Plenarprotokoll 17/216
(Drucksachen 17/8157, 17/8611) . . . . . . . 26628 B
Inhaltsverzeichnis
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 2:
a) Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
d) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zu dem
Antrag der Abgeordneten Alexander
Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne-
ter und der Fraktion DIE LINKE: Land-
wirtschaftliche Nutztierhaltung tier-
schutzgerecht, sozial und ökologisch
gestalten
(Drucksachen 17/10694, 17/11817) . . . . .
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zu dem
Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner,
26619 D
26621 A
26622 B
26623 B
26624 C
26625 A
26626 A
26626 D
26628 C
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
216. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
I n h a l t :
Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 b . . .
Nachruf auf den Abgeordneten Peter Struck
Tagesordnungspunkt 1:
a) Vereinbarte Debatte: 50 Jahre Élysée-
Vertrag – Zusammenarbeit und ge-
meinsame Verantwortung für die Zu-
kunft Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . .
Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Link, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
b) Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Bettina Herlitzius, Dorothea
Steiner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Dörfer vor Agrarfabriken schützen –
Planungs- und Immissionsrecht ver-
schärfen
(Drucksache 17/11879) . . . . . . . . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zu dem An-
trag der Abgeordneten Dr. Wilhelm
Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Antibiotika-Einsatz in der Tier-
haltung senken und eine wirksame Re-
duktionsstrategie umsetzen
26613 A
26613 B
26614 A
26614 B
26616 A
26617 B
26618 D
26628 B
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine
neue Haltung – Artgerecht statt mas-
senhaft
(Drucksache 17/12056) . . . . . . . . . . . . . . .
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltungs-
bedingungen für Puten verbessern
(Drucksachen 17/11667, 17/12048) . . . . .26628 B 26628 D
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ilse Aigner, Bundesministerin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . .
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . .
Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . .
Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . .
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . .
Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . .
Tagesordnungspunkt 3:
Befragung der Bundesregierung: Luftfahrt-
strategie der Bundesregierung; weitere Fra-
gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 4:
Fragestunde
(Drucksachen 17/12041, 17/12049) . . . . . . . .
Dringliche Frage 1
Inge Höger (DIE LINKE)
Geplante personelle, logistische oder sons-
tige Unterstützungsleistungen für die Mili-
täroperation in Mali
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 2
Niema Movassat (DIE LINKE)
Politische und militärische Ziele der Bun-
desregierung hinsichtlich der zugesagten
militärischen Unterstützung der Militär-
intervention Frankreichs in Mali
26628 D
26630 B
26632 B
26633 A
26634 A
26635 C
26636 D
26638 B
26639 D
26640 B
26641 C
26642 B
26643 B
26644 A
26646 A
26646 D
26647 D
26648 D
26651 A
26651 B
26652 B
26652 C
26652 D
26652 D
26653 A
26653 B
26653 C
26653 C
26653 D
26654 A
26654 C
26654 C
26654 D
26655 A
26655 C
26655 C
26655 C
26655 D
26656 A
26656 B
26656 C
26656 C
26656 D
26656 D
26657 A
26657 B
26657 B
26658 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 III
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 3
Niema Movassat (DIE LINKE)
Erfordernis eines Bundestagsmandats bei
einem Engagement der Bundeswehr in
Mali
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 31
Dr. Rolf Mützenich (SPD)
Bundestagsmandat für den Bundes-
wehreinsatz in Mali und Wiederaufnahme
der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit
Mali
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 1
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Ab-
und Anflugkonzepte des Flughafens Zürich
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . .
Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD)
Zwischenfälle im An- und Abflugverkehr
beim Flughafen Zürich in den vergangenen
Jahren
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . .
Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 5
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gründe für die neuerliche Verschiebung
der Eröffnung des Flughafens Berlin Bran-
denburg
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (zur
Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) (zur
Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 6
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abwahlantrag des Bundesministers
Ramsauer gegen Dr. Rainer Schwarz und
Umsetzung einer haftungsrechtlichen Prü-
fung
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 7
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einschätzung des BMVBS zur Bauplanung
des Flughafens Berlin Brandenburg nach
dem Expertentreffen am 18. Dezember 2012
26658 C
26659 B
26660 C
26660 D
26661 B
26662 B
26662 D
26663 C
26663 D
26664 B
26664 C
26664 D
26665 C
26666 A
26668 C
26666 B
26667 A
26667 B
26667 C
26668 B
26670 B
26670 D
26671 C
26672 C
26673 B
26674 A
26675 C
26674 B
26674 D
26675 A
26675 B
26676 A
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 8
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abstimmung zwischen BMVBS und BMF
hinsichtlich des Aufsichtsratsvorsitzes von
Ministerpräsident Platzeck bei der Flugha-
fen Berlin Brandenburg GmbH
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . .
Zusatzfrage
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß An-
lage 5 Nummer 1 Buchstabe b GO-BT: zu
den Antworten der Bundesregierung auf
die Frage 8 auf Drucksache 17/12041 . . . . .
Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei-
digungsausschusses zu der Unterrichtung
durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht
2011 (53. Bericht)
(Drucksachen 17/8400, 17/11215) . . . . . . . . .
Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter
des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . .
Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . .
Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-
Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil
(Peine), weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion der SPD: Künftige Wirtschaftkrisen
erfolgreich meistern – Kurzarbeitergeld
unter erleichterten Bedingungen wieder
einführen
(Drucksache 17/12055) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . .
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 7:
a) Beratung der Unterrichtung durch den
Parlamentarischen Beirat für nachhaltige
Entwicklung: Fortschrittsbericht 2012
zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
(Drucksache 17/11670) . . . . . . . . . . . . . .
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie
(Drucksache 17/8721) . . . . . . . . . . . . . . .
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . .
Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . .
26676 D
26677 A
26677 C
26677 D
26678 A
26678 B
26678 C
26679 D
26680 D
26682 B
26684 A
26685 A
26686 C
26687 C
26688 D
26690 A
26691 B
26692 B
26693 B
26693 C
26695 B
26696 C
26698 C
26699 D
26700 D
26702 A
26703 A
26704 A
26704 A
26705 B
26706 D
26707 C
26707 D
26709 A
26710 A
26711 B
26711 B
26711 C
26713 A
26714 A
26715 B
26716 C
26717 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 V
Tagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge,
Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pri-
vat Versicherte solidarisch versichern –
Private Krankenversicherung als Vollversi-
cherung abschaffen
(Drucksache 17/10119) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . .
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Thomas Rachel (CDU/CSU) zu den Abstim-
mungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie
in Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und
Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Schaffung von Barrierefreiheit mit Maß-
nahmen der Infrastrukturbeschleunigungs-
programme I und II
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Schaffung von Barrierefreiheit mit Förder-
programmen im Rahmen der Verwaltungs-
vereinbarung Städtebauförderung 2013
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Mündliche Frage 9
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Bundesregierung zur Verant-
wortung von Unternehmen an der verspä-
teten Inbetriebnahme des Flughafens Ber-
lin Brandenburg und Konsequenzen
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Mündliche Frage 10
Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Genehmigung von Gewerken ohne Beteili-
gung der Flughafen Berlin Brandenburg
GmbH
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Frage 11
Markus Tressel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ertüchtigung des Flughafens Berlin-Tegel
bis zur Inbetriebnahme des Flughafens
BER
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Fragen 12 und 13
Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Expertentreffen am 18. Dezember 2012
zum geplanten Eröffnungstermin des Ber-
liner Flughafens BER
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26718 D
26719 A
26720 A
26721 C
26722 D
26724 B
26725 A
26726 D
26727 A
26727 C
26728 B
26728 D
26729 A
26729 B
26729 C
26729 C
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
Anlage 9
Mündliche Frage 14
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vertretung des Landes Berlin beim Exper-
tentreffen am 18. Dezember 2012 zum Ber-
liner Großflughafen
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 15
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mehrkosten durch die erneute Verschie-
bung des Eröffnungstermins des Flugha-
fens BER
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Mündliche Frage 16
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Initiatoren und Teilnehmer des Experten-
treffens am 18. Dezember 2012 zum Flug-
hafen Berlin Brandenburg
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Mündliche Frage 17
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haltung der Genehmigungsbehörde zur
Brandschutzanlage des Flughafens BER
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Mündliche Frage 18
Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umweltverträglichkeitsprüfung und Be-
rücksichtigung der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinien bei der Festlegung der Flugrou-
ten über den Müggelsee
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 14
Mündliche Frage 19
Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nachträgliche Umweltverträglichkeitsprü-
fung für die Flugrouten beim Flughafen
BER
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 15
Mündliche Fragen 20 und 21
Sören Bartol (SPD)
Anzahl und Kosten des Bundeshochbau-
Kalenders 2013 und Verteilung durch das
BMVBS
Antwort
Jan Mücke, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 22
Ralph Lenkert (DIE LINKE)
EU-Vertragsverletzungsverfahren aufgrund
von Salzwassereinleitungen der Kaliindus-
trie in die Werra und Weser
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Frage 23
Ralph Lenkert (DIE LINKE)
Einhaltung der Gewässerqualität von Werra
und Weser gemäß Richtlinie 2000/60/EG
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 18
Mündliche Frage 24
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Berücksichtigung von Atommüllexporten
bei der Vorlage der 14. Atomgesetznovelle
und bei der Erarbeitung der EU-Atom-
müllrichtline
26729 D
26730 A
26730 A
26730 B
26730 C
26730 D
26730 D
26731 C
26731 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 VII
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Mündliche Frage 25
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Informationen über die deutsch-polnische
Konsultation im Rahmen der Strategischen
Umweltprüfung des polnischen Atomkraft-
programms
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 20
Mündliche Fragen 26 und 27
Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen der polnischen Position bei
der Klimakonferenz in Doha auf die kom-
mende Konferenz in Warschau und Hand-
lungsbedarf
Antwort
Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 21
Mündliche Frage 28
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaiger Änderungsbedarf bei der Anreiz-
regulierungsverordnung
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 22
Mündliche Frage 29
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Veröffentlichung der Stellungnahme der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe zu einem Gutachten des Umwelt-
bundesamtes zur Thematik der Umwelt-
auswirkungen von Fracking und daraus
resultierende Konsequenzen
Antwort
Peter Hintze, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 23
Mündliche Frage 30
Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erhöhung der humanitären Hilfe für not-
leidende Menschen aus Syrien
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 24
Mündliche Frage 32
Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beteiligung einzelner zentralasiatischer
Staaten am Istanbul-Prozess und an der in-
ternationalen Kontaktgruppe zur Stabili-
sierung Afghanistans
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 25
Mündliche Frage 33
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Ausschluss der linksoppositionellen Partei
SDMS aus dem mazedonischen Parlament
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 26
Mündliche Frage 34
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bemühungen der UN-Hochkommissarin
für Menschenrechte Navanethem Pillay um
den Verzicht auf Amnestien für Täter des
nepalesischen Bürgerkrieges
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 27
Mündliche Frage 35
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Neuaufnahme des Verfahrens gegen die
türkische Schriftstellerin und Soziologin
Pinar Selek
26731 D
26732 A
26732 C
26732 D
26733 A
26733 B
26733 C
26734 A
26734 B
VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 28
Mündliche Frage 36
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Aktivitäten des „Tiefen Staates“ in
Deutschland und Schutz kurdischer Politi-
kerinnen und Politiker
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 29
Mündliche Frage 37
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verzögerungen bei der Gründung der Stif-
tung Datenschutz; Vorlage eines geänder-
ten Satzungsentwurfs bei der Stiftungsauf-
sicht
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 30
Mündliche Frage 38
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gefahr des Zugriffs von US-Behörden auf
Cloud-Daten von Bundesbürgern
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 31
Mündliche Frage 39
Dr. Rolf Mützenich (SPD)
Kreditgewährung der Europäischen Union
an Kirgistan
Antwort
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 32
Mündliche Frage 40
Josip Juratovic (SPD)
Begrenzung der Beitragsbelastung der
Sportvereine in der gesetzlichen Unfallver-
sicherung
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 33
Mündliche Frage 41
Josip Juratovic (SPD)
Zunahme des Missbrauchs von Werkver-
trägen
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 34
Mündliche Fragen 42 und 43
Kerstin Tack (SPD)
Einfluss von Werkverträgen auf die wirt-
schaftliche Entwicklung von Unterneh-
men; Nachhaltigkeit von Geschäftsmodel-
len
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 35
Mündliche Frage 44
Katja Mast (SPD)
Entgelte und Arbeitszeiten bei Werkver-
tragsarbeitnehmern
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 36
Mündliche Frage 45
Katja Mast (SPD)
Verbindliche Kontrollen gegen Schein-
selbstständigkeit, Scheinwerkverträge und
unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung;
missbräuchliche Nutzung von Werkverträ-
gen
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 37
Mündliche Fragen 46 und 47
Anette Kramme (SPD)
Schwächung der betrieblichen Interessen-
vertretung in Betrieben mit hohem Werk-
vertragsanteil und Handlungsbedarf; Vor-
gehen gegen Scheinwerkverträge
26734 C
26734 D
26734 D
26735 A
26735 C
26735 D
26736 A
26736 B
26736 C
26737 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 IX
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 38
Mündliche Fragen 48 und 49
Gabriele Groneberg (SPD)
Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn-
dumping mittels Werkverträgen
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 39
Mündliche Fragen 50 und 51
Gabriele Lösekrug-Möller (SPD)
Werkverträge in der fleischverarbeitenden
Industrie
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 40
Mündliche Frage 52
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD)
Konsequenzen aus der Beschwerde der
französischen Fleischindustrie bei der EU-
Kommission vom Januar 2011 für die deut-
sche Fleischindustrie
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 41
Mündliche Fragen 53 und 54
Elke Ferner (SPD)
Umsetzung der Vorhaben der Alterssiche-
rungspolitik und der Schaffung eines ein-
heitlichen Rentensystems in Ost und West
in dieser Legislaturperiode
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 42
Mündliche Frage 55
Elke Ferner (SPD)
Vorlage der Machbarkeitsstudie des BMAS
zu einer Altersvorsorgepflicht von Selbst-
ständigen
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 43
Mündliche Frage 56
Elke Ferner (SPD)
Entwicklung der Rentenanpassungen bei
einer Lohnsteigerung von 3 Prozent bis
2020 und Auswirkungen auf den Beitrags-
pfad der gesetzlichen Rentenversicherung
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 44
Mündliche Fragen 57 und 58
Edelgard Bulmahn (SPD)
Fristenregelung für Anträge auf Befreiung
von der Versicherungspflicht in der Alters-
sicherung der Landwirte
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 45
Mündliche Fragen 59 und 60
Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
Ermittlung der Leistungshöhe im Referen-
tenentwurf zur Änderung des Asylbewer-
berleistungsgesetzes und Regelung der Be-
zugsdauer
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 46
Mündliche Fragen 61 und 62
Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
Vorgeschlagene Änderungen im Referen-
tenentwurf des Asylbewerberleistungsge-
setzes zum Sachleistungsprinzip und
Schonvermögen
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 47
Mündliche Fragen 63 und 64
Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Fortbestehende bzw. erneute Hilfebedürf-
tigkeit im Sinne des SGB II nach Auf-
nahme einer Beschäftigung
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26737 A
26737 D
26738 A
26738 B
26738 C
26739 B
26739 B
26739 C
26740 C
26740 D
26741 A
X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
Anlage 48
Mündliche Fragen 65 und 66
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kriterien der Länderliste in Bezug auf § 7
der Verordnung über die Regelungen der
Biokraftstoffquote; Zertifizierungsverfah-
ren in der EU
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 49
Mündliche Frage 67
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD)
Förderung von Unternehmen mit Werkver-
tragsarbeitnehmern durch das Programm
zur Förderung der Exportaktivitäten der
deutschen Agrar- und Ernährungswirt-
schaft
Antwort
Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 50
Mündliche Frage 68
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einsatz des Kommandos Spezialkräfte in
Jordanien; Gefährdung deutscher Solda-
ten im Rahmen ihres Patriot-Einsatzes in
der Türkei
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 51
Mündliche Frage 69
Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Transportrouten für den bis 2014 geplan-
ten Rückzug des deutschen ISAF-Kontin-
gents aus Afghanistan
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 52
Mündliche Frage 70
Sönke Rix (SPD)
Reform des Mutterschutzgesetzes
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 53
Mündliche Frage 71
Sönke Rix (SPD)
Erstattung von Fahrtkosten bei Freiwilli-
gendiensten
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 54
Mündliche Fragen 72 und 73
Petra Crone (SPD)
Geringe Nutzung der Familienpflegezeit
durch pflegende Angehörige und Verbesse-
rung der Inanspruchnahme
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 55
Mündliche Frage 74
Caren Marks (SPD)
Anzahl anspruchsberechtigter Familien
beim Kinderzuschlag
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 56
Mündliche Frage 75
Caren Marks (SPD)
Anzahl der im Jahr 2011 und 2012 gestell-
ten Anträge auf Arbeitslosengeld II bzw.
