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ID1720201500

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    Plenarprotokoll 17/202 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 43: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht mitei- nander verheirateter Eltern (Drucksache 17/11048) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 44: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Ingo Egloff, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Renate Künast, Ekin Deligöz, Monika Lazar, weiteren Abge- ordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Füh- rungsgremien (GlTeilhG) (Drucksache 17/11139) . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 45: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabi- lisierungsgesetz – 3. FMStG) (Drucksache 17/11138) . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24539 A 24539 B 24540 C 24542 A 24543 D 24545 A 24545 D 24547 A 24548 C 24551 A 24552 B 24553 D 24555 A 24556 A 24556 A 24557 D 24559 D 24561 B 24563 A 24564 C 24567 A 24568 C 24569 D 24571 A 24572 A 24573 D 24574 A 24576 A 24576 B 24576 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 46: a) Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Alleinerziehende besser unterstützen (Drucksache 17/11032) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller- Ohm, Anette Kramme, Anton Schaaf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Neue Strategien für eine bes- sere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung (Drucksache 17/11038) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen (Drucksache 17/11142) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 47: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Klaus Ernst, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen (Drucksachen 17/243, 17/2070 Buchstabe b) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Yvonne Ploetz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahres- steuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24577 C 24579 A 24580 C 24581 D 24582 D 24584 B 24585 C 24586 B 24586 C 24586 C 24586 D 24588 A 24589 B 24590 C 24591 A 24592 B 24593 C 24594 B 24595 C 24596 C 24596 D 24598 A 24599 C 24600 B 24601 A 24602 A 24603 C 24605 A 24606 A 24606 C 24606 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24539 (A) (C) (D)(B) 202. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24605 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 26.10.2012 van Aken, Jan DIE LINKE 26.10.2012 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.10.2012 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.10.2012 Barthel, Klaus SPD 26.10.2012 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 26.10.2012 Becker, Dirk SPD 26.10.2012 Birkwald, Matthias W. DIE LINKE 26.10.2012 Brehmer, Heike CDU/CSU 26.10.2012 Burgbacher, Ernst FDP 26.10.2012 von Cramon-Taubadel, Viola BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012** Dörflinger, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Ferlemann, Enak CDU/CSU 26.10.2012 Freitag, Dagmar SPD 26.10.2012 Frieser, Michael CDU/CSU 26.10.2012 Funk, Alexander CDU/CSU 26.10.2012 Gabriel, Sigmar SPD 26.10.2012 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 26.10.2012 Golze, Diana DIE LINKE 26.10.2012 Gruß, Miriam FDP 26.10.2012 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 26.10.2012 Höger, Inge DIE LINKE 26.10.2012 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Hoff, Elke FDP 26.10.2012 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 26.10.2012 Klimke, Jürgen CDU/CSU 26.10.2012** Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.10.2012 Lanfermann, Heinz FDP 26.10.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 26.10.2012 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Nink, Manfred SPD 26.10.2012 Dr. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 26.10.2012 Remmers, Ingrid DIE LINKE 26.10.2012 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 26.10.2012 Schreiner, Ottmar SPD 26.10.2012 Dr. Schröder, Ole CDU/CSU 26.10.2012 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 26.10.2012* Stracke, Stephan CDU/CSU 26.10.2012 Thönnes, Franz SPD 26.10.2012 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.10.2012 Vogler, Kathrin DIE LINKE 26.10.2012 Dr. Volk, Daniel FDP 26.10.2012 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 26.10.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.10.2012 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 26.10.2012**  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 24606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an der 127. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ände- rungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetz- entwurfs der Bundesregierung; Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (201. Sitzung, Tages- ordnungspunkt 15 a) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentli- che Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist offensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen hingegen setzt auf pure Effekthascherei, diese Art der politischen Auseinandersetzung lehne ich ab. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Olaf Gutting (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Denn die eigentliche Absicht, die die Antragsteller mit dem Antrag zu TOP 15 und der geforderten namentlichen Abstimmung verfolgen, ist of- fensichtlich. Nicht der Abbau von Ungleichbehandlungen ist letzt- endlich tatsächlicher Anlass des Antrages, vielmehr geht es den Antragsstellern um den kurzfristigen politischen und medialen Erfolg zulasten einer Lösung in der Sache. Das ist nicht meine Art, Politik zu gestalten. Da es mir bei diesem wichtigen Thema ausschließlich um die Interessen der von der Regelung betroffenen Per- sonen geht, werde ich mich diesem parteitaktisch moti- viertem Manöver nicht aussetzen und weiterhin die in- haltliche Lösung dieses Sachverhaltes vorantreiben. Dass bei der steuerlichen Gleichstellung von eingetra- genen Lebenspartnerschaften Handlungsbedarf besteht, ist nach meinem Dafürhalten offenkundig. Die Tatsache, dass in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Dauer angelegte und auf gegenseitiges Vertrauen und Zunei- gung begründete Beziehungen gelebt werden, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten. Im Bereich des Unter- halts- oder Scheidungsrechts etwa wurden den Le- benspartnern die gleichen finanziellen und rechtlichen Pflichten wie Ehepartnern auferlegt, ohne ihnen aller- dings auch die gleichen Rechte zu gewähren. Die Herstellung einer solchen Gleichberechtigung, insbe- sondere durch die Änderung entsprechender steuerrecht- licher Vorschriften, ist mir daher ein großes Anliegen. Die bisher von der christlich-liberalen Koalition be- schlossenen Änderungen im Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuerrecht sind Beleg für den Willen und die Bereitschaft dieser Koalition, Ungleichbehandlungen eingetragener Lebenspartnerschaften abzubauen. Ich werde mich deshalb auch künftig bei den internen Beratungen der CDU/CSU-Fraktion dafür einsetzen, dieses wichtige Thema aus den Reihen der Koalition ak- tiv in den parlamentarischen Abstimmungsprozess ein- zubringen. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, dass sie den An- trag Kranke entlasten – Praxisgebühr abschaffen auf Drucksache 17/11140 zurückzieht. Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.10.2012 Ziegler, Dagmar SPD 26.10.2012  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 202. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 2012 24607 (A) (C) (D)(B) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit- geteilt, dass sie den Antrag Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen So- zialen Arbeitsmarkt schaffen auf Drucksache 17/1205 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuergesetzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung der Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer – Drucksachen 17/10225, 17/10707 Nr. 1.3 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2012 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 14 Titel 712 01 – Baumaßnah- men von mehr als 1 Mio. Euro im Einzelfall – bis zur Höhe von 13,5255 Mio. Euro – Drucksachen 17/10336, 17/10707 Nr. 1.7 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.1  EuB-BReg 39/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.3 EuB-BReg 48/2012 Drucksache 17/10710 Nr. A.10 Ratsdokument 12616/12 Rechtsausschuss Drucksache 17/8515 Nr. A.21 Ratsdokument 18645/11 Finanzausschuss Drucksache 17/10710 Nr. A.31 Ratsdokument 12771/12 Haushaltsausschuss Drucksache 17/6985 Nr. A.21  Ratsdokument 12483/11 Drucksache 17/7918 Nr. A.11  Ratsdokument 16301/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.22  Ratsdokument 16844/11 Drucksache 17/8227 Nr. A.23 Ratsdokument 16845/11 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/10710 Nr. A.47  EP P7_TA-PROV(2012)0209 Drucksache 17/10710 Nr. A.48  Ratsdokument 10746/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.9 Ratsdokument 13211/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.10 Ratsdokument 13264/12 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/10208 Nr. A.19 Ratsdokument 10166/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.20 Ratsdokument 10907/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.52 Ratsdokument 12756/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.56 Ratsdokument 12969/12 Drucksache 17/10898 Nr. A.12 Ratsdokument 13301/12 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 17/9797 Nr. A.8  EP P7_TA-PROV(2012)0147 Drucksache 17/10208 Nr. A.22  Ratsdokument 10923/12 Drucksache 17/10208 Nr. A.23  Ratsdokument 10926/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.58  Ratsdokument 12013/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.61 Ratsdokument 13052/12 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/10710 Nr. A.71  EP P7_TA-PROV(2012)0235 Drucksache 17/10710 Nr. A.72  Ratsdokument 11490/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.73 Ratsdokument 11491/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.74 Ratsdokument 11938/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.75 Ratsdokument 12216/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.78  Ratsdokument 12400/12 Drucksache 17/10710 Nr. A.79  Ratsdokument 12968/12  Drucksache 17/10710 Nr. A.80  Ratsdokument 13107/12  Drucksache 17/10898 Nr. A.13 Ratsdokument 13220/12 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 17/6407 Nr. A.31  Ratsdokument 11205/11 Drucksache 17/6407 Nr. A.32  Ratsdokument 11237/11  Drucksache 17/6985 Nr. A.74  Ratsdokument 12141/11 Drucksache 17/7091 Nr. A.10  Ratsdokument 13478/11 Drucksache 17/7713 Nr. A.29  Ratsdokument 15247/11  Drucksache 17/8426 Nr. A.58 Ratsdokument 17273/11 202. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 43 Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern TOP 44 Frauen in Führungsgremien TOP 45 Finanzmarktstabilisierungsgesetz TOP 46 Unterstützung Alleinerziehender TOP 47 Finanzierung von Frauenhäusern Anlagen
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    Rede von Ute Granold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Frau Ministerin! Kinder brauchen Mutter und Vater; hie-
    rüber sind wir uns in diesem Haus einig, denke ich.

