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    Plenarprotokoll 17/210 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 210. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Fortschritts- bericht Afghanistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Pflug (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25561 A 25561 B 25562 C 25562 C 25562 D 25562 D 25563 A 25563 A 25563 B 25563 C 25563 D 25564 A 25564 C 25564 C 25564 D 25565 A 25565 A 25565 B 25565 C 25565 D 25566 A 25566 B 25566 D 25567 A 25567 B 25567 C 25567 D 25567 D 25568 A 25568 B 25568 C 25568 C 25569 A 25569 B 25569 B 25569 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link, Staatsminister  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/11611) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Weisung der Bundesregierung zum Abstim- mungsverhalten des Ständigen Vertreters Deutschlands bei den Vereinten Nationen zum Antrag an die UN-Vollversammlung bezüglich eines erweiterten Beobachtersta- tus Palästinas Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Position der Bundesregierung bei Abstim- mungen unter den Botschaftern der Län- der der Europäischen Union zum Antrag an die UN-Vollversammlung bezüglich ei- nes erweiterten Beobachterstatus Palästi- nas Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Jan van Aken (DIE LINKE) Stationierung des Raketenabwehrsystems Patriot in der Türkei vor dem Hintergrund der Ablehnung Russlands Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Niema Movassat (DIE LINKE) Unterstützung der Rebellengruppe M 23 und anderer Rebellengruppen im Ost- kongo durch benachbarte Länder Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Niema Movassat (DIE LINKE) Auswirkungen der Flüchtlingsströme und der Aktivitäten der Rebellengruppen auf die humanitäre Hilfe im Kongo Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Bundesverwaltungsgerichts- entscheidung zum Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 16 und 17 Burkhard Lischka (SPD) Prüfung der Angemessenheit der GEMA- Tarifreform; Initiativen der Bundesregie- rung zugunsten einvernehmlicher Regelun- gen zwischen der GEMA und ihren Ge- samtvertragspartnern Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .  Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 25569 D 25570 A 25570 C 25570 C 25570 D 25571 C 25571 D 25572 A 25572 B 25573 A 25573 B 25573 C 25574 B 25574 C 25574 D 25575 A 25575 D 25576 A 25577 A 25577 A 25577 D 25578 B 25578 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 III Mündliche Frage 18 Sonja Steffen (SPD) Änderungsbedarf bei strafrechtlichen Ver- jährungsfristen in Bezug auf sexuellen Missbrauch Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Ingo Egloff (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Entlas- tung kleiner Genossenschaften Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Jahresgehalt des griechischen Zentral- bankpräsidenten Georgios A. Provopoulos Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Manfred Kolbe (CDU/CSU) An den griechischen Zentralbankpräsiden- ten Georgios A. Provopoulos von seinem früheren Arbeitgeber gezahlte Abfindung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Arbeitsgruppe SBZ-Enteig- nung im Bundesministerium der Finanzen und Umsetzungspläne Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 39 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschätzungen finanzieller Auswirkungen über Modellrechnungen der Bundesagen- tur für Arbeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 40 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Äußerungen des Vorstandsmitglieds Heinrich Alt zu den Folgen einer Regelsatzerhöhung vor dem Hintergrund des Gebotes der Neu- tralität und Unabhängigkeit der Bundesan- stalt für Arbeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte über Änderungen im Ent- wurf des vierten Armuts- und Reichtums- berichts auf Betreiben der FDP Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25579 A 25579 B 25580 A 25580 B 25580 D 25581 B 25581 C 25581 D 25582 A 25582 C 25583 C 25583 C 25584 B 25584 D 25585 A 25585 C 25586 A 25586 B 25586 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 Mündliche Frage 44 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Thematisierung von Fragen zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention bei den Deutsch-Russischen Regierungs- konsultationen sowie beim Petersburger Dialog Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 45 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beauftragung einer Studie zur Biogas- erzeugung entsprechend einer Bitte der Agrarministerkonferenz Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 46 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsextreme Äußerungen und Aktivitä- ten von Uwe Mundlos bereits im Jahr 1994 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 52 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Beteiligung von Menschen mit Behinde- rungen am Entwurf der Bundesregierung zur Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Ökonomische und verfassungsrechtliche Auswirkungen der Ver- mögensteuerpläne von SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Carsten Kühl, Staatsminister  (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwähnung der Menschenrechtssituation der Tibeter im Zuge des Deutsch-Chinesi- schen Menschenrechtsdialogs Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Risiko der Einbeziehung von in der Türkei stationierten NATO-Truppen in den Kon- flikt auf syrischem Territorium Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25587 A 25587 C 25588 D 25588 D 25589 C 25589 D 25591 A 25591 B 25591 D 25592 A 25592 A 25593 B 25594 B 25595 D 25597 A 25598 D 25600 A 25602 B 25603 C 25604 D 25605 D 25607 A 25608 B 25609 C 25611 A 25611 C 25611 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 V Anlage 4 Mündliche Frage 6 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gemeinsame solidarische Position der NATO gegenüber Israel Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Handlungsbedarf aufgrund von Konten- kündigungen bei iranischen Studenten im Auslandsstudium durch deutsche Geschäfts- banken Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 11 Andrej Hunko (DIE LINKE) Arbeitsfeld des beim Bundesverwaltungs- amt angesiedelten Strategie- und For- schungszentrums Telekommunikation Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 12 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Regeländerungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes im Be- hindertensport auf die Sportförderung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 13 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Löschung zum Schutz personenbezoge- ner Daten und dem Recht auf freie Mei- nungsäußerung im Internet Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 14 Dr. Eva Högl (SPD) Verschärfung der gesetzlichen Regelung zur Abgeordnetenbestechung und entspre- chende Änderung im StGB Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 15 Dr. Eva Högl (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einfüh- rung einer Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 19 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Beteiligung von Betroffenenverbänden und Fachverbänden in das Verfahren im Zu- sammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Ein- willigung in eine ärztliche Zwangsmaß- nahme Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 23 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe und Fälligkeitszeitpunkt der erwar- teten realen Verluste aus den an Griechen- land ausgereichten Garantien Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25612 A 25612 B 25612 D 25613 C 25613 D 25614 A 25614 B 25614 C 25615 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 Anlage 13 Mündliche Fragen 24 und 25 Katrin Kunert (DIE LINKE) Vereinbarungen mit dem Käufer der TLG Wohnen GmbH zu den Arbeitsrechtsver- hältnissen; Kostenübernahme des Verkaufs- verfahrens Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 26 und 27 Heidrun Bluhm (DIE LINKE) Finanzierung des Kaufpreises für die TLG Wohnen GmbH über Neuausgabe von Ak- tien der TAG Immobilien AG Hamburg Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 28 Steffen Bockhahn (DIE LINKE) Buchwert der an die TAG Immobilien AG verkauften Immobilien im Bundeshaushalt Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 29 Steffen Bockhahn (DIE LINKE) Zeitpunkt des rechtlichen Übergangs der TLG Wohnen GmbH an die TAG Immobi- lien GmbH Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Inhalt und Abschluss des Kaufvertrags zwi- schen dem Bundesministerium der Finan- zen bzw. der TLG Wohnen GmbH und der TAG Immobilien AG Hamburg Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 32 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Kontrolle der Einhaltung der Regeln der Sozialcharta für die verkauften Immobi- lien der TLG Wohnen GmbH Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 34 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Verhinderung der Nutzung des negativen Progressionsvorbehaltes bei Auslandsbetei- ligungen durch Neuregelung im Einkom- mensteuergesetz Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 35 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Sicherstellung von Standards der Unter- nehmensbesteuerung zur Verhinderung von Gewinnverschiebungen internationaler Kon- zerne in Staaten mit niedrigeren Steuersät- zen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 36 und 37 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wiedereinstieg von Frauen nach familien- bedingter Unterbrechung in eine Vollzeit- stelle und weitere Maßnahmen neben dem Aktionsprogramm „Perspektive Wieder- einstieg“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25615 C 25615 D 25616 A 25616 B 25616 B 25616 C 25617 B 25617 C 25618 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 VII Anlage 22 Mündliche Frage 38 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angemessenheit einer Beteiligung an tages- aktuellen politischen Diskussionen bei Vor- standsmitgliedern der Bundesagentur für Arbeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 42 und 43 Josip Juratovic (SPD) Unfallzahlen bei in der Verwaltungs-Berufs- genossenschaft pflichtversicherten Sportlern; Entwicklung der Gefahrklassen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 47 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Customer Product Management im Be- reich der Streitkräfte Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 49 und 50 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zum Vor- schlag von Viviane Reding für eine gesetzli- che Frauenquote in Aufsichtsräten und deutsche Umsetzung bei öffentlich geführ- ten börsennotierten Unternehmen bis 2018 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 51 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Honorierung der Psychiatrien; vermehrter Einsatz von Medikation zur Verkürzung der Behandlungszeiten Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 53 und 54 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortsetzung der Schiedsverfahren zwischen dem Bund und der Toll Collect GmbH; Kos- ten für den Bund Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 55 Gustav Herzog (SPD) Technische Regelwerke für den Neubau bzw. die Erweiterung von Bundesstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 56 Gustav Herzog (SPD) Mutmaßliche Einflussnahme der CDU auf Personalentscheidungen bei der Deutschen Bahn AG Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 57 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abberufung des Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 58 und 59 Heinz Paula (SPD) Auswirkungen eines Straßburg-Donau- Korridors auf die bisher geplante „Magis- 25618 C 25618 D 25619 A 25619 B 25619 D 25620 B 25620 D 25621 A 25621 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 trale für Europa“ und den internationalen Eisenbahnpersonenverkehr an den süd- deutschen Anrainerstädten Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 60 und 61 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Vereinbarungen zum Erhalt deutscher Traditionsschiffe; Novellierung der Sicher- heitsrichtline für Traditionsschiffe und eu- ropäische Regelungen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 62 Herbert Behrens (DIE LINKE) Alternative Betriebsformen bei der Ver- waltung von Wasserstraßen und Schiff- fahrt Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 63 Herbert Behrens (DIE LINKE) Entwidmung von Sonstigen Binnenwasser- straßen des Bundes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Fragen 64 und 65 Sören Bartol (SPD) Budget für Auslandsreisen der politischen Spitze des Bundesministeriums für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 66 Ingo Egloff (SPD) Bezahlbare Mieten in Großstädten und Ballungsräumen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 67 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Sachstände bei beantragten Leis- tungserhöhungen für die Atomkraftwerke Emsland, Grohnde, Gundremmingen und Grafenrheinfeld Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 68 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausarbeitung der sogenannten Interpreta- tionen zum neuen kerntechnischen Regel- werk, Revision E Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 69 und 70 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung und wirtschaftliche Relevanz bestimmter Photovoltaiktechnologien Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 71 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stellenwert des Klimaschutzes für die Bun- deskanzlerin Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25621 C 25621 D 25622 B 25622 B 25622 C 25623 A 25623 B 25623 C 25624 A 25624 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 IX Anlage 41 Mündliche Frage 72 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertretung deutscher Interessen auf der Weltklimakonferenz in Doha Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 73 Klaus Hagemann (SPD) Verbesserung bei der Bezahlung des wis- senschaftlichen Nachwuchses Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 74 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Betrieb der medizinischen Einrichtungen im kenianischen Flüchtlingslager Dadaab ab 2013 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 75 und 76 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Konsequenzen aus dem Gespräch der Inte- grationsbeauftragten Dr. Maria Böhmer mit den hungerstreikenden Flüchtlingen am Brandenburger Tor am 2. November 2012 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin  BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 77 Siegmund Ehrmann (SPD) Äußerungen des russischen Kulturminis- ters zur weiteren Rückgabe von Beute- kunst an Deutschland Antwort Bernd Neumann, Staatsminister  BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 78 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderungen der Umweltministerkonfe- renz zum Thema Fracking Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 79 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Fortschrittsberichts zum Aus- bau von Höchstspannungsnetzen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 80 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Überprüfung der Strompreiserhöhungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 81 und 82 Lars Klingbeil (SPD) Sicherstellung einer abgestimmten Position der EU-Mitgliedstaaten auf der World Conference on International Telecommuni- cations; Zuständigkeit für die Internetre- gulierung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 83 Brigitte Zypries (SPD) Vorlage eines Internet-Governance-Kon- zepts und Verbesserung der Koordination zwischen den beteiligten Ressorts Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25624 D 25625 A 25625 B 25625 C 25626 A 25626 B 25626 B 25626 C 25626 D 25627 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 Anlage 51 Mündliche Frage 84 Brigitte Zypries (SPD) Position der Bundesregierung auf der World Conference on International Tele- communications zur Einbeziehung der Ad- ministration des Internets in die Regulie- rung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 85 Andrej Hunko (DIE LINKE) Personelle Vertretung der Bundesregie- rung auf der World Conference on Inter- national Telecommunications und Haltung bezüglich der Freiheit des Internets Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 86 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der Interessen der Zivil- gesellschaft auf der Weltkonferenz für In- ternationale Telekommunikation und Hal- tung der Bundesregierung zur Aufnahme betrieblicher Regelungen im Zuge der Überarbeitung der International Telecom- munication Regulations Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 87 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammensetzung der deutschen Delega- tion bei der Weltkonferenz für Internatio- nale Telekommunikation Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25627 C 25627 D 25628 B 25628 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25561 (A) (C) (D)(B) 210. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25611 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 1): Hat die Bundesregierung im Zuge des Deutsch-Chinesi- schen Menschenrechtsdialogs am 8. und 9. Oktober 2012 gegenüber der chinesischen Seite die Menschenrechtssitua- tion der Tibeterinnen und Tibeter angesprochen, und welche konkreten Fälle hat sie angesprochen? Beim Deutsch-Chinesischen Menschenrechtsdialog am 8. und 9. Oktober 2012 war die Lage von Minderhei- ten auf Wunsch der Bundesregierung eines von zwei Schwerpunktthemen. Wir haben die schwierige Lage in den tibetischen Gebieten – auch angesichts fortgesetzter Selbstverbren- nungen – angesprochen und erneut unsere Erwartungen an die chinesische Politik formuliert. Hierzu gehören insbesondere die Achtung der Menschenrechte der Tibeter und die Wahrung ihrer religiösen und kulturellen Identität. Die Bundesregierung hat darüber hinaus Einzelfälle inhaftierter Tibeter angesprochen. Ich bitte um Verständ- nis dafür, dass ich die konkreten Fälle hier nicht benen- nen kann. Anlage 3 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11611, Frage 4): Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass in der Türkei stationierte NATO-Truppen in den bewaffneten Konflikt auf syrischem Territorium hineingezogen werden, und wie plant die Bundesregierung, dies zu verhindern?  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 28.11.2012 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 28.11.2012 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 28.11.2012 Fischer (Göttingen), Hartwig CDU/CSU 28.11.2012 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 28.11.2012 Gabriel, Sigmar SPD 28.11.2012 Hardt, Jürgen CDU/CSU 28.11.2012* Hirte, Christian CDU/CSU 28.11.2012* Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.11.2012 Humme, Christel SPD 28.11.2012 Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 28.11.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.11.2012 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 28.11.2012 Mast, Katja SPD 28.11.2012 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.11.2012 Nahles, Andrea SPD 28.11.2012 Nink, Manfred SPD 28.11.2012 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.11.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 28.11.2012 Schlecht, Michael DIE LINKE 28.11.2012 Schuster, Marina FDP 28.11.2012 Simmling, Werner FDP 28.11.2012 Steinbach, Erika CDU/CSU 28.11.2012 Dr. Wadephul, Johann David CDU/CSU 28.11.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.11.2012 Zapf, Uta SPD 28.11.2012 Zypries, Brigitte SPD 28.11.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 25612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Sollte der NATO-Rat eine Verlegung von Luftverteidi- gungssystemen Patriot in die Türkei beschließen, so wer- den Soldatinnen und Soldaten der NATO-Mitgliedstaaten mit einem klar umrissenen Auftrag ausschließlich zur Be- dienung dieser Luftverteidigungssysteme in die Türkei entsandt. Dabei werden die Soldatinnen und Soldaten ausschließlich an die zu bestimmenden Standorte inner- halb der Türkei entsandt. Das Luftverteidigungssystem Patriot ist ein defensi- ves Waffensystem zur Abwehr von Flugkörpern und Flugzeugen. Wie die offizielle türkische Anfrage an den NATO-Generalsekretär vom 21. November 2012 klar- stellt, wäre der Einsatzzweck der angefragten Luftvertei- digungssysteme Patriot rein defensiver Natur. Die Nut- zung der Systeme zur Einrichtung oder Unterstützung einer Flugverbotszone oder jeglicher anderer offensiver Maßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Soldatinnen und Soldaten der NATO würden nach einer Verlegung der Befehlsgewalt des NATO- Oberbefehlshabers unterstehen, dessen Handeln durch den eingangs erwähnten Ratsbeschluss politisch manda- tiert wäre. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 6): Inwiefern leitet die Bundesregierung aus dem vom Bun- desminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, in sei- ner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 11. November 2010 formulierten Grundsatz, die NATO sei „nicht zuerst ein Militärbündnis, sondern eine transatlantische Wertegemein- schaft“ (Plenarprotokoll 17/71), die Notwendigkeit einer ge- meinsamen solidarischen Position des Bündnisses gegenüber Israel ab? Die NATO ist von jeher nicht nur ein Verteidigungs- bündnis, sondern auch ein Wertebündnis. Dies ist in der Präambel des Washingtoner Vertrags und in Art. 2 des Strategischen Konzepts explizit festgehalten. Israel ist als Mitglied des Partnerschaftsformats „Me- diterraner Dialog“ Partnerstaat der NATO. Ein politi- sches Rahmendokument für die Zusammenarbeit der NATO in diesem Partnerschaftsformat wird derzeit ent- wickelt. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 7): Ist der Bundesregierung bekannt, dass deutsche Geschäfts- banken in den letzten Wochen zahlreichen iranischen Staats- bürgerinnen und Staatsbürgern, die sich legal zu Studien- zwecken in Deutschland aufhalten, mit Verweis auf die Sanktionen ihre Konten gekündigt haben, und was beabsich- tigt die Bundesregierung zu tun, um diesen Menschen und anderen iranischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit ähnlichen Problemen in Deutschland wieder die Abwicklung von im Alltag unverzichtbaren Bankgeschäften zu ermöglichen? Die Bundesregierung misst auch im aktuellen politi- schen Umfeld dem akademischen Austausch zwischen der Islamischen Republik Iran und Deutschland hohen Wert bei. Die Bundesregierung erreichen vermehrt Berichte über verweigerte Kontoeröffnungen bzw. Kündigungen bestehender Kontoführungsverträge durch deutsche Geschäftsbanken für iranische bzw. iranisch-stämmige Bankkunden in Deutschland, darunter auch viele irani- sche Studierende. Nach deutschem und europäischem Recht gibt es keine Verbote hinsichtlich der Eröffnung und Führung von Konten für iranische bzw. iranisch-stämmige Perso- nen in Deutschland, es sei denn, diese Personen sind ausdrücklich durch die Europäische Union gelistet. Die Bundesregierung steht zu diesem Themenkom- plex im Kontakt mit der deutschen Kreditwirtschaft. Zuletzt hat das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie den Verband „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ bzw. dessen Mitglieds- verbände um erneute Prüfung der Möglichkeiten einer Kontoeröffnung und -führung für iranische bzw. iranisch-stämmige Personen, die in Deutschland leben, gebeten. Was die Frage der Visumerteilung an iranische Stu- dierende betrifft, so ist die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland keine zwingende Voraussetzung für den erforderlichen Nachweis des Lebensunterhalts. Auch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder die Darle- gung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern können hierfür ausreichend sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 11): Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Projekten be- fasste sich das im Bundesverwaltungsamt angesiedelte Strate- gie- und Forschungszentrum Telekommunikation, SFZ TK, in dem sich Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam organisieren, in den Jahren seit seiner Gründung, und inwiefern kooperieren die beschrie- benen Teilnehmer bezüglich dort behandelter bzw. strukturell ähnlicher Maßnahmen mit gleichartigen Behörden der Länder (bitte die Antwort auch hinsichtlich der Beachtung des Tren- nungsgebotes ausführen)? Das Strategie- und Forschungszentrum Telekommu- nikation, SFZ TK, ist eine Kooperationsplattform, die von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam getragen wird. Die Einrichtung erfolgte per Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 16. März 2011. Das in der Vergangenheit beim Bundesverwaltungsamt angesiedelte Kompetenz- zentrum der Zentralstelle für Telekommunikationstech- nologien wurde zugunsten des SFZ TK aufgelöst. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25613 (A) (C) (D)(B) Das SFZ TK befasste sich mit verschiedenen Einzel- projekten; zum Beispiel: Studie zur Entwicklung der Netze, Next Generation Network, und deren Auswirkung auf die Sicherheitsbe- hörden: Die Entwicklung im Bereich der Telekommunikation ist geprägt durch einen rasanten technologischen Wan- del. In den Netzwerken der nächsten Generationen, NGX-Next Generation Networks X, konvergieren bisher getrennte Netzstrukturen (zum Beispiel Mobilfunk, Fest- netz, Internet, Multimedia/TV) in eine gemeinsame IP- Struktur. Die bei den Providern im Aufbau befindlichen Netz- werkstrukturen sowie Planungen zu deren Fortschrei- bung sind im Detail nicht bekannt. Dies trifft insbeson- dere auch auf Geschäftsmodelle, Zugangsmechanismen, die Authentifizierung und die Nutzbarmachung von Diensten zu. Die Konvergenz bisher autarker Netze in eine IP- Umgebung und die massive Veränderung der Zugangs-, Authentifizierungs- und Geschäftsmodelle werden zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf die Tele- kommunikationsüberwachung der Sicherheitsbehörden haben. Gegenstand des Projektes sind die Konzeption, Orga- nisation und Durchführung einer Workshopreihe mit Experten, unter anderem von Netzbetreibern und Aus- rüstern, und die Erstellung einer darauf aufbauenden umfassenden Studie. Es werden die aktuellen Aspekte im Bereich NGX in strukturierter Form aufbereitet und im Hinblick auf die Auswirkung auf die Telekommuni- kationsüberwachung bewertet. Studie zur Entwicklung von Cloud-Diensten und de- ren Auswirkung auf die Sicherheitsbehörden: Die als Cloud Computing bekannte Idee, IT-Infra- strukturen (Rechenkapazität, Speicher, Software) über das Internet bereitzustellen, erfährt vor dem Hintergrund allgegenwärtiger breitbandiger Internetzugänge derzeit eine rasante Verbreitung. Die TK-/Cloud-Anbieter ver- markten ihre Angebote in den unterschiedlichsten funk- tionalen Bereichen, teilweise kostenfrei. Die unter Um- ständen weltweite und nicht transparente Verteilung der Daten, Software, Betriebssysteme und Speicher sowie der in der Regel auf verschlüsselten Kommunikations- protokollen basierende Zugang zu Cloud-Diensten er- schwert einen Zugriff der Sicherheitsbehörden. Die bei den Cloud-Providern bereits vorhandenen und weiter in der Entwicklung befindlichen Technologien so- wie Planungen zu deren Fortschreibung sind im Detail nicht bekannt. Verfahren zum Zugriff auf Informationen aus der Cloud im Bereich der Kommunikationsüberwa- chung sind nicht bekannt bzw. nicht verfügbar. Gegenstand des Projektes ist die Erarbeitung einer umfassenden Studie auf Basis einer durchzuführenden Workshopreihe. Es werden die aktuellen Aspekte im Be- reich Cloud-Computing in strukturierter Form aufberei- tet und im Hinblick auf die Auswirkung auf die Tele- kommunikationsüberwachung und Forensik bewertet. Untersuchung des Phänomens Caller-ID-Spoofing (Verfälschung der Absenderrufnummer): Viele Ermittlungsansätze basieren auf der Auswer- tung von Telekommunikationsdaten. Hierbei spielen ne- ben den Gesprächsinhalten auch die Verbindungsdaten eine entscheidende Rolle. Über diese Daten lassen sich zum Beispiel Kontaktpersonen oder deren Aufenthalts- orte feststellen. Sind die Verbindungsdaten verfälscht, ist eine weiter- führende Ermittlung gegebenenfalls nicht möglich oder verläuft in eine falsche Richtung. Zur Abklärung des Einflusses von Diensten zur Ruf- nummernmanipulation auf TKÜ-Maßnahmen wurden im Rahmen einer Studie Untersuchungen durchgeführt. Die Projekte des SFZ TK befassen sich ausschließlich auf einer technisch-strategischen Ebene mit Fragen der Telekommunikationsüberwachung. Bislang erfolgte keine formale Beteiligung der Län- der. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 12): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Förderung des Deutschen Leichtathletik-Verbands, DLV, im Rahmen der Sportförderung aus der Regeländerung des DLV, die eine getrennte Wertung der Leistungen von Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Prothesen vorschreibt und damit nach Meinung von Expertinnen und Experten jeglichen Start von Menschen mit amputierten Gliedmaßen bei allgemeinen Leichtathletikwettkämpfen verhindert, und welche Rolle spie- len Barrierefreiheit und Konzepte bzw. Maßnahmen zur In- klusion von Menschen mit Behinderung im Sport bei der Sportförderung jenseits der Förderung der Verbände, die sich wie der Deutsche Behindertensportverband ausschließlich diesen Themen widmen? Nach Auskunft des Deutschen Leichtathletik-Verban- des ist noch keine Regeländerung im Sinne der Frage wirksam. Derzeit stehen der Deutsche Leichtathletik- Verband und der Deutsche Behindertensportverband noch in Gesprächen. Aus diesem Grunde ist eine Stel- lungnahme der Bundesregierung zurzeit nicht möglich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 13): Inwiefern hält die Bundesregierung den Zugang zum In- ternet für ein Menschenrecht, und wie gedenkt sie, mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Löschung zum Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet umzugehen? 25614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Es gibt keine völkerrechtliche Norm, die „den Zugang zum Internet“ als Menschenrecht statuiert. Thematisch berührt ist aber das etwa in Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Men- schenrechte und Grundfreiheiten normierte Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rück- sicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzuge- ben. Auch auf Ebene der Vereinten Nationen finden sich entsprechende Völkerrechtsnormen, so etwa in Art. 19 Abs. 