Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. November 2012 25355
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ände-
rungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) –
hier: Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung) (Tagesordnungs-
punkt I.12)
Helga Daub (FDP): Diese Bundesregierung hat ei-
nen großartigen Erfolg erzielt: Aufgrund der von Bun-
desminister Dirk Niebel durchgesetzten strengeren Men-
schenrechtskriterien wird die Europäische Kommission
weniger Geld für die allgemeine Budgethilfe ausgeben.
Dadurch können Entwicklungsgelder auch auf europäi-
scher Ebene effektiver eingesetzt und der Achtung der
Menschenrechte weltweit größeres Gewicht verliehen
werden. Die Bundesregierung hat mit ihren Vorschlägen
zum Einzelplan 23 deutlich gemacht, dass die nicht für
die EU benötigten finanziellen Mittel weiterhin den
Menschen in unseren Partnerländern zugutekommen und
im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung verbleiben sollten.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
hat sich – auch mit den Stimmen von Bündnis 90/Die
Grünen – entschieden, andere Prioritäten zu setzen und
die frei gewordenen Mittel dem Bundeshaushalt zuzufüh-
ren. Ich respektiere diese zugunsten der Konsolidierung
des Bundeshaushaltes getroffene Abwägungsentschei-
dung. Zugleich stelle ich jedoch fest, dass Deutschland
dem selbst gesteckten Anspruch einer kontinuierlichen
Steigerung der finanziellen Mittel für die Entwicklungs-
zusammenarbeit so nicht mehr gerecht werden kann.
Trotzdem stimme ich gegen den Änderungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen. Dieser ist nichts weiter als ein
taktisches Spielchen der Opposition und widerspricht
der von Bündnis 90/Die Grünen im Haushaltsausschuss
vertretenen Position.
Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Ich begrüße
den in dieser Woche zur Entscheidung vorliegenden
Entwurf des Bundeshaushalts 2013. Er verbindet Ge-
staltungsziele für nachhaltige Entwicklung mit Haus-
haltskonsolidierung. Die strukturelle Neuverschuldung
sinkt. Der für 2014 angestrebte strukturelle Haushalts-
ausgleich rückt in greifbare Nähe.
Die Regierung Merkel hat seit Amtsantritt Jahr für
Jahr den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung angehoben. Rot-
Grün hat 2004 noch unter 4 Milliarden Euro für Ent-
wicklungszusammenarbeit aufgebracht. Seitdem Angela
Merkel und die CDU/CSU die Regierung führen, ging es
kontinuierlich aufwärts. 2010 haben wir die 6-Milliar-
den-Schwelle überschritten; ein Plus von 50 Prozent ge-
genüber Rot-Grün. Jetzt sind es fast 6,4 Milliarden. Das
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 21.11.2012
Dittrich, Heidrun DIE LINKE 21.11.2012
Fischer (Göttingen),
Hartwig
CDU/CSU 21.11.2012
Dr. Friedrich, Hans-
Peter
CDU/CSU 21.11.2012
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 21.11.2012
Granold, Ute CDU/CSU 21.11.2012
Groth, Annette DIE LINKE 21.11.2012
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 21.11.2012
Hinsken, Ernst CDU/CSU 21.11.2012
Hintze, Peter CDU/CSU 21.11.2012
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.11.2012
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.11.2012
Merkel (Berlin),
Petra
SPD 21.11.2012
Möller, Kornelia DIE LINKE 21.11.2012
Nahles, Andrea SPD 21.11.2012
Nink, Manfred SPD 21.11.2012
Dr. Ott, Hermann E. BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.11.2012
Dr. Ratjen-Damerau,
Christiane
FDP 21.11.2012
Rawert, Mechthild SPD 21.11.2012
Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 21.11.2012
Dr. Wadephul, Johann
David
CDU/CSU 21.11.2012
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 21.11.2012
Anlagen
25356 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. November 2012
(A) (C)
(D)(B)
ist eine bemerkenswerte Leistung. Aber: Der jetzt vorlie-
gende Entwurf sieht zum ersten Mal einen – wenn auch
geringfügigen und haushaltstechnisch begründbaren –
Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit hat aber
wachsende Aufgaben. Wir werden nicht umhinkommen,
in Zukunft mehr für Entwicklungspolitik aufzuwenden.
