Plenarprotokoll 17/215
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
215. Sitzung
Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 41:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs
eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur
Änderung des Bundeswahlgesetzes
(Drucksache 17/11819) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von den Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten Entwurfs eines Einundzwanzigsten
Gesetzes zur Änderung des Bundes-
wahlgesetzes
(Drucksache 17/11820) . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Halina Wawzyniak, Dr. Dagmar Enkelmann,
Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent-
wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes
(Drucksache 17/11821) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . .
Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . .
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . .
Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 42:
Beratung der Antwort der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten
Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana
Golze, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE: Alterssicherung und Al-
tersarmut von Frauen in Deutschland
(Drucksachen 17/9431, 17/11666) . . . . . . . . .
Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26507 A
26507 B
26507 B
26507 C
26509 D
26511 D
26513 C
26515 B
26516 A
26517 C
26519 C
26520 C
26521 B
26522 B
26523 C
26524 D
26526 C
26527 C
26529 B
26529 B
26531 A
26533 B
26534 B
26535 D
26536 B
26538 A
26540 B
26542 C
26544 A
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 43:
– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur
Verstärkung der integrierten Luftver-
teidigung der NATO auf Ersuchen der
Türkei und auf Grundlage des Rechts
auf kollektive Selbstverteidigung (Arti-
kel 51 der Charta der Vereinten Natio-
nen) sowie des Beschlusses des Nord-
atlantikrates vom 4. Dezember 2012
(Drucksachen 17/11783, 17/11892) . . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/11893) . . . . . . . . . . . . . . .
Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 44:
a) Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff,
Burkhard Lischka, Sebastian Edathy, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Genossenschaftsgründungen er-
leichtern, Wohnungsgenossenschaften
stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten
(Drucksache 17/9976 (neu)) . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm,
Johanna Voß, Dr. Kirsten Tackmann, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Genossenschaften aktiv för-
dern, Mitgliedschaften erleichtern und
unterstützen
(Drucksache 17/11828) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Beate Walter-
Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Kleine und Kleinstgenossenschaften
stärken, Bürokratie abbauen
(Drucksache 17/11579) . . . . . . . . . . . . . .
Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 10:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Memet
Kilic, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung
der Situation von Opfern von Menschen-
handel in Deutschland
(Drucksache 17/10843) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) .
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verantwor-
tung der Bundesregierung angesichts der
Kostenexplosion bei Infrastrukturgroßpro-
jekten S 21 und BER . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26545 B
26546 B
26547 D
26550 A
26551 C
26553 C
26553 C
26553 D
26555 A
26556 C
26557 D
26559 A
26560 B
26561 A
26565 C
26561 C
26561 C
26561 D
26561 D
26563 D
26567 B
26569 A
26570 B
26571 C
26572 D
26573 D
26574 D
26575 A
26576 A
26577 B
26578 C
26579 C
26580 C
26581 C
26581 D
26583 A
26584 A
26584 D
26586 A
26587 B
26588 C
26590 A
26591 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 III
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung zu dem Änderungsantrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der
zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Ge-
setzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
(214. Sitzung, Seite 26368, Tagesordnungs-
punkt 24 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab-
stimmung zu dem Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD zu der dritten Beratung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tier-
schutzgesetzes (214. Sitzung, Seite 26406, Ta-
gesordnungspunkt 24 a) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse-
kretärs Enak Ferlemann auf die Frage 24
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786)
(213. Sitzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 5
Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse-
kretärs Enak Ferlemann auf die Frage 25
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786)
(213. Sitzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) zu den Ab-
stimmungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie
in Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und
Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung
– Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
eines Zulassungsverfahrens für Bewa-
chungsunternehmen auf Seeschiffen
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste
im Kampf gegen Piraterie zertifizieren
und kontrollieren
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas-
send regulieren und zertifizieren
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Internationale Ächtung des Söld-
nerwesens und Verbot privater militäri-
scher Dienstleistungen aus Deutschland
(214. Sitzung, Tagesordnungspunkte 21 a bis
21 c und Zusatztagesordnungspunkt 6)
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Anlage 8
Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär-
kung der integrierten Luftverteidigung der
NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
Grundlage des Rechts auf kollektive Selbst-
verteidigung (Artikel 51 der Charta der Ver-
einten Nationen) sowie des Beschlusses des
Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta-
gesordnungspunkt 43)
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) .
Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Monika Lazar und Hans-Christian Ströbele
(beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na-
mentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Ent-
sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
zur Verstärkung der integrierten Luftverteidi-
gung der NATO auf Ersuchen der Türkei und
auf Grundlage des Rechts auf kollektive
Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses
des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012
(Tagesordnungspunkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . .
26592 B
26593 B
26594 C
26595 D
26597 A
26598 A
26600 A
26602 A
26602 B
26602 D
26604 A
26606 B
26606 C
26607 B
26607 D
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Sylvia Kotting-Uhl und Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn (beide BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu
dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Verstärkung der inte-
grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu-
chen der Türkei und auf Grundlage des
Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar-
tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates
vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs-
punkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg),
Dr. Peter Danckert, Angelika Graf (Rosen-
heim), Dr. Bärbel Kofler, Steffen-Claudio
Lemme, Hilde Mattheis, Swen Schulz (Spandau),
Dr. Marlies Volkmer und Waltraud Wolff
(Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen
Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär-
kung der integrierten Luftverteidigung der
NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
Grundlage des Rechts auf kollektive Selbst-
verteidigung (Artikel 51 der Charta der Ver-
einten Nationen) sowie des Beschlusses des
Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta-
gesordnungspunkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg),
Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Viola von
Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Ekin
Deligöz, Katja Dörner, Hans-Josef Fell, Kai
Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta
Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Bärbel
Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian
Kindler, Tom Koenigs, Oliver Krischer,
Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg),
Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Jerzy
Montag, Dr. Konstantin von Notz, Friedrich
Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte
Pothmer, Tabea Rößner, Manuel Sarrazin,
Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick,
Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate
Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie Wilms und
Josef Philip Winkler (alle BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu
dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Verstärkung der inte-
grierten Luftverteidigung der NATO auf Er-
suchen der Türkei und auf Grundlage des
Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar-
tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates
vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs-
punkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 13
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26608 B
26609 B
26610 C
26611 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26507
(A) (C)
(D)(B)
215. Sitzung
Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
Beginn: 9.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26597
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Altmaier, Peter CDU/CSU 14.12.2012
Binder, Karin DIE LINKE 14.12.2012
Brinkmann (Hildes-
heim), Bernhard
SPD 14.12.2012
Brugger, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2012
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.12.2012
Fischer (Göttingen),
Hartwig
CDU/CSU 14.12.2012
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 14.12.2012
Frankenhauser,
Herbert
CDU/CSU 14.12.2012
Glos, Michael CDU/CSU 14.12.2012
Göppel, Josef CDU/CSU 14.12.2012
Golombeck, Heinz FDP 14.12.2012
Gottschalck, Ulrike SPD 14.12.2012
Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 14.12.2012
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 14.12.2012
Höger, Inge DIE LINKE 14.12.2012
Humme, Christel SPD 14.12.2012
Jung (Konstanz),
Andreas
CDU/CSU 14.12.2012
Kudla, Bettina CDU/CSU 14.12.2012
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 14.12.2012
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.12.2012
Möhring, Cornelia DIE LINKE 14.12.2012
Nink, Manfred SPD 14.12.2012
Ortel, Holger SPD 14.12.2012
Özoğuz, Aydan SPD 14.12.2012
Poß, Joachim SPD 14.12.2012
Dr. Ratjen-Damerau,
Christiane
FDP 14.12.2012
Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2012
Schmidt (Bochum),
Frithjof
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2012
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 14.12.2012
Skudelny, Judith FDP 14.12.2012
Dr. Solms, Hermann
Otto
FDP 14.12.2012
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2012
Dr. Wadephul,
Johann
CDU/CSU 14.12.2012
Wagner (Schleswig),
Arfst
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
14.12.2012
Weinberg, Harald DIE LINKE 14.12.2012
Werner, Katrin DIE LINKE 14.12.2012
Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 14.12.2012
Zapf, Uta SPD 14.12.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
26598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 2
Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung
zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Ge-
setzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
(214. Sitzung, Seite 26368, Tagesordnungspunkt 24 a)
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 509;
davon
ja: 210
nein: 298
enthalten: 1
Ja
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Petra Crone
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Hubertus Heil (Peine)
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Dr. Eva Högl
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Angelika Krüger-Leißner
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Thomas Oppermann
Heinz Paula
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Herbert Behrens
Matthias W. Birkwald
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Dr. Lukrezia Jochimsen
Harald Koch
Jutta Krellmann
Ralph Lenkert
Ulla Lötzer
Thomas Lutze
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
Niema Movassat
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Halina Wawzyniak
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
fraktionsloser
Abgeordneter
Wolfgang Nešković
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Viola von Cramon-Taubadel
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26599
(A) (C)
(D)(B)
Nein
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Hans-Werner Ehrenberg
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
26600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Birgit Reinemund
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Dr. Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Enthalten
CDU/CSU
Dr. Egon Jüttner
Anlage 3
Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung
zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (214. Sitzung,
Seite 26406, Tagesordnungspunkt 24 a)
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 509;
davon
ja: 162
nein: 298
enthalten: 49
Ja
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Petra Crone
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Hubertus Heil (Peine)
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Dr. Eva Högl
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Angelika Krüger-Leißner
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Thomas Oppermann
Heinz Paula
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Viola von Cramon-Taubadel
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26601
(A) (C)
(D)(B)
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
Nein
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Altmaier
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Hans-Werner Ehrenberg
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Sebastian Körber
Holger Krestel
26602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Birgit Reinemund
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Dr. Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Enthalten
CDU/CSU
Dr. Egon Jüttner
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Herbert Behrens
Matthias W. Birkwald
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Annette Groth
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Dr. Lukrezia Jochimsen
Harald Koch
Jutta Krellmann
Ralph Lenkert
Ulla Lötzer
Thomas Lutze
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
Niema Movassat
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Halina Wawzyniak
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
fraktionsloser
Abgeordneter
Wolfgang Nešković
Anlage 4
Neuabdruck der Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 24) (213. Sit-
zung):
Wie ist das weitere Vorgehen der Bundesregierung in Be-
zug auf den Elbe-Saale-Kanal (Saale-Seitenkanal), und wird
die Bundesregierung auf Basis des Gutachtens der Firma
Planco Consulting GmbH vom Juli 2012 die weitere Planung
für den Kanal einstellen (bitte Begründung angeben)?
