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ID1721604700

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    Vokabeln: 2
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/216 (Drucksachen 17/8157, 17/8611) . . . . . . . 26628 B Inhaltsverzeichnis DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gunther Krichbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: a) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Land- wirtschaftliche Nutztierhaltung tier- schutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten (Drucksachen 17/10694, 17/11817) . . . . . e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, 26619 D 26621 A 26622 B 26623 B 26624 C 26625 A 26626 A 26626 D 26628 C Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 216. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 I n h a l t : Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 b . . . Nachruf auf den Abgeordneten Peter Struck Tagesordnungspunkt 1: a) Vereinbarte Debatte: 50 Jahre Élysée- Vertrag – Zusammenarbeit und ge- meinsame Verantwortung für die Zu- kunft Europas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ b) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dörfer vor Agrarfabriken schützen – Planungs- und Immissionsrecht ver- schärfen (Drucksache 17/11879) . . . . . . . . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Antibiotika-Einsatz in der Tier- haltung senken und eine wirksame Re- duktionsstrategie umsetzen 26613 A 26613 B 26614 A 26614 B 26616 A 26617 B 26618 D 26628 B BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine neue Haltung – Artgerecht statt mas- senhaft (Drucksache 17/12056) . . . . . . . . . . . . . . . weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltungs- bedingungen für Puten verbessern (Drucksachen 17/11667, 17/12048) . . . . .26628 B 26628 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ilse Aigner, Bundesministerin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Johannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . Gabriele Groneberg (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung: Luftfahrt- strategie der Bundesregierung; weitere Fra- gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksachen 17/12041, 17/12049) . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Inge Höger (DIE LINKE) Geplante personelle, logistische oder sons- tige Unterstützungsleistungen für die Mili- täroperation in Mali Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Niema Movassat (DIE LINKE) Politische und militärische Ziele der Bun- desregierung hinsichtlich der zugesagten militärischen Unterstützung der Militär- intervention Frankreichs in Mali 26628 D 26630 B 26632 B 26633 A 26634 A 26635 C 26636 D 26638 B 26639 D 26640 B 26641 C 26642 B 26643 B 26644 A 26646 A 26646 D 26647 D 26648 D 26651 A 26651 B 26652 B 26652 C 26652 D 26652 D 26653 A 26653 B 26653 C 26653 C 26653 D 26654 A 26654 C 26654 C 26654 D 26655 A 26655 C 26655 C 26655 C 26655 D 26656 A 26656 B 26656 C 26656 C 26656 D 26656 D 26657 A 26657 B 26657 B 26658 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 III Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Niema Movassat (DIE LINKE) Erfordernis eines Bundestagsmandats bei einem Engagement der Bundeswehr in Mali Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Bundestagsmandat für den Bundes- wehreinsatz in Mali und Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Ab- und Anflugkonzepte des Flughafens Zürich Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Zwischenfälle im An- und Abflugverkehr beim Flughafen Zürich in den vergangenen Jahren Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die neuerliche Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin Bran- denburg Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abwahlantrag des Bundesministers Ramsauer gegen Dr. Rainer Schwarz und Umsetzung einer haftungsrechtlichen Prü- fung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschätzung des BMVBS zur Bauplanung des Flughafens Berlin Brandenburg nach dem Expertentreffen am 18. Dezember 2012 26658 C 26659 B 26660 C 26660 D 26661 B 26662 B 26662 D 26663 C 26663 D 26664 B 26664 C 26664 D 26665 C 26666 A 26668 C 26666 B 26667 A 26667 B 26667 C 26668 B 26670 B 26670 D 26671 C 26672 C 26673 B 26674 A 26675 C 26674 B 26674 D 26675 A 26675 B 26676 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmung zwischen BMVBS und BMF hinsichtlich des Aufsichtsratsvorsitzes von Ministerpräsident Platzeck bei der Flugha- fen Berlin Brandenburg GmbH Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Zusatzfrage Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß An- lage 5 Nummer 1 Buchstabe b GO-BT: zu den Antworten der Bundesregierung auf die Frage 8 auf Drucksache 17/12041 . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Vertei- digungsausschusses zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2011 (53. Bericht) (Drucksachen 17/8400, 17/11215) . . . . . . . . . Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug- Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Künftige Wirtschaftkrisen erfolgreich meistern – Kurzarbeitergeld unter erleichterten Bedingungen wieder einführen (Drucksache 17/12055) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 17/11670) . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2012 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 17/8721) . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . 26676 D 26677 A 26677 C 26677 D 26678 A 26678 B 26678 C 26679 D 26680 D 26682 B 26684 A 26685 A 26686 C 26687 C 26688 D 26690 A 26691 B 26692 B 26693 B 26693 C 26695 B 26696 C 26698 C 26699 D 26700 D 26702 A 26703 A 26704 A 26704 A 26705 B 26706 D 26707 C 26707 D 26709 A 26710 A 26711 B 26711 B 26711 C 26713 A 26714 A 26715 B 26716 C 26717 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 V Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pri- vat Versicherte solidarisch versichern – Private Krankenversicherung als Vollversi- cherung abschaffen (Drucksache 17/10119) . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Thomas Rachel (CDU/CSU) zu den Abstim- mungen zu den Anträgen: – Verbot des Fracking in Deutschland – Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland – Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus- wirkungen von Fracking zügig umsetzen (214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 3 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Schaffung von Barrierefreiheit mit Maß- nahmen der Infrastrukturbeschleunigungs- programme I und II Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 4 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Schaffung von Barrierefreiheit mit Förder- programmen im Rahmen der Verwaltungs- vereinbarung Städtebauförderung 2013 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 9 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zur Verant- wortung von Unternehmen an der verspä- teten Inbetriebnahme des Flughafens Ber- lin Brandenburg und Konsequenzen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 10 Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genehmigung von Gewerken ohne Beteili- gung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 11 Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ertüchtigung des Flughafens Berlin-Tegel bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BER Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 12 und 13 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Expertentreffen am 18. Dezember 2012 zum geplanten Eröffnungstermin des Ber- liner Flughafens BER Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26718 D 26719 A 26720 A 26721 C 26722 D 26724 B 26725 A 26726 D 26727 A 26727 C 26728 B 26728 D 26729 A 26729 B 26729 C 26729 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 Anlage 9 Mündliche Frage 14 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertretung des Landes Berlin beim Exper- tentreffen am 18. Dezember 2012 zum Ber- liner Großflughafen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 15 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehrkosten durch die erneute Verschie- bung des Eröffnungstermins des Flugha- fens BER Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 16 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Initiatoren und Teilnehmer des Experten- treffens am 18. Dezember 2012 zum Flug- hafen Berlin Brandenburg Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 17 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Genehmigungsbehörde zur Brandschutzanlage des Flughafens BER Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 18 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umweltverträglichkeitsprüfung und Be- rücksichtigung der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinien bei der Festlegung der Flugrou- ten über den Müggelsee Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 19 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachträgliche Umweltverträglichkeitsprü- fung für die Flugrouten beim Flughafen BER Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 20 und 21 Sören Bartol (SPD) Anzahl und Kosten des Bundeshochbau- Kalenders 2013 und Verteilung durch das BMVBS Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 22 Ralph Lenkert (DIE LINKE) EU-Vertragsverletzungsverfahren aufgrund von Salzwassereinleitungen der Kaliindus- trie in die Werra und Weser Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 23 Ralph Lenkert (DIE LINKE) Einhaltung der Gewässerqualität von Werra und Weser gemäß Richtlinie 2000/60/EG Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Atommüllexporten bei der Vorlage der 14. Atomgesetznovelle und bei der Erarbeitung der EU-Atom- müllrichtline 26729 D 26730 A 26730 A 26730 B 26730 C 26730 D 26730 D 26731 C 26731 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 VII Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 25 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen über die deutsch-polnische Konsultation im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des polnischen Atomkraft- programms Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 26 und 27 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der polnischen Position bei der Klimakonferenz in Doha auf die kom- mende Konferenz in Warschau und Hand- lungsbedarf Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 28 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Änderungsbedarf bei der Anreiz- regulierungsverordnung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 29 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu einem Gutachten des Umwelt- bundesamtes zur Thematik der Umwelt- auswirkungen von Fracking und daraus resultierende Konsequenzen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 30 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung der humanitären Hilfe für not- leidende Menschen aus Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 32 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung einzelner zentralasiatischer Staaten am Istanbul-Prozess und an der in- ternationalen Kontaktgruppe zur Stabili- sierung Afghanistans Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 33 Heike Hänsel (DIE LINKE) Ausschluss der linksoppositionellen Partei SDMS aus dem mazedonischen Parlament Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 34 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bemühungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Navanethem Pillay um den Verzicht auf Amnestien für Täter des nepalesischen Bürgerkrieges Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 35 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Neuaufnahme des Verfahrens gegen die türkische Schriftstellerin und Soziologin Pinar Selek 26731 D 26732 A 26732 C 26732 D 26733 A 26733 B 26733 C 26734 A 26734 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aktivitäten des „Tiefen Staates“ in Deutschland und Schutz kurdischer Politi- kerinnen und Politiker Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 37 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verzögerungen bei der Gründung der Stif- tung Datenschutz; Vorlage eines geänder- ten Satzungsentwurfs bei der Stiftungsauf- sicht Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 38 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gefahr des Zugriffs von US-Behörden auf Cloud-Daten von Bundesbürgern Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 39 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Kreditgewährung der Europäischen Union an Kirgistan Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 40 Josip Juratovic (SPD) Begrenzung der Beitragsbelastung der Sportvereine in der gesetzlichen Unfallver- sicherung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 41 Josip Juratovic (SPD) Zunahme des Missbrauchs von Werkver- trägen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 42 und 43 Kerstin Tack (SPD) Einfluss von Werkverträgen auf die wirt- schaftliche Entwicklung von Unterneh- men; Nachhaltigkeit von Geschäftsmodel- len Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 44 Katja Mast (SPD) Entgelte und Arbeitszeiten bei Werkver- tragsarbeitnehmern Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 45 Katja Mast (SPD) Verbindliche Kontrollen gegen Schein- selbstständigkeit, Scheinwerkverträge und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; missbräuchliche Nutzung von