Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24655
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
        lung des Europarates
        ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der OSZE
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
        che 17/11282, Frage 3):
        Welche finanziellen Spielräume bzw. noch nicht belegten
        Mittel sind auf Grundlage des Paktes für Forschung und Inno-
        vation nach Äußerungen von Bundesministerin Dr. Annette
        Schavan in der 103. Sitzung des Haushaltsausschusses des
        Deutschen Bundestages, wonach die geplante Kooperation
        zwischen MDC und Charité in Berlin in den kommenden Jah-
        ren aus dem Etat der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For-
        schungszentren e. V., HGF, finanziert werden soll, jeweils bei
        der HGF, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der an-
        gewandten Forschung e. V., FhG, und der Max-Planck-Gesell-
        schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., MPG – unter
        Angabe der prognostizierten Einnahmeverluste bei der FhG
        aufgrund der von der Bundesregierung vereinbarten neuen
        Beteiligungsregeln bei dem EU-Programm „Horizon 2020“,
        die nicht mehr die Vollkosten umfassen –, in 2013 und im
        Zeitraum bis 2015 noch vorhanden, und in welchem Umfang
        sind in 2013 und im Zeitraum bis 2015 bei HGF, FhG und
        MPG Gelder für die bauliche Sanierung von Instituten – unter
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Altmaier, Peter CDU/CSU 07.11.2012
        Bartol, Sören SPD 07.11.2012
        Becker, Dirk SPD 07.11.2012
        Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        07.11.2012
        Bülow, Marco SPD 07.11.2012
        Daub, Helga FDP 07.11.2012**
        Dittrich, Heidrun DIE LINKE 07.11.2012
        Dobrindt, Alexander CDU/CSU 07.11.2012
        Dörflinger, Thomas CDU/CSU 07.11.2012
        Freitag, Dagmar SPD 07.11.2012
        Funk, Alexander CDU/CSU 07.11.2012
        Gabriel, Sigmar SPD 07.11.2012
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        07.11.2012
        Griese, Kerstin SPD 07.11.2012
        Gröhe, Hermann CDU/CSU 07.11.2012
        Humme, Christel SPD 07.11.2012
        Hunko, Andrej DIE LINKE 07.11.2012*
        Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 07.11.2012
        Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 07.11.2012
        Kampeter, Steffen CDU/CSU 07.11.2012
        Klimke, Jürgen CDU/CSU 07.11.2012**
        Koschyk, Hartmut CDU/CSU 07.11.2012
        Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        07.11.2012
        Laurischk, Sibylle FDP 07.11.2012
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 07.11.2012
        Leutheusser-
        Schnarrenberger, Sabine
        FDP 07.11.2012
        Meinhardt, Patrick FDP 07.11.2012
        Nahles, Andrea SPD 07.11.2012
        Nietan, Dietmar SPD 07.11.2012
        Nink, Manfred SPD 07.11.2012
        Pawelski, Rita CDU/CSU 07.11.2012
        Dr. Ratjen-Damerau,
        Christiane
        FDP 07.11.2012
        Dr. Reimann, Carola SPD 07.11.2012
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 07.11.2012
        Strothmann, Lena CDU/CSU 07.11.2012
        Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 07.11.2012
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 07.11.2012
        Ziegler, Dagmar SPD 07.11.2012
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        24656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Angabe des jeweiligen baulichen Sanierungsbedarfs – vorge-
        sehen?
        Bei der Helmholtz-Gemeinschaft e. V., HGF, der
        Fraunhofer-Gesellschaft e. V., FhG, und der Max-Planck-
        Gesellschaft e. V., MPG, werden deren Mittel jeweils
        vollständig für ihre jeweiligen Forschungsaufgaben be-
        nötigt; freie Mittel stehen nicht zur Verfügung. Dank der
        Wissenschaftsfreiheitsinitiative verfügen diese Einrich-
        tungen jedoch über ein hohes Maß an Flexibilität beim
        Einsatz ihrer Mittel. In diesem Rahmen unterstützt die
        HGF die Zusammenführung von Max-Delbrück-Cen-
        trum, MDC, und Charité für einen Übergangszeitraum.
        Da die Verhandlungen über die Beteiligungsregeln für
        das EU-Programm „Horizont 2020“ noch nicht abge-
        schlossen sind, ist derzeit keine Aussage über Einnah-
        meverluste oder -zugewinne der FhG möglich.
        Bei der Fraunhofer-Gesellschaft fallen in den Jahren
        2013 bis 2015 Kosten für die bauliche Sanierung von
        Instituten in Höhe von circa 40 Millionen Euro jährlich
        an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine trennscharfe
        Differenzierung zum Beispiel zu Erweiterungsbaumaß-
        nahmen oder Umbaumaßnahmen infolge von fachlicher
        Neuausrichtung von Instituten nicht zu leisten ist.
        Für die HGF sind im Folgenden die derzeitigen Pla-
        nungsansätze für Sanierungsmaßnahmen größer 2,5 Mil-
        lionen Euro mit ihrem jeweiligen Bundesanteil, 90 Pro-
        zent, dargestellt – jeweils gerundet; nicht enthalten sind
        Sanierungsmaßnahmen jeweils kleiner als 2,5 Millionen
        Euro –: für 2013: 22 Millionen Euro; für 2014: 11 Mil-
        lionen Euro; für 2015: 7 Millionen Euro.
        Bei der MPG fallen in den Jahren 2013 bis 2015 Kos-
        ten für die bauliche Sanierung von Instituten in Höhe
        von circa 50 bis 60 Millionen Euro jährlich an.
        Die Verhandlungen über die Beteiligungsregeln für
        das EU-Programm „Horizont 2020“ sind noch nicht ab-
        geschlossen. Demnächst befasst sich das Europäische
        Parlament damit.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 4):
        Welche Position – unter Angabe des Zeitplans der Beratung
        und der beabsichtigten Veranschlagung im Bundesetat – vertritt
        die Bundesregierung hinsichtlich des EU-Nachtragshaushalts
        2012, der nach dem Willen der Europäischen Kommission rund
        8,9 Milliarden Euro unter anderem zur weiteren Finanzierung
        des Studierendenaustauschprogramms Erasmus in diesem Jahr
        umfassen soll, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung
        den jüngsten Vorschlag der zypriotischen EU-Ratspräsident-
        schaft für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU, MFR, für
        2014 bis 2020, der den Vorschlag der Europäischen Kommis-
        sion im Bereich 1 a, der Wettbewerbsfähigkeit, Bildung, For-
        schung und Erasmus beinhaltet, nach der Bereinigung um die
        neu hineingenommenen Ausgaben für CEF, ITER und GMES
        um mehr als 10 Prozent kürzt, auch vor dem Hintergrund der
        im Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ge-
        machten Zusage, dass sich die Bundesregierung in den Ver-
        handlungen dafür einsetzen werde, „dass der EU-Haushalt auf
        wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen aus-
        gerichtet wird“, welches bedeute, „dass es nicht zu Kürzungen
        zulasten von Investitionen in den Struktur- und Kohäsions-
        fonds sowie im Europäischen Sozialfonds kommen soll“?
        Aufgrund des engen Zusammenhangs zum EU-Haushalt
        2013 soll über den Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 im
        Rahmen des am 26. Oktober 2012 angelaufenen Vermitt-
        lungsverfahrens zur Aufstellung des EU-Haushaltes
        2013 entschieden werden. Das Vermittlungsverfahren, in
        welchem Rat und Europäisches Parlament eine Einigung
        zum jährlichen Haushalt anstreben, soll mit dem Ecofin,
        Budget, am 9. November 2012 erfolgreich abgeschlos-
        sen werden.
        Vor dem Hintergrund der sich vor allem als Folge der
        Staatsschuldenkrise ergebenden Konsolidierungserfor-
        dernisse hat die Bundesregierung ein großes Interesse
        daran, die sich für den Bundeshaushalt aus dem Berichti-
        gungshaushalt Nr. 6/2012 ergebenden zusätzlichen Be-
        lastungen möglichst gering zu halten. Die Bundesregie-
        rung wird sich deshalb gemeinsam mit den anderen
        Nettozahlern so weit wie möglich für Umschichtungen
        einsetzen. Die konkreten Auswirkungen auf den Bun-
        deshaushalt werden sich erst nach Abschluss der Ver-
        handlungen von Rat und Europäischem Parlament ab-
        schätzen lassen.
        Deutschland tritt dafür ein, die Ausgaben aus dem
        nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen, MFR, der EU auf
        1 Prozent des EU-BNE zu begrenzen. Dazu haben alle
        Rubriken beizutragen. Aus der 1-Prozent-Forderung er-
        geben sich notwendige Kürzungen des Kommissions-
        vorschlags für Instrumente in- und außerhalb des MFR
        in Höhe von insgesamt 130 Milliarden Euro. Die Präsi-
        dentschaft schlägt nur Kürzungen um 53 Milliarden
        Euro vor. Es sind daher weitere Kürzungen notwendig.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Rene Röspel (SPD) (Drucksache
        17/11282, Frage 5):
        Wie stellt sich die Bundesregierung – wie von der Bundes-
        ministerin Dr. Annette Schavan in der FAZ vom 31. Oktober
        2012 öffentlich dargelegt – künftig die konkrete Ausgestal-
        tung von vereinfachten Prozessen und Verfahrensabläufen im
        Rahmen des künftigen EU-Forschungsrahmenprogramms
        „Horizon 2020“ vor?
        Für das kommende Rahmenprogramm für Forschung
        und Innovation „Horizont 2020“, 2014 bis 2020, einig-
        ten sich die Mitgliedstaaten im Wettbewerbsfähigkeitsrat
        am 10. Oktober 2012 auf eine starke Vereinfachung der
        Förderbedingungen und eine deutliche Verminderung
        des administrativen Aufwands.
        Die im 7. Forschungsrahmenprogramm, FRP, admi-
        nistrativ aufwendige Anerkennung der indirekten Pro-
        jektkosten und die Anwendung aktivitäts- und teilneh-
        merspezifisch ausdifferenzierter Förderquoten soll ersetzt
        werden durch eine Pauschale, die sich wie folgt berech-
        net: Es werden 100 Prozent der direkten Projektkosten
        sowie eine 25-Prozent-Pauschale darauf für die indirek-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24657
        (A) (C)
        (D)(B)
        ten Kosten erstattet. Bei marktnahen Projekten ist statt
        100 Prozent eine 70-Prozent-Quote geplant, davon sind
        jedoch die „non-profit legal entities“ – weiterhin bis zu
        100 Prozent Erstattung – ausgenommen. Zudem trägt die
        Anerkennung der Mehrwertsteuer zur Vereinfachung
        bei. Dies lässt vereinfachte Prozesse und verkürzte Ver-
        fahrensabläufe erwarten.
        Die Verhandlungen über die Beteiligungsregeln für
        das EU-Programm „Horizont 2020“ sind noch nicht ab-
        geschlossen. Demnächst befasst sich das Europäische
        Parlament damit.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/11282, Frage 10):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der bisherigen Resonanz und der mit rund 270 Anerkennun-
        gen aus Sicht der Fragestellerin eher geringen Erfolgsquote
        bei Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikations-
        feststellungsgesetz?
        Eine erste Vollerhebung zum Vollzug des Anerken-
        nungsgesetzes des Bundes wird von den Statistischen
        Ämtern des Bundes und der Länder Anfang 2013 durch-
        geführt. Erste repräsentative Daten werden daher nicht
        vor Mitte 2013 vorliegen. Bisher liegen ausschließlich
        selektive Vollzugsdaten aus einzelnen Berufsbereichen
        sowie aus dem Bundesland Hamburg vor, die keine ge-
        neralisierten Schlussfolgerungen zum Vollzug des Aner-
        kennungsgesetzes zulassen.
        Die zitierte Zahl von rund 270 Anerkennungen be-
        zieht sich offenbar auf die positiven Anerkennungsbe-
        scheide im Bereich der IHK-Berufe, die von der zustän-
        digen Zentralstelle IHK Fosa bis zum 24. Oktober 2012
        ausgestellt wurden, und damit nur auf einen kleineren
        Teil der Berufe, die vom Anerkennungsgesetz umfasst
        sind. Da das Gros der Anerkennungsinteressierten je-
        doch nach Rückmeldung aus der Beratung, dem Aner-
        kennungsportal und der Anerkennungshotline über einen
        reglementierten Beruf verfügt (Ärzte, Krankenschwes-
        tern etc.) und für diese Berufe – für die der Vollzug des
        Bundesgesetzes in Zuständigkeit der Länder erfolgt –
        noch keine bundesweiten Daten zu abgeschlossenen Ver-
        fahren vorliegen, können die IHK-Zahlen nicht als Indi-
        kator für die insgesamt unter dem Anerkennungsgesetz
        abgeschlossenen Verfahren gelten.
        Die IHK-Zahlen belegen allerdings, dass die neuen
        Verfahren funktionieren und in starkem Maße zu für die
        Antragsteller positiven Ergebnissen führen: Von insge-
        samt 269 zum Stichtag ausgestellten Bescheiden der
        IHK Fosa bestätigen 171 Bescheide eine volle und
        98 eine teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen
        Berufsabschlusses mit der deutschen Referenzqualifika-
        tion.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/
        11282, Frage 12):
        Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass das
        im Juli 2012 bekannt gewordene Experiment zur Ozeandün-
        gung der Haida Salmon Restoration Corporation nicht gegen
        internationales Recht und hierbei insbesondere gegen die UN-
        Convention on Biological Diversity, CBD, verstoßen hat, und,
        falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
        aus dieser Auffassung für die kommenden Diskussionen zum
        Geoengineering/Climate Engineering?
        Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Er-
        kenntnisse zu dem in der Frage genannten Experiment
        der Haida Salmon Restoration Corporation vor der West-
        küste Kanadas vor. Die Regierung Kanadas bemüht sich
        zurzeit um Aufklärung des Sachverhalts zu dem im Juli
        2012 bekannt gewordenen Experiment und wird den
        Vertragsstaaten der London-Konvention, zu denen auch
        Deutschland zählt, hierzu berichten.
        Das Thema wurde auf den am 1. November 2012 be-
        endeten Verhandlungen zu London-Konvention/London-
        Protokoll, LC/LP, in London diskutiert. Hier wurde eine
        Stellungnahme (Statement of Concern) verabschiedet,
        nach der die Vertragsstaaten ihre Besorgnis über das
        oben genannte Experiment ausdrückten und auf voran-
        gegangene Resolutionen zum Verbot von Meeres-
        düngungsvorhaben mit Ausnahme von legitimer wissen-
        schaftlicher Forschung verwiesen. Ferner verweist die
        Stellungnahme auf die Vereinbarung der Vertragsstaaten,
        zur Bewertung von Meeresdüngungsvorhaben den soge-
        nannten Assessment Framework anzuwenden, um zu
        entscheiden, ob es sich um legitime Forschungsaktivität
        handelt. Dieser Stellungnahme schloss sich Deutschland
        an.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache
        17/11282, Frage 13):
        Hat sich die Bundesregierung bereits eine abschließende
        Haltung zum Einsatz von Maßnahmen zur Ozeandüngung
        zum Entzug von Kohlendioxid aus der Atmosphäre gebildet,
        und welche Experimente zur Ozeandüngung unter Federfüh-
        rung deutscher Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler sind
        nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Monaten
        und Jahren geplant?
        Die Bundesregierung verweist hier auf ihre Antwort
        zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten René Röspel und
        andere und der Fraktion der SPD, Bundestagsdrucksache
        17/9943, zu Geoengineering/Climate Engineering, dort
        Fragen 12 und 33.
        Die Bundesregierung setzt in ihrer nationalen Klima-
        politik vollständig auf die Minderung von Treibhausgas-
        emissionen sowie auf Anpassungsmaßnahmen. Ansätze
        des Geoengineering verfolgt sie dazu nicht.
        24658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Vor diesem Hintergrund hat die deutsche Delegation
        anlässlich der bezeichneten Verhandlungen zu London-
        Konvention/London-Protokoll, LC/LP, in London in der
        44. Kalenderwoche folgende zwischen den fachlich be-
        troffenen Ressorts abgestimmte Position vertreten: Mee-
        resdüngung ist keine geeignete Klimaschutzmaßnahme.
        Forschung zur Ozeandüngung darf keine negativen Aus-
        wirkungen auf die Meeresumwelt haben. Weitere Rege-
        lungen unter LC/LP sind grundsätzlich anzustreben. For-
        schungsvorhaben zur Bewertung von Umweltrisiken sind
        sinnvoll.
        Vor dem Hintergrund einer zunehmenden internatio-
        nalen Diskussion und zahlreicher ungeklärter Fragen
        hält die Bundesregierung grundsätzlich weitere For-
        schung und auch Forschungsförderung zu Fragen des
        Geoengineering für notwendig. Sie sollte mit dem Ziel
        verbunden sein, die Bewertungskompetenz der Bundes-
        regierung hinsichtlich Geoengineering zu erhöhen, nicht,
        dessen Einsatz vorzubereiten. Gefragt sind hier nicht nur
        eine naturwissenschaftliche Theorie- und Modellent-
        wicklung, sondern auch die Bearbeitung der Aspekte
        wie Akzeptanz, rechtliche Rahmenbedingungen und in-
        ternationales gesellschaftswissenschaftlichen Konflikt-
        potenzial. Konkrete Experimente zur Ozeandüngung un-
        ter Federführung deutscher Wissenschaftlerinnen oder
        Wissenschaftler sind zurzeit bei der Bundesregierung
        nicht beantragt oder geplant.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 16):
        Warum ist die Bundesregierung nicht auf das Angebot ei-
        ner freiwilligen Selbstverpflichtung zum Betrieb von Reser-
        vekraftwerken – zum Beispiel im Entwurf des BDEW im
        Rahmen der Abstimmung zu einer Selbstverpflichtung der
        Energiewirtschaft zur Sicherstellung ausreichender Erzeu-
        gungskapazitäten vom 25. Juli 2012 – eingegangen, und auf
        welcher Basis sieht die Bundesregierung aktuell noch Eini-
        gungsmöglichkeiten mit der Energiewirtschaft?
        Es konnte keine Einigung zu wesentlichen Inhalten ei-
        ner freiwilligen Selbstverpflichtung erzielt werden. Für
        die Entscheidung für eine gesetzliche Regelung und ge-
        gen eine freiwillige Selbstverpflichtung war aus Sicht des
        Bundeswirtschaftsministeriums insbesondere bedeutsam,
        dass die in Rede stehenden Zusagen zu sehr mit Bedin-
        gungen verknüpft waren, um ausreichend Sicherheit über
        die Verfügbarkeit der Kraftwerke zu erlangen. Anstelle
        einer Selbstverpflichtung der Branche hat die Bundesre-
        gierung am 17. Oktober Formulierungsvorschläge für ein
        Bündel von gesetzlichen Maßnahmen beschlossen, wel-
        che vorübergehend einen Rahmen für die Gewährleistung
        der Versorgungssicherheit im Bereich der Stromversor-
        gung bieten. Über Eckpunkte der geplanten Maßnahmen
        wurden zusätzlich zu den Fachpolitikern der Regierungs-
        fraktionen auch die der Oppositionsfraktionen mit
        Schreiben vom 20. September 2012 informiert. Die Maß-
        nahmen sollen in das aktuell laufende Verfahren zur No-
        velle des Energiewirtschaftsgesetzes (Gesetzentwurf der
        Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Neuregelung
        energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften) eingebracht
        werden.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 17):
        Wie steht die Bundesregierung zu der von der Europäi-
        schen Kommission vorgesehenen Mittelaufstockung für die
        Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbe-
        hörden, ACER, welche für die fristgemäße Erfüllung der in
        der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Ener-
        giegroßhandelsmarkts, REMIT, angelegten Kompetenzen
        dringend nötig ist, und welche konkreten Schritte tut sie da-
        für?
        Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die
        Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulie-
        rungsbehörden, ACER, finanziell so ausgestattet wird,
        dass ihr die fristgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben aus
        der Verordnung über die Integrität und Transparenz des
        Energiegroßhandelsmarkts, REMIT, möglich ist. Die
        Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen und per-
        sonellen Ressourcen bei ACER ist von zentraler Be-
        deutung. Die ACER zugeteilte Aufgabe, die Daten-
        sammlung und das Monitoring zentral auf europäischer
        Ebene zu organisieren, ist ein Kernelement im REMIT-
        Aufsichtsregime, da diese Daten für das nationale Ener-
        giehandelsmonitoring und die Durchsetzung der Sank-
        tionsvorschriften durch die nationalen Regulierungsbehör-
        den von zentraler Bedeutung sind. Die Bundesregierung
        betrachtet die momentane Ablehnung der Erhöhung des
        ACER-Budgets bzw. eine mögliche Kürzung mit Sorge,
        da die Einspareffekte in diesem Bereich vernachlässig-
        bar klein sind, aber ACER ohne diese Mittel diese zen-
        trale Aufgabe nicht bewältigen können wird. In diesem
        Fall droht eine Situation, in der die Effektivität und Effi-
        zienz der Energiehandelsüberwachung nach REMIT
        grundlegend gefährdet ist.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
        Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fragen 18
        und 19):
        Sind Bohrungen nach Gasvorkommen in Natur- und Land-
        schaftsschutzgebieten – so wie derzeit am Langbürgner See in
        Bayern geplant – nach Einschätzung der Bundesregierung mit
        geltendem Bergrecht vereinbar und, wenn ja, wieso?
        Wieso hat die Bundesregierung keine Vorkehrungen ge-
        troffen, dass nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten
        nach Gasvorkommen gebohrt werden darf?
        Zur Frage 18:
        Bohrungen nach Erdgasvorkommen sind in Natur-
        und Landschaftsschutzgebieten nach den naturschutzrecht-
        lichen Vorschriften grundsätzlich verboten. Naturschutz-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24659
        (A) (C)
        (D)(B)
        und Landschaftsschutzgebiete sind durch Schutzgebiets-
        verordnungen geschützt. Ausnahmen oder Befreiungen
        von den Vorschriften – insbesondere den Verboten – der
        Schutzgebietsverordnungen können nur aufgrund der in
        den jeweiligen Verordnungen festgelegten Bedingungen
        durch die zuständigen Behörden der Länder erteilt wer-
        den.
        Das Bundesberggesetz gewährleistet die Beachtung
        der naturschutzrechtlichen Vorschriften. § 48 Abs. 1
        Satz 1 Bundesberggesetz stellt klar, dass die Aufsuchung
        und die Gewinnung bergfreier und grundeigener Boden-
        schätze auf Grundstücken, die durch Gesetz oder auf-
        grund eines Gesetzes einem öffentlichen Zweck gewid-
        met oder im Interesse eines öffentlichen Zweckes
        geschützt sind – wie Natur- und Landschaftsschutzge-
        biete – den allgemein für derartige Tätigkeiten geltenden
        öffentlich-rechtlichen Verboten oder Beschränkungen
        unterliegen.
        Zur Frage 19:
        Diesbezügliche Regelungen liegen an Land und in der
        12-Seemeilen-Zone im Zuständigkeitsbereich der jewei-
        ligen Länder.
        Anlage 11
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/11282, Frage 23):
        Welches Material hat die Bundesregierung seit 2008 an die
        malischen Streitkräfte geliefert – bitte aufschlüsseln nach Ma-
        terialtyp, -wert und Lieferjahr –, und welche Ausbildungs-
        maßnahmen wurden seit 2008 von der Bundeswehr für die
        malische Armee erbracht – bitte aufschlüsseln nach Art der
        Maßnahme, Zeitraum und Anzahl der beteiligten Bundes-
        wehrsoldaten?
        Die Republik Mali war von 1969 bis 1994 und ist seit
        2005 erneut Empfängerland im Rahmen des Ausstat-
        tungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländi-
        sche Streitkräfte, AH-P. Mit Billigung des Auswärtigen
        Ausschusses sowie des Haushaltsausschusses des Deut-
        schen Bundestages wurde bisher Ausstattungshilfe im
        Wert von insgesamt 37,12 Millionen Euro geleistet.
        Zur Steigerung der Programmeffizienz ist in Mali seit
        2005 eine Beratergruppe der Bundeswehr mit zwei Offi-
        zieren und fünf Feldwebeln eingesetzt. Nach dem Putsch
        im März 2012 wurde aufgrund der politischen und der
        Sicherheitslage die Rückführung der Beratergruppe ver-
        fügt. Die Soldaten und deren Familienangehörige haben
        im April 2012 das Land verlassen. Das Ausstattungshil-
        feprogramm ruht derzeit.
        Im Zeitraum 2008 bis 2011 sind im Rahmen des Aus-
        stattungshilfeprogramms unter anderem 18 Lkw, eine
        Wasseraufbereitungsanlage sowie drei gebrauchte Bau-
        maschinen bereitgestellt worden. Die Lieferung aus dem
        Jahr 2012 ist kurz nach dem Putsch in Mali eingetroffen
        und wurde bislang nicht offiziell an die malischen Streit-
        kräfte übergeben.
        Die Lieferung von Waffen, Munition sowie Maschi-
        nen zu deren Herstellung und die Ausbildung an solchen
        sind im Rahmen der Ausstattungshilfe ausgeschlossen.
        Es wurden Ausbildungsmaßnahmen in zwei zentralen
        Ausbildungsbereichen erbracht: in der Pionier- und Pio-
        niermaschinenausbildung unter anderem für die Bereiche
        Straßenbau, Gewässerüberquerung, Wasseraufbereitung,
        Feldlagerbau, Minenräumen; in der Berufsausbildung für
        Bauhauptberufe und Kfz-Wesen.
        Anlage 12
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa-
        che 17/11282, Frage 24):
        Wie beurteilt das BMZ die gewalttätigen Übergriffe gegen
        die muslimische Minderheit der Rohingya im Bundesstaat
        Rakhine in Myanmar, und welche konkreten humanitären
        Hilfsmaßnahmen ergreift bzw. erwägt die Bundesregierung
        bilateral, multilateral und gemeinsam mit den europäischen
        Partnern zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems in Myan-
        mar?
        Die Bundesregierung verurteilt die Gewalt im Bun-
        desstaat Rakhine in der Republik der Union Myanmar
        zwischen den Volksgruppen der muslimischen Rohingya
        und der buddhistischen Rakhine und ruft alle Seiten zu
        sofortiger Einstellung der Übergriffe auf. Besonders be-
        sorgniserregend ist das erneute Aufflammen von Gewalt
        seit dem 21. Oktober 2012 nach einer längeren Phase re-
        lativer Ruhe.
        Im Fokus steht zunächst die humanitäre Versorgung
        der mittlerweile über 100 000 Binnenvertriebenen. Der
        adäquate Zugang zu den Bedürftigen für die Vereinten
        Nationen und die internationalen Hilfsorganisationen
        muss hier noch verbessert werden. Auch müssen die
        Verantwortlichen für die Gewalt zur Verantwortung ge-
        zogen werden. Notwendig aus Sicht der Bundesregie-
        rung sind zudem die Rückkehr der Vertriebenen, sobald
        die Lage dies erlaubt, ein Versöhnungsprozess, der auch
        die Klärung des rechtlichen Status der Rohingya – insbe-
        sondere der Staatsangehörigkeitsfrage – beinhalten sollte,
        und insgesamt ein Entwicklungskonzept für den Bundes-
        staat Rakhine.
