Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27049
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 1):
Wie schätzt die Bundesregierung die derzeit auf europäi-
scher Ebene umstrittene rechtliche Situation zum grenzüber-
schreitenden Verkehr mit sogenannten Gigalinern für den
Transitverkehr an der deutschen Grenze ein, und in welcher
Weise wird sie in dieser Frage aktiv?
Der derzeit in Deutschland stattfindende Feldversuch
mit Lang-Lkw basiert auf der EU-Richtlinie 96/53/EG,
in der EU-weit die höchstzulässigen Abmessungen und
Gewichte für Straßenfahrzeuge festgelegt sind. Im Feld-
versuch mit Lang-Lkw werden keine sogenannten
Gigaliner mit Gesamtmassen von bis zu 60 Tonnen ein-
gesetzt. Im Rahmen des Lang-Lkw-Feldversuchs sind
die Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf die her-
kömmliche Gesamtmasse von 40 Tonnen bzw. 44 Ton-
nen im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr
beschränkt.
Die Bundesregierung lehnt einen grenzüberschreiten-
den Verkehr mit sogenannten Gigalinern mit einer Ge-
samtmasse von bis zu 60 Tonnen nach Deutschland ab.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 2):
Mit welchen Zielsetzungen und in welcher Weise (insbe-
sondere mit welchen Vertretern) hat das Bundeskanzleramt
nach dem 9. Januar 2013 im Hinblick auf das vierte Eisen-
bahnpaket bei der EU-Kommission interveniert?
Bei wichtigen europapolitischen Fragen steht die
Bundesregierung über verschiedene Kommunikations-
wege in ständigem Dialog mit der EU-Kommission.
Die Bundesregierung hält Regelungen, die eine ver-
bindliche eigentumsrechtliche Trennung von Infrastruk-
turbetrieb und Transportbereichen vorschreiben, für un-
geeignet, die Öffnung der nationalen Eisenbahnmärkte
und den Wettbewerb auf dem europäischen Schienen-
netz voranzutreiben. Über ihre Auffassung hat die Bun-
desregierung die EU-Kommission auch in Gesprächen
hinsichtlich eines vierten Eisenbahnpakets informiert.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12162,
Frage 3):
Werden im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans
aufgenommene Investitionsmaßnahmen in das Schienenwe-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Altmaier, Peter CDU/CSU 30.01.2013
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.01.2013
Canel, Sylvia FDP 30.01.2013
Fischer (Göttingen),
Hartwig
CDU/CSU 30.01.2013
Groth, Annette DIE LINKE 30.01.2013
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 30.01.2013
Heil, Hubertus SPD 30.01.2013
Humme, Christel SPD 30.01.2013
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.01.2013
Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.01.2013
Kudla, Bettina CDU/CSU 30.01.2013
Nahles, Andrea SPD 30.01.2013
Remmers, Ingrid DIE LINKE 30.01.2013
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
30.01.2013
Schlecht, Michael DIE LINKE 30.01.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 30.01.2013
Schreiner, Ottmar SPD 30.01.2013
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 30.01.2013
Sendker, Reinhold CDU/CSU 30.01.2013
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 30.01.2013
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 30.01.2013
Ziegler, Dagmar SPD 30.01.2013
Anlagen
27050 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
genetz nach geltender Rechtslage, also unter Berücksichti-
gung des Schienenbonus, geplant und kalkuliert, oder erfolgt
die Bewertung mit Vorgriff auf die zukünftige Rechtslage,
also ohne Schienenbonus, der mit Inkrafttreten des Bundes-
schienenwegeausbaugesetzes abgeschafft werden soll?
Für die Nutzen-Kosten-Analyse von Investitions-
maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan auf-
genommen werden sollen, werden die Kosten mit den
notwendigen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Mit
dem Wegfall des Schienenbonus wird sich dieser Kos-
tenblock – differenziert für jede Maßnahme – erhöhen,
sofern nicht gleichzeitig auch von entsprechend leiseren
Zügen – in der Regel Güterzügen – ausgegangen werden
kann. Ermittlungen von Kosten und Nutzen-Kosten-
Analysen werden erst ab Herbst 2013 beginnen. Bis da-
hin wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung entscheiden, wie die Kosten durch
Wegfall des Schienenbonus in der Projektbewertung be-
rücksichtigt werden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12162,
Frage 4):
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt im neuen Bundes-
verkehrswegeplan die Kalkulation einer dort aufgenommenen
Investitionsmaßnahme in das Schienenwegenetz für den Fall,
dass ohne den Schienenbonus kalkuliert wird, und hat die
Bundesregierung die verantwortlichen Bauträger hierüber be-
reits informiert?
Der Bundesverkehrswegeplan ist eine Willensbekun-
dung und ein Planungsinstrument der Bundesregierung,
der auf keiner direkten Rechtsgrundlage fußt. Das gilt
auch für die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen
Maßnahmen. Um die Realisierungswürdigkeit einer
Maßnahme zu beurteilen, werden auf Grundlage einer
möglichst realistischen Prognose Bedarf, Nutzen und
Kosten einer Maßnahme ermittelt. Mit der Aufnahme in
den Bedarfsplan wird die Rechtsgrundlage für die darin
enthaltenen Maßnahmen erst geschaffen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
17/12162, Frage 6):
Welchen Inhalt hatten die Stellungnahmen, die beim Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu
dem im Dezember 2012 an Länder und Verbände gesandten
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten
der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen an die Neuordnung
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Frist
zum 15. Januar 2013 eingereicht wurden, und welche der da-
rin enthaltenen Kritikpunkte wird die Bundesregierung in ih-
rem Gesetzentwurf berücksichtigen?
Die Stellungnahmen der Länder und Verbände setzen
sich überwiegend nicht mit den Regelungsgegenständen
des Gesetzes (Zuständigkeitsanpassungen, Übergangsre-
gelungen für die Interessenvertretungen), sondern mit
der WSV-Reform im Allgemeinen auseinander. Seitens
der Länder und Verbände wurde überwiegend die
Befürchtung wiederholt, dass die Einrichtung der Gene-
raldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt und die
Auflösung der regionalen Wasser- und Schifffahrtsdirek-
tionen zum Verlust regionaler Kompetenzen führe. Aus
dem Küstenbereich wurde die Forderung nach Ansied-
lung der zentralen Behörde an der Küste erneut erhoben.
Da sich die Kritikpunkte nicht auf die Regelungen des
Gesetzentwurfes bezogen, können sie darin auch nicht
berücksichtigt werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache
17/12162, Frage 7):
Welche Bundesländer haben in der Folge des Gespräches
zwischen dem Staatssekretär im Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Michael Odenwald, und
Vertretern der Länder am 29. November 2012 weiteren
Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Frage der künftigen
Neuordnung des Bundeswasserstraßennetzes bzw. des Um-
baus der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
angemeldet und mit welchem Inhalt?
Herr Staatssekretär Michael Odenwald hat in
dem Gespräch mit Vertretern der Länder sowie dem
nachfolgenden Schreiben die Bereitschaft des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu
weiteren Gesprächen im Zuge der Ausgestaltung der
WSV-Reform angeboten. Bisher gibt es keine konkreten
Gesprächswünsche der Länder.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD)
(Drucksache 17/12162, Frage 8):
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung über die
2010/2011 im Sektor Verkehr beschlossenen Maßnahmen,
Gesetze und Verordnungen hinaus in Anbetracht der Aussage
des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, Peter Altmaier, vor, dass das Klimaziel der
Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020
angesichts der Trendentwicklung der CO2-Emissionen (NIR
2013) zusätzliches Handeln erfordert?
Die Bundesregierung hat sich im Energiekonzept aus
2010 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in
Deutschland sektorübergreifend um 40 Prozent bis 2020
gegenüber 1990 zu reduzieren. Darüber hinaus ist erst-
malig ein sektorspezifisches Ziel für den Verkehr mit
einem Rückgang des Endenergieverbrauchs um rund
10 Prozent bis zum Jahr 2020 und um rund 40 Prozent
bis 2050 – jeweils gegenüber 2005 – formuliert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27051
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung stimmt derzeit den sogenannten
Projektionsbericht ab, der Schätzungen darüber enthält,
wie sich Treibhausgasemissionen in Deutschland in den
einzelnen Sektoren bis 2020 voraussichtlich entwickeln
werden. Auch auf Basis der Verkehrsprognose 2030, die
derzeit ebenfalls erarbeitet wird und deren Ergebnisse
voraussichtlich Ende 2013 vorliegen sollen, lässt sich
ggfs. weitergehender Handlungsbedarf im Verkehrssek-
tor abschätzen.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 17/12162, Frage 9):
Welche nach medizinischen und technischen Erkenntnis-
sen festgelegten Strahlungsvorsorgewerte (nicht Grenzwerte)
sind bei der Errichtung von Anlagen vom auf TETRA-Stan-
dard basierenden BOS-Digitalfunk genehmigungsrelevant,
um eine Gesundheitsgefährdung von Anwohnern auszuschlie-
ßen, die im Strahlungskorridor zweier Funkmasten leben, und
wie wird die Einhaltung von Strahlungsvorsorge- und Grenz-
werten vor und nach der Errichtung und Inbetriebnahme von
Funkmasten überprüft?
Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädi-
genden Wirkungen elektromagnetischer Felder gilt in
Deutschland die Verordnung über elektromagnetische
Felder (26. BImSchV). In ihr werden Grenzwerte unter
anderem für den gewerblichen Betrieb von ortsfesten
Mobilfunksendeanlagen festgelegt, die ebenso vom Di-
gitalfunk BOS eingehalten werden. Es ist beabsichtigt,
künftig auch die BOS-Anlagen ausdrücklich in den An-
wendungsbereich der 26. BImSchV einzubeziehen.
Über die Grenzwerte hinausgehende Vorsorgewerte
für elektromagnetische Felder sieht die 26. BImSchV
nicht vor. Bisher konnten keine wissenschaftlichen
Nachweise erbracht werden, die die geltenden Grenz-
werte infrage stellen.
Alle TETRA-Basisstationen benötigen als ortsfeste
Funkanlagen gemäß Verordnung über das Nachweisver-
fahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder eine
Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. In der
Standortbescheinigung legt die Bundesnetzagentur unter
Berücksichtigung des geltenden Grenzwertes fest, wel-
che Sicherheitsabstände zu Bereichen einzuhalten sind,
in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können. Da-
bei werden auch andere Sendeanlagen, etwa benachbarte
Rundfunksender oder gewerblich betriebene Mobilfunk-
anlagen, in die Prüfung mit einbezogen. Bei jeder Ände-
rung von funktechnischen Parametern an der Basissta-
tion prüft die Bundesnetzagentur den Standort erneut.
Die Bundesnetzagentur überprüft in unregelmäßigen
Abständen und ohne Vorankündigung vor Ort Standorte
von Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung er-
teilt wurde, auf Einhaltung der in der Standortbescheini-
gung festgelegten Sicherheitsabstände.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/12162, Frage 21):
Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung
aktuell an der Arbeit des ITER-Konsortiums, welchen der
Staatssekretär Dr. Georg Schütte auf dem Wettbewerbsrat am
10./11. Dezember 2012 laut der Nachschau der Bundesregie-
rung auf die Tagung des Rates der Europäischen Union zur
Wettbewerbsfähigkeit (Ausschussdrucksache 17(18)351) an-
gemahnt hat?