    Aber nach den bisherigen Beiträgen und gerade bei
    dem letzten Debattenbeitrag, Frau Kollegin, ist aufgefal-
    len, dass die Väter ein Stück weit zu kurz kommen. Das
    hat die Union aufgegriffen. Die Bundesregierung hat zu-
    sammen mit der Koalition einen Entwurf vorgelegt, der
    genau dem entspricht, was an Bedarf da ist.

    Wir haben gehört: Heute wird jedes dritte Kind nicht
    ehelich geboren. In den letzten 15 Jahren ist dieser An-
    teil um über 100 Prozent gestiegen, und er wird weiter
    steigen. 2010 wurden 43 Prozent der Kinder nicht ehe-
    lich geboren, und die Zahl nicht ehelicher Lebensge-
    meinschaften nimmt zu. Das ist – das haben wir alle er-
    kannt – gesellschaftliche Realität.

    Wir haben bereits in der letzten Wahlperiode darauf
    reagiert, indem wir die Reform des Unterhaltsrechts auf
    den Weg gebracht haben. Sie ist sehr gut gelungen und
    sehr praktikabel. Wir haben nicht eheliche und eheliche
    Kinder bei der Unterhaltsberechtigung im Rang gleich-
    gestellt. Wir haben auch die betreuenden Elternteile
    gleichgestellt und nicht zwischen ehelichen und nicht
    ehelichen Kindern unterschieden. Alle Kinder sind
    gleich.

    Jetzt müssen wir das Sorgerecht überarbeiten. Das
    Bundesverfassungsgericht hatte noch 2003 die Rechts-
    lage, die bislang gegolten hatte, für verfassungskonform
    erklärt. Das bedeutete, die Mutter eines nicht ehelichen
    Kindes hatte die Alleinsorge. Eine gemeinsame Sorge
    erforderte eine Erklärung beim Jugendamt. Verweigerte
    die Mutter diese Erklärung, hatte der Vater keine Mög-
    lichkeit, gemeinsam mit ihr das Sorgerecht zu bekom-
    men.

    Wie mehrfach erwähnt, hat der Europäische Gerichts-
    hof für Menschenrechte im Jahr 2009 – gefolgt vom
    Bundesverfassungsgericht 2010 – entschieden, dass die
    Rechtslage, die ich gerade erläutert habe, nicht verfas-
    sungskonform sowie unverhältnismäßig ist und überar-
    beitet werden muss. Vor diesem Hintergrund haben wir
    nach langen Beratungen einen Entwurf für eine Neure-
    gelung vorgelegt. Bis zur Änderung der Gesetzeslage
    haben Väter nach der Entscheidung des Bundesverfas-
    sungsgerichts die Möglichkeit, direkt das Gericht anzu-
    rufen und eine Regelung herbeizuführen.

    Wenn man sich mit der Rechtsprechung in den da-
    rauffolgenden Jahren befasst, sieht man, dass quer durch
    die Republik erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen
    getroffen wurden, die sehr unterschiedlich sind. Die
    Hürden für den Vater, zu einer gemeinsamen Sorge zu
    kommen, sind relativ hoch, weil er die Darlegungs- und
    Beweislast trägt. Es gibt also eine große Rechtsunsicher-
    heit.





    Ute Granold


    (A) (C)



    (D)(B)


    Die Entscheidungen der Justiz haben sich in unserer
    Debatte, in der wir uns um eine gesetzliche Neuregelung
    bemüht haben, widergespiegelt. Wir haben für die Neu-
    regelung Zeit gebraucht; das ist nicht von der Hand zu
    weisen. Das Thema eignet sich aber nicht für Hektik,
    hier braucht es gründliches Arbeiten. Dem sind wir
    nachgekommen: Wir haben uns bei unseren Beratungen
    unzählige Male getroffen und die Argumente der Oppo-
    sition – teilweise lagen Entwürfe vor –


    (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Gute Entwürfe!)


    in unsere Beratungen einbezogen. Beim Abwägen haben
    wir immer den Maßstab angelegt: Das Kind braucht für
    eine gedeihliche Entwicklung Mutter und Vater, egal ob
    ehelich oder nicht ehelich geboren. Mit diesem Maßstab
    und mit dem Ziel, den Vätern einen effektiven und nied-
    rigschwelligen Zugang zur gemeinsamen Sorge zu ge-
    ben, haben wir uns für die nun vorliegende Regelung
    entschieden.