Denn: Immer noch hungern etwa 1 Milliarde Menschen.
Klima-, Hunger- und sonstige Katastrophen nehmen zu,
und Entwicklungsländer sind besonders betroffen. Zahl-
reiche Entwicklungsländer sind fragile Staaten, die Frie-
den und Stabilität regional und, wie wir durch Terror-
anschläge in der westlichen Welt immer wieder erleben,
auch bei uns gefährden – Afghanistan, Pakistan, Somalia,
Mali und viele andere. Viele Entwicklungsländer durch-
laufen schnellen wirtschaftlichen und sozialen Wandel
– Schwellenländer, arabischer Frühling. Sowohl arme
Entwicklungsländer wie auch Schwellenländer und ent-
wicklungspolitische Organisationen spielen eine immer
wichtigere Rolle bei globalen Aufgaben – Klima, Bio-
diversität, Welthandel. Die Entwicklung dort betrifft da-
her auch uns.
Es ist jedoch anzuerkennen, dass alle im Regierungs-
entwurf vorgesehenen entwicklungspolitischen Aufga-
ben mit dem nun vorliegenden Haushalt erfüllt werden
können und keine Aufgabe oder Organisation Kürzun-
gen erleben muss.
Daher werde ich dem Haushalt 2013 für das BMZ
trotz der genannten Bedenken zustimmen und den Ände-
rungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Hinsichtlich
des Votums des Haushaltsausschusses zum Entwurf zum
Einzelplan 23 habe ich Bedenken. Der vorliegende Ent-
wurf sieht zum ersten Mal einen geringfügigen Rück-
gang gegenüber dem Vorjahr vor. Dies lässt sich zwar
haushaltstechnisch begründen, weil es inhaltlich um
nicht abgerufene Rückflusse aus dem Europäischen Ent-
wicklungsfonds, EEF, geht, von denen nur ein Teil im
Einzelplan 23 verbleibt.
Doch sendet dies in meinen Augen ein falsches Signal
vor dem Hintergrund der immer stärker zunehmenden
Aufgaben der Entwicklungspolitik, etwa bei Fortschrit-
ten beim Klimaschutz, dem Erhalt der Biodiversität, der
Entschärfung der Verteilungskämpfe um Ressourcen
oder der Eindämmung regionaler Konflikte. All das sind
Politikfelder, in denen wir zukünftig mehr Entwick-
lungspolitik brauchen und nicht weniger.
Vor diesem Hintergrund kann ich den Inhalt des vor-
gelegten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der das
Ziel hat, die vom Haushaltsausschuss vorgesehene Ab-
senkung der Mittel im Etat des Bundesministeriums für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit rückgängig zu machen,
in Teilen nachvollziehen. Jedoch verschweigt der Antrag
die Tatsache, dass durch das Votum des Haushaltsaus-
schusses kein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit
de facto gefährdet ist. Im Gegenteil: Den Koalitionsfrak-
tionen ist es gelungen, durch Erhöhungsanträge wichtige
Schwerpunktthemen wie die Arbeit der Kirchen und
Stiftungen sowie den Sektor Bildung zu stärken.
Daher werde ich den Antrag in der Gesamtabwägung
ablehnen.
Anette Hübinger (CDU/CSU): Ich begrüße den in
dieser Woche zur parlamentarischen Entscheidung vor-
liegenden Entwurf des Bundeshaushalts 2013. Er verbin-
det Gestaltungsziele für nachhaltige Entwicklung mit
dem notwendigem Gebot der Haushaltskonsolidierung.
