Berichtigung
219. Sitzung, Seite 27184 D, der zweite Absatz ist
wie folgt zu lesen: „Im Jahr 2004 waren es 560 Millio-
nen Euro, und letztes Jahr waren es 785 Millionen
Euro, weil wir wissen, wie wichtig der internationale
Austausch zum Beispiel auch für die Konfliktpräven-
tion und die Konfliktbewältigung ist, schlicht: weil
Menschen, die gute Erfahrungen im Betreiben von
Sport gemacht haben, einander weniger bekämpfen.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27469
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Druck-
sache 17/12342, Frage 10):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung
angesichts der aktuellen Probleme der Schiffsfinanzierung,
Werftenauslastung und Entwicklung der Offshoreindustrie in
Deutschland vor dem Hintergrund der Aussage im Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und FDP, die Wettbewerbsfähig-
keit der maritimen Wirtschaft in Deutschland stärken zu wollen?
Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislatur-
periode die Rahmenbedingungen für die deutsche
maritime Wirtschaft weiter gestärkt. Den deutschen
Werften ist es daher trotz des schwierigen Marktumfelds
gelungen, sich auf die veränderten Anforderungen des
Marktes einzustellen:
a) Schiffsfinanzierung. Mit den bestehenden staatli-
chen Finanzierungsinstrumenten von Bund und Küsten-
ländern steht dem deutschen Schiffbau ein sehr guter
und wirkungsvoller Förderrahmen zur Verfügung. Die
Bundesregierung setzt diese Finanzierungsinstrumente
im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten flexibel ein.
Dies hat sie in vielen Einzelfällen bewiesen.
Die Bundesregierung hat allein im Jahr 2012 Export-
kreditgarantien – Hermesdeckungen – in Höhe von
1,9 Milliarden Euro für zivile Schiffbauprojekte verge-
ben. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung
durch sogenannte CIRR-Zinsausgleichsgarantien die
deutschen Werften im globalen Wettbewerb. Seit Ein-
führung des neuen Schiffbau-CIRR-Systems Mitte 2007
wurden Zinsausgleichsgarantien für 74 Schiffsneubauten
mit einem Auftragsvolumen in Höhe von rund 11,3 Mil-
liarden Euro zugesagt.
Darüber hinaus werden die Werften durch die Schiff-
baubürgschaften der Länder wirkungsvoll unterstützt. Im
Rahmen des inzwischen ausgelaufenen Wirtschaftsfonds
Deutschland hat sich der Bund umfangreich an Bürg-
schaften für Werften beteiligt und damit einen wesentli-
chen Beitrag zur Sicherung des Werftenstandorts
Deutschland geleistet.
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 20.02.2013
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 20.02.2013
Freitag, Dagmar SPD 20.02.2013
Gabriel, Sigmar SPD 20.02.2013
Gottschalck, Ulrike SPD 20.02.2013
Hempelmann, Rolf SPD 20.02.2013
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Kilic, Memet BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Dr. Kofler, Bärbel SPD 20.02.2013
Kolbe, Daniela SPD 20.02.2013
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Lay, Caren DIE LINKE 20.02.2013
Meinhardt, Patrick FDP 20.02.2013
Möhring, Cornelia DIE LINKE 20.02.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 20.02.2013
Nahles, Andrea SPD 20.02.2013
Pawelski, Rita CDU/CSU 20.02.2013
Remmers, Ingrid DIE LINKE 20.02.2013
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 20.02.2013
Dr. Schockenhoff,
Andreas
CDU/CSU 20.02.2013
Schreiner, Ottmar SPD 20.02.2013
Süßmair, Alexander DIE LINKE 20.02.2013
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
20.02.2013
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 20.02.2013
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
27470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Die Lage in der deutschen Seewirtschaft ist weiterhin
sehr schwierig. Dies führt zu erheblichen Finanzierungs-
problemen für die Reeder. Staatliche Finanzierungspro-
gramme zur Überwindung von zyklischen und struktu-
rellen Problemen einer Branche wären aber keine
geeignete Lösung und könnten unausweichliche Anpas-
sungsprozesse nur verzögern. Die Bundesregierung trägt
aber im Maritimen Bündnis erheblich dazu bei, den
Schifffahrtsstandort Deutschland zu sichern. Dies erfolgt
zum Beispiel über die Tonnagesteuer, aber auch durch
die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung in der
Seeschifffahrt. Um die deutsche Flagge zu stärken,
werden derzeit zudem Möglichkeiten zur Modernisie-
rung der Flaggenstaatverwaltung geprüft.
b) Werftenauslastung. Die Umsätze deutscher
Werften haben sich zuletzt stabilisiert, und es konnten
wichtige neue Aufträge, unter anderem im Offshoresek-
tor, akquiriert werden. Die Schiffbauproduktion lag in
den ersten neun Monaten des Jahres 2012 bei rund
2 Milliarden Euro und der Auftragsbestand bei 7,2 Mil-
liarden Euro.
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Werf-
ten, den notwendigen strukturellen Wandel zu bewerk-
stelligen und sich im internationalen Wettbewerb zu be-
haupten. Den deutschen Werften ist inzwischen die
Umstellung auf den Spezialschiffbau gelungen. Deut-
sche Werften setzen sich durch innovative, hochqualita-
tive und auf den einzelnen Kunden zugeschnittene
Produkte am Markt durch. Hierbei werden sie durch die
genannten staatlichen Finanzierungsinstrumente erfolg-
reich begleitet. Innovationen werden durch das Förder-
programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbs-
fähige Arbeitsplätze“ unterstützt. Die Bundesregierung
stellt hierfür 13 Millionen Euro im Jahr 2013 zur
Verfügung. Die Bundesländer beteiligen sich an dem
Programm mit zusätzlich bis zu 13 Millionen Euro.
c) Offshoreindustrie. Die Bundesregierung legt Prio-
rität auf die Umsetzung der Energiewende. Sie unter-
nimmt daher auch zentrale Aktivitäten, um den Ausbau
der Offshorewindenergie voranzutreiben. Davon profitiert
auch die maritime Wirtschaft. Wichtige Maßnahmen wur-
den bereits umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die
Übernahme der Netzanbindung durch die Übertragungs-
netzbetreiber, die Einführung eines sogenannten Stau-
chungsmodells für die Vergütung des aus Offshorewind-
energieanlagen erzeugten Stroms im Rahmen der EEG-
Novelle 2012, die Auflage des KfW-Sonderkreditpro-
gramms „Offshorewindenergie“ mit einem Gesamtvolu-
men von maximal 5 Milliarden Euro zur Finanzierung
der Errichtung von bis zu zehn Offshorewindparks, die
Regelung der bis dahin unklaren Haftungsfragen bei
Netzverzögerungen und -unterbrechungen sowie die
Einführung des Offshorenetzentwicklungsplans.
Eine enge Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit
der Branche der Offshorewindenergie ist ein wichtiges
Thema. Dieses wird in einem von der Stiftung Off-
shorewindenergie moderierten und von der Bundesregie-
rung begleiteten Arbeitskreis seit einigen Jahren voran-
gebracht. Zuletzt hat die Bundesregierung zusammen
mit dem Arbeitskreis die zweite Konferenz „Maritime
Wirtschaft – Partner der Energiewende“ veranstaltet.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Druck-
sache 17/12342, Frage 11):
Was tut die Bundesregierung, um ihrer Aussage im Koali-
tionsvertrag gerecht zu werden, eine flächendeckende Breit-
bandversorgung zu erreichen, und welche Bandbreite wird
derzeit für jeden Haushalt mindestens erreicht?
In Deutschland ist eine weitgehende flächendeckende
Grundversorgung inzwischen gewährleistet. Mitte 2012
konnten 99,5 Prozent aller Haushalte Bandbreiten mit
einer Downloadrate von mindestens 1 Megabit pro Se-
kunde nutzen. Insbesondere durch die im europäischen
Vergleich frühzeitige Bereitstellung von Frequenzen der
digitalen Dividende für hochleistungsfähige Mobilfunk-
netze konnte eine Vielzahl von Versorgungslücken ge-
schlossen werden. Per Satellit können jederzeit im Be-
darfsfall die Leistungsraten rasch deutlich gesteigert
werden.
Zudem können mit Mitteln aus den Gemeinschafts-
aufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“, GAK, sowie „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“, GRW, in Gebieten, die mit Band-
breiten von weniger als 2 Megabit pro Sekunde versorgt
sind, Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandver-
sorgung gefördert werden.
Die Breitbandstrategie der Bundesregierung wird
kontinuierlich weiterentwickelt. Der Schwerpunkt liegt
dabei auf Rahmenbedingungen, die den Ausbau von
Hochgeschwindigkeitsnetzen über den Markt fördern.
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes
wurden im Bereich Regulierung und durch Vorgaben zur
Mitnutzung vorhandener Infrastrukturelemente wesentli-
che Voraussetzungen für mehr Investitionen geschaffen.
Weiterhin wurden bestehende Finanzierungsprogramme
der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, und der Land-
wirtschaftlichen Rentenbank, LR, für den Breitbandaus-
bau nutzbar gemacht, mit dem Breitbandbüro ein
kompetenter Ansprechpartner etabliert und die Koordi-
nierung der Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommu-
nen und Wirtschaft intensiviert.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Rolf Hempelmann (SPD)
(Drucksache 17/12342, Frage 12):
Was unternimmt die Bundesregierung aktuell, um ihr Ver-
sprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, die Doha-
Welthandelsrunde zügig abzuschließen?