        Die Bundesregierung hat 2012 ein humanitäres Hilfs-
        projekt von Malteser International mit Maßnahmen unter
        anderem im Hygienesektor sowie zur Verteilung von le-
        bensnotwendigen Bedarfsgegenständen in Flüchtlingsla-
        gern im Bundesstaat Rakhine in Höhe von 189 000 Euro
        finanziert. Die Bundesregierung hat angesichts des gro-
        ßen Bedarfs zugesagt, dort weitere humanitäre Maßnah-
        men für Binnenvertriebene zu finanzieren. Hierzu befin-
        det sich ein humanitäres Projekt in Höhe von bis zu
        200 000 Euro in der Planung.
        Auf internationaler Ebene hat die Bundesregierung in
        Myanmar das Länderbüro der Vereinten Nationen für die
        Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, UNOCHA,
        finanziell mit 100 000 Euro unterstützt.
        24660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die EU-Generaldirektion für humanitäre Hilfe, Kata-
        strophenvorsorge und internationale Zusammenarbeit,
        ECHO, hat 2012 circa 17,5 Millionen Euro für humani-
        täre Hilfsmaßnahmen in Myanmar, auch in der Rakhine-
        Region, bereitgestellt. EU-Kommissionspräsident José
        Manuel Barroso hat bei einem Besuch in Myanmar vor
        wenigen Tagen weitere 4 Millionen Euro für humanitäre
        Sofortmaßnahmen in Rakhine angekündigt, wenn der
        Zugang zu den Bedürftigen garantiert werde. Deutsch-
        land ist als größter EU-Beitragszahler an der Finanzie-
        rung der humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäi-
        schen Kommission mit rund 20 Prozent beteiligt.
        Anlage 13
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa-
        che 17/11282, Frage 25):
        Wie ist die Position der Bundesregierung in den Verhand-
        lungen zum MFR 2014 bis 2020 der Europäischen Union im
        Hinblick auf die geplanten Finanzmittel für das Forschungs-
        programm „Horizon 2020“, und in welcher Höhe – relativ und
        absolut – sollen nach Auffassung der Bundesregierung hier-
        von Gelder für die Forschung zur Bekämpfung vernachlässig-
        ter und armutsassoziierter Krankheiten und Fragen der globa-
        len Gesundheit zur Verfügung gestellt werden?
        Die Bundesregierung tritt für eine Begrenzung des
        Mehrjährigen Finanzrahmens, MFR, der Europäischen
        Union auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens,
        BNE, ein. In diesem Rahmen fordert die Bundesregie-
        rung eine Neustrukturierung des MFR zugunsten von
        Zukunftsinvestitionen wie Forschung und Innovation.
        Die Bundesregierung hat sich auf eine konkrete Förder-
        höhe für einzelne Programme, einschließlich des For-
        schungsprogramms „Horizont 2020“, jedoch noch nicht
        festgelegt.
        Die Position der Bundesregierung zur Verteilung der
        Mittel auf einzelne Forschungsgebiete und -themen wird
        nach Festlegung des für „Horizont 2020“ zur Verfügung
        stehenden Gesamtvolumens festgelegt.
        Unbenommen davon setzt sich die Bundesregierung
        gemäß ihrer Internationalisierungsstrategie und der deut-
        schen Hightech-Strategie bei der Ausgestaltung des
        neuen 8. EU-Rahmenprogramms für Forschung und
        Innovation „Horizont 2020“ für eine Stärkung der Ge-
        sundheitsforschung ein. Dabei liegt – wie auch im natio-
        nalen Rahmenprogramm Gesundheitsforschung – ein
        Schwerpunkt auf Fragen der globalen Gesundheit und
        auf der Bekämpfung vernachlässigter und armutsasso-
        ziierter Krankheiten.
        Anlage 14
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 26):
        Um wie viel Prozent möchte die zyprische Ratspräsident-
        schaft in der von ihr am 30. Oktober 2012 vorgelegten Ver-
        handlungsbox den Vorschlag der Europäischen Kommission
        vom 29. Juni 2011 für den MFR 2014 bis 2020 in der Teil-
        rubrik 1 a unter Nichtberücksichtigung der „Connecting
        Europe“-Fazilität, von ITER und GMES kürzen, und wie be-
        wertet die Bundesregierung diese Kürzung im Vergleich zu
        den Kürzungsvorschlägen bei den Direktzahlungen und
        marktbezogenen Ausgaben in der Rubrik 2?
        Die Bundesregierung tritt dafür ein, die Ausgaben im
        Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 auf 1 Prozent
        des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union
        zu begrenzen und die Ausgaben gleichzeitig auf die Stär-
        kung von Wachstum und Beschäftigung zu konzentrie-
        ren. Der Vorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft
        reicht bei weitem nicht aus, um diese Anliegen umzuset-
        zen. Zu den unvermeidlichen Anpassungen müssen prin-
        zipiell alle Rubriken beitragen, auch die Rubrik 2.
        Der Vorschlag der Präsidentschaft vom 29. Oktober
        2012 bedeutet für die Rubrik 1 a ohne die „Connecting
        Europe“-Fazilität und die Großprojekte einen um gut
        5 Prozent geringeren Ansatz als im Vorschlag der
        EU-Kommission. Bei der Bewertung muss aus Sicht der
        Bundesregierung aber insbesondere der Status quo als
        Referenz dienen. Der Vorschlag der EU-Ratspräsident-
        schaft bedeutet für die Rubrik 1 a eine deutliche Stär-
        kung im Vergleich zum jetzigen Förderzeitraum.
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 27):
        Sieht die Bundesregierung die im Pakt für nachhaltiges
        Wachstum und Beschäftigung (vergleiche Pressemitteilung
        der Bundesregierung vom 21. Juni 2012) mit den Fraktionen
        CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen geschlos-
        senen Vereinbarungen bezüglich des MFR 2014 bis 2020 in
        der von der zyprischen Ratspräsidentschaft am 30. Oktober
        2012 vorgelegten Verhandlungsbox als umgesetzt an, und wie
        gedenkt die Bundesregierung die Vereinbarungen umzuset-
        zen, soweit es aus ihrer Sicht noch nicht passiert ist?
        Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen
        zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen
        Union dafür ein, dass der EU-Haushalt auf wachstums-
        und beschäftigungsfördernde Investitionen ausgerichtet
        wird, wie es auch mit den Fraktionen im Deutschen Bun-
        destag vereinbart wurde.
        Da nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen, müssen
        wir die vorhandenen Ressourcen besser nutzen. Die
        Bundesregierung hat deshalb mehrfach Vorschläge zu ei-
        ner Verbesserung der Ausgabenqualität in die Diskus-
        sion eingebracht. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat
        hier bisher nicht die richtigen Akzente gesetzt. Die Bun-
        desregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass der
        künftige EU-Haushalt zur Schaffung von Wachstum und
        Beschäftigung genutzt wird und einen deutlichen Beitrag
        zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise leistet.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24661
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 16
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Klaus Hagemann (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 28):
        Wie wirkt sich der gerade von der aktuellen EU-Präsident-
        schaft vorgelegte MFR im Einzelnen in Bezug auf die Netto-
        zahlerposition Deutschlands, die Rückflüsse aus Agrar-,
        Struktur- und Kohäsionsfonds sowie die anteilige Finanzie-
        rung von ITER (jeweils nach Möglichkeit in Euro) aus, und
        welche Vorschläge hat die Bundesregierung im Hinblick auf
        Ankündigungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt,
        Michael Link, der Finanzrahmen gehe in seinen Sparmaßnah-
        men nicht weit genug, bleibe hinter erforderlichen Sparmaß-
        nahmen zurück, habe noch nicht die richtigen Akzente, was
        die Qualität der Ausgaben betreffe (FAZ, 1. November 2012),
        im Einzelnen – unter Angabe des jeweiligen Finanzvolu-
        mens – für das angekündigte „moderne Budget“?
        Die Bundesregierung strebt zusammen mit anderen
        Nettozahlern eine Begrenzung aller EU-Ausgaben auf
        1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der Europäi-
        schen Union an, um den krisenbedingten Konsolidie-
        rungserfordernissen in den einzelnen Mitgliedstaaten
        auch auf EU-Ebene Rechnung zu tragen. Der von der zy-
        prischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Kompromiss-
        vorschlag liegt noch immer etwa 80 Milliarden Euro
        über diesem Ziel.
        Um auch mit weniger Geld stärkere Impulse für
        Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu
        setzen, setzt sich die Bundesregierung unter dem Stich-
        wort „Better Spending“ für eine signifikante Verbesse-
        rung der Ausgabenqualität im EU-Haushalt ein. Auch
        hier bleibt der Vorschlag der Präsidentschaft noch weit
        hinter dem Erforderlichen zurück.
        Die Nettozahlerposition Deutschlands verbessert sich
        grundsätzlich durch jede Art von Kürzung, da Deutsch-
        land in allen Politikbereichen mehr einzahlt, als es an
        Fördermitteln zurückerhält.
        Bei den Struktur- und Kohäsionsfonds soll das ge-
        plante Sicherheitsnetz für die neuen Bundesländer aus-
        geweitet werden auf die heutigen Übergangsregionen
        Leipzig, Lüneburg und Brandenburg Südwest. Das ist
        ein großer Erfolg für die deutsche Verhandlungsführung;
        nur Griechenland hatte uns in diesem Anliegen unter-
        stützt. Gleichzeitig soll die Höhe des Sicherheitsnetzes
        etwas reduziert werden und statt zwei Drittel nur noch
        63 Prozent der heutigen Mittel sichern. In der Summe
        stellen diese beiden Veränderungen aber immer noch
        eine klare Verbesserung für die neuen Bundesländer ge-
        genüber dem Kommissionsvorschlag dar.
        In der Agrarpolitik sieht der Präsidentschaftsvor-
        schlag eine Kürzung um etwa 3 Prozent vor. Dadurch
        würden auch die Agrarrückflüsse nach Deutschland et-
        was niedriger ausfallen als im Kommissionsvorschlag.
        Zu ITER hat die Präsidentschaft keinen konkreten
        Zahlenvorschlag vorgelegt.
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/11282, Frage 29):
        Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
        die Folgen der mehrwöchigen Belagerung und des Beschusses
        Bani Walids durch regierungstreue Milizen in Libyen
        (www.nytimes.com/2012/10/22/world/africa/libyan-town-un-
        der-siege-is-a-center-of-resistance.html) und über Art und
        Herkunft der hierbei zum Einsatz gekommenen Waffen, ins-
        besondere auch über die Hinweise auf den Einsatz chemischer
        Waffen (www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3139461/
        machtvakuum-libyen-angst-um-bani-walid.story), vor?
        Im Auftrag der libyschen Führung waren bewaffnete
        Truppen eingesetzt worden, um in Bani Walid mutmaßli-
        che Verbrecher zu verhaften. Die Angriffe dieser Trup-
        pen auf Bani Walid haben dazu geführt, dass Tausende
        von Bewohnern aus der Stadt geflüchtet sind. Die liby-
        sche Regierung hat deshalb ein Krisenkomitee eingesetzt
        und in den benachbarten Städten Nasmah, Tarhuna und
        Sliten sowie in Sirte und al-Urban Aufnahmestellen für
        die Flüchtlinge eingerichtet.
        Bei der militärischen Auseinandersetzung in Bani
        Walid wurden vermutlich Maschinengewehre und Ma-
        schinenkanonen als Flugabwehrwaffen und auch Mörser
        eingesetzt, welche, auf Pick-ups montiert, innerhalb der
        libyschen Milizen weit verbreitet sind. Über deren Her-
        kunft ist nichts bekannt. Es liegen keine Hinweise vor,
        die den erhobenen Vorwurf des Einsatzes von chemi-
        schen Waffen belegen.
        Anlage 18
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/11282, Frage 30):
        Welche Informationen liegen der Bundesregierung zwi-
        schenzeitlich über die genaueren Umstände des Abschusses
        eines türkischen Kampfflugzeugs vom Typ F-4E Phantom am
        22. Juni 2012 (dessen Position zum Zeitpunkt des Abschus-
        ses, Position sowie Zustand der Wrackteile) vor, und wie
        beurteilt die Bundesregierung die zunächst aus Sicht der Fra-
        gestellerin sehr einseitigen Stellungnahmen des Bundesminis-
        ters des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, sowie der
        NATO zugunsten der Türkei anlässlich von Granateinschlä-
        gen nahe der syrischen Grenze in der Türkei, vor dem Hinter-
        grund, dass der Oberbefehlshaber der US-Landstreitkräfte in
        Europa, Generalleutnant Mark P. Hertling, jüngst einräumte,
        dass der Ursprung der Granaten und wer sie abgefeuert habe,
        bislang ungeklärt sei (www.state.gov/r/pa/prs/dpb/2012/10/
        199884.htm)?
        Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
        nisse über den genauen Verlauf des Abschusses vor.
        Ein offizieller türkischer Untersuchungsbericht wurde
        bisher nicht veröffentlicht. Laut türkischen Pressemittei-
        lungen bestätigt ein interner Untersuchungsbericht der
        türkischen Streitkräfte von Mitte September 2012, dass
        das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationa-
        len Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen
        worden sei.
        24662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Festzuhalten bleibt, dass ein Abschuss ohne vorherige
        Warnung auf ein unbewaffnetes Aufklärungsflugzeug er-
        folgte, was als unverhältnismäßiger Akt zu werten ist.
