Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25611
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der NATO
        Anlage 2
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 1):
        Hat die Bundesregierung im Zuge des Deutsch-Chinesi-
        schen Menschenrechtsdialogs am 8. und 9. Oktober 2012
        gegenüber der chinesischen Seite die Menschenrechtssitua-
        tion der Tibeterinnen und Tibeter angesprochen, und welche
        konkreten Fälle hat sie angesprochen?
        Beim Deutsch-Chinesischen Menschenrechtsdialog
        am 8. und 9. Oktober 2012 war die Lage von Minderhei-
        ten auf Wunsch der Bundesregierung eines von zwei
        Schwerpunktthemen.
        Wir haben die schwierige Lage in den tibetischen
        Gebieten – auch angesichts fortgesetzter Selbstverbren-
        nungen – angesprochen und erneut unsere Erwartungen
        an die chinesische Politik formuliert. Hierzu gehören
        insbesondere die Achtung der Menschenrechte der
        Tibeter und die Wahrung ihrer religiösen und kulturellen
        Identität.
        Die Bundesregierung hat darüber hinaus Einzelfälle
        inhaftierter Tibeter angesprochen. Ich bitte um Verständ-
        nis dafür, dass ich die konkreten Fälle hier nicht benen-
        nen kann.
        Anlage 3
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/11611, Frage 4):
        Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass in
        der Türkei stationierte NATO-Truppen in den bewaffneten
        Konflikt auf syrischem Territorium hineingezogen werden,
        und wie plant die Bundesregierung, dies zu verhindern?
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Aigner, Ilse CDU/CSU 28.11.2012
        Dr. Braun, Helge CDU/CSU 28.11.2012
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 28.11.2012
        Fischer (Göttingen),
        Hartwig
        CDU/CSU 28.11.2012
        Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 28.11.2012
        Gabriel, Sigmar SPD 28.11.2012
        Hardt, Jürgen CDU/CSU 28.11.2012*
        Hirte, Christian CDU/CSU 28.11.2012*
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.11.2012
        Humme, Christel SPD 28.11.2012
        Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 28.11.2012
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        28.11.2012
        Dr. von der Leyen,
        Ursula
        CDU/CSU 28.11.2012
        Mast, Katja SPD 28.11.2012
        Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 28.11.2012
        Nahles, Andrea SPD 28.11.2012
        Nink, Manfred SPD 28.11.2012
        Ploetz, Yvonne DIE LINKE 28.11.2012
        Dr. Ratjen-Damerau,
        Christiane
        FDP 28.11.2012
        Schlecht, Michael DIE LINKE 28.11.2012
        Schuster, Marina FDP 28.11.2012
        Simmling, Werner FDP 28.11.2012
        Steinbach, Erika CDU/CSU 28.11.2012
        Dr. Wadephul, Johann
        David
        CDU/CSU 28.11.2012
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 28.11.2012
        Zapf, Uta SPD 28.11.2012
        Zypries, Brigitte SPD 28.11.2012
        
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        25612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Sollte der NATO-Rat eine Verlegung von Luftverteidi-
        gungssystemen Patriot in die Türkei beschließen, so wer-
        den Soldatinnen und Soldaten der NATO-Mitgliedstaaten
        mit einem klar umrissenen Auftrag ausschließlich zur Be-
        dienung dieser Luftverteidigungssysteme in die Türkei
        entsandt. Dabei werden die Soldatinnen und Soldaten
        ausschließlich an die zu bestimmenden Standorte inner-
        halb der Türkei entsandt.
        Das Luftverteidigungssystem Patriot ist ein defensi-
        ves Waffensystem zur Abwehr von Flugkörpern und
        Flugzeugen. Wie die offizielle türkische Anfrage an den
        NATO-Generalsekretär vom 21. November 2012 klar-
        stellt, wäre der Einsatzzweck der angefragten Luftvertei-
        digungssysteme Patriot rein defensiver Natur. Die Nut-
        zung der Systeme zur Einrichtung oder Unterstützung
        einer Flugverbotszone oder jeglicher anderer offensiver
        Maßnahmen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
        Die Soldatinnen und Soldaten der NATO würden
        nach einer Verlegung der Befehlsgewalt des NATO-
        Oberbefehlshabers unterstehen, dessen Handeln durch
        den eingangs erwähnten Ratsbeschluss politisch manda-
        tiert wäre.
        Anlage 4
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 6):
        Inwiefern leitet die Bundesregierung aus dem vom Bun-
        desminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, in sei-
        ner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 11. November
        2010 formulierten Grundsatz, die NATO sei „nicht zuerst ein
        Militärbündnis, sondern eine transatlantische Wertegemein-
        schaft“ (Plenarprotokoll 17/71), die Notwendigkeit einer ge-
        meinsamen solidarischen Position des Bündnisses gegenüber
        Israel ab?
        Die NATO ist von jeher nicht nur ein Verteidigungs-
        bündnis, sondern auch ein Wertebündnis. Dies ist in der
        Präambel des Washingtoner Vertrags und in Art. 2 des
        Strategischen Konzepts explizit festgehalten.
        Israel ist als Mitglied des Partnerschaftsformats „Me-
        diterraner Dialog“ Partnerstaat der NATO. Ein politi-
        sches Rahmendokument für die Zusammenarbeit der
        NATO in diesem Partnerschaftsformat wird derzeit ent-
        wickelt.
        Anlage 5
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 7):
        Ist der Bundesregierung bekannt, dass deutsche Geschäfts-
        banken in den letzten Wochen zahlreichen iranischen Staats-
        bürgerinnen und Staatsbürgern, die sich legal zu Studien-
        zwecken in Deutschland aufhalten, mit Verweis auf die
        Sanktionen ihre Konten gekündigt haben, und was beabsich-
        tigt die Bundesregierung zu tun, um diesen Menschen und
        anderen iranischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit
        ähnlichen Problemen in Deutschland wieder die Abwicklung
        von im Alltag unverzichtbaren Bankgeschäften zu ermöglichen?
        Die Bundesregierung misst auch im aktuellen politi-
        schen Umfeld dem akademischen Austausch zwischen
        der Islamischen Republik Iran und Deutschland hohen
        Wert bei.
        Die Bundesregierung erreichen vermehrt Berichte
        über verweigerte Kontoeröffnungen bzw. Kündigungen
        bestehender Kontoführungsverträge durch deutsche
        Geschäftsbanken für iranische bzw. iranisch-stämmige
        Bankkunden in Deutschland, darunter auch viele irani-
        sche Studierende.
        Nach deutschem und europäischem Recht gibt es
        keine Verbote hinsichtlich der Eröffnung und Führung
        von Konten für iranische bzw. iranisch-stämmige Perso-
        nen in Deutschland, es sei denn, diese Personen sind
        ausdrücklich durch die Europäische Union gelistet.
        Die Bundesregierung steht zu diesem Themenkom-
        plex im Kontakt mit der deutschen Kreditwirtschaft.
        Zuletzt hat das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem
        Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesminis-
        terium für Wirtschaft und Technologie den Verband „Die
        Deutsche Kreditwirtschaft“ bzw. dessen Mitglieds-
        verbände um erneute Prüfung der Möglichkeiten einer
        Kontoeröffnung und -führung für iranische bzw.
        iranisch-stämmige Personen, die in Deutschland leben,
        gebeten.
        Was die Frage der Visumerteilung an iranische Stu-
        dierende betrifft, so ist die Eröffnung eines Sperrkontos
        in Deutschland keine zwingende Voraussetzung für den
        erforderlichen Nachweis des Lebensunterhalts. Auch die
        Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder die Darle-
        gung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der
        Eltern können hierfür ausreichend sein.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 11):
        Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Projekten be-
        fasste sich das im Bundesverwaltungsamt angesiedelte Strate-
        gie- und Forschungszentrum Telekommunikation, SFZ TK, in
        dem sich Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt
        für Verfassungsschutz gemeinsam organisieren, in den Jahren
        seit seiner Gründung, und inwiefern kooperieren die beschrie-
        benen Teilnehmer bezüglich dort behandelter bzw. strukturell
        ähnlicher Maßnahmen mit gleichartigen Behörden der Länder
        (bitte die Antwort auch hinsichtlich der Beachtung des Tren-
        nungsgebotes ausführen)?
        Das Strategie- und Forschungszentrum Telekommu-
        nikation, SFZ TK, ist eine Kooperationsplattform, die
        von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt
        für Verfassungsschutz gemeinsam getragen wird. Die
        Einrichtung erfolgte per Erlass des Bundesministeriums
        des Innern vom 16. März 2011. Das in der Vergangenheit
        beim Bundesverwaltungsamt angesiedelte Kompetenz-
        zentrum der Zentralstelle für Telekommunikationstech-
        nologien wurde zugunsten des SFZ TK aufgelöst.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25613
        (A) (C)
        (D)(B)
        Das SFZ TK befasste sich mit verschiedenen Einzel-
        projekten; zum Beispiel:
        Studie zur Entwicklung der Netze, Next Generation
        Network, und deren Auswirkung auf die Sicherheitsbe-
        hörden:
        Die Entwicklung im Bereich der Telekommunikation
        ist geprägt durch einen rasanten technologischen Wan-
        del. In den Netzwerken der nächsten Generationen,
        NGX-Next Generation Networks X, konvergieren bisher
        getrennte Netzstrukturen (zum Beispiel Mobilfunk, Fest-
        netz, Internet, Multimedia/TV) in eine gemeinsame IP-
        Struktur.
        Die bei den Providern im Aufbau befindlichen Netz-
        werkstrukturen sowie Planungen zu deren Fortschrei-
        bung sind im Detail nicht bekannt. Dies trifft insbeson-
        dere auch auf Geschäftsmodelle, Zugangsmechanismen,
        die Authentifizierung und die Nutzbarmachung von
        Diensten zu.
        Die Konvergenz bisher autarker Netze in eine IP-
        Umgebung und die massive Veränderung der Zugangs-,
        Authentifizierungs- und Geschäftsmodelle werden
        zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf die Tele-
        kommunikationsüberwachung der Sicherheitsbehörden
        haben.
        Gegenstand des Projektes sind die Konzeption, Orga-
        nisation und Durchführung einer Workshopreihe mit
        Experten, unter anderem von Netzbetreibern und Aus-
        rüstern, und die Erstellung einer darauf aufbauenden
        umfassenden Studie. Es werden die aktuellen Aspekte
        im Bereich NGX in strukturierter Form aufbereitet und
        im Hinblick auf die Auswirkung auf die Telekommuni-
        kationsüberwachung bewertet.
        Studie zur Entwicklung von Cloud-Diensten und de-
        ren Auswirkung auf die Sicherheitsbehörden:
        Die als Cloud Computing bekannte Idee, IT-Infra-
        strukturen (Rechenkapazität, Speicher, Software) über
        das Internet bereitzustellen, erfährt vor dem Hintergrund
        allgegenwärtiger breitbandiger Internetzugänge derzeit
        eine rasante Verbreitung. Die TK-/Cloud-Anbieter ver-
        markten ihre Angebote in den unterschiedlichsten funk-
        tionalen Bereichen, teilweise kostenfrei. Die unter Um-
        ständen weltweite und nicht transparente Verteilung der
        Daten, Software, Betriebssysteme und Speicher sowie
        der in der Regel auf verschlüsselten Kommunikations-
        protokollen basierende Zugang zu Cloud-Diensten er-
        schwert einen Zugriff der Sicherheitsbehörden.
        Die bei den Cloud-Providern bereits vorhandenen und
        weiter in der Entwicklung befindlichen Technologien so-
        wie Planungen zu deren Fortschreibung sind im Detail
        nicht bekannt. Verfahren zum Zugriff auf Informationen
        aus der Cloud im Bereich der Kommunikationsüberwa-
        chung sind nicht bekannt bzw. nicht verfügbar.
        Gegenstand des Projektes ist die Erarbeitung einer
        umfassenden Studie auf Basis einer durchzuführenden
        Workshopreihe. Es werden die aktuellen Aspekte im Be-
        reich Cloud-Computing in strukturierter Form aufberei-
        tet und im Hinblick auf die Auswirkung auf die Tele-
        kommunikationsüberwachung und Forensik bewertet.
        Untersuchung des Phänomens Caller-ID-Spoofing
        (Verfälschung der Absenderrufnummer):
        Viele Ermittlungsansätze basieren auf der Auswer-
        tung von Telekommunikationsdaten. Hierbei spielen ne-
        ben den Gesprächsinhalten auch die Verbindungsdaten
        eine entscheidende Rolle. Über diese Daten lassen sich
        zum Beispiel Kontaktpersonen oder deren Aufenthalts-
        orte feststellen.