Die Besonderheit des ITER-Projektes besteht darin,
dass die Internationale Organisation ITER, ITER IO, bei
der Errichtung des Fusionsreaktors eine überaus kom-
plexe Koordinierungsaufgabe übernommen hat. Sie
muss nationale Sachleistungen der sieben ITER-Partner
entgegennehmen, die diese im eigenen Land als Sach-
leistung erbringen. Sie muss eigene Ausschreibungen für
die von ITER selbst zu erbringenden Arbeitspakete vor-
bereiten und durchführen, in Zusammenarbeit mit den
nationalen ITER-Agenturen der sieben Partner die we-
sentlichen Inhalte der von den nationalen ITER-Agentu-
ren durchzuführenden Ausschreibungen ausarbeiten und
vereinbaren und schließlich alle Teillieferungen, Teil-
leistungen und Beistellungen bei der Errichtung des Re-
aktors zusammenführen. Dabei ist ein einheitliches tech-
nisches Regelwerk zu beachten, das vielfach erst mit
Projektfortschritt entwickelt werden kann. Im Laufe des
Fortschreitens des Projekts entsteht bei der Zusammen-
führung der verschiedenen Beiträge sachlicher und
finanzieller Optimierungsbedarf. Über die Frage, welche
Maßnahmen zur Optimierung der Schnittstellen zwi-
schen ITER IO und F4E sowie den anderen nationalen
ITER-Agenturen ergriffen werden sollen, wurde im Auf-
sichtsrat von F4E bereits mehrfach diskutiert. Verbesse-
rungsbedarf wird sowohl im Hinblick auf die Beschrei-
bung der Arbeitspakete und die Ausschreibungen durch
ITER IO und F4E als auch bei der Frage der Vereinba-
rung kostenmindernder Maßnahmen gesehen. Die Ab-
stimmung zu diesen Themen zwischen ITER IO und
F4E soll weiter verbessert werden.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12162, Frage 22):
Welches genaue Ziel, welches nicht auch schon die beste-
henden Organisationen der Zivilgesellschaft über die existie-
renden Förderinstrumente (Engagement Global, Deutsche Ge-
sellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ,
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesländer, Auswärtiges
Amt etc.) umsetzen könnten, verfolgt die Bundesregierung
mit ihrer neuen millionenschweren Afrika-Initiative des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, BMZ, für das sie den Trägerverein Stiftung Partner-
schaft mit Afrika e. V. auserkoren hat, dem ein Gutachten der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers vom
Oktober 2012 bescheinigt, eine ordnungsgemäße finanzielle
Abwicklung der BMZ-Fördermittel nicht gewährleisten zu
können, und wie verhält sich die Bundesregierung zu dem
27052 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Vorwurf, dass die Auswahl der Partnerorganisationen sowohl
in Deutschland als auch in den Partnerländern äußerst intrans-
parent und ohne Beteiligung der bisher aktivsten und effizien-
testen Vereine und Trägerstrukturen auf dem Gebiet der Zu-
sammenarbeit mit Afrika verlief?
Die Initiative verfolgt das Ziel, Menschen anzuspre-
chen, die bislang nicht oder nicht in einem deutsch-afri-
kanischen Kontext zivilgesellschaftlich engagiert sind.
Der auf Partnerschaftlichkeit basierende Graswurzelan-
satz gewährleistet die systematische und kontinuierliche
Einbeziehung von insbesondere und bewusst neuen und
bereits bestehenden zivilgesellschaftlichen Akteuren. Das
Innovationspotenzial liegt dabei bei einem deutsch-afri-
kanischen Peer-to-Peer-Ansatz, der deutsche wie afrika-
nische Perspektiven einbezieht. Dabei werden vorhan-
dene Ansätze integriert und weiterentwickelt. Ziel ist es,
neue deutsch-afrikanische Partnerschaften auf Augen-
höhe zu generieren. Die Stiftung Partnerschaft mit
Afrika e. V. hat 2010 die Konzeption gemeinsam mit der
Bundeszentrale für politische Bildung, bpb, entwickelt.
Die bpb darf sich allerdings aufgrund eines Erlasses des
BMI inzwischen nicht mehr an der Umsetzung beteili-
gen.
Eine 8-Millionen-Euro-Zuwendung hat SPA e. V.
nicht erhalten. Dies ist offensichtlich eine Verwechslung
mit einem Angebot der GIZ an das BMZ.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
sache 17/12162, Frage 26):
Wie viele Unternehmen nehmen derartige Beratungsleis-
tungen der GIZ wahr, und wie viele Beschäftigte wurden be-
reits qualifiziert?
Im Rahmen der bilateralen technischen Zusammen-
arbeit wurden seit 2005 bislang über 2 000 Firmen unter-
stützt. Alleine in den letzten beiden Jahren konnten
dadurch 350 Textilfabriken die Umsetzung der Sozial-
standards signifikant verbessern. Mehr als 1 000 soge-
nannte Social Compliance Officers, Fabrikarbeiterinnen
und Facharbeiter mit einem Spezialwissen über Sozial-
standards nach dem nationalen Arbeitsgesetz, wurden
ausgebildet. Rund 500 Fabrikmanager wurden für die
Umsetzung von Sozialstandards sensibilisiert, beraten
und geschult. Mehr als 100 000 Arbeiterinnen und Ar-
beiter besuchen regelmäßig sogenannte Frauencafés, in
denen sie in Form von Schulungen, Theateraufführun-
gen, Spielen, Postern und Filmen über ihre Arbeitsrechte
aufgeklärt werden. Rund 10 000 Cell Leaders, das sind
Arbeiterinnen mit Kenntnissen in Gesprächsführung und
den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialstandards für
Verhandlungen mit dem Fabrikmanagement, wurden
über die 45 durch die GIZ aufgebauten Frauencafés aus-
gebildet.
Aus dem Studien- und Fachkräftefond beauftragte das
BMZ die GIZ mit einem Vorhaben zur Ausbildung von
Frauen zu Textilfacharbeiterinnen. Von 2009 bis 2012
wurden in Kooperation mit dem bangladeschischen
Frauenministerium zwei Schulungszentren eingerichtet
und 2 000 Frauen ausgebildet.
An den bislang fünf Projektphasen der seit 2008 von
GIZ IS im Auftrag der Lidl Stiftung & Co. KG durchge-
führten Qualifizierungsmaßnahmen von Zulieferbetrie-
ben haben 78 Fabriken teilgenommen. In jeder Phase
wurden Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Zulie-
ferer in Workshops und durch individuelles Coaching
bei Fabrikbesuchen als Multiplikatoren in den Themen
Sozial- und Umweltstandards ausgebildet. Insgesamt
wurden im Rahmen des Vorhabens bislang 250 Multipli-
katoren geschult. Von den hierdurch erzielten besseren
Arbeitsbedingungen haben rund 90 000 Arbeiterinnen
und Arbeiter profitiert.
Seit November 2011 ist die GIZ IS für die C&A Stif-
tung in Bangladesch und Indien tätig. Vorrangiges Ziel
ist, die Löhne zu erhöhen und die Sozialstandards für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bis zu 35 Zuliefer-
fabriken in Indien und Bangladesch zu verbessern. In
Bangladesch werden derzeit bis zu 54 Multiplikatorin-
nen und Multiplikatoren ausgebildet, wodurch bis zu
15 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter indirekt profi-
tieren.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/12162, Frage 27):
Wie plant die Bundesregierung, die rund 1,6 Millionen
Euro für den ersten deutschen Entwicklungstag Ende Mai
2013 einzusetzen, und wie begründet sie, dass die Wahl des
Veranstaltungsortes auf Heidelberg, den Wahlkreis des Bun-
desministers Dirk Niebel, fiel (siehe Spiegel Online, 20. Ja-
nuar 2013)?
Der erste deutsche Entwicklungstag findet mit dezen-
tralen Veranstaltungen möglichst in allen Bundesländern
statt: Hierfür finanziert das BMZ die Bühnen, Zelte und
Koordinatoren vor Ort.
Bei der Auswahl der Kommunen wurde unter ande-
rem auf einen bestehenden Bezug zu afrikanischen Län-
dern und Regionen geachtet. Heidelberg hat einen be-
sonderen Bezug zu Afrika (2011: 3. Platz als Hauptstadt
des fairen Handels und veranstaltet seit über 20 Jahren
jährlich die Afrika-Tage).
Darüber hinaus verfügt Heidelberg mit dem Eine Welt
Zentrum e. V. über einen zivilgesellschaftlichen Partner,
der eine Veranstaltung zum deutschen Entwicklungstag
als Kooperationspartner umzusetzen in der Lage ist.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/
CSU) (Drucksache 17/12162, Frage 28):
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit Blick
auf die Weltfunkkonferenz 2015 einschließlich der Vorberei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27053
(A) (C)
(D)(B)
tungskonferenzen, und wie wird sie im Vorfeld die Interessen
aller Beteiligten erfassen und berücksichtigen?
Die Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten der
Weltfunkkonferenz 2015 haben auf nationaler, europäi-
scher sowie internationaler Ebene gerade begonnen. Es
ist daher noch verfrüht, Aussagen zu konkreten substan-
ziellen Punkten oder Strategien zu treffen.
Auf nationaler Ebene werden die deutschen Positio-
nen nach einem bewährten Verfahren in der Nationalen
Vorbereitungsgruppe zur Weltfunkkonferenz, unter Lei-
tung des BMWi, erarbeitet.
Die Mitarbeit in der Nationalen Vorbereitungsgruppe
steht allen Betroffenen und Interessenten offen, auf diese
Weise ist eine Berücksichtigung eines breiten Interessen-
spektrums sichergestellt. Die in der Nationalen Gruppe
vereinbarten Positionen werden von der deutschen Dele-
gation auf der Weltfunkkonferenz gemeinsam vertreten.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/
CSU) (Drucksache 17/12162, Frage 29):
Wie beurteilt die Bundesregierung nach dem Ausstieg der
Mediengruppe RTL Deutschland aus dem terrestrischen
Fernsehen die Zukunft von Rundfunkangeboten über DVB-T
und perspektivisch über DVB-T2?
Die Bundesregierung geht nach der Verlautbarung der
RTL Group über die Beendigung ihres Engagements in
der Terrestrik Ende 2014 weiterhin davon aus, dass es
auch zukünftig eine Nachfrage zum Angebot von
Rundfunk- und Medieninhalten für den terrestrischen
Empfang geben wird. Jedoch stellt sich aufgrund des
veränderten Nutzungsverhaltens der Konsumenten die
Frage, welche zukunftsfähigen Übertragungstechnolo-
gien künftig zur Erfüllung dieses Bedarfs nachgefragt
werden.
Ausgehend vom aktuellen gesellschaftspolitischen
Diskurs über die zukünftige Ausgestaltung einer moder-
nen Informations- und Kommunikationsgesellschaft
schätzt die Bundesregierung ein, dass mittel- bis lang-
fristig die bisherigen Technologien evolutionär zusam-
men wachsen werden (hybride Lösungen). Erste Ansätze
dafür sind bereits erkennbar (Smartphones, Tablets).
Es gilt nunmehr zu evaluieren, welche Technologien
aus medienpolitischer, ökonomischer und nutzerbezoge-
ner Perspektive langfristig zukunftsfähig sind. Im
Mittelpunkt dabei steht insbesondere die Frage, wie die
Vorteile der bisherigen massenkommunikationsfähigen
Technologien des Rundfunks in eine Welt konvergenter
und dynamischer Angebote von TV- und Bewegtbild-
inhalten überführt werden können. Dabei ist auch der
Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Bereitstellung von entsprechen-
den Übertragungskapazitäten für Medien- und Rund-
funkinhalte führt das BMWi im Rahmen des Forums
„Mobile Media 2020“ bereits eine offene Diskussion mit
den Ländern, den Programmveranstaltern und weiteren
Entscheidungsträgern.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD)
(Drucksache 17/12162, Fragen 30 und 31):
Plant die Bundesregierung, die Forderung der Bundes-
kanzlerin Dr. Angela Merkel nach „Ertüchtigung“ von Regio-
nalorganisationen, die sie in ihrer Strausberger Rede vom
22. Oktober 2012 erhoben hat, umzusetzen und die Regional-
organisation ECOWAS mit Rüstungsgütern zu unterstützen,
und, wenn ja, um welche Rüstungsgüter handelt es sich?
Wie will die Bundesregierung den Endverbleib dieser
Rüstungsgüter praktisch sicherstellen und verhindern, dass
diese an Unbefugte weitergegeben werden?
Zu Frage 30:
Deutschland unterstützt die Regionalorganisation
ECOWAS nicht mit Rüstungsgütern.
Sollte die Bundesregierung eine Anfrage der Regio-
nalorganisation ECOWAS nach Lieferung von Rüs-
tungsgütern erreichen, wird sie diese sorgfältig prüfen.
Dabei wird sie insbesondere die „Politischen Grundsätze
der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und
den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des
Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“
beachten.
Zu Frage 31:
Der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des
Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno-
logie und Militärgütern“ und die entsprechenden
Regelungen der „Politischen Grundsätze der Bundes-
regierung für den Export von Kriegswaffen und sonsti-
gen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000 sehen eine
Prüfung des Endverbleibs vor Genehmigungserteilung
(ex ante) vor. Nach den Regelungen des Gemeinsamen
Standpunktes werden Genehmigungen für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nur
erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im
Endempfängerland sichergestellt ist. Im Einklang hier-
mit werden von der Bundesregierung vor Erteilung einer
Genehmigung für Lieferungen von Rüstungsgütern alle
vorhandenen Informationen über den Endverbleib
umfassend geprüft und bewertet.
Durch die Ex-ante-Prüfung wird von vornherein ge-
sichert, dass Rüstungsgüter nicht an Empfänger geliefert
werden, bei denen die Gefahr besteht, dass die Güter
umgeleitet werden. Wenn Zweifel am gesicherten
Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Aus-
fuhranträge abgelehnt.