Die Verhandlungen in Genf konzentrieren sich schon
seit längerem darauf, eine Verständigung zu Teilfragen
des Doha-Mandates bei der 9. WTO-Ministerkonferenz
im Dezember 2013 zu erreichen. Die Bundesregierung
unterstützt die EU-Kommission in dem Bemühen, kon-
sensfähige Lösungen insbesondere für einen Abschluss
der Verhandlungen über Handelserleichterungen zu erar-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27471
(A) (C)
(D)(B)
beiten. Sie ist dazu auf allen Ebenen in regelmäßigem
und engem Kontakt mit Kommission, EU-Mitgliedstaa-
ten sowie Vertretern von Drittstaaten. Bundesminister
Rösler hat dazu am 18. Februar mit seiner französischen
Kollegin gesprochen, Staatssekretärin Herkes war An-
fang Februar in Genf zu Gesprächen mit WTO-General-
direktor Lamy und den Botschaftern wichtiger WTO-
Mitglieder.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Druck-
sache 17/12342, Frage 13):
Wie passt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP festgeschriebene Aussage einer „verantwortungsbe-
wussten Genehmigungspolitik für die Ausfuhr von Rüstungs-
gütern“ zu Berichten über die Lieferung von Leopard-2-Pan-
zern in kritische Regionen oder aktuell von Patrouillenbooten
nach Saudi-Arabien?
Der Bundesregierung sind die Medienberichte be-
kannt. Sie sind spekulativ, und die Bundesregierung wird
diese nicht kommentieren. Wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, hält die Bundesregierung an den derzeit gel-
tenden Rüstungsexportbestimmungen fest. Genehmi-
gungsentscheidungen über den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern richten sich nach den
„Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgü-
tern“ aus dem Jahr 2000 und dem „Gemeinsamen Stand-
punkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen
Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno-
logie und Militärgütern“. Bei jedem Antrag prüft die
Bundesregierung sehr gründlich vor dem Hintergrund
der Lage in der Region und dem betroffenen Land unter
anderem die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die
Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität
in der Region – Kriterium 4 des Gemeinsamen Stand-
punkts der EU. Auch der Achtung der Menschenrechte
– Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts – sowie
den Einsatzmöglichkeiten der zu liefernden Rüstungsgü-
ter kommt bei der Prüfung besondere Bedeutung zu.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342,
Frage 14):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über jüngst
bekannt gewordene Planungen Großbritanniens (vergleiche
The Times vom 8. Februar 2013), im Rahmen des ISAF-Ab-
zugs aus Afghanistan und als Gegenleistung für die Bereitstel-
lung von Transitmöglichkeiten Rüstungsgüter an Usbekistan
zu verkaufen, und werden Fragen von Verkauf oder Überlas-
sung von Rüstungsgütern im Rahmen des ISAF-Abzugs unter
den NATO-Staaten bzw. den EU-Mitgliedstaaten, die an den
Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten ge-
bunden sind, besprochen?
Der Bundesregierung liegen zu jüngst bekannt gewor-
denen Planungen Großbritanniens, im Rahmen des ISAF-
Abzugs aus Afghanistan und als Gegenleistung für die
Bereitstellung von Transitmöglichkeiten Rüstungsgüter
an Usbekistan zu verkaufen, keine eigenen Erkenntnisse
vor. Fragen über Verkauf oder Überlassung von Rüs-
tungsgütern im Rahmen des ISAF-Abzugs wurden in-
nerhalb der NATO bisher nicht erörtert. Im Rahmen der
NATO finden regelmäßig gegenseitige Unterrichtungen
über Stand der Planungen und Verlauf der Rückver-
legung der ISAF-Truppenstellerstaaten statt. Die Über-
lassung von Rüstungsgütern an Transitstaaten ist nicht
Gegenstand dieser Unterrichtungen.
Unter den EU-Mitgliedstaaten, die an den Gemeinsa-
men Standpunkt der Europäischen Union zu Rüstungs-
exporten gebunden sind, fand in der zuständigen Rats-
arbeitsgruppe COARM bisher keine entsprechende
Erörterung statt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 15):
Wie viele und welche Arten von Schusswaffen, die in den
USA von Privatpersonen erworben werden können, sind in
den vergangenen zehn Jahren von Deutschland aus in die
USA exportiert worden?
Welche Schusswaffen in den USA von Privatperso-
nen erworben werden können, kann nicht beantwortet
werden. Dies hängt unter anderem von den Waffengeset-
zen der einzelnen US-Bundesstaaten ab, die unterschied-
lich ausgestaltet sind. Für Lieferungen aus Deutschland
gilt einschränkend, dass Ausfuhrgenehmigungen für
Kriegswaffen nur zugunsten staatlicher Stellen, nicht
aber zugunsten von Privatpersonen erteilt werden kön-
nen.
Zur Frage, wie viele Schusswaffen in den USA er-
worben wurden, sind lediglich Zahlen verfügbar, die
sich auf sämtliche Endverwender in den USA und nicht
ausschließlich auf Privatpersonen beziehen. Im Zeitraum
2003 bis 2012 wurden Genehmigungen zur endgültigen
Ausfuhr von Schusswaffen (nur komplette Waffen) der
Ausfuhrlistenpositionen A0001A, A0001B und A0001C
in einer Gesamtzahl von 2 539 751 Stück erteilt. Die An-
zahl verteilte sich auf Kriegswaffen (33 583 Stück),
Jagd- und Sportwaffen (29 042 Stück), sonstige Ge-
wehre, Flinten und Büchsen (425 639 Stück) und Faust-
feuerwaffen (2 051 487 Stück).
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 16):
In welcher aktuellen Phase/welchem Verfahrensstand be-
finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Europa
27472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
laufenden Programme, Strategien und Neubauvorhaben, die
Atomkraft betreffen – wie beispielsweise das polnische
Atomprogramm, die belgische und tschechische Energiestra-
tegie und die Vorhaben Hinkley Point und Temelin 3 und 4;
der Vollständigkeit halber wird gebeten, nicht auf andere Bun-
destagsdrucksachen zu verweisen –, und für wann erwartet
die Bundesregierung jeweils den Abschluss dieser aktuellen
Phasen/Verfahrensabschnitte (falls unklar, bitte geschätzte
oder umschreibende Angabe machen)?
18 Staaten in Europa betreiben Kernkraftwerke,
KKW, drei davon haben politisch verbindlich beschlos-
sen, dies zu beenden: Deutschland, Belgien und die
Schweiz. In sechs europäischen Staaten gibt es Pläne, in
die Kernkraftnutzung einzusteigen: die drei baltischen
Staaten gemeinsam mit dem geplanten KKW Visaginas
in Litauen sowie Polen, Belarus und die Türkei.
19 Staaten in Europa verzichten aus verschiedenen
Gründen auf nukleare Energiegewinnung.
Großbritannien möchte seinen alternden KKW-Be-
stand modernisieren und plant Neubauten. Die französi-
sche Électricité de France, EdF, die in Großbritannien
acht KKW betreibt, will zwei Blöcke in Hinkley Point/
Somerset und zwei in Sizewell/Suffolk errichten. Für
Hinkley Point hat sie am 26. November 2012 die soge-
nannte nukleare Standortbewilligung erhalten. Die Bau-
genehmigung steht jedoch noch aus. Geplant ist dort laut
EdF ein moderner europäischer Druckwasserreaktor des
Typs EPR, European Pressurized Water Reactor, von
Areva.
Die französische Regierung hat angekündigt, den An-
teil der Stromerzeugung aus KKW langfristig von 75 auf
50 Prozent zu reduzieren. Die dafür erforderliche Ener-
giestrategie soll unter anderem den Ausbau erneuerbarer
Energieträger umfassen und wird derzeit national erör-
tert. Präsident François Hollande hat zugesichert, dass
das KKW Fessenheim im Laufe seiner Amtszeit abge-
schaltet und der moderne europäische Druckwasserreak-
tor EPR in Flamanville weitergebaut werden wird.
Die belgische Regierung hat im Juli 2012 den schritt-
weisen Ausstieg des Landes aus der Kernenergie zwi-
schen 2015 und 2025 sowie das Neubauverbot für KKW
bekräftigt. Sie hat zudem die Laufzeit bestehender Blö-
cke auf 40 Jahre begrenzt. Noch ungeklärt ist jedoch die
energiepolitische Strategie, vor allem, welche Quellen
der Stromerzeugung den Nuklearstrom (gegenwärtig
54 Prozent) ersetzen sollen.
Das tschechische Umweltministerium hat am 18. Ja-
nuar 2013 dem Neubau von zwei Reaktoren in Temelin
zugestimmt, nachdem die Umweltverträglichkeitsprü-
fung, UVP, abgeschlossen wurde. Eine Entscheidung
über den Lieferanten soll bis Jahresende fallen, beab-
sichtigt sind Druckwasserreaktoren der sogenannten
III. Generation mit einer Leistung von je 1 700 Mega-
watt. Das tschechische Energiekonzept – vom Kabinett
am 8. November 2012 indossiert – sieht in den nächsten
zwei bis drei Jahrzehnten einen Anstieg des Nuklear-
stromanteils von 30 auf 50 bis 60 Prozent vor.
In Polen hat die Standortsuche für ein erstes KKW
begonnen. Nach Angaben der Regierung in Warschau
soll 2013 oder 2014 das Verfahren zur UVP für das Bau-
vorhaben an einem vom Betreiber zu benennenden und
der Atomaufsicht zu genehmigenden Standort beginnen.
Das erste KKW soll nach polnischer Planung im Jahr
2025, ein zweites im Jahr 2030 ans Netz gehen. Aller-
dings sind in Polen auch kritische Fragen zur Wirtschaft-
lichkeit dieses Schrittes zu vernehmen.
In Belarus will im Sommer 2013 die russische Firma
Atomstroyexport mit dem Bau eines KKW mit zwei
Blöcken, Druckwasserreaktoren der III. Generation mit
insgesamt 2 400 Megawatt, in Ostrowez nahe der litaui-
schen Grenze beginnen. Das KKW soll circa 30 Prozent
des nationalen Strombedarfs decken und frühestens 2018
in Betrieb gehen.
Im Kaliningrader Gebiet baut Russland das KKW Bal-
tiskaya. Mit dem Bau des nuklearen Teils von Block 1
wurde im Februar 2012 begonnen, Ende 2012 wurde die
Kernauffangeinrichtung – „Core Catcher“ – montiert.
Für den Block 2 wurde mit dem Baugrubenaushub im
Juni 2012 begonnen. Die beiden Blöcke sollen 2017
bzw. 2018 in Betrieb gehen.
