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    Plenarprotokoll 17/203 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 203. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes; weitere Fragen . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Selle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/11282, 17/11313) . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Niema Movassat (DIE LINKE) Parlamentsvorbehalt für Bundeswehrein- sätze Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24609 A 24609 B 24610 A 24610 B 24611 A 24611 B 24611 D 24612 A 24613 B 24613 B 24613 D 24613 D 24614 C 24614 D 24615 A 24615 A 24615 C 24615 C 24616 A 24616 B 24616 C 24616 C 24616 D 24617 A 24617 B 24618 B 24618 D 24619 B 24619 C 24619 D 24620 A 24620 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 Dringliche Frage 2 Niema Movassat (DIE LINKE) Bundeswehreinsatz im Zusammenhang mit der Mali-Krise Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Wegfall von Ausgaben aus dem Einzel- plan 30 ab 2014 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Geplante Änderung des Art. 91 b GG und Kooperation der Berliner Charité mit dem Max-Delbrück-Centrum Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Michael Gerdes (SPD) Definition und Umsetzung der europäi- schen Innovationsunion Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Michael Gerdes (SPD) Steuerliche Forschungsförderung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Änderung der Zuverdienstgrenze im Bun- desausbildungsförderungsgesetz analog zur Änderung der Minijobgrenze Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Situation bei den überbetrieblichen Berufs- bildungsstätten und Sicherstellung einer nachhaltig leistungsfähigen Infrastruktur Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Oliver Kaczmarek (SPD) Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens durch Ver- gleich kohärenter Regionen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Dr. Sascha Raabe (SPD) Etwaige Kritik von Bundesminister Dirk Niebel am Auswärtigen Amt im Bereich der humanitären Hilfe Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24621 B 24621 D 24622 B 24622 D 24623 A 24623 D 24624 A 24625 A 24625 A 24625 D 24625 D 24626 A 24626 C 24626 D 24627 A 24627 C 24627 D 24628 A 24628 B 24628 D 24629 A 24629 C 24629 D 24630 C 24630 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 III Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Sascha Raabe (SPD) Versorgung der Flüchtlinge im keniani- schen Lager Dadaab Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lieferung modernisierter Panzer durch die Rheinmetall AG an Indonesien sowie Ge- nehmigung von Panzer-Reimporten Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Finanzielle Unterstützung einer Lieferung von 130 gebrauchten Leopard-2-Panzern an Indonesien Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Einschätzung der Probleme Indonesiens und politische Konsequenzen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu Residenzpflicht und Sondergesetzen für Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Klaus Hagemann (SPD) Finanzierung der geplanten Kooperation zwischen Max-Delbrück-Centrum und Charité; baulicher Sanierungsbedarf bei der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer Gesellschaft und der Max- Planck-Gesellschaft Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 4 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Positionen der Bundesregierung zum EU- Nachtragshaushalt 2012 und zum Vor- schlag der zypriotischen EU-Ratspräsi- dentschaft für den mehrjährigen Finanz- rahmen der EU 2014 bis 2020 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24631 B 24632 A 24632 C 24632 C 24633 B 24633 D 24634 A 24634 C 24634 D 24635 A 24635 B 24635 B 24636 A 24636 C 24636 C 24637 C 24637 C 24638 D 24641 A 24642 A 24643 C 24644 C 24645 D 24647 A 24648 A 24649 C 24650 D 24651 D 24653 C 24655 A 24655 D 24656 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 Anlage 4 Mündliche Frage 5 René Röspel (SPD) Ausgestaltung von Prozessen und Verfah- ren im Rahmen des EU-Forschungspro- gramms „Horizon 2020“ Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 10 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Erfolgsquote bei Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststel- lungsgesetz Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 12 Willi Brase (SPD) Rechtsauffassung der Bundesregierung be- treffend einen etwaigen Verstoß des Expe- riments zur Ozeandüngung der Haida Salmon Restoration Corp. gegen interna- tionales Recht Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Willi Brase (SPD) Haltung der Bundesregierung zum Einsatz von Maßnahmen zur Ozeandüngung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 16 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angebot einer freiwilligen Selbstverpflich- tung der Energiewirtschaft zum Betrieb von Reservekraftwerken Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 17 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mittelaufstockung für die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungs- behörden Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 18 und 19 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bohrungen nach Gasvorkommen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 23 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausstattungshilfen sowie Ausbildungsmaß- nahmen der Bundeswehr für die Streit- kräfte in Mali Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 24 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Gewalttätige Übergriffe gegen die muslimi- sche Minderheit in Myanmar und geplante humanitäre Hilfe zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 25 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Geplante Verwendung von EU-Finanzmit- teln für das Forschungsprogramm „Hori- zont 2020“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24656 D 24657 A 24657 C 24657 D 24658 A 24658 C 24658 D 24659 A 24659 C 24660 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 V Anlage 14 Mündliche Frage 26 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kürzungsvorschläge der zyprischen Rats- präsidentschaft bezüglich des Mehrjähri- gen Finanzrahmens 2014 bis 2020 des EU- Haushalts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 27 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung des Pakts für nachhalti- ges Wachstum und Beschäftigung im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 des EU-Haushalts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 28 Klaus Hagemann (SPD) Auswirkungen des vorgelegten Mehrjähri- gen Finanzrahmens der EU auf die deut- sche Nettozahlerposition und deutsche Re- formvorschläge Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 29 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Folgen der Belagerung und des Beschusses Bani Walids durch regierungstreue Milizen in Libyen; Art und Herkunft der Waffen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 30 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umstände des Abschusses eines türkischen Kampfflugzeugs am 22. Juni 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 31 und 32 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung der Entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe, ENÜH, vom BMZ auf das Auswärtige Amt und Auswir- kung dieser Verlagerung auf Projekte in Kenia; Finanzierung von Maßnahmen in und um Dadaab Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 33 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsparungen im EU-Haushalt ohne Kürzung des Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 34 Andrej Hunko (DIE LINKE) Euro-Barometer-Umfrage der EU-Kom- mission Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 35 Andrej Hunko (DIE LINKE) Tod von 58 Flüchtlingen am 28. Oktober 2012 bei Gibraltar Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 36 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Evaluationsbericht zum Projekt der Beratung des Libanon in Fragen der Grenzsicherheit und darin beschriebene Möglichkeiten für eine grenzpolizeiliche Unterstützung des Libanon 24660 B 24660 D 24661 A 24661 C 24661 D 24662 A 24663 A 24663 A 24663 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 37 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ministeriumsposten und Anzahl der Minis- terialarbeitsplätze in Berlin und Bonn zum 1. Oktober 2012 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 38 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus den Ergebnissen des Rechtsgutachtens zu den strukturellen und aktuellen Problemen des Berlin-Bonn-Ge- setzes Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 39 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zur Finanzierung der Koran-Verteilaktion ra- dikaler Salafisten Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 40 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Einigung auf EU-Ebene zur Dauer der Arbeitsverbote für Asylbe- werber Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 41 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Faktischer Bearbeitungs- und Entschei- dungsstopp des Bundesamtes für Flücht- linge aus Staaten mit hohen Anerken- nungsquoten Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 42 und 43 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Gesprächsaufnahme mit hungerstreiken- den Flüchtlingen in Berlin und Prüfung der Abschaffung asylrechtlicher Sonderge- setze Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 44 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestimmungen für die Versicherungswirt- schaft zur Differenzierung von Kfz-Tari- fen nach Lebensalter der Fahrer Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 45 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verstärkte Zusammenarbeit zur Einfüh- rung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 46 und 47 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Steuerbefreiung und Informationen für nicht formal anerkannte Verfolgte des NS- Regimes; zukünftige Regelung des Verfolg- tenstatus im Entschädigungsrentengesetz 24663 D 24664 C 24665 A 24665 A 24665 C 24665 C 24666 A 24666 C 24666 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 VII Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 48 und 49 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung für das Vorhaben der Euro- päischen Bank für Wiederaufbau und Ent- wicklung zur Bereitstellung von Garantien für die Vermarktung von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln in Osteuropa bzw. der Türkei, insbesondere für das Projekt „Monsanto Risk Sharing“ Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 50 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundes- verfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 51 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befragung Arbeitsloser durch Arbeitsver- mittler in Jobcentern zu einem etwaigen Migrationshintergrund Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 52 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zu den For- derungen nach einem Verzicht auf die Ein- führung eines Verbot des Schenkelbrands bei Pferden und einer zeitlichen Verschie- bung des Verbots der betäubungslosen Fer- kelkastration Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 53 und 54 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Behindertengerechte Infrastruktur in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen; Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 55 und 56 Harald Weinberg (DIE LINKE) Einführung eines Ausgleichsmechanismus für Krankenkassen bei Abschaffung der Praxisgebühr wegen Besser- bzw. Schlech- terstellung einzelner Kassen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 57 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Medienberichte über ein Herausdrängen schwer erkrankter Mitglieder aus der Krankenkasse Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 58 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Änderungsbedarf beim krankheitsorien- tierten Risikostrukturausgleich der Kran- kenkassen Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24667 A 24667 C 24667 D 24668 A 24668 C 24668 D 24669 C 24669 D 24670 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 Anlage 41 Mündliche Frage 59 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelung der Anmeldung der Länder von Vorhaben zum Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz-Bundesprogramm Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 60 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelung zur Umwandlung ei- ner Vollschranken- in eine Halbschranken- anlage Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 61 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Umsetzung der Ankündigung der Deut- schen Bahn zur Spende von 30 000 Euro an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 62 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom BMVBS vorgeschlagener Runder Tisch zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 63 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entscheidung für den Verbleib des Ge- schäftsführers Dr. Rainer Schwarz im Auf- sichtsrat des Flughafens Berlin Branden- burg; Freigabe weiterer Gelder für den Flughafen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 64 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung des Schienenverkehrs zwi- schen Deutschland und Polen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 65 Gustav Herzog (SPD) Errichtung und mögliche Aufgaben einer Generaldirektion der Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung des Bundes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 66 Gustav Herzog (SPD) Investitionen an Binnenwasserstraßen der Kategorie „sonstige Wasserstraßen“ Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 67 und 68 Herbert Behrens (DIE LINKE) Geplanter Verlauf des MOX-Transports durch den Wesertunnel und über die A 27 Richtung Bremen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 69 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Themen der Sitzung der Deutsch-Tschechi- schen Kommission am 21. November 2012 24670 C 24670 D 24671 A 24671 B 24671 C 24671 D 24672 A 24672 B 24672 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 IX Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 70 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage und Auswertung der sogenannten Pegasos-Studie beim BMU Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 71 und 72 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Position der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) zu den „Anpassungsstrategien in der Klimapolitik“; Schlussfolgerungen aus dem Rückzug renommierter Klimafor- scher Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24672 D 24673 A 24673 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24609 (A) (C) (D)(B) 203. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24655 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/11282, Frage 3): Welche finanziellen Spielräume bzw. noch nicht belegten Mittel sind auf Grundlage des Paktes für Forschung und Inno- vation nach Äußerungen von Bundesministerin Dr. Annette Schavan in der 103. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, wonach die geplante Kooperation zwischen MDC und Charité in Berlin in den kommenden Jah- ren aus dem Etat der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher For- schungszentren e. V., HGF, finanziert werden soll, jeweils bei der HGF, der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der an- gewandten Forschung e. V., FhG, und der Max-Planck-Gesell- schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., MPG – unter Angabe der prognostizierten Einnahmeverluste bei der FhG aufgrund der von der Bundesregierung vereinbarten neuen Beteiligungsregeln bei dem EU-Programm „Horizon 2020“, die nicht mehr die Vollkosten umfassen –, in 2013 und im Zeitraum bis 2015 noch vorhanden, und in welchem Umfang sind in 2013 und im Zeitraum bis 2015 bei HGF, FhG und MPG Gelder für die bauliche Sanierung von Instituten – unter Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Altmaier, Peter CDU/CSU 07.11.2012 Bartol, Sören SPD 07.11.2012 Becker, Dirk SPD 07.11.2012 Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.11.2012 Bülow, Marco SPD 07.11.2012 Daub, Helga FDP 07.11.2012** Dittrich, Heidrun DIE LINKE 07.11.2012 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 07.11.2012 Dörflinger, Thomas CDU/CSU 07.11.2012 Freitag, Dagmar SPD 07.11.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 07.11.2012 Gabriel, Sigmar SPD 07.11.2012 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.11.2012 Griese, Kerstin SPD 07.11.2012 Gröhe, Hermann CDU/CSU 07.11.2012 Humme, Christel SPD 07.11.2012 Hunko, Andrej DIE LINKE 07.11.2012* Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 07.11.2012 Kammer, Hans-Werner CDU/CSU 07.11.2012 Kampeter, Steffen CDU/CSU 07.11.2012 Klimke, Jürgen CDU/CSU 07.11.2012** Koschyk, Hartmut CDU/CSU 07.11.2012 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.11.2012 Laurischk, Sibylle FDP 07.11.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 07.11.2012 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 07.11.2012 Meinhardt, Patrick FDP 07.11.2012 Nahles, Andrea SPD 07.11.2012 Nietan, Dietmar SPD 07.11.2012 Nink, Manfred SPD 07.11.2012 Pawelski, Rita CDU/CSU 07.11.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 07.11.2012 Dr. Reimann, Carola SPD 07.11.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 07.11.2012 Strothmann, Lena CDU/CSU 07.11.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 07.11.2012 Dr. Westerwelle, Guido FDP 07.11.2012 Ziegler, Dagmar SPD 07.11.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24656 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Angabe des jeweiligen baulichen Sanierungsbedarfs – vorge- sehen? Bei der Helmholtz-Gemeinschaft e. V., HGF, der Fraunhofer-Gesellschaft e. V., FhG, und der Max-Planck- Gesellschaft e. V., MPG, werden deren Mittel jeweils vollständig für ihre jeweiligen Forschungsaufgaben be- nötigt; freie Mittel stehen nicht zur Verfügung. Dank der Wissenschaftsfreiheitsinitiative verfügen diese Einrich- tungen jedoch über ein hohes Maß an Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel. In diesem Rahmen unterstützt die HGF die Zusammenführung von Max-Delbrück-Cen- trum, MDC, und Charité für einen Übergangszeitraum. Da die Verhandlungen über die Beteiligungsregeln für das EU-Programm „Horizont 2020“ noch nicht abge- schlossen sind, ist derzeit keine Aussage über Einnah- meverluste oder -zugewinne der FhG möglich. Bei der Fraunhofer-Gesellschaft fallen in den Jahren 2013 bis 2015 Kosten für die bauliche Sanierung von Instituten in Höhe von circa 40 Millionen Euro jährlich an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine trennscharfe Differenzierung zum Beispiel zu Erweiterungsbaumaß- nahmen oder Umbaumaßnahmen infolge von fachlicher Neuausrichtung von Instituten nicht zu leisten ist. Für die HGF sind im Folgenden die derzeitigen Pla- nungsansätze für Sanierungsmaßnahmen größer 2,5 Mil- lionen Euro mit ihrem jeweiligen Bundesanteil, 90 Pro- zent, dargestellt – jeweils gerundet; nicht enthalten sind Sanierungsmaßnahmen jeweils kleiner als 2,5 Millionen Euro –: für 2013: 22 Millionen Euro; für 2014: 11 Mil- lionen Euro; für 2015: 7 Millionen Euro. Bei der MPG fallen in den Jahren 2013 bis 2015 Kos- ten für die bauliche Sanierung von Instituten in Höhe von circa 50 bis 60 Millionen Euro jährlich an. Die Verhandlungen über die Beteiligungsregeln für das EU-Programm „Horizont 2020“ sind noch nicht ab- geschlossen. Demnächst befasst sich das Europäische Parlament damit. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 4): Welche Position – unter Angabe des Zeitplans der Beratung und der beabsichtigten Veranschlagung im Bundesetat – vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des EU-Nachtragshaushalts 2012, der nach dem Willen der Europäischen Kommission rund 8,9 Milliarden Euro unter anderem zur weiteren Finanzierung des Studierendenaustauschprogramms Erasmus in diesem Jahr umfassen soll, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung den jüngsten Vorschlag der zypriotischen EU-Ratspräsident- schaft für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU, MFR, für 2014 bis 2020, der den Vorschlag der Europäischen Kommis- sion im Bereich 1 a, der Wettbewerbsfähigkeit, Bildung, For- schung und Erasmus beinhaltet, nach der Bereinigung um die neu hineingenommenen Ausgaben für CEF, ITER und GMES um mehr als 10 Prozent kürzt, auch vor dem Hintergrund der im Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung ge- machten Zusage, dass sich die Bundesregierung in den Ver- handlungen dafür einsetzen werde, „dass der EU-Haushalt auf wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen aus- gerichtet wird“, welches bedeute, „dass es nicht zu Kürzungen zulasten von Investitionen in den Struktur- und Kohäsions- fonds sowie im Europäischen Sozialfonds kommen soll“? Aufgrund des engen Zusammenhangs zum EU-Haushalt 2013 soll über den Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 im Rahmen des am 26. Oktober 2012 angelaufenen Vermitt- lungsverfahrens zur Aufstellung des EU-Haushaltes 2013 entschieden werden. Das Vermittlungsverfahren, in welchem Rat und Europäisches Parlament eine Einigung zum jährlichen Haushalt anstreben, soll mit dem Ecofin, Budget, am 9. November 2012 erfolgreich abgeschlos- sen werden. Vor dem Hintergrund der sich vor allem als Folge der Staatsschuldenkrise ergebenden Konsolidierungserfor- dernisse hat die Bundesregierung ein großes Interesse daran, die sich für den Bundeshaushalt aus dem Berichti- gungshaushalt Nr. 6/2012 ergebenden zusätzlichen Be- lastungen möglichst gering zu halten. Die Bundesregie- rung wird sich deshalb gemeinsam mit den anderen Nettozahlern so weit wie möglich für Umschichtungen einsetzen. Die konkreten Auswirkungen auf den Bun- deshaushalt werden sich erst nach Abschluss der Ver- handlungen von Rat und Europäischem Parlament ab- schätzen lassen. Deutschland tritt dafür ein, die Ausgaben aus dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen, MFR, der EU auf 1 Prozent des EU-BNE zu begrenzen. Dazu haben alle Rubriken beizutragen. Aus der 1-Prozent-Forderung er- geben sich notwendige Kürzungen des Kommissions- vorschlags für Instrumente in- und außerhalb des MFR in Höhe von insgesamt 130 Milliarden Euro. Die Präsi- dentschaft schlägt nur Kürzungen um 53 Milliarden Euro vor. Es sind daher weitere Kürzungen notwendig. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Rene Röspel (SPD) (Drucksache 17/11282, Frage 5): Wie stellt sich die Bundesregierung – wie von der Bundes- ministerin Dr. Annette Schavan in der FAZ vom 31. Oktober 2012 öffentlich dargelegt – künftig die konkrete Ausgestal- tung von vereinfachten Prozessen und Verfahrensabläufen im Rahmen des künftigen EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“ vor? Für das kommende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, 2014 bis 2020, einig- ten sich die Mitgliedstaaten im Wettbewerbsfähigkeitsrat am 10. Oktober 2012 auf eine starke Vereinfachung der Förderbedingungen und eine deutliche Verminderung des administrativen Aufwands. Die im 7. Forschungsrahmenprogramm, FRP, admi- nistrativ aufwendige Anerkennung der indirekten Pro- jektkosten und die Anwendung aktivitäts- und teilneh- merspezifisch ausdifferenzierter Förderquoten soll ersetzt werden durch eine Pauschale, die sich wie folgt berech- net: Es werden 100 Prozent der direkten Projektkosten sowie eine 25-Prozent-Pauschale darauf für die indirek- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24657 (A) (C) (D)(B) ten Kosten erstattet. Bei marktnahen Projekten ist statt 100 Prozent eine 70-Prozent-Quote geplant, davon sind jedoch die „non-profit legal entities“ – weiterhin bis zu 100 Prozent Erstattung – ausgenommen. Zudem trägt die Anerkennung der Mehrwertsteuer zur Vereinfachung bei. Dies lässt vereinfachte Prozesse und verkürzte Ver- fahrensabläufe erwarten. Die Verhandlungen über die Beteiligungsregeln für das EU-Programm „Horizont 2020“ sind noch nicht ab- geschlossen. Demnächst befasst sich das Europäische Parlament damit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/11282, Frage 10): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Resonanz und der mit rund 270 Anerkennun- gen aus Sicht der Fragestellerin eher geringen Erfolgsquote bei Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikations- feststellungsgesetz? Eine erste Vollerhebung zum Vollzug des Anerken- nungsgesetzes des Bundes wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder Anfang 2013 durch- geführt. Erste repräsentative Daten werden daher nicht vor Mitte 2013 vorliegen. Bisher liegen ausschließlich selektive Vollzugsdaten aus einzelnen Berufsbereichen sowie aus dem Bundesland Hamburg vor, die keine ge- neralisierten Schlussfolgerungen zum Vollzug des Aner- kennungsgesetzes zulassen. Die zitierte Zahl von rund 270 Anerkennungen be- zieht sich offenbar auf die positiven Anerkennungsbe- scheide im Bereich der IHK-Berufe, die von der zustän- digen Zentralstelle IHK Fosa bis zum 24. Oktober 2012 ausgestellt wurden, und damit nur auf einen kleineren Teil der Berufe, die vom Anerkennungsgesetz umfasst sind. Da das Gros der Anerkennungsinteressierten je- doch nach Rückmeldung aus der Beratung, dem Aner- kennungsportal und der Anerkennungshotline über einen reglementierten Beruf verfügt (Ärzte, Krankenschwes- tern etc.) und für diese Berufe – für die der Vollzug des Bundesgesetzes in Zuständigkeit der Länder erfolgt – noch keine bundesweiten Daten zu abgeschlossenen Ver- fahren vorliegen, können die IHK-Zahlen nicht als Indi- kator für die insgesamt unter dem Anerkennungsgesetz abgeschlossenen Verfahren gelten. Die IHK-Zahlen belegen allerdings, dass die neuen Verfahren funktionieren und in starkem Maße zu für die Antragsteller positiven Ergebnissen führen: Von insge- samt 269 zum Stichtag ausgestellten Bescheiden der IHK Fosa bestätigen 171 Bescheide eine volle und 98 eine teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit der deutschen Referenzqualifika- tion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/ 11282, Frage 12): Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass das im Juli 2012 bekannt gewordene Experiment zur Ozeandün- gung der Haida Salmon Restoration Corporation nicht gegen internationales Recht und hierbei insbesondere gegen die UN- Convention on Biological Diversity, CBD, verstoßen hat, und, falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Auffassung für die kommenden Diskussionen zum Geoengineering/Climate Engineering? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Er- kenntnisse zu dem in der Frage genannten Experiment der Haida Salmon Restoration Corporation vor der West- küste Kanadas vor. Die Regierung Kanadas bemüht sich zurzeit um Aufklärung des Sachverhalts zu dem im Juli 2012 bekannt gewordenen Experiment und wird den Vertragsstaaten der London-Konvention, zu denen auch Deutschland zählt, hierzu berichten. Das Thema wurde auf den am 1. November 2012 be- endeten Verhandlungen zu London-Konvention/London- Protokoll, LC/LP, in London diskutiert. Hier wurde eine Stellungnahme (Statement of Concern) verabschiedet, nach der die Vertragsstaaten ihre Besorgnis über das oben genannte Experiment ausdrückten und auf voran- gegangene Resolutionen zum Verbot von Meeres- düngungsvorhaben mit Ausnahme von legitimer wissen- schaftlicher Forschung verwiesen. Ferner verweist die Stellungnahme auf die Vereinbarung der Vertragsstaaten, zur Bewertung von Meeresdüngungsvorhaben den soge- nannten Assessment Framework anzuwenden, um zu entscheiden, ob es sich um legitime Forschungsaktivität handelt. Dieser Stellungnahme schloss sich Deutschland an. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/11282, Frage 13): Hat sich die Bundesregierung bereits eine abschließende Haltung zum Einsatz von Maßnahmen zur Ozeandüngung zum Entzug von Kohlendioxid aus der Atmosphäre gebildet, und welche Experimente zur Ozeandüngung unter Federfüh- rung deutscher Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Monaten und Jahren geplant? Die Bundesregierung verweist hier auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten René Röspel und andere und der Fraktion der SPD, Bundestagsdrucksache 17/9943, zu Geoengineering/Climate Engineering, dort Fragen 12 und 33. Die Bundesregierung setzt in ihrer nationalen Klima- politik vollständig auf die Minderung von Treibhausgas- emissionen sowie auf Anpassungsmaßnahmen. Ansätze des Geoengineering verfolgt sie dazu nicht. 