    Schon heute erklären 50 Prozent der nicht miteinan-
    der verheirateten Eltern beim Jugendamt die gemein-
    same Sorge, 50 Prozent aber eben nicht, und genau um
    diese geht es bei der gesetzlichen Neuregelung. Das For-
    schungsprojekt, das vom Justizministerium auf den Weg
    gebracht wurde, zeigt, dass in vielen Fällen die gemein-
    same Sorge aus Gründen verweigert wird, die keinen
    Bezug zum Kindeswohl haben. Aus der Lebenssituation
    heraus hatten die Mütter Argumente dafür vorgetragen,
    warum sie keine gemeinsame Sorge wollten. Wir haben
    diese Fälle zu regeln. Es gibt verschiedene Lösungsmo-
    delle. Da ist ein breites Spannungsfeld: von gemeinsa-
    mer elterlicher Sorge ab Geburt kraft Gesetzes bis hin
    zur Widerspruchslösung. Wir haben uns für die Lösung
    entschieden, bei der die gemeinsame Sorge durch ge-
    richtliche Entscheidung erfolgt, wenn der Vater einen
    Antrag stellt. Der Maßstab ist, wie bereits mehrfach ge-
    sagt, allein das Kindeswohl.

    Unser Vorschlag ist ein Kompromissvorschlag, der al-
    len Interessen, denken wir, gerecht wird. Wir haben eine
    Regelung im materiellen Recht, im BGB, und auch eine
    im Verfahrensrecht getroffen; dies wurde bereits mehr-
    fach angesprochen. Unser Wille ist es, dass der Vater
    frühestmöglich die Chance hat, eine gemeinsame Sorge
    zu erreichen, und zwar durch die Sorgerechtserklärung
    oder aber durch den Weg zum Gericht. Dabei ist eine so-
    genannte negative Kindeswohlprüfung vorzunehmen.
    Das heißt, Grundsatz ist: Die gemeinsame elterliche
    Sorge entspricht dem Wohl des Kindes. Wenn dem nicht
    so ist, dann muss ein Vortrag dazu erfolgen.

    Gerade in der frühkindlichen Phase, in der viele Ent-
    scheidungen getroffen werden, benötigt das Kind auch
    den Vater für eine gedeihliche Entwicklung. Deshalb
    sind Modelle, die lange Fristen vorsehen, um dem Vater
    die Möglichkeit der gemeinsamen Sorge zu geben, für
    uns nicht akzeptabel.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Man denke nur daran, dass eine Operation vorzuneh-
    men ist, die zwar keine Eilsache ist, die aber vorgenom-
    men werden muss, oder dass eine Regelung über die Re-

    ligion getroffen werden sollte. Das sind schwerwiegende
    Entscheidungen für das Kind, die, wenn es keinen Grund
    gibt, den Vater auszuschließen, von beiden Elternteilen
    getroffen werden sollten.

    Wir sollten bei der Diskussion auch daran denken,
    dass es möglich ist, Teilbereiche der elterlichen Sorge zu
    übertragen, wie die Gesundheitssorge, das Aufenthalts-
    bestimmungsrecht, die Vermögenssorge und auch die
    Religion. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für jeden
    einzelnen Fall eine Entscheidung zu treffen, die aus-
    schließlich am Kindeswohl orientiert ist.

    Es bleibt mit der Neuregelung dabei – das wurde be-
    reits mehrfach gesagt; deshalb möchte ich es abkürzen –,
    dass mit der Geburt des Kindes zunächst die alleinige
    Sorge bei der Mutter liegt. Der Vater hat aber die Mög-
    lichkeit, entweder beim Jugendamt einen Sorgerechtsan-
    trag zu stellen oder aber direkt bei Gericht eine gerichtli-
    che Regelung herbeizuführen.

