Plenarprotokoll 17/215
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            215. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 41:
            a) Erste Beratung des von den Fraktionen
            CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs
            eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur
            Änderung des Bundeswahlgesetzes
            (Drucksache 17/11819) . . . . . . . . . . . . . . .
            b) Erste Beratung des von den Fraktionen
            CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
            ten Entwurfs eines Einundzwanzigsten
            Gesetzes zur Änderung des Bundes-
            wahlgesetzes
            (Drucksache 17/11820) . . . . . . . . . . . . . . .
            in Verbindung mit
            Zusatztagesordnungspunkt 8:
            Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Halina Wawzyniak, Dr. Dagmar Enkelmann,
            Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der
            Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent-
            wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des
            Bundeswahlgesetzes
            (Drucksache 17/11821) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . .
            Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
            Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . .
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . .
            Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
            Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
            Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 42:
            Beratung der Antwort der Bundesregierung
            auf die Große Anfrage der Abgeordneten
            Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana
            Golze, weiterer Abgeordneter und der Frak-
            tion DIE LINKE: Alterssicherung und Al-
            tersarmut von Frauen in Deutschland
            (Drucksachen 17/9431, 17/11666) . . . . . . . . .
            Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
            Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . .
            Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
            Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . .
            Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
            Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
            Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            26507 A
            26507 B
            26507 B
            26507 C
            26509 D
            26511 D
            26513 C
            26515 B
            26516 A
            26517 C
            26519 C
            26520 C
            26521 B
            26522 B
            26523 C
            26524 D
            26526 C
            26527 C
            26529 B
            26529 B
            26531 A
            26533 B
            26534 B
            26535 D
            26536 B
            26538 A
            26540 B
            26542 C
            26544 A
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 43:
            – Beschlussempfehlung und Bericht des
            Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
            der Bundesregierung: Entsendung be-
            waffneter deutscher Streitkräfte zur
            Verstärkung der integrierten Luftver-
            teidigung der NATO auf Ersuchen der
            Türkei und auf Grundlage des Rechts
            auf kollektive Selbstverteidigung (Arti-
            kel 51 der Charta der Vereinten Natio-
            nen) sowie des Beschlusses des Nord-
            atlantikrates vom 4. Dezember 2012
            (Drucksachen 17/11783, 17/11892) . . . . .
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            (Drucksache 17/11893) . . . . . . . . . . . . . . .
            Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
            Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
            Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 44:
            a) Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff,
            Burkhard Lischka, Sebastian Edathy, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion der
            SPD: Genossenschaftsgründungen er-
            leichtern, Wohnungsgenossenschaften
            stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten
            (Drucksache 17/9976 (neu)) . . . . . . . . . . .
            b) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm,
            Johanna Voß, Dr. Kirsten Tackmann, wei-
            terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Genossenschaften aktiv för-
            dern, Mitgliedschaften erleichtern und
            unterstützen
            (Drucksache 17/11828) . . . . . . . . . . . . . . .
            c) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-
            Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin
            Andreae, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Kleine und Kleinstgenossenschaften
            stärken, Bürokratie abbauen
            (Drucksache 17/11579) . . . . . . . . . . . . . .
            Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
            Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
            Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Tagesordnungspunkt 10:
            Erste Beratung des von den Abgeordneten
            Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Memet
            Kilic, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
            Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung
            der Situation von Opfern von Menschen-
            handel in Deutschland
            (Drucksache 17/10843) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) .
            Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . .
            Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
            Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Zusatztagesordnungspunkt 9:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verantwor-
            tung der Bundesregierung angesichts der
            Kostenexplosion bei Infrastrukturgroßpro-
            jekten S 21 und BER . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
            Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
            Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
            Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            26545 B
            26546 B
            26547 D
            26550 A
            26551 C
            26553 C
            26553 C
            26553 D
            26555 A
            26556 C
            26557 D
            26559 A
            26560 B
            26561 A
            26565 C
            26561 C
            26561 C
            26561 D
            26561 D
            26563 D
            26567 B
            26569 A
            26570 B
            26571 C
            26572 D
            26573 D
            26574 D
            26575 A
            26576 A
            26577 B
            26578 C
            26579 C
            26580 C
            26581 C
            26581 D
            26583 A
            26584 A
            26584 D
            26586 A
            26587 B
            26588 C
            26590 A
            26591 B
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 III
            Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
            Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
            Anlage 2
            Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
            stimmung zu dem Änderungsantrag der Frak-
            tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der
            zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der
            Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Ge-
            setzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
            (214. Sitzung, Seite 26368, Tagesordnungs-
            punkt 24 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 3
            Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
            stimmung zu dem Entschließungsantrag der
            Fraktion der SPD zu der dritten Beratung des
            Gesetzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf
            eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tier-
            schutzgesetzes (214. Sitzung, Seite 26406, Ta-
            gesordnungspunkt 24 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 4
            Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse-
            kretärs Enak Ferlemann auf die Frage 24
            des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786)
            (213. Sitzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 5
            Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse-
            kretärs Enak Ferlemann auf die Frage 25
            des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786)
            (213. Sitzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 6
            Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
            Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) zu den Ab-
            stimmungen zu den Anträgen:
            – Verbot des Fracking in Deutschland
            – Moratorium für die Fracking-Technologie
            in Deutschland
            – Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
            wirkungen von Fracking zügig umsetzen
            (214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und
            Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . .
            Anlage 7
            Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung
            – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
            eines Zulassungsverfahrens für Bewa-
            chungsunternehmen auf Seeschiffen
            – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
            Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste
            im Kampf gegen Piraterie zertifizieren
            und kontrollieren
            – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
            Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas-
            send regulieren und zertifizieren
            – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
            Antrag: Internationale Ächtung des Söld-
            nerwesens und Verbot privater militäri-
            scher Dienstleistungen aus Deutschland
            (214. Sitzung, Tagesordnungspunkte 21 a bis
            21 c und Zusatztagesordnungspunkt 6)
            Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
            Anlage 8
            Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
            Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung be-
            waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär-
            kung der integrierten Luftverteidigung der
            NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
            Grundlage des Rechts auf kollektive Selbst-
            verteidigung (Artikel 51 der Charta der Ver-
            einten Nationen) sowie des Beschlusses des
            Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta-
            gesordnungspunkt 43)
            Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) .
            Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . .
            Anlage 9
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Monika Lazar und Hans-Christian Ströbele
            (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na-
            mentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Ent-
            sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
            zur Verstärkung der integrierten Luftverteidi-
            gung der NATO auf Ersuchen der Türkei und
            auf Grundlage des Rechts auf kollektive
            Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der
            Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses
            des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012
            (Tagesordnungspunkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . .
            26592 B
            26593 B
            26594 C
            26595 D
            26597 A
            26598 A
            26600 A
            26602 A
            26602 B
            26602 D
            26604 A
            26606 B
            26606 C
            26607 B
            26607 D
            IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
            Anlage 10
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Sylvia Kotting-Uhl und Dr. Wolfgang
            Strengmann-Kuhn (beide BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu
            dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut-
            scher Streitkräfte zur Verstärkung der inte-
            grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu-
            chen der Türkei und auf Grundlage des
            Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar-
            tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
            sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates
            vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs-
            punkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 11
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg),
            Dr. Peter Danckert, Angelika Graf (Rosen-
            heim), Dr. Bärbel Kofler, Steffen-Claudio
            Lemme, Hilde Mattheis, Swen Schulz (Spandau),
            Dr. Marlies Volkmer und Waltraud Wolff
            (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen
            Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung be-
            waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär-
            kung der integrierten Luftverteidigung der
            NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
            Grundlage des Rechts auf kollektive Selbst-
            verteidigung (Artikel 51 der Charta der Ver-
            einten Nationen) sowie des Beschlusses des
            Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta-
            gesordnungspunkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 12
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg),
            Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Viola von
            Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Ekin
            Deligöz, Katja Dörner, Hans-Josef Fell, Kai
            Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta
            Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Bärbel
            Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian
            Kindler, Tom Koenigs, Oliver Krischer,
            Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg),
            Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Jerzy
            Montag, Dr. Konstantin von Notz, Friedrich
            Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte
            Pothmer, Tabea Rößner, Manuel Sarrazin,
            Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick,
            Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate
            Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie Wilms und
            Josef Philip Winkler (alle BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu
            dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut-
            scher Streitkräfte zur Verstärkung der inte-
            grierten Luftverteidigung der NATO auf Er-
            suchen der Türkei und auf Grundlage des
            Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar-
            tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
            sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates
            vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs-
            punkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            Anlage 13
            Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            26608 B
            26609 B
            26610 C
            26611 D
            Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26507
            (A) (C)
            (D)(B)
            215. Sitzung
            Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26597
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Altmaier, Peter CDU/CSU 14.12.2012
        Binder, Karin DIE LINKE 14.12.2012
        Brinkmann (Hildes-
        heim), Bernhard
        SPD 14.12.2012
        Brugger, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        14.12.2012
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.12.2012
        Fischer (Göttingen),
        Hartwig
        CDU/CSU 14.12.2012
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 14.12.2012
        Frankenhauser,
        Herbert
        CDU/CSU 14.12.2012
        Glos, Michael CDU/CSU 14.12.2012
        Göppel, Josef CDU/CSU 14.12.2012
        Golombeck, Heinz FDP 14.12.2012
        Gottschalck, Ulrike SPD 14.12.2012
        Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 14.12.2012
        Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 14.12.2012
        Höger, Inge DIE LINKE 14.12.2012
        Humme, Christel SPD 14.12.2012
        Jung (Konstanz),
        Andreas
        CDU/CSU 14.12.2012
        Kudla, Bettina CDU/CSU 14.12.2012
        Dr. Luther, Michael CDU/CSU 14.12.2012
        Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.12.2012
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 14.12.2012
        Nink, Manfred SPD 14.12.2012
        Ortel, Holger SPD 14.12.2012
        Özoğuz, Aydan SPD 14.12.2012
        Poß, Joachim SPD 14.12.2012
        Dr. Ratjen-Damerau,
        Christiane
        FDP 14.12.2012
        Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2012
        Schmidt (Bochum),
        Frithjof
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        14.12.2012
        Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 14.12.2012
        Skudelny, Judith FDP 14.12.2012
        Dr. Solms, Hermann
        Otto
        FDP 14.12.2012
        Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        14.12.2012
        Dr. Wadephul,
        Johann
        CDU/CSU 14.12.2012
        Wagner (Schleswig),
        Arfst
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        14.12.2012
        Weinberg, Harald DIE LINKE 14.12.2012
        Werner, Katrin DIE LINKE 14.12.2012
        Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 14.12.2012
        Zapf, Uta SPD 14.12.2012
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        26598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 2
        Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung
        zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Ge-
        setzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
        (214. Sitzung, Seite 26368, Tagesordnungspunkt 24 a)
        Endgültiges Ergebnis
        Abgegebene Stimmen: 509;
        davon
        ja: 210
        nein: 298
        enthalten: 1
        Ja
        SPD
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heinz-Joachim Barchmann
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Klaus Barthel
        Bärbel Bas
        Sabine Bätzing-Lichtenthäler
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Gerd Bollmann
        Klaus Brandner
        Willi Brase
        Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Martin Burkert
        Petra Crone
        Sebastian Edathy
        Ingo Egloff
        Siegmund Ehrmann
        Petra Ernstberger
        Karin Evers-Meyer
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Dagmar Freitag
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Michael Groß
        Wolfgang Gunkel
        Hans-Joachim Hacker
        Bettina Hagedorn
        Klaus Hagemann
        Hubertus Heil (Peine)
        Wolfgang Hellmich
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Dr. Eva Högl
        Josip Juratovic
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kelber
        Lars Klingbeil
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe (Leipzig)
        Angelika Krüger-Leißner
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Ullrich Meßmer
        Dr. Matthias Miersch
        Franz Müntefering
        Andrea Nahles
        Dietmar Nietan
        Thomas Oppermann
        Heinz Paula
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Sönke Rix
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Karin Roth (Esslingen)
        Marlene Rupprecht
        (Tuchenbach)
        Anton Schaaf
        Axel Schäfer (Bochum)
        Bernd Scheelen
        Marianne Schieder
        (Schwandorf)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Frank Schwabe
        Rolf Schwanitz
        Stefan Schwartze
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Dr. Carsten Sieling
        Sonja Steffen
        Dr. Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Dr. h. c. Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Ute Vogt
        Dr. Marlies Volkmer
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Dagmar Ziegler
        Manfred Zöllmer
        DIE LINKE
        Jan van Aken
        Agnes Alpers
        Herbert Behrens
        Matthias W. Birkwald
        Steffen Bockhahn
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Dr. Martina Bunge
        Roland Claus
        Dr. Diether Dehm
        Heidrun Dittrich
        Werner Dreibus
        Klaus Ernst
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Annette Groth
        Heike Hänsel
        Dr. Rosemarie Hein
        Dr. Barbara Höll
        Andrej Hunko
        Dr. Lukrezia Jochimsen
        Harald Koch
        Jutta Krellmann
        Ralph Lenkert
        Ulla Lötzer
        Thomas Lutze
        Dorothée Menzner
        Kornelia Möller
        Niema Movassat
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Jens Petermann
        Richard Pitterle
        Ingrid Remmers
        Paul Schäfer (Köln)
        Kathrin Senger-Schäfer
        Raju Sharma
        Sabine Stüber
        Alexander Süßmair
        Dr. Kirsten Tackmann
        Frank Tempel
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Johanna Voß
        Halina Wawzyniak
        Jörn Wunderlich
        Sabine Zimmermann
        fraktionsloser
        Abgeordneter
        Wolfgang Nešković
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Cornelia Behm
        Birgitt Bender
        Viola von Cramon-Taubadel
        Katja Dörner
        Harald Ebner
        Hans-Josef Fell
        Dr. Thomas Gambke
        Katrin Göring-Eckardt
        Britta Haßelmann
        Bettina Herlitzius
        Priska Hinz (Herborn)
        Dr. Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Ingrid Hönlinger
        Thilo Hoppe
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
        Memet Kilic
        Sven-Christian Kindler
        Maria Klein-Schmeink
        Ute Koczy
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Agnes Krumwiede
        Stephan Kühn
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Undine Kurth (Quedlinburg)
        Monika Lazar
        Dr. Tobias Lindner
        Nicole Maisch
        Jerzy Montag
        Beate Müller-Gemmeke
        Dr. Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Dr. Hermann E. Ott
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Krista Sager
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Dr. Gerhard Schick
        Ulrich Schneider
        Dorothea Steiner
        Dr. Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Markus Tressel
        Jürgen Trittin
        Daniela Wagner
        Beate Walter-Rosenheimer
        Wolfgang Wieland
        Dr. Valerie Wilms
        Josef Philip Winkler
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26599
        (A) (C)
        (D)(B)
        Nein
        CDU/CSU
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Peter Aumer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Ernst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Dr. Christoph Bergner
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Dr. Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexander Dobrindt
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Hartwig Fischer (Göttingen)
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Erich G. Fritz
        Dr. Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Thomas Gebhart
        Norbert Geis
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Ute Granold
        Reinhard Grindel
        Hermann Gröhe
        Michael Grosse-Brömer
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Monika Grütters
        Olav Gutting
        Florian Hahn
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Dr. Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Frank Heinrich
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Ernst Hinsken
        Christian Hirte
        Robert Hochbaum
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Joachim Hörster
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Thomas Jarzombek
        Dieter Jasper
        Dr. Franz Josef Jung
        Andreas Jung (Konstanz)
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kampeter
        Alois Karl
        Bernhard Kaster
        Siegfried Kauder (Villingen-
        Schwenningen)
        Volker Kauder
        Dr. Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Eckart von Klaeden
        Ewa Klamt
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Axel Knoerig
        Jens Koeppen
        Manfred Kolbe
        Dr. Rolf Koschorrek
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr. Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Dr. Hermann Kues
        Günter Lach
        Andreas G. Lämmel
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Dr. Max Lehmer
        Paul Lehrieder
        Dr. Ursula von der Leyen
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Dr. Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Dr. Jan-Marco Luczak
        Daniela Ludwig
        Karin Maag
        Dr. Thomas de Maizière
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Dr. Michael Meister
        Maria Michalk
        Dr. h. c. Hans Michelbach
        Philipp Mißfelder
        Dietrich Monstadt
        Marlene Mortler
        Dr. Gerd Müller
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr. Philipp Murmann
        Michaela Noll
        Dr. Georg Nüßlein
        Franz Obermeier
        Eduard Oswald
        Henning Otte
        Dr. Michael Paul
        Rita Pawelski
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
        Sibylle Pfeiffer
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Christoph Poland
        Ruprecht Polenz
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Dr. Peter Ramsauer
        Eckhardt Rehberg
        Katherina Reiche (Potsdam)
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Johannes Röring
        Dr. Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht (Weiden)
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Annette Schavan
        Dr. Andreas Scheuer
        Karl Schiewerling
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Georg Schirmbeck
        Christian Schmidt (Fürth)
        Patrick Schnieder
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Nadine Schön (St. Wendel)
        Dr. Ole Schröder
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr. Patrick Sensburg
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Jens Spahn
        Carola Stauche
        Dr. Frank Steffel
        Erika Steinbach
        Christian Freiherr von Stetten
        Dieter Stier
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Karin Strenz
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Dr. Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Arnold Vaatz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Stefanie Vogelsang
        Andrea Astrid Voßhoff
        Marco Wanderwitz
        Kai Wegner
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Karl-Georg Wellmann
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Dr. Matthias Zimmer
        Wolfgang Zöller
        Willi Zylajew
        FDP
        Jens Ackermann
        Christian Ahrendt
        Christine Aschenberg-
        Dugnus
        Daniel Bahr (Münster)
        Florian Bernschneider
        Sebastian Blumenthal
        Claudia Bögel
        Nicole Bracht-Bendt
        Klaus Breil
        Rainer Brüderle
        Angelika Brunkhorst
        Ernst Burgbacher
        Marco Buschmann
        Sylvia Canel
        Helga Daub
        Patrick Döring
        Mechthild Dyckmans
        Hans-Werner Ehrenberg
        Rainer Erdel
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Otto Fricke
        Dr. Edmund Peter Geisen
        Hans-Michael Goldmann
        Heinz Golombeck
        Miriam Gruß
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Christel Happach-Kasan
        Heinz-Peter Haustein
        Manuel Höferlin
        Birgit Homburger
        Heiner Kamp
        Michael Kauch
        Dr. Lutz Knopek
        Pascal Kober
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Gudrun Kopp
        Sebastian Körber
        Holger Krestel
        Patrick Kurth (Kyffhäuser)
        Heinz Lanfermann
        Sibylle Laurischk
        Harald Leibrecht
        Lars Lindemann
        Dr. Martin Lindner (Berlin)
        26600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Michael Link (Heilbronn)
        Dr. Erwin Lotter
        Oliver Luksic
        Patrick Meinhardt
        Gabriele Molitor
        Jan Mücke
        Burkhardt Müller-Sönksen
        Dr. Martin Neumann
        (Lausitz)
        Dirk Niebel
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Cornelia Pieper
        Gisela Piltz
        Jörg von Polheim
        Dr. Birgit Reinemund
        Dr. Peter Röhlinger
        Dr. Stefan Ruppert
        Björn Sänger
        Christoph Schnurr
        Jimmy Schulz
        Marina Schuster
        Dr. Erik Schweickert
        Werner Simmling
        Judith Skudelny
        Dr. Hermann Otto Solms
        Joachim Spatz
        Dr. Max Stadler
        Torsten Staffeldt
        Dr. Rainer Stinner
        Stephan Thomae
        Manfred Todtenhausen
        Dr. Florian Toncar