Sozialgeld bei Familien nach Ablehnung
der Anträge auf Kinderzuschlag
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 57
Mündliche Fragen 76 und 77
Aydan Özoğuz (SPD)
Nutzung und Verlinkung der Internetseite
des Zentrums für Kinderschutz im Inter-
net seit September 2012
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26741 C
26741 D
26742 A
26742 C
26742 D
26743 A
26743 B
26743 B
26743 C
26743 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26613
(A) (C)
(D)(B)
216. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
Beginn: 11.00 Uhr
den kürzeren Wartezeiten auf einen Arzttermin.
Beide Neidargumente
– so Jens Spahn –
greifen deutlich zu kurz, sie klingen im ersten Mo-
ment gut und eingängig, aber sie treffen einfach
nicht zu.
Recht hat Jens Spahn.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU –
Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Jetzt zitiert ihr euch schon gegenseitig,
oder wie?)
Deswegen, verehrter Kollege Lauterbach, sage ich
auf Ihre Frage, wo die Vorschläge sind: Ja, wir müssen
beide Systeme reformieren. Das ist eine Daueraufgabe.
Rudolf Henke (CDU/CSU):
Absolut, ja.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Dort sehen Sie ein Minus.
Rudolf Henke (CDU/CSU):
Ich komme zum Schluss. – Das heutige Versorgungs-
niveau ist durch ein Miteinander von GKV und PKV
entstanden. Wenn Sie das aufgeben, bedeutet das, dass
Sie die Nivellierung der Versorgung in einer Einheits-
krankenkasse für alle vorbereiten. Das wollen CDU/
CSU und, wie ich sicher bin, auch die FDP nicht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26727
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen
kommen zu untersuchen.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Schreiner, Ottmar SPD 16.01.2013
Dr. Schwanholz, Martin SPD 16.01.2013
von Kohle oder Gas notwendig. Bislang wird in
Nordrhein-Westfalen kein Erdgas gefördert. Allerdings
besteht bei verschiedenen Unternehmen Interesse, die
Potenziale sogenannter unkonventioneller Erdgasvor-
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 16.01.2013
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Thomas Rachel (CDU/CSU)
zu den Abstimmungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zu-
satztagesordnungspunkt 5)
Den Anträgen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/
Die Grünen und SPD kann ich in der vorliegenden Form
nicht zustimmen und folge deswegen den Beschluss-
empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Tech-
nologie.
Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der
Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung
liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik
ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor-
gung auch in Zukunft.
Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch
über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hocheffizienter und
flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 16.01.2013
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2013
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 16.01.2013
Brehmer, Heike CDU/CSU 16.01.2013
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 16.01.2013
Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 16.01.2013
Dobrindt, Alexander CDU/CSU 16.01.2013
Ernst, Klaus DIE LINKE 16.01.2013
Gabriel, Sigmar SPD 16.01.2013
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2013
Groth, Annette DIE LINKE 16.01.2013
Humme, Christel SPD 16.01.2013
Laurischk, Sibylle FDP 16.01.2013
Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 16.01.2013
Mißfelder, Philipp CDU/CSU 16.01.2013
Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.01.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 16.01.2013
Özoğuz, Aydan SPD 16.01.2013
Ortel, Holger SPD 16.01.2013
Pronold, Florian SPD 16.01.2013
Dr. Ratjen-Damerau,
Christiane
FDP 16.01.2013
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 16.01.2013
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 16.01.2013
Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 16.01.2013
Steinbach, Erika CDU/CSU 16.01.2013
Stier, Dieter CDU/CSU 16.01.2013
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2013
Vogler, Kathrin DIE LINKE 16.01.2013
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
26728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es ins-
besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und
Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein Ver-
fahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und
chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Un-
tergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum
Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermögli-
chen.
Als Energieland Nummer eins hat Nordrhein-Westfa-
len ein großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung
neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig für den
Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtlichen Vor-
schriften sind die Behörden der Länder. Bei der Geneh-
migung von Probebohrungen muss das Land Nordrhein-
Westfalen sicherstellen, dass der jeweilige Antragsteller
verpflichtet wird, alle für die Entscheidung erforderli-
chen Informationen bereitzustellen und die Auswirkun-
gen auf die Umwelt umfassend zu dokumentieren. Die
Genehmigungsverfahren müssen den spezifischen Erfor-
dernissen der unkonventionellen Erdgasförderung ange-
passt werden. Insbesondere halten wir eine Änderung
des Bergrechts für notwendig.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, die im
Bergrecht für die reine Erkundung von Bodenschätzen,
also auch für das Probe-Fracking, derzeit nicht vorge-
schrieben ist, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Umwelt-
risiken bestehen vor allem dann, wenn unter Einsatz
wassergefährdender Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll
für diese Fälle sowohl bei der Erdgasgewinnung als auch
bei der Geothermie eine zwingende UVP eingeführt
werden. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende
transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor
einer Genehmigung des Probe-Frackings. Zudem sind
die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso
die betroffenen Landkreise und Kommunen. Da die Aus-
wirkungen auf das Grundwasser auch grenzüberschrei-
tend sein können, ist es geboten, entsprechend hohe Re-
geln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu
haben. Wir unterstützen daher die Bemühung im Euro-
päischen Parlament um vergleichbar hohe Sicherheits-
standards.
Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt
nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region
akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz
eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in
der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die
Risiken des Fracking deutlich zu verbessern.
Für mich hat Sicherheit höchste Priorität. In Trink-
wasserschutzgebieten muss Fracking ausgeschlossen
sein. Genehmigungen für Fracking in anderen Gebieten
dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risi-
ken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen
werden können.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/12041, Frage 3):
Bei welchen Maßnahmen aus den Infrastrukturbeschleuni-
gungsprogrammen I und II mit insgesamt 1,75 Milliarden
Euro ist die Schaffung von Barrierefreiheit ausdrückliches
Ziel und zwingende Voraussetzung für die Ausreichung der
Mittel, und in welcher Weise waren Menschen mit Behinde-
rung und deren Organisationen an der Entscheidung über die
Investitionen beteiligt?
Das Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I sieht
für den Verkehrsträger Schiene zusätzlich 100 Millionen
Euro Bundesmittel vor, davon 40 Millionen Euro in
2012 und 60 Millionen Euro in 2013. Die Mittel fließen
in die Verkehrsanlagen der Personenbahnhöfe, um dort
bundesweit in den Bereichen Barrierefreiheit, Moderni-
sierung von Bahnsteigen und Wetterschutz den Nutzen
der Reisenden zu erhöhen. Die Maßnahmen werden an
195 Personenbahnhöfen realisiert. Davon erhalten rund
50 Bahnhöfe neue Bahnsteige. An weiteren 40 Stationen
profitieren die Reisenden von neuen Aufzügen,
Fahrtreppen oder langen Rampen für den barrierefreien
Zugang.
Die Schaffung ausschließlich von Barrierefreiheit war
keine zwingende Voraussetzung für die Ausreichung der
Bundesmittel. Die Auswahl der Projekte wurde von dem
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes DB Sta-
tion & Service AG als Eigentümer und Bauherr vorge-
nommen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
destages hat in seinen Sitzungen am 8. Februar 2012 und
am 15. Februar 2012 den Projektlisten zugestimmt.
Menschen mit Behinderung und deren Organisationen
wurden nicht unmittelbar beteiligt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/12041, Frage 4):
In welchen der einzelnen Förderprogramme, die der Bund
über die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013
mit 455 Millionen Euro unterstützt (siehe Pressemitteilung
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, BMVBS, vom 29. Dezember 2012), ist die Schaffung
von Barrierefreiheit ausdrückliches Ziel und zwingende Vo-
raussetzung für die Ausreichung der Mittel, und in welcher
Weise waren Menschen mit Behinderung und deren Organisa-
tionen an der Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung be-
teiligt?
Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder
unterstützt die Anpassung der städtischen Infrastruktur
an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, insbe-
sondere an die der Familien, der Haushalte mit Kindern
und älterer Menschen. Zu diesem Zweck sind Maßnah-
men der Barrierefreiheit in allen Förderprogrammen för-
derfähig. Eine Barrierefreiheit ist jedoch nicht Förder-
voraussetzung der Städtebauförderung.
Die Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung erfolgte in Abstimmung mit den
Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbän-
den. Eine darüber hinausgehende Beteiligung sonstiger
Verbände bzw. Interessengruppen ist im Rahmen einer
Verwaltungsvereinbarung nicht angezeigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26729
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 9):
Welche Auskunft gibt die Bundesregierung auch als Mit-
gesellschafter und Mitglied im Aufsichtsrat zur festgestellten
Verantwortung der am Bau des Großflughafens BER beteilig-
ten Unternehmen für die aufgetretenen Mängel, Unzuläng-
lichkeiten und Verspätungen bei der Inbetriebnahme und zu
den Konsequenzen, die die Bundesregierung für diese Unter-
nehmen zieht für den zukünftigen Ausschluss bei der Vergabe
von Aufträgen des Bundes wegen deren Unzuverlässigkeit,
und was hat die Bundesregierung als Mitgesellschafter und
Mitglied des Aufsichtsrats des BER spätestens seit der Kennt-
nis von der Verschiebung der Inbetriebnahme des Flughafens
unternommen, um die aufgetretenen Probleme zu lösen und
die Arbeiten für die Fertigstellung nachhaltig zu fördern?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung nimmt die Aufgaben des Bundes als Gesell-
schafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, FBB,
nach dem Gesellschaftsvertrag und den gesellschafts-
rechtlichen Vorschriften wahr. Diese sind auch für die
beiden im Aufsichtsrat vertretenen Mitglieder der Bun-
desregierung maßgeblich. Die operative Projektverant-
wortung für den Bau des Flughafen BER liegt bei der
Geschäftsführung der FBB. Dies schließt die Prüfung
der ordnungsgemäßen Leistung der am Bau beteiligten
Firmen ein.
Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig intensiv mit
dem Leistungsstand auf der Baustelle. Dabei werden
zum Beispiel die diesbezüglichen Controllingberichte
erörtert. Um sich zeitnah über die Arbeiten für die
Fertigstellung zu informieren, hat der Aufsichtsrat seine
Sitzungsfrequenz deutlich erhöht. Zudem wird derzeit
die Einrichtung eines gesonderten Controllings für den
Aufsichtsrat vorbereitet.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung erwartet, dass die Geschäftsführung dem
Aufsichtsrat detailliert die weiteren Schritte zur Fertig-
stellung des Flughafens BER und die dazu nötigen
Maßnahmen darstellt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 10):
Inwieweit liegen dem BMVBS Erkenntnisse darüber vor,
dass sich Baufirmen im Vorfeld der geplanten Eröffnung zum
3. Juni 2012 den Einbau von Gewerken ohne Planungen von
Mitarbeitern der FBB GmbH oder dem Planungsbüro geneh-
migen ließen?
Über die Einbeziehung von Mitarbeitern der FBB
GmbH oder dem Planungsbüro beim Einbau von Gewer-
ken kann nur die Geschäftsführung der FBB Auskunft
geben. Die FBB hat hierzu mitgeteilt: „Im Zuge der Bau-
tenstandsfeststellung durch den Geschäftsführer Tech-
nik/Betrieb der FBB, Herrn Amann, wurde festgestellt,
dass in einigen Bereichen des Fluggastterminals Installa-
tionen abweichend von den einschlägigen technischen
Vorschriften erfolgten. Es ist noch zu prüfen, auf wel-
cher Grundlage dies geschah.“
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 11):
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Deut-
schen Lufthansa AG nach einer Ertüchtigung des Flughafens
Berlin-Tegel bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BER?
Die Möglichkeiten der Ertüchtigung des Flughafens
Tegel sind zunächst von der zuständigen Genehmigungs-
behörde des Landes Berlin zu prüfen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fragen 12 und 13):
Welche genauen Angaben – schriftlich bzw. mündlich –
machte der Technikchef des Flughafens BER, Horst Amann,
bei dem Expertentreffen am 18. Dezember 2012 zum geplan-
ten Berliner Flughafen BER in Anwesenheit von Staatssekre-
tär Rainer Bomba hinsichtlich des geplanten Eröffnungster-
mins am 27. Oktober 2013?
Welche Zusagen – schriftlich bzw. mündlich – machten
die Projektbeauftragten der Firmen Robert Bosch GmbH, Sie-
mens Aktiengesellschaft und Imtech Deutschland GmbH &
Co. KG bei dem Expertentreffen am 18. Dezember 2012 hin-
sichtlich der Einhaltung des Eröffnungstermins am 27. Okto-
ber 2013?
Am 18. Dezember 2012 fand eine gemeinsame Erör-
terung des aktuellen Projektstandes mit Vertretern der
Firmen Bosch und Siemens statt. Das Gespräch war
technischer Natur.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12041, Frage 14):
Welche Erkenntnisse liegen dem BMVBS darüber vor,
dass das Land Berlin als einziger Anteilseigner nicht mit
einem Aufsichtsratsmitglied, sondern nur mit einem Fach-
beamten an dem Expertengespräch am 18. Dezember 2012
zum Berliner Großflughafen teilgenommen hat?
Das Land Berlin entscheidet nach eigenem Ermessen,
mit welchen Personen es an Gesprächen teilnimmt.
26730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12041, Frage 15):
Welche Mehrkosten durch die erneute Verschiebung sind
heute schon absehbar, und inwieweit wird das BMVBS im
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine wei-
tere Erhöhung der Bundesmittel eintreten?
Die mit der erneuten Verschiebung der Eröffnung des
Flughafens BER entstehenden Mehrkosten sind im
Moment nicht zu beziffern. Voraussetzung dazu ist eine
umfassende Analyse des BER-Projekts und der Auswir-
kungen der Verschiebung auf die betrieblichen Unter-
nehmensbereiche durch die Flughafen Berlin Branden-
burg GmbH. Es kann daher noch keine Aussage darüber
getroffen werden, inwieweit das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Haushalts-
ausschuss des Deutschen Bundestages für eine weitere
Erhöhung der Bundesmittel eintreten wird.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 16):
Auf wessen Initiative ist es zu dem Expertentermin zum
Flughafen BER am 18. Dezember 2012 gekommen, und wa-
rum hat kein Vertreter der Genehmigungsbehörde daran teil-
genommen?
Die Informationsveranstaltung der Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH hat am 18. Dezember 2012 auf dem
Gelände der Flughafengesellschaft stattgefunden. Ziel
war eine Unterrichtung der jeweiligen Anteilseigner der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH über den aktuel-
len technischen Entwicklungsstand auch aus der Sicht
der beteiligten Firmen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 17):
Seit wann ist dem BMVBS die Haltung der Genehmi-
gungsbehörde zur Brandschutzanlage bekannt, wonach die
Flughafengesellschaft entweder einen neuen Bauantrag stel-
len oder die vorhandene Brandschutzanlage entfernen und
eine neue installieren muss, und welche Rolle spielt dies bei
der vierten Verschiebung des Eröffnungstermins?
Nach dem aktuellen Sachstandsbericht BER der Flug-
hafen Berlin Brandenburg GmbH vom 8. Januar 2013
sind in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nach den nun
gewonnenen Erkenntnissen umfangreiche Umplanungen
und Umprogrammierungen der Steuerung bzw. Umbau-
maßnahmen auch an den Entrauchungsanlagen unum-
gänglich. Wegen dieser „beispielhaft benannten Maß-
nahmen“ sei der Inbetriebnahmetermin 27. Oktober
2013 nicht mehr zu realisieren. Im Übrigen hat das Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
über „die Haltung“ einer Genehmigungsbehörde eines
Landes – Brandenburg – naturgemäß keine gesicherten
Erkenntnisse.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 18):
Ist der Bundesregierung als Anteilseigner des Flughafens
BER bekannt, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung
und die Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien bei
der Festlegung der geänderten Flugrouten des Flughafens
BER über den Müggelsee unterlassen wurden?
Im Rahmen der Genehmigung für den Flugha-
fen(aus)bau ist regelmäßig auch die Umweltverträglich-
keit und FFH-Verträglichkeit des Flugbetriebs im weite-
ren Umkreis des Flughafens zu prüfen. Beides ist für den
Flughafen BER durchgeführt worden. Maßgeblich sind
hierbei das UVP-Gesetz und das Bundesnaturschutz-
gesetz, mit denen beide Richtlinien in nationalem Recht
umgesetzt worden sind. Flugrouten gehören als solche
nicht zu den in der UVP-Richtlinie abschließend aufge-
zählten Projekten.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 19):
Inwieweit wird sich der Bund als Anteilseigner des Flug-
hafens BER dafür einsetzen, eine nachträgliche Umweltver-
träglichkeitsprüfung für die Flugrouten durchzuführen, um
das drohende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen
Kommission abzuwenden?
Wie in der Antwort auf Frage 18 dargelegt, vertritt die
Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die Fest-
legung von Flugrouten kein UVP-pflichtiges Projekt im
Sinne der UVP-Richtlinie darstellt. Zur Prüfung des
weiteren Vorgehens muss zunächst die schriftliche
Begründung in dem zu erwartenden Mahnschreiben der
Kommission gemäß Art. 258 AEUV abgewartet werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/12041,
Fragen 20 und 21):
Wie viele Exemplare des Bundeshochbau-Kalenders 2013
des BMVBS sind gedruckt worden, und wie viel hat die Her-
stellung des Kalenders gekostet?
Wie viele Exemplare des Bundeshochbau-Kalenders 2013
des BMVBS sind jeweils an welche Institutionen versandt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26731
(A) (C)
(D)(B)
worden (bitte mit genauer Mengenangabe global für die Insti-
tutionen Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Unterneh-
men, Verbände und Parteien)?
Zu Frage 20:
Es wurden 9 000 Exemplare des Bundeshochbau-Ka-
lenders 2013 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung gedruckt. Die Herstellung des Ka-
lenders hat einschließlich Versand 117 000 Euro gekos-
tet.
Im Übrigen wurde im Jahr 2009 unter dem damaligen
Minister Tiefensee ein wesentlich umfangreicheres Pro-
jekt zum Bundeshochbau veröffentlicht. Dabei handelte
es sich nicht nur um einen Kalender, sondern um ein
450 Seiten starkes Buchprojekt Architektur der Demokra-
tie im Hochglanzformat. Dieses Buch besaß eine nahezu
gleich hohe Auflage, wurde außerdem ins Englische
übersetzt. Das Projekt kostete insgesamt 250 000 Euro.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung hat vor diesem Hintergrund mit dem Kalen-
derprojekt ganz bewusst ein bescheideneres Format
gewählt – ganz im Sinne eines sparsamen und angemes-
senen Umgangs mit Steuergeldern.
Zu Frage 21:
Die Auswahl der Adressaten erfolgte nach folgenden
Gesichtspunkten:
– wichtige Meinungsbildner im politischen Umfeld
(unter anderem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Ausschuss für Kultur und Medien,
Haushaltsausschuss)
– Verfassungsorgane und oberste Bundesbehörden (Lei-
tungen und mit Bundesbau befasste Partner/Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter), Landesvertretungen in Ber-
lin
– Bundesoberbehörden und weitere Bundesdienststel-
len (Leitungen und mit Bundesbau befasste Mitarbei-
terinnen/Mitarbeiter)
– Landesministerien, die ihre Bauverwaltung dem Bund
im Wege der Organleihe zur Verfügung stellen (Lei-
tung und relevante Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
– Beschäftigte der für den Bund tätigen Bauverwaltun-
gen in den Bundesländern (fachaufsichtführende
Ebene und baudurchführende Ebene)
– Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Leitung und
relevante Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
– Institutionen, deren Gebäude im Kalender abgebildet
sind, sowie deren Architekten und am Projekt wesent-
lich Beteiligte
– Partner beim Bauen im zivilen Bereich des Bundes-
baus sowie bei Zuwendungsmaßnahmen
– ausgewählte deutsche Vertretungen und Kulturein-
richtungen im Ausland
– Architektenkammern, Stiftungen, Vereine, Bundes-
verbände etc., mit denen das BMVBS zusammenar-
beitet bzw. im Jahr 2012 verstärkt zusammengearbei-
tet hat (zum Beispiel Expertenkreis Bau, Stiftung
Baukultur, Baugewerbliche Verbände)
An Parteien wurden keine Kalender versandt. Eine
genaue Aufschlüsselung der Aufteilung der Kalender auf
Verbände und Unternehmen ist in der Kürze der Zeit
nicht möglich. Ein Großteil der Kalender wurde inner-
halb des BMVBS den einzelnen Referaten zur Verfü-
gung gestellt, damit diese in eigener Zuständigkeit die
weitere Verteilung an ihre wichtigen regelmäßigen An-
sprechpartner vornehmen.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Ralph Lenkert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12041, Frage 22):
Wie stellt sich die Entwicklung des EU-Vertragsverlet-
zungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland we-
gen der Salzwassereinleitungen der Kaliindustrie in die Werra
und Weser insgesamt dar?
Mit der Mitteilung vom 19. Oktober 2012 hat die
Bundesregierung zu den mit Mahnschreiben der Euro-
päischen Kommission vom 22. Juni 2012 (Vertragsver-
letzung Nr. 2012/4081) erhobenen Vorwürfen wegen
Verstoßes gegen Art. 4, 11 und 13 der Richtlinie 2000/
60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) auf Grundlage
der Ausführungen der für die Durchführung der Richtli-
nie zuständigen Länder Stellung genommen und die
Kommission gebeten, das Verfahren nicht weiterzuver-
folgen. Eine Antwort auf diese Mitteilung steht noch
aus.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Ralph Lenkert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12041, Frage 23):
Wie begründet die Bundesrepublik Deutschland gegenüber
der Europäischen Union, dass die Gewässerqualität von Werra
und Weser trotz der erheblichen Abweichungen vom chemi-
schen und biologischen Ursprungszustand ohne anthropogene
Einflüsse den Anforderungen der Richtlinie 2000/60/EG ent-
spricht?
Die Bundesregierung vertritt ebenso wie die für den
Vollzug der Richtlinie 2000/60/EG zuständigen Stellen
der Länder nicht die Auffassung, dass die derzeitige Ge-
wässerqualität den Anforderungen dieser Richtlinie ent-
spricht. Sie musste dies daher auch nicht gegenüber der
Kommission so begründen.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 24):
26732 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Bis voraussichtlich wann will die Bundesregierung nach
jetziger Planung einen hinsichtlich der Atommüllexportrege-
lung überarbeiteten Gesetzentwurf für eine 14. Atomgesetz-
novelle vorlegen, und wie hatte sie sich auf EU-Ebene bei der
Erarbeitung und Abstimmung der EU-Atommüllrichtlinie
(2011/70/EURATOM) bezüglich der Regelung von Atom-
müllexporten verhalten (bitte jeweils mit Datumsangabe und
differenziert nach Abstimmungsverhalten und etwaigen eige-
nen inhaltlichen Vorschlägen)?
Die Bundesregierung wertet derzeit die Eingänge aus
der Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines
14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zur Um-
setzung der Richtlinie 2011/70/EURATOM aus. Sie wird
auf dieser Basis entscheiden, ob Änderungen im Gesetz-
entwurf vorgenommen werden.