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Auf Internetinhalte bezogene Löschungspflichten kön- nen unter anderem die grundrechtlich geschützte Mei- nungsfreiheit beeinträchtigen. Auf der anderen Seite ist der Staat grundrechtlich gehalten, den Einzelnen vor Ge- fährdungen seines Persönlichkeitsrechts und seiner infor- mationellen Selbstbestimmung durch Dritte zu schützen. Bei der Ausgestaltung einfachgesetzlicher Löschungs- pflichten ist dieser Widerstreit von Grundrechtspositio- nen nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz möglichst schonend aufzulösen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/11611, Frage 14): Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert zur Verschär- fung der gesetzlichen Regelung bezüglich der Abgeordneten- bestechung, und welche Maßnahmen wird sie wann ergreifen, um zu einer Neuregelung des § 108 e des Strafgesetzbuchs zu kommen? Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Verein- ten Nationen gegen Korruption von 2003 ratifizieren kann. Dazu wäre eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung sollten entsprechende Gesetzentwürfe gegebenenfalls aus der Mitte des Bundestages einge- bracht werden; auch die Beratungen über eine möglichst einvernehmliche Lösung dieser Frage sollten dem Bundestag vorbehalten bleiben. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung von einer Stellungnahme zu einzel- nen Gesetzgebungsvorschlägen aus dem Parlament ab. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 17/11611, Frage 15): Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislatur- periode einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Frauen- quote in Aufsichtsräten großer Unternehmen vorlegen, nachdem der Regierungssprecher Steffen Seibert zum entspre- chenden Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission erklärt hatte, das müsse auf nationaler Ebene geregelt werden, und wie wird die Bundesregierung andernfalls ihr im Koali- tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbartes Ziel verfolgen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft maßgeblich zu erhöhen? Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs- positionen, insbesondere in Vorständen und Aufsichts- räten, ist ein wichtiges gleichstellungspolitisches Anlie- gen der Bundesregierung. Die Bundesregierung setzt darauf, dass mit den vielfältigen neuen Initiativen der Unternehmen und den in dieser Legislaturperiode gestar- teten Aktivitäten der Bundesregierung der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft auf allen Ebenen in den kommenden Jahren weiter erhöht wird. Die Meinungsbildung zu einer gesetzlichen Quoten- regelung ist innerhalb der Bundesregierung nicht abge- schlossen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 19): In welcher Art und Weise genau sind Betroffenenverbände und Fachverbände im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Zwangsbehandlung, Bundestagsdrucksache 17/11513, betei- ligt worden, und welche Kriterien sind für den offensichtli- chen Eilbedarf in diesem Verfahren maßgeblich? Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz ist anlässlich der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, BGH, vom 20. Juni 2012 (BGH XII ZB 99/12 und Az. XII ZB 130/12) zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehand- lung mit zahlreichen Verbänden auf Fachebene gespro- chen worden. Das erste Gespräch wurde mit dem Bun- desverband Psychiatrie-Erfahrener e. V., BPE, geführt. Weitere Gespräche wurden mit der Bundesarbeitsge- meinschaft Psychiatrie-Erfahrener e. V., Die-BPE, der Aktion Psychisch Kranke e. V., der Deutschen Gesell- schaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheil- kunde, DGPPN, der Bundesdirektorenkonferenz – Ver- band leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie e. V., BDK, dem Ar- beitskreis der Chefärzte und Chefärztinnen von Klinken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkran- kenhäusern in Deutschland, ACKPA, dem Bundesver- band der Angehörigen Psychisch Kranker e. V., BApK, dem Bundesverband der Berufsbetreuer e. V., BdB, und dem Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V., BVfB, geführt. Mit den drei zuletzt genannten Verbänden wur- den Telefonate geführt. Zudem sind zahlreiche schriftliche Stellungnahmen und Eingaben zum Thema eingegangen. Die Anmerkungen und Hinweise sind in die Überle- gungen zu einer Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einge- flossen. Der „offensichtliche Eilbedarf“ folgt daraus, dass in- folge der geänderten Rechtsprechung des BGH derzeit eine auf das Betreuungsrecht gestützte Behandlung von Patienten, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen oder geistigen Behinderung die Notwen- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25615 (A) (C) (D)(B) digkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können und denen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht, im Rahmen einer Unterbringung gegen ihren natürlichen Willen nicht mehr möglich ist. Dies hat für einen Teil der nach Betreuungsrecht untergebrachten bzw. unterzubringen- den Betreuten schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Der BGH führt insoweit selbst aus, dass das Fehlen von Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger me- dizinischer Maßnahmen dazu führen kann, dass ein Betroffener ohne eine solche Behandlung einen erhebli- chen Schaden nimmt (BGH XII ZB 99/12 Randnum- mer 48). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 23): Welche Angaben macht die Bundesregierung nach dem letzten europäischen Gipfel zur Höhe und zum Fälligkeitszeit- punkt der zu erwartenden realen Verluste (Abschreibungen, Zinsverluste, Ablösezahlungen), die nach ihrer Einschätzung auf Deutschland zukommen, wenn die bis Ende dieses Jahres an Griechenland ausgereichten Garantien und Bürgschaften notleidend werden, und wie sollen die auf Deutschland zu- kommenden Verluste nach den Vorstellungen der Bundesre- gierung finanziert werden? Die Bundesregierung rechnet nicht mit einem Zah- lungsverzug Griechenlands. Die Euro-Gruppe hat am 26./27. November Maßnahmen beraten und beschlossen, die geeignet sind, den Schuldenstand Griechenlands auf 126,6 Prozent des BIP im Jahr 2020 und auf 115 Prozent im Jahr 2022 zu senken. Damit hat die Euro-Gruppe nach Auffassung der Troika aus Internationalem Wäh- rungsfonds, IWF, Europäischer Zentralbank, EZB, und Europäischer Kommission, EU KOM, die Schuldentrag- fähigkeit soweit verbessert, dass das Programm fortge- setzt werden kann. Gleichzeitig haben die Minister ver- einbart, wenn nötig, weitere Maßnahmen zur Senkung des Schuldenstandes im Jahr 2022 zu ergreifen und ihre Bereitschaft zur Unterstützung des Landes bekräftigt, bis der Marktzugang wiederhergestellt ist. Bedingung ist, dass Griechenland einen Primärüberschuss erreicht und das Programm vollständig umgesetzt hat. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Griechen- land seine Verpflichtungen im Rahmen des Anpassungs- programms weiter umsetzt. Die Troika hat bescheinigt, dass die neue Regierung unverzüglich mit der Ermitt- lung und Umsetzung der erforderlichen Aufholmaßnah- men begonnen und den ganzen Sommer intensiv gear- beitet hat. Der überwiegende Teil der Maßnahmen, die bis zum Sommer umzusetzen waren, wurden mittler- weile umgesetzt. Zusätzlich zur Umsetzung der bereits bestehenden Vereinbarungen hat Griechenland weitere rund 50 von der Troika auferlegte Maßnahmen ergriffen, um das Programm wieder auf den ursprünglichen An- passungspfad zurückzubringen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Fragen 24 und 25): Übernimmt der Käufer der TLG Wohnen GmbH – die TAG Immobilien AG Hamburg – das gesamte Personal der TLG Wohnen GmbH, und welche Vereinbarungen wurden vom Bund mit dem Käufer getroffen, um die Arbeitsrechts- verhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll- umfänglich abzusichern? Wer trägt die anfallenden Kosten für den Transaktions- beauftragten, die Bank Barclays Capital, im Rahmen des Bieterwettbewerbs/Verkaufsverfahrens um die TLG Wohnen GmbH, und in welcher Höhe werden diese Kosten anfallen? Zu Frage 24: Die TAG Immobilien AG übernimmt mit dem Kauf alle Arbeitsverträge mit den Beschäftigten in unverän- derter Form. Außerdem hat der Käufer eine fünfjährige Bestandsgarantie für alle Standorte der TLG Wohnen gegeben. Zu Frage 25: Die Kosten für den Transaktionsbeauftragten trägt als Verkäufer der Bund. Das Unternehmen wurde in einer europaweiten Ausschreibung unter 20 Bewerbern als das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Das Bundes- ministerium der Finanzen kann zu Einzelverträgen öffentlich keine Auskunft geben. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Fragen 26 und 27): Ist es zutreffend, dass die TAG Immobilien AG Hamburg den Kaufpreis für die TLG Wohnen GmbH erst im kommen- den Jahr belegen muss und dies in der erforderlichen Neu- ausgabe von Aktien zur Beschaffung des Eigenkapitals begründet liegt? Wenn ja, weshalb stützt die Bundesregierung mit dem bereits veröffentlichten Zuschlag den Aktienkurs der TAG Immobilien AG Hamburg, indem bereits vor der Prospektierung die Renditeerwartung auf den Bestand der TLG Wohnen GmbH durch das Unternehmen gesichert ein- gepreist werden kann? Zu Frage 26: Der Kaufpreis selbst ist im Jahre 2013 fällig. Richtig ist, dass der Erwerber TAG Immobilien AG zur Finan- zierung des Kaufpreises eine Kapitalerhöhung durchfüh- ren möchte. Der Bund gewährt der TAG Immobilien AG dafür die benötigte Zeit. Das Finanzierungsrisiko liegt aber bei der TAG Immobilien AG. Sollte die Kapitaler- höhung nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, wäre die Transaktion dennoch gesichert. 25616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 27: Der Aktienkurs der TAG Immobilien AG hat bei der Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen über den Zuschlag keine Rolle gespielt. Die TAG Immo- bilien AG ist ein börsennotiertes Unternehmen. Als solches ist sie nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Ad-hoc- Mitteilung über alle Umstände zu veröffentlichen, welche geeignet sind, den Börsenkurs zu beeinflussen. Zu derartigen Umständen gehört auch die Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen, dass die TAG Immo- bilien AG den Zuschlag für den Erwerb der TLG Woh- nen GmbH erhalten hat. Im Einklang mit den gesetz- lichen Bestimmungen hat die TAG Immobilien AG am 19. November 2012 gegen 10.40 Uhr eine Ad-hoc- Mitteilung veröffentlicht. Erst nachdem dieser Umstand bereits der Öffentlichkeit aufgrund der Ad-hoc- Mitteilung der TAG Immobilien AG bekannt war, hat das Bundesministerium der Finanzen eine Pressemittei- lung zur Zuschlagserteilung an die TAG Immobilien AG veröffentlicht. Hierin liegt keine Stützung des Aktien- kurses der TAG Immobilien AG, sondern eine übliche Information der Öffentlichkeit über einen wesentlichen Privatisierungserfolg der Bundesregierung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 28): Entspricht die Kaufsumme von 471 Millionen Euro für die TLG Wohnen GmbH (Pressemitteilung Nr. 76 des Bundes- ministeriums der Finanzen vom 19. November 2012) dem Buchwert der Immobilien, oder werden Gewinne oder Ver- luste für den Bund mit dem Verkauf verbunden sein? Der Verkaufserlös übersteigt den Buchwert der Im- mobilien. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 29): Zu welchem Zeitpunkt ist der rechtliche Übergang der TLG Wohnen GmbH an die TAG Immobilien AG Hamburg vorgesehen, und wann soll der Erlös aus dem Verkauf in den Bundeshaushalt eingehen? Der rechtliche Übergang des Unternehmens erfolgt erst, nachdem alle vereinbarten Voraussetzungen und Vollzugshandlungen erfüllt sind. Es wird erwartet, dass der Übergang des Unternehmens und die Vereinnah- mung des Verkaufserlöses Anfang 2013 erfolgt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Fragen 30 und 31): Wann wird der Kaufvertrag zwischen dem Bundesministe- rium der Finanzen, BMF, bzw. der TLG Wohnen GmbH und der TAG Immobilien AG Hamburg über die TLG Wohnen GmbH – wie am Montag, dem 19. November 2012 vom BMF (Pressemitteilung Nr. 76) bekannt gegeben – abgeschlossen? Enthält der Kaufvertrag Rückfallklauseln, und, wenn ja, welche? Zu Frage 30: Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages wird am 28. November 2012 erfolgen. Zu Frage 31: Ja. Der Bund hat ein Rücktrittsrecht bei Nichtzahlung des Kaufpreises und bei Unrichtigkeit bestimmter vom Käufer gegebenen Garantien. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 32): Welche Regelungen soll die vom Bundesministerium der Finanzen am 19. November 2012 angekündigte Sozialcharta für die verkauften Wohnungen der TLG Wohnen GmbH im Einzelnen – unter anderem auch Mieterrechte, Sanktionen – haben, und ist zur Kontrolle der Einhaltung dieser Regelun- gen explizit die verbindliche Einbeziehung von Mieterbeirä- ten oder von Kommunalvertretungen vom Verkauf betroffener Orte, wie zum Beispiel Strausberg, vorgesehen? Erstens. Die folgenden Regelungen werden Bestand- teil der Mietverträge der Mieterinnen und Mieter. Damit erlangen die Mieter ein eigenes, einklagbares Recht ge- genüber ihrem Vermieter. Alle mieterschützenden Rege- lungen der Sozialcharta gelten auch dann weiter, wenn eine betroffene Mieterin oder ein Mieter in eine andere Wohnung bei der TLG Wohnen umzieht. Kündigungsschutz: Alle Mieterinnen und Mieter der betroffenen Wohnungsbestände sind vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder der sogenannten Verhinderung der angemessenen Verwertung für den Zeitraum von fünf Jahren geschützt. Mieterinnen und Mieter, die über 60 Jahre alt oder schwerbehindert sind, sind auf Lebens- zeit vor einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags geschützt. Ebenso geschützt sind auch in der Wohnung lebende Angehörige, wenn sie nach dem Tod des Mie- ters das Mietverhältnis fortsetzen. Verbot von Luxussanierungen: Mieterhöhungen we- gen Luxusmodernisierungen sind ausgeschlossen, sofern nicht die Mieterin bzw. der Mieter der Luxussanierung zugestimmt hat. Vorrang der Mieterprivatisierung: Im Falle einer Auf- teilung in Wohneigentum hat eine Mieterprivatisierung, das heißt ein Verkauf an die Mieterin bzw. den Mieter oder einen von ihr/ihm benannten Angehörigen, Vorrang vor einem Verkauf an Nichtmieter. Zweitens. Darüber hinaus hat sich die TAG Immobi- lien AG zu folgenden weiteren Mieter schützenden Re- gelungen verpflichtet: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25617 (A) (C) (D)(B) Beratung beim örtlichen Mieterverein zur Sozial- charta: Wenn Mieterinnen und Mieter eine Beratung im Zusammenhang mit der Sozialcharta wünschen, über- nimmt die TAG Immobilien AG – zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2014 – den ersten Mitgliedsbeitrag für den örtlichen Mieterverein. Beibehaltung des bisherigen Instandhaltungs- und In- vestitionsniveaus: Die TAG Immobilien AG hat sich verpflichtet, das derzeitige Instandhaltungs- und Investi- tionsniveau der TLG Wohnen beizubehalten. Weitergabe der Sozialcharta: Bei einem Weiterver- kauf von vermieteten Wohnungen verpflichtet sich die TAG Immobilien AG, die Fortgeltung der Sozialcharta mit dem Erwerber zu vereinbaren. Die Bundesregierung hat zudem sichergestellt, dass die Sozialcharta auch dann weiter gilt, wenn sich der Gesellschafterkreis der TAG Immobilien AG oder die Kontrolle über das Unter- nehmen ändern sollte. Drittens. Überwachung der Sozialcharta: Der Bundes- regierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Sozial- charta eingehalten und den Mieterinnen und Mietern, sollte es dennoch zu Verstößen kommen, zügig und un- bürokratisch geholfen wird. Vertragsstrafen: Bei Verstößen gegen die Sozialcharta muss die TAG Immobilien AG dem Bund hohe Vertrags- strafen zahlen, wenn sie den Verstoß nicht zeitnah und unbürokratisch beseitigt sowie den Mietern den entstan- denen Schaden ersetzt. Individuelle Information der Mieterinnen und Mieter: Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter der TLG Woh- nen GmbH werden zu Beginn des neuen Jahres von ih- rem Vermieter angeschrieben und eingehend über die Sozialcharta und die sich hieraus ergebenden Rechte so- wie deren Verankerung im geltenden Mietvertrag infor- miert. Zur Einhaltung der Regelungen der Sozialcharta wird der Bund eine von der TAG Immobilien AG unabhängige Ombudsstelle beauftragen, an die sich die Mieterinnen und Mieter im Falle von Verstößen gegen die Sozial- charta wenden können. Um die Unabhängigkeit der Om- budsstelle sicherzustellen, trägt die Bundesregierung die Kosten. Diese Regelungen sind auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen sowie der TLG Wohnen GmbH einsehbar. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 34): Wie ist nach der Neuregelung des § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Jahres- steuergesetz 2013, welche künftig Steuergestaltungen durch die Nutzung des negativen Progressionsvorbehalts bei Aus- landsbeteiligungen verhindern soll, in Fällen der Übertragung bzw. Einbringung von Wirtschaftsgütern zu verfahren, und welche Konsequenzen treten ein, wenn der Veräußerungserlös zeitlich gestreckt auf mehrere Veranlagungszeiträume entfällt und dementsprechend auch erst sukzessive zufließt? Eine Übertragung oder Einbringung eines Wirt- schaftsguts ist wie ein Anschaffungsvorgang zu behan- deln. Auch in diesem Fall ist der an die Stelle der Anschaffungskosten tretende Übertragungs- oder Ein- bringungswert – meist der Buchwert im abgebenden Betriebsvermögen – aufgrund der Neuregelung in § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe c Einkommensteu- ergesetz nicht sofort zum Betriebsausgabenabzug zuzu- lassen. In den Fällen, in denen der Veräußerungserlös zeitlich gestreckt zufließt, sind die Anschaffungskosten ebenfalls nur anteilig – soweit die Wirtschaftsgüter des Umlauf- vermögens veräußert wurden und der Veräußerungserlös hierfür vereinnahmt wurde – als Betriebsausgabe zu be- rücksichtigen. Dies ergibt sich aus R 4.5 (5) Satz 1 Ein- kommensteuerrichtlinien. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 35): Welche Standards zur Unternehmensbesteuerung sieht die Bundesregierung als notwendig an, um Gewinnverschiebun- gen internationaler Konzerne in Staaten mit niedrigeren Steu- ersätzen zu verhindern, und welche konkrete Steuerbelastung sieht die Bundesregierung als Definition für niedrige Steuer- sätze an? Der Standard für die Unternehmensbesteuerung, das heißt für die internationale Abgrenzung der Gewinne in- ternational tätiger Unternehmen, ist der international anerkannte Fremdvergleichsgrundsatz, wie er in allen Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Deutschlands ver- ankert ist. Er basiert auf Art. 7 und 9 sowohl des OECD- Musterabkommens als auch des VN-Musterabkommens. Innerstaatlich ist der Fremdvergleichsgrundsatz in § 1 des Außensteuergesetzes normiert. Der Grundsatz stellt sicher, dass Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen international tätigen Konzernunternehmen betriebswirtschaftlich sachgerecht bestimmt werden. Dadurch werden nicht gerechtfertigte Gewinnverschiebungen aufgrund von fremdunüblichen Verrechnungspreisen verhindert, gerade auch in Staaten mit niedrigen Steuersätzen. Für das Vorliegen einer niedrigen Besteuerung kommt es nicht allein auf den nominalen Steuersatz an, sondern auf die effektive Steuerbelastung. Insbesondere Steuer- begünstigungen wie zum Beispiel Zins- und Lizenzbox- regime können trotz vordergründig „normaler“ Steuer- sätze zu einer effektiv niedrigen Steuerbelastung führen. Eine allgemeine Definition „niedriger Steuersätze“ wäre daher nicht zielführend. 25618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 36 und 37): Wie vielen Frauen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren der Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung in ein Vollzeit- bzw. vollzeitnahes Beschäftigungsverhältnis gelungen (bitte nach Jahren auflisten)? Erachtet die Bundesregierung die Maßnahmen des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ als ausrei- chend, und plant sie darüber hinaus weitere Maßnahmen? Zu Frage 36: Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, BA, lie- gen hierzu keine Daten vor, sondern lediglich Informa- tionen über die bei ihr gemeldeten arbeitsuchenden und arbeitslosen Berufsrückkehrerinnen. Erfahrungswerte können aus dem ESF-Modellprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ gewonnen werden. Von den 3 645 Teil- nehmerinnen mit abgeschlossenem Projektverlauf wurden 2 504 Personen integriert. Dies entspricht einem Anteil von 69 Prozent, davon wurden 67 Prozent in eine abhängige Beschäftigung, 13 Prozent in eine selbststän- dige Tätigkeit, 20 Prozent in eine weiterführende Quali- fizierung vermittelt. Unter denjenigen, die in eine abhängige Beschäfti- gung integriert wurden, nahmen 16 Prozent eine Tätig- keit in Vollzeit, 62 Prozent eine Beschäftigung in Teilzeit und 22 Prozent eine geringfügige Beschäftigung auf. Zu Frage 37: Für die Bundesregierung ist das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ ein wichtiges Projekt, um den beruflichen Wiedereinstieg von qualifizierten Frauen zu fördern. Es wird als Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesagentur für Arbeit geführt und besteht aus vier Bausteinen. Dazu gehört das Lotsen- portal, der Wiedereinstiegsrechner, die Kooperation mit dem Onlinenetzwerk XING sowie das ESF-Modell- programm „Perspektive Wiedereinstieg“, dessen Lauf- zeit bis Ende 2013 verlängert worden ist. Die mit dem Aktionsprogramm gemachten Erfah- rungen sind positiv. Gleichzeitig ist es Ziel der Bun- desregierung, dass Frauen nicht nur an den Modell- standorten, sondern nach Möglichkeit in allen Regionen bei der Berufsrückkehr unterstützt werden. Daher begrüßt sie ausdrücklich, dass die BA erfolgrei- che Module des Aktionsprogramms identifiziert hat und auf dieser Basis und auf Basis des § 45 SGB III im nächsten Jahr die neue Maßnahme „Verstetigte Per- spektive Wiedereinstieg“ in ihr Regelinstrumentarium aufnehmen wird. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 38): Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass sich Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit offensiv in tagesaktuelle politische Diskussionen einbringen (siehe Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2012) und somit indirekt Parteitagsbeschlüsse wertend kommentieren, und auf welcher Faktengrundlage beruhte die Bewertung der BA? Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Grund- sicherung für Arbeitsuchende. In ihrer fachlichen Verantwortung liegt insbesondere die Erbringung des Arbeitslosengeldes II durch die gemeinsamen Einrich- tungen. In dieser Funktion kann sie sich im Rahmen ihrer fachlichen Expertise über Entwicklungen und Prognosen äußern. Die Befassung mit den Folgen von Veränderungen der Regelsatzhöhe spiegelt die Verant- wortung der Bundesagentur für Arbeit für einen wirt- schaftlichen Umgang mit den Mitteln des Bundes wider. Grundlage der Ergebnisse sind mit dem IAB-Mikrosi- mulationsmodell durchgeführte Schätzungen. Dieses Modell berechnet für eine Stichprobe von Haushalten – das Sozio-oekonomische Haushaltspanel, SOE – Steu- ern und Abgaben sowie Ansprüche auf die wichtigsten Sozialleistungen. Über die Angemessenheit von öffentlichen Äußerun- gen entscheidet die Bundesagentur für Arbeit in eigener Zuständigkeit. Die Notwendigkeit eines aufsichtlichen Eingreifens durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in diesem Zusammenhang nicht gesehen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Drucksa- che 17/11611, Fragen 42 und 43): Wie hoch wären die Unfallzahlen von bei in der Verwal- tungs-Berufsgenossenschaft, VBG, pflichtversicherten bezahl- ten Sportlern im Jahr 2011 gewesen, wenn Sportler, die nur ein monatliches Entgelt von bis zu a) 200 Euro bzw. b) 400 Euro erzielt haben, nicht zu dem in der Unfallversicherung zu ver- sichernden Personenkreis gezählt worden wären? Wie werden sich mutmaßlich in den nächsten Jahren die Gefahrklassen in den Gefahrtarifstellen 16.1 und 16.2 der VBG entwickeln, wenn zukünftig Sportler, die nur ein monat- liches Entgelt von bis zu a) 200 Euro bzw. b) 400 Euro erzie- len, nicht zu dem in der Unfallversicherung zu versichernden Personenkreis gezählt werden? Zu Frage 42: Der Bundesregierung liegen die erbetenen Informa- tionen nicht vor. Der Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft, VBG, ist die Zahl der bei ihr versicherten Sportler mit einem monatlichen Entgelt bis zu 200 Euro bzw. 400 Euro nicht bekannt. Der Grund liegt darin, dass in der gesetzlichen Unfallversicherung keine personenbe- zogene, sondern nur eine unternehmensbezogene Erfas- sung der Versicherten erfolgt, das heißt der Verein mel- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25619 (A) (C) (D)(B) det lediglich seine gesamte Entgelt- und Lohnsumme für alle bei ihm Beschäftigten. Die Einkommensverhältnisse der einzelnen Versicherten werden nur beim Eintritt von Versicherungsfällen zur individuellen Leistungsfeststel- lung ermittelt. Zu Frage 43: Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 47): Welches funktionale Defizit der Streitkräfte wurde in der Analysephase des CPM-Prozesses (CPM: Customer Product Management) festgestellt, der zu der Schlussfolgerung des Bundesministeriums der Verteidigung führte, dass die Streit- kräfte künftig auf bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge an- gewiesen sein werden, und wie ist der Zwischenstand des CPM-Prozesses zurzeit? Mit den derzeitig in den Streitkräften betriebenen deutschen unbemannten Aufklärungssystemen können gegnerische Kräfte in sich schnell verändernden Lagen, wie zum Beispiel während eines Überfalls auf deutsche Soldatinnen und Soldaten, aufgeklärt und beobachtet werden. Ein Eingreifen zur wirksamen Unterstützung ist mit diesen Systemen jedoch nicht möglich. Die unmittel- bare Unterstützung und der Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten, derer befreundeter Streitkräfte und der Zi- vilbevölkerung sind aber von großer Bedeutung. Selbst auf der Grundlage des besten Lagebildes kön- nen Angriffe, die verdeckt im Schutze der Bevölkerung vorbereitet werden und dann überraschend gegen unsere Soldatinnen und Soldaten geführt werden, nicht immer vorab erkannt werden. In diesem Fall ist eine schnelle und präzise Bekämpfung der Angreifer notwendig. Unbemannte Luftfahrzeuge mit langen Stehzeiten im Einsatzraum, die zusätzlich mit Präzisionsbewaffnung ausgerüstet sind, können dies leisten, ohne dass eigene Kräfte am Boden warten müssen, bis ein bemanntes Luftfahrzeug erst mit zeitlicher Verzögerung herbeigeru- fen werden kann. Truppenführer und Kommandeure im Einsatz bewer- ten eine Unterstützungsmöglichkeit aufgrund dieser Fä- higkeiten in Verbindung mit luftgestützten Wirkmitteln als militärische Notwendigkeit. Die Forderung nach einer Bewaffnung von unbe- mannten Luftfahrzeugen wird derzeit im Bundesministe- rium der Verteidigung bewertet. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 49 und 50): Wie wird sich die Bundesregierung im Rat zum Vorschlag der Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft der Europäischen Kommission, Viviane Reding, für eine ge- setzliche Frauenquote für Aufsichtsräte positionieren? Strebt die Bundesregierung die Einhaltung der im Vor- schlag enthaltenen Frist bis 2018 für die Frauenquote für öf- fentlich geführte börsennotierte Unternehmen an? Zu Frage 49 Der Vorschlag für eine Richtlinie „zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Män- nern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Auf- sichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ wurde von der Kommission erst am 14. November 2012 verabschie- det und veröffentlicht. Den fachlich mitbetroffenen Res- sorts (BMJ, BMWi und BMAS) wurde der Richtlinien- vorschlag am 20. November 2012 mit der Bitte um eine erste Stellungnahme zugeleitet. Die Bundesregierung prüft daher derzeit den Richtlinienvorschlag umfassend, hat ihre Meinungsbildung dazu aber noch nicht abge- schlossen. Zu Frage 50: Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs- positionen, insbesondere in Vorständen und Aufsichtsrä- ten, ist ein wichtiges gleichstellungspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Die Bundesregierung setzt darauf, dass mit den vielfältigen neuen Initiativen der Unterneh- men und den in dieser Legislaturperiode gestarteten Ak- tivitäten der Bundesregierung der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft auf allen Ebenen in den kommenden Jahren weiter erhöht wird. Die Mei- nungsbildung zu einer gesetzlichen Quotenregelung ist innerhalb der Bundesregierung nicht abgeschlossen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 51): Werden nach der derzeitigen Honorierung und nach der geplanten neuen Honorierung der Psychiatrien für Patientin- nen und Patienten, die zwangseingewiesen oder zwangsbe- handelt werden, höhere Honorare eingeräumt als für solche, die nicht zwangseingewiesen oder zwangsbehandelt werden, und kann die vorgesehene Degression bei den Tagespauscha- len im PEPP-Entgeltkatalog dazu führen, dass vermehrt auf Medikation und auf Zwangsmedikation zurückgegriffen wird, um die Behandlungszeiten zu verkürzen? Bei den bestehenden tagesgleichen Pflegesätzen führt eine gerichtliche Unterbringung im Vergleich zu den ohne Zwangsmaßnahmen untergebrachten Patientinnen und Patienten einer psychiatrischen Abteilung nicht zu einer höheren Vergütung. Für den PEPP-Entgeltkatalog ist im Kontext der In- tensivbehandlung die gerichtliche Unterbringung eines der Intensivmerkmale, die in Verbindung mit weiteren Intensivmerkmalen eine Höhergruppierung in zahlrei- chen PEPP-Entgelten sowie eine Einsortierung in die Prä-Strukturkategorie der aufwändigsten Behandlungs- fälle ermöglicht. 