        Was den Beschuss türkischen Territoriums aus Syrien
        heraus betrifft, ist es seit August dieses Jahres zu unre-
        gelmäßigem Beschuss des türkischen Staatsgebiets
        durch Artilleriegeschosse gekommen, zuletzt am 29. Ok-
        tober 2012. Am 3. Oktober 2012 kamen dabei fünf Zivi-
        listen, darunter auch Kinder, ums Leben. Neben der
        Bundesregierung haben der Generalsekretär der Verein-
        ten Nationen, VN, der NATO-Rat und der EU-Außenrat
        den Beschuss vom 3. Oktober 2012 scharf verurteilt.
        Auch Russland trug die Pressemitteilung des VN-Sicher-
        heitsrats zur scharfen Verurteilung der syrischen An-
        griffe am 5. Oktober 2012 mit.
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
        Westerwelle, hat gegenüber der Türkei bei seinem Tref-
        fen mit dem türkischen Außenminister am 13. Oktober
        2012 ausdrücklich die Solidarität als NATO-Partner un-
        terstrichen, gleichzeitig aber auch zur Besonnenheit auf-
        gerufen.
        Anlage 19
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/11282, Fragen 31 und 32):
        Wie wird das Auswärtige Amt angesichts der bisherigen
        „Untätigkeit des Auswärtigen Amtes“ im Fall Dadaab durch
        die Übertragung der Entwicklungsorientierten Not- und Über-
        gangshilfe, ENÜH, vom BMZ auf das Auswärtige Amt – jetzt
        entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe,
        ESÜH – künftig sicherstellen, Fehlsteuerungen zu vermeiden,
        und wäre es angesichts des von Bundesminister Dirk Niebel
        konstatierten Kompetenzproblems im Auswärtigen Amt nicht
        angebracht, die Mittel wieder in jenes Bundesministerium zu
        geben, das dieses Kompetenzproblem nicht hat (vergleiche
        Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 31. Oktober 2012)?
        Welche Maßnahmen werden ab Januar 2013 in und um
        Dadaab finanziert – bitte genau nach Höhe der Finanzierung,
        Trägern und Haushaltstiteln aufschlüsseln –, und sind andere
        in Zusammenhang mit Dadaab stehende Projekte, die zum
        Teil auch an anderen Orten in Kenia durchgeführt werden,
        ebenfalls von der Verlagerung der ENÜH vom BMZ auf das
        Auswärtige Amt – jetzt ESÜH –, betroffen – bitte gegebenen-
        falls die Projekte einzeln benennen?
        Zu Frage 31:
        Die Bundesregierung setzt die humanitäre Hilfe für
        die Flüchtlinge in Dadaab fort. Das Auswärtige Amt
        steht dazu in engem Kontakt mit dem Flüchtlingshoch-
        kommissar der Vereinten Nationen und spricht mit sei-
        nen Experten über die konkreten Bedürfnisse vor Ort.
        Das Horn von Afrika bleibt angesichts der aktuellen
        Lage Schwerpunkt der humanitären Hilfe der Bundesre-
        gierung.
        Mit der Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen
        Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, wurde der bis
        dahin durch das BMZ verwaltete Titel der „Entwick-
        lungsorientierten Not- und Übergangshilfe“ aufgelöst
        und in den Titel „Humanitäre Hilfe“ des Auswärtigen
        Amtes überführt. Das Auswärtige Amt hat jetzt die Ge-
        samtzuständigkeit für die humanitäre Hilfe der Bundes-
        regierung, einschließlich der Nahrungsmittelhilfe. Dies
        erhöht die kurzfristige Reaktionsfähigkeit der Bundesre-
        gierung in humanitären Krisen und ermöglicht ein
        schnelles und kohärentes humanitäres Engagement.
        Gleichzeitig wurde im BMZ der Bereich der „Ent-
        wicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangs-
        hilfe“ als ein Instrument der mittel- und langfristig auf-
        gelegten Entwicklungszusammenarbeit geschaffen und
        mit eigenen Finanzmitteln ausgestattet. Die Schaffung
        dieses Instruments ist zu begrüßen, da damit der Über-
        gang von Sofortmaßnahmen der humanitären Hilfe zu
        solchen der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit
        erleichtert wird. Dieses Instrument kommt dem An-
        spruch nach, Überlebenshilfe in Entwicklungsmaßnah-
        men zu überführen, dem sogenannten Linking Relief,
        Rehabilitation and Development.
        Zu Frage 32:
        Das Auswärtige Amt wird das humanitäre Engage-
        ment des Flüchtlingshochkommissars der Vereinten
        Nationen, UNHCR, in Dadaab weiter unterstützen. Im
        Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirt-
        schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, hat
        das Auswärtige Amt dem UNHCR zugesagt, seine Zu-
        wendungen für 2013 um mindestens 2,2 Millionen Euro
        aufzustocken, damit der UNHCR die Versorgung der
        Flüchtlinge im Lager Dadaab aufrechterhalten kann. Da-
        mit gewährleistet das Auswärtige Amt eine Förderung
        des UNHCR mindestens in gleicher Höhe wie zuvor das
        BMZ.
        Das Auswärtige Amt wird darüber hinaus auch Pro-
        jekte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz,
        IKRK, und von Nichtregierungsorganisationen in
        Dadaab weiter fördern. Eine konkrete Auflistung der
        2013 umzusetzenden Vorhaben ist jedoch erst möglich,
        wenn dem Auswärtigen Amt die entsprechenden Pro-
        jektvorschläge vorliegen.
        Das BMZ wird im Rahmen der entwicklungsfördern-
        den und strukturbildenden Übergangshilfe um das
        Flüchtlingslager Dadaab Maßnahmen zur Stabilisierung
        der Lebensgrundlagen der ortsansässigen Bevölkerung
        und zur Stärkung friedlicher Konfliktbearbeitung in
        Höhe von 4,1 Millionen Euro fördern. Das Projekt, das
        eine Laufzeit von September 2011 bis August 2014 hat,
        wird durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale
        Zusammenarbeit, GIZ, umgesetzt. Ferner plant das BMZ
        die Förderung von Bildungsprojekten in den Flüchtlings-
        lagern Dadaab und Kakuma in Höhe von 1 Millionen
        Euro. Dieses Vorhaben wird durch die Kreditanstalt für
        Wiederaufbau, KfW, in Kooperation mit dem UNHCR
        umgesetzt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24663
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 20
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 33):
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung rund 100 Millionen
        Euro im EU-Haushalt einsparen will (vergleiche www.top
        agrar.com), ohne dabei das Budget der Gemeinsamen Agrar-
        politik zu kürzen?
        Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den Mehr-
        jährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2014
        bis 2020 auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens
        der Europäischen Union zu begrenzen. Dies bedeutet,
        dass der Vorschlag der EU-Kommission für die Summe
        der Gesamtausgaben für diese sieben Jahre um mehr als
        130 Milliarden Euro in 2011er-Preisen gekürzt werden
        muss.
        Zu diesem restriktiven Ansatz müssen alle Ausgaben-
        bereiche beitragen, auch die Gemeinsame Agrarpolitik.
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/11282, Frage 34):
        Teilt die Bundesregierung das aus Sicht des Fragestellers
        eher wissenschaftlich begründete Urteil einer strategischen
        Manipulation der Euro-Barometer-Umfrage durch die Europäi-
        sche Kommission (vergleiche Höpner/Jurczyk in Leviathan,
        3/2012, Seite 345 f.), und inwiefern wird die Bundesregierung
        gegenüber der Kommission zu dieser Strategie Stellung neh-
        men, die nach Ansicht des Fragestellers eine Scheinlegitima-
        tion der EU darstellt und angesichts der öffentlichen Interpre-
        tation durch die Kommission (Beispiele ebenda Seite 341 und
        342) eher als Propaganda gesehen werden kann?
        Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass die
        Europäische Kommission manipulierte Umfragen in
        Auftrag gibt. Die Bundesregierung sieht daher keinen
        Anlass, dieses Thema mit der EU-Kommission aufzu-
        nehmen.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11282, Frage 35):
        Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum
        Tod von 58 Flüchtlingen am 28. Oktober 2012 bei Gibraltar
        erläutern, deren tödlicher Schiffbruch nach unterschiedlichen
        Medienberichten (http://ffm-online.org/2012/10/29/58-tote-
        bei-gibraltar-pro-asyl-erklarung-29-10-2012-18-uhr) 13 Stun-
        den zuvor von einem Flugzeug im Rahmen der Frontex-Mis-
        sion Indalo fotografiert worden war, wobei unklar ist, ob es
        sich um ein deutsches oder ein maltesisches Flugzeug han-
        delte – zumal Malta sich 2011 nicht an Indalo beteiligte –, und
        ist der Grund für die zu späte Hilfeleistung für die Ertrinken-
        den darin zu suchen, dass Frontex, die spanischen oder andere
        Behörden auf einer „Push-back“-Aktion bestanden, damit die
        Migrantinnen und Migranten von marokkanischen Schiffen
        aufgegriffen werden und nicht in die EU einreisen (falls nein,
        bitte anderweitige Gründe ausführen)?
        In dem genannten Seebereich findet die Frontex-ko-
        ordinierte Seegrenzenoperation Indalo statt. Deutschland
        beteiligt sich an dem Einsatz weder mit Schiffen noch
        mit Hubschraubern bzw. Flugzeugen oder Besatzungen
        für diese Einsatzmittel.
        Ziel dieser Frontex-Operation ist die Unterstützung
        der zuständigen spanischen Behörden bei der Verhinde-
        rung von Seewegschleusungen aus Algerien und Ma-
        rokko kommend nach Spanien. Die Rettung von in See-
        not geratenen Schiffen und Booten bzw. den darauf
        befindlichen Personen entsprechend der sogenannten
        Frontex-Leitlinien (Beschluss des Rates der Europäi-
        schen Union zur Ergänzung des Schengener Grenzkodex
        hinsichtlich der Überwachung der Seeaußengrenzen im
        Rahmen der von der Europäischen Agentur für die ope-
        rative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mit-
        gliedstaaten der Europäischen Union koordinierten ope-
        rativen Zusammenarbeit, 2010/252/EU vom 26. April
        2010) hat oberste Priorität im Rahmen des Frontex-Ein-
        satzes.
        Die Verantwortung für die Überwachung und die
        Kontrolle der EU-Außengrenzen liegt weiterhin bei dem
        zuständigen EU-Mitgliedstaat, in diesem Fall den spani-
        schen Behörden. Gleiches gilt auch für die Seenotrettung
        innerhalb der dafür festgelegten Seenotrettungszonen.
        Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass so-
        wohl Einsatzkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten unter
        Mandat der Agentur Frontex als auch Einsatzkräfte der
        spanischen maritimen Search-&-Rescue-Organisation
        SASEMAR sowie der spanischen Guardia Civil an den
        Such- und Rettungsmaßnahmen beteiligt waren.
        Die spanische Regierung hat sich als verantwortlicher
        Staat die Veröffentlichung eines offiziellen Berichts über
        das Ereignis vorbehalten.
        Mangels anders lautender Informationen geht die
        Bundesregierung davon aus, dass alle Einsatzkräfte die
        Such- und Rettungsmaßnahmen im Einklang mit inter-
        nationalem Recht und bestehenden Vereinbarungen und
        im Rahmen der tatsächlich bestehenden Möglichkeiten
        durchgeführt haben.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage der Abgeordneten Ula Jelpke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11282, Frage 36):
        Welche konkreten Möglichkeiten hat das Bundesministe-
        rium des Innern in seinem Evaluationsbericht zum deutschen
        Projekt der Beratung des Libanon in Fragen der Grenzsicher-
        heit für eine deutsche (grenz)polizeiliche Unterstützung des
        Libanon bei der Verbesserung des Grenzmanagements be-
        schrieben (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf
        meine mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 17/200, Anlage
        26), und inwiefern werden diese Möglichkeiten umgesetzt?
        Mit der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten
        Nationen Nr. 1701 (2006) wurde ein Grundstein für die
        24664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Stabilisierung der Beziehungen zwischen Israel und Li-
        banon gelegt. Die Umsetzung der Resolution dient dabei
        auch der Stabilität der gesamten Region und ist somit
        von besonderem außenpolitischen Interesse für die Bun-
        desrepublik Deutschland. Durch die deutsche Beteili-
        gung an der maritimen UNIFIL-Komponente, aber auch
        durch zusätzliche bilaterale Anstrengungen – wie die
        Stärkung der libanesischen Kapazitäten in Bezug auf
        seine See- und Landgrenzen – konnte und kann Deutsch-
        land sein Engagement für Resolution 1701 und damit für
        den Frieden in der Region untermauern. In diesem Kon-
        text nimmt das Grenzberatungsprojekt der Bundespoli-
        zei/Zoll einen wichtigen Platz in der deutschen Unter-
        stützung für die internationalen Bemühungen um
        Stabilität in der Region ein.
        Der Evaluationsbericht führt die folgenden konkreten
        Handlungsmöglichkeiten für die deutsche (grenz)poli-
        zeiliche Unterstützung des Libanon zur Verbesserung
        des Grenzmanagements auf:
        Erstens. Die Struktur des deutschen Engagements
        könnte an die Umstände und den geänderten Bedarf an-
        gepasst werden. Als denkbare Alternativen werden der
        Einsatz eines Langzeitberaters, eines Polizeiberaters
        oder eines Bundespolizei-Verbindungsbeamten aufge-
        führt. Auch die Möglichkeit der Eingliederung in die
        Deutsche Botschaft wird genannt.