Die Bundesregierung hat die ursprünglich von der
Europäischen Kommission für die Richtlinie einge-
brachte Beschränkung einer möglichen Verbringung ab-
gebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zum
Zwecke der Endlagerung auf die Euratom-Mitgliedstaa-
ten unterstützt. Wegen der Gefahr des Scheiterns einer
Verabschiedung der gesamten Richtlinie aufgrund dieser
ursprünglich eingebrachten Beschränkung haben am
Ende die Bundesregierung und alle anderen Mitglied-
staaten sowie die Europäische Kommission der in Kraft
getretenen Fassung der Richtlinie zugestimmt.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 25):
Welche Informationen kann die Bundesregierung im Zu-
sammenhang mit der deutsch-polnischen Konsultation, die
Ende 2012 im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des
polnischen Atomkraftprogramms stattfand, zur Verfügung
stellen (bitte neben Themen auch Datum der Konsultation,
voraussichtlicher Zeitpunkt des Vorliegens des Protokolls
davon, Frist für die daran anschließende Stellungnahme
Deutschlands sowie etwaige Verlängerungsmöglichkeit der
Frist), und welche Behörden, Sachverständigen etc. haben an
der oben genannten Konsultation teilgenommen?
Die von der Bundesregierung eingeforderte bilate-
rale Konsultation zu dem polnischen Kernenergiepro-
grammentwurf fand am 27. November 2012 in Warschau
statt.
Im Vorfeld der bilateralen Konsultationen bot das
Bundesumweltministerium allen an dem Strategischen
Umweltprüfungsverfahren beteiligten Ländern eine Teil-
nahme an.
Von diesem Angebot machten Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen Gebrauch.
Im Rahmen der bilateralen Konsultationen wurden
von den deutschen Vertretern insbesondere Bedenken
gegenüber den Aussagen zur Notfallvorsorge und zum
Notfallmanagement, zu den Angaben betreffend Über-
wachungsfragen bei Normal- und Störfallbetrieb und zu
den Kriterien für die Standortsuche eingebracht.
Die polnische Seite hat hierzu zwischenzeitlich eine
Nacharbeitung vorgenommen. Entsprechend der getrof-
fenen Vereinbarung können die in der bilateralen Kon-
sultation vertretenen Behörden bei Bedarf zu diesen
Themenkomplexen Stellungnahmen abgeben. Eine wei-
tere Öffentlichkeitsbeteiligung findet nicht mehr statt.
Der Abstimmungsprozess zum Konsultationsproto-
koll wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch
nehmen. Das Bundesumweltministerium hat im unmit-
telbaren Anschluss an die bilateralen Konsultationen die
Informationen zur Strategischen Umweltprüfung mit
Polen auf seiner Internetseite aktualisiert.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf
die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041,
Fragen 26 und 27):
Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der
polnischen Verhandlungshaltung während der vergangenen
Klimakonferenz, COP, in Doha, und was bedeutet dies aus
Sicht der Bundesregierung für die kommende Konferenz,
COP 19, in Warschau?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für
die polnische Verhandlungsposition in Doha, und was unter-
nimmt oder plant die Bundesregierung, um Polen, insbeson-
dere im Hinblick auf die kommende COP in Warschau, zu
einer progressiveren Position zu bewegen?
Zu Frage 26:
Die Bundesregierung begrüßt, dass in Doha alle
Mitgliedstaaten konstruktiv daran mitgewirkt haben,
auch bei strittigen Fragen tragfähige Lösungen innerhalb
der Europäischen Union und für den UNFCCC-Verhand-
lungsprozess zu finden. Sie folgert daraus, dass die EU
es schaffen wird, auch in Situationen, in denen die natio-
nalen Interessen divergieren, handlungsfähig zu sein.
Hierauf wird die EU auch bei der nächsten Klimakon-
ferenz, die unter polnischem Vorsitz stattfinden wird,
aufbauen.
Zu Frage 27:
Die Bundesregierung stellt keine Spekulationen über
die Motive von Verhandlungspartnern an. Zwischen
Deutschland und Polen gibt es zu klimapolitischen
Themen sowohl bilateral als auch innerhalb der EU auf
allen Ebenen einen intensiven Austausch, um zu
gemeinsamen Positionen zu gelangen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 28):
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vor
dem Hintergrund der Ergebnisse der durch die Deutsche
Energie-Agentur GmbH am 11. Dezember 2012 veröffentlich-
ten „dena-Verteilnetzstudie. Ausbau- und Innovationsbedarf
der Stromverteilnetze in Deutschland bis 2030“ an der An-
reizregulierungsverordnung, ARegV, und, wenn sie keinen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26733
(A) (C)
(D)(B)
Änderungsbedarf sieht, welche anderen Parameter zur Ermitt-
lung des Erweiterungsfaktors (nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4
ARegV für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber) erwägt die
Bundesregierung?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie lässt eine eigene, unabhängige Studie zur Ermitt-
lung des Aus- und Umbaubedarfs in den Verteilernetzen
erstellen. Auf Grundlage der Studie im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
sowie des nach der Anreizregulierungsverordnung zu er-
stellenden Erfahrungsberichts der Bundesnetzagentur
zur Anreizregulierung wird über Änderungsbedarf an
der Verordnung entschieden werden. Zwischenzeitlich
durch die Bundesnetzagentur identifizierter Nachjustie-
rungsbedarf könnte erforderlichenfalls durch Festlegung
weiterer Erweiterungsfaktorparameter durch die Bun-
desnetzagentur berücksichtigt werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 29):
Wann wird die Bundesregierung die Stellungnahme der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum
Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen
von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas
aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung,
Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender recht-
licher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“ sowie die Er-
widerung des Umweltbundesamtes veröffentlichen, und wel-
che Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh-
stoffe veröffentlicht die Stellungnahme zum Gutachten
des Umweltbundesamtes nach Rücksprache und mit Zu-
stimmung des Umweltbundesamtes so bald wie möglich,
dass heißt „zeitnah“, auf ihrer Internetseite. Das Um-
weltbundesamt veröffentlicht seine Erwiderung eben-
falls so bald wie möglich auf seiner Internetseite.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie hat im Rahmen der Prüfung und Beratung zum
Thema Fracking eine Stellungnahme der Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe insbesondere zu
den geologischen, geochemischen, hydrologischen und
geotechnologischen Aspekten des Gutachtens des Um-
weltbundesamtes eingeholt. Die Beratungen und
Schlussfolgerungen hierzu sind noch nicht abgeschlos-
sen.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 30):
Plant die Bundesregierung, die deutschen Leistungen für
die humanitäre Hilfe für notleidende Menschen in Syrien und
syrische Flüchtlinge zu erhöhen, nachdem die Vereinten Na-
tionen gemeldet haben, das World Food Programme würde
weitere 136 Millionen US-Dollar benötigen, um allein die
Menschen in Syrien bis Juni 2013 mit Nahrungsmitteln ver-
sorgen zu können?
Die Bundesregierung hat über das Auswärtige Amt
im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 53,3 Millionen Euro
humanitäre Hilfe für die betroffenen Menschen in Syrien
und in den Nachbarländern zur Verfügung gestellt.
Hierin inbegriffen sind insgesamt 6,5 Millionen Euro Er-
nährungshilfe, welche die Bundesregierung 2012 für die
Betroffenen in Syrien über das Welternährungspro-
gramm der Vereinten Nationen – World Food Pro-
gramme, WFP – geleistet hat.
2013 wird die Bundesregierung ihr humanitäres
Engagement in Syrien und den Nachbarländern bedarfs-
orientiert und flexibel für die notleidende Bevölkerung
in Syrien und die Flüchtlinge in den Nachbarländern
fortführen.
Anlage 24
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 32):
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
Art und Ausmaß der Beteiligung der fünf zentralasiatischen
Staaten – Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan, Tadschikis-
tan, Kirgistan – am Istanbul-Prozess und der internationalen
Kontaktgruppe zur Stabilisierung Afghanistans vor (bitte pro
Land einzeln ausführen), und welche Bedeutung misst die
Bundesregierung speziell den einzelnen zentralasiatischen
Staaten für eine erfolgreiche Stabilisierung Afghanistans in
den folgenden Jahren bei (bitte pro Land einzeln ausführen)?
Eine verstärkte regionale Zusammenarbeit ist ein we-
sentliches Element für Stabilität und Wohlstand in der
Region. Das Interesse hieran teilen nach Einschätzung
der Bundesregierung alle zentralasiatischen Staaten.
Der jüngste Fortschrittsbericht Afghanistan der Bun-
desregierung vom November 2012 geht auf den Istan-
bul- oder Heart-of-Asia-Prozess, dem alle zentralasiati-
schen Staaten angehören, ausführlich ein und listet die
Wahrnehmung der Arbeitsgruppen zu den einzelnen ver-
trauensbildenden Maßnahmen, VBM, durch die Mit-
gliedstaaten als Teilnehmer oder Lead Nation detailliert
auf. Die Republik Kasachstan und Turkmenistan sind je-
weils Co-Lead-Nation einer VBM. Diese Staaten sowie
die Republik Tadschikistan und die Kirgisische Republik
nehmen darüber hinaus an weiteren Arbeitsgruppen teil.
Kasachstan wird Gastgeber des nächsten Außenminister-
treffens am 25. April 2013 sein. Seit der Veröffentli-
chung des Fortschrittsberichts hat sich ergeben, dass sich
Ende Januar 2013 auch die bisher inaktive von Turkme-
nistan geleitete Arbeitsgruppe zu regionaler Infrastruktur
treffen wird. Es ist bedauerlich, dass die Republik Usbe-
kistan in den Arbeitsgruppen bisher nicht mitarbeitet.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Regionalpro-
zess und begrüßt die Teilnahme aller Nachbarstaaten
Afghanistans, darunter der zentralasiatischen Staaten.
Die fünf zentralasiatischen Staaten sind auch Mitglie-
der der Internationalen Kontaktgruppe zu Afghanistan,
ICG, an deren Treffen sie regelmäßig teilnehmen. Im
November 2011 war Kasachstan Gastgeber eines ICG-
Treffens.
26734 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 25
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/12041, Frage 33):
Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung an-
lässlich des gewaltsam von der Polizei durchgeführten Aus-
schlusses der linksoppositionellen Partei SDSM aus dem ma-
zedonischen Parlament (siehe den Spiegel vom 24. Dezember
2012) im Vorfeld der Abstimmung des Bundeshaushalts 2013
vor dem Hintergrund, dass Mazedonien EU-Beitrittskandidat
ist, und ist dieser Vorfall, bei dem als Folge der „Handgreif-
lichkeiten“ im Parlament die Bezüge der linken Abgeordneten
um zwei Drittel gekürzt werden sollen, mit dem EU-Verständ-
nis von Demokratie vereinbar?
Die Bundesregierung verfolgt die jüngsten gewaltsa-
men Ereignisse in und um das Parlament in Skopje und
den anschließenden, noch andauernden Parlamentsboy-
kott der oppositionellen Partei SDSM aufmerksam und
mit Besorgnis. Sie erwartet von allen Seiten eine Rück-
kehr zur normalen parlamentarischen Arbeit und den
Verzicht auf gewaltsames oder obstruktives Handeln.
Die Bundesregierung sieht nach jetzigem Stand der
Dinge keinen Anlass, von ihrer Unterstützung der maze-
donischen Annäherung an die euroatlantischen Struktu-
ren abzurücken.
Anlage 26
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/12041, Frage 34):
Wie unterstützt die Bundesregierung die aktuellen Bemü-
hungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi
Pillay, die nepalesische Regierung dazu zu bewegen, auf Am-
nestien für Täter von schwersten Menschenrechtsverletzun-
gen während des nepalesischen Bürgerkrieges zu verzichten
und die Einwilligung von Opfern und Tätern als Vorbedin-
gung für Versöhnungsprozesse zu achten?
Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechts-
lage in der Demokratischen Bundesrepublik Nepal mit
besonderer Aufmerksamkeit.
Sie begrüßt die jüngste kritische Erklärung der Hoch-
kommissarin der Vereinten Nationen für Menschen-
rechte, Navi Pillay, hinsichtlich einer internationalen
Standards entsprechenden Aufarbeitung der Verbrechen
beider Konfliktparteien aus der Bürgerkriegszeit.
Die Bundesregierung hat – gemeinsam mit ihren Part-
nern in der EU und sogenannten „like-minded“ – wie-
derholt ihre große Sorge in Zusammenhang mit der Dis-
kussion um weitreichende Amnestieregelungen in Nepal
und konkret zu dem von der nepalesischen Regierung er-
arbeiteten Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht. Dies
erfolgte durch öffentliche Erklärungen vor Ort sowie im
VN-Menschenrechtsrat in Genf sowie in gemeinsamen
und bilateralen Gesprächen mit Vertretern von Regie-
rung und Opposition vor Ort.
Anlage 27
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/12041, Frage 35):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Aussage von
Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Unterausschusses für
Menschenrechte im Europäischen Parlament, die die dritte
Neuaufnahme des Verfahrens gegen Pinar Selek dahin gehend
kritisiert, dass sie sich damit seit mehr als 14 Jahren „vor
Gericht gegen frei erfundene Anschuldigungen wehren“
muss, Jahre in türkischen Gefängnissen verbrachte und
gefoltert wurde, „nur, damit sie ihre kritische Arbeit über die
türkische Gesellschaft, die Gleichstellung der Geschlechter
und den Umgang mit der kurdischen Minderheit in der
Türkei einstellt“, und teilt sie auch die Aussage, dass „Hun-
derte Journalisten, Richter und Intellektuelle … unter dem
Vorwand fadenscheiniger Anklagen festgehalten“ werden
(http://barbara-lochbihler.de/1/presse/mitteilungen/fall-pinar-
selek-armutszeugnis-fuer-das-tuerkische-justizwesen.html)?
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass das
Gericht in Istanbul das Verfahren gegen Pinar Selek im
November 2012 wieder eröffnet hat. Das Deutsche
Generalkonsulat in Istanbul steht in Kontakt mit der
Anwältin von Frau Selek und wird das Verfahren auch
unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei
eng verfolgen.