Die begrenzten Investitionsmittel, die dem Bund für In-
frastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen zur Verfü-
gung stehen, zwingen zur Priorisierung von Maßnahmen
und zur Konzentration der Investitionsmittel auf drin-
gende Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen.
Der für Ausbaumaßnahmen verfügbare Anteil ist
durch die laufenden Maßnahmen bereits so weit ausge-
schöpft, dass bei der aktuell gültigen Investitionslinie für
Wasserstraßeninfrastrukturmaßnahmen auf absehbare
Zeit praktisch keine Spielräume für den Beginn neuer
Maßnahmen bestehen. Dies betrifft auch den Ausbau der
Saale-Mündungsstrecke.
Anlage 5
Neuabdruck der Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 25) (213. Sit-
zung):
Wann soll mit der Realisierung des planfestgestellten
zweistreifigen Neubaus der B 6 begonnen werden, und wie
werden die Kosten im Einzelnen verteilt?
Die planfestgestellte Maßnahme „B 6 Ausbau west-
lich Cossebaude“ beinhaltet den grundhaften Ausbau mit
Regelquerschnitt der Bundesstraße westlich der Ortslage
Cossebaude. Die genehmigten Gesamtkosten betragen
9,8 Millionen Euro, davon entfallen 7,7 Millionen Euro
auf den Bund, 0,2 Millionen Euro auf die Stadt Dresden,
1,5 Millionen Euro auf die DB AG und 0,4 Millionen
Euro auf unterschiedliche Medienträger.
Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wird aktuell
verhandelt. Sperrpausen für den dringend erforderlichen
Ersatzneubau der Straßenüberführung werden seitens
der DB AG frühestens ab 2015 in Aussicht gestellt, da
die unterführte Bahnstrecke derzeit als Umleitungsstre-
cke genutzt wird.
Für die ebenfalls in Verhandlung stehende Vereinba-
rung mit Vattenfall (Rohrbahnbrücke am Pumpspeicher-
werk Niederwartha) wird derzeit eine geänderte techni-
sche Lösung erarbeitet.
Das Land Sachsen, hier das zuständige Landesamt für
Straßenbau und Verkehr, beabsichtigt ab Herbst 2013
mit bauvorbereitenden Maßnahmen (Baumfällungen,
Baufeldfreimachungen) zu beginnen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU):
zu den Abstimmungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26603
(A) (C)
(D)(B)
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zu-
satztagesordnungspunkt 5)
Den Anträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke kann ich in der vorliegenden
Form nicht zustimmen und folge deswegen den Be-
schlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft
und Technologie. Meine Position in der Sache geht aber
über die Ausschussempfehlung hinaus. Deshalb erkläre
ich wie folgt:
Für mich hat in Verbindung mit der Fracking-Diskus-
sion Sicherheit höchste Priorität. Genehmigungen dürfen
nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken für
Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden
können. Die Bedingungen der Fracking-Studie des Bun-
desumweltministeriums vom August 2012 gelten nach
wie vor. Fracking ist verboten, solange keine ausrei-
chend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den
möglichen Auswirkungen von Fracking vorliegen.
Verständlicherweise gibt es in den betroffenen Regio-
nen ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die
Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden
sind. Die Sorgen der Menschen vor Ort gilt es im Ge-
setzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Gleichwohl
ergibt sich in Niedersachsen ein wesentlich differenzier-
teres Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes
über Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis
zum Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag-
vormittag ein Expertengespräch zum Thema anberaumt,
dessen Expertise es selbstverständlich abzuwarten gilt,
bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Inso-
fern ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 45 an die-
sem Donnerstag für die Opposition lediglich ein Instru-
ment für wahlkampftaktische Zwecke.
Das in den oben angegebenen Drucksachen von den
Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
geforderte Fracking-Verbot ist nach dem gegenwärtig
gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas-
bzw. Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmi-
gung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie in Hannover ein einklagbares Bohrrecht be-
steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Gegen-
satz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung
des Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten
des neuen Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktika-
bel ist, weil dazu eine Mehrheit im Bundesrat fehlt und
das Prozedere zu lange dauern würde.
Bislang wird in Niedersachsen kein Erdgas aus un-
konventionellen Quellen – Schiefergas – gefördert. Al-
lerdings haben verschiedene Unternehmen bereits An-
träge zu Bohrprojekten sogenannter unkonventioneller
Erdgasvorkommen gestellt.
Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht
ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims-
phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes
zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden.
Ein am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass
des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in
Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des geltenden
Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebspläne,
Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydrau-
lische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgas-
lagerstätten in Niedersachsen“. Diese gelten sowohl für
weiterhin zugelassene Bohrungen nach Tightgas – Sand-
stein, konventionell – als auch für Shalegas – Schiefer-
gestein, unkonventionell –, für das andere Fracking-
Methoden notwendig sind.
Nach diesem neuen Runderlass werden alle Anträge
zu Bohrgenehmigungen einem neuen, verschärften Ver-
fahren unterzogen, das folgende Auflagen hat: Fracking
ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mine-
ralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebie-
ten – Wassergefährdungsklassen I bis III – und erdbe-
bengefährdeten Gebieten verboten.
Des Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister
frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah-
rens beteiligt und müssen deren Fragen von den Antrag-
stellern berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbe-
hörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen
Prüfung angewiesen. Das ersetzt zwar nicht die gefor-
derte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist
aber für die Interimsphase ein praktikabler Kompromiss
zur Verschärfung der Auflagen. Die chemischen Stoffe
der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nicht-
toxische Stoffe zu ersetzen. Dieser Runderlass des Lan-
desbergamtes zeigt, dass die Genehmigungspraxis auf
der Basis des noch geltenden Bergrechts auf Landes-
ebene bereits verschärft wurde.
Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nie-
dersachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtli-
chen Bedingungen nach dem Auslaufen des Morato-
riums im Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese
werden nun mit dem Vorliegen der Fracking-Gutachten
in den beteiligten Ressorts in einem Gesetzentwurf er-
arbeitet.
Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
– UVP – wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen
sein wie eine generelle Beweislastumkehr für Bergschä-
den. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende,
transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor
einer Genehmigung des Probefracking. Zudem sind die
Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die
betroffenen Landkreise und Kommunen. Das Lagerstät-
tenwasser ist ebenso zu untersuchen wie das verpresste
Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Da
die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüber-
schreitend sein können, ist es geboten, auf entsprechend
hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union Wert zu legen.
Als das am meisten betroffene Bundesland hat Nie-
dersachsen ein großes Interesse an Erhaltung und Ent-
wicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig
für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtli-
chen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Die
bergbaurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen sind
der erste Schritt in die richtige Richtung.
26604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung
– Entwurf eines Gesetzes zur Einführung ei-
nes Zulassungsverfahrens für Bewachungs-
unternehmen auf Seeschiffen
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste
im Kampf gegen Piraterie zertifizieren und
kontrollieren
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas-
send regulieren und zertifizieren
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Internationale Ächtung des Söld-
nerwesens und Verbot privater militärischer
Dienstleistungen aus Deutschland
(214. Sitzung, Tagesordnungspunkte 21 a bis c
und Zusatztagesordnungspunkt 6)
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Erneut zeigt die
Koalition Flagge für die maritime Wirtschaft in Deutsch-
land. Nach der Modernisierung des Flaggenrechts und
damit des Maritimen Bündnisses, die wir kürzlich hier
diskutieren und beschließen durften, schaffen wir nun
Rechtssicherheit in den Fragen der maritimen Sicherheit.
Ganz konkret liegt Ihnen der Gesetzentwurf für die
Zulassung von Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen
vor. Natürlich wissen wir, dass in der Praxis Bewachungs-
unternehmen auf Handelsschiffen bereits Realität sind.
Mit der Zulassung dieser Sicherheitsdienstleister wird
nun einerseits dafür Sorge getragen, dass zuverlässiges
und seriöses Bewachungspersonal an Bord von Schiffen
unter deutscher Flagge fährt, und andererseits wird die
notwendige Sicherheit für die deutschen Handelsschiffe
gewährleistet. Eine weitere Herausforderung bestand da-
rin, die Balance zwischen größtmöglicher Sicherheit und
Attraktivität der deutschen Flagge zu halten; denn Letz-
teres steht im Kontext unserer maritimen Agenda, die
den Schifffahrtsstandort Deutschland stärken will, indem
deutlich mehr Schiffe unter der Bundesflagge fahren und
das Know-how der fast 400 000 Beschäftigten auch in
der Zukunft den Standort Deutschland auszeichnen wird.
Die Voraussetzungen sind in dieser Koalition geschaffen
worden.
Lassen Sie mich zu Beginn auf die positive Entwick-
lung der rückläufigen Piratenangriffe zu sprechen kom-
men. Schon im Jahr 2011 ist die Zahl der Geiselnahmen
im Zusammenhang mit Angriffen durch Piraten weltweit
von 1181 im Jahr 2010 auf 802 zurückgegangen. Das In-
ternational Maritime Bureau, IMB, verzeichnete bis
Ende Mai 2012 rund um das Horn von Afrika 60 Pira-
tenangriffe. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier erneut ein
signifikanter Rückgang zu registrieren. Die Fachpresse
und Experten begründen diese guten Nachrichten unter
anderem mit dem verbesserten Selbstschutz, wie etwa
der Einhaltung der Best-Management-Practices-Verhal-
tensregeln der International Maritime Organization,
IMO, aber auch mit der effektiven Arbeit der internatio-
nalen Seestreitkräfte. Der Atalanta-Einsatz ist ein Erfolg.
Neben dem Schutz der freien Seefahrt tragen unsere Sol-
daten auch dazu bei, dass humanitäre Hilfslieferungen
nach Somalia erfolgen. Die Versorgung von rund 4 Mil-
lionen Menschen in Ostafrika ist sicherzustellen, die auf
unsere humanitäre Hilfe angewiesen sind. Dank der Es-
kortierung durch Einsatzkräfte der EU-Mission Atalanta
konnten seit 2008 mehr als 130 Schiffstransporte des
UN-Welternährungsprogramms ihre somalischen Ziel-
häfen sicher erreichen. An dieser Stelle sollten wir allen
beteiligten Kräften einmal herzlich danken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion,
ich freue mich wirklich, dass Sie nun offenbar unser er-
folgreiches Engagement in der maritimen Politik aner-
kennen und nun unserem Gesetzentwurf zustimmen wol-
len. Es sei an dieser Stelle erinnert, dass Sie vor einigen
Monaten in diesem Hohen Haus der deutschen Beteili-
gung am erweiterten Atalanta-Einsatz Ihre Zustimmung
versagt haben. Offenbar sind diesmal Wahlkampfüberle-
gungen ausgeblieben, und das Interesse an der Sicherheit
für die an Bord hart arbeitenden Seeleute hat überwogen.
Dafür danke ich Ihnen!
Die nun eingeleitete Zulassung ist ein weiterer Bau-
stein für die Sicherheit an Bord der Seeschiffe. Die
Union hat in dieser Bundesregierung, aber auch unter
der Großen Koalition bereits seit 2008 unterschiedliche
Maßnahmen ergriffen, etwa, wie schon erwähnt, durch
die Beteiligung der Bundeswehr im Zuge internationaler
Einsätze, um die humanitären Hilfslieferungen für das
afrikanische Krisengebiet zu sichern und um natürlich
dem auftretenden Phänomen der Schiffs- und Besat-
zungsentführungen sowie der Lösegelderpressung wirk-
sam entgegenzutreten. Der Aufbau staatlicher Strukturen
als Voraussetzung zum wirtschaftlichen Wiederaufbau in
Somalia und zu der damit verbundenen Eindämmung von
Hunger und Armut ist ebenfalls eine wesentliche Maß-
nahme, der sich Deutschland verpflichtet fühlt. Die Bun-
desrepublik leistet hier einen wichtigen Beitrag: Deutsche
Soldaten partizipieren beispielsweise auch an der EU-ge-
führten Ausbildungsmission EUTM Somalia. Bislang
konnten dadurch 3 000 Soldaten der somalischen Über-
gangsregierung in Uganda ausgebildet werden.
Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, dass
Deutschland sich neben der Beteiligung an der Opera-
tion Atalanta künftig auch die EU-Mission EUCap Nes-
tor unterstützen wird. EUCap Nestor wird nun neben So-
malia auch Dschibuti, Kenia und den Seychellen helfen,
eigene Kapazitäten zur Sicherung ihrer Seegebiete aus-
zubauen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
wird damit ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schaffung
maritimer Sicherheit am Horn von Afrika geleistet.
Im Februar 2010 wurde als Reaktion auf die weltweit
steigenden Piraterievorfälle das Piraterie-Präventions-
zentrum bei der Bundespolizei See in Neustadt in Hol-
stein geschaffen. Diese Einrichtung bietet den deutschen
Reedern unterschiedliche Dienstleistungen zur Vorbeu-
gung möglicher Attacken durch Piraten an. Mit Risiko-
analysen, der Darstellung technischer Präventionsmaß-
nahmen wie etwa der aktiven Abwehr durch nautische
Manöver und der Vermittlung von Verhaltensgrundsät-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26605
(A) (C)
(D)(B)
zen ist eine wichtige Anlaufstelle eingerichtet worden.
Die deutschen Reeder sind gesetzlich dazu angehalten,
die Eigensicherung ihrer Schiffe zu unterstützen und die
Umsetzung der Best Management Practices zu gewähr-
leisten. Sie sehen, die unionsgeführten Bundesregierun-
gen haben in vielfältiger Weise zu Verbesserungen der
Gefahrenabwehr auf Handelsschiffen beigetragen.
Darüber hinaus informiert die Bundespolizei durch
Vorträge, Seminare und Workshops, steht zur individuel-
len Beratung zur Verfügung und trainiert Reeder. Eine
weitere wichtige Maßnahme ist die Einrichtung von so-
genannten Safety Rooms an Bord der Schiffe. Diese mit
besonderen Schutzmaßnahmen ausgestatteten „Panik-
räume“ bieten im Ernstfall Schutz vor möglichen Geisel-
nahmen, die durch Lösegeldforderungen für die Piraten
besonders attraktiv sind. Neben dem hoheitlichen Enga-
gement der Bundeswehr in internationalen Einsätzen
und der präventiven Arbeit durch die Bundespolizei
kommt es also auch auf die verpflichtenden Maßnahmen
an, die durch die deutschen Reeder gewährleistet sein
müssen.
