Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26445
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Binder, Karin DIE LINKE 13.12.2012
Brinkmann (Hildes-
heim), Bernhard
SPD 13.12.2012
Brugger, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.12.2012
Fischer (Göttingen),
Hartwig
CDU/CSU 13.12.2012
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 13.12.2012
Göppel, Josef CDU/CSU 13.12.2012
Gottschalck, Ulrike SPD 13.12.2012
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 13.12.2012
Hintze, Peter CDU/CSU 13.12.2012
Humme, Christel SPD 13.12.2012
Kramme, Anette SPD 13.12.2012
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.12.2012
Dr. Lamers (Heidelberg),
Karl A.
CDU/CSU 13.12.2012
Leibrecht, Harald FDP 13.12.2012
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 13.12.2012
Meierhofer, Horst FDP 13.12.2012
Möhring, Cornelia DIE LINKE 13.12.2012
Nink, Manfred SPD 13.12.2012
Ortel, Holger SPD 13.12.2012
Dr. Ratjen-Damerau,
Christiane
FDP 13.12.2012
Rawert, Mechthild SPD 13.12.2012
Schlecht, Michael DIE LINKE 13.12.2012
Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.12.2012
Dr. Schockenhoff,
Andreas
CDU/CSU 13.12.2012
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 13.12.2012
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.12.2012
Dr. Wadephul,
Johann
CDU/CSU 13.12.2012
Wagner (Schleswig),
Arfst
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
13.12.2012
Werner, Katrin DIE LINKE 13.12.2012
Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 13.12.2012
Zapf, Uta SPD 13.12.2012
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
26446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an den Wahlen eines Mitglieds des Parlamentarischen
Kontrollgremiums gemäß Art. 45 d des Grundgesetzes sowie eines Mitglieds des Vertrauensgremiums ge-
mäß § 10 a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung teilgenommen haben (Tagesordnungspunkt 12 und 13)
CDU/CSU
Ilse Aigner
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Peter Götz
Dr. Wolfgang Götzer
Ute Granold
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Olav Gutting
Florian Hahn
Jürgen Hardt
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Thomas Jarzombek
Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Ewa Klamt
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Max Lehmer
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Christoph Poland
Ruprecht Polenz
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Nadine Schön (St. Wendel)
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Dr. Ole Schröder
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Marcus Weinberg (Hamburg)
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Uwe Beckmeyer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26447
(A) (C)
(D)(B)
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Petra Crone
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Ingo Egloff
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Angelika Graf (Rosenheim)
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Wolfgang Hellmich
Rolf Hempelmann
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Angelika Krüger-Leißner
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Thomas Oppermann
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Johannes Pflug
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Karin Roth (Esslingen)
Michael Roth (Heringen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Annette Sawade
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Carsten Schneider (Erfurt)
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Hans-Werner Ehrenberg
Rainer Erdel
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Sebastian Körber
Holger Krestel
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Lars Lindemann
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Petra Müller (Aachen)
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg von Polheim
Dr. Birgit Reinemund
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Dr. Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Werner Dreibus
Dr. Dagmar Enkelmann
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Diana Golze
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Ulla Lötzer
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Kornelia Möller
Niema Movassat
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Yvonne Ploetz
26448 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Johanna Voß
Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Jörn Wunderlich
Sabine Zimmermann
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Harald Ebner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Priska Hinz (Herborn)
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Agnes Krumwiede
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
Monika Lazar
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann E. Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Dr. Gerhard Schick
Ulrich Schneider
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Josef Philip Winkler
fraktionsloser
Abgeordneter
Wolfgang Nešković
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE
LINKE): zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung: Sammelübersicht 502 zu Petitio-
nen (Tagesordnungspunkt 47 h)
Die Mehrheit des Petitionsausschusses empfiehlt uns,
das Petitionsverfahren zur Petition einer contergange-
schädigten Frau aus Ratingen vom Mai 2010, Petition 3-
17-30-21302-010174, abzuschließen.
Dieser Empfehlung werde ich nicht folgen, und ich
möchte nachfolgend begründen, warum ich dagegen
stimme.
Die Petentin aus Ratingen bittet aufgrund ihrer Con-
terganschädigung um den Erlass eines Teils der Rück-
zahlung des ihr nach dem Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz – BAföG – gewährten Darlehens und
hieraus entstandener Zinsen.
Im Leben der Petentin gibt es, folgt man ihrer von
niemandem bestrittenen Darstellung, eine Reihe von un-
glücklichen Ereignissen und Situationen. So etwas, so
meine ich, kann im Leben vorkommen.
Die Conterganschädigung bei der Petentin ist – nicht
durch ihr Verschulden – erst nach dem 20. Lebensjahr
anerkannt worden. Obwohl die Petentin wie alle anderen
Conterganopfer von Geburt an contergangeschädigt ist,
bekam sie die „Conterganrente“ nicht ab 1972, sondern
erst ab 1984. Eine Nachzahlung für die zurückliegenden
12 Jahre erfolgte nicht, erst recht keine Verzinsung, was
aus Sicht der Linken nicht akzeptabel ist.
Infolge der Behinderung musste sie länger studieren.
Dadurch war sie von der damaligen – behindertenfeind-
lichen – Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine
Darlehensleistung besonders betroffen. Die Folge: Rund
20 000 Euro BAföG-Schulden und fehlende Möglich-
keiten, diese Schulden durch Rückzahlung in einer
Summe deutlich zu reduzieren.
In diesem Fall entstand also aus der Kette von un-
glücklichen Ereignissen und vielen „kleineren“ Unge-
rechtigkeiten eine gravierende Ungerechtigkeit.
Inzwischen hinterlässt die Conterganschädigung auch
bei der Petentin deutliche Spuren. Eine Folge: Die Pe-
tentin erhält, verbunden mit spürbaren Einkommensver-
lusten, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Spätestens seit Vorliegen des Zwischenberichtes des
Heidelberger Instituts wissen die Bundesregierung und
alle Fraktionen des Bundestages, wie dramatisch die Si-
tuation der Conterganopfer und ihrer Angehörigen ist,
wie schwer es ihnen fällt, sich mit dem verfügbaren Ein-
kommen ein Mindestmaß an selbstbestimmtem Leben zu
erhalten. Nun kommt bei dieser Petentin neben den lau-
fenden Kosten noch immer die Belastung durch die
Rückzahlungsforderungen aus dem BAföG-Darlehen
zuzüglich Zinsen hinzu. Und das auch noch für viele
Jahre.
Hier hätte, so die Auffassung der Linken, die Bundes-
regierung die Möglichkeit und auch die Pflicht, die noch
offenen Forderungen aus dem BAföG-Darlehen zu erlas-
sen. Stattdessen folgte die Mehrheit des Petitionsaus-
schusses der teilweise abstrusen Stellungnahme des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung. So
steht in der Stellungnahme des Ministeriums vom 22. Mai
2012, dass die Petentin über „eine Ferienimmobilie so-
wie weitere Geldreserven“ verfügt. Wie die Bundesre-
gierung zu dieser Behauptung kommt, bleibt ihr Ge-
heimnis. Die Petentin jedenfalls weiß nicht – so ihre
Aussage mir gegenüber –, dass sie solche Besitztümer
hätte.
Auch die Stellungnahme des Bundesbehindertenbe-
auftragten ist aus meiner Sicht, gelinde gesagt, enttäu-
schend. Selbst für ihn ist es nachvollziehbar, „wenn die
Petentin die Situation, die durch die verspätete Feststel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26449
(A) (C)
(D)(B)
lung der Conterganschädigung und die BAföG-Bestim-
mungen zum Zeitpunkt ihres Studiums entstanden ist,
für sich als unbefriedigend empfindet“. Dann führt der
Bundesbehindertenbeauftragte in seiner Stellungnahme
aus: „Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die un-
günstigen Rückzahlungsbedingungen für BAföG-Leis-
tungen, die während des Studiums der Petentin galten,
für alle Studierenden zu der damaligen Zeit angewandt
wurden.“ Weil es also damals eine BAföG-Regelung
gab, die nicht nur die Petentin, sondern viele Studentin-
nen und Studenten mit Behinderungen diskriminierte
und benachteiligte, muss man also auch in diesem Fall
keine Härtefallregelung treffen. Unrecht für alle als Be-
gründung fürs Nichtstun für Einzelne. Unglaublich!
Die Linke beantragte, diese „Petition der Bundesre-
gierung zur Berücksichtigung zu überweisen“, so heißt
es in der Beamtensprache, also ihr nahezulegen, aufgrund
der besonderen Härte einen Härteerlass zu gewähren.
Das wäre auch aus meiner Sicht im Ergebnis der Prü-
fung der Petitionsunterlagen und der persönlichen Ge-
spräche mit der Petentin sowohl aus rechtlicher als auch
aus humanitärer Sicht geboten. Deswegen stimme ich
gegen die Beschlussempfehlung und fordere die Bundes-
regierung noch einmal sehr nachdrücklich auf, in diesem
Fall endlich eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.
Anlage 4
Erklärungen nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Entwurf eines Geset-
zes über die energetische Modernisierung von
vermietetem Wohnraum und über die verein-
fachte Durchsetzung von Räumungstiteln
(Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG)
(Tagesordnungspunkt 9 a)
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Die am heuti-
gen Tag zur Abstimmung stehende Mietrechtsnovelle
stellt in vielen Bereichen wesentliche Verbesserungen
für Vermieter und Mieter dar. Hervorzuheben sind be-
sonders die Maßnahmen gegen „Mietnomaden“. Den-
noch weist der Gesetzentwurf in der Ausschussfassung
Mängel auf, die negative Entwicklungen für den Miet-
markt zur Folge haben werden.
Hierbei ist besonders die Einführung der Möglichkeit
einer regionalen Kappungsgrenze von 15 Prozent her-
vorzuheben. Niedrigere Kappungsgrenzen haben unwei-
gerlich zur Folge, dass Vermieter weniger in ihren Be-
stand investieren werden. Schaden nehmen hierbei zum
einen die Mieter, deren gemietete Objekte eine Investi-
tion erfahren, und zum anderen wird das gesamtgesell-
schaftliche Ziel der Steigerung der Energieeffizienz
konterkariert, da Investitionen in energetische Sanierung
der Objekte marktwirtschaftlich unattraktiv werden.
Des Weiteren ist eine weitere Abnahme der Mieter-
fluktuaktion in den Ballungsräumen zu erwarten, welche
die Wohnungsknappheit verstärken wird.
Als Hamburger Abgeordneter bin ich sensibilisiert für
die Problematik der Wohnungsnot. Durch die Weg-
nahme marktwirtschaftlicher Anreize für die Schaffung
neuen Wohnraums wird der Gesetzentwurf, in der
Ausschussfassung, keinen Beitrag zur Lösung dieses
Problems leisten.
Da der Gesetzentwurf auf der einen Seite wesentliche
Verbesserungen enthält, auf der anderen Seite aber
notwendigen marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht ge-
recht wird, werde ich mich bei der heutigen Abstim-
mung enthalten.
Frank Schäffler (FDP): Das Mietrechtsänderungs-
gesetz bringt Verbesserungen im Mietrecht durch Stär-
kung der Vertragsfreiheit. Modernisierungen sollen für
eine Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietmin-
derung führen, wenn diese zur Energieeinsparung die-
nen. Zukünftig sollte man diese Regelung auf alle Arten
von Sanierungen ausweiten, um den Vermieter für Bau-
substanzverbesserungen nicht zu bestrafen. Gestärkt
werden Immobilieneigentümer auch durch die neue Re-
gelung, dass die fristlose Kündigung des Mietverhältnis-
ses ohne vorherige Abmahnung nunmehr auch bei Zah-
lungsverzug mit der Mietkaution ausgesprochen werden
kann. Ganz positiv sind auch die Erleichterungen für den
Vermieter, sich prozessual besser gegen Mietnomaden
schützen zu können. Der Schutz der Mieter vor Zwangs-
räumungen wird damit auf ein gesünderes Maß zurück-
gestutzt. Erstens sind Räumungssachen im Geschäfts-
gang des Gerichts nun vorrangig und beschleunigt
durchzuführen. Zweitens soll der Vermieter vor wirt-
schaftlichen Schäden durch langandauernde Hauptsa-
cheverfahren durch das Prozessgericht geschützt werden
können. Besser noch wäre gewesen, wenn der Rechts-
staat so effizient arbeitete, dass es gar nicht erst zu Ge-
richtsverfahren von einer Dauer käme, die das Vermögen
der Rechtsuchenden gefährden. Sinnvolle Haftungsre-
geln könnten hier Abhilfe schaffen. Recht und Rechts-
staatlichkeit sind der Kern unserer freiheitlich-demokra-
tischen Grundordnung.
Wo Licht ist, da ist aber auch Schatten. Auf Drängen
der CSU sollen die Landesregierungen ermächtigt wer-
den, Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu benen-
nen, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt wird, wenn dort
„die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen beson-
ders gefährdet“ ist. Das entspricht in seinem Duktus ei-
nem Ansinnen der Grünen, die eine solche Senkung der
Kappungsgrenze bundesweit gefordert haben. Ziel der
Änderung ist ausweislich der Begründung die Dämpfung
des Anstiegs von Bestandsmieten in diesen Gebieten.
Leider hat sich die FDP an dieser Stelle nicht mit ökono-
mischer Vernunft gegen den Koalitionspartner durchset-
zen können. Verordnet wird hier eine dynamische Preis-
obergrenze für Bestandsmieten. Bei Preisobergrenzen ist
zu differenzieren: Liegt die Preisobergrenze über dem
Marktpreis, so bleibt sie folgenlos. Wenn das Wachstum
der Bestandsmieten weniger stark ist, als es die Kap-
pungsgrenze erlaubt, dann wäre der Gesetzgeber unnöti-
gerweise tätig geworden und hätte nicht mehr als eine
Verkomplizierung des Rechts bewirkt.
Wahrscheinlicher ist aber der Fall, dass die Preisober-
grenze den Mietzins auf eine niedrigere Höhe als bei un-
26450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
gehindertem Anstieg zu beschränken sucht. In diesem
Fall können die Vermieter in den Gebieten mit Preis-
obergrenze nicht länger den Mietzins erhalten, den sie
nachfragen. Das hat beileibe nicht nur Auswirkungen
auf Bestandsmieten, da es auf die Erwartungen des Ver-
mieters ankommt. Bei Neuvermietungen wird die ver-
einbarte Miete berücksichtigen, dass spätere Mietzinser-
höhungen nur eingeschränkt zulässig sind. Der Mietzins
in Neuverträgen wird also bei Abschluss des Vertrags
höher sein, als er ohne Preisobergrenze wäre. Die De-
ckelung des Anstiegs von Bestandsmieten wird daher
bezahlt durch Mieter, die Neuverträge abschließen müs-
sen. Zum Beispiel werden also alle Familien bestraft, die
Neuverträge über größere Wohnungen abschließen müs-
sen, weil sie Nachwuchs erwarten.
Insbesondere wird die Regelung aber Auswirkungen
auf Neubauten haben. Wenn Investoren die Wahl haben,
werden sie keine Bauvorhaben in einem Gebiet mit
Preisobergrenze unternehmen, sondern der Regulierung
ausweichen. Ausgerechnet in jenen Gebieten, in denen
„die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen beson-
ders gefährdet“ ist, wird es zu weniger Investitionen und
daher zu weniger Zubau kommen. Dies verschärft die
Wohnsituation, anstatt sie zu verbessern. Das Ergebnis
ist das Gegenteil von dem, was beabsichtigt worden ist.
Einmal mehr zeigt sich: Gut gemeint ist das Gegenteil
von gut.
Im Ergebnis kann ich dem Gesetz dennoch zustim-
men, weil ich glaube, dass das Licht den Schatten über-
wiegt. Die Problematik der Mietnomaden besteht seit
Jahren. Sie ist besonders für kleinere Vermieter teilweise
existenzbedrohend, weil sie dem Schaden kaum auswei-
chen können. Daher ist es gut, dass hier deutliche Ver-
besserungen geschaffen werden, mit denen Immobilien-
eigentümer besser geschützt werden. Dagegen ist die
weitere Absenkung der Preisobergrenze zwar ordnungs-
politisch falsch, doch verteilen sich die volkswirtschaft-
lichen Schäden der Regelung auf breitere Schultern.
Anlage 5
Erklärungen nach § 31 GO
zu den Abstimmungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Norbert Brackmann (CDU/CSU):
Zu der Abstimmung unter Zusatztagesordnungs-
punkt 5:
Ich stimme diesem Antrag heute nicht zu, da ich der
festen Überzeugung bin, dass eine sinnvolle und strikte
Regulierung von Fracking nur in Zusammenarbeit von
Regierung und Parlament erreicht werden kann. Die
Technologie Fracking ist und bleibt gefährlich und führt
zu Verunsicherungen bei den Mitbürgern gerade dort,
wo großflächige Erkundungsfelder ausgewiesen werden
sollen. Daher gehe ich davon aus, dass die Koalition eine
Initiative ergreifen wird, die zu einer strikten Regulie-
rung, besser einem Verbot der Technologie führt.
Zu der Abstimmung unter Tagesordnungspunkt 45:
Ich stimme dieser Beschlussempfehlung heute zu, da
ich der festen Überzeugung bin, dass eine sinnvolle und
strikte Regulierung von Fracking nur in Zusammenarbeit
von Regierung und Parlament erreicht werden kann. Die
Technologie Fracking ist und bleibt gefährlich und führt
zu Verunsicherungen bei den Mitbürgern gerade dort,
wo großflächige Erkundungsfelder ausgewiesen werden
sollen. Daher gehe ich davon aus, dass die Koalition eine
Initiative ergreifen wird, die zu einer strikten Regulie-
rung, besser einem Verbot der Technologie führt.
Reinhard Grindel (CDU/CSU): Die Oppositionspar-
teien wissen ganz genau, dass sich die CDU/CSU-Bun-
destagsfraktion morgen, am 14. Dezember 2012, in ei-
nem fraktionsoffenen Fachgespräch mit dem Thema
Fracking befassen wird. Die Ergebnisse dieses Fachge-
spräches sollen dann die Grundlage für eine Gesetzesini-
tiative bilden, die sich sowohl auf das Wasser- als auch
das Bergrecht bezieht. In dieser Situation Fraktionsan-
träge zu stellen, die unausgegoren und fachlich unzurei-
chend sind, wird der Situation in keiner Weise gerecht.
Das sind Wahlkampfmanöver, von denen die durch
Fracking betroffenen Bürger in unserem Land nichts ha-
ben. Stattdessen sollte sich die Opposition an den Geset-
zesberatungen beteiligen oder zumindest über den Bun-
desrat eigene Gesetzesinitiativen einbringen.
Für die zukünftigen gesetzlichen Regelungen ist für
mich völlig klar, dass Fracking grundsätzlich in allen
Gebieten verboten wird, die der Trinkwassergewinnung
dienen, einschließlich Heil- und Mineralquellen. Die un-
teren Wasserbehörden müssen eine selbstständige was-
serrechtliche Prüfung vornehmen, und die kommunalen
Gebietskörperschaften müssen ihr Einvernehmen erklä-
ren. Das setzt gleichzeitig eine umfassende Bürgerbetei-
ligung voraus. Eine umfassende Umweltverträglich-
keitsprüfung muss in Umsetzung entsprechender EU-
Richtlinien umgehend in das Bergrecht aufgenommen
werden. Exemplarisch habe ich den niedersächsischen
Wirtschaftsminister bereits gebeten zu prüfen, ob auf-
grund der europarechtlichen Rechtslage eine solche
UVP nicht schon jetzt geltendes Recht darstellt und so-
mit vorzunehmen wäre. Die Verbringung bzw. Verpres-
sung des Lagerstättenwassers besorgt die Menschen
meines Wahlkreises ebenfalls. Sollten nicht technische
Lösungen gefunden werden, die jede Umweltbeeinträch-
tigung ausschließen, ist vorzusehen, dass der sogenannte
Flowback in Aufbereitungsanlagen zu behandeln ist. Es
muss im Rahmen der Gesetzesberatungen ferner über-
prüft werden, ob es nicht zwingend erforderlich ist, den
Erdgasunternehmen zur Auflage zu machen, dass grund-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26451
(A) (C)
(D)(B)
sätzlich nur mit nicht wasserschädlichen Stoffen ge-
frackt werden darf.
Da ich weiß, dass in Wahrheit der einzige Grund für
die Antragstellung der Opposition das Vorführen der ört-
lichen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und
FDP ist und ich dementsprechend gerade im Hinblick
auf die niedersächsische Landtagswahl kein Verun-
glimpfungspotenzial liefern möchte, werde ich mich bei
den Anträgen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen enthalten. In Zukunft werde ich jedoch nicht
mehr bereit sein, mit parlamentarischen Mätzchen der
Opposition in dieser Weise umzugehen.
Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Den Anträgen der
Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kann
ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und folge
deswegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Wirtschaft und Technologie. Meine Position in der
Sache erkläre ich wie folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die Wachs-
tum und Ressourcenschonung in Einklang bringt. Auf
Basis von technischem Fortschritt und modernen Tech-
nologien muss es gelingen, die weitere Entwicklung des
Wirtschaftswachstums vom Energieverbrauch zu ent-
koppeln. Gleichzeitig stellen die Abhängigkeit Deutsch-
lands vom Import knapper werdender und teurer
Energierohstoffe und der Klimawandel unser Land vor
enorme Herausforderungen. Wir müssen Abhängigkei-
ten verringern, Energie effizienter nutzen und erneuer-
bare Energien weiter fördern.
Solange keine hinreichend fundierten wissenschaftli-
chen Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von
Fracking vorliegen, dürfen keine neuen Fakten geschaf-
fen werden. Ich begrüße, dass die Bundesregierung die
Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Auf-
suchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventio-
nellen Lagerstätten“ zur Grundlage weiterer Änderungen
im Bergrecht macht. Die Genehmigungsverfahren müs-
sen auf dieser Grundlage entsprechend den spezifischen
Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasförderung
angepasst werden.
Sicherheit hat höchste Priorität, daher dürfen Geneh-
migungen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche
Risiken für Mensch und Natur ausgeschlossen werden
können.
Als Ergänzung der erneuerbaren Energien bleibt der
Einsatz hocheffizienter und flexibel einsetzbarer fossiler
Kraftwerke auf Basis von Kohle und Gas zukünftig not-
wendig. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen besteht
das Interesse, die Potenziale sogenannter unkonventio-
neller Erdgasvorkommen zu untersuchen. Das Land
Nordrhein-Westfalen hat zwar bereits 23 Bergbaube-
rechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen
zu gewerblichen Zwecken erteilt. Dennoch hat die Lan-
desregierung die für Bergbau in Nordrhein-Westfalen
zuständige Bezirksregierung Arnsberg angewiesen, dass
keine weiteren Erlaubnisse erteilt werden dürfen, bei
denen zu einem späteren Zeitpunkt die Fracking-
Technologie zum Einsatz kommen könnte. Dies gilt
auch für Genehmigungen, die der Erkundung von mögli-
chen Erdgaslagerstätten dienen, ohne dass Probebohrun-
gen vorgesehen sind. Nordrhein-Westfalen ist größtes
Energieland Deutschlands, was Gewinnung und Ver-
brauch angeht. Das Interesse an Erhaltung und Entwick-
lung neuer energiepolitischer Optionen sollte daher
weiterhin besonders groß sein.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Probeboh-
rungen, bei denen Fracking-Technologien eingesetzt
werden, ist aus meiner Sicht notwendig. Dies gilt ins-
besondere dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender
Stoffe „gefrackt“ wird. Auch eine verpflichtende, trans-
parente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung sollte
vor einer Genehmigung des Probe-Fracking verpflich-
tend gemacht werden. Die Beteiligungsrechte der zu-
ständigen Wasserbehörden, ebenso wie die der betroffe-
nen Landkreise und Kommunen, sind zu stärken und in
die Genehmigungsverfahren mit einzubeziehen.
Eine Erdgasförderung kommt nur infrage, wenn sie
von der Bevölkerung in der Region mitgetragen wird.
Hier muss die nordrhein-westfälische Landesregierung
in Pflicht genommen werden, für mehr Aufklärung über
die Risiken des Fracking in der Bevölkerung zu sorgen.
Rudolf Henke (CDU/CSU): Den Anträgen der Frak-
tionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD kann
ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und folge
deswegen den Beschlussempfehlungen des Ausschusses
für Wirtschaft und Technologie. Meine Position in der
Sache erkläre ich wie folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der
Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung
liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik
ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor-
gung auch in Zukunft.
Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch
über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hocheffizienter und
flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis
von Kohle oder Gas notwendig. Bislang wird in Nord-
rhein-Westfalen kein Erdgas gefördert. Allerdings
besteht bei verschiedenen Unternehmen Interesse, die
Potenziale sogenannter „unkonventioneller Erdgasvor-
kommen“ zu untersuchen.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es ins-
besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und
Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein
Verfahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand
und chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des
Untergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum
Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermögli-
chen.
26452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Als Energieland Nr. 1 hat Nordrhein-Westfalen ein
großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer
energiepolitischer Optionen.
Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und
umweltrechtlichen Vorschriften sind die Behörden der
Länder. Bei der Genehmigung von Probebohrungen
muss das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass
der jeweilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die
Entscheidung erforderlichen Informationen bereitzustel-
len und die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu
dokumentieren.
Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifi-
schen Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasför-
derung angepasst werden. Insbesondere halten wir eine
Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung, UVP, die im Bergrecht für die
reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für das
Probe-Fracking, derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus
meiner Sicht unerlässlich.
Umweltrisiken bestehen vor allem dann, wenn unter
Einsatz wassergefährdender Stoffe gefrackt wird. Des-
halb soll für diese Fälle sowohl bei der Erdgasgewin-
nung als auch bei der Geothermie eine zwingende UVP
eingeführt werden. Diese beinhaltet dann auch eine ver-
pflichtende, transparente und effektive Öffentlichkeits-
beteiligung vor einer Genehmigung des Probe-Fracking.
Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu betei-
ligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kommu-
nen. Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch
grenzüberschreitend sein können, ist es geboten, entspre-
chend hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union zu haben. Ich unterstütze daher die Bemü-
hung im Europäischen Parlament um vergleichbar hohe
Sicherheitsstandards.
Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt
nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region
akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz
eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in
der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die
Risiken des Fracking deutlich zu verbessern.
Aus Gründen der Sicherheit muss in Trinkwasser-
schutzgebieten Fracking ausgeschlossen sein. Genehmi-
gungen für Fracking in anderen Gebieten dürfen nur er-
teilt werden, wenn unverantwortliche Risiken für
Mensch und Natur ausgeschlossen werden können.
Christian Hirte (CDU/CSU): Den zur Abstimmung
stehenden Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü-
nen und der Linkspartei stimme ich nicht zu.
Ich nehme die Sorgen und Ängste der Bevölkerung in
Bezug auf die Fracking-Technologie sehr ernst. Wir
müssen feststellen, dass wir nahezu überall dort, wo Un-
ternehmen mit Erkundungen nach unkonventionellen
Gasförderstätten beginnen möchten, einer breiten Skep-
sis und Besorgnis in der Bevölkerung begegnen. Die
politische Diskussion der vergangenen Monate war zu-
nächst zurückhaltend, um die Ergebnisse weiterer Stu-
dien abzuwarten. Diese Ergebnisse liegen mittlerweile
vor und bestätigen in Teilen die Einschätzung, dass Risi-
ken und Gefahren beim Fracking derzeit nicht gänzlich
ausgeschlossen werden können.
Ich teile die Einschätzung von Bundesumweltminister
Peter Altmaier, dass wir eine Technik nicht gegen den
Willen der Bevölkerung durchsetzen dürfen. Ein gene-
relles Verbot von Fracking in Deutschland ist derzeit
nicht absehbar. Ich halte es auch grundsätzlich für rich-
tig, die Technologie in Deutschland nicht auszuschlie-
ßen. Vor dem Hintergrund von Unsicherheiten bei der
Entwicklung des Energiemarktes, des auch auf längere
Zeit noch weiteren Bedarfs an konventioneller Energie
sowie denkbaren Abhängigkeiten von anderen Staaten
bei der Energieversorgung müssen wir damit rechnen,
dass eine Debatte über Energie in der Zukunft anders ge-
führt wird als derzeit. Ich halte es für richtig, Fracking
nicht für alle Zeiten in Deutschland völlig auszuschlie-
ßen. Als Industrieland benötigen wir energiepolitische
Optionen. Mit Ausnahme der Linkspartei ist dies der
Weg, den alle Parteien im Deutschen Bundestag teilen
und dem auch die Landesumweltminister zugestimmt
haben.
Für mich ist der Schutz von Mensch und sensibler
Natur unverhandelbar. Dieser Schutz ist derzeit beim
Fracking nicht absolut sichergestellt. Deshalb sind Rah-
menbedingungen nötig, die über die bisherigen Regelun-
gen des Bundesbergrechtes hinausgehen. Das bisherige
Abwarten auf die Studienergebnisse muss nun in einen
aktiven Umgang der Politik übergehen. Die Umweltmi-
nister der Bundesländer haben einstimmig beschlossen,
Fracking in Deutschland nicht auszuschließen, aber mit
deutlich höheren Auflagen zu verbinden. Um einen Kon-
sens von Bund und Ländern herbeizuführen, halte ich
weitere Beratungen für wichtig. Ein heutiger Beschluss
von Anträgen im Bundestag würde dem zuwiderlaufen.
Bei den weiteren Beratungen über den Umgang mit
Fracking halte ich folgende Ziele für wichtig:
– ein generelles Verbot von Fracking in Wasserschutz-
gebieten,
– eine umfassende Anwendung des Grundwasserbe-
griffs, um sicherzustellen, dass in allen für die Grund-
wasserversorgung sensiblen Gebieten eine Belastung
ausgeschlossen werden kann,
– eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, be-
reits im Vorfeld von Erkundungsbohrungen und seis-
mischen Untersuchungen,
– Vetorechte einzelner Behörden und Bundesländer, um
sicherzustellen, dass Bohrungen nicht gegen den Wil-
len der Bevölkerung vor Ort erfolgen können,
– ein Drängen auf die Weiterentwicklung von Techni-
ken, die auf den Einsatz von Chemikalien verzichten
– Clean Fracking –,
– ein zentrales Genehmigungsverfahren, in dem die As-
pekte des Bergrechtes und des Wasserrechtes zusam-
mengeführt sind und eine Priorisierung des Wasser-
schutzes deutlich wird.
Die vorliegenden jüngsten Gutachten bestätigen diese
Positionen. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26453
(A) (C)
(D)(B)
und die Bundesregierung sind aufgerufen, eine Gesetz-
gebung in diesem Sinne nachdrücklich voranzutreiben.
Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU): Den Anträ-
gen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grü-
nen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Meine Position in der Sache geht aber über die Aus-
schussempfehlung hinaus, und ich erkläre in der Sache
wie folgt:
Mit der Energiewende hat Deutschland die Vorreiter-
rolle für eine nachhaltige und damit ressourcenscho-
nende Energieversorgung übernommen. Ich unterstütze
ausdrücklich das Ziel einer sicheren, importunabhängi-
geren und bezahlbaren Energieversorgung. Die Ener-
gieversorgung kann aber nicht von heute auf morgen
umgeschaltet werden. Deshalb wird der Einsatz hoch-
effizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke
noch für längere Zeit als Ergänzung für die erneuerbaren
Energien notwendig sein.
In den vom Fracking betroffenen Regionen, insbeson-
dere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, besteht
ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risi-
ken, die mit dieser Methode der Gasgewinnung verbun-
den sind. Dies betrifft insbesondere die mögliche Belas-
tung des Grund- und Trinkwassers.
Allerdings gibt es vor dem Hintergrund der aktuellen
Diskussion in Niedersachsen ein deutlich differenzierte-
res Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes über
Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis zum In-
krafttreten dieses Gesetzes.
Ein gefordertes Fracking-Verbot ist nach dem gegen-
wärtig gültigen Bergrecht wirkungslos. Denn für den
Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtlichen Vor-
schriften sind die Landesbehörden zuständig. Hat das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Han-
nover eine Bohrgenehmigung erteilt, können die Erdgas-
bzw. Erdölfirmen das Bohrrecht einklagen. Eine Ände-
rung des Bergrechts für die Interimszeit, also bis zum In-
krafttreten des neuen Bundesgesetzes zum Fracking, ist
aber nicht durchführbar, da die Mehrheit im Bundesrat
fehlt.
Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht
ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims-
phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes
zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden.
Ein am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass
des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in
Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des gelten-
den Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebs-
pläne, Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für
hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erd-
gaslagerstätten in Niedersachsen“. Darin werden alle
Anträge zu Bohrgenehmigungen einem neuen ver-
schärften Verfahren unterzogen sowie mit der Auflage,
dass Fracking grundsätzlich in Wasserschutzgebieten,
Trink-, Mineralwassergewinnungsgebieten, Heilwasser-
schutzgebieten – Wassergefährdungsklassen I bis III –
und erdbebengefährdeten Gebieten verboten sind, ver-
bunden.
Dès Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister
frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah-
rens beteiligt und müssen deren Fragen von den Antrag-
stellern berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbe-
hörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen
Prüfung angewiesen. Das ersetzt zwar nicht die gefor-
derte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist
aber für die Interimsphase ein praktikabler Kompromiss
zur Verschärfung der Auflagen. Mit diesem Runderlass
wurde die Genehmigungspraxis auf der Basis des noch
geltenden Bergrechts auf Landesebene bereits ver-
schärft.
Darüber hinaus gelten die Auflagen der Fracking-Stu-
die des Bundesumweltministeriums vom August 2012,
dass Fracking verboten ist, solange keine ausreichend
fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den mögli-
chen Auswirkungen von Fracking vorliegen.
Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nie-
dersachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtli-
chen Bedingungen nach dem Auslaufen des Morato-
riums im Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese
werden mit dem Fracking-Gutachten in den beteiligten
Ressorts in einem Gesetzentwurf erarbeitet.
Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen sein wie eine
generelle Beweislastumkehr für Bergschäden. Diese be-
inhaltet dann auch eine verpflichtende, transparente und
effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmi-
gung des Probe-Fracking. Zudem sind die Wasserbehör-
den verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen
Landkreise und Kommunen. Da die Auswirkungen auf
das Grundwasser auch grenzüberschreitend sein können,
ist es geboten, entsprechend hohe Regeln in den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union zu haben.
Niedersachsen ist eines der am meisten betroffenen
Bundesländer der Energiewende. Neben der Frage der
Anbindung von Offshorewindkraftparks in der Nordsee
und der Durchleitung der erneuerbaren Energien aus
dem Norden in den Süden kommt jetzt noch die Diskus-
sion des Fracking hinzu. Darüber hinaus zeigt Nieder-
sachsen aber auch ein großes Engagement in der Ener-
giewende. Um diese Bereitschaft nicht ins Gegenteil
umzukehren, muss sichergestellt werden, dass Fracking-
Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn unver-
antwortliche Risiken für Mensch und Natur vollständig
ausgeschlossen werden können. Für mich hat Sicherheit
höchste Priorität.
Ich bin deshalb der Auffassung, dass mit den berg-
baurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen der erste
Schritt in die richtige Richtung bereits unternommen
wurde.
Günter Lach (CDU/CSU): Den Anträgen der Frak-
tionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kann
ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und folge
deswegen den Beschlussempfehlungen des Ausschusses
für Wirtschaft und Technologie. Meine Position in der
Sache geht aber über die Ausschussempfehlung hinaus.
Deshalb erkläre ich wie folgt:
26454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Fracking in
Niedersachsen ergibt sich ein wesentlich differenzierte-
res Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes über
Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis zum
Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag-
vormittag ein Expertengespräch zum Thema anberaumt,
dessen Expertise es selbstverständlich abzuwarten gilt,
bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Inso-
fern ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 45 an die-
sem Donnerstag für die Opposition lediglich ein Instru-
ment für wahlkampftaktische Zwecke.
Das in den oben angegebenen Drucksachen von den
Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
geforderte Fracking-Verbot ist nach dem gegenwärtig
gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas-
bzw. Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmi-
gung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie in Hannover ein einklagbares Bohrrecht be-
steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Gegen-
satz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung
des Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten
des neuen Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktika-
bel ist, weil dazu eine Mehrheit im Bundesrat fehlt und
das Procedere zu lange dauern würde.
Bislang wird in Niedersachsen kein Erdgas aus
unkonventionellen Quellen – Schiefergas – gefördert.
Allerdings haben verschiedene Unternehmen bereits
Anträge zu Bohrprojekten sogenannter unkonventionel-
ler Erdgasvorkommen gestellt.
Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht
ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims-
phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes
zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden.
Ein am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass
des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in
Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des gelten-
den Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebs-
pläne, Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für
hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erd-
gaslagerstätten in Niedersachsen“. Diese gelten sowohl
für weiterhin zugelassene Bohrungen nach Tightgas
– Sandstein, konventionell – als auch für Shalegas
– Schiefergestein, unkonventionell –, für das andere Fra-
cking-Methoden notwendig sind.
Nach diesem neuen Runderlass werden alle Anträge
zu Bohrgenehmigungen einem neuen, verschärften Ver-
fahren unterzogen, das folgende Auflagen hat: Fracking
ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mine-
ralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebie-
ten – Wassergefährdungsklassen I bis Ill – und erdbeben-
gefährdeten Gebieten verboten.
Des Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister
frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah-
rens beteiligt und deren Fragen von den Antragstellern
berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbehörden sind
zu einer eigenständigen wasserrechtlichen Prüfung ange-
wiesen. Das ersetzt zwar nicht die geforderte umfas-
sende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist aber für die
Interimsphase ein praktikabler Kompromiss zur Ver-
schärfung der Auflagen. Die chemischen Stoffe der
Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nichttoxi-
sche Stoffe zu ersetzen. Dieser Runderlass des Landes-
bergamtes zeigt, dass die Genehmigungspraxis auf der
Basis des noch geltenden Bergrechts auf Landesebene
bereits verschärft wurde.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Insofern gelten die
Auflagen der Fracking-Studie des Bundesumweltminis-
teriums vom August 2012, dass Fracking verboten ist,
solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen
Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von Fra-
cking vorliegen.
Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nie-
dersachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtli-
chen Bedingungen nach dem Auslaufen des Moratori-
ums im Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese
werden nun mit dem Vorliegen der Fracking-Gutachten
in den beteiligten Ressorts in einem Gesetzentwurf erar-
beitet.
Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
– UVP – wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen
sein wie eine generelle Beweislastumkehr für Bergschä-
den. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende,
transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor
einer Genehmigung des Probe-Fracking. Zudem sind die
Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die
betroffenen Landkreise und Kommunen. Das Lagerstät-
tenwasser ist ebenso zu untersuchen wie das verpresste
Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Da
die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüber-
schreitend sein können, ist es geboten, entsprechend
hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zu haben.
Als das am meisten betroffene Bundesland hat
Niedersachsen ein großes Interesse an Erhaltung und
Entwicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zustän-
dig für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrecht-
lichen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Die
bergbaurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen sind
der erste Schritt in die richtige Richtung.
Für mich hat Sicherheit höchste Priorität. Genehmi-
gungen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortli-
che Risiken für Mensch und Natur vollständig ausge-
schlossen werden können.
Ingbert Liebing (CDU/CSU): Der Einsatz der
Technologie des Fracking zur Gewinnung von Öl und
Gas aus unkonventionellen Vorkommen unter Einsatz
von gesundheits- und umweltschädlichen und wasser-
gefährdenden Chemikalien stößt in der Bevölkerung zu
Recht auf Kritik. Das aktuelle Bergrecht wird den
Anforderungen an einen sachgerechten Umgang mit die-
sen technologischen Möglichkeiten und Gefährdungen
nicht gerecht. Notwendig sind Rechtsanpassungen. Um-
weltminister Peter Altmaier hat angekündigt, auf der
Basis von Gutachten und Untersuchungen konkrete
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26455
(A) (C)
(D)(B)
Maßnahmen zur Fortentwicklung des Bergrechtes vor-
zuschlagen.
Dabei setze ich mich dafür ein, dass der Schutz des
Grund- und Trinkwassers, der menschlichen Gesundheit
sowie der Umwelt oberste Priorität haben, der Einsatz
von Fracking in Wasserschutz- und -gewinnungs-
gebieten grundsätzlich ausgeschlossen wird, grundsätz-
lich Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben
werden und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung
sichergestellt wird.
Dabei gehe ich davon aus, dass Umweltverträglich-
keitsprüfungen den Einsatz von wasser-, umwelt- oder
gesundheitsgefährdenden Chemikalien beim Fracking
komplett ausschließen. Auch wenn die Anträge von
Oppositionsfraktionen, die heute zur Abstimmung ste-
hen, diese Aspekte mit enthalten, stimme ich Ihnen nicht
zu, da die Bundesregierung bereits an entsprechenden
Vorschlägen und Maßnahmen arbeitet, in deren sachli-
che Beratung ich mich einbringe.
Andreas Mattfeld (CDU/CSU): Ich stimme dem
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, da er in
Großteilen meine Position zur Erdgasförderung und al-
len damit zusammenhängenden Vorgängen trifft.
Grundsätzlich halte ich die Erdgasförderung – auch
unter Einsatz einer zukünftig umweltverträglichen Fra-
cking-Technologie – für sinnvoll und notwendig. Gerade
im Zuge der Energiewende und vor dem Hintergrund ei-
ner Unabhängigkeit von Importen muss das in Deutsch-
land vorhandene Erdgas gefördert werden – und zwar
dort, wo es liegt. Allerdings haben wir als Bundesgesetz-
geber die Pflicht entsprechende Rahmenbedingungen zu
schaffen, die eine sichere Förderung ermöglichen und
den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellen.
Die Verpressung des bei der Erdgasförderung anfal-
lenden kontaminierten Lagerstättenwassers in geringere
Tiefen als denjenigen, aus denen es gefördert wird, lehne
ich ab. Es gibt alternative Methoden der Entsorgung und
Reinigung des Lagerstättenwassers. Es kann noch an der
Bohrstelle so aufbereitet werden, dass es anschließend in
die örtlichen Kläranlagen gegeben werden kann. Diese
Verfahren existieren derzeit bereits für kleine Mengen.
Das muss im Rahmen der Forschung umgehend weiter-
entwickelt werden, damit auch größere Mengen konta-
minierten Wassers gereinigt und so entsorgt werden kön-
nen. Dann entfällt auch der problematische Transport
des Lagerstättenwassers von der Bohrstelle an den Ort
der Entsorgung – hier hat es in der Vergangenheit zahl-
reiche Probleme nicht nur in meinem Wahlkreis gege-
ben.
Beim Thema Verpressung legt die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen eine Doppelmoral an den Tag.
Ich bin doch sehr erstaunt, wenn in dem vorliegenden
Antrag ein Verpressungsverbot gefordert wird – was ich
ausdrücklich unterstütze – und 1999 unter einer rot-grü-
nen Landesregierung eine Genehmigung zum Verpres-
sen von Lagerstättenwasser in meinem Wahlkreis erteilt
wurde. Darüber hinaus hat die rot-grüne Landesregie-
rung den Transport von Lagerstättenwasser durch PET-
Leitungen genehmigt und das, obwohl sie Kenntnis da-
von hatte, dass seit Mitte der 90er-Jahre erwiesen war,
dass die Rohrleitungen nicht für den Transport von ben-
zolverseuchtem Lagerstättenwasser geeignet sind. So hat
die rot-grüne Landesregierung eine große Umweltver-
schmutzung billigend in Kauf genommen.
Zum Schutz von Mensch und Umwelt halte ich es für
erforderlich, dass für jedes Vorhaben zur Erdgasförde-
rung zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt wird. Dabei muss vor allem auch die lokale
Ebene nicht nur informiert, sondern auch beteiligt wer-
den.
Karl Schiewerling (CDU/CSU): Den Anträgen der
Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kann
ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und folge
deswegen den Beschlussempfehlungen des Ausschusses
für Wirtschaft und Technologie. Meine Position in der
Sache erkläre ich wie folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der
Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung
liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik
ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor-
gung auch in Zukunft. Als Ergänzung der erneuerbaren
Energien ist noch über Jahrzehnte hinweg der Einsatz
hocheffizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraft-
werke auf der Basis von Kohle oder Gas notwendig. Bis-
lang wird in Nordrhein-Westfalen kein Erdgas gefördert.
Allerdings besteht bei verschiedenen Unternehmen Inte-
resse, die Potenziale sogenannter unkonventioneller Erd-
gasvorkommen zu untersuchen.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es ins-
besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und
Trinkwassers durch das sogenannte „Fracking“ – ein
Verfahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand
und chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des
Untergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum
Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermögli-
chen.
Als Energieland Nr. 1 hat Nordrhein-Westfalen ein
großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer
energiepolitischer Optionen.
Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und
umweltrechtlichen Vorschriften sind die Behörden der
Länder. Bei der Genehmigung von Probebohrungen
muss das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass
der jeweilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die
Entscheidung erforderlichen Informationen bereitzustel-
len und die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu
dokumentieren.
Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifi-
schen Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasför-
derung angepasst werden. Insbesondere halten wir eine
Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung – UVP –, die im Bergrecht für
die reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für
das Probefracking, derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist
aus unserer Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen
26456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender
Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll für diese Fälle sowohl
bei der Erdgasgewinnung als auch bei der Geothermie
eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese bein-
haltet dann auch eine verpflichtende, transparente und
effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmi-
gung des Probe-Fracking. Zudem sind die Wasserbehör-
den verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen
Landkreise und Kommunen. Auch Probebohrungen be-
dürfen der Zustimmung der Wasserbehörden. Da die
Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüber-
schreitend sein können, ist es geboten, entsprechend
hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zu haben. Wir unterstützen daher die Bemühung
im Europäischen Parlament um vergleichbar hohe Si-
cherheitsstandards.
Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt
nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region
akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz
eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in
der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die
Risiken des „Fracking“ deutlich zu verbessern.
Für mich hat Sicherheit höchste Priorität. In Trink-
wasserschutzgebieten muss Fracking ausgeschlossen
sein. Genehmigungen für Fracking in anderen Gebieten
dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risi-
ken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen
werden können.
Tankred Schipanski (CDU/CSU): Den Anträgen
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen und
folge deswegen den Beschlussempfehlungen des Aus-
schusses für Wirtschaft und Technologie. Meine Position
in der Sache geht aber über die Ausschussempfehlung
hinaus. Deshalb erkläre ich wie folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der
Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung
liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik
ein sowie für eine sichere und bezahlbare Energieversor-
gung auch in Zukunft. Als Ergänzung der erneuerbaren
Energien wird noch über Jahrzehnte hinweg der Einsatz
hoch effizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraft-
werke auf der Basis von Kohle oder Gas notwendig sein.
Vielerorts bestehen jedoch Bedenken angesichts mög-
licher Gefahren, die mit der Gewinnung von Gas ver-
bunden sind. Dabei geht es insbesondere um eine mögli-
che Belastung des Grund- und Trinkwassers durch das
sogenannte Fracking-Verfahren, bei dem ein Gemisch
aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen in das
umlagernde Gestein des Untergrunds gepresst wird, um
den Gasfluss hin zum Bohrloch zu stimulieren und die
Förderung zu ermöglichen.
Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene
Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Auf-
suchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventio-
nellen Lagerstätten“ hat uns klare Handlungsfelder auf-
gezeigt. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die christlich-
liberale Koalition einen Gesetzentwurf, der die bundes-
rechtlichen Bedingungen nach dem Auslaufen des Mora-
toriums im Bund regelt. Die Besorgnis der Bevölkerung
nehmen wir ernst und tragen ihr Rechnung.
Für mich hat Sicherheit höchste Priorität. Genehmi-
gungen dürfen nicht erteilt werden, wenn unverantwort-
liche Risiken für Mensch und Natur nicht vollständig
ausgeschlossen werden können.
Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Erstens. Den
Anträgen der Fraktionen Die Linke und SPD kann ich in
der vorliegenden Form nicht zustimmen, da sie keinen
ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Fracking
bieten. Beiden Anträge der SPD und Die Linke sind
– wie schon im Mai 2012 – sowohl materiell-rechtlich
als auch verfassungsrechtlich zu beanstanden. Zudem ist
die Einbringung beider Anträge zum jetzigen Zeitpunkt
offensichtlich dem Umstand geschuldet, dass am 20. Ja-
nuar 2013 in Niedersachsen Landtagswahlen stattfinden.
Dass sich die SPD nun ereifert, ist heuchlerisch, hätte sie
doch zu ihrer Regierungszeit – auch in Niedersachsen –
bereits Regelungen treffen können. Im Gegensatz dazu
hat sie aber Genehmigungen zum Fracking erteilt.
Zweitens. Der heutige Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen kann aber eine Grundlage für weitere Diskussio-
nen sein. Vor allem die Forderung nach einer Ausset-
zung des Verfahrens, bis weitere Erkenntnisse zum
Fracking vorliegen, die Forderung, die Öffentlichkeits-
beteiligung und Transparenz zu erhöhen, und die Forde-
rung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung decken
sich mit den Forderungen der CDU/CSU.
Drittens. Solange keine ausreichend fundierten wis-
senschaftlichen Kenntnisse zu den möglichen Auswir-
kungen von Fracking vorliegen, dürfen keine Fakten ge-
schaffen werden. Ich begrüße, dass die Bundesregierung
die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der
Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonven-
tionellen Lagerstätten“ in Auftrag gegeben hat. Die Ge-
nehmigungsverfahren müssen den spezifischen Erfor-
dernissen der unkonventionellen Erdgasförderung
angepasst werden. Insbesondere hält die CDU/CSU eine
Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung – UVP –, die im Bergrecht für
das Probe-Fracking derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist
aus unserer Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen
vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender
Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll bei der Erdgasgewin-
nung eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese be-
inhaltet dann auch eine verpflichtende, transparente und
effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmi-
gung. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu
beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kom-
munen. Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch
grenzüberschreitend sein können, unterstütze ich die
Bemühung des Mitglieds des Europäischen Parlaments,
Dr. Peter Liese, im Europäischen Parlament um ver-
gleichbar hohe Sicherheitsstandards.
Viertens. Kritisch ist jedoch selbst beim Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen, dass keine Regelung bezüglich
des Flowbacks getroffen wird. Dieser kann gefährliche
Stoffe aus tiefen Bodenschichten enthalten. Es muss da-
her auch bei ihm sichergestellt werden, dass durch den
Flowback keine Risiken entstehen. Hier ist der Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen nicht weitreichend genug.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26457
(A) (C)
(D)(B)
Fünftens. Ebenso ist ein Moratorium nur für zukünfti-
ges Fracking rechtlich zulässig. Soweit in manchen
Bundesländern bereits Genehmigungen, teilweise vor
Jahrzehnten, erteilt worden sind, können diese nicht mit
einem Moratorium außer Kraft gesetzt werden.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass CDU/CSU und
FDP derzeit in weiteren Anhörungen an einer guten
Lösung für die Umwelt arbeiten, und ich hoffe, dass
sich alle Fraktionen konstruktiv an dieser Diskussion
beteiligen.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Gitta Connemann und Hans-
Werner Kammer (beide CDU/CSU) zu den Ab-
stimmungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Den Anträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke können wir in der vorliegenden
Form nicht zustimmen und folgen deswegen den Be-
schlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft
und Technologie. Unsere Position in der Sache geht aber
über die Ausschussempfehlung hinaus. Deshalb erklären
wir wie folgt:
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Fracking in
Niedersachsen ergibt sich ein wesentlich differenzierte-
res Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes über
Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis zum In-
krafttreten dieses Gesetzes.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag-
vormittag ein Expertengespräch zum Thema anberaumt,
dessen Expertise es selbstverständlich abzuwarten gilt,
bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, inso-
fern ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 45 an die-
sem Donnerstag für die Opposition lediglich ein Instru-
ment für wahlkampftaktische Zwecke.
Das in den oben angegebenen Drucksachen von den
Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
geforderte Fracking-Verbot ist nach dem gegenwärtig
gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas-
bzw. Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmi-
gung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie in Hannover ein einklagbares Bohrrecht be-
steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Gegen-
satz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung
des Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten
des neuen Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktika-
bel ist, weil dazu eine Mehrheit im Bundesrat fehlt und
das Prozedere zu lange dauern würde.
Bislang wird in Niedersachsen kein Erdgas aus un-
konventionellen Quellen – Schiefergas – gefördert. Al-
lerdings haben verschiedene Unternehmen bereits An-
träge zu Bohrprojekten sogenannter unkonventioneller
Erdgasvorkommen gestellt.
Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht
ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims-
phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes
zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden. Ein
am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in
Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des gelten-
den Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebspläne,
Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydraulische
Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten
in Niedersachsen“. Diese gelten sowohl für weiterhin
zugelassene Bohrungen nach Tightgas – Sandstein, kon-
ventionell – als auch für Shalegas – Schiefergestein, un-
konventionell –, für das andere Fracking-Methoden not-
wendig sind.
Nach diesem neuen Runderlass werden alle Anträge
zu Bohrgenehmigungen einem neuen, verschärften Ver-
fahren unterzogen, das folgende Auflagen hat: Fracking
ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mine-
ralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebie-
ten – Wassergefährdungsklassen I bis III – und erdbe-
bengefährdeten Gebieten verboten.
Des Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister
frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah-
rens beteiligt und müssen deren Fragen von den Antrag-
stellern berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbe-
hörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen
Prüfung angewiesen. Das ersetzt zwar nicht die gefor-
derte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist
aber für die Interimsphase ein praktikabler Kompromiss
zur Verschärfung der Auflagen. Die chemischen Stoffe
der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nicht-
toxische Stoffe zu ersetzen. Dieser Runderlass des Lan-
desbergamtes zeigt, dass die Genehmigungspraxis auf
der Basis des noch geltenden Bergrechts auf Landes-
ebene bereits verschärft wurde.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Insofern gelten die
Auflagen der Fracking-Studie des Bundesumweltminis-
teriums vom August 2012, dass Fracking verboten ist,
solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen
Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von Fra-
cking vorliegen.
Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nieder-
sachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtlichen
Bedingungen nach dem Auslaufen des Moratoriums im
Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese werden
nun mit dem Vorliegen der Fracking-Gutachten in den be-
teiligten Ressorts in einem Gesetzentwurf erarbeitet.
Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
– UVP – wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen sein
wie eine Ausdehnung der Bergschadensvermutung auf
Fracking. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende,
transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor
einer Genehmigung des Probe-Fracking. Zudem sind die
Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die be-
troffenen Landkreise und Kommunen. Das Lagerstätten-
26458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
wasser ist ebenso zu untersuchen wie das verpresste Bohr-
wasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Da die
Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüberschrei-
tend sein können, ist es geboten, entsprechend hohe Regeln
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu haben.
Als das am meisten betroffene Bundesland hat Nie-
dersachsen ein großes Interesse an Erhaltung und Ent-
wicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig
für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtli-
chen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Die
bergbaurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen sind
der erste Schritt in die richtige Richtung.
Für uns hat Sicherheit höchste Priorität. Genehmigun-
gen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche
Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlos-
sen werden können.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz)
und Lothar Riebsamen (beide CDU/CSU) zu
den Abstimmungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Zur Debatte zum Thema Fracking und zu den Anträ-
gen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die
Linke geben wir folgende persönliche Erklärung ab:
Die Risiken der Fracking-Technologie werden unter
anderem in dem umfassenden Gutachten „Umweltauswir-
kungen von Fracking“ im Auftrag des Bundesumwelt-
ministeriums und des Umweltbundesamtes dargestellt.
Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus un-
konventionellen Lagerstätten kann es wegen des Chemi-
kalieneinsatzes sowie wegen der Entsorgung des anfallen-
den Abwassers zu Verunreinigungen im Grundwasser
kommen. Die Gutachter empfehlen deshalb strenge Auf-
lagen, insbesondere ein Verbot von Erdgas-Fracking in
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten.
Diese Empfehlungen müssen zwingend umgesetzt
werden. Dem Schutz des Wassers und des Ökosystems
muss absoluter Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen
im Zusammenhang mit Fracking gegeben werden. Als
Konsequenz eines solchen Fracking-Verbots in Trink-
wasserschutzgebieten und Wassergewinnungsgebieten
wird Fracking in sensiblen Gebieten wie etwa der Bo-
denseeregion vollständig verhindert. Schon die Erkun-
dung mittels Fracking sollte in solchen Gebieten verbo-
ten werden.
Darüber hinaus muss verpflichtend eine Umweltver-
träglichkeitsprüfung, UVP, für jede Bohrung, bei der
wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden, im Berg-
recht verankert werden. Durch das dann gesetzlich vor-
gesehene systematische Prüfungsverfahren werden
Transparenz und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteili-
gung gesichert. Es müssen dann alle unmittelbaren und
mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens frühzeitig
festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Im Sinne
einer umfassenden Beteiligung ist auch die jeweils zu-
ständige Wasserbehörde einzubeziehen. Ohne deren Ein-
vernehmen darf keine Genehmigung erteilt werden.
Die in dem zitierten Gutachten aufgezeigten Erkennt-
nisse und Risiken sind von allen beteiligten Behörden zu
berücksichtigen. Deshalb halten wir es vor einer umfas-
senden gesetzlichen Regelung nicht für vertretbar, Ge-
nehmigungen für Fracking zu erteilen.
Wir plädieren dafür, dass das Fracking-Verbot in den
genannten Gebieten und die verpflichtende UVP ge-
setzlich geregelt werden. Die Bundesregierung und die
Fraktionen sind aufgerufen, diese Gesetzgebung mit
Nachdruck voranzutreiben. Dasselbe gilt für die Bundes-
länder im Rahmen ihrer Kompetenzen.
Die in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen genannten Punkte können dabei Grundlage für eine
fraktionsübergreifende Verständigung sein. Fraglich ist
aus unserer Sicht, ob es – wie in dem Antrag gefordert –
eines Moratoriums bis zum 31. Dezember 2014 bedarf.
Vorzuziehen wäre nach unserer Auffassung eine umfas-
sende gesetzliche Regelung zu einem früheren Zeit-
punkt. Dabei dürfen keinerlei Risiken in Kauf genom-
men werden. Überall dort, wo noch Erkenntnisse fehlen,
darf es keine Genehmigungen für den Einsatz der Fra-
cking-Technologie geben.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Enak
Ferlemann, Michael Grosse-Brömer, Ewa
Klamt, Axel Knoerig, Rita Pawelski und
Eckhard Pols (alle CDU/CSU) zu den Abstim-
mungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Den Anträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und Die Linke können wir in der vorliegenden
Form nicht zustimmen und folgen deswegen den Be-
schlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft
und Technologie. Unsere Position in der Sache geht aber
über die Ausschussempfehlung hinaus. Deshalb erklären
wir wie folgt:
Vor dem Hintergrund der Diskussion um Fracking in
Niedersachsen ergibt sich ein wesentlich differenzierte-
res Bild zu den Bedingungen eines Bundesgesetzes über
Fracking und die Bewertung der Interimszeit bis zum In-
krafttreten dieses Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26459
(A) (C)
(D)(B)
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Freitag-
vormittag ein Expertengespräch zum Thema anberaumt,
dessen Expertise es selbstverständlich abzuwarten gilt,
bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Inso-
fern ist die Beratung zu Tagesordnungspunkt 45 an die-
sem Donnerstag für die Opposition lediglich ein Instru-
ment für wahlkampftaktische Zwecke.
Das in den oben angegebenen Drucksachen von den
Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
geforderte Fracking-Verbot ist nach dem gegenwärtig
gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas-
bzw. Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmi-
gung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und
Geologie in Hannover ein einklagbares Bohrrecht be-
steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist im Gegen-
satz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung
des Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten
des neuen Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktika-
bel ist, weil dazu eine Mehrheit im Bundesrat fehlt und
das Procedere zu lange dauern würde.
Bislang wird in Niedersachsen kein Erdgas aus un-
konventionellen Quellen – Schiefergas – gefördert. Al-
lerdings haben verschiedene Unternehmen bereits An-
träge zu Bohrprojekten sogenannter unkonventioneller
Erdgasvorkommen gestellt.
Die Genehmigungspraxis nach dem Bundesbergrecht
ist in Niedersachen ein Sonderfall, weil für die Interims-
phase bis zum Inkrafttreten eines neuen Bundesgesetzes
zu Fracking hier Änderungen vorgenommen wurden. Ein
am 31. Oktober 2012 veröffentlichter Runderlass des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in
Clausthal-Zellerfeld stellt auf der Grundlage des gelten-
den Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebspläne,
Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydraulische
Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten
in Niedersachsen“. Diese gelten sowohl für weiterhin
zugelassene Bohrungen nach Tightgas – Sandstein, kon-
ventionell – als auch für Shalegas – Schiefergestein, un-
konventionell –, für das andere Fracking-Methoden not-
wendig sind.
Nach diesem neuen Runderlass werden alle Anträge
zu Bohrgenehmigungen einem neuen, verschärften Ver-
fahren unterzogen, das folgende Auflagen hat: Fracking
ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mine-
ralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebie-
ten – Wassergefährdungsklassen I bis III – und erdbe-
bengefährdeten Gebieten verboten.
Des Weiteren müssen Landkreise und Bürgermeister
frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfah-
rens beteiligt und müssen deren Fragen von den Antrag-
stellern berücksichtigt werden. Die unteren Wasserbe-
hörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen
Prüfung angewiesen. Das ersetzt zwar nicht die gefor-
derte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung, ist
aber für die Interimsphase ein praktikabler Kompromiss
zur Verschärfung der Auflagen. Die chemischen Stoffe
der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nicht-
toxische Stoffe zu ersetzen. Dieser Runderlass des Lan-
desbergamtes zeigt, dass die Genehmigungspraxis auf
der Basis des noch geltenden Bergrechts auf Landes-
ebene bereits verschärft wurde.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Insofern gelten die
Auflagen der Fracking-Studie des Bundesumweltminis-
teriums vom August 2012, dass Fracking verboten ist,
solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen
Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von Fra-
cking vorliegen.
Eine Förderung unkonventionellen Erdgases in Nieder-
sachsen kommt nur infrage, wenn die bundesrechtlichen
Bedingungen nach dem Auslaufen des Moratoriums im
Bund schnellstmöglich geregelt werden. Diese werden
nun mit dem Vorliegen der Fracking-Gutachten in den be-
teiligten Ressorts in einem Gesetzentwurf erarbeitet.
Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
– UVP – wird in das Bergrecht ebenso aufzunehmen
sein wie eine generelle Beweislastumkehr für Bergschä-
den. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende,
transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor
einer Genehmigung des Probe-Fracking. Zudem sind die
Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die
betroffenen Landkreise und Kommunen. Das Lagerstät-
tenwasser ist ebenso zu untersuchen wie das verpresste
Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Da
die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüber-
schreitend sein können, ist es geboten, entsprechend
hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zu haben.
Als das am meisten betroffene Bundesland hat Nie-
dersachsen ein großes Interesse an Erhaltung und Ent-
wicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig
für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtli-
chen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Die
bergbaurechtlichen Anpassungen in Niedersachsen sind
der erste Schritt in die richtige Richtung.
Für uns hat Sicherheit höchste Priorität. Genehmigun-
gen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche
Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlos-
sen werden können.
Anlage 9
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Ansgar
Heveling, Hubert Hüppe, Beatrix Philipp,
Ruprecht Polenz, Jens Spahn und Lena
Strothmann (alle CDU/CSU) zu den Abstim-
mungen zu den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Den Anträgen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/
Die Grünen und SPD können wir in der vorliegenden
26460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Form nicht zustimmen und folgen deswegen den Be-
schlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft
und Technologie. Unsere Position in der Sache erklären
wir wie folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der
Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung
liegt. Wir setzen uns für eine nachhaltige Energiepolitik
ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor-
gung auch in Zukunft.
Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch
über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hocheffizienter und
flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis
von Kohle oder Gas notwendig. Bislang wird in Nord-
rhein-Westfalen kein Erdgas gefördert. Allerdings be-
steht bei verschiedenen Unternehmen Interesse, die
Potenziale sogenannter unkonventioneller Erdgasvor-
kommen zu untersuchen.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es ins-
besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und
Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein Ver-
fahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und
chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Un-
tergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum
Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermögli-
chen.
Als Energieland Nr. 1 hat Nordrhein-Westfalen ein
großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer
energiepolitischer Optionen.
Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und um-
weltrechtlichen Vorschriften sind die Behörden der Län-
der. Bei der Genehmigung von Probebohrungen muss
das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass der je-
weilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die Ent-
scheidung erforderlichen Informationen bereitzustellen
und die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu do-
kumentieren.
Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifi-
schen Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasför-
derung angepasst werden. Insbesondere halten wir eine
Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung, UVP, die im Bergrecht für die
reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für das
Probe-Fracking, derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus
unserer Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen vor
allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender
Stoffe gefrackt wird.
Deshalb soll für diese Fälle sowohl bei der Erdgasge-
winnung als auch bei der Geothermie eine zwingende
UVP eingeführt werden. Diese beinhaltet dann auch eine
verpflichtende, transparente und effektive Öffentlich-
keitsbeteiligung vor einer Genehmigung des Probe-Fra-
cking. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu
beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kom-
munen. Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch
grenzüberschreitend sein können, ist es geboten, entspre-
chend hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union zu haben. Wir unterstützen daher die Be-
mühung im Europäischen Parlament um vergleichbar
hohe Sicherheitsstandards.
Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt
nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region
akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz
eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in
der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Ri-
siken des Fracking deutlich zu verbessern.
Für uns hat Sicherheit höchste Priorität. In Trinkwas-
serschutzgebieten muss Fracking ausgeschlossen sein.
Genehmigungen für Fracking in anderen Gebieten dür-
fen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken
für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen wer-
den können.
Anlage 10
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Klaus-Peter Flosbach, Erich
G. Fritz, Dieter Jasper, Steffen Kampeter,
Dr. Günter Krings, Philipp Mißfelder, Michaela
Noll, Reinhold Sendker und Sabine Weiss (We-
sel I) (alle CDU/CSU) zu den Abstimmungen zu
den Anträgen:
– Verbot des Fracking in Deutschland
– Moratorium für die Fracking-Technologie in
Deutschland
– Ergebnisse der Gutachten zu Umweltaus-
wirkungen von Fracking zügig umsetzen
(Tagesordnungspunkt 45 und Zusatztagesord-
nungspunkt 5)
Den Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bünd-
nis 90/Die Grünen können wir in der vorliegenden Form
nicht zustimmen und folgen deswegen den Beschluss-
empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Tech-
nologie. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:
Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiter-
rolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der
Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung
liegt. Wir setzen uns für eine nachhaltige Energiepolitik
ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversor-
gung auch in Zukunft.
Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch
über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hoch effizienter und
flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis
von Kohle oder Gas notwendig. Bislang wird in Nord-
rhein-Westfalen kein Erdgas gefördert. Allerdings be-
steht bei verschiedenen Unternehmen Interesse, die
Potenziale sogenannter unkonventioneller Erdgasvor-
kommen zu untersuchen.
In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß
an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der
Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es ins-
besondere um eine mögliche Belastung des Grund- und
Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26461
(A) (C)
(D)(B)
fahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und
chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Un-
tergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum
Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermögli-
chen.
Als Energieland Nr. 1 hat Nordrhein-Westfalen ein
großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer
energiepolitischer Optionen.
Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und um-
weltrechtlichen Vorschriften sind die Behörden der Län-
der. Bei der Genehmigung von Probebohrungen muss
das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass der je-
weilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die Ent-
scheidung erforderlichen Informationen bereitzustellen
und die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu do-
kumentieren.
Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifi-
schen Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasför-
derung angepasst werden. Insbesondere halten wir eine
Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umwelt-
verträglichkeitsprüfung, UVP, die im Bergrecht für die
reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für das
Probe-Fracking derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus
unserer Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen vor
allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender
Stoffe gefrackt wird. Deshalb soll für diese Fälle sowohl
bei der Erdgasgewinnung als auch bei der Geothermie
eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese beinhal-
tet dann auch eine verpflichtende, transparente und
effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmi-
gung des Probe-Fracking. Zudem sind die Wasserbehör-
den verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen
Landkreise und Kommunen. Da die Auswirkungen auf
das Grundwasser auch grenzüberschreitend sein können,
ist es geboten, entsprechend hohe Regeln in den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union zu haben. Wir un-
terstützen daher die Bemühung im Europäischen Parla-
ment um vergleichbar hohe Sicherheitsstandards.
Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt
nur infrage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region
akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz
eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in
der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Ri-
siken des Fracking deutlich zu verbessern.
Für uns hat Sicherheit höchste Priorität. In Trinkwas-
serschutzgebieten muss Fracking ausgeschlossen sein.
Genehmigungen für Fracking in anderen Gebieten dür-
fen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken
für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen wer-
den können.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Düngeverordnung
novellieren (Tagesordnungspunkt 16)
Alois Gerig (CDU/CSU): Die Landwirtschaft in
Deutschland ist auf die nachhaltige Produktion sicherer,
hochwertiger und bezahlbarer Lebensmittel ausgerichtet.
Damit die landwirtschaftlichen Betriebe die dafür not-
wendigen Erträge erarbeiten können, ist auch der Einsatz
von Düngemitteln sinnvoll und notwendig.
Wir alle wissen: Zu viel Düngung ist schädlich. Dün-
gung gemäß der guten fachlichen Praxis zielt deshalb
nicht nur darauf ab, Nutzpflanzen mit notwendigen
Nährstoffen zu versorgen und die Bodenfurchtbarkeit zu
fördern. Ziel ist auch, Gefahren für Menschen und Tiere
vorzubeugen und den Naturhaushalt zu schützen. Dafür
setzt das Düngerecht den Rahmen. Neue Erkenntnisse
machen es erforderlich, diesen Rahmen fortzuentwi-
ckeln. Die Koalition stellt sich dieser Aufgabe. Deshalb
bedarf es Anträgen wie den der SPD-Fraktion eigentlich
nicht.
Der im September von der Bundesregierung vorge-
legte Nitratbericht 2012 kommt zu dem Ergebnis, dass in
den letzten Jahren die Gewässerbelastung mit Nitrat
leicht rückläufig war. Es wird prognostiziert, dass in den
kommenden Jahren bei gleichbleibender Nutzung der
landwirtschaftlichen Flächen mit einem weiteren leich-
ten Rückgang der Nitratbelastung zu rechnen ist. Dieser
Befund ist leider noch nicht befriedigend, um die Ziele
der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der EG-
Nitratrichtlinie zu erreichen.
Welche Schritte angezeigt sind, um die EG-Nitrat-
richtlinie umzusetzen, ist nicht so leicht zu entscheiden.
Die Nitratwerte im Grundwasser ändern sich langfristig
– die Auswirkungen von Maßnahmen, die wir heute tref-
fen, werden erst in einigen Jahren messbar sein. Dies
macht es schwierig, zu bewerten, welche Maßnahmen
für den Naturhaushalt notwendig und für die landwirt-
schaftlichen Betriebe vertretbar sind. Hinzu kommen
auch regionale Unterschiede. Zweifellos stehen Regio-
nen mit vielen Tierhaltungsbetrieben vor besonderen
Herausforderungen, die dortige tendenziell höhere Nit-
ratbelastung zu reduzieren. Dies gilt umso mehr, als die
Marktentwicklung in der tierischen Veredelung erwarten
lässt, dass die Betriebsgrößen weiter zunehmen und auch
die regionale Konzentration fortschreitet.
Die Bundesregierung ist mit der EU-Kommission in
konstruktiven Gesprächen, welche Maßnahmen einge-
leitet werden sollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
hat eine Evaluierung der gültigen Düngeverordnung vor-
genommen; der wissenschaftliche Sachverstand des
Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts wurde einbezo-
gen. Der Abschlussbericht enthält konkrete Empfehlun-
gen für die Überarbeitung der Düngeverordnung. Es ist
also gar nicht notwendig, die Bundesregierung mit dem
Antrag der SPD aufzufordern, die Düngeverordnung zu
novellieren; die Überarbeitung der Verordnung ist be-
reits auf dem Weg.
Zudem stellt sich die Frage, ob alle in dem Antrag
enthaltenen Forderungen wirklich vernünftig sind. Ich
meine: Nein. Da ist zum einen die Forderung nach schär-
feren Kontrollen und Sanktionen. Die Einhaltung der
Düngeverordnung ist Bestandteil von Cross Compliance
und wird im Rahmen von Cross-Compliance-Kontrollen
von den zuständigen Behörden der Länder geprüft und
bei Verstößen sanktioniert. Daneben führen die Länder-
behörden auch Fachrechtskontrollen durch; dabei fest-
26462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
gestellte Verstöße gegen die Düngeverordnung werden
als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Zum zweiten ist auch die Forderung nach einem
stärken Monitoring für Ausnahmebetriebe nicht nach-
vollziehbar. Ausnahmebetriebe haben auf Grundlage der
sogenannten Derogationsregelung die Möglichkeit, hö-
here Mengen von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft
auf Grünland und Feldgras auszubringen. Diese Betriebe
unterliegen bereits heute einem umfassenden Monito-
ring. Strenge Auflagen und Kontrollen gewährleisten,
dass trotz Anhebung der Höchstmengen die Düngung
bedarfsgerecht und ohne unerwünschte Umweltbeein-
trächtigungen erfolgt. Die Derogationsregelung ist für
landwirtschaftliche Betriebe auf Grünlandstandorten
äußerst wichtig. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass
die Ausbringung von Stickstoff auf Grünland nicht nur
für Ertrag und Qualität vorteilhaft ist, sondern auch für
eine geringe Nitratbelastung des Sickerwassers sorgt.
Deshalb ist es richtig, dass sich die Bundesregierung in
Brüssel dafür einsetzt, die Derogationsregelung auch
nach 2013 fortzuführen.
Ein dritter kritischer Punkt ist aus meiner Sicht die
Forderung nach einer weiteren Absenkung des Stick-
stoffüberschusses. In den letzten drei Jahren waren die
landwirtschaftlichen Betriebe gefordert, den zulässigen
Stickstoffüberschuss bereits um ein Drittel von 90 auf
60 Kilogramm pro Jahr und Hektar zu reduzieren. Dies
ist bereits ein gewaltiger Schritt. Es ist zu erwarten, dass
uns dieser deutlich voranbringt. Ich bin überzeugt, dass
auch die konsequente Umsetzung der Verbringungs-
verordnung aus dem Jahre 2010 zu einer nachhaltigen
Verbesserung der Grundwassersituation führen wird. Be-
vor den Betrieben weitere Absenkungsschritte auferlegt
werden, sollte untersucht werden, wie sich die bereits
vorgenommenen Schritte auswirken.
Angesichts der erfolgten Stickstoffreduzierung in den
vergangenen Jahren halte ich es für fraglich, weitere
Absenkungsschritte vorzuschreiben, ohne zu wissen, ob
diese wirklich angemessen und erforderlich sind. Statt-
dessen sollten wir bei der Verarbeitung des Düngers an-
setzen. Die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeits-
gruppe gehen aus meiner Sicht in die richtige Richtung:
Es gilt die Düngebedarfsermittlung und die Ausbrin-
gungszeitpunkte zu präzisieren und die Anforderungen
an die Ausbringungstechnik und die Einarbeitung zu
verbessern. Auch ist zu prüfen, ob die Düngung mit Bio-
gasgärresten pflanzlichen Ursprungs in die Ausbrin-
gungsobergrenzen einbezogen werden müssen.
Bei der anstehenden Überarbeitung der Düngeverord-
nung muss nach Wegen gesucht werden, die eine Absen-
kung der Nitratbelastung erwarten lassen, andererseits
aber auch landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutsch-
land ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe sind
wichtige Stützen für die Wertschöpfung und den Erhalt
von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Überzogene
Anforderungen bei der Stickstoffreduzierung bergen die
Gefahr, dass die Produktion aus Deutschland verschwin-
det und wir dann Lebensmittel importieren, deren Pro-
duktionsbedingungen wir nicht beeinflussen können. Ich
bitte die Bundesregierung, einen Verordnungsentwurf
vorzulegen, der dies berücksichtigt.
Sauberes Wasser ist für alle Menschen lebensnotwen-
dig. Die Landwirtschaft steht – das möchte ich abschlie-
ßend betonen – in der Mitverantwortung, die Nitrat-
belastung unserer Gewässer zu senken. Ich plädiere
dafür, die Landwirtschaft nicht auf die Anklagebank zu
setzen, sondern die notwendigen Veränderungen in Zu-
sammenarbeit mit dem Berufsstand zu erreichen. Wasser
ist ein wichtiger Produktionsfaktor in der Landwirt-
schaft, und die nachhaltige Nutzung dieser Ressource
liegt im Eigeninteresse der Betriebe.
Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag nicht zuzu-
stimmen.
Dr. Max Lehmer (CDU/CSU): Düngung ist eine
wichtige produktionstechnische Maßnahme im moder-
nen Pflanzenbau zur Erzeugung von hohen Erträgen und
Qualitäten. Ökonomisch optimale Erträge werden nur
durch zielgenaue Düngestrategien erreicht, die nachhal-
tig wirken und gleichzeitig die ökologischen Belange be-
achten.
Stickstoff spielt in der Pflanzenernährung eine beson-
dere Rolle. Stickstoff bringt von allen Nährstoffen die
stärkste Ertragsreaktion. Stickstoff ist Bauelement von
Chlorophyll und vielen Enzymen und wichtigster Nähr-
stoff für die Bildung von Aminosäuren und Eiweiß.
Stickstoff fördert indirekt die Bildung von Vitamin B.
Die exakte Ermittlung des optimalen Düngebedarfs
ist besonders wichtig. Während bei zu niedrigem N-Ein-
satz das mögliche Ertragspotenzial nicht ausgeschöpft
wird, kann zu hohe N-Düngung nicht nur zu Minderer-
trägen, Qualitätseinbußen und ökonomischen Verlusten,
sondern auch zu Umweltbelastungen führen.
Um wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von un-
erwünschten Stickstoffüberschüssen zu ermitteln, muss
der dynamische Kreislauf des Stickstoffs zwischen Bo-
den und Pflanze betrachtet werden. Die Pflanze kann
den Stickstoff immer nur in der mineralisierten Form
(nämlich als Ammonium und/oder Nitrat) aufnehmen.
Stickstoffquellen sind der Bodenvorrat, organische Dün-
ger oder gestreute Mineraldünger. Im Boden und in den
organischen Düngern liegt der Stickstoff in organisch
gebundener Form vor. Erst durch die Tätigkeit von Mik-
roorganismen kann dieser in pflanzenverfügbare Form
umgewandelt werden.
Bei diesem Vorgang der Nitrifikation entstehen –
ohne Einflussmöglichkeit des Landwirts – unvermeid-
bare Verluste, und zwar gasförmige (vorwiegend Am-
monium) in die Atmosphäre sowie Auswaschungsver-
luste in Form des sehr wasserlöslichen Nitrats in den
Boden.
Eine völlige Vermeidung von Nitrateinträgen ist nicht
möglich, auch nicht in unbeeinflussten Ökosystemen.
Vielmehr handelt es sich um einen biologischen Ab- und
Umbauprozess, der je nach Lebensbedingungen für die
entsprechenden Mikroorganismen stärker oder schwä-
cher ausgeprägt abläuft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26463
(A) (C)
(D)(B)
Die Höhe der Verlustrate wird von einer Reihe
wichtiger Faktoren bestimmt, die es zu beachten gilt:
die Bodenkapillarität, die Bodenart und Wasserdurchläs-
sigkeit, der Wassergehalt des Bodens bzw. der Nieder-
schlagsmenge, die Lebensbedingungen für Mikroorga-
nismen (Bodentemperatur und -feuchtigkeit) und das
Vorhandensein von aufnahmefähigen Pflanzenwurzeln.
Die zentrale Frage war und ist für die landwirtschaft-
liche Düngepraxis, wie und durch welche Maßnahmen
der N-Ausnutzungsgrad für die jeweiligen Dünger ge-
steigert werden kann bzw. die unerwünschten Verluste
an Stickstoff zu reduzieren sind.
Die langjährige Betrachtung der Stickstoffüberschüsse
zeigt eine deutlich rückläufige Tendenz, der durchschnitt-
liche Nitrateintrag hat erheblich abgenommen.
Die Grenzwertüberschreitungen im Grundwasser lie-
gen derzeit noch bei circa 14 Prozent. Erfreulich ist die
Tatsache, dass der Anteil der Prüfstellen, die unter dem
Grenzwert von unter 50 mg/l liegen, deutlich zugenom-
men hat. Dagegen ist die Zahl der Standorte mit darüber
liegenden Werten stark rückläufig.
Die Punktquellen der N-Einträge in Oberflächenge-
wässer stellen durchaus Probleme dar, die Zahl derer hat
aber ebenfalls deutlich abgenommen.
Bemerkenswert ist zudem, dass die oft vermutete Ur-
sache für Nitrateinträge – nämlich die Bodenerosion –
einen sehr kleinen Anteil beiträgt. Bei den Einträgen
über die Dränagen zeigt sich eine abnehmende Tendenz,
was besonders auch auf Verbesserungen in der Dünge-
praxis hinweist. Im Zusammenhang mit dem Nitratein-
trag wird häufig Kritik an der hohen Düngeintensität der
Landwirtschaft geübt.
Dagegen zeigen Auswertungen der Justus-Liebig-Uni-
versität Gießen, dass bei gleichem N-Bilanzüberschuss
der Wirkungsgrad des Stickstoffs bei höherer Intensität
deutlich über dem der geringeren Düngeintensität liegt.
Dies bedeutet auch, dass allein durch Extensivierung ein
N-Überschuss nicht beseitigt werden kann.
Die langjährige Betrachtung zeigt zudem, dass die Er-
tragssteigerungen im Pflanzenbau stärker ausgefallen
sind als die Zunahme des Düngereinsatzes, woraus zu
folgern ist, dass die Stickstoffeffizienz – also die pro ein-
gesetzter N-Einheit erzeugte Menge – insgesamt kräftig
zugenommen hat.
Zu den Forderungen des vorliegenden Antrages neh-
men wir wie folgt Stellung:
Eine generelle Verschärfung der Düngeverordnung
lehnen wir ab. Die Ergebnisse des Nitratberichtes zei-
gen, dass einheitliche Patentlösungen nicht zielführend
sein können, da es sich nicht um ein flächendeckendes
Phänomen handelt. Vielmehr ist an den auffälligen Ein-
zelstandorten mit Nitratüberschüssen vor Ort eine gründ-
liche Ursachenanalyse vorzunehmen.
Insbesondere sind dabei die hydrogeologischen Be-
dingungen der Wasserentnahmestellen genauestens zu
untersuchen. Dazu gibt es bereits ein ausreichendes Re-
gelwerk.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der
Düngeverordnung empfiehlt bei Problemfällen eine spe-
zifische Beratung.
Wir plädieren dafür, die bewährten Schritte einer
sachgerechten Düngeplanung und -handhabung beizube-
halten:
Erstens: regelmäßige Bodenuntersuchung zur Erfas-
sung des Nährstoffvorates; zweitens: exakte Düngebe-
darfsermittlung vor allem für Stickstoff und Phosphat;
drittens: die sachgerechte Anrechnung aller organischer
Dünger sowie deren fachgerechter Lagerung und verlust-
armer Ausbringung; viertens: gezielter und bedarfsange-
passter Einsatz der Mineraldünger; fünftens: Nutzung
moderner technischer Hilfsmittel zur Verbesserung der
mengenmäßigen und termingerechten Platzierung von
Düngern (Precision Farming, exakte Ausbringtechnik,
platzierte Verabreichung, Testmethoden zur aktuellen
Stickstoffbedarfsanalyse etc.) und sechstens: Erstellung
einer weitestgehend ausgeglichenen Nährstoffbilanz und
zwar schlagspezifisch, kultur- und fruchtfolgebezogen.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass die bisher an-
gewandten fachlich begründeten Methoden guter land-
wirtschaftlicher Düngepraxis sich auch in ökologischer
Hinsicht bewährt haben, was die vorliegenden Erhebun-
gen bestätigen.
An auffälligen Standorten sind orts- und regionalspe-
zifisch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sowohl auf
der Seite der Wasserwirtschaft als auch auf der Seite der
Landwirtschaft.
Unser Schwerpunkt liegt eindeutig bei der weiteren
Verbesserung im biologisch technischen Bereich mit
dem Ziel, Ausnutzungsgrade von Nährstoffen zu stei-
gern und Verlustraten zu minimieren, was neben den
ökologischen Zielen insbesondere auch im vollen Inte-
resse der Landwirte liegt.
Die geforderten Verschärfungen im Ordnungsrecht
halten wir nicht für zielführend und lehnen sie daher ab.
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Heute beraten wir
den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion mit dem Titel
„Düngeverordnung novellieren“. Im September haben
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz ihren
Nitratbericht 2012 vorgelegt. Die Zahlen im Bericht be-
legen eindringlich, dass der Einfluss der Landwirtschaft
bei Stickstoffeinträgen ins Grund- und Oberflächenwas-
ser immer noch beträchtlich ist.
Ursache für die hohen Nitratgehalte im Grundwasser
sind Stoffeinträge, die teilweise Jahrzehnte zurücklie-
gen. Dieser Langzeiteffekt verdeutlicht, dass wir jetzt
umgehend handeln müssen. Wenn wir heute nicht gegen-
steuern, haben wir zukünftig und dauerhaft Probleme
mit der Trinkwasseraufbereitung in Deutschland, und
dieses Problem verursacht Kosten für alle Wasserver-
braucher und damit für die Allgemeinheit, die nicht ver-
tretbar sind.
26464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Eigentlich wollten wir in Deutschland den Stickstoff-
überschuss pro Hektar bereits im Jahr 2010 auf 80 Kilo-
gramm Stickstoff begrenzen. Zwar haben wir in
Deutschland bereits einiges erreicht. So konnte der
Stickstoffüberschuss im Saldo zwischen 1991 und 2009
von ehemals 130 Kilogramm auf 95 Kilogramm gesenkt
werden. Gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtli-
nie sollen bis zum Jahr 2015 alle Gewässer einen „guten
Zustand“ erreicht haben. Es ist aber absehbar, dass nur
die Hälfte der Grundwasserkörper die Anforderungen an
einen „guten chemischen Zustand“ erreichen. Gegen-
wärtig sind an knapp 15 Prozent der Messstellen die
Nitratbelastungen so hoch, dass sie zur Trinkwasserge-
winnung nur eingeschränkt nutzbar sind. Wir dürfen
jetzt nicht mit unseren Bemühungen nachlassen.
Gerade in diesen Tagen geriert sich die Koalition in
der europäischen Finanzpolitik sehr schulmeisterlich.
Wenn man so auftritt, sollte man zumindest mit gutem
Beispiel vorangehen. Unsere nationale Finanzpolitik
taugt nicht als Vorbild, beim Gewässerschutz gilt Ähnli-
ches. Und bevor es für die schwarz-gelbe Regierung
ganz peinlich wird, wollen wir Sie mit unserem Antrag
daran erinnern, welche Maßnahmen zum Schutz der Ge-
wässer wirklich effizient und zielführend sind.
Nicht nur die SPD sieht mit Sorge, wie durch Nichts-
tun und Verzögern Herausforderungen im Gewässer-,
Boden- und Klimaschutz auf die lange Bank geschoben
werden. Auch die EU-Kommission hat mehrere sehr kri-
tische Anmerkungen gemacht, denen ich mich an dieser
Stelle ausdrücklich anschließe.
Für die EU-Kommission sind insbesondere drei
Gründe für die Güte des Grund- und des Oberflächen-
wassers verantwortlich: die Zunahme des Energiepflan-
zenanbaus, der Rückgang des Dauergrünlandanteils an
der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und die
Zunahme der Stickstoffemissionen ins Wasser und in der
Atmosphäre.
Dabei mahnt die EU-Kommission ganz konkreten
Nachbesserungsbedarf in der aktuellen Düngeverord-
nung an: beispielsweise bei der Kontrolle der Dünger-
verbringung zwischen den Landwirten. Hier reicht eine
Verschärfung der Dokumentationspflichten nicht aus.
Dies ist ja seit Kurzem in Niedersachsen erforderlich.
Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass die
stickstoffhaltigen Wirtschaftsdünger dort ausgebracht
werden, wo aufnahmefähige Böden vorhanden sind. An-
sonsten werden wir an den belasteten Standorten eine
weitere Verschlechterung des Wasserzustandes hinneh-
men müssen.
Die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff tierischer
Herkunft ist gegenwärtig auf 170 Kilogramm Stickstoff
pro Hektar ausgelegt. Zukünftig sollte diese auf alle orga-
nischen Düngemittel angewendet werden. Damit würde
dann auch die Düngewirkung von Gärresten pflanzlicher
Herkunft erfasst. Die Anrechnung dieser Stickstoffmen-
gen ist wichtig, denn es kann ja nicht angehen, dass die
Gärreste aus Biogasanlagen, die einen hohen Nährstoff-
anteil aufweisen, zusätzlich und unbilanziert zu den be-
reits 170 Kilogramm Stickstoff auf die landwirtschaftli-
chen Flächen ausgebracht werden.
Die EU-Kommission ist hier eindeutig: Es muss jede
verfügbare Stickstoffmenge eingerechnet werden. Alles
andere macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn, sonst
bekommen wir nämlich dauerhaft das nächste Problem
in unseren Böden- und Wasserhaushalten.
Bisher erlaubt die Derogationsregelung rinderhalten-
den Betrieben, unter bestimmten Bedingungen auf inten-
siv genutzten Grünlandflächen statt 170 Kilogramm
Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft bis
zu 230 Kilogramm pro Hektar auszubringen. Bereits im
Mai hatte ich deshalb der Bundesregierung zwei Fragen
gestellt und um Auskunft gebeten. Zum einen wollte ich
wissen, welchen landwirtschaftlichen und gewerblichen
Betrieben Ausnahmegenehmigungen zur Ausbringung
von Stickstoff auf Intensivgrünland erteilt wurden und
aufgrund welcher Kriterien diese Betriebe eine Ausnah-
megenehmigung erhielten. Darüber hinaus habe ich die
Bundesregierung gefragt, wie die Einhaltung der geneh-
migten Ausbringungsobergrenzen kontrolliert wird und
wie die Betriebe an die vorgeschriebenen Stickstoffaus-
bringungsgrenzen nach der EU-Nitratrichtlinie nach
Auslaufen der Ausnahmegenehmigung zum 31. Dezem-
ber 2013 herangeführt werden.
An dieser Stelle bedanke ich mich für die rasche Ant-
wort der Bundesregierung und die beigefügten Aufstel-
lungen. Nach Aussage der Bundesregierung nutzten in
2011 insgesamt 1 067 Derogationsbetriebe eine Ausnah-
megenehmigung. Die Betriebe konzentrieren sich vor al-
lem in den folgenden Regionen: Niederrhein, Bergisches
Land und Sauerland, Nord- und Westniedersachsen so-
wie das Allgäu, das bayerische Alpenvorland und Nie-
derbayern.