    Hier müssen wir – ich habe es schon einmal gesagt –
    den Weg für den Vater niedrigschwellig machen. Er hat
    lediglich die Gründe anzugeben, weshalb er eine ge-
    meinsame Sorge begehrt, wobei wir, was das Verfahren
    angeht, der Meinung sind, dass ein Schweigen der Mut-
    ter im gerichtlichen Verfahren – wir haben das lange dis-
    kutiert – nicht automatisch als gemeinsame Sorge wir-
    ken sollte; vielmehr sagen wir, das Schweigen der
    Mutter reicht nicht aus, weil sie nach der Geburt in einer
    besonderen Situation ist. Es muss dann eine gerichtliche
    Entscheidung herbeigeführt werden, und das in einem
    sogenannten vereinfachten beschleunigten Verfahren.

    Wir haben ja vor einiger Zeit hier in diesem Hause
    das Familienverfahrensgesetz beschlossen, ein sehr gu-
    tes Verfahrensgesetz. Darin gibt es das Gebot des Vor-
    rangs der Beschleunigung in Kindschaftssachen. Das
    heißt, wenn ein Antrag bei Gericht eingeht, muss binnen
    Monatsfrist terminiert werden – terminiert, aber nicht
    entschieden. Diese Verfahren können sich auch hinzie-
    hen, wenn Sachverständige angehört werden usw. usf.

    Im Hinblick darauf, dass das Kind auch ein Recht auf
    seinen Vater hat, ist es schon angemessen, zu sagen, dass
    in den Fällen, in denen die Mutter schweigt und keine
    Gründe vorgetragen wurden oder dem Gericht bekannt
    sind, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen, auf
    Antrag des Vaters die gemeinsame Sorge dann im ver-
    einfachten Verfahren auf beide Elternteile übertragen
    wird.

    Wenn auch nur ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass
    das Kindeswohl in Gefahr sein könnte, wird das Gericht
    – ich denke, so viel Vertrauen haben wir in unsere Jus-
    tiz – natürlich nicht das vereinfachte Verfahren auf den
    Weg bringen, sondern das ganz normale Verfahren nach
    § 155 FamFG einleiten. Das ist auch angemessen. Inso-
    fern denken wir, dass man mit dieser Verfahrensregelung
    wirklich beiden Elternteilen gerecht wird.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Insofern bin ich auch etwas unglücklich und ent-
    täuscht über diese Onlinekampagne, die teilweise ja
    auch gesteuert ist – man muss sich nur ansehen, wer un-
    terschrieben hat – und in der es heißt:





    Ute Granold


    (A) (C)



    (D)(B)


    Es kann doch nicht sein, dass über das Kindeswohl,
    um das es zuallererst geht, gerade in Streitfällen
    ausschließlich nach Aktenlage entschieden wird.

    Das ist überhaupt nicht der Fall. In Streitfällen wird
    das ganz normale Verfahren nach § 155 FamFG auf den
    Weg gebracht. Nur da, wo kein Streit herrscht, wo ein-
    fach keine Äußerung der Mutter vorliegt und auch keine
    Gründe ersichtlich sind, die der gemeinsamen elterlichen
    Sorge entgegenstehen, wird das vereinfachte Verfahren
    auf den Weg gebracht. Ich denke, da sollten wir ein
    Stück weit auch bei den Tatsachen bleiben.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der CDU/CSU: Gut, dass das einmal gesagt wird!)


    Ich empfehle jedem, einfach noch einmal einen Blick
    in unseren Gesetzentwurf, insbesondere in die Begrün-
    dung zu werfen, in der es genau heißt, dass dann, wenn
    dem Gründe entgegenstehen, das normale Verfahren auf
    den Weg gebracht wird. Nur dann, wenn das nicht der
    Fall ist, bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung mit
    allen Verfahrensbeteiligten; dann kann nach Aktenlage,
    nach den Erkenntnissen des Gerichts entschieden wer-
    den.

    Wir werden in der Anhörung, die ansteht, sicherlich
    noch einmal darüber sprechen, ob vielleicht das Jugend-
    amt doch eingebunden werden sollte oder nicht. Das
    kann man ja besprechen und mit den Sachverständigen
    diskutieren. Aber es sollte ein niedrigschwelliges zügi-
    ges Verfahren sein, das dazu führt, dass der Vater die
    Mitsorge hat.