25620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Darüber hinausgehende isolierte Informationen zur gerichtlichen Unterbringung liegen in den patientenbezo- genen Datensätzen, auf denen die PEPP-Kalkulation ba- siert, nicht vor. In den amtlichen Verschlüsselungskatalo- gen existieren keine isolierten Leistungsbezeichner für Art und Umfang der gerichtlichen Unterbringung. Die Vertragsparteien auf Bundesebene – Deutsche Kranken- hausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der pri- vaten Krankenversicherung – haben ebenfalls keine de- taillierten Informationen zur gerichtlichen Unterbringung in die patientenbezogenen Routinedatensätze aufgenom- men. Im Rahmen der Kostenerhebung zur Berechnung des PEPP-Entgeltkatalogs hat das Institut für das Entgelt- system im Krankenhaus eine sogenannte ergänzende Datenbereitstellung zur Thematik der gerichtlichen Unterbringung durchgeführt. Die Mehrzahl der an der Kostendatenerhebung teilnehmenden Krankenhäuser – 39 von 63 Einrichtungen – konnte in diesem Rahmen Daten – von circa 8 400 Patientinnen und Patienten – für eine Analyse zur Verfügung stellen. Die Analyse der Be- handlungskosten wies keine Kostenauffälligkeiten auf. Im PEPP-Entgeltkatalog 2013 fand die gerichtliche Un- terbringung deswegen keine Berücksichtigung als isoliert kostentrennendes Merkmal. Die dargestellte Berücksich- tigungsmöglichkeit im Kontext der Intensivbehandlung bleibt hiervon unbeeinträchtigt. Eine Differenzierung der Intensivbehandlung nach dem Kriterium der Zwangsbe- handlung erfolgt nicht. Soweit die mit der Verweildauer abgestuften Tagesent- gelte angesprochen werden, ist festzuhalten, dass die auf einer umfassenden empirischen Basis kalkulierten Ent- gelte des PEPP-Entgeltkatalogs 2013 die durchschnittli- chen Behandlungskosten der Patientinnen und Patienten abdecken. Ein systematischer Anreiz für eine Verweil- dauerverkürzung ist in dem Entgeltkatalog nicht enthal- ten. Bei einer früheren Entlassung würden Psychiatrie- einrichtungen auf einen zusätzlichen Erlös verzichten. Ärztliche Entscheidungen über den Einsatz von Arz- neimitteln sind als Teil der Behandlung eines psychisch erkrankten Menschen auf der Grundlage der medizini- schen Indikation und unter sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiken für den betroffenen Patienten oder die betroffene Patientin zu treffen. Dies gilt genauso auch für den Fall einer – bei Vorliegend der rechtlichen Voraus- setzungen – zwangsweisen Arzneimittelbehandlung, wo- für von dem Arzt oder der Ärztin die Therapieentschei- dung zu treffen ist, die dann von der Betreuerin oder dem Betreuer beim zuständigen Betreuungsgericht zu beantra- gen ist und die schließlich vom Gericht zu genehmigen ist. Diesbezügliche ärztliche Entscheidungen von finan- ziellen Aspekten der Tagespauschalen abhängig zu ma- chen, wäre nicht mit den ethischen und berufsrechtlichen Prinzipien der ärztlichen Berufsausübung vereinbar. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 53 und 54): Wann werden die unterbrochenen Maut-Schiedsverfahren zwischen dem Bund und dem Betreiberkonsortium Toll Col- lect GmbH fortgeführt, und mit welchen Gesamtkosten rech- net die Bundesregierung in den beiden Verfahren? Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die Ausga- ben des Bundes, insbesondere für Anwälte, Schiedsrichterver- gütungen und Gerichtsauslagen, und welche Konsequenzen hat dies für die laufenden Zahlungen der Bundesregierung an die Toll Collect GmbH? Zu Frage 53: Die Maut-Schiedsverfahren wurden wegen des Aus- scheidens des bisherigen Vorsitzenden Richters zum 31. März 2012 unterbrochen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Schiedsgericht unter einem neuen Vorsit- zenden im Dezember 2012 konstituieren wird, sodass die Verfahren fortgeführt werden können. Die bisherigen Gesamtkosten des Bundes für die beiden Schiedsverfah- ren belaufen sich auf rund 100 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten am Ende der Verfahren sein werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Zu Frage 54: Die Verfahrensverzögerung ist durch das Ausschei- den des bisherigen und die Bestellung eines neuen Vor- sitzenden Richters bedingt. Für ihre Mitwirkung am gerichtlichen Verfahren zur Bestellung eines neuen Vor- sitzenden sowie für eine zusammenfassende Aufarbei- tung des Streitstoffes aus Parteisicht für einen neuen Vorsitzenden fällt zusätzlicher Arbeitsaufwand der Pro- zessvertreter des Bundes an, der zu vergüten ist. Die Ver- gütung der Schiedsrichter ist nicht von der Zeitdauer der Schiedsverfahren abhängig; ebenso nicht die Gerichts- auslagen. Die Verfahrensverzögerung hat keine Konse- quenzen für die laufenden Zahlungen des Bundes an die Toll Collect GmbH. Denn der Bund leistet während der Verzögerungsphase in gleicher Weise wie vor deren Be- ginn die Betreibervergütung gemäß seinen Rechtsauffas- sungen, die Gegenstand der Maut-Schiedsverfahren sind. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/11611, Frage 55): Nach welchen technischen Regelwerken und welchen wei- teren Kriterien wird der Ausbaustandard für Bundesstraßen- neubau bzw. -erweiterung festgelegt (zwei-, drei-, vierspurig, mit und ohne Seitenstreifen etc.)? Grundlage für Planung und Bau von Straßen bilden unter anderem die Technischen Regelwerke der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV. Um unter Berücksichtigung der Wirtschaftlich- keit eine angemessene Qualität des Verkehrsablaufes zu gewährleisten, enthalten zum Beispiel die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte, RAS-Q, oder die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, RAA, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25621 (A) (C) (D)(B) Regelquerschnitte, die in Abhängigkeit von verschiede- nen Einflussgrößen – insbesondere dem Verkehrsauf- kommen und dem Schwerverkehrsanteil – gewählt wer- den. Die erforderliche bauliche Befestigung des Stra- ßenoberbaus ist unter anderem in den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, RStO, geregelt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/11611, Frage 56): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob an der in der Berichterstattung der Zeitung Die Rhein- pfalz vom 13. November 2012 („,Roswitha-Tunnel‘ bringt Udo Wagner kein Glück“) gemutmaßten Einflussnahme der CDU auf Personalentscheidungen des DB-Konzerns auch Mitglieder der Bundesregierung beteiligt waren, und wie be- kennt sich die Bundesregierung zur Unabhängigkeit des DB- Konzerns? Zu der Frage, zu der dem federführenden Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Erkenntnisse vorliegen, hat die Deutsche Bahn AG dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung am 26. November 2012 mitgeteilt, dass sie zu Personalangelegenheiten und internen Personalvorgän- gen grundsätzlich keine Stellungnahme abgibt. Im Übrigen bekennt sich die Bundesregierung zur Unabhängigkeit des DB-Konzerns und weist auf § 76 Abs. 1 AktG hin, wonach der Vorstand die DB AG unter eigener Verantwortung leitet. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 57): Inwieweit war die bevorstehende vorzeitige Abberufung des Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, Udo Wagner, Gegen- stand von Konsultationen zwischen dem verantwortlichen DB-Management in Berlin, der Bundesregierung und eventu- ell den Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Saarland, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung insgesamt über den Sachverhalt vor? Zu der Frage, zu der dem federführenden Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Erkenntnisse vorliegen, hat die Deutsche Bahn AG dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung am 26. November 2012 mitgeteilt, dass sie zu Personalangelegenheiten und internen Personalvorgän- gen grundsätzlich keine Stellungnahme abgibt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck- sache 17/11611, Fragen 58 und 59): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Nachteile für die süddeutschen Anrainerstädte der „Magistrale für Europa“, die sich aus der Neukonstruktion des Straßburg–Donau-Korridors durch die EU-Kommission anstelle der bisherigen Magistrale Paris–Wien ergeben (vergleiche Augsburger Allgemeine vom 29. September 2012, „Wirtschaft sorgt sich um Bahn-Magist- rale“), und wie begegnet die Bundesregierung den Befürch- tungen, dass die Magistrale von Straßburg nach Linz im inter- nationalen Fernverkehr dann auf eine Funktion als Zulauf für die Bahnstrecke Paris–Frankfurt–Nürnberg–Passau–Wien be- schränkt werden könnte? Wie ist das Dementi des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in seinem Schrei- ben an den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 25. Oktober 2012 zu verstehen, dass es künftig keinesfalls „zwei alternative Wege von Strasbourg über Frankfurt oder Stuttgart bis zur Zusammenführung bei Linz geben soll“, wo doch die Skeptiker der neuen Korridor- planungen keineswegs einen solchen absurden Umweg über Frankfurt befürchten, sondern vielmehr eine Verlagerung im internationalen Personenverkehr von der Magistrale auf die künftige Nordachse, und kann die Bundesregierung diese Bedenken entkräften? Zu Frage 58: Funktion der von der EU-Kommission geschaffenen Korridore ist nicht, wie befürchtet, Streckenverläufe von Zügen vorzugeben. Die konkrete Festlegung von Zugläufen obliegt den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Aufgabe der Korridore als Anlage der Connecting- Europe-Fazilität, wie die EU-Haushaltslinie für die trans- europäischen Netze künftig heißen wird, ist es allein zu bestimmen, auf welche Vorhaben die EU-Zuschüsse in der kommenden EU-Haushaltsperiode 2014–2020 kon- zentriert werden sollen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der deutschen Investitionen in das Schienennetz wird in dieser Zeit die „Magistrale für Europa“ sein. Von daher ist kein Nachteil für die deutschen Anrainerstädte gege- ben. Zu Frage 59: Der Bundesverkehrsminister hat in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass es die befürchteten Verlagerun- gen nicht geben wird, da sie einen Umweg darstellen. Die Relationen Straßburg–Stuttgart–Augsburg–Mün- chen–Wien und Straßburg–Frankfurt–Nürnberg–Pas- sau–Wien haben unterschiedliche Einzugsgebiete, die nicht in Verlagerungskonkurrenz stehen. Durch die geplanten Ausbaumaßnahmen in den nächsten Jahren wird die Magistrale für Europa noch an Attraktivität ge- winnen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/11611, Fragen 60 und 61): 25622 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Welche abschließenden Vereinbarungen haben das Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirt- schaft mit der Gemeinsamen Kommission für historische Wasserfahrzeuge e. V., GSHW, bezüglich des Erhalts der deutschen Traditionsschiffe getroffen, und für welche bisher als Traditionsschiffe anerkannten Schiffe kann danach künftig keine Zulassung mehr als Traditionsschiff erfolgen? Plant die Bundesregierung eine Novellierung der Sicher- heitsrichtlinie für Traditionsschiffe (bitte mit Begründung), und welche die Traditionsschifffahrt betreffenden Regelungen sind auf EU-Ebene in Planung bzw. Umsetzung? Zu Frage 60: Das Bundesverkehrsministerium bzw. die Berufsge- nossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft hat bisher keine abschließenden Vereinbarungen mit der GSHW bezüglich des Erhalts der deutschen Traditions- schiffe getroffen. Zu Frage 61: Sollte eine Einigung über die Auslegung von derzeit in der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe enthalte- nen unbestimmten Rechtsbegriffen zwischen der Berufs- genossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft er- zielt werden, plant die Bundesregierung, dies in der Sicherheitsrichtlinie zu manifestieren. Auf EU-Ebene wird zurzeit die Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheits- vorschriften und -normen für Fahrgastschiffe überarbei- tet. Die Anhörung von Interessenverbänden und der Wirtschaft hat stattgefunden. Voraussichtlich wird die Kommission im Januar 2013 einen Vorschlag in das Eu- ropäische Parlament und in den Europäischen Rat ein- bringen. Der Inhalt des Vorschlags ist nicht bekannt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 62): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den laut der Bundestagsdrucksache 17/11460 vom 13. November 2012 zitierten Feststellungen des verfassungsrechtlichen Gut- achtens, dass „alternative Betriebsformen bei der Verwaltung von Wasserstraßen und Schifffahrt nur in sehr eingeschränk- tem Umfang und nur bei Vorliegen bestimmter objektiver Kri- terien zulässig wären“, zum Beispiel „wenn eine Bundeswas- serstraße ihre verkehrliche Funktion verloren hätte oder verlieren würde und damit die hoheitliche Verwaltung des Bundes entfiele bzw. entfallen würde“? Soweit die zitierten objektiven Kriterien nicht vorlie- gen, wird der Bund die maßgeblichen Bundeswasserstra- ßen wie bisher mit eigenem Personal auf der Grundlage insbesondere des Bundeswasserstraßengesetzes verwal- ten. Ansonsten wird die Möglichkeit alternativer Be- triebsformen im Einzelfall geprüft. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 63): Bei welchen Sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes (nach Bundestagsdrucksache 17/8829, Auszug aus der VV-WSV 1401 – Bundeswasserstraßenrecht – in der Antwort des BMVBS auf meine schriftliche Frage 73 auf Bundestags- drucksache 17/8829 sowie im 5. Bericht des BMVBS an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes, WSV, Nummer 10.2 Alterna- tive Betriebsformen, Seite 43) ist mit welcher Begründung weiterhin die Aufgabe der Verkehrsfunktion (Entwidmung) durch dauerhafte Stilllegung oder die Verwaltung durch alter- native Betriebsformen bzw. die Übertragung auf Dritte ge- plant (bitte einzeln ausführen)? Sogenannte Sonstige Binnenwasserstraßen des Bun- des sind Wasserstraßen im Eigentum des Bundes, die mangels Verkehrsbedeutung keine Bundeswasserstra- ßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes sind. Sie sind nicht in der Anlage des Bundeswasserstraßengeset- zes aufgeführt. Sie sind folglich nicht als Verkehrsweg gewidmet, so dass sich die Frage einer Entwidmung nicht stellt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Druck- sache 17/11611, Fragen 64 und 65): Welches finanzielle Budget sieht der Bundeshaushalt 2012 für den Bereich Auslandsreisen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, und wie viele Mittel sind nach aktuellem Stand bis zum 23. November 2012 be- reits für Auslandsreisen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2012 ausgegeben worden? Vertreter welcher Wirtschaftsunternehmen haben die poli- tische Spitze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2012 bei Auslandsreisen begleitet, und gibt es eine interne Anweisung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass im Jahr 2013 die Zahl der Auslandsreisen der politischen Spitze des Bundes- ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ver- gleich zu den Jahren 2010 bis 2012 reduziert werden soll? Zu Frage 64: An finanziellen Mitteln für Dienstreisen stehen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung im Haushalt 2012 insgesamt 2 606 000 Euro zur Verfügung. Für alle Auslandsdienstreisen wurden bis zum 23. November 2012 750 102,25 Euro verausgabt. Zu Frage 65: Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung hat eine Außenwirtschaftsstrategie entwickelt. Diese wird umgesetzt und wurde breit kommuniziert. Ein Ziel dieser Strategie ist es, im Dialog mit der Wirt- schaft die Eigeninitiativen von Unternehmen im Ausland aktiv zu begleiten und politisch zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wurde die Hausleitung in 2012 auf geeigneten Auslandsreisen üblicherweise von Vertretern der deutschen Wirtschaft begleitet, die gezielt im Hinblick auf die Bedürfnisse des jeweiligen Gastlan- des ausgewählt wurden. Bei den Unternehmensvertretern handelte es sich in der Regel um Vorsitzende des Vorstands bzw. der Ge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25623 (A) (C) (D)(B) schäftsführung von Unternehmen sowie Vertretern von Fachverbänden und Institutionen aus Verkehrs- und Bau- wirtschaft, Bahnindustrie, Luftverkehrswirtschaft, Gü- terverkehrs- und Logistikbranche oder maritimer Wirt- schaft. Es gibt keine interne Anweisung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass im Jahr 2013 die Zahl der Auslandsreisen der politischen Spitze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung im Vergleich zu den letzten Jahren 2010 bis 2012 reduziert werden soll. Dies widerspräche unserer Außenwirtschaftsstrategie. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksa- che 17/11611, Frage 66): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen die horrenden Mietpreise in Großstädten/Ballungsräumen wie Hamburg, München und Frankfurt am Main vorzugehen, nachdem sogar das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingestanden hat, dass sich bezahlbare Wohnungen, die sich auch Normalverdiener leisten können, in vielen deutschen Großstädten nur noch sehr schwer finden lassen? Die zurzeit in vielen Städten zu beobachtenden Miet- steigerungen vor allem bei Neuvermietung sind im We- sentlichen Folge eines zu geringen Wohnungsangebots und können daher wirksam nur mit einer Ausweitung der Wohnungsbautätigkeit begegnet werden. Die Bundes- regierung hält Änderungen im Mietrecht, die Anreize für Investitionen schwächen, daher nicht für das geeignete Mittel. Die Zuständigkeit für die Förderung des Woh- nungsbaus liegt bei den Ländern. Der Bund gewährt den Ländern als Ausgleich für den Wegfall der bis zur Föde- ralismusreform bereitgestellten Bundesfinanzhilfen bis zum 31. Dezember 2019 Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt, die bis zum Jahr 2013 auf jährlich 518,2 Millionen Euro festgelegt sind. Darüber hinaus leistet der Bund einen wirkungsvollen Beitrag im Rah- men des KfW-Programms zum energieeffizienten Bauen, womit annähernd die Hälfte aller neu gebauten Wohnungen gefördert wird. Einkommensschwache Haushalte werden im Übrigen in ihrer Mietzahlungsfä- higkeit durch Wohngeld und Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung unterstützt, für die die öffentliche Hand jährlich rund 17 Milliarden Euro bereitstellt. Anlage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 67): Welche neuen Sachstände – insbesondere Genehmigungs- entwürfe und gutachterliche Stellungnahmen – hat es seit den Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 67 auf Bundestagsdrucksache 17/6387 und 71 auf Bundestagsdrucksache 17/5675 bei den beantragten Leis- tungserhöhungen für die Atomkraftwerke Emsland, Grohnde, Gundremmingen und Grafenrheinfeld bis dato gegeben – bitte mit Datumsangabe –, und bei welchen dieser Antragsverfah- ren bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits eine Stellungnahme vor – bitte auch mit Datumsangabe? Zum Kernkraftwerk Emsland liegt dem BMU kein neuer Sachstand vor. Die Betreiber der Kernkraftwerke Grafenrheinfeld und Grohnde haben ihren Antrag auf Genehmigung einer thermischen Leistungserhöhung zurückgezogen. Zur beantragten Leistungserhöhung des Kernkraft- werkes Gundremmingen Block B und Block C hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesund- heit einen überarbeiteten Genehmigungsentwurf mit den zugehörigen Stellungnahmen der Gutachter übermittelt und damit das laufende Verwaltungsverfahren fortge- setzt. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 68): Wie sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit für die Aus- arbeitung der sogenannten Interpretationen zum neuen kern- technischen Regelwerk, Revision E, aus – bitte mit Angabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc. –, und wie ist dieser Ausarbeitungsprozess mit (allen) seinen Beteiligten organisiert? Nach dem Abschluss der Arbeiten zu den übergeord- neten „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ vom 20. November 2012 wird das BMU gemeinsam mit Vertretern der atomrechtlichen Behörden der Länder mit den Arbeiten an den „Interpretationen“, die die sicher- heitstechnischen Anforderungen der nicht in die über- geordneten Anforderungen übernommenen und eben- falls zu überarbeitenden Module der Revisionsfassung D beinhalten, beginnen (siehe dazu auch den Bericht der Bundesregierung zum kerntechnischen Regelwerk für den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, vorgelegt am 27. November 2012). Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH, GRS, hat bereits im Frühjahr 2012 vom BMU den Auftrag erhalten, unmittelbar nach Fertigstellung der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ mit der Überarbeitung der Interpretationen zu beginnen. Seitens der Behörden ist dazu eine Arbeitsgruppe des Fachaus- schusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für Atomkernenergie einzurichten, deren Mitglieder ge- meinsam mit Vertretern des BMU die Arbeiten begleiten werden. Es ist dabei zu prüfen, inwieweit Inhalte bereits in Regeln des Kerntechnischen Ausschusses, KTA, vorhanden sind oder relativ zügig in Regeln des KTA in- tegriert werden können. 25624 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 69 und 70): Mit wie vielen Mitteln werden und wurden die Photovol- taiktechnologien kristallines Silizium, amorphes/mikrokristal- lines Silizium, CIGS und CdTe gefördert – bitte um Auf- schlüsselung nach Technologien? Welche wirtschaftliche Relevanz haben die in Frage 69 genannten Technologien für Deutschland, gemessen an der in- stallierten Gesamtleistung und den erreichbaren Fertigungs- kosten pro Wattpeak – bitte um Aufschlüsselung nach Tech- nologien? Zu Frage 69: Die Bundesregierung fördert im Rahmen des 6. Ener- gieforschungsprogramms Forschungs- und Entwicklungs- vorhaben zur Photovoltaik. Das 6. Energieforschungspro- gramm ist seit September 2011 in Kraft. Seither wurden bezogen auf die in der Fragestellung genannten Techno- logien seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – anwendungsorien- tierte Projektförderung – und seitens des Bundesministe- riums für Bildung und Forschung – grundlagenorientierte Projektförderung – folgende Fördermittel bewilligt (Stand 26. November 2012): Kristallines Silizium 71,71 Millionen Euro Amorphes/Mikrokristallines  Silizium 19,98 Millionen Euro CIGS 8,17 Millionen Euro Darüber hinaus wurden im Bereich der Photovoltaik in anderen Programmen folgende Fördermittel bewilligt: Kristallines Silizium 36,27 Millionen Euro Amorphes/Mikrokristallines  Silizium 0,20 Millionen Euro CIGS 8,83 Millionen Euro Zu Frage 70: Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanla- gen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leis- tung neu errichteter Anlagen zu melden. Informationen zur verwendeten Technologie werden nicht erhoben und sind daher nicht bekannt. In aktuellen Studien, etwa in der Photovoltaik Markt- studie von McKinsey USA, „Darkest After Dawn“, wer- den für alle technologischen Varianten erreichbare Ferti- gungskosten pro Wattpeak zwischen 0,35 und 0,40 Euro bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Dazu sind die Ferti- gungsprozesse weiter zu verbessern, die Materialeffi- zienz zu erhöhen und die Wirkungsgrade zu steigern. Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesumwelt- ministerium mittelfristig eine signifikante wirtschaftli- che Relevanz insbesondere bei Modulen auf Basis von Kristallinem Silizium, Amorphem/Mikrokristallinem Silizium und CIGS. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 71): Wie steht die Bundesregierung zu der kürzlich in einem großen deutschen Nachrichtenmagazin (vergleiche den Spie- gel vom 19. November 2012) von ihrem ehemaligen Chefbe- rater in Klimafragen, Hans Joachim Schellnhuber, geäußerten Kritik, für die Regierungschefin habe der Klimaschutz leider keine alleroberste Priorität, und welche Schlüsse zieht sie da- raus – insbesondere vor dem Hintergrund einer acatech-Studie einerseits, die die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland als beherrschbar darstellt, und einer alarmieren- den Klimafolgenstudie der Weltbank andererseits, die vor den Gefahren eines ungebremsten Klimawandels warnt? Die Bundesregierung steht zu ihren anspruchsvollen Klimaschutzzielen und arbeitet auch vor dem Hinter- grund der genannten Studien national wie international mit großem Nachdruck an deren Umsetzung. Deutsch- land ist auf einem guten Weg, seine Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Bis 2011 konnten die Emissionen nach vorläufigen Schätzungen des Umweltbundesamtes um 26,4 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Damit wird Deutschland seiner angestrebten Führungsrolle beim Klimaschutz im internationalen Vergleich gerecht. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 72): Wie gedenkt die Bundesregierung – angesichts der avisier- ten Dauer des Besuchs des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Doha – sicherzustellen, dass die klimapolitischen Interessen Deutschlands im Rahmen der Weltklimakonferenz in Doha in die EU-Position einflie- ßen und diese zudem auf der Weltklimakonferenz gewichtig vertreten werden? Die Bundesregierung wird ihre Positionen in Doha in gewohnter Weise in die EU-internen Diskussionen ein- bringen und damit in die EU-Position einfließen lassen. Darüber hinaus wird sie unter anderem in bilateralen Gesprächen, im „national statement“ vor dem Plenum der Konferenz und in einem offiziellen deutschen „side event“ die Vorreiterrolle, die Deutschland im Kampf gegen den Klimawandel spielt, erörtern. Die Bundes- regierung ist auf der UN-Klimakonferenz in Doha mit einer Delegation vertreten, die aus Vertretern der Res- sorts, Bundestagsabgeordneten und Landesministern zu- sammengesetzt ist. Das BMU wird während der gesam- ten zweiten Woche der Konferenz (3. Dezember bis 7. Dezember 2012) auf Leitungsebene vertreten sein, zu- nächst durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche, dann durch Herrn Bundesminister Peter Altmaier. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25625 (A) (C) (D)(B) Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/11611, Frage 73): Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung im Zuge der beabsichtigten Aufhebung der Gehaltsobergrenzen für Spitzenwissenschaftler bei der Bezahlung des wissen- schaftlichen Nachwuchses insbesondere im Bereich der Bewirtschaftungsgrundsätze – unter Angabe der Einschätzung der beruflichen Perspektiven in Wirtschaft und Wissenschaft der aktuell 200 400 Promovierenden –, und welche Konzep- tion bzw. Systematik verfolgt die Bundesregierung bei der Bezahlung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf unterschiedliche Fördervoraussetzungen für die Gewäh- rung des Familienzuschlages in Höhe von 155 Euro pro Monat bei der Graduiertenförderung, den geringen Abstand der Fördersätze zwischen Promovierenden und Grundstipen- diaten nach der Anhebung des Büchergeldes auf 300 Euro, den geringen Abstand der Fördersätze zwischen Postdokto- randen und Doktoranden sowie die Begünstigung ausländi- scher Promovenden gegenüber inländischen bei den Förder- sätzen der Postdoktorandenstipendien? Im Hinblick auf die Konzeption bzw. Systematik bei der Bezahlung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist anzumerken, dass die bestehenden vielfältigen tarifli- chen und außertariflichen Vergütungsmöglichkeiten sowie die Förderinstrumente in ihrer spezifischen Ausgestaltung jeweils unterschiedliche Zwecke berück- sichtigen. Aus Sicht der Bundesregierung sind die im Einzelnen bestehenden Vergütungs- bzw. Fördersätze bedarfsgerecht. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11611, Frage 74): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Organisation ab wann den Betrieb der medizinischen Einrich- tungen im Flüchtlingslager in Dadaab übernehmen wird, die bis zum 31. Dezember 2012 noch durch die Deutsche Gesell- schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH betrieben werden, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Verbleib der momentan rund 230 Beschäftigten in den medizinischen Einrichtungen? Der UNHCR hat die Bundesregierung darüber infor- miert, dass mit dem Kenianischen Roten Kreuz, KRC, eine Vereinbarung über die Weiterführung der bislang von der GlZ durchgeführten Maßnahmen im Gesund- heitsbereich im Flüchtlingslager Dadaab finalisiert wurde. Die Übergabe durch die GIZ an das Kenianische Rote Kreuz soll in dieser Woche erfolgen. Die GIZ hat dem KRC die bestehende Personalliste zukommen las- sen, mit der Bitte, diese bei der geplanten Übernahme der medizinischen Einrichtungen des Krankenhauses und der Gesundheitsstationen im Ifo-Camp in Dadaab zu berücksichtigen. Die Entscheidung über eine Über- nahme unterliegt der Nachfolgeorganisation. Anlage 44 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Fragen 75 und 76): Welche Flüchtlingsunterkünfte hat sich die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra- tion, Dr. Maria Böhmer, wie im Gespräch mit den hungerstrei- kenden Flüchtlingen am Brandenburger Tor am 2. November 2012 angekündigt, angeschaut? Welche Reaktionen hat die Beauftragte der Bundesregie- rung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, auf ihre im Gespräch mit den hungerstreikenden Flüchtlingen am Brandenburger Tor am 2. November 2012 angekündigten Briefe an die Landesjustiz- und Landesinnen- minister bzw. die Landkreisämter zur Beurlaubung der Flücht- linge von der Residenzpflicht erhalten? Zu Frage 75: In Anschluss an das Gespräch vom 2. November 2012 und nach der Beendigung des Hungerstreiks war es vor- dringlich, das den Asylbewerbern zugesagte Treffen mit den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses zu ermöglichen. Dieses fand dann bereits am 22. November 2012 statt. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses für ihre Bereitschaft zu bedanken, den Termin so schnell zu re- alisieren. Dem Vorsitzenden des Innenausschusses Wolfgang Bosbach und dem Sekretariat des Ausschusses gebührt insoweit mein besonderer Dank. Dass die Asylsuchenden dann leider die Chance ver- tan haben, in ein konstruktives und zielorientiertes Ge- spräch mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Frak- tionen einzutreten, bedauere ich gerade auch als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sehr. Dies war nach dem positiven Gespräch von Anfang November so nicht vorauszusehen. Seitens dieses Hau- ses hat es jedenfalls nicht an Bereitschaft für ein solches Gespräch gefehlt. Den noch für dieses Jahr geplanten Besuch in einer Gemeinschaftsunterkunft gilt es mit den Behörden vor Ort abzustimmen, da die Unterbringung von Asylbewer- bern – wie Sie sicherlich wissen – nicht in der Zustän- digkeit des Bundes liegt, sondern Sache der Länder und der Kommunen ist. Zu Frage 76: Die Schreiben an die Innenminister und Justizminis- ter der Länder sind am 9. November 2012 versandt wor- den. Sie sind von mir und der Berliner Senatorin für Ar- beit, Integration und Frauen, Frau Kolat, unterzeichnet worden. Die Integrationsministerkonferenz hat eine Kopie des Schreibens erhalten. Reaktionen auf die Schreiben aus den Ländern liegen bisher nicht vor. Sie waren auch nicht zu erwarten und sind auch nicht notwendig. 