Die Bundesregierung beobachtet die innenpolitische
Entwicklung in der Türkei, einschließlich der zahl-
reichen Verhaftungen im Rahmen der sogenannten
KCK-Verfahren in Verbindung mit der Kurdenfrage,
sehr genau. Sie teilt die Auffassung der EU-Kommission
in deren Fortschrittsbericht vom 11. Oktober 2011, dass
in diesen und anderen Verfahren die Grundsätze der
Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden müssen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/12041, Frage 36):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Aktivitäten des „Tiefen Staates“ in Deutschland, und was tut
sie, um kurdische Politikerinnen und Politiker in Deutschland
zu schützen?
Der Bundesregierung liegen keine korrespondieren-
den Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Schutzmaßnahmen im Sinne der Frage fallen in die Zu-
ständigkeit der Länder. Bei Vorliegen gefährdungsrele-
vanter Hinweise treffen diese geeignete Maßnahmen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 37):
Ist es zutreffend, dass sich der Start der seit drei Jahren in
Planung befindlichen Stiftung Datenschutz entgegen den An-
gaben der Bundesregierung wegen des Fehlens einer Ent-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26735
(A) (C)
(D)(B)
scheidung der zuständigen Stiftungsaufsicht weiter verzögern
wird, und wurde der Stiftungsaufsicht aufgrund der geschlos-
senen Absage der Beiratsteilnahme durch die Oppositionspar-
teien wie auch der Verbraucherschutzverbände und Daten-
schutzbehörden ein zumindest im Hinblick auf die
Ausgestaltung des Beirates geänderter Satzungsentwurf zur
Entscheidung vorgelegt?
Das Bundesministerium des Innern hat mit Datum
vom 19. Dezember 2012 das Stiftungsgeschäft für die
Gründung der Stiftung Datenschutz getätigt. Mit Schrei-
ben vom 9. Januar 2013 hat das Finanzamt Leipzig auf
der Basis der eingereichten Stiftungssatzung die Ge-
meinnützigkeit bestätigt. Auch die Anerkennung durch
die Stiftungsaufsicht liegt vor. Die dem Stiftungsge-
schäft beigefügte Satzung wurde im Laufe des Anerken-
nungsverfahrens nicht geändert.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fra-
ge 38):
Welche konkreten Schritte, etwa im Zusammenhang mit
den Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform, hat die Bun-
desregierung in Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich vor-
gegebenen Schutzpflicht für das Grundrecht auf informatio-
nelle Selbstbestimmung unternommen, um die aufgrund der
US-Rechtslage bereits seit längerem bekannte und nunmehr
erneut bestätigte (Gutachten im Auftrag des EU-Parlaments,
vergleiche Spiegel Online, Meldung vom 10. Januar 2013)
Gefahr des Zugriffs von US-Behörden auf Cloud-Daten von
Bundesbürgern zu verhindern, deren Cloud-Anbieter über ei-
nen Sitz in den USA verfügen?
Der Bundesregierung ist die im Spiegel-Online-Arti-
kel zitierte EU-Studie „Fighting cyber crime and protec-
ting privacy in the cloud“ sowie die dort beschriebene
Thematik bekannt. Sie nimmt die mit der Möglichkeit
derartiger Zugriffe durch Drittstaaten verbundene Auf-
gabe zur Gewährleistung des informationellen Selbstbe-
stimmungsrechts seit dem Auftreten von Zugriffen sehr
ernst. Die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Stan-
dards im zwischenstaatlichen Bereich begegnet aller-
dings einer Reihe von Fragen, die die Bundesregierung
nicht allein lösen kann. Die Bundesregierung hält des-
halb ein einheitliches Vorgehen auf EU-Ebene für den
erfolgversprechendsten Weg.
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Daten-
schutz-Grundverordnung vom 25. Januar 2012 sieht vor,
dass eine Weitergabe nur zulässig sein soll, wenn sie zur
Verfolgung eines wichtigen öffentlichen Interesses erfor-
derlich ist, das im Unionsrecht oder im Recht des jeweils
betroffenen Mitgliedstaates anerkannt ist. Im Euro-
päischen Parlament wird eine vorherige Genehmigung
derartiger Weitergaben durch die zuständigen Daten-
schutz-Aufsichtsbehörden diskutiert, wie sie in der ge-
genwärtigen EU-Datenschutzrichtlinie grundsätzlich
schon enthalten ist.
Die Bundesregierung prüft sowohl die im Vorschlag
der Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung
vorgesehene Regelung als auch die im Europäischen
Parlament diskutierten Ansätze sorgfältig. Sie spricht
sich für die Aufnahme eines Genehmigungserforder-
nisses aus, wie es auch das geltende europäische und
deutsche Datenschutzrecht vorsieht. Zu einer Gesamt-
regelung gehört aus Gründen der Ausübung des indi-
viduellen Rechtsschutzes auch eine dem jeweiligen
öffentlichen Interesse entsprechende Information des
Betroffenen in geeigneter Form und zum frühestmögli-
chen Zeitpunkt. Die Bundesregierung wirkt in diesem
Sinne an den Beratungen im Rat und mit dem Europäi-
schen Parlament mit.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Frage 39):
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber
der Erwartung Kirgistans, dass die EU den vor zwei Jahren in
Aussicht gestellten Kredit in Höhe von 15 Millionen Euro
endlich zur Verfügung stellt, und inwieweit hat sie sich dafür
engagiert, dass der in Aussicht gestellte Kredit auch zur Ver-
fügung gestellt wird?
Das Darlehen in Höhe von 15 Millionen Euro ist Teil
eines Vorschlags der EU-Kommission für einen
Beschluss über die Gewährung einer Makrofinanzhilfe
in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro, von denen
15 Millionen Euro in Form von Darlehen und 15 Millio-
nen Euro in Form von Zuschüssen gewährt werden
sollen. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist noch
nicht abgeschlossen. Der Rat hat der Makrofinanzhilfe
bereits zugestimmt. Derzeit befindet sich der Vorschlag
im Trilogverfahren zwischen Rat und Europäischem
Parlament. Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
ist eine Auszahlung nicht möglich.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Frage 40):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach den
Beschlüssen der Vertreterversammlung der Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft vom 6. Dezember 2012 zu der Neu-
regelung von Gefahrentarifen für bezahlte Sportlerinnen und
Sportler eine ausreichende Begrenzung der Beitragsbelastung
der Sportvereine in der gesetzlichen Unfallversicherung er-
folgt, und wie bewertet sie die rechtliche Bindungskraft einer
satzungsrechtlichen Heraufsetzung der Grenze, ab der eine
Aufwandsentschädigung als Entgelt einzustufen ist?
Mit dem Beschluss der Verwaltungs-Berufsgenossen-
schaft, VBG, vom 6. Dezember 2012 wird der Beitrags-
anstieg im bezahlten Sport auf ein moderates Maß
begrenzt. Die Beitragsbelastung steigt für Vereine im
Amateurfußball, der Profifußball wird besonders veran-
lagt, jährlich um rund 5 Prozent, für andere Sportvereine
mit bezahlten Sportlern, wie zum Beispiel im Eishockey
oder im Handball, um jährlich rund 4 Prozent. Diese
Regelung gilt bis zum Jahr 2016, dem Ende der laufen-
26736 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
den Gefahrtarifperiode der VBG. Die ursprünglich be-
schlossene Beitragserhöhung um rund 40 Prozent allein
für 2013 ist damit drastisch reduziert worden. Der neue
Beschluss gibt den Vereinen Planungssicherheit und bil-
det einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen
des Sports einerseits und den Interessen der übrigen bei
der VBG versicherten Branchen andererseits.
Eine versicherte Beschäftigung von Sportlern wird in
der Praxis künftig nur noch oberhalb von 200 Euro, bis-
her 175 Euro, Entgelt monatlich angenommen. Damit
folgt die VBG der mit dem Gesetzentwurf zur Entbüro-
kratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beabsichtig-
ten Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale im
Steuerrecht zum 1. Januar 2013. Dies entspricht auch der
Verfahrensweise im übrigen Sozialversicherungsrecht,
dass Geldzahlungen bis zur Höhe der Übungsleiterpau-
schale in der Regel kein Entgelt darstellen. Die bishe-
rige, rechtlich unstreitige Praxis wird damit fortgesetzt.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Frage 41):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Zunahme des
Missbrauchs von Werkverträgen wie beispielsweise beim Ein-
räumen von Regalen in Drogeriemärkten, und plant die Bun-
desregierung, neue Regelungen zur Abgrenzung von Werk-
verträgen und Soloselbstständigkeit, zur Mitbestimmung, zur
Generalunternehmerhaftung, zur Beweislastumkehr und zur
Datenerhebung von Werkverträgen zu treffen?
Unternehmen sind grundsätzlich frei, zu entscheiden,
ob sie Werkleistungen durch eigene Beschäftigte oder im
Rahmen von Werkverträgen durch andere Unternehmen
erbringen lassen. Werkverträge sind ein Element zur Ge-
staltung einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Auch hier ist
der Unternehmer an rechtliche Vorgaben gebunden. Ob
ein echter Werkvertrag vorliegt oder eine Scheinselbst-
ständigkeit oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
anzunehmen ist, ist im Einzelfall anhand bestimmter
Kriterien zu beurteilen. Wo die gesetzlichen Vorgaben
missachtet werden, sind zunächst die Kontrollinstanzen
gefragt. Es besteht wie für jeden anderen Beschäftigten
auch die Möglichkeit, seine Rechte einzuklagen. Ferner
besteht die Möglichkeit, sich an die Kontrollbehörden zu
wenden. So gibt es für Zweifelsfälle das Statusfeststel-
lungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen
Rentenversicherung. Die Durchsuchungen der Zollbe-
hörden, FKS, bei bestimmten Großhandelsketten sind
ebenfalls ein Beispiel für funktionierende Kontrolle.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Fragen 42 und 43):
Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche Ent-
wicklung in Regionen, zum Beispiel Oldenburg, ein, die über-
wiegend auf wirtschaftlichen Tätigkeiten beruht, die durch
Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitneh-
mer erbracht werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit von
Geschäftsmodellen, die darauf beruhen, Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu möglichst niedrigen Löhnen mittels
Werkvertrag zu beschäftigen?
Zu Frage 42:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum
Anteil der Werkvertragsarbeitnehmer in den Regionen
vor. Daher sind Aussagen zu der wirtschaftlichen Ent-
wicklung nicht möglich.
Zu Frage 43:
Die Bundesregierung bewertet nicht die Nachhaltig-
keit von Geschäftsmodellen. Es steht Unternehmen im
Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich frei, zu
entscheiden, ob sie Tätigkeiten durch eigene Arbeitneh-
mer ausführen lassen oder Dritte im Rahmen von Werk-
verträgen beauftragen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa-
che 17/12041, Frage 44):
Wie steht die Bundesregierung zu den Unterschieden des
Entgeltes bei regulär Beschäftigten und Werkvertragsarbeit-
nehmern, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, dass Arbeitnehmer in der fleischverarbeitenden In-
dustrie mit Werkverträgen eine Arbeitszeit von zwölf Stunden
täglich haben?
Grundsätzlich obliegt die Lohnfindung den vertrags-
schließenden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
bzw. den zuständigen Tarifpartnern. Darüber hinaus gibt
es in Deutschland die Möglichkeit, Mindestlöhne nach
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindest-
arbeitsbedingungengesetz oder eine Lohnuntergrenze
nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festzusetzen,
die dann für alle abhängig Beschäftigten der jeweiligen
Branche gelten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber
seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Nach dem Mindest-
arbeitsbedingungengesetz steht es bei Branchen mit
geringer Tarifbindung zum Beispiel den Spitzenorgani-
sationen der Arbeitnehmer frei, einen Antrag auf Fest-
setzung eines Mindestlohnes unter Hinweis auf die aus
ihrer Sicht vorhandenen Verwerfungen zu stellen.
Für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer gilt, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber
seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat, das Ar-
beitszeitgesetz. Danach sind Arbeiten von zwölf Stunden
nur unter besonderen Voraussetzungen auf tarifvertragli-
cher Grundlage oder mit einer behördlichen Ausnahme-
genehmigung zulässig.
Die Überwachung der Arbeitszeitschutzvorschriften
obliegt den Aufsichtsbehörden der Länder.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26737
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Frage 45):
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach ver-
bindlichen Regelungen und Kontrollen, um Scheinselbststän-
digkeit, Scheinwerkverträge und unerlaubte Arbeitnehmer-
überlassung wirksam zu verhindern, und welche Erkenntnisse
hat die Bundesregierung über die missbräuchliche Nutzung
von Werkverträgen?
Um Missbrauch durch Scheinselbstständigkeit oder
Scheinwerkverträge zu verhindern, sind Zollbehörden,
Deutsche Rentenversicherung Bund, Strafverfolgungs-
behörden und die Gerichte nach geltendem Recht und im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten gehalten, die notwendi-
gen Maßnahmen zu treffen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Behör-
den dieser Verpflichtung in vollem Umfang nachkom-
men. Zudem nimmt die Bundesregierung alle Hinweise
ernst und prüft die Sachlage und deren Entwicklung mit
großer Aufmerksamkeit.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/12041, Fragen 46 und 47):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung an-
gesichts der Tatsache, dass durch eine zunehmende Zergliede-
rung der Betriebe durch Werkverträge die betriebliche Interes-
senvertretung geschwächt wird und infolgedessen auch die im
Betriebsverfassungsgesetz geregelten Mitbestimmungsrechte
der Beschäftigten eines Betriebes unterlaufen werden?