        Zweitens. Es wird vorgeschlagen, die Unterstützungs-
        leistung für den Bereich der Grenzbehörde, General
        Security, in den Feldern der strategischen Beratung,
        Ausbildungs- und Ausstattungshilfe beizubehalten.
        Drittens. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das En-
        gagement an der Nordgrenze an die EU überführt wer-
        den könnte. Der EU-Vertretung stünden für die nächsten
        drei Jahre rund 3,6 Millionen Euro im Bereich des
        Grenzmanagements zur Verfügung. Sie verfolge die
        gleiche Zielrichtung wie das deutsche Engagement, so-
        dass hier Kompetenzen gebündelt werden könnten.
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra-
        ge 37):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
        Gutachten von Professor Dr. Markus Heintzen, welches im
        Auftrag der Stadt Bonn sowie der Kreise Rhein-Sieg und Ahr-
        weiler zum Berlin-Bonn-Gesetz zu dem Ergebnis kommt,
        dass sich inzwischen nur noch weniger als 50 Prozent der
        Bundesministeriumsposten in Bonn befinden würden, und
        wie viele Bundesministerialarbeitsplätze befanden sich zum
        1. Oktober 2012, nach Bundesministerien aufgeschlüsselt, in
        Bonn und Berlin?
        Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass,
        Konsequenzen aus dem von der Stadt Bonn und den
        Kreisen Rhein-Sieg und Ahrweiler in Auftrag gegebenen
        Gutachten zu ziehen.
        Aufgeschlüsselt nach Ministerien ergeben sich zum
        1. Oktober 2012 in Bonn und Berlin folgende Ministe-
        rialarbeitsplätze – angegeben wird immer die Zahl der
        Stellen/Planstellen (ohne Ersatzplanstellen), weil dies
        auch die Größen sind, die gegenüber dem Haushaltsaus-
        schuss des Deutschen Bundestages kommuniziert wer-
        den –:
        Bundesministerium Dienstsitz Bonn Dienstsitz Berlin
        Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 372,80 1.132,50
        Auswärtiges Amt 282,50 1.801,00
        Bundesministerium des Innern 224,00 1.136,00
        Bundesministerium der Justiz 19,00 530,65
        Bundesministerium der Finanzen 361,00 1.471,00
        Bundesministerium für Arbeit und Soziales 462,40 476,10
        Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        664,30 215,00
        Bundesministerium der Verteidigung 1.516,00 936,00
        Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 233,00 228,00
        Bundesministerium für Gesundheit 343,80 163,90
        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 729,00 626,50
        Bundesministerium für Umwelt. Naturschutz und Reaktor-
        sicherheit
        501,20 299,30
        Bundesministerium für Bildung und Forschung 683,50 217,50
        Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung
        500,50 187,00
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24665
        (A) (C)
        (D)(B)
        Hinzu kommen die nichtministeriellen Arbeitsplätze
        im Bundeskanzleramt – Bonn: 23,00 und Berlin:
        544,00 –, beim Beauftragten der Bundesregierung für
        Kultur und Medien – Bonn: 124,75 und Berlin: 78,00 –
        sowie im Bundespresseamt – Bonn: 75,00 und Berlin:
        408,80.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 38):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
        Ergebnissen des Rechtsgutachtens von Professor Dr. Markus
        Heintzen zu den „Strukturellen und aktuellen Problemen des
        Berlin-Bonn-Gesetzes“, wonach die derzeitige Verteilung der
        Arbeitsplätze zwischen Bonn und Berlin objektiv rechtswid-
        rig ist, da die gesetzlichen Vorgaben in § 4 Abs. 4 des Berlin-
        Bonn-Gesetzes nicht eingehalten werden?
        Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass,
        Konsequenzen aus dem von der Stadt Bonn und den
        Kreisen Rhein-Sieg und Ahrweiler in Auftrag gegebenen
        Gutachten zu ziehen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 39):
        Welche Informationen im Einzelnen und seit wann hat die
        Bundesregierung über die Erkenntnisse der deutschen Sicher-
        heitsbehörden, nach denen radikale Salafisten Anfang des
        Jahres 2012 eine „beachtliche Geldsumme aus einem arabi-
        schen Golfstaat“ für die Finanzierung der seit einem Jahr
        stattfindenden Koran-Verteilaktion erhalten haben (vergleiche
        Die Welt vom 16. Oktober 2012)?
        Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung auf einen Be-
        richt der Zeitung Die Welt, in dem der Journalist Florian
        Flade die Behauptung aufstellt, dass die Finanzierung
        der Kampagne „LIES!“ durch eine „beachtliche Geld-
        summe aus einem arabischen Golfstaat“ erfolgt sei. Der
        Autor suggeriert dabei, diese Aussage beruhe auf gesi-
        cherten Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden.
        Diese Behauptung ist nach Kenntnis der Bundesregie-
        rung nicht zutreffend.
        Über die Finanzierung der Koran-Verteilaktion durch
        die Regierungen der Golfstaaten liegen der Bundesregie-
        rung keine Erkenntnisse vor. Soweit Privatspender aus
        dieser Region die Kampagne unterstützt haben, lässt dies
        keine Rückschlüsse auf staatlich gesteuerte Aktivitäten
        zu.
        Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen davon aus,
        dass die Kampagne „LIES!“ hauptsächlich durch Spen-
        den aus dem deutschsprachigen Raum und den Verkauf
        kostenpflichtiger Koranübersetzungen finanziert wurde.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 40):
        Wann wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene zur
        sogenannten Aufnahmerichtlinie erzielte Einigung, Arbeits-
        verbote für Asylbewerber dürften neun Monate nicht über-
        schreiten, umsetzen, und beabsichtigt sie, lediglich die gemein-
        schaftsrechtlichen Mindestvorgaben umzusetzen oder darüber
        hinaus die Dauer der Arbeitsverbote weiter zu verkürzen oder
        ganz aufzuheben?
        Das Rechtsetzungsverfahren für die Neufassung der
        sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie ist noch nicht abge-
        schlossen. Das Ergebnis des informellen Trilogs wurde
        durch den Rat, Justiz und Inneres, im Wege einer politi-
        schen Einigung am 25. Oktober 2012 angenommen. Die
        förmliche Verabschiedung durch den Rat und das Euro-
        päische Parlament steht noch aus. Ein Abschluss der Ver-
        handlungen wird bis Ende 2012 angestrebt.
        Über die konkrete Umsetzung der einzelnen Aspekte
        der Richtlinie wird im Detail während des sich anschlie-
        ßenden Umsetzungsverfahrens entschieden werden.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 41):
        Wie geht die Bundesregierung mit der Problematik um,
        dass durch den faktischen Bearbeitungs- und Entscheidungs-
        stopp des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe
        Debatte des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am
        24. Oktober 2012) für Flüchtlinge aus Staaten mit hohen An-
        erkennungsquoten, wie beispielsweise Afghanistan, Iran und
        Syrien, sich gerade dieser Personenkreis auf unabsehbare Zeit
        in einer perspektivlosen Lage befindet?
        Die Bundesregierung weist die Unterstellung der Per-
        spektivlosigkeit der Lage von Asylbewerbern aus Staa-
        ten mit einer hohen Anerkennungsquote entschieden zu-
        rück.
        Durch die seitens des Bundesamts für Migration und
        Flüchtlinge, BAMF, getroffenen Beschleunigungsmaß-
        nahmen ist es bereits gelungen, die durchschnittliche
        Verfahrensdauer bei Asylbewerbern aus Serbien und
        Mazedonien von der Antragstellung bis zur Entschei-
        dung auf 1,3 Monate zu senken. Für Erstanträge, die ab
        dem 1. Oktober 2012 gestellt wurden, beträgt die Verfah-
        rensdauer gegenwärtig durchschnittlich 14 Tage. Alleine
        im Oktober 2012 wurden 2 347 Entscheidungen zu dem
        Herkunftsland Serbien und 1 582 Entscheidungen zu
        Mazedonien getroffen.
        Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass
        die prioritäre Bearbeitung der überwiegend aus wirt-
        schaftlichen Gründen gestellten Asylanträge serbischer
        und mazedonischer Staatsangehöriger kurzfristig Wir-
        kung zeigen wird, sodass danach die Anträge von Asyl-
        bewerbern aus anderen Ländern wieder verstärkt bear-
        beitet werden können.
        24666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/11282, Fragen 42 und 43):
        Inwieweit wird die Bundesregierung dem Wunsch der
        hungerstreikenden Flüchtlinge am Brandenburger Tor ent-
        sprechen, mit ihnen über ihre politischen Forderungen ins Ge-
        spräch zu kommen – durch wen, wann –, und welche Schluss-
        folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
        die Protestierenden offenkundig derart unter den Restriktio-
        nen des geltenden Asylsystems leiden, dass sie solche persön-
        lich höchst belastenden Formen des Protests einzugehen be-
        reit sind – Protestfußmarsch über Hunderte Kilometer nach
        Berlin, Hungerstreik im Freien, bei Kälte, Tag und Nacht?
        Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen
        der hungerstreikenden Flüchtlinge am Brandenburger Tor
        bzw. des Protestcamps am Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg
        nach Abschaffung von Sondergesetzen – der Residenzpflicht,
        der Arbeitsverbote und -restriktionen, des Asylbewerberleis-
        tungsgesetzes und der verpflichtenden Lagerunterbringung –
        zumindest zu prüfen oder aufzugreifen, und inwieweit be-
        rücksichtigt die Bundesregierung dabei, dass die Betroffenen
        sich aktiv und produktiv in die deutsche Gesellschaft einbrin-
        gen wollen, statt infolge der gesetzlichen Beschränkungen zu
        Isolation, Untätigkeit und finanzieller Abhängigkeit gezwun-
        gen zu sein – bitte ausführen?
        Zu Frage 42:
        Frau Staatsministerin Professor Dr. Böhmer, die Be-
        auftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht-
        linge und Integration, hat die Asylbewerber am Nach-
        mittag des 1. November 2012 getroffen und mit ihnen
        – gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Arbeit, Inte-
        gration und Frauen, Frau Dilek Kolat – ein vierstündiges
        Gespräch geführt. Die Staatsministerin hat sich im An-
        schluss an das Gespräch vor der Presse zu ihren Eindrü-
        cken und Schlussfolgerungen aus dem Gespräch ge-
        äußert. Der Hungerstreik der Asylbewerber wurde am
        Abend des 1. November 2012 abgebrochen. Weiterer
        Gesprächsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung
        nicht.
        In Anbetracht der Tatsache, dass sich derzeit über
        50 000 Personen in Deutschland im Asylverfahren und
        über 20 000 im gerichtlichen Verfahren befinden, erge-
        ben sich aus den vereinzelten Protestfällen für die Bun-
        desregierung keine zwingenden Schlussfolgerungen.
        Zu Frage 43:
        Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass
        Asylbewerber nicht in „Lagern“ untergebracht werden.
        Unabhängig davon hält die Bundesregierung die an-
        gesprochenen Regelungen weiterhin für erforderlich. Im
        Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
        vom 18. Juli 2012 wird das Asylbewerberleistungsgesetz
        derzeit überarbeitet.
        Im Übrigen weist die Bundesregierung die in der
        Frage enthaltenen Unterstellungen zurück.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/11282, Frage 44):
        Inwieweit gibt es gesetzliche Bestimmungen, wonach die
        Versicherungswirtschaft Kfz-Versicherungstarife nach Le-
        bensalter der Fahrerinnen und Fahrer differenzieren muss
        oder darf?
        Weder das Versicherungsaufsichtsrecht noch das Ver-
        sicherungsvertragsrecht enthalten entsprechende Rege-
        lungen. Die für die Prämienkalkulation relevanten Risi-
        komerkmale werden vertraglich – regelmäßig mit den
        Allgemeinen Versicherungsbedingungen – vereinbart; in
        die Vertragsfreiheit wird insoweit nicht eingegriffen.
        Eine entsprechende Vereinbarung stellt auch keine Be-
        nachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehand-
        lungsgesetzes, AGG, dar. Sofern man die Berücksichti-
        gung des Alters als „unterschiedliche Behandlung“
        ansehen will, ist sie zulässig, wenn sie auf anerkannten
        Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbeson-
        dere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten
        Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhe-
        bungen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 AGG).
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/11282, Frage 45):
        Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
        um beim Ecofin, Rat für Wirtschaft und Finanzen, am
        13. November 2012 einen Beschluss zur Genehmigung der
        verstärkten Zusammenarbeit für eine Finanztransaktionsteuer
        gemäß der von der Kommission vorgeschlagenen Beschluss-
        fassung zu erreichen, und mit welchen Vorschlägen zur Aus-
        gestaltung der Steuer – gemäß der interfraktionellen Vereinba-
        rung vom 21. Juni 2012 – wird sich die Bundesregierung im
        darauffolgenden Prozess einbringen?
        Die Bundesregierung unterstützt weiterhin mit Nach-
        druck die Einführung eines gemeinsamen Finanztransak-
        tionsteuersystems, nachdem es ihr gelungen ist, insge-
        samt zehn weitere EU-Mitgliedstaaten für eine verstärkte
        Zusammenarbeit in diesem Bereich zu gewinnen.
        Vor einer Beschlussfassung des Ecofin-Rates über
        den Vorschlag der EU-Kommission für den Ermächti-
        gungsbeschluss zur verstärkten Zusammenarbeit ist nach
        den EU-Verträgen die Zustimmung des EU-Parlaments
        erforderlich. Diese liegt noch nicht vor. Es ist somit da-
        von auszugehen, dass der Ecofin-Rat am 13. November
        2012 keine Entscheidung über den Vorschlag der EU-
        Kommission treffen wird.
        Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Bundes-
        regierung plant die EU-Kommission, ihren Vorschlag für
        die Ausgestaltung einer Finanztransaktionsteuer im
        Wege der verstärkten Zusammenarbeit nach der An-
        nahme des Ermächtigungsbeschlusses vorzulegen. Die
        Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen und – so-
        weit erforderlich – die vereinbarten Ziele aus dem Pakt
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24667
        (A) (C)
        (D)(B)
        für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in die
        Verhandlungen einbringen.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/11282, Fragen 46 und 47):
        Welchen Gruppen von Betroffenen, die nicht formal als
        Verfolgte des NS-Regimes im Sinne des § 1 des Bundesent-
        schädigungsgesetzes anerkannt sind, kann eine Steuerbefrei-
        ung nach § 3 Nr. 8 a des Einkommensteuergesetzes gewährt
        werden, und wie soll eine hinreichende Information der Be-
        troffenen und der Beschäftigten in den Finanzbehörden und
        bei der Deutschen Rentenversicherung erreicht werden (ver-
        gleiche Antwort der Bundesregierung vom 4. Oktober 2012
        auf meine schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache
        17/10925)?
        Welche Bedingungen – Art der Prüfung, Form, Inhalt und
        Umfang der Unterlagen – sind bisher als Voraussetzungen für
        eine Steuerbefreiung anerkannt worden, und wäre nicht ange-
        sichts des zumeist hohen Alters der Betroffenen eine regel-
        hafte Einbeziehung des Verfolgtenstatus nach Entschädi-
        gungsrentengesetz sinnvoll?
        Zu Frage 46:
        Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 8 a Einkommen-
        steuergesetz wird jenen Personen gewährt, die – ohne
        formal als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt zu sein
        – die Voraussetzungen des § 1 Bundesentschädigungsge-
        setz, BEG, erfüllen. Nach dieser Vorschrift ist Verfolgter,
        „wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den
        Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des
        Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozia-
        listische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist und
        hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Frei-
        heit, Eigentum, Vermögen, in seinem beruflichen oder in
        seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat“.
        Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist in je-
        dem Fall, dass in der Sozialversicherungsrente renten-
        rechtliche Zeiten aufgrund der Verfolgung enthalten
        sind. Nur dann besteht ein Zusammenhang zwischen der
        Sozialversicherungsrente und der Verfolgung durch das
        NS-Regime.
        Die Finanzbehörden prüfen die Voraussetzungen des
        § 3 Nr. 8 a EStG, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die
        Steuerbefreiung in Betracht kommt. Im Wege der Amts-
        hilfe ist ihnen hierbei die Deutsche Rentenversicherung
        behilflich. Außerdem werden potenziell Betroffene in
        Anschreiben der Finanzämter und in Bescheiden auf die
        Regelung hingewiesen.
        Zu Frage 47:
        Die Erhebung der Einkommensteuer obliegt den Fi-
        nanzbehörden der Länder. Diese haben die Steuerbefrei-
        ung des § 3 Nr. 8 a EStG in vielen Fällen automatisch,
        aufgrund des Ergebnisses der Amtshilfe durch in- und
        ausländische Behörden gewährt. Im Übrigen hängt es
        von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wel-
        che Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen er-
        forderlich sind.
        Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Lan-
        desfinanzbehörde.
        Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 8 a EStG
        erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Abgestellt wird
        dabei auf die Voraussetzungen des § 1 Bundesentschädi-
        gungsgesetz. Eine Ausdehnung der Befreiungsvor-
        schrift auf Personengruppen, die die Voraussetzungen
        des § 1 Bundesentschädigungsgesetz nicht erfüllen,
        stünde hierzu im Widerspruch und ist folglich nicht zu-
        lässig.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fragen 48 und
        49):
        Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der Euro-
        päischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBRD,
        Garantien in Höhe von 40 Millionen Euro für die Vermark-
        tung von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln in Osteuropa
        bzw. der Türkei bereitzustellen – Monsanto Risk Sharing –,
        und welche Position wird die Bundesregierung bei der Ent-
        scheidung über diese Garantiebewilligung Mitte Januar 2013
        bei dem Treffen der Mitgliedsländer der EBRD einnehmen?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Auswir-
        kungen des Projekts „Monsanto Risk Sharing“ der EBRD auf
        die agrarwirtschaftlichen Strukturen in (Ost-)Europa vor dem
        Hintergrund der erheblich gestiegenen globalen Konzentra-
        tion der Saatgutmärkte mit einer dominierenden Marktmacht
        weniger großer Konzerne wie die Monsanto Agrar Deutsch-
        land GmbH, insbesondere im Hinblick auf den Verlust an
        Agrobiodiversität, der genetischen Sortenvielfalt bei Nutz-
        pflanzen und der Verfügbarkeit von nichtgentechnisch verän-
        dertem Saatgut für die Landwirtschaft?
        Zu Frage 48:
        Zu dem Projekt liegen gegenwärtig noch keine kon-
        kreten Angaben vor. Die Entscheidung im zuständigen
        Entscheidungsgremium der EBRD, dem Exekutivdirek-
        torium, ist am 15. Januar 2013 vorgesehen. Die Ent-
        scheidungsvorlage der EBRD wird frühestens Ende De-
        zember 2012 erwartet. Daher kann das Projekt mit
        seinen Auswirkungen von der Bundesregierung derzeit
        noch nicht abschließend beurteilt werden.
        Zu Frage 49:
        Die Auswirkungen des Projekts können von der Bun-
        desregierung nicht beurteilt werden, da die konkrete Ent-
        scheidungsvorlage der EBRD noch nicht vorliegt. Auf
        die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra-
        ge 50):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
        Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zum
        24668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        Asylbewerberleistungsgesetz (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11),
        nach welchem die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschen-
        würde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist, bei flücht-
        lingsrechtlichen Fragen – Residenzpflicht, Existenzminimum,
        Sachleistungen, Arbeitserlaubnis, Integrationskurse etc. –,
        und wann wird sie dieses Urteil umsetzen?
        Die Bundesregierung wird das Urteil des Bundesver-
        fassungsgerichts entsprechend den dort aufgestellten
        Grundsätzen umsetzen und unverzüglich eine Neurege-
        lung zur Sicherung des Existenzminimums von Leis-
        tungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsge-
        setz vorlegen. Wie die Neubemessung im Einzelnen
        erfolgen wird und ob darüber hinaus mit dem Gesetzge-
        bungsvorhaben noch andere Änderungen angestrebt
        werden, wird innerhalb der Bundesregierung abge-
        stimmt.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282,
        Frage 51):
        Hält die Bundesregierung es für zulässig, dass Vermittler
        beim Jobcenter Arbeitslose – mit oder ohne deutsch klingen-
        dem Namen – im Vermittlungsgespräch zu einem eigenen Mi-
        grationshintergrund oder einem etwaigen der Eltern befragen,
        wie mir dies vom Jobcenter in Berlin-Steglitz berichtet wurde,
        und wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls sol-
        che Fragen?
        Die Erhebung des Merkmals Migrationshintergrund
        durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter wird von
        der Bundesregierung als zulässig erachtet. Sie erfolgt ge-
        mäß § 281 Abs. 2 SGB ausschließlich zu statistischen
        Zwecken. Die Daten werden anonymisiert.
        Der Gesetzgeber hat bereits mit der Verabschiedung
        des sogenannten Job-AQTIV-Gesetzes 2001 die Forde-
        rung verbunden, Personen mit Migrationshintergrund in
        den Förderstatistiken der Bundesagentur für Arbeit
        gesondert zu berücksichtigen. Mit dem Gesetz zur Ein-
        führung der Unterstützten Beschäftigung vom 22. De-
        zember 2008 wurde eine gesetzliche Grundlage zur
        Erhebung des Migrationshintergrundes sowie eine Ver-
        ordnungsermächtigung durch den Gesetzgeber geschaf-
        fen. Die Verordnung zur Erhebung der Merkmale des
        Migrationshintergrundes (Migrationshintergrund-Erhe-
        bungsverordnung – MighEV) wurde am 29. September
        2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
        Der Migrationshintergrund soll in der Arbeitsmarkt-
        und Grundsicherungsstatistik als weiteres soziodemo-
        grafisches Merkmal eingeführt werden und dort bereits
        vorhandene Merkmale wie Nationalität ergänzen. Um
        spezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf Bun-
        desebene steuern und wirksam weiterentwickeln zu kön-
        nen, werden aussagekräftige und detaillierte statistische
        Daten benötigt. Eine genaue Beobachtung der Arbeitslo-
        sigkeit sowie die Analyse des Zugangs einzelner Ziel-
        gruppen zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind
        dabei unumgänglich. Die Erfassung des Merkmals deut-
        scher oder ausländischer Staatsangehörigkeit ist insbe-
        sondere mit Hinblick auf die Veränderungen im Staats-
        angehörigkeitsrecht und dem verstärkten Zuzug von
        Spätaussiedlern aus den postkommunistischen Staaten
        nach 1990 zunehmend weniger geeignet, Zuwanderer zu
        erfassen. Auch in anderen Bereichen – wie beispiels-
        weise der Schulstatistik – bestehen Initiativen, Personen
        mit Migrationshintergrund genauer zu berücksichtigen,
        um den besonderen Bildungsbedarfen und den Anforde-
        rungen an Hilfestellungen für diese Personengruppe bes-
        ser gerecht werden zu können. Auch wird von Europäi-
        schen Gremien zunehmend gefordert, Migranten – und
        damit ein weiterer Personenkreis als der mit ausländi-
        scher Staatsangehörigkeit – in Bevölkerungsstatistiken
        zu berücksichtigen.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 52):
        Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den For-
        derungen, bei der Novelle des Tierschutzgesetzes kein Verbot
        des Schenkelbrands bei Pferden einzuführen und den Zeit-
        punkt für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration
        über 2017 hinaus zu verschieben?
        Die Position der Bundesregierung ergibt sich aus dem
        von ihr beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes
        zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dem Deutschen
        Bundestag steht es als Gesetzgeber frei, das Gesetz auch
        in abgeänderter Form zu beschließen.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11282, Fragen 53 und 54):
        Welche Schlussfolgerungen zieht und welche Aktivitäten
        unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tatsache,
        dass nach Selbsteinschätzung 94 Prozent der Frauenhäuser für
        Frauen mit Behinderungen „nicht geeignet“ oder nur „teils-
        teils geeignet“ sind und lediglich 25 Prozent der Fachbera-
        tungsstellen sich als für Frauen mit Behinderungen geeignet
        erweisen (siehe Unterrichtung durch die Bundesregierung,
        „Bericht zur Situation der Frauenhäuser, der Fachberatungs-
        stellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbe-
        troffene Frauen und deren Kinder“, Bundestagsdrucksache
        17/10500)?
        Was hat die Bundesregierung seit Inkraftreten der UN-Be-
        hindertenrechtskonvention am 26. März 2009 zur Verbesse-
        rung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behin-
        derungen, insbesondere mit Blick auf die Art. 5, 6, 16, 17, 23,
        25 und 31, getan, und welche Ergebnisse wurden dabei er-
        zielt?
        Zu Frage 53:
        Die angesprochene Bestandsaufnahme zeigt: Für
        Frauen mit Behinderungen sind viele Angebote in Ab-
        hängigkeit von der Art der Behinderung bislang nur be-
        dingt geeignet:
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24669
        (A) (C)
        (D)(B)
        28 Prozent der Frauenhäuser gaben an, sie seien für
        Frauen mit Behinderung nicht geeignet; 66 Prozent hal-
        ten sich für teilweise geeignet; 7 Prozent der Frauenhäu-
        ser halten sich für gut geeignet. Probleme werden wegen
        fehlender barrierefreier, insbesondere rollstuhlgerechter
        Ausstattung genannt, weniger wegen fehlender perso-
        neller oder fachlicher Qualifikation. Von den Fachbera-
        tungsstellen gaben 9 Prozent an, sie seien für Frauen mit
        Behinderungen nicht geeignet, 61 Prozent teilweise ge-
        eignet; 27 Prozent halten sich für gut geeignet, und
        3 Prozent sind auf diese Zielgruppe spezialisiert.
        Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, dass
        die Hilfsangebote für Frauen mit Behinderungen geeig-
        net sind. Allerdings fallen die räumliche und personelle
        Ausstattung sowie die fachliche Ausrichtung der Unter-
        stützungsangebote in die Zuständigkeit der Länder und
        Kommunen.
        Die Bundesregierung unterstützt die Qualitätsdiskus-
        sion in den Einrichtungen unter anderem durch finan-
        zielle Förderung der bundesweiten Vernetzungsstellen
        der Frauenhäuser, Frauenhauskoordinierung e. V., sowie
        der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, bff e. V.
        Mit finanzieller Förderung des BMFSFJ wurde zu-
        dem ein Ratgeber für Beraterinnen „Gut beraten“ durch
        die Politische Interessenvertretung behinderte Frauen –
        Weibernetz e. V. erstellt.
        Als zentrale Maßnahme im Bereich Gewalt gegen
        Frauen richtet die Bundesregierung derzeit ein bundes-
        weites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ein. Das Hil-
        fetelefon wird eine wichtige Ergänzung zu den bestehen-
        den Einrichtungen vor Ort gerade für solche
        Gewaltopfer sein, für die der Weg in eine Beratungs-
        stelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine
        große Hürde darstellt, wie für Frauen mit Behinderung
        und Migrantinnen. Im Hilfetelefongesetz, § 4 Abs. 4, ist
        ausdrücklich geregelt, dass die Angebote des Hilfetele-
        fons barrierefrei und mehrsprachig einzurichten sind.
