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    Plenarprotokoll 17/221 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 221. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 I n h a l t : Zur Geschäftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiter- bildung in der Altenpflege (Drucksache 17/12327) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraft- stoffe; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27411 A 27411 A 27411 C 27411 B 27411 D 27411 D 27412 C 27412 C 27413 A 27413 A 27413 B 27413 C 27413 D 27414 A 27414 B 27414 B 27414 C 27414 D 27415 A 27415 B 27415 D 27416 A 27416 B 27416 C 27416 C 27416 D 27416 D 27417 A 27417 B 27417 B 27417 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 17/12342) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Andrea Wicklein (SPD) Reduzierung des messbaren Erfüllungsauf- wandes Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrea Wicklein (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Behandlung der Konzessionsrichtlinie der EU im Trilogverfahren Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in Rat und Kommission der EU zum vorlie- genden Entwurf der Konzessionsrichtlinie Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung des Gutachtens der Prognos AG zur Umsetzung von Art. 7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelungen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking) Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verbot der Privatisierung der Trinkwas- serversorgung auf EU-Ebene Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zum Ausbau der Elektromobilität 27417 D 27418 A 27418 B 27418 B 27418 C 27418 C 27418 D 27419 A 27419 A 27419 C 27420 B 27420 C 27421 C 27421 D 27422 B 27423 B 27423 C 27424 B 27425 A 27425 C 27426 A 27426 B 27427 B 27427 C 27428 C 27428 D 27429 A 27429 C 27430 A 27431 A 27432 A 27432 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 III Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Wolfgang Tiefensee (SPD) Stärkung der KfW als Mittelstandsbank Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Wolfgang Tiefensee (SPD) Kürzung der Mittel der Gemeinschaftsauf- gabe „Verbesserung der regionalen Wirt- schaftstruktur“ Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 26 und 27 Martin Dörmann (SPD) Auskunftspflicht der öffentlichen Behör- den als prinzipielle Forderung aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Haltung der Bundesregierung zum Missbrauch von Leiharbeit im Lichte der Berichte über Vorfälle bei Amazon . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Bundesregierung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militä- rischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Be- schlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Ja- nuar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen (Drucksache 17/12367) . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Bundesregierung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Un- terstützungsmission in Mali unter afrika- nischer Führung (AFISMA) auf Grund- lage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Drucksache 17/12368) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 27433 C 27434 A 27435 A 27435 B 27436 A 27436 C 27438 B 27438 D 27440 D 27440 D 27441 D 27442 D 27443 D 27444 D 27446 A 27447 B 27448 C 27450 A 27451 A 27452 B 27453 D 27455 B 27455 B 27455 C 27456 C 27457 B 27458 D 27460 D 27462 C 27463 D 27464 D 27466 A 27467 A 27468 C 27468 D 27469 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 Anlage 2 Mündliche Frage 10 Ingo Egloff (SPD) Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbs- fähigkeit der maritimen Wirtschaft Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 11 Ingo Egloff (SPD) Flächendeckende Breitbandversorgung der Privathaushalte Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 12 Rolf Hempelmann (SPD) Maßnahmen der Bundesregierung zum Abschluss der Doha-Welthandelsrunde Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 13 Klaus Barthel (SPD) Verantwortungsbewusste Genehmigungspoli- tik für die Ausfuhr von Rüstungsgütern Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 14 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verkauf von Rüstungsgütern an Usbekis- tan durch Großbritannien im Rahmen des ISAF-Abzugs und gemeinsame Abspra- chen unter den beteiligten Staaten Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 15 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus Deutschland exportierte und in den USA für Privatpersonen käufliche Schuss- waffen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Programme, Strategien und Neubauvorha- ben betreffend Atomkraft in Europa Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 17 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Menschenrechtslage in Saudi-Arabien; Rolle Saudi-Arabiens bei der materiellen Unter- stützung gewaltbereiter islamischen Grup- pierungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 18 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Flugverbotszone über Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 20 Niema Movassat (DIE LINKE) Kritik an Äußerungen des deutschen Bot- schafters in Namibia Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27469 C 27470 C 27470 D 27471 A 27471 B 27471 C 27471 D 27472 D 27473 A 27473 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 V Anlage 12 Mündliche Frage 22 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausrichtung des EU-Haushalts auf wachs- tums- und beschäftigungsfördernde Inves- titionen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 23 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlungsverpflichtungen Griechenlands an die EU in den Jahren 2014 bis 2020 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 28 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Kontakte der ukrainischen Partei Swoboda zu anderen rechtsnationalistischen Parteien in Europa Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ergebnis der EU-Studie zum Europäischen Kriminalaktennachweissystem (EPRIS) und Eignung anderer Systeme Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 30 Brigitte Zypries (SPD) Änderungsvorschläge für den Gesetzesent- wurf gegen Abmahnmissbrauch und unse- riöse Geschäftspraktiken in der Kultur- wirtschaft Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 31 Brigitte Zypries (SPD) Warnhinweismodell als Alternative gegen Bagatellisierung von Rechtsverletzungen in der Kulturwirtschaft Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 32 und 33 Gerold Reichenbach (SPD) Berücksichtigung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bei der Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäfts- praktiken und Handhabe des vorgesehenen Abmahndeckels Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 34 und 35 Kerstin Tack (SPD) Wirksame Begrenzung missbräuchlicher Abmahnungen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 36 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitliche Begrenzung der Modernisierungs- umlage nach § 559 BGB und Verlängerung des Zeitraums zur Berechnung der ortsüb- lichen Vergleichsmiete Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 37 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 27473 C 27474 A 27474 A 27474 B 27474 D 27475 A 27475 B 27475 C 27476 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 Unterstützung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen Hartmut Hopp und Entschädigung der Opfer von Colonia Dignidad Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 38 Andrea Wicklein (SPD) Einführung steuerlicher Forschungsförde- rung in der 17. Legislaturperiode Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 39 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Berücksichtigung der unecht rückwirken- den Anhebung des Grundfreibetrags bei bereits festgesetzten Einkommensteuervo- rauszahlungen und Ermessensspielraum der Finanzbehörden Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 40 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Zusätzliche Bürokratiekosten für die Ver- waltung bzw. Wirtschaft bei Anwendung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 und Änderungsvorschlag des Bundes- rates bzgl. der steuerlichen Bewertung nach Rückstellungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 41 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Aktuelles System des Länderfinanzaus- gleichs Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 42 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Einhaltung von Mindeststandards für ver- antwortungsvolles Handeln im Steuerbe- reich gemäß OECD-Standard durch Dritt- länder Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 43 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Leistungen nach dem SGB II über die Dauer einer dreijährigen schulischen Aus- bildung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 44 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan und Finanzierung der Forschung zur Verringerung der Wettbewerbsnach- teile heimischer Eiweißpflanzen im Rah- men der Eiweißpflanzenstrategie Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 45 und 46 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wirtschaftlicher Schaden durch den Pfer- defleischskandal und weitergehende Dekla- rationspflichten für Zutaten in Fertigpro- dukten Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 47 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne und Erfolgsaussichten der militäri- schen Ausbildungshilfe in Mali 27476 B 27476 D 27476 D 27477 A 27477 B 27477 C 27477 D 27478 A 27478 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 VII Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 48 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufbau einer funktionsfähigen Luftwaffe der afghanischen Streitkräfte Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 49 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Schweizer Modellprodukt zur Erlaubnis für Physiotherapeuten zur Abweichung von der Verordnung des behandelnden Arztes Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 50 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Entscheidung über die Erbringung von Heilmitteln durch den Arzt anstatt durch den Heilmittelerbringer Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 51 und 52 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenexplosion beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 und Konsequenzen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 53 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzung von Dossiers und Sprechzetteln der untersten Ebene des BMVBS durch Bundesminister Dr. Peter Ramsauer; Ein- richtung einer Sonderkommission „Stutt- gart 21“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 54 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuwendungen für Projekte im Rahmen der Schaufenster Elektromobilität Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Barrierefreiheit im nationalen und grenz- überschreitenden Fernbuslinienverkehrs Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 57 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festsetzung von Standards zur Barriere- freiheit für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 58 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Projektanmeldungen von Ländern und In- stitutionen für den Bundesverkehrswege- plan 2015 27479 A 27479 B 27479 C 27479 D 27480 A 27480 B 27480 C 27480 D 27481 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 59 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notifizierung über die in Europa laufenden Programme, Strategien und Neubauvorha- ben zu Atomkraft und Verfahrensbeteili- gung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 60 und 61 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transport von Brennelementen des russi- schen Kernkraftwerks Baltijskaja Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 62 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wassermanagement im Flusssystem von Spree und Dahme Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 63 und 64 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stützung des europäischen Emissionshan- dels Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 65 Niema Movassat (DIE LINKE) Entwicklungszusammenarbeit mit Ruanda Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27481 C 27481 C 27482 B 27482 C 27482 D 27483 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27411 (A) (C) (D)(B) 221. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 219. Sitzung, Seite 27184 D, der zweite Absatz ist wie folgt zu lesen: „Im Jahr 2004 waren es 560 Millio- nen Euro, und letztes Jahr waren es 785 Millionen Euro, weil wir wissen, wie wichtig der internationale Austausch zum Beispiel auch für die Konfliktpräven- tion und die Konfliktbewältigung ist, schlicht: weil Menschen, die gute Erfahrungen im Betreiben von Sport gemacht haben, einander weniger bekämpfen.“ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27469 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Druck- sache 17/12342, Frage 10): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der aktuellen Probleme der Schiffsfinanzierung, Werftenauslastung und Entwicklung der Offshoreindustrie in Deutschland vor dem Hintergrund der Aussage im Koalitions- vertrag zwischen CDU, CSU und FDP, die Wettbewerbsfähig- keit der maritimen Wirtschaft in Deutschland stärken zu wollen? Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislatur- periode die Rahmenbedingungen für die deutsche maritime Wirtschaft weiter gestärkt. Den deutschen Werften ist es daher trotz des schwierigen Marktumfelds gelungen, sich auf die veränderten Anforderungen des Marktes einzustellen: a) Schiffsfinanzierung. Mit den bestehenden staatli- chen Finanzierungsinstrumenten von Bund und Küsten- ländern steht dem deutschen Schiffbau ein sehr guter und wirkungsvoller Förderrahmen zur Verfügung. Die Bundesregierung setzt diese Finanzierungsinstrumente im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten flexibel ein. Dies hat sie in vielen Einzelfällen bewiesen. Die Bundesregierung hat allein im Jahr 2012 Export- kreditgarantien – Hermesdeckungen – in Höhe von 1,9 Milliarden Euro für zivile Schiffbauprojekte verge- ben. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung durch sogenannte CIRR-Zinsausgleichsgarantien die deutschen Werften im globalen Wettbewerb. Seit Ein- führung des neuen Schiffbau-CIRR-Systems Mitte 2007 wurden Zinsausgleichsgarantien für 74 Schiffsneubauten mit einem Auftragsvolumen in Höhe von rund 11,3 Mil- liarden Euro zugesagt. Darüber hinaus werden die Werften durch die Schiff- baubürgschaften der Länder wirkungsvoll unterstützt. Im Rahmen des inzwischen ausgelaufenen Wirtschaftsfonds Deutschland hat sich der Bund umfangreich an Bürg- schaften für Werften beteiligt und damit einen wesentli- chen Beitrag zur Sicherung des Werftenstandorts Deutschland geleistet. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 20.02.2013 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 20.02.2013 Freitag, Dagmar SPD 20.02.2013 Gabriel, Sigmar SPD 20.02.2013 Gottschalck, Ulrike SPD 20.02.2013 Hempelmann, Rolf SPD 20.02.2013 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Keul, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Kilic, Memet BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Dr. Kofler, Bärbel SPD 20.02.2013 Kolbe, Daniela SPD 20.02.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Lay, Caren DIE LINKE 20.02.2013 Meinhardt, Patrick FDP 20.02.2013 Möhring, Cornelia DIE LINKE 20.02.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 20.02.2013 Nahles, Andrea SPD 20.02.2013 Pawelski, Rita CDU/CSU 20.02.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 20.02.2013 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 20.02.2013 Dr. Schockenhoff, Andreas CDU/CSU 20.02.2013 Schreiner, Ottmar SPD 20.02.2013 Süßmair, Alexander DIE LINKE 20.02.2013 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.02.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 20.02.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 27470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Die Lage in der deutschen Seewirtschaft ist weiterhin sehr schwierig. Dies führt zu erheblichen Finanzierungs- problemen für die Reeder. Staatliche Finanzierungspro- gramme zur Überwindung von zyklischen und struktu- rellen Problemen einer Branche wären aber keine geeignete Lösung und könnten unausweichliche Anpas- sungsprozesse nur verzögern. Die Bundesregierung trägt aber im Maritimen Bündnis erheblich dazu bei, den Schifffahrtsstandort Deutschland zu sichern. Dies erfolgt zum Beispiel über die Tonnagesteuer, aber auch durch die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt. Um die deutsche Flagge zu stärken, werden derzeit zudem Möglichkeiten zur Modernisie- rung der Flaggenstaatverwaltung geprüft. b) Werftenauslastung. Die Umsätze deutscher Werften haben sich zuletzt stabilisiert, und es konnten wichtige neue Aufträge, unter anderem im Offshoresek- tor, akquiriert werden. Die Schiffbauproduktion lag in den ersten neun Monaten des Jahres 2012 bei rund 2 Milliarden Euro und der Auftragsbestand bei 7,2 Mil- liarden Euro. Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Werf- ten, den notwendigen strukturellen Wandel zu bewerk- stelligen und sich im internationalen Wettbewerb zu be- haupten. Den deutschen Werften ist inzwischen die Umstellung auf den Spezialschiffbau gelungen. Deut- sche Werften setzen sich durch innovative, hochqualita- tive und auf den einzelnen Kunden zugeschnittene Produkte am Markt durch. Hierbei werden sie durch die genannten staatlichen Finanzierungsinstrumente erfolg- reich begleitet. Innovationen werden durch das Förder- programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbs- fähige Arbeitsplätze“ unterstützt. Die Bundesregierung stellt hierfür 13 Millionen Euro im Jahr 2013 zur Verfügung. Die Bundesländer beteiligen sich an dem Programm mit zusätzlich bis zu 13 Millionen Euro. c) Offshoreindustrie. Die Bundesregierung legt Prio- rität auf die Umsetzung der Energiewende. Sie unter- nimmt daher auch zentrale Aktivitäten, um den Ausbau der Offshorewindenergie voranzutreiben. Davon profitiert auch die maritime Wirtschaft. Wichtige Maßnahmen wur- den bereits umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Übernahme der Netzanbindung durch die Übertragungs- netzbetreiber, die Einführung eines sogenannten Stau- chungsmodells für die Vergütung des aus Offshorewind- energieanlagen erzeugten Stroms im Rahmen der EEG- Novelle 2012, die Auflage des KfW-Sonderkreditpro- gramms „Offshorewindenergie“ mit einem Gesamtvolu- men von maximal 5 Milliarden Euro zur Finanzierung der Errichtung von bis zu zehn Offshorewindparks, die Regelung der bis dahin unklaren Haftungsfragen bei Netzverzögerungen und -unterbrechungen sowie die Einführung des Offshorenetzentwicklungsplans. Eine enge Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Branche der Offshorewindenergie ist ein wichtiges Thema. Dieses wird in einem von der Stiftung Off- shorewindenergie moderierten und von der Bundesregie- rung begleiteten Arbeitskreis seit einigen Jahren voran- gebracht. Zuletzt hat die Bundesregierung zusammen mit dem Arbeitskreis die zweite Konferenz „Maritime Wirtschaft – Partner der Energiewende“ veranstaltet. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Druck- sache 17/12342, Frage 11): Was tut die Bundesregierung, um ihrer Aussage im Koali- tionsvertrag gerecht zu werden, eine flächendeckende Breit- bandversorgung zu erreichen, und welche Bandbreite wird derzeit für jeden Haushalt mindestens erreicht? In Deutschland ist eine weitgehende flächendeckende Grundversorgung inzwischen gewährleistet. Mitte 2012 konnten 99,5 Prozent aller Haushalte Bandbreiten mit einer Downloadrate von mindestens 1 Megabit pro Se- kunde nutzen. Insbesondere durch die im europäischen Vergleich frühzeitige Bereitstellung von Frequenzen der digitalen Dividende für hochleistungsfähige Mobilfunk- netze konnte eine Vielzahl von Versorgungslücken ge- schlossen werden. Per Satellit können jederzeit im Be- darfsfall die Leistungsraten rasch deutlich gesteigert werden. Zudem können mit Mitteln aus den Gemeinschafts- aufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs- tenschutzes“, GAK, sowie „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, in Gebieten, die mit Band- breiten von weniger als 2 Megabit pro Sekunde versorgt sind, Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandver- sorgung gefördert werden. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rahmenbedingungen, die den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen über den Markt fördern. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurden im Bereich Regulierung und durch Vorgaben zur Mitnutzung vorhandener Infrastrukturelemente wesentli- che Voraussetzungen für mehr Investitionen geschaffen. Weiterhin wurden bestehende Finanzierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, und der Land- wirtschaftlichen Rentenbank, LR, für den Breitbandaus- bau nutzbar gemacht, mit dem Breitbandbüro ein kompetenter Ansprechpartner etabliert und die Koordi- nierung der Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommu- nen und Wirtschaft intensiviert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD) (Drucksache 17/12342, Frage 12): Was unternimmt die Bundesregierung aktuell, um ihr Ver- sprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, die Doha- Welthandelsrunde zügig abzuschließen? Die Verhandlungen in Genf konzentrieren sich schon seit längerem darauf, eine Verständigung zu Teilfragen des Doha-Mandates bei der 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 zu erreichen. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission in dem Bemühen, kon- sensfähige Lösungen insbesondere für einen Abschluss der Verhandlungen über Handelserleichterungen zu erar- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27471 (A) (C) (D)(B) beiten. Sie ist dazu auf allen Ebenen in regelmäßigem und engem Kontakt mit Kommission, EU-Mitgliedstaa- ten sowie Vertretern von Drittstaaten. Bundesminister Rösler hat dazu am 18. Februar mit seiner französischen Kollegin gesprochen, Staatssekretärin Herkes war An- fang Februar in Genf zu Gesprächen mit WTO-General- direktor Lamy und den Botschaftern wichtiger WTO- Mitglieder. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Druck- sache 17/12342, Frage 13): Wie passt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgeschriebene Aussage einer „verantwortungsbe- wussten Genehmigungspolitik für die Ausfuhr von Rüstungs- gütern“ zu Berichten über die Lieferung von Leopard-2-Pan- zern in kritische Regionen oder aktuell von Patrouillenbooten nach Saudi-Arabien? Der Bundesregierung sind die Medienberichte be- kannt. Sie sind spekulativ, und die Bundesregierung wird diese nicht kommentieren. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hält die Bundesregierung an den derzeit gel- tenden Rüstungsexportbestimmungen fest. Genehmi- gungsentscheidungen über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern richten sich nach den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgü- tern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Stand- punkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno- logie und Militärgütern“. Bei jedem Antrag prüft die Bundesregierung sehr gründlich vor dem Hintergrund der Lage in der Region und dem betroffenen Land unter anderem die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region – Kriterium 4 des Gemeinsamen Stand- punkts der EU. Auch der Achtung der Menschenrechte – Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts – sowie den Einsatzmöglichkeiten der zu liefernden Rüstungsgü- ter kommt bei der Prüfung besondere Bedeutung zu. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 14): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über jüngst bekannt gewordene Planungen Großbritanniens (vergleiche The Times vom 8. Februar 2013), im Rahmen des ISAF-Ab- zugs aus Afghanistan und als Gegenleistung für die Bereitstel- lung von Transitmöglichkeiten Rüstungsgüter an Usbekistan zu verkaufen, und werden Fragen von Verkauf oder Überlas- sung von Rüstungsgütern im Rahmen des ISAF-Abzugs unter den NATO-Staaten bzw. den EU-Mitgliedstaaten, die an den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten ge- bunden sind, besprochen? Der Bundesregierung liegen zu jüngst bekannt gewor- denen Planungen Großbritanniens, im Rahmen des ISAF- Abzugs aus Afghanistan und als Gegenleistung für die Bereitstellung von Transitmöglichkeiten Rüstungsgüter an Usbekistan zu verkaufen, keine eigenen Erkenntnisse vor. Fragen über Verkauf oder Überlassung von Rüs- tungsgütern im Rahmen des ISAF-Abzugs wurden in- nerhalb der NATO bisher nicht erörtert. Im Rahmen der NATO finden regelmäßig gegenseitige Unterrichtungen über Stand der Planungen und Verlauf der Rückver- legung der ISAF-Truppenstellerstaaten statt. Die Über- lassung von Rüstungsgütern an Transitstaaten ist nicht Gegenstand dieser Unterrichtungen. Unter den EU-Mitgliedstaaten, die an den Gemeinsa- men Standpunkt der Europäischen Union zu Rüstungs- exporten gebunden sind, fand in der zuständigen Rats- arbeitsgruppe COARM bisher keine entsprechende Erörterung statt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 15): Wie viele und welche Arten von Schusswaffen, die in den USA von Privatpersonen erworben werden können, sind in den vergangenen zehn Jahren von Deutschland aus in die USA exportiert worden? Welche Schusswaffen in den USA von Privatperso- nen erworben werden können, kann nicht beantwortet werden. Dies hängt unter anderem von den Waffengeset- zen der einzelnen US-Bundesstaaten ab, die unterschied- lich ausgestaltet sind. Für Lieferungen aus Deutschland gilt einschränkend, dass Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nur zugunsten staatlicher Stellen, nicht aber zugunsten von Privatpersonen erteilt werden kön- nen. Zur Frage, wie viele Schusswaffen in den USA er- worben wurden, sind lediglich Zahlen verfügbar, die sich auf sämtliche Endverwender in den USA und nicht ausschließlich auf Privatpersonen beziehen. Im Zeitraum 2003 bis 2012 wurden Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Schusswaffen (nur komplette Waffen) der Ausfuhrlistenpositionen A0001A, A0001B und A0001C in einer Gesamtzahl von 2 539 751 Stück erteilt. Die An- zahl verteilte sich auf Kriegswaffen (33 583 Stück), Jagd- und Sportwaffen (29 042 Stück), sonstige Ge- wehre, Flinten und Büchsen (425 639 Stück) und Faust- feuerwaffen (2 051 487 Stück). Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 16): In welcher aktuellen Phase/welchem Verfahrensstand be- finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Europa 27472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) laufenden Programme, Strategien und Neubauvorhaben, die Atomkraft betreffen – wie beispielsweise das polnische Atomprogramm, die belgische und tschechische Energiestra- tegie und die Vorhaben Hinkley Point und Temelin 3 und 4; der Vollständigkeit halber wird gebeten, nicht auf andere Bun- destagsdrucksachen zu verweisen –, und für wann erwartet die Bundesregierung jeweils den Abschluss dieser aktuellen Phasen/Verfahrensabschnitte (falls unklar, bitte geschätzte oder umschreibende Angabe machen)? 18 Staaten in Europa betreiben Kernkraftwerke, KKW, drei davon haben politisch verbindlich beschlos- sen, dies zu beenden: Deutschland, Belgien und die Schweiz. In sechs europäischen Staaten gibt es Pläne, in die Kernkraftnutzung einzusteigen: die drei baltischen Staaten gemeinsam mit dem geplanten KKW Visaginas in Litauen sowie Polen, Belarus und die Türkei. 19 Staaten in Europa verzichten aus verschiedenen Gründen auf nukleare Energiegewinnung. Großbritannien möchte seinen alternden KKW-Be- stand modernisieren und plant Neubauten. Die französi- sche Électricité de France, EdF, die in Großbritannien acht KKW betreibt, will zwei Blöcke in Hinkley Point/ Somerset und zwei in Sizewell/Suffolk errichten. Für Hinkley Point hat sie am 26. November 2012 die soge- nannte nukleare Standortbewilligung erhalten. Die Bau- genehmigung steht jedoch noch aus. Geplant ist dort laut EdF ein moderner europäischer Druckwasserreaktor des Typs EPR, European Pressurized Water Reactor, von Areva. Die französische Regierung hat angekündigt, den An- teil der Stromerzeugung aus KKW langfristig von 75 auf 50 Prozent zu reduzieren. Die dafür erforderliche Ener- giestrategie soll unter anderem den Ausbau erneuerbarer Energieträger umfassen und wird derzeit national erör- tert. Präsident François Hollande hat zugesichert, dass das KKW Fessenheim im Laufe seiner Amtszeit abge- schaltet und der moderne europäische Druckwasserreak- tor EPR in Flamanville weitergebaut werden wird. Die belgische Regierung hat im Juli 2012 den schritt- weisen Ausstieg des Landes aus der Kernenergie zwi- schen 2015 und 2025 sowie das Neubauverbot für KKW bekräftigt. Sie hat zudem die Laufzeit bestehender Blö- cke auf 40 Jahre begrenzt. Noch ungeklärt ist jedoch die energiepolitische Strategie, vor allem, welche Quellen der Stromerzeugung den Nuklearstrom (gegenwärtig 54 Prozent) ersetzen sollen. Das tschechische Umweltministerium hat am 18. Ja- nuar 2013 dem Neubau von zwei Reaktoren in Temelin zugestimmt, nachdem die Umweltverträglichkeitsprü- fung, UVP, abgeschlossen wurde. Eine Entscheidung über den Lieferanten soll bis Jahresende fallen, beab- sichtigt sind Druckwasserreaktoren der sogenannten III. Generation mit einer Leistung von je 1 700 Mega- watt. Das tschechische Energiekonzept – vom Kabinett am 8. November 2012 indossiert – sieht in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten einen Anstieg des Nuklear- stromanteils von 30 auf 50 bis 60 Prozent vor. In Polen hat die Standortsuche für ein erstes KKW begonnen. Nach Angaben der Regierung in Warschau soll 2013 oder 2014 das Verfahren zur UVP für das Bau- vorhaben an einem vom Betreiber zu benennenden und der Atomaufsicht zu genehmigenden Standort beginnen. Das erste KKW soll nach polnischer Planung im Jahr 2025, ein zweites im Jahr 2030 ans Netz gehen. Aller- dings sind in Polen auch kritische Fragen zur Wirtschaft- lichkeit dieses Schrittes zu vernehmen. In Belarus will im Sommer 2013 die russische Firma Atomstroyexport mit dem Bau eines KKW mit zwei Blöcken, Druckwasserreaktoren der III. Generation mit insgesamt 2 400 Megawatt, in Ostrowez nahe der litaui- schen Grenze beginnen. Das KKW soll circa 30 Prozent des nationalen Strombedarfs decken und frühestens 2018 in Betrieb gehen. Im Kaliningrader Gebiet baut Russland das KKW Bal- tiskaya. Mit dem Bau des nuklearen Teils von Block 1 wurde im Februar 2012 begonnen, Ende 2012 wurde die Kernauffangeinrichtung – „Core Catcher“ – montiert. Für den Block 2 wurde mit dem Baugrubenaushub im Juni 2012 begonnen. Die beiden Blöcke sollen 2017 bzw. 2018 in Betrieb gehen. Die Türkei will bis 2023 ihren Strombedarf vorwie- gend aus heimischen Energiequellen erzeugen (Wasser- kraft, Braunkohle, Wind, Sonne, Geothermie) und die Energieeffizienz erheblich steigern. Gleichzeitig plant die Regierung den Bau von KKW an drei Standorten – Akkuyu am Mittelmeer, Sinop und Tekirdag am Schwarzen Meer – mit insgesamt 15 Gigawatt Leistung, die ab 2023 etwa 13 Prozent zur nationalen Strompro- duktion beitragen sollen. Zum KKW in Akkuyu läuft derzeit die Umweltverträglichkeitsprüfung, es soll 2018 bis 2021 ans Netz gehen. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/12342, Frage 17): Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ein, und welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung Saudi-Arabien bei der materiellen Un- terstützung von gewaltbereiten (oder extremistischen) islami- schen Gruppierungen? Staat und Gesellschaft im Königreich Saudi-Arabien sind von einer konservativen Tradition des Islam ge- prägt. König Abdullah hat sich einer schrittweisen Mo- dernisierung des Landes verschrieben, was die Bundes- regierung unterstützt. Es bestehen aber – wie im aktuellen Menschenrechtsbericht der Bundesregierung ausgeführt – in Saudi-Arabien weiterhin Defizite im Be- reich des Menschenrechtsschutzes. Die Bundesregierung bringt dies bei ihren bilateralen Kontakten regelmäßig zur Sprache. Dies hat auch der Bundesminister des Aus- wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bei seinen Gesprächen im März 2012 in Riad getan. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die saudi-arabische Regierung hat öffentlich immer wieder unterstrichen, dass sie keine extremistischen Gruppen im Ausland unterstütze. Es gebe allenfalls fi- nanzielle Hilfen von privaten Akteuren, die sich von der Regierung nicht in vollem Umfang kontrollieren ließen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27473 (A) (C) (D)(B) Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/12342, Frage 18): Entspricht es der Haltung der Bundesregierung, dass „die Frage einer Flugverbotszone“ (in Syrien) „sich zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht stellt, oder steht die Bundesregierung zu ihrer gegenüber dem Deutschen Bundestag ausdrücklich gemachten Zusicherung, dass der Patriot-Einsatz „nicht der Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium“ dient? Die Verlegung deutscher Luftabwehrsysteme des Typs Patriot zur Verstärkung der integrierten NATO- Luftverteidigung in der Türkei ist eine rein defensive Maßnahme. Sie dient ausschließlich dem Schutz der türkischen Bevölkerung. Die Patriot-Batterien sind in der Türkei so stationiert, dass sie nicht in den syrischen Luftraum hineinwirken können. Bereits in der offiziellen Anfrage der Türkei an den NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen vom 21. November 2012 wird klargestellt, dass die angefrag- ten Luftverteidigungssysteme ausdrücklich nicht zur Einrichtung oder Unterstützung einer Flugverbotszone eingesetzt werden. Insofern stellt sich die Frage der Ein- richtung einer Flugverbotszone in syrischem Luftraum aus Sicht der Bundesregierung in der Tat nicht. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12342, Frage 20): Hat der deutsche Botschafter in Namibia, Onno Hückmann, seine in der namibischen Politik und Öffentlichkeit viel kriti- sierten öffentlichen Worte gegenüber dem Premierminister Hage Geingob, dass „die ständige Erwähnung von Reparatio- nen die florierenden bilateralen Beziehungen zwischen beiden Ländern trüben“ könnte (siehe Windhoek Observer, 8. Februar 2013, sowie The Namibian und Allgemeine Zeitung, 12. Fe- bruar 2013), in Absprache mit der Bundesregierung ausge- sprochen, und wie steht die Bundesregierung zu der Kritik, dass derartige Äußerungen gegenüber dem Premierminister Namibias sehr unsensibel und den Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia höchst abträglich sind und als ein koloniales Verhalten der Einmischung in Angelegenheiten ei- nes souveränen Staates empfunden werden, in dem erfreuli- cherweise Meinungsfreiheit herrscht? Der am 4. Dezember 2012 neu ernannte namibische Premierminister, Hage Geingob, empfing den deutschen Botschafter Onno Hückmann am 5. Februar 2013 zu ei- nem Antrittsbesuch. Dabei wurde das gesamte Spektrum der bilateralen Beziehungen erörtert. Die Frage von Re- parationen wurde dabei nur am Rande berührt. Das in der Fragestellung angeführte Zitat aus dem Windhoek Observer vom 8. Februar 2013 gibt die Worte des Botschafters in diesem Zusammenhang nicht zutref- fend wieder. Botschafter Hückmann brachte vielmehr in Übereinstimmung mit der Position der Bundesregierung zum Ausdruck, dass sich Deutschland unverändert zu seiner historischen Verantwortung bekennt, an einer um- fassenden Partnerschaft mit Namibia interessiert bleibt, die deutsch-namibischen Beziehungen aber nicht auf eine Diskussion über Reparationen reduziert werden sollten und eine noch stärkere Orientierung auf Zu- kunftsfragen geboten sei. Das Gespräch zwischen dem namibischen Premier- minister und dem deutschen Botschafter war auf Wunsch der namibischen Seite presseöffentlich. Die Bundes- regierung hält die in einigen „Kommentaren“ in der na- mibischen Presse zum Ausdruck gekommene Kritik an den Äußerungen von Botschafter Hückmann in der Sa- che für unberechtigt. Die Bundesregierung weist auch die in der Frage ent- haltene Unterstellung zurück, Botschafter Hückmann habe sich gegenüber dem namibischen Premierminister unsensibel verhalten und sich in einer Weise geäußert, die den Beziehungen zwischen Deutschland und Nami- bia abträglich wäre. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12342, Frage 22): Stimmt die Bundesregierung zu, dass sie das am 21. Juni 2012 mit den Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Ziel, den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 dafür einzusetzen, dass der EU- Haushalt auf wachstums- und beschäftigungsfördernde Inves- titionen ausgerichtet wird und es nicht zu Kürzungen zulasten von Investitionen in den Struktur- und Kohäsionsfonds kommt, beim Kompromiss des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 verfehlt hat? Das Ziel einer deutlichen Neugewichtung zugunsten von wachstums- und beschäftigungsfördernden Investi- tionen hat die Bundesregierung klar erreicht: Die Rubrik 1 a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ wird im Vergleich zu 2007 bis 2013 um 34 Milliarden Euro, das heißt um 37 Prozent aufge- stockt, inklusive der geplanten Inflationsanpassung so- gar um 52 Milliarden Euro, das heißt 58 Prozent. Damit erhöht sich der Anteil der Rubrik 1 a am Mehrjährigen Finanzrahmen von 9 auf 13 Prozent. Der Umfang der Connecting-Europe-Fazilität ist etwa doppelt so groß wie bei den entsprechenden Vorgänger- programmen. In der Strukturpolitik wurden durch das von Deutsch- land durchgesetzte Better-Spending-Konzept eine ver- besserte Ausgabenqualität und eine stärkere Konzentra- tion auf Wachstum und Beschäftigung erreicht. Innerhalb der Strukturpolitik werden 6 Milliarden Euro zur Be- kämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zweckgebunden. Durch eine Überprüfungsklausel können Mitglied- staaten in besonders schwieriger Lage in der zweiten Hälfte des Finanzrahmens zusammengenommen bis zu 4 Milliarden Euro zusätzliche Strukturfördermittel erhal- ten. 27474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12342, Frage 23): Wird Griechenland auf der Grundlage des Kompromisses des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 voraussichtlich mehr als in den Jahren 2014 bis 2020 in den EU-Haushalt ein- zahlen müssen (eventuell durch neue Rabatte für andere Mit- gliedstaaten)? Der Beitrag eines Mitgliedstaates zum EU-Haushalt ist stark abhängig von der tatsächlichen Höhe der Ausga- ben. Diese kann auch unterhalb der vereinbarten Ober- grenze liegen. Zudem ist der konkrete Beitrag auch von der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens des be- treffenden Mitgliedstaates abhängig. Soweit die Bundesregierung dies heute absehen kann, wird es ab 2014 keinen Anstieg der Beiträge der Helleni- schen Republik zum EU-Haushalt geben. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 28): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontak- ten zwischen der rechtsnationalistischen ukrainischen Partei Swoboda und rechtsextremistischen Gruppierungen in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union, und inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Swoboda-Fraktion im neugewählten ukrainischen Parlament bereits rechtsextremistische Tendenzen erkennen lassen? Der Bundesregierung sind keine Kontakte der Swoboda-Fraktion im neugewählten ukrainischen Par- lament mit rechtsextremistischen Gruppierungen in Deutschland bekannt geworden. Laut Eigenangaben im Internet unterhält die Swoboda „Auslandsrepräsentanzen“ unter anderem in den USA, Kanada, Tschechien, Österreich, Italien, Frankreich und Großbritannien. Zudem habe die entsprechende Reprä- sentanz in Österreich Anfang 2009 Gespräche mit Ver- tretern der dortigen Freiheitlichen Partei Österreichs, FPÖ, geführt. Die Fraktion der Partei Swoboda hat nach Kenntnis der Bundesregierung im neugewählten ukrainischen Par- lament bisher keine rechtsextremistischen Tendenzen er- kennen lassen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 29): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der EU-Studie zum Europäischen Kriminal- aktennachweissystem, EPRIS, die die Umsetzung eines Fund- stellennachweises bestimmter polizeilicher Daten zum beschleunigten Datenaustausch unter Polizeien der EU-Mit- gliedstaaten unter anderem zu politischem Aktivismus anläss- lich von Gipfelprotesten, dessen Notwendigkeit auf EU- Ebene die Bundesregierung besonders stark betont hatte (ver- gleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 9 auf Bundestags- drucksache 17/5136), untersuchte, und für welche anderen Lösungen zur Bereitstellung der angemahnten Funktionalität, etwa unter Nutzung bestehender Systeme (Art. 99 des Schen- gener Durchführungsübereinkommens im Schengener Infor- mationssystem, Europol Informationssystem, Prümer Be- schlüsse), will sich die Bundesregierung einsetzen, bzw. welche hält sie überhaupt für geeignet? Die EU-Machbarkeitsstudie zu einem European Police Records Index System, EPRIS, kommt zu der Schluss- folgerung, dass für die Umsetzung von EPRIS kein neues System oder Instrument geschaffen werden sollte. Diese Schlussfolgerung kann von der Bundesregierung grundsätzlich nachvollzogen werden. Auch wird von der Bundesregierung die in der Studie dargelegte Einschätzung geteilt, dass gegenwärtig keines der verschiedenen für den polizeilichen Informations- austausch nutzbaren Systeme und Verfahren in der EU den Bedarf nach einer EPRIS-Funktionalität vollständig deckt. Daher wird begrüßt, dass zu diesem Zweck wei- tere Untersuchungen durchgeführt werden sollen, wie diese Lücke im Rahmen der bestehenden Rechtsinstru- mente und Systeme geschlossen werden könnte, um die EPRIS-Funktionalität abzubilden. Hierzu hielte die Bun- desregierung ein entsprechendes Rechtsgutachten der Europäischen Kommission für hilfreich. Bei den in Rede stehenden, bereits existierenden Instru- menten handelt es sich um das Schengener Informations- system, SIS, das Europol Informationssystem, EIS, und das Prümer Verfahren, Prümer Beschlüsse. Die Bundesre- gierung hat hinsichtlich der etwaigen Nutzung eines dieser Instrumente/Verfahren zur Abbildung der EPRIS-Funktio- nalität bisher keine Präferenz und wartet für eine weitere Bewertung die Ergebnisse der Studien/Gutachten ab. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/12342, Frage 30): Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, die Einschätzung des Bundes- ministeriums der Justiz, derzufolge der Entwurf eines Geset- zes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit den Änderungs- wünschen des Beauftragten für Kultur und Medien „die Abmahnanwälte so kaum noch schrecken“ werde, und teilt er die Einschätzung, dass – sollten diese Änderungsvorschläge aufgenommen werden – das Gesetz keinen wirksamen Beitrag gegen unseriöse Geschäftspraktiken und gegen den Abmahn- missbrauch leisten kann? Die Bundesregierung ist sich einig, dass Abmahn- missbrauch einzudämmen ist. Damit soll eine Verbesse- rung der Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden. Zugleich muss ein angemessener Inte- ressenausgleich mit den Interessen der Rechteinhaber gefunden werden. Die noch offenen Fragen zu dem Ent- wurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind inzwischen mit dem BKM geklärt, und der Entwurf Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27475 (A) (C) (D)(B) ist an Länder und Verbände versandt worden. Ich halte es daher derzeit nicht für zielführend, angebliche Äuße- rungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder des Bundesjustizministeriums zu kom- mentieren, die inzwischen ohnehin überholt sind. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/12342, Frage 31): Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, die Position, die von der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, dem BIU, dem Bundesverband Mu- sikindustrie, der SPIO, dem VPRT und dem VUT vertreten wird (vergleiche hierzu http://m.heise.de/newsticker/meldung/ Abmahnunwesen-Kulturindustrie-gegen-gelb-schwarzen-Kom promiss-1802478.html?from-classic=1), dass der Vorschlag der Koalitionsfraktionen zu einer weiteren Bagatellisierung von Rechtsverletzungen im Internet führen würde, und vertritt der BKM auch die Auffassung, dass hierzu das von den Ver- bänden geforderte Warnhinweismodell, welches das Bundes- justizministerium kategorisch abgeblockt habe, eine sinnvolle und rechtlich vertretbare Alternative wäre? In der Diskussion um Urheberrechtsverletzungen im Internet begegnet man vielen Aussagen zu Bagatellisie- rungen. Im Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen un- seriöse Geschäftspraktiken kommt es darauf an, einen angemessenen Interessenausgleich zu finden. Die Ansichten zu sogenannten Warnhinweismodellen gehen innerhalb der Bundesregierung auseinander. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck- sache 17/12342, Fragen 32 und 33): Ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, der Auffassung, dass er hinreichend an der Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs gegen unseriöse Ge- schäftspraktiken beteiligt wurde und dass seine Bedenken und Änderungswünsche im Rahmen der Ressortabstimmung hinrei- chend berücksichtigt worden sind? Warum hat der BKM erst einen Tag vor der Kabinettsbefas- sung auf die Absetzung von der Tagesordnung gedrängt, und wie will der BKM sicherstellen, dass der vorgesehene Abmahn- deckel nur in den Fällen greift, in denen der Abgemahnte zum ersten Mal auf Unterlassung verpflichtet werden soll? Zu Frage 32: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, hat sich wie alle anderen betroffenen Ressorts in diese Ressortabstimmung eingebracht. Die noch offenen Fragen sind inzwischen mit dem BKM ge- klärt, und der Entwurf ist an Länder und Verbände ver- sandt worden. Zu Frage 33: Ein Gesetzentwurf kann den allgemeinen Üblichkei- ten entsprechend erst im Kabinett behandelt werden, wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist. Jegliche Planung ist bis dahin vorläufig. Die noch offenen Fragen sind inzwischen mit dem BKM geklärt und der Entwurf ist an Länder und Verbände versandt worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/12342, Fragen 34 und 35): Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die – laut Medienberichten – vonseiten der Koali- tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP geäußerte Sorge, dass mit der zeitlichen Verzögerung beim Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken das erklärte Ziel der Bundesregierung, die missbräuchlichen Abmahnungen wirksam zu begrenzen, nicht mehr erreicht werden kann und dass er damit den Verbrauche- rinnen und Verbrauchern, die zu Unrecht abgemahnt und mit überhöhten Gebühren überzogen werden, einen Bärendienst erwiesen hat? Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Einschätzung, dass er ohne Not einen Kompro- miss zwischen den Koalitionsfraktionen „ausgehebelt“ hat, der zwar insgesamt als nicht weitgehend genug anzusehen ist, um dem Abmahnmissbrauch wirksam zu begegnen, der aber als ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der Verbraucherin- nen und Verbraucher angesehen werden kann, und wie erklärt er diesen, dass die Bundesregierung – wie in allen anderen Fragen bei der Modernisierung des Urheberrechtes – weiter- hin untätig bleibt? Zu Frage 34: Die Bundesregierung ist sich einig, dass Abmahnmiss- brauch einzudämmen ist. Damit soll eine Verbesserung der Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden. Zugleich muss ein angemessener Interessenaus- gleich mit den Rechteinhabern gefunden werden. Die noch offenen Fragen zu dem Entwurf eines Gesetzes ge- gen unseriöse Geschäftspraktiken sind inzwischen mit dem BKM geklärt und der Entwurf ist an Länder und Verbände versandt worden. Ich halte es daher derzeit nicht für zielführend, angebliche Äußerungen des Beauf- tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder des Bundesjustizministeriums zu kommentieren, die in- zwischen ohnehin überholt sind. Im Übrigen steht noch ausreichend Zeit zur Verfü- gung, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Zu Frage 35: Ein Gesetzentwurf kann den allgemeinen Üblichkei- ten entsprechend erst im Kabinett behandelt werden, wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist. Jegliche Planung ist bis dahin vorläufig. Die noch offenen Fragen sind inzwischen mit dem BKM geklärt und der Entwurf ist an Länder und Verbände versandt worden. Im Übrigen ist die Bundesregierung bei der Moderni- sierung des Urheberrechts nicht untätig. So hat sie den Entwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorgelegt. Auch wird das Bundesministerium der Justiz in Kürze einen Referentenentwurf zu verwaisten Werken versenden. 27476 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 36): Warum wurden die mietrechtlichen Forderungen, die Modernisierungsumlage nach § 559 des Bürgerlichen Gesetz- buchs, BGB, zeitlich zu begrenzen sowie den Zeitraum zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB auf zehn Jahre zu verlängern, nicht bei der abgeschlossenen Mietrechtsnovelle berücksichtigt bzw. einge- bracht? Ihre Frage betrifft zwei unterschiedliche Sachver- halte, nämlich zum einen die Mieterhöhung nach Moder- nisierung in Bestandsmietverträgen nach § 559 BGB und zum anderen die Frage, wie die ortsübliche Vergleichs- miete in Bestandsmietverträgen nach § 558 Abs. 2 BGB zu bestimmen ist. Richtig ist, dass diese beiden Sachverhalte nicht Gegenstand des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs waren. Denn bei diesem Gesetz ging es nicht um die Neuordnung des Miethöherechts, sondern im Schwerpunkt um die energetische Modernisierung von Wohnraum und um die Bekämpfung des „Miet- nomadentums“. Initiativen, in diesem Gesetzgebungsvorhaben auch grundlegende Änderungen des Miethöherechts vorzu- sehen, haben zu Recht keine Mehrheit gefunden: Eine Befristung der Mieterhöhung nach Modernisierung könnte die Anreize mindern, den vermieteten Woh- nungsbestand zu modernisieren. Dies wäre gerade in Zeiten der Energiewende kontraproduktiv. Deshalb bleibt die Regelung des § 559 BGB strukturell unverän- dert bestehen. Auch bleibt es dabei, die ortsübliche Vergleichsmiete auf Grundlage der vereinbarten oder ge- änderten Mieten der letzten vier Jahre zu bestimmen und nicht der letzten zehn Jahre. Das Recht des Vermieters, die ortsübliche Vergleichsmiete zu fordern, dient dem Interessenausgleich, weil er wegen des sozialen Kündi- gungsschutzes gehindert ist, im Wege der Änderungs- kündigung eine aktuell vielleicht deutlich höhere Markt- miete zu erzielen. Vor diesem Hintergrund muss das Mietrecht aber – auch aus Gründen des verfassungsrechtlich gebotenen Eigentumsschutzes des Vermieters – einen Mechanismus bereithalten, um eine angemessene Anpassung der Miete in einem bestehenden Mietverhältnis zu ermöglichen. Deshalb sollte sich die ortsübliche Vergleichsmiete durch Einbeziehung auch älterer Bestandsverträge nicht noch weiter von der aktuellen Marktmiete entfernen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 37): Gehört zu den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Verurteilung der ehemaligen Führungsmitglieder der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad Gerhard Mücke, Gunter Schaffrik, Gerd Seewald, Dennys Alvear, Kurt Schnel- lenkamp durch den Obersten Gerichtshof von Chile am 25. Januar 2013 zu langjährigen Haftstrafen wegen systemati- schen sexuellen Missbrauchs in der Colonia Dignidad, ins- besondere aus der Verurteilung des ehemaligen Arztes der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, gegen den in Abwesenheit eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt wurde, der aber bereits 2011 vor der chilenischen Justiz nach Deutschland ge- flohen war, das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld gegen Hartmut Hopp zu unterstützen, etwa durch di- plomatische Bemühungen rasch die Akten aus Chile zu er- halten, und gehört zu diesen Schlussfolgerungen auch, den Opfern der Straftaten eine angemessene Entschädigung zu leisten? Die Bundesregierung kann zum Stand eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Krefeld keine Stellung nehmen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Die Bundesregierung wird jedoch im Bereich der justi- ziellen Rechtshilfe in Strafsachen im Rahmen ihrer Zu- ständigkeit – zum Beispiel bei der Übermittlung eines Rechtshilfeersuchens und einer entsprechenden Anfrage der zuständigen Staatsanwaltschaft – Unterstützung leis- ten. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, OEG, kommen leider nicht in Betracht, da dieses Gesetz Entschädigungen für Gewalttaten im Ausland nur dann vorsieht, wenn diese Gewalttaten nach dem 1. Juli 2009 stattgefunden haben. Zudem könnten solche Ansprüche auch nur Deutsche und in Deutschland lebende Auslän- der geltend machen, nicht aber Ausländer, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Auch andere Entschädigungsmöglichkeiten stehen der Bundesregierung leider nicht zur Verfügung. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Druck- sache 17/12342, Frage 38): Plant die Bundesregierung die Einführung der im Koali- tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten steuerlichen Forschungsförderung noch in dieser Legislatur? Im Bundeshaushalt 2013 und im geltenden Finanz- plan ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung nicht berücksichtigt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 39): Wie ist die erfolgte unecht rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags im Rahmen von bereits festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen zu berücksichtigen, und besteht hinsichtlich der Reduzierung von bisher festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen infolge der Tarifänderung ein Ermessensspielraum seitens der Finanzbehörden? Die Einkommensteuervorauszahlungen bemessen sich nach § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG grundsätzlich nach Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27477 (A) (C) (D)(B) der Einkommensteuer der letzten Veranlagung. Eine Anpassung an die tatsächlich zu erwartende Einkom- mensteuerschuld ist dennoch auf Antrag möglich. Sie kann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige eine Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der letzten Festsetzung glaubhaft macht. Die Anpassung der Vorauszahlungen nach der sich für den Veranlagungs- zeitraum voraussichtlich ergebenen Einkommensteuer kann der Steuerpflichtige dann formlos beim Finanzamt beantragen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 40): Mit welchen zusätzlichen jährlichen Bürokratiekosten für die Verwaltung bzw. Wirtschaft rechnet die Bundesregierung bei Anwendung von R 6.3 Abs. 1 der Einkommensteuer-Än- derungsrichtlinien, EStÄR 2012, wonach angemessene Kos- ten der allgemeinen Verwaltung, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung zwin- gend in die steuerlichen Herstellungskosten einzufließen ha- ben, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegen- über dem Änderungsvorschlag des Bundesrates gemäß dem Beschluss 681/12 hinsichtlich R 5.7 Abs. 1 EStÄR 2012 in Bezug auf die steuerliche Bewertung nach Rückstellungen? Der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stel- lungnahme zu den Einkommensteuer-Änderungsrichtli- nien 2012 eine Abschätzung des Erfüllungsaufwandes der Regelung 6.3 angeregt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt die Streichung des Satzes 3 in R 5.7 Abs. 1 EStÄR 2012 und die Über- nahme des Regelungsgehaltes in R 6.11 Abs. 3 EStÄR 2012. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 41): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Ab- sichtserklärung einiger Bundesländer, gegen das aktuelle Sys- tem des Länderfinanzausgleichs zu klagen, und sieht die Bun- desregierung negative Leistungsanreize in dem aktuellen System des Länderfinanzausgleichs? Es ist das gute Recht jedes Landes, gegen die bundes- gesetzlichen Regelungen zum Länderfinanzausgleich zu klagen. Dem Vernehmen nach soll die Klage von Bayern und Hessen Ende Februar 2013 eingereicht werden. Die Bundesregierung wird ihre Haltung zu den von Bayern und Hessen vorgebrachten Kritikpunkten auf der Grund- lage der Ausführungen in der Klageschrift festlegen. Die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzaus- gleichs ab dem Jahr 2020 wird ein politischer Schwer- punkt der nächsten Legislaturperiode sein. Dabei muss die Bundesregierung grundsätzlich die Interessen aller Bundesländer und damit ganz Deutschlands im Blick ha- ben. Jedem konkreten Finanzausgleichssystem liegt die Abwägung zwischen den finanziellen Ausgleichserfor- dernissen und den mit dem Ausgleich verbundenen ne- gativen Anreizwirkungen zugrunde. Dies gilt auch für die bestehenden Regelungen, die im Jahr 2001 einver- nehmlich von Bund und allen Ländern festgelegt worden waren. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 42): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Dritt- länder, die die Mindeststandards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich gemäß dem OECD-Standard nicht einhalten, und welche konkreten Mindestanforderungen sind dies? Die Grundsätze der OECD zu Transparenz und effek- tivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, die mittlerweile international – auch durch Übernahme in dem UN-Muster für Doppelbesteuerungsabkommen – als OECD-Standard anerkannt sind, besagen im Kern: Der Zugang der Steuerbehörden zu besteuerungsrele- vanten Informationen muss gewährleistet sein. Dies schließt die Möglichkeit ein, dass diese Informationen auf Ersuchen an ausländische Steuerbehörden für Zwe- cke der Sachverhaltsaufklärung weitergegeben werden können, zum Beispiel aufgrund zwei- oder mehrseitiger Vereinbarungen. Zu den Informationen, die zugänglich sein müssen, gehören neben Bankinformationen auch In- formationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesell- schaften. Bis heute hat es kein wichtiges Finanzzentrum nach Aufforderung abgelehnt, mit Deutschland den OECD- Standard zu vereinbaren. Damit hat das Steuerhinterzie- hungsbekämpfungsgesetz – ebenso wie Maßnahmen vergleichbarer Art anderer Staaten – sein Ziel erreicht, und kein Staat oder Gebiet ist als „unkooperativ“ im Sinne des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes anzusehen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/12342, Frage 43): Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Selbstbehalt anzupassen, wenn ein Empfänger von Leistun- gen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine drei- jährige schulische Ausbildung absolviert, bei der das dritte Ausbildungsjahr selbst finanziert werden muss, da der Bil- dungsgutschein nur für zwei Jahre ausgelegt ist? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage- stellung auf mögliche Veränderungen beim Freibetrag 27478 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) nach § 11 b Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, abzielt, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, in die Lage versetzen sollen, Weiterbildungskosten selbst zu finanzieren. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III, bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, §§ 176 f. SGB III. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Jobcenter Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff. SGB III erbringen. Zu den Anforderungen für die Zulas- sung gehört unter anderem, dass die Finanzierung der Maßnahme in Gänze gesichert sein muss – gegebenen- falls für das letzte Maßnahmedrittel auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, siehe § 180 Abs. 4 Satz 2 SGB III. Finanzierungsdefizite, wie in der Frage unterstellt, sind deshalb nach dieser Gesetzeslage regelmäßig ausgeschlossen. Im Ergebnis erwägt die Bundesregierung deshalb auch nicht die Möglichkeit, die Freibeträge für Maßnahmeteilnehmer zu modifizie- ren. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 44): Wie soll die im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie ge- plante Forschung zur Verringerung der Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen finanziert werden, ohne dabei Vorhaben im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen der nachhaltigen Landwirtschaft, zum Bei- spiel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Tierwohl, Stärkung der Innovationskraft der Akteure im Öko- landbau, Qualifizierungsmaßnahmen für Ernährungshand- werk und -wirtschaft, zu beschneiden, und welcher zeitliche Rahmen ist für die Ausgaben der Eiweißpflanzenstrategie vorgesehen? Die Eiweißpflanzenstrategie, EPS, ist auf eine mittel- und langfristige Verbesserung der Eiweißversorgung aus heimischen Eiweißpflanzen ausgerichtet. Sie kommt glei- chermaßen dem ökologischen Landbau sowie der konven- tionellen Landwirtschaft zugute. Die im Rahmen der Strate- gie geplanten Projekte werden über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft, BÖLN (Kap. 1005 686 02), finanziert. Für diesen Titel stehen derzeit 17 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Um eine Finanzierung der Projekte der EPS zu ermöglichen, soll der BÖLN-Titel um 2 Mil- lionen Euro mit Mitteln aus dem Programm zur Innova- tionsförderung des BMELV verstärkt werden. Es werden auch weiterhin diverse Maßnahmen und Projekte zum ökologischen Landbau und zu anderen nachhaltigen Formen der Landwirtschaft gefördert wie zum Beispiel zur Regionalvermarktung, zur Klimawir- kung und zum integrierten Pflanzenschutz. Der bisherige Planungshorizont für die EPS reicht bis in das Jahr 2017. Dabei sind Praxisnetzwerke in den Be- reichen Soja und Lupine – 2013 bis 2016 – sowie Acker- bohne und Erbse – 2014 bis 2017 – mit entsprechenden Forschungsaktivitäten geplant. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fragen 45 und 46): Plant die Bundesregierung als Konsequenz aus dem ak- tuellen Pferdefleischskandal weitergehende Deklarations- pflichten für Zutaten in Fertigprodukten und, wenn nein, wa- rum nicht? In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesre- gierung im aktuellen Lebensmittelskandal Produkte vernich- tet, und wie groß ist der entstandene wirtschaftliche Schaden? Zu Frage 45: Die Herkunft von Zutaten muss derzeit auf verarbeite- ten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Um die In- formation der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel für eine Erweiterung der Herkunftskennzeich- nung von Zutaten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (sogenannte Lebensmittel-Informations- verordnung) ein. Dies ist Teil des am 18. Februar 2013 zwischen den Verbraucherschutzministerinnen und -mi- nistern der Länder und des Bundes vereinbarten Aktions- planes „Aufklärung – Transparenz – Information – Re- gionalität“. Die EU-Verordnung enthält einen weitreichendenden Prüfauftrag an die Europäische Kommission zur Her- kunftskennzeichnung und deren Zutaten. So muss die Europäische Kommission unter anderem bis 13. Dezem- ber 2013 einen Bericht vorlegen, ob eine Herkunftskenn- zeichnung auch für Lebensmittel mit der Zutat Fleisch sinnvoll und machbar ist. Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, diesen Bericht aufgrund der aktuellen Ereignisse früher als ge- plant vorzulegen. Eine Erweiterung der Herkunftskennzeichnung ist ein wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung des verloren gegangenen Verbrauchervertrauens in die Lebensmittel- produktion. Zu Frage 46: Wie der fortlaufende Informationsfluss aus dem EU- Schnellwarnsystem zeigt, ist die tatsächliche Dimension des Geschehens noch nicht bekannt. Daher gibt es auch noch keine belastbaren Zahlen zum Umfang der vernich- teten Lebensmittel. Auch der entstandene wirtschaftliche Schaden lässt sich somit momentan noch nicht beziffern. In jedem Falle muss das Geschehen vollständig auf- geklärt und müssen die Ursachen beseitigt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27479 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fra- ge 47): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Medienberichten (The New York Times, 13. Januar 2013, und andere), wonach drei der vier bis 2012 von den USA ausgebil- deten malischen Kampfeinheiten im Norden Malis 2012 mit Waffen, Fahrzeugen nebst 1 600 weiteren Soldaten zu den Is- lamisten desertierten, sowie aus der langjährigen offenbar fehlgeleiteten US-Militärausbildung des malischen Putschis- tenführers Amadou Sanogo (taz, 5. April 2012) hinsichtlich der Erfolgsaussichten eigener Pläne, Bundeswehr und andere EU-Staaten sollten nun malische Soldaten erfolgreich ausbil- den, und welche Konsequenzen für die Auswahl der auszu- bildenden malischen Regierungssoldaten aus Meldungen (FAZ, 9., 12. Februar 2013, Süddeutsche Zeitung, 11. Februar 2013), wonach derzeit unter anderem in einem Militärlager der Regierungsarmee nahe der Hauptstadt Bamako Anhänger des gestürzten Präsidenten in der Armee andere Regierungs- soldaten beschießen, die gemeutert, die frühere Regierung ge- stürzt und die jetzige Regierung an die Macht geputscht hat- ten? Nachdem die Tuareg 2012 ihren Kampf für einen un- abhängigen Staat begannen, kam es in der malischen Ar- mee zur Desertion vieler tuaregstämmiger Soldaten. Konkrete Angaben über Anzahl, Ausbildung oder Be- waffnung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Ausbildung der malischen Streitkräfte im Rah- men der europäischen Trainingsmission soll diese befä- higen, erfolgreich die staatliche Integrität Malis im Kampf gegen den Terrorismus zu gewährleisten. Sie ist im Rahmen des nationalen Dialogs und der Aussöhnung zwischen dem Süden und dem Norden Malis in die Um- setzung des politischen Fahrplans eingebettet. Konkrete Ausbildungspläne werden derzeit zwischen der Europäi- schen Trainingsmission in Mali und den malischen Streitkräften abgestimmt. Die Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Einheiten der malischen Streitkräfte wurde durch Staats- präsident Traoré als Oberbefehlshaber der malischen Streitkräfte vorerst beendet. Dies ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass die politischen Institutionen die Kontrolle über die Streitkräfte gewinnen. Seit Beginn der Operation SERVAL im Januar 2013 haben die Ex- Putschisten innerhalb der malischen Armee an Einfluss verloren. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 48): Ab wann werden die afghanischen Streitkräfte nach Ein- schätzung der Bundesregierung über eine funktionsfähige Luftwaffe verfügen, und wie lange werden die afghanischen Streitkräfte in diesem Bereich noch auf die Unterstützung dritter Staaten angewiesen sein? Der Aufbau der afghanischen Luftstreitkräfte ist kon- zeptionell so ausgeplant, dass im Jahr 2016 die volle Einsatzbereitschaft angestrebt wird. Bis dahin werden im Schwerpunkt der Ausbau taktischer Lufttransport- kapazitäten und der Aufbau eines nachhaltigen Aus- bildungsprogramms vorangetrieben. Weiterhin gilt es, durchhaltefähige Logistikstrukturen aufzubauen und die erforderliche Infrastruktur zu schaffen. Aufgrund des langsamen Voranschreitens, insbeson- dere im Bereich der Ausbildung, Ersatzteilversorgung und Modernisierung des Luftfahrzeugbestands, erscheint das Ziel von eigenständig operierenden afghanischen Luftstreitkräften in 2016 sehr ambitioniert. Nach derzei- tiger Einschätzung wird eine Unterstützung durch dritte Staaten bis über das Jahr 2016 hinaus erforderlich sein. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 49): Ist der Bundesregierung der Zwischenbericht „Prozesseva- luation und vorläufige Resultate“ der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bekannt, in dem ein Modellpro- jekt der Krankenkasse BIG untersucht wurde, bei dem es Phy- siotherapeuten erlaubt wurde, von der Verordnung des behan- delnden Arztes abzuweichen, was nach der Untersuchung zu einer Verbesserung der Versorgung geführt hat, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Zwischen- bericht. Es handelt sich um eine erste Teilauswertung des Projekts auf der Grundlage von 59 Endbefunden. Der Zwischenbericht lässt allenfalls gewisse Tendenzen er- kennen, erlaubt aber keine darüber hinausgehenden Schlussfolgerungen. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Frage 50): Welche wissenschaftliche Evidenz belegt, dass es für Pa- tientinnen und Patienten sinnvoll ist, dass die Verschreibung von Heilmitteln sowohl bezüglich der Menge als auch bezüg- lich der durchzuführenden Maßnahmen durch den Arzt statt durch den Heilmittelerbringer erfolgt, und warum wird daran festgehalten, falls dafür keine Evidenz vorliegen sollte? Es gehört zu den Kernaufgaben von Ärztinnen und Ärzten, die für die Behandlung der Patientinnen und Pa- tienten notwendigen Maßnahmen festzulegen. Hierzu zählt auch die Entscheidung über die medizinisch notwen- digen Heilmittelbehandlungen. Modellvorhaben in der vertragsärztlichen Versorgung (vergleiche § 63 Abs. 3 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) können vorse- hen, dass Physiotherapeutinnen und -therapeuten im Rah- men der ärztlich veranlassten Heilmittelbehandlung ein höheres Maß an Verantwortung übernehmen und Aus- wahl und Dauer der physikalischen Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten selbst bestimmen. 27480 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Welche Auswirkungen dies für die Behandlung der Pa- tientinnen und Patienten hat, muss in den Modellvorha- ben gezeigt werden. Insoweit ist Evidenz zu fordern. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fragen 51 und 52): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus der Kostenexplosion des Bahnhofspro- jekts Stuttgart 21 in Milliardenhöhe und den darin deutlich werdenden Planungsmängeln des Projekts, nachdem sie in ih- rer Rede am 15. September 2010 in der Debatte zum Bundes- haushalt 2011 in diesem Bauvorhaben noch einen Beweis für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gesehen hat, und sieht die Bundeskanzlerin dieses Projekt mit dem heutigen Kenntnis- stand noch immer als wirtschaftlich und notwendig an? Wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Wahrneh- mung ihrer Richtlinienkompetenz das Bahnhofsprojekt Stutt- gart 21 und die bekannt gewordene Kostenexplosion zur Chefinsache machen und die zuständigen Bundesminister Dr. Peter Ramsauer und Dr. Wolfgang Schäuble anweisen, für maximale Transparenz zu sorgen und eine unabhängige Prü- fung des Zahlenwerks vornehmen zu lassen? Die Bundeskanzlerin hält das Projekt Stuttgart 21 un- verändert für sinnvoll. Die verkehrlichen und städtebau- lichen Argumente, die für dieses Verkehrsvorhaben spre- chen, haben sich nicht geändert. Die Bundeskanzlerin will, dass die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG gewissenhaft ihrer Kontrollaufgabe nachkommen. In diesem Rahmen haben die Aufsichts- räte eine Reihe von Fragen zu den möglichen Kostenrisi- ken an den Vorstand der Deutschen Bahn AG gerichtet. Der Prüfprozess des Aufsichtsrates ist noch nicht abge- schlossen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 53): Inwiefern nutzt der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, Dossiers bzw. Sprech- zettel der untersten Ebene seines Hauses für seine Arbeit, wie sie der Bundesminister in einem Interview mit dem ZDF am 5. Februar 2013 im Zusammenhang mit dem Projekt Stutt- gart 21 und einer Stellungnahme der Bundesministeriums- abteilung LA 17 erwähnt, und aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bisher keine Sonderkommission Stuttgart 21 analog zur Sonderkommission BER zum neuen Berliner Flughafen ein- gerichtet? Sogenannte Sprechzettel sind fachliche Unterlagen zur Vorbereitung von Gesprächsterminen, an denen Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilnehmen. Sie werden von den einzelnen Referaten themenspezifisch und unabhängig davon verfasst, auf welcher Arbeitsebene das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im jeweiligen Gespräch vertreten wird. Sprechzettel stellen insofern eine jeweils aktuelle Zusammenstellung der ge- fragten fachlichen Inhalte dar und können auch Empfeh- lungen für eine bestimmte Gesprächsführung enthalten. Sie sind dagegen nicht Ausdruck einer abgestimmten Meinung der Hausleitung. In diesem Fall handelte sich um die Vorbereitung für einen Staatssekretär zur Teil- nahme an einem Workshop zu Stuttgart 21. Stuttgart 21 ist kein Bedarfsplanvorhaben des Bun- des, sondern ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deut- schen Bahn AG mit ihren regionalen Projektpartnern in Baden-Württemberg. Der Bund ist kein Projektpartner, sondern nimmt mit drei Vertretern im Rahmen des Ak- tienrechts im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG seine Verantwortung als hundertprozentiger Eigentümer wahr. Die Einrichtung einer Sonderkommission im Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist somit nicht erforderlich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 54): Aus welchen Gründen sind bisher im Jahr 2013 keine Zu- wendungen für Projekte im Rahmen der Schaufenster Elektro- mobilität erteilt worden, und wann werden die Mittel ihre Wirkung entfalten können? Sobald das Bundesministerium der Finanzen die er- forderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermäch- tigungen per Bewirtschaftungsrundschreiben zum Ener- gie- und Klimafonds bereitstellt, werden diese in den Jahren 2013 bis 2016 abfließen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12342, Fragen 55 und 56): Wie viele Fernbuslinien gibt es mit Stand 1. Februar 2013 in Deutschland, und welche dieser Fernbuslinien bieten auch Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Mitreise an (bitte Anbie- ter und Strecke nennen)? In welcher Weise begleitet und unterstützt die Bundesre- gierung die Schaffung von Barrierefreiheit im nationalen so- wie im grenzüberschreitenden Fernbuslinienverkehr? Zu Frage 55: Die Anzahl der Fernbuslinien ist nicht bekannt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung hat eine Umfrage bei den Ländern zur Anzahl der nationalen Fernbuslinien gestartet und wird voraussicht- lich Mitte März über die Ergebnisse verfügen. Gegen- stand dieser Umfrage ist nicht die Möglichkeit der Mit- reise von Rollstuhlfahrern. Diese Auskunft kann zurzeit nur direkt von den Anbietern erteilt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27481 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 56: Nach § 42 b in Verbindung mit § 62 Abs. 3 Personen- beförderungsgesetz müssen neue Omnibusse ab dem 1. Januar 2016 mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer ausgerüstet sein. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dies für alle Omnibusse, die im Fernbuslinienver- kehr eingesetzt werden. Diese Vorschrift gilt nicht für den grenzüberschreiten- den Linienverkehr innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage eines vom Deutschen Bundestag in seiner 195. Sitzung am 27. Sep- tember 2012 verabschiedeten Entschließungsantrags und nach dessen Maßgaben prüfen, ob auf EU-Ebene Rege- lungen geschaffen oder verbessert werden sollen, die ei- nen europaweit einheitlichen barrierefreien Fernbuslinien- verkehr gewährleisten. Je nach Ergebnis der Prüfung wird die Bundesregierung gegebenenfalls die Initiative für eine Änderung der betreffenden Regelungen ergreifen, vergleiche dazu Entschließungsantrag der Fraktionen, CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregie- rung – Bundestagsdrucksachen 17/8233, 17/10857 –, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeför- derungsrechtlicher Vorschriften, Bundestagsdrucksache 17/10859). Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 57): Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die Festset- zung von Standards zu Barrierefreiheit für die Verkehrsinfra- struktur des Bundes, und warum findet die Barrierefreiheit im Grundkonzept für den BVWP 2015 keine Erwähnung? Die Barrierefreiheit für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes betrifft den Eisenbahnbereich. Die Zielbestim- mung zur Barrierefreiheit für den Eisenbahnbereich ist durch Art. 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze konkreti- siert worden. Der dementsprechend geänderte § 2 Abs. 3 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, EBO, verpflichtet die Eisenbahnen, Programme für die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Die im Wettbewerb am Verkehrs- markt operierenden Eisenbahnunternehmen haben die Bedingungen für die Herstellung der Barrierefreiheit im Einzelnen in eigener unternehmerischer Verantwortung zu regeln und darüber zu entscheiden, welche Art Maß- nahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen und zu welchen Zeitpunkten Investitionen von ihnen aufzu- bringen sind. Die Barrierefreiheit ist in der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht gesondert er- wähnt, da sie schon, wie oben ausgeführt, ihrer Bedeu- tung entsprechend gesetzlich geregelt ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage58): Von welchen Ländern bzw. Institutionen liegen der Bun- desregierung bereits Projektanmeldungen für den Bundesver- kehrswegeplan, BVWP, 2015 in welchem Umfang vor? Für die Bundeswasserstraßen sind von insgesamt 33 Ländern bzw. Institutionen 139 sich teilweise de- ckende Anmeldungen eingegangen. Für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstra- ßen laufen noch die Fristen zur Anmeldung von Projek- ten (Juni bzw. September 2013). Wie im „Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes 2015“ angekündigt, werden die vorgeschlagenen Projekte nach Ablauf der Fristen und Aufbereitung der Projektanmeldungen im Internet veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende des Jahres 2013 der Fall sein. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 59): Wann genau wurde die Bundesregierung über die aktuell in Europa laufenden die Atomkraft betreffenden Programme, Strategien und Neubauvorhaben – solche wie in Frage 16 ge- nannt – erstmals notifiziert, und bei welchen nimmt sie selbst keinen aktiven Part im Rahmen grenzüberschreitender Ver- fahrensbeteiligung wahr – unter aktivem Part wird einer wie der der Bundesregierung beim polnischen Atomprogramm verstanden? Bei der Unterrichtung im zwischenstaatlichen Verhält- nis über geplante Projekte sowie über Pläne und Pro- gramme im Bereich der Kernenergie kommen unterschied- liche völkerrechtliche und EU-rechtliche Vorschriften zur Anwendung. Nach den Bestimmungen der Espoo-Konvention vom 25. Februar 1991 sowie der Richtlinie 2011/92/EU, UVP-Richtlinie, sind die Vertragsstaaten der Konvention und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ver- pflichtet, sich über geplante UVP-pflichtige Projekte zu unterrichten, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Gebiet des anderen Vertrags- oder Mitgliedstaats haben können. Eine entsprechende Notifikation der Bun- desrepublik Deutschland fand in den letzten Jahren für folgende Kernkraftwerksvorhaben statt: Errichtung einer neuen Kernkraftanlage am Standort Temelin/Tschechi- sche Republik einschließlich Fortleitung der Leistung in das Umspannwerk Kocin – Unterrichtung des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit, BMU, durch Schreiben des Ministeriums für Umwelt der Tschechischen Republik vom 6. August 2008; Errichtung neuer Kernkraftwerksblöcke am Stand- ort Paks/Ungarn – Unterrichtung des BMU durch Schreiben des Ministeriums für nationale Entwicklung der Republik Ungarn vom 12. Februar 2013. 