27054 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Diese Grundsätze würden auch bei einer Anfrage der
Regionalorganisation ECOWAS nach Lieferung von
Rüstungsgütern Anwendung finden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 32):
Welchen Umgang mit dem Vertrag von Almelo wie zum
Beispiel reine Auflösung, Ablösung durch anderweitigen Ver-
trag, Novellierung etc. strebt die Bundesregierung aktuell an
– insbesondere für den Fall eines Verkaufs des Anteils der
deutschen Uranit GmbH am Urananreicherungsunternehmen
Urenco GmbH an ein ausländisches Unternehmen/Konsor-
tium etc. – (bitte mit Begründung), und welche künftigen Ter-
mine im Zusammenhang mit der Urenco GmbH, an denen
Bundesbehörden teilnehmen werden, sind aktuell festgelegt
(also beispielsweise interministerielle Treffen oder Treffen
mit der Uranit GmbH, Eon und RWE oder Sitzungen des Ge-
meinsamen Ausschusses mit Großbritannien und den Nieder-
landen; bitte mit Datum)?
Die Regierungen der sogenannten Troika-Staaten, die
Bundesrepublik Deutschland, das Königreich der Nie-
derlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien
und Nordirland, stehen zu dem seit mehr als 40 Jahren
erfolgreichen völkerrechtlichen Vetrag von Almelo
(Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland, dem Königreich der Nieder-
lande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien
und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Ent-
wicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens
zur Herstellung angereicherten Urans) und streben die
Durchsetzung seiner Vorgaben auch für den Fall einer
potenziellen künftigen Änderung der Eigentumsverhält-
nisse an.
Die Bundesregierung wird je nach Bedarf mit allen
relevanten Beteiligten Gespräche zum Thema URENCO
führen. Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Aus-
schusses der Troika-Regierungen ist derzeit für März
2013 terminiert.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa-
che 17/12162, Frage 33):
War das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, in irgendeiner Form an der Ent-
scheidung beteiligt, auch weiterhin für den Export von Nukle-
artechnik und damit auch für den Bau von Atomkraftwerken
im Ausland zu bürgen, und, wenn das BMU konsultiert
wurde, welche Einwände, Stellungnahmen oder anderen Hin-
weise hat es zu der Thematik vorgebracht?
Über die Übernahme einer Exportkreditgarantie ent-
scheidet der Interministerielle Ausschuss für Export-
kreditgarantien, IMA, dem das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie als Federführer, das Bundes-
ministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung angehören. Der IMA entscheidet im
Konsens dieser vier Ressorts. Eine Mitentscheidung an-
derer Ressorts ist nicht vorgesehen. Der IMA kann für
besondere Einzelfragen auch die Expertise anderer Res-
sorts heranziehen. Die Beteiligung erfolgt in der Praxis,
sofern es fachlich erforderlich ist. Die Bundesregierung
gibt keine Auskunft zu internen Konsultationen. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit nimmt aber grundsätzlich keine Bewertun-
gen ausländischer Kernkraftwerke vor.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Druck-
sache 17/12162, Frage 34):
Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung in Hin-
sicht darauf, dass sie nach Fukushima zu dem Schluss gekom-
men ist, aus Gründen der Sicherheit aus der Atomenergie aus-
zusteigen, nach wie vor auf Umweltleitlinien bei der Vergabe
von Bürgschaften zu verzichten und folglich gegebenenfalls
auch den Export von Nukleartechnik und damit auch den Bau
von Atomkraftwerken im Ausland abzusichern, wenn man da-
von ausgeht, dass eine Nichtvergabe von Bürgschaften für den
Export von Nukleartechnik keinerlei Einmischung in die sou-
veräne Entscheidung anderer Staaten über die Ausgestaltung
ihrer Energiepolitik und ihres Energiemixes darstellt?
Der Interministerielle Ausschuss für Exportkredit-
garantien richtet sich bei seinen Entscheidungen nach
den OECD-Umweltleitlinien und wendet diese unmittel-
bar an. Die OECD-Leitlinien schließen die Übernahme
von Nukleartechnologieexporten nicht aus.
Soweit Exportkreditgarantien für Lieferungen und
Leistungen für Kernkraftwerke im Ausland beantragt
werden, werden besonders strenge Prüfungsanforderun-
gen angelegt, denn die Bundesregierung ist sich der be-
sonderen Sensibilität von Nuklearprojekten bewusst. Vor
dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima setzt sich
die Bundesregierung zudem in der EU und in der Inter-
nationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, sowie im
Rahmen der G20-Staaten für einheitliche und möglichst
verbindliche Kernenergiesicherheitsstandards auf hohem
Niveau ein. Die Bundesregierung hat sich darüber hi-
naus erfolgreich dafür eingesetzt, dass in den am
28. Juni 2012 in Kraft getretenen überarbeiteten OECD-
Umweltleitlinien für Exportkredite jetzt explizit auf
IAEO-Standards verwiesen wird.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 35):
Wie ist der inhaltliche bzw. konzeptionelle Sachstand be-
züglich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die vom
Netzausbau unmittelbar betroffen sind und durch eine so-
genannte Bürgerdividende am Gewinn durch den Leitungs-
ausbau profitieren sollen, vor dem Hintergrund des Thesenpa-
piers zur Bürgerdividende beim Netzausbau des Bundesministers
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27055
(A) (C)
(D)(B)
sowie der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An-
frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Anlagemöglich-
keiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau“ (Bun-
destagsdrucksache 17/11626), und welchen Zeitplan verfolgt
die Bundesregierung hierbei?
Die Bundesregierung stellt fest, dass die Beteiligung
von Bürgerinnen und Bürgern im Grundsatz auf freiwil-
liger und marktmäßiger Basis bereits im geltenden regu-
latorischen Rahmen möglich ist. Ein Beispiel stellt das
Modellprojekt der Bürgernetzgesellschaft zur Westküs-
tentrasse in Schleswig-Holstein dar, welches mit Unter-
stützung unter anderem des zuständigen Übertragungs-
netzbetreibers, der Landesregierung Schleswig-Holstein
und der Bundesnetzagentur entwickelt wurde und kurz-
fristig umgesetzt werden soll.
Ob und wie darüber hinaus weitere tragfähige Modelle
zur finanziellen Beteiligung von Bürgern entwickelt
werden können, wird derzeit von der Bundesregierung
geprüft. In diese Überlegungen werden insbesondere
auch die Vorschläge von Bundesminister Dr. Peter
Altmaier aus dem Thesenpapier „Bürgerdividende Netz-
ausbau“ einbezogen. Diese Vorschläge sollen zeitnah mit
den Betroffenen diskutiert werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 34):
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-
tag den nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes, EnLAG,
seit dem 1. Oktober 2012 fälligen Fortschrittsbericht zum
Ausbau der Höchstspannungsnetze vorlegen, vor dem Hinter-
grund, dass die Bundesnetzagentur die Prüfung des Netzent-
wicklungsplans inzwischen abgeschlossen hat, was die Bun-
desregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 79,
Plenarprotokoll 17/210, als Grund für die Verzögerung ange-
geben hat, und was sind die Gründe für die weitere Verspä-
tung?
Der Bericht wurde mit Schreiben vom 4. Dezember
2012 an den Deutschen Bundestag übersandt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache
17/12162, Fragen 37 und 38):
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung über die
2010/2011 im Sektor Energiewirtschaft/Strom beschlossenen
Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus in Anbetracht
der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, vor, dass das Klimaziel
der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020
angesichts der Trendentwicklung der CO2-Emissionen (NIR
2013) zusätzliches Handeln erfordert?
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung in die-
sem Zusammenhang über die 2010/2011 im Sektor Energie-
wirtschaft/Wärme beschlossenen Maßnahmen, Gesetze und
Verordnungen hinaus vor?
Die Bundesregierung strebt an, die klimaschädlichen
Treibhausgase gegenüber dem Basisjahr 1990 um
40 Prozent bis 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis 2050
zu senken. Insgesamt konnte die Freisetzung von Treib-
hausgasen in Deutschland seit 1990 deutlich vermindert
werden.
Für die verlässliche Beantwortung der Frage, ob und
gegebenenfalls welche zusätzlichen Maßnahmen erfor-
derlich sind, um die Ziele des Energiekonzepts zu errei-
chen, ist es noch zu früh. Die Bundesregierung stimmt
derzeit den sogenannten Projektionsbericht ab, der unter
anderem Schätzungen darüber enthält, wie sich Treib-
hausgasemissionen in Deutschland in den einzelnen Sek-
toren bis 2020 voraussichtlich entwickeln werden.
Die Bundesregierung hat am 19. Oktober 2011 den
Monitoringprozess „Energie der Zukunft“ ins Leben ge-
rufen. In diesem Prozess werden die Umsetzung der
Maßnahmen des Energiekonzepts und die Fortschritte
bei der Zielerreichung mit Blick auf eine sichere, wirt-
schaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung
regelmäßig überprüft. In diesem Zusammenhang wird
die Bundesregierung die oben genannte Frage nach
Ressortabstimmung des Projektionsberichts und im
Rahmen des Fortschrittsberichts beantworten. Der Fort-
schrittsbericht beruht auf einer mehrjährigen Datenbasis
und trägt auf diese Weise dazu bei, dass verlässliche
Trends erkennbar werden. Der erste Fortschrittsbericht
ist für das Jahr 2014 vorgesehen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
(Drucksache 17/12162, Fragen 39 und 40):
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung über die
2010/2011 im Sektor Industrieprozesse beschlossenen Maß-
nahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus in Anbetracht der
Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, vor, dass das Klimaziel der
Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 an-
gesichts der Trendentwicklung der CO2-Emissionen (NIR
2013) zusätzliches Handeln erfordert?
Welche politischen Anstrengungen im Bereich Energieef-
fizienz wird die Bundesregierung zusätzlich unternehmen,
wenn, wie in der Financial Times Deutschland vom 18. Okto-
ber 2011 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit eingeräumt, das Etappenziel einer Re-
duktion der Treibhausgasemissionen von 40 Prozent bis 2020
„kein Selbstläufer“ ist und die deutschen Unternehmen an-
stelle einer Senkung von 2,65 Prozent pro Jahr zurzeit nur
eine Senkung von 1,3 Prozent aufweisen können?
Die Energieproduktivität in Deutschland hat sich im
Zeitraum 2008 bis 2011 durchschnittlich um jährlich
2 Prozent gesteigert. Um das Ziel der Bundesregierung,
die Energieproduktivität bis zum Jahr 2020 jährlich um
2,1 Prozent zu erhöhen, zu erreichen, ist eine geringfü-
gige Verstärkung des laufenden Trends erforderlich.
Der Erste Monitoringbericht der Bundesregierung
„Energie der Zukunft“ stellt in Kapitel 5.4 Maßnahmen
zur Steigerung der Energieeffizienz dar. Dazu zählt im
Bereich Industrie und Gewerbe insbesondere das vom
27056 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Deutschen Bundestag am 8. November 2012 beschlos-
sene Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer-
und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des
Luftverkehrssteuergesetzes.
Neben den bereits eingerichteten werden im Laufe
des Jahres 2013 noch weitere Förderprogramme zur
Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Ge-
werbe von der Bundesregierung angeboten. Zum einen
handelt es sich dabei um das Zuschussprogramm für die
Effizienzsteigerungen in sonstigen Produktionsprozes-
sen, zum anderen um die Förderung von Energie-
managementsystemen in Industrieunternehmen.
Mit Verabschiedung der EU-Energieeffizienzricht-
linie wurden zudem weitere Regelungen auf europäi-
scher Ebene beschlossen, die bis Juni 2014 in nationales
Recht umzusetzen sind.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 41):
Wie hat sich der Markt für E-Zigaretten in den letzten Jah-
ren in Deutschland entwickelt, und wie hoch waren die durch
den Umstieg von Raucherinnen und Rauchern auf E-Zigaret-
ten bedingten Tabaksteuerausfälle (nach Jahren für die letzten
fünf Jahre)?
Erstens. Eine valide Übersicht über die Marktent-
wicklung von E-Zigaretten liegt der Bundesregierung
nicht vor.
Zweitens. Nach Verbandsangaben sollen circa 2 Mil-
lionen Raucherinnen und Raucher die E-Zigarette nut-
zen.
Drittens. Inwieweit sich der vollständige oder teil-
weise Umstieg im Nutzerverhalten auf das Tabaksteuer-
aufkommen ausgewirkt hat, kann nach Einschätzung der
Bundesregierung nicht seriös beantwortet werden.
Viertens. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 17/8652 verwiesen.
Anlage 25
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12162, Frage 42):
Inwiefern plant die Bundesregierung, sich an der Ausbil-
dung von Truppen aus ECOWAS-Staaten, die für den Einsatz
in Mali vorgesehen sind, zu beteiligen, wie es der Bundes-
minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung, Dirk Niebel, in der Sendung Anne Will am 23. Januar
2013 angekündigt hat, und in welchem rechtlichen Rahmen
soll eine solche Ausbildungsmission stattfinden?