        Sind die Verbindungsdaten verfälscht, ist eine weiter-
        führende Ermittlung gegebenenfalls nicht möglich oder
        verläuft in eine falsche Richtung.
        Zur Abklärung des Einflusses von Diensten zur Ruf-
        nummernmanipulation auf TKÜ-Maßnahmen wurden
        im Rahmen einer Studie Untersuchungen durchgeführt.
        Die Projekte des SFZ TK befassen sich ausschließlich
        auf einer technisch-strategischen Ebene mit Fragen der
        Telekommunikationsüberwachung.
        Bislang erfolgte keine formale Beteiligung der Län-
        der.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611,
        Frage 12):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
        Förderung des Deutschen Leichtathletik-Verbands, DLV, im
        Rahmen der Sportförderung aus der Regeländerung des DLV,
        die eine getrennte Wertung der Leistungen von Sportlerinnen
        und Sportlern mit und ohne Prothesen vorschreibt und damit
        nach Meinung von Expertinnen und Experten jeglichen Start
        von Menschen mit amputierten Gliedmaßen bei allgemeinen
        Leichtathletikwettkämpfen verhindert, und welche Rolle spie-
        len Barrierefreiheit und Konzepte bzw. Maßnahmen zur In-
        klusion von Menschen mit Behinderung im Sport bei der
        Sportförderung jenseits der Förderung der Verbände, die sich
        wie der Deutsche Behindertensportverband ausschließlich
        diesen Themen widmen?
        Nach Auskunft des Deutschen Leichtathletik-Verban-
        des ist noch keine Regeländerung im Sinne der Frage
        wirksam. Derzeit stehen der Deutsche Leichtathletik-
        Verband und der Deutsche Behindertensportverband
        noch in Gesprächen. Aus diesem Grunde ist eine Stel-
        lungnahme der Bundesregierung zurzeit nicht möglich.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 13):
        Inwiefern hält die Bundesregierung den Zugang zum In-
        ternet für ein Menschenrecht, und wie gedenkt sie, mit dem
        Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Löschung zum
        Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freie
        Meinungsäußerung im Internet umzugehen?
        25614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Es gibt keine völkerrechtliche Norm, die „den Zugang
        zum Internet“ als Menschenrecht statuiert.
        Thematisch berührt ist aber das etwa in Art. 10 Abs. 1
        der Europäischen Konvention zum Schutz der Men-
        schenrechte und Grundfreiheiten normierte Recht auf
        freie Meinungsäußerung sowie das Recht, Informationen
        und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rück-
        sicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzuge-
        ben. Auch auf Ebene der Vereinten Nationen finden sich
        entsprechende Völkerrechtsnormen, so etwa in Art. 19
        Abs. 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und
        politische Rechte.
        Auf Internetinhalte bezogene Löschungspflichten kön-
        nen unter anderem die grundrechtlich geschützte Mei-
        nungsfreiheit beeinträchtigen. Auf der anderen Seite ist
        der Staat grundrechtlich gehalten, den Einzelnen vor Ge-
        fährdungen seines Persönlichkeitsrechts und seiner infor-
        mationellen Selbstbestimmung durch Dritte zu schützen.
        Bei der Ausgestaltung einfachgesetzlicher Löschungs-
        pflichten ist dieser Widerstreit von Grundrechtspositio-
        nen nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz
        möglichst schonend aufzulösen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache
        17/11611, Frage 14):
        Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge des
        Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert zur Verschär-
        fung der gesetzlichen Regelung bezüglich der Abgeordneten-
        bestechung, und welche Maßnahmen wird sie wann ergreifen,
        um zu einer Neuregelung des § 108 e des Strafgesetzbuchs zu
        kommen?
        Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor dafür
        ein, dass Deutschland das Übereinkommen der Verein-
        ten Nationen gegen Korruption von 2003 ratifizieren
        kann. Dazu wäre eine Erweiterung des Straftatbestandes
        der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Aus Sicht der
        Bundesregierung sollten entsprechende Gesetzentwürfe
        gegebenenfalls aus der Mitte des Bundestages einge-
        bracht werden; auch die Beratungen über eine möglichst
        einvernehmliche Lösung dieser Frage sollten dem
        Bundestag vorbehalten bleiben. Aus diesem Grund sieht
        die Bundesregierung von einer Stellungnahme zu einzel-
        nen Gesetzgebungsvorschlägen aus dem Parlament ab.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache
        17/11611, Frage 15):
        Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislatur-
        periode einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Frauen-
        quote in Aufsichtsräten großer Unternehmen vorlegen,
        nachdem der Regierungssprecher Steffen Seibert zum entspre-
        chenden Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
        erklärt hatte, das müsse auf nationaler Ebene geregelt werden,
        und wie wird die Bundesregierung andernfalls ihr im Koali-
        tionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbartes Ziel
        verfolgen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in
        der Wirtschaft maßgeblich zu erhöhen?
        Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs-
        positionen, insbesondere in Vorständen und Aufsichts-
        räten, ist ein wichtiges gleichstellungspolitisches Anlie-
        gen der Bundesregierung. Die Bundesregierung setzt
        darauf, dass mit den vielfältigen neuen Initiativen der
        Unternehmen und den in dieser Legislaturperiode gestar-
        teten Aktivitäten der Bundesregierung der Anteil von
        Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft auf allen
        Ebenen in den kommenden Jahren weiter erhöht wird.
        Die Meinungsbildung zu einer gesetzlichen Quoten-
        regelung ist innerhalb der Bundesregierung nicht abge-
        schlossen.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 19):
        In welcher Art und Weise genau sind Betroffenenverbände
        und Fachverbände im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur
        Zwangsbehandlung, Bundestagsdrucksache 17/11513, betei-
        ligt worden, und welche Kriterien sind für den offensichtli-
        chen Eilbedarf in diesem Verfahren maßgeblich?
        Auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz ist
        anlässlich der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, BGH,
        vom 20. Juni 2012 (BGH XII ZB 99/12 und Az. XII
        ZB 130/12) zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehand-
        lung mit zahlreichen Verbänden auf Fachebene gespro-
        chen worden. Das erste Gespräch wurde mit dem Bun-
        desverband Psychiatrie-Erfahrener e. V., BPE, geführt.
        Weitere Gespräche wurden mit der Bundesarbeitsge-
        meinschaft Psychiatrie-Erfahrener e. V., Die-BPE, der
        Aktion Psychisch Kranke e. V., der Deutschen Gesell-
        schaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheil-
        kunde, DGPPN, der Bundesdirektorenkonferenz – Ver-
        band leitender Ärztinnen und Ärzte der Kliniken für
        Psychiatrie und Psychotherapie e. V., BDK, dem Ar-
        beitskreis der Chefärzte und Chefärztinnen von Klinken
        für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkran-
        kenhäusern in Deutschland, ACKPA, dem Bundesver-
        band der Angehörigen Psychisch Kranker e. V., BApK,
        dem Bundesverband der Berufsbetreuer e. V., BdB, und
        dem Bundesverband freier Berufsbetreuer e. V., BVfB,
        geführt. Mit den drei zuletzt genannten Verbänden wur-
        den Telefonate geführt.
        Zudem sind zahlreiche schriftliche Stellungnahmen
        und Eingaben zum Thema eingegangen.
        Die Anmerkungen und Hinweise sind in die Überle-
        gungen zu einer Regelung der betreuungsrechtlichen
        Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einge-
        flossen.
        Der „offensichtliche Eilbedarf“ folgt daraus, dass in-
        folge der geänderten Rechtsprechung des BGH derzeit
        eine auf das Betreuungsrecht gestützte Behandlung von
        Patienten, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder
        einer seelischen oder geistigen Behinderung die Notwen-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25615
        (A) (C)
        (D)(B)
        digkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder
        nicht nach dieser Einsicht handeln können und denen ein
        erheblicher gesundheitlicher Schaden droht, im Rahmen
        einer Unterbringung gegen ihren natürlichen Willen
        nicht mehr möglich ist. Dies hat für einen Teil der nach
        Betreuungsrecht untergebrachten bzw. unterzubringen-
        den Betreuten schwerwiegende gesundheitliche Folgen.
        Der BGH führt insoweit selbst aus, dass das Fehlen von
        Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger me-
        dizinischer Maßnahmen dazu führen kann, dass ein
        Betroffener ohne eine solche Behandlung einen erhebli-
        chen Schaden nimmt (BGH XII ZB 99/12 Randnum-
        mer 48).
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 23):
        Welche Angaben macht die Bundesregierung nach dem
        letzten europäischen Gipfel zur Höhe und zum Fälligkeitszeit-
        punkt der zu erwartenden realen Verluste (Abschreibungen,
        Zinsverluste, Ablösezahlungen), die nach ihrer Einschätzung
        auf Deutschland zukommen, wenn die bis Ende dieses Jahres
        an Griechenland ausgereichten Garantien und Bürgschaften
        notleidend werden, und wie sollen die auf Deutschland zu-
        kommenden Verluste nach den Vorstellungen der Bundesre-
        gierung finanziert werden?
        Die Bundesregierung rechnet nicht mit einem Zah-
        lungsverzug Griechenlands. Die Euro-Gruppe hat am
        26./27. November Maßnahmen beraten und beschlossen,
        die geeignet sind, den Schuldenstand Griechenlands auf
        126,6 Prozent des BIP im Jahr 2020 und auf 115 Prozent
        im Jahr 2022 zu senken. Damit hat die Euro-Gruppe
        nach Auffassung der Troika aus Internationalem Wäh-
        rungsfonds, IWF, Europäischer Zentralbank, EZB, und
        Europäischer Kommission, EU KOM, die Schuldentrag-
        fähigkeit soweit verbessert, dass das Programm fortge-
        setzt werden kann. Gleichzeitig haben die Minister ver-
        einbart, wenn nötig, weitere Maßnahmen zur Senkung
        des Schuldenstandes im Jahr 2022 zu ergreifen und ihre
        Bereitschaft zur Unterstützung des Landes bekräftigt, bis
        der Marktzugang wiederhergestellt ist. Bedingung ist,
        dass Griechenland einen Primärüberschuss erreicht und
        das Programm vollständig umgesetzt hat.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass Griechen-
        land seine Verpflichtungen im Rahmen des Anpassungs-
        programms weiter umsetzt. Die Troika hat bescheinigt,
        dass die neue Regierung unverzüglich mit der Ermitt-
        lung und Umsetzung der erforderlichen Aufholmaßnah-
        men begonnen und den ganzen Sommer intensiv gear-
        beitet hat. Der überwiegende Teil der Maßnahmen, die
        bis zum Sommer umzusetzen waren, wurden mittler-
        weile umgesetzt. Zusätzlich zur Umsetzung der bereits
        bestehenden Vereinbarungen hat Griechenland weitere
        rund 50 von der Troika auferlegte Maßnahmen ergriffen,
        um das Programm wieder auf den ursprünglichen An-
        passungspfad zurückzubringen.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Fragen 24 und 25):
        Übernimmt der Käufer der TLG Wohnen GmbH – die
        TAG Immobilien AG Hamburg – das gesamte Personal der
        TLG Wohnen GmbH, und welche Vereinbarungen wurden
        vom Bund mit dem Käufer getroffen, um die Arbeitsrechts-
        verhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll-
        umfänglich abzusichern?
        Wer trägt die anfallenden Kosten für den Transaktions-
        beauftragten, die Bank Barclays Capital, im Rahmen des
        Bieterwettbewerbs/Verkaufsverfahrens um die TLG Wohnen
        GmbH, und in welcher Höhe werden diese Kosten anfallen?
        Zu Frage 24:
        Die TAG Immobilien AG übernimmt mit dem Kauf
        alle Arbeitsverträge mit den Beschäftigten in unverän-
        derter Form. Außerdem hat der Käufer eine fünfjährige
        Bestandsgarantie für alle Standorte der TLG Wohnen
        gegeben.
        Zu Frage 25:
        Die Kosten für den Transaktionsbeauftragten trägt als
        Verkäufer der Bund. Das Unternehmen wurde in einer
        europaweiten Ausschreibung unter 20 Bewerbern als das
        wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Das Bundes-
        ministerium der Finanzen kann zu Einzelverträgen
        öffentlich keine Auskunft geben.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Fragen 26 und 27):
        Ist es zutreffend, dass die TAG Immobilien AG Hamburg
        den Kaufpreis für die TLG Wohnen GmbH erst im kommen-
        den Jahr belegen muss und dies in der erforderlichen Neu-
        ausgabe von Aktien zur Beschaffung des Eigenkapitals
        begründet liegt?