Durch das erfolgreiche Absenken der strukturellen Neu-
verschuldung rückt der für 2014 angestrebte strukturell
ausgeglichene Haushalt in greifbare Nähe. Diesem Ziel
bin ich nicht zuletzt aufgrund der Lehren der jüngsten
Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch künftigen Gene-
rationen gegenüber in der Pflicht.
Dennoch habe ich große Bedenken hinsichtlich des
Votums des Haushaltsausschusses zum Entwurf zum
Einzelplan 23. Der vorliegende Entwurf sieht zum ersten
Mal einen – wenn auch geringfügigen und haushalts-
technisch begründbaren – Rückgang gegenüber dem
Vorjahr vor. Damit gehen die Haushaltspolitiker hinter
den Regierungsentwurf zurück und missachten das Vo-
tum der entwicklungspolitischen Fachpolitiker der Ko-
alitionsfraktionen.
Das enttäuscht mich sehr und sendet in meinen Augen
ein falsches Signal – gerade vor dem Hintergrund der
immer stärker zunehmenden Aufgaben der Entwick-
lungspolitik. Die Eindämmung der demografischen Ent-
wicklung, Fortschritte beim Klimaschutz, der Erhalt der
Biodiversität, Entschärfung der Verteilungskämpfe um
Ressourcen oder die Eindämmung regionaler Konflikte
durch fragile Staaten, all das sind Politikfelder, in denen
wir zukünftig mehr Entwicklungspolitik brauchen und
nicht weniger.
Vor diesem Hintergrund kann ich den Inhalt des vor-
gelegten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der das
Ziel hat, die vom Haushaltsausschuss vorgesehene Ab-
senkung der Mittel im Etat des Bundesministeriums für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit rückgängig zu machen,
wenn auch nicht insgesamt, so doch in Teilen nachvoll-
ziehen. Dennoch werde ich den Antrag in der Gesamt-
abwägung und aus Respekt vor der Verantwortung ge-
genüber dem Ziel eines ausgeglichenem Haushalts
ablehnen.
Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Hinsichtlich
des Votums des Haushaltsausschusses zum Entwurf zum
Einzelplan 23 habe ich Bedenken. Der vorliegende Ent-
wurf sieht zum ersten Mal einen geringfügigen Rück-
gang gegenüber dem Vorjahr vor. Haushaltstechnisch
wird das damit begründet, dass es inhaltlich um nicht ab-
gerufene Rückflüsse aus dem Europäischen Entwick-
lungsfonds, EEF, geht, von denen nur ein Teil im Einzel-
plan 23 verbleibt.
Doch sendet dies in meinen Augen ein falsches Signal
vor dem Hintergrund der immer stärker zunehmenden
Aufgaben der Entwicklungspolitik, etwa bei Fortschrit-
ten beim Klimaschutz, dem Erhalt der Biodiversität, der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. November 2012 25357
(A) (C)
(D)(B)
Eindämmung der demografischen Entwicklung, der Ent-
schärfung der Verteilungskämpfe um Ressourcen oder
der Eindämmung regionaler Konflikte. All das sind Poli-
tikfelder, in denen wir zukünftig mehr Entwicklungs-
politik brauchen und nicht weniger.
Vor diesem Hintergrund kann ich den Inhalt des vor-
gelegten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der das
Ziel hat, die vom Haushaltsausschuss vorgesehene Ab-
senkung der Mittel im Etat des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit rückgängig zu machen,
in Teilen nachvollziehen. Jedoch verschweigt der Antrag
die Tatsache, dass durch das Votum des Haushaltsaus-
schusses kein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit
de facto gefährdet ist. Im Gegenteil: Den Koalitionsfrak-
tionen ist es gelungen, durch Erhöhungsanträge wichtige
Schwerpunktthemen wie die Arbeit der Kirchen und
Stiftungen sowie den Sektor Bildung und die Eindäm-
mung der negativen Auswirkungen des Weltbevölke-
rungswachstums zu stärken.