    Lassen mich noch in einigen wenigen Sätzen auf die
    Vorschläge der Opposition eingehen. Hier ist zu honorie-
    ren, dass wir uns – alle Fraktionen in diesem Haus –
    wirklich miteinander um Regelungen zum Wohl des
    Kindes bemüht haben. Das war in Teilen der SPD-Frak-
    tion zum Beispiel auch nicht immer so ganz einfach, wie
    man gehört hat, da die Interessen der Familienpolitiker
    und der Rechtspolitiker ein Stück weit nicht konform
    sind.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Das hat bei uns gut geklappt!)


    Wir haben das auch bei uns in der Koalition sehr aus-
    führlich besprochen.

    Bei dem Vorschlag der SPD stört uns die Tatsache,
    dass Sie ein sehr langes Verfahren vorschlagen: Regis-
    trierung beim Standesamt, Aufklärung beim Standesbe-
    amten, Abwarten der Äußerungen des Jugendamtes und
    Stellen eines Antrags durch das Jugendamt auf gerichtli-
    che Entscheidung über die elterliche Sorge.


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mein Gott, das dauert ja ewig! – Burkhard Lischka [SPD]: Für die letzten Konfliktfälle!)


    Das halten wir für einen sehr langwierigen bürokrati-
    schen Weg.

    Ich muss sagen: Wenn zunächst einmal eine Entschei-
    dung des Jugendamtes ansteht, dann hat das Jugendamt
    wirklich sehr viel Macht in Bezug auf die Entscheidung

    über die gemeinsame elterliche Sorge. Für den Vater, der
    einen Antrag bei Gericht stellen will, weil er mit der Ent-
    scheidung des Jugendamtes nicht einverstanden ist, ist
    das eine sehr hohe Hürde, weil die Entscheidung des Ju-
    gendamtes doch schon ein Stück weit präjudiziert. Diese
    Hürde sehen wir auch vor der Maßgabe, was uns das
    Bundesverfassungsgericht hinsichtlich einer gesetzli-
    chen Neuregelung mit auf den Weg gegeben hat. Dieser
    Weg ist für uns also nicht praktikabel.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Mechthild Dyckmans [FDP])


    Lassen Sie mich auch noch einige Sätze zu dem sa-
    gen, was Sie, Frau Kollegin Hönlinger, als das Modell
    der Grünen hier vorgestellt haben.

    Die Mutter soll nach unserem Vorschlag bis sechs
    Wochen nach der Geburt eine Entscheidung darüber tref-
    fen, ob sie die gemeinsame Sorge befürwortet oder nicht.
    Sie sagen: Sechs Wochen sind zu kurz. Sicherlich ist es
    eine besondere Situation, wenn ein Kind auf die Welt
    kommt – ich habe auch zwei Kinder –, aber wenn man
    sich die sonstigen Gerichtsfristen von zwei und vier Wo-
    chen ansieht, dann erkennt man, dass die Frist von sechs
    Wochen aus Rücksicht darauf gewählt wurde, dass die
    Mutter gerade ein Kind geboren hat.

    Ich möchte aber auch noch zu bedenken geben, dass
    das Kind nicht vom Himmel fällt. Es gibt ja noch die
    Schwangerschaft, eine Zeit, in der man weiß, dass ein
    Kind auf die Welt kommt. Ich denke, in dieser Zeit
    macht man sich schon Gedanken darüber, wie es mit der
    Beziehung und dem Sorgerecht für die Kinder aussieht.
    Insofern meine ich schon: Nach Abwägung der Interes-
    sen und nach Abwägung zwischen dem Schutz der Mut-
    ter und dem Recht des Vaters auf Mitsorge, sind die
    sechs Wochen angemessen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


    Ihr Entwurf enthält eine Karenzzeit von sechs Wo-
    chen vor und acht Wochen nach der Geburt. Diese Frist
    soll dann noch einmal um acht Wochen verlängert wer-
    den. In dieser Zeit ist der Vater ausgeschlossen. Das hal-
    ten wir für nicht praktikabel – immer unter dem Ge-
    sichtspunkt, dass wir beide Elternteile frühestmöglich in
    die elterliche Sorge möglichst ohne Spannungen einbin-
    den wollen. Alles, was außerhalb des Gerichts praktiziert
    wird, findet natürlich unsere Zustimmung. Wenn das
    aber nicht geht, dann muss es möglich sein, in einem Ge-
    richtsverfahren zügig und sorgfältig zu einer Entschei-
    dung zu kommen, damit auch der Vater die Möglichkeit
    hat, an der gemeinsamen elterlichen Sorge teilzuhaben.