        Serkan Tören
        Johannes Vogel
        (Lüdenscheid)
        Dr. Daniel Volk
        Dr. Guido Westerwelle
        Dr. Claudia Winterstein
        Dr. Volker Wissing
        Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
        Enthalten
        CDU/CSU
        Dr. Egon Jüttner
        Anlage 3
        Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung
        zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der
        Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (214. Sitzung,
        Seite 26406, Tagesordnungspunkt 24 a)
        Endgültiges Ergebnis
        Abgegebene Stimmen: 509;
        davon
        ja: 162
        nein: 298
        enthalten: 49
        Ja
        SPD
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heinz-Joachim Barchmann
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Klaus Barthel
        Bärbel Bas
        Sabine Bätzing-Lichtenthäler
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Gerd Bollmann
        Klaus Brandner
        Willi Brase
        Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Martin Burkert
        Petra Crone
        Sebastian Edathy
        Ingo Egloff
        Siegmund Ehrmann
        Petra Ernstberger
        Karin Evers-Meyer
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Dagmar Freitag
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Kerstin Griese
        Gabriele Groneberg
        Michael Groß
        Wolfgang Gunkel
        Hans-Joachim Hacker
        Bettina Hagedorn
        Klaus Hagemann
        Hubertus Heil (Peine)
        Wolfgang Hellmich
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Dr. Eva Högl
        Josip Juratovic
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Ulrich Kelber
        Lars Klingbeil
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe (Leipzig)
        Angelika Krüger-Leißner
        Christine Lambrecht
        Christian Lange (Backnang)
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Ullrich Meßmer
        Dr. Matthias Miersch
        Franz Müntefering
        Andrea Nahles
        Dietmar Nietan
        Thomas Oppermann
        Heinz Paula
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Florian Pronold
        Dr. Sascha Raabe
        Stefan Rebmann
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Sönke Rix
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Karin Roth (Esslingen)
        Marlene Rupprecht
        (Tuchenbach)
        Anton Schaaf
        Axel Schäfer (Bochum)
        Bernd Scheelen
        Marianne Schieder
        (Schwandorf)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Frank Schwabe
        Rolf Schwanitz
        Stefan Schwartze
        Rita Schwarzelühr-Sutter
        Dr. Carsten Sieling
        Sonja Steffen
        Dr. Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Dr. h. c. Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Ute Vogt
        Dr. Marlies Volkmer
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Dagmar Ziegler
        Manfred Zöllmer
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Cornelia Behm
        Birgitt Bender
        Viola von Cramon-Taubadel
        Katja Dörner
        Harald Ebner
        Hans-Josef Fell
        Dr. Thomas Gambke
        Katrin Göring-Eckardt
        Britta Haßelmann
        Bettina Herlitzius
        Priska Hinz (Herborn)
        Dr. Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Ingrid Hönlinger
        Thilo Hoppe
        Uwe Kekeritz
        Katja Keul
        Memet Kilic
        Sven-Christian Kindler
        Maria Klein-Schmeink
        Ute Koczy
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Agnes Krumwiede
        Stephan Kühn
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Undine Kurth (Quedlinburg)
        Monika Lazar
        Dr. Tobias Lindner
        Nicole Maisch
        Jerzy Montag
        Beate Müller-Gemmeke
        Dr. Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Dr. Hermann Ott
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Krista Sager
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Dr. Gerhard Schick
        Ulrich Schneider
        Dorothea Steiner
        Dr. Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Markus Tressel
        Jürgen Trittin
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26601
        (A) (C)
        (D)(B)
        Daniela Wagner
        Beate Walter-Rosenheimer
        Wolfgang Wieland
        Dr. Valerie Wilms
        Josef Philip Winkler
        Nein
        CDU/CSU
        Ilse Aigner
        Peter Altmaier
        Peter Aumer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Ernst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Dr. Christoph Bergner
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Wolfgang Börnsen
        (Bönstrup)
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Dr. Helge Braun
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Cajus Caesar
        Gitta Connemann
        Alexander Dobrindt
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Hartwig Fischer (Göttingen)
        Dirk Fischer (Hamburg)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Erich G. Fritz
        Dr. Michael Fuchs
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Thomas Gebhart
        Norbert Geis
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Peter Götz
        Dr. Wolfgang Götzer
        Ute Granold
        Reinhard Grindel
        Hermann Gröhe
        Michael Grosse-Brömer
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Monika Grütters
        Olav Gutting
        Florian Hahn
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Dr. Matthias Heider
        Helmut Heiderich
        Mechthild Heil
        Frank Heinrich
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Ansgar Heveling
        Ernst Hinsken
        Christian Hirte
        Robert Hochbaum
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Joachim Hörster
        Anette Hübinger
        Hubert Hüppe
        Thomas Jarzombek
        Dieter Jasper
        Dr. Franz Josef Jung
        Andreas Jung (Konstanz)
        Bartholomäus Kalb
        Hans-Werner Kammer
        Steffen Kampeter
        Alois Karl
        Bernhard Kaster
        Siegfried Kauder (Villingen-
        Schwenningen)
        Volker Kauder
        Dr. Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Eckart von Klaeden
        Ewa Klamt
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Axel Knoerig
        Jens Koeppen
        Manfred Kolbe
        Dr. Rolf Koschorrek
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr. Günter Krings
        Rüdiger Kruse
        Dr. Hermann Kues
        Günter Lach
        Andreas G. Lämmel
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Dr. Max Lehmer
        Paul Lehrieder
        Dr. Ursula von der Leyen
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Dr. Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Dr. Jan-Marco Luczak
        Daniela Ludwig
        Karin Maag
        Dr. Thomas de Maizière
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Dr. Michael Meister
        Maria Michalk
        Dr. h. c. Hans Michelbach
        Philipp Mißfelder
        Dietrich Monstadt
        Marlene Mortler
        Dr. Gerd Müller
        Stefan Müller (Erlangen)
        Dr. Philipp Murmann
        Michaela Noll
        Dr. Georg Nüßlein
        Franz Obermeier
        Eduard Oswald
        Henning Otte
        Dr. Michael Paul
        Rita Pawelski
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
        Sibylle Pfeiffer
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Christoph Poland
        Ruprecht Polenz
        Eckhard Pols
        Thomas Rachel
        Dr. Peter Ramsauer
        Eckhardt Rehberg
        Katherina Reiche (Potsdam)
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Johannes Röring
        Dr. Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht (Weiden)
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Annette Schavan
        Dr. Andreas Scheuer
        Karl Schiewerling
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Georg Schirmbeck
        Christian Schmidt (Fürth)
        Patrick Schnieder
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Nadine Schön (St. Wendel)
        Dr. Ole Schröder
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr. Patrick Sensburg
        Bernd Siebert
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Jens Spahn
        Carola Stauche
        Dr. Frank Steffel
        Erika Steinbach
        Christian Freiherr von Stetten
        Dieter Stier
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Karin Strenz
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Dr. Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Arnold Vaatz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Stefanie Vogelsang
        Andrea Astrid Voßhoff
        Marco Wanderwitz
        Kai Wegner
        Marcus Weinberg (Hamburg)
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Karl-Georg Wellmann
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Dr. Matthias Zimmer
        Wolfgang Zöller
        Willi Zylajew
        FDP
        Jens Ackermann
        Christian Ahrendt
        Christine Aschenberg-
        Dugnus
        Daniel Bahr (Münster)
        Florian Bernschneider
        Sebastian Blumenthal
        Claudia Bögel
        Nicole Bracht-Bendt
        Klaus Breil
        Rainer Brüderle
        Angelika Brunkhorst
        Ernst Burgbacher
        Marco Buschmann
        Sylvia Canel
        Helga Daub
        Patrick Döring
        Mechthild Dyckmans
        Hans-Werner Ehrenberg
        Rainer Erdel
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Otto Fricke
        Dr. Edmund Peter Geisen
        Hans-Michael Goldmann
        Heinz Golombeck
        Miriam Gruß
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Christel Happach-Kasan
        Heinz-Peter Haustein
        Manuel Höferlin
        Birgit Homburger
        Heiner Kamp
        Michael Kauch
        Dr. Lutz Knopek
        Pascal Kober
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Gudrun Kopp
        Sebastian Körber
        Holger Krestel
        26602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Patrick Kurth (Kyffhäuser)
        Heinz Lanfermann
        Sibylle Laurischk
        Harald Leibrecht
        Lars Lindemann
        Dr. Martin Lindner (Berlin)
        Michael Link (Heilbronn)
        Dr. Erwin Lotter
        Oliver Luksic
        Patrick Meinhardt
        Gabriele Molitor
        Jan Mücke
        Burkhardt Müller-Sönksen
        Dr. Martin Neumann
        (Lausitz)
        Dirk Niebel
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Cornelia Pieper
        Gisela Piltz
        Jörg von Polheim
        Dr. Birgit Reinemund
        Dr. Peter Röhlinger
        Dr. Stefan Ruppert
        Björn Sänger
        Christoph Schnurr
        Jimmy Schulz
        Marina Schuster
        Dr. Erik Schweickert
        Werner Simmling
        Judith Skudelny
        Dr. Hermann Otto Solms
        Joachim Spatz
        Dr. Max Stadler
        Torsten Staffeldt
        Dr. Rainer Stinner
        Stephan Thomae
        Manfred Todtenhausen
        Dr. Florian Toncar
        Serkan Tören
        Johannes Vogel
        (Lüdenscheid)
        Dr. Daniel Volk
        Dr. Guido Westerwelle
        Dr. Claudia Winterstein
        Dr. Volker Wissing
        Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
        Enthalten
        CDU/CSU
        Dr. Egon Jüttner
        DIE LINKE
        Jan van Aken
        Agnes Alpers
        Herbert Behrens
        Matthias W. Birkwald
        Steffen Bockhahn
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Dr. Martina Bunge
        Roland Claus
        Dr. Diether Dehm
        Heidrun Dittrich
        Werner Dreibus
        Klaus Ernst
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Annette Groth
        Heike Hänsel
        Dr. Rosemarie Hein
        Dr. Barbara Höll
        Andrej Hunko
        Dr. Lukrezia Jochimsen
        Harald Koch
        Jutta Krellmann
        Ralph Lenkert
        Ulla Lötzer
        Thomas Lutze
        Dorothée Menzner
        Kornelia Möller
        Niema Movassat
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Jens Petermann
        Richard Pitterle
        Ingrid Remmers
        Paul Schäfer (Köln)
        Kathrin Senger-Schäfer
        Raju Sharma
        Sabine Stüber
        Alexander Süßmair
        Dr. Kirsten Tackmann
        Frank Tempel
        Alexander Ulrich
        Kathrin Vogler
        Johanna Voß
        Halina Wawzyniak
        Jörn Wunderlich
        Sabine Zimmermann
        fraktionsloser
        Abgeordneter
        Wolfgang Nešković
        Anlage 4
        Neuabdruck der Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 24) (213. Sit-
        zung):
        Wie ist das weitere Vorgehen der Bundesregierung in Be-
        zug auf den Elbe-Saale-Kanal (Saale-Seitenkanal), und wird
        die Bundesregierung auf Basis des Gutachtens der Firma
        Planco Consulting GmbH vom Juli 2012 die weitere Planung
        für den Kanal einstellen (bitte Begründung angeben)?
        Die begrenzten Investitionsmittel, die dem Bund für In-
        frastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen zur Verfü-
        gung stehen, zwingen zur Priorisierung von Maßnahmen
        und zur Konzentration der Investitionsmittel auf drin-
        gende Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen.
        Der für Ausbaumaßnahmen verfügbare Anteil ist
        durch die laufenden Maßnahmen bereits so weit ausge-
        schöpft, dass bei der aktuell gültigen Investitionslinie für
        Wasserstraßeninfrastrukturmaßnahmen auf absehbare
        Zeit praktisch keine Spielräume für den Beginn neuer
        Maßnahmen bestehen. Dies betrifft auch den Ausbau der
        Saale-Mündungsstrecke.
        Anlage 5
        Neuabdruck der Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 25) (213. Sit-
        zung):
        Wann soll mit der Realisierung des planfestgestellten
        zweistreifigen Neubaus der B 6 begonnen werden, und wie
        werden die Kosten im Einzelnen verteilt?
        Die planfestgestellte Maßnahme „B 6 Ausbau west-
        lich Cossebaude“ beinhaltet den grundhaften Ausbau mit
        Regelquerschnitt der Bundesstraße westlich der Ortslage
        Cossebaude. Die genehmigten Gesamtkosten betragen
        9,8 Millionen Euro, davon entfallen 7,7 Millionen Euro
        auf den Bund, 0,2 Millionen Euro auf die Stadt Dresden,
        1,5 Millionen Euro auf die DB AG und 0,4 Millionen
        Euro auf unterschiedliche Medienträger.
        Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wird aktuell
        verhandelt. Sperrpausen für den dringend erforderlichen
        Ersatzneubau der Straßenüberführung werden seitens
        der DB AG frühestens ab 2015 in Aussicht gestellt, da
        die unterführte Bahnstrecke derzeit als Umleitungsstre-
        cke genutzt wird.
        Für die ebenfalls in Verhandlung stehende Vereinba-
        rung mit Vattenfall (Rohrbahnbrücke am Pumpspeicher-
        werk Niederwartha) wird derzeit eine geänderte techni-
        sche Lösung erarbeitet.