Daher werde ich den Antrag in der Gesamtabwägung
ablehnen.
Pascal Kober (FDP): Diese Bundesregierung hat in
der Entwicklungszusammenarbeit großartige Erfolge er-
zielt: Aufgrund der von Bundesminister Niebel durch-
gesetzten strengeren Menschenrechtskriterien wird
durch die EU-Kommission weniger Geld für die allge-
meine Budgethilfe ausgegeben. Die Bundesregierung
hat durch die gemeinsamen Vorschläge von BMF und
BMZ zur Verwendung der nicht für die EU benötigten
Mittel deutlich gemacht, dass diese den Menschen in
unseren Partnerländern zugutekommen und im Einzel-
plan 23 verbleiben sollen.
Ich stimme jedoch gegen den Änderungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen, obwohl die dort geforderten
Vorschläge ursprünglich Bestandteil der ins Parlament
eingebrachten Haushaltsvorlage waren. Diese waren von
Bundesminister Niebel sehr gut begründet, und ich halte
sie auch weiterhin für richtig. Der Haushaltsausschuss
des Bundestags hat jedoch mit Mehrheit entgegen dieser
Vorlage entschieden und dabei das übergeordnete Ziel
der Haushaltskonsolidierung im Blick gehabt. Der
Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war und ist ein
guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der zweitgrößte Inves-
titionshaushalt der Bundesregierung mit 67 Prozent
investiver Mittel. Je nach Rechnung fließen bei jedem
ausgegebenen Euro bis zu 4 Euro wieder in die deutsche
Wirtschaft zurück.
Festzuhalten bleibt zudem, dass diese Bundesregie-
rung deutlich mehr Geld für Entwicklungszusammen-
arbeit ausgibt, als die rot-grüne Bundesregierung es ge-
tan hat. Waren es 2005 nur 3,783 Milliarden Euro, so
werden es 2013 rund 6,4 Milliarden Euro sein. Daher
muss der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor allem
als taktisches Manöver gesehen werden, das ich nicht
unterstützen kann.
Gudrun Kopp (FDP): Diese Bundesregierung hat ei-
nen großen Erfolg erzielt: Aufgrund der durchgesetzten,
verbindlich geltenden Menschenrechtskriterien wird die
EU-Kommission weniger Steuergeld für die allgemeine
Budgethilfe ausgeben.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist ein guter Entwurf. Dieser BMZ-Etat ist mit
67 Prozent investiver Mittel zugleich der zweitgrößte In-
vestitionshaushalt der Bundesregierung. So fließen je
nach Berechnung bei jedem ausgegebenen Euro bis zu
vier Euro wieder in die deutsche Wirtschaft zurück.
Diese Bundesregierung hat durch die gemeinsamen
Vorschläge von BMF und BMZ zur Verwendung der
nicht für die EU benötigten Mittel deutlich gemacht,
dass diese den Menschen in unseren Partnerländern zu-
gutekommen und im Einzelplan 23 verbleiben sollen.
Das ist eine beachtliche Hebelung staatlicher Finanzmit-
tel.
Der Haushaltsausschuss hat aber anders entschieden.
Das Parlament hat sein Haushaltsrecht genutzt und an-
dere Prioritäten gesetzt als die Bundesregierung. Auch
wenn es mir schwerfällt, respektiere ich diese Entschei-
dung und stelle dabei fest, dass Deutschland dem selbst
gesteckten Anspruch so nicht mehr gerecht werden
kann.
Dennoch stimme ich dem Änderungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen nicht zu, der die zuvor zwischen
BMF und BMZ verhandelten Vorschläge aufgreift. Diese
Vorschläge bleiben weiter richtig, aber ich beteilige
mich nicht an den taktischen Manövern der Opposition.
