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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/215 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 215. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 41: a) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 17/11819) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach- ten Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundes- wahlgesetzes (Drucksache 17/11820) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dagmar Enkelmann, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 17/11821) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 42: Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Alterssicherung und Al- tersarmut von Frauen in Deutschland (Drucksachen 17/9431, 17/11666) . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26507 A 26507 B 26507 B 26507 C 26509 D 26511 D 26513 C 26515 B 26516 A 26517 C 26519 C 26520 C 26521 B 26522 B 26523 C 26524 D 26526 C 26527 C 26529 B 26529 B 26531 A 26533 B 26534 B 26535 D 26536 B 26538 A 26540 B 26542 C 26544 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 43: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Entsendung be- waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftver- teidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Arti- kel 51 der Charta der Vereinten Natio- nen) sowie des Beschlusses des Nord- atlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Drucksachen 17/11783, 17/11892) . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/11893) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: a) Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff, Burkhard Lischka, Sebastian Edathy, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Genossenschaftsgründungen er- leichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten (Drucksache 17/9976 (neu)) . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Johanna Voß, Dr. Kirsten Tackmann, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Genossenschaften aktiv för- dern, Mitgliedschaften erleichtern und unterstützen (Drucksache 17/11828) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Beate Walter- Rosenheimer, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kleine und Kleinstgenossenschaften stärken, Bürokratie abbauen (Drucksache 17/11579) . . . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Detlef Seif (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Johanna Voß (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von den Abgeordneten Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Memet Kilic, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschen- handel in Deutschland (Drucksache 17/10843) . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 9: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verantwor- tung der Bundesregierung angesichts der Kostenexplosion bei Infrastrukturgroßpro- jekten S 21 und BER . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26545 B 26546 B 26547 D 26550 A 26551 C 26553 C 26553 C 26553 D 26555 A 26556 C 26557 D 26559 A 26560 B 26561 A 26565 C 26561 C 26561 C 26561 D 26561 D 26563 D 26567 B 26569 A 26570 B 26571 C 26572 D 26573 D 26574 D 26575 A 26576 A 26577 B 26578 C 26579 C 26580 C 26581 C 26581 D 26583 A 26584 A 26584 D 26586 A 26587 B 26588 C 26590 A 26591 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 III Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab- stimmung zu dem Änderungsantrag der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Ge- setzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (214. Sitzung, Seite 26368, Tagesordnungs- punkt 24 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab- stimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tier- schutzgesetzes (214. Sitzung, Seite 26406, Ta- gesordnungspunkt 24 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse- kretärs Enak Ferlemann auf die Frage 24 des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786) (213. Sitzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatsse- kretärs Enak Ferlemann auf die Frage 25 des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786) (213. Sitzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU) zu den Ab- stimmungen zu den Anträgen: – Verbot des Fracking in Deutschland – Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland – Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus- wirkungen von Fracking zügig umsetzen (214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesordnungspunkt 5) . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewa- chungsunternehmen auf Seeschiffen – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste im Kampf gegen Piraterie zertifizieren und kontrollieren – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas- send regulieren und zertifizieren – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Internationale Ächtung des Söld- nerwesens und Verbot privater militäri- scher Dienstleistungen aus Deutschland (214. Sitzung, Tagesordnungspunkte 21 a bis 21 c und Zusatztagesordnungspunkt 6) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung be- waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbst- verteidigung (Artikel 51 der Charta der Ver- einten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta- gesordnungspunkt 43) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Monika Lazar und Hans-Christian Ströbele (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na- mentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Ent- sendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidi- gung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . 26592 B 26593 B 26594 C 26595 D 26597 A 26598 A 26600 A 26602 A 26602 B 26602 D 26604 A 26606 B 26606 C 26607 B 26607 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar- tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs- punkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Peter Danckert, Angelika Graf (Rosen- heim), Dr. Bärbel Kofler, Steffen-Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Swen Schulz (Spandau), Dr. Marlies Volkmer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung be- waffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbst- verteidigung (Artikel 51 der Charta der Ver- einten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta- gesordnungspunkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Hans-Josef Fell, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie Wilms und Josef Philip Winkler (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Er- suchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar- tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs- punkt 43) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26608 B 26609 B 26610 C 26611 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26507 (A) (C) (D)(B) 215. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26597 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 14.12.2012 Binder, Karin DIE LINKE 14.12.2012 Brinkmann (Hildes- heim), Bernhard SPD 14.12.2012 Brugger, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2012 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.12.2012 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 14.12.2012 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 14.12.2012 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 14.12.2012 Glos, Michael CDU/CSU 14.12.2012 Göppel, Josef CDU/CSU 14.12.2012 Golombeck, Heinz FDP 14.12.2012 Gottschalck, Ulrike SPD 14.12.2012 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 14.12.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 14.12.2012 Höger, Inge DIE LINKE 14.12.2012 Humme, Christel SPD 14.12.2012 Jung (Konstanz), Andreas CDU/CSU 14.12.2012 Kudla, Bettina CDU/CSU 14.12.2012 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 14.12.2012 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.12.2012 Möhring, Cornelia DIE LINKE 14.12.2012 Nink, Manfred SPD 14.12.2012 Ortel, Holger SPD 14.12.2012 Özoğuz, Aydan SPD 14.12.2012 Poß, Joachim SPD 14.12.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 14.12.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.12.2012 Schmidt (Bochum), Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2012 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 14.12.2012 Skudelny, Judith FDP 14.12.2012 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 14.12.2012 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2012 Dr. Wadephul, Johann CDU/CSU 14.12.2012 Wagner (Schleswig), Arfst BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.12.2012 Weinberg, Harald DIE LINKE 14.12.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 14.12.2012 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 14.12.2012 Zapf, Uta SPD 14.12.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 26598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Ge- setzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (214. Sitzung, Seite 26368, Tagesordnungspunkt 24 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 509; davon ja: 210 nein: 298 enthalten: 1 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Petra Crone Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Dr. Eva Högl Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Angelika Krüger-Leißner Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Andrea Nahles Dietmar Nietan Thomas Oppermann Heinz Paula Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Ulla Schmidt (Aachen) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Dr. Lukrezia Jochimsen Harald Koch Jutta Krellmann Ralph Lenkert Ulla Lötzer Thomas Lutze Dorothée Menzner Kornelia Möller Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Viola von Cramon-Taubadel Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Jerzy Montag Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann E. Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Ulrich Schneider Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Markus Tressel Jürgen Trittin Daniela Wagner Beate Walter-Rosenheimer Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26599 (A) (C) (D)(B) Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Hermann Kues Günter Lach Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg- Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Patrick Döring Mechthild Dyckmans Hans-Werner Ehrenberg Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Holger Krestel Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) 26600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg von Polheim Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Manfred Todtenhausen Dr. Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Dr. Egon Jüttner Anlage 3 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (214. Sitzung, Seite 26406, Tagesordnungspunkt 24 a) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 509; davon ja: 162 nein: 298 enthalten: 49 Ja SPD Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Gerd Bollmann Klaus Brandner Willi Brase Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Petra Crone Sebastian Edathy Ingo Egloff Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Günter Gloser Angelika Graf (Rosenheim) Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Wolfgang Gunkel Hans-Joachim Hacker Bettina Hagedorn Klaus Hagemann Hubertus Heil (Peine) Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Dr. Eva Högl Josip Juratovic Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ulrich Kelber Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe (Leipzig) Angelika Krüger-Leißner Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Ullrich Meßmer Dr. Matthias Miersch Franz Müntefering Andrea Nahles Dietmar Nietan Thomas Oppermann Heinz Paula Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Karin Roth (Esslingen) Marlene Rupprecht (Tuchenbach) Anton Schaaf Axel Schäfer (Bochum) Bernd Scheelen Marianne Schieder (Schwandorf) Ulla Schmidt (Aachen) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Rolf Schwanitz Stefan Schwartze Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Dr. h. c. Wolfgang Thierse Franz Thönnes Ute Vogt Dr. Marlies Volkmer Heidemarie Wieczorek-Zeul Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Dagmar Ziegler Manfred Zöllmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Cornelia Behm Birgitt Bender Viola von Cramon-Taubadel Katja Dörner Harald Ebner Hans-Josef Fell Dr. Thomas Gambke Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Bettina Herlitzius Priska Hinz (Herborn) Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Ingrid Hönlinger Thilo Hoppe Uwe Kekeritz Katja Keul Memet Kilic Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Ute Koczy Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Agnes Krumwiede Stephan Kühn Renate Künast Markus Kurth Undine Kurth (Quedlinburg) Monika Lazar Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Jerzy Montag Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Dr. Hermann Ott Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Krista Sager Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Dr. Gerhard Schick Ulrich Schneider Dorothea Steiner Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn Markus Tressel Jürgen Trittin Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26601 (A) (C) (D)(B) Daniela Wagner Beate Walter-Rosenheimer Wolfgang Wieland Dr. Valerie Wilms Josef Philip Winkler Nein CDU/CSU Ilse Aigner Peter Altmaier Peter Aumer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. Christoph Bergner Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Hartwig Fischer (Göttingen) Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Norbert Geis Alois Gerig Eberhard Gienger Peter Götz Dr. Wolfgang Götzer Ute Granold Reinhard Grindel Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Markus Grübel Manfred Grund Monika Grütters Olav Gutting Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Ernst Hinsken Christian Hirte Robert Hochbaum Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Joachim Hörster Anette Hübinger Hubert Hüppe Thomas Jarzombek Dieter Jasper Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung (Konstanz) Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Alois Karl Bernhard Kaster Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Eckart von Klaeden Ewa Klamt Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Manfred Kolbe Dr. Rolf Koschorrek Hartmut Koschyk Thomas Kossendey Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Hermann Kues Günter Lach Andreas G. Lämmel Katharina Landgraf Ulrich Lange Dr. Max Lehmer Paul Lehrieder Dr. Ursula von der Leyen Ingbert Liebing Matthias Lietz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Dr. Thomas de Maizière Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Dr. Michael Meister Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Marlene Mortler Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Franz Obermeier Eduard Oswald Henning Otte Dr. Michael Paul Rita Pawelski Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Beatrix Philipp Ronald Pofalla Christoph Poland Ruprecht Polenz Eckhard Pols Thomas Rachel Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Klaus Riegert Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Dr. Christian Ruck Erwin Rüddel Albert Rupprecht (Weiden) Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Annette Schavan Dr. Andreas Scheuer Karl Schiewerling Norbert Schindler Tankred Schipanski Georg Schirmbeck Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Dr. Hans-Peter Uhl Arnold Vaatz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Stefanie Vogelsang Andrea Astrid Voßhoff Marco Wanderwitz Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier- Becker Dr. Matthias Zimmer Wolfgang Zöller Willi Zylajew FDP Jens Ackermann Christian Ahrendt Christine Aschenberg- Dugnus Daniel Bahr (Münster) Florian Bernschneider Sebastian Blumenthal Claudia Bögel Nicole Bracht-Bendt Klaus Breil Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Marco Buschmann Sylvia Canel Helga Daub Patrick Döring Mechthild Dyckmans Hans-Werner Ehrenberg Rainer Erdel Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Heinz Golombeck Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Manuel Höferlin Birgit Homburger Heiner Kamp Michael Kauch Dr. Lutz Knopek Pascal Kober Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Sebastian Körber Holger Krestel 26602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Patrick Kurth (Kyffhäuser) Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Lars Lindemann Dr. Martin Lindner (Berlin) Michael Link (Heilbronn) Dr. Erwin Lotter Oliver Luksic Patrick Meinhardt Gabriele Molitor Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Martin Neumann (Lausitz) Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg von Polheim Dr. Birgit Reinemund Dr. Peter Röhlinger Dr. Stefan Ruppert Björn Sänger Christoph Schnurr Jimmy Schulz Marina Schuster Dr. Erik Schweickert Werner Simmling Judith Skudelny Dr. Hermann Otto Solms Joachim Spatz Dr. Max Stadler Torsten Staffeldt Dr. Rainer Stinner Stephan Thomae Manfred Todtenhausen Dr. Florian Toncar Serkan Tören Johannes Vogel (Lüdenscheid) Dr. Daniel Volk Dr. Guido Westerwelle Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Enthalten CDU/CSU Dr. Egon Jüttner DIE LINKE Jan van Aken Agnes Alpers Herbert Behrens Matthias W. Birkwald Steffen Bockhahn Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Dr. Martina Bunge Roland Claus Dr. Diether Dehm Heidrun Dittrich Werner Dreibus Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Dr. Barbara Höll Andrej Hunko Dr. Lukrezia Jochimsen Harald Koch Jutta Krellmann Ralph Lenkert Ulla Lötzer Thomas Lutze Dorothée Menzner Kornelia Möller Niema Movassat Thomas Nord Petra Pau Jens Petermann Richard Pitterle Ingrid Remmers Paul Schäfer (Köln) Kathrin Senger-Schäfer Raju Sharma Sabine Stüber Alexander Süßmair Dr. Kirsten Tackmann Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Johanna Voß Halina Wawzyniak Jörn Wunderlich Sabine Zimmermann fraktionsloser Abgeordneter Wolfgang Nešković Anlage 4 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 24) (213. Sit- zung): Wie ist das weitere Vorgehen der Bundesregierung in Be- zug auf den Elbe-Saale-Kanal (Saale-Seitenkanal), und wird die Bundesregierung auf Basis des Gutachtens der Firma Planco Consulting GmbH vom Juli 2012 die weitere Planung für den Kanal einstellen (bitte Begründung angeben)? Die begrenzten Investitionsmittel, die dem Bund für In- frastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen zur Verfü- gung stehen, zwingen zur Priorisierung von Maßnahmen und zur Konzentration der Investitionsmittel auf drin- gende Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen. Der für Ausbaumaßnahmen verfügbare Anteil ist durch die laufenden Maßnahmen bereits so weit ausge- schöpft, dass bei der aktuell gültigen Investitionslinie für Wasserstraßeninfrastrukturmaßnahmen auf absehbare Zeit praktisch keine Spielräume für den Beginn neuer Maßnahmen bestehen. Dies betrifft auch den Ausbau der Saale-Mündungsstrecke. Anlage 5 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 25) (213. Sit- zung): Wann soll mit der Realisierung des planfestgestellten zweistreifigen Neubaus der B 6 begonnen werden, und wie werden die Kosten im Einzelnen verteilt? Die planfestgestellte Maßnahme „B 6 Ausbau west- lich Cossebaude“ beinhaltet den grundhaften Ausbau mit Regelquerschnitt der Bundesstraße westlich der Ortslage Cossebaude. Die genehmigten Gesamtkosten betragen 9,8 Millionen Euro, davon entfallen 7,7 Millionen Euro auf den Bund, 0,2 Millionen Euro auf die Stadt Dresden, 1,5 Millionen Euro auf die DB AG und 0,4 Millionen Euro auf unterschiedliche Medienträger. Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wird aktuell verhandelt. Sperrpausen für den dringend erforderlichen Ersatzneubau der Straßenüberführung werden seitens der DB AG frühestens ab 2015 in Aussicht gestellt, da die unterführte Bahnstrecke derzeit als Umleitungsstre- cke genutzt wird. Für die ebenfalls in Verhandlung stehende Vereinba- rung mit Vattenfall (Rohrbahnbrücke am Pumpspeicher- werk Niederwartha) wird derzeit eine geänderte techni- sche Lösung erarbeitet. Das Land Sachsen, hier das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr, beabsichtigt ab Herbst 2013 mit bauvorbereitenden Maßnahmen (Baumfällungen, Baufeldfreimachungen) zu beginnen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hermann Kues (CDU/CSU): zu den Abstimmungen zu den Anträgen: – Verbot des Fracking in Deutschland – Moratorium für die Fracking-Technologie in Deutschland Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26603 (A) (C) (D)(B) – Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus- wirkungen von Fracking zügig umsetzen (214. Sitzung, Tagesordnungspunkt 45 und Zu- satztagesordnungspunkt 5) Den Anträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und folge deswegen den Be- schlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Meine Position in der Sache geht aber über die Ausschussempfehlung hinaus. Deshalb erkläre ich wie folgt: Für mich hat in Verbindung mit der Fracking-Diskus- sion Sicherheit höchste Priorität. Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können. Die Bedingungen der Fracking-Studie des Bun- desumweltministeriums vom August 2012 gelten nach wie vor. Fracking ist verboten, solange keine ausrei- chend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von Fracking vorliegen. Verständlicherweise gibt es in den betroffenen Regio- nen ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden sind. Die Sorgen der Menschen vor Ort gilt es im Ge- setzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Gleichwohl ergibt sich in Niedersachsen ein wesentlich differenzier- teres Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes über Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag- vormittag ein Expertengespräch zum Thema anberaumt, dessen Expertise es selbstverständlich abzuwarten gilt, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Inso- fern ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 45 an die- sem Donnerstag für die Opposition lediglich ein Instru- ment für wahlkampftaktische Zwecke. Das in den oben angegebenen Drucksachen von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geforderte Fracking-Verbot ist nach dem gegenwärtig gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas- bzw. Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmi- gung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover ein einklagbares Bohrrecht be- steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Gegen- satz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung des Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktika- bel ist, weil dazu eine Mehrheit im Bundesrat fehlt und das Prozedere zu lange dauern würde. Bislang wird in Niedersachsen kein Erdgas aus un- konventionellen Quellen – Schiefergas – gefördert. Al- lerdings haben verschiedene Unternehmen bereits An- träge zu Bohrprojekten sogenannter unkonventioneller Erdgasvorkommen gestellt. Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims- phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden. Ein am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des geltenden Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydrau- lische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgas- lagerstätten in Niedersachsen“. Diese gelten sowohl für weiterhin zugelassene Bohrungen nach Tightgas – Sand- stein, konventionell – als auch für Shalegas – Schiefer- gestein, unkonventionell –, für das andere Fracking- Methoden notwendig sind. Nach diesem neuen Runderlass werden alle Anträge zu Bohrgenehmigungen einem neuen, verschärften Ver- fahren unterzogen, das folgende Auflagen hat: Fracking ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mine- ralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebie- ten – Wassergefährdungsklassen I bis III – und erdbe- bengefährdeten Gebieten verboten. Des Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah- rens beteiligt und müssen deren Fragen von den Antrag- stellern berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbe- hörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen Prüfung angewiesen. Das ersetzt zwar nicht die gefor- derte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist aber für die Interimsphase ein praktikabler Kompromiss zur Verschärfung der Auflagen. Die chemischen Stoffe der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nicht- toxische Stoffe zu ersetzen. Dieser Runderlass des Lan- desbergamtes zeigt, dass die Genehmigungspraxis auf der Basis des noch geltenden Bergrechts auf Landes- ebene bereits verschärft wurde. Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nie- dersachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtli- chen Bedingungen nach dem Auslaufen des Morato- riums im Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese werden nun mit dem Vorliegen der Fracking-Gutachten in den beteiligten Ressorts in einem Gesetzentwurf er- arbeitet. Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP – wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen sein wie eine generelle Beweislastumkehr für Bergschä- den. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende, transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmigung des Probefracking. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kommunen. Das Lagerstät- tenwasser ist ebenso zu untersuchen wie das verpresste Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüber- schreitend sein können, ist es geboten, auf entsprechend hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Wert zu legen. Als das am meisten betroffene Bundesland hat Nie- dersachsen ein großes Interesse an Erhaltung und Ent- wicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtli- chen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Die bergbaurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen sind der erste Schritt in die richtige Richtung. 26604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung ei- nes Zulassungsverfahrens für Bewachungs- unternehmen auf Seeschiffen – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste im Kampf gegen Piraterie zertifizieren und kontrollieren – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas- send regulieren und zertifizieren – Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag: Internationale Ächtung des Söld- nerwesens und Verbot privater militärischer Dienstleistungen aus Deutschland (214. Sitzung, Tagesordnungspunkte 21 a bis c und Zusatztagesordnungspunkt 6) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Erneut zeigt die Koalition Flagge für die maritime Wirtschaft in Deutsch- land. Nach der Modernisierung des Flaggenrechts und damit des Maritimen Bündnisses, die wir kürzlich hier diskutieren und beschließen durften, schaffen wir nun Rechtssicherheit in den Fragen der maritimen Sicherheit. Ganz konkret liegt Ihnen der Gesetzentwurf für die Zulassung von Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen vor. Natürlich wissen wir, dass in der Praxis Bewachungs- unternehmen auf Handelsschiffen bereits Realität sind. Mit der Zulassung dieser Sicherheitsdienstleister wird nun einerseits dafür Sorge getragen, dass zuverlässiges und seriöses Bewachungspersonal an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge fährt, und andererseits wird die notwendige Sicherheit für die deutschen Handelsschiffe gewährleistet. Eine weitere Herausforderung bestand da- rin, die Balance zwischen größtmöglicher Sicherheit und Attraktivität der deutschen Flagge zu halten; denn Letz- teres steht im Kontext unserer maritimen Agenda, die den Schifffahrtsstandort Deutschland stärken will, indem deutlich mehr Schiffe unter der Bundesflagge fahren und das Know-how der fast 400 000 Beschäftigten auch in der Zukunft den Standort Deutschland auszeichnen wird. Die Voraussetzungen sind in dieser Koalition geschaffen worden. Lassen Sie mich zu Beginn auf die positive Entwick- lung der rückläufigen Piratenangriffe zu sprechen kom- men. Schon im Jahr 2011 ist die Zahl der Geiselnahmen im Zusammenhang mit Angriffen durch Piraten weltweit von 1181 im Jahr 2010 auf 802 zurückgegangen. Das In- ternational Maritime Bureau, IMB, verzeichnete bis Ende Mai 2012 rund um das Horn von Afrika 60 Pira- tenangriffe. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier erneut ein signifikanter Rückgang zu registrieren. Die Fachpresse und Experten begründen diese guten Nachrichten unter anderem mit dem verbesserten Selbstschutz, wie etwa der Einhaltung der Best-Management-Practices-Verhal- tensregeln der International Maritime Organization, IMO, aber auch mit der effektiven Arbeit der internatio- nalen Seestreitkräfte. Der Atalanta-Einsatz ist ein Erfolg. Neben dem Schutz der freien Seefahrt tragen unsere Sol- daten auch dazu bei, dass humanitäre Hilfslieferungen nach Somalia erfolgen. Die Versorgung von rund 4 Mil- lionen Menschen in Ostafrika ist sicherzustellen, die auf unsere humanitäre Hilfe angewiesen sind. Dank der Es- kortierung durch Einsatzkräfte der EU-Mission Atalanta konnten seit 2008 mehr als 130 Schiffstransporte des UN-Welternährungsprogramms ihre somalischen Ziel- häfen sicher erreichen. An dieser Stelle sollten wir allen beteiligten Kräften einmal herzlich danken. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, ich freue mich wirklich, dass Sie nun offenbar unser er- folgreiches Engagement in der maritimen Politik aner- kennen und nun unserem Gesetzentwurf zustimmen wol- len. Es sei an dieser Stelle erinnert, dass Sie vor einigen Monaten in diesem Hohen Haus der deutschen Beteili- gung am erweiterten Atalanta-Einsatz Ihre Zustimmung versagt haben. Offenbar sind diesmal Wahlkampfüberle- gungen ausgeblieben, und das Interesse an der Sicherheit für die an Bord hart arbeitenden Seeleute hat überwogen. Dafür danke ich Ihnen! Die nun eingeleitete Zulassung ist ein weiterer Bau- stein für die Sicherheit an Bord der Seeschiffe. Die Union hat in dieser Bundesregierung, aber auch unter der Großen Koalition bereits seit 2008 unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, etwa, wie schon erwähnt, durch die Beteiligung der Bundeswehr im Zuge internationaler Einsätze, um die humanitären Hilfslieferungen für das afrikanische Krisengebiet zu sichern und um natürlich dem auftretenden Phänomen der Schiffs- und Besat- zungsentführungen sowie der Lösegelderpressung wirk- sam entgegenzutreten. Der Aufbau staatlicher Strukturen als Voraussetzung zum wirtschaftlichen Wiederaufbau in Somalia und zu der damit verbundenen Eindämmung von Hunger und Armut ist ebenfalls eine wesentliche Maß- nahme, der sich Deutschland verpflichtet fühlt. Die Bun- desrepublik leistet hier einen wichtigen Beitrag: Deutsche Soldaten partizipieren beispielsweise auch an der EU-ge- führten Ausbildungsmission EUTM Somalia. Bislang konnten dadurch 3 000 Soldaten der somalischen Über- gangsregierung in Uganda ausgebildet werden. Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, dass Deutschland sich neben der Beteiligung an der Opera- tion Atalanta künftig auch die EU-Mission EUCap Nes- tor unterstützen wird. EUCap Nestor wird nun neben So- malia auch Dschibuti, Kenia und den Seychellen helfen, eigene Kapazitäten zur Sicherung ihrer Seegebiete aus- zubauen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird damit ein weiterer wichtiger Beitrag zur Schaffung maritimer Sicherheit am Horn von Afrika geleistet. Im Februar 2010 wurde als Reaktion auf die weltweit steigenden Piraterievorfälle das Piraterie-Präventions- zentrum bei der Bundespolizei See in Neustadt in Hol- stein geschaffen. Diese Einrichtung bietet den deutschen Reedern unterschiedliche Dienstleistungen zur Vorbeu- gung möglicher Attacken durch Piraten an. Mit Risiko- analysen, der Darstellung technischer Präventionsmaß- nahmen wie etwa der aktiven Abwehr durch nautische Manöver und der Vermittlung von Verhaltensgrundsät- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26605 (A) (C) (D)(B) zen ist eine wichtige Anlaufstelle eingerichtet worden. Die deutschen Reeder sind gesetzlich dazu angehalten, die Eigensicherung ihrer Schiffe zu unterstützen und die Umsetzung der Best Management Practices zu gewähr- leisten. Sie sehen, die unionsgeführten Bundesregierun- gen haben in vielfältiger Weise zu Verbesserungen der Gefahrenabwehr auf Handelsschiffen beigetragen. Darüber hinaus informiert die Bundespolizei durch Vorträge, Seminare und Workshops, steht zur individuel- len Beratung zur Verfügung und trainiert Reeder. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Einrichtung von so- genannten Safety Rooms an Bord der Schiffe. Diese mit besonderen Schutzmaßnahmen ausgestatteten „Panik- räume“ bieten im Ernstfall Schutz vor möglichen Geisel- nahmen, die durch Lösegeldforderungen für die Piraten besonders attraktiv sind. Neben dem hoheitlichen Enga- gement der Bundeswehr in internationalen Einsätzen und der präventiven Arbeit durch die Bundespolizei kommt es also auch auf die verpflichtenden Maßnahmen an, die durch die deutschen Reeder gewährleistet sein müssen. Doch lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzent- wurf der Regierungskoalition kommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den beteiligten Ressorts, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundes- ministerium des Innern, zu bedanken, dass es ihnen ge- lungen ist, trotz der schwierigen rechtlichen und inhalt- lich komplexen Problematik bei der Zulassung von privaten Sicherheitsunternehmen einen Gesetzentwurf vorzulegen. Da uns bewusst war, dass die Anwesenheit von privaten Sicherheitsunternehmen an Bord von Schif- fen bereits Realität ist und auch ein hohes Maß an Si- cherheit gewährleistet, bestand die Herausforderung nun darin, allen Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen. Um es noch einmal festzuhalten: Bisher ist der Ein- satz privater Sicherheitsunternehmen nicht verboten, sondern nur nicht geregelt, da wir es hier mit einer Son- dersituation zu tun haben, deren Ausmaß und Konse- quenzen erst in den letzten Jahren deutlich wurden. Der Einsatz von Bewachungsunternehmen auf hoher See stellt aus sicherheitstechnischer Perspektive eine Son- dersituation dar, zumal, anders als auf dem Festland, keine hoheitlichen Kräfte angefordert werden können. Insofern müssen die privaten Sicherheitsunternehmen höchsten Anforderungen entsprechen. Das Erfordernis von Bewachungsunternehmen wird schnell sichtbar, denn der Erfolg gibt ihnen recht: Sofern Bewachungsun- ternehmen an Bord von Handelsschiffen waren, ließen die Piraten von ihrem geplanten Angriff ab, oder die An- griffe konnten erfolgreich abgewehrt werden. Die Bun- desregierung hat in den letzten Monaten in Abstimmung mit Verbänden und Koalitionsabgeordneten nun ein Er- gebnis präsentiert, das dem Anspruch Rechnung trägt, diese Maßnahmen auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung gilt es, die Heraus- forderung zu meistern, der Besatzung den nötigen Schutz vor etwaigen Angriffen zu ermöglichen und da- bei aber die Gefahr zu minimieren, dass Menschen zu Schaden kommen. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann nicht nur ausschließlich durch die EU-geführte Atalanta- Mission erfüllt werden. In einem Seegebiet, das 18-mal größer ist als Deutschland, ist die Bedrohung für die Schiffsbesatzung und den freien Warenverkehr nach wie vor hoch. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass 95 Pro- zent des internationalen Warenverkehrs und 90 Prozent der europäischen Güterexporte an Drittstaaten über den Seeweg erfolgen. Nach den Krisenjahren 2008 und 2009 hat sich der Welthandel und damit auch die maritime Wirtschaft leicht erholen können. Das führt nun erfreuli- cherweise dazu, dass der internationale Seeverkehr sei- nen Wachstumsprozess fortsetzt. Auch wenn die Wahr- scheinlichkeit eines Piratenüberfalls unter 1 Prozent liegt und wir 2011 einen Rückgang von Angriffen durch Pira- ten verzeichnen dürfen, ist der Anlass zur Sorge nach wie vor gegeben. Ein wachsender Schiffsverkehr bedeu- tet einerseits wirtschaftlich positive Effekte, allerdings auch zusätzliche Angriffsmöglichkeiten für die Piraten. Insbesondere vor den Küsten Somalias, an denen 236 der 439 Attacken im Jahr 2011 erfasst wurden, muss also weiter aktiv Pirateriebekämpfung betrieben werden. Auch wenn die Erfolgsquote der Piraten in den letzten zwei Jahren, insgesamt betrachtet, erheblich gesunken ist, besteht kein Grund zum Aufatmen. Hinzu kommt, dass sich vor der Küste Nigerias eine neue Gefährdungs- region herauszukristallisieren scheint. Auch wenn die staatlichen Strukturen in diesem Land noch besser funk- tionieren als in Somalia, birgt gerade dieser Umstand eine Gefahr: Die Piraten haben nicht die Zeit, lange Ver- handlungen um Lösegelder zu führen, sondern wollen binnen kürzester Zeit materielle Erfolge erzielen. Sie können sich vorstellen, dass die Aggressivität unter den Tätern dadurch nicht geschmälert wird. Sie sehen, die Herausforderungen zur Bekämpfung der modernen Pira- terie bleiben bestehen. Umso bedeutsamer ist es, dass Bewachungsunterneh- men eingesetzt werden, die über die nötige Professiona- lität, Zuverlässigkeit und ausreichend Erfahrung verfü- gen. An erster Stelle muss hier Rechtssicherheit geboten werden. Dieser Forderung der Reeder wird die Bundes- regierung nachkommen, indem von den Bewachungsun- ternehmen und ihren Mitarbeitern eindeutige Anforde- rungsprofile gesetzlich eingefordert werden. Dabei geht es vor allem um die fachliche, der besonderen Situation auf den Schiffen angepasste Qualifikation und Eignung derjenigen, die für zusätzliche Sicherheit an Bord sorgen sollen. Das Personal muss neben den sicherheitstechni- schen Anforderungen auch über maritime Kenntnisse verfügen; denn die Leistungen werden auf hoher See er- bracht und bedürfen einer gewissen Vertrautheit mit den Vorgängen an Bord eines Schiffes. Allein hieran wird der Regelungsbedarf deutlich, dem die Bundesregierung nachkommt. Sie orientiert sich dabei an den noch vor- läufigen Leitlinien der IMO. Die Bundesregierung rich- tet sich dabei auch nach europäischen Nachbarn, die ebenfalls Bewachungsunternehmen zertifizieren. Mit der Orientierung an europäischen Standards bilden wir ver- gleichbare und rechtlich verbindliche Normen für inter- nationale Bewachungsunternehmen, die zügig zugelas- sen werden können. Für unsere Seeleute und die deutschen Reeder wird eine notwendige Rahmenbedin- gung für zusätzliche Sicherheit an Bord geschaffen. Die 26606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Zulassung der Bewachungsunternehmen über das Bun- desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Unter- stützung der Bundespolizei erfolgen zu lassen, ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion richtig. Die ebenfalls notwendig gewordene Änderung des Waffenrechts sowie deren über die Bundesländer zu er- folgende Bearbeitung sind mit dem vorliegenden Ge- setzentwurf gleichfalls unbürokratisch gelöst: Dank der erfolgreichen Abstimmung zwischen Bund und betroffe- nen Ländern ist es gelungen, die Erlaubniserteilung hin- sichtlich des Waffenrechts über die Freie und Hansestadt Hamburg abzuwickeln. Den Bewachungsunternehmen wird damit ein föderales und behördliches Durcheinan- der erspart. Wir haben in unserem Änderungsantrag die Hinweise des Bundesrates aufgegriffen und zugesagt, die Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Bewa- chungsunternehmens zu verschärfen und an die für das eingesetzte Bewachungspersonal geltenden Regelungen anzugleichen. Der Bundesrat hat im Gegenzug auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Abschließend möchte ich auf die Notwendigkeit hin- weisen, dass die hierzu parallel ebenfalls erforderliche Rechtsverordnung, die wir unter Parlamentsvorbehalt gestellt haben, nun zügig vorankommt. Diese soll die verschiedenen Verpflichtungen für die Bewachungs- unternehmen enthalten, etwa das Führen eines Prozess- handbuches, das Verfahrensabläufe zur Planung und Durchführung von Einsätzen auf See beschreibt und do- kumentiert. Wichtig ist, dass ausländische und deutsche Unternehmen, die für sich den Markt erst erschließen müssen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit die Zulassung erlangen können und dabei bürokratische Hemmnisse vermieden werden. Die Koalition unterstreicht erneut, dass sie verlässli- cher Partner der maritimen Wirtschaft ist und es auch bleiben wird. Deutschlands Zukunft hängt auch an dieser Branche. Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftvertei- digung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Ta- gesordnungspunkt 43) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Dem Antrag der Bundesregierung stimme ich zu, sofern ers- tens die Stationierung der Patriot-Raketenabwehrsys- teme ausschließlich der Abschreckung dient, also einen allein defensiven Charakter hat, zweitens ihre Einrich- tung nicht der Etablierung oder der Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Staatsgebiet dient, drit- tens sichergestellt ist, dass nicht die Türkei, sondern die NATO die letztendliche Entscheidung über die Patriot- Raketen behält, viertens es bei einer zeitlichen Befris- tung des Mandats bis zum 31. Januar 2014 und einer Kostenbegrenzung von 25 Millionen Euro bleibt, fünf- tens er einen Akt der Bundesverpflichtung gegenüber dem NATO-Partner Türkei bedeutet, welcher wiederum verbunden ist mit der Erwartung, dass es in der Türkei zu einer Verbesserung der Bürgerrechte kommt. Sollten sich eine oder mehrere Voraussetzungen fun- damental verändern, aus einer Defensivstrategie eine of- fensive Strategie werden, beantrage ich eine vorausge- hende Befassung des Deutschen Bundestages. Auf jeden Fall werde ich keiner Entscheidung zustimmen, die zu ei- ner Kriegsbeteiligung der Bundesrepublik führen könnte. Marco Bülow (SPD): Zu meinem Abstimmungsver- halten zum heutigen Tage erkläre ich Folgendes: Deutschland will Patriot-Systeme zum Schutz vor Angriffen aus Syrien in das NATO-Partnerland Türkei schicken. Dabei werden für den Betrieb der zwei deut- schen Patriot-Einheiten circa 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 – weitere 50 sind als Reserve vorgesehen – dienen zur Unterstützung, von Logistik bis zu Sanitätern, und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2014 befristet. Die Türkei ist gegenwärtig vom Syrien-Konflikt der am stärksten betroffene Nato-Partner. Die Vorfälle an der syrisch-türkischen Grenze machen das deutlich. Zudem verfügt das syrische Regime über ballistische Trägersys- teme und über ein Chemiewaffenarsenal. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Assad-Regime die Tür- kei noch stärker gefährden wird. Ich kann deshalb die Bitte der türkischen Regierung um Schutz und Solidari- tät gut nachvollziehen. Es ist gut, dass die SPD-Bundestagsfraktion darauf hingewirkt hat, den defensiven Charakter der Mission klarzustellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt beim NATO-Oberbefehlshaber. Das ist in diesem Fall sehr wichtig. Ich sehe aber auch bestimmte Punkte an diesem Ein- satz kritisch. Im Moment ist kein politischer Wille des syrischen Regimes zu erkennen, gegen die Türkei militärisch vor- zugehen. Die Grenzzwischenfälle, die an erster Stelle zur Begründung der Stationierung bemüht werden, eig- nen sich nicht als Grundlage eines bündnisfalltypischen Beistands. Die Informationspolitik der Bundesregierung war mangelhaft. Die SPD hat sich im Bundestag in den ver- gangenen Tagen bereits mehrfach darüber beklagt, dass sie unzureichend über die Einsatzpläne informiert wor- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26607 (A) (C) (D)(B) den ist. Eine differenzierte Diskussion über diesen Ein- satz gab es leider nicht. Die Verlegung von Patriot-Systemen an die türkisch- syrische Grenze kann dazu führen, dass Deutschland seine Rolle bei der Suche nach einer politischen Ver- handlungslösung verschlechtert. Ich hoffe nicht, dass der Einsatz dazu dient, eine Flugverbotszone über syrischem Territorium einzurich- ten oder zu überwachen und dann im Rahmen der bereits bestehenden Befugnisse AWACS-Flugzeuge eingesetzt werden und dadurch eine mögliche Eskalation dieses Konfliktes riskiert würde. Bei einer Ausweitung des Konfliktes müssten viele Menschen um ihr Leben ban- gen. Ich hielte es für höchst problematisch, wenn die NATO diesen Patriot-Einsatz für geostrategische Ziele ausnutzen würde, zum Beispiel, um einen Raketenab- wehrschirm zu installieren. Derartige Pläne würden sich gezielt gegen den Iran richten – und auch gegen Russ- land. Ich finde es problematisch, dass die geplante deutsche 400-köpfige Expeditionstruppe weder über eine solide ABC-Abwehr verfügt noch über ausreichende medizini- sche Kräfte. Wir müssen alles dafür tun, damit dieser Konflikt auf diplomatischem Weg gelöst wird. Die Solidarität mit dem türkischen Bündnispartner ist mir sehr wichtig. Die- ser Bundeswehreinsatz ist absolut nicht mit anderen mi- litärischen Operationen, wie zum Beispiel in Afghanis- tan, zu vergleichen. Insgesamt liegen mir aber viel zu wenige Informationen vor. Zudem gab es keine ausrei- chende Debatte über die Situation, sodass ich nicht guten Gewissens zu einer eindeutigen Entscheidung kommen kann. Ich werde mich deshalb bei der Entscheidung ent- halten. Die notwendige Debatte und Diskussion muss dringend nachgeholt werden. Hans-Joachim Hacker (SPD): Mit dem Antrag der Bundesregierung wird dem Ersuchen der Türkei gefolgt, deutsche bewaffnete Streitkräfte zur Verstärkung der in- tegrierten Luftverteidigung der NATO einzusetzen. Es ist unbestritten, dass im Bündnisfall Kräfte der Bundes- wehr zur Abwehr eines Angriffes gemäß Art. 5 des NATO-Vertrages zum Einsatz kommen können. Dazu hat sich Deutschland als NATO-Partner verpflichtet. Im vorliegenden Falle sehe ich die Voraussetzungen als nicht gegeben. In ihrem Antrag geht die Bundesre- gierung bei der Entsendung der deutschen Streitkräfte von der Konstellation aus, dass diese für den Fall eines bewaffneten Angriffes auf die Türkei zum Einsatz kom- men sollen. Für den Eintritt eines solchen bewaffneten Angriffs auf die Türkei gibt es derzeit keine belastbaren Fakten. Unstreitig ist, dass es sich bei dem Syrienkon- flikt um eine schwerwiegende Auseinandersetzung han- delt, unter der zu allererst die syrische Zivilbevölkerung leidet. Daraus abzuleiten, dass – selbst im Falle des dro- henden Untergangs des Assad-Regimes – von den sy- rischen Machthabern ballistische Trägersysteme gegen das türkische Staatsgebiet eingesetzt würden, ist eine vage Behauptung. Auch das Chemiewaffenarsenal der syrischen Streitkräfte kann nicht als Begründung für die Stationierung der deutschen Streitkräfte herangezogen werden, denn dieses ist seit Jahren vorhanden und die Entscheidung zu einem Einsatz gegen die Türkei er- scheint mir nicht rational begründbar. Die Bundesregie- rung selbst räumt ein, dass der politische Wille des syri- schen Regimes zum Einsatz seines Waffenarsenals gegen die Türkei derzeit nicht erkennbar sei – hib – heute im bundestag Nr. 589. Wenn es tatsächlich dazu käme, und dies schließt die Bundesregierung perspektivisch bei einer weiteren Eska- lation des innersyrischen Konfliktes nicht aus, dass in der „irrationalen Endphase des Assad-Regimes“ Che- miewaffen zum Einsatz kämen, würde bei dem jetzigen Einsatzkonzept für die deutschen Soldaten mit den von ihnen einzusetzenden Patriot-Flugabwehrraketensyste- men kein ausreichender Schutz bestehen. Darauf weist auch der Bundeswehrverband hin. Bei uneingeschränkter Zustimmung der Mitgliedschaft Deutschlands in der NATO und zur Erfüllung der sich da- raus ergebenen Bündnisverpflichtungen kann ich für die- sen Einzelfall des Einsatzes deutscher Soldaten meine Zustimmung nicht geben, weil ich die Einsatzvorausset- zungen nach dem NATO-Vertrag und der faktischen Lage in dem Gebiet der Türkei und dem derzeitigen Sicher- heitsszenario im türkisch-syrischen Grenzbereich als nicht gegeben ansehe. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Monika Lazar und Hans- Christian Ströbele (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der integ- rierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Be- schlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezem- ber 2012 (Tagesordnungspunkt 43) Bei der heutigen Abstimmung im deutschen Bundes- tag über das Mandat zur Stationierung deutscher Rake- tenabwehrsysteme vom Typ Patriot haben wir, Hans- Christian Ströbele und Monika Lazar, mit „Nein“ ge- stimmt. Auch wenn der NATO-Partner Türkei die Stationie- rung des Raketenabwehrsystems Patriot der Bundeswehr wünscht, muss Deutschland unabhängig prüfen und ent- scheiden, ob es diesem Wunsch nachkommt. Nutzen und Risiken müssen abgewogen werden, insbesondere, ob diese Raketen zum Schutz des Nato-Partners vor Gefah- ren, die ihm aus Syrien drohen, wirklich notwendig und geeignet sind und die Stationierung nicht die Gefahr ei- ner Eskalation des Bürgerkrieges erhöht, in die die Bun- deswehr hineingezogen werden kann. 26608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Die Patriot-Raketensysteme haben die besondere Fä- higkeit, angreifende Raketen und militärische Flugzeuge abzufangen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die sy- rische Luftwaffe oder syrische Raketen Ziele im türki- schen Hoheitsgebiet angreifen könnten, sind nicht be- kannt. Auch für eine militärische Bedrohung der Türkei durch Chemiewaffen von Syrien aus fehlen bisher kon- krete Belege. Das Assad-Regime kann daran kein Inte- resse haben und Rebellengruppen in Syrien, die ja an- geblich kurz vor einem Sieg stehen sollen, auch nicht. Die Patriot-Raketensysteme sind zur Abwehr von Mör- sergeschossen, wie sie von syrischem Gebiet aus in tür- kische Dörfer geschossen worden sind, ungeeignet. Aber die Gefahr einer militärischen Eskalation durch ein Eingreifen der Türkei in den syrischen Bürgerkrieg, in die die Bundeswehr hineingezogen werden könnte, besteht. Der türkische Ministerpräsident hat sich in letz- ter Zeit immer wieder auch öffentlich für die Einrichtung von Flugverbotszonen und Schutzzonen eingesetzt. Dies ist gegen den Willen der syrischen Regierung nur mit Einsatz militärischer Mittel möglich. Darüber hinaus sieht sich die türkische Seite durch die inzwischen er- folgte Einrichtung autonomer kurdischer Gebiete in Sy- rien an der türkischen Grenze bedroht und beunruhigt. Die Verwicklung der Bundeswehr in eine militärische Auseinandersetzung wird durch das Mandat für den Bundeswehreinsatz nicht beseitigt. Dort wird lediglich der defensive Auftrag betont und ausgeschlossen, dass die Raketen zur „Einrichtung“ einer Flugverbotszone eingesetzt werden. Wenn es im Rahmen eines militäri- schen Versuchs zur Einrichtung von Flugverbots- oder Schutzzonen durch die türkische Armee und anderer Verbündeter oder zur Intervention in kurdische Gebiete Syriens kommen sollte, könnten die Raketen der Bun- deswehr gleichwohl zur Bekämpfung der modernen, gut ausgerüsteten syrischen Luftwaffe, die mit Flugzeugen und Raketen solche Interventionen in syrisches Gebiet abzuwehren versucht, herangezogen werden. Die deut- schen Soldaten wären dann im Krieg. Die jetzt geplante Stationierung der Raketen der Bun- deswehr bis zu 100 Kilometer von der türkisch-syrischen Grenze entfernt schließt deren Einsatz auch grenznäher nicht aus. Die Patriot-Raketen sind leicht bewegliche Raketensysteme. Sie sind auf schwere LKW montiert und werden von dort aus eingesetzt. Die Ortsverlegung in kurzer Zeit ist ohne Weiteres möglich. Statt weiter auf Drohgebärden zu setzen, sollten de- eskalierende Maßnahmen eingeleitet werden. Deutsch- land sollte vor allem umfassender bei der Aufnahme und Unterstützung von syrischen Flüchtlingen helfen – auch durch eine unbürokratische schnelle Aufnahme von Flüchtlingen im Bundesgebiet. Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (beide BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaff- neter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43) Wir teilen die Einschätzung einiger unserer Fraktions- kolleginnen und -kollegen, die diese als Begründung für ihre Zustimmung zur Entsendung der Streitkräfte in die Türkei in ihrer persönlichen Erklärung nach § 31 GOBT gegeben haben, weitgehend: Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Re- gime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestim- mung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, eth- nische, konfessionelle und dschihadistische Dimension gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bis- lang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Han- deln für eine friedliche Beilegung des Konflikts ent- schließen können. In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzun- gen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation Vorschub leisten können. Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot daher von Anfang an sehr kritisch begleitet. Erstens. Die Bedrohung, der die Türkei bislang aus- gesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörser- granaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen diesen Beschluss sind Patriot-Systeme wirkungslos. Zweitens. Die Stationierung der Raketenabwehrsys- teme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugver- botszone machen können, wie sie türkische Regierungs- vertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völ- kerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens hätte gedroht. Drittens. Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Sol- daten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen. Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten sy- rischen Opposition. Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Be- denken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme werden nun rund 100 km entfernt von der Grenze in einem Ballungszentrum mit etwa 500 000 Einwohnern aufgestellt, sollten sie von dort wegbewegt werden, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundes- tag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutschbahn für die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch die Pa- triot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen unter Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26609 (A) (C) (D)(B) dem Kommando der NATO. Das Bundestagsmandat schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrichtung einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesregie- rung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzich- tet. Uns führt diese Einschätzung nicht zu einer Zustim- mung zum Mandat. Uns reicht für eine Zustimmung nicht aus, dass man davon ausgehen kann, dass ein Ein- satz vermutlich keinen Schaden anrichtet, sondern der Nutzen des Einsatzes muss sich für uns klar erschließen. Das ist in der Frage der von der Türkei gewünschten Pa- triot-Stationierung nicht der Fall. Gegen Mörsergranaten helfen Patriots nichts. Alles, wogegen sie helfen würden, ist von Syrien derzeit nicht zu erwarten. Würde Syrien die Türkei tatsächlich angreifen, wäre das der Bündnis- fall, der sofort zum Einsatz der NATO führen würde. Wir gehen davon aus, dass Syrien zu einem Krieg mit der NATO weder den Willen noch die Kraft hat. Wir möchten dem üblichen defizitären Reagieren des westlichen Bündnisses nicht zustimmen. Dieses defizi- täre Reagieren sieht so aus: Ja zur militärischen Solidari- tät, Ja zur Entsendung von Soldaten und Waffen, Nein zur zivilen Solidarität. Die gewaltfreie syrische Opposi- tion wird genauso alleingelassen wie alle Nachbarstaa- ten, die Hunderttausende von Flüchtlingen aufgenom- men haben. Wir stimmen deshalb mit Enthaltung. Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Bärbel Bas, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Peter Danckert, Angelika Graf (Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Steffen- Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Swen Schulz (Spandau), Dr. Marlies Volkmer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentli- chen Abstimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver- teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan- tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord- nungspunkt 43) Wir freuen uns, dass durch hartnäckiges Insistieren unter anderem der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt werden konnte, dass der Deutsche Bundestag trotz der anfänglichen Weigerung der Bundesregierung die Gele- genheit bekommen hat, sich mit dem Mandat zur Statio- nierung der Patriot-Raketen in der Türkei ausei- nanderzusetzen und darüber abzustimmen. Dies gibt uns Gelegenheit, unsere Ablehnung dieses Antrags der Bun- desregierung zu begründen: Erstens. Wir bezweifeln einerseits, dass Syrien feind- liche Absichten gegenüber der Türkei hat und diese an- greifen möchte. Eine wirkliche Bedrohung, auf die sich der Einsatz begründen könnte, können wir aus dem bis- herigen Konfliktverlauf nicht erkennen. Im Juni hat Sy- rien ein türkisches Militärflugzeug abgeschossen. Auch kommt es immer wieder zu Einschlägen einzelner syri- scher Granaten auf türkischem Territorium. Diese Vor- fälle sind sehr bedauerlich, zumal dabei Menschen ums Leben gekommen sind. Dennoch stellen sie unseres Er- achtens keine so weitreichende Bedrohung der türki- schen Integrität oder der türkischen Bürger dar, dass sie im angedachten Maße das Recht auf Selbstverteidigung aktivieren würden bzw. in der Konsequenz eine Unter- stützung der NATO-Partner zur Folge haben müssten. Darüber hinaus sind die „Patriots“ für die unterste Stufe der Raketenabwehr und gegen den Beschuss durch bal- listische Raketen gebaut. Syrien hat die Türkei bisher aber weder mit diesen Waffensystemen angegriffen, noch gibt es Anzeichen dafür, dass Syrien dies tun werde. Zudem gilt die türkische Armee als eine der bestausgebildeten und -ausgerüsteten Armeen im Nahen Osten. Bei einem Angriff würde sofort der Bündnisfall eintreten, was eine militärische Niederlage Syriens und das Ende des Assad-Regimes zur Folge hätte. Die Be- gründung dieses Antrages, nämlich die Notwendigkeit der Stationierung dieser Raketen und der deutschen Sol- daten zur Verteidigung und Abwehr eines Angriffs auf die Türkei, ist daher nicht logisch. Dazu kommt, dass die Raketen laut Medienberichten anscheinend nur sehr punktuell „zum Schutz von Kampftruppen und hochwertigen Zielen“ geeignet sind und nur eine sehr geringe Reichweite haben. Eine Art Schutzschirm erscheint uns dadurch nicht gewährleistet. Zweitens. Ein Hinweis auf eine eventuelle Bedrohung der Türkei im Falle des Sturzes von Assad ist für uns ebenfalls nicht zu erkennen, zumal die türkische Seite durch die Einrichtung von Flüchtlingslagern gegenüber den Aufständischen zu erkennen gegeben hat, dass sie ihnen nicht feindlich gegenübersteht. Allerdings sind in den vergangenen Wochen wegen der Überfüllung der Lager anscheinend auch Flüchtlinge abgewiesen wor- den. Drittens. Ungeachtet der Tatsache, dass unseres Er- achtens eine Bedrohungslage also nicht gegeben ist, lässt der Antrag der Bundesregierung zusätzlich einen stark symbolischen Charakter erkennen. Die Stationierung un- terstreiche die „Verlässlichkeit Deutschlands als Bünd- nispartner“. Hier widerspricht sich die Bundesregierung in ihrer Argumentation. Eine Stationierung macht für uns nur Sinn, bzw. kann nur dann eine abschreckende Wirkung entfalten, wenn die NATO und die Bundes- regierung auch wirklich zu einem Einsatz entschlossen sind. Reine Drohgebärden sollte man in einer ange- spannten Situation – wie sie im Nahen Osten derzeit fast überall festzustellen ist – unterlassen. Viertens. Für den Fall, dass unsere Einschätzung falsch ist und sich die Lage dramatisch zuspitzen sollte, erschließt sich uns aus dem Antrag der Bundesregierung auch nicht, wie sie im Falle einer Eskalation zu verfah- ren gedenkt. Das hat auch der Vorsitzende des Bundes- wehrverbandes Ulrich Kirsch in einer Reihe von Inter- views deutlich gemacht. Der Bundestag – so Kirsch – 