        Wenn ja, weshalb stützt die Bundesregierung mit dem
        bereits veröffentlichten Zuschlag den Aktienkurs der
        TAG Immobilien AG Hamburg, indem bereits vor der
        Prospektierung die Renditeerwartung auf den Bestand der
        TLG Wohnen GmbH durch das Unternehmen gesichert ein-
        gepreist werden kann?
        Zu Frage 26:
        Der Kaufpreis selbst ist im Jahre 2013 fällig. Richtig
        ist, dass der Erwerber TAG Immobilien AG zur Finan-
        zierung des Kaufpreises eine Kapitalerhöhung durchfüh-
        ren möchte. Der Bund gewährt der TAG Immobilien AG
        dafür die benötigte Zeit. Das Finanzierungsrisiko liegt
        aber bei der TAG Immobilien AG. Sollte die Kapitaler-
        höhung nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, wäre
        die Transaktion dennoch gesichert.
        25616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zu Frage 27:
        Der Aktienkurs der TAG Immobilien AG hat bei der
        Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen
        über den Zuschlag keine Rolle gespielt. Die TAG Immo-
        bilien AG ist ein börsennotiertes Unternehmen. Als
        solches ist sie nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz
        gesetzlich verpflichtet, unverzüglich eine Ad-hoc-
        Mitteilung über alle Umstände zu veröffentlichen,
        welche geeignet sind, den Börsenkurs zu beeinflussen.
        Zu derartigen Umständen gehört auch die Mitteilung des
        Bundesministeriums der Finanzen, dass die TAG Immo-
        bilien AG den Zuschlag für den Erwerb der TLG Woh-
        nen GmbH erhalten hat. Im Einklang mit den gesetz-
        lichen Bestimmungen hat die TAG Immobilien AG am
        19. November 2012 gegen 10.40 Uhr eine Ad-hoc-
        Mitteilung veröffentlicht. Erst nachdem dieser Umstand
        bereits der Öffentlichkeit aufgrund der Ad-hoc-
        Mitteilung der TAG Immobilien AG bekannt war, hat
        das Bundesministerium der Finanzen eine Pressemittei-
        lung zur Zuschlagserteilung an die TAG Immobilien AG
        veröffentlicht. Hierin liegt keine Stützung des Aktien-
        kurses der TAG Immobilien AG, sondern eine übliche
        Information der Öffentlichkeit über einen wesentlichen
        Privatisierungserfolg der Bundesregierung.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 28):
        Entspricht die Kaufsumme von 471 Millionen Euro für die
        TLG Wohnen GmbH (Pressemitteilung Nr. 76 des Bundes-
        ministeriums der Finanzen vom 19. November 2012) dem
        Buchwert der Immobilien, oder werden Gewinne oder Ver-
        luste für den Bund mit dem Verkauf verbunden sein?
        Der Verkaufserlös übersteigt den Buchwert der Im-
        mobilien.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 29):
        Zu welchem Zeitpunkt ist der rechtliche Übergang der
        TLG Wohnen GmbH an die TAG Immobilien AG Hamburg
        vorgesehen, und wann soll der Erlös aus dem Verkauf in den
        Bundeshaushalt eingehen?
        Der rechtliche Übergang des Unternehmens erfolgt
        erst, nachdem alle vereinbarten Voraussetzungen und
        Vollzugshandlungen erfüllt sind. Es wird erwartet, dass
        der Übergang des Unternehmens und die Vereinnah-
        mung des Verkaufserlöses Anfang 2013 erfolgt.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Fragen 30 und 31):
        Wann wird der Kaufvertrag zwischen dem Bundesministe-
        rium der Finanzen, BMF, bzw. der TLG Wohnen GmbH und
        der TAG Immobilien AG Hamburg über die TLG Wohnen
        GmbH – wie am Montag, dem 19. November 2012 vom BMF
        (Pressemitteilung Nr. 76) bekannt gegeben – abgeschlossen?
        Enthält der Kaufvertrag Rückfallklauseln, und, wenn ja,
        welche?
        Zu Frage 30:
        Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages wird
        am 28. November 2012 erfolgen.
        Zu Frage 31:
        Ja. Der Bund hat ein Rücktrittsrecht bei Nichtzahlung
        des Kaufpreises und bei Unrichtigkeit bestimmter vom
        Käufer gegebenen Garantien.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 32):
        Welche Regelungen soll die vom Bundesministerium der
        Finanzen am 19. November 2012 angekündigte Sozialcharta
        für die verkauften Wohnungen der TLG Wohnen GmbH im
        Einzelnen – unter anderem auch Mieterrechte, Sanktionen –
        haben, und ist zur Kontrolle der Einhaltung dieser Regelun-
        gen explizit die verbindliche Einbeziehung von Mieterbeirä-
        ten oder von Kommunalvertretungen vom Verkauf betroffener
        Orte, wie zum Beispiel Strausberg, vorgesehen?
        Erstens. Die folgenden Regelungen werden Bestand-
        teil der Mietverträge der Mieterinnen und Mieter. Damit
        erlangen die Mieter ein eigenes, einklagbares Recht ge-
        genüber ihrem Vermieter. Alle mieterschützenden Rege-
        lungen der Sozialcharta gelten auch dann weiter, wenn
        eine betroffene Mieterin oder ein Mieter in eine andere
        Wohnung bei der TLG Wohnen umzieht.
        Kündigungsschutz: Alle Mieterinnen und Mieter der
        betroffenen Wohnungsbestände sind vor Kündigungen
        wegen Eigenbedarfs oder der sogenannten Verhinderung
        der angemessenen Verwertung für den Zeitraum von
        fünf Jahren geschützt. Mieterinnen und Mieter, die über
        60 Jahre alt oder schwerbehindert sind, sind auf Lebens-
        zeit vor einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags
        geschützt. Ebenso geschützt sind auch in der Wohnung
        lebende Angehörige, wenn sie nach dem Tod des Mie-
        ters das Mietverhältnis fortsetzen.
        Verbot von Luxussanierungen: Mieterhöhungen we-
        gen Luxusmodernisierungen sind ausgeschlossen, sofern
        nicht die Mieterin bzw. der Mieter der Luxussanierung
        zugestimmt hat.
        Vorrang der Mieterprivatisierung: Im Falle einer Auf-
        teilung in Wohneigentum hat eine Mieterprivatisierung,
        das heißt ein Verkauf an die Mieterin bzw. den Mieter
        oder einen von ihr/ihm benannten Angehörigen, Vorrang
        vor einem Verkauf an Nichtmieter.
        Zweitens. Darüber hinaus hat sich die TAG Immobi-
        lien AG zu folgenden weiteren Mieter schützenden Re-
        gelungen verpflichtet:
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25617
        (A) (C)
        (D)(B)
        Beratung beim örtlichen Mieterverein zur Sozial-
        charta: Wenn Mieterinnen und Mieter eine Beratung im
        Zusammenhang mit der Sozialcharta wünschen, über-
        nimmt die TAG Immobilien AG – zeitlich befristet bis
        zum 31. Dezember 2014 – den ersten Mitgliedsbeitrag
        für den örtlichen Mieterverein.
        Beibehaltung des bisherigen Instandhaltungs- und In-
        vestitionsniveaus: Die TAG Immobilien AG hat sich
        verpflichtet, das derzeitige Instandhaltungs- und Investi-
        tionsniveau der TLG Wohnen beizubehalten.
        Weitergabe der Sozialcharta: Bei einem Weiterver-
        kauf von vermieteten Wohnungen verpflichtet sich die
        TAG Immobilien AG, die Fortgeltung der Sozialcharta
        mit dem Erwerber zu vereinbaren. Die Bundesregierung
        hat zudem sichergestellt, dass die Sozialcharta auch
        dann weiter gilt, wenn sich der Gesellschafterkreis der
        TAG Immobilien AG oder die Kontrolle über das Unter-
        nehmen ändern sollte.
        Drittens. Überwachung der Sozialcharta: Der Bundes-
        regierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Sozial-
        charta eingehalten und den Mieterinnen und Mietern,
        sollte es dennoch zu Verstößen kommen, zügig und un-
        bürokratisch geholfen wird.
        Vertragsstrafen: Bei Verstößen gegen die Sozialcharta
        muss die TAG Immobilien AG dem Bund hohe Vertrags-
        strafen zahlen, wenn sie den Verstoß nicht zeitnah und
        unbürokratisch beseitigt sowie den Mietern den entstan-
        denen Schaden ersetzt.
        Individuelle Information der Mieterinnen und Mieter:
        Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter der TLG Woh-
        nen GmbH werden zu Beginn des neuen Jahres von ih-
        rem Vermieter angeschrieben und eingehend über die
        Sozialcharta und die sich hieraus ergebenden Rechte so-
        wie deren Verankerung im geltenden Mietvertrag infor-
        miert.
        Zur Einhaltung der Regelungen der Sozialcharta wird
        der Bund eine von der TAG Immobilien AG unabhängige
        Ombudsstelle beauftragen, an die sich die Mieterinnen
        und Mieter im Falle von Verstößen gegen die Sozial-
        charta wenden können. Um die Unabhängigkeit der Om-
        budsstelle sicherzustellen, trägt die Bundesregierung die
        Kosten.
        Diese Regelungen sind auch auf den Internetseiten
        des Bundesministeriums der Finanzen sowie der TLG
        Wohnen GmbH einsehbar.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 34):
        Wie ist nach der Neuregelung des § 32 b Abs. 2 Satz 1
        Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Jahres-
        steuergesetz 2013, welche künftig Steuergestaltungen durch
        die Nutzung des negativen Progressionsvorbehalts bei Aus-
        landsbeteiligungen verhindern soll, in Fällen der Übertragung
        bzw. Einbringung von Wirtschaftsgütern zu verfahren, und
        welche Konsequenzen treten ein, wenn der Veräußerungserlös
        zeitlich gestreckt auf mehrere Veranlagungszeiträume entfällt
        und dementsprechend auch erst sukzessive zufließt?
        Eine Übertragung oder Einbringung eines Wirt-
        schaftsguts ist wie ein Anschaffungsvorgang zu behan-
        deln. Auch in diesem Fall ist der an die Stelle der
        Anschaffungskosten tretende Übertragungs- oder Ein-
        bringungswert – meist der Buchwert im abgebenden
        Betriebsvermögen – aufgrund der Neuregelung in § 32 b
        Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe c Einkommensteu-
        ergesetz nicht sofort zum Betriebsausgabenabzug zuzu-
        lassen.
        In den Fällen, in denen der Veräußerungserlös zeitlich
        gestreckt zufließt, sind die Anschaffungskosten ebenfalls
        nur anteilig – soweit die Wirtschaftsgüter des Umlauf-
        vermögens veräußert wurden und der Veräußerungserlös
        hierfür vereinnahmt wurde – als Betriebsausgabe zu be-
        rücksichtigen. Dies ergibt sich aus R 4.5 (5) Satz 1 Ein-
        kommensteuerrichtlinien.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 35):
        Welche Standards zur Unternehmensbesteuerung sieht die
        Bundesregierung als notwendig an, um Gewinnverschiebun-
        gen internationaler Konzerne in Staaten mit niedrigeren Steu-
        ersätzen zu verhindern, und welche konkrete Steuerbelastung
        sieht die Bundesregierung als Definition für niedrige Steuer-
        sätze an?
        Der Standard für die Unternehmensbesteuerung, das
        heißt für die internationale Abgrenzung der Gewinne in-
        ternational tätiger Unternehmen, ist der international
        anerkannte Fremdvergleichsgrundsatz, wie er in allen
        Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, Deutschlands ver-
        ankert ist. Er basiert auf Art. 7 und 9 sowohl des OECD-
        Musterabkommens als auch des VN-Musterabkommens.
        Innerstaatlich ist der Fremdvergleichsgrundsatz in § 1
        des Außensteuergesetzes normiert. Der Grundsatz stellt
        sicher, dass Verrechnungspreise für grenzüberschreitende
        Geschäftsbeziehungen zwischen international tätigen
        Konzernunternehmen betriebswirtschaftlich sachgerecht
        bestimmt werden. Dadurch werden nicht gerechtfertigte
        Gewinnverschiebungen aufgrund von fremdunüblichen
        Verrechnungspreisen verhindert, gerade auch in Staaten
        mit niedrigen Steuersätzen.
        Für das Vorliegen einer niedrigen Besteuerung kommt
        es nicht allein auf den nominalen Steuersatz an, sondern
        auf die effektive Steuerbelastung. Insbesondere Steuer-
        begünstigungen wie zum Beispiel Zins- und Lizenzbox-
        regime können trotz vordergründig „normaler“ Steuer-
        sätze zu einer effektiv niedrigen Steuerbelastung führen.