Der Bundesregierung liegt kein Ersuchen der Staa-
ten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft
(ECOWAS) um Ausbildungsunterstützung der für den
Einsatz in Mali vorgesehen ECOWAS-Truppen vor.
Die Bitte der ECOWAS an die internationale Gemein-
schaft um Unterstützung des Einsatzes ihrer Truppen in
Mali sowie die in der Sicherheitsratsresolution der
Vereinten Nationen 2085 enthaltene Aufforderung an die
internationale Gemeinschaft, dieser Bitte nachzukom-
men, bezog sich lediglich auf finanzielle, logistische und
Ausstattungsunterstützung, nicht jedoch auf Ausbil-
dungsunterstützung.
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12162, Frage 43):
Welche Informationen hat die Bundesregierung hinsicht-
lich Berichten über von malischen Soldaten an Zivilisten
verübte Menschenrechtsverletzungen im Zuge der französi-
schen Militärintervention, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus für die EU-Ausbildungsmission EUTM Mali?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen
Erkenntnisse zu den in den Berichten erwähnten
Menschenrechtsverletzungen.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig eine Beteili-
gung deutscher Ausbilder an der EU-Ausbildungsmis-
sion für malische Streitkräfte, EUTM Mali. Die Bundes-
regierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass im
Rahmen der EU-Ausbildungsmission vorgesehen ist, die
malischen Streitkräfte auch im Hinblick auf die Beach-
tung der Menschenrechte zu unterweisen.
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12162, Frage 44):
Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch malische
Rebellen und malische Regierungstruppen dafür ein, Men-
schenrechtsbeobachter nach Mali zu entsenden, und, wenn ja,
wie plant die Bundesregierung, eine solche Beobachtungsmis-
sion zu unterstützen?
Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für
Menschenrechte, Navanethem Pillay, wird einen Bericht
zur Menschenrechtslage in Mali vorlegen, den der Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen diskutieren wird.
Auf Grundlage dieses Berichts wird dann erörtert, ob ge-
gebenenfalls weitere Maßnahmen – wie die Entsendung
von Menschenrechtsbeobachtern – eingeleitet werden.
Überdies richten die Vereinten Nationen entsprechend
der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrats der Ver-
einten Nationen derzeit in Mali eine Vor-Ort-Präsenz
ein, die auch die Aufgabe hat, die Einhaltung der Men-
schenrechte im Norden des Landes zu beobachten. Unter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27057
(A) (C)
(D)(B)
den bisher zwanzig Mitarbeitern des Vorauskommandos
der Vereinten Nationen sind zurzeit zwei Menschen-
rechtsexperten.
Zusätzlich soll auch die afrikanisch geführte Unter-
stützungsmission in Mali, AFISMA, als zivile Kompo-
nente Menschenrechtsbeobachter enthalten.
Die Bundesregierung wird ihrerseits die Menschen-
rechtslage in Mali aufmerksam beobachten. Der Bun-
desminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle,
erklärte am 24. Januar 2013 zu Vorwürfen von Men-
schenrechtsverletzungen durch die malischen Streit-
kräfte: „Das sind schwerwiegende Vorwürfe, denen
gründlich nachgegangen werden muss. Racheakte oder
Gewalt malischer Soldaten gegen Zivilisten oder ethni-
sche Minderheiten wären in keiner Weise akzeptabel.
Das würde auch Bemühungen um politischen Ausgleich
in Mali untergraben.“
Anlage 28
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 45):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl
der willkürlichen Hinrichtungen, Vergewaltigungen und Op-
fer dieser Gewalttaten, die nach Angaben der Internationalen
Vereinigung für Menschenrechte, FIDH, von Angehörigen der
malischen Armee im Kriegsgebiet im Norden Malis in
Sévaré, Mopti, Niono und anderen Ortschaften begangen wor-
den sein sollen und die der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, am 24. Januar 2013 als in keiner
Weise akzeptabel kritisiert hat, und wie will die Bundesregie-
rung ausschließen, dass unter den beteiligten Soldaten der ma-
lischen Armee auch solche waren, die von Soldaten der Bun-
deswehr in der Vergangenheit ausgebildet wurden oder in
Zukunft, wie geplant, ausgebildet werden?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse
zu den infrage stehenden Vorwürfen gegen die malische
Armee. Die Bundesregierung hat daher derzeit auch keine
Erkenntnisse darüber, ob – falls die Vorwürfe gegen die
malische Armee zutreffen – unter den daran beteiligten
Soldaten der malischen Armee auch solche waren, die
von Soldaten der Bundeswehr in der Vergangenheit aus-
gebildet worden waren.
Die malische Regierung hat zugesagt, die Menschen-
rechtsverletzungen zu untersuchen. Die Bundesregie-
rung wird dafür Sorge tragen, dass Soldaten für eine
Ausbildung durch die Bundeswehr im Rahmen der Aus-
bildungsmission der Europäischen Union, EUTM Mali,
nicht infrage kommen, bei denen sich im Rahmen von
Untersuchungen ein hinreichender Anfangsverdacht auf
begangene Menschenrechtsverletzungen ergibt. Die
Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt,
dass die malischen Streitkräfte im Rahmen von EUTM
Mali auch im Hinblick auf die Beachtung der Menschen-
rechte unterwiesen werden.
Anlage 29
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 46):
Unter welchen Umständen plant die Bundesregierung, die
derzeit ausgesetzte Ausstattungshilfe für die malischen Streit-
kräfte fortzuführen, und welche Kenntnisse liegen der Bun-
desregierung in diesem Zusammenhang zum aktuellen Aus-
stattungsgrad der malischen Armee vor?
Die Republik Mali war bereits von 1969 bis 1994 und
ist erneut seit 2005 Empfängerland des Ausstattungshil-
feprogramms der Bundesregierung für ausländische
Streitkräfte, AH-P. Aufgrund der Sicherheitslage konn-
ten die für eine Fortsetzung des AH-P im Zeitraum 2013
bis 2016 notwendigen Regierungsverhandlungen mit
Mali bisher nicht geführt werden. Folglich ist das Aus-
stattungshilfeprogramm vertragsgemäß zum 31. Dezem-
ber 2012 ausgelaufen. Über eine mögliche Wieder-
aufnahme des AH-P wird im Lichte der weiteren
Entwicklungen in Mali entschieden.
Der französische Kommandeur der europäischen
Ausbildungsmission EUTM Mali, Brigadegeneral
François Lecointre, hat vom 21. bis 23. Januar 2013 eine
Erkundungsmission in Mali durchgeführt. Im Anschluss
hat er Vertreter der Europäischen Union über die Ergeb-
nisse seiner Reise informiert. Der Bedarf der malischen
Armee an Ausrüstung ist seines Erachtens überschaubar.
Die malischen Streitkräfte benötigten vor allem Schuhe,
Bekleidung, Helme sowie Schutzwesten, Funkausrüs-
tung, Kfz und Pioniergerät.
Deutschland hat bereits in den vergangenen Monaten
Ausstattungsunterstützung geleistet und unter anderem
LKW, Sanitätsversorgung in Form eines Feldlazaretts
sowie Zelte zur Unterbringung nach Mali verbracht.
Auch ist an die Bundesregierung Bedarf an Splitter-
schutzwesten und batteriebetriebenen Handsonden zum
Sicherheitscheck übermittelt worden. Den für begrenzte
Zwecke angefragten Bedarf werden wir decken können.
Gerade gestern wurde eine Lieferung an Splitterschutz-
westen für die malische Armee in Richtung Mali auf den
Weg gebracht.
Anlage 30
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 47):
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bei der
Formulierung der Sanktionen gegen den Iran (speziell den
Zahlungsverkehr betreffende) getroffen, um sicherzustellen,
dass durch sie die Versorgung der Bevölkerung mit Medika-
menten nicht eingeschränkt wird, und welche Maßnahmen er-
greift sie, um die immer wieder auftretenden Probleme (ver-
gleiche unter anderem „Die Kranken warten“, Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 3. November 2012) bei der Bezahlung
von in den Iran exportierten, lebensnotwendigen Medikamen-
ten (wie sie beispielsweise der Verein Deutsch-Iranische
Krebshilfe e. V. organisiert) zu beheben?
27058 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Die von den Vereinten Nationen und der Europäischen
Union verhängten Sanktionen gegen die Islamische Re-
publik Iran verfolgen den Zweck, eine diplomatische
Lösung des Streits um das iranische Nuklearprogramm
herbeizuführen. Sie zielen unter anderem darauf ab, die
Einnahmequellen zu reduzieren, die der iranische Staat
für sein Nuklearprogramm nutzen könnte.
Die Sanktionen richten sich nicht gegen die iranische
Zivilbevölkerung. Von Anfang an haben die Sanktions-
bestimmungen deshalb entsprechende humanitäre Aus-
nahmevorschriften enthalten.
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen
zu den entsprechenden EU-Sanktionsrechtsakten, zuletzt
EU-Beschluss 635/2012/GASP des Rates vom 15. Okto-
ber 2012, umgesetzt durch EU-Verordnung Nr. 1263/
2012 des Rates vom 21. Dezember 2012, erfolgreich da-
für eingesetzt, dass die humanitär begründeten Ausnah-
men auch im Bereich der Kontrolle von Finanztransfers
erhalten bleiben.
Der Bundesregierung sind Berichte sowohl in irani-
schen und internationalen Medien als auch von Nichtre-
gierungsorganisationen bekannt, wonach es in Iran Eng-
pässe bei der Versorgung mit bestimmten Medikamenten
gebe. Die Bundesregierung sieht den Grund für diese
Probleme in erster Linie in verfehlter Zuteilung vorhan-
dener Mittel durch die iranische Regierung.
Der Bundesregierung ist die allgemeine Zurückhal-
tung deutscher Banken im Geschäft mit Iran bekannt.
Um möglichen negativen Auswirkungen der Sanktio-
nen zu begegnen, hat sich die Staatssekretärin des Aus-
wärtigen Amts, Dr. Emily Haber, in einem Brief vom
14. November 2012 an den Dachverband „Die Deutsche
Kreditwirtschaft“ gewandt und in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Technologie darauf hingewie-
sen, dass nach den EU-Sanktionen gegen Iran finanzielle
Transaktionen betreffend Lebensmittel, Gesundheitsleis-
tungen und medizinische Ausrüstung sowie für landwirt-
schaftliche oder humanitäre Zwecke nicht verboten sind
bzw. durch die zuständigen Behörden genehmigt werden
können. Die Staatssekretärin hat um Prüfung gebeten,
wie Transaktionen zwischen Deutschland und Iran für
humanitäre Zwecke weiterhin ermöglicht werden kön-
nen.
Daneben steht die Bundesregierung im ständigen
Kontakt mit Unternehmen der pharmazeutischen Indus-
trie sowie mit deutschen Kreditinstituten.
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/12162, Fragen 48 und 49):
Aufgrund welcher Kriterien entscheidet die Europäische
Union über die in der jüngsten Ratsentscheidung (2013/44/
GASP) angekündigte Verlagerung welcher Elemente der EU-
Ausbildungsmission EUTM Somalia vom derzeitigen Ausbil-
dungsstandort in Bihanga (Uganda) nach Somalia?
Welche Gründe waren ausschlaggebend für die deutsche
Zustimmung zur Anpassung bzw. Ausweitung des bisherigen
EU-Mandats, und welchen konkreten Beitrag will die Bun-
desregierung im Rahmen von EUTM Somalia künftig über-
nehmen?
Zu Frage 48:
Die EU-Ausbildungsmission hat zum Ziel, die soma-
lischen Behörden im Zusammenhang mit dem Aufbau
der Streitkräfte, der Umsetzung des nationalen Sicher-
heits- und Stabilisierungsplans Somalias und Tätigkeiten
zur Ausbildung der Streitkräfte anzuleiten, zu beraten
und zu unterstützen.
Die Verlagerung von Teilen der Mission nach Moga-
dischu soll erfolgen, sobald die erforderlichen Rahmen-
bedingungen, wie unter anderem logistische und
sanitätsdienstliche Versorgung, Infrastruktur, Siche-
rungskräfte usw., zur Gewährleistung des Schutzes und
der Sicherheit der eingesetzten Soldaten gewährleistet
sind.
Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des
Mandats beruht auf der Sicherheitslage in der Republik
Somalia und der politischen Entscheidung durch das
Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU.