Die Türkei will bis 2023 ihren Strombedarf vorwie-
gend aus heimischen Energiequellen erzeugen (Wasser-
kraft, Braunkohle, Wind, Sonne, Geothermie) und die
Energieeffizienz erheblich steigern. Gleichzeitig plant
die Regierung den Bau von KKW an drei Standorten
– Akkuyu am Mittelmeer, Sinop und Tekirdag am
Schwarzen Meer – mit insgesamt 15 Gigawatt Leistung,
die ab 2023 etwa 13 Prozent zur nationalen Strompro-
duktion beitragen sollen. Zum KKW in Akkuyu läuft
derzeit die Umweltverträglichkeitsprüfung, es soll 2018
bis 2021 ans Netz gehen.
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/12342, Frage 17):
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage
in Saudi-Arabien ein, und welche Rolle spielt nach Kenntnis
der Bundesregierung Saudi-Arabien bei der materiellen Un-
terstützung von gewaltbereiten (oder extremistischen) islami-
schen Gruppierungen?
Staat und Gesellschaft im Königreich Saudi-Arabien
sind von einer konservativen Tradition des Islam ge-
prägt. König Abdullah hat sich einer schrittweisen Mo-
dernisierung des Landes verschrieben, was die Bundes-
regierung unterstützt. Es bestehen aber – wie im
aktuellen Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
ausgeführt – in Saudi-Arabien weiterhin Defizite im Be-
reich des Menschenrechtsschutzes. Die Bundesregierung
bringt dies bei ihren bilateralen Kontakten regelmäßig
zur Sprache. Dies hat auch der Bundesminister des Aus-
wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, bei seinen Gesprächen
im März 2012 in Riad getan.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
Die saudi-arabische Regierung hat öffentlich immer
wieder unterstrichen, dass sie keine extremistischen
Gruppen im Ausland unterstütze. Es gebe allenfalls fi-
nanzielle Hilfen von privaten Akteuren, die sich von der
Regierung nicht in vollem Umfang kontrollieren ließen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27473
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/12342, Frage 18):
Entspricht es der Haltung der Bundesregierung, dass „die
Frage einer Flugverbotszone“ (in Syrien) „sich zum jetzigen
Zeitpunkt“ nicht stellt, oder steht die Bundesregierung zu
ihrer gegenüber dem Deutschen Bundestag ausdrücklich
gemachten Zusicherung, dass der Patriot-Einsatz „nicht der
Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über
syrischem Territorium“ dient?
Die Verlegung deutscher Luftabwehrsysteme des
Typs Patriot zur Verstärkung der integrierten NATO-
Luftverteidigung in der Türkei ist eine rein defensive
Maßnahme. Sie dient ausschließlich dem Schutz der
türkischen Bevölkerung. Die Patriot-Batterien sind in
der Türkei so stationiert, dass sie nicht in den syrischen
Luftraum hineinwirken können.
Bereits in der offiziellen Anfrage der Türkei an den
NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen vom
21. November 2012 wird klargestellt, dass die angefrag-
ten Luftverteidigungssysteme ausdrücklich nicht zur
Einrichtung oder Unterstützung einer Flugverbotszone
eingesetzt werden. Insofern stellt sich die Frage der Ein-
richtung einer Flugverbotszone in syrischem Luftraum
aus Sicht der Bundesregierung in der Tat nicht.
Anlage 11
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12342, Frage 20):
Hat der deutsche Botschafter in Namibia, Onno Hückmann,
seine in der namibischen Politik und Öffentlichkeit viel kriti-
sierten öffentlichen Worte gegenüber dem Premierminister
Hage Geingob, dass „die ständige Erwähnung von Reparatio-
nen die florierenden bilateralen Beziehungen zwischen beiden
Ländern trüben“ könnte (siehe Windhoek Observer, 8. Februar
2013, sowie The Namibian und Allgemeine Zeitung, 12. Fe-
bruar 2013), in Absprache mit der Bundesregierung ausge-
sprochen, und wie steht die Bundesregierung zu der Kritik,
dass derartige Äußerungen gegenüber dem Premierminister
Namibias sehr unsensibel und den Beziehungen zwischen
Deutschland und Namibia höchst abträglich sind und als ein
koloniales Verhalten der Einmischung in Angelegenheiten ei-
nes souveränen Staates empfunden werden, in dem erfreuli-
cherweise Meinungsfreiheit herrscht?
Der am 4. Dezember 2012 neu ernannte namibische
Premierminister, Hage Geingob, empfing den deutschen
Botschafter Onno Hückmann am 5. Februar 2013 zu ei-
nem Antrittsbesuch. Dabei wurde das gesamte Spektrum
der bilateralen Beziehungen erörtert. Die Frage von Re-
parationen wurde dabei nur am Rande berührt.
Das in der Fragestellung angeführte Zitat aus dem
Windhoek Observer vom 8. Februar 2013 gibt die Worte
des Botschafters in diesem Zusammenhang nicht zutref-
fend wieder. Botschafter Hückmann brachte vielmehr in
Übereinstimmung mit der Position der Bundesregierung
zum Ausdruck, dass sich Deutschland unverändert zu
seiner historischen Verantwortung bekennt, an einer um-
fassenden Partnerschaft mit Namibia interessiert bleibt,
die deutsch-namibischen Beziehungen aber nicht auf
eine Diskussion über Reparationen reduziert werden
sollten und eine noch stärkere Orientierung auf Zu-
kunftsfragen geboten sei.
Das Gespräch zwischen dem namibischen Premier-
minister und dem deutschen Botschafter war auf Wunsch
der namibischen Seite presseöffentlich. Die Bundes-
regierung hält die in einigen „Kommentaren“ in der na-
mibischen Presse zum Ausdruck gekommene Kritik an
den Äußerungen von Botschafter Hückmann in der Sa-
che für unberechtigt.
Die Bundesregierung weist auch die in der Frage ent-
haltene Unterstellung zurück, Botschafter Hückmann
habe sich gegenüber dem namibischen Premierminister
unsensibel verhalten und sich in einer Weise geäußert,
die den Beziehungen zwischen Deutschland und Nami-
bia abträglich wäre.
Anlage 12
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12342, Frage 22):
Stimmt die Bundesregierung zu, dass sie das am 21. Juni
2012 mit den Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und
Bündnis 90/Die Grünen vereinbarte Ziel, den mehrjährigen
Finanzrahmen 2014 bis 2020 dafür einzusetzen, dass der EU-
Haushalt auf wachstums- und beschäftigungsfördernde Inves-
titionen ausgerichtet wird und es nicht zu Kürzungen zulasten
von Investitionen in den Struktur- und Kohäsionsfonds
kommt, beim Kompromiss des Europäischen Rates vom
8. Februar 2013 verfehlt hat?
Das Ziel einer deutlichen Neugewichtung zugunsten
von wachstums- und beschäftigungsfördernden Investi-
tionen hat die Bundesregierung klar erreicht:
Die Rubrik 1 a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum
und Beschäftigung“ wird im Vergleich zu 2007 bis 2013
um 34 Milliarden Euro, das heißt um 37 Prozent aufge-
stockt, inklusive der geplanten Inflationsanpassung so-
gar um 52 Milliarden Euro, das heißt 58 Prozent. Damit
erhöht sich der Anteil der Rubrik 1 a am Mehrjährigen
Finanzrahmen von 9 auf 13 Prozent.
Der Umfang der Connecting-Europe-Fazilität ist etwa
doppelt so groß wie bei den entsprechenden Vorgänger-
programmen.
In der Strukturpolitik wurden durch das von Deutsch-
land durchgesetzte Better-Spending-Konzept eine ver-
besserte Ausgabenqualität und eine stärkere Konzentra-
tion auf Wachstum und Beschäftigung erreicht. Innerhalb
der Strukturpolitik werden 6 Milliarden Euro zur Be-
kämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zweckgebunden.
Durch eine Überprüfungsklausel können Mitglied-
staaten in besonders schwieriger Lage in der zweiten
Hälfte des Finanzrahmens zusammengenommen bis zu
4 Milliarden Euro zusätzliche Strukturfördermittel erhal-
ten.
27474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 13
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12342, Frage 23):
Wird Griechenland auf der Grundlage des Kompromisses
des Europäischen Rates vom 8. Februar 2013 voraussichtlich
mehr als in den Jahren 2014 bis 2020 in den EU-Haushalt ein-
zahlen müssen (eventuell durch neue Rabatte für andere Mit-
gliedstaaten)?
Der Beitrag eines Mitgliedstaates zum EU-Haushalt
ist stark abhängig von der tatsächlichen Höhe der Ausga-
ben. Diese kann auch unterhalb der vereinbarten Ober-
grenze liegen. Zudem ist der konkrete Beitrag auch von
der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens des be-
treffenden Mitgliedstaates abhängig.
Soweit die Bundesregierung dies heute absehen kann,
wird es ab 2014 keinen Anstieg der Beiträge der Helleni-
schen Republik zum EU-Haushalt geben.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 28):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontak-
ten zwischen der rechtsnationalistischen ukrainischen Partei
Swoboda und rechtsextremistischen Gruppierungen in
Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union,
und inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Swoboda-Fraktion im neugewählten ukrainischen Parlament
bereits rechtsextremistische Tendenzen erkennen lassen?
Der Bundesregierung sind keine Kontakte der
Swoboda-Fraktion im neugewählten ukrainischen Par-
lament mit rechtsextremistischen Gruppierungen in
Deutschland bekannt geworden.
Laut Eigenangaben im Internet unterhält die Swoboda
„Auslandsrepräsentanzen“ unter anderem in den USA,
Kanada, Tschechien, Österreich, Italien, Frankreich und
Großbritannien. Zudem habe die entsprechende Reprä-
sentanz in Österreich Anfang 2009 Gespräche mit Ver-
tretern der dortigen Freiheitlichen Partei Österreichs,
FPÖ, geführt.