Ich gehe davon aus, dass die Derogationsbetriebe ein
existenzielles Interesse daran haben, das Problem der
Nährstoffüberschüsse dauerhaft zu lösen. Aber was tut
die Bundesregierung? Laut der Antwort auf mein Schrei-
ben hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kom-
mission Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeit zur
Verlängerung der bestehenden Derogationsregelung zu
erörtern. Dabei ist klar, dass die EU-Kommission die
Derogationsregel grundsätzlich infrage stellt. Weder den
Betrieben noch der Umwelt wäre damit geholfen, dass
die bis Ende 2013 befristete Ausnahmeregelung in der
Düngeverordnung weiter verlängert wird.
Diese Antwort ist typisch für die konservative Land-
wirtschaftspolitik: keine Strategie, wegsehen und nicht
handeln. Weder bietet diese Bundesregierung Orientie-
rung noch schafft sie Planungssicherheit. Stattdessen
speist sie die betroffenen Landwirte mit lauwarmen
Worten ab.
Als niedersächsischer Bundestagsabgeordneter be-
wegt mich insbesondere die Situation in den Verede-
lungsregionen in Nord- und Nordwestniedersachsen.
Dort haben wir massive Probleme mit Stickstoffeinträ-
gen ins Grundwasser. Und die Situation hat sich nicht
geändert, das kann man im Nitratbericht 2012 nachlesen.
Leider muss ich feststellen, dass die schwarz-gelbe Lan-
desregierung im Agrarland Nummer 1 ihre konservative
Landwirtschaftspolitik genauso wie im Bund durchzieht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26465
(A) (C)
(D)(B)
Seit ein paar Monaten ist die niedersächsische Verord-
nung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdün-
ger in Kraft. Seit dem 1. Juli 2012 müssen die in den Ver-
kehr gebrachten Mengen an Wirtschaftsdünger sowie von
Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirt-
schaftsdünger enthalten, an eine zentrale Datenbank der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet wer-
den. Die Datenbank mit der Bezeichnung „Meldepro-
gramm Wirtschaftsdünger Niedersachsen“ ist ein erster
Schritt, um eine Übersicht zu erhalten, wo welche Men-
gen an Wirtschaftsdüngern verbracht werden. Scheinbar
war die bisherige Erfassungsmethode auf Landkreis-
ebene nur unzureichend.
Die Landesregierung hat gezwungenermaßen Aktivi-
täten entwickelt, die leider nur halbherzig sind; denn
ohne effektive Kontrollen bleiben die Dokumentations-
pflichten ein Placebo. In diesem Zusammenhang muss
auch auf die grundsätzliche Aussage der EU hingewie-
sen werden, die sich vorbehält, alle Rechtsregeln im Zu-
sammenhang mit der EU-Nitratrichtlinie zu notifizieren.
Dies betrifft auch Länderregelungen. Und das ist auch
richtig so; denn scheinbar nehmen die Mitgliedstaaten
einige Vorgaben nicht wirklich ernst.
Gerade in den Problemregionen, in denen der Viehbe-
satz pro Hektar teilweise weit über dem erträglichen
Maß liegt, müssen wir dauerhaft neue Lösungen finden.
Eine SPD-geführte Landesregierung wird dieses seit
Jahren in Niedersachsen verschleppte Problem mit aller
Kraft angehen.
Unsere Agrarpolitik unterscheidet sich maßgeblich
von der Klientelpolitik der CDU, der CSU und der FDP:
Die SPD schafft Klarheit und Planungssicherheit, wäh-
rend die schwarz-gelben Koalitionen zaudern und unsys-
tematisch rumwursteln. Wir wollen eine nachhaltige,
tiergerechte und klimaschonende Landwirtschaft voran-
bringen. Wir sagen den Landwirten klar und deutlich,
was wir von Ihnen erwarten, und wir sagen ihnen im
gleichen Atemzug auch, was sie dafür von uns erwarten
können. Wir bieten Orientierung und schaffen Planungs-
sicherheit.
Bundesagrarministerin Ilse Aigner hat Anfang letzten
Jahres einen Dialogprozess um die Charta für Landwirt-
schaft und Verbraucher auf den Weg gebracht. Ihr Ziel
war es, ein Bild einer verbraucherorientierten Landwirt-
schaft zu entwickeln. Dieses Ziel unterstütze ich voll
und ganz. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen
Antworten auf die drängenden Fragen beispielsweise in
der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Leider bleiben
die Dialogprozesse auf halber Strecke stecken. Verbrau-
cher und Landwirte werden von dieser Regierung im Re-
gen stehen gelassen.
Auf Bundes- und auf Landesebene produzieren
schwarz-gelbe Regierungen Sprechblasen. Im besten
Fall kann man von Schwarz-Gelb erwarten, dass sie
Missstände und Herausforderungen dokumentieren und
beforschen lassen. Statt politische Lösungen anzubieten,
schleichen Sie sich aus der politischen Verantwortung
und scheuen den Konflikt mit den Lobbyverbänden. Sie
verzögern die erforderliche und zeitnahe Anpassung an
die sich ändernden Rahmenbedingungen. Dies sieht man
ganz deutlich an der Novelle der Düngeverordnung.
Ich finde es mittlerweile mehr als beschämend, wie
Sie mit wichtigen Zukunftsfragen der Landwirtschaft
umgehen. Wir diskutieren heute ja nicht nur den SPD-
Antrag zur Novelle der Düngeverordnung, sondern auch
zu später Stunde die Novelle des Tierschutzgesetzes. Am
heutigen Tag zeigt sich deutlich: Ihre Agrarpolitik, Ihre
Tierschutzpolitik und am Ende Ihre Verbraucherpolitik
sind nicht tageslichttauglich.
Verantwortliches politisches Handeln sieht anders
aus. Leider muss die SPD wieder einmal die Versäum-
nisse einer verfehlten konservativen Agrarpolitik ausbü-
geln. Wir Sozialdemokraten werden die erforderlichen
Diskussionsprozesse ab dem 21. Januar 2013 in Nieder-
sachsen und ab Herbst 2013 in Berlin moderieren und
am Ende auch die richtigen politischen Entscheidungen
treffen.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der Schutz
unseres Grundwassers hat hohe Priorität, denn Trink-
wasser ist ein wertvolles Grundnahrungsmittel. Mit der
Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes 1978
wurde im Umweltschutz eine Wende eingeleitet. Der
Kläranlagenbau wurde vorangetrieben, unsere Gewäs-
ser sind seither deutlich sauberer geworden. Der Lachs
steigt den Rhein auf, und die Stinte aus der Elbe können
wieder gegessen werden.
Dennoch können wir uns nicht zurücklehnen. Wäh-
rend Nährstoffeinträge in unsere Gewässer aus Punkt-
quellen durch die verbesserte Reinigungsleistung der
Kläranlagen stark gesunken sind, sind die Einträge aus
diffusen Quellen weniger stark zurückgegangen. Die dif-
fusen Quellen haben somit an Bedeutung gewonnen.
Nach Angaben des Umweltbundesamts stammen 62 Pro-
zent der diffusen Einträge aus der Landwirtschaft.
Wir haben im Dreijahresmittel einen Stickstoffüber-
schuss von etwa 95 Kilogramm pro Hektar und Jahr. Das
ist deutlich mehr als die Bundesregierung in ihrer Nach-
haltigkeitsstrategie beschlossen hat. Auch wenn es in
vielen Regionen gelungen ist, den Stickstoffeintrag ins
Grundwasser deutlich zu mindern, gibt es andere, in de-
nen er nach wie vor zu hoch ist.
Der Antrag des Kollegen Priesmeier spricht daher ein
wichtiges Thema an. Die Faktenlage ist vom Umwelt-
bundesamt gut aufgearbeitet worden, darüber dürfte es
kaum Dissens geben. Deutschland ist aufgrund der euro-
päischen Wasserrahmenrichtline, WRRL, verpflichtet,
Oberflächen- und Grundwässer zu schützen und bis
2015 in einen guten chemischen Zustand zu versetzen.
Dazu zählt nach der geltenden Trinkwasserverordnung,
dass die Nitratgehalte im Trinkwasser eine Konzentra-
tion von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser nicht
überschreiten dürfen.
Umfangreiche Messungen haben gezeigt, dass Stick-
stoffeinträge in Oberflächengewässer hauptsächlich
durch das Grundwasser erfolgen, und die Hauptquelle
für Nitrate und ähnliche Stickstoffverbindungen ist in-
zwischen die Landwirtschaft. Insgesamt ist laut Nitrat-
26466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
bericht der Bundesregierung an den meisten Messstellen
eine deutliche Verringerung der Nitratkonzentrationen
zu verzeichnen. Vergleichsmaßstab kann dabei aus Sicht
der FDP jedoch nicht der Stand aus den 1980er-Jahren
sein, wir müssen uns auf die jüngste Entwicklung kon-
zentrieren. Die Dynamik der Abnahme hat sich in letzter
Zeit deutlich verringert, in Regionen mit starker Vieh-
haltung und vielen Biogasanlagen jedoch umgedreht.
Dasselbe muss man auch für einige Messwerte in den
Küstengewässern, insbesondere der Nordsee und der
östlichen Ostsee, feststellen. Laut Nitratbericht ist der
ökologische Zustand dort unbefriedigend. Dem kann
nicht tatenlos zugesehen werden.
Der Indikatorenbericht 2012 des Statistischen Bun-
desamtes zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland
weist für den Teilindikator 12 a, Stickstoffüberschüsse
der Gesamtbilanz Deutschland, im gleitenden Dreijah-
resdurchschnitt immer noch eine deutliche Abweichung
vom Ziel 80 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlicher
Nutzfläche aus. Die Bundesregierung hat Maßnahmen
unternommen, um die Überschüsse zu reduzieren und
gleichzeitig die wissenschaftliche Datengrundlage zu
verbessern. Dennoch wurden Ziele der Nachhaltigkeits-
strategie bisher nicht erreicht, und eine Erfüllung ist in
absehbarer Zeit fraglich.
Der Antrag der SPD enthält durchaus einige richtige
Ansatzpunkte, die auch aus Sicht der FDP mitgetragen
werden könnten. So ist eine Berechnung der Stickstoff-
bilanz ab dem Hoftor, die Einrechnung der ausgebrach-
ten Gärreste und die Anrechnung auf den Wirtschafts-
dünger notwendig, um aussagekräftige Zahlen zu
erhalten. Bund und Länder arbeiten hier an einer sachge-
mäßen Umsetzung. Es wäre aus Sicht der FDP wün-
schenswert, wenn die Umsetzung noch in dieser Legisla-
turperiode erfolgen könnte. Die Bundesregierung und
die Länder sind aufgefordert, hier möglichst schnell zu
einer konstruktiven Lösung zu gelangen.
Der Antrag enthält jedoch einige Allgemeinplätze,
wie die Forderung nach verschärften Kontrollen, die
vom Bund nur bedingt direkt umgesetzt werden können.
Hier sind insbesondere die Länder gefordert. Dies soll
insbesondere bei den Betrieben erfolgen, die von der
Ausnahmeregelung Gebrauch machen, auf Grünland
maximal 230 statt 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar
einzusetzen. Allerdings ist der Ruf nach einem Monito-
ring bei diesen Betrieben wenig sinnvoll, da diese bereits
deutlich schärfer kontrolliert werden als andere. Bevor
weitere pauschale Grenzwerte eingeführt werden und
vorhandene Vorschriften verschärft werden, sollten wir
die bereits vorhandenen Instrumente effizienter einset-
zen. Die FDP hält es allerdings nicht für sinnvoll, diese
Ausnahmeregelung festzuschreiben. Der Schutz unserer
Gewässer und eine gute Wasserqualität sind für die Bür-
gerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen. Zukunfts-
fähig ist letztlich nur eine Regelung, die zu einer zielge-
nauen Düngung führt und Einträge von überschüssigen
Stickstoffverbindungen weitestgehend verhindert.
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass bereits eine Viel-
zahl moderner Technologien bereitsteht, um zu einer
zielgenaueren und bedarfsangepassten Düngepraxis zu
gelangen. Nicht zuletzt deutsche Unternehmen der
Agrartechnik sind hier gut aufgestellt. Unsere Nachbar-
staaten Dänemark und die Niederlande zeigen, dass der
großflächige Einsatz von modernen Methoden wie dem
„precision farming“ zu besseren Ergebnissen führen
kann. Die Ergebnisse des DLG-Kolloquiums „Nitratein-
träge aus der Landwirtschaft – Problem von gestern und
Hypothek für morgen“, das am letzten Mittwoch hier in
Berlin stattgefunden hat, haben gezeigt, dass durch gute
Beratung und Umsetzung der Empfehlungen eine Effi-
zienzsteigerung der Stickstoffnutzung und damit eine
Minderung des Austrags möglich ist.
Die Forderung nach einer gezielten Weiterbildung der
Landwirte ist ebenfalls sinnvoll, um die neuesten techni-
schen Entwicklungen in die Praxis zu überführen. Wir
haben in Deutschland ein beispielhaftes System der Be-
ratung und der Aus- und Weiterbildung, das wir nutzen
sollten. Die Landwirtschaftskammern, die Bauernver-
bände und ebenso die DLG mit ihren Testprogrammen
und Fortbildungsangeboten können unseren Landwirten
die vielen Verbesserungsansätze nahebringen. Wir Libe-
rale freuen uns darauf, den sachlichen und faktenbasier-
ten Antrag in den weiteren parlamentarischen Beratun-
gen zu diskutieren, auch wenn die Forderungen nicht in
allen Punkten von uns geteilt werden.
Alexander Süßmair (DIE LINKE): Die SPD fordert
in ihrem Antrag eine Verschärfung der Düngeverord-
nung. So soll der in der derzeit gültigen Verordnung be-
stimmte Wert für Stickstoffüberschüsse von 60 Kilo-
gramm Nitrat pro Hektar auf 50 Kilogramm Nitrat pro
Hektar gesenkt werden. Weitere Forderungen sind die
angemessene Berücksichtigung von Gärresten in den
Stickstoffbilanzen sowie die Einführung einer obligato-
rischen Hoftorbilanz.
Neben diesen vorgeschlagenen dramatischen Ver-
schärfungen sollen die Beratung der Landwirte verstärkt
und die Kontrolle der Einhaltung der Düngeverordnung
intensiviert werden.
Für mich stellt sich die Frage, ob das wirklich die
Maßnahmen sind, die zum Ziel einer geringeren Stick-
stoffbelastung aus der Landwirtschaft beitragen und ob
überhaupt eine weitere Verschärfung der Düngeverord-
nung an den von der SPD vorgeschlagenen Stellen etwas
bringt?
Die Senkung um 10 Kilogramm Nitrat pro Hektar
kann eigentlich nur symbolisch gemeint sein. Sie wird
keinen nennenswerten Beitrag zur Senkung der landwirt-
schaftlichen Stickstofffracht leisten, solange noch nicht
einmal der vor drei Jahren geltende Wert von 80 Kilo-
gramm erreicht wird. Es wäre also schon viel erreicht,
wenn der jetzt in der Düngeverordnung geltende Wert
von maximal 60 Kilogramm Nitrat pro Hektar erreicht
werden würde. Landwirtschaftsbetriebe, die Gärreste aus
Biogasanlagen als Dünger einsetzen, müssen schon jetzt
die Gärreste in den flächenbezogenen Stickstoffbilanzen
ausweisen.
Für mich stellt sich schon die Frage, was konkret mit
der im Antrag formulierten Forderung erreicht werden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26467
(A) (C)
(D)(B)
soll? Dass die Hoftorbilanz wirklich zu einer Verbesse-
rung der Effizienz der Düngereinsätze führen wird, halte
ich für fraglich.
Grundsätzlich ist klar, dass in der Landwirtschaft die
Sensibilität für die Umweltbelastungen durch zu hohe
Stickstoffverluste gesteigert werden muss. Bewährt ha-
ben sich einige Maßnahmen, die über die Düngeverord-
nung nicht geregelt werden können, die aber politisch
weiter gestärkt und verfolgt werden müssen. Dazu ge-
hört zum Beispiel die gezielte Kooperation zwischen der
Land- und der Wasserwirtschaft. Gerade die Betreiber
der Wasserwerke in Deutschland haben gute Daten-
grundlagen, um die Verursacher von Stickstoffbelastun-
gen zielgenauer einzugrenzen. Bereits existierende
Kooperationen zeigen die Potenziale, die weitaus höher
sind als Verbesserungen, die möglicherweise durch eine
teure Intensivierung der betrieblichen Kontrollen
erreicht werden können. In einer funktionierenden
Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft wird
automatisch die Beratung und auch die Kontrolle der
Düngeverfahren in der Landwirtschaft verbessert. Viel-
leicht ist es angeraten, derartige Kooperationen politisch
stärker zu fördern.
Ein weiterer Bereich wäre der weitere Ausbau von
Lagerkapazitäten zur Gülle- und Gärrestelagerung. Auch
dieses ist nicht Bestandteil der Düngeverordnung,
ermöglicht aber die Erweiterung der Möglichkeiten,
betrieblich anfallende organische Düngemittel pflanzen-
baulich optimal einzusetzen. Auch würde ein besserer
Schutz, besser noch Wiederherstellung von Grünland
erheblich zu einer Reduzierung der Nitrateinträge in die
Umwelt beitragen.
Letztlich ist aus Sicht der Linken auch die agrarpoliti-
sche Rahmensetzung wichtig. Mit dem Durchsetzen des
obligatorischen Greenings in der ersten Säule der Agrar-
förderung der EU kann die landwirtschaftliche Intensi-
tät, vor allem an umweltsensiblen Standorten, gemindert
werden, ohne dass das betriebswirtschaftlich untragbar
wird.
Um hier nicht missverstanden zu werden: Die Forde-
rungen der SPD in ihrem Antrag sind nicht falsch. Ob sie
aber einen nennenswerten Beitrag zur Verminderung der
Umweltprobleme aufgrund der Düngepraxis leisten kön-
nen, wage ich zu bezweifeln.
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Die Nitratbelastung des Grundwassers durch die
Landwirtschaft ist weiterhin alarmierend. 36 Prozent der
Grundwassermessstellen in Deutschland weisen deutlich
bis stark erhöhte Nitratwerte auf. Bei 15 Prozent der
Messstellen werden die Nitratgrenzwerte sogar über-
schritten.
Die signifikant höchsten Werte treten dabei im Ein-
zugsbereich von Agrarflächen auf. Alarmierend ist, dass
Fachleute inzwischen wieder deutliche Anstiege der
Nitratgehalte genau dort feststellen, wo es in den letz-
ten Jahren zum Ausbau der Massentierhaltung gekom-
men ist. So lag zum Beispiel im Münsterland die Zahl
der Messbrunnen, bei denen der Nitratgrenzwert von
50 Milligramm pro Liter überschritten wurde, im Zeit-
raum 2008 bis 2011 bei 32,5 Prozent, während es 2000
noch 28,6 Prozent waren.
2002 wurde in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bun-
desregierung das Ziel verankert, im Bilanzjahr 2010 ei-
nen Stickstoffüberschuss von höchstens 80 Kilogramm
pro Hektar zu erreichen. Tatsächlich lagen wir 2010 mit
96 Kilogramm pro Hektar deutlich jenseits dieses ohne-
hin schon sehr hohen Zielwertes.
Die Gründe für diese Situation sind bekannt: über
1 000 neue Großställe in den letzten Jahren, explodieren-
der Import von Futtermitteln, sprich Nährstoffen, die
dann in Form von Gülle auf den abnehmenden Flächen
landen, Grünlandumbruch und damit Stickstoffmobili-
sierung in tieferen Bodenschichten und eine regional
hohe Konzentration von Gärresten aus Biogasanlagen.
Die Bundesregierung ist nicht nur untätig, was die
Novellierung der Düngeverordnung betrifft, sondern
auch politisch verantwortlich dafür, dass die Belastung
des Wassers und des Klimas durch die Landwirtschaft
weiter zunimmt. Denn die Expansion der Massentierhal-
tung ist politisch gewollt und gefördert.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-West-
falen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Hol-
stein haben die Bundesregierung bei der Agrarminister-
konferenz in Schöntal aufgefordert, bis Ende November
2012 einen Entwurf für eine Novelle der Düngeverord-
nung vorzulegen. Bisher hat die Bundesregierung jedoch
leider nichts geliefert.
Auch die EU-Kommission hat die Bundesregierung
aufgefordert, die Umsetzung der Nitratrichtlinie in
Deutschland zu verbessern. Aber auch darauf hat die
Bundesregierung bisher nicht reagiert. Dabei liegen die
Fakten auf der Hand.
Die Düngeverordnung soll zum Erreichen folgender
politischer Ziele beitragen: Sie soll bzw. sollte die Stick-
stoffüberschüsse der deutschen Landwirtschaft bis 2010
auf 80 Kilogramm pro Hektar senken, um das Ziel der
Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. Sie soll bzw. sollte
die Ammoniakemissionen in Deutschland ab 2010 auf
550 Kilotonnen pro Jahr senken. Sie soll zur Erreichung
der Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen.
Und sie soll helfen, den Klimaschutz in der Landwirt-
schaft zu verbessern.
Keines dieser Ziele wurde in einem Maße erreicht,
das uns zufriedenstellen könnte. Deshalb muss die Dün-
geverordnung novelliert werden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Evaluierung der
Düngeverordnung nennt 24 Punkte, an denen die Dünge-
verordnung nachgebessert werden müsste. Einige wich-
tige Änderungen wie die Begrenzung der Stickstoffüber-
schüsse auf 50 Kilogramm pro Hektar und die Einführung
einer Hoftorbilanz werden im Antrag der SPD genannt.
Daneben bedarf es weiterer technischer Vorgaben und
Anwendungsvorschriften zur Vermeidung gasförmiger
Verluste bei der Ausbringung von Düngern und wirksa-
mer Sanktionsinstrumente. Zudem fordern wir die Ein-
26468 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
führung einer EU-weiten Stickstoffüberschussabgabe.
Das können Sie alles auch in unserem Antrag „Klima-
schutz im Ackerbau verbessern“ von 2010 nachlesen.
Die Probleme bei der Umsetzung der Düngeverord-
nung stehen stellvertretend für die negativen ökologi-
schen Folgen, die Landwirtschaft überall da hat, wo
industrielle Produktion und Massentierhaltung vorherr-
schen. Was wir brauchen, ist daher eine grundlegende
Agrarwende weg von der Agrarindustrie, hin zu einer
bäuerlich-ökologischen Landwirtschaft. Nur so werden
wir den großen Herausforderungen beim Klima- und
Umweltschutz gerecht werden können.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Steuerfreie Risikoaus-
gleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe er-
möglichen (Tagesordnungspunkt 18)
Norbert Schindler (CDU/CSU): Zum aktuellen An-
trag der Linken möchte ich deutlich hervorheben, dass
ich in meiner Eigenschaft als Vizepräsident des Deut-
schen Bauernverbandes über die Forderung meiner Prä-
sidentenkollegen und der Landesbauernverbände nach
einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Land-
wirtschaftsbetriebe hervorragend im Bilde bin. Ich per-
sönlich bin jedoch überhaupt nicht überzeugt, dass dies
eine wirkungsvolle Hilfe für unsere landwirtschaftlichen
Betriebe wäre. Ich verstehe, dass man zur Sicherung der
innerbetrieblichen Liquidität wegen möglicher Witte-
rungskapriolen Risikovorsorge betreiben möchte.
Wenn wir hier einen Ausnahmetatbestand für die
Landwirtschaft schaffen, würden sofort andere mittel-
ständische Betriebe, die ebenfalls vom Wetter abhängig
sind – von Unternehmen der Tourismusbranche, Betrei-
bern von Seilbahnen und Skiliften bis hin zur Ausflugs-
schifffahrt – ebenfalls Vergünstigungen fordern. Der mo-
netäre Glättungseffekt würde kurzfristig auch nur für
circa 10 Prozent der Betriebe eine gewisse Liquiditäts-
hilfe darstellen, so kann ich Herrn Professor Enno Bahrs
von der Universität Hohenheim zitieren, der als fachkun-
diger Branchenkenner gilt. Für die Masse der Betriebe
würde der mit der Risikoausgleichsrücklage verbundene
Steuerspareffekt nicht merklich zur Stabilisierung beitra-
gen.
Zudem wäre im Rahmen der Steuergerechtigkeit
– man würde dem gesamten Mittelstand die Möglichkeit
einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage einräumen –
gerade in den ersten beiden Jahren einer solchen Lösung
ein Steuerausfall von circa 2 Milliarden Euro zu erwar-
ten. Diese 2 Milliarden Euro als Steuererleichterung zu
sehen, wäre vom Steuerzahler sehr kurzsichtig gedacht.
Denn wenn man dann noch berücksichtigt, dass bei der
Nachversteuerung nach fünf Jahren seitens der Finanz-
behörden 6 Prozent Zinsen erhoben werden, ist die
Rechnung für den überwiegenden Teil der Betriebe beim
derzeitigen Marktzins eine negative.
Die einzigen, die sicher glückliche Gewinner einer
solchen Lösung wären, sind die Steuerberater, die über
zusätzliche Arbeit und Gebühren ein dickes Plus auf ih-
rer Seite hätten.
Deshalb ist dieser gut gemeinte Ansatz – ich bilde mir
ein, etwas von Steuerfragen zu verstehen – unter dem
Strich für alle Beteiligten nicht vorteilhaft.
Im Übrigen haben wir hier in diesem Hause vor eini-
gen Wochen mit der Mehrgefahren- und Sonderversiche-
rung bereits einen Ausnahmetatbestand für die Land-
wirte beschlossen.
Ich denke, wir sorgen durchaus mit Augenmaß für un-
sere Landwirte.
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wir beraten
heute über einen Antrag der Fraktion die Linke, in dem
sie die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichs-
rücklage für landwirtschaftliche Betriebe vorschlägt.
Damit soll Betrieben geholfen werden, die sich ange-
sichts des Klimawandels und unvorhersehbarer, spekula-
tionsinduzierter Preisschwankungen auf den Rohstoff-
märkten mit wachsenden unternehmerischen Risiken
konfrontiert sehen.
Deshalb sollte im Jahressteuergesetz 2013 für Land-
wirtschaftsbetriebe die Möglichkeit geschaffen werden,
eine steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage
anzulegen, von der sie in schlechten Zeiten zehren kön-
nen. Die Rücklage soll dabei helfen, Einkommensver-
luste infolge wetterbedingter Ernteausfälle oder Markt-
extreme zu kompensieren. Die Höhe der Rücklage soll
sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegange-
nen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Pro-
zent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen.
Bei betrieblichen Neugründungen soll die beantragte
Agrarförderung aus den Direktzahlungen der Gemeinsa-
men Agrarpolitik der EU, GAP, als Bemessungsgrund-
lage zur Berechnung der Rücklagenhöhe herangezogen
werden.
Die SPD-Fraktion lehnt diesen Vorschlag einer weite-
ren steuerlichen Subvention, den der Bauernverband
schon seit Jahren immer wieder erfolglos vorbringt, ab,
weil er seine Ziele nicht erreicht und zudem sehr unge-
nau und selektiv – man könnte auch sagen: ungerecht –
wirkt. Wenn wir es nicht besser wüssten, könnte man
fast auf den Gedanken kommen, die Linken würden sich
vor den Karren der Bauernlobby spannen lassen. Ich
komme darauf nochmals zurück.
Eine steuerliche Subventionierung landwirtschaft-
licher Betriebe ist nach unserer Einschätzung nicht erfor-
derlich angesichts der Tatsache, dass die ertragsteuer-
liche Belastung in diesem Sektor insgesamt gering ist
und eine zusätzliche steuerliche Verlustkompensation
bzw. Glättung von Ertragsschwankungen – über die be-
stehenden Möglichkeiten im Steuerrecht hinaus; ich
denke an die Investitionsabzugs- und die Thesaurie-
rungsrücklage – nicht angemessen erscheint.
Das lesen wir auch in einem Gutachten, das vom Bun-
desministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26469
(A) (C)
(D)(B)
braucherschutz in Auftrag gegeben worden war. Es
kommt zu dem Ergebnis, dass eine steuerfreie Risiko-
ausgleichsrücklage „keinen wesentlichen Beitrag zur
Abfederung von markt- und wetterbedingten Risiken in
der Landwirtschaft“ leisten würde. Mit der Rücklage
werde im Vergleich mit einer Versicherung keine wirkli-
che Entlastung erreicht, da die Steuerzahlung lediglich
in die Zukunft verschoben werde. Die Linke hält ihren
Vorschlag zwar für „eine relativ einfache und für die öf-
fentlichen Haushalte kalkulierbare Unterstützungsmaß-
nahme mit geringem bürokratischem Aufwand“ – in der
Tat belaufen sich die Mindereinnahmen für die öffent-
lichen Haushalte auf 35 Millionen Euro pro Jahr; eine
überschaubare Zahl – aber 35 Millionen Euro für un-
wirksame Steuersubventionen ist immer noch ziemlich
viel Geld.
In dem Gutachten wird zudem dargelegt, dass eine
steuerfreie Rücklage sehr selektiv wirken und lediglich
einer kleinen Gruppe landwirtschaftlicher Großbetriebe
helfen würde, während der überwiegende Teil der klei-
nen und mittelgroßen Höfe nicht oder nur in geringem
Umfang davon profitieren könnte. Etwa 30 Prozent der
landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ziehen
überhaupt keinen Nutzen aus einer Risikoausgleichs-
rücklage. Für weitere 30 Prozent beliefe sich die steuer-
liche Entlastung auf etwa 100 bis 500 Euro pro Jahr –
keine Größenordnung, bei der man von einer wesent-
lichen Erleichterung für den Steuerpflichtigen sprechen
würde. Die Hälfte der steuerlichen Entlastung entfiele
auf 10 Prozent der Betriebe, insbesondere Veredlungs-
betriebe.
Der Vorschlag verfehlt somit seine Lenkungsabsicht
einer Stabilisierung der Liquiditätsausstattung. Bei klei-
nen und mittelgroßen Betrieben, bei denen in Phasen
angespannter Rohstoffpreise oder infolge von Wetterka-
priolen vielleicht ein tatsächlicher Bedarf an Liquiditäts-
verbesserungen auftreten kann, wirkt die Steuersubven-
tion nicht oder kaum. Großbetriebe hingegen, in denen
der Bedarf gering ist, profitieren überproportional. Diese
Logik – eine kleine Gruppe freut sich sehr über Steuerge-
schenke, die von einer großen Gruppe bezahlt werden –
erinnert mich an Beschlüsse, die uns die FDP in ähnli-
cher Weise zu Beginn der Legislaturperiode vorgesetzt
hatte. Wenn Sie jetzt an Hotels denken, erkennen Sie den
systematischen Denkfehler, den uns die Linke heute vor-
trägt. Der Antrag folgt einem Schema, das sich die Lin-
ken in vielen Fragen zu eigen gemacht zu haben schei-
nen, nämlich alle Probleme in der Welt mit steuerlichen
Mitteln lösen zu wollen. Eine überzeugende Begrün-
dung, warum die Steuerzahler Ernteausfälle, Schlecht-
wetterphasen oder Preisschwankungen auf den globalen
Rohstoffmärkten aus dem nationalen Steueraufkommen
kompensieren sollen, habe ich in dem Antrag nicht ge-
funden.
Es wäre viel wichtiger, den Agrarmarkt vom Kopf auf
die Füße zu stellen, Subventionen, Steuererleichterungen
und jede Menge Sonderregelungen auslaufen zu lassen
und stattdessen im Markt faire Preise zu verlangen. Wir
haben uns daran gewöhnt, zu glauben, ein Bauer könne
mittels einer Kuh einen Liter Milch für 20 oder 30 Cent
produzieren und das auch noch bei hoch volatilen Prei-
sen: 23,9 Cent im Mai, 35,3 Cent im Oktober; aktuell
liegt der Erzeugerpreis bei knapp 35 Cent. Kein Wunder,
dass der Deutsche Bauernverband, DBV, schon wieder
eine klare Politik zur Stärkung der Milcherzeuger in
Deutschland fordert. Durch jahrzehntelange Agrarsub-
ventionspolitik ist das Gefühl für einfache Marktgesetze
verlorengegangen. Deshalb bin ich für faire Löhne, faire
Endverbraucherpreise und damit auch für faire Erzeu-
gerpreise. Damit lassen sich dann auch branchenspezifi-
sche Risiken versichern oder durch eine aus den Erträ-
gen gebildete Risikoausgleichsrücklage abfedern.
Aber scheinbar ist der Linken selbst nicht so wohl in
ihrer Haut; denn sonst hätte sie im Finanzausschuss
kaum auf die Erläuterung ihres eigenen Antrags verzich-
tet, um bei den Kolleginnen und Kollegen für diese Vor-
schläge zu werben. Was sollen wir davon halten? Traut
die Linke ihren eigenen Argumenten nicht? Will sie sich
den Vorwurf ersparen, Klientelpolitik auf Kosten der
Allgemeinheit zu betreiben? Beides wäre verständlich.
So erklärt es sich, warum wir diesen Vorschlag einer
weiteren steuerlichen Subvention ablehnen.
Dr. Edmund Peter Geisen (FDP): Wer sich in der
Landwirtschaft auskennt, weiß: Die Produktionsbedin-
gungen in der Landwirtschaft sind völlig andere als in
der Wirtschaft allgemein. Im Unterschied zur gewerbli-
chen Wirtschaft tragen Landwirte Risiken, die aus dem
Umgang mit lebenden Pflanzen und Tieren sowie der
Abhängigkeit von Witterung und Klima resultieren.
Sie sind ständig höherer Gewalt ausgesetzt, die zu
massiven Ertragsschwankungen führt und den Fortbe-
stand der Betriebe gefährden kann. Neben Wetterextre-
men sind dies Tierkrankheiten bzw. -seuchen, Schäd-
lingsbefall oder Kontamination in der Lebensmittelkette.
Wetterkapriolen mit einem extrem trockenen Frühjahr
und massiven Regenfällen zur Haupterntezeit haben vie-
len Landwirten die Erntebilanz 2011 buchstäblich verha-
gelt. Und auch dieses Jahr war das Ergebnis mehr als
durchwachsen.
Aber nicht nur angesichts des Klimawandels, auch
zur Abfederung der immer stärker schwankenden Preise
an den liberalisierten Agrarmärkten ist das Risikoma-
nagement für die Landwirte entscheidend. Nicht ohne
Grund lautet denn auch eine Bauernweisheit: Drei Ern-
ten soll ein Bauer haben: Eine auf dem Feld, eine in der
Scheune und eine auf der Bank.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung einer
steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirt-
schaftsbetriebe erst einmal attraktiv – auch wir haben uns
damit schon intensiver auseinandergesetzt. Aber – wie
immer – steckt auch hier die Tücke im Detail.
Im April vergangenen Jahres hat der Wissenschaftliche
Beirat beim BMELV eine Stellungnahme zur Risikoaus-
gleichsrücklage abgegeben. Darin äußern die Fachleute
grundlegende Bedenken, die auch von verschiedenen
Wissenschaftlern geteilt werden. Lassen Sie mich die
wichtigsten aufführen:
26470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Es wird ein neuer steuerrechtlicher Sondertatbestand
eingeführt, zumal die Möglichkeiten der Einkommens-
glättung in Form der zweijährigen Durchschnittsbesteue-
rung und des Verlustabzugs nach § 13 a EStG schon be-
stehen.
Problematisch wird die Behandlung unterschiedlicher
Rechtsformen und Gewinnermittlungsarten, eine weitere
Verkomplizierung der Besteuerung landwirtschaftlicher
Betriebe ist kaum vertretbar und auch vom Berufsstand
nicht gewünscht.
Die Einführung wird zu Problemen bei der Vereinbar-
keit mit den EU-Beihilferegeln und im WTO-Kontext
führen.
Und nicht zuletzt ist fraglich, ob der Großteil der
Landwirte überhaupt von den Vorteilen der Rücklage
profitieren kann, zumal der Landwirt in der Lage sein
muss, sein Einkommen der Folgejahre möglichst genau
abschätzen zu können.
Der Wissenschaftliche Beirat kommt zu dem Ergeb-
nis, dass die Risikoausgleichsrücklage höchstens als er-
gänzendes Instrument der Einkommensglättung infrage
käme, dann aber auch nicht sektorspezifisch, sondern als
generelle steuerpolitische Maßnahme. Die Vermeidung
einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation
werde damit aber nicht erreicht, hier seien Versiche-
rungslösungen besser geeignet.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns als Regie-
rungskoalition entschlossen, durch die Änderungen bei
der Versicherungsteuer die Möglichkeiten der betriebli-
chen Risikovorsorge zu verbessern. Bislang sind etwa
zwei Drittel der Acker- und Gartenbauflächen gegen Ha-
gelschlag versichert. Landwirte müssen sich aber gegen
weitere Wetterrisiken wie Sturm, Starkregen, Spätfrost,
Auswinterung, Überschwemmung oder Trockenheit ab-
sichern. Die hierdurch verursachten Schäden können
sich auf ein Vielfaches des durch Hagelschlag verursach-
ten Ertragsausfalls belaufen. Deshalb benötigen land-
wirtschaftliche Betriebe kombinierte Versicherungslö-
sungen, sogenannte Mehrgefahrenversicherungen.
In den meisten EU-Ländern fällt überhaupt keine Ver-
sicherungsteuer für die Absicherung gegen Wetterrisiken
an, vielfach werden sogar staatliche Zuschüsse zu sol-
chen Versicherungen gewährt. Es kann nicht sein, dass
unsere heimischen Landwirte und Gartenbauer erneut
mit einem Wettbewerbsnachteil zu kämpfen haben.
Deshalb haben wir uns entschieden, auch Versiche-
rungen gegen Starkregen, Sturm und Frost mit einer ab-
gesenkten Versicherungsteuer von 0,3 Promille zu bele-
gen. Um den Haushalt nicht unnötig zu belasten, haben
wir die Steuer für Hagel um 0,1 Promille auf jetzt eben-
falls 0,3 Promille angehoben.
Landwirte haben somit verbesserte Möglichkeiten,
die Risiken zunehmender Wetterextreme individuell ab-
zusichern und ein auf ihren Betrieb zugeschnittenes Risi-
komanagement einzuführen. Damit stärken wir die Ei-
genvorsorge und reduzieren die Abhängigkeit von
staatlicher Ad-hoc-Hilfe.
Wir müssen jetzt aber auch die Verhandlung über die
Weiterentwicklung der GAP abwarten – hier machen ei-
nige Mitgliedstaaten Druck, mit EU-Mitteln Versiche-
rungen staatlich fördern zu lassen. Dann werden wir prü-
fen, ob und welche politischen Rahmenbedingungen
zusätzlich nötig sind, um den Landwirten das Risikoma-
nagement zu erleichtern. Möglicherweise benötigen sie
weitere Instrumente, die zur Einkommenssicherung in
schwierigen Jahren beitragen können.
Eine allgemeine, aus EU-Geldern finanzierte Ernte-
versicherung lehnt die FDP jedoch ab. Sie belastet alle
Landwirte und Steuerzahler in Deutschland und führt
nicht zu einem adäquaten Ausgleich wirtschaftlicher Ri-
siken. Mitnahmeeffekte sind so vorprogrammiert.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Der Spar-
strumpf ist ein beliebtes Symbol. In guten Zeiten soll
man ihn füllen, damit man in schlechten Zeiten ein paar
Groschen aus dem Strumpf herausholen kann. Ein ural-
tes Prinzip. Den gleichen Zweck haben Sparkonten, nur
dass sich in diesem Sparstrumpf der Neuzeit das Geld
auch noch vermehrt, zumindest im günstigsten Fall.
Die Linksfraktion schlägt nun vor, dieses Prinzip bei
Agrarbetrieben staatlich zu unterstützen. Bei ihrem exis-
tenzsichernden Notgroschen soll auf Versteuerung ver-
zichtet werden, wenn er in den modernen Sparstrumpf
kommt. Das nennt sich „steuerfreie Risikoausgleichs-
rücklage“, und ihre Einführung fordert Die Linke im An-
trag 17/10099, der heute abschließend beraten wird!
Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um ein staatlich
finanziertes Rundum-Sorglos-Paket, sondern um not-
wendige Hilfe zur Selbsthilfe, und das nicht nur im fi-
nanziellen Sinne. Denn damit wird aktive und effektive
Risikovermeidung unterstützt. So bleibt mehr Geld im
Sparstrumpf für die Notfälle, die nicht zu vermeiden
sind. Das wiederum entlastet die öffentlichen Haushalte,
die in solchen Notfällen dann nicht mehr einspringen
müssten.
Das ist eine klassische Win-win-Lösung, von der so-
wohl die Agrarbetriebe als auch die öffentlichen Kassen
profitieren würden.
Allerdings ist ein solcher konditionierter Steuerver-
zicht nur unter zwei Voraussetzungen gerechtfertigt: Ers-
tens, wenn es ein herausgehobenes gesellschaftliches In-
teresse an der Absicherung der Leistungserbringung
gibt, und zweitens die unvermeidlichen Risiken so hoch
sind, dass der Staat immer wieder zur Notfallregulierung
einspringen müsste.
Beide Voraussetzungen sieht Die Linke bei den Ag-
rarbetrieben erfüllt.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und zunehmend
auch mit Energie sehen wir als eine strategische Aufgabe
der einheimischen Agrarwirtschaft, die im Interesse der
Gesellschaft gesichert sein muss. Damit hat die Agrarpro-
duktion eine höhere Priorität als viele andere Bereiche in
Industrie und Dienstleistung. In der aktuellen Situation
eines realen oder scheinbaren Überflusses scheint dieses
Grundverständnis manchmal in den Debatten verloren zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26471
(A) (C)
(D)(B)
gehen. Aber wir tun alle gemeinsam gut daran, das nicht
zu vergessen. Im Gegenteil. Aus Sicht der Linken muss
die Agrarwirtschaft wieder viel deutlicher auf die strate-
gische Aufgabe dieser Versorgungsleistung für die Ge-
sellschaft ausgerichtet werden, statt sich auf die Rohstoff-
zulieferung für einen globalisierten Weltagrarmarkt zu
reduzieren.
Damit ist die erste Voraussetzung für den konditio-
nierten Steuerverzicht erfüllt.
Zur zweiten Voraussetzung: Die Notfallrisiken haben
deutlich zugenommen. Damit meinen wir nicht jene, die
durch eigenes vorsorgliches Handeln vermieden werden
können, sondern die nahezu oder gar nicht vermeidba-
ren.
Bisher ist es so, dass in schwierigen Zeiten die Agrar-
betriebe oft um staatliche Finanzhilfe bitten. Beim lang-
anhaltenden Binnenhochwasser in Brandenburg war das
so, während der Milchkrise oder auch, als die EHEC-
Krise tausende Gemüsebetriebe unverschuldet in Exis-
tenznot gebracht hat. Schnell sind dann mehr oder weni-
ger namhafte Agrarpolitikerinnen und -politiker in den
Medien und lassen sich für Rettungsmaßnahmen feiern.
Dabei kann das ganz einfach vermieden werden:
keine Steuern auf das Geld erheben, das für bestimmte
Risiken in den Sparstrumpf gesteckt werden soll.
Aber die Frage ist ja legitim: Was geht dieses Spar-
modell den Staat an? Die Bundesregierung verweist auf
die unternehmerische Verantwortung, auch der Wissen-
schaftliche Beirat des BMELV sieht das so.
Aber der Bundesrat teilt unsere Position und hat im
Jahr 2009 von der Bundesregierung gefordert, „für land-
wirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit zu schaffen,
steuerfreie Rücklagen zur Glättung der zukünftig auf-
grund der Marktliberalisierung noch stärker schwanken-
den Gewinne zu schaffen“. Und der Bundesrat ist alles
andere als ein von den Linken dominiertes Gremium.
Die unwägbaren Risiken werden für Landwirtinnen
und Landwirte immer größer. Klimawandel, internatio-
nale Handels- und Personenströme, neue Tierseuchen
oder starke Preisschwankungen. Die Auswirkungen tref-
fen die Agrarbetriebe oft hart. Meist können sie sich da-
gegen gar nicht wehren oder darauf vorbereiten. Wir hal-
ten es auch nicht für sinnvoll, solche kaum kalkulierbaren
Produktionsrisiken über Versicherungen abzufangen. Sie
wären kaum finanzierbar, und profitieren würden wahr-
scheinlich nicht Bäuerinnen und Bauern, sondern die gro-
ßen Versicherer. Das will ich nicht!
Die internationalen Agrarmärkte sind ständig in Be-
wegung. Das unvorhersehbare Auf und Ab wird durch
das Machwerk von Spekulantinnen und Spekulanten an
den Rohstoffbörsen noch verstärkt. Die Agrarbetriebe
haben oft das Nachsehen, und sie müssen hilflos dabei
zusehen, wie der Preis ins Bodenlose fällt. Hier knüpft
die Idee der Linksfraktion an.
Es geht eben nicht um Steuergeschenke, wie leider
manchmal behauptet wird, sondern um mehr Stabilität
für die Betriebe.
Im Interesse der Ernährungssicherung und des Erhalts
von Arbeitsplätzen in den ländlichen Räumen macht die
Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage
für Landwirtschaftsbetriebe also Sinn. Die Höhe sollte
sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegange-
nen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Pro-
zent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen.
Für die öffentlichen Haushalte ist das eine kalkulierbare
Unterstützungsmaßnahme und der bürokratische Auf-
wand hält sich in Grenzen. Die bereits erwähnten, all-
jährlichen Debatten über Hilfspakete würden mit Aus-
nahme von Großschadenslagen entfallen.
Leider werden die anderen vier Fraktionen des Deut-
schen Bundestages heute unseren Antrag nicht unterstüt-
zen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Debatten
weitergehen werden und dass diese Unterstützung für
die einheimische Landwirtschaft gewährt werden muss
und wird.