Holger Krestel (FDP): Aufgrund der von Bundes-
minister Niebel durchgesetzten strengeren Menschen-
rechtskriterien wird durch die EU-Kommission weniger
Geld für die allgemeine Budgethilfe ausgegeben. Die
Bundesregierung hat durch die gemeinsamen Vorschläge
von BMF und BMZ zur Verwendung der nicht für die
EU benötigten Mittel deutlich gemacht, dass diese den
Menschen in unseren Partnerländern zugutekommen und
im Einzelplan 23 verbleiben sollen.
Ich stimme gegen den Änderungsantrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen. Die dort geforderten Vorstellungen
sind weiterhin richtig, aber ich beteilige mich nicht an
den taktischen Spielchen der Opposition.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist ein guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der zweit-
größte Investitionshaushalt der Bundesregierung mit
67 Prozent investiver Mittel. Je nach Rechnung fließen
bei jedem ausgegebenen Euro bis zu 4 Euro wieder in
die deutsche Wirtschaft zurück.
Der Haushaltsausschuss hat anders entschieden. Das
Parlament hat in diesem Fall sein Haushaltsrecht genutzt
und andere Prioritäten gesetzt als die Bundesregierung.
Ich respektiere und unterstütze diese Entscheidung.
Paul Lehrieder (CDU/CSU): Ich begrüße den in
dieser Woche zur parlamentarischen Entscheidung vor-
liegenden Entwurf des Bundeshaushalts 2013. Er verbin-
det Gestaltungsziele für nachhaltige Entwicklung mit
dem notwendigem Gebot der Haushaltskonsolidierung.
Durch das erfolgreiche Absenken der strukturellen Neu-
25358 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. November 2012
(A) (C)
(D)(B)
verschuldung rückt der für 2014 angestrebte strukturell
ausgeglichene Haushalt in greifbare Nähe. Diesem Ziel
fühle ich mich – nicht zuletzt aufgrund der Lehren der
jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch künfti-
gen Generationen gegenüber – verpflichtet.
Dennoch habe ich hinsichtlich des Votums des Haus-
haltsausschusses zum Entwurf zum Einzelplan 23 Be-
denken. Der vorliegende Entwurf sieht zum ersten Mal
einen geringfügigen Rückgang gegenüber dem Vorjahr
vor. Dieser lässt sich zwar haushaltstechnisch begrün-
den: Kernelement sind nicht abgerufene Rückflüsse aus
dem Europäischen Entwicklungsfonds, EEF, von denen
nur ein Teil im Einzelplan 23 verbleibt. Dadurch gehen
die Haushaltspolitiker im Ergebnis hinter den Regie-
rungsentwurf zurück.
Dieses sendet in meinen Augen ein falsches Signal –
gerade vor dem Hintergrund der immer stärker zuneh-
menden Aufgaben der Entwicklungspolitik: Eindäm-
mung der demografischen Entwicklung, Fortschritte
beim Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität, Entschär-
fung der Verteilungskämpfe um Ressourcen oder Ein-
dämmung regionaler Konflikte durch fragile Staaten. All
das sind Politikfelder, in denen wir zukünftig mehr
Entwicklungspolitik brauchen und nicht weniger.
Vor diesem Hintergrund kann ich den Inhalt des vor-
gelegten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der das
Ziel hat, die vom Haushaltsausschuss vorgesehene
Absenkung der Mittel im Etat des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit rückgängig zu ma-
chen, in Teilen nachvollziehen. Anderseits verschweigt
der Antrag die Tatsache, dass durch das Votum des
Haushaltsausschusses kein Projekt der Entwicklungs-
zusammenarbeit de facto gefährdet ist. Im Gegenteil:
Den Koalitionsfraktionen ist es gelungen, durch Erhö-
hungsanträge wichtige Schwerpunktthemen wie die
Arbeit der Kirchen und Stiftungen sowie den Sektor Bil-
dung und die Eindämmung der negativen Auswirkungen
des Weltbevölkerungswachstums zu stärken.
Daher werde ich den Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen in der Gesamtabwägung ablehnen.
