbildung und Beratung der dortigen Armee nach Mali zu entsenden, lehne ich ab und stimme mit Nein. Es ist nicht zu verantworten, einer Armee Ausbil- dungshilfe zu leisten, die gegen ihre legitime Regierung gemeutert, den Regierungschef durch einen Putsch ge- stürzt und verjagt hatte. Bis vor kurzer Zeit war das auch die Auffassung der Bundesregierung und ebenso der internationalen Gemeinschaft. Auch Deutschland hatte im März 2012 die langjährige Ausbildung der malischen Armee abgebrochen, weil Soldaten gegen Präsident Touré geputscht hatten. Hilfen für die Regierung Malis wurden ebenfalls eingestellt. Jetzt, ein knappes Jahr später, soll dieselbe Armee mit den Putschisten unter Hauptmann Sanago ausgebildet werden, obwohl inzwischen noch viel mehr gegen diese Unterstützung spricht. Das malische Militär ist mehr Teil des Problems als Teil der Lösung. Noch vor wenigen Ta- gen haben sich Soldaten dieser malischen Armee in ei- nem Lager in der Nähe von Bamako gegenseitig be- schossen. Malische Soldaten sollen außerdem im Januar an mehreren Dutzend Hinrichtungen und Racheakten an der Zivilbevölkerung im Norden beteiligt gewesen sein, wie die Internationale Vereinigung für Menschenrechte berichtete. Vorher waren Soldaten dieser Armee zu Tau- senden zu den zunächst erfolgreichen Islamisten im Nor- den übergelaufen. Die Elitesoldaten, die letzte Woche offenbar Anhänger der gestürzten Regierung in der Ar- mee angegriffen haben, werden den Putschisten zuge- rechnet. Sie haben weiterhin viel Einfluss innerhalb der Übergangsregierung und des Sicherheitsapparats. Ihr Hauptmann Sanago war angeblich Koordinator der auf- zubauenden Armee und könnte es wieder werden. Diese desolate und in sich verfeindete Armee soll nun von der Bundeswehr ausgebildet werden. Diese ist es, der beigebracht werden soll – so Minister de Maizière im Bundestag –, „was rechtsstaatlich geführte Streitkräfte leisten können“. Er sagt nicht, warum derselben Armee in der jahrelangen Ausbildung durch die Bundeswehr zuvor nicht das alles schon beigebracht worden ist. Es wird auch nicht gesagt, was diesmal anders und besser gemacht werden kann, ja nicht einmal, welche Streit- kräfte und welche Teile der Armee überhaupt ausgebil- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28163 (A) (C) (D)(B) det werden sollen; Teile der „alten“ Armee oder erst neu zu rekrutierende Soldaten. In dieser unübersichtlichen Lage und mit diesem ungeklärten Auftrag kann man doch nicht einfach Soldaten der Bundeswehr schon in zwei Wochen nach Mali schicken. Hinzu kommt, dass die schwache und beinahe hand- lungsunfähige Übergangsregierung es bisher nicht ge- schafft hat, Verhandlungen mit den verschiedenen Akteu- ren im Norden oder einen politischen Prozess wirklich voranzutreiben, Einer Ausbildungsmission, bei der vorab nicht ein- deutig geklärt ist, wer ausgebildet wird und ob damit nicht Verantwortliche für Gewalttaten und Übergriffe unterstützt werden, kann ich nicht zustimmen. Auch den Antrag der Bundesregierung zur Entsen- dung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstüt- zung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung – AFISMA – halte ich nicht für zustimmungsfähig. Ich stimme mit Enthaltung. Unterstützung der ECOWAS-Truppen halte ich grundsätzlich für richtig. Die Probleme in Afrika sollten möglichst von Afrikanern und der afrikanischen Staaten- gemeinschaft gelöst werden. Dabei können wir helfen. Aber das Mandat für die Bundeswehr sieht auch den Einsatz von Transport- und Tankflugzeugen zur Unter- stützung der französischen Interventionstruppen vor. Die Bundeswehr soll durch Betankung in der Luft also insbe- sondere auch Bombardierungen durch französische Mili- tärflugzeuge direkt unterstützen. Bis heute ist nicht bekannt, welche Ziele die französi- sche Luftwaffe in den letzten Wochen bombardiert hat und wie groß die Zahl der Opfer dieser Einsätze gerade auch in der Zivilbevölkerung war. Ebenso unbekannt sind die Ziele der Bombardierungen in Zukunft. Die Bundesregierung hat dazu auf mehrfache Fragen von mir immer wieder und noch gestern erklärt, das wisse sie auch nicht. Diese Kriegführung sei allein Sache der fran- zösischen Streitkräfte. Nach Meldungen der Gesellschaft für bedrohte Völ- ker sollen im Januar mehrere Zehntausend Zivilpersonen aus dem Volk der Tuareg aus der Stadt Kidal im Norden geflüchtet sein aus Angst vor Luftangriffen der Franzo- sen. Mitte Februar sollen circa 6000 Tuareg-Zivilisten aus dem Bergmassiv Adrar des Ifoghas im Nordosten geflohen sein und an der Grenze zu Algerien festsitzen. Vorausgegangen seien Dutzende Luftangriffe auf das Bergmassiv. Solange wir nicht wissen, wie die französische Armee Krieg führt und welche Ziele bombardiert werden, müs- sen wir befürchten, dass mit deutscher Hilfe Bomben ge- worfen werden, die Zivilisten treffen und in die Flucht treiben. Eine direkte Unterstützung der französischen Kriegsführung ist daher nicht verantwortbar. Die beiden von der Bundesregierung vorgelegten Mandate sind zur Lösung des Konflikts so nicht geeignet und nicht ausreichend geklärt. Auch ich bin dafür, dass Deutschland in Mali hilft, vor allem der malischen Bevölkerung, den vielen Flücht- lingen und Hungerleidenden. Dabei sollte sich die Bun- desregierung neben humanitärer Hilfe auf die Unterstüt- zung des politischen Prozesses konzentrieren. Ich bin auch dafür, eine neue und vor allem legitime Regierung und den Aufbau neuer Sicherheitskräfte zu unterstützen. Die Durchführung von fairen und freien Wahlen, an der alle, auch die Menschen im Norden und die in die Nach- barländer geflüchteten Malier, teilnehmen können, kann die Voraussetzung dafür schaffen. Aber diesen Mandaten stimme ich nicht zu. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag: Ent- sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstüt- zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh- rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b) Wir zitieren aus einem Antrag meiner Fraktion vom September 2012: Die Sahel-Region ist eines der ärmsten Gebiete der Welt. Seit Jahren kommt es in den Ländern dieser Region durch Dürren und Misswirtschaft zu Le- bensmittelkrisen. Ernteausfälle, politische Umbrü- che in den Staaten Nordafrikas, die Rückkehr bewaffneter Söldner aus Libyen und der Elfenbein- küste, organisierte Kriminalität, islamistischer Ter- rorismus sowie Kampfhandlungen im Norden Malis haben die Ernährungskrise und fragile Si- cherheitslage in der Sahel-Region dramatisch ver- schärft ... Auch im Norden Malis hatten in den letzten Jahren islamistische Gruppen im Umfeld der AQiM ver- stärkt Zulauf ... Mit dem Sturz des Regimes von Muammar al-Gaddafi konnten diese Gruppierun- gen ihre Schlagkraft verstärken: Zum einen durch Söldner, die zuvor im Dienste … Gaddafis standen. Zum anderen durch schwere Waffen, die seit der Endphase der Kämpfe in Libyen bis heute über die nahezu unkontrollierten Wüstengrenzen geschmug- gelt werden. Die Erfolge der Aufständischen in Nord-Mali führ- ten am 22. März zu einem Staatsstreich putschender Offiziere ... Die Staatsgewalt in Mali ist seit dem Staatsstreich geschwächt, auch wenn am 22. Au- gust 2012 eine Regierung der nationalen Einheit ge- bildet werden konnte... Humanitäre Hilfe, Übergangshilfe und vor allem langfristige Ernährungssicherung sind wichtige Elemente zur Stabilisierung der Region. Sie reichen alleine aber nicht aus, um strukturelle Probleme wie schwache staatliche Institutionen, Rechtsstaats-, 28164 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Demokratie- und Sicherheitsdefizite, Korruption und organisierte Kriminalität wirksam anzugehen. Der VN-Sicherheitsrat hat den VN-Generalsekretär vor diesem Hintergrund aufgefordert, eine umfas- sende Sahel-Strategie vorzulegen, die die Bereiche Sicherheit, humanitäre Hilfe, Entwicklung und Menschenrechte umfasst (S/Res/2056 (2012)). (Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 26.9.2012, „Sa- hel-Region stabilisieren – Humanitäre Katastrophe ein- dämmen“, Drucksache 17/10792) Der Antrag unserer Fraktion vom Herbst letzten Jah- res beschreibt die Situation in der Sahel-Region und in Mali und fordert die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. Die Bundesregierung wird unter anderem auf- gefordert, auf Konfliktlösung innerhalb der Region hin- zuwirken, Staaten der Sahel-Region langfristig beim nachhaltigen Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und Demo- kratie zu unterstützen, in der Sahel-Region tätige inter- nationale Organisationen zu unterstützen, unterstützend an einer politischen Lösung des Konflikts mit den Tuareg- Rebellen und Islamisten im Norden Malis zu arbeiten, Flüchtlingen zu helfen, Nothilfe zu leisten, EZ-Gelder zu erhöhen – zusammengefasst: zivile Konfliktlösungshilfe zu bieten. Zusätzlich wird eine Friedensmission zur Aus- bildung und Reorganisation malischer Streitkräfte im Rahmen eines VN-Mandates gefordert, die von Deutsch- land finanziell und logistisch unterstützt wird. Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt. Der Umgang mit Konflikten in fragilen Staaten ist fast immer derselbe: Die westliche Staatengemeinschaft, auch die Bundesregierung, bietet keine oder unzurei- chende Hilfestellung an, um den Konflikt zu entschär- fen. Erst wenn die Situation so eskaliert, dass nur noch militärisches Eingreifen zu helfen scheint, dann findet sich die Bereitschaft zu einer finanziell und personell an- gemessen großzügigen Unterstützung. Die Bundesregie- rung ist jetzt bereit, neben der logistischen Unterstüt- zung bis zu 150 deutsche Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung von AFISMA einzusetzen, bis zu 180 für die Ausbildungsmission EUTM Mali. Die Ausbildungsmission hätte bereits mindestens vor einem halben Jahr beschlossen werden können und hätte zusammen mit anderen Hilfsmaßnahmen die Eskalation der letzten Monate eventuell verhindern oder zumindest verringern können. Diesem – verspäteten – Mandat stim- men wir heute zu. Auch das Mandat zur Unterstützung von AFISMA kritisieren wir nicht im Grundsatz. Die Entsendung der Soldaten erfolgt auf der Grundlage der Resolution 2085 (2012) der Vereinten Nationen unter Berufung auf Kapi- tel VII der Charta der UN. Wenn wir diesem Mandat heute trotzdem nicht zustimmen, so wollen wir damit ei- ner Kritik Ausdruck geben, die sich auf den grundsätzli- chen Umgang mit solcherart Konflikten bezieht. Unsere Fraktion hatte gute Vorschläge zur zivilen Konfliktbear- beitung in Mali vorgelegt. Die Bundesregierung hat sie abgelehnt, abgewartet und will heute unsere Zustim- mung zur Entsendung von Soldaten mit dem unvermeid- baren Gefahrenpotential für die Soldaten selbst, aber auch für weitere Eskalation des Konflikts. Dem stimmen wir, weil wir jeglichen Willen zum präventiven Handeln der Bundesregierung vermissen, nicht zu. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung zu dem Antrag: Entsendung be- waffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstüt- zungsmission in Mali unter afrikanischer Füh- rung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tagesordnungspunkt 5 b) Zu meinem Abstimmungsverhalten zum heutigen Tage erkläre ich Folgendes: Der Bundestag berät am Donnerstag, den 28. Februar 2013 abschließend über die Entsendung von Bundes- wehrsoldaten nach Mali. Das Mandat umfasst zum einen die Unterstützung französischer Streitkräfte durch Lufttransport und Luft- betankung bei ihrer Unterstützungsoperation. Die Man- datsobergrenze beträgt 150 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten. Das Mandat ist auf zwölf Monate begrenzt. Die völkerrechtliche Grundlage ist durch eine Resolu- tion des UN-Sicherheitsrats gegeben. Zum anderen um- fasst das Mandat die Entsendung von circa 40 Pionier- ausbilderinnen und -ausbildern und eine etwa gleich große Zahl an Sanitätskräften. Die Mandatsobergrenze beträgt hier 180 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat soll im April 2013 beginnen und ist ebenfalls auf zwölf Monate begrenzt. Insgesamt werden von EU-Mitglied- staaten circa 450 Ausbilder und Kräfte entsandt. Ziel der Mission soll es sein, die militärischen Fähig- keiten der malischen Armee zu verbessern und die mali- sche Regierung bei der Stabilisierung des Landes zu un- terstützen. Ich unterstütze die Position der SPD, die Bundesre- gierung aufzufordern, sich mit Nachdruck für eine politi- sche Lösung des Konflikts einzusetzen. Auch der Ein- satz für mehr humanitäre Hilfe und die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit sind ebenfalls von be- sonderer Wichtigkeit. Ich sehe jedoch bestimmte Punkte an diesem Einsatz kritisch, die erst umfassend diskutiert werden müssten, bevor ich solch einem eventuell folgenschweren Einsatz zustimmen könnte. Diese möchte ich nachfolgend stich- punktartig auflisten: Ich halte es für gefährlich, wenn deutsche Soldatinnen und Soldaten erneut in Kriegseinsätze hineingezogen werden. Das Betanken der alliierten Flugzeuge ist be- reits Teil des militärischen Eingreifens. Selbst der Deutsche Bundeswehr Verband hat die Sorge, dass die Bundeswehr „wieder einmal unüberlegt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28165 (A) (C) (D)(B) und verantwortungslos in einen Einsatz entsendet wird, der Teil einer nur lückenhaften politischen Konzeption ist“. „Der Begriff ‚Ausbildung‘ verschleiert das, was auf die Bundeswehr auch in Mali zukommen kann, nämlich eine direkte Verwicklung in kriegerische Auseinander- setzungen“, so der Deutsche Bundeswehrverband weiter. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind nicht genügend für solche Einsätze ausgebildet und ausgerüs- tet. Es gibt kein klares Ziel und auch keine Exit-Strategie bei diesem Einsatz. Durch den militärischen Eingriff wird die Region de- stabilisiert. Das kann zu einer Eskalation führen. Es ist nicht transparent, welche ökonomischen und politischen Interessen die USA und auch die Bundesre- gierung bei diesem Einsatz verfolgen. Welche Rolle spielen zum Beispiel Rüstungsverkäufe und Boden- schätze? Die Informationspolitik der Bundesregierung war mangelhaft. Eine differenzierte Diskussion über diesen Einsatz gab es leider nicht. Wir müssen alles dafür tun, damit dieser Konflikt auf diplomatischem Weg gelöst wird. Insgesamt liegen mir viel zu wenige Informationen vor. Zudem gab es keine ausreichende Debatte über die Situation, sodass ich nicht guten Gewissens zu einer ein- deutigen Entscheidung kommen kann. Ich werde mich deshalb bei der Entscheidung enthal- ten. Die notwendige Debatte und Diskussion muss drin- gend nachgeholt werden. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände- rung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 6) Die Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Holzhandels- Sicherungs-Gesetzes ist notwendig und bringt einen Fortschritt für den internationalen Waldschutz. Als Bun- destagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatten wir dem Gesetz aus diesen Gründen nach einer kurzfristig vorzunehmenden Gesamtwertung des Gesetzes in der letzten Sitzungswoche zugestimmt. Allerdings hatte ich bereits in der letzten Sitzungs- woche darauf hingewiesen, dass wir es sehr kritisch se- hen, dass die Koalition per Änderungsantrag die Straf- barkeit auf Fälle beschränkt hat, in denen große Vermögensvorteile erzielt wurden oder beharrliche Wie- derholungen erfolgten. Wenn Vorsatz vorliegt, dann sollte der Import von illegalem Holz aus unserer Sicht auf jeden Fall strafbewehrt sein. Gerichte müssen auf je- den Fall die Schwere des Falles abwägen und werden in minderschweren Fällen allenfalls Geldstrafen verhän- gen. Den Befürchtungen der Waldbesitzer vor Strafe für den Fall, dass sie versehentlich einen falschen Baum oder einen Baum zu viel einschlagen, wäre ausreichend Rechnung getragen worden, wenn allein die Strafbarkeit der Fahrlässigkeit aus dem Gesetz gestrichen worden wäre, wobei zu bedenken ist, dass auch dies die Wirkung des Gesetzes deutlich abschwächt. Denn die Herausforderung bei der Strafverfolgung des illegalen Holzhandels wird sein, den Nachweis zu führen. Dieser Nachweis wird durch die zusätzliche Ein- schränkung auf schwere Fälle und auf Wiederholungs- fälle erheblich erschwert. Wenn man jedoch selbst für den Fall des Vorsatzes mit Straffreiheit rechnen kann, dann wird die Wirkung des eingeführten Import- und Handelsverbots für illegales Holz in der Praxis stark leiden. Nach erneuter Abwägung des Gesamtgesetzes mit der vorgenommenen Änderung im Vorfeld der heutigen Abstimmung haben wir uns daher entschlossen, dem Gesetz heute die Zustimmung zu verweigern und uns zu enthalten. Ansonsten entstünde der falsche Eindruck, wir würden diese erhebliche Einschränkung der Wirkung des Gesetzes billigen. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rainer Erdel und Horst Meierhofer (beide FDP): – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- 28166 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Eu- ropäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Konzessions- vergabe halten wir hinsichtlich der Forderung einer Bereichsausnahme zur Trinkwasserversorgung für rich- tig. Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeich- net. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn die Kommunen dies wünschen. Die Wasserversorgung in Deutschland ist auf einem sehr hohen Niveau. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist unübertroffen. Das zeigen alle Studien. Die ursprünglich von der EU vorgesehene systemfremde Überregulierung hätte Qualitätskriterien eher behindert als geschaffen. Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar Bar- nier bei diesen Fragen jetzt sein Einlenken signalisiert. Dies ist zu begrüßen. Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnen- den Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehal- tung der bewährten kommunalen Trinkwasserversor- gung erfüllt wird. Auch zukünftig würde dann keine Kommune zur Privatisierung der Wasserversorgung gezwungen. Noch vor kurzem sah die Richtlinie allerdings eine andere Regelung vor. Sofern Stadtwerke im Verbund zu großen Teilen auch noch andere Versorgungsfunktionen über- nommen hätten, hätten sich diese bei der Neuvergabe der Konzession auf ein bürokratisches, europäisches Ausschreibungsverfahren einlassen müssen. Zudem lie- ßen die Vorgaben keinen Raum für die Besonderheiten der deutschen Wasserversorgung. Die Wasserversorgung ist Kernbestandteil der Daseinsvorsorge. Die Oppositionsanträge gehen über die Fragen zur Wasserversorgung allerdings hinaus. So wird von der SPD eine Rekommunalisierung in allen Bereichen ange- strebt, von Grünen und Linken wird des Weiteren gefor- dert, die Dienstleistungsrichtlinie generell abzulehnen. Diese Forderungen halten wir für falsch. Transparente Verfahrensregeln können überall dort helfen, wo wett- bewerbliche Strukturen Preis- und Leistungsvorteile mit sich bringen. Wegen der besonderen Strukturen der Wasserversorgung und der Einordnung als natürliches Monopol sehen wir diese Nutzen dort aber gerade nicht. Da wir die Forderungen der Oppositionsparteien nach einem Bereichsausschluss der Wasserversorgung für richtig halten, aber die darüber hinausgehenden Forde- rungen nicht teilen, werden wir uns zu den Anträgen ent- halten. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Stephan Thomae und Marina Schuster (alle FDP): – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Eu- ropäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Konzessions- vergabe sind überflüssig. Die Wasserversorgung in Deutschland ist ausgezeich- net. Deshalb soll sie in kommunaler Hand bleiben, wenn die Kommunen dies wünschen. Dies ist durch die Kon- zessionsrichtlinie nicht infrage gestellt. Auch zukünftig wird keine Kommune zur Privatisierung der Wasserver- sorgung gezwungen. Wenn eine Kommune aus eigenem Antrieb privatisie- ren will, muss sie allerdings ausschreiben. Das führt zu mehr Transparenz und ist daher wünschenswert. Genau dies ist der Kerninhalt der Konzessionsrichtli- nie. Allerdings gab es bis vor kurzem Detailprobleme. Es stellte sich die Frage, wie bei der interkommunalen Zusammenarbeit vorzugehen ist. Ferner bestand die Gefahr, dass Mehrsparten-Stadtwerke die Wasserversor- gung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, was zu unnötigen Bürokratiekosten geführt hätte. Dagegen habe ich mich stets gewandt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28167 (A) (C) (D)(B) Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite mit ihm geführt worden sind, hat EU-Kommissar Barnier bei diesen Fragen nunmehr die Position der Kommunen in vollem Umfang übernommen. Dieses Einlenken ist zu begrüßen. Daher sind wir sicher, dass es bei den bald beginnen- den Trilog-Verhandlungen zu einer endgültigen Lösung kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehal- tung der bewährten kommunalen Trinkwasserversor- gung erfüllt wird. Der Anträge der Opposition bedarf es hierzu nicht; wir lehnen die Anträge daher ab. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Cajus Caesar und Dr. Norbert Röttgen (alle CDU/ CSU): – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Wir sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privati- sierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi- onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans- parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi- sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar- ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall- entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor- gung müsste dann nur noch in solchen Fällen aus- geschrieben werden, in denen das kommunale Unter- nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft er- bringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine eu- ropaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor- gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir 28168 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung Anlage 13 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Norbert Barthle, Ernst- Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Helmut Brandt, Heike Brehmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe- Land), Dr. Maria Flachsbarth, Alexander Funk, Dr. Thomas Gebhart, Peter Götz, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Anette Hübinger, Andreas Jung (Konstanz), Hans- Werner Kammer, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, Volkmar Klein, Jens Koeppen, Rüdiger Kruse, Maria Michalk, Michaela Noll, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Sibylle Pfeiffer, Beatrix Philipp, Anita Schäfer (Saalstadt), Nadine Schön (St. Wendel), Karl Schiewerling, Patrick Schnieder, Bernhard Schulte-Drüggelte, Carola Stauche, Erika Steinbach, Volkmar Vogel (Kleinsaara) und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jeg- liche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzes- sionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans- parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi- sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- schreibungspflicht bei einem Mehrspartenstadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar- ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall- entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor- gung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter- nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis- tungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine eu- ropaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28169 (A) (C) (D)(B) gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden, Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Anlage 14 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Herbert Frankenhauser, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Michael Frieser, Florian Hahn. Gerda Hasselfeldt, Karl Holmeier, Alois Karl, Hartmut Koschyk, Ulrich Lange, Paul Lehrieder, Stephan Mayer (Altötting), Stefan Müller (Erlangen), Franz Obermeier, Eduard Oswald, Albert Rupprecht (Weiden), Dr. Andreas Scheuer, Johannes Singhammer, Stephan Stracke, Dr. Hans-Peter Uhl, Dagmar G. Wöhrl und Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung von einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser- versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter- nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis- tungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU- Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europa- weite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Was- serversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungs- strukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und 28170 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Anlage 15 Erklärungen nach § 31 GO – zu den namentlichen Abstimmungen: – Antrag: Keine Privatisierung der Wasser- versorgung durch die Hintertür – Antrag zu dem Vorschlag der Europäi- schen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 des Ge- setzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern – zu der Abstimmung: zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe (KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundes- regierung gemäß Art. 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Kommunale Versorgungs- unternehmen stärken – Formale Ausschrei- bungspflicht bei Dienstleistungskonzessio- nen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen (Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b, Zusatztages- ordnungspunkt 7) Gitta Connemann (CDU/CSU): Den heute zur Be- ratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd- nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich persönlich spreche mich ausdrücklich gegen eine Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich ha- ben sich deshalb auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser- versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter- nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis- tungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Damit sind aus meiner Sicht die Anträge obsolet. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der Bundes- kanzlern. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver- sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk- turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Ich zähle auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28171 (A) (C) (D)(B) Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Zu den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen erkläre ich Folgendes: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi- onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans- parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi- sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar- ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallent- sorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Pro-zent seiner Wasserdienstleistungen für die Ge- bietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Lan- desgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver- sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk- turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Den heute zur Bera- tung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd- nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich spreche mich persönlich ausdrücklich gegen jegli- che Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Euro- päische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CDU im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions- richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Rege- lung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- 28172 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar- ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Ab- fallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasser- versorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unter- nehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleis- tungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU im Deutschen Bundestag. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versor- gungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland be- rücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Daniela Ludwig (CDU/CSU): Zu den heute zur Be- ratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd- nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD erkläre ich Fol- gendes: Ich spreche mich ausdrücklich gegen jegliche Privati- sierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins. In Deutschland bestehen höchste Maß- stäbe an die Sauberkeit und Sicherheit unseres Trink- wassers, die wir auf keinen Fall gefährden dürfen. Nie- mand anders kann die Gewährleistung dieser Maßstäbe besser garantieren als die Wasserversorgung in öffentli- cher Hand. Diese bewährte öffentliche Wasserversor- gung in Deutschland muss uneingeschränkt bestehen bleiben und gegen faktische Privatisierungs- und Libera- lisierungsvorhaben geschützt werden. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europa- weite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wieder- holt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU- Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer sol- chen Regelung ausgenommen bleibt. Zwischenzeitlich hat EU-Kommissar Barnier eine grundlegende Überarbeitung des bisherigen Entwurfs der Konzessionsrichtlinie zur Wasserversorgung ange- kündigt. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver- sorgung in vollem Umfang zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasser- versorgung darf nicht gefährdet werden. Der Barnier- Vorschlag ist daher nach wie vor ungenügend. An einer vollständigen Herausnahme der Wasserver- sorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessions- richtlinie führt meines Erachtens kein Weg vorbei. Dr. Gerd Müller (CDU/CSU): Den heute zur Bera- tung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bünd- nis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Ich persönlich spreche mich ausdrücklich gegen jegli- che Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Als Abgeordneter spreche ich mich entschieden ge- gen eine Einschränkung der Handlungsspielräume der Kommunen aus. Eine Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutsch- land würde bewährte gewachsene Strukturen zerstören. Dies ist im Interesse der Bürger in Deutschland nicht ak- zeptabel. Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen, wenngleich ich die inhaltliche Grundausrichtung teile. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öf- fentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistun- gen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessi- onsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Trans- parenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäi- sche Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene euro- paweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspiel- räume der kommunalen Selbstverwaltung führen, son- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28173 (A) (C) (D)(B) dern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hinter- tür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zer- stört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinien- vorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhand- lungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommis- sion für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungs- mehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserver- sorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die ge- plante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasser- versorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung ge- zeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäi- schen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommis- sar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Aus- schreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Spar- ten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfall- entsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversor- gung müsste dann nur noch in solchen Fällen aus- geschrieben werden, in denen das kommunale Unterneh- men weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistun- gen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Lan- desgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserver- sorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstruk- turen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Konzessions- richtlinie, der eine EU-weite Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung vorsieht, stößt zu Recht auf breiten Widerstand. Das Trinkwasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. Die Trinkwasserversorgung ist nach meiner Überzeugung nirgendwo so gut aufgeho- ben wie bei unseren Städten und Gemeinden. Sie bürgen für höchste Qualität und bezahlbare Preise. Im EU-Binnenmarktausschuss des Europäischen Par- laments konnte bislang erreicht werden, dass kommu- nale Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe von der Ausschreibungspflicht der Trinkwasserversorgung ausgenommen werden und Stadtwerke die Möglichkeit erhalten, durch Abspaltung der Wassersparte eine euro- paweite Ausschreibungspflicht zu vermeiden. Der zu- ständige Kommissar Michel Barnier hat zwischenzeit- lich ein weiteres Entgegenkommen in Aussicht gestellt, das eine Abspaltung der Wassersparte in Stadtwerken entbehrlich machen kann. Danach kann bei Stadtwerken die Wasserversorgung getrennt von anderen Sparten betrachtet werden, wenn das kommunale Versorgungs- unternehmen mindestens 80 Prozent seiner Wasser- dienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Jede Kommune muss es weiterhin in der Hand haben, die Trinkwasserversorgung auch künftig selbst zu erbrin- gen. Der beste Weg dahin ist es, die kommunale Wasser- versorgung ganz vom Anwendungsbereich der Konzes- sionsrichtlinie auszunehmen. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, in den Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinzuwirken. Anlage 16 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Michael Paul (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur Beschleunigung der Rückholung radio- aktiver Abfälle und der Stilllegung der Schacht- anlage Asse II (Tagesordnungspunkt 8) Zur Abstimmung des unter Tagesordnungspunkt 8 der heutigen Plenardebatte aufgerufenen Gesetzes zur Be- schleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II in der Fassung der Drucksache 17/11822 erkläre ich: Im ehemaligen Salzbergwerk Asse lagern seit den 1970er-Jahren circa 126 000 Fässer und andere Gebinde mit radioaktiven Abfällen. Mit dem überfraktionell von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor- gelegten Gesetz, über das heute, am 28. Februar 2013, im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung abgestimmt wird, soll ein rechtlicher Rahmen dafür ge- setzt werden, dass diese Abfälle schneller als nach gel- tendem Recht aus dem Bergwerk wieder herausgeholt werden können. Wie auch die Sachverständigenanhörung im Umwelt- ausschuss am 20. Februar 2013 ergeben hat, wird die Rückholung frühestens 2024 beginnen können, da ein zusätzlicher Schacht errichtet werden muss. Unter opti- malen Bedingungen dauert die Rückholung mindestens 25 Jahre, sodass sie frühestens 2049 abgeschlossen sein kann. Zugleich machte die Anhörung deutlich, dass im Bergwerk Asse erhebliche Probleme bestehen, die soge- nannte „Gebrauchstauglichkeit“ des Bergwerks, also letztlich seine Stabilität, aufrechtzuerhalten. Für die Zu- kunft droht, dass die Grube durch unkontrollierten Was- sereinbruch „absäuft“. Diese Gefahr wird größer, je mehr Zeit vergeht. Deshalb müssen schon heute Vorsorge- und Notfall- maßnahmen vorbereitet werden, um die Grube zu stabi- lisieren und im Fall eines unmittelbar bevorstehenden Einsturzes noch handlungsfähig zu sein. Zum Beispiel 28174 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) müssen Hohlräume wie Stollen und Schächte verfüllt werden, damit die Grube länger gebrauchstauglich ist. Solche Maßnahmen können zu der Absicht im Zielkon- flikt stehen, zügig alle Abfälle aus dem Bergwerk zu ho- len. Deshalb ist aus meiner Sicht notwendig, trotz des Ziels der Rückholung in das Gesetz die Klarstellung auf- zunehmen, dass Vorsorgemaßnahmen und Vorbereitun- gen von Notfallmaßnahmen vorrangig durchzuführen sind. Erstens, um langwierige Diskussionen über die Auslegung des Gesetzes zu vermeiden, also letztlich um zu beschleunigen. Und zweitens, um den handelnden Personen vor Ort eine sichere Entscheidungsgrundlage zu geben. In den Verhandlungen mit den anderen Fraktionen konnte mein Vorschlag nicht durchgesetzt werden. Teile der Opposition weigerten sich, diese Ergänzung aufzu- nehmen. Meine Fraktion hat – gegen meine Stimme – entschieden, den Gesetzentwurf ohne die Ergänzung zu beschließen. Damit droht aus meiner Sicht die dringende Gefahr, dass für die Sicherheit des Bergwerks notwen- dige Maßnahmen unterlassen oder verzögert werden. Das könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass im Falle eines unkontrollierten Wasserzutritts die radioaktiven Abfälle nicht mehr beherrschbar, eine Gefahr für Mensch und Umwelt nicht auszuschließen und der Schutz von Leben und Gesundheit der dort Beschäftig- ten nicht mehr gewährleistet wäre. Da ich dies nicht verantworten kann, stimme ich dem Gesetzentwurf – anders als meine Fraktion – nicht zu. Anlage 17 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Gisela Piltz, Christine Aschenberg-Dugnus, Florian Bernschneider, Sebastian Blumenthal, Nicole Bracht-Bendt, Ernst Burgbacher, Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Rainer Erdel, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Manuel Höferlin, Michael Kauch, Sebastian Körber, Sibylle Laurischk, Oliver Luksic, Horst Meinerhofer, Patrick Meinhardt, Petra Müller, Burkhard Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Jörg von Polheim, Dr. Birgit Reinemund, Dr. Peter Röhlinger, Björn Sänger, Christoph Schnurr, Jimmy Schulz, Marina Schuster, Dr. Hermann- Otto Solms, Joachim Spatz, Manfred Todtenhausen, Serkan Tören, Johannes Vogel (Lüdenscheid), Dr. Claudia Winterstein (alle FDP) zur Abstimmung über die Beschlussemp- fehlung zu dem Antrag: Keine Vorratsdaten- speicherung von Fluggastdaten – Richtlinien- vorschlag über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (KOM(2011) 32 endg.; Ratsdok. 6007/11) – hier: Stellungnahme gegen- über der Bundesregierung gemäß Art. 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Absatz 4 EUZBBG (Tagesordnungspunkt 35) Wir lehnen den Aufbau eines europäischen Systems zur Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten mit aller Entschiedenheit ab. Die staatlich veranlasste an- lasslose Speicherung von Daten auf Vorrat ist für uns nicht nur im Bereich der Telekommunikation, sondern auch im Passagierverkehr nicht akzeptabel. Daher haben wir die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Tele- kommunikation abgelehnt und auch die Abkommen der EU mit anderen Staaten zur Übermittlung von Fluggast- daten stets kritisch begleitet. Auch wenn die Daten- schutzstandards gegenüber dem ersten Abkommen mit den USA spürbar gestiegen sind, sind wir der festen Überzeugung, dass die weitreichenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht im Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen der Datensamm- lung stehen und mithin nicht gerechtfertigt sind. Dies ist nicht nur unsere Position, sondern auch die Position der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die FDP-Bun- destagsfraktion hat sich bereits gegen das erste Abkom- men der EU mit den USA, das unter rot-grüner Regie- rungszeit geschlossen wurde und über keine nennenswerten Datenschutzvorkehrungen verfügte, ge- wandt – Drucksache 15/3120. Der Richtlinienvorschlag der Kommission über die Verwendung von Fluggastdatensätzen – KOM(2011) 32 – sieht sich großer Kritik ausgesetzt. Es bestehen erhebli- che Zweifel, ob die darin vorgeschlagenen Regelungen mit dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz – Art. 8 Grundrechtecharta – vereinbar sind. Eine deutsche Umsetzung der Richtlinie müsste sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeiche- rung messen lassen. Insbesondere im Hinblick auf die in der Richtlinie geforderte zentrale Speicherung der Daten in den Mitgliedstaaten, die lange Speicherdauer von ins- gesamt fünf Jahren und den vom Bundesverfassungsge- richt geforderten Ausnahmecharakter einer Vorratsda- tenspeicherung bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir müssen jedoch leider erkennen, dass in der Euro- päischen Union sowohl in der Kommission als auch im Rat mehrheitlich eine Vorratsdatenspeicherung von Flug- gastdaten begrüßt wird. Wir begrüßen, dass sich die Bundesjustizministerin gegen den Richtlinienvorschlag der Kommission gewandt hat und dass auch der Bundes- rat einen kritischen Beschluss gefasst hat. Wir erinnern daran, dass die FDP in der Koalitionsvereinbarung ein- gebracht hat, dass im Falle eines solchen Vorschlags eine Ausweitung auf innereuropäische Flüge abgelehnt wird, und wir begrüßen, dass der Bundesinnenminister dem auf europäischer Ebene bereits gefolgt ist. Den Bundes- innenminister fordern wir auf, bei den Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kom- mission im Rat auf eine breite Ablehnung des Richtlini- envorschlags hinzuwirken und, für den Fall, dass eine mehrheitliche Ablehnung nicht erreichbar ist, sich für höchste Datenschutzstandards, besonders im Hinblick auf die Speicherdauer, die zentrale Datenspeicherung, die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fluggastdaten sowie die Beschränkung auf den Luftverkehr, einzusetzen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28175 (A) (C) (D)(B) Da es in der Koalition keine wechselnden Mehrheiten geben soll, können wir dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen am heutigen Tage nicht zustimmen. Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistun- gen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungs- ablösegesetz – StAblG) (Tagesordnungspunkt 7) Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Es geht um Kompensation – nicht um Subvention. Wir sprechen hier nicht über Geschenke oder über eine „Bevorzugung der Kirchen“, wie Sie es formulieren, sondern es geht um Entschädigungen: um einen finanziellen Ausgleich für die Enteignungen von Kirchengütern durch den Staat im Rahmen der Säkularisation, die teils während der Refor- mation, vor allem aber infolge des Reichsdeputations- hauptschlusses von 1803 erfolgt sind. In diesem Zusammenhang über Gleichbehandlung der Religionen zu sprechen, die Sie hier vermeintlich ge- fährdet sehen, ist einfach historisch falsch, weil eben nur die beiden großen christlichen Kirchen betroffen waren. Außerdem weise ich in aller Deutlichkeit Ihre Behaup- tung zurück, dass mit den Staatsleistungen gegen die Trennung von Staat und Kirche verstoßen würde: Wir le- ben in einem säkularen Staat, unsere Verfassung sieht aus gutem Grund vor, dass Staat und Kirche getrennt sind. Doch zugleich ist richtig, dass das deutsche Staats- modell nicht laizistisch ist, sondern vielmehr ein Ver- hältnis der „wohlwollenden Neutralität“ ist, wie es der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio for- muliert. Der weltanschaulich-neutrale Staat muss den Reli- gionsgemeinschaften gegenüber nicht indifferent sein; die Kooperation in bestimmten Bereichen ist durch das Grundgesetz dezidiert erwünscht. Davon sind auch finanzielle „Belange“ nicht grundsätzlich ausgeschlos- sen, wie es beispielsweise beim Religionsunterricht der Fall ist. Dafür gibt es staatliche Zuschüsse. Ich erinnere aber auch daran, dass eben auch der Humanistische Ver- band für die Erteilung des Lebenskundeunterrichts bei- spielsweise in Brandenburg staatliche Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhält. Vielleicht ist es aber vielfach nicht bekannt, dass der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg im vorigen Jahr seine Finanzie- rungsvereinbarung mit dem Land Berlin aus dem Jahr 2002 gekündigt hat, weil diese vorsahen, dass das Land Berlin „nur“ 90 Prozent der Personalkosten für diesen Unterricht übernimmt. Im Übrigen ist es wichtiger Bestandteil der Religions- freiheit, dass der Staat Rahmenbedingungen gewährleis- tet, innerhalb derer seine Bürgerinnen und Bürger ihre Religion auch ausüben können. Gegen die weltanschau- liche Neutralität würde der Staat umgekehrt genau dann verstoßen, wenn er sich einseitig auf die Seite jener schlagen würde, welche die Religionen aus dem öffentli- chen Bereich herausnehmen wollen. Das wäre nämlich eine einseitige Bevorzugung der atheistischen Welt- anschauung. Dies widerspräche im Übrigen auch den Interessen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die sich zu einer Religionsge- meinschaft bekennen. Darüber hinaus erinnere ich auch Sie daran, dass jene Subventionen, die Sie in ihrem Entwurf zwar aktuell nicht regeln wollen, aber doch als „sogenannte Privile- gierung“ der Kirchen bezeichnen, selbstverständlich ver- fassungskonform sind: Die Kirchen erhalten bei den Leistungen, die sie im Rahmen der Subsidiarität für den Staat erledigen, Zuschüsse, wie jeder andere Träger auch, wenn er dieselben Leistungen bereithält, beispiels- weise bei Kindergärten oder Krankenhäusern. Lassen Sie mich aber zurückkommen auf die Staats- leistungen im engeren Sinne, die auf den Enteignungen der Säkularisation beruhen. Anders als Sie stehen wir Christdemokraten ausdrücklich zu unseren historischen Verpflichtungen in Rechtsnachfolge der Staaten auf deutschem Boden genauso wie zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl, das ausdrücklich vorsieht, dass die Grundsätze für eine Ablösung der „auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die katholi- sche Kirche“ rechtzeitig im freundschaftlichen Einver- nehmen mit dem Heiligen Stuhl herbeizuführen sind. Gesprächen, die eine solche Ablösung im freundschaftli- chen Einvernehmen intendieren würden, würden wir uns nicht entziehen – nur ist mir nicht bekannt, dass insbe- sondere die Länder mit einer Bitte nach einem Grundsät- zegesetz für die Ablösung an den Bund herangetreten wären. Eher umgekehrt werte ich das Vorgehen der Länder, die den Spielraum, den die geltende Rechtslage ihnen bietet, ja aktiv nutzen, gerade als Signal, dass sie mit den geltenden Regelungen einverstanden sind: Sie wissen, dass beispielsweise Bayern erst jüngst Änderungen bei der Besoldung der Bischöfe und Geistlichen auf Landes- ebene vorgenommen oder auch Hessen Kirchenbaulas- ten abgelöst hat. Ich meine auch, dass Föderalismus falsch verstanden wäre, wenn der Bundesgesetzgeber nun per Gesetz den Ländern fixe Zahlungen vorschreiben und möglicher- weise den Spielraum nehmen würde, die Landesgesetz- gebung, die dann die Ablösung gegenüber den jeweili- gen Diözesen oder Landeskirchen regeln müsste, den örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten anzupas- sen. Deshalb sage ich Ihnen: Mit der Union wird es eine einseitige Ablösung ohne solide Rechnungsbasis, ohne Einbeziehung der Länder und der Kirchen, die damit in Wahrheit ein zweites Mal enteignet würden, nicht geben. Wenn es eine Ablösung gibt, müsste sie in dem Sinne er- folgen, wie die Staatsleistungen gedacht sind: Als faire Entschädigung für enteignete Kirchengüter, die ja die wirtschaftliche Grundlage der Kirchen gesichert haben, aus denen sie also ihren Unterhalt bestreiten können. Ich erinnere gern daran, dass der Staat ein genuines Interesse hat, dass die Kirchen finanziell so stabil sind, ihre Ange- 28176 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) bote – für übrigens alle Menschen in unserer Gesell- schaft, und nicht nur für Kirchenmitglieder – aufrechter- halten zu können, denn der Staat könnte ihre vielfältigen professionellen, vor allem aber ehrenamtlichen Ange- bote kaum schultern. Wir brauchen dazu starke Kirchen und Religionsge- meinschaften, mit entsprechender personeller und mate- rieller Ausstattung, deren Werte wesentliche Motivation sind für das ehrenamtliche Engagement, das sehr viele Menschen in unserem Land leisten, das unsere Gesell- schaft erst lebenswert macht. Die christliche Nächsten- liebe und Barmherzigkeit sind dafür ganz sicher nicht die einzige, aber eine starke Quelle. So möchte ich quasi den Spieß unserer heutigen De- batte umdrehen und zum Ende meiner Rede den Kirchen ausdrücklich für diesen Dienst an unserer Gesellschaft danken. Norbert Geis (CDU/CSU): Wir leben in einem säku- larisierten Verfassungsstaat, und niemand von uns möchte in einem anderen Staat leben. Es war, wie wir aus der Geschichte wissen, ein langer Weg dorthin. Zwar gab es schon sehr früh nach dem Investiturstreit (1067/1122) die Trennung von Staat und Kirche, aber erst in der Zeit der Aufklärung kam es auch zur Trennung von Staat und Religion. In erster Linie war dies eine Folge der Reli- gionskriege. Der Staat musste Neutralität bewahren, um den Frieden zu sichern. Dem Verfassungsstaat ist es ver- wehrt, in der Auseinandersetzung um die letzte Wahrheit Partei zu ergreifen. Nur so kann er „Heimstatt“ aller Bürger werden, wie das Verfassungsgericht in einem sehr frühen Urteil ausgeführt hat. Das heißt aber nicht, dass der Staat die Religion als geistige Kraft des gesellschaftlichen Lebens ignorieren muss. Religiöse Neutralität bedeutet nicht eine sture Trennung von Staat und Religion, wie es die laizistische Ideologie fordert. Das Christentum hat unsere deutsche Geschichte und die Geschichte des europäischen Konti- nents nachhaltig geprägt. Das kann niemand leugnen. Wir können nicht einfach aus unserer zweitausend- jährigen Geschichte des Abendlandes aussteigen. Die christliche Religion bleibt eine wichtige Voraussetzung unseres freiheitlichen Gemeinwesens. Auf diesen vom Christentum gelegten kulturellen und ethischen Grundla- gen ruht der Staat. Unter diesem Blickwinkel sind die Staatsleistungen, die Weimar von dem vorkonstitutionellen Staat über- nommen und die auch in der Bonner Verfassung ihren Niederschlag gefunden haben, zu sehen. Mit den Staats- leistungen decken die Kirchen einen großen Teil ihres Aufwandes. Sie sind auf diese Leistungen angewiesen. Diese Leistungen sind keine Subventionen, sondern Er- satz dafür, dass der Staat sich in der Säkularisation die Kirchengüter angeeignet und damit den Kirchen die Existenzgrundlage entzogen hat. Die laizistische Forderung, dass für die beiden großen christlichen Kirchen keine staatlichen Mittel aufgewen- det werden sollen, hat sich weder in der Weimarer Natio- nalversammlung noch in der Bonner Republik durchge- setzt. Sowohl Weimar als auch Bonn und jetzt Berlin wollen nicht die gewaltsame Trennung, sondern wollen die Kooperation zwischen Staat und Kirche. Darin sind sich die großen Parteien einig. Dieses kooperative Verhältnis zwischen Staat und Kirche war wohl ein Grund dafür, dass die Staatsleistun- gen bis heute noch nicht abgelöst wurden. Das heißt aber nicht, dass dieser Verfassungsauftrag inzwischen erlo- schen ist. Die Kirchen können sich nicht darauf berufen, dass diese Staatsleistungen jetzt schon so lange gezahlt werden. Es gibt in dieser Frage kein Gewohnheitsrecht. Die Ablösung ist nach wie vor möglich. Allerdings muss der Staat bei einer eventuellen Ablösung wissen, dass er durch die Staatsleistungen die Autonomie der Kirchen zu gewährleisten hat. Die Staatsleistungen bewirken, dass die Kirchen nicht als Bittsteller vom Staat abhängig werden, sondern dass sie selbstständig und frei von welt- lichen Zwängen ihren Auftrag erfüllen können. Die Auf- forderung des Papstes zur Entweltlichung hat viele As- pekte. Sie hat vor allem aber auch den Aspekt, dass es keine Abhängigkeit der Kirche vom Staat geben darf. Die Staatsleistungen dienen der Unabhängigkeit der Kir- chen von der Welt. Voraussetzung für die Ablösung der Staatsleistungen ist deshalb, dass die Kirchen auch künftig im gleichen Maße wie bisher ihren Aufwand finanzieren können. Eine solche Ablösung hat in der Atmosphäre der Freund- schaft zu erfolgen. Dazu sind Verhandlungen notwendig mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Der vorliegende Entwurf entspricht diesen Vorausset- zungen nicht, sondern er stellt ein einseitiges Diktat dar. Dies widerspricht dem Grundsatz der Kooperation zwi- schen Staat und Kirche. Wir werden deshalb den Ent- wurf ablehnen. Beatrix Philipp (CDU/CSU): Es sieht so aus, als ob die Linke beabsichtigt, einen Beitrag zur Aufarbeitung von Geschichte zu leisten in einem für sie ungewohnten Bereich. Sie legt heute ein Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesell- schaften vor und bezieht sich darin auf einen Verfas- sungsauftrag von 1919, der wiederum sich auf „Vor- gänge“ von 1803 bezieht. Dass dieser vorgelegte Entwurf aber kein Beitrag zur Aufarbeitung ist, stellen wir fest, wenn wir uns vor Augen führen, um was es tat- sächlich geht. Bund, Länder und Kommunen leisten finanzielle Un- terstützung an die Kirchen in verschiedenster Form. Eine Besonderheit der Unterstützungsleistung stellen die so- genannten Staatsleistungen dar, und um die geht es heute. Staatsleistungen haben ihren historischen Ur- sprung in der Zeit der Säkularisierung, geregelt im Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803. Im Rah- men dieser Säkularisierung wurden zahlreiche kirchliche Güter enteignet; insofern versteht die Linke etwas da- von. Diese Güter sind meistenteils noch heute in staatli- chem Eigentum; „meistenteils“ daher, weil es in den ver- gangenen Jahren immer wieder einmal auf Landesebene Verhandlungen mit dem Abschluss von Ablösevereinba- rungen gegeben hat. 1803 übernahmen die damaligen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28177 (A) (C) (D)(B) Landesherren die Verpflichtung, im Gegenzug die Be- soldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Es handelte sich also ursprünglich um eine Art Pachtersatz- leistung. Staatsleistungen stellen auch heute noch keine Förderung der Kirchen durch den Staat dar. Vielmehr handelt es sich immer noch um die Wiedergutmachung für erlittene Rechtsverluste infolge der säkularisations- bedingten Vermögensverluste der Kirchen. Wie bereits angedeutet, sind diese Staatsleistungen durch Art. 140 Grundgesetz mit dem dadurch geltenden Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung verfas- sungsrechtlich verbürgt. Gleichzeitig gibt es einen Auf- lösungsauftrag für die vor dem Inkrafttreten der Weima- rer Reichsverfassung im Jahre 1919 begründeten Staatsleistungen. Danach sollen die regelmäßigen Zah- lungen gegen eine angemessene Entschädigung aufgeho- ben werden. Ich zitiere Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsver- fassung: Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsge- sellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. In Art. 18 Satz 3 des Staatskirchenvertrags vom 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich, dem sogenannten Reichskonkordat, heißt es ausdrücklich: Die Ablösung muss den Ablösungsberechtigten ei- nen angemessenen Ausgleich für den Wegfall der bisherigen staatlichen Leistungen gewähren. Unbestritten ist also, dass es einen Auftrag gibt. Aber der Teufel steckt im Detail. Was ist „angemes- sen“? Wer kann „angemessen“ definieren? Seit Jahren wird diese Problematik immer wieder thematisiert. Da- bei verschließen sich die Vertreter der Kirchen auch nicht möglichen Lösungsvorschlägen. Doch wie könnten diese Lösungsvorschläge aussehen? Die Linken rechnen in ihrem Antrag hin und her, um die Wertigkeit der abschließenden Staatsleistungen auf das 10-Fache des zeitlichen Jahreswertes zu beziffern. Dies scheint mir aus der Luft gegriffen. Andere Meinun- gen gehen von einem 25-Fachen des zeitlichen Jahres- wertes aus. Wieder andere halten es für angemessen, die Zahlungen komplett einzustellen, da in den vergangenen Jahren umfangreiche Zahlungen bereits erfolgt seien. Zurzeit belaufen sich die jährlichen Zahlungen auf circa 460 Millionen Euro. Das bedeutet, das Spektrum der im Zweifelsfall erforderlichen Mittel reicht von 0 über 4,6 Milliarden bis hin zu 115 Milliarden Euro. Als be- sonderes Schmankerl: Wir bestellten hier die Musik, und die Länder müssten zahlen. Die Freude dort wäre über- groß, wie sich denken lässt. Ich bin zwar keine Verfas- sungsrechtlerin, aber Ihre Forderungen lassen doch er- heblich an der Verfassungsmäßigkeit des vorgestellten Gesetzestextes zweifeln. Darauf geht aber sicher Herr Geis noch besonders ein. Ein weiterer Aspekt: Zur Ablösung dieser Staatsleis- tungen ist ein Grundsätzegesetz erforderlich; das heißt, ein Gesetz, das die Grundsätze zwischen den Religions- gemeinschaften und den Ländern neu regelt. Dabei soll seitens des Bundes ein Rahmen für die Ablösung vorge- geben werden, den die Länder ausfüllen. Die Linken hin- gegen machen in ihrem Entwurf den Ländern bereits konkrete Vorgaben. Welcher Spielraum bei der Ausge- staltung verbliebe den Ländern dann noch? Denn von ei- ner verbleibenden Regelungsautonomie der Länder kann bei den Vorgaben in diesem Gesetzentwurf nicht mehr die Rede sein. Gerade im Hinblick auf die unterschiedli- chen Entwicklungen im Verhältnis Länder und Reli- gionsgemeinschaft in den zurückliegenden Jahren – so- gar Jahrhunderten – ist es wichtig, dass den Ländern entsprechende Gestaltungsspielräume für eine eventuelle Ablösung überlassen werden. Auch bleibt anzumerken: Unabhängig von der Ver- pflichtung aus Art. 138 Weimarer Reichsverfassung ha- ben bereits zahlreiche Bundesländer vertragliche Rege- lungen gegenüber den Religionsgemeinschaften für eine Ablösung der Staatsleistungen getroffen. So hat zum Beispiel Bayern ehemals kirchliche Liegenschaften wie Kirchen und andere kirchliche Gebäude bereits an die Kirche zurückübereignet, was zur Folge hatte, dass staat- liche Unterhaltsleistungen weggefallen sind. Gleichzei- tig hat Bayern mit dem Gesetz zur Änderung des Geset- zes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrates Ende 2012 die Leistungen an Geistliche beider Konfessionen neu geregelt. Ein Eingreifen des Bundes, wie Sie es wollen, würde die Länder vor erhebliche finanzielle Probleme stellen. Wir wollen den Ländern im Hinblick auf ihre spezifische Situation bzw. Interessenslagen und ihre finanziellen Gestaltungsspielräume nicht vorschreiben, ob und bis wann sie die Staatsleistungen ablösen, sondern verweisen gerne auf Bayern und die dort gefundenen Lösungen. Und noch einmal: Wie Sie auf den 10-fachen Jahres- beitrag kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Jedenfalls ent- behrt es jeder Seriosität, etwa einer Berechnung anhand nachvollziehbarer Kriterien, mal so einfach den 10-fa- chen Jahresbeitrag zu fordern. Sie nennen dies zwar Kompromisslösung zwischen Allgemeininteresse in Be- zug auf eine Schonung des Haushaltes und den Vermö- genswahrungsinteressen der betroffenen Kirchen. Aber auch das trifft nicht den Kern. Ich verweise auf Art. 18 Satz 1 des Reichskonkordates. Dort heißt es: Falls die auf Gesetz. Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die ka- tholische Kirche abgelöst werden sollten, wird vor der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustel- lenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heili- gen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches Einvernehmen herbeigeführt werden. Zitat Ende. So pfleglich ging man damals jedenfalls mit- einander um. Ihr 10-facher Jahresbeitrag, auf den Sie sich wohl untereinander geeinigt haben, scheint mir weit weg von einem „freundschaftlichen Einvernehmen“ zu sein. 28178 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Schließlich widerspreche ich mit Nachdruck, wenn es im vorliegenden Gesetzentwurf heißt, dass die gewähr- ten Staatsleistungen zu einer Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinden führten. Ich erinnere an dieser Stelle nur daran, dass wir im März vergangenen Jahres das Gesetz zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland gelesen und verabschiedet haben. Kaum jemand – außer Ihnen – empfindet das als „Bevor- zugung“. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt das Prin- zip der Trennung von Staat und Kirche an. Eine Verän- derung der rechtlichen Stellung der Kirchen hätte weit- reichende verfassungsrechtliche Auswirkungen. Und deshalb bleibt nur noch festzustellen, dass der Gesetzent- wurf nicht im Ansatz hält, was der Titel verspricht. Der Überweisung in den Innenausschuss stimmen wir zu. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wie meistens, wenn wir uns hier im Hohen Haus mit dem Verhältnis von Kirche und Staat beschäftigen, wird es historisch. Der Anlass unserer heutigen Debatte ist der Ablösungsauftrag für die sogenannten Staatsleis- tungen, der bereits seit 1919 in der Verfassung steht. Die Linksfraktion hat dazu den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, der aus unserer Sicht – das sage ich gleich vor- weg – reichlich unausgegoren ist, denn der Teufel, falls diese Bemerkung erlaubt ist, steckt wie so oft im Detail. Im Gesetzentwurf wird die Notwendigkeit einer Ab- lösung damit begründet, dass dadurch eine stärkere Ent- flechtung des Staat-Kirche-Verhältnisses vorangetrieben werde. Diese stärkere Entflechtung ist aus Sicht meiner Fraktion auch durchaus wünschenswert. Die höchste Hürde ist hierbei allerdings, dass die allermeisten Juris- ten den kompletten Wertersatz der Staatsleistungen als Ablösung veranschlagen, also in etwa die 25-fache Summe des von den Ländern jeweils gezahlten Jahresbe- trags. In Anbetracht dessen wirkt die zehnfache Summe als einmalige Abfindung, wie er im Gesetzentwurf der Linken steht, doch ziemlich willkürlich gewählt und ist auch nicht nachvollziehbar begründet. Und dann leuchtet da noch etwas nicht so recht ein: Warum haben Sie es eigentlich so eilig, die Länder zur Gesetzgebung zu drängen? Sie wollen, dass die Länder innerhalb eines Jahres nach Erlass des bundesrechtlichen Ablösungsgesetzes tätig werden müssen; so steht es im Entwurf. Dies aber halte ich für äußerst knapp bemessen, wenn wir daran denken, dass einem solchen Landesge- setz umfangreiche Verhandlungen mit den Kirchen vo- rausgehen müssten – von der Zeit, die die parlamentari- sche Befassung inklusive der möglicherweise notwendig werdenden Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsberatun- gen dann noch in Anspruch nimmt, mal ganz abgesehen. Die Frage, ob die Länder das überhaupt wollen, ist dabei vollends aus dem Blick geraten. Denn in der Staatslehre herrscht Dissens über die Frage, ob ohne ein bundes- rechtliches Ablösungsgesetz die Länder überhaupt Ablö- sungen vornehmen dürfen. Egal, wie man die Frage be- antwortet, so steht doch fest, dass die Länder nur dann abzulösen brauchen, wenn sie dies für richtig halten, also entweder unabhängig vom Bundesgesetz oder aber erst nach dessen Erlass. Aber – und das ist in diesem Zusam- menhang der springende Punkt – sie können durch die- ses Gesetz nicht zur Ablösung gezwungen werden, wie Sie dies verlangen. Das ist das eine. Zum anderen habe ich den Eindruck, Sie haben eine falsche Vorstellung vom Charakter dieses „Grundsätze- Gesetzes“, wie es laut Weimarer Reichsverfassung heißt. Es heißt nämlich deshalb so, weil es die Grundsätze auf- stellen soll, denen die Länder dann zu folgen haben. Sie aber stellen im Gesetz nicht die Grundsätze auf, sondern regeln detailliert, was im Einzelnen zu geschehen hat. Da stellt sich doch die Frage, wo da der Spielraum der Länder ist. Wozu braucht es ein Landesgesetz, wenn die bundesrechtlichen Vorgaben so präzise sind? Zum Schluss noch drei Anmerkungen zu Ihrer Be- gründung, der heute aus dem Amt scheidende Papst habe dies selbst so gewollt. Erstens ist selbst innerhalb der ka- tholischen Kirche umstritten, wie die Freiburger Rede Benedikts von der „Entweltlichung“ der Kirche zu ver- stehen ist. Zweitens werden sich die genauso von dem Gesetz betroffenen evangelischen Landeskirchen fragen, warum sie von Ihnen von der Linkspartei in ökumeni- sche Mithaftung für Äußerungen des Papstes genommen werden. Und drittens ist im Gesetzentwurf viel die Rede davon, dass die Trennung von Staat und Kirche endlich vollständig durchgesetzt werden müsse. Unabhängig von der Frage, was das konkret bedeutet, stellt die Exe- gese von Papstworten diesen Grundsatz auf den Kopf. Denn zur Trennung von Staat und Kirche gehört auch, dass der Staat eben nicht bewerten kann und darf, was kircheninterne Äußerungen bedeuten sollen und was nicht. Insofern fehlt dem Vorstoß die notwendige argu- mentative Konsistenz. Wir sollten die Auseinandersetzung über Sinn und Zweck der Staatsleistungen und die rechtlichen Mög- lichkeiten ihrer Ablösung führen, da bin ich ganz bei Ih- nen. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung indes sagt mehr aus über Ihr Verständnis bzw. Mißverständnis des Religiösen als über die Problematik selbst. Mit Ihrem Antrag bürden Sie den Ländern eine praktisch nicht zu leistende Gesetzgebungslast auf und demonstrieren ein eklatantes Desinteresse an den rechtlichen Detailproble- men der Ablösung. Sie sind nicht an einer sinnvollen Lösung interessiert, sondern nur an der Konfrontation. Genau deshalb können wir Ihren Antrag nicht mittragen. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu den Anträgen: – Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rah- menkonzept für naturnahe Flusslandschaf- ten“ – Umfassendes Elbekonzept erstellen (Tagesordnungspunkt 15) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Der Schutz der Um- welt steht sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf der politischen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28179 (A) (C) (D)(B) Agenda ganz weit oben. Ein wichtiger Aspekt ist in die- sem Zusammenhang auch die Wasserpolitik. Da wir uns dessen Bedeutung bewusst sind, verfügt Deutschland hier über ein im internationalen Vergleich vorbildliches Umweltschutzniveau. Dies gilt auch für viele andere Bereiche. Deutschland hatte von Anfang an ein vorrangiges Interesse an der Wasserrahmenrichtlinie. Deshalb war die Beteiligung der Bundesrepublik auf europäischer Ebene im Vorfeld auch so intensiv und er- folgreich. Wir haben die Herausforderungen ernst ge- nommen und gehören deshalb zu den wenigen Staaten, die fristgerecht Ende 2009 die notwendigen Bewirt- schaftungspläne für die Flussgebietseinheiten mit deut- schem Anteil vorgelegt haben. Wir haben viel gelernt bei der Umsetzung der Wasser- rahmenrichtlinie, und wir verfolgen damit sehr ehrgei- zige Ziele, die nicht ohne erheblichen finanziellen Auf- wand zu erreichen sind. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit unseren europäischen Nachbarn zusammen. Die Linken behaupten in ihrem Antrag, dass die Euro- päische Kommission ein umfassendes Vertragsverlet- zungsverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung der Was- serrahmenrichtlinie eingeleitet hat. Hier geht es um eine unterschiedliche Interpretation von Rechtsbegriffen der Europäischen Kommission, die sich im Bereich des Kos- tendeckungsprinzips von den verschiedenen EU-Mit- gliedstaaten unterscheidet. Konkret geht es hier um die Definition des Begriffs der Wasserdienstleistungen und die Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen der Wasserrichtlinie. Alle Fristen wurden von der Bundesregierung einge- halten, und die Klage wurde zum 31. Januar 2013 gegen- über dem Europäischen Gerichtshof erwidert. Das Ver- fahren ist damit offen. Lassen Sie uns abwarten, wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird. Die restrik- tive inhaltliche Auslegung der Bestimmungen wird übri- gens von rund elf weiteren Mitgliedstaaten geteilt. Sie sehen also, Deutschland steht hier nicht alleine, und die Klage gegen uns wird als Musterprozess der Europäischen Kommission für ähnlich gelagerte Fälle gesehen. Und wir alle wissen ja: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“. Der Antrag der Linken fordert, neben der Wasserrah- menrichtlinie ein nationales Rahmenkonzept für natur- nahe Flusslandschaften als zweites Instrument zu schaf- fen. Aber das brauchen wir nicht. Offensichtlich kennen Sie die grundgesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwi- schen dem Bund und seinen Ländern immer noch nicht: Der Bund ist nicht für die Bewirtschaftungsplanung oder Maßnahmenprogramme zuständig; dafür sind die Bun- desländer zuständig. Die Realisierung der Programme erfolgt durch die Bundesländer. Diese Phase wurde bis Ende 2012 erfolgreich abgeschlossen. Nach der Wasserrahmenrichtlinie werden die Bewirt- schaftungspläne und Maßnahmenprogramme alle sechs Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst sowie aktuali- siert. Also findet hier eine Evaluierung statt. Eine Ver- kürzung der Überprüfungsphasen macht wegen der meist langsamen Reaktionen der Gewässer auf erfolgte Maßnahmen keinen Sinn, wie es der Antrag der Linken suggeriert. Die Bewirtschaftungspläne sind wesentliche Elemente zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Deshalb ist die Einrichtung einer interministeriellen Ar- beitsgruppe auf Bundesebene nicht notwendig. Die zu- ständigen Ministerien auf Bundes- und Länderebene be- finden sich in engem Austausch. Darüber hinaus wurden Vertreter interessierter Kreise frühzeitig in die Umset- zung der Wasserrahmenrichtlinie eingebunden. Die Wasserrahmenrichtlinie – wie übrigens auch die im Antrag zitierte Hochwasserrisikomanagement-Richt- linie – verlangen bereits heute nach einer intensiven Kooperation aller beteiligten Akteure und einer aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit. Dem ist die Bundesregie- rung selbstverständlich umfassend nachgekommen. Dabei hat sie zugunsten einer möglichst breiten Ein- bindung der Öffentlichkeit zum Teil innovative Wege beschritten, gerade auch im Sinne einer aktiven Beteili- gung. Besonders der gerade angelaufene Ideenwettbe- werb des Deutschen Naturschutzpreises ist hier ein gutes Beispiel. Für das Jahr 2013 steht er unter dem Thema „Lebensraum Wasser – Vielfalt entdecken, erleben, er- halten“. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, Ideen einzureichen, die die biologische Vielfalt hervor- heben sowie die Lebensräume in, an und auf Seen, Bä- chen und Flüssen erlebbar machen. Gerade die Zusammenarbeit von verschiedenen Inter- essengruppen bietet hier eine hervorragende Möglich- keit, um nicht nur das Naturerlebnis, sondern auch Na- turbildung und -schutz nachhaltig zu unterstützen. Durch dieses und ähnliche Projekte ist die Öffentlichkeitsbetei- ligung bei der Erarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt und auch umgesetzt worden. Aber auch weitere Forderungen des Antrages zeigen die Unkennt- nis der Linken von der föderalen Kompetenzverteilung deutlich: Die Forderung, räumlich zusammenhängende Gewässerrandstreifen mittelfristig auf 15 Meter festzule- gen, muss ich zurückweisen. Die Diskussion hatten wir schon vor Jahren mit den Bundesländern, als es um den Hochwasserschutz ging. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz 2010 muss der Gewäs- serrandstreifen im Außenbereich bereits 5 Meter breit sein. Aber Länder und Behörden können durchaus ab- weichende Regelungen treffen und flexibel handeln. Eine bundeseinheitliche Vorgabe ist daher auf Dauer nicht möglich und auch nicht gewollt. Darüber hinaus fördert das BMU im Rahmen der För- derrichtlinie für Naturgroßprojekte zahlreiche Gewässer- randstreifenprojekte. Dann möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 des Was- serhaushaltsgesetzes die Umwandlung von Grünland in Ackerland verboten ist. Des Weiteren sind Überschwem- mungsgebiete als Rückhalteflächen zu erhalten. Auch sollen frühere Überschwemmungsgebiete, soweit mög- lich, wiederhergestellt werden. All dies fällt in die Län- derzuständigkeit, worüber wir ausgiebigst in den ent- sprechenden Gremien diskutiert haben. 28180 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Zur Forderung der Linken, die Gewährleistung einer öffentlichen Finanzierung, die vorrangig auf Synergien zwischen dem Hochwasserschutz und dem Erhalt bzw. der Entwicklung frei fließender Flüsse mit naturnahen Auen ausgerichtet ist, kann ich nur sagen: Die geltenden finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sa- gen, dass auch hier die Länder die finanzielle Verantwor- tung haben. Trotzdem engagiert sich die Bundesregie- rung im Hochwasserschutz. Auch auf EU-Ebene setzt sie sich dafür ein, dass der Hochwasserschutz in den ein- schlägigen europäischen Förderprogrammen berücksich- tigt wird. Eine Kooperation zum Gewässerschutz in den internationalen Flussgebieten bzw. an Grenzflüssen fin- det schon lange statt. Dazu wurden internationale Fluss- gebietskommissionen und Grenzgewässerkommissio- nen gegründet, die mit ihren Arbeitsstrukturen sämtliche Themen des Gewässerschutzes abdecken, wie Hochwas- serschutz, chemische und ökologische Aspekte des Ge- wässerschutzes, Warnung bei Unfällen, inzwischen auch Fragen der Biodiversität und des Klimaschutzes. Diese Gremien dienen als Koordinationsplattformen zur inter- nationalen Abstimmung der Umsetzung europäischer Gewässerschutzrichtlinien. Auch im Bereich der Forschung ist die Bundesregie- rung engagiert. So sind Vorhaben regelmäßig im Rah- men des Umweltforschungsplans des Bundesumwelt- ministeriums gefördert worden. Zusammenfassend stelle ich fest: Die Bundesregie- rung setzt sich aktiv ein für die Harmonisierung des Ge- wässerschutzes und die Verbesserung des Zustands der Gewässer innerhalb der EU. Dazu dient als zentrales In- strument die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationaler Verantwortung. Das Herzstück der EU-weit verbindlichen Richtlinie ist es, bis 2015 einen guten öko- logischen und chemischen Zustand bei oberirdischen Gewässern und einen guten quantitativen und chemi- schen Zustand beim Grundwasser herzustellen. Zur Realisierung dieses ambitionierten Ziels werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Kräften beitragen. Den uns vorliegenden Antrag der Linken lehnen wir ab. Dieser Antrag strotzt vor Unkenntnis, fordert Dinge, die längst erledigt oder auf den Weg gebracht sind, und er verfolgt ein falsches Ziel: Anstatt über die Erstellung neuer theoretischer Rahmenkonzepte nachzudenken, set- zen wir uns lieber ganz praktisch für eine optimale Um- setzung bereits beschlossener Konzepte ein. Wir verzetteln uns nicht; wir handeln. So leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz der Umwelt und unterstützen die Bundesregierung auf natio- naler und europäischer Ebene bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Ulrich Petzold (CDU/CSU): Auch wenn ich mich stärker auf den Elbe-Antrag konzentrieren möchte, doch zunächst einige Worte zum Flusspolitikantrag: Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hängt es nicht, wie Sie es in Ihrem Antrag zu suggerieren versuchen, an irgendeiner Gewässerverunreinigung, dass ein Verfahren beim EuGH anhängig ist, sondern es dreht sich einzig und allein um die juristische Fragestellung und Defini- tion des juristisch unbestimmten Begriffes der „Wasser- dienstleistungen“. Die Klärung einer solchen Rechts- frage über ein juristisches Verfahren ist ein ganz normaler Vorgang. Die Differenzen, die es hier zwischen Bund und EU gibt, entzünden sich an der Frage, ob zum Beispiel die Nutzung von Wasser durch eine Wasser- kraftanlage eine Wasserdienstleistung ist und damit kos- tenpflichtig gemacht werden kann. Diese Problematik sprechen Sie in Ihrem Antrag jedoch nicht einmal im Entferntesten an. Den Bund hier einseitig zu kritisieren, geht deswegen vollständig fehl. Doch nun zu dem Elbe-Antrag, den Sie uns trotz lan- ger Debatten darüber in der Vergangenheit heute erneut unverändert vorlegen: Welch eine wunderschöne Vor- stellung – der frei fließende Fluss in einer natürlichen Landschaft. Wirklich wunderschön? Wenn man die beiden Anträge, die wir heute beraten, in Verbindung miteinander liest, könnte man sich an dem Idealbild begeistern. Doch leider ist Natur nicht ideal, und das Schäferidyll des Barock ist keine reale Welt im Hier und Jetzt. Deshalb wird es Zeit, liebe Kollegen von der Linken, endlich in der Wirklichkeit anzukommen. Die fruchtbaren Elbniederungen, in denen wir heute leben und die wir als wunderschöne Naturlandschaft er- leben, sind Kulturlandschaft und in jahrhundertelangen Kämpfen von unseren Vorfahren der Natur abgetrotzt worden. Nur als Beispiel: Bis zum 11. Jahrhundert stellte sich die Elbe als weit verzweigtes Gewässersystem dar und floss zum Beispiel im Raum Stendal zeitweise fast 30 Kilometer östlich vom heutigen Verlauf. Nach vielen Flutkatastrophen sicherten unsere Vorfahren das Sied- lungsgebiet zwischen Havel und Elbe, und es wäre wohl unvorstellbar, die über Jahrhunderte entstandenen Fluss- bauwerke und damit die Kulturlandschaft und Siedlun- gen aufzugeben. Der frei fließende Fluss ist eine Illusion und für viele Anwohner nicht einmal eine schöne Illu- sion. Damit werden viele der Forderungen in den beiden Anträgen von vornherein Makulatur. Auf der anderen Seite ist der in den Anträgen kriti- sierte Eintrag von Chemie und Nährstoffen auch an der Elbe in einem ungemein bemerkenswerten Umfang zu- rückgegangen. So wurde in der Elbe die Jahresfracht von Schwermetallen um bis zu 90 Prozent verringert. Gleich- zeitig hat sich die Sauerstoffkonzentration jetzt im Mittel von 8 Prozent eingepegelt und hat seit 1993 die zu DDR- Zeiten übliche Sauerstoffkonzentration von 3 Prozent nie wieder unterschritten. Aquatische Lebensgemeinschaften, die nicht mehr existierten, konnten wieder angesiedelt werden. 36 von 41 potenziellen Fischarten leben wieder in der Elbe. Lachs, Meeresforelle und Wels sind wieder anzutreffen. 1980 waren es noch ganze 26 Fischarten. Die Behaup- tung eines zunehmenden Artenrückgangs und eines zu- nehmenden Eintrags von Nähr- und Schadstoffen ist demzufolge politischer Unsinn und sollte gerade von den Linken unterlassen werden. Denn gerade ihre Vorgän- gerpartei trägt an dem ökologischen Desaster der DDR wesentliche Verantwortung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28181 (A) (C) (D)(B) Die positive Entwicklung bei den aquatischen Le- bensgemeinschaften ist aber auch solchen Flussbauwer- ken wie Buhnenfeldern oder Leitwerken zuzurechnen. Dadurch sind Stillgewässer entstanden, in denen sich Fischbrut gut entwickeln kann. Regulierungsbauwerke können sich bei richtiger Gestaltung also durchaus öko- logisch positiv auswirken. Wer aber jede Veränderung an Flussbauwerken gleich und von vornherein als Ausbau- maßnahmen verteufelt, verhindert auch ökologische Ver- besserungen. Das Gleiche trifft auch auf die Sohlenstabilisierung zu. Alle wissen, dass sich die Elbe seit Jahrhunderten im Bereich Wörlitz/Coswig eingräbt und dadurch die Auwälder dieser Region trockenzufallen drohen. Selbst das Biosphärenreservat Elbe hat vorgeschlagen, durch Sohlschwellen das Eingraben der Elbe zu stoppen. Durch die Kampfbegriffe „Kanalisierung“ und „Steini- gung der Elbe“ ist eine vernünftige Debatte über diese Rettungsmaßnahmen bisher unterblieben. Wenn die Linke in ihrem Antrag einen Schwerpunkt Sohlstabili- sierung fordert, wäre es schon spannend, wie sie sich in der Praxis dazu stellt. Hier im Bundestag die eine For- derung zu stellen und in den Ländern oder vor Ort ent- gegengesetzte Forderungen aufzumachen, geht einfach nicht. Auch in einem Antrag einen einheitlichen Gewässer- randstreifen von 15 Metern einzufordern und beim Hochwasserschutzgesetz mehr Landeskompetenzen in dieser Angelegenheit zu verlangen, passt nicht zusam- men. Es ist ja durchaus nachvollziehbar, dass Gewässer- randstreifen bei Gewässern erster Ordnung anders ge- handhabt werden als bei Gewässern dritter Ordnung oder dass bei den Festlegungen zu Gewässerrandstreifen die Geländeneigung mitberücksichtigt werden muss. Des- wegen war eine einheitliche Festlegung des Gewässer- randstreifens schon in der Vergangenheit falsch und wird es auch in Zukunft sein. Gerade im Hochwasserschutz wird von den Ländern die Subsidiarität hochgehalten. Es ist zwar richtig, dass der Bund die Länder bei solchen Maßnahmen wie der Deichrückverlegung unterstützt, aber es macht Sinn, den Hochwasserschutz in der Kompetenz der Länder und Kommunen zu lassen. Wie wollte auch der Bund einen Hochwasserschutz zum Beispiel an Gewässern dritter Ordnung organisieren? Das können Länder und Kom- munen vor Ort viel besser; denn gerade hier liegen oft Wissen und Erfahrung der Menschen vor Ort vor. Nicht große Forschungsprogramme sind vonnöten, sondern Umsetzung von Erfahrungen. Wenn ich mir da den Um- gang des Landes Brandenburg mit den Erfahrungen mit dem Hochwasserschutz an der Elbe im Bereich Mühl- berg ansehe, kann ich Ihnen nur sagen: Nicht viel Papier beschreiben mit noch mehr Forderungen, sondern auf die Erfahrungen der Menschen in Mühlberg eingehen und etwas für den Hochwasserschutz in der Praxis tun! Damit ist die Forderung nach Übertragung von Kompe- tenzen, die zurzeit bei den Landesämtern liegen, an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gera- dezu grotesk. Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Sie das in Brandenburg durchsetzen. Mit der bevorstehenden Flussgebietskonferenz in Magdeburg am 5. März werden wir sachgerechte Ant- worten auf viele Fragen zur weiteren Entwicklung an der Elbe geben. Diese Flusskonferenz ist ein Teil unseres Gesamtkonzeptes Elbe. Das Gesamtkonzept Elbe soll nach dem Willen des Runden Tisches von Bund, Ländern und Institutionen aus dem Umweltbereich bis spätestens 2015 das derzeitige Unterhaltungskonzept an der Elbe ablösen. Dabei handelt es sich um einen ergebnisoffenen Prozess, bei dem auf die geänderten rechtlichen Rah- menbedingungen einerseits sowie den sich verändernden Wasserabfluss andererseits reagiert werden soll. Ebenso soll eine Lösung gefunden werden für die bisher unge- lösten Probleme an den Reststrecken. Im Vordergrund stehen die aktuellen Rahmenbedingungen, die das Um- weltrecht vorgibt, aber auch das mit den Ländern entwi- ckelte Sohlenstabilisierungskonzept für die Erosionsstre- cke von Mühlberg bis zur Saalemündung bei Barby. Schließlich geht es um die in Niedersachsen gelegene Reststrecke bei Dömitz/Hitzacker. Sowohl aus natur- schutzfachlichen Gründen als auch zur Umsetzung des Hochwasserschutzes werden dabei Maßnahmen erfor- derlich, die die Grenzen der Unterhaltung erreichen. Ohne diese Maßnahmen lässt sich jedoch die Erosions- strecke nicht wirkungsvoll sanieren und kein verlässli- cher Hochwasserschutz herstellen, die Schifffahrtsver- hältnisse lassen sich nicht nachhaltig konsolidieren. Das derzeitige Geschiebemanagement ist kostenintensiv und mit ständigen Eingriffen in die Natur verbunden. So ist es nur sinnvoll, dass durch Maßnahmen im Uferbereich und Rückbau sowie Veränderungen an Buhnen die Fließ- geschwindigkeit der Elbe verringert wird. Diese Maß- nahmen sind jedoch derzeitig bei den Umweltverbänden nicht durchsetzbar, weil sie als Ausbaumaßnahmen gel- ten. Genauso ist der Schiffstransport auf der Elbe ideolo- gisch belastet, doch: Insgesamt wird die Elbe von rund 150 verladenden oder transportierenden Unternehmen genutzt. Sowohl Containerverkehre als auch Projektla- dungs- und Schwerlastverkehre gewinnen hier zuneh- mend an Bedeutung. Dabei handelt es sich oftmals um Transporte mit einer wesentlich höheren lokalen Wert- schöpfung, als dies bei den früher dominierenden Mas- sen- und Schüttguttransporten der Fall war. Siemens produziert am Standort Görlitz Industrietur- binen. Das sind zum Beispiel Dampfgeneratoren, die heute in einer Länge von 12 bis 13 Metern hergestellt werden und 230 bis 250 Tonnen schwer sind. Die nächste Generation wird eine Länge von 14 bis 15 Metern aufweisen und bis zu 500 Tonnen wiegen. Ein anderer Transport als über die Elbe ist nicht denkbar. Ähnlich sieht es bei der Schuler AG in Erfurt aus. BMW-Werke in ganz Deutschland und darüber hinaus werden mit den in Erfurt hergestellten Pressen ausgerüs- tet. Das Kopfteil einer Presse wiegt allein über 158 Ton- nen. So ein Schwerlasttransport kann nicht allein über die Straße erfolgen. Der Weg von Erfurt ins BMW-Werk nach Regensburg beträgt auf der Straße 326 Kilometer. Das Kopfteil der Presse war aber gut 1 600 Kilometer unterwegs, 1 000 Kilometer davon in elf Tagen auf dem 28182 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Binnenschiff. Die Verladung erfolgte im Elbhafen in Aken in Sachsen-Anhalt. Sowohl Siemens in Görlitz als auch die Schuler AG in Erfurt sind Beispiele für Betriebsstätten von Unter- nehmen, für die der Wegfall des Transports auf der Was- serstraße deren Existenz infrage stellen würde. Ein weiteres Thema sind Windkraftanlagen. Rotoren von Schwachwindanlagen erreichen heute einen Durch- messer von über 120 Metern. Rotoren dieser Größenord- nung können nur mit sehr großem Aufwand und meist intermodal unter anderem auf der Wasserstraße transpor- tiert werden. Rotoren für Windkraftanlagen von Enercon werden von Magdeburg aus in Richtung Westen bis Rotterdam und in Richtung Süden bis nach Wien trans- portiert. In Mühlberg an der Elbe ist es der Hersteller Vestas, für den die neue Kaianlage gebaut worden ist. Es ist also eine durchaus positive Entwicklung, die es hier zu begleiten gilt. Nicht überkritische Anträge, son- dern die sachlichen Gespräche auf unserer Elbe-Konfe- renz führen zu Fortschritten, und es wäre dramatisch, wenn sich die neue niedersächsische Regierung diesen Gesprächen verschließen würde. Unsere Antworten bieten einen guten Ansatz für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bei einer gleichzeitig guten Entwicklung für unsere Flussland- schaften. Horst Meierhofer (FDP): Ihr erster Antrag zur Flusspolitik hat zwar ein paar gute Ansätze. Insgesamt ist er trotzdem an einigen Stellen falsch in der Sache und trifft eine Reihe von merkwürdigen Aussagen. Sie behaupten zum Beispiel, dass seit dem 19. Jahr- hundert der Zustand der Flüsse immer schlechter gewor- den sein soll. Ich bitte Sie. Gerade die Linke müsste doch wissen, dass sich an Elbe und Saale seit der Wie- dervereinigung der Zustand doch ganz wesentlich ver- bessert hat. Und dass die Elbe und andere Flüsse vor allem von Schifffahrt und Industrie geprägt sein sollen, halte ich für eine maßlose Übertreibung. Setzen Sie sich doch ein- mal ein paar Stunden in Dessau an die Elbe! Wenn Sie Glück haben, erwischen Sie vielleicht einmal ein Schiff. Das sieht im Hamburger Hafen natürlich anders aus. Oder auch, dass man im Rhein wieder baden kann. Das ist ein Riesenerfolg, der in den 70ern und 80ern nie und nimmer denkbar gewesen wäre. Dann bringen Sie 27 Forderungspunkte voll von Selbstverständlichkeiten, aber auch verqueren Ansich- ten: Es ist zwar richtig, ein Hochwasserwarnsystem mit bundeseinheitlich verbindlichen Standards zu fordern. Flüsse machen nun einmal nicht an den Ländergrenzen halt. Dabei übersehen Sie aber, dass genau die von Ihnen geforderten Standards in Form von Hochwasserrisiko- karten und Hochwassermanagementplänen schon längst in der Bearbeitung sind. Ein Blick in die Unterlagen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 2010 wirkt Wunder. Sie fordern auch die Entwicklung neuer Beteiligungs- verfahren. Dass beispielsweise an der Donau eine unab- hängige Monitoringgruppe aus Wissenschaft, Gesell- schaft, Umwelt- und Wirtschaftsvertretern bereits im Vorfeld des Donauausbaus eingesetzt wurde, müsste Ih- nen eigentlich bekannt sein. Und vielleicht haben Sie auch vom Ergebnis schon einmal gehört: An der Donau wird es einen sanften ökologischen Ausbau ohne Stau- stufen geben. Gerade wir als FDP haben hier dafür ge- sorgt, dass vor allem der bayerische Koalitionspartner zur Vernunft gekommen ist. Ein anderer Punkt: Ihre Vorstellungen eines Rahmen- konzepts der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind nicht durchdacht. Die 13 000 Angestellten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wollen Sie komplett erhal- ten. Die Angestellten sollen sich aber nicht mehr um Schiffe kümmern, sondern Bäume pflanzen, Vögel schützen und ähnlich schöne Dinge machen. Gleichzei- tig soll die WSV dabei nicht nur für Bundeswasserstra- ßen, sondern für alle Flüsse zuständig sein. Von der Ver- fassungswidrigkeit der Mischverwaltung abgesehen schaffen Sie damit eine Monsterbehörde voller „Um- welt-Ranger“, ohne in irgendeiner Form die Aufgaben- verteilung weiter zu konkretisieren. Der erste Antrag geht an zu vielen Punkten in der Sa- che vorbei. Deshalb lehnen wir ihn ab. Ihr zweiter Antrag befasst sich mit der Erstellung ei- nes Elbekonzepts. Beim Lesen Ihres Antrages entsteht der Eindruck, dass die Koalition eine Flusspolitik auf Kosten der Ökologie betreibt und anstrebt. Das ist sach- lich falsch. Ich kann nur empfehlen, sich anhand der von Umwelt- und Verkehrsministerium beschlossenen Eck- punkte des Gesamtkonzepts Elbe ein Bild über die ge- planten Maßnahmen zu machen. Das Konzept betrachtet neben den erforderlichen Maßnahmen zur Aufrecht- erhaltung der schifffahrtlichen Nutzung gleichrangig die Anforderungen an den Gewässer-, Auen- und Natur- schutz. Hierzu gehört zum Beispiel auch die zu erwar- tende Auswirkung des Klimawandels auf die Elbe. Aufrechterhaltung der schifffahrtlichen Nutzung meint dabei gerade nicht die Durchführung eines verkehrsbe- dingten Ausbaus oder ähnlicher Schwersteingriffe in den Fluss. Damit sind Sohlstabilisierungskonzepte oder ähn- liche Maßnahmen gemeint, die nicht nur Vorteile für die Umwelt, sondern auch für den Verkehr mit sich bringen. Schließlich ist das Binnenschiff als solches auch eines der umweltfreundlichsten Transportmittel. Darum sollte man nicht nur Schlauch- und Luftkissenboote im Blick haben, wenn es um die Belange der Elbe geht. Das Elbe- hochwasser von 2002 hat auch den Schiffsverkehr er- schwert, so dass nicht nur die ökologischen Schäden, sondern auch die dadurch verkehrsbedingten Probleme auf umweltverträgliche Lösungen warten. Deshalb war die von der Koalition ergriffene Initia- tive eines Gesamtkonzeptes zur Elbe seit langem über- fällig. Man muss sich aber auch darüber klar werden, dass die Ziele, die wir im Gesamtkonzept verfolgen, nicht von einem auf den anderen Tag erreicht werden können. Durchgängigkeit, Auenschutz, Naturschutz, Sohlstabilisierung und die Nutzung der Unterhaltungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28183 (A) (C) (D)(B) möglichkeiten zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und verkehrlichen Belange sind große Aufgaben. Die dafür erforderliche Koordinierung zwi- schen Bundes- und Landesbehörden und anderen Betei- ligten ist anspruchsvoll genug. Insofern geht mir Ihr Ansatz, in diese Koordinierung gleichzeitig die Nach- barstaaten einzubinden, zu weit. Gerade wenn man sich die tschechischen Pläne mit der von der FDP abgelehnten Staustufe in Decin betrach- tet, wird klar, dass zwischen Deutschland und Tsche- chien große Differenzen über die Prioritäten in der Flusspolitik bestehen. Diese Differenzen kann man nicht auch noch im Gesamtkonzept lösen. Hier ist ein separa- ter Dialog notwendig. Ich halte deshalb den Vorschlag der Linken an dieser Stelle nicht für sachgerecht. Auch die von Ihnen angestrebte Förderung von fluss- angepassten Schiffstypen ist nicht Aufgabe der Politik. Diese Fortentwicklung im Interesse der Schiffbaubran- che ist zwar sinnvoll und richtig, aber verdient dennoch keine staatliche Förderung. Solide Haushaltspolitik kann man nicht verfolgen, wenn man immer wieder versucht, jede erdenkliche Branche mit Subventionen aufzupäp- peln. Aus welchem Grund die Schifffahrt das nicht selbst leisten soll, verstehe ich nicht. Wir verschleudern im Ge- gensatz zu Ihnen gerade nicht mit geöffnetem Füllhorn Staatsmittel. Wohin die bekannten Haushaltslöcher im Saarland oder in Berlin führen, wo marode Verwaltun- gen nicht einmal mehr Mittel für die notwendigsten staatlichen Aufgaben haben, müssten Sie eigentlich wis- sen. Es freut mich, dass Sie es als gutes Zeichen anerken- nen, dass in unserem Gesamtkonzept die Elbe ab Lauen- burg nicht weiter ausgebaut werden soll. Dass Sie den- noch jegliche Flussbettvertiefung auch im Bereich des Hamburger Hafens ablehnen, halten wir für nicht sach- gerecht. Es handelt sich hier um einen globalen Wirt- schafts- und Verkehrsknotenpunkt, wo zwar jede Aus- baumaßnahme genauestens abgewogen werden muss; Totalablehnung führt allerdings zu einer merklichen Schwächung des Wirtschaftsstandorts. Es ist aber natür- lich leichter, gegen jedes größere Infrastrukturprojekt populistisch zu hetzen. Ihre Masche ist uns leider nur zu gut bekannt. Wir sind mit dem Gesamtkonzept Elbe auf einem sehr guten Weg. Ihr Antrag teilt die Welt in Gut und Böse und wird der Realität nicht gerecht. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab. Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Not- fallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vor- schriften (Tagesordnungspunkt 16) Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Was nützt die beste stationäre Versorgung nach einem Notfall, ob Unfall oder Herzinfarkt, wenn der Patient nicht durch ei- nen qualifizierten Rettungsdienst noch am Ort des Geschehens und beim Transport kompetent versorgt wird. Es käme jede Hilfe zu spät. Um genau dies zu vermeiden, verfügt unser Gesund- heitssystem über eine Notfallversorgung, die verlässlich ist und getragen wird von gut ausgebildeten Notärzten und bisher Rettungsassistenten, künftig Notfallsanitä- tern. Trotzdem war es nötig, dieses System weiterzuent- wickeln, vor allem die nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser auszubilden. Es ist an der Tagesordnung und liegt in der Natur der Sache, dass der nichtärztliche Rettungsdienst oft vor einem Notarzt an Ort und Stelle ist, so ein Notarzt überhaupt angefordert wurde. Die Verlängerung der Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre mit erheblich weiter gesteckten Ausbildungszielen ist deshalb die logi- sche Konsequenz. Die nun formulierten Ausbildungs- ziele spiegeln die vielfältige und anspruchsvolle Aufga- benstellung auch des nichtärztlichen Personals wider. Der entscheidende Punkt ist deshalb die Kompetenz, die ein Notfallsanitäter mitbringen muss, wenn er auf sich alleine gestellt ist. Insbesondere in ländlichen Ge- bieten kann es dauern, bis ein Notarzt vor Ort ist. Die Rettungsassistenten waren in der Vergangenheit mit dem Dilemma konfrontiert, helfen zu müssen, ohne hierfür ausreichend ausgebildet und damit auch abgesichert zu sein. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 ist genau beschrieben, zu welchen Maßnahmen die Notfallsanitäter befähigt werden. § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe C beschreibt außerdem, für wel- che Einsatzsituationen die Notfallsanitäter zu qualifizie- ren sind und welche invasiven Maßnahmen sie ausfüh- ren dürfen. Es geht um die Situation bis zum Eintreffen des Arz- tes oder dem Beginn weiterer ärztlicher Versorgung. Hier kommt es entscheidend und damit oft lebensrettend darauf an, Atemwege bzw. Beatmung sicherzustellen, den Kreislauf zu stabilisieren, Schmerzen zu bekämpfen. Bei der praktischen Ausbildung wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler Zug um Zug an die Übernahme von Verantwortung herangeführt werden. Bei entsprechendem Ausbildungsstand gehört hierzu auch der Einsatz als zweites Besatzungsmitglied. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte, flächendeckende notfallmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand der Technik auch in der Zukunft. Die Kompetenz des Bundes erstreckt sich auf die Zulassung des Notfall- sanitäters zum Heilberuf. Der Notfallsanitäter soll dazu beitragen, die Versorgung angesichts der demografi- schen Entwicklung sicherzustellen. Es geht um Anforde- rungen des Rettungsdienstes auch in einer älter werden- den Gesellschaft. Es geht darum, den Beruf des Rettungsassistenten in Konkurrenz zu einer Vielzahl anderer Ausbildungs- berufe – auch im Gesundheitswesen – attraktiv zu gestal- 28184 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) ten. Die dreijährige Ausbildung im dualen System mit einer Ausbildungsvergütung trägt dazu erheblich bei. Mechthild Rawert (SPD): Mit dem „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitä- ters“ sowie zur Änderung des Hebammengesetzes er- folgt ein richtiger Schritt zur Professionalisierung von Gesundheitsfachberufen. Das Notfallsanitätergesetz ist ein Baustein auf dem langen Weg zur notwendigen Modernisierung der Zusammenarbeit der Professionen im Gesundheitswesen, ein weiterer Schritt hin zur stär- keren interdisziplinären und kooperativen Zusammenar- beit der Gesundheitsfachberufe und der Medizinerinnen und Mediziner „auf Augenhöhe“. Geschaffen wird ein neues Berufsbild, von dem alle profitieren: sowohl die im Rettungswesen Tätigen als auch die neuen Auszubildenden und vor allem die Pa- tientinnen und Patienten. Mit dem Mehr an Wissen und Kenntnissen, mit dem Mehr an Kompetenzen für die künftigen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter er- folgt eine Attraktivitätssteigerung und gesellschaftliche Aufwertung dieses Berufes. Das ist ein wichtiger Schritt zur künftigen flächendeckenden Sicherstellung unseres Rettungswesens, unserer Gesundheitsversorgung und Patientinnen- und Patientensicherheit. Wir Sozialdemo- kratinnen und Sozialdemokraten begrüßen dieses. Im Vergleich zum Rettungsassistentengesetz von 1989 gibt es deutliche Verbesserungen, unter anderem hinsichtlich der Ausbildungsfinanzierung, der nun ein- geführten Ausbildungsvergütung, der Anhebung von ei- ner zweijährigen auf eine dreijährige Ausbildungsdauer – womit auch eine stärkere Durchlässigkeit zu anderen Gesundheitsfachberufen verbunden ist –, der Neuformu- lierung des Ausbildungszieles entsprechend dem allge- meinen Stand rettungsdienstlicher und medizinischer Kenntnisse, des neuen Ausbildungsansatzes und der Ausbildungsstruktur, die nun auch verstärkt geeignete Krankenhäuser einbezieht. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 30. Januar zum Notfallsanitätergesetz haben die Sachverständigen dennoch auf viele Schwach- punkte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung hinge- wiesen. Erstens wurde beispielsweise sehr deutlich verwiesen auf die nach wie vor bestehende unklare Rechtslage auch der neuen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor Ort, wenn (noch) kein Notarzt und keine Notärztin an- wesend ist. Während die Vertreterinnen und Vertreter des ärztliches Standes eine „viel zu weitgehende Frei- gabe“ ärztlicher Maßnahmen befürchteten – Äußerun- gen, die im Kontext der Professionalisierung und Auf- wertung von Gesundheitsfachberufen immer wieder zu hören sind und wohl dazu dienen, grundsätzliche „rote Linien“ hinsichtlich Delegation und Substitution ärztli- cher Tätigkeiten zu ziehen –, verwiesen andere Sach- verständige auf die im Rettungsdienst längst gegebene Einsatzpraxis. Es müsse ermöglicht werden, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter Maßnahmen zur Verbesserung des Patientenzustandes beispielsweise bei schwerster Luftnot oder stärksten Schmerzen durchfüh- ren, ohne sich im „rechtlichen Graubereich“ zu befinden. Weiterhin wurde zweitens auf dringend gebotene bun- deseinheitliche Regelungen der immer noch regional stark unterschiedlichen rettungsdienstlichen Versorgung und drittens auf die Unklarheiten in der Finanzierung verwiesen. Dass wesentliche Änderungen am Regierungsentwurf dieses Berufszulassungsgesetzes notwendig sind, haben auch meine CDU/CSU- und FDP-Kolleginnen und Kollegen erkannt. Folglich haben sie gestern im Gesund- heitsausschuss acht Änderungsanträge zur Nach- besserung des Regierungsentwurfs eingebracht. Wir So- zialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten sachorientiert. Da alle acht Änderungsanträge in die richtige Richtung gingen und damit Bestandteil des heute zu beschließenden Gesetzes sind, haben wir diesen Nachbesserungen zugestimmt. Alle Änderungsanträge greifen angemahnte Änderungsbedarfe aus der Anhö- rung auf, beispielsweise beim praxisorientierten Einsatz der Auszubildenden auf den Rettungsfahrzeugen, bei der Berücksichtigung der besonderen Belange von Beam- tenanwärterinnen und -anwärtern, bei den notwendiger- weise zu verlängernden Fristen für den Übergang vom Rettungsassistentengesetz zum Notfallsanitätergesetz. Folglich ist heute ein guter Tag für das Rettungs- wesen – er hätte allerdings noch wesentlich besser wer- den können, wenn Schwarz-Gelb die Änderungsanträge der sozialdemokratischen Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker nicht abgelehnt, sondern ihnen zugestimmt hätte. Hier hat Schwarz-Gelb wesentliche Verbesserungen und Chancen im Interesse der Tätigen im Rettungswesen, der neuen Auszubildenden und der Patientinnen und Patienten ausgeschlagen. Unsere Kritikpunkte sind vor allem erstens, die Widerrufung der Erlaubnis des Führens der Berufs- bezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter aus gesundheitlichen Gründen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist nicht hinnehmbar, dass die Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, das heißt die Berufs- zulassung, beim zwischenzeitlichen Wegfall der gesund- heitlichen Eignung aberkannt werden soll. Das ist ein Novum. Diese Regelung stößt nicht nur auf unsere Ge- genwehr, sondern auch auf die der Gewerkschaften. Wir sind der Meinung, dass erworbene und ausgeübte Kompetenzen und Qualifikationen durch gesundheit- liche Beeinträchtigungen nicht verloren gehen. Die vor- handenen und anerkannten Qualifikationen sind schließ- lich Grundlage für einen anderweitigen Einsatz im Rettungswesen oder für eine anderweitige berufliche Neuorientierung. Mit dieser Regelung wird Durchlässig- keit zwischen Gesundheitsberufen verhindert, und den Betroffenen werden weitreichende arbeits- und sozial- rechtliche Konsequenzen aufgebürdet. Zweitens, Klarheit bei der bundeseinheitlichen Be- fugnis zur Ausübung von Heilkunde. Wir wollen – ebenso wie die Bundesländer es im Bundesrat be- schlossen haben – bundeseinheitlich ausgeübte Stan- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28185 (A) (C) (D)(B) dards für das eigenständige Durchführen von heilkundli- chen Maßnahmen ermöglichen und damit eine in ihren Grundlagen gleichwertige Versorgung aller Notfallpa- tientinnen und -patienten gewährleisten. Die Durchfüh- rung heilkundlicher Maßnahmen soll an die in der Aus- bildung erworbenen Qualifikationen gebunden sein. Das den Bundesländern obliegende Rettungswesen ist schließlich nicht nur zwischen den Bundesländern, son- dern auch zwischen einzelnen Regionen und Kommunen verschieden ausgestaltet. Eine über diesen Standard hinausgehende weitergehende Kompetenzzuweisung liegt dann im Ermessen des/der Ärztlichen Leiters/Leite- rin Rettungsdienst oder der entsprechend verantwortli- chen Ärztinnen und Ärzte. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind der Meinung, dass es einer klaren gesetzlichen Regelung bedarf, die die zukünftige Notfallsanitäterin bzw. den zu- künftigen Notfallsanitäter ausdrücklich berechtigt, die erlernten und beherrschten Ausbildungsziele bis zum Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes auch tat- sächlich auszuüben. Wir wollen Klarheit. Wir wollen nicht nur mehr Kompetenzen durch eine bessere Ausbil- dung, sondern auch Rechtssicherheit bei der Berufsaus- übung. In der Einsatzpraxis hat sich gezeigt, dass dieser Beruf wesentlich – und in Zukunft angesichts des demo- grafischen Wandels noch weitaus mehr – von Einsätzen geprägt ist, in denen im Rahmen der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten Maßnahmen der Akutversorgung durchzuführen sind. Für diese nicht lebensbedrohlichen, das Patientenwohl aber sehr stark beeinträchtigenden Situationen bedarf es im Interesse al- ler Rechtssicherheit. Drittens. Übergangsvorschriften für die Kosten der weiteren Ausbildung von Rettungsassistentinnen und -as- sistenten zu Notfallsanitäterinnen und -sanitätern und weitere Mehrkosten der Ausbildung zur Notfallsanitäte- rin bzw. zum Notfallsanitäter. Bisherige Rettungsassistentinnen und Rettungsassis- tenten müssen für die Erlaubnis, die neue Berufsbezeich- nung Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter führen zu dürfen, an einer entsprechenden Anpassungsqualifizie- rungsmaßnahme teilnehmen. Das finden wir auch rich- tig, umfasst das neue Berufsbild doch sowohl mehr als auch vertiefte Kompetenzen. Es stellt sich aber die Frage nach der Übernahme der weiteren Ausbildungskosten. Keinesfalls sind diese von den Auszubildenden selber zu bezahlen. Hohe und bundeseinheitliche Kompetenzen im Rettungsdienst sind keine Privatsache. Wir wollen, dass diese Kosten der weiteren Ausbildung von den Kostenträgern, der gesetzlichen Krankenversicherung, zu einem kleineren Teil auch von den privaten Kranken- versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfe, übernom- men werden. Wir wollen eine Ungleichbehandlung der beiden Berufsabschlüsse nach Inkrafttreten des Notfall- sanitätergesetzes vermeiden. Niemand ist augenblicklich in der Lage, eine seriöse abschließende Schätzung der Mehrkosten vorzuneh- men. Fakt ist aber, dass die Verbesserungen im Rettungs- dienst wesentlich zur Verbesserung unseres Gesund- heitswesens beitragen. Die Mehrkosten für die weitere Ausbildung der Rettungsassistentinnen und Rettungsas- sistenten wie auch für die grundständige Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern fließen als Personalkosten in die Transportkosten ein. Wie hoch diese jeweils sind, obliegt den Bundesländern, da diese die Höhe der Transportkosten als Gebühren oder Ent- gelte festlegen und verhandeln. Zum Schluss noch einige Anmerkungen: Leider hat die Bundesregierung in allen beschriebenen Punkten die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Daher wird die SPD-Bundestagsfraktion bei der Schluss- abstimmung für Enthaltung stimmen. Nun bin ich gespannt auf die noch zu entwickelnde Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Ich erhoffe mir hier noch einige Verbesserungen und Klarstellungen. Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn die Versor- gung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten Be- standteil der Gesundheitsberichterstattung des Statisti- schen Bundesamtes wird. Das ist einem für die Zukunft bundesweit geregelten Ausbildungsberuf und der darauf basierenden Berufsausübung angemessen. Das hilft uns auch sicherlich in der Bewertung und Evaluation des Rettungswesen und der Notfallmedizin. Empört haben mich Äußerungen der Bundesregie- rung, wonach eine Kompetenzerweiterung für Notfall- sanitäterinnen und Notfallsanitäter dazu führen könnte, dass diese Notfallärzte und Notfallärztinnen erst später zum Notfallpatienten rufen würden. Für mich spricht daraus ein grundsätzliches Miss- trauen gegenüber nichtärztlichen Gesundheitsfach beru- fen. Dieses Denken muss im Interesse der vielen Be- schäftigten in den Gesundheitsberufen, ganz konkret im Rettungswesens, abgestellt werden. Es ist unangebracht und unangemessen. Sorgen wir gemeinsam für mehr Pa- tientinnen- und Patientensicherheit – jede und jeder an entsprechender Stelle. Bedanken möchte ich mich im Namen der SPD- Bundestagsfraktion bei den vielen Lebensretterinnen und Lebensrettern, bei den vielen Beschäftigten im Ret- tungswesen für ihre Tag für Tag und Nacht für Nacht verantwortungsvoll ausgeübte Tätigkeit. Und als Letztes: Ich appelliere an die jungen Men- schen: Ausbildungen im Gesundheitswesen sind span- nend und abwechslungsreich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten mit hohem Engagement daran, dass sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingun- gen verbessern, dass „Gute Arbeit“ und auch eine höhere Entlohnung möglich wird. Ich ermutige dazu, eine Aus- bildung zum neuen Berufsbild Notfallsanitäterin/Not- fallsanitäter zu beginnen. Jens Ackermann (FDP): Ich freue mich persönlich sehr, dass wir heute endlich das Notfallsanitätergesetz zum Abschluss bringen können. Wer profitiert eigentlich von den neuen Regelungen, die wir für die Ausbildung im Rettungsdienst schaffen? In erster Linie sind das die Bürgerinnen und Bürger, die im Falle eines Notfalls künftig bis zum Eintreffen des Notarztes von besser aus- 28186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) gebildeten Notfallsanitätern versorgt werden. Anderer- seits profitiert auch der Rettungsdienst selbst, da das Be- rufsbild aufgewertet wird. Dies ist auch zwingend erforderlich, um auch in Zukunft genügend Fachkräfte für den Rettungsdienst gewinnen zu können. 2007 hatte die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag die Einrichtung einer Expertengruppe gefordert; diese sollte sich mit der Neuausrichtung der Ausbildung im Rettungsdienstwesen beschäftigten. In einer damals durchgeführten Anhörung wurden die eklatanten Mängel des seit 1989 gültigen Rettungsassistentengesetzes sehr deutlich. Es war und ist reformbedürftig. Das Ausbildungsgesetz wurde den aktuellen Anforde- rungen, die an einen modernen und zukunftsfähigen Rettungsdienst gestellt werden, einfach nicht mehr ge- recht. Das kann ich Ihnen aus persönlicher Erfahrung so auch bestätigen. Der medizinische Sektor ist ein hochin- novativer Bereich mit stetigen Verbesserungen für die Menschen. Nun legen wir endlich auch im scheinbar in Vergessenheit geratenen Bereich der Notfallversorgung nach. Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen – eine sehr, sehr lange Zeit. Doch ich bin froh, dass wir heute ein aus meiner Sicht sehr gutes Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger und die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitä- ter beschließen können. Ein großer Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Gesetz in den vergangen Jahren in Gesprächsrunden, Diskussionen, Expertenrunden und Stellungnahmen ge- meinsam gestaltet haben. Die Bundesregierung mit Bun- desgesundheitsminister Daniel Bahr legte im Oktober letzten Jahres einen guten Gesetzentwurf vor, den man im Vergleich zum aktuellen, noch gültigen Rettungsas- sistentengesetz als Quantensprung bezeichnen muss. Mein Dank gilt auch der Parlamentarischen Staatssekre- tärin Annette Widmann-Mauz und dem Ministerialrat im BMG Ralf Suhr. Das Gesetz bietet für die künftige Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter drei zentrale Kernpunkte: so wird die Ausbildungszeit von zwei auf drei Jahre verlängert. Das entspricht der Ausbildungs- dauer in vergleichbaren Gesundheitsfachberufen. Zudem werden die Auszubildenden in Zukunft eine Ausbil- dungsvergütung erhalten. Außerdem wird die Notfall- kompetenz in eine Regelkompetenz umgewandelt. An dieser Stelle wird den heute schon alltäglichen Gegeben- heiten im Rettungsdienst ein rechtlicher Rahmen gege- ben. Wir beseitigen damit eine Grauzone in der Notfall- versorgung. Hiervon werden vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten endlich Rechtssicherheit und können so die Patientinnen und Patienten bis zum Ein- treffen des Notarztes besser versorgen. Diesem Anspruch wird das vorliegende Gesetz auch gerecht. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind wichtige Partner von Notärzten. Wir halten fest am Notarztsystem. Das ist wichtig und richtig. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal aus- drücklich betonen, da in der Diskussion in den vergange- nen Wochen, Monaten und Jahren häufig argumentiert wurde, dass der Notfallsanitäter den Notarzt ersetzen könnte. Das wird es nicht geben. Deshalb erhalten die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auch keine volle Heilkundeerlaubnis. Denn so würde die Gefahr steigen, den Notarzt länger fernzuhalten. Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Das wollen wir nicht, und das wird es nicht geben! Ich möchte auch noch einmal klarstellen, dass der Bund nach Art. 74 Abs. 1 GG zwar die Möglichkeit hat, die Ausbildung von Heilberufen zu regeln, nicht aber die Kompetenzen, die den einzelnen Heilberufen zustehen. Auch das sollte man bei der Betrachtung und Beurtei- lung des Gesetzes im Hinterkopf behalten. Die christlich-liberale Koalition sah nach der Anhö- rung mit den betroffenen Verbänden und den Anregun- gen aus den Bundesländern noch Potenzial für ein paar feine Korrekturen am Entwurf, die heute auch zur Abstimmung vorliegen. Wir haben deutlich gemacht, welche invasiven Maßnahmen von den Notfallsanitäterinnen und Notfall- sanitätern in entsprechenden Einsatzsituationen erwartet werden. Das gibt den Notfallsanitäterinnen und Notfall- sanitätern Sicherheit bei der Ausübung ihres Berufes und nimmt den Patientinnen und Patienten die Angst vor „möglichen Hilfsärzten ohne Approbation“. Damit die Ausbildung ab einem bestimmten Zeit- punkt mehr praktische Teile beinhaltet, haben wir die Möglichkeit der Mitnahme eines Auszubildenden als zweiten Mann oder Frau im Gesetz verankert. Jedoch muss dieser über einen entsprechenden nachgewiesenen Ausbildungsstand verfügen. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen Vorschläge für eine bessere Übergangsphase gemacht. Hier gab es im Vorfeld Kritik, die Fristen seien sehr kurz gehalten. Für die Schulen schlagen wir deshalb die Verlängerung der Frist für die Sicherstellung von genügend qualifizier- tem Lehrpersonal von fünf auf zehn Jahre. Das ist aus unserer Sicht ein realistischer Wert, der nun umzusetzen ist. Zudem soll die Möglichkeit der Ausbildung nach dem Rettungsassistentengesetz um ein Jahr bis zum 31. De- zember 2014 verlängert werden, um genügend Absol- venten für die Sicherstellung von Fachkräften für den Rettungsdienst zu gewährleisten. Was lange währt, wird endlich gut. Nun liegt der Ball bei den Ländern und im Bundesrat. Ich hoffe sehr, dass sie die Chance im Interesse der Not- fallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wahrnehmen und das Gesetz beschließen. Ich appelliere auch an die Oppo- sitionsfraktionen, die das Gesetz in den Arbeitsgremien und auf Veranstaltungen begrüßt haben, sich bei ihren Länderkollegen für die Zustimmung im Bundesrat ein- zusetzen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28187 (A) (C) (D)(B) Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen: Es geht um eine bessere medizinische Versorgung der Be- völkerung in Notfällen und um eine Stärkung der Ein- satzkräfte vor Ort. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Die Linke begrüßt ausdrücklich, dass das Rettungsassistentengesetz von 1989 endlich überarbeitet wird. Schade nur, dass am Ende so viele gute und notwendige Forderungen von Gewerkschaften und von Rettungskräften keinen Ein- gang in dieses Gesetz gefunden haben. Die Defizite des bisherigen Gesetzes werden schon seit langem von allen Beteiligten beklagt; eine Lösung der Probleme ist über- fällig. Die Linke unterstützt die Verlängerung der Aus- bildung auf drei Jahre, die Erweiterung der Kompeten- zen für die Sanitäterinnen und Sanitäter und vor allem auch die Streichung des Schulgelds. Wir hätten aber gerne noch mehr Gutes für die professionellen Lebens- retter getan. Zur Abschaffung des Schulgelds: Es ist richtig, dass diejenigen, die sich für diesen schwierigen und anstren- genden Beruf ausbilden lassen, nicht auch noch die Kos- ten der Ausbildung tragen müssen. Schade nur, dass Schwarz-Gelb im Gesetzentwurf lediglich festgehalten hat, dass Vereinbarungen zu Schulgeldzahlungen nichtig seien. Ein ausdrückliches Verbot von Schulgeld würde den Auszubildenden mehr Schutz bieten. Zu den erweiterten Kompetenzen: Hier macht die Ko- alition zwei Schritte nach vorne und gleich wieder zwei Schritte rückwärts. Einerseits möchte sie wohl, dass die neuen Rettungskräfte am Unfallort gleich mehr für die Verletzten tun können, statt erst einmal auf den Notarzt zu warten. Andererseits scheint sie wieder einmal vor der mächtigen Ärztelobby zu buckeln. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Koalition zum Thema „Über- tragung ärztlicher Tätigkeiten“ und zur selbstständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeit derart ungenaue For- mulierungen in den Gesetzentwurf geschrieben hat. So werden die Rechtsunsicherheit für die Rettungs- kräfte und das föderale Kuddelmuddel weiter bestehen. So wird ein Notfallsanitäter im münsterländischen Hops- ten in seiner Ausbildung möglicherweise nach anderen Vorgaben Kompetenzen zu bestimmten notfallmedizini- schen Situationen erwerben als seine Kollegin direkt ne- benan im niedersächsischen Spelle. Das ist nicht nur un- befriedigend für die Rettungskräfte, sondern vor allem auch für die Patientinnen und Patienten. Für Die Linke gibt es noch weitere kritische Punkte: So soll das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung nachträglich entzogen werden können, wenn gesundheit- liche Beeinträchtigungen die Ausübung des Berufs un- möglich machen. Dies darf so nicht umgesetzt werden; stattdessen muss für andere Einsatzmöglichkeiten ge- sorgt werden. Auch die Übergangsregelungen insbesondere für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit langjähriger Berufserfahrung werden diesen erfahrenen Menschen nicht gerecht. Es fehlt auch eine vernünftige Regelung für die Be- amtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Diens- tes. Ohne diese könnte dieser wichtige Zweig der Ausbildung für Rettungskräfte wegbrechen. Hier hat die Koalition per Änderungsantrag nachzubessern versucht, doch leider nicht alle wunden Punkte für die Feuerwehr- leute geheilt. Um die Beantwortung der noch offenen Frage, wel- chen Teil der Ausbildung die Kassen und welchen die Länder bezahlen sollen, hat sich die Bundesregierung leider gedrückt. Wir meinen: Die Kosten für die neue dreijährige Ausbildung sollten sich Krankenkassen und die Bundesländer teilen, da der Rettungsdienst sowohl der Gesundheitsversorgung als auch der öffentlichen Ge- fahrenabwehr zugerechnet werden kann. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um unerschwingliche Summen: Mit einem einzigen Promille der Kassenüberschüsse und im Durchschnitt 1 Million Euro pro Bundesland können die circa 40 Millionen Euro aufgebracht werden. Das neue Wahlrecht mit dem Ausgleich der Überhangmandate kommt die öffentliche Hand wahrscheinlich deutlich teurer. Die Linke wird sich bei diesem Gesetzentwurf enthal- ten; denn wir wollen trotz aller Kritik die darin enthalte- nen Verbesserungen nicht blockieren. Deswegen möchte ich zum Schluss noch an alle Beteiligten appellieren, dass sie bei der Klärung der Finanzierungsfragen im Blick haben, wie wichtig die Arbeit der hauptberuflichen Lebensretter überall im Land für die Menschen ist. Ein Aufhalten im Bundesrat oder durch die Krankenversi- cherungen wäre ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor nahezu zwanzig Jahren, 1996, wurde das Reisens- burger Memorandum verabschiedet. Dort wurden erst- mals die Probleme des bis heute geltenden Rettungs- assistentengesetzes benannt. Die Ausbildungsinhalte bilden die gestiegenen Anfor- derungen an die Rettungsassistentinnen und -assistenten am Unfallort weder in rechtlicher noch in fachlicher Hinsicht ab. Überhaupt ist es fraglich, ob die Ausbildung der Rettungsassistenten mit zwei Jahren nicht viel zu kurz bemessen ist. Es gibt bis heute keine bundeseinheitlichen Mindest- standards für die Ausbildung. Und die Kosten der Aus- bildung müssen von den künftigen Rettungsassistenten bislang selbst getragen werden. Schon in meinem ersten Jahr im Deutschen Bundestag, das war 2006, hat mich diese unzulängliche Situation bei den Rettungsassisten- ten beschäftigt. Auch die damalige Regierung, die große Koalition, hatte in Gestalt des damaligen Staatssekretärs Rolf Schwanitz fast im Jahresrhythmus gesetzliche Neu- regelungen angekündigt Es freut mich daher, dass wir nach so vielen Jahren nun endlich über einen Gesetzentwurf abstimmen, der zumindest von der Intention her die vorhandenen Pro- bleme angeht, die Tätigkeit des Rettungsassistenten zu einem eigenständigen Gesundheitsberuf aufwertet, die Ausbildungsinhalte deutlich erweitert und auch die Aus- 28188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) bildungsvergütung besser regelt. Vor diesem Hinter- grund unterstützen wir diesen Gesetzentwurf grundsätz- lich. Aber wo Licht ist, da ist häufig auch Schatten. Auch wenn die Koalition noch auf den letzten Drü- cker ein paar sinnvolle Änderungsvorschläge des Bun- desrates aufgegriffen hat, sind doch Defizite geblieben. Erstens sind die heilkundlichen Maßnahmen, die Not- fallsanitäter eigenständig übernehmen sollen, sehr un- klar definiert. Es kann nicht angehen, dass dies somit von Rettungsstelle zu Rettungsstelle unterschiedlich ge- handhabt wird. Das schafft gerade nicht die nötige Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Not- fallsanitäter. Das betrifft im Übrigen auch die nach wie vor unglücklich formulierte Regelung zu den medizini- schen Maßnahmen der Erstversorgung. Hier hoffe ich darauf, dass es im Zuge der Beratungen mit dem Bun- desrat noch zu Änderungen kommen wird. Zweitens ist dieser Gesetzentwurf auch in einigen De- tails immer noch verbesserungswürdig. So ist es zum Beispiel nicht einzusehen, warum Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Recht verlieren sollen, ihre Be- rufsbezeichnung zu führen, wenn sie gesundheitlich nicht mehr geeignet sind. Das gibt es in anderen Berufen nicht. Die Koalition hatte da zwar mit einem Änderungs- antrag nochmal nachgebessert. Das Problem bleibt den- noch bestehen. Auch hier hoffe ich auf den Bundesrat. Auch die Schwächen des Gesetzentwurfs bei der Fi- nanzierung der Aus- und Weiterbildung von bereits be- rufstätigen Rettungsassistenten sowie bei den Über- gangsregelungen für Rettungsassistenten bzw. zur Fort- geltung des Rettungsassistentengesetzes sind leider bis zum Ende der Beratungen im Ausschuss nicht vernünftig angepackt worden. Insgesamt ist das nun zur Abstimmung stehende Not- fallsanitätergesetz zwar ein erheblicher Fortschritt. We- gen der vorhandenen Probleme vor allem im Hinblick auf die Kompetenzen der künftigen Notfallsanitäterin- nen und Notfallsanitäter können wir dem Gesetzentwurf allerdings nicht zustimmen und enthalten uns deswegen. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Uns alle kann jederzeit und überall ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung treffen. Wie selbstverständlich rufen wir dann den Rettungsdienst und erwarten schnell sachge- rechte Hilfe und Versorgung. Dabei steht uns in der Re- gel eine notärztliche Versorgung zur Verfügung – wenn wir dies benötigen. Es kann aber auch zu Situationen kommen, in denen die Notärztin oder der Notarzt nicht sofort greifbar ist, zum Beispiel, wenn diese bei einem anderen Einsatz sind. Auch dann darf sich die Situation einer Patientin oder eines Patienten nicht dramatisch ver- schlechtern, auch wenn das nächste Krankenhaus weit entfernt ist. Das Beispiel zeigt, dass wir neben den Notärztinnen und Notärzten einen medizinischen Fachberuf brauchen, der im „Notfall“ kompetent agieren und den unterschied- lichen situativen Anforderungen auf aktuellem Stand ge- recht werden kann. Das geltende Rettungsassistentengesetz stammt aus dem Jahr 1989. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die darin vorgesehene Ausbildung diesen Anforderun- gen nicht mehr in vollem Umfang genügt. Deswegen be- nötigen wir eine neue Ausbildung, deswegen benötigen wir das Notfallsanitätergesetz. Sein Kernpunkt ist das Ausbildungsziel. Es beschreibt einen modernen Gesundheits- und Heilberuf, der in der Lage ist, seine Arbeit selbst zu organisieren und sie an den Aufgaben auszurichten, die anstehen. Es beinhaltet eine angemessene Arbeitsaufteilung zwischen der Ärzte- schaft und den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitä- tern am Ort des Geschehens. Das Ausbildungsziel, das in der Ärzteschaft – meines Erachtens zu Unrecht – zu Kritik geführt hat, weist aus, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten die Notfallsani- täterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, um auch kritischen Einsatzsituationen gerecht zu werden. Dabei sage ich ausdrücklich: Wir wollen das bewährte System des notarztgeleiteten Rettungsdienstes erhalten, aber auch weiterentwickeln. Und darum wollen wir, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Situationen, in denen kein Not- arzt zur Verfügung steht, von ihren erweiterten Kennt- nissen und Fähigkeiten auch Gebrauch machen. Sie sol- len Leben retten oder Patientinnen und Patienten helfen, wenn diese unter unerträglichen Schmerzen leiden. Hier- für werden wir die Berufsangehörigen durch die neue Ausbildung qualifizieren. Außerdem führen wir eine Ausbildungsvergütung ein. Schon in der Ausbildung sollen die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit erfahren. Das haben sie verdient. Zudem wird die Ausbildung durch ihre Vergütung attraktiver. Denn wir konkurrieren im Gesundheitswesen mit anderen Beru- fen, die um qualifizierten Nachwuchs kämpfen. Auch die Feuerwehr, die ein wesentlicher Akteur im Rahmen des Rettungsdienstes ist, haben wir berücksich- tigt. So haben wir die Forderung, die im Beamten- verhältnis stehenden Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, aufgegriffen. Fragen nach Anrech- nungsmöglichkeiten der Feuerwehrausbildung über die allgemeine Anrechnungsregelung hinaus werden wir im Rahmen der Abstimmung der Ausbildungs- und Prü- fungsverordnung erörtern. Daneben sieht das Gesetz eine Änderung der Hebam- menausbildung vor. Sie bildet die veränderte Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger ab, denn das Wochenbett verlagert sich zunehmend aus dem Krankenhaus in das häusliche Umfeld. Die Wochenbett- betreuung gehört zu den vorbehaltenen Aufgaben der Hebammen. Deshalb sollen sie dort qualifiziert werden können, wo sie am meisten lernen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf modernisieren wir einen wichtigen Beruf im Gesundheitswesen und leisten einen Beitrag zur Sicherstellung der guten medi- zinischen Versorgung der Menschen in Deutschland. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28189 (A) (C) (D)(B) „Der Worte sind genug gewechselt, lass mich endlich Taten sehen!“ Mit diesen Gedanken von Goethe verfol- gen die vielen Beteiligten am Rettungswesen Deutsch- lands heute unsere Debatte. Sie wollen sehen, dass ihre einhelligen Forderungen nach einer Novellierung der Rettungsassistentenausbildung endlich umgesetzt werden. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem Ge- setz. Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Zusammenarbeit mit China intensivieren – China-Kompetenzen in Deutschland ausbauen (Tagesordnungs- punkt 17) Manfred Grund (CDU/CSU): Der Aufstieg Chinas verlangt uns Veränderungen ab. Die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen Deutschland und China haben sich kontinuierlich vertieft. Zugleich aber ist die Wahrnehmung Chinas in Deutschland wie in der übrigen EU noch immer oft von Stereotypen geprägt. Deutschland und seine Eliten werden sich intensiver als bisher mit China auseinandersetzen müssen. Wir werden sonst weder die Chancen nutzen können, die sich aus der Zusammenarbeit mit China ergeben, noch werden wir den strategischen Herausforderungen gewachsen sein, die sich aus einem Aufstieg Chinas ergeben. Der vorliegende Antrag geht auf eine Reihe dieser Chancen und Herausforderungen ein. Er würde damit durchaus Ansatzpunkte für eine konstruktive Diskussion bieten. Nur nutzt er das Thema oft als Anlass für eine unsachgemäße Kritik an der Bundesregierung. Napoleon wird gelegentlich – möglicherweise zu Unrecht – der Ausspruch zu geschrieben, mit dem Erwachen Chinas würde die Welt erzittern. Heute ist China erwacht; doch stellt sich die Frage, ob Europa die Konsequenzen ausreichend wahrnimmt. Die Große Mauer ist heute nicht mehr Symbol eines Landes, das sich von der Außenwelt abschließt. Im Gegenteil: Eu- ropa ist heute eher Teil des chinesischen Gesichtskreises, als China umgekehrt Teil des europäischen Horizonts ist. Für zu viele Deutsche ist China auch im übertragenen Sinn noch immer ein fernes Land. Es ist richtig: Chinesische Gesprächspartner sind oft besser über die Verhältnisse in Europa informiert als ihre europäischen Kollegen über die Verhältnisse in China. Das hat weniger damit zu tun, dass unsere Gesellschaf- ten offener sind als die chinesische. Chinesische Eliten studieren Europa in der Regel intensiver als europäische Eliten China. In den europäischen Institutionen kommt hinzu, dass die Komplexität der Entscheidungsprozesse Zeit und Energie absorbiert. Wir sind auch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oft so sehr mit uns selbst beschäftigt, dass die Wahrnehmung der Außenwelt da- runter leidet, von konkretem Handeln oder Strategie gar nicht zu reden. Das heißt, wir brauchen mehr Kohärenz und Strategie in Brüssel. Wir werden aber auch auf der nationalen Ebene mehr tun müssen. Wir sollten die China-Kompe- tenz in Deutschland deutlich ausbauen. An unseren Schulen und Universitäten müssen wir Kenntnisse über China stärker vermitteln. Das gilt auch und vor allem für Sprachkenntnisse. Wir werden in unserer Außenpolitik künftig sehr viel mehr auf eine gute Expertise über China angewiesen sein. Auch die deutsche Wirtschaft wird diese Expertise dringend brauchen. Hier sind aber vor allem die Bundesländer gefordert, mehr zu tun. Der Aufstieg Chinas zur Weltmacht stellt die grund- legendste machtpolitische Umwälzung nicht nur unserer Zeit dar. Sie markiert das abschließende Ende von meh- reren Jahrhunderten europäisch-westlicher Dominanz in der Weltpolitik. Unser eigenes Gewicht wird deutlich sinken. Wir sollten daher auch unsere eigenen Einfluss- möglichkeiten nicht überschätzen. Doch stellt der Aufstieg Chinas für uns keinen Anlass für vordergründige Ängste dar. Um die Folgen konstruk- tiv mitgestalten zu können, brauchen wir vielmehr ein realistisches Verständnis für die komplexen Strukturen und Interessen der chinesischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei sind die gemeinsamen Handlungsfelder auch heute schon erheblich. Das gilt sicherlich auch für den Bereich der Klima- und Energiepolitik. Mit Recht verweist der Antrag auf die großen Anstrengungen Chinas um den Ausbau erneuerbarer Energien und eine Reduzierung von Treibhausgasen. Diese Anstrengungen werden oft weit weniger gesehen als die Auseinander- setzungen um die Festlegung verbindlicher Klimaziele oder Handelsstreitigkeiten wie die Anti-Dumping- Verfahren der EU gegen die chinesische Solarindustrie. Dabei ist die Subventionierung erneuerbarer Energien allerdings auch nicht auf China begrenzt. Wir haben durchaus selbst Anlass, die Nachhaltigkeit unserer Poli- tik in dieser Hinsicht zu hinterfragen. Richtig ist aber, dass wir die Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik fortsetzen und ausbauen sollten. Ich selbst war dafür, auch die traditionelle Entwicklungszu- sammenarbeit mit China fortzusetzen, und zwar nicht deshalb, weil China nicht über die Mittel verfügen würde, solche Projekte selbst zu finanzieren, sondern weil die Entwicklungszusammenarbeit auch für uns eine wichtige Quelle unseres Verständnisses für Entwick- lungsprozesse in Chinas und ein wichtiges Instrument zum Erfahrungsaustausch ist. Jetzt geht es aber darum, die Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit gegenüber Drittländern auszubauen. Das BMZ hat mit seinen chinesischen Partnern einen strategischen Dialog zur Entwicklungszusammenarbeit eröffnet, den es kon- sequent zu vertiefen gilt. Das ist ein Beispiel dafür, dass Intentionen des An- trags bereits Bestandteil der Politik dieser Bundesregie- rung sind. Es gibt hier zwar auch strittige Akzentsetzun- gen und Bewertungen. In vielen Punkten markiert der 28190 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Antrag aber keine Differenzen zwischen Koalitions- und Oppositionsfraktionen. Er beschreibt vielmehr eine ganze Reihe von Anliegen und Herausforderungen, die wir sehen und bereits verfolgen. Thomas Silberhorn (CDU/CSU): Der rasante Auf- stieg Asiens hat sich in den vergangenen Jahren unver- ändert fortgesetzt. Motor ist dabei insbesondere die Entwicklung in der Volksrepublik China. Rekordwachs- tumsraten in zweistelliger Höhe und gesellschaftliche Umbrüche stellen nicht nur China selbst und seine Be- völkerung vor gewaltige Herausforderungen. Vielmehr haben die Entwicklungen in China in unserer globalisier- ten Welt auch direkte Auswirkungen auf die Europäische Union und Deutschland. China hat sich zu einem der wichtigsten Handelspart- ner Deutschlands außerhalb der Europäischen Union entwickelt. Deutsches Know-how und deutsche Wertar- beit genießen in China den besten Ruf und werden ent- sprechend nachgefragt. Der Export nach China hat mit dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen die Wirt- schaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 weitaus besser bewältigen konnten, als dies in vielen unserer europäi- schen Nachbarstaaten der Fall war. Der wirtschaftliche Erfolg Chinas hat allerdings auch seine Schattenseiten. Der immense Rohstoffhunger des chinesischen Wachstums hat direkten Einfluss auf unsere Märkte und Preise. Die Klimaschutzziele zur Re- duzierung der weltweiten CO2-Emmissionen sind ohne Mitwirkung Chinas nicht realisierbar. Es ist daher uner- lässlich, den Dialog und die Zusammenarbeit mit China zu suchen und zu intensivieren. Sowohl auf der politischen als auch auf der wirt- schaftlichen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Ebene findet ein reger Austausch statt. Die politischen Kontakte setzen bei den Regierungen an und ziehen sich durch alle Ebenen bis hin zu kommunalen Partner- schaftsprogrammen. Bilaterale Kabinettssitzungen ver- deutlichen den besonderen Stellenwert der deutsch- chinesischen Beziehungen. Flankiert wird dies durch weitere regelmäßige bilaterale Kontakte wie den deutsch-chinesischen Rechtsstaats- und Menschen- rechtsdialog. Unser Leitbild von universellen Menschen- rechten und einer stabilen internationalen Ordnung ist dabei stets Gesprächsgrundlage. Im Rahmen der Dialogprogramme leisten wir einen Beitrag, um rechtsstaatliches Denken und Handeln zu fördern. Dabei gilt es, Diskussionen mit erhobenem Zei- gefinger zu vermeiden. Aber zum Diskurs auf Augen- höhe gehört es schon auch, Missstände in Menschen- rechtsfragen offen anzusprechen. Die Bundeskanzlerin hat dies in ihren Gesprächen mit der chinesischen Staats- führung stets getan. Dafür gebührt ihr unser Respekt. Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass in China die universellen Menschen- rechte für alle Menschen gewährleistet werden. Bildung und Forschung spielen eine wichtige Rolle, um ein gesellschaftliches Bewusstsein für Rechtsstaat- lichkeit und den Schutz der Menschenrechte zu schaffen. Deshalb wurden in die laufenden Programme konkrete Vorhaben zur Hochschulzusammenarbeit mit aufgenom- men. Neben der Fortführung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrich- tungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volks- republik China gehören dazu auch Stipendien- und Aus- tauschprogramme. Erfreulich ist, dass in Deutschland das Interesse an Asienwissenschaften und Sinologie ste- tig wächst. So sind in den vergangenen zehn Jahren klar ansteigende Studierendenzahlen in diesen Bereichen zu verzeichnen. Den Weg des gegenseitigen Austauschs sollten wir auch in den kommenden Jahren weitergehen und intensivieren. Abschließend darf ich noch eine Thematik zur Spra- che bringen, bei der von einem – jedenfalls einvernehm- lichen – gegenseitigen Austausch keine Rede sein kann. Die Berichterstattung der vergangenen Tage hat wieder einmal vor Augen geführt, wie akut Hackerangriffe un- sere Netzinfrastrukturen von Politik, Verwaltung und Unternehmen gefährden. Es ist kein Geheimnis, dass die Angriffe auf unsere Informationssysteme allzu oft von Servern ausgehen, die in der Volksrepublik China ste- hen. Neben der eigenen Aufklärung und Abwehr solcher Angriffe im Cyberraum müssen wir im Rahmen der Kooperation mit China sicherstellen, dass diese Atta- cken auch im Herkunftsland mit allem Nachdruck ver- folgt und unterbunden werden. Die chinesische Führung hat hier bereits Zugeständnisse gemacht. So hat China mit der Europäischen Union vereinbart, eine Cyber Task Force ins Leben zu rufen. Es liegt nun an der chinesi- schen Regierung, die Schlagkräftigkeit ihrer Bemühun- gen unter Beweis zu stellen. Johannes Pflug (SPD): Im letzten Jahr feierten wir vierzig Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und China. „China und Deutschland sind ideale Partner…“, so bezeichnete Altbundeskanzler Gerd Schröder bereits im Jahr 2010 die deutsch-chinesi- schen Beziehungen. Dem kann ich nur zustimmen: Die Beziehungen zwischen Deutschland und China sind freundschaftlich, vertrauensvoll und erstrecken sich auf alle Politikfelder. Innerhalb der Staaten der Europäi- schen Union spielt Deutschland im Verhältnis zu China eine herausragende Rolle. Auf fast allen politischen Feldern gibt es eine enge – institutionalisierte – Zusammenarbeit: Seit 1999 exis- tiert der deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog und im deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog tauschen sich die Juristen beider Länder aus. Aber auch Kunst und Kultur spielt in den deutsch-chinesischen Beziehungen eine wichtige Rolle. So fand letztes Jahr das chinesische Kulturjahr in Deutschland anlässlich des 40. Jahrestages der Aufnahme diplomatischer Beziehungen statt. Beson- ders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang das gemeinsame Kommuniqué zur umfassenden Förderung der Strategischen Partnerschaft, das im Jahr 2010 ver- fasst wurde; diese Partnerschaft dient vor allem dazu, die Millenniumsziele zu erreichen. All solche Verbindungen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28191 (A) (C) (D)(B) helfen, sich gegenseitig kennenzulernen, Vertrauen zu schaffen und Verständnis füreinander zu entwickeln. Jedoch erweisen sich vor allem die deutsch-chinesi- schen Wirtschaftsbeziehungen als eine große Erfolgsge- schichte: Im Jahre 1972 exportierten deutsche Unterneh- men Waren für gerade mal 270 Millionen Dollar nach China – im Jahr 2011 hatten die deutschen Ausfuhren nach China einen Warenwert von 64,8 Milliarden Euro; die Einfuhren aus China hatten einen Wert von 79,2 Mil- liarden Euro. Seit 2002 ist China nach den USA und noch vor Japan der zweitwichtigste deutsche Export- markt außerhalb Europas: Deutschland ist mit Abstand Chinas größter Handelspartner in Europa und steht in der Rangfolge der weltweiten Handelspartner Chinas auf Platz fünf. Eine beachtliche Entwicklung in vierzig Jah- ren! Zudem ist China das größte Lieferland Deutsch- lands. Deutschland importiert vor allem elektrotechni- sche Erzeugnisse, Spielwaren, Textilien, Bekleidung sowie Maschinen und Anlagen. Trotz dieser beeindruckenden Zahlen gibt es inner- halb der Wirtschaftsbeziehungen der beiden Länder auch Probleme und Unstimmigkeiten: Deutsche Unternehmen kämpfen in China mit langwierigen Zertifizierungsver- fahren für ihre Zulassung und für ihre Produkte, immer wieder haben sie es mit Technologienklau von chinesi- scher Seite zu tun. Auch müssen sich deutsche Firmen mit Zugangsbeschränkungen für den chinesischen Markt auseinandersetzen, dies gilt insbesondere bei Ausschrei- bungen für Aufträge der öffentlichen Hand. Es gilt die Beschränkung bei Kapitalbeteiligungen deutscher Unter- nehmen von mehr als 50 Prozent. Jedoch kämpft auch die chinesische Seite mit Miss- trauen aus Deutschland, bei deutschen Firmen geht die Sorge vor chinesischen Kapitalbeteiligungen und Mehr- heitsanteilseigentum um. Sie sehen, hier gibt es noch er- heblichen Klärungsbedarf. Bei aller Freude über die deutsch-chinesischen Bezie- hungen, die auf politischer und wirtschaftlicher Ebene trotz aller eben geschilderten Schwierigkeiten ausge- zeichnet sind, möchte ich ein Problem benennen: Die deutsche (politische) Sonderrolle, nämlich dass Deutsch- land von China als der europäische Ansprechpartner an- gesehen wird, kann als schwierig angesehen werden. Dringend notwendig wäre eine gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber beziehungs- weise mit China – leider mangelt es der EU an einer sol- chen gemeinsamen Politik. Auch wären regelmäßige institutionalisierte Gesprä- che zwischen der NATO und China erforderlich, um mä- ßigend auf die sich verschärfenden Konflikte im Gelben Meer, aber auch auf die zunehmende Konkurrenz und Rivalität zwischen den USA und der Volksrepublik zu wirken. Damit hier kein Missverständnis aufkommt: Die NATO hat als transatlantisches Verteidigungsbündnis nichts im asiatisch-pazifischen Raum zu suchen. Jedoch sind die USA führendes NATO-Mitglied und das Bünd- nis kann auch der Konfliktprävention dienen. Bei der Betrachtung der deutsch-chinesischen Bezie- hungen im Besonderen, aber auch des Landes China im Allgemeinen, muss man erkennen, dass sich China in einer Phase des Umbruchs befindet, vor allem im innen- politischen Bereich. Hier hat China mit großen Schwierigkeiten und Disparitäten zu kämpfen: Eine auf- strebende Mittelschicht verlangt nach mehr demokrati- schen Mitspracherechten, die Unterschiede zwischen Arm und Reich sowie die Unterschiede in der Infrastruk- tur zwischen den Küstenstädten, ländlichen Regionen und Provinzen werden immer größer. Es bestehen im- mense Umwelt- und Klimaprobleme, Ressourcenver- schwendung und Unterschiede in den Lebensverhältnis- sen. Die sozialen Sicherungssysteme sind kaum entwickelt und in den meisten Behörden herrscht Kor- ruption. Deutschland kann hier als Partner und „ehrli- cher Makler“ wichtige Hilfestellungen geben, diese Pro- bleme zu lösen. Da hierfür eine gute, vertrauensvolle Beziehung das Fundament bildet, plädiere ich im Sinne des Antrags: Es ist unerlässlich, die Kontakte zwischen Deutschland und China auf allen Ebenen und allen Bereichen zu intensi- vieren und zu verfestigen. Hierzu zählen Kontakte zwi- schen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, der Jugend- austausch, Sport-, Kultur- und Wissenschaftsaustausch sowie persönliche Freundschaften; insbesondere aber auch institutionalisierte Kooperation von Institutionen, wie zum Beispiel dem Goethe- oder Konfuzius-Institut zum gegenseitigen Sprachenlernen und Stiftungskoope- rationen. In diesem Geiste besteht die sehr gute Chance, die bi- lateralen Beziehungen zwischen Deutschland und China in den nächsten vierzig Jahren noch weiter zu entwickeln und krisenfest und freundschaftlicher zu machen. Dr. Rainer Stinner (FDP): Ich kann mir lebhaft vor- stellen, wie der vorliegende Antrag entstanden ist. Da hat irgendjemand in der grünen Fraktion gesagt: Wir müssen mal was zu China machen – und dann haben Sie angefangen, alles, was Ihnen einfällt, mal zusammenzu- schreiben. Dann muss natürlich irgendwo auch der Bun- desregierung ans Bein gepinkelt werden. Dann haben Sie aber vergessen, die Dinge etwas zu ordnen. Und so haben wir hier ein Dokument wie Kraut und Rüben. Der Chinese würde vielleicht „hong he feng“ sagen, wenn er das deutsche Wortspiel verstünde. In dem Feststellungsteil benennen Sie die Komplexi- tät Chinas, handeln dann Entwicklungspolitik und Low Carbon ab. Dann wird die angebliche Wirtschaftslastig- keit der deutschen China-Politik beklagt, bevor über Klima geredet wird. Dann wird betont, dass man gegen- über China strategisch richtig aufgestellt sein muss. Zum Schluss wird auf die mangelnde China-Kompetenz in Deutschland verwiesen. Den Buhmann der Bundesregie- rung muss Minister Niebel spielen. Er wird kritisiert, dass er die längst überfällige Reorientierung der Ent- wicklungszusammenarbeit vorgenommen hat. In diesem Zusammenhang interessiert die Grünen-Fraktion viel- leicht, dass über 200 Mitarbeiter der GIZ heute in China an sinnvollen und von China bezahlten Projekten arbei- ten. Ein Fortschritt, der Lob statt Tadel verdient hätte. 28192 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Bemerkenswert ist auch, was in dem Antrag nicht er- wähnt ist. Nicht erwähnt ist die sehr umfangreiche Re- gierungskooperation, bei der zum Beispiel 13 chinesi- sche Minister nach Deutschland gekommen sind. Nicht erwähnt wird, dass China mit keinem anderen Land der Welt eine solche enge und intensive Kooperation über viele Fachfragen eingegangen ist. Nicht erwähnt wird die Bedeutung der engen wirt- schaftlichen Beziehungen für Beschäftigung und Wohl- stand in Deutschland. Vielmehr werden diese wirtschaft- lichen Beziehungen eher abschätzig als zu dominant beschrieben. Nicht erwähnt und gewürdigt wird der sehr intensive Rechtsstaatsdialog mit China, der zu vielen ganz konkreten Projekten der Zusammenarbeit geführt hat. Nicht erwähnt wird der Menschenrechtsdialog, der zwar manchmal zäh verläuft, der aber immer noch auf- rechterhalten und der mit großem Engagement vom Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung be- trieben wird. Nicht erwähnt werden die umfangreichen Bildungskontakte mit circa 30 000 chinesischen Studen- ten in Deutschland und die vielfältigen kulturellen Be- ziehungen wie zum Beispiel die spektakuläre Ausstel- lung über die Aufklärung in Peking. Nicht erwähnt in dem Antrag werden die Notwendig- keit und die Anstrengungen, mit China auf dem Gebiet der Außenpolitik zusammenzuarbeiten. Das betrifft die UNO, die Iran-Gespräche 3 plus 3, die Bemühungen zu Syrien usw. usw. Der bunte Strauß der Beliebigkeit und des Zufalls setzt sich im Forderungsteil nahtlos fort. Als Erstes stellt die Grünenfraktion die heroische Forderung auf, „einen klaren, kohärenten und langfristig orientierten strategi- schen Gesamtansatz gegenüber China zu entwickeln und diesen in Form eines Strategiepapiers zu veröffentli- chen“. Gut gebrüllt, eine solche Forderung macht sich immer gut. Dann folgt ein Sammelsurium von Forderun- gen, zum Teil mit Kosten verbunden, denen es gerade an „einem strategischen Gesamtansatz“ gebricht. Es wer- den weitere neue Stellen gefordert, es sollen Mittel ver- stärkt für asienbezogene Forschung ausgegeben werden, ohne zu sagen, wo sie denn gestrichen werden sollen. In Afrika etwa? Es sollen die strategischen Partnerschaften der EU gestärkt werden. Welche? Wozu? Wie? Keine Aussage. Es wird unter 10 a gefordert, einen Neustart der Ent- wicklungszusammenarbeit vorzunehmen. Offensicht- lich ist den Verfassern die Projektvielfalt der Arbeit der GIZ nicht bekannt. Dieses Informationsdefizit wäre schnell zu beheben, wenn man denn wollte. Auch in dem Forderungsteil kommt die Außenpolitik nicht vor. Offensichtlich haben die Außenpolitiker, ob- wohl im Rubrum vorne stehend, nicht an dem Antrag fe- derführend mitgearbeitet. Oder sie sehen die außenpoli- tischen Dimensionen der Kooperationsmöglichkeiten und -notwendigkeiten nicht als so wichtig an. Ich weiß nicht, welche Variante für die Grünenfraktion schmei- chelhafter ist. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen- fraktion, dieser Antrag wird der Bedeutung der deutsch- chinesischen Beziehungen nicht gerecht. Wir lehnen ihn ab. Stefan Liebich (DIE LINKE): Bündnis 90/Die Grü- nen haben mit ihrem Antrag den für Deutschland so wichtigen Beziehungen zu China nach langer Zeit mal wieder die Möglichkeit verschafft, im Parlament eine Rolle zu spielen. Dafür gebührt ihnen ein Dank. Der Antrag benennt eine Kritik, die ich unterstütze: Eine kohärente Strategie für die Beziehungen zu China haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Union. Wenn wir uns das Agieren der Bundesregierung in den letzten Jahren anschauen, aber auch die Arbeit der EU, dann kann man nur sagen: Mit einer gemeinsamen Politik hat das nichts zu tun, hier macht lieber jeder seins. Da wächst am Pazifik eine neue Supermacht heran, die ernsthaft mit den Herausforderungen des 21. Jahr- hunderts ringt, und das Einzige, was der Bundesregie- rung einfällt, ist: Kauft euch mal mit euren Devisenre- serven beim Euro ein und kauft mehr deutsche Autos, die wir auch gleich billig bei euch produzieren! – Das ist armselig. Beim zweiten Blick auf die Politik der Bundesregie- rung und der EU wird deutlich: Die VR China wird noch immer als Gegenüber verstanden und nicht als ernsthaf- ter Partner. Die Situation der Menschenrechte wird gern als Indiz herangezogen. Es ist nur wenig glaubwürdig, wenn unser Land gleichzeitig Waffen nach Saudi-Ara- bien und andere „Demokratien“ des Nahen Ostens ex- portiert. Und auch die Stimme der Bundeskanzlerin ge- genüber China ist in dieser Frage leiser geworden. Offenbar sind die wirtschaftlichen Interessen wichtiger. Der wirtschaftliche Aufschwung Chinas ist in der Tat atemberaubend, und – auch wenn hierüber wenig ge- sprochen wird – es gibt bei etlichen in der chinesischen Führung Sorgen über die zunehmende soziale Spaltung des Landes. Nicht nur das, sie versuchen auch, gegenzu- steuern. Gut so. Das Ziel von Deng Xiaoping war: „Eini- gen Menschen soll es früher als anderen möglich sein, reich zu werden. Die KP Chinas wird eine Polarisierung der Gesellschaft jedoch nicht zulassen.“ Reich geworden sind mittlerweile manche. Nun muss auch der zweite Teil noch energischer in Angriff genommen werden. Zugenommen haben aber auch Probleme, die eine ra- sante wirtschaftliche Entwicklung mit sich bringt: Um- weltschäden zum Beispiel. Andererseits ist China, und der grüne Antrag verweist darauf, ein Land, das sich da- mit nicht nur konfrontiert sieht, sondern auch versucht, gegenzusteuern. Hier, aber auch bei sozialen Standards haben Deutschland und China gemeinsame Interessen. Doch wo ist die entschlossene Kooperation? Wieder Fehlanzeige! Chinas Engagement in der Welt nimmt zu. Im eigenen Namen, aber auch in der internationalen Gemeinschaft. Und wieder schaut Europa, schaut Deutschland einfach nur zu. Kritik an den USA, die eine offensivere Strategie gegenüber China verfolgen, zum Beispiel durch Trup- penverlagerungen, hört man nur sehr leise. Warum eigent- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28193 (A) (C) (D)(B) lich? Wir erleben im pazifischen Raum ein beispielloses Wettrüsten. China investiert in seine Flotte, auch als Re- aktion auf die Verlagerung größerer amerikanischer Flot- tenverbände in den Pazifik. Und China entwickelt, wen wundert es, nun auch eigene Drohnen und eigene Trans- portflugzeuge, um seine strategischen Fähigkeiten aus- zubauen. Ist das in unserem Interesse? Ich meine, nein. Wir brauchen, da legt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen den Finger in die Wunde, eine konsistente Stra- tegie für unsere Beziehungen zu China, nicht nur als Bundesrepublik Deutschland, sondern auch als Europäi- sche Union. Wir müssen China nicht nur als Billigproduzenten und Absatzmarkt begreifen, sondern in der Tat als eben- bürtigen Partner in einer sich dramatisch verändernden Welt. Klimawandel und die Folgen der Globalisierung betreffen uns gleichermaßen und können nur gemeinsam beantwortet werden. Dazu ist Sensibilität und die Fähig- keit zum Zuhören von unschätzbarer Bedeutung. Viele Ansätze im Antrag der Grünen sind aus meiner Sicht zu begrüßen. Austausch, Ausbau des Verständnis- ses und der interkulturellen Kompetenz durch Sprache, Kultur und Geschichte sind gut und wichtig. Zusammen- arbeit der Menschen in der Zivilgesellschaft ist zu fördern. Herausforderungen, wie gesellschaftlicher Wandel, Werte- wandel und Klimawandel, zu beantworten. In Worten und besser noch in Taten. Diese Debatte sollten wir hier im Parlament beginnen, weil die Bundesregierung die Zeichen der Zeit ver- schläft. Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Focus hat diese Woche verdeutlicht, welches Niveau Debatten zu China bei uns häufig haben: In der Hoffnung, seine Verkaufszahlen nach oben zu treiben, zeigt er einen hungrigen Drachen auf der Front- seite und titelt „China macht Angst“ – es sollte heißen „Unwissenheit macht Angst“. Fakt ist: China wird für uns sowohl wirtschaftlich als auch geopolitisch bald einen ähnlichen Stellenwert wie die USA einnehmen. Es gibt eine erhebliche Verschie- bung der Machtverhältnisse, und dennoch ignoriert es die Bundesregierung gekonnt und trägt damit zu vorur- teilsbehafteten Diskussionen bei. Mit 711 Milliarden US-Dollar pro Jahr für ihre Mili- tärausgaben liegen die USA noch weit vor der Volksre- publik mit 148 Milliarden US-Dollar – warum also haben wir Angst vor China, nicht aber vor den USA? Ich wage eine Vermutung: weil wir deutlich besser mit den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den USA vertraut sind – zu wenig aber immer noch über die heranwachsende Weltmacht im Osten wissen. Auch der Bundestag bildet da keine Ausnahme. Der vom Focus betitelte „Unheimliche Partner“ ist deshalb so unheimlich, weil wir uns dem Land immer noch aus der Ferne nähern. Wir wissen gar nicht in der gesamten Breite, was dort im Einzelnen passiert, welche Debatten geführt werden oder welche Akteure das Land lenken. Nur wenige Menschen in Deutschland lernen Chinesisch; im Geschichts- oder Politikunterricht spielt China keine Rolle, und nur wenige Privilegierte haben die Möglichkeit, an einem Schüleraustausch mit China teilzunehmen. Das macht es einigen Journalisten leicht, mit einer billigen Titelgeschichte Ängste zu schüren, anstatt das Kind beim Namen zu nennen: Wir werden die globalen anstehenden Probleme ohne China kaum lösen und kön- nen uns diese Nichtbeachtung auf Dauer schlicht nicht mehr leisten. Im Klimaschutz, bei der Armutsbekämp- fung und der Wirtschaft wird ohne China kein nachhalti- ger Wandel möglich sein. Dies mag uns gefallen oder nicht, aber es handelt sich um einen Fakt. Entgegen der populären Meinung ist China sicher vie- les – aber kein monolithischer Block. Wie wollen wir diese politische Herausforderung angehen? Wir sagen: Nur mit kompetenten Personen und dem nötigen Fach- wissen können wir dieser systematisch begegnen. Nur, wie sieht die Realität bei uns aus? Unser Außen- minister begrüßte den neuen chinesischen Botschafter mit den Worten „wo ai ni“ was so viel heißt wie „Ich liebe dich“, und versucht damit seine China-Kompetenz unter Beweis zu stellen. Wie bitte ist das denn zu verste- hen? Nicht nur hier wäre eine kompetente Beratung des Außenministers wertvoll gewesen, um den anwesenden China-Kennern nicht die Schamesröte in die Gesichter zu treiben. Dagegen parieren der chinesische Botschafter und seine Mitarbeiter jede Gesprächssituation im nahezu akzentfreien Deutsch. Wir setzen uns mit unserem Antrag für die Stärkung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlich- keit ein. Noch immer werden gewaltfreie Regimekritike- rinnen und Regimekritiker und Menschenrechtsverteidi- gerinnen und -verteidiger verhaftet und schikaniert. Konkrete menschenrechtspolitische Ankündigungen der chinesischen Führung müssen auch Taten folgen. Wirtschaftsinteressen dürfen kein Grund sein, darauf zu verzichten. Doch die Bundesregierung hat leichtfertig Instru- mente der Zusammenarbeit aus der Hand gegeben. So gab es im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zu- kunftsweisende Konzepte. Minister Niebel hat es geschafft, mit seinem abrupten Abbruch gut installierter Projekte in China unter Beweis zu stellen, wie wenig er von einer funktionieren Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China auf wichtigen Feldern wie dem in- ternationalen Klimaschutz, der Verkehrspolitik, der Rechtsstaatsentwicklung oder der Finanzsektorberatung hält: leider gar nichts. Er zeigte sich beratungsresistent. Zwei konkrete Beispiele also für unseren dringenden Nachholbedarf in Sachen China-Kompetenz. Somit ist eines klar: Wir werden auch in Zukunft von China an vielen Stellen nicht unbedingt pfleglich behan- delt werden. Der an politischem Einfluss wachsende Partner lässt sich immer weniger gern kritisieren, straft Partner ab, die das dennoch tun, und tritt im wirtschaftli- 28194 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) chen Wettbewerb zunehmend selbstbewusst auf. So lei- det etwa die Solarindustrie in Deutschland unter dem harten direkten Wettbewerb mit China. Die Antwort muss hier Kooperation statt Marktabschottung lauten. Und gerade deswegen ist es uns Grünen wichtig – weil wir trotz unserer kritischen Haltung gegenüber China die Zusammenarbeit intensiver wollen. Ziel muss es sein, das Land und seine Menschen und vor allem die politisch Handelnden besser zu verstehen. „China-Versteher“ darf kein Schimpfwort mehr sein. Es geht nicht um kritikloses Abnicken, sondern um eine ernst gemeinte Auseinandersetzung mit der politischen Situation in China. Das wird nur mit soliden China-Kompetenzen in Deutschland funktionieren. Unsere Fraktion will deshalb vorangehen, um diese Lücke zu schließen. Wir fordern deshalb nicht nur einen kohärenten Ge- samtansatz, sondern eine echte „China-Offensive“ – ohne dabei unkritisch im Umgang mit der Regierung zu sein. Aber um auf Augenhöhe in Zukunft mit China zusammenzuarbeiten, fordern wir neben mehr China- Kompetenz in Ministerien und Behörden auch einen Koordinator für deutsch-chinesische Beziehungen im Auswärtigen Amt, wie es ihn für die transatlantischen Beziehungen bereits lange gibt. Ohne eine kohärente Gesamtstrategie in Deutschland werden wir uns weiterhin mit der erfolglosen Symbol- politik der Bundesregierung abgeben müssen. Dabei ist eine konsequente, kohärente Politik für Menschenrechte und Nachhaltigkeit unabdingbar, um substanzielle Ver- änderungen zu erreichen. Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines Fünfzehntes Gesetz zur Ände- rung des Soldatengesetzes – Entwurf der Bundesregierung eines Fünf- zehntes Gesetz zur Änderung des Soldaten- gesetzes (Tagesordnungspunkt 18) Michael Brand (CDU/CSU): Vorab können wir mit Genugtuung feststellen: Die große Gemeinsamkeit zwi- schen den großen Volksparteien beim Thema Bundes- wehr ist bewahrt und hat sich einmal mehr bewährt. Nach den tiefgreifenden strukturellen Umstellungen für die Bundeswehr und dem damit verbundenen Ausset- zen der Wehrpflicht haben wir uns schon damals vorge- nommen, die entsprechenden rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, um vom Wehrpflichtgesetz überzuleiten und die nach der Aussetzung der Wehrpflicht gebotene einheitliche Rechtsgrundlage für alle diejenigen zu schaffen, die gemeinsam ihren Dienst in der Bundes- wehr tun. Diese Grundlage liegt nun vor, und wir sind als CDU/ CSU froh, dass wir dieses Gesetz gemeinsam mit dem Koalitionspartner und auch der Volkspartei SPD be- schließen können. Dass die Grünen ein noch immer nicht komplikationsfreies Verhältnis zur Parlamentsar- mee haben und die Linke eine fast schon feindlich-nega- tive Einstellung – um einmal einen SED-Jargon zu be- nutzen – tut der Tatsache keinen Abbruch, dass wir als Deutscher Bundestag diese gesetzliche Grundlage mit einer Mehrheit größer als die Verfassungsmehrheit, also von über zwei Dritteln der im Parlament vertretenen Mandate, verabschieden können. Dieses Signal ist wichtig für die Parlamentsarmee, der wir uns – nahezu alle hier im Hohen Hause – in besonde- rer Weise verpflichtet fühlen. Wir sind den Soldatinnen und Soldaten, den kurz Dienenden, den länger Dienen- den und den Berufssoldaten, für ihren Dienst am Vater- land in schwieriger und gefährlicher Mission sehr dank- bar. Ich möchte sehr persönlich, auch aus eigener Erfah- rung mit den Risiken des Einsatzes, hinzufügen: „Ehre, wem Ehre gebührt“ – und denen, die sich für den Frie- den und für die Freiheit unter Einsatz ihres Lebens ein- setzen, Frauen und Männern, gebührt die Ehre, auch die- ses Parlaments. Die gesetzliche Regelung, die wir heute beraten, ent- hält im Kern keine Neuregelungen. Insofern kann allen denjenigen Entwarnung gemeldet werden, die wegen der Umstellung die Ungewissheit hatten, was denn nun Neues auf sie zukommt. Mit dem neuen, angepassten Soldatengesetz schaffen wir nun ein einheitliches Dienstrecht für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. Es ist gut, dass wir diese einheitliche Regelung gefun- den haben. Es ist gut, dass wir dies hier mit sehr breiter Mehrheit beschließen. Und es ist gut, dass wir die Bun- deswehr als Parlamentsarmee haben. Für meine Fraktion der CDU/CSU danke ich dem Ministerium für die Zuar- beit und versichere den Soldatinnen und Soldaten, dass wir als CDU/CSU auch in Zukunft an ihrer Seite stehen und unserer Verantwortung für die Bundeswehr gerecht werden. Markus Grübel (CDU/CSU): Vor fast genau zwei Jahren – am 24. Februar 2011 – stand ich vor diesem Ho- hen Hause und habe zu zwei Gesetzestexten gesprochen, die vor allem für junge Menschen in unserem Land und ihrem Verhältnis zur Gesellschaft eine ganz neue Chance eröffnet haben. Gemeint sind das Wehrrechtsänderungs- gesetz 2011 und das Gesetz zur Einführung eines Bun- desfreiwilligendienstes. Mit beiden Gesetzen wurde frei- williges Engagement in unserer Gesellschaft auf ein vollkommen neues Fundament gestellt und der Grund- stein für eine neue Freiwilligenkultur gelegt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28195 (A) (C) (D)(B) Vor dem Hintergrund einer veränderten sicherheits- politischen und demografischen Lage haben wir uns mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 für die Ausset- zung der Wehrpflicht, die über Jahrzehnte ein Sicher- heitsgarant der Bundesrepublik Deutschland war, ent- schieden und einen neuen freiwilligen Wehrdienst eingeführt. Diese Entscheidung fiel vielen von uns, zu denen ich mich auch zähle, sehr schwer. Aber: Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit, wie mein Kollege Volker Kauder einmal treffend formulierte. Und die sicherheitspolitische Wirklichkeit hat sich seit dem Ende des Kalten Krieges gewandelt. Die Aufrechterhal- tung der Wehrpflicht war angesichts eines veränderten Aufgabenspektrums für unsere Streitkräfte nur schwer begründbar. Neben der Veränderung der sicherheitspoli- tischen Lage war auch aus Gerechtigkeitsgründen die immer geringer werdende Zahl an eingezogenen Män- nern nur schwer zu rechtfertigen. Zuletzt betrug die Dauer des Wehrdienstes außerdem nur noch 6 Monate. Fraglich ist, ob sowohl die Bundeswehr als auch der Wehrpflichtige von einem derart kurzen Zeitraum profi- tieren konnten. Wir haben daher die Wehrpflicht durch einen freiwil- ligen Wehrdienst ersetzt, den Männer und Frauen bis zu 23 Monaten absolvieren können. Mit diesem Dienst ermöglichen wir jungen Menschen, staatsbürgerliche Verantwortung zu übernehmen und ihrem Land in be- sonderem Maße zu dienen – getreu dem Motto „Wir.Die- nen.Deutschland“. Das Pendant zur Wehrpflicht war über viele Jahr hinweg der Zivildienst als Wehrersatzdienst. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht wurde dieser Dienst vom Bundesfreiwilligendienst abgelöst, den wir von starren Altersgrenzen gelöst und als generationen- und ge- schlechterübergreifenden Freiwilligendienst etabliert ha- ben. Schon heute hat sich der Bundesfreiwilligendienst als Erfolgsgeschichte erwiesen. Wir haben den Bundes- freiwilligendienst als Nachfolge für den Zivildienst neu konzipiert. Und wir haben die Jugendfreiwilligendienste auf eine neue Grundlage gestellt. Von einem Teil der Verbände wurden diese Vorhaben kritisch begleitet. Aber es ist ein großer Erfolg geworden. Die Nachfrage über- steigt inzwischen die Zahl der Plätze. Über 100 000 Frei- willige sind derzeit in Deutschland tätig. 50 000 junge Menschen machen ein FSJ zum Beispiel in der Alten- pflege, der Krankenpflege und der Behindertenarbeit. 35 000 Menschen leisten den Bundesfreiwilligendienst, der nun auch für über 27-Jährige geöffnet ist. 7 000 Buf- dis sind über 27. 5 000 junge Menschen machen einen Freiwilligendienst im Ausland. Und knapp 10 000 leis- ten einen freiwilligen Wehrdienst neuer Art. Die große Zahl der Freiwilligen ist ein gutes Zeichen für die Einstellung der jungen und auch älteren Men- schen in Deutschland. Die große Zahl der Freiwilligen zeigt, dass wir die Freiwilligendienste richtig konzipiert haben. Lassen Sie mich nun zum freiwilligen Wehrdienst kommen. Mittlerweile sind knapp eineinhalb Jahre ver- gangen. Wenn wir einen Blick auf das vergangene Jahr werfen, können wir zweifellos eine positive Bilanz zie- hen: Vom 1. Januar 2012 bis zum 1. Januar 2013 wurden rund 11 000 Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst gewonnen. 5 000 junge Frauen und Männer haben am 1. Januar 2013 einen freiwilligen Wehrdienst angetreten. An dieser Stelle möchte ich kurz anmerken, dass allein aus Baden-Württemberg 236 Freiwillige ka- men. Unsere Zielmarke haben wir insofern erreicht. Der Minister hatte folgende Formel vorgegeben: 5000 plus X, das heißt 5 000 freiwillig Wehrdienstleistende werden fest eingeplant. Für weitere bis zu 10 000 freiwillig Wehrdienstleistende pro Jahr werden Platz und Ausbil- dung angeboten. Mit rund 11 000 freiwillig Wehrdienst- leistenden im Jahr 2012 liegt die Bundeswehr sogar mehr als im Soll. Damit wir viele junge Männer und Frauen für einen freiwilligen Wehrdienst gewinnen kön- nen, müssen wir uns aber auch weiterhin um attraktive Rahmenbedingungen bemühen und für den Dienst wer- ben. Änderung des Soldatengesetzes: Mit den vorliegen- den von den Fraktionen CDU/CSU und FDP sowie der Bundesregierung eingebrachten wortgleichen Entwürfen eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldaten- gesetzes gehen wir nun einen letzten wichtigen Schritt: Wir übertragen den freiwilligen Wehrdienst in das Solda- tengesetz und verankern ihn somit im richtigen Gesetz. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Dienst in den Streitkräften. Der freiwillige Wehrdienst wird aber abgegrenzt von dem Dienst der Berufssoldatinnen und -soldaten sowie den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Er bildet insofern ein eigenständiges, wesentliches Element innerhalb der Bun- deswehr. Die geplante Gesetzesänderung sieht konkret vor, die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Rege- lungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in die Systematik des Soldatengesetzes zu integrieren. Diese Änderung führt vor allem zu einer Rechtsvereinfachung. Darüber hinaus wird mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbür- gerliches Engagement im Soldatengesetz normiert. Ich lade alle Fraktionen dieses Hauses ein, dem vor- liegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und dem freiwil- ligen Engagement in unseren Streitkräften die Anerken- nung zu verleihen, die es verdient. Lars Klingbeil (SPD): Das Soldatengesetz wird heute um einige Punkte ergänzt. Um den freiwilligen Wehrdienst und um die im Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 hierzu beschlossenen Änderungen. Auch wenn es sich bei der heutigen Gesetzesände- rung mehr um eine Formalität handelt, ist es mir wichtig, nochmal auf das Gesamtkonstrukt Bundeswehrreform aufmerksam zu machen. Erst war die Schuldenbremse der Hauptantrieb dieser Reform. Ziel war es, möglichst viel zu sparen. Die eigentlich selbstverständliche und zwingend notwendige sicherheitspolitische Debatte im Vorfeld wurde nicht geführt. Mit dem Wechsel im Minis- teramt wurde dann der Anspruch an die Reform herun- tergeschraubt. Unter zu Guttenberg wurde noch von der tiefgreifendsten Reform in der Geschichte der Bundes- 28196 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) wehr gesprochen. Mittlerweile bekommt man jedoch den Eindruck, dass möglichst wenig verändert und dabei möglichst viel gespart werden soll. Das an sich halte ich schon für sehr problematisch. Hinzu kommt aber, dass Sie bei dieser Reform von Anfang an kaum die Interessen der Soldatinnen, Solda- ten und Zivilbeschäftigten berücksichtigt haben. Die vie- len Ankündigungen, möglichst breite Diskussionen zu führen und möglichst viele Meinungen einzuholen, wur- den nicht erfüllt. Im Mittelpunkt einer jeden Reform der Bundeswehr stehen die Menschen. Sie haben es aber nicht geschafft, diese Menschen mitzunehmen und zu in- formieren. Sie haben sie im Unklaren gelassen. Noch immer wissen viele der Soldatinnen, Soldaten und Zivil- beschäftigten nicht, wie ihre Zukunft bei der Bundes- wehr aussieht, ob sie überhaupt eine haben, und wenn ja, wo diese an welchem Standort sein wird. Die Art und Weise wie Sie die Wehrpflicht ausgesetzt haben, zeigt, wie undurchdacht und unstrategisch diese Reform umgesetzt wurde und wird. Ich begrüße, dass Sie die Wehrpflicht ausgesetzt haben. Aber Sie hätten sich zuerst Gedanken machen sollen, was dadurch ei- gentlich passiert. Es gab im vorhinein kein Konzept, wie man auf den Wegfall des stetigen Pools der Wehrpflich- tigen reagiert. Es gab kein Konzept, wie man die jungen Menschen in diesem Land richtig anspricht, wie man sie über die Bundeswehr angemessen informiert und wie man sie für den Dienst interessiert. All das hätte vor der Aussetzung der Wehrpflicht passieren können und müs- sen. So hatten wir quasi ab dem Tag der Aussetzung ein Rekrutenproblem. Die hohen Abbrecherquoten bei den freiwillig Wehr- dienstleistenden sind erschreckend. 30,4 Prozent been- den vorzeitig ihren Dienst. Das ist deutlich höher als bei den sozialen Diensten. Wenn fast ein Drittel den Dienst frühzeitig abbricht, müssen bei uns doch die Alarmglo- cken schrillen. Irgendwas kann dann nicht stimmen. Ha- ben die jungen Menschen die falsche Vorstellung vom Dienst bei der Bundeswehr? Inwieweit werden ihre Vor- stellungen überhaupt erfüllt? Und vor allem: Wie wer- den die Rekruten im Vorfeld informiert? Das sind alles Fragen der Konzeptionierung und der Kommunikation. Nach über zwei Jahren Reform ist es endlich an der Zeit, dass Sie diese Zahlen analysieren, die Nachwuchsgewin- nung grundlegend evaluieren und dann ganz schnell nachbessern. Durch die doppelten Abi-Jahrgänge der letzten Jahre wird dieses Problem bisher noch überlagert. Nur durch die zusätzlichen Schulabgänger haben wir eine Zahl von 11 150 Freiwilligen erreicht. Wenn wir so weiter ma- chen, werden wir jedoch langfristig ein Problem haben. Wir brauchen dringend ein wettbewerbsfähiges Konzept für die Nachwuchsgewinnung. Wir müssen jetzt auf die Veränderungen bei der Bundeswehr und in der Gesell- schaft reagieren, damit wir die Bundeswehr aufstellen können, die wir in Zukunft benötigen. Deswegen haben wir als SPD auch gefordert, dass sich die Anhebung der Planstellenanteile für Unteroffi- ziere in der Besoldungsgruppe A9 an den Vorgaben für den mittleren Polizeidienst orientieren soll. Dann könn- ten Unteroffiziere endlich leistungsgerecht befördert werden. Aber auch der Dienst als Soldat auf Zeit muss attraktiver ausgestaltet werden, SaZ8 und SaZ12+ wer- den durch die Veränderungen der Berufsförderung und der Dienstzeitversorgung benachteiligt. Deswegen for- dern wir, dass die wegfallenden Freistellungsphasen durch eine Erhöhung der Übergangsbeihilfen ausgegli- chen werden müssen. Darüber hinaus müssen Sie zwingend beim Personal- modell nachsteuern. Das aktuelle Konzept löst weder den Beförderungs- noch den Verwendungsstau auf. Wir brauchen bei der Bundeswehr schnellstmöglich ein transparentes und nachvollziehbares Personalmanage- ment. Bei meinen Gesprächen mit den Soldatinnen, Solda- ten und Zivilbeschäftigen spielt ein Thema immer wie- der eine zentrale Rolle: die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Mittlerweile ist das Thema auch in allen Sonntagsreden angekommen. Aber es tut sich viel zu wenig bei der Bundeswehr. Soldatinnen und Soldaten beschweren sich nicht, sie wissen, dass sie einen an- spruchsvollen Job voller Herausforderungen ausüben. Was sie sich jedoch wünschen, ist ein Arbeitgeber, der sie auch bei der Bewältigung der Herausforderungen im privaten Bereich unterstützt. Oft sind die Ehepartner auch berufstätig, viele Soldatinnen und Soldaten haben Kinder, Familie und Beruf sind nicht immer einfach un- ter einen Hut zu bringen. Wir brauchen daher endlich umfassende Angebote der Kinderbetreuung bei der Bun- deswehr. Es kann nicht sein, dass immer nur etwas pas- siert, wenn sich die Bediensteten vor Ort einsetzen. Wir brauchen auch bei den Streitkräften, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und der Telearbeit. Die vielen Pendler sind ein fester Bestandteil unserer heutigen Bun- deswehr. Akzeptieren Sie diese Realität und stellen Sie deswegen ausreichend Pendlerwohnungen zur Verfü- gung und halten Sie die Wahlmöglichkeit zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung aufrecht. Ich werbe dringend dafür, dass wir uns Gedanken ma- chen darüber, welche Bundeswehr wir wirklich wollen. Dass finanzielle Zwänge bestehen, ist haushaltspoliti- sche Realität. Dies sollte aber trotzdem nicht dazu füh- ren, dass wir eine Bundeswehr zusammenbauen, die den Anforderungen der Zukunft nicht genügt. Was wir jetzt nicht nachhaltig auf den Weg bringen, können wir in der Zukunft nur schwer wieder ändern. Grundvoraussetzung für die Bundeswehr der Zukunft ist es, dass wir die bes- ten Hände und Köpfe gewinnen. Und dies geht nur, wenn die Bundeswehr die attraktive Anlaufstelle ist, die wir uns alle vorstellen. Die SPD hat hierzu mehrfach Vorschläge gemacht. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Bundeswehr auch in Zukunft ein attrak- tiver und interessanter Arbeitgeber bleibt. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Mit der Ausset- zung der Wehrpflicht ist der Bundestag im Jahr 2011 ei- nen mutigen und historischen Schritt gegangen. Die Wehrpflicht war sicherheitspolitisch nicht mehr be- gründbar und auch durch die immer geringer werdende Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28197 (A) (C) (D)(B) Zahl an eingezogenen jungen Männern mit Blick auf die Wehrgerechtigkeit nicht mehr haltbar. Mit der Unterschreitung der Zwölfmonatsgrenze im Jahr 1996 gehörte der Grundwehrdienst auch hinsicht- lich seiner militärischen Sinnhaftigkeit bereits schon viel früher auf den Prüfstand. Die Wehrpflicht prägte nicht nur über viele Jahr- zehnte unsere Streitkräfte, sondern im gleichen Maße auch die Biografie jedes jungen Mannes in unserem Land. Mit der persönlichen Entscheidung zwischen Wehr- oder Zivildienst war, wenn auch nur für einen kur- zen Moment, die Bundeswehr als mögliche berufliche Zukunft für jeden Einzelnen präsent. Wir sind mit der Aussetzung der Wehrpflicht bewusst den Schritt weg vom Zwang und hin zur Freiwilligkeit gegangen. An dieser Stelle möchte ich hier all denjeni- gen Kollegen im Hause danken, von denen ich weiß, wie außerordentlich schwer ihnen dieser Schritt gefallen ist. Nun mit zwei Jahren Abstand dürfen wir alle gemein- sam sagen: Die Aussetzung der Wehrpflicht hat sich ge- lohnt. Aber – und das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren –: Die Bundeswehr erlebt aktuell einen doppel- ten Umbruch. Nicht nur die Aussetzung der Wehrpflicht, sondern vor allem die tief greifende Reform ruft bei vie- len Soldatinnen und Soldaten Unsicherheit hervor. Wir Parlamentarier sollten offen dazu stehen, dass die Bundeswehrreform den Soldatinnen und Soldaten und ihren Familien viel zumutet. Manche Entscheidungen waren – leider – intransparent und wurden nicht optimal kommuniziert. Für viele Angehörige der Bundeswehr gab und gibt es noch immer viele Unklarheiten, was ihre berufliche und persönliche Zukunft angeht. Dabei denke ich nicht nur an die einzelne Soldatin oder den einzelnen Soldat, sondern auch an den Lebenspartner und Kinder, also das ganze familiäre und soziale Umfeld. Ich kann dem Wehrbeauftragten nur zustimmen, dass hier in diesem Jahr dringend nachgebessert werden muss. Manches Vertrauen, welches verspielt wurde, muss nun durch klares und transparentes Handeln zurückgewon- nen werden. Die Bundeswehr wird nicht zu einem attraktiven Ar- beitgeber durch Hochglanzplakate und YouTube-Spots, sondern in erster Linie durch unsere Soldatinnen und Soldaten, die aktiv nach außen mit Stolz in ihrem per- sönlichen Umfeld für eine Tätigkeit bei den Streitkräften werben. Wir Liberalen stehen seit vielen Jahren für das Prinzip der Freiwilligkeit und für positive Motivation durch An- reize. Auch das Vertrauen in die Bereitschaft unserer Bürgerinnen und Bürger, sich für die Gemeinschaft ohne staatlichen Zwang zu engagieren, gehört zu den Grund- überzeugungen unseres liberalen Denkansatzes. Unser Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger wurde nicht enttäuscht. Im Gegenteil hat sich unsere Entscheidung als mehr als gerechtfertigt erwiesen. Ohne Frage würde ich mir einen größeren Ansturm auf eine Tätigkeit bei der Bundeswehr wünschen, so wie wir es eindrucksvoll beim Bundesfreiwilligendienst erle- ben dürfen. Aber: Die Zeichen deuten in die richtige Richtung und sollten uns motivieren, weiter gemeinsam daran zu arbeiten, dass die Bundeswehr attraktiver wird. Die Vereinbarkeit von Dienst und Familie, klar kom- munizierte Aufstiegschancen und eine Ausbildung, die der zivilen Wirtschaft mindestens ebenbürtig ist, sind für mich der Schlüssel für unsere Bundeswehr der Zukunft. Die Aussetzung der Wehrpflicht markiert für mich da- her nicht den Endpunkt, sondern viel mehr den Beginn eines Paradigmenwechsels in der Gestaltung des Berufs- bildes unserer Soldatinnen und Soldaten. Harald Koch (DIE LINKE): Im Jahr 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Dies hat die Linke stets als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, auch wenn wir gern den Schönheitsfehler „Aussetzung der Wehrpflicht“ durch eine endgültige Abschaffung ausmerzen würden. Den mit dem neuen Wehrrechtsänderungsgesetz ein- geführten freiwilligen Wehrdienst lehnen wir hingegen strikt ab. Daher müsste man, wenn es nach uns ginge, auch gar nicht über diesen nun vorliegenden Gesetzent- wurf reden; denn damit wird lediglich der freiwillige Wehrdienst im Soldatengesetz zementiert. Und das fin- den wir grundlegend falsch. Der freiwillige Wehrdienst wurde nur eingeführt, weil Sie nach dem Wegfall der Wehrpflicht von der Angst ge- trieben wurden, dass sich nicht mehr genügend junge Menschen für einen Dienst bei der Bundeswehr finden. Sie haben alles der Einsatzeffizienz und dem Umbau der Bundeswehr zu einer schlagkräftigen, weltweit einsetz- baren Interventionsarmee untergeordnet. Dies wollen die jungen Leute aber nicht, da ihnen klar ist, dass sie jeden Einsatz im Ernstfall auch mit ihrem eigenen Leben be- zahlen könnten. Also musste die Bundeswehr ein Konstrukt schaffen, mit dem sie die jungen Leute ködern kann. Dies ist der freiwillige Wehrdienst, welcher fälschlicherweise im Gesetzentwurf als „besonderes staatsbürgerliches Enga- gement“ deklariert wird. Im Gegensatz zu jeder wirkli- chen Form des staatsbürgerlichen Engagements oder Freiwilligendienstes wird er auch noch unverhältnismä- ßig hoch vergolten. Ein freiwillig Wehrdienstleistender bekommt im Schnitt das Dreifache des Geldes, was zum Beispiel ein Jugendlicher als Taschengeld erhält, der ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Das ist nicht nur ungerecht, sondern inakzeptabel. Der freiwillige Wehr- dienst hat in meinen Augen absolut nichts mit Gemein- nützigkeit oder staatsbürgerlichem Engagement zu tun. Er dient einzig und allein der Rekrutierung junger Men- schen für die Bundeswehr. Was aber ein wirklicher Skandal in diesem Gesetzent- wurf ist, ist der § 58 c. Damit sichert sich die Bundes- wehr weiterhin den Zugang zu allen Jugendlichen, die kurz vor der Volljährigkeit stehen, indem die Meldebe- hörden verpflichtet werden, automatisch die personenbe- zogenen Daten der Jugendlichen an die Bundeswehr weiterzuleiten. Die Bundeswehr nutzt die Daten dann für Werbe- und Rekrutierungszwecke. Das ist nicht nur ein nicht legitimer Eingriff in die Grundrechte der Jugendli- 28198 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) chen, es verschafft der Bundeswehr auch noch erhebliche Vorteile gegenüber Trägern von Freiwilligendiensten, zi- vilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen. Denn diese können beim Finden geeigneter Jugendlicher nicht auf das Privileg der Mithilfe der Meldebehörden bauen. Aus diesen Gründen fordern wir, dass diese Praxis so- fort abgeschafft wird. Wenn die Bundeswehr – wie sie das vorgibt – ein ganz normaler Arbeitgeber sein will, dann darf sie gegenüber Mitkonkurrenten auch nicht be- vorteilt werden. Und bis dahin raten wir jedem Jugendli- chen, rechtzeitig von seinem Widerspruchsrecht gegen diese Praxis Gebrauch zu machen. Zusammenfassend kann ich nur sagen: Schaffen Sie den unsinnigen freiwilligen Wehrdienst wieder ab! Denn es hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass er trotz aller Anstrengungen und Privilegien weder als In- strument der Nachwuchswerbung geeignet ist noch von den Jugendlichen angenommen wird. Lediglich die dop- pelten Abiturjahrgänge im letzten Jahr haben Sie vor de- saströsen Verpflichtungszahlen bewahrt. Hinzu kom- men immense Abbrecherquoten von mehr als 30 Prozent. Aus dem freiwillen Wehrdienst ergeben sich so gut wie keine Weiterverpflichtungen, und er ist mit hohen Kosten und einem unwahrscheinlichen Bürokra- tieaufwand verbunden. Das ganze Konstrukt des freiwil- ligen Wehrdienstes war von Anfang an schlecht durch- dacht und ist gescheitert. Ziehen Sie daraus endlich die Konsequenzen! Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieses Gesetz schafft rechtliche Klarheit für den Status des freiwilligen Wehrdienstes. Der Abschied von der Wehrpflicht wird damit weiter vollzogen, und dafür war es allerhöchste Zeit. Es bleibt dabei: Mit dem Ende des Kalten Krieges war die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr verfassungsgemäß zu rechtfertigen, für die Ab- schaffung haben wir Grüne uns daher schon lange einge- setzt. Andere, und gerade Sie, meine Damen und Herren in der Union, haben für diese Einsicht ziemlich lange ge- braucht. Aber besser spät als nie. Es handelt sich heute also um ein wichtiges Gesetz. Dennoch ist die Abstim- mung keine reine Formsache. Das Gesetz enthält eine Regelung, der wir heute nicht zustimmen wollen: die Weitergabe der Meldedaten Siebzehnjähriger an das Amt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Nachwuchswerbung. Dieser Eingriff in die Grundrechte der Jugendlichen ist nicht gerechtfertigt; darum werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten – der Entscheidung zur Aussetzung der Wehrpflicht haben wir Grüne ja bereits an anderer Stelle zugestimmt, gerade weil es eine jahrelange grüne Forderung war. Grundsätzlich schaffen wir mit Rechtsakten wie die- sen nur das rechtliche Gerüst für den Umbau der Bun- deswehr. Dieser Umbau verlangt aber viel mehr als nur einen ordentlichen rechtlichen Rahmen. Er ist weder mit dieser Gesetzgebung getan noch mit der Gestaltung der Stationierung, der Struktur des Ministeriums und der Teilstreitkräfte und der Verteilung der Zuständigkeiten. So müssen wir auch über die künftigen Aufgaben der Bundeswehr und die Beziehung zwischen Gesellschaft und Bundeswehr sprechen. Als ein rein rechtliches und strukturelles Gerüst wird diese Reform nicht gelingen. Aus aktuellem Anlass will ich mein Augenmerk heute besonders auf die Beziehung zwischen Gesellschaft und Bundeswehr richten. Gegen die Aussetzung der Wehrpflicht wurde immer wieder die Sorge um die gesellschaftliche Anbindung der Bundeswehr angeführt. Das war natürlich Quatsch. Die Wehrpflicht war nicht der letzte Anker, der die Bun- deswehr in der Gesellschaft gehalten hat. Jede Soldatin und jeder Soldat ist auch Teil der Gesellschaft. Die Öffentlichkeit schaut vor allem dann genau auf die Bundeswehr, wenn einerseits – wie in dieser Woche auf dem Schnellboot Hermelin – massive Verfehlungen bekannt geworden sind, und andererseits, wenn es im Einsatz zu einem tödlichen Ereignis kam. Das ist beides auch richtig, aber nicht genug. Wie ist es um die alltägli- che Beziehung zwischen Bundeswehr und ziviler Gesell- schaft bestellt? Geht es nach dem Verteidigungsminister, erwartet die Bundeswehr derzeit zu viel von der Gesellschaft. Herr de Maizière hat diese These von der Gier der Soldatin- nen und Soldaten nach Anerkennung in den Raum ge- stellt. Wenig glückliche Worte hat er für seine Kritik gewählt, und ich glaube, er hat das Bedürfnis der Solda- tinnen und Soldaten auch nicht richtig verstanden. Die grüne Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche mit Vertreterinnen und Vertretern ziviler und mi- litärischer Organisationen über ihre Erfahrungen und die Frage der Anerkennung nach durchaus auch gefährli- chen Einsätzen im Ausland diskutiert. Bei dieser gut be- suchten Veranstaltung ist etwas sehr deutlich geworden: Wenn von Anerkennung die Rede ist, geht es nicht um schillernde Symbole wie Gedenktage oder Medaillen und ganz sicher auch nicht um unkritischen Jubel. Reine Symbolpolitik gerät ohnehin schnell zu hohlen Floskeln. Angemessene Absicherung und Fürsorge sind dagegen wichtige und entscheidende Elemente, aber allein treffen sie auch noch nicht den Kern. Der Begriff, den viele – Zivile wie Militärs – in unse- rem Fachgespräch genannt haben, lautet „Wahrneh- mung“. Die Menschen, die in Auslandseinsätze gehen, machen besondere Erfahrungen, die unserer Gesellschaft hier völlig fremd sind. Diese Erfahrungen sind oft per- sönlichkeitsprägend, und die Einsatzkräfte bringen sie mit zurück. Wenn von Anerkennung die Rede ist, geht es erst mal darum, das überhaupt wahrzunehmen. Leider gibt es in der Tat Beispiele dafür, dass das nicht hinrei- chend stattfindet. Im Falle der Bundeswehrangehörigen bekomme ich zum Beispiel immer wieder erzählt, dass die Bundeswehrführung ihre Kenntnisse und Erfahrun- gen aus dem Einsatz aus ihrer Sicht gar nicht nutzen will. Und wie lang hat es gedauert, bis die Bundesregie- rung bereit war, anzuerkennen, dass der Einsatz auch psychische Folgen bis hin zum Ausbilden einer posttrau- matischen Belastungsstörung nach sich ziehen kann! Da- von wollten viele in der Bundeswehrführung erst gar nichts hören. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28199 (A) (C) (D)(B) Wenn der Umbau der Bundeswehr zu einer kleineren Freiwilligenarmee gelingen soll, wenn wir die Bundes- wehr in der Mitte der Gesellschaft halten wollen, müssen wir auch an der Beziehung zwischen Bundeswehr und ziviler Gesellschaft arbeiten. Eine solche Auseinander- setzung kann sicher nicht ersetzt werden durch leere Symbolpolitik, vielmehr geht es um einen ehrlichen, of- fenen und kritischen Diskurs. Wir brauchen eine breite und kritische Auseinandersetzung über die Einsätze, die künftigen Aufgaben der Bundeswehr und die Grenzen des Militärischen – auf der Grundlage von gegenseiti- gem Respekt und nicht irgendwelchen Beleidigungen. Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Rechte indigener Völ- ker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren (Tagesordnungspunkt 20) Anette Hübinger (CDU/CSU): Denkt man an indi- gene Völker, kommen einem direkt Bilder des Amazo- nas-Regenwaldes und der dort lebenden Indianervölker oder Bilder der Aborigines in den Weiten Australiens in den Sinn. Das sind schöne Bilder, doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Die Gesellschaft für bedrohte Völ- ker weiß zum Beispiel zu berichten: In Zentralafrika werden die Pygmäen wie „Untermenschen“ behandelt. In Borneo gefährdet der Raubbau am Regenwald die Le- bensgrundlage ethnischer Minderheiten, und die Diskri- minierung von Minderheiten in Vietnam hält weiter an. Gerade Indigene waren und sind weltweit der Gefahr von Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie kämpfen darum, ihre eigene Lebensweise und ihre Sicht der Welt gegenüber äußeren Zwängen und Einflüssen zu erhalten. In den meisten Fällen gelang und gelingt es ihnen aber nicht, sich in ihrem Heimatland den notwendigen Respekt und Freiraum für ihre Lebensweise zu verschaf- fen. Deshalb hat sich die internationale Gemeinschaft den Schutz ihrer Rechte, ihrer Kultur und ihres Lebens- raums zur Aufgabe gemacht. So hat die Generalversammlung der Vereinten Natio- nen im September 2007 mit großer Mehrheit eine Erklä- rung über die Rechte indigener Völker verabschiedet. Nur vier Staaten haben dagegen gestimmt. Elf waren der Abstimmung ferngeblieben. Die Erklärung hat verbindliche Standards im Umgang mit Indigenen festgelegt und damit nationalem Handeln einen Rahmen vorgegeben. Art. 46 beinhaltet einen um- fassenden Katalog an Schutzrechten. Vor dem Hinter- grund der überwältigenden Akzeptanz durch die interna- tionale Gemeinschaft ist die Erklärung als Erfolg für die Kodifizierung der Rechte indigener Bevölkerungsgrup- pen zu sehen. Die Bundesregierung hat bei den Verhand- lungen eine aktive Rolle eingenommen. Um diesem völkerrechtlichen Text Nachdruck zu ver- leihen, wurde das „Permanente Forum für indigene An- gelegenheiten“ gegründet. In diesem Gremium arbeiten 16 Experten – unter ihnen auch viele Indigene – daran, den Anliegen der Indigenen innerhalb der VN-Struktu- ren Gehör und Durchschlagskraft zu verschaffen. Inner- halb des Mandats des Menschenrechtsrats können Mitglieder des Forums die Situation Indigener in be- stimmten Ländern untersuchen, über Probleme berichten und die nationalen Regierungen und Akteure mit ihrem unabhängigen Bericht konfrontieren. Auch diese Arbeit wird von Deutschland genauso unterstützt wie die Akti- vitäten weiterer pro-indigener Foren innerhalb der Ver- einten Nationen. Neben den Vereinten Nationen war es die Internatio- nale Arbeitsorganisation, die bereits 1989 ein Überein- kommen zum Schutz indigener Völker verabschiedete. Sinn und Zweck dieser Resolution Nummer 169, deren Ratifizierung durch Deutschland wir heute diskutieren, ist es, den Indigenen die gleichen Rechte zu sichern wie der Mehrheitsbevölkerung des jeweiligen Staates. Kurzum: Es geht um Gleichbehandlung und die Wah- rung der sozialen und kulturellen Identität, um Bräuche und Überlieferungen der Indigenen. Wesentlich für unsere Debatte im Bundestag ist die Zielrichtung dieser Resolution, der sogenannten ILO 169. Sie richtet sich an Staaten, auf deren Gebiet indigene und sich in Stämmen organisierende Bevölkerungsgrup- pen leben. Auf Deutschland trifft dies aber nicht zu, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben auf unserem Staatsgebiet nun einmal keine ethnische Gruppe im Sinne der ILO 169. Das ist einer der wichtigsten Gründe, weshalb der Gesetzgeber bis- lang davon abgesehen hat, das Übereinkommen zu ratifi- zieren. Mit dieser Haltung steht Deutschland keineswegs al- leine. Denn von 183 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation haben nur 20 die ILO 169 ratifiziert. Soll man jetzt etwa daraus folgern, dass 163 Staaten nicht bereit wären, sich für die Rechte Indigener einzu- setzen? Doch wohl kaum. Denn im Umkehrschluss sind es ja gerade die Staaten mit einem hohen Anteil Indige- ner, die fast allesamt zu den Unterzeichnern gehören – die Regierungen Lateinamerikas an vorderster Front. In Europa hingegen sind es mit Norwegen, Dänemark, Spa- nien und den Niederlanden gerade einmal vier Staaten, die sich aufgrund ihrer speziellen Geschichte für die Ra- tifizierung des Abkommens entschlossen haben. Bleibt die Frage: Ist die Ratifizierung der ILO 169 zum Schutz der Indigenen eine zwingende Vorausset- zung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit oder für unsere Politik überhaupt? Die deutsche Ent- wicklungspolitik ist entlang menschenrechtlicher Stan- dards so ausgerichtet, dass die Stärkung und Unterstüt- zung Indigener nicht aus dem Blickfeld geraten kann. Konzeptionell verankert ist dieses Anliegen unter ande- rem im Grundsatzpapier „Entwicklungszusammenarbeit mit indigenen Völkern in Lateinamerika und der Kari- bik“. Die Grundsätze der ILO-Konvention 169 sind hier 28200 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) wesentlicher Bestandteil und schlagen sich in den einzel- nen Projekten nieder. Das Portfolio an Projekten ist the- matisch und geografisch natürlich sehr breit gefächert. So fördert das BMZ finanziell die Aktivitäten indige- ner Vereinigungen und unterstützt das Engagement der Organisation Amerikanischer Staaten, OAS, zur Förde- rung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Unter dem Stichwort „Gute Regierungsführung“ setzt sich das BMZ darüber hinaus dafür ein, dass sich Indigene ihrer Rechte bewusst werden und sie auch vor Ort innerhalb des bestehenden politischen und rechtlichen Systems wahrnehmen können. Sehr häufig sind Indigene auch indirekt von Projekten betroffen, etwa beim Schutz natürlicher Ressourcen und somit auch in ihrem traditionellen Lebensraum. Ich erin- nere hier an das umfangreiche deutsche Engagement für Yasuni in Ecuador. An anderer Stelle nehmen Indigene an Ausbildungs- programmen zu Management- und Governance-Fragen teil. Ihnen wird unter anderem vermittelt, wie sie sich politisch organisieren, um mit einer möglichst einheitli- chen und starken Stimme zu sprechen. Das ist essenziell in ihrem Verhältnis zu den Regierungen der Länder, in denen sie leben. Denn leider muss man feststellen, dass das bisweilen problematische Agieren einiger Staaten die Frage auf- wirft, wie ernst es ihnen mit der Einhaltung der ILO 169 wirklich ist, beispielsweise in Bolivien und Brasilien, wo große Bauvorhaben in den Lebensraum von Indigenen eingreifen. Laut ILO 169 ist hier zwingend eine Beteili- gung der Indigenen am Genehmigungsverfahren zu be- achten. Das bedeutet, der Staat ist verpflichtet, die Rechte der Indigenen zu achten und ein ordnungsgemä- ßes Verfahren durchzuführen. Darauf müssen sich nicht nur, aber ganz besonders ausländische Unternehmen, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht die Kapazitäten haben, das ganze Verfahren noch- mals juristisch zu überprüfen, verlassen können, wenn sie in Staaten, die die ILO 169 ratifiziert haben, investie- ren wollen. Diesen Grundsatz der Rechtssicherheit stellen Sie nach Ansicht der christlich-liberalen Koalition mit Ihrem Antrag infrage. Denn unserer Einschätzung nach be- inhaltet das Papier eine Haftungs- und Risikoverlage- rung. Diese könnte dazu führen, dass Unternehmen für Versäumnisse des Staates haftbar gemacht würden. Mit dieser Unsicherheit konfrontiert, steht zu befürchten, dass Unternehmen von einer möglichen Investition ab- geschreckt werden. Das schadet dem Unternehmen, aber in erster Linie dem Zielland. Dabei ist es doch gerade er- klärtes Ziel deutscher EZ, auch privates Unternehmer- tum zu fördern. Auch beim EU-CELAC-Gipfel vor nicht einem Monat wurde die Wichtigkeit von Direktinvesti- tionen für die Entwicklung der lateinamerikanischen Länder betont. Eine Annahme dieses Antrags würde die- sem Ziel aber wohl eher zuwiderlaufen als es zu beför- dern. Liest man den Forderungskatalog Ihres Antrages, kann man den Eindruck gewinnen, die Bundesregierung setze sich nicht für die Belange der Indigenen ein. Die Berücksichtigung der Interessen indigener Bevölke- rungsgruppen ist aber seit Jahren eben nicht nur fester Bestandteil deutscher Entwicklungspolitik, sondern auch fester Bestandteil der Außen- und Wirtschaftspolitik. Ich denke zum Beispiel an die OECD-Umweltleitli- nien für öffentlich unterstützte Exportkredite, die seit 2004 in Kraft ist. Demnach kann ein Kredit nur gegeben werden, wenn die von der Weltbankgruppe aufgestellten Safeguard Policies eingehalten werden. Bei Entschei- dungen über größere Exportvorhaben spielen demnach nicht zuletzt die Rechte Indigener eine Rolle. Deutschlands außenpolitisches Engagement im Rah- men der Vereinten Nationen hatte ich bereits erwähnt. Und natürlich wird bei Regierungskonsultationen und weiteren diplomatischen Vorgängen auf die schwierige Situation der Indigenen hingewiesen. In persönlichen Gesprächen weisen auch wir Abgeordnete darauf hin, Verbesserungen durchzuführen und die verbrieften Rechte zu achten. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass der Schutz Indigener bereits fester Bestandteil der deutschen EZ ist und weiter sein wird. Gerade auch im Hinblick auf die Verhandlungen des Post-MDG-Prozesses wird sich Deutschland verstärkt dafür einsetzen, dass die Rechte der Indigenen ihren berechtigten Platz finden. Die Rati- fizierung der ILO 169 durch Deutschland ist dazu aller- dings nicht notwendig. Der Schutz indigener Bevölkerungsgruppen berührt aber noch einen viel größeren Themenkomplex, nämlich die Frage nach guter Regierungsführung vor Ort. Es be- steht kein Zweifel darin, dass auswärtige Akteure auf menschenrechtliche Probleme in anderen Ländern hin- weisen und auf ihre Verbesserung hinwirken sollen. Mit- tel- und langfristig aber sind die Lösungen bestehender Konflikte die Angelegenheit lokaler Akteure. Sie müs- sen letztendlich den Weg zu einem Ausgleich der Inte- ressen beschreiten und sich auf eine Lösung einigen, die auch Bestand hat. Sicher, auch hier können wir unter- stützend tätig werden. Die Programme zur guten Regie- rungsführung sind Ausdruck dieses Bestrebens. Jedoch sollten wir im Dialog als Partner auftreten und nicht als die ewig Besserwissenden. Ein gutes Beispiel dieser Politik ist ein Vorstoß Chiles vom Januar diesen Jahres: Präsident Piñera will Medien- berichten zufolge die Rechte der Indigenen in der Ver- fassung verankern. Ein neu einzusetzender Rat der Indi- genen soll ihnen in der nationalen Politik eine stärkere Stimme verleihen. Vorausgegangen waren nicht immer friedliche Konsultationen zwischen Regierungsvertre- tern und Gemeinden der Mapuche-Indianer. Doch scheint es, als habe man sich auf Entschädigungen und einen geordneten politischen Prozess verständigen kön- nen. Ob es bei diesen Verhandlungen eine Rolle gespielt hat, ob Deutschland die ILO 169 ratifiziert hat oder nicht, das darf ich doch sehr bezweifeln. Aus diesem und den genannten anderen Gründen lehnen wir von CDU/ CSU den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28201 (A) (C) (D)(B) Karin Roth (Esslingen) (SPD): Weltweit leben fast 400 Millionen Menschen in über 70 Ländern in rund 5 000 indigenen Völkern. Das sind 6 Prozent der Welt- bevölkerung und mehr Menschen als die Einwohnerzahl der USA. Es ist ein Skandal, dass diesen Menschen in zahlrei- chen Ländern die elementarsten gesellschaftlichen und politischen Teilhaberechte ganz oder teilweise verwehrt werden. Mehr noch: Sie werden zum Teil offen diskrimi- niert und gesellschaftlich ausgegrenzt. Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen indigener Volksgruppen sind an der Tagesordnung. Ich nenne hier zwei ganz konkrete Beispiele. Erstens Mexiko: Einem Bericht von Amnesty Inter- national zufolge haben Angehörige indigener Gemein- schaften keinen gleichberechtigten Zugang zu Justiz, Gesundheit, Bildung und anderen öffentlichen Dienst- leistungen. Das führt beispielsweise dazu, dass die unzu- reichende medizinische Versorgung zu einer überpropor- tional hohen Müttersterblichkeit unter indigenen Frauen im Süden Mexikos beiträgt. Zweitens Bangladesch: Uns wird berichtet, dass die Regierung nach wie vor nicht in der Lage oder nicht wil- lens ist, die Sicherheit der in den Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerungsgruppe der Jumma zu gewährleisten. Angriffe bengalischer Siedler, die ihr Land in Besitz nehmen, und sexualisierte Gewalt an in- digenen Frauen sind keine Seltenheit. Auf demonstrie- rende Jumma, die gewaltlos Schutz einfordern, wird sei- tens der Armee geschossen. Menschen sterben. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolgt nicht. Im August 2011 hat die Regierung Bangladeschs zu- dem entschieden, indigene Völker nicht mehr anzuer- kennen. Jetzt wird argumentiert: Da indigene Völker in Bangladesch offiziell ja nicht existieren, könne es auch keine Gräueltaten gegen indigene Völker in Bangladesch geben. Dies zeigt den internationalen Handlungsbedarf. Die völkerrechtlichen Grundlagen sind vorhanden. Mit der Konvention 169 der Internationalen Arbeits- organisation, ILO, aus dem Jahr 1989 werden die Rechte der indigenen Völker international verbindlich veran- kert. Damit werden spezifische Mindestrechte mit dem Ziel der uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaft- lichen Leben anerkannt. Die Menschen erhalten das Recht auf traditionelles Land und Territorien sowie die Gewährleistung der örtlichen Kontrolle über natürliche Ressourcen. Entscheidend ist auch das Recht auf kulturell selbst- bestimmte Entwicklung. Dazu gehören der Anspruch auf Selbstverwaltung, Partizipation und Demokratisierung. Und schließlich: Das Recht auf die Aufrechterhaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Systeme indigener Völker. Dazu gehören Arbeitnehmerrechte, die Förderung lokaler Produktionen, eine angemessene so- ziale Absicherung und der Zugang zu Ausbildung sowie zum Gesundheitswesen. Allerdings haben bis heute erst 22 Länder diese Kon- vention ratifiziert. Es ist allerhöchste Zeit, dass sich hier etwas ändert. Allein Amnesty listet 18 Länder auf, in denen Ange- hörige indigener Völker diskriminiert und ausgegrenzt werden, darunter Länder wie Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Indien, Kolumbien, Peru, Philippinen – aber auch Neuseeland, Kanada und die USA. Dies zeigt deutlich, dass die Rechte indigener Völker nicht nur ein Thema für Schwellen- und Entwicklungsländer sind. Im Gegenteil: Es ist – und es muss noch viel stärker sein als bisher – ein Thema für alle Staaten, – ganz besonders auch für die entwickelten Industriestaaten, und somit auch für uns. Denn eines ist klar: Die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen und die Außen-, Wirtschafts-, Handels-, Umwelt- und Entwicklungspolitik der Bun- desregierung haben konkreten Einfluss auf die Lebens- verhältnisse indigener Völker. So sind deutsche Firmen an Großbauprojekten in Ländern mit indigener Bevölkerung beteiligt, ebenso wie die staatlichen Durch- führungsorganisationen in der Entwicklungszusammen- arbeit: Die Gesellschaft für internationale Zusammenar- beit, GIZ, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinwei- sen, dass gerade indigene Völker einen großen Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität leisten. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Initiative zur Rettung des Regen- waldes im Yasuni-Nationalpark in Ecuador, bei deren Umsetzung die dort lebenden indigenen Völker eine wichtige Rolle spielen. Dies macht klar: Der Schutz der Rechte indigener Völker ist schon längst nicht mehr ein innerstaatliches, nationales Anliegen. Die Globalisierung hat Industrie- nationen, Schwellen- und Entwicklungsländer und somit auch die dort lebenden indigenen Völker näher denn je zusammengebracht. Dennoch weigert sich die Bundesregierung weiterhin, dem Deutschen Bundestag die ILO-Konvention 169 zur Ratifizierung vorzulegen. Als Begründung werden fa- denscheinige Argumente vorgebracht. Vor allem das Ar- gument, dass angeblich deutsche Unternehmen durch eine Ratifizierung Nachteile zu befürchten hätten, ist er- schreckend und zynisch zugleich. Hier wird eine internationale Konvention bewusst nicht umgesetzt; den Angehörigen indigener Völker werden minimale Standards verweigert, und offensicht- lich wird dem Profit Vorrang vor den Menschenrechten eingeräumt. Der sogenannte Aktionsplan Menschen- rechte der Bundesregierung ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. An dieser Stelle könnte die Bundesregierung zeigen, dass es ihr ernst ist mit den Menschenrechten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag auf, die ILO-Konvention 169 endlich dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen. Damit würde die Bundesregierung endlich internatio- nal verbindlich handeln und Verantwortung überneh- 28202 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) men. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an die interna- tionale Staatengemeinschaft. Ende letzten Jahres wurde Deutschland wieder in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Der Außenminister interpretiert dies – wörtlich – als „Ver- trauensbeweis für Deutschland und eine Bestätigung (einer) konsequenten Menschenrechtspolitik weltweit“. Dazu gehört übrigens auch, dass die Bundesrepublik Deutschland internationale Abkommen und Vereinba- rungen auf nationaler Ebene umsetzt. Anfang dieser Woche sprach Bundespräsident Joachim Gauck im Menschenrechtsrat in Genf. Zu Beginn seiner Rede zitierte er den ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan mit den Worten: „Der wirkliche Test für die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates wird der Ge- brauch sein, den die Mitgliedstaaten davon machen.“ Und er erinnerte daran, dass Menschenrechte universell gelten und unterteilbar sind. Schließlich appellierte Joachim Gauck an die Mitglieder des Menschenrechts- rates, immer die Menschen vor Augen zu haben, die un- ter Menschenrechtsverletzungen zu leiden haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitions- fraktionen, enttäuschen Sie nicht erneut internationales Vertrauen, nehmen Sie endlich Ihre internationale Ver- antwortung wahr, machen Sie sich zu Anwältinnen und Anwälten der Menschenrechte und verstecken Sie sich nicht hinter den Interessen der Wirtschaftslobby! Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist dafür eine ausgezeichnete Grundlage. Daher fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu, und machen Sie den Weg frei für eine Ratifizierung der ILO-Konvention 169! Pascal Kober (FDP): Der Antrag der Opposition hat zum Ziel, das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Be- lange indigener Völker zu schärfen. Gegen dieses Ziel ist zunächst einmal nichts einzuwenden. Im Gegenteil, diese christlich-liberale Koalition setzt sich seit Beginn ihrer Regierungszeit nachhaltig und erfolgreich dafür ein, dass die Rechte der indigenen Völker gestärkt wer- den. Und daher begrüße ich in dieser Hinsicht ausdrück- lich auch das Anliegen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es ist jedoch überaus fraglich, ob die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 durch die Bundesrepublik Deutschland auch die Situation der indigenen Völker verbessern würde. Auch ist es wichtig, auf den Wortlaut dieser Konven- tion zu achten. Denn dann wird deutlich, dass sich Inhalt und Schutzzweck dieser Konvention an Staaten richten, auf deren Gebiet in der Folge von Kolonisation indigene Bevölkerungsgruppen leben. Unter Berücksichtigung dieser besonderen historisch gewachsenen Verantwor- tung zielt diese Konvention darauf ab, indigenen Bevöl- kerungsgruppen spezifische Beteiligungsrechte zuzu- sprechen, die ihre soziale und kulturelle Identität, ihre Bräuche und Überlieferungen sowie ihre Einrichtungen wahren sollen. Dementsprechend sind unter den 22 Staaten, die bis- lang die Konvention ratifiziert haben, viele südamerika- nische Staaten mit einem nicht unerheblichen Bevölke- rungsanteil indigener Herkunft. Außerdem gehören unter anderem Dänemark und Norwegen zu den Ratifi- zierern, auf deren Staatsgebiet ebenfalls ein beachtlicher Bevölkerungsanteil indigener Herkunft lebt. Deutsch- land aber gehört nicht zu den Staaten, auf deren Staats- gebiet in der Folge von Kolonisation Bevölkerungsgrup- pen indigener Herkunft leben. Dessen ungeachtet ist mit Bezug auf Deutschland je- doch wichtig, festzuhalten, dass aufgrund des Wortlauts der Konvention zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Konvention auch auf Deutschland An- wendung finden könnte, und zwar auf in Deutschland le- bende Bevölkerungsgruppen wie etwa die Sinti und Roma, die Wenden und Sorben, die Dänen und Friesen. Die ILO-Konvention 169 verfolgt einen segregieren- den Ansatz und verfolgt das Ziel, die indigenen Bevöl- kerungsgruppen unter anderem mit der Errichtung von Reservaten zu schützen. Dahingegen verfolgt die Bun- desrepublik im Innern seit Jahrzehnten einen stark inte- grativen Ansatz, sodass diese Konvention der deutschen Minderheitspolitik widerspricht. Lassen Sie mich aber nun zu der deutschen Entwick- lungspolitik kommen. Diese christlich-liberale Regie- rungskoalition sieht keinen Grund, warum eine Ratifi- zierung der ILO-Konvention 169 notwendig ist, um weiterhin wirksam und nachhaltig Entwicklungspolitik zu betreiben. Bundesminister Dirk Niebel setzt sich im Rahmen der deutschen Entwicklungspolitik für die Men- schenrechte weltweit ein und unterstützt die Lösung der Probleme der indigenen Bevölkerungsgruppen. Dabei sieht die Bundesregierung das Prinzip aktiver Partizipa- tion als unabdingbar für die Verwirklichung der Aner- kennung der Menschenrechte an. In diesem Zusammen- hang macht sich diese christlich-liberale Koalition auch für die Errichtung eines permanenten Forums für indi- gene Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen stark. Überdies berücksichtigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in sei- nem Konzept zur Zusammenarbeit mit indigenen Völ- kern in Südamerika und den karibischen Staaten explizit die ILO-Konvention 169. So ist Südamerika gerade auf- grund des hohen Anteils der indigenen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung – geschätzt auf etwa 10 Prozent – ein regionaler Schwerpunkt der bilateralen entwick- lungspolitischen Zusammenarbeit zur Stärkung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Letztlich möchte ich darauf verweisen, dass der Bun- destag schon einmal zu diesem Thema diskutiert hat. Damals wurde der Antrag von der damals herrschenden rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossen und an- schließend von einer rot-grünen Regierung mit Recht nicht ratifiziert. Niema Movassat (DIE LINKE): Bei der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation, die wir heute diskutieren, handelt es sich um das „Übereinkom- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28203 (A) (C) (D)(B) men über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern“. Sie stammt aus dem Jahr 1989 und ist somit heute fast ein Vierteljahrhundert alt. Die Konvention soll indigenen Völkern grundlegende kulturelle, wirtschaftliche und partizipative Rechte ga- rantieren. Sie ist bis heute das einzige rechtsverbindliche Doku- ment der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förde- rung indigener Gemeinschaften. Und dabei handelt es sich bei weitem nicht um ein Nischenthema: Laut den Vereinten Nationen zählen rund 400 Millionen Men- schen in über 70 Ländern zu den indigenen Völkern. Bis heute sind sie überdurchschnittlich oft von Menschen- rechtsverletzungen betroffen; meist gehören sie zu den politisch, wirtschaftlich und sozial am meisten benach- teiligten Bevölkerungsgruppen. Deutschland hat diese für Millionen Menschen auf der Welt so wichtige Konvention bis heute nicht unter- zeichnet, obwohl auch das Europaparlament die Mit- gliedstaaten der Europäischen Union mehrfach dazu auf- gerufen hat. Die Linke begrüßt selbstverständlich den vorliegen- den Antrag von SPD und Grünen, der die Bundesregie- rung dazu aufruft, endlich die Konvention zu unterzeich- nen. Wir werden ihm zustimmen. Jedoch müssen die Antragsteller auch die Frage be- antworten, warum sie während ihrer immerhin sieben- jährigen Regierungszeit diesbezüglich nicht selbst aktiv geworden sind. Leider liegt die Vermutung nahe, dass auch Rot-Grün damals den Interessen der deutschen Wirtschaft einen größeren Stellenwert eingeräumt hat als den Anliegen der indigenen Völker. Denn deutsche Un- ternehmen sind in zahlreichen Ländern an Verstößen ge- gen die Rechte von Indigenen aktiv beteiligt – etwa an Vertreibungen. In meiner ersten Rede zum vorliegenden Antrag habe ich die zwei Beispiele bereits näher ausge- führt: Den Bau des Belo-Monte-Staudamms in Brasilien und die Kohleabbauprojekte in Kolumbien. In beiden Fällen kam und kommt es zu massiven Verletzungen der Rechte indigener Völker, und in beiden Fällen sind deut- sche Unternehmen mitverantwortlich. Keine Bundes- regierung seit 1989 hat die rechtlichen Rahmenbedingun- gen dafür geschaffen, dass diese Firmen in Deutschland dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Ich finde, das ist ein Armutszeugnis für alle im Bundestag vertretenen Parteien, die bereits an einer Regierung be- teiligt waren. Denn Deutschland hat auch extraterrito- riale Pflichten. Solange aber die Politik deutsche Unter- nehmen auch bei ihren Aktivitäten im Ausland nicht mithilfe verbindlicher Regeln in die Pflicht nimmt, wer- den diese sich auch weiterhin an Menschenrechtsverlet- zungen und Umweltzerstörung beteiligen, wenn es der Steigerung ihres Profits dient. Bis heute kommen die Rechte der indigenen Gemein- schaften vor Ort bei der Ausbeutung von natürlichen Ressourcen sowie bei der Vergabe von Landrechten zu kurz. Die Bundesregierung schielt mithilfe von „Roh- stoffpartnerschaften“ jedoch weiter nur auf die Bereit- stellung ausreichender Rohstoffe für die deutsche Wirt- schaft. Eine Unterzeichnung der ILO-Konvention 169 durch Deutschland wäre hingegen ein überfälliges Si- gnal auch an andere Industrieländer, dass die Rechte der Indigenen uns ein ernsthaftes Anliegen sind. Spanien etwa hat kürzlich diesen Weg eingeschlagen, obwohl es wie Deutschland auf seinem Staatsgebiet keine indige- nen Gemeinschaften im klassischen Sinne beherbergt. Die Bundesregierung sollte endlich aufhören, dies weiter als Scheinargument zu missbrauchen. In immer mehr Ländern des globalen Südens organi- sieren indigene Gemeinschaften sich und treten für ihre Rechte ein. Die Linke unterstützt ihre Kämpfe um ge- sellschaftliche Teilhabe. Das Bundesentwicklungsminis- terium unter Dirk Niebel hingegen legt zwar schöne Hochglanzbroschüren vor, die den hohen Stellenwert der Zusammenarbeit mit indigenen Gruppen etwa in Latein- amerika bekräftigen. In der Realität aber verweigert das Ministerium jede konstruktive und gleichberechtigte Zu- sammenarbeit mit der indigenen Regierung in Bolivien aus ideologischen Gründen. Und die Bundesregierung wird auch diesmal wieder die für Millionen von benachteiligten Menschen so wichtige Konvention dem Parlament nicht zur Ratifizie- rung vorlegen. Konkret bedeutet dies, dass Deutschland auch im 21. Jahrhundert den indigenen Völkern der Welt die nötige Unterstützung und Anerkennung ihrer Rechte verweigert, obwohl gerade die europäischen Staaten auf- grund ihrer kolonialen Vergangenheit eine besondere historische Verpflichtung haben. Ehrlich gesagt: Man kann dies nur als Schande bezeichnen. Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unser Antrag auf Ratifizierung der ILO-Konvention 169 ist be- reits der vierte derartige Vorstoß, den ich in meiner Zeit als Abgeordneter aktiv vorantreibe. Wäre die vorgezo- gene Bundestagswahl 2005 den damaligen großen Bremsern und Bedenkenträgern – Wolfgang Clement und Otto Schily – nicht in letzter Minute zu Hilfe ge- kommen, dann hätte es noch unter Rot-Grün geklappt, diese wichtige Konvention zu ratifizieren. Unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel gab es dann leider keine Chance mehr. Obwohl die Gefahr droht, dass auch dieser Antrag an den Koalitionsfraktionen – CDU/CSU und FDP – schei- tert, markiert er doch einen Meilenstein: Denn zum ers- ten Mal macht auch die SPD-Fraktion geschlossen mit. Bei den letzten beiden Anläufen hatten nur wir Grüne und die Linke die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 unterstützt. Jetzt ist es die gesamte Opposition, die sich mit Nachdruck für die Stärkung der Rechte der indige- nen Völker einsetzt. Und sollte unser Antrag diesmal nicht durchkommen, dann holen wir ihn nach der nächs- ten Bundestagswahl gleich wieder aus der Schublade und werden ihn eben dann – bei hoffentlich anderen Mehrheitsverhältnissen – zum Erfolg führen. In unserem aktuellen Antrag haben wir gemeinsam mit der SPD erneut deutlich gemacht, wie Indigene so- wohl in ihren Grundrechten, aber auch in ihren kulturel- len Rechten in vielen Regionen der Welt bedroht sind und welchen wichtigen Beitrag die ILO-Konvention zu ihrem Schutz leisten kann. 28204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Ich erlebe in den Debatten aber immer die gleichen vorgeschobenen Argumente, die gegen eine Ratifikation ins Feld geführt werden. Die ILO-Konvention würde sich gar nicht an Deutschland richten, weil es selbst keine indigene Bevölkerung hätte. Es sei deshalb allein die Verpflichtung von Ländern mit indigener Bevölke- rung, die Konvention umzusetzen und für Rechtssicher- heit zu sorgen. Hinter dieser Argumentation stehen natürlich hand- feste Wirtschaftsinteressen, nämlich nach größtmöglicher Investitionssicherheit deutscher Firmen im Ausland. In der Debatte über unseren Antrag im Entwicklungsaus- schuss hat eine Kollegin der Union sogar unverhohlen zugegeben, dass man eine Ratifizierung der ILO-Kon- vention ablehne, weil sie die Aktivitäten von deutschen Investoren in Gebieten mit indigener Bevölkerung ein- schränken könnte. Oft sind es aber gerade die Interessen ausländischer Konzerne, zum Beispiel an den Bodenschätzen unter den Stammesgebieten indigener Gruppen, die die Lebens- welt der dort lebenden Menschen bedrohen. Auch das Interesse privater Akteure an CO2-Zertifikaten kann den Lebensraum Indigener gefährden. So ist nach Berichten aus Asien, Afrika und Lateinamerika die Einbeziehung des Waldes in den Emissionshandel durch REDD+ ein Anreiz für Firmen, Waldgebiete zu erwerben und in manchen Fällen, wie beispielsweise in Indonesien, die in ihm lebende Bevölkerung zu vertreiben. Noch ist die Partizipation der Waldbewohnerinnen und Waldbewoh- ner bei der Umsetzung von REDD+ unzureichend, und es fehlen die Governance-Strukturen, inklusive Sank- tions- und Beschwerdemechanismen, die in der Lage wären, Vertreibung Einhalt zu gebieten. Auch Landnut- zungskonkurrenzen im Agrarbereich führen zu Verstö- ßen gegen die Rechte Indigener beispielsweise aufgrund des ausgeweiteten Anbaus von Ölpalmen, Zuckerrohr, Bioethanol oder Soja für die Biodieselproduktion. Ein prominentes Beispiel dafür, wie Großprojekte, die unter anderem durch ausländisches Kapital finanziert werden, indigene Lebensräume zerstören und wie diese über Jahre und bis an den Rand ihrer Möglichkeiten dagegen kämpfen, ist das Ringen um das Belo-Monte- Projekt am Xingu-Fluss im brasilianischen Amazonas- Becken. Hier soll der drittgrößte Staudamm der Erde ge- baut werden. Die in Brasilien gegen das Staudammpro- jekt kämpfenden Kayapó-, Assurini- und Juruna-Indige- nen warnen seit Jahren vor der Zerstörung von Schutzgebieten und Regenwaldflächen und davor, dass die Lebensweise und -grundlage indigener Völker be- droht sind. Zu befürchten ist, dass die Bevölkerung nicht profitiert, sondern die Schäden den Nutzen bei weitem übersteigen. Beim Bau sind deutsche und europäische Firmen beteiligt, wie beispielsweise Voith Hydro, ein Joint Venture von Voith und Siemens, der französische Alstom-Konzern, Österreichs Andritz, die Daimler AG und die Münchener Rückversicherung. Zwar haben viele Länder mit indigener Bevölkerung, vor allem in Zentral- und Südamerika, die ILO-Konven- tion bereits ratifiziert. Zwischen der Ratifizierung einer Konvention und ihrer tatsächlichen Umsetzung klafft aber gerade in ärmeren Ländern eine Lücke, die sich ausländische Unternehmen nicht selten zunutze machen, um ihre wirtschaftlichen Interessen gegen Indigenen- rechte durchzusetzen. Deshalb ist es so wichtig, dass auch andere Länder die ILO-Konvention 169 ratifizieren. Hätte Deutschland sie bereits ratifiziert, wären auch Geschäfte wie das der Westdeutschen Landesbank, die Finanzierung einer Öl- Pipeline in Ecuador mit gravierenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen indigener Gruppen, sicher er- schwert worden. In der Diskussion im Entwicklungsausschuss kam vonseiten der Koalition auch das Argument, dass man über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ja be- reits viel für den Schutz indigener Völker täte und eine Ratifizierung der Konvention schon aus diesem Grund überflüssig sei. Ich finde, wir Entwicklungspolitikerin- nen und Entwicklungspolitiker sollten die Wirkung un- seres Politikfeldes nicht überschätzen. Solche punktuel- len Willensbekundungen zum Schutz indigener Gruppen im Menschenrechtskonzept des Entwicklungsministeri- ums sind zwar gut und wichtig – internationale Ver- pflichtungen, die dann für die gesamte deutsche Außen- politik handlungsleitend wären, also auch für die Außenwirtschaftsförderung und die deutsche Handels- politik, sind besser. Die Niederlande und Spanien, Länder in unserer un- mittelbaren Nachbarschaft, in denen es auch keine indi- genen Gruppen gibt, haben es uns vorgemacht und die ILO-Konvention längst ratifiziert. Seit Januar 2013 ist Deutschland für die kommenden drei Jahre Mitglied des UN-Menschenrechtsrates und damit zur Einhaltung und Umsetzung höchster Men- schenrechtsstandards verpflichtet. Es stünde uns in die- ser wichtigen Funktion gut zu Gesicht, wenn wir diese wichtige Menschenrechtskonvention durch eine Ratifi- zierung im deutschen Bundestag unterstützen würden. Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsver- fahren (PlVereinhG) (Zusatztagesordnungs- punkt 8) Helmut Brandt (CDU/CSU): Ich freue mich, dass wir das Gesetz, über das wir augenblicklich sprechen, heute – jedenfalls auf Bundestagsseite – zum Abschluss bringen. Deutschland ist als Industriestandort und Export- nation auf eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Die dafür notwendigen Großvorhaben kön- nen nur gelingen, wenn sie auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen und von einem Planungsrecht begleitet werden, das eine möglichst zügige Umsetzung der Vorhaben ermöglicht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28205 (A) (C) (D)(B) Spätestens die Ereignisse rund um Stuttgart 21 haben die Frage aufgeworfen, ob das geltende deutsche Planungsrecht noch zeitgemäß ist und ob es die Anforde- rungen erfüllt, die an ein Verfahren zur Planung von Großvorhaben berechtigterweise gestellt werden. Trotz langwieriger Planungsverfahren, die den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben, und trotz zahlreicher Behörden und Institutionen, die sich mit dem Vorhaben beschäftigt haben, bildete sich eine Protestbewegung, die von breiten – und keineswegs nur unmittelbar betrof- fenen – Teilen der Bevölkerung getragen wurde. Über eines sind wir uns sicherlich alle einig: Insbe- sondere die Art, wie und wann die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt wird, ist nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht ausreichend. Diese sieht zwar eine Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiges Verfahrensins- trument bereits bei vielen Vorhaben vor. Allerdings wer- den die Bürgerinnen und Bürger oft erst im förmlichen Verwaltungsverfahren beteiligt, also erst dann, wenn der Vorhabenträger den bereits fertigen Plan bei der Behörde eingereicht hat, die Planung des Vorhabens folglich schon in wesentlichen Teilen abgeschlossen ist. Darüber hinaus sind die bisherigen Beteiligungsformen vor allem darauf ausgerichtet, die unmittelbar Betroffenen vor vermeidbaren Rechtsbeeinträchtigungen zu bewahren. Aspekte außerhalb dieser unmittelbaren Rechtsbetrof- fenheit spielen dagegen kaum eine Rolle. Vor allem bei Großvorhaben, die sich nicht nur auf ihre unmittelbare Umgebung auswirken und die oft Be- deutung über ihren Standort hinaus haben, werden die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren ver- ständlicherweise als nicht mehr ausreichend empfunden. Hier ist ein zunehmendes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache fest- zustellen. Diesem Bedürfnis tragen wir mit dem vorlie- genden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren Rechnung. Die neue „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ wird künftig bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsverfah- ren stattfinden und einem möglichst großen Personen- kreis offenstehen. Das jeweilige Vorhaben wird durch diese neue Form der Beteiligung frühzeitig öffentlich bekannt gemacht, um einen Dialog zu ermöglichen. Der Vorhabenträger kann so bereits in einem frühen Planungsstadium auf mögliche Bedenken und Anregun- gen aufmerksam gemacht werden. Er wird in die Lage versetzt, seine Planung bei Bedarf und nach Möglichkeit rechtzeitig zu modifizieren, um Konflikte zu vermeiden oder zu beseitigen. Durch die vorgesehene Mitteilung des Ergebnisses der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung an die zuständige Behörde und an die Bürger können wich- tige Erkenntnisse in das anschließende formelle Verfah- ren einfließen und dort Berücksichtigung finden. Das nachfolgende Genehmigungs- oder Planfeststellungsver- fahren soll dadurch entlastet und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen reduziert wer- den. Selbstverständlich wird eine so frühe Öffentlichkeits- beteiligung nicht alle Konflikte lösen können. Die Chance, es bei einem Großvorhaben allen Beteiligten und Betroffenen recht zu machen, tendiert gegen null. Jemand, der grundsätzlich gegen ein Projekt eingestellt ist, wird aller Wahrscheinlichkeit auch nach dem Verfah- ren nicht restlos von dem Projekt überzeugt sein. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Einwän- den bietet aber in jedem Fall bessere Chancen, dass diese Einwände noch Berücksichtigung finden und aus- geräumt werden können als zu einem späteren Zeit- punkt, wenn die Planungen bereits abgeschlossen sind. Deshalb vermag mich auch die Besorgnis, das Vorver- fahren könne zu einer Verfahrensverlängerung von mehreren Monaten führen, nicht zu überzeugen. Im Ge- genteil: Ich bin überzeugt davon, dass die Unternehmen durch die frühe Auseinandersetzung mit Einwänden Zeit sparen, Rechtsmittelverfahren mit entsprechend langer Zeitverzögerung verhindert werden können und damit die Gesamtverfahrensdauer abgekürzt wird. Mir ist bewusst – dies ist auch in der Anhörung am 18. Februar dieses Jahres noch einmal deutlich gewor- den –, dass vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in der Opposition die Freiwilligkeit einer frühen Öffent- lichkeitsbeteiligung durch Behörden und private Unter- nehmen nicht weit genug geht. Nach der vorgesehenen Regelung muss die zuständige Behörde beim Vorhaben- träger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinwir- ken. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durch- führung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wollen wir jedoch nicht einführen. Deshalb lehnen wir auch den Änderungsantrag der SPD ab. Die Kritik verkennt, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im wohl- verstandenen Interesse des Vorhabenträgers selbst liegt. Und ich bin überzeugt, dass gerade Träger von Großvor- haben eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung als Chance begreifen und die Öffentlichkeit in ihrem eigenen Inte- resse bereits in einem frühen Stadium in ihre Planungen mit einbinden werden, und zwar gerade, um die Akzep- tanz ihres Vorhabens zu sichern. Zum anderen geht es in diesem Gesetzentwurf auch darum, einen Kompromiss zwischen dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an einer möglichst frühen Beteiligung einerseits und dem Interesse des Vorhaben- trägers nach Planungs- und Rechtssicherheit andererseits herzustellen. Denn eines ist doch auch klar: Je mehr Verpflichtungen und Zwänge wir Behörden und Unter- nehmen auferlegen, desto mehr öffnen wir Tür und Tor für Verfahrensfehler und damit die Gefahr langwieriger Prozessverfahren. Bei allem Verständnis für das berech- tigte Interesse der Öffentlichkeit nach möglichst viel Transparenz: Wir müssen auch Behörden und privaten Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit geben und sie davor schützen, womöglich noch Jahre später mit Einwendungen und Klagen überhäuft zu werden. Denn dann wird es hier keine großen Infrastrukturprojekte mehr geben. Das kann nicht im Interesse des Industrie- standortes Deutschland sein. Auch den Einwand der Opposition, die Bevölkerung würde nicht aktiv informiert, lasse ich nicht gelten. Die Medien berichten über Großvorhaben nicht nur einmal, 28206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) sondern oft über Monate hinweg. Ich bin sicher, dass jeder interessierte Bürger, der hierüber von einem Vorha- ben erfährt, gegen das er Bedenken hat, sich erkundigen wird, wo und bis wann er diese Bedenken vorbringen kann. So viel Mündigkeit traue ich unseren Bürgern zu. Überdies hat die Koalition sich ja zwischenzeitlich darauf verständigt, dass als weitere Verbesserung der Öf- fentlichkeitsbeteiligung die öffentliche Bekanntmachung von Planunterlagen im Internet vorgesehen ist. Wann im- mer eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, soll dann die Unterrichtung auch zusätzlich über das Internet einschließlich der zur Einsicht auszulegenden Pläne erfolgen und ohne Gang zum Amt erreichbar sein. In der Sachverständigenanhörung wurde gerade dieser Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP begrüßt. Da- bei muss selbstverständlich darauf geachtet werden, dass keine Betriebsgeheimnisse der Vorhabenträger offen- gelegt werden müssen. Die „Soll-Regelung“ trägt dem Umstand Rechnung, dass noch nicht alle Behörden über die erforderliche Technik verfügen und nicht alle Unter- lagen in brauchbarer Form im Internet dargestellt wer- den können. In der Anhörung kam zum Ausdruck, der vorgelegte Gesetzentwurf sei nicht sensationell. Das mag richtig sein. Allerdings weiß ich nicht, ob das unbedingt notwendig ist. Sensationelle Gesetze haben häufig das Problem, dass sie nicht praxistauglich sind. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Bürgerinnen und Bürgern die not- wenigen Informationen zu vermitteln, und zwar so, dass sie sich ein eigenes Urteil bilden können und mitreden können. Die Betroffenen sollen in die Lage versetzt werden, noch etwas bewegen zu können, bevor bereits alle Entscheidungen getroffen wurden. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Rechtsvereinheitlichung und Verfah- rensbeschleunigung dienen. Diesen Zielen wird der von uns vorgelegte Gesetzentwurf gerecht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir einen Kompromiss gefunden, um rechtssicher und trotzdem beschleunigt zu einer Entscheidung aufseiten der Behör- den und Träger der Vorhaben zu kommen. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Großvorhaben mit noch größerer Akzeptanz bei unseren Bürgerinnen und Bürgern und zugleich zügig realisiert werden kön- nen. Um dieses wichtige Anliegen umzusetzen, bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Kirsten Lühmann (SPD): Kennen Sie Analogkäse? Der vorliegende Gesetzentwurf erinnert mich ein biss- chen daran: Sieht aus wie Käse, ist aber keiner. Der Titel des Gesetzentwurfs, den wir hier beraten, verspricht uns eine Verbesserung der Öffentlichkeitsbe- teiligung und eine Vereinheitlichung des Rechts bei Bau- und Infrastrukturprojekten. Schön wär’s! Wenn wir die Packung aufmachen, müssen wir aber leider feststellen, dass das ein Etikettenschwindel ist. Dabei trickst die Bundesregierung wie manche Her- steller aus der Lebensmittelindustrie: So wie in vielen Käse-Imitat-Produkten eine Minimenge Käse drin ist, damit auf der Verpackung der Begriff verwendet werden kann, ist auch in diesem Gesetzentwurf eine Miniportion der beworbenen Zutaten drin. Schauen wir uns die fraglichen Inhalte einmal an: Im Gesetzentwurf finden wir eine laue Empfehlung, die Öf- fentlichkeit frühzeitig zu beteiligen – keine Pflicht, keine Sanktionen. Ob die zuständige Behörde die Bürger und Bürgerinnen frühzeitigt beteiligt oder nicht – egal; es hat keine rechtlichen Folgen. Das Urteil von Sachverständi- gen in der Expertenanhörung, dass diese Regel „zahn- los“ und „enttäuschend“ ist, wundert mich daher über- haupt nicht. Verwunderlich finde ich nur, wie wenig die Bundesre- gierung aus den Erfahrungen mit Großkonflikten wie bei Stuttgart 21 gelernt hat. Wir brauchen eine frühe Beteiligung der Öffentlich- keit, um Konflikte frühzeitig lösen zu können und so den Bau zum Beispiel von wichtigen Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Wir brauchen größere Transparenz schon vor Beginn des eigentlichen Planverfahrens. Hier setzt die wahre Bürgerbeteiligung an, weil näm- lich die Menschen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Die Bürger und Bürgerinnen sollten auch da- rüber informiert werden, wo sie Einfluss auf die Planung nehmen können. Das geht nicht, wenn der eigentliche Plan schon steht und eine Erörterung nur noch stattfin- det, um Widersprüche abzuschmettern. Deshalb, das haben wir in unserem Änderungsantrag gefordert, sollte die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit zur Pflicht werden – es nutzt allen Beteiligten. Und es steht nicht zu befürchten, dass dann lauter sinnvolle und notwendige Projekte unnötig verzögert werden. In Hannover zum Beispiel hat man ganz andere Erfahrungen gemacht. Dort gibt es ein Bürgerpanel, das der neue niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil noch als Oberbürgermeister eingeführt hat. Es be- steht aus mehreren Tausend repräsentativ ausgewählten Bürgern und Bürgerinnen, die von der Stadtverwaltung online befragt werden. Dabei können die Bürger und Bürgerinnen ihre Wünsche äußern, die in konkrete Pla- nungen einfließen. Die erste Umfrage zum „Masterplan Mobilität 2025“ zeigte: Das Urteil der Teilnehmenden war nicht nur von persönlichen Interessen geleitet, also nach dem Sankt- Florians-Prinzip, sondern hatte durchaus das Allgemein- wohl im Auge. So urteilten Fahrradfahrer positiv über Verbesserungen für Autofahrer usw. Wir sehen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ein be- deutsames Instrument, für Infrastrukturprojekte einen größtmöglichen Konsens herzustellen. In diesem Zu- sammenhang ein Wort zum Antrag der Kollegen und Kolleginnen von den Grünen: Der Antrag enthält eine ganze Reihe von Forderungen, denen wir voll und ganz zustimmen und die sich mit unseren Forderungen de- cken. Auch wir wollen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene zulassen. Diese können natürlich auch für Bauvorhaben gelten. Aber so etwas sollte nicht im Planfeststellungsverfahren verankert werden. Aus die- sem Grund werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28207 (A) (C) (D)(B) Einig sind wir uns aber darin, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gestärkt werden muss und nicht ge- schwächt. Die Bundesregierung sieht das offenbar an- ders. Denn der vorliegende Gesetzentwurf bewirkt – wenn Sie, meine Herren und Damen von CDU/CSU und FDP, ihn heute so absegnen –, dass in Zukunft mehr Verfahren durchgeführt werden können, bei denen weniger Öffent- lichkeitsbeteiligung stattfindet. Anstatt die Beteiligung zu verbessern, wie der Titel des Gesetzentwurfs ver- spricht, verschlechtern Sie also die Einspruchsmöglich- keiten für die Bürger und Bürgerinnen. Hier wird nämlich der Anwendungsbereich des Plan- genehmigungsverfahrens ausgedehnt. Das ist ein verein- fachtes Verfahren, das nicht mehr, sondern weniger Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht als das reguläre Plan- feststellungsverfahren. Das ist ein klarer Widerspruch zu dem Anspruch, den Sie formulieren, liebe Kollegen und Kolleginnen von Union und FDP. Wir halten das nicht für sinnvoll und ha- ben deshalb gefordert, diese Ausweitung zu streichen. Leider haben Sie das durch die Bank abgelehnt. Auch bei dem Versuch, das Genehmigungsverfahren zu vereinheitlichen, also die vielen widersprüchlichen Vorgaben in den unterschiedlichen Fachgesetzen auf eine Linie zu bringen, hält der Gesetzentwurf nicht, was sein Titel verspricht. So gilt zum Beispiel laut Verwaltungsverfahrensge- setz ein Planfeststellungsbeschluss fünf Jahre lang. Auf der Seite der Fachgesetze dagegen – da haben wir unter anderem das Bundesfernstraßengesetz, das Eisenbahn- gesetz, das Luftverkehrsgesetz und vieles mehr – gilt so ein Beschluss zehn Jahre. Und dann kann er auch noch einmal um fünf Jahre verlängert werden. 