Doch lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzent-
wurf der Regierungskoalition kommen. Ich möchte die
Gelegenheit nutzen, mich bei den beteiligten Ressorts,
dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundes-
ministerium des Innern, zu bedanken, dass es ihnen ge-
lungen ist, trotz der schwierigen rechtlichen und inhalt-
lich komplexen Problematik bei der Zulassung von
privaten Sicherheitsunternehmen einen Gesetzentwurf
vorzulegen. Da uns bewusst war, dass die Anwesenheit
von privaten Sicherheitsunternehmen an Bord von Schif-
fen bereits Realität ist und auch ein hohes Maß an Si-
cherheit gewährleistet, bestand die Herausforderung nun
darin, allen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen.
Um es noch einmal festzuhalten: Bisher ist der Ein-
satz privater Sicherheitsunternehmen nicht verboten,
sondern nur nicht geregelt, da wir es hier mit einer Son-
dersituation zu tun haben, deren Ausmaß und Konse-
quenzen erst in den letzten Jahren deutlich wurden. Der
Einsatz von Bewachungsunternehmen auf hoher See
stellt aus sicherheitstechnischer Perspektive eine Son-
dersituation dar, zumal, anders als auf dem Festland,
keine hoheitlichen Kräfte angefordert werden können.
Insofern müssen die privaten Sicherheitsunternehmen
höchsten Anforderungen entsprechen. Das Erfordernis
von Bewachungsunternehmen wird schnell sichtbar,
denn der Erfolg gibt ihnen recht: Sofern Bewachungsun-
ternehmen an Bord von Handelsschiffen waren, ließen
die Piraten von ihrem geplanten Angriff ab, oder die An-
griffe konnten erfolgreich abgewehrt werden. Die Bun-
desregierung hat in den letzten Monaten in Abstimmung
mit Verbänden und Koalitionsabgeordneten nun ein Er-
gebnis präsentiert, das dem Anspruch Rechnung trägt,
diese Maßnahmen auf ein rechtssicheres Fundament zu
stellen.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung gilt es, die Heraus-
forderung zu meistern, der Besatzung den nötigen
Schutz vor etwaigen Angriffen zu ermöglichen und da-
bei aber die Gefahr zu minimieren, dass Menschen zu
Schaden kommen. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann
nicht nur ausschließlich durch die EU-geführte Atalanta-
Mission erfüllt werden. In einem Seegebiet, das 18-mal
größer ist als Deutschland, ist die Bedrohung für die
Schiffsbesatzung und den freien Warenverkehr nach wie
vor hoch. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass 95 Pro-
zent des internationalen Warenverkehrs und 90 Prozent
der europäischen Güterexporte an Drittstaaten über den
Seeweg erfolgen. Nach den Krisenjahren 2008 und 2009
hat sich der Welthandel und damit auch die maritime
Wirtschaft leicht erholen können. Das führt nun erfreuli-
cherweise dazu, dass der internationale Seeverkehr sei-
nen Wachstumsprozess fortsetzt. Auch wenn die Wahr-
scheinlichkeit eines Piratenüberfalls unter 1 Prozent liegt
und wir 2011 einen Rückgang von Angriffen durch Pira-
ten verzeichnen dürfen, ist der Anlass zur Sorge nach
wie vor gegeben. Ein wachsender Schiffsverkehr bedeu-
tet einerseits wirtschaftlich positive Effekte, allerdings
auch zusätzliche Angriffsmöglichkeiten für die Piraten.
Insbesondere vor den Küsten Somalias, an denen
236 der 439 Attacken im Jahr 2011 erfasst wurden, muss
also weiter aktiv Pirateriebekämpfung betrieben werden.
Auch wenn die Erfolgsquote der Piraten in den letzten
zwei Jahren, insgesamt betrachtet, erheblich gesunken
ist, besteht kein Grund zum Aufatmen. Hinzu kommt,
dass sich vor der Küste Nigerias eine neue Gefährdungs-
region herauszukristallisieren scheint. Auch wenn die
staatlichen Strukturen in diesem Land noch besser funk-
tionieren als in Somalia, birgt gerade dieser Umstand
eine Gefahr: Die Piraten haben nicht die Zeit, lange Ver-
handlungen um Lösegelder zu führen, sondern wollen
binnen kürzester Zeit materielle Erfolge erzielen. Sie
können sich vorstellen, dass die Aggressivität unter den
Tätern dadurch nicht geschmälert wird. Sie sehen, die
Herausforderungen zur Bekämpfung der modernen Pira-
terie bleiben bestehen.
Umso bedeutsamer ist es, dass Bewachungsunterneh-
men eingesetzt werden, die über die nötige Professiona-
lität, Zuverlässigkeit und ausreichend Erfahrung verfü-
gen. An erster Stelle muss hier Rechtssicherheit geboten
werden. Dieser Forderung der Reeder wird die Bundes-
regierung nachkommen, indem von den Bewachungsun-
ternehmen und ihren Mitarbeitern eindeutige Anforde-
rungsprofile gesetzlich eingefordert werden. Dabei geht
es vor allem um die fachliche, der besonderen Situation
auf den Schiffen angepasste Qualifikation und Eignung
derjenigen, die für zusätzliche Sicherheit an Bord sorgen
sollen. Das Personal muss neben den sicherheitstechni-
schen Anforderungen auch über maritime Kenntnisse
verfügen; denn die Leistungen werden auf hoher See er-
bracht und bedürfen einer gewissen Vertrautheit mit den
Vorgängen an Bord eines Schiffes. Allein hieran wird
der Regelungsbedarf deutlich, dem die Bundesregierung
nachkommt. Sie orientiert sich dabei an den noch vor-
läufigen Leitlinien der IMO. Die Bundesregierung rich-
tet sich dabei auch nach europäischen Nachbarn, die
ebenfalls Bewachungsunternehmen zertifizieren. Mit der
Orientierung an europäischen Standards bilden wir ver-
gleichbare und rechtlich verbindliche Normen für inter-
nationale Bewachungsunternehmen, die zügig zugelas-
sen werden können. Für unsere Seeleute und die
deutschen Reeder wird eine notwendige Rahmenbedin-
gung für zusätzliche Sicherheit an Bord geschaffen. Die
26606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
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(D)(B)
Zulassung der Bewachungsunternehmen über das Bun-
desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Unter-
stützung der Bundespolizei erfolgen zu lassen, ist aus
Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion richtig.
Die ebenfalls notwendig gewordene Änderung des
Waffenrechts sowie deren über die Bundesländer zu er-
folgende Bearbeitung sind mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf gleichfalls unbürokratisch gelöst: Dank der
erfolgreichen Abstimmung zwischen Bund und betroffe-
nen Ländern ist es gelungen, die Erlaubniserteilung hin-
sichtlich des Waffenrechts über die Freie und Hansestadt
Hamburg abzuwickeln. Den Bewachungsunternehmen
wird damit ein föderales und behördliches Durcheinan-
der erspart. Wir haben in unserem Änderungsantrag die
Hinweise des Bundesrates aufgegriffen und zugesagt,
die Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Bewa-
chungsunternehmens zu verschärfen und an die für das
eingesetzte Bewachungspersonal geltenden Regelungen
anzugleichen. Der Bundesrat hat im Gegenzug auf die
Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.
Abschließend möchte ich auf die Notwendigkeit hin-
weisen, dass die hierzu parallel ebenfalls erforderliche
Rechtsverordnung, die wir unter Parlamentsvorbehalt
gestellt haben, nun zügig vorankommt. Diese soll die
verschiedenen Verpflichtungen für die Bewachungs-
unternehmen enthalten, etwa das Führen eines Prozess-
handbuches, das Verfahrensabläufe zur Planung und
Durchführung von Einsätzen auf See beschreibt und do-
kumentiert. Wichtig ist, dass ausländische und deutsche
Unternehmen, die für sich den Markt erst erschließen
müssen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit
die Zulassung erlangen können und dabei bürokratische
Hemmnisse vermieden werden.