        Zu Frage 54:
        Mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregie-
        rung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
        tion vom 15. Juni 2011 wurde eine langfristige Ge-
        samtstrategie zur Umsetzung des Übereinkommens
        erstellt. Die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ver-
        besserung der Lebenssituationen von Frauen und Mäd-
        chen mit Behinderungen wurden dabei sowohl in einem
        eigenen Handlungsfeld „Frauen mit Behinderungen“ als
        auch als Querschnittsthema „Gender Mainstreaming“
        umfassend berücksichtigt und betreffen sowohl die
        Art. 5, 6, 16, 17, 23, 25 und 31.
        Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der vom Bun-
        desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
        gend, BMFSFJ, herausgegebenen Repräsentativstudie
        „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Be-
        einträchtigungen und Behinderungen“ und der dadurch
        belegten hohen Gewaltbelastung von Frauen mit Behin-
        derung liegt ein Schwerpunkt auf dem Schutz und der
        Prävention von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt
        und Diskriminierung.
        Dazu hat das BMFSFJ unter anderem folgende Pro-
        jekte gefördert: „Frauenbeauftragte in Werkstätten für
        Menschen mit Behinderungen und den Wohneinrichtun-
        gen“ und „Politische Interessenvertretung behinderte
        Frauen – Weibernetz e. V.“
        Der künftige Bericht der Bundesregierung zu den Le-
        benslagen von Menschen mit Behinderungen wird die
        Lebenslagen von Frauen und Mädchen mit Behinderun-
        gen berücksichtigen und im Rahmen der Verfügbarkeit
        der Daten die Indikatoren geschlechterdifferenziert auf-
        bereiten.
        Anlage 38
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Fragen des
        Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/11282, Fragen 55 und 56):
        Sehen die Pläne der Bundesregierung für den Fall, dass sie
        die Praxisgebühr abschaffen, aussetzen oder umgestalten will,
        einen Ausgleichsmechanismus für die Krankenkassen vor, die
        dadurch bevorteilt oder benachteiligt würden?
        Welche Merkmale an der Versichertenstruktur von Kran-
        kenkassen führen zusammen mit den Plänen der Bundesregie-
        rung bezüglich der Praxisgebühr zu einer künftigen Besser-
        oder Schlechterstellung dieser Kassen, gemessen am Status
        quo?
        Zu Frage 55:
        Die die Bundesregierung tragenden Koalitionspartner
        von CDU, CSU und FDP haben beschlossen, die soge-
        nannte Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen.
        Die damit verbundenen Fragen werden im Rahmen der
        Erarbeitung des entsprechenden Gesetzentwurfs geklärt.
        Im Übrigen können valide Aussagen zu den unterschied-
        lichen Auswirkungen einer Abschaffung der Praxisge-
        bühr auf die einzelnen Krankenkassen nicht getroffen
        werden.
        Zu Frage 56:
        Auf die Antwort zu Frage 55 wird verwiesen. Tenden-
        ziell ist davon auszugehen, dass Krankenkassen mit einem
        deutlich überproportionalen Anteil an Zuzahlungsbefrei-
        ungen durch die seinerzeitige Einführung der Praxisge-
        bühr und weitere deutliche Zuzahlungsanhebungen in
        Verbindung mit den Härtefallregelungen durch das GKV-
        Modernisierungsgesetz ab dem Jahr 2004 eher belastet
        wurden. Etwaige Mehrbelastungen im Zusammenhang
        mit der Einführung der Praxisgebühr würden somit mit
        der Abschaffung der Praxisgebühr vermutlich wieder
        aufgehoben.
        Anlage 39
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
        Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/11282, Frage 57):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich
        der in der Fernsehsendung Frontal 21 vom 30. Oktober 2012
        24670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        erhobenen Vorwürfe, dass die gesetzliche Krankenkasse
        KKH-Allianz (Ersatzkasse) schwererkrankte Mitglieder zur
        Kündigung gedrängt haben soll (laut Medienberichten vom
        1. November 2012 hat die Aufsichtsbehörde, das Bundesver-
        sicherungsamt, bis Anfang der Woche eine Antwort der Kran-
        kenkasse eingefordert), und welche Konsequenzen bzw.
        Sanktionen erachtet die Bundesregierung zum Schutze der
        Mitglieder für notwendig, sollten sich diese Vorwürfe bestäti-
        gen oder ähnliche Vorfälle ereignen?
        Das Fernsehmagazin Frontal 21 hat in seiner Sen-
        dung vom 30. Oktober 2012 den Vorwurf erhoben, die
        KKH-Allianz habe schwerkranke und damit besonders
        teure Versicherte dazu aufgefordert, ihre Mitgliedschaft
        zu kündigen. Die Bundesregierung verfügt abgesehen
        von der Berichterstattung über keine weiteren Erkennt-
        nisse zu den Vorwürfen gegenüber der KKH-Allianz.
        Den Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse
        steht nach § 175 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
        SGB V, ein Wahlrecht zu, das frei und ohne Einfluss-
        nahme Dritter auszuüben ist. Krankenkassen dürfen
        niemanden zu einer Kündigung auffordern und keine
        Risikoselektion zulasten schwerkranker und teurer Ver-
        sicherter betreiben. Zu diesen Zwecken dürfen auch die
        Daten der Versicherten einer Krankenkasse nicht ausge-
        wertet werden. Sollten sich die Vorwürfe gegenüber der
        KKH-Allianz bewahrheiten, hat sie gegen geltendes
        Recht verstoßen.
        Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, sicherzustel-
        len, dass die gesetzlichen Krankenkassen Recht und Ge-
        setz einhalten. Sofern ein Rechtsverstoß vorliegt, stehen
        den Aufsichtsbehörden die allgemeinen Aufsichtsmittel
        zur Verfügung, um die Rechtsverletzung zu beheben.
        Das Bundesversicherungsamt als für die KKH-Allianz
        zuständige Aufsichtsbehörde hat die Krankenkasse um
        Stellungnahme bis zum 7. November 2012 aufgefordert.
        Diese Stellungnahme wird zunächst auszuwerten sein.
        Anlage 40
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
        Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/11282, Frage 58):
        Ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, dass der
        derzeit existierende krankheitsorientierte Risikostrukturaus-
        gleich, Morbi-RSA, der einen gewissen finanziellen Aus-
        gleich zwischen den einzelnen Krankenkassen auch hinsicht-
        lich des Krankheitszustands ihrer Versicherten und der daraus
        entstehenden Behandlungskosten erzeugen soll, ausreichend
        sei bzw. gar reduziert und vereinfacht werden sollte, wie es im
        Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP steht, oder
        stimmt die Bundesregierung damit überein, dass trotz Morbi-
        RSA gesunde Versicherte weiterhin für die Krankenkassen
        das bessere Risiko darstellen und insbesondere bei der Ab-
        deckung der Leistungsausgaben für multimorbide Versicherte
        Verbesserungsbedarf besteht?
        Der Evaluationsbericht des Wissenschaftlichen Bei-
        rats zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich
        hat ergeben, dass die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA
        gegenüber dem Alt-RSA deutlich verbessert wurde. Die
        Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten hat zu
        einer deutlichen Verbesserung bei der Deckung der
        durchschnittlichen Leistungsausgaben auf Individual-,
        Gruppen- und Kassenebene geführt. Das heißt, die Fi-
        nanzausstattung der Krankenkassen mit vielen kranken
        Versicherten hat sich insgesamt deutlich verbessert. Auf
        der Grundlage dieser Ergebnisse vertritt die Bundesre-
        gierung weiterhin die Auffassung, dass wesentliche Än-
        derungen des Morbi-RSA derzeit nicht vorzunehmen
        sind.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra-
        ge 59):
        Welche Festlegungen des Bundes schreiben vor, dass die
        Länder die Realwerte statt der Nominalwerte der Vorhaben
        zum Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungs-
        gesetzes, GVFG, anmelden müssen, und wie verhält sich die
        Bundesregierung dazu, dass nur die aktuellen Nominalwerte
        die tatsächlichen Gesamtkosten der Vorhaben im GVFG-Bun-
        desprogramm wiedergeben?
        Im Rahmen des Programms gemäß § 6 Abs. 1 Ge-
        meindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG, unterstützt
        der Bund die Länder in finanzieller Hinsicht, indem er
        ihnen Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsver-
        hältnisse der Gemeinden gewährt.
        Die Anmeldungen für das GVFG-Bundesprogramm
        erfolgen durch die Länder. Diese beziffern die Gesamt-
        kosten in eigener Zuständigkeit; hier gibt es keine Fest-
        legungen.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra-
        ge 60):
        Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich
        der Möglichkeit, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die de-
        finiert, unter welchen Umständen eine Vollschranken- in eine
        Halbschrankenanlage umgewandelt werden kann, und in wel-
        cher Weise beabsichtigt sie in dieser Frage aktiv zu werden?
        Ob für einen Bahnübergang eine Voll- oder eine Halb-
        schranke zu errichten ist, wird im Rahmen der Planfest-
        stellung unter Berücksichtigung der Belange des kreuzen-
        den Straßenverkehrs verbindlich festgelegt. Maßgebliche
        Kriterien hierbei sind unter anderem die Dichte der Zug-
        folge, die Intensität des Straßenverkehrs und die Nut-
        zung durch Fußgänger, insbesondere durch Kinder. Da
        die Entscheidung, ob ein Bahnübergang mit Halb- oder
        Vollschranken aus- oder umzurüsten ist, immer das Er-
        gebnis einer Einzelfallbetrachtung darstellt, ist die
        Schaffung gesetzlicher Vorschriften nicht geplant.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24671
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11282, Frage 61):
        Warum hat die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der
        Bundesregierung ihre öffentliche Ankündigung vom April
        2012 (vergleiche den Tagesspiegel, 27. April 2012, und Ant-
        wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak-
        tion Die Linke „Ausbleibende Unterstützung für den Zug der
        Erinnerung“, Bundestagsdrucksache 17/11227), 30 000 Euro
        aus Gebühren, die der Zug der Erinnerung an Gebühren ent-
        richtet hatte, an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zu-
        kunft“, EVZ, zu spenden, bislang nicht umgesetzt, und inwie-
        weit wird sie diese Ankündigung noch umsetzen?
        Der Bundesregierung hat zu der Gesamtthematik erst
        vor wenigen Tagen umfassend im Rahmen der Antwort
        auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundes-
        tagsdrucksache 17/10939, Stellung genommen.
        Ergänzend weist die Bundesregierung auf Folgendes
        hin: Der Bundesregierung ist eine öffentliche Ankündi-
        gung der Deutschen Bahn AG, DB AG, vom April 2012
        nicht bekannt, wonach die DB AG zugesagt haben soll,
        30 000 Euro, die der Zug der Erinnerung in der Vergan-
        genheit an Trassenentgelten entrichtet hatte, an die Stif-
        tung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, EVZ, zu
        spenden.
        In Anerkennung des Anliegens des Vereins Zug der
        Erinnerung hat die DB AG bereits 2009 in Abstimmung
        mit der Bundesregierung eine Spende von 175 000 Euro
        an die EVZ überreicht, wovon 150 000 Euro dem Verein
        Zug der Erinnerung zugutegekommen sind. Nach Ge-
        sprächen mit verschiedenen Opferverbänden hat sich die
        DB AG im Jahr 2010 in Abstimmung mit der Bundesre-
        gierung dazu entschlossen, weitere Spendenmittel in
        Höhe von 5 Millionen Euro für humanitäre Projekte der
        Stiftung EVZ zur Verfügung zu stellen.
        Die Bundesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass
        die DB AG nunmehr zugesagt hat, etwaige Einnahmen
        aus Trassenentgelten, die aus Fahrten des Zugs der Erin-
        nerung seit Januar 2012 generiert werden, der Stiftung
        EVZ zukommen zu lassen.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 62):
        Welche Organisationen und Interessengruppen auch von
        studentischer Seite sollen zu dem vom Bundesminister für
        Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, vor-
        geschlagenen Runden Tisch zur Bereitstellung von bezahlba-
        rem Wohnraum für Studierende, der noch nicht terminiert ist,
        eingeladen werden, und mit welchen eigenen Initiativen auch
        finanzieller Art und Vorschlägen über bloße Appelle oder Vor-
        würfe an die Adresse der Länder, sie seien für den Wohnungs-
        markt zuständig, auf der Anklagebank sitze aber der Bundes-
        minister und nicht ein Landesminister (siehe „Ramsauer will
        Studenten kasernieren“, erschienen in der Financial Times
        Deutschland vom 17. Oktober 2012), hinaus werden der Bun-
        desminister und die Bundesregierung den Runden Tisch zur
        Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende
        zum Erfolg führen?
        Das Gespräch wird in Kürze terminiert. Die Einzel-
        heiten werden derzeit abgestimmt.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 63):
        Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in der
        vergangenen Sitzung des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin
        Brandenburg GmbH, FBB, am 1. November 2012 auf die Ab-
        lösung des Flughafenchefs Dr. Rainer Schwarz zu drängen,
        und wird die Bundesregierung weitere Gelder für den Flugha-
        fen Berlin Brandenburg, BER, bereitstellen, wenn Dr. Rainer
        Schwarz im Amt bleibt?