15 Jahre zwi- schen Beschluss und Realisierung – in einem so langen Zeitraum können sich die Verhältnisse und der Kreis der Betroffenen gravierend geändert haben. Da sind Aus- einandersetzungen vorprogrammiert. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Gel- tungsdauer einheitlich festzulegen. Die Verlängerungs- möglichkeit von 10 auf 15 Jahre lehnen wir ab. Dass der vorliegende Gesetzentwurf unzureichend ist, liebe Kollegen und Kolleginnen von Union und FDP, ha- ben Sie selbst eingesehen. Mit Ihrem Änderungsantrag gehen Sie einen ersten zaghaften Schritt in die richtige Richtung. Mit unseren Verbesserungsvorschlägen hätte aus dem Analogkäse ein gut gereifter Bergkäse werden können. Die Beratungen in den Fachausschüssen legen den Schluss nahe, dass Sie dies nicht wollen. Daher bleibt es bei einer Mogelpackung, und die wer- den wir ablehnen. Denn dieser Gesetzentwurf ist immer noch geprägt von einem paternalistischen Staatsver- ständnis, nach dem die Bürger und Bürgerinnen ein Pro- jekt vor die Nase gesetzt bekommen und bei eventuellen Einwänden eines Besseren belehrt werden müssen. Das ist nicht geeignet, die anstehenden Herausforderungen in der Infrastruktur sowohl bei der Energiewende als auch beim integrierten Verkehrskonzept anzugehen. Manuel Höferlin (FDP): Ich freue mich sehr, dass wir heute das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlich- keitsbeteiligung in Planfeststellungsverfahren verab- schieden können. Das Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, die wir bereits in der Anhörung im Innenausschuss vergangene Woche diskutiert haben. Lassen Sie mich die wichtigsten Änderungen noch ein- mal kurz zusammenfassen. Wir schaffen mit dem Planungsverfahrenvereinheitli- chungsgesetz die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung – ein zeitgemäßes und geeignetes Instrument. Warum? Ganz einfach: Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist so kon- zipiert, dass sie möglichst schon vor der Antragstellung und dem Start eines Planfeststellungsverfahrens durch- geführt werden soll. So können viele Aspekte in die De- batte eingebracht werden, die sonst erst deutlich später aufgetaucht wären und die nun schon erörtert werden können, bevor mit einem Planfeststellungsverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist außerdem so konzipiert, dass sie sehr flexibel eingesetzt werden kann. Je nachdem, welches Projekt ein Vorhabenträger durch- führt, ist er in der Lage, die frühe Öffentlichkeitsbeteili- gung mit verschiedenen Maßnahmen durchzuführen und zu begleiten. Er ist also frei in Art, Form und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es gibt eben keine Fest- legungen im Gesetz. Und dass genau diese Vorgehens- weise richtig ist, wurde uns auch in der Anhörung vergangene Woche bestätigt. Kommunikation auf Au- genhöhe wird dadurch wesentlich besser dargestellt als bei starren, bürokratischen Maßnahmen. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, den zusätz- lichen bürokratischen Aufwand niedrig zu halten. Ein komplexes und übertrieben formalisiertes Verfahren, wie es sich zum Beispiel die Grünen in ihrem Entschlie- ßungsantrag wünschen, halte ich nicht für hilfreich. Es erhöht den Verwaltungsaufwand. Es sorgt für enorme zusätzliche Risiken hinsichtlich möglicher Verfahrens- fehler und macht damit das gesamte Planungsverfahren und die vorgelagerte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung unsicher. Genau das haben wir mit unserem Antrag ver- mieden. Das Planungsvereinheitlichungsgesetz ist eine Vereinfachung – für Vorhabenträger und für Bürgerinnen und Bürger. Sie von den Grünen scheinen überhaupt nicht zu wissen, was Sie wollen. Man soll bereits im Vorverfahren prüfen, ob eine Mediation – gemeinhin ein unbürokratisches Verfahren – eingeführt werden soll. Doch als wäre es damit nicht genug, verlangen Sie au- ßerdem, dass das Mediationsverfahren dann auch noch formalisiert wird. Ich frage mich dann, liebe Grüne: Wa- rum nicht gleich vor Gericht gehen? So läuft das nicht. Darum haben wir im Entwurf des Planungsverfahrenver- einheitlichungsgesetzes festgelegt, dass die Bürokratie weder dem zügigen Abschluss eines Planungsverfahrens noch einer effektiven Bürgerbeteiligung im Wege steht. 28208 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Wir verbessern die Transparenz von Planfeststel- lungsverfahren. Die christlich-liberale Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag klargestellt, dass Transparenz sowohl im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteili- gung als auch im Planungsverfahren selbst klar verbes- sert wird. Die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Vorhabenträger unserem Wunsch gemäß nicht nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit bekannt machen. Aber das ist noch nicht alles, was wir erreicht haben: Zukünftig sollen die Unterlagen, die in Planfeststel- lungsverfahren ohnehin schon vor Ort ausgelegt werden, auch im Internet veröffentlicht werden. Für mich als Netzpolitiker bedeutet das ein Mehr an Transparenz und ein Mehr an Open Government, und ich freue mich, dass sogar Teile der Opposition uns an dieser Stelle im Innen- ausschuss beigepflichtet haben. Aber auch hier haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Ihre Hausaufgaben wieder schlecht gemacht. Sie fordern die umfassende Veröffentlichung aller „planungsrelevanten Daten und Dokumente“. Und natürlich vermeiden Sie es dabei, auf die Frage einzugehen, was eigentlich relevant ist. Unser Antrag stellt klar, dass alle Informationen, die zu veröffentlichen sind, nicht nur in den Verwaltungsstu- ben ausgelegt werden, sondern auch im Internet veröf- fentlicht werden. Persönliche Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden durch diese Regelung ge- schützt, so wie dies durch die bestehende Rechtslage in § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bereits festge- legt ist, und das finde ich auch in Ordnung so. Die Be- hörde muss ihre Arbeit im Kontext dieser Regelungen sehen: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind auch zukünftig zu schützen. Insgesamt haben Bürgerinnen und Bürger einen leichteren Zugang zu einer Vielzahl von Informationen und so die Möglichkeit, sich umfas- send über die Vorhaben und deren Auswirkungen für ihre Belange zu informieren. Denn darum geht es, wenn man die Transparenz verbessern möchte. Wie Sie sehen können, haben wir mit dem Entwurf des Planungsverfahrenvereinheitlichungsgesetzes die schwierige Aufgabe gemeistert, mehr Transparenz und mehr Beteiligung mit weniger Bürokratie zu verbinden. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Thomas Lutze (DIE LINKE): Stuttgart 21 hat Deutschland verändert. Die von Großprojekten betroffe- nen Bürgerinnen und Bürger nehmen es nicht mehr hin, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Das stellt Politik vor große Herausforderungen. Wir brauchen neue Formen der Beteiligung, die sich nicht darin erschöpfen, alle vier oder fünf Jahre ein Parlament zu wählen. Die Betroffenen fordern zu Recht, dass ihre Bedenken ernst genommen werden, man ihre Kenntnisse und Erfah- rungen vor Ort wahrnimmt und nutzt, sie wollen auf Au- genhöhe eingebunden werden. Darin sollten wir eine Chance für die Demokratie sehen: Denn wo die Bürger- beteiligung funktioniert und Transparenz herrscht, steigt die Akzeptanz für geplante Projekte. Darin liegt weiter die Chance, dass zukünftig nicht mehr an den Bedürfnis- sen der Bürgerinnen und Bürger vorbeigeplant wird, Un- sinnige Großprojekte wie Stuttgart 21 würden uns er- spart bleiben. Eine Reform des Planungsrechts, die diesen Ansprü- chen gerecht wird, muss die Bürgerinnen und Bürger von der Bedarfsprüfung bis zur Umsetzung einbinden Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung leistet dies nicht. Er macht die Einbindung der Öffent- lichkeit weder obligatorisch, noch schafft er direktde- mokratische Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb des Verfahrens. Ebenso Fehlanzeige bei der Transparenz. Im 21. Jahrhundert sollten die wichtigen Dokumente stehen und nicht unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse einer beteiligten Firma willkürlich verweigert werden können. Wieder einmal hat die Bundesregierung die Zeichen der Zeit verkannt und eine Chance vergeben. Die Linke lehnt den Gesetzentwurf deshalb ab. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieses Gesetz war eine besonders schwere Geburt. Wenn man einerseits überlegt, wie lange dieses Gesetz schon diskutiert wird, wie oft die Zeitpläne für dieses Gesetz über den Haufen geworfen wurden und welche Abstimmungen erforderlich waren, dann ist der Auf- wand enorm. Und wenn man andererseits betrachtet, welche Inhalte in dem Gesetz Platz gefunden haben, dann ist die Enttäuschung groß. Also in der Nutzen- Kosten-Betrachtung müsste dieses Gesetz der Bundes- regierung glatt durchfallen. Was steht in diesem Gesetz? Der Ansatz, verwal- tungsrechtliche Festsetzungen aus den Fachgesetzen auszulagern und im Verwaltungsverfahrensgesetz zentral zu regeln, ist vernünftig. Die Bundesregierung setzt allerdings darauf, dass auch die Verwaltungsverfahrens- gesetze der Bundesländer entsprechend geändert werden sollen. Stellt sich die Frage, ob die Länder überhaupt mitziehen. Das Gesetz wurde unter anderem mit der Begründung auf den Weg gebracht, Verfahren zu verkürzen. Ich sehe nur einen einzigen Punkt, der tatsächlich dieses Ziel ver- folgt. Es handelt sich um die Regelung, dass Erörte- rungstermine innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein sollen. Diese Frist ist jedoch weltfremd; bei größe- ren Verfahren und einer großen Zahl von Einwendern wird diese Frist regelmäßig überschritten werden müs- sen. Ganz abgesehen davon, sieht der Gesetzentwurf keine Strafen oder andere Konsequenzen für eine Über- schreitung der Frist vor. Das heißt, diese Regelung ist nicht nur sinn-, sondern auch zahnlos. Das Gesetz wurde – so lautet der Name des Gesetzes – zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung ge- schaffen. Ich bezweifle jedoch, dass sich die Öffentlich- keitsbeteiligung durch dieses Gesetz verbessert. Einer- seits bleibt die lange diskutierte Fakultativstellung des Erörterungstermins weiter erhalten. Das heißt, dass die Behörde von dem Termin absehen kann. Davon hat sie im Verkehrssektor bereits häufig Gebrauch gemacht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28209 (A) (C) (D)(B) Neu ist die Vorerörterung vor dem eigentlichen Ver- fahren. Die ist jedoch ebenfalls fakultativ. Wenn eine Anhörungs- oder Planfeststellungsbehörde nicht auf Au- genhöhe mit Betroffenen reden will, braucht sie das nicht. Außerdem sind die Ergebnisse der Vorerörterung unverbindlich und haben dadurch allenfalls Informati- onscharakter. Die Bundesregierung vergibt eine große Chance, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Planfeststellungsverfah- ren vom Kopf auf die Füße zu stellen. Beflügelt von den öffentlichen und Fachdiskussionen wäre ein großer Wurf möglich gewesen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein umfassendes Konzept für eine zukunftsfähige Öffentlichkeitsbeteiligung er- stellt und wesentliche Inhalte in einem Entschließungs- antrag zusammengefasst. Das Konzept beinhaltet eine frühzeitige, verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren. Dabei denken wir insbesondere an eine Beteiligung am Scopingtermin bzw. der Antrags- konferenz in Raumordnungsverfahren. Wir fordern transparente verfahrensführende Behörden, sodass Inte- ressierte Zugriff auf sämtliche Planungsunterlagen ha- ben. Wir wollen das Raumordnungsverfahren stärken. Es soll nicht mehr nur empfehlenden Charakter haben, son- dern verbindlich sein. Wir wollen alternative Konflikt- lösungsverfahren bei größeren Interessengegensätzen in die Planungsverfahren einbeziehen. Und nicht zuletzt fordern wir verbesserte rechtliche Überprüfungsmög- lichkeiten, da dadurch ein Mindestmaß an Planungs- qualität gesichert werden kann. Abschaffen wollen wir die mögliche Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüs- sen von bis zu 15 Jahren. Diese derzeitige Regelung ermöglicht, dass weiter Planungen auf Halde produziert werden, die nicht mehr den aktuellen Verkehrsbedin- gungen und räumlichen Situation entsprechen. Vielmehr wollen wir beim Rechtsschutz eine Revisionsinstanz für alle Verfahren sichern. Dadurch wird ein Verfahrensstau vor dem Bundesverwaltungsgericht vermieden. In dieser Legislaturperiode ist wohl nicht mehr mit einem Gesetz zu rechnen, das ernsthaft die Öffentlich- keitsbeteiligung stärkt. Auch wenn die öffentliche medi- ale Diskussion um Partizipation leicht nachgelassen hat, sehe ich einen sehr großen Bedarf an verbesserter Teil- habe an Planungsentscheidungen. Und daher setze ich auf einen Politikwechsel zum Ende dieses Jahres. Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegen- über der Presse (Presseauskunftsgesetz) (Zu- satztagesordnungspunkt 9) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Das Bundesverwaltungsgericht spricht ein Urteil. Die schrift- liche Urteilsbegründung liegt noch gar nicht vor. Nur eine Woche später legen die Sozialdemokraten einen Ge- setzentwurf vor. Schnell gearbeitet, werte Kollegen! Aber heißt „schnell“ auch „gut“? Worum ging es in dem Verfahren? Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Bundesbehörden auf Grundlage der Landes- pressegesetze zur Erteilung von Auskünften verpflichtet werden können. Es hat in einem Verfahren wegen pres- serechtlicher Auskunft am 20. Februar 2013 entschie- den, dass die Pressegesetze der Länder auf den BND als Bundesbehörde nicht anwendbar sind, weil die Regelung der Auskunftspflicht von Bundesbehörden in die Gesetz- gebungskompetenz des Bundes fällt. Geklagt hatte ein Journalist des Verlags Axel Springer, der jedoch unterle- gen ist. Die Auskunft wurde ihm mit der Begründung verweigert, es handele sich nicht um aktuell verfügbare Informationen, sondern diese müssten erst beschafft werden. Die Medien haben in der Demokratie eine wichtige Kontrollfunktion: Sie genießen einen grundrechtlichen Status und schaffen die für unsere demokratische Gesell- schaft unverzichtbare Transparenz, die staatliches Han- deln und die diesem vorausgehenden Entscheidungspro- zesse für den Bürger nachvollziehbar macht. Damit sind sie ein wichtiger Mittler im Dialog zwischen Bürger und Staat. Nicht umsonst nennt man sie auch die ‚Vierte Ge- walt‘. Eine Demokratie lebt von der investigativen Recherche von Journalisten und einer kritischen Bericht- erstattung der Presse und des Rundfunks. Einschränkun- gen der Arbeit von Journalisten sind auch ein Angriff auf die Demokratie. Wie es um die Pressefreiheit in einem Land bestellt ist, zeigt, wie es dort um die Demokratie steht. Die Vielfalt und Qualität der freien Presse und Me- dien in Deutschland ist international vorbildlich. Dies haben auch die jüngsten Debatten zum sogenannten Zei- tungsterben wieder gezeigt. Eine solche Qualität wäre aber nicht möglich ohne die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Würden diese die freie Presse be- hindern, könnte diese gar nicht in einem so hervorragen- den Zustand sein, wie ihr auch von den Sozialdemokra- ten, die über die Medienholding DDVG selbst an einer Reihe von Zeitungen beteiligt sind, immer wieder attes- tiert wird. Schlecht kann es also um die rechtlichen Rah- menbedingungen für die Pressefreiheit nicht bestellt sein, es ist vielmehr gut um sie bestellt. In der weltwei- ten Rangliste der Pressefreiheit der Organisation „Re- porter ohne Grenzen“ liegt Deutschland 2013 auf Platz 17 (von 179 Ländern). Sieht das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Ge- fahr einer Beschränkung oder gar Aushöhlung unserer Pressefreiheit? Nein! Das Gericht hat vielmehr festge- stellt, dass angesichts des Fehlens einer bundesgesetzli- chen Regelung Auskunftsansprüche unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden können. Das Grundgesetz erkenne somit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung einer bestimmten Information zu, soweit ihm nicht be- rechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffent- licher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen, wie sie beispielhaft in den Landespres- 28210 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) segesetzen aufgeführt sind, so das Gericht. Das Recht der Presse auf Auskunft hat das BVerwG direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet. Für mich ist das eine Stärkung der Pressefreiheit, keine Schwächung. Hinzu kommen noch die Rechte von Journalisten aus dem Informations- freiheitsgesetz. Damit hat das BVerwG den Rahmen abgesteckt, den Bundesbehörden bei Auskunftsbegehren von Journalis- ten zu beachten haben. Dies wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion als „Minimalstandard“ angesehen. Ich glaube nicht, dass man damit den weitge- henden und vielfältigen Rechten, die das Grundrecht der Pressefreiheit Medienschaffenden einräumt, gerecht wird. In dem jetzigen Verfahren vor dem BVerwG ging es nicht um eine Beschränkung der Pressefreiheit, sondern um die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Das sieht die SPD-Fraktion offenbar an- ders. Wenn in dem Gesetzentwurf zu lesen ist, dass „der gegenwärtige Rechtszustand keinesfalls weiter hinge- nommen werden kann“, klingt dies, als sei die Presse bisher vollkommen rechtlos. Die Presse ist natürlich weder vor noch nach dem Ur- teil des BVerwG rechtlos. Doch das Gericht hat deutlich gemacht, dass sich der Auskunftsanspruch nur auf Infor- mationen bezieht, die bei der auskunftspflichtigen Be- hörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht von Journalisten kann nicht zu einer Informationsbeschaf- fungspflicht der Behörde führen. Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bun- desverwaltungsgerichts überlässt das Grundgesetz den Gesetzgebern von Bund und Ländern, in Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen zu re- geln, ob und unter welchen Voraussetzungen derartige Ansprüche bestehen. Weder die Pressefreiheit noch die Informationsfreiheit geben einen Anspruch auf Eröff- nung einer Informationsquelle. Diese Aspekte etwa lässt der Gesetzentwurf der SPD völlig außer Acht. Auch bisher werden Presseanfragen von Bundesbe- hörden beantwortet, obwohl die Pressegesetze der Län- der nur die jeweiligen Landesbehörden verpflichten. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Praxis von Bundes- behörden zu Presseanfragen sich nach der Entscheidung des BVerwG ändert. Das hat Bundesinnenminister Hans- Peter Friedrich nach dem Gerichtsurteil noch einmal be- stätigt. Es besteht also keinerlei Notwendigkeit, mit ei- nem übereilten Schnellschuss wie dem vorliegenden Ge- setzentwurf der SPD-Fraktion, allzu offenkundig allein Wahlkampfzwecken geschuldet, auf die Entscheidung des BVerwG zu reagieren. Zunächst einmal muss die schriftliche Entscheidung des BVerwG abgewartet und sorgfältig auswertet wer- den. Das werden wir tun. Anschließend werden wir da- rüber entscheiden, ob und in welcher Art und Weise sich daraus Handlungsbedarf für den Gesetzgeber ergibt. Es fragt sich, ob die Kollegen der SPD in diesem sen- siblen Bereich ganz korrekt vorgehen. Sie haben ihren Gesetzentwurf federführend beim Beauftragten der Bun- desregierung für Kultur und Medien eingereicht, wohl wissend, dass für die allgemeinen Fragen des Verwal- tungsverfahrens von Bundesbehörden und den Zugang zu Informationen der Behörden, namentlich auch des In- formationsfreiheitsgesetzes, das BMI zuständig ist. Das BMI ist über das Informationsfreiheitsgesetz hinaus auch federführend für die Gemeinsame Geschäftsord- nung der Behörden, in dessen §§ 14 Abs. 3, 4 und § 25 Abs. 4 sich Regeln zu Auskünften von Bundesministe- rien gegenüber der Presse finden. Warum gehen die So- zialdemokraten daher diesen Weg? Hofft man, mit dieser Zuschreibung der Federführung auf eine ‚pressefreundli- chere‘ Behandlung des Themas, die gleichzeitig die be- rechtigten Sicherheitsinteressen unseres Staatswesens tangiert? Möchte man die unterschiedlichen Ministerien gegeneinander ausspielen? Die christlich-liberale Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode die Arbeitsbedingungen von Journalistin- nen und Journalisten bereits einmal verbessert. 2012 hat sie das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit verab- schiedet. Damit hat sie den Informations- und Quellen- schutz gestärkt. Medienangehörige machen sich nicht mehr strafbar wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienst- geheimnisses und Geheimhaltungspflichten. Ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsge- richts weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf er- gibt, werden wir sorgsam und in Ruhe prüfen. Wir rufen die Journalistenverbände und Gewerkschaften auf, Vor- schläge in unsere Fraktion einzureichen, wie mit dem BVerwG-Urteil umzugehen ist. Der direkte Dialog mit den Betroffenen ist uns sehr wichtig. Wir könnten uns gut vorstellen, dass der zuständige Bundesminister alle Beteiligten zu einem Expertengespräch einlädt, um über Konsequenzen aus der entstandenen Lage zu beraten. Wir halten es für ein Bürgerrecht aller, an der Sicherung der Pressefreiheit aktiv mitzuwirken. In einen Wettbe- werb, wer schneller schießt, werden wir hingegen nicht eintreten. Martin Dörmann (SPD): Wir beraten heute in erster Lesung den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auskunftspflicht von Bun- desbehörden gegenüber der Presse. Hiermit wollen wir sicherstellen, dass Presseorgane ihr grundgesetzlich ge- schütztes Auskunftsrecht nicht nur gegenüber Landesbe- hörden, sondern auch gegenüber Bundesbehörden wahr- nehmen können. Der Gesetzentwurf ist aufgrund eines kürzlich ergan- genen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts notwendig geworden. Dieses hatte festgestellt, dass die Landespres- segesetze Bundesbehörden kompetenzrechtlich nicht verpflichten können, obwohl es jahrelang gängige Praxis war, dass sich auch Bundesbehörden an ihrem jeweiligen Sitz entsprechend den einschlägigen Landespressegeset- zen behandeln lassen. Zugleich hat das Gericht aber be- tont, dass der Presse auf Grundlage von Art. 5 des Grundgesetzes Auskunftsrechte garantiert sind. Aller- dings ist es so, dass es ohne eine konkrete bundesgesetz- liche Regelung unklar bleibt, wie weit dieser Anspruch geht. Die Presse wäre somit lediglich auf einen minima- len Grundstandard verwiesen und müsste ihre Rechte in Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28211 (A) (C) (D)(B) langwierigen Gerichtsverfahren erstreiten. Diese Unsi- cherheit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf schnell beseitigen. Leider hat sich die Bundesregierung sowohl im Ver- fahren vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch da- nach nicht als Verfechterin der Pressefreiheit erwiesen. Zwar behaupten der Bundesinnenminister und die Bun- desregierung zwischenzeitlich, sie hätten nie die Absicht gehabt, das Auskunftsrecht von Bundesbehörden ge- genüber Journalistinnen und Journalisten zu beschrän- ken und die Pressefreiheit einzuschränken, obwohl es gerade die Stellungnahme des Vertreters des Bundesin- teresses beim Bundesverwaltungsgericht, VBI, gewesen ist, aus der – von der Bundesregierung unwidersprochen – eine sehr restriktive Haltung deutlich wurde und die die Position vertreten hat, dass Bundesbehörden weder auf Grundlage der Landespressegesetze noch aus Art. 5 Abs. 1 GG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet werden können. Noch in der Woche vor der Entscheidung des Bundes- verwaltungsgerichtes hat die Bundesregierung auf die parlamentarische Frage meines Kollegen Lars Klingbeil geantwortet, dass – ich zitiere – „rechtliche Ansprüche auf Auskunft von Bundesbehörden für Journalisten die- sen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes“ zustehen und dass auf der Grundlage von Art. 5 des Grundgesetzes „in gewissem Umfang auch Auskunfts- pflichten der Behörden gegenüber der Presse anerkannt“ seien, über „deren Umfang und Modalitäten die staat- lichen Stellen eigenverantwortlich bestimmen“ könnten. Es darf aber nicht vom Gutdünken der Behörden abhän- gen, ob und welche Informationen der Presse gegeben werden. Und das Jedermannsrecht des Informationsfrei- heitsgesetzes wird der besonderen Stellung der Presse und ihrer öffentlichen Aufgabe nicht ansatzweise ge- recht. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am vergange- nen Mittwoch entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar seien. Zu- gleich hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass „mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber un- mittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann“. Dies ist eine enorme Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland; denn bislang haben das Bundesverwaltungsgericht wie das Bundesinnenministerium diese Frage eher verneint. Das Gericht hat damit einen verfassungsunmittelbar garantierten „Minimalstandard an Auskunftspflichten“ festgeschrieben und festgestellt, dass es damit einen klagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung einer bestimm- ten Information gebe, soweit nicht besondere Geheim- haltungstatbestände entgegenstehen, wie sie etwa in den Landespressegesetzen aufgeführt sind. Eine bundesgesetzliche Regelung ist nun dringend geboten, um schnell Rechtssicherheit für Journalistinnen und Journalisten zu schaffen. In der gestrigen Frage- stunde haben wir die Bundesregierung befragt, welche Schlussfolgerungen sie aus der Entscheidung des Bun- desverwaltungsgerichts zum grundgesetzlich garantier- ten Auskunftsrecht für Medienvertreter gegenüber Bun- desbehörden ziehen wird und ob sie die Einschätzung teilt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um den verfassungsrechtlich geschützten öffentlichen Auf- trag der Presse sicherzustellen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort erwartungsgemäß erklärt, dass sie diese Frage sorgfältig prüfen wird. Diese Antwort bekommt die Opposition ja immer dann, wenn sich die Bundesre- gierung nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen kann. Zudem haben sich die Verfassungsorgane, Behör- den und Einrichtungen des Bundes in ihrer bisherigen Auskunftspraxis gegenüber Medienvertretern in der Sache an den Pressegesetzen der Länder orientiert, sodass in der Praxis keine Änderungen zu erwarten seien. Das Ergebnis wird aber vielmehr sein, dass sich Presse- vertreter nach der Entscheidung des Bundesverwaltungs- gerichtes zwar unmittelbar auf das Grundrecht der Presse- freiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen können. Sie werden sich aber angesichts der zweifelhaften „Aus- kunftsfreudigkeit“ der Bundesregierung ihre konkreten Rechte – etwa zur Reichweite des Auskunftsanspruchs, zu den Fristen oder Kosten – in langwierigen Rechts- streitigkeiten vor Gericht erstreiten müssen. Eine solche Rechtsunsicherheit ist aus unserer Sicht mit dem öffentlichen Auftrag der Presse und der Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht verein- bar, das den Staat schon mit der Spiegel-Entscheidung verpflichtet hat, Auskunftspflichten der öffentlichen Be- hörden als prinzipielle Folgerungen aus Art. 5 zu schaf- fen. Es ist daher zwingend geboten, schnell eine bundes- gesetzliche Regelung zu schaffen, die den Journalistinnen und Journalisten die gleichen Auskunfts- rechte gegenüber dem Bund einräumt wie gegenüber den Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Dies soll mit dem Gesetzentwurf zur Auskunftspflicht von Bun- desbehörden gewährleistet werden. Es ist bedauerlich, dass der Beauftragte für Kultur und Medien offensichtlich kein Interesse an diesem so zentralen Thema hat. So wie er die Beantwortung der an ihn adressierten Fragen, wie er die Erfüllung des öffent- lichen Auftrages der Presse und die Wahrung der Presse- freiheit sicherstellen wolle, dem Bundesinnenministe- rium überlassen hat, so soll auch jetzt die Federführung an den Innenausschuss gehen, worüber wir heute strittig abstimmen werden. Wir hätten es der grundsätzlichen Bedeutung für angemessen gehalten, wenn das Thema Pressefreiheit federführend auch bei dem zuständigen Beauftragten für Kultur und Medien und dem Bundes- tagsausschuss für Kultur und Medien behandelt würde. Offensichtlich möchte der Bundesinnenminister seine restriktive und presseunfreundliche Position auch im In- nenausschuss durchsetzen. Sie sollten sich aber keine Hoffnung machen, dass die Verhandlung dieser Position in den Verhandlungen mit den Innenpolitikern der SPD im Innenausschuss einfacher oder erfolgversprechender wäre als mit den Medienpolitikern im Ausschuss für Kultur und Medien. Wir sind natürlich jederzeit bereit, über weitere Verbesserungen der Auskunftsverpflichtun- gen zu reden. Was es aber mit den Innen-, Rechts- und Medienpolitikern der SPD nicht geben wird, ist eine Be- 28212 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) schränkung der Auskunftsverpflichtungen, wie dies zu- mindest in Teilen der Bundesregierung vertreten wird. Ich freue mich, dass die beiden Journalistenverbände DJV und dju unsere Initiative unterstützen und die Ab- geordneten des Deutschen Bundestages gestern aufge- fordert haben, diesem Entwurf zuzustimmen. Ich möchte daher bei allen Fraktionen um Zustimmung zu unserem Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz werben. Für uns steht fest: Wir brauchen eine schnelle Regelung für die Auskunftsverpflichtungen von Bundesbehörden. Die Bundesregierung darf sich nicht im Hinterzimmer ein- schließen; sie ist der Öffentlichkeit Rechenschaft schul- dig. Die Koalition hat die Chance, sich mit uns für die Pressefreiheit zu entscheiden. Wir sind gespannt auf die parlamentarischen Beratungen. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von ver- gangener Woche sind die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar. Deshalb haben Jour- nalistinnen und Journalisten jetzt keinen einfachgesetzli- chen, klar bestimmten Auskunftsanspruch gegen Bun- desbehörden. Das kann nicht sein. Eine funktionierende Berichterstattung in der Presse über das Regierungshan- deln ist ein konstitutives Moment einer freiheitlichen Demokratie. Über welches Regierungshandeln eine freie Presse berichten kann, steht nicht im freien Ermessen der Bundesregierung, wie das Bundesinnenminister Friedrich zu glauben scheint. In der sogenannten Spiegel-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 5. August 1966 das Fun- dament für unser heutiges Verständnis von Pressefreiheit gelegt. Damals ging es um die Abwehr von Übergriffen des Staates, namentlich des CSU-Politikers Franz Josef Strauß. Das Bundesverfassungsgericht hat damals Pflö- cke eingeschlagen: „Der Staat ist – unabhängig von sub- jektiven Berechtigungen Einzelner – verpflichtet, in sei- ner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Frei- heit Rechnung zu tragen.“ Bereits damals hatten die Richter erkannt, dass die Pressefreiheit nicht nur ein Ab- wehrrecht ist, sondern den Staat auch aktiv verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Berichterstattung der Presse über die Vorgänge im Staat funktioniert. Deshalb sind – so das Bundesverfassungsgericht – auch „Auskunfts- pflichten der öffentlichen Behörden … prinzipielle Fol- gerungen“ aus der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Presse. Das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass die Auskunftspflichten der Behörden aus der Pressefrei- heit des Grundgesetzes notfalls direkt eingeklagt werden können. Das ist begrüßenswert. Aber es ist nicht genug. Denn aus dem Grundgesetz ist nur ein Minimalstandard ableitbar, der zudem unbestimmt ist. Deshalb enthalten die Pressegesetze der Länder selbstverständlich Aus- kunftsansprüche der Presse gegen Landesbehörden. Nur im Bund soll man das nicht brauchen? Bundesinnen- minister Friedrich braucht offensichtlich Nachhilfe in Sachen Pressefreiheit. Ist das auch Ihr Verständnis von Pressefreiheit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus CDU/CSU und FDP? Journalistinnen und Journalisten müssen selbstver- ständlich Auskünfte von Bundesbehörden verlangen können. Die Bundesregierung kann sich nicht im Hinter- zimmer einschließen, sondern ist der Öffentlichkeit Re- chenschaft schuldig. Wir haben deshalb umgehend einen Gesetzentwurf vorgelegt: Er garantiert Journalistinnen und Journalisten die gleichen Rechte gegenüber Bundes- behörden, wie sie es in den Ländern gegenüber Landes- behörden haben. Unser Gesetzentwurf stellt den Rechts- zustand wieder her, der seit Jahrzehnten gute Staatspraxis war. Der Deutsche Journalisten-Verband, DJV, und die Deutsche Journalistinnen- und Journalis- tenunion, dju, haben unseren Entwurf bereits begrüßt. Jetzt muss der Bundestag zeigen, dass es uns ernst ist mit Transparenz und Pressefreiheit. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Die heutige Debatte erweckt fälschlicherweise den Eindruck, die Pressefreiheit sei in Gefahr, weil investigativ tätigen Journalisten die Auskunft verweigert werden könnte. Das Gegenteil ist der Fall: Durch das Urteil des Bundes- verwaltungsgerichts wird die Pressefreiheit gestärkt. Ich möchte dies gleich zu Beginn betonen, weil die SPD- Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Ein- druck erweckt, der gegenwärtige Rechtszustand könne keinesfalls weiter hingenommen werden. Liebe Kolle- ginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, vielleicht hätten Sie die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsge- richts abwarten sollen, bevor Sie derartige Schreckge- spenster an die Wand malen und in hektischen Aktionis- mus verfallen. So schüren Sie nur Misstrauen gegenüber den Behörden und Gerichten, was sich in der Praxis sogar als Bärendienst an der Pressefreiheit erweisen könnte. Als FDP-Fraktion begrüßen wir das Urteil ausdrück- lich. Erstmals hat das Bundesverwaltungsgericht festge- stellt, dass Journalisten einen eigenen, unmittelbaren Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden haben. Dass sich dieser Anspruch nicht aus Landesrecht ergeben kann, erscheint auf den ersten Blick schlüssig, und so hat das Gericht überzeugend einen Anspruch unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz bejaht. Hierdurch wird auch zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen, weil die bisherige Auskunftspraxis der Bundesbehörden nun auf einer sicheren, höchstrichterlich bestätigten Basis steht. Journalisten dürfen sich durch dieses Urteil also ermutigt fühlen, ihren Auskunftsanspruch einzufordern. Dass das Urteil in der Sache abweisend war, ändert nichts an sei- ner Bedeutung. Im Streitfall muss eine Einzelfallbetrach- tung vorgenommen werden, die einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen schaffen muss. Im vorlie- genden Sachverhalt trat das Auskunftsinteresse ange- sichts des erheblichen Ermittlungsaufwands und der be- reits eingesetzten Historikerkommission zurück. Ohne der Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, se- hen wir als FDP-Fraktion deshalb keinen gesetzgeberi- schen Handlungsbedarf. Sollte sich diese Situation aber verändern – zum Beispiel weil die Urteilsbegründung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28213 (A) (C) (D)(B) Raum für zukünftige Unsicherheiten lässt, – werden wir umgehend von unserem Initiativrecht Gebrauch machen. Für uns Liberale ist die Freiheit Leitmotiv. Unter den Grundfreiheiten ist die Pressefreiheit unentbehrliche Vo- raussetzung der freien Meinungsbildung und damit – in den Worten des Bundesverfassungsgerichts – ein „unent- behrliches Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die Demokratie“. Der Schutz und die Gewährleistung der Pressefreiheit sind deshalb unsere vorrangigen Ziele. Jimmy Schulz (FDP): Die Presse ist eine der wich- tigsten Säulen eines jeden demokratischen Staats. Sie er- füllt mannigfaltige Aufgaben und wird nicht nur deswe- gen auch „die vierte Gewalt“ genannt. Sie hat auf der einen Seite die Aufgabe, die Bevölkerung umfassend und objektiv über alles zu informieren. Sie wirkt damit an der Meinungsbildung der Bürger mit und schafft für jeden Einzelnen die Grundlage, nicht nur am politischen Geschehen, sondern auch am täglichen Leben teilzuneh- men. Sie hat aber auch eine wichtige Kritik- und Kon- trollfunktion gegenüber der Politik. Wo sonst ist es mög- lich, dass immer alle Seiten gleichzeitig zu einem Thema gehört werden? Die Verantwortungsträger müssen sich hier nicht nur alle paar Jahre in Wahlen verantworten, sondern jeden Tag, und das ist auch gut so. Wie wichtig eine wirklich freie Presse ist, zeigt sich vor allem in den Ländern, in denen es eben keine freie Presse gibt. Und deswegen bin ich froh, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit hochhal- ten. Ein wichtiger Teil der Arbeit von Journalisten ist die Recherche. Hierfür müssen Journalisten alle Möglich- keiten haben, um die eben genannten Funktionen voll auszufüllen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die Behörden und Verwaltungen auf den unterschiedli- chen Stufen der Presse gegenüber Auskünfte erteilen, soweit dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in der letzten Woche ein Urteil vorgelegt, das sich mit der Rechtsgrund- lage solcher Auskunftsansprüche beschäftigt. Demnach können sich Journalisten nicht länger auf die Landes- pressegesetze und die darin normierten Auskunftsan- sprüche berufen, wenn sie Informationen von Bundesbe- hörden erhalten wollen. Der Auskunftsanspruch ergibt sich in diesem Fall aus der verfassungsrechtlich normier- ten Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 unseres Grundgeset- zes. Eine bundesgesetzliche Regelung muss also her. Schön, dass die Fraktion der SPD nun so schnell ei- nen mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf dazu vorlegen konnte. Hier geht es offenkundig nicht um die Sache an sich, sondern darum, als Erster durchs Ziel zu laufen. Die erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auskunfts- pflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse (Pres- seauskunftsgesetz) muss jedoch aufpassen, an dieser Stelle nicht der Hase zu sein, während der Igel schon im Ziel wartet. Schon die Tatsache, dass sich offenbar noch nicht ein- mal die Mühe gemacht wurde, einen geeigneten Ort für die zu schaffende Anspruchsgrundlage zu suchen, und nur ein neues Gesetz mit substanziell einem Paragrafen geschaffen werden soll, zeigt, dass auch die SPD-Frak- tion mit ihrem Antrag vor allem Aktionismus vortäu- schen will und an einer ernsthaften Regelung nicht inte- ressiert ist. Falscher Aktionismus ist auch deswegen fehl am Platz, da noch nicht einmal die Urteilsgründe vorlie- gen, ohne die eine seriöse Bewertung überhaupt nicht möglich ist. Bevor eine neue Regelung geschaffen wer- den kann, müssen viele Punkte erst einmal geklärt wer- den. In dem Gesetzentwurf möchte die SPD den Aus- kunftsanspruch für die Presse „zur Erfüllung ihrer öf- fentlichen Aufgaben“. Hier sieht man schon den ersten handwerklichen Fehler, der nur passieren kann, wenn blind Texte kopiert werden. Die Legaldefinition für die „öffentlichen Aufgaben der Presse“ findet sich nur in den jeweiligen Landesgesetzen. Soll das von der SPD- Fraktion gewünschte Bundesgesetz dann etwa auf die Landesgesetze verweisen? Auch das Verhältnis zu anderen Informationszu- gangsansprüchen wird kurz mit einem Satz abgetan; nä- here Gedanken zur Systematik wurden sich hier offen- sichtlich nicht gemacht. Warum wurde denn nicht ein Standort im Informationsfreiheitsgesetz, IFG, gesucht? Hier hätten wir den Vorteil, dass wir bestimmte Regelun- gen schon vorfinden, die im vorliegenden Entwurf kom- plett fehlen. Dazu zählen mögliche Versagungsgründe beim Schutz von besonderen öffentlichen Belangen und die Klarstellung des Schutzes personenbezogener Daten. Aber auch eine Einfügung in das Verwaltungsverfah- rensgesetz, VwVG, wäre denkbar gewesen. Warum ist das alles in dem Antrag nicht drin? Weil hier schnell irgendetwas vorgelegt werden sollte und für Nachdenken offensichtlich keine Zeit war. Ohne das Ab- warten der Begründung durch das Gericht ist das Schaf- fen von neuen Gesetzen ein Blindflug. Aber das schnelle Beschließen von Gesetzentwürfen, die dann vom Verfas- sungsgericht kassiert werden müssen, haben Sie ja schon praktiziert, als Sie noch selber auf der Regierungsbank saßen. Wir werden diese Hektik jedenfalls nicht an den Tag legen. Manchmal macht einen das Abwarten und vernünftige Abwägen dann zum Igel. Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, da Sie sich an- schicken, ab September in diesem Haus das Zepter über- nehmen zu wollen, sollten Sie doch lieber in den nächs- ten Monaten zumindest versuchen, glaubhaft zu machen, dass Sie dazu in der Lage sind, anstatt sich mit Schnell- schüssen in die Nesseln zu setzen. Aber offensichtlich ist ja nicht nur Ihr Kanzlerkandidat für unsubstantiierte Schnellschüsse gut. Ich kann deswegen nur für die Ablehnung des An- trags plädieren. Jan Korte (DIE LINKE): Eine Voraussetzung für eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Ge- schichte ist der freie Zugang zu historisch und politisch relevanten Informationen: für die Presse, die Öffent- lichkeit und für die Wissenschaft. Jeder Versuch, die 28214 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Überprüfbarkeit des historischen und aktuellen Regie- rungshandelns einzuschränken, stellt auch eine nicht hinzunehmende Einschränkung der Grundlagen der De- mokratie dar. Der Anlass für die hier vorliegende Geset- zesinitiative, auf den wir noch ausführlicher zu sprechen kommen werden, nämlich der Versuch der Bundesregie- rung in der letzten Woche, das Presserecht auszuhebeln, hat viele in diesem Land zu Recht maßlos geärgert. Und trotzdem muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle- gen von der SPD, zunächst einmal Folgendes sagen: Das ist mal wieder ein Schnellschuss, den ich in die Ecke Wahlkampfpopulismus einordne und der der Bedeutung der Sache nicht wirklich gerecht wird. Schon das Prozedere, auf eine Entscheidung eines Gerichtes zu reagieren ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung – die liegt nämlich noch nicht vor –, aus der sich wichtige Erkenntnisse, Umfang und Gren- zen eines solchen Anspruches ableiten ließen, ist wenig seriös. Hier wäre stattdessen in intensiver Auseinander- setzung und sorgfältiger Arbeit die Chance zu ergreifen, der vierten Gewalt ernstzunehmende Instrumentarien an die Hand zu geben. Aber das kann ja und wird hoffent- lich auch in den nächsten Wochen noch kommen. Nun aber zum ärgerlichen Anlass des Ganzen. Nach- dem sich die Bundesregierung wieder einmal geweigert hatte, einem Journalisten darüber Auskunft zu erteilen, wie viele hauptamtliche sowie inoffizielle Mitarbeiter der Bundesnachrichtendienst, BND, zwischen 1956 und 1980 hatte und wie viele davon zuvor Mitglied der NSDAP, der SA, der SS, der Gestapo oder der Abteilung „Fremde Heere Ost“ waren, mussten am 20. Februar die Richter des Bundesverwaltungsgerichts über das Aus- kunftsrecht der Presse entscheiden. Und das Mauern hat bei Ihnen ja eine unendlich lange und schlechte Tradi- tion. Anstatt endlich, fast 68 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus, die Akten über die alten Na- zis, die überall in der jungen Bundesrepublik wieder in Amt und Würden kamen, zu öffnen, rücken Sie immer nur das an Information heraus, wozu Gerichte Sie ver- donnern, oder wenn der öffentliche Druck zu groß wird. An diesem Punkt muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, auch noch einmal vorhalten, dass Sie, zumindest was das Auskunftsrecht bei allen Akten mit NS-Bezug angeht, schon längst für Transparenz und Freiheit hätten sorgen können. Dafür hätten Sie einfach nur unsere Initiativen zur Freigabe unterstützen und sich nicht im trauten Bunde mit der Koalition weiter der Ge- heimniskrämerei verschreiben müssen. Dann wären wir an diesem Punkt schon einen wichtigen Schritt vorange- kommen. Aber okay, auch das kann sich ja noch ändern. Ich baue da weiter auf die Kraft der Vernunft. Nun aber zurück zum eigentlichen Problem. Leider haben die Richter in Leipzig diesmal die Bundesregie- rung nur sehr zurückhaltend in die Schranken gewiesen. Ihrer skandalösen Rechtsauffassung, Bundesbehörden wären nicht verpflichtet, Journalisten Auskunft zu ertei- len, da sie nicht den Pressegesetzen der Länder unter- lägen, hat das Bundesverwaltungsgericht die im Grund- gesetz verbriefte Pressefreiheit, Art. 5 Absatz 1 Satz 2, entgegengehalten: „Mit der Gewährleistung der Presse- freiheit trägt das Grundgesetz der besonderen Bedeutung der Presse in einem freiheitlichen demokratischen Staats- wesen Rechnung. Hieraus folgt die Pflicht des Staates zur Erteilung von Auskünften.“ Doch dann machten die Richter eine Einschränkung, mit der sie zu begründen versuchen, warum der Journa- list und damit die Öffentlichkeit, trotz seines Grund- rechts, doch keinen Anspruch darauf haben, zu wissen, wie viele Mitarbeiter eine Bundesbehörde wie der BND hatte. Ich zitiere: „Der Auskunftsanspruch bezieht sich nur auf Informationen, die bei der auskunftspflichtigen Behörde aktuell vorhanden sind. Das Auskunftsrecht führt nicht zu einer Informationsbeschaffungspflicht der Behörde. Bezogen auf den Anteil früherer Beschäftigter mit NS-Vergangenheit, stehen dem Bundesnachrichten- dienst gegenwärtig keine auskunftsfähigen Informatio- nen zur Verfügung.“ Nun ja. Dieser Teil des Urteils ist für jeden, der sich etwas mit dem Thema auskennt, nur schwer nachzuvoll- ziehen. Vor über zwei Jahren wurde eine Unabhängige Historikerkommission beim BND damit beauftragt, un- ter anderem genau dieser Frage nachzugehen. Laut An- gaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage meiner Fraktion zum „Umgang mit der NS-Ver- gangenheit“, Drucksache 17/8134, verfügt der BND über Personaldatensätze von über 5 900 ehemaligen Mit- arbeitern der für eine „NS-Belastung“ infrage kommen- den Geburtsjahrgänge 1879 bis 1928. Für den Verantwor- tungsbereich des BND ist aus öffentlich zugänglichen Unterlagen der Central Intelligence Agency, CIA, von Anfang 1954 bekannt, dass damals mindestens 50 Mitar- beiter der Organisation „Gehlen“ zuvor der Waffen-SS, der Allgemeinen SS oder dem SD der SS angehört haben. Außerdem ist inzwischen bekannt, dass der BND sich in- folge der Ermittlungen einer auf Anordnung des damali- gen BND-Präsidenten Reinhard Gehlen im Herbst 1963 eingerichteten internen Ermittlungsgruppe, der soge- nannten Dienststelle 85, von 71 Mitarbeitern wegen der Beteiligung an NS-Verbrechen getrennt haben soll. Die interne Ermittlungsgruppe des BND überprüfte damals rund 200 hauptamtliche Mitarbeiter im Hinblick auf ihre NS-Vergangenheit. Unter den befragten Mitarbeitern waren 146 in der NSDAP, der SS, im Reichssicherheits- hauptamt oder in der Geheimen Feldpolizei gewesen. Seit langem besitzt darüber hinaus der BND die Infor- mation, dass 1960 2 450 Mitarbeiter bei ihm beschäftigt waren, von denen etwa 200 zuvor im Reichssicherheits- hauptamt gearbeitet hatten. Warum die Bundesregierung sich nach eigenen Anga- ben aber „gegenwärtig“ nicht für „auskunftsfähig“ hält, versteht kein Mensch. Die Angaben sind, trotz Ihrer re- gelmäßigen Schredderei, offensichtlich vorhanden, man müsste sich also nur die Mühe machen, sie zusammen- zuschreiben. Erklären Sie doch einmal, warum Sie und die seit zwei Jahren mit vier Professoren und etlichen Mitarbeitern tätige Kommission nicht längst herausge- funden hat, wie viele Mitarbeiter der BND zu welcher Zeit hatte und welche davon im NS-Vernichtungsapparat tätig waren? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 28215 (A) (C) (D)(B) Da das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass der verfassungsunmittelbare Anspruch auf Informa- tion lediglich einen „Minimalstandard“ gewährleistet, besteht selbstverständlich dringender Handlungsbedarf. Die jetzige Situation, in der die Presse, wenn sie von ei- ner Bundesbehörde Auskunft verlangt, sich jedes Mal auf das Grundgesetz berufen und gegebenenfalls einen Verfassungsrechtler einschalten muss, ist eines demokra- tischen Rechtsstaats nicht würdig und muss schnell, aber eben auch parlamentarisch sauber und sorgfältig beendet werden. Dass die Entscheidung deshalb, wie die FAZ am 25. Februar zu berichten wusste, angeblich nun im Jus- tizministerium geprüft wird und selbst dem Innenminis- ter das Ganze etwas unangenehm ist, beweist doch eins: Ihre Verschlusshaltepolitik ist gescheitert und muss schnellstens beendet werden. Nun aber noch einmal zum vorliegenden SPD-Ent- wurf. Es ist ja zutreffend, dass bisher die weitgehend einhellige Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass gegenüber Bundesbehörden ein Auskunftsanspruch aus Landespressegesetzen resul- tiert. Dem hat das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, soweit aus der Pressemitteilung erkennbar, jetzt aber ei- nen Riegel vorgeschoben. Da das BVerwG nun offenbar einen Auskunftsanspruch unmittelbar aus dem Grundgesetz ableiten will, liegt jetzt, im Gegensatz zum allgemeinen Auskunftsanspruch, ein Verfassungsauftrag an den Ge- setzgeber vor, für die Presse einen Zugang zu eröffnen. Die Gründe hat das OVG Berlin 1995 – 8 B 16/94 – schon wunderbar prägnant ausgeführt: Damit die Medien andere informieren können, was ja ihr Daseinszweck in einer Demokratie ist, müssen sie selbst informiert sein. Um diesen Zustand zu erreichen, müssen sie sich – so das OVG Berlin – „Einblick auch in nicht allgemein zugängliche Quellen verschaffen kön- nen, also auch in das Innere der Verwaltung und die dor- tigen Vorgänge.“ Oder in Kurzform: kein Einblick, keine Informationsmöglichkeit, keine informierten Bürgerin- nen und Bürger gleich keine richtige Demokratie. Nimmt man diese klare Aussage des OVG, kombi- niert sie mit dem vom Bundesverwaltungsgericht er- kannten Minimalauskunftsanspruch als Rechtslage und vergisst für einen Augenblick die Vorlagengeschwindig- keit und das Wahlkampfgedöns als Qualitätsnachweis, ergibt sich: Der Entwurf der SPD liefert substanziell nicht mehr als das, was wir haben, plus die Demonstra- tion des Willens, einen Verfassungsauftrag, wo immer es geht, in einem Gesetz zu regeln. Das alleine macht aber noch kein gutes Gesetz. Um nicht zu sehr auf Details einzugehen, möchte ich hier exemplarisch nur ein den Verfassern ganz wichtiges Ziel nennen: die Rechtssicherheit. Gerade das für die Praxis ja enorm wichtige Auskunftsverweigerungsrecht ist im Abs. 2 des Gesetzentwurfs so unbestimmt formu- liert, dass selbst das viel allgemeinere Informationsfrei- heitsgesetz, IFG, dagegen ein Ausbund an Klarheit ist. Damit verfehlt der Gesetzentwurf aber genau den Punkt, der für seine Geburt sozusagen Erzeuger war: „Es ist von besonderer Bedeutung“ – heißt es im Ent- wurf –, „Rechtssicherheit für die Presse hinsichtlich des Umfangs des verfassungsrechtlich verbürgten Auskunfts- anspruchs und insbesondere bezüglich der Ausnahmen zu schaffen. Es ist mit dem verfassungsrechtlich ge- schützten öffentlichen Auftrag der Presse nicht verein- bar, dass das Spektrum vermeintlicher Ausnahmen erst im Wege langwieriger Rechtsstreitigkeiten erkennbar wird.“ Genau diese Auseinandersetzungen verhindert der Entwurf mit seiner Scheinklarheit gerade nicht. Er kodi- fiziert den jetzt vom BVerwG zum allgemeinen Status quo erklärten Minimalzustand. Die Begründung zu dem Entwurf erschöpft sich in Floskeln allgemeiner Art, als wären sie aus der Zeitung abgeschrieben. Da gibt das weitaus allgemeinere IFG mehr Rechtssicherheit. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Pressefreiheit ist ein sehr hohes Gut. Diesen Satz würden vermutlich fast jeder und jede meiner Kolleginnen und Kollegen unterschreiben. Wer würde diese Feststellung schon bestreiten? Aber in der Praxis zeigt sich dann, wer es ernst meint mit der Pressefreiheit und wer sie ledig- lich in Sonntagsreden hochhält. Der Bundesnachrichten- dienst hat den Begriff auf jeden Fall sehr eng – ich meine, zu eng – ausgelegt und bei der Herausgabe von Informationen an einen Journalisten gemauert. Damit wurde mit einem doch meist gepflegten Brauch der Aus- kunft von Bundesbehörden an Journalisten gebrochen. Vergangene Woche wurde deshalb vor Gericht um die Pressefreiheit in Deutschland gerungen. Das Bundesver- waltungsgericht in Leipzig hatte die Klage eines Journa- listen abgewiesen, der etwas über die NS-Vergangenheit des Bundesnachrichtendienstes wissen wollte. Der Ver- treter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsge- richt vertrat bei der Verhandlung die Auffassung, dass Bundesbehörden Journalistinnen und Journalisten solche Auskünfte nicht geben müssen. Denn zur Herausgabe solcher Daten verpflichten lediglich die Landespressege- setze, die aber nicht für Bundesbehörden gelten, so sein Argument. Das Gericht hat dazu ein zweischneidiges Urteil gefällt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben und auf die Verfassung verwiesen. Ich bin erleichtert, dass das Gericht für die Medien einen verfassungsrechtlich ge- deckten Anspruch auf ein Auskunftsrecht festgestellt hat. Wie genau dieser aber ausgestaltet sein soll, da hat sich Leipzig jedoch vornehm zurückgehalten. Das Gericht hat jedoch auch festgestellt, dass die Lan- despressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten, und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Mit dem Urteil hat sich also faktisch wenig geändert. Die Behörden dürfen Informationen zurückhalten, so- lange nicht dagegen geklagt wird. Das Presserecht darf aber nicht zum stumpfen Schwert verkommen. Es ist ab- surd, wenn Journalisten in Bundesbehörden etwas ver- weigert wird, was ihnen in Landesbehörden zusteht. Und mit den Regelungen in den Landespressegesetzen ist für 28216 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) die Bundesbehörden ganz offensichtlich kein Zugriff ge- geben. So wird Journalistinnen und Journalisten aber die Ar- beitsgrundlage gegenüber Bundesbehörden entzogen. Denn es ist richtig und wichtig, dass Journalisten Fakten finden und offenlegen können, die für Bundesbehörden manchmal unbequem sind. Es ist für Journalisten nicht ausreichend, nur auf eine Minimalauskunft zurückgrei- fen zu können. Akten dürfen Journalisten deshalb nicht grundsätzlich vorenthalten werden. Ein vages Aus- kunftsrecht ist meines Erachtens ungenügend. Journalis- ten dürfen nicht auf das Wohlwollen oder den Fleiß der Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen angewiesen sein. Ich gehe davon aus, dass wir deshalb eine Alternative auf Bundesebene benötigen, damit diese Rechtsun- sicherheit geklärt wird. Die Journalistinnen und Journa- listen brauchen jetzt Klarheit, ihre Informationsansprü- che müssen klar geregelt werden. Die SPD hat deshalb ein Presseauskunftsgesetz vor- legt. Das ist ein gutes Signal – wenn auch etwas schnell. Wir werden diesen Gesetzesvorschlag wohlwollend prüfen. Wir möchten uns aber die Zeit nehmen, um si- cher zu sein, ob der Vorschlag kompetenzrechtlich be- lastbar ist oder ob eine Regelung auf anderer Ebene schlagkräftiger ist. Dazu braucht es auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Volltext. Zudem muss entschieden werden, ob der Vorschlag der SPD ausrei- chend ist oder noch ausgeweitet werden muss. Wir se- hen, dass Handlungsbedarf gegeben ist, wollen aber eine solide Lösung, die den Journalistinnen und Journalisten Rechtssicherheit gibt. 225. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Hochfrequenzhandel TOP 4 Bezahlbares Wohnen TOP 41, ZP 2Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 42, ZP 3Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 5Aktuelle Stunde zu gesetzlichem Mindestlohn TOP 5Bundeswehreinsatz in Mali (EUTM Mali, AFISMA) ZP 6Holzhandels-Sicherungs-Gesetz TOP 9, ZP 7Privatisierung der Wasserversorgung TOP 8Schachtanlage Asse II TOP 7Staatsleistungen an Religionsgesellschaften TOP 10Amtshilferichtlinie und steuerliche Vorschriften TOP 11Energiewende TOP 12Einsatz von Antibiotika bei der Tierhaltung TOP 13Menschenrechte älterer Menschen TOP 14Bekämpfung von Tierseuchen TOP 15Konzept für naturnahe Flusslandschaften TOP 16Notfallsanitäterausbildung TOP 17Zusammenarbeit mit China TOP 18Änderung des Soldatengesetzes ZP 8Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren TOP 20Rechte indigener Völker TOP 19Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch TOP 22Nationale Anti Doping Agentur TOP 21Unterhaltsvorschussrecht TOP 24Hilfe für Syrien TOP 25Jagdrechtliche Vorschriften TOP 26Rechtsstatus türkischer Staatangehöriger TOP 27Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages TOP 28Rechtsstaatlichkeit in Sri Lanka TOP 29Verbraucherschutz bei notarieller Beurkundung ZP 9Presseauskunftsgesetz TOP 31Familienpflegezeit für Bundesbeamte TOP 30Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr TOP 33Filmförderungsgesetz TOP 32Energetische Quartierssanierung TOP 34Korruption im Gesundheitswesen TOP 35Übermittlung von Fluggastdaten Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Klimke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns im