        Eine allgemeine Definition „niedriger Steuersätze“ wäre
        daher nicht zielführend.
        25618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611,
        Fragen 36 und 37):
        Wie vielen Frauen ist nach Kenntnis der Bundesregierung
        in den vergangenen fünf Jahren der Wiedereinstieg nach einer
        familienbedingten Erwerbsunterbrechung in ein Vollzeit- bzw.
        vollzeitnahes Beschäftigungsverhältnis gelungen (bitte nach
        Jahren auflisten)?
        Erachtet die Bundesregierung die Maßnahmen des
        Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ als ausrei-
        chend, und plant sie darüber hinaus weitere Maßnahmen?
        Zu Frage 36:
        Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, BA, lie-
        gen hierzu keine Daten vor, sondern lediglich Informa-
        tionen über die bei ihr gemeldeten arbeitsuchenden und
        arbeitslosen Berufsrückkehrerinnen. Erfahrungswerte
        können aus dem ESF-Modellprogramm „Perspektive
        Wiedereinstieg“ gewonnen werden. Von den 3 645 Teil-
        nehmerinnen mit abgeschlossenem Projektverlauf
        wurden 2 504 Personen integriert. Dies entspricht einem
        Anteil von 69 Prozent, davon wurden 67 Prozent in eine
        abhängige Beschäftigung, 13 Prozent in eine selbststän-
        dige Tätigkeit, 20 Prozent in eine weiterführende Quali-
        fizierung vermittelt.
        Unter denjenigen, die in eine abhängige Beschäfti-
        gung integriert wurden, nahmen 16 Prozent eine Tätig-
        keit in Vollzeit, 62 Prozent eine Beschäftigung in Teilzeit
        und 22 Prozent eine geringfügige Beschäftigung auf.
        Zu Frage 37:
        Für die Bundesregierung ist das Aktionsprogramm
        „Perspektive Wiedereinstieg“ ein wichtiges Projekt, um
        den beruflichen Wiedereinstieg von qualifizierten
        Frauen zu fördern. Es wird als Kooperationsprojekt des
        Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
        Jugend und der Bundesagentur für Arbeit geführt und
        besteht aus vier Bausteinen. Dazu gehört das Lotsen-
        portal, der Wiedereinstiegsrechner, die Kooperation mit
        dem Onlinenetzwerk XING sowie das ESF-Modell-
        programm „Perspektive Wiedereinstieg“, dessen Lauf-
        zeit bis Ende 2013 verlängert worden ist.
        Die mit dem Aktionsprogramm gemachten Erfah-
        rungen sind positiv. Gleichzeitig ist es Ziel der Bun-
        desregierung, dass Frauen nicht nur an den Modell-
        standorten, sondern nach Möglichkeit in allen
        Regionen bei der Berufsrückkehr unterstützt werden.
        Daher begrüßt sie ausdrücklich, dass die BA erfolgrei-
        che Module des Aktionsprogramms identifiziert hat
        und auf dieser Basis und auf Basis des § 45 SGB III
        im nächsten Jahr die neue Maßnahme „Verstetigte Per-
        spektive Wiedereinstieg“ in ihr Regelinstrumentarium
        aufnehmen wird.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 38):
        Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass sich
        Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit offensiv in
        tagesaktuelle politische Diskussionen einbringen (siehe
        Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2012) und somit
        indirekt Parteitagsbeschlüsse wertend kommentieren, und auf
        welcher Faktengrundlage beruhte die Bewertung der BA?
        Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Grund-
        sicherung für Arbeitsuchende. In ihrer fachlichen
        Verantwortung liegt insbesondere die Erbringung des
        Arbeitslosengeldes II durch die gemeinsamen Einrich-
        tungen. In dieser Funktion kann sie sich im Rahmen
        ihrer fachlichen Expertise über Entwicklungen und
        Prognosen äußern. Die Befassung mit den Folgen von
        Veränderungen der Regelsatzhöhe spiegelt die Verant-
        wortung der Bundesagentur für Arbeit für einen wirt-
        schaftlichen Umgang mit den Mitteln des Bundes wider.
        Grundlage der Ergebnisse sind mit dem IAB-Mikrosi-
        mulationsmodell durchgeführte Schätzungen. Dieses
        Modell berechnet für eine Stichprobe von Haushalten
        – das Sozio-oekonomische Haushaltspanel, SOE – Steu-
        ern und Abgaben sowie Ansprüche auf die wichtigsten
        Sozialleistungen.
        Über die Angemessenheit von öffentlichen Äußerun-
        gen entscheidet die Bundesagentur für Arbeit in eigener
        Zuständigkeit. Die Notwendigkeit eines aufsichtlichen
        Eingreifens durch das Bundesministerium für Arbeit und
        Soziales wird in diesem Zusammenhang nicht gesehen.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Drucksa-
        che 17/11611, Fragen 42 und 43):
        Wie hoch wären die Unfallzahlen von bei in der Verwal-
        tungs-Berufsgenossenschaft, VBG, pflichtversicherten bezahl-
        ten Sportlern im Jahr 2011 gewesen, wenn Sportler, die nur
        ein monatliches Entgelt von bis zu a) 200 Euro bzw. b) 400 Euro
        erzielt haben, nicht zu dem in der Unfallversicherung zu ver-
        sichernden Personenkreis gezählt worden wären?
        Wie werden sich mutmaßlich in den nächsten Jahren die
        Gefahrklassen in den Gefahrtarifstellen 16.1 und 16.2 der
        VBG entwickeln, wenn zukünftig Sportler, die nur ein monat-
        liches Entgelt von bis zu a) 200 Euro bzw. b) 400 Euro erzie-
        len, nicht zu dem in der Unfallversicherung zu versichernden
        Personenkreis gezählt werden?
        Zu Frage 42:
        Der Bundesregierung liegen die erbetenen Informa-
        tionen nicht vor. Der Verwaltungs-Berufsgenossen-
        schaft, VBG, ist die Zahl der bei ihr versicherten Sportler
        mit einem monatlichen Entgelt bis zu 200 Euro bzw.
        400 Euro nicht bekannt. Der Grund liegt darin, dass in
        der gesetzlichen Unfallversicherung keine personenbe-
        zogene, sondern nur eine unternehmensbezogene Erfas-
        sung der Versicherten erfolgt, das heißt der Verein mel-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25619
        (A) (C)
        (D)(B)
        det lediglich seine gesamte Entgelt- und Lohnsumme für
        alle bei ihm Beschäftigten. Die Einkommensverhältnisse
        der einzelnen Versicherten werden nur beim Eintritt von
        Versicherungsfällen zur individuellen Leistungsfeststel-
        lung ermittelt.
        Zu Frage 43:
        Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 47):
        Welches funktionale Defizit der Streitkräfte wurde in der
        Analysephase des CPM-Prozesses (CPM: Customer Product
        Management) festgestellt, der zu der Schlussfolgerung des
        Bundesministeriums der Verteidigung führte, dass die Streit-
        kräfte künftig auf bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge an-
        gewiesen sein werden, und wie ist der Zwischenstand des
        CPM-Prozesses zurzeit?
        Mit den derzeitig in den Streitkräften betriebenen
        deutschen unbemannten Aufklärungssystemen können
        gegnerische Kräfte in sich schnell verändernden Lagen,
        wie zum Beispiel während eines Überfalls auf deutsche
        Soldatinnen und Soldaten, aufgeklärt und beobachtet
        werden. Ein Eingreifen zur wirksamen Unterstützung ist
        mit diesen Systemen jedoch nicht möglich. Die unmittel-
        bare Unterstützung und der Schutz unserer Soldatinnen
        und Soldaten, derer befreundeter Streitkräfte und der Zi-
        vilbevölkerung sind aber von großer Bedeutung.
        Selbst auf der Grundlage des besten Lagebildes kön-
        nen Angriffe, die verdeckt im Schutze der Bevölkerung
        vorbereitet werden und dann überraschend gegen unsere
        Soldatinnen und Soldaten geführt werden, nicht immer
        vorab erkannt werden. In diesem Fall ist eine schnelle
        und präzise Bekämpfung der Angreifer notwendig.
        Unbemannte Luftfahrzeuge mit langen Stehzeiten im
        Einsatzraum, die zusätzlich mit Präzisionsbewaffnung
        ausgerüstet sind, können dies leisten, ohne dass eigene
        Kräfte am Boden warten müssen, bis ein bemanntes
        Luftfahrzeug erst mit zeitlicher Verzögerung herbeigeru-
        fen werden kann.
        Truppenführer und Kommandeure im Einsatz bewer-
        ten eine Unterstützungsmöglichkeit aufgrund dieser Fä-
        higkeiten in Verbindung mit luftgestützten Wirkmitteln
        als militärische Notwendigkeit.
        Die Forderung nach einer Bewaffnung von unbe-
        mannten Luftfahrzeugen wird derzeit im Bundesministe-
        rium der Verteidigung bewertet.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 49 und 50):
        Wie wird sich die Bundesregierung im Rat zum Vorschlag
        der Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft
        der Europäischen Kommission, Viviane Reding, für eine ge-
        setzliche Frauenquote für Aufsichtsräte positionieren?
        Strebt die Bundesregierung die Einhaltung der im Vor-
        schlag enthaltenen Frist bis 2018 für die Frauenquote für öf-
        fentlich geführte börsennotierte Unternehmen an?
        Zu Frage 49
        Der Vorschlag für eine Richtlinie „zur Gewährleistung
        einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Män-
        nern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Auf-
        sichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und
        über damit zusammenhängende Maßnahmen“ wurde von
        der Kommission erst am 14. November 2012 verabschie-
        det und veröffentlicht. Den fachlich mitbetroffenen Res-
        sorts (BMJ, BMWi und BMAS) wurde der Richtlinien-
        vorschlag am 20. November 2012 mit der Bitte um eine
        erste Stellungnahme zugeleitet. Die Bundesregierung
        prüft daher derzeit den Richtlinienvorschlag umfassend,
        hat ihre Meinungsbildung dazu aber noch nicht abge-
        schlossen.
        Zu Frage 50:
        Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungs-
        positionen, insbesondere in Vorständen und Aufsichtsrä-
        ten, ist ein wichtiges gleichstellungspolitisches Anliegen
        der Bundesregierung. Die Bundesregierung setzt darauf,
        dass mit den vielfältigen neuen Initiativen der Unterneh-
        men und den in dieser Legislaturperiode gestarteten Ak-
        tivitäten der Bundesregierung der Anteil von Frauen in
        Führungspositionen in der Wirtschaft auf allen Ebenen
        in den kommenden Jahren weiter erhöht wird. Die Mei-
        nungsbildung zu einer gesetzlichen Quotenregelung ist
        innerhalb der Bundesregierung nicht abgeschlossen.
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 51):
        Werden nach der derzeitigen Honorierung und nach der
        geplanten neuen Honorierung der Psychiatrien für Patientin-
        nen und Patienten, die zwangseingewiesen oder zwangsbe-
        handelt werden, höhere Honorare eingeräumt als für solche,
        die nicht zwangseingewiesen oder zwangsbehandelt werden,
        und kann die vorgesehene Degression bei den Tagespauscha-
        len im PEPP-Entgeltkatalog dazu führen, dass vermehrt auf
        Medikation und auf Zwangsmedikation zurückgegriffen wird,
        um die Behandlungszeiten zu verkürzen?
        Bei den bestehenden tagesgleichen Pflegesätzen führt
        eine gerichtliche Unterbringung im Vergleich zu den
        ohne Zwangsmaßnahmen untergebrachten Patientinnen
        und Patienten einer psychiatrischen Abteilung nicht zu
        einer höheren Vergütung.
        Für den PEPP-Entgeltkatalog ist im Kontext der In-
        tensivbehandlung die gerichtliche Unterbringung eines
        der Intensivmerkmale, die in Verbindung mit weiteren
        Intensivmerkmalen eine Höhergruppierung in zahlrei-
        chen PEPP-Entgelten sowie eine Einsortierung in die
        Prä-Strukturkategorie der aufwändigsten Behandlungs-
        fälle ermöglicht.