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Wettereinflüsse wie längere Trockenheit, ein har-
ter Winter oder auch Überschwemmungen oder Hagel
beeinflussen in hohem Maße den Ernteerfolg. Klima-
bzw. wetterbedingte Missernten und Ernteverluste füh-
ren nicht nur zum Verdienstausfall für Landwirte, son-
dern bedeuten Knappheit an Lebensmitteln für viele
Menschen in den betroffenen Regionen. Es steht außer
Frage, dass die Solidargemeinschaft der Menschen sich
immer wieder und verstärkt darum kümmern muss, dass
Hunger in der Welt eingedämmt werden muss. Wir Grü-
nen setzen uns an vielen Stellen dafür ein, dass mit ent-
sprechenden Maßnahmen dieser Hunger bekämpft wird.
Dies sollte aber nur dort geschehen, wo es Sinn macht,
also vor Ort.
Der Wohlstand und die technische Entwicklung in
den westlichen Ländern haben dazu geführt, dass die Be-
völkerung in diesen Ländern wetter- und klimabedingte
Missernten in keiner Weise mehr zu spüren bekommt.
Lediglich die heimische Landwirtschaft ist durch wetter-
bedingte Ernteschwankungen betroffen, sie führen zu
entsprechenden Schwankungen der Einnahmen. Dabei
gibt es ein System von Versicherungen und direkten Hil-
fen, um Verdienstausfälle von Landwirten aufgrund von
Wetterereignissen oder Schädlingsbefall und Krankhei-
ten abzufedern.
Die Linke will nun über die schon bestehenden Siche-
rungssysteme hinaus mit einer steuerfreien Risikoaus-
gleichsrücklage für Landwirte eine weitere Risikoabsi-
cherung organisieren. Auch gegen Einnahmeausfälle
durch Schwankungen am Markt und sinkende Agrarsub-
ventionen sollen Landwirte zusätzlich geschützt werden.
Eine Risikoausgleichsrücklage würde bedeuten, dass
Landwirte in guten Zeiten einen Teil des Gewinns in
eine Rücklage einbringen, die durch Nichtversteuerung
begünstigt wird und gegebenenfalls zur Kostendeckung
bei wetterbedingten Verlusten herangezogen werden
kann. Damit kein Missbrauch mit einer solchen Rege-
lung betrieben würde, müsste das Finanzamt in die Be-
wertung von Höhe und Art eines möglichen wetterbe-
dingten Verdienstausfalles eingebunden werden, diesen
26472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Sachverhalt der Sache und der Höhe nach prüfen. Dabei
zeigt sich, dass es ordnungspolitisch höchst fragwürdig
ist, eine Risikoabsicherung durch eine steuerliche Rege-
lung zu bewerkstelligen.
Natürlich ist das Regelwerk einer Versicherung oft
kompliziert, aber das Problem kann nicht einfach da-
durch gelöst werden, dass es vom Versicherungsbereich
in die Finanzämter verlagert wird. Dieses wäre ein voll-
kommen untaugliches Mittel und ist deshalb strikt und
aus prinzipiellen Gründen abzulehnen. Es ist kaum vor-
stellbar, dass der Bauernverband eine solche Initiative
stützt, und wenn dann nur deshalb, weil er ein Steuer-
schlupfloch für seine Mitglieder vermutet.
Weiter im Antrag wird die Forderung nach der Ge-
winnrücklage auch mit gestiegenen Schwankungen der
Agrarmärkte und sinkenden Agrarsubventionen begrün-
det. Damit wird deutlich, dass die Linke die Mechanis-
men eines funktionierenden Marktes gerne komplett aus-
schalten würde. Aber auch in der Landwirtschaft
bestehen unternehmerische Risiken, die nicht vom Staat
übernommen werden können. Und wir wollen doch zum
Beispiel Landwirten mit einer Massenproduktion von
Schweinefleisch mit dem Zielmarkt Russland oder
China nicht auch noch das unternehmerische Risiko ab-
nehmen.
Zudem erhalten Landwirte bei wetterbedingten Pro-
blemen bereits Unterstützung. Die Bundesländer über-
nehmen oft unwetterbedingte Ernteausfälle. Auf die
Hagelversicherung gibt es eine Ermäßigung bei der Ver-
sicherungsteuer, und die Grundsteuer A kann bei nach-
gewiesenen Ernteausfällen erlassen werden. Warum da-
neben noch eine weitere Förderung entstehen soll, ist
nicht ersichtlich.
Statt neue steuerliche Sonderregelungen zu schaffen,
sollte man eher bestehende Regelungen überdenken. So
ist die Grundsteuer A in ihrer derzeitigen Form eher ein
Relikt vergangener Tage, das einen erheblichen Erhe-
bungsaufwand bedeutet. Auch die Besteuerung nach
Durchschnittssätzen in der Einkommen- und Umsatz-
steuer kann kritisch hinterfragt werden, weil sie zum Teil
erhebliche Vorteile für Umsätze aus dem landwirtschaft-
lichen Betrieb bedeutet.
Wir sollten nicht den Fehler machen, die industriell
geprägte Landwirtschaft in der Bundesrepublik aus der
Verantwortung zu entlassen, nachhaltig unternehmerisch
zu handeln. Zudem sollten wir nicht in Aktionismus ver-
fallen und, weil es gerade in Mode ist, ständig neue steu-
erliche Subventionen einführen. Deswegen lehnen wir
den vorgelegten Antrag strikt ab.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge-
setzes zur Änderung des Einführungsgesetzes
zum Strafgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 19)
Ansgar Heveling (CDU/CSU): Das Recht der
Sicherungsverwahrung beschäftigt seit Ende der 90er-
Jahre Gesetzgeber und Rechtsprechung fortwährend.
Das ist zunächst einerseits aus der Sicht der Betroffenen
nachvollziehbar. Es ist ihr gutes Recht, jedwedes Rechts-
mittel zu nutzen und sämtliche Instanzen bis zum
Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Ge-
richtshof für Menschenrechte anzurufen. Andererseits ist
es zur Daueraufgabe des Gesetzgebers geworden, die
Entscheidungen der Rechtsprechung in gesetzliche
Regelungen zu übersetzen, um auch weiterhin dem
Schutzauftrag des Staates gegenüber der Bevölkerung
nachkommen zu können. Denn darum geht es: die Bür-
gerinnen und Bürger bestmöglich vor hochgefährlichen
Straftätern zu schützen.
Erinnern wir uns: Im Dezember 2009 – rechtskräftig
geworden im Mai 2010 – hatte der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die
Sicherungsverwahrung vom Verbot der Rückwirkung
nach Art. 7 der Europäischen Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, EMRK, er-
fasst sei. Damit wurde unser bewährtes zweispuriges
System aus Strafen – als Sanktion für individuelle
Schuld – und Maßnahmen – die nicht an die Schuld an-
knüpfen und wie die Sicherungsverwahrung auch prä-
ventiven Charakter haben können – auf den Prüfstand
gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht ist der Linie des Euro-
päischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit seiner
Entscheidung im Mai 2011 zwar grundsätzlich gefolgt,
hat aber einerseits die Tür für unser zweispuriges System
weiter offen gelassen und gleichzeitig andererseits fest-
gestellt, dass trotz des Rückwirkungsgebots in einigen
Fällen besonders hochgradiger Gefährlichkeit eine Frei-
heitsentziehung weiterhin möglich sein muss. Daraufhin
hat die christlich-liberale Koalition zusammen mit der
SPD-Fraktion mit dem Therapie- und Unterbringungs-
gesetz, ThUG, zunächst eine gesetzliche Lösung für eine
große Zahl von Fällen geschaffen, für die eine Unter-
bringung auf Grundlage des Rechts der Sicherungsver-
wahrung nicht mehr möglich war. Außerdem ist der
Deutsche Bundestag vor wenigen Wochen dem Auftrag
des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen und hat
das Recht der Sicherungsverwahrung mit Blick auf das
Abstandsgebot zwischen Strafe und Sicherungsverwah-
rung neu geregelt.
Insgesamt kommt man dabei allerdings an zwei Fest-
stellungen nicht vorbei: Erstens haben der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfas-
sungsgericht leider den zweispurigen Weg zu einem im-
mer schmaleren Grat werden lassen. Hoffen wir, dass er
auch für die Zukunft breit genug ist, an der Sicherungs-
verwahrung grundsätzlich weiterhin verfassungskon-
form festhalten zu können. Und zweitens ergeben sich
aus minimalen Differenzen zwischen den unterschiedli-
chen Gerichtsentscheidungen gelegentlich Lücken, die
zwar nur für wenige Fälle einschlägig, aber gleichwohl
von großer Bedeutung sind.
Wir nehmen unseren Schutzauftrag ernst. Deshalb
haben wir nicht nur das Therapie- und Unterbringungs-
gesetz sowie die Neuregelung des Abstandsgebots zügig
auf den Weg gebracht. Wir sind ebenso entschlossen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26473
(A) (C)
(D)(B)
auftretende Lücken aufgrund der oben beschriebenen
Kongruenzmängel rasch zu schließen. Und um eine sol-
che Lücke geht es beim vorliegenden Gesetzentwurf zur
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetz-
buch, EGStGB. Es geht darum, dass zwischen den Ent-
scheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Men-
schenrechte von Dezember 2009 und dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von Mai 2011 eine zeitliche
Lücke klafft, die zu Entscheidungsunsicherheiten führen
konnte und in einzelnen Fällen wohl auch geführt hat.
Solche Lücken wollen wir nun schließen.
Es geht hierbei um Fälle, in denen ein Antrag auf An-
ordnung einer Sicherungsverwahrung vor dem 4. Mai
2011 ausschließlich deshalb abgelehnt wurde, weil das
zuständige Revisionsgericht dies aufgrund der Recht-
sprechung des Europäischen Gerichtshofs für Men-
schenrechte, EGMR, für zwingend ansah, unabhängig
von sonstigen Kriterien wie insbesondere dem Grad der
Gefährlichkeit des Täters. Diese Konstellation konnte
dadurch entstehen, dass bis zum Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 noch nicht
abschließend geklärt war, ob die Vorgaben der Euro-
päischen Menschenrechtskonvention und der Rechtspre-
chung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-
rechte den nationalen Gerichten von vornherein jede
rückwirkend verschärfende Rechtsanwendung im Recht
der Sicherungsverwahrung ausschlossen oder dies – un-
ter erhöhten Voraussetzungen – doch noch möglich war,
so wie es das Bundesverfassungsgericht schlussendlich
entschieden hat.
Um einen solchen Fall handelt es sich beim soge-
nannten Saarland-Fall. Dabei wurde im November 2006
von der Staatsanwaltschaft die Anordnung der nachträg-
lichen Sicherungsverwahrung beantragt und vom Land-
gericht ein Unterbringungsbefehl zur vorläufigen Unter-
bringung erlassen. Im April 2007 hat das Landgericht
Saarbrücken auch die nachträgliche Sicherungsverwah-
rung angeordnet, die vom Bundesgerichtshof im Februar
2009 allerdings aus formaljuristischen Gründen aufge-
hoben werden musste und in der Sache an eine andere
Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken zurückver-
wiesen wurde. Im Juli 2009 ordnete das Landgericht
Saarbrücken erneut die nachträgliche Sicherungsver-
wahrung an. Aufgrund der Entscheidung des Europäi-
schen Gerichtshofs für Menschenrechte hat der Bundes-
gerichtshof im Mai 2010 jedoch entschieden, dass das
Landgericht Saarbrücken die gesetzlichen Voraussetzun-
gen für eine nachträgliche Anordnung der Sicherungs-
verwahrung zwar rechtsfehlerfrei bejaht habe, das Urteil
des Landgerichts Saarbrücken aber dennoch aufgehoben
werden müsse, weil die Anordnungsnormen zum
Tatzeitpunkt noch nicht in Kraft waren und gemäß der
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Men-
schenrechte aus Dezember 2009 das Rückwirkungsver-
bot greife. Der Betroffene wurde daraufhin freigelassen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Betroffene damit
nicht endgültig, sondern zuvor nur vorläufig in der
Sicherungsverwahrung untergebracht war, hat der Bun-
desgerichtshof im Juli 2012 zudem im Verfahren um
eine Unterbringung nach Therapie- und Unterbringungs-
gesetz festgestellt, dass eine Unterbringung aufgrund des
Therapie- und Unterbringungsgesetzes ebenfalls nicht
möglich sei, da es nicht auf Personen anwendbar sei, die
nur vorläufig in der Sicherungsverwahrung unterge-
bracht waren.
Vergegenwärtigen wir uns aber einmal, mit welchem
Täter wir es hier zu tun haben: Erstmals wurde er im
Dezember 1970 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe
von zehn Jahren verurteilt, weil er ein 16 Jahre altes
Mädchen zum Geschlechtsverkehr zwang und dabei er-
würgte. Im Juni 1979 wurde er aus der Haft entlassen
und drängte bereits im Juli 1979 in einem Treppenhaus
eine ihm unbekannte Frau in ihre dortige Wohnung,
fasste sie an den Hals und würgte sie, bis ihr schwindlig
wurde. Die Frau konnte sich durch Gegenwehr befreien
und flüchten. Im Mai 1980 wurde er deswegen wegen
gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheits-
strafe verurteilt. Nach seiner Haftentlassung im Februar
1982 verließ er Deutschland zunächst und kehrte im Fe-
bruar 1988 ins Saarland zurück. Schon Mitte Februar
1988 verfolgte er dann eine Frau, griff sie an den Hals,
würgte sie und zerrte sie in ein Waldgelände, wo er sie
auszog und auf sie einschlug. Da es nicht zum Ge-
schlechtsverkehr kam, ließ er die Frau unbekleidet bei
Temperaturen um 0 Grad Celsius im Wald zurück. Hier-
für wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und
sechs Monaten sowie zur Unterbringung in einem psych-
iatrischen Krankenhaus verurteilt. Von dort entwich er
im Februar 1990 und beging unmittelbar während der
Flucht seine nächste Straftat, indem er in einem Bordell
eine Prostituierte von hinten ansprang, ihr den Mund
zuhielt und sie am Hals würgte. Mehrfach floh er im
Anschluss daran aus der Unterbringung und verbüßte ab
Dezember 2005 seine restliche Strafhaft.
Dieser Fall zeigt, dass die Lücken, die sich durch die
verschiedenen Gerichtsentscheidungen ergeben haben,
schnellstmöglich zu schließen sind. Der beschriebene
Täter ist ein erschreckendes Beispiel für die Folgen, die
die entstandene Regelungslücke mit sich bringen kann.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung
des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
(EGStGB) soll diese Lücke nun rasch geschlossen
werden, um keine Schutzlücke entstehen zu lassen. So
bedauerlich es einerseits ist, dass dies nun in einem eige-
nen Gesetzgebungsverfahren geschehen muss und eine
Regelung nicht schon mit dem vor einigen Wochen
verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Siche-
rungsverwahrung erfolgen konnte, so wichtig ist es an-
dererseits, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren nun
zügig durchführen. Hier gilt mein Dank allen Fraktio-
nen, die sich konstruktiv in das Verfahren einbringen.
Abschließend möchte ich, da dies in der vorbereiten-
den Diskussion bereits Erwähnung gefunden hat, darauf
hinweisen, dass eine Neuregelung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung die mit dem vorliegenden Ge-
setzentwurf zu erfassenden Fälle nicht umfasst hätte.
Ohne Frage: Wir hätten uns im Gesetzgebungsverfahren
zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung als CDU/
CSU-Fraktion gewünscht, auch in Zukunft die Möglich-
keit der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu haben.
Dies ist nach wie vor nicht geregelt. Die Fälle, die
26474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Grundlage dieses heute beratenen Gesetzentwurfs sind,
wären aber davon, ich betone dies noch einmal, nicht er-
fasst.
Daher bedarf es einer eigenständigen gesetzlichen
Regelung. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt vor,
und wir wollen ihn heute endgültig beschließen.
Burkhard Lischka (SPD): Seit der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwah-
rung vom Mai 2011 haben sowohl die SPD-Bundes-
tagsfraktion als auch die Länder immer wieder auf die
Notwendigkeit einer möglichen nachträglichen Thera-
pieunterbringung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraf-
täter hingewiesen. Die Anhörung des Rechtsausschusses
hat unsere Forderung eindrücklich bestätigt. Die von den
Sachverständigen zur Illustrierung genannten Beispiele
aus der gerichtlichen Praxis gingen unter die Haut. Die
Bundesjustizministerin hat sich jedoch aus nicht nach-
vollziehbaren Gründen bis zuletzt gesträubt, die nach-
trägliche Therapieunterbringung zu ermöglichen. Und
die Union? Sie hat sich zähneknirschend und wider bes-
seres Wissen der Koalitionsdisziplin gebeugt.
Mulmig wurde der Koalition, als kurz vor dem längst
überfälligen Abschluss der parlamentarischen Beratun-
gen des Regierungsentwurfs ein BGH-Beschluss publik
wurde, nach dem ein hochgefährlicher Sexualstraftäter
im Saarland hätte entlassen werden müssen, da der Ge-
setzesvorschlag keine Handhabe zu seiner Unterbrin-
gung bietet. Aber auch hier endete das Koalitionsgezerre
wie in den vielen Monaten zuvor: Es wurde viel debat-
tiert, aber ohne Ergebnis.
Erst im Bundesrat ist die Bundesregierung dem Druck
der Länder gewichen und hat per Protokollerklärung
eine teilweise Nachbesserung zugesichert. Anstatt diese
jedoch mit offenem Visier zu präsentieren, versteckte die
Koalition die Änderung zunächst verschämt als Anhang
im Bilanzrechtsänderungsgesetz. Zu peinlich war ihr
wohl das Eingeständnis, bereits wenige Wochen nach
Verabschiedung ihres Gesetzes zur Neuregelung der Si-
cherungsverwahrung die ersten Nachbesserungen vor-
nehmen zu müssen.
Mittlerweile ist die letzte Schleife gedreht, die Koali-
tion hat die Nachbesserung in Form eines eigenen Gesetz-
entwurfs präsentiert. Wir begrüßen dies im Ergebnis, da
diese Regelung zumindest den saarländischen Fall er-
fasst. Aus Bayern ist jedoch ein weiterer Fall bekannt
worden, der möglicherweise nicht unter den Regelungs-
gehalt fällt. Mit anderen Worten: Der Entwurf bleibt
Stückwerk; die nächsten Nachbesserungen sind absehbar.
All dies wäre uns erspart geblieben, hätte die Bundesjus-
tizministerin unsere Forderung nach Ermöglichung einer
nachträglichen Therapieunterbringung aufgegriffen. Ihr
diesbezüglicher Kommentar „Die Wirkung der nachträg-
lichen Therapieunterbringung wird überschätzt“ macht
deutlich, dass sie die Dimension der Problematik immer
noch nicht erkannt hat.
Jörg van Essen (FDP): Es ist selten, dass sich der
Deutsche Bundestag mit Regelungen möglicherweise ei-
nes einzigen Einzelfalles befassen muss. Aber es geht
hier um hochgradig gefährliche Personen, bei denen die
Anordnung der Sicherungsverwahrung an sich noch
möglich gewesen wäre, dies aber nach den Vorgaben ei-
ner Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht
mehr erfolgt ist. Es ist deshalb richtig, in diesem Fall
durch eine Übergangsregelung den Anwendungsbereich
des Therapieunterbringungsgesetzes geringfügig zu
erweitern. Die FDP-Bundestagsfraktion stimmt dem
Gesetzentwurf deshalb zu.
Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Die Linke lehnt
das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum
Strafgesetzbuch ab. Wie ich bereits bei unserer letzten
Beratung sagte, begrüßen wir, dass CDU und SPD sich
mit ihrer Forderung nach der Einführung einer nachträg-
lichen Therapieunterbringung nicht durchsetzen konn-
ten.
Die Koalition hatte ihr Anliegen ursprünglich auf
merkwürdigen Wegen in eine parlamentarische Form ge-
bracht: erst als Änderungsantrag zum MicroBilG – ohne
dass es auch nur den geringsten Zusammenhang zwi-
schen dem MicroBilG und dem Thema Sicherungsver-
wahrung gab. Dieser Änderungsantrag wurde anschlie-
ßend zurückgezogen, da die Linke angekündigt hatte, im
Rechtsausschuss eine Abstimmung darüber herbeizufüh-
ren, ob der nach § 62 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung
notwendige unmittelbare Sachzusammenhang gegeben
ist. Daraufhin wurde der Inhalt nunmehr als eigenständi-
ger Gesetzentwurf eingebracht. Immerhin.
Zum Inhalt selbst kann ich nur wiederholen, was ich
bereits in unserer ersten Beratung dazu gesagt habe:
Mit dem Gesetzentwurf, der den § 1 ThUG ändert,
wird der Anwendungsbereich des Therapieunterbrin-
gungsgesetzes erweitert und damit die rückwirkende Ver-
schärfung im Recht der Sicherungsverwahrung perpe-
tuiert. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Mensch, gegen
den die Sicherungsverwahrung erstinstanzlich angeord-
net wurde, wo die Entscheidung aber nicht rechtskräftig
geworden ist und er sich deshalb derzeit nicht in Siche-
rungsverwahrung befindet, nunmehr nach dem Therapie-
unterbringungsgesetz in einer „geeigneten geschlossenen
Einrichtung“ untergebracht werden.
Dies lehnen wir als Umgehung des Urteils des Euro-
päischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem
Dezember 2009 ab. Die richtige Konsequenz aus dem
Urteil, die nachträgliche Sicherungsverwahrung, unab-
hängig von einer neuen Betitelung als Therapieunter-
bringung, für Alt- und Neufälle abzuschaffen, wird so
umgangen. Wir halten das Therapieunterbringungsge-
setz außerdem für verfassungswidrig. Es versieht – men-
schenrechtlich problematisch – bisher nicht als psy-
chisch krank befundene Menschen nun mit dem
unbestimmten Begriff „psychisch gestört“, und zwar al-
lein mit dem Ziel, sie weiterhin der Freiheit berauben zu
können. Neben dieser unzulässigen Umetikettierung er-
geben sich kompetenzrechtliche Bedenken.
Im Rechtsausschuss wurde ausdrücklich erwähnt,
dass die angedachte Gesetzesänderung einen derzeit be-
kannten Fall betreffe. Mithin würde nach derzeitigem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26475
(A) (C)
(D)(B)
Kenntnisstand der Bundesregierung die Gesetzesände-
rung konkret bei einer Person zur Anwendung kommen.
Angesichts dessen geht dieser Vorschlag trotz abstrakt-
genereller Formulierung ziemlich nah in Richtung eines
unzulässigen Einzelfallgesetzes.
Die Linke hat bereits das Therapieunterbringungsge-
setz abgelehnt, einer Verschlechterung eines schlechten
Gesetzes können wir unmöglich zustimmen.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des EGStGB
ist bereits am 29. November 2012 ausführlich diskutiert
worden (Plenarprotokoll 17/211). Neue Argumente sind
meines Wissens nicht hinzugekommen, neue Sachver-
halte erfordern kein Überdenken der Bewertung, die wir
bereits im Plenum am 29. November 2012 vorgenom-
men haben.
Ich möchte deshalb zur Schonung der Ressourcen des
Bundestages beitragen und darf auf meine Ausführungen
in der Debatte vom 29. November 2012 verweisen
(Plenarprotokoll 17/211, Anlage 13).
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Antrag: Neuntes Buch Sozial-
gesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungs-
rechts der Menschen mit Behinderung weiter-
entwickeln (Tagesordnungspunkt 20)
Maria Michalk (CDU/CSU): Seit nunmehr elf Jahren
ist das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht als
Neuntes Buch im Sozialgesetzbuch verankert. Mit dem
SGB IX hat die Politik einen wichtigen Meilenstein in
der behindertenpolitischen Gesetzgebung markiert und
einen Paradigmenwechsel eingeläutet. Der Mensch steht
mit seiner Behinderung und seinen individuellen Bedürf-
nissen im Mittelpunkt. Es soll nicht mehr allein der Be-
darf betrachtet werden. Im Zentrum stehen die Fähigkei-
ten. Die Orientierung liegt auf der Chancengerechtigkeit.
Das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes „Nie-
mand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt wer-
den“, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, ist seitdem fest im Sozial-
recht verankert. Wir wollen, dass Menschen mit Behin-
derung und diejenigen, die von einer Behinderung be-
droht sind, solidarische Leistungen erhalten, um selbst-
bestimmt und gleichberechtigt am Leben in unserer Ge-
sellschaft teilhaben zu können.
Das SGB IX wurde mit den Stimmen einer parlamen-
tarischen Mehrheit von SPD und Grünen, CDU/CSU,
FDP beschlossen. Es hat jedoch nicht nur eine breite Zu-
stimmung im Parlament erfahren, sondern ist auch bei
den Rehabilitationsträgern und Verbänden im Gesund-
heits- und Sozialwesen positiv aufgenommen worden.
Ihnen wurde deutlich mehr Spielraum zur eigenverant-
wortlichen Gestaltung gesetzlicher Vorgaben einge-
räumt.
Jeder Mensch ist ein Individuum und braucht eine in-
dividuell zugeschnittene Lösung. Zur besseren prakti-
schen Handhabung hat der Gesetzgeber unter Beibehal-
tung des gegliederten Systems der sozialen Sicherung
das bis dahin auf alle Sozialgesetzbücher verteilte Recht
der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in
einem Buch des Sozialgesetzbuchs zusammengefasst.
Auf dieser Basis sollen durch Koordination, Koopera-
tion der Rehabilitationsträger und Konvergenz der Leis-
tungen ein gemeinsames Recht und eine einheitliche
Praxis der Rehabilitation und Behindertenpolitik erreicht
werden. Die weitgehende Einheitlichkeit des Leistungs-
rechts ist ein hohes Gut. Wir wollen, dass der behinderte,
pflegebedürftige und chronisch kranke Mensch losgelöst
von der Zuständigkeit des Rehaträgers und der Ursache
für den individuellen Rehabedarf von jedem zuständigen
Träger die nach Art, Umfang sowie Struktur- und Pro-
zessqualität gleich wirksame und bedarfsgerechte Leis-
tung erhält.
Die Intention des Gesetzgebers war und ist es bis
heute, den Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung
möglichst schnell zu klären und die entsprechenden Teil-
habeleistungen für Menschen mit Behinderung, vor al-
lem für das Arbeitsleben, unbürokratisch auf den Weg zu
bringen. Dabei sollten die beteiligten Akteure gut ver-
netzt Hand in Hand arbeiten. Die bestehenden Schnitt-
stellenprobleme des gegliederten Sozialleistungssystems
im Bereich des Rehabilitations- und Teilhaberechts soll-
ten überwunden werden. Zentral war vor allem auch das
Ziel, die Selbstbestimmung und die Rechte der Men-
schen mit Behinderung zu stärken und zu fördern. Dazu
wurden das Recht auf ein Persönliches Budget, das
Wunsch- und Wahlrecht sowie die Verpflichtung zur Be-
rücksichtigung der besonderen Belange behinderter
Frauen, seelisch behinderter Menschen oder von Eltern
und Kindern eingeführt.
Heute erkennen wir: Elf Jahre haben noch nicht ge-
reicht, um ein über Jahrzehnte hinweg gewachsenes Sys-
tem der Fürsorge in ein modernes Teilhabesystem umzu-
wandeln. Vieles konnte erreicht werden, aber mit
manchem können wir noch nicht zufrieden sein. Der uns
heute zur Debatte vorliegende Antrag greift vieles von
dem auf, was bisher in der Umsetzung noch nicht klappt.
Er blendet jedoch die erreichten Fortschritte aus, was be-
dauerlich ist, denn insgesamt hat sich das SGB IX be-
währt. Die Weiterentwicklung des SGB IX ist ein Pro-
zess, der seit geraumer Zeit im Gange ist. So hat er mit
dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention neue Impulse erhalten. Zwi-
schen 2013 bis 2015 wird die Bundesregierung prüfen,
welche der Regelungen wirken und wo genau nachjus-
tiert werden muss.
Aus Sicht der CDU/CSU darf die Frage nicht lauten,
was am Gesetz geändert werden muss, damit die betrof-
fenen Menschen effizient und schnell ihre Hilfen erhal-
ten. Wir brauchen vielmehr eine klare Antwort darauf,
was in der Praxis geändert werden muss, damit die Um-
setzungsdefizite abgebaut werden. Das betrifft das Per-
sönliche Budget, die Frühförderung von Kindern mit Be-
hinderung und die Arbeit und Struktur der Gemeinsamen
Servicestellen. Die Kooperationen der verschiedenen
26476 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Rehabilitationsträger funktioniert nur schleppend. Aber
die gemeinsame Verantwortung steht nicht zur Disposi-
tion.
Aus unserer Sicht ist die Idee der Gemeinsamen Ser-
vicestellen, also eine trägerübergreifende und unabhän-
gige Beratung aus einer Hand, eine „Anlaufstelle für al-
les“ sozusagen, nach wie vor der optimale Weg, um die
Rehabilitation zu steuern. Doch für die meisten Kunden
endet er heute meist noch in einer Sackgasse. Denn viele
Träger haben ihre Gemeinsamen Servicestellen zwi-
schenzeitlich aufgegeben. Doch einige wenige Anlauf-
stellen reichen nicht, um potenziell rund 10 Millionen
Menschen mit Behinderung, die in ganz Deutschland le-
ben, umfassend beraten zu können.
Ich erwarte von den Ergebnissen der Evaluierung
durch die Bundesregierung Klarheit darüber, was verän-
dert werden muss, damit die Gemeinsamen Servicestel-
len so funktionieren, wie wir es im Gesetz vorgesehen
haben. Wir müssen dazu die Rehaträger wieder stärker in
die Beratungspflicht nehmen. Der Aufbau einer neuen
Beratungseinheit nach dem Vorbild einer unabhängigen
Patientenberatung würde wieder neue Kosten erfordern,
die zu zahlen die Träger mit Sicherheit nicht bereit sind.
Als fast schon „revolutionäre“ Neuerung wurde das Per-
sönliche Budget eingeführt, damit Menschen mit Behin-
derungen ihre Leistungen individuell und selbstständig
„einkaufen“ und auswählen können. Bis heute ist dieses
Instrument des SGB IX eine Errungenschaft, auf die wir
auch in Zukunft weiterhin setzen müssen.
Die Gründe, warum dieses neue Instrument bislang so
selten zur Anwendung kam, sind vielfältig. Zum einen
ist es die teilweise lückenhafte Beratung durch die Reha-
träger, zum anderen kommt die Unwissenheit und vor al-
lem die Unsicherheit bei einigen Antragstellern hinzu.
Dies hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit nur we-
nige positive Budgetbescheide registriert wurden. Zu-
nehmend ist es so, dass die Betroffenen deutlich besser
informiert sind als die Kostenträger. Langsam geht es
aufwärts. Die Fallzahlen des Persönlichen Budgets stei-
gen. In diesem Zusammenhang möchte ich der neu ge-
gründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Bud-
get viel Erfolg für ihre Beratungsarbeit wünschen und
dass es auch mit ihrer Hilfe gelingt, das Persönliche
Budget in der Praxis durchzusetzen.
Nach dem Vorbild des Persönlichen Budgets wurde
vor einigen Jahren modellhaft in Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz das Budget für Arbeit eingeführt. Vo-
raussetzung ist, dass die Beschäftigten einen Platz auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden bzw. dass ein so-
zialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zustande
kommt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung, die voll
erwerbsgemindert im Sinne des SGB II und SGB VI
sind, außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen
eine Anstellung zu vermitteln. Damit soll der Übergang
von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den ers-
ten Arbeitsmarkt erleichtert werden. Entsprechend des
Leistungsvermögens der behinderten Menschen zahlen
die Arbeitgeber 30 vom Hundert des Tariflohns. Arbeit-
geber in Rheinland-Pfalz können darüber einen Lohn-
kostenzuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des Tarif-
lohns erhalten, in Niedersachsen sogar bis zu 100 Pro-
zent.
Beide Modellprojekte haben bislang nur wenig Reso-
nanz. Im September dieses Jahres haben in Rheinland-
Pfalz 209 und in Niedersachsen nur 40 Personen das
Budget für Arbeit tatsächlich in Anspruch genommen.
Das liegt wohl vor allem daran, dass sich viele Betrof-
fene nicht trauen, den Schritt in ein neues Erwerbsleben
zu gehen. Allerdings sind diejenigen, die den Schritt ge-
macht haben, sehr zufrieden und fühlen sich als „voll-
wertiges Mitglied der Gesellschaft“. Als diskussions-
würdig erachte ich auch ein umfassendes Recht zur
Rückkehr in Werkstätten für behinderte Menschen, um
darüber möglicherweise mehr Anreize zu schaffen, eine
Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt anzutreten.
Insgesamt möchte ich feststellen, dass das Wunsch-
und Wahlrecht der Betroffenen hinsichtlich der Frage, ob
sie in oder lieber außerhalb einer Werkstatt arbeiten
möchten, in der heutigen Praxis noch nicht ausreichend
berücksichtigt wird. Fakt ist, dass die Umsetzungsdefi-
zite des SGB IX erkannt sind und dass nach Lösungen
gesucht wird, um die praktische Anwendung effizienter
im Sinne der Menschen mit Behinderung zu gestalten.
Ich stelle fest, dass wir dafür auf dem richtigen Weg sind
und bin der festen Überzeugung, dass dies nur schritt-
weise und in enger Abstimmung mit den Ländern errei-
chet werden kann.
Hubert Hüppe (CDU/CSU): Welche Bilanz kann
nach über 10 Jahren SGB IX gezogen werden und wel-
cher Änderungsbedarf besteht noch? Wir haben das
SGB IX ja mit großer Mehrheit 2001 hier im Deutschen
Bundestag gemeinsam mit fast allen Fraktionen be-
schlossen. Als Erfolg kann sicherlich gewertet werden,
dass das SGB IX einen Sichtwechsel unterstützt hat:
Menschen mit Behinderungen nicht als Fürsorgeemp-
fänger zu sehen, sondern ihr Recht anzuerkennen,
selbstbestimmt und gleichberechtigt in der Gesellschaft
teilzuhaben. Einige Instrumente, wie das betriebliche
Eingliederungsmanagement, funktionieren dort, wo en-
gagierte Leute es umsetzen, auch gut, beispielsweise in
der Automobilindustrie.
Allerdings gilt es auch, die Ziele des SGB IX zu be-
nennen, die bisher noch nicht erreicht werden konnten.
Ein Hauptanliegen des SGB IX war es, Leistungen aus
einer Hand zu leisten, eine schnelle Zuständigkeitsklä-
rung zu erreichen und das Wunsch- und Wahlrecht der
Menschen mit Behinderungen zu stärken. Allerdings er-
reichen mich zu diesen Themen viele Bürgeranfragen,
die zeigen, dass das Ziel hier offensichtlich nicht erreicht
ist. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Es kommt
etwa immer wieder vor, dass Kostenträger sich trotz
Leistungspflicht aus ihrer Verantwortung ziehen. Die
Zusammenarbeit der Träger funktioniert noch nicht so,
wie vom SGB IX angedacht. Dies gilt insbesondere
dann, wenn es um sogenannte Komplexleistungen geht,
wie etwa in der Frühförderung.
Mir wird auch immer wieder berichtet, dass Anliegen
behinderter Menschen von Trägern teilweise nicht ernst
genommen werden. Sie werden von einer Stelle zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26477
(A) (C)
(D)(B)
nächsten geschickt. Manchmal beschleicht mich der Ver-
dacht, dass man darauf spekuliert, dass die Menschen
aufgeben. Leider ist es auch so, dass oft die als Erstes
aufgeben, die der Unterstützung am dringendsten bedür-
fen. Hinzu kommt, dass Leistungen im SGB IX teilweise
zu sehr auf Einrichtungen bezogen sind, etwa im Bereich
der Teilhabe am Arbeitsleben. Bekanntermaßen ist es so,
dass derzeit rund 300 000 Menschen mit Behinderung in
Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. Die
Zahl der Menschen in Werkstätten hat sich damit inner-
halb von 15 Jahren fast verdoppelt, und jedes Jahr kom-
men Tausende noch hinzu. Gemeinsame Servicestellen
sind in vielen Regionen kaum bekannt und funktionieren
oft nicht. Oder Möglichkeiten wie das Persönliche Bud-
get werden von vielen Kostenträgern ignoriert oder im
Einzelfall so kompliziert ausgestaltet, dass es für behin-
derte Menschen fast unmöglich ist, sie zu nutzen.
Meine Damen und Herren, was ist zu tun, um dem An-
liegen des SGB IX auf Selbstbestimmung und wirksame
Teilhabe stärker Rechnung zu tragen? Die Kompetenzen
der Gemeinsamen Servicestellen müssen gestärkt wer-
den. Solange sie aber wie derzeit von einzelnen Kosten-
trägern verantwortet werden, erfüllen sie ihre Aufgaben
oft nicht. Träger stehen weiter in der Pflicht, zusammen-
zuarbeiten, um die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen unbürokratisch zu verwirklichen. Möglichkeiten
des SGB IX, wie das Persönliche Budget, müssen entbü-
rokratisiert werden. Die Leistung muss hier dem Men-
schen folgen und nicht umgekehrt, der Mensch der Leis-
tung. Dies gilt auch für das Arbeitsleben. Leistungen
müssen auch ohne Anbindung an eine Werkstatt für be-
hinderte Menschen ermöglicht werden. Das ist auch
grundsätzlich Beschlusslage der zuständigen Bund-Län-
der-Arbeitsgruppe zur Reform der Eingliederungshilfe.
Wenn es dann allerdings konkret wird und man in das
erarbeitete Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe herein-
schaut, wird man enttäuscht sein. Da bleibt von der
grundsätzlichen Unterstützung für Leistungen, die an die
Person gebunden sind, nicht mehr viel übrig. Die Leis-
tungen müssen aber so gestaltet werden, dass Menschen
mit Behinderungen sie in Betriebe des allgemeinen Ar-
beitsmarktes mitnehmen können, etwa mit einem Budget
für Ausbildung und Arbeit, aus dem Menschen mit Be-
hinderung notwendige Unterstützungsleistungen ohne
großen bürokratischen Aufwand bezahlen können. Es
gilt, bei den anstehenden Verhandlungen über ein Bun-
desleistungsgesetz hierauf zu achten. Hier müssen auch
andere wichtige Aspekte, wie etwa die Elternassistenz,
also die notwendige Unterstützung für Eltern mit Behin-
derung, berücksichtigt werden. Auf dem Weg zu einem
Bundesleistungsgesetz sind Bund und Länder gefordert.
Hier hoffe ich auch darauf, dass die Antragsteller in den
Ländern, in denen sie mitregieren, ihre Forderungen
ebenfalls vorbringen.
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Die Debatte um
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
diesem Hause wird weiter fortgesetzt. Das begrüße ich
an dem vorliegenden Antrag der Grünen-Fraktion aus-
drücklich!
Es darf aber nicht sein, dass die UN-Behinderten-
rechtskonvention so ignoriert wird, wie die Bundesregie-
rung das tut. Sie laufen der Entwicklung hinterher, das
sage ich Ihnen ganz deutlich, und das sieht man auch an
den Ergebnissen der letzten Konferenz der Ländersozial-
minister. Dort ist einstimmig entschieden worden, was
wir schon lange fordern und die Regierungsfraktionen
bei den Ausschussberatungen zu dem vorliegenden An-
trag für unmöglich erklärt haben: die Herauslösung der
Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht und die
weitestmögliche Freistellung der Betroffenen vom Ein-
satz ihres Einkommens und Vermögens.
Gleiches gilt für die schulische Inklusion: Die Länder
mit den nennenswert hohen Inklusionsquoten sind nicht
die CDU/CSU-geführten Länder. Hier gibt es für uns
alle noch viel zu tun.
Uns kommt es darauf an, dass der Aktionsplan der
Bundesregierung nun zügig umgesetzt, kontinuierlich
weiterentwickelt und für die Beteiligung der Betroffenen
geöffnet wird. Leider gibt es bisher keine konkreten
Maßnahmen oder Initiativen der Bundesregierung, die
für Menschen mit Behinderung konkret etwas verbessert
hätten.
Bei dem einzigen konkreten Vorhaben, der Auswei-
tung des Assistenzpflegebedarfsgesetzes, sind Sie wie-
der auf halbem Wege stehen geblieben. Das reicht nicht.
Es gibt gar keinen Grund dafür, eine wichtige Leistung
wie die Mitnahme der Assistenzpflege ins Krankenhaus
nur für das sogenannte Arbeitgebermodell zuzulassen.
Sie haben dazu wieder von allen Verbänden und den Be-
troffenen gehört, wie man es machen sollte. Allein der
Wille zum Umsetzen dieser Expertenmeinungen fehlt
bei Ihnen.
Ich habe es bei der Einführung dieses Antrags im De-
zember 2011 schon einmal gesagt, und es hat sich auch
leider wenig geändert: Die Bundesregierung hat mit ih-
rem Aktionsplan die Zusammenarbeit mit den Betroffe-
nen aufgekündigt und die gestalterische Kraft bisher
nicht gefunden, die UN-Behindertenrechtskonvention
umzusetzen. Es kommt darauf an, nicht nur anzuhören
oder zuzuhören, sondern das Gehörte auch aufzuneh-
men, zu verarbeiten und in konkrete Vorhaben zu gießen.
Das scheint mir kein Grundsatz dieser Koalition zu
sein, denn bisher kam nichts als heiße Luft und sogar
Verschlechterungen für die Betroffenen. Anträge wie der
vorliegende oder auch die Anträge der SPD und der Lin-
ken sind Anlass, um Sie immer wieder auf diesen Um-
stand hinzuweisen. Viel lieber würden wir sehen, dass
sich etwas tut und dass konkrete Schritte unternommen
werden, denn die Vorschläge liegen auf dem Tisch!
Sie jedoch lehnen einfach alle Anträge ab, ohne ei-
gene zu unterbreiten. Der Aktionsplan – das wissen Sie
so gut wie ich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Re-
gierungsfraktionen –, ist allenfalls der Anfang der Ent-
wicklung. Auf ihn immer nur gebetsmühlenartig zu ver-
weisen, kann nicht aus der Verantwortung entlassen,
tätig zu werden. Und da gibt es so vieles, was gemacht
werden muss.
26478 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Es ist unwürdig, dass Menschen ihre Rechte einkla-
gen müssen, obwohl die UN-Konvention bereits gelten-
des Recht in Deutschland ist. Nachhaltigkeit und Men-
schenrechte finden nach wie vor nicht statt. Es schadet
jedoch nicht nur unserer Demokratie, wenn eine ganze
Gesellschaft die rechtlichen Ansprüche von Menschen
mit Behinderung ignoriert.
Je länger diese Menschenrechte vorenthalten werden,
umso mehr Kosten entstehen.
Wenn wir hier schon über das SGB IX reden, dann
müssen wir über das Persönliche Budget reden. Das Per-
sönliche Budget ist seit 2008 verbindlicher Rechtsan-
spruch. In der Realität muss es nun neu belebt werden.
Die Zahl Persönlicher Budgets lag 2008 bei knapp 7 000
bundesweit. Davon ist die überwiegende Anzahl in ei-
nem SPD-regierten Land vereinbart worden. Vorreiter ist
hier Rheinland-Pfalz. Die Mehrzahl sind alleinige Bud-
gets der Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe.
Das war und ist bundesweit gesehen viel zu wenig
Trotz schwach steigender Tendenz besteht massiver
Handlungsbedarf. Wir kennen die vielen Beispiele dafür,
wie das Budget von den Rehaträgern blockiert wird und
die Menschen jahrelang dafür kämpfen müssen.
Das Budget für Arbeit ist erst durch ein Urteil des
Bundessozialgerichts etwas in Fahrt gekommen. Ge-
richte sind aber nicht dafür da, bestehende gesetzliche
Instrumente zu aktivieren. Dass es diese braucht, ist eine
Niederlage für diese Regierung. Der übergreifende An-
satz des SGB IX ist in Gefahr und muss neu belebt wer-
den, diese Legislatur blieb dafür leider völlig ungenutzt.
Ich hätte mir bei dem vorliegenden Antrag den Mut ge-
wünscht, die Herauslösung der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen aus der Sozialhilfe mit aufzuneh-
men. Dies scheint mir zentral zu sein, will man dem An-
spruch der UN-Behindertenrechtskonvention und dem
Anspruch des SGB IX – Teilhabe statt Fürsorge – gerecht
werden. Daher kann es vonseiten der SPD auch nur eine
Enthaltung zu diesem Antrag geben.
Wir freuen uns aber über jeden Antrag, der dieser Re-
gierung und der Öffentlichkeit aufzeigt, welcher kon-
krete Handlungsbedarf besteht und dass sich ein Regie-
rungswechsel für die mehr als 9 Millionen Menschen mit
Behinderung wirklich lohnen würde!
Gabriele Molitor (FDP): Seit über elf Jahren gibt es
das Neunte Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behin-
derungen. Die bis dahin geltenden Rechte der Rehabili-
tation und Teilhabe wurden mit dem SGB IX zusammen-
gefasst und weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat ein
systematisches und umfassendes Leistungsspektrum für
Menschen mit Behinderungen geschaffen. Darüber hi-
naus wurde der Fürsorgegedanke, der den Menschen mit
Behinderung hilflos und schwach erscheinen lässt, abge-
schafft und durch das Recht auf Selbstbestimmung er-
setzt. Das SGB IX leitete damit ein neues Verständnis
der Politik für Menschen mit Behinderung ein: statt Be-
vormundung und übertriebener Fürsorge hin zu einem
selbstbestimmten Leben.