    Plenum des Deutschen Bundestages mit der Menschen-
    rechtslage in Sri Lanka. Obwohl ich die menschen-
    rechtliche Situation in Sri Lanka nicht beschönigen
    möchte und dies auch nie getan habe, glaubte ich bis
    vor kurzem, dass sich das Land insgesamt auf einem
    guten Weg befindet.

    Sri Lanka ist ein Staat, der von einem Jahrzehnte
    andauernden Bürgerkrieg zwischen den tamilischen
    Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE, und der sin-
    ghalesischen Regierung erschüttert wurde und in dem
    erst im Jahr 2009 mit einem Sieg der Regierung wieder
    Ruhe eingekehrt ist. Alle Menschenrechtsverletzungen
    am Ende des Krieges aber auch in der Zeit unmittelbar
    nach dem Sieg sind auch vor dem Hintergrund dieses
    seit 1983 von beiden Seiten grausam geführten Krie-
    ges zu verstehen, wenn auch nicht zu relativieren.

    Nach 2009 mussten wir uns im Menschenrechtsaus-
    schuss des Bundestages vor allem mit der Lage der ta-
    milischen Bevölkerung und ganz besonders mit den
    Binnenvertriebenen beschäftigen, die anfangs in einer
    Zahl von mehreren Hunderttausend Menschen in La-
    gern interniert waren und deren humanitäre Situation
    prekär war.