25626 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 45 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksa- che 17/11611, Frage 77): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ak- tuellen Äußerungen des russischen Kulturministers Wladimir Medinski, die Diskussionen um deutsche kriegsbedingt verla- gerte Kulturgüter, sogenannte Beutekunst, beenden zu wollen, und welche Konsequenzen wird dies für die Bemühungen der Bundesregierung haben, in Verhandlungen mit Russland Lö- sungen in dieser Frage zu erreichen? Vor dem Hintergrund der ersten Erfolge bei der Wie- derbelebung der deutsch-russischen Arbeitsgruppen vor den Regierungskonsultationen vom 16. November 2012 in Moskau ist diese Entwicklung besonders bedauerlich. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Zusage der rus- sischen Seite für Gespräche in der bilateralen Arbeits- gruppe „Archive“ Ende Januar 2013. Seine ablehnende Haltung hat der russische Kulturmi- nister Medinski erst nach den Regierungskonsultationen in Moskau geäußert. In den letzten Jahren waren die deutsch-russischen Gespräche über Kulturgüterrückfüh- rung von der russischen Seite immer wieder verzögert worden. Ob und wie lange und mit welchen Konsequen- zen die ablehnende Haltung des russischen Kulturminis- ters Bestand hat, bleibt abzuwarten. Ungeachtet der Äußerung des russischen Kulturmi- nisters wird die Bundesregierung beim Thema Kultur- güterückführung die Politik der kleinen Schritte und des offenen Dialogs weiterführen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 78): Wird die Bundesregierung die von der Umweltminister- konferenz an sie gerichteten Forderungen zum Thema Fra- cking vollständig umsetzen, und, wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat darüber noch keine Ent- scheidung getroffen, da derzeit auf der Basis der Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tonge- steinen (Schiefergas) in Deutschland) und der Studie des Umweltbundesamtes (Umweltauswirkungen von Fra- cking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen) An- passungen des rechtlichen Rahmens geprüft werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 79): Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag den nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes, EnLAG, seit dem 1. Oktober 2012 fälligen Fortschrittsbericht zum Ausbau der Höchstspannungsnetze vorlegen, welcher auch Informationen über Erfahrungen mit dem Einsatz von Erd- kabeln nach § 2 EnLAG enthalten soll, und was sind die Gründe für die bisherige Verspätung? Der Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugeset- zes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und wird in Kürze vorgelegt. Mit den energiepolitischen Beschlüssen zur Umset- zung der Energiewende wurde in den §§ 12a bis e des Energiewirtschaftsgesetzes mit der Aufstellung eines gemeinsamen Netzentwicklungsplans der Übertragungs- netzbetreiber ein neues Verfahren zur Netzausbau- bedarfsplanung vorgesehen. In dem Entwurf des Netz- entwicklungsplans, den die Übertragungsnetzbetreiber am 15. August 2012 der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt haben, haben sich auch Änderungen bei EnLAG-Trassen ergeben. Mit Blick auf einen möglichen Anpassungsbedarf bei den Vorhaben des Energie- leitungsausbaugesetzes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie davon abgesehen, den Be- richt nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes vor Abschluss der Prüfungen des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur vorzulegen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 80): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die – vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit, Peter Altmaier (vergleiche dpa-Meldung vom 22. November 2012), selbst als ungerechtfertigt kritisierten – Erhöhungen der Strompreise ab Anfang nächsten Jahres, bei denen nach Berechnungen von Verbraucherverbänden den Stromkunden 2,1 Milliarden Euro zuviel in Rechnung gestellt werden, zu überprüfen und im Ergebnis die Stromunter- nehmen gegebenenfalls aufzufordern, diese teilweise oder ganz zurückzunehmen? Strompreise bilden sich im Wettbewerb. Die Verbrau- cherinnen und Verbraucher haben in Deutschland die Wahl zwischen einer Vielzahl von Stromanbietern und Tarifen. Sie sollten – darauf hat die Bundesregierung immer wieder hingewiesen – regelmäßig die Preise ver- gleichen und von ihren Wechselmöglichkeiten Gebrauch machen. Nur so kann der Wettbewerb funktionieren und für wettbewerbskonforme Preise sorgen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache 17/11611, Fragen 81 und 82): Wie möchte die Bundesregierung – auch vor dem Hinter- grund der aktuellen Diskussionen auf europäischer Ebene zwischen der Europäischen Kommission und den Mitglied- staaten, wer eigentlich die EU-Position auf der World Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25627 (A) (C) (D)(B) Conference on International Telecommunications, WCIT, in Dubai vertreten soll – sicherstellen, dass es eine abgestimmte Position der EU-Mitgliedstaaten zur WCIT geben wird, und wer wird diese gemeinsame EU-Position in Dubai vertreten? Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Ein- schätzung, die seitens des Sekretariats der ITU, International Telecommunication Union, und von einigen Mitgliedstaaten vertreten wird, dass die Internetregulierung, die bislang durch Institutionen wie ICANN, Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, IANA, Internet Assigned Numbers Au- thority, oder IETF, Internet Engineering Task Force, verant- wortet wird, nicht mehr ausreichend sei, und welche Position vertritt die Bundesregierung zu der daraus vom Sekretariat der ITU und einigen Mitgliedstaaten gezogenen Schlussfolge- rung, dass die ITU nun neben dem Internet Governance Forum, IGF, die WCIT mit der Internetregulierung betrauen und damit offensichtlich auch Abstand vom bislang gewähl- ten Multi-Stakeholder-Dialog nehmen möchte? Zu Frage 81: Die Mitgliedstaaten der EU haben sich bereits im Vorbereitungsprozess der World Conference on Inter- national Telecommunications sowohl im Rahmen des weltweiten Prozesses bei der International Telecommu- nication Union als auch im Rahmen des europäischen Vorbereitungsprozesses bei der europäischen Regional- gruppe sehr eng abgestimmt. Diese enge Zusammenar- beit, in die selbstverständlich auch die Europäische Kommission eingebunden sein wird, ist auch bei den Verhandlungen vor Ort in Dubai vorgesehen. Die Rol- lenverteilung zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedsländern der Europäischen Union wird darauf ausgerichtet sein, die europäischen Interessen auf möglichst effiziente Weise wahrzunehmen. Zu Frage 82: Die Bundesregierung unterstützt in Fragen, die das Management des Internets betreffen, das Multi-Stake- holder Modell, wie es unter anderem bei ICANN erfolg- reich praktiziert wird. Sie sieht daher keine Notwendig- keit, Fragen der Verwaltung und Koordinierung kritischer Internetressourcen – sei es zur Vergabe von IP- Adressen, sei es zur Verwaltung von Domänennamen – in die ITU und damit in das VN-System zu integrieren. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/11611, Frage 83): Wann wird die Bundesregierung ein umfassendes und ressortübergreifendes Internet-Governance-Konzept vorlegen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der in dem Fachgespräch der Projektgruppe Internationales und Internet Governance der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 19. November 2012 offensichtlich gewordenen Defizite in diesem Bereich – ergreifen, um die dringend gebotene Ko- ordination zwischen den beteiligten Ressorts zu verbessern? Internet Governance in einem weiten Verständnis be- trifft eine Reihe von Themen, die in den verschiedenen Ressorts betreut werden – so werden etwa Fragen des geistigen Eigentums im Bundesministerium der Justiz, Fragen der Sicherheit im Bundesministerium des Inne- ren und Fragen der Telekommunikationsinfrastruktur im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie so- wie außen- und sicherheitspolitische Implikationen im Auswärtigen Amt behandelt. Bei all diesen Fragen be- steht eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Ressorts – ich erinnere in diesem Zusam- menhang an die Vorbereitung des G8-Gipfels im vergan- genen Jahr oder die Vorbereitung der World Conference on International Telecommunications, die in wenigen Tagen in Dubai beginnt. Bei Fragen der Internet Governance im engeren Sinn – nämlich bei der Frage der Vergabe und Koordinierung kritischer Internetressourcen – hierzu gehören die IP- Adressen sowie das System der Domainnamen durch das US-Unternehmen ICANN – liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Das BMWi vertritt die Bundesregierung auch im Regie- rungsbeirat GAC bei ICANN. Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts erfolgt auch hier reibungslos. BMWi beteiligt die anderen Ressorts im Vorfeld von Entscheidungen – gelegentlich nehmen auch andere Ressorts an den GAC-Sitzungen teil. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/11611, Frage 84): Welche Position wird die Bundesregierung auf der World Conference on International Telecommunications vom 3. bis 14. Dezember 2012 in Dubai – vor dem Hintergrund der im Vorfeld von einigen Seiten geforderten stärkeren Kontrolle und Regulierung des Internets im Rahmen der International Telecommunication Union – vertreten, und wird sie an der Auffassung festhalten, dass die Administration des Internets weiterhin von der Regulierung im Rahmen der International Telecommunication Regulations ausgenommen bleibt? Der ungehinderte Zugang zum Internet ist unverzicht- bar für unsere Gesellschaft. Für die Bundesregierung sind die Ziele Offenheit, Transparenz und Freiheit des Internets Voraussetzungen dafür, dass das Internet seine herausragende Rolle als Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen behält. Grund- und Menschenrechte wie Meinungs-, Rede- und Versamm- lungsfreiheit müssen im Internet genau so geschützt sein wie in der Offlinewelt. Eine Regulierung des Internets ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht Gegen- stand der ITRs und soll es auch nicht werden. Insbeson- dere lehnt die Bundesregierung Bestrebungen ab, in den ITRs Regelungen zur Internetkriminalität, zu Internet- inhalten oder zur Netzneutralität zu treffen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11611, Frage 85): 25628 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 (A) (C) (D)(B) Mit welchem Personal wird die Bundesregierung auf der World Conference on International Telecommunications in Dubai vertreten sein, auf der Anfang Dezember 2012 Vertre- terinnen und Vertreter von 193 Ländern unter anderem über die Zuständigkeit der International Telecommunication Union für das Internet verhandelt wird (bitte wie die US-Regierung unter www.state.gov/e/eb/cip/rls/199736.htm die Namen und Organisationszugehörigkeit der WCIT-Delegation angeben), und welche Haltung bezüglich der Freiheit des Internets (auch von Überwachung durch Polizeien und Geheimdienste) wird die Bundesregierung dort einnehmen bzw. hat sie in vorab versandten Stellungnahmen bereits deutlich gemacht? Die endgültige Zusammensetzung der deutschen De- legation steht noch nicht fest. Die Delegationsleitung wird vom BMWi wahrgenommen. Neben dem BMWi werden auch andere Ressorts der Bundesregierung sowie die Bundesnetzagentur vertreten sein. Darüber hinaus werden Vertreter von Verbänden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft teilnehmen. Der ungehinderte Zugang zum Internet ist unverzicht- bar für unsere Gesellschaften. Für die Bundesregierung sind die Ziele Offenheit, Transparenz und Freiheit des Internets Voraussetzungen dafür, dass das Internet seine herausragende Rolle als Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen behält. Grund- und Menschenrechte wie Meinungs-, Rede- und Versamm- lungsfreiheit müssen im Internet genauso geschützt sein wie in der Offlinewelt. Eine Regulierung des Internets ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht Gegen- stand der ITRs und soll es auch nicht werden. Die Bun- desregierung wird bei der World Conference on Inter- national Telecommunications keinesfalls Vorschläge unterstützen, die die vorgenannten Grundfreiheiten ge- fährden könnten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 86): Wie hat die Bundesregierung die mehrfach geäußerten Vorbehalte gegenüber der Aufnahme von betrieblichen Rege- lungen im Zuge der Überarbeitung der intergouvernementalen International Telecommunication Regulations im Rahmen der im Dezember 2012 stattfindenden Weltkonferenz für Interna- tionale Telekommunikation der International Telecommunica- tion Union gegenüber den Verhandlungspartnern im Vorfeld der Konferenz konkret deutlich gemacht, bzw. wie wird sie dieses Anliegen deutlich machen, und ist aus Sicht der Bun- desregierung sichergestellt, dass die Interessen der Zivilge- sellschaft im Zuge der Beratungen angemessen berücksichtigt werden? Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen betriebli- che Regelungen im Rahmen der ITRs sind sowohl bei den Vorbereitungstreffen der ITU für die Konferenz auf weltweiter Basis als auch bei den Diskussionen der euro- päischen Regionalorganisation, CEPT, der ITU geltend gemacht worden. Die Bundesregierung wird diese grundsätzliche Haltung auch in den Verhandlungen in Dubai gegenüber den Mitgliedstaaten der ITU vertreten. Die Bundesregierung hat neben Vertretern von Ver- bänden und Unternehmen auch Vertreter der Zivilgesell- schaft zu den von ihr organisierten Informationsveran- staltungen zur WCIT eingeladen. In den Veranstaltungen haben die Vertreter der Bundesregierung auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Vertreter von Verbänden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft in die deutsche Delegation aufgenommen werden können. Von dieser Möglichkeit wurde sowohl von Vertretern von Verbän- den, Unternehmen als auch von der Zivilgesellschaft Ge- brauch gemacht. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 87): Aus welchen Abteilungen/Referaten welcher Bundes- ministerien stammen die Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Delegation für die Verhandlungen im Rahmen der Weltkonferenz für Internationale Telekommunikation der In- ternational Telecommunication Union, und sind Vertreterin- nen und Vertreter der Zivilgesellschaft Teil der deutschen De- legation? In der deutschen Delegation vertreten sind das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie – Abteilung IT-, Kommunikations- und Postpolitik –, das Auswärtige Amt – Organisationseinheit für Cyberaußenpolitik, Ge- neralkonsulat Dubai – und des Bundesministeriums des Inneren – Abteilung für Informationstechnik. Auch die Zivilgesellschaft wird in der deutschen Delegation ver- treten sein. 210. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Vermögenssteuerplänen derSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Das Ergebnis der Diskussionen des Runden Tisches