Zu Frage 49:
Die am 18. September 2012 einstimmig angenom-
mene Resolution 2067 (2012) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen zu Somalia markiert das Ende der
Übergangsphase. Sie bietet die politische Grundlage für
die weitere Zusammenarbeit der internationalen Ge-
meinschaft mit den neu etablierten staatlichen somali-
schen Strukturen. Allgemeine Wahlen sollen in vier Jah-
ren stattfinden. Die europäische Ausbildungsmission
EUTM Somalia hat dazu beigetragen, die Handlungsfä-
higkeit der bisherigen Übergangsbundesregierung, TFG,
und der zukünftigen nationalen Regierung Somalias, So-
mali National Government, SNG, substanziell zu stär-
ken. Die Mission ist ein wichtiges Element des vernetz-
ten Ansatzes der EU in der Region und stärkt die
somalische Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung
für die eigenen Belange zu übernehmen.
Eine Verlagerung von Teilen der Mission nach Moga-
dischu ist geeignet, die neu konstituierten somalischen
Institutionen weiter zu stärken. Sie kann insbesondere
die neue somalische Regierung in die Lage versetzen,
mit handlungsfähigen Sicherheitskräften die Stabilisie-
rung Somalias weiter voranzutreiben. Durch EUTM-
Berater in Mogadischu können der Aufbau eigener
Strukturen im somalischen Verteidigungsministerium,
Generalstab und in militärischen Ausbildungseinrichtun-
gen unterstützt und so die Handlungsfähigkeit des soma-
lischen Staates gestärkt werden.
Die zu erwartende Erweiterung der Mission trägt den
sich nach dem politischen Neuanfang verändernden Er-
fordernissen zum nachhaltigen Aufbau der somalischen
nationalen Streitkräfte Rechnung.
Im militärischen Ratschlag des EU-Militärkomitees
wurde festgeschrieben, dass die Verlagerung von Mis-
sionsanteilen nach Mogadischu keinem Automatismus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27059
(A) (C)
(D)(B)
folgt. Zunächst sollen die dafür notwendigen Rahmenbe-
dingungen geprüft und nötigenfalls geschaffen werden.
Erst dann soll durch das Politische und Sicherheitspoliti-
sche Komitee, PSK, neu beraten und gegebenenfalls be-
schlossen werden, ob eine Verlagerung tatsächlich statt-
finden soll.
In den entsprechenden EU-Beschlüssen ist auch fest-
gelegt, dass die Ausbildung in Bihanga zunächst für
zwei weitere Durchgänge fortgesetzt werden soll. Zeit-
gleich soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang
Ausbildung in Somalia durchgeführt werden kann.
Deutschland beabsichtigt derzeit, die Beteiligung an der
EU-Trainingsmission in Uganda mit der personellen Be-
setzung von Dienstposten im Missionshauptquartier in
Kampala sowie dem Stab, dem Unterstützungsbereich
und in den Ausbildungsteams im Bihanga Training
Camp fortzusetzen.
Eine deutsche Beteiligung an Ausbildungsanteilen in
Somalia ist derzeit nicht vorgesehen.
Anlage 32
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12162, Frage 50):
Welche konkreten Unterschiede führen dazu, dass die
Bundesregierung für die EU-Ausbildungsmission EUTM So-
malia selbst jetzt, wo diese schrittweise nach Somalia verlegt
werden soll, kein Mandat des Deutschen Bundestages für nö-
tig erachtet, im Falle der EU-Ausbildungsmission EUTM
Mali ein solches Mandat hingegen für nötig hält, und bezie-
hen sich diese Unterschiede eher auf die Gefährdungslage
oder die Unmittelbarkeit der Einbeziehung in einen bewaffne-
ten Konflikt?
Die Ausbildungsmission der Europäischen Union für
Somalia und die geplante Ausbildungsmission in Mali
finden unter grundsätzlich unterschiedlichen Rahmenbe-
dingungen statt. Die Ausbildung im Rahmen von EUTM
Somalia erfolgt bislang nicht in Somalia selbst, sondern
in Uganda. Die EUTM Mali hingegen wird im konflikt-
befangenen Staat selbst durchgeführt. Trotz beabsichtig-
ter räumlicher Entfernung der Ausbildungsorte von der
Zone der Kampfhandlungen ist deren Übergreifen auf
andere Landesteile derzeit nicht auszuschließen.
Während daher EUTM Somalia in einem weitgehend
sicheren Umfeld stattfindet, muss bei der geplanten Aus-
bildungsmission in Mali von einer vergleichsweise hö-
heren Gefährdungslage ausgegangen werden. Letztere
kann als ein Kriterium für die Beurteilung herangezogen
werden, ob nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang
und nach den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen
Umständen die qualifizierte Erwartung einer Einbezie-
hung in bewaffnete Unternehmungen besteht, so dass ein
Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
vorliegt, der der Zustimmung des Deutschen Bundes-
tages bedarf.
Der jüngst gefasste EU-Ratsbeschluss zur Verlänge-
rung von EUTM Somalia bis 2015 zusammen mit den
im Dezember 2012 gefassten Gremienbeschlüssen des
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, PSK,
sowie des militärischen Ratschlags des EU-Militärkomi-
tees sieht mitnichten einen Automatismus einer Verlage-
rung der Mission nach Somalia vor. Er betont vielmehr,
dass zunächst die dafür notwendigen Rahmenbedingun-
gen geprüft und nötigenfalls geschaffen werden müssen.
Erst dann soll durch das PSK neu beraten und gegebe-
nenfalls beschlossen werden, ob eine Verlagerung tat-
sächlich stattfinden soll. Erst wenn die Verlagerung von
Ausbildungsteilen nach Somalia konkret ansteht und
über eine deutsche Beteiligung hieran entschieden
würde, würde geprüft werden, ob ein Mandat des Deut-
schen Bundestages hierfür notwendig wäre. Eine deut-
sche Beteiligung an Ausbildungsanteilen in Somalia ist
derzeit jedoch nicht vorgesehen.
Anlage 33
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12162, Frage 51):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie auf meine
mündliche Frage zu den Umständen des Abschusses eines tür-
kischen Kampfflugzeugs am 22. Juni 2012 (Plenarprotokoll
17/203) an der türkischen Darstellung trotz angeblich fehlen-
der eigener Erkenntnisse und ausbleibender Veröffentlichung
eines türkischen Untersuchungsberichtes festhielt, wonach
„das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationalen
Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen“
worden sei, während die Stiftung Wissenschaft und Politik
(SWP-Aktuell, Ausgabe 1, Januar 2013) mittlerweile eindeutig
feststellt, dass „ein türkischer Jet in syrischem Luftraum abge-
schossen“ wurde, nachdem „türkische Flugzeuge die syrische
Luftabwehr ‚testeten‘, und „die Türkei schon bald einräumen
[musste], dass ihre jeweilige Darstellung unrichtig war“?
Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung,
wie gemäß Ihrer Frage die Stiftung Wissenschaft und
Politik in der genannten Studie eindeutig festgestellt
haben könnte, dass der Abschuss eines türkischen Auf-
klärungsflugzeuges im syrischen Luftraum erfolgte.
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung,
dass der Abschuss eines unbewaffneten Aufklärungs-
flugzeuges ohne vorherige Warnung als unverhältnis-
mäßiger Akt zu werten ist.
Anlage 34
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12162, Frage 52):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die laut
Artikel vom 14. Januar 2013 im Münchner Merkur („Syrische
Oppositionelle zur ,Siko‘ eingeladen“) zur Sicherheitskonfe-
renz vom 1. bis 3. Februar 2013 in München eingeladenen
syrischen Oppositionsgruppen zu den Gruppen gehören, die
im syrischen Bürgerkrieg, wie Human Rights Watch jüngst
berichtete, Kindersoldaten einsetzen oder mit solchen Grup-
pen zusammenarbeiten?
Zur Münchner Sicherheitskonferenz wurde der Vor-
sitzende der Nationalen Koalition der Syrischen Revolu-
27060 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
tions- und Oppositionskräfte, Sheikh Moaz al-Khatib,
eingeladen. Ziel der Nationalen Koalition ist es, alle
Oppositionskräfte zu einen und die politische Kontrolle
über die bewaffneten Gruppen im Lande zu erlangen.
Herr al-Khatib und andere maßgebliche Vertreter der
Nationalen Koalition haben sich wiederholt und sehr
deutlich zu den Grundsätzen des humanitären Völker-
rechts bekannt.
Anlage 35
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 53):
Welche Staaten haben der Bundesregierung Interesse an
der Hinterlassung von militärischem Gerät im Rahmen des
geplanten Rückzugs der Bundeswehr aus Afghanistan signali-
siert, und mit welchen Staaten führt die Bundesregierung be-
reits entsprechende Gespräche bzw. strebt sie diese an?
Der Bundesregierung liegen offizielle Anfragen aus
der Kirgisischen Republik und aus der Mongolei vor.
Über die Hinterlassung von Material hat die Bundes-
regierung bisher noch keine Entscheidungen getroffen.
Anlage 36
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 54):
Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung das (bis-
herige und künftige) Beratungsverfahren über das Gesetzge-
bungsverfahren in der Russischen Föderation, das ein Verbot
von homosexueller Propaganda vorsieht, und wie reagiert die
Bundesregierung darauf?
Am 25. Januar 2013 hat die Staatsduma der Russi-
schen Föderation Änderungen im Gesetz über administ-
rative Vergehen verabschiedet. Sogenannte „Propaganda
von Homosexualität unter Minderjährigen“ soll mit
Geldstrafen geahndet werden: bis zu 5 000 Rubel, ca.
120 Euro, bei Privatpersonen, bis zu 500 000 Rubel,
circa 12 000 Euro, bei juristischen Personen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist zeitgleich der
Beschluss gefasst worden, bis zum 25. Mai 2013 die
Möglichkeit einzuräumen, Änderungsvorschläge einzu-
reichen.
Eine zweite und die abschließende dritte Lesung in
der Duma sollen erst nach dem 25. Mai 2013 stattfinden.
Um Gesetzeskraft zu erlangen, müssen die Änderungen
vom Föderationsrat bestätigt, vom Präsidenten unter-
zeichnet und veröffentlicht werden. Bislang verfügt die
Bundesregierung über keine Informationen darüber,
wann die zweite Lesung stattfinden könnte.
Die Bundesregierung hat die Verabschiedung des Ge-
setzes in der ersten Lesung öffentlich kritisch kommen-
tiert. Der Beauftragte der Bundesregierung für Men-
schenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,
Markus Löning, appellierte in einer Presseerklärung
vom 25. Januar 2013 an die Duma, die Rechte der russi-
schen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und forderte
die Duma auf, das Gesetz zu stoppen.
In einem Gespräch mit dem Botschafter der Russi-
schen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland am
28. Januar 2013 kritisierte der Bundesminister des Aus-
wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, die Gesetzesinitiative
und stellte klar, dass das Gesetz die europäisch-russi-
schen Beziehungen erschweren und Russlands Ansehen
in Europa beschädigen könne. Das Gesetz stehe im Wi-
derspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Bundesregierung erwartet, dass Russland seine
internationalen Verpflichtungen im Bereich der Men-
schenrechte erfüllt und dass die von der russischen Ver-
fassung garantierten Rechte in die Rechtswirklichkeit
umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird daher
weiterhin ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen,
dass das Gesetz gegen die Grundsätze verstößt, denen
Russland durch die eigene Verfassung und die Unter-
zeichnung internationaler Vereinbarungen verpflichtet
ist.
Anlage 37
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 55):
In welcher Form hat sich die Bundesregierung bemüht, auf
das Gesetzgebungsverfahren in der Russischen Föderation zu
einem Verbot homosexueller Propaganda einzuwirken, und
welche Wege sieht sie, ihrem strategischen Partner Russland
zu bedeuten, dass sie eine solche Gesetzgebung als diskrimi-
nierend ansieht und die geplante Gesetzgebung gegen die ge-
meinsam im Europarat beschlossenen Grundrechte verstoßen
wird?
Die Bundesregierung hat frühzeitig und wiederholt
gegenüber der russischen Seite ihre Erwartung geäußert,
dass Rechte sexueller Minderheiten in der Russischen
Föderation geschützt werden. Bereits im Zusammen-
hang mit dem im März 2012 in Sankt Petersburg verab-
schiedeten regionalen Gesetz hatte die Bundesregierung
deutlich gemacht, dass solche Gesetze – ob regional oder
föderal – gegen die Grundsätze verstoßen, denen sich
Russland in der eigenen Verfassung und durch die Mit-
gliedschaft im Europarat verpflichtet hat. Diese Sorge
hat die Bundesregierung durch Demarchen ihrer Vertre-
ter gegenüber russischen Behörden, Schreiben, Anspra-
che in bilateralen Gesprächen auf allen Ebenen und öf-
fentliche Stellungnahmen vermittelt. Zuletzt geschah
dies durch eine Presseerklärung des Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, vom 25. Ja-
nuar 2013.