26610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) müsse sich auch mit der Frage beschäftigen, in welcher Situation die Bundeswehr ihre Patriot-Einheiten zurück- ziehen müsse. Darüber findet sich nichts in diesem An- trag. Fünftens. Uns beunruhigt zudem, dass die Raketen wohl in einer Region des türkischen Staatsgebietes stati- oniert werden sollen, in der es durch den derzeit wieder- aufflammenden Kurdenkonflikt immer wieder zu Unru- hen kommt. Dies liegt unseres Erachtens in weiten Teilen in der Verantwortung der türkischen Regierung. Wir befürchten aber, dass die Stationierung der „Patriots“ nicht zur friedlichen Entwicklung im Südosten der Tür- kei beitragen wird. Sechstens. ln ihrem Antrag zur Entsendung bewaffne- ter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Türkei ver- weist die Bundesregierung darauf, dass der Einsatz im „unmittelbaren Zusammenhang mit dem andauernden umfangreichen deutschen zivilen Engagement zur Un- terstützung der Zivilbevölkerung in Syrien“ steht. Dies zweifeln wir an. Unserer Meinung nach sind die zivilen Mittel zur Unterstützung der zivilen syrischen Kräfte noch lange nicht ausgereizt. Statt Waffen an bzw. hinter der türkisch-syrischen Grenze zu stationieren, sollten wir der Türkei helfen, mit den Flüchtlingswellen zurechtzukommen, und innerhalb der EU darauf drängen, unser ziviles Engagement für die syrischen Flüchtlinge in den Grenzgebieten zu verstär- ken sowie syrische Flüchtlinge aller Konfessionen in Deutschland aufzunehmen. In diesem Zusammenhang sollten wir von der türkischen Regierung mehr Offenheit gegenüber den bisherigen Angeboten der EU fordern. Siebtens. Wir kritisieren das Vorgehen der türkischen Regierung gegenüber dem türkischen Parlament. Das türkische Parlament wurde zu keinem Zeitpunkt in die Diskussionen und in den Entscheidungsfindungsprozess über eine mögliche Stationierung und einen Einsatz in- ternationaler Soldaten einbezogen. Dies macht auf uns den Eindruck eines Alleingangs des Präsidenten, da kein Beschluss des Parlaments vorliegt. Achtens. Wir haben Sorge, dass die Stationierung von Patriot-Raketen und deutschen Soldaten trotz des defen- siven Charakters der Patriot-Einheiten zu einer weiteren Eskalation des Konflikts in der Region sowie in der empfindlichen Region des Nahen und Mittleren Ostens zur Folge hat. Wir befürchten, dass die Bundesrepublik Deutschland mit einer solchen Stationierung selbst zum Akteur im Syrien-Konflikt wird. Die Erfahrungen im Irak und im arabischen Raum zeigen, dass Entscheidun- gen für Einsätze in sensiblen Regionen nicht überstürzt getroffen werden dürfen. Die Lage in Syrien ist derzeit alles andere als durchschaubar. Auch vor dem Hinter- grund des Umgangs der türkischen Regierung mit der kurdischen Minderheit sowie anderen menschenrechtli- chen Defiziten der Türkei finden wir einen solchen Ein- satz leichtfertig. Neuntens. Wir haben den EU-Beitrittswunsch der Türkei immer unterstützt und sehen ihn heute noch als Ziel. Deshalb besorgt uns auch die jetzige Situation in der Türkei. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass es wirksamere Wege gibt, dem Freund und NATO-Partner beizustehen. Daher plädieren wir dafür, dass sich die internationale Gemeinschaft, statt eine militärische In- tervention zu avisieren, mehr als bisher um eine nach- haltige politische Lösung bemühen sollte. Wir können keinerlei ernstgemeinte Bemühungen der NATO und ih- rer Mitgliedstaaten erkennen, eine Deeskalation der Si- tuation vor Ort zu forcieren. Immer noch werden Waffen oder Dual-Use-Güter in die gesamte konfliktbeladene Region geliefert. Dies heizt den Krieg an, statt ihn zu stoppen. Falls es im Rahmen eines UN-Mandats zu einem in- ternational geführten Engagement kommen sollte, unter- stützen wir eine Beteiligung Deutschlands im Bereich der Logistik oder durch Bereitstellung von Infrastruktur. Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Hans-Josef Fell, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Nicole Maisch, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Valerie Wilms und Josef Philip Winkler (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung zu dem Antrag: Entsendung bewaff- neter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 43) Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Re- gime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer friedlichen Bewegung für Freiheit und Selbstbestim- mung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unübersichtlich geworden, er hat eine regionale, eth- nische, konfessionelle und dschihadistische Dimension gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich bis- lang nicht zu einem gemeinsamen, entschlossenen Han- deln für eine friedliche Beilegung des Konflikts ent- schließen können. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26611 (A) (C) (D)(B) In Ermangelung eines solchen Plans wäre es für Deutschland und seine Verbündeten töricht und höchst gefährlich, sich militärisch in diese Auseinandersetzun- gen verwickeln zu lassen. Deswegen müssen alle Schritte vermieden werden, die einer solchen Eskalation Vorschub leisten können. Wir haben die Anfrage der Türkei zur Stationierung deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot daher von Anfang an sehr kritisch begleitet. Obwohl für uns die Bündnissolidarität der NATO, die Deutschlands Si- cherheit über viele Jahrzehnte garantiert hat, ein sehr hoher Wert ist, hatten wir wesentliche Bedenken ob die- ses Einsatzes. Das waren im wesentlichen folgende Punkte: Erstens. Die Bedrohung, der die Türkei bislang aus- gesetzt war, bestand vor allem im Beschuss mit Mörser- granaten auf Dörfer unmittelbar an der Grenze. Gegen diesen Beschluss sind Patriot-Systeme wirkungslos. Zweitens. Die Stationierung der Raketenabwehrsys- teme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu einem Instrument einer völkerrechtswidrigen Flugver- botszone machen können, wie sie türkische Regierungs- vertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins Gespräch gebracht hatten. Aber auch eine sonstige völ- kerrechtswidrige Verletzung des Territoriums Syriens hätte gedroht. Drittens. Diese Nähe zur Grenze hätte deutsche Sol- daten zudem zu idealen Zielen für all diejenigen Kräfte innerhalb Syriens gemacht, die sich einen Vorteil davon versprechen, die NATO in den Konflikt hineinzuziehen. Dazu zählen nicht zuletzt auch Teile der bewaffneten sy- rischen Opposition. Auch aufgrund des massiven Drucks der Grünen wurde die Anfrage nun so ausgearbeitet, dass unsere Be- denken ausgeräumt sind. Die deutschen Patriot-Systeme werden nun rund 100 Kilometer entfernt von der Grenze in einem Ballungszentrum mit etwa 500 000 Einwoh- nern aufgestellt, sollten sie von dort wegbewegt werden, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundestag befasst. Damit ist die Gefahr einer Rutsch- bahn für die Bundeswehr in den Syrien-Konflikt durch die Patriot-Stationierung praktisch gebannt. Sie stehen unter dem Kommando der NATO. Das Bundestagsman- dat schließt das Heranziehen der Systeme zur Einrich- tung einer Flugverbotszone aus. Auch hat die Bundesre- gierung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzich- tet. Wir wurden zudem in den letzten Tagen Zeugen be- denklicher Entwicklungen in Syrien. In den Zerfallspro- zessen des syrischen Regimes schwinden die klaren Kommandostrukturen der Armee. Es ist nun denkbar, dass einzelne Kräfte die – im Sinne des Regimes eigent- lich irrationale – Entscheidung treffen könnten, die Tür- kei mit ballistischen Raketen zu beschießen. Die Patriot- Systeme können zur Abwehr dieser Bedrohung dienen, Menschenleben retten und damit gegebenenfalls das Es- kalationspotenzial eines solchen Angriffs mindern. Die letzten Äußerungen der russischen Regierung deuten darauf hin, dass auch Moskau sich der Dynamik dieses Zerfallsprozesses und seiner Gefahren zuneh- mend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die Stationierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provo- kative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multila- teralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt entgegensteht. Deshalb werden wir dem Mandat zustimmen. Diese Zustimmung ist verbunden mit einer hohen Wachsam- keit über den genauen Einsatz der Systeme. Unsere Fraktion wird die Bundesregierung darauf drängen, ih- ren Informationspflichten genauestens nachzukommen. Diese Zustimmung ist darüber hinaus mit der drin- genden Aufforderung an die Regierung verbunden, sich auch und vor allem auf ziviler Ebene solidarisch zu zei- gen mit der gewaltfreien syrischen Opposition und den Nachbarstaaten, die Hunderttausende Flüchtlinge aufge- nommen haben. Das bisherige Handeln der Bundes- regierung hier ist beschämend. Es liefert einerseits denjenigen Kräften in der Türkei Vorschub, die die Part- nerschaft ihres Landes in der NATO und den Annähe- rungsprozess an die EU kritisieren, und beschädigt ande- rerseits massiv die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Partner der syrischen Zivilgesellschaft beim Aufbau ei- ner neuen, demokratischen Staatsordnung nach dem Ende des bewaffneten Konflikts. Anlage 13 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über die Durch- führung des Stammzellgesetzes (Vierter Stammzellbe- richt) – Drucksachen 17/4760, 17/5122 Nr. 1.3 – – Bericht gemäß § 56 a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Technikfolgenabschätzung (TA) Pharmakologische Interventionen zur Leistungssteige- rung als gesellschaftliche Herausforderung – Drucksache 17/7915 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera- tung abgesehen hat. 26612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/8856 Nr. A.1 Ratsdokument 5072/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.2 EuB-BReg 40/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.7 Ratsdokument 11045/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.8 Ratsdokument 11455/12 Innenausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.15 Ratsdokument 5469/12 Drucksache 17/8856 Nr. A.2 Ratsdokument 5833/12 Drucksache 17/8856 Nr. A.3 Ratsdokument 5834/12 Drucksache 17/8856 Nr. A.4 Ratsdokument 5852/12 Drucksache 17/8856 Nr. A.5 Ratsdokument 5853/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.7 Ratsdokument 10950/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.14 EP P7_TA-PROV(2012)0207 Drucksache 17/10710 Nr. A.15 EP P7_TA-PROV(2012)0226 Drucksache 17/10710 Nr. A.21 Ratsdokument 12591/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.2 Ratsdokument 13212/12 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/3608 Nr. A.16 Ratsdokument 13872/10 Drucksache 17/11242 Nr. A.6 Ratsdokument 14411/12 Drucksache 17/11439 Nr. A.8 Ratsdokument 15339/12 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/11617 Nr. A.8 Ratsdokument 15254/12 Ausschuss für Gesundheit Drucksache 17/10898 Nr. A.11 Ratsdokument 12036/12 Drucksache 17/11242 Nr. A.7 Ratsdokument 14394/12 Drucksache 17/11242 Nr. A.10 Ratsdokument 14514/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/10028 Nr. A.8 Ratsdokument 9740/12 Drucksache 17/11242 Nr. A.12 Ratsdokument 14398/12 Drucksache 17/11617 Nr. A.12 Ratsdokument 15500/12 215. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 41, ZP 8 Wahlrechtsreform TOP 42 Alterssicherung und Altersarmut von Frauen TOP 43 Bundeswehreinsatz (Türkei) TOP 44 Situation von Genossenschaften TOP 10 Situation von Opfern von Menschenhandel ZP 9 Aktuelle Stunde zu der Kostenexplosion bei S21und BER Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das Wort hat die Kollegin Halina Wawzyniak.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Halina Wawzyniak
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Wir reden über drei Gesetzentwürfe zu zwei
Wahlrechtsthemen. Wir haben zwei Gesetzentwürfe zum
Sitzzuteilungsverfahren. Hier geht es um die spannende
Frage: Wie werden eigentlich aus den Prozenten Man-
date, und was passiert dabei mit den Direktmandaten?
Dazu gibt es einen Gesetzentwurf der anderen Fraktio-
nen und einen der Linken.