        Das Land Sachsen, hier das zuständige Landesamt für
        Straßenbau und Verkehr, beabsichtigt ab Herbst 2013
        mit bauvorbereitenden Maßnahmen (Baumfällungen,
        Baufeldfreimachungen) zu beginnen.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU):
        zu den Abstimmungen zu den Anträgen:
        – Verbot des Fracking in Deutschland
        – Moratorium für die Fracking-Technologie in
        Deutschland
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26603
        (A) (C)
        (D)(B)
        – Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
        wirkungen von Fracking zügig umsetzen
        (214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zu-
        satztagesordnungspunkt 5)
        Den Anträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die
        Grünen und Die Linke kann ich in der vorliegenden
        Form nicht zustimmen und folge deswegen den Be-
        schlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft
        und Technologie. Meine Position in der Sache geht aber
        über die Ausschussempfehlung hinaus. Deshalb erkläre
        ich wie folgt:
        Für mich hat in Verbindung mit der Fracking-Diskus-
        sion Sicherheit höchste Priorität. Genehmigungen dürfen
        nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken für
        Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden
        können. Die Bedingungen der Fracking-Studie des Bun-
        desumweltministeriums vom August 2012 gelten nach
        wie vor. Fracking ist verboten, solange keine ausrei-
        chend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den
        möglichen Auswirkungen von Fracking vorliegen.
        Verständlicherweise gibt es in den betroffenen Regio-
        nen ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die
        Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden
        sind. Die Sorgen der Menschen vor Ort gilt es im Ge-
        setzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Gleichwohl
        ergibt sich in Niedersachsen ein wesentlich differenzier-
        teres Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes
        über Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis
        zum Inkrafttreten dieses Gesetzes.
        Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag-
        vormittag ein Expertengespräch zum Thema anberaumt,
        dessen Expertise es selbstverständlich abzuwarten gilt,
        bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Inso-
        fern ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 45 an die-
        sem Donnerstag für die Opposition lediglich ein Instru-
        ment für wahlkampftaktische Zwecke.
        Das in den oben angegebenen Drucksachen von den
        Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
        geforderte Fracking-Verbot ist nach dem gegenwärtig
        gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas-
        bzw. Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmi-
        gung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und
        Geologie in Hannover ein einklagbares Bohrrecht be-
        steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Gegen-
        satz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung
        des Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten
        des neuen Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktika-
        bel ist, weil dazu eine Mehrheit im Bundesrat fehlt und
        das Prozedere zu lange dauern würde.
        Bislang wird in Niedersachsen kein Erdgas aus un-
        konventionellen Quellen – Schiefergas – gefördert. Al-
        lerdings haben verschiedene Unternehmen bereits An-
        träge zu Bohrprojekten sogenannter unkonventioneller
        Erdgasvorkommen gestellt.
        Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht
        ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims-
        phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes
        zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden.
        Ein am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass
        des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in
        Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des geltenden
        Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebspläne,
        Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydrau-
        lische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgas-
        lagerstätten in Niedersachsen“. Diese gelten sowohl für
        weiterhin zugelassene Bohrungen nach Tightgas – Sand-
        stein, konventionell – als auch für Shalegas – Schiefer-
        gestein, unkonventionell –, für das andere Fracking-
        Methoden notwendig sind.
        Nach diesem neuen Runderlass werden alle Anträge
        zu Bohrgenehmigungen einem neuen, verschärften Ver-
        fahren unterzogen, das folgende Auflagen hat: Fracking
        ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mine-
        ralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebie-
        ten – Wassergefährdungsklassen I bis III – und erdbe-
        bengefährdeten Gebieten verboten.
        Des Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister
        frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah-
        rens beteiligt und müssen deren Fragen von den Antrag-
        stellern berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbe-
        hörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen
        Prüfung angewiesen. Das ersetzt zwar nicht die gefor-
        derte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist
        aber für die Interimsphase ein praktikabler Kompromiss
        zur Verschärfung der Auflagen. Die chemischen Stoffe
        der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nicht-
        toxische Stoffe zu ersetzen. Dieser Runderlass des Lan-
        desbergamtes zeigt, dass die Genehmigungspraxis auf
        der Basis des noch geltenden Bergrechts auf Landes-
        ebene bereits verschärft wurde.
        Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nie-
        dersachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtli-
        chen Bedingungen nach dem Auslaufen des Morato-
        riums im Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese
        werden nun mit dem Vorliegen der Fracking-Gutachten
        in den beteiligten Ressorts in einem Gesetzentwurf er-
        arbeitet.
        Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
        – UVP – wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen
        sein wie eine generelle Beweislastumkehr für Bergschä-
        den. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende,
        transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor
        einer Genehmigung des Probefracking. Zudem sind die
        Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die
        betroffenen Landkreise und Kommunen. Das Lagerstät-
        tenwasser ist ebenso zu untersuchen wie das verpresste
        Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Da
        die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüber-
        schreitend sein können, ist es geboten, auf entsprechend
        hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen
        Union Wert zu legen.
        Als das am meisten betroffene Bundesland hat Nie-
        dersachsen ein großes Interesse an Erhaltung und Ent-
        wicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig
        für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtli-
        chen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Die
        bergbaurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen sind
        der erste Schritt in die richtige Richtung.
        26604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung
        – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung ei-
        nes Zulassungsverfahrens für Bewachungs-
        unternehmen auf Seeschiffen
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
        Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste
        im Kampf gegen Piraterie zertifizieren und
        kontrollieren
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
        Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas-
        send regulieren und zertifizieren
        – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
        Antrag: Internationale Ächtung des Söld-
        nerwesens und Verbot privater militärischer
        Dienstleistungen aus Deutschland
        (214. Sitzung, Tagesordnungspunkte 21 a bis c
        und Zusatztagesordnungspunkt 6)
        Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Erneut zeigt die
        Koalition Flagge für die maritime Wirtschaft in Deutsch-
        land. Nach der Modernisierung des Flaggenrechts und
        damit des Maritimen Bündnisses, die wir kürzlich hier
        diskutieren und beschließen durften, schaffen wir nun
        Rechtssicherheit in den Fragen der maritimen Sicherheit.
        Ganz konkret liegt Ihnen der Gesetzentwurf für die
        Zulassung von Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen
        vor. Natürlich wissen wir, dass in der Praxis Bewachungs-
        unternehmen auf Handelsschiffen bereits Realität sind.
        Mit der Zulassung dieser Sicherheitsdienstleister wird
        nun einerseits dafür Sorge getragen, dass zuverlässiges
        und seriöses Bewachungspersonal an Bord von Schiffen
        unter deutscher Flagge fährt, und andererseits wird die
        notwendige Sicherheit für die deutschen Handelsschiffe
        gewährleistet. Eine weitere Herausforderung bestand da-
        rin, die Balance zwischen größtmöglicher Sicherheit und
        Attraktivität der deutschen Flagge zu halten; denn Letz-
        teres steht im Kontext unserer maritimen Agenda, die
        den Schifffahrtsstandort Deutschland stärken will, indem
        deutlich mehr Schiffe unter der Bundesflagge fahren und
        das Know-how der fast 400 000 Beschäftigten auch in
        der Zukunft den Standort Deutschland auszeichnen wird.
        Die Voraussetzungen sind in dieser Koalition geschaffen
        worden.
        Lassen Sie mich zu Beginn auf die positive Entwick-
        lung der rückläufigen Piratenangriffe zu sprechen kom-
        men. Schon im Jahr 2011 ist die Zahl der Geiselnahmen
        im Zusammenhang mit Angriffen durch Piraten weltweit
        von 1181 im Jahr 2010 auf 802 zurückgegangen. Das In-
        ternational Maritime Bureau, IMB, verzeichnete bis
        Ende Mai 2012 rund um das Horn von Afrika 60 Pira-
        tenangriffe. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier erneut ein
        signifikanter Rückgang zu registrieren. Die Fachpresse
        und Experten begründen diese guten Nachrichten unter
        anderem mit dem verbesserten Selbstschutz, wie etwa
        der Einhaltung der Best-Management-Practices-Verhal-
        tensregeln der International Maritime Organization,
        IMO, aber auch mit der effektiven Arbeit der internatio-
        nalen Seestreitkräfte. Der Atalanta-Einsatz ist ein Erfolg.
        Neben dem Schutz der freien Seefahrt tragen unsere Sol-
        daten auch dazu bei, dass humanitäre Hilfslieferungen
        nach Somalia erfolgen. Die Versorgung von rund 4 Mil-
        lionen Menschen in Ostafrika ist sicherzustellen, die auf
        unsere humanitäre Hilfe angewiesen sind. Dank der Es-
        kortierung durch Einsatzkräfte der EU-Mission Atalanta
        konnten seit 2008 mehr als 130 Schiffstransporte des
        UN-Welternährungsprogramms ihre somalischen Ziel-
        häfen sicher erreichen. An dieser Stelle sollten wir allen
        beteiligten Kräften einmal herzlich danken.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion,
        ich freue mich wirklich, dass Sie nun offenbar unser er-
        folgreiches Engagement in der maritimen Politik aner-
        kennen und nun unserem Gesetzentwurf zustimmen wol-
        len. Es sei an dieser Stelle erinnert, dass Sie vor einigen
        Monaten in diesem Hohen Haus der deutschen Beteili-
        gung am erweiterten Atalanta-Einsatz Ihre Zustimmung
        versagt haben. Offenbar sind diesmal Wahlkampfüberle-
        gungen ausgeblieben, und das Interesse an der Sicherheit
        für die an Bord hart arbeitenden Seeleute hat überwogen.
        Dafür danke ich Ihnen!
        Die nun eingeleitete Zulassung ist ein weiterer Bau-
        stein für die Sicherheit an Bord der Seeschiffe. Die
        Union hat in dieser Bundesregierung, aber auch unter
        der Großen Koalition bereits seit 2008 unterschiedliche
        Maßnahmen ergriffen, etwa, wie schon erwähnt, durch
        die Beteiligung der Bundeswehr im Zuge internationaler
        Einsätze, um die humanitären Hilfslieferungen für das
        afrikanische Krisengebiet zu sichern und um natürlich
        dem auftretenden Phänomen der Schiffs- und Besat-
        zungsentführungen sowie der Lösegelderpressung wirk-
        sam entgegenzutreten. Der Aufbau staatlicher Strukturen
        als Voraussetzung zum wirtschaftlichen Wiederaufbau in
        Somalia und zu der damit verbundenen Eindämmung von
        Hunger und Armut ist ebenfalls eine wesentliche Maß-
        nahme, der sich Deutschland verpflichtet fühlt. Die Bun-
        desrepublik leistet hier einen wichtigen Beitrag: Deutsche
        Soldaten partizipieren beispielsweise auch an der EU-ge-
        führten Ausbildungsmission EUTM Somalia. Bislang
        konnten dadurch 3 000 Soldaten der somalischen Über-
        gangsregierung in Uganda ausgebildet werden.
        Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, dass
        Deutschland sich neben der Beteiligung an der Opera-
        tion Atalanta künftig auch die EU-Mission EUCap Nes-
        tor unterstützen wird. EUCap Nestor wird nun neben So-
        malia auch Dschibuti, Kenia und den Seychellen helfen,
        eigene Kapazitäten zur Sicherung ihrer Seegebiete aus-
        zubauen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
        wird damit ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schaffung
        maritimer Sicherheit am Horn von Afrika geleistet.
        Im Februar 2010 wurde als Reaktion auf die weltweit
        steigenden Piraterievorfälle das Piraterie-Präventions-
        zentrum bei der Bundespolizei See in Neustadt in Hol-
        stein geschaffen. Diese Einrichtung bietet den deutschen
        Reedern unterschiedliche Dienstleistungen zur Vorbeu-
        gung möglicher Attacken durch Piraten an. Mit Risiko-
        analysen, der Darstellung technischer Präventionsmaß-
        nahmen wie etwa der aktiven Abwehr durch nautische
        Manöver und der Vermittlung von Verhaltensgrundsät-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26605
        (A) (C)
        (D)(B)
        zen ist eine wichtige Anlaufstelle eingerichtet worden.