    Ich denke, dass wir den Gesetzentwurf, der heute in
    erster Lesung in diesem Haus beraten wird, in der Anhö-
    rung, die ja schon für Ende November terminiert ist,
    noch einmal ein Stück weit intensiver beraten können
    und dann hoffentlich zu einer Lösung kommen, die, wie
    das auch bei anderen Verfahren in Familiensachen der
    Fall ist, vom ganzen Hause getragen werden kann.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







    (A) (C)



    (D)(B)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Barbara Höll für die Fraktion Die Linke

das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Frau Granold, wenn wir hier über das Sorgerecht debat-
    tieren, dann geht es nicht an, dass Sie die vielen Millio-
    nen Alleinerziehenden in der Bundesrepublik de facto
    diskriminieren:


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was? Das hat doch gar keiner gemacht!)


    Ein Kind braucht für eine gedeihliche Entwicklung Mut-
    ter und Vater.

    Es ist gut, wenn Mutter und Vater Verantwortung
    übernehmen, aber Millionen Kinder wachsen derzeit bei
    dem alleinerziehenden Vater oder der alleinerziehenden
    Mutter auf bzw. sind dort gut und gedeihlich aufgewach-
    sen. Diese haben sicher oftmals mit Schwierigkeiten zu
    kämpfen, aber sie haben auch ihre jeweiligen sozialen
    Netze gebildet. Das war eine gedeihliche Entwicklung.
    Das darf man hier also nicht einfach diskriminieren. Es
    ist nicht defizitär.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ich glaube, wir sind uns einig, dass es nicht angehen
    kann, dass die Übernahme des Sorgerechts durch den
    Vater am Veto der Mutter scheitert. Hier herrscht eine
    wirkliche Einigkeit im Hause.

    Unterschiede gibt es hinsichtlich der Frage, wie trotz
    der Konfliktsituation, dass Mutter und Vater sich nicht
    einigen, tatsächlich eine gemeinsame Verantwortungs-
    übernahme organisiert werden kann. Klar ist: Es ist eine
    Schwierigkeit – vielleicht die Hauptschwierigkeit – für
    alleinerziehende Väter und Mütter, dass sie bei aller Be-
    ratung, die man sich suchen kann, letztendliche Ent-
    scheidungen stets allein treffen müssen.

    Trotzdem finde ich es richtig, dass der jetzt vorlie-
    gende Gesetzentwurf vorsieht, dass das Sorgerecht nach
    der Geburt grundsätzlich erst einmal der Mutter zuzu-
    ordnen ist, wenn die Aufteilung unklar ist, wenn also
    keine Einigkeit zwischen den Eltern erzielt wird; denn
    die Mutter ist ab Geburt nun einmal eine zuverlässige
    und sichere Bezugs- und Entscheidungsperson. Das
    braucht das Kind.

    Der vorliegende Entwurf enthält aus meiner Sicht die
    ebenfalls richtige Regelung, dass der Vater aktiv werden
    muss, wenn er die elterliche Verantwortung für das Kind
    übernehmen will; denn schließlich setzt die gemeinsame
    Sorge bei beiden Elternteilen die tatsächliche Bereit-
    schaft voraus, nicht nur Rechte herleiten zu wollen, son-
    dern auch Pflichten gegenüber dem Kind zu überneh-
    men, also Verantwortung zu tragen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Ent-
    scheidung im Juni 2010 festgelegt, dass zum Inkrafttre-
    ten einer gesetzlichen Neuregelung das geltende Recht
    mit Maßgaben so umzuändern ist, dass das Familienge-

    richt den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
    Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam
    überträgt, soweit zu erwarten ist, dass das dem Kindes-
    wohl entspricht.

    Hier sind Sie eindeutig von dem Urteil des Bundes-
    verfassungsgerichtes abgewichen. Sie als Gesetzgeber
    schlagen jetzt vor, dass eine negative Kindeswohlprü-
    fung ausreichend ist, das heißt also: wenn es dem Kin-
    deswohl nicht widerspricht. Das, finde ich, ist ein großer
    Unterschied. Es ist mir bisher auch in den Beiträgen
    nicht klar geworden, warum Sie das als Vereinfachung
    empfinden. Kinder sind das höchste Gut, das wir haben.
    Wir müssen alles dafür tun, um Bedingungen für eine
    gute Entwicklung des Kindes zu schaffen, dass die Si-
    tuation also dem Kindeswohl entspricht. Eine Negativ-
    definition ist einfach zu wenig.