    in Bezug auf die zivilrechtlichen Verjährungsfristen war
    relativ eindeutig. 30 Jahre sind eine lange Zeit. Viele von
    uns wünschen sich eine entsprechende Verlängerung der
    Verjährungsfrist im Strafrecht.

    Was mich in diesem Zusammenhang besonders um-
    treibt, ist die Tatsache, dass sich die Beweislage im
    Laufe der Zeit verschlechtert; es ist ein großes Problem,
    dass es nach dieser langen Zeit Beweisschwierigkeiten
    gibt. Im Grunde genommen sind diese Schwierigkeiten
    in zivilrechtlichen Verfahren wesentlich größer, weil es
    hier den Parteien überlassen ist, die Beweisführung an-
    zutreten. In einem strafrechtlichen Verfahren hingegen
    ist dies wesentlich einfacher, weil man hier eben auch
    die Hilfe der Staatsanwaltschaft und der Polizei in An-
    spruch nehmen kann.

    Ganz konkret gefragt: Gehen Sie davon aus, dass sich
    Ihr Ministerium in dieser Legislaturperiode noch mit den
    strafrechtlichen Verjährungsfristen befassen wird? Es
    gibt bereits entsprechende Gesetzesinitiativen; darauf
    haben Sie hingewiesen.

    D

Rede von Sonja Steffen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


Frau Kollegin Steffen, Sie haben völlig zu Recht auf
fortschreitende Beweisschwierigkeiten hingewiesen. Je
länger ein Sachverhalt zurückliegt, desto schwieriger ist
die Aufklärung durch die Gerichte. Das ist unter ande-
rem ein Grund dafür, dass es überhaupt Verjährungsfris-
ten gibt. Der Staat verzichtet aufgrund dieser Erwägung
auf die Durchsetzung des Strafanspruches nach einem
gewissen Zeitablauf.

In diesem speziellen Bereich ist von der Bundesregie-
rung auf Grundlage eines Entwurfs des Bundesministe-
riums der Justiz ein Gesetz auf den Weg gebracht wor-
den, nämlich das sogenannte StORMG. Die Fraktionen
überlegen jetzt, wie man die strafrechtliche Verjährung
dort ändert. Es gibt noch keine Einigung auf ein genaues
Modell, aber Sie können davon ausgehen, dass es am
Ende auf einen längeren Zeitraum, in dem eine solche
Straftat noch verfolgt werden kann, hinauslaufen wird.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Vielen Dank. – Wir sind immer noch im Geschäftsbe-

    reich des Bundesministeriums der Justiz. Die Frage 19
    der Kollegin Martina Bunge wird schriftlich beantwor-
    tet.





    Vizepräsident Eduard Oswald


    (A) (C)



    (D)(B)


    Ich rufe die Frage 20 unseres Kollegen Ingo Egloff
    auf:

    Wird die Bundesministerin der Justiz noch im Interna-
    tionalen Jahr der Genossenschaften 2012 einen Gesetzent-
    wurf zur Entlastung kleiner Genossenschaften vorlegen,
    nachdem sie im Februar 2012 erklärt hatte, ihr Haus ent-
    wickle hierfür Ideen, und nachdem am 13. November
    2012 im Handelsblatt zu lesen war, bei dieser Idee handle
    es sich um die Schaffung einer neuen Rechtsform „Koope-
    rativgesellschaft (haftungsbeschränkt)“?

    Bitte schön, Herr Staatssekretär.

    D