Welche Kriterien liegen der Überprüfung von Werkverträ-
gen zur Ermittlung von Scheinwerkverträgen zugrunde, und
welche Möglichkeiten haben in diesem Zusammenhang die
Sozialversicherungsträger, bei vermutetem Sozialversiche-
rungsbetrug durch Scheinwerkverträge tätig zu werden?
Zu Frage 46:
Etliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats gelten
auch im Fall eines Drittpersonaleinsatzes. Sie ermögli-
chen es dem Betriebsrat, auf das Ob und Wie eines Dritt-
personaleinsatzes Einfluss zu nehmen. Dazu gehört un-
ter anderem die rechtzeitige Information über eine
geplante personalrelevante Vergabe von Aufgaben an
Fremdfirmen und die Beratung hierüber. Das Beratungs-
recht umfasst auch Alternativvorschläge des Betriebsrats
zur Ausgliederung von Arbeit im Rahmen der Personal-
planung und der Beschäftigungssicherung. Zudem ist
der Betriebsrat im Einsatzbetrieb zur Feststellung seiner
Beteiligungsrechte über die Beschäftigung von Perso-
nen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebs-
arbeitgeber stehen, zu unterrichten; er kann dazu
Einsicht in die zugrunde liegenden Verträge mit Fremd-
firmen verlangen. Stellt sich heraus, dass es sich um ver-
deckte Leiharbeit bzw. Scheinselbstständigkeit handelt,
kann der Betriebsrat seine entsprechenden Beteiligungs-
rechte einfordern.
Zu Frage 47:
Bei der Abgrenzung von Werkverträgen zu Schein-
werkverträgen werden folgende von der Rechtsprechung
entwickelte Kriterien angelegt: Vereinbarung und Erstel-
lung eines qualitativ individualisierbaren und dem
Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses;
unternehmerische Dispositionsfreiheit des Werkunter-
nehmers gegenüber dem Besteller; Weisungsrecht des
Werkunternehmers gegenüber seinen im Betrieb des Be-
stellers tätigen Arbeitnehmern, wenn das Werk dort zu
erstellen ist; Tragen des Unternehmerrisikos, insbeson-
dere der Gewährleistung, durch den Werkunternehmer;
erfolgsorientierte Abrechnung der Werkleistung.
Die Rentenversicherungsträger gehen bei Betriebs-
prüfungen auch der Frage nach, ob Arbeitgeber ihren
Pflichten im Zusammenhang mit der Meldung abhängi-
ger Beschäftigung und Abführung von Gesamtsozial-
versicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen.
Dabei prüfen sie, wenn dazu Anlass besteht, auch, ob die
Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und
sonstigen Formen der Erbringung von Arbeit – Werk-
verträge, selbstständiger Dienstvertrag – zutreffend vor-
genommen worden ist.
Darüber hinaus werden beispielsweise auch die
Bereiche der Zahlung von Mindestlöhnen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG, allgemeinver-
bindlich erklärte Tarifverträge nach dem Tarifvertrags-
gesetz, TVG, und die illegale Arbeitnehmerüberlassung
in die Prüfung einbezogen, wenn entsprechende An-
haltspunkte hierfür vorliegen oder durch Dritte bekannt
gemacht werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Gabriele Groneberg (SPD)
(Drucksache 17/12041, Fragen 48 und 49):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
wettbewerbsverzerrende Praktiken zwischen Betrieben, die
sich an tarifvertragliche Vereinbarungen halten, und denen,
die mittels Werkverträgen Lohndumping betreiben, zu unter-
binden?
Wie interpretiert die Bundesregierung die Vorgänge der
Bedrohung des Prälaten Peter Kossen, dem im Oktober 2012
ein totes Kaninchen vor die Tür gelegt wurde, nachdem er den
Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischbranche ange-
prangert und die Politik zum Handeln aufgefordert hatte (Zitat
Oldenburgische Volkszeitung vom 6. August 2012: „Mindest-
löhne und Lohnuntergrenzen sind der richtige und zu for-
dernde Weg“): „Darüber hinaus müssen die kriminellen Prak-
tiken moderner Sklaverei mitten unter uns verfolgt, bestraft
und unterbunden werden!“ (Bericht in der Oldenburgischen
Volkszeitung vom 22. November 2012)?
Zu Frage 48:
Um Missbrauch durch Scheinselbstständigkeit oder
Scheinwerkverträge zu verhindern, sind Zollbehörden,
Deutsche Rentenversicherung Bund, Strafverfolgungs-
behörden und die Gerichte nach geltendem Recht und im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten gehalten, die notwendi-
gen Maßnahmen zu treffen. Die Bundesregierung geht
26738 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
davon aus, dass die Behörden dieser Verpflichtung in
vollem Umfang nachkommen. Zudem nimmt die Bun-
desregierung alle Hinweise ernst und prüft die Sachlage
und deren Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit.
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer, auch die aus dem Ausland entsandten, die
Möglichkeit, gegen die Sittenwidrigkeit einer Entgelt-
vereinbarung oder der Arbeitsbedingungen vor deut-
schen Gerichten vorzugehen.
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung verurteilt jede Form der Ein-
schüchterung von Menschen, die von ihrem Recht auf
Meinungsfreiheit Gebrauch machen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
(SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 50 und 51):
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass es in der
fleischverarbeitenden Industrie vermehrt zum Einsatz von
Werkverträgen kommt, und wie hoch sind nach dem Wissen
der Bundesregierung die durchschnittlichen Löhne der Werk-
vertragsarbeitnehmer?
Wie hoch sind nach dem Wissen der Bundesregierung die
Werkvertragskontingente bei den vier großen Schlachtunter-
nehmen – Tönnies, Westfleisch, Danish Crown, VION –, und
wie viele Arbeitsplätze hat der Konzern Danish Crown nach
Informationen der Bundesregierung von Dänemark nach
Deutschland verlagert?
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung
zum Einsatz von Werkverträgen in der betrieblichen Pra-
xis aufmerksam. In der Presse genannte Einzelfälle
lassen sich jedoch nicht automatisch auf die gesamte
Branche übertragen. Belastbare und aussagekräftige Er-
kenntnisse zur Verbreitung von Werkverträgen liegen
bislang nicht vor. Ebenso liegen der Bundesregierung of-
fizielle Informationen zu durchschnittlichen Löhnen von
Werkvertragsarbeitnehmern nicht vor. Das Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales steht unter anderem in
Gesprächen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-
Gaststätten und mit Vertretern dänischer Gewerkschaf-
ten, um Art, Umfang und Ausmaß der Betroffenheit in
der Branche zu ermitteln. Die Gespräche sind noch nicht
abgeschlossen.
Zu Frage 51:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren
Erkenntnisse vor. Im Übrigen nimmt sie keine Stellung
zu den Geschäftsmodellen einzelner Unternehmen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier
(SPD) (Drucksache 17/12041, Frage 52):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
deutsche Fleischindustrie bezüglich der Beschwerde der fran-
zösischen Fleischindustrie bei der Europäischen Kommission
vom Januar 2011 über die ineffiziente Durchsetzung des Ar-
beitnehmerüberlassungsgesetzes in der Schlacht- und Fleisch-
verarbeitung und des Vorwurfs des Lohndumpings und der
Verletzung des Grundsatzes auf gerechte und faire Arbeitsbe-
dingungen nach Art. 31 der Charta der Grundrechte?
Der Bundesregierung sind keine konkreten Hinweise
bekannt, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und
insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zu ei-
ner verbindlichen Lohnuntergrenze ineffizient durchge-
setzt werden. Die EU-Kommission hatte im Mai 2011
aufgrund einer Beschwerde eine Anfrage an die Bundes-
regierung zu angeblichem Lohndumping in der deut-
schen fleischverarbeitenden Industrie gerichtet. Diese
Anfrage ist von der Bundesregierung im Juni 2011 be-
antwortet worden. Durch Verordnung vom 21. Dezem-
ber 2011 und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist im
Übrigen für die Zeitarbeit eine verbindliche Lohnunter-
grenze eingeführt worden, deren Einhaltung von den Be-
hörden der Zollverwaltung kontrolliert wird. Auch da-
rüber ist die EU-Kommission unterrichtet. Weitere
Rückfragen oder weitergehende Schritte der EU-Kom-
mission sind unterblieben.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Fragen 53 und 54):
Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwi-
schen CDU, CSU und FDP festgelegten Vorhaben in der Al-
terssicherungspolitik – vor allem die Bekämpfung von Armut
im Alter – vor dem Ende der Legislaturperiode noch umset-
zen, und, falls nicht, wie rechtfertigt sie dann, dass wichtige
soziale Probleme ungelöst bleiben?
Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag ver-
einbarte Ziel, noch in dieser Legislaturperiode „ein einheitli-
ches Rentensystem in Ost und West“ einzuführen, aufgeben,
und warum konnte sie sich bisher nicht dazu entschließen, in
einem ersten Schritt pauschale rentenrechtliche Zeiten wie die
Kindererziehungszeiten einheitlich – mit dem aktuellen Ren-
tenwert – zu bewerten?
Zu Frage 53:
Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP festgelegte Vorhaben, Altersarmut zu bekämpfen,
wurde mit Beschluss des Koalitionsausschusses am
4. November konkretisiert. Danach sollen noch in dieser
Legislaturperiode konkrete Verbesserungen für eine Le-
bensleistungsrente geschaffen werden. Dafür wird die
Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder er-
zogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, für Er-
werbsgeminderte und Menschen mit geringen Einkom-
men verbessert. Über die konkrete Umsetzung wird
derzeit in der Bundesregierung beraten.
Zu Frage 54:
Die Frage einer Vereinheitlichung der Rentenberech-
nung in Ost und West wird im Kontext einer längeren
politischen Diskussion von der Bundesregierung ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26739
(A) (C)
(D)(B)
prüft. Die geltende Regelung ist fein austariert und be-
rücksichtigt die unterschiedliche Lage in beiden Rechts-
kreisen. Das unterschiedliche Rentensystem bietet nach
wie vor Vorteile; denn die Löhne sind immer noch unter-
schiedlich hoch und den Versicherten bleibt der Vorteil
der Hochwertung der Entgelte auf Westniveau erhalten.
Da die Renten den Löhnen folgen, haben Versicherte
und Rentner im Osten somit weiterhin die Chance, von
einer weiteren Lohnangleichung zu profitieren. Dagegen
ist eine bezahl- und verantwortbare Änderung des Ver-
fahrens, die den unterschiedlichen Erwartungen und In-
teressen bei Alt und Jung gleichermaßen gerecht wird
und zur Befriedung beiträgt, momentan nicht absehbar.
Dabei ist gerade bei diesem Thema breiter Konsens für
eine Akzeptanz wichtig.
Auch eine höhere Bewertung einzelner rentenrechtli-
cher Sachverhalte, bereits vor der Vereinheitlichung der
maßgeblichen Rechengrößen, ist nicht sinnvoll: Das
grundlegende Prinzip der Vorleistungsbezogenheit der
gesetzlichen Rente würde durch eine vorgezogene Anhe-
bung bestimmter Pauschalleistungen für Rentnerinnen
und Rentner sowie Versicherte in den neuen Ländern
aufgeweicht. Denn Anwartschaften, die durch die eigene
Beitragszahlung der Versicherten erworben wurden,
würden dann einen relativ geringeren Rentenertrag als
pauschale Ausgleichsleistungen erbringen. Eine vorzei-
tige höhere Bewertung bestimmter pauschaler Leistun-
gen würde daher zu systematischen Verwerfungen zwi-
schen alten und neuen Ländern führen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa-
che 17/12041, Frage 55):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der so-
genannten Machbarkeitsstudie, die das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales bei dem Beratungsunternehmen
McKinsey & Company insbesondere zu Fragen des Beitrags-
einzuges und des Meldeverfahrens bei der geplanten Alters-
vorsorgepflicht von Selbstständigen in Auftrag gegeben hat,
gewonnen, und wann und in welcher Form wird diese Studie,
die laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und So-
ziales mit einem Betrag von 880 950 Euro plus Mehrwert-
steuer vergütet worden ist (Antwort der Bundesregierung auf
meine mündlichen Fragen in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages am 9. Mai 2012; Anlage 49 des Plenarprotokolls
17/177), veröffentlicht?
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
in Auftrag gegebene Projekt einer Machbarkeitsstudie
zur Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige ist
noch nicht abgeschlossen; daher sind derzeit auch keine
abschließenden Aussagen zu Einzelheiten der Studie
möglich. Wann dies möglich ist, lässt sich zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vorhersagen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Druck-
sache 17/12041, Frage 56):
Wie würden sich die Rentenanpassungen bis zum Jahr
2020 im Vergleich zu den Annahmen der Bundesregierung
entwickeln, wenn die Lohnsteigerungen, wie von dem Institut
für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK (Ulrike
Stein/Sabine Stephan/Rudolf Zwiener, „Zu schwache deut-
sche Arbeitskostenentwicklung belastet Europäische
Währungsunion und soziale Sicherung“, IMK Report 77,
November 2012), empfohlen, jährlich 3 Prozent betragen
würden, und welche Auswirkungen hätte dies auf den Bei-
tragspfad der gesetzlichen Rentenversicherung?