In einem Gespräch mit dem Botschafter der Russi-
schen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland am
28. Januar 2013 kritisierte der Bundesminister des Aus-
wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, die Gesetzesinitiative
und stellte klar, dass das Gesetz die europäisch-russi-
schen Beziehungen erschweren und Russlands Ansehen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27061
(A) (C)
(D)(B)
in Europa beschädigen könne. Das Gesetz stehe im Wi-
derspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Ebenso hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit
ihren europäischen Partnern dafür eingesetzt, dass das
Thema regelmäßig bei den Menschenrechtskonsultatio-
nen zwischen der EU und Russland angesprochen wird.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung des Ge-
setzesvorhabens aufmerksam verfolgen und die Ange-
legenheit gemeinsam mit ihren europäischen Partnern
gegenüber Russland weiterhin deutlich zur Sprache brin-
gen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 56):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die aktuelle
Materialsammlung der Innenministerkonferenz zum NPD-
Verbot auch Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen
aus dem NPD-Bereich bzw. von NPD-Funktionsträgern ent-
hält, die irgendwann einer Sicherheitsbehörde als Vertrauens-
person, Informationsmittler oder Ähnliches im NPD-Umfeld
dienten oder die in solcher Funktion die Äußerungen der
zitierten Personen veranlassten, und welche Folgerungen
zieht die Bundesregierung für ihre anstehende Entscheidung,
ob auch sie ein Verbot der NPD beantragen will, hinsichtlich
der Erfolgsaussichten eines solchen Antrags aus der kürz-
lichen Äußerung des neuen Präsidenten des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR, das Bundesverfas-
sungsgericht müsse sich dabei „entscheidend“ an der EGMR-
Rechtsprechung orientieren sowie an dessen „Prinzip der Ver-
hältnismäßigkeit“, wonach „das angestrebte Ziel – also die
Bekämpfung einer Gefahr, die von einer extremistischen
Partei ausgeht – in einem angemessenen Verhältnis zu dem
gravierenden Eingriff in deren politische Freiheitsrechte ste-
hen“ muss (Süddeutsche Zeitung vom 2. Januar 2013)?
In der Materialsammlung – die ausschließlich aus
offen zugänglichen Belegen zusammengestellt ist –
wurde durchgängig der vom Bundesverfassungsgericht
in seinem Einstellungsbeschluss vom 18. März 2003 ge-
forderten Kenntlichmachung der Quellenrelevanz ent-
sprochen. Dabei fand die folgende Differenzierung statt:
In der so genannten Kategorie A befinden sich die
Belege, die einer bestimmten Person als Autor oder
Urheber zugeordnet werden können. Beispiel hierfür ist
ein Namensbeitrag eines NPD-Mitglieds in der NPD-
Parteizeitung. Bei Belegen dieser Kategorie wurde ge-
prüft, ob die Person, der der Beleg zugeordnet werden
kann, nach dem 1. Januar 2003 eine Quelle einer Sicher-
heitsbehörde war. Da die Materialsammlung im Wesent-
lichen nur Belege enthält, die 2008 oder später entstan-
den sind, wird dadurch ein zusätzlicher zeitlicher
Sicherheitspuffer von mindestens fünf Jahren geschaf-
fen, um so auch eine mögliche frühere, in diesen Zeit-
raum fallende Quelleneigenschaft auszuschließen.
In der sogenannten Kategorie AD befinden sich
Belege, die nicht einer bestimmten Person, sondern nur
einem Gremium zugeordnet werden können. Beispiel
hierfür ist ein Flugblatt, das von einem Landesverband
der NPD herausgegeben wurde. Bei Belegen dieser
Kategorie wurde geprüft, ob zu dem Zeitpunkt, als das
Beweismittel entstanden ist – das heißt der Zeitpunkt der
Veröffentlichung oder bei Internetveröffentlichungen
des Abrufs durch die Sicherheitsbehörden –, Quellen in
dem hierfür verantwortlichen Personenkreis eingesetzt
oder geführt wurden. Eine weiter zurückreichende Prü-
fung war aufgrund der häufigen personellen Fluktuation
in diesen Gremien nicht möglich.
Was die Äußerung des Präsidenten des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in der Süddeutschen
Zeitung vom 2. Januar 2013 zum Prinzip der Verhältnis-
mäßigkeit betrifft, so hat dieser auf ein zentrales, aber
bereits bekanntes Element in der EGMR-Recht-
sprechung zu Parteiverboten hingewiesen. Der EGMR-
Präsident hat allerdings auch gesagt, dass das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit „im deutschen Recht ebenfalls gut
entwickelt ist“, und explizit klargestellt, dass er „zu
künftigen Verfahren […] nichts sagen“ werde. Schluss-
folgerungen zum Ausgang eines Parteiverbotsverfahrens
in einem konkreten Fall lässt das Interview weder in die
eine noch in die andere Richtung zu.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Fragen 57 und 58):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aus-
sage des stellvertretenden Vorsitzenden der türkischen Regie-
rungspartei AKP, Mehmet Ali Sahin, dass es auch in Deutsch-
land Anschläge auf kurdische Aktivisten geben könne
(vergleiche www.n-tv.de vom 21. Januar 2013), wie es in den
vergangenen Wochen in Paris geschah?
Welche Informationen oder Hinweise der deutschen
Sicherheitsbehörden liegen der Bundesregierung im Einzel-
nen diesbezüglich vor, und welche Sicherheitsvorkehrungen
wurden getroffen?
Zu Frage 57:
Die Bundesregierung wertet – unabhängig von Äuße-
rungen der dargestellten Art – stetig die aktuelle Sicher-
heitslage und die daraus zu ziehenden Folgerungen aus.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf
entsprechende Taten in Deutschland vor.
Zu Frage 58:
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf
entsprechende Taten in Deutschland vor. Sicherheits-
vorkehrungen im Sinne der Frage – also Schutzmaß-
nahmen für Personen oder Einrichtungen in Deutschland
fallen in die allgemeinpolizeiliche Zuständigkeit der
Länder. Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder
tauschen vorliegende Informationen ständig aus.
27062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
der Abgeordneten Susanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Fragen 59 und 60):
Wie geht die Bundesregierung mit dem verständlichen
Wunsch auf Nachzug der zurückgelassenen, inzwischen alten
und gebrechlichen Familienmitglieder aus den Dörfern in der
Türkei um, die aufgrund der Gastarbeiterpolitik Deutschlands
in den 1960er-Jahren die meisten der jungen Menschen durch
Wegzug verloren haben?
Wie ist die Situation in den anderen Ländern, aus denen
Deutschland in den 1960er-Jahren hauptsächlich Gastarbeiter
„rekrutierte“?
Zu Frage 59:
Der Nachzug türkischer Familienangehöriger richtet
sich nach den Regelungen zum Familiennachzug von
Drittstaatsangehörigen, die in §§ 27 ff. des Aufenthalts-
gesetzes, AufenthG, niedergelegt sind. Grundsätzlich
sind danach nur Ehegatten und minderjährige ledige
Kinder nachzugsberechtigt. Das entspricht den Anforde-
rungen der Familienzusammenführungs-RL, Richtlinie
2003/86/EG vom 22. September 2003. Eltern von Voll-
jährigen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fami-
liennachzug. Für sie gilt jedoch die Härtefallregelung
des § 36 Absatz 2 AufenthG. Danach kann der Familien-
nachzug gewährt werden, wenn dies zur Vermeidung ei-
ner außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Härtefall-
begründend sind Umstände, aus denen sich ergibt, dass
entweder der im Bundesgebiet lebende oder der nach-
zugswillige Familienangehörige auf die familiäre
Lebenshilfe angewiesen ist, die sich nur im Bundesge-
biet erbringen lässt. Sofern im Ausland noch andere Fa-
milienangehörige leben, ist der Familiennachzug zur
Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte regelmäßig
nicht erforderlich.
Zu Frage 60:
Familienangehörige von ehemaligen Gastarbeitern,
die aus heutigen EU-Mitgliedstaaten stammen, genießen
in Deutschland das unionsrechtliche Recht auf Frei-
zügigkeit. Sie können nach Deutschland einreisen und
sich hier aufhalten, wenn sie die Voraussetzungen des
EU-Freizügigkeitsrechts erfüllen. Nichterwerbstätige
Unionsbürger genießen das Recht auf Freizügigkeit, so-
fern sie über ausreichende Existenzmittel und Kranken-
versicherungsschutz verfügen, unabhängig davon, woher
diese Mittel stammen (§ 4 Freizügigkeitsgesetz/EU).
Darüber hinaus haben Verwandte von Unionsbürgern in
aufsteigender Linie das Recht auf Freizügigkeit, wenn
ihnen von dem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird
(§ 3 Absatz 2 Nummer 2 Freizügigkeitsgesetz/EU).
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 61):
Welche Einnahmeausfälle sind im Energie- und Klima-
fonds 2013 jeweils zu erwarten, wenn der Preis von Emis-
sionszertifikaten für den Rest des Jahres beim aktuellen Stand
von rund 4 Euro verharrt oder auf den am 24. Januar 2013 re-
gistrierten Tiefstpreis von unter 3 Euro absinkt, und kann ein
Ausfall in dieser Größenordnung durch andere von der Bun-
desregierung geplante Maßnahmen aufgefangen werden?
Bei jahresdurchschnittlichen Preisen von 4 bzw. 3 Euro
pro Zertifikat entstünden gegenüber den für 2013 ge-
planten Einnahmen Ausfälle in der Größenordnung von
1,2 bzw. 1,4 Milliarden Euro.
Welche Einnahmen 2013 aus dem Emissionshandel
tatsächlich zu erwarten sind, hängt entscheidend von
der Entwicklung der Märkte ab. Der Markt wird sicher-
lich sehr sorgfältig die bevorstehenden Entscheidungen
auf europäischer Ebene über mögliche Änderungen beim
europäischen Emissionshandel und über die Anpassung
der EU-Klimaziele beobachten. Erst wenn dieser Pro-
zess abgeschlossen ist, können belastbare Aussagen zu
den künftigen Einnahmen aus dem Emissionshandel und
ggfs. entstehendem Kompensationsbedarf gemacht wer-
den. Dass bei unverändert niedrigen Zertifikatepreisen
Handlungsbedarf besteht, versteht sich von selbst.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen,
dass der Energie- und Klimafonds derzeit noch Rückla-
gen in Höhe von rund 195 Millionen Euro besitzt, die
vollständig zum Ausgleich etwaiger Mindereinnahmen
eingesetzt werden. Zudem sieht § 4 Abs. 4 EKFG vor,
dass der Fonds zum Ausgleich eines Finanzierungsdefi-
zits ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt er-
halten kann. Von dieser Ermächtigung würde die Bun-
desregierung im Bedarfsfall Gebrauch machen und den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab
unterrichten.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 62):
Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Lausitzer und
Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, LMBV,
der Öffentlichkeit die vollständige Studie zur Belastung der
Spree mit Eisenhydroxid und Sulfat zugänglich machen wird,
nachdem die Ergebnisse am 8. Januar 2013 vorgestellt wurden,
und, wenn sie eine vollständige Veröffentlichung nicht beab-
sichtigt, warum tut sie das nicht?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Lausitzer
und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH, LMBV, die Ergebnisse der von ihr veranlassten
und finanzierten Studie zur Belastung der Spree mit Ei-
senhydroxid und Sulfat nicht nur am 8. Januar 2013,
sondern auch am 16. Januar 2013 der interessierten Öf-
fentlichkeit vorgestellt hat. Die bei diesen Veranstaltun-
gen präsentierten fachlichen Karten, Ergebnisse der Da-
tenerhebungen, Prognosen zur künftigen Entwicklung
sowie die geplanten Gegenmaßnahmen sind inzwischen
auf der Homepage der LMBV unter der Rubrik „Wasser-
management/Verockerung der Spree“ eingestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27063
(A) (C)
(D)(B)
Der Informationsanspruch der Öffentlichkeit wird
von der LMBV mit den durchgeführten Informationsver-
anstaltungen und der Bereitstellung einer substanziellen
Zusammenfassung erfüllt. Eine Veröffentlichung der
Studie, die auch mittelfristig mehrere Aktualisierungen
erfahren wird und nicht in allen Punkten das behördliche
Einvernehmen erlangt, ist nach Ansicht der LMBV fach-
lich und sachlich nicht notwendig.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 63):
In welcher Form haben die Bundesregierung und nach
Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bundesbank die
Aktivitäten der chinesischen Zentralbank zur Bekämpfung
und Aufdeckung von Geldfälschung unterstützt, obwohl
Geldfälscherinnen und Geldfälscher in China mit der Todes-
strafe rechnen müssen (zum Beispiel: http://news.yahoo.com/
chinese-man-sentenced-death-counterfeit-currency-worth-us-
141328195.html), und wie haben sie sich dabei zusichern las-
sen, dass ihre Aktivitäten nicht zu Todesstrafen führen?