        25620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Darüber hinausgehende isolierte Informationen zur
        gerichtlichen Unterbringung liegen in den patientenbezo-
        genen Datensätzen, auf denen die PEPP-Kalkulation ba-
        siert, nicht vor. In den amtlichen Verschlüsselungskatalo-
        gen existieren keine isolierten Leistungsbezeichner für
        Art und Umfang der gerichtlichen Unterbringung. Die
        Vertragsparteien auf Bundesebene – Deutsche Kranken-
        hausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der pri-
        vaten Krankenversicherung – haben ebenfalls keine de-
        taillierten Informationen zur gerichtlichen Unterbringung
        in die patientenbezogenen Routinedatensätze aufgenom-
        men. Im Rahmen der Kostenerhebung zur Berechnung
        des PEPP-Entgeltkatalogs hat das Institut für das Entgelt-
        system im Krankenhaus eine sogenannte ergänzende
        Datenbereitstellung zur Thematik der gerichtlichen
        Unterbringung durchgeführt. Die Mehrzahl der an der
        Kostendatenerhebung teilnehmenden Krankenhäuser
        – 39 von 63 Einrichtungen – konnte in diesem Rahmen
        Daten – von circa 8 400 Patientinnen und Patienten – für
        eine Analyse zur Verfügung stellen. Die Analyse der Be-
        handlungskosten wies keine Kostenauffälligkeiten auf.
        Im PEPP-Entgeltkatalog 2013 fand die gerichtliche Un-
        terbringung deswegen keine Berücksichtigung als isoliert
        kostentrennendes Merkmal. Die dargestellte Berücksich-
        tigungsmöglichkeit im Kontext der Intensivbehandlung
        bleibt hiervon unbeeinträchtigt. Eine Differenzierung der
        Intensivbehandlung nach dem Kriterium der Zwangsbe-
        handlung erfolgt nicht.
        Soweit die mit der Verweildauer abgestuften Tagesent-
        gelte angesprochen werden, ist festzuhalten, dass die auf
        einer umfassenden empirischen Basis kalkulierten Ent-
        gelte des PEPP-Entgeltkatalogs 2013 die durchschnittli-
        chen Behandlungskosten der Patientinnen und Patienten
        abdecken. Ein systematischer Anreiz für eine Verweil-
        dauerverkürzung ist in dem Entgeltkatalog nicht enthal-
        ten. Bei einer früheren Entlassung würden Psychiatrie-
        einrichtungen auf einen zusätzlichen Erlös verzichten.
        Ärztliche Entscheidungen über den Einsatz von Arz-
        neimitteln sind als Teil der Behandlung eines psychisch
        erkrankten Menschen auf der Grundlage der medizini-
        schen Indikation und unter sorgfältiger Abwägung von
        Nutzen und Risiken für den betroffenen Patienten oder
        die betroffene Patientin zu treffen. Dies gilt genauso auch
        für den Fall einer – bei Vorliegend der rechtlichen Voraus-
        setzungen – zwangsweisen Arzneimittelbehandlung, wo-
        für von dem Arzt oder der Ärztin die Therapieentschei-
        dung zu treffen ist, die dann von der Betreuerin oder dem
        Betreuer beim zuständigen Betreuungsgericht zu beantra-
        gen ist und die schließlich vom Gericht zu genehmigen
        ist. Diesbezügliche ärztliche Entscheidungen von finan-
        ziellen Aspekten der Tagespauschalen abhängig zu ma-
        chen, wäre nicht mit den ethischen und berufsrechtlichen
        Prinzipien der ärztlichen Berufsausübung vereinbar.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 53
        und 54):
        Wann werden die unterbrochenen Maut-Schiedsverfahren
        zwischen dem Bund und dem Betreiberkonsortium Toll Col-
        lect GmbH fortgeführt, und mit welchen Gesamtkosten rech-
        net die Bundesregierung in den beiden Verfahren?
        Welche Auswirkungen hat die Verzögerung auf die Ausga-
        ben des Bundes, insbesondere für Anwälte, Schiedsrichterver-
        gütungen und Gerichtsauslagen, und welche Konsequenzen
        hat dies für die laufenden Zahlungen der Bundesregierung an
        die Toll Collect GmbH?
        Zu Frage 53:
        Die Maut-Schiedsverfahren wurden wegen des Aus-
        scheidens des bisherigen Vorsitzenden Richters zum
        31. März 2012 unterbrochen. Es ist davon auszugehen,
        dass sich das Schiedsgericht unter einem neuen Vorsit-
        zenden im Dezember 2012 konstituieren wird, sodass
        die Verfahren fortgeführt werden können. Die bisherigen
        Gesamtkosten des Bundes für die beiden Schiedsverfah-
        ren belaufen sich auf rund 100 Millionen Euro. Wie hoch
        die Kosten am Ende der Verfahren sein werden, kann
        derzeit nicht abgeschätzt werden.
        Zu Frage 54:
        Die Verfahrensverzögerung ist durch das Ausschei-
        den des bisherigen und die Bestellung eines neuen Vor-
        sitzenden Richters bedingt. Für ihre Mitwirkung am
        gerichtlichen Verfahren zur Bestellung eines neuen Vor-
        sitzenden sowie für eine zusammenfassende Aufarbei-
        tung des Streitstoffes aus Parteisicht für einen neuen
        Vorsitzenden fällt zusätzlicher Arbeitsaufwand der Pro-
        zessvertreter des Bundes an, der zu vergüten ist. Die Ver-
        gütung der Schiedsrichter ist nicht von der Zeitdauer der
        Schiedsverfahren abhängig; ebenso nicht die Gerichts-
        auslagen. Die Verfahrensverzögerung hat keine Konse-
        quenzen für die laufenden Zahlungen des Bundes an die
        Toll Collect GmbH. Denn der Bund leistet während der
        Verzögerungsphase in gleicher Weise wie vor deren Be-
        ginn die Betreibervergütung gemäß seinen Rechtsauffas-
        sungen, die Gegenstand der Maut-Schiedsverfahren
        sind.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/11611, Frage 55):
        Nach welchen technischen Regelwerken und welchen wei-
        teren Kriterien wird der Ausbaustandard für Bundesstraßen-
        neubau bzw. -erweiterung festgelegt (zwei-, drei-, vierspurig,
        mit und ohne Seitenstreifen etc.)?
        Grundlage für Planung und Bau von Straßen bilden
        unter anderem die Technischen Regelwerke der For-
        schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,
        FGSV. Um unter Berücksichtigung der Wirtschaftlich-
        keit eine angemessene Qualität des Verkehrsablaufes zu
        gewährleisten, enthalten zum Beispiel die Richtlinien für
        die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte, RAS-Q, oder
        die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, RAA,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25621
        (A) (C)
        (D)(B)
        Regelquerschnitte, die in Abhängigkeit von verschiede-
        nen Einflussgrößen – insbesondere dem Verkehrsauf-
        kommen und dem Schwerverkehrsanteil – gewählt wer-
        den.
        Die erforderliche bauliche Befestigung des Stra-
        ßenoberbaus ist unter anderem in den Richtlinien für die
        Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen,
        RStO, geregelt.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/11611, Frage 56):
        Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber
        vor, ob an der in der Berichterstattung der Zeitung Die Rhein-
        pfalz vom 13. November 2012 („,Roswitha-Tunnel‘ bringt
        Udo Wagner kein Glück“) gemutmaßten Einflussnahme der
        CDU auf Personalentscheidungen des DB-Konzerns auch
        Mitglieder der Bundesregierung beteiligt waren, und wie be-
        kennt sich die Bundesregierung zur Unabhängigkeit des DB-
        Konzerns?
        Zu der Frage, zu der dem federführenden Bundes-
        ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        keine Erkenntnisse vorliegen, hat die Deutsche Bahn AG
        dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung am 26. November 2012 mitgeteilt, dass sie zu
        Personalangelegenheiten und internen Personalvorgän-
        gen grundsätzlich keine Stellungnahme abgibt.
        Im Übrigen bekennt sich die Bundesregierung zur
        Unabhängigkeit des DB-Konzerns und weist auf § 76
        Abs. 1 AktG hin, wonach der Vorstand die DB AG unter
        eigener Verantwortung leitet.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611,
        Frage 57):
        Inwieweit war die bevorstehende vorzeitige Abberufung
        des Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für die
        Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, Udo Wagner, Gegen-
        stand von Konsultationen zwischen dem verantwortlichen
        DB-Management in Berlin, der Bundesregierung und eventu-
        ell den Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Saarland, und
        welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung insgesamt
        über den Sachverhalt vor?
        Zu der Frage, zu der dem federführenden Bundes-
        ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        keine Erkenntnisse vorliegen, hat die Deutsche Bahn AG
        dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung am 26. November 2012 mitgeteilt, dass sie zu
        Personalangelegenheiten und internen Personalvorgän-
        gen grundsätzlich keine Stellungnahme abgibt.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck-
        sache 17/11611, Fragen 58 und 59):
        Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Nachteile für die
        süddeutschen Anrainerstädte der „Magistrale für Europa“, die
        sich aus der Neukonstruktion des Straßburg–Donau-Korridors
        durch die EU-Kommission anstelle der bisherigen Magistrale
        Paris–Wien ergeben (vergleiche Augsburger Allgemeine vom
        29. September 2012, „Wirtschaft sorgt sich um Bahn-Magist-
        rale“), und wie begegnet die Bundesregierung den Befürch-
        tungen, dass die Magistrale von Straßburg nach Linz im inter-
        nationalen Fernverkehr dann auf eine Funktion als Zulauf für
        die Bahnstrecke Paris–Frankfurt–Nürnberg–Passau–Wien be-
        schränkt werden könnte?
        Wie ist das Dementi des Bundesministers für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in seinem Schrei-
        ben an den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer
        Schwaben vom 25. Oktober 2012 zu verstehen, dass es
        künftig keinesfalls „zwei alternative Wege von Strasbourg
        über Frankfurt oder Stuttgart bis zur Zusammenführung bei
        Linz geben soll“, wo doch die Skeptiker der neuen Korridor-
        planungen keineswegs einen solchen absurden Umweg über
        Frankfurt befürchten, sondern vielmehr eine Verlagerung im
        internationalen Personenverkehr von der Magistrale auf die
        künftige Nordachse, und kann die Bundesregierung diese
        Bedenken entkräften?
        Zu Frage 58:
        Funktion der von der EU-Kommission geschaffenen
        Korridore ist nicht, wie befürchtet, Streckenverläufe von
        Zügen vorzugeben. Die konkrete Festlegung von
        Zugläufen obliegt den Eisenbahnverkehrsunternehmen.
        Aufgabe der Korridore als Anlage der Connecting-
        Europe-Fazilität, wie die EU-Haushaltslinie für die trans-
        europäischen Netze künftig heißen wird, ist es allein zu
        bestimmen, auf welche Vorhaben die EU-Zuschüsse in
        der kommenden EU-Haushaltsperiode 2014–2020 kon-
        zentriert werden sollen. Ein wesentlicher Schwerpunkt
        der deutschen Investitionen in das Schienennetz wird in
        dieser Zeit die „Magistrale für Europa“ sein. Von daher
        ist kein Nachteil für die deutschen Anrainerstädte gege-
        ben.
        Zu Frage 59:
        Der Bundesverkehrsminister hat in seinem Schreiben
        darauf hingewiesen, dass es die befürchteten Verlagerun-
        gen nicht geben wird, da sie einen Umweg darstellen.
        Die Relationen Straßburg–Stuttgart–Augsburg–Mün-
        chen–Wien und Straßburg–Frankfurt–Nürnberg–Pas-
        sau–Wien haben unterschiedliche Einzugsgebiete, die
        nicht in Verlagerungskonkurrenz stehen. Durch die
        geplanten Ausbaumaßnahmen in den nächsten Jahren
        wird die Magistrale für Europa noch an Attraktivität ge-
        winnen.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
        (Drucksache 17/11611, Fragen 60 und 61):
        25622 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Welche abschließenden Vereinbarungen haben das Bun-
        desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw.
        die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirt-
        schaft mit der Gemeinsamen Kommission für historische
        Wasserfahrzeuge e. V., GSHW, bezüglich des Erhalts der
        deutschen Traditionsschiffe getroffen, und für welche bisher
        als Traditionsschiffe anerkannten Schiffe kann danach künftig
        keine Zulassung mehr als Traditionsschiff erfolgen?
        Plant die Bundesregierung eine Novellierung der Sicher-
        heitsrichtlinie für Traditionsschiffe (bitte mit Begründung),
        und welche die Traditionsschifffahrt betreffenden Regelungen
        sind auf EU-Ebene in Planung bzw. Umsetzung?
        Zu Frage 60:
        Das Bundesverkehrsministerium bzw. die Berufsge-
        nossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft hat
        bisher keine abschließenden Vereinbarungen mit der
        GSHW bezüglich des Erhalts der deutschen Traditions-
        schiffe getroffen.