Die Koalition unterstreicht erneut, dass sie verlässli-
cher Partner der maritimen Wirtschaft ist und es auch
bleiben wird. Deutschlands Zukunft hängt auch an dieser
Branche.
Anlage 8
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag:
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
zur Verstärkung der integrierten Luftvertei-
digung der NATO auf Ersuchen der Türkei
und auf Grundlage des Rechts auf kollektive
Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des
Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta-
gesordnungspunkt 43)
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Dem
Antrag der Bundesregierung stimme ich zu, sofern ers-
tens die Stationierung der Patriot-Raketenabwehrsys-
teme ausschließlich der Abschreckung dient, also einen
allein defensiven Charakter hat, zweitens ihre Einrich-
tung nicht der Etablierung oder der Überwachung einer
Flugverbotszone über syrischem Staatsgebiet dient, drit-
tens sichergestellt ist, dass nicht die Türkei, sondern die
NATO die letztendliche Entscheidung über die Patriot-
Raketen behält, viertens es bei einer zeitlichen Befris-
tung des Mandats bis zum 31. Januar 2014 und einer
Kostenbegrenzung von 25 Millionen Euro bleibt, fünf-
tens er einen Akt der Bundesverpflichtung gegenüber
dem NATO-Partner Türkei bedeutet, welcher wiederum
verbunden ist mit der Erwartung, dass es in der Türkei
zu einer Verbesserung der Bürgerrechte kommt.
Sollten sich eine oder mehrere Voraussetzungen fun-
damental verändern, aus einer Defensivstrategie eine of-
fensive Strategie werden, beantrage ich eine vorausge-
hende Befassung des Deutschen Bundestages. Auf jeden
Fall werde ich keiner Entscheidung zustimmen, die zu ei-
ner Kriegsbeteiligung der Bundesrepublik führen könnte.
Marco Bülow (SPD): Zu meinem Abstimmungsver-
halten zum heutigen Tage erkläre ich Folgendes:
Deutschland will Patriot-Systeme zum Schutz vor
Angriffen aus Syrien in das NATO-Partnerland Türkei
schicken. Dabei werden für den Betrieb der zwei deut-
schen Patriot-Einheiten circa 170 Soldaten benötigt. Die
übrigen bis zu einer Grenze von 350 – weitere 50 sind
als Reserve vorgesehen – dienen zur Unterstützung, von
Logistik bis zu Sanitätern, und als deutscher Anteil im
AWACS-Kontingent. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar
2014 befristet.
Die Türkei ist gegenwärtig vom Syrien-Konflikt der
am stärksten betroffene Nato-Partner. Die Vorfälle an der
syrisch-türkischen Grenze machen das deutlich. Zudem
verfügt das syrische Regime über ballistische Trägersys-
teme und über ein Chemiewaffenarsenal. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass das Assad-Regime die Tür-
kei noch stärker gefährden wird. Ich kann deshalb die
Bitte der türkischen Regierung um Schutz und Solidari-
tät gut nachvollziehen.
Es ist gut, dass die SPD-Bundestagsfraktion darauf
hingewirkt hat, den defensiven Charakter der Mission
klarzustellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im
Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer
Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere
offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat
klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf
militärische Abschreckung. Der Oberbefehl über den
möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt
beim NATO-Oberbefehlshaber. Das ist in diesem Fall
sehr wichtig.
Ich sehe aber auch bestimmte Punkte an diesem Ein-
satz kritisch.
Im Moment ist kein politischer Wille des syrischen
Regimes zu erkennen, gegen die Türkei militärisch vor-
zugehen. Die Grenzzwischenfälle, die an erster Stelle
zur Begründung der Stationierung bemüht werden, eig-
nen sich nicht als Grundlage eines bündnisfalltypischen
Beistands.
Die Informationspolitik der Bundesregierung war
mangelhaft. Die SPD hat sich im Bundestag in den ver-
gangenen Tagen bereits mehrfach darüber beklagt, dass
sie unzureichend über die Einsatzpläne informiert wor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26607
(A) (C)
(D)(B)
den ist. Eine differenzierte Diskussion über diesen Ein-
satz gab es leider nicht.
Die Verlegung von Patriot-Systemen an die türkisch-
syrische Grenze kann dazu führen, dass Deutschland
seine Rolle bei der Suche nach einer politischen Ver-
handlungslösung verschlechtert.
Ich hoffe nicht, dass der Einsatz dazu dient, eine
Flugverbotszone über syrischem Territorium einzurich-
ten oder zu überwachen und dann im Rahmen der bereits
bestehenden Befugnisse AWACS-Flugzeuge eingesetzt
werden und dadurch eine mögliche Eskalation dieses
Konfliktes riskiert würde. Bei einer Ausweitung des
Konfliktes müssten viele Menschen um ihr Leben ban-
gen.
Ich hielte es für höchst problematisch, wenn die
NATO diesen Patriot-Einsatz für geostrategische Ziele
ausnutzen würde, zum Beispiel, um einen Raketenab-
wehrschirm zu installieren. Derartige Pläne würden sich
gezielt gegen den Iran richten – und auch gegen Russ-
land.
Ich finde es problematisch, dass die geplante deutsche
400-köpfige Expeditionstruppe weder über eine solide
ABC-Abwehr verfügt noch über ausreichende medizini-
sche Kräfte.
Wir müssen alles dafür tun, damit dieser Konflikt auf
diplomatischem Weg gelöst wird. Die Solidarität mit
dem türkischen Bündnispartner ist mir sehr wichtig. Die-
ser Bundeswehreinsatz ist absolut nicht mit anderen mi-
litärischen Operationen, wie zum Beispiel in Afghanis-
tan, zu vergleichen. Insgesamt liegen mir aber viel zu
wenige Informationen vor. Zudem gab es keine ausrei-
chende Debatte über die Situation, sodass ich nicht guten
Gewissens zu einer eindeutigen Entscheidung kommen
kann. Ich werde mich deshalb bei der Entscheidung ent-
halten. Die notwendige Debatte und Diskussion muss
dringend nachgeholt werden.
Hans-Joachim Hacker (SPD): Mit dem Antrag der
Bundesregierung wird dem Ersuchen der Türkei gefolgt,
deutsche bewaffnete Streitkräfte zur Verstärkung der in-
tegrierten Luftverteidigung der NATO einzusetzen. Es
ist unbestritten, dass im Bündnisfall Kräfte der Bundes-
wehr zur Abwehr eines Angriffes gemäß Art. 5 des
NATO-Vertrages zum Einsatz kommen können. Dazu
hat sich Deutschland als NATO-Partner verpflichtet.
Im vorliegenden Falle sehe ich die Voraussetzungen
als nicht gegeben. In ihrem Antrag geht die Bundesre-
gierung bei der Entsendung der deutschen Streitkräfte
von der Konstellation aus, dass diese für den Fall eines
bewaffneten Angriffes auf die Türkei zum Einsatz kom-
men sollen. Für den Eintritt eines solchen bewaffneten
Angriffs auf die Türkei gibt es derzeit keine belastbaren
Fakten. Unstreitig ist, dass es sich bei dem Syrienkon-
flikt um eine schwerwiegende Auseinandersetzung han-
delt, unter der zu allererst die syrische Zivilbevölkerung
leidet. Daraus abzuleiten, dass – selbst im Falle des dro-
henden Untergangs des Assad-Regimes – von den sy-
rischen Machthabern ballistische Trägersysteme gegen
das türkische Staatsgebiet eingesetzt würden, ist eine
vage Behauptung. Auch das Chemiewaffenarsenal der
syrischen Streitkräfte kann nicht als Begründung für die
Stationierung der deutschen Streitkräfte herangezogen
werden, denn dieses ist seit Jahren vorhanden und die
Entscheidung zu einem Einsatz gegen die Türkei er-
scheint mir nicht rational begründbar. Die Bundesregie-
rung selbst räumt ein, dass der politische Wille des syri-
schen Regimes zum Einsatz seines Waffenarsenals
gegen die Türkei derzeit nicht erkennbar sei – hib –
heute im bundestag Nr. 589.
Wenn es tatsächlich dazu käme, und dies schließt die
Bundesregierung perspektivisch bei einer weiteren Eska-
lation des innersyrischen Konfliktes nicht aus, dass in
der „irrationalen Endphase des Assad-Regimes“ Che-
miewaffen zum Einsatz kämen, würde bei dem jetzigen
Einsatzkonzept für die deutschen Soldaten mit den von
ihnen einzusetzenden Patriot-Flugabwehrraketensyste-
men kein ausreichender Schutz bestehen. Darauf weist
auch der Bundeswehrverband hin.