Werkverträ- gen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 46 und 47 Anette Kramme (SPD) Schwächung der betrieblichen Interessen- vertretung in Betrieben mit hohem Werk- vertragsanteil und Handlungsbedarf; Vor- gehen gegen Scheinwerkverträge 26734 C 26734 D 26734 D 26735 A 26735 C 26735 D 26736 A 26736 B 26736 C 26737 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 IX Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 48 und 49 Gabriele Groneberg (SPD) Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn- dumping mittels Werkverträgen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 50 und 51 Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Werkverträge in der fleischverarbeitenden Industrie Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 52 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Konsequenzen aus der Beschwerde der französischen Fleischindustrie bei der EU- Kommission vom Januar 2011 für die deut- sche Fleischindustrie Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 53 und 54 Elke Ferner (SPD) Umsetzung der Vorhaben der Alterssiche- rungspolitik und der Schaffung eines ein- heitlichen Rentensystems in Ost und West in dieser Legislaturperiode Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 55 Elke Ferner (SPD) Vorlage der Machbarkeitsstudie des BMAS zu einer Altersvorsorgepflicht von Selbst- ständigen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 56 Elke Ferner (SPD) Entwicklung der Rentenanpassungen bei einer Lohnsteigerung von 3 Prozent bis 2020 und Auswirkungen auf den Beitrags- pfad der gesetzlichen Rentenversicherung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 57 und 58 Edelgard Bulmahn (SPD) Fristenregelung für Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alters- sicherung der Landwirte Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 59 und 60 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Ermittlung der Leistungshöhe im Referen- tenentwurf zur Änderung des Asylbewer- berleistungsgesetzes und Regelung der Be- zugsdauer Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 61 und 62 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Vorgeschlagene Änderungen im Referen- tenentwurf des Asylbewerberleistungsge- setzes zum Sachleistungsprinzip und Schonvermögen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 63 und 64 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Fortbestehende bzw. erneute Hilfebedürf- tigkeit im Sinne des SGB II nach Auf- nahme einer Beschäftigung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26737 A 26737 D 26738 A 26738 B 26738 C 26739 B 26739 B 26739 C 26740 C 26740 D 26741 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 Anlage 48 Mündliche Fragen 65 und 66 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien der Länderliste in Bezug auf § 7 der Verordnung über die Regelungen der Biokraftstoffquote; Zertifizierungsverfah- ren in der EU Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 67 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Förderung von Unternehmen mit Werkver- tragsarbeitnehmern durch das Programm zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirt- schaft Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 68 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz des Kommandos Spezialkräfte in Jordanien; Gefährdung deutscher Solda- ten im Rahmen ihres Patriot-Einsatzes in der Türkei Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 69 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transportrouten für den bis 2014 geplan- ten Rückzug des deutschen ISAF-Kontin- gents aus Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 70 Sönke Rix (SPD) Reform des Mutterschutzgesetzes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 71 Sönke Rix (SPD) Erstattung von Fahrtkosten bei Freiwilli- gendiensten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 72 und 73 Petra Crone (SPD) Geringe Nutzung der Familienpflegezeit durch pflegende Angehörige und Verbesse- rung der Inanspruchnahme Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 74 Caren Marks (SPD) Anzahl anspruchsberechtigter Familien beim Kinderzuschlag Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 75 Caren Marks (SPD) Anzahl der im Jahr 2011 und 2012 gestell- ten Anträge auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld bei Familien nach Ablehnung der Anträge auf Kinderzuschlag Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 76 und 77 Aydan Özoğuz (SPD) Nutzung und Verlinkung der Internetseite des Zentrums für Kinderschutz im Inter- net seit September 2012 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26741 C 26741 D 26742 A 26742 C 26742 D 26743 A 26743 B 26743 B 26743 C 26743 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26613 (A) (C) (D)(B) 216. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 Beginn: 11.00 Uhr
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    den kürzeren Wartezeiten auf einen Arzttermin. Beide Neidargumente – so Jens Spahn – greifen deutlich zu kurz, sie klingen im ersten Mo- ment gut und eingängig, aber sie treffen einfach nicht zu. Recht hat Jens Spahn. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Jetzt zitiert ihr euch schon gegenseitig, oder wie?) Deswegen, verehrter Kollege Lauterbach, sage ich auf Ihre Frage, wo die Vorschläge sind: Ja, wir müssen beide Systeme reformieren. Das ist eine Daueraufgabe. Rudolf Henke (CDU/CSU): Absolut, ja. Vizepräsidentin Petra Pau: Dort sehen Sie ein Minus. Rudolf Henke (CDU/CSU): Ich komme zum Schluss. – Das heutige Versorgungs- niveau ist durch ein Miteinander von GKV und PKV entstanden. Wenn Sie das aufgeben, bedeutet das, dass Sie die Nivellierung der Versorgung in einer Einheits- krankenkasse für alle vorbereiten. Das wollen CDU/ CSU und, wie ich sicher bin, auch die FDP nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26727 (A) (C) (D)(B) Anlagen kommen zu untersuchen. In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der Schreiner, Ottmar SPD 16.01.2013 Dr. Schwanholz, Martin SPD 16.01.2013 von Kohle oder Gas notwendig. Bislang wird in Nordrhein-Westfalen kein Erdgas gefördert. Allerdings besteht bei verschiedenen Unternehmen Interesse, die Potenziale sogenannter unkonventioneller Erdgasvor- Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 16.01.2013 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Thomas Rachel (CDU/CSU) zu den Abstimmungen zu den Anträgen: – Verbot des Fracking in Deutschland – Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland – Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus- wirkungen von Fracking zügig umsetzen (214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zu- satztagesordnungspunkt 5) Den Anträgen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und folge deswegen den Beschluss- empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Tech- nologie. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter- rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor- gung auch in Zukunft. Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hocheffizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 16.01.2013 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2013 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 16.01.2013 Brehmer, Heike CDU/CSU 16.01.2013 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 16.01.2013 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 16.01.2013 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 16.01.2013 Ernst, Klaus DIE LINKE 16.01.2013 Gabriel, Sigmar SPD 16.01.2013 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2013 Groth, Annette DIE LINKE 16.01.2013 Humme, Christel SPD 16.01.2013 Laurischk, Sibylle FDP 16.01.2013 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 16.01.2013 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 16.01.2013 Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.01.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 16.01.2013 Özoğuz, Aydan SPD 16.01.2013 Ortel, Holger SPD 16.01.2013 Pronold, Florian SPD 16.01.2013 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 16.01.2013 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 16.01.2013 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 16.01.2013 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 16.01.2013 Steinbach, Erika CDU/CSU 16.01.2013 Stier, Dieter CDU/CSU 16.01.2013 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.01.2013 Vogler, Kathrin DIE LINKE 16.01.2013 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 26728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es ins- besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein Ver- fahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Un- tergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermögli- chen. Als Energieland Nummer eins hat Nordrhein-Westfa- len ein großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtlichen Vor- schriften sind die Behörden der Länder. Bei der Geneh- migung von Probebohrungen muss das Land Nordrhein- Westfalen sicherstellen, dass der jeweilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die Entscheidung erforderli- chen Informationen bereitzustellen und die Auswirkun- gen auf die Umwelt umfassend zu dokumentieren. Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifischen Erfor- dernissen der unkonventionellen Erdgasförderung ange- passt werden. Insbesondere halten wir eine Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, die im Bergrecht für die reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für das Probe-Fracking, derzeit nicht vorge- schrieben ist, ist aus unserer Sicht unerlässlich. Umwelt- risiken bestehen vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll für diese Fälle sowohl bei der Erdgasgewinnung als auch bei der Geothermie eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmigung des Probe-Frackings. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kommunen. Da die Aus- wirkungen auf das Grundwasser auch grenzüberschrei- tend sein können, ist es geboten, entsprechend hohe Re- geln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu haben. Wir unterstützen daher die Bemühung im Euro- päischen Parlament um vergleichbar hohe Sicherheits- standards. Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken des Fracking deutlich zu verbessern. Für mich hat Sicherheit höchste Priorität. In Trink- wasserschutzgebieten muss Fracking ausgeschlossen sein. Genehmigungen für Fracking in anderen Gebieten dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risi- ken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12041, Frage 3): Bei welchen Maßnahmen aus den Infrastrukturbeschleuni- gungsprogrammen I und II mit insgesamt 1,75 Milliarden Euro ist die Schaffung von Barrierefreiheit ausdrückliches Ziel und zwingende Voraussetzung für die Ausreichung der Mittel, und in welcher Weise waren Menschen mit Behinde- rung und deren Organisationen an der Entscheidung über die Investitionen beteiligt? Das Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I sieht für den Verkehrsträger Schiene zusätzlich 100 Millionen Euro Bundesmittel vor, davon 40 Millionen Euro in 2012 und 60 Millionen Euro in 2013. Die Mittel fließen in die Verkehrsanlagen der Personenbahnhöfe, um dort bundesweit in den Bereichen Barrierefreiheit, Moderni- sierung von Bahnsteigen und Wetterschutz den Nutzen der Reisenden zu erhöhen. Die Maßnahmen werden an 195 Personenbahnhöfen realisiert. Davon erhalten rund 50 Bahnhöfe neue Bahnsteige. An weiteren 40 Stationen profitieren die Reisenden von neuen Aufzügen, Fahrtreppen oder langen Rampen für den barrierefreien Zugang. Die Schaffung ausschließlich von Barrierefreiheit war keine zwingende Voraussetzung für die Ausreichung der Bundesmittel. Die Auswahl der Projekte wurde von dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes DB Sta- tion & Service AG als Eigentümer und Bauherr vorge- nommen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages hat in seinen Sitzungen am 8. Februar 2012 und am 15. Februar 2012 den Projektlisten zugestimmt. Menschen mit Behinderung und deren Organisationen wurden nicht unmittelbar beteiligt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12041, Frage 4): In welchen der einzelnen Förderprogramme, die der Bund über die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 mit 455 Millionen Euro unterstützt (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung, BMVBS, vom 29. Dezember 2012), ist die Schaffung von Barrierefreiheit ausdrückliches Ziel und zwingende Vo- raussetzung für die Ausreichung der Mittel, und in welcher Weise waren Menschen mit Behinderung und deren Organisa- tionen an der Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung be- teiligt? Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder unterstützt die Anpassung der städtischen Infrastruktur an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, insbe- sondere an die der Familien, der Haushalte mit Kindern und älterer Menschen. Zu diesem Zweck sind Maßnah- men der Barrierefreiheit in allen Förderprogrammen för- derfähig. Eine Barrierefreiheit ist jedoch nicht Förder- voraussetzung der Städtebauförderung. Die Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung erfolgte in Abstimmung mit den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbän- den. Eine darüber hinausgehende Beteiligung sonstiger Verbände bzw. Interessengruppen ist im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung nicht angezeigt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26729 (A) (C) (D)(B) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 9): Welche Auskunft gibt die Bundesregierung auch als Mit- gesellschafter und Mitglied im Aufsichtsrat zur festgestellten Verantwortung der am Bau des Großflughafens BER beteilig- ten Unternehmen für die aufgetretenen Mängel, Unzuläng- lichkeiten und Verspätungen bei der Inbetriebnahme und zu den Konsequenzen, die die Bundesregierung für diese Unter- nehmen zieht für den zukünftigen Ausschluss bei der Vergabe von Aufträgen des Bundes wegen deren Unzuverlässigkeit, und was hat die Bundesregierung als Mitgesellschafter und Mitglied des Aufsichtsrats des BER spätestens seit der Kennt- nis von der Verschiebung der Inbetriebnahme des Flughafens unternommen, um die aufgetretenen Probleme zu lösen und die Arbeiten für die Fertigstellung nachhaltig zu fördern? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung nimmt die Aufgaben des Bundes als Gesell- schafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, FBB, nach dem Gesellschaftsvertrag und den gesellschafts- rechtlichen Vorschriften wahr. Diese sind auch für die beiden im Aufsichtsrat vertretenen Mitglieder der Bun- desregierung maßgeblich. Die operative Projektverant- wortung für den Bau des Flughafen BER liegt bei der Geschäftsführung der FBB. Dies schließt die Prüfung der ordnungsgemäßen Leistung der am Bau beteiligten Firmen ein. Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig intensiv mit dem Leistungsstand auf der Baustelle. Dabei werden zum Beispiel die diesbezüglichen Controllingberichte erörtert. Um sich zeitnah über die Arbeiten für die Fertigstellung zu informieren, hat der Aufsichtsrat seine Sitzungsfrequenz deutlich erhöht. Zudem wird derzeit die Einrichtung eines gesonderten Controllings für den Aufsichtsrat vorbereitet. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung erwartet, dass die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat detailliert die weiteren Schritte zur Fertig- stellung des Flughafens BER und die dazu nötigen Maßnahmen darstellt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 10): Inwieweit liegen dem BMVBS Erkenntnisse darüber vor, dass sich Baufirmen im Vorfeld der geplanten Eröffnung zum 3. Juni 2012 den Einbau von Gewerken ohne Planungen von Mitarbeitern der FBB GmbH oder dem Planungsbüro geneh- migen ließen? Über die Einbeziehung von Mitarbeitern der FBB GmbH oder dem Planungsbüro beim Einbau von Gewer- ken kann nur die Geschäftsführung der FBB Auskunft geben. Die FBB hat hierzu mitgeteilt: „Im Zuge der Bau- tenstandsfeststellung durch den Geschäftsführer Tech- nik/Betrieb der FBB, Herrn Amann, wurde festgestellt, dass in einigen Bereichen des Fluggastterminals Installa- tionen abweichend von den einschlägigen technischen Vorschriften erfolgten. Es ist noch zu prüfen, auf wel- cher Grundlage dies geschah.“ Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 11): Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Deut- schen Lufthansa AG nach einer Ertüchtigung des Flughafens Berlin-Tegel bis zur Inbetriebnahme des Flughafens BER? Die Möglichkeiten der Ertüchtigung des Flughafens Tegel sind zunächst von der zuständigen Genehmigungs- behörde des Landes Berlin zu prüfen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fragen 12 und 13): Welche genauen Angaben – schriftlich bzw. mündlich – machte der Technikchef des Flughafens BER, Horst Amann, bei dem Expertentreffen am 18. Dezember 2012 zum geplan- ten Berliner Flughafen BER in Anwesenheit von Staatssekre- tär Rainer Bomba hinsichtlich des geplanten Eröffnungster- mins am 27. Oktober 2013? Welche Zusagen – schriftlich bzw. mündlich – machten die Projektbeauftragten der Firmen Robert Bosch GmbH, Sie- mens Aktiengesellschaft und Imtech Deutschland GmbH & Co. KG bei dem Expertentreffen am 18. Dezember 2012 hin- sichtlich der Einhaltung des Eröffnungstermins am 27. Okto- ber 2013? Am 18. Dezember 2012 fand eine gemeinsame Erör- terung des aktuellen Projektstandes mit Vertretern der Firmen Bosch und Siemens statt. Das Gespräch war technischer Natur. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12041, Frage 14): Welche Erkenntnisse liegen dem BMVBS darüber vor, dass das Land Berlin als einziger Anteilseigner nicht mit einem Aufsichtsratsmitglied, sondern nur mit einem Fach- beamten an dem Expertengespräch am 18. Dezember 2012 zum Berliner Großflughafen teilgenommen hat? Das Land Berlin entscheidet nach eigenem Ermessen, mit welchen Personen es an Gesprächen teilnimmt. 26730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12041, Frage 15): Welche Mehrkosten durch die erneute Verschiebung sind heute schon absehbar, und inwieweit wird das BMVBS im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine wei- tere Erhöhung der Bundesmittel eintreten? Die mit der erneuten Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER entstehenden Mehrkosten sind im Moment nicht zu beziffern. Voraussetzung dazu ist eine umfassende Analyse des BER-Projekts und der Auswir- kungen der Verschiebung auf die betrieblichen Unter- nehmensbereiche durch die Flughafen Berlin Branden- burg GmbH. Es kann daher noch keine Aussage darüber getroffen werden, inwieweit das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Haushalts- ausschuss des Deutschen Bundestages für eine weitere Erhöhung der Bundesmittel eintreten wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 16): Auf wessen Initiative ist es zu dem Expertentermin zum Flughafen BER am 18. Dezember 2012 gekommen, und wa- rum hat kein Vertreter der Genehmigungsbehörde daran teil- genommen? Die Informationsveranstaltung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat am 18. Dezember 2012 auf dem Gelände der Flughafengesellschaft stattgefunden. Ziel war eine Unterrichtung der jeweiligen Anteilseigner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH über den aktuel- len technischen Entwicklungsstand auch aus der Sicht der beteiligten Firmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 17): Seit wann ist dem BMVBS die Haltung der Genehmi- gungsbehörde zur Brandschutzanlage bekannt, wonach die Flughafengesellschaft entweder einen neuen Bauantrag stel- len oder die vorhandene Brandschutzanlage entfernen und eine neue installieren muss, und welche Rolle spielt dies bei der vierten Verschiebung des Eröffnungstermins? Nach dem aktuellen Sachstandsbericht BER der Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH vom 8. Januar 2013 sind in bauordnungsrechtlicher Hinsicht nach den nun gewonnenen Erkenntnissen umfangreiche Umplanungen und Umprogrammierungen der Steuerung bzw. Umbau- maßnahmen auch an den Entrauchungsanlagen unum- gänglich. Wegen dieser „beispielhaft benannten Maß- nahmen“ sei der Inbetriebnahmetermin 27. Oktober 2013 nicht mehr zu realisieren. Im Übrigen hat das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über „die Haltung“ einer Genehmigungsbehörde eines Landes – Brandenburg – naturgemäß keine gesicherten Erkenntnisse. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 18): Ist der Bundesregierung als Anteilseigner des Flughafens BER bekannt, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Anwendung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien bei der Festlegung der geänderten Flugrouten des Flughafens BER über den Müggelsee unterlassen wurden? Im Rahmen der Genehmigung für den Flugha- fen(aus)bau ist regelmäßig auch die Umweltverträglich- keit und FFH-Verträglichkeit des Flugbetriebs im weite- ren Umkreis des Flughafens zu prüfen. Beides ist für den Flughafen BER durchgeführt worden. Maßgeblich sind hierbei das UVP-Gesetz und das Bundesnaturschutz- gesetz, mit denen beide Richtlinien in nationalem Recht umgesetzt worden sind. Flugrouten gehören als solche nicht zu den in der UVP-Richtlinie abschließend aufge- zählten Projekten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 19): Inwieweit wird sich der Bund als Anteilseigner des Flug- hafens BER dafür einsetzen, eine nachträgliche Umweltver- träglichkeitsprüfung für die Flugrouten durchzuführen, um das drohende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission abzuwenden? Wie in der Antwort auf Frage 18 dargelegt, vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die Fest- legung von Flugrouten kein UVP-pflichtiges Projekt im Sinne der UVP-Richtlinie darstellt. Zur Prüfung des weiteren Vorgehens muss zunächst die schriftliche Begründung in dem zu erwartenden Mahnschreiben der Kommission gemäß Art. 258 AEUV abgewartet werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 20 und 21): Wie viele Exemplare des Bundeshochbau-Kalenders 2013 des BMVBS sind gedruckt worden, und wie viel hat die Her- stellung des Kalenders gekostet? Wie viele Exemplare des Bundeshochbau-Kalenders 2013 des BMVBS sind jeweils an welche Institutionen versandt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26731 (A) (C) (D)(B) worden (bitte mit genauer Mengenangabe global für die Insti- tutionen Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Unterneh- men, Verbände und Parteien)? Zu Frage 20: Es wurden 9 000 Exemplare des Bundeshochbau-Ka- lenders 2013 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gedruckt. Die Herstellung des Ka- lenders hat einschließlich Versand 117 000 Euro gekos- tet. Im Übrigen wurde im Jahr 2009 unter dem damaligen Minister Tiefensee ein wesentlich umfangreicheres Pro- jekt zum Bundeshochbau veröffentlicht. Dabei handelte es sich nicht nur um einen Kalender, sondern um ein 450 Seiten starkes Buchprojekt Architektur der Demokra- tie im Hochglanzformat. Dieses Buch besaß eine nahezu gleich hohe Auflage, wurde außerdem ins Englische übersetzt. Das Projekt kostete insgesamt 250 000 Euro. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung hat vor diesem Hintergrund mit dem Kalen- derprojekt ganz bewusst ein bescheideneres Format gewählt – ganz im Sinne eines sparsamen und angemes- senen Umgangs mit Steuergeldern. Zu Frage 21: Die Auswahl der Adressaten erfolgte nach folgenden Gesichtspunkten: – wichtige Meinungsbildner im politischen Umfeld (unter anderem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausschuss für Kultur und Medien, Haushaltsausschuss) – Verfassungsorgane und oberste Bundesbehörden (Lei- tungen und mit Bundesbau befasste Partner/Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter), Landesvertretungen in Ber- lin – Bundesoberbehörden und weitere Bundesdienststel- len (Leitungen und mit Bundesbau befasste Mitarbei- terinnen/Mitarbeiter) – Landesministerien, die ihre Bauverwaltung dem Bund im Wege der Organleihe zur Verfügung stellen (Lei- tung und relevante Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) – Beschäftigte der für den Bund tätigen Bauverwaltun- gen in den Bundesländern (fachaufsichtführende Ebene und baudurchführende Ebene) – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Leitung und relevante Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) – Institutionen, deren Gebäude im Kalender abgebildet sind, sowie deren Architekten und am Projekt wesent- lich Beteiligte – Partner beim Bauen im zivilen Bereich des Bundes- baus sowie bei Zuwendungsmaßnahmen – ausgewählte deutsche Vertretungen und Kulturein- richtungen im Ausland – Architektenkammern, Stiftungen, Vereine, Bundes- verbände etc., mit denen das BMVBS zusammenar- beitet bzw. im Jahr 2012 verstärkt zusammengearbei- tet hat (zum Beispiel Expertenkreis Bau, Stiftung Baukultur, Baugewerbliche Verbände) An Parteien wurden keine Kalender versandt. Eine genaue Aufschlüsselung der Aufteilung der Kalender auf Verbände und Unternehmen ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Ein Großteil der Kalender wurde inner- halb des BMVBS den einzelnen Referaten zur Verfü- gung gestellt, damit diese in eigener Zuständigkeit die weitere Verteilung an ihre wichtigen regelmäßigen An- sprechpartner vornehmen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Ralph Lenkert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12041, Frage 22): Wie stellt sich die Entwicklung des EU-Vertragsverlet- zungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland we- gen der Salzwassereinleitungen der Kaliindustrie in die Werra und Weser insgesamt dar? Mit der Mitteilung vom 19. Oktober 2012 hat die Bundesregierung zu den mit Mahnschreiben der Euro- päischen Kommission vom 22. Juni 2012 (Vertragsver- letzung Nr. 2012/4081) erhobenen Vorwürfen wegen Verstoßes gegen Art. 4, 11 und 13 der Richtlinie 2000/ 60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) auf Grundlage der Ausführungen der für die Durchführung der Richtli- nie zuständigen Länder Stellung genommen und die Kommission gebeten, das Verfahren nicht weiterzuver- folgen. Eine Antwort auf diese Mitteilung steht noch aus. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Ralph Lenkert (DIE LINKE) (Drucksache 17/12041, Frage 23): Wie begründet die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Europäischen Union, dass die Gewässerqualität von Werra und Weser trotz der erheblichen Abweichungen vom chemi- schen und biologischen Ursprungszustand ohne anthropogene Einflüsse den Anforderungen der Richtlinie 2000/60/EG ent- spricht? Die Bundesregierung vertritt ebenso wie die für den Vollzug der Richtlinie 2000/60/EG zuständigen Stellen der Länder nicht die Auffassung, dass die derzeitige Ge- wässerqualität den Anforderungen dieser Richtlinie ent- spricht. Sie musste dies daher auch nicht gegenüber der Kommission so begründen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 24): 26732 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Bis voraussichtlich wann will die Bundesregierung nach jetziger Planung einen hinsichtlich der Atommüllexportrege- lung überarbeiteten Gesetzentwurf für eine 14. Atomgesetz- novelle vorlegen, und wie hatte sie sich auf EU-Ebene bei der Erarbeitung und Abstimmung der EU-Atommüllrichtlinie (2011/70/EURATOM) bezüglich der Regelung von Atom- müllexporten verhalten (bitte jeweils mit Datumsangabe und differenziert nach Abstimmungsverhalten und etwaigen eige- nen inhaltlichen Vorschlägen)? Die Bundesregierung wertet derzeit die Eingänge aus der Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zur Um- setzung der Richtlinie 2011/70/EURATOM aus. Sie wird auf dieser Basis entscheiden, ob Änderungen im Gesetz- entwurf vorgenommen werden. Die Bundesregierung hat die ursprünglich von der Europäischen Kommission für die Richtlinie einge- brachte Beschränkung einer möglichen Verbringung ab- gebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zum Zwecke der Endlagerung auf die Euratom-Mitgliedstaa- ten unterstützt. Wegen der Gefahr des Scheiterns einer Verabschiedung der gesamten Richtlinie aufgrund dieser ursprünglich eingebrachten Beschränkung haben am Ende die Bundesregierung und alle anderen Mitglied- staaten sowie die Europäische Kommission der in Kraft getretenen Fassung der Richtlinie zugestimmt. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 25): Welche Informationen kann die Bundesregierung im Zu- sammenhang mit der deutsch-polnischen Konsultation, die Ende 2012 im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des polnischen Atomkraftprogramms stattfand, zur Verfügung stellen (bitte neben Themen auch Datum der Konsultation, voraussichtlicher Zeitpunkt des Vorliegens des Protokolls davon, Frist für die daran anschließende Stellungnahme Deutschlands sowie etwaige Verlängerungsmöglichkeit der Frist), und welche Behörden, Sachverständigen etc. haben an der oben genannten Konsultation teilgenommen? Die von der Bundesregierung eingeforderte bilate- rale Konsultation zu dem polnischen Kernenergiepro- grammentwurf fand am 27. November 2012 in Warschau statt. Im Vorfeld der bilateralen Konsultationen bot das Bundesumweltministerium allen an dem Strategischen Umweltprüfungsverfahren beteiligten Ländern eine Teil- nahme an. Von diesem Angebot machten Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen Gebrauch. Im Rahmen der bilateralen Konsultationen wurden von den deutschen Vertretern insbesondere Bedenken gegenüber den Aussagen zur Notfallvorsorge und zum Notfallmanagement, zu den Angaben betreffend Über- wachungsfragen bei Normal- und Störfallbetrieb und zu den Kriterien für die Standortsuche eingebracht. Die polnische Seite hat hierzu zwischenzeitlich eine Nacharbeitung vorgenommen. Entsprechend der getrof- fenen Vereinbarung können die in der bilateralen Kon- sultation vertretenen Behörden bei Bedarf zu diesen Themenkomplexen Stellungnahmen abgeben. Eine wei- tere Öffentlichkeitsbeteiligung findet nicht mehr statt. Der Abstimmungsprozess zum Konsultationsproto- koll wird erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesumweltministerium hat im unmit- telbaren Anschluss an die bilateralen Konsultationen die Informationen zur Strategischen Umweltprüfung mit Polen auf seiner Internetseite aktualisiert. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fragen 26 und 27): Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der polnischen Verhandlungshaltung während der vergangenen Klimakonferenz, COP, in Doha, und was bedeutet dies aus Sicht der Bundesregierung für die kommende Konferenz, COP 19, in Warschau? Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die polnische Verhandlungsposition in Doha, und was unter- nimmt oder plant die Bundesregierung, um Polen, insbeson- dere im Hinblick auf die kommende COP in Warschau, zu einer progressiveren Position zu bewegen? Zu Frage 26: Die Bundesregierung begrüßt, dass in Doha alle Mitgliedstaaten konstruktiv daran mitgewirkt haben, auch bei strittigen Fragen tragfähige Lösungen innerhalb der Europäischen Union und für den UNFCCC-Verhand- lungsprozess zu finden. Sie folgert daraus, dass die EU es schaffen wird, auch in Situationen, in denen die natio- nalen Interessen divergieren, handlungsfähig zu sein. Hierauf wird die EU auch bei der nächsten Klimakon- ferenz, die unter polnischem Vorsitz stattfinden wird, aufbauen. Zu Frage 27: Die Bundesregierung stellt keine Spekulationen über die Motive von Verhandlungspartnern an. Zwischen Deutschland und Polen gibt es zu klimapolitischen Themen sowohl bilateral als auch innerhalb der EU auf allen Ebenen einen intensiven Austausch, um zu gemeinsamen Positionen zu gelangen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 28): Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH am 11. Dezember 2012 veröffentlich- ten „dena-Verteilnetzstudie. Ausbau- und Innovationsbedarf der Stromverteilnetze in Deutschland bis 2030“ an der An- reizregulierungsverordnung, ARegV, und, wenn sie keinen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26733 (A) (C) (D)(B) Änderungsbedarf sieht, welche anderen Parameter zur Ermitt- lung des Erweiterungsfaktors (nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ARegV für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber) erwägt die Bundesregierung? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- logie lässt eine eigene, unabhängige Studie zur Ermitt- lung des Aus- und Umbaubedarfs in den Verteilernetzen erstellen. Auf Grundlage der Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des nach der Anreizregulierungsverordnung zu er- stellenden Erfahrungsberichts der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung wird über Änderungsbedarf an der Verordnung entschieden werden. Zwischenzeitlich durch die Bundesnetzagentur identifizierter Nachjustie- rungsbedarf könnte erforderlichenfalls durch Festlegung weiterer Erweiterungsfaktorparameter durch die Bun- desnetzagentur berücksichtigt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 29): Wann wird die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Gutachten des Umweltbundesamtes „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender recht- licher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“ sowie die Er- widerung des Umweltbundesamtes veröffentlichen, und wel- che Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Roh- stoffe veröffentlicht die Stellungnahme zum Gutachten des Umweltbundesamtes nach Rücksprache und mit Zu- stimmung des Umweltbundesamtes so bald wie möglich, dass heißt „zeitnah“, auf ihrer Internetseite. Das Um- weltbundesamt veröffentlicht seine Erwiderung eben- falls so bald wie möglich auf seiner Internetseite. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo- gie hat im Rahmen der Prüfung und Beratung zum Thema Fracking eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe insbesondere zu den geologischen, geochemischen, hydrologischen und geotechnologischen Aspekten des Gutachtens des Um- weltbundesamtes eingeholt. Die Beratungen und Schlussfolgerungen hierzu sind noch nicht abgeschlos- sen. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 30): Plant die Bundesregierung, die deutschen Leistungen für die humanitäre Hilfe für notleidende Menschen in Syrien und syrische Flüchtlinge zu erhöhen, nachdem die Vereinten Na- tionen gemeldet haben, das World Food Programme würde weitere 136 Millionen US-Dollar benötigen, um allein die Menschen in Syrien bis Juni 2013 mit Nahrungsmitteln ver- sorgen zu können? Die Bundesregierung hat über das Auswärtige Amt im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 53,3 Millionen Euro humanitäre Hilfe für die betroffenen Menschen in Syrien und in den Nachbarländern zur Verfügung gestellt. Hierin inbegriffen sind insgesamt 6,5 Millionen Euro Er- nährungshilfe, welche die Bundesregierung 2012 für die Betroffenen in Syrien über das Welternährungspro- gramm der Vereinten Nationen – World Food Pro- gramme, WFP – geleistet hat. 2013 wird die Bundesregierung ihr humanitäres Engagement in Syrien und den Nachbarländern bedarfs- orientiert und flexibel für die notleidende Bevölkerung in Syrien und die Flüchtlinge in den Nachbarländern fortführen. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 32): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Art und Ausmaß der Beteiligung der fünf zentralasiatischen Staaten – Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan, Tadschikis- tan, Kirgistan – am Istanbul-Prozess und der internationalen Kontaktgruppe zur Stabilisierung Afghanistans vor (bitte pro Land einzeln ausführen), und welche Bedeutung misst die Bundesregierung speziell den einzelnen zentralasiatischen Staaten für eine erfolgreiche Stabilisierung Afghanistans in den folgenden Jahren bei (bitte pro Land einzeln ausführen)? Eine verstärkte regionale Zusammenarbeit ist ein we- sentliches Element für Stabilität und Wohlstand in der Region. Das Interesse hieran teilen nach Einschätzung der Bundesregierung alle zentralasiatischen Staaten. Der jüngste Fortschrittsbericht Afghanistan der Bun- desregierung vom November 2012 geht auf den Istan- bul- oder Heart-of-Asia-Prozess, dem alle zentralasiati- schen Staaten angehören, ausführlich ein und listet die Wahrnehmung der Arbeitsgruppen zu den einzelnen ver- trauensbildenden Maßnahmen, VBM, durch die Mit- gliedstaaten als Teilnehmer oder Lead Nation detailliert auf. Die Republik Kasachstan und Turkmenistan sind je- weils Co-Lead-Nation einer VBM. Diese Staaten sowie die Republik Tadschikistan und die Kirgisische Republik nehmen darüber hinaus an weiteren Arbeitsgruppen teil. Kasachstan wird Gastgeber des nächsten Außenminister- treffens am 25. April 2013 sein. Seit der Veröffentli- chung des Fortschrittsberichts hat sich ergeben, dass sich Ende Januar 2013 auch die bisher inaktive von Turkme- nistan geleitete Arbeitsgruppe zu regionaler Infrastruktur treffen wird. Es ist bedauerlich, dass die Republik Usbe- kistan in den Arbeitsgruppen bisher nicht mitarbeitet. Die Bundesregierung unterstützt diesen Regionalpro- zess und begrüßt die Teilnahme aller Nachbarstaaten Afghanistans, darunter der zentralasiatischen Staaten. Die fünf zentralasiatischen Staaten sind auch Mitglie- der der Internationalen Kontaktgruppe zu Afghanistan, ICG, an deren Treffen sie regelmäßig teilnehmen. Im November 2011 war Kasachstan Gastgeber eines ICG- Treffens. 26734 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/12041, Frage 33): Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung an- lässlich des gewaltsam von der Polizei durchgeführten Aus- schlusses der linksoppositionellen Partei SDSM aus dem ma- zedonischen Parlament (siehe den Spiegel vom 24. Dezember 2012) im Vorfeld der Abstimmung des Bundeshaushalts 2013 vor dem Hintergrund, dass Mazedonien EU-Beitrittskandidat ist, und ist dieser Vorfall, bei dem als Folge der „Handgreif- lichkeiten“ im Parlament die Bezüge der linken Abgeordneten um zwei Drittel gekürzt werden sollen, mit dem EU-Verständ- nis von Demokratie vereinbar? Die Bundesregierung verfolgt die jüngsten gewaltsa- men Ereignisse in und um das Parlament in Skopje und den anschließenden, noch andauernden Parlamentsboy- kott der oppositionellen Partei SDSM aufmerksam und mit Besorgnis. Sie erwartet von allen Seiten eine Rück- kehr zur normalen parlamentarischen Arbeit und den Verzicht auf gewaltsames oder obstruktives Handeln. Die Bundesregierung sieht nach jetzigem Stand der Dinge keinen Anlass, von ihrer Unterstützung der maze- donischen Annäherung an die euroatlantischen Struktu- ren abzurücken. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12041, Frage 34): Wie unterstützt die Bundesregierung die aktuellen Bemü- hungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, die nepalesische Regierung dazu zu bewegen, auf Am- nestien für Täter von schwersten Menschenrechtsverletzun- gen während des nepalesischen Bürgerkrieges zu verzichten und die Einwilligung von Opfern und Tätern als Vorbedin- gung für Versöhnungsprozesse zu achten? Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechts- lage in der Demokratischen Bundesrepublik Nepal mit besonderer Aufmerksamkeit. Sie begrüßt die jüngste kritische Erklärung der Hoch- kommissarin der Vereinten Nationen für Menschen- rechte, Navi Pillay, hinsichtlich einer internationalen Standards entsprechenden Aufarbeitung der Verbrechen beider Konfliktparteien aus der Bürgerkriegszeit. Die Bundesregierung hat – gemeinsam mit ihren Part- nern in der EU und sogenannten „like-minded“ – wie- derholt ihre große Sorge in Zusammenhang mit der Dis- kussion um weitreichende Amnestieregelungen in Nepal und konkret zu dem von der nepalesischen Regierung er- arbeiteten Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht. Dies erfolgte durch öffentliche Erklärungen vor Ort sowie im VN-Menschenrechtsrat in Genf sowie in gemeinsamen und bilateralen Gesprächen mit Vertretern von Regie- rung und Opposition vor Ort. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12041, Frage 35): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Aussage von Barbara Lochbihler, Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im Europäischen Parlament, die die dritte Neuaufnahme des Verfahrens gegen Pinar Selek dahin gehend kritisiert, dass sie sich damit seit mehr als 14 Jahren „vor Gericht gegen frei erfundene Anschuldigungen wehren“ muss, Jahre in türkischen Gefängnissen verbrachte und gefoltert wurde, „nur, damit sie ihre kritische Arbeit über die türkische Gesellschaft, die Gleichstellung der Geschlechter und den Umgang mit der kurdischen Minderheit in der Türkei einstellt“, und teilt sie auch die Aussage, dass „Hun- derte Journalisten, Richter und Intellektuelle … unter dem Vorwand fadenscheiniger Anklagen festgehalten“ werden (http://barbara-lochbihler.de/1/presse/mitteilungen/fall-pinar- selek-armutszeugnis-fuer-das-tuerkische-justizwesen.html)? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass das Gericht in Istanbul das Verfahren gegen Pinar Selek im November 2012 wieder eröffnet hat. Das Deutsche Generalkonsulat in Istanbul steht in Kontakt mit der Anwältin von Frau Selek und wird das Verfahren auch unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei eng verfolgen. Die Bundesregierung beobachtet die innenpolitische Entwicklung in der Türkei, einschließlich der zahl- reichen Verhaftungen im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren in Verbindung mit der Kurdenfrage, sehr genau. Sie teilt die Auffassung der EU-Kommission in deren Fortschrittsbericht vom 11. Oktober 2011, dass in diesen und anderen Verfahren die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden müssen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/12041, Frage 36): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten des „Tiefen Staates“ in Deutschland, und was tut sie, um kurdische Politikerinnen und Politiker in Deutschland zu schützen? Der Bundesregierung liegen keine korrespondieren- den Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Schutzmaßnahmen im Sinne der Frage fallen in die Zu- ständigkeit der Länder. Bei Vorliegen gefährdungsrele- vanter Hinweise treffen diese geeignete Maßnahmen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 37): Ist es zutreffend, dass sich der Start der seit drei Jahren in Planung befindlichen Stiftung Datenschutz entgegen den An- gaben der Bundesregierung wegen des Fehlens einer Ent- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26735 (A) (C) (D)(B) scheidung der zuständigen Stiftungsaufsicht weiter verzögern wird, und wurde der Stiftungsaufsicht aufgrund der geschlos- senen Absage der Beiratsteilnahme durch die Oppositionspar- teien wie auch der Verbraucherschutzverbände und Daten- schutzbehörden ein zumindest im Hinblick auf die Ausgestaltung des Beirates geänderter Satzungsentwurf zur Entscheidung vorgelegt? Das Bundesministerium des Innern hat mit Datum vom 19. Dezember 2012 das Stiftungsgeschäft für die Gründung der Stiftung Datenschutz getätigt. Mit Schrei- ben vom 9. Januar 2013 hat das Finanzamt Leipzig auf der Basis der eingereichten Stiftungssatzung die Ge- meinnützigkeit bestätigt. Auch die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht liegt vor. Die dem Stiftungsge- schäft beigefügte Satzung wurde im Laufe des Anerken- nungsverfahrens nicht geändert. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fra- ge 38): Welche konkreten Schritte, etwa im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform, hat die Bun- desregierung in Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich vor- gegebenen Schutzpflicht für das Grundrecht auf informatio- nelle Selbstbestimmung unternommen, um die aufgrund der US-Rechtslage bereits seit längerem bekannte und nunmehr erneut bestätigte (Gutachten im Auftrag des EU-Parlaments, vergleiche Spiegel Online, Meldung vom 10. Januar 2013) Gefahr des Zugriffs von US-Behörden auf Cloud-Daten von Bundesbürgern zu verhindern, deren Cloud-Anbieter über ei- nen Sitz in den USA verfügen? Der Bundesregierung ist die im Spiegel-Online-Arti- kel zitierte EU-Studie „Fighting cyber crime and protec- ting privacy in the cloud“ sowie die dort beschriebene Thematik bekannt. Sie nimmt die mit der Möglichkeit derartiger Zugriffe durch Drittstaaten verbundene Auf- gabe zur Gewährleistung des informationellen Selbstbe- stimmungsrechts seit dem Auftreten von Zugriffen sehr ernst. Die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Stan- dards im zwischenstaatlichen Bereich begegnet aller- dings einer Reihe von Fragen, die die Bundesregierung nicht allein lösen kann. Die Bundesregierung hält des- halb ein einheitliches Vorgehen auf EU-Ebene für den erfolgversprechendsten Weg. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Daten- schutz-Grundverordnung vom 25. Januar 2012 sieht vor, dass eine Weitergabe nur zulässig sein soll, wenn sie zur Verfolgung eines wichtigen öffentlichen Interesses erfor- derlich ist, das im Unionsrecht oder im Recht des jeweils betroffenen Mitgliedstaates anerkannt ist. Im Euro- päischen Parlament wird eine vorherige Genehmigung derartiger Weitergaben durch die zuständigen Daten- schutz-Aufsichtsbehörden diskutiert, wie sie in der ge- genwärtigen EU-Datenschutzrichtlinie grundsätzlich schon enthalten ist. Die Bundesregierung prüft sowohl die im Vorschlag der Kommission für eine Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Regelung als auch die im Europäischen Parlament diskutierten Ansätze sorgfältig. Sie spricht sich für die Aufnahme eines Genehmigungserforder- nisses aus, wie es auch das geltende europäische und deutsche Datenschutzrecht vorsieht. Zu einer Gesamt- regelung gehört aus Gründen der Ausübung des indi- viduellen Rechtsschutzes auch eine dem jeweiligen öffentlichen Interesse entsprechende Information des Betroffenen in geeigneter Form und zum frühestmögli- chen Zeitpunkt. Die Bundesregierung wirkt in diesem Sinne an den Beratungen im Rat und mit dem Europäi- schen Parlament mit. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck- sache 17/12041, Frage 39): Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Erwartung Kirgistans, dass die EU den vor zwei Jahren in Aussicht gestellten Kredit in Höhe von 15 Millionen Euro endlich zur Verfügung stellt, und inwieweit hat sie sich dafür engagiert, dass der in Aussicht gestellte Kredit auch zur Ver- fügung gestellt wird? Das Darlehen in Höhe von 15 Millionen Euro ist Teil eines Vorschlags der EU-Kommission für einen Beschluss über die Gewährung einer Makrofinanzhilfe in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro, von denen 15 Millionen Euro in Form von Darlehen und 15 Millio- nen Euro in Form von Zuschüssen gewährt werden sollen. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat der Makrofinanzhilfe bereits zugestimmt. Derzeit befindet sich der Vorschlag im Trilogverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament. Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist eine Auszahlung nicht möglich. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/12041, Frage 40): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach den Beschlüssen der Vertreterversammlung der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft vom 6. Dezember 2012 zu der Neu- regelung von Gefahrentarifen für bezahlte Sportlerinnen und Sportler eine ausreichende Begrenzung der Beitragsbelastung der Sportvereine in der gesetzlichen Unfallversicherung er- folgt, und wie bewertet sie die rechtliche Bindungskraft einer satzungsrechtlichen Heraufsetzung der Grenze, ab der eine Aufwandsentschädigung als Entgelt einzustufen ist? Mit dem Beschluss der Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft, VBG, vom 6. Dezember 2012 wird der Beitrags- anstieg im bezahlten Sport auf ein moderates Maß begrenzt. Die Beitragsbelastung steigt für Vereine im Amateurfußball, der Profifußball wird besonders veran- lagt, jährlich um rund 5 Prozent, für andere Sportvereine mit bezahlten Sportlern, wie zum Beispiel im Eishockey oder im Handball, um jährlich rund 4 Prozent. Diese Regelung gilt bis zum Jahr 2016, dem Ende der laufen- 26736 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) den Gefahrtarifperiode der VBG. Die ursprünglich be- schlossene Beitragserhöhung um rund 40 Prozent allein für 2013 ist damit drastisch reduziert worden. Der neue Beschluss gibt den Vereinen Planungssicherheit und bil- det einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Sports einerseits und den Interessen der übrigen bei der VBG versicherten Branchen andererseits. Eine versicherte Beschäftigung von Sportlern wird in der Praxis künftig nur noch oberhalb von 200 Euro, bis- her 175 Euro, Entgelt monatlich angenommen. Damit folgt die VBG der mit dem Gesetzentwurf zur Entbüro- kratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beabsichtig- ten Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale im Steuerrecht zum 1. Januar 2013. Dies entspricht auch der Verfahrensweise im übrigen Sozialversicherungsrecht, dass Geldzahlungen bis zur Höhe der Übungsleiterpau- schale in der Regel kein Entgelt darstellen. Die bishe- rige, rechtlich unstreitige Praxis wird damit fortgesetzt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/12041, Frage 41): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Zunahme des Missbrauchs von Werkverträgen wie beispielsweise beim Ein- räumen von Regalen in Drogeriemärkten, und plant die Bun- desregierung, neue Regelungen zur Abgrenzung von Werk- verträgen und Soloselbstständigkeit, zur Mitbestimmung, zur Generalunternehmerhaftung, zur Beweislastumkehr und zur Datenerhebung von Werkverträgen zu treffen? Unternehmen sind grundsätzlich frei, zu entscheiden, ob sie Werkleistungen durch eigene Beschäftigte oder im Rahmen von Werkverträgen durch andere Unternehmen erbringen lassen. Werkverträge sind ein Element zur Ge- staltung einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Auch hier ist der Unternehmer an rechtliche Vorgaben gebunden. Ob ein echter Werkvertrag vorliegt oder eine Scheinselbst- ständigkeit oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung anzunehmen ist, ist im Einzelfall anhand bestimmter Kriterien zu beurteilen. Wo die gesetzlichen Vorgaben missachtet werden, sind zunächst die Kontrollinstanzen gefragt. Es besteht wie für jeden anderen Beschäftigten auch die Möglichkeit, seine Rechte einzuklagen. Ferner besteht die Möglichkeit, sich an die Kontrollbehörden zu wenden. So gibt es für Zweifelsfälle das Statusfeststel- lungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Durchsuchungen der Zollbe- hörden, FKS, bei bestimmten Großhandelsketten sind ebenfalls ein Beispiel für funktionierende Kontrolle. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Druck- sache 17/12041, Fragen 42 und 43): Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche Ent- wicklung in Regionen, zum Beispiel Oldenburg, ein, die über- wiegend auf wirtschaftlichen Tätigkeiten beruht, die durch Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitneh- mer erbracht werden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen, die darauf beruhen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu möglichst niedrigen Löhnen mittels Werkvertrag zu beschäftigen? Zu Frage 42: Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Anteil der Werkvertragsarbeitnehmer in den Regionen vor. Daher sind Aussagen zu der wirtschaftlichen Ent- wicklung nicht möglich. Zu Frage 43: Die Bundesregierung bewertet nicht die Nachhaltig- keit von Geschäftsmodellen. Es steht Unternehmen im Rahmen der geltenden Gesetze grundsätzlich frei, zu entscheiden, ob sie Tätigkeiten durch eigene Arbeitneh- mer ausführen lassen oder Dritte im Rahmen von Werk- verträgen beauftragen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- che 17/12041, Frage 44): Wie steht die Bundesregierung zu den Unterschieden des Entgeltes bei regulär Beschäftigten und Werkvertragsarbeit- nehmern, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Arbeitnehmer in der fleischverarbeitenden In- dustrie mit Werkverträgen eine Arbeitszeit von zwölf Stunden täglich haben? Grundsätzlich obliegt die Lohnfindung den vertrags- schließenden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bzw. den zuständigen Tarifpartnern. Darüber hinaus gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Mindest- arbeitsbedingungengesetz oder eine Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festzusetzen, die dann für alle abhängig Beschäftigten der jeweiligen Branche gelten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Nach dem Mindest- arbeitsbedingungengesetz steht es bei Branchen mit geringer Tarifbindung zum Beispiel den Spitzenorgani- sationen der Arbeitnehmer frei, einen Antrag auf Fest- setzung eines Mindestlohnes unter Hinweis auf die aus ihrer Sicht vorhandenen Verwerfungen zu stellen. Für in Deutschland tätige Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer gilt, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat, das Ar- beitszeitgesetz. Danach sind Arbeiten von zwölf Stunden nur unter besonderen Voraussetzungen auf tarifvertragli- cher Grundlage oder mit einer behördlichen Ausnahme- genehmigung zulässig. Die Überwachung der Arbeitszeitschutzvorschriften obliegt den Aufsichtsbehörden der Länder. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26737 (A) (C) (D)(B) Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Druck- sache 17/12041, Frage 45): Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung nach ver- bindlichen Regelungen und Kontrollen, um Scheinselbststän- digkeit, Scheinwerkverträge und unerlaubte Arbeitnehmer- überlassung wirksam zu verhindern, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen? Um Missbrauch durch Scheinselbstständigkeit oder Scheinwerkverträge zu verhindern, sind Zollbehörden, Deutsche Rentenversicherung Bund, Strafverfolgungs- behörden und die Gerichte nach geltendem Recht und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gehalten, die notwendi- gen Maßnahmen zu treffen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Behör- den dieser Verpflichtung in vollem Umfang nachkom- men. Zudem nimmt die Bundesregierung alle Hinweise ernst und prüft die Sachlage und deren Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 46 und 47): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung an- gesichts der Tatsache, dass durch eine zunehmende Zergliede- rung der Betriebe durch Werkverträge die betriebliche Interes- senvertretung geschwächt wird und infolgedessen auch die im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten eines Betriebes unterlaufen werden? Welche Kriterien liegen der Überprüfung von Werkverträ- gen zur Ermittlung von Scheinwerkverträgen zugrunde, und welche Möglichkeiten haben in diesem Zusammenhang die Sozialversicherungsträger, bei vermutetem Sozialversiche- rungsbetrug durch Scheinwerkverträge tätig zu werden? Zu Frage 46: Etliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats gelten auch im Fall eines Drittpersonaleinsatzes. Sie ermögli- chen es dem Betriebsrat, auf das Ob und Wie eines Dritt- personaleinsatzes Einfluss zu nehmen. Dazu gehört un- ter anderem die rechtzeitige Information über eine geplante personalrelevante Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen und die Beratung hierüber. Das Beratungs- recht umfasst auch Alternativvorschläge des Betriebsrats zur Ausgliederung von Arbeit im Rahmen der Personal- planung und der Beschäftigungssicherung. Zudem ist der Betriebsrat im Einsatzbetrieb zur Feststellung seiner Beteiligungsrechte über die Beschäftigung von Perso- nen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebs- arbeitgeber stehen, zu unterrichten; er kann dazu Einsicht in die zugrunde liegenden Verträge mit Fremd- firmen verlangen. Stellt sich heraus, dass es sich um ver- deckte Leiharbeit bzw. Scheinselbstständigkeit handelt, kann der Betriebsrat seine entsprechenden Beteiligungs- rechte einfordern. Zu Frage 47: Bei der Abgrenzung von Werkverträgen zu Schein- werkverträgen werden folgende von der Rechtsprechung entwickelte Kriterien angelegt: Vereinbarung und Erstel- lung eines qualitativ individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses; unternehmerische Dispositionsfreiheit des Werkunter- nehmers gegenüber dem Besteller; Weisungsrecht des Werkunternehmers gegenüber seinen im Betrieb des Be- stellers tätigen Arbeitnehmern, wenn das Werk dort zu erstellen ist; Tragen des Unternehmerrisikos, insbeson- dere der Gewährleistung, durch den Werkunternehmer; erfolgsorientierte Abrechnung der Werkleistung. Die Rentenversicherungsträger gehen bei Betriebs- prüfungen auch der Frage nach, ob Arbeitgeber ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldung abhängi- ger Beschäftigung und Abführung von Gesamtsozial- versicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen. Dabei prüfen sie, wenn dazu Anlass besteht, auch, ob die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und sonstigen Formen der Erbringung von Arbeit – Werk- verträge, selbstständiger Dienstvertrag – zutreffend vor- genommen worden ist. Darüber hinaus werden beispielsweise auch die Bereiche der Zahlung von Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG, allgemeinver- bindlich erklärte Tarifverträge nach dem Tarifvertrags- gesetz, TVG, und die illegale Arbeitnehmerüberlassung in die Prüfung einbezogen, wenn entsprechende An- haltspunkte hierfür vorliegen oder durch Dritte bekannt gemacht werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Groneberg (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 48 und 49): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um wettbewerbsverzerrende Praktiken zwischen Betrieben, die sich an tarifvertragliche Vereinbarungen halten, und denen, die mittels Werkverträgen Lohndumping betreiben, zu unter- binden? Wie interpretiert die Bundesregierung die Vorgänge der Bedrohung des Prälaten Peter Kossen, dem im Oktober 2012 ein totes Kaninchen vor die Tür gelegt wurde, nachdem er den Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischbranche ange- prangert und die Politik zum Handeln aufgefordert hatte (Zitat Oldenburgische Volkszeitung vom 6. August 2012: „Mindest- löhne und Lohnuntergrenzen sind der richtige und zu for- dernde Weg“): „Darüber hinaus müssen die kriminellen Prak- tiken moderner Sklaverei mitten unter uns verfolgt, bestraft und unterbunden werden!“ (Bericht in der Oldenburgischen Volkszeitung vom 22. November 2012)? Zu Frage 48: Um Missbrauch durch Scheinselbstständigkeit oder Scheinwerkverträge zu verhindern, sind Zollbehörden, Deutsche Rentenversicherung Bund, Strafverfolgungs- behörden und die Gerichte nach geltendem Recht und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gehalten, die notwendi- gen Maßnahmen zu treffen. Die Bundesregierung geht 26738 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) davon aus, dass die Behörden dieser Verpflichtung in vollem Umfang nachkommen. Zudem nimmt die Bun- desregierung alle Hinweise ernst und prüft die Sachlage und deren Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer, auch die aus dem Ausland entsandten, die Möglichkeit, gegen die Sittenwidrigkeit einer Entgelt- vereinbarung oder der Arbeitsbedingungen vor deut- schen Gerichten vorzugehen. Zu Frage 49: Die Bundesregierung verurteilt jede Form der Ein- schüchterung von Menschen, die von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 50 und 51): Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass es in der fleischverarbeitenden Industrie vermehrt zum Einsatz von Werkverträgen kommt, und wie hoch sind nach dem Wissen der Bundesregierung die durchschnittlichen Löhne der Werk- vertragsarbeitnehmer? Wie hoch sind nach dem Wissen der Bundesregierung die Werkvertragskontingente bei den vier großen Schlachtunter- nehmen – Tönnies, Westfleisch, Danish Crown, VION –, und wie viele Arbeitsplätze hat der Konzern Danish Crown nach Informationen der Bundesregierung von Dänemark nach Deutschland verlagert? Zu Frage 50: Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung zum Einsatz von Werkverträgen in der betrieblichen Pra- xis aufmerksam. In der Presse genannte Einzelfälle lassen sich jedoch nicht automatisch auf die gesamte Branche übertragen. Belastbare und aussagekräftige Er- kenntnisse zur Verbreitung von Werkverträgen liegen bislang nicht vor. Ebenso liegen der Bundesregierung of- fizielle Informationen zu durchschnittlichen Löhnen von Werkvertragsarbeitnehmern nicht vor. Das Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales steht unter anderem in Gesprächen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten und mit Vertretern dänischer Gewerkschaf- ten, um Art, Umfang und Ausmaß der Betroffenheit in der Branche zu ermitteln. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 51: Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Im Übrigen nimmt sie keine Stellung zu den Geschäftsmodellen einzelner Unternehmen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Drucksache 17/12041, Frage 52): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die deutsche Fleischindustrie bezüglich der Beschwerde der fran- zösischen Fleischindustrie bei der Europäischen Kommission vom Januar 2011 über die ineffiziente Durchsetzung des Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes in der Schlacht- und Fleisch- verarbeitung und des Vorwurfs des Lohndumpings und der Verletzung des Grundsatzes auf gerechte und faire Arbeitsbe- dingungen nach Art. 31 der Charta der Grundrechte? Der Bundesregierung sind keine konkreten Hinweise bekannt, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zu ei- ner verbindlichen Lohnuntergrenze ineffizient durchge- setzt werden. Die EU-Kommission hatte im Mai 2011 aufgrund einer Beschwerde eine Anfrage an die Bundes- regierung zu angeblichem Lohndumping in der deut- schen fleischverarbeitenden Industrie gerichtet. Diese Anfrage ist von der Bundesregierung im Juni 2011 be- antwortet worden. Durch Verordnung vom 21. Dezem- ber 2011 und mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist im Übrigen für die Zeitarbeit eine verbindliche Lohnunter- grenze eingeführt worden, deren Einhaltung von den Be- hörden der Zollverwaltung kontrolliert wird. Auch da- rüber ist die EU-Kommission unterrichtet. Weitere Rückfragen oder weitergehende Schritte der EU-Kom- mission sind unterblieben. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/12041, Fragen 53 und 54): Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU, CSU und FDP festgelegten Vorhaben in der Al- terssicherungspolitik – vor allem die Bekämpfung von Armut im Alter – vor dem Ende der Legislaturperiode noch umset- zen, und, falls nicht, wie rechtfertigt sie dann, dass wichtige soziale Probleme ungelöst bleiben? Wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag ver- einbarte Ziel, noch in dieser Legislaturperiode „ein einheitli- ches Rentensystem in Ost und West“ einzuführen, aufgeben, und warum konnte sie sich bisher nicht dazu entschließen, in einem ersten Schritt pauschale rentenrechtliche Zeiten wie die Kindererziehungszeiten einheitlich – mit dem aktuellen Ren- tenwert – zu bewerten? Zu Frage 53: Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgelegte Vorhaben, Altersarmut zu bekämpfen, wurde mit Beschluss des Koalitionsausschusses am 4. November konkretisiert. Danach sollen noch in dieser Legislaturperiode konkrete Verbesserungen für eine Le- bensleistungsrente geschaffen werden. Dafür wird die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder er- zogen und/oder Pflegeleistungen erbracht haben, für Er- werbsgeminderte und Menschen mit geringen Einkom- men verbessert. Über die konkrete Umsetzung wird derzeit in der Bundesregierung beraten. Zu Frage 54: Die Frage einer Vereinheitlichung der Rentenberech- nung in Ost und West wird im Kontext einer längeren politischen Diskussion von der Bundesregierung ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26739 (A) (C) (D)(B) prüft. Die geltende Regelung ist fein austariert und be- rücksichtigt die unterschiedliche Lage in beiden Rechts- kreisen. Das unterschiedliche Rentensystem bietet nach wie vor Vorteile; denn die Löhne sind immer noch unter- schiedlich hoch und den Versicherten bleibt der Vorteil der Hochwertung der Entgelte auf Westniveau erhalten. Da die Renten den Löhnen folgen, haben Versicherte und Rentner im Osten somit weiterhin die Chance, von einer weiteren Lohnangleichung zu profitieren. Dagegen ist eine bezahl- und verantwortbare Änderung des Ver- fahrens, die den unterschiedlichen Erwartungen und In- teressen bei Alt und Jung gleichermaßen gerecht wird und zur Befriedung beiträgt, momentan nicht absehbar. Dabei ist gerade bei diesem Thema breiter Konsens für eine Akzeptanz wichtig. Auch eine höhere Bewertung einzelner rentenrechtli- cher Sachverhalte, bereits vor der Vereinheitlichung der maßgeblichen Rechengrößen, ist nicht sinnvoll: Das grundlegende Prinzip der Vorleistungsbezogenheit der gesetzlichen Rente würde durch eine vorgezogene Anhe- bung bestimmter Pauschalleistungen für Rentnerinnen und Rentner sowie Versicherte in den neuen Ländern aufgeweicht. Denn Anwartschaften, die durch die eigene Beitragszahlung der Versicherten erworben wurden, würden dann einen relativ geringeren Rentenertrag als pauschale Ausgleichsleistungen erbringen. Eine vorzei- tige höhere Bewertung bestimmter pauschaler Leistun- gen würde daher zu systematischen Verwerfungen zwi- schen alten und neuen Ländern führen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksa- che 17/12041, Frage 55): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der so- genannten Machbarkeitsstudie, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei dem Beratungsunternehmen McKinsey & Company insbesondere zu Fragen des Beitrags- einzuges und des Meldeverfahrens bei der geplanten Alters- vorsorgepflicht von Selbstständigen in Auftrag gegeben hat, gewonnen, und wann und in welcher Form wird diese Studie, die laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und So- ziales mit einem Betrag von 880 950 Euro plus Mehrwert- steuer vergütet worden ist (Antwort der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2012; Anlage 49 des Plenarprotokolls 17/177), veröffentlicht? Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Projekt einer Machbarkeitsstudie zur Altersvorsorgeverpflichtung für Selbstständige ist noch nicht abgeschlossen; daher sind derzeit auch keine abschließenden Aussagen zu Einzelheiten der Studie möglich. Wann dies möglich ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Druck- sache 17/12041, Frage 56): Wie würden sich die Rentenanpassungen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu den Annahmen der Bundesregierung entwickeln, wenn die Lohnsteigerungen, wie von dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK (Ulrike Stein/Sabine Stephan/Rudolf Zwiener, „Zu schwache deut- sche Arbeitskostenentwicklung belastet Europäische Währungsunion und soziale Sicherung“, IMK Report 77, November 2012), empfohlen, jährlich 3 Prozent betragen würden, und welche Auswirkungen hätte dies auf den Bei- tragspfad der gesetzlichen Rentenversicherung? Nach den Annahmen der Bundesregierung, die den Modellrechnungen des aktuellen Rentenversicherungsbe- richts zugrunde liegen, steigen die Bruttolöhne und -ge- hälter je Arbeitnehmer von 2013 bis 2020 durchschnitt- lich um knapp 2,7 Prozent pro Jahr an. Würde eine durchschnittlich um gut 0,3 Prozentpunkte höhere Lohn- entwicklung unterstellt, fielen auch die Rentenanpassun- gen um 0,3 Prozentpunkte höher aus. Wegen der Unsicherheit langfristiger Modellrechnun- gen bewegt sich dieser geringe Unterschied in den An- nahmen im Rahmen üblicher Schätzungenauigkeiten. Bezogen auf die Beitragssatzentwicklung ist nicht damit zu rechnen, dass die Ergebnisse systematisch von denen des Rentenversicherungsberichts abweichen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 57 und 58): Ist es zutreffend, dass aufgrund der Wirkung des mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialge- setzbuch und anderer Gesetze zum 1. Januar 2011 geänderten § 3 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte Ehegatten von selbst nicht versicherungspflichti- gen Landwirten – wie zum Beispiel sogenannten Nebener- werbslandwirten – sich nur noch in einem Zeitraum von drei Monaten ab der Eheschließung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte befreien lassen können, und beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen für dieje- nigen Personen zu finden, die aus Unwissenheit keinen An- trag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben und nun für einen mehrjährigen Zeitraum von den landwirt- schaftlichen Alterskassen mit hohen Beitragsforderungen konfrontiert werden? Ist es zutreffend, dass der landwirtschaftliche Unterneh- mer selbst ein rückwirkendes Befreiungsrecht innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheides über die Alterskas- senmitgliedschaft hat, wenn er die Befreiungsvoraussetzun- gen erfüllt, Ehegatten aber dieses Befreiungsrecht nicht zuge- standen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Regelung für Ehegatten entsprechend denen der landwirt- schaftlichen Unternehmer anzupassen? Zu Frage 57: Es ist zutreffend, dass ein Befreiungsantrag bei Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nur für drei Monate rückwirkend gilt, soweit der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt wird. Über die Versicherungspflicht als Ehegatte durch Heirat mit einem dem Grunde nach in der Alterssi- cherung der Landwirte versicherungspflichtigen Land- wirt ist unabhängig davon zu entscheiden, ob der andere Ehegatte bereits vorher von der Versicherungspflicht be- 26740 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) freit war. Wird der Befreiungsantrag längere Zeit nach der Heirat mit einem Landwirt gestellt, wirkt die Befrei- ung dann nur mit Wirkung für die Zukunft. Grund für diese Neuregelung war eine Forderung des Bundesrechnungshofs. Nach der vorherigen Regelung begann in solchen Fällen die Dreimonatsfrist nicht mit der Eheschließung, sondern der Feststellung der Ver- sicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte als Folge einer gegebenenfalls schon länger zurück- liegenden Heirat mit einem Landwirt. Der Bundesrech- nungshof hielt diese Regelung für sehr problematisch, weil hierdurch für diese Ehegatten gleichsam ein Versicherungsverhältnis auf Probe bestand, da sie sich gegebenenfalls noch Jahre nach Eintritt der Versiche- rungspflicht für oder gegen die Ausübung des Befrei- ungsrechts entscheiden konnten, ohne dass hieraus für sie negative Konsequenzen entstanden wären. Zudem wären in solchen Fällen regelmäßig Mitteilungspflichten verletzt worden und das Bestehen einer Ehegattensiche- rung als Besonderheit der Alterssicherung der Landwirte könne beim Berufsstand als allgemein bekannt voraus- gesetzt werden. Seit dem 1. Januar 2013 wird die Problematik der verspäteten Feststellung der Beitragspflicht durch Unter- lassung der Mitteilungspflicht entschärft, da mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirt- schaftlichen Sozialversicherung ein Datenabgleich eingeführt worden ist, durch den die Alterskasse – auch ohne eine Meldung der Eheleute – zeitnah von der Eheschließung erfährt. Ab dem 1. Januar 2013 ist die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung ver- pflichtet, die ihr von den zuständigen Meldebehörden übermittelten Daten über eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft mit den Daten der Alterskasse abzugleichen. Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob und wie man in den Fällen, in denen die Betroffenen nach der früher geltenden versichertenfreundlichen Regelung und vor Inkrafttreten des neuen Datenabgleichs geheiratet haben, zu Lösungen kommen kann. Zu Frage 58: Die Versicherungspflicht als Ehegatte eines dem Grunde nach in der Alterssicherung der Landwirte versi- cherungspflichtigen Landwirts tritt automatisch per Gesetz ein. Über diese besondere Ehegattenversicherung weiß in aller Regel auch jeder Landwirt Bescheid. Zudem sind alle Ehegatten verpflichtet, die Heirat den Alterskassen anzuzeigen, damit die Alterskassen bzw. ab Januar 2013 der Bundesträger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rechtzeitig alles Notwendige veranlassen können bzw. kann, unter ande- rem auch die Beitragsveranlagung. Die Feststellung der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer hingegen ist erst im Rahmen eines längeren Verwaltungsverfahrens mög- lich, insbesondere wenn Fragen nach Erreichen der Min- destgröße oder Abgrenzungen zwischen landwirtschaft- licher und gewerblicher Tätigkeit in Rede stehen. Zudem gibt es hier im Gegensatz zur Eheschließung keine spezi- fischen Meldepflichten der Unternehmer gegenüber dem Träger der Alterssicherung der Landwirte. Es besteht in solchen Fällen nur eine Auskunftspflicht; davon wird nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht, weil die Klä- rung von Bewirtschaftungsverhältnissen in der Regel auch durch Datenabgleiche möglich ist. Von daher ist es sachgerecht, hier die Befreiungsfrist erst mit Erlass des Bescheides über das Bestehen der Versicherungspflicht beginnen zu lassen; denn die Landwirte haben keinen Einfluss auf die Dauer des Verwaltungsverfahrens. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 59 und 60): Hält die Bundesregierung es mit dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, wonach die Leistun- gen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein einheitliches, so- wohl das physische als auch das soziokulturelle umfassende Existenzminimum in der Bundesrepublik Deutschland abzusi- chern haben (so zum Beispiel in Randnummer 120 des Ur- teils), für vereinbar, dass in dem Referentenentwurf zur Ände- rung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Bestimmung der Leistungshöhe einzelne Verbrauchspositionen nach der Ein- kommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 herausgerechnet werden und nicht stattdessen die nach dem Regelbedarfs-Er- mittlungsgesetz bestimmten Leistungshöhen des Zweiten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernommen wer- den? Wie haben sich die unterschiedlichen Auffassungen inner- halb der Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Be- zugsdauer im Asylbewerberleistungsgesetz begründet, wobei das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offensichtlich für die im Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewer- berleistungsgesetzes enthaltene Bezugsdauer von 24 Monaten eintritt und das Bundesministerium der Justiz eine kürzere Dauer befürwortet, und ist die Bundesregierung diesbezüglich zwischenzeitlich zu einer einheitlichen Auffassung gelangt? Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Ich bitte um Verständnis, dass ich erst nach Abschluss dieses Willensbildungsprozesses Stellung nehmen kann. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Drucksache 17/12041, Fragen 61 und 62): Teilt die Bundesregierung in Gänze die vorgeschlagene Regelung in dem Referentenentwurf zur Änderung des Asyl- bewerberleistungsgesetzes, wonach weiterhin vorrangig am Sachleistungsprinzip als Regelfall festgehalten werden soll, obwohl einerseits „erhebliche Einsparungen [...] durch die Abschaffung des Sachleistungsprinzips und bestehende Gut- scheinsysteme zu erreichen“ [wären], so die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. in ihrer Stel- lungnahme zu diesem Referentenentwurf, und im Referenten- entwurf selbst von einer Verwaltungsvereinfachung bei einem größeren Umfang von Geld- anstelle von Sachleistungen ge- sprochen wird sowie andererseits die selbstbestimmte Lebens- führung dadurch eingeschränkt wird, und was sind diesbezüg- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26741 (A) (C) (D)(B) lich die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überprüfung des Sachleistungsprinzips? Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Verzicht auf eine Regelung zum Schonvermögen im Referentenentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, sodass jeg- liches Vermögen anzurechnen ist, obwohl das Ansparen von Teilbeträgen der Geldleistungen nach dem Regelbedarfs-Er- mittlungsgesetz, das auch den neuen Leistungen für Asylbe- werberinnen und Asylbewerber zugrunde liegt, für unregel- mäßig auftretende Konsumausgaben notwendig ist? Zu Fragen 61 und 62: Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Ich bitte um Verständnis, dass ich erst nach Abschluss dieses Willensbildungsprozesses Stellung nehmen kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12041, Fragen 63 und 64): Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II (absolut wie relativ), die seit 2008 ihre Arbeitslosigkeit beendet haben, waren nach Aufnahme einer Beschäftigung weiterhin hilfebedürftig – soweit mög- lich, jährlich und nach Beschäftigungsformen differenzieren–, und lässt sich der Gesamtumfang der in diesem Zeitraum er- brachten Leistungen beziffern? Wie viele der Hilfebedürftigen nach dem SGB II, die seit 2008 durch die Aufnahme einer Beschäftigung ihre Hilfebe- dürftigkeit beenden konnten, bezogen nach 6, 12 und 24 Mo- naten erneut Leistungen aus der Grundsicherung – bitte diffe- renzieren nach erneut arbeitslos und erwerbstätig? Zu Frage 63: Im Jahr 2011 gingen rund 1,355 Millionen Arbeits- losengeld-II-Bezieher einer Erwerbstätigkeit nach. Er- gebnisse für die Vorjahre: Im Jahr 2008 gingen rund 1,220 Millionen, im Jahr 2009 gingen rund 1,322 Millio- nen und im Jahr 2010 gingen rund 1,381 Millionen Ar- beitslosengeld-II-Bezieher einer Erwerbstätigkeit nach. Zahlen für 2012 liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung hat auch keine Informationen darüber, wie viele Arbeitslose im Rechtskreis SGB II ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäf- tigung beenden konnten und weiterhin hilfebedürftig waren. Aus methodischen Gründen ist kurzfristig eine Analyse dieser Personengruppe nicht möglich, weil der Abgleich zwischen der Arbeitslosen- und Grundsiche- rungsstatistik aufwendig ist und für die Auswertungen verschiedene Randbedingungen zu spezifizieren wären. Sie verfügt auch nicht über Informationen zu den er- brachten Leistungen für diese Gruppe. Zu Frage 64: 65 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Januar 2011 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, waren auch 12 Monate spä- ter, im Januar 2012, sozialversicherungspflichtig be- schäftigt. Darunter waren 71 Prozent im Januar 2012 nicht hilfebedürftig. Längere Zeitreihen liegen aufgrund der Neueinfüh- rung des Messverfahrens im Sommer 2012 nicht vor. Es liegen der Bundesregierung keine Informationen bezo- gen auf die Dauer von 6 oder 24 Monaten vor. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Fragen 65 und 66): Nach welchen Kriterien wurde die Länderliste in Bezug auf § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes erarbeitet, und sieht die Bundesre- gierung die Warenverkehrsfreiheit in Bezug auf die Verord- nung gewahrt? Hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Zugang zu allen Ländern der Europäischen Union, um Zertifi- zierungsverfahren zu begleiten, und, wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 65: Die oben genannte Liste enthält alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von denen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, eine schriftli- che Zustimmung für die Begleitung von Kontrollen durch die BLE in Bezug auf die 36. BImSchV vorliegt. Die Warenverkehrsfreiheit in Bezug auf die Verord- nung wird gewahrt: Die Verordnung sieht keinerlei Be- schränkung der doppelten Gewichtung von Abfall- und Reststoffen aus anderen Staaten vor. Auch eine mengen- mäßige Beschränkung der doppelten Gewichtung oder eine Maßnahme gleicher Wirkung liegt nicht vor. Zu Frage 66: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat nicht für alle Länder der Europäischen Union Zu- gang, Zertifizierungsverfahren zu begleiten, da die Be- gleitung der deutschen Zertifizierungsstellen im Ausland nach den gesetzlichen Vorgaben der Zustimmung durch den anderen Staat bedarf. Diese liegt nicht für alle Mit- gliedstaaten der EU vor. Eine Zustimmung der Mitglied- staaten zu den Kontrollbegleitungen der BLE im Aus- land nach den international üblichen Gepflogenheiten dürfte unproblematisch möglich sein. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Drucksache 17/12041, Frage 67): Werden Unternehmen, die Werkvertragsarbeitnehmerin- nen und Werkvertragsarbeitnehmer einsetzen, durch das Pro- gramm zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert und in welchem Umfang? 