Die Fraktion der Partei Swoboda hat nach Kenntnis
der Bundesregierung im neugewählten ukrainischen Par-
lament bisher keine rechtsextremistischen Tendenzen er-
kennen lassen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 29):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Ergebnis der EU-Studie zum Europäischen Kriminal-
aktennachweissystem, EPRIS, die die Umsetzung eines Fund-
stellennachweises bestimmter polizeilicher Daten zum
beschleunigten Datenaustausch unter Polizeien der EU-Mit-
gliedstaaten unter anderem zu politischem Aktivismus anläss-
lich von Gipfelprotesten, dessen Notwendigkeit auf EU-
Ebene die Bundesregierung besonders stark betont hatte (ver-
gleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 9 auf Bundestags-
drucksache 17/5136), untersuchte, und für welche anderen
Lösungen zur Bereitstellung der angemahnten Funktionalität,
etwa unter Nutzung bestehender Systeme (Art. 99 des Schen-
gener Durchführungsübereinkommens im Schengener Infor-
mationssystem, Europol Informationssystem, Prümer Be-
schlüsse), will sich die Bundesregierung einsetzen, bzw.
welche hält sie überhaupt für geeignet?
Die EU-Machbarkeitsstudie zu einem European Police
Records Index System, EPRIS, kommt zu der Schluss-
folgerung, dass für die Umsetzung von EPRIS kein
neues System oder Instrument geschaffen werden sollte.
Diese Schlussfolgerung kann von der Bundesregierung
grundsätzlich nachvollzogen werden.
Auch wird von der Bundesregierung die in der Studie
dargelegte Einschätzung geteilt, dass gegenwärtig keines
der verschiedenen für den polizeilichen Informations-
austausch nutzbaren Systeme und Verfahren in der EU
den Bedarf nach einer EPRIS-Funktionalität vollständig
deckt. Daher wird begrüßt, dass zu diesem Zweck wei-
tere Untersuchungen durchgeführt werden sollen, wie
diese Lücke im Rahmen der bestehenden Rechtsinstru-
mente und Systeme geschlossen werden könnte, um die
EPRIS-Funktionalität abzubilden. Hierzu hielte die Bun-
desregierung ein entsprechendes Rechtsgutachten der
Europäischen Kommission für hilfreich.
Bei den in Rede stehenden, bereits existierenden Instru-
menten handelt es sich um das Schengener Informations-
system, SIS, das Europol Informationssystem, EIS, und
das Prümer Verfahren, Prümer Beschlüsse. Die Bundesre-
gierung hat hinsichtlich der etwaigen Nutzung eines dieser
Instrumente/Verfahren zur Abbildung der EPRIS-Funktio-
nalität bisher keine Präferenz und wartet für eine weitere
Bewertung die Ergebnisse der Studien/Gutachten ab.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
17/12342, Frage 30):
Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien, BKM, die Einschätzung des Bundes-
ministeriums der Justiz, derzufolge der Entwurf eines Geset-
zes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit den Änderungs-
wünschen des Beauftragten für Kultur und Medien „die
Abmahnanwälte so kaum noch schrecken“ werde, und teilt er
die Einschätzung, dass – sollten diese Änderungsvorschläge
aufgenommen werden – das Gesetz keinen wirksamen Beitrag
gegen unseriöse Geschäftspraktiken und gegen den Abmahn-
missbrauch leisten kann?
Die Bundesregierung ist sich einig, dass Abmahn-
missbrauch einzudämmen ist. Damit soll eine Verbesse-
rung der Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher
erreicht werden. Zugleich muss ein angemessener Inte-
ressenausgleich mit den Interessen der Rechteinhaber
gefunden werden. Die noch offenen Fragen zu dem Ent-
wurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
sind inzwischen mit dem BKM geklärt, und der Entwurf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27475
(A) (C)
(D)(B)
ist an Länder und Verbände versandt worden. Ich halte
es daher derzeit nicht für zielführend, angebliche Äuße-
rungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien oder des Bundesjustizministeriums zu kom-
mentieren, die inzwischen ohnehin überholt sind.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
17/12342, Frage 31):
Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, BKM, die Position, die von der Allianz Deutscher
Produzenten – Film & Fernsehen, dem Börsenverein des
Deutschen Buchhandels, dem BIU, dem Bundesverband Mu-
sikindustrie, der SPIO, dem VPRT und dem VUT vertreten
wird (vergleiche hierzu http://m.heise.de/newsticker/meldung/
Abmahnunwesen-Kulturindustrie-gegen-gelb-schwarzen-Kom
promiss-1802478.html?from-classic=1), dass der Vorschlag
der Koalitionsfraktionen zu einer weiteren Bagatellisierung
von Rechtsverletzungen im Internet führen würde, und vertritt
der BKM auch die Auffassung, dass hierzu das von den Ver-
bänden geforderte Warnhinweismodell, welches das Bundes-
justizministerium kategorisch abgeblockt habe, eine sinnvolle
und rechtlich vertretbare Alternative wäre?
In der Diskussion um Urheberrechtsverletzungen im
Internet begegnet man vielen Aussagen zu Bagatellisie-
rungen. Im Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen un-
seriöse Geschäftspraktiken kommt es darauf an, einen
angemessenen Interessenausgleich zu finden.
Die Ansichten zu sogenannten Warnhinweismodellen
gehen innerhalb der Bundesregierung auseinander.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck-
sache 17/12342, Fragen 32 und 33):
Ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, BKM, der Auffassung, dass er hinreichend an der
Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs gegen unseriöse Ge-
schäftspraktiken beteiligt wurde und dass seine Bedenken und
Änderungswünsche im Rahmen der Ressortabstimmung hinrei-
chend berücksichtigt worden sind?
Warum hat der BKM erst einen Tag vor der Kabinettsbefas-
sung auf die Absetzung von der Tagesordnung gedrängt, und
wie will der BKM sicherstellen, dass der vorgesehene Abmahn-
deckel nur in den Fällen greift, in denen der Abgemahnte zum
ersten Mal auf Unterlassung verpflichtet werden soll?
Zu Frage 32:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, BKM, hat sich wie alle anderen betroffenen
Ressorts in diese Ressortabstimmung eingebracht. Die
noch offenen Fragen sind inzwischen mit dem BKM ge-
klärt, und der Entwurf ist an Länder und Verbände ver-
sandt worden.
Zu Frage 33:
Ein Gesetzentwurf kann den allgemeinen Üblichkei-
ten entsprechend erst im Kabinett behandelt werden,
wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist. Jegliche
Planung ist bis dahin vorläufig. Die noch offenen Fragen
sind inzwischen mit dem BKM geklärt und der Entwurf
ist an Länder und Verbände versandt worden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der
Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/12342,
Fragen 34 und 35):
Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien die – laut Medienberichten – vonseiten der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP geäußerte Sorge, dass
mit der zeitlichen Verzögerung beim Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken das erklärte Ziel der Bundesregierung, die
missbräuchlichen Abmahnungen wirksam zu begrenzen, nicht
mehr erreicht werden kann und dass er damit den Verbrauche-
rinnen und Verbrauchern, die zu Unrecht abgemahnt und mit
überhöhten Gebühren überzogen werden, einen Bärendienst
erwiesen hat?
Teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien die Einschätzung, dass er ohne Not einen Kompro-
miss zwischen den Koalitionsfraktionen „ausgehebelt“ hat,
der zwar insgesamt als nicht weitgehend genug anzusehen ist,
um dem Abmahnmissbrauch wirksam zu begegnen, der aber
als ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der Verbraucherin-
nen und Verbraucher angesehen werden kann, und wie erklärt
er diesen, dass die Bundesregierung – wie in allen anderen
Fragen bei der Modernisierung des Urheberrechtes – weiter-
hin untätig bleibt?
Zu Frage 34:
Die Bundesregierung ist sich einig, dass Abmahnmiss-
brauch einzudämmen ist. Damit soll eine Verbesserung
der Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht
werden. Zugleich muss ein angemessener Interessenaus-
gleich mit den Rechteinhabern gefunden werden. Die
noch offenen Fragen zu dem Entwurf eines Gesetzes ge-
gen unseriöse Geschäftspraktiken sind inzwischen mit
dem BKM geklärt und der Entwurf ist an Länder und
Verbände versandt worden. Ich halte es daher derzeit
nicht für zielführend, angebliche Äußerungen des Beauf-
tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder
des Bundesjustizministeriums zu kommentieren, die in-
zwischen ohnehin überholt sind.
Im Übrigen steht noch ausreichend Zeit zur Verfü-
gung, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.
Zu Frage 35:
Ein Gesetzentwurf kann den allgemeinen Üblichkei-
ten entsprechend erst im Kabinett behandelt werden,
wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist. Jegliche
Planung ist bis dahin vorläufig. Die noch offenen Fragen
sind inzwischen mit dem BKM geklärt und der Entwurf
ist an Länder und Verbände versandt worden.
Im Übrigen ist die Bundesregierung bei der Moderni-
sierung des Urheberrechts nicht untätig. So hat sie den
Entwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger
vorgelegt. Auch wird das Bundesministerium der Justiz
in Kürze einen Referentenentwurf zu verwaisten Werken
versenden.
27476 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 36):
Warum wurden die mietrechtlichen Forderungen, die
Modernisierungsumlage nach § 559 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs, BGB, zeitlich zu begrenzen sowie den Zeitraum zur
Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558
Abs. 2 Satz 1 BGB auf zehn Jahre zu verlängern, nicht bei der
abgeschlossenen Mietrechtsnovelle berücksichtigt bzw. einge-
bracht?
Ihre Frage betrifft zwei unterschiedliche Sachver-
halte, nämlich zum einen die Mieterhöhung nach Moder-
nisierung in Bestandsmietverträgen nach § 559 BGB und
zum anderen die Frage, wie die ortsübliche Vergleichs-
miete in Bestandsmietverträgen nach § 558 Abs. 2 BGB
zu bestimmen ist.
Richtig ist, dass diese beiden Sachverhalte nicht
Gegenstand des von der Bundesregierung eingebrachten
Gesetzentwurfs waren. Denn bei diesem Gesetz ging es
nicht um die Neuordnung des Miethöherechts, sondern
im Schwerpunkt um die energetische Modernisierung
von Wohnraum und um die Bekämpfung des „Miet-
nomadentums“.