Darüber hinaus haben wir einen Allparteienantrag
zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche vorliegen. Das ist
im Übrigen der Beweis: Wenn die Inhalte stimmen, kann
man etwas gemeinsam machen. Zum Dank dafür haben
Sie Herrn Grindel heute gar nicht hergeholt.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Er kommt gleich!)


Ich wollte mich nämlich ausdrücklich bei ihm dafür be-
danken, dass er den Kauder-Quatsch nicht mitmacht,
dass da, wo „CDU/CSU“ draufsteht, nicht auch „Linke“
draufstehen kann.


(Beifall bei der LINKEN)


Jetzt kommen wir zum Gesetzentwurf zum Sitzzutei-
lungsverfahren. Noch einmal zum Hintergrund: Die Ko-
alitionsmehrheit hatte einen Gesetzentwurf beschlossen.
Er ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
Wir haben Ihnen das gleich gesagt. Hätten Sie auf uns
gehört, müssten wir diese Debatte jetzt nicht führen.


(Beifall bei der LINKEN)


Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Bedingungen
genannt, die für die Verfassungsmäßigkeit eines Sitzzu-
teilungsverfahrens vorliegen sollen: Zum einen darf der
Effekt des negativen Stimmgewichts nur in vernachläs-
sigbarem Umfang auftreten. Zum anderen dürfen Über-
hangmandate nur in einem Umfang auftreten, mit dem
der Grundcharakter der Wahl als Verhältniswahl nicht
aufgehoben wird. Noch einmal: Negatives Stimmge-
wicht bedeutet, mehr Stimmen führen zu weniger Sitzen
und umgekehrt. Überhangmandate sind die Mandate, die
entstehen, wenn man mehr Direktmandate gewinnt, als
einer Partei nach Zweitstimmen zustehen.