27482 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 (A) (C) (D)(B) Zur geplanten Errichtung eines Kernkraftwerkes am Standort Hinkley Point in Großbritannien hat die Bun- desregierung keine Notifizierung erhalten. Zu notifizieren sind nach den Bestimmungen des Protokolls vom 21. Mai 2003 über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rah- men – sogenanntes SEA-Protokoll – sowie nach der Richtlinie 2001/42/EG, SUP-Richtlinie, auch Pläne und Programme der Vertrags- oder Mitgliedstaaten, die einer Strategischen Umweltprüfung bedürfen und deren Durchführung erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen auf das Gebiet eines anderen Vertrags- oder Mitgliedstaats haben kann. Auf der Grundlage dieser Vorschriften hat die Republik Polen die Bundesregie- rung mit Schreiben des polnischen Ministeriums für Wirtschaft vom 18. Juli 2011 und elektronischer Nach- richt vom 20. Juli 2011 über die Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Nuklearprogramms un- terrichtet. Zu etwaigen Energieprogrammen der Tschechischen Republik oder Sloweniens ist der Bundesregierung keine Notifikation zugegangen. Bei Notifizierungen, die Projekte, Pläne oder Pro- gramme im Bereich der Kernenergie betreffen, veran- lasst das Bundesumweltministerium im Regelfall gemäß § 9 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü- fung, UVPG, in Verbindung mit § 24 Atomgesetz, AtG, eine Weiterleitung an die Behörde, die für ein entspre- chendes Vorhaben in Deutschland zuständig wäre. Dabei wird es sich meist um eine oder mehrere Landesbehör- den handeln. Je nach Vorhabenart kann aber auch eine Bundesbehörde zuständig sein, so zum Beispiel wenn es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, für des- sen Durchführung in Deutschland nach § 23 AtG das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig wäre. Auch im Rahmen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens zum Entwurf des Kernenergieprogramms der Republik Polen hat die Bundesregierung im Rahmen der grenz- überschreitenden SUP eine eigene Stellungnahme ab- gegeben, da das Programm das gesamte polnische Staatsgebiet betraf und entsprechende Planungszustän- digkeiten in Deutschland auf Landesebene nicht beste- hen. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra- gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fragen 60 und 61): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Zukunft Brennelemente des Kernkraftwerks Baltijskaja per Schiff durch das Kattegat transportiert werden, und kann die Bun- desregierung ausschließen, dass Brennelemente des Kern- kraftwerks Baltijskaja in Zukunft zur Wiederaufbereitung per Schiff ins englische Sellafield transportiert werden? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Zukunft Brennelemente des Kernkraftwerks Baltijskaja per Schiff über deutsche Häfen transportiert werden, und kann die Bundes- regierung ausschließen, dass Transporte per Schiff durch den Nord-Ostsee-Kanal stattfinden? Vorauszuschicken ist, dass die Entscheidung für oder gegen die Nutzung der Kernenergie das souveräne Recht eines jeden Staates ist. Jeder Staat ist dabei auch für die Sicherheit seiner nuklearen Anlagen und die mit der Nutzung der Kernenergie verbundenen Transporte ver- antwortlich. Dies gilt auch für die Russische Föderation. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 23 vom 22. Januar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12178) hat die Bundesregierung berichtet, dass bei bilateralen Ge- sprächen die russische Seite informierte, dass der An- bzw. Abtransport der Brennelemente per Bahn und Schiff von bzw. nach Sankt Petersburg in Einklang mit den russischen und internationalen Anforderungen erfol- gen wird. In meiner Antwort vom 12. Februar 2013 auf Ihre schriftliche Frage (Arbeitsnummer 2/58) wurde der gleiche Sachverhalt nochmals vertieft dargelegt. Schon aus geografischen Gründen ist bei Transporten von Brennelementen oder radioaktiven Abfällen aus dem – zukünftigen – Betrieb des Kernkraftwerkes Bal- tijskaja bei Kaliningrad nach Sankt Petersburg eine Pas- sage durch das Kattegatt über deutsche Häfen oder den Nord-Ostsee-Kanal nicht erforderlich. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 62): Inwieweit wird auf den Eisenockereintrag aus den Altta- gebaukippen und den durch den Grundwasseranstieg wieder durchströmten Mooren in die Gewässer im Flusssystem der Spree und der Dahme mit einem veränderten Wassermanage- ment reagiert, und welche Rolle spielt in diesem Zusammen- hang das Wehr Große Tränke? Die Gewässer Spree und Dahme sind Gewässer erster Ordnung, deren Bewirtschaftung in die Zuständigkeit des Landes Brandenburg fallen. Dies gilt auch für die Steuerung des Wasserhaushaltes. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fra- gen 63 und 64): Gibt es inzwischen eine abgestimmte Position der Bundes- regierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Stützung des europäischen Emissionshandels, wie zum Beispiel dem „Backloading“-Vorschlag, und wie genau sieht diese Position aus? Welche Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Appell von namhaften Unterneh- men zur Stützung des europäischen Emissionshandels, der am 7. Februar 2013 unter dem Titel „Investitionssicherheit für ambitionierte EU-Klimaziele: den Emissionshandel reparie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27483 (A) (C) (D)(B) ren“ (http://germanwatch.org/de/6271) vorgestellt wurde und in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „Klimaschutz und Investitionssicherheit gemeinsam voranzubringen“, und wird sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie für das genannte Anliegen der Unternehmen einsetzen? Zu Frage 63: Die Bundesregierung hat bisher keine gemeinsame Haltung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommis- sion zur Stützung des europäischen Emissionshandels. Zu Frage 64: Die Bundesregierung wird den Appell der Unterneh- men bei ihrer Meinungsbildung berücksichtigen. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12342, Frage 65): Welche neuen Erkenntnisse und Ergebnisse der jüngsten Gespräche mit der ruandischen Außenministerin Louise Mushikiwabo haben die Bundesregierung veranlasst, die seit Sommer 2012 eingefrorenen Mittel der Entwicklungszusam- menarbeit mit Ruanda in Höhe von 7 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wieder freizugeben, und heißt dieser Schritt, dass die Bundesregierung die UN-Berichte, die eine offene Beteiligung Ruandas am Konflikt im Osten der Demokratischen Republik Kongo anklagen und genau be- schreiben, nun als fehlerhaft oder unglaubwürdig einstuft? Die Entscheidung, 7 Millionen Euro allgemeine Budget- hilfe in den Schwerpunkt „Nachhaltige Wirtschaftsent- wicklung“, insbesondere „Berufliche Bildung“, zu reprogrammieren, fiel vor dem Hintergrund der seit No- vember 2012 wahrgenommenen zunehmend positiven Rolle der ruandischen Regierung im Konflikt im Osten der Demokratische Republik Kongo sowie der gravie- renden Auswirkungen der Budgethilfeentscheidungen auf den ruandischen Haushalt und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Positiv bewertet wurden in diesem Zusammenhang die Verurteilung der Gewalt durch die RWA-Regierung, ihre Aufforderung an die Gruppe M23, die Waffen nie- derzulegen, die Förderung der Verhandlungen in Kam- pala zwischen der Regierung der Demokratische Repu- blik Kongo und M 23 sowie die aktive Teilnahme am regionalen Prozess unter dem Dach der ICGLR. Darüber hinaus war und ist Ruanda bereit, das vom VN-GS initiierte VN-Rahmenabkommen zum Ostkongo zu unterzeichnen. Die Bundesregierung hat mit der Ent- scheidung die Erwartung an die RWA-Regierung ge- knüpft, auch weiter im politischen Prozess engagiert zu bleiben und diesen aktiv zu unterstützen. Die Würdigung der positiven Schritte Ruandas beinhaltet keine Neube- wertung der Berichte der VN-Expertengruppe. 221. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Missbrauch von Leiharbeit ZP 2 Bundeswehreinsatz in Mali (EUTM Mali, AFISMA) Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Otto


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Liebe Frau Kollegin, was die Zahlen angeht, bitte ich,
    dass Sie sich vor Augen halten, dass wir uns in der
    Marktvorbereitungsphase befinden. Natürlich haben wir
    die 1 Million Elektroautos noch nicht erreicht; diese
    Zahl ist ja bis 2020 terminiert.

    Zum Zweiten möchte ich sagen: Natürlich denken wir
    auch über Anreize nichtmonetärer Art nach. Zum Bei-
    spiel gibt es in vielen Parkhäusern schon Extraparkplätze
    und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Zum Beispiel
    fördern viele Kommunen Carsharing-Projekte, und viele
    Kommunen haben ihre Fahrzeugflotte teilweise auf
    Elektrofahrzeuge umgestellt.

    Wir werden auch, liebe Frau Kollegin Schwarzelühr-
    Sutter, darüber sprechen können, ob wir eines Tages
    – auch das sind Modelle, über die man diskutiert – durch
    Änderungen der Straßenverkehrsordnung möglicher-
    weise gewisse Anreize für Elektrofahrzeuge schaffen.
    Dies alles sind legitime Überlegungen, über die wir,
    wenn wir in die Marktsituation hineinkommen – wir sind
    jetzt noch in der Marktvorbereitungsphase –, miteinan-
    der diskutieren können. Da sind wir nicht vernagelt. Wir
    diskutieren in der Tat ganz praktische Modelle – beim
    Parken, mit Linien, durch Änderungen in der Straßen-
    verkehrsordnung –, um dort Anreize zu setzen. Das ist
    legitim, aber in der jetzigen Phase noch nicht angesagt.



Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Damit sind wir bei Frage 8 des Kollegen Tiefensee:

Wie stimmt die Aussage im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP, die KfW Bankengruppe mit ihren Kern-
aufgaben als Mittelstandsbank zu stärken, mit der angestreb-
ten Gewinnausschüttung überein, wie sie auch im Jahreswirt-
schaftsbericht thematisiert wird?

Herr Staatssekretär.






(A) (C)



(D)(B)


H
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Otto


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Lieber Herr Kollege Tiefensee, wie Sie wissen – und
    was Sie hoffentlich auch unterstützen werden –, ist die
    Förderung des Mittelstandes eine gesetzlich definierte
    Kernaufgabe der KfW. Eine sachgemäße Gewinnaus-
    schüttung bei Aufrechterhaltung einer ausreichenden
    Kapitalausstattung schränkt die Fördermöglichkeit der
    KfW nicht ein, denn der Gewinn ist das, was nach
    Abzug der für die Förderung notwendigen Mittel übrig-
    bleibt. Daher weist auch der Jahreswirtschaftsbericht
    explizit darauf hin, dass die Unterstützung der Mittel-
    standsfinanzierung durch eine Gewinnausschüttung kei-
    nerlei Einschränkungen erfahren darf.

    Die KfW ist nach ersten vorläufigen Ergebnissen im
    Jahre 2012 die bestverdienende Bank Deutschlands. Sie
    wird voraussichtlich über 2 Milliarden Euro Nettoge-
    winn erzielen. Sie verfügt bereits derzeit über eine sehr
    komfortable Ausstattung mit Eigenkapital. Vor diesem
    Hintergrund erscheint das grundsätzliche Anliegen der
    Anteilseigner der Bank, an den Gewinnen auch einmal
    zu partizipieren, durchaus nachvollziehbar.

    Die KfW hat als drittgrößte Bank Deutschlands in-
    zwischen eine Größe und ein Geschäftsvolumen er-
    reicht, die ein weiteres steiles Wachstum nicht als priori-
    tär, sondern ordnungspolitisch möglicherweise sogar als
    diskussionswürdig erscheinen lassen. Vor diesem Hinter-
    grund ist auch eine dieses Wachstum begleitende
    Ausweitung des Eigenkapitals durch weitere Gewinnthe-
    saurierung nicht mehr zwingend geboten.