Initiativen, in diesem Gesetzgebungsvorhaben auch
grundlegende Änderungen des Miethöherechts vorzu-
sehen, haben zu Recht keine Mehrheit gefunden: Eine
Befristung der Mieterhöhung nach Modernisierung
könnte die Anreize mindern, den vermieteten Woh-
nungsbestand zu modernisieren. Dies wäre gerade in
Zeiten der Energiewende kontraproduktiv. Deshalb
bleibt die Regelung des § 559 BGB strukturell unverän-
dert bestehen. Auch bleibt es dabei, die ortsübliche
Vergleichsmiete auf Grundlage der vereinbarten oder ge-
änderten Mieten der letzten vier Jahre zu bestimmen und
nicht der letzten zehn Jahre. Das Recht des Vermieters,
die ortsübliche Vergleichsmiete zu fordern, dient dem
Interessenausgleich, weil er wegen des sozialen Kündi-
gungsschutzes gehindert ist, im Wege der Änderungs-
kündigung eine aktuell vielleicht deutlich höhere Markt-
miete zu erzielen.
Vor diesem Hintergrund muss das Mietrecht aber
– auch aus Gründen des verfassungsrechtlich gebotenen
Eigentumsschutzes des Vermieters – einen Mechanismus
bereithalten, um eine angemessene Anpassung der Miete
in einem bestehenden Mietverhältnis zu ermöglichen.
Deshalb sollte sich die ortsübliche Vergleichsmiete
durch Einbeziehung auch älterer Bestandsverträge nicht
noch weiter von der aktuellen Marktmiete entfernen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 37):
Gehört zu den Schlussfolgerungen der Bundesregierung
aus der Verurteilung der ehemaligen Führungsmitglieder der
deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad Gerhard Mücke,
Gunter Schaffrik, Gerd Seewald, Dennys Alvear, Kurt Schnel-
lenkamp durch den Obersten Gerichtshof von Chile am
25. Januar 2013 zu langjährigen Haftstrafen wegen systemati-
schen sexuellen Missbrauchs in der Colonia Dignidad, ins-
besondere aus der Verurteilung des ehemaligen Arztes der
Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, gegen den in Abwesenheit
eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verhängt wurde, der aber
bereits 2011 vor der chilenischen Justiz nach Deutschland ge-
flohen war, das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
Krefeld gegen Hartmut Hopp zu unterstützen, etwa durch di-
plomatische Bemühungen rasch die Akten aus Chile zu er-
halten, und gehört zu diesen Schlussfolgerungen auch, den
Opfern der Straftaten eine angemessene Entschädigung zu
leisten?
Die Bundesregierung kann zum Stand eines laufenden
Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Krefeld
keine Stellung nehmen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Die Bundesregierung wird jedoch im Bereich der justi-
ziellen Rechtshilfe in Strafsachen im Rahmen ihrer Zu-
ständigkeit – zum Beispiel bei der Übermittlung eines
Rechtshilfeersuchens und einer entsprechenden Anfrage
der zuständigen Staatsanwaltschaft – Unterstützung leis-
ten.
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz,
OEG, kommen leider nicht in Betracht, da dieses Gesetz
Entschädigungen für Gewalttaten im Ausland nur dann
vorsieht, wenn diese Gewalttaten nach dem 1. Juli 2009
stattgefunden haben. Zudem könnten solche Ansprüche
auch nur Deutsche und in Deutschland lebende Auslän-
der geltend machen, nicht aber Ausländer, die ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben.
Auch andere Entschädigungsmöglichkeiten stehen der
Bundesregierung leider nicht zur Verfügung.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Andrea Wicklein (SPD) (Druck-
sache 17/12342, Frage 38):
Plant die Bundesregierung die Einführung der im Koali-
tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten
steuerlichen Forschungsförderung noch in dieser Legislatur?
Im Bundeshaushalt 2013 und im geltenden Finanz-
plan ist eine steuerliche Förderung von Forschung und
Entwicklung nicht berücksichtigt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 39):
Wie ist die erfolgte unecht rückwirkende Anhebung des
Grundfreibetrags im Rahmen von bereits festgesetzten
Einkommensteuervorauszahlungen zu berücksichtigen, und
besteht hinsichtlich der Reduzierung von bisher festgesetzten
Einkommensteuervorauszahlungen infolge der Tarifänderung
ein Ermessensspielraum seitens der Finanzbehörden?
Die Einkommensteuervorauszahlungen bemessen
sich nach § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG grundsätzlich nach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27477
(A) (C)
(D)(B)
der Einkommensteuer der letzten Veranlagung. Eine
Anpassung an die tatsächlich zu erwartende Einkom-
mensteuerschuld ist dennoch auf Antrag möglich. Sie
kann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige eine Änderung
seiner wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der
letzten Festsetzung glaubhaft macht. Die Anpassung der
Vorauszahlungen nach der sich für den Veranlagungs-
zeitraum voraussichtlich ergebenen Einkommensteuer
kann der Steuerpflichtige dann formlos beim Finanzamt
beantragen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 40):
Mit welchen zusätzlichen jährlichen Bürokratiekosten für
die Verwaltung bzw. Wirtschaft rechnet die Bundesregierung
bei Anwendung von R 6.3 Abs. 1 der Einkommensteuer-Än-
derungsrichtlinien, EStÄR 2012, wonach angemessene Kos-
ten der allgemeinen Verwaltung, angemessene Aufwendungen
für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung zwin-
gend in die steuerlichen Herstellungskosten einzufließen ha-
ben, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegen-
über dem Änderungsvorschlag des Bundesrates gemäß dem
Beschluss 681/12 hinsichtlich R 5.7 Abs. 1 EStÄR 2012 in
Bezug auf die steuerliche Bewertung nach Rückstellungen?
Der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stel-
lungnahme zu den Einkommensteuer-Änderungsrichtli-
nien 2012 eine Abschätzung des Erfüllungsaufwandes
der Regelung 6.3 angeregt. Dieses Verfahren ist noch
nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung unterstützt die Streichung des
Satzes 3 in R 5.7 Abs. 1 EStÄR 2012 und die Über-
nahme des Regelungsgehaltes in R 6.11 Abs. 3 EStÄR
2012.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 41):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Ab-
sichtserklärung einiger Bundesländer, gegen das aktuelle Sys-
tem des Länderfinanzausgleichs zu klagen, und sieht die Bun-
desregierung negative Leistungsanreize in dem aktuellen
System des Länderfinanzausgleichs?
Es ist das gute Recht jedes Landes, gegen die bundes-
gesetzlichen Regelungen zum Länderfinanzausgleich zu
klagen. Dem Vernehmen nach soll die Klage von Bayern
und Hessen Ende Februar 2013 eingereicht werden. Die
Bundesregierung wird ihre Haltung zu den von Bayern
und Hessen vorgebrachten Kritikpunkten auf der Grund-
lage der Ausführungen in der Klageschrift festlegen.
Die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzaus-
gleichs ab dem Jahr 2020 wird ein politischer Schwer-
punkt der nächsten Legislaturperiode sein. Dabei muss
die Bundesregierung grundsätzlich die Interessen aller
Bundesländer und damit ganz Deutschlands im Blick ha-
ben.
Jedem konkreten Finanzausgleichssystem liegt die
Abwägung zwischen den finanziellen Ausgleichserfor-
dernissen und den mit dem Ausgleich verbundenen ne-
gativen Anreizwirkungen zugrunde. Dies gilt auch für
die bestehenden Regelungen, die im Jahr 2001 einver-
nehmlich von Bund und allen Ländern festgelegt worden
waren.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 42):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Dritt-
länder, die die Mindeststandards für verantwortungsvolles
Handeln im Steuerbereich gemäß dem OECD-Standard nicht
einhalten, und welche konkreten Mindestanforderungen sind
dies?
Die Grundsätze der OECD zu Transparenz und effek-
tivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke,
die mittlerweile international – auch durch Übernahme
in dem UN-Muster für Doppelbesteuerungsabkommen –
als OECD-Standard anerkannt sind, besagen im Kern:
Der Zugang der Steuerbehörden zu besteuerungsrele-
vanten Informationen muss gewährleistet sein. Dies
schließt die Möglichkeit ein, dass diese Informationen
auf Ersuchen an ausländische Steuerbehörden für Zwe-
cke der Sachverhaltsaufklärung weitergegeben werden
können, zum Beispiel aufgrund zwei- oder mehrseitiger
Vereinbarungen. Zu den Informationen, die zugänglich
sein müssen, gehören neben Bankinformationen auch In-
formationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesell-
schaften.
Bis heute hat es kein wichtiges Finanzzentrum nach
Aufforderung abgelehnt, mit Deutschland den OECD-
Standard zu vereinbaren. Damit hat das Steuerhinterzie-
hungsbekämpfungsgesetz – ebenso wie Maßnahmen
vergleichbarer Art anderer Staaten – sein Ziel erreicht,
und kein Staat oder Gebiet ist als „unkooperativ“ im
Sinne des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes
anzusehen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 17/12342, Frage 43):
Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den
Selbstbehalt anzupassen, wenn ein Empfänger von Leistun-
gen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine drei-
jährige schulische Ausbildung absolviert, bei der das dritte
Ausbildungsjahr selbst finanziert werden muss, da der Bil-
dungsgutschein nur für zwei Jahre ausgelegt ist?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage-
stellung auf mögliche Veränderungen beim Freibetrag
27478 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
nach § 11 b Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch,
SGB II, abzielt, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, in die
Lage versetzen sollen, Weiterbildungskosten selbst zu
finanzieren.
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den
§§ 81 und 82 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
SGB III, bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige
Stelle, §§ 176 f. SGB III. Dies gilt auch in den Fällen, in
denen Jobcenter Eingliederungsleistungen nach § 16
Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II in Verbindung mit §§ 81 ff.