        Die deutschen Reeder sind gesetzlich dazu angehalten,
        die Eigensicherung ihrer Schiffe zu unterstützen und die
        Umsetzung der Best Management Practices zu gewähr-
        leisten. Sie sehen, die unionsgeführten Bundesregierun-
        gen haben in vielfältiger Weise zu Verbesserungen der
        Gefahrenabwehr auf Handelsschiffen beigetragen.
        Darüber hinaus informiert die Bundespolizei durch
        Vorträge, Seminare und Workshops, steht zur individuel-
        len Beratung zur Verfügung und trainiert Reeder. Eine
        weitere wichtige Maßnahme ist die Einrichtung von so-
        genannten Safety Rooms an Bord der Schiffe. Diese mit
        besonderen Schutzmaßnahmen ausgestatteten „Panik-
        räume“ bieten im Ernstfall Schutz vor möglichen Geisel-
        nahmen, die durch Lösegeldforderungen für die Piraten
        besonders attraktiv sind. Neben dem hoheitlichen Enga-
        gement der Bundeswehr in internationalen Einsätzen
        und der präventiven Arbeit durch die Bundespolizei
        kommt es also auch auf die verpflichtenden Maßnahmen
        an, die durch die deutschen Reeder gewährleistet sein
        müssen.
        Doch lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzent-
        wurf der Regierungskoalition kommen. Ich möchte die
        Gelegenheit nutzen, mich bei den beteiligten Ressorts,
        dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundes-
        ministerium des Innern, zu bedanken, dass es ihnen ge-
        lungen ist, trotz der schwierigen rechtlichen und inhalt-
        lich komplexen Problematik bei der Zulassung von
        privaten Sicherheitsunternehmen einen Gesetzentwurf
        vorzulegen. Da uns bewusst war, dass die Anwesenheit
        von privaten Sicherheitsunternehmen an Bord von Schif-
        fen bereits Realität ist und auch ein hohes Maß an Si-
        cherheit gewährleistet, bestand die Herausforderung nun
        darin, allen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.
        Um es noch einmal festzuhalten: Bisher ist der Ein-
        satz privater Sicherheitsunternehmen nicht verboten,
        sondern nur nicht geregelt, da wir es hier mit einer Son-
        dersituation zu tun haben, deren Ausmaß und Konse-
        quenzen erst in den letzten Jahren deutlich wurden. Der
        Einsatz von Bewachungsunternehmen auf hoher See
        stellt aus sicherheitstechnischer Perspektive eine Son-
        dersituation dar, zumal, anders als auf dem Festland,
        keine hoheitlichen Kräfte angefordert werden können.
        Insofern müssen die privaten Sicherheitsunternehmen
        höchsten Anforderungen entsprechen. Das Erfordernis
        von Bewachungsunternehmen wird schnell sichtbar,
        denn der Erfolg gibt ihnen recht: Sofern Bewachungsun-
        ternehmen an Bord von Handelsschiffen waren, ließen
        die Piraten von ihrem geplanten Angriff ab, oder die An-
        griffe konnten erfolgreich abgewehrt werden. Die Bun-
        desregierung hat in den letzten Monaten in Abstimmung
        mit Verbänden und Koalitionsabgeordneten nun ein Er-
        gebnis präsentiert, das dem Anspruch Rechnung trägt,
        diese Maßnahmen auf ein rechtssicheres Fundament zu
        stellen.
        Bei der inhaltlichen Ausgestaltung gilt es, die Heraus-
        forderung zu meistern, der Besatzung den nötigen
        Schutz vor etwaigen Angriffen zu ermöglichen und da-
        bei aber die Gefahr zu minimieren, dass Menschen zu
        Schaden kommen. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann
        nicht nur ausschließlich durch die EU-geführte Atalanta-
        Mission erfüllt werden. In einem Seegebiet, das 18-mal
        größer ist als Deutschland, ist die Bedrohung für die
        Schiffsbesatzung und den freien Warenverkehr nach wie
        vor hoch. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass 95 Pro-
        zent des internationalen Warenverkehrs und 90 Prozent
        der europäischen Güterexporte an Drittstaaten über den
        Seeweg erfolgen. Nach den Krisenjahren 2008 und 2009
        hat sich der Welthandel und damit auch die maritime
        Wirtschaft leicht erholen können. Das führt nun erfreuli-
        cherweise dazu, dass der internationale Seeverkehr sei-
        nen Wachstumsprozess fortsetzt. Auch wenn die Wahr-
        scheinlichkeit eines Piratenüberfalls unter 1 Prozent liegt
        und wir 2011 einen Rückgang von Angriffen durch Pira-
        ten verzeichnen dürfen, ist der Anlass zur Sorge nach
        wie vor gegeben. Ein wachsender Schiffsverkehr bedeu-
        tet einerseits wirtschaftlich positive Effekte, allerdings
        auch zusätzliche Angriffsmöglichkeiten für die Piraten.
        Insbesondere vor den Küsten Somalias, an denen
        236 der 439 Attacken im Jahr 2011 erfasst wurden, muss
        also weiter aktiv Pirateriebekämpfung betrieben werden.
        Auch wenn die Erfolgsquote der Piraten in den letzten
        zwei Jahren, insgesamt betrachtet, erheblich gesunken
        ist, besteht kein Grund zum Aufatmen. Hinzu kommt,
        dass sich vor der Küste Nigerias eine neue Gefährdungs-
        region herauszukristallisieren scheint. Auch wenn die
        staatlichen Strukturen in diesem Land noch besser funk-
        tionieren als in Somalia, birgt gerade dieser Umstand
        eine Gefahr: Die Piraten haben nicht die Zeit, lange Ver-
        handlungen um Lösegelder zu führen, sondern wollen
        binnen kürzester Zeit materielle Erfolge erzielen. Sie
        können sich vorstellen, dass die Aggressivität unter den
        Tätern dadurch nicht geschmälert wird. Sie sehen, die
        Herausforderungen zur Bekämpfung der modernen Pira-
        terie bleiben bestehen.
        Umso bedeutsamer ist es, dass Bewachungsunterneh-
        men eingesetzt werden, die über die nötige Professiona-
        lität, Zuverlässigkeit und ausreichend Erfahrung verfü-
        gen. An erster Stelle muss hier Rechtssicherheit geboten
        werden. Dieser Forderung der Reeder wird die Bundes-
        regierung nachkommen, indem von den Bewachungsun-
        ternehmen und ihren Mitarbeitern eindeutige Anforde-
        rungsprofile gesetzlich eingefordert werden. Dabei geht
        es vor allem um die fachliche, der besonderen Situation
        auf den Schiffen angepasste Qualifikation und Eignung
        derjenigen, die für zusätzliche Sicherheit an Bord sorgen
        sollen. Das Personal muss neben den sicherheitstechni-
        schen Anforderungen auch über maritime Kenntnisse
        verfügen; denn die Leistungen werden auf hoher See er-
        bracht und bedürfen einer gewissen Vertrautheit mit den
        Vorgängen an Bord eines Schiffes. Allein hieran wird
        der Regelungsbedarf deutlich, dem die Bundesregierung
        nachkommt. Sie orientiert sich dabei an den noch vor-
        läufigen Leitlinien der IMO. Die Bundesregierung rich-
        tet sich dabei auch nach europäischen Nachbarn, die
        ebenfalls Bewachungsunternehmen zertifizieren. Mit der
        Orientierung an europäischen Standards bilden wir ver-
        gleichbare und rechtlich verbindliche Normen für inter-
        nationale Bewachungsunternehmen, die zügig zugelas-
        sen werden können. Für unsere Seeleute und die
        deutschen Reeder wird eine notwendige Rahmenbedin-
        gung für zusätzliche Sicherheit an Bord geschaffen. Die
        26606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zulassung der Bewachungsunternehmen über das Bun-
        desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Unter-
        stützung der Bundespolizei erfolgen zu lassen, ist aus
        Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion richtig.
        Die ebenfalls notwendig gewordene Änderung des
        Waffenrechts sowie deren über die Bundesländer zu er-
        folgende Bearbeitung sind mit dem vorliegenden Ge-
        setzentwurf gleichfalls unbürokratisch gelöst: Dank der
        erfolgreichen Abstimmung zwischen Bund und betroffe-
        nen Ländern ist es gelungen, die Erlaubniserteilung hin-
        sichtlich des Waffenrechts über die Freie und Hansestadt
        Hamburg abzuwickeln. Den Bewachungsunternehmen
        wird damit ein föderales und behördliches Durcheinan-
        der erspart. Wir haben in unserem Änderungsantrag die
        Hinweise des Bundesrates aufgegriffen und zugesagt,
        die Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Bewa-
        chungsunternehmens zu verschärfen und an die für das
        eingesetzte Bewachungspersonal geltenden Regelungen
        anzugleichen. Der Bundesrat hat im Gegenzug auf die
        Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
        Abschließend möchte ich auf die Notwendigkeit hin-
        weisen, dass die hierzu parallel ebenfalls erforderliche
        Rechtsverordnung, die wir unter Parlamentsvorbehalt
        gestellt haben, nun zügig vorankommt. Diese soll die
        verschiedenen Verpflichtungen für die Bewachungs-
        unternehmen enthalten, etwa das Führen eines Prozess-
        handbuches, das Verfahrensabläufe zur Planung und
        Durchführung von Einsätzen auf See beschreibt und do-
        kumentiert. Wichtig ist, dass ausländische und deutsche
        Unternehmen, die für sich den Markt erst erschließen
        müssen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit
        die Zulassung erlangen können und dabei bürokratische
        Hemmnisse vermieden werden.
        Die Koalition unterstreicht erneut, dass sie verlässli-
        cher Partner der maritimen Wirtschaft ist und es auch
        bleiben wird. Deutschlands Zukunft hängt auch an dieser
        Branche.
        Anlage 8
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag:
        Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
        zur Verstärkung der integrierten Luftvertei-
        digung der NATO auf Ersuchen der Türkei
        und auf Grundlage des Rechts auf kollektive
        Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der
        Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des
        Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta-
        gesordnungspunkt 43)
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Dem
        Antrag der Bundesregierung stimme ich zu, sofern ers-
        tens die Stationierung der Patriot-Raketenabwehrsys-
        teme ausschließlich der Abschreckung dient, also einen
        allein defensiven Charakter hat, zweitens ihre Einrich-
        tung nicht der Etablierung oder der Überwachung einer
        Flugverbotszone über syrischem Staatsgebiet dient, drit-
        tens sichergestellt ist, dass nicht die Türkei, sondern die
        NATO die letztendliche Entscheidung über die Patriot-
        Raketen behält, viertens es bei einer zeitlichen Befris-
        tung des Mandats bis zum 31. Januar 2014 und einer
        Kostenbegrenzung von 25 Millionen Euro bleibt, fünf-
        tens er einen Akt der Bundesverpflichtung gegenüber
        dem NATO-Partner Türkei bedeutet, welcher wiederum
        verbunden ist mit der Erwartung, dass es in der Türkei
        zu einer Verbesserung der Bürgerrechte kommt.