Nach den Annahmen der Bundesregierung, die den
Modellrechnungen des aktuellen Rentenversicherungsbe-
richts zugrunde liegen, steigen die Bruttolöhne und -ge-
hälter je Arbeitnehmer von 2013 bis 2020 durchschnitt-
lich um knapp 2,7 Prozent pro Jahr an. Würde eine
durchschnittlich um gut 0,3 Prozentpunkte höhere Lohn-
entwicklung unterstellt, fielen auch die Rentenanpassun-
gen um 0,3 Prozentpunkte höher aus.
Wegen der Unsicherheit langfristiger Modellrechnun-
gen bewegt sich dieser geringe Unterschied in den An-
nahmen im Rahmen üblicher Schätzungenauigkeiten.
Bezogen auf die Beitragssatzentwicklung ist nicht damit
zu rechnen, dass die Ergebnisse systematisch von denen
des Rentenversicherungsberichts abweichen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD)
(Drucksache 17/12041, Fragen 57 und 58):
Ist es zutreffend, dass aufgrund der Wirkung des mit dem
Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialge-
setzbuch und anderer Gesetze zum 1. Januar 2011 geänderten
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der
Landwirte Ehegatten von selbst nicht versicherungspflichti-
gen Landwirten – wie zum Beispiel sogenannten Nebener-
werbslandwirten – sich nur noch in einem Zeitraum von drei
Monaten ab der Eheschließung von der Versicherungspflicht
in der Alterssicherung der Landwirte befreien lassen können,
und beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen für dieje-
nigen Personen zu finden, die aus Unwissenheit keinen An-
trag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben
und nun für einen mehrjährigen Zeitraum von den landwirt-
schaftlichen Alterskassen mit hohen Beitragsforderungen
konfrontiert werden?
Ist es zutreffend, dass der landwirtschaftliche Unterneh-
mer selbst ein rückwirkendes Befreiungsrecht innerhalb von
drei Monaten nach Zugang des Bescheides über die Alterskas-
senmitgliedschaft hat, wenn er die Befreiungsvoraussetzun-
gen erfüllt, Ehegatten aber dieses Befreiungsrecht nicht zuge-
standen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese
Regelung für Ehegatten entsprechend denen der landwirt-
schaftlichen Unternehmer anzupassen?
Zu Frage 57:
Es ist zutreffend, dass ein Befreiungsantrag bei
Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nur für drei
Monate rückwirkend gilt, soweit der Antrag innerhalb
von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht
gestellt wird. Über die Versicherungspflicht als Ehegatte
durch Heirat mit einem dem Grunde nach in der Alterssi-
cherung der Landwirte versicherungspflichtigen Land-
wirt ist unabhängig davon zu entscheiden, ob der andere
Ehegatte bereits vorher von der Versicherungspflicht be-
26740 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
freit war. Wird der Befreiungsantrag längere Zeit nach
der Heirat mit einem Landwirt gestellt, wirkt die Befrei-
ung dann nur mit Wirkung für die Zukunft.
Grund für diese Neuregelung war eine Forderung des
Bundesrechnungshofs. Nach der vorherigen Regelung
begann in solchen Fällen die Dreimonatsfrist nicht mit
der Eheschließung, sondern der Feststellung der Ver-
sicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte
als Folge einer gegebenenfalls schon länger zurück-
liegenden Heirat mit einem Landwirt. Der Bundesrech-
nungshof hielt diese Regelung für sehr problematisch,
weil hierdurch für diese Ehegatten gleichsam ein
Versicherungsverhältnis auf Probe bestand, da sie sich
gegebenenfalls noch Jahre nach Eintritt der Versiche-
rungspflicht für oder gegen die Ausübung des Befrei-
ungsrechts entscheiden konnten, ohne dass hieraus für
sie negative Konsequenzen entstanden wären. Zudem
wären in solchen Fällen regelmäßig Mitteilungspflichten
verletzt worden und das Bestehen einer Ehegattensiche-
rung als Besonderheit der Alterssicherung der Landwirte
könne beim Berufsstand als allgemein bekannt voraus-
gesetzt werden.
Seit dem 1. Januar 2013 wird die Problematik der
verspäteten Feststellung der Beitragspflicht durch Unter-
lassung der Mitteilungspflicht entschärft, da mit dem
Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirt-
schaftlichen Sozialversicherung ein Datenabgleich
eingeführt worden ist, durch den die Alterskasse – auch
ohne eine Meldung der Eheleute – zeitnah von der
Eheschließung erfährt. Ab dem 1. Januar 2013 ist die
Datenstelle der Träger der Rentenversicherung ver-
pflichtet, die ihr von den zuständigen Meldebehörden
übermittelten Daten über eine Eheschließung oder die
Begründung einer Lebenspartnerschaft mit den Daten
der Alterskasse abzugleichen.
Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob und wie man in
den Fällen, in denen die Betroffenen nach der früher
geltenden versichertenfreundlichen Regelung und vor
Inkrafttreten des neuen Datenabgleichs geheiratet haben,
zu Lösungen kommen kann.
Zu Frage 58:
Die Versicherungspflicht als Ehegatte eines dem
Grunde nach in der Alterssicherung der Landwirte versi-
cherungspflichtigen Landwirts tritt automatisch per
Gesetz ein. Über diese besondere Ehegattenversicherung
weiß in aller Regel auch jeder Landwirt Bescheid.
Zudem sind alle Ehegatten verpflichtet, die Heirat den
Alterskassen anzuzeigen, damit die Alterskassen bzw. ab
Januar 2013 der Bundesträger Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rechtzeitig alles
Notwendige veranlassen können bzw. kann, unter ande-
rem auch die Beitragsveranlagung.
Die Feststellung der Versicherungspflicht als
landwirtschaftlicher Unternehmer hingegen ist erst im
Rahmen eines längeren Verwaltungsverfahrens mög-
lich, insbesondere wenn Fragen nach Erreichen der Min-
destgröße oder Abgrenzungen zwischen landwirtschaft-
licher und gewerblicher Tätigkeit in Rede stehen. Zudem
gibt es hier im Gegensatz zur Eheschließung keine spezi-
fischen Meldepflichten der Unternehmer gegenüber dem
Träger der Alterssicherung der Landwirte. Es besteht in
solchen Fällen nur eine Auskunftspflicht; davon wird
nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht, weil die Klä-
rung von Bewirtschaftungsverhältnissen in der Regel
auch durch Datenabgleiche möglich ist. Von daher ist es
sachgerecht, hier die Befreiungsfrist erst mit Erlass des
Bescheides über das Bestehen der Versicherungspflicht
beginnen zu lassen; denn die Landwirte haben keinen
Einfluss auf die Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/12041, Fragen 59 und 60):
Hält die Bundesregierung es mit dem Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, wonach die Leistun-
gen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein einheitliches, so-
wohl das physische als auch das soziokulturelle umfassende
Existenzminimum in der Bundesrepublik Deutschland abzusi-
chern haben (so zum Beispiel in Randnummer 120 des Ur-
teils), für vereinbar, dass in dem Referentenentwurf zur Ände-
rung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Bestimmung der
Leistungshöhe einzelne Verbrauchspositionen nach der Ein-
kommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 herausgerechnet
werden und nicht stattdessen die nach dem Regelbedarfs-Er-
mittlungsgesetz bestimmten Leistungshöhen des Zweiten
bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernommen wer-
den?
Wie haben sich die unterschiedlichen Auffassungen inner-
halb der Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Be-
zugsdauer im Asylbewerberleistungsgesetz begründet, wobei
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offensichtlich
für die im Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewer-
berleistungsgesetzes enthaltene Bezugsdauer von 24 Monaten
eintritt und das Bundesministerium der Justiz eine kürzere
Dauer befürwortet, und ist die Bundesregierung diesbezüglich
zwischenzeitlich zu einer einheitlichen Auffassung gelangt?
Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes wird derzeit zwischen
den Ressorts abgestimmt. Ich bitte um Verständnis, dass
ich erst nach Abschluss dieses Willensbildungsprozesses
Stellung nehmen kann.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig)
(SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 61 und 62):
Teilt die Bundesregierung in Gänze die vorgeschlagene
Regelung in dem Referentenentwurf zur Änderung des Asyl-
bewerberleistungsgesetzes, wonach weiterhin vorrangig am
Sachleistungsprinzip als Regelfall festgehalten werden soll,
obwohl einerseits „erhebliche Einsparungen [...] durch die
Abschaffung des Sachleistungsprinzips und bestehende Gut-
scheinsysteme zu erreichen“ [wären], so die Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. in ihrer Stel-
lungnahme zu diesem Referentenentwurf, und im Referenten-
entwurf selbst von einer Verwaltungsvereinfachung bei einem
größeren Umfang von Geld- anstelle von Sachleistungen ge-
sprochen wird sowie andererseits die selbstbestimmte Lebens-
führung dadurch eingeschränkt wird, und was sind diesbezüg-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26741
(A) (C)
(D)(B)
lich die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Überprüfung des Sachleistungsprinzips?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Verzicht auf
eine Regelung zum Schonvermögen im Referentenentwurf
zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, sodass jeg-
liches Vermögen anzurechnen ist, obwohl das Ansparen von
Teilbeträgen der Geldleistungen nach dem Regelbedarfs-Er-
mittlungsgesetz, das auch den neuen Leistungen für Asylbe-
werberinnen und Asylbewerber zugrunde liegt, für unregel-
mäßig auftretende Konsumausgaben notwendig ist?
Zu Fragen 61 und 62:
Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes wird derzeit zwischen
den Ressorts abgestimmt. Ich bitte um Verständnis, dass
ich erst nach Abschluss dieses Willensbildungsprozesses
Stellung nehmen kann.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/12041, Fragen 63 und 64):
Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, SGB II (absolut wie relativ), die seit 2008
ihre Arbeitslosigkeit beendet haben, waren nach Aufnahme
einer Beschäftigung weiterhin hilfebedürftig – soweit mög-
lich, jährlich und nach Beschäftigungsformen differenzieren–,
und lässt sich der Gesamtumfang der in diesem Zeitraum er-
brachten Leistungen beziffern?
Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem SGB II, die seit
2008 durch die Aufnahme einer Beschäftigung ihre Hilfebe-
dürftigkeit beenden konnten, bezogen nach 6, 12 und 24 Mo-
naten erneut Leistungen aus der Grundsicherung – bitte diffe-
renzieren nach erneut arbeitslos und erwerbstätig?
Zu Frage 63:
Im Jahr 2011 gingen rund 1,355 Millionen Arbeits-
losengeld-II-Bezieher einer Erwerbstätigkeit nach. Er-
gebnisse für die Vorjahre: Im Jahr 2008 gingen rund
1,220 Millionen, im Jahr 2009 gingen rund 1,322 Millio-
nen und im Jahr 2010 gingen rund 1,381 Millionen Ar-
beitslosengeld-II-Bezieher einer Erwerbstätigkeit nach.
Zahlen für 2012 liegen noch nicht vor.
Die Bundesregierung hat auch keine Informationen
darüber, wie viele Arbeitslose im Rechtskreis SGB II
ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäf-
tigung beenden konnten und weiterhin hilfebedürftig
waren. Aus methodischen Gründen ist kurzfristig eine
Analyse dieser Personengruppe nicht möglich, weil der
Abgleich zwischen der Arbeitslosen- und Grundsiche-
rungsstatistik aufwendig ist und für die Auswertungen
verschiedene Randbedingungen zu spezifizieren wären.
Sie verfügt auch nicht über Informationen zu den er-
brachten Leistungen für diese Gruppe.
Zu Frage 64:
65 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
die im Januar 2011 eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufnahmen, waren auch 12 Monate spä-
ter, im Januar 2012, sozialversicherungspflichtig be-
schäftigt. Darunter waren 71 Prozent im Januar 2012
nicht hilfebedürftig.
Längere Zeitreihen liegen aufgrund der Neueinfüh-
rung des Messverfahrens im Sommer 2012 nicht vor. Es
liegen der Bundesregierung keine Informationen bezo-
gen auf die Dauer von 6 oder 24 Monaten vor.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fragen 65 und 66):
Nach welchen Kriterien wurde die Länderliste in Bezug
auf § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes erarbeitet, und sieht die Bundesre-
gierung die Warenverkehrsfreiheit in Bezug auf die Verord-
nung gewahrt?
Hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Zugang zu allen Ländern der Europäischen Union, um Zertifi-
zierungsverfahren zu begleiten, und, wenn nein, wieso nicht?
Zu Frage 65:
Die oben genannte Liste enthält alle Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, von denen der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, eine schriftli-
che Zustimmung für die Begleitung von Kontrollen
durch die BLE in Bezug auf die 36. BImSchV vorliegt.
Die Warenverkehrsfreiheit in Bezug auf die Verord-
nung wird gewahrt: Die Verordnung sieht keinerlei Be-
schränkung der doppelten Gewichtung von Abfall- und
Reststoffen aus anderen Staaten vor. Auch eine mengen-
mäßige Beschränkung der doppelten Gewichtung oder
eine Maßnahme gleicher Wirkung liegt nicht vor.
Zu Frage 66:
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
hat nicht für alle Länder der Europäischen Union Zu-
gang, Zertifizierungsverfahren zu begleiten, da die Be-
gleitung der deutschen Zertifizierungsstellen im Ausland
nach den gesetzlichen Vorgaben der Zustimmung durch
den anderen Staat bedarf. Diese liegt nicht für alle Mit-
gliedstaaten der EU vor. Eine Zustimmung der Mitglied-
staaten zu den Kontrollbegleitungen der BLE im Aus-
land nach den international üblichen Gepflogenheiten
dürfte unproblematisch möglich sein.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD)
(Drucksache 17/12041, Frage 67):
Werden Unternehmen, die Werkvertragsarbeitnehmerin-
nen und Werkvertragsarbeitnehmer einsetzen, durch das Pro-
gramm zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen
Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert und in welchem
Umfang?