SGB III erbringen. Zu den Anforderungen für die Zulas-
sung gehört unter anderem, dass die Finanzierung der
Maßnahme in Gänze gesichert sein muss – gegebenen-
falls für das letzte Maßnahmedrittel auf der Grundlage
bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, siehe § 180
Abs. 4 Satz 2 SGB III. Finanzierungsdefizite, wie in der
Frage unterstellt, sind deshalb nach dieser Gesetzeslage
regelmäßig ausgeschlossen. Im Ergebnis erwägt die
Bundesregierung deshalb auch nicht die Möglichkeit,
die Freibeträge für Maßnahmeteilnehmer zu modifizie-
ren.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 44):
Wie soll die im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie ge-
plante Forschung zur Verringerung der Wettbewerbsnachteile
heimischer Eiweißpflanzen finanziert werden, ohne dabei
Vorhaben im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und
andere Formen der nachhaltigen Landwirtschaft, zum Bei-
spiel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich
Tierwohl, Stärkung der Innovationskraft der Akteure im Öko-
landbau, Qualifizierungsmaßnahmen für Ernährungshand-
werk und -wirtschaft, zu beschneiden, und welcher zeitliche
Rahmen ist für die Ausgaben der Eiweißpflanzenstrategie
vorgesehen?
Die Eiweißpflanzenstrategie, EPS, ist auf eine mittel-
und langfristige Verbesserung der Eiweißversorgung aus
heimischen Eiweißpflanzen ausgerichtet. Sie kommt glei-
chermaßen dem ökologischen Landbau sowie der konven-
tionellen Landwirtschaft zugute. Die im Rahmen der Strate-
gie geplanten Projekte werden über das Bundesprogramm
Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft, BÖLN (Kap. 1005 686 02), finanziert.
Für diesen Titel stehen derzeit 17 Millionen Euro pro
Jahr zur Verfügung. Um eine Finanzierung der Projekte
der EPS zu ermöglichen, soll der BÖLN-Titel um 2 Mil-
lionen Euro mit Mitteln aus dem Programm zur Innova-
tionsförderung des BMELV verstärkt werden.
Es werden auch weiterhin diverse Maßnahmen und
Projekte zum ökologischen Landbau und zu anderen
nachhaltigen Formen der Landwirtschaft gefördert wie
zum Beispiel zur Regionalvermarktung, zur Klimawir-
kung und zum integrierten Pflanzenschutz.
Der bisherige Planungshorizont für die EPS reicht bis
in das Jahr 2017. Dabei sind Praxisnetzwerke in den Be-
reichen Soja und Lupine – 2013 bis 2016 – sowie Acker-
bohne und Erbse – 2014 bis 2017 – mit entsprechenden
Forschungsaktivitäten geplant.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fragen 45 und 46):
Plant die Bundesregierung als Konsequenz aus dem ak-
tuellen Pferdefleischskandal weitergehende Deklarations-
pflichten für Zutaten in Fertigprodukten und, wenn nein, wa-
rum nicht?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung im aktuellen Lebensmittelskandal Produkte vernich-
tet, und wie groß ist der entstandene wirtschaftliche Schaden?
Zu Frage 45:
Die Herkunft von Zutaten muss derzeit auf verarbeite-
ten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Um die In-
formation der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter
zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen, setzt sich
die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission
in Brüssel für eine Erweiterung der Herkunftskennzeich-
nung von Zutaten im Rahmen der Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 (sogenannte Lebensmittel-Informations-
verordnung) ein. Dies ist Teil des am 18. Februar 2013
zwischen den Verbraucherschutzministerinnen und -mi-
nistern der Länder und des Bundes vereinbarten Aktions-
planes „Aufklärung – Transparenz – Information – Re-
gionalität“.
Die EU-Verordnung enthält einen weitreichendenden
Prüfauftrag an die Europäische Kommission zur Her-
kunftskennzeichnung und deren Zutaten. So muss die
Europäische Kommission unter anderem bis 13. Dezem-
ber 2013 einen Bericht vorlegen, ob eine Herkunftskenn-
zeichnung auch für Lebensmittel mit der Zutat Fleisch
sinnvoll und machbar ist. Die Bundesregierung begrüßt
die Ankündigung der Europäischen Kommission, diesen
Bericht aufgrund der aktuellen Ereignisse früher als ge-
plant vorzulegen.
Eine Erweiterung der Herkunftskennzeichnung ist ein
wichtiger Beitrag zur Rückgewinnung des verloren
gegangenen Verbrauchervertrauens in die Lebensmittel-
produktion.
Zu Frage 46:
Wie der fortlaufende Informationsfluss aus dem EU-
Schnellwarnsystem zeigt, ist die tatsächliche Dimension
des Geschehens noch nicht bekannt. Daher gibt es auch
noch keine belastbaren Zahlen zum Umfang der vernich-
teten Lebensmittel. Auch der entstandene wirtschaftliche
Schaden lässt sich somit momentan noch nicht beziffern.
In jedem Falle muss das Geschehen vollständig auf-
geklärt und müssen die Ursachen beseitigt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27479
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fra-
ge 47):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
Medienberichten (The New York Times, 13. Januar 2013, und
andere), wonach drei der vier bis 2012 von den USA ausgebil-
deten malischen Kampfeinheiten im Norden Malis 2012 mit
Waffen, Fahrzeugen nebst 1 600 weiteren Soldaten zu den Is-
lamisten desertierten, sowie aus der langjährigen offenbar
fehlgeleiteten US-Militärausbildung des malischen Putschis-
tenführers Amadou Sanogo (taz, 5. April 2012) hinsichtlich
der Erfolgsaussichten eigener Pläne, Bundeswehr und andere
EU-Staaten sollten nun malische Soldaten erfolgreich ausbil-
den, und welche Konsequenzen für die Auswahl der auszu-
bildenden malischen Regierungssoldaten aus Meldungen
(FAZ, 9., 12. Februar 2013, Süddeutsche Zeitung, 11. Februar
2013), wonach derzeit unter anderem in einem Militärlager
der Regierungsarmee nahe der Hauptstadt Bamako Anhänger
des gestürzten Präsidenten in der Armee andere Regierungs-
soldaten beschießen, die gemeutert, die frühere Regierung ge-
stürzt und die jetzige Regierung an die Macht geputscht hat-
ten?
Nachdem die Tuareg 2012 ihren Kampf für einen un-
abhängigen Staat begannen, kam es in der malischen Ar-
mee zur Desertion vieler tuaregstämmiger Soldaten.
Konkrete Angaben über Anzahl, Ausbildung oder Be-
waffnung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Ausbildung der malischen Streitkräfte im Rah-
men der europäischen Trainingsmission soll diese befä-
higen, erfolgreich die staatliche Integrität Malis im
Kampf gegen den Terrorismus zu gewährleisten. Sie ist
im Rahmen des nationalen Dialogs und der Aussöhnung
zwischen dem Süden und dem Norden Malis in die Um-
setzung des politischen Fahrplans eingebettet. Konkrete
Ausbildungspläne werden derzeit zwischen der Europäi-
schen Trainingsmission in Mali und den malischen
Streitkräften abgestimmt.
Die Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen
Einheiten der malischen Streitkräfte wurde durch Staats-
präsident Traoré als Oberbefehlshaber der malischen
Streitkräfte vorerst beendet. Dies ist ein ermutigendes
Zeichen dafür, dass die politischen Institutionen die
Kontrolle über die Streitkräfte gewinnen. Seit Beginn
der Operation SERVAL im Januar 2013 haben die Ex-
Putschisten innerhalb der malischen Armee an Einfluss
verloren.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 48):
Ab wann werden die afghanischen Streitkräfte nach Ein-
schätzung der Bundesregierung über eine funktionsfähige
Luftwaffe verfügen, und wie lange werden die afghanischen
Streitkräfte in diesem Bereich noch auf die Unterstützung
dritter Staaten angewiesen sein?
Der Aufbau der afghanischen Luftstreitkräfte ist kon-
zeptionell so ausgeplant, dass im Jahr 2016 die volle
Einsatzbereitschaft angestrebt wird. Bis dahin werden
im Schwerpunkt der Ausbau taktischer Lufttransport-
kapazitäten und der Aufbau eines nachhaltigen Aus-
bildungsprogramms vorangetrieben. Weiterhin gilt es,
durchhaltefähige Logistikstrukturen aufzubauen und die
erforderliche Infrastruktur zu schaffen.
Aufgrund des langsamen Voranschreitens, insbeson-
dere im Bereich der Ausbildung, Ersatzteilversorgung
und Modernisierung des Luftfahrzeugbestands, erscheint
das Ziel von eigenständig operierenden afghanischen
Luftstreitkräften in 2016 sehr ambitioniert. Nach derzei-
tiger Einschätzung wird eine Unterstützung durch dritte
Staaten bis über das Jahr 2016 hinaus erforderlich sein.
Anlage 32
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 49):
Ist der Bundesregierung der Zwischenbericht „Prozesseva-
luation und vorläufige Resultate“ der Zürcher Hochschule für
Angewandte Wissenschaften bekannt, in dem ein Modellpro-
jekt der Krankenkasse BIG untersucht wurde, bei dem es Phy-
siotherapeuten erlaubt wurde, von der Verordnung des behan-
delnden Arztes abzuweichen, was nach der Untersuchung zu
einer Verbesserung der Versorgung geführt hat, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Zwischen-
bericht. Es handelt sich um eine erste Teilauswertung des
Projekts auf der Grundlage von 59 Endbefunden. Der
Zwischenbericht lässt allenfalls gewisse Tendenzen er-
kennen, erlaubt aber keine darüber hinausgehenden
Schlussfolgerungen.
Anlage 33
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Frage 50):
Welche wissenschaftliche Evidenz belegt, dass es für Pa-
tientinnen und Patienten sinnvoll ist, dass die Verschreibung
von Heilmitteln sowohl bezüglich der Menge als auch bezüg-
lich der durchzuführenden Maßnahmen durch den Arzt statt
durch den Heilmittelerbringer erfolgt, und warum wird daran
festgehalten, falls dafür keine Evidenz vorliegen sollte?