Wer selbst über sich bestimmen soll, muss die Wahl
haben. Deshalb wurde das Wunsch- und Wahlrecht bei
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, bei Leis-
tungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und
bei unterhaltssichernden und anderen ergänzenden Leis-
tungen des SGB IX gestärkt. Besonders hervorzuheben
sind dabei die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist
Basis liberaler Sozialpolitik. Bei vielen Menschen mit
Behinderung ist die Möglichkeit zur Selbstbestimmung
trotz der Fortschritte im SGB IX aber nach wie vor ein-
geschränkt. Sie sind auf besondere Hilfen angewiesen,
um sich frei und selbstbestimmt in unserer Gesellschaft
bewegen zu können. Daher ist es an der Zeit, die beste-
henden Regelungen zu überprüfen. Die Frage ist: Kann
das SGB IX wirklich umfassend Benachteiligungen ver-
meiden? Denn die Realität sieht leider zu oft anders aus:
Noch viel zu oft müssen Menschen mit Behinderungen
ihr Recht einklagen, weil Hilfsmittel nicht bewilligt oder
berechtigte Ansprüche zwischen den Leistungsträgern
hin- und hergeschoben werden. Das liegt dann aber nicht
an dem Gesetz. Denn es ist die Pflicht der Rehabilitations-
träger, die trägerübergreifende Koordination und Koope-
ration zu optimieren. Sie müssen die Strukturen und In-
strumente im SGB IX stärker nutzen und wahrnehmen.
Eine zentrale Aufgabe des Staates ist die Sicherung
von Chancen- und Leistungsgerechtigkeit für alle Men-
schen. Menschen mit Behinderungen steht dabei das
gleiche Recht auf Selbstbestimmung zu wie allen ande-
ren Menschen. Sie dürfen aufgrund ihrer Behinderung
keine Benachteiligung erfahren. Ich finde es deshalb gut,
dass das Thema „Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderung“ im Antrag der Grünen thematisiert wird.
Der Antrag gibt uns Anlass, über die Selbstbestimmung
und mehr Teilhabe zu diskutieren. In dem Weg, um diese
Ziele zu erreichen, unterscheiden wir uns aber.
So halten wir Liberale es für ein falsches Signal der
Grünen, die UN-Behindertenrechtskonvention dafür zu
instrumentalisieren, unerfüllbare Versprechungen zu ma-
chen. Unrealistische und noch dazu volkswirtschaftlich
nicht umsetzbare Forderungen schaffen nicht mehr
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen,
sondern Enttäuschung und Frustration. Hauruck-Aktio-
nen werden nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Wir setzen uns hingegen dafür ein, dass der bereits
bestehende inklusive Ansatz des Rechts der Rehabilita-
tion und Teilhabe im SGB IX weiterentwickelt wird.
Auch das Ziel, bestehende Regelungen weiter zusam-
menzufassen, zu vereinfachen und somit leichter an-
wendbar zu machen, ist richtig. Dabei muss vor allem
die Beantragung des „Persönlichen Budgets“ vereinfacht
und praktikabel gemacht werden. Hier müssen dann
auch die Ergebnisse der „Wissenschaftlichen Begleitfor-
schung zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen
Budgets“ mit einbezogen werden, sobald sie vorliegen.
Es darf nicht sein, dass drei Sachbearbeiter benötigt wer-
den, um einen Antrag auf das „Persönliche Budget“ aus-
zufüllen. Die Inanspruchnahme von sozialen Leistungen
soll dabei auf die Bedürfnisse der anspruchsberechtigten
Personen ausgerichtet sein. Forderungen nach Teilhabe-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26479
(A) (C)
(D)(B)
leistungen, die unabhängig vom Einkommen und Ver-
mögen erbracht werden müssen, können aus der UN-Be-
hindertenrechtskonvention nicht abgeleitet werden.
Es ist auch wichtig, zunächst durch die zielgerichtete
Evaluation des SGB IX Lösungsmöglichkeiten für Um-
setzungsdefizite zu finden. Anstatt unrealistische Forde-
rungen zu stellen, wie es die Grünen in ihrem Antrag
tun, plädiere ich dafür, realistische Ziele zu verfolgen.
Um diese Ziele klar benennen zu können, benötigen wir
als Grundlage für unsere Entscheidungen eine bessere
Datensammlung zur Situation von Menschen mit Behin-
derungen. Im Nationalen Aktionsplan sind Studien ge-
nannt, deren Ergebnisse die Grundlagen für die richtigen
politischen Entscheidungen liefern werden. Hier werden
behindertenpolitische Maßnahmen evaluiert und auf ihre
Wirksamkeit hin geprüft.
Für uns Liberale sind Inklusion, Teilhabe und Selbst-
bestimmung Eckpfeiler einer freien und demokratischen
Gesellschaft. Was viele noch nicht begriffen haben: In-
klusion wächst nicht allein durch Sonntagsreden über
Selbstbestimmung und Menschenrechte. Dazu braucht
es mehr. Die Vision einer inklusiven Gesellschaft muss
nicht nur in Reden, sondern im Leben ankommen. Dafür
braucht es die Beteiligung aller.
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): In den letzten Monaten
gab es mehrere Veranstaltungen, in denen zehn bzw. elf
Jahre nach dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX
– Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –
über die Wirkungen dieses Gesetzes diskutiert wurde.
Dazu ein kurzer Rückblick: Das SGB IX wurde von
der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein-
gebracht und am 6. April 2001 mit den Stimmen von
CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Die
Linke – damals noch die PDS-Fraktion – hatte in die ab-
schließende Debatte fünf Änderungsanträge sowie einen
Entschließungsantrag – Bundestagsdrucksache 14/5823 –
eingebracht. In meiner Rede sowie meiner Erklärung zur
Abstimmung – Plenarprotokoll 14/165 – begründete ich
im Namen der PDS, warum wir uns der Stimme enthal-
ten.
Der Kern linker Kritik – bei gleichzeitiger Würdigung
vieler positiver Dinge –: In vielen Punkten konnte sich
der Bundestag nicht durchringen, einen tatsächlichen
Paradigmenwechsel vorzunehmen. Es gibt in dem Ge-
setz keinen Bezug zum Art. 3 des Grundgesetzes. Der
Behindertenbegriff ist weiterhin defizitär angelegt. Das
SGB IX ist ein Rehabilitations-, aber kein Leistungs-
gesetz. Das Damoklesschwert des Heimeinweisungs-
paragrafen, der Kostenvorbehalt in § 13 des SGB XII,
blieb bestehen. Die Bedürftigkeitsprüfungen und die Ab-
hängigkeit der Leistungsgewährung von Einkommen
und Vermögen wurden nicht angetastet. Dies bekräftig-
te auch der Deutsche Behindertenrat, als er am 4. De-
zember 2004 zwölf Thesen symbolisch an die Tür der
Berliner Nikolaikirche heftete. Selbst die damals opposi-
tionelle CDU/CSU forderte ein eigenständiges, bundes-
finanziertes Leistungsgesetz, mit dem die Eingliede-
rungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst werden
soll.
Nun, zehn Jahre später, fordern die Grünen, das
SGB IX weiterzuentwickeln. Das unterstützt die Linke
ausdrücklich. Aber wir reden heute nicht nur über die
Überschrift, sondern auch über den Inhalt des Antrags.
Im Feststellungsteil standen die Antragsteller vor der
schwierigen Aufgabe, einerseits ihr damaliges Tun zu
würdigen, andererseits auch die damaligen und neu ent-
standenen Defizite aufzuzeigen. Diese Herausforderung
haben sie nur zum Teil gemeistert.
Wichtiger sind aber die Forderungen an ein Gesetz
zur Weiterentwicklung des SGB IX. Und auch hier ist
mein Fazit: Es ist wie 2001, nur dass die Grünen damals
regierten und sich heute in Wartestellung befinden: Es
gibt viele Punkte in dem Antrag, die die Linken unter-
stützen können. Aber mehrere entscheidende Fragen
werden überhaupt nicht bzw. nur sehr vorsichtig ange-
sprochen, obwohl spätestens seit dem Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 unstrit-
tig sein müsste, dass wir ein Leistungsgesetz brauchen,
welches Menschen eine umfassende Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft durch den einkommens- und vermö-
gensunabhängigen Ausgleich behinderungsbedingter
Nachteile ermöglicht.
Viele Abgeordnete der Grünen unterstützten vor der
Bundestagswahl 2009 ebenso wie Abgeordnete der Lin-
ken und der SPD die Forderung der Behindertenbewe-
gung nach einem Gesetz zur sozialen Teilhabe, darunter
auch Claudia Roth und Markus Kurth. Nach der Bundes-
tagswahl hatten behinderte Juristinnen und Juristen dazu
sogar einen Gesetzentwurf erarbeitet. Die Linke hat
diese Vorschläge und Forderungen mit einem Antrag für
ein Teilhabesicherungsgesetz im Bundestag zur Diskus-
sion gestellt. Und Bündnis 90/Die Grünen? In diesem
Antrag – und hier hätte es hineingepasst – ist leider
nichts davon zu spüren. Deswegen werden wir uns – wie
schon 2001 – bei der Abstimmung über diesen Antrag
der Stimme enthalten.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Bundesregierung lässt sich Zeit mit der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, in deutsches
Recht – viel Zeit. Während Ministerin von der Leyen
nicht müde wird, von Inklusion zu sprechen, hält sich ihr
Ministerium mit Gesetzesinitiativen in diese Richtung
vornehm zurück. Der Ruf nach einem Teilhabeleistungs-
gesetz wird jedoch – ganz zu Recht – immer lauter. Er-
kennbare Schritte in diese Richtung sind aber von dieser
Bundesregierung wohl nicht mehr zu erwarten.
Vor mittlerweile fast zwölf Jahren, einige Jahre vor
Inkrafttreten der BRK, hat die damalige rot-grüne Bun-
desregierung mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX die Selbstbestimmungsrechte von Menschen
mit Behinderungen gestärkt. Die Bedeutung des
Wunsch- und Wahlrechts wurde deutlich unterstrichen;
die neue Leistungsform „Persönliches Budget“ ermög-
lichte es, die Leistungserbringung individueller und
passgenauer zu gestalten. Das SGB IX macht klare Vor-
gaben zur Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger.
Indes: Dass dieses Gesetz nur unzureichend umge-
setzt wird, das wissen wir alle. Zahlreiche Klagen vor
26480 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
den Sozialgerichten zeugen davon. Als hier in diesem
Hohen Hause im Oktober 2012 etwa 300 Menschen mit
Behinderungen mit uns Abgeordneten über Maßnahmen
zur Umsetzung der BRK diskutierten, konnte die weit
überwiegende Zahl unserer Gäste von haarsträubenden
Auseinandersetzungen berichten, die sie durchstehen
mussten, bevor sie bekamen, was ihnen von Rechts
wegen zusteht. Und es scheint keine wirkliche Verbesse-
rung in Sicht zu sein. Mehr oder weniger ungeniert rich-
ten sich die Rehabilitationsträger darin ein, Anträge mit
Verweis auf die Zuständigkeit anderer Träger abzuleh-
nen. Angesichts des hohen Kostendrucks ist dieses
Verhalten nicht überraschend; trotzdem ist es hochgradig
ärgerlich und nicht zu rechtfertigen. Ich glaube, es gibt
nur wenige Gesetze, die derart ignoriert werden wie das
SGB IX. Ein historisch einmaliger, sehr beunruhigender
Trend zu fehlender Rechtstreue ist festzustellen.
Nun sollte man meinen, die Bundesregierung würde
die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen und
diese Verweigerungshaltung offensiv angehen – zum
Beispiel über ihre Instrumente der Rechts- und Fachauf-
sicht. Ich muss sagen: Davon habe ich bisher nicht viel
bemerkt. Und auch in den relevanten Strukturfragen sind
wir kein Stück weitergekommen. Die Regierung ver-
weist unablässig auf ihren Nationalen Aktionsplan zur
Umsetzung der BRK; sie schaffte es nicht, den Staaten-
bericht zum Stand der Umsetzung rechtzeitig fertigzu-
stellen, und kann auch darüber hinaus keine nennens-
werten Fortschritte vorweisen.
Wenn wir die BRK konsequent umsetzen möchten,
brauchen wir letztlich ein Teilhabeleistungsgesetz, um
die Schwächen des gegliederten Systems der sozialen
Sicherung zu überwinden. Eine menschenrechtsbasierte
Ausgestaltung etwa der Eingliederungshilfe kann nicht
funktionieren, solange diese Form der Unterstützung im
Recht der Sozialhilfe angesiedelt ist. Uns ist doch aber
sicher allen klar, dass diese Reform, so bedauerlich das
ist, nicht von heute auf morgen zu machen ist. Wenn wir
nächstes Jahr eine rot-grüne Bundesregierung haben, die
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ei-
nen höheren Stellenwert einräumen wird – und dafür
werde ich streiten –, selbst dann wird es dauern, bis eine
politische Lösung gefunden wird. Es gibt aber auch As-
pekte, die wir zügig verbessern können.
Schon verhältnismäßig kleine Änderungen des
SGB IX könnten die Situation behinderter Menschen er-
heblich verbessern. Es gibt keinen Grund, dies weiter auf
die lange Bank zu schieben. Meine Fraktion hat mit dem
Antrag sehr konkrete Vorschläge hierzu vorgelegt. Ich
habe sie an dieser Stelle vor einem Jahr vorgestellt; wir
haben sie im Ausschuss und im Rahmen einer öffentli-
chen Anhörung diskutiert.
Dass die Koalitionsfraktionen diese Schritte ableh-
nen, war zu erwarten. Sie sind naturgemäß der Ansicht,
selbst bereits ausreichend etwas zu unternehmen. Dass
sie keine wesentlichen Verbesserungen vorzuweisen ha-
ben, tut dieser Überzeugung keinen Abbruch. Aber auch
Sozialdemokraten und Linke konnten sich nicht durch-
ringen, unserem Antrag zuzustimmen. Beiden gehen die
Forderungen nicht weit genug.
So schön es ist, dass die SPD, die sich ansonsten gern
auf Prüfaufträge zurückzieht, den Vorschlag meiner
Fraktion für nicht weitreichend genug hält – nachvoll-
ziehbar ist es nicht. Die Sozialdemokraten hatten wäh-
rend der vergangenen Wahlperiode genug Gelegenheit,
weitreichende Veränderungen zum Beispiel in der Ein-
gliederungshilfe oder beim SGB IX vorzunehmen;
schließlich stellten sie den Sozialminister in der Großen
Koalition. Vor diesem Hintergrund ist die Nichtzustim-
mung der SPD besonders fadenscheinig, wenig glaub-
würdig und ein klares Zeichen, dass es in der Behinder-
tenpolitik auf Bündnis 90/Die Grünen ankommt. Ich bin
zuversichtlich, dass betroffene Leistungsberechtigte,
Angehörige sowie Angestellte in Einrichtungen und
Diensten dies am 22. September 2013 in ihre Wahlent-
scheidung einfließen lassen werden.
Ich freue mich, wenn zunehmend mehr Menschen
von Inklusion sprechen – wie zuletzt in überzeugender
Weise der Vorsitzende des Zentralkomitees der deut-
schen Katholiken, Alois Glück. Ebenso erfreulich ist die
Tatsache, dass sich der Gedanke eines Teilhabeleistungs-
gesetzes zunehmender Beliebtheit erfreut. Aber: Von
schönen Worten kann man sich nichts kaufen. Wir brau-
chen konkrete Schritte, von denen sich zahlreiche auch
im bestehenden Rechtsrahmen umsetzen lassen.
Mit einer trägerunabhängigen Beratung beispiels-
weise, bei der Menschen mit Behinderungen nach dem
Peer-to-Peer-Prinzip von Menschen mit ähnlichem
Erfahrungshintergrund beraten werden, kann die Ver-
handlungssituation der Leistungsberechtigten bereits
jetzt gestärkt werden. Wir haben das in unserem Antrag
gefordert. Über eine Ausweitung der Kompetenzen der
Gemeinsamen Servicestellen wäre es bereits jetzt mög-
lich, die Rehabilitationsträger zur verbesserten Zusam-
menarbeit anzuhalten. Auch dazu machen wir mit unse-
rem Antrag konkrete Vorschläge.
Es ist und bleibt mir ein Rätsel, warum sich die Kolle-
ginnen und Kollegen von SPD und Linken nicht durch-
ringen konnten, Forderungen nach einer einheitlichen
und trägerübergreifenden Bedarfserhebung, nach verbes-
serter Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Rehabilitationsträger und der bundesweiten Einfüh-
rung eines Budgets für Arbeit zuzustimmen. Wir möch-
ten alle in möglichst großen Schritten zum Erfolg. Wenn
das nicht möglich ist, sind es die kleinen Schritte, auf die
es ankommt.
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
– Entwurf eines Gesetzes zur Einführung ei-
nes Zulassungsverfahrens für Bewachungs-
unternehmen auf Seeschiffen
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Einsatz privater Sicherheitsdienste
im Kampf gegen Piraterie zertifizieren und
kontrollieren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26481
(A) (C)
(D)(B)
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Private Sicherheitsfirmen umfas-
send regulieren und zertifizieren
– Beschlussempfehlung und Bericht zu dem
Antrag: Internationale Ächtung des Söld-
nerwesens und Verbot privater militärischer
Dienstleistungen aus Deutschland
(Tagesordnungspunkt 21 a bis c und Zusatz-
tagesordnungspunkt 6)
Uwe Beckmeyer (SPD): Das Risiko fährt mit. Pira-
ten machen die Passage durch den Golf von Aden zu ei-
nem Risiko für die Seeschifffahrt. Mit dem Zusammen-
bruch des somalischen Staates und dem seit 1991
andauernden Bürgerkrieg wurde insbesondere das Horn
von Afrika zum Operationsgebiet moderner Seeräuber,
verläuft doch entlang der Küstenlinie eine der weltweit
wichtigsten seewärtigen Handelsstraßen. Pro Jahr gibt es
allein rund 1 700 Passagen deutscher Schiffe durch den
Golf von Aden, und so sind es auch immer wieder
deutsche Handelsschiffe, die von den Piraten überfallen
werden.
Zwar hat die militärische Präsenz in den betroffenen
Gebieten offenbar Wirkung gezeigt – bis Ende Novem-
ber 2012 gab es 261 Piratenangriffe auf internationale
Seehandelsschiffe, so wenig Überfälle wie seit 2007
nicht mehr –, aber die internationalen Streitkräfte allein
können keinen 100-prozentigen Schutz vor Piratenüber-
fällen bieten. Letztendlich kann die somalische Piraterie
nur ausgeschaltet werden, wenn das Land wieder eine
starke Regierung erhält, der es gelingt, die verfeindeten
Clans zu einen und eine gesunde Wirtschaft und funktio-
nierende staatliche Strukturen aufzubauen. Doch diese
Bedingungen dürften in naher Zukunft kaum erfüllt sein.
Die entscheidende Frage ist daher inzwischen, welche
Maßnahmen ergriffen werden können, um das Risiko
einer Entführung zu minimieren und der Besatzung die
besten Überlebenschancen im Falle eines Überfalls zu
geben.
Die Bundesregierung hat ein Konzept zur Zulassung
von privaten bewaffneten Sicherheitskräften an Bord
von Schiffen unter deutscher Flagge vorgelegt und will
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen
Grundlagen dafür schaffen.
Zu klären bleibt jedoch insbesondere die Ausgestal-
tung des Zulassungsverfahrens für die privaten Sicher-
heitsdienste. Details werden von der Bundesregierung
auf eine im Einzelnen noch auszuarbeitende Verordnung
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
verschoben. Durch diesen gesetzgeberischen Kunstgriff
können diese erst später geregelt werden. Doch eines ist
schon jetzt klar: Es bleibt noch eine Reihe offener
Fragen.
Die Zahl privater Sicherheitsanbieter steigt, aber es
fehlt ein internationaler Standard. Derzeit sind mehr als
200 Firmen auf dem maritimen Sicherheitsmarkt aktiv.
Dabei bestehen große Qualitätsunterschiede unter den
privaten Sicherheitsdiensten. Daher muss der rechtliche
Rahmen für den Einsatz privater Sicherheitskräfte im
Kampf gegen Piratenübergriffe am Horn von Afrika ins-
besondere die Themen Qualitätssicherung und Zertifi-
zierung umfassend regeln. Es muss geklärt werden, ob
diese Firmen über Erfahrung im maritimen Einsatz ver-
fügen, ob sie die Gesetze des jeweiligen Flaggenstaats
kennen und ob sie unterscheiden können zwischen ei-
nem Kampfeinsatz und einer angemessenen Notwehr-
situation.
In den inzwischen vorliegenden Eckpunkten der drei
zuständigen Ressorts BMWi, BMI und BMVBS für eine
Rechtsverordnung wird unter anderem auf die Frage der
Kommunikations- und Entscheidungswege zwischen
Schiffsführung und der Leitung der privaten Sicherheits-
kräfte an Bord Bezug genommen, die in dem Gesetzent-
wurf der Bundesregierung bisher nicht angesprochen
waren, was wir kritisieren. Allerdings werden diese
Aspekte aus unserer Sicht auch in den Eckpunkten
bisher nur unzureichend beschrieben. Kosten, Ordnungs-
widrigkeiten, Zuständigkeit, Haftpflicht und vor allem
Zuverlässigkeit sind noch ausgeklammert. Zulassungen
aus EU-Staaten sollen, Zulassungen aus Nicht-EU-
Staaten können bei „Gleichwertigkeit“ anerkannt
werden. Ausländische Unternehmen dürften vor dem
Problem stehen, Mitarbeiter erst in deutschem Recht
schulen zu müssen.
Der vorgelegte Gesetzestext lässt also wesentliche
Fragen unbeantwortet. Das sehen offenbar auch die
Koalitionsfraktionen so, die jetzt einen umfänglichen
Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundes-
regierung vorgelegt haben, um im parlamentarischen
Verfahren nachträgliche Änderungen vorzunehmen.
So weit, so schlecht. Hinzu kommt, dass der Gesetz-
geber im Hinblick auf den Einsatz privater Sicherheits-
kräfte auf Schiffen deutscher Eigner unter fremder
Flagge überhaupt keine Regelungen treffen kann. Nach
dem Völkerrechtsprinzip der Flaggenhoheit ist dies nur
für Schiffe unter deutscher Flagge möglich. Die Bundes-
regierung bleibt deshalb weiterhin aufgefordert, gegen-
über deutschen Reedereien für eine verstärkte Rückflag-
gung des Schiffsbestandes unter deutsche Flagge
einzutreten. Von den rund 3 500 Schiffen deutscher
Eigner sind derzeit nur 492 mit deutscher Flagge unter-
wegs. Die anderen fahren aus Kostengründen unter der
Flagge anderer Staaten, deren Sicherheitsbestimmungen
mitunter einen niedrigeren Standard haben als in
Deutschland.
Es liegt daher im eigenen Interesse der deutschen
Reeder und in ihrer Verantwortung für die Schiffsbesat-
zungen, ihre Schiffe zurückzuflaggen.
Genauso wichtig ist aber, dass die internationale Ge-
meinschaft das Problem der Piraterie an der Wurzel
packt. Das heißt: Mit Entwicklungshilfe die Lebensbe-
dingungen der Menschen verbessern und Somalia beim
Aufbau staatlicher Strukturen und dem wirtschaftlichen
Wiederaufbau des Landes zu unterstützen. Der Einsatz
privater Sicherheitskräfte zum Schutz deutschflaggiger
Handelsschiffe darf auch in Zukunft nicht die Regel
sein. Mit der Piraterie haben nicht nur somalische Clans
ein neues Geschäftsfeld entdeckt, mit dem sie viele
Millionen Euro verdienen, sondern auch die westlichen
26482 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
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Sicherheitsfirmen. Doch Sicherheit darf nicht zu einem
Marktgut werden.
Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE): Das staatliche
Gewaltmonopol gilt zu Recht als wichtige zivilisatori-
sche Errungenschaft. Als staatliche Einrichtungen sollen
Polizei und Militär sicherstellen, dass der mögliche Ein-
satz von Gewalt strikt an Recht und Gesetz gebunden ist,
dass die Verantwortlichen gegebenenfalls auch für ihr
Tun haftbar gemacht werden können, dass er der öffent-
lichen Kontrolle unterliegt und dass für die Sicherheits-
gewährleistung nur entsprechend ausgebildete Fach-
kräfte zuständig sind.
Leider ist seit den 90er-Jahren ein Prozess in Gang
gekommen, diese besonders sensiblen hoheitlichen
Funktionen des Staates auszulagern – nicht nur im In-
land. Immer mehr übernehmen die sogenannten Private
Security oder Private Military Companies auch polizei-
liche und militärische Aufgaben außerhalb der Staats-
grenzen.
Das Spektrum reicht von Ausbildungs- und Aufklä-
rungsdiensten über den Betrieb von Gefängnissen bis zur
Gefechtsunterstützung. Hier werden inzwischen dicke
Geschäfte gemacht, und dieser Boom hält an, obwohl die
„Einsatzerfahrungen“ mit solchen Söldnerfirmen in
Afrika oder im Irak eher skeptisch machen sollten.
Das neueste Geschäftsfeld dieses privaten Sicher-
heitssektors ist die Bekämpfung der Piraterie. Auch
deutsche Firmen sind hier bereits unterwegs. In der Wo-
chenzeitung Freitag vom 15. November 2012 wird ein
Mitarbeiter dieser neuen „Sicherheitsfirmen“ wie folgt
zitiert: „Es steckt eine Menge Kohle dahinter. Jeder will
ein Stück vom Kuchen abhaben. Unternehmen aus
Deutschland sind ganz vorne mit dabei.“
Genau darum geht es bei dem vorliegenden Gesetz-
entwurf der Bundesregierung. Auch in Deutschland soll
der Weg in diesen „Zukunftsmarkt“ endgültig geöffnet
werden – natürlich lizensiert, zertifiziert, reguliert, erst
einmal nur für Sicherheitsdienste auf Schiffen. Aber es
liegt auf der Hand, dass dies nur der erste Schritt ist.
Wir lehnen das entschieden ab, und wir finden uns
mit dieser quasi-unvermeidlichen Privatisierung nicht
ab.
Erstens ist die Vorstellung, dass man dieses Ge-
schäftsfeld völlig transparent gestalten und lückenlos öf-
fentlich kontrollieren könne, naiv und unrealistisch. Si-
cherheitsfirmen, sagen wir es deutlicher: Söldnerfirmen,
zeichnen sich durch einen hohen Grad von Schachtel-
konstruktionen aus. Sie entziehen sich öffentlicher Kon-
trolle – und sei es durch Firmenneu- bzw. -umgründun-
gen.
Beispiel Blackwater: nach Rechtsstreit mit der US-
Regierung vorübergehend in XeServices umbenannt und
heute als, welch schöner Name, Academi aktiv.
Das aktive Personal, das heißt die Leute mit den Waf-
fen, sind in der Regel keine ordentlich angestellten Per-
sonen. Sie werden in Zeitverträgen eingesetzt. Woher sie
kommen, was sie gemacht haben, was sie danach ma-
chen werden: Das bleibt im Verborgenen. Und dort aus-
gestellte Führungszeugnisse sollen von öffentlichen Be-
hörden verlässlich beurteilt werden?
Der zweite Grund ist die – auch trotz des hier vorlie-
genden Gesetzes – nicht gewährleistete konsequente
Haftbarkeit der Unternehmen und ihres Personals. Ein
Ermittlungsverfahren bei Waffeneinsatz an Bord ist
quasi nur vorgesehen, wenn sich die mutmaßlichen Täter
selber anzeigen. Und das soll funktionieren? In diesen
Tagen kann man die Frage auch so stellen: Glauben Sie
an den Weihnachtsmann?
In ihrer Antwort auf Fragen meiner Fraktion vom
April dieses Jahres räumt die Bundesregierung selber
ein, dass eine fortlaufende Beaufsichtigung dieser Unter-
nehmen auf See nicht möglich ist.
Drittens. Der Einsatz privater Sicherheitskräfte am
Horn von Afrika ist eine Art Komplementärmaßnahme
für die misslungene Atalanta-Militärmission der EU zur
Pirateriebekämpfung. Ein nachhaltiger Erfolg wurde
trotz großem Aufwand nicht erreicht. Jetzt sollen die
Söldnerfirmen dabei mithelfen, diese Bilanz entschei-
dend aufzubessern, ohne dass man an der bisherigen
allzu schlichten Strategie, Gewalt mit Gewalt zu be-
kämpfen, etwas ändern müsste. Eine wirksame Ursa-
chenbekämpfung sieht anders aus.
Ihr Gesetzentwurf ist bestenfalls Stückwerk; sie lega-
lisieren damit ein Gewerbe, das wir in der Form nicht
brauchen. Die Linke stellt deswegen hier den klar for-
mulierten Antrag, solche Dienstleistungen im Ausland
nicht zu gestatten.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der vorliegende Antrag zu den Sicherheitsdiensten auf
Schiffen war überfällig. Der internationalen Handels-
schifffahrt macht seit mehreren Jahren die Passage am
Horn von Afrika vor der somalischen Küste schwer zu
schaffen. Vor allem die Seeleute leiden darunter.
Piraterie beschäftigt uns bereits seit Jahrhunderten,
seit Bestehen der Seefahrt. So wie die Seeschifffahrt sich
verändert hat, hat sich auch die Piraterie verändert. Es
mussten immer wieder neue Maßnahmen gefunden wer-
den, um Piratenangriffen auf Handelsschiffe vorzubeu-
gen.
Bei den heutigen Piratenattacken werden Schiffe samt
Ladung gekapert, Besatzungen als Geisel genommen
und es wird Lösegeld gefordert. Die Piraten gehen dabei
nicht zimperlich vor. Auch vor Kreuzfahrtschiffen ma-
chen die Piraten nicht halt. 2011 wurden vor der Küste
Somalias knapp 450 Schiffe Opfer von Piratenangriffen
sowie über 50 Millionen Euro Lösegeld gefordert.
Die Piraterie ist für Teile des schwer gebeutelten Lan-
des Somalia zu einem lukrativen Geschäft geworden.
Die Überfälle sind wirtschaftlich-kriminell oder sogar
mafiös organisiert. Die Piraterie ist aber auch Lebens-
grundlage für einige ehemalige Fischer; denn ihnen
wurde durch die Raubfischerei ihre bisherige Lebens-
grundlage entzogen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26483
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Bis 2011 stieg die Zahl der Piratenangriffe vor dem
Horn von Afrika Jahr für Jahr stark an. Das hatte für die
betroffenen Reeder starke finanzielle Auswirkungen,
ganz zu schweigen von den betroffenen Schiffsbesatzun-
gen, die an einer der meistbefahrenen Welthandelsrouten
dramatische Situationen durchstehen müssen.
Wir müssen daher dringend politische Maßnahmen
zum Rückgang der Piraterie ergreifen und Somalia poli-
tisch stärken. Die internationale Staatengemeinschaft hat
die Vorfälle zum Anlass genommen und mit der Opera-
tion Atalanta eine verstärkte Marinepräsenz installiert.
Die deutschen Reedereien müssen die Möglichkeit be-
kommen, auch an Bord Sicherheitsdienste mitzuführen.
Das wird bisher zwar bereits praktiziert. Doch das ge-
schieht alles in einer juristischen Grauzone – mit allen
Risiken für Kapitäne und Besatzungen. „Djangos“ haben
an Bord nichts zu suchen!
Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst zu den Risi-
ken des Einsatzes von privaten Sicherheitsdiensten auf
Seeschiffen befragt. Von dort kam eine deutliche Aus-
sage: Kapitäne eines Schiffes können sich nach der bis-
herigen Rechtslage strafbar machen. Richtig brisant wird
es, wenn in der Gefahrenabwehr unterschiedliche An-
weisungen von privaten Sicherheitsleuten und dem Ka-
pitän kommen. Dann könnte sich ein Kapitän wegen
fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise Tötung
sogar strafbar machen.
Auf diese Fragestellung wird im Gesetzentwurf der
Bundesregierung endlich eingegangen. Die Sicherheits-
kräfte müssen jetzt entsprechend geschult werden.
Grundsätzlich bringt der Gesetzentwurf Verbesserungen
für die Verantwortlichen an Bord. Wir Grüne haben das
gesamte Verfahren konstruktiv begleitet.
Dennoch gibt es eine Reihe von Kritikpunkten. Meine
Fraktion kann dem vorliegenden Gesetzentwurf deswe-
gen auch nicht zustimmen: Es findet zwar eine Zertifi-
zierung der Sicherheitsdienste statt, das eingesetzte Per-
sonal wird aber nicht einzeln geprüft. Verschiedene
Forderungen des Bundesrats wurden nicht aufgegriffen,
etwa die Forderung, auch deutsche Seeschiffe mit aus-
ländischer Flagge mit einzubeziehen. Es hat viel zu
lange gedauert, bis der Entwurf vorlag. Selbst dann fin-
den noch Notreparaturen statt. Und: Bis heute hat keine
richtige Abstimmung zwischen den einzelnen Ressorts
stattgefunden Daher: Erst mit dem Vorliegen der ange-
kündigten Rechtsverordnung wird sich erweisen, wie
ernst es die Koalition mit der Regulierung der Sicher-
heitsdienste meint! Wir werden uns bei der Abstimmung
zum vorliegenden Gesetzentwurf deswegen enthalten.
Grundsätzlich ist ein guter Wille der Koalition er-
kennbar. Doch bei der Abstimmung in der schwarz-gel-
ben Regierung knirscht es nur noch. Die Ressortabstim-
mung für die Verordnungen ist noch in vollem Gange.
Reißen Sie sich zusammen! Legen Sie jetzt endlich
die Umsetzung vor, damit die Seeleute mehr Sicherheit
bekommen!
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bun-
desminister für Wirtschaft und Technologie: Deutsch-
land besitzt die drittgrößte Handelsflotte der Welt. Wir
verfügen über die weltweit größte Containerschiffsflotte.
Allein in der Seeschifffahrt sind rund 95 000 Menschen
beschäftigt.
Eine starke maritime Wirtschaft ist für ein so außen-
handelsorientiertes Land wie Deutschland von gesamt-
wirtschaftlicher, von strategischer Bedeutung. Maritime
Sicherheit hat für uns deshalb höchste Priorität.
Die Piraterie stellt eine erhebliche Bedrohung für die
maritime Wirtschaft dar. Ich will dies anhand einiger
Zahlen verdeutlichen: 2011 fanden 439 Piratenübergriffe
weltweit statt. Davon entfielen über die Hälfte, 236, auf
Gebiete vor den Küsten Somalias. 64 Überfälle erfolgten
auf Schiffe in Besitz deutscher Reeder. 2011 fuhren
1 243 Schiffe unter deutscher Flagge im Hochrisikoge-
biet am Horn von Afrika – 2010: 688. Die starke Steige-
rung 2011 gegenüber 2010 ist vor allem auf die Auswei-
tung des Hochrisikogebietes bis zur indischen Küste im
Jahre 2011 zurückzuführen.
Die durch Piraterie entstehenden Kosten für die Reede-
reien sind enorm: Eine Studie der One Earth Future Foun-
dation beziffert die Kosten auf 6,6 bis 6,9 Milliarden US-
Dollar pro Jahr – Horn von Afrika und gesamter Indischer
Ozean. Der Lösegeldanteil in Höhe von 160 Millionen
US-Dollar ist dabei noch der geringste Teil. Viel stärker
ins Gewicht fallen die Folgekosten wie steigende Bun-
kerkosten durch höhere Durchfahrtsgeschwindigkeiten in
gefährdeten Gebieten oder für Umwege sowie die An-
schaffung von Sicherheitsausrüstungen auf Schiffen.
In der jüngsten Zeit können wir einen deutlichen
Rückgang an Überfällen verzeichnen. Dies hat im We-
sentlichen drei Ursachen:
Erstens werden die Schiffe mit immer effektiveren
Abwehrmechanismen ausgestattet: Stacheldraht an der
Reling, Schallkanonen, Schleppleinen.
Zweitens die starke internationale militärische Prä-
senz. Auch die deutsche Marine ist im Rahmen der EU-
geführten Operation Atalanta erfolgreich engagiert.
Drittens wird immer häufiger bewaffnetes Sicher-
heitspersonal als ergänzende Schutzmaßnahme auf den
Schiffen eingesetzt. Es wird berichtet, dass Piraten ihre
Angriffe abbrechen, sobald sie bewaffnete Sicherheits-
kräfte an Bord bemerken.
Nach Schätzungen wurden 2011 über 20 Prozent der
Schiffe im somalischen Gefahrengebiet von privaten Si-
cherheitskräften begleitet, die Dunkelziffer dürfte sogar
noch höher sein.
Wir wollen keine Desperados, sondern nur zuverläs-
sige Sicherheitsunternehmen mit qualifiziertem Personal
auf Schiffen unter deutscher Flagge. Daher hat die Bun-
desregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem
ein neues Zulassungsverfahren für Bewachungsunter-
nehmen auf Seeschiffen eingeführt werden soll. Damit
schaffen wir die notwendige Rechtssicherheit. Dies ist
auch ein Anliegen der Reeder, die eine solche Regelung
fordern.
26484 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
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Das vorgesehene Zulassungsverfahren orientiert sich
eng an den Anforderungen, die die Internationale Schiff-
fahrtsorganisation, IMO, in ihren Empfehlungen aufge-
stellt hat. Die Bewachungsunternehmen müssen im Rah-
men des Zulassungsverfahrens darlegen, dass sie die
vorgeschriebenen Anforderungen an die betriebliche Or-
ganisation und Verfahrensabläufe erfüllen. Organisation
und Verfahrensabläufe müssen hierbei so ausgestaltet
sein, dass nur fachlich und persönlich geeignetes sowie
zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen einge-
setzt wird. Es ist damit ein unternehmensbezogenes Zu-
lassungsverfahren.
Die Zulassungen werden vom Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, im Benehmen mit
der Bundespolizei erteilt und sind für die Dauer von
zwei Jahren befristet. Wichtig ist, dass die eingesetzten
privaten Sicherheitskräfte keine staatlichen Hoheits-
rechte haben. Ihnen stehen zur Abwehr von Piratenan-
griffen nur die sogenannten Jedermannsrechte wie Not-
wehr und Nothilfe zu.
Neben den vorgesehenen Änderungen in der Gewer-
beordnung sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des
Waffengesetzes vor. Danach wird künftig die Waffenbe-
hörde Hamburg zentrale Behörde für die Erteilung der
erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse an auslän-
dische Bewachungsunternehmen. Gerade für ausländi-
sche Bewachungsunternehmen, auf deren Dienstleistun-
gen die deutschen Reeder angewiesen sind, ist diese
Bündelung der Zuständigkeit wichtig. Die hohen Anfor-
derungen des deutschen Waffenrechts gelten weiter, ge-
nauso wie der Einsatz von Kriegswaffen nicht erlaubt
werden wird.
Mit diesem Zulassungsgesetz sind wir international
Vorreiter bei der Regelung des Einsatzes von Bewa-
chungsunternehmen an Bord von Seeschiffen. Wir besei-
tigen derzeit noch bestehende Rechtsunsicherheiten und
sichern eine hohe Qualität bei diesen Sicherheitsdienst-
leistungen.
Anlage 16
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und Be-
richt zu den Anträgen:
– Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf
– Zeit zwischen den Geschlechtern gerecht
verteilen – Partnerschaftlichkeit stärken
– Unterrichtung: Erster Gleichstellungsbe-
richt; Neue Wege – Gleiche Chancen;
Gleichstellung von Frauen und Männern im
Lebensverlauf
(Tagesordnungspunkt 22)
Dorothee Bär (CDU/CSU): Der Erste Gleichstel-
lungsbericht, den das Kabinett am 15. Juni 2011 verab-
schiedet hat, zeigt strukturelle Ungleichheiten im Le-
bensverlauf von Frauen und Männern auf und arbeitet so
die gleichstellungspolitischen Erfordernisse in Deutsch-
land systematisch heraus. Es wird ausgelotet, wie eine
Gesellschaft auszusehen hat, in der Frauen und Männer
während ihres gesamten Lebens die gleichen Teilhabe-
und Verwirklichungschancen haben.
Der Bericht ist unterteilt in fünf Kapitel: Rollenbilder
und Recht, Bildung, Erwerbsleben, Zeitverwendung, Al-
ter und Bilanzierung des Lebensverlaufs. In allen Kapi-
teln lässt sich sehr schön ablesen, wie Nachteile, die in
einer bestimmten Lebenssituation entstehen – etwa der
Einkommensverlust während einer familienbedingten
Auszeit, eine Ehescheidung oder die Aufnahme einer ge-
ringfügigen Beschäftigung – über den Lebensverlauf
hinweg kumulieren können. Gesetzliche Regelungen
können diese Nachteile mitunter verstärken, zum Bei-
spiel, indem die Unterstützung, die eine Regelung in ei-
ner Lebensphase gewährt, in der darauffolgenden Phase
abbricht.
Unser Antrag erläutert daher anlässlich des Ersten
Gleichstellungsberichts die Bedeutung der Gleichstel-
lungspolitik für unsere Gesellschaft und verknüpft dies
mit aktuellen gleichstellungspolitischen Forderungen.
Denn die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen
Etappen des Lebensverlaufs ist noch immer keineswegs
selbstverständlich gewährleistet: Frauen steigen weitaus
seltener als Männer in Führungspositionen auf; sie unter-
brechen ihr Berufsleben häufiger und länger als Männer,
um sich um die gemeinsamen Kinder oder um pflegebe-
dürftige Angehörige zu kümmern.
Ein besonderes Problem stellt die Alterssicherung
von Frauen dar. In Betrachtung der heutigen Generation
Rentner zeigt sich, dass die Lücke in den eigenen Alters-
sicherungseinkommen zwischen Frauen und Männern
gravierend ist.
Unsere gleichstellungspolitischen Forderungen zie-
len daher insbesondere darauf ab, die Erkenntnisse des
Ersten Gleichstellungsberichts auszuwerten und auf
Grundlage dessen einen Rahmenplan zur gleichberech-
tigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen
des Lebensverlaufs vorzulegen; die Ursachen der sich im
Lebensverlauf verbreiternden Entgeltunterschiede zwi-
schen Frauen und Männern weiter zu erforschen; Pro-
gramme wie Girls’ Day, Boys’ Day, die darauf abzielen,
das Berufswahlspektrum von Jungen und Mädchen zu
verbreitern, fortzusetzen und konkret zu evaluieren;
Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen,
die Karrierewege für Frauen systematisch öffnen, um die
Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu
überwinden; in jeder Legislaturperiode einen Gleichstel-
lungsbericht vorzulegen; die Zeitsouveränität von
Frauen und Männern nach deren Bedürfnissen im Le-
bensverlauf zu stärken, – zum Beispiel durch die Förde-
rung flexibler Arbeitszeiten statt überkommener Anwe-
senheitskulturen.
Meine Damen und Herren, Chancengleichheit für
Frauen und Männer ist als Längsschnittaufgabe zu be-
trachten. Sie ist nur zu erreichen, wenn die kurz- und
langfristigen Folgen individuell und partnerschaftlich ge-
troffener Entscheidungen konsequent bedacht werden –
und die Politik dafür Sorge trägt, dass die Chancen und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26485
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(D)(B)
Risiken dieser Entscheidungen nicht bereits strukturell
ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind.
Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU): Heute de-
battieren wir abschließend den Ersten Gleichstellungsbe-
richt der Bundesregierung hier im Deutschen Bundestag.
Diese Debatte passt sehr schön in die letzte Sitzung des
Jahres, denn er hat uns das ganze Jahr 2012 hindurch im
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend be-
gleitet. Wir haben mehrmals im Ausschuss über den Be-
richt und seine Folgerungen gesprochen, wir haben eine
Expertenanhörung durchgeführt, die Fraktionen haben
Anträge dazu erarbeitet und auch in zahlreichen Fachge-
sprächen, Dialogen und Foren haben die Gleichstel-
lungspolitiker aller Fraktionen umfassend über den Be-
richt debattiert, und das mit gutem Grund. Denn dieser
Bericht bietet viel Interessantes für unsere politische Ar-
beit: Auf knapp 250 Seiten finden wir erstmalig eine um-
fassende wissenschaftliche Bestandsaufnahme über die
gleichstellungspolitische Situation in Deutschland. Be-
sonders bemerkenswert ist dabei der neue und interes-
sante Ansatz, der neue Blickwinkel, aus dem auf dieses
Thema geschaut wird. Es ist der Ansatz der Lebensver-
laufsperspektive. Betrachtet man das Thema aus der Le-
bensverlaufsperspektive, dann schauen wir nicht mehr
statisch auf die Lebenssituationen im Moment und auf
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in einem
speziellen Themenfeld, sondern wir stellen die Frage,
welche Entscheidungen im Leben von Frauen und Män-
nern zu welchen Konsequenzen im Laufe ihres Lebens
führen können. Problemstellungen und Lösungen wer-
den in ihren Ursachen und Wirkungen über den ganzen
Lebensverlauf analysiert und auch politische Weichen-
stellungen werden in diesem Kontext beleuchtet. Das ist
ein wirkliches Novum, hier setzen wir international
Maßstäbe, und dies möchte ich deshalb auch heute noch
einmal ausdrücklich positiv erwähnen.
Kern des Berichtes ist die Frage, wie wir gleiche Teil-
habe- und Verwirklichungschancen für Frauen und Män-
ner sichern können. Dabei spielt das Erwerbsleben eine
Schlüsselrolle genauso wie die unterschiedlichen Rol-
lenvorstellungen, die zur Zeit massiv im Wandel sind.
Wie beides miteinander zusammenhängt, sieht man am
Wandel des klassischen Ernährermodells. Während frü-
her der Mann das Familieneinkommen verdiente und die
Frau sich um Haus und Kinder kümmerte, werden heute
die unterschiedlichsten Modelle gelebt: In zunehmen-
dem Maße nehmen beide Partner gemeinsam die Rolle
des Ernährers wahr, es gibt innerhalb einer Beziehung
wechselnde Schwerpunkte, und immer öfter ist auch die
Frau die Familienernährerin. Dieser Wandel bringt es
umgekehrt mit sich, dass auch Männer sich immer mehr
um die Familie kümmern.