        Zu Frage 61:
        Sollte eine Einigung über die Auslegung von derzeit
        in der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe enthalte-
        nen unbestimmten Rechtsbegriffen zwischen der Berufs-
        genossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft er-
        zielt werden, plant die Bundesregierung, dies in der
        Sicherheitsrichtlinie zu manifestieren. Auf EU-Ebene
        wird zurzeit die Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheits-
        vorschriften und -normen für Fahrgastschiffe überarbei-
        tet. Die Anhörung von Interessenverbänden und der
        Wirtschaft hat stattgefunden. Voraussichtlich wird die
        Kommission im Januar 2013 einen Vorschlag in das Eu-
        ropäische Parlament und in den Europäischen Rat ein-
        bringen. Der Inhalt des Vorschlags ist nicht bekannt.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 62):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        laut der Bundestagsdrucksache 17/11460 vom 13. November
        2012 zitierten Feststellungen des verfassungsrechtlichen Gut-
        achtens, dass „alternative Betriebsformen bei der Verwaltung
        von Wasserstraßen und Schifffahrt nur in sehr eingeschränk-
        tem Umfang und nur bei Vorliegen bestimmter objektiver Kri-
        terien zulässig wären“, zum Beispiel „wenn eine Bundeswas-
        serstraße ihre verkehrliche Funktion verloren hätte oder
        verlieren würde und damit die hoheitliche Verwaltung des
        Bundes entfiele bzw. entfallen würde“?
        Soweit die zitierten objektiven Kriterien nicht vorlie-
        gen, wird der Bund die maßgeblichen Bundeswasserstra-
        ßen wie bisher mit eigenem Personal auf der Grundlage
        insbesondere des Bundeswasserstraßengesetzes verwal-
        ten. Ansonsten wird die Möglichkeit alternativer Be-
        triebsformen im Einzelfall geprüft.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/11611, Frage 63):
        Bei welchen Sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes
        (nach Bundestagsdrucksache 17/8829, Auszug aus der
        VV-WSV 1401 – Bundeswasserstraßenrecht – in der Antwort
        des BMVBS auf meine schriftliche Frage 73 auf Bundestags-
        drucksache 17/8829 sowie im 5. Bericht des BMVBS an den
        Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schiff-
        fahrtsverwaltung des Bundes, WSV, Nummer 10.2 Alterna-
        tive Betriebsformen, Seite 43) ist mit welcher Begründung
        weiterhin die Aufgabe der Verkehrsfunktion (Entwidmung)
        durch dauerhafte Stilllegung oder die Verwaltung durch alter-
        native Betriebsformen bzw. die Übertragung auf Dritte ge-
        plant (bitte einzeln ausführen)?
        Sogenannte Sonstige Binnenwasserstraßen des Bun-
        des sind Wasserstraßen im Eigentum des Bundes, die
        mangels Verkehrsbedeutung keine Bundeswasserstra-
        ßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes sind. Sie
        sind nicht in der Anlage des Bundeswasserstraßengeset-
        zes aufgeführt. Sie sind folglich nicht als Verkehrsweg
        gewidmet, so dass sich die Frage einer Entwidmung
        nicht stellt.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Fragen des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Druck-
        sache 17/11611, Fragen 64 und 65):
        Welches finanzielle Budget sieht der Bundeshaushalt 2012
        für den Bereich Auslandsreisen des Bundesministeriums für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, und wie viele Mittel
        sind nach aktuellem Stand bis zum 23. November 2012 be-
        reits für Auslandsreisen im Bundesministerium für Verkehr,
        Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2012 ausgegeben worden?
        Vertreter welcher Wirtschaftsunternehmen haben die poli-
        tische Spitze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung im Jahr 2012 bei Auslandsreisen begleitet,
        und gibt es eine interne Anweisung des Bundesministers für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass im Jahr 2013 die
        Zahl der Auslandsreisen der politischen Spitze des Bundes-
        ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Ver-
        gleich zu den Jahren 2010 bis 2012 reduziert werden soll?
        Zu Frage 64:
        An finanziellen Mitteln für Dienstreisen stehen im
        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        lung im Haushalt 2012 insgesamt 2 606 000 Euro zur
        Verfügung. Für alle Auslandsdienstreisen wurden bis
        zum 23. November 2012 750 102,25 Euro verausgabt.
        Zu Frage 65:
        Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung hat eine Außenwirtschaftsstrategie entwickelt.
        Diese wird umgesetzt und wurde breit kommuniziert.
        Ein Ziel dieser Strategie ist es, im Dialog mit der Wirt-
        schaft die Eigeninitiativen von Unternehmen im Ausland
        aktiv zu begleiten und politisch zu unterstützen.
        Vor diesem Hintergrund wurde die Hausleitung in
        2012 auf geeigneten Auslandsreisen üblicherweise von
        Vertretern der deutschen Wirtschaft begleitet, die gezielt
        im Hinblick auf die Bedürfnisse des jeweiligen Gastlan-
        des ausgewählt wurden.
        Bei den Unternehmensvertretern handelte es sich in
        der Regel um Vorsitzende des Vorstands bzw. der Ge-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25623
        (A) (C)
        (D)(B)
        schäftsführung von Unternehmen sowie Vertretern von
        Fachverbänden und Institutionen aus Verkehrs- und Bau-
        wirtschaft, Bahnindustrie, Luftverkehrswirtschaft, Gü-
        terverkehrs- und Logistikbranche oder maritimer Wirt-
        schaft.
        Es gibt keine interne Anweisung des Bundesministers
        für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass im Jahr
        2013 die Zahl der Auslandsreisen der politischen Spitze
        des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung im Vergleich zu den letzten Jahren 2010 bis
        2012 reduziert werden soll. Dies widerspräche unserer
        Außenwirtschaftsstrategie.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Ingo Egloff (SPD) (Drucksa-
        che 17/11611, Frage 66):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gegen
        die horrenden Mietpreise in Großstädten/Ballungsräumen wie
        Hamburg, München und Frankfurt am Main vorzugehen,
        nachdem sogar das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung eingestanden hat, dass sich bezahlbare
        Wohnungen, die sich auch Normalverdiener leisten können, in
        vielen deutschen Großstädten nur noch sehr schwer finden
        lassen?
        Die zurzeit in vielen Städten zu beobachtenden Miet-
        steigerungen vor allem bei Neuvermietung sind im We-
        sentlichen Folge eines zu geringen Wohnungsangebots
        und können daher wirksam nur mit einer Ausweitung der
        Wohnungsbautätigkeit begegnet werden. Die Bundes-
        regierung hält Änderungen im Mietrecht, die Anreize für
        Investitionen schwächen, daher nicht für das geeignete
        Mittel. Die Zuständigkeit für die Förderung des Woh-
        nungsbaus liegt bei den Ländern. Der Bund gewährt den
        Ländern als Ausgleich für den Wegfall der bis zur Föde-
        ralismusreform bereitgestellten Bundesfinanzhilfen bis
        zum 31. Dezember 2019 Kompensationsmittel aus dem
        Bundeshaushalt, die bis zum Jahr 2013 auf jährlich
        518,2 Millionen Euro festgelegt sind. Darüber hinaus
        leistet der Bund einen wirkungsvollen Beitrag im Rah-
        men des KfW-Programms zum energieeffizienten
        Bauen, womit annähernd die Hälfte aller neu gebauten
        Wohnungen gefördert wird. Einkommensschwache
        Haushalte werden im Übrigen in ihrer Mietzahlungsfä-
        higkeit durch Wohngeld und Übernahme der Kosten der
        Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung unterstützt,
        für die die öffentliche Hand jährlich rund 17 Milliarden
        Euro bereitstellt.
        Anlage 37
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 67):
        Welche neuen Sachstände – insbesondere Genehmigungs-
        entwürfe und gutachterliche Stellungnahmen – hat es seit den
        Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen
        Fragen 67 auf Bundestagsdrucksache 17/6387 und 71 auf
        Bundestagsdrucksache 17/5675 bei den beantragten Leis-
        tungserhöhungen für die Atomkraftwerke Emsland, Grohnde,
        Gundremmingen und Grafenrheinfeld bis dato gegeben – bitte
        mit Datumsangabe –, und bei welchen dieser Antragsverfah-
        ren bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit bereits eine Stellungnahme vor – bitte
        auch mit Datumsangabe?
        Zum Kernkraftwerk Emsland liegt dem BMU kein
        neuer Sachstand vor.
        Die Betreiber der Kernkraftwerke Grafenrheinfeld
        und Grohnde haben ihren Antrag auf Genehmigung
        einer thermischen Leistungserhöhung zurückgezogen.
        Zur beantragten Leistungserhöhung des Kernkraft-
        werkes Gundremmingen Block B und Block C hat das
        Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesund-
        heit einen überarbeiteten Genehmigungsentwurf mit den
        zugehörigen Stellungnahmen der Gutachter übermittelt
        und damit das laufende Verwaltungsverfahren fortge-
        setzt.
        Anlage 38
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 68):
        Wie sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums
        für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit für die Aus-
        arbeitung der sogenannten Interpretationen zum neuen kern-
        technischen Regelwerk, Revision E, aus – bitte mit Angabe
        wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc. –, und wie
        ist dieser Ausarbeitungsprozess mit (allen) seinen Beteiligten
        organisiert?
        Nach dem Abschluss der Arbeiten zu den übergeord-
        neten „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“
        vom 20. November 2012 wird das BMU gemeinsam mit
        Vertretern der atomrechtlichen Behörden der Länder mit
        den Arbeiten an den „Interpretationen“, die die sicher-
        heitstechnischen Anforderungen der nicht in die über-
        geordneten Anforderungen übernommenen und eben-
        falls zu überarbeitenden Module der Revisionsfassung D
        beinhalten, beginnen (siehe dazu auch den Bericht der
        Bundesregierung zum kerntechnischen Regelwerk für
        den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages,
        vorgelegt am 27. November 2012).
        Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
        mbH, GRS, hat bereits im Frühjahr 2012 vom BMU den
        Auftrag erhalten, unmittelbar nach Fertigstellung der
        „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ mit der
        Überarbeitung der Interpretationen zu beginnen. Seitens
        der Behörden ist dazu eine Arbeitsgruppe des Fachaus-
        schusses Reaktorsicherheit des Länderausschusses für
        Atomkernenergie einzurichten, deren Mitglieder ge-
        meinsam mit Vertretern des BMU die Arbeiten begleiten
        werden. Es ist dabei zu prüfen, inwieweit Inhalte bereits
        in Regeln des Kerntechnischen Ausschusses, KTA,
        vorhanden sind oder relativ zügig in Regeln des KTA in-
        tegriert werden können.
        25624 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 39
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Fragen 69
        und 70):
        Mit wie vielen Mitteln werden und wurden die Photovol-
        taiktechnologien kristallines Silizium, amorphes/mikrokristal-
        lines Silizium, CIGS und CdTe gefördert – bitte um Auf-
        schlüsselung nach Technologien?
        Welche wirtschaftliche Relevanz haben die in Frage 69
        genannten Technologien für Deutschland, gemessen an der in-
        stallierten Gesamtleistung und den erreichbaren Fertigungs-
        kosten pro Wattpeak – bitte um Aufschlüsselung nach Tech-
        nologien?
        Zu Frage 69:
        Die Bundesregierung fördert im Rahmen des 6. Ener-
        gieforschungsprogramms Forschungs- und Entwicklungs-
        vorhaben zur Photovoltaik. Das 6. Energieforschungspro-
        gramm ist seit September 2011 in Kraft. Seither wurden
        bezogen auf die in der Fragestellung genannten Techno-
        logien seitens des Bundesministeriums für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit – anwendungsorien-
        tierte Projektförderung – und seitens des Bundesministe-
        riums für Bildung und Forschung – grundlagenorientierte
        Projektförderung – folgende Fördermittel bewilligt
        (Stand 26. November 2012):
        Kristallines Silizium 71,71 Millionen Euro
        Amorphes/Mikrokristallines 
        Silizium 19,98 Millionen Euro
        CIGS 8,17 Millionen Euro
        Darüber hinaus wurden im Bereich der Photovoltaik
        in anderen Programmen folgende Fördermittel bewilligt:
        Kristallines Silizium 36,27 Millionen Euro
        Amorphes/Mikrokristallines 
        Silizium 0,20 Millionen Euro
        CIGS 8,83 Millionen Euro
        Zu Frage 70:
        Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanla-
        gen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG,
        verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leis-
        tung neu errichteter Anlagen zu melden. Informationen
        zur verwendeten Technologie werden nicht erhoben und
        sind daher nicht bekannt.
        In aktuellen Studien, etwa in der Photovoltaik Markt-
        studie von McKinsey USA, „Darkest After Dawn“, wer-
        den für alle technologischen Varianten erreichbare Ferti-
        gungskosten pro Wattpeak zwischen 0,35 und 0,40 Euro
        bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Dazu sind die Ferti-
        gungsprozesse weiter zu verbessern, die Materialeffi-
        zienz zu erhöhen und die Wirkungsgrade zu steigern.
        Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesumwelt-
        ministerium mittelfristig eine signifikante wirtschaftli-
        che Relevanz insbesondere bei Modulen auf Basis von
        Kristallinem Silizium, Amorphem/Mikrokristallinem
        Silizium und CIGS.
        Anlage 40
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 71):
        Wie steht die Bundesregierung zu der kürzlich in einem
        großen deutschen Nachrichtenmagazin (vergleiche den Spie-
        gel vom 19. November 2012) von ihrem ehemaligen Chefbe-
        rater in Klimafragen, Hans Joachim Schellnhuber, geäußerten
        Kritik, für die Regierungschefin habe der Klimaschutz leider
        keine alleroberste Priorität, und welche Schlüsse zieht sie da-
        raus – insbesondere vor dem Hintergrund einer acatech-Studie
        einerseits, die die Auswirkungen des Klimawandels in
        Deutschland als beherrschbar darstellt, und einer alarmieren-
        den Klimafolgenstudie der Weltbank andererseits, die vor den
        Gefahren eines ungebremsten Klimawandels warnt?
        Die Bundesregierung steht zu ihren anspruchsvollen
        Klimaschutzzielen und arbeitet auch vor dem Hinter-
        grund der genannten Studien national wie international
        mit großem Nachdruck an deren Umsetzung. Deutsch-
        land ist auf einem guten Weg, seine Klimaziele bis 2020
        zu erreichen. Bis 2011 konnten die Emissionen nach
        vorläufigen Schätzungen des Umweltbundesamtes um
        26,4 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Damit
        wird Deutschland seiner angestrebten Führungsrolle
        beim Klimaschutz im internationalen Vergleich gerecht.
        Anlage 41
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 72):
        Wie gedenkt die Bundesregierung – angesichts der avisier-
        ten Dauer des Besuchs des Bundesministers für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit in Doha – sicherzustellen,
        dass die klimapolitischen Interessen Deutschlands im Rahmen
        der Weltklimakonferenz in Doha in die EU-Position einflie-
        ßen und diese zudem auf der Weltklimakonferenz gewichtig
        vertreten werden?
        Die Bundesregierung wird ihre Positionen in Doha in
        gewohnter Weise in die EU-internen Diskussionen ein-
        bringen und damit in die EU-Position einfließen lassen.
        Darüber hinaus wird sie unter anderem in bilateralen
        Gesprächen, im „national statement“ vor dem Plenum
        der Konferenz und in einem offiziellen deutschen „side
        event“ die Vorreiterrolle, die Deutschland im Kampf
        gegen den Klimawandel spielt, erörtern. Die Bundes-
        regierung ist auf der UN-Klimakonferenz in Doha mit
        einer Delegation vertreten, die aus Vertretern der Res-
        sorts, Bundestagsabgeordneten und Landesministern zu-
        sammengesetzt ist. Das BMU wird während der gesam-
        ten zweiten Woche der Konferenz (3. Dezember bis
        7. Dezember 2012) auf Leitungsebene vertreten sein, zu-
        nächst durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin
        Katherina Reiche, dann durch Herrn Bundesminister
        Peter Altmaier.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25625
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        sache 17/11611, Frage 73):
        Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung im
        Zuge der beabsichtigten Aufhebung der Gehaltsobergrenzen
        für Spitzenwissenschaftler bei der Bezahlung des wissen-
        schaftlichen Nachwuchses insbesondere im Bereich der
        Bewirtschaftungsgrundsätze – unter Angabe der Einschätzung
        der beruflichen Perspektiven in Wirtschaft und Wissenschaft
        der aktuell 200 400 Promovierenden –, und welche Konzep-
        tion bzw. Systematik verfolgt die Bundesregierung bei der
        Bezahlung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick
        auf unterschiedliche Fördervoraussetzungen für die Gewäh-
        rung des Familienzuschlages in Höhe von 155 Euro pro
        Monat bei der Graduiertenförderung, den geringen Abstand
        der Fördersätze zwischen Promovierenden und Grundstipen-
        diaten nach der Anhebung des Büchergeldes auf 300 Euro,
        den geringen Abstand der Fördersätze zwischen Postdokto-
        randen und Doktoranden sowie die Begünstigung ausländi-
        scher Promovenden gegenüber inländischen bei den Förder-
        sätzen der Postdoktorandenstipendien?
        Im Hinblick auf die Konzeption bzw. Systematik bei
        der Bezahlung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist
        anzumerken, dass die bestehenden vielfältigen tarifli-
        chen und außertariflichen Vergütungsmöglichkeiten
        sowie die Förderinstrumente in ihrer spezifischen
        Ausgestaltung jeweils unterschiedliche Zwecke berück-
        sichtigen. Aus Sicht der Bundesregierung sind die im
        Einzelnen bestehenden Vergütungs- bzw. Fördersätze
        bedarfsgerecht.
        Anlage 43
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/11611, Frage 74):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche
        Organisation ab wann den Betrieb der medizinischen Einrich-
        tungen im Flüchtlingslager in Dadaab übernehmen wird, die
        bis zum 31. Dezember 2012 noch durch die Deutsche Gesell-
        schaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH betrieben
        werden, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über
        den Verbleib der momentan rund 230 Beschäftigten in den
        medizinischen Einrichtungen?
        Der UNHCR hat die Bundesregierung darüber infor-
        miert, dass mit dem Kenianischen Roten Kreuz, KRC,
        eine Vereinbarung über die Weiterführung der bislang
        von der GlZ durchgeführten Maßnahmen im Gesund-
        heitsbereich im Flüchtlingslager Dadaab finalisiert
        wurde. Die Übergabe durch die GIZ an das Kenianische
        Rote Kreuz soll in dieser Woche erfolgen. Die GIZ hat
        dem KRC die bestehende Personalliste zukommen las-
        sen, mit der Bitte, diese bei der geplanten Übernahme
        der medizinischen Einrichtungen des Krankenhauses
        und der Gesundheitsstationen im Ifo-Camp in Dadaab zu
        berücksichtigen. Die Entscheidung über eine Über-
        nahme unterliegt der Nachfolgeorganisation.
        Anlage 44
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
        der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Fragen 75 und 76):
        Welche Flüchtlingsunterkünfte hat sich die Beauftragte
        der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-
        tion, Dr. Maria Böhmer, wie im Gespräch mit den hungerstrei-
        kenden Flüchtlingen am Brandenburger Tor am 2. November
        2012 angekündigt, angeschaut?
        Welche Reaktionen hat die Beauftragte der Bundesregie-
        rung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria
        Böhmer, auf ihre im Gespräch mit den hungerstreikenden
        Flüchtlingen am Brandenburger Tor am 2. November 2012
        angekündigten Briefe an die Landesjustiz- und Landesinnen-
        minister bzw. die Landkreisämter zur Beurlaubung der Flücht-
        linge von der Residenzpflicht erhalten?
        Zu Frage 75:
        In Anschluss an das Gespräch vom 2. November 2012
        und nach der Beendigung des Hungerstreiks war es vor-
        dringlich, das den Asylbewerbern zugesagte Treffen mit
        den Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses zu
        ermöglichen. Dieses fand dann bereits am 22. November
        2012 statt.
        Ich will hier die Gelegenheit nutzen, mich bei den
        Kolleginnen und Kollegen des Innenausschusses für ihre
        Bereitschaft zu bedanken, den Termin so schnell zu re-
        alisieren. Dem Vorsitzenden des Innenausschusses
        Wolfgang Bosbach und dem Sekretariat des Ausschusses
        gebührt insoweit mein besonderer Dank.
        Dass die Asylsuchenden dann leider die Chance ver-
        tan haben, in ein konstruktives und zielorientiertes Ge-
        spräch mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Frak-
        tionen einzutreten, bedauere ich gerade auch als
        Integrationsbeauftragte der Bundesregierung sehr.
        Dies war nach dem positiven Gespräch von Anfang
        November so nicht vorauszusehen. Seitens dieses Hau-
        ses hat es jedenfalls nicht an Bereitschaft für ein solches
        Gespräch gefehlt.
        Den noch für dieses Jahr geplanten Besuch in einer
        Gemeinschaftsunterkunft gilt es mit den Behörden vor
        Ort abzustimmen, da die Unterbringung von Asylbewer-
        bern – wie Sie sicherlich wissen – nicht in der Zustän-
        digkeit des Bundes liegt, sondern Sache der Länder und
        der Kommunen ist.
        Zu Frage 76:
        Die Schreiben an die Innenminister und Justizminis-
        ter der Länder sind am 9. November 2012 versandt wor-
        den. Sie sind von mir und der Berliner Senatorin für Ar-
        beit, Integration und Frauen, Frau Kolat, unterzeichnet
        worden.
        Die Integrationsministerkonferenz hat eine Kopie des
        Schreibens erhalten.
        Reaktionen auf die Schreiben aus den Ländern liegen
        bisher nicht vor. Sie waren auch nicht zu erwarten und
        sind auch nicht notwendig.
        25626 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 45
        Antwort
        des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
        Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksa-
        che 17/11611, Frage 77):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ak-
        tuellen Äußerungen des russischen Kulturministers Wladimir
        Medinski, die Diskussionen um deutsche kriegsbedingt verla-
        gerte Kulturgüter, sogenannte Beutekunst, beenden zu wollen,
        und welche Konsequenzen wird dies für die Bemühungen der
        Bundesregierung haben, in Verhandlungen mit Russland Lö-
        sungen in dieser Frage zu erreichen?
        Vor dem Hintergrund der ersten Erfolge bei der Wie-
        derbelebung der deutsch-russischen Arbeitsgruppen vor
        den Regierungskonsultationen vom 16. November 2012
        in Moskau ist diese Entwicklung besonders bedauerlich.
        Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Zusage der rus-
        sischen Seite für Gespräche in der bilateralen Arbeits-
        gruppe „Archive“ Ende Januar 2013.
        Seine ablehnende Haltung hat der russische Kulturmi-
        nister Medinski erst nach den Regierungskonsultationen
        in Moskau geäußert. In den letzten Jahren waren die
        deutsch-russischen Gespräche über Kulturgüterrückfüh-
        rung von der russischen Seite immer wieder verzögert
        worden. Ob und wie lange und mit welchen Konsequen-
        zen die ablehnende Haltung des russischen Kulturminis-
        ters Bestand hat, bleibt abzuwarten.
        Ungeachtet der Äußerung des russischen Kulturmi-
        nisters wird die Bundesregierung beim Thema Kultur-
        güterückführung die Politik der kleinen Schritte und des
        offenen Dialogs weiterführen.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 78):
        Wird die Bundesregierung die von der Umweltminister-
        konferenz an sie gerichteten Forderungen zum Thema Fra-
        cking vollständig umsetzen, und, wenn nein, warum nicht?
        Die Bundesregierung hat darüber noch keine Ent-
        scheidung getroffen, da derzeit auf der Basis der Studie
        der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
        (Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tonge-
        steinen (Schiefergas) in Deutschland) und der Studie des
        Umweltbundesamtes (Umweltauswirkungen von Fra-
        cking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas
        aus konventionellen Lagerstätten – Risikobewertung,
        Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender
        rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen) An-
        passungen des rechtlichen Rahmens geprüft werden.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 79):
        Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-
        tag den nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes, EnLAG,
        seit dem 1. Oktober 2012 fälligen Fortschrittsbericht zum
        Ausbau der Höchstspannungsnetze vorlegen, welcher auch
        Informationen über Erfahrungen mit dem Einsatz von Erd-
        kabeln nach § 2 EnLAG enthalten soll, und was sind die
        Gründe für die bisherige Verspätung?
        Der Bericht nach § 3 des Energieleitungsausbaugeset-
        zes befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und
        wird in Kürze vorgelegt.