        Der Bund ist am Stammkapital der Flughafen Berlin
        Brandenburg GmbH, FBB, mit 26 Prozent beteiligt. Im
        drittelparitätisch besetzten Aufsichtsrat der FBB, der für
        die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung
        zuständig ist, sind für den Bund zwei von insgesamt
        15 Aufsichtsratsmitgliedern vertreten. Beschlüsse des
        Aufsichtsrates bedürfen mindestens einer einfachen
        Mehrheit. Dennoch konnte der Bund erfolgreich auf eine
        gemeinsame Beschlusslinie im Aufsichtsrat in seiner Sit-
        zung am 1. November 2012 hinwirken. Der einstimmige
        Beschluss des Überwachungsorgans zielt auf eine zeit-
        nahe Aufklärung der Ursachen und Folgen sowie der
        Verantwortlichkeiten – insbesondere unter haftungs-
        rechtlichen Aspekten – ab. Dies erfolgt unter Herein-
        nahme externen Sachverstands.
        Die Bundesregierung sieht sich unverändert in der
        Mitverantwortung, das Projekt Hauptstadtflughafen BER
        zu verwirklichen und eine entsprechende Kapitalausstat-
        tung der Gesellschaft sicherzustellen.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 64):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Ver-
        besserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und
        Polen, und welchen konkreten Zeitplan bezüglich der Umset-
        zung der Einzelmaßnahmen legt die Bundesregierung derzeit
        zugrunde?
        Der Ausbau der grenzüberschreitenden Eisenbahn-
        verbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
        land und der Republik Polen hat für Deutschland hohe
        Priorität.
        Mehrere Ausbauprojekte sind bereits abgeschlossen
        oder weit vorangekommen, unter anderem der Ausbau
        der Strecke Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze Deutsch-
        land/Polen und der Strecke Berlin–Cottbus–Görlitz.
        Im Zuge des Ausbaus der grenzüberschreitenden
        Strecke Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze Deutschland
        24672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012
        (A) (C)
        (D)(B)
        (Deutschland/Polen) ist der 56 Kilometer lange Ab-
        schnitt Erkner–Frankfurt (Oder) bereits seit Dezember
        2006 für eine Streckengeschwindigkeit von 160 Kilome-
        ter pro Stunde befahrbar, im Dezember 2008 wurde die
        neue Eisenbahngrenzbrücke über die Oder bei Frankfurt
        (Oder) in Betrieb genommen. Zwischenzeitlich wurde
        der Umbau des Bahnhofs Erkner im November 2009 ab-
        geschlossen.
        Derzeit erfolgt der Ausbau des Abschnittes Ber-
        lin–Erkner, der voraussichtlich Ende 2016 fertiggestellt
        sein soll.
        Mit dem zweigleisigen Ausbau einschließlich Elektri-
        fizierung der Vorrangstrecke für den Güterverkehr
        Hoyerswerda–Horka–Grenze Deutschland/Polen wurde
        im Frühjahr 2012 begonnen. Ziel ist es, den Ausbau, der
        abschnittsweise unter Totalsperrung erfolgt, im Jahre
        2016 abzuschließen.
        Zur Fertigstellung des Ausbaus und der Elektrifizie-
        rung der Strecke Berlin–Stettin (Szcezcin) hat die deut-
        sche Seite nunmehr Einvernehmen mit der polnischen
        Seite erzielt. Eine Fertigstellung wird bis 2020 ange-
        strebt. Eine Unterzeichnung des erforderlichen Ressort-
        abkommens mit Polen wird von beiden Seiten für De-
        zember 2012 vorbereitet.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/11282, Frage 65):
        Ist die Bundesregierung bereit, die im Rahmen der Um-
        strukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
        Bundes, WSV, beabsichtigte Errichtung einer Generaldirek-
        tion auch ohne ein Rechtsbereinigungsgesetz durchzuführen,
        und, wenn ja, welche Aufgaben wird diese zusätzliche Be-
        hörde übernehmen, wenn nicht im gleichen Zug die sieben
        Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Außenstellen umge-
        wandelt werden?
        Das Zuständigkeitsanpassungsgesetz ist keine Vo-
        raussetzung für die Arbeitsaufnahme der neuen zentralen
        Behörde. Sie wird zunächst die bisher vom BMVBS
        wahrgenommenen konzeptionellen und operationellen
        Steuerungsaufgaben in den Bereichen Personal, Organi-
        sation und Haushalt sowie die nicht einzelnen Wasser-
        und Schifffahrtsdirektionen zugewiesenen mittelbehörd-
        lichen Fachaufgaben wahrnehmen.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck-
        sache 17/11282, Frage 66):
        Welche Investitionen werden an Binnenwasserstraßen der
        Kategorie „sonstige Wasserstraßen“ in Zukunft noch durchge-
        führt, wenn die Bundesregierung ihre Pläne im Rahmen der
        Reform der WSV umsetzt, und was entgegnet die Bundesre-
        gierung Wassersportlern und -touristen, die um Instandhal-
        tung und Betrieb der Schleusen von Binnenwasserstraßen
        fürchten, auf denen kein gewerblicher Gütertransport stattfin-
        det?
        Für Bundeswasserstraßen, die entsprechend ihres ge-
        ringen Transportbedarfs als „sonstige Wasserstraße“ ein-
        gestuft wurden, bedeutet die Kategorisierung, dass
        grundsätzlich der bestehende Zustand erhalten werden
        soll, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
        Anlage 49
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/11282, Fragen 67 und 68):
        Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass der
        MOX-Transport – MOX: Mischoxid – über den Wesertunnel
        geschickt werden könnte, obwohl dort bei einem Brand die
        Hitze nicht abziehen kann und der Behälter nur auf einen
        30-minütigen Brand von 800 Grad Celsius ausgelegt ist, ob-
        wohl zum Beispiel ein Propangasbrand 2 000 Grad Celsius er-
        reichen kann?
        Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
        dass der MOX-Transport über die A 27 Richtung Bremen ge-
        schickt werden könnte, obwohl der Transport dann zwischen
        der Abfahrt Uthlede und Schwanewede wegen einer Baustelle
        voraussichtlich bis zum 21. November 2012 einspurig über
        10 Kilometer auf der Gegenseite geführt werden müsste und
        es dabei durch die Einwirkung von Dritten leicht zu einem
        Unfall kommen könnte?
        Aus Gründen des physischen Schutzes von Transpor-
        ten gegen Einwirkungen Dritter werden keine Angaben
        zum Transportzeitpunkt und zur Strecke, auf der ein sol-
        cher Transport geführt wird, gemacht.
        Eventuelle Einschränkungen im Straßenverkehr wer-
        den bei der Planung der Transporte berücksichtigt, gege-
        benenfalls wäre die Genehmigung entsprechend anzu-
        passen.
        Im Hinblick auf die angesprochenen Unterschiede bei
        den Prüfungen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Zu-
        lassung eines Behälters für den Transport von zum Bei-
        spiel Mischoxid-Brennelementen – Mischoxid = MOX –
        und realen Brandszenarien weise ich darauf hin, dass ein
        Behälter so auszulegen ist, dass ein einhüllendes Feuer
        von mindestens 800 Grad Celsius auch nach 30 Minuten
        zu keinem Verlust der Integrität des Behälters führt. Bei
        realen Bränden mögen lokal höhere Temperaturen ge-
        messen werden, jedoch sind diese praktisch nicht einhül-
        lend und wirken auch nicht über die gesamte Zeit von
        30 Minuten. An Behältern nachgestellte „realistische“
        Unfallszenarien zum Beispiel auch mit Propangasexplo-
        sionen haben noch nie zu einem Versagen eines soge-
        nannten Typ-B-Behälters geführt.
        Anlage 50
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 69):
        Welche inhaltlichen Punkte sollen nach jetzigem Stand auf
        der kommenden Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kom-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24673
        (A) (C)
        (D)(B)
        mission am 21. November 2012 in Berlin behandelt werden
        – bitte möglichst konkrete Angabe inklusive Hinweis, ob sie
        bereits Bestandteil einer (gegebenenfalls vorläufigen) Tages-
        ordnung sind –, und welche Punkte hat das Bundesministe-
        rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
        unabhängig davon bzw. darüber hinaus bislang für sich ins
        Auge gefasst, die es ansprechen/behandeln möchte (bitte
        ebenfalls möglichst konkrete Angabe)?
        Es werden die üblichen Tagesordnungspunkte behan-
        delt, die die gegenseitige Information über legislative
        und administrative Fragen der Aufsichtsbehörden sowie
        über den Betrieb der Kernkraftwerke im vergangenen
        Jahr beinhalten. Ansonsten ist die Abstimmung der Ta-
        gesordnung noch nicht abgeschlossen.
        Anlage 51
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage
        70):
        Seit wann liegt dem BMU die Schweizer Studie „Probabi-
        listische Erdbebengefährdungsanalyse für die KKW-Stand-
        orte in der Schweiz“ inklusive Anlagen aus dem Jahr 2004 vor
        (sogenannte Pegasos-Studie), und hat das BMU – unabhängig
        davon, dass es keine Atomaufsichtszuständigkeit für Schwei-
        zer Atomkraftwerke innehat – zu dieser Studie interne Aus-
        wertungen/Vermerke erstellt (gegebenenfalls bitte mit Erläu-
        terung)?
        Der Bericht der damaligen schweizerischen Behörde
        Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, HSK,
        „Neubestimmung der Erdbebengefährdung an den Kern-
        kraftwerksstandorten in der Schweiz (Projekt Pegasos)“
        vom Juni 2007 wurde am 27. Juni 2007 Pressevertretern
        vorgestellt. Er ist auf der Internetseite des Eidgenössi-
        schen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI – Nachfolge-
        organisation der HSK – öffentlich zugänglich und dem
        Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
        torsicherheit bekannt.
        Interne Auswertungen/Vermerke des BMU zur Pega-
        sos-Studie – Probabilistische Erdbebengefährdungsana-
        lyse für die KKW-Standorte in der Schweiz – liegen
        nicht vor.
        Anlage 52
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra-
        gen 71 und 72):
        Inwieweit schließt sich die Bundesregierung der kürzlich
        veröffentlichten Position der Deutschen Akademie der Tech-
        nikwissenschaften e. V., acatech, zu den „Anpassungsstrate-
        gien in der Klimapolitik“ an, und plant die Bundesregierung
        diese Position in ihrer Klimapolitik zu berücksichtigen (bitte
        mit Begründung)?
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – insbeson-
        dere angesichts der aktuellen Sturmereignisse in den USA – die
        von der acatech getroffene Aussage, dass die Auswirkungen
        des Klimawandels in Deutschland für die kommenden Jahr-
        zehnte in der Regel beherrschbar sind (vergleiche www.aca
        tech.de/de/aktuelles-presse/sonderseiten/anpassung-klimawan
        del.html), verharmlosend wirkt, und welche Schlüsse zieht sie
        aus dem Rückzug renommierter Klimaforscher wie Hans von
        Storch und Wolfgang Cramer sowie Paul Becker vom Deut-
        schen Wetterdienst und Jürgen Schmid vom Fraunhofer-Insti-
        tut für Windenergie und Energiesystemtechnik, die während
        der Erarbeitung ihre Mitarbeit wegen fehlender „Tiefe“ aufge-
        kündigt hatten (www.faz.net/aktuell/wissen/klima/klimafor-
        schung-wie-man-wissenschaft-im-regen-stehen-laesst-118948
        23.html)?
        Zu Frage 71:
        Die Bundesregierung versteht die Anpassung an die
        unvermeidbaren Folgen des Klimawandels neben dem
        Klimaschutz als unverzichtbare zweite Säule einer ver-
        antwortungsbewussten Klimapolitik, da auch bei Einhal-
        tung der 2-Grad-Celsius-Obergrenze mit regional unter-
        schiedlichen Klimawandelfolgen zu rechnen sein wird,
        die Anpassung erforderlich machen. Die Auswirkungen
        des Klimawandels sind jedoch nur dann durch Anpas-
        sungsstrategien zu bewältigen, ohne dass der Anpas-
        sungsaufwand ständig zunimmt, wenn der Klimawandel
        durch konsequenten Klimaschutz begrenzt wird. Die
        Bundesregierung hat daher bereits im Dezember 2008
        die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
        vorgelegt und diese mit dem im August 2011 beschlosse-
        nen Aktionsplan zur Deutschen Anpassungsstrategie an
        den Klimawandel konkretisiert.
        Zu Frage 72:
        In der Sache geht die Bundesregierung davon aus,
        dass unter der Prämisse, dass die zur Erreichung der in-
        ternational vereinbarten 2-Grad-Celsius-Obergrenze not-
        wendige Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis
        2050 umgesetzt wird, die Folgen des Klimawandels
        durch geeignete und rechtzeitige Anpassungsmaßnah-
        men aufgefangen und schwerwiegende wirtschaftliche,
        ökologische und soziale Auswirkungen in Deutschland
        vermieden werden können. Bei einem höheren globalen
        Temperaturanstieg würden die Risiken des Klimawan-
        dels allerdings auch für Deutschland zunehmen, wobei
        sich neben den direkten Auswirkungen in Deutschland
        auch die indirekten Folgen der Auswirkungen eines be-
        schleunigten Klimawandels in anderen Regionen der
        Welt auf das international stark vernetzte Deutschland
        verstärken würden. Deshalb ist und bleibt es vorrangiges
        Ziel der Bundesregierung, durch konsequente Klima-
        schutzpolitik den Klimawandel zu begrenzen und gleich-
        zeitig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass durch
        die jeweils verantwortlichen staatlichen Ebenen und den
        privaten Sektor rechtzeitig geeignete Anpassungsmaß-
        nahmen ergriffen werden. Hierzu ist nicht zuletzt eine
        weitere Verbesserung und Vertiefung der Wissensbasis
        über die Klimaerwärmung, mögliche Klimafolgen und
        ihre Auswirkungen sowie zu geeigneten Anpassungs-
        maßnahmen erforderlich.
        203. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zur Residenzpflicht für Flüchtlingeund Asylbewerber
        Anlagen