Die Deutsche Bundesbank teilte dem Bundesministe-
rium der Finanzen auf Anfrage mit, dass sie im Rahmen
ihrer Technischen Zentralbank-Kooperation Ausbildungs-
und Beratungshilfe für ausländische Zentralbanken in al-
len Kernfeldern des Zentralbankmanagements anbietet.
Dazu gehören beim Thema Bargeldmanagement auch
Fragen der Falschgeldprävention.
Dabei handelt es sich nicht um eine tiefer gehende
Kooperation, sondern um sporadische Veranstaltungen
und Seminare, bei denen es in erster Linie darum geht,
ein allgemeines Überblickswissen zu vermitteln. So fand
im Jahr 2003 ein eintägiger Besuch von Beschäftigten
der chinesischen Zentralbank, Peoples Bank of China,
PBoC, in der Zentrale der Bundesbank zum Thema
Banknotenbearbeitung und Falschgeld statt. Eine wei-
tere bilaterale Veranstaltung fand im März 2012 unter
dem Titel Cash Management statt, woran 19 Angehörige
der chinesischen Zentralbank PBoC teilnahmen. Zudem
beteiligten sich in den letzten sechs Jahren zwei Mal ein
Beschäftigter der chinesischen Zentralbank PBoC (so-
wie einmal ein Beschäftigter der Zentralbank von Tai-
wan) an den internationalen Zentralbankkursen zum
Thema Cash Management and Combating Counterfeit
Money. Eine direkte Verbindung zur Todesstrafe habe
die Bundesbank nicht erkennen können, weshalb sie
zum damaligen Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Zusam-
menarbeit mit der chinesischen Zentralbank PBoC zum
Thema Falschgeldbekämpfung auszuschließen, nicht an-
gewandt habe.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Frage 64):
Wie ist der Geldbetrag nach § 398 a Nr. 2 der Abgaben-
ordnung, AO, steuer- und abgabenrechtlich einzuordnen, und
sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den § 371 AO
zielgerichteter auszugestalten, um Fälle auszuschließen, bei
denen zum Beispiel infolge einer nicht absichtlich (objektiv)
unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ungewollte Konse-
quenzen entstehen?
§ 398 a Abgabenordnung, AO, wurde im Zusammen-
hang mit der Neuregelung der Selbstanzeige in § 371 AO
durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eingeführt.
Für eine wirksame (strafbefreiende) Selbstanzeige
müssen alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart
vollständig offenbart werden (§ 371 Abs. 1 AO). Ab ei-
ner Hinterziehungssumme von mehr als 50 000 Euro je
Steuerart und Besteuerungszeitraum gibt es keine Straf-
befreiung mehr. In diesen Fällen kann aber nach § 398 a
AO von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn
der Täter zusätzlich zur Nachentrichtung der Steuern ei-
nen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der jeweiligen
einzelnen verkürzten Steuer an die Staatskasse zahlt.
Die Bemessungsgrundlage für den Geldbetrag nach
§ 398 a AO ist nach strafrechtlichen Gesichtspunkten zu
berechnen, also unter Anwendung des Kompensations-
verbotes. Da nach § 398 a AO die hinterzogene Steuer
Berechnungsgrundlage für den 5-prozentigen Geldbe-
trag ist, besteht grundsätzlich kein Spielraum für die
wirtschaftliche Betrachtungsweise, lediglich die kom-
pensierte Steuer zugrunde zu legen. Die gilt entspre-
chend auch für „Steuerverkürzungen auf Zeit“.
Einer zielgerichteteren Ausgestaltung des § 371 AO
(Selbstanzeige) bedarf es nicht, um ungewollte Konse-
quenzen bei einer nicht absichtlich (objektiv) unrichti-
gen Umsatzsteuervoranmeldung auszuschließen. Eine
Selbstanzeige nach § 371 AO kommt nur bei einer vor-
sätzlichen Steuerhinterziehung in Betracht. Sie setzt da-
mit Wissen und Wollen beim Hinterzieher voraus. Bei
Abgabe einer lediglich objektiv unrichtigen Steuervor-
anmeldung liegt keine Steuerhinterziehung vor. Eine
Selbstanzeige nach § 371 AO kommt nicht in Betracht.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Frage 65):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob
und inwieweit Gruppenanfragen zur Aufklärung von Steuer-
pflichten an die Schweiz auch für Sachverhalte vor 2013 mög-
lich sind, und inwieweit wird die Bundesregierung nach dem
Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz zukünftig
den Ankauf von Steuer-CDs unterstützen?
Gegenwärtig liegen der Bundesregierung keine Er-
kenntnisse darüber vor, ob und inwieweit Gruppenanfra-
gen zur Aufklärung von Steuerpflichten an die Schweiz
auch für Sachverhalte vor 2013 möglich sind.
Die gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steuer-
ansprüche auch in der Schweiz hat für die Bundesregie-
rung hohe Priorität. Zu diesem Zweck wurde das Steuer-
abkommen mit der Schweiz geschlossen. Dieses hätte
27064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
eine gleichmäßige und flächendekkende Durchsetzung
dieser Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft ge-
währleistet.
Dieses Steuerabkommen hat aufgrund des Widerstan-
des der oppositionsregierten Länder im Bundesrat keine
Mehrheit gefunden. Aufgrund dieser Tatsache ist es lei-
der zu keiner Änderung der Rechtslage im Hinblick auf
die Durchsetzbarkeit deutscher Steueransprüche in der
Schweiz für die Vergangenheit gekommen. Nach wie
vor haben daher die Finanzbehörden mit dem vorhande-
nen rechtlichen Instrumentarium unter anderem sicher-
zustellen, dass Steuern nicht verkürzt werden.
Inwieweit die Bundesregierung das jeweilige Land
dabei unterstützen wird, wird sie jeweils im Einzelfall
entscheiden.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Frage 66):
Welche einzelnen Maßnahmen des Jahressteuergesetzes
2013, JStG 2013, falls dieses endgültig scheitert, plant die
Bundesregierung durch andere Gesetze umzusetzen, und wie
plant die Bundesregierung bei einem endgültigen Scheitern,
die in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 19. Dezember 2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03), wo-
nach der § 52 b des Einkommensteuergesetzes, EStG, ab dem
Kalenderjahr 2013 in der Fassung des JStG 2013 zu beachten
ist, und vom 28. Dezember 2012 (IV C 1 – S 2000/11/
10016 :007), wonach die Kapitalertragsteuererhebung gemäß
den §§ 43 bis 45 d EStG entsprechend dem Gesetzesbeschluss
zum JStG 2013 für nach dem 31. Dezember 2012 zugeflos-
sene Erträge anzuwenden ist, vorweggenommenen Bezüge
zum JStG 2013 auf eine geltende Gesetzesgrundlage zu stel-
len?
Das Jahressteuergesetz 2013 befindet sich noch im
Gesetzgebungsverfahren. Daher gibt es noch keine Ent-
scheidung der Bundesregierung darüber, ob und wie ge-
gebenenfalls einzelne Maßnahmen durch andere Gesetze
umzusetzen sind.
Nach der Ablehnung der Beschlussempfehlung des
Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundes-
tag am 17. Januar 2013 liegt das weitere Verfahren nicht
in der Hand der Bundesregierung. Der Bundesrat wird
das Jahressteuergesetz 2013 am 1. Februar 2013 noch-
mals beraten. Sollte der Bundesrat dem Gesetz erneut
nicht zustimmen, bleibt für das weitere Verfahren abzu-
warten, ob der Deutsche Bundestag von seiner Möglich-
keit Gebrauch machen wird, den Vermittlungsausschuss
anzurufen. Ich bitte deswegen um Ihr Verständnis, dass
ich derzeit keine weitergehenden Aussagen machen
kann.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Fragen 67 und 68):
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung das Jahr
„Selbstbestimmt dabei. Immer“ gegen die Diskriminierung
behinderter Menschen, welches am 22. Januar 2013 unter an-
derem vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen, Hubert Hüppe, ausgerufen wurde
(bitte geplante Aktivitäten und zur Verfügung stehende
Finanzmittel nennen)?
Warum hat die Bundesregierung entgegen der öffentlichen
Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Dr. Ursula von der Leyen (siehe Pressemitteilung des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. November
2010), den neuen Behindertenbericht nicht im Herbst 2012
vorgelegt, und bis wann wird der Deutsche Bundestag diesen
Bericht nach derzeitiger Planung erhalten?
Zu Frage 67:
Laufende behindertenpolitische Projekte und Fachta-
gungen berücksichtigen dieses Anliegen grundsätzlich.
Nach aktuellem Sachstand sind keine spezifischen Akti-
vitäten geplant.
Die Haushaltsmittel der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes, ADS, sind Bestandteil des Einzelplans 17
und werden hier systematisch zusammengefasst im Ka-
pitel 1706 veranschlagt. Die ADS ist nach dem Allge-
meinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG, eine – auch
hinsichtlich ihres Haushaltes – unabhängige Stelle.
Zu Frage 68
Der Teilhabebericht wird völlig neu konzipiert. Die
bisherigen Berichte haben sich darauf konzentriert, die
in der jeweiligen Legislaturperiode ergriffenen Maßnah-
men und Aktivitäten darzustellen. Die Lebenslagen von
Menschen mit Behinderungen wurden hingegen nur un-
zureichend abgebildet. Mit dem neuen Teilhabebericht
werden erstmals die tatsächlichen Lebenslagen von
Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick genom-
men. Gleichzeitig sollen zwei Themenbereiche vertieft
behandelt werden.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
beauftragte Institut hat für die Aufbereitung der umfangrei-
chen und oft nicht konsistenten Daten mehr Zeit benötigt
als zunächst geplant war, um das gesetzte Qualitätsziel zu
erreichen. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich
im Frühjahr mit dem Teilhabebericht befassen. Danach
erfolgt die Zuleitung an den Deutschen Bundestag.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Frage 69):
Inwiefern besteht die Möglichkeit, wegen des akuten
Fachkräftebedarfs an Erzieherinnen und Erziehern die Gültig-
keit von Bildungsgutscheinen bezüglich der regelmäßig drei
Jahre betragenden Erzieherinnen- und Erzieherausbildung
von zwei auf drei Jahre auszuweiten?
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit un-
terstützen das Ziel, durch verstärkte und bedarfsgerechte
Umschulungen zur Erzieherin bzw. zum Erzieher einen
Beitrag zur Fachkräftesicherung im Erzieherbereich zu
leisten. Förderungen können jedoch nur bei Vorliegen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27065
(A) (C)
(D)(B)
der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Vor-
liegen der individuellen und landesrechtlichen Ausbil-
dungsvoraussetzungen, erfolgen.
Zum Thema Qualifizierungsförderung im Erzieherbe-
reich sind Bundesregierung und Bundesagentur für
Arbeit derzeit in Gesprächen mit den Ländern. Zugangs-
voraussetzungen, die Dauer der Ausbildung und die Fi-
nanzierung des dritten Ausbildungsjahres bei Erzieher-
umschulungen sind je nach Bundesland unterschiedlich.
In den Bundesländern, in denen im dritten Ausbildungs-
jahr ein vergütetes Anerkennungspraktikum absolviert
wird, kann von einer Finanzierungssicherung des dritten
Jahres ausgegangen werden. Hier ist eine Förderung der
ersten beiden Ausbildungsjahre durch die Agenturen für
Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Nach den Empfehlungen
einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Verbänden
zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung
sollen die Länder prüfen, wie bis zum Ausbildungsjahr
2013/14 Ausbildungsgänge geschaffen werden können,
die als Umschulungen vollumfänglich oder zu zwei Drit-
teln über einen Bildungsgutschein förderbar sind. Quer-
einsteiger in den Erzieherberuf können bei Vorliegen der
landes- und arbeitsförderungsrechtlichen Regelungen
auch für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für
die Externenprüfung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher
Förderleistungen erhalten. Eine generelle dreijährige
Förderung durch Bildungsgutscheine ist daher weder er-
forderlich noch beabsichtigt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Frage 70):
Aufgrund welcher Regelung im Einigungsprozess wurden
die Schadenersatzzahlungen eingestellt, die Arbeitnehmer in
der DDR erhielten, wenn sie durch eine Berufskrankheit be-
rufsunfähig wurden, und was spricht – auch angesichts des
Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar
2007 über den Bestand von Verwaltungsentscheidungen der
DDR (Az. 1 BvR 1982/01) – gegen eine Wiederaufnahme der
Zahlungen und gegen eine Entschädigung für die letzten
20 Jahre?
Aufgrund der §§ 267 ff. Arbeitsgesetzbuch der DDR,
AGB-DDR, stand Arbeitnehmern der ehemaligen DDR,
die vor dem 1. Januar 1991 einen Arbeitsunfall erlitten
hatten, neben Leistungen aus der Sozialversicherung der
DDR (Unfallversicherung) ein zivilrechtlicher Schadens-
ersatzanspruch gegen ihren Arbeitgeber zu. Die §§ 267 ff.