Die so wechselnden Rollenbilder sind eine Tatsache,
die vieles in unserer Gesellschaft verändern wird. Aus
diesen neuen Entwicklungen die richtigen Schlüsse zu
ziehen, das ist mein Appell, den ich heute hier formuliere:
Für Männer und Frauen muss es möglich sein, Familie zu
leben und im Erwerbsleben zu stehen. Beide wollen bei-
des, beide müssen beides, und beiden muss die Möglich-
keit gegeben sein, die Schwerpunkte innerhalb des Le-
bensverlaufs zu ändern, ohne dass sie einseitig negative
Folgen haben. Diese Flexibilität zu ermöglichen, das ist
Aufgabe von Politik, aber auch von Wirtschaft und Ge-
sellschaft. Deshalb gibt es etwa die Initiative „Familien-
freundliche Arbeitswelt“. Damit werden Betriebe sensi-
bilisiert, etwa 30/35-Stunden-Arbeitszeit-Modelle für
beide Partner anzubieten, Karrierewege mit Familienpla-
nung gemeinsam zu gestalten, Mitarbeiter auch an den
Betrieb zu binden, wenn sie sich in einer Familienphase
befinden, und vieles mehr. Ziel ist es, Rahmenbedingun-
gen zu schaffen, die Berufstätigkeit und Karriere ermög-
lichen ohne auf Familie zu verzichten, und zwar für beide
Partner. Genau deshalb ist das Programm aus gleichstel-
lungspolitischen Gesichtspunkten so wichtig.
In diesen Zusammenhang passen auch die Elternzeit
und die Familienpflegezeit. Der Staat bietet den Rahmen
und Modelle an, auf die die Menschen zugreifen können.
Bei der Elternzeit bietet er den notwendigen Schonraum
nach der Geburt eines Kindes, ermöglicht aber eine rei-
bungslose Rückkehr in den Beruf. Bei der Familienpfle-
gezeit hilft er, Arbeitszeit eine Zeit lang zugunsten der
Pflege eines Angehörigen zu reduzieren, ohne ganz auf
Berufstätigkeit zu verzichten. Diese Modelle sind erfolg-
reich, und sie müssen zugunsten von mehr Flexibilität
ausgebaut werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Kin-
derbetreuungsinfrastruktur. Eine Empfehlung der Kom-
mission, die den Gleichstellungsbericht erarbeitet hat, ist
es, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten quantitativ und
qualitativ weiter auszubauen. Und das ist genau das, was
wir in dieser christlich-liberalen Koalition tun. Ich rufe
den Kolleginnen und Kollegen gerne noch einmal ins
Gedächtnis: Für den Ausbau eines bedarfsgerechten An-
gebots mit dem Ziel der Schaffung von 750 000 Kita-
plätzen – das entspricht 35 Prozent im Bundesdurch-
schnitt – übernimmt der Bund bereits mit 4 Milliarden
Euro ein Drittel der Gesamtkosten. Um den Ausbau zu
forcieren und ein hochwertiges Angebot machen zu kön-
nen, haben wir zusätzliche 580 Millionen Euro an Inves-
titionszuschüssen in die Hand genommen, die ab dem
1. Januar 2013 zur Verfügung stehen sollen. Darüber hi-
naus wird es Betriebskostenzuschüsse geben: 18,75 Mil-
lionen Euro in 2013, 37,5 Millionen Euro in 2014 und
75 Millionen Euro ab 2015. Das ist trotz Schulden-
bremse ein eindeutiges Bekenntnis und ein sehr starkes
Signal! Zusätzlich gibt es Unterstützung bei Betriebskin-
dergärten, Tagespflegepersonen und durch KfW-Kredite.
Auch das wird zu mehr Wahlfreiheit führen, mehr
Gleichberechtigung bei der Verteilung von Familien-
pflichten und Erwerbstätigkeit und somit zu mehr
Gleichstellung. Der Staat, und zwar Bund, Länder und
Kommunen, kann also gemeinsam mit der Wirtschaft
vieles tun, um im Erwerbsleben Weichen zu stellen, die
gleiche Chancen ermöglichen.
Allerdings ist es mit Entscheidungen von Politik und
Wirtschaft allein nicht getan. Gleichstellung fängt nicht
zuletzt bei den individuellen Entscheidungen des Einzel-
nen an. In der Lebensverlaufsperspektive sehen wir ge-
nau, welche Auswirkungen diese Entscheidungen je-
weils haben. Wenn sich beispielsweise eine Schülerin
dazu entscheidet, eine Ausbildung in einem Beruf anzu-
26486 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
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treten, der in Betätigungsfeld, Aufstiegschancen und
Entlohnung sehr eingeengt ist, dann zementiert eine sol-
che Entscheidung die von uns hier kritisierten Struktu-
ren. Gleiches gilt für die Wahl des Studienfachs, oder
den Arbeitsplatz nach dem Abschluss. Auch hier kann
der Staat Angebote machen und in gewissem Sinne Auf-
klärungsarbeit leisten, welche Folgen die ein oder andere
Entscheidung mit sich bringt – nicht nur für den Mo-
ment, die kommenden Monate, sondern für eine recht
lange Zeit im Leben. Und hier findet sich wieder der An-
satz der Lebensverlaufsperspektive als Grundlage
gleichstellungspolitischer Entscheidungen.
Ich bin deswegen sehr gespannt, wie sich der nächste
Gleichstellungsbericht äußern wird, den wir in unserem
Antrag gefordert haben. Denn nach und nach stoßen im-
mer mehr Frauen und Mädchen in klassische Männer-
sphären vor, der demografische Wandel birgt gewaltiges
gesellschaftliches Veränderungspotenzial, und die Fir-
men werden nicht umhin kommen, ihre internen Struktu-
ren zu flexibilisieren. Wir vonseiten der Politik werden
das Unsrige beisteuern, hier mitzuhelfen.
Der Gleichstellungsbericht ist eine gute Handlungs-
grundlage für die kommenden Jahre, die Lebens-
verlaufsperspektive der richtige Ansatz, und ich fordere
alle dazu auf, dies zu nutzen und den Wandel mitzuge-
stalten.
Christel Humme (SPD): Es ist schade, dass ein so
wichtiges Thema, nämlich die Gleichstellung von
Frauen und Männern in Deutschland, erst zu so einer
sehr späten Tageszeit auf der Tagesordnung steht. Das
zeigt erneut: Diese schwarz-gelbe Bundesregierung
nimmt das Thema nicht ernst und kehrt es, genauso wie
den tollen Gleichstellungsbericht, unter den Tisch.
Mit dem Sachverständigengutachten für den ersten
Gleichstellungsbericht der Bundesregierung ist der Be-
weis erbracht: Frauen sind nicht selber schuld an ihrer
Situation, wie es die Frauenministerin Schröder und die
Kanzlerin Merkel gerne unterstellen. In Deutschland
sind es nach wie vor die Strukturen, die Frauen benach-
teiligen. Kein anderes europäisches Land hat so konser-
vative Rollenbilder wie Deutschland. Die viel zitierte
„gläserne Decke“ ist in Deutschland nach wie vor aus
Panzerglas.
Nicht nur der Bericht, sondern vor allem die Lebens-
wirklichkeit zeigen: Frauen streben immer mehr nach
ökonomischer Unabhängigkeit, und sie wollen sich be-
ruflich frei entfalten können und eine Familie haben.
Männer wollen neben dem Beruf auch mehr Verantwor-
tung in der Familie übernehmen. Auf diese Veränderun-
gen in den Lebensentwürfen muss sich die Politik ein-
stellen. Das Sachverständigengutachten gibt uns darauf
viele Antworten. Aber vor allem gibt es uns Politikerin-
nen und Politikern Handlungsempfehlungen für eine in
sich konsistente Gleichstellungspolitik. Dafür können
wir den Sachverständigen gar nicht genug danken.
Mittlerweile liegt das Gutachten seit fast zwei Jahren
vor. Passiert ist seitdem nichts. Im Gegenteil sogar: Die
Bundesregierung setzt Dinge um, die entgegen den
Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommis-
sion sind, so zum Beispiel die Ausweitung der Minijobs
von 400 auf 450 Euro, die Einführung des unsinnigen
Betreuungsgeldes oder die Lebensleistungsrente von Ar-
beitsministerin von der Leyen, von der Frauen keinerlei
Vorteil zu erwarten haben.
Damit verschärft die Bundesregierung die Problemla-
gen von Frauen in unserem Land und macht neue Wider-
sprüche in der Gleichstellungspolitik auf.
Besonders deutlich wird das bei dem Thema Mini-
jobs. Erst vor wenigen Wochen hat das Delta-Institut
eine vom Bundesfrauenministerium in Auftrag gegebene
Studie zu „Frauen im Minijob“ veröffentlicht. Die Studie
bestätigt erneut, wie schädlich Minijobs für Frauen sind:
„Minijobs pur entfalten eine schnell einsetzende und
hohe Klebewirkung und keine Brückenfunktion“.
Sie reichen, salopp gesagt, weder zum Leben noch
zum Sterben! Wie reagiert die Bundesregierung darauf?
So, als ob es diese Studie gar nicht geben würde; sie be-
schließt die Ausweitung der Minijobs von 400 auf
450 Euro. Das ist unlogisch, falsch und erweist den
Frauen einen Bärendienst.
Gleiches gilt für das Betreuungsgeld. Es ist ein Ge-
schenk für die CSU (und nur für sie), aber ein Stolper-
stein für Eltern und ihre Kinder. Denn das Betreuungs-
geld bindet wichtige finanzielle Mittel, die für den
stockenden Ausbau der Kinderbetreuung dringend ge-
braucht werden. Vor allem im Bereich der U-3-Betreu-
ung klaffen Wunsch und Realisierung eines Betreuungs-
platzes weit auseinander. In der Regel ist es dann die
Frau, die zu Hause bleibt und sich um die Betreuung der
Kinder kümmert. Wir wissen aber alle, dass junge
Frauen und Männer beides wollen: Familie und Beruf. Je
länger jedoch die Auszeit aus dem Beruf andauert, desto
wahrscheinlicher arbeiten Mütter anschließend in kürze-
rer Teilzeit (als gewünscht), zu einem niedrigeren Lohn
und schaffen den beruflichen Aufstieg seltener. Das ist
ganz klar eine Absage an ein modernes Familien- und
Frauenbild.
Das hat übrigens auch der Bundesparteitag der CDU
vor knapp zwei Wochen erneut bestätigt: Die Union hat
ein völlig überholtes und realitätsfremdes Bild von Le-
bensgemeinschaften. Offensichtlich sind ihr nicht alle
Ehen und Lebensmodelle gleich viel wert.
Auch die Lebensleistungsrente von Frau von der
Leyen gibt keine Antwort auf die drohende Altersarmut
von Frauen. Denn Voraussetzung zum Erhalt dieser
Rente sind 40 Beitragsjahre und eine private Altersvor-
sorge. Mir ist nicht klar, wie Frauen, die überwiegend in
Teilzeit und zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, und
solche, die aufgrund fehlender Kinderbetreuungsange-
bote längere Zeit aus dem Beruf ausgestiegen sind, auf
40 Beitragsjahre und eine zusätzliche private Altersvor-
sorge kommen sollen. Dieses Modell unterstützt nicht
die Frauen und ist reine Augenwischerei.
Die SPD hat hingegen ein gleichstellungspolitisches
Gesamtkonzept und bereits zwei wichtige Gesetzent-
würfe in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir
wollen keine Rollen rückwärts. Wir wollen eine eigen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26487
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ständige Existenzsicherung von Männern und von
Frauen; denn das ist für uns echte Gleichstellung (und
zukunftsweisend).
Wir wollen eine gesetzliche Regelung für gleichen
Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und kein auf
Freiwilligkeit beruhendes Lohnmessverfahren.
Wir wollen einen flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohn und keine Niedriglöhne für Frauen und
Männer.
Wir wollen eine verbindliche Quote von mindestens
40 Prozent für Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen
und keine auf Freiwilligkeit basierende Flexi-Quote,
hinter der sich jedes Unternehmen verstecken kann.
Wir wollen die Minijobs eindämmen und keine Aus-
weitung von 400 auf 450 Euro.
Wir wollen den Ausbau der Kinderbetreuung voran-
bringen und kein verantwortungsloses Betreuungsgeld.
Wir wollen armutsfeste Renten und keine Lebensleis-
tungsrente, von der Frauen nicht profitieren können, weil
die Zugangsvoraussetzungen schlichtweg von den meis-
ten nicht erfüllt werden.
Wir wollen das Elterngeld partnerschaftlich weiter-
entwickeln und nicht für bestimmte Familien kürzen.
Für all das haben wir Konzepte vorliegen – im Ge-
gensatz zur schwarz-gelben Bundesregierung. Die SPD
hat eine gleichstellungspolitische Vision und wird diese
nach der Bundestagswahl 2013 umsetzen.
Nicole Bracht-Bendt (FDP): Der Erste Gleichstel-
lungsbericht mit dem Gutachten der Sachverständigen-
kommission zeigt deutlich, dass wir noch nicht am Ziel
sind. Wir haben schon gute Maßnahmen entwickelt. Es
gibt auch Erfolge, aber nicht genug. Bei der Gleichstel-
lung muss der Weg das Ziel sein. Wir können uns nicht
erlauben, nicht langfristig zu handeln. Wir müssen um-
fassend und konsistent agieren.
Was bedeutet Gleichstellung für die unterschiedlichen
Altersgruppen? In den Köpfen der Kinder und Jugendli-
chen ist „Gleichberechtigung“ kein Thema. Sie kennen
die Statistiken nicht. Vermutlich können sie auch nicht
viel mit dem Begriff Geschlechtergleichstellung anfan-
gen. Und dennoch weiß jedes Mädchen und jeder Junge,
dass für beide Geschlechter dieselben Rechte gelten
müssen. Und in der Schule würden alle protestieren,
wenn einer von ihnen aufgrund seines Geschlechts
schlechter benotet werden würde – oder besser.
Es ist ja bekannt, dass junge Frauen heutzutage durch-
schnittlich die besseren Abschlüsse an Schule und Uni-
versität machen. Doch wenn sie ins Berufsleben kom-
men, sieht es leider schon anders aus:
Die richtige Denkweise der jungen Menschen stößt
auf die bittere Realität. Schon bei einigen Studiengängen
ist ein Ungleichgewicht im Geschlechterverhältnis deut-
lich zu sehen. Hier sind natürlich keineswegs die Män-
ner schuld. Frauen sollten motiviert werden, sich nicht
unbedingt auf traditionelle Frauenberufe zu konzentrie-
ren. Nicht nur Frauen, auch Männer müssen sich erst
durchsetzen, wenn sie sich für einen geschlechtsuntypi-
schen Beruf entscheiden.
Es gibt immer noch erhebliche, sich mit dem Alter
vergrößernde Lohnunterschiede. Und nicht zuletzt be-
obachten wir einen zwar steigenden, aber zu geringen
Frauenanteil in Führungspositionen der Unternehmen.
Hier sind wir uns alle einig: Das muss sich ändern.
Vergessen wir nicht den Spagat zwischen Familie und
Beruf. Es sind meistens die Frauen, die die Berufstätig-
keit unterbrechen, um sich um die Kinder zu kümmern,
aber auch, um pflegebedürftige Angehörige zu pflegen.
Frauen ermöglichen ihren Männern den beruflichen Auf-
stieg. Das können sie natürlich tun; der Staat hat sich da
rauszuhalten. Frauen sollte aber klar sein, dass jedes
Jahr, das sie aus dem Beruf aussteigen, weniger Rente
im Alter bedeutet.
Der Gleichstellungsbericht macht deutlich, dass wir
Gleichstellungspolitik aus der Lebensverlaufsperspek-
tive betrachten sollten, dass wir die unterschiedlichen
Lebensphasen unter die Lupe nehmen müssen, vor allem
die Übergänge im Lebenslauf. Und wir müssen dafür
sorgen, dass der nächste Gleichstellungsbericht uns bes-
sere Ergebnisse darstellen kann.
Was wir brauchen, ist eine klare Linie. Was wir aber
nicht brauchen, sind Fehlanreize, die uns kurzfristige
Vorteile überbewerten lassen. Das gilt beispielsweise für
eine gesetzliche Frauenquote.
Ich sagte es bereits: Der Weg ist das Ziel. Und mög-
lichst schnell eine bestimmte Anzahl an weiblichen Vor-
ständen zu sammeln, ist nicht die Lösung. Die Lösung
des Problems ist auch nicht, dafür Männer zu entlassen
oder wenn Unternehmen versuchen, Sanktionen zu ent-
gehen, so wie es in Norwegen passiert ist.
Nein, wir brauchen einen langfristigen Wandel mit ei-
ner gesunden Basis. Das fängt mit dem Studium an. Es
mangelt hier nicht an Qualifikation von Frauen für be-
stimmte Fachrichtungen. Wir müssen Anreize schaffen,
um Studiengänge für alle gleichermaßen attraktiv zu ma-
chen. Dabei hilft ein Abbau von Klischees.
Auch bei Berufen müssen wir verhindern, dass sich
jemand wegen seiner Berufswahl in Bezug auf sein Ge-
schlecht rechtfertigen muss. Vielmehr sollten wir darauf
hinarbeiten, dass es so etwas wie geschlechtsuntypische
Berufe gar nicht erst gibt.
Wenn es um Vereinbarkeit von Familie und Beruf
geht, müssen wir die Familien unterstützen, Frauen wie
Männer. Viele Frauen wollen ihr Kind auch nicht sofort
in eine Kita geben. Das ist ihr gutes Recht. Dagegen dür-
fen wir keine Gesetze erlassen; das wäre nur ein Ein-
schnitt in ihre Freiheit. Konzentrieren wir uns lieber
darauf, wie wir es den Menschen ermöglichen, frei zu
wählen, wie sie ihre Familie organisieren und dazu ihren
Beruf ausüben können!
Tatsächlich beschäftigen sich 90 Prozent der Unter-
nehmen mit Vereinbarkeit. Auch sie müssen hier flexibel
sein und kooperativ, sowohl während der Auszeit als
auch beim Wiedereinstieg.
26488 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
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Ein erfolgreiches Pilotprojekt der Arbeitsagentur er-
möglichte bereits über 1 000 Frauen, aus einem Minijob
in eine Teilzeitstelle zu gehen. Das müssen wir ausbauen;
denn jahrelange Minijobs können der Einstieg in die Al-
tersarmut werden. Das muss jeder wissen!
Gestaltungsfreiheit bedeutet auch, dass wir von unse-
rer jetzigen Präsenzkultur wegkommen und Alternativen
durchsetzen. Es gibt Konzepte wie das Jobsharing oder
Telearbeit. In Verbindung mit flexiblen Arbeitszeiten
und Teilzeitmodellen, auch für Führungskräfte, müssen
Familie und Beruf nicht länger ein Dilemma bedeuten.
Dadurch werden auch Männer ermutigt, eine Auszeit zu-
gunsten der Familie zu nehmen.
Laut Gleichstellungsbericht lehnte 2008 noch fast die
Hälfte aller befragten Väter es ab, die Arbeitszeit zu re-
duzieren. Ich bin mir sicher, dass sich das mit den ge-
nannten Konzepten und Modellen ändert. Verstaubte Ge-
schlechterrollen gehören abgeschafft!
Das gleiche gilt für Pflege. Wir nähern uns stetig dem
Punkt, an dem wir mehr pflegebedürftige Menschen in
Deutschland haben als jemals zuvor. Und wir nähern uns
dem Punkt, an dem wir mehr pflegebedürftige Menschen
in Deutschland haben, als wir überhaupt pflegen können.
Jemanden im privaten Umfeld zu pflegen, ist nicht nur
ein Zeitproblem. Es ist eine schwere körperliche und
psychologische Last. Dennoch sind viele darauf ange-
wiesen, und wir müssen einen guten Austausch von pro-
fessioneller und privater Pflege ermöglichen, um das im
Griff zu haben. Wir müssen den Menschen die Hand rei-
chen, und dann können wir auch erwarten, dass die Ge-
sellschaft das nutzt. Mit „Nutzen“ meine ich breite Dis-
kussionen, ein neues Bewusstsein und auch die Inanspruch-
nahme der Angebote und Modelle. Das ist der Weg.
Dazu gehört zum Beispiel die Familienpflegezeit, die die
Koalition letztes Jahr verabschiedet hat.
Wir beraten ja heute nicht nur den Bericht der Bun-
desregierung, sondern auch einen Antrag der Koalition
und einen Antrag der SPD-Fraktion. Darin greifen Sie
Thesen auf, denen wir uns in der FDP-Fraktion in vielen
Punkten anschließen können. Wir sind uns einig, dass
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Etap-
pen des Lebensverlaufs noch immer keineswegs selbst-
verständlich gewährleistet ist. Allerdings sind wir ande-
rer Auffassung über den Weg dahin.
Deshalb ist es keine Überraschung, dass Sie, Kolle-
ginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, mal wieder nach
dem Gesetzgeber rufen. Zur Verwirklichung der Arbeits-
zeitwünsche ist also nicht nur, so wie wir in den Koali-
tionsfraktionen sagen, die Flexibilität der Unternehmen
gefragt. Nein, Sie fordern gleich konkrete Vorgaben des
Gesetzgebers. Ich finde, hier machen Sie es sich zu ein-
fach. Da machen wir nicht mit.
Aber: Wir alle verfolgen das gleiche Ziel. Und des-
halb möchte ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
legen, dazu auffordern, zu versuchen, hier einen gemein-
samen Weg einzuschlagen, und zwar nicht den bequemsten
Weg, sondern den nachhaltigsten.
Heidrun Dittrich (DIE LINKE): „Die gegenwärtige
Minijobstrategie muss aus Perspektive der Geschlechter-
gleichstellung als desaströs bezeichnet werden.“ (Presse-
info der Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht vom
25. Januar 2011) So kritisiert Frau Prof. Dr. Ute
Klammer, die Vorsitzende der Sachverständigenkom-
mission, den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundes-
regierung.
Diese Kritik interessiert die Bundesregierung nicht,
sie macht das Gegenteil und erhöht die 400-Euro-Jobs
auf 450 Euro. Durch den Ausbau von Minijobs werden
Vollzeitstellen vernichtet. Ungefähr 1,5 Millionen Voll-
zeitstellen wurden nach Angaben von Verdi seit 1991 in
Teilzeitstellen umgewandelt. Vor allem Frauenarbeits-
plätze sind davon betroffen. Somit verfügen Frauen
nicht über ein existenzsicherndes Einkommen für sich
selbst und ihre Kinder. Sie bleiben vom Einkommen des
Ehegatten oder von der Aufstockung durch Hartz IV ab-
hängig. Eine eigene Rente kann damit nicht aufgebaut
werden.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung
von Müttern sind Kindertagesstätten. Der Ausbau der
Kindertagesstätten ist aber gescheitert: Denn mit den be-
reitgestellten Finanzmitteln der Bundesregierung können
nur Baumaßnahmen gefördert werden und nicht Perso-
nalkosten. Erzieherinnen werden aus den Haushalten der
Kommunen bezahlt. Gerade dort aber fehlen die Mittel!
70 000 Erzieherinnen fehlen für die Betreuung der Kin-
der unter drei Jahren. Aus diesem Grund will die Bun-
desregierung mit dem Betreuungsgeld den Eltern den
Anspruch auf einen Kitaplatz abkaufen. Der gescheiterte
Ausbau der Kinderbetreuung wirkt sich wie ein Verbot
der Vollzeiterwerbstätigkeit von Frauen aus. Dadurch
können Frauen keine Ernährerposition für sich und ihre
Kinder aufbauen. Dies verhindert eine Gleichstellung
von Müttern und vor allem von Alleinerziehenden mit
den Berufschancen der Männer.
Frauen verdienen insgesamt 23 Prozent weniger als
Männer und können ihre Familien damit nicht versor-
gen. Eine steuerliche Besserstellung fordert die Linke
mit der Individualbesteuerung. Dort, wo Kinder oder
Pflegebedürftige im Haushalt versorgt werden, soll ge-
ringer besteuert werden. Mit einer Individualbesteue-
rung, wie sie die Linke fordert, wird einem Erwachsenen
das Kind oder eine pflegebedürftige Person im Haushalt
zugerechnet, und eine günstige Steuerklasse (III/V) ist
nicht mehr vom Trauschein abhängig. Die Bevorzugung
der Hausfrauenehe durch das Ehegattensplitting nutzt
den verheirateten erwebstätigen Männern. Die Alleiner-
ziehenden und ledigen Eltern werden bisher steuerlich
benachteiligt.
Der Abbau des Sozialstaats wirkt sich durch Abbau
von Arbeitsplätzen im öffentlichen und privaten Dienst-
leistungsbereich verheerend aus: 80 Prozent der Be-
schäftigten im sozialen Bereich sind Altenpflegerinnen,
Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Krankenschwes-
tern. In diesen Bereichen wird privatisiert und Personal
entlassen. Damit werden Frauenarbeitsplätze vernichtet.
In Kliniken wird Outsourcing betrieben, und dieselbe
Krankenschwester kommt wieder – als Leiharbeiterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26489
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mit geringerem Lohn. Deshalb fordern wir das Verbot
der Leiharbeit.
Der Ersatz der Fachkräfte in der sozialen Arbeit wird
mit der Dienstverpflichtung im Bundesfreiwilligendienst
und einer Aufwandsentschädigung von 330 Euro monat-
lich von der Bundesregierung betrieben. Mit der staatli-
chen Bezuschussung des Bundesfreiwilligendienstes
werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im
sozialen Bereich abgebaut. Es ist keine Gleichstellung,
Frauen als billige Arbeitsmarkt- und Engagementreserve
einzusetzen. Das ist diskriminierend! Die Entgeltanglei-
chung von Männer- und Frauenlöhnen kann damit nicht
erreicht werden Wir benötigen den gesetzlichen Min-
destlohn von 10 Euro pro Stunde.
Solange die Steuergelder aus dem Sozialstaat abgezo-
gen werden, um die Verluste der Zockerbanken zu finan-
zieren, wird keine Änderung eintreten Es müssen eine
Millionärsteuer und eine einmalige Vermögensabgabe
erhoben werden, um den Sozialstaat wieder aufzubauen.
Die Gemeinden könnten nach Vorstellung der Linken
eine Gemeindewirtschaftsteuer von Selbstständigen er-
heben. 730 Millionen Euro hat die Bundesregierung
durch die Rettung der Banken jetzt den Steuerzahlern
aufgebürdet. Statt bei der Rüstung zu kürzen, wird im
sozialen Bereich gekürzt.
Wir benötigen eine solidarische Rentenversicherung,
in die alle Berufsgruppen wie Selbstständige, Beamte,
Abgeordnete einzahlen und nicht nur die Angestellten.
Da die Frauen in den alten Bundesländern eine erheblich
geringere Erwerbsbeteiligung durch die Unterbrechung
wegen Kindererziehung aufweisen, muss eine steuer-
finanzierte Mindestrente über die Rentenversicherung
zur Verfügung gestellt werden, damit keine Frau mehr
Angst vor Altersarmut haben muss und 1 050 Euro Min-
destrente erhält. Die durchschnittlichen Erwerbsjahre für
Frauen in Westdeutschland liegen bei 28 Jahren; damit
erhalten sie einen Rentenanspruch von 526 Euro und fal-
len in die Grundsicherung. Das bedeutet Leben auf
Hartz-IV-Niveau.
Das ist keine Gleichstellungspolitik – im Gegenteil:
Die Bundesregierung betreibt die Verarmung der Mütter!
Selbst wenn eine junge Frau keinen Ausbildungsplatz
findet, sollte sie niemals auf die Werbung der Bundes-
wehr hereinfallen: Sogar die Ausbildung zur Kranken-
schwester bei der Bundeswehr setzt eine militärische
Grundausbildung als Feldwebel voraus und führt im
Kriegsfall zum Einsatz in Kriegsgebieten. Es ist keine
Gleichberechtigung für die Linke, wenn nun auch
Frauen den Soldatentod sterben dürfen. Der Abbau von
Lohnungleichheit ist nur im Frieden möglich. Daher
müssen unsere Steuergelder für den Aufbau sozialer
Leistungen verwandt werden. Das kommt allen Men-
schen zugute.
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im
Januar 2008 beauftragte die damalige Große Koalition
eine hochkarätige Sachverständigenkommission mit der
Erarbeitung eines Gleichstellungsberichtes. Der Auftrag
lautete, handlungsorientierte Empfehlungen zur Gleich-
stellung von Frauen und Männern in der Lebensverlaufs-
perspektive zu entwickeln.
Im Januar 2011 sollte die Übergabe im Ministerium
an Ministerin Schröder erfolgen. Diese war zwar im
Hause, schickte aber zur Annahme lieber ihren Staatsse-
kretär – ein deutliches Zeichen, für wie wichtig – oder
eben nicht – sie das Gutachten ansah.
Dementsprechend umfasst auch die Stellungnahme
der Bundesregierung zum Gleichstellungsbericht gerade
einmal 14 Seiten und enthält inhaltlich wenig bis nichts.
Das ist vor allem vor dem Hintergrund des sehr detail-
lierten und durchaus meinungsfreudigen Sachverständi-
gengutachtens auffällig.
Die Bundesregierung äußert sich weder zu Minijobs
noch zu Entgeltgleichheit, geschweige denn zu einer
Quote für Aufsichtsräte und Vorstände, weder zum Min-
destlohn noch zum Ehegattensplitting oder zu der kos-
tenfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung.
Sie sagt nichts zum Elterngeld oder dem Ausbau der
Kinderbetreuung. Stattdessen werden mehrfach eher
kleinteilige Initiativen wie der Boys Day oder „Mehr
Männer in Kitas“ gelobt.
Selbst wenn die Bundesregierung nicht alle Schluss-
folgerungen der Sachverständigen teilt, wie sie offen
schreibt, hätten wir doch zumindest eine Auseinander-
setzung mit den Handlungsempfehlungen der Kommis-
sion erwartet.
Die Kommission diagnostiziert, dass es zwar in den
vergangenen Jahren Fortschritte in der Gleichstellungs-
politik gegeben habe, aber ein klares Leitbild in der
Gleichstellungspolitik nach wie vor fehle. Das führt
dazu, dass die Politik gleichzeitig Anreize für ganz un-
terschiedliche Lebensmodelle setzt. Unterstützung, die
in einer Lebensphase gewährt wird, bricht in der nächs-
ten ab oder ändert die Richtung.
Mit dem Ehegattensplitting oder der kostenfreien
Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung werden Anreize für einen Ausstieg oder eine deutli-
che Reduzierung von Erwerbstätigkeit gesetzt. Ob Kin-
der zu versorgen sind oder nicht, ist dabei unerheblich.
Gleichzeitig setzt das Unterhaltsrecht auf eine zügige fi-
nanzielle Eigenständigkeit der Partner nach einer Schei-
dung.
Mit der Einführung des Elterngeldes fördert der Staat
finanziell die baldige Rückkehr von Müttern ins Erwerbs-
leben, allerdings ohne die dafür nötige Betreuungsinfra-
struktur aufzubauen. Der Rechtsanspruch umfasst nur ei-
nen Betreuungsanspruch von vier Stunden täglich –
damit lässt sich selbst eine Halbtagsstelle kaum realisie-
ren.
Das Betreuungsgeld wiederum konterkariert einen
zügigen Wiedereinstieg, weil es Anreize für ein längeres
Zuhausebleiben setzt.
Eine Politik für eine wirkliche Chancengleichheit
muss Fehlanreize wie diese vermeiden. Im Gutachten
wird die Lebensverlaufsperspektive als zentrale Analyse-
kategorie verwandt. „Wirkungsketten und Abfolgedyna-
miken“ werden dabei stärker in den Blick genommen.
26490 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Ein Ergebnis: Gerade Übergänge und „Knotenpunkte“ –
wie Ausbildungsentscheidung, Kinder, Erwerbsunterbre-
chung, Teilzeit, Scheidung – müssen gestützt werden.
Gemeinsam getroffene Entscheidungen von Paaren,
wie zum Beispiel eine familienbedingte Erwerbsunter-
brechung und Erwerbsreduzierung der Frau, können weit-
reichende Auswirkungen auf das weitere Leben haben:
Wenn eine Frau ihre Erwerbstätigkeit wegen Familienar-
beit unterbricht und reduziert, hat dies finanzielle Einbu-
ßen zum Beispiel bei der Rente zur Folge. Auch Ein-
kommenseinbußen aus Gründen der Erwerbsunter-
brechung, wegen Kinderbetreuung oder der Pflege von
Angehörigen, sind in späteren Jahren nicht wieder einzu-
holen.
Die langfristigen und oft nicht mehr veränderbaren
Auswirkungen dieser Entscheidungen haben deutliche
Konsequenzen für die eigenständige Existenzsicherung
von Frauen. Punktuelle Entscheidungen resultieren in
späteren kumulativen geschlechtsspezifischen Benach-
teiligungen. Für Männer können die Auswirkungen an-
ders sein; eine starke Berufsfixierung als Haupternährer
kann eine starke Belastung sein, ebenso wie nur als
Zaungast am Leben und der Entwicklung der Kinder
teilzuhaben.
Die Sachverständigen fordern eine konsistente Gleich-
stellungspolitik über den Lebensverlauf, die gleiche
Chancen ermöglicht, dabei aber auch Raum für individu-
elle Wahlfreiheit lässt. Sie formulieren ein neues Leit-
bild, das eine Gesellschaft mit Wahlmöglichkeiten an-
strebt. Die Menschen werden befähigt, durch eine gute
Ausbildung für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen
und eine eigene soziale Sicherung aufzubauen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfordert
eine ausreichende Infrastruktur für Kinderbetreuung und
Pflege. Erwerbstätigkeit kann unterbrochen werden, Ar-
beitszeitverkürzungen sind ebenso möglich wie die
Rückkehr zu Vollzeit. Anreize zur Übernahme von Sor-
gearbeit werden für Frauen wie für Männer gesetzt, ohne
dass es zu Nachteilen in der Alterssicherung kommt.
Für den Arbeitsmarkt heißt das konkret, geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr zu fördern, Indi-
vidualbesteuerung und Mindestlohn einführen. Die Ent-
geltungleichheit zwischen Frauen und Männern muss
beseitigt werden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
sind Maßnahmen zur Gleichstellung im Unternehmen zu
berücksichtigen. Mit einer Quote für Aufsichtsräte und
Führungspositionen soll die Stagnation in diesem Be-
reich aufgebrochen werden.
Auch für den Bereich der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf macht die Kommission Vorschläge, wie den
Ausbau der Kinderbetreuung, die Verbesserung der Ver-
zahnung von familiärer und professioneller Pflege, eine
Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld.
Das Interesse an dem Bericht war riesig. Dreieinhalb
Jahre lang koordinierte die Geschäftsstelle den Aus-
tausch zwischen Kommission und Interessierten. Die
Rückmeldung aus den Fachveranstaltungen und Gesprä-
chen lautet unisono, dass das Gutachten „Neue Wege –
Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Män-
nern im Lebensverlauf“ einen Meilenstein darstelle und
dass die Empfehlungen jetzt auch konkret umgesetzt
werden müssen.
Da die Forderungen des Gutachtens vielen Forderun-
gen von Bündnis 90/Die Grünen entsprechen, unterstüt-
zen wir das Gutachten ausdrücklich. Denn Gleichstel-
lungspolitik kommt allen zugute. Die Sachverständigen
haben es klar und deutlich formuliert: Die Kosten des
gegenwärtigen Nichtstuns übersteigen die einer zu-
kunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei weitem.
Die Koalition sollte die ihr verbleibende Zeit also da-
für nutzen, sich an den Forderungen des Gutachtens ein
Beispiel zu nehmen und endlich zu handeln!
Anlage 17
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu den Anträgen:
– Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-
schen Parlaments und des Rates zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr (Datenschutz-Grundverord-
nung) – KOM(2012) 11 endg.; Ratsdok.
5853/12 – hier: Stellungnahme des Deut-
schen Bundestages gemäß Artikel 23
Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes
– Europäische Harmonisierung im Daten-
schutz auf hohem Niveau sicherstellen –
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes-
tages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundge-
setzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zu-
sammenarbeit von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag in Angelegenheiten
der Europäischen Union
– EU-Datenschutzreform unterstützen
(Tagesordnungspunkt 32)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Deutsch-
land kann auf eine lange und erfolgreiche Tradition im
Bereich des Datenschutzes zurückblicken. Dies liegt so-
wohl an der Vielzahl als auch an der Differenziertheit
der gesetzlichen Regelungen zum Schutz personenbe-
zogener Daten, sei es im öffentlichen wie im nichtöffent-
lichen Bereich. Es liegt aber natürlich auch an der star-
ken und unabhängigen Rechtsprechung, die seit dem
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts den
Schutz personenbezogener Daten in einer Vielzahl von
Entscheidungen sehr detailliert herausgearbeitet hat. Zu
Recht wird daher das in Deutschland vorhandene
Schutzniveau als das höchste in Europa angesehen. Die-
ses hohe Schutzniveau wollen wir auch nach dem
Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung er-
halten – ein Ziel, welches sicherlich alle Fraktionen die-
ses Hohen Hauses verfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26491
(A) (C)
(D)(B)
Auch begrüßen wir alle den Schritt zu einer Harmoni-
sierung des Datenschutzrechts im nichtöffentlichen
Bereich. Die fehlende Harmonisierung hat in vielen
Wirtschaftszweigen zu erheblichen Wettbewerbsverzer-
rungen im Binnenmarkt geführt. Nicht wenige Unter-
nehmen haben ihre Standortwahl von der örtlichen
Regelungs- und Vollzugslage abhängig gemacht. Die an-
gestrebte Harmonisierung kann daher zu mehr Klarheit
und vor allem auch Wettbewerbsgleichheit zwischen den
einzelnen Standorten führen. Dies wird zudem helfen,
europäische Standards gegenüber Drittstaaten besser
durchzusetzen.
Allerdings sehen wir alle auch noch mehrere offene
Fragen, die der von der EU-Kommission am 25. Januar
2012 vorgelegte Entwurf aufwirft. So verbindet uns bei-
spielsweise die Sorge über die Vielzahl der delegierten
Rechtsakte in dem vorgelegten Entwurf. Grundsätzliche
Regelungen, insbesondere dann, wenn sie grundrechts-
relevant sein können, gehören in den Text der Verord-
nung und nicht in einen delegierten Rechtsakt. Dies er-
gibt sich auch bereits aus den Art. 289 und 290 AEUV.
Wesentliche materielle Festlegungen dürfen nicht auf
den abgeleiteten Rechtsakt übertragen werden. An dieser
Stelle muss es daher aus meiner Sicht zu einer deutlichen
Reduzierung der bisher vorgesehenen knapp 50 delegier-
ten Rechtsakte bzw. weiterführenden Ermächtigungen
kommen.
Auch der betriebliche Datenschutz würde durch die
Datenschutz-Grundverordnung einen deutlichen Rück-
schritt erleben. Während für die Bestellung eines be-
trieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 4 f Abs. 1
BDSG niedrigschwellige Grenzen von 20 bzw. 9 Be-
schäftigten gelten, sieht der Entwurf der EU-Kommis-
sion in Art. 35 Nr. 1 b eine solche regelmäßige Verpflichtung
zukünftig erst ab einer Zahl von 250 Beschäftigten vor.
Ich würde mir an dieser Stelle eine stärkere Annäherung
an unsere Regelung in § 4 f BDSG und eine stärkere
Ausprägung eines risikobasierten Ansatzes wünschen.
Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben
auch Bedenken gegen den von der EU-Kommission
vorgesehenen Kohärenzmechanismus geäußert. Selbst-
verständlich muss die Verordnung auch Maßnahmen für
den Fall enthalten, dass die Harmonisierung in einzelnen
Fallkonstellationen durch die jeweilige Umsetzung in
den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Nur darf dies
nicht dazu führen, dass die Unabhängigkeit der jeweili-
gen nationalen Datenschutzbehörden in den Mitglied-
staaten gefährdet wird. Das von der EU-Kommission
vorgesehene Selbsteintrittsrecht stellt allerdings eine sol-
che Gefahr dar. Daher bedarf es auch an dieser Stelle
noch einer Überarbeitung des Verordnungsentwurfs.
Die vorgelegten Anträge machen allerdings auch we-
sentliche Unterschiede zwischen der christlich-liberalen
Koalition und den Oppositionsfraktionen deutlich. Auf
diese möchte ich nachfolgend detaillierter eingehen.
So fordert der Antrag der SPD-Fraktion beispiels-
weise eine Anhebung der in Art. 8 des Entwurfs festge-
legten Altersgrenze von 13 Jahren auf 18 Jahre, mindes-
tens jedoch auf 16 Jahre. Diese Forderung ist nicht nur
völlig praxisfern, sondern zugleich auch völlig system-
widrig zu den bisher in Deutschland geltenden Regelun-
gen. Sicher kann man über das „richtige“ Alter für die
Abgabe einer informierten Einwilligung in die Erhebung
und Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten
streiten. Daher haben wir im Bundesdatenschutzgesetz
auch nicht auf eine starre Altersgrenze, sondern auf die
Einsichtsfähigkeit des jeweiligen Kindes abgestellt. Die
von Ihnen vorgeschlagene Heraufsetzung des Alters
halte ich schlicht für realitätsfern. Selbst das BGB geht
in § 106 davon aus, dass Minderjährige ab dem 7. Le-
bensjahr beschränkt geschäftsfähig sind und gemäß
§ 110 BGB eigene Rechtsgeschäfte eingehen können,
wenn die dafür aufgewendeten Mittel zu diesem Zweck
oder zu freier Verfügung von den Eltern oder einem
Dritten überlassen worden sind. Aus meiner Sicht sollte
daher eher über eine Absenkung der in Art. 8 vorgesehe-
nen starren Altersgrenze nachgedacht werden und nicht
über eine Anhebung.
Ebenfalls systemfremd ist die von Ihnen geforderte
Erweiterung eines Verbandsklagerechts für Gewerk-
schaften. Bereits das von der EU-Kommission vorgese-
hene Verbandsklagerecht widerspricht aus meiner Sicht
dem Rechtsverständnis des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung als höchstpersönliches Recht. Dieses
Recht sollte daher auch jeder selbst einklagen und sich
dabei nicht von den möglicherweise sachfremden
Interessen eines Verbandes oder gar einer Gewerkschaft
leiten lassen.
Auch die von Ihnen geforderte Pauschalisierung des
Schadensersatzes im Falle einer Rechtsverletzung wider-
spricht einem angemessenen Umgang mit dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung als höchstpersönli-
ches Recht. Ein Verstoß gegen die unerlaubte Veröffent-
lichung einer Adresse oder eines Geburtsdatums sollte
nicht pauschal mit einem Betrag X abgefunden werden.
Bei der Festsetzung des Schadensersatzanspruches
müssen die Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung
finden. Sie gilt es zu würdigen, und dann ist die ange-
messene Höhe festzusetzen.
Ich halte auch nichts von einer Gleichsetzung der
möglichen Höchstsummen mit den bisherigen Beträgen
aus dem Wettbewerbsrecht. Verstöße im Wettbewerbs-
recht wirken sich in der Regel nicht nur auf einzelne Per-
sonen bzw. Personengruppen aus, sondern beeinflussen
generell den gesamten Markt. Zudem geht es dabei in
erster Linie um die Kompensation von wirtschaftlichen
Schäden und nicht den Ausgleich von höchst-individuel-
len Rechten. Es fehlt aus meiner Sicht daher bereits an
einer Vergleichbarkeit.
Auch die von Ihnen erhobene Forderung, dass kom-
merzielle Werbung bzw. Direktwerbung nur mit einer
Einwilligung des Betroffenen zulässig sein soll, vermag
ich nicht nachzuvollziehen. Noch im Jahr 2009 haben
wir gemeinsam die hierfür maßgeblichen Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes ausführlich geprüft und
anschließend novelliert. Die nunmehr geltenden Rege-
lungen haben sich aus meiner Sicht bewährt. Sie stellen
einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen
des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen
Daten und dem wirtschaftlichen Interesse von Unterneh-
26492 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
men dar. Wir können somit an dieser Stelle auf Regelun-
gen zurückgreifen, die den Praxistest bestanden haben.
Dies müssen die Vorschriften der Datenschutz-Grund-
verordnung erst noch zeigen.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass die bisherigen
Regelungen einer Datenverarbeitung im Drittinteresse
nach dem bewährten deutschen Datenschutzrecht beibe-
halten werden. Auch eine Übertragung der Regelungen
des Listenprivilegs in die Datenschutz-Grundverordnung
sollte geprüft werden.
Abschließend möchte ich noch kurz auf den Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen eingehen. So sehr ich das
Ziel eines höchstmöglichen Datenschutzniveaus durch
die neue Verordnung unterstütze, sollte aus meiner Sicht
auch immer berücksichtigt werden, dass gemäß Art. 16
AEUV auch der freie Verkehr von personenbezogenen
Daten innerhalb der Europäischen Union möglich
bleiben muss. Beide Ziele müssen bei einer Neuregelung
angemessen zur Geltung kommen. Eine Überhöhung le-
diglich eines Ziels berücksichtigt dies aus meiner Sicht
nicht.
Auch fehlt mir in Ihrem Antrag eine differenzierte
Auseinandersetzung mit anderen ebenfalls zu schützen-
den Grundrechten.