Harald Leibrecht (FDP): Aufgrund der von Bundes-
minister für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung Dirk Niebel durchgesetzten strengeren Men-
schenrechtskriterien wird durch die EU-Kommission
weniger Geld für die allgemeine Budgethilfe ausge-
geben. Diese nicht benötigten EU-Mittel sollten den
Menschen in den Partnerländern der deutschen Entwick-
lungszusammenarbeit zugutekommen und im Einzel-
plan 23 verbleiben. Dies hat die Bundesregierung durch
die gemeinsamen Vorschläge vom Bundesministerium
der Finanzen und dem Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ,
zum Bundeshaushalt auch deutlich gemacht.
Ich stimme gegen den Änderungsantrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen, obwohl Entwicklungsminister Dirk
Niebel die dort geforderten Vorschläge gemeinsam mit
dem Bundesfinanzminister in die Beratungen einge-
bracht hat. Diese Vorschläge sind weiterhin richtig. Ich
beteilige mich jedoch nicht an den taktischen Spielchen
der Opposition. Der Änderungsantrag von Bündnis 90/
Die Grünen widerspricht ihrer eigenen, im Haushalts-
ausschuss vertretenen Position.
Der Haushaltsausschuss hat anders entschieden. Das
Parlament hat in diesem Fall sein Haushaltsrecht genutzt
und andere Prioritäten gesetzt als die Bundesregierung.
Mit dieser Entscheidung stelle ich aber zugleich fest,
dass Deutschland dem selbst gesteckten Anspruch einer
kontinuierlichen Steigerung der finanziellen Mittel für
die Entwicklungszusammenarbeit so nicht mehr gerecht
werden kann.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist trotzdem ein guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der
zweitgrößte Investitionshaushalt der Bundesregierung
mit 67 Prozent investiver Mittel für die Menschen in un-
seren Partnerländern.
Dr. Erwin Lotter (FDP): Diese Bundesregierung hat
einen großartigen Erfolg erzielt: Aufgrund der von
Bundesminister Niebel durchgesetzten strengeren Men-
schenrechtskriterien wird durch die EU-Kommission
weniger Geld für die allgemeine Budgethilfe ausgege-
ben. Die Bundesregierung hat durch die gemeinsamen
Vorschläge von BMF und BMZ zur Verwendung der
nicht für die EU benötigten Mittel deutlich gemacht,
dass diese den Menschen in unseren Partnerländern zu-
gutekommen und im Einzelplan 23 verbleiben sollen.
Ich stimme gegen den Änderungsantrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen in der Debatte um den Einzelplan 23,
obwohl Minister Niebel die dort geforderten Vorschläge
selbst, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister, in die
Beratungen eingebracht hat. Sie sind weiterhin richtig,
aber auch ich beteilige mich nicht an den taktischen
Spielchen der Opposition.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist ein guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der zweit-
größte Investitionshaushalt der Bundesregierung mit
67 Prozent investiver Mittel. Je nach Rechnung fließen
bei jedem ausgegebenen Euro bis zu 4 Euro wieder in
die deutsche Wirtschaft zurück.
Der Haushaltsausschuss hat anders entschieden. Das
Parlament hat in diesem Fall sein Haushaltsrecht genutzt
und andere Prioritäten gesetzt als die Bundesregierung.
Die Entscheidung des Parlaments ist zu respektieren.
Zugleich aber ist festzuhalten, dass Deutschland dem
selbst gesteckten Anspruch so nicht mehr gerecht
werden kann.
Insofern schließe ich mich der persönlichen Erklä-
rung von Bundesminister Dirk Niebel, MdB, in vollem
Umfang an.
Patrick Meinhardt (FDP): Diese Bundesregierung
hat einen großartigen Erfolg erzielt: Aufgrund der von
Bundesminister Dirk Niebel, MdB, durchgesetzten
strengeren Menschenrechtskriterien wird durch die EU-
Kommission weniger Geld für die allgemeine Budget-
hilfe ausgegeben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. November 2012 25359
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung hat durch die gemeinsamen
Vorschläge von BMF und BMZ zur Verwendung der
nicht für die EU benötigten Mittel deutlich gemacht,
dass diese den Menschen in unseren Partnerländern zu-
gutekommen und im Einzelplan 23 verbleiben sollen.