AGB-DDR sind am 31. Dezember 1990 außer Kraft ge-
treten. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in seinem Urteil
vom 14. Dezember 1995 – Az.: 8 AZR 878/94 – entschie-
den, dass auch in den Fällen, in denen im Gebiet der ehe-
maligen DDR ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrank-
heit bereits vor dem 1. Januar 1991 eingetreten ist, mit
dem Wegfall der §§ 267 ff. AGB-DDR (vorher: § 98 Ge-
setzbuch der Arbeit der DDR) keine Rechtsgrundlage für
die Zahlung von zivilrechtlichen Schadensersatzleistun-
gen mehr besteht. Aufgrund des Entfallens der Rechts-
grundlage hat die staatliche Versicherung der DDR in
Abwicklung, SinA, bzw. die für sie regulierende
Allianz-Versicherungs-AG die Zahlung der zivilrechtli-
chen Schadensersatzleistungen eingestellt. Gegen eine
Wiederaufnahme der Zahlungen spricht, dass es hierfür
an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Der Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007
– Az.: 1 BvR 1982/01 – ist in diesem Zusammenhang
nicht einschlägig.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/12162,
Frage 71):
Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des
Mehraufwandes und der heutigen Personalstruktur der Zentra-
len Kommission für die Biologische Sicherheit, ZKBS, die
Forderung der Gesellschaft für Virologie e. V. vom 18. Januar
2013, für alle Experimente mit möglicherweise vergleichba-
rem Risikopotenzial wie bei Experimenten mit gentechnisch
veränderten Viren – für welche die ZKBS bereits heute vorab
eine Risikoanalyse durchführt – ebenfalls eine Risikoeinstu-
fung durch die ZKBS zur Verpflichtung zu machen, und,
wenn nein, warum nicht?
Gemäß § 5 Gentechnikgesetz prüft und bewertet die
ZKBS sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften
des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und
berät die Bundesregierung und die Länder in sicherheits-
relevanten Fragen zur Gentechnik. Es ist nicht beabsich-
tigt, diesen gesetzlich festgelegten Aufgabenbereich der
ZKBS, der auch für die Besetzung der ZKBS mit ent-
sprechenden Experten maßgeblich ist, auf Risikobewer-
tungen außerhalb des Gentechnikrechts auszuweiten,
also zum Beispiel auf die Risikobewertung nicht gen-
technisch veränderter Viren.
Für die Risikobewertung von Experimenten mit nicht
gentechnisch veränderten Viren ist zuständiges Gremium
der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, ABAS, nach
§ 17 der Biostoffverordnung.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD)
(Drucksache 17/12162, Frage 72):
Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung in An-
betracht der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, über die 2010/
2011 im Sektor Landwirtschaft beschlossenen Maßnahmen,
Gesetze und Verordnungen hinaus vor?
Ein spezifisches Treibhausgasminderungsziel für die
Landwirtschaft existiert nicht. Gleichwohl leistet die
Landwirtschaft einen Beitrag zur Minderung der Treib-
hausgasemissionen in Deutschland. Die Treibhausgas-
emissionen der Landwirtschaft sind zwischen 1990 und
2011 von circa 88 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente
auf 70,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zurückge-
gangen. Dies entspricht einem Rückgang von rund
20 Prozent gegenüber 1990 (Angaben gemäß Fragestel-
27066 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
lung ohne Emissionen aus Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft).
Um weitere Reduktionen zu erreichen, bilden sich
nach Auffassung der Agrarministerkonferenz unter an-
derem folgende Bereiche heraus:
– Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Kohlenstoff-
speichern,
– Optimierung des Düngemanagements, insbesondere
bei Stickstoff,
– Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
und energetische Nutzung landwirtschaftlicher Rest-
stoffe,
– Energieeinsparung in den Betrieben sowie in den
nachgelagerten Bereichen der Verarbeitung und des
Handels, insbesondere in der Veredlungswirtschaft
und im Gartenbau (Gewächshäuser),
– Schutz des Grünlandes als CO2-Senke.
Weitere Klimaschutzmaßnahmen sind denkbar.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162,
Frage 73):
Welchen Einfluss hat die in den jüngsten Direktflügen des
Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière,
und des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, nach Masar-i-
Scharif zum Ausdruck kommende geänderte Sicherheitslage
in Afghanistan auf die Entscheidung der Bundesregierung, am
Flughafen Termes als strategischem Lufttransportstützpunkt
der Bundeswehr festzuhalten, und welche Argumente
sprechen gegen eine mögliche Nutzung von Flughäfen in
Kirgistan, auf die der kirgisische Präsident bei seinem jüngs-
ten Berlin-Besuch hinwies?
Die Nutzung des strategischen Lufttransportstütz-
punktes in Termes ist für den Austausch von Personal
des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF weiterhin not-
wendig.
Für den Personentransport mit Luftfahrzeugen der
Bundeswehr von und nach Afghanistan gilt weiterhin
das Prinzip, deutsches Personal grundsätzlich in ge-
schützten Luftfahrzeugen zu verlegen.
Abhängig von der jeweils aktuellen Sicherheitslage
vor Ort sind Landungen und Starts in ungeschützten
Luftfahrzeugen der Bundeswehr auf dem Flugplatz Ma-
sar-i-Scharif im Einzelfall möglich.
Der Direktflug des Bundesministers der Verteidigung
nach Masar-i-Scharif erfolgte aufgrund einer Einzelfall-
entscheidung und ist damit Ausdruck einer positiven
Entwicklung der Sicherheitslage in Nordafghanistan.
Seit Beginn der Nutzung von Termes als strategischer
Lufttransportstützpunkt sind wiederholt alternative
Standorte geprüft worden. In der Summe der angelegten
Kriterien hat keiner der geprüften Standorte den Anfor-
derungen vergleichbar zu Termes entsprochen. Daher
wird an der Nutzung von Termes festgehalten.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 74):
Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber
vor, ob die Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Einsatzes
konfliktbezogene Inhaftierte (conflict-related Detainees) seit
2012 an afghanische Gefängnisse oder sonstige Einrichtungen
ausgeliefert hat, und wie stellt die Bundesregierung sicher,
dass die Inhaftierten nach ihrer Auslieferung nicht gefoltert
werden?
In 2012 und den ersten Wochen dieses Jahres wurden
im Rahmen des ISAF-Einsatzes durch die Bundeswehr
keine Personen inhaftiert oder zur Inhaftierung an
afghanische Gefängnisse oder sonstige Einrichtungen
übergeben.
Seit Herbst 2011, nach Bekanntwerden teilweise
menschenunwürdiger Behandlung von Gewahrsamsper-
sonen in einzelnen afghanischen Hafteinrichtungen, ist
durch COM ISAF ein regelmäßiges „Monitoring“ von in
Gewahrsam genommenen Personen angewiesen. Darauf-
hin wurden bereits in 2011 erste Inspektionen der in
Rede stehenden Hafteinrichtungen im Verantwortungs-
bereich des Regionalkommandos Nord durchgeführt und
das Gefängnispersonal im menschenwürdigen Umgang
mit Gewahrsamspersonen geschult.
Bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Folterverbot
wird den betroffenen Gewahrsamseinrichtungen die
ISAF-Zertifizierung entzogen. Dabei werden ebenfalls
Hinweise seitens offizieller UN-Organisationen berück-
sichtigt, die ihrerseits unabhängig afghanische Gewahr-
samseinrichtungen überprüfen.
Ein Verlust der Zertifizierung durch ISAF hat zur
Folge, dass bis zu einer Rezertifizierung keine Personen,
die durch ISAF oder durch ISAF gepartnerte afghani-
sche Sicherheitskräfte in Gewahrsam genommen
wurden, in diese Einrichtungen überstellt werden dürfen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/12162, Frage 75):
Welche Pläne hat die Bundesregierung für ein verstärktes
militärisches Engagement in Mali vor dem Hintergrund der
Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 21. Ja-
nuar 2013, eine eventuelle Intervention in Mali sei Sache der
nächsten Legislaturperiode (www.liberation.fr/politiques/2013/
01/21/a-berlin-hollande-et-merkel-interpeles-par-la-jeunesse-
s-il-vous-plait-aidez-nous_875655)?
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich an der EU-
Ausbildungsmission in Mali, EUTM Mali, zu beteiligen.
Die Planungen dazu werden in Kürze abgeschlossen
sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27067
(A) (C)
(D)(B)
Absichten für ein verstärktes militärisches Engage-
ment in Mali in der nächsten Legislaturperiode liegen
darüber hinaus nicht vor.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162,
Fragen 76 und 77):
Wie konkret und mit welchem Zeitplan will die Bundesre-
gierung eine Integration von Müttern mit Migrationshinter-
grund in den Arbeitsmarkt erreichen?
Welchen Effekt haben nach Ansicht der Bundesregierung
Maßnahmen wie das Betreuungsgeld oder das Ehegattensplit-
ting im Hinblick auf Integration von Müttern mit Migrations-
hintergrund in den Arbeitsmarkt, und wie begründet die Bun-
desregierung dies?
Zu Frage 76:
Mit dem in der letzten Woche vorgestellten Fort-
schrittsbericht zum Fachkräftekonzept hat die Bundesre-
gierung unter anderem auch Handlungsbedarf bei der
Arbeitsmarktintegration von Müttern mit Migrationshin-
tergrund konstatiert.
Dazu startete das BMFSFJ im Oktober 2012 die Initia-
tive „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsper-
spektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“. Ziel
der Initiative ist es, übertragbare Ansätze zur Integration
von Müttern mit Migrationshintergrund in Beschäftigung
zu entwickeln. Dazu gehören neben der Begleitung bei
der beruflichen Orientierung, der Vermittlung ergänzen-
der Angebote zur sprachlichen und beruflichen Qualifi-
kation insbesondere die Querschnittsaufgabe, die Frauen
bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiären
Verpflichtungen zu unterstützen.
Im Rahmen der Initiative werden für die Dauer von ei-
nem Jahr 16 Träger finanziell dabei unterstützt, Hand-
lungsansätze zu erproben, zu dokumentieren und an-
zupassen. Dabei sollen sie ihre Kooperationen mit
Jobcentern/ARGEN und anderen Akteuren wie Migran-
tenselbstorganisationen, Unternehmen, Verbänden, Kam-
mern und anderen Organisationen ausbauen.
Mit der Evaluation der Modellprojekte werden erfolg-
reiche Handlungsansätze identifiziert und auf dieser
Grundlage wird über die weitere Förderung der Arbeits-
marktintegration von Müttern mit Migrationshintergrund
entschieden.
Zu Frage 77:
Das Betreuungsgeld ist so konzipiert, dass es jungen
Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- und
Infrastrukturleistungen der Bundesregierung bestmögli-
che Wahlfreiheit eröffnet. Das Betreuungsgeld wird un-
abhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die
Eltern erwerbstätig sind. Die Erwerbsbeteiligung der El-
tern, insbesondere der Mütter, soll durch das Betreu-
ungsgeld nicht beeinflusst werden. Denn es geht darum,
die Vielfalt der Familienbetreuungsgestaltung zu stärken
und flexible Betreuungsmodelle zu unterstützen. Das
Betreuungsgeld knüpft nicht an die Minderung der Er-
werbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Fehlan-
reize werden vermieden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12162, Frage 78):
Wird im Rahmen der Ermittlung der Steuerabzüge für das
Elterngeld nach § 2 e des Bundeselterngeld- und Elternzeit-
gesetzes, BEEG, der Sonderausgaben-Pauschbetrag berück-
sichtigt, und welche weiteren Abweichungen gegenüber dem
aktuellen Programmablaufplan 2013 (Schreiben des Bundes-
ministeriums der Finanzen vom 19. November 2012, IV C 5 –
S 2361/12/10001) werden bei der Ermittlung der Steuerab-
züge nach § 2 e BEEG vorgenommen?
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10 c EStG
steht allen Elterngeldberechtigten zu und wird bei der
Ermittlung der elterngeldrechtlichen Abzüge für Steuern
berücksichtigt. Dies ergibt sich aus § 2 e Abs. 6 BEEG.
Insoweit sieht das BEEG keine Abweichung von der
lohnsteuerlichen Berechnung nach dem Programmab-
laufplan vor.
Freibeträge, die nicht jeder berechtigten Person zu-
stehen, werden hingegen nur berücksichtigt, wenn dies
ausdrücklich im BEEG vorgesehen ist. Individuelle Frei-
beträge (zum Beispiel nach § 39a EStG) finden dement-
sprechend keine Berücksichtigung.
218. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Situation in Mali
Anlagen