Schließlich geben uns das Grundgesetz und die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor,
dass widerstreitende Rechtsgüter abzuwägen und in ei-
nen angemessenen Ausgleich zu bringen sind. Hierauf
verweist der Entwurf der Verordnung zwar teilweise in
Art. 80 Nr. 1, indem er die Mitgliedstaaten dazu auffor-
dert, das Recht auf Meinungsfreiheit mit dem Recht auf
Schutz der Privatsphäre durch nationale Regelungen in
Einklang zu bringen. An dieser Stelle fehlt aber nicht nur
die Auseinandersetzung mit anderen möglicherweise be-
troffenen Grundrechten, sondern auch eine Konkretisie-
rung, wie und in welcher Form ein solcher Ausgleich zu
erfolgen hat. Dabei haben sowohl die nationalen Ge-
richte als auch den EuGH in den vergangenen Monaten
immer wieder Fragen der Abgrenzung von einzelnen
Grundrechten im Internet beschäftigt.
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass die
Datenschutz-Grundverordnung noch an vielen Stellen
einer grundlegenden Überprüfung und auch Verände-
rung bedarf. Die christlich-liberale Koalition hat viele
dieser Stellen in ihrem Antrag bereits aufgezeigt. Wir
werden uns auch weiterhin konstruktiv in die laufenden
Beratungen auf europäischer Ebene einbringen.
Gerold Reichenbach (SPD): Am Anfang dieses
Jahres stellte die Europäische Kommission den Entwurf
einer Datenschutzreform vor. Dieser aus zwei Teilen
bestehende Entwurf, nämlich der sogenannten Daten-
schutz-Grundverordnung sowie einer Richtlinie über die
justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, soll – so
wünscht sich dies die Europäische Kommission – als
Gesamtpaket verabschiedet werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung, um die es hier in
den drei Anträgen der Regierungskoalition, der SPD
sowie der Grünen geht, würde unmittelbar und ohne
Umsetzungsrechtsakt für Deutschland gelten. Für
Deutschland bedeutet dies, dass ein Großteil der deut-
schen Datenschutzregelungen ersetzt werden würde.
Bitte lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede noch
meine Empörung darüber äußern, dass dieses wichtige
und weitgehende Thema Datenschutz erst um 2.30 Uhr
in der Nacht zu Freitag auf die Tagesordnung gesetzt
wurde. Also zu einer Zeit, zu der die Bürger schlafen.
Die SPD-Bundestagsfraktion billigt dies auf keinen Fall.
Aber das ist ja wohl auch Ihre Absicht, ähnlich wie bei
der Debatte um das Meldegesetz. Sie wollen verhindern,
dass die Bürger mitbekommen, wie die Koalitionsfrak-
tionen wieder einmal im Interesse der Wirtschaft ihren
Datenschutz aushöhlen wollen. Ich werde das noch dar-
legen.
Aber ich prophezeie Ihnen, Sie werden auch diesmal
damit nicht durchkommen.
Die SPD hat versucht, das Thema auf einen promi-
nenteren Tagesordnungsplatz zu verschieben, leider
ohne Erfolg. Um diese Uhrzeit macht es keinen Sinn
mehr, die Debatte zu nachtschlafender Zeit ohne Zuhörer
zu führen. Deshalb werden auch wir zu Protokoll geben,
was ausdrücklich keine Billigung Ihres Verhaltens ist.
Nun zum Thema: Ich will vorab klarstellen, dass die
SPD-Bundestagsfraktion das Ziel der Kommission
begrüßt, mit den vorgelegten Entwürfen die bisher
geltende und – darin stimmen Sie sicherlich mit mir
überein – auf das digitale Zeitalter nicht mehr passende
Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 zu ersetzen
und ein weitgehend einheitliches europäisches Daten-
schutzrecht in der Europäischen Union zu erreichen.
Wir sehen in den Entwürfen der Kommission die
Chance für einen besseren Datenschutz sowie mehr
Rechtssicherheit innerhalb Europas.
Wir brauchen auch dringend einen besseren Daten-
schutz und mehr Rechtssicherheit innerhalb Europas.
Denn das Internet macht nicht an Ländergrenzen Halt,
und innerhalb Europas haben wir es ohnehin mit einem
gemeinsamen Wirtschaftsraum zu tun. Das setzt den na-
tionalen Durchsetzungsmöglichkeiten für den Daten-
schutz Grenzen, wie wir in der Vergangenheit bereits
mehrfach schmerzlich erfahren haben.
Wichtig ist darum, dass wir in Europa nicht nur ein
einheitliches, sondern auch ein hohes Datenschutzniveau
sowie einen bürgernahen Rechtsschutz erreichen. Dabei
sind für uns die vom Bundesverfassungsgericht geschaf-
fenen Grundrechte auf informationelle Selbstbestim-
mung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
Integrität informationstechnischer Systeme unverzicht-
bare Grundlagen.
Dieser Grundrechtsschutz ist unser Maßstab auch für
die europäische Ebene. Zumal dieses Grundrecht expli-
zit Eingang in den europäischen Verfassungsvertrag ge-
funden hat.
Wenn ich mir allerdings die von Ihnen vorgelegte
Stellungnahme nach § 23 betrachte, sehr geehrte Damen
und Herren Kolleginnen und Kollegen der Union und
der FDP, dann habe ich meine Zweifel, ob dieses Ziel,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26493
(A) (C)
(D)(B)
das Sie ja laut eigener Bekundung teilen, damit erreicht
würde. Ich halte eher das Gegenteil für gegeben. Würde
die Bundesregierung ihre Vorstellungen auf europäischer
Ebene durchsetzen, dann würden wir unsere Daten doch
auch europaweit in die Hände der Wirtschaft geben und
es die digitale Wirtschaft weitgehend allein regulieren
lassen.
Was aber bei der sogenannten Selbstkontrolle und
Selbstregulierung herauskommt, das erleben wir gerade
bei der Deutschen Bank.
Mit Ihrer Politik auf europäischer Ebene führen Sie
und das zuständige und CDU-geführte Ministerium
unter dem Deckmantel, das hohe deutsche Niveau zu
verteidigen, doch nichts anderes im Sinn, als den – si-
cherlich noch stark verbesserungswürdigen Verord-
nungsentwurf – eher weiter zu durchlöchern und dann
auch deutsche Datenschutzgesetze außer Kraft zu setzen.
Und da muss ich meinem Kollegen Dr. von Notz
beipflichten: Sie betreiben auf EU-Ebene gezielt den
Rückbau des Datenschutzes und nebenbei auch gleich
noch heftigen Lobbyismus für die Wirtschaft.
Wie wir jetzt vernommen haben, will der Ministerrat
tatsächlich auf den Vorschlag unseres CDU-Bundes-
innenministers Friedrichs eingehen und den Erlaubnis-
grundsatz, also die grundsätzliche Zustimmung des Be-
troffenen, streichen. Dies darf auf keinen Fall erfolgen.
Denn in Zeiten des digitalen Zeitalters gibt es keine
risikofreien und unbedeutenden Datenverarbeitungen
mehr. Jedes Datum kann in Verknüpfung oder durch Ver-
bindung bzw. Übermittlung zu einem persönlichen und
damit zu einem schützenswerten Datum werden.
Ohne den Schutz eines Erlaubnisvorbehalts werden
die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger er-
heblich verschlechtert.
Sicherlich wollen auch wir nicht, dass der Bäcker
anfängt, Datenschutzerklärungen einzuholen, nur weil er
über seine Stammkunden eine Adressliste anlegt. Aber
wir wollen auch nicht, dass Kundendaten einfach so
weitergegeben oder verkauft werden können. Denn mitt-
lerweile ist daraus ein Big Business geworden, welches
die Lobbyisten auf den Plan ruft.
Entsprechend wird Brüssel auch im Zuge seines hier
diskutieren Verordnungsvorschlages von der digitalen
Wirtschaft überrannt. Hier müssen wir eingreifen und
die Kommission in ihrem Vorhaben unterstützen und
insbesondere darauf hinwirken, dass wichtige Punkte im
Verordnungsentwurf zum Schutz der persönlichen Daten
nicht verwässert oder gar gestrichen werden.
Wie schon die Verbraucherschutzkommissarin Kuneva
2009 feststellte, sind „persönliche Daten das neue Öl des
Internets und die neue Währung der digitalen Welt. Da-
tenschutzgesetze bestimmen deshalb, nach welchen Re-
geln ein Unternehmen die Datenvorkommen erschließen
und ausbeuten kann. Dadurch kommt ihnen eine enorme
gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu“.
Deshalb müssen Sie die vorgelegte Verordnung um-
gekehrt als Chance begreifen, den Schutz der persönli-
chen Daten auf ein einheitlich hohes Niveau in Europa
zu setzen. Dabei muss der Schutz der Daten und nicht
der Profit aus Daten im Vordergrund stehen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses neue Öl zum
Spielball von Unternehmen und Konzernen wird, die das
Öl unter sich aufteilen und nach dem Absaugen, Spei-
chern, Analysieren und Verkaufen der Daten nur noch
Gewinnerzielung im Sinn haben. Denn hier geht es nicht
um irgendeinen Rohstoff, sondern, wie das Bundes-
verfassungsgericht in mehreren Urteilen deutlich ge-
macht hat, um den Kernbereich der Würde des Men-
schen.
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass mit der
Verordnung die Datenkraken – und das sind nicht nur
Google oder Facebook – dazu gezwungen werden sol-
len, europaweit einheitliche Schutz- und Sicherheits-
maßstäbe einzuhalten. Wir befürworten ausdrücklich die
Notwendigkeit einer vorab zu erteilenden Zustimmung.
Wir befürworten ausdrücklich die Notwendigkeit der
Vereinheitlichung der Betroffenenrechte, wie den Ein-
spruch gegen die Verarbeitung oder gegen Werbung so-
wie die Korrektur oder Löschung der Daten.
Sicherlich bedürfen die Regelungen der Verordnung
noch der Überarbeitung und Ergänzung. Aber die positi-
ven Ansätze müssen erhalten bleiben und dürfen nicht
verschlechtert werden.
Sie argumentieren gerne mit dem von der betroffenen
Wirtschaft geprägten Begriff des „praktikablen“ Daten-
schutzes. Das ist der gleiche Mechanismus, den ich vom
Frankfurter Flughafen kenne, wo die Luftverkehrswirt-
schaft vom „praktikablen“ Nachtflugverbot sprach und
damit faktisch eine Nachtflugerlaubnis meinte. Ähnlich
sieht es mit ihrem „praktikablen“ Datenschutz auf
hohem Niveau aus, faktisch heißt es aber Aushöhlung
und Absenkung des Datenschutzniveaus. Diesen von der
Datenverarbeitungslobby geprägten Etikettenschwindel
werden wir Sozialdemokraten nicht mitmachen.
Wir haben deshalb einen eigenen Antrag zur Daten-
schutz-Grundverordnung eingebracht. Hier machen wir
ganz konkrete Vorschläge – und nicht so auslegungs-
fähige und das eigentliche Ziel verschleiernde Formulie-
rungen wie Union und FDP – zu den einzelnen Regelun-
gen, so wie dies auch von Paul Nemitz von der
Kommission für die weitere Diskussion eingefordert
wurde: am konkreten Text, an der konkreten Norm zu ar-
beiten. Daran haben wir uns gehalten.
Wir fordern unter anderem, dass in der Verordnung
fest verankert wird, dass besonders sensible Daten von
der Verordnung auszunehmen sind und dass, sollte in
den Mitgliedstaaten ein höheres Datenschutzniveau vor-
liegen, dieses zur Anwendung kommt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kommission den
Anwendungsbereich auch hinsichtlich der Unternehmen
festlegt, die ihren Sitz nicht innerhalb der Europäischen
Union haben, aber in der EU Waren oder Dienstleistun-
gen anbieten bzw. Verhaltensbeobachtungen durchfüh-
ren.
26494 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
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Diese Festlegung auf das Territorialprinzip erleichtert
auch den Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden die Arbeit.
Oft kann Datenschutzverstößen nicht nachgegangen
werden, weil die Unternehmen keinen Sitz innerhalb des
jeweiligen Mitgliedstaates bzw. innerhalb der EU hatten.
Der Anwendungsbereich der Verordnung bedarf einer
weiteren Überarbeitung. Die Institutionen der Europäi-
schen Union, selbst große Datenverarbeiter, dürfen nicht
von der Verordnung ausgenommen werden.
Wir machen uns dafür stark, dass soziale Netzwerke
und Suchmaschinen, die ihre Einnahmen hauptsächlich
aus Werbung generieren und personenbezogene Daten
sammeln, um diese kommerziell zu nutzen, ebenfalls
von der Verordnung erfasst werden. Dies muss explizit
aufgenommen werden, damit keine Missverständnisse
entstehen können. Gemeint sind natürlich Facebook und
Co. Bislang sind die Nutzer den willkürlichen und häufi-
gen Änderungen der Nutzungsbedingungen hilflos
ausgesetzt. Wir müssen diesen Datensammelriesen klare
Regeln geben. Und das kann nur erfolgen, wenn wir
ihnen zeigen, dass wir das Absaugen von Daten europa-
weit nicht mehr einfach so zu lassen.
Wir begrüßen den Ansatz, dass die Einwilligung Vo-
raussetzung für die Datenverarbeitung ist. Dennoch
muss hier nachgebessert werden. Insbesondere muss
festgehalten werden, dass die Einwilligung im Beschäf-
tigungs- bzw. Beschäftigungsanbahnungsverhältnis
keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbe-
zogener Daten sein darf. Es kann nicht sein, dass in die-
sem Abhängigkeitsverhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber
eine Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung er-
folgen darf, die in den meisten Fällen nur gegeben wird,
weil der Arbeitnehmer Angst hat, dass sich dies nachtei-
lig auf sein Arbeitsverhältnis auswirkt, bis hin zur
Kündigung. Darüber hinaus müssen die Rechtsfolgen
bei Verstößen gegen diese Regelung eindeutig in der
Verordnung geregelt sein.
Wir fordern ebenso, dass der besondere Schutz von
Kindern und Jugendlichen im Bereich der Datenverar-
beitung hervorgehoben wird. Und in eine Verordnung,
die auch die Datenverarbeitung gerade dieser besonders
schützenswerten Gruppe regeln soll, gehören auch ge-
sonderte Regelungen, die dem besonderen Gefährdungs-
potenzial für diese Gruppe Rechnung tragen.
Besonders wichtig ist es uns, dass eine Weitergabe
oder Übermittlung an Drittstaaten oder internationale
Organisationen nur dann zulässig sein darf, wenn auch
dort ein vergleichbares ausreichendes Schutzniveau ge-
währleistet ist.
Was nützen uns denn die schönsten europäischen
Datenschutzregeln, wenn wir zulassen, dass die Daten
dann legal sozusagen „über die Grenze“ dahin transfe-
riert werden, wo dem Unternehmen die Gesetze oder
Kontrollen genehm sind und es tun und lassen kann, was
es will? Gerade in diesem Abschnitt muss die Verord-
nung noch erheblich nachgebessert werden.
Auch für die Geltendmachung der Rechte und beim
Rechtsschutz sehen wir noch erheblichen Änderungs-
bzw. Ergänzungsbedarf. Es muss grundsätzlich so sein,
dass der Betroffene seine Rechte gegenüber jedem gel-
tend machen kann, der mit der Datenverarbeitung be-
fasst ist, und nicht erst mühsam nach der zuständigen
Stelle im Gewirr der bei der Verarbeitung Beteiligten
und deren jeweiligen Hauptsitz suchen muss.
Gleichzeitig muss es den Mitgliedstaaten möglich
bleiben, über die in der Verordnung genannten Rechte
der Betroffenen positiv hinauszugehen.
Wir fordern weiter, dass die Unabhängigkeit der na-
tionalen und europäischen Datenschutzbehörden ge-
währleistet bleibt – wie dies auch das Urteil des EuGH
aus dem Jahre 2010 fordert. Dies bedeutet, dass es eine
klare Trennung gegenüber den Exekutivorganen der
Union geben muss. Es kann nicht sein, dass die Kom-
mission selbst sich bei Auslegungsfragen gegenüber den
Datenschutzbeauftragten zur letzten Instanz erklärt.
Ebenso sehen wir Regelungen, die besonders schüt-
zenswerte Daten ausnehmen, Regelungen zum Profiling,
zur Umsetzung des Prinzips „privacy by default“, die
Regelungen zum Datenschutzbeauftragten sowie die Re-
gelungen zu den Sanktionen als zwingend erforderlich
an – um nur einige aufzuzählen.
Wir möchten den Vorschlag der Kommission im
Sinne des Datenschutzes verbessern, Ihr Antrag von der
Koalition zielt darauf ab, ihn im Interesse der Wirt-
schaftslobby zu verschlechtern.
Aber das passt ja zum Gesamtbild der schwarz-gelben
Koalition und zum Verhalten von Bundesinnenminister
Friedrich beim Datenschutz: Es wird blockiert, pausiert,
gemauert, ausgesessen und gewartet, und am besten kön-
nen Sie sich doch selbst darin überbieten, dass der eine
noch weniger tut als der andere, bis gar nichts mehr ge-
tan wird.
Um nur einige Beispiele aufzuzählen, wo nicht mal ir-
gendein Schritt in irgendeine Richtung erkennbar ist, ge-
schweige denn dass von Fortschritt die Rede sein kann:
Die so hoch gepriesene Stiftung Datenschutz wächst sich
nach der Absage der Verbraucher- und Datenschützer
zum Desaster aus und hat den Namen nicht verdient. Das
mit großem Trara angekündigte Rote-Linie-Gesetz
wurde niemals vorgelegt. Und auch beim Beschäftigten-
datenschutz herrscht Fehlanzeige, im Gegenteil: Sie
suchen jede Gelegenheit, ihn auszuhöhlen.
So auch in Ihrem vorliegenden Antrag zur EU-Daten-
schutzgrundverordnung. Nachdem Sie mit Ihrem natio-
nalen Gesetzesvorhaben einen Entrüstungssturm bei
Arbeitnehmern und Betriebsräten verursacht haben, ver-
suchen Sie nun durch die Hintertür über die EU den
Schutz der Beschäftigten im Interesse der Arbeitgeber
auszuhöhlen. Sie fordern nicht nur, dass die individuelle
Einwilligung des Arbeitnehmers auch im durch das un-
gleiche Machtverhältnis geprägten Beschäftigtenverhält-
nis wirksam ist. Sie wünschen sich gleichzeitig auch
noch die „Aufnahme von Betriebsvereinbarungen und
Tarifverträgen innerhalb einzelner Branchen als Recht-
fertigungsgrundlage für die Datenverarbeitung neben der
bislang vorgesehenen Einwilligung und gesetzlichen Er-
mächtigungsnormen“. Das soll offensichtlich nicht nur
gelten, wenn die Abweichung vom gesetzlichen Daten-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26495
(A) (C)
(D)(B)
schutz durch den Tarifvertrag zugunsten der Betroffenen
erfolgt, sondern auch, wenn es zulasten der Betroffenen
erfolgt. Damit wollen Sie die Wahrung der elementaren
Datenschutzrechte der Bürger im Beschäftigungsverhält-
nis zum Spielball der Machtverhältnisse im Betrieb ma-
chen. Das entspricht den Forderungen der Arbeitgeber-
lobby pur, meine sehr verehrten Kolleginngen und
Kollegen von der CDU/CSU und der FDP.
Und ansonsten singen Ihre schwarz-gelben Minister
das übliche Lied mit Strophen wie die Wirtschaft formell
nicht zu sehr zu belasten, Regeln können Innovations-
potenzial hemmen, nicht zu sehr regulieren, sondern die
Wirtschaft soll lieber selbst regulieren, und erwarten von
Europa, dass es in das Lied mit einstimmt.
Nein, wir wollen und sollten die Frage des Schutzes
der Daten unserer Bürger nicht von kurzfristigen
Gewinn- und Geschäftsinteressen in der Wirtschaft und
denen einzelner Unternehmen abhängig machen. Diese
kurzgedachte Liebesdienerei gegenüber Einzelinteressen
von Unternehmen und Wirtschaft ist auch nicht im
Gesamtinteresse einer zukunftsfähigen Entwicklung.
Die modernen Möglichkeiten der Kommunikation und
Datenverarbeitung bieten vielfältige Chancen für inno-
vative Produkte und Dienstleistungen, bei denen auch
immer mehr Daten anfallen und verarbeitet werden.
Die Bürger werden diese Produkte aber nur annehmen
und für immer weitere Bereiche ihres Lebens nutzen,
wenn sie darauf vertrauen können, dass ihre Daten ge-
schützt sind und dass sie nicht umfassend beobachtet
und manipuliert werden können. Dafür muss der Staat
nicht nur gegenüber den staatlichen Organen, sondern
auch gegenüber der Wirtschaft ihr informationelles
Selbstbestimmungsrecht schützen.
Dazu bietet die Europäische Datenschutz-Grund-
verordnung die Chance, wenn wir sie im Sinne des
Datenschutzes verbessern und nicht verwässern.
Mit unserem Antrag wollen wir der Regierung in
diesem Sinne klare Vorgaben für die weiteren Verhand-
lungen geben, darum werben wir für die Zustimmung.
Gisela Piltz (FDP): Manchmal gibt es im Parlament
ja Sternstunden. Sternstunden, in denen Debatten von
Fachwissen und Klugheit geprägt sind. Keine Stern-
stunde war – das muss man leider mal sagen – die Bera-
tung dieses Themas in der Sitzung des Innenausschusses
in der vorigen Sitzungswoche. Da durfte man doch in
der Tat von der SPD hören, dass der Datenschutz nicht
gegen andere Grundrechte abgewogen werden könne.
Man kann das übrigens in der Beschlussempfehlung
(Bundestagsdrucksache 17/11810) nachlesen. Das ist
eine Aussage, die umso erstaunlicher ist, als sie von ei-
ner Fraktion kommt, nämlich den Sozialdemokraten, die
für(!) die Vorratsdatenspeicherung sind. Wenn Sie, lieber
Kollege Reichenbach, im Ausschuss vortragen, dass
nach Ihrer Ansicht das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung abwägungsfest sei, dann frage ich
Sie, wie Sie das mit Ihrer Forderung nach der anlasslo-
sen Speicherung aller Telekommunikationsverbindungs-
daten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate in
Einklang bringen.
Aber vielleicht meint die SPD ja, dass man Daten-
schutz nur nicht mit anderen Grundrechten von Grund-
rechtssubjekten abwägen darf und gleichzeitig für aus-
ufernde Überwachung gar keine Abwägung erforderlich
ist, sondern man dann den Datenschutz einfach ignorie-
ren kann. Getreu dem Motto: Der Staat darf alles; die
Grundrechte Privater etwa auf Eigentum sind nichts
wert. Anders ist das nämlich kaum zu erklären, was Sie
hier abliefern.
Selbstverständlich ist es nämlich so, dass das Grund-
recht auf informationelle Selbstbestimmung mit anderen
Grundrechten kollidieren kann und dann eine Abwägung
stattfinden muss. Das findet man in einschlägigen Grund-
rechtskommentaren unter „praktische Konkordanz“, falls
Sie es einmal nachschlagen möchten.
Zum Glück steht aber heute hier nicht nur ein Antrag
der SPD zur Debatte, sondern auch einer der schwarz-
gelben Koalition. Dieser stellt ganz richtig fest, dass wir
eine Abwägung brauchen. Wir brauchen eine Ausgewo-
genheit, damit wir den Datenschutz nicht missbrauchen.
Denn Missbrauch wäre es, wenn der Datenschutz das
entscheidende Grundprinzip unserer Verfassung infrage
stellte: die Selbstbestimmung des Einzelnen. Wir verste-
hen Datenschutz nicht als Schutz des Menschen vor sich
selbst. Wir verstehen Datenschutz auch nicht als „Über-
Grundrecht“, das alle anderen verdrängt und damit quasi
als Zensurmittel missbraucht werden kann. Wir verste-
hen Datenschutz in dem Sinne, in dem das Bundesver-
fassungsgericht das Grundrecht vor mehr als einem Vier-
teljahrhundert aus der Taufe gehoben hat: als Recht,
„selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher
Daten zu bestimmen“.
Das schließt die Preisgabe ebenso ein wie die Nicht-
preisgabe. Wir trauen den Menschen zu, selbst zu ent-
scheiden. Wir trauen ihnen zu, selbstbewusst und frei zu
sein. Deshalb wollen wir keine Verbotspolitik, sondern
einen Datenschutzrahmen, dessen Dreh- und Angel-
punkt die Datenautonomie ist. Und das schließt die Ent-
scheidung ein, Daten preiszugeben, ebenso wie die Ent-
scheidung, sie zurückzuhalten. Wir wollen nicht, dass
diese Entscheidung vorgegeben ist.
Vielmehr setzen wir darauf, den Rechtsrahmen so zu
gestalten, dass der freien Verfügungsgewalt des Betrof-
fenen größtmöglicher Raum gegeben wird. Damit das
funktioniert, bedarf es klarer Vorgaben, wer die Daten
des Einzelnen erheben, verarbeiten und speichern darf –
und vor allem, unter welchen Voraussetzungen.
Zudem setzen wir darauf, dass für die autonome Ent-
scheidung ausreichend Information zur Verfügung steht,
um eine wirklich mündige Entscheidung treffen zu kön-
nen.
Zur Freiheit in unserem Land gehört nicht nur das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, son-
dern unter anderem auch das Recht auf Eigentum.
Art. 14 GG ist auch kein minderes Grundrecht oder ein
Grundrecht mit Igitt-Faktor. Nein: Das Recht auf Eigen-
tum und davon abgeleitet auch das Recht am eingerich-
26496 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
teten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein zentrales
Grundrecht in unserer sozialen Marktwirtschaft.
Deshalb muss auch hier eine Abwägung stattfinden.
Es wäre falsch, wenn wir so täten, als sei jede Datenver-
arbeitung in der Wirtschaft oder zu wirtschaftlichen Zwe-
cken Teufelszeug. Dass der Arbeitnehmer am Ende des
Monats Geld auf sein Konto bekommt, funktioniert nur,
wenn der Arbeitgeber bestimmte Daten über ihn hat, un-
ter anderem eine Bankverbindung. Dass die Weihnachts-
geschenke pünktlich von Amazon geliefert werden, geht
nur, wenn man dort Daten hinterlegt, zum Bezahlen und
zum Liefern. Um sich über soziale Netzwerke auszutau-
schen – wie das ja seit neuestem auch Herr Steinbrück
tut, der in der SPD ist, wenn ich recht informiert bin –,
muss man dort Daten einstellen und – mehr noch – sie
anderen zur Verfügung stellen.
Abwägung bedeutet, dass man weder den Daten-
schutz über alle anderen Grundrechte stellt, noch ihn ge-
genüber anderen Grundrechten zu kurz kommen lässt.
Deshalb darf man auf der einen Seite nicht jede Daten-
verarbeitung, die heute schon nach unserem strengen
deutschen Datenschutzrecht legitim ist, verdammen und
verbieten wollen, noch darf man auf der anderen Seite
uferlose Datenverarbeitung erlauben und damit das
Selbstbestimmungsrecht untergraben.
In unserer Stellungnahme der Koalitionsfraktionen ist
daher eine vernünftige Abwägung getroffen.
Wir fordern deshalb auch eine differenzierte Herange-
hensweise. Die Informationsgesellschaft hat den Um-
gang mit Daten radikal verändert. Heute haben schon
einfache Mobiltelefone eine Rechenkapazität, die früher
selbst Rechenzentren nur mit Mühe erreichten. Durch
das Internet wird vieles, was früher flüchtig war, als di-
gitales Datum längerfristig verfügbar.
Wie wir mit dieser Datenflut umgehen, wie wir sicher-
stellen, dass nicht aufgrund der Verknüpfungsmöglich-
keiten all dieser Daten und Datenschnipsel die absolute
und – dann auch tatsächlich nicht mehr der Abwägung zu-
gängliche – unantastbare Grenze überschritten und der
gläserne Mensch geschaffen wird, das ist die große He-
rausforderung, vor der wir stehen.
Als das Bundesverfassungsgericht in seinem Volks-
zählungsurteil feststellte, dass es kein belangloses Da-
tum mehr geben könne, da waren wir weit davon ent-
fernt, dass in Sekundenschnelle irrwitzige Datenmengen
verarbeitet und miteinander in Verbindung gesetzt wer-
den können.
Auch wenn kein Datum mehr belanglos ist, muss
doch klar sein, dass nicht jedes Datum gleichermaßen
schwerwiegend ist. Natürlich ist es denkbar, dass von
Atlanten bis Zuschauerquoten alle Daten mit allen Daten
verknüpft und schlussendlich auch mit einer Person in
Verbindung gebracht werden könnten. Niemand würde
bestreiten, dass darin auch Gefahren liegen. Aber umge-
kehrt kann auch niemand wollen, jedem, der etwa eine
Fernsehsendung moderiert, zuzurechnen, dass denkbar
ist, über die Verbindung mit Zuschauerzahlen und an-
dere Daten herauszufinden, ob jemand ein Fan von
Samstagabendunterhaltungsshows ist.
Hier muss man also abgrenzen, wer wofür verant-
wortlich sein soll und bis wohin noch jemandem etwas
zugerechnet werden kann, was einmal mit Daten pas-
siert. Das ist eine der größten Herausforderungen, die ein
modernes Datenschutzrecht bereithält. Wichtig ist, dass
nicht tatsächlich personenbezogene Daten schlechter-
dings schutzlos gestellt werden. Deshalb ist es konse-
quent, ein differenziertes Schutzniveau zu fordern, bei
dem es darauf ankommt, welches Gefährdungspotenzial
in einer bestimmten Datenverarbeitung liegt. Wenn der
Kellner einen Namen in sein Reservierungsbuch
schreibt, ist das mit Sicherheit weniger eine Gefahr für
die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen, als wenn
seine Daten in einer Smartphone-App, die ihm aufgrund
der in Echtzeit übermittelten Standortdaten die Restau-
rants in seiner Umgebung anzeigt, verarbeitet werden.
Angemessen können Regelungen auch nur dann sein,
wenn sie auf den Sachverhalt passen. Das Beispiel zeigt
es ja ganz deutlich: Was für Internetgiganten gilt, muss
nicht notwendigerweise für den Handwerker um die
Ecke gelten. Die Koalition fordert deshalb von der Bun-
desregierung, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass
nicht eine Lex Internet geschaffen wird, die gegen Face-
book, Google und Co. eine feste Datenschutzfirewall er-
richtet, die dann zur unüberwindbaren Hürde für kleine
und mittlere Unternehmen wird, die nicht von der Daten-
verarbeitung leben, sondern bei denen Datenverarbei-
tung nur anlässlich ihrer tatsächlichen Geschäftsaus-
übung notwendig wird, die also beispielsweise in ihrer
Kundendatenbank Name und Rechnungsanschrift spei-
chern.
Dabei ist Datenschutz für alle Unternehmen natürlich
ein wichtiger Punkt auch und gerade im Wettbewerb.
Guter Datenschutz ist ein Pluspunkt bei den Kunden.
Datenschutzskandale und Pannen beim Schutz von per-
sönlichen Daten hingegen führen zu rapidem Vertrauens-
verlust in das Unternehmen. Deshalb sind wir davon
überzeugt, dass es im ureigensten Interesse der Wirt-
schaft liegt, ein hohes Datenschutzniveau einzuhalten.
Deshalb setzen wir eben auch auf Selbstregulierung und
betrieblichen Datenschutz. Ein falscher Ansatz ist es
hingegen, funktionierende Selbstregulierung durch staat-
liche Allzuständigkeit ersetzen zu wollen. Das bewährte
deutsche System der betrieblichen Datenschutzbeauf-
tragten muss unbedingt erhalten bleiben. Die Koalitions-
fraktionen fordern deshalb von der Bundesregierung,
sich in der EU dafür einzusetzen, den viel zu hohen
Schwellenwert von 250 Mitarbeitern abzusenken. Zu-
dem ist es uns wichtig, dass Instrumente des Selbst- und
Systemdatenschutzes – wie etwa ein Datenschutzgüte-
siegel und zertifizierte Datenverarbeitungen – Eingang
in das europäische Recht finden.
Viele Punkte, die es zum Vorschlag der Kommission
zu sagen gibt, sind ja auch schon von anderen vorgetra-
gen worden, nicht zuletzt in der Anhörung, die der In-
nenausschuss dazu durchgeführt hat. Die Koalitionsfrak-
tionen haben aber – das unterscheidet uns von der SPD –
sich eigene Gedanken dazu gemacht und schließen sich
nicht einfach Stellungnahmen Dritter an, Dritter wohlge-
merkt, die immer nur einen bestimmten Blickwinkel ver-
treten und natürlich interessengeleitet sind. Das gilt für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26497
(A) (C)
(D)(B)
Gewerkschaften nicht anders als für Arbeitgeberver-
bände, lieber Kollege Reichenbach.
Ein Punkt, der wohl unstreitig von allen, die sich mit
der Materie befasst haben, geteilt wird, ist, dass die zahl-
losen delegierten Rechtsakte inakzeptabel sind. Auch in
Europa gilt, dass Wesentliches im Rechtsakt selbst zu re-
geln ist – und nicht nach Gusto der Kommission ohne
parlamentarische Beteiligung.
Auch die Forderung, differenzierte Regelungen für
den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich zu
schaffen, weil man das Standesamt nicht gleichbehan-
deln kann mit Facebook, ist schon zu Recht von vielen
erhoben worden. Ebenso halten die Koalitionsfraktionen
wie viele andere klare, unmissverständliche und prakti-
kable Vorgaben zum Schutz von besonders sensiblen
Daten, insbesondere Gesundheits- oder Sozialdaten, für
erforderlich.
Natürlich teilen auch die Koalitionsfraktionen die
Forderung nach der Wahrung der Unabhängigkeit der
Datenschutzaufsichtsbehörden, die nach dem von der
Kommission vorgeschlagenen Verfahren am Ende ihre
Unabhängigkeit eben gerade bei der Kommission abge-
ben und sich deren Diktat unterwerfen müssten.
Dass Profilbildung nur mit Einwilligung möglich sein
darf, um den besonderen Gefahren einer umfassenden
Verknüpfung zahlreicher Einzeldaten ein starkes Recht
des Betroffenen entgegenzustellen, ist den Koalitions-
fraktionen ebenso ein Anliegen wie effektive Recht-
schutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, die
sich trotz gebündelter Zuständigkeit der Datenschutzauf-
sicht am Sitzland des Unternehmens an „ihren“ nationa-
len bzw. lokal zuständigen Datenschutzbeauftragten
wenden können müssen. Und schließlich halten wir auch
die Einbeziehung der EU-Institutionen in die Verord-
nung für erforderlich, weil es nicht sein kann, dass sich
in der EU alle daran halten müssen außer der EU selbst.
Die Reform des EU-Datenschutzrechts ist eine He-
rausforderung und eine Chance zugleich. Dass in diesem
wichtigen Bereich der Bundestag von seinen Rechten
nach Art. 23 Grundgesetz Gebrauch macht und der Bun-
desregierung eine Stellungnahme mit auf den Weg gibt,
an die sie in der EU gebunden ist, zeigt, dass uns der Da-
tenschutz ein wichtiges Anliegen ist. Denn wir reden
hier über nichts anderes als die Ablösung des Bundesda-
tenschutzgesetzes durch eine neue, bindende und unmit-
telbar geltende EU-Verordnung.
Damit das neue Recht den Anforderungen an einen
modernen, effektiven und zukunftsfesten Datenschutz
auf höchstem Niveau genügt, muss in Brüssel noch eini-
ges gearbeitet werden. Für den Beitrag Deutschlands ge-
ben wir der Bundesregierung heute ein klares Mandat.
Jan Korte (DIE LINKE): Formales Ziel der Daten-
schutz-Grundverordnung, über die wir hier heute einmal
mehr unsere Positionen nur mit zu Protokoll gegebenen
Reden austauschen, ist die Ablösung der bisherigen
Richtlinie 95/46/EG und die Schaffung eines unionwei-
ten einheitlichen Datenschutzniveaus.
Wichtig und in der Öffentlichkeit unbestritten war
von Anfang an, dass es eine inzwischen nicht mehr auf-
zuschiebende Notwendigkeit zu einer verbindlichen,
einheitlichen und möglichst hohen Standards genügen-
den Regelung für alle Mitgliedstaaten gibt. Jeder weiß es
und alle sagen es, dass aufgrund der heutigen längst
grenzüberschreitenden supranationalen Kommunika-
tions-, Verwaltungs- und Informationsstrukturen über-
haupt kein Weg mehr daran vorbeiführt, auch die
Schutzstandards und gesetzlichen Regelungen interna-
tional anzugleichen und anzuheben.
Doch da endet dann auch schon weitgehend die Ei-
nigkeit. Wie die Grundverordnung im Detail ausgestaltet
werden soll, ist heftig umstritten.
In der Bundesrepublik begann die Auseinanderset-
zung über die Datenschutz-Grundverordnung schon im
Januar diesen Jahres gleich mit einem Donnerschlag, als
nämlich Bundesverfassungsrichter Masing einer gro-
ßen, interessierten Öffentlichkeit für den Fall einer Rea-
lisierung der Grundverordnung den „Abschied von den
Grundrechten“ in Deutschland in Aussicht stellte.
Prompt hatte auch Bundesinnenminister Friedrich
große Bedenken, „EU-eigenes Recht“ – und das wäre
eben eine Verordnung – „an die Stelle von nationalen
Vorschriften“ zu setzen.
Unter diesem Vorwand – und darauf zielt auch der
Antrag der Koalitionsfraktionen – sollen wirtschaftslibe-
rale Lockerungen im Unternehmens- und Verbraucher-
bereich durchgesetzt werden. Ich nenne dazu nur mal die
Stichworte Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit, Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnisse und natürlich Gleich-
gewichtigkeit von Verbraucher- und Unternehmerinte-
ressen. In der ersten Lesung nannte dieses Vorgehen der
Union der Kollege Mayer euphemistisch einen „scho-
nenden Ausgleich“ der Interessen von Verbrauchern und
Wirtschaft. Die Kritik der Union lautet, dass die Verord-
nung datenschutzrechtliche Fragestellungen nur aus der
Sicht von Verbrauchern abhandle. Schließlich versuchen
die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag auch noch,
Einwilligungsregelungen im Bereich des Beschäftigten-
datenschutzes beizubehalten, die die ungleichen Macht-
verhältnisse in den Unternehmen schlichtweg ignorie-
ren. Das gehört nun allerdings auch deshalb zu den
Treppenwitzen der Geschichte, weil es diese Regierung
bis heute nicht fertiggebracht hat, einen nationalen Be-
schäftigtendatenschutz einzuführen, der diesen Namen
verdiente.
Wir wissen, dass die Auseinandersetzung um diese
Verordnung exemplarisch für eine kritische Europapoli-
tik ist, in der Unterstützung für eine weitergehende
Europäisierung, eine „Vertiefung“ und Harmonisierung,
bei der durchaus begründete, scharfe Kritik nicht zur
Selbstblockade bei schwierigen Initiativen führen darf.
Die Sachverständigenanhörung hat eine Fülle von
Anregungen an die Bundesregierung gebracht, in den
Anträgen von SPD und Grünen findet man unterschied-
lich akzentuiert einen großen Teil davon wieder, ganz im
Gegensatz zu den Koalitionsfraktionen, die hinter schö-
nen Worten über deutsche Standards ihre über Europa
26498 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
gespielte Absenkung derselben in vielen Bereichen
kaum verstecken können. Und zum wiederholten Mal
weise ich, weil es auch immer wieder zu allerlei dema-
gogischen Verrenkungen benutzt wird, darauf hin, dass
die Standards hierzulande keineswegs durchgängig so
hoch sind, wie es Koalitionsfraktionen und Regierung
gerne glauben machen wollen. Einige der Sachverständi-
gen haben darauf in der Anhörung deutlich hingewiesen.
Ich nenne nur Ausstattung und Unabhängigkeit der Da-
tenschutzbehörden in der Bundesrepublik als Beispiel.
Und auch die Artikel-29-Gruppe, die Datenschützer-
runde der EU sozusagen, ist nicht untätig geblieben und
hat in einem ausführlichen Bericht vom Oktober einige
der umstrittenen Punkte noch einmal aufs Korn genom-
men und zahlreiche wichtige Verbesserungsvorschläge
gemacht. Sie müssen für konstruktive Kritiker als Richt-
schnur für die weiteren Verhandlungen gelten.
Insbesondere geht es dabei um die unbedingte Beibe-
haltung einer „weiten“ Definition von personenbezoge-
nen Daten. Auch Daten mit technischen Identifizie-
rungsmerkmalen und Daten zur Lokalisierung sollen als
personenbezogene Daten geschützt werden, das heißt
auch eine indirekt identifizierbare Person bzw. deren Da-
ten gelten als „personenbezogen“. Eine Absicherung der
Definition in diesem Sinne wäre ein Riesenschritt vor-
wärts beim Schutz personenbezogener Daten, denn ge-
nau in diesem Punkt setzen alle Versuche an, eine enge
Definition durchzusetzen. Damit soll zukünftig einem
Großteil der bei alltäglichen Verrichtungen anfallenden
Daten, die nicht unmittelbar, sondern indirekt einer Per-
son zuzuordnen sind, der besondere Schutz entzogen
werden.
Eine weitere wichtige Forderung ist die Konkretisie-
rung der Bedingungen für wirksame Einwilligungsrege-
lungen. Durchaus im positiven Gegensatz zu dem am
12. Dezember 2012 erneut im Vermittlungsausschuss ge-
scheiterten deutschen Melderecht soll die für die Verar-
beitung personenbezogener Daten verantwortliche Stelle
über den Nachweis einer Einwilligung entscheiden.
Schon jetzt sieht der Entwurf vor, dass „bei wesentlichen
Ungleichgewichten zwischen der verantwortlichen
Stelle und dem Betroffenen mangels tatsächlicher Frei-
willigkeit die Verarbeitung personenbezogener Daten
nicht auf Basis der Einwilligung erfolgen darf“, zitiert
der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die er-
wähnte Artikel-29-Stellungnahme.
Einigkeit herrscht – auf dem Papier zumindest – zwi-
schen allen Fraktionen darüber, dass der Umfang der so-
genannten delegierten Rechtsakte drastisch beschränkt
werden muss, das heißt, dass die Ermächtigungen der
Kommission zu einer Vielzahl von Regelungen, die ei-
ner Rechtsverordnung hierzulande gleichkommen, sol-
len, wie das die Konferenz der Datenschutzbeauftragten
von Bund und Ländern schon länger fordert, auf das
„unbedingt erforderliche Maß“ zurückgefahren werden.
Das heißt, dass alle für den Grundrechtsschutz „wesent-
lichen Regelungen“ in der Verordnung selbst konkret
ausgeführt oder in den Mitgliedstaaten durch Gesetz be-
stimmt werden müssen.
Dass Koalitionsfraktionen und Bundesregierung sol-
che Anmaßungen der Kommission zum Anlass nehmen,
besonders lautstark aufzutreten, entbehrt nicht ganz der
Ironie – denn das sind Folgen undemokratischer Rege-
lungen im Vertrag von Lissabon, den sie gerade in die-
sem Sinne ja so haben wollten.
Wir bleiben also bei dem Motto des obersten EU-Da-
tenschützers Peter Hustinx, das schon ganz am Anfang
der Diskussionen stand, dass diese Verordnung nämlich
„ein kleiner Schritt für Deutschland, aber ein großer für
Europa“ ist.
Wie groß der Spielraum für wirksame Verbesserun-
gen tatsächlich ist, bleibt abzuwarten, und Skepsis ist
durchaus angebracht. Das darf aber nicht zum Zerreden
und „Spiel auf Zeit“ bei einem dringend notwendigen
europäischen Projekt werden, das es diese Grundverord-
nung trotz allem immer noch ist, vor allem aber, das sie
werden könnte. Wenn …!
Ein erster Schritt für die Stärkung des Datenschutzes
bei den weiteren Verhandlungen im Jahr 2013 wäre die
Unterstützung für die beiden Stellungnahmen der Oppo-
sition.
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Alle Äußerungen der Regierung und der schwarz-
gelben Koalition zum EU-Datenschutz-Reformprojekt
wirken wenig herzlich, wenig authentisch. Es ist Ihnen
ganz offensichtlich nicht so wichtig und schon gar kein
Herzensanliegen, wenn es um den Erhalt von Grund-
und Bürgerrechten, aber auch um die Zukunft des digita-
len Verbraucherschutzes geht.
Zu wenig hat die individuelle Freiheitsdimension
noch Heimat in Ihren Reihen, zu sehr haben sich bei Ih-
nen diejenigen kurzsichtigen Bedenkenträger aus Wirt-
schaft und Verwaltung breitgemacht, die das Einzelinte-
resse oder den Markt in den Vordergrund stellen, nicht
aber die Grundrechte und die Freiheiten der Bürgerinnen
und Bürger.
Dabei zählt die EU-Datenschutzreform zu den bedeu-
tendsten gesellschaftspolitischen Projekten unserer Zeit.
Die Wirtschaft hat das längst verstanden und läuft mit
einer wahren Armada von Anwälten und Verbänden ge-
gen einzelne, vermeintlich belastende Bestimmungen
Sturm.
Die Reform soll eine Antwort liefern auf die zuneh-
mend ubiquitäre Präsenz digitaler Medien. IT-Technolo-
gie verschiebt, manchmal kaum wahrnehmbar, manch-
mal überdeutlich, die bestehenden Grenzen der Privatheit
und die damit verbundenen Erwartungen der Bürgerinnen
und Bürger. Im schlimmsten Fall droht dann auf staatli-
cher Seite der technisch problemlos realisierbare Über-
wachungsstaat.
Auf privatwirtschaftlicher Seite, die sich davon aus
vielerlei Gründen nicht mehr klar trennen lässt, droht
Manipulation bis hin zum strafbaren Datenmissbrauch,
aber auch Willkür, Prangerlogik und Stigmatisierung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26499
(A) (C)
(D)(B)
Alle modernen Industriestaaten sind sich dieser quer
zu ihren Werten und Grundrechtsidealen liegenden Am-
bivalenz moderner Datenverarbeitung längst bewusst.