Bei uneingeschränkter Zustimmung der Mitgliedschaft
Deutschlands in der NATO und zur Erfüllung der sich da-
raus ergebenen Bündnisverpflichtungen kann ich für die-
sen Einzelfall des Einsatzes deutscher Soldaten meine
Zustimmung nicht geben, weil ich die Einsatzvorausset-
zungen nach dem NATO-Vertrag und der faktischen Lage
in dem Gebiet der Türkei und dem derzeitigen Sicher-
heitsszenario im türkisch-syrischen Grenzbereich als
nicht gegeben ansehe.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Monika Lazar und Hans-
Christian Ströbele (beide BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu
dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Verstärkung der integ-
rierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu-
chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts
auf kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 der
Charta der Vereinten Nationen) sowie des Be-
schlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezem-
ber 2012 (Tagesordnungspunkt 43)
Bei der heutigen Abstimmung im deutschen Bundes-
tag über das Mandat zur Stationierung deutscher Rake-
tenabwehrsysteme vom Typ Patriot haben wir, Hans-
Christian Ströbele und Monika Lazar, mit „Nein“ ge-
stimmt.
Auch wenn der NATO-Partner Türkei die Stationie-
rung des Raketenabwehrsystems Patriot der Bundeswehr
wünscht, muss Deutschland unabhängig prüfen und ent-
scheiden, ob es diesem Wunsch nachkommt. Nutzen und
Risiken müssen abgewogen werden, insbesondere, ob
diese Raketen zum Schutz des Nato-Partners vor Gefah-
ren, die ihm aus Syrien drohen, wirklich notwendig und
geeignet sind und die Stationierung nicht die Gefahr ei-
ner Eskalation des Bürgerkrieges erhöht, in die die Bun-
deswehr hineingezogen werden kann.
26608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Die Patriot-Raketensysteme haben die besondere Fä-
higkeit, angreifende Raketen und militärische Flugzeuge
abzufangen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die sy-
rische Luftwaffe oder syrische Raketen Ziele im türki-
schen Hoheitsgebiet angreifen könnten, sind nicht be-
kannt. Auch für eine militärische Bedrohung der Türkei
durch Chemiewaffen von Syrien aus fehlen bisher kon-
krete Belege. Das Assad-Regime kann daran kein Inte-
resse haben und Rebellengruppen in Syrien, die ja an-
geblich kurz vor einem Sieg stehen sollen, auch nicht.
Die Patriot-Raketensysteme sind zur Abwehr von Mör-
sergeschossen, wie sie von syrischem Gebiet aus in tür-
kische Dörfer geschossen worden sind, ungeeignet.
Aber die Gefahr einer militärischen Eskalation durch
ein Eingreifen der Türkei in den syrischen Bürgerkrieg,
in die die Bundeswehr hineingezogen werden könnte,
besteht. Der türkische Ministerpräsident hat sich in letz-
ter Zeit immer wieder auch öffentlich für die Einrichtung
von Flugverbotszonen und Schutzzonen eingesetzt. Dies
ist gegen den Willen der syrischen Regierung nur mit
Einsatz militärischer Mittel möglich. Darüber hinaus
sieht sich die türkische Seite durch die inzwischen er-
folgte Einrichtung autonomer kurdischer Gebiete in Sy-
rien an der türkischen Grenze bedroht und beunruhigt.
Die Verwicklung der Bundeswehr in eine militärische
Auseinandersetzung wird durch das Mandat für den
Bundeswehreinsatz nicht beseitigt. Dort wird lediglich
der defensive Auftrag betont und ausgeschlossen, dass
die Raketen zur „Einrichtung“ einer Flugverbotszone
eingesetzt werden. Wenn es im Rahmen eines militäri-
schen Versuchs zur Einrichtung von Flugverbots- oder
Schutzzonen durch die türkische Armee und anderer
Verbündeter oder zur Intervention in kurdische Gebiete
Syriens kommen sollte, könnten die Raketen der Bun-
deswehr gleichwohl zur Bekämpfung der modernen, gut
ausgerüsteten syrischen Luftwaffe, die mit Flugzeugen
und Raketen solche Interventionen in syrisches Gebiet
abzuwehren versucht, herangezogen werden. Die deut-
schen Soldaten wären dann im Krieg.
Die jetzt geplante Stationierung der Raketen der Bun-
deswehr bis zu 100 Kilometer von der türkisch-syrischen
Grenze entfernt schließt deren Einsatz auch grenznäher
nicht aus. Die Patriot-Raketen sind leicht bewegliche
Raketensysteme. Sie sind auf schwere LKW montiert
und werden von dort aus eingesetzt. Die Ortsverlegung
in kurzer Zeit ist ohne Weiteres möglich.
Statt weiter auf Drohgebärden zu setzen, sollten de-
eskalierende Maßnahmen eingeleitet werden. Deutsch-
land sollte vor allem umfassender bei der Aufnahme und
Unterstützung von syrischen Flüchtlingen helfen – auch
durch eine unbürokratische schnelle Aufnahme von
Flüchtlingen im Bundesgebiet.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (beide BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
stimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung
der integrierten Luftverteidigung der NATO
auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage
des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung
(Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom
4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43)
Wir teilen die Einschätzung einiger unserer Fraktions-
kolleginnen und -kollegen, die diese als Begründung für
ihre Zustimmung zur Entsendung der Streitkräfte in die
Türkei in ihrer persönlichen Erklärung nach § 31 GOBT
gegeben haben, weitgehend:
Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Re-
gime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer
friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestim-
mung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt
ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, eth-
nische, konfessionelle und dschihadistische Dimension
gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bis-
lang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Han-
deln für eine friedliche Beilegung des Konflikts ent-
schließen können.
In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für
Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst
gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzun-
gen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle
Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation
Vorschub leisten können.
Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung
deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot daher
von Anfang an sehr kritisch begleitet.
Erstens. Die Bedrohung, der die Türkei bislang aus-
gesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörser-
granaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen
diesen Beschluss sind Patriot-Systeme wirkungslos.
Zweitens. Die Stationierung der Raketenabwehrsys-
teme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu
einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugver-
botszone machen können, wie sie türkische Regierungs-
vertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins
Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völ-
kerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens
hätte gedroht.
Drittens. Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Sol-
daten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte
innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon
versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen.
Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten sy-
rischen Opposition.
Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen
wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Be-
denken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme
werden nun rund 100 km entfernt von der Grenze in
einem Ballungszentrum mit etwa 500 000 Einwohnern
aufgestellt, sollten sie von dort wegbewegt werden, wird
nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundes-
tag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutschbahn für
die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch die Pa-
triot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen unter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26609
(A) (C)
(D)(B)
dem Kommando der NATO. Das Bundestagsmandat
schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrichtung
einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesregie-
rung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit
angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzich-
tet.
Uns führt diese Einschätzung nicht zu einer Zustim-
mung zum Mandat. Uns reicht für eine Zustimmung
nicht aus, dass man davon ausgehen kann, dass ein Ein-
satz vermutlich keinen Schaden anrichtet, sondern der
Nutzen des Einsatzes muss sich für uns klar erschließen.
Das ist in der Frage der von der Türkei gewünschten Pa-
triot-Stationierung nicht der Fall. Gegen Mörsergranaten
helfen Patriots nichts. Alles, wogegen sie helfen würden,
ist von Syrien derzeit nicht zu erwarten. Würde Syrien
die Türkei tatsächlich angreifen, wäre das der Bündnis-
fall, der sofort zum Einsatz der NATO führen würde. Wir
gehen davon aus, dass Syrien zu einem Krieg mit der
NATO weder den Willen noch die Kraft hat.
Wir möchten dem üblichen defizitären Reagieren des
westlichen Bündnisses nicht zustimmen. Dieses defizi-
täre Reagieren sieht so aus: Ja zur militärischen Solidari-
tät, Ja zur Entsendung von Soldaten und Waffen, Nein
zur zivilen Solidarität. Die gewaltfreie syrische Opposi-
tion wird genauso alleingelassen wie alle Nachbarstaa-
ten, die Hunderttausende von Flüchtlingen aufgenom-
men haben.