Ich stimme gegen den Änderungsantrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen, obwohl die dort geforderten Vor-
schläge von Bundesminister Dirk Niebel, MdB, gemein-
sam mit dem Bundesfinanzminister in die Beratungen
eingebracht wurden. Sie sind weiterhin richtig, aber ich
beteilige mich nicht an den taktischen Spielchen der Op-
position.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist ein guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der zweit-
größte Investitionshaushalt der Bundesregierung mit
67 Prozent investiver Mittel. Je nach Rechnung fließen
bei jedem ausgegebenen Euro bis zu 4 Euro wieder in
die deutsche Wirtschaft zurück.
Der Haushaltsausschuss hat anders entschieden. Das
Parlament hat in diesem Fall sein Haushaltsrecht genutzt
und andere Prioritäten gesetzt als die Bundesregierung.
Ich respektiere die Entscheidung des Parlaments, stelle
aber zugleich fest, dass Deutschland dem selbst gesteck-
ten Anspruch so nicht mehr gerecht werden kann.
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP): Diese Bundes-
regierung hat im Bereich der Außenpolitik einen großar-
tigen Erfolg erzielt: Aufgrund der von Bundesminister
Niebel durchgesetzten strengeren Menschenrechtskrite-
rien wird durch die EU-Kommission weniger Geld für
die allgemeine Budgethilfe ausgegeben. Die Bundesre-
gierung hat durch die gemeinsamen Vorschläge von
BMF und BMZ zur Verwendung der nicht für die EU be-
nötigten Mittel deutlich gemacht, dass diese den Men-
schen in unseren Partnerländern zugutekommen und im
Einzelplan 23 verbleiben sollen.
Ich werde heute gegen den von Bündnis 90/Die Grü-
nen vorgelegten Änderungsantrag stimmen, obwohl
Bundesminister Niebel zu meiner Freude die dort gefor-
derten Vorschläge selbst in die Beratungen eingebracht
hatte. Die Vorschläge sind weiterhin richtig. Aus meiner
Sicht sind jedoch wechselnde Mehrheiten und taktische
Spiele mit und durch die Opposition in dieser wichtigen
Sachfrage nicht zielführend.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist ein guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der zweit-
größte Investitionshaushalt der Bundesregierung mit
67 Prozent investiver Mittel. Je nach Rechnung fließen
bei jedem ausgegebenen Euro bis zu 4 Euro wieder in
die deutsche Wirtschaft zurück.
Der Haushaltsausschuss hat zum meinem Bedauern
eine andere Prioritätensetzung vorgenommen als Bun-
desminister Niebel. Ich respektiere diese Entscheidung,
auch wenn ich mir mit Blick auf den selbst gesteckten
Anspruch Deutschlands eine Bestätigung des erfolgrei-
chen Kurses von Bundesminister Niebel im Haushalts-
ausschuss gewünscht hätte.
Dirk Niebel (FDP): Diese Bundesregierung hat einen
großartigen Erfolg erzielt: Aufgrund der von mir durch-
gesetzten strengeren Menschenrechtskriterien wird
durch die EU-Kommission weniger Geld für die allge-
meine Budgethilfe ausgegeben. Die Bundesregierung
hat durch die gemeinsamen Vorschläge von BMF und
BMZ zur Verwendung der nicht für die EU benötigten
Mittel deutlich gemacht, dass diese den Menschen in
unseren Partnerländern zugutekommen und im Einzel-
plan 23 verbleiben sollen.
Ich stimme gegen den Änderungsantrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen, obwohl ich die dort geforderten
Vorschläge selbst, gemeinsam mit dem Bundesfinanz-
minister, in die Beratungen eingebracht habe. Sie sind
weiterhin richtig, aber ich beteilige mich nicht an den
taktischen Spielchen der Opposition.