    Als ich im Jahr 2011 in Sri Lanka war, wurde von
    weiterhin massiven Menschenrechtsverletzungen be-
    richtet. Auf der anderen Seite war aber auch eine posi-
    tive Entwicklung festzustellen, ein Willen der Regie-
    rung, die unerträglichsten Verletzungen der Menschen-
    rechte in Sri Lanka abzustellen. Letztes augenfälliges
    Indiz dafür war die Aufhebung der Notstandsgesetze
    durch die Regierung Ende August 2011, nachdem diese
    für fast 30 Jahre in Kraft waren. Dadurch wurde der
    Polizei zumindest das Recht entzogen, umfassende
    Maßnahmen gegen die Tamilen in Form von Woh-
    nungsdurchsuchungen und willkürlichen Verhaftungen
    zu vollziehen. Allerdings bestand schon damals bei fast
    allen Beobachtern Einigkeit, dass die Anstrengungen
    noch erhöht werden müssen und eine wirkliche politi-
    sche Integration der tamilischen Bevölkerungsminder-
    heit nicht die allerhöchste Priorität genießt.

    Seit 2011 hat sich gerade im Bereich der Infrastruk-
    tur- und Wirtschaftsentwicklung auch in den von Tami-
    len bewohnten Gebieten einiges getan. Auch die Räu-
    mung der Flüchtlingslager und die Rückkehr der
    Tamilen in ihre Heimat ist als positive Entwicklung
    hervorzuheben und wird ja auch im Antrag der SPD
    erwähnt. Von einer Verbesserung der menschenrechtli-
    chen Situation können wir jedoch seit 2011 insgesamt
    nicht sprechen, eher ist das Gegenteil der Fall.

