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    Plenarprotokoll 17/218 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 218. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 14. Kinder- und Jugendbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Schneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27003 A 27003 B 27004 B 27004 B 27004 C 27004 D 27005 B 27005 B 27005 C 27005 D 27006 A 27006 B 27006 C 27006 C 27007 A 27007 A 27007 B 27007 B 27007 C 27007 D 27008 A 27008 A 27008 B 27008 C 27008 C 27008 D 27009 A 27009 B 27009 C 27009 C 27009 D 27010 A 27010 B 27010 B 27010 C 27010 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  (Drucksache 17/12162) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Urteil des Ober- verwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur sogenannten Wannsee-Route Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beherrschung von Auslegungsstörfällen durch das zusätzliche Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem im Atomkraftwerk Gundremmingen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Gerd Bollmann (SPD) Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Bereich gewerblicher Sammlungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Gerd Bollmann (SPD) Etwaige Notwendigkeit einer bundesein- heitlichen Durchführungsverordnung für die Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Bereich von gewerb- lichen und gemeinnützigen Sammlungen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Ulrich Kelber (SPD) Planungen der Bundesregierung im Klub der Energiewendestaaten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .  Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Ulrich Kelber (SPD) Unterschied zwischen dem Klub der Ener- giewendestaaten und IRENA Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Gründung des Klubs der Ener- giewendestaaten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . .  Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . .  Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27010 D 27011 A 27011 B 27012 A 27012 C 27012 D 27013 B 27013 D 27014 A 27014 C 27014 D 27015 A 27015 C 27015 D 27016 B 27016 B 27016 C 27016 D 27017 C 27018 A 27018 C 27018 D 27019 C 27019 D 27020 A 27020 C 27020 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 III Mündliche Fragen 17 und 18 Frank Schwabe (SPD) Reform des EU-Emissionshandels; Maß- nahmen der Bundesregierung für mehr Anreize für Klimaschutz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Einführung eines Klimaschutzgesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Abbau von klima- und umweltschädlichen Subventionen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Dr. Sascha Raabe (SPD) Entscheidungskriterien für die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. im Zusam- menhang mit der Umsetzung der BMZ- Afrika-Initiative Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .  Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Dr. Sascha Raabe (SPD) Konsequenzen aus dem negativen Gutach- ten von PricewaterhouseCoopers im Hin- blick auf die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .  Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .  Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25  Karin Roth (Esslingen) (SPD) Qualifizierung von Mitarbeitern in Textil- fabriken in Bangladesch durch die Firma Lidl mit Unterstützung der Deutschen Ge- sellschaft für Internationale Zusammenar- beit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Aktuelle Situa- tion in Mali . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27021 C 27021 D 27022 B 27022 D 27023 B 27023 C 27023 D 27024 C 27025 A 27025 C 27026 A 27026 B 27026 D 27027 A 27027 C 27027 D 27029 A 27029 B 27030 A 27030 B 27031 B 27032 A 27032 C 27033 A 27034 A 27034 A 27035 A 27036 A 27037 A 27038 B 27039 C 27041 B 27042 A 27043 A 27044 C 27045 B 27046 B 27047 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Handlungsbedarf bei grenzüberschreiten- dem Verkehr mit Gigalinern Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Intervention des Bundeskanzleramtes bei der EU-Kommission nach dem 9. Januar 2013 im Hinblick auf das vierte Eisenbahn- paket Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 3 Gustav Herzog (SPD) Berücksichtigung des Schienenbonus bei Investitionsmaßnahmen für das Schienen- wegenetz im Rahmen des neuen Bundes- verkehrswegeplans Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 4 Gustav Herzog (SPD) Kalkulation einer Investitionsmaßnahme für das Schienenwegenetz im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans ohne Be- rücksichtigung des Schienenbonus Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 6 Uwe Beckmeyer (SPD) Stellungnahmen von Ländern und Verbän- den zum Entwurf eines Gesetzes zur An- passung der Zuständigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen an die Neu- ordnung der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 7 Uwe Beckmeyer (SPD) Weiterer Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Frage der künftigen Neuordnung des Bundeswasserstraßennetzes bzw. des Um- baus der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 8 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Weitere Maßnahmen im Sektor Verkehr zum Erreichen des Klimaziels im Rahmen der CO2-Emissionen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 9 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Einhaltung von Strahlungsvorsorge- und Grenzwerten bei der Errichtung und Inbe- triebnahme von Funkmasten Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 René Röspel (SPD) Verbesserungsbedarf bei der Arbeit des ITER-Konsortiums Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27049 A 27049 C 27049 D 27049 D 27050 A 27050 B 27050 C 27050 D 27051 A 27051 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 V Anlage 11 Mündliche Frage 22 Niema Movassat (DIE LINKE) Ziel des Trägervereins Stiftung Partner- schaft mit Afrika e. V. und Auswahl der Partnerorganisationen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 26 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Inanspruchnahme von Beratungsleistun- gen der GIZ durch international tätige Un- ternehmen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 27 Heike Hänsel (DIE LINKE) Gestaltung des ersten deutschen Entwick- lungstages und Wahl des Veranstaltungs- ortes Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 28 Thomas Jarzombek (CDU/CSU) Strategie für die Weltfunkkonferenz 2015 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 29 Thomas Jarzombek (CDU/CSU) Zukunft der Rundfunkangebote über DVB-T und perspektivisch über DVB-T2 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Unterstützung der Regionalorganisation ECOWAS mit Rüstungsgütern und Sicher- stellung des Endverbleibs Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 32 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umgang mit dem Vertrag von Almelo und künftige Termine im Zusammenhang mit dem Urananreicherungsunternehmen Urenco GmbH Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 33 Marco Bülow (SPD) Beteiligung des BMU an Bürgschaftsent- scheidungen im Rahmen des Exports von Nukleartechnik Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 34 Marco Bülow (SPD) Verzicht auf Umweltleitlinien bei der Ver- gabe von Bürgschaften für den Export von Nukleartechnik vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 35 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung unmittelbar betroffener Bür- ger am Gewinn durch den Leitungsausbau mittels einer Bürgerdividende 27051 D 27052 A 27052 C 27052 D 27053 A 27053 C 27054 A 27054 B 27054 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 36 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des fälligen Fortschrittsberichts zum Ausbau der Höchstspannungsnetze Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 37 und 38 Dirk Becker (SPD) Zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2020 im Bereich Ener- giewirtschaft/Strom und Energiewirtschaft/ Wärme Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Matthias Miersch (SPD) Zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels für 2020 im Sektor Indus- trieprozesse und im Bereich Energieeffi- zienz Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 41 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung des Marktes für E-Zigaretten und dementsprechende Tabaksteueraus- fälle Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 42 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Beteiligung an der Ausbildung von Truppen aus ECOWAS-Staaten für den Einsatz in Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 43 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Menschenrechtsverletzungen an Zivilisten durch malische Soldaten im Zuge der fran- zösischen Militärintervention und Konse- quenzen für die EU-Ausbildungsmission EUTM Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 44 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entsendung von Menschenrechtsbeobach- tern nach Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 45 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewalttaten der malischen Armee im Nor- den Malis Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 46 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstattungsgrad und Ausstattungshilfe für die malische Armee Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27054 D 27055 A 27055 B 27055 D 27056 A 27056 B 27056 C 27056 D 27057 A 27057 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 VII Anlage 30 Mündliche Frage 47 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Versorgung der irani- schen Bevölkerung mit Medikamenten trotz Sanktionen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 48 und 49 Jan van Aken (DIE LINKE) Verlagerung der EU-Ausbildungsmission EUTM Somalia von Uganda nach Somalia und Zustimmung zur Ausweitung des EU- Mandats Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 50 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Unterschiede bei der Vergabe von Bundes- wehrmandaten für EU-Ausbildungsmissio- nen in Mali und Somalia Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 51 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umstände des Abschusses eines türkischen Kampflugzeugs am 22. Juni 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 52 Niema Movassat (DIE LINKE) Einladung syrischer Oppositionsgruppen zur Sicherheitskonferenz 2013 und deren Beziehung zum Einsatz von Kindersolda- ten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 53 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An der Hinterlassung von militärischem Gerät interessierte Staaten im Rahmen des geplanten Rückzugs der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 54 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Verbots homosexueller Propaganda in der Russischen Föderation Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 55 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzgebungsverfahren zu einem Verbot homosexueller Propaganda in der Russi- schen Föderation Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 56 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfolgsaussichten eines Antrags auf NPD- Verbot und Verwertbarkeit der Material- sammlung der Innenministerkonferenz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 57 und 58 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Anschläge auf kurdische Aktivis- ten und getroffene Sicherheitsvorkehrun- gen 27057 D 27058 B 27059 A 27059 C 27059 D 27060 A 27060 A 27060 C 27061 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 59 und 60 Susanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachzug älterer Familienmitglieder aus der Türkei und Situation in anderen Gast- arbeiterländern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 61 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwartete Einnahmeausfälle im Energie- und Klimafonds 2013 bei weiterhin niedri- gen Preisen von Emissionszertifikaten und geplante Maßnahmen der Bundesregie- rung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 62 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der Studie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwal- tungsgesellschaft zur Belastung der Spree mit Eisenhydroxid und Sulfat Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 63 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Unterstützung der chinesischen Zentralbank bei der Bekämpfung von Geldfälschung vor dem Hintergrund der drohenden Todesstrafe für Geldfälscher Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 64 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Anwendung von § 398 a Nr. 2 Abgabenord- nung und zielgerichtetere Ausgestaltung von § 371 Abgabenordnung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 65 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Nutzung von Gruppenanfragen an die Schweiz zur Aufklärung von Steuerpflich- ten für Sachverhalte vor 2013 und zukünf- tige Unterstützung des Ankaufs von Steuer- CDs Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 66 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Umsetzung einzelner Maßnahmen des Jah- ressteuergesetzes 2013 bei einem endgülti- gen Scheitern durch andere Gesetze Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 67 und 68 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Unterstützung des Themenjahrs „Selbstbe- stimmt dabei. Immer.