Wir stimmen deshalb mit Enthaltung.
Anlage 11
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Bärbel Bas, Lothar Binding
(Heidelberg), Dr. Peter Danckert, Angelika
Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Steffen-
Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Swen Schulz
(Spandau), Dr. Marlies Volkmer und Waltraud
Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentli-
chen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung
bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär-
kung der integrierten Luftverteidigung der
NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver-
teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten
Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan-
tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord-
nungspunkt 43)
Wir freuen uns, dass durch hartnäckiges Insistieren
unter anderem der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt
werden konnte, dass der Deutsche Bundestag trotz der
anfänglichen Weigerung der Bundesregierung die Gele-
genheit bekommen hat, sich mit dem Mandat zur Statio-
nierung der Patriot-Raketen in der Türkei ausei-
nanderzusetzen und darüber abzustimmen. Dies gibt uns
Gelegenheit, unsere Ablehnung dieses Antrags der Bun-
desregierung zu begründen:
Erstens. Wir bezweifeln einerseits, dass Syrien feind-
liche Absichten gegenüber der Türkei hat und diese an-
greifen möchte. Eine wirkliche Bedrohung, auf die sich
der Einsatz begründen könnte, können wir aus dem bis-
herigen Konfliktverlauf nicht erkennen. Im Juni hat Sy-
rien ein türkisches Militärflugzeug abgeschossen. Auch
kommt es immer wieder zu Einschlägen einzelner syri-
scher Granaten auf türkischem Territorium. Diese Vor-
fälle sind sehr bedauerlich, zumal dabei Menschen ums
Leben gekommen sind. Dennoch stellen sie unseres Er-
achtens keine so weitreichende Bedrohung der türki-
schen Integrität oder der türkischen Bürger dar, dass sie
im angedachten Maße das Recht auf Selbstverteidigung
aktivieren würden bzw. in der Konsequenz eine Unter-
stützung der NATO-Partner zur Folge haben müssten.
Darüber hinaus sind die „Patriots“ für die unterste Stufe
der Raketenabwehr und gegen den Beschuss durch bal-
listische Raketen gebaut. Syrien hat die Türkei bisher
aber weder mit diesen Waffensystemen angegriffen,
noch gibt es Anzeichen dafür, dass Syrien dies tun
werde. Zudem gilt die türkische Armee als eine der
bestausgebildeten und -ausgerüsteten Armeen im Nahen
Osten. Bei einem Angriff würde sofort der Bündnisfall
eintreten, was eine militärische Niederlage Syriens und
das Ende des Assad-Regimes zur Folge hätte. Die Be-
gründung dieses Antrages, nämlich die Notwendigkeit
der Stationierung dieser Raketen und der deutschen Sol-
daten zur Verteidigung und Abwehr eines Angriffs auf
die Türkei, ist daher nicht logisch.
Dazu kommt, dass die Raketen laut Medienberichten
anscheinend nur sehr punktuell „zum Schutz von
Kampftruppen und hochwertigen Zielen“ geeignet sind
und nur eine sehr geringe Reichweite haben. Eine Art
Schutzschirm erscheint uns dadurch nicht gewährleistet.
Zweitens. Ein Hinweis auf eine eventuelle Bedrohung
der Türkei im Falle des Sturzes von Assad ist für uns
ebenfalls nicht zu erkennen, zumal die türkische Seite
durch die Einrichtung von Flüchtlingslagern gegenüber
den Aufständischen zu erkennen gegeben hat, dass sie
ihnen nicht feindlich gegenübersteht. Allerdings sind in
den vergangenen Wochen wegen der Überfüllung der
Lager anscheinend auch Flüchtlinge abgewiesen wor-
den.
Drittens. Ungeachtet der Tatsache, dass unseres Er-
achtens eine Bedrohungslage also nicht gegeben ist, lässt
der Antrag der Bundesregierung zusätzlich einen stark
symbolischen Charakter erkennen. Die Stationierung un-
terstreiche die „Verlässlichkeit Deutschlands als Bünd-
nispartner“. Hier widerspricht sich die Bundesregierung
in ihrer Argumentation. Eine Stationierung macht für
uns nur Sinn, bzw. kann nur dann eine abschreckende
Wirkung entfalten, wenn die NATO und die Bundes-
regierung auch wirklich zu einem Einsatz entschlossen
sind. Reine Drohgebärden sollte man in einer ange-
spannten Situation – wie sie im Nahen Osten derzeit fast
überall festzustellen ist – unterlassen.
Viertens. Für den Fall, dass unsere Einschätzung
falsch ist und sich die Lage dramatisch zuspitzen sollte,
erschließt sich uns aus dem Antrag der Bundesregierung
auch nicht, wie sie im Falle einer Eskalation zu verfah-
ren gedenkt. Das hat auch der Vorsitzende des Bundes-
wehrverbandes Ulrich Kirsch in einer Reihe von Inter-
views deutlich gemacht. Der Bundestag – so Kirsch –
26610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
müsse sich auch mit der Frage beschäftigen, in welcher
Situation die Bundeswehr ihre Patriot-Einheiten zurück-
ziehen müsse. Darüber findet sich nichts in diesem An-
trag.
Fünftens. Uns beunruhigt zudem, dass die Raketen
wohl in einer Region des türkischen Staatsgebietes stati-
oniert werden sollen, in der es durch den derzeit wieder-
aufflammenden Kurdenkonflikt immer wieder zu Unru-
hen kommt. Dies liegt unseres Erachtens in weiten
Teilen in der Verantwortung der türkischen Regierung.
Wir befürchten aber, dass die Stationierung der „Patriots“
nicht zur friedlichen Entwicklung im Südosten der Tür-
kei beitragen wird.
Sechstens. ln ihrem Antrag zur Entsendung bewaffne-
ter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Türkei ver-
weist die Bundesregierung darauf, dass der Einsatz im
„unmittelbaren Zusammenhang mit dem andauernden
umfangreichen deutschen zivilen Engagement zur Un-
terstützung der Zivilbevölkerung in Syrien“ steht. Dies
zweifeln wir an. Unserer Meinung nach sind die zivilen
Mittel zur Unterstützung der zivilen syrischen Kräfte
noch lange nicht ausgereizt.
Statt Waffen an bzw. hinter der türkisch-syrischen
Grenze zu stationieren, sollten wir der Türkei helfen, mit
den Flüchtlingswellen zurechtzukommen, und innerhalb
der EU darauf drängen, unser ziviles Engagement für die
syrischen Flüchtlinge in den Grenzgebieten zu verstär-
ken sowie syrische Flüchtlinge aller Konfessionen in
Deutschland aufzunehmen. In diesem Zusammenhang
sollten wir von der türkischen Regierung mehr Offenheit
gegenüber den bisherigen Angeboten der EU fordern.
Siebtens. Wir kritisieren das Vorgehen der türkischen
Regierung gegenüber dem türkischen Parlament. Das
türkische Parlament wurde zu keinem Zeitpunkt in die
Diskussionen und in den Entscheidungsfindungsprozess
über eine mögliche Stationierung und einen Einsatz in-
ternationaler Soldaten einbezogen. Dies macht auf uns
den Eindruck eines Alleingangs des Präsidenten, da kein
Beschluss des Parlaments vorliegt.
Achtens. Wir haben Sorge, dass die Stationierung von
Patriot-Raketen und deutschen Soldaten trotz des defen-
siven Charakters der Patriot-Einheiten zu einer weiteren
Eskalation des Konflikts in der Region sowie in der
empfindlichen Region des Nahen und Mittleren Ostens
zur Folge hat. Wir befürchten, dass die Bundesrepublik
Deutschland mit einer solchen Stationierung selbst zum
Akteur im Syrien-Konflikt wird. Die Erfahrungen im
Irak und im arabischen Raum zeigen, dass Entscheidun-
gen für Einsätze in sensiblen Regionen nicht überstürzt
getroffen werden dürfen. Die Lage in Syrien ist derzeit
alles andere als durchschaubar. Auch vor dem Hinter-
grund des Umgangs der türkischen Regierung mit der
kurdischen Minderheit sowie anderen menschenrechtli-
chen Defiziten der Türkei finden wir einen solchen Ein-
satz leichtfertig.