Der Neujustierung des privaten Datenschutzrechts im
EU-Raum kommt im globalisierten Weltmarkt eine welt-
weite Bedeutung zu. Hätte die Bundesregierung diese
Zusammenhänge erkannt, hätte sie weitaus früher re-
agiert. Es ist deshalb nicht eben überzeugend, wenn Sie,
verehrte Koalitionsabgeordnete, in Ihrem Antrag schrei-
ben, „sie wünschten sich eine breite und öffentliche Dis-
kussion.“
Die ersten Konsultationsverfahren der EU-Kommis-
sion zur Datenschutzreform fanden bereits vor vier Jah-
ren statt. Weder die damalige noch die heutige Regierung
hat sich bemüßigt, etwa Stellungnahmen abzugeben. Dies
war der erste und zentrale Fehler, dessen Folgen derzeit
leider alle EU-Mitgliedstaaten auszubaden haben.
Sie müssen nun das späte Erkennen der Bedeutung
des Themas durch die Bundesrepublik – vormals füh-
rend im Bereich des Datenschutzes – ertragen, das nach
wie vor und ohne Rücksicht auf das angesichts der knap-
pen Zeit mögliche Scheitern des Gesamtprozesses im
Rat weiterhin Grundsatzfragen zu klären wünscht. Das
könnte am Ende auch die europäische Wirtschaft teuer
zu stehen kommen. Denn für diese wurde das Reformpa-
ket maßgeblich mitgestrickt. Gerade die strenge Form
der Verordnung belegt den Harmonisierungswillen und
damit das Ziel des aus Wirtschaftssicht so wichtigen Le-
vel Playing Field.
Interessant finde ich hier, dass der Antrag der Koali-
tionsparteien samt seiner uneingeschränkten Anerken-
nung des gewählten Rechtsinstruments in offenem
Widerspruch zur Verhandlungsposition der Bundesregie-
rung steht, die nach wie vor keine Festlegung in diesem
Punkte wünscht.
Hinsichtlich der insbesondere von Deutschland be-
triebenen Forderung nach einer pauschalen Heraus-
nahme des öffentlichen Bereiches aus der Verordnung
bleibt schleierhaft, weshalb sich die EU in dieser Frage
so pauschal zurückhalten sollte. Wir teilen ja Ihre Be-
denken hinsichtlich einzelner Teilbereiche wie etwa dem
Melderecht, dem Sozial- oder Medizindatenschutz und
wollen das für diesen Bereich zum Teil etablierte hohe
bereichsspezifische Niveau erhalten. Doch eine völlige
Herausnahme würde einen Rückschritt hinter die Richt-
linie 95/46 bedeuten, für den es einfach keinen sachli-
chen Grund gibt.
Der heikelste der übergreifenden Diskussionspunkte,
bei denen die Bundesregierung „erheblichen Erörte-
rungsbedarf auch in grundsätzlicher Hinsicht“ sieht, be-
trifft aber die auch im Antrag der Koalition erneut aufge-
stellte Forderung nach einer stärker risikoangepassten,
abgestuften Regelung der Datenverarbeitung. Dabei
wurde auch das unglückliche Wort von der „Bagatellda-
tenverarbeitung“ reanimiert, und es wurde von einigen
Sachverständigen der Koalition immer und immer wie-
der gegen den ach so bürokratischen sogenannten Ver-
botsgrundsatz gewettert.
Diese Debatten haben dem Datenschutz erheblich ge-
schadet, sie sind weit von der Realität entfernt und dien-
ten ersichtlich allein der Stimmungsmache. Bereits heute
sieht das Bundesdatenschutzgesetz durch seinen in meh-
rerlei Hinsicht hochproblematischen und auch ärgerli-
chen § 28 ein breites Feld an Legitimationen für Daten-
verarbeitungen vor. Die Realität des Datenschutzes ist
damit nicht der in § 4 BDSG niedergelegte Erlaubnisvor-
behalt, sondern die unbestimmte und uferlose Rechtferti-
gung über die Erlaubnistatbestände des § 28.
Schon diese Realität ist mehr als unbefriedigend. Sie
führt zu den berechtigten Forderungen nach einer Re-
form des Bundesdatenschutzgesetzes, die ja auch die
Koalition noch in ihrer Koalitionsvereinbarung stehen
hat, um in den letzten drei Jahren in diesem Bereich gar
nichts zu tun.
Noch schwerer wiegt aber, was unter anderem beim
Deutschen Juristentag und durch den von ihm beauftrag-
ten Professor Spindler zu den Forderungen nach Ab-
schaffung des Verbotsgrundsatzes vorgetragen wurde:
Wer am Erlaubnisvorbehalt rütteln will, muss sagen, was
angesichts der uferlosen Freigabe von Datenverarbeitun-
gen ex post an Absicherungen, zum Beispiel Sanktionen,
kommen soll.
Und genau hier schweigen alle Papiere der Bundesre-
gierung besonders auffällig, weil man die damit verbun-
dene Diskussion mit der Wirtschaft offenbar scheut wie
der Teufel das Weihwasser.
Und auch der heutige Antrag der Koalition geht hier
genau in die entgegengesetzte Richtung: Anstatt die Ef-
fektivierung des unter Druck geratenen Datenschutzes
im Privatrecht durch entsprechende zivilrechtliche In-
strumente zu suchen, wird gegen die Verbandsklage vo-
tiert – von Haftungsregeln, Sanktionen oder gar Gewinn-
abschöpfungsansprüchen wird gar nicht gesprochen.
Erlauben Sie mir nun noch einige wenige Kommen-
tare zum Antrag der Koalition und dem darin aufgestell-
ten Forderungskatalog.
Schon Ihrer Ziffer 2 können wir nicht ohne Weiteres
beipflichten. Selbstverständlich wünschen auch wir eine
sachgerechte Differenzierung zwischen dem öffentlichen
und nichtöffentlichen Bereich des Datenschutzes. Aber
diese Differenzierung ist nicht allein und ausschließlich
auf die Verfassungslage zurückzuführen. Schon gar nicht
stimmen wir mit der pauschalisierenden Sichtweise
überein, wonach sich in Datenschutzfragen des nichtöf-
fentlichen Bereiches stets kollidierende Grundrechte ge-
genüberstehen. So einfach ist es denn doch nicht.
Denn immerhin bedürfte es dazu klarer Linien, wie
etwa aus einem Art. 14 oder auch dem vielzitierten
Art. 12 Grundgesetz die Rechtfertigung einer konkreten
Verarbeitung personenbezogener Daten hergeleitet wer-
den soll. Dazu liegt aber kaum Material vor, weil eben
das eine nicht zwingend aus dem anderen folgt!
Um so deutlicher hingegen sind die Konturen der
Geltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbe-
stimmung auch im Bereich der Privatwirtschaft.
26500 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
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Nur ein Beispiel: Es war das Bundesverfassungsge-
richt, das unter Verweis auf die Drittwirkung der Grund-
rechte im Privatrecht und das erhebliche Ungleichge-
wicht zwischen den Vertragsparteien die Formularpraxis
der Versicherungswirtschaft zur Schweigepflichtentbin-
dung für unzulässig erklärte.
Einer Reihe von Ziffern Ihres Antrages scheint man
zustimmen zu können. Doch es bleibt bei Ihnen wie auch
bei der Positionierung der Bundesregierung der Ein-
druck, dass man sich letztlich mit allgemeinen Formeln
um eine konkrete Positionierung herumdrücken möchte.
Man bleibt so unkonkret wie an vielen Stellen der so kri-
tisierte Text der Kommission. Das ist leider nicht genug,
nicht angesichts einer Debatte von dieser Dimension.
Der Entwurf der Kommission für eine Datenschutz-
Grundverordnung ist stark verbesserungsbedürftig. Das
ist so. Das leugnet doch auch niemand. Doch sowohl
hinsichtlich der „Delegated Acts“ als auch hinsichtlich
der bizarren Selbstermächtigung für Letztentscheidun-
gen hat die Kommission längst Gesprächsbereitschaft si-
gnalisiert. Was uns allen viel mehr Sorgen machen
sollte, ist die Frage, ob der Entwurf an den für die Mo-
dernisierung entscheidenden Stellen die hinreichende
Präzision und Entschiedenheit aufbringen wird: Gelingt
es uns beispielsweise, einen starken und verbindlichen
präventiven Technikansatz im Gesetz zu verankern?
Kommt das Gütesiegel als europäische Vorgabe und
weiches Steuerungsinstrument? Kommt ein weites Ver-
bandsklagerecht und wird es einen hinreichend effekti-
ven Sanktionsrahmen für die Aufsichtsbehörden geben?
Hier wie auch bei einigen anderen Punkten braucht es
endlich mehr Klarheit und Bestimmtheit. Ansonsten
würde dem Reformansatz das nötige Profil fehlen, des-
sen es bedarf, um die veränderte IT-Wirklichkeit im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Auch
wir Grünen werden erst am Ende der Verhandlungen in
Brüssel entscheiden können, ob wir es in der Summe mit
einer zufriedenstellenden, also zustimmungswürdigen
Reform zu tun haben. Bis dahin werden wir konstruktiv
an ihrem guten Gelingen mitwirken.
Anlage 18
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts zu dem Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates
zum Europäischen Hilfsfonds für die am
stärksten von Armut betroffenen Personen
– KOM(2012) 617 end.; Ratsdok. 15865/12 –
hier: Stellungnahme gemäß Protokoll Nr. 2 zum
Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsi-
diaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung)
(Zusatztagesordnungspunkt 7)
Max Straubinger (CDU/CSU): Im Rahmen der
Europa-2020-Stratgie hat sich die Europäische Union
das Ziel gesetzt, die Anzahl der in Armut lebenden oder
von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Perso-
nen bis 2020 um mindestens 20 Millionen zu senken.
Deutschland erfüllt seine nationalen und europäischen
Verpflichtungen und setzt die EU-2020-Kernziele um.
Wir leisten einen außerordentlichen Beitrag für mehr
Stabilität, Wachstum und Beschäftigung in Europa. An-
gesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise halte ich es für
legitim, dass auf europäischer Ebene Überlegungen an-
gestellt werden, wie Armut und soziale Ausgrenzung
nachhaltig bekämpft werden können.
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für
eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
von Armut betroffenen Personen“ wird diesem Ansinnen
aber nicht Rechnung getragen. Bei dem Vorschlag geht
es im Kern um die Weiterführung des bisherigen
EU-Nahrungsmittelprogramms „Abgabe von Nahrungs-
mitteln aus Interventionsbeständen an Bedürftige in der
Gemeinschaft“. Das Programm wurde 1987 von der
Europäischen Gemeinschaft ins Leben gerufen und wird
Ende 2013 auslaufen. Deutschland hat seit 1989 keinen
Gebrauch mehr von dem Programm gemacht.
Aus meiner Sicht bestehen erhebliche Subsidiaritäts-
bedenken gegen den Vorschlag der Europäischen Kom-
mission. Die Gewährung von sozialen Hilfen ist grund-
sätzlich Sache der Mitgliedstaaten und kann von den
Mitgliedstaaten effektiver und erfolgreicher betrieben
werden. Nur der einzelne Mitgliedstaat kann am jeweils
eigenen System ansetzen und Maßnahmen einführen, die
individuell passend sind. Eine EU-Bedürftigenhilfe ist
systemfremd, verwaltungsaufwendig und kontrollinten-
siv.
Die Aussage der Kommission, dass angesichts des
Ausmaßes der Armut und sozialen Ausgrenzung in der
Union und der inakzeptablen Unterschiede Maßnahmen
auf EU-Ebene notwendig seien, trägt mit Blick auf das
Subsidiaritätsprinzip nicht. Ungleiche Verhältnisse allein
führen nicht zu einem europäischen Mehrwert. Auch die
Tatsache, dass der Hilfsfonds von der EU finanziert wer-
den soll und von den Mitgliedstaaten nur zu einem gerin-
gen Anteil kofinanziert werden muss, ändert an dieser
Einschätzung nichts. Denn Finanzmittel erzeugen nicht
schon aufgrund der Tatsache, dass sie aus dem EU-
Haushalt stammen, einen europäischen Mehrwert.
Zudem habe ich erhebliche Zweifel an der Rechts-
grundlage für den Vorschlag der Europäischen Kommis-
sion. Der Hilfsfonds ist zur Armutsbekämpfung weder
geeignet noch erforderlich im Sinn von Art. 175 Abs. 3
AEUV, weil er ausschließlich punktuelle materielle Hilfe
in Form von Nahrungsmitteln oder grundlegenden Kon-
sumgütern leisten soll. Um Menschen tatsächlich aus der
Armut zu befreien, sind jedoch nachhaltige Maßnahmen
erforderlich, wie sie insbesondere über den Europäi-
schen Sozialfonds erfolgen.
Vor diesem Hintergrund lehne ich den Vorstoß der
Europäischen Kommission ab. Auch die Bundesregie-
rung steht dem Vorschlag ablehnend gegenüber. Der
Bundesrat wird in seiner morgigen Sitzung ebenfalls
eine kritische Stellungnahme abgeben. Ich hoffe, dass
die für eine Subsidiaritätsrüge erforderliche Stimmen-
zahl der nationalen Parlamente zusammenkommt. Der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26501
(A) (C)
(D)(B)
Deutsche Bundestag leistet heute mit seiner Stellung-
nahme vom 11. Dezember 2012 seinen Beitrag dazu.
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Die Euro-
päische Kommission hat im Oktober dieses Jahres einen
Verordnungsvorschlag vorgelegt. Die Kommission will
einen neuen Hilfsfonds auf europäischer Ebene einrich-
ten, der die am stärksten von Armut betroffenen Perso-
nen mit Nahrungsmitteln und anderen Konsumgütern
unterstützen soll. Damit soll das bisherige Nahrungsmit-
telprogramm der Europäischen Union fortgeführt wer-
den, das 1987 von der Europäischen Gemeinschaft ins
Leben gerufen wurde. Mithilfe dieses agrarpolitischen
Programms wurden anfangs Nahrungsmittel aus soge-
nannten Interventionsbeständen an Bedürftige in der EU
verteilt. Die damals für die Verteilung bestimmten Le-
bensmittel durften ausschließlich aus landwirtschaft-
lichen Überschussbeständen – auch als „Milchseen“ und
„Butterberge“ bekannt – bezogen werden. Im Zuge der
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden diese
Überschüsse allerdings Schritt für Schritt abgebaut.
Um dennoch weiterhin Nahrungsmittel an Bedürftige
verteilen zu können, ging man dazu über, diese am
Markt käuflich zu erwerben. Nachdem nun der Europäi-
sche Gerichtshof im April letzten Jahres diese Markt-
käufe für unzulässig erklärt hat und weil darüber hinaus
für das Jahr 2013 voraussichtlich gar keine Interven-
tionsbestände mehr verfügbar sein werden, startete die
Kommission den Versuch, eine neue rechtliche Grund-
lage für ihre Bedürftigenhilfe zu schaffen. Dies erscheint
auf den ersten Blick auch begrüßenswert. Menschen, die
in Armut leben oder davon bedroht sind, brauchen Un-
terstützung. Daran gibt es über alle Länder- und Partei-
engrenzen hinweg keinen Zweifel. In Bezug auf die
Frage, wie diese Unterstützung konkret aussehen kann,
gibt es klare Zuständigkeiten, die die EU-Kommission
achten sollte.
Moderne Sozialpolitik bedeutet, von Armut betrof-
fene Menschen durch strukturelle Hilfen zu unterstützen,
die auf Prävention und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.
Abhängigkeiten, die durch das bisherige Nahrungsmit-
telhilfeprogramm geschaffen wurden, müssen abgebaut
werden. Almosenpolitik statt Sozialpolitik mit ausrei-
chender finanzieller und sozialer Sicherung wäre ein
Rückschritt in Zeiten, die wir in Europa doch längst für
überwunden hielten. Die Politik der Europäischen Kom-
mission, so sehr ich diese grundsätzlich in weiten Teilen
schätze, setzt in diesem konkreten Fall an der falschen
Stelle an. Was wir hier brauchen ist eine solide Sozial-
politik, aber nicht die Verteilung von Almosen. Und zum
anderen liegt die Kompetenz im Bereich der sozialen Si-
cherung bei den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union.
Solange sozialpolitische Maßnahmen auf der Ebene
der Europäischen Union nicht besser umgesetzt werden
können als auf nationaler Ebene, liegt die Zuständigkeit
bei den EU-Mitgliedstaaten, und einen entsprechenden
Nachweis kann die Kommission an dieser Stelle nicht
erbringen. Die Bedürftigenhilfe ist im politischen Ord-
nungssystem der EU systemfremd, wohingegen diese
Hilfe nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Recht der
Mitgliedstaaten darstellt. Die EU-Mitgliedstaaten allein
sind in der Lage, Maßnahmen und spezielle Programme
für Bedürftige aufzustellen, die in das jeweilige natio-
nale Rechtssystem eingepasst und mit anderen sozial-
politischen Instrumenten und Hilfesystemen abgestimmt
sind. Darüber hinaus kann auf nationaler oder sogar re-
gionaler und kommunaler Ebene bedeutend schneller
und effizienter auf wirtschaftliche Veränderungen re-
agiert werden. Der Apparat der Europäischen Union ist
in dieser Hinsicht verständlicherweise träger. Wir sehen
somit den Kommissionsvorschlag in seiner aktuellen
Form als unvereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip an.
Ebenso fragwürdig stellt sich der Vorstoß der Kom-
mission vor dem Hintergrund der Frage des Verwal-
tungs- und des finanziellen Aufwands dar. Um den
Hilfsfonds einzurichten, wäre ein völlig neues Verwal-
tungs- und Kontrollsystem erforderlich. Dies bedeutet
natürlich personellen und finanziellen Mehraufwand.
Das allein wäre schon bedenkenswert. Nun kommt aber
noch hinzu, dass die hierfür benötigten Mittel zum größ-
ten Teil aus dem Bereich der Kohäsionspolitik, genauer
gesagt aus dem Budget des Europäischen Sozialfonds,
ESF, abgezweigt werden sollen. Wie wir alle wissen,
werden mit den Mitteln des ESF unzählige Projekte auf
verschiedenen Ebenen gefördert. Wenn man von einem
Erfolgsmodell sprechen kann, dann sicherlich im Falle
des ESF-Programms. Seit über 50 Jahren werden Men-
schen unter dem Dach des ESF gefördert, insbesondere
zur Integration auf dem Arbeitsmarkt, aber auch zur Ver-
meidung und Bekämpfung von Armut und zur Förderung
der sozialen Integration. Davon profitieren Arbeitslose,
Auszubildende, behinderte Menschen, Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer, Gründerinnen und Gründer in
Deutschland und Europa. Der Europäische Sozialfonds
hat sich im Laufe der Zeit zu dem zentralen arbeits-
marktpolitischen Förderinstrument in der Europäischen
Union entwickelt. Um die Ziele der Europäischen Be-
schäftigungsstrategie – Vollbeschäftigung, Arbeitsplatz-
qualität und -produktivität sowie sozialer Zusammen-
halt – zu erreichen, sind wir auch auf den Fortbestand
des ESF angewiesen. Wenn man nun ausgerechnet aus
diesem Fonds Mittel entnimmt, also die Mittel des ESF
kürzt, dann muss man sich die Sinnfrage stellen lassen.
Außerdem hätte dies zur Konsequenz, dass der neue
Hilfsfonds und das ESF-Programm in Konkurrenz zu-
einander treten würden. Anstatt Mittel und Kräfte an be-
währter Stelle zu bündeln, würde man dieses Modell
schwächen und ein zusätzliches Modell mit erhöhtem
Kostenaufwand als Parallelkonzept schaffen. Unter Kos-
ten-Nutzen-Gesichtspunkten würden wir also mit dem
Kommissionsvorschlag ebenfalls schlecht fahren.
Wägt man also ab, welches Ziel mit den hier vorge-
schlagenen Mitteln und unter Einsatz eines enormen
Verwaltungs- und Kontrollaufwandes verfolgt wird, aber
zu wessen Lasten dieser Fonds konzipiert ist, kann man
doch nur zu einem Schluss kommen: Die Relationen und
damit die Verhältnismäßigkeit sind bei dem Verord-
nungsvorschlag leider nicht gewahrt.
26502 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
(A) (C)
(D)(B)
Auch wir in der Union verfolgen selbstverständlich
den Anstieg der Zahl der von Armut bedrohten Personen
in der Europäischen Union mit großer Sorge. Die Wirt-
schafts- und Finanzkrise hat deutliche Spuren in vielen
Ländern hinterlassen. Aber gerade Deutschland hat unter
der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel
durch eine kluge Wirtschafts- und Sozialpolitik viel dazu
beigetragen, diese Folgen abzumildern und den Men-
schen in unserem Land, die davon betroffen waren, eine
neue Perspektive zu bieten. Die christlich-liberale Koali-
tion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass dieje-
nigen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, nicht allein
gelassen werden.
Auch mit Blick auf das in der Europa-2020-Strategie
gesetzte Ziel, den Anteil der Menschen unterhalb der je-
weiligen nationalen Armutsgrenze bis zum Jahr 2020 um
25 Prozent zu verringern, ist es uns ein großes Anliegen,
möglichst viele Menschen aus der Armut herauszuholen
und in Beschäftigung zu bringen. Dafür bedarf es aber,
wie eben dargelegt, nachhaltiger und maßgeschneiderter
Maßnahmen. Mit dem Vorschlag der Europäischen
Kommission zur Errichtung des neuen Hilfsfonds kom-
men wir den selbst gesteckten Zielen nicht näher. Daher
spreche ich mich gegen diese Initiative aus und hoffe,
dass der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit unse-
ren Antrag unterstützt.
Anton Schaaf (SPD): Mit Ihrem Vorhaben, ein Ver-
fahren der Subsidiaritätsrüge anzustreben, setzen Sie die
Spur der Verwüstung fort, die Sie bisher in der Behand-
lung von Menschen in Armut gegangen sind. Ein wenig
wird noch rumgeeiert, dass Sie das Ziel durchaus richtig
finden, Menschen zu unterstützen, die von gravierender
materieller Armut betroffen oder bedroht sind. Aber wie
immer folgen den Worten keine Taten. Die Wirtschafts-
krise ist mal wieder schuld, dass sich nichts machen
lässt.
Man kann sicherlich über wirksame Mittel der Ar-
mutsbekämpfung streiten, aber ausgerechnet an dieser
Stelle eine Rüge wegen Subsidiarität zu fordern, zeigt,
dass diese Bundesregierung Europa nur als Wirtschafts-
gemeinschaft und nicht als soziale Union sieht; dies
wurde auch in der Debatte um die Renten-und Pensions-
fonds sehr deutlich. Bedürftige Banken erhalten alle er-
denkliche Hilfe, bedürftige Menschen eben nicht. Sie
führen mit Ihrer restriktiven Politik immer mehr Men-
schen in die Bedürftigkeit, sperren sich aber gegen di-
rekte Hilfen für von Armut betroffene Menschen. Das
hat schon Ihr Umgang mit dem 4. Armuts- und Reich-
tumsbericht deutlich gemacht, wo Sie die Armut in
Deutschland mit dem Radiergummi bekämpfen, indem
Sie einfach ganze Kapitel des Berichtes verschwinden
lassen.
Anstatt nach dem Europäischen Jahr gegen Armut
und soziale Ausgrenzung endlich neue Wege der Ar-
mutsbekämpfung zu beschreiten, treten wir in Deutsch-
land in eine armselige Debatte ein, dass die akute Hilfe
für Bedürftige zu hohen Bürokratieaufwand bedeuten
würde. Da fallen mir ganz andere Bereiche an, wo dies
nicht problematisiert wird.
Ich teile die Kritik, dass dieses Programm keine struk-
turelle Armutsbekämpfung bedeutet, an dieser Stelle be-
haupte ich ganz einfach: das eine tun, das andere nicht
lassen, und zwar direkte Hilfe für Bedürftige und Zei-
chen setzen gegen Lebensmittelverschwendung. Essen
für Menschen und nicht Nahrungsreste für die Biogas-
anlagen und Energiewirtschaft!
Wir lehnen ihr Ansinnen der Subsidiaritätsrüge ab!
Besonders interessant ist, dass Sie das vor der Frank-
reichwahl auch noch getan haben. Nun aber, Frau
Merkel, mit einem Präsident Hollande sehen Sie sich
nicht mehr verpflichtet. Ihr Handeln ist für die deutsch-
französische Freundschaft eine Belastung.
Worum geht es eigentlich im Kern der Sache? Das
bisherige Programm für direkte Lebensmittelhilfe aus
dem Agrarbereich wird 2013 beendet, weil Agrarmittel
nicht sozialen Zwecken dienen sollten. Es wurde aus
dem Gedanken der Lebensmittelüberproduktion in Eu-
ropa geschaffen (zum Beispiel Milchseen, Obst- und Ge-
müsehalden, Butterberge). Man sieht aber den Bedarf.
Daher sollte es in den Sozialbereich überführt werden.
Der vorgeschlagene EU-Hilfsfonds dient der Verwirk-
lichung des Ziels der Europa-2020-Strategie, die Zahl
der in Armut lebenden oder von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedrohten Personen bis 2020 um mindes-
tens 20 Millionen zu verringern. Konkret sollen Nah-
rungsmangel, Obdachlosigkeit und materielle Kinderar-
mut bekämpft werden. Nach Angaben der Kommission
will man mit dem zusätzlichen Instrument bestehende
Kohäsionsinstrumente, insbesondere den Europäischen
Sozialfonds (ESF), ergänzen.
Der neue Hilfsfonds beruht nicht mehr – wie das lau-
fende EU-Nahrungsmittelhilfeprogramm – auf der Ver-
teilung von vorhandenen Überschüssen aus landwirt-
schaftlicher Produktion, sondern nunmehr auf der
Verteilung von zur Sicherung einer materiellen Grund-
ausstattung benötigten Waren jeglicher Art (zum Bei-
spiel auch Kleidung). Als Partnerorganisationen sollen
öffentliche Stellen oder gemeinnützige Organisationen
(wie zum Beispiel Verbände und Tafeln) von der Förde-
rung profitieren. Vorgesehen ist auch, dass eventuell vor-
handene EU-Interventionsbestände unter bestimmten
Bedingungen auch zukünftig den Bedürftigen im Rah-
men des Programms zur Verfügung gestellt werden kön-
nen.
Die Kommission begründet die Erforderlichkeit des
vorgeschlagenen EU-Hilfsfonds mit der hohen Zahl der
Unionsbürger, die armutsgefährdet oder von sozialer
Ausgrenzung bedroht sind. Im Rahmen des EU-Hilfs-
fonds könnten nach Vorstellungen der Kommission die
Mitgliedstaaten Unterstützung für ihre nationalen Pro-
gramme beantragen und über Partnerorganisationen Hil-
fen an Bedürftige leisten.
Diese Initiative zu verhindern, ist darüber hinaus noch
unsäglich arrogant, weil andere EU-Länder nicht über
ein so tragfähiges System von Transfer- und Sozialleis-
tungen verfügen wie Deutschland. Auch darüber sollten
Sie nachdenken.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26503
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Wir als Sozialdemokraten haben uns immer dafür
stark gemacht, in Europa den sozialen Zusammenhalt zu
fördern. Wir wollen eine harmonische Entwicklung der
Union als Ganzes, wollen den Rückstand der am stärks-
ten benachteiligten Gebiete verringern, einen Beitrag zur
Verbesserung der sozialen Bedingungen leisten, indem
Grundbedürfnisse besonders bedürftiger Menschen er-
füllt werden. Was kann man eigentlich dagegen haben?
Ich sage es ihnen: Ihnen sind die inakzeptablen Unter-
schiede der einzelnen Mitgliedstaaten schlichtweg egal.
Ich teile durchaus die Auffassung, dass Armut auf na-
tionaler, teilweise sogar auf lokaler Ebene besser be-
kämpft werden kann als auf europäischer Ebene, weil
die Ursachen dieses Problems in den einzelnen Regionen
sehr unterschiedlich sind.
Aber die europäische Hilfe kann als zusätzliche Kom-
ponente ergänzt werden, weil wir damit zugleich zwei
Fliegen mit einer Klappe schlagen. Ich sage Ihnen auch
warum: Es geht nämlich nicht nur darum, dass Bedürf-
tige nicht mehr hungern sollen. In Europa werden jedes
Jahr rund 89 Millionen Tonnen Lebensmittel verschwen-
det. Dementsprechend haben die europäischen Institutio-
nen der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung
hohe Priorität eingeräumt. Das Europäische Parlament
hat sofortige gemeinschaftliche Maßnahmen zur Halbie-
rung der Lebensmittelverschwendung bis 2025 vorgese-
hen. Zur Erreichung dieser ehrgeizigen Ziele sind koor-
dinierte Bemühungen des gesamten Lebensmittelsektors
erforderlich.
Vielleicht sollten Sie im Kabinett mal nicht nur mit
Herrn Minister Rösler, sondern auch mit Ihrer Verbrau-
cherministerin Aigner sprechen; die kennt sich da ganz
gut aus.
Es ist im Artikel 191 und 192 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union sogar geregelt,
dass sie sich auf die Erhaltung, den Schutz und die Ver-
besserung der Qualität der Gesundheit des Menschen
und der Umwelt beziehen soll.
Es gibt zahlreiche Studien, wie durch mehr Effizienz
und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt der weltwei-
ten Verschwendung von Lebensmitteln begegnet werden
kann.
Es ist möglich, etwas zu tun, damit Lebensmittel nicht
zu Abfall werden und Bedürftigen geholfen wird – aber
Sie wollen nichts davon wissen.
Lebensmittelverschwendung betrifft aber nicht nur
ethische, wirtschaftliche, soziale Fragen und die Ernäh-
rung und Gesundheit, auch die Umwelt leidet unter weg-
geworfenen Lebensmittelbergen, die in erheblichem
Maße zur Erderwärmung beitragen. Aus Lebensmittel-
abfällen entsteht bekanntlich Methan, dessen Wirkung
als Treibhausgas allen hinreichend bekannt sein müsste.
So, wie diese Bundesregierung handelt, funktioniert
Nachhaltigkeit nicht.
Aber es war schon immer Sache der Sozialdemokra-
ten, die Förderung eines Denkens und Handelns in Wis-
senschaft und Gesellschaft, die an den Grundsätzen der
Nachhaltigkeit und der Solidarität ausgerichtet werden,
zu stärken. Wir sehen, dass in der Ernährungssicherheit
ein grundlegendes Menschenrecht gewahrt wird. Wir
wollen, dass gesunde, ausreichende, angemessene und
nahrhafte Lebensmittel verfügbar und zugänglich sind;
dies auch für die ärmsten Bevölkerungsschichten. Des-
wegen räumen wir der geplanten Hilfe auch Vorrang ge-
genüber einer kritischen Betrachtung ein. Für uns hat die
Armutsbekämpfung mit vielseitigen Mitteln Priorität.
Nur mit einer koordinierten Strategie auf europäischer
und nationaler Ebene können Effizienz der Lebensmit-
telversorgung und das ehrgeizige Ziel, die Lebensmittel-
abfälle bis 2025 zu halbieren, erreicht werden, dies mit
kluger Verteilung und einer Würdigung der Verbände
und Institutionen, die dies bereits ehrenamtlich mit
Spendenaufkommen tun – wie die Wohlfahrtsverbände
und Tafeln in Deutschland. Aber auch in Österreich, Dä-
nemark, Italien, Spanien und Großbritannien gibt es
akute Direkthilfe.
Wirklich erfolgreich wären wir, wenn die Arbeit der
oben Genannten überflüssig wäre. Dieses Ziel werden
wir in der nahen Zukunft aber wohl nicht erreichen. Die
Politik der Bundesregierung mit der Duldung prekärer
Arbeit, der Verweigerung eines Mindestlohns und ihrer
Haltung gegenüber Mini-Jobs hat dafür gesorgt, dass die
Anzahl bedürftiger Menschen in Deutschland gewach-
sen ist. Ebenso ist die Zahl derer, die vom wirtschaftli-
chen Aufschwung und vom Predigen von Lebensleis-
tung in Ihren Rentenvorstellungen nie profitieren
werden, gestiegen.
Ich möchte enden mit den Worten von George
Bernard Shaw, der gesagt hat: „Das größte Übel, das wir
unseren Mitmenschen antun können, ist nicht, sie zu has-
sen, sondern, ihnen gegenüber gleichgültig zu sein.“
Pascal Kober (FDP): Mit dem vorliegenden Antrag
möchten FDP und CDU/CSU eine Subsidiaritätsrüge ge-
gen den Kommissionsvorschlag zum Europäischen Hilfs-
fonds erheben.
Durch den Vertrag von Lissabon ist es die Aufgabe
der nationalen Parlamente, also auch des Deutschen
Bundestages, darauf zu achten, dass der Grundsatz der
Subsidiarität von europäischer Ebene beachtet wird.
Dort heißt es:
„Die nationalen Parlamente tragen aktiv zur guten Ar-
beitsweise der Union bei, indem sie dafür sorgen, dass
der Grundsatz der Subsidiarität gemäß den in dem Proto-
koll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiari-
tät und der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Verfahren
beachtet wird.“
Genau von diesem Recht werden wir heute Gebrauch
machen, da der Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht.
Der vorgeschlagene Fonds soll der Verwirklichung des
Ziels der Europa-2020-Strategie dienen. Konkret ist vor-
gesehen, dass Nahrungsmangel, Obdachlosigkeit und
materielle Kinderarmut bekämpft werden sollen. Hierfür
sollen Mittel aus dem Budget des Europäischen Sozial-
fonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro entnommen und
dem neuen Hilfsfonds zur Verfügung gestellt werden.
26504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012
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Geld, das für andere Projekte des Europäischen Sozial-
fonds fehlen wird. Geld, das im Übrigen nicht mehr der
demokratischen Kontrolle des Parlaments unterliegen
wird.
Auf der Ebene der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gibt
es bereits leistungsfähige Systeme der Daseinsfürsorge,
die die gleiche Aufgabe und Zielrichtung wie der neue
Europäische Hilfsfonds haben. Auf diese Leistungen be-
steht in den Mitgliedstaaten zudem ein Rechtsanspruch,
was bei den geplanten Leistungen des Hilfsfonds nicht
der Fall ist. Es geht bei diesen nur um einzelne punktu-
elle Unterstützung. Die Menschen können sich darauf
nicht berufen, und es dürfte eher Zufall sein, wer Hilfen
bekommt und wer nicht.
Die Sozialpolitik, insbesondere im Bereich der Da-
seinsfürsorge, obliegt eindeutig den Mitgliedstaaten und
nicht der Europäischen Union. Im Verordnungsentwurf
fehlt auch eine substanzielle Begründung, weshalb im
vorliegenden Fall die Sozialpolitik der EU besser geeig-
net sei als die der Mitgliedstaaten. Eine Begründung für
die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips fehlt sogar
vollkommen.
Wir stehen mit dieser Skepsis auf europäischer Ebene
nicht alleine. In der zuständigen Ratsarbeitsgruppe ha-
ben sich am 23. November 2012 auch Schweden, Groß-
britannien und Dänemark klar gegen den Fonds ausge-
sprochen. Ihre Bedenken geäußert haben zudem Öster-
reich, Luxemburg, die Niederlande, Tschechien, die Slo-
wakei, Polen und Ungarn.
Für uns als christlich-liberale Regierungskoalition ist
klar, dass Armut auf nationaler beziehungsweise auch
auf lokaler Ebene besser bekämpft werden kann als auf
europäischer Ebene, weil die Ursachen dieses Problems
in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich sind.
Hinzu kommen zudem zusätzliche Bürokratiekosten, die
anfallen würden, wenn man dem Vorschlag der Kom-
mission folgen würde. Ein neues Verwaltungs- und Kon-
trollsystem wäre mit einem erheblichen zusätzlichen
Kostenaufwand verbunden, den wir als unverhältnismä-
ßig erachten.
Diese Bundesregierung hat große Erfolge im Bereich
der Armutsbekämpfung erzielt, wie nicht zuletzt der
Rückgang der Kinderarmut sowie der Rückgang der
Langzeitarbeitslosigkeit zeigen. Wir sind in Deutschland
erfolgreich mit christlich-liberaler Politik, die auf
Wachstum setzt und so mehr Menschen in Beschäfti-
gung bringt.
Ich halte es auch für richtig, dass Nationalstaaten
beim Kampf gegen Armut zuständig sind. Daher werden
wir heute mit diesem Antrag ein klares Zeichen für die
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips setzen.
Jutta Krellmann (DIE LINKE): Der Vorschlag für
einen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betrof-
fenen Personen zeigt, wie dramatisch die sozialen
Verhältnisse in der Europäischen Union sind. Es gibt
massenhaft Probleme bei der Versorgung der Menschen
mit den notwendigsten Gütern: Nahrung, Wohnung,
Kleidung und Ausstattung von Kindern. Es ist ungeheu-
erlich, dass die Bundesregierung diesem Hilfsfond seine
Zustimmung verweigert.
Nach Ausführungen der EU-Kommission hatten
8,7 Prozent der europäischen Bevölkerung 2010 keinen
Zugang zu ausreichenden Mengen von Nahrungsmitteln.
Besorgniserregend ist, dass die Anzahl der betroffenen
Personen seit 2009 durch die Krise wieder ansteigt.
Knapp 6 Prozent der Kinder in der EU können sich keine
neue Kleidung leisten; 4,5 Prozent der Kinder besitzen
nicht einmal zwei Paar Schuhe in der richtigen Größe –
dies entspricht etwa 6 Millionen Kindern. Es ist ein Ar-
mutszeugnis für die nationalen Sozialstaaten, dass die
Europäische Union überhaupt eingreifen muss. Der-
artige Defizite dürften in einem Sozialstaat nicht vor-
kommen.
Für die Linke liegt der Fehler im System: Die zuneh-
mend kapitalistisch organisierte Verteilung der gesell-
schaftlich produzierten Güter und Dienste verschärft die
Armut in Europa. In der aktuellen sozialen Entwicklung
haben sich Armut und soziale Ausgrenzung jedoch nicht
verringert, sondern im Gegenteil verschärft. Die neolibe-
ralen Kürzungsprogramme für die südeuropäischen
Staaten hinterlassen massenhafte Armut.
Im Lichte dieser Krise ist der vorgeschlagene Fonds
leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Er erhält
2,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Jetzt den Hilfsfonds auch noch abzulehnen, bedeutete
die offene Verweigerung von europäischer Solidarität
zulasten der schwächsten Menschen in den ärmsten Län-
dern der EU.
Im Rahmen der Europa-2020-Strategie hat sich die
Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Per-
sonen, die in Armut leben oder von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedroht sind, um mindestens 20 Millionen
Personen zu senken. Die Bundesregierung hatte sich die-
sem Ziel angeschlossen. Aber Papier ist ja bekanntlich
geduldig.
Für die Linke geht der Hilfsfonds nicht weit genug:
Er ist nicht darauf angelegt, soziale Rechte von Einzel-
nen zu garantieren. Hier geht es um die Verteilung von
Hilfen, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht; es
handelt sich hier um die eigentlich überwundene Form
der Mildtätigkeit. Insofern ist der Vorschlag ein Beitrag
zur „Vertafelung“ der Sozialpolitik. Das kritisieren wir.
Gleichwohl macht die Dramatik der sozialen Lage
– die Daten sind genannt – politisches Handeln notwen-
dig. Der vorgeschlagene Hilfsfonds ist das Mindestmaß
an europäischer Solidarität, das geleistet werden sollte.
Es kann nicht sein, dass Sie als Abgeordnete in Ihren
Wahlkreisen die Tafeln begrüßen und etwas Ähnliches
den Menschen in Europa verweigern.
Für die Linke muss ein demokratisches und soziales
Europa auf sozialen Rechten basieren, und diese müssen
einklagbar sein. Insofern befürwortet die Linke, bei aller
Kritik an dem Instrument, den vorgeschlagenen Hilfs-
fonds und fordert die Bundesregierung zu einem entspre-
chenden Handeln auf europäischer Ebene auf. Die Einle-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 214. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Dezember 2012 26505
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gung eines Subsidiaritätsvorbehalts unterstützt die Linke
nicht.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der
europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut
betroffenen Personen wird von der Europäischen Kom-
mission als neues Instrument im Rahmen des mehrjähri-
gen Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020 vorge-
schlagen. Dafür sind 2,5 Milliarden Euro eingeplant, mit
denen extreme Formen von Armut und Ausgrenzung be-
kämpft werden sollen. Der neue Fonds soll auch dazu
beitragen, die Armutsreduktionsziele der Europa-2020-
Strategie zu erreichen. Hierfür ist ein Zukauf von zur Si-
cherung einer materiellen Grundausstattung benötigten
Waren jeglicher Art, zum Beispiel auch Kleidung, vor-
gesehen. Als Partnerorganisationen sollen öffentliche
Stellen oder gemeinnützige Organisationen, wie zum
Beispiel Tafeln, von der Förderung profitieren.
Bündnis 90/Die Grünen teilen zwar die grundsätzli-
che Kritik an direkten Nahrungsmittelhilfen. Aber nicht
einmal die wohlhabenden Staaten Europas können da-
rauf verzichten, wie das Beispiel der Tafeln in Deutsch-
land zeigt. Es wäre natürlich besser, diese mit sozial-
staatlicher Politik überflüssig zu machen. Aber solange
beispielsweise in Griechenland die Menschen nicht auf
eine funktionierende Sozialhilfe zurückgreifen können,
muss man ihnen auf anderem Wege, notfalls auch mit
Nahrungsmittelhilfe, helfen. Es ist allerdings fragwür-
dig, dass dies auf Kosten der über den Europäischen So-
zialfonds, ESF, geförderten Vorhaben geschehen soll.
Der Hilfsfonds muss vielmehr in den ESF integriert wer-
den.
Als gute Ideen in der Verordnung können der hohe
Fördersatz der EU von 85 Prozent, die Vorfinanzierung
mit EU-Mitteln und die Übertragung der Umsetzung auf
Nichtregierungsorganisationen angesehen werden. Ziel
der EU muss es grundsätzlich sein, den Mitgliedstaaten
zu helfen, Abhängigkeiten, die durch das Nahrungsmit-
telprogramm seit 1987 geschaffen wurden, abzubauen:
weg von direkter Essensverteilung, hin zu einer auf
strukturelle Hilfe und Prävention angelegten Unterstüt-
zung der Ärmsten in Europa.
Union und FDP wollen mit dem vorliegenden Antrag
eine Subsidiaritätsrüge erteilen. Die Argumente des An-
trages sind grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen,
wie auch die Information des Europareferats sowie die
Stellungnahme des Bundesrates zeigen. Die Erforder-
lichkeit des Hilfsfonds ist ebenso infrage zu stellen wie
die erfüllte bzw. nicht erfüllte Begründungspflicht der
Kommission. Es ist richtig, dass es den nationalen Parla-
menten nicht möglich war, sich mit Argumenten der
Kommission auseinanderzusetzen. Es ist auch richtig,
dass die Kompetenz im Bereich der Sicherung des Exis-
tenzminimums eindeutig den Mitgliedstaaten obliegt.
Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung können wir
dem Antrag insgesamt nicht zustimmen, da wir diese
Nothilfe in gewisser Weise als Teil der Förderung des
sozialen Zusammenhalts verstehen, die durchaus auf
EU-Ebene zu verorten ist. Hierfür aber einen eigenstän-
digen, wohl auch verwaltungsaufwendigen Fonds zu
installieren, halten wir, wie auch die grüne Europaparla-
mentsfraktion, für schädlich.
214. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 5 Regierungserklärung zum Europäischen Rat
TOP 6 Studienfinanzierung und -gebühren
TOP 46, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 47, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 4 Aktuelle Stunde zur geplanten Schließung bei Opel Bochum
TOP 7 Regelung des OTC-Derivate-Handels (EMIR)
TOP 8 Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen
TOP 9 Mietrecht
TOP 45, ZP 5 Fracking in Deutschland
TOP 11 Bundeswehreinsatz (Operation Active Endeavour)
TOP 12 Wahl Mitglied Parlamentarisches Kontrollgremium – TOP 13 Wahl Mitglied Vertrauensgremium
TOP 14 Ruhebezüge des Bundespräsidenten
TOP 15 Bundeswehreinsatz (ISAF)
TOP 16 Abbau der Stickstoffüberschüsse bei der Düngung
TOP 17 Schachtanlage Asse II
TOP 18 Risikorücklage für Landwirtschaftsbetriebe
TOP 19 Therapieunterbringung
TOP 20 Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderung
TOP 21, ZP 6 Regulierung privater Bewachungsunternehmen
TOP 22 Geschlechtergerechtigkeit
TOP 23 Initiativen der Gastwirtschaft gegen Rechts
TOP 24 Tierschutz
TOP 25 Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz
TOP 26 Seehandelsrecht
TOP 27 Amtshilfe der Bundeswehr im Inland
TOP 28 Internationales Unterhaltsverfahrensrecht
TOP 29 Einfluss auf forschungsrelevante Entscheidungen
TOP 30 Forschung und Innovation
TOP 31 Fahrerlaubnis für Trikes
TOP 32 EU-Vorschlag für Datenschutz-Grundverordnung
TOP 33 Hilfe für Syrien
TOP 34 Beruf des Notfallsanitäters
TOP 38 Flächenverbrauch
TOP 36 Verordnung zu abschaltbaren Lasten
ZP 7 Europäischer Hilfsfonds für in Armut lebende Personen
TOP 37 Vertragliche Stellung von Urhebern und Künstlern
TOP 39 Angriffskrieg im Strafrecht
TOP 40 System der Verwertungsgesellschaften
Anlagen