26742 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
Das Programm des BMELV zur Förderung der Ex-
portaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungs-
wirtschaft hat insbesondere die Ziele: Erschließung von
kaufkräftigen Auslandsmärkten, Verbesserung der Wett-
bewerbsfähigkeit der Unternehmen auf Auslandsmärk-
ten, Vergrößerung des Absatzpotenzials für deutsche
Produkte im Ausland und Erweiterung des Kreises ex-
portierender Unternehmen.
Die Förderung von Werkvertragsarbeitsverhältnissen
ist nicht Ziel des Programms. Es ist dem BMELV nicht
bekannt, ob die von seiner Exportförderung profitieren-
den Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ein-
setzen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 68):
Welche Auskunft gibt die Bundesregierung – ergänzend
zu ihrer Antwort vom 12. Dezember 2012 auf meine mündli-
che Frage 78, Anlage 53, Plenarprotokoll 17/213, das Kom-
mando Spezialkräfte sei zweimal im Jahr 2012 zwei Wochen
in Jordanien nah der syrischen Grenze eingesetzt gewesen –
zur Zahl der eingesetzten Soldaten, zu geplanten Zielen und
Inhalten ihrer bzw. fremder Ausbildung dort sowie zu mögli-
chen Grenzübertritten gen Syrien, und, falls die Bundesregie-
rung – nach ihrer Antwort vom 12. Dezember 2012 auf meine
schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/11906
bezüglich des Eindringens syrischer Rebellen von türkischem
Gebiet aus in die Türkei – nun dahin gehende Berichte über
solche Grenzübertritte syrischer Rebellen von türkischem
Gebiet nach Syrien bestätigt, gefährdet dies nicht – sowie die
darauf zu befürchtenden militärischen Reaktionen aus Sy-
rien – die nun in der Türkei mit Patriot-Batterien eingesetzten
deutschen Soldaten?
Absicht des Kommandos Spezialkräfte war es, das
jordanische King Abdullah II Special Operations
Training Center zur Durchführung eines nationalen
Übungsvorhabens zur Aufrechterhaltung der Fähigkei-
ten für eine Geiselbefreiung im Ausland zu nutzen. Zur
Feststellung der Ausbildungsmöglichkeiten haben sich
jeweils vier Soldaten des KSK erstmalig vom 21. bis
25. Mai 2012 und anschließend nochmals vom 26. Au-
gust bis 4. September 2012 sowie zwei weitere Soldaten
vom 29. August bis 1. September 2012 am King
Abdullah II Special Operations Training Center auf-
gehalten. Die Grenze zu Syrien ist hierbei nicht über-
schritten worden.
Das King Abdullah II Special Operations Training
Center ist eine Ausbildungseinrichtung der jordanischen
Streitkräfte in der Nähe der Hauptstadt Amman, das
aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur regelmäßig
von Spezialeinheiten anderer Nationen zum Training ge-
nutzt wird.
Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort vom
12. Dezember 2012.
Bisher hat das syrische Regime den Konflikt mit der
Türkei nicht eskalieren lassen und damit eine mögliche
militärische Internationalisierung der internen Auseinan-
dersetzungen vermieden. Anzeichen, aus denen sich eine
Änderung dieser Haltung erkennen lässt, sind nicht zu
beobachten. Insofern wird die Wahrscheinlichkeit der
von Ihnen befürchteten Reaktion und damit eine Gefähr-
dung für die in der Türkei eingesetzten deutschen Solda-
tinnen und Soldaten als sehr gering eingeschätzt.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041,
Frage 69):
Über welche bestehenden Versorgungsrouten für das deut-
sche ISAF-Kontingent und über welche zusätzlichen Trans-
portrouten durch die fünf zentralasiatischen Staaten plant die
Bundesregierung im Rahmen des ISAF-Rückzugs bis 2014
den Rücktransport militärischen und nichtmilitärischen Geräts
der Bundeswehr per Lkw, Bahn bzw. Flugzeug aus Afghanis-
tan zu vollziehen?
Die Bundesregierung nutzt zur Versorgung des deut-
schen Einsatzkontingents ISAF in Afghanistan derzeit
sowohl Luft-, Schienen- als auch Straßentransporte.
Die Route der Luftfahrzeuge der Bundeswehr führt
dabei über Kasachstan und Usbekistan.
Die Schienentransporte werden im Auftrag der Bun-
deswehr durch zivile Transportdienstleister durchge-
führt. Sie nutzen eine Route, die von Russland über Ka-
sachstan und Usbekistan nach Afghanistan führt.
Auch die Straßentransporte werden im Auftrag der
Bundeswehr durch zivile Transportdienstleister erbracht.
Sie nutzen bisher sowohl eine Route über Kasachstan
und Usbekistan als auch aktuell eine Route über Kasach-
stan, Kirgisistan und Tadschikistan.
Für den Rücktransport des Materials des deutschen
Einsatzkontingents ISAF werden alle dargestellten Rou-
ten erwogen. Eine detaillierte Festlegung ist bisher nicht
erfolgt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache
17/12041, Frage 70):
Welche inhaltlichen Änderungen beinhaltet die von der
Bundesregierung beabsichtigte Reform des Mutterschutz-
gesetzes?
Das für das Mutterschutzgesetz innerhalb der
Bundesregierung federführend zuständige Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
BMFSFJ, hält eine Reform des Mutterschutzrechts für
erforderlich. Die notwendigen fachlichen Vorarbeiten im
BMFSFJ dauern an. Vor diesem Hintergrund kann ich
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten
Inhalte benennen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26743
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache
17/12041, Frage 71):
Plant die Bundesregierung Initiativen für gesetzliche Rah-
menbedingungen zur Erstattung von Fahrtkosten innerhalb
der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilli-
ges Ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst?
In beiden Freiwilligendienstformaten besteht schon
eine gesetzliche Regelung:
Freiwillige erhalten im öffentlichen Personennahver-
kehr in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schüle-
rinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Als
Berechtigungsnachweis gilt der Freiwilligenausweis
oder eine entsprechende Bescheinigung von Einsatz-
stelle/Träger.
Darüber hinaus haben Einsatzstellen oder Zentralstel-
len bzw. Träger die Möglichkeit, in Absprache mit den
Freiwilligen einen Teil des Taschengeldes nicht monat-
lich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einem
ÖPNV-Ticket, vorzusehen.
Auf eine zwingende gesetzliche Regelung wurde be-
wusst verzichtet, weil die Situation der Freiwilligen viel
zu unterschiedlich ist: Freiwillige in Berlin haben andere
Fahrtkosten als diejenigen in ländlichen Gegenden oder
die auf Hallig Hooge.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksa-
che 17/12041, Fragen 72 und 73):
Wie begründet die Bundesregierung die aufgrund der be-
kannt gewordenen Zahlen belegte ausbleibende Nutzung der
Familienpflegezeit durch pflegende Angehörige?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zeitnah zu
ergreifen, um mehr betroffenen Menschen eine berufliche
Auszeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen und
ein Scheitern der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ver-
hindern?
Die Bundesregierung wird die Wirkungen des zum
1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verein-
barkeit von Pflege und Beruf nach Ablauf von zwei Jah-
ren wissenschaftlich evaluieren lassen. Erst auf Basis
dieser Evaluationsergebnisse können verlässliche Aus-
sagen zur Nutzung der Familienpflegezeit und zu den
Erfahrungen der pflegenden Angehörigen mit diesem
Angebot getroffen werden. Aufgrund dieser Erkennt-
nisse wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls welche
Optimierungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der
gesetzlichen Regelungen und des Verwaltungsverfahrens
bestehen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/12041, Frage 74):
Sind der Bundesregierung Schätzungen oder Erhebungen
bekannt, in denen die Zahl der möglichen anspruchsberechtig-
ten Familien auf Kinderzuschlag nach § 6 a des Bundeskin-
dergeldgesetzes, BKGG, beziffert werden, und, wenn ja, um
welche handelt es sich dabei?
Schätzungen oder Erhebungen, in denen die Zahl der
möglichen anspruchsberechtigten Familien auf Kinder-
zuschlag nach § 6 a BKGG beziffert werden, sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Zu Fragen nach der An-
zahl potenzieller Leistungsberechtigter liegen der Bun-
desregierung lediglich Schätzungen vor, denen unter-
schiedliche Konzeptionen und normative Setzungen
zugrunde liegen. Die Statistik für die Leistungsberech-
tigten des Kinderzuschlags kann hier keine Angaben lie-
fern, da sie ausschließlich Personen erfasst, die sich bei
den Familienkassen melden und bei entsprechender An-
tragstellung Kinderzuschlag erhalten.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/12041, Frage 75):
Wie viele Familien haben jeweils 2011 und 2012 Anträge
auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gestellt, deren An-
träge auf Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG abgelehnt wur-
den, weil entweder die Mindesteinkommensgrenze unter-
schritten wurde oder die Bedürftigkeit fortbestand?
Statistische Daten zur Zahl der Personen, die Anträge
auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gestellt haben,
nachdem deren Antrag auf Kinderzuschlag nach § 6 a
BKGG abgelehnt wurde, weil die Mindesteinkommens-
grenze nicht erreicht wurde oder mit dem Kinderzu-
schlag Hilfebedürftigkeit nicht vermieden werden
konnte, werden von den SGB-II-Trägern nicht erhoben
und liegen daher nicht vor. Es besteht im Übrigen keine
Verknüpfung der Grundsicherungs- und der Kinderzu-
schlagsstatistik.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksa-
che 17/12041, Fragen 76 und 77):
Wie oft wurde die Hilfs- bzw. Beratungsfunktion des Zen-
trums für Kinderschutz im Internet (www.i-kiz.de) seit der
Gründung im September 2012 bereits in Anspruch genom-
men, und wie viele Verstöße von Webseitenanbietern wurden
seither gemeldet (bitte jeweils nach Eltern und Kindern/Ju-
gendlichen aufschlüsseln)?
Wie oft wurde der „www.i-kiz.de“-Hilfebutton bereits in
andere Webseiten eingebunden, und welche Maßnahmen un-
ternimmt das Bundesministerium, um auf die Seite
www.i-kiz.de aufmerksam zu machen?
Zu Frage 76:
Seit der Gründung des I-KiZ, des Zentrums für Kin-
derschutz im Internet, kann jede und jeder auf der Inter-
netseite www.i-kiz.de über einen Hilfebutton Hilfs- und
Meldemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie
26744 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013
(A) (C)
(D)(B)
für Eltern erreichen. Dabei wird auf die bereits seit lan-
gem in Deutschland bestehenden, bislang jedoch zu we-
nig genutzten Melde- und Beratungsangebote verwiesen
(Hotlines bzw. Nummer gegen Kummer).
Aufgrund der Weiterleitung an die Beratungsangebote
und da durch uns selbst keine Daten erhoben werden,
liegen dem BMFSFJ keine Erkenntnisse darüber vor,
wie oft der Button genutzt wurde bzw. ob es sich tatsäch-
lich um gemeldete Verstöße handelt. Ein Jugendlicher,
der den Hilfebutton des I-KiZ betätigt, wird beispiels-
weise auf die Internetseite der Nummer gegen Kummer
geleitet. Ziel ist, die bestehende Infrastruktur zu nutzen
und bekannter zu machen. Es geht dagegen nicht darum,
eine Parallelstruktur aufzubauen.
Zu Frage 77:
Aktuell wird im I-KiZ daran weitergearbeitet, den
Hilfebutton funktionell zu erweitern und auf immer
mehr Plattformen einzubinden.
Mit ein paar Klicks auf www.i-kiz.de/hilfe kann
schon heute jeder Anbieter den Hilfebutton auf seiner
Seite einbinden. Dies parallel mit einer Erweiterung und
Vertiefung der hinter dem Button liegenden Hilfsmög-
lichkeiten zu erreichen, bei der auch plattformspezifi-
sche Melde- und Beschwerdemöglichkeiten eingebun-
den werden können, ist der Schwerpunkt der
Fachkommission „Prävention, Aufklärung und Melde-
möglichkeiten“ des I-KiZ.
Da an der Einbindung des I-KiZ-Hilfebuttons interes-
sierten Plattformanbietern die Einbindung selbstständig
möglich ist, ohne mit dem Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend Kontakt aufnehmen zu
müssen, liegen uns keine Erkenntnisse darüber vor, wie
viele Anbieter den Hilfebutton bereits eingebunden ha-
ben.
Das BMFSFJ macht laufend über seine üblichen Ver-
breitungswege sowie über die Zusammenarbeit mit
Plattformbetreibern auf das I-KiZ und dessen Hilfs- und
Beratungsfunktion aufmerksam.
Um es aber klar zu sagen: Nutzung und Einbindung
des Buttons stehen sicher erst am Anfang. Das ist auch
so geplant; denn mindestens bis zur ersten Jahrestagung
des I-KiZ geht es um den Ausbau der Funktionalität des
Buttons „nach vorn“ zu den Nutzern und „nach hinten“
durch Einbindung aller Partner. Daran arbeitet eine
Gruppe mit rund 30 Beteiligten aus Bund und Ländern,
aus Unternehmen und Jugendschutz derzeit aktiv.
216. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 50 Jahre Elysée-Vertrag
TOP 2 Artgerechte Tierhaltung
TOP 3 Befragung der Bundesregierung
TOP 4 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde
TOP 5 Jahresbericht 2011 des Wehrbeauftragten
TOP 6 Kurzarbeitergeld
TOP 7 Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
TOP 8 Private Krankenversicherung
Anlagen