        Sollten sich eine oder mehrere Voraussetzungen fun-
        damental verändern, aus einer Defensivstrategie eine of-
        fensive Strategie werden, beantrage ich eine vorausge-
        hende Befassung des Deutschen Bundestages. Auf jeden
        Fall werde ich keiner Entscheidung zustimmen, die zu ei-
        ner Kriegsbeteiligung der Bundesrepublik führen könnte.
        Marco Bülow (SPD): Zu meinem Abstimmungsver-
        halten zum heutigen Tage erkläre ich Folgendes:
        Deutschland will Patriot-Systeme zum Schutz vor
        Angriffen aus Syrien in das NATO-Partnerland Türkei
        schicken. Dabei werden für den Betrieb der zwei deut-
        schen Patriot-Einheiten circa 170 Soldaten benötigt. Die
        übrigen bis zu einer Grenze von 350 – weitere 50 sind
        als Reserve vorgesehen – dienen zur Unterstützung, von
        Logistik bis zu Sanitätern, und als deutscher Anteil im
        AWACS-Kontingent. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar
        2014 befristet.
        Die Türkei ist gegenwärtig vom Syrien-Konflikt der
        am stärksten betroffene Nato-Partner. Die Vorfälle an der
        syrisch-türkischen Grenze machen das deutlich. Zudem
        verfügt das syrische Regime über ballistische Trägersys-
        teme und über ein Chemiewaffenarsenal. Es kann nicht
        ausgeschlossen werden, dass das Assad-Regime die Tür-
        kei noch stärker gefährden wird. Ich kann deshalb die
        Bitte der türkischen Regierung um Schutz und Solidari-
        tät gut nachvollziehen.
        Es ist gut, dass die SPD-Bundestagsfraktion darauf
        hingewirkt hat, den defensiven Charakter der Mission
        klarzustellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im
        Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer
        Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere
        offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat
        klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf
        militärische Abschreckung. Der Oberbefehl über den
        möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt
        beim NATO-Oberbefehlshaber. Das ist in diesem Fall
        sehr wichtig.
        Ich sehe aber auch bestimmte Punkte an diesem Ein-
        satz kritisch.
        Im Moment ist kein politischer Wille des syrischen
        Regimes zu erkennen, gegen die Türkei militärisch vor-
        zugehen. Die Grenzzwischenfälle, die an erster Stelle
        zur Begründung der Stationierung bemüht werden, eig-
        nen sich nicht als Grundlage eines bündnisfalltypischen
        Beistands.
        Die Informationspolitik der Bundesregierung war
        mangelhaft. Die SPD hat sich im Bundestag in den ver-
        gangenen Tagen bereits mehrfach darüber beklagt, dass
        sie unzureichend über die Einsatzpläne informiert wor-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26607
        (A) (C)
        (D)(B)
        den ist. Eine differenzierte Diskussion über diesen Ein-
        satz gab es leider nicht.
        Die Verlegung von Patriot-Systemen an die türkisch-
        syrische Grenze kann dazu führen, dass Deutschland
        seine Rolle bei der Suche nach einer politischen Ver-
        handlungslösung verschlechtert.
        Ich hoffe nicht, dass der Einsatz dazu dient, eine
        Flugverbotszone über syrischem Territorium einzurich-
        ten oder zu überwachen und dann im Rahmen der bereits
        bestehenden Befugnisse AWACS-Flugzeuge eingesetzt
        werden und dadurch eine mögliche Eskalation dieses
        Konfliktes riskiert würde. Bei einer Ausweitung des
        Konfliktes müssten viele Menschen um ihr Leben ban-
        gen.
        Ich hielte es für höchst problematisch, wenn die
        NATO diesen Patriot-Einsatz für geostrategische Ziele
        ausnutzen würde, zum Beispiel, um einen Raketenab-
        wehrschirm zu installieren. Derartige Pläne würden sich
        gezielt gegen den Iran richten – und auch gegen Russ-
        land.
        Ich finde es problematisch, dass die geplante deutsche
        400-köpfige Expeditionstruppe weder über eine solide
        ABC-Abwehr verfügt noch über ausreichende medizini-
        sche Kräfte.
        Wir müssen alles dafür tun, damit dieser Konflikt auf
        diplomatischem Weg gelöst wird. Die Solidarität mit
        dem türkischen Bündnispartner ist mir sehr wichtig. Die-
        ser Bundeswehreinsatz ist absolut nicht mit anderen mi-
        litärischen Operationen, wie zum Beispiel in Afghanis-
        tan, zu vergleichen. Insgesamt liegen mir aber viel zu
        wenige Informationen vor. Zudem gab es keine ausrei-
        chende Debatte über die Situation, sodass ich nicht guten
        Gewissens zu einer eindeutigen Entscheidung kommen
        kann. Ich werde mich deshalb bei der Entscheidung ent-
        halten. Die notwendige Debatte und Diskussion muss
        dringend nachgeholt werden.
        Hans-Joachim Hacker (SPD): Mit dem Antrag der
        Bundesregierung wird dem Ersuchen der Türkei gefolgt,
        deutsche bewaffnete Streitkräfte zur Verstärkung der in-
        tegrierten Luftverteidigung der NATO einzusetzen. Es
        ist unbestritten, dass im Bündnisfall Kräfte der Bundes-
        wehr zur Abwehr eines Angriffes gemäß Art. 5 des
        NATO-Vertrages zum Einsatz kommen können. Dazu
        hat sich Deutschland als NATO-Partner verpflichtet.
        Im vorliegenden Falle sehe ich die Voraussetzungen
        als nicht gegeben. In ihrem Antrag geht die Bundesre-
        gierung bei der Entsendung der deutschen Streitkräfte
        von der Konstellation aus, dass diese für den Fall eines
        bewaffneten Angriffes auf die Türkei zum Einsatz kom-
        men sollen. Für den Eintritt eines solchen bewaffneten
        Angriffs auf die Türkei gibt es derzeit keine belastbaren
        Fakten. Unstreitig ist, dass es sich bei dem Syrienkon-
        flikt um eine schwerwiegende Auseinandersetzung han-
        delt, unter der zu allererst die syrische Zivilbevölkerung
        leidet. Daraus abzuleiten, dass – selbst im Falle des dro-
        henden Untergangs des Assad-Regimes – von den sy-
        rischen Machthabern ballistische Trägersysteme gegen
        das türkische Staatsgebiet eingesetzt würden, ist eine
        vage Behauptung. Auch das Chemiewaffenarsenal der
        syrischen Streitkräfte kann nicht als Begründung für die
        Stationierung der deutschen Streitkräfte herangezogen
        werden, denn dieses ist seit Jahren vorhanden und die
        Entscheidung zu einem Einsatz gegen die Türkei er-
        scheint mir nicht rational begründbar. Die Bundesregie-
        rung selbst räumt ein, dass der politische Wille des syri-
        schen Regimes zum Einsatz seines Waffenarsenals
        gegen die Türkei derzeit nicht erkennbar sei – hib –
        heute im bundestag Nr. 589.
        Wenn es tatsächlich dazu käme, und dies schließt die
        Bundesregierung perspektivisch bei einer weiteren Eska-
        lation des innersyrischen Konfliktes nicht aus, dass in
        der „irrationalen Endphase des Assad-Regimes“ Che-
        miewaffen zum Einsatz kämen, würde bei dem jetzigen
        Einsatzkonzept für die deutschen Soldaten mit den von
        ihnen einzusetzenden Patriot-Flugabwehrraketensyste-
        men kein ausreichender Schutz bestehen. Darauf weist
        auch der Bundeswehrverband hin.
        Bei uneingeschränkter Zustimmung der Mitgliedschaft
        Deutschlands in der NATO und zur Erfüllung der sich da-
        raus ergebenen Bündnisverpflichtungen kann ich für die-
        sen Einzelfall des Einsatzes deutscher Soldaten meine
        Zustimmung nicht geben, weil ich die Einsatzvorausset-
        zungen nach dem NATO-Vertrag und der faktischen Lage
        in dem Gebiet der Türkei und dem derzeitigen Sicher-
        heitsszenario im türkisch-syrischen Grenzbereich als
        nicht gegeben ansehe.
        Anlage 9
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Monika Lazar und Hans-
        Christian Ströbele (beide BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu
        dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut-
        scher Streitkräfte zur Verstärkung der integ-
        rierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu-
        chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts
        auf kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 der
        Charta der Vereinten Nationen) sowie des Be-
        schlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezem-
        ber 2012 (Tagesordnungspunkt 43)
        Bei der heutigen Abstimmung im deutschen Bundes-
        tag über das Mandat zur Stationierung deutscher Rake-
        tenabwehrsysteme vom Typ Patriot haben wir, Hans-
        Christian Ströbele und Monika Lazar, mit „Nein“ ge-
        stimmt.
        Auch wenn der NATO-Partner Türkei die Stationie-
        rung des Raketenabwehrsystems Patriot der Bundeswehr
        wünscht, muss Deutschland unabhängig prüfen und ent-
        scheiden, ob es diesem Wunsch nachkommt. Nutzen und
        Risiken müssen abgewogen werden, insbesondere, ob
        diese Raketen zum Schutz des Nato-Partners vor Gefah-
        ren, die ihm aus Syrien drohen, wirklich notwendig und
        geeignet sind und die Stationierung nicht die Gefahr ei-
        ner Eskalation des Bürgerkrieges erhöht, in die die Bun-
        deswehr hineingezogen werden kann.
        26608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Patriot-Raketensysteme haben die besondere Fä-
        higkeit, angreifende Raketen und militärische Flugzeuge
        abzufangen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die sy-
        rische Luftwaffe oder syrische Raketen Ziele im türki-
        schen Hoheitsgebiet angreifen könnten, sind nicht be-
        kannt. Auch für eine militärische Bedrohung der Türkei
        durch Chemiewaffen von Syrien aus fehlen bisher kon-
        krete Belege. Das Assad-Regime kann daran kein Inte-
        resse haben und Rebellengruppen in Syrien, die ja an-
        geblich kurz vor einem Sieg stehen sollen, auch nicht.
        Die Patriot-Raketensysteme sind zur Abwehr von Mör-
        sergeschossen, wie sie von syrischem Gebiet aus in tür-
        kische Dörfer geschossen worden sind, ungeeignet.
        Aber die Gefahr einer militärischen Eskalation durch
        ein Eingreifen der Türkei in den syrischen Bürgerkrieg,
        in die die Bundeswehr hineingezogen werden könnte,
        besteht. Der türkische Ministerpräsident hat sich in letz-
        ter Zeit immer wieder auch öffentlich für die Einrichtung
        von Flugverbotszonen und Schutzzonen eingesetzt. Dies
        ist gegen den Willen der syrischen Regierung nur mit
        Einsatz militärischer Mittel möglich. Darüber hinaus
        sieht sich die türkische Seite durch die inzwischen er-
        folgte Einrichtung autonomer kurdischer Gebiete in Sy-
        rien an der türkischen Grenze bedroht und beunruhigt.