        Mit den energiepolitischen Beschlüssen zur Umset-
        zung der Energiewende wurde in den §§ 12a bis e des
        Energiewirtschaftsgesetzes mit der Aufstellung eines
        gemeinsamen Netzentwicklungsplans der Übertragungs-
        netzbetreiber ein neues Verfahren zur Netzausbau-
        bedarfsplanung vorgesehen. In dem Entwurf des Netz-
        entwicklungsplans, den die Übertragungsnetzbetreiber
        am 15. August 2012 der Bundesnetzagentur zur Prüfung
        vorgelegt haben, haben sich auch Änderungen bei
        EnLAG-Trassen ergeben. Mit Blick auf einen möglichen
        Anpassungsbedarf bei den Vorhaben des Energie-
        leitungsausbaugesetzes hat das Bundesministerium für
        Wirtschaft und Technologie davon abgesehen, den Be-
        richt nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes vor
        Abschluss der Prüfungen des Netzentwicklungsplans
        durch die Bundesnetzagentur vorzulegen.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11611, Frage 80):
        Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
        – vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
        sicherheit, Peter Altmaier (vergleiche dpa-Meldung vom
        22. November 2012), selbst als ungerechtfertigt kritisierten –
        Erhöhungen der Strompreise ab Anfang nächsten Jahres, bei
        denen nach Berechnungen von Verbraucherverbänden den
        Stromkunden 2,1 Milliarden Euro zuviel in Rechnung gestellt
        werden, zu überprüfen und im Ergebnis die Stromunter-
        nehmen gegebenenfalls aufzufordern, diese teilweise oder
        ganz zurückzunehmen?
        Strompreise bilden sich im Wettbewerb. Die Verbrau-
        cherinnen und Verbraucher haben in Deutschland die
        Wahl zwischen einer Vielzahl von Stromanbietern und
        Tarifen. Sie sollten – darauf hat die Bundesregierung
        immer wieder hingewiesen – regelmäßig die Preise ver-
        gleichen und von ihren Wechselmöglichkeiten Gebrauch
        machen. Nur so kann der Wettbewerb funktionieren und
        für wettbewerbskonforme Preise sorgen.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache
        17/11611, Fragen 81 und 82):
        Wie möchte die Bundesregierung – auch vor dem Hinter-
        grund der aktuellen Diskussionen auf europäischer Ebene
        zwischen der Europäischen Kommission und den Mitglied-
        staaten, wer eigentlich die EU-Position auf der World
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012 25627
        (A) (C)
        (D)(B)
        Conference on International Telecommunications, WCIT, in
        Dubai vertreten soll – sicherstellen, dass es eine abgestimmte
        Position der EU-Mitgliedstaaten zur WCIT geben wird, und
        wer wird diese gemeinsame EU-Position in Dubai vertreten?
        Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Ein-
        schätzung, die seitens des Sekretariats der ITU, International
        Telecommunication Union, und von einigen Mitgliedstaaten
        vertreten wird, dass die Internetregulierung, die bislang durch
        Institutionen wie ICANN, Internet Corporation for Assigned
        Names and Numbers, IANA, Internet Assigned Numbers Au-
        thority, oder IETF, Internet Engineering Task Force, verant-
        wortet wird, nicht mehr ausreichend sei, und welche Position
        vertritt die Bundesregierung zu der daraus vom Sekretariat der
        ITU und einigen Mitgliedstaaten gezogenen Schlussfolge-
        rung, dass die ITU nun neben dem Internet Governance
        Forum, IGF, die WCIT mit der Internetregulierung betrauen
        und damit offensichtlich auch Abstand vom bislang gewähl-
        ten Multi-Stakeholder-Dialog nehmen möchte?
        Zu Frage 81:
        Die Mitgliedstaaten der EU haben sich bereits im
        Vorbereitungsprozess der World Conference on Inter-
        national Telecommunications sowohl im Rahmen des
        weltweiten Prozesses bei der International Telecommu-
        nication Union als auch im Rahmen des europäischen
        Vorbereitungsprozesses bei der europäischen Regional-
        gruppe sehr eng abgestimmt. Diese enge Zusammenar-
        beit, in die selbstverständlich auch die Europäische
        Kommission eingebunden sein wird, ist auch bei den
        Verhandlungen vor Ort in Dubai vorgesehen. Die Rol-
        lenverteilung zwischen der Europäischen Kommission
        und den Mitgliedsländern der Europäischen Union wird
        darauf ausgerichtet sein, die europäischen Interessen auf
        möglichst effiziente Weise wahrzunehmen.
        Zu Frage 82:
        Die Bundesregierung unterstützt in Fragen, die das
        Management des Internets betreffen, das Multi-Stake-
        holder Modell, wie es unter anderem bei ICANN erfolg-
        reich praktiziert wird. Sie sieht daher keine Notwendig-
        keit, Fragen der Verwaltung und Koordinierung
        kritischer Internetressourcen – sei es zur Vergabe von IP-
        Adressen, sei es zur Verwaltung von Domänennamen –
        in die ITU und damit in das VN-System zu integrieren.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
        17/11611, Frage 83):
        Wann wird die Bundesregierung ein umfassendes und
        ressortübergreifendes Internet-Governance-Konzept vorlegen,
        und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung – nicht
        zuletzt auch vor dem Hintergrund der in dem Fachgespräch
        der Projektgruppe Internationales und Internet Governance
        der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
        am 19. November 2012 offensichtlich gewordenen Defizite in
        diesem Bereich – ergreifen, um die dringend gebotene Ko-
        ordination zwischen den beteiligten Ressorts zu verbessern?
        Internet Governance in einem weiten Verständnis be-
        trifft eine Reihe von Themen, die in den verschiedenen
        Ressorts betreut werden – so werden etwa Fragen des
        geistigen Eigentums im Bundesministerium der Justiz,
        Fragen der Sicherheit im Bundesministerium des Inne-
        ren und Fragen der Telekommunikationsinfrastruktur im
        Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie so-
        wie außen- und sicherheitspolitische Implikationen im
        Auswärtigen Amt behandelt. Bei all diesen Fragen be-
        steht eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit
        zwischen den Ressorts – ich erinnere in diesem Zusam-
        menhang an die Vorbereitung des G8-Gipfels im vergan-
        genen Jahr oder die Vorbereitung der World Conference
        on International Telecommunications, die in wenigen
        Tagen in Dubai beginnt.
        Bei Fragen der Internet Governance im engeren Sinn
        – nämlich bei der Frage der Vergabe und Koordinierung
        kritischer Internetressourcen – hierzu gehören die IP-
        Adressen sowie das System der Domainnamen durch das
        US-Unternehmen ICANN – liegt die Federführung beim
        Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Das
        BMWi vertritt die Bundesregierung auch im Regie-
        rungsbeirat GAC bei ICANN. Die Zusammenarbeit
        zwischen den Ressorts erfolgt auch hier reibungslos.
        BMWi beteiligt die anderen Ressorts im Vorfeld von
        Entscheidungen – gelegentlich nehmen auch andere
        Ressorts an den GAC-Sitzungen teil.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
        17/11611, Frage 84):
        Welche Position wird die Bundesregierung auf der World
        Conference on International Telecommunications vom 3. bis
        14. Dezember 2012 in Dubai – vor dem Hintergrund der im
        Vorfeld von einigen Seiten geforderten stärkeren Kontrolle
        und Regulierung des Internets im Rahmen der International
        Telecommunication Union – vertreten, und wird sie an der
        Auffassung festhalten, dass die Administration des Internets
        weiterhin von der Regulierung im Rahmen der International
        Telecommunication Regulations ausgenommen bleibt?
        Der ungehinderte Zugang zum Internet ist unverzicht-
        bar für unsere Gesellschaft. Für die Bundesregierung
        sind die Ziele Offenheit, Transparenz und Freiheit des
        Internets Voraussetzungen dafür, dass das Internet seine
        herausragende Rolle als Motor gesellschaftlicher und
        wirtschaftlicher Entwicklungen behält. Grund- und
        Menschenrechte wie Meinungs-, Rede- und Versamm-
        lungsfreiheit müssen im Internet genau so geschützt sein
        wie in der Offlinewelt. Eine Regulierung des Internets
        ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht Gegen-
        stand der ITRs und soll es auch nicht werden. Insbeson-
        dere lehnt die Bundesregierung Bestrebungen ab, in den
        ITRs Regelungen zur Internetkriminalität, zu Internet-
        inhalten oder zur Netzneutralität zu treffen.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/11611, Frage 85):
        25628 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 210. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Mit welchem Personal wird die Bundesregierung auf der
        World Conference on International Telecommunications in
        Dubai vertreten sein, auf der Anfang Dezember 2012 Vertre-
        terinnen und Vertreter von 193 Ländern unter anderem über
        die Zuständigkeit der International Telecommunication Union
        für das Internet verhandelt wird (bitte wie die US-Regierung
        unter www.state.gov/e/eb/cip/rls/199736.htm die Namen und
        Organisationszugehörigkeit der WCIT-Delegation angeben),
        und welche Haltung bezüglich der Freiheit des Internets (auch
        von Überwachung durch Polizeien und Geheimdienste) wird
        die Bundesregierung dort einnehmen bzw. hat sie in vorab
        versandten Stellungnahmen bereits deutlich gemacht?
        Die endgültige Zusammensetzung der deutschen De-
        legation steht noch nicht fest. Die Delegationsleitung
        wird vom BMWi wahrgenommen. Neben dem BMWi
        werden auch andere Ressorts der Bundesregierung sowie
        die Bundesnetzagentur vertreten sein. Darüber hinaus
        werden Vertreter von Verbänden, Unternehmen und der
        Zivilgesellschaft teilnehmen.
        Der ungehinderte Zugang zum Internet ist unverzicht-
        bar für unsere Gesellschaften. Für die Bundesregierung
        sind die Ziele Offenheit, Transparenz und Freiheit des
        Internets Voraussetzungen dafür, dass das Internet seine
        herausragende Rolle als Motor gesellschaftlicher und
        wirtschaftlicher Entwicklungen behält. Grund- und
        Menschenrechte wie Meinungs-, Rede- und Versamm-
        lungsfreiheit müssen im Internet genauso geschützt sein
        wie in der Offlinewelt. Eine Regulierung des Internets
        ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht Gegen-
        stand der ITRs und soll es auch nicht werden. Die Bun-
        desregierung wird bei der World Conference on Inter-
        national Telecommunications keinesfalls Vorschläge
        unterstützen, die die vorgenannten Grundfreiheiten ge-
        fährden könnten.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 86):
        Wie hat die Bundesregierung die mehrfach geäußerten
        Vorbehalte gegenüber der Aufnahme von betrieblichen Rege-
        lungen im Zuge der Überarbeitung der intergouvernementalen
        International Telecommunication Regulations im Rahmen der
        im Dezember 2012 stattfindenden Weltkonferenz für Interna-
        tionale Telekommunikation der International Telecommunica-
        tion Union gegenüber den Verhandlungspartnern im Vorfeld
        der Konferenz konkret deutlich gemacht, bzw. wie wird sie
        dieses Anliegen deutlich machen, und ist aus Sicht der Bun-
        desregierung sichergestellt, dass die Interessen der Zivilge-
        sellschaft im Zuge der Beratungen angemessen berücksichtigt
        werden?
        Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen betriebli-
        che Regelungen im Rahmen der ITRs sind sowohl bei
        den Vorbereitungstreffen der ITU für die Konferenz auf
        weltweiter Basis als auch bei den Diskussionen der euro-
        päischen Regionalorganisation, CEPT, der ITU geltend
        gemacht worden. Die Bundesregierung wird diese
        grundsätzliche Haltung auch in den Verhandlungen in
        Dubai gegenüber den Mitgliedstaaten der ITU vertreten.
        Die Bundesregierung hat neben Vertretern von Ver-
        bänden und Unternehmen auch Vertreter der Zivilgesell-
        schaft zu den von ihr organisierten Informationsveran-
        staltungen zur WCIT eingeladen. In den Veranstaltungen
        haben die Vertreter der Bundesregierung auch auf die
        Möglichkeit hingewiesen, dass Vertreter von Verbänden,
        Unternehmen und der Zivilgesellschaft in die deutsche
        Delegation aufgenommen werden können. Von dieser
        Möglichkeit wurde sowohl von Vertretern von Verbän-
        den, Unternehmen als auch von der Zivilgesellschaft Ge-
        brauch gemacht.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11611, Frage 87):
        Aus welchen Abteilungen/Referaten welcher Bundes-
        ministerien stammen die Vertreterinnen und Vertreter der
        deutschen Delegation für die Verhandlungen im Rahmen der
        Weltkonferenz für Internationale Telekommunikation der In-
        ternational Telecommunication Union, und sind Vertreterin-
        nen und Vertreter der Zivilgesellschaft Teil der deutschen De-
        legation?
        In der deutschen Delegation vertreten sind das Bundes-
        ministerium für Wirtschaft und Technologie – Abteilung
        IT-, Kommunikations- und Postpolitik –, das Auswärtige
        Amt – Organisationseinheit für Cyberaußenpolitik, Ge-
        neralkonsulat Dubai – und des Bundesministeriums des
        Inneren – Abteilung für Informationstechnik. Auch die
        Zivilgesellschaft wird in der deutschen Delegation ver-
        treten sein.
        210. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu Vermögenssteuerplänen derSPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
        Anlagen