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    Plenarprotokoll 17/213 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 213. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchen- bach), Katja Dörner, Diana Golze und wei- teren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschnei- dung (Drucksachen 17/11430, 17/11800, 17/11814) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Thomas Heilmann, Senator (Berlin) . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Bundesregierung: Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ver- stärkung der integrierten Luftverteidi- gung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollek- tive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Drucksache 17/11783) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26073 A 26073 B 26073 C 26074 B 26075 B 26076 C 26077 D 26078 D 26080 A 26081 B 26082 A 26082 B 26083 A 26083 C 26084 D 26085 C 26086 B 26087 D 26088 C 26089 B 26090 D 26091 A 26092 C 26093 B 26103 B 26094 D, 26097 D 26100 B, 26103 A 26107 A 26095 A, 26098 A 26100 D, 26104 C 26110 C 26107 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung: Reform des Verkehrszentralregisters . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde (Drucksache 17/11786) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Uwe Beckmeyer (SPD) Direktzuweisung der Lkw-Maut an die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesell- schaft Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Uwe Beckmeyer (SPD) Aufhebung des sogenannten Mautmorato- riums und Überarbeitung der Mauthöhe- verordnung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Martin Burkert (SPD) Schaffung einer begrenzten Kreditfähig- keit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs- gesellschaft Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26107 C 26108 D 26112 B 26114 B 26115 B 26116 B 26117 B 26117 C 26118 C 26118 C 26119 A 26119 B 26119 C 26119 C 26119 D 26120 A 26120 B 26120 C 26120 D 26120 D 26121 A 26121 B 26121 C 26121 C 26122 B 26122 B 26122 C 26122 D 26123 A 26123 A 26123 C 26123 D 26124 A 26124 A 26124 C 26124 D 26124 D 26125 A 26125 B 26125 C 26125 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 III Mündliche Frage 6 Martin Burkert (SPD) Einbindung nichtbundeseigener Eisenbahn- infrastruktur in das Schienengüterfernver- kehrsnetz und Mittelvergabe für 2013 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär MVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Florian Pronold (SPD) Ertragsoptimierte Privatisierung der Trans- port- und Logistiksparten der Deutschen Bahn AG Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Florian Pronold (SPD) Ausschluss von Doppelmandaten bei der Holding und den Infrastrukturgesellschaf- ten der Deutschen Bahn AG Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Ulrich Kelber (SPD) Förderung der Umrüstung von Güterwag- gons auf lärmmindernde Bremssysteme mit einem Zuschuss nach Schweizer Vor- bild Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Ulrich Kelber (SPD) Maßnahmen der Bundesregierung für ein EU-weites Umrüstprogramm für laute Gü- terwaggons Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Gustav Herzog (SPD) Berücksichtigung der Bundeswasserstra- ßen bei der Verteilung von Investitionsmit- teln Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Gustav Herzog (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Kirsten Lühmann (SPD) Präzisierung des Luftverkehrsgesetzes zur Sicherstellung von international wettbe- werbsfähigen Betriebszeiten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Kirsten Lühmann (SPD) Neuregelung der Fahrzeugzulassung hin zu einem Onlinezulassungsverfahren Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Sören Bartol (SPD) Finanzausstattung der Gemeindeverkehrs- finanzierung bis 2019 26126 A 26126 B 26126 C 26126 D 26127 A 26127 A 26127 B 26127 C 26127 D 26128 A 26128 B 26128 C 26128 D 26129 B 26129 C 26129 D 26130 A 26130 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Sören Bartol (SPD) Fortsetzung der Städtebauförderung auf dem Niveau des Jahres 2009 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Michael Groß (SPD) Anzahl der Sperrungen von Brückenbau- werken an Bundesfernstraßen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Michael Groß (SPD) Kurzfristige Lösungen im Falle der Sper- rung von Brückenbauwerken Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 50 Jan van Aken (DIE LINKE) Vergabe öffentlicher Fördermittel für die Neupack Verpackungen GmbH & Co. KG in den letzten 20 Jahren Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 55 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Verschiedene Staatsangehörigkeitsangaben für palästinensische Studierende in Deutsch- land Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 69 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Anzahl der unter psychiatrische Betreuung gestellten Arbeitslosengeld-II-Empfänger Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Panzerlieferungen an Saudi-Ara- bien – Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung und Vereinbarkeit mit den geltenden Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentli- chen Abstimmungen: 26130 D 26131 A 26131 B 26131 B 26131 D 26132 A 26132 B 26132 C 26132 D 26133 D 26134 A 26134 D 26135 A 26135 C 26135 D 26136 B 26136 C 26136 D 26137 A 26138 A 26139 A 26140 A 26141 C 26143 A 26144 B 26145 B 26146 C 26147 C 26149 A 26149 D 26151 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 V – Gesetzentwurf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Geset- zes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männlichen Kindes (Drucksa- chen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abg. Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abg. Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abg. Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Ernstberger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Raju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Hänsel und Andrej Hunko (beide DIE LINKE) zu den namentlichen Abstimmun- gen: – Gesetzentwurf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Geset- zes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männlichen Kindes (Drucksa- chen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abg. Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abg. Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abg. Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thilo Hoppe und Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen: 26151 D 26152 A 26152 C 26153 A 26153 B 26154 B 26154 C 26155 A 26155 C 26156 B 26157 A 26157 B 26158 B 26158 C 26159 A 26159 C 26159 D 26160 A 26161 A 26161 C 26161 D 26164 A 26164 C 26165 A 26165 C 26166 C 26167 B 26167 B 26168 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 – Gesetzentwurf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Geset- zes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männlichen Kindes (Drucksa- chen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abg. Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abg. Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abg. Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Memet Kilic und Arfst Wagner (Schleswig) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen: – Gesetzentwurf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Geset- zes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männlichen Kindes (Drucksa- chen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abg. Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abg. Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abg. Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Marieluise Beck (Bremen), Katrin Göring-Eckardt, Sven- Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Dr. Hermann E. Ott und Josef Philip Winkler (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen: – Gesetzentwurf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Geset- zes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männlichen Kindes (Drucksa- chen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abg. Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abg. Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abg. Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 1 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglichkeit der Fahrradmitnahme im ICE Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 2 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufbringung von Tausalz auf Bundesfern- straßen im Winter 2011/2012 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26169 A 26169 D 26170 D 26172 A 26172 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 VII Anlage 9 Mündliche Frage 9 Hans-Joachim Hacker (SPD) Kappung der Gewinnabführungsverträge zwischen der Holding und den Infrastruk- tursparten der Deutschen Bahn AG Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 18 Ulrike Gottschalck (SPD) Bereitstellung zweckgebundener Mittel für die Länder zur Finanzierung von Maßnah- men der Wohnraumförderung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 19 Ulrike Gottschalck (SPD) Generationengerechte Gestaltung von Wohn- raum Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 20 Hans-Joachim Hacker (SPD) Neuregelung der Altschuldenhilfe für ost- deutsche Wohnungsunternehmen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 21 Ute Kumpf (SPD) Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Stärkung der Elektromobilität Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 24 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weiteres Vorgehen beim Elbe-Saale-Kanal im Zuge des Gutachtens der Firma Planco Consulting GmbH Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 25 Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan und Kosten der Realisierung des zweistreifigen Neubaus der B 6 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 26 Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung des vierstreifigen Neubaus der B 30 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 27 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Volksbegehren in Brandenburg zum Nachtflugverbot und Schaffung bundesweit einheitlicher Rege- lungen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Auswirkungen einer etwaigen Änderung der Auktionierungsverordnung auf die Einnahmen des Energie- und Klimafonds 26172 C 26172 D 26173 A 26173 C 26173 D 26174 B 26174 C 26174 D 26175 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 und auf den Preis im Rahmen des CO2- Emissionshandels Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedeutung und Initiativen des Klubs der Energiewendestaaten im Rahmen der Welt- klimakonferenz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 33 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Position zur Stärkung des euro- päischen Emissionshandels im nächsten Climate Change Committee Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 34 und 35 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einnahmen aus der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten für den Luftverkehr Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 38 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Termine der Beratungskommissionen des BMU im Jahr 2013 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 39 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorliegende Unterlagen zum Grafenrhein- feld-Befund Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 40 und 41 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Praxis der Versendung der Projektsteck- briefe Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 42 Oliver Kaczmarek (SPD) Anzahl der Mitglieder des Bundestages mit Bitte um den Versand von Projektsteck- briefen durch das BMBF seit April 2012 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 43 und 44 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Soziale Herkunft der Stipendiaten beim Deutschlandstipendium Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 45 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Kompensationen für private Haushalte für die für 2013 angekündigten Strompreis- erhöhungen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26175 A 26175 C 26176 A 26176 B 26176 D 26177 A 26177 B 26177 D 26178 A 26178 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 IX Anlage 28 Mündliche Fragen 46 und 47 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fehlerhafte Strompreiserhöhungsbescheide und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 48 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung der Befreiungstatbestände der Stromnetzentgeltverordnung bis Januar 2013 und Entlastungsvolumen für die übri- gen Stromendkunden Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 49 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtlicher Änderungsbedarf für den Ein- satz von Fracking-Technologien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 51 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der Rüstungsexportrichtlinien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 52 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rolle Saudi-Arabiens bei der Stabilisierung des Nahen Ostens Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 53 und 54 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Umgehung der gegen den Iran geltenden Sanktionen durch die Türkei bei Erdgaslie- ferungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 56 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitsgefährdung Israels durch den fortgesetzten Siedlungsausbau Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 57 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausladung der Leiterin des Minerva-Zen- trums für Menschenrechte an der Univer- sität Jerusalem von einer Diskussion mit Wissenschaftlern auf Druck von Minister- präsident Netanjahu Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 58 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stimmverhalten der ständigen Sicher- heitsratsmitglieder in sogenannten RtoP- Situationen (Gefahr von Völkermord, Ver- brechen gegen die Menschlichkeit, Kriegs- verbrechen und ethnischen Säuberungen) Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 59 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausgestaltung der EU-Mission in Mali und Rolle der Sicherheitskräfte Malis und der Truppen der Economic Community of West African States (ECOWAS) 26178 D 26179 A 26179 B 26179 C 26179 C 26180 A 26180 B 26180 C 26180 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 60 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besetzung des Beirats der Stiftung Daten- schutz Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 61 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung völkerrechtlicher Verträge; Wunsch Usbekistans nach Vertraulichkeit bei der Vertragsunterzeichnung des Tran- sitabkommens Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 62 und 63 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitstellung der Materialsammlung für das NPD-Verbotsverfahren in der Geheim- schutzstelle des Deutschen Bundestages; Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 64 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verfahren der Datenherausgabe aus der Vorratsdatenspeicherung an Ermittlungs- behörden der USA und Deutschland Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 65 Klaus Ernst (DIE LINKE) Überprüfung des Verdachtes auf Schein- selbstständigkeit und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bei einer Trockenbau GbR Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 66 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anteil der Anträge nach dem Ausgleichs- leistungsgesetz an den zum 31. Dezember 2011 offenen Anträgen nach dem Entschä- digungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und Anzahl der Alteigentümer mit einer Vormerkung für einen EALG- begünstigten Alteigentümererwerb Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 67 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche und europäische Umsetzung des in Brüssel vorgestellten Jugendbeschäfti- gungspakets Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 68 Andrej Hunko (DIE LINKE) Etwaiger Verstoß gegen die Europäische So- zialcharta bei von der Troika aus Europäi- scher Zentralbank, Europäischer Kommis- sion und Internationalem Währungsfonds mit Griechenland vereinbarten Regelungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26181 B 26181 D 26181 D 26182 B 26182 D 26183 D 26184 A 26184 B 26184 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 XI Anlage 46 Mündliche Frage 70 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Abfluss der Mittel für die aktive Arbeits- marktpolitik im Jahr 2012 und Übertra- gung nicht abgeflossener Mittel in das Fol- gejahr Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 71 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Bilanz der Programme „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ und „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ im Jahr 2012 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 72 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Entwicklung der Zahl von Rehabilitanden in der beruflichen Wiedereingliederung im Verhältnis zur Zahl von Werkstattbeschäf- tigten Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 73 und 74 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Vermittlung von Arbeitskräften durch die Bundesagentur für Arbeit in die Neupack Verpackungen GmbH seit Beginn des dor- tigen Streiks und mögliche Sanktionen ge- gen diese Firma Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Flugstunden bemannter und unbemannter Systeme der Luftwaffe und des Heeres in Deutschland und Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 76 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verträge im Zusammenhang mit dem Landtransport militärischer bzw. nichtmi- litärischer Güter durch Usbekistan und seit 2010 überwiesene Mittel Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 77 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus den erheblichen Män- geln der in der Bundeswehr verwendeten Waffen G 36 und P 8 des Herstellers Heck- ler & Koch Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 78 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gemeinsame Übung der KSK-Spezialein- heit der Bundeswehr und der Special Forces der US-Armee Mitte September 2012 in Jordanien Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 79 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Änderung der ärztlichen Approbationsord- nung im Sinne der UN-Behindertenrechts- konvention Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26185 A 26185 D 26186 C 26186 D 26187 A 26188 A 26188 B 26188 D 26189 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26073 (A) (C) (D)(B) 213. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26151 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen: – Gesetzentwurf der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kin- des (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abg. Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abg. Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregie- rung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abg. Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) Christine Buchholz (DIE LINKE): Ich habe heute für den Gesetzentwurf der Regierung gestimmt, weil er die Beschneidung minderjähriger Jungen, wie bisher üb- lich, durch ausgebildete Beschneider und Ärzte erlaubt. Das Gesetz ist nötig geworden, weil das Kölner Urteil die für Juden und Muslime identitätsstiftende Praxis nicht nur infrage, sondern auch potenziell unter Strafe stellt. Der alternative Gesetzentwurf aus den Reihen der Opposition, der Beschneidung erst ab 14 Jahren erlauben will, gibt keine Antwort auf die Frage, wie eine Strafe durchgesetzt werden soll. Er ignoriert die Folgen für das Zusammenleben in einer multikulturellen, multireligiö- sen Gesellschaft. Ich befürchte, sollte er eine Mehrheit bekommen, würde er ein Klima der Denunziation und der Verunsicherung schaffen. Das Kindeswohl von jüdi- schen und muslimischen Jungen wird durch ein Verbot nicht verbessert. Im Gegenteil: Sie würden in einem Klima der Diskriminierung und Strafverfolgung auf- wachsen. Ein Verbot würde die Situation von Juden und Musli- men in Deutschland verschlechtern, die bereits vor dem Kölner Urteil in ihrem Alltag mit Antisemitismus und wachsendem antimuslimischen Rassismus konfrontiert waren. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 12.12.2012 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 12.12.2012 Djir-Sarai, Bijan FDP 12.12.2012 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 12.12.2012 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12.12.2012 Gabriel, Sigmar SPD 12.12.2012 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 12.12.2012 Göppel, Josef CDU/CSU 12.12.2012 Gottschalck, Ulrike SPD 12.12.2012 Grindel, Reinhard CDU/CSU 12.12.2012 Kramme, Anette SPD 12.12.2012 Dr. Lamers (Heidelberg), Karl A. CDU/CSU 12.12.2012 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 12.12.2012 Nink, Manfred SPD 12.12.2012 Ortel, Holger SPD 12.12.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 12.12.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 12.12.2012 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.12.2012 Thönnes, Franz SPD 12.12.2012 Dr. Wadephul, Johann CDU/CSU 12.12.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 12.12.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 12.12.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 12.12.2012 Zapf, Uta SPD 12.12.2012 Anlagen 26152 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Ich möchte eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft. Der Kampf gegen Rassismus und das Ein- treten für Minderheitenrechte und Religionsfreiheit ist für mich Kern eines linken Selbstverständnisses. Nicht zuletzt läuft ein Verbot innerjüdischen und in- nermuslimischen Reformprozessen zuwider. Ich teile die Einschätzung des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer; „Ja wir müssen über vieles re- den. (…) Aber wir kommen ja gar nicht dazu, darüber in Ruhe miteinander zu diskutieren, auch in der jüdischen Gemeinde, weil ständig Leute mit dem Finger auf uns zeigen und uns schulmeisterlich als Kinderschänder be- schimpfen oder die Beschneidung mit Folter und Ver- stümmelung gleichsetzen und von blutigen Ritualen schwadronieren, was mit der geübten Beschneidungs- praxis nichts zu tun hat.“ Aus all diesen Gründen habe ich heute für den Ge- setzentwurf der Bundesregierung gestimmt, der die Reli- gionsfreiheit von religiösen Minderheiten in Deutsch- land bekräftigt. Sylvia Canel (FDP): Das Landgericht Köln hat durch sein Urteil vom 7. Mai 2012 die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft und damit eine grundsätzliche öffentliche Diskussion ausgelöst. Die Bundesregierung kündigte daraufhin an, rituelle Beschneidungen nach jüdischer und islamischer Tradi- tion durch ein Gesetz legitimieren zu wollen. Der jetzt vorgelegte Antrag beinhaltet wegweisende Kompromisse, die jedoch die Belange der UN-Kinder- rechtskonvention nicht ausreichend berücksichtigen. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und damit die Freiheit des Einzelnen, über sich selbst und seinen Körper bestimmen zu können, sollte über den konkurrierenden Rechtsgütern wie dem Recht der Eltern auf Religionsfreiheit und Erziehungsfreiheit stehen. Grundsätzlich sollte sich jede Bürgerin und jeder Bür- ger selbst entscheiden können, welcher Religion sie oder er sich anschließen möchte, und grundsätzlich gehört die Teilnahme an religiösen Ritualen zum Selbstbestim- mungsrecht des Einzelnen. Es ist jedoch darauf hinzu- wirken, dass eine Beschneidung erst in einem Alter er- folgen darf, in dem der Betroffene seine Zustimmung selbst geben und die Irreversibilität seiner Entscheidung verstehen kann. Meiner Meinung nach sollten die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf körperliche Unver- sehrtheit und die Religionsfreiheit des Individuums dazu führen, dass die Gesellschaft keine religiös motivierten Körperverletzungen an Kindern erlaubt. Kinderrechte dürfen nicht da aufhören, wo Religion anfängt. Ich stimme daher dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zu. Zielführender wäre eine zeitlich befristete Ausset- zung von Strafverfolgung unter bestimmten medizinisch indizierten Bedingungen, ähnlich wie beim § 218 StGB verfahren wurde. Viele religiös motivierten Rituale ha- ben sich im Laufe der Zeit durch Aufklärung geändert und heute symbolischen Charakter angenommen. Es wäre wünschenswert, wenn die Regierung Anstrengun- gen unternehmen und durch eine Aufklärungskampagne eine Entwicklung zur Symbolisierung der religiösen Be- schneidungen unterstützen würde. Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute haben wir über einen Gesetzentwurf über den Umfang der Personensorge bei einer Beschnei- dung des männlichen Kindes zu entscheiden. Ich habe mich mit einer Entscheidung, wie ich mich zu dieser Frage verhalten soll, extrem schwergetan. Im Sommer hatte ich mich deshalb zum übereilten Antrag der Regierungsfraktionen – Bundestagsdrucksache 17/10331 – enthalten, in dem ein Gesetzentwurf zur recht- lichen Zulässigkeit von fachgerechten Beschneidungen von Jungen in medizinisch nicht indizierten Fällen gefor- dert wurde. Meine Hauptbegründung war, dass aufgrund der Eile, in der der Antrag entstanden ist, keine Zeit war, diese komplexe Thematik ausreichend zu erörtern. Nach ausführlichen Diskussionen im Bundestag, in der Bundestagsfraktion mit externen Referentinnen und Referenten, in der Partei, aber auch mit muslimischen und jüdischen Gemeindevertretern und Gemeindevertre- terinnen möchte ich eine Straffreiheit für Familien, die ihre Jungen beschneiden lassen möchten, sicherstellen. Die Frage, ob das religiöse Ritual der Jungenbe- schneidung noch zeitgemäß ist und notwendigerweise zur jüdischen oder muslimischen Identität gehört, kann ich nicht beantworten. Diese Frage sollte meines Erach- tens jedoch auch nicht von der Mehrheitsgesellschaft be- ziehungsweise durch staatliche Intervention oder gar Kriminalisierung beantwortet werden. Aus meiner Sicht muss die Debatte in den betroffenen Religionsgemein- schaften selbst geführt werden. Und dort wird sie – wie auch die Anhörung der Bundestagsfraktion von Bünd- nis 90/Die Grünen gezeigt hat – auf individueller Ebene geführt und höchst unterschiedlich beantwortet. Die gesellschaftliche Diskussion über Beschneidung war in den letzten Monaten allerdings neben der wichti- gen Sorge um das Kindeswohl bedauerlicherweise auch von Hysterie und althergebrachten Vorurteilen über „ar- chaische Rituale“ geprägt. Nach langer Überlegung stimme ich somit dem vor- liegenden Gesetzentwurf zu, da er wichtige, dem Kin- deswohl dienende Kriterien für die religiös motivierte Beschneidung von Jungen formuliert. Ohne die Mög- lichkeit einer rechtmäßigen Beschneidung würde dage- gen aus meiner Sicht für viele Juden und Muslime ein religiöses Leben in Deutschland erheblich erschwert. Bei einem Verbot der religiös motivierten Beschneidung von Jungen müssten Beschneidungen strafrechtlich ver- folgt werden. Das bedeutet in der Praxis für Familien und Ärzte, die an einer Beschneidung beteiligt wären, dass sie anschließend mit dem Jugendamt oder gar ei- nem Strafbefehl rechnen müssten. Dasselbe würde auch für Familien gelten, die eine Beschneidung im Ausland Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26153 (A) (C) (D)(B) vornehmen ließen und anschließend nach Deutschland zurückkehrten. Eine solche Wahl der Mittel kann und möchte ich kei- neswegs unterstützen und ist mit meinen Vorstellungen einer modernen Einwanderungs- und Integrationspolitik sowie einer pluralistischen Gesellschaft unvereinbar. Ich habe auch dem Änderungsantrag meines Frak- tionskollegen Jerzy Montag und anderer zugestimmt, der eine Sondernorm des Familienrechts vorsieht, nach der der Kindeswillen bei älteren Kindern berücksichtigt wer- den soll, die – wenn auch noch nicht im Rechtssinne ein- willigungsfähig – doch eine klare Vorstellung davon ha- ben, was mit ihnen geschehen soll, und die sich deutlich gegen eine Beschneidung wenden. Zudem habe ich der Forderung des Änderungsantrags des Kollegen Montag nach einer Begrenzung der Frist der Sonderreglung der Beschneidung durch Nichtärzte von sechs Monaten auf zwei Wochen zugestimmt, da diese Frist für die Bedürfnisse des jüdischen Bekenntnis- ses ausreicht. Des Weiteren habe ich einem Teil des Änderungsan- trags des Kollegen Burkhard Lischka und der Kollegin Christine Lambrecht – und anderer – zugestimmt, die eine Evaluierung der Regelungen des Gesetzes innerhalb von fünf Jahren durch das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ge- sundheit fordern. Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme dem von der Bundesregierung vorgelegten Ge- setzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Be- schneidung zu. Trotz anderer Auffassung in einzelnen Punkten ist es aus meiner Sicht nach dem viel zitierten Urteil des Landgerichts Köln und der sich anschließen- den vielfältigen – und teils hochemotionalen – Debatten unausweichlich, zu einer konkreten gesetzlichen Rege- lung zu gelangen. Nach reiflicher Abwägung der betrof- fenen Rechtsgüter, vor allem aber nach dezidierter Prü- fung des Sachverhalts bezogen auf das Kindeswohl halte ich die rechtliche Zulässigkeit von nicht medizinisch in- dizierten Beschneidungen für richtig. Daraus resultiert auch meine Zustimmung zum Gesetzentwurf. Nichtsdestotrotz erscheinen Änderungen am vorge- legten Gesetzentwurf der Bundesregierung fachlich ge- boten. Dies betrifft vor allem die Berücksichtigung des Kindeswillens sowie die Fristsetzung für die Durchfüh- rung der Beschneidung durch eine Person ohne ärztliche Ausbildung. Diese aus meiner Sicht erforderlichen Re- gelungen sind in einem Änderungsantrag (Bundestags- drucksache 17/11816) dargelegt, der jedoch im federfüh- renden Ausschuss leider nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Ich gehe davon aus, dass es durch eine weitere gesellschaftliche und auch wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch zu Modifika- tionen in der genannten Weise der Gesetzesregelung kommen kann. Trotz der ausgeführten Schwächen sehe ich in dem Gesetzentwurf eine tragfähige Regelung. Ganz unstreitig ist die Beschneidung, wie jede Operation, ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Demgegen- über steht jedoch das Recht des Kindes auf eine gute Förderung seiner Entwicklung, zuvörderst verantwortet und erbracht durch die Eltern. Diese Förderung umfasst eben auch weltanschauliche Aspekte, wozu in vielen Fällen zwingend die Zugehörigkeit zu einer Religionsge- meinschaft gehört. Diese – identitätsstiftende – Zugehö- rigkeit nicht zu ermöglichen, stellte nicht nur für die El- tern, sondern auch für das betroffene Kind eine nicht zu unterschätzende Einschränkung dar. In der jüdischen und den muslimischen Glaubensgemeinschaften ist die Beschneidung ein absolut essenzielles Element. Diese beiden Ebenen gilt es innerhalb einer „Kindes- wohlprüfung“ abzuwägen. Ich komme dabei zu dem Schluss, dass die Beschneidung als Zeichen der religiö- sen Zugehörigkeit zulässig sein soll, sofern sie fachge- recht durchgeführt wird. Es ist richtig, dass die Eltern stellvertretend für ihr Kind in diesen vergleichsweise ge- ringfügigen Eingriff einwilligen können. Es gibt etliche, ungleich schwerwiegendere erzieherische Entscheidun- gen und Maßnahmen, die ebenfalls mit gutem Grund kein staatliches Eingreifen nach sich ziehen. Die im Ge- setz formulierten und für die Umsetzung vorgesehenen Kriterien für eine rechtmäßige Beschneidung sollten zu- dem dazu beitragen, dass der Eingriff mit geringstmögli- chen Belastungen für das Kind einhergeht. Dies wäre bei einer Nichtregelung oder gar einem Verbot nicht zu er- warten, weil dann gewiss eine Vielzahl von Beschnei- dungen im Verborgenen und nicht fachgerecht durchge- führt würde. Überdies ist es oftmals hochproblematisch, strittige Fragen zu religiösen Symbolen und Handlungen mittels strafbewehrter Gesetzesnormen klären zu wollen. Die bisweilen schablonenhafte Einordnung der Be- schneidung als Kindeswohlgefährdung droht die – abso- lut richtige! – Ächtung und Verfolgung von Tatbestän- den wie Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierter Gewalt, aber auch gewaltsamer Erziehung in der öffentlichen Wahrnehmung aufzuweichen. Dies würde die gerade in den letzten Jahren sehr konstruktiv verlaufende Kinderschutzdebatte belasten. Damit soll je- doch nicht impliziert werden, dass kritische Haltungen zur Beschneidung illegitim wären, im Gegenteil. Diese Diskussionen sollen jetzt und auch weiterhin geführt werden und zur kritischen Reflexion auf allen Seiten, das heißt auch in den Religionsgemeinschaften, beitra- gen. Das kann aber nur sinnvoll in gesellschaftlichen Diskursen erfolgen. Dabei sollte die Grenze zu den mas- siven Kindeswohlgefährdungen im Blick behalten wer- den. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die in den letzten Monaten zunehmend emotionaler und teil- weise aggressiver werdende Debatte um eine gesetzliche Regelung der Beschneidung hat mich zu der Entschei- dung gebracht, keinem der beiden vorgelegten Gesetz- entwürfe zuzustimmen. Ich habe mich sogar entschlos- sen, beide abzulehnen, weil ich eine Entscheidung am heutigen Tage für falsch halte. Beide Gesetzentwürfe schaffen nicht die gesellschaftlich tragfähige Grundlage, um die mit der Problematik der Beschneidung von ein- willigungsunfähigen Jungen aufgeworfenen Fragen 26154 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) achtsam zu lösen. Stattdessen plädiere ich eindringlich für den Vorschlag eines Moratoriums zur Klärung der gesetzlichen Regelung der Jungenbeschneidung sowie die Einsetzung eines Runden Tisches. Die Plötzlichkeit, mit der das Kölner Urteil eine De- batte über die Jungenbeschneidung ausgelöst hat, und die heftigen Reaktionen sind ein Warnsignal. Sie sind auch Ausdruck einer ungeklärten Situation, ebenso von Ängsten und Aggressionen innerhalb unserer Gesell- schaft, die nicht durch eine übereilte Gesetzesänderung ausbalanciert werden können, sondern durch eine Rege- lung im Hauruckverfahren sogar noch verschärft zu wer- den drohen. In einer unzureichend reflektierten Ermöglichung – „Freigabe“? – der Beschneidung von Jungen sehe ich große Gefahren für unser Rechtssystem, weil dadurch das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unver- sehrtheit von Kindern gefährdet werden. Die Beschnei- dung selbst ist kein harmloser Eingriff. Gleichzeitig ist eine traditionelle Praxis, die seit Jahrtausenden gepflegt wird, nicht durch eine schnelle Gesetzesentscheidung zu regeln. Viele Mitglieder des Bundestages haben in den vergangenen Monaten in ihren Beiträgen erkennen las- sen, dass sie sich nach eigener Auffassung mit den kom- plexen medizinischen, juristischen, religiösen und kultu- rellen Dimensionen dieser Frage noch nicht mit der gebotenen Ausführlichkeit befassen konnten. Auch den jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland ist mit einer Regelung nicht gedient, die auf keiner um- fassenden politischen Debatte ruht. Mir ist ausdrücklich daran gelegen, mit den jüdischen und muslimischen Ge- meinden in einen intensiven Dialog zu treten und ge- meinsam nach einer guten und vor allem gut begründe- ten Lösung zu suchen. Der Deutsche Bundestag hat gute Erfahrungen damit gemacht, sich bei wichtigen Entscheidungen prinzipiel- ler Art Zeit zu lassen. Dafür trete ich auch in dieser Frage ein. Petra Ernstberger (SPD): Im Respekt vor religiö- sen Traditionen und Ritualen wünsche ich mir eine Rechtslage in Deutschland, die die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt. Leider sehe ich in keinem der vorliegenden Rege- lungspfade eine angemessene Lösung. Ich habe erhebli- che Bedenken, dass die Beschneidung durch eine Person ohne Approbation toleriert werden soll. Zweifelsfrei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Zwei- felsfrei verursacht er Schmerzen. In Respekt vor dem Grundrecht der Ausübung der Religionsfreiheit ist es nach meiner Auffassung geboten, dieses Ritual mit den ansonsten in Deutschland üblichen medizinischen Stan- dards bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zu verbinden. Den Gesetzentwurf, der eine Beschneidung aus reli- giösen Gründen erst ab einem Lebensalter von 14 Jahren erlaubt, lehne ich ab. Auch der Gesetzentwurf der Bun- desregierung ist für mich in seiner Ursprungsversion nicht zustimmungsfähig. Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum Entwurf der Bundesregierung sind notwendige und sinnvolle Verbesserungen. Dies gilt ins- besondere für den Antrag, der eine Fristverkürzung auf zwei Monate für einen derartigen Eingriff durch eine nicht approbierte Person vorsieht. Ich bedauere sehr, dass es vonseiten der die Regie- rung tragenden Fraktionen kein Interesse an einem inter- fraktionellen Dialog gegeben hat, der eine von einer äußerst breiten Mehrheit getragene Entscheidung ermög- licht hätte. Da heute keine Lösung zur Abstimmung steht, der ich umfänglich zustimmen kann, werde ich mich der Stimme enthalten. Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für Be- schneidung aus religiösen Gründen durch approbierte Personen einzusetzen. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Eltern haben gerade in den ersten Lebensjahren eine große Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder. Sie müssen nicht nur täglich dafür sorgen, dass ihre Kinder mit allem Notwendigen versorgt werden und mit liebe- voller Zuwendung aufwachsen, sondern sie müssen wei- tere Entscheidungen für die Entwicklung des Kindes treffen. Dazu gehören auch Entscheidungen, ob und in welchem Maß ein Kind nach religiösen Werten erzogen wird. Die religiös begründete Entscheidung von Eltern zur Beschneidung von Jungen ist getragen vom Wunsch der Eltern, eine möglichst gute Entwicklung des Kindes nach den Werten der eigenen Religion zu ermöglichen. Sie wollen das Beste für ihr Kind und folgen damit den Vorgaben ihrer Religion, die ihnen in ihrem Leben Halt und Orientierung gibt. Als Vater habe ich persönlich Entscheidungen zum Wohl meiner Kinder getroffen. Dabei wäre eine Ent- scheidung zu einer Beschneidung undenkbar gewesen. Diesen irreversiblen Eingriff bewerte ich als einen er- heblichen Eingriff in das spätere Selbstbestimmungs- recht des Kindes. Ungeachtet dessen respektiere ich die Religiosität anderer Menschen. Und ich nehme wahr, dass andere Menschen aus ihrem Glauben heraus zu an- deren Entscheidungen kommen, auch und gerade wenn es um das Wohl ihrer Kinder geht. Bei meiner Entschei- dungsfindung zum Gesetzentwurf zur Beschneidung habe ich abgewogen, welche Auswirkungen eine Be- schneidung auf die Entwicklung von Jungen hat. Und ich habe meine Entscheidung in Kenntnis der Tatsache getroffen, dass in keinem Land dieser Welt eine Be- schneidung von Jungen unter Strafe gestellt ist. Deshalb habe ich mich entschieden, dem Antrag der Bundesre- gierung zuzustimmen, der im Kern die strafrechtliche Freiheit der Beschneidung zusichert, sofern sie fachge- recht durchgeführt wird. Mit dieser Entscheidung ist keinesfalls eine Zustim- mung zur Beschneidung verbunden. Es ist nur die Frage, wie ich und unsere Gesellschaft eine jahrhundertealte Tradition der Beschneidung brechen kann. Und da ist mir im Zuge der Debatte klar geworden, dass das Mittel des Strafrechtes der falsche Weg ist. Die Debatte um die Beschneidung hat mir zusätzlich Motivation und Antrieb Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26155 (A) (C) (D)(B) gegeben, die repressionsfreie Erziehung und Anleitung von Kindern zu verantwortungsvollen, selbstbestimmten Menschen als zentrales Ziel zu beachten und mich im Gespräch und der Auseinandersetzung insbesondere auch mit Religionsgemeinschaften dafür einzusetzen. Michael Groß (SPD): Durch das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 ist die religiöse Be- schneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet worden. Für den Bundestag bedeutet das Urteil, mit ei- nem entsprechenden Gesetz die notwendige Grundlage zur Rechtssicherheit zu schaffen. 1990 wurde erstmalig der Vorrang des Kindeswohls in einer UN-Menschenrechtskonvention verankert. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Unterzeich- nerstaaten, überlieferte Traditionen abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind. Dies war auch die Grundlage des Gesetzes zur gewaltfreien Kinder- erziehung im Jahre 2000 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung. Unsere demokratische Gesellschaft beruht auf unserer Verfassung und den darin für jede Bürgerin und jeden Bürger verankerten Grundrechten. Mit der heutigen Ent- scheidung müssen verschiedene grundrechtlich ver- bürgte Positionen gegeneinander abgewogen werden: das Recht auf die freie Persönlichkeitsentfaltung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Re- ligionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Ich habe mir in meinem Wahlkreis in persönlichen Gesprächen sowohl mit Vertretern der jüdischen Ge- meinschaft als auch mit Vertretern muslimischer Reli- gionsgemeinschaften zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“ ein Bild von den grundlegenden Positionen machen können. Insbesondere die religiöse Bedeutung der Beschneidung, der Zeitpunkt der Be- schneidung und die Frage, wer Beschneidungen durch- führen sollte, waren wichtige Gesprächspunkte. Die Be- schneidung männlicher Kinder hat in der jüdischen und muslimischen Religion eine lange Tradition, ist aber un- terschiedlich ritualisiert. Eine Beschneidung muss aber aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und Konstituie- rung für den Glauben erlaubt sein. Dabei steht für mich das Wohl des Kindes im Mittel- punkt, ohne die Religionsfreiheit und die zentrale Be- deutung für viele Menschen infrage stellen oder abwer- ten zu wollen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder bis zur eigenen freien Mitentscheidung ist aus meiner Sicht als höchstes Gut vorrangig zu betrach- ten. Eine Einsichtsfähigkeit des Kindes sollte gewähr- leistet sein, und seine Wünsche sollten Berücksichtigung finden. Selbstverständlich ist die Beschneidung unter fachmedizinischer Kontrolle durchzuführen. Da die vorliegenden Gesetzentwürfe weder dem Kin- deswohl in vollem Umfang noch der Frage der Reli- gionsfreiheit zufriedenstellend gerecht werden und aus meiner Sicht in zu kurzer und nicht umfassender Bera- tung erstellt wurden und keiner meine vollumfängliche Zustimmung findet, werde ich mich bei den Abstimmun- gen enthalten. Die vorliegende Gesetzentwürfe werden aus meiner Sicht die aufgeworfenen Fragen nicht lösen. Das in unserem Land gelebte verfassungsgemäße Ver- ständnis von Demokratie sieht die Kinder zuerst als schutzbedürftige Individuen. Dieses Grundrecht wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ge- schwächt. Aus meiner Sicht ist ein Moratorium nötig und ein Runder Tisch mit Sachverständigen, Vertretern aller Religionsgemeinschaften und Fachleuten einzuset- zen, um wissenschaftlich, juristisch und religiös fundiert zur Erarbeitung einer Regelung mit breiter Akzeptanz zu diskutieren. Rudolf Henke (CDU/CSU): In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 26. November 2012 zur Beschneidung über die Bundestagsdrucksachen 17/11295 und 17/11430 hat der Sachverständige Profes- sor Dr. med. Hans Kristof Graf wörtlich ausgeführt: „Ich möchte hiermit zum Ausdruck bringen, dass wir den Entwurf der Regierung unterstützen. Einschränkend möchte ich aber auch sagen, dass wir den Zeitraum sechs Monate nicht unbedingt für plausibel halten, was den ersten Absatz angeht. Wir können durchaus auch mit der Einschränkung auf 14 Tage, entsprechend dem Antrag von Herrn Montag, gut leben.“ Einschränkend hat er hinzugefügt, dass 14 Tage auch sehr kurz gegriffen seien, wenn man zum Beispiel Neugeborene mit einer Gelbsucht nehme, die durchaus auch einen größeren Zeitraum benötigen. Der Sachverständige Professor Dr. Oliver Hakenberg hat ausgeführt: „Die Deutsche Gesellschaft für Urologie begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung.“ Zu den Änderungsanträgen: „Auch wir sind der Meinung, dass diese sechsmonatige Zeitspanne zu weit gefasst ist, und sehen dafür keinen vernünftigen Grund.“ Die Sachverständige Dr. med. Antje Yael Deusel hat unter anderem ausgeführt: „Die Beschneidung findet in der Regel am achten Lebenstag des männlichen Säug- lings statt; außer wenn medizinische gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Hier ist die U2 von besonde- rer Wichtigkeit, auch die Familienanamnese und eventu- elle Zusatzuntersuchungen. Eine ärztliche Beratung der Eltern ist in diesem Zusammenhang erforderlich, und hierbei sollte dann auch gleich die angehende Opera- tionsaufklärung beider Elternteile über die Beschnei- dung und die Komplikationsmöglichkeiten erfolgen.“ Der Sachverständige Prof. Siegfried Willutzki hat ausgeführt: „Bei der Sechsmonatsfrist, wie sie im Gesetz für den nichtärztlichen Beschneider vorgesehen ist, habe ich ähnliche Bedenken, wie sie auch von Herrn Graf an- geführt worden sind. Ich denke, dass der Vorschlag in dem Gruppenantrag von Herrn Montag und anderen eine durchaus sinnvolle Lösung darstellen könnte.“ Der Sachverständige Professor Dr. Hans Michael Heinig hat unter anderem ausgeführt: „Zum Änderungs- antrag Jerzy Montag und andere möchte ich Folgendes anmerken ... Die für § 1631 d Abs. 2 BGB vorgeschla- gene Fristverkürzung reflektiert den Umstand, dass eine lege artis durchgeführte Beschneidung einer schmerz- therapeutischen Begleitung bedarf. Und die kann aus 26156 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Gründen zu- mindest ab einem gewissen Alter nur von einem Arzt vorgenommen werden. Gegenwärtig dominieren nach meiner Wahrnehmung die Stimmen, die in den ersten Wochen die seitens der Mohalim in Deutschland ange- wendete schmerztherapeutische Behandlung für fachge- recht halten. Darüber lässt es sich trefflich diskutieren, und wo genau zwischen 14 Tagen und 6 Monaten die Grenze zu ziehen ist, das genau ist eine Frage der ärztli- chen Kunst. Und bei der Festlegung solcher ärztlichen Fachstandards pflegt sich der Gesetzgeber sonst mit guten Gründen zurückzuhalten, gerade auch, um der Dynamik wissenschaftlicher Entwicklungen bestmög- lich Rechnung zu tragen.“ Der Sachverständige Aiman A. Mazyek hat ausge- führt: „Für uns ist die Herabsetzung von sechs Monaten auf zwei Wochen oder eine andere Zeit nicht von Be- lang, und wir haben dazu keine Vorbehalte.“ Auf Nachfrage hat der Sachverständige Professor Dr. med. Hans Kristof Graf aus dem Jüdischen Kranken- haus Berlin geschildert: „Es ist Usus in unserer Klinik, bis einschließlich zur zweiten Lebenswoche mit Emla- Creme vorzugehen. Danach – das ist einfach ein Ab- kommen, was wir mit unseren Anästhesisten und mit den Chirurgen geschlossen haben – führen wir eine Voll- narkose durch.“ Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen habe ich in der CDU/CSU-Fraktion den Antrag gestellt, die Frist von sechs Monaten im Gesetzentwurf der Bundesregie- rung auf zwei Wochen zu verkürzen, und dafür etliche Unterstützung, jedoch keine Mehrheit erreicht. Da ich eine Frist von sechs Monaten für zu lang halte, um die eigentliche Beschneidung durch einen nichtärztlichen Mohel durchzuführen zu lassen, stimme ich in der na- mentlichen Abstimmung des Deutschen Bundestages für den von Herrn Montag vorgelegten Antrag zur Verkür- zung der Frist von sechs Monaten auf 14 Tage. Sollte dieser Änderungsantrag nicht angenommen werden, stimme ich danach für den Änderungsantrag der Kolle- ginnen Reimann und Griese zur Verkürzung der Frist von sechs Monaten auf zwei Monate. Aus Gründen des religiösen Friedens in Deutschland stimme ich auf jeden Fall für den aus der Abstimmung der Änderungsanträge hervorgehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der Folge des Urteils des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, in dem die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet wurde, kam es zu großen Verunsicherungen, zum einen bei jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften, zum ande- ren bei Ärztinnen und Ärzten. Dem Urteil kommt weit über die Religionsgemeinschaften und Fachkreise hinaus große Aufmerksamkeit zu. Dies geschieht aus gutem Grund, denn betroffen sind mehrere grundrechtssensible Bereiche. Der Staat muss auf diese Verunsicherungen reagieren und Rechtssicherheit schaffen. Dabei hat er die schwie- rige und verantwortungsvolle Aufgabe, sowohl die kör- perliche Unversehrtheit jedes Einzelnen zu schützen als auch die Religionsfreiheit zu gewährleisten und außer- dem das Elternrecht auf Erziehung zu berücksichtigen. Muslimisches und jüdisches religiöses Leben müssen in Deutschland weiterhin möglich sein. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Eingriffe in die körperli- che Unversehrtheit nur in begründeten Fällen zulässig sind und vor allem medizinisch korrekt und ohne unnö- tige Schmerzen durchgeführt werden. Vor einigen Monaten hatte ich dafür plädiert, eine in- tensive, vielschichtige und facettenreiche Diskussion zu führen und nicht vorschnell zulasten des einen oder an- deren Grundrechtes zu entscheiden. Mir war es wichtig, das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Reli- gionsgemeinschaften, Medizinerinnen und Medizinern und anderen Fachleuten zu suchen, alle Argumente ab- zuwägen und auszuwerten, alle möglichen Blickwinkel einzunehmen und auch die Konsequenzen zu berück- sichtigen, die die verschiedenen Möglichkeiten mit sich bringen. In den vergangenen Monaten habe ich gemein- sam mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundes- tag auf verschiedenen Ebenen diese Gespräche gesucht und geführt. In einem Fachgespräch der grünen Bundes- tagsfraktion und in verschiedenen Einzelgesprächen habe ich mich umfassend informiert. Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf vor- gelegt, der aus meiner Sicht in die richtige Richtung geht. Ich finde es richtig, eine Regelung im Familien- recht zu treffen und nicht im Strafrecht. Hinsichtlich der Beachtung des Kindeswillens gibt es allerdings Verbesserungsmöglichkeiten. Ich meine, dass einsichts- und urteilsfähige Jungen selbst in die Be- schneidung einwilligen müssen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung ist, dass der be- troffene Junge vor der Beschneidung umfassend durch denjenigen über den Eingriff aufgeklärt wird, der den Eingriff vornimmt. Äußert sich der Junge ablehnend gegenüber dem bevorstehenden Eingriff, darf die Be- schneidung nicht durchgeführt werden. Damit das Kin- deswohl optimale Berücksichtigung finden kann, ist weiterhin erforderlich, dass auch ein Junge, der noch nicht im Rechtssinne einsichts- und urteilsfähig ist, seine Beschneidung ablehnen kann. Vor allem aber halte ich den im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausnahmezeitraum, wonach in den ersten sechs Monaten nach der Geburt auch nichtärztliche Be- schneiderinnen und Beschneider eine Beschneidung durchführen dürfen, für zu lang. Diese dürfen, anders als Ärztinnen oder Ärzte, keine Narkosemittel einsetzen. Sie arbeiten mit schmerzlindernden Salben und Zäpfchen. Das Narkoserisiko ist nach ärztlicher Auskunft gerade in den ersten 14 Tagen nach der Geburt eines Kindes sehr hoch, sodass bei der Beschneidung in dieser Zeit grund- sätzlich keine Narkosen erfolgen. Nach Ablauf von vier- zehn Tagen kann nur noch ein Arzt oder eine Ärztin die Abwägung zwischen Narkose- und Schmerzrisiko vor- nehmen. Deshalb halte ich es für richtig, die Frist für die Tätigkeit nichtärztlicher Beschneiderinnen und Be- schneider auf vierzehn Tage nach der Geburt des Kindes zu begrenzen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26157 (A) (C) (D)(B) Ich stimme deshalb dem Änderungsantrag Nr. 17/11816 zu und enthalte mich bei der Abstimmung über den Ge- setzentwurf der Bundesregierung. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): Nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung aller Argumente für und gegen die oben angegebene gesetzliche Rege- lung der Beschneidung des männlichen Kindes habe ich mich entschieden, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ausschlaggebend für meine Entscheidung ist die Tat- sache, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit ei- nes Kindes höher zu werten ist als Religionsfreiheit oder Elternrecht. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ordnet jedoch das Kindesrecht sowohl dem Elternrecht als auch der Religionsfreiheit unter. Die Beschneidung von Jungen erfolgt meist ohne medi- zinische Indikation und ist deshalb als Körperverletzung zu werten. Durch die Schmerzforschung ist bewiesen, dass Kinder bereits ab der 24. Schwangerschaftswoche Schmerzen empfinden und dass diese umso nachhalti- gere Auswirkungen haben, je jünger die Kinder sind. Von einer Allgemeinanästhesie bei Neugeborenen raten Experten aufgrund der physischen Unreife ab. Kinder unter drei Jahren sind besonders gefährdet, Anästhesie- komplikationen zu erleiden. Die im Begründungstext des Gesetzes aufgestellte Behauptung, mit der männli- chen Beschneidung sei „nur eine geringfügige Beein- trächtigung der körperlichen Unversehrtheit verbunden“, entspricht nicht der Realität. Nach der aktuellen For- schungslage handelt es sich bei der männlichen Vorhaut nicht um ein unnützes Gewebe, sondern um ein Organ. Dieses besitzt eine den Lippen oder Fingerspitzen ver- gleichbare Empfindlichkeit. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit wiegt in meinen Augen mehr als Religionsfreiheit oder Elternrecht. Ulrich Kelber (SPD): Die Entscheidung über die durch das Kölner Gerichtsurteil notwendig gewordene gesetzliche Regelung medizinisch nicht notwendiger Genitalbeschneidung von Jungen ist eine schwierige Ab- wägung zwischen Grundrechten der Kinder, Elternrech- ten, gesellschaftlichen Debatten und der Frage der prak- tischen Auswirkungen eines Gesetzes. Um zu einer Entscheidung zu kommen, habe ich in den letzten Mona- ten über ein Dutzend ausführliche Gespräche mit Kin- derschutzorganisationen, Ärzten, Religionsgemeinschaf- ten, Juristen und Einzelpersonen geführt. Ich unterstütze mit meinem Votum die gesetzliche Er- laubnis der Beschneidung unter folgenden Standards: eine verpflichtende ärztliche Aufklärung der Eltern, eine altersgerechte Einbeziehung des Kinderwillens, eine der ärztlichen Kunst entsprechende örtliche Betäubung und Behandlung des Kindes sowie eine medizinisch abgesi- cherte Ausbildung der die Beschneidung durchführen- den Personen. Die Ausgestaltung dieser Standards ist durch den Ge- setzentwurf der Bundesregierung alleine nicht ausrei- chend gewährleistet. Daher habe ich den Änderungsan- trag Lambrecht/Lischka und andere unterstützt, der diese Bedingungen enthält. Es ist sehr bedauerlich, dass CDU/ CSU und FDP ihre Abgeordneten unter Fraktionszwang gesetzt und diesen Änderungsantrag abgelehnt haben. Was sind nun die „Regeln der ärztlichen Kunst“? CDU/ CSU und FDP haben unnötig erneut Rechtsunsicherheit für Kinder, Eltern und Ärzte geschaffen. Den Ausschlag für meine Zustimmung zu einer ge- setzlichen Grundlage, die die Beschneidung unter Ein- haltung dieser Standards erlaubt, hat – neben anderen Überlegungen – vor allem die Befürchtung gegeben, dass ein Verbot die Beschneidungen nur in Hinterhöfe und ins Ausland verdrängt, wo eventuell schlechtere Be- dingungen herrschen und damit dem Kindeswohl ge- schadet würde. In der Abwägung allein zwischen den Grundrechten des Kindes – Selbstbestimmung, körperli- che Unversehrtheit – und den Rechten der Eltern – Aus- übung der Religion, Recht auf religiöse Erziehung und Einbeziehung der Kinder – hätten die Grundrechte des Kindes ansonsten überwogen. Im Einzelnen: Kinder haben Grundrechte von Geburt an. Ich gehöre der Gruppe von Bundestagsabgeordneten an, die die Kinderrechte sogar explizit im Grundgesetz, unserer Verfassung, verankern will. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbe- stimmung lassen sich aus Art. 2 des Grundgesetzes un- mittelbar ableiten. Diese Grundrechte des Kindes setzen den Elternrechten Grenzen. In der Abwägung überwiegen diese Grundrechte auch bei dem medizinisch – trotz neuerer Erkenntnisse über das Neuronalgewebe in der Vorhaut – eher kleinen Ein- griff der Beschneidung aus meiner Sicht das Recht der Eltern auf freie Ausübung ihrer Religion und auf die Erziehung ihrer Kinder. Dabei habe ich durchaus be- rücksichtigt, dass zur Ausübung des Elternrechts auf Erziehung ihrer Kinder selbstverständlich auch die Ein- beziehung der Kinder in die eigenen religiösen Vorstel- lungen gehört. Neben die Abwägung von Rechten gehört auch die Berücksichtigung der gesellschaftlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung. Das Verbot der Beschnei- dung würde von vielen Angehörigen der großen religiö- sen Minderheit der Muslime in Deutschland als Zurück- weisung und Missachtung ihrer Religion empfunden. Die jüdische Gemeinde in Deutschland wiederum ist schon angesichts der Möglichkeit, dass gerade Deutsch- land mit seiner schrecklichen Vergangenheit der organi- sierten Verfolgung und Ermordung der Juden Europas als einziges Land die Beschneidung als Grundlage der vollen Religionszugehörigkeit männlicher Juden verbie- ten oder beschränken könnte, zu Recht alarmiert. Diese gewichtigen Gründe, die für das Beibehalten der Erlaub- nis der Beschneidung sprechen, haben für meine Ent- scheidung eine große Rolle gespielt. Was letztendlich für mich den Ausschlag gegeben hat, eine gesetzliche Regelung zu unterstützen, die die Be- schneidung unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ist vor allem die praktische Seite eines möglichen gesetzli- 26158 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) chen Verbotes in Deutschland: Wegen der Bedeutung der Beschneidung in der muslimischen und jüdischen Reli- gion wäre davon auszugehen, dass selbst ein Verbot oder die Beschränkung der medizinisch nicht notwendigen Beschneidung nicht zu einem Ende dieser religiösen Pra- xis führen würde. Erstens würde der Streit in die Arzt- praxen und Krankenhäuser verschoben, die dann über die medizinische Notwendigkeit entscheiden müssten. Bei 95 Prozent der männlichen Neugeborenen liegt eine Phimose vor, die sich in den meisten Fällen bis zum Schulalter löst. Wie sollte aber dann die Entscheidung bei Kleinkindern getroffen werden? Zweitens drohte eine Durchführung der Beschneidung dann außerhalb von Arztpraxen und Krankenhäusern – wo heute zum Beispiel über 70 Prozent der Beschneidungen muslimi- scher Jungen stattfinden – in Hinterhöfen und im be- nachbarten Ausland. Schlechtere hygienische Bedingun- gen und der zusätzliche Stress einer Reise schadeten allerdings dem Kindeswohl erheblich. Deswegen lehne ich ein Verbot der Beschneidung im Interesse der Kinder selbst ab! Als Fazit bleibt: Eine Debatte über die Notwendigkeit der Beschneidung von Jungen schon in einem Alter, wo der eigene Wille nicht ausreichend zum Ausdruck ge- bracht werden kann, muss innerhalb der muslimischen und jüdischen Religionsgemeinschaft selbst geführt wer- den und kann nicht von außen durch eine gesetzliche Re- gelung erzwungen bzw. ersetzt werden. Eine rechtliche Regelung der Beschneidung mit einer Gewährleistung der Einhaltung hoher ärztlicher Standards erscheint mir als die beste Lösung im Sinne des Kindeswohls. Eine weitere persönliche Anmerkung: Dass CDU/ CSU und FDP die Debatte über die Beschneidung zu ei- ner parteipolitischen Machtdemonstration im Deutschen Bundestag genutzt haben, ist nur schwer erträglich. Kin- deswohl und die Rolle unserer Religionsgemeinschaften sollten nicht für Zwecke der Parteitaktik missbraucht werden. Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich kann beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen. Ich habe mich sogar entschlossen, beide abzulehnen, weil ich eine Ent- scheidung am heutigen Tage für falsch halte. Beide Ge- setzentwürfe schaffen nicht die gesellschaftlich tragfä- hige Grundlage, um die mit der Problematik der Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen auf- geworfenen Fragen achtsam zu lösen. Stattdessen plä- diere ich eindringlich für den Vorschlag eines Moratori- ums zur Klärung der gesetzlichen Regelung der Jungenbeschneidung sowie die Einsetzung eines runden Tisches. Die Plötzlichkeit, mit der das Kölner Urteil eine De- batte über die Jungenbeschneidung ausgelöst hat und die heftigen Reaktionen sind ein Warnsignal. Sie sind auch Ausdruck einer ungeklärten Situation, ebenso von Ängs- ten und Aggressionen innerhalb unserer Gesellschaft, die nicht durch eine übereilte Gesetzesänderung ausba- lanciert werden können. In der Ermöglichung der Beschneidung der Jungen sehe ich allerdings große Gefahren für unser Rechtssys- tem, weil dadurch das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit von Kindern gefährdet wer- den. Die Beschneidung selbst ist kein harmloser Ein- griff. Gleichzeitig ist eine traditionelle Praxis, die über Jahrtausende gepflegt wird, nicht durch eine schnelle Gesetzesentscheidung zu regeln. Mir ist ausdrücklich daran gelegen, mit den jüdischen und muslimischen Ge- meinden in den Dialog zu treten und zu einer guten Lö- sung beizutragen. Der Deutsche Bundestag hat gute Erfahrungen damit gemacht, sich bei wichtigen Entscheidungen prinzipiel- ler Art Zeit zu lassen. Dafür trete ich auch in dieser Frage ein. Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die bei Muslimen und Juden aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung von Jungen – Zirkumzision – erfüllt nach deutschem Recht den Straftatbestand der Körperverletzung gemäß §§ 223 bis 231 StGB. Mögliche Rechtfertigungsgründe wie Not- wehr, Nothilfe oder Notstand greifen hier nicht. Hinsicht- lich der vom Gesetzgeber im Bereich der Körperverlet- zung geschaffenen Möglichkeit der Einwilligung – § 228 StGB – bleibt offen, ob diese auch die Einwilligung der Eltern zur Beschneidung eines eine Woche alten Jungen einschließt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit trifft in der Debatte um die Beschneidung männlicher Kinder auf das Grundrecht der Religionsfreiheit, das durch Grundge- setz, aber auch durch die Charta der Grundrechte der Eu- ropäischen Union und die Europäische Menschenrechts- konvention gewährleistet wird. Anspruch auf Schutz haben sowohl Religionen als auch Weltanschauungen. Der Grundrechtsberechtigte hat dabei die Freiheit, eine religiöse oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen, während es andererseits dem Staat verboten ist, die Bür- gerinnen und Bürger zu einer religiösen oder weltan- schaulichen Handlung zu verpflichten. Im Falle der Beschneidung betrifft die Religionsfrei- heit sowohl die des betroffenen Kindes als auch die der Eltern bzw. der jeweiligen religiösen Gemeinschaft. Die Beschneidung von Jungen ist im Islam und im Judentum ein jahrtausendealter Bestandteil ihres religiösen Le- bens, dessen Respektierung bislang nie infrage stand. Doch gibt es zunehmend ein Bewusstsein dafür, dass die Beschneidung einen erheblichen Eingriff in den Körper des männlichen Kindes darstellt und gravierende medizinische Folgen für die Betroffenen hat bzw. haben kann. Die Bagatellisierung dieser Folgen ist unangemes- sen. Das Strafrecht gerät hier in ein grundsätzliches Di- lemma, es ist als Ultima Ratio zur Lösung des gesell- schaftlichen Konfliktes meines Erachtens nicht geeignet. Gebraucht wird ein gesellschaftlicher Konsens über die Reichweite elterlicher Rechte, der Religionsfreiheit und des uneingeschränkten Rechtes jedes Menschen auf kör- perliche Unversehrtheit. Die Klärung dieser Fragen be- darf einer längeren und breiteren Debatte. Die Fragen heute abschließend zu entscheiden, ist nach meinem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26159 (A) (C) (D)(B) Dafürhalten verfrüht. Es fehlt für ein gesicherteres ethi- sches und juristisches Urteil eine solide Grundlage medi- zinischer Daten. Wir haben zahlreiche Studien, wir ha- ben viele Empfehlungen. Ein abschließendes Urteil ist aber noch nicht möglich. Ein neues Gesetz, gleich, ob es die Zirkumzision ver- bietet oder erlaubt, wird zum derzeitigen Zeitpunkt der öffentlichen Diskussion nur unzureichend gerecht. Not- wendig ist ein transparenter Dialog in Form eines Run- den Tisches, an dem alle betroffenen Gruppierungen in einem zweijährigen Verfahren eine für alle Beteiligten weitgehend akzeptable Lösung erarbeiten. Ich bin davon überzeugt: Eine endgültige Entschei- dung sollte nicht von oben herab oder ungeachtet der Be- denken und Gesichtspunkte der jeweils anderen Seite ge- troffen werden. Der Runde Tisch sollte daher auch nicht hinter verschlossenen Türen, sondern öffentlich tagen. Eine zweijährige Befristung eines Runden Tisches zum Thema „Beschneidung von männlichen Kindern“ nimmt sich die für die Entscheidungsfindung notwendige Zeit, ohne deren notwendigen Abschluss aus den Augen zu verlieren. Aus diesen Erwägungen heraus werde ich mich in der heutigen Abstimmung der vorliegenden Gesetzentwürfe und Änderungsanträge zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“ der Stimme enthalten. Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Im Respekt vor religiösen Traditionen und Ritualen wünsche ich mir eine Rechtslage in Deutschland, die die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt. Leider sehe ich in keinem der vorliegenden Rege- lungspfade eine angemessene Lösung. Ich habe erhebli- che Bedenken, dass die Beschneidung durch eine Person ohne Approbation toleriert werden soll. Zweifelsfrei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Zwei- felsfrei verursacht er Schmerzen. In Respekt vor dem Grundrecht der Ausübung der Religionsfreiheit ist es nach meiner Auffassung geboten, dieses Ritual mit den ansonsten in Deutschland üblichen medizinischen Stan- dards bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zu verbinden. Den Gesetzentwurf, der eine Beschneidung aus reli- giösen Gründen erst ab einem Lebensalter von 14 Jahren erlaubt, lehne ich ab. Auch der Gesetzentwurf der Bun- desregierung ist für mich in seiner Ursprungsversion nicht zustimmungsfähig. Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum Entwurf der Bundesregierung sind notwendige und sinnvolle Verbesserungen. Dies gilt ins- besondere für den Antrag, der eine Fristverkürzung auf zwei Monate für einen derartigen Eingriff durch eine nicht approbierte Person vorsieht. Ich bedauere sehr, dass es vonseiten der die Regie- rung tragenden Fraktionen kein Interesse an einem inter- fraktionellen Dialog gegeben hat, der eine von einer äußerst breiten Mehrheit getragene Entscheidung ermög- licht hätte. Da heute keine Lösung zur Abstimmung steht, der ich umfänglich zustimmen kann, werde ich mich der Stimme enthalten. Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für Be- schneidung aus religiösen Gründen durch approbierte Personen einzusetzen. Kirsten Lühmann (SPD): In der Frage nach einer gesetzlichen Regelung der religiösen Beschneidung von Jungen sind verschiedene Grundrechte gegeneinander abzuwägen: das Recht des Kindes auf körperliche Un- versehrtheit und das Recht auf freie Religionsausübung. Das Kind als individuelles Rechtssubjekt steht den El- tern als Erziehungsberechtigte gegenüber. Die Abwä- gung der verschiedenen Rechtsgüter, von denen jedes für unseren Rechtsstaat fundamentale Bedeutung hat, die aber in diesem Fall einander entgegenstehen, ist keine einfache Frage, und es gibt darauf keine einfache Ant- wort. Im Gegenteil, sie erfordert eine grundsätzliche Diskussion, für die ich mir mehr Zeit gewünscht hätte, als wir sie jetzt hatten. Sinnvoll wäre aus meiner Sicht ein Moratorium von zwei Jahren gewesen, in dem auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet worden wäre und das Raum für eine intensive sachbezogene Aus- einandersetzung mit allen Argumenten und allen Betrof- fenen gegeben hätte. Für mich steht fest, dass jüdisches und muslimisches Leben und Kultur feste Bestandteile der Gesellschaft in Deutschland sind. Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Religionsausübung und macht keinen Unter- schied zwischen den Glaubensgemeinschaften. Allerdings muss sich die Ausübung der Religionsfreiheit im Rah- men der geltenden Gesetze bewegen. Jede Regelung hat dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit den Stel- lenwert einzuräumen, den unser Grundgesetz zum Aus- druck bringt. Wir haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit Fachleuten geführt, bei denen Befürwor- ter wie Gegner zu Wort gekommen sind, die die Be- schneidung aus medizinischer, religiöser und rechtlicher Sicht bewertet haben. Die Tatsachen, dass der Eingriff irreversibel ist, schwerwiegende Folgen haben kann und ein unbeschnittenes Kind in Deutschland kaum Diskri- minierung ausgesetzt ist, haben mich zu der Überzeu- gung geführt, dass die Beschneidung von Jungen aus re- ligiösen Gründen erst mit Erreichen der Religionsreife, also mit 14 Jahren, und nur mit der Einwilligung des Be- troffenen durchgeführt werden sollte. Dr. Matthias Miersch (SPD): Mit Respekt vor reli- giösen Traditionen und Ritualen wünsche ich mir eine Rechtslage in Deutschland, die die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt. Leider sehe ich in keinem der vorliegenden Rege- lungspfade eine angemessene Lösung. Ich habe erhebli- che Bedenken, dass die Beschneidung durch eine Person ohne Approbation toleriert werden soll. Zweifelsfrei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Zwei- felsfrei verursacht er Schmerzen. In Respekt vor dem Grundrecht der Ausübung der Religionsfreiheit ist es 26160 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) nach meiner Auffassung geboten, dieses Ritual mit den ansonsten in Deutschland üblichen medizinischen Stan- dards bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zu verbinden. Den Gesetzentwurf, der eine Beschneidung aus reli- giösen Gründen erst ab einem Lebensalter von 14 Jahren erlaubt, lehne ich ab. Auch der Gesetzentwurf der Bun- desregierung ist für mich in seiner Ursprungsversion nicht zustimmungsfähig. Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum Entwurf der Bundesregierung sind notwendige und sinnvolle Verbesserungen. Ich bedauere sehr, dass es vonseiten der Regierungs- fraktionen kein Interesse an einem interfraktionellen Dialog gegeben hat, der eine von einer äußerst breiten Mehrheit getragene Entscheidung ermöglicht hätte. Da heute keine Lösung zur Abstimmung steht, der ich umfänglich zustimmen kann, werde ich mich der Stimme enthalten. Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Be- schneidung aus religiösen Gründen durch approbierte Personen einzusetzen. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Am 7. Mai 2012 hat eine kleine Strafkammer des Landgerichts Köln entschieden, die Beschneidung eines Jungen habe nicht dem Kindeswohl gedient. Die Zustim- mung der Eltern sei daher unbeachtlich und der Eingriff selbst eine rechtswidrige Körperverletzung. Obwohl dies nicht unmittelbar für vergleichbare Fälle gilt, ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden. Seit dieser Entscheidung diskutieren wir daher das Thema Be- schneidung und die möglichen Konsequenzen einer ge- setzlichen Regelung. Es ist eine der schwersten Entscheidungen, die ich in meiner bisherigen Tätigkeit als Abgeordnete zu treffen habe – auch wenn ich die Zeit genutzt habe, um alle As- pekte gründlich zu bedenken. Bei der Frage, ob die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen straffrei bleiben soll oder nicht, geht es im Grundsatz um die Abwägung dreier Anliegen: um das Recht auf freie Religionsausübung, um das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und um die Ausübung des elterlichen Sorgerechtes und dessen Gren- zen. Alle drei Anliegen haben – je für sich genommen – einleuchtende und überzeugende Argumente, die bei der Frage der Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jun- gen unversöhnlich und unvereinbar aufeinandertreffen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes steht außer Frage. Zu Recht wird darauf hinge- wiesen, dass das Entfernen der Vorhaut bei minderjähri- gen Jungen ein unwiderruflicher körperlicher Eingriff ist. Auf der anderen Seite steht das Grundrecht auf die freie Ausübung der Religion. Ebenfalls zu Recht wird argumentiert, dass es sich bei der Beschneidung um ein zentrales religiöses Ritual handelt, das für die Angehöri- gen muslimischen Glaubens sehr wichtig, für gläubige Juden sogar unverzichtbar ist. Daraus folgt, dass es bei dieser Entscheidung keinen Kompromiss und auch kei- nen Mittelweg gibt, der die widerstreitenden Positionen abschließend in Einklang bringt. Denn die Problematik lässt sich nicht allein durch die Forderung lösen, dass die Beschneidung erst erfolgen darf, wenn die betroffenen Kinder 14 Jahre alt und einwilligungsfähig sind und so- mit selbst entscheiden können – wie im Gesetzentwurf 17/11430 zur Abstimmung steht. Für die religiöse Über- zeugung vieler Eltern, insbesondere jüdischen Glaubens, ist dieser Zeitpunkt schlicht zu spät. Die Thora schreibt die Knabenbeschneidung am achten Tag nach der Geburt definitiv vor. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen aufgrund der Gesundheit des Säuglings möglich. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit nehme ich sehr ernst. Aber als Nichtgläubige habe ich großen Respekt vor dem Glauben anderer. Deshalb kann ich mich nicht dazu durchringen, einem Gesetzentwurf zuzustimmen, der den religiösen Brauch der Beschnei- dung unter Strafe stellt. Dabei ist es für mich zweitran- gig, ob das Verbot der Beschneidung zu strafrechtlichen Maßnahmen führen würde oder nicht. Denn unabhängig davon werden sich die jüdischen und muslimischen Eltern kriminalisiert fühlen. Zudem sehe ich die Gefahr, dass viele Eltern, die die Beschneidung ihrer Söhne aus religiösen Gründen für unverzichtbar halten, ihre Kinder entweder heimlich oder im Ausland beschneiden lassen würden. Das hieße, dass für einen Eingriff nach den Re- geln der ärztlichen Kunst keine Garantie mehr bestünde. Das wäre erst recht nicht im Sinne des Kindeswohls. Den Status quo beizubehalten, ist ebenfalls keine Op- tion. Denn ohne eine explizite gesetzliche Klarstellung, dass die Beschneidung von Jungen zulässig sein kann, wäre sie automatisch eine Körperverletzung. Deshalb kommt eine Enthaltung für mich nicht infrage. Ich werde von daher dem Gesetzentwurf zur Rege- lung der Beschneidung, den die Bundesregierung vorge- legt hat, zustimmen. Allerdings kommt es auch auf die Umstände der Be- schneidung an. Ich unterstütze ausdrücklich zwei Ände- rungsanträge meines Fraktionskollegen Jerzy Montag. So soll die Ausnahmeregelung, wonach die Beschnei- dung auch von Nichtärzten mit entsprechender Qualifi- kation – zum Beispiel von jüdischen Beschneidern, den Mohalim – vorgenommen werden kann, von 6 Monaten auf 14 Tage begrenzt werden. Der Gesetzentwurf ermög- licht bisher Beschneidungen durch Nichtärzte – und das heißt notwendigerweise ohne Narkose – bis zum sechs- ten Lebensmonat. Eine Begründung dafür ist nicht er- sichtlich und für Beschneidungen nach jüdischem Ritus ist diese Frist nicht nötig. Die Regeln der ärztlichen Kunst lassen körperliche Eingriffe ohne Narkose nur für die ersten 14 Lebenstage zu. Weiter brauchen wir als Ge- setzgeber nicht zu gehen und sollten dies auch nicht tun. Darüber hinaus soll eine „Berücksichtigung des Willens des Kindes“ ins Gesetz aufgenommen werden. Vor allem für ältere Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, aber ihre mögliche Ablehnung des Beschneidungsrituals bereits deutlich in Gesten oder Worten zum Ausdruck bringen können, muss der Kin- deswillen im Gesetz stärker berücksichtigt werden. Meine Positionierung bedeutet nicht, dass ich die Beschneidung aus religiösen Gründen befürworte – im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26161 (A) (C) (D)(B) Gegenteil. Ich hoffe darauf, dass die jüdischen und die muslimischen Religionsgemeinschaften eine offene Diskussion über den alten Brauch der Beschneidung füh- ren und ihre Traditionen kritisch reflektieren. Denn auch Religionen und deren Ausübung ändern sich kontinuier- lich. Einen solchen Wandel kann man den Religions- gemeinschaften aber nicht „von außen“ aufzwingen, schon gar nicht durch das Strafrecht. Gerade wenn es um Glaubensfragen geht, müssen sich Veränderungen inner- halb der Religionsgemeinschaften entwickeln. Die De- batte in der Gesellschaft und im Deutschen Bundestag zur Beschneidung kann die Diskussion innerhalb der Religionsgemeinschaften nicht ersetzen, aber anstoßen. Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Der Gesetzent- wurf, ebenso wie die vorgelegten Gruppenanträge, fin- den nicht meine Zustimmung. Die Sachlichkeit der öffentlichen Debatte, auch der im Bundestag, sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen, begrüße ich sehr. Mein Dank gilt den Red- nerinnen und Rednern aller Fraktionen, unabhängig von ihrer jeweiligen inhaltlichen Position, für den Respekt, den sie für die unterschiedlichen Anschauungen ihrer Kollegen zum Ausdruck gebracht haben. Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 2012 die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverlet- zung gewertet. Grundsätzlich entfaltet die Entscheidung über den konkreten Einzelfall hinaus keine rechtliche Bindung, dennoch zeigte das Urteil, dass eine grundsätz- liche öffentliche Diskussion und Bewertung der religiö- sen Beschneidungen geboten ist. Ich halte die Form, in der die gesetzliche Regelung zustande gekommen ist, der Komplexität der Thematik für nicht angemessen. Aus meiner Sicht hätte die Debatte über religiöse Beschneidungen ohne Präjudiz und Vorfestlegung, wie sie der interfraktionelle Antrag vom 19. Juli 2012 vorge- nommen hat, erfolgen sollen. Grundsätzlich erkenne ich die Beschneidung als kon- stitutives Element des jüdischen und muslimischen Glaubens an. Aus meiner Sicht ist es jedoch auch weiter- hin geboten, zu prüfen, ob die Beschneidung nicht auch in einem Alter erfolgen kann, in dem das Kind selbst in der Lage ist, seine Zustimmung zu geben. Ein solcher Gedanke ist im Antrag 17/11430 der Gruppe um die Ab- geordneten Rupprecht, Dörner, Golze unter andere wie- dergegeben. Eine Regelung, deren Kern die Zustimmung des Kindes im religionsmündigen Alter darstellt, ist zu begrüßen. Eine adäquate Auseinandersetzung mit der religiösen Beschneidung bedarf aus meiner Sicht neben den Bera- tungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundes- tages, wie sie stattgefunden hat, auch einer Einbeziehung des Ethikrates. Die Einsetzung einer Enquete-Kommission wäre aus meiner Sicht das geeignete Instrument gewesen, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden. Durch ein solches breit angelegtes Verfahren wären die Mitglieder des Bundestages in die Lage versetzt worden, auch zu einer Meinungsbildung über weitere Grenzfälle zwi- schen religiöser Praxis und rechtsstaatlichen Erforder- nissen, wie dem Umgang mit dem rituellen Schlachten – Schächten –, zu kommen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Be- schneidung kleiner Jungen ist eine sehr schwierige, denn sie berührt mehrere Grundrechte: die Freiheit der Reli- gion und das Erziehungsrecht der Eltern auf der einen Seite, das Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der anderen. Grundsätzlich bin ich fest davon überzeugt, dass man es Religionsgemeinschaften in unserem Rechtsstaat nicht erlauben sollte, in andere Grundrechte einzugrei- fen, dass ihnen aber eine aktive und gegebenenfalls auch institutionelle Rolle im öffentlichen Leben zukommt. Wenn Religion, die für viele Menschen eine zentrale Rolle in ihrem Leben spielt, Teil der politischen Debatte wird, dann werden auch religiöse Traditionen mit Ge- genmeinungen konfrontiert, dann müssen sie sich mit der Realität der Gegenwart auseinandersetzen. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass sich katholische Organi- sationen am Verfahren der Schwangerschaftskonfliktbe- ratung beteiligen. Diese Diskussion im Hinblick auf die Beschneidung von Jungen ist auch in den jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften im Gange. Dennoch – das zei- gen auch die öffentlichen Meinungsäußerungen der letz- ten Monate – ist für die große Mehrheit der betroffenen Gläubigen die Beschneidung noch immer ein essenziel- les Element ihrer religiösen Identität. Sie zu verbieten, würde für viele Jüdinnen und Juden, Muslimas und Mus- lime eine Ausübung ihrer religiösen Identität in diesem Land deutlich erschweren oder verunmöglichen. Es be- stünde zudem die Gefahr, dass der Eingriff in die sprich- wörtlichen Hinterzimmer verlagert würde, wo das Kin- deswohl in deutlich größerer Gefahr ist, als das bei der gegenwärtigen Praxis der Fall ist. Auch die medizinischen Folgen sind handhabbar: Für einige Regionen der Welt – wenn auch nicht für unsere – wird die Beschneidung gegenwärtig sogar noch von der Weltgesundheitsorganisation als Standardeingriff indi- ziert und aus medizinischen Gründen auch hierzulande regelmäßig durchgeführt. Deswegen ist es geboten, jetzt rechtliche Klarheit zu schaffen und den Eingriff – unter Berücksichtigung des größtmöglichen Schutzes der Kinder – zu regeln und zu erlauben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Bundestagsdrucksache 17/11295 kommt dieser Vor- stellung am nächsten. Damit erhalten wir eine Grundlage für die lebendige religiöse Vielfalt in diesem Land. Dr. Michael Paul (CDU/CSU): Zur Abstimmung des unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Plenardebatte aufgerufenen Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes in der Fas- sung der Bundestagsdrucksache 17/11295 erkläre ich: 26162 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Aktenzeichen 151 Ns 169/11) hat es in der Öffent- lichkeit eine intensiv geführte Diskussion um die aus religiösen Gründen durchgeführte Beschneidung Min- derjähriger gegeben. Am 9. Oktober 2012 hat das Bun- deskabinett einen Vorschlag zur rechtlichen Regelung beschlossen, die heute in zweiter bzw. dritter Lesung als Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Bundestags- drucksache 17/11295) beschlossen werden soll. Danach obliegt es der elterlichen Sorge, aus religiösen Gründen eine Beschneidung durchführen zu lassen, vorausgesetzt, sie erfolgt nach den Regeln der ärztlichen Kunst ein- schließlich einer Schmerzbehandlung (Betäubung). Die Regelung hat in der vorliegenden Fassung sowohl bei zahlreichen Bürgern meines Wahlkreises als auch bei mir aufgrund der im Ergebnis pauschalen Zulassung der Beschneidung eine erhebliche Zahl an offenen Fragen aufgeworfen. Meine Position zu dieser Frage möchte ich nachfolgend wie folgt darstellen und begründen: Sowohl im Judentum als auch im Islam gilt die Be- schneidung als symbolischer Akt mindestens zur Festi- gung oder auch zur Begründung der Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft. Jedoch zeigen sich schon zwi- schen diesen beiden Religionen bedeutende Unter- schiede. Das zeigt, wie komplex das Thema ist und welche unterschiedlichen Ansätze es gibt, mit diesem religiös bzw. sozialintegrativ bedeutungsvollen Ritual umzuge- hen. Im Islam, in dem sich der Akt der Beschneidung nicht direkt aus dem Koran ergibt, sondern aus den überliefer- ten Berichten des Propheten Mohammed („hadithe“) ab- geleitet wird und als sogenannte sunna ausgestaltete nachzuahmende Gewohnheit in der Glaubensgemein- schaft verankert ist, ist ein einheitlicher Zeitpunkt zur Beschneidung nicht festgelegt. Daher findet die Be- schneidung, auch als Akt der Glaubensbestätigung und je nach den Vorgaben der unterschiedlichen religiösen Rechtsschulen, von sieben Tagen nach der Geburt bis zur Pubertät statt. In der jüdischen Religion wird die Tradition der Be- schneidung beim Mann auf die Bibelverse 10 bis 14 des 17. Kapitels im 1. Buch Mose (Genesis) gestützt, in de- nen die Prozedur ausdrücklich als symbolischer Akt des Bundes Abrahams mit Gott beschrieben ist, der bei Kna- ben am achten Tag nach der Geburt vorgenommen wer- den soll. Der Vorgang gilt daher als Initiationsakt beim Mann, mit dem eine gefestigte Bindung des Menschen zu Gott eingegangen wird. Deshalb findet im Judentum auch die Namensgebung für das Kind gleichzeitig mit der Beschneidung statt. Die Tradition des jüdischen Glaubens zeigt daher aus meiner Sicht, sowohl anhand der zeitlichen Nähe zur Geburt des Kindes als auch anhand der zeitgleichen Na- mensgebung, Parallelen zur initiierenden christlichen Taufe. Die islamische Tradition einer Beschneidung im Kindes- oder Jugendlichenalter weist hingegen eher Pa- rallelen zur christlichen Tradition der Kommunion oder Konfirmation auf, die als Bestätigung der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft gesehen werden kann. Sowohl der Akt der Aufnahme des Kindes in die Glaubensgemeinschaft als auch der Akt der Bestätigung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft sind für alle Religionen grundlegende und wichtige Rituale, die es zu respektieren gilt. Die Aufnahme in eine Reli- gionsgemeinschaft und die aktive Ausübung der Reli- gion sind daher richtigerweise als Grundrecht durch Art. 4 des Grundgesetzes unter einen hohen Schutz ge- stellt. Ein mindestens ebenso hoher Schutz kommt jedoch dem Grundrecht eines jeden Menschen auf körperliche Unversehrtheit zu. Dieses Recht leitet sich aus dem Recht auf Leben ab und gehört damit zu den höchsten Schutzgütern unserer gesellschaftlichen Grundordnung. Von den Religionsgemeinschaften wird vorgetragen, das Kind spüre, insbesondere bei den im Judentum im Alter von acht Tagen vorgenommenen Beschneidungen, den Schmerz kaum und die Beschneidung leiste zudem einen wichtigen Beitrag für die Hygiene