“ und Vorlage des neuen Behindertenberichts Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 69 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Verlängerung der Gültigkeit von Bildungs- gutscheinen bezüglich der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung auf drei statt zwei Jahre 27061 C 27062 A 27062 B 27062 D 27063 A 27063 B 27063 D 27064 A 27064 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 IX Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 70 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Einstellungsgrund und Wiederaufnahme der Schadensersatzzahlungen an berufsun- fähige Arbeitnehmer der DDR Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 71 René Röspel (SPD) Einführung einer verpflichtenden Risiko- einstufung für Experimente mit vergleich- barem Risikopotenzial wie bei Experimen- ten mit gentechnisch veränderten Viren durch die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 72 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Weitere Maßnahmen zum Erreichen des Klimaschutzziels 2020 im Sektor Land- wirtschaft Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 73 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitere Nutzung des Lufttransportstütz- punkts Termes durch die Bundeswehr an- gesichts der geänderten Sicherheitslage in Afghanistan und Angebot zur Nutzung kir- gisischer Flughäfen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 74 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslieferung konfliktbezogener Inhaftier- ter an afghanische Gefängnisse durch die Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Einsat- zes seit 2012 und Verhinderung dortiger Folter Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 75 Inge Höger (DIE LINKE) Zukünftiges militärisches Engagement in Mali Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 76 und 77 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Integration von Müttern mit Migrations- hintergrund in den Arbeitsmarkt und Effekte des Betreuungsgeldes bzw. Ehegat- tensplittings Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 78 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Ermittlung der Steuerabzüge für das El- terngeld nach § 2 e des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27064 D 27065 B 27065 C 27065 D 27066 A 27066 C 27066 D 27067 A 27067 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27003 (A) (C) (D)(B) 218. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 Beginn: 13.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27049 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 1): Wie schätzt die Bundesregierung die derzeit auf europäi- scher Ebene umstrittene rechtliche Situation zum grenzüber- schreitenden Verkehr mit sogenannten Gigalinern für den Transitverkehr an der deutschen Grenze ein, und in welcher Weise wird sie in dieser Frage aktiv? Der derzeit in Deutschland stattfindende Feldversuch mit Lang-Lkw basiert auf der EU-Richtlinie 96/53/EG, in der EU-weit die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte für Straßenfahrzeuge festgelegt sind. Im Feld- versuch mit Lang-Lkw werden keine sogenannten Gigaliner mit Gesamtmassen von bis zu 60 Tonnen ein- gesetzt. Im Rahmen des Lang-Lkw-Feldversuchs sind die Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen auf die her- kömmliche Gesamtmasse von 40 Tonnen bzw. 44 Ton- nen im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr beschränkt. Die Bundesregierung lehnt einen grenzüberschreiten- den Verkehr mit sogenannten Gigalinern mit einer Ge- samtmasse von bis zu 60 Tonnen nach Deutschland ab. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 2): Mit welchen Zielsetzungen und in welcher Weise (insbe- sondere mit welchen Vertretern) hat das Bundeskanzleramt nach dem 9. Januar 2013 im Hinblick auf das vierte Eisen- bahnpaket bei der EU-Kommission interveniert? Bei wichtigen europapolitischen Fragen steht die Bundesregierung über verschiedene Kommunikations- wege in ständigem Dialog mit der EU-Kommission. Die Bundesregierung hält Regelungen, die eine ver- bindliche eigentumsrechtliche Trennung von Infrastruk- turbetrieb und Transportbereichen vorschreiben, für un- geeignet, die Öffnung der nationalen Eisenbahnmärkte und den Wettbewerb auf dem europäischen Schienen- netz voranzutreiben. Über ihre Auffassung hat die Bun- desregierung die EU-Kommission auch in Gesprächen hinsichtlich eines vierten Eisenbahnpakets informiert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 3): Werden im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans aufgenommene Investitionsmaßnahmen in das Schienenwe-  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 30.01.2013 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.01.2013 Canel, Sylvia FDP 30.01.2013 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 30.01.2013 Groth, Annette DIE LINKE 30.01.2013 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 30.01.2013 Heil, Hubertus SPD 30.01.2013 Humme, Christel SPD 30.01.2013 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.01.2013 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.01.2013 Kudla, Bettina CDU/CSU 30.01.2013 Nahles, Andrea SPD 30.01.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 30.01.2013 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.01.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 30.01.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 30.01.2013 Schreiner, Ottmar SPD 30.01.2013 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 30.01.2013 Sendker, Reinhold CDU/CSU 30.01.2013 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 30.01.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 30.01.2013 Ziegler, Dagmar SPD 30.01.2013 Anlagen 27050 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) genetz nach geltender Rechtslage, also unter Berücksichti- gung des Schienenbonus, geplant und kalkuliert, oder erfolgt die Bewertung mit Vorgriff auf die zukünftige Rechtslage, also ohne Schienenbonus, der mit Inkrafttreten des Bundes- schienenwegeausbaugesetzes abgeschafft werden soll? Für die Nutzen-Kosten-Analyse von Investitions- maßnahmen, die in den Bundesverkehrswegeplan auf- genommen werden sollen, werden die Kosten mit den notwendigen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Mit dem Wegfall des Schienenbonus wird sich dieser Kos- tenblock – differenziert für jede Maßnahme – erhöhen, sofern nicht gleichzeitig auch von entsprechend leiseren Zügen – in der Regel Güterzügen – ausgegangen werden kann. Ermittlungen von Kosten und Nutzen-Kosten- Analysen werden erst ab Herbst 2013 beginnen. Bis da- hin wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entscheiden, wie die Kosten durch Wegfall des Schienenbonus in der Projektbewertung be- rücksichtigt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 4): Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt im neuen Bundes- verkehrswegeplan die Kalkulation einer dort aufgenommenen Investitionsmaßnahme in das Schienenwegenetz für den Fall, dass ohne den Schienenbonus kalkuliert wird, und hat die Bundesregierung die verantwortlichen Bauträger hierüber be- reits informiert? Der Bundesverkehrswegeplan ist eine Willensbekun- dung und ein Planungsinstrument der Bundesregierung, der auf keiner direkten Rechtsgrundlage fußt. Das gilt auch für die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen. Um die Realisierungswürdigkeit einer Maßnahme zu beurteilen, werden auf Grundlage einer möglichst realistischen Prognose Bedarf, Nutzen und Kosten einer Maßnahme ermittelt. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan wird die Rechtsgrundlage für die darin enthaltenen Maßnahmen erst geschaffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 6): Welchen Inhalt hatten die Stellungnahmen, die beim Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu dem im Dezember 2012 an Länder und Verbände gesandten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Frist zum 15. Januar 2013 eingereicht wurden, und welche der da- rin enthaltenen Kritikpunkte wird die Bundesregierung in ih- rem Gesetzentwurf berücksichtigen? Die Stellungnahmen der Länder und Verbände setzen sich überwiegend nicht mit den Regelungsgegenständen des Gesetzes (Zuständigkeitsanpassungen, Übergangsre- gelungen für die Interessenvertretungen), sondern mit der WSV-Reform im Allgemeinen auseinander. Seitens der Länder und Verbände wurde überwiegend die Befürchtung wiederholt, dass die Einrichtung der Gene- raldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt und die Auflösung der regionalen Wasser- und Schifffahrtsdirek- tionen zum Verlust regionaler Kompetenzen führe. Aus dem Küstenbereich wurde die Forderung nach Ansied- lung der zentralen Behörde an der Küste erneut erhoben. Da sich die Kritikpunkte nicht auf die Regelungen des Gesetzentwurfes bezogen, können sie darin auch nicht berücksichtigt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 7): Welche Bundesländer haben in der Folge des Gespräches zwischen dem Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Michael Odenwald, und Vertretern der Länder am 29. November 2012 weiteren Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Frage der künftigen Neuordnung des Bundeswasserstraßennetzes bzw. des Um- baus der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes angemeldet und mit welchem Inhalt? Herr Staatssekretär Michael Odenwald hat in dem Gespräch mit Vertretern der Länder sowie dem nachfolgenden Schreiben die Bereitschaft des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu weiteren Gesprächen im Zuge der Ausgestaltung der WSV-Reform angeboten. Bisher gibt es keine konkreten Gesprächswünsche der Länder. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 8): Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung über die 2010/2011 im Sektor Verkehr beschlossenen Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus in Anbetracht der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit, Peter Altmaier, vor, dass das Klimaziel der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 angesichts der Trendentwicklung der CO2-Emissionen (NIR 2013) zusätzliches Handeln erfordert? Die Bundesregierung hat sich im Energiekonzept aus 2010 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland sektorübergreifend um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 zu reduzieren. Darüber hinaus ist erst- malig ein sektorspezifisches Ziel für den Verkehr mit einem Rückgang des Endenergieverbrauchs um rund 10 Prozent bis zum Jahr 2020 und um rund 40 Prozent bis 2050 – jeweils gegenüber 2005 – formuliert. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27051 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung stimmt derzeit den sogenannten Projektionsbericht ab, der Schätzungen darüber enthält, wie sich Treibhausgasemissionen in Deutschland in den einzelnen Sektoren bis 2020 voraussichtlich entwickeln werden. Auch auf Basis der Verkehrsprognose 2030, die derzeit ebenfalls erarbeitet wird und deren Ergebnisse voraussichtlich Ende 2013 vorliegen sollen, lässt sich ggfs. weitergehender Handlungsbedarf im Verkehrssek- tor abschätzen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 17/12162, Frage 9): Welche nach medizinischen und technischen Erkenntnis- sen festgelegten Strahlungsvorsorgewerte (nicht Grenzwerte) sind bei der Errichtung von Anlagen vom auf TETRA-Stan- dard basierenden BOS-Digitalfunk genehmigungsrelevant, um eine Gesundheitsgefährdung von Anwohnern auszuschlie- ßen, die im Strahlungskorridor zweier Funkmasten leben, und wie wird die Einhaltung von Strahlungsvorsorge- und Grenz- werten vor und nach der Errichtung und Inbetriebnahme von Funkmasten überprüft? Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädi- genden Wirkungen elektromagnetischer Felder gilt in Deutschland die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV). In ihr werden Grenzwerte unter anderem für den gewerblichen Betrieb von ortsfesten Mobilfunksendeanlagen festgelegt, die ebenso vom Di- gitalfunk BOS eingehalten werden. Es ist beabsichtigt, künftig auch die BOS-Anlagen ausdrücklich in den An- wendungsbereich der 26. BImSchV einzubeziehen. Über die Grenzwerte hinausgehende Vorsorgewerte für elektromagnetische Felder sieht die 26. BImSchV nicht vor. Bisher konnten keine wissenschaftlichen Nachweise erbracht werden, die die geltenden Grenz- werte infrage stellen. Alle TETRA-Basisstationen benötigen als ortsfeste Funkanlagen gemäß Verordnung über das Nachweisver- fahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. In der Standortbescheinigung legt die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung des geltenden Grenzwertes fest, wel- che Sicherheitsabstände zu Bereichen einzuhalten sind, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können. Da- bei werden auch andere Sendeanlagen, etwa benachbarte Rundfunksender oder gewerblich betriebene Mobilfunk- anlagen, in die Prüfung mit einbezogen. Bei jeder Ände- rung von funktechnischen Parametern an der Basissta- tion prüft die Bundesnetzagentur den Standort erneut. Die Bundesnetzagentur überprüft in unregelmäßigen Abständen und ohne Vorankündigung vor Ort Standorte von Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung er- teilt wurde, auf Einhaltung der in der Standortbescheini- gung festgelegten Sicherheitsabstände. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 21): Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung aktuell an der Arbeit des ITER-Konsortiums, welchen der Staatssekretär Dr. Georg Schütte auf dem Wettbewerbsrat am 10./11. Dezember 2012 laut der Nachschau der Bundesregie- rung auf die Tagung des Rates der Europäischen Union zur Wettbewerbsfähigkeit (Ausschussdrucksache 17(18)351) an- gemahnt hat? Die Besonderheit des ITER-Projektes besteht darin, dass die Internationale Organisation ITER, ITER IO, bei der Errichtung des Fusionsreaktors eine überaus kom- plexe Koordinierungsaufgabe übernommen hat. Sie muss nationale Sachleistungen der sieben ITER-Partner entgegennehmen, die diese im eigenen Land als Sach- leistung erbringen. Sie muss eigene Ausschreibungen für die von ITER selbst zu erbringenden Arbeitspakete vor- bereiten und durchführen, in Zusammenarbeit mit den nationalen ITER-Agenturen der sieben Partner die we- sentlichen Inhalte der von den nationalen ITER-Agentu- ren durchzuführenden Ausschreibungen ausarbeiten und vereinbaren und schließlich alle Teillieferungen, Teil- leistungen und Beistellungen bei der Errichtung des Re- aktors zusammenführen. Dabei ist ein einheitliches tech- nisches Regelwerk zu beachten, das vielfach erst mit Projektfortschritt entwickelt werden kann. Im Laufe des Fortschreitens des Projekts entsteht bei der Zusammen- führung der verschiedenen Beiträge sachlicher und finanzieller Optimierungsbedarf. Über die Frage, welche Maßnahmen zur Optimierung der Schnittstellen zwi- schen ITER IO und F4E sowie den anderen nationalen ITER-Agenturen ergriffen werden sollen, wurde im Auf- sichtsrat von F4E bereits mehrfach diskutiert. Verbesse- rungsbedarf wird sowohl im Hinblick auf die Beschrei- bung der Arbeitspakete und die Ausschreibungen durch ITER IO und F4E als auch bei der Frage der Vereinba- rung kostenmindernder Maßnahmen gesehen. Die Ab- stimmung zu diesen Themen zwischen ITER IO und F4E soll weiter verbessert werden. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12162, Frage 22): Welches genaue Ziel, welches nicht auch schon die beste- henden Organisationen der Zivilgesellschaft über die existie- renden Förderinstrumente (Engagement Global, Deutsche Ge- sellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, Entwicklungszusammenarbeit der Bundesländer, Auswärtiges Amt etc.) umsetzen könnten, verfolgt die Bundesregierung mit ihrer neuen millionenschweren Afrika-Initiative des Bun- desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung, BMZ, für das sie den Trägerverein Stiftung Partner- schaft mit Afrika e. V. auserkoren hat, dem ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers vom Oktober 2012 bescheinigt, eine ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung der BMZ-Fördermittel nicht gewährleisten zu können, und wie verhält sich die Bundesregierung zu dem 27052 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Vorwurf, dass die Auswahl der Partnerorganisationen sowohl in Deutschland als auch in den Partnerländern äußerst intrans- parent und ohne Beteiligung der bisher aktivsten und effizien- testen Vereine und Trägerstrukturen auf dem Gebiet der Zu- sammenarbeit mit Afrika verlief? Die Initiative verfolgt das Ziel, Menschen anzuspre- chen, die bislang nicht oder nicht in einem deutsch-afri- kanischen Kontext zivilgesellschaftlich engagiert sind. Der auf Partnerschaftlichkeit basierende Graswurzelan- satz gewährleistet die systematische und kontinuierliche Einbeziehung von insbesondere und bewusst neuen und bereits bestehenden zivilgesellschaftlichen Akteuren. Das Innovationspotenzial liegt dabei bei einem deutsch-afri- kanischen Peer-to-Peer-Ansatz, der deutsche wie afrika- nische Perspektiven einbezieht. Dabei werden vorhan- dene Ansätze integriert und weiterentwickelt. Ziel ist es, neue deutsch-afrikanische Partnerschaften auf Augen- höhe zu generieren. Die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e. V. hat 2010 die Konzeption gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung, bpb, entwickelt. Die bpb darf sich allerdings aufgrund eines Erlasses des BMI inzwischen nicht mehr an der Umsetzung beteili- gen. Eine 8-Millionen-Euro-Zuwendung hat SPA e. V. nicht erhalten. Dies ist offensichtlich eine Verwechslung mit einem Angebot der GIZ an das BMZ. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- sache 17/12162, Frage 26): Wie viele Unternehmen nehmen derartige Beratungsleis- tungen der GIZ wahr, und wie viele Beschäftigte wurden be- reits qualifiziert? Im Rahmen der bilateralen technischen Zusammen- arbeit wurden seit 2005 bislang über 2 000 Firmen unter- stützt. Alleine in den letzten beiden Jahren konnten dadurch 350 Textilfabriken die Umsetzung der Sozial- standards signifikant verbessern. Mehr als 1 000 soge- nannte Social Compliance Officers, Fabrikarbeiterinnen und Facharbeiter mit einem Spezialwissen über Sozial- standards nach dem nationalen Arbeitsgesetz, wurden ausgebildet. Rund 500 Fabrikmanager wurden für die Umsetzung von Sozialstandards sensibilisiert, beraten und geschult. Mehr als 100 000 Arbeiterinnen und Ar- beiter besuchen regelmäßig sogenannte Frauencafés, in denen sie in Form von Schulungen, Theateraufführun- gen, Spielen, Postern und Filmen über ihre Arbeitsrechte aufgeklärt werden. Rund 10 000 Cell Leaders, das sind Arbeiterinnen mit Kenntnissen in Gesprächsführung und den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialstandards für Verhandlungen mit dem Fabrikmanagement, wurden über die 45 durch die GIZ aufgebauten Frauencafés aus- gebildet. Aus dem Studien- und Fachkräftefond beauftragte das BMZ die GIZ mit einem Vorhaben zur Ausbildung von Frauen zu Textilfacharbeiterinnen. Von 2009 bis 2012 wurden in Kooperation mit dem bangladeschischen Frauenministerium zwei Schulungszentren eingerichtet und 2 000 Frauen ausgebildet. An den bislang fünf Projektphasen der seit 2008 von GIZ IS im Auftrag der Lidl Stiftung & Co. KG durchge- führten Qualifizierungsmaßnahmen von Zulieferbetrie- ben haben 78 Fabriken teilgenommen. In jeder Phase wurden Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Zulie- ferer in Workshops und durch individuelles Coaching bei Fabrikbesuchen als Multiplikatoren in den Themen Sozial- und Umweltstandards ausgebildet. Insgesamt wurden im Rahmen des Vorhabens bislang 250 Multipli- katoren geschult. Von den hierdurch erzielten besseren Arbeitsbedingungen haben rund 90 000 Arbeiterinnen und Arbeiter profitiert. Seit November 2011 ist die GIZ IS für die C&A Stif- tung in Bangladesch und Indien tätig. Vorrangiges Ziel ist, die Löhne zu erhöhen und die Sozialstandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bis zu 35 Zuliefer- fabriken in Indien und Bangladesch zu verbessern. In Bangladesch werden derzeit bis zu 54 Multiplikatorin- nen und Multiplikatoren ausgebildet, wodurch bis zu 15 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter indirekt profi- tieren. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 27): Wie plant die Bundesregierung, die rund 1,6 Millionen Euro für den ersten deutschen Entwicklungstag Ende Mai 2013 einzusetzen, und wie begründet sie, dass die Wahl des Veranstaltungsortes auf Heidelberg, den Wahlkreis des Bun- desministers Dirk Niebel, fiel (siehe Spiegel Online, 20. Ja- nuar 2013)? Der erste deutsche Entwicklungstag findet mit dezen- tralen Veranstaltungen möglichst in allen Bundesländern statt: Hierfür finanziert das BMZ die Bühnen, Zelte und Koordinatoren vor Ort. Bei der Auswahl der Kommunen wurde unter ande- rem auf einen bestehenden Bezug zu afrikanischen Län- dern und Regionen geachtet. Heidelberg hat einen be- sonderen Bezug zu Afrika (2011: 3. Platz als Hauptstadt des fairen Handels und veranstaltet seit über 20 Jahren jährlich die Afrika-Tage). Darüber hinaus verfügt Heidelberg mit dem Eine Welt Zentrum e. V. über einen zivilgesellschaftlichen Partner, der eine Veranstaltung zum deutschen Entwicklungstag als Kooperationspartner umzusetzen in der Lage ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/ CSU) (Drucksache 17/12162, Frage 28): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit Blick auf die Weltfunkkonferenz 2015 einschließlich der Vorberei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27053 (A) (C) (D)(B) tungskonferenzen, und wie wird sie im Vorfeld die Interessen aller Beteiligten erfassen und berücksichtigen? Die Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten der Weltfunkkonferenz 2015 haben auf nationaler, europäi- scher sowie internationaler Ebene gerade begonnen. Es ist daher noch verfrüht, Aussagen zu konkreten substan- ziellen Punkten oder Strategien zu treffen. Auf nationaler Ebene werden die deutschen Positio- nen nach einem bewährten Verfahren in der Nationalen Vorbereitungsgruppe zur Weltfunkkonferenz, unter Lei- tung des BMWi, erarbeitet. Die Mitarbeit in der Nationalen Vorbereitungsgruppe steht allen Betroffenen und Interessenten offen, auf diese Weise ist eine Berücksichtigung eines breiten Interessen- spektrums sichergestellt. Die in der Nationalen Gruppe vereinbarten Positionen werden von der deutschen Dele- gation auf der Weltfunkkonferenz gemeinsam vertreten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/ CSU) (Drucksache 17/12162, Frage 29): Wie beurteilt die Bundesregierung nach dem Ausstieg der Mediengruppe RTL Deutschland aus dem terrestrischen Fernsehen die Zukunft von Rundfunkangeboten über DVB-T und perspektivisch über DVB-T2? Die Bundesregierung geht nach der Verlautbarung der RTL Group über die Beendigung ihres Engagements in der Terrestrik Ende 2014 weiterhin davon aus, dass es auch zukünftig eine Nachfrage zum Angebot von Rundfunk- und Medieninhalten für den terrestrischen Empfang geben wird. Jedoch stellt sich aufgrund des veränderten Nutzungsverhaltens der Konsumenten die Frage, welche zukunftsfähigen Übertragungstechnolo- gien künftig zur Erfüllung dieses Bedarfs nachgefragt werden. Ausgehend vom aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs über die zukünftige Ausgestaltung einer moder- nen Informations- und Kommunikationsgesellschaft schätzt die Bundesregierung ein, dass mittel- bis lang- fristig die bisherigen Technologien evolutionär zusam- men wachsen werden (hybride Lösungen). Erste Ansätze dafür sind bereits erkennbar (Smartphones, Tablets). Es gilt nunmehr zu evaluieren, welche Technologien aus medienpolitischer, ökonomischer und nutzerbezoge- ner Perspektive langfristig zukunftsfähig sind. Im Mittelpunkt dabei steht insbesondere die Frage, wie die Vorteile der bisherigen massenkommunikationsfähigen Technologien des Rundfunks in eine Welt konvergenter und dynamischer Angebote von TV- und Bewegtbild- inhalten überführt werden können. Dabei ist auch der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die Bereitstellung von entsprechen- den Übertragungskapazitäten für Medien- und Rund- funkinhalte führt das BMWi im Rahmen des Forums „Mobile Media 2020“ bereits eine offene Diskussion mit den Ländern, den Programmveranstaltern und weiteren Entscheidungsträgern. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/12162, Fragen 30 und 31): Plant die Bundesregierung, die Forderung der Bundes- kanzlerin Dr. Angela Merkel nach „Ertüchtigung“ von Regio- nalorganisationen, die sie in ihrer Strausberger Rede vom 22. Oktober 2012 erhoben hat, umzusetzen und die Regional- organisation ECOWAS mit Rüstungsgütern zu unterstützen, und, wenn ja, um welche Rüstungsgüter handelt es sich? Wie will die Bundesregierung den Endverbleib dieser Rüstungsgüter praktisch sicherstellen und verhindern, dass diese an Unbefugte weitergegeben werden? Zu Frage 30: Deutschland unterstützt die Regionalorganisation ECOWAS nicht mit Rüstungsgütern. Sollte die Bundesregierung eine Anfrage der Regio- nalorganisation ECOWAS nach Lieferung von Rüs- tungsgütern erreichen, wird sie diese sorgfältig prüfen. Dabei wird sie insbesondere die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ beachten. Zu Frage 31: Der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno- logie und Militärgütern“ und die entsprechenden Regelungen der „Politischen Grundsätze der Bundes- regierung für den Export von Kriegswaffen und sonsti- gen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000 sehen eine Prüfung des Endverbleibs vor Genehmigungserteilung (ex ante) vor. Nach den Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes werden Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Endempfängerland sichergestellt ist. Im Einklang hier- mit werden von der Bundesregierung vor Erteilung einer Genehmigung für Lieferungen von Rüstungsgütern alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und bewertet. Durch die Ex-ante-Prüfung wird von vornherein ge- sichert, dass Rüstungsgüter nicht an Empfänger geliefert werden, bei denen die Gefahr besteht, dass die Güter umgeleitet werden. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Aus- fuhranträge abgelehnt. 27054 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Diese Grundsätze würden auch bei einer Anfrage der Regionalorganisation ECOWAS nach Lieferung von Rüstungsgütern Anwendung finden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 32): Welchen Umgang mit dem Vertrag von Almelo wie zum Beispiel reine Auflösung, Ablösung durch anderweitigen Ver- trag, Novellierung etc. strebt die Bundesregierung aktuell an – insbesondere für den Fall eines Verkaufs des Anteils der deutschen Uranit GmbH am Urananreicherungsunternehmen Urenco GmbH an ein ausländisches Unternehmen/Konsor- tium etc. – (bitte mit Begründung), und welche künftigen Ter- mine im Zusammenhang mit der Urenco GmbH, an denen Bundesbehörden teilnehmen werden, sind aktuell festgelegt (also beispielsweise interministerielle Treffen oder Treffen mit der Uranit GmbH, Eon und RWE oder Sitzungen des Ge- meinsamen Ausschusses mit Großbritannien und den Nieder- landen; bitte mit Datum)? Die Regierungen der sogenannten Troika-Staaten, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich der Nie- derlande und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, stehen zu dem seit mehr als 40 Jahren erfolgreichen völkerrechtlichen Vetrag von Almelo (Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland, dem Königreich der Nieder- lande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Ent- wicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans) und streben die Durchsetzung seiner Vorgaben auch für den Fall einer potenziellen künftigen Änderung der Eigentumsverhält- nisse an. Die Bundesregierung wird je nach Bedarf mit allen relevanten Beteiligten Gespräche zum Thema URENCO führen. Die nächste Sitzung des Gemeinsamen Aus- schusses der Troika-Regierungen ist derzeit für März 2013 terminiert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa- che 17/12162, Frage 33): War das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, in irgendeiner Form an der Ent- scheidung beteiligt, auch weiterhin für den Export von Nukle- artechnik und damit auch für den Bau von Atomkraftwerken im Ausland zu bürgen, und, wenn das BMU konsultiert wurde, welche Einwände, Stellungnahmen oder anderen Hin- weise hat es zu der Thematik vorgebracht? Über die Übernahme einer Exportkreditgarantie ent- scheidet der Interministerielle Ausschuss für Export- kreditgarantien, IMA, dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als Federführer, das Bundes- ministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehören. Der IMA entscheidet im Konsens dieser vier Ressorts. Eine Mitentscheidung an- derer Ressorts ist nicht vorgesehen. Der IMA kann für besondere Einzelfragen auch die Expertise anderer Res- sorts heranziehen. Die Beteiligung erfolgt in der Praxis, sofern es fachlich erforderlich ist. Die Bundesregierung gibt keine Auskunft zu internen Konsultationen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit nimmt aber grundsätzlich keine Bewertun- gen ausländischer Kernkraftwerke vor. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Druck- sache 17/12162, Frage 34): Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung in Hin- sicht darauf, dass sie nach Fukushima zu dem Schluss gekom- men ist, aus Gründen der Sicherheit aus der Atomenergie aus- zusteigen, nach wie vor auf Umweltleitlinien bei der Vergabe von Bürgschaften zu verzichten und folglich gegebenenfalls auch den Export von Nukleartechnik und damit auch den Bau von Atomkraftwerken im Ausland abzusichern, wenn man da- von ausgeht, dass eine Nichtvergabe von Bürgschaften für den Export von Nukleartechnik keinerlei Einmischung in die sou- veräne Entscheidung anderer Staaten über die Ausgestaltung ihrer Energiepolitik und ihres Energiemixes darstellt? Der Interministerielle Ausschuss für Exportkredit- garantien richtet sich bei seinen Entscheidungen nach den OECD-Umweltleitlinien und wendet diese unmittel- bar an. Die OECD-Leitlinien schließen die Übernahme von Nukleartechnologieexporten nicht aus. Soweit Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen für Kernkraftwerke im Ausland beantragt werden, werden besonders strenge Prüfungsanforderun- gen angelegt, denn die Bundesregierung ist sich der be- sonderen Sensibilität von Nuklearprojekten bewusst. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Fukushima setzt sich die Bundesregierung zudem in der EU und in der Inter- nationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, sowie im Rahmen der G20-Staaten für einheitliche und möglichst verbindliche Kernenergiesicherheitsstandards auf hohem Niveau ein. Die Bundesregierung hat sich darüber hi- naus erfolgreich dafür eingesetzt, dass in den am 28. Juni 2012 in Kraft getretenen überarbeiteten OECD- Umweltleitlinien für Exportkredite jetzt explizit auf IAEO-Standards verwiesen wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 35): Wie ist der inhaltliche bzw. konzeptionelle Sachstand be- züglich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die vom Netzausbau unmittelbar betroffen sind und durch eine so- genannte Bürgerdividende am Gewinn durch den Leitungs- ausbau profitieren sollen, vor dem Hintergrund des Thesenpa- piers zur Bürgerdividende beim Netzausbau des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27055 (A) (C) (D)(B) sowie der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Anlagemöglich- keiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau“ (Bun- destagsdrucksache 17/11626), und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? Die Bundesregierung stellt fest, dass die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Grundsatz auf freiwil- liger und marktmäßiger Basis bereits im geltenden regu- latorischen Rahmen möglich ist. Ein Beispiel stellt das Modellprojekt der Bürgernetzgesellschaft zur Westküs- tentrasse in Schleswig-Holstein dar, welches mit Unter- stützung unter anderem des zuständigen Übertragungs- netzbetreibers, der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundesnetzagentur entwickelt wurde und kurz- fristig umgesetzt werden soll. Ob und wie darüber hinaus weitere tragfähige Modelle zur finanziellen Beteiligung von Bürgern entwickelt werden können, wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. In diese Überlegungen werden insbesondere auch die Vorschläge von Bundesminister Dr. Peter Altmaier aus dem Thesenpapier „Bürgerdividende Netz- ausbau“ einbezogen. Diese Vorschläge sollen zeitnah mit den Betroffenen diskutiert werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 34): Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag den nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes, EnLAG, seit dem 1. Oktober 2012 fälligen Fortschrittsbericht zum Ausbau der Höchstspannungsnetze vorlegen, vor dem Hinter- grund, dass die Bundesnetzagentur die Prüfung des Netzent- wicklungsplans inzwischen abgeschlossen hat, was die Bun- desregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 79, Plenarprotokoll 17/210, als Grund für die Verzögerung ange- geben hat, und was sind die Gründe für die weitere Verspä- tung? Der Bericht wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2012 an den Deutschen Bundestag übersandt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/12162, Fragen 37 und 38): Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung über die 2010/2011 im Sektor Energiewirtschaft/Strom beschlossenen Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus in Anbetracht der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, vor, dass das Klimaziel der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 angesichts der Trendentwicklung der CO2-Emissionen (NIR 2013) zusätzliches Handeln erfordert? Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung in die- sem Zusammenhang über die 2010/2011 im Sektor Energie- wirtschaft/Wärme beschlossenen Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus vor? Die Bundesregierung strebt an, die klimaschädlichen Treibhausgase gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent bis 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis 2050 zu senken. Insgesamt konnte die Freisetzung von Treib- hausgasen in Deutschland seit 1990 deutlich vermindert werden. Für die verlässliche Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Maßnahmen erfor- derlich sind, um die Ziele des Energiekonzepts zu errei- chen, ist es noch zu früh. Die Bundesregierung stimmt derzeit den sogenannten Projektionsbericht ab, der unter anderem Schätzungen darüber enthält, wie sich Treib- hausgasemissionen in Deutschland in den einzelnen Sek- toren bis 2020 voraussichtlich entwickeln werden. Die Bundesregierung hat am 19. Oktober 2011 den Monitoringprozess „Energie der Zukunft“ ins Leben ge- rufen. In diesem Prozess werden die Umsetzung der Maßnahmen des Energiekonzepts und die Fortschritte bei der Zielerreichung mit Blick auf eine sichere, wirt- schaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung regelmäßig überprüft. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung die oben genannte Frage nach Ressortabstimmung des Projektionsberichts und im Rahmen des Fortschrittsberichts beantworten. Der Fort- schrittsbericht beruht auf einer mehrjährigen Datenbasis und trägt auf diese Weise dazu bei, dass verlässliche Trends erkennbar werden. Der erste Fortschrittsbericht ist für das Jahr 2014 vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD) (Drucksache 17/12162, Fragen 39 und 40): Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung über die 2010/2011 im Sektor Industrieprozesse beschlossenen Maß- nahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus in Anbetracht der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, vor, dass das Klimaziel der Bundesregierung von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 an- gesichts der Trendentwicklung der CO2-Emissionen (NIR 2013) zusätzliches Handeln erfordert? Welche politischen Anstrengungen im Bereich Energieef- fizienz wird die Bundesregierung zusätzlich unternehmen, wenn, wie in der Financial Times Deutschland vom 18. Okto- ber 2011 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeräumt, das Etappenziel einer Re- duktion der Treibhausgasemissionen von 40 Prozent bis 2020 „kein Selbstläufer“ ist und die deutschen Unternehmen an- stelle einer Senkung von 2,65 Prozent pro Jahr zurzeit nur eine Senkung von 1,3 Prozent aufweisen können? Die Energieproduktivität in Deutschland hat sich im Zeitraum 2008 bis 2011 durchschnittlich um jährlich 2 Prozent gesteigert. Um das Ziel der Bundesregierung, die Energieproduktivität bis zum Jahr 2020 jährlich um 2,1 Prozent zu erhöhen, zu erreichen, ist eine geringfü- gige Verstärkung des laufenden Trends erforderlich. Der Erste Monitoringbericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ stellt in Kapitel 5.4 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz dar. Dazu zählt im Bereich Industrie und Gewerbe insbesondere das vom 27056 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Deutschen Bundestag am 8. November 2012 beschlos- sene Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes. Neben den bereits eingerichteten werden im Laufe des Jahres 2013 noch weitere Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Ge- werbe von der Bundesregierung angeboten. Zum einen handelt es sich dabei um das Zuschussprogramm für die Effizienzsteigerungen in sonstigen Produktionsprozes- sen, zum anderen um die Förderung von Energie- managementsystemen in Industrieunternehmen. Mit Verabschiedung der EU-Energieeffizienzricht- linie wurden zudem weitere Regelungen auf europäi- scher Ebene beschlossen, die bis Juni 2014 in nationales Recht umzusetzen sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 41): Wie hat sich der Markt für E-Zigaretten in den letzten Jah- ren in Deutschland entwickelt, und wie hoch waren die durch den Umstieg von Raucherinnen und Rauchern auf E-Zigaret- ten bedingten Tabaksteuerausfälle (nach Jahren für die letzten fünf Jahre)? Erstens. Eine valide Übersicht über die Marktent- wicklung von E-Zigaretten liegt der Bundesregierung nicht vor. Zweitens. Nach Verbandsangaben sollen circa 2 Mil- lionen Raucherinnen und Raucher die E-Zigarette nut- zen. Drittens. Inwieweit sich der vollständige oder teil- weise Umstieg im Nutzerverhalten auf das Tabaksteuer- aufkommen ausgewirkt hat, kann nach Einschätzung der Bundesregierung nicht seriös beantwortet werden. Viertens. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/8652 verwiesen. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12162, Frage 42): Inwiefern plant die Bundesregierung, sich an der Ausbil- dung von Truppen aus ECOWAS-Staaten, die für den Einsatz in Mali vorgesehen sind, zu beteiligen, wie es der Bundes- minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, Dirk Niebel, in der Sendung Anne Will am 23. Januar 2013 angekündigt hat, und in welchem rechtlichen Rahmen soll eine solche Ausbildungsmission stattfinden? Der Bundesregierung liegt kein Ersuchen der Staa- ten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) um Ausbildungsunterstützung der für den Einsatz in Mali vorgesehen ECOWAS-Truppen vor. Die Bitte der ECOWAS an die internationale Gemein- schaft um Unterstützung des Einsatzes ihrer Truppen in Mali sowie die in der Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen 2085 enthaltene Aufforderung an die internationale Gemeinschaft, dieser Bitte nachzukom- men, bezog sich lediglich auf finanzielle, logistische und Ausstattungsunterstützung, nicht jedoch auf Ausbil- dungsunterstützung. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12162, Frage 43): Welche Informationen hat die Bundesregierung hinsicht- lich Berichten über von malischen Soldaten an Zivilisten verübte Menschenrechtsverletzungen im Zuge der französi- schen Militärintervention, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die EU-Ausbildungsmission EUTM Mali? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu den in den Berichten erwähnten Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig eine Beteili- gung deutscher Ausbilder an der EU-Ausbildungsmis- sion für malische Streitkräfte, EUTM Mali. Die Bundes- regierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass im Rahmen der EU-Ausbildungsmission vorgesehen ist, die malischen Streitkräfte auch im Hinblick auf die Beach- tung der Menschenrechte zu unterweisen. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12162, Frage 44): Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch malische Rebellen und malische Regierungstruppen dafür ein, Men- schenrechtsbeobachter nach Mali zu entsenden, und, wenn ja, wie plant die Bundesregierung, eine solche Beobachtungsmis- sion zu unterstützen? Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navanethem Pillay, wird einen Bericht zur Menschenrechtslage in Mali vorlegen, den der Men- schenrechtsrat der Vereinten Nationen diskutieren wird. Auf Grundlage dieses Berichts wird dann erörtert, ob ge- gebenenfalls weitere Maßnahmen – wie die Entsendung von Menschenrechtsbeobachtern – eingeleitet werden. Überdies richten die Vereinten Nationen entsprechend der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrats der Ver- einten Nationen derzeit in Mali eine Vor-Ort-Präsenz ein, die auch die Aufgabe hat, die Einhaltung der Men- schenrechte im Norden des Landes zu beobachten. Unter Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27057 (A) (C) (D)(B) den bisher zwanzig Mitarbeitern des Vorauskommandos der Vereinten Nationen sind zurzeit zwei Menschen- rechtsexperten. Zusätzlich soll auch die afrikanisch geführte Unter- stützungsmission in Mali, AFISMA, als zivile Kompo- nente Menschenrechtsbeobachter enthalten. Die Bundesregierung wird ihrerseits die Menschen- rechtslage in Mali aufmerksam beobachten. Der Bun- desminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, erklärte am 24. Januar 2013 zu Vorwürfen von Men- schenrechtsverletzungen durch die malischen Streit- kräfte: „Das sind schwerwiegende Vorwürfe, denen gründlich nachgegangen werden muss. Racheakte oder Gewalt malischer Soldaten gegen Zivilisten oder ethni- sche Minderheiten wären in keiner Weise akzeptabel. Das würde auch Bemühungen um politischen Ausgleich in Mali untergraben.“ Anlage 28 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 45): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl der willkürlichen Hinrichtungen, Vergewaltigungen und Op- fer dieser Gewalttaten, die nach Angaben der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte, FIDH, von Angehörigen der malischen Armee im Kriegsgebiet im Norden Malis in Sévaré, Mopti, Niono und anderen Ortschaften begangen wor- den sein sollen und die der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 24. Januar 2013 als in keiner Weise akzeptabel kritisiert hat, und wie will die Bundesregie- rung ausschließen, dass unter den beteiligten Soldaten der ma- lischen Armee auch solche waren, die von Soldaten der Bun- deswehr in der Vergangenheit ausgebildet wurden oder in Zukunft, wie geplant, ausgebildet werden? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den infrage stehenden Vorwürfen gegen die malische Armee. Die Bundesregierung hat daher derzeit auch keine Erkenntnisse darüber, ob – falls die Vorwürfe gegen die malische Armee zutreffen – unter den daran beteiligten Soldaten der malischen Armee auch solche waren, die von Soldaten der Bundeswehr in der Vergangenheit aus- gebildet worden waren. Die malische Regierung hat zugesagt, die Menschen- rechtsverletzungen zu untersuchen. Die Bundesregie- rung wird dafür Sorge tragen, dass Soldaten für eine Ausbildung durch die Bundeswehr im Rahmen der Aus- bildungsmission der Europäischen Union, EUTM Mali, nicht infrage kommen, bei denen sich im Rahmen von Untersuchungen ein hinreichender Anfangsverdacht auf begangene Menschenrechtsverletzungen ergibt. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die malischen Streitkräfte im Rahmen von EUTM Mali auch im Hinblick auf die Beachtung der Menschen- rechte unterwiesen werden. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 46): Unter welchen Umständen plant die Bundesregierung, die derzeit ausgesetzte Ausstattungshilfe für die malischen Streit- kräfte fortzuführen, und welche Kenntnisse liegen der Bun- desregierung in diesem Zusammenhang zum aktuellen Aus- stattungsgrad der malischen Armee vor? Die Republik Mali war bereits von 1969 bis 1994 und ist erneut seit 2005 Empfängerland des Ausstattungshil- feprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte, AH-P. Aufgrund der Sicherheitslage konn- ten die für eine Fortsetzung des AH-P im Zeitraum 2013 bis 2016 notwendigen Regierungsverhandlungen mit Mali bisher nicht geführt werden. Folglich ist das Aus- stattungshilfeprogramm vertragsgemäß zum 31. Dezem- ber 2012 ausgelaufen. Über eine mögliche Wieder- aufnahme des AH-P wird im Lichte der weiteren Entwicklungen in Mali entschieden. Der französische Kommandeur der europäischen Ausbildungsmission EUTM Mali, Brigadegeneral François Lecointre, hat vom 21. bis 23. Januar 2013 eine Erkundungsmission in Mali durchgeführt. Im Anschluss hat er Vertreter der Europäischen Union über die Ergeb- nisse seiner Reise informiert. Der Bedarf der malischen Armee an Ausrüstung ist seines Erachtens überschaubar. Die malischen Streitkräfte benötigten vor allem Schuhe, Bekleidung, Helme sowie Schutzwesten, Funkausrüs- tung, Kfz und Pioniergerät. Deutschland hat bereits in den vergangenen Monaten Ausstattungsunterstützung geleistet und unter anderem LKW, Sanitätsversorgung in Form eines Feldlazaretts sowie Zelte zur Unterbringung nach Mali verbracht. Auch ist an die Bundesregierung Bedarf an Splitter- schutzwesten und batteriebetriebenen Handsonden zum Sicherheitscheck übermittelt worden. Den für begrenzte Zwecke angefragten Bedarf werden wir decken können. Gerade gestern wurde eine Lieferung an Splitterschutz- westen für die malische Armee in Richtung Mali auf den Weg gebracht. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 47): Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bei der Formulierung der Sanktionen gegen den Iran (speziell den Zahlungsverkehr betreffende) getroffen, um sicherzustellen, dass durch sie die Versorgung der Bevölkerung mit Medika- menten nicht eingeschränkt wird, und welche Maßnahmen er- greift sie, um die immer wieder auftretenden Probleme (ver- gleiche unter anderem „Die Kranken warten“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. November 2012) bei der Bezahlung von in den Iran exportierten, lebensnotwendigen Medikamen- ten (wie sie beispielsweise der Verein Deutsch-Iranische Krebshilfe e. V. organisiert) zu beheben? 27058 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Die von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen die Islamische Re- publik Iran verfolgen den Zweck, eine diplomatische Lösung des Streits um das iranische Nuklearprogramm herbeizuführen. Sie zielen unter anderem darauf ab, die Einnahmequellen zu reduzieren, die der iranische Staat für sein Nuklearprogramm nutzen könnte. Die Sanktionen richten sich nicht gegen die iranische Zivilbevölkerung. Von Anfang an haben die Sanktions- bestimmungen deshalb entsprechende humanitäre Aus- nahmevorschriften enthalten. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zu den entsprechenden EU-Sanktionsrechtsakten, zuletzt EU-Beschluss 635/2012/GASP des Rates vom 15. Okto- ber 2012, umgesetzt durch EU-Verordnung Nr. 1263/ 2012 des Rates vom 21. Dezember 2012, erfolgreich da- für eingesetzt, dass die humanitär begründeten Ausnah- men auch im Bereich der Kontrolle von Finanztransfers erhalten bleiben. Der Bundesregierung sind Berichte sowohl in irani- schen und internationalen Medien als auch von Nichtre- gierungsorganisationen bekannt, wonach es in Iran Eng- pässe bei der Versorgung mit bestimmten Medikamenten gebe. Die Bundesregierung sieht den Grund für diese Probleme in erster Linie in verfehlter Zuteilung vorhan- dener Mittel durch die iranische Regierung. Der Bundesregierung ist die allgemeine Zurückhal- tung deutscher Banken im Geschäft mit Iran bekannt. Um möglichen negativen Auswirkungen der Sanktio- nen zu begegnen, hat sich die Staatssekretärin des Aus- wärtigen Amts, Dr. Emily Haber, in einem Brief vom 14. November 2012 an den Dachverband „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ gewandt und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie darauf hingewie- sen, dass nach den EU-Sanktionen gegen Iran finanzielle Transaktionen betreffend Lebensmittel, Gesundheitsleis- tungen und medizinische Ausrüstung sowie für landwirt- schaftliche oder humanitäre Zwecke nicht verboten sind bzw. durch die zuständigen Behörden genehmigt werden können. Die Staatssekretärin hat um Prüfung gebeten, wie Transaktionen zwischen Deutschland und Iran für humanitäre Zwecke weiterhin ermöglicht werden kön- nen. Daneben steht die Bundesregierung im ständigen Kontakt mit Unternehmen der pharmazeutischen Indus- trie sowie mit deutschen Kreditinstituten. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12162, Fragen 48 und 49): Aufgrund welcher Kriterien entscheidet die Europäische Union über die in der jüngsten Ratsentscheidung (2013/44/ GASP) angekündigte Verlagerung welcher Elemente der EU- Ausbildungsmission EUTM Somalia vom derzeitigen Ausbil- dungsstandort in Bihanga (Uganda) nach Somalia? Welche Gründe waren ausschlaggebend für die deutsche Zustimmung zur Anpassung bzw. Ausweitung des bisherigen EU-Mandats, und welchen konkreten Beitrag will die Bun- desregierung im Rahmen von EUTM Somalia künftig über- nehmen? Zu Frage 48: Die EU-Ausbildungsmission hat zum Ziel, die soma- lischen Behörden im Zusammenhang mit dem Aufbau der Streitkräfte, der Umsetzung des nationalen Sicher- heits- und Stabilisierungsplans Somalias und Tätigkeiten zur Ausbildung der Streitkräfte anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Die Verlagerung von Teilen der Mission nach Moga- dischu soll erfolgen, sobald die erforderlichen Rahmen- bedingungen, wie unter anderem logistische und sanitätsdienstliche Versorgung, Infrastruktur, Siche- rungskräfte usw., zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der eingesetzten Soldaten gewährleistet sind. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Mandats beruht auf der Sicherheitslage in der Republik Somalia und der politischen Entscheidung durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU. Zu Frage 49: Die am 18. September 2012 einstimmig angenom- mene Resolution 2067 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Somalia markiert das Ende der Übergangsphase. Sie bietet die politische Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der internationalen Ge- meinschaft mit den neu etablierten staatlichen somali- schen Strukturen. Allgemeine Wahlen sollen in vier Jah- ren stattfinden. Die europäische Ausbildungsmission EUTM Somalia hat dazu beigetragen, die Handlungsfä- higkeit der bisherigen Übergangsbundesregierung, TFG, und der zukünftigen nationalen Regierung Somalias, So- mali National Government, SNG, substanziell zu stär- ken. Die Mission ist ein wichtiges Element des vernetz- ten Ansatzes der EU in der Region und stärkt die somalische Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung für die eigenen Belange zu übernehmen. Eine Verlagerung von Teilen der Mission nach Moga- dischu ist geeignet, die neu konstituierten somalischen Institutionen weiter zu stärken. Sie kann insbesondere die neue somalische Regierung in die Lage versetzen, mit handlungsfähigen Sicherheitskräften die Stabilisie- rung Somalias weiter voranzutreiben. Durch EUTM- Berater in Mogadischu können der Aufbau eigener Strukturen im somalischen Verteidigungsministerium, Generalstab und in militärischen Ausbildungseinrichtun- gen unterstützt und so die Handlungsfähigkeit des soma- lischen Staates gestärkt werden. Die zu erwartende Erweiterung der Mission trägt den sich nach dem politischen Neuanfang verändernden Er- fordernissen zum nachhaltigen Aufbau der somalischen nationalen Streitkräfte Rechnung. Im militärischen Ratschlag des EU-Militärkomitees wurde festgeschrieben, dass die Verlagerung von Mis- sionsanteilen nach Mogadischu keinem Automatismus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27059 (A) (C) (D)(B) folgt. Zunächst sollen die dafür notwendigen Rahmenbe- dingungen geprüft und nötigenfalls geschaffen werden. Erst dann soll durch das Politische und Sicherheitspoliti- sche Komitee, PSK, neu beraten und gegebenenfalls be- schlossen werden, ob eine Verlagerung tatsächlich statt- finden soll. In den entsprechenden EU-Beschlüssen ist auch fest- gelegt, dass die Ausbildung in Bihanga zunächst für zwei weitere Durchgänge fortgesetzt werden soll. Zeit- gleich soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang Ausbildung in Somalia durchgeführt werden kann. Deutschland beabsichtigt derzeit, die Beteiligung an der EU-Trainingsmission in Uganda mit der personellen Be- setzung von Dienstposten im Missionshauptquartier in Kampala sowie dem Stab, dem Unterstützungsbereich und in den Ausbildungsteams im Bihanga Training Camp fortzusetzen. Eine deutsche Beteiligung an Ausbildungsanteilen in Somalia ist derzeit nicht vorgesehen. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12162, Frage 50): Welche konkreten Unterschiede führen dazu, dass die Bundesregierung für die EU-Ausbildungsmission EUTM So- malia selbst jetzt, wo diese schrittweise nach Somalia verlegt werden soll, kein Mandat des Deutschen Bundestages für nö- tig erachtet, im Falle der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali ein solches Mandat hingegen für nötig hält, und bezie- hen sich diese Unterschiede eher auf die Gefährdungslage oder die Unmittelbarkeit der Einbeziehung in einen bewaffne- ten Konflikt? Die Ausbildungsmission der Europäischen Union für Somalia und die geplante Ausbildungsmission in Mali finden unter grundsätzlich unterschiedlichen Rahmenbe- dingungen statt. Die Ausbildung im Rahmen von EUTM Somalia erfolgt bislang nicht in Somalia selbst, sondern in Uganda. Die EUTM Mali hingegen wird im konflikt- befangenen Staat selbst durchgeführt. Trotz beabsichtig- ter räumlicher Entfernung der Ausbildungsorte von der Zone der Kampfhandlungen ist deren Übergreifen auf andere Landesteile derzeit nicht auszuschließen. Während daher EUTM Somalia in einem weitgehend sicheren Umfeld stattfindet, muss bei der geplanten Aus- bildungsmission in Mali von einer vergleichsweise hö- heren Gefährdungslage ausgegangen werden. Letztere kann als ein Kriterium für die Beurteilung herangezogen werden, ob nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und nach den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die qualifizierte Erwartung einer Einbezie- hung in bewaffnete Unternehmungen besteht, so dass ein Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes vorliegt, der der Zustimmung des Deutschen Bundes- tages bedarf. Der jüngst gefasste EU-Ratsbeschluss zur Verlänge- rung von EUTM Somalia bis 2015 zusammen mit den im Dezember 2012 gefassten Gremienbeschlüssen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, PSK, sowie des militärischen Ratschlags des EU-Militärkomi- tees sieht mitnichten einen Automatismus einer Verlage- rung der Mission nach Somalia vor. Er betont vielmehr, dass zunächst die dafür notwendigen Rahmenbedingun- gen geprüft und nötigenfalls geschaffen werden müssen. Erst dann soll durch das PSK neu beraten und gegebe- nenfalls beschlossen werden, ob eine Verlagerung tat- sächlich stattfinden soll. Erst wenn die Verlagerung von Ausbildungsteilen nach Somalia konkret ansteht und über eine deutsche Beteiligung hieran entschieden würde, würde geprüft werden, ob ein Mandat des Deut- schen Bundestages hierfür notwendig wäre. Eine deut- sche Beteiligung an Ausbildungsanteilen in Somalia ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12162, Frage 51): Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie auf meine mündliche Frage zu den Umständen des Abschusses eines tür- kischen Kampfflugzeugs am 22. Juni 2012 (Plenarprotokoll 17/203) an der türkischen Darstellung trotz angeblich fehlen- der eigener Erkenntnisse und ausbleibender Veröffentlichung eines türkischen Untersuchungsberichtes festhielt, wonach „das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationalen Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen“ worden sei, während die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP-Aktuell, Ausgabe 1, Januar 2013) mittlerweile eindeutig feststellt, dass „ein türkischer Jet in syrischem Luftraum abge- schossen“ wurde, nachdem „türkische Flugzeuge die syrische Luftabwehr ‚testeten‘, und „die Türkei schon bald einräumen [musste], dass ihre jeweilige Darstellung unrichtig war“? Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, wie gemäß Ihrer Frage die Stiftung Wissenschaft und Politik in der genannten Studie eindeutig festgestellt haben könnte, dass der Abschuss eines türkischen Auf- klärungsflugzeuges im syrischen Luftraum erfolgte. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass der Abschuss eines unbewaffneten Aufklärungs- flugzeuges ohne vorherige Warnung als unverhältnis- mäßiger Akt zu werten ist. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12162, Frage 52): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die laut Artikel vom 14. Januar 2013 im Münchner Merkur („Syrische Oppositionelle zur ,Siko‘ eingeladen“) zur Sicherheitskonfe- renz vom 1. bis 3. Februar 2013 in München eingeladenen syrischen Oppositionsgruppen zu den Gruppen gehören, die im syrischen Bürgerkrieg, wie Human Rights Watch jüngst berichtete, Kindersoldaten einsetzen oder mit solchen Grup- pen zusammenarbeiten? Zur Münchner Sicherheitskonferenz wurde der Vor- sitzende der Nationalen Koalition der Syrischen Revolu- 27060 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) tions- und Oppositionskräfte, Sheikh Moaz al-Khatib, eingeladen. Ziel der Nationalen Koalition ist es, alle Oppositionskräfte zu einen und die politische Kontrolle über die bewaffneten Gruppen im Lande zu erlangen. Herr al-Khatib und andere maßgebliche Vertreter der Nationalen Koalition haben sich wiederholt und sehr deutlich zu den Grundsätzen des humanitären Völker- rechts bekannt. Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 53): Welche Staaten haben der Bundesregierung Interesse an der Hinterlassung von militärischem Gerät im Rahmen des geplanten Rückzugs der Bundeswehr aus Afghanistan signali- siert, und mit welchen Staaten führt die Bundesregierung be- reits entsprechende Gespräche bzw. strebt sie diese an? Der Bundesregierung liegen offizielle Anfragen aus der Kirgisischen Republik und aus der Mongolei vor. Über die Hinterlassung von Material hat die Bundes- regierung bisher noch keine Entscheidungen getroffen. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 54): Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung das (bis- herige und künftige) Beratungsverfahren über das Gesetzge- bungsverfahren in der Russischen Föderation, das ein Verbot von homosexueller Propaganda vorsieht, und wie reagiert die Bundesregierung darauf? Am 25. Januar 2013 hat die Staatsduma der Russi- schen Föderation Änderungen im Gesetz über administ- rative Vergehen verabschiedet. Sogenannte „Propaganda von Homosexualität unter Minderjährigen“ soll mit Geldstrafen geahndet werden: bis zu 5 000 Rubel, ca. 120 Euro, bei Privatpersonen, bis zu 500 000 Rubel, circa 12 000 Euro, bei juristischen Personen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist zeitgleich der Beschluss gefasst worden, bis zum 25. Mai 2013 die Möglichkeit einzuräumen, Änderungsvorschläge einzu- reichen. Eine zweite und die abschließende dritte Lesung in der Duma sollen erst nach dem 25. Mai 2013 stattfinden. Um Gesetzeskraft zu erlangen, müssen die Änderungen vom Föderationsrat bestätigt, vom Präsidenten unter- zeichnet und veröffentlicht werden. Bislang verfügt die Bundesregierung über keine Informationen darüber, wann die zweite Lesung stattfinden könnte. Die Bundesregierung hat die Verabschiedung des Ge- setzes in der ersten Lesung öffentlich kritisch kommen- tiert. Der Beauftragte der Bundesregierung für Men- schenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, appellierte in einer Presseerklärung vom 25. Januar 2013 an die Duma, die Rechte der russi- schen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und forderte die Duma auf, das Gesetz zu stoppen. In einem Gespräch mit dem Botschafter der Russi- schen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland am 28. Januar 2013 kritisierte der Bundesminister des Aus- wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, die Gesetzesinitiative und stellte klar, dass das Gesetz die europäisch-russi- schen Beziehungen erschweren und Russlands Ansehen in Europa beschädigen könne. Das Gesetz stehe im Wi- derspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Bundesregierung erwartet, dass Russland seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Men- schenrechte erfüllt und dass die von der russischen Ver- fassung garantierten Rechte in die Rechtswirklichkeit umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird daher weiterhin ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass das Gesetz gegen die Grundsätze verstößt, denen Russland durch die eigene Verfassung und die Unter- zeichnung internationaler Vereinbarungen verpflichtet ist. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 55): In welcher Form hat sich die Bundesregierung bemüht, auf das Gesetzgebungsverfahren in der Russischen Föderation zu einem Verbot homosexueller Propaganda einzuwirken, und welche Wege sieht sie, ihrem strategischen Partner Russland zu bedeuten, dass sie eine solche Gesetzgebung als diskrimi- nierend ansieht und die geplante Gesetzgebung gegen die ge- meinsam im Europarat beschlossenen Grundrechte verstoßen wird? Die Bundesregierung hat frühzeitig und wiederholt gegenüber der russischen Seite ihre Erwartung geäußert, dass Rechte sexueller Minderheiten in der Russischen Föderation geschützt werden. Bereits im Zusammen- hang mit dem im März 2012 in Sankt Petersburg verab- schiedeten regionalen Gesetz hatte die Bundesregierung deutlich gemacht, dass solche Gesetze – ob regional oder föderal – gegen die Grundsätze verstoßen, denen sich Russland in der eigenen Verfassung und durch die Mit- gliedschaft im Europarat verpflichtet hat. Diese Sorge hat die Bundesregierung durch Demarchen ihrer Vertre- ter gegenüber russischen Behörden, Schreiben, Anspra- che in bilateralen Gesprächen auf allen Ebenen und öf- fentliche Stellungnahmen vermittelt. Zuletzt geschah dies durch eine Presseerklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, vom 25. Ja- nuar 2013. In einem Gespräch mit dem Botschafter der Russi- schen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland am 28. Januar 2013 kritisierte der Bundesminister des Aus- wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, die Gesetzesinitiative und stellte klar, dass das Gesetz die europäisch-russi- schen Beziehungen erschweren und Russlands Ansehen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27061 (A) (C) (D)(B) in Europa beschädigen könne. Das Gesetz stehe im Wi- derspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ebenso hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür eingesetzt, dass das Thema regelmäßig bei den Menschenrechtskonsultatio- nen zwischen der EU und Russland angesprochen wird. Die Bundesregierung wird die Entwicklung des Ge- setzesvorhabens aufmerksam verfolgen und die Ange- legenheit gemeinsam mit ihren europäischen Partnern gegenüber Russland weiterhin deutlich zur Sprache brin- gen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 56): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die aktuelle Materialsammlung der Innenministerkonferenz zum NPD- Verbot auch Äußerungen oder Verhaltensweisen von Personen aus dem NPD-Bereich bzw. von NPD-Funktionsträgern ent- hält, die irgendwann einer Sicherheitsbehörde als Vertrauens- person, Informationsmittler oder Ähnliches im NPD-Umfeld dienten oder die in solcher Funktion die Äußerungen der zitierten Personen veranlassten, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihre anstehende Entscheidung, ob auch sie ein Verbot der NPD beantragen will, hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines solchen Antrags aus der kürz- lichen Äußerung des neuen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR, das Bundesverfas- sungsgericht müsse sich dabei „entscheidend“ an der EGMR- Rechtsprechung orientieren sowie an dessen „Prinzip der Ver- hältnismäßigkeit“, wonach „das angestrebte Ziel – also die Bekämpfung einer Gefahr, die von einer extremistischen Partei ausgeht – in einem angemessenen Verhältnis zu dem gravierenden Eingriff in deren politische Freiheitsrechte ste- hen“ muss (Süddeutsche Zeitung vom 2. Januar 2013)? In der Materialsammlung – die ausschließlich aus offen zugänglichen Belegen zusammengestellt ist – wurde durchgängig der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Einstellungsbeschluss vom 18. März 2003 ge- forderten Kenntlichmachung der Quellenrelevanz ent- sprochen. Dabei fand die folgende Differenzierung statt: In der so genannten Kategorie A befinden sich die Belege, die einer bestimmten Person als Autor oder Urheber zugeordnet werden können. Beispiel hierfür ist ein Namensbeitrag eines NPD-Mitglieds in der NPD- Parteizeitung. Bei Belegen dieser Kategorie wurde ge- prüft, ob die Person, der der Beleg zugeordnet werden kann, nach dem 1. Januar 2003 eine Quelle einer Sicher- heitsbehörde war. Da die Materialsammlung im Wesent- lichen nur Belege enthält, die 2008 oder später entstan- den sind, wird dadurch ein zusätzlicher zeitlicher Sicherheitspuffer von mindestens fünf Jahren geschaf- fen, um so auch eine mögliche frühere, in diesen Zeit- raum fallende Quelleneigenschaft auszuschließen. In der sogenannten Kategorie AD befinden sich Belege, die nicht einer bestimmten Person, sondern nur einem Gremium zugeordnet werden können. Beispiel hierfür ist ein Flugblatt, das von einem Landesverband der NPD herausgegeben wurde. Bei Belegen dieser Kategorie wurde geprüft, ob zu dem Zeitpunkt, als das Beweismittel entstanden ist – das heißt der Zeitpunkt der Veröffentlichung oder bei Internetveröffentlichungen des Abrufs durch die Sicherheitsbehörden –, Quellen in dem hierfür verantwortlichen Personenkreis eingesetzt oder geführt wurden. Eine weiter zurückreichende Prü- fung war aufgrund der häufigen personellen Fluktuation in diesen Gremien nicht möglich. Was die Äußerung des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Süddeutschen Zeitung vom 2. Januar 2013 zum Prinzip der Verhältnis- mäßigkeit betrifft, so hat dieser auf ein zentrales, aber bereits bekanntes Element in der EGMR-Recht- sprechung zu Parteiverboten hingewiesen. Der EGMR- Präsident hat allerdings auch gesagt, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit „im deutschen Recht ebenfalls gut entwickelt ist“, und explizit klargestellt, dass er „zu künftigen Verfahren […] nichts sagen“ werde. Schluss- folgerungen zum Ausgang eines Parteiverbotsverfahrens in einem konkreten Fall lässt das Interview weder in die eine noch in die andere Richtung zu. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Fragen 57 und 58): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aus- sage des stellvertretenden Vorsitzenden der türkischen Regie- rungspartei AKP, Mehmet Ali Sahin, dass es auch in Deutsch- land Anschläge auf kurdische Aktivisten geben könne (vergleiche www.n-tv.de vom 21. Januar 2013), wie es in den vergangenen Wochen in Paris geschah? Welche Informationen oder Hinweise der deutschen Sicherheitsbehörden liegen der Bundesregierung im Einzel- nen diesbezüglich vor, und welche Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen? Zu Frage 57: Die Bundesregierung wertet – unabhängig von Äuße- rungen der dargestellten Art – stetig die aktuelle Sicher- heitslage und die daraus zu ziehenden Folgerungen aus. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf entsprechende Taten in Deutschland vor. Zu Frage 58: Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf entsprechende Taten in Deutschland vor. Sicherheits- vorkehrungen im Sinne der Frage – also Schutzmaß- nahmen für Personen oder Einrichtungen in Deutschland fallen in die allgemeinpolizeiliche Zuständigkeit der Länder. Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder tauschen vorliegende Informationen ständig aus. 27062 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Susanne Kieckbusch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Fragen 59 und 60): Wie geht die Bundesregierung mit dem verständlichen Wunsch auf Nachzug der zurückgelassenen, inzwischen alten und gebrechlichen Familienmitglieder aus den Dörfern in der Türkei um, die aufgrund der Gastarbeiterpolitik Deutschlands in den 1960er-Jahren die meisten der jungen Menschen durch Wegzug verloren haben? Wie ist die Situation in den anderen Ländern, aus denen Deutschland in den 1960er-Jahren hauptsächlich Gastarbeiter „rekrutierte“? Zu Frage 59: Der Nachzug türkischer Familienangehöriger richtet sich nach den Regelungen zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, die in §§ 27 ff. des Aufenthalts- gesetzes, AufenthG, niedergelegt sind. Grundsätzlich sind danach nur Ehegatten und minderjährige ledige Kinder nachzugsberechtigt. Das entspricht den Anforde- rungen der Familienzusammenführungs-RL, Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003. Eltern von Voll- jährigen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fami- liennachzug. Für sie gilt jedoch die Härtefallregelung des § 36 Absatz 2 AufenthG. Danach kann der Familien- nachzug gewährt werden, wenn dies zur Vermeidung ei- ner außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Härtefall- begründend sind Umstände, aus denen sich ergibt, dass entweder der im Bundesgebiet lebende oder der nach- zugswillige Familienangehörige auf die familiäre Lebenshilfe angewiesen ist, die sich nur im Bundesge- biet erbringen lässt. Sofern im Ausland noch andere Fa- milienangehörige leben, ist der Familiennachzug zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte regelmäßig nicht erforderlich. Zu Frage 60: Familienangehörige von ehemaligen Gastarbeitern, die aus heutigen EU-Mitgliedstaaten stammen, genießen in Deutschland das unionsrechtliche Recht auf Frei- zügigkeit. Sie können nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie die Voraussetzungen des EU-Freizügigkeitsrechts erfüllen. Nichterwerbstätige Unionsbürger genießen das Recht auf Freizügigkeit, so- fern sie über ausreichende Existenzmittel und Kranken- versicherungsschutz verfügen, unabhängig davon, woher diese Mittel stammen (§ 4 Freizügigkeitsgesetz/EU). Darüber hinaus haben Verwandte von Unionsbürgern in aufsteigender Linie das Recht auf Freizügigkeit, wenn ihnen von dem Unionsbürger Unterhalt gewährt wird (§ 3 Absatz 2 Nummer 2 Freizügigkeitsgesetz/EU). Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 61): Welche Einnahmeausfälle sind im Energie- und Klima- fonds 2013 jeweils zu erwarten, wenn der Preis von Emis- sionszertifikaten für den Rest des Jahres beim aktuellen Stand von rund 4 Euro verharrt oder auf den am 24. Januar 2013 re- gistrierten Tiefstpreis von unter 3 Euro absinkt, und kann ein Ausfall in dieser Größenordnung durch andere von der Bun- desregierung geplante Maßnahmen aufgefangen werden? Bei jahresdurchschnittlichen Preisen von 4 bzw. 3 Euro pro Zertifikat entstünden gegenüber den für 2013 ge- planten Einnahmen Ausfälle in der Größenordnung von 1,2 bzw. 1,4 Milliarden Euro. Welche Einnahmen 2013 aus dem Emissionshandel tatsächlich zu erwarten sind, hängt entscheidend von der Entwicklung der Märkte ab. Der Markt wird sicher- lich sehr sorgfältig die bevorstehenden Entscheidungen auf europäischer Ebene über mögliche Änderungen beim europäischen Emissionshandel und über die Anpassung der EU-Klimaziele beobachten. Erst wenn dieser Pro- zess abgeschlossen ist, können belastbare Aussagen zu den künftigen Einnahmen aus dem Emissionshandel und ggfs. entstehendem Kompensationsbedarf gemacht wer- den. Dass bei unverändert niedrigen Zertifikatepreisen Handlungsbedarf besteht, versteht sich von selbst. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber betonen, dass der Energie- und Klimafonds derzeit noch Rückla- gen in Höhe von rund 195 Millionen Euro besitzt, die vollständig zum Ausgleich etwaiger Mindereinnahmen eingesetzt werden. Zudem sieht § 4 Abs. 4 EKFG vor, dass der Fonds zum Ausgleich eines Finanzierungsdefi- zits ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt er- halten kann. Von dieser Ermächtigung würde die Bun- desregierung im Bedarfsfall Gebrauch machen und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab unterrichten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 62): Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, LMBV, der Öffentlichkeit die vollständige Studie zur Belastung der Spree mit Eisenhydroxid und Sulfat zugänglich machen wird, nachdem die Ergebnisse am 8. Januar 2013 vorgestellt wurden, und, wenn sie eine vollständige Veröffentlichung nicht beab- sichtigt, warum tut sie das nicht? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, LMBV, die Ergebnisse der von ihr veranlassten und finanzierten Studie zur Belastung der Spree mit Ei- senhydroxid und Sulfat nicht nur am 8. Januar 2013, sondern auch am 16. Januar 2013 der interessierten Öf- fentlichkeit vorgestellt hat. Die bei diesen Veranstaltun- gen präsentierten fachlichen Karten, Ergebnisse der Da- tenerhebungen, Prognosen zur künftigen Entwicklung sowie die geplanten Gegenmaßnahmen sind inzwischen auf der Homepage der LMBV unter der Rubrik „Wasser- management/Verockerung der Spree“ eingestellt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27063 (A) (C) (D)(B) Der Informationsanspruch der Öffentlichkeit wird von der LMBV mit den durchgeführten Informationsver- anstaltungen und der Bereitstellung einer substanziellen Zusammenfassung erfüllt. Eine Veröffentlichung der Studie, die auch mittelfristig mehrere Aktualisierungen erfahren wird und nicht in allen Punkten das behördliche Einvernehmen erlangt, ist nach Ansicht der LMBV fach- lich und sachlich nicht notwendig. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 63): In welcher Form haben die Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bundesbank die Aktivitäten der chinesischen Zentralbank zur Bekämpfung und Aufdeckung von Geldfälschung unterstützt, obwohl Geldfälscherinnen und Geldfälscher in China mit der Todes- strafe rechnen müssen (zum Beispiel: http://news.yahoo.com/ chinese-man-sentenced-death-counterfeit-currency-worth-us- 141328195.html), und wie haben sie sich dabei zusichern las- sen, dass ihre Aktivitäten nicht zu Todesstrafen führen? Die Deutsche Bundesbank teilte dem Bundesministe- rium der Finanzen auf Anfrage mit, dass sie im Rahmen ihrer Technischen Zentralbank-Kooperation Ausbildungs- und Beratungshilfe für ausländische Zentralbanken in al- len Kernfeldern des Zentralbankmanagements anbietet. Dazu gehören beim Thema Bargeldmanagement auch Fragen der Falschgeldprävention. Dabei handelt es sich nicht um eine tiefer gehende Kooperation, sondern um sporadische Veranstaltungen und Seminare, bei denen es in erster Linie darum geht, ein allgemeines Überblickswissen zu vermitteln. So fand im Jahr 2003 ein eintägiger Besuch von Beschäftigten der chinesischen Zentralbank, Peoples Bank of China, PBoC, in der Zentrale der Bundesbank zum Thema Banknotenbearbeitung und Falschgeld statt. Eine wei- tere bilaterale Veranstaltung fand im März 2012 unter dem Titel Cash Management statt, woran 19 Angehörige der chinesischen Zentralbank PBoC teilnahmen. Zudem beteiligten sich in den letzten sechs Jahren zwei Mal ein Beschäftigter der chinesischen Zentralbank PBoC (so- wie einmal ein Beschäftigter der Zentralbank von Tai- wan) an den internationalen Zentralbankkursen zum Thema Cash Management and Combating Counterfeit Money. Eine direkte Verbindung zur Todesstrafe habe die Bundesbank nicht erkennen können, weshalb sie zum damaligen Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Zusam- menarbeit mit der chinesischen Zentralbank PBoC zum Thema Falschgeldbekämpfung auszuschließen, nicht an- gewandt habe. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 64): Wie ist der Geldbetrag nach § 398 a Nr. 2 der Abgaben- ordnung, AO, steuer- und abgabenrechtlich einzuordnen, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den § 371 AO zielgerichteter auszugestalten, um Fälle auszuschließen, bei denen zum Beispiel infolge einer nicht absichtlich (objektiv) unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ungewollte Konse- quenzen entstehen? § 398 a Abgabenordnung, AO, wurde im Zusammen- hang mit der Neuregelung der Selbstanzeige in § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz eingeführt. Für eine wirksame (strafbefreiende) Selbstanzeige müssen alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig offenbart werden (§ 371 Abs. 1 AO). Ab ei- ner Hinterziehungssumme von mehr als 50 000 Euro je Steuerart und Besteuerungszeitraum gibt es keine Straf- befreiung mehr. In diesen Fällen kann aber nach § 398 a AO von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn der Täter zusätzlich zur Nachentrichtung der Steuern ei- nen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer an die Staatskasse zahlt. Die Bemessungsgrundlage für den Geldbetrag nach § 398 a AO ist nach strafrechtlichen Gesichtspunkten zu berechnen, also unter Anwendung des Kompensations- verbotes. Da nach § 398 a AO die hinterzogene Steuer Berechnungsgrundlage für den 5-prozentigen Geldbe- trag ist, besteht grundsätzlich kein Spielraum für die wirtschaftliche Betrachtungsweise, lediglich die kom- pensierte Steuer zugrunde zu legen. Die gilt entspre- chend auch für „Steuerverkürzungen auf Zeit“. Einer zielgerichteteren Ausgestaltung des § 371 AO (Selbstanzeige) bedarf es nicht, um ungewollte Konse- quenzen bei einer nicht absichtlich (objektiv) unrichti- gen Umsatzsteuervoranmeldung auszuschließen. Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kommt nur bei einer vor- sätzlichen Steuerhinterziehung in Betracht. Sie setzt da- mit Wissen und Wollen beim Hinterzieher voraus. Bei Abgabe einer lediglich objektiv unrichtigen Steuervor- anmeldung liegt keine Steuerhinterziehung vor. Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kommt nicht in Betracht. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 65): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und inwieweit Gruppenanfragen zur Aufklärung von Steuer- pflichten an die Schweiz auch für Sachverhalte vor 2013 mög- lich sind, und inwieweit wird die Bundesregierung nach dem Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz zukünftig den Ankauf von Steuer-CDs unterstützen? Gegenwärtig liegen der Bundesregierung keine Er- kenntnisse darüber vor, ob und inwieweit Gruppenanfra- gen zur Aufklärung von Steuerpflichten an die Schweiz auch für Sachverhalte vor 2013 möglich sind. Die gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steuer- ansprüche auch in der Schweiz hat für die Bundesregie- rung hohe Priorität. Zu diesem Zweck wurde das Steuer- abkommen mit der Schweiz geschlossen. Dieses hätte 27064 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) eine gleichmäßige und flächendekkende Durchsetzung dieser Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft ge- währleistet. Dieses Steuerabkommen hat aufgrund des Widerstan- des der oppositionsregierten Länder im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Aufgrund dieser Tatsache ist es lei- der zu keiner Änderung der Rechtslage im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit deutscher Steueransprüche in der Schweiz für die Vergangenheit gekommen. Nach wie vor haben daher die Finanzbehörden mit dem vorhande- nen rechtlichen Instrumentarium unter anderem sicher- zustellen, dass Steuern nicht verkürzt werden. Inwieweit die Bundesregierung das jeweilige Land dabei unterstützen wird, wird sie jeweils im Einzelfall entscheiden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 66): Welche einzelnen Maßnahmen des Jahressteuergesetzes 2013, JStG 2013, falls dieses endgültig scheitert, plant die Bundesregierung durch andere Gesetze umzusetzen, und wie plant die Bundesregierung bei einem endgültigen Scheitern, die in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2012 (IV C 5 – S 2363/07/0002-03), wo- nach der § 52 b des Einkommensteuergesetzes, EStG, ab dem Kalenderjahr 2013 in der Fassung des JStG 2013 zu beachten ist, und vom 28. Dezember 2012 (IV C 1 – S 2000/11/ 10016 :007), wonach die Kapitalertragsteuererhebung gemäß den §§ 43 bis 45 d EStG entsprechend dem Gesetzesbeschluss zum JStG 2013 für nach dem 31. Dezember 2012 zugeflos- sene Erträge anzuwenden ist, vorweggenommenen Bezüge zum JStG 2013 auf eine geltende Gesetzesgrundlage zu stel- len? Das Jahressteuergesetz 2013 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Daher gibt es noch keine Ent- scheidung der Bundesregierung darüber, ob und wie ge- gebenenfalls einzelne Maßnahmen durch andere Gesetze umzusetzen sind. Nach der Ablehnung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundes- tag am 17. Januar 2013 liegt das weitere Verfahren nicht in der Hand der Bundesregierung. Der Bundesrat wird das Jahressteuergesetz 2013 am 1. Februar 2013 noch- mals beraten. Sollte der Bundesrat dem Gesetz erneut nicht zustimmen, bleibt für das weitere Verfahren abzu- warten, ob der Deutsche Bundestag von seiner Möglich- keit Gebrauch machen wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich bitte deswegen um Ihr Verständnis, dass ich derzeit keine weitergehenden Aussagen machen kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Fragen 67 und 68): In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung das Jahr „Selbstbestimmt dabei. Immer“ gegen die Diskriminierung behinderter Menschen, welches am 22. Januar 2013 unter an- derem vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, ausgerufen wurde (bitte geplante Aktivitäten und zur Verfügung stehende Finanzmittel nennen)? Warum hat die Bundesregierung entgegen der öffentlichen Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen (siehe Pressemitteilung des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. November 2010), den neuen Behindertenbericht nicht im Herbst 2012 vorgelegt, und bis wann wird der Deutsche Bundestag diesen Bericht nach derzeitiger Planung erhalten? Zu Frage 67: Laufende behindertenpolitische Projekte und Fachta- gungen berücksichtigen dieses Anliegen grundsätzlich. Nach aktuellem Sachstand sind keine spezifischen Akti- vitäten geplant. Die Haushaltsmittel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ADS, sind Bestandteil des Einzelplans 17 und werden hier systematisch zusammengefasst im Ka- pitel 1706 veranschlagt. Die ADS ist nach dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG, eine – auch hinsichtlich ihres Haushaltes – unabhängige Stelle. Zu Frage 68 Der Teilhabebericht wird völlig neu konzipiert. Die bisherigen Berichte haben sich darauf konzentriert, die in der jeweiligen Legislaturperiode ergriffenen Maßnah- men und Aktivitäten darzustellen. Die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen wurden hingegen nur un- zureichend abgebildet. Mit dem neuen Teilhabebericht werden erstmals die tatsächlichen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick genom- men. Gleichzeitig sollen zwei Themenbereiche vertieft behandelt werden. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Institut hat für die Aufbereitung der umfangrei- chen und oft nicht konsistenten Daten mehr Zeit benötigt als zunächst geplant war, um das gesetzte Qualitätsziel zu erreichen. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im Frühjahr mit dem Teilhabebericht befassen. Danach erfolgt die Zuleitung an den Deutschen Bundestag. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 69): Inwiefern besteht die Möglichkeit, wegen des akuten Fachkräftebedarfs an Erzieherinnen und Erziehern die Gültig- keit von Bildungsgutscheinen bezüglich der regelmäßig drei Jahre betragenden Erzieherinnen- und Erzieherausbildung von zwei auf drei Jahre auszuweiten? Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit un- terstützen das Ziel, durch verstärkte und bedarfsgerechte Umschulungen zur Erzieherin bzw. zum Erzieher einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Erzieherbereich zu leisten. Förderungen können jedoch nur bei Vorliegen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27065 (A) (C) (D)(B) der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Vor- liegen der individuellen und landesrechtlichen Ausbil- dungsvoraussetzungen, erfolgen. Zum Thema Qualifizierungsförderung im Erzieherbe- reich sind Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit derzeit in Gesprächen mit den Ländern. Zugangs- voraussetzungen, die Dauer der Ausbildung und die Fi- nanzierung des dritten Ausbildungsjahres bei Erzieher- umschulungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In den Bundesländern, in denen im dritten Ausbildungs- jahr ein vergütetes Anerkennungspraktikum absolviert wird, kann von einer Finanzierungssicherung des dritten Jahres ausgegangen werden. Hier ist eine Förderung der ersten beiden Ausbildungsjahre durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter möglich. Nach den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Verbänden zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung sollen die Länder prüfen, wie bis zum Ausbildungsjahr 2013/14 Ausbildungsgänge geschaffen werden können, die als Umschulungen vollumfänglich oder zu zwei Drit- teln über einen Bildungsgutschein förderbar sind. Quer- einsteiger in den Erzieherberuf können bei Vorliegen der landes- und arbeitsförderungsrechtlichen Regelungen auch für die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Externenprüfung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher Förderleistungen erhalten. Eine generelle dreijährige Förderung durch Bildungsgutscheine ist daher weder er- forderlich noch beabsichtigt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 70): Aufgrund welcher Regelung im Einigungsprozess wurden die Schadenersatzzahlungen eingestellt, die Arbeitnehmer in der DDR erhielten, wenn sie durch eine Berufskrankheit be- rufsunfähig wurden, und was spricht – auch angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 über den Bestand von Verwaltungsentscheidungen der DDR (Az. 1 BvR 1982/01) – gegen eine Wiederaufnahme der Zahlungen und gegen eine Entschädigung für die letzten 20 Jahre? Aufgrund der §§ 267 ff. Arbeitsgesetzbuch der DDR, AGB-DDR, stand Arbeitnehmern der ehemaligen DDR, die vor dem 1. Januar 1991 einen Arbeitsunfall erlitten hatten, neben Leistungen aus der Sozialversicherung der DDR (Unfallversicherung) ein zivilrechtlicher Schadens- ersatzanspruch gegen ihren Arbeitgeber zu. Die §§ 267 ff. AGB-DDR sind am 31. Dezember 1990 außer Kraft ge- treten. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 – Az.: 8 AZR 878/94 – entschie- den, dass auch in den Fällen, in denen im Gebiet der ehe- maligen DDR ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrank- heit bereits vor dem 1. Januar 1991 eingetreten ist, mit dem Wegfall der §§ 267 ff. AGB-DDR (vorher: § 98 Ge- setzbuch der Arbeit der DDR) keine Rechtsgrundlage für die Zahlung von zivilrechtlichen Schadensersatzleistun- gen mehr besteht. Aufgrund des Entfallens der Rechts- grundlage hat die staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung, SinA, bzw. die für sie regulierende Allianz-Versicherungs-AG die Zahlung der zivilrechtli- chen Schadensersatzleistungen eingestellt. Gegen eine Wiederaufnahme der Zahlungen spricht, dass es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2007 – Az.: 1 BvR 1982/01 – ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 71): Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des Mehraufwandes und der heutigen Personalstruktur der Zentra- len Kommission für die Biologische Sicherheit, ZKBS, die Forderung der Gesellschaft für Virologie e. V. vom 18. Januar 2013, für alle Experimente mit möglicherweise vergleichba- rem Risikopotenzial wie bei Experimenten mit gentechnisch veränderten Viren – für welche die ZKBS bereits heute vorab eine Risikoanalyse durchführt – ebenfalls eine Risikoeinstu- fung durch die ZKBS zur Verpflichtung zu machen, und, wenn nein, warum nicht? Gemäß § 5 Gentechnikgesetz prüft und bewertet die ZKBS sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder in sicherheits- relevanten Fragen zur Gentechnik. Es ist nicht beabsich- tigt, diesen gesetzlich festgelegten Aufgabenbereich der ZKBS, der auch für die Besetzung der ZKBS mit ent- sprechenden Experten maßgeblich ist, auf Risikobewer- tungen außerhalb des Gentechnikrechts auszuweiten, also zum Beispiel auf die Risikobewertung nicht gen- technisch veränderter Viren. Für die Risikobewertung von Experimenten mit nicht gentechnisch veränderten Viren ist zuständiges Gremium der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, ABAS, nach § 17 der Biostoffverordnung. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) (Drucksache 17/12162, Frage 72): Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung in An- betracht der Aussage des Bundesministers für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, über die 2010/ 2011 im Sektor Landwirtschaft beschlossenen Maßnahmen, Gesetze und Verordnungen hinaus vor? Ein spezifisches Treibhausgasminderungsziel für die Landwirtschaft existiert nicht. Gleichwohl leistet die Landwirtschaft einen Beitrag zur Minderung der Treib- hausgasemissionen in Deutschland. Die Treibhausgas- emissionen der Landwirtschaft sind zwischen 1990 und 2011 von circa 88 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf 70,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zurückge- gangen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 20 Prozent gegenüber 1990 (Angaben gemäß Fragestel- 27066 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) lung ohne Emissionen aus Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft). Um weitere Reduktionen zu erreichen, bilden sich nach Auffassung der Agrarministerkonferenz unter an- derem folgende Bereiche heraus: – Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Kohlenstoff- speichern, – Optimierung des Düngemanagements, insbesondere bei Stickstoff, – Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und energetische Nutzung landwirtschaftlicher Rest- stoffe, – Energieeinsparung in den Betrieben sowie in den nachgelagerten Bereichen der Verarbeitung und des Handels, insbesondere in der Veredlungswirtschaft und im Gartenbau (Gewächshäuser), – Schutz des Grünlandes als CO2-Senke. Weitere Klimaschutzmaßnahmen sind denkbar. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 73): Welchen Einfluss hat die in den jüngsten Direktflügen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, und des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, nach Masar-i- Scharif zum Ausdruck kommende geänderte Sicherheitslage in Afghanistan auf die Entscheidung der Bundesregierung, am Flughafen Termes als strategischem Lufttransportstützpunkt der Bundeswehr festzuhalten, und welche Argumente sprechen gegen eine mögliche Nutzung von Flughäfen in Kirgistan, auf die der kirgisische Präsident bei seinem jüngs- ten Berlin-Besuch hinwies? Die Nutzung des strategischen Lufttransportstütz- punktes in Termes ist für den Austausch von Personal des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF weiterhin not- wendig. Für den Personentransport mit Luftfahrzeugen der Bundeswehr von und nach Afghanistan gilt weiterhin das Prinzip, deutsches Personal grundsätzlich in ge- schützten Luftfahrzeugen zu verlegen. Abhängig von der jeweils aktuellen Sicherheitslage vor Ort sind Landungen und Starts in ungeschützten Luftfahrzeugen der Bundeswehr auf dem Flugplatz Ma- sar-i-Scharif im Einzelfall möglich. Der Direktflug des Bundesministers der Verteidigung nach Masar-i-Scharif erfolgte aufgrund einer Einzelfall- entscheidung und ist damit Ausdruck einer positiven Entwicklung der Sicherheitslage in Nordafghanistan. Seit Beginn der Nutzung von Termes als strategischer Lufttransportstützpunkt sind wiederholt alternative Standorte geprüft worden. In der Summe der angelegten Kriterien hat keiner der geprüften Standorte den Anfor- derungen vergleichbar zu Termes entsprochen. Daher wird an der Nutzung von Termes festgehalten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Frage 74): Inwiefern liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob die Bundeswehr im Rahmen des ISAF-Einsatzes konfliktbezogene Inhaftierte (conflict-related Detainees) seit 2012 an afghanische Gefängnisse oder sonstige Einrichtungen ausgeliefert hat, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Inhaftierten nach ihrer Auslieferung nicht gefoltert werden? In 2012 und den ersten Wochen dieses Jahres wurden im Rahmen des ISAF-Einsatzes durch die Bundeswehr keine Personen inhaftiert oder zur Inhaftierung an afghanische Gefängnisse oder sonstige Einrichtungen übergeben. Seit Herbst 2011, nach Bekanntwerden teilweise menschenunwürdiger Behandlung von Gewahrsamsper- sonen in einzelnen afghanischen Hafteinrichtungen, ist durch COM ISAF ein regelmäßiges „Monitoring“ von in Gewahrsam genommenen Personen angewiesen. Darauf- hin wurden bereits in 2011 erste Inspektionen der in Rede stehenden Hafteinrichtungen im Verantwortungs- bereich des Regionalkommandos Nord durchgeführt und das Gefängnispersonal im menschenwürdigen Umgang mit Gewahrsamspersonen geschult. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Folterverbot wird den betroffenen Gewahrsamseinrichtungen die ISAF-Zertifizierung entzogen. Dabei werden ebenfalls Hinweise seitens offizieller UN-Organisationen berück- sichtigt, die ihrerseits unabhängig afghanische Gewahr- samseinrichtungen überprüfen. Ein Verlust der Zertifizierung durch ISAF hat zur Folge, dass bis zu einer Rezertifizierung keine Personen, die durch ISAF oder durch ISAF gepartnerte afghani- sche Sicherheitskräfte in Gewahrsam genommen wurden, in diese Einrichtungen überstellt werden dürfen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12162, Frage 75): Welche Pläne hat die Bundesregierung für ein verstärktes militärisches Engagement in Mali vor dem Hintergrund der Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 21. Ja- nuar 2013, eine eventuelle Intervention in Mali sei Sache der nächsten Legislaturperiode (www.liberation.fr/politiques/2013/ 01/21/a-berlin-hollande-et-merkel-interpeles-par-la-jeunesse- s-il-vous-plait-aidez-nous_875655)? Die Bundesregierung beabsichtigt, sich an der EU- Ausbildungsmission in Mali, EUTM Mali, zu beteiligen. Die Planungen dazu werden in Kürze abgeschlossen sein. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 218. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2013 27067 (A) (C) (D)(B) Absichten für ein verstärktes militärisches Engage- ment in Mali in der nächsten Legislaturperiode liegen darüber hinaus nicht vor. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12162, Fragen 76 und 77): Wie konkret und mit welchem Zeitplan will die Bundesre- gierung eine Integration von Müttern mit Migrationshinter- grund in den Arbeitsmarkt erreichen? Welchen Effekt haben nach Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen wie das Betreuungsgeld oder das Ehegattensplit- ting im Hinblick auf Integration von Müttern mit Migrations- hintergrund in den Arbeitsmarkt, und wie begründet die Bun- desregierung dies? Zu Frage 76: Mit dem in der letzten Woche vorgestellten Fort- schrittsbericht zum Fachkräftekonzept hat die Bundesre- gierung unter anderem auch Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Müttern mit Migrationshin- tergrund konstatiert. Dazu startete das BMFSFJ im Oktober 2012 die Initia- tive „Ressourcen stärken – Zukunft sichern: Erwerbsper- spektiven für Mütter mit Migrationshintergrund“. Ziel der Initiative ist es, übertragbare Ansätze zur Integration von Müttern mit Migrationshintergrund in Beschäftigung zu entwickeln. Dazu gehören neben der Begleitung bei der beruflichen Orientierung, der Vermittlung ergänzen- der Angebote zur sprachlichen und beruflichen Qualifi- kation insbesondere die Querschnittsaufgabe, die Frauen bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiären Verpflichtungen zu unterstützen. Im Rahmen der Initiative werden für die Dauer von ei- nem Jahr 16 Träger finanziell dabei unterstützt, Hand- lungsansätze zu erproben, zu dokumentieren und an- zupassen. Dabei sollen sie ihre Kooperationen mit Jobcentern/ARGEN und anderen Akteuren wie Migran- tenselbstorganisationen, Unternehmen, Verbänden, Kam- mern und anderen Organisationen ausbauen. Mit der Evaluation der Modellprojekte werden erfolg- reiche Handlungsansätze identifiziert und auf dieser Grundlage wird über die weitere Förderung der Arbeits- marktintegration von Müttern mit Migrationshintergrund entschieden. Zu Frage 77: Das Betreuungsgeld ist so konzipiert, dass es jungen Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- und Infrastrukturleistungen der Bundesregierung bestmögli- che Wahlfreiheit eröffnet. Das Betreuungsgeld wird un- abhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Die Erwerbsbeteiligung der El- tern, insbesondere der Mütter, soll durch das Betreu- ungsgeld nicht beeinflusst werden. Denn es geht darum, die Vielfalt der Familienbetreuungsgestaltung zu stärken und flexible Betreuungsmodelle zu unterstützen. Das Betreuungsgeld knüpft nicht an die Minderung der Er- werbstätigkeit eines oder beider Elternteile an. Fehlan- reize werden vermieden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12162, Frage 78): Wird im Rahmen der Ermittlung der Steuerabzüge für das Elterngeld nach § 2 e des Bundeselterngeld- und Elternzeit- gesetzes, BEEG, der Sonderausgaben-Pauschbetrag berück- sichtigt, und welche weiteren Abweichungen gegenüber dem aktuellen Programmablaufplan 2013 (Schreiben des Bundes- ministeriums der Finanzen vom 19. November 2012, IV C 5 – S 2361/12/10001) werden bei der Ermittlung der Steuerab- züge nach § 2 e BEEG vorgenommen? Der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10 c EStG steht allen Elterngeldberechtigten zu und wird bei der Ermittlung der elterngeldrechtlichen Abzüge für Steuern berücksichtigt. Dies ergibt sich aus § 2 e Abs. 6 BEEG. Insoweit sieht das BEEG keine Abweichung von der lohnsteuerlichen Berechnung nach dem Programmab- laufplan vor. Freibeträge, die nicht jeder berechtigten Person zu- stehen, werden hingegen nur berücksichtigt, wenn dies ausdrücklich im BEEG vorgesehen ist. Individuelle Frei- beträge (zum Beispiel nach § 39a EStG) finden dement- sprechend keine Berücksichtigung. 218. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Situation in Mali Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ekin Deligöz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Ministerin, gerade der Kinder- und Jugendbe-

    richt lebt ja davon, dass viel über ihn diskutiert wird, um
    Sensibilität zu schaffen. Zu einer guten Diskussionskul-
    tur gehört auch, dass alle, die über ein Thema diskutie-
    ren, den gleichen Wissensstand haben. Wann haben Sie
    vor, diesen Bericht uns, dem Parlament und der Öffent-
    lichkeit zukommen zu lassen, damit nicht Sie allein die
    Wissensherrschaft darüber haben?

    Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Fami-
    lie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Umgehend. Wir haben ihn heute Morgen im Kabinett
    verabschiedet. Auch Sie wissen: Es ist schwierig, einen
    Bericht, bevor man ihn im Kabinett verabschiedet hat, an
    das Parlament weiterzuleiten. Das ist so nicht üblich.


    (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)


    Deswegen: Sie können ihn umgehend erhalten.


    (Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben ihn denn dann die Kollegen von der Regierung? – Gegenruf des Abg. Dr. Peter Tauber [CDU/CSU]: Ich habe ihn nicht! Sie sollten nicht so ein dummes Zeug behaupten, wenn Sie es nicht beweisen können!)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Die nächste Nachfrage stellt die Kollegin Katja

Dörner.






(A) (C)



(D)(B)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katja Dörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Vielen Dank. – Ich würde gerne wissen, welche Rolle

    im Bericht Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten
    für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen spielen,
    insbesondere vor dem Hintergrund der Empfehlungen
    der runden Tische. Ganz konkret würde ich gerne etwas
    zum Thema Ombudschaft hören.

    Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Fami-
    lie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Es war in der Tat eines der bedeutenden Ergebnisse
    des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“, dass
    wir festgelegt haben – wir haben uns dazu ja auch eigene
    Richtlinien gegeben –, dass es in Einrichtungen, in de-
    nen ein besonderes Verhältnis der Nähe zwischen Kin-
    dern und Erziehern gegeben ist, in denen zum Beispiel
    übernachtet wird oder in denen Freizeiten unternommen
    werden – es geht hier also wirklich um das ganze Spek-
    trum vom Sportverein bis hin zu den institutionellen Ein-
    richtungen der Kinder- und Jugendhilfe –, Möglich-
    keiten geben muss, sich an externe und interne
    Ansprechpartner zu wenden. Der Bericht widmet sich
    auch diesen Ergebnissen des Runden Tisches „Sexueller
    Kindesmissbrauch“.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man eine allgemein-
    gültige Antwort auf die Frage geben kann, ob der An-
    sprechpartner besser immer ein externer oder besser im-
    mer ein interner sein sollte. Ich glaube, dass die Antwort
    auf diese Frage insbesondere von der Form der Institu-
    tion abhängig ist. Ich glaube aber auch, dass eines klar
    sein muss: In jeder Einrichtung, in jedem Sportverein, in
    jeder Schule, auch in Krankenhäusern muss klar geregelt
    sein, wie man sich im Falle von Hinweisen auf sexuellen
    Missbrauch zu verhalten hat. So wie in jeder Schule klar
    ist, wie man sich verhält, wenn es brennt, muss auch in
    einem solchen Fall klar sein, an wen man sich wendet.
    Ob dafür ein externer Ansprechpartner in der Kommune,
    ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau, oder jemand in der
    Einrichtung besser geeignet ist, muss, glaube ich, ganz
    konkret vor Ort entschieden werden.