        Die Verwicklung der Bundeswehr in eine militärische
        Auseinandersetzung wird durch das Mandat für den
        Bundeswehreinsatz nicht beseitigt. Dort wird lediglich
        der defensive Auftrag betont und ausgeschlossen, dass
        die Raketen zur „Einrichtung“ einer Flugverbotszone
        eingesetzt werden. Wenn es im Rahmen eines militäri-
        schen Versuchs zur Einrichtung von Flugverbots- oder
        Schutzzonen durch die türkische Armee und anderer
        Verbündeter oder zur Intervention in kurdische Gebiete
        Syriens kommen sollte, könnten die Raketen der Bun-
        deswehr gleichwohl zur Bekämpfung der modernen, gut
        ausgerüsteten syrischen Luftwaffe, die mit Flugzeugen
        und Raketen solche Interventionen in syrisches Gebiet
        abzuwehren versucht, herangezogen werden. Die deut-
        schen Soldaten wären dann im Krieg.
        Die jetzt geplante Stationierung der Raketen der Bun-
        deswehr bis zu 100 Kilometer von der türkisch-syrischen
        Grenze entfernt schließt deren Einsatz auch grenznäher
        nicht aus. Die Patriot-Raketen sind leicht bewegliche
        Raketensysteme. Sie sind auf schwere LKW montiert
        und werden von dort aus eingesetzt. Die Ortsverlegung
        in kurzer Zeit ist ohne Weiteres möglich.
        Statt weiter auf Drohgebärden zu setzen, sollten de-
        eskalierende Maßnahmen eingeleitet werden. Deutsch-
        land sollte vor allem umfassender bei der Aufnahme und
        Unterstützung von syrischen Flüchtlingen helfen – auch
        durch eine unbürokratische schnelle Aufnahme von
        Flüchtlingen im Bundesgebiet.
        Anlage 10
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und
        Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (beide BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
        stimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaff-
        neter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung
        der integrierten Luftverteidigung der NATO
        auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage
        des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung
        (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
        sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom
        4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43)
        Wir teilen die Einschätzung einiger unserer Fraktions-
        kolleginnen und -kollegen, die diese als Begründung für
        ihre Zustimmung zur Entsendung der Streitkräfte in die
        Türkei in ihrer persönlichen Erklärung nach § 31 GOBT
        gegeben haben, weitgehend:
        Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Re-
        gime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer
        friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestim-
        mung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt
        ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, eth-
        nische, konfessionelle und dschihadistische Dimension
        gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bis-
        lang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Han-
        deln für eine friedliche Beilegung des Konflikts ent-
        schließen können.
        In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für
        Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst
        gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzun-
        gen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle
        Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation
        Vorschub leisten können.
        Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung
        deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot daher
        von Anfang an sehr kritisch begleitet.
        Erstens. Die Bedrohung, der die Türkei bislang aus-
        gesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörser-
        granaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen
        diesen Beschluss sind Patriot-Systeme wirkungslos.
        Zweitens. Die Stationierung der Raketenabwehrsys-
        teme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu
        einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugver-
        botszone machen können, wie sie türkische Regierungs-
        vertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins
        Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völ-
        kerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens
        hätte gedroht.
        Drittens. Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Sol-
        daten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte
        innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon
        versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen.
        Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten sy-
        rischen Opposition.
        Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen
        wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Be-
        denken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme
        werden nun rund 100 km entfernt von der Grenze in
        einem Ballungszentrum mit etwa 500 000 Einwohnern
        aufgestellt, sollten sie von dort wegbewegt werden, wird
        nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundes-
        tag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutschbahn für
        die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch die Pa-
        triot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen unter
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26609
        (A) (C)
        (D)(B)
        dem Kommando der NATO. Das Bundestagsmandat
        schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrichtung
        einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesregie-
        rung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit
        angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzich-
        tet.
        Uns führt diese Einschätzung nicht zu einer Zustim-
        mung zum Mandat. Uns reicht für eine Zustimmung
        nicht aus, dass man davon ausgehen kann, dass ein Ein-
        satz vermutlich keinen Schaden anrichtet, sondern der
        Nutzen des Einsatzes muss sich für uns klar erschließen.
        Das ist in der Frage der von der Türkei gewünschten Pa-
        triot-Stationierung nicht der Fall. Gegen Mörsergranaten
        helfen Patriots nichts. Alles, wogegen sie helfen würden,
        ist von Syrien derzeit nicht zu erwarten. Würde Syrien
        die Türkei tatsächlich angreifen, wäre das der Bündnis-
        fall, der sofort zum Einsatz der NATO führen würde. Wir
        gehen davon aus, dass Syrien zu einem Krieg mit der
        NATO weder den Willen noch die Kraft hat.
        Wir möchten dem üblichen defizitären Reagieren des
        westlichen Bündnisses nicht zustimmen. Dieses defizi-
        täre Reagieren sieht so aus: Ja zur militärischen Solidari-
        tät, Ja zur Entsendung von Soldaten und Waffen, Nein
        zur zivilen Solidarität. Die gewaltfreie syrische Opposi-
        tion wird genauso alleingelassen wie alle Nachbarstaa-
        ten, die Hunderttausende von Flüchtlingen aufgenom-
        men haben.
        Wir stimmen deshalb mit Enthaltung.
        Anlage 11
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Bärbel Bas, Lothar Binding
        (Heidelberg), Dr. Peter Danckert, Angelika
        Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Steffen-
        Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Swen Schulz
        (Spandau), Dr. Marlies Volkmer und Waltraud
        Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentli-
        chen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung
        bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär-
        kung der integrierten Luftverteidigung der
        NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
        Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver-
        teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten
        Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan-
        tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord-
        nungspunkt 43)
        Wir freuen uns, dass durch hartnäckiges Insistieren
        unter anderem der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt
        werden konnte, dass der Deutsche Bundestag trotz der
        anfänglichen Weigerung der Bundesregierung die Gele-
        genheit bekommen hat, sich mit dem Mandat zur Statio-
        nierung der Patriot-Raketen in der Türkei ausei-
        nanderzusetzen und darüber abzustimmen. Dies gibt uns
        Gelegenheit, unsere Ablehnung dieses Antrags der Bun-
        desregierung zu begründen:
        Erstens. Wir bezweifeln einerseits, dass Syrien feind-
        liche Absichten gegenüber der Türkei hat und diese an-
        greifen möchte. Eine wirkliche Bedrohung, auf die sich
        der Einsatz begründen könnte, können wir aus dem bis-
        herigen Konfliktverlauf nicht erkennen. Im Juni hat Sy-
        rien ein türkisches Militärflugzeug abgeschossen. Auch
        kommt es immer wieder zu Einschlägen einzelner syri-
        scher Granaten auf türkischem Territorium. Diese Vor-
        fälle sind sehr bedauerlich, zumal dabei Menschen ums
        Leben gekommen sind. Dennoch stellen sie unseres Er-
        achtens keine so weitreichende Bedrohung der türki-
        schen Integrität oder der türkischen Bürger dar, dass sie
        im angedachten Maße das Recht auf Selbstverteidigung
        aktivieren würden bzw. in der Konsequenz eine Unter-
        stützung der NATO-Partner zur Folge haben müssten.
        Darüber hinaus sind die „Patriots“ für die unterste Stufe
        der Raketenabwehr und gegen den Beschuss durch bal-
        listische Raketen gebaut. Syrien hat die Türkei bisher
        aber weder mit diesen Waffensystemen angegriffen,
        noch gibt es Anzeichen dafür, dass Syrien dies tun
        werde. Zudem gilt die türkische Armee als eine der
        bestausgebildeten und -ausgerüsteten Armeen im Nahen
        Osten. Bei einem Angriff würde sofort der Bündnisfall
        eintreten, was eine militärische Niederlage Syriens und
        das Ende des Assad-Regimes zur Folge hätte. Die Be-
        gründung dieses Antrages, nämlich die Notwendigkeit
        der Stationierung dieser Raketen und der deutschen Sol-
        daten zur Verteidigung und Abwehr eines Angriffs auf
        die Türkei, ist daher nicht logisch.
        Dazu kommt, dass die Raketen laut Medienberichten
        anscheinend nur sehr punktuell „zum Schutz von
        Kampftruppen und hochwertigen Zielen“ geeignet sind
        und nur eine sehr geringe Reichweite haben. Eine Art
        Schutzschirm erscheint uns dadurch nicht gewährleistet.
        Zweitens. Ein Hinweis auf eine eventuelle Bedrohung
        der Türkei im Falle des Sturzes von Assad ist für uns
        ebenfalls nicht zu erkennen, zumal die türkische Seite
        durch die Einrichtung von Flüchtlingslagern gegenüber
        den Aufständischen zu erkennen gegeben hat, dass sie
        ihnen nicht feindlich gegenübersteht. Allerdings sind in
        den vergangenen Wochen wegen der Überfüllung der
        Lager anscheinend auch Flüchtlinge abgewiesen wor-
        den.
        Drittens. Ungeachtet der Tatsache, dass unseres Er-
        achtens eine Bedrohungslage also nicht gegeben ist, lässt
        der Antrag der Bundesregierung zusätzlich einen stark
        symbolischen Charakter erkennen. Die Stationierung un-
        terstreiche die „Verlässlichkeit Deutschlands als Bünd-
        nispartner“. Hier widerspricht sich die Bundesregierung
        in ihrer Argumentation. Eine Stationierung macht für
        uns nur Sinn, bzw. kann nur dann eine abschreckende
        Wirkung entfalten, wenn die NATO und die Bundes-
        regierung auch wirklich zu einem Einsatz entschlossen
        sind. Reine Drohgebärden sollte man in einer ange-
        spannten Situation – wie sie im Nahen Osten derzeit fast
        überall festzustellen ist – unterlassen.
        Viertens. Für den Fall, dass unsere Einschätzung
        falsch ist und sich die Lage dramatisch zuspitzen sollte,
        erschließt sich uns aus dem Antrag der Bundesregierung
        auch nicht, wie sie im Falle einer Eskalation zu verfah-
        ren gedenkt. Das hat auch der Vorsitzende des Bundes-
        wehrverbandes Ulrich Kirsch in einer Reihe von Inter-
        views deutlich gemacht. Der Bundestag – so Kirsch –
        26610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        müsse sich auch mit der Frage beschäftigen, in welcher
        Situation die Bundeswehr ihre Patriot-Einheiten zurück-
        ziehen müsse. Darüber findet sich nichts in diesem An-
        trag.
        Fünftens. Uns beunruhigt zudem, dass die Raketen
        wohl in einer Region des türkischen Staatsgebietes stati-
        oniert werden sollen, in der es durch den derzeit wieder-
        aufflammenden Kurdenkonflikt immer wieder zu Unru-
        hen kommt. Dies liegt unseres Erachtens in weiten
        Teilen in der Verantwortung der türkischen Regierung.
        Wir befürchten aber, dass die Stationierung der „Patriots“
        nicht zur friedlichen Entwicklung im Südosten der Tür-
        kei beitragen wird.
        Sechstens. ln ihrem Antrag zur Entsendung bewaffne-
        ter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Türkei ver-
        weist die Bundesregierung darauf, dass der Einsatz im
        „unmittelbaren Zusammenhang mit dem andauernden
        umfangreichen deutschen zivilen Engagement zur Un-
        terstützung der Zivilbevölkerung in Syrien“ steht. Dies
        zweifeln wir an. Unserer Meinung nach sind die zivilen
        Mittel zur Unterstützung der zivilen syrischen Kräfte
        noch lange nicht ausgereizt.