Es gehört zu den Kernaufgaben von Ärztinnen und
Ärzten, die für die Behandlung der Patientinnen und Pa-
tienten notwendigen Maßnahmen festzulegen. Hierzu
zählt auch die Entscheidung über die medizinisch notwen-
digen Heilmittelbehandlungen. Modellvorhaben in der
vertragsärztlichen Versorgung (vergleiche § 63 Abs. 3 b
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) können vorse-
hen, dass Physiotherapeutinnen und -therapeuten im Rah-
men der ärztlich veranlassten Heilmittelbehandlung ein
höheres Maß an Verantwortung übernehmen und Aus-
wahl und Dauer der physikalischen Therapie sowie die
Frequenz der Behandlungseinheiten selbst bestimmen.
27480 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Welche Auswirkungen dies für die Behandlung der Pa-
tientinnen und Patienten hat, muss in den Modellvorha-
ben gezeigt werden. Insoweit ist Evidenz zu fordern.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fragen 51 und 52):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel aus der Kostenexplosion des Bahnhofspro-
jekts Stuttgart 21 in Milliardenhöhe und den darin deutlich
werdenden Planungsmängeln des Projekts, nachdem sie in ih-
rer Rede am 15. September 2010 in der Debatte zum Bundes-
haushalt 2011 in diesem Bauvorhaben noch einen Beweis für
die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gesehen hat, und sieht die
Bundeskanzlerin dieses Projekt mit dem heutigen Kenntnis-
stand noch immer als wirtschaftlich und notwendig an?
Wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Wahrneh-
mung ihrer Richtlinienkompetenz das Bahnhofsprojekt Stutt-
gart 21 und die bekannt gewordene Kostenexplosion zur
Chefinsache machen und die zuständigen Bundesminister
Dr. Peter Ramsauer und Dr. Wolfgang Schäuble anweisen, für
maximale Transparenz zu sorgen und eine unabhängige Prü-
fung des Zahlenwerks vornehmen zu lassen?
Die Bundeskanzlerin hält das Projekt Stuttgart 21 un-
verändert für sinnvoll. Die verkehrlichen und städtebau-
lichen Argumente, die für dieses Verkehrsvorhaben spre-
chen, haben sich nicht geändert. Die Bundeskanzlerin
will, dass die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der
Deutschen Bahn AG gewissenhaft ihrer Kontrollaufgabe
nachkommen. In diesem Rahmen haben die Aufsichts-
räte eine Reihe von Fragen zu den möglichen Kostenrisi-
ken an den Vorstand der Deutschen Bahn AG gerichtet.
Der Prüfprozess des Aufsichtsrates ist noch nicht abge-
schlossen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 53):
Inwiefern nutzt der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, Dossiers bzw. Sprech-
zettel der untersten Ebene seines Hauses für seine Arbeit, wie
sie der Bundesminister in einem Interview mit dem ZDF am
5. Februar 2013 im Zusammenhang mit dem Projekt Stutt-
gart 21 und einer Stellungnahme der Bundesministeriums-
abteilung LA 17 erwähnt, und aus welchen Gründen hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
bisher keine Sonderkommission Stuttgart 21 analog zur
Sonderkommission BER zum neuen Berliner Flughafen ein-
gerichtet?
Sogenannte Sprechzettel sind fachliche Unterlagen
zur Vorbereitung von Gesprächsterminen, an denen
Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung teilnehmen. Sie werden von den
einzelnen Referaten themenspezifisch und unabhängig
davon verfasst, auf welcher Arbeitsebene das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im
jeweiligen Gespräch vertreten wird. Sprechzettel stellen
insofern eine jeweils aktuelle Zusammenstellung der ge-
fragten fachlichen Inhalte dar und können auch Empfeh-
lungen für eine bestimmte Gesprächsführung enthalten.
Sie sind dagegen nicht Ausdruck einer abgestimmten
Meinung der Hausleitung. In diesem Fall handelte sich
um die Vorbereitung für einen Staatssekretär zur Teil-
nahme an einem Workshop zu Stuttgart 21.
Stuttgart 21 ist kein Bedarfsplanvorhaben des Bun-
des, sondern ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deut-
schen Bahn AG mit ihren regionalen Projektpartnern in
Baden-Württemberg. Der Bund ist kein Projektpartner,
sondern nimmt mit drei Vertretern im Rahmen des Ak-
tienrechts im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG seine
Verantwortung als hundertprozentiger Eigentümer wahr.
Die Einrichtung einer Sonderkommission im Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist
somit nicht erforderlich.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 54):
Aus welchen Gründen sind bisher im Jahr 2013 keine Zu-
wendungen für Projekte im Rahmen der Schaufenster Elektro-
mobilität erteilt worden, und wann werden die Mittel ihre
Wirkung entfalten können?
Sobald das Bundesministerium der Finanzen die er-
forderlichen Haushaltsmittel und Verpflichtungsermäch-
tigungen per Bewirtschaftungsrundschreiben zum Ener-
gie- und Klimafonds bereitstellt, werden diese in den
Jahren 2013 bis 2016 abfließen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12342, Fragen 55 und 56):
Wie viele Fernbuslinien gibt es mit Stand 1. Februar 2013
in Deutschland, und welche dieser Fernbuslinien bieten auch
Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Mitreise an (bitte Anbie-
ter und Strecke nennen)?
In welcher Weise begleitet und unterstützt die Bundesre-
gierung die Schaffung von Barrierefreiheit im nationalen so-
wie im grenzüberschreitenden Fernbuslinienverkehr?
Zu Frage 55:
Die Anzahl der Fernbuslinien ist nicht bekannt. Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung hat eine Umfrage bei den Ländern zur Anzahl der
nationalen Fernbuslinien gestartet und wird voraussicht-
lich Mitte März über die Ergebnisse verfügen. Gegen-
stand dieser Umfrage ist nicht die Möglichkeit der Mit-
reise von Rollstuhlfahrern. Diese Auskunft kann zurzeit
nur direkt von den Anbietern erteilt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27481
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 56:
Nach § 42 b in Verbindung mit § 62 Abs. 3 Personen-
beförderungsgesetz müssen neue Omnibusse ab dem
1. Januar 2016 mit mindestens zwei Stellplätzen für
Rollstuhlnutzer ausgerüstet sein. Ab dem 1. Januar 2020
gilt dies für alle Omnibusse, die im Fernbuslinienver-
kehr eingesetzt werden.
Diese Vorschrift gilt nicht für den grenzüberschreiten-
den Linienverkehr innerhalb der Europäischen Union.
Die Bundesregierung wird auf der Grundlage eines vom
Deutschen Bundestag in seiner 195. Sitzung am 27. Sep-
tember 2012 verabschiedeten Entschließungsantrags und
nach dessen Maßgaben prüfen, ob auf EU-Ebene Rege-
lungen geschaffen oder verbessert werden sollen, die ei-
nen europaweit einheitlichen barrierefreien Fernbuslinien-
verkehr gewährleisten. Je nach Ergebnis der Prüfung
wird die Bundesregierung gegebenenfalls die Initiative
für eine Änderung der betreffenden Regelungen ergreifen,
vergleiche dazu Entschließungsantrag der Fraktionen,
CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu der
dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregie-
rung – Bundestagsdrucksachen 17/8233, 17/10857 –,
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeför-
derungsrechtlicher Vorschriften, Bundestagsdrucksache
17/10859).
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 57):
Welche Rolle spielt für die Bundesregierung die Festset-
zung von Standards zu Barrierefreiheit für die Verkehrsinfra-
struktur des Bundes, und warum findet die Barrierefreiheit im
Grundkonzept für den BVWP 2015 keine Erwähnung?
Die Barrierefreiheit für die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes betrifft den Eisenbahnbereich. Die Zielbestim-
mung zur Barrierefreiheit für den Eisenbahnbereich ist
durch Art. 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter
Menschen und zur Änderung anderer Gesetze konkreti-
siert worden. Der dementsprechend geänderte § 2 Abs. 3
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, EBO, verpflichtet
die Eisenbahnen, Programme für die Gestaltung von
Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel,
eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für deren
Nutzung zu erreichen. Die im Wettbewerb am Verkehrs-
markt operierenden Eisenbahnunternehmen haben die
Bedingungen für die Herstellung der Barrierefreiheit im
Einzelnen in eigener unternehmerischer Verantwortung
zu regeln und darüber zu entscheiden, welche Art Maß-
nahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen und
zu welchen Zeitpunkten Investitionen von ihnen aufzu-
bringen sind.
Die Barrierefreiheit ist in der Grundkonzeption für
den Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht gesondert er-
wähnt, da sie schon, wie oben ausgeführt, ihrer Bedeu-
tung entsprechend gesetzlich geregelt ist.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage58):
Von welchen Ländern bzw. Institutionen liegen der Bun-
desregierung bereits Projektanmeldungen für den Bundesver-
kehrswegeplan, BVWP, 2015 in welchem Umfang vor?
Für die Bundeswasserstraßen sind von insgesamt
33 Ländern bzw. Institutionen 139 sich teilweise de-
ckende Anmeldungen eingegangen.
Für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstra-
ßen laufen noch die Fristen zur Anmeldung von Projek-
ten (Juni bzw. September 2013). Wie im „Konzept zur
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung
des Bundesverkehrswegeplanes 2015“ angekündigt,
werden die vorgeschlagenen Projekte nach Ablauf der
Fristen und Aufbereitung der Projektanmeldungen im
Internet veröffentlicht. Dies wird voraussichtlich Ende
des Jahres 2013 der Fall sein.
Anlage 40
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 59):
Wann genau wurde die Bundesregierung über die aktuell
in Europa laufenden die Atomkraft betreffenden Programme,
Strategien und Neubauvorhaben – solche wie in Frage 16 ge-
nannt – erstmals notifiziert, und bei welchen nimmt sie selbst
keinen aktiven Part im Rahmen grenzüberschreitender Ver-
fahrensbeteiligung wahr – unter aktivem Part wird einer wie
der der Bundesregierung beim polnischen Atomprogramm
verstanden?