des Mannes so- wie im Schutz vor Geschlechtserkrankungen. Beide Argumente sind mindestens umstritten. Nach neuesten psychologischen Erkenntnissen führen Schmerz- erfahrungen von Säuglingen und Kleinstkindern zu psy- chotraumatischen Reaktionen, die das Kind in seiner Entwicklung schädigen können. Ebenso sind unter den heutigen Hygienestandards in Deutschland Beschnei- dungen in ihrer medizinischen Wirkung weitestgehend überflüssig. Fest steht aber, dass das Risiko einer Entzündung nach einer Beschneidung, die unter Umständen lebens- lange Probleme – etwa beim Wasserlassen – nach sich zieht, stets gegeben und nicht auszuschließen ist. Viele Muslime oder Juden empfinden oder – je nach Alter – beschreiben den Eingriff nicht nur als extrem schmerzhaft, sondern, sofern er unter dem Eindruck der religiösen Gemeinschaft oder der Eltern erfolgt, als Ein- griff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch das Recht auf eine „von vorzeitigen sexuellen Erlebnis- sen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes“ (Be- gründung zum 4. Strafrechtsänderungsgesetz, in Kraft getreten am 23. November 1973, BGBl. I 1973, S. 1725; Bundestagsdrucksache 6/3521), die sich für Kinder in besonderer Weise aus dem Recht auf sexuelle Selbstbe- stimmung ableitet, muss bei einem irreversiblen Eingriff im Genitalbereich hinterfragt werden. Juristisch gesehen stellt die Beschneidung nach ak- tuell geltender Rechtslage eine vorsätzlich herbeige- führte Verletzung der körperlichen Integrität mit der Folge eines krankhaften Zustands, also mindestens eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB, dar. Eine Rechtfertigung dieses Tatbestands ist nicht gegeben, da eine Einwilligung durch einen Minderjährigen weitest- gehend ausgeschlossen ist und auch die Eltern, nach überwiegender Meinung, zurzeit nicht zum Nachteil des Kindes über dessen körperliche Unversehrtheit verfügen dürfen. Eine medizinische Notwendigkeit kommt als Rechtfertigung ebenfalls nicht in Betracht. Daher ist das Urteil des Landgerichts Köln zu der aus religiösen Grün- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26163 (A) (C) (D)(B) den durchgeführten Beschneidung, auch aus meiner Sicht als Jurist, einwandfrei hergeleitet. Ob der vorliegende Gesetzentwurf einer verfassungs- rechtlichen Überprüfung standhielte, bezweifle ich ange- sichts des hohen Rangs der körperlichen Unversehrtheit in unserer Verfassungsordnung. Nach meiner Meinung muss es aber nicht nur juristi- scher, sondern auch gesamtgesellschaftlicher Konsens sein, dass die Beschneidung – zumindest in Bezug auf die Durchführung – den Anforderungen unserer Grund- rechte genügt. Mindestens eine unnötige Schmerzerfah- rung des Kindes muss daher ausgeschlossen sein. Hier stellt sich das Problem, dass eine Narkose für einen acht Tage alten Säugling ein hohes medizinisches Risiko birgt, eine Beschneidung ohne Narkose aber erst recht eindeutig gegen das in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes normierte Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt. Daher sind aus meiner Sicht die Religionsgemein- schaften gefordert, den Staat und die Gesellschaft bei der Lösung dieses Konflikts zu unterstützen und an einer Fortentwicklung der Religionsausübung hin zu einer Art und Weise derselben mitzuwirken, die im Einklang mit der Verfassung und den Grundrechten des Landes steht, das sich die Gläubigen selbst als Lebensraum ausge- wählt haben. Denn der deutsche Staat hat zwar einerseits mit Blick auf die Religionsfreiheit eine – auch historisch bedingt – größere Verantwortung als andere Staaten. Im Wege der gelebten Integration darf es hier aber anderer- seits auch keine Denkverbote geben, die jeden Versuch der Veränderung polemisierend als Verbot der Religions- ausübung – womöglich mit Hinweis auf die deutsche Vergangenheit – bewusst fehlinterpretieren. Vielmehr darf auch der Gedanke nicht tabuisiert werden, dass die Ausübung des Islam bzw. des Judentums in Deutschland an die Werteordnung unseres Staates angepasst werden kann und muss, um die Interessen des Staates an der Einhaltung der Grundrechte einerseits und die der Reli- gionsgemeinschaft an einer ungestörten Religionsaus- übung andererseits in Einklang zu bringen. Das Argu- ment, die Glaubensausübung müsse in allen Staaten der Welt gleich sein, kann hier schon deswegen nicht über- zeugen, weil sich insbesondere im Hinblick auf die Tra- dition der Beschneidung weder religionsübergreifend noch innerhalb der einzelnen Religionsgemeinschaften eine weltweit einheitliche Anwendung erkennen lässt. Problematischste Komponente in der Debatte ist zu- dem die fehlende Möglichkeit zur Einwilligung des Be- troffenen in einen Vorgang, der irreversible körperliche Folgen hat. Aus meiner Sicht wäre ein pragmatischer Kompromiss zwischen den beiden Maximalforderungen, einerseits die religiös veranlasste Beschneidung bedin- gungslos zuzulassen und andererseits das Mindestalter für eine Einwilligung zur Beschneidung auf 18 Jahre an- zuheben, sinnvoll. Eine solche Kompromisslösung könnte darin liegen, das Alter für den Eintritt in die Glaubensgemeinschaft an das Bekenntnisalter in ande- ren Religionen anzupassen. Denkbar wäre hier ein Min- destalter von 14 Jahren, in dem sich etwa auch evangeli- sche christliche Kinder mit der Konfirmation für oder gegen den Verbleib in der Religionsgemeinschaft ent- scheiden, in dem Kindern ein Rechts- bzw. Unrechtsbe- wusstsein im Wege der Straffähigkeit zugetraut wird und ab dem den Kindern auch gesetzlich gemäß § 5 Satz 1 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG) die Entscheidung darüber zusteht, zu wel- chem religiösen Bekenntnis sie sich halten wollen. Fest steht, dass weder das bedingungslose sofortige Verbot noch die bedingungslose Zulassung der religiös bedingten Beschneidung den persönlichen Grundrechten gerecht wird. Ebenso ist klar, dass eine Regelung dieser Frage nicht einseitig durch die Justiz, die Politik oder die Religionsgemeinschaften geschaffen werden kann. Viel- mehr ist es richtig und wichtig, dass auf einer breiten Ba- sis von Medizinern, Glaubensgemeinschaften, Politik, Kinder- und Jugendschützern und Elternvertretern an ei- ner konsensualen Lösung gearbeitet wird. Auch damit die Beschneidung nicht in den illegalen und damit unkontrollierbaren Bereich abgedrängt wird, halte ich ein sofortiges Verbot der Beschneidung nicht für das richtige Mittel. So gesehen ist der vorgelegte Ge- setzentwurf der Bundesregierung für mich eine gute Grundlage, für eine bestimmte Zeit dieses Problem zu lösen. Da es sich bei einer religiös bedingten Beschneidung aber um einen schweren Eingriff in die körperliche Un- versehrtheit handelt, der meiner Meinung nach auf Dauer nicht in unserer Gesellschaft geduldet werden sollte, halte ich die vorgeschlagene Regelung nur für eine Übergangs- zeit für vertretbar. Vielmehr halte ich es für richtig, ein festes Datum festzulegen, bis zu dem sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften über ihre Vorstellung von der Ausübung ihres Glaubens in den für alle Bürger gleichsam geltenden Regelungen unseres Staates erklären müssen, bevor in letzter Konsequenz der Staat für die Einhaltungen dieser Regelungen sorgen muss. Deshalb bin ich für die Schaffung einer Übergangsfrist von zum Beispiel fünf Jahren, in der religiös bedingte Beschnei- dungen zum Beispiel auf Grundlage des jetzt vorgeschla- genen erweiterten Sorgerechts der Eltern noch legal durchgeführt werden dürfen, bevor sie – wenn keine an- dere rechtskonforme Lösung erarbeitet werden konnte – danach verboten sind. Mir ist klar, dass diese Forderung einen komplizierten Prozess mit vielen schwierigen Dis- kussionen erzeugt und sich auf dem Weg zu einer Lösung viele Unwägbarkeiten ergeben werden. Dennoch ist aus meiner Sicht keiner der beiden anderen Wege – bedin- gungsloses Verbot oder bedingungslose Zulassung der Beschneidung – in gleicher Weise geeignet, einen verfas- sungskonformen Zustand herzustellen, der sowohl der Tradition und der Überzeugung der Religionsgemein- schaften als auch den Grundrechten der Kinder gerecht wird. Eine konkrete zeitliche Begrenzung für den Inhalt der hier vorliegenden – allenfalls als Übergangslösung taug- lichen – gesetzlichen Regelung, ist nach wie vor in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Solange für die Lösung des beschriebenen Konflikts zwischen den Interessen der Beteiligten nicht ein konkreter zeitlicher Horizont vorge- geben ist, wird der Gesetzentwurf trotz der erheblichen rechtlichen Bedenken, die durch das Urteil des Landge- 26164 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) richts Köln zum Ausdruck kommen, die Beschneidung in der derzeitigen Form unverändert zulassen. Ein ange- messener Ausgleich der angesprochenen Rechtspositio- nen wird damit dauerhaft verstellt. Daher werde ich dem Gesetz in der hier vorliegenden Fassung nicht zustim- men. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute befasst sich der Deutsche Bundestag mit verschie- denen Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“. Seit dem Urteil des Landgerichts Köln vom Juni 2012 wird das Thema öffentlich und sehr kontrovers diskutiert. Die Zeit war aber meines Erachtens noch nicht ausreichend, um sich bei diesem schwierigen Sachverhalt ein ange- messenes Urteil zu bilden, das sowohl der Ausübung der Religionsfreiheit auf der einen Seite und dem Wohl des Kindes und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite gleichermaßen gerecht wird. Im Vorfeld zu dieser Entscheidung habe ich das Ge- spräch mit Verbänden, Betroffenen, religiösen Vertrete- rinnen und Vertretern, Medizinerinnen und Medizinern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gesucht. Die Erfahrungen und Einschätzungen waren höchst unter- schiedlich. Es erreichten mich in den vergangenen Wo- chen auch viele Schreiben von Bürgerinnen und Bür- gern. Meine Beobachtung ist, dass in dieser Frage viele Menschen ähnlich zerrissen sind, wie ich es selbst bin. In den vergangenen Jahren, sowohl während meines beruflichen als auch während meines politischen Enga- gements, war mir die Beachtung und Durchsetzung von Kinderrechten immer ein wichtiges Anliegen. Die kör- perliche Unversehrtheit insbesondere von Kindern hat für mich daher höchste Priorität. Da Risiken und nega- tive Folgen, körperlich wie psychisch, bei der Beschnei- dung von Jungen nicht ausgeschlossen werden können, kann ich dem Regierungsentwurf nicht zustimmen. Laut dieses Gesetzentwurfes dürfen nichtärztliche Beschnei- der die Zirkumzision aus religiösen Gründen durchfüh- ren. Dies birgt weiterhin erhebliche Risiken. Gleichzeitig ist die freie Glaubensausübung ein wich- tiger Bestandteil unseres Grundgesetzes, und die Be- schneidung stellt in Judentum und Islam einen wichtigen rituellen Akt dar. Ich kann daher auch dem alternativen Gesetzentwurf nicht zustimmen; denn er will die bishe- rige Praxis der beiden Glaubensgemeinschaften stark einschränken. Dennoch dürfen religiöse Gebote und Traditionen meines Erachtens keinen Freifahrtschein für eine Kör- perverletzung darstellen. Auch Religion muss sich den heutigen Rechts- und Wertevorstellungen anpassen, und umstrittene religiöse Handlungen sollten nicht unreflek- tiert fortgeführt werden. Reformen sind in den meisten Religionen nötig. Diese Reformen dürfen allerdings nicht von oben aufgezwun- gen sein, sondern müssen von den Glaubensgemein- schaften selbst ausgehen. Im Fall der Beschneidung im Judentum gab es hier bereits im 19. Jahrhundert erste Initiatoren, unter anderem Theodor Herzl, die sich gegen die Beschneidung ausgesprochen haben. Hier sind die Glaubensgemeinschaften aufgefordert, ihre Religionsri- ten selbst zu überdenken und sich die Frage zu stellen, ob in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht auf gewisse Handlungen verzichtet werden könnte. Diese Debatte können und wollen wir nicht forcieren, sie braucht aber Zeit. Der Zeitdruck, der durch das Urteil des Kölner Land- gerichts entstanden ist, und die damit verbundene Rechtsunsicherheit ist bei dieser Auseinandersetzung nicht hilfreich. Vielmehr wäre es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, einen breiten und gesamtgesellschaftlichen Dialog zu diesem schwierigen Thema zu führen. In die- ser Debatte sollte auch die Möglichkeit eines Runden Ti- sches mit allen beteiligten Parteien und Bevölkerungs- gruppen genutzt werden. Da die Gesetzentwürfe meiner Ansicht nach der Ab- wägung dieser wichtigen verfassungsrechtlichen Güter nicht ausreichend gerecht werden und es darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend notwendig ist, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, bin ich zu dem Ent- schluss gekommen, mich bei den Abstimmungen der Gesetzentwürfe zu enthalten. Enthaltung wird zwar oft als das schwächste Abstimmungsverhalten betrachtet. In diesem Fall sehe ich aber gute Gründe für eine Enthal- tung und wünsche mir eine weitere intensive Debatte zu diesem Thema. Ulla Schmidt (Aachen) (SPD): Im Respekt vor reli- giösen Traditionen und Ritualen wünsche ich mir eine Rechtslage in Deutschland, die die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen erlaubt. Ich finde es wichtig, eine gesetzliche Änderung herbeizuführen, da sonst der Straftatbestand im Raum stehen würde. Leider sehe ich in keinem der vorliegenden Rege- lungspfade eine angemessene Lösung. Ich habe erhebli- che Bedenken, dass die Beschneidung durch eine Person ohne Approbation toleriert werden soll. Zweifelsfrei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Zwei- felsfrei verursacht er Schmerzen. In Respekt vor dem Grundrecht der Ausübung der Religionsfreiheit ist es nach meiner Auffassung geboten, dieses Ritual mit den ansonsten in Deutschland üblichen medizinischen Stan- dards bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zu verbinden. Dies beinhaltet für mich zwingend die Durchführung durch einen Arzt, da es sich um einen me- dizinischen Eingriff handelt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für mich in seiner Ursprungsversion nicht zustimmungsfähig. Ich bedauere sehr, dass es vonseiten der die Regie- rung tragenden Fraktionen kein Interesse an einem inter- fraktionellen Dialog gegeben hat, der eine von einer äußerst breiten Mehrheit getragene Entscheidung ermög- licht hätte. Da heute kein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor- liegt, der von Anfang an eine ärztliche Hinzuziehung oder eine Zusammenarbeit des Mohel mit einem Arzt vorsieht, werde ich die Gesetzentwürfe ablehnen. Zu- gleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesell- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26165 (A) (C) (D)(B) schaftlichen Debatte weiter für eine Beschneidung aus religiösen Gründen durch approbierte Personen einzuset- zen. Frank Schwabe (SPD): Ich habe Respekt vor reli- giösen Traditionen. Und es ist ein großes Glück für Deutschland, dass es jüdisches Leben in Deutschland gibt. Dass Muslime in Deutschland leben, empfinde ich ebenso als Bereicherung. Beides muss so bleiben kön- nen. Ich habe eine Meinung zu bestimmten religiösen Traditionen und Ritualen, die in die körperliche oder auch seelische Unversehrtheit eingreifen. Ich würde mir wünschen, dass manche Traditionen und Rituale deshalb überdacht und verändert werden. Ich nehme zustimmend zur Kenntnis, dass es in den Religionen solche Diskus- sionen gibt. Ich würde mir wünschen, dass die jetzige Debatte des Deutschen Bundestages nicht missverstan- den wird, sondern einen hilfreichen Beitrag zu einer sol- chen Debatte leistet. Aber der Deutsche Bundestag kann am Ende eine sol- che Religionsdebatte nicht entscheiden. Er muss abwä- gen zwischen dem Recht des Kindes auf Unverletztlich- keit und der Möglichkeit der Religionsausübung in Deutschland. Ich fände eine Regelung sinnvoll, die den Kindern bzw. Jugendlichen eine Entscheidung über die Beschneidung zu einem Zeitpunkt ermöglichen würde, zu dem sie zu einer eigenen Entscheidung in der Lage sind. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass eine deutliche Mehrheit der Religionsgelehrten eine solche für die jüdi- sche Religion zurzeit nicht für möglich hält. Deshalb kann ich mich der Notwendigkeit der Er- möglichung von Beschneidungen nicht entziehen. Mir ist klar, dass sie erfolgen werden, und ich will, dass sie geregelt unter höchstmöglichen Schutzmaßnahmen für die Kinder stattfinden. Mir ist ganz wichtig, dass solche Eingriffe unter einwandfreien medizinischen Umständen stattfinden und dass entsprechende Vorkehrungen zur wirklich effektiven Schmerzlinderung getroffen werden. Wenn es um spätere Beschneidungen geht, muss zwei- felsfrei geklärt sein, dass eine Ablehnung durch das Kind eine solche Beschneidung unmöglich macht. Leider sehe ich in keinem der vorliegenden Rege- lungsentwürfe eine angemessene Lösung. Ich habe er- hebliche Bedenken, dass die Beschneidung durch eine Person ohne ausreichende ärztliche Ausbildung toleriert werden soll. Zweifelsfrei handelt es sich um einen chi- rurgischen Eingriff. Zweifelsfrei verursacht er erhebli- che Schmerzen, auch im frühesten Babyalter. In Respekt vor dem Grundrecht der Ausübung der Religionsfreiheit ist es nach meiner Auffassung geboten, dieses Ritual mit den ansonsten in Deutschland üblichen medizinischen Standards bei Eingriffen in die körperliche Unversehrt- heit zu verbinden. Den Gesetzentwurf, der eine Beschneidung aus reli- giösen Gründen erst ab einem Lebensalter ab 14 Jahren erlaubt, lehne ich ab. Auch der Gesetzentwurf der Bun- desregierung ist für mich in seiner Ursprungsversion nicht zustimmungsfähig. Die Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum Entwurf der Bundesregierung sind notwendige und sinnvolle Verbesserungen. Dies gilt so- wohl für den Antrag, der eine Fristverkürzung auf zwei Monate für einen derartigen Eingriff durch eine nicht ap- probierte Person vorsieht, als auch für den Antrag, zu klaren Regelungen zur Durchführung von Beschneidun- gen zu kommen. Ich bedauere sehr, dass es vonseiten der die Regie- rung tragenden Fraktionen kein Interesse an einem inter- fraktionellen Dialog gegeben hat, der eine von einer äußerst breiten Mehrheit getragene Entscheidung ermög- licht hätte. Da heute keine Lösung zur Abstimmung steht, der ich umfänglich zustimmen kann, werde ich mich zur Regie- rungsvorlage der Stimme enthalten. Zugleich fühle ich mich verpflichtet, mich in der gesellschaftlichen Debatte weiter für die Ermöglichung der Beschneidung aus reli- giösen Gründen durch medizinisch geeignete Personen einzusetzen. Das gilt so lange, bis sich aus den innerreli- giösen Debatten selbst eine andere Möglichkeit abzeich- net. Raju Sharma (DIE LINKE): Der Bundestag hatte heute über zwei Gesetzentwürfe zur Regelung von Be- schneidungen an männlichen Kindern abzustimmen. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- entwurf sollen Eltern zukünftig wirksam in die Be- schneidung ihrer minderjährigen Jungen einwilligen können, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Dabei soll es zukünftig erlaubt sein, dass zumindest Beschneidungen von unter sechs Monate alten Säug- lingen auch von medizinischen Laien durchgeführt wer- den. Ich lehne den Gesetzentwurf der Bundesregierung un- ter anderem aus folgenden Gründen ab: Das Kölner Landgericht hat in seinem Urteil vom 7. Mai 2012 auf der Grundlage der bestehenden Gesetze für Recht erkannt, dass eine rein religiös motivierte Be- schneidung eines vierjährigen Jungen rechtswidrig war. Weil es wegen dieser Einzelfallentscheidung öffentliche Proteste gab, hat sich eine Mehrheit des Bundestages im Rahmen einer Sondersitzung dafür ausgesprochen, die bestehenden Gesetze zu ändern, um die religiös moti- vierte Beschneidung zukünftig zu erlauben. Die Verunsicherung, die das Urteil des Landgerichts Köln ausgelöst hat, ist aus meiner Sicht verständlich, zu- mal die Beschneidung minderjähriger Jungen sowohl im Judentum als auch im Islam eine lange Tradition hat, die auch in Deutschland über viele Jahre offen und öffent- lich praktiziert worden ist, ohne dass ihre rechtliche Zu- lässigkeit bisher in Zweifel gezogen wurde. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass es in den vergangenen Jahrzehnten eine am Kindeswohl ausge- richtete Fortentwicklung des Rechts durch Gesetze und internationale Vereinbarungen gab, zu deren Einhaltung sich auch Deutschland verpflichtet hat. Über lange Zeit herrschte in Deutschland eine exten- sive Auslegung des Elternrechts, die den Eltern eine sehr weitgehende Entscheidungsfreiheit in allen Angelegen- heiten des Kindes einräumte und zum Beispiel auch das 26166 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Recht auf körperliche Züchtigung umfasste, das ledig- lich in Fällen schwerer Kindesmisshandlungen eine Grenze fand. Vor diesem Hintergrund stand auch das Recht von Eltern, im Namen des Kindes in eine Be- schneidung einzuwilligen, rechtlich nie in Zweifel. Mitt- lerweile hat sich jedoch ein anderes Rechtsverständnis durchgesetzt, das Kinder als eigenständige Träger von Rechten begreift. Verankert wurde dieses Verständnis weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und in Deutsch- land unter anderem konkretisiert mit der im Jahr 2000 – von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS ge- gen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion – durchgesetz- ten Einfügung eines „Rechts auf gewaltfreie Erziehung“ in § 1631 Abs. 2 BGB. Das Dilemma, vor dem die Glaubensgemeinschaften und der staatliche Gesetzgeber stehen, ergibt sich somit durch eine Kollision irdischer Gesetze mit – in diesem Fall von den betroffenen Glaubensgemeinschaften als zentral betrachteten – religiösen Geboten. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der religiöse Glaube des mündigen Menschen zu respektieren und zu schützen ist. Doch für die Religionsfreiheit gilt, was für alle Freiheiten in einem demokratischen Rechtsstaat gilt: Sie ist nicht unbeschränkt. Der Staat hat nicht die Auf- gabe, die Religionsausübung zu gestalten. Er hat aber die Aufgabe, Interessen der unterschiedlichen Beteiligten abzuwägen und einen Rahmen vorzugeben, in dem sich alle in dieser Gesellschaft bewegen müssen. Innerhalb dieses Rahmens liegt es in der Eigenverantwortung und in der Gestaltungshoheit jeder Glaubensgemeinschaft, Wege zu finden, die Ausübung ihrer jeweiligen religiö- sen Gebote mit der staatlichen Rechtsordnung in Ein- klang zu bringen. Die Beschneidung von Jungen mag bei entsprechen- der medizinischer Indikation dem Kindeswohl entspre- chen; ein derartiger nicht umkehrbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und in das Selbstbestim- mungsrecht eines jungen Menschen kann jedoch nicht allein mit den auf religiösen Traditionen begründeten Wünschen der Eltern gerechtfertigt werden. Gemeinsam mit 65 weiteren Abgeordneten der Frak- tionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken habe ich einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschnei- dung minderjähriger Jungen eingebracht, der die unter- schiedlichen Interessen meines Erachtens angemessen berücksichtigt. Nach diesem Gesetzentwurf ist eine Be- schneidung nicht zulässig bei einem Kind unter 14 Jah- ren. Danach muss der – einsichts- und urteilsfähige – Jugendliche selbst in den Eingriff einwilligen. Die Be- schneidung muss von einem Facharzt oder einer Fach- ärztin vorgenommen werden, und das Kindeswohl muss berücksichtigt werden. Dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Altersgrenze nicht an die Volljährigkeit – 18 Jahre –, sondern an die Religionsmündigkeit – 14 Jahre – anknüpft, ist ein Kompromiss, den ich im Hinblick auf die weiteren Anforderungen für die Zuläs- sigkeit einer Beschneidung für vertretbar halte. Ich stimme für diesen alternativen Gesetzentwurf. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehne ich ab. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor rund einem halben Jahr haben wir in unserer Fraktion in- tensiv darüber diskutiert, ob wir die Bundesregierung auffordern sollen, einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Regelung der Beschneidung vorzulegen. Die Situation war eigentlich unzumutbar: Mitten in der Sommerpause sollte das Parlament überstürzt und ohne viel Bedenkzeit eine Entscheidung in einer hochsensiblen Angelegenheit fällen, für die ein langer und gut organisierter Debatten- prozess notwendig gewesen wäre. Deshalb habe ich im Sommer dem Antrag an die Bundesregierung, einen Ge- setzentwurf vorzulegen, nicht zugestimmt. Heute sehe ich, gerade im Lichte des vorliegenden Entwurfs und der Diskussion darüber, dass dies eine richtige Entscheidung war. Ich kann heute keinem der beiden heute vorliegenden Gesetzentwürfe zustimmen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass keine gesetzliche Lösung der Beschnei- dungsfrage die beste Lösung ist. Es ist ein ungewöhnli- cher Vorgang, dass das Urteil eines Landgerichts eine hektische Gesetzgebung auslöst. Das Kölner Urteil vom 7. Mai 2012 blieb zunächst ohne Folgen – es endete mit Freispruch, hätte zukünftig kein anderes deutsches Ge- richt gebunden, jedoch von anderen Gerichten korrigiert werden können. Bis zu dem Zeitpunkt lehnte kein ande- res Gericht in Deutschland in Zivil-, Sozial- oder Straf- rechtsverfahren die Beschneidung von Jungen ab. Das Urteil brauchte ganze sechs Wochen, bis es mediale Auf- merksamkeit erlangte. Es hat auch keine spürbare Ver- folgung durch weitere Strafverfahren ausgelöst. Aber es hat zweifellos unter den Jüdinnen und Juden genau wie unter den Musliminnen und Muslimen Verun- sicherung ausgelöst. Allein, es gibt Zweifel daran, ob dieser Verunsicherung durch hektische Gesetzgebung begegnet werden kann. Im Gegenteil schaffen die vorge- legten Gesetzentwürfe – insbesondere der der Bundere- gierung – neue Unsicherheiten. Dieser Gesetzentwurf schafft mehr Probleme, als er vorgibt zu lösen. Er schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Jungen ungenügend und entfernt sich damit von Entscheidungen, die wir beispielsweise mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung in der Vergangen- heit getroffen haben. Er schafft juristische Grauzonen – übrigens auch in der Abgrenzung gegenüber bestimmten Formen der weiblichen Genitalverstümmelung. Er defi- niert Straftatbestände gegenüber Eltern und Ärzten, wenn die im Gesetz genannten Bedingungen nicht einge- halten werden. Dieser Gesetzentwurf wird vermutlich nicht dazu führen, dass es weniger Beschneidungen ge- ben wird als zuvor. Bei der ohne medizinische Indikation vorgenommenen Beschneidung von nicht religionsmün- digen Jungen handelt es sich um eine nicht reversible le- benslange Veränderung ihres sexuellen Empfindens. Mit dem Gesetzentwurf wird von den Religionsge- meinschaften der Druck genommen, sich mit alternati- ven Riten auseinanderzusetzen. In den Monaten der Dis- kussion um die Rechtmäßigkeit der Beschneidung hat die Frage der Alternativen insbesondere zur jüdischen Beschneidung nur am Rande eine Rolle gespielt. Dabei höre ich auch aus jüdischen Gemeinden in Deutschland, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26167 (A) (C) (D)(B) dass über symbolische Beschneidungen diskutiert wird. Dabei wird am achten Tag nur eine Aufnahmezeremonie – Brit Shalom – durchgeführt, ähnlich wie bei jüdischen Mädchen. In Israel entscheiden sich schätzungsweise 3 Prozent der Eltern für eine symbolische Beschneidung, Tendenz steigend; fast 30 Prozent der Eltern sehen die Beschneidung kritisch. Hier findet eine Entwicklung statt, die sicherlich auch in Deutschland eine Chance hätte. Doch sie muss aus den Gemeinden selbst kom- men, sie kann nicht durch Strafrecht erzwungen werden. Hier sehe ich auch das große Manko des Gesetzent- wurfs von Marlene Rupprecht und weiteren Kolleginnen und Kollegen. Seine Stärke ist, dass er die Frage des Kindswohls und den Schutz der körperlichen Unver- sehrtheit in den Mittelpunkt stellt und besser löst als der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er konfrontiert die Religionsgemeinschaften jedoch zu schnell und zu radi- kal mit einer neuen Rechtslage, ohne ihnen Zeit einzu- räumen, einen Diskurs über alternative Riten zu führen und diese zu entwickeln. Der Gesetzentwurf stellt die Gläubigen vor vollendete Tatsachen, statt einer Entwick- lung von innen heraus eine Chance zu geben. Das Signal an die jüdische und muslimische Religionsgemeinschaft ist deshalb eines, das ich nicht senden möchte. Mir scheint ein Aussetzen des Gesetzentwurfs und eine weitere Beratung mit und vor allen Dingen in den betroffenen Religionsgemeinschaften die beste Lösung zu sein. Die Religionsgemeinschaften, aber auch wir als Gesellschaft insgesamt brauchen mehr Zeit und einen stärkeren Austausch über Alternativen. Eine übereilte gesetzliche Regelung ist weder nötig noch der sensiblen Frage angemessen. Deshalb kann ich beiden Gesetzent- würfen nicht zustimmen. Was spricht eigentlich dagegen, mit jenem ungeregel- ten Rechtszustand weiter zu leben, mit dem wir über Jahrzehnte gelebt haben, der prägend für fast alle Staaten Europas ist – und an dem auch das Urteil des Landge- richts Köln in der Praxis nichts geändert hat? Dr. Marlies Volkmer (SPD): Wir müssen mit der ge- setzlichen Regelung eine Abwägung vornehmen zwi- schen Kindeswohl, Elternrecht und Religionsfreiheit. In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Kindeswohl zu wenig Geltung verschafft. Lei- der wurden die Änderungsanträge zum Gesetzentwurf abgelehnt, die zu einer stärkeren Verankerung des Kin- deswohls geführt hätten. Das betrifft die verkürzte Frist, in der ein nichtärztlicher Beschneider die Beschneidung durchführen darf, Standards für nichtärztliche Beschnei- der, die zwingende ärztliche Untersuchung und ärztliche Aufklärung der Eltern vor dem Eingriff und die gesetzli- che Festlegung, dass eine Beschneidung nicht durchge- führt werden darf, wenn das Kind einen entgegenstehen- den Willen zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grund kann ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen. Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stimme dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Bundestagsdrucksache 17/111295) zu. Dieser Gesetzentwurf garantiert die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen. Meine Ent- scheidung begründe ich wie folgt: Nur aufgrund der – unter Verfassungsrechtlern iso- lierten – Rechtsauffassung einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts wurde es notwendig, die gän- gige Praxis der Beschneidung von Jungen gesetzlich zu regeln, da das Kölner Urteil und die anschließende De- batte zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt haben. Jüdi- sches und muslimisches Leben in Deutschland darf nicht kriminalisiert werden. Die 4 000 Jahre alte Praxis der Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Ju- dentum und auch im Islam wichtig. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit der Kinder geschützt. Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berührt den Kern abrahamitischer Religionen. Sie stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitglied- schaft in der Religionsgemeinschaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern zweifelsohne im Sinne des Kin- deswohls. Denn selbstverständlich gilt für die Beschnei- dung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in al- len anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zugrunde liegt: niemand ist mehr am Wohl des Kindes interessiert als die Eltern. Und genau aus diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer Kindeswohlge- fährdung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich korrekt und unter medizinischen Standards durchgeführ- ten Beschneidung nicht vor. Des Weiteren umfasst die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht, bei Einhaltung medizinischer und hygienischer Stan- dards in eine nichtmedizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzu- willigen. In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Ein- griff in Europa in der Regel durch fachkundiges Personal statt. Deshalb begrüße ich die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass in der frühesten Lebensphase der Jungen auch eine von den Religionsgemeinschaften dafür spe- ziell ausgebildete Person für die Durchführung befähigt wird. Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, wobei es nach meiner An- sicht noch Verbesserungspotenzial gegeben hätte. Aus meiner Sicht ist die sechsmonatige Frist nach der Ge- burt, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für eine nicht medizinisch notwendige Beschneidung ohne Narkose zu lang. Deshalb habe ich auch einem Änderungsantrag (Bundestagsdrucksache 17/11816), diese Ausnahmefrist auf 14 Tage zu verkürzen, zugestimmt. Zudem möchte ich das Recht des Kindes stärken. Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht wünscht. Den alternativen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksa- che 17/11430) lehne ich ab. Würde er beschlossen, 26168 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) könnten Eltern nicht mehr in eine Beschneidung ihrer Söhne einwilligen, wenn diese das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit würden insbesondere die religiös motivierten Beschneidungen jüdischer und muslimischer Jungen unterbunden. Die Konsequenz wäre entweder, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland stark eingeschränkt oder sogar unmög- lich gemacht würde, oder dass Eltern, die ihre Söhne dennoch beschneiden lassen – sei es im In- oder Aus- land – strafrechtliche und familienrechtliche Konse- quenzen zu spüren bekämen. Dies käme einer Krimina- lisierung der religiös motivierten Beschneidung im Kindesalter gleich. Jüdisches und muslimisches Leben muss in Deutsch- land auch in Zukunft möglich sein. Ich halte es deshalb für richtig, dass durch diese Gesetzesänderung ausdrück- lich klargestellt wird, dass ich mich zu einer demokrati- schen und multikulturellen Gesellschaft bekenne, in der ich die neue Entstehung jüdischen Lebens in Deutsch- land unterstütze und Muslimas und Muslime willkom- men heiße. Persönlich sehe ich die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines gesunden Jungen sehr kritisch, es steht mir aber auch nicht zu, Juden und Muslimen hin- sichtlich religiöser Fragen Ratschläge zu erteilen. Für vielleicht wünschenswerte Reformen religiöser Traditio- nen sind die Religionsgemeinschaften selbst verantwort- lich und diese nicht von außen zu oktroyieren. Dies stünde den Schutzrechten religiöser Minderheiten dia- metral entgegen. Allerdings ist die Abstimmung dieses Tagesordnungs- punktes als namentliche Abstimmung aufgerufen wor- den. Das halte ich für falsch und dem Anlass nicht ange- messen. Eine namentliche Abstimmung dient in der Regel der Demonstration einer politischen Haltung und ihres Nachweises. Ein so schwieriges, weil stark mit reli- giösen Bräuchen und Gefühlen verbundenes, ja befrach- tetes Thema wie die Beschneidung ist meines Erachtens der politischen Haltungsdemonstration und dem damit einhergehenden Bekenntnisdrang kaum zugänglich. Jede Sicht auf dieses Thema hat im Zweifel ihre Berechtigung und sollte gleichermaßen respektiert werden. Der „Nachweis der richtigen Gesinnung“ qua namentliche Abstimmung ist meines Erachtens hier völlig unange- bracht. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Hänsel und Andrej Hunko (beide DIE LINKE) zu den namentli- chen Abstimmungen: – Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Per- sonensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abgeordneten Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abgeordneten Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) Wir haben aus folgenden Gründen den alternativen Gesetzentwurf der kinderpolitischen Sprecherinnen von SPD, Linken und Grünen mitunterzeichnet und gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt: Erstens. Die Beschneidung ist ein schmerzvoller und mit Risiken behafteter chirurgischer Eingriff. Die irre- versible Entfernung des hochsensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils kann dauerhafte physi- sche, psychische und sexuelle Auswirkungen haben. Ein derart schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes darf nur mit dessen ausdrück- licher Einwilligung vorgenommen werden. Die Alters- grenze von 14 Jahren – Religionsmündigkeit – ist ein schlüssiges Alter für diese Einwilligung. Zweitens. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes muss mit dem Recht auf Religionsfreiheit abgewogen werden. Das Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet sowohl das Recht der verschiedenen Reli- gionsgemeinschaften, ihre religiöse Praxis leben zu kön- nen, als auch das Recht des Kindes, seine Religion frei zu wählen oder keine Religion zu wählen. Unter Abwä- gung der verschiedenen Rechtsgüter kommen wir zur Auffassung, dass diese Abwägung in dem alternativen Gesetzentwurf besser gelöst ist. Wir sind nicht der Mei- nung, dass mit dem Gesetzentwurf die religiöse Praxis etwa von Muslimen oder Juden in Deutschland verun- möglicht würde. Verunmöglicht würde lediglich die Irre- versibilität bestimmte religiöser Riten. Die Geschichte der Religionen zeigt, dass religiöse Riten sich verändert haben, ohne den religiösen Kern zu berühren. Drittens. Jede Form der Kriminalisierung von Juden oder Muslimen in Deutschland aufgrund ihrer religiösen Riten lehnen wir ab. Wir begrüßen es, dass die Regelung zur Beschneidung im alternativen Gesetzentwurf ins Recht der elterlichen Sorge eingeordnet wird und expli- zit nicht ins Strafrecht. Wir verstehen das so, dass weder eine staatsanwaltliche Verfolgung aus eigener Initiative noch die Anzeige Dritter ermöglicht werden soll. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26169 (A) (C) (D)(B) Aufgrund der unnötig kurzen Beratungsfrist konnte für uns juristisch nicht ausreichend geklärt werden, ob für dieses Ziel auch strafrechtliche Aspekte geregelt werden müssten. Viertens. Wir bedauern es zutiefst, dass von der Bun- desregierung die gesetzliche Regelung zur Beschnei- dung im Eiltempo durch den Bundestag gebracht wurde. Unseres Erachtens wäre eine umfassende gesellschaftli- che Debatte etwa in einem Zeitraum von zwei Jahren notwendig gewesen. Wir kritisieren ferner, dass bei der interfraktionellen Anhörung keine Betroffenen gehört wurden, wie es bei der Anhörung der Linksfraktion der Fall war. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Thilo Hoppe und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (beide BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen: – Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf ei- nes Gesetzes über den Umfang der Personen- sorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abgeordneten Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abgeordneten Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) Wir halten beide heute zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwürfe bezüglich der Beschneidung von Jungen für ungeeignet, dem komplexen Thema und den darin in- newohnenden Zielkonflikten gerecht zu werden. Unserer Meinung nach wäre eine Art Moratorium besser gewesen, um mehr Zeit zu haben, um mit allen Beteiligten eine Vorgehensweise zu suchen, die das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf freie Religionsausübung besser ausbalanciert. Die Zirkumzision ist kein „kleiner Eingriff“. Sie ver- ursacht bei Nichtbetäubung erhebliche Schmerzen und führt zum unwiderruflichen Verlust eines zwar kleinen Teils des Körpers, der jedoch mit zu den erogensten Zo- nen zählt. Andererseits kann einer Jahrtausende alten Tradition, die für zwei Weltreligionen – Judentum und Islam – identitätsstiftend ist, nicht mit Mitteln des Strafrechts be- gegnet werden. Ein gesetzliches Verbot der Beschnei- dung von Jungen vor dem 14. Lebensjahr würden viele jüdische und muslimische Mitbürgerinnen und Mitbür- ger als diskriminierend und Angriff auf ihr Recht auf Re- ligionsausübung auffassen. Außerdem wäre zu befürch- ten, dass Beschneidungen dann im Ausland oder unter bedenklichen Bedingungen im Verborgenen stattfänden. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf, der ein Be- schneidungsverbot für unter 14-jährige Jungen vorsieht, ablehnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung versucht zwar, aufgrund der Verunsicherung, die durch das „Köl- ner Urteil“ ausgelöst wurde, Rechtssicherheit herzustel- len. Er birgt aber die Gefahr, dass hinterfragungswürdige Praktiken der Beschneidung als staatlich akzeptiert fest- geschrieben werden. Werden die Änderungsanträge zu diesem Gesetzent- wurf, die eine Tolerierung der Beschneidung an die Ein- haltung weiterer Bedingungen knüpfen und eine Über- prüfung des Gesetzes nach einer gewissen Frist einfordern und damit die Vorläufigkeit dieser Regelung betonen, nicht angenommen, werden wir auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Memet Kilic und Arfst Wagner (Schleswig) (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmun- gen: – Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Per- sonensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abgeordneten Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abgeordneten Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) 26170 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) – Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzent- wurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Bundesregie- rung über den Umfang der Personensorge bei einer Be- schneidung des männlichen Kindes – Bundestagsdruck- sache 17/11295 – zu. Dieser Gesetzentwurf garantiert die Straffreiheit der Beschneidungen minderjähriger Jungen. Unsere Entscheidung begründen wir wie folgt: Nur aufgrund der – unter Verfassungsrechtlern isolier- ten – Rechtsauffassung einer kleinen Strafkammer des Köl- ner Landgerichts wurde es notwendig, die gängige Pra- xis der Beschneidung von Jungen gesetzlich zu regeln, da das Kölner Urteil und die anschließende Debatte zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt haben. Jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland darf nicht kriminali- siert werden. Die 4 000 Jahre alte Praxis der Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Be- schneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und auch im Islam wichtig. Es ist daher von der Religions- ausübungsfreiheit der Kinder geschützt. Die religiöse Beschneidung im Judentum und Islam berührt den Kern abrahamitischer Religionen. Sie stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitglied- schaft in der Religionsgemeinschaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern zweifelsohne im Sinne des Kin- deswohls. Denn selbstverständlich gilt für die Beschnei- dung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in al- len anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zugrunde liegt: Niemand ist mehr am Wohl des Kindes interessiert als die Eltern. Genau aus diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer Kindeswohlgefähr- dung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich kor- rekt und unter medizinischen Standards durchgeführten Beschneidung nicht vor. Des Weiteren umfasst die Per- sonensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht, bei Einhaltung medizinischer und hygienischer Standards in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Ein- griff in Europa in der Regel durch fachkundiges Personal statt. Deshalb begrüßen wir die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass in der frühesten Lebensphase der Jungen auch eine von den Religionsgemeinschaften dafür spe- ziell ausgebildete Person für die Durchführung befähigt wird. Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, wobei es nach unserer An- sicht noch Verbesserungspotenzial gegeben hätte. Aus unserer Sicht ist die sechsmonatige Frist nach der Ge- burt, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für eine nicht medizinisch notwendige Beschneidung ohne Narkose zu lang. Deshalb haben wir auch einem Änderungsantrag – Bundestagsdrucksache 17/11816 –, diese Ausnahme- frist auf 14 Tage zu verkürzen, zugestimmt. Zudem möchten wir das Recht des Kindes stärken. Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch ha- ben, wenn er den Eingriff nicht wünscht. Den alternativen Gesetzentwurf – Bundestagsdruck- sache 17/11430 – lehnen wir ab. Würde er beschlossen, könnten Eltern nicht mehr in eine Beschneidung ihrer Söhne einwilligen, wenn diese das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit würden insbesondere die religiös motivierten Beschneidungen jüdischer und mus- limischer Jungen unterbunden. Die Konsequenz wäre entweder, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland stark eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht würde oder dass Eltern, die ihre Söhne dennoch beschneiden lassen – sei es im In- oder Ausland – straf- rechtliche und familienrechtliche Konsequenzen zu spü- ren bekämen. Dies käme einer Kriminalisierung der reli- giös motivierten Beschneidung im Kindesalter gleich. Jüdisches und muslimisches Leben muss in Deutsch- land auch in Zukunft möglich sein. Wir halten es deshalb für richtig, dass durch diese Gesetzesänderung ausdrück- lich klargestellt wird, dass wir uns zu einer demokrati- schen und multikulturellen Gesellschaft bekennen, in der wir die neue Entstehung jüdischen Lebens in Deutsch- land unterstützen und Muslimas und Muslime willkom- men heißen. Persönlich sehen wir die medizinisch nicht notwen- dige Beschneidung eines gesunden Jungen sehr kritisch, es steht uns aber auch nicht zu, Juden und Muslimen hin- sichtlich religiöser Fragen Ratschläge zu erteilen. Für vielleicht wünschenswerte Reformen religiöser Traditio- nen sind die Religionsgemeinschaften selbst verantwort- lich; sie sind diesen nicht von außen zu oktroyieren. Dies stünde den Schutzrechten religiöser Minderheiten dia- metral entgegen. Allerdings ist die Abstimmung dieses Tagesordnungs- punktes als namentliche Abstimmung aufgerufen worden. Das halten wir für falsch und dem Anlass unangemessen. Eine namentliche Abstimmung dient in der Regel der De- monstration einer politischen Haltung und ihres Nachwei- ses. Ein so schwieriges, weil stark mit religiösen Bräu- chen und Gefühlen verbundenes, ja befrachtetes Thema wie die Beschneidung ist unseres Erachtens der politi- schen Haltungsdemonstration und dem damit einherge- henden Bekenntnisdrang kaum zugänglich. Jede Sicht auf dieses Thema hat im Zweifel ihre Berechtigung und sollte gleichermaßen respektiert werden. Der „Nachweis der richtigen Gesinnung“ qua namentlicher Abstimmung ist unseres Erachtens hier völlig unangebracht. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augs- burg), Marieluise Beck (Bremen), Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Dr. Hermann E. Ott und Josef Philip Winkler (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmun- gen: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26171 (A) (C) (D)(B) – Gesetzentwurf der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach) u. a.: Entwurf ei- nes Gesetzes über den Umfang der Personen- sorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11430, 17/11800 und 17/11814) – Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ent- wurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814) – Änderungsantrag der Abgeordneten Burkhard Lischka u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11815) – Änderungsantrag der Abgeordneten Jerzy Montag u. a. zum Gesetzentwurf der Bundes- regierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11816) – Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Carola Reimann u. a. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 17/11295, 17/11800, 17/11814 und 17/11835) (Tagesordnungspunkt 1) Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Bundesregie- rung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Bundestagsdruck- sache 17/11295) zu, der die Straffreiheit der Beschneidun- gen minderjähriger Jungen garantiert. Die Personensorge der Eltern umfasst grundsätzlich auch das Recht, bei Ein- haltung medizinischer und hygienischer Standards in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht ein- sichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen. Nur aufgrund der – unter Verfassungsrechtlern iso- lierten – Rechtsauffassung einer kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts wurde es notwendig, die gän- gige Praxis der Beschneidung von Jungen gesetzlich zu regeln, da das Kölner Urteil und die anschließende De- batte zu tiefgreifender Verunsicherung bei Ärzten und jüdischen und muslimischen Eltern geführt haben. Wir sind uns einig, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland nicht kriminalisiert werden darf. Die 4 000 Jahre alte Praxis der Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft mittels der männlichen Beschneidung ist ein zentrales Gebot im Judentum und auch im Islam wichtig. Es ist daher von der Religionsausübungsfreiheit der Kinder geschützt. Die religiöse Beschneidung im Ju- dentum und Islam berühren den Kern abrahamitischer Religionen. Sie stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitgliedschaft in der Religionsgemein- schaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern zwei- felsohne im Sinne des Kindeswohls. Denn selbstver- ständlich gilt für die Beschneidung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in allen anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zugrunde liegt: Niemand ist mehr am Wohl des Kindes interessiert als die Eltern. Und genau aus diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich korrekt und unter medizini- schen Standards durchgeführten Beschneidung nicht vor. In beiden Religionsgemeinschaften findet dieser Ein- griff in Europa in der Regel durch fachkundiges Personal statt. Deshalb begrüßen wir die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass in der frühesten Lebensphase der Jungen auch eine von den Religionsgemeinschaften dafür spe- ziell ausgebildete Person für die Durchführung befähigt wird. Häufig handelt es sich hier um Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung. Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, wobei es nach unserer An- sicht noch Verbesserungspotenzial gegeben hätte. Aus unserer Sicht ist die sechsmonatige Frist nach der Ge- burt, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, für eine nicht medizinisch notwendige Beschneidung ohne Narkose zu lang. Deshalb haben wir auch einem Änderungsantrag, diese Ausnahmefrist auf 14 Tage zu verkürzen, zuge- stimmt. Zudem möchten wir das Recht des Kindes stär- ken. Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstver- ständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht wünscht. Den alternativen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11430) lehnen wir ab. Würde er beschlossen, könnten Eltern nicht mehr in eine Beschneidung ihrer Söhne ein- willigen, wenn diese das 14. Lebensjahr noch nicht voll- endet haben. Damit würden insbesondere die religiös mo- tivierten Beschneidungen jüdischer und muslimischer Jungen unterbunden. Die Konsequenz wäre entweder, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland stark eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht würde oder dass Eltern, die ihre Söhne dennoch beschneiden las- sen – sei es im In- oder Ausland – strafrechtliche und fa- milienrechtliche Konsequenzen zu spüren bekämen. Dies käme einer Kriminalisierung der religiös motivierten Be- schneidung im Kindesalter gleich. Jüdisches und muslimisches Leben muss in Deutsch- land auch in Zukunft möglich sein. Wir halten es deshalb für richtig, dass durch diese Gesetzesänderung ausdrück- lich klargestellt wird, dass wir uns zu einer demokrati- schen und multikulturellen Gesellschaft bekennen, in der wir die neue Entstehung jüdischen Lebens in Deutsch- land unterstützen und Muslimas und Muslime willkom- men heißen. Die teilweise oder vollständige Entfernung der Penis- vorhaut greift zweifelsohne in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein. Rechtswidrig wird sie je- doch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwil- ligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sit- ten verstößt. Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge für ihre Kinder eigenverantwortlich und einver- nehmlich aus. Damit ist die freie Entscheidung der El- tern die Regel. Zu diesem Schluss kommt auch der Ethikrat. Dieser Argumentation folgend ist der körperli- che Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch- fachlicher Standards keine Straftat. Die weibliche Geni- talverstümmelung dagegen ist eine schwere, nicht zu rechtfertigende Körperverletzung, von der Art und der Begründung des Eingriffs mit der Beschneidung von Jungen nicht zu vergleichen, und ist daher in jedem Fall strafbar. 26172 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Bei der Beschneidung von Jungen handelt es sich um einen klassischen Grundrechtskonflikt, der im Wege der praktischen Konkordanz auszugleichen ist, wobei jede Grundrechtsposition optimal zu verwirklichen ist. Das Kindeswohl und die anderen verfassungsrechtlich ge- schützten Rechtsgüter der körperlichen Unversehrtheit, elterlichen Sorge und Religionsfreiheit sind in der Pro- blemlösung einander so zuzuordnen, dass jedes von ih- nen Wirklichkeit gewinnt. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 1): Welche Initiativen unternimmt oder beabsichtigt die Bun- desregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG, um die Fahrradmitnahme im ICE zu ermöglichen, und ab wann könnte frühestens die Fahrradmitnahme im ICE aus Sicht der Bundesregierung möglich sein? Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 hat die Bundes- regierung die Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln als eigenständiges Handlungsfeld be- nannt. Vor diesem Hintergrund bleibt auch die Weiter- entwicklung der Intermodalität von Rad- und Eisenbahn- verkehr ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Sie erkennt an, dass die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen des Fernverkehrs der unternehmerischen Verantwortung und betriebswirtschaftlichen Bewertung der Eisenbahn- verkehrsunternehmen unterliegt. Der Bund hat aber im Nationalen Radverkehrsplan 2020 seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Eisenbahnunternehmen für die Kundinnen und Kunden des Fernverkehrs in eigener Verantwortung attraktive Angebote für die Fahrradmit- nahme bereitstellen. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammen- hang die Ende Oktober 2011 zwischen DB AG und ADFC beschlossene Mobilitätspartnerschaft, um den Umweltverbund zwischen Fahrrad und Bahn weiter zu verbessern. Die Einführung der Mitnahme von Fahrrädern im ICE hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Fahrzeuge ab. Hierzu wird auf die unternehmerische Verantwortung der DB Fernverkehr AG gemäß Antwort auf Frage 58 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 17/9506 und die Antwort auf Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Drucksa- che 17/8929 verwiesen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 2): In welcher Menge wurde in welchen Bundesländern in den Wintern 2011/2012 nach Kenntnis der Bundesregierung Tausalz auf Fernstraßen des Bundes aufgebracht? Gemäß Angabe der Straßenbauverwaltungen der Län- der wurden im Winter 2011/2012 auf Bundesfernstraßen folgende Mengen Tausalz eingesetzt: Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/11786, Frage 9): Warum hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den Auftrag des Koalitionsvertrags, die Gewinnabführungsver- träge zwischen der Holding und den Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG zu kappen, trotz öffentlicher Zusicherung nicht umgesetzt, und stimmt die Bundesregierung zu, dass dies in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen wird? Das angesprochene Thema ist Teil des Prüfauftrags in der Koalitionsvereinbarung im Hinblick auf die Finan- zierung der Bahn und die Stärkung der Unabhängigkeit des Netzes. Der Bund und die DB AG haben sich ver- ständigt, zur Verbesserung der Finanzierung der Bahn die Dividendenausschüttung zu erhöhen und im Rahmen des „Finanzierungskreislaufs Schiene“ zusätzliche Mit- tel für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur bereit- zustellen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksa- che 17/11786, Frage 18): Warum hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den Auftrag des Koalitionsvertrags, zeitnah über die Frage zu entscheiden, ob der Bund den Ländern auch nach dem Jahr 2013 weiterhin zweckgebundene Mittel zur Finanzierung von Länder BAB BStr. t t BW 32 013 54 788 BY 68 383 46 956 BE 1 878 179 BB 11 859 6 567 HB 891 350 HH 2 602 496 HE 19 781 17 353 MV 7 812 7 962 NI 19 667 21 092 NW 26 702 18 909 RP 20 841 20 719 SL 6 381 2 179 SN 17 755 17 280 ST 10 983 15 972 SH 6 301 5 647 TH 17 488 13 919 Summe: 271 336 250 367 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26173 (A) (C) (D)(B) Maßnahmen der Wohnraumförderung zur Verfügung stellt, trotz öffentlicher Zusage nicht umgesetzt (vergleiche Koali- tionsvertrag, Seite 42)? Sowohl Grundgesetz als auch Koalitionsvereinbarung enthalten einen Prüfauftrag zur Fortführung der Kom- pensationszahlungen an die Länder von 2014 bis 2019. Die Federführung liegt beim Bundesministerium der Fi- nanzen. Im Zuge der Beratungen zur innerstaatlichen Umset- zung des Fiskalvertrags haben Bund und Länder verein- bart, dass eine Entscheidung über die Höhe der vom Bund für den Zeitraum 2014 bis 2019 zur Aufgabener- füllung der Länder zu zahlenden Kompensationen nach Art. 143 c des Grundgesetzes („Entflechtungsmittel“) im Herbst dieses Jahres erfolgt. Der Bund hat in verschiede- nen Gesprächen seine Bereitschaft zu einer Verständi- gung signalisiert. Eine Einigung mit den Ländern ist noch nicht erfolgt. Die Gespräche werden fortgesetzt. Bundesminister Dr. Peter Ramsauer ist nach wie vor zuversichtlich, dass sich Bund und Länder zügig auf ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis einigen werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalk (SPD) (Drucksa- che 17/11786, Frage 19): Warum hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den Auftrag des Koalitionsvertrags, den Wohnraum alten- und generationsgerecht zu gestalten, trotz öffentlicher Zusage nicht umgesetzt, und wie ist in diesem Zusammenhang das Auslaufen der Mittel für das Bundesprogramm der KfW Ban- kengruppe „Altersgerecht Umbauen“ zu bewerten (vergleiche Koalitionsvertrag, Seite 73)? Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Wohnraum alters- und generationengerecht zu gestalten, wird von der Bundesregierung durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat die Bundesre- gierung befristet für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils rund 80 bis 100 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse für das KfW- Programm „Altersgerecht Umbauen“ bereitgestellt. Da- mit wurden Investitionsanreize für alters- und behinder- tengerechte Anpassung von Wohnungsbestand und Wohnumfeld gesetzt. Das Programm stand selbst nut- zenden Wohnungseigentümern, privaten Vermietern und Mietern sowie Wohnungsunternehmen und -genossen- schaften zur Verfügung. Seit Programmbeginn im April 2009 wurden hiermit bis Ende 2011 insgesamt rund 82 500 Wohneinheiten altersgerecht saniert und Investi- tionen von rund 1,4 Milliarden Euro angestoßen. Die KfW setzt seit dem 1. Januar 2012 das Programm „Altersgerecht Umbauen“ in der Darlehensvariante in modifizierter Form als Eigenmittelprogramm fort. Die Förderung des altersgerechten, das heißt barrierefreien/ barrierearmen Umbaus ist außerdem in den Entwurf des gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindli- chen Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes aufgenom- men worden (sogenanntes Wohnriestern). Damit erhal- ten förderberechtigte Eigentümer die Möglichkeit, die Riester-Förderung auch für die rechtzeitige bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen. Schwerpunkte der Wohnungs- und Stadtentwick- lungspolitik der Bundesregierung im Bereich „Alters- gerechtes Bauen und Wohnen“ werden die weitere Sensibilisierung und Beratung der Eigentümer von Wohngebäuden sowie der bauplanenden und bauausfüh- renden Berufe für den Abbau von Barrieren bleiben. Dazu tragen auch Modellvorhaben zum altersgerechten Umbau von Wohnungsbestand und Infrastruktur des BMVBS bei. Sie wurden 2010 gestartet und erproben die Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzbar- keit des Barriereabbaus. Die Ergebnisse der Ende 2012 abgeschlossenen Modellvorhaben sollen zur Weiterent- wicklung des Förderinstrumentariums und zur Netz- werkbildung genutzt werden. Ferner unterstützt das BMFSFJ mit Modellvorhaben zum selbstständigen Wohnen älterer Menschen unter an- derem mit Maßnahmen im unmittelbaren Wohnumfeld, zum Beispiel durch Förderung von Nachbarschaftshilfe, Dienstleistungen und ehrenamtlichem Engagement. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/11786, Frage 20): Warum hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den Auftrag des Koalitionsvertrags, eine Neuregelung der so- genannten Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunter- nehmen vorzulegen, trotz öffentlicher Zusicherung nicht um- gesetzt, und stimmt die Bundesregierung zu, dass eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode nicht mehr erfolgen wird (vergleiche Koalitionsvertrag, Seite 41)? Hinsichtlich der städtebaulichen Bedeutung einer An- schlussregelung für die Ende 2013 auslaufende Altschul- denhilfe nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz hat das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2010 ein Gutachten „Altschuldenhilfe und Stadtumbau“ in Auftrag gegeben, mit dem auch ein in der Koalitions- vereinbarung enthaltener Prüfauftrag umgesetzt wurde. Der Gutachter sieht keine Notwendigkeit für weitere Altschuldenhilfe. Um die künftige Entwicklung einzubeziehen, lässt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung das Gutachten aktualisieren. Die Bundesregierung sieht wie der Gutachter die Priorität in der Städtebau- und Wohnraumförderung. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/11786, Frage 21): Wie setzt die Bundesregierung ihre Aussagen aus dem Ko- alitionsvertrag „Wir wollen Deutschland zu einem Leitmarkt 26174 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) für Elektromobilität machen und dabei bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen“ um ange- sichts des aktuellen Bestands von 47 000 Hybrid- und 4 500 reinen Elektroautos bei 43 Millionen Pkw und angesichts der Kritik der Expertenkommission Forschung und Innovation, EFI, im Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi- scher Leistungsfähigkeit Deutschlands 2012, dass nicht in Deutschland ein Leitmarkt Elektromobilität entsteht, sondern China Vorreiter sein wird? Die Bundesregierung hält an dem ambitionierten Ziel, Deutschland als Leitmarkt zu etablieren und bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu brin- gen, nach wie vor fest. Die deutsche Industrie soll durch technologische Innovationen zu einem Leitanbieter für Elektromobilität werden. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, diese Ziele in einer gemeinsamen Anstrengung mit Industrie, Wissenschaft und gesellschaftlichen Organisationen er- reichen zu können. Es ist erforderlich, gemeinsam Prozesse zu gestalten und zu optimieren. Über die zielführenden Wege und Maßnahmen befinden sich alle Beteiligten in einem kon- tinuierlichen und konstruktiven Austausch. Der in der Nationalen Plattform Elektromobilität, NPE, realisierte Schulterschluss zwischen allen maßgeb- lichen Interessengruppen ist weltweit beispielgebend. Die Unterstützung der Bundesregierung für For- schung und Entwicklung von über 1 Milliarde Euro wird sich in der technologischen Attraktivität deutscher Elek- trofahrzeuge in Zukunft auszahlen. Im Rahmen der NPE haben die deutschen Autoher- steller angekündigt, dass in den Jahren 2013 und 2014 die Serienproduktion ausgereifter Elektrofahrzeuge an- laufen soll. Die Gesamtheit der verfügbaren Fahrzeuge wird somit schon bald die Wahrnehmbarkeit der Elektro- mobilität und die Nutzerakzeptanz deutlich erhöhen und somit eine breitere Marktdurchdringung einleiten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 24): Wie ist das weitere Vorgehen der Bundesregierung in Be- zug auf den Elbe-Saale-Kanal (Saale-Seitenkanal), und wird die Bundesregierung auf Basis des Gutachtens der Firma Planco Consulting GmbH vom Juli 2012 die weitere Planung für den Kanal einstellen (bitte Begründung angeben)? Die planfestgestellte Maßnahme „B 6 Ausbau west- lich Cossebaude“ beinhaltet den grundhaften Ausbau mit Regelquerschnitt der Bundesstraße westlich der Ortslage Cossebaude. Die genehmigten Gesamtkosten betragen 9,8 Millionen Euro, davon entfallen 7,7 Millionen Euro auf den Bund, 0,2 Millionen Euro auf die Stadt Dresden, 1,5 Millionen Euro auf die DB AG und 0,4 Millionen Euro auf unterschiedliche Medienträger. Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung wird aktuell verhandelt. Sperrpausen für den dringend erforderlichen Ersatzneubau der Straßenüberführung werden seitens der DB AG frühestens ab 2015 in Aussicht gestellt, da die unterführte Bahnstrecke derzeit als Umleitungs- strecke genutzt wird. Für die ebenfalls in Verhandlung stehende Vereinba- rung mit Vattenfall (Rohrbahnbrücke am Pumpspeicher- werk Niederwartha) wird derzeit eine geänderte techni- sche Lösung erarbeitet. Das Land Sachsen, hier das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr, beabsichtigt ab Herbst 2013 mit bauvorbereitenden Maßnahmen (Baumfällungen, Baufeldfreimachungen) zu beginnen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 25): Wann soll mit der Realisierung des planfestgestellten zweistreifigen Neubaus der B 6 begonnen werden, und wie werden die Kosten im Einzelnen verteilt? Die begrenzten Investitionsmittel, die dem Bund für Infrastrukturmaßnahmen an Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehen, zwingen zur Priorisierung von Maß- nahmen und zur Konzentration der Investitionsmittel auf dringende Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen. Der für Ausbaumaßnahmen verfügbare Anteil ist durch die laufenden Maßnahmen bereits so weit ausge- schöpft, dass bei der aktuell gültigen Investitionslinie für Wasserstraßeninfrastrukturmaßnahmen auf absehbare Zeit praktisch keine Spielräume für den Beginn neuer Maßnahmen bestehen. Dies betrifft auch den Ausbau der Saale-Mündungsstrecke. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Agnes Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 26): Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass für die Finanzierung des vierstreifigen Neubaus der B 30 über die im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II vorgesehenen 1 Mil- lion Euro in 2013 und 2 Millionen Euro in 2014 hinaus in den kommenden Jahren ausreichende finanzielle Mittel zur Verfü- gung stehen und das Projekt in absehbarer Zeit auch vollstän- dig umgesetzt werden kann? Durch die zusätzlichen Mittel des Infrastrukturbe- schleunigungsprogramms II kann die Finanzierungssitu- ation im Bundesfernstraßenbau im Jahr 2013 verbessert werden. Die Zusatzmittel sind dabei auf die Jahre 2013 und 2014 beschränkt. Über die nach diesem Zeitraum im Detail bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten ist dann im Lichte der jeweils beschlossenen Haushalte zu ent- scheiden. Dies schließt auch die vorgeschlagene Neu- baumaßnahme im Zuge der B 30 ein. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26175 (A) (C) (D)(B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 27): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem erfolgreichen Volksbegehren in Brandenburg, mit dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Forderung nach einem Nacht- flugverbot von 22 bis 6 Uhr deutlich machten, und aus wel- chen Gründen verweigert sich die Bundesregierung bislang, das Nachtflugverbot bundesweit einheitlich zu regeln? Volksbegehren und ihre Auswirkungen liegen in der jeweiligen Zuständigkeit der Länder. Auch die Festle- gung von Betriebszeiten der Flughäfen erfolgt im Rah- men von luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Länder- behörden. Mit der bestehenden Gesetzeslage kann loka- len Besonderheiten Rechnung getragen werden. Zudem haben die zuständigen Landesbehörden die höchstrich- terliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Nachtfluges zu berücksichtigen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck- sache 17/11786, Fragen 30 und 31): Welche Auswirkungen auf die Einnahmen des Energie- und Klimafonds hätte es nach Ansicht der Bundesregierung, wenn die Änderung der Auktionierungsverordnung – soge- nanntes Backloading – nicht erfolgen würde und somit nicht 900 Millionen Zertifikate vom Markt zurückgehalten würden? Stimmt die Bundesregierung mit vielen Marktteilnehmern überein, dass ein positives Abstimmungsergebnis zum Vor- schlag zur Änderung der Auktionierungsverordnung – Back- loading – noch in diesem Jahr einen stützenden Effekt auf den CO2-Preis haben würde? Zu Frage 30: Die Bundesregierung hat zu der Möglichkeit, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung von Auktionsmengen nicht beschlossen werden sollte, bereits vor zwei Wochen im Zuge einer Kleinen An- frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksa- che 17/11454) geantwortet. Diese Antwort gilt im Hin- blick auf die obenstehende Frage nach wie vor. Danach erstellt die Bundesregierung keine eigenen Prognosen zur Entwicklung des CO2-Preises. Die Euro- päische Kommission hat mit dem sogenannten Back- loading-Vorschlag vom 12. November 2012 eine Fol- genabschätzung, Impact Assessment, vorgelegt und dabei Prognosen von Marktanalysten zur Entwicklung des CO2-Preises für den Fall wiedergegeben, dass kurz- fristig keine Maßnahmen ergriffen werden. Für die drei kommenden Jahre bewegen sich diese Preiserwartungen der Marktanalysten zwischen 4,50 Euro und 8 Euro pro Zertifikat. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass es bei den Einnahmen des EKF aus dem Emissionshandel zu Schwankungen kommen kann. Vor diesem Hintergrund sieht § 4 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung des Sonder- vermögens „Energie- und Klimafonds“, EKFG, vor, dass der EKF zum Ausgleich eines Finanzierungsdefizits ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten kann. Von dieser Ermächtigung wird die Bundesregie- rung im Bedarfsfall Gebrauch machen und den Haus- haltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab unter- richten. Zu Frage 31: Die EU-Kommission wird die vorgeschlagene Ände- rung der EU-Auktionsverordnung in diesem Jahr nicht mehr zur Abstimmung im zuständigen Komitologieaus- schuss stellen. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 32): Welche Initiativen hat die Bundesregierung mit Blick auf die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Doha für den vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit, Peter Altmaier, propagierten Klub der Energiewende- staaten auf den Weg gebracht, und was soll das Plus eines sol- chen Klubs gegenüber bestehenden Initiativen sein? Die erneuerbaren Energien haben in den letzten Jah- ren ein beeindruckendes Wachstum verzeichnet, beglei- tet von großem technologischem Fortschritt und verbun- den mit drastischen Kostensenkungen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eines der wichtigsten Instru- mente zur Reduzierung von Treibhausgasen. Immer mehr Staaten betrachten den Ausbau erneuer- barer Energien in Verbindung mit der Steigerung der Energieeffizienz als eine zentrale Säule einer modernen Energieversorgung, die Versorgungssicherheit gewähr- leistet und von der Impulse für eine erfolgreiche wirt- schaftliche Entwicklung und ein klimaverträgliches Wachstum ausgehen. Während der Klimakonferenz in Doha hat Bundes- minister Altmaier seine Idee, einen Renewables Club zu gründen, vorgestellt und verschiedene Gespräche mit progressiven Vorreiterstaaten des Ausbaus erneuerbarer Energien geführt, die sich interessiert an der Idee zeig- ten. Diese Gespräche werden in den nächsten Wochen weitergeführt. Was ist das Plus eines solchen Klubs? Deutschland war eines der Vorreiterländer beim Aus- bau und bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Gegenwärtig greifen immer mehr Staaten erneuerbare Energien auf und diskutieren die Neuausrichtung ihrer Energiepolitik. Dies ist ein idealer Zeitpunkt für Deutschland, um ge- rade mit weiteren progressiven Vorreiterstaaten den Schulterschluss zu suchen und neues internationales politisches Momentum für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen. 26176 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung möchte mit einem solchen Klub aus Vorreiterstaaten aus diesem Grund auf internationa- ler Ebene neue politische Akzente setzen und die Chan- cen einer zukünftigen modernen und klimaverträglichen Energieversorgung, die zu einem wachsenden Anteil auf erneuerbaren Energien beruht, aufzeigen und internatio- nal diskutieren. Der Renewables Club soll die Funktion erfüllen, an- dere Staaten weltweit davon zu überzeugen, dass ver- stärkte Investitionen in erneuerbare Energien wirksamen Klimaschutz, wirtschaftliches Wachstum und damit ge- samtgesellschaftlichen Nutzen mit sich bringt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 33): Welche Position wird die Bundesregierung zur Stärkung des europäischen Emissionshandels im Zusammenhang mit den entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommis- sion im nächsten Climate Change Committee auf europäi- scher Ebene einnehmen, und was wird dort ihr vorrangiges Anliegen sein? Die EU-Kommission wird die vorgeschlagene Ände- rung der EU-Auktionsverordnung in diesem Jahr nicht mehr zur Abstimmung im zuständigen Komitologieaus- schuss stellen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Fragen 34 und 35): Auf der Grundlage welcher Annahmen und Daten, unter anderem zu Zertifikatspreisen und zur Anzahl von Flügen, hat die Bundesregierung geschätzt, dass die Einnahmen durch die Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten für den Luftverkehr voraussichtlich 35 Millionen Euro nicht übersteigen werden (siehe Bundestagsdrucksache 17/11387), und welcher Teilbetrag der 35 Millionen Euro entfällt nach den Schätzungen der Bundesregierung dabei auf die Verstei- gerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten für Lang- streckenflüge? Rechnet die Bundesregierung damit, aufgrund der An- kündigung der EU-Kommissarin für Klimapolitik, Connie Hedegaard, die Versteigerung von Treibhausgasemissionszer- tifikaten für Flüge mit Start oder Ziel außerhalb der Europäi- schen Union auszusetzen, die erwarteten Einnahmen aus der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten für den Luftverkehr korrigieren zu müssen? Zu Frage 34: Die Europäische Kommission hat bisher noch keine offizielle Schätzung über die Versteigerungsmengen im Luftverkehr je Mitgliedstaat veröffentlicht. Diese richten sich gemäß Art. 3 d (3) der Richtlinie 2003/87/EG nach den dem Mitgliedstaat zuzuordnenden Luftverkehrs- emissionen des Jahres 2010. Daher stützte sich die Bun- desregierung bei ihren Berechnungen auf grobe Schät- zungen auf Basis vorhergehender Jahre. Demnach belief sich die erwartete deutsche Versteigerungsmenge für das Jahr 2012 auf rund 6 Millionen Luftverkehrsemissions- berechtigungen, die mit dem damaligen Marktpreis für Emissionsberechtigungen des Jahres 2012 von etwas über 7 Euro je Tonne CO2 und unter Berücksichtigung eines im Markt bestehenden Abschlages für die Luft- verkehrsemissionsberechtigungen multipliziert wurde. Konservativ geschätzt ergeben sich so die in der Bundes- tagsdrucksache genannten Einnahmen. Eine Schätzung über den Anteil der außereuropäischen Flüge an der oben genannten groben Schätzung der gesamten Menge an Luftverkehrsemissionsberechtigungen liegt der Bun- desregierung nicht vor, siehe dazu auch die Antwort zur nächsten Frage. Zu Frage 35: Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Durch- setzung der Pflichten für im Jahr 2012 durchgeführte außereuropäische Flüge auszusetzen. Entsprechend soll die Versteigerungsmenge angepasst werden, sodass wei- terhin 15 Prozent der im Umlauf befindlichen Gesamt- menge an Luftverkehrsemissionsberechtigungen verstei- gert wird. Hierzu hat die Kommission noch keine Zahlen vorgelegt. Sie hat angekündigt, zunächst die Versteige- rungsmenge je Mitgliedstaat zu ermitteln, die sich auf die Emissionen der innereuropäischen Flüge des Jahres 2012 bezieht. Je nach Menge der zuzuordnenden Emis- sionen dieser Flüge auf die Mitgliedstaaten ergibt sich so die Mindestversteigerungsmenge je Mitgliedstaat. In dem Maße, wie Luftverkehrsbetreiber auch die Pflichten für außereuropäische Flüge erfüllen und nicht durch Rückgabe der kostenlosen Zuteilung den Verzicht auf die Sanktionierung nutzen, kann sich diese Menge noch erhöhen. Die endgültige Auktionsmenge kann daher erst nach Ablauf der Abgabefrist für die Luftverkehrsberech- tigungen am 30. April 2013 ermittelt werden. Die Bun- desregierung erwartet, dass die deutsche Versteigerungs- menge im Luftverkehr für das Jahr 2012 um über zwei Drittel geringer ausfallen wird als ursprünglich erwartet. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 38): Wann werden im Jahr 2013 die Beratungskommissionen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit, also die Reaktor-Sicherheitskommission, die Strahlenschutzkommission und die Entsorgungskommission und ihre jeweiligen Fachausschüsse, tagen (bitte mit Angabe des genauen Datums und vollständiger Angabe aller bis dato geplanten Termine; bitte entsprechend wie meine mündliche Frage 1, Plenarprotokoll 17/186, Anlage 3 beantworten)? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übergibt eine Liste der Termine der Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, der Strahlen- schutzkommission, SSK, und der Entsorgungskommis- sion, ESK, sowie der Ausschüsse im Jahre 2013. Für die SSK ist für 2013 bisher nur der erste Sitzungstermin Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26177 (A) (C) (D)(B) festgelegt, da gegenwärtig die Mitglieder neu berufen werden und erst danach weitere Terminfestlegungen ge- troffen werden können. Demgemäß stehen auch die Ter- mine der Ausschüsse noch nicht fest. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 39): Um welche „vorliegenden Unterlagen“ handelt es sich konkret in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/11788 (bitte Datumsangabe), und welche Unterlagen, Untersuchungsergebnisse etc. wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit seit dem 25. Mai 2011 zu dem auf Bundes- tagsdrucksache 17/11600 thematisierten Grafenrheinfeld-Be- fund übermittelt (bitte ebenfalls mit Datumsangabe; siehe hierzu Antwort zu den Fragen 33 bis 35 auf Bundestagsdruck- sache 17/11788)? Unter „vorliegenden Unterlagen“ zu Frage 22 sind die Akten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, zu verstehen. In diesen be- finden sich keine Dokumente, die Ihre Frage betreffen. Bei den in der Antwort zu Bundestagsdrucksache 17/11600 Frage 33 genannten Unterlagen handelt es sich um ein Gutachten des TÜV Süd zu von der Firma AREVA durchgeführten Bruchzähigkeitsmessungen und Zugversuchen am ausgebauten Stutzenanschlussstück der Volumenausgleichsleitung, VAL, im Rahmen der Schadensanalyse. Dieses Gutachten wurde dem BMU vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Ge- sundheit mit Schreiben vom 9. August 2012 zuge- schickt. Das Gutachten enthält die Bewertung der im Rahmen der Untersuchungen ermittelten Werkstoffkenn- daten im Vergleich zu den bei der Befundbewertung und Berechnung angenommenen Werten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/11786, Fragen 40 und 41): Kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, für jeden der seit April 2012 versandten Projektsteck- briefe eine individuelle Informationsanfrage des jeweiligen Mitglieds des Bundestages dokumentieren, und ist das BMBF bereit, eine entsprechende Übersicht mit der Anzahl der Fra- gesteller dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? Wie wurde durch die Leitung des BMBF die Veränderung der Praxis der Versendung der Projektsteckbriefe, wie im Schreiben der Bundesministerin Dr. Annette Schavan an Bun- destagspräsident Dr. Norbert Lammert vom 21. März 2012 angekündigt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF bekannt gemacht? Zu Frage 40: Zu Zeiten der Großen Koalition wurde von den dama- ligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD der Wunsch gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, geäußert, über Vorhaben der Projektförderung in den jeweiligen Wahlkreisen infor- miert zu werden. Mit der Einführung der sogenannten Projektsteckbriefe im Frühjahr 2009 wurde dieser Bitte entsprochen. Nach Bildung der christlich-liberalen Ko- alition haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Wunsch geäußert, auch weiterhin auf diese Weise informiert zu werden. Mit Schreiben an Herrn Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert vom 21. März 2012 hat Frau Bun- desministerin Dr. Annette Schavan darauf hingewiesen, dass das BMBF auf Wunsch gerne bereit ist, jeden Ab- geordneten des Deutschen Bundestages schriftlich über neue Projekte in seinem Wahlkreis zu informieren. Da- raufhin haben sich mehrere Kollegen aus der SPD-Frak- tion (insgesamt 5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3) und der Fraktion Die Linke (1) schriftlich, telefo- nisch oder per E-Mail an das BMBF gewandt und um re- gelmäßige Information gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend informiert worden. Zu Frage 41: Die für die Bearbeitung der Projektsteckbriefe zustän- dige Arbeitseinheit im BMBF, das Referat Kabinett und Parlament, war über das Schreiben der Bundesministerin Dr. Annette Schavan an Herrn Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert informiert. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/11786, Frage 42): Wie viele Mitglieder des Bundestages haben seit April 2012 – aufgeschlüsselt nach Fraktionszugehörigkeit – um die Übersendung von Projektsteckbriefen durch das BMBF gebe- ten? Zu Zeiten der Großen Koalition wurde von den dama- ligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD der Wunsch gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, geäußert, über Vorhaben der Projektförderung in den jeweiligen Wahlkreisen infor- miert zu werden. Mit der Einführung der sogenannten Projektsteckbriefe im Frühjahr 2009 wurde dieser Bitte entsprochen. Nach Bildung der christlich-liberalen Ko- alition haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Wunsch geäußert, auch weiterhin auf diese Weise informiert zu werden. Frau Bundesministerin Dr. Annette Schavan hat Herrn Bundestagspräsident Dr. Lammert mit Schreiben vom 21. März 2012 mitgeteilt, dass das BMBF gerne be- reit ist, alle Abgeordneten über besondere neue Projekte in ihren Wahlkreisen zu informieren, wenn der Wunsch besteht. Daraufhin haben sich fünf Kollegen der SPD- 26178 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Fraktion, drei Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und eine Kollegin der Fraktion Die Linke im BMBF gemeldet und um Unterrichtung gebeten. Dieser Bitte wird gerne entsprochen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/11786, Fragen 43 und 44): Wie verteilen sich die rund 11 000 Deutschlandstipendien hinsichtlich der sozialen Herkunft der Stipendiaten (sozio- ökonomischer Status, soziale Herkunftsgruppe, Bildungsstand der Eltern)? Wie viele der rund 11 000 Deutschlandstipendien sind auf der Grundlage besonderer sozialer, familiärer oder persönli- cher Umstände vergeben worden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund er- geben haben (§ 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes)? Zu Frage 43: Ausweislich der aktuellen Bundesstatistik zum Deutschlandstipendium für das Jahr 2011 liegt der An- teil der BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bei den Deutschland-Stipendiatinnen und -stipendiaten mit etwa 24 Prozent in der gleichen Größenordnung wie in der Studierendenschaft insgesamt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten entsprechen somit in sozialer Hinsicht dem Querschnitt der Studierenden in Deutschland. Das spricht für die soziale Sensibilität der Auswahlverfahren an den Hochschulen. Die Bundesstatistik für das Jahr 2012 wird voraussichtlich Ende Mai 2013 veröffentlicht werden. Zu Frage 44: Laut Gesetz ist neben dem Leistungskriterium die Be- rücksichtigung des persönlichen Hintergrunds, das heißt besonderer sozialer, familiärer oder persönlicher Um- stände, die sich zum Beispiel aus der familiären Her- kunft oder einem Migrationshintergrund ergeben, ebenso wie die Berücksichtigung eines gesellschaftlichen Enga- gements der Bewerberinnen und Bewerber bei der Aus- wahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten als Regelfall vorgeschrieben (§ 3 Satz 2 des Stipendienprogramm- Gesetzes – StipG). Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 45): Welche Kompensationen plant die Bundesregierung ange- sichts der Anfang 2013 in Kraft tretenden massiven Strom- preiserhöhungen für private Haushalte ähnlich den für das Jahr 2013 durch die Bundesregierung gewährten Kompensa- tionen der Belastungen durch Stromkosten für energieinten- sive Unternehmen? Generell ist bezahlbare Energie für alle Haushalte und Unternehmen eines der zentralen Ziele im Energiekon- zept der Bundesregierung und damit Leitfaden für ihre Energiepolitik. Die Bundesregierung hat allerdings stets auch darauf hingewiesen, dass die mit der Energiewende verfolgten Ziele nicht zum Nulltarif zu erreichen sein werden. Um zusätzlichen Kostenbelastungen zu begegnen, stehen den privaten Haushalten verschiedene Möglich- keiten offen. Zum einen können sie die Möglichkeiten des Wettbewerbs nutzen. Sie können prüfen, welche Potenziale für Einsparungen sich aus einem Lieferanten- wechsel ergeben. Grundsätzlich gibt es hier noch nen- nenswerte Potentiale. Zum Beispiel werden nach dem aktuellen Monitoringbericht 2012 von Bundesnetzagen- tur und Bundeskartellamt immer noch knapp 40 Prozent der Haushaltskunden im Rahmen von Grundversor- gungsverträgen beliefert. Zum Zweiten können die Pri- vatverbraucher prüfen, welche Energieeinsparpotenziale bestehen, um auf diese Weise höhere Preise für die gelie- ferte Kilowattstunde durch einen niedrigeren Verbrauch zu kompensieren. Dazu kann das bestehende Angebot der unabhängigen Energieberatung für private Haushalte genutzt werden, um Menschen konkret und unmittelbar zu helfen. Die Bundesregierung fördert seit Ende der 70er-Jahre die Energieberatung über die Verbraucher- zentralen. Ergänzend weise ich auf bestehende sozialrechtliche Möglichkeiten einschließlich der regelmäßigen Anpas- sung der Regelbedarfe hin. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Fragen 46 und 47): Wie viele Haushalte sind nach Informationen der Bundes- regierung von fehlerhaften – zum Beispiel zu spät verschick- ten – Strompreiserhöhungsbescheiden betroffen, und bei welchen Anbietern häufen sich nach Kenntnis der Bundes- regierung die Verbraucherbeschwerden? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor einem systematischen Vorgehen der Versorger, durch zeitliche Diskrepanzen zwischen dem Datum des Poststempels und der Datierung des Erhöhungsbescheids die Frist für Widersprüche zu verkürzen? Zu Frage 46: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor. Ob privatrechtliche Erklärungen eines Stromlieferanten, die auf eine Preiserhöhung im Rahmen eines laufenden Stromliefervertrags zielen, in dem er- fragten Sinne „fehlerhaft“ sind, ist zudem eine Rechts- frage, zu deren Beantwortung die rechtsanwendenden Behörden bzw. die Gerichte berufen sind. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Tätigkeit der rechtsanwendenden Behörden und der 2011 auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes eingerichteten Schlichtungsstelle Energie. Sofern sich hieraus nachlaufend statistische Erkenntnisse ergeben, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26179 (A) (C) (D)(B) gehe ich davon aus, dass diese zu gegebener Zeit und in geeigneter Form verfügbar sein werden. Zu Frage 47: Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf ein solches systematisches Vorgehen vor. Grundsätzlich können die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Interessen schon heute auf verschie- dene Weise wahrnehmen. Ihnen steht neben allgemeinen zivilrechtlichen Instrumentarien seit 2011 insbesondere der Weg zur Schlichtungsstelle Energie offen, die wir auf Grundlage der Vorschriften des Energiewirtschafts- gesetzes neu geschaffen haben. Ein Bedarf für weitergehende Maßnahmen ist derzeit nicht erkennbar. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 48): Welche konkreten Regelungen will die Bundesregierung bis zum Januar 2013 bei den Befreiungstatbeständen nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung vornehmen, von der die FAZ (4. Dezember 2012, „Netzagentur will ein Drittel weniger Betriebe befreien“) berichtet, und mit welchem Ent- lastungsvolumen dadurch rechnet die Bundesregierung für die übrigen Stromendkunden bei den Netzentgelten? Die Bundesregierung prüft derzeit die Regelung des § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung vor dem Hintergrund der auf nationaler und europäischer Ebene geäußerten Kritik darauf, ob sie in ihrer jetzigen Fassung sachgerecht ist. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 49): Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung an den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der Fra- cking-Technologie als Ergebnis der Fachtagung des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Umweltbundesamtes „Internationale Tagung zu Fracking“ am 3. Dezember 2012 in Berlin und warum? Die Bundesregierung prüft derzeit auf der Basis der Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe – „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen, Schiefergas, in Deutschland“ – und der Studie des Umweltbundesamtes – „Umweltaus- wirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewin- nung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Eva- luierung bestehender rechtlicher Regelungen und Ver- waltungsstrukturen“ – Anpassungen des rechtlichen Rahmens. In diese Prüfung werden auch die Beiträge aus der oben genannten Fachtagung einbezogen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 51): Plant die Bundesregierung, die Rüstungsexportrichtlinien zu ändern und innerhalb der NATO oder der EU auf soge- nannte weiße Listen für Rüstungsexporte hinzuwirken? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hält die Bundes- regierung an den derzeit geltenden Rüstungsexportbe- stimmungen fest. Politische Diskussionen innerhalb der NATO über die Befähigung von NATO-Partnern zur Übernahme von mehr Verantwortung im Krisenmanagement lassen dabei bestehende nationale Regelungen zur Rüstungsexport- kontrolle sowie den Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend die gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008 unberührt. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11786, Frage 52): Welche Rolle nimmt nach Auffassung der Bundesregie- rung Saudi-Arabien bei der „Stabilisierung“ des Nahen Os- tens ein, und welchen Beitrag können Leopard-2- und Boxer- Panzer zu dieser Stabilisierung leisten? Das Königreich Saudi-Arabien ist für die Bundes- regierung ein wichtiger Partner: politisch, wirtschaftlich sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terroris- mus. Dies gründet sich unter anderem auf die gewichtige Stimme Riads in der arabischen Welt sowie darauf, dass Saudi-Arabien eine zentrale Rolle bei der Lösung regio- naler Konflikte spielt. Lassen Sie mich diesbezüglich drei Beispiele anführen: Erstens. Saudi-Arabien hat 2002 die sogenannte Ara- bische Friedensinitiative für den Nahen Osten initiiert. Sie legt die Bedingungen für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen arabischen Staaten und Israel fest. Dies ist unseres Erachtens bis heute ein zentraler Baustein der Bemühungen um eine Lösung des Nahost- konfliktes. Zweitens. Saudi-Arabien hat eine zentrale Rolle bei den Bemühungen um einen friedlichen und geordneten Machtwechsel im Jemen gespielt. Die Tatsache, dass der ehemalige jemenitische Staatspräsident Ali Abdullah Saleh in einen Machtverzicht einwilligte und Jemen die Chance auf einen politischen Neuanfang hat, wäre ohne den politischen Druck und erhebliche finanzielle Bei- träge Saudi-Arabiens zur Stabilisierung Jemens nicht denkbar gewesen. Drittens. Die kritische Haltung Saudi-Arabiens ge- genüber dem Assad-Regime ist mitentscheidend für den klaren Kurs der Arabischen Liga. Frühzeitig hat sich Saudi-Arabien international dafür eingesetzt, dass politi- 26180 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) scher Druck auf Syrien ausgeübt wird, um die dortigen Repressionen zu beenden. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/11786, Fragen 53 und 54): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen darüber, dass die Türkei für aus dem Iran importiertes Erdgas mit Gold bezahlt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei mit der Bezahlung an den Iran durch Gold die gegen den Iran beschlossenen Sanktionen umgeht? Zu Frage 53: Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Türkei laut Angaben des türkischen Statistikamtes im Jahr 2011 rund 18,7 Prozent und in den ersten neun Monaten des Jahres 2012 rund 18,4 Prozent ihres Bedarfs mit irani- schem Gas deckte. Der stellvertretende türkische Ministerpräsident Ali Babacan erklärte am 23. November 2012 bei einer Be- fragung im türkischen Parlament, diese Gaslieferungen würden in türkischer Lira abgerechnet. Iran habe hierfür in der Vergangenheit in der Türkei Gold erworben. Zu Frage 54: Die gegen Iran gerichteten Sanktionen des Sicher- heitsrats der Vereinten Nationen, VN, zuletzt VN-Si- cherheitsresolution 1929 vom 9. Juni 2010, sehen keine Verbote hinsichtlich des Imports von Gas aus Iran oder des Goldhandels mit Iran vor. Die Türkei hat sich nicht an die durch die EU ver- hängten restriktiven Maßnahmen angeschlossen. Die EU und insbesondere auch die Bundesregierung setzen sich dafür ein, dass die durch die EU verhängten restriktiven Maßnahmen gegen Iran auf eine möglichst breite internationale Basis gestellt werden und nicht durch Iran über Drittstaaten unterlaufen werden können. Hierzu stehen sowohl die EU als auch die Bundesregie- rung mit einer Vielzahl von Ländern, darunter auch der Türkei, in engem Kontakt. Die Türkei hat wiederholt erklärt, sich an die durch den VN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen gegen Iran zu halten. Sie hat darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung keine weitergehenden Sanktionsmaß- nahmen gegen Iran verhängt. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 56): In welcher Weise hat die Bundesregierung in den deutsch- israelischen Regierungsverhandlungen das Dilemma ange- sprochen, dass sie sich einerseits erklärtermaßen der Sicher- heit Israels verpflichtet sieht und andererseits diese Sicherheit durch den fortgesetzten Siedlungsausbau gefährdet ist? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auch in diesem Zusammenhang bekräftigt, dass die Sicherheit Israels Teil der deutschen Staatsräson ist. Leider gab es in den letzten Wochen wieder Anlass, dies noch einmal sehr deutlich zu machen, als Israel durch Raketen aus dem Gazastreifen angegriffen wurde. Der israelische Siedlungsbau in den besetzten Gebie- ten ist nach Ansicht der Bundesregierung und der Euro- päischen Union völkerrechtswidrig und ein Hindernis auf dem Weg zu einer Zwei-Staaten-Lösung. Die israeli- sche Siedlungspolitik entzieht dem Friedensprozess Glaubwürdigkeit und kann faktisch eine verhandelte Endstatuslösung deutlich erschweren. Dies gilt insbe- sondere für die Bebauung des El-Sektors. Diese Auf- fassung hat die Bundeskanzlerin auch im Rahmen ihrer Gespräche bei den deutsch-israelischen Regierungskon- sultationen deutlich gemacht. Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 57): Wie hat die Bundesregierung darauf reagiert, dass die zu der Diskussion mit Wissenschaftlern aus beiden Staaten ein- geladene Leiterin des Minerva-Zentrums für Menschenrechte an der Hebräischen Universität Jerusalem, Professorin Dr. Rivka Feldhay, auf Druck des Büros von Ministerpräsi- dent Benjamin Netanjahu wegen ihrer politischen Positionen kurzfristig ausgeladen wurde? Die Einladung der Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler erfolgte in Abstimmung mit der israelischen Regierung. Es ist richtig, dass die israelische Regierung gegenüber der Einladung von Frau Professor Feldhay Vorbehalte geltend gemacht hat. Die Wertschätzung der Bundesregierung für die Verdienste von Frau Professor Feldhay im Rahmen der deutsch-israelischen Wissenschaftskooperation steht außer Frage. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11786, Frage 58): Wie hat sich die Bundesregierung zu den von Liechten- stein, Singapur, Malaysia, Slowenien, Spanien, Frankreich und der Schweiz am 26. November 2012 während der offenen Debatte über die Arbeitsweisen des Sicherheitsrates unterbrei- teten Vorschläge positioniert, dass die ständigen Sicherheits- ratsmitglieder in RtoP-Situationen – Gefahr von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnischen Säuberungen – von der Einlegung eines Vetos absehen oder dies begründen sollen, und wie hat sie ihre Haltung begründet? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26181 (A) (C) (D)(B) Die Gruppe der „Small 5“ – Costa Rica, Jordanien, Liechtenstein, Schweiz und Singapur – hat bereits im Jahr 2011 im Rahmen eines Entwurfs für eine Resolu- tion der Generalversammlung der Vereinten Nationen, VN, einen umfangreichen Katalog mit Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden des VN-Sicherheits- rats vorgelegt. Darunter gab es unter anderem die Emp- fehlung, dass die ständigen Mitglieder des Sicherheits- rats darauf verzichten, von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen, wenn der Sicherheitsrat Maßnahmen zur Ver- hinderung oder Beendigung von Genoziden, Kriegsver- brechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entscheiden hat. Deutschland hat die Vorschläge der S5 in den laufenden Debatten zur Reform des Sicherheits- rats begrüßt. Die S5 haben ihren Entwurf vor der geplanten Abstimmung am 16. Mai 2012 nicht zuletzt wegen des heftigen Widerstands der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats zurückgezogen, sodass es zu keiner Ab- stimmung kam. Die Bundesregierung hat diesen Schritt auch öffentlich bedauert. Die Staaten der S5-Gruppe und zuletzt auch Frank- reich haben sich öffentlich für einen Verzicht der ständi- gen Mitglieder auf ihr Vetorecht in diesen spezifischen Fällen ausgesprochen. Bei der jährlichen Debatte des Sicherheitsrats zu sei- nen Arbeitsmethoden am 26. November 2012 standen jedoch weder der Vorschlag der S5 als solcher noch speziell die Vetofrage im Mittelpunkt. Grundlage der Debatte war ein Konzeptpapier der indischen Monats- präsidentschaft im Sicherheitsrat, das sich vor allen Din- gen auf die Verbesserung der Interaktivität des Sicher- heitsrats mit der Mitgliedschaft der Vereinten Nationen konzentrierte. Deutschland hat sich in der Debatte für eine offene und transparente Zusammenarbeit des Sicherheitsrats mit der breiten Mitgliedschaft der Vereinten Nationen ausgesprochen. Gleichzeitig hat der deutsche Vertreter erneut die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung bekräftigt, dass die Sicherheitsratsreform eine Paketent- scheidung erfordert, die sowohl die Strukturreform durch Erweiterung der Mitgliedschaft des Rates als auch die Reform seiner Arbeitsmethoden umfasst. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11786, Frage 59): Welche Positionen hat die Bundesregierung in den zustän- digen Gremien der Europäischen Union hinsichtlich der Frage eingenommen, ob vornehmlich die geplante EU-Mission selbst für ihren Schutz sorgen soll oder bei dieser Aufgabe vor allem die Sicherheitskräfte Malis und die Truppen der ECOWAS (Economic Community of West African States) eine Rolle spielen sollen, und welche Haltung haben hierzu die anderen EU-Staaten eingenommen? Die Bundesregierung beobachtet die Lage in der Re- publik Mali mit Sorge. Die aktuellen Ereignisse in Mali stellen einen Rückschritt und eine Gefahr für die Stabili- tät der gesamten Sahelregion dar. Die Bundesregierung verurteilt den erzwungenen Rücktritt des Premierminis- ters durch das Militär. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat gestern noch einmal klargestellt, dass unsere Hilfsangebote unter der Bedingung bestehen blei- ben, dass der Prozess zur Wiederherstellung der verfas- sungsmäßigen Ordnung in Mali glaubhaft durchgeführt wird. Nur mit einem geordneten politischen Prozess wird Mali aus dieser Krise herausfinden. Aus diesem Grund ist dieser politische Prozess für uns das entscheidende Kriterium für eine deutsche oder eine europäische Unter- stützung. Übergangspräsident Dioncounda Traoré, der neue Premierminister Diango Cissoko sowie alle politi- schen Führer des Landes müssen verantwortlich handeln und die Arbeit mit einer zivilen Übergangsregierung fortsetzen. Die politische Lage in Bamako muss sich zunächst stabilisieren. Im Licht der aktuellen Entwicklungen muss dann entschieden werden, welche Konsequenzen sich für die weiteren Planungen für eine mögliche GSVP-Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali ergeben. Bereits alle bisherigen Überlegungen innerhalb der EU zur Frage des Schutzes der Mission standen unter dem Vorbehalt einer Risikoanalyse, um belastbare Aus- sagen treffen zu können. Das gilt unverändert. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 60): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bislang bekannt gewordenen Absagen der für den Beirat der Stiftung Datenschutz in der Satzung ursprünglich vorgesehe- nen Mitglieder, und nach welchen Kriterien soll eine etwaige Neubenennung von Mitgliedern des Beirats erfolgen? Das Bundesministerium des Innern hat alle Vor- schlagsberechtigten gebeten, entsprechend der Satzung Mitglieder für den Beirat vorzuschlagen. Ob sie ihr Vor- schlagsrecht wahrnehmen, ist alleinige Entscheidung der Vorschlagsberechtigten. Konsequenzen sind damit für die Bundesregierung nicht verbunden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 61): Kann über eine Abweichung von der nach § 76 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich vorgesehenen Veröffentlichung völkerrechtli- 26182 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) cher Verträge auch von einem einzelnen Regierungsmitglied entschieden werden, und wie ist diese Abweichung im Fall der unmittelbaren Entsprechung des bei der Vertragsunter- zeichnung am 13. April 2010 vorgebrachten Wunsches des usbekischen Verteidigungsministers nach Vertraulichkeit des Inhalts des Abkommens über den Transit von Personal und von Gütern durch das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan und die Nutzung des Verkehrsumschlagknotens am Flughafen Termes durch den Bundesminister der Verteidigung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und aktenkundig gemacht worden (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 17/11283 und Antwort der Staats- ministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, vom 28. November 2012 auf eine diesbezügliche Nachfrage)? Nach § 76 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsord- nung der Bundesministerien kann von einer Veröffentli- chung völkerrechtlicher Verträge mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes ausnahmsweise abgesehen werden, wenn zwingende Gründe einer Veröffentlichung entge- genstehen. Bei der Entscheidung der Bundesregierung hierüber können auch Wünsche der Vertragsparteien be- rücksichtigt werden. Zu den Gründen für eine solche Entscheidung hat die Bundesregierung Ihnen bereits dargelegt – unter ande- rem in Schreiben der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, vom 2. November, 22. November und 28. November des Jahres –, dass die usbekische Seite um eine vertrauliche Behandlung des Inhalts des infrage stehenden Abkommens gebeten hat. Diese Bitte wurde bei der Unterzeichnung des Abkommens am 13. April 2010 in Taschkent in mündlicher Form vom Verteidigungsminister der Republik Usbekistan, Gene- ralmajor Kabul Raimovich Berdiyev, vorgetragen. Die Bundesregierung hat dem Wunsch nach Vertraulichkeit vor dem Hintergrund des Schutzes der bilateralen Bezie- hungen sowie dem deutschen Interesse an der vereinbar- ten Nutzung des Flughafens Termes im Rahmen der wei- teren Sicherheitsinteressen Deutschlands in der Region entsprochen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Fra- gen 62 und 63): Warum hat der Bundesminister des Innern angekündigt, das Material für das NPD-Verbotsverfahren nur in der Ge- heimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung zu stellen, obwohl es angeblich kein Material enthält, das mit geheimdienstlichen Mitteln erlangt wurde und alle V-Leute abgeschaltet sind, und warum hat der Bundesinnenminister öffentlich bislang nicht erklärt, ob er die Beweise für einen er- folgreichen Verbotsantrag für ausreichend hält oder nicht? Welche Beweise der Materialsammlung für das NPD-Ver- bot sind geeignet, den Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR, die verlangt, dass von der zu verbietenden Partei eine akute und konkrete Gefahr für die Demokratie ausgeht, zu genügen, und wie bewertet der Bundesinnenminister die Beweislage hin- sichtlich der Frage, ob sie den Anforderungen der Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR an Par- teienverbote genügen? Zu Frage 62: Die Innenministerkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 22. März 2012 um die Erstellung einer Material- sammlung gebeten, in das neben Material ohne Quellen- relevanz auch das von den quellenführenden Stellen aus- gewählte Material mit möglicher Quellenrelevanz einfließt. Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist in einer Vorfassung auch auf dieses quellenrelevante Material eingegangen und war daher in den Verschluss- sachengrad GEHEIM eingestuft. Durch die ausschließli- che Verwendung von quellenfreiem Material konnte die Endfassung des Berichts in den Verschlusssachengrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH herabgestuft werden. Es ist daher nicht mehr erforderlich, den Bericht nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundesta- ges zur Verfügung zu stellen. Dem Beschluss der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5. De- zember 2012 zufolge halten die Innenminister und -sena- toren der Länder sowie der Bundesminister des Innern das vorgelegte quellenfreie Material zwar für eine geeig- nete Grundlage, das NPD-Verbotsverfahren mit hinrei- chender Wahrscheinlichkeit erfolgreich abschließen zu können. Über die Erfolgsaussichten eines Parteiverbots- verfahrens gibt es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber nach Auffassung des Bundesministers des Innern nach wie vor erhebliche Risiken. Zu Frage 63: Den Fraktionsvorsitzenden aller im Deutschen Bun- destag vertretenen Parteien ist der Bericht der Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens mit Stand 9. No- vember 2012, VS-NfD, zur Verfügung gestellt worden. Der Bericht enthält auf den Seiten 111 ff. umfangreiche Ausführungen zu den Anforderungen an Parteiverbote nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, und der Rechtsprechung des Europäischen Ge- richtshofs für Menschenrechte, EGMR. Zu prüfen sind aufgrund des vorliegenden Sachverhalts Art. 11 Abs. 2 EMRK und insbesondere Art. 17 EMRK (Missbrauch der Konventionsrechte). Nach der EMRK ist ein Partei- verbot grundsätzlich gerechtfertigt, wenn es einem drin- genden sozialen Bedürfnis entspricht und in einem ange- messenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 64): Welche verschiedenen Instanzen bzw. deren Abteilungen müssen jeweils an den Rechtshilfeersuchen beteiligt werden, über die Ermittlungsbehörden aus den USA und Deutschland – Bund und Länder – Vorratsdaten aus der Telekommunika- tion austauschen, wie es das Magazin heise online am 6. Ok- tober 2012 unter anderem für einen „Elefantenpfad“ be- schreibt, wonach der Ablauf über Bundeskriminalamt, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26183 (A) (C) (D)(B) Auswärtiges Amt, State Department, Justice Department, FBI bis zu neun Monate dauere – bitte auch die zugrunde liegen- den Abkommen anführen und schildern, wenn der Prozess ju- ristisch oder diplomatisch abgekürzt werden kann –, und in- wiefern gelten diese Verfahren auch für die Herausgabe von Daten aus der Cloud, was nach Berichten von heise online europäische Schutzbestimmungen verletzt (6. Dezember 2012)? Bitte erlauben Sie, dass ich auf die Frage in gedankli- chen Abschnitten antworte. Erstens. Rechtsgrundlage für Rechtshilfeersuchen zur Übermittlung von Telekommunikationsdaten ist im We- sentlichen der Vertrag vom 14. Oktober 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen in Verbindung mit dem Zusatzvertrag vom 18. April 2006 zu dem vorbezeichneten Vertrag. Solche Ersuchen zur Übermittlung von Daten aus der Telekommunikation richten sich im Einzelnen nach Art. 12 Nr. 1 dieses Rechtshilfevertrags vom 14. Oktober 2003. Zweitens. Im ersten Teil der Frage erkundigen Sie sich nach den beteiligten Instanzen an Rechtshilfeersu- chen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland. Hierzu gilt: Bei der Rechtshilfe in Strafsachen für Ersuchen um Übermittlung von Telekommunikationsdaten findet der justizministerielle Geschäftsweg Anwendung. Rechtshil- feersuchen werden zwischen dem Bundesamt für Justiz einerseits und dem US-amerikanischen Justizministe- rium andererseits übermittelt. In dringenden Fällen kön- nen Ersuchen zwischen den Justizministerien der Länder – Landesjustizverwaltungen – einerseits und dem US- amerikanischen Justizministerium andererseits übermit- telt werden. So sieht es der deutsch-amerikanische Rechtshilfevertrag in Art. 2 vor. Ersuchen um Datensicherung können in Eilfällen auch von den Kontaktstellen eines von den G8-Staaten initiierten 24/7-Netzwerkes übermittelt werden. Deut- sche Kontaktstelle ist das Bundeskriminalamt. Die He- rausgabe und Verwertung in diesem Verfahren gesicher- ter Daten setzt dann aber wiederum ein justizielles Rechtshilfeersuchen voraus. Diese Erläuterungen beziehen sich ausschließlich auf die Übermittlung von Telekommunikationsdaten. Eine sogenannte und von Ihnen in Ihrer Frage erwähnte Vor- ratsdatenspeicherung, das heißt eine Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten von einem Anlass unabhängig und unabhängig von einem gerichtlichen Beschluss, findet in Deutschland nicht statt. Drittens. Der zweite Teil Ihrer Frage betrifft den Zu- gang der Ermittlungsbehörden zu Daten, die im Wege des Cloud Computing gespeichert wurden. Bei der Frage, auf welchem Weg auf Daten zugegrif- fen werden kann, die in der Cloud gespeichert sind, sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Aus- gangspunkt ist dabei, dass der Zugriff auf die Daten in dem Staat erfolgt, in dem sie lagern oder in dem der Cloud Provider seinen Sitz hat. Der Zugriff erfolgt nach den strafverfahrensrechtlichen Regelungen in diesem Staat. Dieser Staat ist, falls erforderlich, um Rechtshilfe zu ersuchen. In der ersten Phase sind die Daten schnell zu sichern. Anschließend muss die Herausgabe und Verwertung der Daten unter sorgfältiger Prüfung rechtsstaatlicher Stan- dards ermöglicht werden. Die Voraussetzungen der grenzüberschreitenden Zu- sammenarbeit sind unterschiedlich, wenn der berechtigte Nutzer die Daten selbst und freiwillig auf seinen Rech- ner zurückholt, wenn er das Passwort bekannt gibt oder die Daten nicht gesichert sind, aber ein deutscher Ermitt- ler am ausländischen Standort hoheitlich tätig wird, oder wenn der berechtigte Nutzer nicht mit der Rückholung der Daten einverstanden ist. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA erfolgt dabei auf der Grundlage des deutsch-ameri- kanischen Rechtshilfevertrages und des Übereinkom- mens des Europarates über Computerkriminalität, das die USA gezeichnet und in Kraft gesetzt haben. Danach ergibt sich Folgendes: Handelt der Nutzer selbst, ist weder für die Datensi- cherung noch für die Datenverwertung ein Rechtshil- feersuchen erforderlich. Handelt ein Polizeibeamter, ist für die Datensiche- rung dann kein Ersuchen erforderlich, wenn die Daten öffentlich zugänglich sind oder der Nutzer zustimmt, Art. 32 Buchstaben a und b des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität. Handelt ein Po- lizeibeamter und stimmt der Nutzer nicht zu, ist für die Datensicherung nach allgemeinen Grundsätzen ein Rechtshilfeersuchen zu stellen, wobei der Geschäftsweg zwischen den Polizeibehörden stattfindet, Art. 29 des ge- nannten Übereinkommens. Handelt ein Polizeibeamter, ist für die anschließende justizielle Verwertung der Daten regelmäßig ein justi- zielles Rechtshilfeersuchen nach allgemeinen Grundsät- zen erforderlich, unabhängig davon, ob die Daten öffent- lich zugänglich sind, der Nutzer zustimmt oder nicht zustimmt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11786, Frage 65): Wurde eine Trockenbau GbR in S. durch die Finanzkon- trolle Schwarzarbeit wegen des Verdachts auf Scheinselbst- ständigkeit sowie wegen diverser Verstöße gegen das Arbeit- nehmer-Entsendegesetz überprüft und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung kann aufgrund der allgemeinen Hinweise in der Fragestellung keine Auskunft erteilen, ob die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine Trockenbau GbR in S. überprüft hat. Im Übrigen dürften Informatio- nen, die Rückschlüsse auf individualisierbare Personen und Unternehmen zulassen, aus Gründen des Daten- schutzes nicht weitergegeben werden. Soweit Ermitt- 26184 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) lungshandlungen vorgenommen worden sein sollten, wäre die zuständige Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens alleine auskunftsberechtigt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 66): Wie hoch ist nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesre- gierung der Anteil der Anträge nach dem Ausgleichsleis- tungsgesetz an den gemäß der Statistik des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, BADV, zum 31. Dezember 2011 offenen 23 544 Anträgen nach dem Ent- schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, EALG, und wie viele Alteigentümer, die noch keinen Ausgleichsleistungsbe- scheid erhalten haben, haben sich bei der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH für einen nach dem EALG begünstig- ten Alteigentümererwerb vormerken lassen? Der Anteil der Anträge nach dem Ausgleichsleis- tungsgesetz an den gemäß der Statistik des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, BADV, noch insgesamt offenen Anträgen lässt sich nicht genau bestimmen, da bei der Antragserfassung nicht nach den Kriterien „Entschädigungsgesetz“ oder „Aus- gleichsleistungsgesetz“ differenziert wird. Schätzungs- weise dürften in den Ende 2011 noch offenen Anträgen zwischen 2 800 bis 3 000 Anträge nach dem Ausgleichs- leistungsgesetz enthalten gewesen sein. Per 30. November 2012 haben sich bei der Bodenver- wertungs- und -verwaltungs GmbH 263 Alteigentümer, die noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid erhalten haben, vormerken lassen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 67): Macht sich die Bundesregierung das von EU-Kommissar Laszlo Andor am 5. Dezember 2012 in Brüssel vorgestellte Jugendbeschäftigungspaket unter anderem mit dem Instru- ment einer „Jugendgarantie“ vollständig oder nur teilweise zu eigen, und für welche Finanzierungsinstrumente wird sich die Bundesregierung zur Umsetzung des Pakets auf EU-Ebene einsetzen? Die Europäische Kommission hat am 5. Dezember 2012 ein Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung beschlossen. Die Bundesregierung begrüßt das Paket und die Aus- richtung auf die Vermittlung in reguläre Arbeit und Aus- bildung. Die darin enthaltenen Vorschläge gehen in die richtige Richtung. Zum einen enthält das Paket einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendga- rantie. Zentral ist dabei der Ansatz sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlas- sen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungs- maßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird. Im Empfehlungstext finden sich darüber hinaus Vor- schläge, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Ju- gendgarantie berücksichtigen sollen. Die Bundesregierung hat sich bereits im Vorfeld des Europäischen Rats am 28. Juni 2012 in Übereinstim- mung mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine Vereinbarung der Mit- gliedstaaten zur Einführung der sogenannten Jugendga- rantie mit den nun vorgelegten zentralen Eckpunkten eingesetzt. Der Ansatz der Jugendgarantie ist aus Sicht der Bun- desregierung besonders wichtig, um den Übergang von der Schule in die Ausbildung zu unterstützen und Ju- gendliche im Arbeitsmarkt zu halten. Er erfordert klare Zuständigkeiten und gute Koordinierung. Für den An- satz der frühen Aktivierung sind passgenaue Maßnah- men insbesondere durch funktionierende öffentliche Ar- beitsverwaltungen von großer Bedeutung. Mit dem ESF stehen Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung der Maßnahmen auf EU-Ebene zur Verfü- gung. Wie der Ansatz der Jugendgarantie im Einzelnen um- gesetzt wird, liegt im Verantwortungsbereich der Mit- gliedstaaten. Die einzelnen Elemente des Empfehlungs- vorschlags werden zurzeit geprüft und können noch nicht weiter bewertet werden. Neben dem Vorschlag für Ratsempfehlungen enthält das Paket der Kommission insbesondere drei weitere Ini- tiativen: Die Kommission leitet die zweite Phase der Sozial- partnerkonsultation über einen Qualitätsrahmen für Praktika ein. Wenn die Sozialpartner keine Einigung er- zielen, wird die KOM im Jahr 2013 dem Rat einen eige- nen Vorschlag unterbreiten. Hier bleiben zunächst die Gespräche der Sozialpartner abzuwarten. Um den Ansatz der Dualen Ausbildung im Kreis der Mitgliedstaaten weiter zu verbreiten, will die Kommis- sion eine europäische Allianz für Ausbildung ins Leben rufen. Die Initiative ist zu begrüßen. Grundsätzlich positiv sieht die Bundesregierung auch die weiteren Ankündigungen der Kommission für Initia- tiven zur Stärkung der Mobilität auf dem Europäischen Arbeitsmarkt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 68): Was wird die Bundesregierung im Europarat und in der Europäischen Union unternehmen, um den Verstoß gegen die Europäische Sozialcharta durch die von der Troika aus Euro- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26185 (A) (C) (D)(B) päischer Zentralbank, Europäischer Kommission und Interna- tionalem Währungsfonds mit der griechischen Regierung ver- einbarten, arbeitsrechtlichen Regelungen zu beenden, nachdem der Europäische Ausschuss für soziale Rechte ent- schieden hat, dass zwei dieser Regelungen unmittelbar illegal sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass wei- tere Maßnahmen der von der Troika mit Griechenland festge- legten Memoranda of Understanding gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bzw. die Europäische Sozial- charta verstoßen? Die in der Frage dargestellten Sachverhalte betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen Griechenland und dem Europarat. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keinen eigenen Handlungsbe- darf. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 70): Wie gestaltet sich der Abfluss der Mittel für aktive Ar- beitsmarktpolitik im Jahr 2012 (bitte absolut und relativ nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch den aktuel- len Stand sowie voraussichtlich bis Jahresende 2012 ange- ben), und wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Krisentendenzen auf dem Arbeits- markt zu dem Vorschlag, die nicht abgeflossenen Mittel ins Folgejahr zu übertragen? Rechtskreis SGB III Für den Bereich der Arbeitsförderung nach dem Drit- ten Buch Sozialgesetzbuch, SGB III, teilt die BA mit, dass sie mit Stand Ende November 2012 für Ermessens- und Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung ins- gesamt rund 8,3 Milliarden Euro ausgegeben hat. Bis zum Jahresende erwartet sie Ausgaben von rund 9,4 Mil- liarden Euro. Die Haushaltsansätze betragen insgesamt rund 11 Milliarden Euro. Die BA teilt mit, dass sie beruhend auf einem vor- gelagerten Planungsprozess in ihren Agenturen für das Haushaltsjahr 2013 auskömmliche Ansätze ermittelt hat. Diese sind unter Berücksichtigung der ökonomi- schen Eckwerte der Bundesregierung in den festge- stellten Haushalt der Bundesagentur für 2013 einge- flossen. Nach dem Haushaltsplan für das Jahr 2013 gilt die nach § 71 b Abs. 5 SGB IV in Verbindung mit § 71 c SGB IV zu bildende Eingliederungsrücklage als im Haushaltsansatz des Eingliederungstitels veranschlagt und ist in der Jahreszuteilung an die Agenturen für Ar- beit berücksichtigt. Rechtskreis SGB II Im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetz- buch, SGB II, wurden bis Ende November 2012 ins- gesamt rund 3,3 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – einschließlich der Sonderpro- gramme des Bundes – verausgabt. Bezogen auf den Haushaltsansatz 2012 von 4,4 Milliarden Euro entspricht dies einem Mittelabfluss von etwas mehr als 74 Prozent. Bis zum Jahresende wird mit Ist-Ausgaben von etwa 3,8 Milliarden Euro gerechnet. Damit würde die Aus- schöpfungsquote bei über 86 Prozent liegen. Es kann derzeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Ansatz für die Verwaltungskosten SGB II im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit – beide Ansätze zusammen bilden ein sogenanntes Gesamtbudget – noch einen Betrag von bis zu 100 Millionen Euro zur Verstär- kung benötigen wird. Damit würde sich die Ausschöp- fung des Eingliederungsbudgets auf etwa 3,9 Milliarden Euro bzw. fast 90 Prozent erhöhen. Auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestim- mungen zu § 45 Bundeshaushaltsordnung wird das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales – wie in den ver- gangenen Jahren – Anfang 2013 im Rahmen der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2012 prüfen, ob und in welcher Höhe Ausgabenreste beim Titel 685 11 – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – gebildet wer- den können. Die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Die Einwilligung setzt allerdings voraus, dass zusätzliche Ausgabemittel innerhalb der folgenden drei Monate zur Erfüllung entsprechender Verpflichtungen erforderlich sind und eine kassenmäßige Einsparung innerhalb des Verfügungsrahmens des Einzelplans sichergestellt ist. Denn es werden keine Kassenmittel, sondern lediglich die Ermächtigung zur Leistung von zusätzlichen Ausga- ben übertragen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 71): Wie erfolgreich haben sich 2012 die Programme „Initia- tive zur Flankierung des Strukturwandels“ und „Weiterbil- dung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unter- nehmen“ gestaltet hinsichtlich des Mittelabflusses, der Teilnehmerzahlen sowie der Eingliederungsquote bzw. Ab- schlussquote (bitte jeweils absolute und relative Zahlen ge- genüber dem Vorjahr nennen), und wie bewertet die Bundes- regierung diese Zahlen? Die Bundesagentur für Arbeit teilte Folgendes mit: Für die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels stehen im Jahr 2012 400 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon wurden bis November 2012 rund 247 Millionen Euro verausgabt. Damit fielen die Ausgaben 6,1 Prozent höher aus als im Vorjahr (November 2011: 232 Millio- nen Euro). Für das Programm WeGebAU stehen im Jahr 2012 280 Millionen Euro bereit. Die Ausgaben belaufen sich bis November 2012 auf rund 105 Millionen Euro (2011: 199 Millionen Euro). Damit wurde 47,4 Prozent weniger verausgabt als im Vorjahr. Bis Oktober 2012 waren 24 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Sonderprogramm IFlaS eingetreten (bis Oktober 2011: 18 000). Dies sind 31 Prozent mehr als im Vorjahr. Bis 26186 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Oktober 2012 waren rund 11 400 Zugänge in das Son- derprogramm „WeGebAU“ zu verzeichnen (bis Oktober 2011: rund 22 700 Zugänge). Dies sind 49,7 Prozent we- niger Eintritte als zum Vorjahreszeitpunkt. Die Eingliederungsquote für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Maßnahmen im Rahmen von IFlaS lag im Oktober 2012 bei 61,9 Prozent, im Oktober 2011 bei 56,9 Prozent. Der Wirkungserfolg konnte damit gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent gesteigert wer- den. Im Jahr 2011 wurde in rund 70 Prozent der Förder- fälle mit Abschluss der Maßnahme ein anerkannter Be- rufsabschluss angestrebt. Letztlich kann aufgrund der Länge der Maßnahmen derzeit noch keine valide Aus- sage zur Wirkungsorientierung bzw. Arbeitsmarktwir- kung getroffen werden. Eine Auswertung der Abschluss- quote ist der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit derzeit nicht möglich. Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels leistet einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung: Mit der Förderung wird arbeitslosen oder von Arbeitslo- sigkeit bedrohten Geringqualifizierten ermöglicht, einen anerkannten Berufsabschluss bzw. berufsanschlussfä- hige Teilqualifikationen zu erwerben. Außerdem können arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die in den Beruf zurückkehren oder wieder einsteigen, eine berufliche Weiterbildungsförderung erhalten, wenn die Qualifizierung für ihre berufliche Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Mittelvolumina für IFlaS wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich von 250 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 400 Millionen Euro im Jahr 2012 erhöht. Die bis November 2012 ver- ausgabten Mittel entsprechen somit bereits dem Haus- haltsansatz aus dem Jahr 2010. Für das Sonderprogramm Weiterbildung Geringqua- lifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen – WeGebAU – stehen im Jahr 2012 30 Millionen Euro mehr zur Verfügung als im Jahr 2011. Die gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Eintrittszahlen sind unter an- derem auf die nach wie vor gute Auftragslage der Unter- nehmen insbesondere in den produzierenden Branchen zurückzuführen. Zudem wurde das Programm stärker auf die Förderung Geringqualifizierter mit dem Ziel des Erwerbs eines Berufsabschlusses ausgerichtet. Infolge- dessen hat sich der Anteil längerer Maßnahmen – also solcher über 24 Monate – im Zeitraum Januar bis Sep- tember 2012 im Vergleich zum Vorjahr bereits von rund 6 Prozent auf 14 Prozent erhöht. Die Agenturen für Arbeit treffen ihre Förderentschei- dungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Ein- zelfalls, der arbeitsmarktlichen Situation sowie unter Be- achtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine noch stärkere Inanspruchnahme der BA-Sonder- programme zur beruflichen Weiterbildungsförderung – insbesondere des Programms WeGebAU – wäre aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 72): Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte der UN- Behindertenrechtskonvention die Tatsache, dass die Zahl von Werkstattbeschäftigten im Zeitraum von 2006 (256 000) bis 2011 (291 000) um 35 000 (plus 22 Prozent) anstieg und gleichzeitig die Zahl der Rehabilitanden in der beruflichen Wiedereingliederung von 2005 (326 000) bis 2011 (209 000) um 117 000 Rehabilitanden (minus 36 Prozent) sank, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieser Tendenz entgegenzutreten? In den Werkstätten für behinderte Menschen waren im Jahr 2006 268 000 und im Jahr 2011 297 000 Men- schen mit Behinderungen beschäftigt. Dies ist eine Zu- nahme von 10,8 Prozent. Die Gründe für diesen Anstieg sind darin zu sehen, dass durch den medizinischen Fortschritt zunehmend auch Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind, länger arbeitsfähig bleiben. Die Zu- nahme ist nicht darauf zurückzuführen, dass vermehrt Menschen mit Behinderungen in Werkstätten aufgenom- men werden, denn die Zahl der Neueintritte in die Werkstätten ist seit längerem rückläufig: Während die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2008 noch 16 411 Zu- gänge im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich verzeichnet hat, waren es im Jahr 2011 nur noch 14 778. Die der Frage offenbar zugrunde liegende Vermutung, die steigende Zahl von Werkstattbeschäftigten stehe in Zusammenhang mit einem Rückgang von Rehabilita- tionsmaßnahmen, ist also nicht begründet. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 73 und 74): Inwiefern war die Bundesagentur für Arbeit bzw. waren ihre Vermittlungsstellen daran beteiligt, seit dem Beginn des Streiks bei der Firma Neupack Verpackungen GmbH & Co. KG am 1. November 2012 Arbeitskräfte in das Unternehmen zu vermitteln (bitte sowohl für inländische und ausländische Arbeitskräfte beantworten und konkrete Fälle mit Anzahl und Einsatzdauer nennen), und inwiefern kann sie gegebenenfalls ausschließen, dass diese als Streikbrecher missbraucht werden? Wann hat die Neupack Verpackungen GmbH & Co. KG den Streik bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt, und, wenn nein, mit welchen Sanktionen hat das Unternehmen nun zu rechnen? Zu Frage 73: Während des Streiks wurden nach Angaben der Bun- desagentur für Arbeit von den Agenturen für Arbeit keine Bewerber an die Firma vermittelt. Grundsätzlich gilt, dass die Agentur für Arbeit in einen durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffenen Betrieb nur dann vermitteln darf, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dies verlangt (§ 36 Abs. 3 SGB III). Inso- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26187 (A) (C) (D)(B) weit werden entsprechende Arbeitsangebote nur mit Zu- stimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers (und des Arbeitgebers) unterbreitet. Zu Frage 74: Die genannte Firma hat die Agentur für Arbeit am 9. November 2012 über einen Streik ab dem 1. Novem- ber 2012 informiert. Nach § 320 Abs. 5 SGB III haben Arbeitgeber bei Ausbruch und Beendigung eines Arbeitskampfes der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige zu erstatten. Nach § 404 Abs. 2 Nr. 25 SGB III handelt ordnungswidrig, wer die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2 000 Euro geahndet werden (§ 404 Abs. 3 SGB III). Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 75): Wie hat sich die Anzahl der Flugstunden bemannter und unbemannter Systeme der Luftwaffe und des Heeres in den letzten zehn Jahren in Deutschland und Afghanistan entwi- ckelt, und geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Gesamtzahl der Flugstunden der Bundeswehr durch die An- schaffung weiterer unbemannter Systeme weiter erhöhen wird? Aufgrund der Kurzfristigkeit, der Differenziertheit der Fragestellung sowie des nachgefragten Zeitraumes von zehn Jahren kann die Anfrage nicht vollumfänglich beantwortet werden. Daher wird exemplarisch die Flugstundenentwick- lung der letzten Jahre, beginnend ab 2004, auf der Grundlage vorhandener Daten für die Bereiche strahlge- triebener Kampfflugzeuge und unbemannter Luftfahr- zeugsysteme aufgezeigt. Gleichwohl lässt sich anhand dieser Informationen eine Tendenz in Bezug auf die Flugstundenentwicklung erkennen. Die Bundeswehr wird in der Zielstruktur über 225 strahlgetriebene Kampfflugzeuge vom Typ TORNADO und EUROFIGHTER verfügen. In der gegenwärtigen Übergangsphase wird auch noch das Waffensystem PHANTOM F-4F betrieben. In 2011 haben diese Luftfahrzeugtypen insgesamt 21 391 Flugstunden erflogen. Dies entspricht im Ver- gleich zum Jahr 2004, in dem 46 944 erflogen wurden, einer Reduktion von mehr als 50 Prozent. Im Bereich der unbemannten Luftfahrzeugsysteme (Unmanned Aircraft Systems/UAS) ist ein Anstieg von etwa 1 800 Flugstunden in 2004 auf circa 8 400 in 2011 zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Einsatzverpflichtungen der Streitkräfte zurückzufüh- ren. Insbesondere für die unbemannten Systeme der High und Medium Altitude Long Endurance, HALE/MALE, Kategorie – also die Systeme, die durch die Luftwaffe betrieben werden bzw. werden sollen – stellt die Ver- kehrszulassung nach europäischen und deutschen Stan- dards eine besondere Herausforderung dar, die es vor weiterführenden Entscheidungen hinsichtlich des Be- triebs außerhalb Afghanistans zu klären gilt. Die Bundeswehr steht hierzu in Kontakt mit der In- dustrie und durchläuft parallel zahlreiche, interne Ab- stimmungsprozesse hinsichtlich der Beschaffungsvorha- ben und dem Betrieb künftiger UAS. Ergebnisse werden nicht vor der ersten Jahreshälfte 2013 erwartet. Daher ist eine belastbare Aussage über die zukünftige Entwick- lung der zu erwartenden UAS-Flugstunden zum gegen- wärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Abschließend kann jedoch festgehalten werden, dass die Flugstundenabnahme im Bereich der bemannten Luftfahrzeuge seit 2004 deutlich größer wiegt als die Zu- nahme der Flugstunden durch unbemannte Luftfahr- zeugsysteme, was in der Gesamtbetrachtung zu einem deutlichen Rückgang der Gesamtflugstunden geführt hat. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Flugstunden Kampfflugzeuge 46 944 44 056 45 703 39 982 38 435 34 265 31 250 21 391 Flugstunden UAS – Lw 2 413 4 736 davon Einsatz 2 413 4 736 Flugstunden UAS – Heer 1 815 2 130 2 027 2 369 2 958 3 879 3 691 3 727 davon Einsatz 1 400 1 630 1 245 1 549 1 698 2 485 2 213 1 695 26188 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 76): Mit welchen staatlichen bzw. privaten usbekischen bzw. nichtusbekischen Partnern im Logistikbereich (bitte gesondert namentlich auflisten) bestehen seitens der Bundesregierung Verträge im Zusammenhang mit dem Landtransport militäri- scher bzw. nichtmilitärischer Güter über usbekisches Hoheits- gebiet, und welche Beträge sind seit 2010 jährlich an diese Partner jeweils für die beiden Gütergruppen überwiesen wor- den (bitte einzeln auflisten)? Die Bundesregierung unterhält selbst keine Verträge mit staatlichen bzw. privaten usbekischen Partnern im Lo- gistikbereich im Zusammenhang mit dem Transport mili- tärischer bzw. nicht militärischer Güter über usbekisches Hoheitsgebiet. Für Landtransporte von Deutschland nach Usbekistan, Termez, oder Afghanistan und zurück wird sowohl für den Straßen- als auch den Schienentransport auf mit EUansässigen Unternehmen abgeschlossene Rah- menverträge zurückgegriffen. Es handelt sich dabei ak- tuell um die Firmen IMEX Speditions- und Handelsge- sellschaft mbH, Straßentransport, sowie DSV Air & Sea A/S, Schienentransport. Bei den durch Deutschland beauftragten Landtrans- porten wird gegenüber den Rahmenvertragspartnern nicht zwischen militärischen bzw. nichtmilitärischen Gütern unterschieden. Durch die bestehenden Transitab- kommen – insbesondere mit Usbekistan – ist der Trans- port bestimmter militärischer Güter, wie zum Beispiel geschützte Fahrzeuge, Waffen usw., eingeschränkt. Die für die Landtransporte zu zahlenden Beträge um- fassen grundsätzlich die Gesamtkosten für die logisti- sche Dienstleistung auf der gesamten Wegstrecke, also von Deutschland nach Usbekistan, Termes, bzw. Afgha- nistan und zurück („door-to-door-Vertrag“). Eine Rechnungslegung für Teilstrecken ist kein Be- standteil der Rahmenverträge und kann daher vom je- weiligen Rahmenvertragspartner nicht verlangt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Fra- ge 77): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den durch die Wehrtechnischen Dienststellen der Bundeswehr festgestellten, die persönliche Sicherheit der Soldaten gefähr- denden erheblichen Mängel an den in der Truppe verwendeten Waffen G 36 und P 8 je des Oberndorfer Herstellers Heckler & Koch GmbH (vergleiche ZDF, Frontal 21 am 27. Novem- ber 2012) hinsichtlich künftiger Beschaffungsaufträge an die- ses Unternehmen, und teilt die Bundesregierung meine Auf- fassung, dass keinerlei solche Aufträge mehr verantwortbar sind, auch weil schon bei vielen früheren Anlässen (verglei- che den Spiegel vom 14. August 2010 und 10. November 2011) – wie etwa Waffenexporten in Spannungsgebiete – die gewerberechtliche Zuverlässigkeit von Heckler & Koch GmbH fraglich war? Die fachtechnischen Prüfungen am Gewehr G 36 ha- ben die bisherige Bewertung des Bundesministeriums der Verteidigung, dass für die aufgetretenen Effekte phy- sikalische Gesetzmäßigkeiten ursächlich sind, bestätigt. Es wurde kein Mangel am Gewehr G 36 festgestellt. Die Bundeswehr hat aufgrund der Untersuchungsergeb- nisse keine Veranlassung, Mängel bzw. Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen oder Gewährleis- tung geltend zu machen. Das Sturmgewehr G 36 ist zuverlässig und auch wei- terhin tauglich für die Erfordernisse der Bundeswehr im Ausbildungsbetrieb und in den laufenden Einsätzen. Die Pistole P 8 wurde 1994 in die Bundeswehr einge- führt und ist die Standardfaustfeuerwaffe der Bundes- wehr für die Selbstverteidigung der Soldatinnen und Sol- daten. Sie ist auf eine Nutzungsdauer von 10 000 Schuss spezifiziert. Ab 2006 wurden vereinzelt Rissbildungen an Ver- schlüssen, beginnend ab 2007 einzelne – im Verschluss liegende – gebrochene Schlagbolzen bei der Pistole P 8 gemeldet. Dieses hat keine sicherheitsrelevanten Aus- wirkungen, eine Schützengefährdung liegt nicht vor. Als Konsequenz wurde in 2009 das Verschleißverhalten der Pistole P 8 untersucht. Für neu zu beschaffende Pistolen wurden Verbesserungen mit dem Konstruktionsstand A1 festgelegt. Mit dem Konstruktionsstand A1 wird dem starken Nutzungsgrad der Waffe und der damit verbun- denen hohen Schussbelastung Rechnung getragen und das Nutzungspotenzial der Waffe über die spezifizierte Nutzungsdauer von 10 000 Schuss hinaus deutlich ver- bessert. Die Treffleistung gegenüber Pistolen im alten Konstruktionszustand ist unverändert, womit die Gleich- wertigkeit aller Varianten gegeben ist. Waffen, die ihre Verschleißgrenze erreichen, werden gegen Waffen mit dem Konstruktionsstand A1 ausgetauscht. Hiervon abgesehen werden Waffen im Rahmen der Technischen Materialprüfung regelmäßig durch die Waf- fenprüfer der Bundeswehr untersucht und falls erforder- lich instandgesetzt. Zur Zuverlässigkeit der Firma Heckler & Koch im vergaberechtlichen Sinne, also zur Eignung dieses Be- werbers/Bieters, bestehen nach Bewertung des Bundes- amtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAlNBw, keine Bedenken. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11786, Frage 78): Bestätigt die Bundesregierung, dass sich die Spezialein- heit Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr nach Mitte September dieses Jahres in Jordanien etwa zu Übungen auf dem King Abdullah II Special Operations Training Center ge- meinsam mit US Special Forces aufgehalten hat und, gegebe- nenfalls, mit welchem Auftrag, etwa zur Vorbereitung eines Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 12. Dezember 2012 26189 (A) (C) (D)(B) Einsatzes in Syrien für den Fall des Einsatzes von Chemie- waffen durch syrische Sicherheitskräfte (vergleiche den Spie- gel vom 4. Dezember 2012)? Das Kommando Spezialkräfte, KSK, hat bisher keine Übungen am King Abdullah II Special Operations Trai- ning Center in Jordanien durchgeführt. Personal des KSK hat sich vom 21. bis 25. Mai 2012 und vom 26. Au- gust bis 4. September 2012 zu Gesprächen über die Aus- bildungsmöglichkeiten in Jordanien aufgehalten. Von der Durchführung von Ausbildungsvorhaben des KSK in Jordanien wurde aufgrund der aktuellen Lage im Nahen Osten bis auf Weiteres Abstand genommen. Anlage 54 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/11786, Frage 79): Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichts- punkt, Behinderung nicht mit Krankheit gleichzusetzen, die Vorschläge der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. vom 6. Dezember 2012, die ärztliche Ap- probationsordnung im Sinne der UN-Behindertenrechtskon- vention so zu ändern, dass Menschen mit chronischen Erkran- kungen und mit Behinderungen – auch durch die Einführung eines Prüfungsfaches „Medizin und Menschenrechte“ – in Ausbildung und Prüfung angehender Ärzte anders einbezogen werden (siehe www.kobinet-nachrichten.org vom 6. Dezem- ber 2012)? Die Bundesregierung anerkennt, dass die ärztliche Ausbildung auch auf die Belange von Menschen mit Be- hinderung ausgerichtet sein muss. Hierauf hatte zuletzt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen im Oktober 2011 anlässlich der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsord- nung für Ärzte, ÄApprO, hingewiesen und konkrete Än- derungen der Approbationsordnung vorgeschlagen: In den Zielen der ärztlichen Ausbildung (§ 1 ÄAppO) soll- ten ausdrücklich die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Erwähnung finden. Bei der Zulas- sung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (§ 27 ÄAppO) sollte deutlich gemacht werden, dass die Universitäten in ihren Studienordnungen zu den Anfor- derungen und zum Verfahren bei der Erbringung der Leistungsnachweise die besonderen Belange von Men- schen mit Behinderungen berücksichtigen müssen. Die konkreten ergänzenden Formulierungsvorschläge des Beauftragten wurden nicht aufgegriffen, weil sich die aktuell angestrebte Änderung der Approbationsordnung für Ärzte im Sinne der Sicherstellung einer flächende- ckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen Versor- gung der Bevölkerung im Wesentlichen auf Regelungen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung und zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung der Medizinstudierenden beschränkte. Um dieses gesundheitspolitisch wichtige Vorhaben möglichst zügig zu verabschieden, wurde auf Änderungen in ande- ren Bereichen verzichtet, insbesondere, wenn sich daraus zusätzliche Belastungen für die Universitäten hätten er- geben können. Diese Thematik soll aber bei der nächsten Änderung der Ausbildungsinhalte geprüft und in geeigneter Form aufgegriffen werden. Die Vorschläge zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte der Leben in Deutsch- land, ISL, e. V. vom 6. Dezember 2012 werden dabei einbezogen. 213. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Gesetzliche Regelung der Beschneidung TOP 2 Bundeswehreinsatz (Türkei) TOP 3 Befragung der Bundesregierung TOP 4 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Rüstungsexportentscheidungen derBundesregierung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Enak Ferlemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Kollegin, Planungssicherheit haben wir. Es gibt
    hier ein Gerichtsurteil. Das haben wir umzusetzen und
    zu beachten. Von daher gibt es eigentlich keine offenen
    Fragen.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Haben Sie eine zweite Nachfrage?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kirsten Lühmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Nein. – Das sieht die Wirtschaft anders. Also müssen

    wir das so stehen lassen. Ich stelle fest, dass wir das un-
    terschiedlich sehen.