        Statt Waffen an bzw. hinter der türkisch-syrischen
        Grenze zu stationieren, sollten wir der Türkei helfen, mit
        den Flüchtlingswellen zurechtzukommen, und innerhalb
        der EU darauf drängen, unser ziviles Engagement für die
        syrischen Flüchtlinge in den Grenzgebieten zu verstär-
        ken sowie syrische Flüchtlinge aller Konfessionen in
        Deutschland aufzunehmen. In diesem Zusammenhang
        sollten wir von der türkischen Regierung mehr Offenheit
        gegenüber den bisherigen Angeboten der EU fordern.
        Siebtens. Wir kritisieren das Vorgehen der türkischen
        Regierung gegenüber dem türkischen Parlament. Das
        türkische Parlament wurde zu keinem Zeitpunkt in die
        Diskussionen und in den Entscheidungsfindungsprozess
        über eine mögliche Stationierung und einen Einsatz in-
        ternationaler Soldaten einbezogen. Dies macht auf uns
        den Eindruck eines Alleingangs des Präsidenten, da kein
        Beschluss des Parlaments vorliegt.
        Achtens. Wir haben Sorge, dass die Stationierung von
        Patriot-Raketen und deutschen Soldaten trotz des defen-
        siven Charakters der Patriot-Einheiten zu einer weiteren
        Eskalation des Konflikts in der Region sowie in der
        empfindlichen Region des Nahen und Mittleren Ostens
        zur Folge hat. Wir befürchten, dass die Bundesrepublik
        Deutschland mit einer solchen Stationierung selbst zum
        Akteur im Syrien-Konflikt wird. Die Erfahrungen im
        Irak und im arabischen Raum zeigen, dass Entscheidun-
        gen für Einsätze in sensiblen Regionen nicht überstürzt
        getroffen werden dürfen. Die Lage in Syrien ist derzeit
        alles andere als durchschaubar. Auch vor dem Hinter-
        grund des Umgangs der türkischen Regierung mit der
        kurdischen Minderheit sowie anderen menschenrechtli-
        chen Defiziten der Türkei finden wir einen solchen Ein-
        satz leichtfertig.
        Neuntens. Wir haben den EU-Beitrittswunsch der
        Türkei immer unterstützt und sehen ihn heute noch als
        Ziel. Deshalb besorgt uns auch die jetzige Situation in
        der Türkei. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass es
        wirksamere Wege gibt, dem Freund und NATO-Partner
        beizustehen. Daher plädieren wir dafür, dass sich die
        internationale Gemeinschaft, statt eine militärische In-
        tervention zu avisieren, mehr als bisher um eine nach-
        haltige politische Lösung bemühen sollte. Wir können
        keinerlei ernstgemeinte Bemühungen der NATO und ih-
        rer Mitgliedstaaten erkennen, eine Deeskalation der Si-
        tuation vor Ort zu forcieren. Immer noch werden Waffen
        oder Dual-Use-Güter in die gesamte konfliktbeladene
        Region geliefert. Dies heizt den Krieg an, statt ihn zu
        stoppen.
        Falls es im Rahmen eines UN-Mandats zu einem in-
        ternational geführten Engagement kommen sollte, unter-
        stützen wir eine Beteiligung Deutschlands im Bereich
        der Logistik oder durch Bereitstellung von Infrastruktur.
        Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag
        nicht zustimmen.
        Anlage 12
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia
        Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Cornelia
        Behm, Viola von Cramon-Taubadel, Harald
        Ebner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Hans-Josef
        Fell, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt,
        Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn),
        Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian
        Kindler, Tom Koenigs, Oliver Krischer, Stephan
        Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias
        Lindner, Nicole Maisch, Jerzy Montag,
        Dr. Konstantin von Notz, Friedrich Ostendorff,
        Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea
        Rößner, Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg,
        Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel, Daniela
        Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie
        Wilms und Josef Philip Winkler (alle BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
        stimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaff-
        neter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung
        der integrierten Luftverteidigung der NATO
        auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage
        des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung
        (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
        sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom
        4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43)
        Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Re-
        gime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer
        friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestim-
        mung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt
        ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, eth-
        nische, konfessionelle und dschihadistische Dimension
        gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bis-
        lang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Han-
        deln für eine friedliche Beilegung des Konflikts ent-
        schließen können.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26611
        (A) (C)
        (D)(B)
        In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für
        Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst
        gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzun-
        gen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle
        Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation
        Vorschub leisten können.
        Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung
        deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot daher
        von Anfang an sehr kritisch begleitet. Obwohl für uns
        die Bündnissolidarität der NATO, die Deutschlands Si-
        cherheit über viele Jahrzehnte garantiert hat, ein sehr
        hoher Wert ist, hatten wir wesentliche Bedenken ob die-
        ses Einsatzes. Das waren im wesentlichen folgende
        Punkte:
        Erstens. Die Bedrohung, der die Türkei bislang aus-
        gesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörser-
        granaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen
        diesen Beschluss sind Patriot-Systeme wirkungslos.
        Zweitens. Die Stationierung der Raketenabwehrsys-
        teme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu
        einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugver-
        botszone machen können, wie sie türkische Regierungs-
        vertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins
        Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völ-
        kerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens
        hätte gedroht.
        Drittens. Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Sol-
        daten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte
        innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon
        versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen.
        Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten sy-
        rischen Opposition.
        Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen
        wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Be-
        denken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme
        werden nun rund 100 Kilometer entfernt von der Grenze
        in einem Ballungszentrum mit etwa 500 000 Einwoh-
        nern aufgestellt, sollten sie von dort wegbewegt werden,
        wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der
        Bundestag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutsch-
        bahn für die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch
        die Patriot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen
        unter dem Kommando der NATO. Das Bundestagsman-
        dat schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrich-
        tung einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesre-
        gierung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit
        angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzich-
        tet.
        Wir wurden zudem in den letzten Tagen Zeugen be-
        denklicher Entwicklungen in Syrien. In den Zerfallspro-
        zessen des syrischen Regimes schwinden die klaren
        Kommandostrukturen der Armee. Es ist nun denkbar,
        dass einzelne Kräfte die – im Sinne des Regimes eigent-
        lich irrationale – Entscheidung treffen könnten, die Tür-
        kei mit ballistischen Raketen zu beschießen. Die Patriot-
        Systeme können zur Abwehr dieser Bedrohung dienen,
        Menschenleben retten und damit gegebenenfalls das Es-
        kalationspotenzial eines solchen Angriffs mindern.
        Die letzten Äußerungen der russischen Regierung
        deuten darauf hin, dass auch Moskau sich der Dynamik
        dieses Zerfallsprozesses und seiner Gefahren zuneh-
        mend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die
        Stationierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provo-
        kative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multila-
        teralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt
        entgegensteht.
        Deshalb werden wir dem Mandat zustimmen. Diese
        Zustimmung ist verbunden mit einer hohen Wachsam-
        keit über den genauen Einsatz der Systeme. Unsere
        Fraktion wird die Bundesregierung darauf drängen, ih-
        ren Informationspflichten genauestens nachzukommen.
        Diese Zustimmung ist darüber hinaus mit der drin-
        genden Aufforderung an die Regierung verbunden, sich
        auch und vor allem auf ziviler Ebene solidarisch zu zei-
        gen mit der gewaltfreien syrischen Opposition und den
        Nachbarstaaten, die Hunderttausende Flüchtlinge aufge-
        nommen haben. Das bisherige Handeln der Bundes-
        regierung hier ist beschämend. Es liefert einerseits
        denjenigen Kräften in der Türkei Vorschub, die die Part-
        nerschaft ihres Landes in der NATO und den Annähe-
        rungsprozess an die EU kritisieren, und beschädigt ande-
        rerseits massiv die Glaubwürdigkeit Deutschlands als
        Partner der syrischen Zivilgesellschaft beim Aufbau ei-
        ner neuen, demokratischen Staatsordnung nach dem
        Ende des bewaffneten Konflikts.
        Anlage 13
        Amtliche Mitteilungen
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
        Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
        zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
        Ausschuss für Gesundheit
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Vierter Bericht der Bundesregierung über die Durch-
        führung des Stammzellgesetzes (Vierter Stammzellbe-
        richt)
        – Drucksachen 17/4760, 17/5122 Nr. 1.3 –
        – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
        Forschung und Technikfolgenabschätzung
        Technikfolgenabschätzung (TA)
        Pharmakologische Interventionen zur Leistungssteige-
        rung als gesellschaftliche Herausforderung
        – Drucksache 17/7915 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
        dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        26612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 17/8856 Nr. A.1
        Ratsdokument 5072/12
        Drucksache 17/10710 Nr. A.2
        EuB-BReg 40/2012
        Drucksache 17/10710 Nr. A.7
        Ratsdokument 11045/12
        Drucksache 17/10710 Nr. A.8
        Ratsdokument 11455/12
        Innenausschuss
        Drucksache 17/8515 Nr. A.15
        Ratsdokument 5469/12
        Drucksache 17/8856 Nr. A.2
        Ratsdokument 5833/12
        Drucksache 17/8856 Nr. A.3
        Ratsdokument 5834/12
        Drucksache 17/8856 Nr. A.4
        Ratsdokument 5852/12
        Drucksache 17/8856 Nr. A.5
        Ratsdokument 5853/12
        Drucksache 17/10208 Nr. A.7
        Ratsdokument 10950/12
        Drucksache 17/10710 Nr. A.14
        EP P7_TA-PROV(2012)0207
        Drucksache 17/10710 Nr. A.15
        EP P7_TA-PROV(2012)0226
        Drucksache 17/10710 Nr. A.21
        Ratsdokument 12591/12
        Drucksache 17/10898 Nr. A.2
        Ratsdokument 13212/12
        Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
        Drucksache 17/3608 Nr. A.16
        Ratsdokument 13872/10
        Drucksache 17/11242 Nr. A.6
        Ratsdokument 14411/12
        Drucksache 17/11439 Nr. A.8
        Ratsdokument 15339/12
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        Drucksache 17/11617 Nr. A.8
        Ratsdokument 15254/12
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 17/10898 Nr. A.11
        Ratsdokument 12036/12
        Drucksache 17/11242 Nr. A.7
        Ratsdokument 14394/12
        Drucksache 17/11242 Nr. A.10
        Ratsdokument 14514/12
        Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit
        Drucksache 17/10028 Nr. A.8
        Ratsdokument 9740/12
        Drucksache 17/11242 Nr. A.12
        Ratsdokument 14398/12
        Drucksache 17/11617 Nr. A.12
        Ratsdokument 15500/12
        215. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 41, ZP 8 Wahlrechtsreform
        TOP 42 Alterssicherung und Altersarmut von Frauen
        TOP 43 Bundeswehreinsatz (Türkei)
        TOP 44 Situation von Genossenschaften
        TOP 10 Situation von Opfern von Menschenhandel
        ZP 9 Aktuelle Stunde zu der Kostenexplosion bei S21und BER
        Anlagen