Bei der Unterrichtung im zwischenstaatlichen Verhält-
nis über geplante Projekte sowie über Pläne und Pro-
gramme im Bereich der Kernenergie kommen unterschied-
liche völkerrechtliche und EU-rechtliche Vorschriften
zur Anwendung.
Nach den Bestimmungen der Espoo-Konvention vom
25. Februar 1991 sowie der Richtlinie 2011/92/EU,
UVP-Richtlinie, sind die Vertragsstaaten der Konvention
und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ver-
pflichtet, sich über geplante UVP-pflichtige Projekte zu
unterrichten, die erhebliche nachteilige Auswirkungen
auf das Gebiet des anderen Vertrags- oder Mitgliedstaats
haben können. Eine entsprechende Notifikation der Bun-
desrepublik Deutschland fand in den letzten Jahren für
folgende Kernkraftwerksvorhaben statt: Errichtung einer
neuen Kernkraftanlage am Standort Temelin/Tschechi-
sche Republik einschließlich Fortleitung der Leistung in
das Umspannwerk Kocin – Unterrichtung des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit, BMU, durch Schreiben des Ministeriums für
Umwelt der Tschechischen Republik vom 6. August
2008; Errichtung neuer Kernkraftwerksblöcke am Stand-
ort Paks/Ungarn – Unterrichtung des BMU durch
Schreiben des Ministeriums für nationale Entwicklung
der Republik Ungarn vom 12. Februar 2013.
27482 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Zur geplanten Errichtung eines Kernkraftwerkes am
Standort Hinkley Point in Großbritannien hat die Bun-
desregierung keine Notifizierung erhalten.
Zu notifizieren sind nach den Bestimmungen des
Protokolls vom 21. Mai 2003 über die strategische
Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rah-
men – sogenanntes SEA-Protokoll – sowie nach der
Richtlinie 2001/42/EG, SUP-Richtlinie, auch Pläne und
Programme der Vertrags- oder Mitgliedstaaten, die einer
Strategischen Umweltprüfung bedürfen und deren
Durchführung erhebliche nachteilige Umweltauswirkun-
gen auf das Gebiet eines anderen Vertrags- oder
Mitgliedstaats haben kann. Auf der Grundlage dieser
Vorschriften hat die Republik Polen die Bundesregie-
rung mit Schreiben des polnischen Ministeriums für
Wirtschaft vom 18. Juli 2011 und elektronischer Nach-
richt vom 20. Juli 2011 über die Durchführung eines
Verfahrens zur Aufstellung eines Nuklearprogramms un-
terrichtet.
Zu etwaigen Energieprogrammen der Tschechischen
Republik oder Sloweniens ist der Bundesregierung keine
Notifikation zugegangen.
Bei Notifizierungen, die Projekte, Pläne oder Pro-
gramme im Bereich der Kernenergie betreffen, veran-
lasst das Bundesumweltministerium im Regelfall gemäß
§ 9 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung, UVPG, in Verbindung mit § 24 Atomgesetz, AtG,
eine Weiterleitung an die Behörde, die für ein entspre-
chendes Vorhaben in Deutschland zuständig wäre. Dabei
wird es sich meist um eine oder mehrere Landesbehör-
den handeln. Je nach Vorhabenart kann aber auch eine
Bundesbehörde zuständig sein, so zum Beispiel wenn es
sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, für des-
sen Durchführung in Deutschland nach § 23 AtG das
Bundesamt für Strahlenschutz zuständig wäre. Auch im
Rahmen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens
zum Entwurf des Kernenergieprogramms der Republik
Polen hat die Bundesregierung im Rahmen der grenz-
überschreitenden SUP eine eigene Stellungnahme ab-
gegeben, da das Programm das gesamte polnische
Staatsgebiet betraf und entsprechende Planungszustän-
digkeiten in Deutschland auf Landesebene nicht beste-
hen.
Anlage 41
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fra-
gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fragen 60 und 61):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Zukunft
Brennelemente des Kernkraftwerks Baltijskaja per Schiff
durch das Kattegat transportiert werden, und kann die Bun-
desregierung ausschließen, dass Brennelemente des Kern-
kraftwerks Baltijskaja in Zukunft zur Wiederaufbereitung per
Schiff ins englische Sellafield transportiert werden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in Zukunft
Brennelemente des Kernkraftwerks Baltijskaja per Schiff über
deutsche Häfen transportiert werden, und kann die Bundes-
regierung ausschließen, dass Transporte per Schiff durch den
Nord-Ostsee-Kanal stattfinden?
Vorauszuschicken ist, dass die Entscheidung für oder
gegen die Nutzung der Kernenergie das souveräne Recht
eines jeden Staates ist. Jeder Staat ist dabei auch für die
Sicherheit seiner nuklearen Anlagen und die mit der
Nutzung der Kernenergie verbundenen Transporte ver-
antwortlich. Dies gilt auch für die Russische Föderation.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 23 vom
22. Januar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12178) hat
die Bundesregierung berichtet, dass bei bilateralen Ge-
sprächen die russische Seite informierte, dass der An-
bzw. Abtransport der Brennelemente per Bahn und
Schiff von bzw. nach Sankt Petersburg in Einklang mit
den russischen und internationalen Anforderungen erfol-
gen wird. In meiner Antwort vom 12. Februar 2013 auf
Ihre schriftliche Frage (Arbeitsnummer 2/58) wurde der
gleiche Sachverhalt nochmals vertieft dargelegt.
Schon aus geografischen Gründen ist bei Transporten
von Brennelementen oder radioaktiven Abfällen aus
dem – zukünftigen – Betrieb des Kernkraftwerkes Bal-
tijskaja bei Kaliningrad nach Sankt Petersburg eine Pas-
sage durch das Kattegatt über deutsche Häfen oder den
Nord-Ostsee-Kanal nicht erforderlich.
Anlage 42
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Frage 62):
Inwieweit wird auf den Eisenockereintrag aus den Altta-
gebaukippen und den durch den Grundwasseranstieg wieder
durchströmten Mooren in die Gewässer im Flusssystem der
Spree und der Dahme mit einem veränderten Wassermanage-
ment reagiert, und welche Rolle spielt in diesem Zusammen-
hang das Wehr Große Tränke?
Die Gewässer Spree und Dahme sind Gewässer erster
Ordnung, deren Bewirtschaftung in die Zuständigkeit
des Landes Brandenburg fallen. Dies gilt auch für die
Steuerung des Wasserhaushaltes. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12342, Fra-
gen 63 und 64):
Gibt es inzwischen eine abgestimmte Position der Bundes-
regierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission
zur Stützung des europäischen Emissionshandels, wie zum
Beispiel dem „Backloading“-Vorschlag, und wie genau sieht
diese Position aus?
Welche Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Appell von namhaften Unterneh-
men zur Stützung des europäischen Emissionshandels, der am
7. Februar 2013 unter dem Titel „Investitionssicherheit für
ambitionierte EU-Klimaziele: den Emissionshandel reparie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 20. Februar 2013 27483
(A) (C)
(D)(B)
ren“ (http://germanwatch.org/de/6271) vorgestellt wurde und
in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „Klimaschutz
und Investitionssicherheit gemeinsam voranzubringen“, und
wird sich der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
für das genannte Anliegen der Unternehmen einsetzen?
Zu Frage 63:
Die Bundesregierung hat bisher keine gemeinsame
Haltung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommis-
sion zur Stützung des europäischen Emissionshandels.
Zu Frage 64:
Die Bundesregierung wird den Appell der Unterneh-
men bei ihrer Meinungsbildung berücksichtigen.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12342, Frage 65):
Welche neuen Erkenntnisse und Ergebnisse der jüngsten
Gespräche mit der ruandischen Außenministerin Louise
Mushikiwabo haben die Bundesregierung veranlasst, die seit
Sommer 2012 eingefrorenen Mittel der Entwicklungszusam-
menarbeit mit Ruanda in Höhe von 7 Millionen Euro für die
Haushaltsjahre 2012 und 2013 wieder freizugeben, und heißt
dieser Schritt, dass die Bundesregierung die UN-Berichte, die
eine offene Beteiligung Ruandas am Konflikt im Osten der
Demokratischen Republik Kongo anklagen und genau be-
schreiben, nun als fehlerhaft oder unglaubwürdig einstuft?
Die Entscheidung, 7 Millionen Euro allgemeine Budget-
hilfe in den Schwerpunkt „Nachhaltige Wirtschaftsent-
wicklung“, insbesondere „Berufliche Bildung“, zu
reprogrammieren, fiel vor dem Hintergrund der seit No-
vember 2012 wahrgenommenen zunehmend positiven
Rolle der ruandischen Regierung im Konflikt im Osten
der Demokratische Republik Kongo sowie der gravie-
renden Auswirkungen der Budgethilfeentscheidungen
auf den ruandischen Haushalt und die wirtschaftliche
Entwicklung des Landes.
Positiv bewertet wurden in diesem Zusammenhang
die Verurteilung der Gewalt durch die RWA-Regierung,
ihre Aufforderung an die Gruppe M23, die Waffen nie-
derzulegen, die Förderung der Verhandlungen in Kam-
pala zwischen der Regierung der Demokratische Repu-
blik Kongo und M 23 sowie die aktive Teilnahme am
regionalen Prozess unter dem Dach der ICGLR.
Darüber hinaus war und ist Ruanda bereit, das vom
VN-GS initiierte VN-Rahmenabkommen zum Ostkongo
zu unterzeichnen. Die Bundesregierung hat mit der Ent-
scheidung die Erwartung an die RWA-Regierung ge-
knüpft, auch weiter im politischen Prozess engagiert zu
bleiben und diesen aktiv zu unterstützen. Die Würdigung
der positiven Schritte Ruandas beinhaltet keine Neube-
wertung der Berichte der VN-Expertengruppe.
221. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Missbrauch von Leiharbeit
ZP 2 Bundeswehreinsatz in Mali (EUTM Mali, AFISMA)
Anlagen