26514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012

Halina Wawzyniak


(A) (C)



(D)(B)


Jetzt haben Sie alle – außer uns – einen gemeinsamen
Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn ich diesen detailliert be-
schreiben müsste, bräuchte ich erstens diese wunderbare
Anzeigetafel für eine Powerpoint-Präsentation, und zwei-
tens wären dann meine elf Minuten Redezeit sehr schnell
vorbei.

Die Kurzfassung lautet wie folgt: Die auf ein Bundes-
land anfallenden Mandate sind abhängig von der Bevöl-
kerungszahl. Dabei fallen pro Bundesland doppelt so
viele Mandate an wie Wahlkreise. Innerhalb der Bundes-
länder erfolgt die Verteilung an die Parteien mittels der
Methode, dass in den Ländern die pro Landesliste er-
zielte Zahl der Zweitstimmen durch einen Zuteilungsdi-
visor geteilt wird. Von der Anzahl der Mandate werden
dann die Direktmandate abgezogen.

Soweit in einzelnen Landeslisten mehr Direktman-
date als Listenmandate vorhanden sind, wird die Zahl
der Bundestagssitze erhöht. Die so erhöhte Gesamtzahl
wird dann entsprechend der Zweitstimmen an die Par-
teien verteilt. Dazu wird die Anzahl der Zweitstimmen
der Parteien durch einen Parteiendivisor geteilt. Klingt
kompliziert, ist kompliziert! Man kann es sehr verkürzt
sagen: Die Anzahl der Mandate wird erst auf die Bun-
desländer umgerechnet und dann auf die Parteien.

Nun ist es so, dass das Bundesministerium des Innern
Berechnungen angestellt hat und deshalb sagt: Dieses
Modell hätte seit 1994 immer zu einer zahlenmäßigen
Erhöhung der Bundestagssitze geführt. In der Begrün-
dung des Gesetzentwurfs selbst steht:

Eine Vergrößerung der Zahl der zu vergebenden
Sitze kann … auch dann nötig werden, wenn keine
Partei Überhangmandate erzielt hat …

Wahlrecht.de kommt zu dem Ergebnis, dass es fak-
tisch immer zu einer zahlenmäßigen Erhöhung der
Bundestagssitze kommt, obwohl der Bundestag ent-
schieden hat, ab der Bundestagswahl 2002 nicht mehr
aus 656 Abgeordneten zu bestehen, sondern aus 598 Ab-
geordneten.

Jetzt kommen wir einmal zum regionalen Proporz.
Der Bundeswahlleiter hat eine Berechnung auf Basis des
Wahlergebnisses von 2009 gemacht. Jetzt wird es für
die SPD in Mecklenburg-Vorpommern interessant. Bei
598 Sitzen erhielte die SPD in Mecklenburg-Vorpom-
mern drei Sitze, bei 671 Sitzen erhielte sie zwei Sitze.
Ich würde mich bei meinen Genossen bedanken.


(Beifall bei der LINKEN)


Für die CDU in Sachsen-Anhalt sieht es nicht viel
besser aus. Bei 598 Sitzen bekäme die CDU in Sachsen-
Anhalt sechs Sitze, bei 671 Sitzen bekäme sie noch fünf
Sitze. Auch da würde ich mich herzlich bedanken. – Fakt
ist: Auch in Ihrem Gesetzentwurf wird der regionale
Proporz nicht wirklich hergestellt. Man kann ein solches
Gesetz machen, muss es aber nicht.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja!)


Der Hammer ist, dass in Ihrem Gesetzentwurf nicht
einmal der Punkt „Alternativen“ vorkommt, so, als gäbe

es überhaupt keine Alternativen. Ich sage Ihnen: Weil es
eine verfassungsgemäße Alternative gibt, lehnen wir das
Zuteilungsmodell ab. Gäbe es keine verfassungsgemäße
Alternative, wäre eine zahlenmäßige Vergrößerung des
Parlaments hinzunehmen.

Die verfassungsgemäße Alternative ist der Gesetzent-
wurf der Linken. Wir hatten den Vorschlag schon einmal
in einem umfangreicheren Antrag eingebracht. Wir wei-
sen in unserem Gesetzentwurf selbstverständlich darauf
hin, dass es auch andere Modelle gibt. Die Linke hat hier
mindestens einen Seriositätsvorsprung.


(Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Dabei kann man nicht ernst bleiben!)


Die vorgelegte Alternative ist in jedem Fall verfas-
sungsgemäß. Ich zitiere aus der Anhörung im Innenaus-
schuss am 5. September 2011. Der Sachverständige
Strohmeier sagte: Der Gesetzentwurf beseitigt komplett
die Verfassungswidrigkeit im Bundeswahlgesetz. Der
Sachverständige Pukelsheim sagte: Der Gesetzentwurf
beseitigt das negative Stimmgewicht. Der Sachverstän-
dige Grzeszick sagte: Das absolute negative Stimmge-
wicht wird durch den Gesetzentwurf der Linken vermie-
den. Der Sachverständige Schorkopf sagte: Der Entwurf
hat den Vorteil, dass er das absolute negative Stimmge-
wicht beseitigt.

Was schlagen wir eigentlich vor? Wir schlagen vor, zu
errechnen, wie viele Mandate sich bundesweit für eine
Partei ergeben. Davon werden die auf eine Partei bun-
desweit entfallenden Direktmandate abgezogen. Entste-
hen ausnahmsweise Überhangmandate, wird ausgegli-
chen, bis das Zweitstimmenergebnis wiederhergestellt
wird. Sehr verkürzt kann man sagen: erst die Verteilung
der Mandate an eine Partei, dann an die Bundesländer.

Ein ähnliches Modell ist das Modell Pukelsheim III.
Beide Modelle – unser Modell und Pukelsheim III – hät-
ten seit 1994 lediglich im Jahr 2009 zu einer zahlenmä-
ßigen Vergrößerung des Bundestages geführt.

Jetzt kann man sich fragen, warum wir ein Modell
vorschlagen, nach dem die Mandate zuerst an die Partei
und erst dann an die Länder verteilt werden, statt wie Sie
alle ein Modell, das erst die Mandate an die Bundeslän-
der und dann an die Partei verteilt. Ganz einfach: Es
heißt Bundestagswahl, weil eine Bundespartei gewählt
wird. Es ist eben keine verbundene Wahl von Landespar-
teien zur Bildung eines Bundestages.


(Beifall bei der LINKEN)


Zum Einwand, der regionale Proporz würde in unse-
rem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt: Er
wird in der Tat nicht vollständig hergestellt, aber das ist
in Ihrem Gesetzentwurf auch nicht der Fall. Ich verweise
auf die Beispiele der CDU in Sachsen-Anhalt und der
SPD in Mecklenburg-Vorpommern.

Unser Gesetzentwurf hat aber Vorteile. Es gibt kein
negatives Stimmgewicht. Das Problem der Überhang-
mandate wird gelöst, und es kommt nicht zu einer zah-
lenmäßigen Vergrößerung des Bundestages. Das sind

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. Dezember 2012 26515

Halina Wawzyniak


(A) (C)



(D)(B)


drei Vorteile auf einmal. Das gibt es tatsächlich – bei der
Linken.


(Beifall bei der LINKEN – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Kinderüberraschungspartei! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Nun blasen Sie sich nicht so auf! Das ist ja unglaublich!)


Diese drei Vorteile überwiegen den Nachteil, dass es
nicht zu einem hundertprozentigen Ausgleich des regio-
nalen Proporzes kommt. Solange wir am Zweistimmen-
wahlrecht festhalten, wird es nie möglich sein, alle vier
Prinzipien zu 100 Prozent zu erfüllen. Deswegen muss
man eine Abwägung vornehmen. Wir sagen: Unser Ge-
setzentwurf hat drei Vorteile und erfüllt alle Kriterien
des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb bitten wir, ihm
zuzustimmen.


(Beifall bei der LINKEN)


Es ist bereits auf die Allparteiengespräche hingewie-
sen worden. SPD und Grüne haben ursprünglich das
Modell Pukelsheim III präferiert. Das Modell ähnelt un-
serem, sieht aber zugunsten des regionalen Proporzes
vor, als Mindestmandatszahl die Zahl der Direktmandate
um 10 Prozent zu erhöhen. Wir waren bereit, uns auf
dieses Modell einzulassen. Wir sind im Übrigen immer
noch dazu bereit, uns darauf einzulassen.


(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Oh! Was heißt denn das?)


– Das heißt, wenn Sie und die Grünen zu dem Modell
zurückkehren, dann sind wir gerne bereit, das weiter mit-
zutragen. Aber Sie wollten sich unbedingt ganz schnell
mit Union und FDP einigen. Wir stehen bereit, Pukels-
heim III gemeinsam mit Ihnen zu verabschieden.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich wiederhole: Weil es eine verfassungsgemäße Al-
ternative gibt, lehnen wir Ihr Modell ab. Denn es führt
zu einer zahlenmäßigen Vergrößerung des Bundestages.
Gäbe es keine verfassungsgemäße Alternative, müsste
selbstverständlich die zahlenmäßige Vergrößerung des
Bundestages hingenommen werden.


(Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Na klar, Herr Wiefelspütz, Sie dürfen immer.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie wollen eine Zwischenfrage zulassen. Dann halte

    ich die Redezeit an. – Bitte schön, Herr Wiefelspütz.