24658 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Vor diesem Hintergrund hat die deutsche Delegation anlässlich der bezeichneten Verhandlungen zu London- Konvention/London-Protokoll, LC/LP, in London in der 44. Kalenderwoche folgende zwischen den fachlich be- troffenen Ressorts abgestimmte Position vertreten: Mee- resdüngung ist keine geeignete Klimaschutzmaßnahme. Forschung zur Ozeandüngung darf keine negativen Aus- wirkungen auf die Meeresumwelt haben. Weitere Rege- lungen unter LC/LP sind grundsätzlich anzustreben. For- schungsvorhaben zur Bewertung von Umweltrisiken sind sinnvoll. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden internatio- nalen Diskussion und zahlreicher ungeklärter Fragen hält die Bundesregierung grundsätzlich weitere For- schung und auch Forschungsförderung zu Fragen des Geoengineering für notwendig. Sie sollte mit dem Ziel verbunden sein, die Bewertungskompetenz der Bundes- regierung hinsichtlich Geoengineering zu erhöhen, nicht, dessen Einsatz vorzubereiten. Gefragt sind hier nicht nur eine naturwissenschaftliche Theorie- und Modellent- wicklung, sondern auch die Bearbeitung der Aspekte wie Akzeptanz, rechtliche Rahmenbedingungen und in- ternationales gesellschaftswissenschaftlichen Konflikt- potenzial. Konkrete Experimente zur Ozeandüngung un- ter Federführung deutscher Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler sind zurzeit bei der Bundesregierung nicht beantragt oder geplant. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 16): Warum ist die Bundesregierung nicht auf das Angebot ei- ner freiwilligen Selbstverpflichtung zum Betrieb von Reser- vekraftwerken – zum Beispiel im Entwurf des BDEW im Rahmen der Abstimmung zu einer Selbstverpflichtung der Energiewirtschaft zur Sicherstellung ausreichender Erzeu- gungskapazitäten vom 25. Juli 2012 – eingegangen, und auf welcher Basis sieht die Bundesregierung aktuell noch Eini- gungsmöglichkeiten mit der Energiewirtschaft? Es konnte keine Einigung zu wesentlichen Inhalten ei- ner freiwilligen Selbstverpflichtung erzielt werden. Für die Entscheidung für eine gesetzliche Regelung und ge- gen eine freiwillige Selbstverpflichtung war aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums insbesondere bedeutsam, dass die in Rede stehenden Zusagen zu sehr mit Bedin- gungen verknüpft waren, um ausreichend Sicherheit über die Verfügbarkeit der Kraftwerke zu erlangen. Anstelle einer Selbstverpflichtung der Branche hat die Bundesre- gierung am 17. Oktober Formulierungsvorschläge für ein Bündel von gesetzlichen Maßnahmen beschlossen, wel- che vorübergehend einen Rahmen für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich der Stromversor- gung bieten. Über Eckpunkte der geplanten Maßnahmen wurden zusätzlich zu den Fachpolitikern der Regierungs- fraktionen auch die der Oppositionsfraktionen mit Schreiben vom 20. September 2012 informiert. Die Maß- nahmen sollen in das aktuell laufende Verfahren zur No- velle des Energiewirtschaftsgesetzes (Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften) eingebracht werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 17): Wie steht die Bundesregierung zu der von der Europäi- schen Kommission vorgesehenen Mittelaufstockung für die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbe- hörden, ACER, welche für die fristgemäße Erfüllung der in der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Ener- giegroßhandelsmarkts, REMIT, angelegten Kompetenzen dringend nötig ist, und welche konkreten Schritte tut sie da- für? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulie- rungsbehörden, ACER, finanziell so ausgestattet wird, dass ihr die fristgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben aus der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, REMIT, möglich ist. Die Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen und per- sonellen Ressourcen bei ACER ist von zentraler Be- deutung. Die ACER zugeteilte Aufgabe, die Daten- sammlung und das Monitoring zentral auf europäischer Ebene zu organisieren, ist ein Kernelement im REMIT- Aufsichtsregime, da diese Daten für das nationale Ener- giehandelsmonitoring und die Durchsetzung der Sank- tionsvorschriften durch die nationalen Regulierungsbehör- den von zentraler Bedeutung sind. Die Bundesregierung betrachtet die momentane Ablehnung der Erhöhung des ACER-Budgets bzw. eine mögliche Kürzung mit Sorge, da die Einspareffekte in diesem Bereich vernachlässig- bar klein sind, aber ACER ohne diese Mittel diese zen- trale Aufgabe nicht bewältigen können wird. In diesem Fall droht eine Situation, in der die Effektivität und Effi- zienz der Energiehandelsüberwachung nach REMIT grundlegend gefährdet ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fragen 18 und 19): Sind Bohrungen nach Gasvorkommen in Natur- und Land- schaftsschutzgebieten – so wie derzeit am Langbürgner See in Bayern geplant – nach Einschätzung der Bundesregierung mit geltendem Bergrecht vereinbar und, wenn ja, wieso? Wieso hat die Bundesregierung keine Vorkehrungen ge- troffen, dass nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Gasvorkommen gebohrt werden darf? Zur Frage 18: Bohrungen nach Erdgasvorkommen sind in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach den naturschutzrecht- lichen Vorschriften grundsätzlich verboten. Naturschutz- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24659 (A) (C) (D)(B) und Landschaftsschutzgebiete sind durch Schutzgebiets- verordnungen geschützt. Ausnahmen oder Befreiungen von den Vorschriften – insbesondere den Verboten – der Schutzgebietsverordnungen können nur aufgrund der in den jeweiligen Verordnungen festgelegten Bedingungen durch die zuständigen Behörden der Länder erteilt wer- den. Das Bundesberggesetz gewährleistet die Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorschriften. § 48 Abs. 1 Satz 1 Bundesberggesetz stellt klar, dass die Aufsuchung und die Gewinnung bergfreier und grundeigener Boden- schätze auf Grundstücken, die durch Gesetz oder auf- grund eines Gesetzes einem öffentlichen Zweck gewid- met oder im Interesse eines öffentlichen Zweckes geschützt sind – wie Natur- und Landschaftsschutzge- biete – den allgemein für derartige Tätigkeiten geltenden öffentlich-rechtlichen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Zur Frage 19: Diesbezügliche Regelungen liegen an Land und in der 12-Seemeilen-Zone im Zuständigkeitsbereich der jewei- ligen Länder. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11282, Frage 23): Welches Material hat die Bundesregierung seit 2008 an die malischen Streitkräfte geliefert – bitte aufschlüsseln nach Ma- terialtyp, -wert und Lieferjahr –, und welche Ausbildungs- maßnahmen wurden seit 2008 von der Bundeswehr für die malische Armee erbracht – bitte aufschlüsseln nach Art der Maßnahme, Zeitraum und Anzahl der beteiligten Bundes- wehrsoldaten? Die Republik Mali war von 1969 bis 1994 und ist seit 2005 erneut Empfängerland im Rahmen des Ausstat- tungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländi- sche Streitkräfte, AH-P. Mit Billigung des Auswärtigen Ausschusses sowie des Haushaltsausschusses des Deut- schen Bundestages wurde bisher Ausstattungshilfe im Wert von insgesamt 37,12 Millionen Euro geleistet. Zur Steigerung der Programmeffizienz ist in Mali seit 2005 eine Beratergruppe der Bundeswehr mit zwei Offi- zieren und fünf Feldwebeln eingesetzt. Nach dem Putsch im März 2012 wurde aufgrund der politischen und der Sicherheitslage die Rückführung der Beratergruppe ver- fügt. Die Soldaten und deren Familienangehörige haben im April 2012 das Land verlassen. Das Ausstattungshil- feprogramm ruht derzeit. Im Zeitraum 2008 bis 2011 sind im Rahmen des Aus- stattungshilfeprogramms unter anderem 18 Lkw, eine Wasseraufbereitungsanlage sowie drei gebrauchte Bau- maschinen bereitgestellt worden. Die Lieferung aus dem Jahr 2012 ist kurz nach dem Putsch in Mali eingetroffen und wurde bislang nicht offiziell an die malischen Streit- kräfte übergeben. Die Lieferung von Waffen, Munition sowie Maschi- nen zu deren Herstellung und die Ausbildung an solchen sind im Rahmen der Ausstattungshilfe ausgeschlossen. Es wurden Ausbildungsmaßnahmen in zwei zentralen Ausbildungsbereichen erbracht: in der Pionier- und Pio- niermaschinenausbildung unter anderem für die Bereiche Straßenbau, Gewässerüberquerung, Wasseraufbereitung, Feldlagerbau, Minenräumen; in der Berufsausbildung für Bauhauptberufe und Kfz-Wesen. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa- che 17/11282, Frage 24): Wie beurteilt das BMZ die gewalttätigen Übergriffe gegen die muslimische Minderheit der Rohingya im Bundesstaat Rakhine in Myanmar, und welche konkreten humanitären Hilfsmaßnahmen ergreift bzw. erwägt die Bundesregierung bilateral, multilateral und gemeinsam mit den europäischen Partnern zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems in Myan- mar? Die Bundesregierung verurteilt die Gewalt im Bun- desstaat Rakhine in der Republik der Union Myanmar zwischen den Volksgruppen der muslimischen Rohingya und der buddhistischen Rakhine und ruft alle Seiten zu sofortiger Einstellung der Übergriffe auf. Besonders be- sorgniserregend ist das erneute Aufflammen von Gewalt seit dem 21. Oktober 2012 nach einer längeren Phase re- lativer Ruhe. Im Fokus steht zunächst die humanitäre Versorgung der mittlerweile über 100 000 Binnenvertriebenen. Der adäquate Zugang zu den Bedürftigen für die Vereinten Nationen und die internationalen Hilfsorganisationen muss hier noch verbessert werden. Auch müssen die Verantwortlichen für die Gewalt zur Verantwortung ge- zogen werden. Notwendig aus Sicht der Bundesregie- rung sind zudem die Rückkehr der Vertriebenen, sobald die Lage dies erlaubt, ein Versöhnungsprozess, der auch die Klärung des rechtlichen Status der Rohingya – insbe- sondere der Staatsangehörigkeitsfrage – beinhalten sollte, und insgesamt ein Entwicklungskonzept für den Bundes- staat Rakhine. Die Bundesregierung hat 2012 ein humanitäres Hilfs- projekt von Malteser International mit Maßnahmen unter anderem im Hygienesektor sowie zur Verteilung von le- bensnotwendigen Bedarfsgegenständen in Flüchtlingsla- gern im Bundesstaat Rakhine in Höhe von 189 000 Euro finanziert. Die Bundesregierung hat angesichts des gro- ßen Bedarfs zugesagt, dort weitere humanitäre Maßnah- men für Binnenvertriebene zu finanzieren. Hierzu befin- det sich ein humanitäres Projekt in Höhe von bis zu 200 000 Euro in der Planung. Auf internationaler Ebene hat die Bundesregierung in Myanmar das Länderbüro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, UNOCHA, finanziell mit 100 000 Euro unterstützt. 24660 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Die EU-Generaldirektion für humanitäre Hilfe, Kata- strophenvorsorge und internationale Zusammenarbeit, ECHO, hat 2012 circa 17,5 Millionen Euro für humani- täre Hilfsmaßnahmen in Myanmar, auch in der Rakhine- Region, bereitgestellt. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat bei einem Besuch in Myanmar vor wenigen Tagen weitere 4 Millionen Euro für humanitäre Sofortmaßnahmen in Rakhine angekündigt, wenn der Zugang zu den Bedürftigen garantiert werde. Deutsch- land ist als größter EU-Beitragszahler an der Finanzie- rung der humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäi- schen Kommission mit rund 20 Prozent beteiligt. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa- che 17/11282, Frage 25): Wie ist die Position der Bundesregierung in den Verhand- lungen zum MFR 2014 bis 2020 der Europäischen Union im Hinblick auf die geplanten Finanzmittel für das Forschungs- programm „Horizon 2020“, und in welcher Höhe – relativ und absolut – sollen nach Auffassung der Bundesregierung hier- von Gelder für die Forschung zur Bekämpfung vernachlässig- ter und armutsassoziierter Krankheiten und Fragen der globa- len Gesundheit zur Verfügung gestellt werden? Die Bundesregierung tritt für eine Begrenzung des Mehrjährigen Finanzrahmens, MFR, der Europäischen Union auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens, BNE, ein. In diesem Rahmen fordert die Bundesregie- rung eine Neustrukturierung des MFR zugunsten von Zukunftsinvestitionen wie Forschung und Innovation. Die Bundesregierung hat sich auf eine konkrete Förder- höhe für einzelne Programme, einschließlich des For- schungsprogramms „Horizont 2020“, jedoch noch nicht festgelegt. Die Position der Bundesregierung zur Verteilung der Mittel auf einzelne Forschungsgebiete und -themen wird nach Festlegung des für „Horizont 2020“ zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens festgelegt. Unbenommen davon setzt sich die Bundesregierung gemäß ihrer Internationalisierungsstrategie und der deut- schen Hightech-Strategie bei der Ausgestaltung des neuen 8. EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für eine Stärkung der Ge- sundheitsforschung ein. Dabei liegt – wie auch im natio- nalen Rahmenprogramm Gesundheitsforschung – ein Schwerpunkt auf Fragen der globalen Gesundheit und auf der Bekämpfung vernachlässigter und armutsasso- ziierter Krankheiten. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 26): Um wie viel Prozent möchte die zyprische Ratspräsident- schaft in der von ihr am 30. Oktober 2012 vorgelegten Ver- handlungsbox den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2011 für den MFR 2014 bis 2020 in der Teil- rubrik 1 a unter Nichtberücksichtigung der „Connecting Europe“-Fazilität, von ITER und GMES kürzen, und wie be- wertet die Bundesregierung diese Kürzung im Vergleich zu den Kürzungsvorschlägen bei den Direktzahlungen und marktbezogenen Ausgaben in der Rubrik 2? Die Bundesregierung tritt dafür ein, die Ausgaben im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union zu begrenzen und die Ausgaben gleichzeitig auf die Stär- kung von Wachstum und Beschäftigung zu konzentrie- ren. Der Vorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft reicht bei weitem nicht aus, um diese Anliegen umzuset- zen. Zu den unvermeidlichen Anpassungen müssen prin- zipiell alle Rubriken beitragen, auch die Rubrik 2. Der Vorschlag der Präsidentschaft vom 29. Oktober 2012 bedeutet für die Rubrik 1 a ohne die „Connecting Europe“-Fazilität und die Großprojekte einen um gut 5 Prozent geringeren Ansatz als im Vorschlag der EU-Kommission. Bei der Bewertung muss aus Sicht der Bundesregierung aber insbesondere der Status quo als Referenz dienen. Der Vorschlag der EU-Ratspräsident- schaft bedeutet für die Rubrik 1 a eine deutliche Stär- kung im Vergleich zum jetzigen Förderzeitraum. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 27): Sieht die Bundesregierung die im Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung (vergleiche Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21. Juni 2012) mit den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen geschlos- senen Vereinbarungen bezüglich des MFR 2014 bis 2020 in der von der zyprischen Ratspräsidentschaft am 30. Oktober 2012 vorgelegten Verhandlungsbox als umgesetzt an, und wie gedenkt die Bundesregierung die Vereinbarungen umzuset- zen, soweit es aus ihrer Sicht noch nicht passiert ist? Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union dafür ein, dass der EU-Haushalt auf wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen ausgerichtet wird, wie es auch mit den Fraktionen im Deutschen Bun- destag vereinbart wurde. Da nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen, müssen wir die vorhandenen Ressourcen besser nutzen. Die Bundesregierung hat deshalb mehrfach Vorschläge zu ei- ner Verbesserung der Ausgabenqualität in die Diskus- sion eingebracht. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat hier bisher nicht die richtigen Akzente gesetzt. Die Bun- desregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass der künftige EU-Haushalt zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung genutzt wird und einen deutlichen Beitrag zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise leistet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24661 (A) (C) (D)(B) Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 28): Wie wirkt sich der gerade von der aktuellen EU-Präsident- schaft vorgelegte MFR im Einzelnen in Bezug auf die Netto- zahlerposition Deutschlands, die Rückflüsse aus Agrar-, Struktur- und Kohäsionsfonds sowie die anteilige Finanzie- rung von ITER (jeweils nach Möglichkeit in Euro) aus, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung im Hinblick auf Ankündigungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Link, der Finanzrahmen gehe in seinen Sparmaßnah- men nicht weit genug, bleibe hinter erforderlichen Sparmaß- nahmen zurück, habe noch nicht die richtigen Akzente, was die Qualität der Ausgaben betreffe (FAZ, 1. November 2012), im Einzelnen – unter Angabe des jeweiligen Finanzvolu- mens – für das angekündigte „moderne Budget“? Die Bundesregierung strebt zusammen mit anderen Nettozahlern eine Begrenzung aller EU-Ausgaben auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der Europäi- schen Union an, um den krisenbedingten Konsolidie- rungserfordernissen in den einzelnen Mitgliedstaaten auch auf EU-Ebene Rechnung zu tragen. Der von der zy- prischen Ratspräsidentschaft vorgelegte Kompromiss- vorschlag liegt noch immer etwa 80 Milliarden Euro über diesem Ziel. Um auch mit weniger Geld stärkere Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu setzen, setzt sich die Bundesregierung unter dem Stich- wort „Better Spending“ für eine signifikante Verbesse- rung der Ausgabenqualität im EU-Haushalt ein. Auch hier bleibt der Vorschlag der Präsidentschaft noch weit hinter dem Erforderlichen zurück. Die Nettozahlerposition Deutschlands verbessert sich grundsätzlich durch jede Art von Kürzung, da Deutsch- land in allen Politikbereichen mehr einzahlt, als es an Fördermitteln zurückerhält. Bei den Struktur- und Kohäsionsfonds soll das ge- plante Sicherheitsnetz für die neuen Bundesländer aus- geweitet werden auf die heutigen Übergangsregionen Leipzig, Lüneburg und Brandenburg Südwest. Das ist ein großer Erfolg für die deutsche Verhandlungsführung; nur Griechenland hatte uns in diesem Anliegen unter- stützt. Gleichzeitig soll die Höhe des Sicherheitsnetzes etwas reduziert werden und statt zwei Drittel nur noch 63 Prozent der heutigen Mittel sichern. In der Summe stellen diese beiden Veränderungen aber immer noch eine klare Verbesserung für die neuen Bundesländer ge- genüber dem Kommissionsvorschlag dar. In der Agrarpolitik sieht der Präsidentschaftsvor- schlag eine Kürzung um etwa 3 Prozent vor. Dadurch würden auch die Agrarrückflüsse nach Deutschland et- was niedriger ausfallen als im Kommissionsvorschlag. Zu ITER hat die Präsidentschaft keinen konkreten Zahlenvorschlag vorgelegt. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11282, Frage 29): Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Folgen der mehrwöchigen Belagerung und des Beschusses Bani Walids durch regierungstreue Milizen in Libyen (www.nytimes.com/2012/10/22/world/africa/libyan-town-un- der-siege-is-a-center-of-resistance.html) und über Art und Herkunft der hierbei zum Einsatz gekommenen Waffen, ins- besondere auch über die Hinweise auf den Einsatz chemischer Waffen (www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3139461/ machtvakuum-libyen-angst-um-bani-walid.story), vor? Im Auftrag der libyschen Führung waren bewaffnete Truppen eingesetzt worden, um in Bani Walid mutmaßli- che Verbrecher zu verhaften. Die Angriffe dieser Trup- pen auf Bani Walid haben dazu geführt, dass Tausende von Bewohnern aus der Stadt geflüchtet sind. Die liby- sche Regierung hat deshalb ein Krisenkomitee eingesetzt und in den benachbarten Städten Nasmah, Tarhuna und Sliten sowie in Sirte und al-Urban Aufnahmestellen für die Flüchtlinge eingerichtet. Bei der militärischen Auseinandersetzung in Bani Walid wurden vermutlich Maschinengewehre und Ma- schinenkanonen als Flugabwehrwaffen und auch Mörser eingesetzt, welche, auf Pick-ups montiert, innerhalb der libyschen Milizen weit verbreitet sind. Über deren Her- kunft ist nichts bekannt. Es liegen keine Hinweise vor, die den erhobenen Vorwurf des Einsatzes von chemi- schen Waffen belegen. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11282, Frage 30): Welche Informationen liegen der Bundesregierung zwi- schenzeitlich über die genaueren Umstände des Abschusses eines türkischen Kampfflugzeugs vom Typ F-4E Phantom am 22. Juni 2012 (dessen Position zum Zeitpunkt des Abschus- ses, Position sowie Zustand der Wrackteile) vor, und wie beurteilt die Bundesregierung die zunächst aus Sicht der Fra- gestellerin sehr einseitigen Stellungnahmen des Bundesminis- ters des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, sowie der NATO zugunsten der Türkei anlässlich von Granateinschlä- gen nahe der syrischen Grenze in der Türkei, vor dem Hinter- grund, dass der Oberbefehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa, Generalleutnant Mark P. Hertling, jüngst einräumte, dass der Ursprung der Granaten und wer sie abgefeuert habe, bislang ungeklärt sei (www.state.gov/r/pa/prs/dpb/2012/10/ 199884.htm)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse über den genauen Verlauf des Abschusses vor. Ein offizieller türkischer Untersuchungsbericht wurde bisher nicht veröffentlicht. Laut türkischen Pressemittei- lungen bestätigt ein interner Untersuchungsbericht der türkischen Streitkräfte von Mitte September 2012, dass das unbewaffnete Aufklärungsflugzeug im internationa- len Luftraum durch eine Luftabwehrrakete abgeschossen worden sei. 24662 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Festzuhalten bleibt, dass ein Abschuss ohne vorherige Warnung auf ein unbewaffnetes Aufklärungsflugzeug er- folgte, was als unverhältnismäßiger Akt zu werten ist. Was den Beschuss türkischen Territoriums aus Syrien heraus betrifft, ist es seit August dieses Jahres zu unre- gelmäßigem Beschuss des türkischen Staatsgebiets durch Artilleriegeschosse gekommen, zuletzt am 29. Ok- tober 2012. Am 3. Oktober 2012 kamen dabei fünf Zivi- listen, darunter auch Kinder, ums Leben. Neben der Bundesregierung haben der Generalsekretär der Verein- ten Nationen, VN, der NATO-Rat und der EU-Außenrat den Beschuss vom 3. Oktober 2012 scharf verurteilt. Auch Russland trug die Pressemitteilung des VN-Sicher- heitsrats zur scharfen Verurteilung der syrischen An- griffe am 5. Oktober 2012 mit. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat gegenüber der Türkei bei seinem Tref- fen mit dem türkischen Außenminister am 13. Oktober 2012 ausdrücklich die Solidarität als NATO-Partner un- terstrichen, gleichzeitig aber auch zur Besonnenheit auf- gerufen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11282, Fragen 31 und 32): Wie wird das Auswärtige Amt angesichts der bisherigen „Untätigkeit des Auswärtigen Amtes“ im Fall Dadaab durch die Übertragung der Entwicklungsorientierten Not- und Über- gangshilfe, ENÜH, vom BMZ auf das Auswärtige Amt – jetzt entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe, ESÜH – künftig sicherstellen, Fehlsteuerungen zu vermeiden, und wäre es angesichts des von Bundesminister Dirk Niebel konstatierten Kompetenzproblems im Auswärtigen Amt nicht angebracht, die Mittel wieder in jenes Bundesministerium zu geben, das dieses Kompetenzproblem nicht hat (vergleiche Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 31. Oktober 2012)? Welche Maßnahmen werden ab Januar 2013 in und um Dadaab finanziert – bitte genau nach Höhe der Finanzierung, Trägern und Haushaltstiteln aufschlüsseln –, und sind andere in Zusammenhang mit Dadaab stehende Projekte, die zum Teil auch an anderen Orten in Kenia durchgeführt werden, ebenfalls von der Verlagerung der ENÜH vom BMZ auf das Auswärtige Amt – jetzt ESÜH –, betroffen – bitte gegebenen- falls die Projekte einzeln benennen? Zu Frage 31: Die Bundesregierung setzt die humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge in Dadaab fort. Das Auswärtige Amt steht dazu in engem Kontakt mit dem Flüchtlingshoch- kommissar der Vereinten Nationen und spricht mit sei- nen Experten über die konkreten Bedürfnisse vor Ort. Das Horn von Afrika bleibt angesichts der aktuellen Lage Schwerpunkt der humanitären Hilfe der Bundesre- gierung. Mit der Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, wurde der bis dahin durch das BMZ verwaltete Titel der „Entwick- lungsorientierten Not- und Übergangshilfe“ aufgelöst und in den Titel „Humanitäre Hilfe“ des Auswärtigen Amtes überführt. Das Auswärtige Amt hat jetzt die Ge- samtzuständigkeit für die humanitäre Hilfe der Bundes- regierung, einschließlich der Nahrungsmittelhilfe. Dies erhöht die kurzfristige Reaktionsfähigkeit der Bundesre- gierung in humanitären Krisen und ermöglicht ein schnelles und kohärentes humanitäres Engagement. Gleichzeitig wurde im BMZ der Bereich der „Ent- wicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangs- hilfe“ als ein Instrument der mittel- und langfristig auf- gelegten Entwicklungszusammenarbeit geschaffen und mit eigenen Finanzmitteln ausgestattet. Die Schaffung dieses Instruments ist zu begrüßen, da damit der Über- gang von Sofortmaßnahmen der humanitären Hilfe zu solchen der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit erleichtert wird. Dieses Instrument kommt dem An- spruch nach, Überlebenshilfe in Entwicklungsmaßnah- men zu überführen, dem sogenannten Linking Relief, Rehabilitation and Development. Zu Frage 32: Das Auswärtige Amt wird das humanitäre Engage- ment des Flüchtlingshochkommissars der Vereinten Nationen, UNHCR, in Dadaab weiter unterstützen. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, hat das Auswärtige Amt dem UNHCR zugesagt, seine Zu- wendungen für 2013 um mindestens 2,2 Millionen Euro aufzustocken, damit der UNHCR die Versorgung der Flüchtlinge im Lager Dadaab aufrechterhalten kann. Da- mit gewährleistet das Auswärtige Amt eine Förderung des UNHCR mindestens in gleicher Höhe wie zuvor das BMZ. Das Auswärtige Amt wird darüber hinaus auch Pro- jekte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, IKRK, und von Nichtregierungsorganisationen in Dadaab weiter fördern. Eine konkrete Auflistung der 2013 umzusetzenden Vorhaben ist jedoch erst möglich, wenn dem Auswärtigen Amt die entsprechenden Pro- jektvorschläge vorliegen. Das BMZ wird im Rahmen der entwicklungsfördern- den und strukturbildenden Übergangshilfe um das Flüchtlingslager Dadaab Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebensgrundlagen der ortsansässigen Bevölkerung und zur Stärkung friedlicher Konfliktbearbeitung in Höhe von 4,1 Millionen Euro fördern. Das Projekt, das eine Laufzeit von September 2011 bis August 2014 hat, wird durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ, umgesetzt. Ferner plant das BMZ die Förderung von Bildungsprojekten in den Flüchtlings- lagern Dadaab und Kakuma in Höhe von 1 Millionen Euro. Dieses Vorhaben wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, in Kooperation mit dem UNHCR umgesetzt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24663 (A) (C) (D)(B) Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 33): Trifft es zu, dass die Bundesregierung rund 100 Millionen Euro im EU-Haushalt einsparen will (vergleiche www.top agrar.com), ohne dabei das Budget der Gemeinsamen Agrar- politik zu kürzen? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den Mehr- jährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2014 bis 2020 auf 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union zu begrenzen. Dies bedeutet, dass der Vorschlag der EU-Kommission für die Summe der Gesamtausgaben für diese sieben Jahre um mehr als 130 Milliarden Euro in 2011er-Preisen gekürzt werden muss. Zu diesem restriktiven Ansatz müssen alle Ausgaben- bereiche beitragen, auch die Gemeinsame Agrarpolitik. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11282, Frage 34): Teilt die Bundesregierung das aus Sicht des Fragestellers eher wissenschaftlich begründete Urteil einer strategischen Manipulation der Euro-Barometer-Umfrage durch die Europäi- sche Kommission (vergleiche Höpner/Jurczyk in Leviathan, 3/2012, Seite 345 f.), und inwiefern wird die Bundesregierung gegenüber der Kommission zu dieser Strategie Stellung neh- men, die nach Ansicht des Fragestellers eine Scheinlegitima- tion der EU darstellt und angesichts der öffentlichen Interpre- tation durch die Kommission (Beispiele ebenda Seite 341 und 342) eher als Propaganda gesehen werden kann? Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass die Europäische Kommission manipulierte Umfragen in Auftrag gibt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass, dieses Thema mit der EU-Kommission aufzu- nehmen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Frage 35): Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Tod von 58 Flüchtlingen am 28. Oktober 2012 bei Gibraltar erläutern, deren tödlicher Schiffbruch nach unterschiedlichen Medienberichten (http://ffm-online.org/2012/10/29/58-tote- bei-gibraltar-pro-asyl-erklarung-29-10-2012-18-uhr) 13 Stun- den zuvor von einem Flugzeug im Rahmen der Frontex-Mis- sion Indalo fotografiert worden war, wobei unklar ist, ob es sich um ein deutsches oder ein maltesisches Flugzeug han- delte – zumal Malta sich 2011 nicht an Indalo beteiligte –, und ist der Grund für die zu späte Hilfeleistung für die Ertrinken- den darin zu suchen, dass Frontex, die spanischen oder andere Behörden auf einer „Push-back“-Aktion bestanden, damit die Migrantinnen und Migranten von marokkanischen Schiffen aufgegriffen werden und nicht in die EU einreisen (falls nein, bitte anderweitige Gründe ausführen)? In dem genannten Seebereich findet die Frontex-ko- ordinierte Seegrenzenoperation Indalo statt. Deutschland beteiligt sich an dem Einsatz weder mit Schiffen noch mit Hubschraubern bzw. Flugzeugen oder Besatzungen für diese Einsatzmittel. Ziel dieser Frontex-Operation ist die Unterstützung der zuständigen spanischen Behörden bei der Verhinde- rung von Seewegschleusungen aus Algerien und Ma- rokko kommend nach Spanien. Die Rettung von in See- not geratenen Schiffen und Booten bzw. den darauf befindlichen Personen entsprechend der sogenannten Frontex-Leitlinien (Beschluss des Rates der Europäi- schen Union zur Ergänzung des Schengener Grenzkodex hinsichtlich der Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die ope- rative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mit- gliedstaaten der Europäischen Union koordinierten ope- rativen Zusammenarbeit, 2010/252/EU vom 26. April 2010) hat oberste Priorität im Rahmen des Frontex-Ein- satzes. Die Verantwortung für die Überwachung und die Kontrolle der EU-Außengrenzen liegt weiterhin bei dem zuständigen EU-Mitgliedstaat, in diesem Fall den spani- schen Behörden. Gleiches gilt auch für die Seenotrettung innerhalb der dafür festgelegten Seenotrettungszonen. Der Bundesregierung ist lediglich bekannt, dass so- wohl Einsatzkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten unter Mandat der Agentur Frontex als auch Einsatzkräfte der spanischen maritimen Search-&-Rescue-Organisation SASEMAR sowie der spanischen Guardia Civil an den Such- und Rettungsmaßnahmen beteiligt waren. Die spanische Regierung hat sich als verantwortlicher Staat die Veröffentlichung eines offiziellen Berichts über das Ereignis vorbehalten. Mangels anders lautender Informationen geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Einsatzkräfte die Such- und Rettungsmaßnahmen im Einklang mit inter- nationalem Recht und bestehenden Vereinbarungen und im Rahmen der tatsächlich bestehenden Möglichkeiten durchgeführt haben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Ula Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Frage 36): Welche konkreten Möglichkeiten hat das Bundesministe- rium des Innern in seinem Evaluationsbericht zum deutschen Projekt der Beratung des Libanon in Fragen der Grenzsicher- heit für eine deutsche (grenz)polizeiliche Unterstützung des Libanon bei der Verbesserung des Grenzmanagements be- schrieben (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 17/200, Anlage 26), und inwiefern werden diese Möglichkeiten umgesetzt? Mit der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Nr. 1701 (2006) wurde ein Grundstein für die 24664 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Stabilisierung der Beziehungen zwischen Israel und Li- banon gelegt. Die Umsetzung der Resolution dient dabei auch der Stabilität der gesamten Region und ist somit von besonderem außenpolitischen Interesse für die Bun- desrepublik Deutschland. Durch die deutsche Beteili- gung an der maritimen UNIFIL-Komponente, aber auch durch zusätzliche bilaterale Anstrengungen – wie die Stärkung der libanesischen Kapazitäten in Bezug auf seine See- und Landgrenzen – konnte und kann Deutsch- land sein Engagement für Resolution 1701 und damit für den Frieden in der Region untermauern. In diesem Kon- text nimmt das Grenzberatungsprojekt der Bundespoli- zei/Zoll einen wichtigen Platz in der deutschen Unter- stützung für die internationalen Bemühungen um Stabilität in der Region ein. Der Evaluationsbericht führt die folgenden konkreten Handlungsmöglichkeiten für die deutsche (grenz)poli- zeiliche Unterstützung des Libanon zur Verbesserung des Grenzmanagements auf: Erstens. Die Struktur des deutschen Engagements könnte an die Umstände und den geänderten Bedarf an- gepasst werden. Als denkbare Alternativen werden der Einsatz eines Langzeitberaters, eines Polizeiberaters oder eines Bundespolizei-Verbindungsbeamten aufge- führt. Auch die Möglichkeit der Eingliederung in die Deutsche Botschaft wird genannt. Zweitens. Es wird vorgeschlagen, die Unterstützungs- leistung für den Bereich der Grenzbehörde, General Security, in den Feldern der strategischen Beratung, Ausbildungs- und Ausstattungshilfe beizubehalten. Drittens. Es wird die Frage aufgeworfen, ob das En- gagement an der Nordgrenze an die EU überführt wer- den könnte. Der EU-Vertretung stünden für die nächsten drei Jahre rund 3,6 Millionen Euro im Bereich des Grenzmanagements zur Verfügung. Sie verfolge die gleiche Zielrichtung wie das deutsche Engagement, so- dass hier Kompetenzen gebündelt werden könnten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra- ge 37): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten von Professor Dr. Markus Heintzen, welches im Auftrag der Stadt Bonn sowie der Kreise Rhein-Sieg und Ahr- weiler zum Berlin-Bonn-Gesetz zu dem Ergebnis kommt, dass sich inzwischen nur noch weniger als 50 Prozent der Bundesministeriumsposten in Bonn befinden würden, und wie viele Bundesministerialarbeitsplätze befanden sich zum 1. Oktober 2012, nach Bundesministerien aufgeschlüsselt, in Bonn und Berlin? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, Konsequenzen aus dem von der Stadt Bonn und den Kreisen Rhein-Sieg und Ahrweiler in Auftrag gegebenen Gutachten zu ziehen. Aufgeschlüsselt nach Ministerien ergeben sich zum 1. Oktober 2012 in Bonn und Berlin folgende Ministe- rialarbeitsplätze – angegeben wird immer die Zahl der Stellen/Planstellen (ohne Ersatzplanstellen), weil dies auch die Größen sind, die gegenüber dem Haushaltsaus- schuss des Deutschen Bundestages kommuniziert wer- den –: Bundesministerium Dienstsitz Bonn Dienstsitz Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 372,80 1.132,50 Auswärtiges Amt 282,50 1.801,00 Bundesministerium des Innern 224,00 1.136,00 Bundesministerium der Justiz 19,00 530,65 Bundesministerium der Finanzen 361,00 1.471,00 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 462,40 476,10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 664,30 215,00 Bundesministerium der Verteidigung 1.516,00 936,00 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 233,00 228,00 Bundesministerium für Gesundheit 343,80 163,90 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 729,00 626,50 Bundesministerium für Umwelt. Naturschutz und Reaktor- sicherheit 501,20 299,30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 683,50 217,50 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 500,50 187,00 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24665 (A) (C) (D)(B) Hinzu kommen die nichtministeriellen Arbeitsplätze im Bundeskanzleramt – Bonn: 23,00 und Berlin: 544,00 –, beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – Bonn: 124,75 und Berlin: 78,00 – sowie im Bundespresseamt – Bonn: 75,00 und Berlin: 408,80. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 38): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Rechtsgutachtens von Professor Dr. Markus Heintzen zu den „Strukturellen und aktuellen Problemen des Berlin-Bonn-Gesetzes“, wonach die derzeitige Verteilung der Arbeitsplätze zwischen Bonn und Berlin objektiv rechtswid- rig ist, da die gesetzlichen Vorgaben in § 4 Abs. 4 des Berlin- Bonn-Gesetzes nicht eingehalten werden? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, Konsequenzen aus dem von der Stadt Bonn und den Kreisen Rhein-Sieg und Ahrweiler in Auftrag gegebenen Gutachten zu ziehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 39): Welche Informationen im Einzelnen und seit wann hat die Bundesregierung über die Erkenntnisse der deutschen Sicher- heitsbehörden, nach denen radikale Salafisten Anfang des Jahres 2012 eine „beachtliche Geldsumme aus einem arabi- schen Golfstaat“ für die Finanzierung der seit einem Jahr stattfindenden Koran-Verteilaktion erhalten haben (vergleiche Die Welt vom 16. Oktober 2012)? Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung auf einen Be- richt der Zeitung Die Welt, in dem der Journalist Florian Flade die Behauptung aufstellt, dass die Finanzierung der Kampagne „LIES!“ durch eine „beachtliche Geld- summe aus einem arabischen Golfstaat“ erfolgt sei. Der Autor suggeriert dabei, diese Aussage beruhe auf gesi- cherten Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden. Diese Behauptung ist nach Kenntnis der Bundesregie- rung nicht zutreffend. Über die Finanzierung der Koran-Verteilaktion durch die Regierungen der Golfstaaten liegen der Bundesregie- rung keine Erkenntnisse vor. Soweit Privatspender aus dieser Region die Kampagne unterstützt haben, lässt dies keine Rückschlüsse auf staatlich gesteuerte Aktivitäten zu. Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass die Kampagne „LIES!“ hauptsächlich durch Spen- den aus dem deutschsprachigen Raum und den Verkauf kostenpflichtiger Koranübersetzungen finanziert wurde. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 40): Wann wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene zur sogenannten Aufnahmerichtlinie erzielte Einigung, Arbeits- verbote für Asylbewerber dürften neun Monate nicht über- schreiten, umsetzen, und beabsichtigt sie, lediglich die gemein- schaftsrechtlichen Mindestvorgaben umzusetzen oder darüber hinaus die Dauer der Arbeitsverbote weiter zu verkürzen oder ganz aufzuheben? Das Rechtsetzungsverfahren für die Neufassung der sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie ist noch nicht abge- schlossen. Das Ergebnis des informellen Trilogs wurde durch den Rat, Justiz und Inneres, im Wege einer politi- schen Einigung am 25. Oktober 2012 angenommen. Die förmliche Verabschiedung durch den Rat und das Euro- päische Parlament steht noch aus. Ein Abschluss der Ver- handlungen wird bis Ende 2012 angestrebt. Über die konkrete Umsetzung der einzelnen Aspekte der Richtlinie wird im Detail während des sich anschlie- ßenden Umsetzungsverfahrens entschieden werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 41): Wie geht die Bundesregierung mit der Problematik um, dass durch den faktischen Bearbeitungs- und Entscheidungs- stopp des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe Debatte des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2012) für Flüchtlinge aus Staaten mit hohen An- erkennungsquoten, wie beispielsweise Afghanistan, Iran und Syrien, sich gerade dieser Personenkreis auf unabsehbare Zeit in einer perspektivlosen Lage befindet? Die Bundesregierung weist die Unterstellung der Per- spektivlosigkeit der Lage von Asylbewerbern aus Staa- ten mit einer hohen Anerkennungsquote entschieden zu- rück. Durch die seitens des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, BAMF, getroffenen Beschleunigungsmaß- nahmen ist es bereits gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylbewerbern aus Serbien und Mazedonien von der Antragstellung bis zur Entschei- dung auf 1,3 Monate zu senken. Für Erstanträge, die ab dem 1. Oktober 2012 gestellt wurden, beträgt die Verfah- rensdauer gegenwärtig durchschnittlich 14 Tage. Alleine im Oktober 2012 wurden 2 347 Entscheidungen zu dem Herkunftsland Serbien und 1 582 Entscheidungen zu Mazedonien getroffen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass die prioritäre Bearbeitung der überwiegend aus wirt- schaftlichen Gründen gestellten Asylanträge serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger kurzfristig Wir- kung zeigen wird, sodass danach die Anträge von Asyl- bewerbern aus anderen Ländern wieder verstärkt bear- beitet werden können. 24666 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Fragen 42 und 43): Inwieweit wird die Bundesregierung dem Wunsch der hungerstreikenden Flüchtlinge am Brandenburger Tor ent- sprechen, mit ihnen über ihre politischen Forderungen ins Ge- spräch zu kommen – durch wen, wann –, und welche Schluss- folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Protestierenden offenkundig derart unter den Restriktio- nen des geltenden Asylsystems leiden, dass sie solche persön- lich höchst belastenden Formen des Protests einzugehen be- reit sind – Protestfußmarsch über Hunderte Kilometer nach Berlin, Hungerstreik im Freien, bei Kälte, Tag und Nacht? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen der hungerstreikenden Flüchtlinge am Brandenburger Tor bzw. des Protestcamps am Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg nach Abschaffung von Sondergesetzen – der Residenzpflicht, der Arbeitsverbote und -restriktionen, des Asylbewerberleis- tungsgesetzes und der verpflichtenden Lagerunterbringung – zumindest zu prüfen oder aufzugreifen, und inwieweit be- rücksichtigt die Bundesregierung dabei, dass die Betroffenen sich aktiv und produktiv in die deutsche Gesellschaft einbrin- gen wollen, statt infolge der gesetzlichen Beschränkungen zu Isolation, Untätigkeit und finanzieller Abhängigkeit gezwun- gen zu sein – bitte ausführen? Zu Frage 42: Frau Staatsministerin Professor Dr. Böhmer, die Be- auftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration, hat die Asylbewerber am Nach- mittag des 1. November 2012 getroffen und mit ihnen – gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Arbeit, Inte- gration und Frauen, Frau Dilek Kolat – ein vierstündiges Gespräch geführt. Die Staatsministerin hat sich im An- schluss an das Gespräch vor der Presse zu ihren Eindrü- cken und Schlussfolgerungen aus dem Gespräch ge- äußert. Der Hungerstreik der Asylbewerber wurde am Abend des 1. November 2012 abgebrochen. Weiterer Gesprächsbedarf besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht. In Anbetracht der Tatsache, dass sich derzeit über 50 000 Personen in Deutschland im Asylverfahren und über 20 000 im gerichtlichen Verfahren befinden, erge- ben sich aus den vereinzelten Protestfällen für die Bun- desregierung keine zwingenden Schlussfolgerungen. Zu Frage 43: Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass Asylbewerber nicht in „Lagern“ untergebracht werden. Unabhängig davon hält die Bundesregierung die an- gesprochenen Regelungen weiterhin für erforderlich. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 wird das Asylbewerberleistungsgesetz derzeit überarbeitet. Im Übrigen weist die Bundesregierung die in der Frage enthaltenen Unterstellungen zurück. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11282, Frage 44): Inwieweit gibt es gesetzliche Bestimmungen, wonach die Versicherungswirtschaft Kfz-Versicherungstarife nach Le- bensalter der Fahrerinnen und Fahrer differenzieren muss oder darf? Weder das Versicherungsaufsichtsrecht noch das Ver- sicherungsvertragsrecht enthalten entsprechende Rege- lungen. Die für die Prämienkalkulation relevanten Risi- komerkmale werden vertraglich – regelmäßig mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – vereinbart; in die Vertragsfreiheit wird insoweit nicht eingegriffen. Eine entsprechende Vereinbarung stellt auch keine Be- nachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes, AGG, dar. Sofern man die Berücksichti- gung des Alters als „unterschiedliche Behandlung“ ansehen will, ist sie zulässig, wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbeson- dere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhe- bungen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 AGG). Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/11282, Frage 45): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um beim Ecofin, Rat für Wirtschaft und Finanzen, am 13. November 2012 einen Beschluss zur Genehmigung der verstärkten Zusammenarbeit für eine Finanztransaktionsteuer gemäß der von der Kommission vorgeschlagenen Beschluss- fassung zu erreichen, und mit welchen Vorschlägen zur Aus- gestaltung der Steuer – gemäß der interfraktionellen Vereinba- rung vom 21. Juni 2012 – wird sich die Bundesregierung im darauffolgenden Prozess einbringen? Die Bundesregierung unterstützt weiterhin mit Nach- druck die Einführung eines gemeinsamen Finanztransak- tionsteuersystems, nachdem es ihr gelungen ist, insge- samt zehn weitere EU-Mitgliedstaaten für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich zu gewinnen. Vor einer Beschlussfassung des Ecofin-Rates über den Vorschlag der EU-Kommission für den Ermächti- gungsbeschluss zur verstärkten Zusammenarbeit ist nach den EU-Verträgen die Zustimmung des EU-Parlaments erforderlich. Diese liegt noch nicht vor. Es ist somit da- von auszugehen, dass der Ecofin-Rat am 13. November 2012 keine Entscheidung über den Vorschlag der EU- Kommission treffen wird. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Bundes- regierung plant die EU-Kommission, ihren Vorschlag für die Ausgestaltung einer Finanztransaktionsteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit nach der An- nahme des Ermächtigungsbeschlusses vorzulegen. Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen und – so- weit erforderlich – die vereinbarten Ziele aus dem Pakt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24667 (A) (C) (D)(B) für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in die Verhandlungen einbringen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Fragen 46 und 47): Welchen Gruppen von Betroffenen, die nicht formal als Verfolgte des NS-Regimes im Sinne des § 1 des Bundesent- schädigungsgesetzes anerkannt sind, kann eine Steuerbefrei- ung nach § 3 Nr. 8 a des Einkommensteuergesetzes gewährt werden, und wie soll eine hinreichende Information der Be- troffenen und der Beschäftigten in den Finanzbehörden und bei der Deutschen Rentenversicherung erreicht werden (ver- gleiche Antwort der Bundesregierung vom 4. Oktober 2012 auf meine schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 17/10925)? Welche Bedingungen – Art der Prüfung, Form, Inhalt und Umfang der Unterlagen – sind bisher als Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung anerkannt worden, und wäre nicht ange- sichts des zumeist hohen Alters der Betroffenen eine regel- hafte Einbeziehung des Verfolgtenstatus nach Entschädi- gungsrentengesetz sinnvoll? Zu Frage 46: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 8 a Einkommen- steuergesetz wird jenen Personen gewährt, die – ohne formal als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt zu sein – die Voraussetzungen des § 1 Bundesentschädigungsge- setz, BEG, erfüllen. Nach dieser Vorschrift ist Verfolgter, „wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozia- listische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Frei- heit, Eigentum, Vermögen, in seinem beruflichen oder in seinem wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hat“. Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist in je- dem Fall, dass in der Sozialversicherungsrente renten- rechtliche Zeiten aufgrund der Verfolgung enthalten sind. Nur dann besteht ein Zusammenhang zwischen der Sozialversicherungsrente und der Verfolgung durch das NS-Regime. Die Finanzbehörden prüfen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 8 a EStG, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass die Steuerbefreiung in Betracht kommt. Im Wege der Amts- hilfe ist ihnen hierbei die Deutsche Rentenversicherung behilflich. Außerdem werden potenziell Betroffene in Anschreiben der Finanzämter und in Bescheiden auf die Regelung hingewiesen. Zu Frage 47: Die Erhebung der Einkommensteuer obliegt den Fi- nanzbehörden der Länder. Diese haben die Steuerbefrei- ung des § 3 Nr. 8 a EStG in vielen Fällen automatisch, aufgrund des Ergebnisses der Amtshilfe durch in- und ausländische Behörden gewährt. Im Übrigen hängt es von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wel- che Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen er- forderlich sind. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Lan- desfinanzbehörde. Die Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Nr. 8 a EStG erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen. Abgestellt wird dabei auf die Voraussetzungen des § 1 Bundesentschädi- gungsgesetz. Eine Ausdehnung der Befreiungsvor- schrift auf Personengruppen, die die Voraussetzungen des § 1 Bundesentschädigungsgesetz nicht erfüllen, stünde hierzu im Widerspruch und ist folglich nicht zu- lässig. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fragen 48 und 49): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der Euro- päischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBRD, Garantien in Höhe von 40 Millionen Euro für die Vermark- tung von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln in Osteuropa bzw. der Türkei bereitzustellen – Monsanto Risk Sharing –, und welche Position wird die Bundesregierung bei der Ent- scheidung über diese Garantiebewilligung Mitte Januar 2013 bei dem Treffen der Mitgliedsländer der EBRD einnehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Auswir- kungen des Projekts „Monsanto Risk Sharing“ der EBRD auf die agrarwirtschaftlichen Strukturen in (Ost-)Europa vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen globalen Konzentra- tion der Saatgutmärkte mit einer dominierenden Marktmacht weniger großer Konzerne wie die Monsanto Agrar Deutsch- land GmbH, insbesondere im Hinblick auf den Verlust an Agrobiodiversität, der genetischen Sortenvielfalt bei Nutz- pflanzen und der Verfügbarkeit von nichtgentechnisch verän- dertem Saatgut für die Landwirtschaft? Zu Frage 48: Zu dem Projekt liegen gegenwärtig noch keine kon- kreten Angaben vor. Die Entscheidung im zuständigen Entscheidungsgremium der EBRD, dem Exekutivdirek- torium, ist am 15. Januar 2013 vorgesehen. Die Ent- scheidungsvorlage der EBRD wird frühestens Ende De- zember 2012 erwartet. Daher kann das Projekt mit seinen Auswirkungen von der Bundesregierung derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Zu Frage 49: Die Auswirkungen des Projekts können von der Bun- desregierung nicht beurteilt werden, da die konkrete Ent- scheidungsvorlage der EBRD noch nicht vorliegt. Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra- ge 50): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 zum 24668 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) Asylbewerberleistungsgesetz (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11), nach welchem die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschen- würde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist, bei flücht- lingsrechtlichen Fragen – Residenzpflicht, Existenzminimum, Sachleistungen, Arbeitserlaubnis, Integrationskurse etc. –, und wann wird sie dieses Urteil umsetzen? Die Bundesregierung wird das Urteil des Bundesver- fassungsgerichts entsprechend den dort aufgestellten Grundsätzen umsetzen und unverzüglich eine Neurege- lung zur Sicherung des Existenzminimums von Leis- tungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsge- setz vorlegen. Wie die Neubemessung im Einzelnen erfolgen wird und ob darüber hinaus mit dem Gesetzge- bungsvorhaben noch andere Änderungen angestrebt werden, wird innerhalb der Bundesregierung abge- stimmt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 51): Hält die Bundesregierung es für zulässig, dass Vermittler beim Jobcenter Arbeitslose – mit oder ohne deutsch klingen- dem Namen – im Vermittlungsgespräch zu einem eigenen Mi- grationshintergrund oder einem etwaigen der Eltern befragen, wie mir dies vom Jobcenter in Berlin-Steglitz berichtet wurde, und wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls sol- che Fragen? Die Erhebung des Merkmals Migrationshintergrund durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter wird von der Bundesregierung als zulässig erachtet. Sie erfolgt ge- mäß § 281 Abs. 2 SGB ausschließlich zu statistischen Zwecken. Die Daten werden anonymisiert. Der Gesetzgeber hat bereits mit der Verabschiedung des sogenannten Job-AQTIV-Gesetzes 2001 die Forde- rung verbunden, Personen mit Migrationshintergrund in den Förderstatistiken der Bundesagentur für Arbeit gesondert zu berücksichtigen. Mit dem Gesetz zur Ein- führung der Unterstützten Beschäftigung vom 22. De- zember 2008 wurde eine gesetzliche Grundlage zur Erhebung des Migrationshintergrundes sowie eine Ver- ordnungsermächtigung durch den Gesetzgeber geschaf- fen. Die Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes (Migrationshintergrund-Erhe- bungsverordnung – MighEV) wurde am 29. September 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Migrationshintergrund soll in der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistik als weiteres soziodemo- grafisches Merkmal eingeführt werden und dort bereits vorhandene Merkmale wie Nationalität ergänzen. Um spezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf Bun- desebene steuern und wirksam weiterentwickeln zu kön- nen, werden aussagekräftige und detaillierte statistische Daten benötigt. Eine genaue Beobachtung der Arbeitslo- sigkeit sowie die Analyse des Zugangs einzelner Ziel- gruppen zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind dabei unumgänglich. Die Erfassung des Merkmals deut- scher oder ausländischer Staatsangehörigkeit ist insbe- sondere mit Hinblick auf die Veränderungen im Staats- angehörigkeitsrecht und dem verstärkten Zuzug von Spätaussiedlern aus den postkommunistischen Staaten nach 1990 zunehmend weniger geeignet, Zuwanderer zu erfassen. Auch in anderen Bereichen – wie beispiels- weise der Schulstatistik – bestehen Initiativen, Personen mit Migrationshintergrund genauer zu berücksichtigen, um den besonderen Bildungsbedarfen und den Anforde- rungen an Hilfestellungen für diese Personengruppe bes- ser gerecht werden zu können. Auch wird von Europäi- schen Gremien zunehmend gefordert, Migranten – und damit ein weiterer Personenkreis als der mit ausländi- scher Staatsangehörigkeit – in Bevölkerungsstatistiken zu berücksichtigen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 52): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den For- derungen, bei der Novelle des Tierschutzgesetzes kein Verbot des Schenkelbrands bei Pferden einzuführen und den Zeit- punkt für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration über 2017 hinaus zu verschieben? Die Position der Bundesregierung ergibt sich aus dem von ihr beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dem Deutschen Bundestag steht es als Gesetzgeber frei, das Gesetz auch in abgeänderter Form zu beschließen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Fragen 53 und 54): Welche Schlussfolgerungen zieht und welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass nach Selbsteinschätzung 94 Prozent der Frauenhäuser für Frauen mit Behinderungen „nicht geeignet“ oder nur „teils- teils geeignet“ sind und lediglich 25 Prozent der Fachbera- tungsstellen sich als für Frauen mit Behinderungen geeignet erweisen (siehe Unterrichtung durch die Bundesregierung, „Bericht zur Situation der Frauenhäuser, der Fachberatungs- stellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbe- troffene Frauen und deren Kinder“, Bundestagsdrucksache 17/10500)? Was hat die Bundesregierung seit Inkraftreten der UN-Be- hindertenrechtskonvention am 26. März 2009 zur Verbesse- rung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behin- derungen, insbesondere mit Blick auf die Art. 5, 6, 16, 17, 23, 25 und 31, getan, und welche Ergebnisse wurden dabei er- zielt? Zu Frage 53: Die angesprochene Bestandsaufnahme zeigt: Für Frauen mit Behinderungen sind viele Angebote in Ab- hängigkeit von der Art der Behinderung bislang nur be- dingt geeignet: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24669 (A) (C) (D)(B) 28 Prozent der Frauenhäuser gaben an, sie seien für Frauen mit Behinderung nicht geeignet; 66 Prozent hal- ten sich für teilweise geeignet; 7 Prozent der Frauenhäu- ser halten sich für gut geeignet. Probleme werden wegen fehlender barrierefreier, insbesondere rollstuhlgerechter Ausstattung genannt, weniger wegen fehlender perso- neller oder fachlicher Qualifikation. Von den Fachbera- tungsstellen gaben 9 Prozent an, sie seien für Frauen mit Behinderungen nicht geeignet, 61 Prozent teilweise ge- eignet; 27 Prozent halten sich für gut geeignet, und 3 Prozent sind auf diese Zielgruppe spezialisiert. Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, dass die Hilfsangebote für Frauen mit Behinderungen geeig- net sind. Allerdings fallen die räumliche und personelle Ausstattung sowie die fachliche Ausrichtung der Unter- stützungsangebote in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung unterstützt die Qualitätsdiskus- sion in den Einrichtungen unter anderem durch finan- zielle Förderung der bundesweiten Vernetzungsstellen der Frauenhäuser, Frauenhauskoordinierung e. V., sowie der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, bff e. V. Mit finanzieller Förderung des BMFSFJ wurde zu- dem ein Ratgeber für Beraterinnen „Gut beraten“ durch die Politische Interessenvertretung behinderte Frauen – Weibernetz e. V. erstellt. Als zentrale Maßnahme im Bereich Gewalt gegen Frauen richtet die Bundesregierung derzeit ein bundes- weites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ein. Das Hil- fetelefon wird eine wichtige Ergänzung zu den bestehen- den Einrichtungen vor Ort gerade für solche Gewaltopfer sein, für die der Weg in eine Beratungs- stelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine große Hürde darstellt, wie für Frauen mit Behinderung und Migrantinnen. Im Hilfetelefongesetz, § 4 Abs. 4, ist ausdrücklich geregelt, dass die Angebote des Hilfetele- fons barrierefrei und mehrsprachig einzurichten sind. Zu Frage 54: Mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregie- rung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- tion vom 15. Juni 2011 wurde eine langfristige Ge- samtstrategie zur Umsetzung des Übereinkommens erstellt. Die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ver- besserung der Lebenssituationen von Frauen und Mäd- chen mit Behinderungen wurden dabei sowohl in einem eigenen Handlungsfeld „Frauen mit Behinderungen“ als auch als Querschnittsthema „Gender Mainstreaming“ umfassend berücksichtigt und betreffen sowohl die Art. 5, 6, 16, 17, 23, 25 und 31. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der vom Bun- desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend, BMFSFJ, herausgegebenen Repräsentativstudie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Be- einträchtigungen und Behinderungen“ und der dadurch belegten hohen Gewaltbelastung von Frauen mit Behin- derung liegt ein Schwerpunkt auf dem Schutz und der Prävention von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt und Diskriminierung. Dazu hat das BMFSFJ unter anderem folgende Pro- jekte gefördert: „Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Wohneinrichtun- gen“ und „Politische Interessenvertretung behinderte Frauen – Weibernetz e. V.“ Der künftige Bericht der Bundesregierung zu den Le- benslagen von Menschen mit Behinderungen wird die Lebenslagen von Frauen und Mädchen mit Behinderun- gen berücksichtigen und im Rahmen der Verfügbarkeit der Daten die Indikatoren geschlechterdifferenziert auf- bereiten. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/11282, Fragen 55 und 56): Sehen die Pläne der Bundesregierung für den Fall, dass sie die Praxisgebühr abschaffen, aussetzen oder umgestalten will, einen Ausgleichsmechanismus für die Krankenkassen vor, die dadurch bevorteilt oder benachteiligt würden? Welche Merkmale an der Versichertenstruktur von Kran- kenkassen führen zusammen mit den Plänen der Bundesregie- rung bezüglich der Praxisgebühr zu einer künftigen Besser- oder Schlechterstellung dieser Kassen, gemessen am Status quo? Zu Frage 55: Die die Bundesregierung tragenden Koalitionspartner von CDU, CSU und FDP haben beschlossen, die soge- nannte Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen. Die damit verbundenen Fragen werden im Rahmen der Erarbeitung des entsprechenden Gesetzentwurfs geklärt. Im Übrigen können valide Aussagen zu den unterschied- lichen Auswirkungen einer Abschaffung der Praxisge- bühr auf die einzelnen Krankenkassen nicht getroffen werden. Zu Frage 56: Auf die Antwort zu Frage 55 wird verwiesen. Tenden- ziell ist davon auszugehen, dass Krankenkassen mit einem deutlich überproportionalen Anteil an Zuzahlungsbefrei- ungen durch die seinerzeitige Einführung der Praxisge- bühr und weitere deutliche Zuzahlungsanhebungen in Verbindung mit den Härtefallregelungen durch das GKV- Modernisierungsgesetz ab dem Jahr 2004 eher belastet wurden. Etwaige Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Einführung der Praxisgebühr würden somit mit der Abschaffung der Praxisgebühr vermutlich wieder aufgehoben. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11282, Frage 57): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der in der Fernsehsendung Frontal 21 vom 30. Oktober 2012 24670 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) erhobenen Vorwürfe, dass die gesetzliche Krankenkasse KKH-Allianz (Ersatzkasse) schwererkrankte Mitglieder zur Kündigung gedrängt haben soll (laut Medienberichten vom 1. November 2012 hat die Aufsichtsbehörde, das Bundesver- sicherungsamt, bis Anfang der Woche eine Antwort der Kran- kenkasse eingefordert), und welche Konsequenzen bzw. Sanktionen erachtet die Bundesregierung zum Schutze der Mitglieder für notwendig, sollten sich diese Vorwürfe bestäti- gen oder ähnliche Vorfälle ereignen? Das Fernsehmagazin Frontal 21 hat in seiner Sen- dung vom 30. Oktober 2012 den Vorwurf erhoben, die KKH-Allianz habe schwerkranke und damit besonders teure Versicherte dazu aufgefordert, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Die Bundesregierung verfügt abgesehen von der Berichterstattung über keine weiteren Erkennt- nisse zu den Vorwürfen gegenüber der KKH-Allianz. Den Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse steht nach § 175 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, ein Wahlrecht zu, das frei und ohne Einfluss- nahme Dritter auszuüben ist. Krankenkassen dürfen niemanden zu einer Kündigung auffordern und keine Risikoselektion zulasten schwerkranker und teurer Ver- sicherter betreiben. Zu diesen Zwecken dürfen auch die Daten der Versicherten einer Krankenkasse nicht ausge- wertet werden. Sollten sich die Vorwürfe gegenüber der KKH-Allianz bewahrheiten, hat sie gegen geltendes Recht verstoßen. Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden, sicherzustel- len, dass die gesetzlichen Krankenkassen Recht und Ge- setz einhalten. Sofern ein Rechtsverstoß vorliegt, stehen den Aufsichtsbehörden die allgemeinen Aufsichtsmittel zur Verfügung, um die Rechtsverletzung zu beheben. Das Bundesversicherungsamt als für die KKH-Allianz zuständige Aufsichtsbehörde hat die Krankenkasse um Stellungnahme bis zum 7. November 2012 aufgefordert. Diese Stellungnahme wird zunächst auszuwerten sein. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/11282, Frage 58): Ist die Bundesregierung weiterhin der Meinung, dass der derzeit existierende krankheitsorientierte Risikostrukturaus- gleich, Morbi-RSA, der einen gewissen finanziellen Aus- gleich zwischen den einzelnen Krankenkassen auch hinsicht- lich des Krankheitszustands ihrer Versicherten und der daraus entstehenden Behandlungskosten erzeugen soll, ausreichend sei bzw. gar reduziert und vereinfacht werden sollte, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP steht, oder stimmt die Bundesregierung damit überein, dass trotz Morbi- RSA gesunde Versicherte weiterhin für die Krankenkassen das bessere Risiko darstellen und insbesondere bei der Ab- deckung der Leistungsausgaben für multimorbide Versicherte Verbesserungsbedarf besteht? Der Evaluationsbericht des Wissenschaftlichen Bei- rats zum Jahresausgleich 2009 im Risikostrukturausgleich hat ergeben, dass die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA gegenüber dem Alt-RSA deutlich verbessert wurde. Die Berücksichtigung der Morbidität der Versicherten hat zu einer deutlichen Verbesserung bei der Deckung der durchschnittlichen Leistungsausgaben auf Individual-, Gruppen- und Kassenebene geführt. Das heißt, die Fi- nanzausstattung der Krankenkassen mit vielen kranken Versicherten hat sich insgesamt deutlich verbessert. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse vertritt die Bundesre- gierung weiterhin die Auffassung, dass wesentliche Än- derungen des Morbi-RSA derzeit nicht vorzunehmen sind. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra- ge 59): Welche Festlegungen des Bundes schreiben vor, dass die Länder die Realwerte statt der Nominalwerte der Vorhaben zum Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungs- gesetzes, GVFG, anmelden müssen, und wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nur die aktuellen Nominalwerte die tatsächlichen Gesamtkosten der Vorhaben im GVFG-Bun- desprogramm wiedergeben? Im Rahmen des Programms gemäß § 6 Abs. 1 Ge- meindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG, unterstützt der Bund die Länder in finanzieller Hinsicht, indem er ihnen Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsver- hältnisse der Gemeinden gewährt. Die Anmeldungen für das GVFG-Bundesprogramm erfolgen durch die Länder. Diese beziffern die Gesamt- kosten in eigener Zuständigkeit; hier gibt es keine Fest- legungen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra- ge 60): Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Möglichkeit, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die de- finiert, unter welchen Umständen eine Vollschranken- in eine Halbschrankenanlage umgewandelt werden kann, und in wel- cher Weise beabsichtigt sie in dieser Frage aktiv zu werden? Ob für einen Bahnübergang eine Voll- oder eine Halb- schranke zu errichten ist, wird im Rahmen der Planfest- stellung unter Berücksichtigung der Belange des kreuzen- den Straßenverkehrs verbindlich festgelegt. Maßgebliche Kriterien hierbei sind unter anderem die Dichte der Zug- folge, die Intensität des Straßenverkehrs und die Nut- zung durch Fußgänger, insbesondere durch Kinder. Da die Entscheidung, ob ein Bahnübergang mit Halb- oder Vollschranken aus- oder umzurüsten ist, immer das Er- gebnis einer Einzelfallbetrachtung darstellt, ist die Schaffung gesetzlicher Vorschriften nicht geplant. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24671 (A) (C) (D)(B) Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Frage 61): Warum hat die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre öffentliche Ankündigung vom April 2012 (vergleiche den Tagesspiegel, 27. April 2012, und Ant- wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Frak- tion Die Linke „Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung“, Bundestagsdrucksache 17/11227), 30 000 Euro aus Gebühren, die der Zug der Erinnerung an Gebühren ent- richtet hatte, an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zu- kunft“, EVZ, zu spenden, bislang nicht umgesetzt, und inwie- weit wird sie diese Ankündigung noch umsetzen? Der Bundesregierung hat zu der Gesamtthematik erst vor wenigen Tagen umfassend im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundes- tagsdrucksache 17/10939, Stellung genommen. Ergänzend weist die Bundesregierung auf Folgendes hin: Der Bundesregierung ist eine öffentliche Ankündi- gung der Deutschen Bahn AG, DB AG, vom April 2012 nicht bekannt, wonach die DB AG zugesagt haben soll, 30 000 Euro, die der Zug der Erinnerung in der Vergan- genheit an Trassenentgelten entrichtet hatte, an die Stif- tung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, EVZ, zu spenden. In Anerkennung des Anliegens des Vereins Zug der Erinnerung hat die DB AG bereits 2009 in Abstimmung mit der Bundesregierung eine Spende von 175 000 Euro an die EVZ überreicht, wovon 150 000 Euro dem Verein Zug der Erinnerung zugutegekommen sind. Nach Ge- sprächen mit verschiedenen Opferverbänden hat sich die DB AG im Jahr 2010 in Abstimmung mit der Bundesre- gierung dazu entschlossen, weitere Spendenmittel in Höhe von 5 Millionen Euro für humanitäre Projekte der Stiftung EVZ zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass die DB AG nunmehr zugesagt hat, etwaige Einnahmen aus Trassenentgelten, die aus Fahrten des Zugs der Erin- nerung seit Januar 2012 generiert werden, der Stiftung EVZ zukommen zu lassen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 62): Welche Organisationen und Interessengruppen auch von studentischer Seite sollen zu dem vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, vor- geschlagenen Runden Tisch zur Bereitstellung von bezahlba- rem Wohnraum für Studierende, der noch nicht terminiert ist, eingeladen werden, und mit welchen eigenen Initiativen auch finanzieller Art und Vorschlägen über bloße Appelle oder Vor- würfe an die Adresse der Länder, sie seien für den Wohnungs- markt zuständig, auf der Anklagebank sitze aber der Bundes- minister und nicht ein Landesminister (siehe „Ramsauer will Studenten kasernieren“, erschienen in der Financial Times Deutschland vom 17. Oktober 2012), hinaus werden der Bun- desminister und die Bundesregierung den Runden Tisch zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende zum Erfolg führen? Das Gespräch wird in Kürze terminiert. Die Einzel- heiten werden derzeit abgestimmt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 63): Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in der vergangenen Sitzung des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, FBB, am 1. November 2012 auf die Ab- lösung des Flughafenchefs Dr. Rainer Schwarz zu drängen, und wird die Bundesregierung weitere Gelder für den Flugha- fen Berlin Brandenburg, BER, bereitstellen, wenn Dr. Rainer Schwarz im Amt bleibt? Der Bund ist am Stammkapital der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, FBB, mit 26 Prozent beteiligt. Im drittelparitätisch besetzten Aufsichtsrat der FBB, der für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung zuständig ist, sind für den Bund zwei von insgesamt 15 Aufsichtsratsmitgliedern vertreten. Beschlüsse des Aufsichtsrates bedürfen mindestens einer einfachen Mehrheit. Dennoch konnte der Bund erfolgreich auf eine gemeinsame Beschlusslinie im Aufsichtsrat in seiner Sit- zung am 1. November 2012 hinwirken. Der einstimmige Beschluss des Überwachungsorgans zielt auf eine zeit- nahe Aufklärung der Ursachen und Folgen sowie der Verantwortlichkeiten – insbesondere unter haftungs- rechtlichen Aspekten – ab. Dies erfolgt unter Herein- nahme externen Sachverstands. Die Bundesregierung sieht sich unverändert in der Mitverantwortung, das Projekt Hauptstadtflughafen BER zu verwirklichen und eine entsprechende Kapitalausstat- tung der Gesellschaft sicherzustellen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 64): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Ver- besserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen, und welchen konkreten Zeitplan bezüglich der Umset- zung der Einzelmaßnahmen legt die Bundesregierung derzeit zugrunde? Der Ausbau der grenzüberschreitenden Eisenbahn- verbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Polen hat für Deutschland hohe Priorität. Mehrere Ausbauprojekte sind bereits abgeschlossen oder weit vorangekommen, unter anderem der Ausbau der Strecke Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze Deutsch- land/Polen und der Strecke Berlin–Cottbus–Görlitz. Im Zuge des Ausbaus der grenzüberschreitenden Strecke Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze Deutschland 24672 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 (A) (C) (D)(B) (Deutschland/Polen) ist der 56 Kilometer lange Ab- schnitt Erkner–Frankfurt (Oder) bereits seit Dezember 2006 für eine Streckengeschwindigkeit von 160 Kilome- ter pro Stunde befahrbar, im Dezember 2008 wurde die neue Eisenbahngrenzbrücke über die Oder bei Frankfurt (Oder) in Betrieb genommen. Zwischenzeitlich wurde der Umbau des Bahnhofs Erkner im November 2009 ab- geschlossen. Derzeit erfolgt der Ausbau des Abschnittes Ber- lin–Erkner, der voraussichtlich Ende 2016 fertiggestellt sein soll. Mit dem zweigleisigen Ausbau einschließlich Elektri- fizierung der Vorrangstrecke für den Güterverkehr Hoyerswerda–Horka–Grenze Deutschland/Polen wurde im Frühjahr 2012 begonnen. Ziel ist es, den Ausbau, der abschnittsweise unter Totalsperrung erfolgt, im Jahre 2016 abzuschließen. Zur Fertigstellung des Ausbaus und der Elektrifizie- rung der Strecke Berlin–Stettin (Szcezcin) hat die deut- sche Seite nunmehr Einvernehmen mit der polnischen Seite erzielt. Eine Fertigstellung wird bis 2020 ange- strebt. Eine Unterzeichnung des erforderlichen Ressort- abkommens mit Polen wird von beiden Seiten für De- zember 2012 vorbereitet. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/11282, Frage 65): Ist die Bundesregierung bereit, die im Rahmen der Um- strukturierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV, beabsichtigte Errichtung einer Generaldirek- tion auch ohne ein Rechtsbereinigungsgesetz durchzuführen, und, wenn ja, welche Aufgaben wird diese zusätzliche Be- hörde übernehmen, wenn nicht im gleichen Zug die sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Außenstellen umge- wandelt werden? Das Zuständigkeitsanpassungsgesetz ist keine Vo- raussetzung für die Arbeitsaufnahme der neuen zentralen Behörde. Sie wird zunächst die bisher vom BMVBS wahrgenommenen konzeptionellen und operationellen Steuerungsaufgaben in den Bereichen Personal, Organi- sation und Haushalt sowie die nicht einzelnen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zugewiesenen mittelbehörd- lichen Fachaufgaben wahrnehmen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Druck- sache 17/11282, Frage 66): Welche Investitionen werden an Binnenwasserstraßen der Kategorie „sonstige Wasserstraßen“ in Zukunft noch durchge- führt, wenn die Bundesregierung ihre Pläne im Rahmen der Reform der WSV umsetzt, und was entgegnet die Bundesre- gierung Wassersportlern und -touristen, die um Instandhal- tung und Betrieb der Schleusen von Binnenwasserstraßen fürchten, auf denen kein gewerblicher Gütertransport stattfin- det? Für Bundeswasserstraßen, die entsprechend ihres ge- ringen Transportbedarfs als „sonstige Wasserstraße“ ein- gestuft wurden, bedeutet die Kategorisierung, dass grundsätzlich der bestehende Zustand erhalten werden soll, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Anlage 49 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/11282, Fragen 67 und 68): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass der MOX-Transport – MOX: Mischoxid – über den Wesertunnel geschickt werden könnte, obwohl dort bei einem Brand die Hitze nicht abziehen kann und der Behälter nur auf einen 30-minütigen Brand von 800 Grad Celsius ausgelegt ist, ob- wohl zum Beispiel ein Propangasbrand 2 000 Grad Celsius er- reichen kann? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass der MOX-Transport über die A 27 Richtung Bremen ge- schickt werden könnte, obwohl der Transport dann zwischen der Abfahrt Uthlede und Schwanewede wegen einer Baustelle voraussichtlich bis zum 21. November 2012 einspurig über 10 Kilometer auf der Gegenseite geführt werden müsste und es dabei durch die Einwirkung von Dritten leicht zu einem Unfall kommen könnte? Aus Gründen des physischen Schutzes von Transpor- ten gegen Einwirkungen Dritter werden keine Angaben zum Transportzeitpunkt und zur Strecke, auf der ein sol- cher Transport geführt wird, gemacht. Eventuelle Einschränkungen im Straßenverkehr wer- den bei der Planung der Transporte berücksichtigt, gege- benenfalls wäre die Genehmigung entsprechend anzu- passen. Im Hinblick auf die angesprochenen Unterschiede bei den Prüfungen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Zu- lassung eines Behälters für den Transport von zum Bei- spiel Mischoxid-Brennelementen – Mischoxid = MOX – und realen Brandszenarien weise ich darauf hin, dass ein Behälter so auszulegen ist, dass ein einhüllendes Feuer von mindestens 800 Grad Celsius auch nach 30 Minuten zu keinem Verlust der Integrität des Behälters führt. Bei realen Bränden mögen lokal höhere Temperaturen ge- messen werden, jedoch sind diese praktisch nicht einhül- lend und wirken auch nicht über die gesamte Zeit von 30 Minuten. An Behältern nachgestellte „realistische“ Unfallszenarien zum Beispiel auch mit Propangasexplo- sionen haben noch nie zu einem Versagen eines soge- nannten Typ-B-Behälters geführt. Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 69): Welche inhaltlichen Punkte sollen nach jetzigem Stand auf der kommenden Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kom- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. November 2012 24673 (A) (C) (D)(B) mission am 21. November 2012 in Berlin behandelt werden – bitte möglichst konkrete Angabe inklusive Hinweis, ob sie bereits Bestandteil einer (gegebenenfalls vorläufigen) Tages- ordnung sind –, und welche Punkte hat das Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, unabhängig davon bzw. darüber hinaus bislang für sich ins Auge gefasst, die es ansprechen/behandeln möchte (bitte ebenfalls möglichst konkrete Angabe)? Es werden die üblichen Tagesordnungspunkte behan- delt, die die gegenseitige Information über legislative und administrative Fragen der Aufsichtsbehörden sowie über den Betrieb der Kernkraftwerke im vergangenen Jahr beinhalten. Ansonsten ist die Abstimmung der Ta- gesordnung noch nicht abgeschlossen. Anlage 51 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Frage 70): Seit wann liegt dem BMU die Schweizer Studie „Probabi- listische Erdbebengefährdungsanalyse für die KKW-Stand- orte in der Schweiz“ inklusive Anlagen aus dem Jahr 2004 vor (sogenannte Pegasos-Studie), und hat das BMU – unabhängig davon, dass es keine Atomaufsichtszuständigkeit für Schwei- zer Atomkraftwerke innehat – zu dieser Studie interne Aus- wertungen/Vermerke erstellt (gegebenenfalls bitte mit Erläu- terung)? Der Bericht der damaligen schweizerischen Behörde Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, HSK, „Neubestimmung der Erdbebengefährdung an den Kern- kraftwerksstandorten in der Schweiz (Projekt Pegasos)“ vom Juni 2007 wurde am 27. Juni 2007 Pressevertretern vorgestellt. Er ist auf der Internetseite des Eidgenössi- schen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI – Nachfolge- organisation der HSK – öffentlich zugänglich und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit bekannt. Interne Auswertungen/Vermerke des BMU zur Pega- sos-Studie – Probabilistische Erdbebengefährdungsana- lyse für die KKW-Standorte in der Schweiz – liegen nicht vor. Anlage 52 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282, Fra- gen 71 und 72): Inwieweit schließt sich die Bundesregierung der kürzlich veröffentlichten Position der Deutschen Akademie der Tech- nikwissenschaften e. V., acatech, zu den „Anpassungsstrate- gien in der Klimapolitik“ an, und plant die Bundesregierung diese Position in ihrer Klimapolitik zu berücksichtigen (bitte mit Begründung)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – insbeson- dere angesichts der aktuellen Sturmereignisse in den USA – die von der acatech getroffene Aussage, dass die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für die kommenden Jahr- zehnte in der Regel beherrschbar sind (vergleiche www.aca tech.de/de/aktuelles-presse/sonderseiten/anpassung-klimawan del.html), verharmlosend wirkt, und welche Schlüsse zieht sie aus dem Rückzug renommierter Klimaforscher wie Hans von Storch und Wolfgang Cramer sowie Paul Becker vom Deut- schen Wetterdienst und Jürgen Schmid vom Fraunhofer-Insti- tut für Windenergie und Energiesystemtechnik, die während der Erarbeitung ihre Mitarbeit wegen fehlender „Tiefe“ aufge- kündigt hatten (www.faz.net/aktuell/wissen/klima/klimafor- schung-wie-man-wissenschaft-im-regen-stehen-laesst-118948 23.html)? Zu Frage 71: Die Bundesregierung versteht die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels neben dem Klimaschutz als unverzichtbare zweite Säule einer ver- antwortungsbewussten Klimapolitik, da auch bei Einhal- tung der 2-Grad-Celsius-Obergrenze mit regional unter- schiedlichen Klimawandelfolgen zu rechnen sein wird, die Anpassung erforderlich machen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind jedoch nur dann durch Anpas- sungsstrategien zu bewältigen, ohne dass der Anpas- sungsaufwand ständig zunimmt, wenn der Klimawandel durch konsequenten Klimaschutz begrenzt wird. Die Bundesregierung hat daher bereits im Dezember 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel vorgelegt und diese mit dem im August 2011 beschlosse- nen Aktionsplan zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel konkretisiert. Zu Frage 72: In der Sache geht die Bundesregierung davon aus, dass unter der Prämisse, dass die zur Erreichung der in- ternational vereinbarten 2-Grad-Celsius-Obergrenze not- wendige Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 umgesetzt wird, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und rechtzeitige Anpassungsmaßnah- men aufgefangen und schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen in Deutschland vermieden werden können. Bei einem höheren globalen Temperaturanstieg würden die Risiken des Klimawan- dels allerdings auch für Deutschland zunehmen, wobei sich neben den direkten Auswirkungen in Deutschland auch die indirekten Folgen der Auswirkungen eines be- schleunigten Klimawandels in anderen Regionen der Welt auf das international stark vernetzte Deutschland verstärken würden. Deshalb ist und bleibt es vorrangiges Ziel der Bundesregierung, durch konsequente Klima- schutzpolitik den Klimawandel zu begrenzen und gleich- zeitig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass durch die jeweils verantwortlichen staatlichen Ebenen und den privaten Sektor rechtzeitig geeignete Anpassungsmaß- nahmen ergriffen werden. Hierzu ist nicht zuletzt eine weitere Verbesserung und Vertiefung der Wissensbasis über die Klimaerwärmung, mögliche Klimafolgen und ihre Auswirkungen sowie zu geeigneten Anpassungs- maßnahmen erforderlich. 203. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Residenzpflicht für Flüchtlingeund Asylbewerber Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Raabe, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.



Rede von Dr. Sascha Raabe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
„ungeachtet der …

Presseberichterstattung“. Das hört sich so an, als hätte
sich die Presse etwas ausgedacht. Daher möchte ich bei
Ihnen nachfragen. Der Auslöser war ein Satz von Bun-
desminister Dirk Niebel. Er hat gesagt:

Es kann nicht sein, dass Menschen in der von Kri-
sen geschüttelten Region am Horn von Afrika unter
der Untätigkeit des Auswärtigen Amtes leiden.

Er hat das Auswärtige Amt ausdrücklich aufgefordert,
endlich Verantwortung zu übernehmen.

Wie passt das mit dem zusammen, was Sie gerade ge-
sagt haben, dass nämlich diese Ressortvereinbarung zwi-
schen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung so
toll sei? Wie passt das mit der Aussage von Dirk Niebel
aus dem Jahr 2010 zusammen: „Wir wollen eine Außen-
und Entwicklungspolitik aus einem Guss machen“, ob-
wohl doch anscheinend bei der Abstimmung über eine
so gravierende Frage, bei der es wirklich um das Überle-
ben von Menschen geht, ein solches Chaos herrscht, dass
der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung dem Außenminister solch schwere
Vorwürfe macht? Wie passt das mit Ihrer Aussage zu-
sammen, dass das angeblich eine blendende, reibungs-
lose und bessere Vereinbarung sei als die über die Res-
sortzuständigkeit, die es vorher gab?

Gu
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()



    Herr Kollege Raabe, die beiden Minister Westerwelle
    und Niebel sind seit über zwei Jahrzehnten eng mit-
    einander befreundet. Selbst wenn es an der einen oder
    anderen Stelle einmal eine Diskussion gibt, heißt das
    nicht, dass die Dinge in der Substanz, wie Sie es darge-
    stellt haben, chaotisch sind. Das weise ich auch aus-
    drücklich zurück.

    Sie haben sehr richtig darauf hingewiesen, dass die
    Hilfe für die Flüchtlinge unser gemeinsames Anliegen
    ist. Daran bestehen überhaupt keine Zweifel. Ich kann
    Ihnen im Namen der beiden Minister, aber auch im Na-
    men der gesamten Bundesregierung bestätigen, dass
    diese Hilfe nach wie vor geleistet wird und dass die Zu-
    ständigkeiten der Ressorts – Sie wissen: sie sind neu auf-
    geteilt worden – so gestaltet wurden, dass es funktio-
    niert. Denn es kommt darauf an, dass den Menschen vor
    Ort geholfen wird.

    Sie müssen sich hier jetzt überhaupt keine Sorgen ma-
    chen. Wir haben intensiv nachgefragt, wie die Verhält-
    nisse vor Ort sind, und die Rückmeldung bekommen,
    dass die nötige Versorgung gewährleistet ist.