26742 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) Das Programm des BMELV zur Förderung der Ex- portaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungs- wirtschaft hat insbesondere die Ziele: Erschließung von kaufkräftigen Auslandsmärkten, Verbesserung der Wett- bewerbsfähigkeit der Unternehmen auf Auslandsmärk- ten, Vergrößerung des Absatzpotenzials für deutsche Produkte im Ausland und Erweiterung des Kreises ex- portierender Unternehmen. Die Förderung von Werkvertragsarbeitsverhältnissen ist nicht Ziel des Programms. Es ist dem BMELV nicht bekannt, ob die von seiner Exportförderung profitieren- den Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer ein- setzen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 68): Welche Auskunft gibt die Bundesregierung – ergänzend zu ihrer Antwort vom 12. Dezember 2012 auf meine mündli- che Frage 78, Anlage 53, Plenarprotokoll 17/213, das Kom- mando Spezialkräfte sei zweimal im Jahr 2012 zwei Wochen in Jordanien nah der syrischen Grenze eingesetzt gewesen – zur Zahl der eingesetzten Soldaten, zu geplanten Zielen und Inhalten ihrer bzw. fremder Ausbildung dort sowie zu mögli- chen Grenzübertritten gen Syrien, und, falls die Bundesregie- rung – nach ihrer Antwort vom 12. Dezember 2012 auf meine schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/11906 bezüglich des Eindringens syrischer Rebellen von türkischem Gebiet aus in die Türkei – nun dahin gehende Berichte über solche Grenzübertritte syrischer Rebellen von türkischem Gebiet nach Syrien bestätigt, gefährdet dies nicht – sowie die darauf zu befürchtenden militärischen Reaktionen aus Sy- rien – die nun in der Türkei mit Patriot-Batterien eingesetzten deutschen Soldaten? Absicht des Kommandos Spezialkräfte war es, das jordanische King Abdullah II Special Operations Training Center zur Durchführung eines nationalen Übungsvorhabens zur Aufrechterhaltung der Fähigkei- ten für eine Geiselbefreiung im Ausland zu nutzen. Zur Feststellung der Ausbildungsmöglichkeiten haben sich jeweils vier Soldaten des KSK erstmalig vom 21. bis 25. Mai 2012 und anschließend nochmals vom 26. Au- gust bis 4. September 2012 sowie zwei weitere Soldaten vom 29. August bis 1. September 2012 am King Abdullah II Special Operations Training Center auf- gehalten. Die Grenze zu Syrien ist hierbei nicht über- schritten worden. Das King Abdullah II Special Operations Training Center ist eine Ausbildungseinrichtung der jordanischen Streitkräfte in der Nähe der Hauptstadt Amman, das aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur regelmäßig von Spezialeinheiten anderer Nationen zum Training ge- nutzt wird. Darüber hinaus verweise ich auf meine Antwort vom 12. Dezember 2012. Bisher hat das syrische Regime den Konflikt mit der Türkei nicht eskalieren lassen und damit eine mögliche militärische Internationalisierung der internen Auseinan- dersetzungen vermieden. Anzeichen, aus denen sich eine Änderung dieser Haltung erkennen lässt, sind nicht zu beobachten. Insofern wird die Wahrscheinlichkeit der von Ihnen befürchteten Reaktion und damit eine Gefähr- dung für die in der Türkei eingesetzten deutschen Solda- tinnen und Soldaten als sehr gering eingeschätzt. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12041, Frage 69): Über welche bestehenden Versorgungsrouten für das deut- sche ISAF-Kontingent und über welche zusätzlichen Trans- portrouten durch die fünf zentralasiatischen Staaten plant die Bundesregierung im Rahmen des ISAF-Rückzugs bis 2014 den Rücktransport militärischen und nichtmilitärischen Geräts der Bundeswehr per Lkw, Bahn bzw. Flugzeug aus Afghanis- tan zu vollziehen? Die Bundesregierung nutzt zur Versorgung des deut- schen Einsatzkontingents ISAF in Afghanistan derzeit sowohl Luft-, Schienen- als auch Straßentransporte. Die Route der Luftfahrzeuge der Bundeswehr führt dabei über Kasachstan und Usbekistan. Die Schienentransporte werden im Auftrag der Bun- deswehr durch zivile Transportdienstleister durchge- führt. Sie nutzen eine Route, die von Russland über Ka- sachstan und Usbekistan nach Afghanistan führt. Auch die Straßentransporte werden im Auftrag der Bundeswehr durch zivile Transportdienstleister erbracht. Sie nutzen bisher sowohl eine Route über Kasachstan und Usbekistan als auch aktuell eine Route über Kasach- stan, Kirgisistan und Tadschikistan. Für den Rücktransport des Materials des deutschen Einsatzkontingents ISAF werden alle dargestellten Rou- ten erwogen. Eine detaillierte Festlegung ist bisher nicht erfolgt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/12041, Frage 70): Welche inhaltlichen Änderungen beinhaltet die von der Bundesregierung beabsichtigte Reform des Mutterschutz- gesetzes? Das für das Mutterschutzgesetz innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Bundesminis- terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, hält eine Reform des Mutterschutzrechts für erforderlich. Die notwendigen fachlichen Vorarbeiten im BMFSFJ dauern an. Vor diesem Hintergrund kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Inhalte benennen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 26743 (A) (C) (D)(B) Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/12041, Frage 71): Plant die Bundesregierung Initiativen für gesetzliche Rah- menbedingungen zur Erstattung von Fahrtkosten innerhalb der Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilli- ges Ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst? In beiden Freiwilligendienstformaten besteht schon eine gesetzliche Regelung: Freiwillige erhalten im öffentlichen Personennahver- kehr in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schüle- rinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Als Berechtigungsnachweis gilt der Freiwilligenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung von Einsatz- stelle/Träger. Darüber hinaus haben Einsatzstellen oder Zentralstel- len bzw. Träger die Möglichkeit, in Absprache mit den Freiwilligen einen Teil des Taschengeldes nicht monat- lich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einem ÖPNV-Ticket, vorzusehen. Auf eine zwingende gesetzliche Regelung wurde be- wusst verzichtet, weil die Situation der Freiwilligen viel zu unterschiedlich ist: Freiwillige in Berlin haben andere Fahrtkosten als diejenigen in ländlichen Gegenden oder die auf Hallig Hooge. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksa- che 17/12041, Fragen 72 und 73): Wie begründet die Bundesregierung die aufgrund der be- kannt gewordenen Zahlen belegte ausbleibende Nutzung der Familienpflegezeit durch pflegende Angehörige? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zeitnah zu ergreifen, um mehr betroffenen Menschen eine berufliche Auszeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen und ein Scheitern der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ver- hindern? Die Bundesregierung wird die Wirkungen des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verein- barkeit von Pflege und Beruf nach Ablauf von zwei Jah- ren wissenschaftlich evaluieren lassen. Erst auf Basis dieser Evaluationsergebnisse können verlässliche Aus- sagen zur Nutzung der Familienpflegezeit und zu den Erfahrungen der pflegenden Angehörigen mit diesem Angebot getroffen werden. Aufgrund dieser Erkennt- nisse wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls welche Optimierungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen und des Verwaltungsverfahrens bestehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/12041, Frage 74): Sind der Bundesregierung Schätzungen oder Erhebungen bekannt, in denen die Zahl der möglichen anspruchsberechtig- ten Familien auf Kinderzuschlag nach § 6 a des Bundeskin- dergeldgesetzes, BKGG, beziffert werden, und, wenn ja, um welche handelt es sich dabei? Schätzungen oder Erhebungen, in denen die Zahl der möglichen anspruchsberechtigten Familien auf Kinder- zuschlag nach § 6 a BKGG beziffert werden, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Fragen nach der An- zahl potenzieller Leistungsberechtigter liegen der Bun- desregierung lediglich Schätzungen vor, denen unter- schiedliche Konzeptionen und normative Setzungen zugrunde liegen. Die Statistik für die Leistungsberech- tigten des Kinderzuschlags kann hier keine Angaben lie- fern, da sie ausschließlich Personen erfasst, die sich bei den Familienkassen melden und bei entsprechender An- tragstellung Kinderzuschlag erhalten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/12041, Frage 75): Wie viele Familien haben jeweils 2011 und 2012 Anträge auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gestellt, deren An- träge auf Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG abgelehnt wur- den, weil entweder die Mindesteinkommensgrenze unter- schritten wurde oder die Bedürftigkeit fortbestand? Statistische Daten zur Zahl der Personen, die Anträge auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gestellt haben, nachdem deren Antrag auf Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG abgelehnt wurde, weil die Mindesteinkommens- grenze nicht erreicht wurde oder mit dem Kinderzu- schlag Hilfebedürftigkeit nicht vermieden werden konnte, werden von den SGB-II-Trägern nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Es besteht im Übrigen keine Verknüpfung der Grundsicherungs- und der Kinderzu- schlagsstatistik. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Drucksa- che 17/12041, Fragen 76 und 77): Wie oft wurde die Hilfs- bzw. Beratungsfunktion des Zen- trums für Kinderschutz im Internet (www.i-kiz.de) seit der Gründung im September 2012 bereits in Anspruch genom- men, und wie viele Verstöße von Webseitenanbietern wurden seither gemeldet (bitte jeweils nach Eltern und Kindern/Ju- gendlichen aufschlüsseln)? Wie oft wurde der „www.i-kiz.de“-Hilfebutton bereits in andere Webseiten eingebunden, und welche Maßnahmen un- ternimmt das Bundesministerium, um auf die Seite www.i-kiz.de aufmerksam zu machen? Zu Frage 76: Seit der Gründung des I-KiZ, des Zentrums für Kin- derschutz im Internet, kann jede und jeder auf der Inter- netseite www.i-kiz.de über einen Hilfebutton Hilfs- und Meldemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie 26744 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 216. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Januar 2013 (A) (C) (D)(B) für Eltern erreichen. Dabei wird auf die bereits seit lan- gem in Deutschland bestehenden, bislang jedoch zu we- nig genutzten Melde- und Beratungsangebote verwiesen (Hotlines bzw. Nummer gegen Kummer). Aufgrund der Weiterleitung an die Beratungsangebote und da durch uns selbst keine Daten erhoben werden, liegen dem BMFSFJ keine Erkenntnisse darüber vor, wie oft der Button genutzt wurde bzw. ob es sich tatsäch- lich um gemeldete Verstöße handelt. Ein Jugendlicher, der den Hilfebutton des I-KiZ betätigt, wird beispiels- weise auf die Internetseite der Nummer gegen Kummer geleitet. Ziel ist, die bestehende Infrastruktur zu nutzen und bekannter zu machen. Es geht dagegen nicht darum, eine Parallelstruktur aufzubauen. Zu Frage 77: Aktuell wird im I-KiZ daran weitergearbeitet, den Hilfebutton funktionell zu erweitern und auf immer mehr Plattformen einzubinden. Mit ein paar Klicks auf www.i-kiz.de/hilfe kann schon heute jeder Anbieter den Hilfebutton auf seiner Seite einbinden. Dies parallel mit einer Erweiterung und Vertiefung der hinter dem Button liegenden Hilfsmög- lichkeiten zu erreichen, bei der auch plattformspezifi- sche Melde- und Beschwerdemöglichkeiten eingebun- den werden können, ist der Schwerpunkt der Fachkommission „Prävention, Aufklärung und Melde- möglichkeiten“ des I-KiZ. Da an der Einbindung des I-KiZ-Hilfebuttons interes- sierten Plattformanbietern die Einbindung selbstständig möglich ist, ohne mit dem Bundesministerium für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend Kontakt aufnehmen zu müssen, liegen uns keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Anbieter den Hilfebutton bereits eingebunden ha- ben. Das BMFSFJ macht laufend über seine üblichen Ver- breitungswege sowie über die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern auf das I-KiZ und dessen Hilfs- und Beratungsfunktion aufmerksam. Um es aber klar zu sagen: Nutzung und Einbindung des Buttons stehen sicher erst am Anfang. Das ist auch so geplant; denn mindestens bis zur ersten Jahrestagung des I-KiZ geht es um den Ausbau der Funktionalität des Buttons „nach vorn“ zu den Nutzern und „nach hinten“ durch Einbindung aller Partner. Daran arbeitet eine Gruppe mit rund 30 Beteiligten aus Bund und Ländern, aus Unternehmen und Jugendschutz derzeit aktiv. 216. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 50 Jahre Elysée-Vertrag TOP 2 Artgerechte Tierhaltung TOP 3 Befragung der Bundesregierung TOP 4 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde TOP 5 Jahresbericht 2011 des Wehrbeauftragten TOP 6 Kurzarbeitergeld TOP 7 Nationale Nachhaltigkeitsstrategie TOP 8 Private Krankenversicherung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des

    Kollegen Priesmeier?



Rede von Hans-Michael Goldmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Sehr gerne.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Priesmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege Goldmann, auf einer meiner Besuchs-

    touren durch das Emsland hatte ich die Gelegenheit, mit
    dem ehemaligen Landrat Bröring zu sprechen, der Ihnen
    wohl bekannt sein dürfte.