    Einer der Kritikpunkte an der aktuellen Situation
    und aus meiner Sicht der Impulsgeber für die Erstel-
    lung des vorliegenden Antrages der SPD ist ein ande-
    rer: Es geht um die Entlassung der Obersten Richterin
    Dr. Shirani Bandaranayake aus offenbar politischen
    Gründen. Diese Amtsenthebung durch das Parlament
    ist als deutliches Zeichen eines Angriffs auf die Unab-

    hängigkeit der Justiz verstanden worden. Das ist eine
    Deutung, die auch in meiner Fraktion geteilt wird und
    somit eine Entwicklung, die auch mir große Sorgen
    macht.

    Es kann nicht im Sinne Deutschlands sein, wenn
    sich Sri Lanka in Richtung eines autoritär regierten
    Staates entwickelt, in dem der Präsident und seine Fa-
    milie das alleinige Sagen haben und in dem die Justiz
    in keiner Weise mehr unabhängig ist. Es ist aus meiner
    Sicht kein Zufall, dass die Oberste Richterin zuvor ein
    Gesetzespaket der Regierung als verfassungswidrig
    gestoppt hat, das die Rechte der Zentralregierung ge-
    genüber den Provinzen gestärkt hatte.

    Die Amtsenthebung der obersten Repräsentantin
    der Judikative lässt für die Zukunft Sri Lankas nichts
    Gutes ahnen. Es kann meines Erachtens nicht ange-
    hen, wenn die siegreiche Bürgerkriegspartei den ver-
    breiteten Wunsch nach Frieden und Stabilität ausnutzt,
    um einen autoritären Staat zu schaffen. Ich unterstütze
    deshalb die Forderungen des Antrags der SPD im Hin-
    blick auf die Untersuchung des Vorgangs der Amtsent-
    hebung von Frau Bandarayanake im Grundsatz. Die-
    ser Fall muss durch internationale Organisationen
    untersucht werden.

    Neben der aktuellen Entwicklung der Aushöhlung
    der Unabhängigkeit der Justiz bestehen die Probleme
    der Menschenrechtsverletzungen sowie der Aufarbei-
    tung der Verbrechen des Bürgerkrieges bzw. nach sei-
    nem Ende weiterhin fort. Wir müssen immer noch teil-
    weise massive Menschenrechtsverletzungen feststellen.
    Ein Teil davon wird durch das Anti-Terror-Gesetz, das
    die frühere Notstandsgesetzgebung abgelöst hat, sogar
    ganz offiziell legitimiert. Wir als Menschenrechtspoli-
    tiker der Union fordern vehement die Abschaffung die-
    ses Gesetzes.

    Die Forderungen des SPD-Antrags weisen im Be-
    reich der Menschenrechte und der Aufarbeitung der
    Menschenrechtsverletzungen in die richtige Richtung.
    Allerdings kann es nicht alleiniges Ziel sein, Sri Lanka
    zur Unterzeichnung und Ratifizierung internationaler
    Abkommen und Gesetzesänderungen zu bewegen. Im
    Fokus muss vielmehr noch stärker stehen, die konkrete
    menschenrechtliche Situation zu verbessern. Insofern
    kann man bei genauerer Betrachtung des Antrags
    schon konstatieren, dass bestimmte Forderungen der
    SPD, wie die Ratifikation des Römischen Statuts, in
    der jetzigen Situation unrealistisch sind. Wenn wir zu
    viel auf einmal fordern, machen wir uns als Partner
    ein Stück weit unglaubwürdig.

    Lassen Sie mich noch auf einen Punkt näher einge-
    hen, nämlich auf die Integration der ehemaligen Kin-
    dersoldaten, die im Antrag ebenfalls gefordert wird.
    Hier hat sich die sri-lankische Regierung erfreulicher-
    weise selbst engagiert, indem ehemalige Kindersolda-
    ten betreut und offenbar durch eine Berufsausbildung
    in die Gesellschaft integriert werden.

    Sri Lanka ist Partnerland der deutschen Entwick-
    lungszusammenarbeit, und auch in diesem Bereich, für
    Zu Protokoll gegebene Reden





    Jürgen Klimke


    (A) (C)



    (D)(B)

    den ich im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
    beit und Entwicklung zuständig bin, stellt der SPD-An-
    trag Forderungen auf. Lassen Sie mich kurz auf Pro-
    jekte eingehen, die durch das deutsche Entwicklungs-
    ministerium finanziert werden:

    Es werden lokale Friedensinitiativen gefördert, ein
    weiteres Projekt betrifft die Friedenserziehung;
    Deutschland unterstützt den Verwaltungsaufbau im
    Norden und Osten Sri Lankas; mit Entwicklungsmit-
    teln stärkt Deutschland außerdem den Mikrofinanz-
    sektor; zwei neu aufgenommene Projekte betreffen den
    Bau einer Geburtsklinik sowie ein Projekt zur berufli-
    chen Bildung.

    Ich denke, dass die deutsche Entwicklungszusam-
    menarbeit mit Friedensförderung, Bildung, Gesund-
    heit und Mikrofinanzen gute Schwerpunkte setzt, die
    vor allem der Zivilgesellschaft und auch den benach-
    teiligten Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

    Eine Reaktion im Bereich der Entwicklungszusam-
    menarbeit auf die jüngsten Ereignisse im Sinne einer
    Abschwächung der Kooperation lehne ich zum jetzigen
    Zeitpunkt ab. Hier gilt es zunächst, die weitere Ent-
    wicklung abzuwarten. Fakt ist, dass die deutschen Ent-
    wicklungsmittel eine gute Möglichkeit bilden, Einfluss
    auf die weitere Entwicklung Sri Lankas zu nehmen und
    unsere Haltung mit Nachdruck deutlich zu machen.
    Angesichts der Gesamtentwicklungen in Sri Lanka
    sollten wir uns diese Möglichkeit erhalten.

    Abschließend möchte ich noch etwas zum Antrag
    der SPD-Fraktion insgesamt sagen: Man muss festhal-
    ten, dass wichtige Forderungen der Initiative auf die
    aktuellen Ereignisse und die grundlegenden men-
    schenrechtlichen Defizite Sri Lankas eingehen. Aller-
    dings werden alle wesentlichen Forderungen des An-
    trags seitens der Bundesregierung, teilweise zusätzlich
    im Rahmen der EU sowie auf Ebene der Vereinten Na-
    tionen bereits umgesetzt. Das betrifft gerade den Ein-
    satz im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats; auch
    hier ist die Bundesregierung bereits aktiv.

    Insofern muss ich festhalten, dass die Forderungen
    des Antrags an die Bundesregierung bereits erfüllt
    werden, sie sind Bestandteil unserer Außenpolitik. Der
    vorliegende Antrag erweckt durch seinen umfangrei-
    chen Forderungsteil den Eindruck, dass hier Versäum-
    nisse der Bundesregierung vorliegen. Das ist erwiese-
    nermaßen nicht der Fall. Letztlich ist der Antrag somit
    eigentlich überflüssig.

    Gleichwohl hätte man sich im Vorfeld der Einbrin-
    gung dieses Antrags oder auch im Rahmen einer Aus-
    schussbefassung mit den Menschenrechten in Sri
    Lanka befassen können, mit dem Ziel hier einen ge-
    meinsamen Antrag oder eine Entschließung herbeizu-
    führen oder dem Thema in der deutschen Öffentlichkeit
    zumindest mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
    Dass diese Ansprache nicht erfolgt ist, eine Ausschuss-
    beratung nicht stattfindet und ich als Berichterstatter
    den Antragstext erst am Tag vor der abschließenden
    Debatte erhalten habe, spricht dafür, dass es den An-

    tragstellern gar nicht darum ging, gemeinsam mit den
    Regierungsfraktionen einen Beschluss des Bundes-
    tages herbeizuführen. Das halte ich für sehr bedauer-
    lich und der Lage nicht angemessen.

    Deshalb lassen Sie mich abschließend festhalten,
    dass auch meine Fraktion die Lage in Sri Lanka als
    kritisch ansieht, dass auch wir im Moment eine Ver-
    schlechterung der menschenrechtlichen Situation in
    Sri Lanka wahrnehmen. Wir erkennen in diesem Be-
    reich ganz ausdrücklich die Arbeit der Bundesregie-
    rung an, die in der Frage der Menschenrechtsdefizite
    aktiv arbeitet und dabei auch die Forderungen des An-
    trags der SPD-Fraktion bereits umsetzt.

    Vor diesem Hintergrund lehnen wir diesen Antrag
    als überflüssig ab.



Rede von Christoph Strässer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich bin erfreut, dass wir in dieser Woche, da der

UN-Menschenrechtsrat seine Sitzung eröffnet hat, das
dort auf der Tagesordnung stehende Thema Sri Lanka
ebenfalls in den Fokus nehmen.

Ich möchte Sie mit einem Zitat von Friedrich
Schiller konfrontieren, das die Situation in Sri Lanka
sehr treffend beschreibt: „Wie unglückbringend, liebe
Mutter, ist Feindschaft zwischen Brüdern, und wie
schwer hält die Versöhnung.“

Der jahrzehntelange Bürgerkrieg hat großes Leid
und Unglück über das Land und seine Bevölkerung ge-
bracht. Seit Ende des Krieges scheint sich die Situation
positiv zu entwickeln; weisen doch die Fakten wirt-
schaftlicher Entwicklung seither gute Tendenzen auf
und konnten viele ehemalige Binnenflüchtlinge in ihre
Heimat zurückkehren und die Flüchtlingslager aufge-
löst werden. Wie so oft zeigt sich bei näherer Betrach-
tung, dass noch ein weiter Weg vor dem Land und sei-
ner Bevölkerung liegt, um die Weiterentwicklung und
vor allem die Versöhnung im Lande zu fördern.

Mit Sorge erfüllen mich daher die politischen Ent-
wicklungen in den letzten Wochen und Monaten, die
erwarten lassen, dass die nötigen Prozesse nicht mit
Nachdruck und unter Beteiligung aller Bevölkerungs-
teile realisiert werden. So weisen zahlreiche Berichte
darauf hin, dass der Präsident ein System unum-
schränkter Herrschaft errichtet und mit diesem in alle
politischen und gesellschaftlichen Felder vordringt,
ohne vor der Ebene der Exekutive und Legislative Halt
zu machen.

Die Entlassung der Obersten Richterin, die sich ge-
gen die Entscheidungen von Präsident Rajapaksa ge-
stellt hat, ist eine wirkliche Gefahr. Damit verstieß der
Präsident gegen jegliches demokratisches Prinzip der
Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz.
Zugleich zeigte er, dass er der geltenden Verfassung
wenig Bedeutung beimisst, und lässt Befürchtungen
aufkommen, diese – wie bereits durch die Aufhebung
einer Amtszeitbeschränkung für den Präsidenten –
weiterhin willkürlich umzuformulieren.
Zu Protokoll gegebene Reden





Christoph Strässer


(A) (C)



(D)(B)

Weiterhin müssen wir eine erhebliche Zensur der
freien Presse zur Kenntnis nehmen – so wurden neue
Regulierungen zur Überwachung von Internetseiten
erlassen, die die Regierung betreffende Nachrichten
veröffentlicht bzw. Nachrichten, die die Regierung als
solche erachtet – und die Schließung von nahezu allen
staatlichen Universitäten. Auch dies ist besorgniserre-
gend, weist es doch in die Richtung von Kontrolle und
Steuerung der Bevölkerung. Zudem wurde das Anti-
Terror-Gesetz, das auch zur Kontrolle der Bevölke-
rung genutzt werden könnte, auch Jahre nach dem
Ende des Bürgerkriegs noch nicht abgeschafft. Wir
sind der Überzeugung, dass dieses Gesetz, das einem
Notstandsgesetz gleicht, abgeschafft werden muss und
damit zu rechtsstaatlichen Prinzipien zurückgekehrt
werden muss.

Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass Staatspräsi-
dent Rajapaksa, gemeinsam mit seinen Getreuen, den
Staat und die Gesellschaft nach seinen Prinzipien um-
gestaltet – und dies nicht zum Wohle des gesamten Vol-
kes in Sri Lanka. Gleichwohl genießt Rajapaksa gro-
ßes Ansehen in der Bevölkerung – unter anderem auch,
weil er in ihren Augen für die positiven wirtschaftli-
chen Entwicklungen verantwortlich ist.

Diese auf der politischen Ebene verlaufenden Ver-
schlechterungen haben auch sehr konkrete Auswirkun-
gen in der Gesellschaft. Im hauptsächlich von hinduis-
tischen Tamilen bewohnten Norden wurden vermehrt
buddhistische Tempel errichtet. Diese werden oftmals
von Militärangehörigen genutzt. In meinen Augen ist
dies in doppelter Hinsicht negativ: Zum einen wird die
Lebenswirklichkeit der Menschen nicht anerkannt;
zum anderen sehen sich die Tamilen nach Beendigung
der militärischen Auseinandersetzungen erneut einer
täglichen Begegnung mit dem Militärpersonal ausge-
setzt. Einige Kritiker sprechen sogar davon, dass die
andauernde Präsenz militärischer Kräfte im Gebiet
der Tamilen einer Besatzung gleiche. Derartige
Entwicklungen sind nach meinem Ermessen für ein
friedliches Zusammenleben und eine dauerhafte Aus-
söhnung kontraproduktiv. Zugleich sind die tieferlie-
genden Ursachen für den vergangenen Konflikt noch
immer nicht behoben; die Tamilen fühlen sich weiter-
hin politisch und sozioökonomisch marginalisiert.
Neben der politischen und gesellschaftlichen Aufar-
beitung spielt die tatsächliche Herbeiführung von
äquivalenten Lebensverhältnissen eine entscheidende
Rolle, um nicht alte Konfliktlinien wieder aufbrechen
zu lassen.

Bisher wurden auch wenig effektiv Schritte unter-
nommen, um nach Ende des Bürgerkrieges den Ver-
söhnungsprozess voranzutreiben. Bisher konnten le-
diglich zahlreiche politische Willensbekundungen und
theoretische Zusagen vernommen werden; echter Wille
zu einer umfassenden Aufarbeitung und konkrete
Handlungen hingegen blieben bisher aus. Vielmehr
gab es große politische Rhetorik. In der Lebenswirk-
lichkeit der Menschen sind Wahrheit, Versöhnung und
Aufarbeitung leider bisher nicht angekommen. Dabei

ist von entscheidender Bedeutung, dass es zwischen
den ehemaligen Kriegsparteien zu einer echten Aus-
söhnung kommt. Gerechtigkeit und Rechenschaft sind
elementare Bestandteile.

Dazu gehört es auch, die derzeit in den Medien kur-
sierenden Vorwürfe der Hinrichtung von Gefangenen
durch die Armee Sri Lankas, unter denen unter ande-
rem der Sohn des Anführers der Befreiungstiger von
Tamil Eelam, LTTE, Balachandran Prabhakaran, be-
troffen sein soll, zu untersuchen und aufzuklären. Ich
bin überzeugt, dass derartige Verbrechen – sollten
diese Vorwürfe nicht ausgeräumt werden – eine dauer-
hafte Belastung für den noch fragilen Frieden sein
können.

Es überraschte, dass der von der Regierung Sri
Lankas veröffentlichte LLRC-Bericht zwar relativ kon-
krete Empfehlungen hinsichtlich eines effektiven Auf-
arbeitungs- und Versöhnungsprozesses enthält, deren
Umsetzung aber von der derzeitigen Regierung mit
dem Verweis auf eine Gefährdung der angeblich stabi-
len Friedenslage abgelehnt wurde. Mittlerweile wurde
im Juli des letzten Jahres, auch dank internationalem
Druck, ein dem Bericht folgender Aktionsplan veröf-
fentlicht, der Zuständigkeiten und Zeitpläne für die
Umsetzung des Berichtes definiert. Es bleibt abzuwar-
ten, ob mit diesem Aktionsplan das Eis gebrochen wer-
den konnte und tatsächliche Veränderungen folgen
werden.

Nur auf Basis dieses Prozesses kann der Entwick-
lungsprozess des ganzen Landes effektiv vorangetrie-
ben werden und weitere Schritte unternommen werden,
um Fragen der Landverteilung und Sprachenpolitik im
Interesse aller dauerhaft zu lösen. Zudem können wei-
tere wichtige Reformvorhaben wie die Dezentralisie-
rung und Unabhängigkeit der Institutionen nachhaltig
nur gelöst werden, wenn die ausgesöhnten Bevölke-
rungsgruppen gemeinsamen an einer effektiven Lö-
sung arbeiten. Nach unserem Dafürhalten ist mit Blick
auf die Vergangenheit die Aussöhnung der letzte
Schritt zur Beendigung des Bürgerkriegs; mit Blick auf
die Zukunft ist sie Voraussetzung für alle künftigen
Entwicklungsschritte, die die unterschiedlichen Bevöl-
kerungsgruppen gemeinsam zu bewältigen haben.

Mit Blick auf das eingangs präsentierte Zitat weisen
auch im Falle Sri Lankas alle Zeichen darauf hin, wie
schwer die Versöhnung zwischen ehemaligen Feinden
ist und wie brüchig selbst die Verbindungen zwischen
Brüdern sind. Gleichwohl ist dies nicht unmöglich und
muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln for-
ciert und unterstützt werden.

Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern
sollten wir daher die verfügbaren Wege ausnutzen, um
auf die Regierung Sri Lankas einzuwirken und wir-
kungsvolle Antworten auf die zurückliegenden Ent-
wicklungen zu finden und die Regierung und das Volk
in seinen Bemühungen unterstützen, Antworten auf die
vielfältigen Fragen der Vergangenheit und Zukunft zu
finden. Wie sich am Aktionsplan zum LLRC-Bericht
Zu Protokoll gegebene Reden





Christoph Strässer


(A) (C)



(D)(B)

zeigt, waren hier internationale Bemühungen von au-
ßen – wenngleich sie sich stets in einem Spannungsfeld
zwischen Mahnung und Einmischung in innere Angele-
genheiten bewegen – erfolgreich.

Es wird Geduld erfordern und die Initiative unter-
schiedlichster Akteure auf dem internationalen, multi-
lateralen Parkett, um Präsident Rajapaksa zu überzeu-
gen, seine autoritären Schritte zu überdenken und
seine politischen Handlungen in eine andere Richtung
zu lenken. Auch weil er in der Bevölkerung enormes
Ansehen genießt, welches gepaart mit seinen vielfälti-
gen Verbindungen in Politik, Wirtschaft und Gesell-
schaft ein großes Gewicht besitzt, ist es relevant, ihn
als Adressaten der Veränderung zu respektieren.

Wir begrüßen ausdrücklich Initiativen, die eine Fol-
geresolution zur Resolution „Promoting reconciliation
and accountability in Sri Lanka“ ermöglichen sollen.
Es wäre erfreulich und ein wichtiges Monitoring, wenn
das Engagement der UN-Hochkommissarin für Men-
schenrechte die Entwicklungen im Land weiterhin
begleiten würde. Zeitgleich wollen wir, dass die UN-
Sonderberichterstatterinnen und -erstatter offiziell
eingeladen und durch die sri-lankischen Behörden in
ihrer Arbeit unterstützt werden, um vor Ort die tat-
sächlichen Verhältnisse in Augenschein nehmen zu
können und wichtige menschenrechtsspezifische The-
menbereiche wie Minderheitenfragen, willkürliche
Verhaftungen, extralegale Hinrichtungen untersuchen
zu können. Auch die Wahrung der Meinungs-, Ver-
sammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechte
von Frauen und Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern sollte hierbei beleuchtet werden.

Auch die Bundesregierung kann auf vielfältigen We-
gen auf die Regierung Sri Lankas einwirken, den
gegenwärtigen Zustand der Unsicherheit und der un-
gelösten Probleme zu bewältigen. Wir haben dies in
unserem Antrag formuliert und bitten Sie heute herz-
lich um Ihre Zustimmung für dieses wichtige politische
Anliegen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Pascal Kober


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Diese christlich-liberale Regierungskoalition be-

    obachtet mit Aufmerksamkeit die politischen Entwick-
    lungen in Sri Lanka. Aus diesem Grund ist der Antrag
    der SPD-Fraktion im Grundsatz zu begrüßen. Die
    menschenrechtliche Situation in Sri Lanka ist nach wie
    vor schwierig und stellt Sri Lanka vor politische und
    zivilgesellschaftliche Herausforderungen.

    Mit Sorge habe ich die Fernsehdokumentation „Sri
    Lanka's Killing Fields“ des britischen Senders BBC
    Channel 4 zur Kenntnis genommen, in der über angeb-
    liche Kriegsverbrechen beider Kriegsparteien in den
    letzten Monaten des sri-lankischen Bürgerkriegs im
    Jahr 2009 berichtet wird.

    Und dementsprechend hat sich die Bundesrepublik
    wiederholt besorgt zur Lage in den sri-lankischen Bür-
    gerkriegsgebieten geäußert. Die Bundesregierung hat
    in der Vergangenheit dazu aufgerufen, einen Waffen-

    stillstand zu vereinbaren, die Versorgung der in der
    Kampfzone eingeschlossenen Menschen zu ermöglichen
    und eine politische Lösung des ethnischen Konflikts
    anzustreben.

    Darüber hinaus hat diese christlich-liberale Regie-
    rungskoalition seit dem Ende der kriegerischen Aus-
    einandersetzungen mit über 100 000 Toten gemeinsam
    mit der EU wiederholt appelliert, die in den Flücht-
    lingslagern untergebrachten Binnenvertriebenen wie-
    der in ihren Städten und Dörfern anzusiedeln. Auch hat
    Deutschland dazu aufgerufen, internationalen Hilfs-
    organisationen den Zutritt zu den Lagern zu ermög-
    lichen. Dabei ist es ein klares Bekenntnis Deutsch-
    lands, dass eine dauerhafte Friedenslösung nur dann
    möglich sein wird, wenn sie unter Einbeziehung aller
    Bevölkerungsgruppen gefunden wird.

    Zugleich ist es überaus erfreulich zu sehen, dass
    sich Sri Lanka in den letzten Jahren und nach dem
    Ende des Bürgerkrieges wirtschaftlich überaus erfolg-
    reich entwickelt hat. Wir stehen sowohl dem Aufbau ei-
    ner Tourismusindustrie als auch der Entwicklung des
    Industriesektors positiv gegenüber.

    Ungeachtet dieser Entwicklungen hat diese Regie-
    rungskoalition wiederholt auf diese Defizite im Men-
    schenrechtsbereich reagiert. So ist aufgrund des noch
    nicht abgeschlossenen Friedens- und Aussöhnungs-
    prozesses kein entwicklungspolitisches Engagement im
    klassischen Sinne möglich.

    Vielmehr unterstützt Bundesminister Dirk Niebel ei-
    nen entwicklungspolitischen Ansatz, der bewusst auf
    Konflikttransformationsziele fokussiert ist, insbeson-
    dere auf die Friedenserziehung.

    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Ent-
    wicklung und Zusammenarbeit fördert mit Bedacht die
    Friedens- und Werterziehung. Dazu zählen unter an-
    derem auch die konfliktsensible Lehrplanentwicklung
    und Lehrerfortbildung sowie die gezielte Förderung
    von konfliktbetroffenen Kindern und Jugendlichen.

    Mit diesen Aktivitäten unterstützt diese Regierungs-
    koalition den langfristigen Aussöhnungsprozess der
    ehemals verfeindeten Gruppierungen in Sri Lanka und
    fördert die schrittweise Verwirklichung der Anerken-
    nung der Menschenrechte durch die sri-lankische Re-
    gierung.