    Das schriftliche Schnellverfahren, welches Sie jetzt
    einführen wollen, hat bereits zu sehr viel Bewegung ge-
    führt. Ich möchte darauf hinweisen, dass nicht einfach
    nur einige Abgeordnete der Meinung sind, dass eine Ent-
    scheidung des Gerichtes ohne Beratung, einfach auf-
    grund der Aktenlage, nicht im Interesse der Kinder ist.
    Ich möchte auf die Massenpetition verweisen, die vom
    Aktionsbündnis der Katholischen Frauengemeinschaft,
    des Sozialdienstes katholischer Frauen, der Arbeitsge-
    meinschaft für allein erziehende Mütter und Väter im
    Diakonischen Werk der EKD, des Deutschen Juristin-
    nenbundes, der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für
    Familienfragen, des Familienbundes der Katholiken ge-
    meinsam getragen wird. Breit über gesellschaftliche
    Schichten hinweg gibt es äußerst große Bedenken gegen
    dieses Schnellverfahren, weil wir über Situationen re-
    den, in denen Menschen erst einmal nicht miteinander
    klarkommen.

    Bedenken Sie bitte Folgendes: Schwangerschaft und
    Entbindung sind natürliche Vorgänge. Die Mutter ist
    nach der Entbindung nicht krank. Aber sie hat damit zu
    tun, ihr Leben neu zu organisieren. In sechs Wochen jus-
    tiziabel nachzuweisen, warum die gemeinsame Sorge
    dem Kindeswohl widerspricht, ist einfach für viele eine
    Überforderung. Ich weiß nicht, ob wir hier im Haus alle
    in der Lage sind, sofort einen justiziablen Schriftsatz
    aufzusetzen. Ich denke, da wären wir überfordert.

    Was ist denn das Kindeswohl? Ich finde, das ist wirk-
    lich problematisch: Wir reden hier über das Sorgerecht.
    Die daraus erwachsenden Pflichten sind aber im Weite-
    ren nicht definiert.


    (Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht doch im Entwurf!)


    Es gibt das Recht auf Unterhalt, der gezahlt werden
    muss. Gut. Aber es ist nirgends einklagbar, dass zum
    Beispiel ein Vater den Umgang wahrnimmt, dass er tat-
    sächlich zu einer verlässlichen Bezugsperson für sein
    Kind wird. Das kann auch eine alleinerziehende Mutter
    derzeit nicht einklagen.


    (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Haben Sie das Gesetz nicht gelesen?)






    Dr. Barbara Höll


    (A) (C)



    (D)(B)


    Deshalb ist es richtig, hier die Vorschläge aufzuneh-
    men, nach denen es in solchen Konfliktsituationen abso-
    lut notwendig ist, dass erst einmal eine Aufklärung er-
    folgt: Was ist einerseits mit der Übernahme des
    Sorgerechts verbunden? Wie kann man das andererseits
    gestalten? Das ist hier noch nicht erwähnt worden. Was
    heißt das denn ganz praktisch? Sie wollen für das Kind ein
    Sparbuch anlegen. Dafür brauchen Sie die Unterschrift
    des zweiten Sorgeberechtigten. Die 17-jährige Tochter
    will den Führerschein vor Vollendung des 18. Lebensjah-
    res machen. Dafür brauchen Sie die Unterschrift des an-
    deren Sorgeberechtigten. Das Kind soll auf Klassenfahrt
    gehen. Dafür brauchen Sie die zweite Unterschrift.


    (Ingrid Hönlinger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das Problem?)


    Bei Situationen des täglichen Lebens muss man sich
    doch einig sein und wissen: Ich übernehme diese Sorge.
    Das heißt aber auch: Ich muss im Zweifelsfall zur Verfü-
    gung stehen, um zum Beispiel eine Unterschrift zu leis-
    ten. Der andere verhält sich noch nicht einmal unbedingt
    böswillig, aber er muss einfach da sein.

    Ein gemeinsames Sorgerecht soll im besten Fall so
    sein, dass man auch dann, wenn man als Elternteile viel-
    leicht nichts mehr miteinander zu tun hat, gemeinsam
    berät und gemeinsam entscheidet: Was ist für die Ent-
    wicklung des Kindes richtig? Diese Entscheidung sollte
    man in dem Bewusstsein treffen, dass es durchaus Pro-
    bleme geben kann, zum Beispiel bei der Schulwahl.
    Auch wenn es in meiner Fraktion, was die Ansätze be-
    trifft, unterschiedliche Auffassungen gibt, ob es eine au-
    tomatische Übertragung des Sorgerechts bei Vater-
    schaftsanerkennung geben sollte oder nicht –