Neuntens. Wir haben den EU-Beitrittswunsch der
Türkei immer unterstützt und sehen ihn heute noch als
Ziel. Deshalb besorgt uns auch die jetzige Situation in
der Türkei. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass es
wirksamere Wege gibt, dem Freund und NATO-Partner
beizustehen. Daher plädieren wir dafür, dass sich die
internationale Gemeinschaft, statt eine militärische In-
tervention zu avisieren, mehr als bisher um eine nach-
haltige politische Lösung bemühen sollte. Wir können
keinerlei ernstgemeinte Bemühungen der NATO und ih-
rer Mitgliedstaaten erkennen, eine Deeskalation der Si-
tuation vor Ort zu forcieren. Immer noch werden Waffen
oder Dual-Use-Güter in die gesamte konfliktbeladene
Region geliefert. Dies heizt den Krieg an, statt ihn zu
stoppen.
Falls es im Rahmen eines UN-Mandats zu einem in-
ternational geführten Engagement kommen sollte, unter-
stützen wir eine Beteiligung Deutschlands im Bereich
der Logistik oder durch Bereitstellung von Infrastruktur.
Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag
nicht zustimmen.
Anlage 12
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia
Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Cornelia
Behm, Viola von Cramon-Taubadel, Harald
Ebner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Hans-Josef
Fell, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt,
Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn),
Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian
Kindler, Tom Koenigs, Oliver Krischer, Stephan
Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias
Lindner, Nicole Maisch, Jerzy Montag,
Dr. Konstantin von Notz, Friedrich Ostendorff,
Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea
Rößner, Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg,
Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel, Daniela
Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie
Wilms und Josef Philip Winkler (alle BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab-
stimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung
der integrierten Luftverteidigung der NATO
auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage
des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung
(Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)
sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom
4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43)
Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Re-
gime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer
friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestim-
mung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt
ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, eth-
nische, konfessionelle und dschihadistische Dimension
gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bis-
lang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Han-
deln für eine friedliche Beilegung des Konflikts ent-
schließen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26611
(A) (C)
(D)(B)
In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für
Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst
gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzun-
gen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle
Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation
Vorschub leisten können.
Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung
deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot daher
von Anfang an sehr kritisch begleitet. Obwohl für uns
die Bündnissolidarität der NATO, die Deutschlands Si-
cherheit über viele Jahrzehnte garantiert hat, ein sehr
hoher Wert ist, hatten wir wesentliche Bedenken ob die-
ses Einsatzes. Das waren im wesentlichen folgende
Punkte:
Erstens. Die Bedrohung, der die Türkei bislang aus-
gesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörser-
granaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen
diesen Beschluss sind Patriot-Systeme wirkungslos.
Zweitens. Die Stationierung der Raketenabwehrsys-
teme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu
einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugver-
botszone machen können, wie sie türkische Regierungs-
vertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins
Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völ-
kerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens
hätte gedroht.
Drittens. Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Sol-
daten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte
innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon
versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen.
Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten sy-
rischen Opposition.
Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen
wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Be-
denken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme
werden nun rund 100 Kilometer entfernt von der Grenze
in einem Ballungszentrum mit etwa 500 000 Einwoh-
nern aufgestellt, sollten sie von dort wegbewegt werden,
wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der
Bundestag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutsch-
bahn für die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch
die Patriot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen
unter dem Kommando der NATO. Das Bundestagsman-
dat schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrich-
tung einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesre-
gierung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit
angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzich-
tet.
Wir wurden zudem in den letzten Tagen Zeugen be-
denklicher Entwicklungen in Syrien. In den Zerfallspro-
zessen des syrischen Regimes schwinden die klaren
Kommandostrukturen der Armee. Es ist nun denkbar,
dass einzelne Kräfte die – im Sinne des Regimes eigent-
lich irrationale – Entscheidung treffen könnten, die Tür-
kei mit ballistischen Raketen zu beschießen. Die Patriot-
Systeme können zur Abwehr dieser Bedrohung dienen,
Menschenleben retten und damit gegebenenfalls das Es-
kalationspotenzial eines solchen Angriffs mindern.
Die letzten Äußerungen der russischen Regierung
deuten darauf hin, dass auch Moskau sich der Dynamik
dieses Zerfallsprozesses und seiner Gefahren zuneh-
mend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die
Stationierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provo-
kative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multila-
teralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt
entgegensteht.
Deshalb werden wir dem Mandat zustimmen. Diese
Zustimmung ist verbunden mit einer hohen Wachsam-
keit über den genauen Einsatz der Systeme. Unsere
Fraktion wird die Bundesregierung darauf drängen, ih-
ren Informationspflichten genauestens nachzukommen.
Diese Zustimmung ist darüber hinaus mit der drin-
genden Aufforderung an die Regierung verbunden, sich
auch und vor allem auf ziviler Ebene solidarisch zu zei-
gen mit der gewaltfreien syrischen Opposition und den
Nachbarstaaten, die Hunderttausende Flüchtlinge aufge-
nommen haben. Das bisherige Handeln der Bundes-
regierung hier ist beschämend. Es liefert einerseits
denjenigen Kräften in der Türkei Vorschub, die die Part-
nerschaft ihres Landes in der NATO und den Annähe-
rungsprozess an die EU kritisieren, und beschädigt ande-
rerseits massiv die Glaubwürdigkeit Deutschlands als
Partner der syrischen Zivilgesellschaft beim Aufbau ei-
ner neuen, demokratischen Staatsordnung nach dem
Ende des bewaffneten Konflikts.
Anlage 13
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuss für Gesundheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bericht der Bundesregierung über die Durch-
führung des Stammzellgesetzes (Vierter Stammzellbe-
richt)
– Drucksachen 17/4760, 17/5122 Nr. 1.3 –
– Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung
Technikfolgenabschätzung (TA)
Pharmakologische Interventionen zur Leistungssteige-
rung als gesellschaftliche Herausforderung
– Drucksache 17/7915 –
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
tung abgesehen hat.
26612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 17/8856 Nr. A.1
Ratsdokument 5072/12
Drucksache 17/10710 Nr. A.2
EuB-BReg 40/2012
Drucksache 17/10710 Nr. A.7
Ratsdokument 11045/12
Drucksache 17/10710 Nr. A.8
Ratsdokument 11455/12
Innenausschuss
Drucksache 17/8515 Nr. A.15
Ratsdokument 5469/12
Drucksache 17/8856 Nr. A.2
Ratsdokument 5833/12
Drucksache 17/8856 Nr. A.3
Ratsdokument 5834/12
Drucksache 17/8856 Nr. A.4
Ratsdokument 5852/12
Drucksache 17/8856 Nr. A.5
Ratsdokument 5853/12
Drucksache 17/10208 Nr. A.7
Ratsdokument 10950/12
Drucksache 17/10710 Nr. A.14
EP P7_TA-PROV(2012)0207
Drucksache 17/10710 Nr. A.15
EP P7_TA-PROV(2012)0226
Drucksache 17/10710 Nr. A.21
Ratsdokument 12591/12
Drucksache 17/10898 Nr. A.2
Ratsdokument 13212/12
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Drucksache 17/3608 Nr. A.16
Ratsdokument 13872/10
Drucksache 17/11242 Nr. A.6
Ratsdokument 14411/12
Drucksache 17/11439 Nr. A.8
Ratsdokument 15339/12
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Drucksache 17/11617 Nr. A.8
Ratsdokument 15254/12
Ausschuss für Gesundheit
Drucksache 17/10898 Nr. A.11
Ratsdokument 12036/12
Drucksache 17/11242 Nr. A.7
Ratsdokument 14394/12
Drucksache 17/11242 Nr. A.10
Ratsdokument 14514/12
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit
Drucksache 17/10028 Nr. A.8
Ratsdokument 9740/12
Drucksache 17/11242 Nr. A.12
Ratsdokument 14398/12
Drucksache 17/11617 Nr. A.12
Ratsdokument 15500/12
215. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 41, ZP 8 Wahlrechtsreform
TOP 42 Alterssicherung und Altersarmut von Frauen
TOP 43 Bundeswehreinsatz (Türkei)
TOP 44 Situation von Genossenschaften
TOP 10 Situation von Opfern von Menschenhandel
ZP 9 Aktuelle Stunde zu der Kostenexplosion bei S21und BER
Anlagen