Der Regierungsentwurf für den Einzelplan 23 war
und ist ein guter Entwurf. Der BMZ-Etat ist der zweit-
größte Investitionshaushalt der Bundesregierung mit
67 Prozent investiver Mittel. Je nach Rechnung fließen
bei jedem ausgegebenen Euro bis zu 4 Euro wieder in
die deutsche Wirtschaft zurück.
Der Haushaltsausschuss hat anders entschieden. Das
Parlament hat in diesem Fall sein Haushaltsrecht genutzt
und andere Prioritäten gesetzt als die Bundesregierung.
Ich respektiere die Entscheidung des Parlaments, stelle
aber zugleich fest, dass Deutschland dem selbst gesteck-
ten Anspruch so nicht mehr gerecht werden kann.
Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Ich begrüße den in die-
ser Woche zur parlamentarischen Entscheidung vorlie-
genden Entwurf des Bundeshaushalts 2013. Er verbindet
Gestaltungsziele für nachhaltige Entwicklung mit dem
notwendigen Gebot der Haushaltskonsolidierung. Durch
das erfolgreiche Absenken der strukturellen Neuver-
schuldung rückt der für 2014 angestrebte strukturell aus-
geglichene Haushalt in greifbare Nähe. Diesem Ziel
fühle ich mich – nicht zuletzt aufgrund der Lehren der
jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch künfti-
gen Generationen gegenüber – verpflichtet.
Dennoch habe ich Bedenken hinsichtlich des Votums
des Haushaltsausschusses zum Entwurf zum Einzel-
plan 23. Der vorliegende Entwurf sieht zum ersten Mal
einen geringfügigen Rückgang gegenüber dem Vorjahr
vor. Dieser lässt sich zwar haushaltstechnisch begrün-
den: Kernelement sind nicht abgerufene Rückflüsse aus
dem Europäischen Entwicklungsfonds, EEF, von denen
nur ein Teil im Einzelplan 23 verbleiben. Dadurch gehen
die Haushaltspolitiker im Ergebnis hinter den Regie-
rungsentwurf zurück.
Dieses sendet in meinen Augen ein falsches Signal –
gerade vor dem Hintergrund der immer stärker zuneh-
menden Aufgaben der Entwicklungspolitik: Eindäm-
mung der demografischen Entwicklung, Fortschritte
beim Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität, Entschär-
fung der Verteilungskämpfe um Ressourcen oder Ein-
dämmung regionaler Konflikte durch fragile Staaten. All
25360 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. November 2012
(A) (C)
(D)(B)
das sind Politikfelder, in denen wir zukünftig mehr Ent-
wicklungspolitik brauchen und nicht weniger.
Vor diesem Hintergrund kann ich den Inhalt des vor-
gelegten Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der das
Ziel hat, die vom Haushaltsausschuss vorgesehene Ab-
senkung der Mittel im Etat des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit rückgängig zu machen,
in Teilen nachvollziehen. Andererseits verschweigt der
Antrag die Tatsache, dass durch das Votum des Haus-
haltsausschusses kein Projekt der Entwicklungszusam-
menarbeit de facto gefährdet ist. Im Gegenteil: Den
Koalitionsfraktionen ist es gelungen, durch Erhöhungs-
anträge wichtige Schwerpunktthemen wie die Arbeit der
Kirchen und Stiftungen sowie den Sektor Bildung und
die Eindämmung der negativen Auswirkungen des Welt-
bevölkerungswachstums zu stärken.
Daher werde ich den Antrag in der Gesamtabwägung
ablehnen.
207. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
Epl 04 Bundeskanzleramt
Epl 05 Auswärtiges Amt
Epl 14 Verteidigung
Epl 23 Wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung
Epl 10 Ernährung, Landwirtschaft,Verbraucherschutz
Anlagen